Verwaltungsgliederung Berlins

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Bezirk MitteBezirk Friedrichshain-KreuzbergBezirk PankowBezirk Charlottenburg-WilmersdorfBezirk SpandauBezirk Steglitz-ZehlendorfBezirk Tempelhof-SchönebergBezirk NeuköllnBezirk Treptow-KöpenickBezirk Marzahn-HellersdorfBezirk LichtenbergBezirk ReinickendorfBrandenburg
Die zwölf Bezirke nach der Gebietsreform 2001

Berlin ist seit dem 1. Januar 2001 durch eine Verwaltungsreform in zwölf Bezirke aufgeteilt, die die Funktion von Verwaltungsbezirken haben. Diese sind in 96 Ortsteile untergliedert.

Gemäß Artikel 66 Absatz 2 der Verfassung von Berlin erfüllen die Bezirke ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung. Sie nehmen regelmäßig die örtlichen Verwaltungsaufgaben wahr.

Ihre Verwaltungsaufgaben nehmen die Bezirke über das Bezirksamt (BA) wahr, an dessen Spitze jeweils ein eigener Bezirksbürgermeister steht. Die Bezirke von Berlin sind nur von der Einwohnerzahl in etwa mit Landkreisen zu vergleichen. Da das Land Berlin als Stadtstaat eine Einheitsgemeinde ist, gibt es die Verwaltungsebene des Kreises in Berlin nicht (zweistufiger Verwaltungsaufbau). Die Bezirke sind keine eigenständigen Gebietskörperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit - sie haben nicht einmal den Status einer Kommune. Vielmehr handelt es sich um „Selbstverwaltungseinheiten Berlins ohne Rechtspersönlichkeit“ (§ 2 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz).

Stadtgliederung bis zur Bildung von Groß-Berlin

Berlin und Cölln auf dem Memhardt-Plan (Nordosten oben)
Die Festung Berlin mit der westlich vorgelagerten Dorotheenstadt um 1688
Die zehn Stadtteile Berlins im 18. Jahrhundert

Die Anfänge

Im 13. Jahrhundert erhielten sowohl Berlin als auch Cölln das Stadtrecht. Bereits 1307 wurde ein gemeinsamer Magistrat der beiden Städte gebildet, die auch von einer gemeinsamen Stadtmauer umfasst wurden. Kurfürst Friedrich II. erwirkte aus machtpolitischen Gründen 1442 die erneute Trennung von Berlin und Cölln in zwei eigenständige Städte. Aufgrund der Erfahrungen aus dem Dreißigjährigen Krieg ließ der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm von 1658 bis 1683 eine große Festungsanlage errichten, die neben Berlin und Cölln auch die Vorstädte Friedrichswerder im Westen und Neu-Cölln im Süden einschloss. Friedrichswerder erhielt einen eigenen Magistrat, während Neu-Cölln von Cölln verwaltet wurde.

Berlin im 18. Jahrhundert

Der Festungsbau erwies sich schon zum Zeitpunkt seiner Fertigstellung als überholt, denn außerhalb der Wallanlagen waren bereits weitere neue Vorstädte entstanden. Im Jahr 1710 wurden die bis dahin formal selbstständigen Städte Berlin, Cölln (mit Neu-Cölln), Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt zur Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin vereinigt. Zusammen mit den durch die Zoll- und Akzisemauer einbezogenen weiteren ehemaligen Vorstädten bestand Berlin im 18. Jahrhundert aus insgesamt zehn Stadtteilen:

Kommunale Gliederung im 19. Jahrhundert

Die Einführung der Preußischen Städteordnung im Rahmen der Stein-Hardenbergschen Reformen brachte einschneidende Neuerungen für die kommunale Verwaltungsstruktur von Berlin. Die neue Städteordnung sah vor, größere Städte in Bezirke von mehreren Tausend Einwohnern zu gliedern. Berlin wurde zunächst in hundert Bezirke eingeteilt, die anfänglich auch eigene Namen besaßen; so gab es zum Beispiel den Hallesche-Thor-Bezirk, den Spittelmarkt-Bezirk und den Monbijou-Bezirk.[1]

