Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2019/10

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Urheberrecht - Public Domain - Textlänge

http://libraryofbabel.info/ ist eine Bibliothek von allen möglichen Zeichenkombinationen (a-z, ",", ".", " ") bis 3200 Zeichen. Damit sind alle Werke in lateinischer Schrift (ohne Sonderzeichen) ein Vollplagiat von dort.

„Fügt ein Computerprogramm aufgrund eines Algorithmus verschiedene Wörter zusammen, ist ein entsprechendes Buch nicht durchs Urheberrecht geschützt.“

https://www.urheberrecht.de/text/

Somit sind Texte bis 3200 lateinischen Zeichen meiner Meinung nach sicher in der Public Domain (~Algemeingut,~Gemeinfreiheit). Wenn man ein Wörterbuch hinzuziehen, würde bei gleicher Festplattengröße die Anzahl der Zeichen noch weiter steigen. Natürlich könnte man argumentieren die Auswahl der Seite macht den Urheberrechtlichen Schutz. Aber dann wäre die Dissertation von Guttenberg vermutlich auch ein eigenes unabhäniges Werk.

Jedoch https://www.ra-plutte.de/rechtlicher-schutz-von-slogans/ behandelt unter anderem wann Slogans einen urheberrechtlichen Schutz haben und erwähnt Slogans mit 40 Zeichen.

Da wenige Sonderzeichen und Groß-Klein-schreibung meiner Meinung das Werk nicht deutlich erhöhen (könnte man ja mit einem Algorithmus rückrechnen oder ü mit ue ersetzen) kann man sagen, dass Texte bis 3000Zeichen keinen Urheberrechtlichen Schutz haben können?

Hintergrund: Es gibt Lehrveranstaltungen in der Wikiversity (bei denen ich involviert bin), bei der man einen Wikipedia-Artikel schreiben soll, ich bin der Meinung ein Quelltext unter 3000 Zeichen, stellt keine schöpferische Leistung dar und etwas was keine schöpferische Leistung hat kann man auch nicht benoten. (Abgesehen von Artikel wo man wirklich nicht mehr schreiben kann.) Deshalb wollte ich da mal eine fachkundige Meinung dazu haben.

 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 18:36, 10. Okt. 2019 (CEST)

Hallo @JoKalliauer:. Derzeit versteh ich den Sinn dieser Seite nicht, die lediglich irgendwelche aneinandergehauenen Buchstaben (weder sinnvolle Wörter noch irgendwelche Werke) anzeigt. Zunächst musst du zwischen Länge des Quelltextes und des sichtbaren Textes unterscheiden. Du kannst hunderte Formatierungen drin haben ohne einen Werk zu erschaffen, du kannst genausolangen Quelltext ohne Formatierungen haben, der jedoch ein geschütztes Werk darstellt. Es kommt immer auf die Eigentümlichkeit an, auf die Besonderheit, auf das kreative. Eine reine nüchterne Wiedergabe von Fakten kann seitenlang ungeschützt bleiben, ein einziger kreativer Satz hingegen ist geschützt. Daher: eine pauschale Grenze gibt es nicht, und es hängt nicht vom Quelltext, sondern vom Inhalt (bzw. sichtbaren Text) ab. Wie lang 3000 Zeichen in der Wikiwelt sind, weiß ich gerade auch nicht. Gibt's für sowas 'ne Suche? --Quedel Disk 21:01, 10. Okt. 2019 (CEST)
(BK) Nein. Auch kurze Texte können urheberrechtlichen Schutz genießen. Du hast mit Slogans schon ein Beispiel genannt. Ein weiteres sind Gedichte – Herman Hesses Stufen ist zweifelsfrei geschützt, obwohl es nur 934 Zeichen umfasst (und in der library of babel enthalten ist). Dass ein Text schonmal automatisch generiert wurde, ändert nichts an der geistigen Schöpfung beim Schreiben.
Zum Hintergrund: Meiner Meinung nach hat eine Benotung nichts mit dem urheberrechtlichen Schutz zu tun. Es ist natürlich schwer, das ohne Kontext zu bewerten, aber grundsätzlich kann auch ein einfacher, nicht schutzfähiger Artikel zeigen, ob Lernziele wie das Beherrschen der Wikisyntax und die Kenntnis der Artikelstruktur erreicht wurden und somit benotet werden. – ireas (Diskussion) 21:04, 10. Okt. 2019 (CEST)
@Quedel: Zwei Wikipedia-Beispiele: Diese Artikelversion umfasst laut wc 2810 Zeichen, diese 3016. Das erste Beispiel geht eher in Richtung nicht schutzfähig, das zweite eher in Richtung schutzfähig. Jedenfalls lässt sich das nicht pauschalisieren, zumal es auch vom Umfang der Formalia (Kategorien, Personendaten, Infoboxen etc.) abhängt. Wie oben geschrieben, halte ich das auch gar nicht für relevant. – ireas (Diskussion) 21:15, 10. Okt. 2019 (CEST)
Für mich passt es nicht zusammen, dass 1:1 der gleiche Text einmal vom Computer generiert wurde ( https://libraryofbabel.info/bookmark.cgi?ocnmb,l210 ) und einmal vom einmal vom Menschen ( https://hhesse.de/gedichte/stufen/ ) und dann DAS IDENTE WERK einmal geschützt ist und einmal nicht. Natürlich geht bei der Schöpfungshöhe auch masgeblich ein wie es erstellt wurde. Aber es ist doch nicht mein Kaffee, dass Hermann Hesse es "umständlich" gemacht hat. Wenn ich jedoch nur das Ergebnis verwende dann kann ich mir aussuchen welche Quelle ich nehme dann kopiere ich doch einfach den gemeinfreien Text von https://libraryofbabel.info/bookmark.cgi?ocnmb,l210 und darf das beliebig verbeiten? Mit meiner eigenen geistigen Leistung kann ich Zeilenumbruche und groß- und kleinschreibung ergänzen und dann ist es meine eigene schöpferische Leistung die ich komerziell verbeite?
@Ireas: Wenn etwas in der Public Domain ist ist es urheberrechtlich erlaubt zu behaupten man selbst wäre der Autor und wenn es unter der Schöpfungshöhe ist, dann gibt es keinen Urheber, somit kann es auch kein Plagiat sein. Wie soll man etwas bewerten was keine geistige Schöpferhöhe hat, es ist doch nichts mehr da was man noch bewerten könnte?
 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 21:37, 10. Okt. 2019 (CEST)
Die urheberrechtliche Situation der Library of Babel zu diskutieren, führt hier zu weit. Zu deinem Beispiel: Nur weil du nicht geschützte Bestandteile kombinierst, heißt das nicht, dass das Ergebnis nicht geschützt wäre. Viele Werke der modernen Kunst kannst du ganz einfach aus freien Bestandteilen nachbauen – dennoch ist das Endwerk geschützt. Ähnlich verhält es sich bei dem Gedicht.
Das Urheberrecht entspringt der geistigen Schöpfungsleistung – egal, ob das Ergebnis auch „einfacher“ hätte erreicht werden können. Es ist sogar möglich, dass zwei Urheber das gleiche Werk unabhängig voneinander schöpfen und dadurch getrennte Urheberrechte an denselbem Werk entstehen (Doppelschöpfung).
Zur Bewertung: Wie gesagt ist es schwer, das ohne Kontext zu beantworten. Jedoch ist zum Beispiel „Korrektes Kategorisieren von Wikipedia-Artikeln“ ein nicht-triviales Lernziel, das durchaus bewertet werden kann, auch wenn dabei kein urheberrechtlich geschütztes Werk entsteht. Was aus wissenschaftlicher Sicht ein Plagiat ist, hat auch nicht unbedingt etwas mit dem Urheberrecht zu tun – man kann zum Beispiel auch gemeinfreie Texte oder gar sich selbst plagiieren.
Abschließend nochmal der Hinweis, dass dieses Forum nur für Fragen mit Projektbezug gedacht ist, nicht für allgemeine urheberrechtliche Diskussionen. – ireas (Diskussion) 22:25, 10. Okt. 2019 (CEST)
@JoKalliauer: Natürlich kannst Du ne Datenbank von allen möglichen Kombinationen von 5000 Zeichen mit einem Computer erstellen. Sie ist nicht geschützt. Nun willst Du einen Text daraus als freies Werk verscherbeln. Dafür musst Du aber die Stelle in der Datenbank angeben. Was du dafür angibst ist dann aber (wenn Du die Datenbank kennst) urheberrechtlich "geschützt". Das wäre sozusagen der Schlüssel (Kryptologie) (Schlüssel (Datenbank)), die Datenbank der Geheimtext, das Werk der Klartext (Kryptographie). Habitator terrae Erde 21:52, 10. Okt. 2019 (CEST)

Diese Website ist offenbar inspiriert von Borges' schöner Erzählung Die Bibliothek von Babel. Aber auch wenn sie theoretisch jeden denkbaren Text generieren kann, so glaube ich doch nicht, dass diese Spielerei das Ende des Konzepts der Schöpfungshöhe ist. Gestumblindi 22:31, 10. Okt. 2019 (CEST)

Für mich ausreichend diskutiert, danke für eure Inputs und eure Sichtweisen erledigtErledigt  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 22:36, 10. Okt. 2019 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von:  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 06:18, 12. Okt. 2019 (CEST)

In der EN-Wikie wird dieses Wappen verwendet. Kann das auch in der DE-Wiki verwendet werden? Oder gart auf Commons geladen werden?--Calle Cool (Diskussion) 08:37, 1. Okt. 2019 (CEST)

Das Logo wird dort als "Fair Use" benutzt, was hier und auf Commons nicht möglich ist. Also leider nein. Gruß --195.145.170.185 13:01, 1. Okt. 2019 (CEST)
Hier lokal kannst du es hochladen. Commons würde ich aber nicht empfehlen. -- Chaddy · D 14:12, 1. Okt. 2019 (CEST)

Guten Abend!

