„Mutter“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Zeile 135: Zeile 135:
Nach dem Ende der [[Adenauer-Ära|Ära Adenauer]] wurde der Mutterschutz in zwei Gesetzesnovellen (1965, 1968) weiter ausgedehnt. Die Schutzfristen umfassten von 1968 an 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%271154802%27%5D&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1 | titel=Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung. Vom 24. August 1965 | zugriff=2016-04-07}} {{Internetquelle | url=http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%271153402%27%5D&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1 | titel=Bekanntmachung und Neufassung des Mutterschutzgesetzes. Vom 18. April 1968 | zugriff=2016-04-07 }} </ref> Von 1979 an konnten Frauen über diese Schutzfristen hinaus einen aus Bundesmitteln finanzierten 4-monatigen [[Mutterschaftsurlaub#Deutschland|Mutterschaftsurlaub]] nehmen.<ref>{{Internetquelle | url=https://www.gesetze-im-internet.de/muurlg/BJNR007970979.html | titel=Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs | zugriff=2016-04-07}}</ref>
Nach dem Ende der [[Adenauer-Ära|Ära Adenauer]] wurde der Mutterschutz in zwei Gesetzesnovellen (1965, 1968) weiter ausgedehnt. Die Schutzfristen umfassten von 1968 an 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%271154802%27%5D&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1 | titel=Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung. Vom 24. August 1965 | zugriff=2016-04-07}} {{Internetquelle | url=http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%271153402%27%5D&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1 | titel=Bekanntmachung und Neufassung des Mutterschutzgesetzes. Vom 18. April 1968 | zugriff=2016-04-07 }} </ref> Von 1979 an konnten Frauen über diese Schutzfristen hinaus einen aus Bundesmitteln finanzierten 4-monatigen [[Mutterschaftsurlaub#Deutschland|Mutterschaftsurlaub]] nehmen.<ref>{{Internetquelle | url=https://www.gesetze-im-internet.de/muurlg/BJNR007970979.html | titel=Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs | zugriff=2016-04-07}}</ref>


{{Doppeltes Bild|rechts|Heiratsalter lediger Frauen in Deutschland 1910-2013.png|200|Mittleres Erstgeburtsalter verheirateter Frauen in Deutschland 1960-2013.png|200|Das mittlere Erstheiratsalter von Frauen in Deutschland hatte 1975 sein historisches Minimum.| Das mittlere Alter verheirateter Frauen bei der Geburt des ersten Kindes dagegen hatte sein Minimum schon 1970 erreicht.|Heiratsalter lediger Frauen|Erstgeburtsalter verheirateter Frauen}}
Die [[Feminismus#Zweite Welle|Zweite Welle des Feminismus]], die sich in Deutschland parallel zur [[68er-Bewegung]] entwickelte, veränderte die Demografie und die messbaren Gesellschaftsstrukturen nur geringfügig. So stieg die Frauen[[erwerbsquote]], die 1968–1970 mit 30,3&nbsp;% niedriger als jemals zuvor in der deutschen Nachkriegsgeschichte gewesen war, bis zum Jahre 1980 nur auf 33,8&nbsp;% an, also auf ein Niveau, dass sie schon 1957/1958 gehabt hatte.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.gesis.org/histat/de/table/details/2BBE45DA53B2D0B96AD97D3F422A10D6#tabelle | titel=Erwerbspersonen, Erwerbsquoten, Erwerbstätige Inländer nach Geschlecht | zugriff=2016-04-08 }} </ref> Frauen heirateten jung, bekamen früh Kinder und führten ihr Leben mehrheitlich als [[Hausfrau]]en. Die von der Frauenbewegung erkämpfte (eingeschränkte) Legalisierung von [[Schwangerschaftsabbruch|Schwangerschaftsabbrüchen]] (26. April 1974–25. Februar 1975; erneut seit 6. Mai 1976) hatte, da Verhütungsmittel schon zuvor leicht zugänglich gewesen waren, auf die Geburtenziffer keinen erkennbaren Einfluss.
Die [[Feminismus#Zweite Welle|„Zweite Welle“ des Feminismus]], die sich in Deutschland parallel zur [[68er-Bewegung]] entwickelte, veränderte die Demografie und die messbaren Gesellschaftsstrukturen nur geringfügig. So stieg die Frauen[[erwerbsquote]], die 1968–1970 mit 30,3&nbsp;% niedriger als jemals zuvor in der deutschen Nachkriegsgeschichte gewesen war, bis zum Jahre 1980 nur auf 33,8&nbsp;% an, also auf ein Niveau, dass sie schon 1957/1958 gehabt hatte.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.gesis.org/histat/de/table/details/2BBE45DA53B2D0B96AD97D3F422A10D6#tabelle | titel=Erwerbspersonen, Erwerbsquoten, Erwerbstätige Inländer nach Geschlecht | zugriff=2016-04-08 }} </ref> Frauen heirateten jung, bekamen früh Kinder und führten ihr Leben mehrheitlich als [[Hausfrau]]en. Die von der Frauenbewegung erkämpfte (eingeschränkte) Legalisierung von [[Schwangerschaftsabbruch|Schwangerschaftsabbrüchen]] (26. April 1974–25. Februar 1975; erneut seit 6. Mai 1976) hatte, da Verhütungsmittel schon zuvor leicht zugänglich gewesen waren, auf die Geburtenziffer keinen erkennbaren Einfluss.


Großen praktischen Einfluss auf den Alltag von Müttern hatte jedoch die von den 68ern beschleunigte Konjunktur des öffentlichen Interesses an [[Frühkindliche Bildung|frühkindlicher Bildung]]. 1966 erschien erstmals die Zeitschrift ''[[Eltern (Zeitschrift)|Eltern]]'', 1967 wurde in Frankfurt der erste [[Kinderladen]] eröffnet, seit 1971 erschien die Fachzeitschrift [[kindergarten heute]], und 1972 entstand das bayerische [[Staatsinstitut für Frühpädagogik]]. Die Versorgungsquote für Kindergartenbetreuung verdoppelte sich von 33&nbsp;% (1965) auf 66&nbsp;% (1975), stagnierte dann aber. <ref name="bahle">{{Literatur | Autor=Thomas Bahle | Titel=Wege zum Dienstleistungsstaat. Deutschland, Frankreich und Großbritannien im Vergleich | Verlag=Verlag für Sozialwissenschaften | Ort=Wiesbaden | Jahr=2007 | ISBN=978-3-531-15089-5 | Seiten=263ff | Online = {{Google Buch|BuchID=gjaW4UFMTIIC |Seite=263 }}}}</ref> 1980 wurden in der BRD 1.393.708 Kindergartenplätze und 105.673 Hortplätze gezählt.<ref>{{Literatur | Autor=Karl Wilhelm Jans | Titel=Jugendhilfe | Herausgeber=G. Püttner |Sammelwerk=Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis. Band 4: Die Fachaufgaben| Verlag=Springer | Ort=Berlin, Heidelberg, New York, Tokyo | Auflage=2. | Jahr=1983 | ISBN=978-3-642-68260-5 | Seiten=382 | Online = {{Google Buch|BuchID=j3CnBgAAQBAJ |Seite=382 }}}}</ref> Auf sehr niedrigem Niveau stieg auch die Versorgung mit Krippenplätzen (1960–1970: 0,6&nbsp;%; 1975: 1,3&nbsp;%; 1980: 1,5&nbsp;%).<ref name="bahle"/>
<gallery>
Heiratsalter lediger Frauen in Deutschland 1910-2013.png|Das mittlere Erstheiratsalter von Frauen in Deutschland hatte 1975 sein historisches Minimum.
Mittleres Erstgeburtsalter verheirateter Frauen in Deutschland 1960-2013.png|Das mittlere Alter verheirateter Frauen bei der Geburt des ersten Kindes dagegen hatte sein Minimum schon 1970 erreicht.
</gallery>


