Ordnungspolizei

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Standarte des Chefs der Ordnungspolizei

Die Ordnungspolizei (OrPo, selten auch Orpo) bildete in der Zeit des Nationalsozialismus das organisatorische Dach der uniformierten Polizeikräfte im Deutschen Reich. Sie war dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler unterstellt. Die Ordnungspolizei war an der Durchführung von Kriegsverbrechen sowie dem Holocaust und Porajmos beteiligt.

Polizei des nationalsozialistischen Deutschlands

Wachtmeister der Ordnungspolizei bei der Kontrolle von Juden auf einem Markt in Lublin (Mai 1941)

Die deutsche Polizei wurde bereits ab 1933 zentralisiert und dann 1936 in zwei Dienstzweige unterteilt: die Ordnungspolizei und die Sicherheitspolizei. Zuständig für die Neuorganisation war Heinrich Himmler, der als „Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium“ dem Innenminister und als SS-Führer Hitler direkt unterstellt war.[1][2]

Die uniformierte Polizei (Schutzpolizei, Gendarmerie, Gemeindepolizei) wurde organisatorisch im „Hauptamt Ordnungspolizei“ zusammengefasst, es hatte seinen Sitz beim Reichsministerium des Inneren (Berlin, Unter den Linden) und bestand bis Kriegsende 1945. Die Leitung der Ordnungspolizei wurde gemäß Durchführungserlass ex 1936 General der Polizei und SS-Oberstgruppenführer Kurt Daluege übertragen, im September 1943 folgte ihm der General der Polizei und SS-Obergruppenführer Alfred Wünnenberg. Ihre Dienststellung war „Chef der Ordnungspolizei“.

Die nicht uniformierte Sicherheitspolizei setzte sich aus Kriminalpolizei (Kripo) und Geheimer Staatspolizei (Gestapo) zusammen. Die Leitung des Hauptamt Sicherheitspolizei bekam 1936 SS-Gruppenführer Heydrich, der seit 1933 im Auftrag Himmlers aus den politischen Polizeien der Länder den Sicherheitsdienst (SD) aufgebaut hatte. Die Sicherheitspolizei war für die Verfolgung schwererer und insbesondere politischer Delikte im Reich wie im besetzten Ausland zuständig/verantwortlich. 1939 wurde der SD "angeschlossen" und das Hauptamt Sicherheitspolizei in Reichssicherheitshauptamt (RSHA) umbenannt, das in den besetzten Gebieten ein Terror-und Mordregime ausübte.

In dieser Verklammerung von SS und Polizei waren beide über Himmler ausschließlich an den „Führer“ gebunden. Die SS-Polizei unterstand in dieser Konstellation ebenso wenig der Verfügungsgewalt des Innenministers wie die militärischen SS-Formationen der Wehrmacht.

Ursprünglich war geplant, die gesamte Polizei unter das Dach der SS bzw. des SD zu verschmelzen. Dies gelang bis Kriegsende jedoch nur unvollständig, bei der Sicherheitspolizei mehr als bei der Ordnungspolizei. Durch die Anbindung der staatlichen Polizeiführung an die Parteiorganisation SS mittels Besetzung der Leitungspositionen durch SS-Mitglieder - mit nur wenigen Ausnahmen bereits altgediente Beamte der Polizei - war jedoch gewährleistet, dass die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei die völlige Kontrolle über die innere Sicherheit in Deutschland besaß. Damit war ein Wesensmerkmal der totalitären Staatsorganisation erfüllt.

Aufgaben der Ordnungspolizei

Personalstärke der Ordnungspolizei

Im Jahr 1938 verfügte die Ordnungspolizei über 62 000 Polizisten, von denen 9 000 in je 108 Mann starke Polizeihundertschaften zusammengefasst waren. In zehn deutschen Großstädten wurde aus drei Hundertschaften eine Polizeiausbildungsabteilung formiert. Da Polizisten vom Wehrdienst freigestellt waren, konnte die Ordnungspolizei bis 1939 eine Stärke von 131 000 Mann erreichen. Mit Kriegsbeginn wurden die besten Einheiten zu einer Polizeidivision von 16 000 Mann der Wehrmacht überstellt (spätere 4. SS-Polizeigrenadierdivision). Zwei Polizeiregimenter aus Danzig wurden ebenso der Wehrmacht überstellt. Schließlich überstellte die Ordnungspolizei 8 000 Mann an die Feldgendarmerie. Die übrigen Ordnungspolizisten blieben von der Wehrpflicht freigestellt. Um neue Polizisten zu gewinnen, durften 26 000 junge Deutsche sowie 6 000 Volksdeutsche rekrutiert werden. Ferner wurden nach und nach 91 500 Reservisten der Jahrgänge 1901 bis 1909 eingezogen. Um die Jahresmitte 1940 hatte die Ordnungspolizei eine Stärke von 244 500 Mann. Noch 1939 wurden aus den Hundertschaften 21 Polizei-Bataillone mit je 500 Mann gebildet, von denen 13 der Wehrmacht zugeteilt wurden, um hinter den Linien z. B. versprengte polnische Soldaten festzunehmen. Mitte 1940 gab es bereits 101 solche Polizei-Bataillone, die großteils in den besetzten Ländern stationiert wurden. Die Mannschaften bestanden zum erheblichen Maß aus eingezogenen Reservisten, daher der Name Reserve-Polizeibataillone.[3]

Allgemeine Polizeiaufgaben

Ordnungspolizei führt eine Razzia in Krakau durch

Als allgemeine Polizei hatte die Ordnungspolizei im Wesentlichen die Aufgabe, durch unmittelbare Vollzugsmaßnahmen für öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Die Schutzpolizei war für die Sicherheit in den Städten, die Gendarmerie für die Sicherheit auf dem Land zuständig, besondere Verkehrs-Gendarmerie-Abteilungen überwachten den Verkehr auf Autobahnen und überörtlichen Schnellstraßen.

