Wikipedia Diskussion:Bildrechte/Archiv/010

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Dealerofsalvation in Abschnitt Militärische Gegenstände
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Fernsehsendung mit Panoramafreiheit

Fernsehübertragung auf dauerhaft montiertem Bildschirm an öffentlichem Platz

Sorry, aber ich hab gleich die nächste: Läuft das unter Panoramafreiheit? Das Bild wäre sehr gut geeignet, den Times Square zu bebildern, da es sowohl den Ticker, als auch den Bildschirm zeigt. --Flominator 13:57, 1. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Da gibts keine eindeutige Antwort. Ist das gezeigte Werk "bleibend" - manche würden das verneinen? Da es auf den Inhalt des Bildschirms nicht ankommt, denke ich, man kann Beiwerk (Recht) in Anspruch nehmen --Histo Bibliotheksrecherche 18:11, 1. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Crown Copyright und Bild:Braunschweig15101944.jpg

Kann sich bitte mal jemand das Bild angucken, ob das mit dem PD klar geht? Aus Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv6#Crown_Copyright und Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv5#Crown_Copyright werd ich in dem Fall nicht schlau. Eine konkrete Quelle ist auch nicht angegeben. Bitte auch den Hinweis auf Bild Diskussion:Braunschweig15101944.jpg beachten. Danke im Voraus. --BLueFiSH  (Langeweile?) 00:58, 2. Jan. 2007 (CET)Beantworten

en:Copyright_law_of_the_United_Kingdom#Crown copyright, Parliamentary copyright and copyright of international organisations? --ST 01:06, 2. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Oder ohne den Fragesteller weiterzuverweisen: WENN nachgewiesen werden kann, dass das Bild länger als 50 jahre veröffentlicht ist, ist es gemeinfrei, da wir das Erlöschen des Crown Copyright akzeptieren. --Histo Bibliotheksrecherche 02:33, 2. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Logo der Republikaner

Bin mir nicht ganz sicher, aber en:Image:Republicanlogo.svg dürfte keine Schöpfungshöhe haben, oder? --Flominator 01:18, 3. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich seh keine, aber wenn der Löschantrag des Eberswalde-Logos durchkommt (siehe 2. Januar) werde ich hier nie mehr was sehen --Histo Bibliotheksrecherche 01:40, 4. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Kein Kommentar, aber dafür ein Link --Flominator 01:51, 4. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Rotes Copyright-Zeichen

Ich habe in der englischen Wikipedia zwei Bilder gefunden, die ein rotes Copyright-Zeichen haben ([1], [2]). Bilder, die ein grünes Copyright-Zeichen haben, darf man, soweit ich weiß, in der deutschsprachigen Wikipedia verwenden. Darf man auch Bilder mit einem roten Copyright-Zeichen in der deutschsprachigen Wikipedia verwenden? --Siku-Sammler 22:02, 3. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Nein, Fair use ist bei uns nicht erlaubt. --Flominator 22:14, 3. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Schade, dass ist ja wirklich Schrott! Warum trifft es ausgerechnet mal wieder die deutschsprachige Wikipedia? Ich würde auch hier gerne Bilder einfügen und nicht auf die englische Wikipedia ausweichen müssen. --Siku-Sammler 19:56, 4. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Weil das Urheberrecht in Deutschland vom Copyright-Recht der USA abweicht. Unsere Richtlinien sind dazu da, damit du, als Autor keine Gesetzesverstöße begehst. Wäre es dir lieber, wenn wir keine solche Richtlinien hätten, du ein "Fair-Use"-Bild einstellen könntest und dann gegen dich persönlich ein Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzung eingeleitet würde? --h-stt !? 17:21, 5. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Nein, das ist schon klar. Ich habe mich jetzt mal ein bisschen über Fair Use informiert und bin zur Erkenntinis gekommen, dass es doch besser ohne Fair Use ist. Es ist natürlich schade, wenn es über manche Sachen keine Bilder gibt, aber die Sicherheit ist natürlich viel wichtiger. --Siku-Sammler 00:12, 7. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Bild:Weinetikett-Saint-Aubin.jpg

Hallo! Sehe ich das richtig, daß das Abfotografieren dieses Weinflaschen-Etiketts nicht GPL-kompatibel ist? PD wäre auch nichts, da das Ding Schöpfungshöhe erreicht, oder? --Noddy93 13:00, 7. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Hallo? Wir haben hier nichts mit der GPL am Hut, unsere Texte stehen unter GNU FDL, Bilder auch unter anderen freien Lizenzen. Aber du hast recht: Wenn nicht nachgewiesen wird, dass die abgebildete Grafik historisch ist (Urheber länger als 70 Jahre tot), können wir das Bild nicht gebrauchen --Histo Bibliotheksrecherche 14:53, 7. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ups, ich meinte GFDL. Danke! --Noddy93 16:22, 7. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Bucheinband

Habe das Cover eines meiner Bücher fotographiert und eingestellt - das Bild wurde kurz darauf gelöscht (keine freie Lizenz). Gibt es hier grundsätzlich Probleme? Lizenzfragen sind leider absolut nicht mein Spezialgebiet...Gruß --Lechhansl 08:56, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten
P.S. Link dazu

Da ich kein Admin bin, kann ich das Bild nicht beurteilen. Ich nehme an, es hat Schöpfungshöhe und dann brauchst du eine Einverständniserklärung des Gestalters/Fotografen des Covers, es sei denn, du weist durch Vorlage eines schriftlichen Vertrags nach, dass du der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte bist --Histo Bibliotheksrecherche 17:05, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Gescantes Buchcover mit Foto der israelischen Sperranlagen. Garantiert geschützt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:13, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Abzeichnen von Fotos und Zeichnungen aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen

Hallo,

ich hatte hier schon mal gefragt, aber hier sitzen wohl eher die Leute, die wissen, worauf es ankommt: Worauf muss ich achten, wenn ich Zeichnungen von Pflanzen anfertige, die in wissenschaftlichen Veröffentlichungen mit Fotos und Zeichnungen beschrieben sind. Muss ich beispielsweise bei einer Zeichnung wie dieser zwingend den grundsätzlichen Aufbau des Bildes verändern (also z.B. Anordnung der Äste usw.)? Oder wenn Fotografien (z.B. diese) im Artikel sind, reicht es, davon die Konturen nachzuzeichnen? --Carstor|?|ʘ| 09:36, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Die Zeichnung muss eigenständig sein. Kurz gesagt, wenn der Urheber der Vorlage sein Werk in der Zeichnung wiedererkennen kann, hat er Ansprüche: Bearbeitung (Urheberrecht). --h-stt !? 21:40, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Fremdes Bild im eigenen Text

Hallo, ich habe in einem Wiki-Artikel ein Bild gefunden, das ich gerne auch im eigenen Text zeigen möchte. Darf ich das? Es hat eine GFDL-Lizenz. --Saure 16:59, 11. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Welches Bild in welchem Text (Link)? --Tintagel 17:55, 11. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Solange Du die Lizenzbestimmungen beachtest darfst Du alles unter GFDL beliebig weiterverwenden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:03, 11. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Genau deine Einschränkung "solange du die Linzenzbestimmungen beachtest" ist der Punkt meiner Hilflosigkeit und der Anlass meiner Frage. Ich will in meinen Wikipedia-Artikel Digitale Messtechnik ein Foto duch eine Zeile [Bild:Electricity Counter.jpg|...] einbinden. Darf ich das ohne weiteres, oder muss ich einen Text einfügen wie etwa "Dieses Bild stammt von ... aus dem Artikel ... ", oder sollte ich davon die Finger ganz lassen? -- Saure 09:38, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Wenn ein Bild auf "Commons" (oder in der deutschsprachigen WP) vorliegt und kein Verbot oder keine Einschränkung für "DACH" (Deutschland, Österreich, Schweiz) in der Lizenz erwähnt ist, kannst Du es jederzeit in der deutschsprachigen WP verwenden. dontworry 09:47, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Man kann keine Lizenzen auf Länder einschränken, es können aber die einzelnen Sprachzweige der WP selbständig entscheiden, welche Bilder sie akzeptieren. Wir akzeptieren gewisse Bilder von Commons nicht (z.B. russische) --Histo Bibliotheksrecherche 05:36, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

richtige Lizenz für Bild finden

Hallo! Ich habe möchte ein Bild hochladen und habe leider keine Ahnung unter welche Lizenz ich dieses stellen muss. Folgende Sachlage: Das Bild ist von unserer Schulhomepage, es ist von einem Lehrer aufgenommen worden und steht laut dessem Aussage unter keinem Copyright der Schule --Saberhagen 18:34, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Dann ist der Lehrer der Urheber und nur er kann das Bild unter eine entsprechend freie Lizenz stellen (Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder). Du kannst es zwar mit deinem Account hochladen, allerdings sollte dann von ihm eine Einverständniserklärung an die entsprechende Adresse geschickt werden (Wikipedia:Textvorlagen#Einverst.C3.A4ndniserkl.C3.A4rung_f.C3.BCr_Bild.2FFoto-Freigaben). --Isderion 21:19, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Nein, das Hochladen von Bildern ohne Einverstäündniserklärung ist nicht gestattet --Histo Bibliotheksrecherche 05:21, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Abbildung von Fossilien

Hallo, zur Illustration eines Artikels über eine 125 Millilonen Jahre alte Pflanze würde ich sehr gerne Fossilbilder fremder Hand verwenden. Da es sich im Grunde ja nur um die Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage handelt, die weder einen Urheber hat noch eine Schöpfungshöhe erkennen lässt (und deren Schutzdauer wohl auch schon abgelaufen wäre ;) ), kam mir der Gedanke, dass das vielleicht sogar möglich wäre. Das wäre für die Illustration solcher Artikel generell sehr hilfreich, daher bitte ich euch um eure Meinung dazu. Die speziell hier interessanten Bilder finden sich hier (PDF) Beste Grüße, Denis Barthel 09:42, 13. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Zeichungen nach der Natur können durchaus geschützt sein. Ich seh in dem PDF keinerlei frei verwendbaren Bilder, hundertprozentig ist die künstlerische Rekonstruktion p. 231 geschützt und das andere sind doch geschützte Lichtbilder oder? --Histo Bibliotheksrecherche 05:34, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Die Zeichnung ist klar. Mir geht es nur um die Fotos. Warum sind diese Lichtbilder denn geschützt? Denis Barthel 13:25, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Fotografien sind immer mindestens als Lichtbild (§72 UrhG) geschützt. Meiner Meinung nach sind Fossilien a priori dreidimensional, da es sich doch immer um reliefartige Strukturen handelt oder liege ich da falsch? Bild 6 auf S. 232 ist zumindest auf jeden Fall 3D.--Wiggum 13:42, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Leinwandaufnahmen einer Konferenz

Datei:Bryce Dallas Howard talking July 06 SD.jpg
LA zulässig?

Servus, es ist ja bekannt, dass Kameramänner ein Urheberrecht an Fotos der Leinwände bei Konzerten haben. In diesem Wissen habe ich auf den Commons einige LAs gegen Bilder gestellt, die während einer Convention entstanden sind, aber scheinbar von einer fest installierten Kamera aufgenommen wurden. Daher meine Frage: Hat das Aufstellen einer Kamera Schöpfungshöhe? - „Sweat of the brow“ ist ja, je nach Kamera, gegeben ;) Gruß, --Flominator 19:58, 13. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Webcams und andere fest installierte Kameras erzeugen geschützte Lichtbilder nach § 72 UrhG. Abgesehen von der unserer Ansicht nach nicht schützbaren Reproduktionsfotografie von 2-D-Vorlagen sind alle Bilder und daher auch Einzelbilder geschützt, die von einer Kamera aufgenommen werden. Man spricht in diesem Zusammenhang definitiv in Fachkreisen nicht von Schöpfungshöhe, diese bezieht sich auf Lichtbildwerke (§ 2 UrhG) --Histo Bibliotheksrecherche 05:26, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Dann lag ich ja gar nicht einmal so daneben, danke! --Flominator 14:14, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

PD in Rumänien

Weiß jemand, ob diese Lizenz ok ist, obwohl sie sich hier nicht findet? Falls nicht, muss Bild:IAR-80.jpg wohl in die Tonne! --Flominator 21:20, 13. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Für Rumänien gilt grundsätzlich seit 1.1. die EU-Gesetzgebung. Ausnahmen für amtliche Werke werden bei uns aber gelegentlich berücksichtigt (Crown Copyright). Diese Frage sollte auf Commons geklärt werden --Histo Bibliotheksrecherche 05:28, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis, Diskussion läuft hier. --Flominator 17:09, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Atomium

Im Artikel stehen folgende Sätze:

"Vorsicht: In etlichen Ländern, z. B. Frankreich und Belgien gibt es keine Panoramafreiheit! Es ist nach belgischem Recht nicht erlaubt, Bilder des Atomiums ohne Erlaubnis des Architekten zu veröffentlichen."

Meine Frage:

Erlaubt das belgische Recht das private Fotografieren des Atomiums? --88.76.243.40 10:10, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Siehe Panoramafreiheit#Belgien, wobei es auch auf Wikipedia:Bildrechte#Panoramafreiheit beschrieben wird! --Flominator 12:19, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Soviel ich weiss, wird privates Fotografieren nicht unterbunden. Der Artikel Panoramafreiheit befasst sich mit dem Veröffentlichen solcher Bilder, nicht mit dem Anfertigen. Es ist in allen nationalen Rechtsordnungen davon auszugehen, dass private Aufnahmen von öffentlichen Gebäuden rechtmäßig sind, in den Ländern mit Panoramafreiheit darüber hinaus auch die urheberrechtliche Verwertung --Histo Bibliotheksrecherche 17:17, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Recht des Verlages an Heine-Gedichten

In dem Buch "Heine, Sämtliche Gedichte", 2005, ISBN 3-458-17275-0, Insel Verlag Frankfurt am Main und Leipzig heißt es: "Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotografie, Mikrofilm oder andere Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronsicher Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden."
Hat diese Anmerkung irgend eine Bedeutung für die Gedichte oder nicht? Nach meinem bisherigen Verständnis müsste diese Ansage Copyfraud sein (abgesehen von dem geschützten Nachwort). Oder gibt es doch Rechte, die eine Vervielfältigung verbieten? --Jarlhelm 10:33, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

siehe Wikipedia:Bildrechte#Nachdrucke --Flominator 12:24, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Upps. Dass das mit dem Neusatz so deutlich drinnen steht habe ich wohl überlesen. Aber der konkrete Grund meiner Frage hat sich ohnehin erübrigt, da ich im HHP doch noch das vermisste Digitalisat gefunden habe. Danke und Gruß --Jarlhelm 15:10, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Es ist bedauerlich, dass der Benutzer Jarlhelm hier fragt anstatt auf Wikisource. Es ist bedauerlich, dass er nicht weiss, dass es auf Wikisource einen Administrator gibt, der solche Fragen mit der identischen Kompetenz wie ich hier beantwortet. Zur Sache: § 70 UrhG (Ausgabe muss sich wesentlich unterscheiden, dann Schutz für 25 Jahre). Das typografische Urheberrecht in UK, Irland usw. ignorieren wir hier mit gutem Grund --Histo Bibliotheksrecherche 17:22, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Siehe nun auch Rechtsschutz von Schriftzeichen --Histo Bibliotheksrecherche 21:54, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

IPhone at Macworld (front view).jpg - Produktfoto/screenshot

Hallo, ich habe einen LA in commons gegen das Bild Image:IPhone at Macworld (front view).jpg gestellt, da ich denke, dass die freie Leizensierung des Fotos nicht okay ist. -> [3]

Abschnitt "Abbildungen von Produkten" hier habe ich gelesen. Was meint ihr zu der Schöpfungshöhe? Insbesondere der "Screenshot" dürfte diese besitzen. Gruß --Saibo (Δ) 17:09, 13. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich kann zwar keine hilfreiche Aussage machen, aber eventuell helfen dir Beiwerk (Recht) und Schöpfungshöhe schon einmal ein wenig weiter, bis die Experten antworten :) --Flominator 21:20, 13. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Experten haben auch keine Glaskugel, das Bild ist grenzwertig, ich würds passieren lassen, da die Lichtbilder so gut wie nicht erkennbar sind und absolut austauschbar --Histo Bibliotheksrecherche 05:30, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Danke für eure Antworten! Dann verstehe ich es nun so: Die Lichtbilder (CD-Cover) lassen sich als Beiwerk ansehen. Und die GUI des Betriebssystems hat anscheinend keine Schöpfungshöhe (denn diese ist ja sicherlich kein Beiwerk, da nicht austauschbar (da ja explizit dieses Betriebssystem auf dem Telefon läuft)). Falls die GUI keine Schöpfungshöhe hat, verstehe ich aber nicht wieso es den Lizenzbaustein {{free screenshot}} auf commons gibt. Gruß --Saibo (Δ) 20:29, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Verabschiede dich von dem Glauben, dass es auf commons etwas geben könnte, was mit juristischen Verstand oder aber mit Logik zu erklären wäre. --ST 20:37, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Okay, das war mir noch nicht so bewusst. Anscheinend kannst du ja meine Gedanken, zumindest etwas nachvollziehen. Danke für die Aufklärung ;) Werde mich darum nicht weiter bemühen. Gruß --Saibo (Δ) 21:58, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Schloss Wildenstein (Bubendorf)

Es war keine Altersangabe bei den Bildern dabei, ist trotzdem von PD auszugehen? Eventuell helfen die alten Versionen, der Bilder, wo noch mehr Beschreibungstext enthalten war. Danke im Voraus, --Flominator 12:24, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich würde in Richtung Georg Braun, Frans Hogenberg oder Matthäus Merian suchen. --ST 15:20, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Also PD-old, danke! --Flominator 15:37, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Wie man auf die Idee kommen kann, dass PD-old nicht gegeben sein könnte, verstehe ich nicht. Darüberhinaus sind alte Bilder ohne genaue Quellenangabe mit einem inhaltlichen Mangel behaftet. man sollte nicht erst durch Sichten von Lokalliteratur herausfinden können, von wem der Stich stammt, wann ungefähr er entstanden ist und wo er - im Original oder im Abdruck - gefunden werden kann. Siehe zum Kontext analog WP:Q --Histo Bibliotheksrecherche 17:28, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Gefunden: [4] und [5], jetzt aber wirklich PD-alt :) --Flominator 10:05, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten
War übrigens David Herrliberger --Flominator 11:52, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Prima, gut gemacht. :-) --ST 22:26, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Führen von Wappen deutscher Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Benutzerseiten

Viele Benutzer, auch ich, bauen die Herkunftsvorlagen, in den fast immer das Wappen enthalten ist, in ihre Benutzerseiten ein. Wird das Wappen in solchen Fällen bereits geführt oder ist diese Nutzung noch durch das Zitatrecht abgedeckt? --Torsten Bätge 09:24, 15. Jan. 2007 (CET)

Es gibt da sich widersprechende Auffassungen. Mehrheitlich - was nicht rechtssicher bedeuten muss - wird davon ausgegangen, dass die Darstellung eines Wappens als Herkunftsbezeichnung kein Führen darstellt. --ST 22:25, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Bild:Gustavstresemann.jpg

Ich hab eine Frage und hoffe, dass hier der richtige Ort ist, sie zu stellen. Ist es zulässig, dieses Bild von Gustav Stresemann in der deutschen Wikipedia zu verwenden? Ich hab das Bild auf Commons gefunden, es wird mittlerweile in 4 deutschen Artikeln genutzt. Einer, der von mir ist, kandidiert im Moment für die Exzellenz. Heute Nacht kam dazu die entsprechende Bildrechtfrage auf. Schon vorab vielen Dank für die Antwort. (nicht signierter Beitrag von Atomiccocktail (Diskussion | Beiträge) )
(verschoben von da. --Noddy93 11:39, 15. Jan. 2007 (CET))Beantworten

da das bild von ca. 1920 ist, ist es recht wahrscheinlich, daß die urheberrechte des fotografen noch nicht abgelaufen sind. es kann also nicht verwendet werden. wir verwenden bei unbekannten künstlern die 100-jahre-pma-regel. --Ralf 11:42, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Hallo Ralf, Danke für die Antwort. Ich nehme das Bild bei dem Artikel, den ich wesentlich erstellt habe (Kabinett Müller II), also raus. Damit ist "mein" Problem gelöst. Muss man auf Commons einen generellen Löschantrag stellen? Und wenn ja, wo? (Die angegebenen Rechtebeschreibungen des Bildes behaupten, dass das Bild in den USA frei sei. Vielleicht darf mans auf Commons ja gar nicht löschen) --Atomiccocktail 12:04, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Das Bild trägt den Namen des Photgraphen unten rechts. Bei meiner Bildschirmauflösung und mit meinen Augen kann ich das nicht entziffern. Aber vielleicht kann man das ja abklären. --Matthiasb 12:36, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Unter dem Bild stehen folgende Angaben: "Gustav Stresemann, Postkarte, Verlag: Neue Photographische Gesellschaft, Photo: Berl. Illustr. Ges. Berlin, um 1920, 13,7 x 8,5 cm DHM, Berlin Pk 98/87
Source: http://www.dhm.de/lemo/objekte/pict/98001933/index.html" Hilft das bei der Frage, ob gelöscht werden muss? --Atomiccocktail 15:30, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten
das bild muß nicht gelösch werden, auf commons bzw. in anderssprachigen wikipedias wird das urheberrecht anders ausgelegt. so sieht die .en solche bilder als problemlos an. auch ist das angelsächsische copyright nicht mit dem dach-urheberrecht identisch. --Ralf 17:30, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Philippinen

Könnte mal jemand sich die Lizenz von *en:Image:Ph pres aguinaldo.jpg in EN:WP ankucken. Kann man das auf DE:WP hochladen? --Matthiasb 12:34, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Wenn ich das richtig sehe, fällt das unter Fair Use, ist also in de nicht anwendbar. --Carstor|?|ʘ| 17:58, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Kristall / Fair Use / Schöpfungshöhe

Hallo, auch Illustrationen von Kristallstrukturen erreichen vermutlich nicht die erforderliche Schöpfungshöhe, nehme ich an. In diesem Fall handelt es sich um ein auf die en-WP hochgeladenes Bild, mit der üblichen fair use-Lizenz versehen. 1. Ist eine andere Lizenz als PD überhaupt durchsetzbar bei solchen Darstellungen? 2. Darf das Bild als PD-ineligible auf Commons gespeichert werden? --Ayacop 17:25, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Hab gerade erst die Frage bei der Redaktion gesehen: sowas ist PD-ineligible --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:43, 16. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Hallo, was haltet ihr von diesen Bildern? Die Firefox-Screenshots gehen doch schon mal gar nicht. Und bei Bildern mit dem Wikipedia-Logo (Bild:Wikipedia-DVD-2006-2007-Cover.jpg) reicht es auch nicht aus, einfach {{Bild-WikimediaCopyright}} drunterzusetzen, oder? Auf WP:LFB steht dazu: "Keine neuen Bilder für diese Vorlagen hochladen!"
Alle Bilder löschen? Danke für Meinungen! --Noddy93 16:16, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Wieso sollten die FF-Screenshots nicht gehen? Wo ist die Schöpfungshöhe? Und wie bitteschön soll man Hilfeseiten für die WP ohne Screenshots gestalten? --Histo Bibliotheksrecherche 17:10, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Aus WP:BR#Screenshots:
Voraussetzung [für das Hochladen] ist, dass keine urheberrechtlich geschützten Werke Dritter (wie beispielsweise [...] die Fensterrahmenelemente bei graphischen Programmen) auf dem Screenshot identifizierbar sind.
Um Hilfeseiten zu bebildern muß ja nicht das Wikipedia-Logo abgebildet werden. Außerdem kann man auf einen freien Browser zurückgreifen, wenn man Fensterrahmenelemente zeigen will oder das Bild entsprechend zuschneiden. --Noddy93 17:31, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten
ad FF-Screenshots: Mozilla Firefox#IceWeasel, Namens- und Markenrechtsstreit mit Debian: "Das Logo ist anders als der Name Firefox nicht nur durch das Markenrecht, sondern auch durch das Urheberrecht geschützt und wird nicht unter einer freien Lizenz freigegeben." --Saibo (Δ) 22:07, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Unrichtiges wird nicht wahrer, nur weils hier jemand geschrieben hat. Das FF-Logo hat keine Schöpfungshöhe und ist daher nicht urheberrechtlich geschützt und gleiches gilt für die sichtbaren grafischen Elemente --Histo Bibliotheksrecherche 23:49, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten

So wie ich das mitgekriegt habe, wurden Screenshots von Browsern o. ä. (also auch z. B. sowas) bisher hier gelöscht, auch wenn die graphischen Elemente keine Schöpfungshöhe erreicht haben - das tun sie (und schon gar nicht die erwähnten Fensterrahmenelemente) ja eigentlich fast nie.
Und wie ist jetzt die Sache mit dem WP-Logo? --Noddy93 15:06, 16. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Buchcover und Gemeindetafel

Eine kompetente Meinung ist gefragt: Ich möchte das Buchcover des Buches Furchtbare Juristen entweder fotografieren oder scannen und in dem Artikel einstellen. Das Buchcover enthält kein Foto, sondern nur die "normale", textliche Gestaltung. Verletze ich damit Urheberrechte? Ich konnte leider unter Wikipedia:Bildrechte - Abschnitt Gegenstände - nichts Passendes finden und die obige Diskussion zu "Bucheinband" führt nicht weit genug.