Darf man einfach ein Bild https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Karl_Hagemann.jpg von der Seite einer Person (http://www.karl-hagemann.de/) kopieren und es als sein eigenes Werk auf Commons hochladen? Viele Grüße--Schlaumpi (Diskussion) 00:41, 12. Okt. 2019 (CEST)

Ein fremdes Werk als eigenes Werk bezeichnen? Warum sollte man das tun? Warum sollte das erlaubt sein? Der Urheber hat nach § 13 S. 1 UrhRG das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft. --Lapp (Diskussion) 09:56, 12. Okt. 2019 (CEST)

Ist schon gelöscht. --Túrelio (Diskussion) 11:31, 14. Okt. 2019 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gestumblindi 13:21, 14. Okt. 2019 (CEST)

Heinrich Ernst Kromer

Der Maler Heinrich Ernst Kromer ist am 5. Mai 1948 gestorben. Damit sind die Urheberrechte an seinen Werken seit Anfangs diesen Jahres abgelaufen. Es gibt im Internet eine Reihe von eingescannten Bildern, z. B. auf der Seite der Heinrich-Ernst-Kromer-Gesellschaft, aber auch auf anderen Seiten (z. B. hier). In der Regel wird dort das Copyright für sich reklamiert bzw. für diejenigen, die die Reproduktion angefertigt haben. Kann man jetzt eigentlich solche Scans aus dem Internet auf Commons hochladen, oder sind diese Scans geschützt (Stichwort Reiß-Engelhorn-Museum)? --Holder (Diskussion) 11:52, 2. Okt. 2019 (CEST)

Bei deinen Beispielen handelt es sich wohl nicht um Scans, sondern um Fotografien (Gemälde werden üblicherweise nicht eingescannt). Auf Commons werden solche Reproduktionen gemäss den dortigen Richtlinien akzeptiert, selbst wenn sie aus einem Land (wie Deutschland) stammen, in dem sie unter Umständen geschützt sind:

„Der Fall Bridgeman gilt nur in den USA. Andere Rechtsordnungen können abweichende rechtliche Ansätze aufweisen. Insbesondere in England, Wales, Spanien, in Nordeuropa und Taiwan besteht die Auffassung, dass originalgetreue Abbildungsfotografien dem jeweiligen Urheberrechtsschutz unterliegen, entweder weil das anwendbare Recht sie als 'originell' betrachtet oder weil sie dem besonderen "einfachen Lichtbildschutz"-unterliegen. (Siehe Commons:Nachverwendung von PD-Art Fotografien für weitere Informationen.)

Dennoch können nach den Commons-Richtlinien "originalgetreue" Fotografien zweidimensionaler gemeinfreier Kunstwerke, auch wenn die bloße Abbildung dem örtlich anwendbaren Urheberrecht des Ursprungslandes unterliegt mit {{PD-Art}} gekennzeichnet werden.

Das ist eine seltene Ausnahme von der Commons-Richtlinie, nach der alle Bilder sowohl in den USA als auch im jeweiligen Herkunftsland frei von Urheberrechten sein müssen. Beachte dass diese Ausnahme nur das Urheberrecht der Abbildung betrifft. Das zugrundeliegende Werk muss in jedem Fall in den USA und dem Ursprungsland gemeinfrei sein.“

Auf Commons würde dir also niemand entsprechende Uploads weglöschen, aber das heisst nicht, dass keine rechtlichen Probleme drohen - siehe den von dir selber erwähnten Fall Reiss-Engelhorn. Ich würde also (insbesondere bei Gemäldefotografien aus Deutschland) eher davon absehen. Bei blossen Scans kann es anders aussehen, siehe Commons:When to use the PD-scan tag. Gestumblindi 12:26, 2. Okt. 2019 (CEST)
Bei einem Scan kommt es unter anderem darauf an, was gescannt wurde. Wird ein Foto gescannt, kommt es auf die Rechte am Foto an. Im Urheberrecht gilt zudem das Schutzlandprinzip. Wenn also der Berechtigte in Deutschland Urheberrecht geltend macht, wird das deutsche Recht angewendet. Gestumblindi hat völlig Recht, dass damit insbesondere auf Urheber aus Deutschland zu achten ist. Mit insbesondere ist aber gemeint, dass auch andere Rechteinhaber sich darauf berufen können, es ist nur weniger wahrscheinlich, dass diese es tun. Gegebenenfalls kann man beim Inhaber der Rechte nachfragen und eventuell eine Genehmigung erhalten. --Lapp (Diskussion) 10:57, 6. Okt. 2019 (CEST)

Liebe Wikipedia-Community,

für die Wikipedia-Seite einer befreundeten Künstlerin möchte ich Ihre Gemälde/Werke als Bilder oder Verlinkungen in den Artikel einbauen, allerdings so, dass die Urheberrechte und Lizenzen nicht abgegeben werden, und damit eine weitere Verwendung/Vervielfältigung oder Veränderung der Bilddatei weiterhin verboten bleibt. Die kompletten Rechte an den Kunstwerken und Bilddateien sollen nach wie vor bei der Künstlerin selbst verbleiben. Meine Frage: im Artikel von Gerhard Richter (https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Richter) wurde folgendes Bild (https://www.gerhard-richter.com/de/art/paintings/photo-paintings/nudes-16/ema-nude-on-a-staircase-5778) welches ich auch im Betreff genannt habe, im Form eines "Info-Kastens" als Link eingebunden, welcher auf den Internetauftritt des Künstlers selbst verweist, sodass die Bilddatei selbst nicht bei Wikipedia liegt sondern nur über den Link auf eine externe Seite abrufbar ist. Zudem wurden die Hinweise auf die Urheberrechte in den Bildkasten eingefügt. Wird dadurch die Weiternutzung der Bilddatei durch dritte unterbunden bzw. die Abgabe der Bildrecht durch den Künstler vermieden und kann damit der vollständige Verbleib der Urheberrecht beim Künstler gesichert werden? Ist diese Vorgehen durch Wikipedia akzeptiert, um "Fotos" oder Bildinformationen in Artikel einzubinden, ohne die Bildrecht abzugeben?

Vielen Dank im Voraus!

--Schrippchen (Diskussion) 16:27, 9. Okt. 2019 (CEST)