Die Zeit der [[Sozialliberale Koalition|sozialliberalen Koalition]] brachte Müttern weitere Verbesserungen ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Situation. So wurde im Rahmen des [[Nichtehelichengesetz]]es von 1970 die obligatorische [[Amtsvormund]]schaft für nichteheliche Kinder abgeschafft. Frauen waren damit grundsätzlich berechtigt, elterliche Gewalt auch über uneheliche Kinder auszuüben; an die Stelle des Vormunds trat jedoch ein [[Amtspfleger]], dessen Zuständigkeiten die elterliche Gewalt der unehelichen Mutter in einigen Punkten weiterhin beschnitten. Die Rentenreform von 1972 öffnete die gesetzliche Rentenversicherung erstmals auch für Hausfrauen, die von nun an Rentenbeiträge freiwillig nachentrichten konnten.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/rentenversicherung/geschichte.html | titel=Deutsche Sozialversicherung: Geschichte | zugriff=2016-04-07}} {{Literatur | Autor=Wolfgang Wehowsky, Harald Rihm | Titel=Praxis der gesetzlichen Rente | Verlag=expert verlag | Ort=Renningen | Jahr=2009 |Auflage=2 | ISBN=978-3-8169-2986-4 | Seiten=5f | Online= {{Google Buch|BuchID= np6SoHxfkpcC |Seite=5 }}}}</ref> 1977 wurde mit dem [[Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts|Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts]] das Leitmodell der „Hausfrauenehe“ durch das Partnerschaftsprinzip ersetzt; der wirtschaftlich schwächere Ehepartner konnte vom wirtschaftliche stärkeren nach einer Scheidung Zahlung von Unterhalt verlangen.
Großen praktischen Einfluss auf den Alltag von Müttern hatte jedoch die von den 68ern beschleunigte Konjunktur des öffentlichen Interesses an [[Frühkindliche Bildung|frühkindlicher Bildung]]. 1966 erschien erstmals die Zeitschrift ''[[Eltern (Zeitschrift)|Eltern]]'', 1967 wurde in Frankfurt der erste [[Kinderladen]] eröffnet, seit 1971 erschien die Fachzeitschrift [[kindergarten heute]], und 1972 entstand das bayerische [[Staatsinstitut für Frühpädagogik]]. Die Versorgungsquote für Kindergartenbetreuung verdoppelte sich von 33&nbsp;% (1965) auf 66&nbsp;% (1975), stagnierte dann aber. Auf sehr niedrigem Niveau stieg auch die Versorgung mit Krippenplätzen (1960–1970: 0,6&nbsp;%; 1975: 1,3&nbsp;%; 1980: 1,5&nbsp;%).<ref>{{Literatur | Autor=Thomas Bahle | Titel=Wege zum Dienstleistungsstaat. Deutschland, Frankreich und Großbritannien im Vergleich | Verlag=Verlag für Sozialwissenschaften | Ort=Wiesbaden | Jahr=2007 | ISBN=978-3-531-15089-5 | Seiten=263ff | Online = {{Google Buch|BuchID=gjaW4UFMTIIC |Seite=263 }}}}</ref>


==== Jüngere Geschichte und Gegenwart ====
==== Jüngere Geschichte und Gegenwart ====

Version vom 9. April 2016, 21:18 Uhr

Mutter mit Kind. Fotografie von Gertrude Käsebier (1890)

Als Mutter wird das weibliche Elternteil eines Kindes bezeichnet.

Im biologischen Sinne ist Mutter, wer die Eizelle beigetragen hat, aus der der Embryo entstanden ist, und wer das Kind ausgetragen und geboren hat. Da die moderne Reproduktionsmedizin es möglich macht, Eizellen und Embryonen zu übertragen, kommt es vor, dass an ein- und derselben Schwangerschaft mehrere Frauen beteiligt sind.

Im sozialen und psychologischen Sinne ist Mutter, wer einem Kind Mutterliebe entgegenbringt und damit die Grundlage dafür schafft, dass das Kind seine (meist) erste emotionale Bindung an einen anderen Menschen herstellen kann. Damit verbunden ist in der Regel die Pflege und Erziehung des Kindes, häufig auch Verantwortung für die Ausbildung. Da die soziale Mutterschaft nicht zwingend an die biologische Mutterschaft gebunden ist, kann ein Kind auch mehrere Mütter haben, etwa in einer Regenbogen- oder Patchworkfamilie oder als Adoptivkind.

Wer im rechtlichen Sinne Mutter ist, hängt von den Gesetzen der jeweiligen Gesellschaft ab. In Deutschland beispielsweise, wo Leihmutterschaft politisch nicht erwünscht ist, bestimmt der im Jahre 1997 neu eingefügte § 1591 BGB: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“[1]

Etymologie

Siehe auch Hauptartikel: Mutter (Wort)

Das Wort Mutter wird auf ein rekonstruiertes indogermanisches Stammwort *mātér- zurückgeführt. Der heutigen Form Mutter ging im Althochdeutschen und Mittelhochdeutschen die Form muoter voraus; die Schreibweise mit einfachem u ist erstmals im 15. Jahrhundert belegt.[2] Wie Mutter geht auch das Wort Muhme auf die archaische Lallsilbe ma zurück, hatte aber bereits im Althochdeutschen eine eigene Form.[3]

Physiologische Perspektive

→ Siehe Hauptartikel: Befruchtung, Nidation, Schwangerschaft, Geburt

Die meisten Frauen[4] gelangen zur Mutterschaft auf natürlichem Wege, d. h. durch Befruchtung einer reifen Eizelle mit einem Spermium ihres männlichen Sexualpartners per Geschlechtsverkehr und anschließendem Einnisten und Austragen in der Gebärmutter sowie schließlich dem Gebären des Kindes. Die Entstehung einer Schwangerschaft setzt neben vielen anderen Faktoren Fruchtbarkeit der Frau voraus, die gewöhnlich mit der Pubertät beginnt und mit den Wechseljahren endet.

Die Reproduktionsmedizin bietet vielfältige Möglichkeiten, eine Schwangerschaft auch dann auf den Weg zu bringen, wenn der Kinderwunsch durch heterosexuellen Geschlechtsverkehr nicht erfüllt werden kann oder soll.

Rechtliche Perspektive

Im deutschsprachigen Raum ist Mutter im gesetzlichen Sinne, wer das Kind zur Welt bringt.

Wer ist Mutter?

In einer Vielzahl von Ländern – darunter auch den Ländern des deutschsprachigen Raumes – beruht die gesetzliche Definition der Mutterschaft auf dem Rechtssprichwort Mater semper certa est.

Deutschland

In Deutschland ist nach § 1591 BGB Mutter („leibliche Mutter“, in der juristischen Fachsprache auch: „Kindsmutter“), wer das Kind geboren hat. Bei Leihmutterschaft ist infolgedessen nicht die auftraggebende Frau Mutter, sondern die Leihmutter, und zwar auch dann, wenn sie nicht die genetische Mutter ist.

Daneben kann eine Frau auch durch Adoption eines Kindes zur Mutter werden.

Eine Pflegemutter dagegen ist keine Mutter im Rechtssinne. Sie hat kein Sorgerecht – dieses verbleibt gewöhnlich bei den leiblichen Eltern oder bei einem Vormund –, hat nach § 1688 BGB aber Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes. Eine Stiefmutter ist, wenn sie mit dem leiblichen Elternteil des Kindes eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, mit dem Kind verschwägert und kann nach § 1687b BGB ein „kleines Sorgerecht“ ausüben, also in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes mitentscheiden. Mutter im vollen Rechtssinne wird sie nur, wenn sie das Kind adoptiert (Stiefkindadoption).

Österreich

In Österreich bestimmt der 1992 neu eingefügte § 137b ABGB: „Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat.“ Ein Mutter-Kind-Verhältnis kann daneben auch durch Adoption rechtlich begründet werden.

Schweiz

In der Schweiz ist durch Artikel 252 Abs. 1 ZGB festgelegt: „Das Kindesverhältnis entsteht zwischen dem Kind und der Mutter mit der Geburt.“ In Absatz 3 heißt es weiter: „Ausserdem entsteht das Kindesverhältnis durch Adoption“.[5]

Weitere Länder

Das französische und italienische Recht kennt noch die – in Europa sonst nicht mehr übliche – Mutterschaftsanerkennung.

Rechtliche Implikationen der Mutterschaft

Deutschland

Aufgrund des Gleichberechtigungsgrundsatzes aus Artikel 3 GG unterscheiden sich die rechtlichen Implikationen der Mutterschaft in Deutschland kaum von denen der Vaterschaft bzw. von denen der Elternschaft im Allgemeinen. Ausnahmen betreffen unter anderem den gesetzlichen Mutterschutz, das Mutterschaftsgeld und die Mutterschaftsversicherung.

Weitere Länder

In verschiedenen Ländern können auch zwei Mütter oder zwei Väter in homosexueller Partnerschaft oder auch mehr Personen das Erziehungsrecht übernehmen.[6]

Kultur- und Sozialgeschichte

Das Mutterbild und das Verständnis der Mutterrolle ist kulturell determiniert und hat im Laufe der Geschichte daher erhebliche Wandlungen durchgemacht. Auch sieht dieser Wandel in unterschiedlichen Kulturen ganz unterschiedlich aus.