Zweite Frage: Ich möchte die von der Gemeinde Börnsen aufgestellte, öffentlich begeh- und einsehbare Tafel mit einer typographischen Karte über die Dalbekschlucht fotografieren und einstellen. Urheberrechtsverletzung oder Panoramafreiheit?

Wer kann mir helfen? Grüße --Dr. Regine Bachmann 11:03, 17. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Wenn ich mir die obigen Diskussionen unter "Bild:Fußball WM 2006 Logo" (mit Hinweis auf § 59 UrhG) und "Abbildungen von Produkten" anschaue, könnte man die Zulässigkeit bei entsprechender Auslegung vielleicht sogar annehmen. Aber es gibt sicherlich Experten hierfür. --Dr. Regine Bachmann 11:51, 17. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Beim Bucheinband (ohne Bild) könnte fehlende Schöpfungshöhe zutreffen, das ist aber wohl Auslegungssache. Dann könnte Schöpfungshöhe inFrage kommen.
Bei der typographischen Karte gehts auf jeden Fall, wenn Panoramafreiheit zutrifft. Lizenzvorlage dann {{Panoramafreiheit}} --Jom Klönsnack? 12:23, 17. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ohne den Einband zu sehen, kann man wenig sagen (es gibt Flickr. com zum Bilderhochladen). Ad 2: P. gegeben --Histo Bibliotheksrecherche 13:49, 17. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Um dieses Bild geht es.--Dr. Regine Bachmann 22:58, 19. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Würde mangelnde Schöpfungshöhe vermuten, ist aber letztendlich immer nur eine Einschätzung, wie Jom schon geschrieben hat. --Btr 10:25, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten

nix sch.höhe --Histo Petition für Open Access 01:12, 21. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Bild:Logo2bw.jpg - Schöpfungshöhe?

Schöpfungshöhe vorhanden?

Danke im Voraus, --Flominator 20:50, 19. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Bin zwar kein Experte aber ich denke, es ist nicht genügend Schöpfungshöhe vorhanden Gruß --ςםחʀκץ  l 00:38, 21. Jan. 2007 (CET)Beantworten

nix sch.h --Histo Petition für Open Access 01:13, 21. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Dankeschön. --Flominator 09:45, 21. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Neue Vorlage: {{Bild-Lizenz-Überprüfen}} ?

Es gibt ja für Bilder die Vorlage {{Bild-Lizenz-unbekannt}}. Mit der kann man aber nur Bilder kennzeichnen, die gar keine Lizenzangabe haben. Aber was ist mit Bildern mit falscher Lizenzangabe (z.B. Angaben wie: Selbst gescannt, also public domain)? Ich denke, es sollte auch eine Vorlage {{Bild-Lizenz-fehlerhaft}} geben. Sie muss ja nicht komplett anders sein als die BLU-Vorlage, nur ein bisschen im Wortlaut geändert.

Außerdem wäre eine {{Bild-Lizenz-Überprüfen}}-Vorlage gut. Ich habe heute z.B. das Bild:Schuetzentaler-bern.jpg gefunden. Da steht, das Bild ist unter GNU FDL - Lizenz, weil der Uploader es selbst gescannt hat. Eigentlich falsch. Aber andererseits stammen die abgebildeten Münzen (angeblich) aus dem Jahr 1885. Damit wäre die Schutzdauer abgelaufen und sie sind public domain. (?) Wenn es so eine {{Bild-Lizenz-Überprüfen}}-Vorlage gäbe, könnte ich sie setzen, damit jemand anderes, der Ahnung davon hat, die Lizenzangabe kontrolliert und dann entscheidet, ob sie falsch oder in Ordnung ist. So ähnlich wie Vorlage:Geschützt-Ungeklärt, nur eben nicht nur für Commons-Bilder. --Thomaswm 17:08, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Bitte nicht, keine weiteren Bausteine - wer das "Bapperl-Chaos" von Commons kennt weiß Bescheid. Wenn irgend etwas im Bezug auf die Lizenz unklar ist -> "{{BLU}} + kurze Begründung" rein und fertig. --Btr 18:50, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Einspruch! BLU-User und Uploader benachrichtigen, dann fliegt das Teil in zwei Wochen! --Flominator 09:44, 21. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Ja, noch besser und bei hoffnungslosen Fällen gibts außerdem noch {{subst:Löschantrag| ''Begründung'' -- ~~~~}} Gruß --Btr 23:21, 21. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Verlinkung

Ich hätte mal eine klitzekleine Dumme Frage, die unbedingt beantwortet werden muss. Ich weiß nicht wie man einzelne Wörter mit den WP Seiten verlinkt und wie man Bilder hochläd. Ich hab mir hier alles mögliche durchgelesen, komme aber einfach nicht drauf.

Hier bist du falsch. Siehe aber Wikipedia:Bilder. Wikilinks setzt du mit doppelten eckigen Klammern. Wenn du den Text nochmals editierst, den ich jetzt schreibe, siehst vielleicht selbst du, was ich meine. Und: wir unterschreiben hier auch als IP mit --~~~~. Danke --Histo Bibliotheksrecherche 18:10, 18. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Keine Schöpfungshöhe bei Universitätslogos

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/Bilder/10._Dezember_2006#Diverse_Logos Ich habe mich dort schon hoffentlich baschließend geäußert, möchte aber sicherheitshalber trotzdem darauf hinweisen. Frohes Fest! --Histo Bibliotheksrecherche 02:22, 25. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Als ich das Foto des Logos einstellte habe ich die cc-by-sa und GFDL Lizenzen angegeben. Da es aber nur ein Bild von 2D ist dürfte das Foto doch gar nicht als Lichtbild oder Lichtbildwerk geschützt sein. Soll ich die Lizenzvorlagen wieder entfernen? --Jarlhelm 13:32, 31. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Rechtsschutz von Schriftzeichen

Beteiligt euch bitte alle an der Verbesserung dieses neuen Artikels, der eine Fülle von Aspekten versucht einigermaßen korrekt darzulegen! Hilfreich hoffentlich auch für unsere Arbeit! --Histo Bibliotheksrecherche 21:55, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

65 Jahre alte Wanderkarte, Verlag '45 geschlossen, Karte von Uni digitalisiert und veröffentlicht. Legal?

Eine etwas spezielle Frage: Wanderkarte des Riesengebirges, 1940 von Meinhold Dresden herausgegeben. Verlag '45 pleite gegangen. Im Internet eine 30MB große Digitalisierung der Universität Breslau gefunden, frei von einer polnischen Site downloadbar. Für Wikipedia wohl aber trotzdem nicht verwendbar, oder irre ich mich da? 84.181.85.232 11:31, 16. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Gemäß WP:BR gilt auch für Karten die Freigabe oder 70 Jahre pma des Kartenzeichners, da es sich nur um eine zweidimensionale Reproduktion handelt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:42, 16. Jan. 2007 (CET)Beantworten
der Zusatz da es sich ist barer Unsinn. Mit dem Schutz hat das nichts zu tun. Nicht das geringste. Die TH Breslau hat keine Rechte an dem Digitalisat als solchem, weil 2-D. So wird ein Schuh draus. Wir sollten hier davon absehen, IPs bewusst falsches zu erzählen, auch wenns noch so sehr Spass macht --Histo Bibliotheksrecherche 21:32, 16. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Mich würde die Karte interessieren, kann ich mal nen Link haben? Ich kenne nämlich jemanden, der in der fraglichen Zeit dort Karten gezeichnet hat. --Ralf 21:37, 16. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Oh, sehr interessant. Die Karte findet man hier: http://sgb.zbooy.pl/index.html?pg=9&srch=
Die Meinhold- Karte ist übrigens, wenn ich das anmerken darf, nach 60 Jahren immer noch die beste Karte des Riesengebirges. Außerdem sei noch angemerkt das man von dieser Karte auf der tschechischen Seite in Tourismusbüros einen Nachdruck kaufen kann. 84.181.82.166 15:42, 17. Jan. 2007 (CET)Beantworten
@histo: zugegeben, die Formulierung ist zweideutig, bei mir liegt die Betonung auf Kartenzeichner (im Gegensatz zu Fotograf/Scanner) . --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:52, 17. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Sie dürfte irgendwo auf http://www.bibliotekacyfrowa.pl/dlibra liegen. --Histo Bibliotheksrecherche 13:51, 17. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Meines Wissens hat er die Rechte an den KRNAP vererbt, der seine Werke gemeinfrei gestellt hat. Ich frage mal nach. --RalfR 00:15, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Wenn ich fragen darf: hat der Bekannte etwa an der Meinhold- Karte mitgearbeitet? Das wäre ja, ähh, Wahnsinn! Ich glaube ich melde mich besser mal bei Wikipedia an, denn das Thema interessiert mich brennend. ;) 84.181.123.46 20:19, 25. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Promotional Work?

Hallo, in der englischen Wikipedia befindet sich diese Bild der letzten bosnischen Königin, das den Artikel Katarina Kosača-Kotromanić zieren könnte. Die Lizenz „promotional“ schreckt mich aber ab: „qualifies as fair use under United States copyright law. Other uses of this image, on Wikipedia or elsewhere, may be copyright infringement.“ Ich vermute `mal, dass die Lizenz nix für den deutschsprachigen Raum ist, auch wenn sie die alemannische WP verwendet. Aber vielleicht lässt sich das Bild ja auch anders lizenzieren. Auskunft wäre nett und hilfreich. Danke. --Mghamburg Diskussion 22:31, 23. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Hallo? Mach erst mal deine Hausaufgaben. Lies dir WP:BR durch (kein Schutz für Reproduktionen von Gemälden) und dann informier dich, was das für ein Bild in dem Franziskanerkloster ist, ich möchte wetten der Maler ist schon sehr lange tot. Und dann frage ich mich ernsthaft, mit welchem inhaltlichen Recht man ein briefmarkengroßes Bild hier einbringt. Da wäre es einfacher, jemand führe runter und knipste das Bild --Histo Petition für Open Access 23:01, 23. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Warum nicht dieses: http://www.most.ba/08788/kajan_katarina_kosaca.jpg ? Die Schrift erreicht keine Schöpfungshöhe. --RalfR 23:16, 23. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Danke für die Antworten. Entschuldigung an Histo, ich bin ja selbst nur gebeten worden, beim Einbinden des Fotos in den Artikel technisch behilflich zu sein und hab den technischen Support wegen der komischen Lizenz verweigert. WP:BR#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) habe ich zwar gelesen, hat mich hinsichtlich der seltsamen Lizenz aber auch nicht weitergebracht. Was Bilder betrifft, bin ich einfach unsicher. Dass das Bild selbst klein und fuzzelig ist, weiß ich auch. Verstehe ich das dann richtig: wenn der Erschaffer des Gemäldes bekannt und lange genug tot ist, kann das Bild rein, auch wenn der konkrete Fotograf des Bildes nicht bekannt ist? Und wäre dann Bild-PD-Kunst die korrekte Lizenz? --Mghamburg Diskussion 23:51, 23. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Ja, die Vorlage ist korrekt. Ich werde dir die Briefmarke mal etwas vergrößern. Viel kann man da nicht machen - ein bisschen aber schon. --RalfR 00:02, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Wenn ihr WP:BR nicht kapiert und die richtigen Schlüsse daraus ziehen könnt, wieso in 3 Teufels Namen verbessert ihr dann WP:BR nicht so, dass es die meisten verstehen? --Histo Petition für Open Access 00:04, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Nochmals Danke, und @Historiograf: ich werde einen Teufel tun und mich an eine auch nur irgendwie geartete Umformulierung der ganzen Bildrechteseiten wagen. War mein Schluss jetzt eigentlich auch aus Deiner Sicht richtig? Wenn ja, habe ich wieder etwas gelernt und muss künftig hinsichtlich dieser Frage diese Diskussion nicht mehr bemühen. Und um noch einmal auf Lizenz „promotional“ zurückzukommen: die ist wohl wegen des Fair Use-Arguments für de:wp keine ausreichende Lizenz? --Mghamburg Diskussion 00:33, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Glaubst du nicht, dass ich sofort revertieren würde, falls du bei einer Umformulierung etwas Inkorrektes schreibest. Ich finde es außerordentlich schäbig, sich wiederholt darüber zu beschweren, dass unsere Hilfetexte nicht hilfreich sind, aber keinen Finger zu rühren, eine prägnante und den meisten verständliche Fassung zu finden. Jeder Depp verbessert hier Artikel, aber bei WP:BR gilt das nicht, da herrscht heilige Scheu. Fotos von 2-D-Vorlagen (Gemälden, Grafik, Flachware) sind nicht geschützt. Die promotional-license ist hier unbrauchbar. --Histo Petition für Open Access 03:02, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

@Histo: sie haben alle Angst, was zu ändern, weil sie deine bissigen Kommentare fürchten ;) --RalfR 03:05, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Das trifft so ungefähr zu ... aber davon abgesehen: Einen Versuch der Umformulierung kann ich nur dann vornehmen, wenn ich in der Diskussion kläre, wie ich einen Punkt tatsächlich richtig zu verstehen habe. Es brächte wenig, wenn ich einfach mit meinem depperten Bauchverständnis von Bildrechten besser verständliche Formulierungen versuche. Vorschlag zur Güte: wenn es zu allen erläuterten Problemlagen jeweils eine empfohlene Lizenz gibt, wie z.B. bei Gegenstände wäre es zumindest für mich bereits besser verständlich. Kleine Randbemerkung: ich selbst habe mich nach meinem Erinnerungsvermögen nicht wiederholt über Unverständlichkeit der Hilfetexte beschwert; dass dieser allgemeine Eindruck entstehen und zu leichter Verzweiflung der Leute führen kann, die sich mit dem Bereich auskennen, ist mir aber natürlich aus meinen Schwerpunkten bekannt. Den Groll kenne ich und nehme ihn nicht übel :-). --Mghamburg Diskussion 11:03, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Hanns-Martin Schleyer

Folgende Bilder dokumentieren die Entführung von Hanns-Martin Schleyer:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Hanns-Martin_Schleyer_in_captivity_(document_1).jpg http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Hanns-Martin_Schleyer_in_captivity_(document_2).jpg http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Hanns-Martin_Schleyer_in_captivity_(document_3).jpg http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Hanns-Martin_Schleyer_in_captivity_(document_4).jpg

Jemand hat eines davon wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung aus dem Schleyer-Artikel gelöscht.

Die Bilder sind 1977 weltweit durch sämtliche Medien gegangen und tun das gelegentlich immer noch. Meiner Auffassung nach handelt es sich eindeutig um Dokumente der Zeitgeschichte, die public domain sind. Selbst wenn nicht, dann lägen die Urheberrechte bei den RAF-Terroristen, die die Bilder aufgenommen haben - eine Diskussion über deren juristische Durchsetzbarkeit erübrigt sich wohl.

-- Katzenmeier 02:19, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Die Bilder sind eine Urheberrechtsverletzung. Der Fotograf ist nicht bekannt. Es könnte ein Terrorist sein, sie könnten auch einen Fotografen gezwungen haben - niemand weiß es. Falls Ulrike Meinhof die Bilder gemacht hätte, lägen die Rechte heute bei Bettina Röhl und sie müßte zustimmen. Diese Fotos werden in der deutschen Wikipedia nicht verwendet! --RalfR 02:24, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Zum Einen können wir nicht verschiedene Rechtsverletzungen gegeneinander aufwiegen. Da könnte der nächste hingehen und einem beliebigen RAF-Terroristen nach Verbüßung der Strafe auf der Straße ins Gesicht spucken. Menschlich sicher hier und da nachzuvollziehen, trotzdem nicht legal. Was zum anderen die Bildrechte selbst anbelangt: Es geht um freie Lizenzen, mögliche kommerzielle Weiternutzung und die ggf. Erben(gemeinschaften), die sich vermutlich Aspekten von moralischer Schuld nichts mehr annehmen und nur den Aspekt beleuchten werden, um denen es Ihnen dann gehen wird: Die Bildrechte. --jha 02:27, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Was ist mit dem Argument "Dokumente der Zeitgeschichte"? Selbst wenn ihr theoretisch recht haben solltet: Glaubt ihr wirklich, daß diese Auffassung in der Praxis haltbar ist? Es scheint mir im Hinblick auf den Inhalt der Bilder reichlich skurril, zu meinen, daß hier gerichtlich durchsetzbare Urheberrechte vorlägen. Im übrigen müßten dann sämtliche Fernsehsender und Zeitungen verklagt werden, die dieses Bild zwischen 1977 und heute gesendet bzw. abgedruckt haben. Und nicht zuletzt wurden die Bilder ja zum Zwecke der Verbreitung von der RAF veröffentlicht. -- Katzenmeier 02:30, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten
_Außerdem: wo ist definiert, was "Dokumente der Zeitgeschichte" sind und wo steht, das diese Public Domain sind? Deutsches Urheberrecht kennt nichts davon! Auch ein lebenslang verurteilter Verbrecher besitzt Urheberrechte. Verbrecher schreiben im Knast Bücher und werden so Urheber, ihre (vor der Inhaftierung) angefertigten Fotos genießen Urheberschutz. Wie das mit dem Verlust aller bürgerlichen Rechte aussieht, ob das zutrifft, ist unerheblich, weil der Urheber unbekannt ist. Also werden die Bilder 2048 gemeinfrei, nicht vorher. --RalfR 02:35, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten
LOL. Das würde bedeuten, daß Hanns-Martin Schleyer persönlich - sofern er überlebt hätte - vor den Kadi gezogen werden könnte von den Terroristen, wenn er die Fotos irgendwo veröffentlichen würde. Da bin ich ja mal froh, daß du nur Wikipedia-Autor bist und kein Richter. ;) - Gibt es noch andere Meinungen? -- Katzenmeier 02:39, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Da bleibt noch die Frage nach dem Recht am eigenen Bild, da Herr Schleyer nicht gerade vorteilhaft dargestellt wird, käme das noch in Frage, auch wenn er eine Person des Zeitgeschehens ist. Man müßte seine Erben auch fragen. --RalfR 02:44, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Meines Wissens haben die Angehörigen Schleyers damals der Veröffentlichung zugestimmt. (Anders als im Falle von z.B. Jan Philipp Reemtsma, von dem es ähnliche Bilder gab, die nur mit geschwärztem Gesicht gezeigt werden durften.) -- Katzenmeier 02:53, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Um auf deine Frage zu beantworten: Wenn der Terroristen-Fotograf seine Strafe verbüßt hat (oder früher?), kann er Entschädigung einklagen für die Verwendung seiner Bilder. Wie ein Gericht in diesem Fall entscheidet, weiß niemand - es ist durchaus denkbar, daß ihm Schadensersatz nach Urheberrecht zusteht. Dieser Terrorist kann doch auch irgendein "ganz normales" Foto gemacht haben, da besitzt er und seine Erben auch die Rechte bis 70 Jahre pma. --RalfR 02:56, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Die Bilder sind hier URVs und nach geltender de Policy unzulässig. Basta. Histo locuta ... --Histo Petition für Open Access 02:58, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Du bringst es auf den Punkt! Ich gehe rüber, ermorde meinen Nachbarn - dadurch verliere ich aber nicht die Urheberrechte an meinen Fotos! --RalfR 02:59, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Auch dann nicht, wenn diese Fotos den Mord an deinem Nachbarn zeigen? - Ich weiß: Daß andere etwas auch tun, ist kein Argument. Aber trotzdem scheinen sich die tausenden von Medien, die die Fotos gezeigt haben, ja recht sicher zu sein, daß sie nichts zu befürchten haben. -- Katzenmeier 03:27, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Was "tausende Medien" machen, interessiert uns nicht, wir halten uns hier strikt an deutsche bzw. europäische Rechte, auch wenn das manchmal bedeutet, daß wir auf Bilder verzichten. Bestes Beispiel ist Jewgeni Ananjewitsch Chaldei, dessen Foto Bild:Reichstag flag.jpg in der deutschen Wikipedia nicht geduldet wird. --RalfR 03:37, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten
@Katzenmeier: Wieso gehst Du eigentlich davon aus, dass „tausende Medien“ das Foto verwenden, ohne dafür etwas zu bezahlen? Die VG Bild-Kunst regelt sehr detailliert was eine Zeitung für den Abdruck eines urheberrechtlich geschützten Fotos zu zahlen hat. --Mghamburg Diskussion 12:41, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Na, das glaubst Du doch selbst nicht, dass die RAF-Mitglieder/Erben Mitglieder bei der VG Bld-Kunst sind... Aber: solange wir immer noch die paranoide Policy vertreten, dass keinerlei Bildzitate möglich sind, müssen die Bilder tatsächlich gelöscht werden. --AndreasPraefcke ¿! 20:19, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Da ich noch einen Funken Hoffnung habe, dass die Bilder auch auf Commons nicht als PD durchgehen, hab ich dort LA gestellt. --Dapeteばか 09:58, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Welche Lizenz?

Hallo. Da es das erste Mal ist, dass ich eine Genehmigung eingeholt habe, diese Frage: Ich habe die Genehmigung, Bilder von einer Homepage für einen Wikipedia-Artikel zu benutzen. Allerdings eben nur für diesen Artikel. Welche Lizenz ist dafür vorgesehen? --Hofres låt oss diskutera! 17:46, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Gar keine. Wir akzeptieren nur Bilder, die von jedermann unbeschränkt verwendet werden können. --Wiggum 17:48, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

GOOGLE Earth-Bilder

"Darf" man die zur Illustration von WIKIPEDIA-Artikeln verwenden? fz JaHn 21:36, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Nein. --BLueFiSH  (Klick mich!) 21:54, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Aber Geokoordinaten, die Quasi den Ort in Google-Earth zeigen, sind erlaubt! Siehe WP:GEO --Stefan-Xp 22:15, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Ich ahnte es ... schade eigentlich. Trotzdem: Danke! JaHn 11:09, 25. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Wenig 3D bei Hufeisen?

Christian Morgensterns Galgenlieder waren in Hufeisen gebunden. In einem Buch über Morgenstern, das ich gerade Verwende, um den Artikel auszubauen, ist ein Bild eines solchen "Buches". Ein Hufeisen mit einer Textseite darinnen. Es sieht ungefähr aus wie dieses Bild und eigentlich nicht mehr 3D als die Buchkante eines eingescannten Buches. Kann man das Verwenden? Wenn nein, ist es dann enzyklopädisch sinnvoll, wenn ich die Buchseite herausschneide und in ein verwendbares Foto eines Hufeisens einsetze? (PS: Diesmal geht es nicht um Wikisource und den Schutz von Schriften habe ich gelesen.) --Jarlhelm 19:56, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Tja du siehst, auch wenn man ganz artig ist, wird man ignoriert ... Ich wills mal ganz milde formulieren: Lad bei Flickr.com das von dir gewünschte Bild hoch samt deiner unenzyklopäd. Variante und wir schauen es uns an --Histo Petition für Open Access 16:13, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Die "unenzyklopäd. Variante" sähe in etwa so aus wie das Bild rechts. Wenn das in Ordnung/relevant ist, werde ich es mit einer sorgfältiger bearbeiteten Variante überschreiben. Das Original sieht in etwa genauso aus, nur ein etwas anderes Hufeisen. --Jarlhelm 18:49, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Wie alt ist denn das geschützte (?) Foto bzw. das Buch? Einfache Lichtbilder sind 50 Jahre nach Entstehung geschützt, was aber meistens zu ignorieren ist, da aber seit 1995 kaum einmal ein Bild so wenig schöpferisch ist, dass wir diese Vorschrift anwenden können/wollen --Histo Petition für Open Access 22:06, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Beim Buch steht © 1964, gedruckt wurde es aber wohl 1986. Dann werde ich wohl versuchen, die "Rekonstruktion" zu verbessern. Danke --Jarlhelm 00:22, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Schöpfungshöhe?

