Illegale Einwanderung und illegaler Aufenthalt

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Todos somos ilegales – We are all Illegals („Wir sind alle Illegale“), Protest gegen die Politik der US-Einwanderungsbehörde INS in Kalifornien (1994)

Unter illegaler Einwanderung (auch illegale Migration oder irreguläre Migration) wird die Einwanderung unter Verstoß gegen das Ausländerrecht des Ziellandes verstanden.

Erscheinungsweise und Rahmenbedingungen

Illegale Einwanderung ist das Ergebnis von unfreiwilligen und nicht langfristig geplanten Flucht-, aber auch von mehr oder weniger freiwillig und geplant durchgeführten Wanderungsvorgängen.

Die EU-Rückführungsrichtlinie unterscheidet zwischen drei Gruppen von „Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus“:

  1. Klandestinen: Es handelt sich um eine Personengruppe, die verdeckt in einem Mitgliedsstaat der EU lebt und sich dort vor den Behörden und der Polizei versteckt. Diese Personen werden als „klandestine“ Migranten bezeichnet. Was zu einem Leben in der Illegalität geführt hat, ist für die Zuordnung zu den „Klandestinen“ (den im „Untergrund“, von den Behörden unerfasst Lebenden) nicht relevant. Gründe für den Aufenthalt können eine illegale Einreise, der Ablauf eines regulären Aufenthaltstitels oder der Entzug eines Aufenthaltstitels in Verbindung mit einem rechtzeitigen „Untertauchen“ sein.
  2. Scheinlegalen: Der Aufenthalt von Personen wird als „scheinlegal“ bezeichnet, wenn der legal registrierte Aufenthalt auf bewusst falsch gemachten Angaben oder einer falschen Identität basiert. Bei Aufdeckung dieses rechtswidrigen Handelns droht ein Strafverfahren gegen diese Personen.
  3. Registrierten Ausreisepflichtigen: Unter „registrierten Ausreisepflichtigen“ werden die Personen zusammengefasst, die nach Anweisung der Behörden zur Ausreise verpflichtet sind, wenn diese Verpflichtung (noch) nicht durchgesetzt wurde. Diese Personengruppe besitzt häufig eine sogenannte Duldung, wonach trotz bestehender Ausreisepflicht aus rechtlichen, humanitären oder anderen Gründen eine Abschiebung nicht erfolgen kann. Durch ihren Aufenthalt machen sich geduldete Ausreisepflichtige nicht strafbar.[1]

Illegale Migration wird als Begleiterscheinung der globalen Netzwerkgesellschaft (Globalisierung) verstanden und findet in einem Geflecht migrationsauslösender, migrationslenkender und migrationsermöglichender Faktoren statt. Von entscheidender Bedeutung sind hierbei grenzübergreifende private, ethnische, kommerzielle und kriminelle Netzwerke, über die Informationen, Geld und andere Ressourcen zwischen Herkunfts- und Zielländern verlaufen. Dies führt zu grenzübergreifenden transnationalen sozialen Räumen, die Herkunfts- und Zielregionen von Immigranten verbinden (vgl. Transnationalismus). Der Hauptgrund aller Migrationsbewegungen ist allerdings nach wie vor Armut.

Zunehmend ausgeklügelte Grenzkontrollmaßnahmen halten Migranten nicht von ihrem Wunsch ab, sich aus verschiedenen Gründen (z. B. Wunsch nach Sicherheit, Familienzusammenhalt oder Arbeit) dennoch in das Gebiet eines anderen Staates zu begeben. Dabei sind Migranten zunehmend auf professionelle Grenzübertrittshilfe (Fluchthilfe, Menschenhändler) angewiesen, die ihre Preise wiederum am Wunsch nach Bequemlichkeit und Schnelligkeit der Reise bzw. im Hinblick auf vorhandene Mit-Anbieter in diesem Sektor ausrichten. Kriminelles Gebaren, welches z. B. Immigranten gegenüber die bezahlte Dienstleistung nicht erbringt oder die ‚Kunden‘ gar ausbeutet, ist hierbei nicht ungewöhnlich; Schätzungen gehen von 20–25 % aller Fälle aus, wobei die Einbindung in private und ethnische Netzwerke einen gewissen Schutz vor Betrug bedeuten kann.

Mehr und mehr Immigranten und deren kommerzielle und kriminelle Dienstleister nutzen scheinbar legale Migrationsmöglichkeiten zur Erreichung der selbst gesteckten Ziele, etwa die Zweckentfremdung von Visa. Mehr und mehr entwickelt sich illegale Migration somit von einem Geschehen an der Grünen Grenze zur „Embedded Migration“, d. h. zunehmend sind illegale Reisebewegungen eingebettet in legale Reisebewegungen.

Die Europäische Union ist wegen des Wohlstands in der Mitte, im Norden und im Westen Europas ein besonders beliebtes Einwanderungsziel; viele Menschen aus Osteuropa, Zentralasien und insbesondere aus Afrika erhoffen sich in Europa einen Arbeitsplatz und eine bessere Zukunft für sich und ihre Familien (Pull-Faktoren) und versuchen Armut, Bürgerkriegsunruhen oder politischer Verfolgung zu entfliehen (Push-Faktoren). Alleine auf den Kanarischen Inseln landeten im Jahr 2006 rund 30.000 Bootsflüchtlinge. In den Ländern des Schengener Abkommens gibt es gemeinsame Grenzsicherungen, und die EU ging an ihren Außengrenzen auf Druck der besonders betroffenen Mittelmeeranrainerstaaten Spanien, Italien und Frankreich zunehmend rigide gegen illegale Einwanderer vor; so wurde Anfang 2007 die Grenzsicherungsagentur Frontex mit Sitz in Warschau gegründet. Wie auch an der Grenze zwischen den USA und Mexiko werden die Grenzen besonders stark gesichert. Es kommt daher verstärkt zu Verletzungen und zu Toten.

Immigranten, die an europäischen Grenzen starben

Nach Pressemitteilungen starben zwischen 1988 und 2010 entlang der europäischen Grenzen 15.566 Immigranten, davon sind 6.513 Leichen immer noch im Mittelmeer verschollen.[2]

Im Mittelmeer sowie im Atlantischen Ozean auf dem Weg nach Spanien starben 10.989 Personen. 4.205 sind im Kanal von Sizilien ertrunken, zwischen Libyen, Tunesien, Malta und Italien, davon 3.076 verschollen; 140 weitere Tote zwischen Algerien und Sardinien, Italien. Weitere 4.534 Tote zwischen Marokko, Algerien, Mauretanien, Senegal und Spanien, beim Überqueren der Meeresenge von Gibraltar oder in der Nähe der Kanarischen Inseln, davon sind 2.322 verschollen. 1.369 Tote in der Ägäis zwischen der Türkei und Griechenland, davon sind 824 verschollen. 603 Tote in der Adria, zwischen Albanien, Montenegro und Italien, davon sind 220 verschollen. Im Indischen Ozean gab es 624 Tote zwischen Comore und der französischen Insel Mayotte. Aber das Meer wird nicht nur mit normalen Schiffen überquert, sondern ebenfalls versteckt in Transport-Kargos. Dabei sind 153 Männer erstickt oder ertrunken.

