Ausschuss für Gesundheit
Der Ausschuss für Gesundheit ist einer der ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages.
Auch auf Europaebene, auf Landesebene, auf Gemeindeebene und im Bundesrat werden Ausschüsse für Gesundheit mit teilweise abweichenden Bezeichnungen eingesetzt. In Österreich unterhält das Parlament einen Gesundheitsausschuss.
Aufgaben des Ausschusses
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages bezeichnet die Ausschüsse seit Dezember 1951 als „vorbereitende Beschlussorgane des Bundestages“. Sie sind nicht befugt, abschließend über eine Angelegenheit zu entscheiden, sondern geben lediglich Beschlussempfehlungen ab. Diese dürfen sich nur auf die ihnen überwiesenen Vorlagen oder mit diesen in unmittelbarem Sachzusammenhang stehenden Fragen beziehen. Die Ausschüsse haben kein Initiativrecht im Plenum.
Zu den Aufgaben des Ausschusses gehören die Weiterentwicklung der Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung, die Patientenrechte, die ärztlichen Belange, sowie ethische Fragen der Medizin und die Arzneimittelsicherheit.
Im Einzelnen gehören nach eigenen Angaben dazu:
- Krankenversicherung: Leistungs- und Beitragsrecht, Vertragsarzt-, Verbänderecht und Aufsicht, wirtschaftliche Fragen der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung, der Arzneimittelversorgung und der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, Arbeit des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Sicherung des Versicherungsschutzes für jeden Bürger;
- Gesundheitsversorgung: medizinische Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Grundsatzfragen der Krankenhausversorgung und Krankenhausfinanzierung, Fragen von Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement sowie Beratung und Information für Versicherte und Leistungserbringer;
- Pflegeversicherung: Fragen des Personenkreises, des Leistungsrechts und der Beiträge sowie der sozialen Sicherung der Pflegepersonen, medizinische und pflegerische Fragen in der Pflegeversicherung, das Pflegevertragsrecht und die Problematik der Qualitätssicherung, Dynamisierung der Pflegeversicherung;
- Arzneimittel, Apothekenwesen, Medizinprodukte: Arzneimittelversorgung, Arzneimittelsicherheit, das Arzneimittel- und Apothekenrecht, aber auch Pharmaberufe;
- allgemeine Gesundheitsvorsorge, Berufe, übertragbare Krankheiten, AIDS, Gentechnik; allgemeine ärztliche Fragen des Gesundheitswesens, Patientenrechte, ethische Fragen, das Recht der Fortpflanzungsmedizin und die Anwendung von Gentechnik und Biomedizin bei Menschen, neurologische und psychiatrischen Erkrankungen, die Prävention übertragbarer Krankheiten, die gesundheitliche Aufklärung, die Förderung der Selbsthilfe und Partizipation im Gesundheits- und Behindertenbereich, die Naturheilkunde, der gesundheitliche Verbraucherschutz, der umweltbezogene Gesundheitsschutz sowie die Gesundheitsfachberufe mit und ohne Hochschulausbildung;
- Prävention: Reduzierung suchtbedingter Probleme und Stärkung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe.
Vorlagen zur Europäischen Union
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Aufgrund einer Vereinbarung, die regelmäßig seit der 14. Wahlperiode getroffen wird, benennen die Fraktionen für die Dauer der Wahlperiode pro Fraktion jeweils ein Ausschussmitglied als Berichterstatter zur Vorbereitung der Beratung von Vorlagen zur Europäischen Union im Ausschuss. Dies sind die Abgeordneten
- Heiko Schmelzle (CDU/CSU),
- Heike Baehrens (SPD),
- Harald Weinberg (DIE LINKE.) und
- Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
Parlamentarische Testanten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Berichterstatter heißen auch die parlamentarischen Testanten, welche insbesondere die Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschlussdokumente im Normsetzungsverfahren prüfen. Sie werden im Wechsel für jedes einzelne Gesetzgebungsverfahren benannt und verantworten am Ende der Gesetzesberatungen im federführenden Ausschuss den amtlichen Bericht, der den Weg der Vorlage, ihren wesentlichen Inhalt, den Beratungsverlauf im Ausschuss sowie die Beschlussempfehlungen und Voten der Mitglieder der mitberatenden Ausschüsse sowie des federführenden Ausschusses beinhaltet. Das Ausschusssekretariat steht unter der Leitung von Mechthild Surhold.
