Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2018/09

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Mal im Ernst. Ist da bei diesen Strichen eine Schöpfungshöhe? --JPF just another user 20:05, 10. Sep. 2018 (CEST)

Ich habe da stark das Gefühl, dass sie keine Schöpfungshöhe haben. Mir aber bitte nur bei Schöpfungshöhe vertrauen, wenn ich "Es hat Schöpfungshöhe" schreibe. Habitator terrae (Diskussion) 20:09, 10. Sep. 2018 (CEST)
Es ist eine - wenn auch stark abstrahierte - menschliche Darstellung, da wäre ich streng und würde SH sehen. Bitte noch andere Meinungen abwarten. --M@rcela 20:20, 10. Sep. 2018 (CEST)
Weshalb muss jede Darstellung eines Menschen SH erreichen? Habitator terrae (Diskussion) 20:29, 10. Sep. 2018 (CEST)
Keine altbekannte Form, kein übliches Muster. Es ist keine menschliche Darstellung, sondern die Abkürzung derer CCI. Ich sehe da ausreichend künstlerische Gestaltung, das ist nicht einfach mal so gemacht. (Meine Beweggründe als DÜP-Steller). Menschliche Darstellungen sind i.d.R. dermaßen individualisiert, das man i.d.R. von Schutz ausgeht. Ich hab da mal die Faustformel hier gelernt: wenn man die Form in Textform zwei Grafikern gibt und exakt das gleiche rauskommt, ist bei der SH genauer hinzuschauen; wenn es fast unmöglich ist, dass exakt das gleiche rauskommt, ist SH sehr wahrscheinlich. Und menschliche Darstellungen kann man eigentlich nicht in Textform exakt wiedergeben. -- Quedel Disk 20:32, 10. Sep. 2018 (CEST)
Ich habe den I-Punkt als Kopf wahrgenommen, das Blaue als Körper, das waagerechte Element als Arm. Aber selbst wenn das keinen Menschen darstellen soll, sehe ich hier ausreichend schöpferische Leistung, ich stimme dir zu. --M@rcela 20:37, 10. Sep. 2018 (CEST)
Jetzt erkenne ich das CCI, es hat bei dieser Doppeldeutigkeit auch jetzt mMn SH. Habitator terrae (Diskussion) 20:40, 10. Sep. 2018 (CEST)

OK, kein Einspruch von meiner Seite. Bitte löschen. --JPF just another user 21:28, 10. Sep. 2018 (CEST)

Auch wenns immer schade ist, dass wir hier keine Möglichkeit finden so etwas rechtlich abgesichert auch hier halten zu können. Gleichzeitig interessant, wie kreativ manche Leute doch werden. Datei ist gelöscht. Danke für deine Diskussion hier. Um es später als Referenz zu haben: es geht um dieses Logo: klick. -- Quedel Disk 21:34, 10. Sep. 2018 (CEST)

Auch wenn schon (etwas schnell) erledigt: Nach meiner Deutung sollen das die Buchstaben CCI sein, wobei das I auch gleichzeitig eine stilisierte menschliche Darstellung ist. Und das ganze soll wohl auch noch irgendwie besonders dynamisch wirken. Aufgrund der stilisierten menschlichen Darstellung würde ich auch SH bejahen.
@Quedel: "das ist nicht einfach mal so gemacht" ist allerdings kein brauchbarer Maßstab. An und für sich ist dieses Logo relativ simpel, das ist nicht so schwer nachzubauen. Es gibt wesentlich aufwändigere Logos, die nicht schützbar sind. Entscheidend ist nicht die handwerkliche Leistung ("das ist nicht einfach mal so gemacht"), sondern die kreative Leistung. -- Chaddy · D 23:05, 10. Sep. 2018 (CEST)

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Geburtsanzeige 1933 in Zeitung

Gibt es einen Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn eine Geburtsanzeige in einer Zeitung aus dem Jahr 1933 auf Commons (alternativ: auf deWP) hochgeladen wird? Falls nein und nicht sonst irgendwelche substanzielle Einwände dagegen kommen: Könnte das bitte jemand übernehmen? Ich selbst habe nur minimale Erfahrung mit Dateien hochladen, die Sache mit den Lizenzen ist für mich immer noch ein spanisches Dorf. – Darum geht es:

  • Karl Lagerfeld, EN zu Geburtsdatum: "Geburtsanzeige in: Hamburger Nachrichten vom 12. September 1933. Online".

--Elisabeth 05:07, 11. Sep. 2018 (CEST)

@Elisabeth59: Da das wirklich nur normale Geburtsanzeige-Phrasen sind hat das nicht genügend Schöpfungshöhe. Habe deshalb das hochladen übernommen. Habitator terrae (Diskussion) 10:14, 11. Sep. 2018 (CEST)
Danke, Habitator terrae, sehr nett von dir. Ich setze hier nun mal die Erle, wenn wer Einwände hat und doch noch was dazu schreiben möchte, Erle bei Bedarf einfach wieder entfernen. --Elisabeth 13:26, 11. Sep. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Elisabeth 13:26, 11. Sep. 2018 (CEST)

Bild in Flickr

Auf Flickr habe ich folgendes montiertes Foto gefunden. In der Mitte eines von Commons: Meine Frage dazu: Ist das korrekt, die Lizenz so wieder zu verschließen und es als seines zu bezeichnen, oder wie seht ihr das? --danke K@rl 16:26, 15. Sep. 2018 (CEST)

@Karl Gruber: Hier liegt kein Verstoß vor, da der Urheber nur eine Namensnennung verlangt hat (was der Weiternutzer auch beim montierten Foto gemacht hat), hätte er auch eine Weiterverbreitung unter gleichen Bedingungen oder einen Lizenzhinweis verlang, wäre die Verschließung inkorrekt. Habitato terrae 16:40, 15. Sep. 2018 (CEST)
okay, verstehe, danke --K@rl 18:27, 15. Sep. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: K@rl 18:27, 15. Sep. 2018 (CEST)

Landgericht Frankfurt: Creative Commons Lizenz

Guten Morgen. Keine Frage, sondern ein Hinweis: LG Frankfurt a.M.: Zur urheberrechtswidrigen Nutzung eines unter einer Creative Commons-Lizenz stehenden Bildes.

Es geht um ein Foto von Flickt, das als CC-BY-ND 2.0 lizenziert wurde. Interessant wird es, unabängig von der NC-Lizenz, ab „Die Klägerin hat das Urheberrecht des Herrn F widerrechtlich verletzt.“ (im Browser nach suchen). — Raymond Disk. 08:46, 3. Sep. 2018 (CEST)

Das sieht nach einer vernünftigen, sachlichen "Korrektur", im Hinblick auf die Wirksamkeit, Folgen und Anwendungsmodalitäten der CC-Lizenzen im Konfliktfall, von diesem bizarren Kölner "0-Euro-urteil" aus. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 00:40, 4. Sep. 2018 (CEST)

Spiegel Titelblatt

Da ich mich in letzter Zeit relativ häufig verschätzt habe frage ich sicher ist sicher hier noch einmal nach: Erreicht das Schöpfungshöhe, oder kann ich es mit {{PD-text}}{{TM}} kennzeichnen. Habitator terrae (Diskussion) 14:11, 3. Sep. 2018 (CEST)

Hat keine SH. -- Chaddy · D 15:11, 3. Sep. 2018 (CEST)
Dass sehe ich anders. MMn liegt hier ungeachtet der Einfachheit der Form durchaus eine kreative Leistung vor, die einem Urheberrechtlichen Schutz rechtfertigt.
Bei der Schöpfungshöhe geht es ja nicht um den handwerklichen Aufwand, sondern um die Individualität. Und die ist hier gegeben. // Martin K. (Diskussion) 15:18, 3. Sep. 2018 (CEST)
Wobei man über die Typo durchaus streiten kann. Wenn hier ein NS-Bezug hergestellt werden soll, dann bitte mit sowas wie der Tannenberg und nicht mit der von den Nazis selbst als "Schwabacher Judenlettern" verunglimpften Fraktur. Es gibt durchaus Unterschiede - auch bei den gebrochenen Schriften. // Martin K. (Diskussion) 15:23, 3. Sep. 2018 (CEST)
(BK) Wo siehst du denn da die herausragende individuelle kreative Schöpfung? Verschiedene Schriftarten zu kombinieren ist jedenfalls keine solche Leistung. -- Chaddy · D 15:25, 3. Sep. 2018 (CEST)
Es geht ja nicht einzig darum die Schriftarten zu kombinieren, sondern was damit ausgedrückt werden soll. Und diese einfach aussehende Idee könnte man schon als kreativ bezeichnen (unabhängig von der Historie der gebrochenen Schriften in der Nazi-Zeit), vll. sogar weil sie so einfach aussieht. Gruß Finanzer (Diskussion) 15:38, 3. Sep. 2018 (CEST)
Das kann man so oder so sehen. Und auch Richter könnten das unterschiedlich beurteilen. Ich persönlich sehe keine SH. --M@rcela 15:41, 3. Sep. 2018 (CEST)
Naja, nach der Argumentation ist dann auch das in einschlägigen Kreisen beliebte Tattoo "Hass" mit Siegrune statt normalen Doppel-s eine besonders herausragende kreative Leistung. -- Chaddy · D 15:48, 3. Sep. 2018 (CEST)
Es kommt darauf an ;) wer das wie in welchem Zusammenhang beurteilt. Selbst erfundene Schriftschnitte können als geschützt angesehen werden. Wenn das ein Frutiger gemacht hat, diskutiert es sicher niemand. Machst du oder ich das - naja... Ich sag nur schwarzes Quadrat. --M@rcela 16:03, 3. Sep. 2018 (CEST)
Beim schwarzen Quadrat gibt es aber keinen Gebrauchszweck, es ist also so gesehen nur der Kunst willen entstanden. Gut, das kann man dann bei meinem Tattoo-Beispiel auch argumentieren, insofern war das tatsächlich ein eher schlecht gewähltes Beispiel. Lass den Hass-Schriftzug also meinetwegen ein Logo einer fiktiven rechten Kleidungsmarke sein.
Beim Spiegel-Titelblatt handelt es sich aber um rein handwerkliches Layout, also vergleichbar mit dem fiktiven Hass-Logo, das auch Gebrauchskunst ist.
Freilich spielt seit dem Geburtstagszug-Urteil diese Unterscheidung keine große Rolle mehr. Anders als viele meinen gibt es aber immer noch eine (wenn auch inzwischen niedrigere) Hürde kreativer schöpferischer Eigenleistung, die für urheberrechtlichen Schutz nötig ist. Gerade der Punkt "Eigenleistung" ist auch etwas, das dann doch sehr oft nicht der Fall ist. Auch hier nicht, denn die Idee Frakturschrift als Sinnbild für die NS-Zeit zu verwenden ist keineswegs neu. Auch die Verknüpfung mit einer anderen Schriftart nicht. Insofern hat die Spiegelredaktion hier nur bereits vorbekannte Elemente verwendet, um ihrer Idee Ausdruck zu verleihen. Und das genügt nicht für urheberrechtlichen Schutz. -- Chaddy · D 17:59, 3. Sep. 2018 (CEST)
Vieleicht bin ich ein bisschen schnell: Widerspricht noch irgendwer Chaddy? Habitator terrae (Diskussion) 18:07, 3. Sep. 2018 (CEST)
Datei:Der Spiegel Sachsen.jpg

Ich habe mir es mal erlaubt hochzuladen, spricht jetzt noch irgendetwas dagegen. Habitator terrae (Diskussion) 19:09, 3. Sep. 2018 (CEST)

Ich habe es nun auch einem Artikel hinzugefügt. Habitator terrae (Diskussion) 20:19, 3. Sep. 2018 (CEST)
Wer dieses Titelblatt gestaltet hat, hat offensichtlich keine Ahnung von der Geschichte der Fraktur - es waren ja die Nazis, die sie verunglimpften und verbieten liessen. Die Assoziation "Fraktur - Rechtsextremismus" ist leider verbreitet, aber trotzdem historisch gesehen totaler Quatsch. Als jemanden, der viel mit alten Büchern zu tun hat, regt mich dieses hanebüchene In-den-Schmutz-Ziehen jahrhundertelang verwendeter gebrochener Schriften auf, und darum kann ich mir diese off-topic-Bemerkung nicht verkneifen. Aber zurück zum Thema: Ich sehe das Titelblatt in seiner Gesamtheit als schutzfähig an, da kommen doch recht viele Design-Elemente zu einer kreativen Schöpfung zusammen (man kann die Schöpfung blöd finden, aber es ist trotzdem eine). Ich halte das Hochladen für übereilt und werde zur Klärung der Frage einen Löschantrag auf Commons stellen. Gestumblindi 20:25, 3. Sep. 2018 (CEST)
Das verdoppelt die ganze Diskussion nur, dann müssen alle ihre Argumente nochmal auf Englisch verfassen. Habitator terrae (Diskussion) 20:41, 3. Sep. 2018 (CEST)
Nunja, du warst wirklich "ein bisschen schnell". Um 14 Uhr stellst du deine Frage, fünf Stunden später hältst du die Sache für ausdiskutiert... es sind nicht alle 24 Stunden online ;-) Wobei es hier ja auch durchaus kein einheitliches Meinungsbild gab: Dass Chaddy selten Schöpfungshöhe sieht bzw. in Grenzfällen dazu neigt, energisch "hat keine SH!" auszurufen, sind wir ja gewohnt (sorry, Chaddy - so nehme ich dich hier wahr, ist nicht böse gemeint). Ralf Roletschek ist schon etwas zurückhaltender, Finanzer hält einen Schutz für möglich und Martin K. bejaht ihn klar. Aber du stützt dich einzig auf die Meinung von Chaddy? Gestumblindi 21:04, 3. Sep. 2018 (CEST)
(BK) @Gestumblindi: Dann lege bitte dar, was genau du hier als geschützt ansehen wirst. Und zwar bitte hier, ich habe keine Lust, die Diskussion an zwei Stellen führen zu müssen.
@Habitator terrae: Ich hätte eher dazu geraten, die Datei hier lokal hochzuladen. Commons hat teilweise sehr eigenwillige Ansichten (dort wurde auch schon mal das Wappen der Stadt Venedig gelöscht, den löschenden Admin hat nicht interessiert, dass es jahrhundertealt ist und zudem auch aus ganz normalen heraldischen Symbolen besteht). Hinzu kommt, dass die Rechtslage in den USA bzgl. SH strenger ist. -- Chaddy · D 21:08, 3. Sep. 2018 (CEST)
Die Diskussion sollte ab jetzt auf Commons fortgeführt wird, da dort darüber entschieden wird, ob man das dort hochgeladene Bild behält - nicht hier. Meine Darlegung findet sich dort im Löschantrag. Gestumblindi 21:09, 3. Sep. 2018 (CEST)
Ich werde nicht auf Commons diskutieren. Du wirst Wohl oder Übel hier deine Argumente darlegen müssen.
Und um auf deinen vorherigen Beitrag zu antworten: Ich hab eine realistischere Sichtweise auf das Thema SH. Viele andere Kollegen hier sind hingegen seit dem Geburtstagszugurteil der Meinung, dass praktisch alles SH habe. Das stimmt aber nicht. Das Urteil hat zwar die Sonderstellung von Gebrauchskunst aufgehoben und damit hierfür die SH-Schwelle gesenkt (genauer gesagt ist nun keine die Durchschnittsgestaltung deutlich überragende schöpferische Leistung mehr nötig für urheberrechtlichen Schutz). Gleichzeitig wurde aber auch in mehreren späteren Urteilen ausdrücklich bestätigt, dass das Kriterium der "eigenen" schöpferischen Leistung weiterhin maßgeblich ist. Auch die Kommentarliteratur sieht das so. Was das in der Praxis bedeutet habe ich oben anhand des Spiegel-Titelbilds bereits verdeutlicht. Es genügt nicht, bereits vorher bekannte Ideen wiederzuverwerten. Durch das Neuzusammensetzen vormals bekannter Elemente entsteht noch kein urheberrechtlicher Schutz. -- Chaddy · D 21:19, 3. Sep. 2018 (CEST)
Ich werde auch nicht auf Commons englisch diskutieren. Es geht um eine deutsche Zeitschrift, es diskutieren bisher nur Deutsche und wer des Englischen nicht mächtig ist, ist ausgesperrt. --M@rcela 21:36, 3. Sep. 2018 (CEST)
@Ralf Roletschek: "es diskutieren bisher nur Deutsche" stimmt nicht, ich bin Schweizer. Das mit den englischen Diskussionen auf Commons ist natürlich etwas lästig, aber Englisch hat sich in diesem internationalen Projekt nun mal als Arbeitssprache etabliert. Man kann dort natürlich seine Meinung auch auf Deutsch einbringen - ich biete gerne an, deutsche Diskussionsbeiträge nach bestem Wissen und Gewissen ins Englische zu übersetzen. Hier über eine Datei auf Commons zu diskutieren, ist zwecklos. Wenn ihr unbedingt eine "lokale" Diskussion wollt, müsstet ihr das Bild schon auch lokal hochladen. Gestumblindi 21:43, 3. Sep. 2018 (CEST)
An irgendeinem Punkt überschreitet das "Neuzusammensetzen vormals bekannter Elemente" dann aber doch die Schwelle zur eigenständigen Schöpfung, denn wenn man ein Werk nur kleinteilig genug zerlegt, kommt man am Ende ja immer auf "vormals bekannte Elemente". Die Frage ist, wo dieser Punkt ist. Gestumblindi 21:46, 3. Sep. 2018 (CEST)