Eine Einbindung in dieser Form sollte die absolute Ausnahme sein. Sie ändert natürlich nichts an den Urheberrechten. --Magnus (Diskussion) 16:34, 9. Okt. 2019 (CEST)
Wenn es um den Artikel Hella Santarossa geht (bitte mal WP:IK beachten) - da sind schon mehr als genug Bilder drin. --Magnus (Diskussion) 16:35, 9. Okt. 2019 (CEST)
Zu zwei der Fragen: "Wird dadurch die Weiternutzung der Bilddatei durch dritte unterbunden" -> Nein, eine Unterbindung einer Weiternutzung kann nur dadurch geschehen, dass die Werke nicht gezeigt werden. Sobald ein Werk mittels eines Links über einen Internetanschluss ansehbar ist, kann die Datei vervielfältigt und anderweitig benutzt werden. Dafür wird kein Portal wie die Wikipedia gebraucht: jedermann könnte sich jetzt beispielsweise die Nackte auf der Treppe herunterladen, abspeichern und ausdrucken, und zwar von der Homepage des Künstlers. "bzw. die Abgabe der Bildrecht durch den Künstler vermiedenund kann damit der vollständige Verbleib der Urheberrecht beim Künstler gesichert werden?" -> Wir sind nicht im angloamerikanischen Rechtsraum (Common Law), sondern im Zivilrechtsraum. Deswegen muss zwischen "Urheberrechten" (diese verbleiben stehts beim Werkschaffenden - nur im Falle des Todes werden sie als Erbmasse übertragen) und "Nutzungsrechten" (diese ergeben sich direkt aus den Urheberrechten und sind die eigentliche "Handelsware") unterschieden werden, wenngleich umgangsprachlich in der Regel nur "Urheberrechte" gesagt wird, obwohl letzteres, Nutzungsrechte, gemeint ist. Was die Wikipedia angeht: ein Link zu einer legalen Online-Quelle zum Betrachten des Werks (hier ist es bsp. ein Homepage-Link) führt nicht zu einer (neuen oder weitergehenden) Nutzungsrechteübertragung. Im deutschen Recht wird, ohne explizite Vereinbarung, stets davon ausgegangen, dass nur die absolut erforderlichen Rechte und nicht mehr an einem Werk bei einer Nutzung übertragen werden. Durch das Setzen eines Verweises auf ein Bild auf der Homepage wird mehr oder weniger kein besonderes Nutzungsrecht übertragen. Zum Betrachten ist zwar das Anfertigen einer (temporären!) Kopie des Werks in der Verarbeitungsanlage des Bildbetrachters (also hier: dem RAM des Computers) erforderlich, diese "technisch unvermeidlichen Kopiervorgänge" für eine legitime Nutzung fallen aber unter eine Erlaubnisbedürfnisfreiheit im Gesetz. Ein anderes Beispiel: ein Künstler (Fotograf, Maler...) übergibt ein Medium an einen Druckdienstleister um ein Werk vervielfältigen oder physisch fixieren zu lassen. Dieser Dienstleister darf, wenngleich das nicht technisch unbedingt erforderlich ist, einige Probe-Ausdrucke herstellen und das Werk beispielsweise diversen Angestellten zur Qualitätssicherung zur Verfügung stellen. Dieses (implizite) Recht der Vervielfältigung wird ohne gesonderte Vereinbarung übertragen, weil es für den vereinbarten Zweck (Herstellung eines qualitativ hochwertigen Werk-Stücks) benötigt wird. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 19:53, 9. Okt. 2019 (CEST)
Die Einbindung in der Form wie bei Gerhard Richter steht im Widerspruch zu Wikipedia:Weblinks#Wo können Weblinks eingefügt werden und gehört entfernt (bzw. in den Absatz "Weblinks" verschoben).--Karsten11 (Diskussion) 21:06, 9. Okt. 2019 (CEST)
Ich hab mich noch nich eingelesen, aber sowas ähnliches gibt es schon. Habitator terrae Erde 21:19, 9. Okt. 2019 (CEST)
Es wäre viel sinnvoller, wenn Du den Artikel ein bisschen bequellen könntest. Und bei den Auszeichnungen und Ausstellungen ein bisschen auslichtest, das muss nicht vollständig sein. Ich kenne mich da nicht aus, aber Stipendien und 1. Preise bei Ausschreibungen (?) würde ich nicht als erwähnenswerte Auszeichnungen verstehen. --Erastophanes (Diskussion) 13:35, 10. Okt. 2019 (CEST)

Bild von englischer Seite auch auf deutscher Version möglich?

Liebe Wikipedia - Community!

Ich habe auf der englischen Version der Seite "Druuna" eine Zeichnung der gleichnamigen Erotik - Comicfigur gefunden und wollte fragen, ob man dieses Bild auch auf der deutschen Version der Seite zeigen kann. Da die Seite diese Figur behandelt, sollte man außer einem Bild des Künstlers vor allem auch die Figur sehen können. Falls ihr nackter Hintern zuviel des Schönen ist, hätte ich wahlweise noch ein Bild von Google, dass sie spärlich aber dennoch an den essenziellen Stellen bekleidet im Profil vom Oberschenkel bis zum Kopf zeigt.

Vielen Dank! MFG --Catfish1980 (nicht signierter Beitrag von Catfish1980 (Diskussion | Beiträge) 17:50, 10. Okt. 2019 (CEST))

Es geht wohl um Druuna, en:Druuna und en:File:Serpieri Druuna pose 1.jpg. Dieses Bild kann nicht in der deutschsprachigen Wikipedia verwendet werden. Der erotische Charakter ist dabei irrelevant. Die englische Wikipedia nutzt das Bild aber unter der Fair-Use-Regelung, die es im deutschsprachigen Rechtsraum nicht gibt, siehe Wikipedia:Bildrechte#Fair Use für weitere Informationen. Wir könnten das Bild nur nutzen, wenn der Zeichner es unter einer freien Lizenz veröffentlicht. – ireas (Diskussion) 17:57, 10. Okt. 2019 (CEST)

Alles klar! Danke! --Catfish1980 (Diskussion) 18:15, 10. Okt. 2019 (CEST)

Übernahme zulässig?

Ist es zulässig, Text von dort (https://www.wiki wand.com/de/Fernsehjournalismus) (Leerzeichen zwischen wiki und wand wegen unserem Spamfilter eingefügt) nach dort (Fernsehjournalismus) zu übernehmen? --Sockenschütze (Diskussion) 12:15, 22. Okt. 2019 (CEST)

Warum sollte man das wollen? Alles, was da steht, steht oder stand in der Wikipedia (siehe Versionsgeschichte). --Magnus (Diskussion) 12:17, 22. Okt. 2019 (CEST)
Ich bin nicht sicher, ob du die Frage richtig verstanden hast. Ich vermute, dass der Text drüben früher gestanden hat. Außerdem vermute ich, dass das ursprünglich eine Hausarbeit war. Und warum steht wikiwand auf unserer Spamliste? --Sockenschütze (Diskussion) 12:43, 22. Okt. 2019 (CEST)
Wikiwand ist einfach eine andere Oberfläche für Wikipedia. Die Inhalte sind direkt aus der Wikipedia übernommen, und das steht so auch auf der Seite. Darum ist es wohl auch auf der Spamliste – statt auf Wikiwand kann man immer auf den entsprechenden Wikipedia-Artikel verweisen. – ireas (Diskussion) 12:50, 22. Okt. 2019 (CEST)
(BK) Da irrst du. Wikiwand ist nur eine andere Anzeige von Wikipedia-Seiten, dort kann man keinen Text verfassen. Und das steht auf der Blacklist, damit die dortigen Einträge nicht etwa als Beleg verwendet werden ("Wikipedia ist keine Quelle"). --Magnus (Diskussion) 12:52, 22. Okt. 2019 (CEST)
Liebe Kollegen Magnus und Ireas, ich danke euch für die nützlichen Antworten. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist Wikiwand nur eine alternative Benutzeroberfläche, die nur Wikipedia-Seiten inhaltlich kopiert und grafisch anders darstellt. In diesem Fall dürfte Wikiwand urheberrechtlich nicht relevant sein, weil stets Wikipedia das Original und Wikiwand die Kopie ist. Ist das richtig? --Sockenschütze (Diskussion) 15:52, 22. Okt. 2019 (CEST)
@Sockenschütze: Ich bin zwar weder Magnus noch Ireas, aber bestätige es auch gerne: Ja, so ist es. Gestumblindi 22:03, 24. Okt. 2019 (CEST)
Danke. Ist erledigt. --Sockenschütze (Diskussion) 23:13, 24. Okt. 2019 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gestumblindi 23:19, 24. Okt. 2019 (CEST)

Panoramafreiheit

Gilt bei Fotos über eine Staatsgrenze hinweg für die Panoramafreiheit das Recht des Standorts oder das Recht des fotografierten Objekts? Beispielsweise Fotos, welche über den Rhein hinweg Bilder vom franz. Ufer oder über die Mosel hinweg Bilder vom luxemburgischen Ufer (Staaten ohne Panoramafreiheit) zeigen. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 18:12, 14. Okt. 2019 (CEST) (nachsigniert)

Für Commons:

“[…] current practice on Commons is to retain photos based on the more lenient of the country in which the object is situated and the country in which the photo is taken.”

Für dewiki:

„Wegen des Schutzlandprinzips werden in der deutschsprachigen Wikipedia Bilder geduldet, die nach den Maßstäben der drei bevölkerungsreichsten deutschsprachigen Staaten Deutschland, Österreich und der Schweiz (‚DACH‘) bedenkenlos sind.“

ireas (Diskussion) 01:01, 14. Okt. 2019 (CEST)

Verwendung nur für die deutschsprachige Wikipedia

Servus!

Ich habe gerade eine Videodatei (Datei:Bahnhof Mühlbach im Pinzgau April 2019.webm) hochgeladen, dessen Urheber bzw. Autor, ich bin. Ich möchte diese Datei aber nur für die Nutzung auf der deutschsprachigen Wikipedia freigeben. Gibt es dafür eine entsprechende Vorlage? Falls nein, werde ich diese Datei unter der Lizenz CC-by-sa 3.0 freigeben.

