Liste der Wappen im Landkreis Ludwigslust-Parchim

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Die Liste erfasst alphabetisch geordnet die Wappen der Städte und Gemeinden des Landkreises Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland) sowie der ehemals auf dem Kreisgebiet befindlichen, aufgelösten Landkreise.

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Lage Wappen Kommentare
Ludwigslust-Parchim
Am 8. Mai 2014 hat der Kreistag Ludwigslust-Parchim die Annahme eines Wappens beschlossen, das von Heinz Kippnick entworfen wurde und mit Änderung der Hauptsatzung vom 27. Januar 2015 das offizielle Kreiswappen wurde. Blasonierung: „Gespalten und halb geteilt, vorn in Blau ein schreitender, golden (gelb) bewehrter silberner (weißer) Graureiher, hinten oben in Gold (Gelb) ein hersehender, golden (gelb) gekrönter schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, unten in Rot zwei zusammengewachsene goldene (gelbe) Eichenblätter mit goldener (gelber) Eichel.“[1]

Ehemalige Landkreise

Lage Wappen Kommentare
Ludwigslust
Genehmigt am 7. Juni 1995:

„Geteilt durch einen Wellenschnitt von Rot und Silber; oben ein schreitendes goldenes Pferd; unten drei fächerförmig zusammengewachsene grüne Eichenblätter.“ [2]

Parchim
Genehmigt am 20. Februar 1997:

„In Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern, geschlossenem Maul und einer goldenen Krone, von der drei kleeblattförmige Zinken sichtbar sind, ein rechtes blaues Schrägeck und ein linkes unteres blaues Schrägeck.“ [3]

Städte und Gemeinden

Folgende Gemeinden führen kein Wappen:

Ehemals selbstständige Städte und Gemeinden

Historische Wappen

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. § 1 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (PDF; 191 kB).
  2. § 1 Absatz 3 der Hauptsatzung des Landkreis Ludwigslust (PDF; 81 kB)
  3. § 1 Absatz 3 der Hauptsatzung des Landkreis Parchin (PDF; 41 kB)
  4. Alt Zachun: „Geteilt von Rot über Gold; oben ein aufrecht schreitender, zwiegeschweifter, golden bekrönter und schwarz bewehrter goldener Löwe mit ausgeschlagener roten Zunge, rechts oben begleitet von einer silbernen Lilie; unten auf grünem Dreiberg einen Baumstumpf mit drei Trieben, von denen die beiden äußeren mit den Spitzen nach innen gebogen sind und sich im unteren Drittel des mittleren kreuzen.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 37 kB).
  5. Bandenitz: „Gespalten und halbgeteilt; vorn in Gold ein widersehender schwarzer Lindwurm; hinten oben in Silber ein roter Vogel; hinten unten in Rot ein aufgerichteter, linksgewendeter goldener Adlerfang.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 1,8 MB).
  6. Banzkow: „In Grün über goldenem Wellenschildfuß eine goldene Holländerwindmühle, begleitet beidseitig von einem goldenen Lindenblatt.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 347 kB).
  7. Barnin: „In Gold über blauem Wellenschildfuß, darin ein silberner Fisch, ein schwarzer schreitender Hirsch.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 3 (PDF; 46 kB).
  8. Belsch: „In Silber über goldenem nach oben gebogenem Schildfuß die wachsende rote Giebelfront eines niedersächsischen Bauernhauses mitschwarzem Fachwerk und schwarzen Giebelbrettern mit abgewendeten Pferdeköpfen.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 41 kB).
  9. Bobzin: „In Gold ein blauer Stab; vorn ein rückschauender, rot bewehrter und rot gezungter schwarzer Lindwurm; hinten zwischen zwei grünen Kleeblättern eine grüne Weizenähre.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 31 kB).
  10. Boizenburg: „In Blau eine goldene Burg mit gezinnter Mauer und geöffneten Torflügeln; darüber ein Turm mit drei Fenstern und Kuppeldach, flankiert von Seitenflügeln mit je vier Fenstern und gegipfeltem Dach, beide Dächer mit einem Knopf besteckt.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 95 kB).
  11. Brenz: „Gespalten; vorn in Gold ein schwebender, spitzbedachter roter Burgturm slawischer Bauart mit offenem Tor; hinten in Blau zwei schräg gekreuzte goldene Getreideähren.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 435 kB).
  12. Bresegard bei Picher: „In Silber auf rotem Hügel eine grüne Birke mit neun silbernen Früchten.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 39 kB).
  13. Brüel: „Gespalten von Gold und Rot; vorn am Spalt ein halber hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern; hinten am Spalt ein halber, sechsstrahliger goldener Stern, darunter ein aus dem Spalt nach links wachsendes, gestieltes goldenes Dreiblatt.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 3 (PDF; 94 kB).
  14. Cambs: „Gespalten von Grün und Gold; vorn am Spalt eine halbe, bewurzelte, blattlose goldene Eiche mit goldenen Früchten an den Zweigenden; hinten fünf blaue Fische pfahlweise übereinander.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 267 kB).
  15. Crivitz: „In Silber ein roter Kleeblattbogen, darauf drei rote Kuppeltürme mit je drei Fenstern nebeneinander, der mittlere stärker und mit einem Tatzenkreuz, die äußeren mit einem Knauf; darunter ein von Rot und Gold geteilter Dreieckschild, beseitet von je einer roten Rose.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 3.
  16. Dabel: „In Gold eine rote Holländerwindmühle über einer erniedrigten blauen Wellenleiste, begleitet beiderseits und oben von je einem aufrechten Eichenblatt mit schwarzem Stiel, daran zwei blaue Früchte.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 383 kB).
  17. Demen: „In Gold mit einem von Gold und Blau im Doppelwolkenschnitt geteilten Bord zwei schräggekreuzte, an den oberen Enden rot-golden brennende rote Baumstämme, bewinkelt von vier roten Kleeblättern.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 3 (PDF; 61 kB).