Markenrecht

neuer Abschnitt --Habitator terrae (Diskussion) 18:55, 3. Sep. 2018 (CEST)

Ein kleiner Einwand: Könnte es sein, dass sich der Verlag die Gestaltung der Titelseite hat schützen lassen? (SPIEGEL-Schrift, roter Rand) Könnte dieses mit einer freien Lizenz kollidieren? Sie ließen auch kommerzielle Nutzung zu. --Achtzig Hundertsiebenachtzig (Diskussion) 18:28, 3. Sep. 2018 (CEST)

Natürlich hat der Spiegel dies schützen lassen, aber nur als Design, das hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun, und es wir hier auch nicht über eine freie Lizenz diskutiert, sondern nur, ob das Titelblatt überhaupt schutzfähig ist. Habitator terrae (Diskussion) 18:42, 3. Sep. 2018 (CEST)
Markenschutz und Designschutz sind nochmal zwei verschiedene Sachen. Es ist natürlich beides hier gegeben. Beides spricht aber einer Verwendung nicht entgegen, da die Datei dennoch urheberrechtlich gesehen gemeinfrei ist (auch Gestumblindi das anders sieht). -- Chaddy · D 21:08, 3. Sep. 2018 (CEST)
Da hier das ganze Zeitschriftencover 1:1 abgebildet wird und nicht nur der Textausschnitt oder das Logo, wundere ich mich das hier jetzt eine Ausnahme gilt. Bislang sehe ich in der langen Geschichte des Spiegels hier in der Wikipedia keine weiteren Coverabbildungen. Unter https://www.yourxpert.de/antwort/urheberrecht-foto-von-zeitschriftencover-veroeffentlichen.b1426.html oder https://www.wbs-law.de/internetrecht/fotorecht-bildrecht/verwendung-der-fotografie-eines-buchcovers-im-rahmen-einer-buchrezension-ohne-zustimmung-des-urhebers-32292/ lese ich dass diese Abbildung des Spiegel-Titlbildes auch unter § 16 Absatz 1 UrhG fällt oder? Wäre auch so ein Titelbild in der Wikipedia erlaubt wie unter: http://www.spiegel.de/spiegel/print/index-2017-41.html ?--Wikifreund (Diskussion) 23:37, 3. Sep. 2018 (CEST)
Hier gilt vorerst überhaupt keine Ausnahme, es hat bloss jemand sehr hastig ein Cover auf Commons hochgeladen, nachdem Chaddy meinte, das gehe in Ordnung - und nun läuft eine Löschdiskussion. Mal sehen, wie sie ausgeht. Gestumblindi 23:43, 3. Sep. 2018 (CEST)
Das war meine fachliche Einschätzung, die du zwar bestreitest, selbiges aber immer noch nicht mit Argumenten untermauerst.
@Wikifreund: Jedes Cover muss im Einzelfall bewertet werden. Die Einschätzung zu diesem hier gilt nicht universell für alle. -- Chaddy · D 02:16, 4. Sep. 2018 (CEST)
Chaddy, welche Argumente oder Belege bestehen zur Untermauerung Deiner Behauptung "Hat keine SH.". Gibt es da irgendwas was nachvollziehbar ist?--wdwd (Diskussion) 10:25, 4. Sep. 2018 (CEST)
Das hab ich im Laufe dieser Diskussion bereits ausführlich dargelegt. -- Chaddy · D 14:46, 4. Sep. 2018 (CEST)

Nochmal, in diesem Abschnitt geht es um das Markenrecht, das uns wirklich egal sein kann. Habitator terrae (Diskussion) 06:52, 4. Sep. 2018 (CEST)

Die Überschrift hast du dazwischengeschoben, damit bin ich nicht einverstanden. Der Abschnitt hätte nicht abgetrennt werden sollen. Es geht auch darum, ob die Titelseite in ihrer Gesamtheit Schöpfungsgeschichte hat, und nur wegen deiner selbstherrlichen Abtrennung ist die Diskussion oben und nicht hier weitergeführt worden. --Achtzig Hundertsiebenachtzig (Diskussion) 14:53, 4. Sep. 2018 (CEST)
Die Abtrennung ergibt schon Sinn, denn das Markenrecht hat mit der urheberrechtlichen Bewertung (Stichwort Schöpfungshöhe) nichts zu tun. -- Chaddy · D 14:55, 4. Sep. 2018 (CEST)
Und ich bin davon ausgegangen, dass du vom Markenrecht schreibst, weil nur eine Marke wirklich vom Spiegel geschützt werden kann. Einen Urheberrechtsschutz hat ein Werk, oder auch nicht. Das kann niemand schützen lassen. Habitator terrae 17:34, 4. Sep. 2018 (CEST)

Kirchenfenster

Ich bin mir immer unsicher, aber Bilder von Kirchenfenstern (von innen) fallen doch nicht unter Panoramafreiheit, oder?

Es geht um die folgenden Bilder aus Kloster Sankt Augustinus (Berlin-Lankwitz):

Die Fotos sind „eigenes Werk“ von Benutzer:Membeth, die abgebildeten Kunstwerke nicht. Sie stammen von der Künstlerin Erentrud Trost († 2004) [1], sind also nicht gemeinfrei. --FordPrefect42 (Diskussion) 16:08, 3. Sep. 2018 (CEST)

PS: dito bei (verschiedene Uploader):

--FordPrefect42 (Diskussion) 16:40, 3. Sep. 2018 (CEST)

Das müssen wir leider alles löschen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:51, 3. Sep. 2018 (CEST)
Könntest vieleicht bei den Nachfahren versuchen eine Freigabe zu erreichen. Habitator terrae (Diskussion) 17:57, 3. Sep. 2018 (CEST)

@Benutzer:Membeth: Ist es möglich, die Kirchenfenster von außen zu fotografieren? Dann wären die Fotos rechtlich in Ordnung. -- Chaddy · D 18:11, 3. Sep. 2018 (CEST)

Idealerweise innen einen starken entfesselten Blitz hinstellen. --M@rcela 18:18, 3. Sep. 2018 (CEST)
Ein Blitz innen würde ich kritisch sehen, da es nicht die normale öffentliche Ansicht wiedergibt, was aber Voraussetzung wäre. Zwar wird häufig nur die Leiter als Hilfsmittel zum Erlöschen der Panoramafreiheit genannt, aber warum sollte ein Blitz, der nicht auch sonst nicht-sichtbares sichtbar macht, nun erlaubt sein? Dahingehend würden sich abendliche Gottesdienste gut machen, da dort die Kirche auf eigene Weise erleuchtet wird. -- Quedel Disk 18:40, 3. Sep. 2018 (CEST)
Danke für alle Hinweise, LA sind bzw. werden noch gestellt. – Freigaben könnte man vielleicht auch bei den besitzenden Kirchengemeinden erfragen, die wohl die vollumfänglichen Nutzungsrechte der Bildfenster haben dürften, was ja nach WP:FAQB für eine Freigabe ausreicht. – Zu den hier gemachten Alternativvorschlägen möchte ich, auch wenn es jetzt arg off-topic zur eigentlichen Urheberrechtsfrage wird, noch anmerken, dass das IMHO alles künstlerisch nur schwache Notlösungen wären. Die Bildwirkung von Bleiglasfenstern ist seit den Zeiten Sugers von Saint-Denis immer auf die Innenwirkung des durchscheinenden Lichts berechnet worden. Die Außenansicht kann davon i.d.R. bestenfalls eine schwache Ahnung vermitteln, außerdem ist sie dann auch noch seitenverkehrt. Natürlich kann man Fotos von Außenansichten bei commons einstellen, gezielt Energie daruf verwenden würde ich allerdings eher nicht. --FordPrefect42 (Diskussion) 10:53, 4. Sep. 2018 (CEST)
…und das betrifft natürlich nicht nur diese Fotos. Zahlreiche weitere in Category:Stained-glass windows müssten aus dem selben Grund gelöscht werden, in
sogar die allermeisten. --emha db 10:57, 4. Sep. 2018 (CEST)
Ich würde auf jeden Fall immer erst versuchen, eine Freigabe zu bekommen, bevor man größere Löschaktionen startet. Auf jeden Fall muss der Einzelfall geprüft werden. Es kann durchaus sein, dass manche dieser Fenster auch gar nicht geschützt sind (möglicherweise sind da auch nur Restaurationen von Kriegsschäden dabei, die dann trotzdem in die Kat zum 20. Jahrhundert sortiert wurden, o. ä.). -- Chaddy · D 14:49, 4. Sep. 2018 (CEST)
Ich starte keinerlei Löschaktionen, ich wollte lediglich auf eine bestehende potentielle Problemlage hinweisen. Viele Grüße, --emha db 17:33, 4. Sep. 2018 (CEST)
Ich wollte auch nur einen allgemeinen Hinweis geben, das war gar nicht unbedingt direkt an dich gerichtet. -- Chaddy · D 17:36, 4. Sep. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 23:20, 17. Sep. 2018 (CEST)

Lemma Riccardo Cassin, Lemma Vinci (Toskana)

Zwei Fragen: 1) Die deutschsprachige WP hat keine vernünftigen Bilder im Lemma Riccardo Cassin; die italienische Wikipedia (https://it.wikipedia.org/wiki/Riccardo_Cassin ) verwendet dazu eine Reihe Bilder:

  • File:Cassin Grigne.jpg
  • File:Cassin Lavaredo Ovest.jpg|thumb|Cassin sul traverso chiave della sua via sulla parete nord della Cima Ovest di Lavaredo.
  • File:Cassin Badile.jpg|Cassin sulla parete nord di Pizzo Badile
  • File:Tizzoni Cassin Esposito.jpg|Cassin (al centro) con Tizzoni ed Esposito al ritorno dalla Punta Walker
  • File:Cassin Leschaux.jpg|Cassin sulla parete nord dell'Aiguille de Leschaux nel 1939
  • File:Cassin Grigne 1946.jpg|Cassin in Grigna nel dopoguerra
  • File:Gasherbrum IV expedition 1958.jpg|Riccardo Cassin (il primo a sinistra) nel 1958 con i membri della spedizione al Gasherbrum IV da lui guidata
  • File:Cassin Badile 1987.jpg|Cassin nel 1987, all'età di 78 anni, durante la ripetizione della via aperta da lui sul Badile cinquant'anni prima

Dazu schreibt mir Rupert Sciamenna:

Ciao. Le immagini utilizzate nella voce Riccardo Cassin sono quasi tutte con licenza PD-Italy, che mi risulta non sia accettata su wikipedia in lingua tedesca e sia controversa su commons. --Rupert Sciamenna qual è il problema?

Deutsch: Die Bilder im Artikel Riccardo Cassin haben fast alle die Lizenz PD-Italy, die meines Wissens in der deutschsprachigen Wikipedia nicht akzeptiert wird und in commons umstritten ist. (Rupert Sciamenna)

Wären diese Bilder irgendwie für die deutsche WP zugänglich (wenn ja, wie?) und benutzbar oder nicht?

2) Zum Lemma Vinci (Toskana) habe ich sehr schöne Bilder des zentralen Platzes (Piazza dei Conti Guidi), neu gestaltet von Mimmo Paladino 2006. Nach eingehendem Studium des Kapitels Panoramafreiheit kann ich vermuten, daß diese in Italien nicht oder nicht immer zu gelten scheint. Jedoch finde ich in commons eine Reihe Bilder dieses Platzes, die offenbar zulässig sind (meine sind besser ;-)). Gilt jetzt die Panoramafreiheit oder nicht? Kann ich meine Bilder in commons hochladen? Ich habe einige hochgeladen, aber sicherheitshalber gleich wieder einen Löschantrag gestellt, sehe indessen, sie stehen (seit dem 16. August 2018) noch immer in commons:

  • File:2006318-CN253-Piazza-dei-Guidi Specchio-d-acqua.jpg
  • File:2006319-CN274-Piazza-dei-Guidi notte.jpg
  • File:2006319-CN277-Piazza-dei-Guidi notte.jpg

Andere Bilder stehen in commons und zeigen denselben Platz, z.B.:

  • File:2016 Piazza dei Guidi (Museo Leonardiano) 02.jpg

Für Aufklärung wäre ich sehr dankbar. Besten Gruß--Cantakukuruz (Diskussion) 11:58, 8. Sep. 2018 (CEST)

Zu Riccardo Cassin, leider nein.
Die Bilder File:2006318-CN253-Piazza-dei-Guidi Specchio-d-acqua.jpg, File:2006319-CN274-Piazza-dei-Guidi notte.jpg und File:2006319-CN277-Piazza-dei-Guidi notte.jpg, müssen zwar wahrscheinlich auf Commons gelöscht werden, da es in Italien keine Panoramafreiheit gibt. Du kannst sie aber hier aufgrund des Schutzlandprinzip mit den Vorlagen {{Bild-CC-by-sa/4.0}}{{Panoramafreiheit}}{{Schutzlandprinzip}} lokal hochladen.
Das Bild 2016 Piazza dei Guidi (Museo Leonardiano) 02.jpg ist auf Commons mMn Ok, da diese Zeichnungen mMn keine Schöpfungshöhe besitzen.
Habitator terrae (Diskussion) 12:17, 8. Sep. 2018 (CEST)
Lieber Erdbewohner, daß die Zeichnungen Mimmo Paladinos auf dem Pflaster des Platzes (Bestandteil der integralen Platzgestaltung) keine Schöpfungshöhe haben, darf man Sammlern, die für solche Zeichnungen von zehntausend Euro aufwärts berappen, nicht laut sagen...
Kunstmarkt beiseite: Das Beispiel in meiner Anfrage war vielleicht schlecht gewählt, es gibt noch andere, das sind Gesamtaufnahmen des Platzes wie meine, nur nicht so gut:
  • File:Vinci, piazza guidi 01.JPG
  • File:Vinci, piazza guidi 02.JPG
Die müßten dann ja theoretisch auch in commons gelöscht werden? Jedenfalls werde ich mal versuchen, bei meinen Fotos mit dem lokalen Hochladen zurechtzukommen. Nochmals vielen Dank für die Auskünfte!--Cantakukuruz (Diskussion) 14:54, 8. Sep. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 23:12, 17. Sep. 2018 (CEST)

Chemnitz

Ist diese Bildergänzung rechtlich einwandfrei? --Schilderwaldmeister (Diskussion) 10:28, 9. Sep. 2018 (CEST)

Wie ich schon hier geschrieben habe ("Glaube ich nicht, da derselbe Fotograf auch das hier, als von ihm erstellt gekennzeichnet hat."), bezweifle ich das.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 17:54, 17. Sep. 2018 (CEST)

Übernahme von WP Texten unter Verletzung der Lizenz - Wen interessierts?

