Fürstentum Isenburg (Rheinbund)

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Fürstentum Isenburg
Rheinischer Bundesstaat
(Confédération du Rhin)
Wappen Flagge
Wappen Flagge
Landeshauptstadt Offenbach am Main
Regierungsform Monarchie unter dem Protektorat des Kaisers der Franzosen (Protecteur de la Confédération)
Staatsoberhaupt Fürst
Dynastie Isenburg
(aus vormals Isenburg-Birstein)
Bestehen 1806–1815
Fläche 434,5 km²
Einwohner 44.000 (1811)
Bevölkerungsdichte 101 Einw./km² (1811)
Entstanden aus Fürstentum Isenburg-Birstein
Aufgegangen in Österreich bis 1816, danach
Kurfürstentum Hessen (1816–1866)/Preußen (1866–1945) und Großherzogtum Hessen (1816–1918)/Volksstaat Hessen (1918–1945)
Karte
Großherzogtum Frankfurt (grau), Hessen-Darmstadt (braun) und Fürstentum Isenburg 1812 (gelb)
Isenburger Schloss in Offenbach

Das Fürstentum Isenburg war ein von 1806 bis 1815 bestehender Kleinstaat im Südosten des heutigen Landes Hessen und ein rheinischer Bundesstaat unter dem Protektorat des Kaisers der Franzosen Napoleon Bonaparte. Zuvor bestand es aus den Territorien des reichsunmittelbaren Fürsten zu Isenburg und Büdingen in Birstein und der Grafen des Hauses zu Ysenburg und Büdingen: Ysenburg-Büdingen-Büdingen, Ysenburg-Büdingen-Meerholz und Ysenburg-Büdingen-Wächtersbach im alten deutschen Reich.

Das Fürstentum war seit Gründung (am 12. Juli 1806 in Paris) Mitglied des Rheinbunds und kam nach dem Wiener Kongress 1815 zunächst an Österreich, dann an das Großherzogtum Hessen (Hessen-Darmstadt), das sich das Gebiet mit dem Kurfürstentum Hessen (Hessen-Kassel) am 30. Juni 1816 teilte. Der kurhessische Teil kam 1866 mit der Annexion Kurhessens an Preußen (Provinz Hessen-Nassau), der großherzoglich-hessische Teil 1919 an den Volksstaat Hessen. Beide Teile kamen 1945 an Groß-Hessen, 1946 an Hessen.

Der nördliche Teil des Staatsgebietes liegt heute im Main-Kinzig-Kreis und im Wetteraukreis und der südliche im Kreis und der Stadt Offenbach.

Lage und Grenzen

Das Fürstentum war 1806 durch das Fürstentum Hanau (damals französisch besetztes Gebiet – okkupiert, daher unter Militärverwaltung – nicht annektiert) und ab 1810 durch das Großherzogtum Frankfurt des Fürstprimas Carl Theodor von Dalberg zweigeteilt, in den links (südlich) des Mains gelegenen Teil (mit Offenbach, Neu-Isenburg, Sprendlingen und Dreieich) und den rechts (nördlich) der Kinzig liegenden Teil (mit Birstein, Wenings und den ysenburgischen Grafschaften Büdingen, Meerholz und Wächtersbach).

Der südliche Teil war 1806 im Westen vom Großherzogtum Hessen und von der Stadt Frankfurt und im Norden von dem Fürstentum Hanau (französische Militärverwaltung, ab 1810 Departement Hanau im Großherzogtum Frankfurt) umgeben. Der nördliche Teil wurde im Nordwesten vom Großherzogtum Hessen, im Nordosten vom Fürstentum Fulda (ab 1810 Departement Fulda im Großherzogtum Frankfurt) und im Süden von dem Fürstentum Hanau (ab 1810 Departement Hanau im Großherzogtum Frankfurt) und dem Fürstentum Aschaffenburg (ab 1810 Departement Aschaffenburg im Großherzogtum Frankfurt) begrenzt.

Größe und Einteilung

Nach damaligen Schätzungen soll das ursprüngliche Fürstentum zwischen zwölf und 15 Quadratmeilen (ca. 825 km²) umfasst haben. Die mediatisierten Besitzungen der Grafen von Ysenburg und Büdingen (Büdingen, Meerholz und Wächtersbach) sollen 64 Quadratmeilen (ca. 3520 km²) groß gewesen sein. Es gab weder eine genaue Kartierung entsprechend der bis zum Ende des 20. Jahrhunderts üblichen Flurkarten, noch metergenau abgegrenzte Gemarkungen (häufige Grenz-„Irrungen“ wurden mit Hilfe von Ortsschöffen – wie die Feldgeschworenen in Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen – geregelt, die auf Grund ihres Alters oder langdauernder Anwesenheit am Ort über die nötigen Kenntnisse der früheren Grenzen verfügten), eine kleinräumige kartografische Fixierung des Geländes war selten und setzte sich erst im Laufe des 19. Jahrhunderts durch (häufig erst nach Einführung der Grundsteuer). Dementsprechend war in der mehr oder minder langen Reihe der Herrschafts- und Verwaltungshierarchie die letzte Behördenebene nicht die Gemeinde oder Ortschaft sondern das Amt oder Gericht. In den Staatsverträgen am Ende des Fürstentums werden deshalb auch nur Ämter und Gerichte übergeben und in Besitz genommen (Ausnahmen z. B. die Dörfer Geinsheim oder Wolferborn).

Das Fürstentum Isenburg enthielt mit dem Gebiet der gräflichen Linien (zu Ysenburg und Büdingen in Büdingen, in Meerholz und in Wächtersbach) 17 Ämter oder Gerichte, vier Städte (Büdingen, Dreieichenhain, Wächtersbach und Wenings[1]), vier Flecken, 93 Dörfer, sieben Schlösser, 33 Höfe:

Südlich des Mains

Isenburg-Birstein

Burgruine Hayn, Dreieichenhain
  • Oberamt Offenbach (vier Orte mit 3370 Einwohnern): Offenbach (ein schöner wohlbewohnter Fleken, welcher zur Bieger Mark gehört[2]), Bürgel, Neu-Isenburg (…das wälsche Dorf, ist 1700 von einer Kolonie vertriebener reformierten Franzosen ganz neu angelegt worden[3]), (die katholischen Dörfer[4]) Münster und Urberach,
  • Amt oder Gericht Hayn (oder Dreieich) (eine Stadt, fünf Orte mit 3700 Einwohner): Stadt Dreieichenhain (Dieser Ort ist der Mittelpunkt des alten Reichs- und Königsforstes zur Dreieichen[5]), Götzenhain, Münster, Offenthal, Sprendlingen und
    Geinsheim am Rhein,
    Neuhof, Dreieicher Waldungen;
    (alle Orte gingen 1816 an Hessen-Darmstadt).

Isenburg-Philippseich

Schloss Philippseich bei Dreieich-Götzenhain, Hauptgebäude

Durch Staatsvertrag vom 24. September 1806[6] mit dem Großherzogtum Hessen kamen ritterschaftliche und andere Besitzungen hinzu:

von Hessen-Darmstadt

  • zwei Ziegelhütten bei Offenbach und die Bürgeler Mühle
    (Hütten und Mühle 1816 an Hessen-Darmstadt)

von Schönborn

Schloss Heusenstamm

von Groschlag

vom Deutschen Orden

Nördlich des Mains

Isenburg-Birstein

  • Amt Wenings (eine Stadt, sieben Orte, 3500 Einwohner):
    Allenrod, Bösgesäß (rechts der Bracht), Burgbracht, Gelnhaar (links des Bleichenbaches), Illnhausen, Merkenfritz, Wenings (Stadt), Wernings (heute Wüstung, 1842 Auswanderung aller Bewohner – 156 Personen – über New Orleans in und um die Orte Waterloo und Columbia, im Monroe County (Illinois), im Südwesten des US-Staates Illinois, USA[11]);
    (alle Orte gingen 1816 an Hessen-Darmstadt).
Schloss Birstein, Haupteingang
  • Gericht Reichenbach oder Birstein (15 Orte mit 4400 Einwohner):
    Birstein, Bösgesäss (links der Bracht), Fischborn, Hettersroth, Katholisch-Willenroth, Kirchbracht, Lichenroth, Mauswinkel, (Ober- und Unter-)Sotzbach, Oberreichenbach, Radmühl (rechts der Salz), Unterreichenbach, Völzberg (Felsberg), Wettges, Wüstwillenroth,
    Hof Entenfang, Höfen, Schönhof
    (15 Orte und drei Höfe 1816 an Hessen-Kassel).
  • Gericht Diebach (drei Orte mit 2000 Einwohnern): Langendiebach (Kazendiebach), Ravolzhausen,
    gemeinsamer isenburgischer Besitz Rückingen,
    Reußerhof (Hof und Mühle, zur Gemarkung Langendiebach, Gemeinde Erlensee gehörig)
    (alle drei Orte und der Hof 1816 an Hessen-Kassel).

