Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/04

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Sind Artikel und Bilder aus dieser Zeitung vor irgendeinem Datum (1949-1990) frei? Die Zeitungen dieser Zeit befinden sich ja im digitalen Archiv der Staatsbibliothek zu Berlin. Oder liegen alle Rechte beim heutigen ND? --Tommes «quak»/± 14:55, 2. Apr. 2013 (CEST)

Die Rechte werden noch beim Herausgeber liegen, sofern dieser sie nicht abgetreten hat (davon ist pauschal nicht auszugehen). Daher de facto wohl hier kaum nachnutzbar, wenn keine weiteren Fakten bekannt sind. Yellowcard (Diskussion) 18:50, 2. Apr. 2013 (CEST)
also eine Anfrage bei der Redaktion des heutigen ND würde definitiv mehr Klarheit verschaffen, ggf. kannst Du gleichzeitig anfragen, inwiefern man ggf. bereit wäre, einzelne Bildern aus dem Altbestand unter einer freien Lizenz zu spenden... andy_king50 (Diskussion) 18:53, 2. Apr. 2013 (CEST)

Urheberrecht bei Lichtbildwerken (Postkarten) -de. wikipedia.org/wiki/Bildrechte

Sehr geehrte Damen und Herren, mit Anpassung an EU Recht gilt lt. § 137a für Lichtbildwerke ein Urheberrecht von 70jahren nach Tot des Fotographen, es sei denn es war bereits bis 1985 abgelaufen. Diese Aussage ist auch verständlich hinsichtlich der mehrmaligen Änderungen welche auch bei Ihnen Dokumentiert sind. Demnach wären zum Beispiel 1920 erschienene Postkarten Gemeinfrei und es könnten keine Forderungen nach Urhg mehr erfolgen von z.b. der Erben des Fotografen. Diese Aussage treffen mitunter sogar Rechtsanwälte in Internetforen in dem sie die Aussage treffen, das die Regelung bis 70 Jahre nach dem Tot des Urhebers erst ab Gesetzesänderung ab 1985 gilt. Gegen diese Aussage spricht aber § 137f, welcher sämtliche vorherige Fristen aufhebt, welche für Lichtbildwerke galten, wenn in einem anderen EU Land andere galten. So können nach ihren Aussagen Asichtkarten eingescannt werden, wsenn sie über 100 Jahre alt sind. Auf ihrer Interneseite Wikipedia.org/Bildrechte schreiben sie aber auch, das der Urheberschutz abgelaufen ist, wenn der Schutz eines europäischen Urhebers im Land der Ersteinbringung 1986 abgelaufen war. Ich sehe hier einen gewissen Widerspruch im den Aussagen §137a zu 137f. Bitte um Klärung odr verstehe ich etwas Falsch.

Freundlichst G. Pfefferkorn (nicht signierter Beitrag von 84.182.81.94 (Diskussion) 17:41, 3. Apr. 2013 (CEST))

Bitte hier keine E-Mail-Adressen veröffentlichen, die werden von Suchmaschinen indexiert und sind somit auch für Spamverteiler einsehbar. XenonX3 - () 17:53, 3. Apr. 2013 (CEST)
Sorry ich kann da nicht folgen. Grundsätzlich wenden wir die Regeln nicht mehr an die im alten urgh drin stehen sondern nur 70 pma.--Sanandros (Diskussion) 23:43, 3. Apr. 2013 (CEST)

Strassenschilder

Ich frage mich gerade, ob nicht irgendwie künstlerisch gestaltete Fotos von Strassenschildern die Voraussetzungen für einen Urheberschutz (Schöpfungshöhe) erfüllen. Gibt es dazu eine Policy? Gruss, --Cú Faoil RM-RH 22:15, 3. Apr. 2013 (CEST)

Was genau wäre da künstlerisch gestaltet? Die Fotos selbst, wie du schreibst? Dann ja - Fotos werden hier im allgemeinen auch schon dann, wenn es sich um blosse Schnappschüsse ohne künstlerische Gestaltung handelt, als geschützt angesehen. Oder die Strassenschilder? Das kommt dann wohl auf den Einzelfall an, der zu diskutieren wäre. Auch bei sehr künstlerischer und schutzwürdiger Gestaltung eines Strassenschildes dürfte zudem oftmals die Panoramafreiheit greifen. Gestumblindi 22:24, 3. Apr. 2013 (CEST)
Normale Verkehrsschilder haben einen ganz klaren Gebrauchszweck - nämlich den Verkehr zu regeln. Da steckt keinerlei künstlerische Absicht dahinter, sondern allein der Zweck. Das ist also keine Kunst. -- Chaddy · DDÜP 23:36, 3. Apr. 2013 (CEST)
Konkret spreche ich von diesem Schild in Bulgarien. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 00:18, 4. Apr. 2013 (CEST)
Das Schild selbst dürfte m.E. nicht geschützt sein. Das *Foto* vom Schild ist eine anderes Thema, da werden die Meinungen wohl auseinandergehen... Gestumblindi 00:58, 4. Apr. 2013 (CEST)
das pic wäre in D und USA geschützt in CH z.B. nicht. Wie das in Bulgarien aussieht kann ich nicht sagen.--Sanandros (Diskussion) 11:55, 4. Apr. 2013 (CEST)
Als Lichtbild in Deutschland geschützt (die 2D-Repro-Regel ist nicht anwendbar, da offensichtlich dreidimensionale Züge erkennbar sind). Yellowcard (Diskussion) 12:16, 4. Apr. 2013 (CEST)

Schöpfungshöhe bei Fotos auf Verpackungen

Bevor ich unnötigen Terz mache, hätte ich gern ein paar Einschätzungen ob bei den Fotos auf diesen Verpackungen File:Natursauerteig BMK.jpg und File:Haferkleie BMK.jpg (in der vorliegenden Darstellungsqualität) von Schöpfungshöhe (und damit Urh.schutz) auszugehen ist. Danke. --Túrelio (Diskussion) 11:59, 4. Apr. 2013 (CEST)

Lichtbilder müssen in Deutschland oder Österreich keine Schöpfungshöhe erreichen, um durch das Urheberrecht geschützt zu sein. Die müssen weg. syrcro 12:04, 4. Apr. 2013 (CEST)
Zumal diese Lichtbilder mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit SH erreichen und damit als Lichtbildwerke geschützt sind. Yellowcard (Diskussion) 12:14, 4. Apr. 2013 (CEST)

Flugblätter

Guten Tag, in meinem Privatarchiv befinden sich Flugblätter und Broschüren (Zeitschriften) von in der Bundesrepublik verbotenen rechtsextremen Parteien. Eventuell wäre ein Faksimile (Abfotografieren oder Scannen) für die entsprechenden Artikel in de:WP interessant. Wie sieht es konkret mit der Lizens von Material sendungsbewusster ehemaliger Parteien aus, wo wahrscheinlich niemand mehr eine Genehmigung geben kann, da alles längst histsorisch ist? Über eine Einweisung freut sich --KarlV 08:19, 5. Apr. 2013 (CEST)

Es gibt zwei Fälle: echte Parteiverbote nach Art. 21 Abs. 2 GG i.V.m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. BVerfGG. Bei den beiden, die es bisher gab, hat das Bundesverfassungsgericht gemäß § 46 Abs. 3 S. 2 BVerfGG das Vermögen zugunsten des Bundes eingezogen.
Bei den uneigentliche Parteiverboten von politischen Vereinen, die keine Parteien i. S. d. des Grundgesetzes sind (z.B. die FAP), werden diese nach dem VereinsG verboten, genauer nach § 3 VereinsG. Dann wird das Vermögen auch eingezogen und zwar von dem, der den Verein verbietet. Dabei können auch Rechte Dritter eingezogen werden, etwa Urheberrechte. Frage einfach das Innenministerium des Bundes oder des Verbotslandes nach der zuständigen Genehmigungsbehörde. 77.180.40.184 09:19, 5. Apr. 2013 (CEST)

Creative Commons Lizenzen | Rechtevermerk

Im Legalcode von CC-BY-SA 3.0 Unported (und anderen Creative Commons Lizenzen) taucht mehrfach der Begriff copyright notice auf. Unter US Recht ist der Begriff copyright notice in 17 USC § 401 definiert. Per ISO 16016 gibt es einen Vorschlag zur einheitlichen Kennzeichnung von Schutzrechten. Im hiesigen Archiv taucht der Begriff Rechtevermerk 11 Mal auf. Dazu folgende Fragen: 1. Gibt es relevante Urteile, Kommentare, etc. zum Begriff Rechtevermerk (wahlweise auch Rechtsvermerk oder Urheberrechtsvermerk)? 2. Wie wird der Begriff Rechtevermerk hier bisher interpretiert und angewandt? 3. Sieht jemand Gründe die gegen eine Anwendung entsprechend 17 USC § 401 bzw. ISO 16016 sprechen? Regards, Christoph Braun (Diskussion) 19:48, 6. Apr. 2013 (CEST)

Aslo dieser Copyright Notice ist inzwischen eigentlich Obsolet geworden, und die ISO 16016 ist kein Gesetzt sondern nur eine Norm und die gilt für uns in so weit nicht als Technische Dokumentation regelt.--Sanandros (Diskussion) 00:24, 8. Apr. 2013 (CEST)

Über 100 Jahre alte Farbfotos (genauer: Dreifarbenfotographie nach Adolf Miethe)

Selbstporträt des Fotografen mit Fluss

Im Netz (z.B. hier )ist eine größere Anzahl von durch Dreifarbenfotografie entstandene Bilder des russischen Fotografen Sergei Michailowitsch Prokudin-Gorski zu finden. Der Tod des Fotografen liegt zwar noch nicht ganz 70 Jahre zurück, trotzdem scheint z. B. laut der Angaben zum Bild rechts das Werk international nicht durch das Urheberrecht geschützt zu sein. Kann das jemand bestätigen? Einige der Fotos (z. B. die historische Aufnahme von Tiflis, Nr. 6 in obigem Link) könnten WP-Artikel wunderbar aufwerten. Um es noch komplizierter zu machen: Der Fotograf benutzte eine spezielle Kamera die drei schwarz/weiß-Bilder machte (mit drei unterschiedlichen Farbfiltern). Die Bilder wurden später mit drei farbigen Laternen übereinander an eine Wand projeziert. Die Farbfotos die im Netz zu finden sind, entstanden ja wohl auch durch einen Prozess, in dem man Reproduktionen (jeweils drei Digitalfotos oder Scans) der Einzelfotos von Prokudin-Gorskii gemacht hat, die dann entsprechend gefärbt und dann kombiniert wurden. Eventuell führt ja auch dieser Prozess, der zum Entstehen der Digitalfotos geführt hat dazu, dass die Bilder nicht geschützt sind - vielleicht liegt jetzt das Recht beim Ersteller der Digitalbilder? Danke. --Blutgretchen (Diskussion) 19:57, 4. Apr. 2013 (CEST)