Deutschland

Die Familie im alten Handwerk

Joseph Wright of Derby: Die Schmiede, 1772

Das „alte“, d. h. von der Zunftordnung geprägte Handwerk bestand vom Hochmittelalter bis etwa 1830.[7] Handwerkliche Betriebe waren durch eine patriarchalische Verfassung, strenge Zunftaufsicht und reine Subsistenzwirtschaft geprägt.[8] Die Lebensverhältnisse waren karg und die Partnerwahl erfolgte unter großem sachlich-ökonomischen Druck.[9] Meisterfrauen mussten, weil sie dem „ganzen Haus“ auch in einem weiteren Sinne als „Mutter“ vorstanden, hohen sittlichen Standards genügen, überdies hatten sie bestimmte repräsentative und andere Rollenfunktionen auszuüben.[10] Im Betrieb leisteten sie höchstens Verkaufs- oder Handlangerdienste, waren aber für Kundenkontakte, Haushalt, Garten und eventuellen Nebenerwerb zuständig.[11] Handwerkerfamilien hatten durchschnittlich nur 2-3 Kinder, weil das Heiratsalter und die Kindersterblichkeit hoch waren;[12] anders als in Bauernfamilien waren Kinder in Handwerkerfamilien weder wirtschaftlich rentabel noch wurden sie als Erben gebraucht.[13] Kinder wuchsen in großer räumlicher Enge, häufig ohne eigene Betten, in einem Haushalt auf, in dem Wohnung und Arbeitsstätte nicht geschieden waren und in dem meist auch Lehrlinge und ein Geselle, gelegentlich auch eine Dienstmagd lebten.[14] Die Mutter wurde bei der Kinderpflege von älteren Kindern unterstützt, später erzogen auch der Vater und eventuell der Geselle mit, ersterer typischerweise mit großer Härte.[15] Auch die Mutter verlangte Gehorsam, wurde aber eher geliebt als der tendenziell brutale Vater.[16] Ausgerichtet war die Erziehung auf Gehorsam, Arbeitsamkeit, Schamhaftigkeit und Religiosität.[17] Neben den eigenen Kindern hatte die Meisterfrau auch die Lehrlinge zu versorgen und erziehen, die kaum anders als die eigenen Kinder behandelt wurden.[18] Das gesamte Verhalten unterlag einer strengen sozialen Kontrolle und war oft sehr förmlich; Ehegatten siezten einander und Kinder siezten ihre Eltern.[19] Die Töchter, die von der Mutter die Hauswirtschaft und Lesen, Schreiben und Rechnen für den Hausgebrauch erlernten, verließen das Haus nach der Heirat, die Söhne entweder nach der Lehre oder – wenn sie nicht beim Vater lernten – schon vor der Lehre.[20]

Als das Handwerk sich im 19. Jahrhundert unter dem Druck einer sich verändernden Wirtschaftswelt wandelte und heterogen wurde, übernahmen die wohlhabenderen Teile dieser Population nach und nach das bürgerliche Familienleitbild, während die ärmeren Handwerksschichten proletarisiert wurden.[21]

Die bürgerliche Familie im 18. und 19. Jahrhundert

Hugh Douglas Hamilton: Porträt einer Mutter und ihres Kindes, 18. Jahrhundert

Charakteristisch für die bürgerliche Familie, die als Typus in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts entstand, waren die Emotionalisierung und Intimisierung der Ehebeziehung, die Abschottung einer privaten Sphäre und die zentrale Bedeutung der Kinder und ihrer Erziehung.[22] Mit Erwerbsarbeit hatten Mütter zwar nichts mehr zu tun, das bürgerliche Frauenbild sah aber eine – wenn auch primär durch Lektüre vermittelte – Teilnahme an gewissen Bereichen des öffentlichen Lebens vor, besonders an Literatur und Bildung.[23] Mit der veränderten Einstellung zur Ehe wandelte sich auch das Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern.[24] Die Blutsverwandtschaft wurde aufgewertet, und die nun hoch emotionalisierte Mutter-Kind-Beziehung als „natürliches Band“ gewertschätzt.[25] Eine Rolle spielte dabei auch, dass Erkenntnisfortschritte der Medizin, die zu einer Verminderung der Kindersterblichkeit führten, vom gebildeten Bürgertum schnell rezipiert wurden.[26] Während der Adel seinen Nachwuchs traditionell von Ammen, Kindermädchen und anderem Hauspersonal hatte aufziehen lassen, stillten und erzogen bürgerliche Mütter ihre Kinder selbst.[27] Dienstmädchen waren auch in bürgerlichen Haushalten allgegenwärtig, erledigten bei der Kinderversorgung aber nur die Alltagsgeschäfte.[28] Die bürgerliche Familie war ihrem Selbstverständnis nach eine Erziehungs- und Bildungsinstitution.[29] Die Aufgabe der Mutter bestand vor allem darin, das Kind als „Spezialistin“ bewusst zu erziehen, d.h. ihm zu helfen, seine natürlichen, zur Vernunft strebenden Anlagen frei zu entfalten, und die Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Kinder als gebildete Gesprächspartner in den gemüthaften Binnenraum der Familie einbezogen werden konnten.[30] Der Umgang von Mutter und Kindern war zärtlich und liebevoll und eher von Lob und Tadel als von körperlicher Züchtigung geprägt.[31] Es wurde zunehmend üblich, dass Kinder ihre Eltern duzten.[32] Während der Vater außerhalb des Hauses wirkte, lebten tagsüber, also die meiste Zeit, nur Mutter und Kinder zusammen.[33] Anders als in der bäuerlichen Familie wurde dem Kind aber Eigentümlichkeit zugebilligt; Erwachsene und Kinder schliefen in gesonderten Zimmern.[34] Den eigentlichen Unterricht leisteten nicht die Mütter, sondern Privatlehrer und Schulen.[35]

Die Heimarbeiterfamilie in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts

Carl Wilhelm Hübner: Die schlesischen Weber, 1844

Der Typus der Heimarbeiterfamilie entstand mit dem Verlagssystem am Ende des 18. Jahrhunderts, hatte seine größte Verbreitung 1835–1850, und ging – unter dem Konkurrenzdruck der industriellen Massenproduktion – danach im Typus der proletarischen Familie auf.[36] Die Heimarbeiterschaft hatte sich aus kleinbäuerlichen Schichten rekrutiert, saß hauptsächlich auf dem Lande und litt fast überall unter extremer Beengung der Wohnverhältnisse, wobei die Wohnung gleichzeitig als Arbeitsplatz diente.[37] Eher als Bauern und Handwerker konnten Heimarbeiter sich eine individualisierte Partnerwahl leisten, dennoch zeigten auch sie eine von ökonomischen Überlegungen geleitete Tendenz zur beruflichen Endogamie, d. h. Weber heirateten Weber, usw.[38] Ihre Haushalte bestanden in der Regel nur aus der Kernfamilie, also aus Eltern und Kindern.[39] Weil die Familiengründung nicht an Besitz gebunden war, heirateten Heimarbeiter jung und hatten infolgedessen viel Nachwuchs.[40] Der Familienalltag war – außer von räumlicher Beengtheit und fehlender Intimsphäre – von einer oft verkrüppelnden Arbeit, an der alle Familienmitglieder teilnahmen, von extrem langen Arbeitszeiten, von unzureichender Kost, von einer patriarchalisch strukturierten Familienverfassung und trotz der dauernden Präsenz aller Familienmitglieder von wenig Familienleben geprägt.[41] Die Kindersterblichkeit war, zumal Frauen sich in der Schwangerschaft und Stillzeit keine Schonung erlauben konnten, sehr hoch.[42] Mütter hatten für Hausarbeit und Kinderbetreuung wenig Zeit, Kinder – vor allem viele Kinder – wurden als Belastung empfunden.[43] Ältere Geschwister mussten bei der Versorgung der Jüngeren mithelfen; so früh wie möglich wurden dann aber auch die Jüngeren in die Arbeit einbezogen.[44] Eine reflektierte Erziehung fand nicht statt, und da die Familienbeziehungen durch die prekären Lebensverhältnisse oft demoralisiert waren und Eltern ihren Kinder außer Kost nicht viel bieten konnten, verloren sie schon früh die elterliche Kontrolle – spätestens wenn das Kind das Haus verließ, um anderswo zu arbeiten.[45]

Die bäuerliche Familie im 19. Jahrhundert

Gerhardt Wilhelm von Reutern: Bäuerin mit schlafendem Kind (1843)