Ysenburg-Büdingen-Büdingen

Besitz ergriffen am 2. September 1806[12]

  • Amt Büdingen (eine Stadt, 19 Orte mit 7500 Einwohnern):
    – Gericht Büdingen: Aulen-Diebach, Büches, Stadt Büdingen (…, eine kleine Stadt, welche die Hauptstadt der ganzen Grafschaft ist. … Es wächst auch um die Stadt ziemlich guter Wein.[13]), Calbach, Diebach am Haag, Dudenroth, Großendorf, Haingründau, Lorbach, Mittelgründau [Büdinger Seite=altes Dorf], Orleshausen, Pferdsbach, Rinderbügen, Vonhausen,
    Christinenhof, Erbacher Hof, Herrnhaag, Rinderbügener Hof, Salinenhof, Sandhof, Hof Thiergarten mit Wald, Büdinger Markwald
    – Gericht Düdelsheim: Düdelsheim, Effolderbach, Rohrbach, Stockheim;
    Findörfer Hof, Hof Leustadt, Rohrbacher Wald
    (alle 22 Orte 1816 an Hessen-Darmstadt).
  • Amt Mockstadt (drei Orte mit 1200 Einwohnern):
    Heegheim, Niedermockstadt, Obermockstadt (Muggistat),
    sowie: Nieder- und Ober-Mockstädter Weide
    (alle Orte und der Wald 1816 an Hessen-Darmstadt).
  • übrige Ganerbenschaft Staden (12/57 Anteil): Nieder-Florstadt, Ober-Florstadt, Staden, Stammheim
    Wald des Frauenklosters Nieder-Ilbenstadt
    (alle Orte und der Wald 1816 an Hessen-Darmstadt).

Ysenburg-Büdingen-Meerholz

Besitz ergriffen am 2. September 1806[14]

  • Amt Marienborn (fünf Orte mit 2200 Einwohner): Marienborn, Bergheim, Eckartshausen, Himbach, Altwidermus
    (fünf Orte 1816 an Hessen-Darmstadt).
  • Gericht Meerholz (vier Orte mit 2200 Einwohnern): Haitz, Hailer, Meerholz (.., ein Fleken, unweit der Kinzig[15]), Neuenhaßlau, Gondsroth (Gundsrod), Niedermittlau,
    Hof Kaltenborn (später zu Haitz gehörig),
    (vier Orte und der Hof 1816 an Hessen-Kassel).
  • Gericht Gründau oder Lieblos (fünf Orte mit 2550 Einwohnern):
    Gettenbach, Lieblos, Niedergründau, Roth, Rothenbergen,
    Hühnerhof (später zu Gettenbach gehörig), Mittelgründauer Hof (Meerholzer Seite=Hof, durch Grenzverlegung später zu Mittel-Gründau gehörig),
    (fünf Orte und drei Höfe 1816 an Hessen-Kassel).

Ysenburg-Büdingen-Wächtersbach

Besitz ergriffen am 2. September 1806[16]

  • Amt Assenheim (drei Orte, 1700 Einwohner): Assenheim, Bönstadt, Bruchenbrücken,
    Schloss (drei Orte 1816 an Hessen-Darmstadt).
  • Amt Wächtersbach (Gericht Spielberg und Gericht Wächtersbach):
    • Gericht Spielberg (elf Orte, 3400 Einwohner): Helfersdorf, Hellstein, Leisenwald, Neuenschmidten,
      Schlierbach, Spielberg (mit Burg), Streitberg, Udenhain, Waldensberg, Wittgenborn,
      Weiherhof (Hof und Jagdschloss), Weihermühle, Schächtelburg
    • Gericht Wächtersbach (eine Stadt, drei Orte, 1320 Einwohner): Breitenborn, Hesseldorf, Stadt Wächtersbach, Weilers,
    • Gericht Wolferborn (drei Orte, 650 Einwohner): Michelau,
      (vom Gericht Wolferborn 1816 nur ein Ort an Hessen-Kassel, sonst alle Orte 1816 an Hessen-Darmstadt)
  • Gericht Wolferborn (Anteil): Bindsachsen, Hitzkirchen, Kefenrod (Käferoth)
    (alle drei Orte gingen 1816 an Hessen-Darmstadt).

Staatsoberhaupt und Staatssymbole

Carl Friedrich Ludwig Moritz von Isenburg-Birstein (* 1766; † 1820)

Staatsoberhaupt war während der Existenz des Staates Carl Fürst zu Isenburg (oder Carl von Isenburg-Birstein). Der Fürst war Staatsoberhaupt eines souveränen Staates, allerdings war der Staat Glied eines Bundesstaates, der Confédération du Rhin, dessen Protektor (Protecteur de la Confédération) der Kaiser der Franzosen war (In der Außenpolitik, der Kriegserklärung und Kriegsführung und der Aufstellung und Unterhaltung des Militärs war er – wie die anderen Rheinbund-Fürsten – nicht souverän). Zu dem Staat gehörten nunmehr nicht nur die Gebiete des (ehemaligen Reichs-)Fürstentums Isenburg-Birstein („altfürstliche“ Gebiete), sondern auch die mediatisierten Grafschaften Ysenburg-Büdingen in Büdingen, in Meerholz und in Wächtersbach und die erworbenen Herrschaften Heusenstamm und Eppertshausen.

Wappen

Das Wappen enthält in silbernem Feld zwei schwarze Querbalken, im Mittelschild einen goldenen Löwen in blauem Feld.

Landesfarben

Taubenblau und Gelb.

Münzen

Das Münzrecht (mit der Souveränität im Rheinbund erworben) berechtigte Fürst Carl zum „Schlagen von Münzen“. „Wenn es klappt“ sollte es 6000 bis 7000 fl. einbringen (Minister Goldner).[17] Es kam aber erst 1811 zu Prägungen, und zwar DUCAT., „Reichsthaler“ - 16/EINE FEINE/MARK/1811, 12/KREU/ZER/1811 und 6/KREU/ZER/1811.[18][19]

Orden und Ehrenzeichen

Regierung und Verwaltung

Wolfgang Christian Carl Ludwig von Goldner (* 1764; † 1837)

Die obersten Behörden des Fürstentums waren im Stil der Zeit kollegial eingerichtet (Collegia): Die Regierungsgeschäfte führte die fürstliche Regierung (mit dem Oberkonsistorium [Schul- und Kircheninspektion]), der Rentkammer [Finanzbehörde] und dem Oberamt, alle mit Sitz in Offenbach). Chef der Regierung war Wolfgang von Goldner, ein geschickter Jurist und Diplomat, der bereits für Wolfgang Ernst II. zu Isenburg und Büdingen, den Vater des Fürsten Carl als Geheimer Rat gearbeitet hatte und auf dessen Betreiben von Kaiser Franz II. 1801 geadelt worden war (Freiherr).[22] Beide waren gleichaltrig, bei der Staatsgründung gerade ca. 40 Jahre alt und bewunderten die Ziele der Französischen Revolution und die Politik und Kriegsführung Napoleons, sie sahen – wie der spätere preußische Staatsphilosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1802/03: Deutschland ist kein Staat mehr[23]) – in der Revolution einen herrlichen Sonnenaufgang und in Napoleon den Weltgeist zu Pferde (so auch der ebenfalls gerade Fürst gewordene Philipp von der Leyen, dessen Staat noch kleiner war als es Carls Fürstentum gewesen ist; die Beschlüsse des Wiener Kongresses kassierten auch diesen kleinen Staat). In dieser Auffassung trafen sich die konservativen Reichspatrioten (siehe Frankfurter Union) mit den Vertretern des Dritten Deutschland (gemeint sind die anderen Territorien Deutschlands außer dem ersten [= Österreich] und zweiten Deutschland [= Preußen]). Der Umgang von Fürst und Goldner war vertraut und Goldner entschied manche wichtigen Fragen ohne seinen Fürsten zu fragen, weil beide in den politischen Grundauffassungen übereinstimmten. Einzelne Autoren behaupteten überspitzt, Goldner sei der Politiker gewesen und Fürst Carl sein Gesandter.

Bildungseinrichtungen

Bildungseinrichtungen (für Reformierte und Lutherische) waren in Offenbach; in Büdingen war eine Landesschule (heute: Wolfgang-Ernst-Gymnasium, durch Graf Wolfgang Ernst im Jahr 1601 gegründet bzw. wieder begründet).[24]

Staatseinnahmen

Die Revenuen (Einkünfte) des gesamten Landes betrugen 261 000 fl. Davon kommen aus Birstein/Offenbach 150 000 fl.; Büdingen 40 000 fl.; Wächtersbach 36 000 fl. und Meerholz 35 000 fl.

Direkte Abgaben der Untertanen

Die Abgaben werden mit durchschnittlich drei bis vier fl pro Kopf jährlich geschätzt.[25]

Urproduktion: Wälder, Gutshöfe, Bergbau

Das „Kapital“ des kleinen Staates waren neben den Abgaben der Untertanen, vor allem die Einnahmen aus der Waldnutzung (Jagd, Holz für Schiffs-, Hausbau, Mast für Rindvieh und Schweine und Streu, Laub als Strohersatz) des früheren Reichsforst Dreieich, des Büdinger Waldes und der Domänen (33 Gutshöfe, meist verpachtet).[26] Weite Teile des nördlichen Gebietes des Fürstentums liegen entweder im Sandsteingebiet des Spessart oder im Basaltgebiet des Vogelsbergs, die Sandstein- und ab dem 19. Jahrhundert auch Basaltsteinbrüche lieferten Material für Haus- und Straßenbau.

Verarbeitendes Gewerbe

Bereits ab ca. 1400 gab es Eisen-, Glas- und Ziegelhütten, sowie Töpfer, Kalk-, Pottaschen-, Schnapsbrenner und Brauereien. Weiter gab es in dem Fürstentum eine Anzahl von Gips-, Knochen-, Loh-, Öl-, Papier-, Säge-, Tabak- (für Schnupftabak) und Walkmühlen, meist in Erbleihe (zum Vergleich: der auch damals als klein geltende Ort Gettenbach (1820: 236 Einwohner) hatte neben zwei Domänen drei Mühlen und vier Steinbrüche). Die Steinbrüche werden in ökonomischen Abhandlungen der damaligen Zeit besonders hervorgehoben. Sie lieferten ausgezeichnete Mühlsteine, deren Güte geschätzt wurde und die deshalb größtenteils exportiert wurden.