Mitglieder
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dem Vorsitzenden beziehungsweise seinem Stellvertreter obliegt die Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Ausschusssitzungen. Soweit es sich nicht um Routineangelegenheiten handelt, stimmt sich der Vorsitzende bei der Sitzungsplanung weitgehend mit den Obleuten ab. Jede Fraktion benennt einen Obmann oder eine Obfrau, der oder die als Hauptansprechpartner in seiner Arbeitsgruppe in Verfahrensfragen dient. Berichterstatter der Fraktionen sind in ihren Arbeitsgruppen für spezielle gesundheitspolitische Themen zuständig und nehmen im Ausschuss in aller Regel für ihre Fraktion Stellung, wenn über einschlägige Vorlagen beraten wird.[1]
Mitglieder der 20. Legislaturperiode
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses ist die Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen).[2] Im Ausschuss sind 42 ordentliche Mitglieder vertreten, darunter zwölf Abgeordnete der SPD-Fraktion, elf der Unionsfraktion, sieben der Grünen-Fraktion, jeweils fünf der FDP- und AfD-Fraktion, sowie zwei Abgeordnete der Linksfraktion.
Mitglieder der 19. Legislaturperiode
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vorsitzender des Ausschusses war Erwin Rüddel (CDU/CSU), stellvertretender Vorsitzender Harald Weinberg (Linksfraktion). Dem Ausschuss gehörten 41 Abgeordnete an, davon 14 von der CDU/CSU-Fraktion, 9 von der SPD-Bundestagsfraktion, je 5 von der AfD- und der FDP-Bundestagsfraktion und je 4 von den Bundestagsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.
* Obleute, ** Sprecher
Mitglieder der 18. Legislaturperiode
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ausschuss des Bundesrats
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach eigenen Angaben beschäftigt sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrats mit dem gleichen Aufgabenspektrum wie das Bundesministerium für Gesundheit. Vorsitzender des Ausschusses ist Monika Bachmann (CDU, Saarland).[3]
Ausschuss des Europäischen Parlaments
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Europäische Gesundheitsausschuss (European Health Committee, CDSP) wurde 1954 geschaffen und ist der Generaldirektion für sozialen Zusammenhalt des Europäischen Parlaments angeschlossen. Die Schwerpunkte seiner Aktivitäten konzentrieren sich auf die Demokratisierung und Humanisierung der Gesundheitsdienste.[4] Über die Politik soll einerseits ein gleicher Zugang zur Gesundheitsversorgung sichergestellt und andererseits die umfassende und verantwortungsvolle Teilhabe der Patienten und Bürger gewährleistet werden.[5]
- Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik ist Tonio Borg.