Zum Urheberrecht kann ich nichts sagen, aber das Bild gibt es hier: Datei:View of Tbilisi, in the early 1900s, Sergei Mikhailovich Prokudin-Gorskii.jpg. --тнояsтеn 20:04, 4. Apr. 2013 (CEST)
Danke. Tja, dort steht nun allerdings: Sofern der Urheber dieses Werkes nicht mindestens 70 Jahre tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen. Genau darum geht es mir halt. Greift hier jetzt eine "andere Regelung", wie sie in den Informationen zum Bild rechts (Selbstporträt am Fluss) stehen (verkürzt: a) das russische Reich war kein Vertragsstaat an internationalen Vereinbarungen und b) die russische Föderation (früher RSFSR, Sowjetunion) ist keine volle legale Nachfolgerin des russischen Reiches und daher greift auch kein Urheberrecht)? --Blutgretchen (Diskussion) 20:19, 4. Apr. 2013 (CEST)
Hm, offenbar sind die Fotos von Prokudin-Gorski sowohl in Russland als auch in den USA gemeinfrei bzw. public domain. Daher werden sie auf Wikimedia Commons, wo "muss gemeinfrei im Herkunftsland und in den USA sein" gilt, auf jeden Fall akzeptiert. - Aber wie sieht das nun in der deutschsprachigen Wikipedia aus? Es scheint zwar sehr unwahrscheinlich, dass während der kurzen Frist, die seine Fotos in D/A/CH möglicherweise noch geschützt sein könnten (bis und mit 2014), ein Nachfahre von Prokudin-Gorski kommt und urheberrechtlichen Schutz z.B. in Deutschland in Anspruch nimmt - aber wir sollten eigentlich doch sicher sein, dass die Fotos auch in D/A/CH gemeinfrei sind, bevor wir sie verwenden. Natürlich könnten wir uns auf den Standpunkt stellen, dass auch die deutschsprachige Wikipedia ein Angebot der Wikimedia Foundation in den USA ist... aber wir können hier nicht "dr Föifer und 's Weggli" haben, wie wir in der Schweiz sagen... umgekehrt stellt sich die Community hier ja eben gerade gerne auf den Standpunkt, dass die de-Wikipedia ein Angebot für den deutschsprachigen Raum sei und daher D/A/CH-Recht zu gelten habe, wenn ihr das Vorteile bringt (z.B. in Sachen Panoramafreiheit), da kann man nicht plötzlich das Gegenteil sagen, wenn hiesiges Recht nachteilig wirkt. Leider kann ich auch nichts dazu sagen, ob die von dir angeführte "andere Regelung" so wirklich greift. Gestumblindi 21:43, 4. Apr. 2013 (CEST)
+1 Gestumblindi. @Nachfahren Die Library of Congress (Quelle des Uploads) weist für die Sergei Mikhailovich Prokudin-Gorskii Bilder folgende rights advisory aus: http://www.loc.gov/rr/print/res/237_prok.html Dort findet man auch die Kontaktdaten der Erben. Ansonsten heißt es warten, bis die Schutzfrist abläuft. Regards, Christoph Braun (Diskussion) 12:49, 6. Apr. 2013 (CEST)
Wie sieht es hier mit dem Schutzfristenvergleich aus? Russland ist ja nicht innerhalb der EU. --Kam Solusar (Diskussion) 18:25, 8. Apr. 2013 (CEST)

Ist die angegebene Lizenz Copyrighted free use hier in Ordnung? (»Übernahme von Daten: Sinfonet gestattet die Übernahme von Texten und Bildern. Die Übernahme und Nutzung der Daten bedarf der Quellenanzeige«) --тнояsтеn 17:09, 8. Apr. 2013 (CEST)

Die Sinfonet KGmbH die angeblich dieses Bild freigeben hat, schreibt auf ihrer Seite jedoch: Der Nutzer darf die zur Verfügung gestellten Daten nur für den eigenen Gebrauch verwenden. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Quelle. --Tomás (Diskussion) 17:59, 8. Apr. 2013 (CEST)
Zusätzlich stellt sich die Frage von wann die Statue stammt und ob sie sich auf ital. (keine Panoramafreiheit) oder österr. (Panoramafreiheit) Teritorium befindet. --Túrelio (Diskussion) 18:31, 8. Apr. 2013 (CEST)
Steht auf ital. Boden. --> commons:Commons:Deletion requests/File:Christomannos-Denkmal.jpg. --Túrelio (Diskussion) 18:55, 8. Apr. 2013 (CEST)

Freihandzeichnung = Bearbeitung einer Vorlage?

Hallo, eine Frage zu eigenen Bearbeitungen einer Vorlage, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__23.html und die Diskussion hier. Es ist zwar nur eine Spielerei schlafloser Nächte, ich habe andere Interessen und bin i.d.R. im Portal Geschichte unterwegs, aber es ärgert mich, dass ich nicht das Recht an meiner eigenen Zeichnung haben soll: Ich habe freihand File:Edward Elric Fullmetal Alchemist.jpg und File:Olivier Maria Armstrong-Full Metall broterhood.jpg gezeichnet und hochgeladen. Fällt denn das wirklich unter den betreffenden Paragraphen. Das sind meine Zeichnungen - oder etwa nicht!? --Superikonoskop (Diskussion) 09:28, 9. Apr. 2013 (CEST)

Fan-Art ist die Bearbeitung eines Originales, an dem andere die entsprechenden Rechte haben. Meist wird es hier unter der Voraussetzung nicht-kommerzieller Nutzung toleriert (wo kein Kläger, da kein Richter). Wikimedia erlaubt aber immer auch die kommerzielle Nutzung. Du bist mit deiner Zeichnung in einem Fan-Art-Archiv besser aufgehoben. --PigeonIP (Diskussion) 10:08, 9. Apr. 2013 (CEST)

commons Nathusius affair (1924)

Bei Commons wurden Bilder zur Illustrierung des Artikels Nathusius-Affäre eingestellt. Da ich Zweifel habe, ob diese drei , eines davon möglicherweise von fr:Étienne Le Rallic, nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegen, hatte ich den Hauptautor angesprochen, der sich aber vor dieser Frage aus subjektiv verstehbaren Gründen drückt. Nun soll der Artikel auch auf der Hauptseite unter WP:SG? erscheinen. Was tun ? --Goesseln (Diskussion) 13:10, 10. Apr. 2013 (CEST)

Die Bilder sind leider schon recht fragwürdig. Wie ich sehe, hat Syrcro auf Commons bereits einen Löschantrag auf Datei:Le Pelerin, Nathusius-Affaere.jpg gestellt. Unter dem Bild steht ja auch "Dessin de Le Rallic", und dass das der von dir erwähnte Le Rallic ist, scheint sehr wahrscheinlich. Dann ist das Bild auf jeden Fall noch geschützt. Der Status der beiden anderen Bilder ist unklar. Datei:Wilhelm von Nathusius, Alpenländische Rundschau.jpg gibt nicht an, von wem die Illustration stammt - eventuell im Blattinneren ("siehe Beschreibung im Blatt"). Wenn die Illustration damals anonym veröffentlicht wurde, könnte Anonymous-EU anwendbar sein, die Situation in Deutschland ist allerdings komplexer. Als Urheber von Datei:WvN, newspaper portrait a.JPG ist "Roemer & Co (Foto Hof-Atelier Roemer & Co, Kassel)" angegeben, und offenbar stammt das Foto von ca. 1910. Nun müsste man wohl noch wissen, wer genau das Foto gemacht hat und ob er schon seit mindestens 70 Jahren verstorben ist. Gestumblindi 21:18, 10. Apr. 2013 (CEST)

Logo mit Zustimmung eines Unternehmens hochladen

Hallo zusammen! Ich bin gerade dabei einen Artikel über ein Essener Gründungs- und Unternehmenszentrum vorzubereiten. Ich habe nun gesehen, dass in der Infobox "Unternehmen" häufig ein Logo verwendet wird, s. z.B. RAG_Aktiengesellschaft. Ich hatte bei dem Zentrum freundlich angefragt, ob ich ihr Logo in dem Wikipedia-Artikel verwenden darf. Die Leitung war diesbzgl. sehr offen und hat zugestimmt. Allerdings stehe ich nun auf dem Schlauch wie genau ich das Logo hochladen soll. Commons fällt vermutlich ja weg, weil es sicher nicht unter eine CC-Lizenz gestellt werden kann. Das Logo ist recht aufwendig gestaltet, s. [1], von daher kann man auch nicht sagen, dass es keine Schöpfungshöhe erreicht. Daher meine Frage: Welches wäre der formal korrekte Weg (welche Vorlagen etc.) ein solches Logo bei Vorliegen einer Genehmigung des betroffenen Unternehmens in die Wikipedia einzustellen? Vielen Dank schon mal für die Antworten. --Katernberger (Diskussion) 10:10, 11. Apr. 2013 (CEST)

Oft ist es wohl so, dass das Unternehmen die vollen Nutzungsrechte für das Logo vom Urheber des Logos bekommt (die Urheberrechte selbst können in D ja nicht übertragen werden). Und oft erlaubt der Urheber nicht, die Nutzungsrechte weiterzugeben. Das Unternehmen kann also Dir nicht ohne Zustimmung des Urhebers erlauben, das Logo zu nutzen, was viele nicht wissen. Aus eigener Erfahrung: Wenn es zur Klage kommt, bist Du jedenfalls der Gelackmeierte...zu sagen, dass Du ja vom Unternehmen die Erlaubnis hast, wird in der Regel nicht viel Wert sein (selbst wenn Du das schriftlich haben solltest). Ebenso kann bei voller Übertragung der Nutzungsrechte der Urheber Dir nicht jetzt noch nachträglich erlauben, das Logo ebenfalls zu nutzen. Der formal korrekte Weg wäre daher (wenn die Lage so ist, wie geschildert), dass der Urheber sich mit dem Unternehmen zusammen über die Vergabe der Genehmigung einigen müssen. --Blutgretchen (Diskussion) 14:33, 11. Apr. 2013 (CEST)
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Stress vom Urheber bzw. in dem Fall von der Urheberin ist nicht zu befürchten. Mir ging es in der Frage eher um die formal korrekte Einstellung in der Wikipedia. Wäre folgender Ablauf so korrekt?
  • Logo, das ich erhalten habe auf de.wikipedia.org hochladen (nicht auf Commons)
    • Welche Lizenz / welche Vorlagen wähle ich dann aus, da steige ich einfach durch den Wirrwar nicht durch?
  • Das Unternehmen und die Urheberin schicken dann eine Email an die permissions-de-Adresse und bestätigen, dass sie beide mit der Verwendung des Logos im Rahmen des Wikipedia-Artikels (mehr aber nicht) einverstanden sind? --Katernberger (Diskussion) 14:44, 11. Apr. 2013 (CEST)
mit der Verwendung des Logos im Rahmen des Wikipedia-Artikels (mehr aber nicht)“ – das ist das Problem. Schau dir mal Wikipedia:Textvorlagen an. Der Urheber muss die Verwendung auch über Wikipedia hinaus (gewerbliche Nutzung eingeschlossen) freigeben. --тнояsтеn 15:02, 11. Apr. 2013 (CEST)
Hallo Katernberger, deine Frage, welche Vorlage? = Vorlage:Bild-LogoSH gilt nur bei de:wiki nicht bei/auf Commons. Hier kannst du auch mal nachlesen Wikipedia:Bildrechte#Logos --Tomás (Diskussion) 15:06, 11. Apr. 2013 (CEST)
Jetzt bin ich ehrlich gesagt verwirrt. Ich hatte auch mal mitbekommen, dass es bei Commons erforderlich ist, dass einer auch kommerziellen Verwendung von Bilder zugestimmt werden muss. Aber weil das in Spezialfällen (wie einem Logo z.B.) eben nicht geht, werde einige Fotos direkt auf de.wikipedia.org hochgeladen. @тнояsтеn: Die Vorlage Bild-LogoSH verstehe ich so, dass dort die Verwendung stark eingeschränkt wird. Das genannten RAG-Logo steht ja auch nicht unter einer CC-Lizenz und kann ganz sicher nicht kommerziell verwendet werden, oder? Der Text, der in dieser Box steht entspricht in etwa dem, womit die Firma einverstanden ist - ich würde da natürlich noch mal nachfragen. Für mich bedeutet die Infobox aber auch, dass das Logo nicht einfach überall verwendet werden darf. --Katernberger (Diskussion) 15:20, 11. Apr. 2013 (CEST)
Hier Vorlage:Bild-LogoSH steht der Text, damit sollte alles klar sein. --Tomás (Diskussion) 15:23, 11. Apr. 2013 (CEST)
Sorry für die Verwirrung meinerseits. Das mit der Weiternutzung bezog sich auf Werke, die unter bei uns unter einer Creative-Commons-Lizenz eingestellt werden. --тнояsтеn 15:33, 11. Apr. 2013 (CEST)
Klar dachte ich mir Thgoiter. Mit der Vorlage ist Benutzer Katernberg meiner Ansicht nach auf der sicheren Seite. Braucht dann auch keine weitere Freigabe mehr. Wenn er schon Kontakt zu der Firma hat, würde ich den Leuten kurz den Link senden wo er das Logo eingestellt und wie er es mit der Lizenz versehen hat. Die freuen sich bestimmt über einen Artikel. --Tomás (Diskussion) 15:50, 11. Apr. 2013 (CEST)
Vielen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten. Für relative Neulinge ist das Thema Bilderrechte nahezu unüberschaubar. Ich werde die genannten Vorlage verwenden. In der Tat hat die Firma sehr positiv auf meine Anfragen reagiert. Vorher befand sich auf dem Gelände übrigens eine Zeche (Zeche Zollverein Schacht 4/5/11, den Artikel habe ich auch geschrieben), jetzt ist dort ein Gründungs- und Unternehmenszentrum. --Katernberger (Diskussion) 16:14, 11. Apr. 2013 (CEST)
Prima, hab deinen Entwurf gerade gelesen. Gruß --Tomás (Diskussion) 16:16, 11. Apr. 2013 (CEST)