In Offenbach, der „industrieösesten Stadt“ im Rhein-Main-Gebiet bestand eine "lebhafte Industrie"[27], es gab Luxusgewerbe (Gold- und Silberspinnerei, Steinschleiferei, Druckereien – Buchdruckereien, Notendruckerei, Letterngießerei, „Fortepianos“, Tabak- (Schnupftabak – „der ächte Marocco“), Torevtika (künstlerische Metallprägung), Fayence-, Papier-, Dosen-, Bijouterie-, Luxuskleider-, Wachstuch-, Regen- und Sonnenschirm-, Seife-, und Uhren- und Wagenherstellung und die beginnende Lederwarenindustrie – Portefeuiller, Portefeller im rheinfränkisch-südhessischen Dialekt).[28]

Rechtswesen

Solmser Landrecht

Johann Fichard (1512–1580), Frankfurter Stadtsyndikus, Jurist, zeitgen. Holzschnitt

Isenburg hat zu keiner Zeit französisches Recht eingeführt (wie etwa Baden, Westphalen oder das Großherzogtum Frankfurt). Die am 16. Januar 1814 erfolgte Aufhebung des französischen Rechts (der Code Napoleon, der französische code pénal, und die das Verfahren in bürgerlichen und peinlichen Rechtssachen bestimmende, seit dem 1. Januar 1810 eingeführte Prozeßordnung, sammt allen in Beziehung auf diese französische Gesetzgebung, seit ihrer Einführung erschienenen und damit zusammenhängenden Verordnungen, Vorschriften und Decreten sind mit dem 1. Februar dieses Jahrs in den Großherzoglich-frankfurt’schen Landen und Gebietstheilen außer Kraft, Gültigkeit und Wirkung gesetzt.) durch den General-Gouverneur der Großherzogtümer Frankfurt und Würzburg und des Fürstentums Isenburg betraf daher Isenburg nicht.[29] In Isenburg galt das Solmser Landrecht des Frankfurter Juristen, Diplomaten und Stadtsyndicus Johann Fichard als Zivilrechtsquelle (fast alle Grafen des Wetterauer Grafenkollegiums hatten dieses für ihre Territorien übernommen)[30] oder es galt als Gewohnheitsrecht, z. T. bis 1900.[31]

Zivilstandsgesetz

Am 4. Februar 1812 wurde die Stempelung der Kirchenbücher angeordnet, um genaue Geburts-, Eheschließungs-, Tauf- und Sterbedaten zu erhalten. Künftig sollten diese Daten nicht mehr nur von Geistlichen, sondern auch von den Distriktsbeamten erfasst werden („besondere Bücher“[32]); die Untertanen hatten zunächst dem Beamten und dann dem Geistlichen das Ereignis anzuzeigen.[33]

Geschichte

Fürstentum im alten Reich

Die regierenden Grafen der Grafschaft Isenburg waren zwar 1744 Reichsfürsten geworden, im Reichstag saßen sie aber weiterhin nur auf einer Grafenbank, denn erst durch § 32 des Reichsdeputationshauptschluß[34] (25. Februar 1803) erlangte der Fürst eine Virilstimme (Einzelstimme) im Reichsfürstenrat. Mit den anderen Ysenburger Grafen gab es ein System von Hausverträgen, das die gegenseitigen familien- und vermögensrechtlichen Fragen und insbes. die Erbfolge regelte.

Mit Einnahmen aus ihren Domänen und fixen Abgaben der Untertanen finanzierten Fürst (damals: zu Isenburg) und Grafen (damals: von Ysenburg) im alten Reich ihren Unterhalt, ihren Hof, ihren Verwaltungsapparat und stellten den Einwohnern des Territoriums für durchschnittlich drei bis vier florin (fl) pro Kopf jährlich einen organisierten, bedingt geschützten Lebensraum auf der rechtlichen Grundlage des alten Reiches und eine Jurisdiktion nach Wetterauer Gewohnheitsrecht. Weitere Leistungen des „Staates“ gab es kaum.[35]

Die Reichsunmittelbarkeit ist durch das Ende des alten Reiches (die Niederlegung der Kaiserkrone durch den Kaiser und die Entbindung vom Treueid an ihn von 1806) ebenfalls untergegangen.[36]

Vom Territorium des Reichs zum souveränen Staat

Plakat über die Vereinigung aller Isenburgischen Lande 1806,
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt

Das Fürstentum entstand 1806 in der Nachfolge des Reichsterritoriums Fürstentum Isenburg. Carl trat bereits bei der Gründung am 12. Juli 1806 in Paris mit dem Fürstentum – nicht ganz freiwillig[37] – dem rheinischen Bund bei, einer Konföderation dessen Protektor Napoleon Bonaparte war (per Volksabstimmung Empereur par la volonté nationale – Kaiser durch den Willen der Nation[38][39]) wodurch er souverainer Fürst über alle isenburgische Lande wurde.[40]

Schon 1794 war durch den Vater Fürst Carls die Leibeigenschaft aufgehoben,[41] die Leistung des Besthauptes (ungefähr wie die heutige Erbschaftssteuer) abgeschafft und die Freizügigkeit eingeführt worden.[42] Von den bisher quasi-selbständigen Territorien der gräflichen Speziallinien Isenburg nahm der Fürst am 2. September 1806 Besitz[43] und schuf aus allen Isenburger Territorien einen Staat im modernen Sinne: Fürst Carl führte z. B. die Schriftlichkeit der Verwaltungsentscheidungen ein (Überprüfbarkeit), gründete eine Diener-Witwen- und Waisenkasse (Beamtenversorgung), eine Feuerversicherung für die Gebäude, regelte die Impfung gegen die Pocken (Seuchengesetz) und die Invalidenversorgung nach dem Militärdienst.

Militär

Staatsoberhaupt und französischer Offizier

Carl Fürst zu Isenburg war vom Herbst 1805 bis zum Sommer 1809 aktiver französischer Offizier. Er war Werber von zwei Fremdregimentern für Frankreich (es gab insgesamt vier) und nahm aktiv an Kampfhandlungen teil; er befehligte aber niemals das Isenburger (Rheinbund-)Kontingent noch eines der beiden von ihm angeworbenen französischen Fremdregimenter (Régiment Isenburg (Grande Armée) und Regiment Preußen (Grande Armée)).

Isenburger Bundeskontingent unter Nassaus Fahnen

1806 bis 1813

Nach Artikel 35 der Bundesakte hatte das französische Reich sowohl mit dem rheinischen Bund als auch mit jedem einzelnen Staat ein Bündnis geschlossen.[44] Die Bündnisverpflichtung trat ein, wenn ein Mitgliedsstaat angegriffen (Verteidigungskrieg) wurde, aber auch, wenn ein Staat der Konföderation oder Frankreich einen Krieg begann (Angriffskrieg).

Nach Artikel 38 der Bundesakte hatte der Fürst 291 Mann (Soldaten) zum Bundeskontingent zu stellen (Ausrüstungskosten 33.234 fl. 34 kr.), eine kleine Militärmacht, die er zu unterhalten hatte, in Gestalt von drei Kompanien. Aber dieser Schlüssel wurde bald auf 350 Mann erhöht. Vorhanden waren ein Offizier und 90 Mann. Man benötigte zusätzlich einmal einen Hauptmann, vier Leutnante und 200 Mann.[45] Die Isenburger galten militärgeschichtlich als Nassauer, weil Nassau die kleinen Rheinbundstaaten (so z. B. auch Isenburg, Hohenzollern-Sigmaringen, Hohenzollern-Hechingen, von der Leyen, Liechtenstein) militärisch (mit-)organisierte.[46][47] Eine Wehrpflicht gab es zunächst nicht.

Francisco de Goya: Die Erschießung der Aufständischen (gemalt 1814), Prado, Madrid

Ernst wurde es erst vor dem Spanien-Feldzug; Anfang Mai 1808 hatte es in Madrid einen lokalen Aufstand gegeben, der aber schnell weite Teile ganz Spaniens ergriff; im Juli 1808 sollte ohne jeden Zeitverlust ein komplettes Infanterie-Regiment mit zwei Depot(Ersatz-)kompanien und ein halbes Jahr später ein weiteres Regiment mit Artillerie und Sappeurskompanien („Schanzgräber“, Pioniere für die Belagerung) aufgestellt sein, insgesamt 3640 Mann (3032 Mann sollten die „kleinen“ Fürsten nach dem Verteilerschlüssel von 1806 (Rheinbundakte) aufbringen; Ausrüstung und Sold auf unbestimmte Zeit; 608 Mann wollte Napoleon selbst finanzieren). Das erste Regiment stellte Nassau allein auf, bereits am 20. August 1808 marschierten 2054 Mann nach Spanien.

Über die Aufstellung eines weiteren Regiments diskutierte das Fürstenkollegium (Art. 10 des Rheinbund-Vertrages) im März 1809 in Frankfurt unter dem Vorsitz des Herzogs von Nassau, es einigte sich auf 2907 Mann Infanterie und 125 reitende Jäger (Isenburg musste 33.234 fl. 34 xr. und rückwirkend für das erste Regiment 9378 fl. aufwenden). Einen Teil der Verpflichtung der kleineren Fürsten übernahm Nassau gegen Kostenerstattung für „6 Jahre und 6 Monate“. Nur Isenburg und Hohenzollern-Hechingen stellten eigene Rekruten, die anderen Soldaten wurden von Nassau angeworben. Unter dem Kommando des Obersten von Pöllnitz entstand aus dem bisherigen 1. und 4. Bataillon das „1. Herzoglich Nassauische Regiment“. Am 8. April 1809 marschierte das Regiment aus Wiesbaden auf den bayrisch-österreichischen Kriegsschauplatz. Nach Garnisondiensten in Wien und Passau marschierte die Truppe nach Spanien wo sie am 16. März 1810 in Barcelona eintraf. Bis Ende 1813 nahm das Regiment an 35 Gefechten teil. Noch im März 1813 wurde die 1. Eskadron Reitender Jäger nach Katalonien beordert. Die Reitenden Jäger nahmen an 32 Gefechten und größeren Kampfhandlungen teil.[48] Beide Regimenter gehörten zur Division Leval.