In Libyen kommen ebenfalls ernsthafte Misshandlungen von Migranten vor.[3] Es gibt keine offiziellen Zahlen, aber 2006 hat Human Rights Watch und Afvic Tripoli das Land wegen Verhaftungen, Schlägen und Folterungen in Migranten-Zentren angeklagt. Von diesen Zentren werden drei von Italien finanziert. Mindestens 560 Personen starben während gewaltsamer Massenausschreitungen gegen Durchwanderer im September 2000 in Zawiyah, im Nord-Westen von Libyen. – Inzwischen verhandelt die EU mit Libyen seit 2010 über ein Rahmenabkommen, das auch Fragen der Migrations- und Visumpolitik betrifft.[4]

In Lastwagen mitfahrend sind bereits 360 Personen tot aufgefunden worden. 244 Migranten sind beim Überqueren von Grenzflüssen ertrunken, die Mehrheit davon in der Oder und Neiße zwischen Polen und Deutschland, in der Evros zwischen der Türkei und Griechenland, in der Save zwischen Kroatien und Bosnien und in der Morava zwischen der Slowakei und Tschechien. 112 Personen sind unterwegs in den eisigen Grenzgebieten in den Bergen erfroren, dies vor allem in der Türkei und in Griechenland. An der griechischen Grenze mit der Türkei gibt es entlang des Evros Flusses immer noch Minenfelder. Hier sind beim Versuch, nach Griechenland zu gelangen, mindestens 92 Personen gestorben.

265 Migranten sind von Grenzpolizisten erschossen worden, davon 37 in Ceuta und Melilla, spanischen Enklaven in Marokko, und 28 im Van-Distrikt in der Osttürkei nahe der iranischen Grenze. Einige Menschen sind auch von der französischen, deutschen, spanischen und Schweizer Polizei erschossen worden. 41 Männer sind tot aufgefunden worden, versteckt in den Fahrgestellen von Flugzeugen. 29 Menschen sind in Calais gestorben, oder unter Zügen im Ärmelkanaltunnel beim Versuch, nach England zu reisen. Wiederum 12 sind unter anderen Zügen zu anderen Grenzen umgekommen und drei beim Versuch, den Ärmelkanal zu durchschwimmen.

Rechtssituation in der Bundesrepublik Deutschland

Für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestimmt Artikel 3 Nummer 2 der Rückführungsrichtlinie den illegalen Aufenthalt wie folgt: „Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnen die Ausdrücke ... 2. „illegaler Aufenthalt“: die Anwesenheit von Drittstaatsangehörigen, die nicht oder nicht mehr die Einreisevoraussetzungen nach Artikel 5 des Schengener Grenzkodex oder andere Voraussetzungen für die Einreise in einen Mitgliedstaat oder den dortigen Aufenthalt erfüllen, im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats...“

Es ist nach deutschem Recht nicht strafbar, mit einem Touristenvisum einzureisen, und zwar auch dann, wenn bei der Einreise die Absicht besteht, über den dort bewilligten Zeitraum hinaus zu bleiben beziehungsweise eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Durch die Einreise mit einem Touristenvisum liegt ein Aufenthaltstitel vor und strafrechtlich verfolgt werden könnte nur die Erwerbstätigkeit ohne Aufenthaltstitel. Bei einem Aufenthaltstitel handelt es sich um eine befristete oder unbefristete Erlaubnis, sich in Deutschland aufzuhalten oder ins Land einzureisen (§ 4).[5]

Eine andere Fallgruppe stellen diejenigen dar, die durch Geltendmachung ihres Flüchtlingsstatus einen über drei Monate hinausgehenden Aufenthaltstitel erwerben wollen (und ggf. können). Reist jemand aus dieser Personengruppe ohne ein ggf. erforderliches Visum ein, gilt zunächst, dass er hierfür laut dem in Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) festgelegten Grundsatz nicht bestraft werden darf, sofern er sich umgehend bei den Behörden meldet. Entsprechend muss er nach § 13 Abs. 3 AsylG an der Grenze oder andernfalls unverzüglich nach der unerlaubten Einreise um Asyl nachsuchen. Rechtswidrig verhält sich ein Drittstaatangehöriger ab dem Zeitpunkt, an dem sein Asylantrag abgelehnt wurde. Drittstaatangehörige aller Art, deren Aufenthaltsgenehmigung abläuft, bei denen keine Duldung (mehr) vorliegt oder bei denen bereits eine Ausreise angeordnet wurde, handeln ebenfalls rechtswidrig, wenn sie Deutschland nicht unverzüglich verlassen.

Ob sich aus einer Unerlaubten Migration ein illegaler Status ergibt, wird nach dem Aufenthaltsgesetz entschieden. Fällt der Fall unter den § 95 AufenthG, kann der Fall als Straftat gewertet werden, wenn er zur Anzeige gebracht wird. Zur Anwendung kommen können auch die Tatbestände Schwarzarbeit (§ 266a StGB) und Steuerhinterziehung (§ 134 BGB und § 70 Abs. 1 StGB), wenn ein Arbeitnehmer illegal beschäftigt wird.

Auch Hilfeleistende, wie Lehrer, Ärzte, Juristen oder Sozialarbeiter (zwar Schweigepflicht, aber kein Zeugnisverweigerungsrecht im Strafverfahren) machen sich im Prinzip strafbar, wenn sie illegal Eingewanderten durch Falschaussagen oder Verschweigen zu einem Aufenthaltstitel oder einer Duldung verhelfen (§ 95(2)2 AufenthG) oder den Wohnort eines Einreisenden mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus den Behörden verschweigen (Strafvereitelung § 258 StGB). Ähnlich wie bei anderen Massendelikten (z.B. Ladendiebstahl oder Fahrraddiebstahl) gehen in der Praxis aber Strafverfolgungsbehörden in der Praxis nur selten entsprechenden Hinweisen mit Nachdruck nach.

Weitere Schwierigkeiten bei der Versorgung von Migranten ohne Aufenthaltsstatus ergeben sich aus der unterlaufenen Schweigepflicht durch die Übermittlungspflicht für öffentliche Krankenhäuser an die Ausländerbehörden (§ 87 AufenthG) zum Zwecke der Abschiebung und die Grundsätze der Kostenregelung, da die Kosten einer medizinischen Behandlung nicht von den Sozialämtern übernommen werden, sodass der behandelnde Arzt bzw. das behandelnde Krankenhaus regelmäßig kein Entgelt für seine Leistung erhält. Die betroffenen Ärzte stehen zugleich im Konflikt mit dem Eid des Hippokrates (108. Deutscher Ärztetag vom 20. April 2005). Vereine wie der Medinetz Dresden e.V. umgehen die Situation, indem sie anonyme und kostenlose medizinische Hilfe für Flüchtlinge und Migranten ohne Aufenthaltsstatus ohne Einbeziehung von Behörden anbieten und so nicht an die Übermittlungspflicht gebunden sind.