Gruß, Koreanovsky (Diskussion) 17:01, 17. Okt. 2019 (CEST)

Nein, ein Grundprinzip der Wikipedia sind freie Inhalte. Das heißt, dass Texte und Medien, die hier eingestellt werden, kostenlos genutzt und auch weiterverbreitet werden dürfen. Inhalte mit solch einer Einschränkung wären nicht in diesem Sinne frei, und dürften somit nicht hochgeladen werden. --Count Count (Diskussion) 17:06, 17. Okt. 2019 (CEST)
Alles klar! Ich bedanke mich für deine rasche Antwort! :) --Koreanovsky (Diskussion) 17:48, 17. Okt. 2019 (CEST)

Hallo! Bin mir nicht ganz sicher, aber Abschrieb und Übersetzung der Rede müssten eigentlich URV sein, oder? – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 10:46, 18. Okt. 2019 (CEST)

Das ist ja auch enzyklopädisch falsch, wenn man ganze Reden anstelle der Auswahl der wichtigen Ausschnitte bringt. Der Autor .. (ich erspare mir hier weitere Kommentare). --Hachinger62 (Diskussion) 18:17, 20. Okt. 2019 (CEST)
"... enzyklopädisch falsch ...". --Reiner Stoppok (Diskussion) 03:30, 21. Okt. 2019 (CEST) PS: Hört, hört, ... (das nehme ich gleich in meine Sammlung großer Reden auf)
@Gestumblindi: kannst Du etwas dazu sagen? – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 01:07, 23. Okt. 2019 (CEST)
@Doc Taxon: Meiner Meinung nach setzt sich der Artikel nicht in einer Weise mit dem Text auseinander, dass ein Großzitat als gerechtfertigt angesehen werden kann. Nach deutschem Recht darf gemäß § 51 UrhG das Großzitat verwendet werden, „sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.“ Diesen "besonderen Zweck" kann ich hier nicht sehen. Ich würde den Text entfernen. Eine Möglichkeit, ihn in dieser Form zu behalten, würde ich nur dann sehen, wenn die Rede etwa als "amtliches Werk" gelten würde und daher nicht geschützt wäre; aber ich habe keine Ahnung, wie es in Polen mit amtlichen Werken aussieht. - Hachinger62 spricht einen anderen Aspekt an, der zwar nichts mit urheberrechtlichen Fragen zu tun hat und daher eigentlich nicht hier zu diskutieren, aber trotzdem bedenkenswert ist. Die Wikipedia ist keine Sammlung von Quellentexten, siehe WP:WWNI Punkt 7.1. Als "Bestandteile der Artikel" dürfen historische Dokumente allerdings aufgenommen werden (wenn es urheberrechtlich möglich ist); die Frage wäre nun hier, ob das Verhältnis zwischen Artikel- und Quellentext noch angemessen ist. Andererseits könnte man den Text aufgrund der dortigen restriktiven Vorgaben auch nicht einfach nach Wikisource verschieben. Ich bin grundsätzlich offen gegenüber umfangreicheren bzw. sogar vollständigen Zitaten, wenn sie eine bessere Vorstellung vom Artikelgegenstand vermitteln, würde das hier also letztlich wohl doch tolerieren - aber halt nur, wenn man noch einen urheberrechtlich gangbaren Weg dafür findet. Das wäre eben ein zu erbringender Nachweis, dass die Rede als amtliches Werk vom polnischen Urheberrechtsschutz ausgenommen sei, oder ein so starker Ausbau des Artikels, dass eine das Zitat rechtfertigende Auseinandersetzung mit den Details der Rede erfolgt. - Zu Reiner Stoppoks Link auf eine Rede Mussolinis wäre noch anzumerken, dass Mussolini vor mehr als 70 Jahren verstorben ist und diese Rede daher gemeinfrei sein dürfte. Gestumblindi 21:56, 24. Okt. 2019 (CEST)
@Gestumblindi: aber hier geht es um die Rede Gomułkas, der noch keine 70 Jahre tot ist. – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 22:55, 24. Okt. 2019 (CEST)
Ganz genau, und dazu habe ich mich ja gerade ausführlich geäussert. Die Bemerkung zu Mussolini (hatte Reiner Stoppok oben in seiner Antwort auf Hachinger62 verlinkt) sollte besagen, dass es sich nicht um einen vergleichbaren Fall handelt. Gestumblindi 23:09, 24. Okt. 2019 (CEST)
War das, was der 1. Sekretär des Zentralkomitees der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei gesprochen hat, etwa nicht 'amtlich'? --Reiner Stoppok (Diskussion) 12:37, 25. Okt. 2019 (CEST) PS: Das riecht nach eloquentem Tyrannenrechtsschutz (neues Movement-Motto: "Hier werden Sie geholfen!")
Ich weiss nicht recht, worauf du hinaus willst. Ich möchte den Text ja nach Möglichkeit gerne behalten, weiss aber eben nicht, ob Polen eine mit Deutschland vergleichbare Regelung für amtliche Werke hat. Gestumblindi 13:17, 25. Okt. 2019 (CEST)
Gab es eine mit der Sowjetunion? --Reiner Stoppok (Diskussion) 13:49, 25. Okt. 2019 (CEST) PS: ;)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Da eine URV vorerst nicht ausgeschlossen werden kann, hier aber auch gegen WWNI und WP:ZIT verstoßen wurde, ist der betreffende Abschnitt entfernt worden – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 09:46, 30. Okt. 2019 (CET)

Organisations-Logo auf Navigationsleiste

Ich überlege, eine Navigationsleiste der im GEREK vertretenen Organisationen zu erstellen. In den Navigationsleisten ist es ja üblich, sofern sinnvoll, oben links ein passendes Bildchen einzubauen. Hier wäre das offensichtlich das Logo, das aber mit dem mich etwas beunruhigenden Hinweis versehen ist „Die Datei darf ausschließlich zu enzyklopädischen Zwecken und in mit dem Logo im Zusammenhang stehenden Artikeln verwendet werden“. Bei der angedachten Verwendung würde es ja in allen beteiligten Artikeln (wie Bundesnetzagentur oder Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation) unten in der Navigationsleiste auftauchen. Wäre das noch „zu enzyklopädischen Zwecken“ oder bereits zu frivol? --DK2EO (Diskussion) 21:28, 18. Okt. 2019 (CEST)

Wir haben eigentlich eine recht große Freiheit bei der Benutzung der Marken, sofern wir sie nicht geschäftlich, also z. B. als unser Logo benutzen (siehe Wikipedia:WikiProjekt Urheberrecht/Almanach#Marken- und Namensrecht). Außerdem stehen die Mitglieder von GEREK meiner Einschätzung doch sehr wohl im Zusammenhang mit GEREK. Habitator terrae Erde 11:40, 19. Okt. 2019 (CEST)

Bierdeckel-, Etiketten- und Kronkorkendiskussion

Da dies doch eine erhebliche Anzahl von Dateien betrifft, möchte ich zu gegebenem Anlaß auf diese leidige Bierdeckeldiskussion verweisen mit Bitte um Beteiligung! Thx! --178.112.81.76 17:47, 27. Okt. 2019 (CET)

Es geht nicht um einen einzigen Bierdeckel, Uwe, sondern ausschließlich um Etiketten. --80.187.110.16 17:53, 27. Okt. 2019 (CET)
Niemand muss dort seine Zeit verschwenden. Die Dateien werden gelöscht, wenn Schöpfungshöhe besteht, weil nur Uwe und der Uploader nicht verstehen, dass der Abfotografierer/Scanner nicht der Urheber der Etiketten ist, und dass der Uploader nachweisen muss, dass die Schutzfrist abgelaufen ist. Sonst ist alles x-fach gesagt, nun sind die DÜP-Abarbeiter dran. --80.187.110.16 18:25, 27. Okt. 2019 (CET)
Mensch, Adrian, und dafür hast Du Dich extra ausgeloggt? Weil Du ja über die unbestritten dünne Rechtsprechung erhaben bist? Jooo! Ist "Uwe" eigentlich als eine Art Schimpfwort hierzupedia zu verstehen? --178.112.81.76 19:30, 27. Okt. 2019 (CET)
 Info: Drei der sechs in Rede stehenden Etiketten wurden mittlerweile von Benutzer:Chaddy ent-DÜPt. Die Liste findet sich unter Benutzer Diskussion:Magicdax#Sachstand. Viele Grüße, --emha db 16:49, 28. Okt. 2019 (CET)
Zwei, nicht drei: Datei:Baba Bieretikett Edeka Schloß-Pils.jpg, Datei:Baba Bieretikett Edeka Schloß-Export.jpg. Das war wer anders. "Meine" beiden haben keine SH, die dritte Datei wohl auch nicht. Der Rest kann ohne Freigabe aber leider nicht bleiben. -- Chaddy · D 16:51, 28. Okt. 2019 (CET)
@Chaddy: Nachdem Du Dich in diesem Hobby-Enzyklopädistenprojekt als Alleinherrscher über die Dateiüberprüfungen gibst, sei angemerkt, daß die eigentliche faktische LD auf der BD des Uploaders stattfindet! Da Du auf die dortige Diskussion in keinster Weise eingehst, empfehle ich dem Uploader Magicdax schon jetzt, im Falle eines SLAs umgehend Einspruch einzulegen. Für den abarbeitenen Admin teile ich schon jetzt mit, auch gegen einen etwaig durchgeführten SLA Einspruch zu erheben! Wenn, dann ist also bitte eine reguläre LD durchzuführen, und nicht nach Stammtischmanie in einem Hinterzimmer der Wikipedia! --178.112.81.76 08:49, 29. Okt. 2019 (CET)
Ich habe zwei der Dateien gerettet, aber du kannst mir auch später danken, wenn du mit deinen Drohungen und Schimpftiraden fertig bist. -- Chaddy · D 14:46, 29. Okt. 2019 (CET)
Ja vielen Dank auch für Deine heldenhafte Aufopferung! Mit anderen Worten: Du hast Dich mit der eigentlichen Diskussion zur Sache nicht im Mindesten auseinandergesetzt! Es würde euch allesamt gut stehen, eure Demo-Plakate mit dem Aufdruck "Schöpfungshöhe" wieder zusammenzurollen und euch erst mal mit den Grundzügen des Urheberrechts zu befassen, ehe ihr hier weiter tönend und vandalierend durch die Straßen zieht! Ich meine, wenn die Ankündigung eines Einspruches für Dich eine "Drohung" darstellt, dann weiß ich ja schon, was von Deinen sonstigen Einlassungen zu halten ist! --178.112.81.76 15:17, 29. Okt. 2019 (CET)
Ich habe langsam den Eindruck, dass wir hier Teil eines Experimentes im Sinne von Pranked sind. Argumenten so wenig zugänglich kann man doch in echt gar nicht sein. m(, --emha db 09:33, 29. Okt. 2019 (CET)
Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung! --178.112.81.76 10:08, 29. Okt. 2019 (CET)

