Wikipedia Diskussion:Bildrechte/Archiv/2006-3

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Bildrechte: betreffen sie das Sujet oder das hochgeladene Bild?

Hallo. Wie sieht das aus: ich gebe ein Plakat einer Photographie-Ausstellung mit einer niedrigen Pixelzahl hier frei unter einer CC-Lizenz, sagen wir mal ein Bild mit 30KB. Bedeutet dies nun:
i) dieses Bild mit niedriger Aufloesung kann frei weiterverwendet werden; oder
ii) das Sujet als solches ist freigegeben, d.h. eine Person kann diese Bild z.B. aus einem Photoband neu einscannen oder sich in einer besseren Aufloesung vom Netz holen und dieses bessere Bild frei weiterverwenden.
Betrifft also die freie Lizenz die Freigabe am Sujet oder an der hier hochgeladenen Datei? Danke fuer die Antwort und Gruesse, --Coco wiki 15:47, 1. Jun 2006 (CEST)

Die Lizenz bezieht sich auf das, wobei sie steht, also auf die Datei. Im übrigen lehnen viele hier wie ich auch extrem generöse Spenden von 30 KB gerne dankend ab --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:13, 2. Jun 2006 (CEST)

Außenaufnahmen/Innenaufnahmen

Betrifft Panoramafreiheit in Deutschland. Die äußere Ansicht lässt ja z. B. beim totalverglasten Erfurter Opernhaus ohnehin die Innenansicht des Foyers mehr als nur erahnen, diese gehört sozusagen zur äußeren. Bei einem Bild mehr oder weniger des ganzen Gebäudes sehe ich da kein Problem (z. B. hier Bild:Theater, Erfurt (Front).JPG). Was ist aber mit einer Aufnahme, die ich durch diese totalverglaste Fassade mache, von einem öffentlichen Weg, die eigentlich nur Innenansicht zeigt, da das Glas nicht zu erkennen ist. Ist das ein gangbarer Umweg oder fällt das auch unter die nicht gemeinfreie "Innenansicht" des deutschen Paragraphen? --AndreasPraefcke ¿! 16:41, 1. Jun 2006 (CEST)

Ich würde mal sagen, nachdem Kommentare bei Schaufensterdekorationen die Panoramafreiheit erwägen, kann man das auch unter die P. fallen lassen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:15, 2. Jun 2006 (CEST)

Es gibt da ein Grundsatzurteil (die Hundertwasserentscheidung) des BGH vom 5. Juni 2003(Az.: I ZR 192/00).[1] - die Schüsselfrage ist danach die Beteiligung des Urhebers an der "wirtschaftlichen Nutzung seines Werkes". Wenn es um Bildeinstellungen in die Wikipedia geht fragt sich: Ist die Wikipedia in dieser Hinsicht gleichzusetzen mit der Metro? -- Wackelpeter 13:46, 12. Sep 2006 (CEST)

Markenrecht

Verschoben nach WP:UF#Markenrecht --Rtc 16:11, 19. Jul 2006 (CEST)

Warhols MM

Ist Warhols MM in diesr Form nun commons compliant? Die angegebene cc 2.0 Lizenz muss ja nun nicht stimmen. --Huebi 22:07, 5. Jun 2006 (CEST)

Abgesehen davon, dass die Lizenz nicht erlaubt wäre (auch flickr nur by-nc-sa, also nur nichtkommerziell), stellt das Foto eine Reproduktion eines urheberrechlich geschützen Werkes dar und kann deshalb nicht verwendet werden. --Matt314 00:39, 6. Jun 2006 (CEST)
Ich habs befürchtet. In letzter Instanz heisst das, das zahlreiche Artikel ueber Maler/Kuenstler ziemlich trockenes Brot bleiben werden. --Huebi 07:10, 6. Jun 2006 (CEST)

Ich habe auf zwei Unterseiten von http://www.nuclear.gov zwei Bilder gefunden die ich gerne nach Commons hochladen würde. Die Unterseiten sind: http://nuclear.gov/space/gphs.html und http://nuclear.gov/space/rhu-fact.html . Weiß jemand ob diese Bilder PD-USGov-DOE sind (auf den Seiten von Nuclear.gov gibt es keinen Copyrighthinweis)?--Uwe W. 10:56, 6. Jun 2006 (CEST)

Ich würde bedenkenlos PD-USGov-DOE verwenden. --h-stt !? 17:08, 6. Jun 2006 (CEST)
Ich auch. Wenn sie nicht PD sind oder es unsicher ist, ob es PD ist, dann steht es auch dabei, zB beim Harpers Archiv des NPS oder auch bei der NASA. --Huebi 19:01, 6. Jun 2006 (CEST)
Für sowas kannst du auch mal schaun ob jemand Lust hat ein svg zu basteln. Zum Beispiel kannst du bei Stefan-Xp oder in der Bilderwerkstatt fragen. --schizoschaf 08:38, 7. Jun 2006 (CEST)

Schaut euch mal bitte diesen Fall an (die Begründung zum SLA steht auf der Diskussionsseite und erscheint mir nicht ganz unschlüssig). Sieht mir eher wie ein Paßfoto aus, und dann ist es sicher kein Werk einer US-Regierungsbehörde. --Fritz @ 01:23, 10. Jun 2006 (CEST)

Freie Lizenz vs. Recht am eigenen Bild

Da ich auf Anhieb nichts in WP:BR gefunden habe, wollte ich doch nochmal nachhaken: Kann man durch Freigabe eines Fotos einer Person der Zeitgeschichte unter einer freien Lizenz, verhindern, dass das Bild verfälscht oder fotomontiert wird?

In Recht am eigenen Bild steht zwar, dass das nicht geht, aber mir ist nicht ganz klar, inwiefern dieses Recht bei einer freien Lizenz noch gilt. Wenn ich BR richtig verstanden habe, gilt das für Personen der Zeitgeschichte nicht, oder etwa doch? --Flominator 11:51, 11. Jun 2006 (CEST)

Das Recht am eigenen Bild ist ja kein Recht, über das derjenige verfügen kann, der sein Foto unter eine freie Lizenz stellt. Bestimmte kommerzielle Nutzungen (z.B. Werbung, Merchandising) kann der Abgebildete in jedem Fall verbieten, desgleichen, siehe Disku zu Recht am eigenen Bild nach Bundesverfassungsgericht, auch jegliche Manipulation seiner Züge. Diese Bilder sind zwar urheberrechtlich absolut frei (und nur darauf bezieht sich eine freie Lizenz), ansonsten also halbfrei. Auch wer erlaubt, dass ein Foto seiner selbst hier eingebracht wird, verzichtet nicht auf alle möglichen Rechte hinsichtlich dieser Abbildung seiner Person. Die Reichweite einer solchen Erlaubnis ist freilich völlig ungeklärt. Sie dürfte auf jeden Fall die Klone und Nachnutzer der Wikipedia in DVD-Form usw. erfassen, wohl auch die Präsentation in einem redaktionellen Kontext. Aber das Recht am eigenen Bild wiegt schwer --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:46, 12. Jun 2006 (CEST)
Also ist eine Freigabe unter freier Lizenz mit der Maßgabe "dass das Bild nicht entfremdet wird" für uns OK? --Flominator 22:42, 12. Jun 2006 (CEST)

Problem Bilderwerkstatt / Administratoren entfernen BLU-Markierung

Hi, die Wikipedia:Bilderwerkstatt hat bekanntlich seit langem das Problem, dass einige ihrer Mitarbeiter geringfügig bearbeitete Versionen fremder Leute (oftmals Commonsbilder) in Massen in der Deutschen Wikipedia hochladen. Dabei werden diese Bilder fast nie mit vollständigen Lizenzinformationen versehen, sondern nur "bearbeitete Version von Bild:123.JPG" und eventuell noch ein Lizenzbaustein (manchmal auch der richtige) eingefügt. Gleichzeitig sollen die testweisen, oft eher scherzigen Bildern ohne sonstigen Einsatzzweck jetzt dauerhaft auf diesem Projekt behalten werden, siehe dazu die manifestierende Vorlage:Bilderwerkstatt.

Genau die Lizenzierung, die von allen anderen Benutzern immer verlangt wird, wenn sie z B Bilder aus einer anderen Wikipedia kopieren (Angaben zu Quelle, Fotograf/Zeichner, Datum usw), verweigern die Bilderwerkstattmitarbeiter regelmäßig. Anschreiben hilft nicht (eigene mehrfache Erfahrung), die Bildbearbeiter ändern ihre mangelhaften Bildbeschreibungen nicht. In den letzten Wochen habe ich daher für etliche Bilder stillschweigend die fehlenden Informationen ergänzt. Vor einiger Zeit war ich auch selbst von so einem Lizenzverstoß betroffen. Die anschließende Diskussion war sehr ärgerlich und hat dazu geführt, daß ich erstmal keine Fotos mehr zu Verfügung stellen werde. Dieses den eigentlichen Fotografen gegenüber ignorante Verhalten ärgert mich sehr.

An eine vernünftige Diskussion ist aber kaum noch zu denken, da diejenigen, die gegen die GNU-FDL verstoßen sich im Recht fühlen und von Admins auch noch in ihrem Verhalten bestärkt werden. Sogar BLU-Markierungen werden mittlerweile einfach kommentarlos entfernt wie bei [2] (nur ein kleines Beispiel).

Bildrechtler übernehmt bitte. Es langt mit der Bilder(ver)werkstatt! -G. 23:48, 11. Jun 2006 (CEST)

Warum? Das Bild war doch ordentlich belegt, Link auf das Orginal und Lizenzbaustein, dann hat eine IP (Deine IP) das Bild zum löschen vorgeschlagen und dann als BLU markiert. Mit einem Klick auf den Link kommt man zur Originalbeschreibung und diese ist normalerweise vollständig und i.O. --Stefan-Xp 23:04, 12. Jun 2006 (CEST)
Das Problem dabei ist, daß die Originalbilder auch aus diversen Gründen (URV, unter besserem Namen erneut hochgeladen, unter anderem Namen nach Commons verschoben o.ä) gelöscht werden könnten - schon oft genug passiert. Dann steht bei der überarbeiteten Version nur noch ein kaputter Link und die Infos zu Urheber, ursprünglicher Quelle, etc.. sind nicht mehr auffindbar. Außerdem verlangen die Lizenzen (außer PD) ausdrücklich die explizite Nennung der Autoren, nicht nur einen Link. --88.134.44.195 18:28, 19. Jun 2006 (CEST)

Emulator

Ich wollte mal nachfragen, ob ich Bilder/Screenshots von einem Windows-Emulator (z.B. Project64 hochladen kann? Robendo 12. Juni 2006 15:55 (CEST)

Was würde man denn auf den Screenshots sehen? Wenn es Bilder aus Spielen sind, wäre es jedenfalls URV --Stefan-Xp 23:07, 12. Jun 2006 (CEST)

Innenaufnahmen von Geschäftsräumen

Hallo. Wie sieht es mit Innenaufnahmen von Ladengeschäftsräumen aus? Ist sowas erlaubt oder nicht? In meinem Fall war soweit ich weiß kein ausdrückliches Fotografierverbot gegeben. Das Laden befindet sich übrigens in Schweden, falls das eine Rolle spielt. Danke, 84.168.226.100 11:58, 15. Jun 2006 (CEST)

So abstrakt nicht zu beantworten. Wenn auf dem Bild urheberrechtlich Geschützes nur als beiwerk (Recht) zu sehen ist, ist es OK. Ansonsten siehe Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:19, 15. Jun 2006 (CEST)
Das Foto zeigt einen Laden als ganzes - ohne Fokus auf irgendetwas bestimmtes. -- 84.168.226.100 16:27, 15. Jun 2006 (CEST)
So abstrakt nicht beantworten. Wenn den Laden ein berühmter Innenarchitekt gestaltet hat, liegt ein urheberrechtlich geschütztes Werk vor --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:07, 15. Jun 2006 (CEST)
Nee, auch das nicht. Ich habe mir übrigens Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum durchgelesen und bin nicht schlauer geworden :( -- 84.168.226.100 17:09, 15. Jun 2006 (CEST)
Sollen wir hier Lösungen für Probleme anbieten, die ungelöst sind? Lad die Fotos hoch, dann sieht man weiter --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 12:48, 16. Jun 2006 (CEST)

Bild: NZ Solider Dili2.jpg

Hallo! Ich habe gestern das Bild Bild:NZ Solider Dili2.jpg hier hochgeladen und gleichzeitig die Lizenz in Frage gestellt. Hier steht: „provided it is reproduced accurately and not used in a misleading context“. Im englischen Wikipedia, woher ich das Bild habe, war es zulässig, in Commons wurde diese Lizenz automatisch zum Löschauftrag (ist aber immer noch nicht gelöscht). In Commons hat man mir empfohlen, es im nationalen Wiki zu laden. Da ich aber sicher gehen will, stelle ich das Bild hier nochmals zur Diskussion. Genauer Text der Lizenz und Links zu Quelle und Bild im englischen Wiki beim Bild. --J. Patrick Fischer 08:59, 16. Jun 2006 (CEST)

Ist hier nicht zu gebrauchen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 12:49, 16. Jun 2006 (CEST)

Das war nicht die Frage. Ich will das Bild im Artikel Geschichte Osttimors nutzen. --J. Patrick Fischer 18:32, 16. Jun 2006 (CEST)

Nun, dann unmissverständlich. Die Lizenz ist für dieses Projekt nicht geeignet. Es kann in keinem Artikel hier genutzt werden. Das Bild ist zu löschen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:26, 16. Jun 2006 (CEST)

OK, wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, ist das Bild zu löschen, weil die NZ-Lizenz nicht mit den Wikipediaregeln vereinbar ist. Nur interessehalber (nicht um darüber zu streiten): Warum? UNd warum ist es beim englischen Wikipedia möglich, sogar mit eigener Lizenz-Vorlage? --J. Patrick Fischer 19:30, 16. Jun 2006 (CEST)

Danke für dieInformation. Bild bitte löschen! ;-) --J. Patrick Fischer 21:06, 16. Jun 2006 (CEST)

Unsere Grundsätze sind auf Wikipedia:Bildrechte nachzulesen. Sie gelten in etwa auch auf Commons: kommerzielle Nutzung und Veränderbarkeit müssen gegeben sein. Die en Wikipedia leistet sich die Aufnahme von fair use-Bildern. Jede Wikipedia entscheidet in einem gewissen Rahmen selbst über ihre Bildrechte-Policy, aber eigentlich steht das Board der Wikimedia Foundation eher hinter unserer Position. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:36, 16. Jun 2006 (CEST)

Danke für dieInformation. Bild bitte löschen! ;-) --J. Patrick Fischer 21:06, 16. Jun 2006 (CEST)

Bilder von Flags of the world

Oft werden Flaggenbilder von Flags of the world geklaut. Manchmal wird nicht mal der Dateiname geändert. FOTW erlaubt die Nutzung ihrer Flaggenbilder nur für nicht kommerzielle Verwendungen und unter Nennung von FOTW und des Zeichners Copyright-Regeln FOTW. Flaggen ansich sind zwar nicht unter Copyright, die Arbeit einer Zeichnungen aber schon. Im englischen Wiki wird dies inzwischen so gehandhabt. In Vertretung der anderen Mitglieder der FOTW-Mailingliste möcht ich darum auf solche Diebstähle zu achten und bitten solche Bilder sobald eines bekannt wird sofort zu löschen. Danke. --J. Patrick Fischer 18:37, 16. Jun 2006 (CEST)

Bitte benenne die Rechtsgrundlage, auf Grund derer die Flaggenbilder urheberrechtlich geschützt sein sollen. Danke. --ST 18:43, 16. Jun 2006 (CEST)

Wir berufen uns auf das Recht des Urhebers. Es ist teilweise ein großer Aufwand eine Flagge zu zeichnen, zuvor die korrekten Daten, wie Farbe und Maße zu ermitteln. Darf ein Photo einer Flagge z.B. einfach übernommen werden, weil das, was dargestellt wird, nicht vom Photographen kreiirt wurde? Wieso sollte es bei einer Zeichnung anders sein, zumal der Arbeitsaufwand größer ist? --J. Patrick Fischer 19:05, 16. Jun 2006 (CEST)

Handwerkliche Leistungen sind nicht schutzfähig. Eure Forderung ist daher zurückzuweisen. --ST 19:09, 16. Jun 2006 (CEST)

Es handelt sich nicht nur um handwerkliche Leistung, sondern auch um Forschungsarbeit diese Flaggen zu sammeln und die Bilder zu erstellen. FOTW ist keine Fundgrube für Wikipedia, aus der man einfach sich bedienen kann ohne die Arbeit der Schaffer zu würdigen. Selbst wenn es in Deutschland nicht juristisch nicht belangbar ist, ist es im höchsten Grade unmoralisch. Ich bin kein Jurist, aber die Forschungsarbeit in meiner Branche, Biochemie, darf auch nicht einfach ohne Nennung der Quelle genutzt werden. --J. Patrick Fischer 19:25, 16. Jun 2006 (CEST)

ST ist zuzustimmen. Wenn du kein Jurist bist, solltest du mal Schöpfungshöhe lesen. Euer Anspruch ist klares Copyfraud. Eure Leistung ist nicht geschützt, also dürfen wir sie nutzen. Flaggen zu zeichnen und zu recherchieren ist keine besondere Kunst, also wenn ihr nicht möchtet, dass jemand eure Flaggen benutzt, solltet ihr sie aus dem WWW nehmen. So einfach ist das.
[3] z.B. zeigt einen grünen Streifen, einen gelben Streifen und einen blauen Streifen. So etwas könnte ein fünfjähriges Kind hinkriegen. Und sicher gibt es jede Menge Bücher, in denen die Flagge drinsteht, von Webseiten mal ganz abgesehen. Die Rechercheleistung könnte gut auch ein 12jähriges Kind leisten. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:33, 16. Jun 2006 (CEST)

Es gibt keinen Grund beleidigend zu werden und die Sache mit dem 12jährigen kann auch nur jemand sagen, der von Flaggenkunde keine Ahnung hat. Wenn es so einfach ist, eine Flagge zu zeichnen, sollen die Leute doch selbst ihre Grafiken zeichnen, statt sie zu kopieren. Da scheitern die ersten schon bei solch einfachen Flaggen, wie der Türkei. Wir stellen unsere Sammlung online, damit jeder Mensch sich informieren und die Bilder auch eventuell privat nutzen kann. Eine kommerzielle Nutzung unserer Arbeit lehnen wir aber im Gegensatz zu Wikipedia ab. Und da hakt es genauso, wie beim fehlen der Nennung des Zeichners. Bei Photos kann hier ebenso gefordert werden, dass der Photograph bei Weiterverwendung genannt wird. Wir verlangen das selbe Recht. --J. Patrick Fischer 19:48, 16. Jun 2006 (CEST)

Es ist leider irrelevant, ob ihr eine kommerzielle Nutzung eurer Flaggenabbildungen ablehnt, oder nicht. Die Bilder dürfen frei verwendet werden, da ihr keine Schutzrechte an den Bildern oder gar Urheberrechte daran habt. Tut mir leid, aber so ist das nun mal. --ST 19:52, 16. Jun 2006 (CEST)

Ich muss schon sagen, ich bin entsetzt über eine solche Einstellung. Selbst wenn deutsche Copyrightregeln nicht so streng sind wie andere, ist es moralisch doch deutlich zweifelhaft, die Wünsche von denjenigen, die KOSTENLOS dafür arbeiten, Wissen zu sammeln und einer breiten Masse zur Verfügung zu stellen, einfach zu übergehen. Obwohl ich nun seit Oktober letzten Jahres doch ziemlich aktiv bei Wiki bin, finde ich immer mehr Punkte bei Wikipedia, die doch sehr an diesem Projekt zweifeln lassen. Es ist ja nicht so, daß FOTW die Verwendung seiner Bilder verbietet. Aber wenn noch nicht mal die Quelle und Erschaffer dieser Grafike genannt werden ist es schlicht Diebstahl und Faulheit. Es gibt doch bereits die Möglichkeit, daß bei Photos die Lizenz freigegeben wird, mit der Bedingung, daß der Photograph genannt wird. Noch nicht mal dieses bißchen von Anstand wird eingehalten. Es gibt auch keinen logischen Grund, hier von Seiten des deutschen Wikipedias freiwillig eine Einschränkung einzugehen. Wer zu faul ist, selbst eine Grafik zu zeichnen, kann ja zur FOTW-Seite verlinken. Ich handhabe dies bei vielen Artikeln so, wo eine Flagge fehlt. Es gibt keinen Grund alles Wissen auf Wiki-Servern abzuspreichern, zumal die Fachleute auf ihrer Seite ohnehin schneller neue Informationen und Links zu weiteren dazugehörigen Flaggen und Bereichen bieten. Dieses wissen geht dem Wikipedia-Nutzer ohne Quellenangabe und Link verloren. Man schneidet sich ins eigene Fleisch. --J. Patrick Fischer 21:23, 18. Jun 2006 (CEST)

Das Zetern ist völlig unangebracht. Die Rechtslage ist eindeutig. Wende dich bitte mit deinem Anliegen an den Deutschen Bundestag, der die Kompetenz besitzt, hier eine andere Regelung herbeizuführen. Bis von dort ein anderes Signal in Form einer Novelle des UrhG kommt, verstößt es weder gegen das Gesetz, noch gegen die Moral oder die guten Sitten, die Grafiken von Flags of the world zu verwenden. Es handelt sich auch keines Falles um Diebstahl oder Faulheit, eine Formulierung, die ich auf das Schärfste zurückweisen möchte. Einzig deinen Vorschlag/deine Forderung, Flags of the world als Quelle zu benennen, halte ich aber für richtig. --ST 21:41, 18. Jun 2006 (CEST)

Nana, zetern tu ich hier nicht, auch wenn ich die vorige Bemerkung über die nötige Arbeit um 57.000 Bilder auf 31.000 Seiten zu sammeln für äußerst fragwürdig halte und meinen anonymen Kollegen gut verstehen kann, dessen etwas erregten Kommentare gelöscht wurden. Ich zitiere hier nochmal die sachlichen Punkte seines Postings und Bitte um Stellungsnahme:
For your benefit here's an extract of the WIPO copyright treaty, which Germany signed, and to which is therefore legally bound:

Article 2 - Scope of Copyright Protection Copyright protection extends to expressions and not to ideas, procedures, methods of operation or mathematical concepts as such.

This means that the design of most flags may be public domain, which means that anybody can draw them freely, but its expression as a GIF or PNG image is copyrighted by the author of the image.

Furthermore, by your attitude, you and the whole german wikipedia are engaging in illegal activities and you may be pursecuted. Another quote of the same source:

Article 12 - Obligations concerning Rights Management Information

(1) Contracting Parties shall provide adequate and effective legal remedies against any person knowingly performing any of the following acts knowing, or with respect to civil remedies having reasonable grounds to know, that it will induce, enable, facilitate or conceal an infringement of any right covered by this Treaty or the Berne Convention:

(i) to remove or alter any electronic rights management information without authority;

(ii) to distribute, import for distribution, broadcast or communicate to the public, without authority, works or copies of works knowing that electronic rights management information has been removed or altered without authority.

(2) As used in this Article, “rights management information” means information which identifies the work, the author of the work, the owner of any right in the work, or information about the terms and conditions of use of the work, and any numbers or codes that represent such information, when any of these items of information is attached to a copy of a work or appears in connection with the communication of a work to the public.

The full text of this treaty can be found at wipo.int.

Danke für die Unterstützung bei dem Punkt bezüglich der Quellennennung. Es wäre ein Schritt in die richtige Richtung, wenn Zeichner und FOTW genannt werden würden. --J. Patrick Fischer 22:45, 18. Jun 2006 (CEST)

Ach ja, das mit dem Bundestag kann man ja mal ins Auge fassen. Den Abgeordneten, der für die Petitionen zuständig ist, kenne ich zufällig persönlich. :-D --J. Patrick Fischer 22:55, 18. Jun 2006 (CEST)

Ich denke, es ist nicht erforderlich für Leistungen, die keinerlei Schöpfungshöhe aufweisen, auch nur den geringsten Schutz zu vereinbaren. Wenn ich 1,2,3 auf ein Blatt Papier schreiben und behaupte, das sei eine gewaltige Leistung, verpflichtet kein internationales Abkommen irgendeinen Staat der Erde, das zu schützen. In Deutschland sind Flaggen womöglich als amtliche Werke gemeinfrei und das wäre gut so. Da wir hier nicht mit dreisten Dieben an der Public Domain diskutieren, schlage ich vor, die Diskussion zu beenden. Im übrigen Wikipedia:Right to leave --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 23:47, 18. Jun 2006 (CEST)

Ich denke,
  1. ist es möglich FOTW auf der Bildbeschreibungsseite als Quelle zu nennen, ohne irgendeinen zusätzlichen Schutz zu vereinbaren.
  2. ist Histos Tonfall mal wieder völlig unangemessen. Pattrick repräsentiert hier keine dreisten Diebe, sondern diskutiert sachlich und ist ja auch zu Zugeständnissen bereit (s.o.).
--schizoschaf 09:20, 19. Jun 2006 (CEST)
Ich sehs genauso. Wo ist das Problem, FOTW als ursprüngliche Quelle zu erwähnen? Das verpflichtet ja niemanden, der die Flaggen von Wikipedia weiterverwendet, das auch so zu machen. Aber ich halte es einfach für fair, dazuzuschreiben "Erstellt von FOTW" o.ä. Schließlich schreibt das jeder User dazu, der bspw. eine Landkarte zeichnet. Ich sehe keinen Unterschied zwischen "selbst erstellt", "hat mein Kumpel gemacht" und "Von FOTW erstellt". Das ändert ja nichts an der Lizenz. --MarkGGN D 09:47, 19. Jun 2006 (CEST)
Die Inhalte von Schutzrechtsberühmung sind eindeutig. Histo hat inhaltlich Recht und spricht es einfach nur klar aus. FOTW kann sich schnell Haftungsansprüchen aus Schadenersatz ausgesetzt sehen, wenn man dort Urheberrechte für Werke für sich in Anspruch nimmt, an denen man keine Rechte besitzt. Ich weiß nicht, ob sich FOTW im Klaren darüber ist, dass solche Prozesse sehr schnell sehr teuer werden können, zumal die Rechtslage eindeutig ist. --ST 10:20, 19. Jun 2006 (CEST)
DAS ist das Problem von FOTW und IMHO nicht das der Wikipedia.
Im Gegenteil: Hier in der Wikipedia behauptet FOTW ja gerade in Besitz von Schutzrechten zu sein, die sie nicht besitzt und stellt rechtswidrige Forderungen gegen die WP. --ST 10:35, 19. Jun 2006 (CEST)
Mit "nicht das Problem von Wikipedia" meinte ich, daß solche Prozesse teuer werden können.--MarkGGN D 11:22, 19. Jun 2006 (CEST)

FOTW verlangt ja kein Copyright auf Flaggenabbildungen ansich, sondern auf die von Ihnen veröffentlichte Bilder. Um das Beispiel von vorher mit dem 1, 2, 3 auzugreifen. Das kann jeder schreiben, der möchte, aber eben nicht einfach das Bild kopieren und hier reinstellen. Natürlich ist es nicht einfach eine Kopie nachzuweisen, aber wenn z.B. der Dateiname beibehalten wird oder es sich um kompliziertere Flaggen geht, speziell bei den Farbtönen und die Formate, die bei FOTW standardisiert sind, kann man eine Kopie erkennen. Das zu bewerten wäre dann ohnehin wieder eine Frage, die zur Diskussion gestellt wird. Das Problem der Regeln zur Weiternutzung, die sich von denen von Wikipedia unterscheiden müßte natürlich weiterdiskutiert werden. Laßt uns doch damit anfangen, daß Kopien von FOTW mit Angabe von FOTW und dem Namen des Zeichners versehen werden sollen. Das sollte ohnehin für jedes Bild gelten, daß man sich aus dem Netz saugt. Es wäre ein Anfang. --J. Patrick Fischer 13:17, 19. Jun 2006 (CEST)

Nochmals und hoffentlich letztmalig: FOTW besitzt keine Urheberrechte an den dargestellten Bildern! Ich bitte, das nun endlich zur Kenntnis zu nehmen. Andernfalls bin ich geneigt, mich der Formulierung Histos anzuschließen und die dreiste Behauptung, ein Urheberrecht zu besitzen, als das zu bezeichnen, was es ist. Im Übrigen ist die Beratungsresistenz, die einige Leute an den Tag legen, immer wieder erstaunlich. --ST 14:37, 19. Jun 2006 (CEST)

Jetzt muß ich mal als Laie, der sich bisher nicht mit den Hierarchien in Wikipedia beschäftigt hat fragen, wer Dir das Recht gibt, mir den Mund zu verbieten? Ich habe niemanden beleidigt, ich sehe meine Angaben zum internationalen Urheberrecht nicht beantwortet und sehe weder eine Einigung, noch ein Kompromis, nicht mal ein Angebot. Ich antworte selbstverständlich auf Diskussionsbeiträge, die eine andere Position als die meine vertreten. Wenn Du der Meinung bist, daß ich ohnehin nichts neues mehr gesagt habe, was Du nicht schon widerlegt hast, brauchst Du ja keinen Kommentar mehr zu schreiben. Dann geht mein letztes Posting eben ins Leere. Mich oder meine Position durch Kommentare, die inhaltslos sind aber abzuwerten, ist nicht nur ein ungehöriger Diskussionsstil und wirft kein gutes Bild auf Wikipedia. Der Punkt mit der Verpflichtung zur Nennung der Quelle von wo man seine Grafiken holt (in diesem Fall FOTW) scheint ja nicht grundlegend auf Ablehnung zu stoßen. Ich würde diesen gerne festlegen. Oder dient diese Seite nur zum Verbreiten von heißer Luft, ohne daß ein Ergebnis greifbar wird? Wer entscheidet letztlich, was Regel wird? Ich zähle vier Stimmen inkl. Deiner, die eine Verpflichtung zur Nennung der Quelle befürworten. --J. Patrick Fischer 19:01, 19. Jun 2006 (CEST)

Er kapierts einfach nicht ... Benutzer ST ist eine erfahrene Autorität in diesem Bereich, wir stimmen hier nicht ab. Niemand zwingt dich, hier deine Zeit zu vertun. Du wurdest nicht persönlich beleidigt, man hat dich nur höflich darauf hingewiesen, dass deine Position Bullshit ist, um ein Modewort zu gebrauchen. Wende dich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen des bitteren Unrechts, das wir hier verüben. Gerne warten wir dessen Entscheidung ab. Bis dahin: Und tschüss --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:59, 19. Jun 2006 (CEST)

@histo: Ich nehme an, Du übst Dich schon länger darin andere Leute unqualifiziert von der Seite anzumachen. Es steht nicht mein Beitrag zu Wikipedia zur Disposition. Der hat 0% mit FOTW zu tun. Ih spreche hier als Vertreter von FOTW. Es geht um Grafiken von FOTW, die hier genutzt werden. Wenn Du mit Deinen ständigen Aufforderungen, daß ich verschwinden soll, wenn es mir nicht gefällt meinst, daß alle FOTW-Dateien entfernt werden sollen, dann unterstütze ich Deinen Vorschlag. Oder ist das Deine übliche Art unangenehme Diskussionen zu beenden, Punkt und Schluß? Übrigens interessant, dass hier anscheinend die sonstige Vorgabe zur sachlichen Diskussion von Wikipedia ausgesetzt ist.
Nochmal zum Mitschreiben, da es mir um mehrere Punkte geht:
1. Verpflichtung zur Nennung von FOTW und dem Namen des Zeichners bei Grafiken, die eindeutig von dort stammen. ST hat dies ja auch als richtig bezeichnet. Ich würde mich freuen, wenn wir zumindest das klar als Ergebnis festhalten könnten.
2. Einschränkung der Nutzung von FOTW-Bildern, da FOTW keine kommerzielle Nutzung zustimmt. Hier können wir keine Einigung erzielen und auf meine vorigen Hinweise wird nicht eingegangen. Daher werde ich die Diskussion zu diesem Punkt von meiner Seite her hier einstellen.
Verbleibt nur Punkt 1, zu dem ich ja jetzt verfahrenstechnische Fragen hatte, wie das umgesetzt wird. Als Hinweis zu allgemeinen Bildlizenzregeln für Bilder? --J. Patrick Fischer 23:07, 19. Jun 2006 (CEST)

Zu Punkt 2: Es besteht hier Einigkeit. Nur einer will das nicht verstehen.
Zu Punkt 1: Ja, ich halte es für richtig, seine Quellen anzugeben. So weit möglich, halte ich mich persönlich an diese Vorgabe. Wie aber eine Verpflichtung hierzu aussehen soll, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Sollen deiner Meinung nach gemeinfreie Bilder ohne Quellenangabe gelöscht werden? Wohl kaum. Mehr als eine Bitte kann daraus wohl nicht werden. Wenn du Bilder von FOTW eindeutig identifizierst, kannst du selbstverständlich auch die Quelle nachtragen. --ST 23:23, 19. Jun 2006 (CEST)

Ich fange bereits an solche Bilder mit entsprechenden Hinweisen zu versehen. Ich hatte es bisher so verstanden, daß Bilder immer mit einer Quelle versehen sein müssen. Ist diese Quelle falsch (z.B. nachweislich von FOTW und nicht vom Uploader gezeichnet, wie behauptet?) oder nicht vorhanden,was passiert dann gewöhnlich mit dem Bild? --J. Patrick Fischer 23:45, 19. Jun 2006 (CEST)

Bei gemeinfreien Bildern überhaupt nichts, da eine Quellenangabe rein rechtlich nicht erforderlich ist. --ST 08:14, 20. Jun 2006 (CEST)
Ich halte das für etwas zu pauschal. Bei Bildern mit mangelnder Schöpfungshöhe braucht man sicher keine Quellenangabe. Bei anderen gemeinfreien Bildern schon - nicht rechtlich gesehen, sondern weil für die Wikipedia oder die Commons nachvollziehbar sein muss, warum das Bild gemeinfrei ist. —da Pete (ばか) 09:12, 20. Jun 2006 (CEST)

Ich möchte dieses Template aus dem englischen Wiki bei FOTW-Bildern, die ich hier finde anhängen mit dem Hinweis, daß dieses Bild nicht überall zur freien Verfügung steht. Zumindest im englischen Wiki. Hat jemand was konstruktives dazu zu sagen? --J. Patrick Fischer 10:48, 20. Jun 2006 (CEST)

Ja. Lass es. Die Vorlage ist schlicht falsch. Auf Grund der Informationen, die dir hier gegeben wurden, solltest du das bereits wissen. --ST 10:52, 20. Jun 2006 (CEST)
Gegen das von dir genannte Template habe ich auf der en-Wikipedia gerade einen Löschantrag gestellt. Wenn du magst, diskutiere bitte hier mit. --h-stt !? 13:30, 20. Jun 2006 (CEST)
Ich schlage vor, alle Weblinks auf FOTW zu entfernen, da dort rechtswidrige Inhalte verbreitet werden. Siehe WP:WEB Keine Links zu rechtswidrigen ... Webseiten. --ST 18:19, 21. Jun 2006 (CEST)