Ähnlich ist es in Deutschland nicht einheitlich geregelt, wie Lehrer mit der Situation umzugehen haben (siehe auch den diesbezüglichen Abschnitt im Artikel Schulpflicht), und illegal eingewanderte Familien halten die Kinder, zu Recht oder zu Unrecht, oft schon aus reiner Vorsicht vom Besuch einer Schule fern.[6]

Größenordnung

Schätzung der sich illegal aufhaltenden Personen in der EU im Jahr 2008 (Quelle: HWWI)[7]
Staat minimale
Schätzung
maximale
Schätzung
EU 27
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Schweden
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Finnland
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Estland
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Lettland
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Litauen
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Polen
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Dänemark
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Deutschland
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Großbritannien
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Irland
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Niederlande
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Belgien
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Frankreich
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Luxemburg
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Portugal
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Spanien
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Österreich
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Italien
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Slowenien
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Ungarn
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Slowakei
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Tschechien
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Rumänien
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Bulgarien
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Griechenland
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Zypern
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Aufgrund der zunehmenden Abschottung der Außengrenzen sowie des zunehmenden Kontrolldrucks im Inland festigt sich der Eindruck, dass der Anteil der illegalen Einwanderer deutlich ansteigt. Laut Migrationsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus dem Jahr 2005 gehen Schätzungen von bis zu einer Million Illegalen aus. Dies entspricht bis zu zwei Prozent der in Deutschland Erwerbstätigen.[8] Vor dem 1. Mai 2004, dem EU-Beitritt von Ländern wie Polen, der Slowakei oder Ungarn, war die Zahl jedenfalls deutlich höher.[9] Seitdem ist die Zahl zurückgegangen, unter anderem durch den Legalisierungseffekt des Beitritts von Rumänien und Bulgarien zur Europäischen Union. Die Anzahl der ausländischen Zuwanderer, die sich zwar regulär im Land aufhalten, aber irregulär arbeiten, ist meist bedeutend höher als die Anzahl der Zuwanderer ohne regulären Aufenthaltsstatus. Indikatoren für Deutschland deuten darauf hin, dass viermal mehr Zuwanderer Arbeitsverbote als Aufenthaltsverbote missachten. Dazu zählen unter anderem EU-Bürger aus den neuen Mitgliedstaaten sowie Asylbewerber.[10]

Im Jahr 2005 lebten schätzungsweise zwischen 2,8 und sechs Millionen Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere in der Europäischen Union. Das entspricht 0,6 bis 1,3 Prozent der regulären Gesamtbevölkerung. Dieser EU-Schätzung liegen Länderwerte für die damals 25 Mitgliedstaaten zugrunde, die in einer Datenbank gesammelt wurden.[11] Die Analyse der Trends zeigt seitdem in den meisten europäischen Ländern eine eher sinkende Anzahl an Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus.

Probleme für die staatliche Kontrolle

Glätten des Bodens an der Grenze zwischen den Vereinigten Staaten und Mexiko zur Sichtbarmachung von Fußspuren der illegalen Immigranten

Illegale Migration wird trotz technisch verbesserter Kontrollmöglichkeiten für die Staaten immer schwerer kontrollierbar. Die meisten Staaten fördern und erlauben Staaten bestimmte grenzübergreifende Wanderungsbewegungen (z. B. von Geschäftsleuten, Besuchern und Touristen), was es auch anderen ermöglicht, diese erlaubten Wanderungsmöglichkeiten ‚zweckzuentfremden‘. Laut Bundesgrenzschutz-Jahresbericht 2002 kam es zu 436.580.484 Reisebewegungen über die deutschen Schengen-Außengrenzen.

Diese Aussage hat auch Gültigkeit nach dem EU-Beitritt der zehn mittel- und osteuropäischen Nachbarländer, da zum einen die Grenzkontrollen zwischen Deutschland und ihnen nicht restlos abgeschafft sind und zum anderen die Reisebewegungen über die Schengen-Außengrenzen nun die neuen Staaten vor vergleichbare Probleme stellen wie die ressourcenmäßig besser ausgestattete Bundesrepublik. Der unerlaubte Übertritt über die Grüne Grenze verliert zunehmend an Attraktivität wegen der immer höheren Kosten und des immer höheren Risikos, von der Grenzpolizei mithilfe von hochtechnisierten Geräten aufgespürt, anschließend verhaftet und zurückgeschoben zu werden. Vergleichbar ist die Situation an der Blauen Grenze, also dem Seeweg, wie die unvermindert hohe Zahl der Todesfälle im Mittelmeer belegt.

Illegale Migration und Kriminalität

Da die illegale Einreise und der illegale Aufenthalt in Deutschland als Straftatbestände gelten, gelten zwangsläufig diejenigen, die diese Taten begehen, im Rechtssinn als Kriminelle. Ein Zusammenhang von illegaler Migration und Kriminalität im eigentlichen Wortsinn ergibt sich daraus, dass Einwanderer mit dem kriminellen Schleusertum verwickelt sind. Mit der Schleusung sind oft weitere Straftaten verbunden, wie Dokumentenfälschung, Geldwäsche, Betrug, Menschenhandel und Zwangsprostitution.[12] Die kalabrische ’Ndrangheta organisiert Einreisen Krimineller, die für sie Handlangerdienste übernehmen müssen.[13] Ungeklärt ist bislang, ob das bundesdeutsche Recht mit der Praxis der sofortigen Abschiebung illegal Zugewanderter die Aufdeckung und Bekämpfung des Schleusertums behindert. So wird diskutiert, potentiellen Zeugen und Geständigen ein begrenztes Aufenthaltsrecht zuzugestehen, wenn sie zur Aufklärung von Verbrechen beitragen können.

Migration und Mediendiskurs „Straftaten“

In der öffentlichen Wahrnehmung wird ein direkter Zusammenhang zwischen Ausländern ohne Aufenthaltsrecht und kriminellen Aktivitäten im engeren Wortsinn empfunden. So wird häufig von „ausländischen Banden“ berichtet, wenn Einwanderer betroffen sind, während von „Einzeltätern“ berichtet wird, wenn es in dem Medienereignis um Einheimische geht.[14] Wissenschaftliche Untersuchungen ergaben jedoch, dass sich die Betroffenen eher durch einen unauffälligen Lebenswandel auszeichnen und sich in der Regel von kriminellen Aktivitäten im engeren Wortsinn fernhalten (Alt 2003, siehe Literaturverzeichnis). Die Gefahr, ins kriminelle Milieu abzugleiten, ist besonders dann gegeben, wenn ein Migrant ohne Aufenthaltsrecht den Arbeitsplatz verliert.

Strafverfolgung von Migration

Migranten als Straftäter

Grundsätzlich ist nach deutschem Recht der Aufenthalt eines illegalen Einwanderers ab dem Zeitpunkt, ab dem sein Asylantrag abgelehnt wurde, seine Aufenthaltsgenehmigung abläuft, keine Duldung vorliegt oder bereits eine Ausreise angeordnet wurde, rechtswidrig.[15][16] Zur Unterscheidung dieser Form von „Kriminalität“ von echter Kriminalität wird Letztere vom Bundesministerium des Innern als „Alltagskriminalität“ bzw. „Gewaltkriminalität“ bezeichnet.[17]

Im Zuge der Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015 wurden bis Oktober 2015 allein von der Bundespolizei 118.185 Anzeigen wegen illegalen Grenzübertritts erstattet. In mehr als 99 Prozent der Fälle wurden die entsprechenden Strafverfahren eingestellt.[18] Im Juni 2016 wurde festgestellt, dass gemäß dem Legalitätsprinzip die über 1 Million ohne Erlaubnis nach Deutschland Eingereisten alle hätten angezeigt werden müssen; tatsächlich sei es aber „nur“ zu knapp 700.000 Ermittlungsverfahren gekommen.[19] Am 11. November 2015 stellten einzelne Abgeordnete der Partei Die Linke sowie die Fraktion der Partei im Deutschen Bundestag als Ganze den Antrag, den Tatbestand der unerlaubten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zu entkriminalisieren.[20]

Schleusung von Migranten

Für einen Menschenschmuggel verwendeter Container

Um die Migrationsbarrieren der westlichen Wohlfahrtsstaaten zu durchbrechen, begeben sich die Einreisenden in die Hände von Schleusern (Schleppern). Diese organisieren gegen entsprechende Bezahlung die unrechtmäßige Einreise ins Zielland, wobei festzustellen ist, dass mit zunehmender Grenzsicherung der Bedarf an professioneller Hilfe bei der Grenzüberwindung steigt.