Temporäre Bilddateien - Löschung vereinfachen

Gruss! Ich lade häufiger (z.B. Auskunft etc.) "nicht-freie" Bilddateien hoch, die praktisch nach 7 Tagen wieder gelöscht werden können. I.A. schreibe ich das deutlich mit Datum in die Datei-Info - aber das klappt nicht immer, dass sie dann zu dem Zeitpunkt wieder rausfliegen. Gibt es so eine Art "date tag", das man hineisetzen könnte, welches dieses Entfernen automatisiert - oder sie wenigstens auf eine Inspektionsliste zum Abnicken setzt? Ich brauch dann nicht mehr dran zu denken und die Ausputzer auch nicht. GEEZER... nil nisi bene 14:25, 12. Apr. 2013 (CEST)

Ich rate dir dringend davon ab, diese Praxis fortzusetzen. Nicht-freie Bilder sind hier unzulässig, auch mit dem Ziel sie nur "vorübergehend" hochzuladen. Grüße --h-stt !? 15:01, 12. Apr. 2013 (CEST)
Ich modifiziere meine Frage: Es seien z.B. Text-Scans oder Geo-Karten-Snipsel aus Büchern die 100+ Jahre alt sind. Sie dienen dazu "temporär etwas zu zeigen/sichtbar/lesbar zu machen" - dann können sie wieder weg, weil sie nicht hübsch genug für Artikel sind. GEEZER... nil nisi bene 18:40, 12. Apr. 2013 (CEST)
Nebenbei: du bist dir bewußt, dass etwas, was auf WMF-Servern hochgeladen wurde, praktisch niemals wirklich gelöscht wird, es sei denn die betreffene Serverplatte crasht unwiederherstellbar. --Túrelio (Diskussion) 18:43, 12. Apr. 2013 (CEST)
Nachweisbar 100 Jahre alt kann behalten werden, wenn der Urheber unbekannt ist. "Nicht hübsch" ist kein Löschgrund. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 19:04, 12. Apr. 2013 (CEST)

Hallo, was bedeuten die Hinweise zu diesem Bild, offenbar ein Screenshot von James Bond 1962 in Dr. No? Darf man das nun im deutschen WP verwenden oder nicht? Grüße, Ingo1968 (Diskussion) 10:29, 15. Apr. 2013 (CEST)

1962 war erst vor 51 Jahren. Damit kann der Autor noch keine 70 Jahre tot sein. Das Bild ist daher wie im rot-orangenen Feld (das sich im blauen Feld befindet), in den angegebenen Ländern urheberrechtlich voll geschützt und damit in der deutschen WP nicht verwendbar. Gruß--Uwe W. (Diskussion) 11:28, 15. Apr. 2013 (CEST)
OK, vielen Dank. Auf der Commons-Seite ist das nicht so deutlich beschrieben. --Ingo1968 (Diskussion) 13:15, 15. Apr. 2013 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Ingo1968 (Diskussion) 13:15, 15. Apr. 2013 (CEST)

Notgeldscheine 1920

Trifft die Lizenz Bild-PD-§-134-KUG auf diese Abbildungen(Notgeldscheine Bittelfeld 1920) zu? Danke, --Aalfons (Diskussion) 19:47, 11. Apr. 2013 (CEST)

Hm, dann mache ich jetzt den Upload und sehe, was passiert. --Aalfons (Diskussion) 20:56, 13. Apr. 2013 (CEST)

Geht das so Ok? Auf der Website von luftbildsuche.de steht: Jede Verwendung, einschließlich der Benutzung als Arbeitsvorlage, zur Drucklegung und zur Layout- und Präsentationszwecken ist honorarpflichtig. Der Ankauf des Nutzungsrechtes am Bildmaterial berechtigt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart, zur einmaligen Verwendung für den vorgesehenen Zweck. Quelle siehe dort Geschäftsgrundlagen für Verträge in Deutschland. --Tomás (Diskussion) 10:42, 13. Apr. 2013 (CEST)

Nun wenn der Hochlader mit dem Webseiten-Betreiber übereinstimmt (Was ich aus dem Beunuternahme mal annehmen), geht das. Als Urheber darf man ein Bild CC-Lizenzieren und neben bei zum Verkauf anbieten. --Bobo11 (Diskussion) 10:49, 13. Apr. 2013 (CEST)
Danke Bobo11, dann hat der Benutzer eine Freigabe für diese ganzen Bilder [2] die er hochgeladen hat. Das wusste ich nicht, kann man auch nicht erkennen. --Tomás (Diskussion) 11:01, 13. Apr. 2013 (CEST)
Nachtrag: Ich dachte, Urheber ist immer der Fotograf und nicht ein Webseitenbetreiber der die Bilder vorhält. --Tomás (Diskussion) 11:16, 13. Apr. 2013 (CEST)
Lies mal was ich im zweiten Satz geschrieben habe. „Als Urheber darf man ein Bild CC-Lizenzieren und neben bei zum Verkauf anbieten.“
Wenn der Webseiten Betreiber diese Bilder verkaufen darf/kann, ist es oft der Urheber (klar, das stimmt nicht immer). Und wenn der Benutzername darauf schliessen lässt das es sich um die selbe Person handelt die diese Webseite betreibt. Dann ist das in Sachen Lizenzen schon mal ein guter, weil stimmiger, Anhaltspunkt erfüllt, dass der Hochlader die Lizenz auch erteilen darf (weil ohne Zustimmung des Urhebers Bilder zu verkaufen ist nicht schlau). Klar muss man ggf. abklären ob es auch wirklich der Urheber der Bilder ist (wenn die Iniziative nicht von ihm selber kommt, das klar zustellen). Die Wahrscheinlichkiet ist aber um einiges höher, als wenn unter irgend einem Nik (der nicht mit der Webseite zu tun hat) Bilder von einer kommerziellen Webseite hoch geladen werden. So kann man schlicht weg die Webseiten-Betreiber anschreiben ob dieser Wiki-Accaunt (und somit hochgeladen Bilder) von ihm stammen. Es besteht so gesehen mal nicht der Grund im Schnellschuss das „im Zweifel zu löschen“ anzuwenden, sondern man hat ganz klare Anhaltspunkte wo man nach hacken muss. In dem man z.B. dem Accaunt empfiehlt, dass sich über das Support Team ein Ticket zu besorgt (WP:OTRS). Oder in dem man den Wbseiten Betreiber in der Sache anschreibt. Hier weiss man, wenn man anschrieben muss. Kommt natürlich kein positives Feedback, dann (aber erst dann) muss man löschen.--Bobo11 (Diskussion) 11:33, 13. Apr. 2013 (CEST)
Das ist ein klassischer Fall für eine Freigabe über das Support-Team. Der Benutzername ist allenfalls ein Indiz, mehr aber nicht; ohne Freigabe können wir die Bilder nicht behalten. Yellowcard (Diskussion) 11:42, 13. Apr. 2013 (CEST)

Zumindest das erste Bild benötigt auch einen Panoramafreiheit-Baustein, wobei es in den VAE aber keine nutzbare Panoramafreiheit (Commons:Freedom of panorama#United Arab Emirates) gibt. --Túrelio (Diskussion) 15:48, 13. Apr. 2013 (CEST)

Verwendung von zwei Spiele-Logos

Hallo, darf ich die folgenden Logos in der deutschen Wikipedia hochladen und verwenden?

http://cdn2.spong.com/artwork/j/u/juicedelim191777l/_-Juiced-Eliminator-PSP-_.jpg
http://fr.wikipedia.org/wiki/Fichier:Juiced_2_-_Hot_Import_Nights_Logo.jpg

--Chewbacca2205 (Diskussion) 10:44, 13. Apr. 2013 (CEST)

Ja, mit {{Bild-LogoSH}} sollte das hier lokal passen. Yellowcard (Diskussion) 12:36, 13. Apr. 2013 (CEST)

Übersetzungen

Wie ist es mit dem Urheberrecht bei Übersetzungen? Mir ist aufgefallen, dass bei Dolmen im Cava dei Servi der Abschnitt "Beschreibung" von dieser Seite übersetzt wurde. --2A02:810D:10C0:E1:B8F0:D290:DBFA:D6C9 17:59, 14. Apr. 2013 (CEST)

Das ist sehr weit ausgeholt, um hier von einer Wort zu Wort Übersetzung zu sprechen. Kannst du da mal genauer werden? --Tomás (Diskussion) 18:11, 14. Apr. 2013 (CEST)
Das Wasser hat steile und tiefe Schluchten in das Territorium um Ragusa und Syracuse, geschnitten.
The erosive action of water determined very steep and deep ravines that characterise most of the territory around Ragusa and Syracuse
In der Cava dei Servi hat die Depression es schwierig gemacht, eine kleine Landspitze zu erreichen.
In Cava dei Servi, the depression that has been formed by the torrents has made it impossible to reach a small headland
Dieser Buckel war seit der frühen Bronzezeit Platz menschlicher Siedlungen (etwa 1270-1000 v. Chr.)
The hump was the site of human settlements from the early Bronze Age to the Pantalica 1 period (around 1250–1000 B.C.)
--2A02:810D:10C0:E1:B8F0:D290:DBFA:D6C9 18:42, 14. Apr. 2013 (CEST)
Da es sich um eine Beschreibung handelt kann man wohl nicht von Urheberrecht sprechen. Das „Handwerksmäßige, Alltägliche und Banale“ ist nicht geschützt, an deinem Beispiel verbleibt auch nur ein geringer Gestaltungsspielraum des jeweiligen Autor um Lage, Zeitraum ect. zu beschreiben. Mehr dazu kannst du hier Schöpfungshöhe nachlesen. --Tomás (Diskussion) 19:03, 14. Apr. 2013 (CEST)
Hier findest du den Text in italienischer Sprache: S. Piccolo, Antiche Pietre. La Cultura dei dolmen nella Preistoria della Sicilia sud-orientale , Morrone ed., Siracusa 2007, Seite: 28-35. --Tomás (Diskussion) 19:26, 14. Apr. 2013 (CEST)