Ich denke dieses Logo erreicht Schöpfungshöhe, oder? --Noddy93 21:29, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten

ja, sehe ich auch so --Histo Petition für Open Access 01:46, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Die anderen Logos des Hochladers Bild:Landshut cannibals logo.jpg und Bild:Ehc wolfsburgh logo.jpg auch? --A.Hellwig 11:09, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten

ja --Histo Petition für Open Access 16:11, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten

PD-Gemälde auf CD-Cover = Schöpfungshöhe

Reine Neugierde: Hat es Sch-Höhe, wenn ich aus dem hier (PD), das hier mache? --Flominator 23:45, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Würde ich bejahen --Histo Petition für Open Access 01:47, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Gleiche Frage, anderes Medium: Wenn aus Bild:Antoine Watteau 055.jpg das Buchcover unter [6] wird, wie sieht es dort mit der Schöpfungshöhe aus? Gruß -- Achim Raschka 17:35, 30. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Vielleicht kann mir der Profibiologe den Unterschied von Äpfel und Birnen erklären? Im ersten Fall dient die historische Vorlage als Ausgangspunkt einer eigenen kreativen Gestaltung, wenngleich die Höhe der Schöpfung nicht allzugroß ist. Im zweiten Fall wird einfach ein Gemälde auf einen Buchumschlag gesetzt, ohne dass die neue Komposition auch nur in die Nähe von Schöpfungshöhe kommt. Oder allgemein: Werden auf Buchcovern gemeinfreie Vorlagen lediglich durch eine typografische Gestaltung ergänzt, sind die Cover keine Werke der angewandten Kunst und daher nicht nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt --Histo Petition für Open Access 17:50, 30. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Der "Profibiologe" sieht eigentlich keinen Grund für eine derart aggressive Antwort, da er ja kein Profi-Bildrechtefreak ist oder sein will. Ihn interessiert schlicht die Frage, ob eine Verwendung des Süsskind-Covers im entsprechenden Artikel (Das Parfum) in Ordnung wäre oder ob aufgrund der typografischen Gestaltung des Buchtitels sowie der durchaus vorhandenen Bildbearbeitung im Gemälde durch eine solche die Rechte des Verlages oder des Gestalters verletzt würden. Gruß -- Achim Raschka 17:55, 30. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Einzelbilder in Bild:Stammbaum Romanow.JPG

Gelten die Problembilder darin (siehe Bildbeschreibung) eventuell als Beiwerk und der Stammbaum als solcher dann doch wieder als PD oder hat das Teil vielleicht sogar Schöpfungshöhe? Sollte die Frage nicht korrekt verstanden werden: Wie kann ich das Bild vor der Löschung retten? --Flominator 11:06, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten

ich würde sie nicht als Beiwerk ansehen ("Wird das Beiwerk absichtlich in die Darstellung einbezogen, ist es in der Regel nicht unwesentlich." Quelle: [7]) --Isderion 14:46, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten

In einem solchen Fall sollte man nicht päpstlicher als der Papst sein. Alle fraglichen Bilder sind außerordentlich alt, wohl alle vor 1930, sie werden auch bei Vergrößerung quasi nur als thumbnails gezeigt, einige dürften als echte anonyme Werke anzusehen sein (gemeinfrei), die meisten als verwaiste Werke. Wenn wir nicht flexibel genug sind, so etwas im Einzelfall ausnahmsweise zuzulassen, müssten wir auch alle anderen unfreien Inhalte verbannen ([8]) --Histo Petition für Open Access 16:10, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Dankeschön. Wir sollten trotzdem aufpassen, dass wir das alles nicht zu arg verweichlichen. --Flominator 16:25, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Hallo?? Das ist einfach nur daneben. Es ist das Wesen einer begrenzten Ausnahme, dass sie nicht alles zu arg verweichlicht. Eine hauchdünne Mehrheit der Wikipedia-Benutzer hat im letzten bildrechtlichen Meinungsbild entschieden, dass Ausnahmen zulässig sind. Die konkrete Umsetzung ist nie erfolgt, aber diese Entscheidung kann als Richtschnur für flexible Einzelfallentscheidungen dienen, bei denen es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Es wäre offenbarer Unsinn, eine allgemeine Regel für Stammbäume aufzustellen, zumal man bei noch lebenden Dynastien doch einen zeitlichen Schnitt machen müsste. Dazu gibt es ja diese Seite, um im Einzelfall zu sehen, ob die grundsätzliche Entscheidung, nur freie Inhalte zuzulassen bzw. Inhalte, von denen wir einigermaßen definitiv wissen, dass sie frei sind, beim Einzelfall zu einem unzumutbaren Ergebnis führt. Natürlich wäre es für uns z.B. einfacher zu sagen: No logos. Da wir uns aufgrund des Artikels Schöpfungshöhe bzw. der dort dargestellten Rspr. aber entscheiden haben, Logos ohne Schöpfungshöhe zuzulassen, müssen wir hier des öfteren Fragen zu Logos beantworten. Und auch wenn hier jemand oder ich sagt: Njet oder nil obstat, ist das, wie du sicher weisst, keine Garantie, dass das Bild nicht von einem Administrator gelöscht wird, weil er seine eigene Meinung über seinen Konsens setzt. Wir haben Spielräume, damit wie sie - im Einzelfall - nutzen, nicht damit wir in Art einer Diktatur ein bürokratisches Schreckensregime errichten, das alles über einen totalitären Leisten schlägt. Wir sind mit einem flexiblen Herangehen an die Probleme bisher gut gefahren. Die artikulierte Angst vor dem Dammbruch (im Sinn einer ständig artikulierten Generalsalvatorischen Klausel) ist zwar verständlich, aber mit Blick auf die hier gesammelten Erfahrungen (und vielleicht auch die Kompetenz der hier Schreibenden) eher albern. --Histo Petition für Open Access 18:29, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Ich glaube, da hast du mich nun doch ein wenig missverstanden. Ich finde es toll, dass wir für dieses Bild eine Ausnahme machen! Es ging mir mehr um allgemeine Tendenzen wie die Musikzitate, als um diesen Stammbaum. --Flominator 11:46, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Schöpfungshöhe dieser Logos

Ich bin im Moment dabei, ein wenig an den Stuttgarter Brauereien zu werkeln und kam auf die Logos. Ich denke, das Schwabenbräu Logo könnte man mit {{Bild-PD-Markenrecht}} einbinden. Aber wie ist das mit dem von Dinkelacker (2 Bilder [9] [10]) oder Sanwald?. Es geht mir hier wohlgemerkt NICHT um die verlinkten Bilder sondern rein um die Logos. Haben diese Logos die nötige Schöpfungshöhe? Außer Bild:Becks logo.JPG habe ich leider irgendwie nur abfotografierte Flaschen gefunden. TIA. -- MarkGGN D 15:54, 31. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Die Logos sind für die WP ok --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:22, 31. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Danke. Dann werd ich mal hochladen. -- MarkGGN D 09:36, 1. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Bild:Heiligendamm um 1841 Salon und Badehaus, Godewind Verlag.jpg

Das Nachcolorieren ist eine rein technische Leistung und erfüllt nicht die Notwendigkeit der ausreichenden Schöpfungshöhe. Oder? // by Forrester-Bot Der Bot von Forrester 18:52, 1. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Von wann ist denn die Kolorierung? War der Stich nicht schon damals koloriert? Aber ja, bei derartigen Stichen halte ich die Kolorierung für reines Handwerk. --h-stt !? 11:44, 2. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Codices Electronici Sangallenses

Die Virtuelle Bibliothek der Stiftsbibliothek St. Gallen verbietet ausdrücklich die kommerzielle Nutzung ihrer Reproduktionen von mittelalterlichen Handschriften. Dies widerspricht m. E. meta:Rechtsfragen März 2005 und Bildrechte#Schutz für Reproduktionen. Unter diese Bestimmung fällt wohl auch das Bild:Wiborada1430.jpg, das ich aus einem Bildband der Stiftsbibliothek gescannt habe. Ich finde es jedoch seltsam, dass die von einem anderen Benutzer hochgeladene Reproduktion des selben Codex, Bild:Wiborada.jpg, gemeinfrei ist. --Bohr ΑΩ 13:20, 2. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Schutzrechtsberühmung --h-stt !? 14:47, 2. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Es handelt sich also um Copyfraud? Darf ich Bilder von der genannten Website hochladen? --Bohr ΑΩ 14:54, 2. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Die virtuelle Bibliothek sucht sich mit einer Art Schutzhüllenvertrag (hier: ausdrückliche Zustimmung zu einem Vertrag bei Besuch einer Website) abzusichern. Es ist evident, dass sich dieser Vertrag (AGB), wenn er denn nach den Regeln des Schweizer Rechts gültig wäre (was man mit Blick auf § 64, 72 UrhG für das deutsche Recht nach AGB-Recht bezweifeln mag), ausschließlich auf die Website, nicht aber auf andere Abbildungen in Bildbänden beziehen kann. Da kein Immaterialgüterrecht (§ 72 UrhG gilt in der Schweiz zwar nicht, aber dort sind die Maßstäbe für den Fotografienschutz noch strenger, es gibt keine einfachen Lichtbilder), sondern ein Vertrag verletzt wird, wenn ein Bild aus der Website hochgeladen wird, ist nur der Vertragspartner haftbar. Wer, wie unter Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum nahegelegt, unter Sockenpuppe hochlädt, entgeht dieser Haftung einigermaßen wirkungsvoll. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:25, 2. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Öffentliche Kampagne

Da ich mir in dieser Sache unsicher bin frage ich lieber mal nach. Darf ich hier Bilder hochladen, die auch schon im Rahmen einer öffentlichen Kampagne veröffentlicht werden? siehe: http://www.cfids.org/sparkcfs/photo.asp Gruß, --Nockel12 01:42, 3. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Lies Wikipedia:Bildrechte, wenn du sie nicht verstehst, lies sie nochmal. Und ein dritter Durchgang. Wenn dann noch Fragen bleiben, stelle sie uns hier mit Angabe, welchen Satz du nicht verstanden hast, damit wir den Text verbessern können. --h-stt !? 09:09, 3. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Volle Zustimmung --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:18, 3. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Danke, so macht das Spaß hier. --Nockel12 01:27, 4. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Anfrage

Gibt es vielleicht nen Bild-PD-chemische Formel? Wäre gut für die paar Tausend Bilder davon --Ar-ras (D BT) 16:36, 3. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Wir brauchen solche Einzelbausteine nicht im geringsten. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:19, 3. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Veraltete Lizenz aktualisieren ergibt rote Bild-Kategorie

Hallo, was hab ich denn nun wieder verkehrt gemacht? Ich hab eine der angebotenen Lizenzen eingetragen und nun erscheint eine rote Kategorie. Wo liegt der Fehler? --eryakaas 12:39, 4. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Die von dir gewählte Vorlage wurde erst 01.02.07 von Benutzer:Forrester erstellt und man hat wohl vergessen eine Kat anzulegen. Soweit ich der damaligen Diskussion auf WP:UF entnehmen kann sind die Bausteine {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} & {{Logo}} angemessener. Gruß --Isderion 02:00, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Logo klingt logo ... hoffentlich gibts jetzt nicht wieder Ärger. Kann ich das eignetlich immer hin- und herändern, je nach meinem Kenntnisstand (ja, ich weiß, dass der eigentlich immer perfekt zu sein hat ...)? Und hieß das &, dass ich auch beide angeben kann oder soll? --eryakaas 18:20, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Wenn du Urheber bist und du das Werk unter eine freie Lizenz stellst, kannst du die Lizenz nicht einfach so zurückziehen (du kannst es aber zusätzlich noch unter andere Lizenzen stellen). Ist das Werk gemeinfrei und du findest einen bessere passenden Baustein kannst du diesen natürlich ändern. Zu deiner 2. Frage: Ja, man soll beide angeben, da {{Logo}} nur ein "Ergänzende Hinweisbausteine" ist (siehe Wikipedia:Lizenzvorlagen_für_Bilder#Erg.C3.A4nzende_Hinweisbausteine). --Isderion 21:39, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Serie A Vereinslogos

Hallo, ich sehe dass bei vielen Fussballvereinen der Liga, die ich bearbeiten möchte, die Vereinslogos bzw Wappen fehlen. Braucht man eine Lizenz für diese? Eigentlich sind sie ja für jeden frei gedacht, ich habe schließlich bei google die Logos gefunden und könnte sie einfügen. Gibt es ein Risiko? Gruß --RinoPA 18:10, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Wikipedia:Bildrechte#Logos --Flominator 19:29, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Schöpfungshöhe von Software-CD

Vista-CD

Schöpfungshöhe gegeben oder nicht? --Flominator 19:27, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

sehe ich nicht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:46, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Dankeschön! --Flominator 18:29, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Das ist keine Schaffung eines Werkes sondern schlichtes Handwerk - da tut's nichts zur Sache, daß es "hübsch" oder "kompliziert" aussieht. Irgendwelche Hologramme oder sonstige technischen Spielereien sind nichts weiter als die Nutzung einer Schrift oder vergleichbares. --RalfR 18:41, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Schöpfungshöhe für asiatische Schriftzeichen

Inspiriert durch Bild:Stadlin-Grabstein.jpg muss ich doch gleich mal fragen: Haben handschriftliche Werke wie Notizzettel als solche Schöpfungshöhe? Ändern asiatische Schriftzeichen daran etwas? Wie sieht es mit der Schh. von Bild:Stadlin-Grabstein.jpg aus? --Flominator 20:08, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Hallo? kann es sein, dass dir was entgangen ist? nämlich der lesenswerte artikel Rechtsschutz von Schriftzeichen, der auch in WP:BR verlinkt ist? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:55, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Banknoten / Geldscheine

Ich habe bereits neulich wegen Bild:1948-dm-50.jpg und Bild:1960-DM-10.jpg die /Archive durchforstet, bin dabei aber nur auf diesen Beitrag gestoßen, konnte aber nirgends einen Konsens finden, wie mit solchen Abbildungen nun umzugehen ist. Daher bin ich für jegliche Hilfe (eigentlich wie immer) dankbar. --Flominator 20:07, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Gert Goolkate

Moin. Ich hab per Mail die Zusage von seinem Verein Eintracht Nordhorn bekommen, dass ich das Bild hier veröffentlichen darf. Auf Commons wird das Bild aber "after seven days deleted" werden wegen angeblich fehlender Quellen. Tja, ich kann aber nicht mehr erzählen als dass ich die schriftliche Zusage hab. Kann mir jemand helfen? --Johnny Me gustas tu ... 19:26, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Leite die Mail ans OTRS weiter (vergiss nicht den Bildnamen zu erwähnen) und dann schauen wir mal :) Kannst sie mir auch vorher zukommen lassen, ob sie ausreichend ist :)) --Flominator 19:31, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten
O.k., dann überprüf sie mal. --Johnny Me gustas tu ... 19:39, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Im Zweifelsfall auf .de hochladen und commons sein lassen ... --RalfR 19:49, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Auch da ist die Mail ans OTRS obligatorisch! --Flominator 07:58, 9. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ich hab jetzt 'ne Lizenz hinzugefügt, hoffe es ist die richtige. Danke für eure Hilfe. --Johnny Me gustas tu ... 16:38, 7. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Die Freigabe war leider nicht ausreichend. Daher wird das Bild auf Commons in sieben Tagen gelöscht, wenn da nichts mehr geht. Sorry. --Flominator 07:58, 9. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Bild:Absolut-vodka-bottle.jpg

Ich möchte natürlich niemandem etwas unterstellen, aber ich zweifle doch sehr stark daran, dass Bild:Absolut-vodka-bottle.jpg ein selbst gemachtes Bild ist und nicht eher aus dem Internet stammt. Der Uploader war sonst in der WP auch nicht mehr aktiv Spezial:Beiträge/Tristan83 also wird wohl nix aus nachfragen... Ich kenne mich da nicht so aus. Wie geht man am besten vor? Danke und Gruss --David 00:27, 7. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Gestapo-Erlass kein amtliches Werk?

Laut Bildrechte: Amtliche Werke genießen amtliche Werke gemäß § 5 UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz. Nun habe ich jedoch einen Erlass der Gestapo vom 19. Mai 1937, auf dem folgender Vermerk steht:

Hergestellt im Bundesarchiv _ Weitergabe dieser Aufnahme nicht gestattet. Reproduktion nur mit schriftlicher Genehmigung des Bundesarchivs.

Sind Kopien von amtlichen Werken wieder mit Urheberrechten bewährt? Vielen Dank im Voraus für eine Wegbeschreibung im Rechtedschungel. --Moralapostel 01:23, 7. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Bildrechte und Copyfraud, da steht alles --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:27, 7. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ich deute deine Hinweise so, dass das Bundesarchiv unverblümt copyfraud betreibt. Danke. Bitte verzeih, dass mich das rechtswidrige Verhalten des Bundesarchiv verunsichert hat. --Moralapostel 19:08, 7. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Topografische Karte

Hallo!

Leider ist auch nach dem Studium der verschiedenen Informationen zu Bildrechten meine Frage nicht endgültig beantwortet. Deshalb stelle ich sie hier:

Ich eröffne in Kürze ein kommerzielles Internetportal für touristische Tipps. Als Übersichtskarte möchte ich die folgende topografische Karte verwenden: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/d/da/Deutschland_topo.jpg

Unter welchen Voraussetzungen kann ich diese Karte auf meinen Seiten veröffentlichen?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung.

Freundliche Grüße

Bernd Nollert, Berlin

Das Bild steht unter GFDL damit sind die Lizenzbestimmungen einzuhalten. Viele Grüße, Taxman¿Disk?¡Rate! 15:52, 7. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Germanen

Guckt doch mal die Verbreitungskarte im Artikel an. Dort ist in der Erläuterung eine Fußnote. Danach stammt das Bild aus dem Reallexikon für Germanische Altertumskunde.
Ich habe das Buch. Dort ist diese Karte mit unterschiedlichen Schwarz-Reiß-Rasterungen versehen, in denen kleine Zahlen mit Kreisen eingetragen sind. Die Zahlen verweisen auf die Erläuterungen. Hier sind diese Flächen eingefärbt und die Farben geben die Erläuterungen. Die Farben stimmen auch nicht haargenau mit den Rastern überein. Fingalo 21:58, 7. Feb. 2007 (CET) Zusatz: Aus der Seitenangabe ergibt sich, dass er nicht das zitierte Originalbuch hat (da ist es auf S. 324), sondern offenbar den Sonderdruck, den ich nicht habe. Wie da das Bild aussieht , weiß ich nicht, wahrscheinlich aber genauso. Fingalo 22:01, 7. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Wie ich auf Nachfrage von dir erfahren habe, willst du wissen, ob es eine URV ist. Wenn du mir nun noch sagen könntest, welche Karte du meinst, könnten wir dir vielleicht auch antworten ... --Flominator 16:35, 9. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Lustig! Ich dachte, das ginge aus der Überschrift hervor. Klick oben auf "Germanen", da kommst Du auf den Artikel und da ist es die Karte. Es ist die erste. Fingalo 16:43, 9. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Hast du gesehen, wie viele Karten in dem Artikel drin ist :) Wir reden also von Bild:ArcheologicalCulturesOfCentralEuropeAtEarlyPreRomanIronAge.png. Ich würde sagen, dass Fakten nicht schützbar sind, aber ich habe ja auch keine Ahnung! --Flominator 16:55, 9. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Hier: niedrige Schöpfungshöhe

Geht bei diesem Bild bzw. Logo en:Image:Standard Chartered logo.gif (Org. Quelle) (das bei der en:Wiki als Fair Use gelistet ist) als ein Logo mit niedriger Schöpfungshöhe durch? --Atamari 01:19, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Da sehe ich nach unserem Verständnis kein Problem. Aber schau mal, ob du es größer auftreiben kannst. --h-stt !? 08:26, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Erlaubnis des Urhebers

Hallo,

ich hab gestern das Logo von Union Berlin als .jpg-Datei in den Commons hochgeladen. Mein Wunsch an die Bilderwerkstatt war es eigentlich nur, dass diese Datei in das .svg-Format umgeändert werden sollte, da dieses ja für Logos verwendet weerden sollte. Stattdessen kam es zu Ungereimtheiten bzgl. der Lizenz und das Bild wurde erstmal daraufhin gelöscht. Bevor ich das gleiche Problem beim erneuten Hochladen wieder habe, erstmal die Frage, welche Lizenz ich verwenden darf/muss. Hier mal die Erlaubnis des Verantwortlichen:

„Hallo,

für die Platzierung des Vereinsemblems des 1. FC Union Berlin im Internet-Lexikon Wikipedia - und ausschließlich zu diesem Zweck - schicke ich Ihnen anbei das Logo des 1. FC Union Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Töffling
Pressesprecher des
1. FC Union Berlin“

Das Hauptproblem war, dass die Lizenz für jeglichen Verwendeungszweck (Copyrighted free use) vorgesehen war, diese Erlaubnis jedoch ausschließlich auf die WP beschränkt ist. Welche Lizenz passt da jetzt rein? -- Platte Drück mich! 09:54, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Hier noch mal das gelöscht Bild, vllt kann ja jemand da noch ein paar Infos rauslesen: Datei:Union Logo.jpg und hier das, was in der englischen WP bereits seit ein paar Jahren umhergeistert: Englisches Logo -- Platte Drück mich! 10:00, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten
"Platzierung .. im Internet-Lexikon Wikipedia - und ausschließlich zu diesem Zweck" Das ist der Knackpunkt. Es muss heißen "überall, für jeden Zweck". Die Freigabe ist also nicht zu gebrauchen, mit keiner Lizenz. Ein anderer Punkt wäre die Frage der Schöpfungshöhe des Logos. Gibt ja inzwischen hunderte Logos in WP denen die Schöpfungshöhe nicht zugesprochen wird. Müsste sich mal jemand äußern, der bewanderter in diesen Dingen ist, dann kannst du es evtl. doch wieder hochladen (wenn mutig: als Platte, wenn nicht mutig: als Socke). Gruß --BLueFiSH  (Klick mich!) 13:22, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Nun ja, ich kann den Versuch mit der Schöpfungshöhe wagen, bzw. nochmal ein halbes Jahr warten, bis ich die Antwort bekomme, ob das nicht für alles gilt. Mal schaun, wann ich des nächste mal dort umhergurke. -- Platte Drück mich! 17:23, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Irgendwo ist das Logo doch bestimmt dauerhaft angebracht in der Wuhlheide? Davon ein Foto und fertig.... Muß allerdings im öffentlichen Verkehrsraum sein, nicht auf dem Privatgelände des Vereins. Ein Foto vom Eingangstor von außen reicht. Vor 20 Jahren war da das Wappen dran??? --Ralf Roletschek 17:33, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Das wäre kein Kunststück, ich hab auch schon darüber nachgedacht, aber das ist qualitativ einfach kein Vergleich. Der einfachste Weg wäre wirklich, ich orientiere mich an den Logos der anderen Vereine und veröffentliche es unter der nötigen Schöpfungshöhe. -- Platte Drück mich! 17:39, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ich kann nicht beurteilen, obs die Schöpfungshöhe hat, da ich kein Admin bin. Gibts das Logo online? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:38, 9. Feb. 2007 (CET)Beantworten

siehe en:Image:1 FC Union Berlin.png --BLueFiSH  (Klick mich!) 03:40, 9. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Nur doert ist ja wieder mal eine andere Lizenz gültig. Zumal das wie gesagt qualitativ schon ein Unterschied ist, da habe ich meine Ansprüche. Aber gut, ich glaub ich werds erstmal nur hier hochladen. Danke trotzdem. -- Platte Drück mich! 11:04, 9. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Histo brauchte den Hinweis auf eine Abbildung des Logos, um es sich überhaupt einmal ansehen zu können. Danach kann er dir wahrscheinlich sagen, ob es eine Schöpfungshöhe hat, die urheberrechtlich geschützt sein könnte, oder nicht. Hat es diese Schöpfungshöhe, dann sieht es mit dem Hochladen in der de:WP schlecht aus. Da würde ich dann wirklich das Foto vom Eingangstor empfehlen. Ich persönlich schätze solche Fotos, weil sie auch gleich etwas vom Lokalkolorit hergeben. Du willst es aber wahrscheinlich in die Vereins-Box des Artikels stellen, wie ich annehme.--Regiomontanus (Diskussion) 20:05, 9. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Einstellungerfordernisse von Bildern aus Download- und Pressebereichen

Hi an alle,

A) Gelten die Lizenzfreigabevorschriften der Wiki auch für Bilder, die auf einer Künstler-Homepage extra unter der Kategorie "Download Wallpapers" für im Grunde genommen eine Nutzung durch jeden beliebigen Dritten angeboten werden?

B) Was gilt in dieser Hinsicht für Bilder, die unter dem Downloadangebot "Presse" angeboten werden?

Anzumerken ist, dass ich bereits auf TV/Radio-Sender-Homepages, das ein oder andere dieser Bilder mit dem Vermerk "lizenzfrei" wiedergefunden habe. Die Fotos selbst stammt von einem Profi-Promi-Fotografen, so dass davon ausgegangen werden muss, dass die notwendige Schöpfungshöhe gegeben ist.