Einschleusungen wandelten sich laut Wagner im Laufe der Jahre zu einträglichen Geldquellen und die Gebühren erreichen je nach Zielland Höhen von bis zu 30.000 US-Dollar.[21] Wegen der hohen Gewinnspannen ist auch die organisierte Kriminalität zunehmend in diesem Bereich aktiv und verlagerte ihre Aktivitäten teilweise von Drogenhandel und Waffenschmuggel zu Schleusungen von Menschen. Die damit einhergehende Professionalisierung in Sachen Organisation und Vorgehensweise konterkariert die Bemühungen der die illegale Einwanderung bekämpfenden Staaten. Laut Hong führen die kriminellen Netzwerkstrukturen zu einer Eigendynamik des Schleusungsmechanismus. Der Migrationsforscher Jonas Widgren schätzte im Oktober 1994 den Jahresumsatz im Bereich der organisierten illegalen Fluchthilfe auf 7 Milliarden US-Dollar (Eleventh IOM Seminar on Migration)[22].

Siehe auch: Menschenschmuggel, Schlepperei, Einschleusung

Zwangsarbeit

Zwangsarbeit im Sinne des Völkerrechts ist laut Internationaler Arbeitsorganisation (IAO) „jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat“ (Artikel 2(1)). Zu unterscheiden ist zwischen staatlicher, kommerzieller und sexueller Ausbeutung der Opfer. Sklaverei wiederum ist eine Form der Zwangsarbeit, geht jedoch einher mit der absoluten Kontrolle einer Person über einen Menschen oder über eine Menschengruppe von Seiten einer anderen im Sinne eines Eigentumsrechtes. Traditionell wurzelt Zwangsarbeit in Diskriminierung, Kolonialisierung und Schuldknechtschaft. Moderne Zwangsarbeit zeichnet sich laut IAO aus durch „Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Entzug der Ausweise und Drohungen, alle Migranten, die sich über unzulängliche Lebens- und Arbeitsbedingungen beschweren, bei den Einwanderungsbehörden zu denunzieren.“ Weltweit lebten 2004 schätzungsweise 12,3 Millionen Opfer von Zwangsarbeit. Etwa 10 Millionen werden von Privatpersonen ausgebeutet (2,5 Millionen als Folge des Menschenhandels), der Rest wird von Militärs oder Staaten gewaltsam zur Arbeit gezwungen. 1,4 Millionen Menschen werden sexuell ausgebeutet. In Afrika, Asien, pazifischem Raum und Südamerika finden wir im Durchschnitt 3,25 Opfer auf tausend Einwohner und in den Industriestaaten im Schnitt 0,3 Personen je 1000 Bewohner. Jede fünfte Zwangsarbeit im Pazifik und in Asien ist staatlicher Natur.[23] Die Europäische Union hat sich seit 2000 dem Kampf gegen Ausbeutung und Menschenhandel verschrieben.

Sind Migranten finanziell nicht dazu in der Lage, die Schleusungsgebühr zu entrichten, verschulden sie sich bei den Schleusern und geraten damit unmittelbar in deren Abhängigkeit, welche an Leibeigenschaft grenzt. Da der aufgenommene Kredit abzuarbeiten ist, bleibt den Migranten der reguläre Arbeitsmarkt verschlossen. Das gewonnene Abhängigkeitsverhältnis und die Erpressbarkeit machen es den Schleusern leicht, die Eingeschleusten im Rahmen der Zwangsarbeit zu „illegalen Arbeiten oder kriminellen Aktivitäten“ zu zwingen. So sind Fälle bekannt, in denen Schleuserbanden ganze Netze von Scheinfirmen gegründet haben, um die Migranten an Subunternehmen im Bau-, Hotel- und Gaststättengewerbe weiterzuvermitteln.[24]

Menschenhandel

Die gewinnträchtigste Sparte bei der Verbindung zwischen Schleusung und organisiertem Verbrechen ist der Menschenhandel (§§ 180b, 181 StGB) von Frauen im Zuge der sexuellen Ausbeutung zum Zwecke der Prostitution. Das Einschmuggeln der Frauen erfolgt meistens gegen deren Willen. So schreibt Siegler „Ein Fünftel der 50.000 aus Osteuropa stammenden Prostituierten wird laut dem deutschen Bundeskriminalamt gegen ihren Willen zur Prostitution gezwungen“. Neben der drohenden Abschiebung wegen ihres illegalen Aufenthaltsstatus beim Gang zu den Behörden drohen Vergeltungsaktionen der Schleuser, denen sie zumeist in den Heimatländern schutzlos ausgeliefert sind.[25]

Nicht-kommerzielle Hilfe

Menschen, die gelegentlich, etwa im Rahmen eines Kirchenasyls, Menschen ohne Papiere helfen, haben de facto von der Staatsgewalt wenig zu fürchten. Von gewerbsmäßigen Schleppern abgesehen, wird die Hilfe für illegal aufhältige Migranten in der Regel strafrechtlich nicht verfolgt. Nothilfe und humanitäre Hilfe sind sogar rechtlich ausdrücklich geschützt. Gemäß § 96 Abs. 1 AufenthG wird bestraft, wer Hilfe zum illegalen Aufenthalt leistet und entweder einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt oder wer wiederholt oder zugunsten mehrerer Ausländer handelt, die gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen. Der § 96 AufenthG soll aber laut gängiger Rechtsprechung nicht die Hilfe von Ärzten, sonstigem medizinischen Personal, Mitarbeitern von Beratungsstellen, Lehrpersonal oder von Privatpersonen sanktionieren. Ziel des Gesetzgebers ist die Bekämpfung illegaler Einreise und des organisierten und gewerbsmäßigen Schlepperunwesens. Die sogenannten „Helferfälle“ haben eine geringe praktische Bedeutung in der Rechtsprechung und werden in der Regel nicht weiter verfolgt.[26]

Wirtschaftsfaktor

Unrechtmäßig eingewanderte Migranten sind innerhalb der EU laut Klaus Jürgen Bade ein beachtlicher Wirtschaftsfaktor. Der Migrationsexperte ist der Meinung, dass ohne illegale Beschäftigung europaweit ganze Wirtschaftsbranchen zusammenbrächen. Bade führt an, dass illegal Eingereiste ein Drittel der französischen Autobahnen gebaut haben und die Autoproduktion zu einem Drittel von irregulär Beschäftigten bestritten wird. Im Süden Italiens erwirtschaften sie 30 Prozent des Bruttosozialprodukts und erhalten damit ganze Wirtschaftsstrukturen am Leben. In Großbritannien würden sich laut Bade Modebranche und Bauindustrie auflösen. Auch der deutsche Regierungsumzug von Bonn nach Berlin hätte sich deutlich verzögert.

Auswirkung auf Arbeitsmarkt und Sozialsysteme

Unerlaubte Arbeit kann gesamtwirtschaftliche Folgen zeigen, vor allem in Hinblick auf Arbeitsmarkt und die sozialen Sicherungssysteme. Damit beeinflusst illegale Beschäftigung personell wie funktionell die Einkommensverteilung.