Photochromdruck

Rechtsstehendes Bild gibt es auf Commons unter CC-BY-Lizenz (Import von Flickr). In der Beschreibung steht "This picture is in the public domain". Es stammt von http://www.loc.gov/pictures/item/2001700820/ und commons:Category:Photochrom pictures from the Library of Congress sagt "DPC photochroms should be marked with {{PD-US}}". Lizenzbaustein ändern oder wie geht man da vor? --тнояsтеn 19:00, 14. Apr. 2013 (CEST)

Es handelt sich um eine Postkarte von Photoglob Zürich, nicht DPC (Detroit Photographic Co.), siehe genauere Erklärung auf der von dir verlinkten Commons-Seite. Es ist gar nicht so klar, ob diese wirklich gemeinfrei ist - in den USA schon, da vor 1923 erstveröffentlicht, aber falls der Fotograf vor weniger als 70 Jahren verstorben ist (was möglich ist), könnte es in Europa (Herkunftsland Italien / Schweiz?) noch geschützt sein. Die von dir verlinkte Seite commons:Category:Photochrom pictures from the Library of Congress sagt allerdings: "From all information, {{PD-Switzerland-old-unknown}} applies since PZ had a policy of not disclosing the names of their lithographers." Somit mag also dieser Baustein für den Photochromdruck anwendbar sein. Basis ist allerdings ein Foto aus Italien, und da mag zusätzlich auch noch italienisches Recht anwendbar und ein passender Baustein nötig sein. Die CC-BY hingegen ist wohl falsch, der flickr-Uploader dürfte kaum der Rechteinhaber sein. Gestumblindi 20:44, 14. Apr. 2013 (CEST)
Basis ist allerdings ein Foto aus Italien...Nicht ganz! Bis 1918 gehörte das Land, auf dem sich der Fotograf befindet, zu Österreich-Ungarn, siehe hier. Nur ganz im Hintergrund ist Italien zu sehen. --Blutgretchen (Diskussion) 14:15, 15. Apr. 2013 (CEST)

DLR-Bild

Auf dieser Seite des DLR gibt es sechs Bilder die mit Pfeiltasten angewählt werden können. Beim zweiten Bild (es zeigt einen Satelliten) steht, wenn man die Informationen aufruft: Quelle: DLR (CC-BY 3.0). Wenn man das Bild nach dem Download in voller Größe ansieht, steht im Bild ein Copyrighthinweis der mit dem Zeichen © beginnt. Ich bin verwirrt. Ist das Bild jetzt geschützt oder doch CC-BY 3.0.--Uwe W. (Diskussion) 20:20, 14. Apr. 2013 (CEST)

CC bedeutet nicht, dass ein Foto nicht geschützt sei. Das ist eine Lizenz, die klar regelt, was man unter welchen Voraussetzungen darf und was man nicht darf. Urheberrechtlichen Schutz ein derartiges Foto dennoch. -- Chaddy · DDÜP 20:45, 14. Apr. 2013 (CEST)
Ich habe mich leider missverständlich ausgedrückt: Ich meinte mit „geschützt“ „voll geschützt“ also © = Alle Rechte vorbehalten.
Heißt das Zeichen © in diesem Fall auch Alle Rechte vorbehalten, oder gilt für das Bild die Lizenz CC-BY 3.0 obwohl nicht CC-BY 3.0 sondern © im Bild steht? Ich hoffe die Frage ist jetzt klar. Gruß --Uwe W. (Diskussion) 21:20, 14. Apr. 2013 (CEST)
© bedeutet einfach nur, dass es urheberrechtlich geschützt ist (das trifft natürlich auf jedes CC-Bild zu). Ob nun alle Rechte oder nur manche vorbehalten sind lässt sich mit dem © nicht näher definieren, dazu braucht man dann zusätzlich den Lizenzvertrag (hier also CC-BY 3.0). -- Chaddy · DDÜP 22:53, 14. Apr. 2013 (CEST)
Danke für die Antwort.--Uwe W. (Diskussion) 11:12, 15. Apr. 2013 (CEST)

Gemeindeblätter des Zensus 2011

Die amtliche Statistik in Deutschland plant die Veröffentlichung von Gemeindeblättern zum Zensus 2011 im Internet (unter anderem im PDF-Format). Unter "Copyright" wird darin zu lesen sein:

© Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (oder ein anderes Statistisches Landesamt, je nach Gemeinde)
München 2013
Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet.

Bezeichnet dieser letzte Satz "Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet" implizit eine bestimmte Creative Commons-Lizenz (mit Namensnennung)? Eine kommerzielle Nutzung wird ja mit diesem Satz nicht ausgeschlossen, und damit müsste das Zeug auch 1:1 in die WP zu übernehmen sein, oder?--Ratzer (Diskussion) 10:59, 15. Apr. 2013 (CEST)

Nein, u.a. weil die freie Bearbeitbarkeit nicht gestattet wird. Gruß Yellowcard (Diskussion) 11:45, 15. Apr. 2013 (CEST)
Es gibt doch auch eine CC "Share Alike"-Lizenz. Ist das nicht das gleiche? "Share alike" heißt doch auch, nur ohne weitere Bearbeitung verbreiten, oder?--Ratzer (Diskussion) 12:51, 15. Apr. 2013 (CEST)
Nein, bei CC-BY-SA (Attribution-ShareAlike) darf man auch "Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen". --тнояsтеn 13:00, 15. Apr. 2013 (CEST)
Mag das auch so sein, aus dem Satz Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet kann ich auch kein Verbot, "Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anzufertigen" herauslesen. Oder können so einen Satz nur Juristen verstehen?--Ratzer (Diskussion) 13:39, 15. Apr. 2013 (CEST)
Doch, der Satz endet nämlich mit dem gedanklichen "...alles andere, insbesondere das Bearbeiten, ist verboten, weil es so in § 23 UrhG steht". Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:47, 15. Apr. 2013 (CEST)
Gemeindeblätter... Fallen die nicht unter § 5 UrhG? Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:54, 15. Apr. 2013 (CEST)
Es geht hier nicht um Gemeindeblätter als Amtblatt, sondern um Auswertungen nach Gemeinde auf einem Blatt. syrcro 15:54, 15. Apr. 2013 (CEST)
Grundsätzlich steht eine Datei nur dann einer Creative-Commons-Lizenz, wenn der Urheber bzw. Rechteinhaber sie explizit unter einer konkreten CC-Lizenzvariante freigegeben hat. Die Lizenzierung unter einer CC-Lizenz umfasst einen konkreten, umfangreichen Lizenzvertrag (siehe etwa [3]), deshalb gibt es so etwas wie eine implizite CC-Lizenz durch eine Interpretation irgendwie ähnlich gearteter kurzer Erlaubnis-Formulierungen nicht. In solchen Fällen würde dann eher {{Bild-by}} passen, wenn denn Bearbeitungen, Weitergabe und kommerzielle Weiterverwendung ausdrücklich für jedermann erlaubt sind. Gruß, --Kam Solusar (Diskussion) 17:27, 15. Apr. 2013 (CEST)

Guten Tag,

ich habe gesehen, dass jemand falsche Informationen über die Künstlerin Lumaraa also mich, geschrieben hat. Ich würde die Informationen bzw. die Seite gerne verbessern und möchte, dass Sie dafür Sorgen, dass kein anderer mehr die Seite ändern kann.

LG Sabine Gerling (Lumaraa)

Ich würde die Information bzw. die Seite gerne verbessern... - Bitte, aber beachten Sie bitte Wikipedia:Interessenkonflikt-
...und möchte, dass Sie dafür Sorgen, dass kein anderer mehr die Seite ändern kann. - das wird nicht geschehen. Seiten werden nur in besonderen Fällen gesperrt. syrcro 12:07, 19. Apr. 2013 (CEST)
Ergänzung: Der Artikel ist mittlerweile halbgesperrt. Yellowcard (Diskussion) 12:55, 19. Apr. 2013 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Falsche Seite hier... --тнояsтеn 14:13, 19. Apr. 2013 (CEST)

Keystone beansprucht Wikipedia-Bild

Interessant – ein Bild, das sich seit Anfang 2008 bei Wikipedia findet, wird von Keystone beansprucht …

Bild: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Max_Havelaar_Bananen.jpg

Artikel mit gleichem Bild angeblich von Keystone: http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/Die-Schweizer-sind-FairtradeWeltmeister/story/28673049

--ZRH (Diskussion) 20:39, 13. Apr. 2013 (CEST)

Ich sehe nicht, wo da ein Problem sein soll. Der Urheber hat ein uneingeschränktes Nutzungsrecht erteilt. Das erlaubt Keystone auch, das Bild anzubieten. Gut, der Tagesanzeiger hätte sich das Geld sparen können und das Bild einfach direkt von Wikipedia kopieren können...selbst schuld. Aber dass Keystone das Bild wie Du schreibst "beansprucht", davon sehe ich nichts. Der Tagesanzeiger gibt einfach die Quelle des Bildes an, was jedoch nicht bedeutet, dass Keystone die Rechte hat. --Blutgretchen (Diskussion) 20:54, 13. Apr. 2013 (CEST)
Ein schönes Beispiel, wie PD und CC0 zum Eigentor werden. Der Sinn und Gedanke Freier Lizenzen geht verloren. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 11:56, 15. Apr. 2013 (CEST)
Die Quelle, die der Tages-Anzeiger angibt ist falsch und Keystone hätte gegenüber dem Tages-Anzeiger die korrekte Quelle nennen müssen – so hätte der Tages-Anzeiger dann auch tatsächlich Geld sparen können … --ZRH (Diskussion) 15:36, 17. Apr. 2013 (CEST)

Dieses etwa 150 Jahre alte Bild aus der italienischen Wikipedia kann wegen fehlender Panoramafreiheit nicht nach Commons verschoben werden. Ich denke, ich kann es aber nach dem Schutzlandprinzip in der deutschen WP benutzen, stimmt das? Wenn ja, wo finde ich eine Anleitung, wie das technisch gemacht wird? Braucht es neue Lizenzen? --RM Vollmer (Diskussion) 12:13, 15. Apr. 2013 (CEST)

An Jahrhunderte alten Gebäuden hat kein Architekt mehr Rechte. Auf commons gibt es ja auch Fotos vom Vatikan und vom Kolosseum ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:19, 15. Apr. 2013 (CEST)
Danke, Gnom! Wie mache ich das aber in diesem Falle mit den Lizenzen? Braucht es neue oder kann ich es einfach direkt aus der ital. WP einbinden? Gruß, --RM Vollmer (Diskussion) 17:37, 15. Apr. 2013 (CEST)
Das Foto stammt doch aus dem Jahr 1860, oder? Das Foto kann dann (so steht es auf der italienischen Bildbeschreibungsseite) mit den Lizenzen "{{PD-Italy}}{{PD-1996|Italia|1 gennaio 1996}}" nach Commons verschoben und danach hier eingebunden werden. Gruß, (nicht signierter Beitrag von Gnom (Diskussion | Beiträge) 22:15, 15. Apr. 2013‎ (CEST))
Danke, werd es machen. Gruß, --RM Vollmer (Diskussion) 17:38, 16. Apr. 2013 (CEST)