Die Zahl der Bezirke erhöhte sich im Laufe der Zeit entsprechend dem Bevölkerungswachstum. Nach der Stadterweiterung von 1861 existierten 270 Bezirke, die keine Namen mehr besaßen, sondern nur noch fortlaufend nummeriert waren.[2] 1884 erfolgte eine Neueinteilung in 326 Bezirke, deren Zahl sich bis zur Bildung von Groß-Berlin im Jahr 1920 auf mehr als 450 erhöhte.[3][4]

Die Bezirke waren zu Stadtteilen zusammengefasst, wobei es auf der Ebene der Stadtteile allerdings keine bedeutenden kommunalen Institutionen gab. Zu den alten zehn Stadtteilen kamen im Verlauf des 19. Jahrhunderts weitere hinzu. Die Friedrich-Wilhelm-Stadt wurde 1828 von der Spandauer Vorstadt abgetrennt und bildete seitdem einen eigenen Stadtteil. Auf dem Gebiet der Stadterweiterungen von 1829 bis 1841 entstanden im Norden die Rosenthaler und die Oranienburger Vorstadt sowie im Südwesten die Friedrichsvorstadt.

1861 wurde mit der Eingemeindung des Weddings, von Gesundbrunnen und Moabit sowie der Tempelhofer und der Schöneberger Vorstadt die bis dahin umfangreichste Stadterweiterung vorgenommen. Auf einen Teil der eingemeindeten Flächen dehnten sich auch bereits existierende Stadtteile aus; so wuchsen die Luisenstadt, die Königsstadt und die Stralauer Vorstadt über ihre alten Außengrenzen hinaus. Die letzten Eingemeindungen vor der Bildung von Groß-Berlin umfassten den Großen Tiergarten 1881, das Gelände des Zentralviehhofs 1878 sowie Teile des Gutsbezirks Plötzensee und die Rehberge, die 1915 eingemeindet wurden.

Die amtliche Einteilung von 1884 bestand aus 21 Stadtteilen:[3]

Bezirksaufteilung Berlins

Bildung Groß-Berlins am 1. Oktober 1920

Bei der Bildung von Groß-Berlin durch das Groß-Berlin-Gesetz vom 27. April 1920 wurden sieben umliegende selbstständige Städte sowie 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke aus den Landkreisen Niederbarnim, Teltow und Osthavelland in die Stadt Groß-Berlin eingemeindet. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 1920 wurde das neue Stadtgebiet in zwanzig Verwaltungsbezirke (umgangssprachlich: „Bezirke“) eingeteilt. Das Alt-Berliner Stadtgebiet einschließlich des Gutsbezirks Schloß sowie der Landgemeinde Stralau wurde in sechs Bezirke geteilt (*). Weitere vierzehn Bezirke (**) entstanden aus Zusammenfassungen der eingemeindeten Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke. Diese Bezirke erhielten ihren Namen von der gemessen an der Einwohnerzahl jeweils größten eingemeindeten Stadt oder Landgemeinde. Bis auf fünf der sechs Innenstadtbezirke und den Bezirk Charlottenburg wurden alle Bezirke amtlich in Ortsteile untergliedert, wobei die Ortsteile in den meisten Fällen den eingemeindeten Städten und Gemeinden entsprachen. Die Nummern 1 bis 6 erhielten die sechs ursprünglichen Bezirke (1 = Mitte), die Außenbezirke wurden gegen den Uhrzeigersinn von 7 (Charlottenburg) bis 20 (Reinickendorf) nummeriert:

Berliner Gebietsreform 1938

Grenzänderungen der Berliner Bezirke zum 1. April 1938

Mit Wirkung zum 1. April 1938 wurden zahlreiche Begradigungen der Bezirksgrenzen sowie einige größere Gebietsänderungen vorgenommen. Dabei kamen unter anderem