Für die Verbrechensaufklärung war die Ordnungspolizei nur in sehr begrenztem Umfang zuständig. Kleinere Delikte (wie einfacher Diebstahl und Übertretungen) wurden von ihr aufgeklärt. Für schwerere und insbesondere politische Delikte waren das Reichskriminalpolizeiamt und die Geheime Staatspolizei sowie der SD zuständig, deren gemeinsame Leitung im Reichssicherheitshauptamt vereinigt war.

Besondere Aufgaben und Charakter der Polizei in der Diktatur

Zerstörtes jüdisches Geschäft, Berlin, 10. November 1938
Ordnungspolizisten führen verhaftete sowjetische Zivilistinnen ab, Aufnahme von September 1942 aus dem Bundesarchiv

Neben den allgemeinen Aufgaben jeder vollzugspolizeilichen Tätigkeit wurde die Polizei unter den Verhältnissen der NS-Diktatur mit Funktionen befasst, die ihrer politisch gewollten Rolle als Instrument des Unterdrückungsstaates entsprachen. Im Rahmen des nationalsozialistischen Beamtenrechts war insbesondere das Führungspersonal ideologisch weitgehend gleichgeschaltet worden und die Polizeiorganisation wurde in zunehmendem Maße mit NS-Organisationen wie der SS vernetzt. Nur durch Mitwirkung der Polizei (wie auch des übrigen staatlichen Beamtenapparates) war die Umsetzung nationalsozialistischer Gesetze (beispielsweise der Rassengesetze) möglich. Der Verlust der Rechtsstaatlichkeit trat damit im polizeilichen Alltag immer deutlicher in Erscheinung. Dazu gehörten zum Beispiel die Verhaftung von Regimegegnern unter offensichtlich falschen Anschuldigungen, die Beschlagnahmung von Telefonen oder Autos in jüdischen Haushalten oder die bewusste Duldung oder Unterstützung offener Gewalttaten nationalsozialistischer Funktionsträger. Während der Novemberpogrome 1938 (auch Reichskristallnacht genannt) wurde die Ordnungspolizei von ihrem Chef Daluege am 10. November angewiesen, diese Demonstrationen und Aktionen nur mit schwachen Kräften in Zivil zu begleiten und nur im äußersten Notfall einzuschreiten.[4] Neben den politischen Polizeiorganen war die Ordnungspolizei im damaligen Reichsgebiet in erheblichem Umfang an der Überwachung und Verfolgung politisch Andersdenkender, der Umsetzung des Schutzhaftwesens, der Aufrechterhaltung der Kriegswirtschaft und schließlich an der Verschleppung von Juden und anderen Verfolgten in Vernichtungslager beteiligt.

Diese Beteiligung, die polizeiliche Überwachung der Deportation von Juden aus Deutschland ab Herbst 1941, war durch einen Schnellbrief des OrPo-Chefs Kurt Daluege vom 14. Oktober 1941 förmlich geregelt: Die „Transporte“ sollten durch Kommandos 1:12 (1 Offizier und 12 Mannschaftsangehörige) begleitet und bewacht werden. Alle Transporte aus dem Reich und dem Protektorat Böhmen und Mähren in den ersten Deportationswellen – Ghetto Litzmannstadt (Warthegau) im Oktober und November 1941, Ghettos Minsk (Weißruthenien), Riga und Kaunas (Baltikum) im November/Dezember 1941 – wurden von Einheiten der OrPo begleitet und damit faktisch im Auftrag der Gestapo abgewickelt. Über jeden einzelnen Transport musste der Offizier einen ausführlichen Bericht verfassen und diesen an das Reichssicherheitshauptamt, Referat IV B 4 (Adolf Eichmann), senden. Zwei solcher Berichte, beide aus dem Gestapo-Leitstellenbezirk Düsseldorf, sind erhalten geblieben: Der Bericht von Paul Salitter (Riga) und derjenige von Wilhelm Meurin (Minsk).[5][6]

Beteiligung an Kriegsverbrechen

Eine Reihe von Einheiten der Ordnungspolizei nahmen im Zweiten Weltkrieg an Kriegseinsätzen teil. Schon vor Kriegsausbruch waren deutsche Polizeikräfte an der Besetzung Österreichs und des Sudetenlandes und der Errichtung des „Protektorats“ auf dem Gebiet der Tschechoslowakei beteiligt. Auch am Angriff auf Polen nahmen Polizisten teil und führten hier bereits Exekutionen polnischer Staatsbürger durch, die als „gefährlich“ oder „unerwünscht“ eingestuft wurden. An der Abschiebung von Juden in den damaligen sowjetischen Teil Polens waren ebenfalls Kräfte der Ordnungspolizei beteiligt.