Rechtswidrig bedeutet, daß sie gegen geltendes Recht verstoßen. Falsche Informationen (nach Deiner Meinung) sind nicht rechtswidrig. Wenn Du anderer Meinung bist, kannst Du FOTW ja verklagen. Impressum auf der Seite vorhanden. Solange es kein rechtskräftiges Urteil gibt, liegst Du jedenfalls mit Deiner Forderung falsch. Ich komme nicht darum herum, wieder nach Deinen Qualifikationen zu fragen, wenn Du sowas aufstellst. --J. Patrick Fischer 23:36, 21. Jun 2006 (CEST)

Wie ich es bereits in enWP gesagt habe: Bei FOTW handelt es sich um eine Bande von Rechtsbrechern, die die Allgemeinheit um das PD betrügen. --ST 03:00, 22. Jun 2006 (CEST)

Und damit hast Du auch hier, wie im englischen Wikipedia bewiesen, daß Du keine sachliche Diskusion führen willst, weil Dir sachliche Argumente fehlen. Damit dürfte Dein Vorschlag erledigt sein. --J. Patrick Fischer 10:18, 22. Jun 2006 (CEST)

Ich denke, diese Bande sollte hier nicht noch ein Forum bekommen. Daher werde ich kurzfristig mit der Löschung beginnen, falls sich kein Widerspruch ernstzunehmender Gesprächspartner erhebt. --ST 19:11, 22. Jun 2006 (CEST)
Es sind nur 48 Links einschließlich dem auf dieser Seite. Also keine Einsprüche unbefangener Gesprächspartner? --ST 07:32, 23. Jun 2006 (CEST)

Du hast einen Widerspruch. Und im Gegensatz zu Dir halte ich mich an die Netiquette und verwende keine abwertenden Bezeichnungen wie "Bande". Du verstößt gegen die Wikiquette und kündigst öffentlich Vandalismus an. Ich bitte Dich nachdrücklich von Deinem geplanten Vorgehen abzusehen. --J. Patrick Fischer 07:43, 23. Jun 2006 (CEST)

Du bist als Mitarbeiter von FOTW befangen und daher weder zur Stellungnahme aufgefordert noch berechtigt. Als Kommunalpolitiker solltest du das kennen (Art 49 GO-Bayern). Im Übrigen ist dein Vorwurf betr. der Netiquette ein Missverständnis deinerseits. „Bande“ ist keine negative Bezeichnung. Öffentlichen Vandalismus kündige ich zudem nicht an, wenn ich mich dafür einsetzte, dass Links auf Seiten, die erklärterweise ein Copyfraud begehen, entfernt werden. Wikipedia steht für freie Inhalte. Internetseiten, die freie Inhalte für sich mit Urheberrechten belegen, obwohl ihnen dies nicht zusteht, widersprechen dem Geist der Wikipedia und der freien Verbreitung von Information. Zudem ist dieses Verhalten rechtswidrig, daher anstößig und hier nicht zu dulden. --ST 09:16, 23. Jun 2006 (CEST)

Du irrst Dich. Erstens gibt es bei Wikipedia keine Regelung, daß Angehörige irgendwelcher Gruppen bei der Meinungsbildung ausgeschlossen sind. Wenn Du schon versuchst Verordnungen anzuwenden, solltest Du darauf achten, ob sie für den entsprechenden Bereich gültig sind. Zweitens bin ich als direkt Betroffener sogar besonders gefragt zu diesem Punkt. Und ich wiederhole nur meinen Hinweis darauf, daß Wikipedia nicht die Verlinkung auf Seiten verbietet, die eine andere Auffassung als einzelne Wikipedianer hat, sondern nur auf solche, die gegen Gesetze verstoßen. Selbst wenn die Forderungen FOTWs nicht durch Gesetze abgedeckt sein sollten, verstoßt es nicht gegen die Gesetzgebung Rechte einzufordern. Daher ist es auch nicht rechtswidrig hier solche zu fordern. Ganz abgesehen davon, dass es sich bei der Diskussion über das Template im englischen Wikipedia zeigt, dass die Rechtslage eben nicht ganz klar ist. Im Übrigen wirst Du mit der Löschung von FOTW-Links eben die freie Verbreitung von Wissen durch Wikipedia behindern und auch jede Lösung des Streites indem man zu FOTW verlinkt, statt Bilder von FOTW zu kopieren verhindern. --J. Patrick Fischer 09:49, 23. Jun 2006 (CEST)

Die Seite von FOTW verstößt sogar massiv gegen Gesetze. Aber das weißt du ja bereits. Du darfst als Ersatz FOTW auf Wikipedia:Websites mit rechtswidrigen Inhalten eintragen. --ST 09:57, 23. Jun 2006 (CEST)

Du solltest Dir nochmals den Unterschied zwischen rechtswidrig und dem Fordern nach Rechten verdeutlichen. Ansonsten weise ich hier auf das hin: Wikipedia:Vermittlungsausschuss/Problem FOTW zwischen Steschke und J. Patrick Fischer. --J. Patrick Fischer 10:56, 23. Jun 2006 (CEST)

Wenn Dateien von FOTW in die Wikipedia integriert werden, stellt sich doch die Frage, wieso die Autoren der Bilder plötzlich das Recht haben sollen, einer kommerziellen Nutzung ihrer Bilder zuzustimmen! Dafür müssten sie doch schließlich Inhaber dieses Rechtes sein. Oder sie müssten von den Inhabern dieser Rechte zu einer solchen Zustimmung ermächtigt worden sein. Ich gehe mal davon aus, dass für nicht eines der FOTW-Bilder die Zustimmung der Rechteinhaber zur kommerziellen Nutzung vorliegt! Das gleiche gilt auch für die Open Clip Art Library. Z.B. untersagt der Flag Code der Vereinten Nationen in seinem Art. 7 ausdrücklich jegliche kommerzielle Nutzung der Flagge. Und dass die UN Inhaber dieses Verwertungsrechtes sind, ist wohl unbestritten. Henning Blatt 15:20, 16. Sep 2006 (CEST)

Archive sollen, so oft es geht, sich auf § 72 UrhG bei Reproduktionen berufen

Das empfiehlt eine archivische Transferarbeit, die unter [4] kritisiert wird. Für freie Projekte wie die Wikipedia, die NC ausschließen, gibt es demnach keine Bilder aus Archiven, jegliche Nutzung von Digitalisaten wird als "illegal" betrachtet. Umgekehrt bedient sich aber die neueste Ausgabe der baden-württembergischen Archivnachrichten an Wikimedia Commons --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:38, 16. Jun 2006 (CEST)

Ganz so schlecht ist die Arbeit nicht, deine Beschreibung hier liess mich schon das schlimmste annehmen. Trotzdem ist es nicht akzeptabel, wenn der Verfasser die "Flucht in das Privatrecht" als Weg vorschlägt, da dieses zunehmend als kritisch angesehen wird. Die Grenzen, die das Haushaltsrecht den Archiven setzt, sind aber real und müssen mitbedacht werden. --h-stt !? 22:36, 16. Jun 2006 (CEST)

Wiederherstellung gelöschter Bilder

Ist für Bilder möglich, die nach dem heutigen Tage gelöscht werden (Bug 2099). --ST 21:04, 16. Jun 2006 (CEST)

Klappt schon ;-) --ST 21:09, 16. Jun 2006 (CEST)

Sehe das nur ich so, daß beim o. a. Bild eine Erlaubnis seitens des Abgebildeten erforderlich ist? „Aufnahmen von/mit Personen“ spricht diesbezüglich eine recht deutliche Sprache, meine ich. Insbesondere der Punkt, daß „die betreffende Person nicht der Zweck der Aufnahme sein“ dürfe, verdient hier meines Erachtens Aufmerksamkeit. Aufklärer sieht’s anders, weshalb ich die Frage an die Insassen dieser Diskussionsseite weiterreiche. Sollten die Bordins dieser Welt am Ende gar „absolute Personen der Zeitgeschichte“ sein? ↗ Holger Thølking (d·b) 14:01, 17. Jun 2006 (CEST)

Um nicht wieder an x Stellen parallel zu diskutieren hier mal meine Begründung:
Bordin ist einer der bekanntesten Neonazikader zur Zeit, über den mehrfach in Wort und Bild in überregionalen Medien (TV, Zeitungen etc.) berichtet wurde. Dabei wurden in nicht wenigen Fällen sogar Porträtaufnahmen verwendet, z.B.:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/84/58026/
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,384654,00.html (in dem erwähneten TV-Beitrag).
http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/041025/05/frames.html
http://www.br-online.de/bayern-heute/thema/rechtsterror/chronologie.xml Aufklärer 14:04, 17. Jun 2006 (CEST)

Mich würde interessieren, inwiefern die zu dokumentierenden „Bösen“ im Bild dargestellt werden können, während gleichzeitig die Gegendemonstranten (Hintergrund, nachfolgend als „die Guten“ bezeichnet) als Teilnehmer eben genau jener Veranstaltung/Demonstration unkenntlich gemacht werden und so offensichtlich andere Rechte genießen. --Polarlys 16:28, 17. Jun 2006 (CEST)

Das Bild wurde von einer Website "der Guten" übernommen, auf der es unter CC-Lizenz steht ( http://de.indymedia.org/2004/12/101445.shtml ). Auf dem Bild sind "die Guten" bereits unkenntlich gemacht. Ich habe nur versucht, die unschönen weißen Streifen zu kaschieren. Ursprünglich hatte ich nur einen Ausschnitt aus dem Bild verwendet, auf dem es keine "Guten" gab, aber das wurde beanstandet, da es offenbar Portraitcharakter hat. Wenn ich mit meiner Ansicht richtig liege, dass Bordin bereits eine absolute oder doch zumindest relative Person der Zeitgeschichte ist, können wir auch gern wieder das kleinere Bild nehmen, das sich als erste Version unter Bild:Norman_Bordin.jpg finden läßt. Aufklärer 17:47, 17. Jun 2006 (CEST)


Die Frage hierbei ist doch viel eher: Wie kann das Bild unter einer Creative Commons-Lizenz stehen, wenn der Fotograf anscheinend doch unbekannt ist? Denn nur der kann das Bild unter dieser Lizenz freigeben. Bilder mit unbekannten Fotografen und damit ohne nachvollziehbare Lizenzierung werden normalerweise gelöscht. --88.134.44.195 12:36, 19. Jun 2006 (CEST)

Nein, denn der Fotograf oder eine von ihm beauftragte Person hat es ohne Namensnennung unter CC-Lizenz gestellt. Das Bild stammt wie angegeben von Indymedia, einem globalen Netzwerk von unabhängigen Medienaktivisten und Journalisten. Die Texte und Bilder erscheinen dort wahlweise unter Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 Germany, Public Domain oder mit einem Copyright-Vermerk ( http://de.indymedia.org/static/onlicence.shtml ). Der Autor des Beitrages einschließlich der Bilder veröffentlichte unter dem Pseudonym tuwat. Natürlich können das auch als Fotograf angeben, aber was haben wir dabei gewonnen. Aufklärer 16:24, 19. Jun 2006 (CEST)

Diskussion ist eigentlich hinfällig, da das Bild offensichtlich retuschiert wurde und sowohl in journalistischer als auch in enzyklopädischer Sicht eine solche Vorgehensweise nicht zugelassen ist. (Ein Journalist beim Münchner Merkur, der gutgemeint Angela Merkels Schweißflecken wegretuschierte, wurde deswegen entlassen!) Abgesehen davon, dass eine Retusche POV darstellt (In diesem Fall: Gute/Böse schützen/zeigen), ist der gesamte Wahrheitsgehalt der Aufnahme in Frage zu stellen. Lieber kein Foto, als ein schlechtes Foto gilt auch hier. BTW: Dieses Foto gehört umgehend aus dem Namensraum der WP gelöscht, dieses Niveau haben wir nicht. Die Diskussion um Bildrechte erübrigt sich in diesem Fall, doch macht es mich stutzig, dass man Bilder einer Quelle verwendet, die solche Retuschen akzeptiert! --EscoBier Mein Briefkasten 19:27, 21. Jun 2006 (CEST)

Das verstehe ich nicht. Begründe doch bitte Deine Annahme, dass die Bildretusche am Beiwerk unzulässig wäre. Ich kann mich Deiner Argumentation nicht anschließen. --jha 19:33, 21. Jun 2006 (CEST)
Einer Retusche liegt eine Absicht zugrunde. Ob dies nun die Verschönerung einer Darstellung, die Unkenntlichmachung von Dingen und Personen oder inhaltliche Veränderungen sind - die originelle Aussage wird im Sinne des Retuschierenden verändert. Dies ist eindeutiger POV und somit nicht zulässig. Abgesehen davon gibt es eine Ethikauffassung im Redaktionswesen, die besagt dass in der Berichterstattung Retuschierungen absolut zu unterlassen sind. Die fadenscheinige Begründung, es würde nur Beiwerk retuschiert, ist abzulehnen, denn auch dies ist wertend bzgl. des Bildinhaltes und somit auch wieder POV. Grundsätzlich möchte ich anmerken, dass einem Foto, an dem manipuliert wurde (nur dies und nichts anderes ist eine Retusche), nicht zu trauen ist, der Wahrheitsgehalt geht verloren. --EscoBier Mein Briefkasten 08:46, 27. Jun 2006 (CEST)

Relative Person der Zeitgeschichte, so what. Die Diskussion über die Retusche ist irrelevant, hier geht's nur um korrekte Lizensierung. Im Übrigen ist bereits die Komposition eines Bildes in diesem Sinne POV, in der Digitalfotografie ist die Nachbearbeitung von Bildern aus den Rohdaten absolut üblich.--Wiggum 11:18, 27. Jun 2006 (CEST)

Zur Erklärung: Mir ging es um die Unkenntlichmachung von Demonstranten im Hintergrund durch Unkenntlichmachung der Augenpartie, nicht um die zeitgeschichtliche Zuordnung oder Lizenzierung als Entscheidungsgrundlage. Außerdem besteht ein himmelgroßer Unterschied zwischen einer Nachbearbeitung und einer Retusche! Richtigstellung: Auch in der Analogfotografie war eine Nachbearbeitung absolut üblich, nicht nur in der Digitalfotografie. Aber mein Beitrag war sowieso BTW, also nicht beitragend. --EscoBier Mein Briefkasten 17:32, 28. Jun 2006 (CEST)

Halten wir also fest: Irgendjemand hat unter einem Pseudonym Bilder bei Indymedia gepostet und dabei CC als Lizenz angegeben. Ich halte diese Lizenzierung nicht für ausreichend für Wikipedia, da Indymedia in Hinsicht auf Bilder nicht wirklich vertrauenswürdig ist. --Zombi 20:40, 2. Jul 2006 (CEST)

Besser hätte es die Herzblatt-Sprecherin auch nicht zusammenfassen können. Zustimmung. --EscoBier Mein Briefkasten 20:56, 3. Jul 2006 (CEST)
Wenn die Argumentation logisch sein soll fordere ich die sofortige Löschung aller Bilder, die in der Wikipedia unter Pseudonym (Nutzername, der nicht identisch ist mit Realnamen) gepostet und bei denen irgendeine Lizenz angegeben wurde. Woher sollen denn bitte mehrere Aufnahmen von derselben Neonazi-Kundgebung stammen wenn nicht vom Fotograf oder einer mit dem Fotografen in Verbindung stehenden Verfasserin des Artikels? Nach der Logik könnten wir gar keine Lizenzangaben akzeptieren. Aufklärer 21:18, 3. Jul 2006 (CEST)
Woher sollen die Bilder stammen? Da würden mir sehr viele Möglichkeiten einfallen: verschiedene Photographen, Antifa-Websites, gehackte Nazi-Seiten, generell aus dem Internet... Alles schon bei Indymedia gewesen. Es geht mir auch nicht grundsätzlich um das Pseudonym, sondern um Indymedia als Quelle (insbesondere in Verbindung mit einem Pseudonym). --Zombi 00:34, 4. Jul 2006 (CEST)
Schaut man sich die Bilder mal an, v.a. im Zusammenhang mit dem Artikel ("Es folgen ein paar persönliche Eindrücke vom Naziaufmarsch in Dorfen am 11.12.2004") wird schnell klar, dass die Bilder entweder von dem Autor selbst oder einer in enger Verbindung mit dem Autor stehenden Person eingestellt worden sind, deren Einverständnis vorausgesetzt werden kann. Es handelt sich zweifellos um eine Serie von Bildern, womit alle genannten Spekulationen wegfallen. Ich kann auch gern einzeln begründen warum. http://de.indymedia.org/2004/12/101445.shtml Aufklärer 18:57, 4. Jul 2006 (CEST)
Eine Bildquelle, die Bilderuntertitel wie "Durchgeknallter Cop", "Der Spinner von vorne", "Nasen" usw. verwendet, Kommentare enthält wie z.B. "KÖNTET IHR DIE GESICHTER BITTE KOMPLETT SCHWÄRZEN UND NICHT NUR NEN WEISSEN BALKEN DRÜBER MACHEN ICH ERKENNE ZIEMLICH VIELE LEUTE UND DASS IST DOCH NICHT SINN DER SACHE ALSO BITTE NOCHMAL ÜBERARBEITEN WOBEI ES WAHRSCHEINLICH SCHON ZU SPÄT IST DIE BULLEN WERDEN SIE SOWISO SCHON RUNTERGEZOGEN HABEN. nazis erkennen und ins netz stellen ist gut linke sollte man allerdings wirklich komplett schwärzen danke" und diese Retuschen auch vornimmt, scheidet für mich und sicher für viele andere seriöse Autoren als Bildquelle kategorisch aus. Ich finde eine solche Handhabung von Informationen schlichtweg abstoßend, eine Weiterverwendung bei WP lehne ich kategorisch ab. Hier ist es gleich, ob eine oder mehrere Personen die Bilder gemacht haben, ob diese gehackt wurden oder sonstwas - die Bilder sind manipuliert und somit enzyklopädisch wertlos. --EscoBier Mein Briefkasten 19:37, 4. Jul 2006 (CEST)

Teil einer gambischen Banknote

Ich möchte für den (inzwischen lesenswerten) Artikel Gambia ein Bild vom Altpräsidenten Dawda Jawara hochladen. Über Geldscheine wurde schon oft diskutiert, aber ebenso oft keine Antwort gefunden. Deshalb will ich keine allgemeine Antwort für alle Geldscheine, sondern für diesen speziellen. Mein Bild ist ein vergrößerter Ausschnitt aus diesem Bild und zwar die rechte Seite mit dem Porträt. Da die linke Seite fehlt, kann man es nicht zur Fälschung verwenden. Darf ich das Bild hochladen? Oder wen müsste ich gegebenfalls fragen? Könnten das die englischen Wikipedianer wissen? Oder die auf Commons? --Ephraim33 19:11, 17. Jun 2006 (CEST)

Bild von Spielzeugmodell

Im Captain Future-Artikel wird ein Bild eines käuflich erwerbaren (mittlerweile ausverkauften) Spielzeuges des Cosmoliners verwendet, ist dies mit der angebenen GFDL vereinbar? --84.184.127.47 18:04, 18. Jun 2006 (CEST)

Schwierg. Es hängt davon ab, ob der Cosmoliner ein Werk der angewandten oder der reinen bildenden Kunst ist. Wenn er sich an der Darstellung in der Anime-Version orientiert, die letzteres ist, wäre es problematisch. Ich würde mal sagen: knapp beibehalten --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:08, 18. Jun 2006 (CEST)

Ist für jeden der die Serie gesehen hat eindeutig die Fassung der TV und nicht die in den Büchern beschriebene Version. Dieses Design des Cosmoliners kommt nur in der TV-Serie vor. --84.184.127.47 20:50, 18. Jun 2006 (CEST)

Verantwortung für Karten / veränderte Versionen?

Hallöchen mal wieder, ich bin gerade dabei, eine weitere Kartenwebsite für WP zu gewinnen. Bevor der Autor seine Karte unter GFDL stellt, will er allerdings einige Dinge geklärt wissen:

  1. Was passiert, wenn jemand seine Karten in einem abgestürzten Flugzeug findet und bei uns nicht stand, dass sie für die Navigation nicht geeignet sind? Eigentlich eine doofe Frage, aber vielleicht auch nicht, wenn man sich die Anmerkungen in amerikanischen Gebrauchsanweisungen so anschaut. Wir könnten ja einen weiteren Hinweis neben Gesundheit und Recht einführen ;) Was meint ihr dazu? Muss er sich Sorgen machen?
  1. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass die GFDL den Urheber von der Verantwortung für spätere Versionen entbindet. Allerdings finde ich den Text nicht mehr, wo ich es gelesen hatte. Ideen?

Danke für eure Antworten, --Flominator 09:35, 20. Jun 2006 (CEST)

Ad 1: Das ist dann Pech. Ad 2: Es steht in der Präambel der GNU FDL und wird auf meiner bekannten Highway-Seite diskutiert --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 15:32, 20. Jun 2006 (CEST)

Auf einer Radwanderkarte oder einer Autobahnübersichtskarte steht auch nicht, daß sie nicht für die Luftfahrt geeignet ist. Das liegt in der Verantwortung des Piloten und nicht des Kartenherstellers. Es gibt gesetzliche Vorschriften, daß eine zugelassene Luftfahrtkarte mitgeführt werden muß, und jeder Pilot hat sich daran zu halten. --Fritz @ 16:10, 20. Jun 2006 (CEST)

Mangelnde Schöpfungshöhe bei Bild:TastEx VEB Chemiekombinat Bitterfeld.jpg?

Darf man selbiges wohl annehmen oder verkompliziert das Logo die Situation? --Svencb 18:32, 23. Jun 2006 (CEST)

vermutlich verkompliziert die Tatsache, dass es keine "plan liegende Vorlage" (vulgo: Reproduktion/Scan), sondern ein Lichtbild/Foto ist. Frage für mich ist eher, wer der Lizenzgeber für das Foto ist. Da steht was von einer GbR, die jedoch keine natürliche(n) Personen referenziert.... --jha 19:02, 23. Jun 2006 (CEST)
Völlig unproblematisch. Das typografische Design der Verpackung erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe und nachdem wir hier pseudonyme User zulassen, sehe ich auch kein Problem mit der vermuteten Personenmehrheit. Allerdings muss der Benutzer noch eine Lizenz vergeben. Das sollte aber keine Problem sein. --h-stt !? 13:24, 24. Jun 2006 (CEST)
Danke für die Hinweise. Der Uploader hat zwischenzeitlich eine Lizenz vergeben und damit ist der Fall erledigt. --Svencb 14:12, 25. Jun 2006 (CEST)

Altes Foto aus Italien

Hallöchen, es geht um diese vier Bilder:

Sie stammen aus der Zeit von vor 1908. Auf der Diskussionsseite der Uploaderin steht auch noch was von italienischem Recht im Bezug auf diese Bilder, das eventuell auch mal geklärt werden sollte. Vielen Dank im Voraus, --Flominator 23:22, 23. Jun 2006 (CEST)

Ich halte das Risiko für vertretbar, diese Bilder als {{Bild-PD-alt}} zu kennzeichnen. --ST 13:33, 24. Jun 2006 (CEST)
me 2. greetings from spain --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:47, 25. Jun 2006 (CEST)

Bilder für Durch die Wüste

Der Film wurde 1935 gedreht und kam 1936 in die Kinos, sind somit mehr als 70 Jahre her. Was meint ihr, kann man da jetzt das Filmplakat und Filmbilder in den Artikel einfügen? --W.W. 12:04, 26. Jun 2006 (CEST)

Nein. Es kommt auf das Sterbedatum der maßgeblich Beteiligten an. Und das ist mit Sicherheit weniger als 70 Jahre her. --ST 13:11, 26. Jun 2006 (CEST)

Folgendes Problem:
Das Bild:The Times.PNG ist zur Löschung vorgeschlagen, weil es ein aus einer Zeitung eingescanntes Logo ist. Das ist ja eigentlich eine URV. Aber wenn das Logo nun die Schöpfungshöhe nicht erreichen würde, könnte es bleiben. Wie lautet die Meinung der Experten? Schöpfungshöhe: ja oder nein? --Thomaswm 14:41, 26. Jun 2006 (CEST)

Das Wappen in der Mitte hat sicher eine Schöpfungshöhe. Die Frage ist daher, wie alt ist das Times-Logo. Wagst du eine Anfrage an die Times? --ST 16:25, 26. Jun 2006 (CEST)
Ich hab einfach mal in einer treudoofe Mail nach der Heraldik und dem Ursprung des Wappens gefragt. Mal schaun, ob was zurückkommt ;) --Taxman Rating 17:47, 28. Jun 2006 (CEST)

Minderjährige

können der Veröffentlichung ihrer eigenen Bildnisse nur durch einen gesetzlichen Vertreter wirksam zustimmen. Muß uns (diverse Benutzerbilder, auf den Commons waren vor nicht allzu langer Zeit auch Kinderbilder bei den FA) das lizenztechnisch in irgendeiner Weise interessieren? (Beispiel wäre der Kollege Harddisk)--Wiggum 21:19, 26. Jun 2006 (CEST)

Szene mit Plakat

Ich bin gerade im Rahmen einer Benutzersperrung auf Bild:DameEdnaPoster.jpg aufmerksam geworden. Ich möchte jedoch nicht dem Betroffenen "eins reinwürgen", zumal er gar nicht der Uploader ist, sondern stelle die Frage aus allgemeinem Interesse, weil man sie auf jedes Bild eines Plakats anwenden könnte.

Zunächst einmal ist eine Aufnahme eines Plakats quasi als Fotokopie natürlich nicht zulässig. In diesem Fall ist aber deutlich mehr zu sehen als nur das Plakat, und vor dem Plakat steht zudem noch ein Mensch. Nun ist aber von dem Plakat nicht so viel verdeckt, daß es nicht ohne allzu großen Aufwand möglich wäre, mit etwas Retusche und Entzerrung zwar nicht das ganze Plakat, doch zumindest das Porträt zu rekonstruieren. Da es nach der GFDL erlaubt ist, vorhandene Bilder zu verändern bzw. Ausschnitte davon zu verwenden, würde es mich interessieren, wie die Fachleute so einen Fall beurteilen. --Fritz @ 17:12, 28. Jun 2006 (CEST)

Wenn das Plakat Beiwerk ist, ist's ok, wenn's aber "Hauptperson" ist, nicht. In diesem Fall würde ich sagen: URV. --AndreasPraefcke ¿! 17:33, 28. Jun 2006 (CEST)

Zumal das Plakat ja Bestandteil des Dateinamens ist und somit das Ziel klar ist. M. E. kein Beiwerk - > URV. --ST 15:34, 2. Jul 2006 (CEST)

Newsletter Fotorecht

http://www.fotorecht.de/Fotorecht32-2006.pdf ist immer wieder aufschlussreich --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:59, 28. Jun 2006 (CEST)

Servus, besteht beim e-Bay Logo ([5]) Schöpfungshöhe? --Flominator 15:25, 2. Jul 2006 (CEST)

Nein. --ST 15:32, 2. Jul 2006 (CEST)
ACK. Gruesse aus Marbella --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:48, 2. Jul 2006 (CEST)
Warum liegst du nicht in der Sonne und holst dir einen schönen Sonnenbrand? ;-) --ST 18:33, 2. Jul 2006 (CEST)
Hatte ich doch, aber ein Stuendchen Internet pro Tag ist doch vielleicht OK¿ --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:51, 3. Jul 2006 (CEST)
Danke für die Antworten. Mehr als ein Stündchen Sonne pro Tag soll ja nunmal auch ungesund sein ;) --Flominator

Anfrage

Auch auf die Gefahr hin, dass die Experten für Bildrechte etwas genervt sind, eine Frage: Was muss ich machen, wenn ich auf Commons eine Urheberrechtsverletzung festgestellt habe? (Es handelt sich um einen in der dt. WP aktiven Benutzer, der mehrfach Bilder geklaut hat und sie unter commons als eigene ausgibt. Auf meine Hinweise auf seiner benutzerseite reagiert er, obwohl permanent aktiv, nicht.) Mein Englisch ist leider zu schlecht, als dass ich auf Commons herausbekommen könnte, was man machen muss, damit die Bilder entfent werden. In den dt. Artikel habe ich sie erst mal entfernt. Für einen Hinweis wäre ich dankbar --Decius 00:20, 3. Jul 2006 (CEST)

Nennen wir den Anonymus doch einfach mal Benutzer:Neoneo13 bzw. commons:User:Neoneo13. Ich werde ihn wohl mal ansprechen. --ST 00:46, 3. Jul 2006 (CEST)

zweifelhaft

Diagramme und Grafiken zum Thema Gentechnik - selbst erstellt, aber basierend auf anderen Quellen, Fakten

Meine selbst erstellten Grafiken aus meiner Präsentation exportiert:

Die Quellen, auf denen diese Schaubilder basieren:

kann mal jemand schauen, ob die distanz zu den ürsprünglichen Versioenn der DIgramme groß genug ist. Ich hab da ninercht so die Ahnung. mfg, CyborgMax 21:31, 3. Jul 2006 (CEST)

Ich halte das für absolut unbedenklich. Du solltest in der jeweiligen Bildbeschreibung, falls möglich, noch einen Link auf die Originalquelle angeben. --schizoschaf 10:40, 5. Jul 2006 (CEST)
Ach ja, ich hab die Grafiken in einer Präsentation verwendet, die ich bereits weitergegeben habe, ein meine Erdkundelehrerin, ohne, dass da eine Lizenz steht. Muss ich da jetzt hinterhertelefonieren, und sagen, dass die Grafiken unter einer bestimmten Lizenz stehen? (Abi ist vorbei und darauf hab ich eigentlich keinen Bock...). Kann ich die Grafiken ohne weitere Bedenken an dem Bildwettbewert teilnehmen lassen? --CyborgMax 19:35, 5. Jul 2006 (CEST)
Als Urheber darfst du damit machen was du willst. Unter anderem es unter mehreren Lizenzen veröffentlichen. Sollte es keine weiteren wichtigen Gründe geben, rate ich davon ab, deine Erkundelehrerin zu belangen :). --schizoschaf 19:55, 5. Jul 2006 (CEST)

Spon-Artikel

Spiegel Online hat einen Artikel zum ablaufenden Copyright musikalischer Aufnahmen, der ganz gut zwischen Urheberrecht und Leistungsschutzrecht bezüglich Musik differenziert. Alllerdings wird dort auch behauptet, Fotografien von Gemälden würden ein neues Copyright erwirken. "Und auch neue Reproduktionen mittelalterlicher Gemälde dürfen nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers, also des Fotografen, gezeigt werden. Denn auch das Foto selbst ist geschützt.". Ich habe den Autor angeschrieben und um Korrektur gebeten. --schizoschaf 11:02, 5. Jul 2006 (CEST)

Ich bin mir unsicher; ist hier nicht rein theoretisch eine Einverständniserklärung der Abgebildeten erforderlich? Oder fällt das unter „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“? ↗ Holger Thølking (d·b) 16:22, 5. Jul 2006 (CEST)

„...Personen, die sich auf öffentlichen Versammlungen (z.B. Demonstrationen, Festen, Aufzügen) oder zufällig in einer Landschaft aufhalten...“ --ST 20:24, 5. Jul 2006 (CEST)
Und? Ist ein Treffen in der Aula zwecks Aufnahme eines Klassenphotos „öffentlich“ genug? StefanW schrieb auf seiner Diskussionsseite, das Bild sei „mit dem Zweck der Veröffentlichung im Internet und […] auch in der Zeitung aufgenommen“ worden; ist das von rechtlicher Relevanz? Ich bin nur ungerne päpstlicher als der Papst, aber mir persönlich würde es stinken, mein Klassenphoto hier wiederzufinden, und ich würde mich da auch ganz naiv rechtlich geschützt wähnen. ↗ Holger Thølking (d·b) 00:02, 6. Jul 2006 (CEST)

Wenn das wirklich für ne Zeitung war, ist das wohl OK. Problematisch wäre es, wenn das ein Klassenfoto wäre, das unter der Anmutung entstand, nur jeder der Fotografierten solle ein Foto bkeommen. Das Problem, dass früher harmlose Dinge heute verstärkt in der Öffentlichkeit stehen, bleibt natürlich davon unberührt. Früher stand was in der Zeitung, und eine Woche später wars vergessen. Oder jemand fragte nach dem Weg, und gut wars. Heute hast du den ganzen Mist im Internet, und wenn du jemand 1995 geholfen hast, seinen PC zu reparieren und dabei "Scheiss Microsoft" gesagt hast, stehts heute noch im Usenetarchiv und Microsoft kann es ergoogeln und seine Absage an Dich auf die Bewerbung zum Programmier damit interessant menschlich aufpeppen. Nur mal als Beispiel. In diesem Sinne finde ich das Bild zwar rechtlich OK, aber für die WP unnötig, da enzyklopädisch völlig belanglos. --AndreasPraefcke ¿! 00:25, 6. Jul 2006 (CEST)

Ich meine, die Öffentlichkeit ist nur dann hergestellt, wenn ein ungehinderter Zugang (somit auch zum Personenkreis auf dem Bild) für jeden möglich ist. Auf dem Foto sind jedoch nur Abiturienten eines Jahrganges abgebildet, also eine konkret eingrenzbare Gruppe und keine Öffentlichkeit. Mit Sicherheit kann auch keine Zustimmung der abgebildeten Personen zu jedweder Verwendung unterstellt werden, wenn das Bild 'für das Internet' angefertigt wurde, denn die in der WP abgebildeten Bilder unter einer freien Lizenz dürfen für jedweden Zweck kommerziell verwertet werden. Die Nutzung ist daher aus meiner Sicht unzulässig. --ST 09:11, 6. Jul 2006 (CEST)
Siehe Andreas und ST - das Bild bietet IMHO auch keinen enzyklopädischen Mehrwert und sollte somit entsorgt werden. --Avatar 09:21, 6. Jul 2006 (CEST)

Ich kann Steschke hier eigentlich nicht zustimmen. Die Bilder in der WP dürfen natürlich nicht für jedweden Zweck frei verwendet werden. Das "kommerziell verwendbar" bezieht sich nur auf das Urheberrecht. Selbstverständlich darf ich kein selbstgeschossenes Foto von Angela Merkerl verwenden, um damit für Coca-Cola zu werben. Aber genauso selbstverständlich darf ich das Foto in öffentlicher Veranstaltung schießen und auch hier unter GFDL oder cc-by-sa veröffentlichen. Für Wappen gilt ja ähnliches. --AndreasPraefcke ¿! 13:01, 11. Jul 2006 (CEST)

Gerade bei Abbildungen von Schulklassen im WWW sind die Datenschützer recht sensibel. Die Frage der möglichen kommerziellen Nutzung würde ich nicht wie ST so in den Vordergrund spielen, da es sich, wie AP treffend meint, nur auf das Urheberrecht bezieht. Im Ergebnis moechte ich jedoch der Nichtverwendung und damit ST zustimmen. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 15:23, 11. Jul 2006 (CEST)

Englischsprachige Wikipedia-Seite: The TV IV

Bin eben auf die Datenbank http://tviv.org/Main_Page gestoßen, die alles zum Thema Fernsehen beinhaltet. Dürfen dort gespeicherte Bilder in die deutsche Wikipedia kopiert werden, sofern ihre Verwendung dort nicht ausdrücklich eingeschränkt ist? Hier mal ein Beispiel für ein solches Bild: http://tviv.org/Image:Er-title.jpg#filehistory --Sammler05 20:12, 5. Jul 2006 (CEST)

Die Bilder sind für die Wikipedia nicht verwendbar, da sie unter einer CC-nc-Lizenz stehen - siehe auf jeder Seite ganz unten - und diese Lizenz ist in der Wikipedia unzulässig. --h-stt !? 21:50, 5. Jul 2006 (CEST)

Darf man Bilder wie diese http://en.wikipedia.org/wiki/Image:Dotrice_Garber.jpg den deutschen Artikel einfügen und wenn ja, wie mache ich das mit der Lizenz richtig?
Lady Xbrost 15. Juli 2006 2:35

Liest eigentlich niemand unsere Grundsatztexte? Nein, nein und nochmals nein. Das Bild ist urheberrechtlich geschützt und steht unter keiner freien Lizenz. VERGISS ES, Danke --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 04:21, 15. Jul 2006 (CEST)

Wie wichtig sind Genehmigungen im OTRS?

