Benutzer:Markus Bärlocher/Erdogan

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Jan Böhmermann (2014)
Recep Tayyip Erdoğan (2015)
Einleitung alt

Als Böhmermann-Affäre oder Causa Böhmermann werden ein Fernsehbeitrag des deutschen Satirikers und Moderators Jan Böhmermann und die darauf folgenden Reaktionen von türkischer und deutscher Seite bezeichnet.

Der Beitrag wurde am 31. März 2016 in der ZDF-Sendung Neo Magazin Royale im öffentlich-rechtlichen deutschen Fernsehen ausgestrahlt. Dort hatte Böhmermann bezugnehmend auf ein satirisches Lied der ARD-Sendung extra 3 und türkische Reaktionen darauf unter dem Titel Schmähkritik ein Spottgedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan vorgetragen. Eingeleitet und wiederholt unterbrochen wurde der Vortrag von satirischen Hinweisen Böhmermanns und seines Sidekicks Ralf Kabelka, man wolle mit der Darbietung des Werkes erklären, wie eine in Deutschland verbotene Schmähkritik aussehe.

Das ZDF nahm die Sendung Neo Magazin Royale am 1. April aus seiner Mediathek und stellte stattdessen eine Fassung ohne das Gedicht online. Vorwürfe der Selbstzensur wies das ZDF mit Hinweis auf Qualitätsmängel des Beitrags zurück.

Sowohl die Regierung der Türkei als auch Erdoğan selbst bekundeten ihr Strafverlangen bzw. erstatteten Strafanzeige gegen Böhmermann; die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein.

Der umstrittene Beitrag war Thema eines Telefonats der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem türkischen Ministerpräsident Ahmet Davutoğlu am 4. April 2016. Merkels Erklärung, dass es sich bei dem Beitrag nach gemeinsamer Ansicht um eine absichtliche Verletzung handele, wird in der deutschen Öffentlichkeit und Politik kontrovers diskutiert. Als bekannt wurde, dass die Türkei basierend auf § 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) einen Prozess gegen Böhmermann fordern könnte, forderten zahlreiche Juristen, Politiker und andere die Abschaffung des Paragrafen. Bundeskanzlerin Merkel kündigte am 15. April 2016 an, die Bundesregierung wolle bis zum Ende der Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung des § 103 StGB in den Bundestag einbringen.

Einleitung neu

Als Böhmermann-Affäre oder Causa Böhmermann werden ein Fernsehbeitrag des deutschen Satirikers und Moderators Jan Böhmermann und die darauf folgenden Reaktionen von türkischer und deutscher Seite bezeichnet.

Der Beitrag wurde am 31. März 2016 in der ZDF-Sendung Neo Magazin Royale im öffentlich-rechtlichen deutschen Fernsehen ausgestrahlt. Dort hatte Böhmermann bezugnehmend auf ein satirisches Lied der ARD-Sendung extra 3 und türkische Reaktionen darauf unter dem Titel Schmähkritik ein Spottgedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan vorgetragen. Eingeleitet und wiederholt unterbrochen wurde der Vortrag von satirischen Hinweisen Böhmermanns und seines Sidekicks Ralf Kabelka, man wolle mit der Darbietung des Werkes erklären, wie eine in Deutschland verbotene Schmähkritik aussehe.

Das ZDF nahm die Sendung Neo Magazin Royale am 1. April aus seiner Mediathek und stellte stattdessen eine Fassung ohne das Gedicht online. Vorwürfe der Selbstzensur wies das ZDF mit Hinweis auf Qualitätsmängel des Beitrags zurück.

Sowohl die Regierung der Türkei als auch Erdoğan selbst bekundeten ihr Strafverlangen bzw. erstatteten Strafanzeige gegen Böhmermann; die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein.

Der umstrittene Beitrag war Thema eines Telefonats der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem türkischen Ministerpräsident Ahmet Davutoğlu am 4. April 2016. Merkels Erklärung, dass es sich bei dem Beitrag nach gemeinsamer Ansicht um eine absichtliche Verletzung handele, wird in der deutschen Öffentlichkeit und Politik kontrovers diskutiert. Als bekannt wurde, dass die Türkei basierend auf § 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) einen Prozess gegen Böhmermann fordern könnte, forderten zahlreiche Juristen, Politiker und andere die Abschaffung des Paragrafen. Bundeskanzlerin Merkel kündigte am 15. April 2016 an, die Bundesregierung wolle bis zum Ende der Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung des § 103 StGB in den Bundestag einbringen.

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== Gedicht Schmähkritik ==

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Vorgeschichte / Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die „Affäre Böhmermann“ kann nur verstanden werden, wenn der politische Hintergrund berücksichtigt wird. Dazu gehören unter anderem die innerpolitischen Vorgänge in der Türkei, der mögliche EU-Beitritt der Türkei, die allgemeine Rolle der Türkei zwischen Orient und Okzident und die spezifische Rolle als Grenzstaat zwischen Flüchtlingsstaaten und der EU, sowie dem kurz zuvor abgeschollenen Übereinkommen zur Flüchtlingspolitik.

Innenpolitik der Türkei[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit der Wahl von Edogan als Präsident der Türkei wird die Pressefreiheit in der Türkei systematisch eingeschränkt. Kritische Journalisten werden verhaftet, Fernsehsender werden verstaatlicht. Das deutsche Auswärtige Amt schreibt 2016, die Pressefreiheit werde „von Seiten der Politik immer wieder massiv angegriffen“. Die Türkei steht in der Rangliste der Pressefreiheit weit hinten auf Rang 149 von 180 Ländern.

potentieller EU-Beitritt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Flüchtlingsabkommen EU-Türkei[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch das von der deutschen Regierung initiierte und von der EU mit der Türkei geschlossene Abkommen zur Rückführung von Flüchtlingen und milliardenschweren Zahlungen an die Türkei wurde die politische Rolle der Türkei aufgewertet. Deutschland geriet dadurch in eine politische Abhängigkeit gegenüber der Türkei.


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Extra 3 „Erdowie, Erdowo, Erdowahn“[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Reaktion „Bohmerwie, Böhmerwo, Böhmermann“[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

„Bohmerwie, Böhmerwo, Böhmermann“ ist konzipiert als satirische „Lehrstunde zu Medienrecht und Pressefreiheit“:

Böhmermann erklärt den Unterschied zwischen Satire und Beleidigung.

Dazu verwendet er als Beispiel einen Text mit dem Titel "Schmähgedicht".

Er erklärt einleitend und mehrfach im Verlauf, dass so ein Text keine Satire sei (implizit: das Musikvideo aber schon).

Zum Ende erklärt er, dass der Beispieltext jetzt zu löschen sei, da eben unerlaubt.