Ich kann nur empfehlen, diese Diskussion nicht weiter zu verfolgen. Die IP ist nicht gewillt, hiesige Regeln und die Anforderungen an die Freiheit von Dateien zu akzeptieren. Im Diff der IP beweist sie selbst, dass die Dateien hier nicht behaltbar sind. Insofern Meinungen ausgetauscht, es gibt viele übereinstimmende Standpunkte, den Rest geht bewährte Wege.-- Quedel Disk 18:47, 29. Okt. 2019 (CET)

Die rechtliche "Erschöpfung", von der ich sprach, bezeichnet das Erlöschen der urheberrechtlichen Verbotsansprüche gegenüber einer weiteren Verbreitung. Es wäre vielleicht noch ein Gesprächsthema, wie weit der Erschöpfungsgrundsatz als Umsetzung der EU-Richtline den Begriff der Verbreitung faßt - aber wer schon die elementarsten juristischen Termina diametral falsch versteht, hat sich für die weitere Diskussion in der Tat disqualifiziert! --178.112.81.76 20:20, 29. Okt. 2019 (CET)
+1 Die IP weist leider ein massives Defizit bei der Kenntnis des Urheberrechts auf und kombiniert dies mit einem sehr rabiaten Diskussionsstil. So kann keine fruchtbare Diskussion entstehen. -- Chaddy · D 22:25, 29. Okt. 2019 (CET)
Wie es in den Wald hineinschallt... Eure Überheblichkeit, mit der ihr euer juristisches Laienverständnis kaschieren wollt, ist in der Tat überwältigend - aber jeder blamiert sich halt, so gut er kann! --178.112.81.76 22:45, 29. Okt. 2019 (CET)
Quedel, ich tue mir zugegebenermaßen echt schwer mit der Umsetzung Deiner Empfehlung. Ich sehe hier Leidenschaft und Herzblut eines Mit-Wikipedianers, der hier immerhin schon seit 2006 dabei ist! Warum meine/unsere Erklärungsversuche unserer Regeln in diesem Fall nicht ankommen, kann ich echt nicht nachvollziehen… ¯\_(ツ)_/¯, --emha db 09:30, 30. Okt. 2019 (CET)
Nachdem es nach tagelanger Diskussion immerhin bei Dir durchgesickert ist, daß es neben der "Schöpfungshöhe" noch andere Aspekte des Urheberrechts wie z.B. das Nutzungsrecht gibt, hast Du Dein grob falsches Verständnis desselben mit diesem Comment ja hinreichend und publikumswirksam unter Beweis gestellt! Selbstverständlich erwirbt der Käufer einer Sache ein Nutzungsrecht an dem körperlichen Werk. Bisher habe ich ja auch, was Dir/euch sicher entgangen ist, korrekter Weise immer unterschieden zwischen dem körperlichen Werk (z.B. der Papier-Etikette) und dem geistigen Werk als Motiv bzw. dem unkörperlichen Werk in Form eines Scans (in der Rechtssprache auch "Digitalisat"). Unabhängig des im Raum stehenden Status der Verwaistheit und der damit verbundenen Gemeinfreiheit der Etiketten herrscht in der Rspr. bekanntermaßen eine Entscheidungslücke hinsichtlich der Behandlung der unkörperlichen Form eines Werkes, insofern hier insb. das Tatbestandsmerkmal der "beliebigen Form" des Verbreitungsrechts aus Art. 4 (1) RL 2001/29/EG sowie die Frage, wie weit insofern das körperliche Verbreitungsrecht aus dem Erschöpfungsgrundsatz des § 17 (2) UrhG-DE analog anzuwenden ist, zur Diskussion stehen (sofern sich hier ein kompetenter Gesprächspartner findet, vielleicht Lapp?). Es sollte klar sein, daß es hier um eine Grundsatzfrage geht, für die die Bierdeckeldiskussion nur stellvertretend steht. Das DÜP-Traum-Trio Quedel, Emha und Chaddy hat sich an dieser Stelle allerdings für weitere Gespräche und insb. für die weitere DÜP-Abarbeitung in der Wikipedia zur Genüge disqualifiziert! --178.112.81.76 10:28, 30. Okt. 2019 (CET)
Mein Verständnis kannst Du nicht einmal ansatzweise beurteilen. Dein Ton ist jedoch dermaßen unzumutbar, dass ich hiermit die Kommunikation mit Dir einstelle. Als Freiwilliger muss man sich das nicht gefallen lassen. --emha db 15:37, 30. Okt. 2019 (CET)
Ähm, nix für ungut, aber euer juristisches Verständnis habt ihr hier im kollektiven Zusammenwirken in einer einstimmig verächtlichen, anmaßenden und überheblichen Weise kundgetan, daß es seinesgleichen sucht! Wenn es diesbezüglich schon an der notwendigen Selbsterkenntnis mangelt, ist die Gesprächsbasis in der Tat hinfällig. Eure monotonen Sprechchöre "Wir - wollen - löschen, wir - wollen - löschen" werden schon noch verstummen... --178.112.81.76 16:38, 30. Okt. 2019 (CET)
 Info: z.K. --178.112.81.76 11:18, 31. Okt. 2019 (CET)

Muss der IP 178.112.81.76 (leider) Recht geben.--2A01:598:928A:8B3B:403:EC10:FDB:6ED 11:49, 31. Okt. 2019 (CET)

Das "leider" ist ja jetzt sehr doppeldeutig zu verstehen! Bez. meiner vorstehenden Grundsatzüberlegung kann man meiner Meinung nach auch einfach guten Gewissens implizit auf bereits bestehende Rspr. aus dem Markenrecht verweisen, wobei eine etwaig für dieses Projekt abzuleitende Regel dann allerdings auf gewerbliche Grafiken einzuschränken wäre. --178.112.81.76 12:05, 31. Okt. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Quedel Disk 12:28, 31. Okt. 2019 (CET)

Axel Groehl: Alle Rechte und Lizenzvorgaben beachtet?

Hallo, ich könnte mir gut vorstellen, dass die Antwot auf meine Frage "Nein" lautet. Mögt Ihr daher bitte mal bei dieser Einfügung eines Bildes schauen, ob das Einflechten des Bildes in de-Wiki okay ist, so wie es geschehen ist? Von Lizenzen weiß ich kaum was und ob Herr Groehl bereits eine "absolute Person der Zeitgeschichte" ist, weiß ich auch nicht. Danke. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 15:22, 22. Okt. 2019 (CEST)

kein Problem ersichtlich. --Schnabeltassentier (Diskussion) 15:26, 22. Okt. 2019 (CEST)
Danke. Nur nochmal zur Sicherheit: Das Recht (von Axel Groehl) am eigenen Bild ist hier also nicht verletzt? Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 17:20, 22. Okt. 2019 (CEST)
Wenn der Abgebildete nicht zugestimmt hat, dass dieses Bild (unter dieser sehr großzügigen Lizenz) veröffentlicht wird, muss das Bild unverzüglich gelöscht werden. --Sockenschütze (Diskussion) 17:57, 22. Okt. 2019 (CEST)
Jetzt kommen wir der Sache dann möglicherweise näher ... Sind denn überhaupt die zu verwendenden Vorlagen - wie sie auf der Bildrechteseite gefordert werden (Zitat: „Zur Kennzeichnung dieser Bilder muss die Vorlage {{Recht am eigenen Bild}} bzw. auf Commons {{personality rights}} und die Vorlage für die entsprechende freie Lizenz (siehe WP:LFB) verwendet werden.“) - benutzt worden? Kann man das sehen? Wer kann das prüfen? Ich kann es leider nicht. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 18:13, 22. Okt. 2019 (CEST)
Das habe ich bei uns schon geprüft. Der Hochlader ist vermutlich der Urheber. Aber das Bild ist alt, privaten Charakters und unvorteilhaft. Die notwendige Erlaubnis erscheint mir zweifelhaft. Aber wer hat den Mut, dort einzuschreiten? --Sockenschütze (Diskussion) 20:51, 22. Okt. 2019 (CEST)
Es wäre sinnvoller, nachzufragen, ob er denn ein besseres Bild für den Wikipedia-Artikel beisteuern würde. Das würde uns ein besseres Foto bescheiden und es gäbe nicht den negativen Touch ("erlauben sie das Foto was wir einfach schonmal da haben?"). Selbst wenn er dann nämlich kein besseres uns zur Verfügung stellen würde, hätte er zumindest Kenntnis von dem aktuellen Bild und würde von sich aus (und nicht wir!) etwas einwenden. Mut hätten viele, aber die Zeit dafür? Ich nicht. -- Quedel Disk 21:04, 22. Okt. 2019 (CEST)

Reicht die Zusage: Ich würde mich freuen, wenn das Foto meines Vaters in Wikipedia veröffentlicht würde. ?