Von der Bauernbefreiung bis zum Ende des Ersten Weltkrieges waren durchschnittliche Bauernhöfe in Deutschland auf Selbstversorgung und Subsistenz ausgerichtet und boten ihren Bewohnern lediglich karge Lebensstandards.[46] Die sozialen Beziehungen innerhalb der Hausgemeinschaften waren von einer patriarchalischen Hierarchie und von ökonomischen Zwängen bestimmt.[47] Weil ein Hof ohne Bäuerin nicht betrieben werden konnte, war Heirat einerseits eine Lebensnotwendigkeit; die Beziehung von Mann und Frau war in hohem Maße Arbeitsbeziehung, und die Partnerwahl instrumentell.[48] Weil Heirat voraussetzte, dass der Bauer bereits einen eigenen Hof erlangt hatte, war das Heiratsalter andererseits hoch, was die Geburtenziffern deutlich senkte.[49] Bäuerinnen leisteten – besonders in den Aufbaujahren eines Hofes – hochqualifizierte und schwere Arbeit, typischerweise im Haus, im Garten, in der Milchwirtschaft und mit dem Kleinvieh.[50] Obwohl Kinder als billige Arbeitskräfte, als Alterssicherung und als Erben gebraucht wurden, konnte auf Schwangerschaften und Stillzeiten wenig Rücksicht genommen werden; Säuglinge mussten oft unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Kindersterblichkeit war infolgedessen hoch,[51] und die Zahl der Kinder, die Bauernpaare im 19. Jahrhundert in Deutschland aufgezogen haben, als Summe aller hier genannten Faktoren deutlich niedriger, als ohne Nachweis oft behauptet wird. John E. Knodel, der die ländliche Demografie am Beispiel eines bayerischen Dorfes untersucht hat, kam z. B. auf durchschnittlich 3 Kinder.[52] Mütter wurden bei der Kinderversorgung von älteren Kindern und von Gesinde, seltener von Einliegern, Inwohnern oder Altenteilern unterstützt.[53] Kinder wurden früh in die Arbeit einbezogen, blieben darüber hinaus aber viel sich selbst überlassen, erhielten wenig elterliche Aufmerksamkeit und wuchsen ohne intentionale Erziehung auf.[54] Der Bauer, der hausherrliche Gewalt über den ganzen Hof übte, setzte sich mit Befehlen und Körperstrafen durch; Mütter waren zu den Kindern in der Regel weniger streng, aber keineswegs zärtlich.[55] Einer Sentimentalisierung der Mutter-Kind-Beziehung, wie sie im 17. Jahrhundert im Bürgertum entstanden war, stand in Bauernfamilien nicht nur die hohe Kindersterblichkeit entgegen, sondern auch die weit verbreitete Notwendigkeit, Kinder schon mit 12 Jahren in den Gesindedienst fortzugeben.[56] Das enge Zusammenleben mit dem Gesinde, das mit den Bauernkindern oft im selben Alter war und ihnen gleich behandelt wurde, tat ein Übriges, um Unterschiede zwischen eigenem und fremdem Blut zu nivellieren.[57]

Die Arbeiterfamilie

Käthe Kollwitz: Trostlosigkeit und Verzweiflung (1905)

Der Typus der proletarischen Familie entstand in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit der Ausbreitung der städtischen Fabrikarbeit, die vor allem verarmte Handwerker und verarmte Teile der Landbevölkerung anzog.[58] Kennzeichnend für die Lebensverhältnisse in Arbeiterhaushalten waren Besitzlosigkeit, wirtschaftliche Instabilität, lange Arbeitszeiten, schlechte Ernährung, schlechte und überbevölkerte Wohnungen, sowie fehlende Privatsphäre einerseits und ständige Trennung fast aller Familienmitglieder während des Tages andererseits.[59] Weil die Familiengründung nicht an Besitz gebunden war, wurden Ehen jung geschlossen, in relativ großer Freiheit von ökonomischen Überlegungen; die ständige Sorge ums tägliche Brot zerstörte das Verhältnis der Eheleute oft aber schon bald.[60] Das niedrige Heiratsalter und Unwissen um Geburtenkontrolle führte in Arbeiterfamilien zu besonders großem Kinderreichtum; noch in der Zwischenkriegszeit wurden in deutschen Arbeiterfamilien trotz hoher Kindersterblichkeit durchschnittlich 4,67 überlebende Kinder gezählt.[61] Bessergestellte Teile der Arbeiterschaft begannen, bürgerliche Wertvorstellungen zu adaptieren, wie z. B. die Idee, dass die Frau ins Haus gehöre.[62] Sobald das Geld knapp wurde – etwa weil mehr Kinder geboren wurden –, mussten Frauen jedoch hinzuverdienen, im Idealfall mit relativ gut bezahlter Fabrikarbeit, sonst in Heimarbeit oder durch Putz- oder Wascharbeiten oder durch Aufnahme von Untermietern, Schlafgänger oder Pflegekindern.[63] Da der Ehemann tagsüber meist abwesend war, mussten kleine Kinder, wenn sie nicht alleingelassen oder unter die Aufsicht älterer Geschwister gestellt wurden, in Krippen, Bewahrschulen, Horten und Kindergärten bzw. bei Verwandten, Nachbarn oder Ziehmüttern untergebracht werden.[64] Ältere Kinder gingen zur Schule oder blieben sich selbst überlassen bzw. wurden auf der Straße sozialisiert.[65] Prekär wurde die Situation, wenn Mütter, weil sie zu viele Kinder hatten, nicht mehr hinzuverdienen konnten.[66] Mütter litten generell unter der Dominanz und oft Gewaltsamkeit ihrer Männer sowie unter der Fesselung ans Haus, waren mit Arbeit überlastet und konnten während ihrer Schwangerschaften und Stillzeiten keine Rücksicht erwarten.[67] Kinder – vor allem viele Kinder – bedeuteten materielle Belastung und tendenziell Not.[68] Durch Kinderarbeit, die meist als Heimarbeit ausgeübt wurde, konnte diese zwar gemildert werden.[69] Für die Pflege persönlicher Beziehungen, d. h. für Familienleben blieb in Arbeiterfamilien aber wenig Zeit und Energie.[70] Statt intentional war die Erziehung daher naturwüchsig und das Verständnis der Eltern für den Wert einer soliden Schulausbildung gering.[71] Kinder nahmen schon mit 13–14 Jahren eine volle Berufstätigkeit auf und verließen ihr Elternhaus meist so früh, wie sich Gelegenheit bot.[72]

Von der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts führten neue Gesetze zu einer Verbesserung der Situation der arbeitenden Mütter. So wurde 1878 in der Reichsgewerbeordnung (§ 138) ein erstes Beschäftigungsverbot für Wöchnerinnen in Fabriken geschaffen.[73] 1883 folgte die Einrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Mutterschutz wurde in mehreren Gesetzesnovellen von ursprünglich 3 Wochen auf 8 Wochen (1910) ausgedehnt; einen Verdienstausfall erhielten Arbeiterinnen jedoch nicht.[74]

Die bürgerliche Familie im Deutschen Kaiserreich

Die 1852 geborene Schriftstellerin Ida Boy-Ed mit ihrem Sohn Karl (1873)

Ein Normenwandel der Rolle der bürgerlichen Frau als Mutter wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch literarische Werke wie Madame Bovary, Anna Karenina, Nora und Effi Briest antizipiert. In all diesen Werken geht durch die bis dahin scheinbar hermetische Logik der bürgerlichen Familienkonstruktion ein Bruch; die Aporie der Rolle der Frau, die Individuum, als Ehefrau und Mutter aber gleichzeitig Dienerin des Familienziels sein sollte, schlug in offenen Konflikt um. Auf politischer Ebene entsprach diesem Wandel die Einführung der Scheidung (Deutsches Reich: 1875; Schweiz, bundesweit: 1876). Mütter blieben gegenüber ihren Ehemännern rechtlich aber weiterhin stark benachteiligt. Unter dem Preußischen Allgemeinen Landrecht (1794–1900) schuldeten Kinder der Mutter zwar Ehrfurcht und Gehorsam, standen aber vorzüglich unter väterlicher Gewalt. Letztere war bis ins Detail geregelt und schloss u.a. die Entscheidung darüber ein, wie lange ein Kind gestillt und wie es erzogen werden sollte.[75] Nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (1900) blieb der Vorrang der väterlichen Gewalt unvermindert bestehen.[76]

Mütterliche Erziehung war in der Zeit des Deutschen Kaiserreiches auch von der allmählich sich herausbildenden wissenschaftlichen Anthropologie des Kindes bestimmt, die am Ende des 19. Jahrhunderts in die Entstehung der Pädiatrie und der Kinderpsychologie mündete.[77] Die Vertreter dieser jungen Disziplinen gaben in ihren Schriften bereitwillig Erziehungsempfehlungen, die in den gebildeten bürgerlichen Haushalten aufmerksam rezipiert wurden. Zusammen mit den Expertenratschlägen empfingen Mütter hier erstmals in der Geschichte den Eindruck, dass Erziehung ein überaus delikates Geschäft sei, bei dem mit jeder Abweichung von der Ideallinie dem Kinde ein Schaden drohe. Beispielhaft sei hier Alfred Adler genannt, der in seiner Schrift Der Arzt als Erzieher (1905) Eltern einerseits vor Lieblosigkeit warnte, andererseits aber auch davor, Kinder zu verwöhnen und ihre Liebkosungen anzunehmen. Die meisten Erziehungsautoren der Zeit hielten Kinder für triebhafte und tendenziell widersetzliche „Instinktwesen“, die durch gewissenhafte Erziehung an ein vernünftiges und soziales Verhalten herangeführt werden müssen.[78]

Die in hohen Auflagen erscheinende allgemeinverständliche wissenschaftliche Literatur schloss vom späten 19. Jahrhundert an auch Schriften ein, die Auskunft über Möglichkeiten der Empfängnisverhütung gaben. Die direkte Folge war ein massiver Einbruch der Geburtenziffern.[79] Hatten die 1874 geborenen Frauen noch durchschnittlich 4 Kinder zur Welt gebracht, so waren es bei den 1881 geborenen nur noch 3 Kinder. Der Trend zu weniger Kindern wurde um die Jahrhundertwende erstmals spürbar und setzte sich von da fast stetig fort; erst die um 1930 geborenen Frauen hatten wieder geringfügig mehr Kinder.[80]

Weimarer Republik

Ferien an der Ostsee (Sommer 1930)