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Das „Schmähgedicht“[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

alt (war
Form und Inhalt)


Einbettung in die Sendung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Böhmermann leitete in Folge 43 vom 31. März 2016 des Neo Magazin Royale mit dem Episodennamen Böhmerwie, Böhmerwo, Böhmerwann (vgl. Erdowie, Erdowo, Erdogan) seinen Gedichtsvortrag mit der Vorrede ein, es gebe „auch in Deutschland [und] in Mitteleuropa“ einen Unterschied zwischen „Satire und Kunst und Spaß“ einerseits und Schmähkritik andererseits, einen Unterschied, den Kabelka und er noch weiter erklärten.[1] Diese Erläuterung richtete Böhmermann an den Staatspräsidenten der Türkei, Recep Tayyip Erdoğan,[1] dessen Außenministerium zuvor wegen des satirischen Liedes Erdowie, Erdowo, Erdogan der ARD-Sendung extra 3 über seine Regierungspolitik den deutschen Botschafter in der Türkei, Martin Erdmann, einbestellte und die deutsche Bundesregierung zur Löschung des Musikvideos aufforderte.[2]

Anhand eines „praktischen Beispiel[s]“ wolle er Erdoğan diesen Unterschied zwischen straffreier Satire und strafrechtlich relevanter Schmähkritik nun veranschaulichen.[1] Er wies zusammen mit Ralf Kabelka mehrmals darauf hin, dass das dann Folgende etwas sei, das man „nicht machen“ dürfe, und dass der Fall einer öffentlichen Aufführung des folgenden Gedichts in Deutschland verboten sei.[1] Diese Hinweise gaben beide vor, während und nach dem Vortragen des Gedichts,[1] das vor dem Hintergrund der türkischen Staatsflagge, eines Fotos von Erdoğan und musikalisch untermalt durch eine „türkisch angehauchte Version“[3] des Nena-Liedes 99 Luftballons geschah. Das Gedicht wurde während des Vortrags durch Böhmermann simultan mit Untertiteln in türkischer Sprache übersetzt, die Vorrede und die Hinweise auf Verbot solcher Schmähkritik jedoch nicht.[1]

Nach dem Vortrag mutmaßten Kabelka und Böhmermann über die Folgen, „unter Umständen nimmt man es aus der Mediathek, das kann jetzt rausgeschnitten werden.“ Habe der türkische Präsident etwas gegen das Gedicht, hieß es weiter, „muss er sich in Deutschland erstmal einen Anwalt suchen“, damit der Fall „erstmal vor ’n Amtsgericht“ gehe, wo eine „einstweilige Verfügung, Unterlassungserklärung“ drohe.[3] Böhmermann empfahl Erdoğan diesbezüglich seinen „Scherzanwalt Dr. Christian Witz in Berlin“,[3] der in der Sendung sonst von Manni Laudenbach als Persiflage von Christian Schertz dargestellt wird.[4] Der Sender werde sich dann „wahrscheinlich“ dagegen wehren und „in drei, vier Jahren“ sei der Streit beigelegt.[3] „Wichtig“ sei für den direkt angesprochenen Erdoğan auch, „dafür [zu] sorgen, dass es nicht im Internet landet“, aber „das macht doch keiner“.[3]

Form und Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gedicht hat 24 Verse im Paarreimschema; Strophen sind nicht zu erkennen. Es lehnt sich formal, insbesondere durch Metrum und Paarreim, an den Knittelvers an.[5]

Das im Präsens verfasste Werk besteht aus einer Aneinanderreihung verschiedener, überwiegend sexuell konnotierter Schmähungen, aber auch politischer Behauptungen zur Person Erdoğan und ist als Schmähkritik tituliert. Solche wurde vorher von Ralf Kabelka als Diffamierung, „einfach nur so untenrum argumentier[en]“, als Beschimpfen, nur auf Privates abzielend und jemanden herabsetzend definiert.[3]

Erdoğan wird als „sackdoof, feige und verklemmt“ (V. 1) bezeichnet; er habe ein „schlimm nach Döner“ riechendes „Gelöt“ (V. 3), das sogar einen „Schweinefurz“(V. 4) übertreffe. Erdoğan sei „der Mann, der Mädchen schlägt / und dabei Gummimasken trägt“ (V. 5 f.). Er möge „am liebsten Ziegen ficken“ (V. 7) und „Minderheiten unterdrücken“ (V. 8). Er misshandele „Kurden“ und „Christen“ (V. 9), während er „Kinderpornos“ (V. 10) schaue. Er habe „statt [zu] schlafen […] Fellatio mit hundert Schafen“ (V. 12 u. 13). Er sei „voll und ganz“ (V. 13) „ein Präsident mit kleinem Schwanz“ (V. 14); wie man jeden Türken „flöten“ (V. 15) höre, sei er eine „dumme Sau“ und habe „Schrumpelklöten“ (V. 16). Jeder von „Ankara bis Istanbul“ wisse, Erdoğan sei „schwul“ sowie „pervers, verlaust und zoophil“ (V. 19). Das Gedicht stellt „Recep“ (V. 20) in eine Reihe mit den Straftätern Josef Fritzl und Wolfgang Přiklopil, behauptet, Erdoğans Kopf sei so „leer wie seine Eier“ (V. 21), außerdem sei er „der Star auf jeder Gangbangfeier“ (V. 22), und endet mit „bis der Schwanz beim Pinkeln brennt / das ist Recep Erdoğan, der türkische Präsident.“ (V. 23, 24)[5]

Offizielle Reaktionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zweites Deutsches Fernsehen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das ZDF nahm am 1. April, dem Folgetag der Erstausstrahlung der Sendung, die Folge zunächst aus der Mediathek und stellte sie anschließend um den umstrittenen Abschnitt gekürzt wieder online.[6] Es begründete diesen Eingriff damit, dass „[d]ie Parodie […] zum Umgang des türkischen Präsidenten mit Satire […] nicht den Ansprüchen [entspricht], die das ZDF an die Qualität von Satiresendungen stellt.“[6] ZDF-Programmdirektor Norbert Himmler führte aus, dass es auch bei Satire-Formaten, trotz „breiter Schultern“ hierbei, Grenzen gebe, die in diesem Fall „klar überschritten“ seien. Der Eingriff sei in Absprache mit Böhmermann geschehen und betreffe „das Sendungsvideo in der Mediathek, Clips auf Youtube sowie Wiederholungen“. Auch die Ausstrahlung der Wiederholung der Sendung am 1. April im ZDF-Hauptprogramm erfolgte um die Passage gekürzt.[6]

Am 4. April telefonierte der Intendant des ZDF, Thomas Bellut, mit dem türkischen Botschafter in Deutschland, Hüseyin Avni Karslıoğlu, und äußerte, er bedauere, dass der Beitrag Gefühle von Zuschauern verletzt habe.[7]