Guten Tag,

hier geht es nicht um die Frage, ob ein bestimmtes Werk in einem Artikel für WP benutzt werden kann, sondern um die andere Richtung. Was passiert, wenn jemand einen WP - Artikel auf seiner gewerblichen Internetseite verwendet, ohne die hier offenbar übliche CC BY-SA zu beachten? Da es sich um rechtliche Texte handelt, hatte ich meinen Hinweis auf der Seite Diskussion:Recht#Urheberrechtsverletzung? angebracht und bin hierher verwiesen worden. Ich denke, es ist nicht erforderlich, den Hinweis hier zu wiederholen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch gleich eine Frage anschließen, auch wenn das Thema vermutlich hier schon ausführlich behandelt worden ist. Ich bin hier ein Neuling und am überlegen, für WP meiner Profession entsprechend an juristischen Beiträgen mitzuwirken. Das sehe ich als eine Art Spende an, um das Projekt „freie Enzyklopädie“ zu unterstützen. Allerdings trage ich mich nicht mit dem Gedanken, Zeit und Mühe aufzuwenden, um gewerbliche Seiten Gelegenheit zu geben, Inhalte zu nutzen, die sie nur gegen Zahlung eines nicht unbeträchtlichen Honorars erlangen können. Sofern ich es richtig verstanden habe, wäre mein Anliegen mit der Lizenz CC BY-NC-SA gesichert. Nun meine Frage: Sehe ich es richtig, daß WP grundsätzlich keine andere Lizenz zuläßt als CC BY-SA, diese also die allein selig machende ist?

Wünsche allen eine angenehme Zeit --Albert Hoppe (Diskussion) 17:27, 9. Sep. 2018 (CEST)

Das kommt leider tausendfach vor. Du kannst den Fall unter WP:WN/M eintragen (bzw. genauer dort). Was dagegen tun können aber nur die Autoren des kopierten Textes (am besten, sie schreiben die Betreiber der Website freundlich an und erklären die Lizenzbedingungen, in den meisten Fällen tragen jene dann die nötigen Informationen nach und das Problem ist gelöst; meistens ist es schlicht Unwissenheit, die zu solchen Urheberrechtsverletzungen führt).
Wikipedia erlaubt nur (urheberrechtlich) völlig freie Inhalte, das ist das Wesen dieses Projektes. -- Chaddy · D 17:37, 9. Sep. 2018 (CEST)
NUR urheberrechtlich völlig freie INhalte? Dann könnte man CC-BY-SA 3.0 de nicht nutzen, dort heißt es in der Präambel ausdrücklich: " DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCHÜTZT." Dsa ist eine wichtige Grundsatzfrage. Erst die Bestimmungen der Lizenz geben eine gewisse - aber eben aufgrund der einzuhaltenden Bedingungen gerade keine völlige - Freiheit bei der Weiternutzung. Gerade diese (falsche) Einstellung die sog freie Lizenzierung beduete völlige Freiheit führt bei denen, für die das Neunland ist zu Missverständnissen und falschen, lizenz- und damit urheberrechtswidrigen Nutzungen. Gerne bei Bildern. Thema ist ja bekannt. Wikipedia erlaubt nur frei lizenzierte Inhalte - und hier auch nur bestimmte Varianten, keineswegs erlaubt es nur (urheberrechtlich) völlig freie Inhalte.188.174.125.125 10:47, 29. Okt. 2018 (CET)
(BK) Hallo @Albert Hoppe:. Grundsätzlich ist es das Ziel, dass die Inhalte der Wikipedia auch weitergenutzt werden dürfen, in möglichst vielen Formen. Eine Lizenz mit -nc-Klausel würde das fast unmöglich machen, denn selbst eine private Website, die nur einen einzigen Werbebanner hat, wäre damit von WP-Inhalten ausgeschlossen. Insofern ist es korrekt, dass ausschließlich die CC-by-sa-Lizenz für Texte gültig ist (bzw. auch die GNU-FDL 1.2). Die richtige Anlaufstelle für das was du beschrieben hast (Nutzung ohne Lizenz-, Quellen- und Urheberangabe) ist Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Dort dann bitte auf Einzelnutzungen bzw. Mehrfachnutzungen. -- Quedel Disk 17:46, 9. Sep. 2018 (CEST)
(BK) Zur ersten Frage: Es kommt wie üblich darauf an... Erstens wäre die Frage zu stellen, ob ein bestimmter weiterverwendeter Text überhaupt schutzfähig ist; bei einem kurzen enzyklopädischen Sachtext wäre diese dann vielleicht sogar zu verneinen. Bejaht man sie aber, gilt: Die Rechte liegen bei den Autoren des Wikipedia-Artikels. Wer hier Texte einstellt, gibt die Rechte an diesen nicht ab, sondern stellt sie unter CC-BY-SA und kann somit auch juristisch gegen Weiternutzer vorgehen, welche diese Texte nicht lizenzkonform nutzen - aber es sind eben ausschliesslich die jeweiligen Autoren. Bei deinem Beispiel Ablösungsrecht dürfte es schwierig sein, diesen zu ermitteln bzw. zu kontaktieren, da der Artikel 2004 von einem unangemeldeten Benutzer eingestellt und seither nur formal bearbeitet wurde (siehe Versionsgeschichte). Man kann solche Fälle unter Wikipedia:Weiternutzung/Mängel eintragen, wobei der Eintrag meist folgenlos bleibt, aber zu unserer Dokumentation ist es wohl schon sinnvoll. Zur zweiten Frage: Texte werden automatisch unter CC-BY-SA eingestellt, das ist richtig. Du kannst deine Texte nicht mit einer NC-Einschränkung versehen. Argumente gegen das NC-Modul finden sich hier. Kurz: Durch "NC" würde man auch durchaus erwünschte Weiternutzungen verhindern, denn nicht alles, was als "kommerziell" gilt, ist "böser Kommerz". Es steht dir theoretisch frei, deine Texte zusätzlich mit anderen Lizenzen zu versehen, was sich hier aber schlecht dauerhaft dokumentieren lässt und auch keine Einschränkung der Nutzbarkeit gegenüber CC-BY-SA ermöglicht. Für Bilder wird hier jede beliebige Lizenz akzeptiert, die nach der hiesigen Definition als "frei" gilt, es muss nicht zwingend CC-BY-SA sein, aber NC ist auch bei Bildern nicht bzw. nur als zusätzliche Lizenz möglich. Gestumblindi 17:46, 9. Sep. 2018 (CEST)
Zu deiner ersten Frage: Dafür ist WP:WN/M dar, aber diese Seite scheint mir reichlich überfordert. Falls es um Texte geht, bei denen du selbst etwas mitgewirkt hast, und deine Beiträge Schöpfungshöhe besitzten, kannst du jederzeit gegen Weiternutzer, die weder die CC BY-SA noch die GFDL Lizenzen beachten (beides Lizenzen, die ein Copyleft und eine Namens- sowie Lizenznennung vorschreiben), kannst du gegen diese Weiternutzer rechtlich vorgehen, da du ihnen nicht eine solche Nutzung gewährt hast.
Zu deiner zweiten Frage: Wir können leider keine NC-Lizenzen erlauben, da wir machmal selbst Spenden-Werbebanner haben, die sonst rechtlich nicht abgesichert wären, außerdem ist die CC BY-SA Lizenz nicht mit der CC BY-SA-NC Lizenz kompatibel und es sprechen weitere grundsätzliche Gründe dagegen. Eine Lizenzierung unter anderen Lizenzen, die keine NC oder ND (No Derivatives) Klauseln enthalten sind aber über Umwege möglich.
Zusammengefasst: Du kannst gegen welche, die gegen die Lizenz verstoßen, vorgehen, eine NC Lizensierung ist aber nicht möglich.
PS: Diese Antwort stand mit euren beiden Beiträgen im Bearbeitungskonflikt und bezieht sich nicht auf diese.
Habitator terrae (Diskussion) 17:55, 9. Sep. 2018 (CEST)
Also unsere Spenden-Banner haben m.E. nichts damit zu tun, dass wir NC nicht erlauben. Das ist nicht kommerziell, die Hintergründe sind andere - siehe meinen obigen Beitrag. Gestumblindi 17:59, 9. Sep. 2018 (CEST)
Ist aber auch ein Grund, weshalb wir es nicht erlauben könnten (selbst wenn wir unsere Meinung ändern, was natürlich aufgrund der Grundsätze der Wikipedia nicht passieren wird). Habitator terrae (Diskussion) 18:14, 9. Sep. 2018 (CEST)
Wie kommst du darauf? Also... diese Begründung habe ich einfach noch nirgends gesehen. Deine persönliche Ansicht? Gestumblindi 18:15, 9. Sep. 2018 (CEST)
Hatte mal irgendwo im Wikimedia-Blog, im Bezug auf die Wikipedia Ausnahme von den Upload-Filter, gelesen, dass Wikimedia Commons natürlich nicht kommerziel ist, aber Richter etwas anderes endscheiden könnten. Habitator terrae (Diskussion) 18:43, 9. Sep. 2018 (CEST)
Wenn sich wp.de entscheiden würde, NC zu erlauben, dann wäre das erlaubt. Wie "fair use" auf .en und .ru. Oder das Verbot von GFDL 1.2 hier. --M@rcela 01:18, 10. Sep. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habitato terrae 18:05, 17. Sep. 2018 (CEST)
Datei:Eulen Logo.png

Mit dem Piepmatz ist doch wohl sicherlich SH erreicht, oder? XenonX3 – () 23:03, 9. Sep. 2018 (CEST)

Ja, das hat SH. Das Logo muss ohne Freigabe leider gelöscht werden.
Auf seiner Website verwendet der Verein aber auch das reine Wappenschild: [2]. Das wäre völlig problemlos. Es wäre daher gut, wenn diese Datei jemand auf das Wappenschild reduzieren könnte, unter diesem Dateinamen neu hochlädt (dann müssen die Einbindungen nicht korrigiert werden) und anschließend die beiden alten Versionen dieser Datei gelöscht werden. -- Chaddy · D 23:14, 9. Sep. 2018 (CEST)
Ja, das hat SH. Es gibt zweifelsfrei gemeinfreie Eulendarstellungen, die gehört aber nicht dazu. --M@rcela 01:15, 10. Sep. 2018 (CEST)
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Sehr geehrte Damen und Herren

Dürfte ich ein Bild für ein Schulprojekt benutzen da es in der Schule in einem Prospekt gedruckt wird?? Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen freuen. https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Parallax_barrier_vs_lenticular_screen-de-01.png (nicht signierter Beitrag von Stefanie Knoop (Diskussion | Beiträge) 09:13, 11. Sep. 2018)

@Stefanie Knoop: Ja das darfst du (oder "dürfen sie", wir duzen uns hier untereinander), wenn du die folgenden Angaben beim Bild machst: "Bild: CihatG91 (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Parallax_barrier_vs_lenticular_screen-de-01.png), „Parallax barrier vs lenticular screen-de-01“, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode"
Falls du in Zukunft andere Bilder, die in der Wikipedia benutzt werden, nutzen möchtest, ist der Lizenzhinweisgenerator (https://lizenzhinweisgenerator.de/) sehr hilfreich. Habitator terrae (Diskussion) 09:55, 11. Sep. 2018 (CEST)
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Personen als "Beiwerk" in Bild von Kneipengarten

Ich weiß, dass meine Frage sich diesbezüglich schon an einem sehr strengem Maßstab entlang bewegt, es interessiert mich dennoch:

Die meisten Personen, die auf diesem Foto abgebildet sind, sind unkenntlich, weil von hinten oder schräg seitwärts oder Gesicht verdeckend. Gut erkenn- und damit identifizierbar, insbesondere in der Vollgröße des Bildes, sind die drei Personen in der Personengruppe hinten nahe dem Kneipengebäude. Gehen die noch als sog. Beiwerk durch? Und wie ist das mit der Person vorne am Tisch (jene mit der Haube und der gestreiften Kapuzenjacke od. dgl.). --Elisabeth 03:43, 13. Sep. 2018 (CEST)

Ja, das ist noch Beiwerk. -- Chaddy · D 04:17, 13. Sep. 2018 (CEST)
japp, Beiwerk – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 09:09, 13. Sep. 2018 (CEST)
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Copy-Vermerk bei Buchmalereien

Wie sieht das mit diesem Bild und den weiteren Bildern dort aus? Kann ich die zuschneiden bzw. den Copyright-Vermerk entsprechend ausschneiden? Und die Bilder von dort hier in wikipedia hochladen? In diesem Fall greift doch nicht Wikipedia:Bildrechte#Nicht_schützbare_Fotos_(Reproduktionen)_–_2-D-Regel, da es sich um keine Reproduktion mit Hilfe eines Scanners aus einem Kunstband handelt. Die Bilder habe ich bislang nur auf dieser Museumsseite entdeckt. --Armin (Diskussion) 16:21, 13. Sep. 2018 (CEST)

Es kommt hier (aus meiner Sicht) ein Lichtbildschutz in Frage als rein handwerkliche Reproduktion. Oftmals gibt es jedoch hier die Meinung, dass Reproduktionen auch dann von der 2D-Scanner-Regelung gedeckt seien, wenn die entstandenen Fotografien es genau gleich abbilden. Ich würde aber nicht ausschließen wollen, dass es sich um einen Scan handelt. -- Quedel Disk 19:25, 13. Sep. 2018 (CEST)
Auf Commons darf es nach den Richtlinien auf jeden Fall. Da es wahrscheinlich eine Fotografie ist, solltest du es mit {{PD-Art|PD-old-100}} kennzeichnen. Habitato terrae 19:44, 13. Sep. 2018 (CEST)

nach BK

zwei Probleme
der ©-Vermerk
Ich habe hier schonmal aufgeschnappt, dass der ©-Vermerk keine wirkliche Bedeutung hat, wenn (ja wenn) da nicht Rechte aus anderen Gründen dahinterstehen.
Ich würde den Vermerk daher auch nicht abschneiden. Da wir das Bild als PD-old deklarieren, kann anschließend jeder mit Bild machen, was er will, auch das © rauschneiden, übertünchen oder was auch immer.
Scan oder aufwendiges, schöpferisches Foto ?
Für mich ist das ein typischer Aufsichtscanner-Scan. Der Fotoapparat kann den Schnitt gar nicht so schön einfangen.
Ich habe schon einige Buchseiten (gemeinfreie Umschläge, Titelseiten, Frontispiz, zum Beispiel zuletzt c:File:Stewart O’Nan Stephen King Faithful title 2004.jpg) eingescannt und den Buchschnitt bewusst stehen gelassen. Sollte jemals jemand den Schnitt abschneiden, weil für seine Zwecke nicht schön, darf er das. Auch damit würde ich mir keine weitere Mühe machen.
--Goesseln (Diskussion) 19:50, 13. Sep. 2018 (CEST)

Wieso seht ihr denn da eine Fotografie? Das ist ziemlich zweifelsfrei ein Scan. Ich sehe keinerlei Probleme mit diesen Bildern. -- Chaddy · D 01:10, 14. Sep. 2018 (CEST)

Richtig, das ist ein Scan, der kann problemlos hochgeladen werden. @Armin P., ist deine Frage damit beantwortet? --Gnom (Diskussion) 10:00, 17. Sep. 2018 (CEST)
Vielen Dank für die Rückmeldung. @Benutzer:Gnom: Was passiert mit dem Copy-Vermerk direkt auf dem Bild? Soll ich den vor dem Upload hier ausschneiden oder aber 1:1 so hochladen? Grüße --Armin (Diskussion) 18:09, 17. Sep. 2018 (CEST)
Das kannst du machen, wie du magst, Armin P. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:05, 17. Sep. 2018 (CEST)
Alles klar, danke. --Armin (Diskussion) 23:06, 17. Sep. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Armin (Diskussion) 23:06, 17. Sep. 2018 (CEST)

URV?

