Ordnungspolizei

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Kommandoflagge des Chefs der Ordnungspolizei

Ab 1936 bildete die Ordnungspolizei (OrPo, auch Orpo) in der Zeit des Nationalsozialismus das organisatorische Dach der uniformierten Polizeikräfte im Deutschen Reich. Sie wurde vom General der Polizei Kurt Daluege geleitet und war dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler im Reichsministerium des Innern unterstellt. Die Ordnungspolizei war an Kriegsverbrechen beteiligt und wurde auch beim Holocaust, Porajmos und Krankenmorden als Vollzugspolizei eingesetzt.

Polizei des nationalsozialistischen Deutschlands

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Wachtmeister der Ordnungspolizei bei der Kontrolle von Juden auf einem Markt in Lublin (Mai 1941)

Die deutsche Polizei wurde beginnend ab 1933 zentralisiert und 1936 in zwei Dienstzweige unterteilt: die uniformierte Ordnungspolizei und die Sicherheitspolizei. Diese Zweiteilung war 1919 bereits in der Weimarer Republik eingerichtet, dann aber 1920 von der alliierten Verwaltung verboten worden. Zuständig für die Neuorganisation war Heinrich Himmler, der im Juni 1936 den Amtstitel Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium bekam und in seiner Funktion als Chef der Deutschen Polizei formal dem Innenminister unterstellt war.[1][2]

Die uniformierte Polizei (Schutzpolizei, Gendarmerie, Gemeindepolizei, Küstenpolizei, Feuerpolizei) wurde organisatorisch im Hauptamt Ordnungspolizei zusammengefasst, es hatte seinen Sitz beim Reichsministerium des Innern (Berlin, Unter den Linden) und bestand bis zum Kriegsende 1945. Die Leitung der Ordnungspolizei wurde gemäß Durchführungserlass ex 1936 General der Polizei Kurt Daluege übertragen, im September 1943 folgte ihm der General der Polizei Alfred Wünnenberg. Beide kamen aus dem Polizeibereich, konnten aber als SS-Angehörige auch den angeglichenen SS-Rang „SS-Oberstgruppenführer“ führen. Ihre Dienststellung war Chef der Ordnungspolizei.

Die Sicherheitspolizei setzte sich aus Kriminalpolizei (Kripo) und Geheimer Staatspolizei (Gestapo) zusammen. Die Leitung des Hauptamtes Sicherheitspolizei bekam 1936 SS-Gruppenführer Reinhard Heydrich. Er hatte seit 1933 im Auftrag Himmlers aus den politischen Polizeien der Länder den Sicherheitsdienst (SD) aufgebaut und er blieb auch nach 1936 in Personalunion weiter Chef des im Hauptamt SS angesiedelten SD. Die Sicherheitspolizei war für die Verfolgung politischer und ideologischer Delikte im Reich zuständig und wurde nach dem Überfall auf Polen Ende September 1939 auch organisatorisch mit dem SD im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) vereint.

Ursprünglich war geplant, die gesamte Polizei unter dem Dach der SS bzw. des SD zu verschmelzen und damit zu einem verlängerten Arm der Partei zu machen. Dies gelang bis zum Kriegsende jedoch nur unvollständig, bei der Sicherheitspolizei mehr als bei der Ordnungspolizei. Da jedoch Leitungsposten und Karriereschritte nur nach einem Beitritt zur SS möglich waren, verstärkte sich die Kontrolle der NSDAP über die innere Sicherheit in Deutschland laufend und erfüllte vor allem ab Kriegsbeginn ein Wesensmerkmal der totalitären Staatsorganisation. So waren während des Zweiten Weltkrieges ungefähr die Hälfte der Offiziere der Ordnungspolizei Mitglied der NSDAP. 1941 waren 54 Prozent der Offiziere Parteiangehörige und 30 Prozent gehörten der SS an.[3]

Aufgaben der Ordnungspolizei

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Personalstärke der Ordnungspolizei

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Im Jahr 1938 verfügte die Ordnungspolizei über 62.000 Polizisten, von denen 9000 in je 108 Mann starke Polizeihundertschaften zusammengefasst waren. In zehn deutschen Großstädten wurde aus drei Hundertschaften eine Polizeiausbildungsabteilung geformt. In Folge der Kriegsvorbereitungen erreichte die Ordnungspolizei bereits über 200.000 Mann, davon 91 500 Hilfspolizisten des VPS (Verstärkter Polizeischutz), die nach dem Polenüberfall als Polizeireservisten (Polizeireserve) bezeichnet wurden.[4]

Nach dem Erfolg in Polen befahl Hitler am 18.9.1939 die Aufstellung einer Polizeidivision, sie wurde der Wehrmacht unterstellt,[5] einfache Mannschaft erhielt sie aus dem nach Kriegsbeginn aufgenommenen 26.000-Mann Ersatz aus ungedienten Wehrpflichtigen.[6] (Die Polizeidivision schied bereits Anfang 1942 aus der Ordnungspolizei aus und wurde von der Waffen-SS übernommen.)[7] Zwei Polizeiregimenter aus Danzig wurden ebenso der Wehrmacht überstellt. Weitere ca. 8000 Mann verlor die Ordnungspolizei an die Feldgendarmerie. Die übrigen Ordnungspolizisten blieben von der Wehrpflicht freigestellt.

Um die zu erwartenden Abgänge zur Wehrmacht bei Kriegsbeginn abzufangen, wurde bereits ab 1937 der Verstärkte Polizeischutz (VPS) mit ungedienten Männern der Jahrgänge 1901 bis 1909 aufgestellt und an Wochenenden zum Teil nur rudimentär polizeilich und truppenmäßig ausgebildet.[8] Diese über 91.000 Hilfspolizisten wurden bei Kriegsbeginn per Notdienstverordnung nach und nach eingezogen. (Ab 1943 wurden auch Männer bis 60 eingezogen.) Zudem konnten ab 1940 über eine von der Wehrmacht genehmigte Anwerbeaktion („Willst du zur Schutzpolizei?“ – Oktober/November 1939) über 26.000 ungediente Wehrpflichtige der Jahrgänge 1909–1912 und 1918–1920 in Polizeikasernen einberufen werden, sie sollten die kriegsbedingt ausbleibenden Neurekrutierungen kompensieren.[9] Weitere 6000 noch nicht eingebürgerte Volksdeutsche wurden als Hilfspolizisten aufgenommen. Um die Jahresmitte 1940 hatte die Ordnungspolizei bereits eine Stärke von 244.500 Mann erreicht.

Noch 1939 wurden aus den Hundertschaften 21 Polizei-Bataillone mit je 500 Mann gebildet, von denen 13 der Wehrmacht zugeteilt wurden, um hinter den Linien versprengte polnische Soldaten festzunehmen. Weitere Polizei-Bataillone wurden aufgestellt und je nach Kriegsverlauf in besetzten Ländern stationiert, die Mannschaften bestanden zum erheblichen Maß aus eingezogenen Hilfspolizisten des VPS, sie wurden ab Dezember 1939 als Polizeireservisten bezeichnet – daher der Name Reserve-Polizeibataillone.[10] Ab Herbst 1940 konnten weitere Polizeibataillone mit einer Mannschaft aus Polizeirekruten des 26.000-Mann-Ersatzes aufgestellt werden: 25 Wachtmeisterbataillone (Nr. 301-25, ältere Jahrgänge) und 6 Anwärterbataillone (Nr. 251–256 jüngere Jahrgänge). Im Sommer 1942 wurden alle existierenden Polizeibataillone in (28) Polizeiregimenter à 3 Bataillone zusammengefasst. Im März 1943 erhielten alle einen nominellen SS-Zusatz, sie blieben aber weiter Teil der Ordnungspolizei.[11]

Allgemeine Polizeiaufgaben

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Ordnungspolizei führt eine Razzia in Krakau durch

Als allgemeine Polizei hatte die Ordnungspolizei im Wesentlichen die Aufgabe, durch unmittelbare Vollzugsmaßnahmen für öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Die Schutzpolizei war für die Sicherheit in den Städten, die Gendarmerie für die Sicherheit auf dem Land zuständig, die Hundertschaften der Motorisierten Gendarmerie überwachten den Verkehr auf Autobahnen und überörtlichen Schnellstraßen.