Das Ausmaß der Beteiligung deutscher Polizeieinheiten an den Kriegsverbrechen im weiteren Verlauf des Krieges haben neuere Forschungen verdeutlicht. Speziell ist hier die so genannte Kolonialpolizei zu nennen, deren Hauptaufgabe es war, gegen Partisanen vorzugehen. Höhepunkt der verbrecherischen Polizeiaktionen war die systematische Einbindung von Ordnungspolizisten in den Holocaust (meist Massenerschießungen von Juden) und die Ermordung anderer NS-Opfer von 1941 bis 1944 in Polen, im Baltikum und in Weißrussland. Es handelt sich nach Einschätzung des Buchautors und ehemaligen Hamburger Justizsenators Wolfgang Curilla „um das düsterste Kapitel der deutschen Polizeigeschichte“, an dem weit mehr als 20.000 Polizeiangehörige aktiv beteiligt waren. Mehr als zwei Millionen jüdischer Opfer wurden unter direkter und indirekter Mitwirkung der Ordnungspolizei ermordet. Der amerikanische Historiker Christopher Browning untersuchte die Beteiligung der Ordnungspolizei an diesen Verbrechen anhand 125 Vernehmungsprotokollen von Angehörigen des Hamburger Reserve-Polizeibataillons 101 aus den 1960er Jahren.[7]

Polizeibataillon beteiligt an größeren Massakern
Zeit Ort Tat
Polizei-Bataillon 303 1941 Babyn Jar bei Kiew, Schytomyr Beteiligung an Massenerschießungen
Polizei-Bataillon 304 1941 Starokostjantyniw, Winnyzja, Hajssyn, Kirowohrad, Bila Zerkwa, diverse Massenerschießungen mit insgesamt 17.000 Toten
Polizei-Bataillon 306 1941 Deblin, Generalgouvernement Erschießung von 6000 russischen Kriegsgefangenen
Polizei-Bataillon 307 1941 Brest-Litowsk Erschießung von etwa 4000 Juden
Polizei-Bataillon 309 1941 Białystok Ermordung von etwa 2000 Juden
Polizei-Bataillon 316 und Polizei-Bataillon 322 1941 Białystok Ermordung von etwa 3000 Juden
Reserve-Polizei-Bataillon 101 1941–1943 Józefów, Łomazy, Końskowola, „Aktion Erntefest“, Poniatowa Ermordung von etwa 38.000 Juden

Einteilung der Ordnungspolizei

Polizeiführung

Gliederung des Hauptamtes OrPo im Ministerium des Innern

Nachgeordnete Dienststellen
Gliederungsebene Schutzpolizei Gendarmerie Verwaltungspolizei
oberste Ebene Höhere SS- und Polizeiführer Höhere Polizeibehörden
Mittelebene Inspekteure der Ordnungspolizei Mittlere Polizeibehörden
regionale Leitungsebene Stabsoffiziere der Schutzpolizei Stabsoffiziere der Gendarmerie
Kreisebene Kommandeure der Schutzpolizei in Polizeiabschnitten Kommandeure der Gendarmerie in Gendarmerie-Kreisen Kreispolizeibehörden
Lokale Ebene Polizeireviere Gendarmerie-Abteilungen mit nachgeordneten Posten Ortspolizeibehörden

Polizeigliederungen

Schutzpolizeiposten in Kattowitz, Herbst 1939
Kurt Daluege (2. v.l.) und Adolf von Bomhard (3. v.l.) in der Polizeireitschule Rathenow, 15. Oktober 1940

Im Jahr 1941 wurde die Ordnungspolizei weiter aufgegliedert und umfasste bis Kriegsende die folgenden Polizeiämter.