Im November 1813 beendeten sowohl Nassau wie Isenburg ihr Bündnis mit Frankreich und ihre Mitgliedschaft im Rheinbund. Daraufhin wurde das 1. Infanterieregiment (mit Isenburger Beteiligung)[49] und die beiden Eskadrone reitender Jäger am 22. Dezember 1813, noch in Spanien, entwaffnet und gerieten in französische Gefangenschaft; am 30. April 1814 wurden die Soldaten für frei erklärt und traten den Marsch in ihre Heimat an. 13 Soldaten gelang es zu den Briten überlaufen, sie wurden von Tarragona über Mallorca nach Palermo verschifft und am 16. Januar 1814 bei der dortigen deutschen Legion (King’s German Legion) kaserniert; Ende März kamen sie nach Livorno und marschierten durch Italien und Süddeutschland nach Usingen, wo sie am 12. Mai 1814 eintrafen.

2. Infanterie-Regiment. 1810 in Spanien

Das 2. Regiment wechselte am 10. Dezember 1813 auf die britische Seite und wurde nach England verschifft.[50] Von dort sollte es nach den Niederlanden kommen. Bei der Überfahrt kam es zu einem Schiffbruch der als „Unglück auf der Haaksbank“ (vor der Insel Texel) bekannt wurde. Von den 200 Mann, die auf den beiden untergegangenen Schiffen waren, überlebten nur drei Offiziere, 26 Gemeine und drei Matrosen.[51] Die Überlebenden wurden in den Niederlanden noch bis 1820 „verwendet“.

Isenburgs Verluste waren acht Tote in vier Jahren, die Verluste der anderen Staaten waren wesentlich höher.[52] Von 1809 bis 1813 betrugen die Kosten über 217.600 fl..

Erst im Frühjahr 1812 wurden die Rechtsgrundlagen für einen militärischen Pflichtdienst geschaffen: die Konskriptionsverordnung vom 2. März 1812 (vorher: Konskriptions-Verfassung vom 23. Januar 1812 und die Ausnahmen zum Schutz der Wirtschaft vom 8. Februar 1812), die 46 Artikel auf 13 Druckseiten umfasste.[53]

1814 bis 1816

Am 14. Januar 1814 ordnete das General-Gouvernement die Aufstellung des Landsturms an (Wehrpflicht für das letzte Aufgebot).[54] Dem General-Gouvernement unterstand nicht nur das Großherzogtum Frankfurt, sondern auch das Fürstentum Isenburg. Das General-Gouvernement für das Großherzogthum Frankfurt und das Fürstenthum Ysenburg produzierte in der Zeit vom Jahresanfang 1814 bis Anfang März 1814 fünf Verordnungen, die die Aufstellung und die innere Ordnung des Landsturms regelten.[55]

Die aufgelösten Truppen des Staates Isenburg wurden reorganisiert und aus Offenbach, Büdingen und Birstein 600 Infanteristen und ein Kontingent freiwilliger Jäger mit einem Bataillon der Stadt Frankfurt und zwei Würzburger Bataillonen zu einer Brigade im Dienste der Verbündeten gestellt. Am 18. März 1814 nahmen sie bei St. Georges und Limonest an zwei Gefechten teil.

Unter der Hauptarmee der Anti-Napoleon-Verbündeten befand sich am 1. Januar 1814 auch ein Verband mit dem Namen Isenburg (unter dem Befehl des Grafen Isenburg-Büdingen als österreichischem Oberst).[56]

Nach Napoleons Flucht von Elba (März 1815) mussten die Isenburger Soldaten erneut ausrücken – diesmal unter dem für Russland kämpfenden General Wallmoden am 26. Juni 1815 in dem Gefecht bei Seltz (Bas-Rhin, Unterelsaß) und am 5. Juli 1815 zur Belagerung von Straßburg.

Französisches Fremdregiment Isenburg

Bereits vor der Gründung des Rheinbundes warb Fürst Carl 1805 ein Regiment im Auftrag Napoleons I.[57] an: Das régiment étranger Isembourg (Fremdregiment Isenburg) war ein französisches (2. kaiserlich-französisches Fremdregiment), es kämpfte in Italien (in Neapel gegen englische Verbände und in Kalabrien gegen Aufständische) und in Spanien.

Französisches Fremdregiment Preußen

Fürst Carl hat für Frankreich ein weiteres Regiment angeworben (Fremdregiment Preußen) und aufgestellt (4. kaiserlich-französisches Fremdregiment), was ihm besonders von preußischen (anti-französischen: Erbfeind Frankreich) Journalisten und Schriftstellern (auch noch nach seinem Tode) im späten 19. Jahrhundert vorgeworfen worden ist.

Straßenbau: Militärstraße durch das Kinzigtal

Populär ist die These, im nationalsozialistischen Deutschen Reich sei der Autobahnbau nur deshalb vorangetrieben worden, weil dadurch die militärischen Verbände und ihr Nachschub schneller zu den künftigen Kriegsschauplätzen gelangten. Das könnte man für die Zeit der Französischen Republik und Napoleons auch auf das Kinzigtal beziehen. Schon seit der Mitte des 18. Jahrhunderts gab es ernstliche Klagen der Kaufleute über den baulichen Zustand von „des Reiches Straße“ (Via Regia) von Frankfurt am Main nach Leipzig (Messestraße), insbesondere das Teilstück von Langenselbold über Rothenbergen und Lieblos nach Gelnhausen (Die ganze Geschichte dieses Straßenstückes ist so recht ein Bild von dem Elend deutscher Kleinstaaterei und der Jämmerlichkeit des alten Reiches.[58]). Diese Straße war nicht nur als Handelsstraße interessant, sondern auch als Militärstraße: So war der Durchzug für die preußische Artillerie auf dem Marsch nach Mainz (Belagerung von Mainz (1793)[59]) hier nicht möglich, er musste wegen des schlechten Zustands über den Berg (= Galgenberg westlich von Rothenbergen und Abtshecke östlich von Langenselbold — „Keiner kommt glücklich nach Gelnhausen oder Hanau, wenn er nicht vorher die Abtshecke mit heiler Haut hinter sich bringt“[60]) geleitet werden, danach lagen österreichische Verbände in den isenburgischen Dörfern längs der Straße, die auch beim Straßenbau mit herangezogen wurden (1798 bis 1800 wurde sogar Sonntags an der Straße gebaut). Napoleon hat im Krieg gegen Preußen den Zustand der Straße kennen gelernt. Vielleicht war das der Grund, weshalb der Militärgouverneur für die von Frankreich besetzten Gebiete (hier das Fürstentum Hanau) Marschall Kellermann im damals französischen Mayence (Mainz) diesen Straßenbau besonders förderte. Der französische Offizier Carl Fürst zu Isenburg forcierte den Bau, da die Straße östlich von Hanau bis westlich vor Gelnhausen in seinem Staatsgebiet lag. Am 20. Oktober 1810 wurde die Straße mit Steinbahn dem Verkehr übergeben (insbesondere die zuvor sumpfigen bzw. morastigen Teilstücke an der Abtshecke, in Rothenbergen und bei der Neuen Herberge[61][62] südlich von Lieblos). Über diese Straße gingen die Verbände der Grande Armée nach Russland und – nach der Niederlage (Schlacht an der Beresina) – die Reste von ihr wieder zurück.[63]

Katastrophen: Räuberbanden und Viehseuchen

Im Gebiet des Fürstentums sind u. a. die Bande der Gebrüder Harting zwischen 1805 und 1810 und verschiedene lokale Vogelsberg-Wetterauer Banden zwischen 1808 und 1812 aufgetreten.[64] 1811 raffte der Milzbrand große Bestände des Rindviehs im Fürstentum dahin.

Katastrophen: Kriegshandlungen, Kriegslasten

Französische Retirade – Napoleons Rückzug

Théodore Géricault, Rückzug von Russland, 1812/13

Im Frühjahr 1812 häuften sich die Truppendurchzüge auf der 1810 fertiggestellten Kinzigtal-Straße. Es waren die Truppen, die nach Moskau marschieren sollten. Auch Napoleon kam am 16. Mai 1812 durch Langenselbold, Rothenbergen und die Neuherberge bei Lieblos. Sieben Monate später kam er in aller Stille auf demselben Weg wieder zurück (am 16. Dezember 1812).

Im Januar und Februar des darauf folgenden Jahres 1813 kamen die jammervollen Reste der Großen Armee die Kinzigstraßen nach Westen entlang. Napoleon hatte inzwischen von Paris aus mit der Neuorganisation der Armee begonnen und im Frühjahr gab es in den Gebieten des Großherzogtums Frankfurt (Gelnhausen, Linsengericht, Freigericht) erneut Aushebungen (Rekrutierung) für den Frühjahrsfeldzug 1813 (Schlacht bei Großgörschen und Schlacht bei Bautzen), Preußen hatte Frankreich im Februar den Krieg erklärt und eine Miliz (Volksheer) aufgestellt (Aus dieser Zeit stammt die Stiftung des Eisernen Kreuzes und auch die Farben Schwarz-Rot-Gold beim Freikorps Lützow). Napoleon siegte und schließt im Juni 1813 einen Waffenstillstand (Die größte Dummheit meines Lebens!). Preußen und Österreich rüsteten weiter, von Norden kam ihnen die Armee des schwedischen Kronprinzen zu Hilfe; die vereinigten Armeen kesseln die französische ein und schlagen diese in der Völkerschlacht bei Leipzig (16.–19. Oktober 1813).