Moin, für die Bebilderung eines WP-Artikels habe ich die Zusage wie o. a. bekommen. Reicht das so aus und welche Lizensierung wäre anzugeben? Das entsprechende Foto stammt aus 1945, der Fotograf ist 1981 gestorben. Für den gleichen Artikel würde ich gerne auch ein oder zwei Fotos von 1927 verwenden, hier kann ich keinen Rechteinhaber mehr ausfindig machen. Danke für Infos. --Gwexter (Diskussion) 15:26, 23. Okt. 2019 (CEST)

Damit das Bild in Wikipedia verwendet werden kann, muss es unter einer freien Lizenz stehen (siehe auch Hilfe:FAQ zu Bildern und Wikipedia:Bildrechte). Diese Zusage reicht so also leider nicht aus. Handelt es sich bei dem Vater denn um den Fotografen oder um den Fotografierten?
Kann der Urheber eines Bildes nicht mehr ermittelt werden, haben wir eine pragmatische Frist von 100 Jahren nach der Erstellung ({{Bild-PD-alt-100}}). Bilder, die später entstanden ist, können wir nur verwenden, wenn wir den Urheber kennen.

..quetsch: Meine Frage war auch doppeldeutig formuliert, wie ich gerade sehe. Es geht nicht um ein Konterfei des Vaters, sondern der Vater war der Fotograf, die Erlaubnis zur Veröffentlich dieses Objektfotos haben wir von der Tochter (als Rechteinhaberin), sorry für die unklare Angabe. --Gwexter (Diskussion) 16:14, 23. Okt. 2019 (CEST)

Grüße, ireas (Diskussion) 15:40, 23. Okt. 2019 (CEST)
(BK) Nein, diese Zusage reicht leider nicht. Nach dem Grundsatz "Es werden implizit nur so viele Rechte übertragen wie für die Nutzung unbedingt notwendig" ist "Foto meines Vaters in Wikipedia veröffentlicht" eine Wikipedia-only-Freigabe, bei der die Erlaubnisse zur Änderung und Weiterverbreitung, auch kommerziell, nicht dabei sind. Und für die Bilder von 1927 muss man noch nach derzeitiger Übereinkunft, "pragmatischer 100-Jahres-Regel", bis zum 01.01.2028 warten... Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 15:44, 23. Okt. 2019 (CEST)
@Gwexter: Gut! Dann kann die Tochter uns die notwendige Freigabe erteilen – wenn sie denn mit einer freien Lizenz einverstanden ist. Ein entsprechendes Standardschreiben gibt es hier: Wikipedia:Bildfreigabe. – ireas (Diskussion) 16:15, 23. Okt. 2019 (CEST)
Bitte dabei prüfen, ob die Tochter die einzige Erbin ist, sonst müssten wir die Zustimmung auch der anderen Erben verlangen.--Lapp (Diskussion) 11:22, 25. Okt. 2019 (CEST)
Alles klar, Dank für den Hinweis. --Gwexter (Diskussion) 11:48, 25. Okt. 2019 (CEST)

1 freier Platz bei Weiterbildung zu lizenz- und persönlichkeitsrechtlichen Fragestellungen

Hallo liebe Aktive im Bereich der Urheberrechtsfragen!

Wiederholt wurde von Community-Mitgliedern der Wunsch sowie der Bedarf nach Schulungen für lizenz- und persönlichkeitsrechtliche Themen signalisiert, die für die Arbeit in den Wikimedia-Projekten relevant sind. Aus diesem Grund bietet Wikimedia Deutschland in diesem Jahr zwei Weiterbildungen/Schulungen zu lizenz- und persönlichkeitsrechtlichen Fragestellungen an. Die erste dieser beiden Schulungen hat am vergangenen Wochenende in Berlin stattgefunden, eine weitere findet am 2. November 2019 in Frankfurt am Main statt. Für diese Schulung ist noch ein Platz frei und ich möchte gern dazu einladen, diesen wahrzunehmen. Die Anmeldung erfolgt über die Projektseite, nach Eintrag dort erhaltet ihr eine Mail von mir mit den wichtigsten Informationen. Die Reisekosten nach Anfrage durch die Wikimedia-Chapter übernommen werden.

Viele Grüße, Sandro (WMDE) (Disk.) 16:58, 25. Okt. 2019 (CEST)

P.S.: Sollte es über das Kontingent hinausgehendes Interesse geben oder der Termin jetzt nicht passen, aber Interesse bestehen, dann tragt euch gern als Interessiert auf der Projektseite ein, wir werden versuchen, auch im Jahr 2020 Termine zu diesem Thema anzubieten. --Sandro (WMDE) (Disk.) 17:03, 25. Okt. 2019 (CEST)

Scans von alten Bildern aus neuen Buch

Hallo. Ich hätte eine Frage bezüglich des Urheberrechtes von alten Bildern. Die Bilder selbst wurden um 1890 gemacht, werden aber in einem 2012 publizierten Buch veröffentlicht. Wäre es rechtlich möglich Scans dieser Bilder hochzuladen und für die Wikipedia nutzbar zu machen? LG --Liuthalas (Diskussion) 20:26, 17. Okt. 2019 (CEST)

Wer ist der Urheber der Bilder und wann ist er gestorben? Handelt es sich um Abdrucke von Fotografien oder um abfotografierte Gemälde? Schließlich: Sind die Bilder 2012 erstmals veröffentlicht worden? – ireas (Diskussion) 20:50, 17. Okt. 2019 (CEST)
Das ist leider nicht so einfach zu beantworten. Bei den Bildern, genau genommen handelt es sich um alte Fotos einer Kirche, steht neben der Beschreibung nur das Jahr 1890 und leider kein Fotograf oder andersartige Quellenangabe. Zumindest eines der Fotos wurde bereits zuvor Postkarte ([1]) veröffentlich. Aber da handelt es sich wiederum wahrscheinlich um einen anderen Fotografen, da dieses im Buch auch abgedruckt ist und mit "vor 1890" angegeben wird. Die anderen Fotos würden das Innere der 1890 abgetragenen Kirche zeigen. Eine weiteres Bild zeigt ein Gemälde aus der Zeit um 1870, hat aber das selbe Problem mit Urheberangaben etc. LG --Liuthalas (Diskussion) 21:08, 17. Okt. 2019 (CEST)
Wie steht es mit einer Anfrage beim Verlag des Buches? Direkter Kontakt zum Lektorat kann hilfreich sein, eventuelle Konflikte zu vermeiden.--Lapp (Diskussion) 08:48, 18. Okt. 2019 (CEST)
Ich habe jetzt doch einen versteckten Abbildungsnachweis gefunden. Demnach wurden die Bilder vom Römisch-Katholischen Stadtpfarramt Voitsberg zur Verfügung gestellt, welches auch als Verleger und Herausgeber des Buches fungiert. Gibt es irgendeine Vorlage oder Tipps wie ich so eine Anfrage gestalten bzw. auf was ich dabei aufpassen sollte? LG --Liuthalas (Diskussion) 16:32, 18. Okt. 2019 (CEST)
Ich würde zunächst nach Informationen zum Bild und zum Fotografen fragen. Ob du dabei Wikipedia erwähnst, bleibt dir überlassen. Falls ja, kann eine Wikipedia-E-Mail-Adresse helfen. Auf Wikipedia:Textvorlagen gibt es einige Musterschreiben. Die würde ich hier aber nicht verwenden, da es sich ja um ein historisches Werk handelt. Wenn du Details zum Fotografen hast, kann man ggf. nochmal konkreter nach der Rechtelage fragen. Grüße, ireas (Diskussion) 18:34, 20. Okt. 2019 (CEST)
Vielen Dank für die Info. Ich werde das Pfarramt mal diesbezüglich anschreiben. LG, --Liuthalas (Diskussion) 17:46, 28. Okt. 2019 (CET)

scans aus historischen zeitungen in den commons werden notorisch gelöscht...