Servus, nachdem man hier ja schon auf mir rumhackt, weil ich zwei Bilder zur Löschung vorgeschlagen habe, für die man der Wikipedia-Gemeinde seine, per Brief erhaltene, Genehmigung zur Freigabe unter GFDL vorenthalten will, würde mich mal interessieren, wie wichtig eigentlich Genehmigungen und ihr Weiterleiten ans OTRS sind? Dies war übrigens der Stein des Anstoßes.

Wenn das so weitergeht, könnte ja ich massenweise URVs einstellen und dann behaupten, dass mir die Genehmigung per Brief zugeschickt wurde, ich mir aber zu schade dafür bin, sie weiterzuleiten?

Sollte die Genehmigung jedoch so verpflichtend sein, wie ich mir das vorstelle, sollte dies m.E. auf WP:BR und WP:LFA dementsprechend ausgewiesen werden!

Meinungen? --Flominator 08:17, 6. Jul 2006 (CEST)

Volle Zustimmung. Eine Meldung an das OTRS halte ich immer für erforderlich. --ST 09:44, 6. Jul 2006 (CEST)
Ich war mal mutig und habs bei BR eingearbeitet. steht jetzt weit genug oben, denke ich. --Taxman Rating 13:02, 6. Jul 2006 (CEST)
Dankeschön. Ich hab gerade mal auf WP:LFA nachgezogen. --Flominator 18:29, 6. Jul 2006 (CEST)

Bild-by oder Löschantrag?

Bei Bild:Barcelona montmelo-14mayo2006.jpg bin ich mir unsicher ob man da entweder Bild-By als Lizenz eintragen oder einen Löschantrag wegen dem Satz "Das Foto wurde für die Öffentlichkeitsarbeit frei gegeben" stellen sollte. Meinungen? Danke im Voraus. --BLueFiSH  (Klick mich!) 15:30, 6. Jul 2006 (CEST)

Reicht meiner bescheidenen Meinung nach hinten und vorne nicht. Der Urheber hat nicht der Verwendung für jeden Zweck zugestimmt und auch nicht erlaubt, das Bild zu verändern. —da Pete (ばか) 16:42, 6. Jul 2006 (CEST)
Löschen, das ist keine freie Lizenz. --h-stt !? 17:39, 6. Jul 2006 (CEST)
erledigt. --h-stt !? 18:41, 6. Jul 2006 (CEST)

Ist sowas gemeinfrei? --Thgoiter 15:01, 8. Jul 2006 (CEST)

Früher ging man (in der Wikipedia) davon aus, dass nur sowjetische Bilder, die nach 1973 angefertigt wurden, urheberrechtlich geschützt sein. Tatsächlich sind die Bilder aber erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei, siehe auch im Archiv. Das Bild ist ohne Genehmigung des Urhebers zu löschen. --Matt314 15:42, 8. Jul 2006 (CEST)
Löschantrag gestellt. --Thgoiter 16:08, 8. Jul 2006 (CEST)
Über die Gemeinfreiheit gibt es nachwievor Unklarheit. (Von Tatsachen kann man wohl kaum sprechen) Ich bitte hierdrauf: [[6]] einen Blick zu werfen und die Löschung zu stoppen. Eine Mehrheit, soweit ich das überblickt habe, plädiert dafür, die sowjetischen PRE-1973-Bilder (möglicherweise kann man sogar irgendwann PRE-1991 dazuzählen), weiterzuverwenden, bis einschlägige Urteile, die es offenbar bislang nicht gab, bekannt werden. (nicht signierter Beitrag von Miastko (Diskussion | Beiträge) Thgoiter 18:16, 8. Jul 2006 (CEST))
Nun ja, es gab aber auch schon genug Fälle, wo solche Bilder gelöscht wurden. Der Löschantrag läuft ja noch eine Woche, ich denke man sollte mal abwarten. --Thgoiter 18:16, 8. Jul 2006 (CEST)

Die Grafik ist in der englischen Wikipedia als fair use gekennzeichnet. Ist hier die Gemeinfreiheit gegeben? --Thgoiter 15:11, 8. Jul 2006 (CEST)

Aufgrund der mangelnden Schöpfungshöhe würde ich Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe und Vorlage:Logo + Vorlage:Logo vorschlagen. Ist auf en ja auch nur im Sinne eines Logos als fair use gekennzeichnet. --Taxman Rating 15:30, 8. Jul 2006 (CEST)
Hab es mal geändert. --Thgoiter 16:04, 8. Jul 2006 (CEST)

Unter Lizenz ist angegeben: „Mit Erlaubnis der FES (Zitat E-Mail: „selbstverständlich können Sie unser Angebot zum Herunterladen der SPD-Traditionsfahne nutzen“)“. Dies schließt keineswegs die Nutzung bei Wikipedia ein, oder? --Thgoiter 16:51, 8. Jul 2006 (CEST)

Das Original von der englischen Wikipedia ([7]) ist durch Copyright geschützt. Muss das Bild hier gelöscht werden? --Thgoiter 17:04, 8. Jul 2006 (CEST)

"Public domain unless fair use images"-Kategorie

Sind Bilder dieser [8] Kategorie nun in de möglich oder nicht?. Konkret geht es mir um [9]. Danke und Grüße, -- Thomas M. 12:34, 9. Jul 2006 (CEST)

Natürlich nicht. Bilder ohne saubere Quellenangaben sind nicht akzeptabel. --h-stt !? 12:49, 9. Jul 2006 (CEST)

Recht am eigenen Bild

Von einigen Benutzern werden in letzter Zeit ständig LAs (hier und in Commons) für Bilder (insbesondere von WP-Stammtischen u.ä.) gestellt, mit der Begründung, die abgebildete Person habe einer Veröffentlichung nicht zugestimmt. Ich halte diese LAs für Unsinn, denn 1) ist die Einwilligung formlos ausschließlich dem Erstveröffentlichenden gegenüber zu erteilen und 2) Bedarf die Vernichtung von Exemplaren, die ja wohl in unserem Falle der Dateilöschung entspricht, eines Antrages des Abgebildeten (s. § 43 Kunsturhebergesetz). Der Hochlader versichert aber bereits, daß er keine fremden Rechte verletzt, so daß wir im einzelfall bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen dürfen, daß der Abgebildete der Veröffentlichung zugestimmt hat. --Mogelzahn 18:16, 10. Jul 2006 (CEST)

Sehe ich auch so --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 23:46, 10. Jul 2006 (CEST)

Wie verhindern wir, daß auf Commons ganze Gallerien mit von mir oben genannter Begründung mit LAs zugespammt werden? --Mogelzahn 00:28, 11. Jul 2006 (CEST)

Das lässt sich nicht verhindern --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 02:22, 11. Jul 2006 (CEST)

Auf commons gibt es immer wieder unsinnige Löschanträge und unsinnig abgelehnte Löschanträge - da werden Bilder behalten, die eindeutig Urheberrechtsverletzungen darstellen und Löschanträge gestellt, die sinnbefreit sind. Ein Grund mehr für mich, nichts mehr hochzuladen, was weiß ich, ob da mal jemand schnell aus meinem GFDL-Bild ein PD macht? Die englisch/amerikanische Übermacht portiert amerikanisch/canadisches Recht mit seltsamen PD-Definitionen und behält alles, was sie für richtig halten. Urheberrecht der Sowjetunion, von Polen oder aus der NS-Zeit in Deutschland wird einfach ignoriert. Dann kommen noch Leute, die wegen irgendwelcher Formalien Bilder von WP-Stammtischen löschen möchten - das ist doch abartig! Am besten, alle Stammtischbilder löschen, vielleicht ist da eine Mücke auf einem Bild, die nicht gefragt wurde! --Ralf 02:49, 11. Jul 2006 (CEST)

Porträts von Fotografen

Was mich interessieren würde (wohlmöglich ist die Frage schon gestellt worden), kann ich ein Porträt von mir auf WikiCommons hochladen und es mit einer Lizenz versehen, obwohl ich es nicht angefertigt habe? Ich habe es zwar in Auftrag gegeben, jedoch abgelichtet wurde ich von einem Fotografen, der von mir ein Honorar erhielt. LG César 12:53, 11. Jul 2006 (CEST)

Nein. Der Fotograf muss es unter eine freie Lizenz stellen. --AndreasPraefcke ¿! 12:58, 11. Jul 2006 (CEST)
Und dabei stellt sich die Frage: Kann er das? (ich gehe mal davon aus, dass Benutzer:César keine Person der Zeitgeschichte ist und der Fotograf damit das Bild nicht völlig frei lizensieren kann).--Schmelzle 21:03, 27. Jul 2006 (CEST)
Habe ich mir schon fast gedacht. Danke für den Hinweis! LG César 16:12, 11. Jul 2006 (CEST)

Hi,

Um ehrlich zu sein sehe ich mich bei dem Dschungel von Bildrechten nicht mehr durch, was mich auch daran hindert, interessante Bilder zu Beiträgen von anderen Webseiten hochzuladen. Im Konkreten geht es um Bild:Broad Peak Kronthaler.jpg und andere Bilder von weltderberge.com - bitte um Hilfe! ;-) Vielen Dank! --menphrad 10:54, 12. Jul 2006 (CEST)

Hi, wir können Bilder in der Wikipedia nur akzeptieren, wenn sie unter einer freien Lizenz stehen (siehe Wikipedia:Bildrechte). Eine solche Lizenz kann nur vom Urheber des Bildes kommen, oder wie in diesem Fall, bei einem verstorbenem Urheber, von dessen Erben. Erst 70 Jahre nach Tod des Urhebers wird ein Bild in Deutschland gemeinfrei. Das Bild muss also wieder gelöscht werden. Gruss --schizoschaf 11:02, 12. Jul 2006 (CEST)

Bilder der EU (zb von Parlamentariern)

GIbt es bei der deutschen Wikipedia auch eine Vorlage für ein bild das von der EU kommt? Bei der englischen heißt das {{Image-EU}} und hat ungefähr folgenden Text: "This is a copyrighted image from the European Union web site. Reproduction is authorised, provided the source is acknowledged. This is a non-free license, since modification is not permitted" --Juxi 17:55, 12. Jul 2006 (CEST)

Ist bei uns (genau wie bei Commons) sicher nicht erlaubt. Wir akzeptieren nur freie Lizenzen, also inklusive dem Recht, die Dateien zu ändern. —da Pete (ばか) 18:33, 12. Jul 2006 (CEST)


Bilder von Kunstwerken

Ich möchte den Artikel Tierpark Berlin um ein Kunstkapitel ergänzen. Inwiefern sind Bilder von Statuen, Mosaiks oder Tierhäusern in der Wikipedia verwendbar? --Smaragdenstadt-Fanpage 08:12, 15. Jul 2006 (CEST)

Bitte Wikipedia:Bildrechte und Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum lesen! Wenn die dargestellten Objekte nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind, sehe ich keine Probleme für uns (der Hochlader haftet für mögliche Vertrags- und Rechtsverletzungen). Bei einem Tierparkt dürfte die Panoramafreiheit nicht gegeben sein. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:38, 16. Jul 2006 (CEST)

Ich habe diese und andere Artikel bereits vor meiner Frage gelesen und nun nochmals und verstehe sie immer noch nicht ... Hier mal was ich mir zusammengereimt habe:

  • Für den Tierpark wird Eintritt bezahlt also gilt die Panorama-Freiheit nicht, d.h. das Urheberrecht findet seine Anwendung.
  • Die ausgetellten Statuen und Skulpturen unterliegen dem Urheberrecht. Fotos davon sind erst zulässig wenn diese abgelaufen ist. - Wann ist das der Fall?
  • Bauwerke unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht. Fotos davon sind erst zulässig wenn diese abgelaufen ist. - Wann ist das der Fall? Und wer ist bei Bauwerken der Urheber?

--Smaragdenstadt-Fanpage 16:12, 17. Jul 2006 (CEST)

1. Richtig.
2. Das Stellen solcher Fotos unter eine für Wikipedia passende freie Lizenz ist erst zulässig, wenn der Urheber der Skulpturen 70 Jahre tot ist.
3. Richtig. Urheberrecht läuft ab 70 Jahre nach dem Tod des Architekten. --AndreasPraefcke ¿! 16:26, 17. Jul 2006 (CEST)

Noch mal eine kurze Erläuterung für das, was Histriograf mit der Hochlader haftet für mögliche Vertrags- und Rechtsverletzungen eher zwischen den Zeilen ausdrückt: Mach Dir ein neues Benutzerkonto auf den Commons, lade das Zeug deart "anonym" hoch, nenne nirgends deinen echten Namen, und sobald die Logs nach ein paar Wochen gelöscht werden, kann Dir niemand mehr an den Karren fahren, wenn er nicht beweisen kann, dass Du die Fotos gemacht hast... Und da die Wikimedia Foundation keinen Vertrag (per Eintrittskarte etc.) mit dem Zoo geschlossen hat, kann der Zoo der Foundation dann auch nichts wollen. Gleiches gilt für Museen, Kirchen, etc., immer vorausgesetz es werden keine urheberrechtlich noch geschützten Kunstwerke dabei (als Hauptzweck des Fotos) abgebildet --AndreasPraefcke ¿! 16:26, 17. Jul 2006 (CEST)

DANKE! --Smaragdenstadt-Fanpage 16:36, 17. Jul 2006 (CEST)

Erreicht Logo von boeder nötige Schöpfungshöhe?

Hallo, erreicht das Logo der Firma boeder die nötige Schöpfungshöhe (zu finden in einem Internetarchiv ) ? Vielen Dank! --Grandy02 15:06, 15. Jul 2006 (CEST)

Nein. --ST 15:12, 15. Jul 2006 (CEST)
Vielen Dank für die Antwort! :-) Habe es hochgeladen: Bild:boeder.gif . --Grandy02 17:06, 15. Jul 2006 (CEST)
Aber gerne doch ;-) --ST 17:08, 15. Jul 2006 (CEST)

Bilder aus 100 Jahre alten Büchern

Darf man Bilder aus einem 100 Jahre alten Buch hochladen (als PD-alt)? --Jarlhelm 15:10, 16. Jul 2006 (CEST)

Hallo? Ist Wikipedia:Bildrechte irgendwie unverständlich?? --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:39, 16. Jul 2006 (CEST)

Namensnennung

Muss man den echten Namen (Klarnamen) nennen, um ein Bild unter Creative Commons oder GNU-FDL zu lizenzieren? --Jarlhelm 16:33, 16. Jul 2006 (CEST)

Nein --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:40, 16. Jul 2006 (CEST)

Bilder von Claas.com

Auf der Internetseite im Impressum von class.com findet sich u.a. dieser Hinweis:

Alle Rechte an den verwendeten Texten, Bildern, Logos, Animationen, Videos, Sounds, Graphiken, sowie deren Anordnung auf den Internetseiten sind der CLAAS KGaA mbH vorbehalten. Sie unterliegen dem Urheberrechtsschutz oder sonstigen Schutzrechten und dürfen nicht für kommerzielle Zwecke Dritter genutzt, kopiert, verbreitet oder verändert werden.

Heißt das, dass man die Bilder jetzt in der WP nutzen kann? --Hansy 16:57, 16. Jul 2006 (CEST)

Das heißt, dass man die Bilder NICHT nutzen darf, siehe Wikipedia:Bildrechte --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:12, 16. Jul 2006 (CEST)

Sorry, das hilft mir nicht wirklich weiter....da hatte ich vorher natürlich nachgeschaut. Schlauer bin ich jetzt leider nicht. Trotzdem danke! Gruß, --Hansy 17:19, 16. Jul 2006 (CEST)

Sollte dir irgendwie entgangen sein, dass diese Seite ebenso wie Wikipedia:Lizenzierung für Anfänger deutlich herausstellt, dass Bilder vom Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte

Tja, in der Tat, das scheint mir irgendwie entgangen zu sein... --Hansy 17:31, 16. Jul 2006 (CEST)

Frage zu mehreren Bildern

Es geht um die Bilder D2, D4 und A3. Gibt es irgendwelche Bedenken diese Bilder Hochzuladen? --Stefan-Xp 17:18, 16. Jul 2006 (CEST)

Hallo??? Haben wir hier eine Glaskugel? Bitte umfangreiche Erläuterungen, wer die Bilder gemacht hat und wo das problem liegt --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:26, 16. Jul 2006 (CEST)

Oh tut mir leid, ich dachte das könnte man aus der Beschreibung rauslesen... Die Bilder sind von mir, ich habe nur Bedenken weil auf den Bildern Plakate und Bilder im Hintergrund zu sehen sind... --Stefan-Xp 17:08, 17. Jul 2006 (CEST)

Personen der Zeitgeschichte auch auf Commons erlaubt?

Hallo zusammen,

laut Recht am eigenen Bild gibt es die Ausnahme, dass Fotos von Personen der Zeitgeschichte auch ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden dürfen. Zitat: „Diese Personen dürfen auch ohne ihre Einwilligung fotografiert und das Material darf verbreitet werden.“

1. M.E. zählen dazu auch sehr bekannte Musiker wie Spencer Davis und seine jetzigen Bandkollegen – Ist das korrekt?

2. Die eigentliche Frage lautet aber, dürfen diese Bilder auch ohne Problem auf Commons hochgeladen werden?

Danke und freundliche Grüße --Joachim Köhler 17:28, 16. Jul 2006 (CEST)

Beidesmal ja --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:38, 16. Jul 2006 (CEST)

Aus

Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein.

und

Auch die Aufnahme von einem anderen Gebäude aus ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten des Aufnahmestandpunktes vorliegt.

geht meines Erachtens hervor, daß aber eine Aufnahme eines Gebäudes von einem öffentlich zugänglichen Gebäude aus zulässig ist. Ist das so korrekt?

Aber was ist öffentlich zugänglich? Kostenlos oder auch gegen Eintritt? Durchgängig auf ewig oder auch zeitweise. Wenn beispielsweise in einem Stadtturm für ein halbes Jahr eine Wanderausstellung einzieht und diese gegen ein paar Euro von jedermann besucht werden kann. Ist der Turm dann öffentlich zugänglich und darf während dieser Zeit als Aufnahmestandort für Panoramaaufnahmen dienen? Was ist mit einer Dauerausstellung? Was ist wenn diese ohne Bezahlung besucht werden kann? --83.171.149.121 13:46, 18. Jul 2006 (CEST)

Das sind mehr Fragen, als kostenlos hier zu beantworten sind. RA David Seiler ist gern bereit, gegen Gebühr einzuspringen. Was die Wikipedia angeht, sollten wir die Kirche im Dorf lassen und uns darauf verlassen, dass ja erst einmal der Aufnahmestandpunkt zwingend nachgewiesen werden muss. Und wo kein Kläger, da kein Richter. Erst der Richter entscheidet die gestellten Fragen, wobei man vorsichtshalber geneigt sein mag, überhaupt keine Aufnahmen aus Gebäuden der Panoramafreiheit zu unterstellen. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:22, 18. Jul 2006 (CEST)

Danke für die Antwort, ich sehe die Seite hier nicht als kostenloses Forum für allgemeine Fragen an. Meine Frage bezieht sich auf hier in die WP evtl. einzustellende Fotos, das vergaß ich zu schreiben.
Aus Deiner etwas ausweichenden Antwort entnehme ich, daß es keine feste Definition von "allgemein zugänglich" gibt. Das kompliziert die Sache natürlich. --83.171.167.208 17:13, 18. Jul 2006 (CEST)

Bei einzustellenden Fotos ist immer eine Einzelfallabwägung angesagt. Im übrigen: Es geht nur um Aufnahmen urheberrechtlich geschützter Werke, nicht um allgemeine Panoramaaufnahmen, bei denen diese nur Beiwerk (Recht) sind --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:27, 18. Jul 2006 (CEST)

Nothammer

Hallo, ich habe in einer Regionalbahn in Deutschland ein Bild eines Nothammers für den entsprechenden Artikel geknipst, bin mir jetzt aber gerade nicht mehr sicher, ob das hier veröffentlicht werden kann. Danke schonmal, --Uploader17 11:42, 19. Jul 2006 (CEST)

Wenn du vielleicht das Problem etwas erläutern könntest? --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:20, 19. Jul 2006 (CEST)

Kein Problem. Auf der Seite "Fotos von fremden Eigentum" steht etwas von "Mitteilungen der Deutschen Bahn Nr. 3 vom 19.1.2001 über die Regelung zur Fotografiererlaubnis", diese kenne ich nicht. Außerdem war ich natürlich IN dem Zug (Thema Panoramafreiheit- gilt die auch hier?). Und dann stand auf der oben zitierten Seite etwas von Aufnahmen mit und ohne Blitzlicht, ich habe natürlich MIT Blitzlicht fotografieren müssen. Für den Gegenstand an sich (Nothammer) wird es sicherlich Copyrights geben, ist die Ablichtung wenn ich mich in dem Zug befunden habe trotzdem erlaubt? --Uploader17 21:37, 19. Jul 2006 (CEST)

Wieso sollte ein Nothammer urheberrechtlich geschützt sein? Ich sehe kein Problem --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:56, 19. Jul 2006 (CEST)

Ok, danke, dann lade ich`s hoch. --Uploader17 08:57, 20. Jul 2006 (CEST)

Binnenalster am Abend.jpg

Kann ein Bild unter CC-by-sa gestellt sein, und zugleich der "gebrauch ausschliesslich nur mit zustimmung des urhebers !!!" gefordert werden? Das widerspricht sich meiner Meinung nach. Sollte das so möglich sein, wäre es kein freies Bild mehr, und somit nicht für die Wikipedia geeignet.--GeorgHH 00:17, 21. Jul 2006 (CEST)

Das geht überhaupt nicht! Mit der Einschränkung ist das Bild nicht brauchbar. --Mogelzahn 00:21, 21. Jul 2006 (CEST)
Ich habe den Zusatz entfernt. Mal sehen, wie der Urheber reagiert. Das Bild wurde unter einer CC-Lizenz hochgeladen. Damit hat es sich dann auch. --ST 12:42, 21. Jul 2006 (CEST)
Das sehe ich anders. Der Uploader hat ausdrücklich klar gemacht, er wünsche den Gebrauch nur mit Zustimmung des Urhebers. Daran müssen wir uns halten und das Bild löschen (es halt nicht CC-by-sa, auch wenn der Uploader es so bezeichnet). --Mogelzahn 13:00, 21. Jul 2006 (CEST)

Im Zweifel sitzt der Urheber am längeren Hebel - ist das Bild überhaupt so wichtig? --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:26, 21. Jul 2006 (CEST)

Ob das Bild wichtig ist, ist natürlich Ansichtssache. Aber ob es hier überhaupt genutzt werden kann sollte erstmal geklärt sein. Wenn nicht braucht man sich über die Wichtigkeit nicht weiter den Kopf zerbrechen, und kann es löschen. Schließlich muß auch mal jemand aufräumen... ;-) --GeorgHH 23:32, 21. Jul 2006 (CEST)
Das Bild wurde ohne den Zusatz hochgeladen. Der fand erst im nächsten Edit 40 Minuten später Eingang in die Bildbeschreibung. Das ist ein klassischer Widerruf einer bereits erteilten Lizenz. --ST 00:40, 22. Jul 2006 (CEST)
Die zeitnahe Korrektur ist ein klares Zeichen dafür, dass sich der Hochlader im Irrtum befand und wohl das Bild nur für Wikipedia bei Namensnennung lizensieren wollte. Wäre wohl zu viel Stress, noch mit dem ihm zu streiten und ganz aussichtslos wäre seine Position sicherlich nicht, weil er sich offenbar mit Wikipedia und die Natur der hier verwendeten Lizenzen noch nicht auskannte, als er das Bild hochlud (war ja sein allererster Edit). Ich habe deshalb Löschantrag für das Bild gestellt. --Rtc 02:00, 22. Jul 2006 (CEST)
Er findet auf Anhieb eine Lizenz aber weiß nicht, was sie bedeutet? PG. Ich habe deshalb deinem LA widersprochen. --ST 02:03, 22. Jul 2006 (CEST)
Ja, man kann hier durchaus auch so argumentieren (aber: Was heißt findet auf Anhieb... Es ist eine der wenigen Auswahlmöglichkeiten beim Hochladen), aber ich bin im Zweifel gegen den Löschkandidaten. Gibt es denn keine Möglichkeit, ein gleichwertiges Foto zu machen? --Rtc 02:08, 22. Jul 2006 (CEST)

Abschreiben von Infotafeln erlaubt?

Hi, ne frei rumstehende Infotafel darf man ja, soweit ich weiß, unter Panoramafreiheit ablichten und bei uns hochladen, aber wie verhält es sich, wenn der Text davon 1:1 in einen WP-Artikel abgeschrieben wird. Gilt sowas als URV? --BLueFiSH  (Klick mich!) 08:13, 21. Jul 2006 (CEST)

Ich denke, wenn der Text nur aus zwei oder drei Zeilen besteht sollte es als Zitat wiedergegeben werden. --GeorgHH 12:09, 21. Jul 2006 (CEST)
Das ist richtig, bei längeren Texten hätte ich Bauchschmerzen, da die P.freiheit dann etwas überdehnt würde. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:24, 21. Jul 2006 (CEST)
Um genau zu sein sind es ungefähr 2,5 Sätze [10]. Kleinkram wurde weggelassen oder anders formuliert. Wenn ich noch mehr Infos dazu finde, wird der Absatz eh umgekrempelt. Danke und Gruß --BLueFiSH  (Klick mich!) 17:11, 21. Jul 2006 (CEST)

Kann das überhaupt PD sein? Erreicht dieses Foto tatsächlich nicht eine gewisse Schöpfungshöhe, weil ja ein Werbefoto abfotografiert wurde? --80.137.15.144 17:50, 21. Jul 2006 (CEST)

Bitte nicht alles durcheinanderwerfen. Das Foto wurde offensichtlich als PD freigegeben, das dargestellte Objekt (Plakat) ist geschützt, aber kann nach deutschem Recht als Panoramafreiheit durchgehen ("bleibende" Werbetafel) --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:29, 22. Jul 2006 (CEST)

Benutzer Willhelm01 hat auf seiner Diskussionsseite (ganz unten) gefragt, wie man das genannte Bild richtig in die Wikipedia bringen kann. Bitte macht Ihm ein paar Vorschläge. --HAH 17:12, 22. Jul 2006 (CEST)

Die gibt es leider nicht, ist URV. Karte muss ganz neu erstellt werden --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:55, 22. Jul 2006 (CEST)

Selbstgemalte Portraits

Servus, ich bin mir nicht sicher, ob das hier schonmal diskutiert wurde, aber wie sieht es hier mit Bildern aus, die selbstgezeichnete Portraits von Stars sind, aber von unfreien Fotos abgemalt wurden? Konkrete Beispiele sind Bild:Irishcent Rickman.JPG, Bild:Irishcent Weaver.jpg und die Zeichnung von Katie Holmes. Danke im Voraus, --Flominator 19:42, 22. Jul 2006 (CEST)

Und Bild:Scarlett Johansson sketch.jpg sieht auch nicht koscher aus. -- Lecartia Δ 19:51, 22. Jul 2006 (CEST)

Der SPIEGEL hat das bekannte Planschfoto mit Rudolf Scharping durch einen Illustrator nachmalen lassen und wurde wg URV verurteilt. Selbstgezeichznete Porträts halte ich auch aus anderen Gründen für problematisch (Wikipedia als Startbrett für Vanity-Publishing) --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:28, 22. Jul 2006 (CEST)

Darf ein Bild das mit PD US lizenziert ist, in der deutschen Wikipedia verwendet werden? --GeorgHH 20:06, 22. Jul 2006 (CEST)

Nein, es sei denn, es ist nach unseren Regeln gemeinfrei, siehe WP:BR --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:26, 22. Jul 2006 (CEST)

Ok, dann lassen wir es sein. Danke für die Antwort. --GeorgHH 22:35, 22. Jul 2006 (CEST)

Logos von Band o.ä.

Logos die nur aus einem einfaches Schriftzug bestehen haben ja, soweit ich weiss, eine zu geringe Schöpfungshöhe um geschützt zu sein und stehen daher unter PD. Wie schaut es denn mit Logos von Bands aus? Grade im Metal Bereich sind diese oftmals stark verziert (siehe z.B. [11]). Kann man die hochladen? Gibt es Richtlinien ab welchem "Verzierungsgrad" die nötige Schöpfungshöhe gegeben ist? Ich bin da ein bisschen unsicher ob das so OK wäre. --Pacifier 23:24, 22. Jul 2006 (CEST)

Sobald ein Schriftzug von den üblichen Standardschriften abweicht und eine künstlerische Gestaltung aufweist, ist das urheberrechtlich als kreative Eigenleistung des Erstellers anzusehen (siehe nur die Coca Cola-Schrift). Wenn dann dazu/daraus noch ein Logo erstellt wird, erst recht. (Übrigens: Auch viele Schriften, die in Windows mitgeliefert werden, dürfen nicht den Original-Namen des urspünglichen Rechteinhabers verwenden ("Arial" ist eigenlich "Helvetica", diese Bezeichnung ist aber geschützt).) --W.W. 23:55, 22. Jul 2006 (CEST)
Dem möchte ich hier deutlich widersprechen. Die Grenze liegt wesentlich höher. Schriftbilder sind grundsätzlich erst mal unproblematisch und können abgebildet werden. Einfache Logos ebenfalls. Im Zweifel einfach hier anfragen. Auch der Vergleich von Arial und Helvetica hat nichts mit Urheberrechten, sondern mit Markennamen zu tun. --ST 00:22, 23. Jul 2006 (CEST)
Gut, Wie sieht es denn z.B. mit dem o.g. Logo aus [12]. Fällt das noch unter "einfaches Logo"? --Pacifier 16:23, 24. Jul 2006 (CEST)
Ich schließe mich dem Widerspruch voll und ganz an. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 01:31, 23. Jul 2006 (CEST)
Immer diese blöde "Copyright für Design"-Lobby, die den Rachen nicht voll genug bekommen können und für ihre drei Striche und vier Kreise a) keine Geschmacksmustergebür bezahlen wollen, b) zu faul sind, es anzumelden, und c) dafür den gleichen Schutz wie für einen Picasso beanspruchen. --Rtc 20:17, 23. Jul 2006 (CEST)
LOL --ST 20:50, 23. Jul 2006 (CEST)
Da haette ich gleich mal 'nen Fall. Ich würde gern das Logo von ACV Records, zB hier bei Discogs zu sehen einstellen. Verglichen mit zB dem ZDF Logo denke ich, müsste die Schöpfungshöhe noch unterschritten sein. Bin mir aber nicht sicher und habs mir daher nicht getraut. Alternativ könnte ich auch das Label einer Platte abbilden, aber dann habe ich ja wieder ein Problem wegen der Cover-Art. Was meint Ihr? --Manducus 14:03, 29. Jul 2006 (CEST)
Urheberrechtlich ist das Logo natürlich gemeinfrei, das kannst du unbesorgt hochladen. --h-stt !? 15:32, 29. Jul 2006 (CEST)
Ok, habs hochgeladen, Danke H-stt! --Manducus 20:28, 29. Jul 2006 (CEST)

Röntgenbildrechte

Ich habe mir das Sprunggelenk beim Sport verletzt. Im AKH wurde dann ein Röntgenbild gemacht, das ih dann auch bekam (einen Abzug). Ebendiesen habe ih selbst fotografiert und hier hoch geladen. Ist das okay oder verletze ih damit Rechte des Krankenhauses (an meinem Bild)? Selbiges habe ich noch mit einem MRT vor. --Thire 19:59, 23. Jul 2006 (CEST)

Ist nicht okay, das Bild ist mindestens als einfaches Lichtbild geschützt (Leistungsschutz). --Rtc 20:14, 23. Jul 2006 (CEST)
Ausweg? --Thire 20:43, 23. Jul 2006 (CEST)
Kein Ausweg. Arzt (oder das Krankenhaus, wenn er nicht selbständig ist) muss eine Einverständniserklärung liefern. Aber mach Dir lieber keine allzugroßen Hoffnungen, dass Du die bekommen wirst. PS: Sei froh, dass er Dir überhaupt das Bild selbst überlassen hat.[13][14] --Rtc 20:50, 23. Jul 2006 (CEST)
Ich wollte die Bilder haben, bin extra noch mal ins KH und habe dann eben den Abzug bekommen. --Thire 21:13, 23. Jul 2006 (CEST)

Zentrale Dienstvorschrift?

