Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2010/01

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Wie sehr muss sich eine "Kopie" unterscheiden?

Hallo; einen Text kopieren darf man bekanntlich nicht. Theoretisch könnte man aber kopierte Texte ein bisschen umstellen (Wortreihenfolge) oder einige Wörter durch Synonyme austauschen etc. Darf man also einen Satz legal kopieren, indem man das eine Wort durch ein Synonym ersetzt? Eigentlich wäre es auch nicht auszuschliessen, dass man zufällig den gleichen Satz schreibt; wo sind die Grenzen?

(Ich will mich grundsätzlich schon als "echter Autor" betätigen, aber manchmal findet man einfach zu schöne Sätze bzw. Formulierungen...) Grüsse --Minnou GvgAa Bewerte 10:54, 1. Jan. 2010 (CET)

Wenn du innerhalb eines größeren Textes mal einen Satz direkt übernimmst, weil dir auch keine bessere Formulierung einfällt, dürfte das kein Problem sein. Die Quelle gibt man ja meist eh an. Vielleicht hilft Zitatrecht dir schon etwas weiter. Einen ganzen Text nur derart leicht verändert zu übernehmen geht aber nicht. -- Don-kun Diskussion Bewertung 11:06, 1. Jan. 2010 (CET)
Die Hilfeseite zum Thema ist WP:Textplagiat. Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 11:10, 1. Jan. 2010 (CET)
WP:Textplagiat war schon sehr hilfreich, danke. Aber weiterhin bereitet es mir gewisse Sorgen, wie unkonkret gewisse Grauzonen sind. Schon in WP:Textplagiat vermute ich gewisse Widersprüche oder Aussagen, die sich relativieren. Z.B. "Aus diesen Werken darf man nicht 1:1 abschreiben, sie schon gar nicht vollständig kopieren, aber inspirieren lassen darf man sich sehr wohl wird relativiert durch Geschützt sein kann auch eine besondere Gedankenführung oder Gliederung, daher sollte man generell darauf achten, dass man genügend Abstand von der Vorlage einhält. Also wenn ich mich inspirieren lasse, dann doch meist in Sachen Gedankenführung. --Minnou GvgAa Bewerte 12:15, 1. Jan. 2010 (CET)

wikipedia seiten in iframes

Hallo ich hab eine Frage: Ist es erlaubt Wikipedia Seiten in iFrames auf der eigenen Seite zu veröffentlichen? Bei Wikipedia steht es ist erlaubt Seiten zu kopieren wenn man die Quelle, und den Autor angibt; aber wie ist das mit den iFrames? Danke in Vorraus! (nicht signierter Beitrag von Beststart (Diskussion | Beiträge) 20:20, 1. Jan. 2010 (CET))

Wir hatten deine Frage (samt Antworten) auch schon auf Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#wikipedia_seiten_in_iframes --Martina Nolte Disk. 21:01, 1. Jan. 2010 (CET)

Historische Karte frei verfügbar?

Hallo, Historische Karten, wie etwa diese aus dem Jahre 1848, dürften ja inzwischen frei verfügbar sein? Und wie verhällt es sich mit den Historischen Karten beim Bayernviewer, wie etwa diese. Oder gilt da auch noch die Todesregel des Erstellers mit 70 Jahren, was dann noch zu recherchieren wäre? Grüße -- Rainer Lippert 09:28, 1. Jan. 2010 (CET)

Das (c) Bayerische Vermessungsverwaltung 2009 ist jedenfalls schon mal wieder typisches Copyfraud...
Aber natürlich gilt auch hier 70 Jahre pma. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:46, 1. Jan. 2010 (CET)
Ok, also 70 Jahre. Das Risiko dürfte aber, so wie ich das jetzt sehe, in diesem Fall gering sein. Wenn der Kartenersteller damals 20 Jahre alt war, müsste er Älter als 112 Jahre geworden sein, damit die 70 Jahre nach dem Tod nicht erreicht werden. Oder mache ich jetzt einen Gedanken/Rechenfehler? Grüße -- Rainer Lippert 22:40, 1. Jan. 2010 (CET)
Oh, die Karte ist ja von 1848. Das habe ich vorhin überlesen. Die ist also schon mehr als 150 Jahre alt. Damit brauchen wir nichtmal die 100-Jahres-Regel anwenden, da können wir gleich aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit, dass der Urheber noch keine 70 Jahre tot ist, die Karte als sicher gemeinfrei deklarieren. Hier in de-WP geht das auf jeden Fall mit {{Bild-PD-alt}}. Das könnte aber sogar auf Commons gehen. -- Chaddy · D·B - DÜP 03:29, 2. Jan. 2010 (CET)
Ok, dann war es ja in Ordnung, dass ich die Karte gestern noch hochgeladen habe. Ich habe sie in Commons hochgeladen, siehe hier. Geht das soweit in Ordnung, oder muss ich da noch etwas anpassen? Grüße -- Rainer Lippert 19:02, 2. Jan. 2010 (CET)
Meiner Meinung nach passt das so. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:22, 2. Jan. 2010 (CET)
Ok, alles klar. Danke und Grüße -- Rainer Lippert 19:38, 2. Jan. 2010 (CET)
Bei Urheber unbekannt = anonymes Werk gilt sowieso IMHO 70 Jahre nach Veröffentlichung, siehe zB commons:File:Frisko.jpg von 1925. -jkb- 19:41, 2. Jan. 2010 (CET)
Vorsicht, nach deutschem Recht kann man sich auf "anonymes Werk" kaum verlassen. Wir benutzen diese Begründung auf deWP in der Regel nicht. --h-stt !? 23:21, 2. Jan. 2010 (CET)

Hallo zusammen. Mich ärgert es immer wieder wenn ich sehe dass die englische Wiki aufgrund von fair use Animationen von bisher ungebauten Gebäuden zeigen kann. Ich frage mich, ob es irgendwie möglich ist für dieses Bild eine Freigabe zu bekommen. Könnte jemand weiterhelfen? Grüße Jerchel 16:39, 1. Jan. 2010 (CET)

Außer den Urheber um eine freie Lizenz zu bitten gibt es keine andere Möglichkeit. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:53, 1. Jan. 2010 (CET)
In CAD selbst zeichnen und rendern geht auch. --Marcela 20:20, 1. Jan. 2010 (CET)

Und wer ist der Urheber? Das ist das Problem: Silverstein Properties, die Architekten oder die New Yorker Hafenbehörde? Jerchel 22:32, 1. Jan. 2010 (CET)

Die Anfertigung eines solch detaillierten Renderbildes stellt ein eigenes Werk dar. --Marcela 22:37, 1. Jan. 2010 (CET)
Ja, aber Bearbeitung des Werkes des Architekten. Die ist wohl wahrscheinlich selber nicht erlaubnispflichtig, jede Veröffentlichung oder Verwertung bedarf aber der Einwilligung des/der Urheber/s des bearbeiteten Werkes. 82.113.121.24 09:33, 2. Jan. 2010 (CET)

Ich habe das Bild nicht bearbeitet. Keiner in der Wiki. Das Bild ist ja gut genug. Vermutlich ist der Architekt der Urheber. Aslo SOM. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass das Bild frei gegeben wird. Nur finde ich komisch, dass das Bild etliche Webseiten zeigen, auch Zeitungen etc. Die müssen doch auch eine Genehmigung haben. Jerchel 12:30, 2. Jan. 2010 (CET)

Für die ist es aber einfacher, die können fragen "Dürfen wir das Bild benutzen? Wir schreiben auch laut und deutlich den Namen des Architekturbüros drunter!" während du für Wikipedia fragen musst: "Willst du, das jeder das Bild Benutzen kann und damit tun und lassen kann, solange nur dein Name in irgendeiner teilweise sehr versteckten Form erwähnt wird."--84.160.195.145 16:27, 3. Jan. 2010 (CET)

Derivate bei Commons

Hallo! Auch wenn ihr sonst eher nicht zu Commons beratet (oder nichts davon haltet), hätte ich gern etwas Beteiligung hier bzw. eine Meinung dazu. (von mir aus auch zu den Stargates) -- Don-kun Diskussion Bewertung 20:37, 3. Jan. 2010 (CET)

Artikeltext stammt zu wesentlichen Teilen aus einer Seminararbeit (erl)

Ich beziehe mich auf diesen Artikel: A5 (Algorithmus)

Wesentliche Teile des Artikels entstammen wörtlich der Seminararbeit von Philipp Südmeyer, verlinkt bei den Quellenangaben (die hier: [1]). Eine Erlaubnis zur Nutzung des Textes liegt mMn nicht vor. Ich habe den Autor kontaktiert, bin mir aber nicht sicher was nun das korrekte weitere Verhalten anbelangt. Auf eine Antwort warten? Text gleich löschen? Was anderes? --Nobbi 10:13, 4. Jan. 2010 (CET)

Ich habe im Artikel die übernommenen Teile durch den URV-Baustein ersetzt (bitte prüfe das noch einmal und korrigiere evtl.) und einen entsprechenden Eintrag auf Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen vorgenommen. Sollte keine Freigabe erfolgen, dann wird der Artikel gelöscht. - Auf dieser Seite ist die Sache erledigt. --tsor 11:27, 4. Jan. 2010 (CET)
Konkretes Beispiel

In Argentinien gibt es ein (geniales) Gesetz, das sagt, dass Fotografien nach 20 oder 25 Jahren in die PD übergehen. Können trotzdem Bei Verwendung im Ausland (etwa in Deutschand) Ansprüche der AutorInnen bestehen? --goiken 19:10, 2. Jan. 2010 (CET)

Falsch interpretiert. Da steht, daß das RaeB im Gegensatz zu Deutschland (10 Jahre) 20 Jahre nach dem Tod des Abgebildeten endet: „El consentimiento a que se refiere el artículo 31 para la publicación del retrato no es necesario después de transcurridos 20 años de la muerte de la persona retratada.“. --Marcela 19:55, 2. Jan. 2010 (CET)
eigentlich gehts mir nicht ums RaeB, sodern ums Uhrheberrecht. Da lese ich „Para las obras fotográficas la duración del derecho de propiedad es de VEINTE (20) años a partir de la fecha de la primera publicación.“ (»etwa: For Fotografien beträgt die Dauer des Urheberschutzes 20 Jahre von der ersten Veröffentlichung an.)
RaeB kann natürlich auchn Thema sein. Aber bevor wie hier anfangen, zu spekulieren, wie denn der argentinische Gesetzestext zu lesen sei...Hat das für die deutsche WP und ihre WeiternutzerInnen überhaupt ne Relevanz?--goiken 20:06, 2. Jan. 2010 (CET)
Stimmt, hätte weiter lesen sollen ;) Argentinien hat sowas wie Copyright, also Pflichteintragung von Urheberrecht. Ich frage mal einen argentinischen Fotografen. --Marcela 20:26, 2. Jan. 2010 (CET)
merci-- goiken 20:34, 2. Jan. 2010 (CET)
Es wird hier nicht einheitlich gehandhabt, wie mit ausländischem Recht umgegangen wird. Bis zum Auftauchen der Bundesarchivs-Bilder haben wir uns hier strikt an DACH-Recht orientiert, was Commons-Bilder von (z.B.) Adolf Hitler betrifft. Die wären beispielsweise nach finnischem Recht (wenn in Finnland entstanden) zulässig und sind deshalb auch auf Commons vorhanden. Commons beurteilt nach Herkunfts- und USA-Recht, somit sind derartige finnische und vielleicht auch argentinische Bilder dort akzeptiert. Wir hier haben sowas üblicherweise nicht akzeptiert. Aber seit die Bundesarchivs-Bilder auf Commons sind, kümmert sowas kaum noch jemanden. --Marcela 20:39, 2. Jan. 2010 (CET)
Jap; Das wäre auch meine Naive Position/Meinung. Solange kein Präzedenzfall aufm Tisch liegt, wo jemand ne entsprechende Nutzung um die Ohren gehauen bekommen hat, braucht uns das nicht zu stören. Entsprechend markiert sind die Dateien ja, sodass, wenn die Suppe wegen irgend einer Tagesaktualität einmal hochkochen sollte, wir da handeln können.--goiken 20:44, 2. Jan. 2010 (CET)
So einfach würd ich das jetzt nicht sehen... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:11, 2. Jan. 2010 (CET)
Wie siehst du das denn? (Dass diese Meinung etwas sehr Naiv ist, ist der Grund weshallb ich gefragt habe, ob das haltbar ist.)--goiken 21:14, 2. Jan. 2010 (CET)
Wir dürfen nicht solange wissentlich gegen das Gesetz verstossen (mag man von diesem Gesetz auch halten was man will), bis es Probleme gibt, sondern gar nicht... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:18, 2. Jan. 2010 (CET)
Ja das ist vollkommen unstrittig. Meinst du etwa, dass hier ein Verstoß vorliegen könnte.(Denn genau das ist ja die Frage, in der wir uns gerade, wenn ich nichts missverstehe, ein "Weiß nicht genau, aber eher nein" überlegt hatten) Wenn ja warum? --goiken 21:21, 2. Jan. 2010 (CET)
Hier bei uns sind Fotos bis 70 Jahre nach dem Tod geschützt. Das argentinische "copyright" könnte allerdings eine Lücke darstellen. --Marcela 21:23, 2. Jan. 2010 (CET)

Ist das mal wieder ätzend. Sind Bilder in Argentinien gemeinfrei, sind sie es via Schutzfristenvergleich auch in DA (EU)/CH (RBÜ), es sei denn der Fotograf hat noch eine andere Staatsbürgerschaft --FrobenChristoph 02:16, 3. Jan. 2010 (CET)

Das ist schon klar. Argentinien hatte allerdings in den Jahren der Militärherrschaft einige sehr seltsame Gesetze, wonach gewisse Werke an den Staat gefallen sind. --Marcela 14:06, 4. Jan. 2010 (CET)
Noch mal Back to Topic: Was machetn wir nun mit all diesen Bildern? Wenn das mit der nichtargentinischen Staatsbürgerschaft ein Problem ist, wie lösen wir das? Wollen wir alle ausschließen, wo sich nihct nachweisen Lässt, dass der/die FotografIn keine DACH-Staatsbürgerschaft hat? --goiken 22:35, 4. Jan. 2010 (CET)
Da die Verantwortlichen auf Commons damit kein Problem haben und wegen des erwähnten Schutzfristenvergleichs würde ich es pragmatisch handhaben und die Bilder hier benutzen. --Marcela 22:44, 4. Jan. 2010 (CET)

Urheberrecht der Bilder von Hermann Walter († 1909)

Hallo,
ich bin in den WP:Commons auf folgende Bilder von Hermann Walter gestoßen: http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Hermann_Walter. Das Stadtgeschichtliche Museum Leipzig hat (beinahe) alle Positive/Negative von Hermann Walter 1935 käuflich erworben (Quelle: ISBN 9783980660242). Zwar sind einige Bilder im Internet zugänglich (Fotothek des Stadtgeschichtlichen Museums), aber da nur unter Creative Commons mit Ausschluss der kommerziellen Nutzung. Ich habe deswegen eine EMail an das Museum geschickt... Heute kam folgende nicht überraschende Antwort:

Sehr geehrter Herr ****,

Sie sprechen eine außerordentlich komplexe Materie an. Auch wenn die Urheberrechte von Hermann Walter abgelaufen sind, heist das nicht, das diese Bilder frei von allen Rechten sind. Das Stadtgeschichtliche Museum hat die Glasnegative 1935 mit alllen Rechten übernommen. und ist unzweifelhaft Eigentümer der in in der Sammlung des Hauses verwalteten Positve und Negative. Für die Nutzung der Bilder erheben wir kraft der Sachwalterschaft an den uns übertragenen Fotos eine auf die konkrete Nutzung abgestimmte Gebühr. Sollte eine andere Institution oder Privatperson über eigene Originale verfügen (was durchaus möglich ist) kann sie über ihr Eigentum frei verfügen. Gern könen Sie mich anrufen, wenn Sie noch weitere Fragen haben.

Mit freundlichen Grüßen Christoph Kaufmann Fotothek

Stadtgeschichtliches Museum Leipzig Böttchergäßchen 3 04109 Leipzig Tel.: +49(0)341-96513-21 Fax: +49(0)341-96513-52 E-Mail: christoph.kaufmann@leipzig.de Internet: http://www.stadtgeschichtliches-museum-leipzig.de

Laut Flominator handelt es sich hier um Copyfraud. Ist dies richtig? Wenn ja, dann könnten alle Bilder dieses Fotografen (ich habe ein Buch mit zirka 190 Bildern) hier ohne Probleme hochgeladen werden. Dies wäre wirklich eine Bereicherung für die WP MfG - Appaloosa 16:09, 4. Jan. 2010 (CET)

Ja, das ist Schutzrechtsberühmung, trifft man bei Archiven und Museen oft an. Die Bilder sind gemeinfrei und unterliegen nicht mehr dem Urheberrecht. Egal, wer die Glasnegative besitzt. --Marcela 16:18, 4. Jan. 2010 (CET)
Ist Schutzrechtsberühmung wie in diesem ja schon recht extremen Fall eigentlich irgendwie belangbar? Ich wette, dass der werte Herr Kaufmann da bewusst Falschinformationen streut, denn die Materie ist alles andere als "komplex", sondern eigentlich sehr eindeutig. -- Yellowcard 16:32, 4. Jan. 2010 (CET)
Jeder darf aus seinem Eigentum Profit schöpfen. Sei es durch Eintritt in Museen, sei es durch Gebühren für Dateien. Solange keine Behauptung aufgestellt wird, daß man über das Urheberrecht verfüge, ist das durchaus im gebräuchhlichen und erlaubten Rahmen. --Marcela 18:42, 4. Jan. 2010 (CET)
Das Urheberrecht ist erloschen, aber das Museum kann natürlich Geld für die Nutzung ihrer Originale bzw. für verkaufte Kopien verlangen. Und es kann für Nutzung und Verkauf zusätzliche Einschränkungen der weiteren Nutzung mit dem Käufer vereinbaren. Dadurch finanzieren sich diese Einrichtungen unter anderem. Nur gelten solche Einschränkungen ausschließlich zwischen dem Museum und demjenigen, der dem Museum dafür Geld gezahlt hat (sprich: der mit dem Museum einen Vertrag eingegangen ist). Wer keinen (Kauf-/Nutzungs-)Vertrag mit dem Museum hat, kann mit den Bildern natürlich nach Belieben machen was er/sie will. --Kam Solusar 18:53, 4. Jan. 2010 (CET)

Foto von T-Shirt mit Michael Roman Grafik

Ähnliches Motiv. Ist dieses Bild erlaubt?

Hallo, das hier abgebildete T-Shirt hab ich auch. Darf ich es fotografieren und hochladen? Ich würde mich freuen, wenn in Sachen Schöpfungshöhe erfahrene Benutzter antworten würden. Vielen Dank.--Tankwart 07:05, 4. Jan. 2010 (CET)

Das ist Kunst und hat daher per se Schöpfungshöhe... -- Chaddy · D·B - DÜP 07:58, 4. Jan. 2010 (CET)
Gibt es nicht auch sowas wie Gebrauchskunst? In der vergangenheit wurden hier vergleichbaren Grafiken die Schöpfungshöhe abgesprochen. In erster Linie handelt es sich ja um ein T-Shirt. Bitte mal noch ein paar andere Meinungen. Danke!--Tankwart 01:24, 5. Jan. 2010 (CET)
Diese Grafik hat aber keinen Gebrauchszweck. Sie verziert ledigliche ein T-Shirt. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:27, 5. Jan. 2010 (CET)
Eindeutig Kunst und SH vorhanden. --Marcela 01:37, 5. Jan. 2010 (CET)

Was ist dann mit diesem Bild, da ist das gleiche Motiv auch zu sehen.--Tankwart 09:10, 5. Jan. 2010 (CET)

Das ist eine gute Frage. Wenn man sich nur mit dem Abgebildeten beschäftigt, ist das T-Shirt Beiwerk, das Foto also ok. Wenn man das Bild als Abbildung von „Das Tote-Hosen-T-Shirt Nr. X“ sieht, ist es kein Beiwerk.
Heißt das, im Artikel Andreas von Holst ist das Bild ok; im Artikel T-Shirt von Michael Roman oder auch Michael Roman an sich dürfte man es nicht verwenden? Robin (talk’n’judge - DÜP) 11:24, 5. Jan. 2010 (CET)
Soweit ich weiß erlaubt eine Commons Lizensierung eine Verwendung jeder erdenklichen Art. Es gibt aber haufenweise Bilder von Leuten mit aufwendig gestalteter Kleidung. Sollen die jetzt alle rausfliegen wenn der Aufdruck Schöpfungshöhe hat?--Tankwart 11:33, 5. Jan. 2010 (CET)

Das kommt darauf an, was nach dem Verständnis eines vernünftigen Betrachters dargestellt wird. D.h. ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk im Hintergrund bei einem Bild einer Person ist ok. Fotografiere ich allerdings das Kunstwerk und stelle nur eine Person daneben ist das verboten. Was jeweils vorliegt ist im Zweifelsfall umstritten. Größe, Unschärfe, Position im Bild, Verdeckung etc. wären einige der Prüfsteine. Wenn du ein T-shirt nur anziehst, um dieses zu fotografieren, ist dein Hals und die Arme nur Beiwerk. --Eingangskontrolle 11:34, 5. Jan. 2010 (CET)

Image to be merged to Commons

I would like to get Datei:081067l.jpg merged to Commons, so it can be used in articles in Wikipedia on other languages. Unfortunately, I can not do it myself. I hope that anybody please will help me. Thank you. Fanoftheworld 18:31, 4. Jan. 2010 (CET)

I do'nt see a problem wth this pictures on Commons. --Marcela 18:46, 4. Jan. 2010 (CET)
Ralf und Englisch? ;) -- Chaddy · D·B - DÜP 20:59, 4. Jan. 2010 (CET)
I tried to move the files but it seems uploading to Commons doesn't work at the moment. --BerntieDisk. 18:48, 4. Jan. 2010 (CET)
Thank you for trying. I hope that you will try again a little later. Fanoftheworld 19:55, 4. Jan. 2010 (CET)
done --h-stt !? 23:46, 4. Jan. 2010 (CET)

Und warum hat dem niemand gesagt, das der Dateiname ungeeignet ist? --Eingangskontrolle 11:38, 5. Jan. 2010 (CET)

Deutschlands teuerste Lagen

Sehen wir von den potenziellen Löschanträgen einmal ab: Wäre das Erstellen dieser Liste in WP eine URV? In dieser Hinsicht könnte auch ein Blick auf 500 beste Alben aller Zeiten (Rolling Stone) nicht schaden. Danke, --Flominator 12:22, 1. Jan. 2010 (CET)

Das wäre zumindest sinnlose Verschwendung von Speicherplatz auf der Löschdiskussionsseite. Diese "Erhebung" dient ausschließlich als Werbemaßnahme des veröffentlichen Maklers. 82.113.106.24 14:55, 1. Jan. 2010 (CET)
Speicherplatz ist kein Problem (aber mehrere zig DIN-A4-Blätter voll über irgendwelche Blogs oder Botaniker diskutieren ist dann doch irgendwie sinnlose Speicherplatzverschwenung...). -- Chaddy · D·B - DÜP 18:51, 1. Jan. 2010 (CET)
Ist denn die Liste wirklich so schlimm, das man mir keine Antwort auf die Frage geben kann? ;) --Flominator 09:23, 4. Jan. 2010 (CET)
Der Spiegel-Auszug aus der Liste hat keine Schöpfungshöhe und stellt nach meiner dreisten Meinung nicht mal ansatzweise einen wesentlichen Teil einer geschützten Datenbank dar. Urheberrechtlich ist das unproblematisch. Wenn jedoch größere Teile der Miethöhendatenbank dieses Maklers - mehrere Jahre oder mehr Einträge - sofort oder sukzessive übertragen würden, wäre nicht sofort aber absehbar die Grenze zum Datenbankschutz überschritten. 89.0.129.42 14:41, 5. Jan. 2010 (CET)

Hallo, heute hat eine IP diesen Artikel erstellt. Der Mann ist zweifellos relevant und wichtig und ich wundere mich, dass es nicht längst einen Artikel über ihn gab :-) Allerdings habe ich festgestellt, dass der Artikel eine direkte Übersetzung einiger Absätze (nicht des gesamten Artikels) aus dem gleichnamigen Artikel der englischen WP ist. Hätte ein Versionsimport stattfinden müssen oder ist das auch so ok? --adornix 19:16, 4. Jan. 2010 (CET)

Versionsimport ist schon der Goldene Weg, kann aber Problemlos nachträglich erfolgen.--84.160.212.89 19:49, 4. Jan. 2010 (CET)
Ob er wirklich ganz so golden ist, ist umstritten. Theoretisch genügt auch eine einfache Übernahme der Versionsgeschichte (z. B. auf die Diskseite oder direkt in den Artikelquelltext. Versionsimport ist aber hier problemlos möglich und sollte dann schon bevorzugt werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:00, 4. Jan. 2010 (CET)
Happolati hat's erledigt. Danke! adornix 22:55, 4. Jan. 2010 (CET)
Golden deshalb, weil man mit einem Versionsimport auf keinen Fall falsch liegt. Die Textversion der Versionsgeschichte sagt nichts darüber aus wer wie viel zum Artikel beigetragen hat.--84.160.212.89 00:49, 5. Jan. 2010 (CET)
Wer wie viel beigetragen hat ist nur insofern von Bedeutung, als dass dann entschieden werden kann, wer überhaupt alles als Urheber in Frage kommt und wessen Änderungen keine Schöpfungshöhe haben und somit gemeinfrei sind. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:18, 5. Jan. 2010 (CET)
Eben, wenn also unkommentiert Leute, die nichts schöpferisches als Autoren angeben, begehen wir indirekt Copyfraud.--84.160.207.169 22:14, 5. Jan. 2010 (CET)

Versionsproblem

Mal eine etwas theoretische Diskussion. Leider wird das eventuell technisch notwendig. Es ist möglich, Artikel per XML zu exportieren und auch wieder zu importieren. Dies ist nötig, wenn wie bei Oberleitungsbus der Abschnitt "Geschichte" ausgegliedert werden soll. Nun ist aber dieser Artikel derart groß und hat 3500 Edits, daß der Re-Import Probleme bereitet, die XML-Datei ist 416 MB groß. Als einziger Wikimedia-weit macht sowas bisher DerHexer. Nun ist beim Oberleitungsbus eine Grenze erreicht, wo es wahrscheinlich sehr schwierig, wenn nicht unmöglich ist, das zu importieren. Ob es möglich sein wird, wird sich in den nächsten Wochen zeigen, solch ein Import dauert mehrere Stunden. Wenn das nun nicht klappt, haben wir folgende Optionen:

  • Serveradmin fragen, daß die XML händisch eingespielt wird (die technisch sicher einfachste Lösung, allerdings wohl kaum praktikabel)
  • Artikel mit Versionsgeschichte extern lagern und verlinken (Wikia oder so) - suboptimal
  • Versionsgeschichte als Kommentar auf die Disk, wie wir das vor Jahren gemacht haben (unsauber, weil nicht nachvollziehbar, wer was editiert hat)

Alle 3 Versionen sind nicht optimal. Wie gehen wir mit sowas um? --Marcela 01:03, 5. Jan. 2010 (CET)

Ich würde die unsaubere dritte Lösung bevorzugen. --tsor 01:05, 5. Jan. 2010 (CET)
Ich auch, wenn 1) nicht möglich. Dürfte lizenztechnisch auch weitgehend in Ordnung sein. -- Yellowcard 15:17, 5. Jan. 2010 (CET)
Wenn Import nicht klapt, wobei ich auch Varaitnt 1 einschlisse. Ist denke dritte Variante vertrettbar. Begründung; Die Versiongeschichte des Ausgelagerten Artikels "Geschichte des Oberleitungsbuses" kann ja dann immer noch in Oberleitungsbus nachgeschaut werden. Ein Permanentlink auf die Version bevor ausgelagert wurde kann da ja auch gesetzt werden. Wobie die 3500 Versionen des Hauptartikel immer noch Problematisch sind. Denn da eine Versionslöschung machen zu müssen ist einfach gesagt Scheisse. Die Versionsgeschichte von megagrossen Meta- und Diskusionseiten, archivieren man ja nicht grundlos mit verschieben und neuanlegen. Eventeull ware das eine alternative. Das man den Artikel Oberleitungsbus schreibgeschütz verschiebt und beide Artikel neu anlegt, mit Verweis auf denn archiviert Artikel. Klar bei beidne wäre dann auf Dikusionseite Variante 3 anzuwenden. Bobo11 21:09, 5. Jan. 2010 (CET)

Datei:Tallest Buildings new.PNG

Hallo, wie kann ich von dieser Datei eine neue Version hoch laden. Ich will den Chicago Spire rauswerfen und das One World Trade Center einfügen. Die Mittel dazu hätte ich. Gibt es zwecks Urheber etc. ein Problem, denn ich weiß nicht wer der Urheber ist, wenn ich auch an dem Bild pfusche. Grüße Jerchel 18:37, 5. Jan. 2010 (CET)

Nein, so passt das eigentlich schon. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:43, 5. Jan. 2010 (CET)

Warum wird das neu einfügte Gebäude nicht angezeigt, obwohl ich es hoch geladen habe? Jerchel 18:49, 5. Jan. 2010 (CET)

Bei mir wird es angezeigt. Leere mal deinen Browsercache (mit Strg + R im FF bzw. Strg + F5 im IE). -- Chaddy · D·B - DÜP 19:32, 5. Jan. 2010 (CET)

Ist das dortige Zitat noch zulässig oder eine URV? -- Rosentod 21:58, 5. Jan. 2010 (CET)

Obwohl im ersten Moment recht viel Text, weiß ich nicht, inwieweit diese Textpassage Schöpfungshöhe aufweist. Im Rahmen des Zitatrechts wird das wohl zu viel Text sein, nehme ich an. IANAL. -- Yellowcard 22:18, 6. Jan. 2010 (CET)

People, help me please!

Guys, hilf mir bitte! Ich habe einen Artikel über den Bildhauer Shmatko. Artikel gelöscht. Ich bin der Autor. Warum ist es entfernt? Bitte Wiederherstellung des Artikels.


People, help me please! Guys, help me please! I created an article on the sculptor Shmatko. Article deleted. I am the author. Why is it removed? Please restore the article.