  • die Siedlung Eichkamp vom Bezirk Wilmersdorf zum Bezirk Charlottenburg
  • der westliche Teil von Ruhleben vom Bezirk Charlottenburg zum Bezirk Spandau
  • der nördlich des Berlin-Spandauer Schifffahrtskanals gelegene Teil der Jungfernheide vom Bezirk Charlottenburg zu den Bezirken Reinickendorf und Wedding
  • Martinikenfelde vom Bezirk Charlottenburg zum Bezirk Tiergarten
  • das Gebiet um den Wittenbergplatz und den Nollendorfplatz vom Bezirk Charlottenburg zum Bezirk Schöneberg
  • das Gebiet südlich der Kurfürstenstraße vom Bezirk Tiergarten zum Bezirk Schöneberg
  • ein großer Teil des Grunewalds vom Bezirk Wilmersdorf zum Bezirk Zehlendorf
  • ein Teil von Dahlem vom Bezirk Zehlendorf zum Bezirk Wilmersdorf
  • der östliche Rand des Bezirks Zehlendorf (in Dahlem nur ein schmaler Streifen, sich in Richtung Süden verbreiternd bis hin zu einem größeren Gebiet im Südosten) zum Bezirk Steglitz
  • Späthsfelde vom Bezirk Neukölln zum Bezirk Treptow
  • Bohnsdorf vom Bezirk Köpenick zum Bezirk Treptow
  • Oberschöneweide und die Wuhlheide vom Bezirk Treptow zum Bezirk Köpenick
  • die westlich der Ringbahn gelegenen Gebiete von Boxhagen-Rummelsburg und Friedrichsberg vom Bezirk Lichtenberg zum Bezirk Friedrichshain, damals Horst-Wessel-Stadt.
  • Wilhelmsruh vom Bezirk Reinickendorf zum Bezirk Pankow
  • das Gebiet um die Wollankstraße westlich der Berliner Nordbahn vom Bezirk Pankow zum Bezirk Wedding.

Bereits in den Jahren 1928 und 1937 war es zu Verschiebungen zwischen Schöneberg und Tempelhof gekommen.[5]

Unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkriegs machte die sowjetische Militärverwaltung aus heute unbekannten Gründen Friedenau zwischen dem 29. April und dem 30. Juni 1945 zum 21. Bezirk mit Willy Pölchen (KPD) als Bezirksbürgermeister; danach wurde Friedenau wieder wie vorher ein Ortsteil von Schöneberg. Entsprechend bestand in der Zeit das Amtsgericht Friedenau.

Zeit der Teilung Berlins

Die Viersektorenstadt (nach 1986)

Bereits auf der Konferenz von Jalta hatten die Alliierten vereinbart, Berlin in Sektoren aufzuteilen (später: Viersektorenstadt), die Sektorengrenzen orientierten sich an bestehenden Bezirksgrenzen.[6] Obwohl Berlin nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst dennoch gemeinsam verwaltet werden sollte, führten die nicht überbrückbaren Differenzen der Westalliierten und der Sowjetunion zu einer Teilung der Stadt. Mit zeitlicher Verzögerung entwickelten sich daraus die zwei getrennten Verwaltungen von Ost- und West-Berlin.

In Ost-Berlin trat 1952 an die Stelle der Bezeichnung „Bezirk“ der „Stadtbezirk“, um den Unterschied zu den gleichzeitig in der DDR geschaffenen „Bezirken“ deutlich zu machen.

Aufgrund der Errichtung großer Neubaugebiete im Osten der Stadt in den 1970er und 1980er Jahren wurden in Ost-Berlin über die durch das Groß-Berlin-Gesetz von 1920 festgelegte Zahl von 20 Bezirken hinaus drei neue geschaffen: Marzahn (1979 aus den Lichtenberger Ortsteilen Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Hellersdorf und Mahlsdorf), Hohenschönhausen (1985 aus Teilen Weißensees) und Hellersdorf (1986 aus Teilen Marzahns). Um die Eigenständigkeit und angemessene Größe von Weißensee als Bezirk zu erhalten, wurden bei der Abgliederung von Hohenschönhausen die Pankower Ortsteile (Heinersdorf, Blankenburg und Karow) zu Weißensee gegliedert.