Könnte commons:Image:Die Uniformen der SS-Verfügungstruppe.jpg aus einer ZDV stammen und damit ein amtliches Werk sein? --ST 17:55, 24. Jul 2006 (CEST)

Kann mir jemand sagen wie es mit den alten Sammelbildern (die Übersichtsbilder + Einzelne Karten) aussieht? Benutzer:Kgberger (Bsp.) hat da außerdem noch einzelne Bilder hochgeladen. Ich selbst habe noch etliche Alben rumliegen, ich bezweifle aber dass ich alle als PD deklarieren könnte. Die sind allesamt aus den 20er oder 30er Jahren. Gruß Darkone (¿!) 08:43, 25. Jul 2006 (CEST)

Wie schon so oft über Bilder geschrieben: 70 Jahre nach dem Tode des Künstlers. --Mogelzahn 10:24, 25. Jul 2006 (CEST)
Und falls jemand auf den Trichter kommen sollte, die sind ja anonym und daher 70 Jahre nach Erstveröffentlichung frei. Leute lest mal genau Anonymes Werk#Fr.C3.BChere_Rechtslage_in_Deutschland. Für bildende Kunst gilt immer noch die alte Regelung, die solche Werke von der Vorschrift ausnahm. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 15:43, 25. Jul 2006 (CEST)
Ich danke euch, das mit dem anonymen Werk ist auch sehr interessant (und neu). Gruß Darkone (¿!) 22:40, 25. Jul 2006 (CEST)

Ja wie denn nun? Der autor ist erst 1963 gestorben, okay. Man findet sie auch hier: http://www.grosser-generalstab.de. Ich habe mit dem betreiber dieser internetseite, der übrigens ein renommierter historiker ist, korrespondiert: die bilder sind eigentlich frei, erben gibt es keine, der verlag gehörte einer verbotenen nazi-organisation (SA) - was spricht dagegen? Kgberger 11:21, 26. Jul 2006 (CEST)

Ich habe das mit dem anonymen Werk gelesen. Schade aber auch. Dann halt löschen. :-( Kgberger 13:27, 26. Jul 2006 (CEST)

Löschpraxis auf den Commons

Nicht zu verstehen sind für mich solche] edits. Ist es denn wirklich so schwer zu verstehen, dass ein quer gestreiftes Quadrat gemeinfrei ist? Ich kann immer nur wieder mit dem Kopf schütteln. --ST 16:38, 26. Jul 2006 (CEST)

Panoramafreiheit - Stichwort "bleibend"

Hallo zusammen, es geht um den Artikel Buddy Bären sowie den in der Commonsgalerie enthaltenen Abbildungen der Buddy Bären. Die Bärenbilder von mir (der Großteil in der Galerie ist von mir) hab ich alle als PD-self mit dem Hinweis auf die Panoramafreiheit eingestellt, da alle an öffentlich zugänglichen Straßen und Wegen stehen. Auch die anderen Bären standen (zum jeweiligen Zeitpunkt) im öffentlichen Straßenraum. Bilder von Bären innerhalb von Privatgebäuden haben wir keine. Ich habe heute nun eine Mail von der Buddy Bär Berlin GmbH (diejenigen, die die Bären herstellen und an Sponsoren verkaufen) erhalten, in der es darauf hinausläuft, dass sie nicht mit der Veröffentlichung der Bärenbilder auf Wikipedia/Wikimedia einverstanden sind. Sie argumentieren, dass die Bären "geschützte Werke" sind, sämtliche Verwertungsrechte bei der GmbH liegen und sie nicht "bleibend" wären (O-Ton: "Da die Bären keine bleibenden Kunstwerke im Straßenbild sind, greift die Panoramafreiheit hier nicht."). Nun ja, bei den United Buddy Bears, die so ne Art Wanderausstellung sind und jedes Jahr für einige Wochen in verschiedenen Weltstädten auf Tournee sind, kann ich das voll und ganz nachvollziehen und akzeptieren (von denen haben wir auch kein Bild in Commons), die "normalen" Bären jedoch befinden sich zum Teil schon bis zu 5 Jahre an den gleichen Stellen. Z.B. der hier: Bild:Buddy Bear Bärnhard front.jpg: trägt die laufende Nummer 95, wurde von der GASAG finanziert und steht heute immer noch am Originalplatz. Es ist schwer davon auszugehen, dass dieser zu ersten 350 Bären gehört, die im Jahr 2001 aufgestellt wurden. Gibt auch durchaus Bären, die heute nicht mehr an ihrem ursprünglichen Standort stehen, weil sie entweder verkauft oder einfach nur umgestellt wurden.

Stellt sich also nun die Frage, wie man „bleibend“ bei den Bären auslegt. Der entsprechende Absatz Panoramafreiheit#Das Kriterium „bleibend“ ist da etwas uneindeutig. Bären, die öfters umgestellt werden, sind denke ich eher nicht bleibend. Bären, die schon 5 Jahre an einer Stelle stehen, werden dies meiner Meinung nach auch die nächsten Jahre noch tun, wahrscheinlich so lange bis sie ihre "natürliche Lebensdauer" erreicht haben. Auch der Satz "Ist eine Aktion aber ersichtlich auf „open end“ angelegt" passt zu der Buddy-Bären-Aktion. Vielleicht noch nicht zu der Intention im ersten Jahr (die Bären sollten ursprünglich nur 1 Jahr stehen und dann versteigert werden), aber durch die Verlängerungen (die Aktion wurde seitdem am Leben gehalten, inzwischen gibt es über 1000 Bären) bzw. der Dauer der Aktion inzwischen schon.

Mit so einer Mail hab ich irgendwie schon von Anfang an gerechnet. Dass sie wirklich kommt, überrascht mich also nicht soo sehr. Hätte die Bilder auch als Sockenpuppe hochladen können (hatte ich vor dem ersten auch vor), habs dann doch "offiziell" gemacht. So zumindest kann man sich über das Thema nochmal unterhalten.

Was also nun tun? Würde nur ungern die Bilder löschen lassen, aber wenn es nicht anders geht, nehme ich auch das hin. Gruß --BLueFiSH  (Klick mich!) 16:41, 26. Jul 2006 (CEST)

Ich bin da Deiner Meinung. Wahrscheinlich dürfen die das "bleibend" nicht anerkennen, da sie sonst ihre optische Umweltverschmutzung per Baugenehmigung anmelden müssten und das ZeEug endlich entfernt werden müsste... --AndreasPraefcke ¿! 16:45, 26. Jul 2006 (CEST)
Das wird wohl die Reaktion auf den Mini-Editwar um die mehrfache Webverlinkung mit dem Hersteller (siehe Special:Contributions/83.236.171.230) gewesen sein. Bei "fest verschraubten" Bären, die länger als 2 Jahre stehen, gehe ich (als Laie) von Panoramafreiheit aus. Diese Frage sollten wir ggf. auch ruhig gerichtlich klären lassen, um Rechtssicherheit für zukünftige ähnliche gelagerte Fälle zu erhalten. --jha 19:05, 26. Jul 2006 (CEST)
Hm, ich weiß nicht, ob ich mich auf was gerichtliches einlassen möchte... Bei der Weblink-Sache störte mich eigentlich nur wirklich, dass die IP drei oder mehr mal den Siehe auch in einen Weblink umgewandelt hat. Wo ich grad vom Siehe auch sprechen: Das Bild hier vom Bären ist von Anfang August 2004 und von da an im Artikel gewesen [15], das Bild hab ich im Januar 06 nach Commons übertragen. Zwei Jahre, und jetzt fällt denen ein, dass eine Abbildung derer nicht gestattet sein soll. Nun gut, der eigentliche Buddy-Bären-Artikel ist noch nicht so alt, knapp 2 Monate, aber finden hätte man den anderen Bären auch schon vorher können. --BLueFiSH  (Klick mich!) 22:21, 26. Jul 2006 (CEST)
Lass dich mal nicht scheu machen. Deine Argumentation ist durchaus nachvollziehbar. --ST 22:36, 26. Jul 2006 (CEST)

Nach Bearbeitungskonflikt: Huch, mir kommt das Zittern, ich hab ja soooo eine Angst ;-) Der Grassofa-Fall ist eindeutig, wir brauchen uns da nicht in die Hosen zu machen. Bei fest verschraubten Kunstwerken, bei denen nicht einer Tafel oder anderen Informationen zu entnehmen sind, dass sie nur eine strikt befristete Kunstaktion darstellen, greift die Panoramafreiheit eindeutig. Hier handelt es sich nicht um Wochen, sondern um einen sehr viel längeren Zeitpunkt. Also FUD ignorieren --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:39, 26. Jul 2006 (CEST)

Fest verschraubt sind die Bären mWn nicht, aber Sockel + Bär ist so schwer, dass man zum Wegtragen schon nen Gabelstapler oder sowas in der Art braucht. Eine Plakette am Sockel haben einige (meiner bisherigen Beobachtung nach ca. 1/3), da steht aber auch nichts drauf was auf Rechte und Verwertung hinweist, nur Bärenname, Künstler, Sponsor, die GmbH und die Nummer des Bären. Wie wär denn der Ablauf jetzt allgemein, soll ich gar nichts tun, die Forderung freundlich zurückweisen, oder abwarten bis eine Anfrage nach meiner IP bei der Foundation eingeht, damit die mir Post schicken können? --BLueFiSH  (Klick mich!) 22:51, 26. Jul 2006 (CEST)

Ich würde abwarten. Ich glaube auch nicht, dass die Foundation deine IP rausrücken wird. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 23:53, 26. Jul 2006 (CEST)

In diesem Fall würde ich mich auf einen Kuhhandel einlassen: Wenn die in der WP abgebildeten Werke aus dem öffentlichen Raum entfernt werden, dann nehmen wir sie hier auch raus. Würden uns sicher viele Zeitgenossen danken.... ;-) --jha 14:24, 30. Jul 2006 (CEST)

Die Sache könnte auch darauf hinauslaufen, dass sie zum Beispiel sagen, ich wäre in der Bringpflicht und müsste die bisherige Standdauer jedes fotografierten Bärens angeben. Das geht natürlich nicht, die Info ist nicht mal auf deren Webseite zu finden. Dann bliebe z.B. nur, Bilder erst nach 6 Monaten Karenzzeit hochzuladen wenn der Bär dann immer noch am gleichen Platz steht. Und auch alle bisher vorhandenen Bilder nach 6 Monaten nochmal abklappern und bestätigen, dass sie immer noch am gleichen Platz stehen. Dann nicht mehr vorhandene Bären würden dann allerdings durchs Raster fallen. --BLueFiSH  (Klick mich!) 20:46, 1. Aug 2006 (CEST)

Hallo??? Wenn du dir s.v.v. in die Hosen machst, hättest du dir das beim Hochladen überlegen sollen. DIE müssen beweisen, dass du eine URV begehst. Offensichtlich ist dir nicht klar, dass wir uns hier nicht in Weißrußland befinden, wo man jemanden spurlos verschwinden lassen kann, weil der beknackte Bären, die offenkundig bleibend sich im Stadtbild befinden, fotografiert und veröffentlicht. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:58, 1. Aug 2006 (CEST)

ist ja gut, ich halt die Füße still ;-) --BLueFiSH  (Klick mich!) 01:00, 2. Aug 2006 (CEST)


Das Kriterium bleibend interessiert mich auch im Falle der Bilder vom Fussball-Globus, der vor der WM auf Wanderausstellugn war, z.B. Bild:Football globe Berlin.jpg oder Bild:Nuernberg_football_globe.jpg. So wird sich das Ding zwar für seine Lebenszeit im öffentlichen Raum befunden haben, aber nicht am gleichen Standort. Was ist über solche Bilder panoramafreiheitstechnisch zu sagen? --83.171.153.106 16:07, 12. Sep 2006 (CEST)

Aufnahme von Felix Jacoby

Darf die Aufnahme, die auf dieser Seite zu sehen ist, im Artikel Felix Jacoby verwendet werden? Sie stammt aus der Festschrift zum 80. Geburtstag Jacobys, 1956. --Bender235 23:19, 27. Jul 2006 (CEST)

Kennst du den Fotografen und ist der schon 70 Jahre tot? Wenn nicht, müssen wir 100 Jahre nach dem Entstehen des Bildes warten. --h-stt !? 00:45, 28. Jul 2006 (CEST)
Sehr richtig. Ich wundere mich immer wieder, dass Leute Wikipedia:Bildrechte nicht lesen können --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:57, 28. Jul 2006 (CEST)
Also der Fotograf wird kaum seit 70 Jahren tot sein, wenn das Foto vor 50 Jahren gemacht wurde. ;-)
Historiograf, ich kann die Bildrechte-Seite schon lesen, aber ich war mir unklar, ob so ein Foto in einer Festschrift vielleicht ein "für die Öffentlichkeit bestimmtes" Foto ist, für das andere Bestimmungen gelten. War vielleicht etwas naiv gedacht. Sorry. --Bender235 00:20, 30. Jul 2006 (CEST)

Gefahrensymbole

Erreichen die Piktogramme von [16] die Schöpfungshöhe oder handelt es sich um Schutzrechtsberühmung? --Phrood 21:36, 28. Jul 2006 (CEST)

Nichts zu sehen, was über grafisches Handwerk hinausgeht. --h-stt !? 22:27, 28. Jul 2006 (CEST)
Wie viele davon könnte man über den Daumen gepeilt veröffentlichen, ohne das Recht an der Datenbank zu verletzen? --Phrood 23:23, 28. Jul 2006 (CEST)

Als Laie noch einmal deutlich: Keine Schöpfungshöhe erkennbar, daher sind die Piktogramme gemeinfrei. Zumal die sich ja ohnehin nur auf die eps-Dateien beziehen und die für uns irrelevant sind. Insofern: copyfraud ignorieren. --Taxman Rating 23:37, 28. Jul 2006 (CEST)

ACK --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 23:41, 28. Jul 2006 (CEST)

Um nochmal bezüglich des Datenbankrechts nachzuhaken: gibt es eigentlich Einschätzungen oder Gerichtsurteile, die eine Obergrenze für die Anzahl gemeinfreier Bilder, die aus einer Bilddatenbank entnommen werden, nahelegen? --Phrood 00:28, 29. Jul 2006 (CEST)

Irgendwie reden wir glaube ich aneinander vorbei: Wenn ein Bild gemeinfrei ist, interessiert es keine Sau, woher Du es hast, ob du es aus einer Datenbank kopiert hast oder ob du eine Kritzelei aus dem Schulheft deiner Großtante gescannt hast. Das einzige, was eine Datenbank aufregen kann ist (Histo korrigier mich), wenn du dir unerlaubt Zutritt zu den dort liegenden Daten verschafft hast (etwa bei kommerziellen Archiven und Datenbanken). --Taxman Rating 02:54, 29. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch das Piktogramm Bild:Piktogramm Videoüberwachung nach DIN 33450.svg für welches das DIN Nutzungsgebühren einzutreiben bemüht ist, weil es seiner Schöpfung entstamme. --jha 03:00, 29. Jul 2006 (CEST)
Nein, das ist so nicht richtig. Auch eine Datenbank gemeinfreier Einzelwerke kann Datenbankschutz beanspruchen. Was ein nach Art und Umfang wesentlicher Teil der Datenbank § 87b UrhG ist, kann man nicht exakt sagen. Einzelne Piktogramme sind unproblematisch. Würden aber nach und nach alle oder fast alle Piktogramme aus dieser Sammlung entnommen, sehe ich Probleme. --h-stt !? 08:02, 29. Jul 2006 (CEST)

Commons-Bild Bild:Sex.jpg

Ist das Bild in der dt. Wikipedia verwertbar, Stichwort dt. Jugendschutz? Es wurde von einem dt. Autor dort eingestellt und auch schon ein paar mal in die Wikipedia mit anschließenden reverts eingestellt. Von der Lizenz her ist das Bild völlig in Ordnung, nur gibt das doch noch recht konservative (prüde) Deutschland sicherlich noch einige Regeln vor. --Haeber 02:52, 30. Jul 2006 (CEST)

Bezüglich der Behauptung, dass das Bild unter GFDL fällt und auch die abgebildeten Personen der Veröffentlichung zugestimmt haben wäre ich bei einem Benutzer der mittlerweile gesperrt wurde vorsichtig. Da sollte man mal genauer nachforschen oder im Zweifelsfall gleich löschen. --Berthold Werner 10:54, 30. Jul 2006 (CEST)
ACK - der Anschnitt unten, bei einem ansonsten technisch perfekten Bild, lässt mich vermuten, dass das Bild beschnitten wurde, um einen Urheberrechtsvermerk zu entfernen. Aber zur ursprünglichen Frage: Jugendschutz ist für die Wikipedia kein Thema. Wenn ein Bild oder ein Text enzyklopädisch gerechtfertigt ist, können wir die gesetzlichen Privilegien von Wissenschaft und Lehre in Anspruch nehmen und sind nicht an irgendwelche Jugendschutzbestimmungen gebunden. --h-stt !? 11:45, 30. Jul 2006 (CEST)

Bevor ich mich mit den Kollegen auf den Commons (und den Fußballfans) anlege, möchte ich dieses Bild: Bild:Bmblock-fussballwm2006.jpg und das zugehörige Commons-Template hier zur Diskussion stellen. Amtliche Briefmarken werden seit der Privatisierung der Bundespost über die Deutsche Post AG zur Deutschen Post World Net AG nicht mehr von der Post, sondern vom Bundesfinanzministerium herausgegeben. Ich halte das Template also schon mal für falsch. Vor allem erscheint es mir alber fehlerhaft, das Template der Briefmarken auch auf den ganzen Block anzuwenden. Die Unterlage basiert auch auf einer Fotografie, so dass nicht mit mangelnder Schöpfungshöhe argumentiert werden kann. Mache ich einen Denkfehler oder hat das Bild auch aus eurer Sicht ein Problem? --h-stt !? 20:52, 31. Jul 2006 (CEST)

Jein. Ein Auswahlgremium unter Beteiligung der Briefmarkensammler etc. beim BMdI waehlt das Motiv unter den eingereichten Vorschlaegen aus. Das ausgewaehlte Motiv, ob nun Briefmarke oder Block, wird im Amtsblatt veroeffentlicht und damit gemeinfrei. LA ist nicht erforderlich, Korrektur der Vorlage sehr wohl. --ST 16:18, 3. Aug 2006 (CEST)
Wie gut das ich diese Seite in Beobachtung habe und zufällig gesehen habe, dass es um das von mir erstellte Vorlage geht. Auch der o.g. Block ist von mir eingescannt. Ihr habt natürlich Recht. Ich werde die bestehende Vorlage auf die Deutsche Bundespost beschränken und für die Deutsche Post AG eine neue machen. Dann dürfte dieses Problem behoben sein, oder wie seht ihr das? Gruß --kandschwar 16:43, 3. Aug 2006 (CEST)

Schaut Euch bitte mal die neuen Vorlagen an. Mein englisch ist leider nicht so gut vielleicht könnte es noch jemand in ein besseres übersetzen.

--kandschwar 17:06, 3. Aug 2006 (CEST)

Berühmte Person bei öffentlicher Veranstaltung in einem geschlossenen Raum

Hallo!

Habe mal wieder eine recht komplizierte Fragestellung. Und zwar geht es um folgendes: Eine berühmte Persönlichkeit ist auf einer öffentlichen Veranstaltung anwesend und ist Teil derselben (d.h. er gibt Fotos und Interviews etc.). Die Veranstaltung findet in einem geschlossenen Gebäude statt und es ist eine Eintrittsgebühr an den Veranstalter zu entrichten. Gemäß WP:BR sollte es soweit ja eigentlich möglich sein, ein Foto von der Person hochzuladen, da öffentliche Veranstaltung und berühmte Persönlichkeit. Jetzt schreibt der Veranstalter in den AGBs der Veranstaltung, dass u.a. während der Veranstaltung gemachte Fotos nur mit seiner Genehmigung zu kommerziellen Zwecken verwendet werden dürfen. Ist diese Einschränkung überhaupt in oben beschriebenem Kontext zulässig? --NickKnatterton - !? 18:41, 2. Aug 2006 (CEST)

Beziehst du dich auf Bild:GeorgeARomero WOH Muenster 2005.jpg? Ich sehe darin aber keinen Schnelllöschgrund. Histo? --Raymond Disk. 20:36, 2. Aug 2006 (CEST)
Nö ich auch nicht --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 21:18, 2. Aug 2006 (CEST)
Ja und wie jetzt? Habe nämlich auch keinen Bock, dass es nachher deswegen Ärger gibt. --NickKnatterton - !? 10:29, 3. Aug 2006 (CEST)
Na garnichts - liegt eh auf commons - da löschen sie nur Bilder von WP-Stammtischen --217.88.186.44 10:47, 3. Aug 2006 (CEST)
Toller Kommentar, liebe IP! ;( Aber mal abgesehen von dieser Null-Wert-Aussage des unbekannten Benutzers: Inwiefern ist das jetzt doch unproblematisch in Bezug auf die AGB des Veranstalters? --NickKnatterton - !? 14:22, 3. Aug 2006 (CEST)
Das hat doch Histo schon geschrieben --217.88.186.44 15:49, 3. Aug 2006 (CEST)
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Die Fragestellung ist grundsätzlich nicht anders als bei Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum. Wenn die AGB gültig sind, was ein Gericht überprüfen könnte, verstößt ein Hochlader, der sie kommerziell nutzt, gegen einen Vertrag und haftet dafür. Durch das Hochladen hier unter freier Lizenz erfolgt keine kommerzielle Nutzung, diese wird freilich ermöglicht. Hier wie auch sonst gilt: unter Sockenpuppe hochladen vermeidet Ärger. Wenn kein Hochlader greifbar ist, haftet der Anbieter nicht für Rechtsverstöße Dritter. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:46, 2. Aug 2006 (CEST)

Diskussion auf Commons bzgl. nachträglichen Lizenzwechsels (PD-self -> GFDL)

Hallo, nur zur Information, weil dieser Fall ja - nicht nur beim Übertragen von Bildern von A nach B – häufiger vorkommt: Es gibt erneut eine Diskussion auf Commons zum Umgang mit nachträglicher Lizenzänderung seitens eines Autoren, und zwar hin zu einer restriktiveren Lizenz (umgekehrt ist das bei eigenen Bildern unproblematisch). Eine klare Linie hat sich diesbzgl. auf Commons noch nicht durchgesetzt; momentan sieht es so aus, als wenn sowas weitgehend toleriert - womöglich sogar unterstützt - wird. Für mich stellt sich das allerdings so dar, das beim grundsätzlichen Tolerieren von späteren Lizenzeinschränkungen Commons für Drittnutzer keine verlässliche Quelle mehr ist ...

Auslöser der laufenden Diskussion ist dieses Bild, das ich im März von der en.wikipedia (völlig korrekt mit PD-Angabe) übertragen hatte. Nun, nach mehreren Monaten, möchte der Autor es allerdings gelöscht haben und mit anderem Dateinamen unter GFDL/CC-by-sa stellen. Verständnis habe ich natürlich immer dafür, wenn jemand auf einmal Wert auf Namensnennung legt, wenn er es zuvor nicht tat, doch mir geht es um die Frage, wie mit sowas ganz generell umzugehen ist. Die Frage, wie die Bilddatei jetzt benannt werden soll, ist dabei absolut nachrangig.

Bitte beteiligt Euch gegebenenfalls auf Commons, da diese Lizenzdiskussion auch für uns Auswirkungen hat, hier der Permalink (bitte Seite in aktueller Form laden bevor etwas dazu geschrieben wird).

Danke --Überraschungsbilder 00:28, 4. Aug 2006 (CEST)

commons ist rechtsfreier Raum, da kann man machen, was man will. Englische Diskussionen haben keine Auswirkung auf .de Einzige Konsequenz kann sein, derartige Bilder nicht in .de einzubinden. Konsequenz: commons für .de abschalten und alle Bilder nach deutschem Recht betrachten, dabei fallen ca. 50% aller commons-Bilder weg. Was amerikanische User und ignorante deutsche Admins für behaltenswert halten, ist irrelevant für die deutschsprachige Wikipedia - nur muß das mal irgendwann jemand begreifen...--217.88.160.79 02:12, 4. Aug 2006 (CEST)
...ach Ralf ... --Überraschungsbilder 08:21, 4. Aug 2006 (CEST)
Ich seh's so: Die alte Lizenz ist damit nicht zurückgezogen worden. Das Problem besteht für den Nutzer allerdings darin nachzuweisen, dass das Bild schonmal unter der genehmeren Lizenz freigegeben wurde. Also immer schön die Lizenz beim Bild aufheben, wenn man eins auf die Festplatte lädt ;-) Grüße, --Birger 03:34, 8. Aug 2006 (CEST)
Zumindest Bilder, die seit einiger Zeit (Juni) gelöscht werden können ja wiederhergestellt werden. Wenn man daher den alten Bildernamen hat ist es kein Problem nachzuweisen, dass das Bild einige Zeit lang als PD freigegeben war. Falls die Änderung nur innerhalb der Bildbeschreibung geschieht ist das ja noch einfacher. --Taxman Rating 07:57, 8. Aug 2006 (CEST)
Zumindest der Text zum Bild lässt sich sogar noch länger wiederherstellen. --Flominator 21:46, 3. Okt 2006 (CEST)

Bahnhof

Ich habe ein selbstgemachtes Foto eines österreichischen Bahnhofs, das ich hochladen möchte. Es handelt sich dabei um eine Außenaufnahme des Bahnhofsgebäudes. Der Aufnahmestandpunkt befindet sich direkt neben den Gleisen, ist aber öffentlich zugänglich. Darf dieses Bild hochgeladen werden? --Jarlhelm 16:48, 5. Aug 2006 (CEST)

Nach deutschem und österreichischem Recht völlig unproblematisch. --h-stt !? 21:39, 5. Aug 2006 (CEST)
Danke für die Antwort. Ich habe das Bild jetzt hochgeladen: ansehen --Jarlhelm 23:30, 5. Aug 2006 (CEST)

Erreicht das Pokémon-Logo Schöpfungshöhe? Kann es hochgeladen werden? --Jarlhelm 15:20, 6. Aug 2006 (CEST)

Würde ich verneinen --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 18:03, 6. Aug 2006 (CEST)

Figur-Fotografien

Wie weit ist es möglich, Aufnahmen von Figuren aus Film und Comics (z. B. Snoopy/Tim und Struppi, siehe Bild:Wallace&Gromit.jpg) in WP einzufügen? Werden damit schon Urheberrechte der Erfinder/Autoren/Hersteller verletzt? Vielen Dank für eine Antwort! --JCS 18:00, 6. Aug 2006 (CEST)

Ist http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Produktfotos_.28Marken.2C_Cover.2C_Comicfiguren.2C_....29 irgendwie mißverständlich? --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 18:04, 6. Aug 2006 (CEST)

Den Bildrechteabschnitt habe ich vor der Fragestellung bereits gelesen! Missverständlich ist er in der Kombination mit besagtem Bild. Wieso ist dieses erlaubt und Fotos anderer Figuren untersagt? Zu diesem Konflikt hätte ich gern eine Antwort. --JCS 18:51, 6. Aug 2006 (CEST)
BOAHHHH. Ist es vielleicht VORSTELLBAR, DASS HIER AUCH NUR MENSCHEN TÄTIG SIND, DIE NICHT ALLES ÜBERBLICKEN???? Das Bild ist eine glatte URV, es muss HIER raus und auf Commons muss ein Löschantrag gestellt werden. Ob der durchgeht, wissen die Götter. Ich hätte mir das Bild anschauen sollen, bevor ich dir antwortete, insofern ist deine implizite Kritik an mir berechtigt --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 19:15, 6. Aug 2006 (CEST)
Vielen Dank für die Antwort. Nun ist meinerseits alles geklärt. MfG --JCS 19:19, 6. Aug 2006 (CEST)

Alte Fotos

Ist ja ganz nett dass der Entscheidungsbaum um manch wichtigen Aspekt erweitert wurde, allerdings muss ich dennoch wieder einmal etwas nachhaken, um sicherzugehen gegen keinerlei Rechte zu verstoßen. Ich habe also ein Foto dass älter als 100 Jahre ist, und soll nun die Bildrechte Dritter ausschließen. Wie mach ich das? Wenn ein Verlag dabei steht, heißt das ja noch nicht, dass dieser die Rechte hat. Und wenn Bilder im Museumsbestand sind, hat auch das Museum nicht die Rechte (oder schon, wenn ein Verwandter den Fotobestand dem Museum übergibt?). Und wenn der Fotograf unbekannt ist, wie soll ich dann das Einverständnis aller "Betroffenen" einholen? Wer ist denn eigentlich betroffen, außer dem Fotograf, bei einem Foto vom Stephansdom?

Ganz generell noch die Frage: Wie kann eigentlich ein Fotograf seine Urheberrechte (oder was auch immer da man tut, dass die Schutzfrist um 70 Jahre verlängert wird) jemandem übergeben? Ist das üblich, oder soll man im Normalfall davon ausgehen dass keiner irgendwelche Rechte für weitere 70 Jahre hat? Bitte um Aufklärung dieser wichtigen Frage. Grüße -- Otto Normalverbraucher 22:12, 7. Aug 2006 (CEST)

Ich habe den Entscheidungsbaum nicht geändert und lehne die Formulierung von den Rechten Dritter ab. Die Schutzfrist läuft 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und keine Sekunde länger. Danach kommt nichts mehr, auch kein Anspruch eines Eigentümers (siehe Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum. Bei einem Foto des Stefansdoms ist niemand anderes betroffen. Die Rechte eines Fotografen gehen nach seinem Tod für 70 Jahre an seine Erben bzw. Rechtsnachfolger über. Alles klar? --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 22:55, 7. Aug 2006 (CEST)

Bis auf das mit dem Rechtsnachfolger schon: Wie wird man Rechtsnachfolger? Und wenns Kinder gibt, gibts immer auch Erben. So gesehen ist doch jedes Bild weit über 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt, vorausgesetzt es gab Kinder? -- Otto Normalverbraucher 02:49, 8. Aug 2006 (CEST)

Hallo?? Schreibe ich Spanisch oder was???? In den meisten Staaten der Welt ist kein Werk länger als 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. BASTA ich verstehe deine absolut verquere Logik nicht. Bis zu 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers nehmen die Erben/Rechtsnachfolger des Urhebers die Rechte des Urhebers wahr. Wenn der Urheber die ausschließlichen Nutzungsrechte einem Verlag abgetreten hat, nimmt der Verlag die Rechte wahr und wenn der Urheber sein Werk wegen mangelnder Nutzung zurückrufen möchte, nehmen die Erben des Urhebers seine Rechte wahr. Wenn der Urheber ein Testament gemacht hat, was selten der Fall ist, kann er Institutionen oder Personen mit den Urheberrechten bedenken. Wenn nicht, dann sind Erben diejenigen Personen, die gesetzliche Erben sind (Ehefru, Kinder). Sofern keine Einigung über die Urheberrechte stattfindet, kann es im 69. Jahr nach dem Tod des Urhebers sein, dass 10 oder 20 Rechtsinhaber oder mehr (Enkel, Urenkel, Erben der Ehefrau usw.) einer Nutzung zustimmen müssen. Ich denke, du wirst es immer noch nicht kapiert haben, aber vielleicht vergnügen sich nun andere mit einer Antwort --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 03:18, 8. Aug 2006 (CEST)

Ätsch :-) Histo erwischt! Die Schutzfrist läuft 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und keine Sekunde länger. 70 Jahre pma und dann noch bis zum 31. Dezember 23:59, ab Mitternacht ist die Schutzfrist abgelaufen. *duck und wegrenn* --217.88.145.157 02:33, 15. Aug 2006 (CEST)
Solamente en Mexico se existen 100 Años pma, unos Paises tienen 50 Años pma (Canada, China...) --217.88.145.157 02:42, 15. Aug 2006 (CEST)

Gemeinfreiheit von Bildern einschränken?

(Beitrag Manuel verschoben) Situation: Ich möchte für die Wikibooks (Gitarre) verschiedene Artikel erstellen, die sehr viele Grafiken enthalten. Dennoch möchte ich diese Grafiken ausschließlich für Wiki-Projekte und für die nichtkomerzielle Nutzung freigeben, jedoch die komerzielle Freigabe untersagen. Der Grund: eine umfassende gemeinfreiheit der Bilder sollte auf Gegenseitigkeit beruhen. Jedoch gerade Musikverlage und Copyrightinhaber (oder besser deren Anwälte) haben privaten Anbietern von Internetseiten dermaßen Steine in den Weg gelegt, vgl. Abmahnwelle und Kampf_um_Songtexte dass ich mich wirklich sträube selbsterstellte Bilder auch für diese Verlage freizugeben (damit sie mit meiner Arbeit Geld verdienen). Denn im Gegenzug sind diese Verlage (bis auf ein paar löbliche Ausnahmen) nicht so kollant. Ich bitte dahingehend noch einmal die Lizinzvergabe zu überdenken, und Raum zu schaffen für eine "Freigabe für Wiki-Projekte, nichtkommerzielle Nutzung incl. Unterricht an Schulen, Universitäten etc.; Die komerzielle Nutzung nicht ohne ausdrückliche Genemigung des Urhebers." Auch wenn es gegen die Wikipedia-Philosopie spricht, bitte ich diesen Punkt noch einmal zu überdenken. --Mjchael 15:41, 3. Aug 2006 (CEST)

Ich würde mal spontan sagen: geht nicht! Mit Wikimusic ist allerdings ein Projekt in Planung, dass möglicherweise auch nichtkommerzielle Lizenzen (z.B. eine cc-by-nc) akzeptieren könnte. --Taxman Rating 01:16, 8. Aug 2006 (CEST)
p.s. Mal abgesehen davon, dass die Wikipedia nicht für Wikibooks zuständig ist.
Schau Dir einfach an, welche Folgen die GFDL für jemanden hat, der Deine Bilder in ein Buch drucken möchte. Er muss Dich sowohl Dich wie auch alle anderen Autoren nennen und die GFDL in voller Pracht ins Buch drucken. Ich halte es für recht unwahrscheinlich, dass ein Musikverlag sich dies antun wird. Hat überhaupt schon irgendjemand eine lizenzkomforme kommerzielle Verwertung von GFDL-Bildern in Printmedien gesichtet (Wiki-Reader ausgenommen)? Grüße, --Birger 03:26, 8. Aug 2006 (CEST)

Bild/Zeichnung von 1930. Ist als PD-Lizenz geflagt "Author Lifetime + 70 Years". Ohne jedoch den Autor zu benennen. Gibt es Anhaltspunkte, dass der Rechtehalter innerhalb von 6 Jahren nach Schaffung dieses Bildes verstorben ist? --jha 13:27, 8. Aug 2006 (CEST)

Enslin hat wohl kein Problem damit, wenn man seine Bilder, die nach neueren Maßstäben größtenteils unbrauchbar sind, weglöscht --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 14:43, 8. Aug 2006 (CEST)
Ich habe jetzt ca. 160 Bilder von Enslin BLU-gelisted. Mal sehen was passiert. --jha 00:26, 9. Aug 2006 (CEST)
Da wird nichts passieren! ich hab nur mal die beiden ersten angeklickt, sie liegen auf commons - dort sehen sie die Bildrechte etwas anders als hier :( --217.88.145.157 02:27, 15. Aug 2006 (CEST)

Weinflaschen

Auch auf die Gefahr hin, dass diese Frage bereits gestellt und beantwortet wurde: Für den Artikel Weinbau auf Korsika würde ich gern ein Foto mit einer roten und einer rosé Flasche Wein Vin de Corse einstellen. Die Flaschenform ist einfach, das Etikett ausser mit dem Schriftzug nur mit einer goldenen Abbildung gestaltet, die eine Version eines alten korsischen Wappens darstellt, das wohl gemeinfrei sein sollte. Allerdings hat dieses eigentlich simple Design in der 1980ern einen Verpackungspreis gewonnen. Frage: Kann ich dieses Bild unbedenklich einstellen oder sind Weinflaschen aufgrund des Flaschendesigns grundsätzlich tabu? Gruß -- Achim Raschka 14:15, 9. Aug 2006 (CEST) (der sich mit diesem Artikel erstmalig auf dieses Gebiet begiebt und tatsächlich keinen Plan hat.)