--Rerter 14:47, 6. Jan. 2010 (CET)

Es geht um den Artikel Nikolai Schmatko. Bitte klicke mal dorthin. Da steht genau, was zu tun ist (Freigabeerklärung per mail an das Supportteam senden). Wenn Du Fragen dazu hast melde Dich bitte auf meiner Diskussionsseite. Gruß --tsor 14:50, 6. Jan. 2010 (CET)

Frage, ob Datei gemeinfrei

Bei diesem Bild zweifelt ein User an der Gemeinfreiheit, da die Skulptur nicht im öffentlichen Raum steht sondern im Museumspark. Da es um eine Kandidatur geht, wäre eine Aussage hierzu sehr hilfreich. Danke im Voraus -- Alinea 15:10, 5. Jan. 2010 (CET)

Wo das Kusntwerk steht ist für die Panoramafreiheitfrage eigentlich irrelevant (denn gemeinfrei geht schon mal gar nicht), sondern wo der Fotograf stand als er die Aufnahme gamacht hat. Solange er sich dabei im öffentlichen Verkersraum befand, ist es möglich hier auf de: möglich eine Aufnahme unter Berufung auf die Panoramafreiheit einzustellen.Bobo11 15:14, 5. Jan. 2010 (CET)
Hast natürlich recht, es geht um Panoramafreiheit. Öffentlicher Verkehrsraum ist auch der Skulpturenpark selber, der wohl zum Museum gehört? Bin nicht der Fotograf, kann daher nur vermuten. -- Alinea 15:42, 5. Jan. 2010 (CET)
Erstmal hat das Bild nichts auf Commons verloren, dort ist es nämlich nicht gestattet, da nach niederländischem Recht keine panoramafreiheit greift. Also bitte an einen Admin: hierher verschieben. Nach DACH-Recht ist es unbedenklich, wenn es dauerhaft angebracht ist. Steht das auf einer Stahlplatte oder einem beton-Fundament? Kann ich nicht eindeutig beurteilen. Wenn Stahlplatte, dann ist es auch hier nicht geeignet, da bewußt transportabel angebracht. --Marcela 17:20, 5. Jan. 2010 (CET)
Das Bild sieht nach Stahlplatte aus, denke ich, habe das Bild aber nicht hochgeladen und kenne den Standort nicht aus eigener Anschauung. Habe gesehen, dass Du die Löschung auf Commons veranlasst hast. Vielen Dank für die Auskunft -- Alinea 17:30, 5. Jan. 2010 (CET)
The sculpture is part of the (very large) outdoor collection of the Sculpture Park and is mentioned as such in the KMM's own literature. It is permanently placed in the public space and freedom of panorama in the Netherlands is applicable for such works of art (see Freedom of Panorama: The Netherlands. I have no idea why nobody simply reads what Wikimedia Commons writes about that!. Greetings, --Gerardus 17:47, 5. Jan. 2010 (CET)
There is since 2004 a regulation in the Netherlands very near the german Freedom of Panorama but this is no valid for sculptures. --Marcela 17:56, 5. Jan. 2010 (CET)
This is absolute nonsence! --Gerardus 18:04, 5. Jan. 2010 (CET)
Jetzt muß jemand ran, der englisch kann: http://commons.wikimedia.org/wiki/COM:FOP#The_Netherlands Falls ich Gerardus Unrecht getan habe, bitte ich um Entschuldigung. --Marcela 18:07, 5. Jan. 2010 (CET)
Erläuterung FOP NL im öffentlichem Raum (niederl.): Toelichting FOP Nederland. Vielleicht is dass hilfreich? Grüsse,--Gerardus 18:25, 5. Jan. 2010 (CET)
I have added Template: FoP-Nederland to the image as you will see from now on. --Gerardus 19:30, 5. Jan. 2010 (CET)
And I have delete my deletation request. Sorry. --Marcela 19:53, 5. Jan. 2010 (CET)
Nun ja, es ist die Frage, was in den Niederlanden unter „in a public place“ verstanden wird. Frei zugänglicher öffentlicher Raum oder einfach nur unter freiem Himmel? Der Uploader nimmt anscheinend letzteres an. --Paulae 00:10, 6. Jan. 2010 (CET)
Wenn der Park ohne Eintritskarte zugänglich ist (=öffentlicher zugänglicher Park), würde ich auch seinen Standpunkt vertretten. In der Schweiz wäre dies ein öffentlich zugänglicher Ort, wie er von der schweizerischen Panoramafreiheit gefordert wird. Bobo11 15:29, 6. Jan. 2010 (CET)
Auch ein Park mit Gebühren ist ein öffentlich zugänglicher Ort, was hat bezahlen mit dieser Definition zu tun. Das sollte doch bedeuten dass an einem Gebührenfreie Tag es kein problem ist, an andere Tage doch. Nicht-öffentlich bedeutet nur Privatgelände oder Eintritt für Mitglieder,oder nach Einladung oder so etwas ähnliches. Und öffentliche Ort ist doch nicht gleich öffentliche Raum? Im Gebäude kann nicht photographiert werden. Teile der Kollektion befinden sich aussen dem Park aber innerhalb Nat. Park De Hoge Veluwe. KMM ist übrigens eine Stiftung, die Kollektion gehört der Staat. Photographieren ist gestatten.--Gerardus 15:48, 6. Jan. 2010 (CET)
Dazu noch: "Openbare ruimte (Öffentlichen Raum)= Publiek domein, alle voor het publiek toegangelijke plaatsen ......of je daarvoor moet betalen of niet ....". Frei übersetzt vom niederl.: Alle für das Publikum zugängliche Orte .....ob mann dafür ein Gebühr bezahlen muss oder nicht ... Zitat aus der obergenannte Erläuterung Privacy/Panoramafreiheit NL - Kapitel: Was ist "Openbare ruimte". --Gerardus 18:07, 6. Jan. 2010 (CET)
Das kein Eintritt ist eben der Nachweis das er wirklich öffentlich zugänglich ist. Bei einem Eintritt kann eben durchaus eine Benutzungsregelemet in Kraft tretten, das eben komerzieles Fotografieren nicht erlaubt (was dann ein Verstoss gegen das Hausrecht wäre, nicht unbedingt gegen die niederländische Fotografierfreiheit). Mit Eintritt, kann es eben Fusangeln geben, die einem manchmal nicht mal mitgeteilt werden. Ist der Eintritt hingegen zu bestimmten Zeiten (Ja, ein Tag im Jahr reicht!) frei, ist er eben in der Schweiz nach der aktuellen Rechtsprechung für die Panoramafreiheit klar öffentlich zugänglich. Aus Urhebersicht ist das Kunstwerk entwerder frei zugänglich oder eben nicht, wenn es an einem Tag frei zugänglich ist und zu diesem Zeitpunkt regukär fotografiert werden kann, ist es egal wann genau das Foto gemacht wurde (Im Streitfall, musst du beweisen können das es einmal frei zugäglich war). Bei Parks mit Eintritten gibs es unterschiedliche Meinungen. Wobei mir mal erklärte wurde, das wenn es ein Benutzungsentgelt ist (z.B. in Botanischen Gärten, und Freibädern) die aufgestellten Kunstwerke unter berufung auf die Panoramafreiheit fotografiert werden dürfen. Bei einem Museumspark, der nur mit Eintritt besucht werden kann, wäre ich vorsichtig. Allgemein, um sich in der Schweiz auf die Panoramafreit berufen zu können muss der Grund aber unter freiem Himmel sein (Hilfmittel sind nicht erlaubt, ich muss mich somit auf gewachsenem Boden befinden). Überdeckt gilt die Panoramafreiheit nur eingeschränkt, hier ist nur von öffentlichem Strassenraum aus, kein Konflikt zu erwarten. Die gilt auch für erhöhte Standorte wie (Strassen-)Brücken, da die unter öffentlichen Verkehrsraum fallen (Wichtig hierbei ist, dass es sich um einen öffentlichen Weg und keine Privatweg handelt). Bei der Wortwahl, ohne Urteil aus den Niederlande zu kennen, würde ich zumindest freien Zutritt (Ohne Eintrittspreis) vorausetzen. Mit Eintritt wäre es mir persönlich ein zu heisses Eisen (Ich würde ein soches Bild von mir gemacht nicht hochladen, wenn ich da Eintritt bezahlt hätte). -- Bobo11 20:47, 6. Jan. 2010 (CET)
Nach deutschem Recht ist auch Privatgrund zulässig, wenn dieser öffentlich erreichbar ist, also unumzäunte Grundstücke, Friedhöfe, Flugplätze usw. --Marcela 20:57, 6. Jan. 2010 (CET)
Das mit den Tag ohne Gebühr war meine eigene Idee dazu (das gab es indertat, weiss nicht mehr wann), aber das hat im allgemeine nichts mit der Stellungnahme zu tun dass es in den Niederlanden handelt um ALLE FÜR DAS PUBLIKUM ZUGÄNGLICHE ORTE, also um ÖFFENTLICHER RAUM, wie auch Bahnhöfe, Shoppingcenter, Laden, Horecageschäfte (Hotel, Restaurant, Café), Parkhäuser, Casinos, etc. - mit oder ohne Gebühr. Muss ich noch weiter gehen. Wir leben hier nicht in der Schweiz und auch nicht in Deutschland wo Sculpturen von der Strasse aus gesehen werden müssen. Mir reicht es jetzt. Du glaubst mir oder du glaubst mir nicht. Schluss jetzt. --Gerardus 22:10, 6. Jan. 2010 (CET)
Ich habe 'mal Panoramafreiheit#Niederlande angepasst. Gerardus, wenn Du Belege für "Shoppingcenter, Laden, Horecageschäfte (Hotel, Restaurant, Café), Parkhäuser, Casinos" lieferst, kann das dort auch noch eingebaut werden.
Allerdings ist zu beachten, dass in DACH die Regeln der UrhGs von D, A, bzw. CH zum tragen kommen, nicht jene von NL. Während die NL-Regeln für Commons und die nl-Projekte von Interesse sein mögen, sind sie hier, wo nach DACH-Recht gegangen wird, herzlich irrelevant. D.h. nach DACH-Recht wären Fotos, die unter NL-FOP gemacht wurden und die Werke in einem Gebäude zeigen, hier auszuschliessen. Lupo 12:13, 7. Jan. 2010 (CET)
@ Lupo: see my answer on your discussion page here on de.wiki! I stopped my discussion on this page. This is a matter for Commons only.--Gerardus 14:02, 7. Jan. 2010 (CET)

Produktfoto, Schöpfungshöhe

Ich möchte ein Produktfoto hochladen. Es handelt sich um die Verpackung einer Frischhaltefolie der Marke Aro (Metro-Hausmarke, vorher Goldmarke). Es geht dabei um die Verwendung einer gemeinfreien Schrift auf der Packung. Neben dieser ist aber das Markenlogo und ein grünes Packungsdessin sichtbar.

Kann man einen rechtmäßigen Upload direkt ausschließen? War diese Frage umsonst? Oder könnte das Markensymbol (und das „einfache“ Packungsdesign und das gesamte Foto) unter „nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht“ fallen?

Doof, dieses kann. Eine Abbildung habe ich im Internet leider nicht gefunden. -- Gohnarch░░░░ 20:20, 7. Jan. 2010 (CET)

Das Logo macht keine Probleme. Zum restlichen Packungsdesign kann ohne Ansicht der Packung nichts sagen. Design bedeutet aber von vornherein schon mal, dass die Schwelle zur Schöpfungshöhe ziemlich hoch liegt (im Gegensatz zu "Kunst"). Lade die Packung doch einfach mal hoch (notfalls auch als Socke), wenn nötig, kann sie auch wieder gelöscht werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:26, 7. Jan. 2010 (CET)

gerne Fotos online stellen, aber Rechte unklar

Hallo zusammen, Ich habe eine Frage bezgl. Foto-Rechte:

Folgender Sachverhalt: Wir möchten zusätzlich 2 Fotos bei Wikipedia - Beitrag: HfÖ - online stellen. Beide sind aus dem Archiv Hochschule für Ökonomie (HfÖ), die Urheberechte liegen hier bei der Hochschule für Ökonomie, Fotograf war Herr Jürgen Ritter, Angestellter der HfÖ. - Kontakte zum Fotografen gibt es nicht mehr. - Die HfÖ wurde 1991 aufgelöst, einen Rechtsnachfolger gibt es nicht.

Zu erwähnen sei noch, dass die Fotos bereits in der Wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht waren/sind. Im Impressum dieser Fachhochschulzeitschrift steht: "Zitation und auszugsweiser Nachdruck mit Quellenangabe ist gestattet." Der Herausgeber war der damalige Rektor der HfÖ.

Desweiteren würden wir gerne noch ein Fotoscan des Titelblattes der Wissenschaftlichen Zeitschrift der HfÖ "Beiträge aus Forschung und Lehre 1950 -1985" Nummer 3/85 veröffentlichen.

(Wie) Können wir diese Fotos veröffentlichen?

Und welcher Lizenztyp wäre das?

Ich hattte bereits per Email mit Wikipedia Kontakt aufgenommen. Sie haben mir für mein Anliegen dieses Forum empfohlen.

Danke, --Ankataris

Hallo Ankataris, das reicht für eine Veröffentlichung unter freier Lizenz leider nicht aus - die müsste der Fotograf, der auch der Urheber ist und bei dem die entsprechenden Rechte daher liegen, schon damals eingeräumt haben (oder man müsste ihn jetzt ausfindig machen und ihn um eine entsprechende Freigabe bitten). Gruss Port(u*o)s 20:47, 7. Jan. 2010 (CET)
Ich habe 1988-90 einige Male mit Jürgen Ritter von der HfÖ zussammeen fotografiert, ich habe als Student der ISB im Wohnheim im Aristotelessteig gewohnt. Der war meines Wissens aber Sportlehrer, zumindest hat er dort Trainer gemacht. Er war definitiv nicht bei ADN oder Zentralbild. Und Freigaben aals Angestellter beinhalten nie das Urheberrecht. Vollumfängliche Nutzungsrechte hat man in der DDR nur an ADN oder Zentralbild vergeben, daher stellt die Veröffentlichung der Hochschule eine Urheberrechtsverletzung dar und waar unzulässig, der Fotograf muß befragt werden. --Marcela 21:13, 7. Jan. 2010 (CET) PS und vom Thema abweichend: soso, das OTRS schickt ddie Anfragen zu uns? Sollte uns das zu denken geben? --Marcela 21:14, 7. Jan. 2010 (CET)

Bitte um Hilfe

Lizenz wurde inzwischen geändert --Flominator 10:04, 8. Jan. 2010 (CET)

Wie könnte man dieses Bild von flickr lizenzkonform in die Wikipedia übertragen: http://www.flickr.com/photos/szafoto/1665518534/in/set-72157602571731505/ ? Herzlichen Dank schonmal für eure Hilfe! Firobuz 13:16, 3. Jan. 2010 (CET)--

Hmm. Das Bild ist mit '(C) All rights reserved' markiert. Da muss der Fotograf einer freien Lizenz erst mal zustimmen, sonst wird das vmtl. nix. --Guandalug 13:34, 3. Jan. 2010 (CET)
Alles klar, Dankeschön! Dann lassen wir das besser, zu umständlich! Danke und schöne Grüße Firobuz 13:38, 3. Jan. 2010 (CET)--

Buchcover

Hallo!

Vielleicht kann mir jemand helfen wie es bei diesen beiden Buchcovern zwecks Urheberrecht aussieht: [2], [3].

Ist es irgendwie möglich, dass ich meinen Artikel mit den Covern erweitern kann? Ich möchte gerne meinen Artikel visuell ansprechend gestalten. Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.

LG --Chapter One 21:24, 7. Jan. 2010 (CET)

Nein geht nicht, da beide eine Fotografie als Hintergund haben. Und die Fotos sind nun mal 70 Jahre pma geschützt. Bobo11 21:27, 7. Jan. 2010 (CET)

Müsste man dann beim Verlag nachfragen? --Chapter One 21:32, 7. Jan. 2010 (CET)

Nein, beim Fotografen --Marcela 22:01, 7. Jan. 2010 (CET)
wobei der Kontakt mit dem Verlag natürlich in den meisten Fällen eine gute Anlaufstelle für weitere Kommunikation mit dem Fotografen ist. -- Yellowcard 22:03, 7. Jan. 2010 (CET)

Als Alternative für den Artikel käme das Foto der Autorin in Betracht – Buchcover gehen hier als Beiwerk durch und es ist besser als nix. ;-) --Paulae 22:40, 7. Jan. 2010 (CET)

Da muss man vorsichtig sein, das Beiwerk kann in bestimmten Bildkontexten plötzlich kein Beiwerk mehr sein. Wenn der Akzent im Bildkontext auf einmal auf dem Buch liegt, ist es wohl kaum noch Beiwerk, egal wie klein es ist oder was die Intention des Fotografen war oder ob für den normalen Betrachter das Bild ohne Kontext nur Buchdarstellungen als Beiwerk enthielte. Das ist eine der vielen Grauzonen des UrhG. -- Yellowcard 23:02, 7. Jan. 2010 (CET)
Grobregel: Beiwerk ist etwas dann, wenn man es sich wegdenken kann, ohne daß sich der Gesamtcharakter des Bildes ändert. Kommentar im Schricker. --Marcela 23:10, 7. Jan. 2010 (CET)
Genau: Wenn man das Bild einstellt wegen der im Hintergrund abgebildeten Buchcover, könnte man sich die Buchcover nicht mehr wegdenken, ohne dass der Bildcharakter verändert wird. Here we go. ;-) -- Yellowcard 19:45, 8. Jan. 2010 (CET)
Nö, das Bild wird natürlich nur wegen der Autorin in den Artikel gesetzt. ;-) Insofern … --Paulae 22:03, 8. Jan. 2010 (CET)

Wer von wem? Habe Abschnitt erstmal entfernt, Wayback-Machine weiß auch nichts. Verfahrungsübersicht im Artikel Schamhaarentfernung vs. intimrasur.de. Kam wohl 2007 in die WP. Gruß und Danke, -- E 16:05, 8. Jan. 2010 (CET)

Inwiefern soll das Schöpfungshöhe haben? -- Chaddy · D·B - DÜP 16:17, 8. Jan. 2010 (CET)

Ausschnitt aus Platteninnenhülle

Ich habe eben Datei:Home taping is killing music.jpg hochgeladen. 1. Es ist ein Ausschnitt aus der Innenhülle einer britischen Schallplatte von 1983. Ist das rechtlich einwandfrei? 2. Ich vermute, ich habe - wohl aus einem technischen Fehler - keine Lizenzangaben gemacht (sind keine sichtbar; soll gemeinfrei bzw. aliquot dazu sein). Wie kann ich das nachträglöich hinzufügen (Mit dem "Datei ändern"-Button geht's ja nicht)? Wenn das nicht geht, bitte Datei löschen lassen, ich lade sie dann erneut hoch. Danke. -- Eweht 17:41, 8. Jan. 2010 (CET)

Eigene Arbeit isses nicht, vielleicht Logo und daher mangelnde SH? Habe mal die Datei verlinkt. --Paulae 17:45, 8. Jan. 2010 (CET)
Logo und daher mangelnde SH gilt nicht. Dass etwas ein Logo ist oder nicht, hat keinen Einfluss darauf, ob Schöpfungshöhe erreicht wird oder nicht. -- Yellowcard 19:08, 8. Jan. 2010 (CET) Nachtrag: Schöpfungshöhe ist hier definitiv nicht erreicht, kann bleiben. -- Yellowcard 19:08, 8. Jan. 2010 (CET)
Ersteres ist falsch. Bei Logos ist nämlich die Schwelle zur Schöpfungshöhe deutlich höher, da sie als Geschmacksmuster eingetragen werden können. Aus diesem Grund haben auch ziemlich aufwenidige Logos keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:34, 8. Jan. 2010 (CET)
Danke für eure Hilfe. -- Eweht 20:55, 8. Jan. 2010 (CET)

Datei:Brennstab_1.png (erl.)

Datei:Brennstab_1.png wurde eindeutig von [4] (Seite 68) Kopiert und nur die Details entfernt und der Text neu, aber abgeschrieben (erneut URV). Selbst gezeichnet ist daran nichts. Sieht man vor allem noch an den bläulichen Hintergrund in der Datei auf der Wikipedia. --217.5.204.78 01:19, 9. Jan. 2010 (CET)

Die Datei besitzt keine Schöpfungshöhe, ich habe den entsprechenden Baustein gesetzt. ~Lukas Diskussion Bewertung 01:27, 9. Jan. 2010 (CET)

eingestelltes *jpg-Bild neugezeichnet

Hallo, werden Urheberrechte verletzt, wenn ich folgendes Bild Datei:Indoxyl Reaktionen.jpg neu zeichne und dann als *.svg-Datei wieder bei Commons einstelle. Wäre das ok? Der Einsteller des Bildes scheint auch der Urheber der Datei zu sein. Danke für eine Antwort. Gruß -- Roland1952DiskBew. 22:17, 5. Jan. 2010 (CET)

Wo siehst Du Schöpfungshöhe? Zeichne es ab. -- Rosentod 22:27, 5. Jan. 2010 (CET)
ACK, kein Problem. --Marcela 22:30, 5. Jan. 2010 (CET)
Danke für eure Antworten. Gruß -- Roland1952DiskBew. 23:07, 5. Jan. 2010 (CET)
Wollte nur noch kurzes Feedback geben. Habe das Bild neu nachgezeichnet und eingestellt. Wie gesagt, danke nochmals und ein schönes WE. Gruß -- Roland1952DiskBew. 11:54, 9. Jan. 2010 (CET)

Ist das hart an einer URV oder nicht ?

User Peter Putzer sagt hier [[5]], dass der von mir erstellte Artikel Puppenküche hart an einer URV wäre. Ich hab die beiden angegeben Referenzen als Grundlage für meinen Text genutzt ... wie seht Ihr das, was das Thema URV betrifft ? --Anghy 09:48, 9. Jan. 2010 (CET)

Primär geht es um diese Version. Mir erscheint das eine geringfügig paraphrasierte Zusammenstellung von Sätzen aus dem Moers-Link. Ob das insgesamt eine URV ergibt oder eh keine Schöpfungshöhe erreicht, kann ich nicht beurteilen, unschön ist es aber alle Mal, selbst ausformulieren (am besten mit richtiger Literatur) wäre IMHO die beste Lösung. --pep. 10:09, 9. Jan. 2010 (CET)
Wenn der Artikel noch ein wenig verbessert wird, ist der geringe Ansatz einer URV (falls überhaupt) m. E. zu vernachlässigen. -- ST 10:35, 9. Jan. 2010 (CET)

Schöpfungshöhe einer Eintrittskarte: Datei:Dth konzert 1989.jpg

Bitte mal ein Votum über die evtl. vorhandene Schöpfungshöhe dieser Eintrittskarte abgeben. Bin mir unschlüssig, sehe das Motiv aber mindestens an der Grenze. -- Yellowcard 19:07, 8. Jan. 2010 (CET)

Bei der Darstellung von Menschen, hier sogar Gesichtern, sind wir in der Regel wenig großzügig. Ich sage eher geschützt und spreche mich für löschen aus. --h-stt !? 21:45, 8. Jan. 2010 (CET)
ja, weg damit. -- ST 10:39, 9. Jan. 2010 (CET)

Sehe keine SH --Historiograf 16:08, 9. Jan. 2010 (CET)

Einstellen von Inhalten einer eigenen Website

Hallo zusammen, ich wollte einmal wissen ob und wenn ja warum es nötig ist extra eine Freigabe an das OTRS Team zu schicken wenn ich eigene Inhalte einstellen will, die ich schon auf meiner Webseite habe, da ich sie doch schon mit dem einstellen hier rechtsgültig unter der CC bzw. GFDL freigebe. Gruß --WortWusel 12:30, 9. Jan. 2010 (CET)

Ich habe so eine freigabe nie geschickt und werde das auch nicht machen. Es ist überflüssige Bürokratie. Allerdings gibts Leute, diee das anders sehen. --Marcela 12:33, 9. Jan. 2010 (CET)
Es geht gerade nicht um mich sondern um einen Artikel eine sehr aktive Neuwikipedianers. Da jemand seinen Artikel über Nacht nach langen Nacharbeiten mehrer User fast per SLA wegen "URV freigabe nicht ersichtlich" kurzerhand schnellentsorgen wollte etwas die Lust verloren hat. Nach meinem Einspruch wurde der SLA in eine URV umgewandellt und jetzt prangt das URV-Bapperl im Artikel. Die Frage ist halt, ob ich den URV-Bapperl wieder entfernen kann mit dem Vermerk "Einsteller ist Autor des Textes und inhaber der Webiste" mit link auf den Whoiseintrag. Würde den Neuuser zumindest etwas besänftigen und ein wäre eine Punkt weniger der ihn abschreckt. Wollte Quasi nur kurz eine kundige DM einholen. Rausnehmen okay? Gruß -- WortWusel 12:51, 9. Jan. 2010 (CET)
Es geht um Warnowwerft? Woher soll man wissen, wer wirklich dahintersteckt? Es könnte ja auch sein, daß jemand nur behauptet, der Domaininhaber zu sein, der Webmaster aber nichts davon weiß. Der Neuuser könnte ja theoretisch auch jemand sein, der den Domaininhaber ärgern möchte? --Marcela 14:08, 9. Jan. 2010 (CET)
Dann würde ihn aber auch nichts daran hindern eine falsche Freigabe zu schicken. Den Klarnamen hätte er dann ja. Ich habe keinen Grund an seiner Aussage zu zweifeln. Er arbeitet aktiv im Portal Schifffahrt mit und ich dachte es gab hier sowas wie "assume good faith". --WortWusel 14:15, 9. Jan. 2010 (CET)

Wenn derjenige der Domaininhaber (oder auch nur ein Angestellter) ist, kann er ja von einer in der Website genannten Adresse schicken. Oder in seiner mail auf einen vorher angebrachten Hinweis im Quelltest der Website hinweisen. --Eingangskontrolle 17:07, 9. Jan. 2010 (CET)

Dieser Fall liegt schon eine Weile zurück. Eine IP hatte den Artikel erweitert, was von Björn Bornhöft mit dem Hinweis auf einen URV wieder gelöscht wurde: Vorlage in Editkommentar angegeben: http://www.lagamba.at/researchdb/upload/files/Adamek_Projektarbeit.pdf Der Artikel wurde von der gleichen IP anschließend wieder praktisch ident hergestellt: Vergleich Version vor Löschung und nach Wiederherstellung durch IP. Da das Ganze zwei Jahre zurückliegt, wird sich Björn kaum mehr an Details erinnern können, daher habe ich auf eine Ansprache verzichtet.

Da der Inhalt sowieso überarbeitet werden muss (seit Ewigkeiten in der QS), da Überschneidungen zu anderen Artikeln bestehen, wollte ich vorher geklärt wissen, ob der bestehende Text gelöscht werden muss. Kann mir da jemand weiterhelfen? -- Griensteidl 15:40, 9. Jan. 2010 (CET)

und wieder Schöpfungshöhe?

Hat sowas hier eine Schöpfungshöhe oder kann man es bedenkenlos verwenden? --WortWusel 18:04, 9. Jan. 2010 (CET)

Was ist das für ne Sprache? --Marcela 20:19, 9. Jan. 2010 (CET)
Denglisch. guckst du hier: Blinkenlights (Jargon). So sah das Originalschild aus. --WortWusel 20:26, 9. Jan. 2010 (CET)
Hab mir fast sowas gedacht ;) Also ich kann das beim besten Willen nicht als schöpferisch ansehen. Zumal das ja auch wohl eher ein Babelfish-Unfall ist. Und Computer können nichts schöpfen, das können nur Menschen. --Marcela 20:28, 9. Jan. 2010 (CET)
Es ist schon bewusst ein englischer satzt der bloß pseudo deutsche worte verwendet. Also von einem Menschlichen Autoren aus den 50ern. Aber der Autor ist unbekannt. --WortWusel 20:34, 9. Jan. 2010 (CET)
Für Prosa ist es mir zu kurz, in Versen ist es nicht geschrieben. Ich sehe keine SH. --Marcela 20:46, 9. Jan. 2010 (CET)
Hab es mal eingebaut. Magst mal schauen ob ich das Lizenzmäßig richtig gemacht hab? (nicht signierter Beitrag von WortWusel (Diskussion | Beiträge) 21:07, 9. Jan. 2010 (CET))
Theoretisch schon, allerdings sieht man das mit der SH auf Commons oft völlig anders. Bilder mit mangelnder SH sind hier auf .de besser aufgehoben. Beobachten wir das mal. --Marcela 21:09, 9. Jan. 2010 (CET)

Urherberrechte?

Ich würde dieses Bild unglaublich gerne bei Wikipedia im Artikel Anthroposophie einbinden. Es handelt sich um das Titelbild der anthroposophischen Zeitschrift "Demeter" aus dem Jahre 1939. Die Gestaltung der Seite dürfte keine Schöpfungshöhe erreichen, dafür ist aber ein einfaches Logo abgebildet. Problematisch dürfte das Titelbild sein, auch wenn dieses kaum erkenntlich ist. Unter dem Bild scheint ein Hinweis auf den Urheber zu sein, es ist aber offenbar nur eine Quellenangabe. Da steht irgendwas wie: "Aus: P.J. Halram". Das Titelbild ist 70 Jahre alt. Es könnte unter die Sonderregel "anonyme Werke" fallen. Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten schließe ich wegen absoluter zeitgeschichtlicher Relevanz mal aus. Das Logo dürfte kein Problem sein, schätze ich. Bleibt das fast nicht erkennbare Foto. Aus meiner Sicht ein Grenzfall. Es spricht einiges dafür, dass das unproblematisch ist, es ist aber nicht eindeutig. Wie seht ihr das? Könnte man notfalls das Bild vielleicht weiter verfremden, um das Problem zu umgehen. Für meine Zwecke sind Logo und Bildunterschrift eigentlich ausreichend, um eine punktuelle Kollaboration von Anthroposophen im Dritten Reich dokumentarisch zu belegen. Danke und Gruß --GS 09:57, 9. Jan. 2010 (CET)

Da habe ich ganz dolle Bauchschmerzen. Das Foto wurde offenbar zeitnah gemacht. Wie gut es erkennbar ist spelt keine Rolle, die Wahrscheinlichkeit, daß der Fotograf keine 70 Jahre tot ist, ist einfach viel zu groß. Gravierender ist für mich das RaeB. Die dargestellten Kinder leben womöglich noch und möchten sicher heute nicht mehr in diesem Zusammenhang veröffentlicht werden. Gleiches gilt für die Bilder aus Fabriken und vom FDJ-Singeclub aus dem Bundesarchiv... aber das ist ne andere Baustelle. --Marcela 10:10, 9. Jan. 2010 (CET)
Naja, aber sind die Kinder überhaupt erkennbar? Und sonst könnte man ja die Gesichter (noch weiter) verpixeln, oder? --pep. 10:14, 9. Jan. 2010 (CET)
Das wäre für mich schon die Lösung. --GS 10:16, 9. Jan. 2010 (CET)

Urheberrechtlich geht es wohl nicht. 70 Jahre p.m.a. sind nicht nachgewiesen, 100 Jahre hat's erst recht nicht. -- ST 10:37, 9. Jan. 2010 (CET)

Verpixeln von Gesichtern oder Pornobalken über die Augen ist urheberrechtlich unwirksam, siehe Torwarturteil im Schricker. --Marcela 12:35, 9. Jan. 2010 (CET)
Da ging es ja um Persönlichkeitsrecht. Ich halte das Bild für ein "anonymes Werk", da der Fotograf schwerlich identifizierbar sein dürfte, kann das aber natürlich nicht belegen. Schade. Ich kann mir übrigens nicht vorstellen, dass die Qualität des Abdrucks keine Auswirkung auf die Schutzwirkung hat. Bei einem praktisch nur noch zu erahnenden Abglanz des Originals dürfte kaum von einem Werkcharakter zu sprechen sein. Diese Auffassung vor Gericht zu erstreiten, habe ich freilich auch keine Lust. --GS 16:23, 9. Jan. 2010 (CET)
"da der Fotograf schwerlich identifizierbar sein dürfte" - wer sagt dir, daß der nicht auf Seite 2 des Heftes genannt wurde? Anonym wäre es dann ja wohl kaum. --Toon 12:24, 10. Jan. 2010 (CET)

Wäre das in Deutschland Copyfraud?