C) Stellt eine meinerseits selbst eingefügte Angabe der Quellen (in dem Fall Fundort/Fotograf = Bild by ... - ???) und der Namen der abgebildeten Personen direkt auf dem Foto bereits eine unstatthafte Veränderung dar? --88.73.198.246 12:13, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

zu a: Ich würde behaupten, dass solcherlei Bilder nicht kommerziell verwertbar sind. Wenn es nicht explizit dasteht, für was das Bild alles erlaubt ist oder unter welcher konkreten Lizenz es veröffentlicht wird, ist es für uns nicht brauchbar.
zu b: Pressedownloads sind in der Regel nur für Veröffentlichungen in Zeitungen o.ä. im Zusammenhang mit dem Objekt verwendbar. Ich dürfte also wohl keine T-Shirts damit bedrucken. Ansonsten gilt letzter Satz bei "zu a". Fotos haben in der Regel (oder sogar immer) Schöpfungshöhe, egal von wem sie gemacht werden.
zu c: Bilder in Wikipedia müssen alle frei bearbeitbar sein. Wenn man also nicht mal Text in das Bild schreiben darf, ist das Bild sowieso nicht zu gebrauchen, da nicht frei bearbeitbar. Ansonsten ist es aufgrund der (für uns) legalen Lizenzen natürlich möglich. Allerdings sind solcherlei Angaben direkt in den Bildern verpönt und unbeliebt, man muss sich dann nicht wundern, wenn es nicht in einem Artikel gezeigt wird. Man muss dann auch damit rechnen, dass jemand anders die Angaben wieder aus dem Bild herausretouschiert, die Lizenzen geben das her. MfG --BLueFiSH  (Klick mich!) 13:56, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Nochmal zu c: das Einfügen einer Fotografennennung ersetzt in keinem Fall, das das Bild unter einer freien Lizenz steht! Dies muss in jedem Fall gesondert belegt werden, z.B. mit einer Freigabe des Fotografen per email. s. WP:TV. Nur zur Klarststellung. gruss, --Mdangers 17:04, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Bild:Adalbert Matkowsky.jpg

Datei:Adalbert Matkowsky.jpg
public domain?

Melde es mal hier, wie kann es sein, dass jemand 1909 stirbt, und sein Todesdatum bereits 1902 (Erscheinen des Buches) bekannt ist, die Bildunterschrift ist zweifelhaft, wie können wir public domain verifizieren!? --Nutzer 2206 17:08, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Da möchte wohl jemand die Rechte von Emil Bieber unterlaufen? Das Bild werde ich löschen (oder gibts Einwände?) --RalfR 17:18, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Ich habe den Uploader mal auf diese Diskussion hingewiesen ... [11] --Isderion 18:30, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Tschulljunk, hab mich geirrt. Es gibt zwei Ausgaben von Spemanns goldenes Buch des Theaters und ich habe beide (1902 und 1912). Das Matkowsky-Bild stammt tatsächlich aus der 1912er Ausgabe. Wenn man nicht argumentieren wollte, dass das Bild den Schauspieler auf dem Höhepunkt seiner Karriere zeigt, also lange vor seinem Todesdatum, müsste man sich tatsächlich entschließen, das Bild, den Regeln gemäß, zu löschen. Wär schade, aber wohl nicht anders zu machen. --Goerdten 19:58, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Der Aufnahmezeitpunkt ist in diesem Fall irrelevant, da der Fotograf ja bekannt ist, nämlich o.g. Emil Bieber. Dieser ist immerhin 84 Jahre alt geworden und wir müssen leider bis 2033 auf seine Werke warten. --88.70.49.128 20:12, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten
tut mir leid, aber muß gelöscht werden --RalfR 20:34, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Illustrierung...

Ich hätte gerne das Bild von der Seite. Mein Stand ist, dass es eine Reproduktion einer Sache ist, die inzwischen unter public domain steht. Ich könnte es also hochladen. Habe es entsprechend bereits für den Artikel Fortunatus getan, die Quelle ist einer der angegebenen Links. Falls ich falsch liege, bitte eine kurze Info an mich. Möchte WP ungern mit URV-Bildern belasten. --Nutzer 2206 12:50, 9. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ich habe es nach Commons hoch geladen und im Artikel "Berthold Furtmeyr" eingebaut. Falls ich hier einen gedanklichen Fehler mache, bitte kurze Info an mich. --Nutzer 2206 13:18, 9. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Nein ist OK, aber muss ein solcher Artikel unbedingt aufgrund der allerveraltetsten Literatur erstellt werden? Hast du keine Bibliothek, in die du gehen kannst? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:15, 9. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Von mir hochgeladene Bilder

Hallo,

in meiner Bildergallerie befinden sich auf über 2 Seiten Fotos überwiegend von Feuerwehrfahrzeugen, die größtenteils nicht von mir stammen. Die Bilder wurden damals vom Urheber jeweils zur Nutzung unter der angegebenen Lizenz freigegeben, jedoch kann ich heute diese Freigabeemails nicht mehr nachreichen. Wie ist hier zu verfahren? --Steffen85 (D/B) 18:21, 9. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Die Bilder können bleiben, wenn du glaubhaft versicherst, daß der Urheber dies so gestattet hat. Wenn der irgendwann "Ärger" macht, kann das für dich aber problematisch werden. Ich habe auch Fotos fremder Autoren hochgeladen und habe fast nie einen schriftlichen Nachweis. --RalfR 18:34, 9. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Halte ich langfristig gesehen für problematisch. Bei sämtlichen neu hochgeladenen Bildern ist OTRS auf jeden Fall Pflicht. Wir sollten weiterhin mit diesem Posting hier aufpassen, bevor sich irgendwelche Leute dazu berufen fühlen, Ralf zu zitieren! --Flominator 15:33, 10. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Beweismail ans OTRS ist in jedem Fall besser. Aber wir müssen nicht zwangsläufig alle Bilder löschen, bei denen diese nicht vorliegt. Man hat auch nicht immer einen schriftlichen Nachweis, Genehmigungen werden auch mündlich erteilt, was nach deutschem Recht gültig ist. Speziell beim Thema „Recht am eigenen Bild“ reicht es bisher, wenn der Urheber aussagt, daß die Genehmigung vorliegt - in den seltensten Fällen hat man einen schriftlichen Nachweis wie ich bei Aktfotos einen Modelvertrag. Bei unsicherer Sachlage, neuen Benutzern usw. muß man natürlich mit irgendwelchen Behauptungen aufpassen, sich das gegebenenfalls bestätigen lassen. Bei den LK Bilder tauchen regelmäßig solche Fälle auf, die dann auch meist gelöscht werden. Im Fall von Steffen85 bin ich weiterhin der Meinung, daß die Bilder bleiben dürfen. --RalfR 16:02, 10. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Schautafel aus einem Buch ohne Copyright

Gliederung der Hitler-Jugend

Als Info über die Gliederung der Hitler-Jugend habe ich diese Schautafel aus dem "Jungvolk-Jahrbuch 1940" eingebracht. In der Titelei ist kein Jahr, kein Ort, kein Verlag genannt, nur der Hinweis "Herausgegeben von der Reichsjugendführung / Bearbeitung und verantwortlich für den Inhalt: Oberbannführer Horst Kerutt (RDP.) ... Druck von G. Kreysing in Leipzig". Die siebzig Jahre seit 1940 sind noch nicht abgelaufen, 70 Jahre seit dem unbekannten Sterbejahr des möglichen (C)-Inhabers schon gar nicht. Den verantwortlichen Bearbeiter und den Verlag aufzuspüren kommt mir als unverhältnismäßiger Aufwand vor. "Wo kein Kläger, do kein Richter." Darf ich mich, darf Wikipedia sich darauf verlassen?

Zweites Problem: Hier kommt das Bild riesig, im Artikel "Hitler-Jugend#Gliederung" aber so stark verkleinert, dass man den Text nicht mehr lesen kann. Ich weiß nicht, wie man so ein Bild auf die passende Größe bringt. Kann das wohl ein kundiger Wiki-Mitarbeiter besorgen? --Fiege 02:30, 10. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Zum ersten Teil der Frage: Problematisch... Wobei das theoretisch auch als Gemeinfrei als Werk der Regierung gelten könnte. Zum zweiten Teil: Es ist doch inzwischen groß genug, davon abgesehen kann man es anklicken und noch größer ansehen... Sonst kann man auch bei Hilfe:Bilder schauen... --Stefan-Xp 13:21, 10. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Ich sehe in dieser schlichten Auflistung keine Schöpfungshöhe. --RalfR 15:49, 10. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Ich auch nicht. --ST 16:07, 10. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Wie ist die Schöpfungshöhe bei diesem Logo der Universität von Gambia? Geht das Argument niedrige Schöpfungshöhe durch? --Atamari 19:27, 10. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Für mich definitiv keine Sch***höhe --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:07, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

ok, Bild:Logo der gambischen Universität.gif --Atamari 22:21, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Baugeschichtliches Archiv der Stadt Zürich / Bilder aus Buch

Hallo Zusammen

Ich habe ein Geschichtsbuch aus dem ich gerne Bilder (abgedruckte alte Fotos) einscannen möchte. Die Bilder stammen entweder aus dem Baugeschichtlichen Archiv der Stadt Zürich oder zum Teils aus Privatbesitz.

Auf der Homepage des Archivs steht ([12]):

Fotografische und digitale Reproduktionen von Originalen im Archiv sind möglich. 
Für einzelne Bestände bestehen urheberrechtliche Einschränkungen. Jede Reproduktion ist
kostenpflichtig.
Die Veröffentlichung von Reproduktionen aus den Beständen des Baugeschichtlichen Archivs 
ist nur in Absprache mit dem Archiv zulässig. Jede Veröffentlichung ist gebührenpflichtig.

Sehe ich das Richtig, dass ich jedes Bild, welches vor 1907 gemacht wurde aus dem Buch einscannen und hochladen darf? Und wenn bei einem Bild steh "Aufnahme um 1906" darf ich das dann auch oder ist das zu knapp?

Gruss und Danke --David 22:27, 10. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Wenn sich mit vernünftigem Aufwand kein Urheber namentlich ermitteln lässt, dann ja. Wenn der Urheber (= Fotograf, nicht irgendeine Sammlung) rauszufinden ist, gilt die Frist 70 Jahre nach dem Tod. (Deutsches Recht, aber Schweizerisches ist m. W. nicht substantiell verschieden.) --AndreasPraefcke ¿! 22:31, 10. Feb. 2007 (CET) PS: Ach ja: "Die Veröffentlichung von Reproduktionen aus den Beständen des Baugeschichtlichen Archivs ist nur in Absprache mit dem Archiv zulässig. Jede Veröffentlichung ist gebührenpflichtig." ist Unsinn und Copyfraud.Beantworten
Danke. Dachte mir schon, dass das Copyfraud ist, war mir aber nicht ganz sicher... --David 22:35, 10. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Lade sie trotzdem lieber unter einem anderen Benutzernamen hoch. Wer weiß, was da für Leute in dem Archiv sitzen, und man weiß nie, wann man es mal benutzen will. --AndreasPraefcke ¿! 22:38, 10. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Hab sie schon unter meinem hochgeladen... und abgsehen davon wäre das doch eh unzuläsig (Sockenpuppe...?) --David 00:04, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Zweitaccounts sind nicht verboten, nur die mißbräuchliche Benutzung (z.B. doppeltes Abstimmen bei einer Wahl). Siehe auch meta:CheckUser_Policy#Use_of_the_tool. --Isderion 00:27, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Danke für die Infos. Werde bei Gelegenheit die Files nochmals löschen und neu raufladen. Danke und Gruss --David 01:23, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ums nochmals fett zu schreiben: Bei Bildern, die aus urheberrechtlicher Sicht nach dem Recht der deutschsprachigen Länder gemeinfrei sind, vermeidet man Scherereien mit angeblichen Rechteinhabern (Eigentümern, Vertragspartnern, Archiven usw.), wenn man sie als Sockenpuppe hochlädt. Das Nutzen eines Zweitaccounts zu diesem Zweck ist nach den Regeln der Wikimedia-Projekte nicht unzulässig --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:14, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Flaggen (von Staaten)

Auf commons gibt es gerade eine (politisch motivierte ?) Diskussion darüber, die Flagge der Hisbollah zu löschen. Ich würde gerne ein paar fundierte Stellungnahmen hören, wie es um die Schutzwürdigkeit solcher Flaggen steht. Unterschied zu Flaggen von Staaten? Müssen wir bald alle Flaggen löschen, die mehr als ein Kompositum aus drei Farben sind? Enricopedia 05:44, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Wir sollten uns hier nicht von der absolut wirren und inkonsequenten Praxis auf Commons nicht im mindesten beeinflussen lassen. Flaggen spreche ich grundsätzlich die urheberrechtliche Schöpfungshöhe ab, analog zu Amtliches Wappen sehe ich sie auch als amtliche Werke nach deutschem recht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:06, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Klaus Mann 1918

Im Review zum Artikel Klaus Mann ist mir das Porträt von 1918 aufgefallen, das mMn gelöscht werden müßte. Sehe ich das richtig? Stullkowski 11:47, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Das sehe ich ebenso, aber das Bild liegt auf commons --RalfR 16:45, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

DDR-Zeichnungen

Was meint ihr, erreichen [13] und [14] Schöpfungshöhe? --Phrood 16:08, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Eins ist sicher: Die Lizenz stimmt nicht! Ich sehe eine Schöpfungshöhe, beim ersten Bild aber nur "ganz knapp". Wenn keine Schöpfungshöhe vorliegt, sind beide PD - ansonsten zu löschen. --RalfR 16:50, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Bei Werken der angewandten Kunst (Gebrauchszweck!) liegt die Hürde höher, keine Schöpfungshöhe --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:04, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

ok, da hast du Recht - also keine Schöpfungshöhe und PD --RalfR 22:29, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

was haltet ihr...

Von einer Zusammenlegung von Wikipedia Diskussion:Bildrechte und WP:UF?

Antworten bitte hier!! 

Danke! // by Forrester Dateien ohne Lizenzangabe 19:46, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Da viele der Fragestellenden eh keinen Unterschied machen und froh sind, überhaupt eine Seite gefunden zu haben, wo sie fragen können, finde ich das sinnvoll. Die eigentlich geplante Trennung Texte <--> Bilder findet in der Praxis ja nicht statt. --RalfR 20:07, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ich sehe keinen Grund, DORT zu antworten. Ein Vorteil von WP:BR war, dass bis zu der Archivierungsänderung, die ohne mich zu fragen durchgeführt wurde und mit der ich mich nolens volens einverstanden erklären musste, hier die Betreffe aus den früheren Archiven aufgeführt waren, was bei WP:UF nie der Fall war. Da unsere Suchfunktion bekanntlich extrem mies oder unbrauchbar ist und Google nicht alle WP-Seiten zuverlässig indexiert, fand ich diese Liste wichtig. Da ich sie selbst aber nicht mehr nütze, was auch daran liegt, dass der Anteil der trivialen und völlig hirnlosen Fragen hoch, der Anteil der intelligenten Fragen aber sehr niedrig ist, habe ich keinen vernünftigen Grund mehr, einer Zusammenlegung entgegenzutreten. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:03, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Hallo Histo, die Überschriften finden sich nach wie vor unter Wikipedia Diskussion:Bildrechte/Archiv. Man könnte natürlich auch für UF etwas in der Richtung erstellen, aber ich unterstütze die Trennung trotzdem, habe aber leider auch keinen guten Grund dafür. --Flominator 22:11, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Wappen von italienischen Städten

Konkret geht es um das Wappen der italienischen Stadt Fondi (it:Fondi), zu finden unter it:Immagine:Fondi-Stemma.png. Darf ich das Wappen so ohne weiteres auf dewp hochladen? Der Lizenztext unter dem Wappen auf der italienischen Seite lautet übersetzt:

Dieses Bild ist ein Wappen einer Stadt. Diese Bilder dürfen auf der Wikipedia nach denen im amerikanischen Urheberrecht vorgeschriebenen Konditionen des Fair Use hochgelaen werden.

Ist es jatzt fair, wenn ich das bild unter GNU-FDL auf dewp hochlade, und darf ich, wenn ich irgendwo (auch außerhalb von wp) ein Wappen einer anderen italienischen Stadt finde dies auch hochladen? Danke für die Antwort, --Fabian7351 ♪♫♪ we are sailling...♪♫♪ 22:46, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Fragen dazu bearbeitet grundsätzlich der Benutzer Steschke --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:15, 12. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Ok, Frage auf seiner Disk gestellt... --Fabian 7351 Bew.P:SEG 17:21, 12. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Frage

Bild von "1905"

Das aktuelle Bild zeigt nur einen Ausschnitt eines mir größer bekannten Fotos, das ich in einem Buch gefunden habe. Darf ich das Foto aus dem Buch einscannen und nach Commons laden!? Bitte kurz antworten... Auf Commons wird aufs amerikanische Copyright-Recht verwiesen, deshalb frage ich. --Nutzer 2206 11:26, 12. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Was auf commons verwiesen wird, ist schlichtweg Quatsch, da hier sowjetisches oder russisches Recht gilt. Es kann sicher niemand erklären, was ein russisch/sowjetisches Foto eines sehr wahrscheinlich russisch/sowjetischen Fotografen mit der USA zu tun hat. Da das Bild über 100 Jahre alt ist, können wir davon ausgehen, daß der Fotograf 70 Jahre tot ist, wenn er unbekannt ist. Es ist also PD-alt und kann verwendet werden. --RalfR 11:32, 12. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Lies dir bitte noch kurz die Diskussion:Petersburger_Blutsonntag durch. Ich würde den Artikel gerne dahingehend erweitern, dass ich erläutere, dass es sich beim Bild auch um eine Fälschung aus späterer Zeit handeln könnte. Ich werde das deutlich erkennbar als Forschungsmeinung darstellen, die auf "Vermutungen" basiert und keine letzte Sicherheit erreichen kann, darauf wurde so explizit in der angegebenen Literatur verwiesen. Ich führe das hier mal vorsichtshalber aus. --Nutzer 2206 11:57, 12. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Überarbeitung

Was haltet ihr von einer Überarbeitung? Da muss einiges erweitert, aktualisiert, berichtigt usw. werden? Am besten wir treffen uns im Chat....wer würde mitmachen? // Forrester Die Lizenzvorlagen 18:32, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten

  1. na icke doch - logisch - aba erst ab 7 RalfR 17:51, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Bitte Überarbeitungen hier zunächst vorstellen. Die Seite ist zu wichtig, dass da irgendwelche Alleingänge sinnvoll wären. --AndreasPraefcke ¿! 18:41, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Dann komm doch auch in den Chat. // Forrester Die Lizenzvorlagen 19:13, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ich halte nichts davon, die Seite bedarf keiner übereilten Überarbeitung --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:25, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Sehe ich ähnlich. Außerdem wird ein Chat nicht vernünftig dokumentiert. --Flominator 21:25, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Auch gerne hier (wobei ich denke, dass es im Chat einfacher gewesen wäre..). Findet ihr wirklich, dass der text ordentlich strukturiert und OMA-tauglich formuliert ist? // Forrester Die Lizenzvorlagen 22:50, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Banknoten

Wir sollten irgendetwas über Banknoten auf der Seite vermerken, so wie ich es verstanden habe, sehen sie viele als gemeinfrei an. Zu diesem Schluss komme ich zumindest nach Sichtung folgender Archivpassagen:

Es wäre aber schön, wenn nicht jeder das komplette Archiv deshalb durchwühlen müsste. --Flominator 10:39, 20. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ich habe vor ca. einem Jahr die Österreichische Nationalbank zu diesem Thema angeschrieben und unter Diskussion:Österreichischer Schilling deren Antwort zitiert. Scheinbar (gemeint ist "anscheinend" - die Red.) gibts bei Wikipedia eine Reihe von Hobbyjuristen, die manche Themen besser beurteilen können als die Juristen einer staatlichen Nationalbank. Leider kann sich niemand (für mich zumindest ersichtlich) bei wikipedia durchringen, einmal eine vernünftige, allgemeine Regelung für Banknoten und Briefmarken (für die das gleiche gilt) definieren. Es wird laufend verwechselt, ob Kopierschutz für Zahlungsmittel (oder Briefmarken, die ähnliche Funktionen hatten und haben) aus Fälschungsgründen oder aus Urhebergründen besteht. Aus Fälschungsgründen gibt es für Scheine, die nicht mehr im Umlauf sind, keinerlei Einschränkungen, auch nicht mittels Streifen oder bzgl. der Auflösung, es wird nur empfohlen, gewisse Auflösungen wegen möglicher Fälschungen zum Schaden von Sammlern nicht zu überschreiten (das ist ja vernünftig). Für Zahlungsmittel im Umlauf gibt es Einschränkungen (sind so glaube ich bekannt und können überall nachgelesen werden), sie können jedoch trotzdem urheberrechtlich unter Einhaltung dieser Auflagen unbedenklich verwendet werden. Die sinnlosen Diskussionen über die Urherrechtsfrage habe ich schon erlebt (z.B. wie ist das heute mit Briefmarken aus 60er-Jahren, wenn die Post heute privatisiert ist). Die im Auftrag des Staates produzierten Zahlungsmittel und Briefmarken sind FREI, trotzdem werden sie in Wikipedia immer wieder gelöscht. Ich hoffe, dass jemand neuerlich die Initiative übernimmt und den Hobby-löschern etwas Einhalt gebietet. Es könnte viel Zeit positiver verwendet werden.Joesi 23:39, 17. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Hallo Joesi,
ich gehöre nicht zu diesen Hobby-löschern (habe noch nichts gelöscht), bin zufällig hier gelandet und über den Widerspruch deines Schreibens gestolpert. Beim Durchlesen hatte ich erst den Eindruck; das ist einer, der sich genau informiert hat (was für dieses Thema durchaus angemessen ist), der sachlich und logisch folgernd sein Schreiben formuliert.
Ich zitiere:
Für Zahlungsmittel im Umlauf gibt es Einschränkungen ...
Die im Auftrag des Staates produzierten Zahlungsmittel und Briefmarken sind FREI, ...
Dein gut formuliertes Schreiben wird durch diesen offen ersichtlichen Widerspruch entwertet. Ein Bezug auf den Satz vorher ist nicht erkennbar, weil der in Klammern ist.
Wer sich dein Schreiben kein zweites oder drittes Mal durchliest, hat den Gedanken:" hat er wohl nicht so ernst gemeint" und liest weiter. --JLeng 20:46, 14. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Zustimmungsberechtigung

Mir ist im Zuge dieser Diskussion aufgefallen, dass die Seite (und auch die FAQs) bisher nicht so recht deutlich machen, wer bei der Abbildung eines geschuetzten Werkes die Zustimmung zur Nutzung geben darf. Konkret ging es um ein signiertes afrikanisches Gemaelde aus den 1990er-Jahren, von dem der Kauefer ein Photo gemacht und dieses dann hier hochgeladen hat, weil er als Eigentuemer des Gemaeldes glaubt, dazu keine besondere Zustimmung des Urhebers zu benoetigen.

Wenn ich recht verstehe (aber ich verstehe eigentlich nichts von solchen Dingen), liegen die Verwertungsrechte auch bei Veraeusserung eines Werks nicht automatisch beim Kaufer, sondern immer noch beim Urheber, sofern nicht ausdruecklich etwas anderes vereinbart wurde (ausserdem scheint es da noch ein nicht uebertragbares Recht des Urhebers auf Bestimmung der ersten Veroeffentlichung zu geben).