Spezial:Diff/180878691 ist eine 100% Kopie von Hier, unter „News“ (Server ist überlastet, evtl. mehrmals versuchen). Ist das eine URV, oder kann das stehen bleiben? Viele Grüße --Sonnesatt (Diskussion) 20:54, 13. Sep. 2018 (CEST)

Das müssen wir leider löschen (es sei denn, wir bekommen eine Freigabe). -- Chaddy · D 01:20, 14. Sep. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 09:27, 17. Sep. 2018 (CEST)

Logos für Fernsehserien

Sind Titelschriftzüge auf den DVD-Covers verwendbar, freigestellt mit transparentem Hintergrund? --Aguetul (Diskussion) 21:34, 14. Sep. 2018 (CEST)

@Aguetul: Normalerweise ja, du solltest aber darauf achten, dass der Schriftzug nur eine Farbe hat (im Zweifel einfach schwarz machen) und nicht zu komplex gestaltet ist. sowas ist z. B. erlaubt, sowas ist knapp unter der Grenze, und sowas geht hier nicht. Falls der Schriftzug geht kannst du ihn auf Commons mit {{PD-textlogo}}{{TM}} hochladen. Um welchen Schriftzug geht es überhaupt? Habitato terrae 10:39, 15. Sep. 2018 (CEST)
Danke für die Information! Es geht zum Beispiel um folgende Serien:
Hier habe ich zum Teil Logos plaziert, die entfernt werden müssen, weil sie entweder rechtlich bedenklich sind oder nicht dem Original entsprechen. Ich möchte stattdessen die oben angefragten Schriftzüge verwenden.
Dazu noch zwei Fragen:
1. Dürfen helle Schriftzüge schwarz umrandet sein?
2. Muss der Hintergrund transparent sein oder darf er auch farbig sein (ohne Struktur, höchstens ein Farbverlauf)?
--Aguetul (Diskussion) 11:04, 15. Sep. 2018 (CEST)
Was nicht geht ist, dass du die Schriftzüge als eigenes Werk bezeichnest, du solltest immer die Fernsehserie als Urheber angeben, und sie wenn mit {{PD-textlogo}}{{TM}} kennzeichen und nicht mit {{self|cc-by-sa-4.0}}, da du das Logo nicht entworfen hast. Ich würde dir empfehlen einfach, wenn der Schriftzug nicht schon einfarbig ist den Schriftzüge einfach total zu schwärzen, da dies am wenigsten Risiko birgt. Ferienschiff titel.jpg, Schoene Ferien Logo.jpg und Ulrich und Ulrike Logo3.jpg gehen, müssen aber noch von den Lizenz sowie Urheber Angaben korrigiert werden. Stewardessen.jpg, Glueckliche Reise Intro2.jpg und Unter Weissen Segeln Logo.jpg müssen leider in dieser Form gelöscht werden. Habitato terrae 11:30, 15. Sep. 2018 (CEST)
Vielen Dank. Ich hoffe, die Änderungen sind so okay (obwohl man manches noch verschönern könnte). --Aguetul (Diskussion) 13:12, 15. Sep. 2018 (CEST)
@Habitator terrae: Schriftzüge schwärzen? Das wäre wiederum aus enzyklopädischer Sicht ein No-Go. Wenn, dann müssen wir den Schriftzug schon so abbilden, wie er wirklich ist. Eigeninterpretationen sind TF und nicht erlaubt.
Mehrfahrbigkeit ist zudem kein Grund, dass automatisch Schöpfungshöhe angenommen werden müsste.
@Aguetul: Letztlich müssen wir die Schriftzüge im Einzelfall bewerten. Eine pauschale Aussage im Voraus ist kaum möglich. Welche Schriftzüge meinst du konkret?
Bei Schriftzügen/Logos von Filmen/Serien musst du des Weiteren sehr vorsichtig sein. Meist gibt es nämlich gar kein "richtiges" Logo, sondern einfach nur verschiedene Varianten des Titels, der je nach Filmplakat, DVD-Cover, Online-Streamingdienst, Intro, Abspann usw. unterschiedlich gestaltet und an das jewilige Design angepasst ist. Es gibt daher im Filmbereich immer wieder Streitigkeiten, wie mit solchen Logos umgegangen werden soll. Das ganze ist aus rechtlicher Sicht weniger problematisch als aus enzyklopädischer Sicht. -- Chaddy · D 17:36, 15. Sep. 2018 (CEST)
@Chaddy: Es geht um die obenganannten Logos. Hinzu kommen noch:
Wenn einer dieser Schriftzüge aus enzyklopädischer oder aus rechtlicher Sicht nicht akzeptabel ist, dann nehme ich ihn raus. Kein Problem! --Aguetul (Diskussion) 17:56, 15. Sep. 2018 (CEST)
gehn alle mMn. Habitato terrae 18:01, 15. Sep. 2018 (CEST)
Ok. Die in diesen Artikeln dargestellten Schriftzüge sind aus rechtlicher Sicht in Ordnung. Aus enzyklopädischer Sicht sollten das die Fachleute beurteilen. -- Chaddy · D 18:42, 15. Sep. 2018 (CEST)
@Habitator terrae: Ein 3D-Effekt in der Schrift reicht meist nicht für Schöpfungshöhe. Mehrfarbigkeit sagt auch rein gar nichts über den Schutzstatus aus.
Commons ist des Weiteren eine schlechte Idee für Logos, da dort andere Regeln gelten und zudem die Handhabe bzgl. SH auch ziemlich wirr ist. -- Chaddy · D 17:36, 15. Sep. 2018 (CEST)
Einen 3D-Effekt habe ich auch nicht als Kriterium genannt. Alle Dateien, die mMn gelöscht werden sollten, hatten nur einen sehr komplexen Hintergrund (Flugzeugende, Luftbild einer Stadt und ein dahin waperndes verschwommenes Bild War mir da selbst nicht so sicher, meinte aber, dass sowas besser ohne diesen Hintergrund aussehen würde ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/;) ). Das Kriterium nicht Mehrfarbigkeit + nicht komplexe Bildgestalltung, war nicht als Außschlusskriterium sondern eher als "da kannst du dir sicher sein"-Kriterium gemeint; Natürlich kann das in jeden Fall anders bewertet werden. Das Schwärzen sollte natürlich nicht übertrieben werden, aber hier, war es ja sehr hilfreich, da so noch die Kontur gut zu erkennen ist. Habitato terrae 17:55, 15. Sep. 2018 (CEST)
Bzgl. des 3D-Effekts meinte ich dieses Logo, das du als Beispiel nanntest für ein Logo, das hier nicht geht. -- Chaddy · D 18:42, 15. Sep. 2018 (CEST)
Das geht (ich meinte die Farbgestaltung)? Darf ich das also hier lokal Hochladen? Habitato terrae 18:47, 15. Sep. 2018 (CEST)
Ich seh da nichts groß schützenswertes. -- Chaddy · D 02:06, 16. Sep. 2018 (CEST)
Nur noch einmal fürs Protokoll: Die nachträgliche Bearbeitung eines schutzfähigen Logos mit dem Ziel, es so zu „vereinfachen“, dass es hier hochgeladen kann, ist eine Urheberrechtsverletzung. --Gnom (Diskussion) 09:24, 17. Sep. 2018 (CEST)
Diese Diskussion trägt nicht unbedingt zur Klärung des Sachverhaltes bei, denn die Experten sind sich offensichtlich nicht einig! Ein Schwärzen von Schriftzügen, wie oben vorgeschlagen, wäre eine "Vereinfachung" und würde so das Urheberrecht verletzen. Schwärzt man die Schriftzüge nicht, dann verletzt man möglicherweise andere Rechte, zu viel Schöpfungshöhe könnte übernommen werden. Ähnlich verhält es sich wohl bezüglich der Hintergrundgestaltung eines Schriftzuges. Was mir absolut einleuchtet, ist der enzyklopädische Aspekt: die Logos sollten dazu beitragen, auf einen Blick zu erkennen, um welche Sache (z.B. Fernsehserie) es sich handelt und deswegen möglichst original aussehen. Ein Originalschriftzug auf einem originalfarbigen Hintergrund - vermute ich mal - stösst hier an allen Ecken vielleicht am wenigsten an.--Aguetul (Diskussion) 10:30, 17. Sep. 2018 (CEST)
Bitte bezeichne mich nicht als Experten, ich helfe nur so weit ich kann die eingehenden Fragen zu beantworten. @Gnom: Ich vernute eher, dass das ein markenrechtlicher Verstoß sein würde. Habitato terrae 10:37, 17. Sep. 2018 (CEST)
Ich habe gerade mal unter Schöpfungshöhe nachgeschlagen. Beispielhaft wird hier das ARD-Logo gezeigt, welches offensichtlich nicht die nötige Schöpfungshöhe hat, um schützenswert zu sein, welches aber deutlich komplexer ist als alle Logo-Schriftzüge, über die wir hier sprechen. So gesehen ist es möglicherweise besser, sich mehr dem enzyklopädischen Aspekt zu widmen ....--Aguetul (Diskussion) 11:32, 17. Sep. 2018 (CEST)
@Aguetul: Hier schreiben nicht ausschließlich "Experten" mit :-) @Habitator terrae: Die "Vereinfachung" eines urheberrechtlich schutzfähigen Logos ist tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung.
Zur Sache: Ich habe mir mal die von dir genannten Serienlogos noch einmal angesehen:
Damit ist deine Frage beantwortet, oder? Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:02, 17. Sep. 2018 (CEST)
@Gnom: Ja, vielen Dank, erschöpfend beantwortet! --Aguetul (Diskussion) 12:50, 17. Sep. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habitato terrae 16:31, 17. Sep. 2018 (CEST)

Bitte um Unterstützung

Chaddy, langsam verstehe ich dich wirklich, warum du keine Logos mehr auf Commons hochlädst; bitte um Unterstützung bei diesem Löschantrag, bei dem ein Commons-Admin davon ausgeht, dass eine einfarbige Bemalung eines Schwarz-Weiß-Bildes aus dem 17. Jahrhundert einen urheberrechtlichen Schutz nach sich zieht. Habitato terrae 19:49, 16. Sep. 2018 (CEST)

Wegen solchem Blödsinn meide ich Commons inzwischen generell. Ich werde da keine große Energie reinstecken, sorry. Lade es am besten lokal hoch.
In der Löschdisk kannst du ja mal hierauf verweisen: [3] (S. 36).
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Kolorierungen können an sich sehr wohl einen eigenen urheberrechtlichen Schutz erzeugen, insbesondere dann, wenn sie den Charakter des Werkes verändern. Das betrifft aber nur aufwändige Kolorierungen. In diesem Fall wurde aber offensichtlich lediglich (wahrscheinlich sogar nur automatisch) ein bisschen an der Farbsättigung herumgespielt. Das reicht freilich nicht für urheberrechtlichen Schutz. -- Chaddy · D 20:15, 16. Sep. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 09:21, 17. Sep. 2018 (CEST)

PD-US (PD-US-1923)

Für das Bild c:File:Cat and Mouse Act Poster - 1914.jpg mache ich nochmal einen neuen Thread auf, damit der auch eindeutig abgeschlossen werden kann, weil das (attraktive Bild) demnächst in der SG?-Rubrik auf der WP-Hauptseite erscheinen soll. Beim Bild ist zur Zeit c:Template:PD-US eingetragen. In der Beschreibung c:Template:PD-US steht

Diese Mediendatei ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten. Dies gilt für US-amerikanische Werke, deren Urheberrecht erloschen ist, üblicherweise, weil ihre Erstveröffentlichung vor dem 1. Januar 1923 liegt.

Bei c:Template:PD-US-1923 steht:

Werke müssen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch im Herkunftsland gemeinfrei sein, um auf den Commons hochgeladen werden zu dürfen. Wenn das Werk nicht aus den Vereinigten Staaten stammt, muss die Datei eine zusätzliche Lizenzvorlage zur Anzeige des Urheberrechtsstatus im Herkunftsland besitzen.