Starbucks zahlt Entschädigung für Nutzung von Azteken-Motiven Müssen wir in der commons:Category:Aztec auch aufräumen?--134.2.3.102 12:39, 8. Jan. 2010 (CET)

Das dürfte selbst nach mexikanischem Recht Copyfraud erster Güte sein (wobei ich ich zugeben muss, das mexanische Recht nicht zu kennen). Wir müssen da natürlich nichts aufräumen. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:02, 8. Jan. 2010 (CET)
Die Nordamerikaner sehen einige urheberrechtliche Dinge deutlich anders als wir; hier kennen wir die Details nicht genau genug. Möglicherweise geht es allerdings um eine fehlende Fotografiererlaubnis. -- Yellowcard 15:25, 8. Jan. 2010 (CET)
Nein, darum geht es nicht. Hast du den Spiegel-Artikel gelesen? Es geht darum, dass Starbucks Jahrhunderte alte Motive verwendet, auf die der mexikanische Staat in Gestalt des Instituts für Anthropologie und Geschichte Urheberrechte beansprucht... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:58, 8. Jan. 2010 (CET)
In dem Spiegel-Artikel steht IMO viel zu wenig. Schau mal in das Kommentar-Forum des Artikels, da gibt es teilweise ähnliche Gedankengänge, wobei dort auch viel Nonsens steht. Ich kenne die Motive, die Starbucks verwendet hat, nicht; wenn es tatsächlich nur die reinen unbearbeiteten alten Motive waren, war es tatsächlich Copyfraud und mich würde die Intention Starbucks', eine solche Zahlung zu leisten, mal interessieren. -- Yellowcard 16:10, 8. Jan. 2010 (CET)
Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass in Mexiko das Urheberrecht auf Jahrhunderte hinaus schützt. Wär natürlich irre, wenn Starbucks da tatsächlich reingelegt worden wäre. -- Don-kun Diskussion Bewertung 16:23, 8. Jan. 2010 (CET)
Was man aus dem Artikel nicht herausliest: Um welche Motive ging es? Waren damit wirklich die altertümlichen Motive gemeint oder welche von Künstlern die nach dem Vorbild der sicher nicht schutzfähigen Motive gestaltet wurden? -- 16:44, 8. Jan. 2010 (CET)
Tja, da ist der Spiegel-Artikel allerdings wirklich etwas dünn... -- Chaddy · D·B - DÜP 16:54, 8. Jan. 2010 (CET)

Man muss gar nicht bis Mexiko gehen, es gibt auch in Europa Staaten, die Urheberrechte an bestimmten Kulturgütern beanspruchen, so Griechenland und Italien, vgl. commons:Commons:Licensing#Monuments & antiquities, commons:Commons:Image casebook#Antiquities. Als Unternehmen, das im Lande Geschäfte machen will (es ging um Starbucks Mexiko), kommt man wohl nicht umhin, sich an solche Vorschriften zu halten, ob man sie gut findet oder nicht. -- Rosenzweig δ 16:33, 9. Jan. 2010 (CET)

Ihr findet nützlichere Belehrung hier: http://archiv.twoday.net/stories/6128992/ --Historiograf 16:40, 9. Jan. 2010 (CET)

Die Frage war: "Wäre das..." - Antwort: ja, das wäre in so ziemlich jedem Land Schutzrechtsberühmung, in den USA wäre es Copyfraud. In Mexico jedoch sind Abbildungen der Kulturgüter der mexicanischen Nation geschützt, ihre Verbreitung bedarf einer Genehmigung. Hier in Europa kümmert uns das wegen dem Schutzfristenvergleich nicht, wer als Tourist dort Fotos macht, kann aber (zumindest theoretisch) belangt werden. Inwiefern so etwas durchgesetzt wird, steht auf einem anderen Blatt. In Italien, Peru und Argentinien gibt es ähnliche Vorschriften. Zumindest von Argentionien weiß ich, daß sie seit Jahrzehnten nur noch auf dem Papier existieren. --Marcela 13:39, 10. Jan. 2010 (CET)

Französische Briefmarke

Ich habe Datei:HFBm.jpg (zusammen mit vielen anderen „Chemie-Bildern“) per Bot nach Commons transferiert, da die angegebene Lizenz OK zu sein schien. Der Disclaimer in Commons:Category:Stamps of France machte mich jedoch skeptisch. Wie alt die Briefmarke ist (von 1999?), weiss ich nicht. --Leyo 11:31, 9. Jan. 2010 (CET)

Also die Briefmarke selbst sagt, wenn ich es richtig erkenne, 1986 (Jahresangabe rechts unten). --Paulae 16:51, 10. Jan. 2010 (CET)

Der Autor hat sich auf meiner Disk beklagt, dass meine URV Meldung etwas voreilig und rabiat sein weil doch Quellen angegeben. Kann sich das mal noch einer anschauen? -- WortWusel 22:52, 10. Jan. 2010 (CET)

Grafik von Google Books

Hat diese Grafik aus einem Buch Schöpfungshöhe, d.h. dürfte man sie direkt dort rauskopieren und als PNG bei Commons hochladen? Als SVG neuzeichnen wäre schöner, aber dazu bin ich leider zu wenig geschickt. --Leyo 16:03, 10. Jan. 2010 (CET)

Link geht nicht -- Yellowcard 16:11, 10. Jan. 2010 (CET)
Bei mir schon. --Leyo 16:12, 10. Jan. 2010 (CET)
Jetzt auch bei mir. Gerade meinte Google, ich hätte keine Berechtigung oder das Anzeigemaximum sei erreicht. Eigenartig. SH sehe ich übrigens nicht. -- Yellowcard 16:13, 10. Jan. 2010 (CET)
Aber: Bitte nicht auf Commons hochladen, sondern hier; auf Commons wird das sicherlich SH erreichen (andere Rechtlage in den USA). -- Yellowcard 16:14, 10. Jan. 2010 (CET)
mehrmals probieren, mal ja mal nein. -jkb- 16:15, 10. Jan. 2010 (CET)
Es müsste halt schon Commons sein… :-( --Leyo 16:34, 10. Jan. 2010 (CET)
Das ist eine chemische Bindung, dafür kann man kein Urheberrecht beanspruchen (das wäre in etwa so, also würde man ein Urheberrecht an einem wild gewachsenen Baum beanspruchen...). Das geht auch auf Commons mit {{PD-chem}}. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:42, 10. Jan. 2010 (CET)
Fraglich ist die Art der dreidimensionalen Darstellung, Farbgebung etc. Ich kenne mich chemich nicht ansatzweise aus; wenn diese Darstellung wirklich der Realität entspricht, ist es kein Problem. Man muss aber beachten, dass auf Commons die Schwelle zur eigenen Schöpfung recht niedrig ist, und dann geht auch PD-chem nicht mehr. -- Yellowcard 17:51, 10. Jan. 2010 (CET)
Zum Hintergrund: Die Grafik soll diese inkorrekte Darstellung ersetzen (siehe auch Commons:Category:Water molecule). --Leyo 18:15, 10. Jan. 2010 (CET)
Ich hab's mal hochgeladen. --Leyo 11:39, 12. Jan. 2010 (CET)

Papyrus-Fragment

Für die Bebilderung des Artikels Eratosthenes würde sich folgendes Papyrus-Fragment aus Oxyrhynchos bestens eignen: [6]. Dazu meine Frage: Handelt es sich hierbei um eine triviale Wiedergabe, die ich bedenkenlos hochladen kann, auch wenn der Betreiber dieses Onlineprojekts hier offenbar eine Nutzungsanfrage verlangt? --Anamnesis 19:50, 12. Jan. 2010 (CET)

Eher [7], oder? Der von Dir genannte Link handelt von image requests, also Bitten und Digitalisierung eines bestimmten Papyrus. --pep. 19:53, 12. Jan. 2010 (CET)
Danke für die Korrektur, dieser Link war gemeint. --Anamnesis 20:30, 12. Jan. 2010 (CET)
Nach unseren Richtlinien kann das bedenkenlos als {{PD-Scan}} auf die Commons. --h-stt !? 22:11, 12. Jan. 2010 (CET)
Gilt das auch für das Hochladen innerhalb der deutschsprachige Wikipedia, also auch für das deutsche, nicht nur das US-amerikanische oder britische Urheberrecht? Herzlichen Dank vorab, --Anamnesis 22:24, 12. Jan. 2010 (CET)
Ja. Wir gehen mit der herrschenden juristischen Meinung davon aus, dass Reproduktionen flacher Vorlagen keinerlei Schutzstatus genießen. --h-stt !? 23:44, 12. Jan. 2010 (CET)

Textplagiat aus dem Biographischen Lexikon für Ostfriesland?

Hallo zusammen, ich habe gerade im Art. Michael Podulke editiert. Für meine Begriffe ist dieser Artikel sehr sehr dicht dran an jenem aus dem o.g. Lexikon. Siehe hier. Grundsätzlich ist dieses leichte Abwandeln von Texten anderer Leute mieser Stil. Das aber ist nicht die Frage. Die Frage ist: Liegt Eurer Meinung ein Textplagiat vor? --Atomiccocktail 23:23, 12. Jan. 2010 (CET)

Im Abschnitt Arbeitsweise wurden zudem viele Sätze v.a. in der Erstversion 1:1 übernommen. --Paulae 09:14, 13. Jan. 2010 (CET)

Schopfungshöhe?

Datei:Minarettplakat.jpg

Die Bezeichnung Foto:DPA ist wohl falsch - aber hat die Grafik in http://www.sueddeutsche.de/politik/785/496104/text/ mehr Schöpfungshöhe als ein Logo? --Eingangskontrolle 18:56, 8. Jan. 2010 (CET)

Ich nix Schopfungshohe sehe --Historiograf 16:09, 9. Jan. 2010 (CET)

Ich nix Schöpfungshöhe ebenfalls nicht sehe. --Marcela 17:53, 9. Jan. 2010 (CET)

Das Corpus delicti ist geDÜPt worden. --Leyo 04:39, 10. Jan. 2010 (CET)

Hier handelt es sich nicht um ein Logo oder eine andere einfache Gebrauchsgrafik, sondern ich sehe hier eine besondere ikonografische Verdichtung einer Aussage. Das ist nicht einfach Handwerk, sondern eine Kunstform und unterliegt dem Urheberrecht. löschen --h-stt !? 13:26, 10. Jan. 2010 (CET)
Bevor gelöscht wird, wird die DÜP erst versuchen eine Freigabe zu erlangen... Aber ich würde auch sagen, dass das eine SH hat.
-- Suhªdi 20:04, 13. Jan. 2010 (CET)

Frage zum Urheberrecht wegen abgeschriebenen Passagen aus einem Buch

Moin...... ich habe 2 Fragen zum Thema:

Wenn ich einzelne Passagen aus einem Buch entweder abschreibe oder anders formuliere und hier in einem Artikel schreibenderweise einbinde und als Quelle sowohl das Buch als auch den Autor angebe, verstoße ich dann gegen das Urhenberrecht ??
Wenn jemand anderes aus dem gleichen Buch wie ich etwas abgeschrieben und das schon irgendwo im Netz veröffentlicht hat und meine Wörter den seinen gleichen, habe ich dann gegen sein Urheberrecht verstoßen ?
Habe jetzt in den letzten 5 Stunden versucht genau darüber etwas zu finden, entweder habe ich nicht richtig nachgeschaut oder es wurde einfach noch nicht behandelt. --Raoul & Carlos 16:45, 11. Jan. 2010 (CET)
WP:TP --rtc 06:57, 12. Jan. 2010 (CET)
Hm, ich hatte eigentlich mehr erwartet wie nur den Verweis auf eine Seite die ich berreits auch schon gefunden hatte.In meinem Fall geht es speziell um einen Beitrag den ich schon geschrieben hatte und den jemand anders wiederum zur Löschung freigegeben hat, denn ich habe ja auch gelesen das Wichtige Werke dürfen – ja, müssen – zu Rate gezogen werden, wenn man einen Artikel für die Wikipedia erstellen möchte. Aus diesen Werken darf man nicht 1:1 abschreiben, sie schon gar nicht vollständig kopieren, aber inspirieren lassen darf man sich sehr wohl. Auch wurde leider nicht meine Frage damit beantwortet ob ich von jemanden anderen das Urheberrecht verletze wenn die betreffende Person aus dem gleichen Buch abschreibt wie ich - warum sollte ich dann Literatur/Quellenangaben angeben wenn ich ja doch nichts zitieren oder mit meinen Worten darstellen darf ? (nicht signierter Beitrag von Raoul & Carlos (Diskussion | Beiträge) 11:43, 12. Jan. 2010 (CET))
Kurz zusammengefasst. Du darfst nicht abschreiben, es sei denn, du zitierst (sieheWikipedia:Zitate), darum musst du umformulieren, um nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Zu deiner zweiten Frage, ob du gegen das Urheberrecht eines dritten verstößt - das heißt Urheber-Recht, und wer abschreibt, hat nicht das Recht und ist nicht der Urheber. Darum
kann ich mir das wirklich nicht vorstellen. --MannMaus 14:40, 12. Jan. 2010 (CET)
Nachdem ich deine Benutzerdisk gelesen habe: Aber gegen das Urheberrecht des Urhebers hast du verstoßen. --MannMaus 14:43, 12. Jan. 2010 (CET)
Ok, auch wenn ich es nicht recht verstehe, werde ich eben in Zukunft Sachen die ich in Büchern ablese anders formulieren und sie wieder zur Niederschrift bringen. Denn eigentlich ist es ja ein Wiederspruch in sich, aus einem Buch darf ich wörtlich nichts wiedergeben, jemand anderes aber, dem sein geschriebens meinem ähnelt aber schon ??? Und um zukünftigen Schwierigkeiten gleich aus dem Weg zu gehen, wenn in einem Buch oder sonstwo etwas beschrieben steht mit ca. 80 Wörtern, dann darf ich alles durcheinander würfeln und neu schreiben ? Denn sonst wüsste ich nicht wie ich ein Adelsgeschlecht oder eine Jahreszahl anders benennen könnte.Auch wenn die nächste Frage nicht zwingend hierhin gehört, an wen kann ich mich wenden damit der nachfolgende Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_S%C3%B6geln gelöscht wird, damit ich ihn wieder neu anlegen kann / darf ? Vielen Dank für deine Antwort zu den Zitaten MannMaus ;-) --Raoul & Carlos 00:58, 13. Jan. 2010 (CET)
Nein, Jahreszahlen und Namen darfst du natürlich nennen. Ansonsten hast du es wohl verstanden. Du kannst, wenn das sinnvoll ist, einen Schnelllöschantrag auf Schloss Sögeln stellen. Du schreibst, zwischen doppelte {-Klammern löschen|Löschbegründung, also {{löschen|es gibt keine Freigabe für diesen Text}} deine Signatur, aber, wie gesagt, wenn du das mündlich hast, und die Formulierungen gut sind, darfst du dich um die schriftliche Freigabe kümmern, wie es in diesem Baustein im Artikel steht. --MannMaus 12:49, 13. Jan. 2010 (CET)
Dann habe ich mich jetzt mal darum bemüht das der Artikel wieder gelöscht wird, wenn ich es eh nur mündlich habe nüzt es mir ja auch nicht viel wenn ich dadurch nix beweisen könnte. --Raoul & Carlos 16:56, 13. Jan. 2010 (CET)

Hallo zusammen, darf diese Datei in die Deutsche Wikipedia oder in die Commons übertragen werden? Und wenn ja, mit welcher Lizenz? Vielen Dank für eine Antwort. Es grüßt Elvaube !? ± M 21:00, 12. Jan. 2010 (CET)

Auf die deWP mit {{Bild-LogoSH}}, nicht aber auf die Commons --h-stt !? 22:14, 12. Jan. 2010 (CET)
Ist erledigtErledigt Elvaube !? ± M 14:15, 13. Jan. 2010 (CET)

Peugeot Firmenlogos hochladen

Darf ich dieses Bild mit den ganzen Peugeot-Logos siehe hier hochladen? - Lokal auf de.wikipedia? Auf Commons? Die wären enzyklopädisch sehr relevant. Danke --Pressemappe 22:15, 12. Jan. 2010 (CET)

Die haben alle keine Schöpfungshöhe und können daher hier mit {{Bild-LogoSH}} hochgeladen werden (nicht auf Commons). -- Chaddy · D·B - DÜP 00:26, 13. Jan. 2010 (CET)
Okay, danke sehr. Bild wurde bereits nur auf de.wikipedia hochgeladen Datei:Peugeot-Logos-Historie.gif --Pressemappe 14:50, 13. Jan. 2010 (CET)

Korrekt bebapperlt?

Moin, war es korrekt, Stadtverordnetenversammlung Hamm und Munizipalrat Hamm als URV zu markieren? Beide sind aus dem Hammwiki, das auch die GNU benutzt. Auf das Wiki wird im Erstellungskommentar verwiesen, reicht das? Danke im Voraus + Grüße, -- XenonX3 - (:±) 23:32, 12. Jan. 2010 (CET)

Hallöle! Da ich der "Bösewicht" bin, der die Artikel aus dem Hamm-Wiki kopiert hat, hier kurz meine Sicht der Dinge: Das Hamm-Wiki unterliegt der GNU sowie der GFDL 1.2-Lizenz. Sprich, es ist möglich, Inhalte aus dem Hamm-Wiki in die Wikipedia zu übernehmen (umgekehrt wird das ebenfalls ständig gemacht, hätte da eine ganze Reihe von Beispielen), allerdings muss in der ersten Version ein Hinweis darauf erfolgen sowie die komplette Versionshistorie genannt werden. Das habe ich bei beiden Beiträgen getan. Ich denke also mal, dass alles in Ordnung war? S. dazu auch im Hamm-Wiki: [8]. Grüße --Solon de Gordion 23:51, 12. Jan. 2010 (CET)
GFDL 1.2-Texte sind hier nicht mehr zulässig und müssen als URV unverzüglich gelöscht werden. --h-stt !? 23:56, 12. Jan. 2010 (CET)
Oh, sorry, bei mir war irgendwie nicht angekommen, dass es inzwischen eine Lizenz 1.3 gibt. Im Hamm-Wiki steht lediglich GFDL (s. auch den Link, den ich gepostet habe), sprich, es gilt wohl in der aktuellen Fassung. Der genau Wortlaut im Hamm-Wiki lautet: Texte, die in Wikimedia-Projekten veröffentlicht werden, sind unter den Bedingungen der GFDL anderweitig verwendbar. Daher die gleiche Frage nochmal. --Solon de Gordion 00:01, 13. Jan. 2010 (CET)
Nein, das reicht nicht. Reine GFDL-Texte (auch 1.3) dürfen seit 15. Juli 2009 nicht mehr hier rein kopiert werden. Wir verlangen CC-by-sa. Leider ist eine nachträgliche Migration des Hammwiki nicht mehr möglich, da die Frist für die Migration über GFDL 1.3 auf GFDL 1.3 plus CC-by-sa im August 2009 ausgelaufen ist. Wenn ihr euch damals nicht drum gekümmert habt, ist das Hammwiki leider nicht mehr mit der WP kompatibel. Es gibt in einer Richtung noch Ausnahmen: Artikel, die hier schon vor dem 15. Juli 2009 bestanden haben und in die seitdem keine exklusiven CC-by-sa-Texte aus dritten Quellen einkopiert wurden (also fast alle), könnt ihr unter der GFDL 1.3 noch aus der WP rauskopieren. Die Lizenz wird in diesen Fällen mitgeschleift. Aber eure Texte dürfen hier nicht mehr rein. Sorry, aber so ist die Lage. --h-stt !? 00:17, 13. Jan. 2010 (CET)
So ist die Lage, allerdings hält sich niemand daran... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:28, 13. Jan. 2010 (CET)
Naja, von "eure" kann gar nicht die Rede sein. Ich lese da nur gerne nach, aber ich arbeite nicht für das Hamm-Wiki. Okay, ich setze mal ein Schreiben an den Vorstand auf und bitte um Aufklärung. --Solon de Gordion 00:21, 13. Jan. 2010 (CET)
Danke für die Aufklärung, dann weiß ich zukünftig endlich, wie das mit den Lizenzen bei anderen Wikis laufen muss. @Solon de Gordion: Ich habe die Artikel erst mal wieder als URV markiert und noch einen weiteren entdeckt. Die sollten so bleiben, bis du hoffentlich eine Antwort vom Vorstand hast. -- XenonX3 - (:±) 01:20, 13. Jan. 2010 (CET)
Habe ich, und wenn Du nicht gerade einen Bearbeitungskonflikt erzeugt hättest, würde sie bereits hier stehen *grins*. Lassen wir die Artikel einfach erstmal markiert, anscheinend herrscht innerhalb des Hamm-Wiki-Vereins noch Klärungsbedarf, auch wenn ein grundsätzliches Interesse an einem weiteren Datenaustausch besteht. Vom Vereinsvorsitzenden habe ich bislang folgende Aussagen:
Bislang hat noch keine Aktualisierung stattgefunden. Wir hatten das Thema beim letzten Vereinstreffen kurz angesprochen und uns gegen die CC-Lizenz ausgesprochen. [...] Die von Dir gebrachten neuen Argumente sind hier sicher von allgemeinem Interesse, da ein künftiger Austausch auch in unserem Sinne ist.
Und bezüglich dessen, was Benutzer:H-stt über die CC-by-sa-Lizenz geschrieben hat: Auch diese Information ist für mich an dieser Stelle neu, aber ich bin sehr dankbar, dass wir nun davon Kenntnis haben. Wir werde uns um eine entsprechende Lösung bemühen. z.B. könnten wir über eine "Generalfreigabe" der Texte für Wikipedia.de abstimmen und dies auf der Seite vermerken. Wenn nichts dagegen spricht, werde ich den Inhalt (ohne Namen) im Wiki mal zur Diskussion stellen.
Diskussion erfolgt hoffentlich unter [9].
Ich verfolge ja auch die Wikipedia Hamm-Artikel mit großem Interesse; mir fehlt leider die Zeit mich mehr darum zu kümmern - ich bin eher in der Verwaltung, daher war eine frühzeitige Lizentdiskussion sicherlich auch mein Versäumnis. Ich gehe davon aus, dass wir bald GFDL 1.3 haben und dann werden wir mal schauen, ob eine Sondergenehmigung ausreicht. z.B. hat das Bundesarchiv ja auch Material zur Verfügung gestellt bzw. nehemn wir das Beispiel "Deutsche Briefmarken" - die sind urheberrechtlich geschützt, dürfen als "öffentliches Werk" aber dennoch in Wikipedia verwendet werden. Ich bin da zuversichtlich.
Und wenn du Zeit findest, am 16.2. zum Treffen zu kommen, würde ich mich sehr freuen.
Von meiner Seite noch die Frage an die hiesige Adminschaft, ob ihr euch vorstellen könntet, wie eine solche "Ausnahmegenehmigung" (oder was immer sich Herr Reckmann da vorstellt) aussehen könnte. Dann würde ich den besagten Termin wahrnehmen und den Versuch unternehmen, da auf eine Lösung hinzuwirken. --Solon de Gordion 01:31, 13. Jan. 2010 (CET)
So einfach, wie ihr euch das vortellt, ist das nicht. Die Autoren in eurem Wiki behalten die Rechte an den Artikeln, ihr könnt da also gar keine Ausnahmeregelungen vereinbaren. Da der zeitliche Rahmen der Umlizensierung schon vorbei ist, müsst ihr jeden einzelnen Autor, der urheberrechtlich geschütztes beigetragen hat, einzeln um eine Freigabe unter der CC-by-sa 3.0 bitten. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:09, 13. Jan. 2010 (CET)
So ähnlich habe ich mir das schon fast gedacht und werde es weitergeben. Aber da hier Experten am Werk sind, frage ich nochmal weiter:
  • Was ist überhaupt der Unterschied zwischen der alten GNU/GFDL-Lizenz und CC-by-sa 3.0? Irgendwie denkt man ja, man arbeitet unter einer freien Lizenz, so dass das Ganze in anderen Wikis weiterverwendet werden kann. Scheint aber ja doch um einiges komplizierter zu sein.
  • Wieso mussten die Autoren vor Fristablauf nicht um Erlaubnis gefragt werden, jetzt aber schon?
  • Mit Erlaubnis der Autoren ist eine nachträgliche Umstellung aber noch möglich?
Danke und Grüße --Solon de Gordion 16:13, 13. Jan. 2010 (CET)
Unsere Lizenzen (beide in Frage kommenden) sind viral. Das bedeutet, dass Bearbeitungen von Werken unter der Lizenz wieder unter genau die selbe Lizenz gestellt werden müssen. Das sichert einerseits die Freiheit - alle Bearbeitungen müssen wieder unter derselben freien Lizenz stehen -, andererseits gibt es auch bei kleinen Inkompatibilitäten leider keine einfach, großzügige Lösung. Die GFDL war ursprünglich für Softwaredokumentationen gedacht und sollte GPL-Software begleiten. Die WP hat sich 2001 dafür entschieden, weil es da einfach noch keine anderen brauchbaren Lizenzen gab. Aber die GFDL ist nicht für die Zusammenarbeit von sehr vielen Autoren geeignet und eignet sich gar nicht für die Weiterverwendung von kleinen Teilen eines Projektes. Die CC-Lizenzen sind dafür viel besser geeignet, es gab sie aber noch nicht, als die WP gegründet wurde. Nach langjährien Debatten setzten sich 2008 die Beteiligten zusammen und haben einen Migrationsplan ausgetüftelt. Der wurde im November 2008 vorgestellt und die Fristen liefen bis Juli/August 2009. Innerhalb dieser Zeit konnten Projekte unter der GFDL umlizensieren, seitdem nicht mehr. Reicht das als Kurzdarstellung? --h-stt !? 17:07, 13. Jan. 2010 (CET)
Jo, danke. Dass es da überhaupt keinen Ausweg zu geben scheint, macht das Ganze allerdings recht ärgerlich. --Solon de Gordion 17:45, 13. Jan. 2010 (CET)

Panoramafreiheit in Argentinien

Weiß zufällig jemand, ob es in Argentinien Panoramafreiheit gibt? dewp und commons lassen dieses Land in ihren Aufzählungen leider aus - danke im Vorraus. --DaB. 01:03, 13. Jan. 2010 (CET)

Ich denke "nein". Siehe commons:Commons talk:Freedom of panorama/Archive 1#Argentina. Lupo 09:58, 13. Jan. 2010 (CET)
Panoramafreiheit gilt nur für nicht-kommerzielle Verwendung und Gebäude. Für uns ist sie also quasi nicht vorhanden. --Marcela 11:06, 13. Jan. 2010 (CET)
Wo hast Du das her? Ich sehe immer noch rein gar nichts bezüglich Panoramafreiheit im argentinischen Urheberrechtsgesetz.[10] Somit gehe ich davon aus, dass Argentinien überhaupt keine Panoramafreiheit kennt. Lupo 13:38, 13. Jan. 2010 (CET)
Dauert nen Moment, such ich raus. --Marcela 13:45, 13. Jan. 2010 (CET)
Irrtum, ich nehms zurück. Bin von Argentinien über Peru nach Spanien gelangt und habe das nicht bemerkt, weil alles spanisch war. Sorry. Lesen bildet und ich müßte besser hinschauen. --Marcela 20:21, 13. Jan. 2010 (CET)
OK. Habe Argentinien nun auf commons:COM:FOP#Argentina als "not OK" eingetragen. Lupo 08:41, 14. Jan. 2010 (CET)

sollte entsprechend mal eingetragen werden auf den Übersichtsseiten. 80.140.70.197 12:03, 13. Jan. 2010 (CET)

Fehlende Panoramafreiheit ist nur für Commons relevant nicht für uns --Historiograf 14:35, 13. Jan. 2010 (CET)

Wer erbt das Urheberrecht?

Konkret geht es um James Paul Chapin († 1964) und Herbert Lang († 1957). Beide haben zahlreiche Photos von Vögeln im Kongo gemacht, nun ist erstens die Frage: Welches Urheberrecht muss angewendet werden (Belgisches? Deutsches? Amerikanisches?) Erstmals veröffentlicht wurden die Fotos 1932 in einer amerikanischen Fachzeitschrift. Viele dieser Fotos wären eine echte Bereicherung, nur will ich nicht bis 2038 resp. 2045 damit warten und lieber ihre Erben anschreiben, ob sie nicht die Genehmigung für die Bilder erteilen würden. Das ist dann aber eher eine Frage für WP:AUS.-- Alt Wünsch dir was! 01:22, 13. Jan. 2010 (CET)

Erben sind in der Regel die blutsverwanten Pflichterben (als Erbgemeinschaft). Natürlich kann im Testament einen anderer Erbe nametlich eingesetzt werden, der dann die vollumfänglichen Verwertungsrechte (damit auch Rechte zur Lizenzierung) besitzt. Von daher ist das Anschreiben allfäliger direkter Verwanter, die beste Lössung um nachzufragen, wer die Verwertungsrechte bekommen hat (Die Wahrscheinlichkeit ist da am grössten). PS: Das vererben eines Bildes/Fotos beinhaltet KEIN Verwertungsrecht, das muss seperat bzw. ausdrücklich vererbt werden. Z.B. kann ein Fotograf auch eine Nachlasverwalter für sein Bilder einsetzten, dieser wäre dan für solche Anfragen zuständig. Bobo11 01:31, 13. Jan. 2010 (CET)
Alles klar, vielen Dank :) Alt Wünsch dir was! 01:50, 13. Jan. 2010 (CET)

Zur oft gestellten Frage: welches Urheberrecht muss angewendet werden?