Für die Verbrechensaufklärung war die Ordnungspolizei nur in sehr begrenztem Umfang zuständig. Kleinere Delikte (wie einfacher Diebstahl und Übertretungen) wurden von ihr aufgeklärt. Schwerere und insbesondere politische Delikte oblagen dem Reichskriminalpolizeiamt und der Gestapo sowie dem SD, deren gemeinsame Leitung im Reichssicherheitshauptamt vereinigt war. Für den Vollzug von Verhaftungen und Bewachung war jedoch die „Amtshilfe“ der uniformierten Ordnungspolizei notwendig, die über ausreichend und flächendeckend vorhandenes Personal verfügte.

Besondere Aufgaben und Charakter der Polizei in der Diktatur

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Zerstörtes jüdisches Geschäft, Berlin, 10. November 1938
Ordnungspolizisten führen verhaftete sowjetische Zivilistinnen ab, Aufnahme von September 1942 aus dem Bundesarchiv

Neben den allgemeinen Aufgaben jeder vollzugspolizeilichen Tätigkeit wurde die Polizei unter den Verhältnissen der NS-Diktatur mit Funktionen befasst, die ihrer politisch gewollten Rolle als Instrument des Unterdrückungsstaates entsprachen. Im Rahmen des nationalsozialistischen Beamtenrechts war insbesondere das Führungspersonal ideologisch weitgehend gleichgeschaltet worden und die Polizeiorganisation wurde in zunehmendem Maße mit NS-Organisationen wie der SS vernetzt. Nur durch die Mitwirkung der Polizei (wie auch des übrigen staatlichen Beamtenapparates) war die Umsetzung nationalsozialistischer Gesetze (beispielsweise der Rassengesetze) möglich. Der Verlust der Rechtsstaatlichkeit trat damit im polizeilichen Alltag immer deutlicher in Erscheinung. Dazu gehörten zum Beispiel die Verhaftung von Regimegegnern unter offensichtlich falschen Anschuldigungen, die Beschlagnahmung von Telefonen oder Autos in jüdischen Haushalten oder die bewusste Duldung oder Unterstützung offener Gewalttaten nationalsozialistischer Funktionsträger. Während der Novemberpogrome 1938 (auch Reichskristallnacht genannt) wurde die Ordnungspolizei von ihrem Chef Daluege am 10. November angewiesen, diese Demonstrationen und Aktionen nur mit schwachen Kräften in Zivil zu begleiten und nur im äußersten Notfall einzuschreiten.[12] Neben den politischen Polizeiorganen war die Ordnungspolizei im damaligen Reichsgebiet in erheblichem Umfang an der Überwachung und Verfolgung politisch Andersdenkender, der Umsetzung des Schutzhaftwesens, der Aufrechterhaltung der Kriegswirtschaft und schließlich an der Verschleppung von Juden und anderen Verfolgten in Vernichtungslager beteiligt.

Diese Beteiligung, die polizeiliche Überwachung der Deportation von Juden aus Deutschland ab Herbst 1941, war durch einen Schnellbrief des OrPo-Chefs Kurt Daluege vom 14. Oktober 1941 förmlich geregelt: Die „Transporte“ sollten durch Kommandos 1:12 (1 Offizier und 12 Mannschaftsangehörige) begleitet und bewacht werden. Alle Transporte aus dem Reich und dem Protektorat Böhmen und Mähren in den ersten Deportationswellen – Ghetto Litzmannstadt (Warthegau) im Oktober und November 1941, Ghettos Minsk (Weißruthenien), Riga und Kaunas (Baltikum) im November/Dezember 1941 – wurden von Einheiten der OrPo begleitet und damit faktisch im Auftrag der Gestapo abgewickelt. Über jeden einzelnen Transport musste der Offizier einen ausführlichen Bericht verfassen und diesen an das Reichssicherheitshauptamt, Referat IV B 4 (Adolf Eichmann), senden. Zwei solcher Berichte, beide aus dem Gestapo-Leitstellenbezirk Düsseldorf, sind erhalten geblieben: Der Bericht von Paul Salitter (Riga) und derjenige von Wilhelm Meurin (Minsk).[13][14]

Beteiligung an Kriegsverbrechen und Völkermord

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Eine Reihe von Einheiten der Ordnungspolizei nahm im Zweiten Weltkrieg an Kriegseinsätzen teil. Schon vor dem Kriegsbeginn waren deutsche Polizeikräfte 1938 am Anschluss Österreichs und des Sudetenlandes und 1939 bei der sogenannten Zerschlagung der Rest-Tschechei beteiligt. Auch am Überfall auf Polen nahmen Polizisten teil und ermordeten polnische Staatsbürger, die als „gefährlich“ oder „unerwünscht“ eingestuft wurden. An der Abschiebung von Juden in den sowjetisch besetzten Teil Polens waren ebenfalls Kräfte der Ordnungspolizei beteiligt.

Das Ausmaß der Beteiligung deutscher Polizeieinheiten an den Kriegsverbrechen im weiteren Verlauf des Krieges haben neuere Forschungen verdeutlicht. Speziell ist hier die sogenannte Kolonialpolizei zu nennen, deren Hauptaufgabe es war, gegen Partisanen vorzugehen. Höhepunkt der verbrecherischen Polizeiaktionen war die systematische Einbindung von Ordnungspolizisten in den Holocaust (meist Massenerschießungen von Juden) und die Ermordung anderer NS-Opfer von 1941 bis 1944 in Polen, im Baltikum und in Weißrussland. Es handelt sich nach der Einschätzung des ehemaligen Hamburger Justizsenators Wolfgang Curilla, der zwei ausführliche Studien über die Ordnungspolizei in Osteuropa verfasste, „um das düsterste Kapitel der deutschen Polizeigeschichte“, an dem weit mehr als 20.000 Polizeiangehörige aktiv beteiligt waren. Mehr als zwei Millionen Juden wurden unter direkter und indirekter Mitwirkung der Ordnungspolizei ermordet.[15] Der US-amerikanische Historiker Christopher Browning untersuchte die Beteiligung der Ordnungspolizei an diesen Verbrechen anhand 125 Vernehmungsprotokollen von Angehörigen des Hamburger Reserve-Polizeibataillons 101 aus den 1960er-Jahren.[16]

Polizeibataillon beteiligt an größeren Massakern
Zeit Ort Tat
Polizei-Bataillon 303 1941 Babyn Jar bei Kiew, Schytomyr Ermordung von etwa 33.000 Juden in Babyn Jar bei Kiew
Polizei-Bataillon 304 1941 Starokostjantyniw, Winnyzja, Hajssyn, Kirowohrad, Bila Zerkwa, diverse Massenerschießungen mit insgesamt 17.000 Toten
Polizei-Bataillon 306 1941 Deblin, Generalgouvernement, Pinsk Erschießung von 6000 russischen Kriegsgefangenen, Ermordung von mindestens 16.200 Juden
Polizei-Bataillon 307 1941 Brest-Litowsk Erschießung von etwa 4000 Juden
Polizei-Bataillon 309 1941 Białystok Ermordung von etwa 2000 Juden
Polizei-Bataillon 316 und Polizei-Bataillon 322 1941 Białystok Ermordung von etwa 3000 Juden
Polizei-Bataillon 320 1941–1944 Kamenez-Podolsk, Rowno, Kostopol, Pinsk Ermordung von etwa 45.000 Juden
Reserve-Polizei-Bataillon 101 1941–1943 Józefów, Łomazy, Końskowola, „Aktion Erntefest“, Poniatowa Ermordung von etwa 38.000 Juden