Lade das Bild auf Flickr oder anderswo hoch oder gib einen Link an, wir haben hier keine Glaskugel und agieren nicht wie jener orientalische Arzt, der seine Patientinnen im Harem nur durch ein Loch in der Mauer befühlen durfte. Danke --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 14:54, 9. Aug 2006 (CEST)

Es handelt sich ziemlich exakt um diese Flasche (rosé) sowie eine optisch ähnliche mit schwarzer Baderole bsp (rot). Das Foto existiert noch nicht, deshalb kann ich es dir schwerlich zeigen. Danke für die wie immer sehr charmante Rückfrage. -- Achim Raschka 15:01, 9. Aug 2006 (CEST)
Soweit man was erkennen kann und gemäß deiner Beschreibung hätte ich keine Bedenken, da die Schöpfungshöhe nicht erreicht ist --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 16:23, 9. Aug 2006 (CEST)
Gracias - sollte es irgendwann jemand anders sehen, werde ich es wohl auch überleben. Ich stelle das Bild denn die Tage mal ein. -- Achim Raschka 17:41, 9. Aug 2006 (CEST)

Bildnutzung

Erfolgt hier die Nutzung des Bildes von Jens Voigt korrekt. Liesel 10:55, 10. Aug 2006 (CEST)

M. E. nein. --ST 11:12, 10. Aug 2006 (CEST)

Grundrißpläne von Museen

Wie sieht es rechtlich eigentlich mit den Bildrechten bei Grundrißplänen von Museen aus, wie man sie oft in Museumsführern findet. Ich meine sowas, wie hier beim Neuen Museum. Gilt da auch die Siebzig-Jahre-Frist nach dem Segnen des Zeitlichen oder weisen solche Arbeiten keine relevante Schöpfungshöhe auf? Und wenn doch, was ist dann maßgeblich, der Tod der Architekten oder desjenigen, der es für den Museumsführer gezeichnet hat? Danke. --Barbarelli 12:15, 10. Aug 2006 (CEST)

Das Beispiel ist grenzwertig (knapp nach 1906). Grundsätzlich muss man - wie schon neulich ausgeführt - unterscheiden zwischen den Rechten an der Zeichnung und den Rechten des Architekten, wobei bei der Raumaufteilung oft Zweifel bestehen, ob diese die Schöpfungshöhe erreicht. Das kann man so generell nicht sagen, hier wie auch sonst gilt: Man muss immer den Einzelfall mit möglichst vielen Informationen betrachten. Moderne Pläne gemeinfreier Architektur sollte man sicherheitshalber umzeichnen --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 16:55, 10. Aug 2006 (CEST)
Danke für die Info. --Barbarelli 17:58, 10. Aug 2006 (CEST)

Nachgezeichneter Filmcharakter / Logos

Ich habe diese Bilder abgezeichnet (sie ähneln Originalbildern sehr stark), ist das in Ordnung? Bitte Lizenzangabe entsprechend anpassen.


Außerdem hatte ich noch vor das Logo vom Film "Aliens - die Rückkehr" nachzuzeichnen, allerdings schien mir dass dann doch eine Copyrightverletzung zu sein, da ich ja im Grunde genommen Ihre Logo anzeige. Wie schaut hier die Lage aus?

-- Nelson 18:15, 10. Aug 2006 (CEST)

Bild:Xenomorph_bloody.jpg

Bild:Predator_Painted.jpg

Siehe: Wikipedia:Bildrechte#Produktfotos (Marken, Cover, Comicfiguren, ...) N3MO™ 22:02, 10. Aug 2006 (CEST)

Durch Abzeichnen entkommt man der Urheberrechtsverletzung genausowenig wie durch Abscannen, Übersetzung, Abfotografieren, Verfremden, Bearbeiten, Nachahmen oder ähnliches. So dumm war der Gesetzgeber nun auch wieder nicht. Siehe auch Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2006/Juli#Servus Juristen. Zu Logos lies mal Schöpfungshöhe. --Rtc 18:39, 11. Aug 2006 (CEST)

hohes öffentliches Interesse

Bei den Bildern:

Bild:Christuskirche Rostock Sprengung 1971.jpg

Bild:1942 Steinstraße und Neuer Markt - nach den Angriffen vom Apr 24-28.jpg

Bild:Brand der Synagoge 10.11.1938.jpg

handelt es sich deutlich um Fotografien von einem hohen historischen und öffentlichen Interesse. Reicht das dafür, dass diese Bilder gemeinfrei sind? Leider passt PD-Old nicht. Wenn jemandem andere Lizensierungen dafür bekannt sind, wäre es ebenso wichtig, diese zu erfahren. N3MO™ 21:53, 10. Aug 2006 (CEST)

Leider sind das für uns keine Kriterien, die Bilder müssen als URV raus --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 22:00, 10. Aug 2006 (CEST)

Okay, sehr schade. Trotzdem danke. N3MO™ 22:04, 10. Aug 2006 (CEST)
Tut mir leid, ich hab diese Mistregeln nicht gemacht --Historiograf Unterstützt die Petition DigiZeitschriften! 00:19, 11. Aug 2006 (CEST)

GPL soll reformiert werden, wann kommt die GNU FDL an die Reihe?

http://www.irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews%5Btt_news%5D=216&cHash=3849b76a31 --Historiograf Unterstützt die Petition DigiZeitschriften! 00:19, 11. Aug 2006 (CEST)

Das wurde in Boston besprochen. Es gibt keinen harten Zeitplan, aber wesentliche Arbeiten sollen noch dieses Jahr stattfinden. Eben Moglen, Juraprofessor an der Law School der Columbia University, NYC, und der "Chefjurist" der Free Software Foundation erklärte in Boston auch, dass er die (wesentlich von ihm selbst geschriebene) GFDL nie mochte und sie nur deshalb nicht durch etwas völlig neues ersetzt hat, weil die Wikipedia mit ihrem unerwarteten Erfolg unter der Lizenz steht: http://www.heise.de/newsticker/meldung/76450 --h-stt !? 08:04, 11. Aug 2006 (CEST)

Vorschlag für ein gemeinsames Archiv-Inhaltsverzeichnis mit WP:UF

Siehe dort --Historiograf Unterstützt die Petition DigiZeitschriften! 00:19, 11. Aug 2006 (CEST)

Erreicht Logo von Rollercoaster Tycoon nötige Schöpfungshöhe?

Die Logos von Rollercoaster Tycoon gibt es in der englischen Wikipedia (en:Image:RollerCoaster Tycoon 3.jpg, en:Image:RollerCoaster Tycoon (Xbox).jpg, en:Image:Rct2 triplethrillpack.jpg) auf Verpackungen des Spiels. Darf ich die Logos auch in der deutschen Wikipedia verwenden??

--Wiki der Wikinger/Robert Welker 14:54, 11. Aug 2006 (CEST)

Nein, sind eindeutig drüber --Historiograf Unterstützt die Petition DigiZeitschriften! 15:21, 11. Aug 2006 (CEST)

Unterstützt die Online-Petition DigiZeitschriften

--Historiograf Unterstützt die Petition DigiZeitschriften! 15:26, 11. Aug 2006 (CEST)

Dein Engagement sowie der Vorstoß an sich ist sehr löblich. Aber findest du nicht, dass nach Diskussionen an präsenten Stellen wie WP:FZW sowie dein Aufruf innerhalb deiner Signatur die Werbung hier ein bisschen zu plakativ ist? Immerhin ist dieser neue Abschnitt ja offensichtlich nicht zur Diskussion gedacht. --CyRoXX (? ±) 16:11, 11. Aug 2006 (CEST)
Nein, finde ich nicht, da der Zugang zu DigiZeitschriften auch alte Abbildungen betrifft und die Frage der Lizenzbestimmungen durchaus wichtig ist --Historiograf Unterstützt die Petition DigiZeitschriften! 21:03, 11. Aug 2006 (CEST)

Über den Zaun weg fotografiert

Ich habe vor kurzem über den Zaun einer österreichischen Bundesheerkaserne hinweg (vom öffentlichen Gehsteig ohne Leiter oder sonstige Hilfsmittel! ;-)) zur Ansicht ausgestellte ausgemusterte Geschütze fotografiert. Darf ich die veröffentlichen, ohne dass ich dafür an die berühmte weisse Wand gestellt werde? --GuentherZ 20:14, 11. Aug 2006 (CEST)

Na, das musst du das Bundesheer fragen, aus urheberrechtlicher Sicht sehe ich keine Probleme. Ob in Österreich Fotografierverbote bei Kasernen bestehen, solltest du im Portal Österreich in Erfahrung bringen --Historiograf Unterstützt die Petition DigiZeitschriften! 21:05, 11. Aug 2006 (CEST)

Spam

Dürfen diese Bilder in der Wikipedia gezeigt werden, oder sind die abgebildeten Objekte urheberrechtlich geschützt?

--Jarlhelm 01:13, 12. Aug 2006 (CEST)

Leider geschützt; Löschantrag gestellt. --Rtc 11:16, 12. Aug 2006 (CEST)

Das Problem sind die Lichtbilder auf den Verpackungen --Historiograf Unterstützt die Petition DigiZeitschriften! 12:13, 12. Aug 2006 (CEST)

Ich suche gerade verzeifelt "Mayonnaise im Glas", damit ich in den Artikel ein besseres Photo einstellen kann. Nur überall sind irgendwelche Salatkopf/Möhren/Eier-Bilder auf dem Etikett.... --jha 15:50, 12. Aug 2006 (CEST)
P.S. nur mal so als "Labormuster" habe ich das Foto auf dem mittleren Bild (Bild:Spam Usa fcm.jpg) völlig unkenntlich gemacht (nur noch ein unkenntlicher Farbbrei). Wäre soetwas o.k. für das Majoglas? --jha 16:28, 12. Aug 2006 (CEST)
Das ist eine Bearbeitung (es sieht jetzt aus wie ein Schnitzel und ist daher auch enzyklopädisch gefährlich). Wenn, dann einen dicken, schwarzen Balken, es geht hier nicth um unkenntlichkeit, sondern um urheberrechtliche unbedenklichkeit, und da reicht es nicht nur, das foto vermeintlich unbrauchbar zu machen; es soll außerdem auf den ersten Blick erkennbar sein, dass etwas zensiert wurde und dass das nicht der originalzustand des Bildes ist. --Rtc 16:59, 12. Aug 2006 (CEST)

Hallo an alle!

Ich wollte mal fragen, welche Lizenz auf das Bild zutrifft. Ich denke Schöpfungshöfe passt, weil ja das Kreuz und die Lilie (für Könige und ähnliches) recht verbreitet sind. Danke. --Xerxes2k 18:06, 12. Aug 2006 (CEST)

no 1wände --Historiograf Unterstützt die Petition DigiZeitschriften!

EFTA

Darf man das Logo der Europäischen Freihandelsassoziation wegen nicht erreichter Schöpfungshöhe hochladen? --Jarlhelm 02:04, 14. Aug 2006 (CEST)

ja --Historiograf Unterstützt die Petition DigiZeitschriften! 02:38, 14. Aug 2006 (CEST)

Caroline, Grace Kelly

Kurze Nachfrage: in einem Artikel über Caroline von Hannover prangt dieses schöne Bild. Nach intensiverer Suche findet man die genaue Quelle, laut der der Urheber nicht bekannt ist. Wie kann man sich jetzt das

Terms of use
Credit: Library and Archives Canada
Restrictions on use: Nil
Copyright: Bibliothèque et Archives Canada

genau vorstellen? Ist die Verwendung in der deutschsprachigen Wikipedia so eine Art fair use? -- Simplicius - 02:00, 15. Aug 2006 (CEST)

Wir hofften eigentlich, dass du deine Quertreibereien auf Meinungsbilder und FZW beschränkst. Das Bild ist zu löschen, danke für den Hinweis --Historiograf 23:40, 15. Aug 2006 (CEST)

Mich hat eigentlich auch gewundert, was das kanadadische Archiv da macht. Laut dieser Seite gilt bei tatsächlich unbekannten Autoren auch noch eine Schutzfrist von 50 Jahren nach Erstveröffentlichung. Die sind also locker drauf. -- Simplicius - 00:51, 16. Aug 2006 (CEST)

Urheberrecht und natürliche Personen

In D kann nur eine natürliche Person Urheberrecht beanspruchen. Wie ist das nun, wenn als Erbe eines Urhebers eine Firma/Stiftung oder ähnliches eintritt? Eigentlich kann so eine Stiftung doch die Urheberrechte nicht haben? Was ist in den 70 Jahren? --217.88.145.157 02:49, 15. Aug 2006 (CEST)

Natürlich kann sie die Urheberrechte verwalten. Sie kann die Verwertungsrechte wahrnehmen und die Urheberpersönlichkeitsrechte im vermuteten Sinne des Urhebers wahrnehmen. Wißbegierige IPs seien aber ein für allemal auf die Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt verwiesen. Danke und tschüss --Historiograf 23:42, 15. Aug 2006 (CEST)

Es ist aber einfacher, hier auf eine schnippische Bemerkung von dir zu warten, als den Freiherrn von G. zu befragen, der das Ganze furchtbar kompliziert formuliert ;) --Ralf 01:58, 16. Aug 2006 (CEST)

Logos von nicht mehr existierenden Vereinen

Ich wollte ältere Logos des ASK Vorwärts Berlin, des FC Vorwärts Berlin und des FC Vorwärts Frankfurt/Oder in den Artikel über den "Frankfurter FC Viktoria" integrieren und daher hochladen. Aus irgendeinem Grund wurden diese umgehend wieder gelöscht. Möglicherweise hat dies technische, vielleicht aber auch urheberrechtliche Gründe, die ich aber nicht beurteilen kann. Wie verhält sich das Urheberrecht eigentlich in einem solchen Fall, wenn beispielsweise ein solches Logo inzwischen als "historisch" angesehen werden könnte? Biss01 21:19, 16. Aug 2006 (CEST)

Also ich finde hier und hier zwei Bilder von Dir, die alles andere als gelöscht sind. Ich habe lediglich die Doppelung Bild:Vorwarts be ff.png.png gelöscht, das aber auch erst nach Deinem Eintrag hier. Urheberrechtlich sehe ich keine Bedenken, da mMn die Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. --Taxman ¿Disk?¡Rate! 22:09, 16. Aug 2006 (CEST)
Das eigentliche Problem wird sicherlich noch mit der Löschwut gegen Vereinsartikel kommen. -- Simplicius - 10:29, 17. Aug 2006 (CEST)

Es war wohl irgendein Bedienfehler meinerseits, so dass ich die Verknüpfung nicht herstellen konnte - Anfängerpech halt...(Ich bin noch nicht allzu lange dabei). Trotzdem danke für die Beantwortung, Taxman!

Und gleich noch eine Frage an Dich, Simplicius: Was meinst Du mit "Löschwut gegen Vereinsartikel" ? Ist da irgendetwas "im Busch" ? Biss01 14:42, 17. Aug 2006 (CEST)

Simplicius spricht darauf an, dass nicht überregional bekannte Vereine gerne in das Vereinswiki übertragen werden, da sie für die Wikipedia nicht die notwendige Relevanz besitzen. Bei einem sechsmaligen DDR-Meister sehe ich hier allerdings keine Probleme. --Taxman ¿Disk?¡Rate! 14:49, 17. Aug 2006 (CEST)
Ich würde auch anderen Artikeln über Fußball- oder Sportvereine keine Probleme gönnen. Ich finde das Quartettspieldenken (höchster Mast, die meisten Kanonen, betrunkenster Kapitän) völlig fehl am Platz. -- Simplicius - 12:57, 27. Aug 2006 (CEST)

Fotos von Wahlplakaten mit Abbildungen von Personen

Hallo, ist es möglich, eigene Fotografien von Wahlplakaten (z.B. zur bevorstehenden Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern), auf denen Kandidaten abgebildet sind (um z.B. Artikel zu diesen Personen zu illustrieren), auf Wikipedia unter einer freien Lizenz hochzuladen? Geht das als Panoramafreiheit durch? Ich möchte da auf Nummer Sicher gehen, um keinen Ärger von den Urhebern der Plakate zu bekommen. Vielen Dank vorab! :-) --Grandy02 21:35, 17. Aug 2006 (CEST)

Wir haben das immer mit nein beantwortet, da diese Plakate nicht "bleibend" sind, sondern ihre "natürliche Lebensdauer" klar begrenzt ist. Ein urheberrechtlich geschützter Schneemann fällt unter die Panoramafreiheit, obwohl er nicht bleibend ist, weil er nicht zu einem definierten Termin schmilzt. Die Grassofa-Entscheidung hat auch Kunstwerke, die sich "open end" im Rahmen von Kunstaktionen im öffentlichen raum befinden, unter die P. fallen lassen. So verhält es sich bei Plakaten aktueller Veranstaltungen nicht, wiewohl es sicher auch Juristen gäbe, die die Sachlage für uns günstiger sähen. Ich bedaure, keinen anderen Bescheid geben zu können und verbleibe mit allergrößtem Respekt vor allen, die sich um guite Illustrationen hier bemühen --Historiograf 00:35, 18. Aug 2006 (CEST)
Hmm, schade. Trotzdem vielen Dank! :-) --Grandy02 14:50, 18. Aug 2006 (CEST)

Ist diese Bild wirklich frei? Haukur 11:06, 18. Aug 2006 (CEST)

Ich sehe keinen Grund, warum nicht. --Taxman ¿Disk?¡Rate! 11:17, 18. Aug 2006 (CEST)
Da würde ich -wenn es in der de-wikipedia stehen würde, die Vorlage:Logo setzen. --jha 11:49, 18. Aug 2006 (CEST)

Wieder einmal Schöpfungshöhe

Dürfen folgende Logos wegen nicht erreichter Schöpfungshöhe hochgeladen werden?

  1. en:Image:1 fc nurnberg.gif
  2. en:Image:Austrian bundesliga logo.gif
  3. en:Image:Austriavienna.JPG
  4. en:Image:Rapidvienna.JPG
  5. en:Image:Fc bayern munchen.gif

--Jarlhelm 14:40, 18. Aug 2006 (CEST)

Von mir aus ja. Kann man aber eigentlich auch aus Schöpfungshöhe und den wiederholten Ausführungen von rtc dazu ableiten, wenn man mir schon nicht glaubt --Historiograf 15:39, 18. Aug 2006 (CEST)

'Wenn man dir schon nicht glaubt.' Bezieht sich das auf mich? --Jarlhelm 16:03, 18. Aug 2006 (CEST)
Indirekt: Wenn Du schon "wieder einmal" schreibst scheinst Du ja zu Wissen, was Schöpfungshöhe bedeutet, und diese Logos sind nun wirklich nichts, was man nicht auch des öfteren in Schulheften findet also ... warum fragst Du? --Taxman ¿Disk?¡Rate! 16:11, 18. Aug 2006 (CEST)
Aber die Frage nach Schöpfungshöhe ist etwas, das ein Laie nicht ohne weiteres erkennen kann. Und ich dachte Fragen sei beser als URV. --Jarlhelm 16:18, 18. Aug 2006 (CEST)
Ich bin auch Laie, aber selbst wenn Du einen Richter vor Dir hättest, könnte er Dir keine verläßliche Auskunft geben, wie du dem Artikel Schöpfungshöhe entnehmen kannst. Daher bin ich einfach pragmatisch und denke, dass das Bayernlogo wohl kaum schwerer zu zeichnen ist als das SED-Logo und damit unter die Schwelle fallen dürfte. Gruß, Taxman ¿Disk?¡Rate! 16:26, 18. Aug 2006 (CEST)
Dann werde ich eben versuchen, in Zukunft weniger (über Schöpfungshöhe) zu fragen. --Jarlhelm 16:41, 18. Aug 2006 (CEST)

(eigene) Scans von (einzelnen) Buchseiten/Titeln

Was ist da maßgebend für die Schutzdauer? Tod des Autors? Herausgabedatum des Werkes? Oder sind diese als "Zitat" stets zulässig, sofern ich als Hersteller des Scans auf meine Urheberrechte an dem Scan (sofern vorhanden) verzichte? --RokerHRO 18:12, 18. Aug 2006 (CEST)

Unterscheide Buchseite und Titel. Titel: wenn Schöpfungshöhe erreicht 70 Jahre pma Tod Titelgrafiker. Buchseiten: 70 Jahre pma. Zitat is hier nich, steht aber überall --Historiograf 22:02, 18. Aug 2006 (CEST)

Bild:AMG-Taxi.jpg wurde mit einem BLU-Baustein versehen. Für mich ist das klar und schlüssig CC-by-sa, die Exif-Daten stimmen mit anderen Bildern des gleichen Fotografen überein, der zudem unter Realnamen bei Flickr auftrit. Die Auflösung ist so, dass es nicht "irgendwo aus dem Internet" zu sein scheint. Aber vielleicht übersehe ich was. (Dass ich immernoch ein Bild eines völlig normalen Taxis für den ARtikel suche steht außer Frage, diese E-Klasse ist nur eine Notlösung) --jha 14:32, 21. Aug 2006 (CEST)

Ob jemandem das Bild gefällt, ob es als Illustration geeignet ist - das steht völlig außen vor. Das Bild ist korrekt lizensiert. --Ralf 14:39, 21. Aug 2006 (CEST)

Überarbeiten / Übersetzen von Skizzen aus anderen Sprachen

Von den beiden Bildern http://fr.wikipedia.org/wiki/Image:BluetoothPiconet.png und http://fr.wikipedia.org/wiki/Image:BluetoothScatternet.png habe ich neue Versionen erstellt. Mit folgenden Änderungen:

  1. neu gebaut als SVG, damit man es leichter gearbeiten kann
  2. Texte / Labels ins Deutsche übertragen.
  3. beim zweiten Bild (Scatternet) eine Netz-Variante hinzugenommen (rechts oben ist ein Gerät gleichzeigt Master und Slave)

Die Dateien sind als Bild:BluetoothScatternet-de.svg und Bild:BluetoothScatternet-de.svg bereits auf commons horgeladen.

Fragen:

  1. Das Original-Bild steht unter der GNU FDL. Muss meine Version davon, auch unter der FDL stehen, oder kann ich eine andere Lizenz heraussuchen?
  2. Wie muss ich dann den Eintrag für die Lizenz gestalten?
  3. Kann ich meine Bilder in ein Buch übernehmen? Wie muss hier der Lizenz-Hinweis gestaltet sein?

-- essich 10:16, 2006-08-22

  1. Unterschreiben geht ganz einfach mit vier Tilden (~~~~)
  2. Wenn du die Zeichnung selbst erstellt hast und nicht nur die vorhandene veränder hast (das entnehme ich deinem ersten Satz) kannst Du es unter einer beliebigen Lizenz veröffentlichen. Wenn deine Version eine Bearbeitung der Version aus der fr-WP ist, muß diese unter GFDL stehen, mit Verweis auf das originalbild und dessen Autor(en). Allerdings denke ich nicht, dass bei so einer Grafik die Schöpfungshöhe erreicht ist, weswegen sie ohnehin gemeinfrei sein dürfte.
  3. Zur Weiternutzung von Bildern unter GFDL siehe Lizenzbestimmungen und die FAQ, wenn Du sie selbst erstellt hast bist Du aber nicht daran gebunden. --Taxman ¿Disk?¡Rate! 10:30, 22. Aug 2006 (CEST)

Bild von der aktuellen Hauptseite mit Lizenzangabe: "Quelle: Eingescannt (Ausschnitt) aus Krazy & Ignatz 1933-1934, Fantagraphics, Seattle 2004. Dort folgende Quellenangabe: "An article from the September 1917 issue of The Dead-line.W". Das sind meines Erachtens a) unbekannter Fotograf und b) keine 100 Jahre. Macht sich auf der Hauptseite evtl. nicht so gut. --jha 12:16, 22. Aug 2006 (CEST)

Das sehe ich ebenso, würde das Bild nicht auf der Hauptseite stehen, bekäme es einen SLA von mir. --Ralf 12:19, 22. Aug 2006 (CEST)
Komisches Argument, grade deshalb müsste es doch um so schneller da verschwinden. --BLueFiSH  (Klick mich!) 12:30, 22. Aug 2006 (CEST)
Ich habs mal gegen das andere aus dem Artikel ausgetauscht. --BLueFiSH  (Klick mich!) 12:33, 22. Aug 2006 (CEST)
Dann aber ohne LA oder SLA, gleich raus - alles andere wäre etwas peinlich (meine Meinung) --Ralf 12:34, 22. Aug 2006 (CEST)
Hat seit 12:20 bereits LA, aber es scheint einen Bug mit MediaWiki zu geben, die Vorlage will sich nicht substen lassen...... --BLueFiSH  (Klick mich!) 12:36, 22. Aug 2006 (CEST)


Zwei Bilder

Soweit ich das sehen kann, handelt es sich bei diesen Bildern um Urheberrechtsverletzungen (wegen der abgebildeten "Comicfiguren". In den Commons wir das aber anders gesehen. Daher wollte ich fragen, ob es sich um Urheberrechtsverletzungen handelt oder nicht. --Jarlhelm 03:06, 23. Aug 2006 (CEST)

Bei dem Milkyway hätte ich keine Bedenken, URV zu verneinen, bei den Pringles werden viele die Schöpfungshöhe der Grafik bejahen. Im übrigen: merk dir ein für allemal. Niemand kann mit letzter Sicherheit sagen, ob URV oder nicht. Dazu gibt es viele hundertseitige Kommentare und dutzende Gerichtsentscheidungen und tausende Anwälte mit zehntausenden verschiedener Meinungen usw. Also bitte nie mehr diesen unendlich naviven Kinderglauben, man könne in einer Grauzone URV so berechnen wie 1 und 1. --Histo Bibliotheksrecherche 05:06, 24. Aug 2006 (CEST)

Bildrechte Dritter

Guten Tag, ich könnte ein Portrait hochladen von einer Person. Diese hat auch zugestimmt, dass das Foto auf Wikipedia kostenlos veröffentlicht wird. Sie möchte jedoch nicht, dass das Foto noch auf anderen Webseiten kostenlos angezeigt wird. Wenn andere Webseiten oder Zeitungen das Foto übernehemen sollen, sollen diese nach dem Willen der portraitierten Person einen extra Vertrag abschließen, der die Abbildung erlaubt. Mein Urheberrecht an dem Foto würde ich dagegen unter die GNU-FDL stellen, so dass meine Urheberrechte freigegeben sind. Ist das für die Wikipedia ausreichend? Reicht es, wenn eine abgebildete Person nur der Veröffentlichung auf Wikipedia zustimmt, oder ist eine generelle Genehmigung notwendig? Schöne Grüße --Eilmeldung 12:57, 25. Aug 2006 (CEST)

Das ist nicht möglich, weil es dem Konzept der Wikipedia als freie Enzyklopädie wiederspricht. Alle Inhalte müssen (im Rahmen der Lizenz) auch für eine beliebige Weiternutzung zur Verfügung stehen. Daher müssen wir das Angebot der Person leider ablehnen. --h-stt !? 13:57, 25. Aug 2006 (CEST)
Aber H-stt, er will das Foto doch im Rahmen der Lizenz für eine beliebige Weiternutzung zur Verfügung zu stellen, aber die abgebildete Person will eine Einschränkung durch das Recht am eigenen Bild machen. Ich habe im Merkblatt geschrieben als Bedingung für sonstige Rechte "konkrete Verwendung im enzyklopädischen Kontext diesbezüglich legal" (ich meine damit: auch für kommerzielle enzyklopädische Nutzung, und nicht nur in der Wikipedia), weil es mir das sinnvollste schien, wir haben ja keine Richtlinie dazu. Für Fotos von Personen der Zeitgeschichte haben wir zudem auch keine Erlaubnis, das Foto z.B. im Rahmen einer Werbekampagne zu verwenden. Du verlangst effektiv ein Model Release im Umfang der GFDL, was dazu führen würde, dass a) quasi alle Bilder von Personen gelöscht werden müssten, b) wohl garnicht in dem Umfang rechtlich möglich wäre (muss es eine abgebildete Person dulden, wenn sie in einen pornografischen Kontext montiert wird, was nach GFDL urheberrechtlich erlaubt ist?) --Rtc 20:03, 25. Aug 2006 (CEST)
Dem stimme ich zu, ich hatte zunächst auch zu flüchtig gelesen. Zum Recht am eigenen Bild existiert keine Richtlinie, man wird in der Tat die kommerzielle Nutzung durch Klone und DVDs hinzunehmen müssen, evtl. auch einen redaktionellen Kontext, aber auch bei prominenten Personen, die ohne ihre Einwilligung hier abgebildet werden, bleibt die kommerzielle Verwertung ihrer Bilder vorbehalten --Histo Bibliotheksrecherche 20:37, 25. Aug 2006 (CEST)

Gezeichnetes Wappen

Hier hat ein Benutzer ein gezeichnetes Wappen eingestellt, muss da nicht auch der Zeichner gefragt werden? Oder fält das wieder unter die zu geringe Schöpfungshöhe?--NB > ?! > +/- 13:11, 25. Aug 2006 (CEST)

Dieses Wappen ist ein amtliches Werk nach §5 UrhG. Daran kann kein Urheberrecht bestehen. --h-stt !? 13:59, 25. Aug 2006 (CEST)
Naja, darüber kann man streiten, Weckhofen ist Teil von Neuss und ob das mal das amtliche Wappen war ... Ich bezweifle aber auch die Schöpfungshöhe --Histo Bibliotheksrecherche 14:01, 25. Aug 2006 (CEST)

Logos und Schöpfungshöhe

Hallo Zusammen!

Ich wünsche mir eine Einschätzung der Schöpfungshöhe folgender Logos, um ggf. eine Umsortierung von {{BLU}} in {{Bild-PD-Markenrecht}} vorzunehmen.

Ihr habt die lustigen kleinen Zahlen unter den Bildern bemerkt, diese kann man nutzen, um den jeweiligen Bildern Schöpfungshöhe zuzusprechen, dies erscheint mir weniger arbeitsintensiv als anders herum. Die Gallery werde ich nach einiger Zeit herausnehmen und verlinken, um diese Seite nicht zu sehr vollzumüllen. Ich freue mich auf Rückmeldungen und auch auf deftige Worte, welche:

meine Vorgehensweise / meine sinnfreie Auswahl von Bildern / den Umstand, das alles aus Schöpfungshöhe ersichtlich ist / die Unmöglichkeit absoluter Aussagen und vieles mehr

anprangern. Grüsse, --Mdangers 13:29, 25. Aug 2006 (CEST)

Hallo Mdangers, bitte lies Schöpfungshöhe, da ist alles draus ersichtlich. Deine Auswahl ist nicht ganz sinnvoll, denn dass z.B. Logos von 16xx gemeinfrei sind, braucht man wohl nicht zu diskutieren. Wir können auch keine absoluten Aussagen machen und keine Erlaubnis geben, dieses Schild reinzumachen oder dieses nicht. Die Verantwortung liegt bei dem, der es letztendlich reinmacht. Man kann das Bundesverfassungsgericht so interpretieren, dass Logos, wie auch alle anderen Gebrauchsgegenstände, grundsätzlich (bis auf wenige theoretische, eher akademische Einzelfälle) urheberrechtlich nicht geschützt sind, weil das Geschmacksmustergesetz als lex specialis greift. Wenn Du eine verbindliche Aussage haben willst, musst Du Deinen Anwalt um Rat bitten. --Rtc 18:50, 25. Aug 2006 (CEST)
Ich hätte nur bei 14 und 15 gewisse URV-Bedenken --Histo Bibliotheksrecherche 20:40, 25. Aug 2006 (CEST)
Dankeschön für die konkreten und abstrakten Antworten und die Erfüllung meienr Wünsche. Das PD-alte Logo war tatsächlich eher blöd. --Mdangers 14:19, 28. Aug 2006 (CEST)
Hoffe dass jetzt zumindest das Fragezeichen hinter #20 aufgehoben ist. --Martin B. 00:26, 6. Sep 2006 (CEST)

Nochmals Hallo und zwei Vergleichsweise einfache Fragen, die ich nach dem Studium der relevante Seiten nicht beantworten konnte:

Dankeschön, --Mdangers 13:36, 25. Aug 2006 (CEST)

Nein --Histo Bibliotheksrecherche 20:40, 25. Aug 2006 (CEST)

Die aktuellen Vorlagen sind unsystematisch, und eine der beiden Vorlagen ist überflüssig. Entweder steht auf der Bildbeschreibungsseite als zusätzliche Erklärung, welcher der beiden PD-Gründe warum vorliegt (dann ist nur Vorlage:Bild-PD erforderlich und Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe redundant), oder man nutzt zwei eindeutige Vorlagen Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe und Vorlage:Bild-PD-Freigegeben (dann ist die Vorlage:Bild-PD redundant). Grüße, --Birger 02:20, 30. Aug 2006 (CEST)
Und {{PD-70-Jahre-pma}} sowie {{PD-US-GOV}}, {{PD-Wappenrecht}}, {{PD-Gesetzestext}}...Ralf 08:28, 30. Aug 2006 (CEST)

Alte Landkarten: Nutzungsbedingungen verbieten Kopieren

Vom Landesvermessungsamt NRW gibt es CD-Roms HistoriKa25 mit alten Landkarten ab 1801. Die Nutzungsbedingungen verbieten ausdrücklich jegliche Vervielfältigung oder Verbreitung (auch auszugsweise). Wenn ich den Abschnitt "Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen)" richtig verstehe, ist das urheberrechtlich null und nichtig. Aber trotzdem verstößt man gegen die Nutzungsbedingungen. Kann das irgendwie geahndet werden oder ist man auf der sicheren Seite, selbst wenn das LVermA nachweisen können sollte, dass man die Karten verbreitet hat? --88.76.202.122 23:57, 25. Aug 2006 (CEST)

Nach meiner unmaßgeblichen Meinung sind die Nutzungsbedingungen schlichtweg ignorierbar. Karten vor 1906 sind PD und damit frei. Das Einscannen der Karten schafft kein neues Werk, wenn sie da nicht irgendwas ihrer heutigen Daten einkopiert haben. Wenn da allerdings GPS-Daten enthalten sind oder moderne Koordinaten, dann muß man vorsichtig sein... Ralf 00:08, 26. Aug 2006 (CEST)
Danke. Also reinkopiert ist da nichts. Es wäre ja auch ein Frevel, wenn man in die Tranchot-Karten oder die preußische Uraufnahme GPS-Daten setzen würde ;-) --88.76.202.122 00:26, 26. Aug 2006 (CEST)
Bitte abwarten, bis Histo oder andere kompetente Stimmen was sagen! Ralf 00:27, 26. Aug 2006 (CEST)
Histo würde in diesem Zusammenhang sicher noch erwähnen, dass man mit dem Upload unter einer nur für diesen Zweck verwendeten Sockenpuppe auf der sichereren Seite wäre. --BLueFiSH  (Klick mich!) 01:04, 26. Aug 2006 (CEST)
Nein, das betrifft den Fall, dass eine Rechtsgrundlage da ist (z.B. Hausrecht). Diese Nutzungsbedingungen haben aber keine Rechtsgrundlage (soweit sie sich auf die historischen Karten und nicht auf das mitgelieferte Programm beziehen). Andererseits kanns allerdings auch nicht wirklich schaden... --Rtc 01:54, 26. Aug 2006 (CEST)
Ich könnte mir nur vorstellen, daß die verwendete Scantechnik, die bei einem Landesvermessungsamt durchaus exotisch sein kann, Probleme bereiten kann. Die nehmen keinen Flachbettscanner von Aldi...Ralf 07:11, 26. Aug 2006 (CEST)
Guten Morgen, sind die so genannten "Nutzungsbedingungen" überhaupt wirksam in einen Vertrag einbezogen worden? Denn durch einseitige Erklärung werden sie nicht gültig. Wie wurde die CD gekauft? Im Laden oder im Versand, wenn Versand dann in einem Online-Shop der Behörde oder im Buchhandel? Wurde beim Kauf und vor der entscheidenden Willenserklärung unmissverständlich darauf hingewiesen, dass die Daten der CD Nutzungsbeschränkungen unterliegen und waren diese an dieser Stelle im Volltext zugänglich? Wenn nicht, sind die Bedingungen nicht wirksam einbezogen. Eine evtl Abfrage bei der Installation/dem Aufruf der Karten ist unwirksam, da zu diesem Zeitpunkt der Kaufvertrag bereits abgeschlossen ist. --h-stt !? 10:04, 26. Aug 2006 (CEST)
Ich habe noch keine CD gekauft und wollte das auch davon abhängig machen, ob ich die Karten nur für mich nutzen kann oder auch für die Allgemeinheit. Soweit ich weiß, kann man die CDs nur im Online-Shop des LVermA erwerben. Muss man die CDs wohl erst kaufen, um dann sicher sagen zu können, ob eine Verbreitung (nur der Karten natürlich) rechtlich doch möglich ist? --88.76.212.120 18:47, 26. Aug 2006 (CEST)