  • Aus juristischer Sicht: das des Landes, in dem sich das angerufene Gericht befindet (bei Abmahnungen: das des Landes, bei dem die Klage erhoben würde), soweit das Gericht nicht die Anwendung ausländischen Rechts vornimmt (was die Ausnahme ist). Man nennt das Forum shopping.

Maßgeblich ist Wikipedia:Bildrechte.

Darf http://www.capegallery.co.za/images/nicholaas_maritz/maritz_nicolaas09hr.jpg auf Commons hochgeladen werden? Nein, denn in den USA ist Maritz (gest. 1959) geschützt (URAA-Restoration).

Darf es hier lokal hochgeladen werden? Ja, denn es interessiert uns nicht, dass Maritz (und weitere http://aliquidnovi.org/2010/01/02/new-works-in-the-south-african-public-domain/) in Deutschland, Österreich und der Schweiz geschützt WÄRE, weil er keine 70 Jahre tot ist. Uns interessiert nur, ob Maritz in Deutschland, Österreich und der Schweiz geschützt IST. Da Ralf nach wie vor Probleme hat damit, schreib ichs zum 100. Mal nochmals:

Hi, ich habe im Augenblick keine näheren Daten zur Verfügung. Könnte es sein, dass Südafrika dem Welturheberrechtsabkommen beigetreten ist und evtl. ähnliche Schutzfristen wie die DACH-Länder hat? --Gwexter 15:03, 13. Jan. 2010 (CET) - Einwand zurück: In SA sind es nur 50 Jahre: 1959 + 50 = 2009 ... das hatten wir schon ... D.O. (Mein Englisch ist doch besser, als ich dachte) Also wie vor.

Sollte dir entgangen sein, dass die internationalen Abkommen maximal einen Schutz von 50 Jahre pma vorsehen? --Historiograf 00:41, 14. Jan. 2010 (CET)

Ich hatte mich schon korrigiert ... --Gwexter 20:47, 14. Jan. 2010 (CET)

Nochmal Kafka

Siehe Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/12#Franz_Kafka_gelesen

Die Angelegenheit ist noch nicht geklärt. Wir haben hier jetzt viele Dateien mit einzelnen Ausschnitten (hab gerade lokal an die 100 einminütige gefunden, es sind sicher mehr; auf Commons liegt die Lesung in zwei Dateien vollständig). Von wem genau braucht man die Freigabe (die in jedem Fall benötigt wird)? Gruß -- Yellowcard 21:31, 13. Jan. 2010 (CET)

Wir brauchen eine Freigabe des Sprechers, bzw des Inhabers aller Nutzungsrechte, wenn der Sprecher sie abgetreten hat. Nachdem wir davon ausgehen, dass der Hochlader der Produzent der Lesung ist und Sprecher üblicherweise die Rechte an den Produzenten abtreten, ist das Hochladen unter einer freien Lizenz durch den Berechtigten erfolgt und es gibt keine Notwendigkeit irgend einer weiteren Freigabe. Erledigt? --h-stt !? 23:40, 13. Jan. 2010 (CET)
Nein, das ist mir eine Stufe AGF zu viel. Ich erwarte zumindest eine kurze Bestätigung ans Support-Team. -- Yellowcard 00:15, 14. Jan. 2010 (CET)
Ich nicht. Aber wenn du magst, schreib den Hochlader doch an und bitte ihn um eine Bestätigung an das Support Team, dass er die Rechte hält. Grüße --h-stt !? 17:17, 14. Jan. 2010 (CET)

Innenraumaufnahmen deutscher Kirchen

Wie sieht es aus mit Übersichtsaufnahmen von Innenräumen deutscher Kirchen? Gefunden habe ich dazu einige ältere aber leider widersprüchliche Diskussionen. Es geht mir hier um allgemeine Innenraumfotos, also nicht um Detailaufnahmen einer Skulptur, eines Fensters oder eines anderen, ggf. neueren Kunstwerks in einer Kirche. Die Anzahl der entsprechenden Überblicksaufnahmen sowohl hier als auch auf Commons dürfte locker in die Tausende gehen, Löschanträge (z.B. wegen fehlender Panoramafreiheit) scheinen allerdings selten zu sein.

Bislang habe ich selbst davon die Finger gelassen, aber vorhin habe ich dann erstmals (auf Nachfrage, ob ich zu bestimmten Kirchen Fotos außen und innen hätte) eine solche Aufnahme hochgeladen. Im Chat gab's übrigens auch sehr unterschiedliche Einschätzungen der Rechtslage.

Frage daher: Hat sich jemand näher mit dieser Thematik beschäftigt und/oder kann Fundiertes dazu schreiben? Danke schon mal --:bdk: 00:58, 13. Jan. 2010 (CET)

Hi Bdk: Wo ist denn das Problem? Hast du Bedenken, ob die Innenaufnahmen urheberrechtlich bedenklich sind? Oder geht es dir um das Hausrecht der Gebäudeeigentümer? Gruß -- ST 01:01, 13. Jan. 2010 (CET)
Gute Frage, Fotografierverbot, Bauchgefühl … *überleg* … das würde ähnlich wahrscheinlich auch für andere halböffentliche Räume gelten (Museen, Sportstätten usw.), oder? Ich würde mich auf jeden Fall freuen, wenn dazu eine klare Aussage in den FAQ getroffen werden könnte, die vermisse ich nämlich oder finde sie nicht ;-) --:bdk: 01:11, 13. Jan. 2010 (CET)
In der Regel ist ein Hochladen legal. Denn in der Regel reicht der mögliche urheberrechtliche Schutz des Gebäudes nicht, Innenaufnahmen generell zu verunmöglichen (Da muss schon ein besondere bauliche Gestaltung vorliegen). Dennoch ist natülich immer die Voraussetzung, dass kein urheberrechtliche geschützer Gegenstand denn Bildmitelpunkt bildtet, sonder als Beiwerk durchgehen kann. Ein neuer (und somit noch urheberrechtlich geschutzer) Hauptaltar kann natürlich einige Bilderpositionen(bzw. Detailaufnahmen des Innenraums) verunmöglichen. Aber bei allen vier von dir verlinketn Fotos seh ich keine urheberrechtliche Bedenken. Das Hausrecht ist natürlich auch so eine Sache, für uns als Nachnutzer aber vernachläsigbar, da bei einem Verstoss nur der Fotograf haftet nicht aber der Nachnutzer (im Gegensatz zum Urheberrecht, wo ich als Nutzer verurteilt werden kann). -- Bobo11 01:15, 13. Jan. 2010 (CET)

Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum und Beiwerk i.V. mit dem Urheberrechtskommentar Urheberrechtsfibel http://www.contumax.de (zu § 57 UrhG). Ich denke, bevor man eine solche Frage stellt, sollte man wenigstens ansatzweise recherchieren und nicht alles durcheinander werfen --Historiograf 14:34, 13. Jan. 2010 (CET)

Die Mehrzahl der enzyklopädisch relevanten Kirchen sind alt genug, dass man sich über Urheberrechte keine Gedanken mehr machen muss. Schwierig ist es bei modernen Kirchen und solchen, die zB beim Wiederaufbau nach dem 2. Weltkrieg deutlich umgestaltet wurden. Da gibt es - auch unter Beachtung der von Histo genannten Richtlinien - einige Fälle, in denen wir Innenaufnahmen nicht verwenden dürfen. Ich kann mich zB an die Löschung von mehreren Bildern aus Münchner Kirchen erinnern, bei denen genau die moderne Achitektur und/oder ein großes modernes Kreuz im Zentrum des Bildes standen. Die konnten wir nicht behalten. --h-stt !? 17:00, 13. Jan. 2010 (CET)
Ein Problem sind auch die mehr oder weniger zeitgenössischen Werke der sakralen Kunst. Fenster, Bilder und andere Kunstgegenstände, die ins 20./21. Jahrhundert verortbar sind, sind für Innenbilder tabu, es sei denn, sie sind Beiwerk. Und von Außen sehen Kirchenfenster immer sehr leblos aus. :-( 82.113.106.24 09:58, 15. Jan. 2010 (CET)

Der abgebildete (jüdische) Person ist im KZ umgekommen, d.h. > 70 Jahre. Erben und damit eventuelle Rechteinhaber sind lt. Aussagen des Uploaders nicht feststellbar. Auf eine (nicht zu bekommende) Freigabe des Urhebers bestehen oder so durchgehen lassen? -- Yellowcard 17:54, 15. Jan. 2010 (CET)

Genauso verhält es sich bei Datei:Hermann Wronker, Koenigstein 1934.JPG, selber Uploader. -- Yellowcard 17:55, 15. Jan. 2010 (CET)
Die abgebildete Person ist nicht der Urheber, also sind die 70 jahre unerheblich. --Marcela 18:34, 15. Jan. 2010 (CET)

Škoda 1200 (und/oder Geschäftszentrale)

Ich hab hier ein Bild gefunden. Kann ich es hochladen (unter welcher Lizens, Vorlagennamen angeben) ? Danke! --Alofok blabla? 15:08, 15. Jan. 2010 (CET)

(BK:) Zu aller erst: Es handelt sich um Lizenzen ;-)
Zum Thema: Hm … ich glaube nicht, daß der Uploader die Bilder auch wirklich geschossen hat. Und wenn er nicht der Urheber ist, wird er auch kaum die Befugnis haben, die Bilder unter eine freie Lizenz zu stellen. Insofern würde ich das nicht hochladeb – denn bei einem Urheberrechtsverstoß ist der Uploader (in diesem Fall Du) derjenige, der dafür haftet.
Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 15:13, 15. Jan. 2010 (CET)
Noch folgende (gleiche Frage wie oben): Skoda 1200....--Alofok blabla? 15:12, 15. Jan. 2010 (CET)
Das zweite würde theoretisch gehen; allerdings besteht auch da der Zweifel, ob der Uploader wirklich der Fotograf ist … Robin (talk’n’judge - DÜP) 15:14, 15. Jan. 2010 (CET)
Das ist dort immer ein Problem. Von diesem Modell gibt es leider kein Bild und ich möchte von jedem Modell ein Bild. D. h. es geht. Welchen Lizensbaustein muss man da nehmen? --Alofok blabla? 15:21, 15. Jan. 2010 (CET)
Ich glaube auch nicht, daß Uploader=Fotograf. Aber das interessiert uns doch nicht, wir glauben dem BA ja auch, daß sie die entsprechenden Rechte haben. --Marcela 15:26, 15. Jan. 2010 (CET)
BA=? --Alofok blabla? 15:29, 15. Jan. 2010 (CET)
Bundesarchiv. Robin (talk’n’judge - DÜP) 15:30, 15. Jan. 2010 (CET)
Die passende Lizenz dürfte {{Bild-CC-by-sa/2.0}} sein – das steht ja auf der flickr-Seite. Die passende Vorlage findest Du dann hier. Ich möchte Dir aber nochmal ausdrücklich vom Upload abraten; es kann gut sein, daß die Datei dann geDÜPt unt gelöscht würde. Gruß, Robin (talk’n’judge - DÜP) 15:30, 15. Jan. 2010 (CET)1
dann wird sie eben geprüft und evtl. gelöscht, vielleicht hab ich auch glück und sie wird nicht geprüft. danke für die erklärung. --Alofok blabla? 15:33, 15. Jan. 2010 (CET)

Aha, nach dem Motto „Ich weiß, daß es eine URV ist, lade es aber trotzdem hoch, vielleicht merkt’s ja keiner.“? Toll. Robin (talk’n’judge - DÜP) 15:48, 15. Jan. 2010 (CET)

Nö, überhaupt nicht. Wo steht es, das es sich hierbei um eine urv handelt? ich weiss es nicht. ich vertraue dem hochladenden=urheber des bildes. Unter dem Bild steht "Plzeň 1994" und wenn es sich um eine URV handelt, dann würde der hochlader es sicherlich nicht unter so einer lizens ins WWW stellen. --Alofok blabla? 15:56, 15. Jan. 2010 (CET)
Es steht nirgendwo, aber er ist sehr wahrscheinlich. Zum zweiten Teil: Das denkst Du. Wenn Du Dir mal ein paar DÜP-Bilder anschaust, wirst Du da schnell eines besseren belehrt – nach dem Motto: „das Böse ist immer und überall“ ;-) Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 16:00, 15. Jan. 2010 (CET)
wisst ihr was!? ich bin bei flickr, nur muss ich mich an mein passwort erinnern und frage den uploader ob er der urheber ist. wenn ich etwas positives als aw bekomme, lade ich die datei hoch. sonst nicht. --Alofok blabla? 17:35, 15. Jan. 2010 (CET)
Gut :-) Ich denke, am besten wäre es, wenn Du die Freigabe dann an permissions-de@wikimedia.org mailst. Viele Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 19:19, 16. Jan. 2010 (CET)
Ich habe von diesem Flickr-User schon mehrere Fotos nach Commons übertragen, darunter einige aus den späten 80ern, frühen 90ern (erst gestern übrigens). Das Farbfoto mit dem altem Skoda passt da schon glaubwürdig dazu und dürfte wohl auch OK sein. Von dem anderen, und auch den anderen Druckwerken, die er so auf Flickr hochgeladen hat, würde ich aber die Finger lassen. Ich behaupte mal, dass er keine Ahnung hat, dass es auf so altes Zeug auch noch Urheberrechte gibt. -- Herby 20:06, 16. Jan. 2010 (CET)
Ich sag es mal so, man sieht das es sich um ein älteres Foto handelt. Das Nummernschild wird nicht mehr vergeben. Und ein Škoda 1200 würde heute sicherlich nicht so auf einer Straße herumstehen, alte Octavias und 1000 MBs findet man heute auch nicht mehr. Also, ich lade es hoch ohne ihn den Uploader zu fragen. --Alofok blabla? 20:23, 16. Jan. 2010 (CET)

Möglichkeiten bei alten amtlichen Kursbüchern der Schweiz?

Unser Artikel Kursbuch ist nur mit Abbildungen deutscher Kursbücher illustriert. Das würde ich ganz gerne ändern und hätte auch die Möglichkeit dazu, da ich zahlreiche alte "Amtliche Kursbücher" der Schweiz besitze. Nur frage ich mich, ob es urheberrechtlich problemlos möglich ist, ihre Umschläge hier zu zeigen. Die SBB, welche die Schweizer Kursbücher herausgeben, waren bis 1998 formell Teil der Bundesverwaltung (heute eine spezialrechtliche AG), so dass es sich also bis dahin sicherlich um amtliche Publikationen handelt - nur leider ist das Schweizer Urheberrecht in seinem Art. 5: Nicht geschützte Werke weniger grosszügig als das deutsche im § 5: Amtliche Werke.

In Deutschland geniessen "Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen ..." sowie auch "andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind" keinen urheberrechtlichen Schutz. Es spielt also nicht einmal eine Rolle, ob man nun ein deutsches Kursbuch der Bundesbahnzeit als "amtliche Bekanntmachung" oder "anderes amtliches Werk" definieren will; es ist anzunehmen, dass sein Umschlag als Bestandteil eines solchen Werkes gemeinfrei ist - oder? Anders aber in der Schweiz. Das URG sagt:

Durch das Urheberrecht nicht geschützt sind: a. Gesetze, Verordnungen, völkerrechtliche Verträge und andere amtliche Erlasse; b. Zahlungsmittel; c. Entscheidungen, Protokolle und Berichte von Behörden und öffentlichen Verwaltungen; d. Patentschriften und veröffentlichte Patentgesuche.

Ist ein amtliches Kursbuch ein "amtlicher Erlass"? Ich glaube nicht. Eine Bekanntmachung wäre es wohl, aber kein Erlass, und von Bekanntmachungen ist im Schweizer Gesetz ja leider nicht die Rede. Ich gehe daher davon aus, dass man Abbildungen von Schweizer Kursbüchern nicht darauf gestützt hochladen könnte. Ein anderer Ansatzpunkt wäre aber die Schöpfungshöhe. Bis zum Winterfahrplan 1957/58 waren die Schweizer Kursbücher so gestaltet, dass auf dem Umschlag ausser typografischer Gestaltung eine stilisierte Darstellung der Schweiz mit einem Schweizerkreuz, von dem Strahlen ausgehen, zu sehen war. Ab dem Sommerfahrplan 1958 bis zum Winterfahrplan 1981/82 war die Gestaltung dann rein typografisch (im übrigen ein schönes Beispiel für Schweizer Typografie), mit einem dezenten kleinen Schweizerkreuz am Rand. Ab Sommer 1982 dürfte es schwieriger werden, da die Kursbücher seither wechselnde Kunstwerke lebender Künstler auf dem Umschlag zeigen. Was meint ihr dazu? Wenigstens vor 1982 ein Fall für Bild-PD-Schöpfungshöhe? Gestumblindi 02:12, 16. Jan. 2010 (CET)

Sehe ich ebenso wie Gestumblindi. --Marcela 13:18, 16. Jan. 2010 (CET)
Wobei bei zwischen 1982 und 2007 ein Fotos der Rücken der Kursbücher gehen sollte. Die Rücken dieser Ausgaben haben sicher nicht genügend SH. Vor 1982 sollte auch der Umschlag gehen (mit Gestublindis argumetation). 2008 und später geht der Rücken auch nicht 100% da das Bild von der Vorderseite über den Rücken auf Rückseite führt. Wobei eben das Kursbuch von der SBB und nicht von einem Bundesamt herausgegeben wird. Bobo11 17:04, 16. Jan. 2010 (CET)

Ist ein "Rasenlabyrinth" ein geschütztes Werk?

Ist ein "Rasenlabyrinth" (es geht um Datei:Eilenriede Rad.jpg) ein geschütztes Werk? Ich denke nicht, die Schöpfungshöhe sollte eigentlich nicht erreicht sein, oder sieht das jemand anders? Wenn doch, Panoramafreiheit dürfte dabei wohl nicht gegeben sein, oder (immerhin wächst der Rasen ja :D ). -- Yellowcard 12:18, 16. Jan. 2010 (CET)

Ich sehe keine SH und sehe hier im Fall der Fälle auch Panoramafreiheit greifen, denn das ist ja offensichtlich auf Lebenszeit dort öffentlich angebracht. --Marcela 13:17, 16. Jan. 2010 (CET)

als Lichtbild geschützt oder triviale Wiedergabe?

Ist Datei:EiserKroneIIImitBand.jpg als Lichtbild geschützt oder eine triviale Wiedergabe? -- Yellowcard 13:08, 16. Jan. 2010 (CET)

Da deutlich erkennbar eine Kamera benutzt wurde, sehe ich hier ein Lichtbildwerk. --Marcela 13:15, 16. Jan. 2010 (CET)

Bilder aus Beispieldateien

Wenn ein Bild in den Beispieldateien von Windows Vista oder XP steht, ist es dann gemeinfrei und darf verwendet werden? Schliesslich wurde es ja mit dem Kauf des Computers und der Software legal erworben. Vielen Dank für Eure Antworten.(nicht signierter Beitrag von 84.151.253.193 (Diskussion | Beiträge) 16:26, 16. Jan. 2010 (CET))

Wenn du einen Bildband mit Werken moderner zeitgenössischer Künstler kaufst - gehören dir dann die Rechte an den Gemälden? --Marcela 16:51, 16. Jan. 2010 (CET)

Ist das URV oder nicht?

Nachdem ich bei den FAQ und in der obigen Suchfunktion nicht fündig wurde, stelle ich hier meine Frage: War es URV, so wie ich den Artikel Kalte-Dunkle-Materie-Katastrophe aus einer Pressemitteilung der Uni Zürich - veröffentlicht vom idw - erstellt habe? Ich meine Nein und habe dafür meines Erachtens hier Textplagiat#Übernahmen_aus_der_Presse eine Bestätigung gefunden. Andererseits sieht dieser Text Hilfe:FAQ_Rechtliches#Darf_ich_Pressemitteilungen_verwenden? das anders, allerdings ohne auf einen konkreten Paragraphen Bezug zu nehmen. Insofern erscheint mir das weniger fundiert. Der Artikelabschnitt Pressemitteilung#Urheberrecht stützt ebenfalls meine Einschätzung. Im Artikel Schöpfungshöhe habe ich folgendes Zitat gefunden: "Fakten und wissenschaftliche Erkenntnisse sind nie geschützt, immer nur ihre konkrete sprachliche Darstellung, soweit diese Schöpfungshöhe erreicht." Grusz --RolandS 18:32, 15. Jan. 2010 (CET)

Der eine Satz des zweiten Absatzes ist wörtlich übernommen gewesen, das geht so nicht. Ansonsten hast du ausreichend umformuliert. Daneben war dein Beitrag aber nicht für eine Enzyklopädie geeignet, es fehlte vor allem eine Definition des Begriffs und eine Darstellung der Entdeckung. Stattdessen hast du dich wie die Pressemitteilung auf die Entdeckung konzentriert. Zusätzliche Bedenken gab es wegen dem Lemma, das eben bislang nicht etabliert ist, die von dir bei Kollegen EMes angebrachten Fundstellen gehen ja alle auf diese eine Pressemitteilung zurück. Deshalb kann ich die Entscheidung nachvollziehen dann auch wegen einem kleinen Urheberrechtsverstoß sofort zu löschen, anstatt das umzuformulieren, Links zu ergänzen und so weiter. Aber das Konzept ist unzweifelhaft relevant und für einen Artikel geeignet: Magst du es nochmal versuchen? Du könntest ja in deinem Benutzernamensraum eine Unterseite anlegen und dort erstmal anfangen. Grüße --h-stt !? 20:07, 17. Jan. 2010 (CET)

Heftcover fotografieren

Hallo zusammen, darf ich einige Titelseiten von Heften dieser Reihe abfotografieren? Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das ja eine Frage der Schöpfungshöhe. Ist die hier erreicht? Gruß --Waddehadde 13:44, 17. Jan. 2010 (CET)

Auf alle Fälle darfst du sie nicht veröffentlichen, da die Fotografien auf den Covern als Lichtbildwerke geschützt sind. --Isderion 13:50, 17. Jan. 2010 (CET)
Okay, darum würde es ja in erster Linie gehen. Nun gibt es aber auch ältere Hefte, auf denen anstelle der Fotos (mehr als 100 Jahre) alte Urkunden o.Ä. zu sehen sind. Wie sieht es damit aus? --Waddehadde 13:58, 17. Jan. 2010 (CET)
Abgesehen von dem Bild in der Mitte ist das Cover recht simpel gehalten (kein Überragen der Durchschnittsgestaltung), weswegen es urheberrechtlich unproblematisch sein sollte. Was die "mehr als 100 Jahre alte Urkunden o.Ä." angeht so ist für diese im Einzellfall zu prüfen, ob man sie hochladen darf. Unter Wikipedia:Bildrechte#Alte_Werke findest du einige unserer Regeln zu diesem Thema. --Isderion 14:18, 17. Jan. 2010 (CET)

Screenshots

Zur Illustrierung eines kurzen Textes für den Kurier würde ich gerne von Google News und dieser Website kleine Ausschnitte eines Screenshots hochladen, um zu illustrieren, daß Wikipediaartikel offenbar ernstgenommen werden. Bei Google wäre das ein kleiner Ausschnitt bei den Kurzlinks (in grün), gefühlt 15 mm hoch und die Spaltenbreite, bei der angegeben Website oben ein kleiner Ausschnitt rechts unter see also. Haut das mit mangelnder SH nach DE hin? --Matthiasb 17:45, 17. Jan. 2010 (CET)[[]]

Das mit dem „see also“ dürfte auf jeden Fall passen; und das mit Google News auch, falls ich das Gleiche meine wie Du ;) Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:26, 17. Jan. 2010 (CET)

Habe sie mal hochgeladen:

Falls es nicht paßt, bitte per SLA entsorgen. --Matthiasb 21:12, 17. Jan. 2010 (CET)

Definitiv kein Problem. -- Yellowcard 21:33, 17. Jan. 2010 (CET)

Süd-Polar-Karte 1912 Urheber unklar

hallo wikipediagemeinde,

ich habe folgende karte restauriert [11].

über die loc wird August Petermann als autor angegeben - dessen lebensdaten liegen mit 1822-1878 allerdings vor der veröffentlichung des atlas.

ein weiterer name der auf der karte zu finden ist lautet C. Böhmer - zu dessen person und/oder lebensdaten konnte ich jedoch keine informationen beziehen.

der dritte im bunde ist der verlagsgründer Justus Perthes der jedoch auch aufgrund seiner lebensdaten 1749-1816 ausscheidet.

die frage nach dem autor erschließt sich mir noch nicht. über Rechte an Geoinformationen habe ich folgendes erfahren: "Nach § 64 und § 65 Abs. 1 UrhG erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers." auch der artikel Wikipedia:Bildrechte hat mir keine erleuchtung gebracht.


wer also ist hier urheber?

gilt in diesem fall die 1923er regel oder müssen noch weitere personen als urheber in betracht gezogen werden?

kann der verlag perthes noch nutzungsrechte geltend machen oder sind diese zeitlich auf die entsprechende auflage begrenzt?

Peter Weis 01:24, 17. Jan. 2010 (CET)


Deine Argumentation klingt schlüssig, der Autor scheint nicht mehr auffindbar. Daher kommt – da auch die Veröffentlichung vor 1923 belegt werden kann – tatsächlich unsere 1923er-Regelung in Betracht. Bitte zusätzlich in WP:DÜP/1923 eintragen. Gruß -- Yellowcard 15:24, 17. Jan. 2010 (CET)
Die Karte wurde "berichtigt von H. Habenicht" (steht links oben), das dürfte Hermann Habenicht sein. Gestorben ist dieser 1917 – also kein Hindernis. Zu Böhmer habe ich leider auch nichts gefunden. --pep. 15:43, 17. Jan. 2010 (CET)

(BK)

  1. Also auf der Karte steht, dass sie von Petermann entworfen wurde (oben Mitte). Urheber 1, nicht mehr relevant.
  2. Nach den Entwürfen von Petermann hat Böhm 1912 diese Zeichnung angefertigt (links unten). Urheber 2, potentiell relevant. (Frage des Todes und der Schöpfungshöhe (nur abgezeichnet, reines Handwerk?)) Wenn das nicht gerade ein berühmter Zeichner/Illustrator war, sondern ein einfacher Verlagsmitarbeiter, dessen Werke keinen besonderen Stellenwert haben, wird sich über den schwer etwas herausfinden lassen. Am ehesten in Spezialarchiven, wie möglicherweise in der Spezialabteilung in der Österreichischen Nationalbibliothek. Welche Karten/Zeichnungen sind noch von ihm? Aus demselben Verlag vielleicht? In welchem Zeitraum sind sie nachweisbar, was ist sein Schaffenszeitraum?
  3. Perthes oder dessen Nachfolger und die Firma hat aus unserer D-A-CH-LI-Sicht kein Urheberrecht, da sie nicht abgetreten werden können. Allerhöchstens als testamentarische Erben könnten sie das bekommen.

Aha, die Nummer nach "Stiedlers Hand Atlas" rechts oben ist die Kartennummer und nicht die Nummer der Ausgabe. Hier gibt es die Karten von 1890/91 als Vergleich. Die ist gestaltet von H. Alt und Stichart. Wenn man diese vergleicht ist ein ziehmlicher Unterschied da zu sein, also Schöpfungshöhe dürfte da sein. Dann hängt es nur am Tod und Auffinden von C. Böhmer. Starb er bis 1939, oder kann man es annehmen? --Franz (Fg68at) 15:44, 17. Jan. 2010 (CET)

Der Habenicht ist mit klar entgangen. Der hat ja auch noch ein Recht. Ist aber auch nicht mehr relevant. --Franz (Fg68at) 15:48, 17. Jan. 2010 (CET)
Gemäß [12] hieß Böhmer mit Vornamen Carl, Lebensdaten hab ich aber keine gefunden. --pep. 15:53, 17. Jan. 2010 (CET)
HA! ich hab einen Karthografen, 1878 geboren. [13] (Danke für den Carl!)
Erwähnungen habe ich sonst für 1902, 1903, 1904, 1910. 1902 wäre er 24 Jahre, das würde für den Anfang der Berufslaufbahn passen. Ich hab noch ungefähre Jahresangaben (Druck, Ausgabe) für Karten von 1900 und 1920 [14] bei dem Verlag. Wenn 1920 passt, und es keine Neuauflage ist, dann ist er im WK1 nicht gestorben. Wenn er 80 Jahre alt wurde, dann hat er bis 1958 gelebt. Er wird aber in Zusammenhang mit dem Verlag nicht mehr erwähnt. Umgesattelt? Vielleicht finden wir mit Geburtsjahr und Name noch etwas. --Franz (Fg68at) 16:30, 17. Jan. 2010 (CET)
Hier endet meine Internet-Weisheit. Bliebe noch das Werk "Köhler, Franz: Gothaer Wege in Geographie und Kartographie" zu konsultieren, aus dem das Geburtsdatum stammt, vielleicht gibt es im Text irgendwelche näheren Hinweise. Google hat es noch nicht gescannt. --Franz (Fg68at) 17:10, 17. Jan. 2010 (CET)


vielen dank für den regen einsatz und die sucharbeit. schön zu sehen das es leute gibt, die die richtigen seiten und verzeichnisse zum suchen kennen. der komplette handatlas von 1891 ist übrigens schon teil von commons

der punkt mit der 1923er regel will mich nicht loslassen. wäre es denkbar - die lizenz hier zu benutzen, da ja durch bisherige recherche kein todesdatum ausfindig gemacht werden konnte. oder ist es notwendig den verlag perthes o. ä. zu konsultieren bezüglich näherer informationen?
ein aspekt der heute an mich herangetragen wurde ist die regionalisierung der datei: ist es mit der bisherigen informationslage möglich die datei bei en:wiki hochzuladen? und anschließend die informationen zu böhmers todesdatum zu verifizieren um schließlich einen pd-status zu erreichen, der auch zu einem upload bei de:wiki respektive wiki-commons führte oder irre ich in diesem punkt was die vorraussetzung für en:wiki und wiki-commons angeht?