Einen gesellschaftlichen Diskurs über die Verbesserung der Stellung von Frauen und Müttern hatte es in Deutschland bereits seit der Ersten Frauenbewegung gegeben. Meilensteine dieser Entwicklungen waren erste gesetzliche Regelungen zum Mutterschutz und im Jahre 1918 die Einführung des Frauenwahlrechts. In der Weimarer Republik wurde der Mutterschutz weiter ausgeweitet, Wöchnerinnen genossen seitdem auch Kündigungsschutz und hatten Anspruch auf Stillzeiten. 1927 wurde der Mutterschaftsurlaub per Gesetz auf 12 Wochen verlängert (4 Wochen vor, 8 Wochen nach der Entbindung); wie schon im Kaiserreich galten diese Regelungen allerdings nur fürs Gewerbe und z. B. nicht für Hausangestellte.[82]

Aufgrund von Zölibatsklauseln waren verheiratete Frauen und Mütter von vielen Berufen ausgeschlossen (Beamtinnen, Lehrerinnen).[83] Haushalte mit zwei voll erwerbstätigen Ehepartnern waren bereits in der Zeit der Weimarer Republik, die ja Massenarbeitslosigkeit erlebt hatte, politisch unerwünscht, und im Mai 1932 schuf der Reichstag Regelungen, die es erlaubten, verheiratete Frauen aus Beamten- und Angestelltenverhältnissen des öffentlichen Dienstes zu entlassen.[84]

Die landesrechtlich bis dahin unterschiedlichen Regelungen zur gesetzlichen Vertretung unehelicher Kinder wurden 1924 im Rahmen des Reichsjugendwohlfahrtgesetzes vereinheitlicht. Unehelich geborene Kinder erhielten seitdem per Gesetz einen Amtsvormund; die Mütter konnten de jure keine elterliche Gewalt ausüben.

Nationalsozialismus

Mutter mit drei Kindern (1943)

In seinem programmatischen Werk Mein Kampf hatte Hitler geschrieben: „Das Ziel der weiblichen Erziehung hat unverrückbar die kommende Mutter zu sein.“[85] Da die nationalsozialistische Bevölkerungspolitik rasseideologisch motiviert war – ihr Ziel war die „Rassereinheit“ –, lag ihr, wie Gisela Bock aufgewiesen hat, neben dem offiziellen Pronatalismus aber auch ein extremer Antinatalismus zugrunde. „Wertvolles Leben“ sollte ausgelesen, „minderwertiges Leben“ dagegen ausgemerzt werden.[86] Auf der Grundlage des Anfang 1934 in Kraft getretenen Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses wurden bis 1945 etwa 200.000 Frauen zwangssterilisiert.[87] Auch Zwangsabtreibungen und Tötung von Neugeborenen wurden im großen Stil praktiziert.[88] Die bereits in der Weimarer Republik begonnene Verdrängung verheirateter Frauen aus dem Erwerbsleben wurde unter dem Nationalsozialismus weiter fortgesetzt; so konnten Paare, wenn die Frau nach der Heirat ihre Berufstätigkeit aufgab, von 1933 an ein unverzinsliches Ehestandsdarlehen erhalten. Verheirateten Ärztinnen wurden 1934 die Kassenzulassungen entzogen.[89] Mutterschaft wurde massiv propagiert, der Muttertag wurde 1933 zum öffentlichen Feiertag, und Frauen, die vier oder mehr Kinder geboren hatten, konnten auf Vorschlag des NSDAP-Ortsgruppenleiters oder Bürgermeisters von Ende 1938 an mit dem Mutterkreuz ausgezeichnet werden. Von 1936 an wurden an Familien mit 5 und mehr Kindern unter 16 Jahren eine laufende Kinderbeihilfe ausgezahlt, die im April 1938 auch auf Familien mit 3 und 4 Kindern ausgeweitet wurde.[90] Große Breitenwirkung hatten die Mütterschulungskurse der NS-Frauenschaft, die inhaltlich auf Johanna Haarers Büchern Die deutsche Mutter und ihr erstes Kind und Unsere kleinen Kinder basierten. Der Nationalsozialismus hatte keine selbstständige Anthropologie des Kindes hervorgebracht; Haarers Schriften waren mit Pflicht- und Opferrhetorik durchsetzt, ihre Pädagogik war jedoch kaum mehr als eine zugespitzte Version der Pädagogik der Jahrhundertwende.[91] Das 1934 gegründete Hilfswerk Mutter und Kind leistete mit Hilfe ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen Schwangeren- und Wöchnerinnenfürsorge, unterstützte ledige Mütter, betrieb Kindertagesstätten und organisierte Mütter- und Kindererholungsprogramme. Die Einrichtungen der Lebensborn-Organisation, die 1935 ursprünglich gegründet worden war, um unehelichen Müttern „arischer“ Kinder anonyme Entbindungen und Adoptionen zu ermöglichen, wurden tatsächlich nur von einigen Tausend deutscher Frauen genutzt.

Nachdem – u. a. durch die Hochrüstungspolitik – im Jahre 1936 Vollbeschäftigung erreicht war und sich schon 1937 ein ernsthafter Arbeitskräftemangel abzeichnete, wurden die Beschränkungen der Frauenarbeit wieder gelockert.[92] Ab 1938 wurden vielen Haushalten mit Kindern Pflichtjahrmädchen zugeteilt.

Im Verlaufe des Zweiten Weltkrieges stieg der Arbeitskräftemangel so stark an, dass weibliche Erwerbstätigkeit – auch die Erwerbstätigkeit von Müttern – ab etwa 1942 ausdrücklich erwünscht war.[93] Am 1. Juli 1942 wurde das Mutterschutzgesetz deutlich verbessert; es galt nun auch für Hausangestellte, landwirtschaftliche und Heimarbeiterinnen, umfasste Beschäftigungseinschränkungen für werdende und stillende Mütter, Kündigungsschutz für Schwangere und eine Anhebung des Wochengeldes auf die Höhe des vollen Lohnes.[94] Von 1944 an konnte ein Stillgeld, das zuvor nur erwerbstätigen Frauen zugestanden hatte, von allen Müttern 26 Wochen lang in Anspruch genommen werden.[95] Bereits seit 1942 konnte das Reichsarbeitsministerium Unternehmen verpflichten, entweder Betriebskindergärten einzurichten oder kommunale Einrichtungen finanziell zu fördern.[95] Vom Oktober 1943 an hatten alle erwerbstätigen Frauen Anspruch auf einen unbezahlten monatlichen Hausarbeitstag.[96]

Eine Anhebung der Geburtenziffer wurde in der Zeit des Nationalsozialismus trotz aller Propaganda- und familienpolitischen Maßnahmen nicht erreicht; der bereits an der Jahrhundertwende beobachtbare Trend zur 2-Kinder-Familie setzte sich 1933–1945 ungebrochen fort (siehe Grafiken oben). Das durchschnittliche Erstheiratsalter für Frauen lag in der Zeit des Nationalsozialismus sogar höher als jemals zuvor im 20. Jahrhundert, nämlich bei 26,2 Jahren (1938).[97]

Bundesrepublik Deutschland (1945–1965)

Frau mit Neugeborenem (1948; gezeigt wird die Auszahlung des „Kopfgeldes“ an das Kind im Rahmen der Währungsreform)

Die 1950er und 1960er Jahre, die in der Bundesrepublik Deutschland soziologisch durch eine fast vollständige Einbindung der Bevölkerung in Familien gekennzeichnet war, werden gelegentlich als Goldenes Zeitalter der Ehe bezeichnet. Zur Förderung der Müttergesundheit wurde 1950 das Müttergenesungswerk gegründet. Das 1952 verabschiedete Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz) entsprach inhaltlich weitgehend dem entsprechenden Gesetz von 1942.[98] Infolge von Artikel 117 des Grundgesetzes entfielen von 1953 an sämtliche älteren gesetzlichen Regelungen, die gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz aus Artikel 3 verstießen. Dies betraf unter anderem den bis dahin immer noch im BGB festgeschriebenen Vorrang des Vaters bei der elterlichen Gewalt.[99] Als Kernstück des Familienlastenausgleiches wurde 1954 unter dem CDU-Familienminister Franz-Josef Wuermeling das Kindergeld eingeführt, das anfangs allerdings nur Erwerbstätigen mit mindestens 3 Kindern zustand. Auch die Erwerbsarbeit von Ehefrauen und Müttern wurde weiter erleichtert, etwa mit der Abschaffung der letzten Zölibatsklauseln (1956/1957).

Die Geburtenziffer, die bis in die Zeit des Nationalsozialismus immer weiter gesunken war, nahm in der Kohorte der um 1930 geborenen Frauen, die mehrheitlich in den 1950er Jahren heirateten, geringfügig wieder zu. Diese Frauen hatten durchschnittlich 2,2 Kinder.[100] In der Ratgeberliteratur waren weiterhin Autoren wie Johanna Haarer tonangebend, die ihre Werke – von nationalsozialistischer Rhetorik nunmehr bereinigt – noch bis 1987 auflegte. Schon 1952 erschien daneben erstmals aber auch Benjamin Spocks Standardwerk Säuglings- und Kinderpflege in deutscher Übersetzung, das auf Freuds Psychoanalyse und einer modernen Säuglingsanthropologie basierte, die das Kind nicht als zu domestizierendes Triebwesen, sondern als einen mit Würde und Liebe zu behandelnden jungen Menschen begriff.