Am 11. April 2016 erklärte Bellut, dass er „natürlich zu den Satire-Sendungen, zu den Moderatoren und zu Herrn Böhmermann“ stehe, und plädierte dafür, dass ein kleiner Ausschnitt einer „längeren Satire-Sendung nicht so hoch gehoben wird“. Er sei erst auf die Sendung aufmerksam geworden, nachdem mehr als 2000 E-Mails und Anrufe beim ZDF eingegangen waren. Zu den Ermittlungen gegenüber Böhmermann erklärte er, dass es Aufgabe der Staatsanwaltschaft sei, den Strafanträgen nachzugehen. Weiterhin habe er volles Vertrauen in den Rechtsstaat Deutschland.[8]

Ein im Auftrag des ZDF von der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs erstelltes Rechtsgutachten kam zu dem Ergebnis, „dass die in Rede stehende Sequenz einschließlich des so genannten ‚Schmähgedichts‘ rechtlich zulässig war und daher die Grenzen zur Strafbarkeit nicht überschritten worden sind“. Die grundgesetzlich garantierte Satirefreiheit umfasse gerade im Zusammenhang mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse auch den Einsatz „grober Stilmittel, unabhängig davon, ob sie persönlichen oder allgemeinen geschmacklichen Vorstellungen entsprechen“. Es liege „im Wesen der Satire, durch gezielte Überzeichnungen, die auch darauf angelegt sind, Emotionen und Reaktionen beim Publikum auszulösen, auf ein Thema aufmerksam zu machen und Kritik zu üben“.[9]

Protest des ZDF-Redakteursausschusses[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 14. April 2016 ließ der Redakteursausschuss des ZDF einen Brief in allen Büros der ZDF-Zentrale in Mainz verteilen, in dem es hieß: „Wir würden es begrüßen, wenn die Schmähkritik vom Giftschrank wieder in die Mediathek gestellt wird. Als Dokument der Zeitgeschichte.“ Personen der Zeitgeschichte müssten sich Satire gefallen lassen. Der Sender habe einen großartigen Erfolg errungen: „Eine ZDF-Sendung bewegt Regierungschefs und ersetzt ein juristisches Proseminar. Programmauftrag erfüllt.“ Der Preis dafür sei jedoch eine ZDF-Führung, „der teilweise vorauseilender Gehorsam nachgesagt wird“, und ZDF-Redakteure, die abgenommene Filme aus der Mediathek nehmen müssten. Es wurde daher gefragt: „War es das wirklich wert?“[10] Daraufhin erwiderte die Senderleitung: „Es ist das gute Recht des Redakteursausschusses, diese Meinung zu vertreten. Das ZDF bleibt aber bei seiner Entscheidung, das umstrittene 'Schmähgedicht' nicht mehr zu verbreiten, weil die Passage nicht den Qualitätsansprüchen und Regularien des ZDF entspricht.“[11]

Bundesregierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Juristen des Auswärtigen Amtes vermuteten nach ersten juristischen Betrachtungen des Sachverhalts am Sonntag, dem 3. April 2016, das Gedicht sei möglicherweise strafbar.[12]

In einem Telefongespräch mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu nannte Bundeskanzlerin Angela Merkel das Werk „bewusst verletzend“ und verwies auf die schon unternommenen Maßnahmen des ZDF.[12] Dies wurde von Kritikern als vorverurteilend bezeichnet.[13] Auf die Frage, ob die Türkei ein Strafverlangen geltend mache, äußerte die Bundesregierung zunächst, dass dies nach dem Telefongespräch der Bundeskanzlerin weniger wahrscheinlich sei,[12] später, nachdem der türkische Präsident dies doch tat, kündigte sie eine Prüfung dieses Antrags und eine Entscheidung hierzu innerhalb der nächsten Tage an.[14] Der Pressesprecher der Bundesregierung, Staatssekretär Steffen Seibert, betonte für die Bundeskanzlerin an dieser Stelle den hohen Wert der Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit.[15]

Am 15. April 2016 teilte Merkel mit, die Bundesregierung werde dem Strafverlangen gemäß § 104a StGB stattgeben und die Staatsanwaltschaft Mainz zur Strafverfolgung ermächtigen. Der zugrundeliegende § 103 StGB solle aber bis 2018 abgeschafft werden, er sei „für die Zukunft entbehrlich.“ Merkel betonte den Wert der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland; die Ermächtigung stelle keine Vorverurteilung dar. Der Fall werde von unabhängigen Gerichten, wie in Deutschland üblich, geklärt.[16][17]

Die Entscheidung war in der Bundesregierung umstritten. Die zuständigen CDU-geführten Ressorts Bundeskanzleramt und Innenministerium waren für die Ermächtigung, die zuständigen SPD-geführten Ressorts Auswärtiges Amt und Justizministerium waren dagegen. Wegen der Stimmengleichheit entschied die Stimme der Bundeskanzlerin. Bundesjustizminister Heiko Maas äußerte, dass Erdoğan schon Anzeige wegen Beleidigung erstattet habe. „Die Frage, ob es sich bei den Äußerungen von Herrn Böhmermann um Satire oder schon um eine strafbare Beleidigung handelt, wird deshalb ohnehin von den Gerichten nach Recht und Gesetz entschieden“, sagte er.[18]

Türkische Regierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der türkische Vize-Ministerpräsident Numan Kurtulmuş nannte am 11. April 2016 in einer Rede in der südosttürkischen Stadt Şanlıurfa das Gedicht eine Beleidigung für das gesamte türkische Volk. Er dementierte, dass die Türkei politischen Druck auf die deutschen Behörden ausübe, und warf Böhmermann ein „schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ vor.[19]

Strafverfahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Staatsanwaltschaft Mainz erhielt nach der Ausstrahlung Anzeigen von Privatpersonen und nahm daraufhin Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Verdachts auf Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten nach § 103 StGB auf.[12] Zur Beweissicherung forderte sie einen Mitschnitt der Sendung vom ZDF an.[12] Ferner unterrichtete sie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und fragte an, ob seitens der Türkei ein Strafverlangen vorliege, das für eine etwaige diesbezügliche Anklage nach § 104a StGB neben einer Ermächtigung der Bundesregierung zur Strafverfolgung Bedingung ist. Weitere Bedingung des § 104 a StGB ist, dass „die Gegenseitigkeit verbürgt“ ist, also eindeutig ist, dass nachweislich tatsächlich auch in der Türkei die Beleidigung von Staatsoberhäuptern anderer Staaten in vergleichbarer Weise unter besonderer Strafe steht. Eine dem deutschen § 103 StGB ähnliche Vorschrift ist der Art. 340 des türkischen Strafgesetzbuches. Es genügt jedoch nicht, dass eine solche Vorschrift formell gültig ist, sie muss in der Türkei auch faktisch angewandt werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen Verantwortliche des ZDF, gegen die Anzeigen eingegangen seien.[12]

Die Türkei machte in einer Verbalnote ihres Botschafters an das Auswärtige Amt deutlich, dass sie eine Strafverfolgung verlange.[14]