Schutzpolizei
Die Schutzpolizei war für allgemeine Polizeiaufgaben zuständig und verrichtete ihren Dienst in den Städten und größeren Gemeinden. Es wurde unterschieden zwischen der Schutzpolizei des Reiches (Städte), der Schutzpolizei der Gemeinden (größere Gemeinden) und kasernierter Polizei (ähnliche Aufgaben wie die Gendarmerie, die Polizeiaufgaben in kleinen Gemeinden wahrnahm). Außerdem war sie für Verkehrspolizeiaufgaben (Verkehrsgendarmerie) und neben dem Zollgrenzschutz auch für die Sicherung der Grenzen zuständig.
Verwaltungspolizei
Die Verwaltungspolizei war für die Verwaltung der Ordnungspolizei zuständig und hatte umfassende Befehlsbefugnis für alle OrPo-Dienststellen. Außerdem war sie Zentralstelle für die Aktensammlung und Befehlsstelle für alle Bereiche der Verwaltungen, die mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung befasst waren, wie Gesundheitspolizei, Gewerbepolizei und Baupolizei.
Verkehrspolizei
Die Verkehrspolizei war neben der Verkehrsgendarmerie zur Überwachung des Verkehrs berufen. Im Gegensatz zur Verkehrsgendarmerie nahm sie ihre Aufgaben hauptsächlich auf Autobahnen wahr und war außerdem für die Aufklärung größerer Verkehrsunfälle zuständig. Außerdem erfüllte sie protokollarische Dienste bei Staatsbesuchen und war, neben den SS-Einheiten, für die Begleitung für Führungspersonen des Staates zuständig.
Wasserschutzpolizei
Die Wasserschutzpolizei nahm neben den üblichen Wasserschutzpolizeiaufgaben auf Binnengewässern und in Häfen auch Aufgaben auf hoher See als Küstenwache, teils militärisch ausgerüstet, wahr. In Häfen waren ihr SS-Hafensicherungstruppen der Allgemeinen SS unterstellt.
Bahnschutzpolizei
Die Bahnschutzpolizei wurde bevorzugt aus Reserveoffizieren von Angehörigen der Reichsbahn gebildet, die zur Ordnungspolizei abgeordnet wurden. Die Bahnschutzpolizei war teilweise militärisch ausgerüstet und sollte in erster Linie Sabotage an Eisenbahneinrichtungen verhindern. Zusätzlich nahm sie aber auch normale Bahnpolizeiaufgaben wahr.
Feuerschutzpolizei
Im Jahr 1938 wurden auf Grundlage des Reichsfeuerwehrgesetzes die Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren der Ordnungspolizei unterstellt. Am Höhepunkt des Zweiten Weltkrieges waren unter Aufsicht der Feuerschutzpolizei nahezu zwei Millionen haupt- und ehrenamtliche Feuerwehrleute tätig.
Luftschutzpolizei
Die Luftschutzpolizei war eine Zivilschutzeinrichtung, die ab Juli 1942 der Polizei unterstellt wurde. Sie trat an die Stelle des vorherigen Sicherheits- und Hilfsdienstes, der bis dahin dem Reichsluftfahrtministerium unterstellt war. Die Reorganisation hing im Wesentlichen mit der taktischen Führung der Feuerwehreinheiten während der Bombenangriffe auf Deutschland zusammen, bei der die Unterordnung zu anderen Polizeiverbänden sinnvoll erschien. Die Luftschutzpolizei war in verschiedene Fachsparten unterteilt, deren wichtigsten der Feuerlösch- und Entgiftungsdienst, der Instandsetzungsdienst und der Sanitätsdienst war. Den Kern dieser Einheiten bildeten Angehörige der Feuerschutzpolizeien, Freiwilligen Feuerwehren, der Technischen Nothilfe und des Deutschen Roten Kreuzes, während der Hauptteil der Mannschaften aus dienstverpflichteten Männern, Frauen, Jugendlichen und Ausländern bestand.
Technische Nothilfe
Die Technische Nothilfe (TeNo, TN) wurde bereits im Jahr 1919 gegründet und wurde anfangs hauptsächlich bei „wilden“ Streiks zur Aufrechterhaltung von als lebenswichtig eingestuften Betrieben eingesetzt. Später und bis in die Zeit des Nationalsozialismus hinein verlagerten sich die Aufgaben der Organisation in den Katastrophenschutz sowie den Luftschutz als Teil des Sicherheits- und Hilfsdienstes bzw. der Luftschutzpolizei. 1943 hatte die TN ca. 100.000 Mitglieder. Ab 1938 wurden Einheiten der TN auch für technische Spezialaufgaben im Gefolge der Wehrmacht abkommandiert.
Funkschutz
Der Funkschutz wurde gemeinsam von Angehörigen der SS und der Ordnungspolizei gebildet. Er war für die Sicherung von Radiosendern gegen Sabotage und auch zur Abwehr von Partisanenangriffen auf Soldatensender zuständig. Ferner wurden von ihm Ermittlungen durchgeführt, die sich auf Straftaten auf dem Gebiet des Rundfunks bezogen (so das verbotene Hören ausländischer Sender).
Werkschutzpolizei
Die Werkschutzpolizei hatte die Aufgabe, Industriebetriebe gegen Sabotage und Diebstahl zu schützen. Sie nahm den Objektschutz für kriegswichtige Anlagen wahr. Das Personal bestand aus Zivilisten (meist Betriebsangehörige), die der Leitung der Polizei unterstanden und mit Uniformen der Allgemeinen SS ausgestattet waren. An diesen Uniformen wurden aber Abzeichen der Ordnungspolizei und nicht der SS getragen.

Waffenfarben

Dienstgrade der Ordnungspolizei

Die Dienstgrade und Dienstgradabzeichen folgten bei den Mannschaften und Unteroffizieren in Ansätzen, bei den Offizieren nahezu gänzlich dem militärischen Muster. Die einzelnen Polizeigattungen unterschieden sich in den Vorstoßfarben an Uniformrock und Schulterstücken (Gendarmerie orange, Schutzpolizei der Gemeinden weinrot, Schutzpolizei des Reiches grün, Wasserschutzpolizei sandfarben, Feuerschutzpolizei karmesinrot, Generale aller Polizeien grün). Luftschutzpolizei, Bahnschutzpolizei, Postschutz und Technische Nothilfe verwendeten ein stark abweichendes System bei Dienstgraden und Abzeichen.

Dienstgrad-Abzeichen bei Schutzpolizei des Reiches, der Gemeinden, Wasserschutzpolizei, Feuerschutzpolizei und Gendarmerie

Die Angaben entsprechend dem Stand vom 10. April 1941.