Mutterschaft in der DDR

Mutter mit zwei Kindern beim Schwimmunterricht (Ost-Berlin, 1957)

In der Deutschen Demokratischen Republik konnten Paare, die bis zum 26. Lebensjahr heirateten, einen zinslosen Kredit von 5000 Mark beanspruchen, der bei Geburt jedes Kindes zu einem Viertel erlassen wurde („abkindern“). Mütter, die regelmäßig die Schwangerschaftsberatung besucht hatten, erhielten pro Geburt 1000 Mark Geburtenhilfe. Während des Schwangerschafts- (6 Wochen vor der Entbindung) und Mutterschaftsurlaubs (20 Wochen nach der Entbindung) wurde das volle Gehalt ausgezahlt. Beim ersten und zweiten Kind war darüber hinaus eine berufliche Freistellung bis zum Ende des 1. Lebensjahres des Kindes möglich, bei Weiterzahlung von 65–90 % des Lohnes. Eltern erhielten Kindergeld.[101]

Die Frauen- und Familienpolitik der DDR setzte weitaus stärker als die der Bundesrepublik auf Emanzipation und Gleichstellung der Frau. Um Mutterschaft und Beruf leichter vereinbar zu machen, wurde das Kinderkrippen- und Kindergartennetz rigoros ausgebaut. 80 % der unter 4-Jährigen wurden in Krippen betreut, die allerdings schlecht ausgestattet waren, besonders personell. 94 % der Vorschulkinder wurden, meist ganztägig, in Kindergärten betreut. 81 % der 6–10-jährigen Schulkinder besuchten nachmittags einen Hort. Berufstätige Mütter hatten auch Anspruch auf einen arbeitsfreien Haushaltstag im Monat.[101]

Die Geburtenziffer lag in der DDR – besonders in der Kohorte der bis 1965 geborenen Frauen – geringfügig höher als in der Bundesrepublik.[102] Auch heirateten Frauen in der DDR etwa 2 Jahre jünger als in der BRD; ihr erstes Kind bekamen sie 1–2 Jahre früher.[103]

Bundesrepublik Deutschland (1965–1980)

Nach dem Ende der Ära Adenauer wurde der Mutterschutz in zwei Gesetzesnovellen (1965, 1968) weiter ausgedehnt. Die Schutzfristen umfassten von 1968 an 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung.[104] Von 1979 an konnten Frauen über diese Schutzfristen hinaus einen aus Bundesmitteln finanzierten 4-monatigen Mutterschaftsurlaub nehmen.[105]

Heiratsalter lediger Frauen
Das mittlere Erstheiratsalter von Frauen in Deutschland hatte 1975 sein historisches Minimum.
Erstgeburtsalter verheirateter Frauen
Das mittlere Alter verheirateter Frauen bei der Geburt des ersten Kindes dagegen hatte sein Minimum schon 1970 erreicht.

Die „Zweite Welle“ des Feminismus, die sich in Deutschland parallel zur 68er-Bewegung entwickelte, veränderte die Demografie und die messbaren Gesellschaftsstrukturen nur geringfügig. So stieg die Frauenerwerbsquote, die 1968–1970 mit 30,3 % niedriger als jemals zuvor in der deutschen Nachkriegsgeschichte gewesen war, bis zum Jahre 1980 nur auf 33,8 % an, also auf ein Niveau, dass sie schon 1957/1958 gehabt hatte.[106] Frauen heirateten jung, bekamen früh Kinder und führten ihr Leben mehrheitlich als Hausfrauen. Die von der Frauenbewegung erkämpfte (eingeschränkte) Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen (26. April 1974–25. Februar 1975; erneut seit 6. Mai 1976) hatte, da Verhütungsmittel schon zuvor leicht zugänglich gewesen waren, auf die Geburtenziffer keinen erkennbaren Einfluss.

Großen praktischen Einfluss auf den Alltag von Müttern hatte jedoch die von den 68ern beschleunigte Konjunktur des öffentlichen Interesses an frühkindlicher Bildung. 1966 erschien erstmals die Zeitschrift Eltern, 1967 wurde in Frankfurt der erste Kinderladen eröffnet, seit 1971 erschien die Fachzeitschrift kindergarten heute, und 1972 entstand das bayerische Staatsinstitut für Frühpädagogik. Die Versorgungsquote für Kindergartenbetreuung verdoppelte sich von 33 % (1965) auf 66 % (1975), stagnierte dann aber. [107] 1980 wurden in der BRD 1.393.708 Kindergartenplätze und 105.673 Hortplätze gezählt.[108] Auf sehr niedrigem Niveau stieg auch die Versorgung mit Krippenplätzen (1960–1970: 0,6 %; 1975: 1,3 %; 1980: 1,5 %).[107]

Die Zeit der sozialliberalen Koalition brachte Müttern weitere Verbesserungen ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Situation. So wurde im Rahmen des Nichtehelichengesetzes von 1970 die obligatorische Amtsvormundschaft für nichteheliche Kinder abgeschafft. Frauen waren damit grundsätzlich berechtigt, elterliche Gewalt auch über uneheliche Kinder auszuüben; an die Stelle des Vormunds trat jedoch ein Amtspfleger, dessen Zuständigkeiten die elterliche Gewalt der unehelichen Mutter in einigen Punkten weiterhin beschnitten. Die Rentenreform von 1972 öffnete die gesetzliche Rentenversicherung erstmals auch für Hausfrauen, die von nun an Rentenbeiträge freiwillig nachentrichten konnten.[109] 1977 wurde mit dem Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts das Leitmodell der „Hausfrauenehe“ durch das Partnerschaftsprinzip ersetzt; der wirtschaftlich schwächere Ehepartner konnte vom wirtschaftliche stärkeren nach einer Scheidung Zahlung von Unterhalt verlangen.

Jüngere Geschichte und Gegenwart

In der europäischen Moderne wurde im Zuge der Emanzipation, der damit verbundenen Abkehr von traditionellen Vorstellungen wie Kinder, Küche und Kirche und der damit einhergehenden Berufs- und Karrierewünsche der Frauen Ausgleich für die Umstände einer Geburt und der folgenden Kindererziehungszeit geschaffen. Dies betrifft sowohl den Mutterschutz, einen Erziehungsurlaub, Anrechnungszeiten auf die Rente, Arbeitsplatzgarantien als auch finanzielle Anreize wie Kindergeld und Kinderfreibetrag. Bei dem siebten Kind übernimmt in Deutschland der Bundespräsident die Patenschaft.

Trotzdem nahm in ganz Europa die Geburtenrate derart ab, dass ein Bevölkerungswachstum nicht mehr gegeben ist. Als Gründe werden hier vor allem die Verhütungsmittel verantwortlich gemacht, die Frauen die Möglichkeit geben, ihren Nachwuchs ohne sexuelle Entbehrung planen zu können. Als weitere Gründe werden gesteigerte Ausbildungszeiten, Konsumwünsche, Zukunftsängste und zunehmende Zeugungsunfähigkeit/ Unfruchtbarkeit genannt.

Statistik und Superlative

In Deutschland waren erstgebärende Mütter im Jahr 2013 durchschnittlich 29 Jahre alt.[110] Es lag im Jahr 2007 bei 26 Jahren, in den 1960er Jahren lag es bei 23 Jahren.

Als kinderreichste Mutter der deutschen Deutschlands gilt Barbara Stratzmann mit angeblich 53 Kindern (im 15./16. Jahrhundert).

Die jüngste Mutter der Welt wurde die Peruanerin Lina Medina im Alter von fünf Jahren. María del Carmen Bousada erlangte 2006 Berühmtheit als älteste Mutter der Welt. In Berlin hat im Mai 2015 eine 65-jährige Mutter Vierlinge geboren.[111]

Ikonografie

Siehe auch Hauptartikel: Mutter (Ikonografie)

In der bildenden Kunst spielt die Darstellung von Müttern in allen menschlichen Kulturen eine wichtige Rolle. Die bildliche Repräsentation von Müttern beginnt in der Urgeschichte mit altsteinzeitlichen Venusfigurinen und Höhlenmalereien schwangerer und stillender Frauen,[112] geht über mittelalterliche Marienbildnisse und Pietàs und reicht bis in die moderne Kunst, etwa zu Niki de Saint PhallesNana“-Plastiken.

Psychoanalytische Perspektive

Als Mutterarchetyp, auch Große Mutter oder Urmutter, spielt die Bedeutung der Mutter eine zentrale Rolle in der analytischen Psychologie nach Carl Gustav Jung.