Nach der Völkerschlacht bei Leipzig kam es zum schnellen Rückzug der Grande Armée durch das Kinzigtal, die Avant Garde der Verfolger waren ihr dicht auf den Fersen. Am 28. Oktober 1813 kamen größere Kolonnen nach Gelnhausen, wo sie aber von den Kosaken des Generals Tschernyschow (ca. 8000 Mann) vertrieben wurden.[65][66] Napoleon hielt sich nicht in Gelnhausen auf, sondern stieg nachmittags in Rothenbergen bei dem Gastwirt Peter Schmick ab (Gasthaus Faß) und ließ sich beim Studium der Landkarten von ihm über die Geländeverhältnisse der Gegend beraten, die französische Avant Garde (= Vorhut) war derweil in ein Scharmützel mit österreichischen Truppen an der Abtshecke (östlich von Langenselbold) verwickelt.[67] Gegen Abend erreichte Napoleon zu Fuß Langenselbold, um im dortigen Schloss des Fürsten Carl zu Isenburg zu übernachten. Derweil wählte Napoleons Generalquartiermeister ca. 70 000 kampffähige Soldaten der durch Rothenbergen marschierenden Kolonnen aus, um mit dem Verband über Hanau (Schlacht bei Hanau) und Frankfurt Mainz zu erreichen.

Zwischen der Nachhut der Großen Armee und den Kosaken kam es immer wieder bei den Brücken über die Kinzig zwischen Lieblos und Rothenbergen zu Gefechten (Die Kosaken biwakierten am 30. Oktober an der Ziegelhütte „auf dem Berg“ (= Kirchberg mit der Bergkirche) in Niedergründau und am Hühnerhof in Gettenbach).[68]

Kriegslasten

Die Urkunden in den ysenburgischen Archiven berichten immer wieder von den Kriegslasten und -kosten seit dem Dreißigjährigen Krieg. Die Kriege zwischen 1672 und 1714 (Pfälzischer Erbfolgekrieg 1688–1697, Spanischer Erbfolgekrieg 1701–1714) und der Siebenjährige Krieg (1756–1763) sowie der Erste Koalitionskrieg (1792–1797) hatten bereits über die gewöhnlichen Abgaben hinaus erhebliche weitere Abgaben von den ysenburgischen Untertanen gefordert.[69] Die Lasten für den russischen Kosaken-Verband, der sich Ende Oktober 1813 bei Niedergründau und bei Gettenbach aufhielt, er bestand aus 76 Offizieren und 5170 Soldaten, waren erheblich höher; für ihre Versorgung wurden 6000 Rationen Hafer und Heu und 2000 fl. Bargeld aufgewandt, daneben gab es jedoch noch „wilde“ Requirierungen: Pferde, Wagen, Rinder, Schweine, Wein, Bier, Branntwein. Eine Zusammenstellung von 1814 ergab: für russische Truppen 1 159 763 fl., für österreichische Truppen 375 623 fl., für preußische Truppen 265 540 fl. und für verschiedene andere Truppen 78 855 fl., insgesamt also 1,8 Mio. fl.[70] Schon im Regierungsbericht vom 18. Oktober 1813 hieß es: Das Land verarmt, die Magazine leer, Geld fehlt, keine Gelder einzutreiben und am 6. Dezember 1813: Das Elend ist überall grenzenlos. Einen eindrucksvollen Bericht über die Wirren und Gefahren der letzten Oktobertage gibt der spätere Prinzenerzieher und nachmalige Hanauer Pfarrer Anton Calaminus, Sohn des Pfarrers der Kirche auf dem Berg (heute auch Bergkirche genannt) im isenburgischen Niedergründau, dessen Mutter, die Pfarrerswitwe, drei französische Sanitätssoldaten von der 8. Division des 3. Armeekorps verpflegte und beim Herannahen der anti-napoleonischen Truppen im (nicht gerade leicht zugänglichen) Turm der Bergkirche versteckte.[71]

Es sollte aber alles noch viel schlimmer kommen: 1814 marschierten wieder Truppen über die Kinzigtal-Heerstraße, diesmal gegen Frankreich. Von Januar bis August 1814 wurden 1 879 833 fl. Requirierungsleistungen aus dem als besetztes Feindesland geltenden Fürstentum gezogen (bis Februar 1816 waren sämtliche Kriegsleistungen auf 2 300 000 fl. gestiegen). In diesen… Jahren 1813–1815 erhöhte sich die direkte Steuer für den Untertan im Vergleich zur Zeit vor dem Rheinbund um knapp das Dreifache.[72]

„Ein Schuldenwesen von endloser Dauer“

1815 soll die Schuldenlast noch 1 140 367 fl. betragen haben.[73] Da eine endgültige Klärung, was Staatsschulden einerseits und Privatschulden des Fürsten andererseits gewesen sind, nicht gelungen ist (Zuwendungen an Napoleon für militärische Zwecke), erfolgte eine Regelung erst zehn Jahre nach Carls Tod im Jahr 1830, aber noch nach weiteren zehn Jahren (1840) lasteten auf den Landkassen aller Isenburger Lande Schulden aus Löhnung von Soldaten, Verpflegungsgeldern für russische und preußische Armeen, Nassauer Forderungen (spanische Brigade) von 321 444 fl. Im Isenburgischen zahlte man während des 19. Jahrhunderts noch an den auf die Gemeinden umgelegten Lasten der Kriege Napoleons und des Krieges gegen ihn.[74] Die vom Großherzogtum Hessen übernommen Schulden wurden durch einen kurhessischen Kommissar festgestellt und auf die Isenburger Gemeinden umgelegt.[75]  

Ende des Fürstentums

Isenburg unter dem Generalgouvernement Frankfurt

Bereits vor der Völkerschlacht bei Leipzig (16.–19. Oktober 1813) am 6. Oktober 1813 wurde das Fürstentum dem Generalgouvernement in Frankfurt übergeben, obwohl die Stadt Frankfurt am Main noch von französischem Militär besetzt war (am 1. November wurde Hanau gestürmt, ein letztes Mal war Napoleon in Deutschland Sieger; die letzten französischen Soldaten verließen Frankfurt am Main am 2. November 1813).

Am 6. November 1813 erläßt Namens der allerhöchsten alliirten Mächte der General-Gouverneur, Prinz Philipp von Hessen-Homburg (österreichischer Feldmarschall-Leutnant), folgende Bekanntmachung:
Nachdem die verbündeten Mächte das Großherzogthum Frankfurt und die Fürstlich-Isenburgischen Lande in militärischen Besitz genommen, und mich als Generalgouverneur beider Staaten aufgestellet haben, so eile ich, diese Maßregel zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Alle obrigkeitlichen Personen und Staatsbeamte erwähnter Lande werden provisorisch beibehalten, und in ihren öffentlichen Funktionen bestätigt. Den Freiherrn von Albini Exzellenz bestimme ich zum Vorsitz in dem Ministerkonseil des Großherzogthums Frankfurt.
Sämmtliche Behörden werden die Verwaltung unter meiner Oberleitung fortführen, und mir für die pünktliche Befolgung aller jener Anordnungen, die ich zu treffen für nöthig finden werde, verantwortlich gemacht.
Ich zweifle nicht, dass sie durch treue Erfüllung ihrer Pflichten stets des Zutrauens der hohen verbündeten Mächte würdig bleiben, zur Erhaltung öffentlicher Ordnung und zum gemeinen Besten nach Kräften mitwirken, und dadurch zu Erreichung der auf die Befreiung Deutschlands und Begründung dessen Wohlfahrt gerichteten Absichten beizutragen trachten werden.[76]

Prinz Philipp gab den Posten jedoch schon zum Jahresende 1813 wieder ab. General-Gouverneur wurde der bisherige Militär-Gouverneur von Würzburg (österreichischer Generalfeldzeugmeister) Heinrich XIII Fürst Reuß, er war nunmehr General-Gouverneur der Großherzogtümer Würzburg und Frankfurt, sowie des Fürstentums Isenburg; für die Zivilverwaltung war der Geheimrat und Minister von Hügel zuständig.[77]

Auf Antrag der Ehefrau des geflohenen Fürsten, Charlotte Auguste zu Erbach-Erbach, die seinerzeit Regentin des Fürstentums war, beschied Fürst Metternich diese mit Bescheid vom 15. Februar 1815, dass er veranlassen werde, das Fürstentum aus der Abhängigkeit des Generalgouvernements in Frankfurt zu entlassen.[78][79] Die von der Fürstin erhoffte Wiederherstellung der Souveränität wurde ihr aber nicht zugesagt.

Isenburg kommt zu Österreich

Durch den Wiener Kongress gelangte Isenburg am 8. Juni 1815 an Österreich,[80] der Kaiser ergriff am 3. Juli 1815 von dem Land Besitz (Kaiser Franz I., von dem Hof-Feldlager Saarburg aus). Österreich behandelte das Land rücksichtsvoll.[81] Gleichwohl war es ab diesem Zeitpunkt kein völkerrechtliches Subjekt mehr, der Staat Isenburg war rechtlich untergegangen.