Wenn das in etwa stimmt, sollte der Text der Seite (oder die FAQs) vielleicht durch eine Praezisierung ergaenzt werden, in der klargestellt wird, dass es nicht ausreicht, die Zustimmung eines Eigentuemers (im Sinne von Erwerber) zu erhalten oder sie als solcher selbst zu erteilen, wenn der Eigentuemer nicht seinerseits eine ausdrueckliche Zustimmung des Urhebers vorweisen kann. Wenn es aber nicht stimmt, dann sollte erst recht erlaeutert werden, wer unter welchen Bedingungen ausser dem Urheber als Inhaber der Rechte fuer die Erteilung einer Zustimmung infragekommt. --Otfried Lieberknecht 09:16, 17. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Wie es auch in WP:FAQB beschrieben wird, hat ein Eigentümer keine Urheberrechte, da diese IMMER beim URHEBER liegen - darum ja Urheberrecht :). Die einzige Ausnahme wäre m. E. der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts, das er vom Urheber erhalten hat. --Flominator 09:31, 17. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Danke fuer die Antwort. Aber die Urheberrechte umfassen Persoenlichkeitsrechte und Verwertungsrechte, letztere sind uebertragbar und liegen deshalb *nicht* immer beim Urheber. Ob eine Uebertragung im noetigen Umfang moeglich ist, um als Eigentuemer ueber das Hochladen in der WP selbst bestimmen zu koennen, weiss ich nicht (ich bezweifle es bloss), und auch nicht, was man dafuer dann ggf. vorweisen koennen muss (naheliegenderweise doch wieder eine schriftliche Erklaerung des Urhebers). In WP:FAQB finde ich dazu keine geeignete Hilfestellung - ist vielleicht meine Bloedheit. Ich faende gut, wenn der Text der Hilfeseite oder der FAQs eine auch fuer rechtlich Minderbegabte wie mich erkennbare Klarstellung enthielte, wer unter welchen Bedingungen eine Zustimmung erteilen darf.
Durch die Erteilung des ausschliesslichen Nutzungsrecht schraenkt, glaube ich, zunaechst der Urheber sich selbst ein in seinem Recht, die Nutzung auch noch Dritten zu erlauben. Aber der Inhaber des ausschliesslichen Nutzungsrecht ist darum noch nicht befugt, anstelle des Urhebers ueber das Hochladen in der WP zu entscheiden. Nehme ich jedenfalls einfach mal so an.--Otfried Lieberknecht 10:58, 17. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Das ist nun definitiv die Stelle, an der ich aussteige und dich auf WP:UF verweise! --Flominator 11:06, 17. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Schon recht! Ich suche hier ja auch keine Antwort auf eine Frage, sondern moechte darauf hinweisen, dass die Hilfeseite m.E. noch nicht genuegend deutlich macht, ob der Rechteinhaber, der die ausdrueckliche Zustimmung zum Upload der Abbildung eines geschuetzten Werkes geben muss, grundsaetzlich immer der Urheber des Werkes sein muss, oder ob (und unter welchen Bedingungen) auch ein anderer Rechteinhaber diese Zustimmung erteilen kann. Im konkreten Fall kommt hinzu, dass das Gemaelde von einem afrikanischen Kuenstler stammt, dessen Verwertungsrechte nach deutschem Recht in Deutschland moeglicherweise nicht oder nur teilweise geschuetzt sind. Aber selbst wenn es immer der Urheber ist, der die Zustimmung ertreilen muss, kann man ja durch einen klaren Satz diesen Inhalts moegliche Unsicherheit ueber diese Frage ausraeumen.--Otfried Lieberknecht 12:25, 17. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Münzen

Bei dieser Änderung von Ralf verstehe ich nicht wirklich, auf was sie sich bezieht. Heißt das nun, dass ich Münzen zwar einscannen, nicht aber fotografieren darf? --Flominator 08:07, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Du kannst bei nicht geschützten Vorlagen beides - bei Verwendung fremder Bilder (Quelle: Internet) ist nur die Verwendung von Scans zulässig. Du hast Recht, das kommt nicht so deutlich rüber. Ich habe den Vorschlag von Histo Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Eingescanntes_Bild_einer_M.C3.BCnze_aus_dem_18._Jhd._auf_einer_Website umgesetzt, das muß noch etwas näher definiert werden. --RalfR 08:19, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Besser so? --RalfR 08:29, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Wolltest du das nicht eher hierhin machen? Das muss aber dann noch mit dem Absatz drüber verschmolzen werden ... --Flominator 08:40, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Jein ;) Ist schon recht so - aber Medaillen können durchaus schützenswert sein. --RalfR 08:49, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Aber es gehörte trotzdem zu "Fotos von anderen" im Gegensatz zu "eigene Fotos" --Flominator 08:56, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Festlegung einer Regel bzgl. der Münzen

Wir müssen uns mal darauf einigen, wie wir zu fotografischen Ablichtungen von selbst nicht geschützten Münzen stehen. Erlauben oder nicht, das Wischi-Waschi mit "ist umstritten" gehört in den Artikelnamensraum und nicht in die Richtlinien des Projektes: Ich persönlich wäre dafür, sie aus Gründen des Schutzes der Hochlader auszuschließen, nicht jeder versteht das Konzept von anonymen 1mal-Benutzerkonten und dies in WP:BR auch so explizid reinzuschreiben.sугсго.PEDIA-/+ 14:09, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Sehe ich genauso, eine feste Regelung tut Not. --Flominator 09:23, 11. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Allgemeine Regelung

Ich habe heute auf WP:Urheberrechtsfragen eine Diskussion betreffend Mosaiken angestossen. Eine der Antworten war, dass das wohl so ähnlich wie bei Münzen sei: nichts genaues weiss man nicht. Ich schlage folgende Regelung vor:

Ein Kunstwerk gilt als dreidimensional, wenn die Räumlichkeit Teil der beabsichtigten Wirkung ist.

Wenn man ein Münzbild als Relief betrachtet, wäre es dreidimensional. Bei normalen Münzen hieße das m. E. nein, da die beabsichtigte Wirkung die Erkennbarkeit unabhängig vom Blickwinkel ist und Münze und Geldschein von der Funktion her austauschbar sind. Es verbliebe natürlich weiter eine gewisse Unbestimmtheit. Aber immerhin wäre es eine allgemeine Regel und es wären ein paar ähnlich gelagerte Fälle erledigt, z. B.

  • Fotografien von Keilschrifttafeln und vergleichbaren Objekten
  • Mosaiken
  • Inschriften

Ich bitte um ein Meinungsbild. --WolfgangRieger 23:23, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Münzen und PD-Kunst

Da diese Vorlage:

Die Schutzdauer für die hier abgebildete zweidimensionale Vorlage ist nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen.

Die vorliegende fotografische Wiedergabe erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe, um urheberrechtlich geschützt sein zu können.

Diese Datei ist somit gemeinfrei („public domain“).


1. Falsch heißt (die gilt ja auch für die Abbildung von Nicht-Kunst) und 2. auch weitere Verwendung findet, als der Text aussagt; z. B. auch für nicht fotografische Repruduktionen per Scanner, muss die Vorlage mal überarbeitet werden. Zudem ist ja die Verwendung bzgl. der Ablichtung von Münzen umstritten. Daher gibt es Planungen diese Vorlage umzubennen und umzuschreiben, so dass sie dann Bild-PD-Reproduktion oä heißen wird und explizid die Verwendung bzgl. der Ablichtung von Münzen aussschließt. Zudem soll ein Tag extra für Münzen eingeführt werden, damit wir, soweit sich in der juristischen Gemeinde in Verkennung der wahren Klugheit die für uns ungünstige Variante durchsetzt oder die WMF klate Füße bekommt, wir diese schnell entsorgen können. sугсго.PEDIA-/+ 16:25, 5. Mai 2007 (CEST) RFC und Vorschläge für Namen und Lizenztexte:Beantworten

Ich sehe keinen Handlungsbedarf. Münzenabbildungen sind für mich gemeinfrei, jegliche Änderung gegen Gemeinfreiheit bedarf eines Meinungsbilds --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:17, 5. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Die sollen ein eigenes PD-Tag bekommen, wo wir die Kategorie PD-Kunst schon einmal durchschecken. --sугсго.PEDIA-/+ 17:18, 5. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Bilder aus Publikationen / Internet

Im Artikel wird nicht klar, dass ein Bild nicht "selbst erstellt" ist, wenn man ein Bild aus einer Publikation nimmt und dann z.B. alle Beschriftungen ändert. Mir ist gerade ein solcher Fall untergekommen, den ich auf diese Seite verwiesen habe. Beim selbst lesen ist mir jedoch aufgefallen, dass das Problem hier gar nicht behandelt wird. Wie wäre es mit einem Absatz: Wann gilt ein Bild als selbst erstellt Ein Bild gilt dann als selbst erstellt, wenn die Zeichnung ohne Vorlage oder ohne "abpausen" frei nach einer Vorlage erstellt wurde. Abbildungen, die Teile eines geschützten Bildes enthalten sind nicht frei und du als derjenige, der diesen Bildteile verwendest bist nicht deren Urheber und kannst somit auch nicht die Rechte an den Bildteilen oder dem Gesamtbild freigeben. Iridos 06:19, 17. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Bild 100 Jahre alt = Fotograf 70 Jahre Tod?

Wer hat sich das denn ausgedacht?

Konkreter Fall: Ich fand in einem Buch ein Foto aus dem Jahr 1910, das für die Wikipedia sehr interessant sein könnte. Da dachte ich mir, ich könnte es in knapp drei Jahren einscannen und den bestimmten Artikel damit bereichern.

Pustekuchen. Der Name des Fotografs war neben dem Bild vermerkt. In der Wikipedia habe ich den Namen nicht gefunden (wohl nicht bedeutend genug), google lieferte allerdings mehrere Ergebnisse: Geboren 1880, gestorben 1970.

Hätte ich das Foto nach der „Wikipedia-Regelung“ in drei Jahren hochgeladen, hätte ich mich im Sinne der Urheberrechtsverletzung strafbar gemacht. Das Urheberrecht des Fotografen dieses Bildes läuft erst im Jahr 2040 aus, wenn ich mich nicht verrechnet habe und das mit den 70 Jahren tatsächlich stimmt.

Wer würde sich strafbar machen, wenn ich 2010 dieses Bild wirklich hochladen würde? Der Autor folgender Zeilen:

„Die deutschsprachige Wikipedia akzeptiert alle Bilder, die 100 Jahre oder älter sind, ohne expliziten Nachweis des Todesdatums des Urhebers als gemeinfrei, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist. Beispiel:

  • 2007 können Bilder aus dem Jahr 1907 und früheren Jahren unter der genannten Einschränkung genutzt werden. Ein Bild aus dem Jahr 1910 darf erst 2010 ohne Beweis der abgelaufenen Schutzdauer eingefügt werden.“

oder

„Ich“

Auf Deutsch gesagt: Wem klebt die Kacke am Hacken? Dem, der diese Regelung eingeführt hat oder dem, der unter Berufung auf diese Regelung das Bild einstellt?

--Bilderbubi 02:26, 18. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Stell Deine Frage doch bitte hier noch einmal: Wikipedia:Urheberrechtsfragen (siehe Hinweis ganz oben!) Aber was ist eigentlich an sofern es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist so schwer zu verstehen? --Herby 11:16, 24. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Eine gewisse Pflicht hat jeder Hochlader - er muß sich über den Urheber informieren. Nur wenn dies unmöglich ist oder der Urheber wirklich anonym ist, greift die 100-Jahre-Regelung. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:26, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Bilderbubi, du kritisierst diese Regelung zurecht. Fotografen LEBEN IN DER REGEL länger als 30 Jahre.--89.245.215.66 13:17, 1. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Vorlage "Recht am eigenen Bild" existiert nicht auf Commons

Auf diese Vorlage verweist die Projektseite (knapp unterhalb von Schröder). Bedeutet? Code als Code eingeben statt via Vorlage? -- Josha52 12:20, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

nein, das bedeutet, dass commons es derzeit nicht als notwendig erachtet eine solche Vorlage zu nutzen. Diese Seite beschreibt den Umgang mit Bildern hier. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:23, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
"Diese Seite beschreibt den Umgang mit Bildern hier", schreibst Du. "Hier" = deutsche Wiki? Andererseits heißt es doch an x Stellen, man solle Bilder eben nicht auf der deutschen Wiki veröffentlichen, sondern auf Commons! Also doch in die deutsche Wiki hochladen? -- Josha52 12:26, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Und wenn ich noch eine Frage hinzufügen darf: Falls ich mich nun doch für die deutsche Wiki entscheide - stelle ich dann auf Commons einen Löschantrag und lade in der de: neu hoch - oder kann man verschieben? -- Josha52 12:30, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Hier hochladen kannst du nur, wenn ein Bild gleichen Namens auf Commons nicht existiert. Das Vorgehen "nur noch Commons" wird immer mehr angelehnt, vor allem aus rechtlichen Gründen. Die gesetzlichen Grundlagen in den verschiedenen Ländern sind einfach viel zu verschieden. Im Zweifelsfall ist das Hochladen auf .de immer die sicherere Methode. Auf Commons weiß man nie, aus welch abstrusen Gründen da mal wieder jemand löschwütig wird. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:24, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Muß sicher heißen "abgelehnt"? Jedenfalls besten Dank für diesen klaren Hinweis. Es wäre wünschenswert, wenn die Seiten der deutschen Wikipedia, die den Umgang mit Bildern beschreiben, entsprechend eindeutig wären. Ich werde auf Commons hochgeladene Bilder jetzt unverzüglich löschen lassen und dann in die deutsche Wiki übertragen. -- Josha52 14:00, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
So, etwas Geduld muß man bei der Wikipedia schon mitbringen. Denn: Nirgends wird beschrieben, wie man Bilder in die deutsche Wiki hochlädt. oder genauer: Alle prominenten Links (Bildtutorial etc.) verweisen auf den Upload in Richtung Commons. Nochmal kurze Hilfe? Wäre nett. -- Josha52 14:26, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Spezial:Hochladen. Der Rest erklärt sich vor Ort. Ansonsten spricht nichts dagegen, unverfängliche Bilder auf commons hochzuladen. Nur sollte man diese dann auch beobachten, da die Verfahrensweisen auf commons nicht zementiert sind und sich nach unterschiedlichen Rechtssystemem und Auffassungen richten können. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:40, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Danke, sah jetzt den Link auch links in der Linkleiste. Verfänglich ist Commons in diesem Fall, wie mir scheint: Der Rechteinhaber gibt alle Rechte ab an seinem Portrait. Bedeutet: Kommt jemand auf den Gedanken, dieses Portrait als Ausweis zu benutzen, daß er in Auftrag des Rechteinhabers dessen Produkte verbreitet (ohne tatsächlich eine Lizenz dafür zu haben), kann der Rechteinhaber ihm nicht mehr verwehren, das Bild zu benutzen. -- Josha52 14:52, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Warum sollte er keine Möglichkeit haben, gegen eine missbräuchliche Nutzung vorzugehen? --Lyzzy 14:57, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn man erst mal alle Rechte whatsoever abgegeben hat - was hat man dann überhaupt noch? Insbesondere auch die Rechte an "kommerzieller" Nutzung! Aber vielleicht sehe ich das mangels juristischer Kenntnisse doch ganz falsch? Ich konkretisiere also: Es geht um Maharishi Mahesh Yogi. Es wäre sinnvoll, auf ihn bezogene Artikel mit einem Bild von ihm zu ergänzen - warum nicht. Es gibt aber Menschen, die behaupten (m.W. widerrechtlich), sie würden seine Meditationstechnik lehren (sie mißbrauchen die Marke "Transzendentale Meditation"; sie werben entsprechend im Web). Wenn nun Wikipedia ein gänzlich freigewordenes Bild anbietet - wie kann mann dann noch verhindern, daß solche Leute diess offizielle Bild als "Beweis" ihrer "Berechtigung" auf ihre Website kleben? -- Josha52 15:06, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Ganz einfach: Wikipedia kümmert nur das Urheberrecht (das man übrigens gar nicht abtreten kann). Alles andere ist Sache der Nachnutzer und kann selbstverständlich rechtlich belangt werden. Die Hinweisvorlage ist nur das was sie ist: ein Hinweis auf etwas, das ohnehin gültig ist, also eine Art Service für Nachnutzer. --Taxman¿Disk?¡Rate! 22:04, 1. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Die Vorlage existiert sehr wohl auf den Commons: Template:personality rights --Flominator 18:50, 1. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Änderung Veröffentlichung nicht möglich => Hochladen nicht möglich

Sofern der Abgebildete keine Erlaubnis für diese Veröffentlichung gewährt hat, ist das Hochladen generell nicht möglich. Das wäre schön, wenn das technisch bereits gelöst wäre. Da "Hochladen" eher den technischen Vorgang zum Bereitsstellen der Bilder beschreibt, halte ich das nicht für die präzisere Formulierung. Das Hochladen selbst ist ja auch nicht das Problem, sondern die daraus folgende Veröffentlichung. --Lyzzy 01:55, 6. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Vielleicht so?
Der Abgebildete muss die Erlaubnis zur Veröffentlichung in einer E-Mail an permissions-de@wikimedia.org bestätigen, andernfalls ist das Hochladen nicht erlaubt. --Noddy 02:30, 6. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Fände ich gut. --Flominator 17:43, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Verbotenes: Symbole des Dritten Reiches

Aus gegebenem Anlass Hitler-Jugend folgender Vorschlag: Bilder verbotener Symbole verbotener Organisationen, deren Verwendung verboten sind, sollten max. nur in der für den Artikel hinreichenden Auflösung gespeichert sein. Da bei Fahnen scheins Vektorgrafiken - die eine sehr hohe Auflösung ermöglichen - üblich sind, sollte man in diesen Fällen von der Verwendung dieser Dateiform Abstand nehmen. Wir brauchen keine hochauflösenden Bilder verbotener Symbole. WP ist nicht dazu da, solche Vorlagen für strafbare Verwendungen zur Verfügung zu stellen. Also: Wir dürfen und sollten hier verbotene Bilder veröffentlichen. Aber nur in max. der Auflösung, die für den Artikel nötig ist. Sonst machen wir uns mitverantwortlich für Missbrauch. Konsequenterweise sollten wir also Vektorgrafiken (die eine hohe Auflösung ermöglichen) löschen bzw, deren Verwendung in solchen Zusammenhängen ersetzen durch niedriger aufgelöste Versionen in z.B. JPG.--Sonnenaufgang 15:33, 16. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Beitrag von Sonnenaufgang von der Projektseite hierher verschoben. Ich denke, der Vorschlag ist gut. Klar sind die Symbole in der Wikipedia zu Dokumentationszwecken nicht verboten, aber eine beschränkte Auflösung würde unsere Auffassung deutlicher machen. -- Krischan111 19:21, 16. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Viel Spaß dabei, das bspw. mit einem Amerikaner zu diskutieren, der die entsprechende SVG-Datei auf Commons eingestellt hat. Eine Löschung wird da kaum durchzusetzen sein. Welche Datei hier verwendet wird, das ist eher einigungsfähig. Viele Grüße --Rosenzweig δ 19:29, 16. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Ich habe auch nicht vor auf Commons mit Amerikanern zu diskutieren. Mir geht es um das deutsche WP. Ich schrieb ja: "bzw, deren Verwendung in solchen Zusammenhängen ersetzen" Stimmst Du dem Vorschlag zu, die Auflösung auf das für den Artikel max. Nötige zu begrenzen? --Sonnenaufgang 20:54, 16. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Die Dateien liegen aber nunmal im Regelfall auf Commons. Wenn Du den Zugriff auf die hohe Auflösung verhindern willst, mußt Du dort ansetzen, wo die Dateien liegen. --Mogelzahn 21:17, 16. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Die Amis haben eh eine etwas „komische“ Einstellung zu Nazi-Symbolen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:26, 16. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Image:Hitlerjugend Allgemeine Flagge.svg liegt auf Commons, und es wurde von einem Amerikaner hochgeladen. Du kannst ihn ja mal ansprechen, es würde mich wundern, wenn er der Löschung zustimmt. Davon abgesehen ist auf Commons nicht (nur) deutsches Recht maßgeblich, in den USA bspw. ist diese Abbildung generell nicht verboten.
Wenn du anstrebst, dass rechtlich heikle Abbildungen wie diese hier nicht in Artikel eingebunden werden und stattdessen Ersatzabbildungen mit niedriger Auflösung verwendet werden, so ist das eine sehr grundsätzlich Frage, die m.E. nicht durch eine Diskussion hier abschließend geklärt werden kann. Eine Entscheidung sollte ein größeres Forum treffen und legitimieren. Vielleicht ein Meinungsbild? Viele Grüße -- Rosenzweig δ 21:31, 16. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Eine ausgefranste Version der Nazi-Flagge bringt nichts, denn das ist derart einfach neu zu zeichnen, was soll das bringen. Die SVG auf Commons werden wir sowieso nicht los. Einzige Lösung wäre die Blacklist und lokales Vorhalten anderer (nicht SVG)-Bilder. Es bringt zwar wenig Effekt, aber wir könnten damit deutlich den Standpunkt der deutschsprachigen Wikipedia darlegen. Bei historischen Fotos sehe ich das allerdings anders. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:43, 16. Dez. 2007 (CET)Beantworten
An alle Wie ich schon schrieb mir geht es um die deutsche WP. Ich will auch nicht den Zugriff auf Bilder bei Commons einschränken. Ich möchte eine Übereinkunft hier bei uns, die so wenig wie möglich und so viel wie nötig solche Bilder "erlaubt". So wie BIENE braucht Hilfe schrieb. --Sonnenaufgang 21:55, 16. Dez. 2007 (CET)Beantworten
So wie BIENE braucht Hilfe schrieb. lol... Der Benutzer heißt RalfR, nicht Biene braucht Hilfe. ;) -- ChaDDy 15:12, 18. Dez. 2007 (CET)Beantworten

An die Admins (nicht nur): Haltet Ihr Eurer Erfahrung nach ein Meinungsbild hier für sinnvoll? Ich kenne das zuwenig. --Sonnenaufgang 21:59, 16. Dez. 2007 (CET)Beantworten