Bereits am 11. April 2016 hatte Erdoğan bei der Staatsanwaltschaft Mainz wegen Beleidigung (§ 185 StGB) einen Strafantrag (§ 194 StGB) gegen Böhmermann gestellt.[20][21] Erdoğan wird im Verfahren vertreten durch den Rechtsanwalt Michael-Hubertus von Sprenger.[22][23]

Am 15. April 2016 gab Bundeskanzlerin Merkel bekannt, dass die Bundesregierung die Staatsanwaltschaft Mainz zur Strafverfolgung bezüglich § 103 StGB ermächtigt habe.[24]

Stellungnahmen und Reaktionen Böhmermanns[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Böhmermanns erste themenbezogene Reaktion erfolgte am Tag der Kürzung der Sendung durch das ZDF: „Ich denke, wir haben heute am 1. April 2016 gemeinsam mit dem ZDF eindrucksvoll gezeigt, wo die Grenzen der Satire bei uns in Deutschland sind. Endlich! Sollte ich bei der gebührenfinanzierten Erfüllung meines pädagogischen Auftrags die Gefühle eines lupenreinen Demokraten verletzt haben, bitte ich ergebenst um Verzeihung.“ (Jan Böhmermann: [25][26])

Die folgende 44. Ausgabe des Neo Magazin Royale wurde wie üblich am Mittwoch, dem 6. April, aufgezeichnet und an den beiden Folgetagen im ZDF und auf ZDFneo ausgestrahlt sowie in der ZDF-Mediathek veröffentlicht.[27]

Böhmermann und die das Neo Magazin Royale produzierende btf GmbH (Bildundtonfabrik) sagten am 8. April ihre Teilnahme an der Verleihung des Grimme-Preises 2016 ab. Böhmermann schrieb hierzu, er fühle sich „erschüttert in allem, an das ich je geglaubt habe“, und bitte um Verständnis dafür, nicht feiern zu wollen.[28]

Ebenfalls entfiel die Aufzeichnung Böhmermanns gemeinsamer Radiosendung Sanft & Sorgfältig mit Olli Schulz, die am 10. April hätte gesendet werden sollen. Nach Angaben von Radio Eins war Böhmermann nicht in der Lage, eine Sendung zu produzieren.[29] Auf Böhmermanns Wunsch entfällt auch die nächste Ausgabe am 17. April. Als direkten Ersatz sendet radioeins eine Böhmermann-Solidaritätssendung vom Kanzleramt.[30]

Böhmermann wandte sich laut dem Spiegel in einer privaten Nachricht im Kurznachrichtendienst Twitter an den Bundesminister und Kanzleramtschef Peter Altmaier und bat um „Berücksichtigung meines künstlerischen Ansatzes und meiner Position, auch wenn er streitbar ist“, wonach Böhmermann „gerne in einem Land leben [möchte], in dem das Erkunden der Grenze der Satire erlaubt, gewünscht und Gegenstand einer zivilgesellschaftlichen Debatte sein kann.“[28]

Böhmermann und Bildundtonfabrik gaben am 12. April bekannt, aufgrund der Berichterstattung und deren Fokus auf Moderator und Sendung die für den 14. April geplante Ausgabe nicht zu produzieren.[31] Anstelle der abgesagten Aufzeichnung wurde eine Best-of-Ausgabe in ZDFneo und der Mediathek gezeigt.[32][33] Am selben Tag gab die Kölner Polizei bekannt, Böhmermann unter Personenschutz zu stellen und die ihn erreichende Post auf gefährliche Inhalte zu untersuchen.[34]

Böhmermann lehnte die Abgabe einer Unterlassungserklärung ab. Sein Rechtsanwalt Christian Schertz teilte Erdoğans Rechtsanwalt Michael-Hubertus von Sprenger am 13. April mit, es sei „offensichtlich übersehen worden, dass das Gedicht nicht solitär verbreitet wurde, sondern in einer Gesamtdarstellung über das, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht“.[35][36]

Böhmermann gab auf Facebook bekannt, eine 4-wöchige Fernsehpause einzulegen.[37] Das ZDF bestätigte dies.[38] Böhmermann schrieb, er werde Deutschland verlassen und sich „beim Twerk&Travel durch Nordkorea die Sache mit der Presse- und Kunstfreiheit noch einmal genau erklären“ lassen, „bevor ich noch ein paar Tage mit meinem Segway auf dem Jakobsweg pilgere, um mich selbst zu finden".[37]

Rezeption[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutsche Medien diskutieren die Sendung kontrovers. Das Gedicht wurde teilweise als geschmacklose Beleidigung kritisiert, von anderen Kommentatoren dagegen als legitime, unter dem Schutz des Grundgesetzes stehende Satire interpretiert und verteidigt.

Mehrere bekannte Persönlichkeiten stellten sich auf Böhmermanns Seite, darunter die Kabarettisten Serdar Somuncu und Dieter Hallervorden, der aus Anlass der Strafanzeige Erdoğans selbst ein Spottlied mit dem Titel Erdogan, zeig mich an veröffentlichte.[13][39]

Christoph Süß sprach Erdoğan in der Sendung quer für dessen Reaktion auf die Satire-Sendung seinen „tief empfunden Dank“ aus, denn dank Herrn Erdoğan wüssten die Satiriker nunmehr, dass ihre Arbeit weiterhin einen Sinn habe.[40]

Der ZDF-Moderator und Satiriker Oliver Welke sagte, in dem Fall habe sich ausschließlich die Kanzlerin schlecht verhalten. Man könne nicht zuerst nichts sagen zum Einbestellen des deutschen Botschafters in Ankara nach dem „Fall extra 3“ und sich dann quasi als oberste deutsche Fernsehkritikerin zu Böhmermann äußern („das geht gar nicht!“).[41]

Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer SE, sah das Gedicht und dessen Präsentation als „Kunstwerk“ in der Tradition von Martin Kippenbergers Zuerst die Füße und machte sich das Gedicht ausdrücklich „in jeder juristischen Form zu eigen“.[42][43] Der frühere griechische Finanzminister Yanis Varoufakis, der 2015 selbst zweimal Ziel von Böhmermanns Satire wurde, verbreitete über Twitter: „Nachdem Europa seine Seele verloren hat (Flüchtlingsabkommen mit der Türkei), verliert es nun seinen Humor. Hände weg von Jan Böhmermann“.[44]

Das Satiremagazin Titanic verfasste in einer Solidaritätsbekundung ein Gedicht namens „Das Schmährkelgedicht“, das gegenüber der Bundeskanzlerin Angela Merkel in ähnlicher Weise beleidigend und diffamierend wirkt.[45] Martin Sonneborn, ehemaliger Chefredakteur der Titanic und Mitglied des Europäischen Parlaments für die Partei Die PARTEI, äußerte sich gegenüber dem Nachrichtensender N24 mit den Worten, er „ glaube, dass dieser Fall ganz schnell an die deutsche Justiz verwiesen werden muss. Das sei der übliche Gang. Dort könne dann auch endlich Erdoğans Umgang mit Ziegen geklärt werden.“ Er sehe in Erdoğan einen „alternden Diktator“, der unter Realitätsverlust leide.[46]