Das das Bild aber nicht in den USA, sondern in London 1914 erstveröffentlicht wurde, ist das jetzt wie zu verstehen?
Kann da noch etwas nachgebessert werden oder ist es sinnvoll einen Commons-Löschantrag zu stellen, damit das Problem dort von den britischen Kollegen bearbeitet wird?
--Goesseln (Diskussion) 11:10, 6. Sep. 2018 (CEST)

Die Amis behandeln auch Beutebilder von 1945 als ihr Eigentum, obwohl die Fotos nach europäischem Recht noch geschützt sind. Sinnloses Unterfangen auf Commons. --M@rcela 15:47, 6. Sep. 2018 (CEST)

Logo-Nutzung für Deutsche Teddy-Stiftung

Angesichts des hier Beschriebenen: Kann ich dieses Logo ohne Freigabe der Stiftung für den Artikel verwenden? Brunswyk (Diskussion) 05:07, 5. Sep. 2018 (CEST)

Das hat leider Schöpfungshöhe und kann daher nicht ohne Freigabe genutzt werden. -- Chaddy · D 05:17, 5. Sep. 2018 (CEST)
@Brunswyk: Aber mal nachzufragen, ob dieses Logo dennoch verwendet werden darf, würde ich allemal. Solche gemeinnützigen Stiftungen unterstützen so etwas öfter, so haben sie doch stets auch was davon. – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 12:03, 5. Sep. 2018 (CEST)
Gefragt habe ich schon gestern, nur eine (Wikipedia-)befriedigende Antwort habe ich noch nicht. Brunswyk (Diskussion) 17:24, 5. Sep. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 11:27, 19. Sep. 2018 (CEST)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unter dem Suchbegriff „Schlagerfestspiele“ wurden im Jahr 2005ff. Beiträge auf Wikipedia eingestellt, die ein fast wörtliches Exzerpt einer ab 1998 im Memory-Magazin veröffentlichten Serie zu den Jahren 1959 bis1966 der Deutschen Schlagerfestspiele darstellen. Alle wesentlichen auch discographischen Angaben auf Wikipedia wurden erstmals in den Beiträgen der Autorin Ilse Dirnaichner veröffentlicht. Hierzu http://www.memoryradio.de/memoryforum/viewtopic.php?f=4&t=3328&p=16839&hilit=Ilse+Dirnaichner#p16839

Beim Versuch, die Quellenangabe entsprechend zu ergänzen, löschte ein User namens Pentachlorphenol den folgenden Text sofort heraus:

„Die bekannteste Autorin zum Thema war Ilse Dirnaichner, seinerzeit in 84326 Falkenberg beheimatet. Sie hatte eine äußerst informative Serie zu den "Deutschen Schlagerfestspielen" verfasst, ihre Passion mit Verve und guten Argumenten verteidigt. Folge 1 gab' es in memory-magazin 61, vom März '98, die letzte Folge zu den Schlagerfestspielen erschien in memory-magazin 69. http://www.memoryradio.de/magazin/„

Ich protestiere entschieden gegen dieses anmaßende Verhalten und erwarte eine Zulassung des Quellennachweises in vorstehendem Sinne. (nicht signierter Beitrag von Bert Berger (Diskussion | Beiträge) )

Siehe Beiträge des Benutzers: Spezial:Beiträge/Bert_Berger. Wenn es so ist, daß der Abschnitt (fast) wörtlich übernommen wurde, müßte das in den entsprechenden Artikeln entfernt werden, da es sehr unwahrscheinlich ist, eine entsprechende Freigabe zu bekommen. --PCP (Disk) 18:08, 7. Sep. 2018 (CEST)
Die paar Sätze dürften wohl kaum genug Schöpfungshöhe besitzen. Trotzdem wäre eine wörtliche Übernahme nicht sehr sinnvoll, da die Sätze sehr wertend sind. Habitator terrae (Diskussion) 19:36, 7. Sep. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 11:22, 19. Sep. 2018 (CEST)

Urheberrecht einer 1997 verstorbenen Nonne

Die 1997 verstorbene Künstlerin war Benediktinernonne. Auch wenn ich selbst Jurist bin, rätsele ich gerade, wen ich eventuell wegen Freigaben für die Bilder von Kunstwerken ansprechen muss: Das Kloster, in dem sie lebte und arbeitete? Irgendwelche Erben (oder erbt bei Nonnen das Kloster?) Oder irgendwelche Verwandten? Ohne Freigabe wird es nichts mit schönen Nahaufnahmen von Kunstwerken: Im öffentlichen Raum, wo Panoramafreiheit herschen würde, gibt es meines Wissens nichts, so dass eine Bebilderung eines Artikels nur mit Architekturaufnahmen erfolgen könnten, auf dem das Kunstwerk Beiwerk ist. -- .Tobnu 20:44, 18. Sep. 2018 (CEST)

Selbst dann wären diese Architekturaufnahmen nicht möglich, weils dann ja kein Beiwerk mehr wäre, sondern gezielte Darstellung. Nach dem hier und auch diesem ehemaligen BGH-Fall wäre ein Testament zugunsten des Klosters also nicht unbedingt was unwahrscheinliches. Zumindest müsste man dort Auskunft geben können. -- Quedel Disk 20:59, 18. Sep. 2018 (CEST)
Sehe ich auch so, das Kloster anfragen ist sicher nicht falsch. Gerade wenn sie die feierliche Profes abgelegt hat, ist es nicht unwahrscheinlich, dass dem Kloster oder dem Orden die Verwertungsrechte übertragen wurden. --Bobo11 (Diskussion) 21:22, 18. Sep. 2018 (CEST)
Danke, dann lag ich mit einer Vermutung nicht falsch. Was Beiwerk angeht, bin ich eigentlich recht zuversichtlich - eine Innenraumtotale einer Kirche, in der Inventar wie Altar, Tabernakel oder Hängekreuz moderne Kunst sind, geht nicht, ohne dass diese Objekte mit ins Bild geraten. Solche Bilder hat es auf Commons ein paar, aber viel erkennt man halt nicht drauf. -- .Tobnu 21:39, 18. Sep. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 11:21, 19. Sep. 2018 (CEST)

Architektur in Frankreich

Hallo, wie sieht die Situation für Fotos aus: Regionales Verwaltungsgebäude in Strasbourg, Baujahr 2005, Top-Architekten, mein Standort: Strassenbahnhaltestelle. Darf ich die einfach bei Commons hochladen und im de.wiki verwenden? (Ich hätte noch weitere Gebäude im Angebot, bisher noch keine Lemmata vorhanden) Vielen Dank — 1rhb ( ) 01:32, 19. Sep. 2018 (CEST)

@1rhb: Du kannst du Fotos hier lokal hochladen; auf Commons nicht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:21, 19. Sep. 2018 (CEST)
Danke & Gruss @Gnom; 4info: Maison de la Région StrasbourgRudolf (1rhb) ( ) 17:21, 19. Sep. 2018 (CEST)
(BK) @1rhb: Tipp: unter commons:COM:FOP stehen viele Länder mit ihren Eigenheiten, dort kann man auf einen Blick schauen, ob sie commonsfähig sind. Für alle Bilder gilt: solange du vom öffentlichen Straßenraum etwas aufnimmst, was dauerhaft so zu sehen ist, kannst du es immer auf de.wp hier lokal hochladen, egal in welchem Land es entstanden ist. -- Quedel Disk 17:23, 19. Sep. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 18:35, 19. Sep. 2018 (CEST)

Gruppenbild mit Selbstauslöser

Die unter dem Stichwort Selbstauslöser zuletzt 2012 geführte Diskussion ging über irgendwelche Themen zu gefakten Selbstauslöserfotos und hatte (imho) auch kein Resümee. Also hier eine ganz konkrete Frage.
Walter Gropius (gestorben 1969) hat 1926 laut reputabler Sekundärliteratur mit einem "delay timer" ein Gruppenbild der Bauhauslehrer geknipst. Ein Abzug befindet sich im Nachlass Nina Kandinsky, Centre Pompidou, wahrscheinlich haben auch andere Bauhauslehrer einen Abzug bestellt. Ob es das Foto irgendwo im Internet gibt, weiß ich nicht, ich habe es in ISBN 3-631-37945-5 gefunden und könnte es dort scannen. --Goesseln (Diskussion) 20:44, 19. Sep. 2018 (CEST)

Da müssen wir dann aber noch einige Jahre warten. --M@rcela 20:46, 19. Sep. 2018 (CEST)
ok, verstanden: Selbstauslöser ist der Kamerabesitzer, und es gelten dessen Rechte. Fein, dann schließe ich (zum letzten Mal?) diesen Punkt. :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Goesseln (Diskussion) 15:47, 23. Sep. 2018 (CEST)

Werbenplakate für Snooker-WMs

Ich kenne mich leider nur in Teilen mit Urheberrecht usw. aus, deshalb stelle ich hier folgende Frage: Die Snookerwebsite Cuetracker hat bei mehreren WMs zu den Turnierinformationen Werbeplakate für die jeweilige WM. Da der Snookerbereich in allen WPs unter akutem Bildermangel sowohl bei Spielern als auch bei Turnieren im 20. Jahrhundert leidet, wäre es interessant zu wissen, ob eines der folgender Bilder zum Hochladen geeignet ist: WM 1946, WM 1973, WM 1974, WM 1978, ab dann beinahe jede WM. Vielen Dank für eure Mühe, --Snookerado (Diskussion) 19:21, 23. Sep. 2018 (CEST)

Davon würde ich mal nicht ausgehen. Sehe nicht, warum die nicht geschützt sein sollten. Gestumblindi 19:22, 23. Sep. 2018 (CEST)
Sehe ich auch nicht, du könnest aber die Schriftzüge rausziehen. Habitator terrae 20:34, 23. Sep. 2018 (CEST)
Da würde ich jemanden, der damit Erfahrung hat, den Vortritt lassen ein lächelnder Smiley . Danke für die Rückmeldungen. Grüße, --Snookerado (Diskussion) 21:10, 23. Sep. 2018 (CEST)
Da müsstest du dich an die Grafikwerkstatt wenden, Snookerado. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:19, 24. Sep. 2018 (CEST)
Erledigt. Danke, --Snookerado (Diskussion) 16:13, 24. Sep. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Snookerado (Diskussion) 16:13, 24. Sep. 2018 (CEST)

NonCommercial PD-Art

Was haltet ihr von einer Commonsvorlage, die für original getreue Reproduktionen von zwei dimensionalen Kunstwerken, die unter einer NC Lizenz stehen, erklärt, dass es natürlich offizielle Ansicht der Wikimedia Foundation ist, dass diese gemeinfrei sind, aber, dass selbst wenn nicht, der Uploader, da Commons eine nicht kommerzielle Platform ist (das setzen wir einfch mal voraus) und er alle Lizenzbestimmungen einhält, keine Lizenz-Verstoß begeht. Habitator terrae 08:53, 23. Sep. 2018 (CEST)

„da Commons eine nicht kommerzielle Platform ist“ - das können wir nicht so ohne weiteres voraussetzen. Als kommerziell kann eine Website schon gelten, wenn sie Einnahmen durch Werbebanner generiert. Zudem erlaubt Commons aus seinem Selbstverständnis heraus nur kommerziell nutzbare Inhalte.
Davon abgesehen verstehe ich nicht ganz, was du möchtest. Kunstwerke, die unter eine NC-Lizenz stehen, können wir nicht nutzen, egal ob die Reproduktion davon selbst gemeinfrei ist. Oder beziehst du dich auch Reproduktionen, die unter eine NC-Lizenz stehen (das Kunstwerk selbst aber unter einer freien Lizenz oder es ist gar gemeinfrei?). Dann brauchen wir dafür keinen extra Baustein, es gibt bereits Template:PD-scan. -- Chaddy · D 13:08, 23. Sep. 2018 (CEST)
@Chaddy: Ich möchte eine sicherere Möglichkeit schaffen PD-Art Bilder, die unter einer NC-Lizenz stehen hochzuladen. Habitator terrae 13:15, 23. Sep. 2018 (CEST)
Aber durch den Scan wird ein unfreies Werk doch nicht automatisch gemeinfrei. -- Chaddy · D 13:28, 23. Sep. 2018 (CEST)
@Chaddy: Das meinte ich nicht, es gibt relativ viele abfotografierte gemeinfreie Bilder - typische PD-Art Fälle, die unter einer NC-Lizenz stehen (wie z. B. diese Karte von 1740 unter CC BY-NC-SA), der Uploader soll sich mit dieser Vorlage bei solchen Fällen nur mit dieser Vorlege besser rechtlich absicher, indem er (unter der Annahme, dass Commons NC ist) die Lizenzbestimmungen einhält. Habitator terrae 14:51, 23. Sep. 2018 (CEST)
Hier ein Beispiel, wo ich es mal versucht hatte. Am Text könnte sicher noch gearbeitet werden. Habitator terrae 15:02, 23. Sep. 2018 (CEST)
Ok, jetzt verstehe ich, was du meinst. Aber dafür gibt es ja Template:PD-scan.
Die NC-Lizenz ist in diesen Fällen eine Schutzrechtsberühmung und kann ignoriert werden (immer unter der Voraussetzung natürlich, dass es tatsächlich eine 2D-Reproduktion ist und keinen 3D-Charakter aufweist). -- Chaddy · D 15:43, 23. Sep. 2018 (CEST)
{{PD-scan}}, ist nur für echte mechanische Scans, {{PD-Art}}, ist für Reproduktionsfotographien.
Zu PD-Art Bildern gibt es, auch wenn ich das so wie du und die WMF sehe, noch keine höchstrichterliche Endscheidung, und selbst dann wäre das möglicherweise nur eine Einzelfall-Endscheidung, so wäre es ja zu besserer rechtlicher Absicherung des*r Uploaders*in möglich diese Vorlage einzuführen. Habitator terrae 16:28, 23. Sep. 2018 (CEST)
Ach Moment, es geht dir nicht um Scans, sondern um Fotografien? Da ist die Rechtslage tatsächlich weniger eindeutig. Dennoch gibt es auch dafür ja schon eeinen Baustein (eben PD-Art) und ich verstehe daher nicht, wozu wir noch einen brauchen. -- Chaddy · D 16:39, 23. Sep. 2018 (CEST)
Wie ich schon schrieb: Zu bestmöglichen rechtlichen Absicherung des*r Uploaders*in. Habitator terrae 17:00, 23. Sep. 2018 (CEST)
@Habitator terrae, Du meinst Bezug und betreffend c:Commons:2D copying? Kannst Du dazu einen Link auf die "offizielle Ansicht der Wikimedia Foundation " in dieser Sache angeben, damit klar ist was Du meinst. Hinweis: Die von mir erwähnte Seite auf commons ist keine offizielle Regel, sondern eher auf Stufe "quellenlose Meinungsäusserung" - also als Grundlage eher wenig belastbar. Das Thema zum urheberrechtlichen Schutz von 2D-Reproduktionsfotos ist umstritten, auch auf commons. Auch die Rechtslage in DE ist alles andere als eindeutig, siehe dazu die mit Quellen und Referenzen unterlegte Zusammenstellung unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Zweidimensionale Reproduktionsfotografie.
Abgesehen davon ist für die Diskussion um neue Commons-Vorlagen Commons der bessere Platz. In diesem Zusammenhang und Bezug beispielsweise unter c:Commons:Village pump/Copyright.--wdwd (Diskussion) 13:30, 23. Sep. 2018 (CEST)
Die Position der Foundation zu dieser Thematik und auch unsere hier in de-WP ist eigentlich ziemlich eindeutig. -- Chaddy · D 15:43, 23. Sep. 2018 (CEST)
Es geht offensichtlich um Fotografien, nicht um Scans. In diesem Fall hast du Recht, das ist nicht so eindeutig. -- Chaddy · D 16:39, 23. Sep. 2018 (CEST)

Zur Behauptung von Chaddy weiter oben, dass Commons wegen angeblicher "Werbebanner" möglicherweise als kommerziell gelten könne: Commons hat gar keine "Werbebanner". Die Wikimedia-Projekte blenden ab und zu Aufrufe für freiwillige Spenden ein - das macht jede gemeinnützige Organisation auf die eine oder andere Weise (vergleichbar mit einem "Bettelbrief" vom Roten Kreuz). Das ist also etwas ganz anderes als "Werbebanner" (es wird nicht für irgendwelche Produkte geworben oder mit dem Aufrufen von Bannern Einnahmen generiert) und m.E. ganz sicher nicht kommerziell. Und @Habitator terrae: Du machst einen Vorschlag für Commons - also bitte auf Commons, nicht hier. Eine ähnliche Lösung, wie sie dir vorschwebt, gibt es auf Commons allerdings schon. Das ist {{Licensed-PD-Art}}. Diese Vorlage ist dafür vorgesehen, Bilder von Kunstwerken zu kennzeichnen, die zwar nach Commons/Wikimedia-Auffassung gemeinfreie Reproduktionen zweidimensionaler Kunstwerke sind, allerdings als Reproduktion von jenen, die für sich in Anspruch nehmen, Rechte an der Reproduktion zu haben, zugleich unter eine freie Lizenz gestellt wurden. Also sozusagen ein "Fallback" mit der Aussage: Wir halten das für gemeinfrei, aber wenn die Reproduktion in deinem Land geschützt ist, dann steht sie unter folgender freier Lizenz. Wobei allerdings CC-BY-NC für dieses "Fallback" aus dem Selbstverständnis von Commons heraus (nur kommerziell weiternutzbare Inhalte sind erlaubt) bislang nicht zugelassen ist. Dein Vorschlag müsste also darauf hinauslaufen, neu eine Integration von CC-BY-NC bei Verwendung dieser Vorlage zu erlauben. Gestumblindi 17:00, 23. Sep. 2018 (CEST)