Die Industriegewerkschaft BAU veranstaltete schon am 10. März 1997 eine Mahnwoche in Berlin gegen „Massenarbeitslosigkeit, willkürliche Vernichtung von Stammarbeitsplätzen, Lohn- und Sozialdumping, Scheinselbstständigkeit und illegale Beschäftigung.“

Volkswirtschaftliche Konsequenzen

Eine steigende, ungemeldete Ausländerbeschäftigung bewirkt wegen der Niedriglöhne mehrere Folgen. Zum einen wächst die billiger zu produzierende Menge oder der Anteil einer vergünstigten Dienstleistung auf dem Markt. Zum anderen wächst die betroffene Branche wegen dieses Produktionsvorteils, was der Branche wiederum einen unlauteren Vorteil einräumt. Die einheimischen Arbeitnehmer treten in einen Konkurrenzkampf mit ihren gleichqualifizierten, wesentlich günstiger entlohnten, Mitbewerbern. Auf der anderen Seite profitieren wiederum Produzenten und Konsumenten von den günstigeren Stückkosten, so dass es zur Verdrängung regulärer Arbeitskräfte aus ihren Arbeitsverhältnissen kommt. Bislang ungeklärt ist der Einfluss illegal Aufhältlicher und Beschäftigter auf den Binnenmarkt, da diese schließlich während ihres beruflich bedingten Aufenthalts im Ausland ihren Eigenbedarf im Zielland decken.

Die ökonomischen Folgen durch illegale Einwanderung hängen insbesondere von der aktuellen Arbeitslosigkeit ab und davon, wie viele reguläre Arbeitnehmer aus ihren Beschäftigungsverhältnissen verdrängt werden. Die regulär Beschäftigten profitieren nur dann durch das Anwachsen illegaler Beschäftigung, wenn sie in anderen Branchen in höherqualifizierten Berufen unterkommen, damit ihren Wohlstand vermehren und billiger konsumieren. Bleibt dieser Ausweg verschlossen wegen hoher Arbeitslosigkeit oder mangelnder Qualifikation der Einheimischen, sinkt die reguläre Beschäftigung.

Griechenland bot in den 1990er Jahren zwar einen Arbeitsmarkt, doch eher auf der informellen Stufe. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion war es wegen seiner geopolitischen Lage ein beliebtes Transitland für osteuropäische Immigranten. Die finanziellen Vorteile der unerlaubten Beschäftigung dämpften die derzeitige Inflation so sehr ab, dass es die Auflagen der Währungsunion erfüllen konnte.[27]

Soziale Lage illegaler Einwanderer

Die Lebensumstände von illegal anwesenden Migranten spielen in der politischen Mainstream-Diskussion keine bedeutende Rolle. Vor allem die Kirchen und Wohlfahrtsverbände weisen allerdings seit Langem in regelmäßigen Abständen auf die desolate soziale Situation der nicht rechtmäßig in Deutschland lebenden Migranten hin.

Eingereiste ohne Aufenthaltsrecht führen ein Leben außerhalb der sozialen Absicherung. Folglich stünden sie den üblichen Risiken wie Unfall, Arbeitslosigkeit und Krankheit schutzlos gegenüber, wenn es nicht de facto Möglichkeiten gäbe, Notsituationen ohne Abschiebung zu bewältigen.[28][29] Insbesondere eingeschleuste Migranten laufen Gefahr, sich gegen ihren Willen in kriminellen Netzwerken zu verstricken, welche den Ausstieg erheblich erschweren. Auch leben sie in der Regel unter Wohnbedingungen, welche weit unter dem in Mitteleuropa üblichen Standard liegen. Bezüglich der Arbeitsbedingungen genießen sie keinen Arbeitsschutz und erhalten keinen leistungsgerechten Lohn. „Die Arbeits-, Lebens- und Abhängigkeitsverhältnisse vieler Migranten ohne Aufenthaltsrecht nehmen so Züge an, die durchaus mit dem Begriff der Modernen Sklaverei umschrieben werden können.“[30]

Von den beschriebenen Umständen sind nicht alle illegalen Migranten im selben Maße betroffen. Je ärmer die Verhältnisse im Ursprungsland, desto höher ist die Bereitschaft, diese Zustände in Kauf zu nehmen, soweit sie eine feste Rückkehroption und gesicherte Beschäftigung in Aussicht haben. So verdiente in den 1990er Jahren ein polnischer, illegal beschäftigter Eingereister trotz des damit verbundenen Lohndumpings in einer Woche genug, um in der Heimat einen Monat lang eine fünfköpfige Familie zu versorgen.

Neben der zum Teil inhumanen Lebenssituation am Rande der Gesellschaft stellt sich für die Friedrich-Ebert-Stiftung zusätzlich im Mai 2000 die Frage, ob illegale Migration nicht dazu beitragen könne, die in Deutschland für die Einheimischen gültigen Mindestlebensstandards neu zu überdenken und die Zumutbarkeitskriterien zu verschärfen.

Insbesondere unrechtmäßig Eingewanderte geben eine Zielscheibe für fremdenfeindliche Aktivitäten ab. So stellten sie während der Krise der Baubranche in den 1990er Jahren einen geeigneten Sündenbock dar für Aggressionen als Ausdruck von Verdrängungsängsten, Sozialneid und Furcht vor einem sinkenden Lebensstandard von Seiten der Einheimischen. Die Öffentlichkeit kriminalisierte eher die Gruppe der unrechtmäßig Beschäftigten als die Institutionen der illegalen Beschäftigung, ohne deren Vermittlung und Gewinn illegale Beschäftigung unmöglich wäre.

Politische Handlungsperspektiven

Grundsätzliches

In Deutschland gibt es in der gesellschaftspolitischen Debatte seit Jahren mehrere Positionen:

  • Auf der einen Seite stehen jene, die eine Verbindung zwischen aufenthaltsrechtlicher Illegalität und schwerer Kriminalität ziehen und sich auf repressive Ansätze wie beispielsweise Aufrüstung der Bundespolizei, Abschiebungen oder die Bekämpfung von Schwarzarbeit durch Arbeitsamt und Zoll konzentrieren.
  • Deren pragmatisch argumentierenden Gegner, die ebenfalls in Kategorien der Legalität denken, vertreten die Ansicht, mit diesen Mitteln könne man den komplexen Abläufen zwischen den Nationalstaaten und innerhalb der eigenen Gesellschaft nicht beikommen. Vor allem linksorientierte Gruppen vertreten die Forderung nach Legalisierungskampagnen, ähnlich denen in Spanien, Italien oder den USA. Dabei handelt es sich etwa um Stichtagsregelungen, die an die Länge des Aufenthalts oder vorhandenen Beschäftigungsverhältnissen gebunden sind.
  • Aber auch hiergegen gibt es gewichtige Einwände: Die Erfahrungen jener Länder, die dieses Instrument zur Aufenthaltsregularisierung durchführten, belegt, dass relativ schnell neue illegale Migranten nachzogen, so dass früher oder später eine neue Legalisierung erforderlich wurde. Der wichtige Kritikpunkt, dass Legalisierungen einen Pull-Faktor (siehe Migrationsforschung) bedeuten, ist also nicht von der Hand zu weisen. Entsprechend wenig tut sich im Bereich Politik und Recht, wie die Abwesenheit des Themas im Zuwanderungsgesetz belegt.
  • Auf der anderen Seite steht das Argument, dass die Anwesenheit von mehreren Hunderttausend Menschen ohne Zugang zu grundlegenden Rechten mit dem Ideal eines Rechtsstaates nur schwer zu vermitteln ist. Zu beachten ist außerdem, dass bestimmte Teile der Wirtschaft, insbesondere in der Landwirtschaft, der Lebensmittelverarbeitung und der Baubranche, auf billige Arbeitskräfte angewiesen sind. Solange dieser Bedarf besteht und nicht durch legale Möglichkeiten der (temporären) Einwanderung gedeckt wird, wird es illegale Migration geben, so dass der Einfluss von Legalisierungsprogrammen hierauf nicht allzu hoch sein dürfte.
Inschrift: „Menschen befugt sind zu leben wo immer sie wollen“ auf der Willkommenssäule bei einem Flüchtlingswohnheim in Bremen-Osterholz
  • Eine radikale Position vertreten Gruppen, die die Ansicht vertreten, jeder Mensch habe überall auf der Welt das Menschenrecht, sich aufzuhalten, wo er wolle. Diese Ansicht vertritt z.B. der linke Flügel der Bewegung „kein mensch ist illegal“, aber auch die Grüne Jugend Berlin („Wir als GRÜNE JUGEND Berlin verurteilen den ethnozentristischen und rassistischen Gedanken, dass nur bestimmte Menschen in Deutschland leben dürfen. Alle Menschen sollen sich ihren Wohnort selbstbestimmt aussuchen dürfen.“).[31]
  • Unter Berufung auf europarechtliche Vorgaben wird die Forderung erhoben, zwar nicht den Unrechtscharakter eines unerlaubten Aufenthalts in Frage zu stellen, den Sachverhalt aber nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Denn keineswegs sei „illegaler Aufenthalt mit Betrug und Diebstahl, Körperverletzung und Mord vergleichbar“.[32]