Isenburg wird zwischen Kurhessen und Hessen-Darmstadt aufgeteilt

Die Zugehörigkeit zu Österreich dauerte nur ein Jahr, denn nach dem Tausch mit Bayern (Salzburg zu Österreich, Würzburg zu Bayern) hatte man in Wien kein Interesse mehr an Isenburg. Österreich übergab es dem Großherzog von Hessen[82], der sich mit dem Kurfürsten (Hessen-Kassel) auf eine Teilung einigte,[83] die Mitte 1816 vollzogen wurde, obwohl die Vorsteher sämtlicher Isenburger Gemeinden (Es waren allerdings nur die Ortsvorsteher der Gemeinden im ehemaligen Territorium Isenburg-Birstein, also nicht die der Gemeinden in den Gebieten der gräflichen Linien) eine gemeinsame Eingabe vom 1. August 1815 an den Kaiser von Österreich gerichtet hatten, mit dem Ziel die Selbständigkeit zu erhalten.[84]

Nachspiel: Isenburg in Kurhessen und in Preußen

Das Fürstentum war noch lange nicht tot. Bis 1821 ergingen die Gesetze und Verordnungen Kurhessens an einzelne Territorien über die der Kurfürst die Souveränität hatte, darunter oft auch an das „Fürstentum Hanau und das Fürstentum Isenburg“. Der Kurfürst „verbesserte“ sein Wappen und fügte diesem das isenburgische hinzu; in die kurfürstliche Titulatur wurde der Titel „Fürst von Isenburg“ aufgenommen[85]. Erst ab 1822 wird das Fürstentum nicht mehr genannt, wenn es um den territorialen Geltungsbereich einer kurhessischen Rechtsvorschrift ging.

50 Jahre nach der Übernahme der Herrschaft über Isenburg durch den Kurfürsten von Hessen wird Kurhessen von Preußen besiegt und schließlich annektiert. In der öffentlichen Bekanntmachung (Patent) über die In-Besitznahme Kurhessens durch Preußen vom 3. Oktober 1866[86] nahm der König von Preußen nicht nur Kurhessen in Besitz, sondern ausdrücklich auch die Länder, welche das vormalige Kurfürstenthum Hessen gebildet haben, namentlich: ... die Fürstentümer Hersfeld, Hanau, Fritzlar und Isenburg, .... Der preußische König fügte seinem bisherigen Titel die entsprechenden Titel hinzu.