... und mir stellt sich die frage, ob ich sie besser hier in de.wiki hochlade. mir sind die klauseln seit x jahren weitgehend bekannt, und ich bin seit langem zurückhaltend im hochladen von mediendateien auf die commons. grund z. b.: ich habe vor vielen jahren ca. 20 kurze o-töne aus interviews, die ich mit berühmten leuten in den 1980er- und 1990er-jahren gemacht habe, die sämtlich gelöscht wurden mit dem nachvollziehbaren grund, dass mir Roy Black oder Kai Krause kein einverständnis für CC gegeben hatten. stimmt. www und CC gab es damals noch nicht. schade trotzdem.

was jetzt zweimal passiert ist und weswegen ich hier schreibe, sind ganz andere grenzfälle: das öff-rechtliche deutsche rundfunkarchiv verwaltet den nachlass von DDR-ton- und bild-medien und auch den schwarzen kanal. die skripte der sendungen sind ohne account online zu sehen und wegen der aufgelösten DDR meiner ansicht nach public domain. [2] ich könnte beim DRA anrufen und um eine freigabe für CC bitten, die würden das mit vergnügen tun, aber es ist mir die mühe nicht wert, vor allem nicht für jeden scan.

der zweite fall bezieht sich auf eine DDR-zeitung im archiv der berliner staatsbibliothek: [3] wenn ich die nach CC fragen würden, könnten sie es entweder nicht entscheiden, oder die entscheidung wäre kostenpflichtig. viel zu viel aufwand also.

wären solche scans besser hier aufgehoben? grüße, Maximilian (Diskussion) 21:14, 27. Okt. 2019 (CET)

Ich denke nicht, denn die Rechtsprobleme wären hier auch. Nebenbei, die DDR wurde nicht aufgelöst, sondern ist Teil der BRD geworden, wodurch alle alten Rechte und Pflichten erhalten geblieben sind, ebenso wie für viele Dinge auch Rechtsnachfolger entstanden sein dürften. -- Quedel Disk 22:07, 27. Okt. 2019 (CET)
Keinerlei Werke werden gemeinfrei (Public Domain sowieso nicht), nur weil sie aus der DDR stammen. Es sind genauso 70 Jahre pma. einzuhalten wie in der BRD. --Petra (Diskussion) 14:14, 29. Okt. 2019 (CET)
Wenn solche Scans auf Commons gelöscht werden, dann (auch) aufgrund der Rechtslage in Deutschland. Und diese Rechtslage beachten wir hier natürlich ebenfalls - da gibt es keinen Unterschied zwischen Commons und "lokalem" Hochladen. Ich schliesse mich den Vorrednern an: "Keinerlei Werke werden gemeinfrei (Public Domain sowieso nicht), nur weil sie aus der DDR stammen". Es sind die üblichen Fristen zu beachten bzw. Freigaben einzuholen, wenn man ein solches Werk hier bzw. auf Commons hochladen will. Gestumblindi 20:45, 29. Okt. 2019 (CET)
Halle Maximilian, deine O-Töne sind zu unrecht gelöscht worden. Urheberrechte an dem Gesagten gibt es in der Regel nicht, und wenn du die Aufzeichnung selbst gemacht hast, darfst du sie frei geben. Die Scans von Zeitungen sind noch geschützt. Grüße --h-stt !? 20:28, 30. Okt. 2019 (CET)

Lizenzfrage zu einem Buchcover

Hallo, den Artikel über den Roman Herland habe ich für die Rubrik Schon gewusst? vorgeschlagen. Mir ist nicht klar, ob das Cover abgebildet werden darf: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Herland_(1915)_Charlotte_Perkins_Gilman_768x994.jpg

Vielen Dank für Antworten. --Fiona (Diskussion) 14:43, 31. Okt. 2019 (CET)

Die Urheber-/Lizenzangabe auf Commons fordert geradezu einen Löschantrag heraus... Auf dem Cover ist der Name der Künstlerin zu erkennen (Joan Hall?), da müsste man herausfinden, ob/wann diese verstorben ist. Für mich sieht das Cover nicht nach 1915 aus, sondern neuer. --Magnus (Diskussion) 15:10, 31. Okt. 2019 (CET)
Hiernach ist das Cover von 1979. Sieht schlecht aus. --Magnus (Diskussion) 15:12, 31. Okt. 2019 (CET)
Ja, es ist für die Buchveröffentlichung von 1979. Das Coverbild selbst weist stilistisch auf ein älteres Datum hin. --Fiona (Diskussion) 15:31, 31. Okt. 2019 (CET)
Herland (New York: Pantheon Books, 1979) (first appeared January-December 1915 The Forerunner: hb/Joan Hall)--Fiona (Diskussion) 15:38, 31. Okt. 2019 (CET)
ich habe auf die beiden Reproduktionen des Buchumschlags aus dem Jahr 1979 einen Commons-Dateiüberprüfungsauftrag, vulgo Löschantrag, gestellt. --Goesseln (Diskussion) 18:09, 31. Okt. 2019 (CET)

HLS C&P Anlagen

Ich habe diesen Abschnitt nochmals aus dem Archiv geholt, da es anscheinend eine Antwort des HLS gibt, damit alles zusammenbleibt und dann auch wieder zusammen statt zerstückelt archiviert wird. Gestumblindi 21:30, 31. Okt. 2019 (CET)

In den letzten Tagen erschienen mehrere (natürlich zulässige) C&P Anlagen von Personeinträgen aus dem HLS. Diese tragen wie Albert Utinger einen wunderschönen Baustein am Ende, der den Artikel nicht unbedingt schöner macht. Ist das so prominent wirklich notwendig? Wenn ich die Nutzungshinweise richtig verstehe, würde wohl schon ein passender Satz in einem entsprechenden Abschnitt „Literatur“ ausreichen und der Bauklotz wäre damit obsolet, oder nicht? --Schnabeltassentier (Diskussion) 13:38, 1. Okt. 2019 (CEST)

Wenn man sich auf die Nutzungshinweise beruft, muss man diese auch lesen und einhalten. Hier fällt auf, dass die Nutzungshinweise ausdrücklich Vorschläge für die Zitierweise enthalten und der Baustein keinem dieser Vorschläge entspricht. Dabei heißt es in den Nutzungshinweise ausdrücklich: „Die HLS-Artikel können gemäss untenstehenden Vorschlägen zitiert werden. Verwenden Sie dazu bitte die Link-Adresse der von Ihnen jeweils genutzten Artikelversion." In dem Baustein steht zwar viel drin, es fehlt aber die Link-Adresse. Das ist etwas anderes als der allgemeine Link auf HLS. --Lapp (Diskussion) 15:38, 1. Okt. 2019 (CEST)
Man muss hier klar unterscheiden zwischen Übernahme und Zitat. Die Zitathinweise interessieren hier nicht wirklich, da nicht zitiert wird. Interessanter ist vielmehr die CC-Lizenz (CC-by-sa/4.0), die für das gesamte Werk gilt und eine Übernahme in andere Werke ermöglicht. Dabei gibt es zwei Baustellen: einerseits stimmt man hier zu, dass alle Texte unter CC-by-sa/3.0 (die ältere Fassung dürfte noch nicht so das große Problem geben) und der GNU-FDL stünden. Gerade letztere ist aber nicht durch die Quelle gedeckt. Zweitens steht lt. Baustein da, dass der Link und ein Hinweis auf den Urheber in der Versionsgeschichte zu sehen wären. Beides ist nicht der Fall, denn nur in einer der (dann später älteren) Versionen ist das dann noch zu sehen, aber nicht in der Versionsgeschichte. Insofern entspricht (im konkreten Fall) das auch nicht den Vorgehensweisen unter Vorlage:HLS-Text. Wenn diese Vorgehensweise eingehalten wird, entfällt der Baustein (allerdings auch die automatische Kategorisierung). --Quedel Disk 21:45, 1. Okt. 2019 (CEST)
Die Vorlage erfüllt mehrere nützliche Funktionen. Grundsätzlich orientiert sie sich an der Vorlage {{Hinweis Meyers 1888–1890}} und weist unsere Leserschaft damit darauf hin, dass es sich nicht um einen originären Wikipedia-Artikel handelt. Damit können Irritationen über "abgekupferte" Texte vermieden werden. Anders als ein nur in der Versionsgeschichte "verborgener" Hinweis zeigt sie die Herkunft des Textes für jedermann klar erkennbar auf. Darüber hinaus übernimmt sie, wie Quedel schreibt, die automatische Kategorisierung und weist auf die Lizenzsituation hin - das ist wohl auch gerade darum sinnvoll, weil es hier eine leichte Abweichung vom Wikipedia-Standardfall gibt. Tatsächlich passt das mit der GNU-FDL, der man hier sozusagen als "Altlast" zustimmt, nicht - aber der ganze Sinn hinter der freien Lizenz für das HLS ist es ja, dass man diese Texte übernehmen kann, sicher auch und gerade im Hinblick auf die Wikipedia. Es ist ja sogar die CC-BY-SA, wie bei uns (bei Bildern auch 4.0 als Standard). Da wäre es ja absurd, wegen der Altlast GNU-FDL auf die Inhalte verzichten zu müssen - bzw. wir könnten dann gar keine CC-BY(-SA)-Texte übernehmen, was kaum "Sinn der Sache" wäre. Ein Ping auch an Hadi, der sich da sehr eingesetzt hat. Und zu den Zitiervorschlägen: Diese sind Vorschläge; ich gehe davon aus, dass auch jede andere angemessene Form in Ordnung geht (steht ja auch so ähnlich im Text der CC-BY-SA). Gestumblindi 00:29, 2. Okt. 2019 (CEST)
Zitiervorschläge können durch andere angemessene Texte ersetzt werden. Was angemessen ist, entscheidet sich anhand der CC BY-SA 4.0 und der Nutzerhinweise. In den Nutzerhinweisen wird ausdrücklich formuliert: Verwenden Sie dazu bitte die Link-Adresse der von Ihnen jeweils genutzten Artikelversion. In der maßgebenden Lizenz CC BY-SA 4.0 steht in Abschnitt 3 a) A wie die Namensnennung zu erfolgen hat, nämlich nach Abschnitt 3 a) Av): soweit vernünftigerweise praktikabel einen URI oder Hyperlink zum lizenzierten Material. Im Baustein auf der Seite Albert Utinger wird aber auf die HLS insgesamt und weder auf den übernommenen Artikel noch die genutzte Artikelversion verlinkt. Diese Zitierung ist wohl aus Sicht der HLS nicht mehr angemessen. --Lapp (Diskussion) 10:48, 6. Okt. 2019 (CEST)