Achtung, Italien ist ein Sonderfall. Zwar erlischt auch in Italien das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, aber das italienische Recht kennt eine Sonderregelung für "Kulturdenkmäler" (z.B. historische Gebäude); Fotos von solchen Denkmälern unterliegen besonderen Restriktionen, selbst wenn die Denkmäler Jahrhunderte alt sind. Siehe dazu commons:Commons:FOP#Italy - es kann also sein, dass ein solches Bild aus diesem Grund auf Commons nicht akzeptiert wird. Gestumblindi 01:22, 19. Apr. 2013 (CEST)

Auf Commons werten wir diese Regelung (wie auch ähnliche in Griechenland und gob vergleichbare in Australien) als non copyright restrictions und ignorieren sie. Ich sehe daher keine Bedenken gegen das Hochladen von Bildern historischer und archäologischer Bauten aus Italien. Grüße --h-stt !? 17:04, 19. Apr. 2013 (CEST)
Dann sollte man unter commons:Commons:FOP#Italy vielleicht einen entsprechenden Hinweis einbauen. Die aktuelle Formulierung dort, samt Aufzählung "The following are considered cultural heritage assets: ...", lässt ja eher vermuten, dass man die italienische Regelung auf Commons beachten möchte. Zumindest sollte allerdings offenbar der Warnhinweis von commons:Template:Soprintendenza gesetzt werden. Gestumblindi 21:58, 19. Apr. 2013 (CEST)

LP Plattencover

Ich möchte von LP-Covers (80er Jahre) Scans machen und muß daher die mutmaßlichen Rechteinhaber fragen. Jetzt weiss ich aber nicht, was für eine Art Freigabe ich genau von denen verlangen soll ? Irgendeine bestimmte "Formel" ? Ich möcht mich nicht schon bei der Anfrage als vollkommen Ahnungsloser zu erkennen geben. Habt ihr Tips ? --RobTorgel (Diskussion) 09:05, 19. Apr. 2013 (CEST)

Du benötigst eine freie Lizenzierung der Cover, dafür haben wir entsprechende Textvorlagen, siehe WP:Textvorlagen. Und da Du nach Tipps fragst: Bei allen WP-relevanten LPs geht die Chance dafür stark gegen Null, daher wäre mein Tipp: Spar Dir die Mühe. ;-) Grüße Yellowcard (Diskussion) 10:11, 19. Apr. 2013 (CEST)
Danke für die Antwort und den Zuspruch *g*. Ich schau' mal, ob ich irgendwie weiterkomm. --RobTorgel (Diskussion) 10:32, 19. Apr. 2013 (CEST)

Bild zum Artikel "Gotano" einfügen

Ich habe einen ca. 70 Jahre alten Werbeaufsteller gefunden der die Gründermarke Rolando bewirbt. Die Schrift darauf ist teilweise mit deutschen Buchstaben geschrieben. Ich kann nun nicht sicher sein, dass der Urheber schon 70 Jahre tot ist, um ein Foto des Werbeaufstellers dem Artikel zuzufügen. Die Firma gibt es nicht mehr in Gotha, aber eine Firma die den Markenname gekauft hat und weitervertreibt existiert in Suhl. Kann ich davon ausgehen wenn ich eine Freigabe von dieser Firma bekommen würde, dass diese auch die Rechte für diesen alten Werbeaufsteller besitzt. Vielleicht benötige ich dafür gar keine Einwilligung, da es sich um Werbung handelt die zum Zweck der Weiterverbreitung hergestellt wurde. Noch eine kurze Erklärung zum Artikel Gotano, diese Firma ist aus der Firma Rolando hervorgegangen zu der der Werbeaufsteller gehört. (nicht signierter Beitrag von Erfi-61 (Diskussion | Beiträge) )

Das kommt auf die Rechtsposition der Nachfolgerfirma an, die ich nicht kenne. Was ist denn auf dem "Werbeaufsteller" außer Buchstaben zu sehen? --Gnom (Diskussion) 16:37, 20. Apr. 2013 (CEST)

Ich habe der Nachfolgefirme eine e-mail gesendet und warte erst einmal auf Antwort. Auf dem Bild sind 2 Personen zu sehen die ein Glas Wermutwein halten und ganz groß das Produkt, eine Flasche Rolando. Das ganze ist wahrscheinlich eine Zeichnug, ein Foto ist es nicht. Ich könnte das Bild ja ersteinmal per e-mail senden, aber wohin? (nicht signierter Beitrag von Erfi-61 (Diskussion | Beiträge) )

Das ist sicherlich geschützt. Es kommt also auf die Freigabeerklärung an. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:35, 20. Apr. 2013 (CEST)

Urheberrecht vs. Panoramafreiheit

Ein Kollege hat hier seine ganz eigene Meinung zu Bildrechten: WP:RB#Selbst gemachtes Foto in den Artikel einbauen. Ich denke, das sollte man so nicht stehen lassen. Mag da noch jemand kompetentes ein Wort dazu verlieren? Danke --2A02:810D:10C0:E1:F5E3:FC7E:A3A6:8024 17:05, 20. Apr. 2013 (CEST)

Siehe den Abschnitt zwei weiter oben ("Bild zum Artikel "Gotano" einfügen"). Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:37, 20. Apr. 2013 (CEST)
Nee, es geht um die Aussagen von Benutzer:Markoz, die haben mit der Anfrage oben nur indirekt was zu tun. --2A02:810D:10C0:E1:F5E3:FC7E:A3A6:8024 22:50, 20. Apr. 2013 (CEST)

Bilder freigegeben vom Sohn

Mich wundert http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Hans_Rosenthal_1000mal_klingendes_Sonntagsraetsel.jpg und 2 andere Bilder von Hans Rosenthal. Die Quelle ist der Sohn, und er hat das genehmigt. Aber er ist nicht der Urheber der Bilder, auch nicht sein Vater, und 2 davon sind in TV-Studios gemacht, also wohl nicht im Auftrag des Abgebildeten. Gilt denn da, wenn man ein altes Foto besitzt und nicht mehr weiß wer es gemacht hat, darf man es veröffentlichen? --94.221.86.180 01:08, 21. Apr. 2013 (CEST)

Zu Deiner letzten Frage: Nein, das gilt so natürlich nicht. In diesem Fall ist es aber so (ich habe das Ticket gerade überflogen), dass glaubhaft gemacht wurde, dass der Freigebende im Besitz der vollumfänglichen Nutzungsrechte ist und daher eine freie Lizenz erteilen konnte. Daher ist soweit alles rechtmäßig. Der Fall ist jedenfalls nicht so einfach geschildert, wie Du das darstellst. Gruß, Yellowcard (Diskussion) 01:19, 21. Apr. 2013 (CEST)
Ohne Kenntnis des Tickets: Es ist wahrscheinlich, daß so eine bekannte Person auch bei einem solchen Anlaß Fotos in Auftrag gibt und dann über die Nutzungsrechte verfügt. Wenn das auch noch aus dem Ticket hervorgeht, umso besser. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 01:21, 21. Apr. 2013 (CEST)

Freie Veröffentlichung in Deutschland trotz einschränkender Gesetzgebung in anderen Ländern?

Könnte ich bspw. Fotos anfertigen, die den Louvre-Palast zeigen, und diese in der Wikipedia veröffentlichen, obwohl es in Frankreich keine (dafür offenbar relevante) Panoramafreiheit gibt? Ich habe gesehen, dass z.B. die Datei „Louvre 2007 02 24 c.jpg“ mit einem entsprechenden Vermerk versehen ist. Ich kann dem jedoch nicht entnehmen, ob sie in der Wikipedia dennoch verbleiben darf und bin sehr verwundert und verwirrt darüber, dass sie trotz des Hinweises sogar im französischen Wikipedia-Artikel zu finden ist. Ergo: Ich habe den Nutzungshinweis nicht recht verstanden und würde mich freuen, wenn mir jemand auf die Sprünge helfen könnte. Überdies wäre ein Tipp nicht schlecht, was es eventuell noch zu berücksichtigen gilt, wenn man Objekte (Gebäude, freistehende Kunstwerke etc.) für die Wikipedia oder für Commons fotografieren möchte. Danke für die Mühe. 80.171.63.84 14:09, 19. Apr. 2013 (CEST)

Offenbar geht man davon aus, dass die Pyramide nur "Beiwerk" sei, wenn ich das richtig verstehe. Der Architekt des Louvre ist ja schon lang genug tot. Oder gibt es wie in Italien so einen komischen Monument-Schutz? Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:35, 20. Apr. 2013 (CEST)
Ja das ganze geht so in die Richtung Beiwerk. Siehe dazu auch den Eiffeltrum ganz unten.--Sanandros (Diskussion) 18:25, 21. Apr. 2013 (CEST)

AdT

Die Freigabe zu File:Bettie_Page.jpg klingt mir was sonderbar: CMG Worldwide, Inc., (“CMG”), the exclusive worldwide agent for Bettie Page LLC, proprietor of certain trademark rights, the right of association and sponsorship and right of publicity in and to the Bettie Page name, image, and likeness, hereby grants to Wikimedia Commons, (“Wikimedia”), the right to distribute, transmit, publish, copy, or otherwise exploit, either digitally or in any other medium now known or later discovered, the photograph of Bettie Page in a two piece red swimsuit and black gloves attached to this release (the "Photograph"). 1. Da steht nicht, das sie das Copyright an diesem Foto haben, sondern das sie alle Rechte an der Abbildung von Frau Page. Klingt obskur. Was aber noch problematischer scheint, ist die Tatsache, dass viel erlaubt ist, aber alle Erlaubnisse nur Umschreibungen von Weitergabe, Wiedergabe und Vervielfeältigung durch die Wikimedia sind. Was fehlt: Änderung, Weiternutzung und Verwendung für jeden Zweck. Was meint Ihr: DR auf Commons? syrcro 10:15, 22. Apr. 2013 (CEST)

Vgl. das referenzierte E-Mail-Dokument: „I hereby assert that I am a representative of C… […], the sole owner of the exclusive copyright to the attached image […] (hereinafter referred to as “Image”) [https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bettie_Page.jpg?uselang=de] […] C… agrees to publish Image under the free licesne “Creative Commons Attribution ShareAlike” (CC-BY-SA license) (hereinater referred to as “Agreement” […] C… acknowledges that it grants anyone the right to use Image in a commercial product, and to modify it according to their needs, as long as they abide by the terms of Agreement and any other applicable laws. […] [Signatur]“ (nicht signierter Beitrag von Pajz (Diskussion | Beiträge) 15:08, 22. Apr. 2013‎ (CEST))
Du meinst das OTRS-Ticket? Okay. syrcro 15:59, 22. Apr. 2013 (CEST)
korrekt. — Pajz (Kontakt) 19:23, 22. Apr. 2013 (CEST)

Spieleschachtel

Datei:Blood Royale Titel.JPG. Ist das Motiv urheberrechtlich geschützt? --2A02:810D:10C0:E1:F5E3:FC7E:A3A6:8024 14:28, 20. Apr. 2013 (CEST)

Der Schriftzug zwar nicht, das Bild darunter aber ist eindeutig urheberr. geschützt. Ohne Freigabe der Rechteinhaber ist das hier nicht verwendbar. --Kam Solusar (Diskussion) 15:36, 20. Apr. 2013 (CEST)
Datei:Bloodtitel.JPG geht also, nehme ich an? --2A02:810D:10C0:E1:CC42:DC89:A42D:8B87 15:57, 21. Apr. 2013 (CEST)

Datei:Blood Royal Spiel.jpg gibt es auch noch. --2A02:810D:10C0:E1:F5E3:FC7E:A3A6:8024 19:31, 20. Apr. 2013 (CEST)

Die Zeichnungen sind urheberrechtlich geschützt. Dein Ausschnitt geht auch nicht, da ist noch zuviel Bild dabei, finde ich. --Gnom (Diskussion) 09:18, 24. Apr. 2013 (CEST)
Man kann ja in der Grafikwerkstatt mal fragen ob die das Logo für uns zeichnen.--Sanandros (Diskussion) 19:17, 24. Apr. 2013 (CEST)
Oder einfach ausschneiden? Vielleicht ist die Zeichnung in der beschnittenen Datei auch schon Beiwerk genug? --Gnom (Diskussion) 21:28, 24. Apr. 2013 (CEST)

Zeitschriften-Titelblatt SH?