  1. Wir handeln in .de nach Schutzlandprinzip, was verfassungswidrige Symbole im Kontext der Aufklärung und Bildung erlaubt. Da die fraglichen Bilder auch ohne Kontext (als reine Bilder) abrufbar sind, halte ich es nach DACH-Recht für gegeben, daß wir damit äußerst feinfühlig umgehen müssen. Ob sowas rechtlich sauber ist, mag ich nicht beurteilen, ich finde es auch unglücklich (wenn auch strenggenommen rechtlich sauber), daß in der Beschreibung ein Bundesadler zu sehen ist. Die etwas unglücklichen Ereignisse in junger Vergangenheit sprechen dafür, daß wir ein Meinungsbild machen, aus dem die überwiegende Stellung der aktiven Benutzer hervorgeht. Ob das dann Konsequenzen haben muß, ist eine rechtliche Frage, die wir gern diskutieren, aber nicht entscheiden können. Hier ist der Verein gefragt, denn der wird ja im Zweifelsfall verklagt. Nur meine Meinung...--RalfRBIENE braucht Hilfe 22:30, 16. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Wie oben schon geschrieben halte ich das für eine Grundsatzentscheidung, die von einer möglichst breiten Basis getragen und legitimiert sein sollte. Um festzustellen, ob das gegeben ist, kann ich mir außer einem Meinungsbild kaum etwas Geeignetes vorstellen. -- Rosenzweig δ 23:44, 16. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Wenn es rechtlich geboten ist, ist ein Meinungsbild überflüssig und wir sind ohnehin gezwungen, irgendeine technische oder administrative Regelung durchzusetzen. Und wenn das rechtlich nicht geboten ist, brauchen wir es m. E. auch nicht zu machen: Auf den Commons sind die Sachen ohnehin legal und werden garantiert niemals gelöscht werden. Warum sollten wir dann Regeln für eine über das Gesetz hinausgehende Zensur aufstellen? Ich halte das Getue um die Größe der Dateien ohnehin für völlig überzogen: ein Hakenkreuz ist in 1 Minute mit jedem Billig-Grafikprogramm gezeichnet; wen soll da eine (auch noch auf die de.wikipedia beschränkte) Auflösungsbeschränkung von irgendetwas abhalten? Viel wichtiger ist sinnvolle Verwendung in de.wikipeda; schnelle Reaktion auf nicht sinnvolle Verwendung, und Hinweise zu rechtlichen Aspekten, aber auch (noch wichtiger) zum geschichtlichen Hintergrund der Symbole direkt bei jeder einzelnen Bilddatei. --AndreasPraefcke ¿! 23:53, 16. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Ich kann mir vorstellen, dass es rechtlich geboten ist, nur Auflösungen zu verwenden, die nötig sind. Ansonsten ist es nicht sooo wichtig, aber für überzogen wie Du schreibts halte ich es auch nicht. Es geht doch einfach auch darum, den allgemeinen Konsens nicht zu verletzen, der z.B. in der Presse so aussieht: Dinge die viele Leute über die Masse verletzen/verunsicher usw. bzw. die viele verabscheuen, werden gar nicht oder eben wo nötig nur so gross wie eben gerade nötig abgebildet. Warum soll ausgerechnet die WP da eine Aussnahme machen? In den USA geht ja die (Meinungs-) Freiheit teilweise so weit, dass man reden kann was man will - auch wenn es andere verletzt. Bis hin dass man erst schiesst und dann fragt. Diese Interpretaion der Freiheit ist in "Old-Europe" nicht konsensfähig. - Noch nicht. Zum Glück. Man bedenke auch, dass Grenzen langsam aufgeweicht werden können. Dagegen sollte man sich wehren. --Sonnenaufgang 13:07, 17. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Das ist falsch. In der BRD verboten ist das Zeigen. Die Größe des gezeigten ist unerheblich. Da wir aber ohnehin nur zu Aufklärungszwecken zeigen, ist die Frage ohnehin irrelevant. Torwart 2.0
Die Auflösung und Bildgröße ist relevant. Es ist unnötig Zeichen, die nicht-demokratische Ansichten verkörpern, in Vektorgrafik darzustellen. Im Augenblick gibt es scheinbar kein Bild dieser Richtung in Vektorgrafik, das man nicht selbst mal schnell selbst zeichnen könnte. Jedoch sollten wir für die Zukunft eine Richtlinie ins Auge fassen. Es wird schwierig sein, das auf den Commons umzusetzen. Aber wir haben hier unseren eigenen Bildspeicher auf Spezial:Upload, aus dem wir die Bilder nutzen können, und besser auf deutsches Recht eingehen können. Die Schweizer und Österreicher werden hoffentlich nichts dagegen haben. -- Krischan111 13:41, 17. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Bist Du Jurist Torwart 2.0? Oder ist es nur eine Behauptung die Du da aufstellst? Bitte unterscheide zwischen Meinung und rechtlichen Tatsachen. --Sonnenaufgang 19:33, 17. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Als Deutschbelgier fände ich es eine beklemmende Bevormundung, wenn ich BRD-Recht in einem internationalen deutschsprachigen Teilprojekt der floridianischen Wikipedia einzuhalten hätte. Diese Okrtroi ist zurückzuweisen. Zu beachten ist internationales Recht und floridianisches bzw US-Recht. Denn laut Impressum ist die Foundation zuständing und nicht die BRD. Keep it simple 14:47, 17. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Niemand will jemanden bevormunden. Es geht um Konsens. Der kann natürlich auch beinnhalten, dass eine kleinere Fraktion anderer Meinung ist. Ich wäre da auch nicht so sicher dass bei Dir (Belgien) oder mir (Schweiz) oder anderen (Deutschland) US-Recht gilt. Richter beurteilen, wo man ist wenn man etwas macht... Und warum bitte sollen wir bei uns US-gepflogenheiten immer kritiklos übernehmen?? --Sonnenaufgang 19:33, 17. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Was soll diese unsinnige Diskussion über das Verringern der Auflösung mancher Flaggen oder Abbildungen? Wikipedia ist eine Enzyklopädie, und mich soll der Blitz beim Sche+++ treffen, wenn plötzlich aus Gründen a lá "vielleicht könnte" oder "eventuell" zensiert wird. Die Symbole bleiben drinnen, svg-Dateien bleiben drinnen und der angegebene Rechtslage bezgl. dieser Symbole bleibt auch drinnen! Ansonsten wird diese Diskussion noch sinnlos ausgeweitet in "Darf A. Hitlers Bild überhaupt so abgebildet werden?" oder auch "darf man überhaupt noch Drittes Reich schreiben?"....--Yikrazuul 16:51, 17. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Merkst Du nicht dass Du völlig überreagierst? Es gibt über die nötige Auflösung (und manchmal auch über die Menge bestimmter Bilder) unterschiedliche Meinungen. Lasst uns das sachlich ausdiskutieren. Übertreibungen a la "Wikipedia ist eine Enzyklopädie" und Zensur und Hitlerbilder führen da nicht weiter. Ich bin durchaus für Hitlerbilder an den geeingneten Stellen. Wobei die Betonung auf geeignete Stellen liegt. --Sonnenaufgang 19:33, 17. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Ich denke die Frage mit der Auflösung ist nicht sehr einfach, man sollte auch bedenken dass Wikipedia nicht ausschließlich auf dem Medium WWW dargestellt wird, sondern auch die Benutzung von Papier in Buchform als Medium möglich und von vielen gewünscht ist. Ich meine irgendwann gelesen zu haben dass man für Offset-Druck die vierfache Auflösung (für Genaueres, müsste man einen Spezialisten fragen) benutzen sollte damit Bilder in gleicher Qualität dargestellt werden, wie auf dem Bildschirm in einfacher Auflösung. Und hier fängt es an kompliziert zu werden, weil dieser Sachverhalt auch denjenigen erklärt werden müsste, die Bilder hochladen wollen: "Bitte nur in für den Artikel notwendiger und für den Offsetdruck (Faktor vier) ausreichender Auflösung hochladen"?? Ich bin schon froh, wenn sich die Leute um ausreichende Lizenzierung kümmern ... So nur ein paar Gedanken ... Viele Grüße -- Meph666 → post 22:56, 17. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Hier die Links zu den anderen damit zusammenhängenden Disks, ich habe dort gebeten hier zu posten: Diskussion:Hitlerjugend#Verwendung_von_Nazi-Symbolen, Diskussion:Hitlerjugend#Zustimmung_zu_Jesusfreund_Und_Verbotene_Bilder_sollten_in_kleine_Auflösung_gespeichert_werden., Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/17._Dezember_2007 --Sonnenaufgang 10:50, 18. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Ich finde, es ist nicht unsere Aufgabe, einen bestimmten Standpunkt darzulegen (also weder pro oder noch contra Nazis). Wir schreiben eine Enzyklopädie, die soll informieren. Sie soll aber keine eigene politische Meinung haben. Übrigens ist die Darstellung der Nazi-Symbole zur Bildung und Aufklärung gestattet (nichts anderes machen wir), dabei ist es egal, wie hoch die Auflösung ist. Und das Argument, dass Dritte unsere Grafiken selbst illegal weitervenden könnten, ist auch eher schwach. Klar können die das, aber es ist doch nicht unser Problem, wenn andere was Verbotenes tun. So müssten wir hier vieles verbiten, weil man quasi alles missbrauchen kann. Diese Selbstzensur ist also unnötig. -- ChaDDy 15:12, 18. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Das ist DEINE Meinung. Man kann auch argumentieren das vieles was mit Nazis usw. zu tun hat verboten ist. Also ist Neutralität im erlaubten Rahmen gefordert. Und der erlaubte Rahmen ist nunmal nicht neutral bei Strafbaren Dingen. Und Neutralität ist auch kein Handeln welches die Grenzen aufweicht. Da wir Bilder verwenden dürfen machen wir sie so gross wie möglich!?? Ihr Argument "was scheert mich das, was andere mit meinen Waffen machen" ist alt und trozdem falsch. Nach der Meinung der Mehrheit wie ich behaupte. Und bitte es gibt auch eine Aussenwirkung. Wir müssn schon schauen ob die Artikel die mit rechts (oder auch links) und dem 3.ten Reich zu haben, "neutral" sind und nicht ausufern, weil Schwärmer jede Kleinigkeit reinschreiben. Dazu gehören eben auch die Grösse und Menge der Bilder. --Sonnenaufgang 15:41, 18. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Also, es ist wichtig zu wissen, dass Wikipedia eine Enzyklopädie ist. Infolgedessen ist prinzipiell alles, was darin steht, zu Informationszwecken gedacht. Ergo sind solche überflüssigen Hinweise a lá "Das Zeigen ... ist nach ... verboten" total fehl am Platze. Sonst könnten wir ja auch anfangen, jedesmal am Ende des Artikels, eines beliebigen Artikels, zu schreiben, dass manche Worte rassitisch oder beleidigend sein könnten. Zur Größe der Bilder sage ich folgendes. Warum ist es so schlimm, svg-Dateien von Hakenkreuzen zu haben? Nazis haben davon Flaggen zu Hause, und was eventuell Hänschen runterlädt und bei sich zu Hause ausdruckt, also bitte! Dann müssten ja alle Verbrecher der Welt aus Wikipedia, der "Enzyklopädie der Zensur", rausgenommen werden. Was hier langsam gemacht wird, ist eine Art Zensur von Links. Gerade das aber rückt Rechts mehr ins Rampenlicht. Schon alleine diese unseelige Diskussion hat die Aufmerksamkeit massiv auf Hakenkreuze & Co. gelenkt!--Yikrazuul 14:22, 19. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Deine Behauptung "Ergo sind solche überflüssigen Hinweise a lá "Das Zeigen ... ist nach ... verboten" total fehl am Platze." halte ich für falsch. Bilder die nur ausnahmsweise erlaubt sind zu zeigen, brauchen diesen Hinweis, damit sich keiner versehendlich strafbar macht. Und eine Enzyklopädie soll informieren, der Hinweis auf das Vorbot gehört dazu. Warum grosse Bilder schlimm sind? Schlimm nicht. Aber es weicht Grenzen auf. Dazu ist WP nicht da. Ansonsten muss man abwägen. Es werden durchasu in vielen Artikeln Details nicht beschrieben, um mit den Artikeln über z.B. Attentäter nicht das zu machen was diese wollten: Viel Aufmerksamkeit. Mit Deinen Argumenten könnte man auch Bombenbaupläne und vieles mehr einstellen... Ansonsten lassen wir es wie es ist, wenn wir keinen Konsens für eine Änderung finden. --Sonnenaufgang 18:50, 19. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Machen wir das dann auch für Hammer und Sichel (Das ist EU-weit ähnlich verboten [Polen, Baltikum, Ungarn, Tschechien]) und soweit ich weiß haben die dort eben auch noch teilweise deutschsprachige Minderheiten, also Ziele unseres Lexikons. Und Hinweise bai den Felatio-Bildern: In Saudiarabien können sie für den Besitz dieser Bilder hingerichtet werden? sугсго.PEDIA 09:11, 20. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Ist es sooo schweer zu verstehen was ich meine? Es geht mir doch überhaupt nicht darum IRGENDWELCHE teils kruden Verbote umzusetzten, sondern darum Grenzen nicht aufzuweichen und mehr darzustellen als nötig. Und zwar in der deutschen WP (die meisten WPdianer die deutsch schreiben, halten sich immerhin in der BRD auf, wo gewisse Darstellungen Strafbewehrt sind) nicht in der polnischen oder so. Was die machen, sollen die unter sich ausdiskutieren. --Sonnenaufgang 15:11, 20. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Deutschsprachige Wikipedia, das sprechen einige in Polen auch als Muttersprache. Also Hammer und Sichel und Roten Stern auch. Strafbar ist die Verwendung der Symbole zu unseren Zwecken nicht, auch nicht bei 100 MegaPixeln, eine Verwendung : Dieser Benutzer mag {Nazisymbol} mit {Bildchen von Nazisymbol} aber in jeder Auflösung. Da unser Projekt immer noch einen Druck der Enzyklopädie in Auszügen ermöglichen möchte, ist ein runterpixeln aber schon deshalb unsinnig. Und nochmal: Nicht jede Verwendung der Symbole ist verboten. Insbesondere zu Zwecken der Aufklärung ist sie erlaubt. sугсго.PEDIA 15:26, 20. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Hammer und Sichel sind nicht im gesamten Baltikum, sondern nur in Lettland verboten ([15]). "So seien kommunistische und Nazi-Symbole in Ungarn seit 1989 und in Lettland seit 1991 verboten. Allerdings werde das Gesetz in Lettland kaum angewandt – und niemand verbiete beispielsweise russischen Kriegsveteranen am 9. Mai, ihre alten Sowjet-Orden anzulegen." Ich möchte gar nicht erst darüber spekulieren wie die rechtliche Lage im Ausland ist, wenn wir noch nichtmal die rechtliche Situation in Deutschland, Österreich und der Schweiz beurteilen können. -- Krischan111 15:35, 20. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Ich denke, es ist deutlich geworden, dass Sonnenaufgangs Position nicht konsensfähig ist. Wir bieten solche Symbole im Rahmen des NPOV an wie bisher. EOD --Historiograf 10:51, 24. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Hier geht es weiter. --Flominator 21:16, 4. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Momentan ist ein Meinungsbild zur Verwendung nationalsozialistischer Symbole in Wikipedia-Artikeln in Vorbereitung: Wikipedia:Meinungsbilder/Verwendung nationalsozialistischer Symbole -- Framhein 19:10, 13. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Autos?

Hi, wieso sind eigentlich Fotos von Autos erlaubt? Fallen die nicht unter "Produktfotos"?--87.164.77.250 23:17, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Es gibt bisher keine Rechtssprechung, die festlegt, ob Fahrzeuge unter die Panoramafreiheit fallen. Wir gehen davon aus. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:22, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Genauso habe ich das auch verstanden. Lt. Schricker fällt Werbung an Fahrzeugen wahrscheinlich (!) unter Panoramafreiheit, wäre ja doof, wenns Autos dann nicht wären. Aber wie Ralf schon sagt, es gibt noch keine gesetzliche Grundlage dafür. Wenn ich das Urteil des BGH, was unter Panoramafreiheit aufgeführt ist und die dortige Erklärung richtig verstehe, werden aber Aufnahmen von Gegenständen und Kunstwerken die sich während ihrer natürlichen Lebensdauer in öffentlichen Verkehrsraum befinden (trifft auf Autos wohl 100% zu), dann als bleibend, also als frei nach Panoramafreiheit eingestuft. Christian Bier Rede mit mir! 23:28, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Gilt das auch, wenn das Foto bewußt das Auto in den Mittelpunkt rückt bzw. das Auto den einzig wirklich relevanten Aspekt des Fotos darstellt?--87.164.77.250 23:35, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Ja. -- ChaDDy 23:40, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Sehe ich auch so. Wenn wir Panoramafreiheit als Rechtsgrundlage anwenden, spielt das wirklich keine Rolle. Denn es spielt ja auch keine Rolle, ob ich ein Gebäude in einer Stadtsilouette oder einzeln als Nahaufnahme fotografiere. Christian Bier Rede mit mir! 23:49, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Wenn das Auto nicht Mittelpunkt des Bildes ist, sondern nur Beiwerk, bestehen sowieso keine Probleme. -- ChaDDy 00:05, 2. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Das gilt natrülich nur für Kfz in der Wildbahn, Museums- und Prototypenausstellungen mit Eintritt sind in D nicht panoramafrei, viele Autos dürften aber an der nötigen Schöpfungshöhe kranken. sугсго.PEDIA 10:28, 2. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Alle bisherigen Antworten sind falsch. Autos fallen nicht unter das Urheberrecht sondern unter das Geschmacksmusterrecht und das ignorieren wir hier bisher, obwohl das mal diskutiert werden müsste. --h-stt !? 12:53, 2. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Das ist so auch falsch. Auto köönen dem Urheberrecht unterfallen, aber das wird nur selten der Fall sein. --78.49.150.68 12:31, 14. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Bilderpolitik?

Warum unterscheidet sich eigentlich die Bilderpolitk der deutschen Wikipedia von der englischen? Ich sehe, daß viele englische Artikel auf Grund der besseren Bebilderung aussagekräftiger und hilfreicher sind (ein Bild sagt...). --78.49.150.68 12:31, 14. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Weil die angloamerkanischen Länder das Rechtskonstrukts des Fair Use kennen, dass aber weder hier in der deutschsprachigen Wikipedia noch auf Wikimedia Commons angewendet werden darf. — Raymond Disk. Bew. 12:38, 14. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Screenshot

Hallo,
kann man den Screenshot so stehen lassen? Dankend, Conny 21:15, 13. Jun. 2008 (CEST).Beantworten

Du bist hier falsch. Lies den Text in rot ganz oben! --h-stt !? 17:31, 14. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo, ich habe soeben diese selbst erstellte Karte auf Commons hochgeladen. Dabei habe ich auch dieses Logo aus der deutschen Wiki verwendet. Stellt das ein Problem dar, obwohl das Logo sehr direkt mit dem Karteninhalt verbunden ist? Es wieder zu entfernen, stellt kein Problem dar, es wäre aber irgendwie schade. Grüße Lencer 22:05, 3. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Lass das Logo drin und pack die Karte auf die deutsche Wikipedia. Auf Commons kann sie leider nicht bleiben. Christian Bier (Disk.) (+/-) 22:15, 3. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Das wäre schade, wenn sie nicht auch den anderen zur Verfügung stünde, dann werd ich wohl zwei Versionen machen ... Danke und Gruß Lencer 22:17, 3. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Das wäre die andere Variante. Die Version mit Logo auf de WP und die ohne Logo auf die Commons. Dann passt es auch. Christian Bier (Disk.) (+/-) 22:37, 3. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Fritz Hansen (Autor)

Nur mal als Hinweis und Bitte: Fritz Hansen (Autor) ist offenbar ein frührer deutscher Experte zum Thema Urheberrecht und Bildrechte. Sein neuer Artikel braucht Ausbau und Begutachtung durch Leute, die sich in der Materie auskennen. Danke --Concord 16:41, 14. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Tank Man

Das unter en:Tank Man zu findende Bild des Tank Man zählt zu den bekanntesten Bildern dern 1980er. Wir haben vom Photographen die Genehmigung, dieses Bild den Nutzern zu zeigen, ohne es unter eine freie Lizenz zu stellen. Wortlaut: Wikipedia is only authorized to display this image to its users. Permission is not granted for copying or redistribution in or through any other medium. Image must be provided with the following credit: "Jeff Widener (The Associated Press). Fällt das unter Fair Use? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, dieses Bild zu verwenden? Wenn nein, müsste man zuerst hier Fair Use einführen? --Liberaler Humanist 22:45, 14. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Neion, wir haben nicht die Genehmigung, das Bild zu nutzen. Das Bild steht unter keiner freien Lizenz und ist damit hier nicht verwendbar. Lies endlich Wikipedia:Bildrechte, anstatt völlig ahnungsfrei dummes Zeug daherzuschwadronieren. --Felix fragen! 22:46, 14. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Ich halte es ja für kontraproduktiv, das Bild abzuwehren, da wir die Möglichkeit hättten, eines der bekanntesten Photos der 1980er zu zeigen. Nun, einen neuen Vorstoß für Fair Use in Einzelfällen braucht es ja. --Liberaler Humanist 22:50, 14. Feb. 2009 (CET)Beantworten

LIES ENDLICH WP:BR. DAS HAT NICHTS MIT KONTRAPRODUKTIV ZU TUN, SONDERN IST DURCHSETZUNG DER PROJEKTRICHTLINIEN. --Felix fragen! 22:57, 14. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Wiggum, hast du mich nicht hierher verwiesen? --Liberaler Humanist 22:51, 14. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Die Diskussion über fair use zieht sich schon einige Jahre durch Wikipedia bzw. Commons. Ergebnis aller dieser Diskussionen war, dass fair use nicht mit den Projektrichtlinien (freie, auch kommerzielle Verwertung der Inhalte muss möglich sein) deckt. Dass das in der englischen Wikipedia anders gehandhabt wird, liegt am US-amerikanischen Rechtsverständnis zu dieser Problematik, ist aber auch dort nicht unumstritten. Ich sehe nicht, dass eine erneute Diskussion, aufgezogen an diesem Bild, eine Änderung der mehrheitlich akzeptierten Auffassung in der deutschen Wikipedia wie auch auf Commons zur Folge haben würde. --Martin Zeise 13:02, 15. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Was ist zweidimensional?

"Was ist zweidimensional? Gekrümmte Vorlagen (eine Höhlenwand, eine antike Vase usw.) sind sicher nicht zweidimensional..." Rein mathematisch ist eine Höhlenwand oder Vasenoberfläche eine zweidimensionale Mannigfaltigkeit. Ich möchte nicht bezweifeln, daß das im urheberrechtlichen Kontext anders interpretiert wird, aber das "sicher nicht zweidimensional" sollte man doch anders formulieren, oder? --Rodeng 12:21, 3. Mär. 2009 (CET)

Zweidimensional in diesem Kontext bezieht sich auf die euklidische Geometrie. Das versteht auch jeder, vielleicht mit ausnahme von Mathematikern. --h-stt !? 12:34, 15. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Screenbshot -> OS-Interface?

Bei den Screenshots muss ich da schon noch mal nachhaken: Angenommen ich mache unter Windows XP einen Screenshot der freien Software "OpenOffice.org". Freie Software ist klar, erlaubt. Aber auf dem Bild sehe ich ja auch die Windows-Startleiste mit dem "Start"-Button und die Icons rechts oben (minimieren, Größe ändern, schließen). All das ist doch urheberrechtlich geschützt, oder? Sehe ich das falsch? --Mediamensch 22:37, 14. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Wikipedia:Bildrechte#Aufnahmen_mit_Personen

Beachte auch: Wikipedia:Umfragen/Vorgehen in der Praxis mit Recht am eigenen Bild in der deutschen Wikipedia

In diesem Abschnitt sollte erläutert werden, wie mit Bildern umgegangen wird (was also die Praxis in der deutschen Wikipedia ist),

  • bei denen keine Einverständnis zum Foto vorliegt (und man nicht sicher davon ausgehen kann, dass der Fotografierte wusste, dass er fotographiert wird) aber zu erkennen ist.
  • bei denen offenbar einen Einverständnis zum Foto vorliegt, nicht aber zur Veröffentlichung oder zur Veröffentlichung in der Wikipedia mit dem Recht zu bestimmten Weiterverwendungen.
  • Welche Rolle es bei solchen Fragen spielt, in welchem Land das Foto gemacht wurde, aus welchem Land der Fotograf kommt und aus welchem Land der Fotografierte kommt.
  • Dabei sollte auch eingegangen werden auf die Bausteine Vorlage:Recht am eigenen Bild und
    Commons: Template:Personality rights – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
    , vermeintliche Wiedersprüche und Praxis in der deutschen Wikipedia --source 14:11, 30. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Umfragen/Vorgehen_in_der_Praxis_mit_Recht_am_eigenen_Bild_in_der_deutschen_Wikipedia#Vorschlagstext_f.C3.BCr_die_Richtlinie --source 21:29, 30. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Weiternutzung NonCommercial

Hallo Leute,
die Frage hier, weil die Nutzung (Bildbeschreibungsseite) vom Bild verwendete Lizenz auch auf Commons zugelassen ist. Ist eine sinnvolle Weiternutzung von Werken unter by-nc im Rahmen von Druckprojekten oder Internetseiten mit zusätzlich eingeblendeter Werbung Lizenzkonform? Dankend, Conny 18:12, 1. Jun. 2009 (CEST).Beantworten

CC-by-nc ist auf Commons nicht zugelassen. Man kann dort zwar vermerken, dass ein Bild zusätzlich auch unter CC-by-nc steht, aber es muss eine weitere gültige Lizenz haben. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:27, 1. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
P. S.: WP:UF wäre die richtige Anlaufstelle für deine Frage gewesen. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:28, 1. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Vielen Dank :) - wie ist dann folgend dieses Bild bezüglich Lizenzen und Weiternutzung zu bewerten? Conny 19:04, 1. Jun. 2009 (CEST).Beantworten
Das Bild ist auf Commons ok. Hier auf de ist es "unerwünscht" (ich gehöre nicht zu den GFDL 1.2 only Gegnern, aber offenbar genug andere, damit ein MB darüber durchkommen kann...).
Bzgl. Weiternutzung: Wenn du das Bild kommerziell nutzen möchtest (dazu genügt bereits, wenn auf der Seite, auf der es eingebunden ist, Werbebanner zu sehen sind, dann musst du dich an die GFDL 1.2 halten, da die gewählte CC-Lizenz ja die kommerzielle Nutzung nicht erlauben würde. Ansonsten kannst du dir es heraussuchen, welche Lizenz du einhalten willst. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:55, 1. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Danke für die Erklärung :) . Habe das Bild bei last.fm wieder enfernt, da ja quasi durch Werbebanner kommerzielle Nutzung gegeben ist. Eigentlich ist ja jedes noch so kleine Buch kommerziell, somit halte ich die nc Lizenzen für völlig unpraktikabel. Conny 22:11, 1. Jun. 2009 (CEST).Beantworten

hallo! Würde sich das dazu eignen um ein österr. Urteil unter 2.5. beizufügen? Bin keine Juristin, daher bitte um eure Einschätzung. --lg, senf 08:37, 3. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis, aber in Schöpfungshöhe#Österreich ist bereits ein jüngeres Urteil des OGH zitiert. Das müsste eigentlich reichen. --h-stt !? 18:44, 4. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ok - nachgefrage: dass es bei Schöpfungshöhe#Österreich um eine Website und da um ein Bild/Logo/Briefpapier geht macht dafür keinen Unterschied? Danke und --lg, senf 21:15, 4. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Das ist nicht entscheidend. Für die Wikipedia kommt es darauf an, einmal klarzustellen, dass in Österreich ebenfalls das Konzept der Schöpfungshöhe angewendet wird und dass die Rechtsprechung dort zu vergleichbaren Ergebnissen wie in Deutschland kommt. Dazu reicht aber IMHO ein Beispiel. --h-stt !? 14:55, 5. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Screenshots