Der Chefredakteur der Horizont, Uwe Vorkötter, warf die Frage auf, ob Jan Böhmermann etwas anderes tue als das Magazin Charlie Hebdo, der Karikaturist Kurt Westergaard oder der Autor Salman Rushdie. Die Regierung sei für diese Affäre nicht zuständig, sondern das ZDF.[47] Auch der Tagesspiegel-Kommentator Jost Müller-Neuhof zog einen solchen Vergleich und meinte, dass Satire manchmal geltendes Recht brechen müsse, um zu wirken.[48]

Eine Redakteurin der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung schrieb, es gebe einen Trend bei zahlreichen überwiegend jungen Menschen, ihre politischen Informationen einzig aus satirischen Sendungen zu beziehen. Es sei offensichtlich, dass Satire nicht alles dürfe, viele allerdings nicht hinreichend differenzierten, um Grenzen erkennen zu können. Indem Erdoğan als Sodomist verunglimpft werde, sage der „Satiriker“, der sich auf der guten Seite wähne und glaube, die angeblich Bösen beschimpfen zu dürfen, letztlich mehr über sich als über die jeweils Kritisierten. Dies sei pubertär und habe mit Humor oder gar Politik nichts zu tun.[49]

FAZ-Herausgeber Berthold Kohler schrieb, auch der Fall Böhmermann zeige „überdeutlich, was für einen Potentaten und was für ein Regime die EU nach dem Willen der Kanzlerin zum Hüter ihrer Grenze gemacht hat. Ein stellvertretender türkischer Ministerpräsident wirft Böhmermann ein „schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ vor; das ist eine Anklage, die zum ersten Mal in den Nürnberger Prozessen erhoben wurde. Der Generation Comedy muss man wohl sagen: Das ist keine Satire, das ist bitterer politischer Ernst.“[50]

Der Medienwissenschaftler Bernd Gäbler bewertete die Verse als „furchtbar schlecht“. Es handele sich um eine verunglückte Glosse, deren aufklärerischer Wert zu bezweifeln sei und die wegen ihrer Niveaulosigkeit nicht hätte gesendet werden dürfen. Böhmermann habe mit den Versen den eigentlichen Sinn einer Satire verfehlt und dem türkischen Präsidenten letztlich in die Hände gespielt, da dieser nun gerichtlich gegen die Dummheiten vorgehen könne. Indem Böhmermann lediglich mit rassistischen Stereotypen und Perversionen gespielt habe, sei Erdoğan persönlich nicht kenntlich gemacht und die eigentlichen Opfer seiner Politik vernachlässigt worden.[51]

Der Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen ist der Auffassung, Böhmermann habe mit den Versen ein Hybrid, die „Schmähsatire“, geschaffen, spricht von einem „Stück satirischer Genialität“ und sieht in der entstandenen Debatte die Bestätigung dafür.[52]

Der Jurist Reinhard Müller (FAZ) schreibt unter anderem: „Im Fall der Reime Jan Böhmermanns auf […] Erdogan ist wie stets der Kontext zu berücksichtigen. Erdogan hatte wegen eines satirischen Liedes auf ihn und seine Politik (nicht zuletzt gegenüber der Presse) den deutschen Botschafter einbestellt. Böhmermann setzte einen drauf […].“ Nach seiner Auffassung hätte Angela Merkel bei ihrem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten vor allem auf die Pressefreiheit hinweisen sollen, über deren Grenzen in einem Rechtsstaat unabhängige Gerichte zu befinden haben.[53]

Der ehemalige Präsident des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes, Michael Bertrams, äußerte gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger, er „sehe Böhmermanns Äußerung jedenfalls durch die vom Grundgesetz garantierte Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt“.[54] Böhmermanns vorangeschickte Bemerkung, damit vorführen zu wollen, was Satire nicht darf, bewerte er tendenziell „als zulässiges Stilmittel im Kontext eines satirischen ‚Gesamtkunstwerks‘“. Böhmermann habe damit „eine Art Zwitter konstruiert, eine Parodie der Parodie“.

Heribert Prantl (Süddeutsche Zeitung) schreibt in einem Kommentar „Der Strafparagraf 103, der die Ehre von ausländischen Staatsoberhäuptern besonders schützt und der besonders markant straft, ist antiquiert, er ist überflüssig und albern; in ihm werden die Reste der alten Majestätsbeleidigung konserviert. […] Man soll diesen Paragrafen, der im Jargon „Schah-Paragraf“ heißt, abschaffen. Denn warum soll die Beleidigung eines Staatsmanns […] anders geahndet werden als die Beleidigung anderer Menschen? Diese Strafvorschrift ist ein Überrest aus obrigkeitsstaatlichen und monarchischen Zeiten. Die Strafvorschrift stammt aus dem 19. Jahrhundert; und da gehört sie auch hin.“[55] Thomas Oppermann, Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, plädiert für dessen Abschaffung.[56] Er setzt sich namens seiner Fraktion für die ersatzlose Streichung des in Rede stehenden § 103 StGB ein. Die Vorschrift gehe auf die Verfolgung der Majestätsbeleidigung zurück und sei antiquiert. Er stellte eine Änderung des Gesetzes in der nächsten Bundestagssitzungswoche in Aussicht.[57]

Der CDU-Politiker und Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Ansgar Heveling, sieht die Kontroverse als eine Chance für die Außendarstellung Deutschlands: „Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, dass der unabhängigen Justiz die Möglichkeit gegeben wird, zu überprüfen, ob die Äußerungen von Herrn Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten als Schmähkritik den Tatbestand der Beleidigung eines Staatsoberhauptes erfüllen“. „Eine solche Überprüfung wäre ein Signal dafür, dass wir solche Streitfragen unserer unabhängigen Justiz überlassen.“[58]

Die Fraktionschefin der Bundestagsfraktion der Linken, Sahra Wagenknecht, nannte Merkel einen „verlängerte[n] Arm des türkischen Präsidenten Erdogan“, die sich nicht „schützend vor die grundgesetzlich verankerte Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit in Deutschland stell[t].“ Sie bezeichnete Böhmermann als einen „kritischen Künstler“, den es vor einer Strafverfolgung zu schützen gelte.[59]

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete und Vize-Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz sieht den Fall „auf dem Weg zu einer Staatsaffäre“. Das Handeln der Bundeskanzlerin sei unglücklich und erwecke den Anschein von Erpressbarkeit.[60]