Fürchte, hier liegt Schöpfungshöhe vor. Oder nicht? --Aalfons (Diskussion) 16:20, 22. Apr. 2013 (CEST)

Liegt vor. --79.204.207.37 20:14, 22. Apr. 2013 (CEST)
sehe ich wiederum nicht so. --JD {æ} 20:21, 22. Apr. 2013 (CEST)
JD, wieso keine SH? --Aalfons (Diskussion) 21:07, 22. Apr. 2013 (CEST)
man muss andersrum fragen: warum sollte es SH haben? ich sehe textabrisse/überschriften, ich sehe skizzierte ländergrenzen, ich sehe geometrische formen und ein logo, das nicht der rede wert ist... also: schöpfungshöhe? wo? gruß, --JD {æ} 21:15, 22. Apr. 2013 (CEST)
Der Text und die sonstige grafische Gestaltung sind sicher nicht schutzfähig. Höchstens die Landkarte ist es, aber hier würde ich mal sagen ist das kein Kartenwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG, weil sie nur der grafischen Gestaltung dient. Würde ich mal so sagen. --Gnom (Diskussion) 09:16, 24. Apr. 2013 (CEST)
Die Umrisse der DDR- Bezirke genießen wohl kaum urheberrechtlichen Schutz, ich sehe keine SH. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 21:37, 24. Apr. 2013 (CEST)

Bilder falsch lizensiert

Hallo, ich habe zwei Bilder irrtümlich unter CC-BY-SA lizensieren lassen. Aber der vermeintliche Urheber ist falsch, meldet er sich gerade. Es müssen nun Verhandlungen mit dem eigentlichen Rechte-Inhaber geführt werden. In Artikeln stehen die Bilder nicht (mehr). Was ist nun zu tun: Löschen und bei korrekter Lizensierung neu hochladen oder das Lizenzproblem (wo?) vermerken? Es geht um dieses und jenes. --Aalfons (Diskussion) 15:48, 23. Apr. 2013 (CEST)

Lass es löschen und nach Ende der Verhandlungen wiederherstellen. Alleine schon wegen dem Haftungsrisikio der NAchnutzer, die auf die Lizenz vertrauen. syrcro 16:02, 23. Apr. 2013 (CEST)
Beantragt. --Aalfons (Diskussion) 16:20, 23. Apr. 2013 (CEST) und erledigt. --Aalfons (Diskussion) 09:49, 24. Apr. 2013 (CEST)

Logo in einem 3D-Programm nachmodellieren - Urheberrechtsverletzung?

Hallo, ich habe vor kurzen eine Bilddatei bei Wikimedia hochgeladen die einen Ausschnitt aus der Titelsequenz der Serie Inspector Barnaby zeigt. Ich habe es aber in dem 3D-Programm Blender 3D modelliert und keine Texturen oder ähnliches vom Original verwendet. Gilt das trotzdem als Urheberrechtsverletzung? Gruß, --Henning111 (Diskussion) 17:09, 23. Apr. 2013 (CEST)

Nein würde ich für das deutsche Recht verneine. Jedoch gilt in GB das Common Law wo die SH so verdammt niedrig ist.--Sanandros (Diskussion) 00:00, 24. Apr. 2013 (CEST)
(Bk) Wenn es erkennbare Unterschiede zwischen dem Original und deiner Version gibt, dürfte das meines Wissens in Ordnung sein. Wenn der Unterschied nicht erkennbar ist, kann es als Uhrheberrechtsverletzung gesehen werden. Ich bin mir aber nicht so sicher. Viele Grüße Patrick Stützel (Diskussion) 00:16, 24. Apr. 2013 (CEST)
Unfug, auf "erkennbare Unterschiede" kommt es nie an (§ 23 UrhG) und englisches Recht wenden wir hier nicht an (Schutzlandprinzip). Das ist aber ein reiner Schriftzug, der keinerlei urheberrechtlichen Schutz genießt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:13, 24. Apr. 2013 (CEST)
natürlich wenden wir in dem Fall Common Law an weil es auf Commons liegt. Für Deutsches Recht müsste es erst auf WP sein.--Sanandros (Diskussion) 10:44, 24. Apr. 2013 (CEST)
Entschuldigung, das ist natürlich richtig. Bei einem bloßen Schriftzug kann ich mir aber nicht vorstellen, dass das nach angloamerikanischem Recht schutzfähig ist, siehe die vielen Unternehmenslogos auf commons. Gruß, --Gnom (Diskussion)
Mit Common Law meinte ich in dem Fall nicht US-Recht sonder das hier.--Sanandros (Diskussion) 19:24, 24. Apr. 2013 (CEST)
Ja Wahnsinn. Danke, bin jetzt schlauer. (Aber haben wir nicht ganz viele solche Logos auf Commons?) Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:22, 24. Apr. 2013 (CEST)
Naja wenn GB bzw in dem Fall eher England (weil alle anderen Teile haben noch eine andere Rechtssprechung, vorallem Schottland und die Inseln) die Dinger her kommen, dann müssen wir darüber Brüten. Leider finde ich auf Commons keine Untergrenze für SH.--Sanandros (Diskussion) 00:15, 25. Apr. 2013 (CEST)

WikiProjekt Stolpersteine Berlin

In den Listen der Stolpersteine in Berlin fehlen noch einige Bilder, die ich gern ergänzen würde. Bin mir aber nicht sicher wie die Rechtslage ist.

Auf der WP-Seite FAQ zu Bildern ist folgender Satz zu finden:

"Dateien, die ein Werk einer anderen Person beinhalten, benötigen eine Erlaubnis vom Urheber des Werkes oder dem Besitzer eines vollumfänglichen Nutzungsrechtes. Wenn Du zum Beispiel ein Bild von einem Kunstwerk in einem Museum erstellst, muss der Künstler der Veröffentlichung zustimmen. Ausnahmen entstehen unter Umständen durch die Panoramafreiheit."

Heißt das, jedes Bild muss von Gunter Demnig genehmigt werden? Wie wurde das bei den schon eingestellten Fotos gehandhabt? Habe schon den Mitarbeiter PDD (Friedrichshain-Kreuzberg) gefragt, der mich an diese Seite verwies. Frank--84.191.180.38 10:27, 24. Apr. 2013 (CEST)

Nein, das brauchst du nicht. Es greift die Panoramafreiheit, da die Stolpersteine sich dauerhaft im öffentlichen Raum befinden. — Raymond Disk. 10:29, 24. Apr. 2013 (CEST)
Erstens und Zweitens haben Stolpersteine keine Schöpfungshöhe.--Sanandros (Diskussion) 10:45, 24. Apr. 2013 (CEST)
Haben sie nicht? Ich weiß als juristischer Laie nicht, ob ich hier falsch schlussfolgere: Wenn Umsatzsteuer 7 % = Kunst = Schöpfungshöhe? Siehe http://www.ksta.de/debatte/gunter-demnig-warum-sind-stolpersteine-kunst-,15188012,12513362.html und http://tapferimnirgendwo.com/2011/06/20/kolner-finanzamt-sagt-danke-holocaust/Raymond Disk. 13:11, 24. Apr. 2013 (CEST)
„[D]er Gegenstand muss sich einer der genannten Werkkategorien (Positionen 9701–9703 KN) [gemeint sind die Zollpositionen, vgl. Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG – Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände, Anm. Pajz] zuordnen lassen. Im Gegensatz zum Urheberrecht, wo für die Frage der Schutzfähigkeit eines Werkes gemäß § 2 Abs. 2 UrhG eine persönliche geistige Schöpfung und individuelle Gestaltungshöhe maßgeblich ist, beruht die steuerrechtliche Einordnung allein auf objektiven Kriterien […] Im Gegensatz zur steuer-/zollrechtlichen Beurteilung nimmt das Urheberrecht keine rein objektive Betrachtung vor, sondern berücksichtigt zur Bestimmung der Originalität die in Kunstkreisen herrschende Verkehrsauffassung.“, wenngleich es infolge BFH, Urteil vom 8. 1. 2003 - VII R 11/02 durchaus Annäherungstedenzen gibt (Strittmatter/Lörken, ZUM 2010, 155, 158 f. – Mehrwertsteuerermäßigung für Fotografien?). Ob die Urheberrechtler mit der Behauptung, es gehe um die „in Kunstkreisen herrschende Verkehrsauffassung“ konform gehen würden, da wäre ich mir nicht so sicher, aber die Tendenz ist jedenfalls klar: einmal objektive Kriterien, einmal nicht. — Pajz (Kontakt) 15:16, 24. Apr. 2013 (CEST)

Lichtbild im öffentlichen Raum

(Da inzwischen geSLAt: Betrifft die Abbildung von Birgit von Lemm, Kunstmalerin, während einer Kundgebung im öffentlichen Raum, Darstellung zusammen mit einem ihrer Bilder, für Beiwerk zu sehr im Vordergrund)

Ich bin bei diesem Foto davon ausgegangen, dass ein Foto, im öffentlichen Raum aufgenommen, von der Panoramafreiheit abgedeckt sei, zumal die Künstlerin im Rahmen ihrer Arbeit ja auch das Publikum sucht und somit eigentlich eine Person des Zeitgeschehens ist. Habe ich mich da geirrt? Ist das Problem das abgebildete Gemälde oder die abgebildete Person oder beides? Welche Optionen habe ich nun? --H7 (Diskussion) 23:27, 23. Apr. 2013 (CEST)

Ich weis nicht ob es von der Panoramafreiheit abgedeckt ist, wenn nur eine bestimmte Person auf dem Bild zu sehen ist (Recht am eigenen Bild?). Soweit ich das weis gilt die Panoramafreiheit für Gebäude oder Landschaften, ob sie generell auch für Personen gilt, weis ich nicht. Viele Grüße Patrick Stützel (Diskussion) 23:52, 23. Apr. 2013 (CEST)
Also ihr Persönlichkeitsrecht hast du nicht tangiert, da sie öffentlich auftritt und damit kann man die Person auch ungefragt fotografieren. Jedoch ist das Bild nicht von der Panoramafreiheit gedeckt. Jedoch könnte es Beiwerk sein. Bin mir da nicht sicher denn das ganze Bild nimmt ja schon viel ein. Am besten ist es wenn du die Künstlerin ein mal anschreibst und fragst ob du das pic unter der angegebenen Lizenz veröffentlichen kannst.--Sanandros (Diskussion) 00:03, 24. Apr. 2013 (CEST)
Das ist aber eben schon tangiert, denn es geht ja nicht um das ungefragte Fotografieren, sondern um die Zugänglichmachung des resultierenden Bildnisses. Und bekanntlich ist der Wegfall der Einwilligungspflicht in dieser Frage ja an die Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis geknüpft, weshalb noch lange nicht klar ist, dass die hiesige potenzielle Verwertung auch den rechtlichen Vorgaben entspricht. D’accord im anderen Punkt: Ich habe keinen Zweifel daran, dass es für die Wiedergabe des Kunstwerkes in gegebener Form eine Genehmigung braucht. Frau von L… muss bezüglich dieser Darstellung ihres Kunstwerkes einer freien Lizenzierung zustimmen; speziell also beispielsweise dem Lizenzvertrag der „Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland“ (vgl. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/). Formulare hierfür finden sich unter Wikipedia:Textvorlagen; diese können dann per E-Mail an permissions-de@wikimedia.org geschickt werden. — Pajz (Kontakt) 00:20, 24. Apr. 2013 (CEST)
Die Panoramafreiheit gilt faustregelhaft nur für dauerhaft im öffentlichen Raum befestigte Werke. Und für Beiwerk halte ich das hier nicht, aber man kann das sicherlich auch anders sehen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:14, 24. Apr. 2013 (CEST)
+1. Ich würde einfach das Foto so beschneiden, dass das Bild angeschnitten ist. syrcro 10:36, 24. Apr. 2013 (CEST)