Screenshots von Software stehen ja unter der Lizenz, unter der auch die Software steht. Im Bildschirmfoto-Abschnitt heißt es aber, Screenshots von freier Software seien ok. Wenn diese Software nun unter bspw. GPL steht, stimmt das ja aber nicht; die GPL ist ja keine von WP unterstützte Lizenz. Mag das jemand ändern, falls es stimmt? Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 18:27, 3. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Die Übernahme der Lizenz ist natürlich nur dann nötig, wenn der Screenshot Schöpfungshöhe erreicht (viele Screens haben keine SH). --Nyks (Kontakt) 18:32, 3. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Jo, aber die werden ja im Satz vor dem, den ich meine behandetl. Man stelle sich jetzt z. B. ein 3D-GPL-Spiel vor. Dann würde das greifen. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 18:33, 3. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Ich hab’s jetzt mal geändert. Allerdings ist das nicht so geschickt, zweimal das mit der „hier akzeptierten Lizenz“ hintereinander. ireas (talk’n’judge - DÜP) 18:49, 5. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
GPL ist „ja keine von WP unterstützte Lizenz“? Anschautipp: commons:Category:GPL --A.Hellwig 23:11, 3. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Informationen zu Vorlage:Bild-LogoSH

Da fand ich in manchen Logo-Dateien "Informationen zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit Firmen- und Produktlogos":

sind die wirklich relevant? - wenn ja, sollten wir sie vielleicht zur logo-vorlage dazu eintragen? --W!B: 17:18, 4. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Es gibt hier manche Leute die meinen, wir sollten bei Logos jeglichen Hinweis auf das Thema Schöpfungshöhe verschleiern... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:50, 4. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Lizenzvorlagen_f%C3%BCr_Bilder/Archiv/2009#Vorlage:Bild-LogoSH (nicht signierter Beitrag von 87.78.25.24 (Diskussion | Beiträge) 10:13, 18. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten
Es gibt aber auch Leute, die genau das Verschleiern für grundfalsch halten, zumal sich der name auf SH bezieht. --Marcela 15:28, 18. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Abschnitt Vorgehen bei fremden Werken, deren Urheber bekannt ist

Da bei Fragen von Mentees schon öfters die gleichen Probleme aufgetaucht sind, habe ich sie in diesem und dem vorangehend Abschnitt kurz zusammenzufassen versucht. Korrigiert micht, falls ich etwas übersehen oder falsch dargestellt habe. Der Abschnitt soll aber kurz und übersichtlich bleiben. --WolfgangRieger 10:13, 29. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Abschnitt WP:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind

Hi. In diesem Abschnitt und eins tiefer steht jeweils "[Man muss belegen], dass der Name des Urhebers oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann". Das hat mich gerade davon abgehalten, Bilde hochzuladen, die ich vorher für unbedenklich hielt, für aufwändige Recherchen im Stadtarchiv fehlt mir im Moment die Lust. Ein zufälliger Blick in die Bilder, die PD-alt verwenden zeigt nu allerdings, dass niemand dergleichen in der Beschreibung darlegt. Kurz und gut: Ich schlage vor, entweder diesen Passus auf der Vorderseite zu entfernen, oder ihn durchzusetzen. Was von beiden sinnvoller ist, mögen die Bildrechtexperten entscheiden, im Moment haben wir aber imho mit "es steht in den Hinweisen, kümmert aber kein Schwein" die denkbar schlechteste Variante. Gruß, Neroglu - Diskussionsseite 13:05, 23. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Hallo Neroglu, letztendlich trägt der Hochlader das Risiko. Er muß seiner selbst Willen sicher sein, daß ein Bild nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist. Aber Du hast Recht: über 100 Jahre alte Bilder werden hier im Allgemeinen ohne den geforderten Nachweis akzeptiert. Schön ist das nicht, aber mir ist kein Fall bekannt, in denen sich ein Urheberrechtsinhaber beschwert hätte. Andererseits habe ich auch schon Bilder gelöscht, bei denen genauere (aber mittels Google leicht durchzuführende) Recherchen ergaben, daß der Urheber noch nicht 70 Jahre tot ist.
Lange Rede, gar kein Sinn: Wenn nicht offensichtlich ist, daß ein Bild noch geschützt ist, werden 100 Jahre alte Bilder hier behalten. Wie gesagt: Schön ist das nicht. --Noddy 19:17, 23. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Hmm, ok. Darin, dass die Momentane Formulierung an der Realität vorbeigeht, sind wir uns dann wohl einig. Dann kann man das doch auch so formulieren, wie Du es oben schreibst, und den bisherigen Teil einbauen. Vorschlag: Du musst Dir als Einsteller sicher sein, dass das Bild nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist, da Du im Zweifelsfall selbst für Verstöße zur Verantwortung gezogen wirst. Es ist deshalb in Deinem eigenen Interesse, zu belegen, dass der Name des Urhebers oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann. Am besten baust Du diesen Beleg direkt in der Dateibeschreibung ein.
Einverstanden? Das wäre imho ehrlicher als die momentane Variante, an die sich ja doch niemand hält, und die auch niemand überprüft. Gruß, Neroglu - Diskussionsseite 00:40, 25. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Praktisch alle Stichproben der ersten 500 Vorlageneinbindungen waren Meyers-Bilder. Des Weiteren ist auch zu bedenken, dass wir sicherlich noch Altfälle haben, die schlecht dokumentiert sind, das spricht aber nicht gegen die Anforderung für neue Dateien. Im vorliegenden Fall hat die normative Formulierung ja ihren Zweck erfüllt und den Upload von unklarem Material verhindert.-- Wiggum 13:26, 25. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Ja, das hat die Formulierung in der Tat, das hätte die andere aber auch, Hauptsache es wird sehr deutlich, dass man mit "das Bild ist älter als 100 Jahre" nicht auf der sicheren Seite ist. Aber um nochmal nachzuhaken:
  • Wieso muss bei Meyers-Bildern nicht belegt werden, dass der Autor bzw. das Todesdatum nicht auffindbar sind?
  • Und wieso wird Datei:Mambises-1896.jpg nicht gelöscht, obwohl es doch offensichtlich die im Moment verbindlich festgeschriebene Regel verletzt "Du musst belegen...", und das Bild auch noch nicht so alt ist, dass der Fotograf sicher tot ist? Das war das erste willkürliche Nicht-Meyers-Beispiel, das mir in die Finger kam und eine rhetorische Frage, also lösch' das jetzt bloß net ;-) Es zeigt aber gut, was das Problem ist, nämlich, dass niemand sich dran hält. Mir geht's nicht darum, den Hinweis darauf abzuschaffen, dass die 100-Jahre-Faustregel nicht genügt, darauf sollte man schon deutlich hinweisen. Mir geht es aber darum, die im Moment verbindliche Vorschrift abzuschaffen, dies zu belegen, weil sich offensichtlich eh niemand darum schert. Gruß, Neroglu - Diskussionsseite 14:08, 25. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Abschnitt Bahnhöfe noch aktuell?

Ich habe bei der Deutschen Bahn um eine Genehmigung zur Veröffentlichung von Bildern der Empfangshalle des Bahnhofs Dresden-Neustadt angefragt. In der Antwort heißt es: Auf Anfrage von Hobbyfotografen reichen wir zusätzlich den beigefügten Musterbrief hin: (Inhalt des Brief identisch mit Lok-Report Link)

Dieser gilt auf auch für den Internetauftritt WIKIPEDIA (Enzyklopädie). Ergo, für den angefragten Zweck erteilen wir Ihnen keine spezielle Fotogenehmigung.

Ist damit der Text im Abschnitt Bahnhöfe nicht mehr aktuell? Oder haben der Bahnmitarbeiter oder ich etwas falsch verstanden?

Danke und Grüße, --KilianPaulUlrich 13:52, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Das ist das übliche Problem der Bahnmitarbeiter: Eine Freigabe "für Wikipedia" reicht uns nicht aus, da wir von allen Inhalten verlangen, dass sie "frei" sind in dem Sinn, dass sie für beliebige, auch kommerzielle Zwecke zur Verfügung stehen. --h-stt !? 14:27, 13. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Danke für die Antwort --KilianPaulUlrich 16:53, 13. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Wappen des Bundesheeres

Mein Mentee hat schöne Jahrgangswappen zum illustrieren eines Bundesheerartikels. Das Bundesheer gibt diese Wappen mit folgenden Bed. frei. Mit welcher Lizenz kann man das hochladen:

  • Diese Grafik/Fotografie kann kostenlos heruntergeladen werden und ist für eine Veröffentlichung freigegeben. Ein Weiterverkauf ist nicht zulässig.
  • Als Urheberrechtsvermerk ist "Foto: Bundesheer" deutlich erkennbar anzubringen.
  • Die Urheberrechte des BMLVS sind durch die Freigabe nicht betroffen.

Kann mir da jemand weiterhelfen - danke K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 23:18, 8. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Die Wappen haben höchstwahrscheinlich keine Schöpfungshöhe. Ohne sie zu sehen kann man da aber nichts genaues sagen.
Solche Fragen bitte auf WP:BR stellen. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:47, 8. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Da bin ich doch ;-) --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 23:49, 8. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Er meint wohl WP:UF ;) jodo 23:50, 8. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Ein Muster ist hier --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 23:53, 8. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Ja, meine ich. Ich werde langsam alt... ;)
@K@rl: Das ist meiner Meinung nach gemeinfrei. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:07, 9. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Ich kopiere einmal das ganze zu WP:UF ;-) und nehme diese Disk. als abgeschlossen --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 09:01, 9. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Ich glaub ich mach die Diskussion da wieder auf, denn dort kriegt man noch weniger Antwort ;-) -K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 13:10, 9. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Doch, doch, da kriegst du schon Antworten. Musst einfach ein wenig geduldig sein. ;) -- Chaddy · D·B - DÜP 13:30, 9. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Pragmatische Regel bei Bildern, die das Kriegsgeschehen des Ersten Weltkrieges zeigen

Ich bin ein absoluter Befürworter, dass man Fotos aus dem ersten Weltkrieg, veröffentlcihen kann. Aber nicht aus dem heraus, dass der Fotograf den Krieg wahrscheinlich eh nicht überlebt hat. Ich habe auch zahlreiche Fotos meines Großvaters, der aber erst vor 30 Jahren gestorben ist - also diese Aussage sollte man schon etwas relativieren und anders formulieren. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 16:35, 24. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Wir hatten diese Regelung schon lange Zeit drinnen. Ein einzelner Admin hat sich daran gestört und es wieder entfernt. Daß ein Kriegsberichterstatter des ersten! Weltkrieges überlebt hat, ist relativ unwahrscheinlich, von den namentlich bekannten Fotografen ist kein Überlebender überliefert. Da Privatpersonen zur damaligen Zeit nur in absoluten Ausnahmefällen händelbare Kameras besaßen, ist die Wahrscheinlichkeit eine Person vorzufinden wie deinen Großvater, verschwindend gering. Mein Großvater war im 2. Weltkrieg und er war dort einer der sehr wenigen, die privat eine Kamera besaßen und sie auch benutzen durften. --Marcela 16:58, 24. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Möglich dass die Regelung schon drin stand, ich störe mich auch nicht ande rRegelung sondern am erklärenden Text, denn das halte ich für ein Gerücht, dass sie die Fotografen Krieg nicht überlebt haben, wie gesagt ich kenne genug Fotos aus der eigenen Verwandtschaft - die zwar heute nicht mehr leben, aber doch den Krieg überlebt haben. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 17:08, 24. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Dass es dementsprechend wenige Photografen gab, dass will ich auch nicht bestreiten, aber das sagt aus, das speziell die Photografen im Krieg umkamen, und das halt ich für eine unglückliche Aussage. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 17:10, 24. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Braucht´s diese Sonderregel wirklich? Das fällt doch unter PD-alt-1923... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:46, 24. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Nicht zwangsläufig 1923, da die Erfahrung zeigt, daß unter 1923 überwiegend Postkarten fallen. Es muß ja nachgewiesen sein, daß das Werk erschienen ist. Wir gehen davon aus, daß die namentlich bekannten Kriegsberichterstatter den Krieg nicht überlebt haben. Ich habe vor ein paar jahren mal eine Aufstellung gemacht, von 1914 existieren zahlreiche Bilder, von 1918 so gut wie nichts mehr. Kriegstaugliche Kameras besaßen damals nur extrem wenige Menschen, die KB-Spiegelreflex wurde erst 1936 erfunden. Kameras waren damals noch sehr sperrig und teuer, ein normaler Soldat konnte sowas schwerlich verstauen und benutzen. Insofern ist der Großvater von Karl sicher eine absolute Ausnahme. Auch bei unserer 100-Jahres-Regel gibts sicher Ausnahmefälle, bisher wurde sowas jedoch nicht bekannt. Und die 100-Jahres-Regel hat ja eh nur 8 jahre Differenz. Um es nochmal deutlich zu sagen: es geht ausschließlich um Fotos vom Kriegsgeschehen, von der Front, von Soldaten. Es geht nicht um zivile Bilder aus dieser Zeit. --Marcela 18:27, 24. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Erstens von Spiegelreflex war keine Rede, das war eine Faltenbalgkamera - aber andere Sache. Nur hier klingt es ja anders, da du hier von namentlich bekannten Kriegsberichterstatter sprichst. Der Begriff Kriegsgeschehen ist ja ebenfalls sehr dehnbar, denn alles was zwischen 1914 und 1918 aufgenommen wurde, war Kriegsgeschehen, die Schneeglöckchen natürlich eher nicht, da du sie nicht zuordnen kannst ;-) --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 18:34, 24. Feb. 2010 (CET)Beantworten
natürlich waren das damals Balgenkameras, das ist ja klar, was anderes gabs ja nicht. Du kannst meinen Text gern ergänzen, streichen, ändern. "Kriegsgeschehen" haben wir seinerzeit so definiert, daß jegliche zivile Themen nicht betroffen sind. Es geht ohnehin nur um sehr wenige Bilder. --Marcela 19:31, 24. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Aus meiner Sicht ist die Veröffentlichung relativ unproblematisch, da wird nur immer zuviel Gedöns im Stile von „es könnte ja möglicherweise unter Berücksichtigung aller unwahrscheinlichen Umstände und unter Betracht, daß in 10 Jahren Weltuntergang sein könnte“ drum gemacht. Sind Name und Lebensdaten des Fotografen bekannt, ist die Sache eindeutig. Ist nur der Name bekannt, können die Lebensdaten ausfindig gemacht werden; nicht immer einfach, aber möglich. Ist das Bild hingegen anonym veröffentlicht worden und kann auch keinem Fotografen zugeordnet werden, kann es IMO auch auf Commons unter der Regel der vor mindestens 70 Jahren im Bereich der heutigen EU anonym veröffentlichten Werke eingestellt werden. Diese Regelung samt Lizenzvorlage könnte zur Absicherung solcher Bilder auch in der de-WP eingeführt werden.
Und mal abgesehen davon und ganz böse gesagt, wird seitens WM generell nicht gerade zimperlilch mit fotografischen Urheberrechten umgegangen. Ich verweise da mal auf den höchst unsauberen Dreh mit dem Bundesarchiv und die immer wieder unternommenen Versuche, die hier aktiven Fotografen per Umlizenzierungen und Forderungen nach pauschaler Rechteenteignung per zwangsweiser Gemeinfreiheit um ihre Bildrechte zu bringen. Da ist die Vorgehensweise mit den bizarrsten Begründungen vollkommen in Ordnung. Bei Bildern hingegen, deren Fotografen längst vergangen und wo auch kaum noch Erben aufzufinden sind, werden die absurdesten Skrupel vorgetragen. Das ist einfach unglaubwürdig. --Eva K. ist böse 10:11, 1. Mär. 2010 (CET)Beantworten


sehr richtig! --Steinbeisser 11:05, 1. Mär. 2010 (CET)Beantworten

§ 134

In WP:BR#Bilder, deren Urheber eine juristische Person ist und die vor dem 1. Januar 1966 veröffentlicht wurden steht derzeit eine Schutzfrist von 50 Jahren beginnend mit dem Ablaufe des Kalenderjahrs, in welchem der Urheber gestorben oder das Werk veröffentlicht worden ist. Gemäß Zeitzeugen-Urteil und usprünglicher Diskussion auf WP:UF sollten das aber 70 Jahre sein. Gibt es Einwände, den Absatz entsprechend auf 70 Jahre zu ändern? -- Rosenzweig δ 18:32, 2. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Oder so. -- Rosenzweig δ 20:26, 2. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Es gibt Einwände: Der betreffende - jetzt schon mehrmals gelöschte - Abschnitt gibt die Gesetzeslage wieder. Ein (obendrein dubioses) Urteil ändert daran nichts. Eine WP-Diskussion schon gleich gar nicht. Falls der Abschnitt den Inhalt der Regelung nicht korrekt wiedergeben sollte, muss das begründet werden. --WolfgangRieger 02:27, 5. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Am besten wäre es m. E., die Diskussion auf der Bausteinseite zu führen, dort gehört sie ja eigentlich hin. Außerdem ist dort noch viel Platz. --WolfgangRieger 03:16, 5. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Nein, da gehört die Diskussion nicht hin. Sowas wird zentral auf Wikipedia:Urheberrechtsfragen oder Wikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen für Bilder diskutiert. -- Chaddy · D·B - DÜP 03:37, 5. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Soso. Es braucht aber nicht diskutiert zu werden, so lange es Revertknöpfe gibt mit denen man sein pseudojuristisches Gefasel wiederherstellen kann "Juristische Person des öffentlichen Rechts" usw. --WolfgangRieger 09:43, 5. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Wieso soll das Urteil „dubios“ sein? Es wurde vom OLG München bestätigt. Weitere Diskussion bitte ggfs. bei WP:UF#§ 134_Regelung. -- Rosenzweig δ 17:50, 5. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Jeder kann sich in Kommentaren davon überzeugen, dass seit 1966 die 70 Jahre nach Erscheinen-Frist gilt. EOD hier --94.220.1.8 20:36, 5. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Beispiele

Ich bin der Ansicht, dass wir als Beispiele für schützbare oder nicht schützbare Werke (bzw. eben urheberrechtlich Nicht-Werke) nur solche nennen sollten, für die auch wirklich ein Gerichtsurteil vorliegt, denn alles andere ist Spekulation und als Beispiel untauglich. Aktuell geht es mir gerade um den Abschnitt Wikipedia:Bildrechte#Logos, der kürzlich um weitere Beispiele erweitert wurde. Meines Erachtens gehören da nur die ersten drei Beispiele hinein, für die auf Gerichtsurteile verwiesen wird - oder natürlich gerne weitere mit einem Urteil. Man kann nur spekulieren, ob bei den anderen ein Gericht jeweils in dem Sinn entscheiden würde, für den sie als Beispiel verwendet werden. So werden Datei:HK Disneyland Mickeys Philhar Magic by Dave Q.jpg und Datei:Skulpur-Logo-1.jpg als Beispiele für "Logos, die bleibend im Straßenbild angebracht sind und Schöpfungshöhe aufweisen" genannt. Beim Bild aus Disneyland ist erstens unsicher, ob der über dem Portal angebrachte Micky Bestandteil des "Logos" ist (wenn nein: würde ein deutsches Gericht dem restlichen Logo Schöpfungshöhe zusprechen?) und zweitens ob das Tor mit dem Schriftzug als solches überhaupt ein Logo darstellt d.h. als solches verwendet wird. Die Skulptur auf dem anderen Bild sieht so alt aus (1920er Jahre? älter?), dass ihr Schöpfer schon seit mehr als 70 Jahren verstorben sein könnte, dann wäre sie als Beispiel eh nicht geeignet, zweitens ist mir unklar, ob dieser Skulptur, wenn sie von Anfang an als Logo für die Firma geschaffen wurde, Schöpfungshöhe zugesprochen würde - was ist da schöpferischer als am Laufenden Auge? Micky Maus ist natürlich ein anderer Fall, da die Figur nicht zum Zweck, als Logo zu dienen, kreiert wurde. Aber die Pfeifenskulptur könnte durchaus von Anfang an nichts anderes als das Logo der Firma gewesen sein... warum da also von Schöpfungshöhe sprechen? Datei:Albert-Schweitzer-Stiftung-fuer-unsere-Mitwelt-Logo.jpg ist mir auch unklar - von wem stammt das darin verwendete Foto Schweitzers? Hat die Stiftung wirklich ein ausschliessliches (und nicht nur ein einfaches) Nutzungsrecht daran, das es ihr erlaubt, das Logo mit dem darin verwendeten Foto unter eine freie Lizenz zu stellen? Alles Dinge, die hier nirgends klargestellt sind, vielleicht auch nicht klargestellt werden müssen, aber als Beispiele würde ich die Dateien aufgrund der vielen offenen Fragen jedenfalls nicht verwenden. Darum hatte ich die Beispiele kürzlich mit der Begründung "Beispiele entfent, zu denen keine Gerichtsentscheidungen vorliegen (jedenfalls keine genannt sind). Ich finde es zu riskant, hier "Gericht" zu spielen" entfernt, woraufhin Chaddy sie wieder einfügte. Was meinen andere dazu? Gestumblindi 22:03, 8. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Dann kann man die ganze Seite vergessen, weil es zu vielem einfach keine Gerichtsurteile gibt. Künftig dürften dann auch auf WP:UF wir Laien keine Antworten mehr geben...
Beispiele ohne Gerichtsurteile dazu gibt es auf dieser Seite übrigens schon wesentlich länger, nicht erst seit heute Früh.
Zu der Skulptur: Bei Menschendarstellungen nehmen wir fast immer Schöpfungshöhe an. Ob die Skulptur nun immer noch geschützt ist, oder nicht, tut eigentlich gar nichts zur Sache, deshalb wäre es trotzdem als Beispiel geeignet (wir müssen nicht alle 70 Jahre die Beispiele auswechseln).
Du kannst aber gerne andere passendere Beispiele einfügen, wenn du welche parat hast. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:45, 8. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Nach BK, ungefähr der gleiche Tenor, aber ausführlicher:
Ich als Unwissender, der WP:Bildrechte vermutlich so nutzt wie es gedacht ist, nämlich zur Orientierung, was ich in der WP benutzen kann und was nicht, brauche Beispiele.
Fälle zu konstruieren, (oder konstruierte Fälle zu lesen) für die es mangels Gerichtsurteilen keine Beispiele gibt, hilft mir in solchen Fragen nicht weiter. Natürlich sind die Beispiele keine idealen Vertreter ihrer Gattung, aber kein konkreter Fall ist ideal. Wenn man sie mit ein bisschen gutem Willen interpretiert, kann man schon sagen: Um verständlich zu machen, was mit den Regeln gemeint ist, sind die Beispiele hinreichend korrekt. fr:Mickey's_PhilharMagic präsentiert sowohl das "offizielle Logo"[16] (Quelle? ist es tatsächlich das offizielle Logo?) als auch das panoramafreie Foto der "3D-Version des Logos", mit leichten Abweichungen. Das sollte m.E. reichen, um vorläufig anzunehmen, dass das Beispiel passt - ein Gericht könnte natürlich anders entscheiden.
Beim zweiten Beispiel kommt es m.E. nicht darauf an, ob das künstlerische Werk PD-alt ist oder nicht. Auch nicht, ob es Schöpfungshöhe hat oder nicht (m.E. ja wegen Dreidimensionalität. Dass etwas Gebrauchskunst ist, kann nicht hinreichend sein, um allem SH abzusprechen. Aber ich bin wie gesagt nur Nutzer, kein Experte). Drittens ebenfalls nicht, ob es als Logo geschaffen wurde oder überhaupt Logo-Charakter hat. Für die Verwendung als Beispiel reicht es m.E. aus, dass wir annehmen können, die gewünschte Kombination sei der Fall (Urheber noch nicht 70 Jahre tot, Schöpfungshöhe vorhanden, als Logo verwendet, Panoramafreiheit gegeben), um daran zu verdeutlichen, auf welche Fälle wir uns beziehen, die wegen Panoramafreiheit ein urheberrechtlich geschütztes Logo abbilden dürfen. Letzte Gewissheit böte in jedem Einzelfall ohnehin nur ein letztinstanzliches Urteil (natürlich nur für den Durchgriffsbereich des Gerichts, also ggf. z.B. nicht für die Schweiz).
Damit bin ich bei Deiner Forderung angekommen, nur durch Gerichtsurteile abgesegnete Auffassungen als Beispiele zu verwenden. Ich halte das aus grundsätzlichen Erwägungen für falsch: Wenn die WP sich in allen Fragen, über die möglicherweise ein Gericht befinden könnte, nicht äußern würde, wären die Seiten hier allesamt leer. Daher gibt es Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen. Aber auch ganz konkret scheint es mir bei den vorgeschlagenen Beispiel-Bildern keine Gefahr zu bestehen, dass ein Gericht anders entscheidet als wir das hier einschätzen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, wer da wen auf was verklagen sollte.
Schöne Grüße vom Laien --Emkaer 23:11, 8. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Okay, wenn es dazu keine Kommentare mehr gibt, lassen wir diese Beispiele eben drin. Ich halte sie aber nicht für die besten denkbaren... dafür nehme ich mir nun gleich die Freiheit, zusammen mit einer kleinen Korrektur/Ergänzung in einem anderen Abschnitt auch ein Beispiel anzugeben (über das auf Commons schon ergiebig diskutiert wurde) ;-) Gestumblindi 22:50, 14. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Briefmarke mit Motiv von Bundespräsident Rudolf Kirchschläger