Einteilung der Ordnungspolizei

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Polizeiführung

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Gliederung des Hauptamtes OrPo im Ministerium des Innern

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  • Kommandoamt der Ordnungspolizei
    • Chef der Ordnungspolizei
    • Hauptbüro
    • Justitiar beim Chef der OrPo
  • Amt Verwaltung und Recht (VuR)
    • Amtschef und 3 Amtsgruppen
  • Kommandoamt
  • Generalinspektion der Schutzpolizei
  • Generalinspektion der Gendarmerie
Nachgeordnete Dienststellen
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Gliederungsebene Schutzpolizei Gendarmerie Verwaltungspolizei
oberste Ebene Höhere SS- und Polizeiführer Höhere Polizeibehörden
Mittelebene Inspekteure der Ordnungspolizei Mittlere Polizeibehörden
regionale Leitungsebene Stabsoffiziere der Schutzpolizei Stabsoffiziere der Gendarmerie
Kreisebene Kommandeure der Schutzpolizei in Polizeiabschnitten Kommandeure der Gendarmerie in Gendarmerie-Kreisen Kreispolizeibehörden
Lokale Ebene Polizeireviere Gendarmerie-Abteilungen mit nachgeordneten Posten Ortspolizeibehörden

Polizeigliederungen

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Schutzpolizeiposten in Kattowitz, Herbst 1939
Kurt Daluege (2. v.l.) und Adolf von Bomhard (3. v.l.) in der Polizeireitschule Rathenow, 15. Oktober 1940

Im Jahr 1941 wurde die Ordnungspolizei weiter aufgegliedert und umfasste bis Kriegsende die folgenden Polizeiämter.

Schutzpolizei
Die Schutzpolizei war für allgemeine Polizeiaufgaben zuständig und verrichtete ihren Dienst in den Städten und größeren Gemeinden. Es wurde unterschieden zwischen der Schutzpolizei des Reiches (Städte), der Schutzpolizei der Gemeinden (größere Gemeinden) und kasernierter Polizei (ähnliche Aufgaben wie die Gendarmerie, die Polizeiaufgaben in kleinen Gemeinden wahrnahm). Außerdem übernahm sie Verkehrspolizeiaufgaben (Verkehrsgendarmerie) und neben dem Zollgrenzschutz auch die Sicherung der Grenzen.
Verwaltungspolizei
Die Verwaltungspolizei verwaltete die Ordnungspolizei und hatte umfassende Befehlsbefugnis für alle OrPo-Dienststellen. Außerdem war sie Zentralstelle für die Aktensammlung und Befehlsstelle für alle Bereiche der Verwaltungen, die mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung befasst waren, wie Gesundheitspolizei, Gewerbepolizei und Baupolizei.
Verkehrspolizei
Die Verkehrspolizei war neben der Verkehrsgendarmerie zur Überwachung des Verkehrs berufen. Im Gegensatz zur Verkehrsgendarmerie nahm sie ihre Aufgaben hauptsächlich auf Autobahnen wahr und war außerdem für die Aufklärung größerer Verkehrsunfälle zuständig. Außerdem erfüllte sie protokollarische Dienste bei Staatsbesuchen und übernahm, neben den SS-Einheiten, die Begleitung für Führungspersonen des Staates.
Wasserschutzpolizei
Die Wasserschutzpolizei nahm neben den üblichen Wasserschutzpolizeiaufgaben auf Binnengewässern und in Häfen auch Aufgaben auf hoher See als Küstenwache, teils militärisch ausgerüstet, wahr. In Häfen waren ihr SS-Hafensicherungstruppen der Allgemeinen SS unterstellt.
Bahnschutzpolizei
Die Bahnschutzpolizei wurde bevorzugt aus Reserveoffizieren von Angehörigen der Reichsbahn gebildet, die zur Ordnungspolizei abgeordnet wurden. Die Bahnschutzpolizei war teilweise militärisch ausgerüstet und sollte in erster Linie Sabotage an Eisenbahneinrichtungen verhindern. Zusätzlich nahm sie aber auch normale Bahnpolizeiaufgaben wahr.
Landwacht
Die Landwacht wurde 1942 auf Befehl des Reichsführer SS, Heinrich Himmler, als Hilfspolizei ins Leben gerufen. Im Anschluss wurden an allen größeren Gendarmerieposten im Reich Posten der Landwacht aufgestellt. Ihre Mitglieder waren bewaffnet und trugen zur Erkennung eine weiße Armbinde mit dem Schriftzug „Landwacht“. Sie überwachten Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter. Zudem wurde die Landwacht auch bei der Suche nach flüchtigen Kriegsgefangenen eingesetzt. In den städtischen Gebieten übernahm diese Aufgaben die sogenannte „Stadtwacht“. Im Generalgouvernement und den Niederlanden wurden außerdem Landwachtseinheiten der SS aufgestellt. So wurde im November 1942 auf Befehl des SS- und Polizeiführer Lublin, Odilo Globocnik, im Umsiedlerlager Litzmannstadt das 1. SS-Landwacht-Bataillon Zamosc aufgestellt. Und in den Niederlanden befahl der SS- und Polizeiführer Nordwest, Hanns Albin Rauter die Aufstellung der Landwacht Niederlande, die am 11. März 1943 zum SS-Grenadier-Regiment 1 „Landwacht Niederlande“ zusammengefasst wurde.

Feuerschutzpolizei: Im Jahr 1938 wurden auf der Grundlage des Reichsfeuerwehrgesetzes die Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren der Ordnungspolizei unterstellt. Am Höhepunkt des Zweiten Weltkrieges waren unter Aufsicht der Feuerschutzpolizei nahezu zwei Millionen haupt- und ehrenamtliche Feuerwehrleute tätig.

Luftschutzpolizei
Die Luftschutzpolizei war eine Zivilschutzeinrichtung, die ab Juli 1942 der Polizei unterstellt wurde. Sie trat an die Stelle des vorherigen Sicherheits- und Hilfsdienstes, der bis dahin dem Reichsluftfahrtministerium unterstellt war. Die Reorganisation hing im Wesentlichen mit der taktischen Führung der Feuerwehreinheiten während der Bombenangriffe auf Deutschland zusammen, bei der die Unterordnung zu anderen Polizeiverbänden sinnvoll erschien. Die Luftschutzpolizei war in verschiedene Fachsparten unterteilt, deren wichtigsten der Feuerlösch- und Entgiftungsdienst, der Instandsetzungsdienst und der Sanitätsdienst war. Den Kern dieser Einheiten bildeten Angehörige der Feuerschutzpolizeien, Freiwilligen Feuerwehren, der Technischen Nothilfe und des Deutschen Roten Kreuzes, während der Hauptteil der Mannschaften aus dienstverpflichteten Männern, Frauen, Jugendlichen und Ausländern bestand.
Technische Nothilfe
Die Technische Nothilfe (TeNo, TN) wurde bereits im Jahr 1919 gegründet und wurde anfangs hauptsächlich bei „wilden“ Streiks zur Aufrechterhaltung von als lebenswichtig eingestuften Betrieben eingesetzt. Später und bis in die Zeit des Nationalsozialismus hinein verlagerten sich die Aufgaben der Organisation in den Katastrophenschutz sowie den Luftschutz als Teil des Sicherheits- und Hilfsdienstes bzw. der Luftschutzpolizei. 1943 hatte die TN etwa 100.000 Mitglieder. Ab 1938 wurden Einheiten der TN auch für technische Spezialaufgaben im Gefolge der Wehrmacht abkommandiert.
Funkschutz
Der Funkschutz wurde gemeinsam von Angehörigen der SS und der Ordnungspolizei gebildet. Er sicherte Radiosender gegen Sabotage, überwachte das verbotene Abhören von Feindsendern und war auch für die Abwehr von Partisanenangriffen auf Soldatensender zuständig.
Werkschutzpolizei
Die Werkschutzpolizei hatte die Aufgabe, Industriebetriebe gegen Sabotage und Diebstahl zu schützen. Sie nahm den Objektschutz für kriegswichtige Anlagen wahr. Das Personal bestand aus Zivilisten (meist Betriebsangehörige), die der Leitung der Polizei unterstanden und mit Uniformen der Allgemeinen SS ausgestattet waren. An diesen Uniformen wurden aber Abzeichen der Ordnungspolizei und nicht der SS getragen.
Kolonialpolizei
Durch einen Runderlaß Himmlers vom 14. Januar 1941 wurde die Gründung des Kolonialpolizei-Amts im Hauptamt Ordnungspolizei verfügt. Vorgesehen war die Sparte Kolonialpolizei für einen möglichen Einsatz in außereuropäischen Gebieten. Nachweislich wurden die Kolonialpolizeischule Oranienburg und die Kolonialpolizeischule Wien eingerichtet, aber im März 1943 zusammen mit dem Amt aufgelöst.[17]