Schulterstücke der Mannschaften und Unteroffiziere

ohne Abb. Polizei-Anwärter
1 Polizei-Unterwachtmeister
2 Rottwachtmeister
3 Polizei-Wachtmeister
4 Polizei-Oberwachtmeister und Junker OA
5 Revier- (Bezirks-)Oberwachtmeister und Zug-Oberwachtmeister
6 Polizei-Hauptwachtmeister und Oberjunker OA
7 Polizei-Meister
ohne Abb. Polizei-Obermeister (1 Stern, silbrig), Polizei-Inspector (2 Sterne, silbrig), Polizei-Oberinspector (2 Sterne, golden).

In der Grafik oben nicht abgebildet ist der Dienstgrad Polizei-Anwärter. Diesen kennzeichneten abzeichentuchfarbene Schulterstücke ohne weiße Winkelverzierung an der äußeren Plattschnur. Nach sechsmonatiger Dienstzeit legte er am linken unteren Ärmel zusätzlich einen Dienstgradstern an (analog zu dem Heeresdienstgrad Oberschütze oder dem SS-Dienstgrad SS-Mann).

Die ebenfalls nicht abgebildeten Unterführer-Dienstgrade Polizei-(Gendarmerie-)Obermeister, Schutzpolizei- (Gendarmerie-)Inspektor und Schutzpolizei- (Gendarmerie-)Oberinspektor trugen die Schulterstücke der Polizei-Meister mit zusätzlich einem bzw. zwei silberfarbenen Rangsternen; der Oberinspektor führte als Besonderheit zwei goldfarbene Rangsterne, wie sie für Offiziere vorgeschrieben waren. Vermutlich im Juli 1936 eingeführt, scheint der Dienstgrad Oberinspektor vor dem Dezember 1939 wieder außer Verwendung gekommen zu sein.

Geschäftsführende Hauptwachtmeister in geschlossenen Polizeiformationen (z. B. Ausbildungsbataillone, Polizei-Hundertschaften) trugen in ihrer Funktion als Kompaniefeldwebel (Spieß) seit 1939 über beiden Ärmelaufschlägen je zwei „Kolbenringe“ aus silberfarbener Unteroffizierslitze, ähnlich den Hauptfeldwebeln der Wehrmacht. Die Bestimmung wurde 1940 auf die Hauptwachtmeister-Diensttuer ausgedehnt.

Schulterstücke der Offiziere

Gemäß Runderlass des Reichsministers des Inneren (RMdI) vom 30. Dezember 1939 waren bei der Schutzpolizei des Reiches, bei der Gemeindepolizei sowie bei der Gendarmerie wurde den Dienstgraden Obermeister und Inspektor das Anlegen der Schulterstücke für die Dienstgrade Leutnant und Oberleutnant sowie deren Anrede („Leutnant“, „Oberleutnant“) zugebilligt; gleichzeitig wurde den Polizei- (Gendarmerie-)Meistern die silberne Offiziersmützenkordel genehmigt. Nach mindestens fünfjähriger Dienstzeit als Schutzpolizei- (Gendarmerie-)Inspektor, nicht aber vor dem 50. Lebensjahr, konnten Uniform und Anrede des Hauptmanns genehmigt werden.

Obermeister und Inspektoren waren rangälter als die im Lebensalter jüngeren Offiziere gleichen Dienstgrades. Nach mindestens fünf Jahren im Dienstgrad, nicht aber vor dem 50. Lebensjahr, war Inspektoren (Revieroberleutnant) das Tragen der Hauptmannsuniform erlaubt, die Anrede lautete dann „Hauptmann“. Entsprechende Anträge waren auf dem Dienstweg an den RMdI zu stellen. Die beamten- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen für die Obermeister und Inspektoren blieben indessen unberührt.

Mit Verfügung vom 4. Juli 1940 änderte sich die Bezeichnung dieser drei Dienstgrade letztmals, nämlich in Revier-Leutnant (bei der Gendarmerie als Bezirks-Leutnant), Revier-(Bezirks-)Oberleutnant und Revier-(Bezirks-)Hauptmann. Gleichzeitig waren die goldfarbenen Rangsterne der Offiziere auszutauschen gegen die silberfarbenen der Unterführer.

Revier- und Bezirksoffiziere waren den Kriegsoffizieren der Wehrmacht gleichgesetzt.

Traditionell war die Grundfarbe der Schulterstücke und Kragenspiegel in "grün" gehalten. Zur Unterscheidung von den Offizieren der Wehrmacht waren dort die Schulterstücke, Kragenspiegel und Paspelierungen zusätzlich mit den für die Waffengattung, Truppengattung, Spezialtruppe, den Dienst oder die Verwendungen üblichen Waffenfarbe gehalten.