Peter Weis 18:49, 17. Jan. 2010 (CET)

Also ich würde meinen, dass man
  • a.) in das Buch "Köhler, Franz: Gothaer Wege in Geographie und Kartographie" schauen sollte, vielleicht steht außer dem Geburtsdatum noch ein Wirkungszeitraum drinnen.
  • b.) bei der Ernst Klett Verlag GmbH anfragen sollte,
  • c.) und bei der Forschungsbibliothek Gotha auf Schloss Friedenstein anfragen sollte, die das Archiv der Justus Perthes Geographische Verlagsanstalt Darmstadt (1. April 1953 bis 31. März 1994) hat. Dort wird wahrscheinlich auch die Zeit davor sein, soferne noch existent. Vielleicht findet sich auch eine Adresse, Wohnort, genaueres Geburtsdatum oder so was.
Die drei Dinge sollten das mindeste sein für die 1923-Regel, besonders da er nicht "ganz unbekannt" ist, ein Geburtsjahr vorliegt und ein Leben nach 1939 (61 Jahre) der durchschnittlichen Lebenserwartung nicht widerspricht, die zB in Bayern führ seinen Jahrgang bei 73 liegt. [15] (mittlere Spalte 1932 genommen (54J), nach der 1900er-Spalte (22J.) wären es 61 Lebensjahre. Keine Ahnung jetzt, warum der Unterschied. WK1? Für die, die es überlebt haben, steigt die Lebenserwartung? )
  • d.) Man kann auch noch beim Meldeamt in Gotha nachschauen, wo er anscheinend gearbeitet hat.
  • e.) Haben wir irgendwelche Alte-Karten-Freaks in der Wikipedia, die über Spezialliteratur verfügen oder wissen könnten was eine möglicherweise lohnende Quelle sein könnte? --Franz (Fg68at) 03:46, 18. Jan. 2010 (CET)

1952 zeichnete ein Karl Boehmer einen Globus mit 43 cm Durchmesser: (Google book mit us-proxy). Das kann durchaus der fragliche Herr sein. Dann sieht's schlecht um freie Rechte aus. Ist aber wirklich merkwürdig, dass sich sein Wirken verlässlich nur für die Zeit zwischen 1899 und 1910 belegen lässt. --Aalfons 11:57, 18. Jan. 2010 (CET)

Ein "böhmer Carl" ist 1935 im Hauptkatalog von Perthes zu finden, S. 21. Leider keine Vorschau. [16] Wäre einerseits früh genug um für unsere Zwecke noch das Zeitliche zu segnen und sagt andererseits durch die Namensnennung nichts darüber aus, wann er eine möglicherweise verzeichnete Karte gemacht hat. Aber es wäre ein weiteres Buch zum anschauen. Vielleicht steht ja ein Nachruf drin? :-) --Franz (Fg68at) 15:47, 18. Jan. 2010 (CET)
Ja, das Erscheinungjahr des Katalogs sagt wohl nichts über das Erscheinungsjahr des Katalogisierten aus. Das gilt auch für den Fund von 1920 oben. Biografische Angaben in einem Verlagskatalog sind übrigens unwahrscheinlich. Der Geographische Anzeiger war Perthes' Hausblatt und veröffentlichte auch Personalien; ganze Jahrgänge sind als pdf downloadbar. Eine Todesnotiz könnte hier zu finden sein. Nicht durch die Unvollständigkeit der Jahrgänge entmutigen lassen, hier sind die Mühen einer Zeitschriftenrecherche in books dargestellt. Da muss man sich durchkauen. --Aalfons 16:48, 18. Jan. 2010 (CET)

vielen dank auch weiterhin für das rege interesse. gestern schrieb ich eine e-mail an den perthes verlag mit hoffnung auf klärung der kärglichen (zumindest in diesem punkt) informationslage. mit etwas glück hat der verlag zugriff auf entsprechende daten. sollte 1935er böhmer, carl die gleiche person wie böhmer, karl aus dem jahre 1952 sein, wäre für mich noch wichtig, wie ich weiter verfahren soll, um schließlich doch pd-status zu erhalten. ich lese mich zur zeit in die urheberrechtsbelange ein, und habe bis jetzt noch keine passende passage gefunden. wenn jemand mehr weisheit besitzt, möge er diese doch bitte teilen. vielen dank dafür im vorraus. Peter Weis 17:32, 18. Jan. 2010 (CET)

Das ist eine reine Faktenfrage und keine Rechtsfrage. Es liegt kein anonymes Werk vor, also ist die Karte 70 Jahre nach dem Tod desjenigen geschützt, der einen urheberrechtlich relevanten Beitrag geleistet hat. Ob Gott allein weiß, wer das ist, ist für den Gesetzgeber nicht relevant --FrobenChristoph 19:06, 18. Jan. 2010 (CET)

Handschrift als Werk?! Datei:Emil Hrsl.jpg

Der Commonstransfer von Datei:Emil Hrsl.jpg wird verwährt, weil angeblich in der Handschrift eine Schöpfungs besteht. Ich halte das für nicht zutreffend; wie seht ihr das? -- Yellowcard 17:45, 18. Jan. 2010 (CET)

Unsinn, das ist nicht schützbar. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:47, 18. Jan. 2010 (CET)
Seit wann hat eine Adresse Schöpfungshöhe? Ne das ist Unsinn was da verzapft wird. Denn die texliche Schöpfungshöhe ist nicht an die Schriftart mit der sie niedergeschrieben wurde abhängig. Entweder hat der Text auch in maschinenschriftlicher Form Schöpfunghöhe (was ich bei einer Adresse klar verneine), oder sie hat es eben auch handschriftlich nicht. Und als Kaligrafie geschütz zusein reicht diese Drstellung der Adresse klar auch nicht. Bobo11 17:55, 18. Jan. 2010 (CET)
Vielleicht sieht ja einer der Commons-Indianer in der Kurrentschrift eine Kalligraphie, weil er die Schrift nicht kennt? --Marcela 18:09, 18. Jan. 2010 (CET)
Allerdings eine wirklich schöne, gepflegte Handschrift. Rainer Z ... 19:16, 18. Jan. 2010 (CET)

Handschrift hat keine SH - Rechtsschutz von Schriftzeichen --FrobenChristoph 19:04, 18. Jan. 2010 (CET)

Laut Bapperl ist die Datei ja schon als File:KZ_Buchenwald_-_Hrsl.JPG auf Commons? --pep. 19:32, 18. Jan. 2010 (CET)

Ja, es geht noch um die lokale Löschung. Weiß auch nicht, was das soll. -- Yellowcard 21:22, 18. Jan. 2010 (CET)
erledigt, Keine Bedenken erkennbar. --h-stt !? 22:51, 18. Jan. 2010 (CET)

Verwendung von Bilddateien aus Wikipedia.de

Sehr geehrte Damen und Herren!

Darf ich, zur redaktionellen Verwendung in einem Printmagazin, Fotos von WIKIPEDIA verwenden (selbstverstädnlich unter Nennung des Urhebers und der Quelle (Name des Urbeber, Hinweis auf WIKIPEDIA).

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Stephanie Hackel

- Wohnverlag GmbH-
Redaktion Floristik lernen
Wilhelm-Sinsteden-Str. 6
47533 Kleve
Tel. 0 28 21 / 7 13 96-16
www.wohnverlag.de

(nicht signierter Beitrag von 80.140.174.78 (Diskussion | Beiträge) 8:13, 18. Jan. 2010 (CET))

Wikipedia-Erwähnung ist nicht unbedingt notwendig; wenn beim Bild nur der Benutzername steht, sehr nützlich; aber allgemein sicher gern gesehen. :-) Urhebernennung ist zwingend. Etwas haben sie vergessen: Die Nennung der Lizenz in der Bildangabe. Die ist auf der jeweiligen Bildbeschreibungsseite zu finden. Ist ein Bild nur unter GFDL veröffentlicht (nach der Portierung der Wikipedia von GFDL auf Commons die wenigsten oder keine) dann muss auch der volle Lizenztext abgedruckt werden. Bei Creative Commons ist nur die Lizenz anzugeben (CC-BY, CC-BY-SA oder ausgeschrieben) und die URL zu CC ist hilfreich.
Dieser Abschnitt behandelt die Verwendung von Bildern in Printwerken. Dort gibt es auch zwei Beispieltexte. --Franz (Fg68at) 08:56, 18. Jan. 2010 (CET)
Das kommt auf´s Bild drauf an. Bei jedem Bild findet man einen Lizenzbaustein, in dem steht, unter welcher Lizenz das Bild freigegeben wurde. An die Bedingungen dieser Lizenz muss man sich dann halten.
Am einfachsten sind natürlich gemeinfreie Bilder weiterzuverwenden, da muss man dann (zumindest aus urheberrechtlicher Sicht, andere Schutzrechte können dennoch bestehen) nichts beachten. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:13, 18. Jan. 2010 (CET)

Wie meine Vorredner schrieben: Sie finden bei jedem einzelnen Bild Informationen zur Lizenz des betreffenden Bilds. Manche Bilder wurden von ihren Urhebern zur freien Verwendung ohne jegliche Bedingungen freigegeben oder sind aus anderen Gründen gemeinfrei, das steht dann am Bild. Bei anderen sind die jeweiligen Lizenzbedingungen einzuhalten. Gestumblindi 12:53, 19. Jan. 2010 (CET)

Kunstwerk

Moin! Wie sieht es mit dem Hochladen von Kunstwerken die Eigentum von mir sind, aber ich nicht der Urheber bin?

Info: Das Bild ist noch nicht 100 Jahre alt und der Urheber ist noch nicht seit 70 Jahren verstorben.
Alofok parler 10:04, 18. Jan. 2010 (CET)
Kommt darauf an was im Kaufvertrag steht, falls da nichts drinnsteht, dürftest du (und auch wir) gem § 44 urhg Pech gehabt haben. --Isderion 10:18, 18. Jan. 2010 (CET)
Kaufvertrag gibts nicht. Es war ein Geschenk noch zu Lebzeiten des Künstlers. -- Alofok parler 10:27, 18. Jan. 2010 (CET)
Da gbt es nur eines: Die Erben um Erlaubnis bitten bitten. (In Österreich gibt es eine einzige Ausnahme: Hinterbliebene einer Person dürfen dessen Bildnis, das von einem dritten Künstler geschaffenen wurde, frei auf Infoblätter, Partezettel, Bücher über die Person, etc. verwenden. Aber das war es schon.) --Franz (Fg68at) 14:44, 18. Jan. 2010 (CET)
Ohne die Zustimmung der Erben geht da nichts. Allerdings kann es durchaus kompliziert sein, herauszufinden, welcher Erbe denn nun zustimmen muss (können auch mehrere sein). Aber die sollten eigentlich wissen, wer welche Rechte geerbt hat. Wie immer gilt aber: Der reine Besitz erzeugt keinerlei urheberrechtliche Rechte. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:15, 18. Jan. 2010 (CET)
Volle Zustimmung zu Caddy's Aussage. Selbst wenn man ein Kunstwerk direkt vom Urheber erbt, bedeutet das NICHT, dass man auch die urhebrerechtliche Nutzungsrechete geerbt hat. Man erbt nur den Gegenstand, die Nutzungsrechte müssen immer zusätzlich vermacht werden.Bobo11 15:39, 18. Jan. 2010 (CET)
Aber nicht ausdrücklich, in den meisten Fällen wurden die Nutzungsrechte konkludent vererbt, wenn nichts anderes testamentarisch festgehalten wurde. So auch schon hier diverse Diskussionen. -- Yellowcard 17:37, 18. Jan. 2010 (CET)
@Yellowcard, von konkluent kann man aber nur in denn Fällen ausgehen wo eine Einzelperson das Gesamtwerk geerbt hat. Wobei eben wenn keiner ausser dem Besitzer das Nutzungsrecht haben will, der Fall eben auch zu Gusten des Beseitzer ausschlägt. Aber das sind alles Einzelfallendscheidung. Und eben so ein Fall, wo ich niemanden wünsche, dass er deswegen vor Gericht muss (da ist die Urteilsbandbreite zu breit). Deshalb heisst es bei dieser allgemeine Fragestellung klar; NEIN, im Zweifelfall (DER REGELFALL!) besitzt der Besitzer eines Werkes nicht das Verwertungsrecht. Ohne zumindest eine (Fach-)Anwalt beigezogen zu haben, würde ich niemaden endfehlen, aus dem Besitz die Verwertungsrechte anzuleiten. Klar es gibt Fälle wo Besitzer des Werkes auch der Verwertrungsrechtinhaber des Werkes ist, das aber die Ausnahme nicht die Regel. -- Bobo11 18:03, 18. Jan. 2010 (CET)

Aus der Regelung zur Katalogbildfreiheit ergibt sich zweifelsfrei, dass von einer konkludenten Übertragung der Nutzungsrechte nie die Rede sein kann, sieht man mal von § 44 Abs. 1 UrhG ab, wo es ausdrücklich heißt: "Veräußert der Urheber das Original des Werkes, so räumt er damit im Zweifel dem Erwerber ein Nutzungsrecht nicht ein." Hier gibt es Zweifel, also ist die Sachlage genau wie bei den hier schon besprochenen 500.000 anderen Fällen dieser Sachlage --FrobenChristoph 19:02, 18. Jan. 2010 (CET)


Nochmal (es ist hier alles in die falsche Bahn gelaufen): Es wurde nichts vererbt, sondern verschenkt. Siehe Historie (Ähnliches Bild) Ich würde das Bild einscannen und jemanden (der sich dann HIER meldet) schicken der daraus ein Fotoartiges-Bild macht, falls es möglich wäre. -- Alofok parler 08:17, 19. Jan. 2010 (CET)

Imho ist es egal, wie du an das Bild gekommen bist. Solange dir der Urheber (oder alle Erben des Künstlers) nicht die Nutzungsrechte nachprüfbar übertragen hat, kannst du es hier nicht hochladen. --Paulae 11:57, 19. Jan. 2010 (CET)

zitat-/urheberrecht vs. schöpfungshöhe bei copypaste mehrerer zeilen von lehrstuhlselbstbeschreibungen

könnte bitte jemand mit guter expertise in der sache Wikipedia:Redaktion_Religion/Artikelverbesserung#URV-Verletzung_und_notwendige_Versionsl.C3.B6schungen beurteilen? besten dank, Ca$e 23:39, 15. Jan. 2010 (CET)

ps: die versionen wurden inzwischen gelöscht. grundsätzlich würden mich weitere sachkundige einschätzungen solcher fälle allgemein interessieren, aber damit ist es hier zumindest nicht mehr akut. Ca$e 20:42, 19. Jan. 2010 (CET)

Einstweilige Verfügung gegen Blogger

Zeigt sehr schön, dass, wie ich immer gewarnt habe, eben nicht vorausgesetzt werden darf, dass Parteien wirklich die Rechte an Portraitbildern haben, oder die Rechte überhaupt nur oberflächlich geprüft haben, die sie auf ihrer Webseite zur allgemeinen Verfügung stellen: http://www.ruhrbarone.de/sieg-fur-blogger-abmahnanwalt-erlebt-desaster-in-sachen-wagenknecht/ (Link dank Commons:User:Cwbm_(commons)) --rtc 16:33, 18. Jan. 2010 (CET)

Daher fordern wir da ja in der Regel auch eine Freigabe per Mail ein. Und dann ist das nicht mehr unser Bier bzw. das der Nachnutzer, wenn wir das entsprechend nachweisen können. -- Yellowcard 18:14, 18. Jan. 2010 (CET)
Natürlich ist es nach wie vor unser Bier, denn eine solche Freigabe schützt nicht vor einer Verfolgung wegen Urheberrechtsverletzung. Davor schützt nur eine Lizensierung, die durch eine lückenlose Vertragskette zum Urheber gedeckt ist. --rtc 08:22, 19. Jan. 2010 (CET)
Wie gut, dass Abmahnungen in Kalifornien erstmal kostenlos sind. 82.113.106.24 08:37, 19. Jan. 2010 (CET)
Wenn uns jemand glaubhaft versichert, dass er die vollumfänglichen Nutzungsrechte an einem Bild hält bzw. der Urheber selbst ist und in dem Zusammenhang das Bild unter eine freie Lizenz stellt und sich anschließend herausstellt, dass diese Information falsch war und eine andere Person Nutzungsrechteinhaber ist und eine Urheberrechtsverletzung beanstandet – können wir eventuelle Ansprüche des Urhebers dann nicht gegen die entsprechende Person, die die Freigabe erteilt hat, geltend machen? -- Yellowcard 13:04, 19. Jan. 2010 (CET)
Eigentlich nur, wenn der Benutzer unter Klarnamen editiert. --Marcela 13:16, 19. Jan. 2010 (CET)
Jedenfalls wären wir wohl erst einmal in der Haftung. Ob man sich das Geld vom Erteiler der Freigabe dann wieder holen kann, hängt auch von dessen Bonität ab. --Zipferlak 14:20, 19. Jan. 2010 (CET)
Ich redete jetzt konkret von einer Freigabe über das Support-Team, das geht ja nur mit Klarname & gültiger E-Mail-Adresse. -- Yellowcard 14:22, 19. Jan. 2010 (CET)
Das ist genauso unsicher wie die Freigabe beim Upload. Freigaben per OTRS halte ich für absolut sinnlos. Mailadressen, Nicknames, alles ist nicht überprüfbar. Die Behauptung beim Upload, es sei mein Werk, ist absolut ausreichend. Solche Freigaben sind nach geltendem Recht mündlich gültig, die Schriftform ist weder notwendig noch schafft sie mehr Rechtssicherheit. --Marcela 15:29, 19. Jan. 2010 (CET)

Darf ich das hier auf de.WP hochladen?-- Alt Wünsch dir was! 17:33, 19. Jan. 2010 (CET)

IMHO ja. Robin (talk’n’judge - DÜP) 17:35, 19. Jan. 2010 (CET)
Okay, vielen Dank (ein bisschen wart ich noch ab)-- Alt Wünsch dir was! 22:53, 19. Jan. 2010 (CET)
Ich habe ebenfalls keine Bedenken. Auf Commons gehts aber nicht. --Marcela 23:16, 19. Jan. 2010 (CET)

Bei dem Artikeln gibt es eine Streitigkeit, da ein Benutzer die Zusammenführung verlangt, die ich aufgrund des komplett unterschiedlichen Inhalts nicht erkennen kann. Bei Erstausgabe geht es um die editionswissenschaftliche Definition des Begriffes, bei editio princeps geht es um die urheberrechtliche Behandlung eines bisher nachgelassenen Werkes, daß erst nach dem Zeitpunkt der Gemeinfreiwerdung zum ersten mal veröffentlicht wird. Ich bitte um eine entsprechende fachliche Meinung hierzu. Grüße --Eva K. ist böse 09:16, 10. Jan. 2010 (CET)

Wie EvaK und Chaddy schon angemerkt haben, die Begriffe sind alles andere als synonym und es besteht keine Redundanz. --Marcela 10:06, 10. Jan. 2010 (CET)
Abgesehen davon dass Erstausgabe ein alter Begriff ist, während editio princeps in diesem juristischen Sinne erst 1993 in der EU eingeführt wurde. -jkb- 10:18, 10. Jan. 2010 (CET)
Also, zumindest ist es sehr unglücklich und irreführend, dass in den Einleitungssätzen der beiden Artikel die beiden Begriffe derzeit als synonym angeführt werden, denn das sind sie offenkundig nicht. Hier müsste die Darstellung verbessert werden. --FordPrefect42 11:13, 10. Jan. 2010 (CET)
Sehe ich auch so und wäre auch mein Vorschlag gewesen, das in der Einleitung besser zu differenzieren, damit diese Velwechserung zukünftig ausbleibt. --Eva K. ist böse 15:06, 10. Jan. 2010 (CET)
Habe die Einleitung der beiden Artikel neu formuliert. Ist das so konsensfähig? --FordPrefect42 16:54, 10. Jan. 2010 (CET)
Damit sollte der Unterschied klar sein. Danke! --Eva K. ist böse 18:11, 10. Jan. 2010 (CET)
Gut genacht, FordPrefect42! So wird's verständlich... Gruß, TravenTorsvan Diskussionsseite 22:02, 10. Jan. 2010 (CET)
Zustimmung zu EvaK; obschon "editio princeps" übersetzt "Erstausgabe" heisst, ist es absolut angebracht, den editionswissenschaftlichen und den juristischen Begriff in gesonderten Artikeln abzuhandeln. Gestumblindi 22:30, 10. Jan. 2010 (CET)

Gemeinsamer – neuer – Vorschlag von FordPrefect42 und von mir: Um die Sachlage nach der Überarbeitung noch deutlicher zu machen, regen wir an, den Artikel editio princeps nach editio princeps (Urheberrecht) zu verschieben und unter editio princeps eine kurze Begriffsklärung anzulegen – mit Verweisen auf editio princeps (Urheberrecht) und Erstausgabe; denn schließlich steht der Begriff „editio princeps“ ja nach wie vor für beide Artikel... Gruß, TravenTorsvan Diskussionsseite 23:20, 10. Jan. 2010 (CET)

Wäre grundsätzlichz auch mein erster Gedanke gewesen, aber die Lösung mit der BKL bei editio princeps und dem Verweis aus Erstausgabe war deutlich einfacher als das Klammerlemma. --Eva K. ist böse 23:24, 10. Jan. 2010 (CET)
Hallo Eva K., ich wusste ja, dass wir in der Sache gar nicht so weit auseinanderliegen... Herzlichst, TravenTorsvan Diskussionsseite 23:33, 10. Jan. 2010 (CET)
Anmerkung: ich stimme TravenTorsvan zu, der gleiche Gedanke war mir bei meiner Bearbeitung auch schon gekommen. Auch aus der Überlegung heraus, dass editio princeps ja trotz allem die wörtliche Übersetzung von „Erstausgabe“ ist, und der Begriff im UrhG so wörtlich nicht auftaucht. Meist wird er in Fügungen wie „editio-princeps-Regelung“ gebraucht, auch wikipedia-intern ist bei WP:BR#Probleme mit nachgelassenen Werken von der „Regelung der editio princeps“ die Rede. Alternativ zum Klammerlemma könnte ich mir auch editio-princeps-Regelung oder editio-princeps-Bestimmung als Lemma vorstellen. --FordPrefect42 23:32, 10. Jan. 2010 (CET)
Dann eher den ersten Begriff, wenn's mit Gewalt sein muß. Besonders glücklich bin ich mit dem ganzen Kram nicht. Hier köcheln mal wieder zu viele Leute an einem Brei, und zwar gleichzeitig und ohne das mal wirklich koordiiert zu haben. Und wenn dann mal was diskutiert wird, wird aber gleichzeitig immer weiter gefrickelt. Behobene Fehler werden wieder reingebastelt und mit inuse erstmal vor Korrektur geschützt. So sollte es nicht sein. TravenTorsvan, wenn das nicht wirklich dein Thema ist, halt dich inhaltlich mal ein wenig zurück, das erspart Revertierungen. --Eva K. ist böse 23:44, 10. Jan. 2010 (CET)
Wieso, wir sprechen hier doch ganz gesittet über die möglichen Lemmata, bevor irgendwas verschoben wird. So sollte es auch sein. Ich behaupte ja auch nicht, mit meinen Vorschlägen das Ei des Kolumbus gefunden zu haben. --FordPrefect42 23:53, 10. Jan. 2010 (CET)
Ich hatte nur gesehen, daß TravenTorsvan wieder die alten Interwikis bei editio priceps reingenaut hat und auch einige andere Änderungen vornahm, die bei mir den Eindruck erwecken, daß er doch noch an der Zusammenführung beider Artikel durch die Hintertür arbeitet. --Eva K. ist böse 23:58, 10. Jan. 2010 (CET)

Sorry, FordPrefect42, das mit den zwei Interwikis war ein Kopierfehler ... ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/:( 
Und Dir, liebe Eva K., erkläre ich nun feierlich und bei allem, was mir heilig ist: Nein, ich will ganz sicher nicht mehr eine Zusammenführung der beiden Artikel; denn nach FordPrefect42s Änderungen gibt das jetzt Sinn... ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/;)  Gruß, TravenTorsvan Diskussionsseite 00:27, 11. Jan. 2010 (CET)

Was soll denn das jetzt? Klammerlemma sollen vermieden werden und hier ist nun wirklich keinerlei Notwendigkeit vorhanden. Und ein Redir. vom eigentlichen Begriff zum Klammerlemma ist ja nun wirklich das Absurdeste. --Marcela 11:17, 11. Jan. 2010 (CET)
+1 --Historiograf 14:09, 13. Jan. 2010 (CET)
Dann lasst uns doch jetzt hier mal hier in Ruhe klären, was das geeignetste Lemma wäre, und dann mit den unsinnigen Redirects aufräumen. Traven ist ja offenbar mit seiner Bearbeitung fertig, er war seit zwei Tagen nicht mehr an den Artikeln dran. (PS: ich bin immer noch für editio-princeps-Regelung als Hauptlemma.) --FordPrefect42 22:32, 13. Jan. 2010 (CET)
Ich sehe in den alten Benennungen keinerlei Problem. Ich sehe keinen Handlungsbedarf, daran etwas zu ändern. --Marcela 18:54, 15. Jan. 2010 (CET)
Da sich hier keiner weiter äußert, werde ich das zurückverschieben. --Marcela 15:14, 19. Jan. 2010 (CET)

Was soll der Quatsch schon wieder? --Marcela 08:31, 20. Jan. 2010 (CET)

@ Marcela: Contenance... Gruß, TravenTorsvan Διάλογος 08:52, 20. Jan. 2010 (CET)
Hinweis. --Paulae 08:59, 20. Jan. 2010 (CET)

Rudolf Wöhrl AG

Wie ist diese wörtlich von hier kopierte Ergänzung im Hinblick auf das Urheberrecht zu beurteilen? Gruß the user formerly known as UpperPalatine 09:29, 20. Jan. 2010 (CET)

Imho unproblematisch, da sogar leicht abgeändert und recht kurz, siehe Wikipedia:Textplagiat. --Isderion 09:47, 20. Jan. 2010 (CET)
Danke! the user formerly known as UpperPalatine 18:22, 20. Jan. 2010 (CET)

Urheberrechtler gesucht für Wikipedia:Lizenzbestimmungen

Hi, ich bitte alle unsere Urheberrechtler sich auf WP:Lizenzbestimmungen einzufinden. Wir müssen die Seite noch an die Lizenzmigration vom Juli 2009 anpassen ... :-( --h-stt !? 22:33, 19. Jan. 2010 (CET)

Ich werde mich da mal lieber nicht einmischen, meine Meinung ist ja bekannt. --Marcela 22:40, 19. Jan. 2010 (CET)
Hat die WMF nicht beschlossen, dass die meta:Nutzungsbedingungen universell für alle Projekte als Lizenzbestimmungen gelten? 82.113.106.24 17:05, 20. Jan. 2010 (CET)
Der Link geht ins Leere. :-( --Franz (Fg68at) 09:23, 21. Jan. 2010 (CET)
foundation:Nutzungsbedingungen ist der richtige. --Guandalug 09:29, 21. Jan. 2010 (CET)

Logo hinzufügen

Hallo zusammen

ich habe ein Problem ich möchte gerne ein Logo zu meinem Beitrag hinzufügen. Leider komme ich mit der damit überhaupt nicht klar leider komme ich auch mit den Wikis zum Thema nicht weiter ich möchte das Logo zum Beitrag Einsiedler Brauhaus zufügen.

[17]

Die Lizenzgeschichte is soweit klar das Brauhaus Autor und Quelle des Logos und das Logo ist Markenrechtlich geschützt (R in der rechten Ecke) es ist jedoch zur freien Verfügung auf der Homepage des Unternehmens.

wie geh ich am besten vor wenn? Kann mir da jemand einen Tipp geben oder direkt helfen.

vielen Dank schon mal im Voraus und viele Liebe grüße


--DerAlteEinsiedler 16:00, 20. Jan. 2010 (CET)

So klar ist das rechtliche nicht. Das scheint mir im Gegensatz zu einfachen Logos doch Schöpfungshöhe zu haben. Ich weiß allerdings nicht, wie alt es ist, die Brauerei ist ja schon ein paar Tage alt, so dass die Urheberrechte erloschen sein könnten. Dass es auf der Homepage der Brauerei zum Download zur Verfügung steht bedeutet jedenfalls nicht, dass keine Urheberrechte mehr bestehen und dass es einfach weiterverwendet werden darf. Geh damit doch bitte zu Wikipedia:Urheberrechtsfragen, dort sitzen die Experten. --Streifengrasmaus 16:09, 20. Jan. 2010 (CET)


Könnt ihr mir da weiterhelfen? (nicht signierter Beitrag von DerAlteEinsiedler (Diskussion | Beiträge) 17:12, 20. Jan. 2010 (CET))

Wird der alte Mann im Bild oben seit 1885 im Logo verwendet? --Marcela 19:04, 20. Jan. 2010 (CET)
Vielleicht damals nicht als alter Mann, sondern als junger Bursch. :-) [18] --Franz (Fg68at) 09:36, 21. Jan. 2010 (CET)
Auf Bierettiketten gibt es hier den alten Mann mit schrägem Stock 1. Reihe 5. Etikett; 5. Reihe rechtes Etikett, 6. Reihe 2. Etikett in groß und relativ interessant das allerletzte Etikett mit Fraktur. Sonst gibt es dort noch zwei andere alte Männer. Daten sind leider keine angegeben.
Den Schriftzug herauslösen und verwenden dürfte kein Problem darstellen. --Franz (Fg68at) 09:57, 21. Jan. 2010 (CET)
Der Ziegenbock ist vom Velkopopovický Kozel geklaut. --Marcela 12:17, 21. Jan. 2010 (CET)

So also ich konnte jetzt von einem älteren Herren hier ausem Dorf erfahren das, dass Brauhaus schon immer mit dem Alten Einsiedler geworben hat, bis auf eine kurze zeit in der DDR. Er hat zuhause noch ein Emaille Schild von 1905 wo der Einsiedler schon Groß drauf ist.