Die Polizeisparten waren durch Waffenfarben gekennzeichnet, so zum Beispiel die

  • Schutzpolizei des Reichs, Polizei-Generale: hellgrün
  • Schutzpolizei der Gemeinden: bordeauxrot (ab 1942: Hellgrün)
  • Gendarmerie: orange

Rangverhältnisse, Dienstgrade und Uniformen

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Abzeichen der Ordnungspolizei, um 1938. Die Offiziere und Oberinspektoren Schulterstücke mit gelben Rangsternen, alle anderen weiße Rangsterne. Stabsoffiziere die Kragenspiegel mit Kolbenstickerei

Rangverhältnisse und Nomenklatur

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Mit der Abschaffung der Länderhoheit über die Polizei und deren Unterstellung unter das Reich kam es ab Sommer 1936 erstmals in der Geschichte zu einer deutschlandweit einheitlichen Organisation aller Polizeiorgane. Entsprechend berücksichtigte die Reichsbesoldungsordnung vom 1. April 1937 als Novum auch die Dienstgrade der Polizei. Mit dem gleichen Datum erhielt die Polizei reichsweit einheitliche Uniformen und Dienstgrade. Die Polizei des Reiches wurde vielfach nach preußischem Vorbild strukturiert, doch im Laufe der Zeit weiter ausgebaut und wiederholt reformiert.[18]

Die Dienstgrade bis einschließlich Oberinspektor wurden als Polizeibeamte, die Dienstgrade vom Leutnant bis zum General als Polizeioffiziere bezeichnet. Anwärter genossen keinen Beamtenstatus. Die bei der übrigen Beamtenschaft praktizierte Untergliederung in Laufbahngruppen galt zwar nicht bei der Polizei, das Deutsche Beamtengesetz sowie die Besoldungsordnung von 1937 praktizierten aber dennoch eine solche Unterteilung. Demnach gehörten die Beamten bis einschließlich Revier-, Zugs- oder Bezirkswachtmeister zum unteren Dienst (seit März 1939: einfacher Dienst). Die Hauptwachtmeister, Meister und Obermeister zählten zum einfachen mittleren Dienst (seit 1939: mittlerer Dienst). Die Inspektoren und Oberinspektoren waren Angehörige des gehobenen mittleren Dienstes (seit 1939: gehobener Dienst). Sie waren mit dem Leutnant bzw. Oberleutnant gleichauf und galten bei der Gemeindepolizei als Beamte mit Offiziersrang (mit deren Uniform und Abzeichen); bei der Schutzpolizei und Gendarmerie bildeten sie dennoch eine eigene, hinter den Offizieren stehende Dienstgradgruppe (Inspektoren).[19] Die meisten Oberinspektoren wurden nach 1936 zu Offizieren befördert, die übrigen sowie die Inspektoren und Obermeister wurden 1940 zu Revieroffizieren (Schutzpolizei) bzw. Bezirksoffizieren (Gendarmerie) ernannt.[20]

Die kasernierten Einheiten waren in Schutzpolizei-Hunderschaften und Schutzpolizei-Hundertschaftsabteilungen organisiert. Diese hießen ab August 1940 Polizeikompanien bzw. Polizeibataillone.[21] Im September 1939 wurde bei kasernierten Einheiten der Schutzpolizei die Bezeichnung Revier- bzw. Bezirksoberwachtmeister in Zugwachtmeister (sic) geändert. Die bei den kasernierten Einheiten etatisierten Geschäftsführenden Hauptwachtmeister hießen seit April 1941 Kompaniewachtmeister, bei den mot. Gendarmeriekompanien Hauptwachtmeister als Werkmeister. Bei der Wasserschutzpolizei wurde 1944 der Oberst d. WschP. als höchster Dienstgrad eingeführt.[22]

Die Gemeindepolizei (Gem.Pol., seit Juni 1937 Schutzpolizei der Gemeinden – Schp. d Gem.) besaß bis 1937 oberhalb der Ebene des Polizeiinspektors (= Leutnant) noch eigene Dienstgradbezeichnungen, die vom Polizeikommissar (= Oberleutnant) über den Polizeioberkommissar bzw. Polizeioberinspektor (= Hauptmann) bis zum Stadtpolizeidirektor (= Major) reichten. Offizieranwärter hießen dort Kommissaranwärter.[23] Der Rang der Polizeipräsidenten variierte, je nach der Einwohneranzahl, vom Oberstleutnant bis zum General. Bspw. besaß er bei 200.000 bis 500.000 Einwohnern den Rang eines Obersts d. SchP, der Polizeipräsident von Berlin rangierte indes als Generalleutnant bzw. ab 1944 als General d Pol. Ein Teil der Polizeidirektoren und -präsidenten erhielt 1944 die Dienstgradbezeichnungen der Polizeioffiziere, als Stabsoffiziere jedoch nicht mit dem Zusatz ihrer Polizeisparte, sondern wie die Generale mit der Abkürzung d. Pol. Dabei standen Polizeidirektoren und -präsidenten stets um einen Dienstgrad höher als die ihnen unterstellten planmäßigen Kommandeure der Schutzpolizei (KdSchP). Nachdem ab Januar 1943 die Polizeigeneralität die Larischstickerei und die Obersten d. Pol. (mit dem Vergleichsrang eines SS-Oberführers) die bisher getragenen Kapellenlitzen gegen Rangabzeichen nach SS-Muster einzutauschen hatten, erhielten Polizeipräsidenten, deren KdSchP ein Oberst d. SchP. (mit dem Vergleichsrang eines SS-Standartenführers) war, nur noch den Rang eines dem SS-Oberführers ranggleichen Obersts d. Pol., und nicht mehr den Rang eines Generalmajors d. Pol.[24]

Anfang 1937 gab man den Generalmajoren und Generalleutnanten d. SchP. und d. Gend. die Sammelbezeichnung Generale der Ordnungspolizei (d. OP); allein der Chef der Ordnungspolizei führte seit Juni 1936 den ihm persönlich verliehenen Dienstgrad General d. Pol. Ab September 1940 führten dann alle Generalsdienstgrade den Zusatz d. Pol.[25] Ab August 1942, mit Einführung der Kragenspiegel nach SS-Muster bei Generalen und dienstälteren Obersten, trat auch bei letzteren diese Änderung ein; sie rangierten nun SS-Oberführer und Oberst der Polizei.[26]