Hallöchen allerseits. Vielleicht kann man mir ja den Titel Inofficial Director of de.wikipedia.org Copyright Clearance Center (IDWCCC) verleihen und dann einige Positionen für Inofficial Assistant of the Inofficial Director of de.wikipedia.org Copyright Clearance Center (IAIDWCCC) ausschreiben (für H-stt, Rtc u.a.m.)? Dann könnte man Bescheide erlassen des Inhalts: Unser IDWCCC ist offenbar einige Stunden offline, wenden Sie sich bitte an einen der folgenden IAIDWCC ... Scherz beiseite. Wir gehen das Problem systematisch an:

  • Ansprüche aufgrund des Urheberrechts. Wie hier einige Beiträge höher ausgeführt wurde, rechtfertigt auch ein erhöhter Scanaufwand nicht die Zubilligung eines Leistungsschutzes nach § 72 UrhG für originalgetreue Reproduktionen. Das Landesvermessungsamt kann dies anders sehen. Mit einer Sockenpuppe wäre der Hochlader auch hier auf der sicheren Seite, dann müsste das LVermA den Forenanbieter (Wikimedia Foundation) verklagen. Sofern die Kartographen 70 Jahre tot sind, sind Karten nach Bundesrecht schutzlos und können allenfalls im Rahmen einer Editio princeps bei zuvor unveröffentlichten Karten remonopolisiert werden (was man aber meist verneinen wird).
  • Zum Datenbankschutzrecht §§ 87a ff. UrhG verweise ich auf meine Ausführungen zur Entnahme gemeinfreier Artikel aus DigiZeitschriften, erreichbar über die Diskussionsseite der Online-Petition wg. DigiZeitschriften (siehe meine Signatur, von dort weiterklicken).
  • Die "Nutzungsbedingungen" als AGB. Zur wirksamen Einbeziehung hat H-stt schon einiges gesagt. Klauseln, die vom gesetzlichen leitbild abweichen, können uwirksam sein. Das kann man auch auf Vertragsbedingungen anwenden, die den freien Umgang mit bundesrechtlich gemeinfreien Werken (§ 64 UrhG) betreffen. Sind die Nutzungsbedingungen gültig, hilft auch hier die Sockenpuppe, da kein Vertragspartner greifbar ist.
  • Und nun das juristische Schmankerl für Freunde der Spitzfindigkeiten. Da Simplicius Rechte an Geoinformationen lange in seinem Würgegriff hatte, findet man dort nur wenig zu meiner Kritik an den Genehmigungsvorbehalten der Landesvermessungsgesetze, die nichts anderes im Sinn haben als die bundesrechtlich angeordnete Gemeinfreiheit (siehe auch § 5 Abs. 1 (nicht Abs. 2 die Karte für Badegefahren!) UrhG für einen winzigen Bruchteil der Karten, vor allem rechtswirksame Katasterkarten) aus fiskalischem Interesse unzulässig auszuhebeln (unveröffentlichtes Gutachten von Katzenberger aus den 1990er Jahren liegt mir vor). Das VermKatG NRW bestimmt in § 1 Abs. 3, dass auch historisch gewordene Geobasisdaten zu den Geobasisdaten gehören. Wer einen Flug bucht, bei dem möglicherweise für das Landesluftbildarchiv relevante Luftaufnahmen geschossen werden, unterliegt auch als Privatmann einer Anzeigepflicht nach § 3. Die Luftbilder können in das Luftbildarchiv eingearbeitet werden, aus dem natürlich nur gegen Gebühr veröffentlicht werden kann. Ebenso könnte man aus § 3 auch die Verpflichtung der Eigentümer historischer Karten von NRW ableiten, diese zur Verfügung zu stellen. Ich halte dieses Monopol für klar rechtswidrig und wäre sehr dafür, dass sich eine Zeitung auch hierzulande zu einer Kampagne "Free our data" bereitfände, wie sie der Guardian insbesondere zu den englischen Geodaten seit einiger Zeit führt. § 5 Abs. 2 ist eindeutig nichtig, da es in ein geschütztes Grundrecht eingreift, indem es die Vervielfältigung und Veröffentlichung der Geobasisdaten von einer behördlichen Genehmigung abhängig macht. Es müsste nach der Rspr. des Bundesverfassungsgerichts (Nachweis in Genehmigungsvorbehalt) die Modalitäten dazuschreiben, unter welchen Bedingungen die Genehmigung gewährt wird. Die alten Karten auf der CD sind eindeutig historische Geobasisdaten, deren Nutzung dem Genehmigungsvorbehalt des § 5 unterfällt, da die CD im Rahmen der Aufgaben des amtlichen Landesvermessung erstellt wurde - so könnte dss Vermessungsamt argumentieren. Für den Rechtsstreit wäre der Verwaltungsrechtsweg gegeben, da § 5 eine öffentlichrechtliche Norm ist. Auch hier hülfe eine Sockenpuppe dem Uploader, während der Forenanbieter angesichts meiner schlüssig begründeten Ablehnung der Gültigkeit von § 5 Vermessungsgesetz NRW sich wohl entspannt wird zurücklehnen dürfen. --Histo Bibliotheksrecherche 20:19, 26. Aug 2006 (CEST)
Danke für die ausführliche Antwort. --88.76.196.28 23:43, 29. Aug 2006 (CEST)

Wappen PD?

Ist dieses Wappen wirklich Public Domain: Bild:589px-BrasaoPMSM.jpg? --тнояsтеn 18:52, 26. Aug 2006 (CEST)

Wappenfragen bearbeitet ST, der im Urlaub ist. Urlaubsvertretung: keine --Histo Bibliotheksrecherche 20:23, 26. Aug 2006 (CEST)
Ohne auch nur den leisesten Hauch an Wissen über brasilianisches Urheberrecht zu haben, ist das höchst schwierig. Alle im Wappen verwendeten grafischen Elemente sind jedoch entweder trivial oder vorvorhanden, was durchaus die Vermutung einer Gemeinfreiheit rechtfertigen könnte. --ST 22:49, 27. Aug 2006 (CEST)

Bilder von Raumsonden

Eine Raumsonde fotografiert einen Himmelskörper. Die Fotografie erfolgt automatisch und wurde vorprogrammiert (so wie hier). Gilt hier das gleiche wie bei Luft- und Satellitenbildern, d.h., das Bild ist ein einfaches Lichtbild geschützt, oder unter liegt es keinem Schutz, weil es keinen Urheber hat? Von eventuellen Nachbearbeitungen mal abgesehen. --Phrood 20:33, 26. Aug 2006 (CEST)

Leider sehen manche Urheberrechtler dergleichen als einfaches Lichtbild an, obwohl alles dagegen spricht, dass eine persönliche Leistung vorliegt. Generell ist diese Community nicht bereit, auch nur einen Millimeter von ihrer URV-Paranoia abzuweichen --Histo Bibliotheksrecherche 23:35, 26. Aug 2006 (CEST)

Foto von Videospielen

Wenn ich ein Foto von einer Videospielverpackung und/oder einem Lösungsbuch, kann ich die dann auf Commons als GDFL oder ähnliches einstellen? --Anibas 20:13, 27. Aug 2006 (CEST)

Eine Screenshot des Spiels selber dürfte (ähnlich wie Screenshots von Programmen oder aus Zeichentrickfilmen) urheberrechtlich geschützt sein, dementsprechend dürfte es nicht unter einer freien Lizenz hochgeladen werden. -20:50, 27. Aug 2006 (CEST)
Danke für die Anntwort. Und wie sähe es mit der Verpackung aus? --Anibas 21:45, 27. Aug 2006 (CEST)
Die Verpackungen enthalten fast immer Ausschnitte aus dem Spiel, außerdem ist auch meist von einer Schöpfungshöhe auszugehen, Bilder von Verpackungen dürfen also auch nicht hochgeladen werden. Wenn man einen ganzen Stapel verschiedener Spiele macht, könnte man mit etwas Phantasie davon ausgehen, daß die einzelnen Spiele Beiwerk sind, das ist aber auch grenzwertig - also Finger weg! --Ralf 22:18, 27. Aug 2006 (CEST)
Wäre die Vorderseite, da sind keine Bildausschnitte, aber das Logo ganz groß (Wäre um ein Foto von dem hier gegangen, ist da eigentlich das Logo über der Schöpfungshöhe?). Naja lassen wir es leiber, danke für die Antworten. --Anibas 22:24, 27. Aug 2006 (CEST)
Um mit Histo zu sprechen: Schöpfungshöhe grenzwertig, als Sockenpuppe in meinen Augen akzeptabel. --Ralf 22:30, 27. Aug 2006 (CEST)
  • grummel* Bei Sockenpuppen muss man immer soviel nachdenken damit man sich nicht verrät, also vorläufig besser kein Bild. --Anibas 22:34, 27. Aug 2006 (CEST)
Ob man als Sockenpuppe erkannt wird (oder IP) - oder ob das gerichtlich verwertbar ist, ist zweierlei! Mich hat man als IP schon manchmal aufgrund einer einzigen Bemerkung entlarvt - aber nur, weil die Bearbeiter des jeweiligen Artikels meine Meinung, meine Standpunkte oder was auch immer kennen - Beweise gibt es deshalb nicht! Lies das hier mal zwischen den Zeilen! --Ralf 22:38, 27. Aug 2006 (CEST)

Der Bevölkerung

Im Heise Online Artikel Der Bevölkerung gewidmetes Kunstwerk darf nicht auf private Homepage wird berichtet, dass der Künstler Hans Haacke einer Bloggerin verbietet ein Foto seines Werkes Der Bevölkerung in ihrem Blog zu veröffentlichen. Auch eine Lizensierung über die VG Bild-Kunst lehnt er ab. In Ihrem Blog Hotel Falckenstein gibt es mehr. Wir haben auch ein Bild: Bild:Bev.jpg, welches als PD gekennzeichnet ist. Betreibt der Herr FUD oder müssen wir das löschen? --schizoschaf 09:56, 29. Aug 2006 (CEST)

Panoramafreiheit gilt nur an „öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen“. Innenhöfe gehören da nicht zu, also ist das Kunstwerk geschützt, Fotos sind zu löschen. --h-stt !? 09:33, 30. Aug 2006 (CEST)

Portrait von Fotostudio

Ist es nicht so, dass immer der Fotograf die Rechte am Bild besitzt und somit die hier gegebene Einverständniserklärung hinfällig ist: Bild:Portrait_Knauss_1.jpg? --тнояsтеn 20:54, 29. Aug 2006 (CEST)

Völlig korrekt, die Lizensierung ist nicht in Ordnung, der Urheber muß zustimmen. --Ralf 21:00, 29. Aug 2006 (CEST)
Vorab: Ich habe kein ausreichend fundiertes Wissen in diesem Bereich, im folgenden also meine Laienansicht: Wenn ich das richtig sehe, stimmt eure Auffassung in dem Fall, indem "ein normales Portraitfoto" ohne weiteren Lizenzvertrag vorliegt - insofern sollte der vorliegende Fall durchaus geklärt werden. Aber ich wüsste nicht, was dagegen spräche, dass der Fotograf per Lizenzvertrag ein (umfassendes) Nutzungsrecht weitergibt - in einem solchen Fall ist die Zustimmung des Urhebers (Fotograf) meiner Ansicht nach nicht mehr erforderlich. --Avatar 22:48, 29. Aug 2006 (CEST)
Das umfassende Nutzungsrecht umfaßt nicht das Urheberrecht des Fotografen. Auch wenn alle Nutzungsrechte abgetreten sind, behält der Fotograf das Urheberrecht - muß also einer freien Lizensierung zustimmen. Dies ist nunmal deutsches Urheberrecht. Auch wenn der Politiker das Bild frei verwenden darf, kann er (sie) es nicht unter eine freie Lizenz stellen, dazu ist die Zustimmung des Urhebers nötig. --Ralf 22:52, 29. Aug 2006 (CEST)
Ah, danke. Ich glaube der Knackpunkt ist das hier:
§35 UrhG: "Einräumung weiterer Nutzungsrechte
(1) Der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts kann weitere Nutzungsrechte nur mit Zustimmung des Urhebers einräumen. Der Zustimmung bedarf es nicht, wenn das ausschließliche Nutzungsrecht nur zur Wahrnehmung der Belange des Urhebers eingeräumt ist."
Wieder was gelernt. --Avatar 23:00, 29. Aug 2006 (CEST)

Personenfotos: US-Regierungsbehörden-Public-Domain versus Persönlichkeitsrecht?

Eine Diskussion kopiert aus Wikipedia:Urheberrechtsfragen, da ich gerne mehrere Meinungen zu diesem Thema hören würde. --Jan R 10:52, 30. Aug 2006 (CEST)

Im Artikel Impfung befinden sich drei Fotos mit Personen: ein Bild von der Navy sowie zwei Bilder von kranken Kindern (herausgegeben vom CDC), die mit der Public-Domain-Lizenz (da von US-Regierungsbehörden) geführt werden. Benutzer Hati hat nun im Review des Artikels die Frage aufgeworfen, ob hier nicht das Persönlichkeitsrecht der Fotografierten verletzt würde, da kein Einverständnis der Betroffenen vorliegt. Wie sieht das rechtlich aus? Da hiervon ziemlich viele Bilder bei Wiki betroffen wären, wiegt ein Persönlichkeitsrecht mehr als die US-Public-Domain-Lizenz? --Jan R 09:49, 29. Aug 2006 (CEST)

Die US-Regierung schert sich nicht um irgendwelche Rechte und setzt massenhaft Bilder unter PD, die das nichtmal nach US-Recht sein dürften. Geschweige denn internationales Recht. Die Verwendung derartiger Bilder sollten wir verhindern, wenn schon sowas auf commons rumschwirrt und niemand das löscht. --Ralf 14:00, 29. Aug 2006 (CEST)

Was heisst das im konkreten Fall? Löschen? Zensurbalken über die Augen? Masernkranke selber fotografieren? --Jan R 14:08, 29. Aug 2006 (CEST)

Natürlich löschen (also die Bilder aus den Artikeln nehmen) und auf freie Bilder warten. --Ralf 14:18, 29. Aug 2006 (CEST)
Kommt auf den Einzelfall an. Das Bild ganz oben halte ich für unbedenklich, stellt schliesslich US-Militärangehörige dar, so dass man davon ausgehen darf, dass das DoD alle notwendige Formalien geklärt hat.--Wiggum 14:28, 29. Aug 2006 (CEST)
"..davon ausgehen kann.." - wenn ein Benutzer hier dieses Bild als seins hochgeladen hätte, würden wir auch nicht davon ausgehen. Ich gehe einfach davon aus, daß sich die Regierungsbehörden nicht um Persönlichkeitsrechte scheren. Von mir aus kann das erste bleiben, aber zumindest bei den Kindern geht sowas garnicht. --Ralf 14:52, 29. Aug 2006 (CEST)

Die Bilder der beiden Kinder stammen aus der Public Health Image Library (PHIL) vom Centers of Disease, welche freie medizinische Bilder zu Krankheiten zur Verfügung stellt. Diese werden explizit als Public Domain bezeichnet. Fast alle Krankheitsartikel in Wiki (de wie auch en) verwenden Bilder aus dieser Datenbank. Weiterhin dürfte es schwierig sein, heute Patienten mit Pocken zu finden, die man selber fotografieren kann. Angesichts des Ausmaßes der zu löschenden Bilder finde ich die Formulierung "Ich gehe einfach davon aus, daß sich die Regierungsbehörden nicht um Persönlichkeitsrechte scheren." etwas zu wage (nichts für ungut). Also: wenn eine Behörde explizit etwas frei gibt, muss man da in Wiki weiterhin auf direkte Freigabe durch fotografierte Personen bestehen? --Jan R 09:56, 30. Aug 2006 (CEST)

Definitiv: JA! Die USA geben auch Bilder aus Deutschland oder der Sowjetunion frei, die bis 1945 bzw. 1973 entstanden sind und eindeutig dem Urheberrecht unterliegen. --Ralf 10:21, 30. Aug 2006 (CEST)

/* bis hierhin kopiert aus Wikipedia:Urheberrechtsfragen --Jan R 10:54, 30. Aug 2006 (CEST)*/

Die meisten US-Regierungsquellen sind sauber, allerdings muss man im Einzelfall mitdenken. PD-USGov reicht uns als Lizenz wenn nicht besondere Umstände dafür sprechen, dass die US-Behörde ein Werk unberechtigt verwendet. Die Persönlichkeitsrechte von US-Militärangehörigen halte ich für völlig unproblematisch, bei den von Ralf angesprochenen Archivaufnahmen muss man ansehen, was genau am Bild dransteht und wie oben gesagt selbst mitdenken ob das Bild wirklich von einem Bundesangestellten im Dienst gemacht wurde. --h-stt !? 12:29, 30. Aug 2006 (CEST) PS: Es gibt nach US-Recht kein allgemeines Persönlichkeitsrecht, das bei Bildern dieser Art greifen würde.

Könnt ihr mal ein Auge auf das Plakatbild werfen? Auf der Disk. steht meine Meinung dazu - history ist auch interessant. Danke Ralf 15:09, 30. Aug 2006 (CEST)

Wer definiert denn "open end"? Der Künstler? Der Hausbesitzer? Wenn man diese Frage nicht einigermaßen klar beantworten kann (ich kann's nicht) wäre es zumindest als Illustration für den Artikel ungeeignet. Ach so, warum sollte das Plakat - speziell der Text - nicht geschützt sein?--Wiggum 22:01, 30. Aug 2006 (CEST)
Mangelnde Schöpfungshöhe? Aber egal ob oder nicht, allein die Diskussion darum zeigt, daß dieses Bild wenig geeignet ist, gerade den Artikel Panoramafreiheit zu illustrieren. Gerne in Hausbesetzung oder so, aber bei diesem Artikel paßt es einfach nicht, weil es kein typisches Beispiel ist. --Ralf 22:38, 30. Aug 2006 (CEST)

Müßte das Bild nicht wegen mangelnder Schöpfungshöhe unter PD statt unter CC-BY-SA stehen? --Mogelzahn 21:08, 30. Aug 2006 (CEST)

Das sehe ich auch so. --Ralf 21:31, 30. Aug 2006 (CEST)

Bildzitate

Nach Hoch auf einem Baums Kommentar auf der Bilderrechte-history

okay, mal die geltende praxis erläutert. laut meinungsbild von märz 2005 wäre es zwar möglich, einzelne ausnahmeregelungen vorzuschlagen, hat aber noch niemand gemacht)

möchte ich eine Diskussion vorschlagen darüber, welche "Ausnahmeregelungen" gelten sollten. Meine Idee ist es für Zitatzwecke,

  • Anonyme Werke vollumfänglich freizugeben (aus Gründen, die in diesem Artikel beschrieben sind)
  • und/oder Werke, deren kommerzieller Wert seit längerem abhanden gekommen ist (minimiert das Risiko einer Urheberrechtsklage).

Die Wikipedia wäre viel reicher mit voller Nutzung von Zitaten. Ob jemand ein urheberrechtlich geschütztes Bild, das hier zitiert wurde, von uns herunterladet und verwendet - oder ob er das Bild anderswo klaut, spielt für uns keine Rolle, denn wir haben korrekt zitiert. Ich habe bis jetzt noch keinen Grund dafür erhalten, weshalb eine Wiki mit Bildzitaten keine freien Inhalte mehr anbieten könnte. Wer heute Bilder von hier nutzen möchte, muss auch schon gucken, ob etwas unter GFDL, cc-by-sa oder public domain läuft. Ein disclaimer, der auf eine nur zitatweise Nutzung hinweist, würde das Problem lösen. --Keimzelle talk 01:03, 31. Aug 2006 (CEST)

Es gibt keine Ausnahmeregelungen und wird auch keine geben. Anders als Du das verstehst sind Bildzitate bei weitem kein Freibrief alles zu verwenden und genau diametral zu Deinen Beispielen. Du weißt garnicht, wie sehr Du hier mit solchen Argumentationen à la "minimiert das Risiko einer Urheberrechtsklage" Salz in tiefe Wunden gießt, die auf Commons momentan in schweren Gefechten erzeugt werden. Rechtlich sind sie nur in sehr speziellen Fällen möglich, wenn objektiv über das zitierte Bild als solches gesprochen wird (und nicht über das, was abgebildet ist!); es ist auch nicht lediglich zur Illustration erlaubt. Sie würden missbraucht werden, wie wir das bereits auf EN sehen. Sie würden der Freiheit der deutschen Wikipedia schweren Schaden zufügen. Wir hätten kein Druckmittel mehr "entweder ein freies Bild oder gar keins". "viel reicher" wäre hier überhaupt nichts, was das Ziel der Wikipedia angeht (die Schaffung von freien Inhalten). Mit Ausnahmeregelung war sowieso damals gemeint, dass jedes Bildzitat einzeln beantrag werden und darüber abgestimmt werden muss; keine generelle Freigabe für ganze Sparten u.ä. Also, vergiss es bitte ganz schnell. Bei Bildern muss das Sammeldenken aufhören und durch ein Selbsterstell-Denken ersetzt werden. Du sprichst das falsche Thema genau zur falschen Zeit an. --Rtc 07:19, 31. Aug 2006 (CEST)
Kein Freibrief, um alles zu verwenden: Das verstehe ich selber sehr gut. (Aber danke für die Belehrung, bin ja so wahnsinnig vergesslich.)
Rechtlich sind sie nur in sehr speziellen Fällen möglich, wenn objektiv über das zitierte Bild als solches gesprochen wird (und nicht über das, was abgebildet ist!): Bitte Belege angeben für diese Sichtweise. Nach allem, was ich weiss, muss ein Zitat bloss in Umfang und Inhalt seinen Zweck erfüllen (z.B. als geeignete Illustration eines Sachverhalts), und wie man zwischen sinnvoller Verwendung innerhalb eines selbst geschaffenen Werkes und Plagiat/"Klau" unterscheidet, weiss ich. Ach ok, bin ja immer noch so vergesslich.
Du sprichst das falsche Thema genau zur falschen Zeit an: Wenn ich einen Vorschlag habe, etwas gut finde, dies gerne umgesetzt haben möchte und dies anderen Leuten sagen möchte bitte ich nicht dich um Erlaubnis. Deine Art lädt nicht wirklich dazu ein, Dir zuzuhören.
Schaffung freier Inhalte: Ich bitte dich, mein Posting etwas besser zu lesen (ausser du meinst mit "freie Inhalte" auch, dass die eingebundenen Bilder auch frei sein sollten). Ich strebe eher danach, freie Artikel zu haben - und innerhalb jedes Artikels erfüllt jedes Bild seinen gesetzlich geschützten Zweck. Die Artikel kann dann jeder nach Belieben reproduzieren und verändern.
Naja, was ich tun werde ist, mich ausführlich über den Stand der Bildzitat-Diskussion und der Argumentation zu informieren.--Keimzelle talk 14:24, 31. Aug 2006 (CEST)
Anonyme Werke sind 70 Jahre nach Erstveröffentlichung respektive Schaffung frei. Es gibt überhaupt keinen Grund, diese gesetzliche Regelung zu missachten. Was ein Werk sein soll, dessen kommerzieller Nutzen abhanden gekommen ist, ist mir schleierhaft. Ganz abgesehen davon, dass sich der Wert eines Bildes im Laufe der Zeit ändern kann, wer will das entscheiden? Dieser Vorschlag ist völlig weltfremd. Im Rahmen eines Zitats müsste man sich nicht auf diese Beispiele beschränken, sondern könnte alles verwenden. Zitate wollen wir nicht, die Gründe hat Rtc bereits hinreichend dargelegt.--Wiggum 09:57, 31. Aug 2006 (CEST)
Ok, Beispiele für "keinen kommerziellen Wert mehr" sind schwierig zu finden, da man im Alltag - so zum Beispiel in Zeitungen - nur auf aktuelles, heute und jetzt kommerziell verwertetes Bildmaterial stösst. Als Beispiel möchte ich z.B. eine französische Landeskarte von 1946 anführen - vom Informationsgehalt (Landesgrenzen, Gebirge) ist sie so aktuell wie eine Karte von heute, aber kein Verlag kommt auf die Idee, seinen Atlas mit 1946er-Karten auszustatten. Das heisst, der Urheber dieser 1946er Karte hat seine Gewinne schon in den 40er und 50er Jahren erzielt - wer also solche Karten nutzen würde, schadet kaum mehr seinem kommerziellen Interesse. Wer über den kommerziellen Wert eines Werkes zu entscheiden hätte: Wir. Es gibt sicher genügend Wikipedianer, welche einen Überblick darüber besitzen, welche Bilder noch einen kommerziellen Wert besässen.--Keimzelle talk 14:24, 31. Aug 2006 (CEST)
Zum Thema Bildzitate als große Kleinzitate gibt es keine einschlägige Rechtsprechung. Bilder als Großzitate sind lediglich in wissenschaftlichen Werken gestattet (§51-1 UrhG). Also sollten wir äußerst vorsichtig Einzelfälle prüfen, auf keinen Fall eine generelle Freigabe erteilen. --Ralf 11:24, 31. Aug 2006 (CEST)
Zu den "Einzelfällen": Wäre ein "Kandidaten für Fair use/Zitat-Bilder"-Portal eine gute Idee? Genauso wie ein ernsthafter Sprachwissenschafter nicht ein Halbgedicht oder Viertelgedicht in seiner Abhandlung verwenden kann, sollte die Untergrenze für Bild-"Kleinzitat" prinzipiell ein ganzes Bild sein. Ich bin kein Jurist, aber logischen Gründen müsste es so sein... ausserdem ist die Wikipedia ein wissenschaftliches Werk, wenn man von schlechten Inhalten in gewissen Artikeln absieht.--Keimzelle talk 14:24, 31. Aug 2006 (CEST)
Siehs doch einfach mal von der technischen Seite. Bilder werden als Bilder hochgeladen und können in allen Artikeln verwendet werden, also unabhängig von ihrem Verwendungszweck. Solange also nicht die technische Möglichkeit besteht, Bilder spezifisch für einen Artikel hochzuladen ist es mehr als fahrlässig Fair Use zuzulassen. Die Wikipedia ist übrigens kein Wissenschaftliches Werk, sondern ein Community Projekt mit wissenschaftlichen Ansprüchen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:32, 31. Aug 2006 (CEST)
Alles was du schreibst ist irrelevant. Weder unterscheiden wir hier nach kommerziellen Gesichtspunkten noch betreiben wir Rätselraten hinsichtlich Gewinnerzielungszwecken (Es gibt ja auch diese auf alt gemachten Repro-Drucke, das Beispiel mit der Karte ist also objektiv unhaltbar). Unter [17] kannst du hinsichtlich Bildzitaten nachlesen: Per Beschluß im einstweiligen Verfügungsverfahren verpflichtete das Gericht den Tagesspiegel künftig die Veröffentlichung des Bildes zu unterlassen. Ein Zitat erfordere einen Zitatzweck und eine Auseinandersetzung mit dem Bild im Text, wobei das Bild nur unverändert und mit zutreffender Quellen- bzw. Urheberangabe veröffentlicht werden darf. (Fettung von mir). Ansonsten gilt auch weiterhin, dass auch die Bilder frei sein sollen und nicht nur die Texte inklusive der Bilder. Auf Commons wäre dein Vorschlag ohnehin abwegig, da dort die Bilder ohne Kontext als Selbstzweck angeboten werden. Das kann im Übrigen auch für die lokalen Wikipedias gelten, da hier jeder was schreiben und vorgehaltene Bilder verwenden kann.--Wiggum 14:42, 31. Aug 2006 (CEST)

Habe mal diese Diskussion unter User:Keimzelle/Bildzitate gespeichert.--Keimzelle talk 14:52, 3. Sep 2006 (CEST)

Passfoto von 1941

Aus gegebenem Anlass (Bild:Karl Friedrich Stellbrink.jpg): 1) Ist ein Passfoto von 1941, das mit Sicherheit in einem Atelier aufgenommen wurde, ein Lichtbildwerk? 2) Kann das Ök Heiligenlexikon dieses Bild überhaupt gemeinfrei stellen, wie behauptet? 3)Ist diese Aussage richtig oder falsch: Ich lass mir ein Passbild in einem Fotoatelier machen, bezahle dafür und wenn ich dann das Passbild in einen Kopierer stecke, dann muss ich beim Fotografen um eine Genehmigung ansuchen, da die Rechte des Bildes bei ihm sind Danke für die Auskünfte --Concord 03:30, 2. Sep 2006 (CEST)

Das Bild ist mit Sicherheit urheberrechtlich geschützt, es ist nicht frei! Es ist nicht PD und muß gelöscht werden, was ich gleich mache. --Ralf 03:34, 2. Sep 2006 (CEST)
Man kann es garnicht oft genug wiederholen: "Seit der Umsetzung der EU-Schutzdauerrichtlinie durch den bundesdeutschen Gesetzgeber im Jahr 1995 ist davon auszugehen, dass die früheren Maßstäbe, die eine besondere künstlerische Leistung oder Originalität voraussetzten, nicht mehr gültig sind und auch normale Fotografien als Lichtbildwerke zu betrachten sind." (Lichtbildwerk) Das gilt rückwirkend und auch für Werke, die nach der alten Gesetzeslage bereits gemeinfrei waren. Zu 3): Wir geben keine Rechtsberatung. --Rtc 03:56, 2. Sep 2006 (CEST)
Dankeschön. 3) war auch nicht meine Aussage, sondern die Zuspitzung meines Einwandes (Lichtbildwerk) durch den Einsteller des Bildes (Bwag). --Concord 04:24, 2. Sep 2006 (CEST)

Bildrecht von digitalisierten Büchern

Hat eine Bibliothek das Recht an von ihr aus ihrem Besitz digitalisierten Büchern, die älter als 200 Jahre sind? Wenn ich das bei den Landkarten oben richtig verstanden habe: Nein. Aber viele Bibliotheken behalten sich solche Rechte vor. Konkret geht es mir um Bilder aus dem Theatrum Europaeum von 1702, das die Universitätsbibliothek Augsburg digitalisiert hat und mit diesem Copyright-Hinweis versieht. --Ephraim33 12:38, 3. Sep 2006 (CEST)

Der Akt des Scannens begründet kein eigenes Werk. Der Arbeitsaufwand oder die Kosten der Technik sind dabei irrelevant, es mangelt an Individulität. Die Bibliotheken können sich vorbehalten was sie wollen, die Werke sind gemeinfrei. Eigentlich eine Frechheit sowas.--Wiggum 13:43, 3. Sep 2006 (CEST)
Vielen Dank für deine Antwort. --Ephraim33 14:16, 3. Sep 2006 (CEST)

Scan aus Büchern

Grüß euch!
Ich möchte euch fragen was ich zu beachten habe, wenn ich Fotos und 3D-Risse vom Buch
"Heinz J. Nowarra: Die deutsche Luftrüstung 1933-1945, Bernard & Graefe Verlag, ISBN 3-8289-5315-8"
einscannen und hier zur Verfügung stellen möchte. Dazu möchte ich sagen, dass die dort gezeigten Fotos nicht vom Autor stammen, sondern eine Sammlung von verschiedensten Quellen sind.
Verstoße ich, wenn ich Fotos aus einem (speziell diesem) Buch einscanne gegen das Urherrecht ? --Lukas Mall 09:26, 4. Sep 2006 (CEST)

Du verstößt gegen das Urheberrecht, wenn der Fotograph nicht nachweislich über 70 Jahre tot ist. Aus welchem Buch du scannst ist egal.--Wiggum 11:20, 4. Sep 2006 (CEST)

Bilder aus der Commons

Hiho, kann ich Bilder aus der Commons in die deutsche Wikipedia einbinden, die in Deutschland IMO nicht erlaubt sind? Nach meiner Meinung nicht, wollte aber noch mal nachfragen. Es geht um dieses Bild: Navigator

Und das sagt Ford:

Copyright Notice:
All rights reserved. All text, images, graphics, animation, videos, music, 
sounds and other materials on this site are subject to the copyrights and 
other intellectual property rights of Ford Motor Company, its affiliated 
companies and its licensors. Ford Motor Company owns the copyrights in the 
selection, coordination and arrangement of the materials on this site. 
These materials may not be copied for commercial use or distribution, nor 
may these materials be modified or reposted to other sites.

Accredited journalists may use Ford Motor Company information and photography 
from media.ford.com for editorial use only. Personal or commercial use of this 
material is prohibited.