Aktueller Stand der gesellschaftspolitischen Debatte

Eine Initiative, die Blockade zwischen den ordnungspolitisch argumentierenden „Repressionsbefürwortern“ und den menschenrechtlich argumentierenden „Legalisierern“ in Deutschland[33] zu überwinden, sollte das vom „Katholischen Forum Leben in der Illegalität“ initiierte und auf der dortigen Homepage eingestellte „Manifest illegale Zuwanderung – für eine differenzierte und lösungsorientierte Diskussion“[34] sein. Es wurde bis zum Stichtag 1. August 2005 von 400 Politikern, Bürgermeistern, Richtern, Vorsitzenden von Gewerkschaften und Berufsverbänden, Medienvertretern, Prominenten und Wissenschaftlern unterzeichnet. Darin wird gefordert, als Einstieg sich zunächst einmal um die faktische Gewährleistung von sozialen Rechten zu kümmern, die auch Illegalen nach deutschem Recht zustehen, und, damit zusammenhängend, klarzustellen, dass humanitär motivierte Hilfe nicht den Tatbestand der Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt darstellt. Dieser Einstieg empfiehlt sich zudem, weil rechtlich kein Widerspruch besteht zwischen der Gewährleistung sozialer Mindeststandards einerseits und dem Recht des Staates auf Regelung von Zuwanderung und Aufenthalt andererseits. Es klärt aber die Möglichkeiten und Verpflichtungen von Berufsgruppen wie Ärzten, Lehrern und Sozialarbeitern einerseits, und den Organen des Staates, die zur Regelung von Zuwanderung und Aufenthalt zuständig sind (Bundespolizei, Polizei, Ordnungs- und Arbeitsämter) andererseits.

Unterstützernetzwerke in Deutschland

Demonstration gegen die deutsche Abschiebepraxis
Flüchtlinge und Unterstützer demonstrieren anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm gegen ihre Kriminalisierung und die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit durch Grenzen, diskriminierende Gesetze, Residenzpflicht und Abschiebungen

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Nationalsozialismus und des deutschen Kolonialismus erfahren auch in Deutschland Migranten Unterstützung in ihrem Kampf für die Anerkennung von Asyl, von Rechten generell und einen gesicherten Aufenthalt. In dieser Tradition der Solidarität spielt beispielsweise die Philosophin Hannah Arendt eine wichtige Rolle, die in ihren Werken Wir Flüchtlinge und Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft besonders für Flüchtlinge und Staatenlose das Recht einforderte, Rechte zu haben.

Besonders gesellschaftskritische Gruppen zeigen Zivilcourage gegen die vielfältigen Formen der Diskriminierung und des Rassismus, denen die Einwanderer und Einwanderinnen nach Ansicht der Protestierenden ausgesetzt sind, und streiten zusammen mit den Betroffenen unter dem Motto kein mensch ist illegal dafür, dass die Einwanderer dauerhaft in Deutschland ein menschenwürdiges Leben führen können (und dürfen). Eine zentrale Aufgabe ist die praktische Unterstützung der in Not geratenen Migranten. Dazu zählt nicht selten die Notwendigkeit, Migranten vor Gewalt, notfalls auch vor der Ausübung des Gewaltmonopols des Staates zu schützen. Auch geht es um die Verbesserung der Lebensverhältnisse, die unter den Bedingungen der Illegalität sehr krisenhaft und existentiell gefährlich sind. Zu den wichtigen Bedingungen, in dieser Gesellschaft zu überleben, gehört die Unterstützung bei dem Erlernen der deutschen Sprache. Die Verbesserung des Angebotes von Deutschkursen und der Rechtshilfe wird unterstützt und gefordert. Eine wichtige Rolle kommt hier den kirchlichen Beratungsstellen, Krankenhäusern und Schulen zu. In mehreren deutschen Städten gibt es inzwischen medizinische Anlaufstellen (z. B. Büros für medizinische Flüchtlingshilfe) für Menschen ohne Krankenversicherung, die insbesondere illegale Migranten bei Krankheit, Unfällen, Schwangerschaft etc. unterstützen, indem sie kostenlose oder günstige Behandlung vermitteln.

Eine uneinheitliche Haltung nehmen Gewerkschaften in Deutschland ein. Die Dienstleistungs-Gewerkschaft ver.di beschloss im Juni 2014, dass Ausländer ohne Arbeitserlaubnis bei ihr nicht Mitglied werden dürfen, aber schon eingetretenen wurden nicht gekündigt.[35][36] Es gibt aber auch gewerkschaftliche Anlaufstellen für Papierlose.[37]

Legalisierung

Im Gegensatz zu den USA und einigen europäischen Staaten wie Spanien und Italien kam es in Deutschland zu keinen politisch motivierten Legalisierungen unerlaubt Eingereister.[38] Denn „Legalisierungen sollen einen unerlaubten Zustand, bei dem die Einhaltung des Rechts aber nicht durchgesetzt werden konnte, beenden. Die Schwierigkeit aus deutscher Sicht besteht darin, dass das Scheitern der Rechtsdurchsetzung und damit die eingeschränkte Souveränität des Staates offenkundig wird. Zudem befürchtet man, hiermit Erwartungen zukünftiger Migranten zu wecken. ‚Der Rechtsbruch der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthalts dürfe nicht belohnt werden‘, heißt es aus der Politik.“[39] Die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten in die EU legalisierte deren Bürger indirekt. Die Thematisierung der illegalen Zuwanderung erfolgt nicht zuletzt unter den Aspekten der inneren Sicherheit und den Folgen von Schwarzarbeit.