Bis April 1942 wurde den Dienstgradbezeichnungen der Wachtmeister (SB) und Meister (SB) die jeweilige Sparte vorangestellt (bspw. Gendarmerieoberwachtmeister oder Polizeiobermeister). Seitdem war ihnen, wie zuvor schon bei den Offizieren üblich, das Spartenkürzel nachgestellt (bspw. Hauptwachtmeister d. Gend. oder Meister d. SchP.). Hinsichtlich der Wasserschutzpolizei änderte sich das Kürzel 1942 in d. WSchP., von zuvor d. SW. Die Inspektoren (SB) führten die Bezeichnung Schutzpolizei oder Gendarmerie vor ihrem jeweiligen Dienstgrad (bspw. Schutzpolizeioberinspektor). Bei Offizieren war das Spartenkürzel dem Dienstgrad nachgestellt. Die Beamten der Wasserschutzpolizei führten offiziell die Bezeichnungen der Schutzpolizei, im internen Dienstverkehr wurde das Kürzel „SW“ dem Dienstgrad vorangestellt (bspw. SW-Wachtmeister oder SW-Major).[27]

Im September 1942 wurden die bisherigen Ranggruppen mit ihren Sammelbezeichnungen (SB) unterhalb der Offiziersebene durch Rangklassen nach dem Vorbild der Waffen-SS ersetzt. Das untere Personal gliederte sich nun in Mannschaften bzw. „Männer“ sowie in Unterführer ohne und mit Portepee (o. P. / m. P.). Hinzu kamen die bisherigen Rangklassen der Revier- bzw. Bezirksoffiziere und die der Offiziere, letztere in den drei Ranggruppen der Generale, Stabsoffiziere sowie Leutnante und Hauptleute.[28]

Uniformen und Rangabzeichen

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Bei den Mannschaften und Unterführern folgten die Dienstgradabzeichen ab 1941 annähernd, bei den Offizieren nahezu gänzlich dem militärischen Muster. Die einzelnen Polizeisparten unterschieden sich in den Vorstoßfarben an Uniformrock und Schulterstücken (Gendarmerie orange, Schutzpolizei der Gemeinden weinrot, Schutzpolizei des Reiches grün, Wasserschutzpolizei sandfarben, Feuerschutzpolizei karmesinrot, Generale aller Polizeien grün). Luftschutzpolizei, Bahnschutzpolizei, Postschutz und Technische Nothilfe verwendeten ein stark abweichendes System bei Dienstgraden und Abzeichen.

. Die folgenden Angaben entsprechend dem Stand vom 10. April 1941.

Wachtmeister (SB), Meister (SB) und Inspektoren (SB, ab September 1942: Mannschaften, Unterführer, Revier- bzw. Bezirksoffiziere)

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ohne Abb. Polizei-Anwärter
1 Polizei-Unterwachtmeister
2 Rottwachtmeister
3 Polizei-Wachtmeister
4 Polizei-Oberwachtmeister und Junker OA
5 Revier- (Bezirks-)Oberwachtmeister und Zug-Oberwachtmeister
6 Polizei-Hauptwachtmeister und Oberjunker OA
7 Polizei-Meister
ohne Abb. Polizei-Obermeister (1 Stern, silbrig), Polizei-Inspector (2 Sterne, silbrig), Polizei-Oberinspector (2 Sterne, golden).

In der Grafik oben nicht abgebildet ist der Dienstgrad Polizei-Anwärter. Diesen kennzeichneten abzeichentuchfarbene Schulterklappen ohne weiße Winkelverzierung an der äußeren Plattschnur. Nach sechsmonatiger Dienstzeit legte er am linken unteren Ärmel zusätzlich einen Dienstgradstern an (analog zu dem Heeresdienstgrad Oberschütze oder dem SS-Dienstgrad SS-Mann).

Geschäftsführende Hauptwachtmeister bzw. Kompaniewachtmeister in geschlossenen Polizeiformationen (z. B. Ausbildungsbataillone, Polizei-Hundertschaften) trugen in ihrer Funktion als Kompaniefeldwebel (Spieß) seit 1939 über beiden Ärmelaufschlägen je zwei „Kolbenringe“ aus silberfarbener Unteroffizierslitze, ähnlich den Hauptfeldwebeln der Wehrmacht. Die Bestimmung wurde 1940 auf die Hauptwachtmeister-Diensttuer ausgedehnt.

Die ebenfalls nicht abgebildeten Dienstgrade Polizei-(Gendarmerie-)Obermeister, Schutzpolizei- (Gendarmerie-)Inspektor und Schutzpolizei- (Gendarmerie-)Oberinspektor trugen die Schulterklappen der Polizei-Meister, zusätzlich mit einem bzw. zwei silberfarbenen Rangsternen; der Oberinspektor führte als Besonderheit zwei goldfarbene Rangsterne, wie sie für Offiziere vorgeschrieben waren.

Laut den Anzugsbestimmungen vom 14. Januar 1938 war zum kleinen Dienstanzug sowie zum Gesellschaftsanzug die Schirmmütze (Dienstmütze) vorgeschrieben, ab dem Polizei-(Gendarmerie-)Obermeister aufwärts mit der geflochtenen Silberkordel der Polizei-(Gendarmerie-)Offiziere aus Aluminiumschnur. Nach Ernennung der Obermeister, Inspektoren und Oberinspektoren zu Revieroffizieren erhielten dieses Privileg dann die Meister, ab Januar 1940. Zum allgemeinen Dienstanzug war bei der Wasserschutzpolizei, der Verkehrspolizei sowie bei den motorisierten Verkehrseinheiten der Schutzpolizei die (hier weiße) Dienstmütze ebenfalls obligatorisch, für Schutzpolizei und Gendarmerie aber der Tschako aus Vulkanfiber. Die Verkehrspolizei und die motorisierten Verkehrseinheiten der Schutzpolizei hatten bis 1938 zum allgemeinen Dienst noch einen weißen Tschako getragen, diesen anschließend nur noch zur Parade (Motorradfahrer aber auch hier einen weißen Sturzhelm).[29]

Den Tschako der Wachtmeister (SB), mit ledernem Sturmriemen und der Nationale (Kokarde) aus hohlgeprägtem Blech, trugen die unteren Dienstgrade bis einschließlich Obermeister. Inspektoren (SB) war die zweiteilige, per Haken zu schließende Schuppenkette aus Metall und die Nationale aus Gespinst erlaubt, gleich den Oberjunkern und Offizieren. Die Kette war allgemein aluminiumfarben, nur bei Generalen war sie vergoldet und bei zum Verkehrsdienst eingeteilten Offizieren goldfarben.[30] Dazu bei Paraden, bis einschließlich den Inspektoren (SB), ein schwarzer Rosshaarbusch, für Musiker und Spielleute von roter Farbe (bei Offizieren ein schwarzer Büffelhaarbusch, bei Generalen der Busch aus weißen und schwarzen Hahnenfedern). Ab Januar 1937 dann alle Offiziere einen weißen Büffelhaarbusch, Offizieranwärter (Oberjunker) und Inspektoren einen schwarzen Büffelhaarbusch (so später auch die Revier- bzw. Bezirksoffiziere). Musikleiter im Offiziersrang ab Februar 1940 einen roten Büffelhaarbusch.[31]

Die Kragenspiegel mit Kapellenlitze und das Hoheitsabzeichen der Offiziere führten nur die Dienstgrade vom Inspektor aufwärts, ab 1940 ab dem Revier-(Bezirks-)Leutnant aufwärts. Die Dienstgrade Obermeister bis einschließlich Hauptwachtmeister führten Kragenspiegel mit einer Doppellitze aus mattweißem Aluminium; die Kragenspiegel waren mit einer Kordel aus Metallgespinst eingefasst. Vom Revieroberwachtmeister usw. abwärts war die Doppellitze bei Schupo und Gempo aus braunem, brei der Gend. aus braunem Stoff; die Kragenspiegel ohne Kordeleinfassung. Die Obermeister als Revieroffiziere usw. dann ab Januar 1940 die Offizierskragenspiegel. Ab April 1940 für alle Wachtmeister (SB) die Kragenspiegel nach dem Muster der Meister (SB) und Hauptwachtmeister. Die Patten der Kragenspiegel stets aus Abzeichentuch in der Dienstzweigfarbe, die Litzenspiegel und der Mittelspiegel ebenfalls in Dienstzweigfarbe.[32][33]

Gemäß Runderlass des Reichsministers des Innern (RMdI) vom 30. Dezember 1939 wurden bei der Schutzpolizei des Reiches, bei der Gemeindepolizei sowie bei der Gendarmerie den Dienstgraden Obermeister und Schutzpolizei-/Gendarmerie-/Gemeindepolizei-Inspektor die Anrede „Leutnant“ bzw. „Oberleutnant“ zugebilligt. Entsprechend war ihnen das Tragen von deren Uniform erlaubt. Analog galt die Regelung für die wenigen im Dienst verbliebenen Schutzpolizei (etc.)-Oberinspektoren, die den Dienstgrad Revier- bzw. Bezirkshauptmann erhielten. Gleichzeitig wurde den Polizei- (Gendarmerie-)Meistern die silberne Offiziersmützenkordel genehmigt.