Dienstgradinsignien

Kurt Daluege in der Uniform eines Generals der preußischen Landespolizei

Offiziersränge der Ordnungspolizei 1936–1945 im Vergleich mit der SS

Generale und Stabsoffiziere der Ordnungspolizei 1936–1945 im Vergleich mit der SS
Polizeidienstrang Dienstrang – SS Schulterstück 1936–1942 1942–1945
Chef der Deutschen Polizei und Reichsführer SS
Generaloberst der Polizei SS-Oberst-Gruppenführer OF9
General der Polizei SS-Obergruppenführer OF8
Generalleutnant der Polizei SS-Gruppenführer OF7
Generalmajor der Polizei SS-Brigadeführer OF6
Oberst der Polizei SS-Standartenführer OF5
Oberstleutnant der Polizei SS-Obersturmbannführer OF4
Major der Polizei SS-Sturmbannführer OF3
Hauptmann der Polizei allgemein
  • Revier-Hauptmann (Schutzpolizei)
  • Bezirks-Hauptmann (Gendarmerie)
SS-Hauptsturmführer OF2
Oberleutnant der Polizei allgemein
  • Revier-Oberleutnant (Schutzpolizei)
  • Bezirks-Oberleutnant (Gendarmerie)
SS-Obersturmführer OF1a
Leutnant der Polizei allgemein
  • Revier-Leutnant (Schutzpolizei)
  • Bezirks-Leutnant (Gendarmerie)
SS-Sturmführer OF1b

Generäle und Generaloberste gab es nur bei der Schutzpolizei des Reiches und der Feuerschutzpolizei. Chef der Deutschen Polizei war eine Dienststellung innerhalb des Reichsministerium des Inneren.

Kragenspiegel

Datei:Kragenspiegel OP.jpg

A Mannschaften und Unteroffiziere
B Offiziere
C Generäle
D Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei

Wegen der Verbindung der beiden Ämter Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei wurde für den Chef der Deutschen Polizei kein eigener Kragenspiegel eingeführt.

Dienstgradangleichung zwischen Polizei und SS

Im Zusammenhang mit der erstrebten Verschmelzung von Polizei und SS sollten Polizisten verstärkt zum freiwilligen Eintritt in die SS bewegt werden. Die der SS beigetretenen Beamten führten im Zuge einer sogenannten Dienstgradangleichung künftig neben ihrem Polizei-Dienstgrad den entsprechenden SS-Dienstgrad. Die Zuordnungen wurden mehrfach geändert, da es bei der Polizei mehrfach zu Umbenennungen und Heraufstufungen insbesondere der Wachtmeister-Dienstgrade kam. Im April 1941 avancierte z. B. der Dienstgrad Polizeiwachtmeister von einem Mannschaftsrang zu einem Unterführerrang.

Dienstgradvergleich von Sicherheitspolizei, Ordnungspolizei (Verwaltung, allgemeiner Dienst) und Schutzstaffel (SS)
(Stand: 10. April 1941 bis 8. Mai 1945)
Dienstgrade Sicherheitspolizei Dienstgrade Ordnungspolizei
(Verwaltungsdienst)
Dienstgrade Ordnungspolizei
(Allgemeiner Dienst)
Dienstgrade
Allgemeine SS
Männer (Mannschaften)
Kriminalassistentenanwärter im Vorbereitungsdienst ----- Anwärter SS-Anwärter OR-1
----- ----- Anwärter (nach sechsmonatiger Dienstzeit) SS-Mann
----- ----- Unterwachtmeister SS-Sturmmann OR-2
----- ----- Rottwachtmeister SS-Rottenführer OR-3
Unterführer (Unteroffiziere)
Kriminalassistentenanwärter Amtsgehilfe
Botenmeister
Hausmeister
Wachtmeister SS-Unterscharführer OR-4
a.p. Kriminalassistent (außerplanmäßige Stelle) a.p. Polizeiassistent Oberwachtmeister SS-Scharführer OR-5
Kriminalassistent Polizeiassistent
Polizeigefängnisoberwachtmeister
Revier-Oberwachtmeister (Schutzpolizei)
Bezirks-Oberwachtmeister (Gendarmerie)
Zugwachtmeister
(geschlossene Polizei-Einheiten)
Junker
SS-Oberscharführer OR-6
Kriminaloberassistent Polizeigefängnishauptwachtmeister Hauptwachtmeister
Oberjunker
SS-Hauptscharführer OR-7
[Kriminalsekretär] [Polizeisekretär] Meister SS-Sturmscharführer OR-8
----- ----- Obermeister (wie Meister, zusätzlich 1 Silober-Rangstern) OR9
----- ----- Inspektor (wie Meister, zusätzlich 2 Silber-Rangsterne)
----- ----- Oberinspektor (1936-1939; wie Meister, zusätzlich 2 Gold-Rangsterne)
Führer (Offiziere)
Kriminalsekretär
Hilfskriminalkommissar
Kriminalkommissar auf Probe / zur Prüfung
Polizeisekretär
Kanzleisekretär
technischer Obersekretär
a.p. Polizeiinspektor
Revier-Leutnant
Leutnant der Polizei
SS-Untersturmführer OF-1b
Kriminalobersekretär
Kriminalinspektor
a.p. Kriminalkommissar
Polizeiobersekretär
Polizeiinspektor (auch mit Zulage)
Assessor
Ministerialregistrator
Revier-Oberleutnant
Oberleutnant der Polizei
SS-Obersturmführer OF-1a
Kriminalkommissar
a.p. Kriminalrat
Polizeioberinspektor
a.p. Polizeirat
a.p. Amtmann
Regierungsassessor
Revier-Hauptmann
Hauptmann der Polizei
SS-Hauptsturmführer OF-2
Kriminalrat
Kriminaldirektor
Regierungs- und Kriminalrat
Polizeirat
Amtmann
Amtsrat
Regierungsrat
Major der Polizei SS-Sturmbannführer OF-3
Oberregierungs- und Kriminalrat Oberregierungsrat Oberstleutnant der Polizei SS-Obersturmbannführer OF-4
Regierungs- und Kriminaldirektor
Reichskriminaldirektor
Regierungsdirektor
Ministerialrat
Oberst der Polizei SS-Standartenführer OF-5
Höhere SS- u. Polizeiführer (Generäle)
??? Ministerialdirigent Generalmajor der Polizei und SS-Brigadeführer SS-Brigadeführer OF-6
??? Ministerialdirektor Generalleutnant der Polizei und SS-Gruppenführer SS-Gruppenführer OF-7
  1. Insbesondere Polizeioffiziere hatten sich bei Neueinstellung drei Jahre auf einer außerplanmäßigen Stelle zu bewähren, bevor sie endgültig in das Beamtenverhältnis berufen und in die nächsthöhere Besoldungsgruppe (unter Beibehaltung des bisherigen Dienstgrades!) befördert wurden. Bis dahin führten sie zur Amtsbezeichnung den Vorsatz „a.p.“, etwa „a.p. Kriminalrat“ beim außerplanmäßigen Kriminalrat.
  2. Nicht miteinander zu verwechseln sind die Amtsbezeichnungen „Schutzpolizei- (Gendarmerie-)Inspektor“ (mittlerer Dienst, ab 30. Dezember 1939 „Revier-Oberleutnant“) und „Polizei-Inspektor“ (gehobener Verwaltungsdienst).