Literatur

  • Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 5. Auflage. München (C. H. Beck) 1995, ISBN 3-406-39858-8.
  • Heinrich Schoch: Staats- und Adressbuch der Staaten des rheinischen Bundes für das Jahr 1811, Weimar (Landes-Industrie-Comptoir) 1811.
  • Bernd Müller: Das Fürstentum Isenburg im Rheinischen Bund — Vom Territorium zum Staat, Büdingen (Fürstlich Isenburg und Büdingische Rentkammer) 1978.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Die Haupt"stadt" Offenbach hatte wie die anderen Residenzen Birstein und Langenselbold kein Stadtrecht, s. Bernd Müller: Das Fürstentum Isenburg im Rheinischen Bund — Vom Territorium zum Staat. Fürstlich Ysenburg und Büdingische Rentkammer, Büdingen 1978, S. 10.
  2. -, Geographische Schriften – Vierter Theil, Enthält: Die geographischen Einleitung- und Beschreibungen der meisten Länder des Oberrheinisch- und Westphälischen Kreises, Johann Georg Friedrich Jakobi, Weißenburg im Nordgau 1786, S. 245
  3. -, Geographische Schriften – Vierter Theil, Enthält: Die geographischen Einleitung- und Beschreibungen der meisten Länder des Oberrheinisch- und Westphälischen Kreises, Johann Georg Friedrich Jakobi, Weißenburg im Nordgau 1786, S. 246
  4. -, Geographische Schriften – Vierter Theil, Enthält: Die geographischen Einleitung- und Beschreibungen der meisten Länder des Oberrheinisch- und Westphälischen Kreises, Johann Georg Friedrich Jakobi, Weißenburg im Nordgau 1786, S. 247
  5. -, Geographische Schriften – Vierter Theil, Enthält: Die geographischen Einleitung- und Beschreibungen der meisten Länder des Oberrheinisch- und Westphälischen Kreises, Johann Georg Friedrich Jakobi, Weißenburg im Nordgau 1786, S. 245
  6. abgedruckt bei Manfred Mayer: Geschichte der Mediatisierung des Füstenthums Isenburg. M. Rieger’sche Universitäts-Buchhandlung, München 1891, S. 180–182.
  7. Zur wechselvollen Geschichte des Territoriums Heusenstamm (der Grafen von Schönborn als Reichsritter), seiner Okkupation am 10. December 1803 und der nachfolgenden Mediatisierung: Wolfgang von Stetten: Die Rechtsstellung der unmittelbaren freien Reichsritterschaft, ihre Mediatisierung und ihre Stellung in den neuen Landen – dargestellt am fränkischen Kanton Odenwald (Dissertation Univ. Würzburg) 1973 S. 134 f., 189
  8. Zur wechselvollen Geschichte des Territoriums Eppertshausen (der Gräfin Lerchenfeld, Tochter des letzten Freiherrn von Groschlag), seiner Okkupation am 10. December 1803 und der nachfolgenden Mediatisierung: Wolfgang von Stetten: Die Rechtsstellung der unmittelbaren freien Reichsritterschaft, ihre Mediatisierung und ihre Stellung in den neuen Landen – dargestellt am fränkischen Kanton Odenwald (Dissertation Univ. Würzburg) 1973 S. 134 f., 189
  9. Anton Friedrich Büsching: Neue Erdbeschreibung, Hamburg: Johann Carl Bohn 1771, S. 1359
  10. Schon von 977 an sollen Rechte (Holzrechte) und sogar Stücke des Dreieicher Waldes durch einzelne Kaiser verschenkt worden sein (mindestens 20 Mal). Über die Grenzen des Reichsforstes Dreieich und des Frankfurter Stadtwaldes und den Erwerb von Waldstücken im Osten und Süden des Stadtwaldes bis zum 19. Jahrhundert s. Friedrich Scharff: Gränzen und Eintheilung des Frankfurter Stadtwaldes. In: Mittheilungen des Vereins für Geschichte und Altertumskunde in Frankfurt a. M. Dritter Band (enthaltend die Mitteilungen Nr. 1–4 vom April 1865, 1866, 1867 und 1868). Selbstverlag des Vereins, Frankfurt a. M. 1868, S. 253–258.
  11. gierhardt.de
  12. Besitzergreifung-Patent der durch die Rheinbundsacte dem Fürstenthum Isenburg untergeordneten Lande vom 2. September 1806. Regimentslager in Montpellier. In: Manfred Mayer: Geschichte der Mediatisirung des Fürstenthumes Isenburg. M. Rieger’sche Universitäts-Buchhandlung, München 1891, Beilage II, Nr. 4, S. 180
  13. -, Geographische Schriften – Vierter Theil, Enthält: Die geographischen Einleitung- und Beschreibungen der meisten Länder des Oberrheinisch- und Westphälischen Kreises, Johann Georg Friedrich Jakobi, Weißenburg im Nordgau 1786, S. 247
  14. Besitzergreifung-Patent der durch die Rheinbundsacte dem Fürstenthum Isenburg untergeordneten Lande vom 2. September 1806 (Regimentslager in Montpellier), in: Manfred Mayer: Geschichte der Mediatisirung des Fürstenthumes Isenburg. M. Rieger’sche Universitäts-Buchhandlung, München 1891, Beilage II, Nr. 4, S. 180
  15. -, Geographische Schriften – Vierter Theil, Enthält: Die geographischen Einleitung- und Beschreibungen der meisten Länder des Oberrheinisch- und Westphälischen Kreises, Johann Georg Friedrich Jakobi, Weißenburg im Nordgau 1786, S. 246
  16. Besitzergreifung-Patent der durch die Rheinbundsacte dem Fürstenthum Isenburg untergeordneten Lande vom 2. September 1806 (Regimentslager in Montpellier), in: Manfred Mayer: Geschichte der Mediatisirung des Fürstenthumes Isenburg. M. Rieger’sche Universitäts-Buchhandlung, München 1891, Beilage II, Nr. 4, S. 180. (Digitalisat)
  17. Goldner an den Fürsten in C. Kaufmann Offenbach als Münzstätte in Alt-Offenbach (Heft 4) 1928, S. 78–85.
  18. Paul Arnold, Harald Küthmann, Dirk Steinhilber: Großer deutscher Münzkatalog von 1800 bis heute. 10. Auflage. Battenberg-Weltbild, Augsburg 1990, ISBN 3-89441-003-5, S. 175. (online)
  19. Hermann Grote: Münzstudien. Siebenter Band (Heft XIX, XX, XXI), Hahn’sche Verlagshandlung, Leipzig 1871, S. 233–238
  20. Bild und Beschreibung bei http://museum.zib.de/sgml_internet/sgml.php?seite=5&fld_0=Z0004963
  21. Hermann Grote: Münzstudien. Siebenter Band (Heft XIX, XX, XXI), Hahn’sche Verlagshandlung, Leipzig 1871, S. 233 [238]
  22. Rudolf Jung: Goldner, Wolfgang von. In: Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Allgemeine Deutsche Biographie. Band 49 (1904), S. 434–435, s:Special:PermanentLink/1707869?title=ADB:Goldner, Wolfgang von Volltext-Ausgabe in Wikisource (Version vom 30. Mai 2013, 15:27 Uhr UTC)
  23. Einleitung. In: Elisabeth Weisser-Lohmann (Hrsg.): Hegels Verfassungskonzeption und die Revolution der Neuzeit. Hamburg: Meiner 2000, ISBN 3-7873-1550-0, S. 1 unter Berufung auf M. Baum, K. R. Meist (Hrsg.): G. W. F. Hegel Fragmente einer Kritik der Verfassung Deutschlands (1799–1803). In: G. W. F. Hegel: Schriften und Entwürfe (1799–1808). (Gesammelte Werke, Band 5). Hamburg 1998.
  24. Heinrich Schoch: Staats- und Adressbuch der Staaten des rheinischen Bundes für das Jahr 1811. Landes-Industrie-Comptoir, Weimar 1811, S. 99.
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  26. Heinrich Schoch Staats- und Adressbuch der Staaten des rheinischen Bundes für das Jahr 1811, Weimar (Landes-Industrie-Comptoir) 1811, S. 99
  27. Heinrich August Pierer (Hrsg.) Universal-Lexikon oder vollständiges encylopädisches Wörterbuch Band 15, Literatur-Comptoir, Altenburg 1835 Artikel Offenbach
  28. Bernd Müller: Das Fürstentum Isenburg im Rheinischen Bund — Vom Territorium zum Staat Fürstlich Ysenburg und Büdingische Rentkammer, Büdingen 1978, S. 10.
  29. Bekanntmachung Nr. 268 in Johann Josef Scotti: Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in den vormaligen Wied-Neuwied… Großherzoglich-frankfurter’sche Landes-Verordnungen, Teil 5, Josef Wolf, Düsseldorf 1836, S. 2370 ff.
  30. Bernhard Diestelkamp: Solmser Gerichts- und Landordnung. In: Adalbert Erler, Ekkehard Kaufmann (Hrsg.): Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte. Berlin 1998, Sp. 1702–1705
  31. Timo Holzborn: Die Geschichte der Gesetzespublikation – insbesondere von den Anfängen des Buchdrucks um 1450 bis zur Einführung von Gesetzesblättern im 19. Jahrhundert Juristische Reihe Bd. 39, Tenea, www.jurawelt.com, Dissertation jur. Universität Bonn 2003, ISBN 3-86504-005-5 S. 85
  32. Hans Kreutzer: Civil-Stands-Register der Gestorbenen im Amt Meerholz vom 4ten März 1812 bis 1813. (Veröffentlichungen des Geschichtsvereins Gründau e. V.) Grindaha 17, Gründau 2007, S. 99–132
  33. Bernd Müller: Das Fürstentum Isenburg im Rheinischen Bund — Vom Territorium zum Staat. Fürstlich Ysenburg und Büdingische Rentkammer, Büdingen 1978, S. 166.
  34. amtlich: Hauptschluß der ausserordentlichen Reichsdeputation vom 25. Februar 1803, (online) Stand: 10. Mai 2013.
  35. So charakterisiert Bernd Müller die ökonomischen und rechtlichen Verhältnisse in dem Territorium des Heiligen Römischen Reiches in: Das Fürstentum Isenburg im Rheinischen Bund — Vom Territorium zum Staat. Fürstlich Ysenburg und Büdingische Rentkammer, Büdingen 1978, S. 206.
  36. Erklärung Sr. Maj. des Kaisers Franz II., wodurch er die deutsche Kaiserkrone und das Reichsregiment niederlegt, die Churfürsten, Fürsten und übrigen Stände, wie auch alle Angehörige und Dienerschaft des deutschen Reiches, ihrer bisherigen Pflichten entbindet. (6. August 1806), In: documentArchiv.de (Hrsg.): Erklärung des Kaisers Franz II. Stand: 10. Mai 2013.
  37. Bei einem Festbankett mit etlichen Diplomaten deutscher Reichsterritorien soll Außenminister Talleyrand diesen die Anordnung Napoleons mitgeteilt haben: „Mit Bayern und Württemberg ist bereits alles ausgehandelt, den übrigen Souveränen bliebe daher nichts anderes übrig als mit zu machen, falls sie ihre Länder behalten wollten“, Gesandter von Beust aus Paris an seinen Landesherrn, den Kurfürsten von Mainz Karl Theodor von Dalberg am 3./4. Juli 1806; BStA (Bayerisches Staatsarchiv) Würzburg, MGK 494, 3, fol. 138–143, zitiert nach: Konrad M. Färber: Kaiser und Erzkanzler – Carl von Dalberg und Napoleon. Dissertation 1982. Mittelbayerische Druck- und Verlags-Gesellschaft, Regensburg 1994, ISBN 3-927529-51-6, S. 93 [186].
  38. Heinrich Karl Wilhelm Berghaus Deutschland seit hundert Jahren: Geschichte der Gebietseintheilung und der politischen Verfassung des Vaterlandes Zweite Abtheilung, Zweiter Band, Leipzig: Voigt und Günther, 1861, S. 157 ff. [Rheinbund-Vertrag mit Kurzkommentar], S. 198 f. (Isenburg); Digitalisat
  39. Hermann Kersting: Die Sonderrechte im Kurfürstenthum Hessen, Sammlung des Fuldaer, Hanauer, Isenburger, Kurmainzer und Schaumburger Rechts, einschließlich der Normen für das Buchische Quartier und für die Cent Mittelsinn sowie der im Fürstenthume Hanau recipierten Hülfsrechte. Mit Anmerkungen und mit einer Einleitung herausgegeben von Hermann Kersting (Criminal-Gerichtsdirector zu Fulda). Verlag von A. F. Euler und J. L. Uth in Fulda, Fulda 1857, Einleitung S. XI.
  40. Artikel 24 Abs. 11 der Rheinbundakte, amtlich: Vertrag zwischen dem Bevollmächtigten Sr. Majestät des Kaisers der Franzosen, Königs von Italien mit den im Vertrage selbst genannten Bevollmächtigten deutscher Fürsten vom 12. Juli 1806. URL: http://www.documentarchiv.de/nzjh/1806/rheinbundsakte.html Stand: 25. Mai 2013.