Obermeister und Schutzpolizei (etc.)-Inspektoren bzw. -Oberinspektoren waren rangälter als die im Lebensalter jüngeren Offiziere gleichen Dienstgrades. Nach mindestens fünf Jahren im Dienstgrad, nicht aber vor dem 50. Lebensjahr, stand Inspektoren Anrede und Uniform des Hauptmanns zu. Entsprechende Anträge waren auf dem Dienstweg an den RMdI zu stellen. Die beamten- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen für die Obermeister, Inspektoren und Oberinspektoren blieben indessen unberührt.

Per Runderlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 4. Juli 1940 änderte sich die Bezeichnung dieser drei Dienstgrade letztmals, nämlich in Revier-Leutnant (bei der Gendarmerie als Bezirks-Leutnant), Revier-(Bezirks-)Oberleutnant und Revier-(Bezirks-)Hauptmann. Gleichzeitig waren auf den Schulterstücken die silberfarbenen Rangsterne der Unterführer gegen die goldfarbenen Rangsterne der übrigen Offiziere auszutauschen.

Optisch unterschieden sich die Revier- bzw. Bezirksoffiziere von den sonstigen Offizieren fortan nur noch anhand einer, unter den Schulterstücken getragenen, zusätzlichen Tuchunterlage aus Besatztuch. Das Besatztuch war bei den meisten Dienstzweigen dunkelbraun, bei der Gendarmerie aber mittelbraun; bei der Wasserschutzpolizei war die zusätzliche Tuchunterlage aus marineblauem Grundtuch. Die zusätzliche Tuchunterlage lag auf einer etwas breiteren Tuchunterlage in Dienstzweigfarbe, wie sie bei den Schulterstücken der übrigen Offizieren, vom Leutnant aufwärts, üblich war. Ab September 1942 war die zusätzliche Tuchunterlage dienstzweigübergreifend dunkelbraun, nur bei der Wasserschutzpolizei blieb sie blau. Die sonstigen Paspelierungen sowie das Abzeichentuch der Kragenspiegel waren ebenfalls Dienstzweigfarbe ausgeführt.

Gegen Kriegsende waren die Revier- und Bezirksoffiziere den Kriegsoffizieren der Wehrmacht gleichgestellt.

Wegen der Verbindung beider Ämter Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei wurde für den Chef der Deutschen Polizei kein eigener Kragenspiegel eingeführt.

Kurt Daluege in der Uniform eines Generals der preußischen Landespolizei (1933)
Generale und Offiziere der Ordnungspolizei 1936–1945 im Vergleich mit der SS
Polizeidienstrang Dienstrang – SS Schulterstück 1936–1942 1942–1945
Chef der Deutschen Polizei und Reichsführer SS
Generaloberst der Polizei
ab 1942: SS-Oberstgruppenführer und Generaloberst der Polizei
SS-Oberst-Gruppenführer
General der Polizei
ab 1942: SS-Obergruppenführer und General der Polizei
SS-Obergruppenführer
Generalleutnant der Polizei
ab 1942: SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei
SS-Gruppenführer
Generalmajor der Polizei
ab 1942: SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei
SS-Brigadeführer
Oberst d. SchP. / d. Gend. usw.
ab 1942: SS-Oberführer und Oberst der Polizei (!)
SS-Oberführer
(zwei goldene Eichenlaubblätter
auf grünem Abzeichentuch)
Oberst d. SchP. / d. Gend. usw. SS-Standartenführer
Oberstleutnant d. SchP. / d. Gend usw. SS-Obersturmbannführer
Major d. SchP. / d. Gend usw. SS-Sturmbannführer
Hauptmann d. SchP. / d. Gend usw.
  • Revier-Hauptmann (Schutzpolizei)
  • Bezirks-Hauptmann (Gendarmerie)
SS-Hauptsturmführer
Oberleutnant d. SchP. / d. Gend usw.
  • Revier-Oberleutnant (Schutzpolizei)
  • Bezirks-Oberleutnant (Gendarmerie)
SS-Obersturmführer
Leutnant d. SchP. / d. Gend usw.
  • Revier-Leutnant (Schutzpolizei)
  • Bezirks-Leutnant (Gendarmerie)
SS-Untersturmführer

Generale und Generaloberste gab es nur bei der Schutzpolizei des Reiches und der Feuerschutzpolizei (FSchP.). Chef der Deutschen Polizei war eine Dienststellung innerhalb des Reichsministerium des Innern. Die in der Grafik gezeigten grünen Kragenspiegel der Offiziere vom Oberst abwärts verweisen auf die Schutzpolizei des Reiches. Die Kragenspiegel der Schutzpolizei der Gemeinden waren weinrot, jene der Gendarmerie orange, die motorisierten Gendarmerie trug weiße Kragenspiegel, die Feuerschutzpolizei karmesinrote. Die Kragenspiegel der Generale waren stets grün, unabhängig vom Dienstzweig. Beamte im Generalsrang führten graue Kragenspiegel mit goldener Larischstickerei; die 1942 eingeführten Kragenspiegel nach SS-Muster waren indes auch bei ihnen grün. Gleiches galt für entsprechende Sanitäts- und Veterinäroffiziere.

Dienstgradangleichung zwischen Polizei und SS

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Im Zusammenhang mit der erstrebten Verschmelzung von Polizei und SS sollten Polizisten verstärkt zum freiwilligen Eintritt in die SS bewegt werden. Die der SS beigetretenen Beamten führten im Zuge einer sogenannten Dienstgradangleichung künftig neben ihrem Polizei-Dienstgrad den entsprechenden SS-Dienstgrad. Die Zuordnungen wurden mehrfach geändert, da es bei der Polizei mehrfach zu Umbenennungen und Heraufstufungen insbesondere der Wachtmeister-Dienstgrade kam. Im April 1941 avancierte beispielsweise der Dienstgrad Polizeiwachtmeister von einem Mannschaftsrang zu einem Unterführerrang.