Tzign 10:43, 5. Sep 2006 (CEST)

Nein. Das Bild liegt auch nicht auf commons, sondern in der englischen Wikipedia. Dort ist so etwas als Fair Use derzeit noch geduldet. In den commons und in der deutschen Wikipedia müsste dieses Bild gelöscht werden. Gruss --schizoschaf 10:50, 5. Sep 2006 (CEST)

Fotos von Urkunden

Ich würde diese Urkunde gern als Bilddatei in Wikicommons setzen. Gibt es da Möglichkeiten? --Of 12:02, 5. Sep 2006 (CEST)

Nicht auf den Commons. Logos weden dort nicht akzeptiert. Aber du kannst die Urkunde hier in de hochladen und mit Vorlage:Bild-PD-Markenrecht ({{Bild-PD-Markenrecht}}) versehen. --h-stt !? 13:40, 5. Sep 2006 (CEST)

Ich habe es als Bild:Urkunde-bridge-ioc.jpg hochgeladen, bin mir aber nicht sicher, was ich in Felder Datum, Autor und ähnliches einsetzen soll. --Of 14:01, 5. Sep 2006 (CEST)

Unter Quelle die Webseite, wo du sie her hast, Autor ist das IOC und als Datum trägst du das Jahr der Ausstellung ein. Ist das irgendwie missverständlich? --h-stt !? 09:10, 6. Sep 2006 (CEST)

Bilder eines verschollenen Künstlers

1933 erschien in Hamburg das Zigarettenbilder-Sammelalbum Märchen der Völker, herausgegeben vom "Cigarettenbilderdienst Hamburg-Bahrenfeld", einer Gründung des Reemtsma-Konzerns. Als Autor der Texte zeichnet ein gewisser Stefan Mart, der im Impressum des Werkes auch als Illustrator genannt ist, obwohl viele der Bilder mit "Digeer" signiert sind. Keiner dieser beiden Namen ist in den einschlägigen Künstlerverzeichnissen zu finden. Mittlerweile gibt es eine Webseite zu diesem Buch Hommage an einen verschollenen Künstler, deren Ziel es ist, das längst vergriffene Werk wieder zugänglich zu machen und das Urheberschaftsrätsel zu lösen, letzteres bisher offenbar ohne Erfolg. Der Webmaster der Seite rechtfertigt die Wiederveröffentlichung von Texten und Bildern des Märchenbuches unter Berufung auf § 66 Abs. 1 S. 1 und 2 UrhG (Urheber unbekannt – für die Schutzfrist ist 1933 als Jahr der Erstveröffentlichung maßgebend – Datum der Wiederveröffentlichung Dezember 2004 – Schutzfrist von 70 Jahren somit abgelaufen, vgl. Impressum. Seine Erläuterungen, Bildkommentare und Übersetzungen der Texte in Englische stellt er unter eine Creative Commons Lizenz (Attribution-NonCommercial-ShareAlike 2.0 Germany). Frage: Kann ich einige der Bilder aus dem Märchenbuch – nur von Bildern ist die Rede – auf Wikipedia Commons hochladen um sie ggf. in einen Artikel einzubauen? Falls ja, welche Art der Lizenz muss ich dazu auswählen? -- Lesabendio 14:41, 5. Sep 2006 (CEST).

Nein, kannst du nicht. Nachdem die Texte und Bilder signiert wurden, handelt es sich nicht um anonyme Werke - daran ändert nicht, dass du bislang keine Lebensdaten des Schöpfers recherchieren konntest. Nach unseren Regeln heißt das, dass die pragmatische 100-Jahres-Grenzen greift und diese Bilder nicht vor 2033 in der Wikipedia verwendet werden können. --h-stt !? 09:13, 6. Sep 2006 (CEST)

Le Voyage dans la lune

Mir geht es um die im Filmartikel Die Reise zum Mond verlinkten Bilder, anscheinend Screenshots. Der Film ist aus dem Jahr 1905. Auf der Bildbeschreibungsseite in Commons steht zwar, dass die Bilder in den USA Public Domain sind, jedoch mit einem Hinweis versehen, dass die Lizenz in Deutschland oder der Schweiz nicht gültig ist (vgl. [18]). Dürfen also die Bilder im dt. WP-Artikel erscheinen? LG César 11:37, 9. Sep 2006 (CEST)

Mal wieder ein falscher Lizenzbaustein auf commons - die Bilder sind aufgrund ihres Alters gemeinfrei und dürfen verwendet werden. --Ralf 11:44, 9. Sep 2006 (CEST)
Vielen Dank für die schnelle Antwort! LG César 12:14, 9. Sep 2006 (CEST)

warum sollten sie?

(2) Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik. § 65 Urhg.

Georges Méliès († 21. Januar 1938) -->gemeinfrei 2009; da es nur 2 1/2 Jahre sind, würde ich es trozdem im Artikel lassen --Isderion 13:23, 9. Sep 2006 (CEST)

Wikipedia-LOGO und -Schriftzug

Hallo Freunde, ich möchte für den Artikel Gravur den ich bearbeiten will eine Messingplatte gravieren mit dem Logo des Puzzle-Weltballs und dem Schriftzug. Dies dann Fotografieren als GNU und in dem Artikel dann die Vorgehensweise kurz erläutern. Ich glaube nicht, dass ich das Bild, welches ich bereits auf meiner Website ( http://www.detailor.com/Neue_Dateien/bilderr.html z.B. oben rechts Tabasco-Logo )habe, dafür verwenden kann wegen der möglichen Urheberrechtsverletzung obwohl ich das Teil selber gemacht habe und auch selber fotografiert habe. Daher meine Bitte, ob mir jemand sagen kann wer das Wikilogo gemacht hat und ob es das im Vektor-Format (*.ai; *.cdr; *.eps; *.dxf) gibt um damit meine Maschine zu füttern. Auch den Schriftzug bräuchte ich. Gruß --Elnolde 18:25, 9. Sep 2006 (CEST)

Das wird ein Problem geben, denn das Wikipedia-Logo ist nicht unter einen freien Lizenz veröffentlicht, sondern unterliegt dem ganz normalen Urheberrecht. Wende dich bitte in englischer Sprache an die Foundation in Florida (Link unten auf jeder Seite im Impressum) und frage nach, ob du das darfst. Oder nimm ein anderes Beispiel. --h-stt !? 12:51, 10. Sep 2006 (CEST)
Danke H-stt. Ich habe mich für die weitere Vorgehensweise bereits an die Foundation gewand. Leider ist die Verbindung derart lahm, das ich noch nicht überprüfen kann ob mir geantwortet wurde. Gruß --Elnolde 13:50, 10. Sep 2006 (CEST)
Wobei schon merkwürdig ist, warum für das WP-Logo nicht die "Schöpfungshöhe-Keule" gezückt wird. --jha 13:14, 12. Sep 2006 (CEST)

Panoramafreiheit III

Zahlreiche Bilder, die unter die Panoramafreiheit fallen, sind auf den Commons. Nun lese ich, dass es in den USA keine Panoramafreiheit gibt und deshalb diese Bilder auf Wikipedia hochgeladen gehören. Ich selbst habe auch schon zahlreiche, unter die Panoramafreiheit fallende Fotos auf Commons hochgeladen. Sollen diese nun alle auf Wikipedia verschoben werden? Könnte man nicht, wie hier, eine Vorlage Vorlage:Panoramafreiheit erstellen und dort regeln, in welchen Ländern diese gilt und wo nicht. Immerhin fallen doch zahlreiche Gebäudefotos unter diese Lizenz und für Commons wäre es ein großer Verlust, wenn diese dort nicht gefürt wären. Gibt es eigentlich einen englischen Namen für Panoramfreiheit? Bis jetzt habe ich geschrieben german Panoramafreiheit und damit auf die o. g. Vorlage verlinkt, was sicherlich nicht die eleganteste Lösung ist.--Borheinsieg 12:21, 10. Sep 2006 (CEST)

Die Rechtsfragen rund um Commons sind ein Chaos. Wir wissen schlicht nicht, welche Rechtsordnungen wir anerkennen sollen. Für einen großen Befreiungsschlag gibt es derzeit keine erkennbare Diskussionsposition. Aber worum geht es dir denn? Bilder aus Deutschland, den USA odr Drittstaaten? In den USA gilt die Panoramafreiheit nur für Architektur, nicht aber für Kunstwerke und andere Objekte im öffentlichen Raum. Soweit es also um Gebäude geht, bestehen keine Bedenken die Bilder auf den Commons zu veröffentlichen. Bei Bildern von Kunstwerken (Statuen, Gedenktafeln, etc) oder sonstigen Objekten im öffentlichen Raum sind nach US-Recht solche vor 1923 legal, die können also auf den Commons bleiben (Jahreszahl unbedingt nachtragen, wenn noch nicht vorhanden), jüngere solltest du nach meinem Verständnis von der aktuellen Situation unter dem selben Namen auf die de-Wikipedia kopieren und das mit dem Grund auf der Beschreibungsseite vermerken, damit sie nicht verloren gehen. Hier erkenen wir derartige Bilder an. --h-stt !? 12:59, 10. Sep 2006 (CEST)
Gut, ich wusste nicht, dass die Panoramafreiheit in den USA für Gebäude schon gilt. Somit war meine Entscheidung, Dieses Bild (von einer Übersichtstafel im öffentlichen Raum abfotografiert) auf Wikipedia hochzuladen, wohl richtig, im Gegensatz zu Commons (Galerien) verwahrlost es hier bislang, da ich es nicht in einen Artikel eingebunden habe. Also müssen die zahlreichen, auf Commons hochgeladenen Skulpturen der neueren Zeit wieder zurück? Schade für diese von mir angelegte Kategorie.--Borheinsieg 17:37, 11. Sep 2006 (CEST)
Commons war eine Sturzgeburt, bei der anscheinend niemand wusste, was für ein Monster man da gebiert. Für Deine Bilder aus Bonn, die unter die deutsche Panoramafreiheit fallen, sehe ich kein Problem. Höchstens für Skulpturen, die in den USA stehen. --AndreasPraefcke ¿! 12:19, 12. Sep 2006 (CEST)
Spannend wird's doch erst mit Bildern von öffentlichen Plätzen in Frankreich, denn dort gibt's weder Panoramafreiheit noch Beiwerk. D.h. ein Architekt eines Bauwerks aus dem 20. Jahrhundert, selbst wenn "nur im Hintergrund/am Bildrand", kann in seinen Rechten verletzt werden. Da kann man sich dann fragen, was es für einen Einfluss hat, dass Fotograf und Uploader in Deutschland sitzen und die Bilder in den Vereinigten Staaten gehostet werden. Oder ob dieser Gedankengang als solcher prizipiell nicht erwägenswert ist. --jha 13:12, 12. Sep 2006 (CEST)
Ähm, gilt nicht das Recht des Landes, in dem das Foto aufgenommen wurde? Ein in Deutschland unter Panoramafreiheit aufgenommenes Bild eines Kunstwerkes kann doch wohl problemlos auf die Commons hochgeladen werden (und an sich auch in die en: und fr:). Oder liege ich da falsch? --jailbird 15:50, 12. Sep 2006 (CEST)

@jha. Du liegst falsch. Eine französ. Gerichtsentscheidung lässt es zu, Kunstwerke als Beiwerk zu zeigen, wenn sie nicht das Hauptmotiv ausmachen. @Jailbird. Du liegst falsch. Ein polnischer Urheber kann vor einem französischen Gericht wegen einem in Deutschland aufgestellten Kunstwerk klagen, wenn dieses auf einer österreichischen Internetseite publiziert wird. Liest eigentlich niemand http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Ausl.C3.A4ndisches_Recht ??? --Histo Bibliotheksrecherche 18:25, 17. Sep 2006 (CEST)

Das zweite Bild ist Bild-PD, beim ersten wurde keine Lizenz angegeben bzw. der BLU-Baustein mit hochgeladen. Die Bilder sind wohl identisch, jedoch in der Größe verschieden. Kann man die Bild-PD Lizenz für das größere Bild annehmen und das kleinere löschen, obwohl bei den Daten unterschiedliche Einträge stehen? Gruß, --Svens Welt 00:39, 11. Sep 2006 (CEST)

Ich habe mal in beide Bilder einen BLU gesetzt und den Hochlader informiert. Leider hat der bisher nur diese Bilder hochgeladen (und einen weiteren Edit gemacht), so dass ich skeptisch bin, ob er seinen Account nutzt. Ich vermute allerdings, dass Benutzer:JKA Jonas Kahl ist, der Fotograf der Bilder. Sollen wir vielleicht das Bild-PD einfach in PD-self umwandeln wenn er sich nicht meldet? --h-stt !? 20:01, 11. Sep 2006 (CEST)
Davon ist wohl auszugehen, dass er sich nicht noch mal meldet. Ich habe bisher mit Bildern soviel zu tun gehabt, dass ich Benutzer auf nicht komplette Bildquellen hingewiesen habe, sonst nichts. Daher auch meine Frage hier. Man lernt ja nie aus. Du kannst das gerne machen und die Bilder/das Bild mit einer entsprechenden Lizenz zu versehen, da man doch das kleinere löschen könnte, oder etwa nicht? Gruß, --Svens Welt 21:13, 11. Sep 2006 (CEST)
Da eins der Bilder als PD gekennzeichnet wurde, kann man davon ausgehen, daß auch das andere PD ist - ich habe BLU rausgenommen und PD eingetragen. Der user ist nicht aktiv, kann es ja im Bedarfsfalle ändern - also abgeschlossen die Sache. Das Ganze geschah nach Absprache mit H-stt. --Ralf 01:04, 12. Sep 2006 (CEST)

Schöpfungshöhe gegeben?

Das Logo auf dem Eishockeyportal besitzt das nötige Schöpfungshöhe? Wenn ja zwei weitere Fragen. Erstens warum hat dann dieses Bildnicht diese Schöpfungshöhe? Zweitens woran kann man das mit der Schöpfungshöhe ungefähr festmachen? Danke. Flaxman 01:30, 13. Sep 2006 (CEST)

Ich tendiere dazu, bei detaillierten Darstellungen von Menschen die Grenze zu ziehen. Der Indianer wäre dann geschützt, der symbolische Kicker nicht. Das eine harte Kriterium gibt es nicht, wir tasten uns hier anhand der von der Rechtsprechung (Schöpfungshöhe) entwickelten Maßstäben vor. --h-stt !? 07:47, 13. Sep 2006 (CEST)

Verschieben nach Commons

Wie sieht es aus mit dem Verschieben nach commons?

  1. Gibt es eine Technik, die die Bildübernahme vereinfacht?
  2. Sind da irgendwelche Probleme zu befürchten, wenn es sich um Außenaufnahmen handelt, die unter CC 1.0 und GFDL stehen und von anderen Benutzern hochgeladen wurden, oder sollte man hier besser kopieren?

--Seewolf 11:01, 13. Sep 2006 (CEST)

Wikipedia:Wikimedia Commons enthält eine ausführliche Anleitung zum Umzug auf commons. Sofern die Übertragung dorthin (inclusive alter Versionen, richtiger Lizenz, Kategorisierung) vollständig kann das Bild mit Vorlage:NowCommons gekennzeichnet und gelöscht werden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:37, 13. Sep 2006 (CEST)

Creative Commons

Ist wahrscheinlich schon häufig gestellt worden, ich finde aber im Moment nichts dazu: WIe sieht es mit Bildern aus den commons aus, die folgende Lizensierung haben:

  • This file is licensed under the Creative Commons Attribution ShareAlike 2.5 License

Darf man die in der deutschen Wp verwenden? Danke --Geos 16:25, 13. Sep 2006 (CEST)

Konkret haben die mich interessierenden Bilder folgende Bezeichnungen:

Icons englische Kurzform Bedeutung
by-sa Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen (Version 2.5)

Beispiel: [19]

ja (Vorlage:Bild-CC-by-sa/2.5) --Isderion 16:55, 13. Sep 2006 (CEST)
Grundsätzlich sollten alle Bilder auf commons, die korrekt lizenziert sind, hier verwendet werden dürfen. Dass es in letzter Zeit Probleme darum gab, sollte hoffentlich die Ausnahme bleiben. Aufpassen muß man hauptsächlich bei Bildern aus en-WP, da dort Fair use zugelassen wird. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:12, 13. Sep 2006 (CEST)
Genau deshalb hab ich ja sicherheitshalber noch mal nachgefragt, Danke! --Geos 10:46, 14. Sep 2006 (CEST)

Noch einmal Spam

Datei:Spam.jpg
Spam

Es geht noch einmal um dieses Bild. Wie Rtc hier schon beschrieb handelt es sich bei dem unkenntlichen Foto auf der Dose jetzt um ein Derivat, also immer noch um eine URV. Weiterhin gibt es noch ältere Versionen, die Fotos zeigen. --Jarlhelm 03:00, 16. Sep 2006 (CEST)

Vereinte Nationen

Um der ganzen Diskussion um die Urheberrechte mal ein wenig Würze zu verleihen, habe ich dieses schöne Bild zu Löschung vorgeschlagen:

Immerhin handelt es sich um eine glasklare Copyrightverletzung, da jeder kommerzielle Gebrauch der Flagge ausdrücklich untersagt ist, Art. 7 des Flag Code.

Diese Flagge steht als nächstes auf der Agenda:

Gruß! Henning Blatt 12:41, 16. Sep 2006 (CEST)

Du verwechselst Urheberrecht mit Markenrecht, Namensrecht und Persönlichkeitsrecht. Ich lade die Bilder auf de hoch, den commons-Leuten kann man nicht trauen. --ST 12:43, 16. Sep 2006 (CEST)
Dem stimme ich voll und ganz zu. Leider kapieren die wenigstens, was in unseren Wikipedia:FAQ Rechtliches unter Sind alle Inhalte der Wikipedia unterm Strich frei? steht. Die wenigsten haben diesen Passus wohl gelesen. NEIN, nicht alle Inhalte der Wikipedia sind unterm Strich in dem Sinn völlig frei, dass sie beliebig verändert und kommerziell genutzt werden können.
Die GNU FDL bezieht sich nur auf urheberrechtlichen Aspekte. Es ist sehr wohl rechtlich möglich, ein Bild unter GNU FDL zu stellen, das ausschließlich im Rahmen des Zitatrechts genutzt werden kann. Unsere Richtlinien erlauben das allerdings nicht. Wir könnten auch Textzitate ganz verbieten, weil das keine freien Inhalte sind. Wir wären allerdings schlecht beraten, dies zu tun (ebenso Bilder lebender Personen). --Histo Bibliotheksrecherche 22:05, 16. Sep 2006 (CEST)
Hallo Histo,
Du bist der erste, der sich hier zur Sache äußert - ganz im Gegensatz zu Steschke, der sich lieber als selbstgefälliger Zeitgenosse inszeniert.
Könntest Du für mich die LAs zu Bild:ICDO_logo.gif und Bild:France signing EU Constitution.jpg, die von Benutzer:Addicted gestellt wurden, erledigen? Dort scheint ja genau die gleiche Lage wie hier bei den Vereinten Nationen gegeben zu sein.
Im übrigen sollte die Auffassung, dass solche Bilder, die laut Rechteinhaber "nicht zu kommerziellen Zwecken" verwendet werden dürfen, eben gerade doch in der Wikipedia "als Illustration genutzt" werden dürfen, an zentraler Stelle bekanntgemacht werden (sofern sie zutreffend ist).
Es bleibt dann als Frage nur noch, warum in dem FAQ folgendes zu lesen ist: "Darf ich Bilder einer Website, die für private und nichtkommerzielle Zwecke frei verwendet werden dürfen, in die Wikipedia einbauen? _Nein._"
Henning Blatt 00:34, 17. Sep 2006 (CEST)
Das erste Bild erreicht keine Schöpfungshöhe, beim 2. sieht es anders aus. "Urheber: Council of the European Union" stimmt schonmal nicht, weil Urheber eine natürliche Person war/ist. Somit ist "Die Wiedergabe mit Quellenangabe ist vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen gestattet." nichtig, weil der Fotograf unbekannt ist. Auch wenn der Rat der Europäischen Union meint, sich über Urheberrecht hinwegsetzen zu können, ist das nicht für uns gültig. --Ralf 10:27, 17. Sep 2006 (CEST)
Von einem rechtlichen Standpunkt aus betrachtet widerstrebt es mir zutiefst, mit Hilfe des Argumentes "mangelnde Schöpfungshöhe" einen Urheberrechtsschutz abzulehnen. Das ist nämlich alles hinten und vorne nicht tragfähig, wiegt die User in falscher Sicherheit, öffnet Mißbrauch Tür und Tor. Und wenn es dann wirklich mal hart auf hart kommt, dann wird die gesamte deutsche Wikipedia völlig hilflos zurückrudern und als erste Reaktion mal gleich sämtliche Bilder deaktivieren... Aber bis dahin werde ich ab sofort dieses Argument nutzen, um Löschanträge wie diesen abzufertigen. Damit kann man alles ganz einfach tot machen...
Dein Einwand, der Rat wäre nicht Urheber des ersten Bildes, ist zutreffend. Aber die Bildbeschreibungsvorlage ist hier unzureichend. Wer der Urheber eines Bildes ist, ist völlig gleichgültig bzw. nur von informatorischem Interesse. Rechtlich (und Wiki-richtlinienmäßig) relevant ist allein der Rechteinhaber; und der ist unzweifelhaft der Rat. Insofern müsste die Vorlage geändert werden.
Henning Blatt 11:18, 17. Sep 2006 (CEST)
Ein blauer Hintergrund und eine Runde Sterne bringt keine Schöpfungshöhe, ebensowenig eine Weltkugel, ein Dreieck und Ährenkränze - beachte bitte das Urteil zum SED-Emblem! Da brauchen wir nicht mutmaßen... Beim Foto ist nicht der Rat der Rechteinhaber sondern der Fotograf, Urheberrecht ist nicht übertragbar, nur Nutzungsrecht. Also muß der Urheber, also der Fotograf einer freien Lizenz zustimmen, was der Rat sagt, ist uninteressant. --Ralf 00:45, 18. Sep 2006 (CEST)

1. Zum ICDO-Bild: Dein Hinweis auf das SED-Emblem ist wichtig, aber man kann ja auch auf den Bundesadler hinweisen. So ganz ohne ist die Flagge der UN nämlich nicht, es handelt sich immerhin um eine Stilisierung stereografisch projektierter Landmassen. Das ist m.E. schon ziemlich anspruchsvoll.
2. Zum EUV-Bild: Generell - also für alle Bilder in der Wikipedia - müssen wir davon ausgehen, dass jemand, der seine Nutzungsrechte auf die Wikipedia überträgt, dies in rechtlich zulässiger Weise tut. Das kann natürlich einerseits der Urheber sein, andererseits aber auch der Inhaber der Nutzungsrechte, dem eben diese Nutzungsrechte vollständig übertragen wurden. Urheber des EUV-Bildes ist natürlich der Fotograf, klar. Aber wir haben ja keine Ahnung, in welchem Umfang er seine Nutzungsrechte auf den Rat übertragen hat. Das geht aus der Copyright-Erklärung des Rates nicht hervor. Es spricht nichts dagegen (und ist sogar sehr wahrscheinlich), dass sämtliche Nutzungsrechte beim Rat liegen. Insofern könnte dieser - sofern er denn wollte - eine Freigabe für die Wikipedia (also PD) erklären. Hat er in diesem Fall nicht - zugestanden! Aber generell ist die Bildbeschreibungsvorlage m.E. in diesem Punkt unzureichend.
Henning Blatt 10:41, 18. Sep 2006 (CEST)

Schöpfunghöhe bei diesen Logos?

Kann ich folgende Fußballlogos hochladen, wegen mangelnder Schöpfungshöhe?

Sind alles Bilder von HQFL.dk wo man sie mit Quellenangabe benutzen darf, nur für die Wikipedia müssen die Bildrechte auch stimmen. Tut es das bei diesen Bildern? Gruß -- Don Vincenzo 16:28, 17. Sep 2006 (CEST)

Ich sehe keine Logos, wenn ich auf die Links klicke. --Jarlhelm 17:41, 17. Sep 2006 (CEST)
kopier die Links in deinen Browser dann geht's --Isderion 18:09, 17. Sep 2006 (CEST)
Ich würde mal unverbindlich sagen, alle außer Palermo und Ajax gehen problemlos und letztere wahrscheinlich auch (ich stellte auch schon ein paar Fragen zu Schöpfungshöhe und darüber war niemand erfreut). --Jarlhelm 18:21, 17. Sep 2006 (CEST)
Danke Jarlhelm, ich werde dann mal all diese Logos mit geringen Schöpfunghöhen hochladen. Nur ne Frage noch, um es später auch erkennen zu können: Warum hat das Palermo-Logo eine große Schöpfunghöhe? Grüße -- Don Vincenzo 19:14, 17. Sep 2006 (CEST)
Die Benutzer, die im Gegensatz zu mir wirklich Ahnung haben, antworten auf diese Frage meist mit "lies dir Schöpfungshöhe durch und mach dir selbst ein Bild". --Jarlhelm 23:04, 17. Sep 2006 (CEST)
Richtig, dort findet man alles, worauf sich auch die hiesigen Benutzer mit "wirklich Ahnung" stützen. Wie ein Gericht im Streitfall zur Schöpfungshöhe urteilen wird, kann niemand zuverlässig bestimmen. Wir orientieren uns an exemplarischen Urteilen (Laufendes Auge, SED-Logo etc.), bei denen das Vorliegen von Schöpfungshöhe verneint wurde. Bei Logos ist es ein ganz brauchbarer Orientierungspunkt, wenn man prüft ob das Logo aus trivialen und lange bekannten Elementen besteht (einfache geometrische Formen, Ährenkränze o.ä.). Das Logo von Inter Mailand besteht bloss aus einer Buchstabenanordnung innerhalb von mehreren Kreisen, dass darf man wohl getrost als nicht geschützt ansehen. Grade bei dem Männlein von Ajax ist aber die individuelle Gestaltung ganz klar. Auch der Adler von Palermo besteht nicht aus trivialen Argumenten, obwohl es ein übliches Motiv für Wappen und Logos ist.--84.179.112.87 23:24, 17. Sep 2006 (CEST)
Und hier noch ein paar Links, die fast alle um Fußballlogos gehen:
--Jarlhelm 23:30, 17. Sep 2006 (CEST)
Noch mal etwas anders. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber wenn ein Bild PD-low ist, dann ist doch auch die Quellenangabe nicht mehr nötig (wie etwa "HQFL.dk"), wobei es natürlich generell immer besser ist, die Quelle zu nennen. --Jarlhelm 01:00, 18. Sep 2006 (CEST)

Okay, alles klar, ich hab jetzt mal drei weitere Logos hochgeladen, bei dem ich mir sicher bin, das sie nicht die nötige Schöpfungshöhe besitzen:

Ich denk bei diesen Logos gibts auch keine Probleme oder? Grüße -- Don Vincenzo 13:24, 18. Sep 2006 (CEST)

Gleispläne von Bahnanlagen

Hallo zusammen, ich bin mir unsicher, ob Bahnhofspläne einer aufgegebenen Eisenbahnstrecke (Preußische Eisenbahnverwaltung also vor 1914) als öffentliche amtliche Dokumente oder Karten durchgehen und damit gemeinfrei sind. Wie seht ihr das? -- Gruß Moinert 20:15, 17. Sep 2006 (CEST)

"vor 1914" ist dehnbar... Wann war es genau? Wir akzeptieren hier 100 Jahre pma, also 1. 1. 1907. Nun könnte man anführen, daß Gleispläne von "älteren" Bahnbeamten angefertigt wurden, da ist die Wahrscheinlichkeit, daß sie 1936 tot waren, recht wahrscheinlich. Es kommt auf den Einzelfall an, ob man sowas dulden kann, pauschal 1914=ja gibt es nicht. --Ralf 00:37, 18. Sep 2006 (CEST)
Wohl nur ein Tippfehler, aber nicht 100 Jahre pma, sondern 100 Jahre alte Bilder, weil dann mit recht hoher Wahrscheinlichkeit 70 Jahre pma zutrifft. --Jarlhelm 00:54, 18. Sep 2006 (CEST)
Ich hatte eher gemeint, dass es sich um Werke einer staatlichen Stelle für den öffentlichen ? Gebrauch handelt. Da zählt doch nicht das Urheberrecht des Zeichners, denn er hat ja im Auftrag eine technische Zeichnung angefertigt. --Moinert 22:34, 18. Sep 2006 (CEST)
Nein, auch Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind nicht völlig ohne Rechte (auch solche nicht, die unter Roland Koch dienen müssen). Es kann sein, dass der Arbeitgeber/Dienstherr ein Nutzungsrecht hat, aber Urheber bleibt der Mitarbeiter. --ST 23:07, 18. Sep 2006 (CEST)
Ich wußte garnicht, daß Roland Koch auch für die Preußische Eisenbahnverwaltung zuständig ist ;-) --Mogelzahn 17:34, 20. Sep 2006 (CEST)

Übersteigt das recht runde Logo hier die Schöpfungshöhe? --Logosammler 20:45, 18. Sep 2006 (CEST)

Ich tendiere dazu, in einem Schattenriss einer Lok mit einer Namenskartusche keine Arbeit zu sehen, die das alltägliche Niveau eines Grafikers deutlich übersteigen würde. --h-stt !? 15:14, 19. Sep 2006 (CEST)

Sehe keine Schöpfungshöhe --Histo Bibliotheksrecherche 15:42, 19. Sep 2006 (CEST)

Danke: Bild:Lehmann-Gross-Bahn.svg. --Logosammler 18:54, 19. Sep 2006 (CEST)

Bilder zu den Arbeiten zur Verhüllung des Reichstags

Habe ich grad in Commons welche gefunden und wollte abklären, ob solche auch vom Veröffentlichungs"verbot" eingeschlossen sind. Den verhüllten Reichstag sieht man darauf noch nicht, nur Details zu den Arbeiten und Vorstufen zur Verhüllung. Hab sie mal zusammengetragen, siehe commons:User:BLueFiSH.as/temp. --BLueFiSH  (Klick mich!) 16:14, 20. Sep 2006 (CEST)

Das (nicht bleibende) Kunstwerk war der verhüllte Reichstag, nicht die Vorbereitungsarbeiten dazu. Da auf den Bildern kein Kunstwerk zu sehen ist, greift die Panoramafreiheit. --Ralf 16:42, 20. Sep 2006 (CEST)
Über diese Bilder bin ich hier auf de auch schon einmal gestolpert - Benutzer Diskussion:Dontworry#Bilder wie z.B. Bild:Reichstagchristo001.jpg. Gruß --Btr 00:48, 21. Sep 2006 (CEST)
PS:...Bild:Christo The Gates New York City path.jpg

Ich hab keine Bedenken gegen die Bilder --Histo Bibliotheksrecherche 02:38, 21. Sep 2006 (CEST)

Danke für die Antworten, so hatte ich mir das auch gedacht. Gruß --BLueFiSH  (Klick mich!) 07:03, 21. Sep 2006 (CEST)

Angebliches PD bei Panoramafoto

Bin gerade auf einen etwas komplizierten Fall gestoßen, und zwar geht es um dieses Bild von dieser Seite. Angeblich stehen sämtliche Bilder auf der Seite zur freien Verfügung, sprich PD. Aber da das Foto von einem erhöhten Standpunkt aus gemacht wurde, erscheint mir das etwas fragwürdig, ob die genannte Person, die u.a. dieses Foto zur Vefügung gestellt hat, es auch tatsächlich gemacht hat. Es könnte ja auch von einem anderen Militärangehörigen gemacht worden sein, entweder einem niederländischen oder einem amerikanischen. Bei letzterem wäre die Sache ja klar und kein Problem, aber ansonsten? Reicht allein die Aussage, dass alle Bilder frei verfügbar sind, um es als PD hochzuladen? --NickKnatterton - !? 21:48, 23. Sep 2006 (CEST)

Da sehe ich kein Problem. Die Angaben auf der genannten Seite erscheinen glaubhaft, nichts spricht dagegen, dass der Fotograf selbst den kleinen Hügel hochgelaufen ist um ein Übersichtsbild zu machen. --h-stt !? 12:10, 25. Sep 2006 (CEST)
Naja das Problem ist nur, dass es dort keinen Hügel gibt, wovon das Foto aus gemacht werden könnte. Habe mir die Sache zudem auch noch direkt vor Ort angeschaut. Eventuell kann es von einem Kasernengebäude aus gemacht worden sein, allerdings erscheint mir das doch ein wenig zu niedrig zu sein, um aus diesem Winkel zu fotografieren. Habe den vermeintlichen Fotografen zur Sicherheit eben extra mal angeschrieben. --NickKnatterton - !? 23:06, 30. Sep 2006 (CEST)

Lizenzierung von Wappen

Es geht um die Wahl einer passenden Lizenz für ein Foto eines Wappens einer Studentenverbindung. Die Studentenverbindung besitzt bereits einen umfassenden Artikel, was fehlt, ist ein Bild zur Illustration, um den Artikel etwas aufzulockern. Hier bietet es sich an, das Wappen der Studentenverbindung, das auch im Artikel beschrieben wird, abzubilden. Zwei Optionen stehen zur Auswahl: (1) Erstellen eines 1:1-Abbildes von einer Vektorgrafikvorlage und (2) fotografieren des Wappens, das an einer Wand hängt.

Anscheinend müssen/sollten Bilder für die Verwendung in Wikipedia als gemeinfrei, GDFL oder einer passenden CC-Lizenz lizenziert werden. All diese Lizenzen beinhalten die Gewährung weitreichender Verwertungsrechte, darunter das Erstellen und Veröffentlichen abgeleiteter Werke. Die Studentenverbindung, deren Wappen abgebildet werden soll, befürchtet nun, dass bei Lizenzierung mit einer der angeführten Lizenzen die Kontrolle über die Verwendung das Wappens verloren gehen könnte.

Dass das Wappen die zum Genuss urheberrechtlichen Schutzes erforderliche Schöpfungshöhe aufweist, ist unbestritten. Die Zustimmung des Fotografen und des Bearbeiters des Fotos als dessen Urheber zu dessen freier Verwendung stellt kein Problem dar. Dennoch ist unklar, welche möglichen Folgen eine Lizenzierung als gemeinfrei, GDFL oder einer passenden CC-Lizenz nach sich ziehen kann.

Ist etwa das Aufbringen des Wappens auf Bierkrüge, Bekleidung und dessen Verwendung zur Dekoration (etwa in einem Film) oder auf Transparenten bei Demonstrationen als abgeleitetes Werk anzusehen und damit gestattet? Könnte jemand, der einen Artikel verfasst, der sich gegen die betreffende Verbindung richtet, das Bild – modifiziert oder nicht – unter Nennung des Urhebers benutzen? Dies alles wäre nicht im Sinne der Studentenverbindung.