Dazu auch Ministerialblatt[8]

Laufbahnen im Sicherheits- und Hilfsdienst, Luftschutzwarndienst bzw. bei der Luftschutzpolizei

Mannschaften und Unterführer

  • Luftschutz-Mann
  • Truppführer
  • Gruppenführer
  • Hauptgruppenführer
  • Stabsgruppenführer

Führer

  • Sicherheits- und Hilfsdienst (bis 1942) und Luftschutzpolizei (ab 1942)
    • Zugführer (entspricht Leutnant)
    • Oberzugführer
    • Bereitschaftsführer
    • Abteilungsführer
  • Luftschutzwarndienst (bis 1942)
    • Zugführer
    • Oberzugführer
    • Warnzentraleführer
    • Warnzentraleoberführer
    • Abteilungsführer

Laufbahnen in der Technischen Nothilfe

Mannschaften und Unteroffiziere

  • Anwärter der Technischen Nothilfe
  • Unterwachtmeister der Technischen Nothilfe
  • Rottwachtmeister der Technischen Nothilfe
  • Wachtmeister der Technischen Nothilfe
  • Oberwachtmeister der Technischen Nothilfe
  • Zugwachtmeister der Technischen Nothilfe
  • Hauptwachtmeister der Technischen Nothilfe
  • Bereitschaftsleiter der Technischen Nothilfe
  • Meister der Technischen Nothilfe

Offiziere

  • Zugführer der Technischen Nothilfe
  • Oberzugführer der Technischen Nothilfe
  • Bereitschaftsführer der Technischen Nothilfe
  • Abteilungsführer der Technischen Nothilfe
  • Oberabteilungsführer der Technischen Nothilfe
  • Landesführer der Technischen Nothilfe
  • Stellvertretender Reichsführer der Technischen Nothilfe
  • Reichsführer der Technischen Nothilfe

Überführung von Polizeibeamten in die Feldgendarmerie

ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Mit Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wurden zahlreiche Beamte der Ordnungspolizei in die Feldgendarmerie der Wehrmacht überführt: Dienstgradfestsetzung
Dienstgrad in der Ordnungspolizei (Orpo) Dienstgrad in der Feldgendarmerie (FG)
Wachtmeister Unteroffizier der FG
Oberwachtmeister Feldwebel der FG
Revier-Oberwachtmeister (Schutzpolizei)
Bezirks-Oberwachtmeister (Gendarmerie)
Oberfeldwebel der FG
Hauptwachtmeister
Hauptwachtmeister (mit mehr als 12 Dienstjahren) Stabsfeldwebel der FG
Meister Leutnant der FG
Obermeister
Inspektor der Orpo Oberleutnant der FG

Die Offiziere der Ordnungspolizei wurden unter Beibehaltung ihrer Dienstgradbezeichnung, aber mit dem Zusatz „der Feldgendarmerie“, in die Feldgendarmerie übernommen. Die Feldgendarmerie der Kriegsmarine hieß Marine-Küstenpolizei.

Die Feldgendarmerie zählte zu den Ordnungstruppen der Wehrmacht, die Feldgendarmen trugen daher Uniform und Dienstgradabzeichen der Soldaten mit der Waffenfarbe orange. Charakteristisch war der im Dienst an einer Metallkette getragene Ringkragen („Kettenhunde“); das aufgebrachte Hoheitsabzeichen, der schwarz unterlegte Schriftzug „Feldgendarmerie“ (in „Frakturbuchstaben“) und die beiden Knöpfe in den Ecken waren leuchtfarben lackiert. Die Waffengattung war ferner an zwei Abzeichen am linken Ärmel zu erkennen: Den Unterarm schmückte ein brauner Ärmelstreifen mit der Schriftzug „Feldgendarmerie“ aus eingewebten aluminiumfarbenen Fraktur-Buchstaben; am Oberarm war zudem das Hoheitsabzeichen der deutschen Polizei in der Waffenfarbe orange befestigt.