Hallo, eine Frage an die Fachleute:

Ich würde gerne die oben genannten Bilder in die deutsche WP hochladen, um sie in den jeweiligen Artikeln hier und hier zu nutzen. Ähnliches habe ich schon diverse mal mit Logos der diversen World Series (Beispiel) getan. Bei den beiden Logos der Ligen bin ich mir aber gerade lizenztechnisch etwas unsicher. Im Voraus schon mal Danke für evtl. Hilfe! --kingofears¿Disk? 野球 20:38, 12. Jan. 2010 (CET) Nachtrag: Gleiches gilt für dieses Logo, dass ich gerne in diesem Artikel hätte... --kingofears¿Disk? 野球 20:42, 12. Jan. 2010 (CET)

Ich sehe nichts, was dagegen spricht, die drei Dateien so wie dein Beispiel hochzuladen. --BerntieDisk. 16:38, 17. Jan. 2010 (CET)
Firma dankt. Dann tue ich das mal... --kingofears¿Disk? 野球 16:18, 21. Jan. 2010 (CET)

Lizenzbaperl in einem anderen Wiki

Nur eine Sicherheitsfrage, ob ich denn nichts übersehen habe: Wir hier und auf Commons haben ja Baperln für alle möglichen GDFL- und CC-Versionen. Dort steht immer "wurde unter x.y freigegeben" bzw. "Es ist erlaubt, die Datei unter den Bedingungen [...] Version 1.2 oder einer späteren Version [...] zu kopieren" Man kann sie händisch einsetzen und Leute achten drauf. In dem anderen Wiki ist die Manpower sehr gering, und neue Mitarbeiter sollen nicht gleich verschreckt werden. Den Auswahldialog für Lizenzen beim Dateiupload habe ich dort jetzt eingeschaltet. Das Menü sollte alles notwendige enthalten, aber auch nicht überfrachtet sein. Die Lizenzen sind eigentlich alle abwärtskompatibel, bzw. wenn man etwas frei gibt stimmt man auch zu, dass es auch eine vergleichbare neuere Lizenz verwendet werden kann. Kann ich also die Baperl und den Uploaddialog so anpassen, dass ich schreibe "wurde unter x.y oder einer früheren Version freigegeben und ist [auch in einer späteren Version] unter den Bedingungen zu kopieren", oder so ähnlich. So könnte ich dann pro Lizenztyp (GDFL, CC-by, CC-by-sa, vielleicht CC-by-nc-sa) eine einzige Vorlage machen und jemand kann ein fremdes Flicks-Bild hochladen (die schreiben 2.5) und bei mir im Wiki steht dann "3.0 oder früher". --Franz (Fg68at) 04:05, 18. Jan. 2010 (CET)

Um welches Wiki geht es denn? -- Chaddy · D·B - DÜP 15:11, 18. Jan. 2010 (CET)
Dreimal darfst du raten. Homowiki. :-) In der Kathpedia bin ich noch nicht Admin. :-) --Franz (Fg68at) 15:49, 18. Jan. 2010 (CET)
Da scheint es keine Einwände zu geben.
Bei etwas stehe ich ganz auf dem Glatteis. Wenn jemand unter cc-by-sa/3.0/unported veröffentlicht, darf man es dann einfach in einem cc-by-sa/3.0/de Gesamtwerk verwenden, oder muss ich extra angeben, dass dieses eine unter /unported veröffentlicht wurde? --Franz (Fg68at) 18:31, 21. Jan. 2010 (CET)

Schöpfungshöhe einer Presseerklärung

Ich würde gerne den Artikel Walter Lüftl mit einem Scan seiner Presseerklärung anläßlich seines Rücktritts illustrieren. Die Presseerklärung wurde 1992 in der Zeitschrift der Ingenieurskammer (Konstruktiv) als Bild veröffentlicht. Es handelt sich dabei um einen maschingeschriebenen Text mit eigenhändiger Unterschrift. Der Aufbau ist wie folgt:

PRESSEERKLÄRUNG
BR h.c. Dipl.lnq. Walter LÜFTL
Wien, 12.3.1992
Aus gegebenem Anlaß der Pressemeldungen vom 12.3.1992 in diverse Zeitschriften gebe ich unwiderruflich folgende Erklärung ab:
1. Auch meiner Überzeugung nach ...
2. Gerade um den Wahrheitsgehalt ...
3. Gerade aus diesem Grunde ...
4. Die Verbreitung von ...
5. Unbeschadet der Frage ...
6. Aus diesem Grunde lege ich mein Amt als Präsident der Bundes-Ingenieurkammer zurück. Bis zu einer Nachwahl sind daher die Agenden durch den 1.Vizepräsidenten, Arch.Dipl.Ing. Schimek, wahrzunehmen.

Insgesamt ist das vielleicht eine halbe A4-Seite an Text. In den Punkten 1 bis 5 erläutert er jeweils in einem (teilweise aber geschachtelten) Satz, daß er die "bis 1945 geschehenen Greueltaten" verurteilt, es aber für notwendig erachtet, darüber Gutachten zu verfassen und daher die Novellierung des Verbotsgesetzes ablehnt. Außerdem wären Einzelsätze aus dem Zusammenhang gerissen worden. Er sähe jedoch ein, daß das für die Kammer ein Problem darstelle, daher der Rücktritt in Punkt 6.

Frage: Kann man das als Bild (gegebenenfalls um den Mittelteil gekürzt, falls dem Text nach allgemeiner Anschauung Schöpfungshöhe zugestanden werden sollte) hochladen? Wie sieht es mit der Unterschrift (ein nicht irgendwie künstlerisch ausgestaltetes "Lüftl" in relativ lesbarer Form) aus? --pep. 19:42, 19. Jan. 2010 (CET)

Die Unterschrift stellt auf keinen Fall ein Problem dar.
Bei dem Text an sich bin ich mir allerdings nicht recht sicher und überlasse mal anderen das Feld ;-) Robin (talk’n’judge - DÜP) 20:46, 19. Jan. 2010 (CET)
Ah, danke, das hatte ich so nicht gewußt. Hat bzgl. des Texts (eben gegebenenfalls entsprechend gekürzt - also nur Anfang und Ende der Erklärung) sonst niemand eine Meinung? Zitieren könnten wir ihn sonst ja auch (wobei ich mich grad frage, ob das nicht gerade noch als amtliche Mitteilung gelten könnte - das Amt des Präsidenten legte er ja erst durch diese Erklärung zurück) --pep. 09:51, 21. Jan. 2010 (CET)

Sehe keine SH --92.72.192.88 21:47, 21. Jan. 2010 (CET)

Bilder aus einer Pressemappe der Polizei

Unter [19] befindet sich ein schönes Bild eines Ape (Kleintransporter). Zitat: Polizeiliches Bildmaterial zu dieser Mitteilung befindet sich in der Digitalen Pressemappe der KPB Mettmann zum Download bereit und zur Veröffentlichung frei. Unter welcher Lizenz sollte ich das hochladen und was gibt es zu beachten? Es geht um das Bild oben Links (ohne Personen). --Suricata 14:49, 21. Jan. 2010 (CET)

Sowas kannst du leider gar nicht hochladen, weil das keine freie Lizenz ist. Es wird nur die Veröffentlichung erlaubt, nicht aber die Veränderung. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:09, 21. Jan. 2010 (CET)
Haben wir keine Lizenzen, die Veränderung ausschließen? --Suricata 16:55, 21. Jan. 2010 (CET)
Nein, das wiederspricht dem Grundprinzip Nr. 3. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:00, 21. Jan. 2010 (CET)

Weiterverwendung eines Diagramms

Hallo,

ich arbeite an einem Buch über Pränataldiagnostik und will das Diagramm von http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Praenataldiagnostik.png in diesem Buch mit der Angabe http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4nataldiagnostik in dem Buch verwenden. Da das Diagramm der GNU unterliegt sollte einer solchen Verwendung nichts entgegenstehen. Liege ich mit meiner Annahme richtig?

Mit freundlichen Grüßen, Klaus (nicht signierter Beitrag von Bks29 (Diskussion | Beiträge) 17:00, 21. Jan. 2010 (CET))

Hallo!
Ich denke, für Sie ist es am einfachsten, zu dem Bild einfach folgende Zeile abzudrucken:
Bild von Wolfgang Lenhard, Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode
Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 17:08, 21. Jan. 2010 (CET)
Da das Diagramm keine Schöpfungshöhe hat, ist es gemeinfrei (GFDL war Copyfraud). Du kannst damit im Grunde machen, was du willst. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:02, 21. Jan. 2010 (CET)

Danke für die rasche und hilfreiche Antwort, Klaus (nicht signierter Beitrag von 217.8.59.51 (Diskussion | Beiträge) 21:57, 21. Jan. 2010 (CET))

Haut das mit dem Plakat urheberrechtlich hin? --Katimpe 01:39, 24. Jan. 2010 (CET)

Nein. Aber das liegt auf Commons. --Marcela 01:43, 24. Jan. 2010 (CET)
--> LA --Isderion 02:17, 24. Jan. 2010 (CET)
Meine LA auf Commons werden zu gerne abgebügelt. --Marcela 02:29, 24. Jan. 2010 (CET)

Was ist denn das für eine Lizenz? Wie geht man da vor? Ist so was commonstauglich? --Matthiasb 18:15, 24. Jan. 2010 (CET)

Ich betrachte das als identisch mit commons:Template:Attribution. Behaupte also: Verschiebung nach Commons ist problemlos möglich. --BerntieDisk. 18:27, 24. Jan. 2010 (CET)

Sehr geehrte Autoren,

ich habe mir diesen Artikel durchgelesen und bin der Meinung, dass Sie die Informationen dafür von meiner Internetseite haben: www.lexikon-der-wehrmacht.de/Personenregister/E/EdelsheimMRv.htm

Auf keinen Fall haben Sie diese Seite nur mit den beiden Quellen erstellt, die sie in diesem Artikel angegeben werden. Ich möchte Sie daher bitten, mir Ihre Quelle(n) für diesen Artikel zu nennen. Sollten Sie die Informationen von meiner Internetseite haben, wäre eine Nennung als Quelle sicherlich angebracht, oder?

MfG

Andreas Altenburger Webmaster Lexikon der Wehrmacht

Habe mal den {{URV}} gesetzt. Artikel ist nocht hier einsehbar.-- goiken 20:02, 24. Jan. 2010 (CET)


(BK) Hallo Andreas. Bitte sprich doch den Ersteller des Artikels an, der sollte wissen, welche Quellen er verwendet hat.
Der Abschnitt "Leben" scheint aber in der Tat von deiner Webseite zu stammen. Soweit ich das gesehen habe, wurde diese Passage aber nicht 1:1 abkopiert, sondern in eigenen Worten verfasst, somit stellt das also wohl keine Urheberrechtsverletzung dar.
Die Nennung deiner Seite als Quelle sollte dann aber schon stattfinden, nicht aus rechtlichen Gründen, aber aus Gründen der Nachvollziebarkeit. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:05, 24. Jan. 2010 (CET)
Ich sehe es ebenfalls so wie Chaddy, das Umformulieren von Fakten stellt keine URV dar. Als Quelle sollte die genannte Seite aber schon erwähnt werden, was ich nachgeholt habe. --Marcela 20:12, 24. Jan. 2010 (CET)

Hallo zusammen,

nur damit ich das richtig sehe: Ich kann jeden Artikel aus jedem Buch scannen, ein paar Wörter drehen, einen Satz umformulieren und ihn dann legal bei Wikipedia einstellen und dann auch noch eine falsche oder besser gar keine Quelle nennen und das ist dann legal?

A. Altenburger

Nein, so einfach ist das nicht. Ein Lebenslauf besteht überwiegend aus der Aufzählung von Fakten, was nicht schutzfähig im Sinne des Urheberrechts ist. Wenn es nicht pure fakten sind, dann kommt die Schöpfungshöhe ins Spiel. Texte, die Schöpfungshöhe aufweisen, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen - wenn überhaupt - nur im Rahmen des Zitatrechts weiterverwendet werden. Eine ganz andere Frage ist der Anstand, der es (in meinen Augen) verlangt, daß man auch bei nicht geschützten Texten die Quelle nennt. --Marcela 20:30, 24. Jan. 2010 (CET)

Ok, um da nochmal einzusteigen, da der Autor dieses Beitrages auch die meisten seiner anderen Biographien bei mir "geklaut" hat: Wenn ich aus dem Brockhaus Biographien leicht ändere und hier einstelle, dann ist das kein Problem, weil es eine Aufzählung von Faten ist? Gibt es eine Möglichkeit, ein solches "Kopieren" auszuschließen, also z.B. mit einem entsprechenden Verweis in der Quelle? Danke für Eure Geduld mit meinen Fragen! Andreas

Ich habe dir eine mail über deine Homepage geschickt. --Marcela 20:40, 24. Jan. 2010 (CET)
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weiternutzung/M%C3%A4ngel/Mehrfachnutzungen#lexikon-der-wehrmacht.de --Marcela 21:29, 24. Jan. 2010 (CET)

Wir lesen zum hunderttausendsten Mal: WP:TP. Aufwand und Mühe begründet keinen Urheberschutz. Fakten sind nicht schützbar. Es gibt kein Monopol auf Lebensdaten und das ist gut so --FrobenChristoph 22:31, 24. Jan. 2010 (CET)

Artikelveröffentlichung und Kopierrechte

Ich erlaube mir einen Querverweis, da ich Unwissender die Diskussion am falschen Platz begonnen habe: Wikipedia:Fragen zur Wikipedia#Artikelveröffentlichung und Kopierrechte. Gruß Holiday 22:54, 24. Jan. 2010 (CET)

100-Jahre-Regel

Wie genau nehmen wir die 100-Jahre-Regel. Laut Baustein und WP:BR muss das Entstehungsdatum des Fotos nachgewiesen sein, das ist aber bei sehr vielen Dateien, die mit dem 100-Jahre-Baustein markiert sind, nicht der Fall. Konkretes Beispiel: Datei:A H Rietzschel.jpg, Datumsangabe ist "um 1900" – ohne jede Begründung, ohne jeden Nachweis. Behalten oder löschen? -- Yellowcard 15:15, 25. Jan. 2010 (CET)

Ich weis ja nicht aber der Urheber steht bei deinem Beispiel dabei. Dir zugeute halte muss man das da keine Lebensdaten stehen. Wobei eben bei Personen Fotos das um durchaus reichen kann, weil sie vor über 100 jahren verstorben sind. Das seh ich hier aber nicht kar gegeben (Weil Artikel Alexander Heinrich Rietzschel KEIN Todesdatum nennt). Wobei ich bei so einem Foto eigentlich unproblematisch finde, da vermutlich eh Werkfoto. Wichtig sit einfach ob es nachvollzeihbar ist, ob die Angaben stimmen. Und wenn AGFA selber schreibt um das ist es eben um. Bobo11 15:27, 25. Jan. 2010 (CET)
Augenmaß hilft. Ich habe mir erst das Bild angesehen und habe auf ein Alter des Dargestellten um die 40 getippt. Kleidung und Haartracht passen zur Jahrhundertwende. Im Artikel Agfa erfährt man sein Geburtsdatum: 1860. Die Datierung ist also hinreichend plausibel und hat noch zehn Jahre Spielraum. So ein Bild würde ich bedenkenlos akzeptieren. Rainer Z ... 15:34, 25. Jan. 2010 (CET)
Und Todesjahr hinzugefügt. --Paulae 15:40, 25. Jan. 2010 (CET) Nachtrag: Und auch Fenner hat um 1900 gewirkt. Er ist in fotografischen Werken um 1904 vertreten, allerdings nicht später. Älter als 50 ist Rietzschel auf dem Foto in meinen Augen allerdings auch nicht. --Paulae 15:43, 25. Jan. 2010 (CET)
OK, in diesem Fall mag man das noch annehmen können. Doch es gibt immer noch einen Großteil an Bildern, bei denen die Lage noch weitaus schlechter ist und die genauso gut von 1930 oder noch später sein könnten. Ich denke, solche Bilder kann ich direkt mit einem SLA ausstatten (oder doch lieber DÜP setzen?)? -- Yellowcard 15:49, 25. Jan. 2010 (CET)
Bei Zweifel an den Angaben, DÜP setzen. SLA nur wenn du denn Nachweis erbringen kannst, dass es einen URV ist (PS: dann bite aber gleich auf Wikipedia:Countdown zur Gemeinfreiheit eintragen). Bobo11 15:52, 25. Jan. 2010 (CET)
Eventuell könnte auch die 1923er Regel greifen. --Marcela 16:06, 25. Jan. 2010 (CET)
...wofür aber die Veröffentlichung nachgewiesen sein muss, was noch viel seltener der Fall ist. (Was machen wir eigentlich mal mit den ganzen (Nicht-)Diskussionen in WP:DÜP/1923?) -- Yellowcard 16:08, 25. Jan. 2010 (CET)
Die Fälle 90 bis 142 können direkt beendet werden, müßte nur mal jemand machen. --Marcela 16:17, 25. Jan. 2010 (CET)

Gefälschtes amtliches Werk

Wie handhaben wir Fälschungen, die von sich behaupten, amtliche Werke zu sein? Konkret geht es um das Lachout-Dokument. Der Fälscher, Emil Lachout, behauptet ja nach wie vor, das Dokument sei echt und aus dem Jahr 1948 (auch wenn die Wissenschaft das Gegenteil erwiesen hat). Können wir das trotzdem irgendwie verwenden? Eine Klage ist ja mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten, das Dokument liegt auch nun auch in den Gerichtsakten (das Verfahren wurde wegen der Prozessunfähigkeit Lachouts eingestellt) und ist mehrfach im Internet veröffentlicht. Falls wir das nutzen können, würde ich gerne [www.vho.org/VffG/2003/3/Lachout.gif] oder [20] hochladen (der zweite Scan ist wohl trotz niedrigerer Auflösung und anderem Beschnitt die bessere Fassung). --pep. 19:50, 25. Jan. 2010 (CET) 

Bei beiden Dateien gehe ich nicht davon aus, dass die für ein Werk notwendige Schöpfungshöhe erreicht wird, aber hier bitte noch eine Zweitmeinung abwarten. Gruß -- Yellowcard 19:54, 25. Jan. 2010 (CET)
Ich sehe auch keine SH. --Marcela 19:58, 25. Jan. 2010 (CET)
Ja, hätte ich nach dem Durchlesen des Texts eh auch gesagt (von diesem Blickwinkel aus bin ich's gar nicht angegangen). --pep. 20:03, 25. Jan. 2010 (CET)

Falls es noch wer anderer braucht, die das Bild liegt jetzt unter Datei:Lachout-Dokument.png. --pep. 21:11, 25. Jan. 2010 (CET)

Interessanter Artikel und dazu das richtige Dokument, sehr schön! --Marcela 21:35, 25. Jan. 2010 (CET)

Bitte um Überprüfung

Ich sehe Datei:Rücktrittserklärung Walter Lüftl.png als amtliches Werk, da es sich um eine als Präsident eines in gewissem Umfang mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben (Disziplinarrecht) betrauten Selbstverwaltungskörpers (Bundesingenieurkammer/Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten) verfasste und veröffentlichte (Rücktritts-)Erklärung handelt. Die Veröffentlichung erfolgte im der Kammerzeitschrift Konstruktiv im April 1992.

Teilt Ihr meine Einschätzung? --pep. 22:34, 25. Jan. 2010 (CET)

Ganz sicher nicht. Das ist eine individuelle Erklärung, kein amtliche Bekanntmachung. Schnell löschen --h-stt !? 23:59, 25. Jan. 2010 (CET)
OK (hatte weiter oben schon einmal gefragt, da wollte sich aber niemand so wirklich äußern). Wie wäre es mit einem Ausschnitt nur des letzten Absatzes (Rücktritt + Unterschrift)? Da müßte doch dann die Schöpfungshöhe fehlen? Ich würde gerne den Artikel Walter Lüftl illustrieren, ein Portraitphoto bekommen wir ja wohl eher nicht. --pep. 00:07, 26. Jan. 2010 (CET)
Was soll der enzyklopädische Nutzen des letzten Absatzes sein? Bilder um der Bilder willen sind kein Kriterium der Wikipedia. Weil es hier nur um Urheberechtsfragen geht: Diesen einzelnen Satz dürftest du auschneiden. Aber wozu? --h-stt !? 00:16, 26. Jan. 2010 (CET)
Naja, es ist die unterschriebene Rücktrittserklärung, schon ein ziemlich wichtiger Einschnitt in der Biographie von Lüftl. Wenn das "enzyklopädisch nichts bringt", müßten nach diesen Maßstäben geschätzte 90 Prozent aller Bilder aus den Artikeln gelöscht werden. --pep. 00:21, 26. Jan. 2010 (CET)

Ich weiß nicht, ob man hier auf diese Angelegenheit aufmerksam wurde. Sehe ich das richtig, daß die fraglichen Bilder alle nach DE könnten? Falls ja, möge jemand mit dem entsprechenden Recht bitte tätig werden. --Matthiasb 11:27, 26. Jan. 2010 (CET)

PS: Betrifft dann auch diese Liste, bzw. eigentlich alles in commons:Category:Buildings in the United Arab Emirates, deren Architekten am oder nach dem 1.1.1960 verstarb. --Matthiasb 11:30, 26. Jan. 2010 (CET)

URV in Artikel Ramen?

siehe http://www.chi-sushi.de/html/ramen_nudelsuppen.html (nicht signierter Beitrag von 95.223.216.144 (Diskussion | Beiträge) 12:45, 14. Jan. 2010 (CET))

Das ist eine umgekehrte URV, – sprich die Webseite hat von uns abgeschrieben. Beispielsweise ist der Satz „Der Teig für die meisten Ramen Nudeln besteht aus den Grundbestandteilen Weizenmehl, Salz und Wasser.“ im Artikel durch zwei Edits entstanden: 2004 durch diesen und 2006 durch diesen Edit. Könnte man auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel eintragen, aber was solls... -- La Corona ?! 20:49, 26. Jan. 2010 (CET)

Schöpfungshöhe ja/nein? Brauchts dafür ne Freigabe? Der Uploader bestreitet das. --Felix fragen! 16:35, 25. Jan. 2010 (CET)

Schöpfungshöhe durch die Lichtbilder; Cover kann nur behalten werden, wenn der rechtliche Status dieser Lichtbilder geklärt ist. -- Yellowcard 16:39, 25. Jan. 2010 (CET)
Ist ja lustig: „Das Exemplar befindet sich in meinem Besitz, und ich habe mit dem Erwerb Verwertungsrecht unter Angabe der Ursprungsquelle!“ - es liegt eindeutig SH vor, die datei ist zu löschen. --Marcela 16:50, 25. Jan. 2010 (CET)
Wär ja schön, wenn das so wäre. Dann hätte ich ne mege Probleme weniger. --Felix fragen! 16:52, 25. Jan. 2010 (CET)
Gemäß § 2 (1) 5. UrhG sind Fotos in Deutschland prinzipiell urheberrechtlich geschützt. --Marcela 16:55, 25. Jan. 2010 (CET)
Ich bestreite, dass das so schön wäre – das UrhG dient ja nicht der Schikanierung, sondern dem Schutz von Werken. ;-) Gruß -- Yellowcard 17:40, 25. Jan. 2010 (CET)
gelöscht --h-stt !? 19:23, 26. Jan. 2010 (CET)

Zeichnung aus Buch

Sind Bilder wie dieses hier rechtens? Meiner Meinung nach nicht. -- Хрюша ?? 08:20, 26. Jan. 2010 (CET)

Die Freigabe ist etwas undeutlich dokumentiert. Nach der Bildbeschreibung und der Selbstauskunft des Hochladers ist der Hochlader des Bildes. 2004 waren solche undokumentierten Freigaben aber noch die Regel. 131.220.251.24 09:55, 26. Jan. 2010 (CET)
Danke für diesen Hinweis. Es scheint schon so, dass der Hochlader der Buchautor ist. Dann wäre es ja in Ordnung. Die Verbindung Benutzer:JGWB ↔ Willy J.G. Bräunling springt nicht gerade ins Auge und damit bleibt die Freigabe leider etwas diffus. -- Хрюша ?? 11:11, 26. Jan. 2010 (CET)
Davon abgesehen glaube ich bei dieser technischen Zeichnung nicht wirklich an Schöpfungshöhe. -- Yellowcard 13:35, 26. Jan. 2010 (CET)

Ist unsere Textpräsentation eine URV? --FrobenChristoph 13:07, 26. Jan. 2010 (CET)

Nicht, wenn der jeweilige Textverfasser entweder mehr als 70 Jahre tot ist oder mit einer Veröffentlichung hier einverstanden ist. --Besserimmeralsnie 13:49, 26. Jan. 2010 (CET)
Ersteres sehr unwahrscheinlich (Wettbewerb in den 1940er Jahren), zweiteres nicht explizit geschehen. Fragt sich, unter welche Lizenz die Urheberin die Hymne gestellt hat bzw. welche Nutzungsrechte sie an Österreich abgetreten hat; bei Abtretung der vollumfänglichen Nutzungsrechte an Österreich wäre das wohl als amtliches Werk gemeinfrei (das halte ich für die wahrscheinlichste Konstellation) -- Yellowcard 13:56, 26. Jan. 2010 (CET)
Wenn es sich um die Nationalhymne selbst handelt, könnte das zutreffen, es sind aber auch andere Texte, auf die die Frage sich bezieht. --Besserimmeralsnie 14:37, 26. Jan. 2010 (CET)

Offensichtlich wurde ein Verlag per Vertrag damit beauftragt, über die Urheberrechte am Text zu wachen (siehe [21], [22]). Den könnte man doch einfach fragen. Paula von Preradović (hat den Text verfasst) ist übrigens 1951 gestorben. --BerntieDisk. 14:48, 26. Jan. 2010 (CET)

Aber nicht die Verwertungsrechte. Begründet wird der derzeitige Wirbel nicht mit den Nutzungsrechten (die liegen vollständig bei der Republik, soweit das der Berichterstattung zu entnehmen ist), sondern mit der Entstellung des Kunstwerks, die sich durch die Textänderung ergeben würde. --pep. 14:56, 26. Jan. 2010 (CET)
Und die Fragestellung bezieht sich auf URV im Zusammenhang mit dem Artikel --Besserimmeralsnie 15:15, 26. Jan. 2010 (CET)

"Für Zanger ist die Rechtslage nach dem österreichischen Urheberrecht eigentlich ganz klar: Die Bundeshymne sei kein amtliches Werk im gesetzlichen Sinne. Preradović habe zwar vor ihrem Tod 1951 die Verwertungsrechte der Republik übertragen, dies beinhalte aber kein Recht auf Änderung des Textes. Erst 70 Jahren nach ihrem Ableben, also im Mai 2021, läuft der Urheberschutz aus, dann kann die Republik den Text beliebig ändern." http://derstandard.at/1263705948312/Bundeshymne-Verlag-wird-klagen?_seite=2&sap=2 Ist sie kein amtliches Werk und liegt keine Freigabe unter freier Lizenz vor, kann der Text in der WP nur als Großzitat bleiben und sowas wird von den Fanatikern hier überwiegend abgelehnt --Historiograf 16:35, 26. Jan. 2010 (CET)

Naja, als Anwalt des Verlags muß er das so sehen, sonst hätte er ja keine Geschäftsgrundlage. --pep. 16:39, 26. Jan. 2010 (CET)

Hallo, ich hatte die Datei:Logo Cobra11 animiert .gif hochgeladen. Nach Nachfrage beim Benutzer: Suhadi Sadono wurde mir gesagt das ich vermutlich für das Logo eine Erlaubnis brauche. Ich würde gerne dazu noch eine Meinung hören. Da es ein (animiertes) Logo darstellt müsste es somit eigentlich unter dieser Lizens stehen, oder? Gruß -- Tostedt (Disk.) 19:16, 26. Jan. 2010 (CET)

Die Flammen sind sehr wahrscheinlich Foto- oder Videoaufnahmen, also geschützt. --Marcela 19:24, 26. Jan. 2010 (CET)

Logo Fullsteam Records

Hallo! Ich würde gerne für einen Artikel dieses Logo verwenden. Derzeit ist es nur auf der finnischen und englischen Wikipedia hochgeladen. Kann ich das Bild also ohne Weiteres auch auf der deutschen WP hochladen, oder braucht es hierzu erneut eine Erlaubnis des Urhebers explizit für de? Gruß, --VinylVictim 13:18, 27. Jan. 2010 (CET)

Die Mehrheit sind uralte und vielfach gebrauchte Elemente, Schild und Löwen/Greife haben keine SH. Totenkopf wird in dieser Form auch schon seit Jahrhunderten benutzt (Jolly Roger), bleiben die Rosen, die man fast als Beiwerk ansehen kann. In der Summe hat das Gesamtwerk für mich keine Schöpfungshöhe, also kann es lokal hochgeladen werden. Aber sicher ist das nicht Commons-fähig. --Marcela 18:44, 27. Jan. 2010 (CET)

Eine IP meint, hier sei URV enthalten (siehe angeg. Quelle). Ich kann das nicht entscheiden, ob das mit dem Zitatrecht noch abgedeckt ist, aber da die Disk der falsche Ort für die Meldung ist, mach ich hier mal darauf aufmerksam. -- Qhx 18:40, 27. Jan. 2010 (CET)

Ein bisschen genauer, bitte: Wo ist die URV, wer ist der Urheber? Gruß -- Yellowcard 18:43, 27. Jan. 2010 (CET)
Ich hab das zwar nicht festgestellt, aber offenbar geht es um den letzten (größeren) Absatz im Geschichtsabschnitt, der im Wesentlichen dem Heise-Text entspricht. -- Qhx 18:54, 27. Jan. 2010 (CET)

Wikipedia:Zitate - wo ist die URV? --FrobenChristoph 16:53, 28. Jan. 2010 (CET)

Könnte bitte jemand die Dateien in dieser Kategorie auf Commonsfähigkeit prüfen? Ich war mir zu wenig sicher, um die Transfers gleich selbst durchzuführen. --Leyo 15:49, 26. Jan. 2010 (CET)

Bei Bernhard von Cotta habe ich leichte Bauchschmerzen, ob das für Commons alt genug ist. Das Alte Museum - Quelle: WP ??? - und die Jahresangabe kann ich nicht ganz glauben, die Flecken sprechen für Zelluloid und die Kontraste für panchromatische Emulsion, beides wurde erst Jahrzehnte später erfunden. --Marcela 16:55, 26. Jan. 2010 (CET)
Soll ich das alte Museum also DÜPen und Cotta lokal kategorisieren?
Die anderen sind alle commonsfähig? --Leyo 19:47, 26. Jan. 2010 (CET)
Das alte Museum dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unter unsere 100er Regel fallen, für Commons ist mir das nur zu unsicher. Cotta würde ich hier behalten. Bei den anderen sehe ich persönlich kein Problem mit Commons, andere Meinungen sind erwünscht. --Marcela 19:55, 26. Jan. 2010 (CET)
Cotta habe ich nun entsprechend angepasst, bei den andern warte ich noch ab. --Leyo 20:11, 26. Jan. 2010 (CET)
Diese Cotta-Datei ist als Frontispiz Bestandteil des Buches: B.v.Cotta: Die Geologie der Gegenwart. Leipzig (J.J. Weber) 1867. Ich trage es noch in der Dateibeschreibung nach.-- Lysippos 18:40, 27. Jan. 2010 (CET)
Nachdem ich nun die Autoren nachgetragen habe (diese stehen ja im Bild selbst), kann das Bapperl wohl auf PD-alt geändert und die Datei nach Commons verschoben werden. Der Fotograf und Maler F. Wolfram in Dresden starb wohl vor 1940, wenn er 1864 schon fotografierte und 1851 schon malte. Lupo 12:01, 28. Jan. 2010 (CET)
@Lupo: Ist schon ok. Danke dir. -- Lysippos 13:41, 28. Jan. 2010 (CET)

Das „Alte Museum“ steht in voller Größe unbeanstandet auf Commons, da hilft einfaches Nachschauen. Nach der Anpassung der Bildbeschreibung und Lizenz ist es transferfähig und bereits drüben. Eher Bedenken hätte ich bei der Druckerpatrone. --Eva K. ist böse 10:29, 29. Jan. 2010 (CET)

Skittze eines Bootes

Hallo!