  41. Glück der ysenburgischen Unterthanen – Fürst Wolfgang Ernst II. entließ heute vor 200 Jahren die Leibeigenen in die Freiheit. In: Offenbach-Post (Heft 26./27.03.) 1994, S. 6.
  42. Friedrich Wilhelm Schluckebier Das Ende eines kleinen Staates in: Zwischen Vogelsberg und Spessart, Gelnhäuser Heimat-Jahrbuch 1986, Gelnhausen (Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises) 1985, S. 75 f.
  43. Paul Rudolf von Roth, Victor von Meibom: Kurhessisches Privatrecht Erster Band, Marburg: Elwert, 1858, S. 20 ff.
  44. Artikel 35 Rheinbundakte: Zwischen dem französischen Reiche und den rheinischen Bundesstaaten soll in ihrer Gesamtheit sowohl als mit jedem einzelnen ein Bündniß Statt haben, vermöge dessen jeder Krieg auf dem festen Lande, den einer der kontrahirenden Theile zu führen haben könnte, für alle andere unmittelbar zur gemeinsamen Sache wird.
  45. Martin Bethke Das Fürstentum Isenburg im Rheinbund in Zeitschrift für Heereskunde – Wissenschaftliches Organ für die Kulturgeschichte der Streitkräfte, ihre Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung, für heeresmuseale Nachrichten und Sammler-Mitteilungen, Berlin (West) (Deutsche Gesellschaft für Heereskunde e. V.) 1982, S. 94.
  46. Artikel 38 Satz 1 [Kontingente von Frankreich, Baiern, Wirtemberg, Baden, Berg, Darmstadt]… Satz 2: Ihre Durchlauchten der Herzog und der Fürst von Nassau stellen mit den übrigen verbündeten Fürsten ein Contingent von 4000 Mann.
  47. Militärstellungsvertrag zwischen Nassau und den übrigen Fürsten des Fürstenkollegiums des Rheinbundes vom 12. Oktober 1806, URL: https://login.gmg.biz/earchivmanagement/projektdaten/earchiv/Media/1806_10_12_militaerstellungsvvertrag_mit_nassau.pdf#page=7&zoom=auto,0,54 Abruf am 16. Januar 2014.
  48. Alexander Peter Das nassauische Militär von 1803–1866; http://www.widerhallderzeit.de/das-nassauische-militar/militargeschichte-oranien-nassau/#1803-1813 Abruf 6. Juli 2013, 17:00
  49. Die nassauischen Truppen in Spanien 1808–1814 in: Wilhelm Stricker (Hrsg.), Germania — Archiv zur Kenntnis des deutschen Elements in allen Ländern der Erde, Dritter Band, Verlag von Heinrich Ludwig Brönner, Frankfurt am Main 1850, S. 408 [421–428]
  50. Peter Bunde, Markus Gärtner, http://www.feldzug1815.de/index.php?option=com_content&task=blogsection&id=7&Itemid=37 Stand: 5. Mai 2013; Abruf am 6. Juli 2013 13:00
  51. Alexander Peter Das nassauische Militär von 1803–1866; http://www.widerhallderzeit.de/das-nassauische-militar/militargeschichte-oranien-nassau/#1803-1813 Abruf am 6. Juli 2013 16:00
  52. Bernd Müller Das Fürstentum Isenburg im Rheinischen Bund — Vom Territorium zum Staat, Büdingen (Fürstlich Isenburg und Büdingische Rentkammer) 1978, S. 101 f.
  53. Bernd Müller Das Fürstentum Isenburg im Rheinischen Bund — Vom Territorium zum Staat, Büdingen (Fürstlich Isenburg und Büdingische Rentkammer) 1978, S. 107.
  54. Verordnungen für den im General-Gouvernement Frankfurt zu bildenden Landsturm Extra-Beilage zu Nr. 14 der Frankfurter Ober-Post-Amts-Zeitung, 1814.
  55. Verordnungen für den im General-Gouvernement Frankfurt zu bildenden Landsturm Digitalisat
  56. Johann Sporschil, M. Heinrich Die große Chronik: Geschichte des Krieges des verbündeten Europa’s gegen Napoleon Bonaparte in den Jahren 1813, 1814 und 1815, Zweiter Teil, Erster Band, Braunschweig (Westermann) 1842, S. 71 Fußnote **, eine Gesamtübersicht über die Armee befindet sich auf Seite 77.
  57. Dekret vom 10. Brumaire an 14 (=1. November 1805) aus Braunau am Inn: Il y aura un Regiment d’Infanterie légère portant le nom de Regiment d’Isembourg. Le Prince régnant d’Isembourg en sera Colonel, zitiert nach Bernd Müller, Das Fürstentum Isenburg im Rheinischen Bund — Vom Territorium zum Staat, Büdingen (Fürstlich Isenburg und Büdingische Rentkammer) 1978, S. 115.
  58. H. Prinz und Martin Schäfer Frankfurt–Leipziger Straße und Geleits- und Postwesen in Martin Schäfer, Heimatbuch des Kreises Gelnhausen, Gelnhausen (Kreisverwaltung Gelnhausen) 1950, S. 76 [78]
  59. Goethe war als Kriegsberichterstatter dort http://gutenberg.spiegel.de/buch/3641/1
  60. Adolf Seibig Untat an der Abtshecke in Zwischen Vogelsberg und Spessart, Gelnhäuser Heimat-Jahrbuch 1986, Gelnhausen (Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises) 1985, S. 71.
  61. Walter Uffelmann 400 Jahre „Neue Herberge“ in Lieblos in Grindaha 23 (Veröffentlichungen des Geschichtsvereins Gründau e. V.), Heft 23 – 2013, S. 51 ff., ISSN 2194-8631
  62. Karl Arnd (Landbaumeister): Geschichte des Straßenbaus in der Provinz Hanau in: Zeitschrift für die Provinz Hanau – Zur Aufklärung ihrer Geschichte, ihrer natürlichen Beschaffenheit und ihres Kulturstandes, sowie der diesem entgegenstehenden Hindernisse, Friedrich König, Hanau 1839, S. 223, 244 ff.
  63. Zur Geschichte dieser Straße im Isenburger Land: Klaus von Berg Die Frankfurt-Leipziger-Straße im Gericht Gründau und die Neue Herberge bei Lieblos Grindaha 19, Gründau (Veröffentlichungen des Geschichtsvereins Gründau e. V.) 2009, S. 71–76.
  64. Klaus Beyrer (Hrsg.) Geld oder Leben! — Vom Postkutschenüberfall zum virtuellen Datenraub Eine Publikation der Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Heidelberg (Edition Braus im Wachter Verlag) 2006, ISBN 3-89904-210-7, Karte über die Verbreitung der Banden S. 53.
  65. Norbert Breunig Vor 200 Jahren in Gründau: 1813, ein Schicksalsjahr für die Gründauer Orte: Voller Sorgen – Napoleon und die Grande Armée, Kriegslasten, Räuber, Seuchen, Soldaten in Grindaha Heft 23 – 2013 (Veröffentlichungen des Geschichtsvereins Gründau e. V.), S. 25 ff., ISSN 2194-8631
  66. Karl Bode Der Rückzug Napoleons 1813 durch das Kinzigtal und seine Folgen für die Gesundheit der Einheimischen in Grindaha 23 (Veröffentlichungen des Geschichtsvereins Gründau e. V.), Heft 23 – 2013, S. 34 ff., ISSN 2194-8631
  67. Wilfried Günther Der Rückzug der französischen Armee und damit verbundene Schicksale in Grindaha, Jahreshefte des Geschichtsvereins Gründau e. V., Heft 23 – 2013, S. 42 ff., ISSN 2194-8631
  68. Adolph Henke Darstellung des Feldzuges der Verbündeten gegen Napoleon im Jahr 1813, Neue Auflage, 1814, S. 377 ff.
  69. Jürgen Ackermann: Verschuldung, Reichsdebitverwaltung, Mediatisierung – Eine Studie zu den Finanzproblemen der mindermächtigen Stände im Alten Reich – Das Beispiel der Grafschaft Ysenburg-Büdingen 1687–1806, Schriften des Hessischen Landesamtes für geschichtliche Landeskunde 40, Marburg: 2002, S. 32–60 (Erbfolgekriege) und S. 144–152 (Siebenjähriger Krieg), ISBN 3-921254-93-0
  70. Nach dem amtlichen Bericht vom 18. August 1814, zitiert nach Bernd Müller Das Fürstentum Isenburg im Rheinischen Bund — Vom Territorium zum Staat, Büdingen (Fürstlich Isenburg und Büdingische Rentkammer) 1978, S. 197 Fn. 3)
  71. Anton Calaminus Hilfe in der Not – Aus der Franzosenzeit von Anno 1813 (nach dem Manuskript herausgegeben von Martin Humburg) in: Gelnhäuser Geschichtsblätter 2012/2013, Geschichtsverein Gelnhausen e. V., Gelnhausen 2014, S. 59–74, ISSN 1862-1899
  72. Bernd Müller Das Fürstentum Isenburg im Rheinischen Bund — Vom Territorium zum Staat, Büdingen (Fürstlich Isenburg und Büdingische Rentkammer) 1978, S. 199.
  73. Bernd Müller: Das Fürstentum Isenburg im Rheinischen Bund — Vom Territorium zum Staat, Büdingen (Fürstlich Isenburg und Büdingische Rentkammer) 1978, S. 194.
  74. Karl Bode: Die Auswirkungen des Krieges gegen Napoleon 1812–1814 auf die Finanzen der Gemeinde Haingründau, Grindaha 19 (Veröffentlichungen des Geschichtsvereins Gründau e. V.) 2009.
  75. Bernd Müller: Das Fürstentum Isenburg im Rheinischen Bund — Vom Territorium zum Staat, Büdingen (Fürstlich Isenburg und Büdingische Rentkammer) 1978, S. 205 Fn. 2)
  76. Geschichtskalender der Stadt Frankfurt in Frankfurter Jahrbücher No. 28 – Samstag, den 10. November 1838 – Band 12, S. 217.
  77. Bekanntmachung Nr. 267 in Johann Josef Scotti: Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in den vormaligen Wied-Neuwied… und Großherzoglich-frankfurter’sche Landes-Verordnungen, Teil 5, Josef Wolf, Düsseldorf 1836, S. 2370.
  78. Ernst Ludwig Posselt: Europäische Annalen 1815, Tübingen: Cotta, 1815, S. 253.
  79. Manfred Mayer Geschichte der Mediatisirung des Fürstenthumes Isenburg, München: M. Rieger’sche Universitäts-Buchhandlung, 1891, S. 206; Digitalisat URL: http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0007/bsb00076601/images/
  80. Artikel 52: Das Fürstenthum Isenburg wird unter die Souverainetät Sr. Maj. des Kaisers von Österreich gestellt, und wird mit demselben in solche Beziehungen kommen, wie die Föderativ-Constitution Deutschlands es für die mediatisirten Staaten bestimmen wird. http://dfg-viewer.de/show/?tx_dlf[page]=110&tx_dlf[id]=http%3A%2F%2Fgdz.sub.uni-goettingen.de%2Fmets_export.php%3FPPN%3DPPN546672892&tx_dlf[double]=0&cHash=29e8b8c9cffcd655fa3baf25dcdd8b6d
  81. Kurt Hermann: Inbesitznahme des Fürstentums Isenburg durch Österreich. In: Mitteilungsblatt der Heimatstelle des Main-Kinzig-Kreises, Heft 2, Gelnhausen 1981 (ohne Seitenangaben)
  82. Johann Ludwig Klüber (Hrsg.): Kaiserlich-östreichisches Patent wegen der Übergabe der Oberhoheit über verschiedene fürstlich und gräflich-isenburgische Gerichte, an Kurhessen; ferner der Oberhoheit über die übrigen unter Benennung Fürstenthum Isenburg vereinigt gewesenen Gebietstheile, über die gräflich-schönbornsche Herrschaft Heusenstamm, die freiherrlich-groschlagische Herrschaft Eppertshausen, den gräflich-ingelheimischen Ort Obererlenbach und die gräftlich-solmsische Hälfte des Ortes Niederursel, an das Großherzogthum Hessen Offenbach, den 9. Juli 1816, No. XXXVII., in: Johann Ludwig Klüber Staatsarchiv des teutschen Bundes, Band 1, Erlangen (J. J. Palm und Ernst Enke) 1816, S. 419–421 Digitalisat
  83. Convention Territorial entre le Grand Duc de Hesse et Electeur de Hesse. — Signèe à Francfort sur Mein, le 29 Juin, 1816. British and Foreign State Papers 1815–1816, Band 3, Compiled by the Librarian and Keeper of the Papers, Foreign Office, James Ridgway and Sons, Piccadilly, London: 1838, S. 812–819; (größtenteils in deutscher Sprache) Digitalisat
  84. Manfred Mayer Geschichte der Mediatisirung des Fürstenthumes Isenburg, M. Rieger’sche Universitäts-Buchhandlung, München: 1891, Beilage III, Nr. 49, S. 233 ff.; Digitalisat
  85. Auszug Geheimen-Raths-Protokolls, wegen der Aufnahme des Titels eines Fürsten von Isenburg in die kurfürstliche Titulatur vom 31sten December 1816. In: Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1816. – Nr. XXI. – December. kurhessGS 1816 S. 179
  86. Patent wegen in Besitznahme des vormaligen Kurfürstenthums Hessen, Bekanntmachung Nr. 6420 vom 3. Oktober 1866, preußGS (Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten) 1866 S. 594 f.