Ost-Berlin

Ost-Berliner Stadtbezirke

West-Berlin

West-Berliner Bezirke

(in eckigen Klammern die Ordnungsnummern)

Nach der Wiedervereinigung

Aufteilung zwischen Wiedervereinigung und Reorganisation
Die zwölf Bezirke Berlins

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands und Berlins im Jahr 1990 wurden alle Bezirke zunächst unverändert weitergeführt und wieder durchgängig Bezirk genannt. Bis 2000 hatten die jetzt 23 Bezirke sehr unterschiedliche Größen und Einwohnerzahlen. Im Rahmen der Verwaltungsreform entstanden 2001 durch Zusammenlegungen von Bezirken zwölf neue Bezirke, die – ähnlich der Zählweise nach dem Groß-Berlin-Gesetz (siehe oben) – durch einen sogenannten Bezirksschlüssel nummeriert wurden. Meist wurden zwei vorher eigenständige Bezirke zu einem neuen Bezirk zusammengeschlossen, nur die Bezirke Neukölln, Reinickendorf und Spandau blieben unverändert. Die neu gegliederten Bezirke Pankow und Mitte entstanden aus jeweils drei vorherigen Bezirken. In den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte wurden jeweils Bezirke des ehemaligen Ost- und Westberlins zu neuen Bezirken fusioniert.

(In eckigen Klammern die Bezirksschlüssel, in runden Klammern die alten Bezirke, die in den Großbezirk eingegliedert wurden und nicht mehr in der offiziellen Bezirksbezeichnung erkennbar sind.)

Lange währte in manchen Bezirken der Streit um die Namensgebung der neuen Verwaltungsbezirke. Auch die Findung der neuen Bezirkswappen nahm in einigen Bezirken lange Zeit in Anspruch.

Viele Namen öffentlicher Einrichtungen beziehen sich heute noch auf die Altbezirke. So befinden sich das Amtsgericht Tiergarten, das Stadtbad Tiergarten und das Amtsgericht Wedding im neufusionierten Bezirk Mitte, und zwar in den Ortsteilen Moabit und Gesundbrunnen. Auch die Verkehrsbeschilderung in Berlin orientiert sich bis heute noch weitgehend an den Bezirksgrenzen von 1920.

Untergliederung der Bezirke in Ortsteile

MitteHansaviertelTiergartenMoabitWeddingGesundbrunnenBuchKarowWilhelmsruhRosenthalBlankenfeldeNiederschönhausenHeinersdorfBlankenburgFranzösisch BuchholzPankowPrenzlauer BergWeißenseeStadtrandsiedlung MalchowKreuzbergFriedrichshainHalenseeWestendGrunewaldSchmargendorfWilmersdorfCharlottenburgCharlottenburg-NordKladowGatowStaakenFalkenhagener FeldWilhelmstadtSpandauHaselhorstSiemensstadtHakenfeldeWannseeNikolasseeZehlendorfDahlemSteglitzLankwitzLichterfeldeFriedenauSchönebergTempelhofMariendorfMarienfeldeLichtenradeNeuköllnBritzBuckowBuckowGropiusstadtRudowAlt-TreptowPlänterwaldBaumschulenwegOberschöneweideNiederschöneweideJohannisthalAltglienickeBohnsdorfGrünauSchmöckwitzFriedrichshagenMüggelheimRahnsdorfKöpenickAdlershofMarzahnHellersdorfKaulsdorfMahlsdorfBiesdorfWartenbergFriedrichsfeldeFalkenbergMalchowNeu-HohenschönhausenAlt-HohenschönhausenFennpfuhlLichtenbergRummelsburgFriedrichsfeldeKarlshorstHeiligenseeKonradshöheFrohnauTegelHermsdorfWaidmannslustLübarsMärkisches ViertelBorsigwaldeWittenauReinickendorfBrandenburg
Die zwölf Bezirke und deren 96 Ortsteile heute

Die Untergliederung der Verwaltungsbezirke in Ortsteile beruht auf dem nach wie vor geltenden Groß-Berlin-Gesetz von 1920:

§ 29 Abs. 1: „Durch übereinstimmenden Beschluß der Bezirksversammlung und des Bezirksamts kann mit Genehmigung des Magistrats ein Verwaltungsbezirk in Ortsbezirke (§ 60 der Städteordnung) eingeteilt werden.“

Geändert hat sich durch die Verfassung von Berlin lediglich die Terminologie: Bezirksverordnetenversammlung (statt Bezirksversammlung); Senat (statt Magistrat) und Ortsteile (statt Ortsbezirke). Die Berliner Statistik richtet sich in ihren Angaben über Ortsteile nach den Vorgaben der Bezirke.