Ausschüsse auf Landesebene
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Baden-Württemberg: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration, Vorsitz: Florian Wahl (SPD)[6]
- Bayern: Ausschuss für Gesundheit und Pflege, Vorsitz: Bernhard Seidenath (CSU)[7]
- Berlin: Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Vorsitz: Wolfgang Albers (Die Linke)[8]
- Brandenburg: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Vorsitz: Björn Lüttmann (SPD)[9]
- Bremen: Städtische Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz, Vorsitz: Ilona Osterkamp-Weber (Bündnis 90/Die Grünen)[10]
- Hamburg: Gesundheitsausschuss, Vorsitz: Peter Zamory (Bündnis 90/Die Grünen)[11]
- Hessen: Sozial- und integrationspolitischer Ausschuss, Vorsitz: Moritz Promny (FDP)[12]
- Mecklenburg-Vorpommern: Ausschuss für Soziales, Integration und Gleichstellung, Vorsitz: Torsten Koplin (Die Linke)[13]
- Nordrhein-Westfalen: Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Vorsitz: Heike Gebhard (SPD)[14]
- Niedersachsen: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Vorsitz: Holger Ansmann (SPD)[15]
- Rheinland-Pfalz: Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie, Vorsitz: Hedi Thelen (CDU)[16]
- Saarland: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Vorsitz: Magnus Jung (SPD)[17]
- Sachsen: Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Vorsitz: Susanne Schaper (Die Linke)[18]
- Sachsen-Anhalt: Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration, Vorsitz: Ulrich Siegmund (AfD)[19]
- Schleswig-Holstein: Sozialausschuss, Vorsitz: Werner Kalinka (CDU)[20]
- Thüringen: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Vorsitz: Cornelia Klisch (SPD)[21]
Ausschuss in Österreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Parlament der Republik Österreich unterhält einen Gesundheitsausschuss, der nach eigenen Angaben alle Gesetzesvorlagen, Anträge und Berichte, die sich auf Gesundheit und Krankheit beziehen, behandelt. Das umfasst den gesamten Bereich der Medizin und auch Pflege, Psychotherapie, Apotheken, Gesundheitsförderung und Prävention. Der Gesundheitsausschuss befasst sich auch mit Tierschutz, Lebensmittelsicherheit und Gentechnik. Wenn Themen mit der sozialen Krankenversicherung oder Menschen mit Behinderung in Zusammenhang stehen, werden diese oft auch im Ausschuss für Arbeit und Soziales behandelt.[22] Der Ausschuss besteht aus 25 Mitgliedern. Acht Mitglieder gehören der SPÖ an, acht Mitglieder der ÖVP, fünf der FPÖ, drei den Grünen und ein Mitglied der BZÖ. Obfrau ist Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ).[23]
Mitglieder
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Bundesministerium für Gesundheit (Deutschland)
- Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (Österreich)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Der Ausschuss stellt sich vor: Vorsitz, stellvertretender Vorsitz, Obleute und Berichterstatter, auf der Webseite des Deutschen Bundestages, aufgerufen am 29. April 2024
- ↑ Hüppe leitet kommissarisch den Gesundheitausschuss. Abgerufen am 15. Dezember 2021.
- ↑ Gesundheitsausschuss des Bundesrats
- ↑ Terms of reference of the European Health Committee (CDSP)
- ↑ European Health Committee
- ↑ Landtag Baden Württemberg - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration. Abgerufen am 1. Juli 2021.
- ↑ Gesundheitsausschuss | Bayerischer Landtag. Abgerufen am 29. April 2021.
- ↑ Abgeordnetenhaus von Berlin – Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Archiviert vom am 29. April 2021; abgerufen am 22. April 2024.
- ↑ Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz auf der Website des Landtags Brandenburg, aufgerufen am 27. August 2024
- ↑ Bremische Bürgerschaft: Städtische Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz. Abgerufen am 29. April 2021.
- ↑ Gesundheitsausschuss. Abgerufen am 29. April 2021.
- ↑ Sozial- und Integrationspolitischer Ausschuss (SIA) | Hessischer Landtag. Abgerufen am 29. April 2021.
- ↑ Landtag MV - Sozialausschuss. Abgerufen am 29. April 2021.
- ↑ Landtag Nordrhein-Westfalen: Landtag NRW: A01. Archiviert vom am 29. April 2021; abgerufen am 22. April 2024.
- ↑ Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung | Niedersächsischer Landtag. Abgerufen am 29. April 2021.
- ↑ Landtag Rheinland-Pfalz: Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie. Abgerufen am 29. April 2021.
- ↑ Landtag > Detail > Ausschuss Für Soziales, Gesundheit, Frauen Und Familie. Abgerufen am 29. April 2021.
- ↑ Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - Der Sächsische Landtag. Abgerufen am 29. April 2021.
- ↑ Landtag von Sachsen-Anhalt: Landtag von Sachsen-Anhalt - Ausschüsse Detailseite. Abgerufen am 29. April 2021.
- ↑ Sozialausschuss - Schleswig-Holsteinischer Landtag. Abgerufen am 29. April 2021.
- ↑ Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Abgerufen am 29. April 2021.
- ↑ Gesundheitsausschuss, Nationalrat der Republik Österreich
- ↑ Mitglieder des Gesundheitsausschusses des österreichischen Nationalrats