Dienstgradvergleich von Sicherheitspolizei, Ordnungspolizei (Verwaltung, allgemeiner Dienst) und Schutzstaffel (SS)
(Stand: 10. April 1941 bis 8. Mai 1945)
Dienstgrade Sicherheitspolizei Dienstgrade Ordnungspolizei
(Verwaltungsdienst)
Dienstgrade Ordnungspolizei
(Allgemeiner Dienst)
Dienstgrade
Allgemeine SS
Männer (Mannschaften)
Kriminalassistentenanwärter im Vorbereitungsdienst Anwärter SS-Anwärter
Anwärter (nach sechsmonatiger Dienstzeit) SS-Mann
Unterwachtmeister SS-Sturmmann
Rottwachtmeister SS-Rottenführer
Unterführer (Unteroffiziere)
Kriminalassistentenanwärter Amtsgehilfe
Botenmeister
Hausmeister
Wachtmeister SS-Unterscharführer
a.p. Kriminalassistent (außerplanmäßige Stelle) a.p. Polizeiassistent Oberwachtmeister SS-Scharführer
Kriminalassistent Polizeiassistent
Polizeigefängnisoberwachtmeister
Revier-Oberwachtmeister (Schutzpolizei)
Bezirks-Oberwachtmeister (Gendarmerie)
Zugwachtmeister
(geschlossene Polizei-Einheiten)
Junker
SS-Oberscharführer
Kriminaloberassistent Polizeigefängnishauptwachtmeister Hauptwachtmeister
Oberjunker
SS-Hauptscharführer
[Kriminalsekretär] [Polizeisekretär] Meister SS-Sturmscharführer
Obermeister (wie Meister, zusätzlich 1 Silber-Rangstern)
Inspektor (wie Meister, zusätzlich 2 Silber-Rangsterne)
Oberinspektor (1936–1939; wie Meister, zusätzlich 2 Gold-Rangsterne)
Führer (Offiziere)
Kriminalsekretär
Hilfskriminalkommissar
Kriminalkommissar auf Probe / zur Prüfung
Polizeisekretär
Kanzleisekretär
technischer Obersekretär
a.p. Polizeiinspektor
Revier-Leutnant
Leutnant der Polizei
SS-Untersturmführer
Kriminalobersekretär
Kriminalinspektor
a.p. Kriminalkommissar
Polizeiobersekretär
Polizeiinspektor (auch mit Zulage)
Assessor
Ministerialregistrator
Revier-Oberleutnant
Oberleutnant der Polizei
SS-Obersturmführer
Kriminalkommissar
a.p. Kriminalrat
Polizeioberinspektor
a.p. Polizeirat
a.p. Amtmann
Regierungsassessor
Revier-Hauptmann
Hauptmann der Polizei
SS-Hauptsturmführer
Kriminalrat
Kriminaldirektor
Regierungs- und Kriminalrat
Polizeirat
Amtmann
Amtsrat
Regierungsrat
Major der Polizei SS-Sturmbannführer
Oberregierungs- und Kriminalrat Oberregierungsrat Oberstleutnant der Polizei SS-Obersturmbannführer
Regierungs- und Kriminaldirektor
Reichskriminaldirektor
Regierungsdirektor
Ministerialrat
Oberst der Polizei SS-Standartenführer
Höhere SS- u. Polizeiführer (Generäle)
??? Ministerialdirigent Generalmajor der Polizei und SS-Brigadeführer SS-Brigadeführer
??? Ministerialdirektor Generalleutnant der Polizei und SS-Gruppenführer SS-Gruppenführer
  1. Insbesondere Polizeioffiziere hatten sich bei ihrer Neueinstellung drei Jahre auf einer außerplanmäßigen Stelle zu bewähren, bevor sie endgültig in das Beamtenverhältnis berufen und in die nächsthöhere Besoldungsgruppe (unter Beibehaltung des bisherigen Dienstgrades!) befördert wurden. Bis dahin führten sie zur Amtsbezeichnung den Vorsatz „a.p.“, etwa „a.p. Kriminalrat“ beim außerplanmäßigen Kriminalrat.
  2. Nicht miteinander zu verwechseln sind die Amtsbezeichnungen „Schutzpolizei- (Gendarmerie-)Inspektor“ (mittlerer Dienst, ab 30. Dezember 1939 „Revier-Oberleutnant“) und „Polizei-Inspektor“ (gehobener Verwaltungsdienst).

Dazu auch Ministerialblatt[34]

Laufbahnen im Sicherheits- und Hilfsdienst, Luftschutzwarndienst bzw. bei der Luftschutzpolizei

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Mannschaften und Unterführer

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  • Luftschutz-Mann
  • Truppführer
  • Gruppenführer
  • Hauptgruppenführer
  • Stabsgruppenführer
  • Sicherheits- und Hilfsdienst (bis 1942) und Luftschutzpolizei (ab 1942)
    • Zugführer (entspricht Leutnant)
    • Oberzugführer
    • Bereitschaftsführer
    • Abteilungsführer
  • Luftschutzwarndienst (bis 1942)
    • Zugführer
    • Oberzugführer
    • Warnzentraleführer
    • Warnzentraleoberführer
    • Abteilungsführer

Laufbahnen in der Technischen Nothilfe

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Mannschaften und Unteroffiziere

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  • Anwärter der Technischen Nothilfe
  • Unterwachtmeister der Technischen Nothilfe
  • Rottwachtmeister der Technischen Nothilfe
  • Wachtmeister der Technischen Nothilfe
  • Oberwachtmeister der Technischen Nothilfe
  • Zugwachtmeister der Technischen Nothilfe
  • Hauptwachtmeister der Technischen Nothilfe
  • Bereitschaftsleiter der Technischen Nothilfe
  • Meister der Technischen Nothilfe
  • Zugführer der Technischen Nothilfe
  • Oberzugführer der Technischen Nothilfe
  • Bereitschaftsführer der Technischen Nothilfe
  • Abteilungsführer der Technischen Nothilfe
  • Oberabteilungsführer der Technischen Nothilfe
  • Landesführer der Technischen Nothilfe
  • Stellvertretender Reichsführer der Technischen Nothilfe
  • Reichsführer der Technischen Nothilfe

Überführung von Polizeibeamten in die Feldgendarmerie

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ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wurden zahlreiche Beamte der Ordnungspolizei in die Feldgendarmerie der Wehrmacht überführt: Dienstgradfestsetzung
Dienstgrad in der Ordnungspolizei (Orpo) Dienstgrad in der Feldgendarmerie (FG)
Wachtmeister Unteroffizier der FG
Oberwachtmeister Feldwebel der FG
Revier-Oberwachtmeister (Schutzpolizei)
Bezirks-Oberwachtmeister (Gendarmerie)
Oberfeldwebel der FG
Hauptwachtmeister
Hauptwachtmeister (mit mehr als 12 Dienstjahren) Stabsfeldwebel der FG
Meister Leutnant der FG
Obermeister
Inspektor Oberleutnant der FG

Die Offiziere der Ordnungspolizei wurden unter Beibehaltung ihrer Dienstgradbezeichnung, aber mit dem Zusatz „der Feldgendarmerie“, in die Feldgendarmerie übernommen. Die Feldgendarmerie der Kriegsmarine hieß Marine-Küstenpolizei.

Die Feldgendarmerie zählte zu den Ordnungstruppen der Wehrmacht, die Feldgendarmen trugen daher Uniform und Dienstgradabzeichen des Heeres mit der Waffenfarbe orange. Charakteristisch war der im Dienst an einer Metallkette getragene Ringkragen („Kettenhunde“); das aufgebrachte Hoheitsabzeichen, der schwarz unterlegte Schriftzug „Feldgendarmerie“ (in „Frakturbuchstaben“) und die beiden Knöpfe in den Ecken waren leuchtfarben lackiert. Die Waffengattung war ferner an zwei Abzeichen am linken Ärmel zu erkennen: Den Unterarm schmückte ein brauner Ärmelstreifen mit der Schriftzug „Feldgendarmerie“ aus eingewebten aluminiumfarbenen Fraktur-Buchstaben; am Oberarm war zudem das Hoheitsabzeichen der deutschen Polizei in der Waffenfarbe orange befestigt.

Jeder Armee war ein Feldgendarmerie-Bataillon zugeteilt, jeder Division ein Feldgendarmerie-Trupp aus 3 Offizieren, 30 Unteroffizieren und 31 Mannschaften. Jeder Trupp verfügte über 6 Motorräder (Kräder), 4 schwere Fahrzeug-Gespanne, 17 VW-Kübelwagen, zwei Pkw (2 t) und 2 Lkw (3 t). Das Kfz-Kennzeichen war „Pol“ (für Polizei), und nicht WH (Wehrmacht – Heer); WL (Wehrmacht – Luftwaffe) oder WM (Wehrmacht – Marine).

Neben der Feldgendarmerie wurden später auch sogenannte Feldjägerbataillone aufgestellt; diese trugen die weiße Waffenfarbe der Infanterie.