Die Idee mit der {{Licensed-PD-Art}} hatte ich auch schon, ich wollte nur zu Sicherheit Nachfragen, ob so was rechtlich geht. Habitator terrae 17:14, 23. Sep. 2018 (CEST)
Das ist in erster Linie keine rechtliche Frage, sondern eine Frage der Commons-Richtlinien. Gestumblindi 17:25, 23. Sep. 2018 (CEST)
Ich habe nicht behauptet, dass Commons Werbebanner habe. Ich wollte nur darstellen, dass Websites allein dadurch schon als kommerziell gelten können. Falls es missverständlich war, tut es mir leid. -- Chaddy · D 21:39, 23. Sep. 2018 (CEST)
Wenn das so ist, warum genau vermutest du denn, dass Commons als kommerziell gelten könnte? Gestumblindi 22:19, 23. Sep. 2018 (CEST)
Wenn man genau liest, hat er das gar nicht so gesagt. Es ist jedoch so, dass Commons auch als Datenspeicher für andere Wikis dienen kann, die durchaus Werbebanner haben. Die vielen Spiegel und Mirrors sind ja auch auf die Richtlinie ausschließlich auch kommerziell verwertbare Inhalte zu dulden, angewiesen. Mit einer -nc-Klausel würde man hunderte Websites plötzlich illegal machen - ohne das diese es mitbekommen würden, weil sie den Richtlinien vertraut haben. -- Quedel Disk 23:21, 23. Sep. 2018 (CEST)
Jede gemeinnützige Organisation wie e. V. oder Foundation muß auch gewinnorientiert sein, sonst kann sie nicht existieren. Bei Stiftungen mag das eventuell anders aussehen. Deshalb ist Commons selbstverständlich eine kommerzielle Homepage. --M@rcela 11:10, 24. Sep. 2018 (CEST)
Die Wikimedia Foundation ist eine 501(c) organization, eine Non-Profit-Organisation, die keine wirtschaftlichen Gewinnziele verfolgt. Gestumblindi 12:06, 24. Sep. 2018 (CEST)
Ok, "Gewinn" ist falsch. Einnahmen wäre wohl richtig. Es bleibt kommerziell, wenn auch nicht gewinnorientiert. Sorry, Buchhaltung liegt mir überhaupt nicht. --M@rcela 12:19, 24. Sep. 2018 (CEST)
Die Gleichsetzung "es müssen Einnahmen erzielt werden, um die gemeinnützige Tätigkeit verfolgen zu können" (durch Spenden) = "kommerziell" erschliesst sich mir nicht. Hier kommt es allerdings wohl auch darauf an, was die Creative-Commons-Lizenzen eigentlich unter "kommerziell" verstehen, und das ist in diesen wohl nicht so klar definiert. Gestumblindi 12:21, 24. Sep. 2018 (CEST)

Zu "würde man hunderte Websites plötzlich illegal machen": Das machen wir, falls PD-Art nicht gilt, schon heute, die NC-Lizenz wäre nur zur Absicherung des Uploaders.

Zu "Commons ist kommerziel": Nach der CC by-nc 4.0 gilt "Nicht kommerziell meint nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet." Die Frage ist nun: Teilt der Uploader die Weke nur für nicht kommerzielle Zwecke [4]? Diese Frage können manche mit "ja" oder "nein" beantworten, ich würde sie mit "ja" beantworten, und nebenbei wird diese Passage nach § 305c im Zweifel im für den Weiternutzer endschieden. Da es nun eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür gibt, dass die Teilung auf Commons nur nicht kommerzielle Zwecke im Sinne von CC erfüllt, sollte mMn dem Uploader die Möglichkeit gegeben werden sich juristisch möglichst gut beim PD-Art Bildern abzusichern.

Ich stimme Gestumblindi zu, dass das nun besser auf Commons diskutiert werden sollte. Habitator terrae 18:40, 24. Sep. 2018 (CEST)

Commonsdiskussion eröffnet --Habitator terrae 18:23, 25. Sep. 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 09:55, 25. Sep. 2018 (CEST)

SongPlatten-Cover

Morgen zusammen, würdet ihr das Cover zu Armin van Buuren - Blah Blah Blah als unproblematisch zum Hochladen einschätzen? Ich finde, das sind einfache Formen. Der Schriftzug sowieso und auch die Hände sind nur einfache Linien. Wie seht ihr das? (nicht signierter Beitrag von: Benutzer:Ss279 )

Coverversionen sind Gegenstand des Urheberrechts, das in Deutschland im Urheberrechtsgesetz (UrhG) kodifiziert ist.--Крестоносцы (Diskussion) 15:09, 25. Sep. 2018 (CEST)
Antwort passt nicht zur Frage. --Magnus (Diskussion) 15:11, 25. Sep. 2018 (CEST)
Tut mir leid, diese Gestaltung ist leider schutzfähig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:14, 25. Sep. 2018 (CEST)
+1 sehe ich ebenso. --M@rcela 15:17, 25. Sep. 2018 (CEST)
Ja, sehe auch ich so. -- Chaddy · D 17:32, 25. Sep. 2018 (CEST)
Schade, Schade. Dann muss der Artikel ohne auskommen. Danke für die Info. --Ss279 (Diskussion) 18:33, 25. Sep. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Quedel Disk 21:11, 25. Sep. 2018 (CEST)

Artikel aus TÜpedia in Wikipedia überführen

Hallo,

das Autoren-Team der [TÜpedia](https://www.tuepedia.de) schreibt viele Artikel von denen einige Qualitativ in die Wikipedia überführen werden könnten (Platanenallee, Neckarfront, Eberhardsbrücke, ...).

Wie sieht das Lizenzrechtlich aus? Welche Lizenz müsste TÜpedia haben, damit ein einfaches Kopieren der Wiki-Inhalte möglich wäre?

Viele Grüße dktue

Die Lizenz CC-BY-SA 3.0 passt schon. Bitte die beiträge signieren! --Magnus (Diskussion) 12:13, 25. Sep. 2018 (CEST)
Einfaches Kopieren geht mit dieser Lizenz aber nicht, denn es gilt die Bedingung "Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders." --Mark (Diskussion) 12:31, 25. Sep. 2018 (CEST)
Unter welcher Lizenz müssten TÜpedia-Artikel erstellt werden, damit diese bedingungslos in die Wikipedia übernommen werden können? --Dktue (Diskussion) 13:23, 25. Sep. 2018 (CEST)
Da wäre eine Verzichtserklärung möglich, aber nicht empfehlenswert, ich würde aber empfehlen die Lizenz bei zu behalten und abzuwarten was hier passiert, ist ja mehr ein technisches Problem. Außerdem wäre eine Lizenzänderung bei einem Wiki mit erheblichen Aufwand verbunden: Alle Beiträge von Autoren, die dem nicht zustimmen müssten gelöscht werden. Habitator terrae 13:51, 25. Sep. 2018 (CEST)
Auf Commons ging das gegen den erklärten Willen von 25% der Community. --M@rcela 15:18, 25. Sep. 2018 (CEST)
Die Lizenz ist schon passend, man müßte die Artikel hier importieren, was nur Admins können. Dann bleibt die Versionsgeschichte erhalten. --M@rcela 15:20, 25. Sep. 2018 (CEST)
Ganz langsam. Die TÜpedia steht unter CC BY-SA 3.0. Die Inhalte in die Wikipedia zu übernehmen ist daher erstens möglich und zweitens nicht besonders schwer. Wichtig ist im Wesentlichen nur die Übernahme der Autorenliste. Das geht wie bereits erwähnt durch einen Versionsimport oder zur Not auch durch einen Eintrag auf der Diskussionsseite, auf den in der Bearbeitungszusammenfassung verwiesen wird. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:22, 25. Sep. 2018 (CEST)
Bedeutet das, dass wir die gelöschten Artikel in Wikipedia (Platanenallee, Neckarfront, Eberhardsbrücke) wiederbeleben können und in der Bearbeitungs-Beschreibung die Autoren einfügen müssen? --Dktue (Diskussion) 15:26, 25. Sep. 2018 (CEST)
Sofern die Lemmata relevant sind: Ja. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:38, 25. Sep. 2018 (CEST)
Wenn die Artikel bereits in Wikipedia existierten, kann man sie ja wiederherstellen. -- Quedel Disk 17:55, 25. Sep. 2018 (CEST)
Ja, die Artikel Platanenallee, Neckarfront, Eberhardsbrücke existierten bereits in Wikipedia. Kann ein Admin sie wiederherstellen? --Dktue (Diskussion) 19:25, 25. Sep. 2018 (CEST)
Da das erst vor kurzem war, Einladung an @Nolispanmo: als löschenden Admin zum kurzen Statement. -- Quedel Disk 21:10, 25. Sep. 2018 (CEST)
Zum korrekten Vorgehen ist hier alles geschrieben worden. Grüße --Nolispanmo Disk. Hilfe? 09:25, 26. Sep. 2018 (CEST)
Kannst Du die Artikel wiederherstellen @Nolispanmo:? Ich würde dann auf der Diskussionsseite den Verweis auf die TÜpedia einfügen und in der Wiederherstellungs-Zusammenfassung könntest Du auf die Diskussionsseite verweisen. Habe ich das so richtig verstanden? :-) --Dktue (Diskussion) 10:27, 26. Sep. 2018 (CEST)
Sind wieder da. Übernehme die Versionshistorie und den Link auf die Version im Quellartikel der tuepedia.de auf die Disk und entferne dann den SLA aus dem Artikel mit Verweis auf die Disk. Das Vorgehen sollte nicht zur Regel werden, also schreibe mit eigenen Worten, dann gibt auch keine URV-Probleme. Grüße --Nolispanmo Disk. Hilfe? 10:56, 26. Sep. 2018 (CEST)
Vielen Dank für die schnelle Hilfe! Auf der Diskussionsseite der Platanenallee habe ich nun einen Permalink auf die Quell-Version der TÜpedia gesetzt von der die Inhalte übernommen wurden. Wie kann ich denn die Versionshistorie übernehmen? Oder reicht hier ein Link auf die Versionshistorien-Seite der TÜpedia? --Dktue (Diskussion) 11:12, 26. Sep. 2018 (CEST)
Einfach auf "Versionen" klicken und kopieren. --Nolispanmo Disk. Hilfe? 12:15, 26. Sep. 2018 (CEST)
Alles klar, ist für alle drei Artikel übernommen. Vielen Dank für die Unterstützung! :-) --Dktue (Diskussion) 12:55, 26. Sep. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Nolispanmo Disk. Hilfe? 13:58, 26. Sep. 2018 (CEST)

Italienisches Wappen: Datei:Serramanna-Wappen.jpg

Serramanna-Wappen.jpg

Diese Datei ist laut Beschreibungseite gemeinfrei. Stimmt das nach it-Recht? Das Wappen stammt nämlch anscheinend aus Italien (laut Quelle: http://www.comuni-italiani.it/106/018/stemma.html) --Honischboy (Diskussion) 20:14, 29. Sep. 2018 (CEST)

Für uns ist DACH-Recht entscheind. Und gemäß diesem sehen wir Gemeindewappen als Amtliches Werk als gemeinfrei an.
Zudem dürfte das Wappen wohl auch alt genug sein, um ohnehin gemeinfrei zu sein. -- Chaddy · D 21:18, 29. Sep. 2018 (CEST)
Gut. Dann ist das ja in Ordnung. Danke! --Honischboy (Diskussion) 21:44, 29. Sep. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Honischboy (Diskussion) 21:44, 29. Sep. 2018 (CEST)|Erledigt

Fotos, die nach §72 UrhG gemeinfrei sind

Hallo, Ich habe für https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsrat_des_Vereinigten_Wirtschaftsgebietes beim Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages nach Bildern der Direktoren bzw. Verwaltungsräte angefragt. Ich erhielt die Antwort, dass ich Portraits der Abgeordneten Johannes Semler und Hans Schuberth erhalten könne. Die Bilder seien gemäß § 72 UrhG gemeinfrei (Ablauf der Schutzfrist von 50 Jahren nach Entstehung oder Veröffentlichung bei Lichtbildern). Ich solle als Quellenangabe "Deutscher Bundestag/Parlamentsarchiv" nutzen. Bei euch sind aber nur Fotos als gemeinfrei tituliert, die mindestens seit 70 Jahren veröffentlicht sind. Was gilt denn jetzt: Das deutsche Recht oder eure (ggf. internationale?) Regel? --Benjamin J. Tempel (Diskussion) 14:14, 18. Sep. 2018 (CEST)

Die 70-Jahres-Regel ist auch deutsches Recht, und zwar für Lichtbildwerke (dabei beziehen sich die 70 Jahre aber nicht auf die Veröffentlichung, sondern auf den Tod des Urhebers).
Die Regel bzgl. Lichtbildern wenden wir nicht an, da in den meisten Fällen Lichtbilder tatsächlich Lichtbildwerke sind. -- Chaddy · D 14:38, 18. Sep. 2018 (CEST)
Laut § 72 UrhG gilt folgendes:
"(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.
(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.
(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen."
Gilt nun § 72,3 UrhG dürften die Bilder in Wikipedia veröffentlicht werden, nach der Wikipediaregel nicht. Nochmal die Frage: Was gilt denn nun und darf ich die Bilder veröffentlichen?--Benjamin J. Tempel (Diskussion) 15:26, 18. Sep. 2018 (CEST)
Hallo Benjamin J. Tempel, wir gehen davon aus, dass diese Fotos nicht nur Lichtbilder nach § 72, sondern sogar Lichtbildwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG sind. Damit sind sie gemäß § 64 UrhG sogar bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen geschützt. --Gnom (Diskussion) 15:44, 18. Sep. 2018 (CEST)
Jetzt folgt ganz klar ein POV-Beitrag wenn nicht diskussionsfördernt bitte entfernen: Weshalb verbietet WP die Argumentation Lichtbilder generel? Es ist einen Angst vorhanden, dass das bei einem Projekt, wo jeder nicht-Expertewie ich, schreiben kann, sehr unsichere Bilder hochgeladen werden. Weshalb den nicht einfach das Hochladen nur erlauben, wenn einen Hinweis auf eine ausführlicher Diskussion (z. B. 1 Monat) hier hinzugefügt wird, bei der zweifelsfrei herauskommen muss, dass das Bild ein Lichtbild ist und natürlich vor mehr als 50 Jahren veröffentlicht worden ist. Habitato terrae 18:16, 18. Sep. 2018 (CEST)
Du meinst, dort wo Gerichte sich noch nichtmal einig sind und mal so und mal so entscheiden, da können wir Laien hier eine halbwegs rechtssichere Entscheidung fällen? Auf den Wikimedia-Projekten gilt noch immer: im Zweifelsfall ists nicht erlaubt. Und noch eine Baustelle aufmachen, wo wir noch nichtmal über die Schöpfungshöhe (und das ist ja auch das Kriterium Lichtbild oder Lichtbildwerk) bei den vorhandenen Logos einigen können und daher manche seit vielen Monaten unklar im Raume stehen? -- Quedel Disk 18:49, 18. Sep. 2018 (CEST)
In diesem Zusammenhang ist vielleicht ein Hinweis auf das vorbeugende Prinzip auf Commons angebracht: "Wenn ein erheblicher Zweifel an der Freiheit einer bestimmten Datei herrscht, sollte diese gelöscht werden." Bei Fotos, die Personen zeigen, dürften wohl durchaus viele Juristen der Ansicht sein, dass es sich nicht nur um Lichtbilder, sondern um Lichtbildwerke handelt, die für 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen geschützt sind. Das sind "erhebliche Zweifel" - und auch wenn andere Juristen, selbst jene des Parlamentsarchivs, anderer Ansicht sind, können wir solche Bilder daher nicht akzeptieren. Gestumblindi 21:45, 18. Sep. 2018 (CEST)
In der Schweiz wird sehr wohl zwischen den Werkarten unterschieden, da (vereinfacht ausgedrückt) für Fotos eine Schöpfungshöhe verlangt wird. In D und AT sind fast alle Fotos automatisch Lichtbildwerke. Eventuell kann man Bilder von Paßbildautomaten davon ausnehmen aber auch nicht generell. --M@rcela 20:49, 19. Sep. 2018 (CEST)
Das ist natürlich absolut richtig (wer wüsste das besser als ich ;-) ), aber wir richten uns hier ja nach dem jeweils strengsten Recht in D/A/CH. Gestumblindi 23:23, 19. Sep. 2018 (CEST)
OK, vielen Dank allen für den Crashkurs, der mich in die tiefgreifenden Schwierigkeiten des UrHG einführte. Eine letzte einwendende Nachfrage: Sowohl bei Johannes Semler als auch bei Hans Schuberth handelt es sich ja um Personen von erheblichem öffentlichem Interesse (oder wie das heißt). Ein Beipsiel, das ich las, war Gerhard Schröder, für dessen Lichtbildwerk offensichtlich nicht diese strenge Anwendung gilt. Nur zum Verständnis: Warum greift dieses Argument hier nicht? --Benjamin J. Tempel (Diskussion) 15:51, 20. Sep. 2018 (CEST)
Mit deiner Rückfrage beziehst du dich auf das Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten, Benjamin J. Tempel – das hat nichts mit dem Urheberrecht der Fotografen zu tun. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:04, 20. Sep. 2018 (CEST)
Nachzulesen in §23 KUG. --M@rcela 22:03, 21. Sep. 2018 (CEST)