Die Petition „Freiheit für Böhmermann!“ erhielt innerhalb von zwei Tagen mehr als 150.000 Unterschriften, derzeit über 200.000.[61] Eine Demonstration vor der türkischen Botschaft in Berlin, bei der das Schmähgedicht Böhmermanns öffentlich rezitiert werden sollte, wurde vom Verwaltungsgericht Berlin unter anderem mit der Begründung verboten, dass Böhmermanns Satire sich durch eine „distanzierende Einbettung in einen quasi-edukatorischen Gesamtkontext“ auszeichne, „um so die Grenzen der Meinungsfreiheit zu verdeutlichen“. Im Gegensatz dazu erfülle jedoch „die isolierte Zitierung des Gedichts die Voraussetzungen einer beleidigenden Schmähkritik.“ In diesem Fall gehe der „Persönlichkeitsschutz der Meinungsfreiheit“ vor.[62]

Türkei[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 2. April kam es vor dem Auslandsstudio des ZDF in Istanbul zu einer Demonstration von etwa 20–30 Personen gegen das Gedicht, bei der auch Eier auf die Gebäudefassade flogen und eine Entschuldigung des ZDF auf teils deutschsprachigen Schildern gefordert wurde.[12] Die türkische regierungsnahe Sabah titelte Wann geht Böhmermann?! und berichtete von Forderungen nach der Absetzung des Neo Magazin Royale.

Der türkische Illustrator und Karikaturist M.K. Perker findet die Affäre und die Reaktion darauf sehr lustig. Für ihn sei der Fall nichts Ungewöhnliches, da er strafrechtliche Verfolgung in der Türkei für die Beleidigung des Staatspräsidenten gewohnt sei. Tuncay Akgün, Chefredakteur des wöchentlichen Satiremagazins LeMan, findet die Affäre auf der einen Seite schockierend, auf der anderen Seite sei auch er an die Repressalien in der Türkei gewöhnt. Beide sind sich einig, dass im Falle einer Verurteilung Jan Böhmermanns ein Signal für die Grenzen der Demokratie gesendet werde.[63]

In der Sendung Yaz Boz des türkischen Fernsehsenders A Haber, ausgestrahlt am 9. April, suchte ein Reporter das ZDF-Studio in Mainz auf; die Berichterstattung erfolgte dramatisiert und unsachlich.[64]

Einer dpa-Meldung zufolge spielt der Fall in der öffentlichen Diskussion nur eine untergeordnete Rolle, was auch daran liegen könne, „dass der beleidigende Inhalt des Schmähgedichts auch in der Türkei nicht wiedergegeben“ werde.[65]

Laut einem Bericht auf dem Internetportal der Süddeutschen Zeitung bezeichneten die regierungsnahe Zeitung Sabah und ein Kommentator der Boulevardzeitung Star[66] das Gedicht als „Pornofantasie“. Auffallend sei, dass deutsche Medien diese „Erniedrigung“ mit der Pressefreiheit verteidigen würden. Die als regierungskritisch geltende Zeitung Cumhuriyet habe Merkels Entscheidungsdilemma bezüglich der Ermächtigung zur Strafverfolgung thematisiert.[67]

International[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Florian Klenk, Chefredakteur des Wiener Falter, kommentierte am 13. April 2016: „Man kann dem türkischen Präsidenten Recep Erdoğan gar nicht dankbar genug sein für seinen Strafantrag gegen den ZDF-Satiriker Jan Böhmermann. Seit Monaten bombardiert der türkische Sultan die Kurden, heizt Minderheitenkonflikte an und unterdrückt Dissidenz und Medien in seinem Land. […] All das war der europäischen Öffentlich eher egal. […] Nun aber richtet sich der Blick voll und ganz auf Erdoğan und seinen von Böhmermann verlachten ,kleinen Schwanz'. Nein, Böhmermann, der Verwirrungskünstler, hat ihn gar nicht verlacht, im Gegenteil, er wollte nur vortragen, welche Satire in deutschen Medien eben gerade nicht gestattet sei. […] Erdoğans Strafantrag ist ein Geschenk des Himmels. Denn erstens muss der Herrscher nun hinabsteigen in den weltlichen Gerichtssaal, um mit dem Hofnarren über die Größe seiner Eier zu prozessieren. Zweitens wird die Justiz – in Kenntnis der europäischen Verfassung – Böhmermann glatt freisprechen müssen.“[68]

Das Editorial Board der Washington Post schrieb in einem Leitartikel vom 13. April 2016: „Der ganze Fall sollte nichts als schallendes Gelächter über den Größenwahn Erdogans (des türkischen Präsidenten) auslösen. Es ist alarmierend, dass Merkel zumindest vorgibt, das Ganze ernst zu nehmen.“ Der wahre Grund für Merkels Äußerungen sei Erdogans wichtige Rolle in der europäischen Flüchtlingsfrage. Merkel habe vermutlich eine diplomatische Krise verhindern wollen. Das sei aber womöglich verhängnisvoll, stehe doch die Redefreiheit in Deutschland auf dem Spiel. „Merkels Geschwafel ist dazu angetan, Erdogan und andere Regime – China kommt uns in den Sinn – zu ermutigen, welche kritische Äußerungen sowohl innerhalb als auch außerhalb ihrer Grenzen unterdrücken wollen“. Merkels einzige Antwort auf Erdogan solle darin bestehen, was ihr Sprecher bereits am Montag gesagt habe: „Als Eckstein der Verfassung ist die freie Meinungsäußerung unverhandelbar.“ [69][70]

Die slowakische Pravda schrieb: „Bundeskanzlerin Merkel ist in eine Zwickmühle geraten: Gibt sie Erdogan recht, verliert sie Punkte beim heimischen Publikum und wird der Einschränkung der Meinungsfreiheit beschuldigt. Lehnt sie Erdogans Forderung nach einer Strafverfolgung ab, verärgert sie einen wichtigen Verbündeten bei der Lösung der Flüchtlingskrise. Die an Erdogan gerichteten Formulierungen sind jenseits des guten Geschmacks. Aber wenn wir uns an den damaligen Fall Flynt gegen das amerikanische Volk erinnern, dann wissen wir, dass die Freiheit des Wortes mehr zählt als ein einzelner beleidigter Autokrat.“[71]

Die dänische Jyllands-Posten urteilte: „Anstatt die freie Presse und ihre Satiriker frei wirken zu lassen, hat Angela Merkel sich bei Erdogan entschuldigt, aber wie der traurige Verlauf der Sache gezeigt hat, will er mehr. Eine Entschuldigung war nicht genug. Jetzt will Erdogan auch das Recht auf seiner Seite haben und hat die einleitenden juristischen Schritte getätigt. Merkels Entschuldigung wird als Kniefall vor Erdogan aufgefasst. Die ganze Affäre ist eine triste Illustration dessen, was passiert, wenn man sich Druck beugt. Man bekommt mehr Druck, nicht weniger.“[71]