Danke soweit; noch mal eine Nachfrage zur Abbildung der Person (sie allein ohne ihr Werk) und zur Bewertung als Öffentliche Person, weil ich nicht weiß ob ich das richtig verstanden habe: ungefragt fotografieren durfte ich sie, öffentlich zugänglich machen darf ich das Foto aber nicht (lt. Pajz)? Nach diesem Satz verstehe ich nicht ganz, warum ein Politiker oder ein Schlagerstar in der Zeitung (auch ungefragt) abgebildet werden darf, aber diese Künstlerin hier in der Wikipedia nicht. Geht es hier nicht eher darum, ob die Schwelle zur "Öffentlichen Person" bereits überschritten ist oder nicht? Und falls es darauf ankommt: Ist diese Schwelle überschritten? Im Fernsehen war sie z.B. schon zu sehen (hier, "Kirche in Bayern" oder augsburger Lokal-TV?) --H7 (Diskussion) 17:20, 25. Apr. 2013 (MESZ) (PS: eine Anfrage über die E-Mailadresse, die auf der Website angegeben ist, blieb bisher unbeantwortet.)

In dem Fall darfst du das pic auch veröffentlichen. Denn wer bewusst sich in eine Situation bringt wo er öffentliche Aufmerksamkeit erregt dann darf man es auch veröffentlichen. In dem Fall hatte sie ja ein Mikro vor der Nase und damit ist für sie diese Schwelle überschritten.--Sanandros (Diskussion) 19:08, 25. Apr. 2013 (CEST)
OK, vielen Dank. Das reicht mir dann. (Obwohls natürlich trotzdem schön wäre, wenn mir die Dame noch antworten würde.) --H7 (Diskussion) 19:41, 25. Apr. 2013 (CEST)
Es gibt keine „öffentlichen“ und „nichtöffentlichen“ Personen. Mein Punkt ist folgender: Wenn ich jemanden fotografiere, kann ich unterschiedliche Dinge mit dem Foto machen; es ist eben nicht das Foto allein zulässig oder nicht zulässig, sondern die Zulässigkeit der Verwertung hängt maßgeblich davon ab, wie diese aussieht. Beispielsweise wurde in BGH GRUR 2005, 74 – Charlotte Casiraghi II im Rahmen eines bekannten Reitturniers eine junge Frau auf einem Pferd fotografiert; der BGH versagte einer über das Privatleben der Reiterin schreibenden Zeitung die Berufung darauf, dass jemand, der an einem solchen Turnier teilnimmt, schließlich auch damit einverstanden sein müsse, dabei fotografiert zu werden, weil die Teilnehmerin „zwar stillschweigend ihr Einverständnis mit der Verbreitung von Bildnissen über ihre Teilnahme an dieser Veranstaltung erklärt hat, diese Einwilligung aber nicht über eine Verbreitung im Rahmen einer Berichterstattung über dieses Turnier hinausging“. Das ist auch eine Teilantwort zu deinem Politikerbeispiel. Der andere Teil sind die Ausnahmen nach § 23 KUG. Hier wird auf das bereits oben Gesagte abgestellt: „Mithin kommt eine Ausnahme vom Erfordernis der Einwilligung grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Berichterstattung ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung betrifft.“ (BGH GRUR 2007, 523 – Abgestuftes Schutzkonzept) Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, im Detail ist das auch recht komplex, das Urteil ist jedenfalls lesenswert. Ergo: Ich weise nur darauf hin, dass es mithin Unsicherheiten geben kann, auch wenn sich jemand voll bewusst an die Öffentlichkeit begibt. Für einen Hochlader mag dies grundsätzlich auch zusätzlich deshalb problematisch sein, weil die Bilder ja auch entkoppelt von den Artikeltexten vorgehalten werden; in der Tat ist es ja beispielsweise gerade das Ziel von Commons, ein „Medienarchiv“ zu schaffen. Diesem Bildnis selbst wird man aber schwerlich ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung entnehmen können; irgendjemand meinte einmal, das sei gewissermaßen auch ein Anreiz für ausführliche Bildbeschreibungen. That said, im Einzelfall ist das sicher nicht einfach zu beurteilen und ich möchte das auch nicht wirklich tun. Ich möchte damit nur dafür werben, nach Möglichkeit das Einverständnis der Abgebildeten einzuholen. Der Wikipedia-/Commons-Regelstand ist aktuell, dass grundsätzlich keine Genehmigung „uns“ gegenüber erforderlich ist (anders als im Freigabeverfahren bzgl. Urheberrechten) und ein Bild auch nicht präventiv gelöscht wird, nur weil der Urheber auf keine solche verweisen kann; man muss eben bei der Bearbeitung von Löschanfragen etwas freigiebiger agieren, so gab es in diesem Bereich nach meiner Kenntnis auch noch keine wirklichen Probleme. Aber so einfach wie es sich mein Vorredner hier macht, ist’s dann eben halt beileibe nicht. — Pajz (Kontakt) 19:42, 25. Apr. 2013 (CEST)
Danke auch für diese ausführliche Antwort. Nun ja, die Dame hat einen Youtube-Kanal zum Themenbereich ihrer Arbeit, sie war bereits im Fernsehen, auch diese Beiträge gibt's auf Youtube und von ihr selbst auf ihrer Homepage verlinkt; da hoffe ich mal mangels konkreter Mailantwort auf stillschweigendes Einverständnis zu allgemeiner medialer Präsenz ausgehen zu können, das über diese konkrete Veranstaltung hinaus geht. --H7 (Diskussion) 19:59, 25. Apr. 2013 (CEST)
Nicht wirklich, und so etwas gibt es auch nicht. Sonst hätte ich nicht darauf hingewiesen. Man kann vielleicht sagen „es ist unwahrscheinlicher, dass sie sich daran stört“, aber das war’s dann eben auch. — Pajz (Kontakt) 15:25, 26. Apr. 2013 (CEST)

Benutzer:Whoiswohme meint, das Bild wäre 1961 entstanden und kann deshalb nicht gemeinfrei sein. Meine kurze Recherche (http://www.google.de/search?q=Marx+Grinstein+1961) scheint das zu bestätigen. Löschantrag? --TMg 14:21, 24. Apr. 2013 (CEST)

Es handelt sich laut Bildbeschreibung um ein abgewandeltes Werk, Ursprungsbild war File:Marx1.jpg. Die Frage, ob dieses abgewandelte Werk eine neue Schöpfung darstellt und damit geschützt ist, muss man wegen der doch vielen Unterschiede (insbesondere in Details) bejahen, damit sollte gelöscht werden. Yellowcard (Diskussion) 14:45, 24. Apr. 2013 (CEST)
Dazu müßte man sich das Original ansehen. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 21:34, 24. Apr. 2013 (CEST)
Stimme Yellowcard zu. Ralf, das Original ist doch hier verlinkt, oder? Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:45, 26. Apr. 2013 (CEST)

Adaption eines Ausschnittes einer Postkarte von 1918

Hallo in die Runde! Es geht um File:Kaliwerk .jpg, was laut Benutzer:Berginspektor eine Adaption eines kleinen Ausschnittes einer Postkarte von 1918 ist:

Die Ansicht entstammt einer Postkarte eines Landgasthofes, wo ganz oben rechts eine kleine Ansicht des Kaliwerkes Conow abgebildet war. Diese Postkarte schickte mir besagte Carola Borchers (Heimatforscherin) und ich freute mich riesig, weil wir bis dato kein besseres Foto, selbst im Deutschen Bergbaumuseum Bochum, finden konnten.

Fällt dies unter die 70 Jahre Regelung (nach Tot des Urhebers) für Lichtbildwerke und wenn ja (max. mit PD-100 2018 frei) wäre eine schematische Adaption (Umriss/Silhouette) möglich? MfG--Krib (Diskussion) 11:50, 28. Apr. 2013 (CEST)

Ja. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:11, 29. Apr. 2013 (CEST)
Wenn der Urheber nicht bekannt ist (genannt ist er jedenfalls nicht), kann man auch nicht berücksichtigen, ob der Urheber bereits 70 Jahre verstorben ist. Eine pragmatische Regelung für entsprechende Bilder findet sich indes unter https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische_Regelung_bei_Bildern.2C_die_vor_1923_ver.C3.B6ffentlicht_wurden, womit freilich auch eine (allerdings nicht sonderlich große) Rechtsunsicherheit verbleibt. Wenn du das Bild aber in eine Form überführst, in der die schöpferischen Elemente einer Fotografie nicht mehr enthalten sind (so deute ich jetzt mal allgemein „Umriss/Silhuette“), wird das Resultat wohl kaum noch rechtsverletzenden Charakter haben, weil ja ein Foto seinen Schutz nicht aus dem Gebäudekomplex bezieht, sondern aus der Art der schöpferischen Auseinandersetzung damit (mithin kann man wohl auch in Zweifel ziehen, ob es eine solche überhaupt in der Vorlage gibt – das machen wir hier zwar aus guten (Sicherheits)gründen nicht, aber dann wäre es ohnehin kein Problem). — Pajz (Kontakt) 16:00, 30. Apr. 2013 (CEST)
Erstmal Danke für eure Kommentare! Ein Frage noch, gilt ein Abdruck als Teil einer Postkarte als veröffentlicht? Dann könnte man ja das Bild bei Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923 zur Diskussion stellen?! MfG--Krib (Diskussion) 17:52, 30. Apr. 2013 (CEST)
Sicher doch. Gruß, — Pajz (Kontakt) 22:31, 30. Apr. 2013 (CEST)

File:Hohe Warte 32 Wien Gedenkbüste Ludwig August Frankl.jpg

Hallo, das Wikimedia-Support-Team hat nach einer Freigabeanfrage hierher verwiesen:

"Betreff: Re: [Ticket#2013042910007998] Bild Rechte Freigabe für Hohe Warte 32, Wien
Bitte beachten Sie, dass das Bild http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hohe_Warte_32_Wien_Gedenkb%C3%BCste_Ludwig_August_Frankl.jpg vor einer Bearbeitung zunächst einer lizenzkonformen Angabe und einer urheberrechtlichen Unbedenklichkeitsprüfung unterzogen werden sollte. Diese können Sie auf https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:UF beantragen."