Autogrammkarten

Für den Artikel über Margit_Nünke gäbe es eine Autogrammkarte aus den 1950ern. URV oder nicht? --Aalfons (Diskussion) 14:11, 28. Sep. 2018 (CEST)

@Aalfons: Ist den ein Bild mit drauf, oder nur die Unterschrift? --Habitator terrae 15:48, 28. Sep. 2018 (CEST)
@Habitator terrae: Mit Porträtbild, so wie die Standard-Autogrammkarten. --Aalfons (Diskussion) 15:51, 28. Sep. 2018 (CEST)
Dann müsstest du die Unterschrift rausziehen. Das Bild geht wahrscheinlich nicht. Habitator terrae 15:53, 28. Sep. 2018 (CEST)
Du könntest versuchen, den Rechteinhaber des Bildes (im Normalfall der Fotograf) zu ermitteln und diesen, bzw. dessen Erben um eine Freigabe bitten. -- Chaddy · D 16:52, 28. Sep. 2018 (CEST)
Es ist dies. Die Qualität ist wirklich gut. Wenn ich das richtig verstanden habe, stammt es aus dem Bilderbuch eines nicht mehr existenten Fanclubs und ist ein familiär verbandelter Dachbodenfund. Die Frau, die das Foto in einem Forum veröffentlicht hat, wäre einverstanden, hat aber urheberrechtlich sicherlich keinerlei Ahnung. Hab sie jetzt gefragt, ob sich der Karte ein Fotografenname entnehmen lässt. --Aalfons (Diskussion) 17:35, 28. Sep. 2018 (CEST)
Hier ist auf jeden Fall erstmal die Unterschrift. Habitator terrae 18:52, 28. Sep. 2018 (CEST)
Ein Autograph wertet diese Dame ja enorm auf! :-) --Aalfons (Diskussion) 19:46, 28. Sep. 2018 (CEST)

John-Sinclair-Logos

Ich würde den entsprechenden Artikeln gerne die jeweiligen Serienlogos hinzufügen: [5], [6], [7]. Diese sind aber doch vermutlich geschützt, oder? Sollte ich den Urheber/den Verlag (Lübbe) anfragen? Lohnt sich das überhaupt oder wird sowas kategorisch abgelehnt? Oder wie gehe ich am Besten vor? Schönen Gruß,--DrEisenberg (Diskussion) 13:09, 22. Sep. 2018 (CEST)

Ich persönlich sehe da durchaus einen Schutz. Das Anfragen kannst du versuchen, die Wahrscheinlichkeit ist jedoch nicht sehr hoch. Ein Versuch ist es aber wert. -- Quedel Disk 13:39, 22. Sep. 2018 (CEST)
Quedel hat nicht Recht. Diese Logos sind nicht schützbar (das sind einfache Textlogos; auch die Schriftgestaltung ist nicht innovativ, sondern wurde bereits unzählige Male so verwendet - dieses Kriterium wird bei der Bewertung von SH leider sehr oft vergessen). Du kannst sie hier lokal hochladen. -- Chaddy · D 15:00, 22. Sep. 2018 (CEST)
Es kommt auf den Zeitpunkt der Schöpfung an, Chaddy. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:08, 22. Sep. 2018 (CEST)
Das ist richtig. Soweit ich gestern auf die Schnelle geschaut habe, scheinen die Bücher, auf denen die Serie basiert, aus den 1970er Jahren zu sein. Auf dem Cover wird auch schon diese Schriftgestaltung verwendet. Ich nehme aber an, dass diese Art der Schriftgestaltung schon deutlich älter ist (sie ist jedenfalls typisch für Werke, die mit "Geistern" zu tun haben). -- Chaddy · D 13:11, 23. Sep. 2018 (CEST)
Typographen sind extrem konservativ. Nicht umsonst ist die 500 Jahre alte Garamond heute noch die weltweit am meisten verwendete Schriftart. Solche Spielereien wie "blutende" Schriften sind frühestens zwischen den Weltkriegen geschnitten worden, eher viel später. Ohne einen Nachweis der Existenz vor 1945 würde ich davon ausgehen, daß das eine Erfindung der 60er Jahre ist. Ansätze einer solchen Gestaltung finde ich zwar für vor 1900 aber das ist nicht mit der hier angefragten Gestaltung vergleichbar (falls das wirklich der Originaleinband ist). Im Zweifel würde ich die Schrift als geschützt ansehen. --M@rcela 22:26, 29. Sep. 2018 (CEST)

Welcher Lizenz entspricht Bild-frei wirklich auf Commons?

Moin, wenn man eine Datei mit Commonshelper oder dem Dateiexporteur nach Commons überträgt, die {{Bild-frei}} trägt, wird auf Commons daraus c:Template:Copyrighted free use gemacht. Der Beschreibung auf Vorlage:Bild-frei nach müsste es aber standardmäßig (bei eigenen Werken) c:Template:PD-user-de sein. Auf Copyrighted free use wurde 2010 umgestellt. Was ist nun richtig? Viele Grüße, XenonX3 – () 01:04, 28. Sep. 2018 (CEST)

Da es im DACH-Recht nicht möglich ist, sein Werk gemeinfrei zu stellen, entspricht die Vorlage tatsächlich eher Copyrighted free use denn PD-user-de. -- Chaddy · D 01:40, 28. Sep. 2018 (CEST)
Nach DA-Recht meinst du. In der Schweiz geht das schon. Gestumblindi 12:19, 28. Sep. 2018 (CEST)
Richtig. Nach DA-Recht ist eigentlich auch CC-0 nicht möglich. --M@rcela 22:13, 29. Sep. 2018 (CEST)
Sagt wer? Grüße --h-stt !? 22:59, 29. Sep. 2018 (CEST)

Bauhaus 2019

Das Teekännchen von Marianne Brandt, gestorben 1983, steht hier als cc-by-3.0 (eigenes Werk) des c:User:Sailko

„2019 findet das 100-jährige Gründungsjubiläum des Bauhauses statt“, das wäre ein Anlass, den Bildbestand bei Commons (und bei de-wp) zu sichten und gegebenenfalls zu ergänzen. Dazu wäre es schön, wenn hier eine Handreichung geschrieben werden könnte, um den Wildwuchs der eingestellten Bildrechtsattribute etwas zu lichten. Ich bin gerne bereit, dazu weitere Beispiele von Fotos von Designobjekten von Bauhausschülern zu liefern, die 1948 noch nicht gestorben waren, in denen das nach meiner amateurhaften Vorstellung nicht so besonders gut gelöst ist. Aber vielleicht ist das ja auch alles ganz easy. --Goesseln (Diskussion) 11:56, 12. Sep. 2018 (CEST)

Löschantrag gestellt. Auf alle Bilder in der Museums-Kat, die noch geschützte Werke zeigen. Leider. Grüße --h-stt !? 12:50, 12. Sep. 2018 (CEST)
Soweit ich weiß, wurden diese Medien bzw. Fotographien, z.B. das Teekännchen hier, vom Smart Museum of Art über WMCH Commons unter CC-by-sa-3.0 zur Verfügung gestellt. – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 13:28, 12. Sep. 2018 (CEST)
Das Museum ist nicht berechtigt, diese Design-Objekte freizugeben. Das dürfen nur die Erben der Urheberin. Grüße --h-stt !? 14:50, 12. Sep. 2018 (CEST)
Es sei denn, das Museum hat die vollumfänglichen Nutzungsrechte. Sollte man abklären, bevor man evtl. vorschnell löscht. -- Chaddy · D 15:51, 12. Sep. 2018 (CEST)

Das Design kann ja gerne geschützt sein (Das interesiert uns nicht). Frage ist ob diese Kanne überhaupt Schöpfungshöhe erreicht. Habitator terrae (Diskussion) 14:55, 12. Sep. 2018 (CEST)

aber ganz sicher, meiner Meinung nach – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 14:57, 12. Sep. 2018 (CEST)
In diesem Fall schon. Das ist kein normales Alltagsdesign, sondern wurde ja gezielt als Kunst designt. -- Chaddy · D 15:51, 12. Sep. 2018 (CEST)
Sono il fotografo che ha caricato l'immagine della teiera, e di altre centinaia di oggetti di design, moderno e contemporaneo. Mi dispiace, per quanto possa apparire strano e originale, si tratta pur sempre di una teiera, e tali oggetti sono considerati "d'uso" su Commons, e non seguono le normali regole per la riproduzione di opere d'arte, inclusa quella sul diritto d'autore. Non c'entra niente il museo in questo caso. Abbiamo già fatto questa discussione decine di volte su Commons. Siete pregati di fare le vostre considerazioni sulle pagine apposite di Commons, qui non ha senso discutere, e comunque è meglio che prima di esprimere un parere vi documentaste sulle policy di Commons. Se fosse come dite voi non avremmo foto di macchine sportive, di telefoni cellulari, di mouse, ecc. Vi prego di spostare la discussione su Commons. Grazie, saluti --Sailko (Diskussion) 16:43, 12. Sep. 2018 (CEST)
sì --Habitato terrae 16:52, 12. Sep. 2018 (CEST)

Diesmal haben wir einen nicht Deutsch sprechenden dabei: Deshalb bitte auf Commons diskutieren. Habitato terrae 16:54, 12. Sep. 2018 (CEST)

Im Ausgangspost ging es um "erweitern", jetzt gehts schon wieder um Löschanträge. Es macht keinen Spaß. --M@rcela 18:11, 12. Sep. 2018 (CEST)

Das Thema Marianne Brandt ist bei Commons doch schon seit einiger Zeit durch. Da braucht es hier keiner neuen Überlegungen. --Artmax (Diskussion) 21:53, 13. Sep. 2018 (CEST)

Da ich mich mit diesem Thema ja ausführlich beschäftigt habe ;-), sei mir noch einmal eine kurze Klarstellung erlaubt, wie man die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Design (angewandter Kunst) prüft:
1. Man zieht alle Bestandteile der Gestaltung ab, die "technisch bedingt" sind. Anders ausgedrückt: Nur Gestaltungsbestandteile, die nicht "technisch bedingt" sind, können einen urheberrechtlichen Schutz begründen. Dass wir es hier also grundsätzlich mit einer Teekanne mit Bauch, Henkel, Deckel und Ausguss zu tun haben, muss außer Betracht bleiben.
2. Dann vergleicht man die zu prüfende Gestaltung mit allen(!) im Zeitpunkt der Schöpfung(!) "vorbekannten" Gestaltungen – also mit allen Teekannen, die vor 1924 jemals entworfen worden sind. Dieser Schritt wird häufig übersehen.
3. Man prüft, inwieweit die zu prüfende Gestaltung von den vorbekannten Gestaltungen abweicht. Nur diese verbleibende Abweichung kommt bei der Beantwortung der Frage nach dem urheberrechtlichen Schutz in Frage.
Was ich damit sagen möchte: Hier wird ganz oft aus dem Bauch heraus ohne Blick auf die vorbekannten Gestaltungen ein Urteil über die Schutzfähigkeit angewandter Kunst getroffen, indem der (schwierige) zweite Schritt weggelassen wird. Das ist aber nach dem Geburtstagszug-Urteil nicht zulässig.
Ping an Habitator terrae, Doc Taxon, H-stt, Ralf Roletschek und den Fragesteller Goesseln. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:30, 17. Sep. 2018 (CEST)
  • --M@rcela 17:47, 17. Sep. 2018 (CEST) Eine Halbkugel mit Stummelbeinchen als Trinkgefäß bzw. zum Aufbewahren von Flüssigkeiten dürfte sich für Jahrtausende nachweisen lassen. Hier widerspreche ich Gnom etwas. Es muß keine Teekanne verglichen werden sondern ein ähnlicher Gegenstand. Nimmt jemand das Design einer Kaffeekanne und nennt das nun Teekanne, dann ist das keine schöpferische Leistung. Ich meine, irgendwelche antike Gefäße waren Halbkugeln. Die gerade Ausgußtülle und der halbrunde Griff sehe ich ähnlich, wenn auch nicht ganz so alt. Einen schwenkbaren Griff gibt es ebenfalls seit Jahrtausenden bei Schöpfeimern. Bleibt die exzentrisch angeordnete Öffnung. Die sieht irgendwie aus wie ein überdimensionaler Stöpsel am Weinfaß. Also irgendwie alles nix neues.