Der niederländische De Telegraaf stellte die Frage: „Wie weit reicht Erdogans Macht? Wenn es nach ihm geht, sehr weit. Er fordert Strafverfolgung für den Komiker Böhmermann, der ihn verspottet hat. Die ganze Sache ist dermaßen aus dem Ruder gelaufen, dass Bundeskanzlerin Merkel nun ein Problem hat […] Indem sie die Satire Böhmermanns als „verletzend“ bezeichnete, hat sie für böses Blut gesorgt. Subtil sind die Tiraden des Komikers wirklich nicht, und auch großzügige Geister werden sie nicht sonderlich lustig finden. Aber es geht darum, dass in einer offenen, demokratischen Gesellschaft derartige Äußerungen möglich sind. Merkel muss Rückgrat zeigen. Erdogan kann nicht bestimmen, wie weit Humor in Deutschland gehen darf. Einmal mehr hat der Präsident gezeigt, dass die heutige Türkei nicht in die EU gehört.“[71]

Die lettische Diena schrieb: „Eine Satire über den autoritären türkischen Präsidenten Erdogan, die Ankara ganz ernsthaft verärgert hat, bereitet der deutschen Kanzlerin Angela Merkel große Kopfschmerzen. Einerseits sind gute Beziehungen mit der Türkei sehr wichtig für sie, um die europäische Flüchtlingskrise zu bewältigen. Anderseits kann sie sich nicht gegen die Meinungs- und die Pressefreiheit stellen, die einer der Eckpfeiler der deutschen Demokratie ist.“[71]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d e f Stefan Niggemeier: Böhmermanns Satireschmäh. In: Übermedien. 3. April 2016, abgerufen am 11. April 2016.
  2. Satire gegen Erdogan: Türkei verlangte offenbar Löschung des „extra 3“-Videos. In: Spiegel Online. 29. März 2016, abgerufen am 30. März 2016.
  3. a b c d e f Neo Magazin Royale mit Jan Böhmermann vom 31. März 2016 (ungeschnitten). In: Neo Magazin Royale. 31. März 2016, abgerufen am 14. April 2016.
  4. "Die Zehn Gebote halte ich nicht immer ein". In: zeit.de. Zeit Online, 17. Dezember 2015, abgerufen am 15. April 2016.
  5. a b Schmähkritik. 31. März 2016. Zitiert nach: Schmähgedicht auf Erdogan: Staatsaffäre Böhmermann - die Fakten. Spiegel Online, 12. April 2016.
  6. a b c ZDF entfernt Erdogan-Schmähgedicht aus Mediathek. In: Neue Osnabrücker Zeitung. 1. April 2016, abgerufen am 11. April 2016.
  7. ZDF-Intendant sprach nach Böhmermanns Gedicht mit Türkei-Botschafter. In: volksfreund.de. 8. April 2016, abgerufen am 11. April 2016.
  8. Bellut: ZDF steht zu Satire-Sendungen. In: heute.de. ZDF, 11. April 2016, abgerufen am 12. April 2016.
  9. Böhmermann-Affäre: ZDF hält Erdogan-Gedicht für rechtlich zulässig. In: Spiegel Online. m.spiegel.de, abgerufen am 15. April 2016.
  10. Protest gegen eigenen Sender: ZDF-Mitarbeiter wollen Böhmermanns Erdogan-Gedicht wieder in Mediathek stellen. In: Spiegel Online. SPIEGEL ONLINE, abgerufen am 15. April 2016.
  11. Protest der ZDF-Redakteure Aus dem Giftschrank zurück in die Mediathek? In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 14. April 2016, ISSN 0174-4909 (faz.net).
  12. a b c d e f g Stephan Haselberger, Hans Monath, Robert Klages: Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen ZDF-Verantwortliche. In: tagesspiegel.de. 7. April 2016, abgerufen am 11. April 2016.
  13. a b Gaby Reucher: Ein Fall, der noch kein Fall ist: Reaktionen zu Böhmermanns Erdogan-Satire. In: Deutsche Welle. 11. April 2016, abgerufen am 11. April 2016.
  14. a b Türkei will Böhmermann vor Gericht. In: swr.de. 10. April 2016, abgerufen am 11. April 2016.
  15. Beitrag der Facebook-Redaktion der Bundesregierung. In: Facebook-Auftritt der deutschen Bundesregierung. 11. April 2016, abgerufen am 12. April 2016.
  16. FAZ.net: Die Erklärung im Wortlaut
  17. "Schmähgedicht auf Erdogan: Bundesregierung lässt Strafverfahren gegen Böhmermann zu". In: spiegel.de. 15. April 2016, abgerufen am 15. April 2016.
  18. Spiegel Online, Hamburg Germany: Fall Böhmermann: SPD-Minister distanzieren sich von Merkel-Entscheidung. In: Spiegel Online. Abgerufen am 15. April 2016.
  19. Erdoğan stellt offiziell Strafantrag gegen Böhmermann. In: Zeit Online. 11. April 2016, abgerufen am 11. April 2016.
  20. Tagesschau, 11. April 2016
  21. Strafantrag des Präsidenten der Türkei gegen Jan Böhmermann. In: Internetseite des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz'. Staatsanwaltschaft Mainz, 11. April 2016, abgerufen am 11. April 2016.
  22. Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF): "Er möchte, dass er bestraft wird" - ZDF heute journal - ZDFmediathek - ZDF Mediathek. In: www.zdf.de. Abgerufen am 16. April 2016.
  23. Satire-Streit Böhmermann steht unter Polizeischutz. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 12. April 2016, ISSN 0174-4909 (faz.net).
  24. Bundesregierung gestattet Strafverfolgung von Böhmermann. In: Welt Online. 15. April 2016, abgerufen am 15. April 2016.
  25. Erklärung auf Böhmermanns Facebook-Seite am 1. April 2016. In: www.facebook.com. Abgerufen am 13. April 2016.
  26. ZDF löscht Böhmermann-Provokation aus dem Netz. In: DWDL. 1. April 2016, abgerufen am 14. April 2016.
  27. NEO MAGAZIN Royale vom 7. April 2016 via neo-magazin-royale.de, abgerufen am 7. April 2016.
  28. a b Was ist los mit Böhmermann? In: faz.net. 8. April 2016, abgerufen am 12. April 2016.
  29. Causa @janboehm #sanftundsorgfaeltig. In: Twitter. 11. April 2016, abgerufen am 11. April 2016.
  30. Programmhinweis: Freiheit für Böhmermann! In: Radio Eins. 12. April 2016, abgerufen am 12. April 2016.
  31. Facebookpost des Neo Magazin Royale. In: Neo Magazin Royale – Auftritt auf Facebook. 12. April 2016, abgerufen am 12. April 2016.