Zum Standort: die Büste befindet sich nach dem Eingang, ist aber öffentlich zugänglich, da es sich um eine Polizeistation handelt. Für Auskunft bedanke ich mich im voraus, Gruß -- Alraunenstern۞ (Diskussion) 13:49, 30. Apr. 2013 (CEST)

Nun ja, ich sage jetzt mal nichts zu dieser „Unbedenklichkeitsprüfung“. Ist der Urheber der Büste bekannt und die Schutzdauer schon abgelaufen? Kann ich der Bildseite nicht entnehmen. Grüße, — Pajz (Kontakt) 14:13, 30. Apr. 2013 (CEST)
Richtig, die Panoramafreiheit greift hier nicht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:44, 30. Apr. 2013 (CEST)
Warum? Das ist Östreich.--Sanandros (Diskussion) 16:03, 30. Apr. 2013 (CEST)
Oje, stimmt, schau genau. Nun? Also alles problemlos? --Gnom (Diskussion) 17:14, 30. Apr. 2013 (CEST)
Jetzt warten wir auf die Antwort auf die gestellte Frage, dann können wir uns alle zusammen potenziell unnötigen Kommentierungsaufwand sparen. — Pajz (Kontakt) 22:29, 30. Apr. 2013 (CEST)

Ganzenmüller.jpg

Datei:Ganzenmüller.jpg Ist meiner Meinung nach ein amtliches Bild des Reichsverkehrsministerium. Als solches wurde es als der Abgebildete Staatssekretär wurde an die Presse gegeben. Sehe ich das falsch. (Bildherkunft in Bildbeschreibung.) Der Scan selbst erzeugt kein Urheberrecht.--Elektrofisch (Diskussion) 19:55, 30. Apr. 2013 (CEST)

Das liegt nahe. Denn wieso soll das Bild Gegenstand eines Gesetzes, einer Verordnungen, eines amtlichen Erlasses, einer Bekanntmachungen, einer Entscheidung oder eines amtlich verfaßten Leitsatzes gewesen sein (vgl. § 5 Abs. 1 UrhG)? Das müsste aufgezeigt werden. Beachte aber, falls anwendbar, WP:BR#Sonderfall: Juristische Person des öffentlichen Rechtes als Urheber (bis 1965). — Pajz (Kontakt) 18:46, 1. Mai 2013 (CEST)
In der Quelle ist eine natürliche Person - W. Steiner - als Urheber genannt. 83.171.183.103 19:10, 1. Mai 2013 (CEST)
Laut Quelle ist es ein Foto des Reichsverkehrsministeriums, das an die Presse gegeben wurde. Es diente dazu einen neuen Staatssektretär vorzustellen.--Elektrofisch (Diskussion) 19:59, 2. Mai 2013 (CEST)
Das macht es nicht zu einem amtlichen Werk im Gesetzessinne. -- Rosenzweig δ 20:21, 2. Mai 2013 (CEST)
Eine Idee wie das außer Löschung zu lösen ist?--Elektrofisch (Diskussion) 10:37, 3. Mai 2013 (CEST)
Bleibt wohl nur externe Verlinkung. Im Kunst-Bereich (z.B. hier) gibt es eine recht annehmbare Lösung, die ich schon öfter verwendet habe – allerdings in den Weblinks-Abschnitt verlegt.    hugarheimur 11:41, 4. Mai 2013 (CEST)

Frage zu einem konkreten Fall - Textnähe

Hallo, ich möchte hier auf die folgende VM aufmerksam machen: [4]. Dort wurden einige Fragen aufgeworfen, die hier geklärt werden sollten. Die Beteiligten habe ich auch auf diese Diskussion verwiesen. Grüße von Jón ... 14:15, 6. Apr. 2013 (CEST)

Ich kann nur sagen, dass mir in all den Jahren in der wikipedia NICHT EINE SACHE vorgeworfen worden ist, ich habe immer alle Quellen angegeben. Dann aber bitte auch an all die Autoren rangehen, die z.B. den Dehio rauf- und runter wiedergeben oder von Kirchenwebseiten abgeschrieben haben. Dann muss Einiges abgelöscht werden. Viel Spaß, wikipedia. Hier habe ich mal radikal gekürzt: http://de.wikipedia.org/wiki/St._Martinus_(K%C3%B6ln-Z%C3%BCndorf) --Chris06 (Diskussion) 14:28, 6. Apr. 2013 (CEST)
Es geht hier nicht um andere Fälle sondern konkret um Dein Verhalten. Mit der Argumentation "andere fahren ständig bei rot über die Ampel" wirst Du auch keinen Erfolg haben, wenn Du wegen eines Rotlichtverstoßes angezeigt wirst. --93.198.139.17 15:02, 6. Apr. 2013 (CEST)
Mir wurde bisher nie vorgeworfen, Fehlverhalten begangen zu haben. Ich habe immer meine Quellen benannt. Wenn das jetzt alles falsch war, haben ich und viele andere unkorrekt gehandelt. Aber es sieht so aus, als wolle jemand gezielt nur mich treffen. Ein Beispiel für einen anderen Autor, der dann auch unter die Lupe genommen werden muss. Viele "bei Rot über die Ampel-Fahrer" hier: http://de.wikipedia.org/wiki/St._Kunibert_(Gymnich) --Chris06 (Diskussion) 15:12, 6. Apr. 2013 (CEST)

Könntet ihr die Sache bitte ohne Angriffe bzw. nicht so polemisch, sondern in der Sache diskutieren. Vor allem sind auch jetzt die Meinungen anderer gefragt. Grüße von Jón ... 15:14, 6. Apr. 2013 (CEST)

Ich brauche mich nicht mehr zu verteidigen, da ich immer alles belegt habe. Gerne nenne ich weitere Artikel anderer Autoren, die das auch betrifft und die sich ebenfalls wundern werden. Ich sehe nicht ein, hier dermaßen an den Pranger gestellt zu werden! Die von der Neuanmeldung bzw. IP beanstandeten Miniartikelchen habe ich jetzt zu noch kleineren Stubs zusammengestrichen. Mittlerweile kenne ich auch den "Abschnitt" Grauzone in http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Textplagiat , den der Hetzer auch kennt. Dort heißt es: " In diesem Fall ist es nicht erforderlich, eine Versionslöschung durch einen Admin zu beantragen oder diese durchzuführen. Auch ist es nicht notwendig oder sachdienlich, den Urheber einer Übernahme als Plagiator zu beschimpfen oder aufzufordern, künftige URVs zu unterlassen" Aber dieses Beschimpfen unternimmt die Neuanmeldung seit Tagen unablässig. --Chris06 (Diskussion) 15:24, 6. Apr. 2013 (CEST)
Ist das das Buch um das es geht?--Sanandros (Diskussion) 19:16, 6. Apr. 2013 (CEST)
Die Frage des Urheberrechts ist doch wohl nur in zweiter Linie interessant. Es geht doch vor allem um die vielen nicht kenntlich gemachten wörtlichen Zitate. DerVondemDemDen (Diskussion) 16:44, 7. Apr. 2013 (CEST)
.Es sind keine wörtliche Zitate, die Texte sind paraphrasiert, die Quellen in jedem Fall unten angegeben. Zudem fallen die Ministubs mit ihren wenigen Zeilen klar in den Bereich der Grauzone, hier ist keine Grenze überschritten worden. Warum hören Sie als Neuanmeldung, die offenbar ausschließlich den Zweck hat, gegen einen User hier Cybermobbing zu betreiben, nicht endlich mit der Hetze auf und beteiligen sich verbessernd an den Artikeln? Ich habe Ihnen zweimal gesagt, die Artikel sind kein Privatbesitz, sie haben die verwendete Literatur, warum nutzen Sie diese nicht? Ich werde an den Artikeln nichts mehr machen, von mir aus können sie auch ersatzlos ganz gelöscht werden. --Chris06 (Diskussion) 17:05, 7. Apr. 2013 (CEST)

Inzwischen hat der Benutzer zwei Artikel löschen lassen, St. Martinus (Köln-Zündorf), Kloster St. Apern (Köln). Jón ... 23:03, 10. Apr. 2013 (CEST)

@Jon: Na ja, wenn ich mir die beiden ebenfalls gelöschten Diskussionsseiten der Artikel ansehe [5] [6], wurde hier fast 1:1 von der Quelle (Clemen) abgeschrieben und die ist erst in frühestens 4 Jahren gemeinfrei. Sollten andere Artikel in ähnlicher Weise entlang dieser Quelle geschrieben worden sein, müssten die natürlich auch weg. -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 23:37, 12. Apr. 2013 (CEST)

Inwiefern sind Konsequenzen für andere Artikel zu ziehen? Grüße von Jón ... 16:50, 16. Apr. 2013 (CEST)

Ich habe quasi wahllos bei zwei Beiträgen des Autors belegt, dass unreferenzierte Textnähe besteht. Der Autor schrieb dazu oben: Wenn das jetzt alles falsch war, haben ich und viele andere unkorrekt gehandelt.
Das hört sich doch erstmal so an, als ob auch andere Beiträge nach dem gleichen Muster entstanden sind. Ich habe vorhin ein wenig recherchiert und bin relativ sicher, diverse weitere Beispiele liefern zu können. DerVondemDemDen (Diskussion) 00:08, 19. Apr. 2013 (CEST)
Danke für den Baustein, Jón. DerVondemDemDen (Diskussion) 00:18, 19. Apr. 2013 (CEST)
Gibts denn hier auch eine Liste wo man sich URVs merkt bis sie PD werden?--Sanandros (Diskussion) 22:28, 22. Apr. 2013 (CEST)
Wikipedia:Archiv/Warteliste auf die Gemeinfreiheit geht in die Richtung. --тнояsтеn 22:35, 22. Apr. 2013 (CEST)
Bzw. auch Wikipedia:Countdown zur Gemeinfreiheit. -- Chaddy · DDÜP 17:11, 23. Apr. 2013 (CEST)
Die Warteliste geht ja nur bis 2011 und der Countdown ist nur für pics. Soll ichs beim Countdown rein stellen?--Sanandros (Diskussion) 00:08, 24. Apr. 2013 (CEST)
Ich zumindest hätte kein Problem damit. Andererseits kann man das auch als Ansporn sehen, die Warteliste endlich wieder zu aktualisieren. Aber das ist für einen allein wohl eine zu große Mammutaufgabe... -- Chaddy · DDÜP 00:17, 25. Apr. 2013 (CEST)
Der Seite Wikipedia:Countdown zur Gemeinfreiheit ist eigentlich nicht für Textplagiate vorgesehen. Die Seite wurde bewusst für die Fälle angelegt, wo es eben ein doppeltes Urheberrecht gibt. Wo eben das Foto selber auch freigeben werden muss, dass aktuelle urheberrechtliche Problem aber beim darauf abgebildeten Gegenstand liegt. Wo wenn sich das Problem mit dem abgebildetent Gegenstand aufgelöst hat, weil die 70 Jahre PmA abgelaufen sind. Und somit das eigentlich korrekt lizenzierte oder freigegebene Foto, ab diesem Zeitpunkt verwendet werden kann. Es wäre ja Schade wenn solche Fotos (die eigentlich korrekt lizeziert wären) vergessen gehen würden. Nur weil die Urheberrechte des abgebildeten Gegenstandes noch beachten werden müssen (Und weil keine Freigabe vorhanden, nicht frei verwendbar sind).
Bei Textplagiaten sieht das bisschen anderes aus, das können ja die Originale die nach dem Stichtag 1:1 kopiert werden. Und ich behaupte jetzt mal frech, das Wiederherstellen des Textplagiates würde sich in den wenigsten Fällen wirklich lohnen. Da wir es in den Meisten Fällen sinnvoller sein das -nun gemeinfreie- Original zu nehmen.--Bobo11 (Diskussion) 23:31, 2. Mai 2013 (CEST)