  • Hans Joachim Neufeldt, Jürgen Huck, Georg Tessin: Zur Geschichte der Ordnungspolizei 1936–1945. Schriften des Bundesarchives Heft 3, 1957.
  • Georg Tessin, Norbert Kannapin, Brün Meyer: Waffen-SS und Ordnungspolizei im Kriegseinsatz 1939–1945: Ein Überblick anhand der Feldpostübersicht, Osnabrück, 2000.
  • Christopher Browning, Jürgen Peter Krause: Ganz normale Männer. 3. Aufl. Rowohlt, Hamburg 1999, ISBN 3-499-60800-6.
  • Hans Buchheim: SS und Polizei im NS-Staat. Staatspolitische Schriftenreihe 13 (Sammlung über Recht des Nationalsozialismus), Studiengesellschaft für Zeitprobleme, Duisdorf 1964.
  • Wolfgang Curilla: Die deutsche Ordnungspolizei und der Holocaust im Baltikum und in Weißrußland 1941–1944. 2. Aufl. Schöningh, Paderborn 2006, ISBN 3-506-71787-1.
  • Wolfgang Curilla: Die deutsche Ordnungspolizei im westlichen Europa 1940–1945. Schöningh, Paderborn 2020, ISBN 978-3-506-70169-5.
  • Dieter Deuster: Deutsche Polizei-Uniformen 1936–1945, Motorbuch Verlag, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-613-03105-0.
  • Ingo Löhken: Die Polizei-Uniformen in Preußen 1866–1945. Monarchie, Weimarer Republik, Drittes Reich. Podzun-Pallas, Friedberg 1986, ISBN 3-7909-0267-5.
  • Stefan Klemp: Freispruch für das „Mord-Bataillon“. Die NS-Ordnungspolizei und die Nachkriegsjustiz. LIT Verlag, Münster 1998, ISBN 3-8258-3994-X.
  • Stefan Klemp: „Nicht ermittelt“. Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz. Ein Handbuch. 3., korrigierte, erweiterte und überarbeitete Auflage, Metropol, Essen 2022, ISBN 978-3-86331-588-7.
  • Heiner Lichtenstein: Himmlers grüne Helfer. Die Schutz- und Ordnungspolizei im „Dritten Reich“. Bund-Verlag, Köln 1990, ISBN 3-7663-2100-5.
  • Philippe Müller: Polizisten oder „Polizeisoldaten“. Planung und Einsatz der Ordnungspolizei während des Dritten Reiches, Frankfurt am Main (Verlag für Polizeiwissenschaft Prof. Dr. Clemens Lorei) 2019 (Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte e. V./Deutsche Gesellschaft für Polizeigeschichte Band 23). ISBN 978-3-86676-567-2
  • Philip Nix, Georges Jerome: The Uniformed Police Forces of the Third Reich. Leandoer and Ekholm, Stockholm 2006, ISBN 91-975894-3-8.
  • Markus Roth, Annalena Schmidt: Judenmord in Ostrów Mazowiecka: Tat und Ahndung. Metropol, Berlin 2013, ISBN 978-3-86331-120-9, S. 141.
  • Daniel Schmidt: Schützen und Dienen. Polizisten im Ruhrgebiet in Demokratie und Diktatur 1919–1939. Klartext, Essen 2008, ISBN 978-3-89861-929-5.
  • Polizeisoldaten aus dem Befehlsbereich des Höheren SS- und Polizeiführers Main in Nürnberg im Krieg 1939/1942–1945, in: Szkice archiwalno-historyczne 16 (2019), S. 123–158 (ISSN 1508-275X) katowice.ap.gov.pl.
  • Friedrich Wilhelm: Die Polizei im NS-Staat. Die Geschichte ihrer Organisation im Überblick. 2. Aufl. Schöningh, Paderborn 1999, ISBN 3-506-77513-8.
  • Deutsche Hochschule der Polizei, Münster; Florian Dierl; Mariana Hausleitner; Martin Hölzl; Andreas Mix (Hrsg.): Ordnung und Vernichtung: Die Polizei im NS-Staat. Sandstein Verlag, Dresden 2011, ISBN 978-3-942422-20-8.
Commons: Ordnungspolizei – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. siehe auch Erlass über die Einsetzung eines Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 17. Juni 1936 (RGBl. I S. 487)
  2. Der Ausführungserlass Himmlers zur Schaffung der zwei Hauptämter datiert vom 26. Juni 1936, Erl.d.RMdI. v. 25.6.1936 – Z HB 139/110 bzw. Geschäftsverteilung und Geschäftsverkehr des Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern RdErl. des RFSSuChdDtPol.im RMdI. vom 26. Juni 1936 O/S Nr. 3/36
  3. Philippe Müller: Polizisten oder „Polizeisoldaten“. Planung und Einsatz der Ordnungspolizei während des Dritten Reiches. Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt a. M. 2019, S. 55f.
  4. Georg Tessin: Die Stäbe und Truppeneinheiten der Ordnungspolizei im 2. WK in: Neufeldt, Huck, Tessin, Zur Geschichte der Ordnungspolizei 1936–1945, Schriftenreihe des Bundesarchivs 3, Teil II, Koblenz 1957, Seite 13
  5. Rudolf ABSOLON, Schriften des Bundesarchivs, Die Wehrmacht im Dritten Reich, Band V, 1988, Seite 384
  6. Derselbe, Seite 15
  7. Derselbe, Seite 24
  8. Derselbe, Seite 12
  9. Derselbe, Seite 14f.
  10. Christopher Browning: Ganz normale Männer. Das Reserve-Polizei-Bataillon 101 und die 'Endlösung' in Polen, Reinbek 1993, S. 23–27
  11. Tessin, Seite 30, 31
  12. Wolf-Arno Kropat: Reichskristallnacht. Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, Wiesbaden 1997, ISBN 978-3-921434-18-5, S. 216.
  13. Judendeportation: Historiker entdeckt erschütternden NS-Polizeibericht. In: Spiegel Online. 9. Mai 2012, abgerufen am 9. Juni 2018.
  14. Michael Mücke: Ein Düsseldorfer Nazi in Polizeiuniform bewachte den Todeszug. In: nrz.de. 10. Mai 2012, abgerufen am 11. Februar 2024.
  15. Wolfgang Curilla: Die deutsche Ordnungspolizei und der Holocaust im Baltikum und in Weißrussland. 1941–1944. (= Teil von: Anne-Frank-Shoah-Bibliothek). 2., durchges. Auflage. Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2006, ISBN 3-506-71787-1.
  16. Christopher Browning: Ganz normale Männer. Das Reserve-Polizeibataillon 101 und die „Endlösung“ in Polen. Übersetzt von Jürgen Peter Krause, Rowohlt, Reinbek 1993.
  17. Deuster, S. 25.
  18. Löhken, Polizei-Uniformen in Preußen, S. 37
  19. Deuster, Polizei-Uniformen, S. 29
  20. Deuster, Polizei-Uniformen, S. 31
  21. Deuster, Polizei-Uniformen, S. 23
  22. Deuster, Polizei-Uniformen, S. 32
  23. Deuster, Polizei-Uniformen, S. 32–33
  24. Deuster, Polizei-Uniformen, S. 39
  25. Deuster, Polizei-Uniformen, S. 36
  26. Deuster, Polizei-Uniformen, S. 129, 136, 152, 153
  27. Deuster, Polizei-Uniformen, S. 32–33
  28. Deuster, Polizei-Uniformen, S. 30
  29. Löhken, Polizei-Uniformen in Preußen, S. 132–144
  30. Deuster, Polizei-Uniformen, S. 128
  31. Deuster, Polizei-Uniformen, S. 72
  32. Deuster, Polizei-Uniformen, S. 148
  33. Löhken, Polizei-Uniformen in Preußen, S. 41
  34. Ministerial-Blatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern, 5. (101.) Jahrgang (1940), Seite 46 (Memento vom 7. September 2007 im Internet Archive)