  32. ZDFneo bei Twitter. In: Twitter. Abgerufen am 14. April 2016.
  33. ZDFneo zeigt kurzfristig Best-of-Ausgabe des "NEO Magazin Royale". In: wunschliste.de. Abgerufen am 14. April 2016.
  34. Böhmermann steht unter Polizeischutz. In: Die Welt. 12. April 2016, abgerufen am 12. April 2016.
  35. Streit mit der Türkei: Böhmermann gibt keine Unterlassungserklärung ab. In: Spiegel Online. SPIEGEL ONLINE, abgerufen am 15. April 2016.
  36. Streit um Erdoğan-Schmähgedicht: Böhmermann will keine Unterlassungserklärung abgeben. In: sueddeutsche.de. 14. April 2016, ISSN 0174-4917 (sueddeutsche.de).
  37. a b SPIEGEL ONLINE, Hamburg Germany: Satirestreit mit Erdogan: Böhmermann verkündet Fernsehpause via Facebook. In: SPIEGEL ONLINE. Abgerufen am 16. April 2016.
  38. ZDF on Twitter. In: Twitter. Abgerufen am 16. April 2016.
  39. Nach Erdogan-Gedicht – Böhmermann steht unter Polizeischutz. In: Deutschlandfunk. Abgerufen am 12. April 2016 (deutsch).
  40. Bayerischer Rundfunk: "Extra 3" Satire vom 31. März 2016: Danke Herr Erdogan! In: br.de. Abgerufen am 15. April 2016 (deutsch).
  41. "Auf dem Weg zu einer Staatsaffäre". In: zeit.de. 12. April 2016, abgerufen am 12. April 2016.
  42. Schmähgedicht-Affäre: Springer-Chef fordert „Solidarität mit Jan Böhmermann!“ In: Spiegel Online. 10. April 2016, abgerufen am 11. April 2016.
  43. Mathias Döpfner: Solidarität mit Jan Böhmermann! In: Welt Online. 10. April 2016, abgerufen am 10. April 2016.
  44. Reaktionen im Satirestreit: Varoufakis solidarisiert sich mit Böhmermann. In: Spiegel Online. SPIEGEL ONLINE, 12. April 2016, abgerufen am 15. April 2016.
  45. Titanic: Achtung, „keine“ „Satire“ – Das Schmährkelgedicht – TITANIC – Das endgültige Satiremagazin. In: titanic-magazin.de. 5. April 2016, abgerufen am 12. April 2016.
  46. Martin Sonneborn zum Fall Böhmermann: „Merkel übertrifft den Irren vom Bosporus“ – N24.de. In: n24.de. 12. April 2016, abgerufen am 12. April 2016.
  47. Der Fall Böhmermann: Eine ZDF-Affäre, keine Staatsaffäre. In: horizont.net. HORIZONT, abgerufen am 15. April 2016.
  48. Der beste Witz, das sind wir selbst. In: tagesspiegel.de. Abgerufen am 15. April 2016.
  49. Friederike Haupt: Böhmermann und Co. Pubertär statt politisch. In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. 11. April 2016, abgerufen am 11. April 2016.
  50. Berthold Kohler: Eskalation einer Affäre Das ist keine Satire, das ist bitterer Ernst. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 13. April 2016, ISSN 0174-4909 (faz.net).
  51. Bernd Gäbler - "Böhmermann hat nicht begriffen, was Satire ist". In: deutschlandfunk.de. Deutschlandfunk, abgerufen am 15. April 2016 (deutsch).
  52. Das Erste: Video „Streit um Erdogan-Kritik – Kuscht die Bundesregierung vor der Türkei?“ – Anne Will. In: ARD Mediathek. Abgerufen am 11. April 2016 (deutsch).
  53. Reinhard Müller: Böhmermanns Schmähgedicht. Satire ist frei, aber kein Freibrief. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 11. April 2016, ISSN 0174-4909 (faz.net).
  54. Joachim Frank: Böhmermann: Ex-Verfassungsrichter: „Kanzlerin hat sich in eine Zwickmühle gebracht“. In: ksta.de. Kölner Stadt-Anzeiger, abgerufen am 15. April 2016 (deutsch).
  55. Kommentar von Heribert Prantl: Türkei: Weg mit dem Schah-Paragrafen. In: sueddeutsche.de. ISSN 0174-4917 (sueddeutsche.de).
  56. Böhmermann-Affäre: "Relikt aus Zeiten der unseligen Majestätsbeleidigung". In: Spiegel Online. SPIEGEL ONLINE, abgerufen am 15. April 2016.
  57. SPD will umstrittenes Beleidigungsverbot streichen. In: Frankfurter Rundschau. 12. April 2016, abgerufen am 12. April 2016.
  58. Reinhold Michels, Eva Quadbeck: Eine Frage der Freiheit. Der Fall Jan Böhmermann. In: RP Online. 12. April 2016, abgerufen am 12. April 2016.
  59. Sahra Wagenknecht: Merkel darf Böhmermann nicht opfern. In: linksfraktion.de. 11. April 2016, abgerufen am 12. April 2016.
  60. Böhmermann-Gedicht: „Auf dem Weg zu einer Staatsaffäre“. In: swr.de. 12. April 2016, abgerufen am 12. April 2016.
  61. Petition: „Freiheit für Böhmermann!“ 10. April 2016, abgerufen am 12. April 2016.
  62. Gericht verbietet "Ziegendemo" in Berlin, n-tv.de vom 15. April 2016
  63. Türkische Satiriker zum Fall Böhmermann. In: DW.COM. Abgerufen am 12. April 2016.
  64. Leon Scherfig: Wie ein türkischer Reporter vor ZDF-Zentrale Streit sucht. In: WAZ. Abgerufen am 12. April 2016.
  65. Türkischer Sender berichtet „So weit ist es mit der Pressefreiheit gekommen“. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 12. April 2016, ISSN 0174-4909 (Online [abgerufen am 12. April 2016]).
  66. Mustafa KARTOĞLU, Star Gazetesi: Alman kültürü bu mizahı mı üretti? - Mustafa KARTOĞLU – Yazarlar. In: com.tr. Star.com.tr, abgerufen am 15. April 2016 (tr-TR).
  67. Markus Mayr, Hanna Spanhel: Erdoğan-Schmähung: Wie türkische Medien auf Böhmermanns Gedicht reagieren. In: sueddeutsche.de. ISSN 0174-4917 (sueddeutsche.de [abgerufen am 12. April 2016]).
  68. Florian Klenk: Sultan gegen Hofnarr: Wieso der Prozess für Europa wichtig ist. Falter 15/16, 13. April 2016.
  69. Fall Böhmermann „Washington Post“ spottet über Merkels Haltung. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 14. April 2016, ISSN 0174-4909 (faz.net).
  70. Will Ms. Merkel defend free expression? In: The Washington Post. 13. April 2016, ISSN 0190-8286 (washingtonpost.com).
  71. a b c d "Die ganze Sache ist dermaßen aus dem Ruder gelaufen". In: Welt Online. 14. April 2016, abgerufen am 15. April 2016.