Siehe auch

Literatur

  • Élisabeth Badinter: Die Mutterliebe. Geschichte eines Gefühls vom 17. Jahrhundert bis heute. dtv, München 1984.
  • Christine Brinck: Mütterkriege. Werden unsere Kinder verstaatlicht? Herder, Freiburg im Breisgau 2007, ISBN 978-3-451-03005-5.
  • Phyllis Chesler: Mutter werden. Die Geschichte einer Verwandlung. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1985.
  • Mary Jacobus: First Things. The maternal imaginary in literature, art, and psychoanalysis. Routledge, New York u. a. 1995 (englisch).
  • Doris Klepp: Lebenssituation und subjektive Lebensqualität von Frauen mit Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren. Eine empirische psychologische Studie zur Mutterschaft. In: Brigitte Cizek (Hrsg.): ÖIF Schriften. Heft 12, Österreichisches Institut für Familienforschung, Wien 2004, S. 81–108 (PDF-Datei; 130 kB; 28 Seiten auf familienhandbuch.de).
  • Elsbeth Kneuper: Mutterwerden in Deutschland. Eine ethnologische Studie. In: Forum Europäische Ethnologie. Band 6, Lit, Hamburg 2004.
  • Renate Möhrmann (Hrsg.): Verklärt, verkitscht, vergessen. Die Mutter als ästhetische Figur. Metzler, Stuttgart/Weimar 1996.
  • Julia C. Nentwich: Wie Mütter und Väter gemacht werden – Konstruktionen von Geschlecht bei der Rollenverteilung in Familien. In: Zeitschrift für Frauenforschung & Geschlechterstudien 18 (2000), Nr. 3, S. 96–121.
  • Ulrike Prokop: Mutterschaft und Mutterschafts-Mythos im 18. Jahrhundert. In: Sklavin oder Bürgerin? Französische Revolution und neue Weiblichkeit 1760–1830. Jonas, Frankfurt 1989.
  • Adrienne Rich: Of Woman Born. Motherhood as Experience and Institution. Virago Press, 1995 (englisch).
  • Barbara Vinken: Die deutsche Mutter. Der lange Schatten eines Mythos. Piper, München 2002.
  • Elma van Vliet: Mama, erzähl mal! Das Erinnerungsalbum deines Lebens. Knaur, München 2007, ISBN 978-3-426-66264-9.

Filme

  • Dominique Cabréra: Le lait de la tendresse humaine. (Deutsch: Milch der Zärtlichkeit.) Frankreich/Belgien 2001 (Spielfilm).
  • Helke Sander: Muttertier – Muttermensch. Deutschland 1998 (Essayfilm).
  • Maria Speth: Madonnen. Deutschland/ Schweiz/ Belgien 2007 (Spielfilm).

Weblinks

Wiktionary: Mutter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Mutter – Zitate
Wikisource: Mutter – Quellen und Volltexte
Commons: Mütter – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Geburt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Helmut Rüßmann: Die Tatfrage: Wer ist die biologische Mutter? In: Biologische Elternschaft. Eigene Webseite, 1996, abgerufen am 27. Februar 2014 (ehemaliger Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie).
  • Martin R. Textor: Mutterwerdung – Mutterschaft. In: Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, 30. Dezember 2006, archiviert vom Original am 31. Dezember 2010; abgerufen am 27. Februar 2014 (siehe ebenda derselbe: Mutterbilder (Memento vom 31. Dezember 2010 im Internet Archive)).
  • Gaby Sutter: Mutterschaft. In: Historisches Lexikon der Schweiz.. Artikel vom 2. September 2010, abgerufen am 27. Februar 2014.