  18. Dobbertin: „Durch Wellenschnitt gespalten; vorn in Blau eine linksgewendete hersehende goldene Eule, auf einer Pflugschar sitzend; hinten in Gold ein aus dem unteren Schildrand hervorkommender, doppelhelmiger roter Kirchturm mit spitzbogigem offenem Tor und je zwei spitzbogigen betagleuchteten Fenstern und Schallöffnungen sowie einem schwarzen Kreuz auf jeder Helmspitze.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 36 kB).
  19. Dömitz: „In Silber ein sechsfach gezinntes rotes Stadttor mit geschlossenen nägelbeschlagenen silbernen Torflügeln, überragt von einem Turm mit einer fünffach gezinnten und beiderseits abgestrebten Platte.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 30 kB).
  20. Gallin: „In Grün eine silberne Spitze, belegt mit einer roten Kapelle mit zwei betagleuchteten quadratischen Fenstern, einem spitzbedachten Holzturm und einer offenen Tür; vorn eine schräg liegende silberne Pfeilspitze; hinten eine silberne Windrose, oben besteckt mit einer halben goldenen Lilie.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 3 (PDF; 42 kB).
  21. Gammelin: „Gespalten von Gold und Rot; vorn zwei grüne Hopfendolden übereinander; hinten ein silbernes Kleeblatthochkreuz.“ Hauptsatzung, § 2 Abs.  (PDF; 41 kB).
  22. Goldberg: „In Gold über einem grünen Dreiberg, dessen Seitenhügel mit je einem Kleeblatt besteckt sind; eine rote Zinnenmauer mir zwei gezinnten Seitentürmen, zwischen denen ein hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern und goldenen Krone schwebt; von der Krone sind fünf abwechselt mit Lilien und Perlen besteckte Zinken sichtbar.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 3 (PDF; 118 kB).
  23. Grabow: „In Blau ein abnehmender, gesichteter goldener Halbmond mit drei sechsstrahligen goldenen Sternen in der Krümmung der Mondsichel. Auf dem Schild eine dreitürmige rote Mauerkrone mit geschlossenem goldenen Tor.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 211 kB).
  24. Granzin: „In Blau eine goldene Pferdebremse; zwischen deren gespreizten Schenkeln eine goldene Garbe.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 33 kB).
  25. Hagenow: „In Rot das Brustbild eines hersehenden Bischofs mit natürlicher Gesichtsfarbe, silbernem Haar, rotverzierter goldener Bischofsmütze und goldenem Gewand.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 84 kB).
  26. Holthusen: „Gespalten; vorn in Gold ein roter Äbtissinnenstab; hinten in Blau drei goldene Lindenblätter mit Früchten pfahlweise.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 22 kB).
  27. Karstädt: „In Rot ein schreitender, den linken Vorderfuß anhebender goldener Stier, darüber ein abnehmender gesichteter goldener Halbmond.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 114 kB).
  28. Kirch Jesar: „In Gold über blauem Wellenschildfuß mit silbernem Fisch eine rote Kirche.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 37 kB).
  29. Kobrow: „Über blauem Wellenschildfuß von Gold und Grün gespalten; vorn eine grüne ausgerissene Klette, hinten eine goldene ausgerissene Fichte.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 86,4 kB).
  30. Kuhstorf: „In Gold eine schräglinke blaue Wellenleiste; begleitet nach der Figur: oben von einem dreiblättrigen grünen Eichenzweig mit zwei Früchten; unten von einem schwarzen Pflug.“ Hauptsatzung, § 2 (PDF; 44 kB).
  31. Leezen: „In Gold ein blauer Balken, begleitet: oben von einem aus zwei Tragsteinen und einem Deckstein bestehenden roten Steingrab, unten von fünf (3:2) roten Pflugscharen.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 838 kB).
  32. Lübesse: „Geteilt von Gold und Rot; oben ein betagleuchteter roter Marstall mit Satteldach, sechs balkenweise angeordneten Rundbogenfenstern und einer Tür im Mittelteil sowie je zwei rechteckigen und zwei Rundbogenfenstern (2 : 2 gestellt) in den Seitenteilen; unten ein springender goldener Hase.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 192 kB).