Sprachkritik

Gegen die Bezeichnung von Menschen als „Illegalen“ wendet sich nicht nur das Netzwerk Kein mensch ist illegal. Bereits 1988 soll der bekannte „Nazijäger“ Elie Wiesel den Slogan erstmals auf Englisch („No Human Being Is Illegal“) auf einem Flyer der „National Campaign for the Civil and Human Rights of Salvadorans“ benutzt haben.[40] Zur Sprachverwendung stellt die Bundeszentrale für politische Bildung fest: „Nicht korrekt, weder politisch noch juristisch, wäre es, von ‚illegalen Migranten‘ oder ‚illegalen Einwanderern‘ zu sprechen, weil nicht die Menschen an sich illegal sind, sondern der von ihnen vollzogene Akt der Grenzüberschreitung. In der kritischen Migrationsforschung versucht man, die Klassifizierung legal/illegal zu umgehen, indem man auf die Beschreibung ‚irregulär‘ oder ‚undokumentiert‘[41] zurückgreift. Gerade letztere hat sich im Französischen unter dem Begriff der ‚sans papiers‘ etabliert.“[42]

Auch die „Stiftung Wissenschaft und Politik“ empfiehlt, das Wortfeld „illegal“ völlig zu meiden und stets durch das Wortfeld „irregulär“ zu ersetzen bzw. Anspielungen auf Regelverstöße zu unterlassen. Der Autor der SWP-Studie stellt fest: „Die meisten internationalen Organisationen verwenden den Begriff »irreguläre Migration«, da er als weniger diskriminierend und als hinreichend neutral und umfassend angesehen wird.“[43] Illegalität werde in der Regel mit Kriminalität assoziiert. Vor allem aus der Sicht von Menschenrechts- und Flüchtlingshilfeorganisationen enthalte diese Bezeichnung eine unzulässige Stigmatisierung. Sie argumentieren, dass die Migranten in der Regel keine Kriminellen im engeren Sinn seien, sondern lediglich Rechtsverstöße gegen das Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsrecht des betreffenden Staates begingen.

Illegale Einwanderung als literarisches Thema

Björn Bicker[44] widmete den Ausländern ohne Papiere, von denen 2008 in München zwischen 30.000 und 50.000 gelebt haben sollen[45] seine Aufmerksamkeit als Dramaturg an den Münchner Kammerspielen mit seinem 2008 uraufgeführten Stück „Illegal“.[46] Das Stück erschien nach der Hörspielfassung 2009 auch als gleichnamiges Buch mit dem Untertitel „Wir sind viele. Wir sind da.“[47] Hanna Leitger schreibt in ihrer Rezension in Die Zeit, dass sie das Buch schätze, weil es das Bewusstsein dafür schärfe, welch unterschätzte Kraft die Staatenlosen in der Globalisierung haben, und zitiert folgende Passage:

„Wir glauben nicht an eure alten Gesetze. Wir sind neue Menschen. Wir glauben nicht an eure Grenzen. Die gelten nicht für uns. Euer Stacheldraht, eure Infrarotkameras, eure Stromstöße sind altmodisch. Wir kennen keinen Schmerz. Wir gründen keine Staaten. Staaten interessieren uns nicht. Wenn wir erwischt werden, wenn wir gehen müssen, kommen wir wieder.“[48]

Hierbei handelt es sich nicht um die Wiedergabe einer tatsächlich gemachten Äußerung eines konkreten „Menschen ohne Papiere“ oder einer realen Gruppe, sondern „um Stilisierung und Verdichtung, die ein Anliegen mit einer ästhetischen Wirkung verbinden und aus Einzelfällen Allgemeingültiges entstehen lassen können“[49], also um (auf theatralische Weise dramatisierende) Worte Bickers.