Zu meiner Segelyacht wurde vor 37 Jahren eine Skizze geliefert, in der das Boot im Querschnitt zu sehen ist. Es handelt sich dabei um eine einfache S/W darstellung. Meine Frage: Dürfte ich diese einstellen? Den Hersteller des Bootes gibt es in der Form nicht mehr...

danke!

--Leineabstiegsschleuse 22:07, 28. Jan. 2010 (CET)

Ich vermute, dass ein genauer Riss möglicherweise geschützt sein könnte, aber bei einer Skizze würde ich keine Probleme sehen. Die Frage ist, ob sich nicht ein Längsschnitt eher eignen würde … Port(u*o)s 13:03, 29. Jan. 2010 (CET)

Autorennennung bei Importen aus fremdsprachigen Wikipedias falsch

Bei Importen aus fremdsprachigen Wikipedias tauchen in der Versionsgeschichte zwar die Namen der dortigen Autoren auf, es wird aber in der History bei uns auf die Benutzerseiten der gleichnamigen Benutzer in der deutschsprachigen Wikipedia verlinkt (die natürlich bei Nicht-SUL-Accounts nicht dieselben Personen sein müssen). Das gilt selbst dann, wenn die betreffenden Benutzer hier überhaupt nicht existieren. Ein Benutzer könnte sich eventuell sogar neu hier anmelden und gleich mit Hunderten von ihm fälschlich zugeschriebenen Edits starten. Diese fälschliche Zuschreibung ist nach meinem Eindruck weder lizenzkonform, noch entspricht sie (zumal sie ja vermutlich auch in umgekehrter Richtung Deutsch-->Fremdsprache so praktiziert wird) dem Urheberrecht.

Wurde dieses Problem schonmal erörtert? Ich habe im Archiv nichts dazu gefunden.--Grip99 19:15, 27. Jan. 2010 (CET)

In Richtung Deutsch --> Fremdsprache wird das so gut wie gar nicht praktiziert. Die deutsche Wikipedia ist die einzige mir bekannte, welche beim Übersetzen Versionsimporte vornimmt. Zumindest die anderen grossen Wikipedias (wie die englische, französische usw.) machen das meines Wissens nach wie vor nicht, sondern beschränken sich auf einen Baustein auf der Diskussionsseite des übersetzten Artikels. Als Beispiel die englische WP: en:Template:Translated page - dort ist zwar die Rede von "content imported into the English Wikipedia", mit dem "imported" ist aber kein "Import" im technischen Sinne gemeint, wie er hier eingesetzt wird. Es wird einfach nur dieser Baustein gesetzt. Einen ähnlichen Baustein haben wir zwar auch, Vorlage:Übersetzung, und er wird auf WP:Ü als weitere "mögliche Lösung" z.B. bei "Altbeständen" (also bereits früher übersetzten Artikeln, die nicht importiert wurden) genannt. Allerdings ist die Fraktion der Import-Anhänger hier sehr gross, so zweifelhaft die Sache ist; derart gross, dass ich selbst bei Übersetzungen inzwischen auch importiere, um Konflikte mit den Importisten zu vermeiden, welche glauben, damit den Stein der Weisen der Lizenzeinhaltung gefunden zu haben. Womit sie natürlich falsch liegen - die Lizenzen (GNU-FDL und CC-BY-SA) machen keine Vorschriften zur technischen Realisierung der Urheberangabe. Aber abschaffen könnte man die Importiererei hier wohl nur per Meinungsbild... Gestumblindi 03:45, 30. Jan. 2010 (CET)
Hmmm. Wenn klar ist, dass durch unsere bisherige Praxis in gewissen Fällen Urheberrechtsverletzungen verursacht werden, die sich durch andere Handhabung vermeiden ließen, müssten Änderungen ja eigentlich auch ohne Meinungsbild konsensfähig sein.;-)
Von den drei Möglichkeiten, die unter Wikipedia:Ü#M.C3.B6glichkeiten.2C_bei_.C3.9Cbersetzungen_die_Lizenz_einzuhalten genannt werden, ist der Import die einzige Variante, bei der es beim gegenwärtigen Stand der Software vorkommen kann, dass einem falschen Autor Edits zugeschrieben werden. Und diese (in ihrer Fehlerhaftigkeit nicht offensichtliche) falsche Zuschreibung ist m.E. viel schlimmer als ein (eventuell, je nach Auslegung) unvollständiger Hinweis auf Kopierdatum und fremdsprachigen Artikel, der immerhin (soweit der dortige Artikel nicht gelöscht wird) durch zumutbare Recherche noch zu den tatsächlichen Urhebern führt. Wenn man schon diesen erhöhten Aufwand mit den Importen betreibt, um auf der sicheren Seite zu sein, dann sollte man auch dafür sorgen, dass man nicht verschlimmbessert. Man müsste dann eher den Übersetzungsbaustein (am besten mit Kopie der fremdsprachigen Versionsgeschichte) setzen, denn einen Blick ins Seitenlogbuch wird man von einem wikiunerfahrenen Fremdnutzer noch viel weniger als einen auf die Diskussionsseite erwarten können. Wobei ich allerdings auch nicht weiß, ob ein auf der Diskussionsseite immer noch relativ "versteckter" Hinweis dann die rechtliche Wirkung entfaltet, die ich mir wünschen würde.
Aufgefallen ist mir die Sache übrigens nicht im Zusammenhang mit fremdsprachigen Wikipedias, sondern mit dem deutschsprachigen Vereinswiki. Nachdem ein Artikel von hier dorthin kopiert wurde, taucht jetzt der dortige Benutzer Grip99 (den es gar nicht gibt; oder jedenfalls ist er nicht ich) mit einem Edit in der Versionsgeschichte auf. Natürlich im konkreten Fall kein Problem, aber grundsätzlich besteht m.E. schon Änderungsbedarf.--Grip99 19:57, 30. Jan. 2010 (CET)

Schöpfungshöhe

Datei:Inukami.jpg

Ich kann mir die Antwort fast denken, aber: Erfüllt dieses Bild (nicht nur das Logo selbst) Schöpfungshöhe? -- Don-kun Diskussion Bewertung 22:11, 27. Jan. 2010 (CET)

Die tatze könnte Probleme bereiten, Jack Wolfskin ist äußerst rigoros, was gelbe Tatzen-Abbildungen betrifft. Ich sehe zwar keine SH, das Bild könnte aber Ärger bringen. --Marcela 22:15, 27. Jan. 2010 (CET)
Ist der Hintergrund (der Himmel) nicht auch ein Lichtbild (lichtbildartig)? -- Yellowcard 22:24, 27. Jan. 2010 (CET)
Eben wegen des Hintergrundes frag ich. Ist ja ein Screenshot. -- Don-kun Diskussion Bewertung 22:30, 27. Jan. 2010 (CET)
Der Hintergrund kann Computer-generiert sein. Ich sehe in der Tatze ein echtes Problem. Die Firma ist da sehr rigoros. --Marcela 22:35, 27. Jan. 2010 (CET)
Haben Computergenerierte Wolken keine Schöpfungshöhe? -- Don-kun Diskussion Bewertung 22:44, 27. Jan. 2010 (CET)
Das wäre ein falscher Umkehrschluss; es ist aber so, dass Lichtbilder in (fast) jedem Fall 50 Jahre, in den allermeisten Fällen sogar 70 Jahre (als Lichtbildwerke) geschützt sind. An der Stelle ist das UrhG einfach veraltet. -- Yellowcard 22:53, 27. Jan. 2010 (CET)
Ich winke das nicht durch. Nicht wegen der Wolken, die haben für mich keine SH - aber die Tatze ist markenrechtlich in D so stark geschützt, daß ich das nicht gutheißen würde. --Marcela 23:04, 27. Jan. 2010 (CET)
Jack_Wolfskin#Rechtliche_Auseinandersetzungen --Marcela 23:10, 27. Jan. 2010 (CET)
Ich sehe da gar kein Problem. Die Wolken sind CGI und JW ist gegen die gewerbliche Nutzung von Tazen als Logos vorgegangen - aus Markenrecht. Das interessiert uns hier nicht und hat keine Auswirkungen auf urheberrechtliche Fragen. Für mich völlig OK. --h-stt !? 23:16, 27. Jan. 2010 (CET)

Fechner (Medienrecht) definiert die Schöpfungshöhe folgendermaßen: "Bei einem urheberrechtlichen Werk muß es sich um eine persönliche Schöpfung des Urhebers handeln, die einen geistigen Gehalt aufweist, eine wahrnehmbare Formgestaltung gefunden hat und die Individualität des Urhebers zum Ausdruck bringt." Also müssen bei diesem Bild drei Punkte mit Ja beantwortet werden: geistiger Gehalt, wahrnehmbare Formgestaltung und Individualität. Zumindest die beiden letzten Punkte treffen zu (der geistige Gahalt könnte natürlich Streitthema sein). Falsch ist es dagegen einzelne Bestandteile des Bilds getrennt in ihrer Schöpfungshöhe zu betrachten, es muß immer das Gesamtwerk betrachtet werden. Eine Zusammenstellung von urheberrechtlich nicht geschützten Bestandteilen kann dadurch eben in der Regel wieder der Schöpfungshöhe genügen (z. B. Collagen).--Briefkasten300 23:48, 27. Jan. 2010 (CET)

Du hast aus dem Fechner die Definition der Schöpfunghöhe bei Kunstwerken herausgesucht, hier liegt aber angewandte Kunst vor und da hat die deutsche Rechtsprechung eine wesentlich höhere Schwelle definiert. In Schöpfungshöhe findest du die Rechtsprechung und die Position, die die Kommentarliteratur daraus abgeleitet hat. Danach ist bei Logos selbst eine die durchschnittliche Leistung übertreffende Gestaltung noch weit unterhalb der Schwelle, ab der ein Schutz anzunehmen ist. Nur außergewöhnlich weit aus der Masse der gebrauchsgrafischen Arbeiten herausragende Leistungen erreichen diese Schwelle. Das da oben ist Dutzendware, bestenfalls Durchschnitt der grafischen Zunft. Und daher urheberrechtlich nicht geschützt. Grüße --h-stt !? 00:49, 28. Jan. 2010 (CET)
Ich teile die Meinung von h-stt vollkommen, das Problem ist markenrechtlicher Natur. Es muß jeder selbst wissen, ob er das hochlädt oder nicht. (ich würde es nicht machen) --Marcela 09:50, 28. Jan. 2010 (CET)
Hochladesocke würde helfen (und dazu am besten ein nicht rückverfolgbarer Proxy, das mag die Foundation aber neuerdings nicht mehr...) -- Chaddy · D·B - DÜP 16:57, 28. Jan. 2010 (CET)
erledigt, DÜP Baustein entfernt --h-stt !? 16:48, 28. Jan. 2010 (CET)

Und der gutgläubige Nachnutzer, der dieses Bild (vielleicht nicht einmal bewusst, weil er einen - ordentlichen lokalen - Spiegel betreibt) nutzt und eine Firma wie Jack Wulfskin an den Hals bekommen kann, ist völlig schnuppe?! Bah, die Doppelmoral hier mag ich nicht. --Martina Nolte Disk. 01:03, 30. Jan. 2010 (CET)

Deshalb auch der Markenrechtshinweis... -- Chaddy · D·B - DÜP 04:00, 30. Jan. 2010 (CET)
+1 --Historiograf 16:13, 30. Jan. 2010 (CET)

Lizenz zu Bild

Hallo habe hier eine Seite zu einer Band erstellt. Nun habe ich eine Erlaubnis eines Users, um hier das Bild der band einzustellen. Diese Erlaubnis ist allerdings auf türkisch und vom Eigner habe ich nur den Nickname. Reicht das bzw. dard ich mit diesen Angaben ein Bild hochladen?--Ku77i 21:43, 29. Jan. 2010 (CET)

Es geht wohl um Mezarkabul (Band). Hat der User das Bild in der türkischen Wikipedia hochgeladen? Wenn ja, um welches handelt es sich? --Leyo 22:03, 29. Jan. 2010 (CET)

Ja, es geht um Mezarkabul. Es handelt sich um einen User aus einem anderen Forum, nicht aus Wikipedia. Einfacher wäre natürlich, wenn ich aus der englischen oder türkischen Biografie das Bild verlinken dürfte/könnte? Wäre halt langweilig, wenn immer das selbe Foto auftaucht.--83.76.211.109 19:26, 30. Jan. 2010 (CET)

FlickrMail und OTRS

Ich habe einen Flickr-User angefragt, ob er einige Bilder mit CC-BY-SA lizenzieren würde. In einem Antwortmail bejahte der Angefragte (wörtl. I don't mind this kind of use of the photos) – hat allerdings, obwohl ich noch einmal nachhakte, die Lizenzen nie wirklich geändert.
Kann ich mit Verweis auf sein Antwortmail dennoch die in meiner Anfrage erwähnten Fotos hochladen? Und wie würde ich die relevanten Mails von FlickrMail in dieses OTRS-System bringen? Amphibium 13:01, 30. Jan. 2010 (CET)

Hi!
Ich würde die Flickr-Nachricht auf jeden Fall ans ST weiterleiten. Ich glaube, ich habe das mal so gemacht, daß ich die Eingangsemail der Freigabenachricht weitergeleitet und meine Anfrage ge-copy&pasted habe; und das wurde akzeptiert.
Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 13:04, 30. Jan. 2010 (CET)

Darf man das Logo dieses Konzerns einfach so hochladen? --Porsche 997 Carrera 13:43, 30. Jan. 2010 (CET)

Ja. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:06, 30. Jan. 2010 (CET)

Einfache Darstellung von Grabplatten

Es geht eine Reihe von Darstellungen von Grabplatten (hier einige hochgeladen): Die Fotos stammen aus dem Buch Die Sophienkirche in Dresden aus dem Jahr 1912 und entstanden im Zuge des Umbaus der Kirche, der von 1909 bis 1910 stattfand. Das genaue Datum der Bilder kann ich nicht feststellen. Der Verfasser Prof. Dr. Robert Bruck schreibt in seinem Vorwort, „daß der Rat zu Dresden alle Grabsteine und Epitaphien … photographisch aufnehmen ließ und [dem Autor] das Recht der Veröffentlichung erteilte.“ Als Hersteller der Fotos wird die Firma Max Fischer, Inhaber Konrad Klemm, genannt. Zu beiden konnte ich keine Lebensdaten finden, außer, dass Klemm wohl noch in den frühen 1920er-Jahren lebte. Anfragen zu Lebensdaten u.ä. beim Landesamt für Denkmalpflege und dem Landesverein Sächsischer Heimatschutz blieben bisher ohne Reaktion, neuere Bücher mit Bildern des Buches geben nur das Buch als Quelle an. Meine Frage: Können diese Fotos hier lokal hochgeladen werden? --Paulae 16:24, 30. Jan. 2010 (CET)

Klar, unter der 1923er Regelung --FrobenChristoph 17:39, 30. Jan. 2010 (CET)

Veröffentlichung von 1923 ist ja nachgewisen. Bilder selber fallen vermutlich sogar schon unter unsere 100 Jahr Regel. Verlage anworteten mit schulterzucken was denn Urheber angeht. Macht mir keine Bauchschmerzen, wenn wir hier 1923-Regel anwenden. -- Bobo11 17:52, 30. Jan. 2010 (CET)

Logo Lizenz

Welcher Punkt beim Commons Bilderhochladen trifft bei Logos zu? --Porsche 997 Carrera 16:24, 30. Jan. 2010 (CET)

Lade Logos bitte nicht nach Commons, die werden dort schnell wieder gelöscht. Nur einfache Logos, die nur aus Text oder einfachen geometrischen Formen bestehen, dürfen nach Commons. Im Zweifel immer hier hochladen. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:31, 30. Jan. 2010 (CET)

Google Earth

Ist es erlaubt von Google Earth das Foto eines Firmenhauptsitzes hochzuladen? Und könnte es irgendwelche rechtlichen Probleme geben falls auf dem Foto andere Häuser zu sehen sind (vielleicht irgendetwas wegen Privatsphäre oder so)? --Porsche 997 Carrera 16:44, 30. Jan. 2010 (CET)

"Von Google Earth" => Hier nicht nutzbar, da Google Earth die Bilder nicht frei lizenziert (oder hat sich da was geändert, was ich nicht mitbekommen habe?) --Guandalug 16:51, 30. Jan. 2010 (CET)
Nein, hat sich nicht: Hier stehts. --Guandalug 16:53, 30. Jan. 2010 (CET)
Google Earth lizenziert überhaupt keine Bilder, wenn dann Google. Aber auch die haben keine Rechte an den Bildern, sie dürfen sie nur nutzen. Die Rechte haben irgendwelche Luftbilderfirmen und die geben ihre Bilder nicht frei. NASA-Bilder, die es bei Google Earth auch hat könnte man dagegen nutzen. Allerdings ist es fast unmäglich, über Google Earth an reine NASA-Bilder zu kommen, da die Aufnahmen vermischt und zusammengeschnitten sind... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:54, 30. Jan. 2010 (CET)
In dem Fall ist das Abmahnen durch diese Luftbildfirmen nicht nur Theorie sondern Praxis, siehe dazu: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,538423,00.html Also Finger weg! --Kolossos 18:46, 30. Jan. 2010 (CET)

Die Public Domain und die Archive

http://archiv.twoday.net/stories/6164988/ --FrobenChristoph 17:36, 30. Jan. 2010 (CET)

Schöner Text. Danke. -- ST 20:28, 30. Jan. 2010 (CET)
Ich lese erstmal die Urheberrechtsfibel. Gestetrn beim Stammtisch habe ich auf eine entsprechende Frage hin die letzte Seite herumgezeigt: Copyfraught. Wirklich lesenswertes Buch! --Marcela 20:31, 30. Jan. 2010 (CET)

© Wikipedia Commons

Ist bei kommerzieller Nutzung eines Bildes aus Commons die Quellenangabe "© Wikipedia Commons" ausreichend? Die Frage ist rein interessenhalber, da ich das eben zufällig in einer aktuellen Fotostrecke der tz gesehen. --kingofears¿Disk? 野球 17:33, 28. Jan. 2010 (CET)

Eindeutig nein. Zum einen ist diese Angabe falsch; zum anderen verlangen die meisten Lizenzen zusätzlich zur Angabe des Urhebers die Nennung der Lizenz. Hast Du vielleicht einen Link zu diesem Bild? Robin (talk’n’judge - DÜP) 17:43, 28. Jan. 2010 (CET)
Okay! Direktlink krieg ich nicht hin in der Fotostrecke, aber ich zeige dir den Weg:
1. Dieser Link: [23]
2. Und dann in der Fotostrecke immer weiter "vor" bis zu Bild 15.
Ich habe das entsprechende Bild auch in den Commons gefunden. Es ist dieses hier: Datei:VW Arena alt.jpg
--kingofears¿Disk? 野球 17:48, 28. Jan. 2010 (CET)
Auf dieses Bild hat mich eine schnelle Google-Suche auch gestoßen :) Eine korrekte Angabe wäre hier: Bild: Lokomotive74. Aber Wikimedia Commons (und Wikipedia Commons erst Recht ;)) ist nicht der Urheber. Viele Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 17:51, 28. Jan. 2010 (CET)
"© Wikipedia Commons" ist sowohl falsch als auch überflüssig. das (c) bezieht sich auf den anglo-amerikanischen Raum, hierzulande gibts kein Copyright. Und ein Verweis auf Wikimedia, Wikipedia oder Commons ist nicht nötig. Wohl aber die Nennung des Urhebers und der Lizenz, bei GFDL muß zusätzlich die Lizenz mit abgedruckt werden. --Marcela 18:27, 28. Jan. 2010 (CET)

Danke für eure Infos. Stellt sich nur die Frage, ob man den Zeitungsverlag tz München GmbH & Co.KG über diesen "Irrtum" informieren sollte? --kingofears¿Disk? 野球 18:42, 28. Jan. 2010 (CET)

Das genau Vorgehen kenne ich nicht; ich kenne nur die Seite Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:44, 28. Jan. 2010 (CET)
Passend hierzu auch die Website des Auswärtigen Amtes (hoverover die Karte rechts). --Matthiasb 21:28, 28. Jan. 2010 (CET)
Das Bild ist PD. Ich werde das AA trotzdem mal anschreiben. --Marcela 21:40, 28. Jan. 2010 (CET)

Da sind ja noch mehr Commons-Bilder in der Fotostrecke. Die Zeitung sollte in jedem Fall angeschrieben werden. Die sollen sich erst garnicht angewöhnen, Commons usw. als kostenlose Bildagentur zu betrachten. Das untergräbt das Prinzip der freien Lizenzen. --Eva K. ist böse 23:21, 28. Jan. 2010 (CET)

Über einen Hinweis von Wkpd bin ich hierauf aufmerksam geamcht worden. Aber wie die TZ anschreiben wenn man Sie nur über Formulare kontaktieren kann? Ich habe bei sowas immer ein schlechtes Gefühl. -- Lokomotive74 23:35, 28. Jan. 2010 (CET)
Ach ja, ihr Online-Menschen. Wenn einer keine Mailadresse hat, ist er nicht erreichbar und sogar nicht existent. Briefe existieren. In dem Fall ist das sogar der bessere Weg. --Eva K. ist böse 00:40, 29. Jan. 2010 (CET)
Briefe? Was ist das? Braucht man dafür kein E-Mail-Konto? ;) -- Chaddy · D·B - DÜP 12:43, 29. Jan. 2010 (CET)
demnächst schon ;-) -Wuselig 13:07, 29. Jan. 2010 (CET)

Was hier noch niemand ganz klar gesagt hat: Warum ist © Wikimedia Commons (abgesehen vom doppelt falschen "Wikipedia Commons") auf jeden Fall falsch? Weil Wikimedia Commons nicht Inhaber des Copyrights oder der Urheberrechte des Materials, das dort gehostet wird, ist. Commons verfügt über die gleichen Rechte wie jeder Nutzer dieses Materials, d.h. Commons darf es zu den Bedingungen der Lizenz, die der jeweilige Inhaber der Rechte erteilt hat, zur Verfügung stellen. Commons werden aber keine ausschliesslichen Nutzungsrechte übertragen. Das würde auch gar nicht gehen, da Wikimedia Commons selbst keine juristische Person ist, wenn ich das richtig sehe - wenn so etwas gemacht würde, dann wäre der Inhaber der Rechte wohl die Wikimedia Foundation. Natürlich liegt auf Commons auch viel Material, das von seinen Urhebern zur uneingeschränkten Nutzung durch jedermann ohne jegliche Bedingungen freigegeben wurde (z.B. mit der aktuellen Verzichtserklärung "CC-Zero"), da muss man dann gar keine Quelle angeben. Gestumblindi 04:44, 30. Jan. 2010 (CET)

Dem stimme ich zu. (c) bezeichnet üblicherweise den Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts und ist stets eine u.U. abmahnfähige Falschaussage --Historiograf 16:10, 30. Jan. 2010 (CET)

Jede Menge weitere (z.T. mit Urhebernennung, nie mit Lizenz):

Ich trag die mal auf WP:WN/M ein. --Martina Nolte Disk. 18:15, 31. Jan. 2010 (CET)

Darf ich Biographie von Wikipedia übernehmen?

Wir gestalte im Moment ein Flyer für die eröffnung eines Restaurants, das den namen eines Künstlers (ist schon lange gestorben) und ich würde gerne von Wikipedia einen Teil der Biografie übernehmen. Nun ist natürlich die Frage, darf ich den Text einfach übernehmen? Ich würde gerne die Biographie des Künstlers von Wikipedia übernehmen (Auszüge davon) und in einer Ecke kommt dann eben eine Art "Impressum" wo dran steht: Quellennachweis: wikipedia.de

Darf man das ohne bedenken so nutzen? Gewerbliche Art! (nicht signierter Beitrag von 188.99.207.203 (Diskussion | Beiträge) 12:47, 29. Jan. 2010 (CET))

Bitte ließ die Lizenzbestimmungen durch, die Du hier oder (aktueller) hier findest. Zwischen gewerblicher und nicht-gewerblicher weiternutzung wird nicht unterschieden, aber wikipedia ist nicht der Urheber des Textes, daher geht das so nicht. --Taxman¿Disk? 12:53, 29. Jan. 2010 (CET)
Für Deinen Zweck eignet sich die wortwörtliche Übernahme eigentlich nicht so besonders gut. Ich würde Dir raten, die Biografie mit eigenen Woarten anhand der Wikipedia selbst zu schreiben (und dann von Freunden korrekturlesen zu lassen). Da reicht es dann, wenn Du unten z.B. angibst: nach Wikipedia (selbst diese Angabe dürftest Du weglassen). Gruss Port(u*o)s 13:01, 29. Jan. 2010 (CET)
(BK) Aber mit der Angabe der URL zum Artikel (z.B. "Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Zille") ginge es, oder? - (So verstehe ich zumindest die Sätze "Namensnennung: Um eine Textseite in irgendeiner Form lizenzkonform wiederzuveröffentlichen, musst du die Autoren angeben, entweder 1. durch Angabe des Hyperlinks (sofern möglich) oder der URL auf jede Seite, die weiterverwandt wird, [...]") - Nur damit ichs endlich auch mal kapiere. Joyborg 13:05, 29. Jan. 2010 (CET)
Hm … Also eigentlich heißt Angabe der Autoren Aufzählung der Autoren … und dann noch den Hinweis auf die CC-Lizenz oder der Abdruck der GFDL … wobei da die erste Variante wahrscheinlich die Methode der Wahl ist ;) 13:50, 29. Jan. 2010 (CET)
Ich glaube, in so einem Fall kann man pragmatisch in die Grauzone treten. Es geht ja nicht um ein käufliches Buch oder ähnliches. Wenn unter dem Text steht: „Quelle: Artikel Albrecht Dürer bei de.wikipedia.org, Lizenz: CC-by-SA 3.0“ oder so ähnlich, ist die Sache transparent und ehrlich, ohne den Flyer zu sprengen. Nicht ganz lizenzkonform, aber fast. Viel Erfolg mit dem Restaurant! Und kocht anständig! Rainer Z ... 15:16, 29. Jan. 2010 (CET)
Nicht ganz ist gut ;) Die Artikel unterliegen fast usschließlicch der GFDL, auch wenn was anderes druntersteht. Anhand der Fakten selbst schreiben ist sicher die eleganteste Methode. Nicht nur aus Lizenzgründen. Die reinen Lebensdaten sowie Fakten der Biographie sind übrigens nicht geschützt, das kann jedermann verwenden, wie er Lust hat. --Marcela 17:16, 29. Jan. 2010 (CET)
Also nee, Rainer, ich respektiere ja deinen Wunsch nach besonders großer Freiheit der Wikipedia-Inhalte, aber hier hat jemand eine urheberrechtliche Frage gestellt. Halb lizenzverletzend ist immer noch lizenzverletzend. Das würde ich never ever jemandem als korrekt verkaufen. Die Rechnung zahlt im Ernstfall er nicht du. Gerade solche Artikel haben oft nur einen oder wenige Hauptautoren, die man über den Toolserver) (hier am Beispiel von Johan Thomas Lundbye, einfach den Namen austauschen) auslesen und problemlos nennen kann. Sooo schwer ist korrektes Nachnutzen nicht. --Martina Nolte Disk. 17:54, 29. Jan. 2010 (CET)
Mir liegt schon am Urheberrecht, betrifft mich selber. Aber man sollte doch Augenmaß bewahren. Aber es stimmt, man geht ein gewisses Risiko ein, habe ich auch nicht bestritten. Dann eben umformulieren und die Quelle verschweigen, wenn das die bessere Lösung ist. Rainer Z ... 18:48, 29. Jan. 2010 (CET)
Augenmaß. Im Beispiel oben: Zwei Namen, "Creative Commons 3.0", ein Link ("aus Wikipedia" ist nicht mal nötig). Fertig. --Martina Nolte Disk. 19:21, 29. Jan. 2010 (CET)
Ihr Lieben, so recht klug bin ich bis jetzt nicht geworden. RainerZ schreibt von Grauzone und Augenmaß, Martina Nolte von Augenmaß und "zwei Namen" (= "Hauptautoren"?). Ich verstehe es vor allem deshalb nicht, weil der oben von Taxman verlinkte und von mir zitierte Absatz aus den Nutzungsbedingungen der Foundation doch ziemlich eindeutig ist. Da steht außerdem: "Als Autor erklärst du dich einverstanden, dass deine Nennung in einer der folgenden Weisen geschieht:
  • 1. durch einen Hyperlink (wenn möglich) oder eine URL auf die Seite, zu der du beigetragen hast,
  • 2. durch einen Hyperlink (wenn möglich) oder eine URL auf eine alternative, stabile, frei zugängliche, lizenzkonforme Online-Kopie, welche die Autoren in einer zum ursprünglichen Text gleichwertigen Weise nennt, oder
  • 3. durch eine Liste sämtlicher Autoren. Jede Autorenliste kann um sehr kleine oder irrelevante Beiträge gekürzt werden."
Daraus wird, ebenso wie aus dem Absatz "Weiternutzung", deutlich, dass es (nach Meinung der Foundation) diese 3 Alternativen zur lizenzkonformen Weiternutzung gibt. Und die Wahl zwischen den Alternativen liegt offenbar beim Weiternutzer, nicht beim Autor. Oder habe ich den Text nicht richtig gelesen? Ich selbst habe wirklich keine Ahnung von diesen Lizenzfragen, aber dass man selbst hier im Fachfragenforum so unterschiedliche Ratschläge bekommt wundert mich etwas. Sachkundige bzw. verlässliche und für Otto Normalbürger verständliche Information wäre hilfreich - nicht nur für mich, sondern bestimmt auch für den Fragesteller ff. Grüße Joyborg 21:29, 29. Jan. 2010 (CET)
Meiner Meinung nach kann man Wikipedia momentan nicht lizenzkonform nachnutzen, weil die Wikipedia selbst nicht ordentlich lizensiert ist. --Marcela 22:49, 29. Jan. 2010 (CET)
Du hast die Meinung der Foundation richtig wiedergegeben, Joyborg. Sie will eine möglichst einfache, unkomplizierte Weiternutzung von Wikipedia-Inhalten sicherstellen, daher die Umstellung von GNU-FDL auf CC-BY-SA, wobei man sich als Autor jetzt beim Hochladen von Texten mit der vereinfachten "Autorennennung" durch Weiternutzer wie von dir zitiert einverstanden erklären muss (in der Box unten steht ausdrücklich: Ich stimme einer Autoren-Nennung mindestens durch URL oder Verweis auf den Artikel zu. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen beschrieben.) Für seit der Umstellung angelegte Artikel kann es also keinen Zweifel geben, dass die Nennung der Wikipedia-URL und der Lizenz ausreicht - schliesslich stimmen wir Autoren dieser Regelung beim Speichern einer Seite zu. Gewisse Autoren, wie Marcela/Ralf oben, sind allerdings der Ansicht, dass die Umstellung älterer Texte, die noch unter der GNU-FDL hochgeladen wurden, auf die CC-BY-SA mit dieser Regelung so nicht angeht, und stehen damit in einem Widerspruch zur Wikimedia Foundation. Gestumblindi 23:06, 29. Jan. 2010 (CET)
...Achso... das macht mir einiges klarer (aber dem Fragesteller wohl weniger, der steht jetzt vermutlich etwas hilflos vor diesen Antworten und seinem Flyer.) - Danke trotzdem erstmal, Joyborg 23:32, 29. Jan. 2010 (CET)