  33. Lübtheen: „Gespalten, vorn in Rot schräggekreuzt ein silberner Schlägel und ein silbernes Eisen, hinten in Silber auf halbem grünen Hügel ein halbe grüne Tanne am Spalt, an deren Stamm ein aufgerichteter roter Löwe.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 77 kB).
  34. Lübz: „In Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, aufgerissenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell, dessen Enden bogenförmig ausgeschnitten sind und somit 7 Spitzen zeigen sowie einer goldenen Krone, von der 5, abwechselnd mit Blattornamenten und Perlen besteckte Zinken sichtbar sind. Der Stierkopf wird beseitet von 2 roten sechsstrahligen Sternen.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 1 (PDF; 46 kB).
  35. Ludwigslust: „Gespalten von Gold und Blau; vorn am Spalt ein halber hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, offenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell; hinten am Spalt ein halber grüner Rosenstock mit einer halben roten Rose auf grünem Grund, oben von einem silbernen Johanniter- (Malteser-) Kreuz, unten von einem aufgerichteten goldenen Adlerfang beseitet.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 123 kB).
  36. Malliß: „Geteilt; oben in Rot schräggekreuzt ein silberner Schlägel und ein silbernes Eisen; unten in Silber ein grünes Eichenblatt mit zwei Früchten.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 105 kB).
  37. Marnitz: „In Gold über blauem Schildfuß, darin fünf (3 : 2) goldene Kugeln, ein schreitender, den linken Vorderfuß anhebender schwarzer Stier.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 35 kB).
  38. Moraas: „Gespalten; vorn in Gold ein widersehender schwarzer Lindwurm; hinten in Rot ein halbes silbernes Malteserkreuz am Spalt.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 1 (PDF; 2,6 MB).
  39. Muchow: „In Gold zwei schräg gekreuzte blaue Sensenblätter mit der Schneide nach außen, darüber eine rote Fliege mit goldenen Flügeln.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 99 kB).
  40. Neustadt-Glewe: „In Rot das schwebende Brustbild eines Mannes in natürlicher Gesichtsfarbe mit silbernem Haar und Bart, am Hals ein blauer Gewandsaum, golden besäumt und mit fünf goldenen Röschen belegt, beseitet von zwei aufrechten goldenen Schlüsseln mit abgewendeten Bärten.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 4,4 MB).
  41. Pampow: „In Rot ein silberner Stabbalken, begleitet: oben von drei goldenen Rohrkolben balkenweise, unten von einem goldenen Pferdekopf.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 3 (PDF; 23 kB).
  42. Parchim: „In rotem Schild ein hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern, um die je drei goldene Binden geschlungen sind und eine goldene Krone, die fünf, abwechselnd mit Lilien und Perlen besteckte Zinken zeigt; zwischen den Hörnern, aus dem Stierkopf aufwachsend, die vierendigen Stangen eines goldenen Hirschgeweihs. Der Stierkopf ist beseitet: in Höhe des Kronenreifs von zwei sechsstrahligen goldenen Sternen, darunter von zwei, mit den Blättern schräg nach außen gekehrten grünen Kleestängeln.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 61 kB).
  43. Pätow-Steegen: „In Gold zwischen zwei ausgebogenen grünen Schräg-Unterecken eine blaue Schildfußstelle; auf den Schräg-Unterecken ein verbindender blauer Stabbalken, oben begleitet von einem linksgewendeten schwarzen Pflug.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 41 kB).
  44. Picher: „In Grün unter überhöhter silberner Damhirschschaufel fächerförmig eine schräggestellte silberne Ähre und ein schräglinks gestellter silberner Hammer.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 1 (PDF; 36 kB).
  45. Pinnow: „In Gold auf grünem Hügel stehend das rot behaarte und bebartete blau gekleidete Petermännchen mit blauem Hut nebst silberner Feder, mit silberner Halskrause, silbernem Besatz und silbernen Ärmelstulpen, rotem Gürtel, silbern gespornten roten Stulpenstiefeln, in beiden Händen (je) eine silberne Stelze haltend.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 1,1 MB).