Nach dem Groß-Berlin-Gesetz wurden die bisherigen Land- und Stadtgemeinden zu Ortsteilen.[7] Falls Altgemeinden durch die neuen Bezirksgrenzen geteilt wurden, so entstanden für die einzelnen Teile entsprechende Ortsteile. Der Bezirk Charlottenburg, entstanden aus der Stadt Charlottenburg, war der einzige aus einer Stadt entstandene Bezirk ohne Untergliederung in Ortsteile, der Bezirk Friedrichshain der einzige „Alt-Berliner“ Bezirk mit Ortsteilen (Friedrichshain und Stralau).

Im Laufe der Jahre ergaben sich immer wieder Änderungen an den Ortsteilgrenzen, kleinere Ortsteile wurden aufgelöst und neuentstandene Siedlungen aus bestehenden Ortsteilen herausgelöst (wenn auch oftmals erst Jahre später). Größere Änderungswellen gab es im Rahmen der Bezirksreform 1938, Anfang der 1950er Jahre[8] sowie in Folge der Bildung der neuen Großbezirke zwischen 2001 und 2004.

In Ost-Berlin wurden ab 1965 keine Ortsteile mehr ausgewiesen,[9] bei der Bildung der neuen Stadtbezirke ab 1979 wurde dementsprechend auch keine Rücksicht auf die früheren Ortsteilgrenzen genommen. Erst nach der Einheit wurden die alten Ortsteile – angepasst an die geänderten Bezirksgrenzen – wieder eingerichtet, dabei kam es zu der besonderen Situation, dass es den Ortsteil Malchow zweifach gab – im Bezirk Hohenschönhausen ebenso wie im Bezirk Weißensee. Letzterer wurde dann 2001 in Stadtrandsiedlung Malchow umbenannt.

In den 1920 festgelegten Ortsteilen spiegelte sich im Wesentlichen die im Mittelalter entstandene Siedlungsstruktur der Dörfer wider. Mehrere der Änderungen seit 2001 reagieren pragmatisch auf den massenhaften Bau neuer Wohnungen im Rahmen von Hochhaussiedlungen zwischen 1961 und 1989. Dies betrifft in West-Berlin neben dem Hansaviertel (1960) die Gropiusstadt und das Märkische Viertel. Die umfangreichere Neubautätigkeit in Ost-Berlin hatte dagegen schon seit den späten 1970er Jahren zu Bezirksneubildungen geführt (Marzahn, Hellersdorf, Hohenschönhausen). 2012 wurde Borsigwalde, vormals Ortslage in Wittenau, zu einem eigenständigen Ortsteil des Bezirks Reinickendorf erklärt und damit der 96. Ortsteil Berlins.

Siehe auch

Weblinks

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Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Salomo Sachs (Hrsg.): Allgemeiner Straßen- und Wohnungs-Anzeiger für Berlin. Scherer, Berlin 1990, ISBN 3-89433-163-1 (Nachdruck der Originalausgabe von 1812).
  2. Verlag Julius Straube (Hrsg.): Plan der Stadttheile und Stadtbezirke von Berlin. Berlin 1875.
  3. a b Übersicht der neuen Eintheilung der Stadt Berlin in Bezirke. Grunert, Berlin 1884.
  4. Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.): Personalnachweisung der Berliner Gemeindeverwaltung. Berlin 1912.
  5. Geschichtsparcours Papestraße (PDF; 5,2 MB), Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg (2006)
  6. Nach dem Zweiten Weltkrieg war Friedenau vom 29. April bis zum 30. Juni 1945 unter sowjetischer Besatzung und wurde in dieser Zeit vom Rathaus Friedenau aus als eigenständiger 21. Berliner Bezirk von dem parteilosen Rechtsanwalt Georg von Broich-Oppert als Bezirksbürgermeister verwaltet. Nach der Aufteilung der Berliner Bezirke unter den alliierten Siegermächten gehörte Friedenau dann wieder als Ortsteil zum Bezirk Schöneberg.
  7. Details sind dargestellt im Groß-Berlin-Gesetz von 1920
  8. Siehe dazu die Statistischen Jahrbücher Berlins aus der betreffenden Zeit
  9. Vgl. dazu Statistisches Jahrbuch der DDR, Ausgaben bis 1964 mit Ausgaben ab 1965