Jeder Armee war ein FeldGendarmdBtl zugeteilt, jeder Division ein FeldGendarmTrupp aus 3 Offizieren, 30 Unteroffizieren und 31 Mannschaften. Jeder Trupp verfügte über 6 Motorräder (Kräder), 4 schwere Fahrzeug-Gespanne, 17 VW-Kübelwagen, zwei Pkw (2 t) und 2 Lkw (3 t). Das Kfz-Kennzeichen war „Pol“ (für Polizei), und nicht WH (Wehrmacht – Heer); WL (Wehrmacht – Luftwaffe) oder WM (Wehrmacht – Marine).

Neben der Feldgendarmerie wurden später auch sogenannte Feldjägerbataillone aufgestellt; diese trugen die weiße Waffenfarbe der Infanterie.

Siehe auch

Literatur

  • Christopher R. Browning, Jürgen Peter Krause: Ganz normale Männer. 3. Aufl., Rowohlt, Hamburg 1999, ISBN 3-499-60800-6.
  • Hans Buchheim: SS und Polizei im NS-Staat. Staatspolitische Schriftenreihe 13 (Sammlung über Recht des Nationalsozialismus), Studiengesellschaft für Zeitprobleme, Duisdorf bei Bonn 1964.
  • Wolfgang Curilla: Die deutsche Ordnungspolizei und der Holocaust im Baltikum und in Weißrußland 1941–1944. 2. Aufl., Schöningh, Paderborn 2006, ISBN 3-506-71787-1.
  • Stefan Klemp: Freispruch für das "Mord-Bataillon". Die NS-Ordnungspolizei und die Nachkriegsjustiz. LIT Verlag, Münster 1998, ISBN 3-8258-3994-X.
  • Stefan Klemp: „Nicht ermittelt“. Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz. Ein Handbuch. 2. erweiterte und überarbeitete Auflage, Klartext Verlag, Essen 2011, ISBN 978-3-8375-0663-1.
  • Heiner Lichtenstein: Himmlers grüne Helfer. Die Schutz- und Ordnungspolizei im „Dritten Reich“. Bund-Verlag, Köln 1990, ISBN 3-7663-2100-5.
  • Philip Nix, Georges Jerome: The Uniformed Police Forces of the Third Reich. Leandoer and Ekholm Stockholm 2006, ISBN 91-975894-3-8
  • Markus Roth, Annalena Schmidt: Judenmord in Ostrów Mazowiecka: Tat und Ahndung. 1 Auflage. Metropol, Berlin 2013, ISBN 978-3-86331-120-9, S. 141.
  • Daniel Schmidt: Schützen und Dienen. Polizisten im Ruhrgebiet in Demokratie und Diktatur 1919–1939. Klartext, Essen 2008, ISBN 978-3-89861-929-5.
  • Friedrich Wilhelm: Die Polizei im NS-Staat. Die Geschichte ihrer Organisation im Überblick. 2. Aufl., Schöningh, Paderborn 1999, ISBN 3-506-77513-8.
  • Deutsche Hochschule der Polizei, Münster; Florian Dierl; Mariana Hausleitner; Martin Hölzl; Andreas Mix (Hrsg.): Ordnung und Vernichtung: Die Polizei im NS-Staat. Sandstein Verlag, Dresden 2011, ISBN 978-3-942422-20-8.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. siehe auch Erlass über die Einsetzung eines Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Inneren vom 17. Juni 1936 (RGBI. I S. 487)
  2. Der Ausführungserlass Himmlers zur Schaffung der zwei Hauptämter datiert vom 26. Juni 1936, Erl.d.RMdI. v. 25.6.1936 - Z HB 139/110 bzw. Geschäftsverteilung und Geschäftsverkehr des Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Inneren RdErl. des RFSSuChdDtPol.im RMdI. vom 26. Juni 1936 O/S Nr. 3/36
  3. Christopher Browning: Ganz normale Männer. Das Reserve-Polizei-Bataillon 101 und die 'Endlösung' in Polen, Reinbek 1993, S. 23-27
  4. Wolf-Arno Kropat: Reichskristallnacht, Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, Wiesbaden 1997, ISBN 978-3-921434-18-5, S. 216.
  5. http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/ns-polizeibericht-ueber-judendeportation-in-duesseldorf-entdeckt-a-832335.html
  6. http://www.derwesten.de/staedte/duesseldorf/ein-duesseldorfer-nazi-in-polizeiuniform-bewachte-den-todeszug-id6640397.html
  7. Christopher R. Browning: Ganz normale Männer. Das Reserve-Polizeibataillon 101 und die „Endlösung“ in Polen. Übersetzt von Jürgen Peter Krause, Rowohlt, Reinbek 1993.
  8. Ministerial-Blatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Inneren, 5. (101.) Jahrgang (1940), Seite 46