Siehe auch

Literatur

  • Constanze Bandowski, Karin Desmarowitz: Putzen in Deutschland. Über illegal in der Bundesrepublik lebende Lateinamerikaner. In: Blickpunkt Lateinamerika (Magazin des katholischen Hilfswerks Adveniat in Essen), 1/2009, S. 14–15.
  • Jörg Alt: Globalisierung – illegale Migration – Armutsbekämpfung: Analyse eines komplexen Phänomens. Loeper Literaturverlag, Karlsruhe 2009, ISBN 978-3-86059-524-4.
  • Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt – Problemkomplex illegale Migration. Neue Erkenntnisse zur Lebenssituation ‚illegaler‘ Migranten in München und anderen Städten Deutschlands. Loeper Literaturverlag, Karlsruhe 2003, ISBN 3-86059-499-0.
  • Jörg Alt, Michael Bommes (Hrsg.): Illegalität: Grenzen und Möglichkeiten der Migrationspolitik. Verlag für Sozialwissenschaft, Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-14834-6.
  • Hannah Arendt: Wir Flüchtlinge
  • Hannah Arendt: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft
  • Andreas Beisbart: Ohne Papiere in Deutschland. Magazin Verlag, Kiel 2003. ISBN 3-925900-99-3.
  • Madjiguène Cissé: Papiere für alle. Die Bewegung der Sans Papiers in Frankreich. Assoziation A, Berlin 2002, ISBN 3-935936-14-1.
  • Nicholas P. De Genova: Migrant „Illegality“ and Deportability in Everyday Life. In: Annual Review of Anthropology 2002, S. 419–447.
  • Andreas Fisch: Irreguläre Migranten zwischen Grenzsicherung und Legalisierung. Ethische Ansprüche an das Zugangsregime der Europäischen Union. In: Ethica 2/2009, S. 151–183.
  • Andreas Fisch: Rechte von Menschen ohne Papiere und die Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung. In: Heinrich Böll Stiftung (Hrsg.): Dossier: Flüchtlingsschutz und Menschenrechte. 2008 (online).
  • Andreas Fisch: Menschen in aufenthaltsrechtlicher Illegalität. Lösungsvorschläge und Folgenabwägungen aus sozialethischer Perspektive. Mit einem Vorwort von Georg Kardinal Sterzinsky. Lit, Berlin 2007, ISBN 978-3-8258-0122-9 (Zugleich Dissertation an der Universität Münster 2006).
  • Andreas Fisch: Die Würde der Statuslosen. Warum die Kirchen sich für illegal in Deutschland lebende Personen einsetzen. In: Rheinischer Merkur, 5. Februar 2009, S. 25 (online).
  • Gerda Heck: ›Illegale Einwanderung‹. Eine umkämpfte Konstruktion in Deutschland und den USA. Münster 2008, ISBN 978-3-89771-746-6 (Edition DISS, Bd. 17).[50]
  • Bill Jordan, Franck Duvell: Irregular Migration. The Dilemmas of Transnational Mobility. Surrey 2003.
  • Serhat Karakayali: Gespenster der Migration. Zur Genealogie illegaler Einwanderung in der Bundesrepublik Deutschland. Transcript, Bielefeld 2008, ISBN 3-89942-895-1.
  • Dominik Kohlhagen: „Illegale“ Migration und Rechtskultur. Beobachtungen aus einer Feldforschung unter Afrikanern in Deutschland. In: Zeitschrift für Rechtssoziologie 27, 2006, Nr. 2, S. 239.
  • David Kyle, Rey Koslowski: Global Human Smuggling. Baltimore 2001.
  • Mae M. Ngai: Impossible Subjects. Illegal Aliens and the Making of Modern America. Princeton/Oxford 2004.
  • Marlou Schrover, Joanne van der Leun, Leo Lucassen, Chris Quispel (Hrsg.): Illegal Migration and Gender in a Global and Historical Perspective. Amsterdam 2008.
  • Helen Schwenken, Heinrich Böll Stiftung (Hrsg.): Leben in der Illegalität. Ein Dossier. Berlin 2008, ISBN 978-3-927760-80-6 (Reihe Demokratie, Bd. 5; online (Memento vom 21. Oktober 2013 im Internet Archive); PDF; 953 kB).
  • Thomas Straubhaar: Illegale Migration. Eine ökonomische Perspektive. Osnabrück 2007 (Politische Essays zu Migration und Integration; online; PDF; 258 kB).
  • Mareike Tolsdorf: Verborgen. Gesundheitssituation und -versorgung versteckt lebender MigrantInnen in Deutschland und in der Schweiz. Hans Huber Verlag, Bern 2008, ISBN 978-3-456-84554-8.
  • Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt. Problemkomplex illegale Migration. Neue Erkenntnisse zur Lebenssituation „illegaler“ Migranten aus München und anderen Orten Deutschlands. In: Asyl Praxis Bibliothek. Von Loeper, Karlsruhe 2003, ISBN 3-86059-499-0 (Google Books).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Mustapha Sayed: Die Gesundheitsversorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus – papierlos, schutzlos, rechtlos?. Dissertation Universität Bremen 2015, S. 31f.
  2. Alle Angaben, auch die folgenden, sind entnommen Fortress Europe, aufgerufen am 30. September 2010.
  3. Menschenrechte in Libyen
  4. Anfrage im Bundestag (PDF; 90 kB) – Dazu: Die Verschiebung des „Migrationsproblems“ von Europa nach Nordafrika?
  5. Internationale Gesellschaft für Menschenrecht (IGfM): Illegal in Deutschland - Hilfestellungen und Antworten
  6. Diakonie Hamburg: Helfen erlaubt! Rechtliche Hinweise zum Umgang mit Papierlosen. Januar 2009
  7. Clandestino Research Project: Size and development of irregular migration to the EU (PDF; 180 kB)
  8. In Deutschland leben eine Million Illegale, Die Welt, 20. April 2006
  9. Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt – Problemkomplex illegale Migration, Anlage 4
  10. PDF-File Country Report Germany
  11. PDF-File Database on irregular migration
  12. Illegale Schleusung, illegale Migration – wachsender Druck auf Europa
  13. Ein Schleuser der 'Ndrangheta packt aus
  14. Margret Jäger / Gabriele Cleve / Ina Ruth / Siegfried Jäger: Von deutschen Einzeltätern und ausländischen Banden. Medien und Straftaten. [1], online (Memento vom 10. November 1999 im Internet Archive)
  15. Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGfM): Strafbarkeit des illegalen Aufenthalts und der Beihilfe
  16. Holger Winkelmann: § 95 Abs. 1 (Kommentierung)
  17. Bundesministerium des Innern: cae/servlet/contentblob/151394/publicationFile/13641/Pruefbericht_Illegalitaet.pdf Illegal aufhältige Migranten in Deutschland – Datenlage, Rechtslage, Handlungsoptionen. 2007, S. 21
  18. Michael Stürzenhofecker: Flüchtlinge: Anzeige schreiben, Anzeige zerreißen. Die Zeit. 27. Oktober 2015
  19. Carsten Hoefer: Illegale Einreise ohne Folgen – Strafverfolger arbeiten für den Papierkorb. n-tv.de. 12. Juni 2016
  20. Ulla Jelpke u.a.: Unerlaubte Einreise von Flüchtlingen entkriminalisieren. Deutscher Bundestag. Drucksache 18/8852
  21. http://www.merkur.de/bayern/schleuser-pferchen-fluechtlings-kinder-kofferraeume-3093665.html
  22. http://www.prb.org/Source/57.1IntlMigration_Eng.pdf
  23. Bericht der IAO 2005 (PDF; 798 kB)
  24. FR, 12. August 1996.
  25. SZ, 26. April 1997
  26. Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGfM): Abschnitt „Strafbarkeit des illegalen Aufenthalts und der Beihilfe. Ist es strafbar, einem illegalen Migranten zu helfen?“
  27. Länderprofil Griechenland, Bundeszentrale für politische Bildung, 2003
  28. Mustapha Sayed: Die Gesundheitsversorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus – papierlos, schutzlos, rechtlos?. Dissertation. Universität Bremen 2015
  29. Niedersächsischer Landtag: Antwort der Landesregierung vom 12. Juni 2015 auf den Beschluss des Landtages vom 18. Dezember 2014. Drucksachen 17/2621 und 17/3664
  30. Friedrich-Ebert-Stiftung, Mai 2000
  31. Grüne Jugend Berlin: Keine Grenzen, keine Staaten – faire und gerechte Asylpolitik für Berlin. Beschluss der Landesmitgliederversammlung. 23. bis 25. November 2012
  32. Dita Vogel: In der Diskussion: Darf illegaler Aufenthalt strafbar sein?. Bundeszentrale für politische Bildung, 30. April 2013
  33. Bundesministerrium des Innern: Illegal aufhältige Migranten in Deutschland – Datenlage, Rechtslage, Handlungsoptionen. Abschnitt Öffentliche Diskussion des Themas „Illegalität“. 2007, S. 9f.
  34. „Manifest illegale Zuwanderung – für eine differenzierte und lösungsorientierte Diskussion“
  35. Peter Nowak: Papierlos, rechtlos Der Freitag. 25. Juni 2014
  36. Peter Nowak: Deutsche Willkommenskultur, doch mehr als ein Spätsommermärchen 2015?. Heise Online. 22. November 2015
  37. Dita Vogel / Manuel Aßner / Emilija Mitrović / Anna Kühne: Leben ohne Papiere. Eine empirische Studie zur Lebenssituation von Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere in Hamburg. Universität Hamburg. Oktober 2009. S. 178–185
  38. Manuela Bojadzijev / Serhat Karakayali / Vassilis Tsianos: Papers and roses. Die Autonomie der Migration und der Kampf um Rechte. Kanak Attak o.J.
  39. Ute Koch (Katholisches Forum „Leben in der Illegalität“, Berlin): Deutschland: Lage der Menschen ohne Aufenthaltsstatus. Vortrag in der Reihe Legalisierung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus: Königsweg, Irrweg oder pragmatische Lösung? Ein europäisches Expertengespräch. 13. – 15. Februar 2006. 15. Februar 2006, S. 25 (erreichbar über [2])
  40. Wolfgang Huber: Kein Mensch ist illegal – Der Auftrag der Kirchen gegenüber Menschen ohne Aufenthaltsstatus. Vortrag. Berlin. 9. Juli 2001. Fußnote (1)
  41. Platform for International Cooperation on Undocumented Immigrants (PICUM): Warum “Undokumentiert” und niemals “Illegal”
  42. Mechthild Baumann: Zuwanderung, Flucht und Asyl: Aktuelle Themen. Bundeszentrale für politische Bildung. 26. Februar 2014
  43. Steffen Angenendt: Irreguläre Migration als internationales Problem. Risiken und Optionen. Stiftung Wissenschaft und Politik / Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit. Dezember 2007, S. 10
  44. Biographisches zu B. Bicker
  45. Zahl der illegalen Einwanderer
  46. „Illegal“ an den Münchener Kammerspielen.
  47. Björn Bicker: Illegal. Wir sind viele. Wir sind da. Kunstmann: München 2009; ISBN 3-88897-554-9.
  48. Hanna Leitger: Sie kennen keinen Schmerz. Björn Bicker gibt den illegalen Flüchtlingen in Deutschland eine lakonische literarische Stimme, in: Die Zeit vom 14. Mai 2009, S. 53.
  49. Ulrich Rüdenauer: Björn Bicker: Illegal. Wir sind viele. Wir sind da. In: Cicero. 16. Juni 2009
  50. Vgl. Interview. In: heise.de, 10. November 2008.