Ich bin kein Urheberrechtsspezialist und melde mich, weil mich @Gestumblindi: angepingt hat. Ich kann sagen, dass die Redaktion des HLS über unser Vorgehen informiert ist und ich ihr auch vor ein paar Wochen die Vorlage zur Kenntnis geschickt habe. Bisher ist keine Rückmeldung dazu bei mir eingetroffen. Das HLS war WP schon immer freundlich gesinnt und ich finde wir sollten es umgekehrt auch so halten. Wenn ihr wollt, kann ich das HLS explizit um eine Stellungnahme zu unserer Vorlage bitten. Im übrigen finde ich es gut, ist dieser "Bauklotz" so "prominent" (Schnabeltassentier), so dass es augenfällig ist, woher dieser Artikeltext stammt. --Hadi (Diskussion) 12:58, 6. Okt. 2019 (CEST)

@Hadi: Wäre natürlich toll, wenn das HLS ausdrücklich sagen könnte "diese Vorlage reicht uns so", um die Bedenken von Lapp zu zerstreuen, oder dann, was sie gerne noch drin hätten. Gestumblindi 21:29, 6. Okt. 2019 (CEST)
Genau. Das direkte Gespräch wäre klärend und ist immer am besten. Unabhängig davon würde ich gern verstehen, was gegen den genauen Link spricht. -- Lapp (Diskussion) 09:42, 7. Okt. 2019 (CEST)

Lieber Gestumblindi, diese Diskussion ist archiviert und ich weiss nicht, wo ich die Antwort des HLS eintragen soll. Hier? Oder auf die aktuelle Disk und hierhin verlinken? Danke --Hadi (Diskussion) 18:19, 31. Okt. 2019 (CET)

@Hadi: Da es noch nicht so lange her ist, dass der Abschnitt archiviert wurde, denke ich, dass es in Ordnung geht, wenn wir ihn aus dem Archiv holen und erst wieder archivieren lassen, wenn er wirklich erledigt ist. Habe ich hiermit gemacht und nun kannst du die Antwort des HLS also hier eintragen :-) Gestumblindi 21:32, 31. Okt. 2019 (CET)


Rückmeldungen des HLS zu dieser Diskussion:

Der hier diskutierte Baustein (Vorlage) wird vom HLS grundsätzlich begrüsst. Es plädiert dafür, dass der exakte Link auf die jeweilige Version im HLS auch noch in die Vorlage integriert wird, da ja möglicherweise, wenn auch sicher selten, das HLS inzwischen eine neuere Version aufgeschaltet hat.

Vorgeschlagen werden für die Verwendung der Vorlage in drei Stufen mit folgenden Formulierungen:

  1. Bei Übernahme des Artikels ohne Wikipedia-seitig erarbeiteten Mehrwert: «Artikel entspricht dem Eintrag im HLS»
  2. Bei leichten Modifikationen «basiert auf ..»
  3. Bei substanziellen Modifikationen wird die Vorlage entfernt.

Weitere Punkte:

  • In der Vorlage werden vom HLS bemängelt die unklaren Begriffe "weitestgehend" und "erheblich".
  • Schliesslich wird vorgeschlagen "kann dieser Baustein entfernt werden", durch «wird dieser Baustein entfernt» zu ersetzen.

Was meint ihr dazu: @Gestumblindi:, @Lapp:, @Schnabeltassentier:? Prima vista finde ich diese 3 Stufen einleuchtend, wobei wohl meistens die Stufe 2 zum Zuge kommen dürfte. Beim dreistufigen Verfahren könnten wir auf das Wort "weitestgehend" fallen lasssen. Das "erheblich" würde ich stehenlassen.

Der vermittelnde Briefträger --Hadi (Diskussion) 22:20, 1. Nov. 2019 (CET)

Danke, Hadi! "Wikipedia-seitig erarbeiteten Mehrwert" gibt es ja eigentlich immer in Form von Verlinkungen, Kategorien usw., damit würde die 1. Stufe ganz wegfallen. Also "basiert" lassen, wie es jetzt ist und "weitestgehend" kann man gerne entfernen. Die Umformulierung zu "wird dieser Baustein entfernt" sehe ich auch als unproblematisch an. Es bleibt also eigentlich nur zu tun, die Vorlage {{HLS-Text}} so zu modifizieren, dass es möglich wird, darin einen Link auf die datierte verwendete Version des HLS-Artikels zu setzen - also im Beispiel Agatha Vonmentlen https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/026515/2011-12-28/ mit dem Teil 2011-12-28. Gleichzeitig wäre es sinnvoll, auch die Vorlage {{HLS}} so umzubauen, dass sie auf die aktuellen URLs zeigt - sie bildet sie zur Zeit noch nach dem alten Schema der früheren Web-Oberfläche des HLS, die zwar zur Zeit auf die neuen Adressen weitergeleitet werden, aber das muss ja nicht immer so bleiben. So zeigt der HLS-Link im Vonmentlen-Artikel immer noch auf https://hls-dhs-dss.ch/textes/d/D26515.php , eine Weiterleitung auf die eben genannte URL. Meine Vorlagenkünste sind aber beschränkt. Man könnte uns vielleicht in der Vorlagenwerkstatt weiterhelfen, aber vielleicht geht es ja auch direkter - ich erlaube mir, auf gut Glück einfach mal Hgzh anzupingen, für den das wohl eine kleine Sache wäre :-) Gestumblindi 22:57, 1. Nov. 2019 (CET)
Ich schau es mir später mal an. Gruß, -- hgzh 01:41, 2. Nov. 2019 (CET)
Danke, Hadi, für die Vermittlung! Wir sollten die Vorlage wie gewünscht anpassen und insbesondere die exakte Verlinkung auf die Version, von der der Inhalt übernommen wurde, aufnehmen. Erst bei substanziellen Modifikationen im Sinn einer freien Bearbeitung sollte der Hinweis entfernt werden. Da der Hinweis auch eine freundliche Geste gegenüber dem anderen Projekt ist, würde ich ihn nicht zu früh entfernen wollen.--Lapp (Diskussion) 14:52, 3. Nov. 2019 (CET)
Vielen Dank an hgzh! Er hat die Wünsche des HLS in der Vorlage bereits umgesetzt. Schaut euch das nun aktualisierte Beispiel Agatha Vonmentlen an. Es gibt dort jetzt einen Direktlink auf den HLS-Artikel mit präzisem Link auf die Version (via Datum). Aus meiner Sicht ist es nun ok. Was meint ihr: Lapp und Gestumblindi? Mit den Bemerkungen von Lapp bin ich ganz einverstanden. - Sobald ich vom HLS ihr neues Logo erhalte, werde ich das jetztige kleine Foto der gedruckten Bücher noch ersetzen. --Hadi (Diskussion) 17:30, 3. Nov. 2019 (CET)
@Hadi: Sieht gut aus! Zum Thema "Logo": Handelt es sich dabei um den schlichten Schriftzug, den man auf https://hls-dhs-dss.ch/ oben links sieht? Da es sich dabei um reinen Text handelt, dürfte es auf Commons ohne Probleme mit dem Baustein {{PD-textlogo}} hochzuladen sein. Gestumblindi 17:33, 3. Nov. 2019 (CET)
Danke Gestumblindi. Ja, zum Glück ist das neue Logo des HLS reiner Text. Danke für den CommonsLink. - Falls übrigens sich jemand für HLS-Artikel interesssiert, die es in WP noch nicht gibt: Wikipedia:Positivlisten/HLS-Register --Hadi (Diskussion) 17:51, 3. Nov. 2019 (CET)