<-- Richtig, für NEUE Artikel gilt zweifellos die CC-BY-SA. Autoren, die urheberrechtlich relevante Inhalte vorher gespeichert haben, haben aber nicht der CC sondern der GFDL zugestimmt. Wenn auch nur ein einziger davon der Umlizensierung nicht zustimmt, gilt weiterhin (zumindest für diesen Edit) die GFDL. Die Meinungen darüber gehen freilich auseinander. Die Wikipedia-Artikel sind doppelt lizensiert, die GFDL steht aber nicht unter den Artikeln - und das ist schlicht falsch. --Marcela 00:37, 30. Jan. 2010 (CET)

Die Rechtmäßigkeit der Umlizensierung von GDFL auf CC war von Anfang an umstritten, die zusätzlichen "Nutzungsbedingungen" sind es genauso (für alte UND neue Beiträge). Ein Nachnutzer kann also die rechtliche Grauzone wählen und sich durch Auseinandersetzungen kämpfen oder er will sich sicher sein und erfüllt schlicht die Urheber- und Lizenznennung (samt CC-Link).
Die CC-Lizenz erleichtert gegenüber der GFDL die Nachnutzung ja schon wesentlich, weil Modifikationen nicht mehr in einer Versionsgeschichte kenntlich gemacht werden müssen und weil der Lizenztext nicht mehr im Wortlaut beigefügt werden muss.
Für einzig korrekt in den zitierten TOS halte ich: Jede Autorenliste kann um sehr kleine oder irrelevante Beiträge gekürzt werden. Deswegen kann man in dem Tool Contributors die kleinen Änderungen (minors) und die Bots ausblenden (und meiner Auffassung nach auch die ohnehin anonmyen IP-Adressen) und erhält dann eine meist sehr übersichtliche Autorenliste, die auch auf einem Flyer machbar ist. --Martina Nolte Disk. 00:48, 30. Jan. 2010 (CET)
Über alte Beiträge kann man ja streiten, wie gesagt, aber bei neuen ist die Sache völlig klar. Du erklärst als Urheberin beim Hochladen selbst, dass eine Urhebernennung durch Link auf den Artikel für dich ausreichend ist, das ist Bestandteil der Lizenz, die du für deine Beiträge erteilst. Keine Grauzone, sondern ganz klar. Gestumblindi 02:04, 30. Jan. 2010 (CET)

Nein, man kann über alte Beiträge nicht streiten, denn der Autor hat damals seinen Beitrag unter GNU FDL zur Verfügung gestellt und die Zustimmung, gegen alle CC-Regeln ausnahmsweise eine Urhebernennung via Link zur Wikipedia zuzulassen, nicht gegeben. Wenn die Foundation klar das Recht bricht, ist das für uns nicht relevant. --Historiograf 16:07, 30. Jan. 2010 (CET)

Wie gut, dass immer der Recht hat, der am lautesten schreit. Als Tipp: Man kann auch noch Großbuchstaben und Ausrufezeichen hinter jedem Buchstaben verwenden, dann haste noch mehr Recht. 82.113.121.248 16:14, 30. Jan. 2010 (CET)

Es werden mal wieder Prinzipien geritten! Oder genauer: Es wird geregelhubert. Grundsätzlich ist das sicher alles kompliziert, umstritten, was weiß ich. Hinter allem steht doch die Idee der Sache, nach der Texte und Bilder möglichst leicht zu nutzen sein sollen, dabei aber die Urheber nicht unter den Tisch fallen dürfen.
Im konkreten Fall geht es um einen dusseligen Flyer für ein Restaurant, der vermutlich nur in der Nachbarschaft umsonst verteilt wird. Es soll unter dem Text die Quelle genannt werden. Das ist doch ganz prima, so soll es sein. Besteht eine reelle Gefahr, dass sich Abmahnananwälte darauf stürzen, weil GFDL und Versionsgeschichte nicht abgedruckt werden? Rainer Z ... 20:32, 30. Jan. 2010 (CET)

Es geht um die Einhaltung der Lizenz (und damit letztendlich der Gesetze). Man mag von denen halten was man will, aber andere Leute zum Rechtsbruch verleiten ist nicht gut... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:19, 30. Jan. 2010 (CET)
Genau. So einfach ist das. --Martina Nolte Disk. 16:44, 31. Jan. 2010 (CET)
Neue Artikel, die unter Doppellizenz entstanden, sind absolute Ausnahme, die muß man mit der Lupe suchen. Für 99,XX% der Artikel gilt die GFDL. Und daß die GFDL unter den Artikeln nicht mehr genannt wird, ist einfach nur ein Rechtsbruch, egal was die Foundation wünscht oder nicht. In den USA ist das vielleicht sogar Rechtens, hier in Europa jedoch nicht. --Marcela 23:34, 30. Jan. 2010 (CET)
Da scheint aber jemand eine Rechenschwäche zu haben. Seit dem Lizenzwechsel im Sommer sind etwas mehr als 100.000 oder fast genau 10% neue Artikel dazu gekommen. Und die Nichtnennung ist kein Rechtsbruch, sondern direkte Folge der Doppellizenz. Die WMF als Betreiber und Nachnutzer der Beiträge darf sich für eine Lizenz entscheiden, Doppellizenz heißt nicht, dass man beide Lizenzen einhalten muss - was wegen des Verbotes der Zusatzklauseln in der GFDL auch gar nicht möglich wäre. 82.113.121.248 14:30, 31. Jan. 2010 (CET)
Die Autoren nicht zu nennen ist Rechtsbruch und sollte nicht empfohlen werden. Undurchsichtige Abstimmungen mit Zusatzklauseln im Hintergrund und englischsprachige TOS auf irgendwelchen externen Seiten ändern daran gar nichts. --Martina Nolte Disk. 16:44, 31. Jan. 2010 (CET)
Du hast vielleicht noch nicht bemerkt, dass die Nutzungsbedingungen inzwischen auch in deutscher Sprache verfügbar sind? Sind unten verlinkt... Im übrigen ist es gewiss kein "Rechtsbruch", wenn du als Erstellerin eines Artikels erklärst, dass dir die URL des Artikels als Urhebernennung reicht (und das tust du ausdrücklich mit allem, was du jetzt hier hochlädtst) und die Weiternutzer sich dann auch daran halten. Wie gesagt, zweifelsfrei gilt das natürlich nur für seit der Umstellung neu Dazugekommenes, was aber, wie die IP oben richtig anmerkte, gar nicht so wenig ist. Gestumblindi 16:51, 31. Jan. 2010 (CET)
Ach so, man soll auch noch regelmäßig nachsehen, in welcher Fassung die TOS derzeit vorliegen?! Pff. Das Ganze hat meiner Einschätzung nach vor keinem deutschen Gericht Bestand. Kann ja gerne jeder seine Privatmeinung behalten, aber ich würde und werde auf dieser strittigen Grundlage keine freizügigen Empfehlungen an andere (und darum geht es hier) aussprechen. --Martina Nolte Disk. 17:08, 31. Jan. 2010 (CET)

Da alle Artikel sowohl unter der GFDL als auch unter der CC-BY-SA stehen kann sich der Weiterverwerter aussuchen ob er sie unter der GFDL oder CC-BY-SA (oder beide "Doppellizenzierung" weiterverwendet. Entsprechend der Formulierung der schwächeren CC-BY-SA reicht ein Link auf den Artikel (Permalink) in der Wikipedia, was der eigentliche Sinn dieser Umstellung war, um die Artikel leichter weiterverwenden zu können. Sollen Weiterverarbeitungen ebenfalls unter der GFDL freigegeben werden (was z.B. innerhalb der WP der Fall ist), dann muss die komplette Versionsgeschichte übernommen werden, da sonst die GFDL nicht einhaltbar ist (Lizenz erlischt). -- 17:20, 31. Jan. 2010 (CET)

Nein, auch die CC verlangt die Urhebernennung: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de. Und mindestens einen Link auf den Lizenzvertrag. Die Wikipedia muss nicht genannt werden, wenn der Urheber dies nicht als Teil der Urhebernennung vorgegeben hat. Die massenhafte Verlinkung möchte aber die Foundation gerne haben. --Martina Nolte Disk. 17:27, 31. Jan. 2010 (CET) PS: Übrigens stehen unter der Doppellizenz nur die Artikel, die nach der Umlizensierung erstellt wurden. --Martina Nolte Disk. 17:28, 31. Jan. 2010 (CET)
Letzteres weißt Du nicht. Es ist Deine Meinung und sie mag richtig sein, aber andere sehen das anders. Bis hier ein wirkliches Urteil von einem deutschen / europäischen Gericht gesprochen wurde, weiß das nämlich niemand. -- Yellowcard 17:46, 31. Jan. 2010 (CET)
Das gilt für alle, die hier diskutieren. Solange strittige Fragen nicht gesichert sind, sollten wir mit Handlungsempfehlungen an Nachnutzer vorsichtig sein. Sonst kann nachher das Geheule wieder groß sein. --Martina Nolte Disk. 18:34, 31. Jan. 2010 (CET)
Im Lizenztext steht eindeutig, das eine "angemessene Nennung" der Urheber zu erfolgen hat. Ob ein Link auf die Seite der Wikipedia ausreichend und angemessen ist, da man dort die Urheber ja nachlesen kann, dazu bräuchte es wirklich ein Urteil. -- 21:17, 31. Jan. 2010 (CET)
LOL --Martina Nolte Disk. 21:29, 31. Jan. 2010 (CET)

Urheberrecht bei geerbten Fotos

Frage wurde von Wikipedia:Fragen zur Wikipedia#Urheberrecht bei geerbten Fotos hier her verschoben.--BECK's 19:35, 31. Jan. 2010 (CET)

Ich habe hier eine Unsumme alter Schwarzweiß-Fotos aus Zeiten um dem Zweiten Weltkrieg, die von meinem verstorbenen Vater stammen. Ich konnte sie knapp vor der Müllabfuhr bewahren. Einige davon wären geeignet, frühere Zustände zu dokumentieren. Wie aber handhabe ich beim Upload das Urheberrecht? Erstens weiß ich nicht bei allen Fotos, ob er diese selbst geschossen hat. Bei einigen Fotos weiß ich es aber definitiv. Ich erinnere mich an seine Worte: "Das wird man später sicher noch sehen wollen." Er hat sie also neben seinen eigenen Erinnerungen eindeutig in dokumentatorischer Absicht für einen ihm damals noch unbekannten Personenkreis angefertigt. So freute er sich, dass er diese vor Jahren für eine Dokumentation im Internet diesem geahnten Zweck zur Verfügung stellen konnte. Aufgrund seines Alters hatte er nicht die geringsten Kenntnisse von Computern und war dann sehr erschrocken, als ich für ihn die Webseite durchblätterte und er seinen Namen unter den Bildern las. Er fragte, ob man seinen Namen dort entfernen lassen könnte. In der Dokumentation ist das jetzt als "anonyme Bilderspende" vermerkt.

Nun würde ich die Bilder gern für Wikipedia ebenfalls als "anonyme Bilderspende" zur Vefügung stellen, weil das eindeutig im Sinne meines Vaters gewesen wäre, wenn er dabei nicht identifizierbar ist. Auch durch meinen Nachnamen wären im Zusammenhang mit den Bildinhalten eindeutige Rückschlüsse auf meinen Vater sehr augenfällig. Wie also bekomme ich die Bilder urheberrechtlich einwandfrei nach Wikipedia? Bin ich so etwas wie der Erbe der Bilder und der Urheberrechte? Meine Geschwister sind mit dem Upload auch einverstanden. Was passiert, wenn ein Wikipedianer die oben genannte Internet Dokumentation findet und die Wikipedia Fotos als vermeintlich illegale Kopie daher löschen will? -- 109.250.67.12 18:53, 31. Jan. 2010 (CET)

Ich habe auf der ursprünglichen Seite (Wikipedia:Fragen zur Wikipedia#Urheberrecht bei geerbten Fotos) geantwortet… Robin (talk’n’judge - DÜP) 19:40, 31. Jan. 2010 (CET)
Man kann Bilder nur angemeldet hochladen. Du kannst einen frei erfundenen Benutzernamen wählen, der keinerlei Rückschlüsse auf deine Identität zuläßt. Bei größeren Mengen an Bildern empfiehlt sich außerdem der Gebrauch eines Hilfsprogrammes, mit dem man das halbautomatisch machen kann. Es empfiehlt sich außerdem der Upload nach Commons, dann können die Bilder von anderen Projekten und Sprachversionen benutzt werden. Als Erbe der Urheberrechte kannst du die Lizenz der Bilder festlegen und bestimmst, ob sie veröffentlicht werden dürfen. Aus rechtlicher Sicht bist du (und deine Geschwister) jetzt Fotograf der Bilder. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Freigabe an unser Support-Team zu schicken, dann kennen sie jedoch deine Mailadresse. Du könntest auch in der Geschäftsstelle von Wikimedia Deutschland vorbeigehen, einen Stammtisch besuchen oder so - und dort die Bilder übergeben. Der Möglichkeiten gibt es viele. --Marcela 19:46, 31. Jan. 2010 (CET) PS: um wieviele Bilder handelt es sich?
Das Gesagte gilt allerdings nur für die Bilder, bei denen Du Dir (ausreichend) sicher bist, dass Dein Vater der Urheber ist. Die anderen Bilder können wir hier leider zunächst nicht verwenden. -- Yellowcard 20:15, 31. Jan. 2010 (CET)

Teile eines urheberrechtlich geschützten Kunstwerkes

Hallo, vor kurzem hat jemand dieses Bild, das einen Teil des Verhüllten Reichstags zeigt in zwei Wikipedia-Artikel eingefügt. Leider fällt das Kunstwerk – wie im Artikel Verhüllter Reichstag eindeutig ersichtlich ist – nicht unter die Panoramafreiheit, allerdings finde ich nirgendwo einen Hinweis, wie es sich mit Teilansichten eines solchen Werkes verhält. Gibt es hier Aussnahmen, oder stellt das Bild eine Urheberrechtsverletzung dar? Danke für eure Antworten! Gruß --Dein Freund der Baum 20:05, 31. Jan. 2010 (CET)

Das ist gezeigtes Werk, kann eigentlich schnellgelöscht werden. Habe trotzdem erstmal nur DÜP gesetzt. --Marcela 20:10, 31. Jan. 2010 (CET)
(nach BK) Bild ist URV, da das geschützte Kunstwerk deutlich über das Beiwerk hinausgeht. -- Yellowcard 20:11, 31. Jan. 2010 (CET)
Siehe Bundesgerichtshof – Urteil vom 24. Januar 2002, Az. I ZR 102/99, Verhüllter Reichstag --Marcela 20:13, 31. Jan. 2010 (CET)
Ich kenne die Sachlage. Beiwerk kommt aber dennoch in Betracht (aber nicht bei diesem Foto, sondern nur, wenn der Verdeckte Reichstag auf dem Foto marginal und „wegzudenken“ wäre) -- Yellowcard 20:19, 31. Jan. 2010 (CET)
Bitte noch nicht löschen, ich lade es als Bildzitat nach Wikiversity. --Marcela 20:22, 31. Jan. 2010 (CET)

http://de.wikiversity.org/wiki/Verh%C3%BCllter_Reichstag - hat jemand etwas gegen einen SLA auf das hiesige Bild? --Marcela 21:13, 31. Jan. 2010 (CET)

Nein, und danke für die Info, dass als Ausnahmen nur Bilder gelten, auf denen das urheberrechtlich geschützte Objekt nur marginal abgebildet ist. Gruß --Dein Freund der Baum 21:16, 31. Jan. 2010 (CET)

Zustimmung zur Veröffentlichung

Grundsatz-Frage: WP-Bildrechte sagt unter anderem: Sofern der Abgebildete keine Erlaubnis für diese Veröffentlichung gewährt hat, ist das Hochladen generell nicht erlaubt. Wie sieht es denn mit Bildern aus die auf Commons stehen? Hier zum Beispiel: Personenaufnahme auf Commons. Wo muss die Zustimmung der Personen stehen? --Elab 18:02, 25. Jan. 2010 (CET)

Der Fotograf hat vorher deutlich gefragt, wer nicht fotografiert werden möchte, worauf sich einige gemeldet haben. Ich gehe davon aus, daß sich THWZ daran gehalten hat. --Marcela 18:17, 25. Jan. 2010 (CET)
@Marcela, darum geht es nicht was irgendwo im Artikel steht ist auf Commons nicht einsehbar dort steht nichts das die Personen eine Erklärung abgegeben haben. Nur der Lizenzvermerk: Diese Datei ist unter der Creative Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported lizenziert und kann so weiter verwendet werden. --Elab 18:27, 25. Jan. 2010 (CET)
WP:AGF, es muss nicht jede Aussage unbedingt belegt sein, im Zweifelsfall solltest Du den Uploader / Urheber fragen. Natürlich gelten auf Commons genau wie hier die Persönlichkeitsrechte. -- Yellowcard 18:52, 25. Jan. 2010 (CET)
Ich hab Abena angerufen, die auf dem Bild ist. Sonst würde ich das ja nicht wissen ;) --Marcela 19:10, 25. Jan. 2010 (CET)
Nochmal es geht nur darum wo im Lizenztext auf der Bildseite die Zustimmung der Personen erkennbar steht (stehen müsste) und kein Zweifel an den Fotografen, somit auch kein WP:AGF. Wie sollte bei Lizenzkonformer Weiternutzung die Zustimmung erkennbar sein? mehr nicht. Denn jeder andere Kleinigkeit braucht eine Freigabe oder sogar OTRS, nur eine Zustimmung zur Veröffentlichung wohl nicht...--Elab 19:27, 25. Jan. 2010 (CET)
Das ist bei den Persönlichkeitsrechten nicht so einfach wie bei der Unterstellung unter eine Lizenz. Die Zustimmung zum Foto kann in der Regel sowieso nur auf einen bestimmten Zweck begrenzt abgegeben werden; nur weil die abgebildeten Personen einer Veröffentlichung auf Wikipedia zustimmen, heißt das nicht, dass sich Weiternutzer darauf verlassen und das Bild ohne Nachfrage an die abgebildeten Personen für einen anderen Zweck nutzen können. -- Yellowcard 20:38, 25. Jan. 2010 (CET)
Die Kontrolle der Zustimmungen für solche Fälle wird vom OTRS abgelehnt. Wir haben quasi keine Kontrolle mehr darüber, auch nicht hier auf .de --Marcela 20:42, 25. Jan. 2010 (CET)
Naja... Das wurde vor längerer Zeit mal zwischen DÜP und ST abgesprochen, aber seitdem hat sich auf beiden Seiten, besonders im ST, viel getan. Ob das immer noch der Konsens ist? Ich denke, eine kurze Erklärung der abgebildeten Person ans ST würde das ST auch wohl kurz mit Ticketnummer am Bild vermerken, der Arbeitsaufwand ist im Vergleich zu einer gültigen Freigabe wirklich marginal, besonders wenn keine Antwort erforderlich ist. Vielleicht ließe sich dafür auch eine neue Queue einrichten. -- Yellowcard 21:10, 25. Jan. 2010 (CET)
Ich hatte das ja mal vor nicht allzu langer Zeit auf der DÜP-Disk angesprochen, und der allgemeine Konsens aus dem ST, der mit von mehreren Seiten übermittelt wurde, ist, daß das ST momentan nicht bereit ist, sich um RaeB-Freigaben zu kümmern. Robin (talk’n’judge - DÜP) 21:12, 25. Jan. 2010 (CET)
Wikipedia:Support-Team/Permissions-DÜP-Koordination#OTRS_und_Recht_am_eigenen_Bild - zur Info. --Guandalug 21:15, 25. Jan. 2010 (CET)
(BK) Mhm, meinst Du diese Diskussion? Ich könnte diesbezüglich nochmal auf der ST-Mailinglist rumfragen. -- Yellowcard 21:17, 25. Jan. 2010 (CET)
Wenn ich meine Gesprächspartner richtig verstanden habe, dann wurde das schon ausdiskutiert. Aber wenn dabei noch was Neues rauskommt – gerne! Robin (talk’n’judge - DÜP) 21:19, 25. Jan. 2010 (CET)
Dazu müsste aber vorher klargestellt werden, was für eine Freigabe benötigt wird. Das ST kann sich nicht um die Anfertigung von Modelverträgen kümmern, wenn aber eine kurze Bestätigung a la "Ich stimme zu, dass das Bild xyz.jpg, auf dem ich abgebildet bin, innerhalb der deutschsprachigen Wikipedia genutzt wird" ausreichend ist (für hier! nicht generell für die Nachnutzer, versteht sich), dann wäre das doch eine Diskussionsgrundlage. -- Yellowcard 21:21, 25. Jan. 2010 (CET)
Ganz so einfach wäre die Formulierung nicht. "Für Wikipedia" bedeutet auch Diskussionsseiten. Aber das ist schon zu speziell. Welche Urheberrechtler außer Steschke sind im OTRS? --Marcela 21:32, 25. Jan. 2010 (CET)
Zu speziell oder zu allgemein? Wieso ist das zu speziell, was bedeutet das? Mitglieder des STs finden sich teilweise in dieser Kategorie, ansonsten alle ST-Mitglieder (aller Sprachen) unter meta:OTRS/personnel. -- Yellowcard 21:36, 25. Jan. 2010 (CET)
Was haltet ihr davon, das OTRS zu bitte, ein RaeB-Queque aufzumachen, in dem Freiwillige von uns die entsprechenden Freigaben behandeln? --Marcela 21:40, 25. Jan. 2010 (CET)
Das wäre natürlich auch eine gute Idee. Aber vielleicht könntest Du vorher nochmal ein bisschen erklären, wie eine angemessene Freigabe bzgl. RaeB aussehen müsste? Ich würde dann mal mit Raymond und dann mit der Mailingliste darüber sprechen. -- Yellowcard 21:46, 25. Jan. 2010 (CET)
Nicht rechtssicher, nur schnell zusammengepinselt:
Hiermit verzichte ich auf mein Recht am eigenen Bild gemäß § 22 Kunsturheberrechtsgesetz und gestatte die Veröffentlichung des Bildes XXX.jpg
Das müßte noch etwas ausformuliert werden, das Änderungsverbot usw. gehören auch mit rein, das kann man nicht als Schnellschuß formulieren. --Marcela 21:50, 25. Jan. 2010 (CET)
Vorschlag: Du verfasst mal etwas, was wirklich verwendbar wäre (hat ja ein paar Tage Zeit), während ich mit Raymond und den anderen Supportlern rede? -- Yellowcard 22:21, 25. Jan. 2010 (CET)
Ok, kann ich machen. --Marcela 22:29, 25. Jan. 2010 (CET)

Ein umfassender Rechteverzicht auf das Recht am eigenen Bild ist ganz sicher unwirksam. --FrobenChristoph 13:07, 26. Jan. 2010 (CET)

Ja, das glaube ich auch. Dieser Verzicht müsste schon konkreter eingegrenzt werden, daher schrieb ich oben "Wikipedia". Gruß -- Yellowcard 13:37, 26. Jan. 2010 (CET)
Eine eigene Queue braucht’s IMHO nicht. Entweder das ST ist allgemein bereit, sich darum zu kümmertn. Dann kann das in die ganz normale Queue. Eine weitere würde da – denke ich – nur Verwirrung stiften. Ist das ST dazu nicht bereit, dann können wir auch keine neue Queue aufmachen. Robin (talk’n’judge - DÜP) 13:41, 26. Jan. 2010 (CET)
Hintergrund wäre natürlich eine Rechteerweiterung, d.h. auch bestimmte Nicht-Supportler könnten diese neue Queue bearbeiten, zum Beispiel Ralf (siehe oben: „ein RaeB-Queque aufzumachen, in dem Freiwillige von uns die entsprechenden Freigaben behandeln?“). Gruß -- Yellowcard 13:45, 26. Jan. 2010 (CET)
Daß dieser eine hingeworfene Satz nicht ausreichend ist, war mir schon vollkommen klar. Ebenso, daß ein völliger Rechteverzicht sehr wahrscheinlich unwirksam ist. Ich lese mir erstmal die KUG-Kommentare dazu durch. Und dann spreche ich es mit einem Urheberrechts-Anwalt durch. --Marcela 16:39, 26. Jan. 2010 (CET)
Bei Bild- und Textfreigaben kann man wenigstens aus der E-Mail-Adresse oft ablesen, ob ob der angegebene Rechteinhaber plausibel ist. Bei privaten E-Mail-Adressen vom Typ "Supermausi89@y*h**.de" ist das völlig illusorisch und aus diesem Grund weigert sich das ST dafür zur Verfügung und ggf gerade zu stehen. --h-stt !? 22:23, 26. Jan. 2010 (CET)
Auf Commons gab es leztes Jahr einen Vorstoß wegen RaeB in Richtung OTRS. Personenaufnahmen sollten einer "Risikostufe" (Level 0 - 3) zugeordnet werden, für Kandidaten der 3. Stufe sollte der Fotograf in der Bildbeschreibung bestätigen, dass er die Zustimmung zur Veröffentlichung bekommen hat, nur in der 4. Stufe (genanntes Beispiel: identifizierbare Minderjährige in sexuellen Posen) sollte eine OTRS-Freigabe nötig sein. Vorschlag abgelehnt. Wir hier könnten entscheiden, Personenfotos ohne Freigabe von Commons nicht mehr zu nutzen. (aber wir nutzen ja sonst auch alles mögliche von dort gegen unsere Richtlinien)
Zur Absicherung des Fotografen/Uploaders reicht meiner Auffassung nach eine Freigabe der abgebildeten Person mit dem Text: "Hiermit stimme ich ([Name, Adresse]) der Veröffentlichung obiger Fotos ([Anlass/Motiv], [Ort], [Datum]), auf denen ich abgebildet bin, unter der Freien Lizenz XY zu. Meine übrigen Persönlichkeitsrechte bleiben hiervon unberührt." (zweiter Satz nicht wirklich nötig, dient eher zur Erklärung an den Abgebildeten) Eine Nutzung in diffamierenden oder stark benachteiligenden Zusammenhängen (Werbeplakat mit Privatperson) ist genauso unzulässig wie rufschädigende Bildverfremdungen: Das gilt für uns hier wie für externe Nachnutzer. Auf diese Rechte muss niemand verzichten.
Wo das hiesige Supportteam ein größeres Risiko sieht als bei Freigaben fremder Fotografen, verstehe ich nicht. Haften sie etwa für absichtliche Täuschungen anderer? Da würde auch ich gerne Steschkes Meinung hören. --Martina Nolte Disk. 02:06, 30. Jan. 2010 (CET)
Das Support-Team hat sich auf Wunsch Forresters Ende November 2008 mit der Frage einer Einverständniserklärung der abgebildeten Person befasst. Die Teamer kamen dabei zu der Auffassung, dass das Support-Team keine umfassende Rechtssicherheit schaffen kann und eine entsprechende Freigabe nur mehr Unsicherheit erzeugen würde. Dazu meine Auffassung: Es ist den Kunden des ST ohnehin schon kaum zu vermitteln, was der Unterschied zwischen Urheberrecht, Markenrecht, Besitz an einem Werk etc. etc. etc. bedeuten (Selbst dieses Thema wird unter der Überschrift "Urheberrechtsfragen" behandelt, obwohl es damit rein gar nichts zu tun hat). Entsprechend häufig kommt es zu Rückfragen und frustrierten und frustrierenden Kontakten. Ich halte es für sinnvoll, dass sich die Wikipedia dem Grundgedanken freier Lizenzen entsprechend auf Fragen des Urheberrechts beschränkt. Fragen zum Recht am eigenen Bild können keinesfalls so klar und eindeutig dokumentiert werden, wie dies bei urheberrechtlichen Fragen der Fall ist. Das hat einerseits mit dem Umfang der Freigabe zu tun (für was alles darf mein Bild verwendet werden?), andererseits mit der Dauerhaftigkeit. Eine einmal erteilte urheberrechtliche Freigabe ist in aller Regel nicht widerrufbar. Bei Freigaben zum RaeB können bestimmte Lebensumstände dazu führen, dass eine erteilte Freigabe widerrufen werden kann. Allein schon der in einer Freigabeerklärung zu definierende Umfang der genehmigten Nutzungen würde vermutlich jeden vernünftigen Rahmen sprengen. Wen will sich denn als Fotograf hinstellen und einen Block mit einzelnen Verträgen mit sich führen, um alle Teilnehmer einer abzubildenden Gesellschaft namentlich zu erfassen, einschließlich Adresse, Geburtsdatum etc. und möglichst noch eine Kopie der Personalausweise anfertigen. Letztlich würde ein "Qualitätssiegel-RaeB" keinerlei Sicherheit für die Wikipedia, für die abgebildeten Personen und noch weniger für gut gläubige Weiternutzer bringen. Vielmehr würden wir den Eindruck erwecken, die Bilder dürften in jedwedem Kontext verwendet werden, egal was auf der Bildbeschreibungsseite steht. Es ist ja heute schon Weiternutzern kaum klar zu machen, dass sie die Lizenzen einzuhalten haben. M. E. kann die Wikipedia nur dort für Rechtssicherheit sorgen, wo es einigermaßen machbar ist. Bei RaeB-Fragen ist das nicht möglich. (Ich hoffe, ich habe nicht allzu viele Punkte übersehen) -- ST 23:50, 31. Jan. 2010 (CET)
Ah, okay, das finde ich nachvollziehbar. Danke. --Martina Nolte Disk. 22:14, 1. Feb. 2010 (CET)