Hallo! Dürfen aktuell Briefmarken der österreichischen Post eingestellt werden, so wie es jetzt z. B: bei Rudolf Kirchschläger passiert ist? Siehe auch hier: Wikipedia:Briefmarken --GT1976 14:07, 6. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Sind offenbar nicht frei, danke an K@rl (Verbessern ist besser als löschen) für die Revertierung der Arktikel. --GT1976 14:23, 6. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Die aktuelle Politik der Post AG betrifft aber auch nur die aktuellen Briefmarkenmotive, deswegen müssen nicht gleich alle Bilder von alten Briefmarken auch aus den Artikeln rausgeschöscht werden, vor allem so lange sie auf Commons noch vorhanden sind. Das Thema Postwertzeichen und öUHRG sollte einmal gründlich recherchiert werden. --El bes 15:03, 6. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Ich hatte schon vor rund 3 bis 4 Jahren versucht, einige Briefmarken einzubinden. Leider wurden sie gelöscht, da sie nach dem damaligen Standpunkt nicht frei waren. Es wäre sicher eine optische, aber auch inhaltliche Bereicherung, die besonders vor einigen Jahren noch sehr aufwendig und gefällig gestalteten Marken der österreichischen Post einstellen zu können. --GT1976 15:35, 6. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Ich habe einige österr. Briefmarken auf Commons hochgeladen und keine wurde beanstandet, zB Datei:Norbert hanrieder.jpg oder Datei:Engelbert Dollfuß Briefmarke.jpg. Wichtig wäre es einmal abschließend zu klären ob Briefmarken nach § 7 URHG "vorwiegend zum amtlichen Gebrauch hergestellte amtliche Werke" sind.(siehe hier) Das muss doch irgendwann schon einmal ausjudiziert worden sein. Auch wenn die Zeichnungen Werke der bildenden Kunst sind, sind sie im Auftrag der staatlichen Österreichische Post erstellt worden, zur Verwendung als amtliche Postwertzeichen. Entscheidend könnte auch noch die Rechtsform der Post sein, die bis 1996 Teil der Österreichischen Post- und Telegraphenverwaltung war. 1999 ist dann die Post ausgegliedert worden und in eine privatrechtliche Kapitalgesellschaft umgewandelt und 2006 über einen Börsengang teilprivatisiert worden, aber mindistens bis 1996 oder 1999 war sie ein Amt. --El bes 15:48, 6. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Um nicht dauernd suchen zu müssen, kopiere ich den Beitrag von WP:Briefmarken hierher:
„Die Österreichische Post hat für alle Briefmarken bzw. die dargestellten Motive das Werknutzungsrecht und die Marken können für Vertrieb, Herstellung und Bewerbung abgebildet werden. Für alle anderen Abbildungswünsche (z.B. Druckwerke, Bücher oder Lexika) müsste der jeweilige Briefmarkenentwerfer selbst kontaktiert werden, da es sich nicht um Bewerbung handelt und die Rechte daher beim Entwerfer liegen.“ Damit scheidet eine generelle Lizenzvorlage wie für die deutschen Briefmarken aus und es muss für jede Marke individuell eine Freigabe eingeholt werden. „Die Adressen der Entwerfer werden aus Datenschutzgründen nicht herausgegeben“. Information stammt von RedPiranha (Kandschwar auf [1])
Nach dieser Information habe ich die paar Briefmarken auch aus den Artikeln gelöscht. Was bei Commons geschieht ist ein anderes Kapitel. Insgesamt bin ich mit der Situation auch nicht glücklich. Aber wenn das mit den Entwerfern stimmen sollte, so müsste doch wie für jedes Foto die PD-70 Regel gelten und das geht sich auch für Kirchschläger nicht aus. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 07:59, 7. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
PS. Nicht vergessen sollte man, dass es jetzt ja jedermann möglich ist, bei der Post mit eigenen Fotos herstellen zu lassen. Diese Fotos werden ja auch nicht PD --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 08:15, 7. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Die selber designten Briefmarken sind aber auch nicht frei verkäuflich. Die erhält nur der Auftraggeber.
Ad RedPiranha: Dies mag die momentane Aussage zu dem Thema von der PR-Abteilung der Post AG sein, das sagt aber über das rechtliche gar nichts aus. Die Frage ist nach wie vor ob § 7 URHG zur Anwendung kommt oder nicht, bzw. ob und ab wann (seit Privatisierung) die Post nicht mehr als Amt zu bezeichnen ist und die Briefmarken deshalb nicht mehr amtliche Werke sind. --El bes 08:13, 8. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Abschnitt „Probleme mit der Gemeinfreiheit in den USA

Inwiefern ist dieser Abschnitt noch aktuell? -- Chaddy · DDÜP 03:31, 6. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Die Situation ist unverändert. Gestumblindi 04:22, 6. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Karten

man könnte hier zb. einen hinweis auf das open streetmap projekt geben, das meines wissens nach hier kompatible lizenzen benützt.(CC sahre alike, namensnennung, noncommercial) (für darstellung, wenn mit osmarender gerendert) -- Climbertobby 20:49, 14. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Noncommercial ist nicht Wikipedia-tauglich (für Wikipedia muss alles erlaubt sein, auch die kommerzielle Nutzung). -- Chaddy · DDÜP 22:24, 14. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Request for input at Wikimedia Commons

There is a discussion taking place at "commons:Commons talk:Licensing#German copyright law relating to photographs" that needs help from people who are familiar with German copyright law. Thanks. Jacklee 12:18, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Fair Use in der alemannischen Wikipedia

Ich habe gerade in der alemannischen Wikipedia gesehen dass es da erlaubt ist Single, Alben usw. erlaubt ist hochzuladen da es da Fair Use gibt siehe als:Vorlage:Albumcover. Und meine Frage wieso ist es dann nicht hier in der deutschen erlaubt die Dateien hochzuladen da Alamannen zur Schweiz und Deutschland angehört ? -- xxvid 17:44, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten

CDie kümmern sich schlicht nicht um das Urheberrecht von Deutschland oder der Schweiz. syrcro 18:30, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Wie ? Also haben die kein Fair Use da... Und dies interesiertdort kein oder warum ist es dort so weil sonst ging es auch eigentlich hier oder nicht ? xxvid 18:37, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Das geht rechtlich in Mitteleuropa nicht, aber denen ist das scheinbar egal... -- Chaddy · DDÜP 23:27, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten

als:Kategorie:Bild:Cover --Leyo 01:10, 21. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Wenn ich das aber richtig verstehe, dann ist das die Entscheidung von de.wp gewesen und als.wp könnte sich dann durchaus anders entscheiden. --Badener 09:06, 21. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Was aber unklug wäre. Denn die Leser der als.wp sitzen auch im mitteleuropäischem Raum und dort gilt kein Fair use. — Raymond Disk. 09:30, 21. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Es gibt im deutschsprachigen Raum durchaus ein Zitatrecht, das zwar nicht "Fair use" heißt, aber teilweise ähnliches enthält, und dieses könnte selbstverständlich auch in de.wikipedia angewandt werden, wird es aber aus dem Grunde nicht, dass man hier auf der sichersten Seite stehen will und Nachnutzern möglichst wenig Probleme bereiten will. --AndreasPraefcke 10:00, 21. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Vor der Nachnutzung wird ja auf als.wp gewarnt. --Badener 11:44, 21. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Richtig. Der Unterschied ist eigentlich ganz einfach, dass de.wikipedia inzwischen ein führendes und weitverbreitetes Informationsmedium ist, und das kleine Projekt als.wikipedia eh niemanden interessiert außer den Beiträgern. Daher sind dort letztlich auch weniger rechtliche Probleme zu erwarten. --AndreasPraefcke 12:05, 21. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Also bedeutet das dass wir das hier nicht benutzen dürfen oder wie ? Weil mir ist auch aufgefallen das Logos wie von VIVA MTV etc. in der en: auch unter Fair Use stehen und bei uns ist es einfach unter Vorlage:Bild-LogoSH und da ja gesagt wurde das es nicht erlaubt ist in der de: wer das ein großer Vorteil in der deutschen Wiki da auch in der almanischen Wiki als:Kategorie:Bild:Screenshot auch gibt und da es zu Deutschland angehört sowie der Schweiz.-- xxvid 17:39, 21. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Wollt noch sagen das immer gesagt wurde das es in der de: nicht möglich ist nicht das sie sich nicht dafür entschieden hat.-- xxvid 17:51, 21. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Versteh das bitte nicht falsch, aber wenn du Satzzeichen verwenden würdest, wären deine Beiträge wesentlich angenehmer zu lesen...
Logos haben nach deutschem Rechte keine Schöpfungshöhe, sind also nicht urheberrechtlich geschützt und können deshalb hier verwendet werden. -- Chaddy · DDÜP 18:57, 21. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Demnach könnte ja jede Person irgendwelche Markenlogos für irgendwelche Zwecke benutzen, dem ist aber nicht so, weil Logos eben doch urheberrechtlich geschützt sind.
Und wie ist es denn jetzt mit den Fair Use in der als: Wiki ? Denn wenn es so sein sollte wie da dann währe es ja kein Problem dies einzuführen (dies aber auch nur in den Artikeln da es sonst Urheberrechtsberletzungen gelten) ? -- xxvid 19:06, 21. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Nochmal in deutlich: Fair use ist in Mitteleuropa nicht möglich. Bildzitate sind im engen Rahmen der jeweiligen Rechtsordnung zulässig. Für die de-WP haben wir schon vor Ewigkeiten beschlossen, auf Bildzitate zu verzichten, weil wir bewusst nur Inhalte im System haben wollen, die Nachnutzern zur Verfügung stehen. Außerdem verlangen die Einschränkungen einiges an juristischem Sachverstand, der nicht immer sicher gestellt ist. --h-stt !? 22:40, 21. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Ok dann noch was:
1.AndreasPraefcke hat ja gesagt das es im deutschen eine Art "Fair Use" gilt (nur nicht so heist) das aber den gleichen Inhalt änthelt wie in den USA.
2.mit dem juristischen Sachverstand... Wenn es möglich währe und es einige zum Testen zum Testen testen lassen würden könnte man es ja als Verusch (Projekt) versuchen oder nicht ? (frag ja nur)-- xxvid 17:21, 22. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Nein, das haben wir wirklich lange diskutiert und überlegt. Für gewisse zeitgeschichtlich enorm wichtige Abbildungen und einzelne singuläre Gemälde, zu denen wir ausführliche eigene Artikel haben, könnten wir es machen (wäre ich auch dafür, dürfte ein paar Dutzend Bilder betreffen), aber sicher nicht für Hinz-und-Kunz-LP-Cover und Filmplakate. Das gibt die Rechtslage nicht her, und wir wollen es auch schlicht nicht. Du brauchst hier eigentlich gar nicht weiterdiskutieren, es ist aussichtslos. --AndreasPraefcke 17:31, 22. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Ich stimme AndreasPraefcke zu: Wenn hier jemals Bildzitate erlaubt würden, dann nur in Fällen, in denen man rechtlich auf der sicheren Seite ist, und das bedeutet im deutschsprachigen Raum, dass im Text eine Auseinandersetzung mit dem gezeigten Bild erfolgen muss. Möglich wäre ein Bildzitat z.B. wohl in unserem Artikel La trahison des images, der sich gänzlich einem Gemälde von Magritte widmet. Dieses Gemälde dürfte man in diesem Artikel wohl zeigen. Selbst dann würden sich aber Probleme ergeben: Die hier eingesetzte Technik führt ja dazu, dass jedes hochgeladene Bild auch isoliert verfügbar ist, auf einer Bildbeschreibungsseite, und nicht nur im rechtlich erlaubten Kontext. In der englischen Wikipedia behilft man sich beim dortigen "fair use" mit einem Baustein auf der Bildbeschreibungsseite, der darauf hinweist, dass das Bild nur zur Illustration eines bestimmten Artikels diene, mit einer Erläuterung, warum es unumgänglich sei, dieses Bild zu benutzen. Ich habe keine Ahnung, wie "sicher" so etwas ist. Ein LP-Cover oder ein Filmplakat in einem Artikel über eine LP oder über einen Film dürfte bei uns jedenfalls nicht gehen, wenn keine ausführliche Auseinandersetzung mit der Gestaltung des Covers oder des Plakats erfolgt - und wie gesagt, gegenwärtig sowieso nichts dergleichen, weil man den Weiternutzern möglichst freie Inhalte ohne Fallstricke zur Verfügung stellen will (was durch die Logo-Sache allerdings schon kompromittiert ist). Gestumblindi 21:03, 27. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Datei:DRC raped women.jpg in Demokratische Republik Kongo

Ist die Verwendung des genannten Bildes regelkonform? --Vanellus 23:07, 27. Dez. 2010 (CET)Beantworten

In welcher Hinsicht vermutest du denn Probleme? --Túrelio 23:09, 27. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Na ja, Recht am eigenen Bild, Persönlichkeitsrechte... Die Damen stehen sicher nicht gern mit erkennbaren Gesichtern als Vergewaltigungsopfer bezeichnet jahrelang in der Enzyklopädie. --Vanellus 23:15, 27. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Die BU sagt dass sie erfolgreich reintegriert wurden und zudem ist das Foto kein Schnappschuss, sondern "gestellt", d. h. alle waren sich bewusst, dass sie photographiert werden. --Túrelio 23:33, 27. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Letzteres ist jedoch kein Argument, dass man auf sein Recht am eigenen Bild verzichtet. Einer Zustimmung zu einer Veröffentlichung muss in jedem Fall beim Fotografierten vorliegen. ..Darah Dan Doa.suhadi 22:16, 28. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Sie posieren extra für das Foto. Nach unserer gängigen Praxis impliziert dies bereits, dass sie zustimmen. -- Chaddy · DDÜP 22:27, 28. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Eigentlich bin ich ja geneigt dem "Posieren-argument" zu folgen, aber wussten die Frauen denn, in welchem Zusammenhang sie posieren. Was wäre, wenn die Bildunterschrift hieße: "Treffen der Handarbeitsgruppe der Volkshochschule Walangu"? --Wuselig 00:22, 29. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Genau können wir das natürlich nicht wissen. Die BU, die sich identisch auch auf der Quelle[17] findet, "Meeting for Rape Victims Rape victims ... assemble in a "peace hut" near Walungu, South Kivu in DRC. USAID-supported health programs have assisted rape victims" legt dies zumindest nahe. --Túrelio 10:28, 29. Dez. 2010 (CET)Beantworten
"Sie posieren extra für das Foto." Das sehe ich in der Tat auch so. Jedoch kommt es auf den Einzelfall und muss differenziert betrachtet werden. Wir hatten dazu mal eine interessante Diskussion auf URF (siehe hier). ..Darah Dan Doa.suhadi 13:19, 29. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Sie posieren auf dem Foto, weil der freundliche Herr von USAID es so möchte, und nicht, um der Welt zu zeigen, wie vergewaltigte kongolesische Frauen aussehen. Etwas polemisch, aber es spricht Vieles dafür. --Vanellus 18:26, 29. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Militärische Gegenstände

Der neue Abschnitt mag theoretisch zutreffen, aber ist dieses Gesetz eine reale Gefahr? Kann ein User wirklich versehentlich so ein Foto schießen? Die entsprechenden Militärangehörigen und Geheimnisträger werden das eh wissen, und für eine normale Außenansicht einer Kaserne oder ein Panzerphoto bei irgendeiner Militärschau dürfte der Paragraph wohl keine Anwendung finden. Gibt es auch nur einen Präzedenzfall? Falls nicht, sollten wir diesen Abschnitt wohl lieber weglassen oder wenigstens etwas entschärfend formulieren. --AndreasPraefcke 19:23, 27. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Wenn man im Netz nach „Fotografieren von Militäranlagen“ recherchiert, stößt man eben auf diesen § 109g, der erstmal ziemlich abschreckend wirkt – Kommentare zur Anwendung dieses § habe ich nirgends gefunden – wenn du meinst, dass das alles harmlos ist, fände ich es durchaus sinnvoll, wenn man das auf unserer Projektseite erläutert fände. Wenn du auch nur sicher weißt, dass z. B. „Außenansichten von Kasernen“ o. ä. harmlos sind, erwähne das gerne. Gibt es Probleme, durch Zäune, Hecken o. ä. durchzufotografieren? Hat jemand schon mal Erfahrungen mit der Genehmigungspraxis der Bundeswehr oder anderer in Deutschland stationierter Streitkräfte gemacht? --dealerofsalvation 20:27, 27. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Der Abschnitt ist unnötig. Zum einen wird im Abschnitt darüber gesagt, dass "als Schutzbereich gekennzeichnete militärische Gebiete (...) ohne Genehmigung nicht fotografiert oder gezeichnet werden" dürfen. Eine erneute Erwähnung ist nicht erforderlich, insbesondere, weil zum anderen nicht jedes Problem hier haarscharf ausgeführt werden soll, sondern nur ein grober Überblick ermöglicht werden soll. Schließlich ist der Anwendungsbereiches dieses Abschnittes in der alltäglichen Wikipedia-Praxis so unerheblich, dass es dafür keinen eigenen Abschnitt bedarf. Wenn es im Einzelfall zu Problemen führen könnte, kann man immernoch auf URF nachfragen. Sollte sich daher nicht anderes ergeben, werde ich den Abschnitt wieder entfernen. ..Darah Dan Doa.suhadi 19:11, 28. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Erstens geht es im darüberliegenden Abschnitt um Luftbilder, hier aber in erster Linie um vom Boden aufgenommene Bilder. Zweitens – was ist ein „Schutzbereich“ – kannst du mir eine Definition dieses Begriffs geben?
CatScan liefert für die Kategorie:Militärische Einrichtung (Deutschland) 536 Artikel, für die Kategorie:Ehemalige militärische Einrichtung (Deutschland) 183 Artikel, nach Adam Riese haben wir also derzeit 353 Artikel über aktive militärische Einrichtungen in Deutschland, viele mit einer langen Geschichte und daher schon aus historischen Gründen fotografierenswert, dazu kommen noch eine sicher nicht kleine Zahl von Waffensystemen etc. – sollen rechtliche Fragen beim Illustrieren dieser Artikel wirklich „unerheblich“ sein? Und natürlich darf, wer kann, den Absatz gerne noch ergänzen um:
  • praktische Anwendung dieser Rechtsvorschrift
  • die Rechtslage in Österreich und der Schweiz
„auf URF nachfragen“ – Warum soll es besser sein, auf einem flüchtigen Forum immer wieder nachfragen zu müssen, als hier in einer gegliederten Seite die Info dort zu finden, wo man sie erwartet? Nachtrag: Bist du sicher, dass man sich bei Wikipedia:Urheberrechtsfagen dafür zuständig fühlen und vor allem, damit auskennen würde? Soweit ich sehe, werden da wirklich nur Urheberrechtsfragen diskutiert, und dies hier ist keine.
Ich verstehe nicht, warum man so groß diskutieren muss, einen abgetrennten und in die Systematik passenden Abschnitt einzufügen, der keinen anderen Abschnitt stört und somit beiträgt zum Aufbau einer systematischen Übersicht aller für Wikipedia-FotografInnen relevanten rechtlichen Fragen. --dealerofsalvation 07:01, 29. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Zum einen passt der Abschnitt systematisch eben nicht, denn er steht unter der Teil "Panoramafreiheit". Dies ist sicher nicht gegeben. Ferner ist das stumpfe zitieren von Paragrafen nicht gerade Laienfreundlich. Dann bring du mir doch bitte, da du dieses Abschnitt ja hinzugefügt hast, eine Definition von "die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet". ..Darah Dan Doa.suhadi 12:23, 29. Dez. 2010 (CET)Beantworten
WP:UF ist für alles, was mit Urheberrechten und verwandten Schutzrechten zu tun hat zuständig (auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt).
Diese Diskussions-Seite hier ist jedenfalls eigentlich nur für die Seite WP:BR selbst gedacht. Für nicht darauf bezogene Diskussionen ist WP:UF zuständig. -- Chaddy · DDÜP 18:16, 29. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Gut, man könnte dort fragen. Ich werde es auf einen Versuch ankommen lassen. Was aber m. E. nicht ausschließt, je nach Ergebnis dieses dann hier einzuarbeiten, damit ggf. alle dann dauerhaft etwas davon haben.
@Suhadi: Nö, das soll ja vielleicht bewusst ein Gummiparagraph sein. Aber wenn du argumentierst, der Sachverhalt sei durch den „Schutzbereich“ abgedeckt, dann sollte es zu deiner Argumentationskette gehören, dass du das begründen kannst. Wenn wir wüssten, dass deutsche Gerichte bezüglich 109g immer fotografenfreundlich urteilen, würde ich es ja für verzichtbar halten, Fotografen vor dieser ggf. abstrakten Gefahr zu warnen. Denn 2 Jahre Haft, sogar 5 Jahre, wenn einem etwas als Vorsatz nachgewiesen wird, das wiegt schon schwer - keine der anderen bildrechtlichen Regelungen ist mit einem so hohen Strafmaß versehen. Aber ich weiß es trotz intensiver Recherche nicht. Die polizeiliche Kriminalstatistik ([18], 14 MB) schließt „Straftaten gegen die Landesverteidigung“, worunter der 109 StGB fällt, als „politisch motivierte Kriminalität“ aus ihrer Statistik aus. Was die Systematik angeht, ich hatte mich auch gefragt, was „Bahnhöfe und Verkehrsanlagen“, mit Panoramafreiheit zu tun haben und das dann so verstanden, dass das wohl als Einschränkung der Panoramafreiheit zu verstehen ist, wie auch der 109g, und dass Militäranlagen systematisch eben gut neben Bahnhöfe passen. Aber so ganz richtig ist das mit den Bahnhöfen als Unterabschnitt von Panoramafreiheit ja auch nicht, es geht ja dort um Aufnahmen „in“ und „aus“ Bahnhöfen. Es hat halt alles irgendwie mit Gebäuden zu tun, von mir aus kann man das aber gerne alles weiter verbessern, ich sehe da noch mehr Unschlüssigkeiten in der Struktur, aber das soll jetzt nicht Thema sein. --dealerofsalvation 06:43, 30. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Bei Bahnhöfen ist die Frage, ob, wenn man von innerhalb der Bahnhöfe fotografiert, dies immer noch unter Panoramafreiheit zu verstehen ist. Dies ist, wie aus dem Beitrag m.E. ergeht, nicht der Fall. Es ist daher systematisch schon korrekt. Wenn wir aber nun den 109g einfügen, dann sollten wir konsequent sein und alle möglichen strafbaren Fotografien mit umfassen, also z.B. Verbreitung pornographischer Schriften (§ 184), Aufstacheln zum Angriffskrieg (§ 80a), Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90), Volksverhetzung (§ 130), etc. Man sieht schon, dass das nicht wirklich sinnvoll ist. ..Darah Dan Doa.suhadi 12:26, 30. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Von mir aus grundsätzlich gerne weitere Arten von bildrechtlichen Regelungen einbauen. Bei den von dir genannten StGB-Vorschriften geht es aber nicht speziell um Bilder, sondern alle Formen von Publikationen (Ton, Schrift, Video etc). Also daher m. E. zu allgemein. --dealerofsalvation 07:08, 3. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Dass die Regelung „unwichtig“[19] sei, ist aber weder nachvollziehbar noch Diskussionsstand, die Handlung ist immerhin mit Freiheitsstrafe bedroht. Die Einordnung in den Abschnitt für Luftbilder wird der Sache nicht gerecht, da man solche Aufnahmen auch vom Boden aus machen kann. Und was den Umfang angeht, sollte zumindest der §109g genannt und verlinkt sein, damit Interessierte sich selber informieren können. --dealerofsalvation 07:35, 21. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Nicht alles was im Gesetz steht ist auch wichtig. Ferner geht es nicht darum, ob es insgesamt wichtig, sondern im Kontext mit unserer Arbeit wichtig ist. ..Darah Dan Doa.suhadi 09:27, 21. Jan. 2011 (CET)Beantworten
PS: Der Abschnitt heißt übrigens "Luftaufnahmen und Gebäude". Das Thema passt also m.E. schon darunter. Du kannst die Überschrift aber auch ändern. ..Darah Dan Doa.suhadi 09:28, 21. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Zur Wichtigkeit: Dass es eine nicht unerhebliche Zahl unserer Artikel eine militärische Einrichtung zum Gegenstand hat, habe ich oben argumentiert; und diese wollen illustriert werden. Dazu kommen noch Artikel über mil. Gegenstände. --dealerofsalvation 18:59, 21. Jan. 2011 (CET)Beantworten