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch § 1591. Abgerufen am 4. Januar 2016.
  2. Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm: Mutter. Abgerufen am 4. Dezember 2015.
  3. Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm: Muhme. Abgerufen am 4. Dezember 2015.
  4. Männer können, da sie weder Eizellen hervorbringen noch eine Gebärmutter haben, nur unter extrem seltenen und speziellen Umständen Mutter werden. Sie können nur dann Kinder austragen, wenn sie mit einem Uterus geboren sind und ihre männliche Geschlechtsidentität als Transsexuelle erlangt haben, wie z. B. Thomas Beatie, der 2008 eine Tochter zur Welt brachte (siehe auch: en:Transgender pregnancy). Uterustransplantationen sind bei transsexuellen Frauen bis heute noch nie mit Erfolg vorgenommen worden. (Uterus Transplant Surgery Could Help Trans Women To Become Pregnant. Abgerufen am 3. Januar 2016.) Die Implantation eines in vitro gezeugten Embryos in die männliche Bauchhöhle mit Anwachsen der Plazenta an einem inneren Organ wie dem Darm wird von einzelnen Medizinern, etwa Robert Winston, für theoretisch möglich gehalten, aber allgemein – falls überhaupt möglich – als extrem gefährlich eingeschätzt, so wie auch weibliche Bauchhöhlenschwangerschaften nur selten zu Lebendgeburten führen. (Meryl Rothstein: Male pregnancy: A dangerous proposition. Abgerufen am 3. Januar 2016.; siehe auch: en:Male pregnancy)
  5. Schweizerisches Zivilgesetzbuch. Abgerufen am 4. Januar 2016.
  6. Frankfurter Rundschau: Zwei Mütter und ein Baby. 6. Januar 2007, S. 14.
  7. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 124, 134.
  8. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 126 f., 134, 153, 156 ff.
  9. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 145, 152 f.
  10. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 147.
  11. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 127, 147, 154–156.
  12. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 142, 148 f., 162.
  13. Das Handwerk setzte eine lange Lehrzeit voraus; Kinder konnten dabei höchstens Hilfsdienste leisten. Wirklich gebraucht wurde ihre Mitarbeit nur im Haushalt und im Nebenerwerb. Für Schulbesuch und Lehrgeld fielen Aufwendungen an, die sich aber nicht amortisierten. Als Erben spielten Kinder im Handwerk deshalb keine Rolle, weil durch Söhne durch den Wanderzwang den väterlichen Betrieb gar nicht übernehmen durften. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 138, 142, 163 ff.
  14. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 127 f., 135, 137, 167 f., 175.
  15. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 158, 166–169.
  16. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 168 f.
  17. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 171 ff., 175.
  18. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 131, 137, 147, 177 f.
  19. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 131, 183.
  20. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 138, 142 f., 154.
  21. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 183–188.
  22. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 251, 264 ff., 276, 285 ff.
  23. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 252, 266.
  24. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 263.
  25. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 268, 270, 280.
  26. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 282.
  27. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 267 f.
  28. Winfried Speitkamp: Jugend in der Neuzeit: Deutschland vom 16. bis zum 20. Jahrhundert. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1998, ISBN 3-525-01374-4, S. 124 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  29. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 278.
  30. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 269 f., 279, 283.
  31. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 300.
  32. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 296.
  33. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 304.
  34. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 269 f., 280.
  35. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 269 f., 296 ff.
  36. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 194, 196.
  37. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 189, 192 f., 199, 201 f.
  38. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 221 f., 228.
  39. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 209.
  40. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 201, 211, 216 ff., 237.
  41. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 200, 202 f., 231, 234, 241, 243, 248.
  42. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 212 f.
  43. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 238, 230 f., 235, 240 f., 243 f.
  44. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 241, 248.
  45. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 209, 236, 241, 245, 248.
  46. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 48 f., 58.
  47. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 81, 85.
  48. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 52 f., 69 f., 72 ff., 87.
  49. Für Anerbengebiete gilt dies noch mehr als für Gebiete mit Realteilung; Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 62, 64, 70 ff.
  50. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 52 f., 69 f., 72 ff., 80 f.
  51. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 65, 86, 89, 91, 165.
  52. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 65.; John E. Knodel: Two and a Half Centuries of Demographic History in a Bavarian Village (Anhausen). Population Studies, Band 24, 1980, S. 353ff
  53. Drei-Generationen-Familien waren eher die Ausnahme als die Regel. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 62 f., 92.
  54. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 90, 92–94.
  55. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 81, 85, 98.
  56. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 94, 102.
  57. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 68, 103.
  58. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 383, 385.
  59. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 381, 383, 390 f., 412 ff., 417 ff., 421, 434.
  60. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 406, 428, 438, 464.
  61. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 385, 423, 429, 433 f.
  62. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 439, 442 f., 456.
  63. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 397, 402 ff., 410, 435, 441.
  64. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 456 f., 407 ff., 457.
  65. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 408, 412, 458.
  66. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 437.
  67. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 408, 424 f., 438 f., 444 ff., 456, 458 ff., 467.
  68. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 449 454.
  69. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 385, 389, 410 ff.
  70. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 396, 409, 412, 469.
  71. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 456.
  72. Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-518-07974-3, S. 460 f., 464 f.
  73. Robert von Landmann (Hrsg.): Die Gewerbeordnung für das Deutsche Reich unter Berücksichtigung der Gesetzgebungsmaterialien, der Praxis und der Litteratur. 2 Band. C. H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung, München 1895, S. 973 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  74. Birgit Fix: Religion und Familienpolitik: Deutschland Belgien, Österreich und die Niederlande im Vergleich. Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2001, ISBN 978-3-531-13693-6, S. 50 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  75. Preußisches Allgemeines Landrecht: 2. Titel: Von den wechselseitigen Rechten und Pflichten der Aeltern und Kinder. Abgerufen am 7. Dezember 2015.; Arne Duncker: Gleichheit und Ungleichheit in der Ehe: Persönliche Stellung von Frau und Mann im Recht der ehelichen Lebensgemeinschaft 1700–1914. Böhlau, Köln, Weimar, Wien 2003, ISBN 3-412-17302-9, S. 1041 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  76. Bürgerliches Gesetzbuch, Fassung von 1896/1900. Abgerufen am 7. Dezember 2015 (§ 1626ff, 1684ff).
  77. Martinus Jan Langeveld: Studien zur Anthropologie des Kindes. 3. Auflage. Max Niemeyer, Tübingen 1968 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  78. Robert Eugen Gaupp: Psychologie des Kindes. 5. Auflage. Springer, Wiesbaden 1925, S. 64 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  79. Robert Jütte: Lust ohne Last: Geschichte der Empfängnisverhütung von der Antike bis zur Gegenwart. C.H. Beck, München 2003, ISBN 3-406-49430-7, S. 13 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  80. Herweg Birg: Die demographische Zeitenwende: Der Bevölkerungsrückgang in Deutschland und Europa. 4. Auflage. C.H. Beck, München 2005, ISBN 3-406-47552-3, S. 51 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  81. Datenquelle: Bernd Camphausen: Auswirkungen demographischer Prozesse auf die Berufe und die Kosten im Gesundheitswesen. Springer, Berlin u.a. 1983, ISBN 978-3-540-12694-2, S. 30 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  82. Günther Schulz: Soziale Sicherung von Frauen und Familien. In: Hans Günter Hockerts (Hrsg.): Drei Wege deutscher Sozialstaatlichkeit: NS-Diktatur, Bundesrepublik und DDR im Vergleich. R. Oldenbourg, München 1998, ISBN 3-486-64576-5, S. 125 ((hier: S. 125)#v=onepage eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).; Christiane Dienel: Bevölkerungspolitik in Deutschland. Abgerufen am 2. Januar 2016.
  83. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte 1914–1949. Band 4. 2. Auflage. C.H. Beck, 2003, ISBN 3-406-32264-6, S. 365 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  84. Kathrin Kompisch: Täterinnen. Frauen im Nationalsozialismus. 2. Auflage. Böhlau, Köln, Weimar, Wien 2008, ISBN 978-3-412-20188-3, S. 40 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  85. Mein Kampf, S. 459f
  86. Astrid Messerschmidt: Umstrittenes Erinnern – Aneignung des Holocaust-Gedächtnisses in der Frauen- und Geschlechterforschung. In: Elisabeth Tuider (Hrsg.): QuerVerbindungen: Interdisziplinäre Annäherungen an Geschlecht, Sexualität, Ethnizität. Lit, Berlin 2008, ISBN 978-3-8258-8879-4, S. 234 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  87. Rüdiger vom Bruch: Die Berliner Universität in der NS-Zeit. Band 2. Franz Steiner, Wiesbaden 2005, ISBN 3-515-08658-7, S. 234 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  88. Norbert Moissl: Aspekte der Geburtshilfe in der Zeit des Nationalsozialismus 1933 bis 1945 am Beispiel der I. Frauenklinik der Universität München. Abgerufen am 28. Dezember 2015.
  89. Sabine Schleiermacher: Rassenhygienische Mission und berufliche Diskriminierung. Übereinstimmung zwischen Ärztinnen und Nationalsozialismus. In: Ulrike Lindner, Merith Niehuss (Hrsg.): Ärztinnen – Patientinnen. Frauen im deutschen und britischen Gesundheitswesen des 20. Jahrhunderts. Böhlau, Köln, Weimar, Wien 2002, ISBN 3-412-15701-5, S. 101 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  90. Asmus Nitschke: Die „Erbpolizei“ im Nationalsozialismus. Zur Alltagsgeschichte der Gesundheitsämter im Dritten Reich. Das Beispiel Bremen. Westdeutscher Verlag, Opladen, Wiesbaden 1999, ISBN 978-3-531-13272-3, S. 131 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  91. Gudrun Brockhaus: Muttermacht und Lebensangst. Zur Politischen Psychologie der NS-Erziehungsratgeber Johanna Haarers. In: José Brunner (Hrsg.): Mütterliche Macht und väterliche Autorität. Elternbilder im deutschen Diskurs. Wallstein Verlag, Göttingen 2008, ISBN 978-3-8353-0244-0, S. 63, 72 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  92. Christine Aman: Das neue Umgangsrecht. Kritische Bestandsaufnahme aus Sicht der Frauen. Diplomica Verlag, Hamburg 2010, ISBN 978-3-8366-9440-7, S. 187 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  93. Günther Schulz: Soziale Sicherung von Frauen und Familien. In: Hans Günter Hockerts (Hrsg.): Drei Wege deutscher Sozialstaatlichkeit: NS-Diktatur, Bundesrepublik und DDR im Vergleich. R. Oldenbourg, München 1998, ISBN 3-486-64576-5, S. 124 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  94. Mutterschutzgesetz 1942. Abgerufen am 29. Dezember 2015.; KalenderBlatt. Abgerufen am 29. Dezember 2015.; Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz. Abgerufen am 29. Dezember 2015.
  95. a b Maria Mesmer: Geburten/Kontrolle: Reproduktionspolitik im 20. Jahrhundert. Böhlau, Wien, Köln, Weimar 2010, ISBN 978-3-205-78320-6, S. 168 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  96. Günther Schulz: Soziale Sicherung von Frauen und Familien. In: Hans Günter Hockerts (Hrsg.): Drei Wege deutscher Sozialstaatlichkeit: NS-Diktatur, Bundesrepublik und DDR im Vergleich. R. Oldenbourg, München 1998, ISBN 3-486-64576-5, S. 126 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  97. Jürgen Cromm: Familienbildung in Deutschland. Soziodemographische Prozesse, Theorie, Recht und Politik unter besonderer Berücksichtigung der DDR. Westdeutscher Verlag, Opladen 1998, ISBN 978-3-531-13178-8, S. 140 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  98. Hannes Ludyga: Der Mutterschutz in der Bundesrepublik Deutschland von 1949–2000. In: Thomas Vormbaum (Hrsg.): Jahrbuch des Instituts für Justistische Zeitgeschichte Hagen. Band 8 (2006/2007). Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-8305-1471-8, S. 203 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  99. Das Bürgerliche Gesetzbuch mit besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes. Kommentar. Band IV, 3. Teil. 12. Auflage. Walter de Gruyter, Berlin, New York 1999 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche – Vor § 1626, Abschnitt 4f).
  100. Herweg Birg: Die demographische Zeitenwende: Der Bevölkerungsrückgang in Deutschland und Europa. C.H. Beck: München, 4. Auflage 2005, ISBN 3-406-47552-3, S. 51
  101. a b Eva Kolinsky: Women in 20th-century Germany. A reader. Manchester University Press, Manchester, New York 1995, ISBN 0-7190-4654-8, S. 256 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  102. Siehe Grafik oben
  103. Siehe Grafiken unten
  104. Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung. Vom 24. August 1965. Abgerufen am 7. April 2016. Bekanntmachung und Neufassung des Mutterschutzgesetzes. Vom 18. April 1968. Abgerufen am 7. April 2016.
  105. Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs. Abgerufen am 7. April 2016.
  106. Erwerbspersonen, Erwerbsquoten, Erwerbstätige Inländer nach Geschlecht. Abgerufen am 8. April 2016.
  107. a b Thomas Bahle: Wege zum Dienstleistungsstaat. Deutschland, Frankreich und Großbritannien im Vergleich. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-15089-5, S. 263 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  108. Karl Wilhelm Jans: Jugendhilfe. In: G. Püttner (Hrsg.): Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis. Band 4: Die Fachaufgaben. 2. Auflage. Springer, Berlin, Heidelberg, New York, Tokyo 1983, ISBN 978-3-642-68260-5, S. 382 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  109. Deutsche Sozialversicherung: Geschichte. Abgerufen am 7. April 2016. Wolfgang Wehowsky, Harald Rihm: Praxis der gesetzlichen Rente. 2. Auflage. expert verlag, Renningen 2009, ISBN 978-3-8169-2986-4, S. 5 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  110. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): 682 000 Kinder kamen im Jahr 2013 zur Welt. Presseinformation Nr. 434/14 vom 8. Dezember 2014.
  111. Der Alltag der ältesten Vierlingsmutter der Welt. Abgerufen am 4. Januar 2016. Die Welt, 29. Dezember 2015
  112. Arisika Razak: ”I Found God in Myself”: Sacred Images of African and African-American Women. In: Annette Lyn Williams, Karen Nelson Villanueva, Lucia Chiavola Birnbaum (Hrsg.): She is Everywhere! An Anthology of Writing in Womanist/Feminist Sprituality, Band 2. iUniverse, New York, Bloomington 2008, ISBN 978-0-595-46668-9, S. 21–40 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).