  46. Plate: „In von Rot und Gold schräglinks geteiltem Schild eine leicht gewölbte Brücke mit rechts und links je einem kleinen und in der Mitte einem großen Durchlass in verwechselten Farben.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 637 kB).
  47. Plau am See: „In Gold ein rotes, auf einem Sockel stehendes Stadttor mit 5 Zinnen, an jeder Seite desselben eine bogenförmige Ausladung mit je zwei Zinnen, in der Toröffnung ein hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern, geschlossenem Maul und einer goldenen Krone, die fünf abwechselnd mit Lilien und Perlen besteckte Zinken zeigt (Richenbergischer Stierkopf).“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 588 kB).
  48. Pritzier: „In Grün eine schräg liegende silberne Armbrustfibel, begleitet beidseitig von je einer silbernen gold besamten Apfelblüte.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 39 kB).
  49. Raben Steinfeld: „In Gold zwischen zwei blauen Flankenpfahlfäden drei schwarze Steine, auf dem mittleren, größeren Stein ein goldbewehrter, flugbereiter schwarzer Rabe.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 278 kB).
  50. Rastow: „Geteilt; oben in Rot ein silbernes Malteserkreuz; unten in Gold zwei aufgerichtete rote Hirschstangen mit abgewendeten Enden.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 124 kB).
  51. Redefin: „In Rot über goldenem Schildfuß ein springendes goldenes Pferd mit aufgerichtetem Schweif.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 1 (PDF; 37 kB).
  52. Schwanheide: "In Rot über zwei schräg gekreuzten goldenen Heidekrautzweigen mit silbernen Blüten ein flugbereiter, goldbewehrter silberner Schwan." Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 3,4 MB).
  53. Siggelkow: „In Gold eine schräglinke blaue Wellenleiste, begleitet: vorn von einer auf einem schwarzen Astende sitzenden roten Eule, hinten von einer in der bauchigen Mitte profilierten roten Urne mit zwei Henkeln.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 35 kB).
  54. Spornitz: „In Grün, zwei schräggekreuzte goldene Giebelbretter mit abgewendeten Pferdeköpfen, begleitet von sieben bordweise gestellten silbernen Steinen.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 2,4 MB).
  55. Sternberg: „Gespalten von Gold und Rot; vorn am Spalt ein halber hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern und goldener Krone, hinten am Spalt ein halber achtstrahliger Stern.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 352 kB).
  56. Stolpe: „In Rot zwei schräg gekreuzte goldene Ähren, begleitet beiderseits und unten von je einem sechsspeichigen goldenen Rad.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 6,7 MB).
  57. Stralendorf: „Gespalten; vorn in Gold drei rote, schräg liegende Pfeile pfahlweise; hinten in rot über einem goldenen Jagdhorn mit goldenem Tragriemen, eine goldene Rapsblüte“. Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 22 kB).
  58. Strohkirchen: „Geteilt durch einen erniedrigten, wellenförmigen goldenen Leistenstab; oben in Rot eine goldene Giebelseite eines niedersächsischen Bauernhauses mit schwarzen Fachwerk und schwarzen Giebelbrettern mit abgewendeten Pferdeköpfen, unten in Grün ein unterhalbes, achtspeichiges, achtschaufeliges goldenes Mühlrad.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 42 kB).
  59. Suckow: „In Gold eine gewurzelte grüne Linde, der Stamm überdeckt mit einem springenden schwarzen Hund.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 35 kB).
  60. Sülstorf: „In Rot ein goldener Lindenzweig mit drei Blättern, im linken Obereck ein silbernes Malteserkreuz.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 192 kB).
  61. Techentin: „In Rot zwei schräggekreuzte goldene Krummstäbe, begleitet: oben von einer goldenen Fürstenkrone, unten von einem silbernen Schildchen, darin ein schwarzer Doppeladler.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 30 kB).
  62. Tessenow: „In Silber ein schräglinker blauer Wellenbalken, begleitet: vorn von einem vorderhalben, steigenden roten Einhorn, hinten von einer bauchigen roten Flasche.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 35 kB).