Bitte noch immer auf Commons diskutieren, es ist auch eine nicht Deutsch verstehenden Person dabei. Habitato terrae 17:50, 17. Sep. 2018 (CEST)

Die prähistorischen Beispiele, die Ralf Roletschek erwähnt, sind eher technisch bedingte Gestaltungen (Prüfungsschritt 1). Bei Schritt 2 müssen wir uns eher Gestaltungsbeispiele aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert ansehen. Aber richtig, es müssen keine Teekannen sein. --Gnom (Diskussion) 23:10, 17. Sep. 2018 (CEST)
Service: OLG Düsseldorf erklärt Bauhaus-Hocker zum Kunstwerk »Kein profaner Alltagsgegenstand«, sowie aus neuerer Zeit: BGH erschwert Umgehung des Urheberrechts Wer­bung für Rep­li­kate in Deut­sch­land illegal. Hier wird der Unterschied zwischen deutschem und italienischem Recht sichtbar. -Artmax (Diskussion) 18:28, 20. Sep. 2018 (CEST)

Der LA zum o.g. Teekännchen (c:Commons:Deletion requests/File:Marianne brandt per bauhaus, servito da the, in argento ed ebano, 1924 (prodotto entro il 1929) 02.jpg) wurde heute auf behalten entschieden. --Túrelio (Diskussion) 14:04, 21. Sep. 2018 (CEST)

Da es sich anscheinend um ein Foto eines Italieners aus einem amerikanischen Museum handelt, wurden die Commons-Richtlinien (Fotos müssen im Herkunftsland und in den USA frei sein) bei dieser Entscheidung wohl korrekt angewendet - wenn man wirklich davon ausgeht, dass in den USA und in Italien bei diesem Objekt anders als in Deutschland (siehe die Beispiele von Artmax) nicht von einem urheberrechtlichen Schutz auszugehen ist. Gestumblindi 20:31, 21. Sep. 2018 (CEST)
Zwischenstand Teil 1 Handreichung

Ich sehe hier noch keine Formulierungskünstler, die den zig Freiwilligen, die 2019 ihre Fotos aus dem Jubeljahr hier einstellen werden, eine knappe Handreichung schreiben wollen, damit diese Freiwilligen sehen können, was sie wohin mit welcher Bildlegende und welchen Bildparametern hochladen können.

Zwischenstand Teil 2 zu der Löschauftragsentscheidung der beispielhaften Teekanne

Es gab hier starke, mit mehreren Links untermauerte Hinweise, dass die Kanne Schöpfungshöhe durch die Künstlerin hat, es gab hier starke, mit Links untermauerte Hinweise, dass Teekannen in der Regel keine Schöpfungshöhe haben.
Der Dateiüberprüfungsauftrag bei Commons wurde mit keep entschieden,

utilitarian object

Ich übersetze mal für mich: Gebrauchsgegenstand ohne Schöpfungshöhe, egal wie prominent der Künstler ist, geregelt bei Commons unter xxxxxx,

Die aus der Entscheidung abgeleiteten Parameter für zukünftige Hochlader lauten zur Zeit so (sind aber vielleicht auch nicht vorbildlich, zumindest imho nicht):
Beschreibung: English: Collections of the Smart Museum of Art
Datum 29. Oktober 2016, 20:34:29
Quelle Eigenes Werk
Urheber Sailko
Lizenz cc-by-3.0
Zwischenstand Teil 3 zu den Fotos eines Italieners auf US-amerikanischen Boden

Die letzte Einlassung von Benutzer:Gestumblindi verstehe ich nicht, ich wüsste auch nicht, was wir machen sollten, wenn ein staatenloser Kurde auf Schweizer Boden in einer Bauhausausstellung eine weitere Kanne knipsen würde, die aus Frankreich ausgeliehen wurde, mit der Museumsmaßgabe das keine Fotos gemacht werden dürfen usw. (bitte meine Einlassung jetzt nicht hier vertiefen).

weiteres Vorgehen

Geht das jetzt hier noch weiter oder sollten wir die zwei Hauptfragen (Handreichung; nochmaliger Aufguss zur Teekanne) in zwei neuen Threads abhandeln, weil dieser Thread schon unüberschaubar ist? --Goesseln (Diskussion) 16:46, 23. Sep. 2018 (CEST)

Ich bin für zwei Threads mit präzisen (vorbereiteten) Fragestellungen. --Gnom (Diskussion) 23:30, 23. Sep. 2018 (CEST)
Für Commons gibt es nur eine allgemeingültige Regel: Man kann nie vorhersehen, wie eine Entscheidung ausfallen wird. --M@rcela 08:43, 24. Sep. 2018 (CEST)
Wie schon das alte Sprichwort sagt: Vor Gericht und auf hoher See ... :-) --Túrelio (Diskussion) 10:06, 30. Sep. 2018 (CEST)

Tabellarische Übersicht der Spratly-Inseln

Ist diese PDF-Tabelle (Übersicht der Spratly-Inseln) urheberrechtlich geschützt? Welche Lizenz? Hochladefähig für commons? Es findet sich kein Hinweis auf den Urheber. Die übergeordnete Seite versteht sich als Retterin von erhaltenswerten Dateien, die anderweitig im Netz verlorenzugehen drohen (Themenschwerpunkt Amateurfunk).--Ratzer (Diskussion) 11:49, 5. Sep. 2018 (CEST)

Copyright-Informationen gelten für alle Unterseiten der Website: http://dokufunk.org/imprint/ "Soweit nicht anders gekennzeichnet, hält das Dokumentationsarchiv Funk das Copyright (©) für diese Seiten, sowohl an Text, Scripts, als auch an Bildern, Images, Design und Quellcode. - Quellennachwseise, sofern nicht im Textfluss ersichtlich, sind mit dem Signet ÷ glossiert (bei Bilddateien in der Großansicht)." Eine Schöpfungshöhe kann ich an dieser Tabelle allerdings nicht mal ansatzweise erkennen. Liebe Grüße, – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 11:59, 5. Sep. 2018 (CEST)
Danke. Da kenne ich den Lizenzbaustein {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}. Weiß jemand, wie der entsprechende Lizenzbaustein für Commons heißt?--Ratzer (Diskussion) 12:55, 5. Sep. 2018 (CEST)
Ich glaub ich hab's selber gefunden: {{PD-ineligible}}.--Ratzer (Diskussion) 14:02, 5. Sep. 2018 (CEST)
Seid ihr sicher, dass das keine schutzfähige Datenbank nach § 87a UrhG ist? Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:50, 5. Sep. 2018 (CEST)
Wozu werden die Daten den gebraucht? Willst du eine Karte erstellen? Habitator terrae (Diskussion) 15:17, 5. Sep. 2018 (CEST)
SH würde ich auch verneinen (wobei die Text in der Spalte "Description" zumindest zum Teil geschützt sein könnten, ich hab nicht alle gelesen).
Wie Gnom nehme ich aber an, dass das als Datenbankwerk schutzfähig sein könnte. -- Chaddy · D 16:07, 5. Sep. 2018 (CEST)
Brauchen wir hier jetzt einen Juristen, um zu klären, Datenbank ja oder nein. In der Normalsprache ist eine PDF-Tabelle über ein paar Seiten sicher keine Datenbank. Aber die Juristen haben ihre eigene Sprache. Schauen wir mal Satz 1 § 87a UrhG an: Datenbank im Sinne dieses Gesetzes ist eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind und deren Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert.
  • systematisch oder methodisch angeordnet? Nein, da alphabetisch angeordnet. Oder ist das Telefonbuch auch eine Datenbank?
  • einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel ... zugänglich? Nein, einzeln sind die Elemente nicht zugänglich, nur als komplette Liste
  • wesentliche Investition erfordert. Hängt natürlich vom schwammigen wesentlich ab. Würde ich aber auch in Abrede stellen.
Vorstehendes auf der Basis dessen, wie der juristische Laie die Sprache verstehen kann. Aber entscheiden tun natürlich die Juristen.--Ratzer (Diskussion) 17:23, 5. Sep. 2018 (CEST)
Ich sehe kein Datenbankwerk bei den geographischen Koordinaten und Namen. Den Text kann ich nicht beurteilen. Wenn eine österreichische Firma Copyright beansprucht, zeigt das nur, daß sie keine Ahnung von Urheberrecht haben. Eine Datenbank (§ 40f Abs. 1) genießt den Schutz nach diesem Abschnitt, wenn für die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung ihres Inhalts eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erforderlich war. --M@rcela 17:30, 5. Sep. 2018 (CEST)
Dürfte ein grenzwertiger Fall sein.
Aus enzyklopädischer Sicht würde ich aber vorschlagen, die nicht-schützbaren Inhalte der Liste in eine Tabelle im Wikiformat zu übertragen (in deutscher Sprache). Dann ist das wesentlich besser enzyklopädisch nutzbar. Das ist natürlich ein bisschen aufwändig, würde sich aber rentieren. Und natürlich umgehen wir so dann auch die rechtliche Problematik. -- Chaddy · D 17:41, 5. Sep. 2018 (CEST)
Eine Wiki-Table ist sicherlich das Endziel. Als Zwischenschritt ist eine Exceldatei hilfreich, und um diese frage ich mal bei einem Spezialisten an.--Ratzer (Diskussion) 18:14, 5. Sep. 2018 (CEST)
Den urheberrechtlichen Aspekt mal beiseite genommen, sollte man wahrscheinlich erstmal überlegen, ob das überhaupt als Quelle taugt. Eine Liste ohne jegliche Angabe zu Urheber und Ursprung der Daten entspricht IMO nicht wirklich WP:BLG. Vielleicht lieber nur als Ausgangspunkt für weitere Recherche statt als unmittelbare Quelle nutzen? --Kam Solusar (Diskussion) 02:09, 6. Sep. 2018 (CEST)

Ich glaub, ich habe es wiedergefunden, nämlich als Teil bzw. Anhang dieses Buches ab Seite 227. Dort werden aber nur ein paar Seiten angezeigt. Die komplette Liste scheint im HTML-Format auf dieser Seite wiedergegeben zu sein. Zumindest die Urheber scheinen jetzt bekannt zu sein, nämlich die Buch-Autoren Mark J Valencia; Jon M Van Dyke; Noel A Ludwig. Vermutlich ist damit auch die urheberrechtliche Lage eine andere. Soll ich einen Löschantrag auf die Datei:Allspratlyfeatures.pdf stellen, oder ist die Überführung in eine Wikitable statthaft? Quasi als (langes) Zitat aus dem Buch? Oder ist ein Anhang eines Buches sowieso anders einzuordnen?--Ratzer (Diskussion) 15:41, 6. Sep. 2018 (CEST)

Aus meiner SIcht ist das wie gesagt eine Verletzung des Datenbankrechts der Autoren, Ratzer. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:26, 19. Sep. 2018 (CEST)
Hallo @Gnom:, nach meinem Verständnis ist diese Tabelle von Inseln und Riffen keine Datenbank, vgl. beispielsweise hier. Auch hier würde ich es - auch zu Klärungszwecken - auf eine Löschdiskussion ankommen lassen. Aber ich werde nicht so weit gehen, selber einen Löschantrag auf meinen Upload zu stellen. Grüße,--Ratzer (Diskussion) 12:38, 30. Sep. 2018 (CEST)

Kartenskizze?

Ist diese Kartenskizze urheberrechtlich geschützt, oder erreicht sie nicht die notwendige Schöpfungshöhe?--Ratzer (Diskussion) 10:05, 11. Sep. 2018 (CEST)

Ich lese da nur "Error 1011". Habitator terrae (Diskussion) 10:15, 11. Sep. 2018 (CEST)
Ich kann diese Skizze ohne Fehlermeldung aufrufen (Ägypten, Sudan ...). --tsor (Diskussion) 10:44, 11. Sep. 2018 (CEST)
Ich lese noch immer "Error 1011" + "The owner of this website (www.alearned.com) does not allow hotlinking to that resource (/wp-content/uploads/2013/06/bir-tawil.jpg).". Habitator terrae (Diskussion) 10:47, 11. Sep. 2018 (CEST)
Hmm. Ich arbeite mit WIN10 (Build 1803) und Firefox 62.0 (64 bit). --tsor (Diskussion) 10:50, 11. Sep. 2018 (CEST)

Ich bin jetzt über Umwege rauf gekommen und kann es nicht klar beantworten. Habitator terrae (Diskussion) 10:49, 11. Sep. 2018 (CEST)

Bei Landkarten ist i. d. R. von Schöpfungshöhe auszugehen (auch wenn ich persönlich der Ansicht bin, dass einfach Landkarten nicht schützbar sein sollten, da sie nur bekannte Fakten darstellen und keinen Raum für eine kreative Eigenleistung bieten bzw. diese aus wissenschaftlicher Sicht auch gar nicht gewünscht ist). -- Chaddy · D 17:20, 11. Sep. 2018 (CEST)

Nachdem es sich ja gerade nicht um eine Karte mit Details handelt, sondern nur um eine Kartenskizze mit wenigen Strichzeichnungen, sehe ich keine SH und spreche mich für eine Nutzung aus. Grüße --h-stt !? 19:38, 11. Sep. 2018 (CEST)
Danke.--Ratzer (Diskussion) 09:14, 12. Sep. 2018 (CEST)
Da müsste doch die WP:Kartenwerkstatt was schöneres schnell erstellen können. --JPF just another user 09:42, 12. Sep. 2018 (CEST)
Es geht weniger um Schönheit, als um eine Dokumentation der Tatsache, dass die Grenze nicht beliebig im Zickzack verläuft, sondern sich an bestimmten Bergen und Wasserstellen orientiert.--Ratzer (Diskussion) 10:32, 12. Sep. 2018 (CEST)
Die Schöpfung kann auch im gezielten Weglassen bestehen. --Eingangskontrolle (Diskussion) 09:43, 12. Sep. 2018 (CEST)
+1 Bei Karten ist es doch gerade auch die Generalisierung_, die den urheberrechtlichen Schutz begründet. Vgl. [[WP:Wikipedia:Bildrechte#Karten|]]. // Martin K. (Diskussion) 10:38, 12. Sep. 2018 (CEST)
-1 Wobei hier davon auszugehen ist, dass dieser Kartenskizzenurheber selber keine Generalisierung vorgenommen hat, sondern eine bereits generalisierte Karte abgezeichnet hat.--Ratzer (Diskussion) 11:01, 12. Sep. 2018 (CEST)

@Ratzer: Von wann genau und von wem genau stammt dieser Kartenschnippsel eigentlich? Ist es im Bereich des Möglichen, dass da die Regelschutzfrist schon ausgelaufen ist? // Martin K. (Diskussion) 10:38, 12. Sep. 2018 (CEST)

Von wem, konnte ich nicht feststellen. Von wann, kann anhand der Beschriftung (..."Arab Republic") auf den Zeitraum 1958-1972 eingegrenzt werden. Oder noch enger 1958-1964, wenn man berücksichtigt, dass ab 1964 bereits den Nassersee gab, wo auf der Karte nur ein Stück Nil eingezeichnet ist.--10:53, 12. Sep. 2018 (CEST)
Hallo Ratzer, ich wäre bei Karten grundsätzlich vorsichtig. Lass das lieber von der Kartenwerkstatt neu zeichnen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:54, 17. Sep. 2018 (CEST)
Hallo @Gnom:, wie bereits oben angesprochen, hat dieses Kartenskizzenoriginal einen Dokumentationszweck (benannte Berggipfel und Wasserstellen als Grenzpunkte), eine Nachzeichnung würde das nur verwässern. Da ich jedoch nicht der einzige bin, der dieser Grobskizze eine Schöpfungshöhe abspricht, werde ich sie wohl hochladen und es ggf. auf eine Löschdiskussion ankommen lassen. Letztere sollte ggf. idealerweise weitere Klarheit hinsichtlich des urheberrechtlichen Status bringen. Grüße,--Ratzer (Diskussion) 12:29, 30. Sep. 2018 (CEST)
@Ratzer: Es sollte eigentlich nichts anderes als hier raus kommen, weshalb willst du das ganze noch einmal in einem LA diskutieren? Das gleiche gilt oben. Habitator terrae 20:10, 30. Sep. 2018 (CEST)
@Habitator terrae: Nicht das ich das will. Vielleicht kommt auch kein Löschantrag, dann bleibt alles so wie es ist. Oder?--Ratzer (Diskussion) 22:10, 30. Sep. 2018 (CEST)