  63. Toddin: „Geteilt von Rot und Gold; oben ein schräglinks liegendes Eichenblatt mit drei Eicheln an einem nach rechtshin abzweigenden Stiel, alles silbern; unten eine blaue Kornblumenblüte an einem blauen Stielende.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 41 kB).
  64. Uelitz: „In Rot ein rot-silbern geschachteter Schräglinksbalken, begleitet: oben von einem goldenen Wetterhahn, unten von einem goldenen Flügelkreuz einer Windmühle.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 181 kB).
  65. Wittenburg: „In Silber ein gezinntes rotes Stadttor mit offenem Tor, hohem schlanken, spitzbedachten und mit goldenem Knauf versehenen Mittelturm sowie fünffach gezinnten Seitentürmen, auf denen zwei zugewendete, golden bewehrte und rot gezungte schwarze Lindwürmer sitzen.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 3 (PDF; 37 kB).
  66. Wittenförden: „In Rot eine ausgerissene silberne Kopfweide mit drei beblätterten Zweigen, zwischen den beiden längeren äußeren Zweigen eine goldene Glocke.“ Hauptsatzung, § 2 Abs. 2 (PDF; 23 kB).
  67. Witzin: „In Blau eingezogene goldene Spitze, belegt mit einem blauen Mühlrad; vorn zwei gekreuzte goldene Giebelbretter mit nach außen gewendeten Pferdeköpfen; hinten ein aufrecht stehender mit der Krümme nach innen weisender goldener Abtstab.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 350 kB).
  68. Zapel: „In Grün ein goldbewehrter silberner Fischreiher mit angehobenem linken goldenen Ständer; begleitet in der rechten Oberecke von zwei goldenen Eicheln an einem schräg rechts gestellten goldenen Stiel, in der linken Oberecke von zwei goldenen Eicheln an einem schräg links gestellten goldenen Stiel.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 30 kB).
  69. Zarrentin: „Geteilt; oben in Blau zwei silberne Maränen übereinander; unten in Rot ein liegender goldener Äbtissinnenstab mit nach vorn und abwärts gerichteter Krümme.“ Hauptsatzung, § 1 Abs. 2 (PDF; 49 kB).
  70. Buchberg: „In Rot über fünf fünfblättrigen silbernen Blüten mit grünen Butzen im Fünfpass gestellt einen laufenden goldenen Hirsch.“ Hauptsatzung § 1 Abs. 3 (PDF; 35 kB)
  71. Garlitz: „Geteilt von Silber und Rot, oben ein grüner Eichenzweig, an dem fächerförmig und in wechselnder Reihenfolge drei Blätter und zwei Früchte befestigt sind, unten ein silbernes Mühlrad mit vier Speichen und acht Schaufeln.“
  72. Glaisin: „Unter einem grünen Schildhaupt, darin zwei schräg gekreuzte silberne Schreibfedern, in Silber unter einer schwebenden roten Burg mit Zinnenmauer, offenem Rundbogentor und einem Zinnenturm zwei an den Stielen schräg gekreuzte grüne Eichenblätter.“
  73. Godern: „In Gold über rotem Schildfuß, darin ein unterhalbes, achtspeichiges goldenes Mühlrad, eine grüne Kastanie, beiderseits begleitet von einem roten Hufeisen mit sechs goldenen Nagellöchern.“ Hauptsatzung § 2 Abs. 2 (PDF; 1,1 MB)
  74. Karow: „Unter blauem Schildhaupt in Gold die gezinnte rote Stufengiebelfront einer Kirche mit acht (1:7) Spitzbogenfenstern, in der offenen Tür ein rotes Holzkreuz.“ Hauptsatzung § 1 Abs. 2
  75. Körchow: „In Rot eine eingebogene goldene Spitze, worin ein roter Kirchturm mit Rundfenster, geschlossener Rundbogenpforte und Walmdach sowie schwarzem Kreuz; vorn eine goldene Korngarbe; hinten ein goldener Pferderumpf.“ Hauptsatzung § 2 Abs. 2 (PDF; 28 kB)
  76. Retgendorf: „Gespalten; vorn in Blau zwei links gewendete silberne Sperlinge übereinander; hinten in Silber zwei springende blaue Fische übereinander.“
  77. Retzow: „In Rot ein laufender goldener Hirsch, begleitet in den Oberecken und in der Schildfußstelle von einer fünfblättrigen silbernen Blüte mit grünen Butzen.“
  78. Rubow: „Geteilt durch einen Tannenschnitt mit sieben Tannen; oben in Rot zwei zugewendete silberne Sperlinge; unten in Gold ein roter Dreiberg, belegt mit einem springenden silbernen Fisch.“
  79. Rüterberg: „In Grün auf goldenem Hügel, darin ein blauer Wellenfaden, ein golden gerüsteter Ritter mit Stechhelm, auf einem springenden, golden gehuften, gezäumten und gesattelten silbernen Pferd, in der rechten Hand ein goldenes Schwert und in der linken Hand die goldenen Zügel haltend.“