Welche Möglichkeit besteht nun, dennoch ein Bild des Wappens zu veröffentlichen? Bleibt einzig und alleine das Erstellen eines qualitativ so minderwertigen Fotos, dass dieses für jegliche weitere Nutzung ungeeignet ist? Was genau ist unter „abgeleiteten Werken“ zu verstehen? Bezieht sich dies auch auf eine Nutzung ausserhalb der Wikipedia? 128.131.208.105 16:30, 24. Sep 2006 (CEST)

Studentenverbindungen sind Vereine = Körperschaften öffentlichen Rechts. Ihre Wappen sind daher public domain --> Wikipedia:Bildrechte#Amtliche Werke. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 80.123.37.103 (DiskussionBeiträge) 21:47, 24 Sep 2006) -- Isderion 22:14, 24. Sep 2006 (CEST)
Einen Verein mit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gleichzusetzen ist falsch, ebenso der Schluss. --Isderion 22:14, 24. Sep 2006 (CEST)
Die Wappen von Studentenverbindungen sind wohl nicht gemeinfrei. Manche Studentenverbindungen sind formal nicht als Verein eingetragen. Lediglich die Alten Herren sind Mitglieder eines eingetragenen Vereins. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass die Wappen bei der Vereinspolizei hinterlegt sind. Interessieren würde mich hier auche eine Einschätzung im Vergleich zwischen Österreich und Deutschland, da es sich um eine Studentenverbindung aus Österreich handelt. 128.131.208.105 00:02, 25. Sep 2006 (CEST)
Vereine sind keine Körperschaften öffentlichen Rechts, die Wappen sind nicht frei. --Ralf 12:19, 25. Sep 2006 (CEST)
Das ist schon klar. Die betreffende Studentenverbindung hätte kein Problem mit einer Veröffentlichung des Wappens in Wikipedia, fürchtet aber dessen missbräuchliche Verwendung durch die erforderliche weitreichende Nutzungslizenz. 128.131.208.105 12:52, 25. Sep 2006 (CEST)

Vereine sind juristische Personen des Privatrechts. Das Wappen des Vereins ist bei Erreichen der nötigen Schöpfungshöhe urheberrechtlich geschützt. Wenn der Urheber (nicht der Verein) das Wappen unter eine freie Lizenz stellt, kann es hier hochgeladen werden. Die Veröffentlichung unter einer freien Lizenz beeinträchtigt nicht die Namens- und Persönlichkeitsrechte der Studentenverbindung. Somit besteht der Schutz vor einer missbräuchlichen Verwendung des Wappens auch dann. --Tintagel 13:58, 25. Sep 2006 (CES

Was ist in diesem Fall eine missbräuchliche Verwendung? Noch einmal die Beispiele:
  • Besticken eines Kleidungsstücks mit dem Wappen und Tragen desselben.
  • Einbau des Wappens als Hintergrund in einem Mittelalterfilm.
  • Veränderung des Wappens durch Durchstreichen und Führen desselben auf einem Transparent bei einer gegen Studentenverbindungen gerichteten Demonstration.
Wo wird dies rechtlich geregelt (Verbindung ist in Österreich)--128.131.208.105 22:44, 13. Okt. 2006 (CEST)
Rechtsberatung erhälst du / die Studentenverbindung vom Anwalt deiner Wahl. In Deutschland ergibt sich das aus § 12 BGB. Lies dir Namensrecht und Persönlichkeitsrecht durch. Gegenfrage: Was wäre, wenn der Urheber des Wappens bereits mehr als 70 Jahre das Zeitliche gesegnet hätte? --ST 00:59, 14. Okt. 2006 (CEST)
Das ist nicht der Punkt. Meine Frage ist, inwieweit eine Lizenzierung als GDFL o.ä. überhaupt möglich ist, wo das abgebildete Wappen Schutz durch andere Rechte als dem Urheberrecht geniesst, welche die durch GDFL zugesicherten weitreichenden Verwertungsrechte beeinträchtigen. Diese Diskussion kommt ja immer wieder auf, z.B. bei Stadtwappen und Signets, die aufgrund ihrer geringen Schöpfungshöhe nicht urheberrechtlich geschützt sind. --128.131.208.105 19:34, 22. Okt. 2006 (CEST)
Wir lizensieren hier Wappen als gemeinfrei. Das ist nur eine urheberrechtliche Einstufung. --ST 20:32, 22. Okt. 2006 (CEST)

Automatische Lizenzierung beim Bilderupload?

Sollen eigene Aufnahmen automatisch beim Hochladen unter einer freien Lizenz stehen? Bitte äußert euch hier und zwar nur hier. Danke im Voraus, --Flominator 17:23, 25. Sep 2006 (CEST

Bildrecht

Hallo, sind die Bilder in diesem Artikel wirklich frei?--Xani 18:50, 29. Sep 2006 (CEST)

Welche? Die Wappen/Flaggen ohne Schöpfungshöhe oder die Landkarte? --jha 18:52, 29. Sep 2006 (CEST)
Ich meine die Fahnen--Xani 19:03, 29. Sep 2006 (CEST).
Was verleitet dich zu dieser Frage? --ST 19:07, 29. Sep 2006 (CEST)
Ja, ob die Quellen zulassen die Fahnen in Wikipedia zu veröffentlichen. --Xani 19:10, 29. Sep 2006 (CEST)
siehe Wikipedia:Bildrechte#Logos. --ST 20:01, 29. Sep 2006 (CEST)

nen Wahlplakat gefunden

Hallo, hab eben durch Zufall in Commons ein Wahlplakat gefunden: Bild:SPÖ election poster Sept 2006 003.jpg. Da ich hier schon früher mal gesehen hatte, dass Wahlplakate unfrei sind, weil nicht dauerhaft bleibend, müsste es ja gelöscht werden. Weiß aber nicht, wie das in Commons geht, wär nett, wenn das jemand machen könnte. Danke im Voraus. --88.72.215.204 03:59, 1. Okt 2006 (CEST)

Ich hab mir grad mal das Bild angesehen, ein Löschantrag ist inzwischen drin, aber was ich da schon wieder in der Diskussion lese... Zum Haareraufen: "..German Wikipedia may not show this image, however Commons and the English Wikipedia may. And if it can be shown on the English Wikipedia, then Commons may be used as depository.." Soviel zum kleinsten gemeinsamen Nenner und den Löschungen von Bildern der Louvre-Pyramide und Kunstwerken in Ney York City... --BLueFiSH  (Langeweile?) 15:18, 16. Okt. 2006 (CEST)

Mannschaftsbilder Sportverein - Gruppenbilder Kindergarten, etc.

Hallo zusammen,

mich würde Eure Meinung zu Mannschafts- bzw. Gruppenbilder interessieren.

Wenn die Presse kommt und macht ein Foto einer Mannschaft (Dorfverein), liegt dann schon eine Einwilligung der betroffenen vor, dass das Bild in Print- und Onlinemedien veröffentlicht wird? Wenn ich dann noch vom Fotografen ein OK bekomme, kann ich dann solch ein Bild auch veröffentlichen?

Ehrung von langjährigen Vereinsmitgliedern (Dorfverein - auch hier war die Presse da. Die Veröffentlichung fand in der Zeitung statt): Darf man solche Bilder auch online stellen? (natürlich immer vorausgesetzt, dass der Fotograf mitspielt).

Bilder von Kindergartengruppen (Dorfkindergarten). Wie seht Ihr diese Thematik?

Im Voraus herzlichen Dank. --Ali aka Alexander 14:01, 2. Okt 2006 (CEST)

In allen genannten Fällen muß die Genehmigung des jeweiligen Fotografen vorliegen, ohne geht nichts. Bei Kindergartenbildern sollte außerdem die Genehmigung aller Eltern eingeholt werden, weil die Kinder ihr Recht am eigenen Bild noch nicht wahrnehmen können - den Eltern ist es womöglich überhaupt nicht recht, daß ihr Kind überhaupt fotografiert wurde. Bei einer großen Gruppe Erwachsener ist es weniger kritisch, bei kleinen Gruppen oder Einzelpersonen muß wiederum die Genehmigung der dargestellten eingeholt werden. --Ralf 19:01, 2. Okt 2006 (CEST)
Das mit der Genehmigung des Fotografen hab ich soweit verstanden. Das Thema Urheberrecht wäre damit eigentlich geklärt (wenn ich selbst fotografiere ist das ja eh kein Problem ;-)) ). Wenn der Fotograf von der Presse ist, wird meines Wissens nicht nochmal explizit eine Genehmigung eingeholt, dass das Bild in der Zeitung veröffentlicht wird. Das ist ja klar, wenn's die Presse ist. Ist dann eine weitere Genehmigung fürs Internet überhaupt noch notwendig? Wo ist die Grenze zwischen großer und kleiner Gruppe?--Ali aka Alexander 08:15, 4. Okt 2006 (CEST)
Es gibt keine bindende Festlegung, ab wieviel Menschen man fragen "muß". Ich selbst frage bei 5 oder weniger Personen jeden einzeln. --Ralf 14:13, 6. Okt 2006 (CEST)
Danke für Deine Einschätzung und Vorgehensweise. D.h. dass Du Bilder von Gruppen Erwachsener größer fünf Personen ohne weitere Nachfrage veröffentlichst, sofern Du fotografiert hast oder der Fotograf Dir das erlaubt, oder?--Ali aka Alexander 14:51, 6. Okt 2006 (CEST)
Im Großen und Ganzen stimmt das so, wenn ich selbst fotografiert habe. Ausnahmen sind Fotos von Personen beim Essen, im Krankenhaus, bei Ausübung ihrer Arbeit - da frage ich prinipiell nach. Fremde Bilder lade ich nur in sehr enigen Ausnahmen hoch und dann nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers und der dargestellten Person(en). Ich gehe sogar soweit, bei Personen der Zeitgeschichte um Genehmigung zu fragen, obwohl das eigentlich nicht erforderlich ist. --Ralf 15:05, 6. Okt 2006 (CEST)
Wie lässt Du Dir das bestätigen? Kannst Du vielleicht noch was zum Thema Presse von oben sagen?--Ali aka Alexander 15:27, 6. Okt 2006 (CEST)
Ich spreche die Personen an und vertraue darauf, daß sie sich später auch an ihre Aussage halten. Wenn jemand im Nachhinein von seiner Zusage zurücktritt, verwende ich das Bild nicht. Ich frage auch Bonnie Tyler, Matthias Reim, die Puhdys oder Mike Oldfield, ob ich ihre Fotos unter freier Lizenz veröffentlichen darf - auch wenn das rein rechtlich nicht notwendig ist - im letztgenannten Fall wollte er nachträglich keine freie Veröffentlichung, ich habe mich dran gehalten, obwohl ich es nicht machen müßte. Als Person des öffentlichen Interesses kann er der Veröffentlichung nicht widersprechen, das ist deutsches, europäisches, britisches und US-Recht, aber ich halte mich an seinen Wunsch. Nur so wird man bekannte Persönlichkeiten dazu bewegen können, auch mal Aufnahmen zuzustimmen, die völlig frei sind. Ich habe Fotos von Bonnie Tyler im Backstage-Bereich im Damenklo, sie hat sogar der Veröffentlichung zugestimmt - ich werde mich aber hüten, das hier hochzuladen - man muß immer Fingerspitzengefühl bewahren. Das würde ihrer Persönlichkeit schaden und deshalb bleibt es bei mir auf der Platte. Ob bekannte Person oder nicht - die Rechte der abgebildeten Person muß man achten, da hilft nicht immer ein Gesetz. Es gibt Papparazis, die das nicht interessiert, aber die schaden der Zunft der Fotografen nur. --Ralf 01:21, 9. Okt 2006 (CEST)

Welche Lizenz fürs eigene Passbild?

Im Zuge der Aktualisierung der Admingalerie möchte ich ein neues Foto von mir hochladen. Ohne an Urlaubsfotos rumzuschneiden oder selbst ein neues Foto zu machen, habe ich so direkt nur ein Passfoto zur Hand. Haben wir irgendeine Lizenz unter der ich dieses Bild hochladen darf? Dies wurde schon mal diskutiert; es bedeutet vereinfacht, dass ich das Verwertungsrecht am Bild habe, der Fotograf aber nach wie vor das Urheberrecht. GNU FDL wäre demnach z.B. nicht erlaubt, aber vielleicht gibt es eine andere Lizenz, die passt. Wahrscheinlich nicht, aber es interessiert mich trotzdem mal. Vielen Dank für eure Hilfe, Langec 17:32, 2. Okt 2006 (CEST)

Der Fotograf hat die Urheberrechte und muß GFDL oder cc zustimmen. Anders verhält es sich mit Automatenfotos, da der Automat keine natürliche Person ist, kann er auch keine Urheberrechte haben (zumindest nicht in Europa, in USA sieht man das mitunter etwas anders. --Ralf 18:56, 2. Okt 2006 (CEST)

Bundeswehrwappen

Servus, ich wollte mal fragen, was es mit diesen Wappen auf sich hat. Sind die PD-Schöpfungshöhe, amtliches Werk oder doch URV? Danke im Voraus, --Flominator 21:53, 3. Okt 2006 (CEST)

Unserem Regelwerk sollten alle Bilder genügen. Für eine Darstellung in der WP erreichen sie m. E. nicht die erforderliche Schöpfungshöhe. Ob Bundeswehrwappen in einem ministeriellen Amtsblatt veröffentlicht werden und damit den Sprung zu einem amtlichen Werk schaffen, entzieht sich leider meiner Kenntnis. --ST 19:50, 18. Okt. 2006 (CEST)
Wappenfragen beantwortet ST hier federführend. Seinem Votum zu widersprechen habe ich keine Veranlassung --Histo Bibliotheksrecherche 01:15, 19. Okt. 2006 (CEST)

Panoramafreiheit - Stichwort "bleibend" [2]

Das Kriterium bleibend interessiert mich auch im Falle der Bilder vom Fussball-Globus, der vor der WM auf Wanderausstellugn war, z.B. Bild:Football globe Berlin.jpg oder Bild:Nuernberg football globe.jpg. So wird sich das Ding zwar für seine Lebenszeit im öffentlichen Raum befunden haben, aber nicht am gleichen Standort. Was ist über solche Bilder panoramafreiheitstechnisch zu sagen? --83.171.164.110 14:07, 6. Okt 2006 (CEST)

Ich sehe in dem Fußball keine Schöpfungshöhe --Ralf 14:12, 6. Okt 2006 (CEST)
Problematischer wird's da schon bei dieser "Skulptur" oder gar Der version mit "Bild vom Lichtbild". Und wo man diese Installation mit echter Klingeltonreklame einordnet.... --jha 19:39, 6. Okt 2006 (CEST)

Könnt ihr mal bitte drübergucken und im Bedarfsfall hemmungslos ändern/löschen/ergänzen ? --Ralf 19:18, 6. Okt 2006 (CEST)

Profis könnten unter Umständen Schwierigkeiten durch Bildspenden bekommen, siehe hier Benutzer_Diskussion:Martina_Nolte, das sollte man evtl. auch noch erwähnen. lg --Herbert Ortner 14:48, 29. Okt. 2006 (CET)

Russian Five

Im englischen Wikipedia gibt es ein Bild unter dieser Adresse. Es hat eine GNU-Lizenz, aber es steht nicht dabei, wer es gemacht hat und wann es entstanden ist. Kann ich es trotzdem im deutschen Wikipedia benutzen, wenn ich es hier hochlade? --Max666 00:04, 9. Okt 2006 (CEST)

Nein, besser nicht. Da nicht genannt wird, wer der Autor ist, ist das Löschantrag-fähig. --BLueFiSH  (Langeweile?) 00:47, 9. Okt 2006 (CEST)
Es ist kein Autor genannt, sowas wird hier gelöscht. --Ralf 00:55, 9. Okt 2006 (CEST)
übrigens auch in Commons. --BLueFiSH  (Langeweile?) 00:58, 9. Okt 2006 (CEST)

Kann vielleicht jemand mal schauen, ob das Bild von der Lizenz her in Ordnung ist, oder ob es ein Löschkandidat ist:Bild von Miikka Kiprusoff]. Schon mal danke im Vorraus. --Max666 23:49, 9. Okt 2006 (CEST)

Anhand der Kommentare auf der Flickr-Seite darf man annehmen, dass die Lizenz von CC auf "All rights reserved" geändert wurde. Da freie Lizenzen nicht kündbar sind würde ich sagen die Lizensierung ist in Ordnung, im Zweifel haben wir halt ein Beweisproblem. Der Flickr-Nutzer hat die Verschiebung in die WP jedoch zur Kenntnis genommen und nicht widersprochen. --Wiggum 23:51, 9. Okt. 2006 (CEST)

Münze Österreich

Unter der Seite [20] (und anderen Seiten) der Münze Österreich gibt es Pressefotos. Es steht dort zwar copyright bei Münze Österreich aber Alle hier veröffentlichten Pressefotos stehen zum honorarfreien Abdruck zur Verfügung.. Was bedeutet das für uns kann man das unter cc2 veröffentlichen oder nicht? --K@rl 10:12, 10. Okt. 2006 (CEST) WP:LFA --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:16, 10. Okt. 2006 (CEST)

Nein. Zum hundersten Mal: Abdruck ist nicht Online-Nutzung. Pressefotos sind für die Presse da, unsere Inhalte für alle (auch kommerzielle Nutzer außerhalb der Presse). Die Bilder hier müssen verändert werden können. Also Finger weg --Histo Bibliotheksrecherche 17:43, 13. Okt. 2006 (CEST)

Naruto-Brücke

Ich würde gerne diese Bild aus der englischen Wikipedia beziehungsweise ursprünglich der japanischen auf Commons hochladen. Auf Fragen zur Wikipedia hat eine IP Bedenken wegen der Formulierung „The photographer is presumed to be the uploader.“ angeregt, ich glaube zwar, dass das in Ordnung geht, möchte allerdings hier nochmals nachfragen. Außerdem wüsste ich gern, welche Lizenz ich angeben soll, die von Nosfi in besagtem Teil vorgeschlagene? -- Geo1860 12:52, 12. Okt. 2006 (CEST)

Schon aufgrund dieses "presumed" wird klar, dass der Lizenzstatus unsicher ist. Der link auf die japanische WP führt ins Nichts. Ergo: Uploader in der en-WP ist nicht der Autor und hat die Lizenz auch nur geraten.--Wiggum 13:13, 12. Okt. 2006 (CEST)
Okay, danke für die Info. -- Geo1860 13:19, 12. Okt. 2006 (CEST)
Ich sah grade bei FZW einen funktionierenden Link in die ja-WP. Kommt halt drauf an, was dort angegeben ist.--Wiggum 13:22, 12. Okt. 2006 (CEST)
Ich habe nun im Japan-Portal nachgefragt: hier. Laut Asthma steht dort, dass ein gewisser Benutzer しいな das Bild hochgeladen hat und auch der Urheber ist. Reicht das und wenn ja, was muss ich dann als Lizenz angeben.
P.S.: Der Link zur funktionierenden japanischen Seite war aber auch auf der englischen Seite. ;-) -- Geo1860 13:57, 12. Okt. 2006 (CEST)
Wenn keine offensichtlichen Dinge dagegen sprechen, kann und muss man die Angabe wohl glauben. Als Lizenz kannst du bei Commons die Vorlage GFDL-user nutzen: {{GFDL-user|benutzername|wikicode}}. Da das englische Bild eine Bearbeitung ist, muss man den en-User und den japanischen Urheber nennen, ggf. GFDL-user zweimal einfügen oder halt das Bild der ja-WP übernehmen. Jetzt seh ich den funktionierenden Link auch... :-) --Wiggum 14:06, 12. Okt. 2006 (CEST)
So, ich denke, so sollte es dann in Ordnung sein. -- Geo1860 14:18, 12. Okt. 2006 (CEST)

Benutzer:Geo-Loge hat in der Diskussion zur KLA die Frage aufgeworfen, ob die Bebilderung des Artikels im Sinne der Panoramafreiheit okay ist oder nicht. Leider hat sich niemand um die Beantwortung gekümmert (wahrscheinlich hätte ich es machen sollen/müssen), deshalb hätte ich jetzt gern recht schnell eine Antwort. Sorry für die Mühen, Grüße --Scherben 09:39, 13. Okt. 2006 (CEST)

Wozu Panoramafreiheit? Ich seh auf den Bildern nichts, was urheberrechtlich geschützt wäre. Panoramafreiheit kommt nur dann in Betracht, wenn man ein Bild eines urheberrechtlich geschützten Werkes anfertigt. Man kann wohl getrost davon ausgehen, dass das bei einer Wiese mit Fähnchen nicht in Frage kommt.--Wiggum 10:13, 13. Okt. 2006 (CEST)
Es ist das erste Mal, dass ich mich damit auseinandersetzen muss. Die Frage ist wahrscheinlich, wie eng oder weit man den Begriff des Gebäudes fasst. Ein Golfplatz ist ja eben nicht nur eine Wiese mit Fähnchen, sondern ein geplantes Areal. Aber danke. --Scherben 10:24, 13. Okt. 2006 (CEST)
Es sind teilweise Bilder, die auf Privatbesitz gemacht wurden, womit die Panoramafreiheit nicht greift. --Ralf 10:27, 13. Okt. 2006 (CEST)
Ich sehe bei den Gebäuden kein Überragen einer Durchschnittsgestaltung, das sind alles Zweckbauten, daher imho keine Schöpfungshöhe.--Wiggum 10:29, 13. Okt. 2006 (CEST)
Okay, dann fällt dieser Punkt flach. ;) Wie ist es denn einzuschätzen, wenn Fotos von einer Landschaft auf Privatgelände gemacht werden? Und ist das nicht eigentlich immer so, wenn man in der freien Natur herumläuft und fotographiert? --Scherben 10:35, 13. Okt. 2006 (CEST)
Ich kann die Frage nicht beantworten, hier sind unsere Experten gefragt. Würde mich auch interessieren. Könnte mir andersrum durchaus vorstellen, daß ein Landschaftsarchitekt durchaus eine Schöpfungshöhe sieht...--Ralf 10:43, 13. Okt. 2006 (CEST)
Das ist aber schon die richtige Seite hier, oder? Ich blicke nicht so richtig durch, wann es um Urheberrechts- und wann es um Bildrechtefragen geht. Zumal es hier scheinbar um beides geht, right? --Scherben 10:55, 13. Okt. 2006 (CEST)
Das paßt schon hier - geht zwar um Bildrechte, aber die werden hier oft besprochen. --Ralf 11:11, 13. Okt. 2006 (CEST) Was für'n Quatsch, wir sind doch hier bei den Bildrechten *kopfschüttel*
Angenommen ein Golfplatz wäre ein Bauwerk iSv § 2 UrhG (was noch zu zeigen wäre), dann wäre Schöpfungshöhe anzunehmen, wenn es sich um eine aus der Masse herausragende Gestaltung handeln würde. Nicht geschützt wäre hingegen die rein routinemäßige Ausführung einer vorgegebenen Aufgabe ohne individuelle Eigenart. Ich wüsste nicht, warum man bei einem normalen Golfplatz (Wiese, Wald, Sand, Wasser) ersteres annehmen sollte.--Wiggum 11:29, 13. Okt. 2006 (CEST)
Hier sind 2 verschiedene Dinge zu betrachten: Fotos auf fremden Grund und Boden - und die Frage, ob eine Landschaft Schöpfungshöhe haben kann. Jemand, der 5 Jahre Landschaftsarchitektur studiert hat, wird das sicher bejahen, wie das ein Richter im Zweifelsfalle sieht, steht wohl in den Sternen. Oder gibts da vielleicht noch andere Aspekte? --Ralf 11:37, 13. Okt. 2006 (CEST)
Ein Golfplatz wird (ggfs. im Gegensatz zu Parkanlagen) nicht als Kunstwerk entworfen, sondern als praktisch genutzte Sportstätte. Diese wird zwar von einem Golfarchitekten entworfen, unterliegt jedoch in der Folge beliebigen Veränderungen durch den Inhaber, oft gemäß Wünschen der Golfspieler. Mit anderen Worten: mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Golfarchitekt versucht hat "sein" Werk in irgendeiner anderen Form zu schützen als durch die Bewerbung um anliegende Folgeaufträge. Zwar kommt es unter Experten immer wieder zu Diskussionen, ob bestimmte Golfplätze überhaupt verändert werden dürfen ohne ihren ursprünglichen Charakter einzubüßen oder ob bestimmte Arten der Modernisierung einfach notwendig sind. Mir ist jedoch kein Fall bekannt, in dem solche Meinungsverschiedenheiten am Ende vor Gericht und damit für uns verwertbar behandelt wurden. --ulim, 12:45, 15. Okt. 2006 (CEST)

Hier wirft man mal wieder munter Panoramafreiheit und Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum durcheinander. Ich spreche Golfplätzen die Eigenschaft als urheberrechtlich geschütztes Werk schlichtweg ab und wir sollten nicht durch extreme Haarspaltereien, mit denen der von mir absolut nicht geschätzte Benutzer Scherben uns hier belästigt, unseren ohnehin engen Illustrationsspielraum weiter einengen. --Histo Bibliotheksrecherche 17:47, 13. Okt. 2006 (CEST)

Erstmal danke für die Antwort, ich betrachte das dann als erledigt und vermerke das in der Diskussion zum Artikel. Ansonsten: Wenn du ein persönliches Problem mit mir hast (warum du das hast, erschließt sich mir bis heute nicht), dann versuche es auszuräumen oder schenke dir diese dümmlichen Kommentare. Weder ist der Artikel meiner noch ist die Frage von mir aufgeworfen worden. Ich habe höflich darum gebeten, dass die Frage von Geo-Loge nach der Paroramafreiheit, die für Martin Bahmann bei der Abarbeitung von WP:KLA von Bedeutung war, von den Experten auf diesem Gebiet beantwortet wird. Wie du vor diesem Hintergrund darauf kommst, dass ich euch bewusst mit Haarspaltereien ärgern will, erschließt sich mir in keinster Weise. Dennoch: Hab' Dank für die Antwort. Gruß --Scherben 18:16, 13. Okt. 2006 (CEST)
Auf allen mir bekannten Golfplätzen ist das Fotografieren erlaubt, großteils aus Marketinggründen sogar erwünscht. Eine Ausnahme bilden Profiturniere, dort ist das Fotografieren oft explizit verboten, jedoch nur deshalb, weil die Profispieler sich durch massenhaft klickende Kameras in ihrer Konzentration gestört fühlen. Es liegen also keine rechtlichen Gründe für diese Verbote vor, von derselben Klausel sind z. B. auch Mobiltelefone erfasst. --ulim, 12:45, 15. Okt. 2006 (CEST)

Bahnhöfe

Im Artikel selbst steht, daß das beschriebene falsch ist. Der verlinkte Vordruck sagt: Für kommerzielle Zwecke (Bildagenturen, Werbung) wird in vielen Fällen eine Lizenzgebühr verlangt. So ist der ICE nach dem Geschmacksmusterrecht geschützt. Die gewerbliche Benutzung wird dann nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bahn AG ermöglicht. Nähere Auskünfte gibt die DB AG, Abt. GKW 2,Tel. 069/26540179. - somit müssen sämtliche Bilder für die Wikipedia genehmigt werden, weil die GFDL und cc eine kommerzielle Weiternutzung gestatten. Ich ändere das. --Ralf 14:44, 16. Okt. 2006 (CEST)

Das scheint mir keine urheberrechtliche Frage zu sein, sondern eine Frage des gewerblichen Rechtsschutzes, die uns hier nicht tangieren. --ST 19:52, 18. Okt. 2006 (CEST)
Aber wir gestatten gewerbliche Weiterverwendung. Wer Bilder von hier weiternutzt, vertraut darauf, daß er sie frei verwenden darf. Oder sehe ich da was falsch? --Ralf 21:18, 18. Okt. 2006 (CEST)
Wir beziehen uns ausschließlich auf Urheberrechte. Sonstige missbräuchliche Verwendungen der hier gezeigten Bilder - persönlich herabsetzende Verfremdungen von Personenbildern, Kennzeichnung von Waren mit falschen Firmennamen, Nutzung ohne Urheberangaben, Verletzungen der GFDL etc. - bleiben die Angelegenheit des Verwerters. --ST 22:09, 18. Okt. 2006 (CEST)
könnten wir dann nicht auch das Hausrecht von Museen mißachten? --Ralf 22:23, 18. Okt. 2006 (CEST)
doch, wir haben keine Regel, dass Fotografien, die einem Hausrecht zuwider laufen, gelösch werden (s. Wikipedia:Bildrechte#Gegenst.C3.A4nde_in_geschlossenen_R.C3.A4umen) --Isderion 22:54, 18. Okt. 2006 (CEST)
Klar. Das Hausrecht der Museen interessiert uns nicht - bestenfalls den Updoader, der Ärger bekommen könnte. Das Bild ist dann aber immer noch korrekt lizensiert und kann bleiben. --ST 23:00, 18. Okt. 2006 (CEST)
Nachtigall, ick hör dir tapsen ;) Verstehe. --Ralf 23:50, 18. Okt. 2006 (CEST)
jenau ;-) --ST 00:13, 19. Okt. 2006 (CEST)

Ich stimme wie häufig mit ST voll überein und würde Ralf bitten, seinen Eifer diesbezüglich etwas zu zügeln. --Histo Bibliotheksrecherche 01:17, 19. Okt. 2006 (CEST)

Wappen der Stadt Lörrach

Hallo,

folgende Mail habe ich von der Stadt Lörrach erhalten:

Sehr geehrter Herr Sojka,

mit anhängendem Mail haben wir am 18.5. 2005 die Genehmigung erteilt, das Wikipedia das Lörracher Wappen im Lörracher Beitrag (natürlich mit Ortsteilen) verwenden darf. Wir haben das Wappen damit keinesfalls zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben. Die Nutzungsfreigabe in Wikipedia hat nun dazu geführt, dass Dritte das Wappen widerrechtlich verwenden und sich auf Wikipedia berufen. Wir fordern Sie daher auf, umgehend folgenden rotmarkierten Text von Ihrer Homepage zu entfernen:

Dieses Bild wurde von seinem Urheber zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben oder erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe, um geschützt zu sein. Das Bild ist damit gemeinfrei („public domain“).
Uneingeschränkte Nutzung bedeutet, dass das Bild beliebig, auch ohne Namensnennung, verbreitet, kommerziell genutzt und verändert werden darf, in dem Umfang, der in der jeweiligen nationalen Rechtsordnung möglich ist.
Genehmigung am 18.05.2005 erteilt durch. Angelika Messer Fachbereich Medien und Kommunikation 79539 Lörrach, Luisenstraße 16.
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei ("public domain").

Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.

§5 (1) des UrhG besagt: "Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz". Daraus lässt sich nicht ableiten, dass unser Wappen gemeinfrei ist. Das Wappen ist das Hoheitszeichen der Gemeinde und Gemeindewappen genießen gegen eine unzulässige Führung den gleichen Rechtsschutz wie der Gemeindenamen und die Bezeichnungen. Dritten Personen ist sowohl die Führung als auch die Verwendung des Genmeindewappens grundsätzlich untersagt. Ebenso wie das Recht auf den Namen der Gemeinde ist auch das Recht, ein Wappen zu führen, als sogenanntes Personlichkeitsrecht in analoger Anwendung des § 12 BGB gegen Unbefugte geschützt. Für das Wappen einer Gemeinde ist auch der strafrechtliche Schutz des § 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegeben. Durch § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Landesgesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 8.2.1978 (GBl. S. 102) wurde die unbefugte Benutzung des Wappens einer Gemeinde zur Ordnungswidrigkeit erklärt.

Wenn Sie der Forderung, umgehend die o.g. Genehmigung über die uneingeschränkte Nutzung des Wappens und den daran anschließenden Text bei dem Lörracher Wappen von Ihrer Homepage zu entfernen, nicht bis zum 25. Oktober 2006 nachkommen, wird die Stadt Lörrach rechtliche Schritte gegen die Falschaussagen einleiten.


Mit freundlichen Grüßen Daniela Meier (Fachbereichsleiterin)

Bevor ich hier irgendwelche Handlungen einleite, frage ich erstmal nach Deiner Meinung, was hier für tatsächlicher Handlungsbedarf besteht.

(1) nur den Hinweis auf die Gemeinfreiheit löschen? (2) gar nichts (3) das Wappen komplett herauslöschen?


Danke und Gruß --Wladyslaw Disk. 20:06, 20. Okt. 2006 (CEST)

P.S. Habe bereits Histo geschrieben, da es aber zeitlich drängt, stelle ich hier das Anliegen erneut.

(4) Nimm aus der Bildbeschreibung den Hinweis auf die Genehmigung durch die Stadt raus. Der ist irreführend. Erstens hat die Stadt die Genehmigung widerrufen, zweitens ist eine Genehmigung für die Wikipedia nicht erforderlich. Die Begründung steht in Wikipedia:Wappen und in Histos Antwort. --h-stt !? 11:34, 21. Okt. 2006 (CEST)


alles erledigt, Antwort an die Stadt ist auch schon unterwegs. --Wladyslaw Disk. 13:57, 21. Okt. 2006 (CEST)

Diagramme wissenschaftlicher Arbeiten

Hallo!

Ich habe vor, ein Diagramm aus einem wissenschaftlichen Werk nachzuzeichnen und als SVG in einem Artikel einzubauen. Wäre das legal? Fällt das unter das Recht, aus wissenschaftlichen Werken zu zitieren?

In Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv5#Diagramme_wissenschaftlicher_Arbeiten haben die Bearbeiter die "Rohdaten" der Grafik verwendet und daraus eine neue Grafik erstellt. Aber das scheidet für mich aus, denn hier handelt es sich aber nicht um Mathematik, sondern um einen Sprachenstammbaum. Der Autor fasst damit seine Theorie zusammen. Er dürfte vor ca. 20 noch gelebt haben. --MaEr 19:55, 21. Okt. 2006 (CEST)

Vor ca. 1920 oder vor ca. 20 Jahren? --ST 20:09, 21. Okt. 2006 (CEST)
Oh, kleiner Fehler! Vor 20 Jahren, meinte ich. --MaEr 20:19, 21. Okt. 2006 (CEST)
Ohne das Original und die Fälschung zu kennen ist das schwierig. Du darfst natürlich Informationen verarbeiten. Wenn sich eine bestimmte Form einfach zwingend ergibt, wird es kein Problem sein. Versuche trotzdem die Grafik erkennbar unterschiedlich zu gestalten. --ST 22:27, 21. Okt. 2006 (CEST)

Wissenschaftliche Theorien sind nicht geschützt, nur ihre sprachliche Präsentation. Bei einem Stammbaum besteht ein gewisser Spielraum der Darstellung, was aber nicht bedeutet, man dürfte die fraglichen Filiationsverhältnisse nicht 1:1 übernehmen. Und es kommt natürlich darauf an, ob das Diagramm überhaupt Schöpfungshöhe hat, was z.B. bei einer normalen genealogischen Darstellung, bei der einfach waagrechte und senkrechte Striche verwendet werden, nicht gegeben ist. --Histo Bibliotheksrecherche 23:44, 22. Okt. 2006 (CEST)

(Bild-)Zitatrecht und Wissenschaftsfreiheit sowie Meinungsfreiheit

Als Neueinsteiger bei Wikipedia hätte ich gerne ganz frech einen 'Profi' oder eine 'Profiin' unter Euch gebeten, mir kurz und knackig zu erläutern, woher all dies Aufhebens um das Zitieren von Bildern bei Wikipedia kommt? Die Diskussionen dazu sind so ellenlang, dass ich Tage verbringen müsste, sie zu lesen (und die Zeit habe ich nicht).

Es gibt in Deutschland das UrhG, in dem ein Grundgedanke klar zum Ausdruck kommt (§ 51 UrhG): wo die Freiheit der Wissenschaft, der Erziehung und der Meinung möglich sein soll, muss man die Ansichten, die man - wissenschaftlich oder volkserzieherisch - äußert und/oder zur Diskussion stellt, belegen und/oder verdeutlichen bzw. illustrieren können. Deshalb ist das Recht des Urhebers an seinem Werk in dieser Hinsicht klar eingeschränkt und das Zitieren frei (vorausgesetzt Quellenangabe). Wikipedia liegt eindeutig im Bereich Wissenschaft/(Volks)Erziehung (hier wird nichts verdient, also ist die Abgrenzung zum "Kommerz" eindeutig, obwohl selbstverständlich auch der Sachbuchautor verdienen darf und trotzdem zitieren kann). Also kann und sollte (!) hier - was auch immer - zitiert werden (im sachlich gebotenen Umfang natürlich nur, d.h. kommerzielle Bildpublikationen, z.B. Kunst-Bildbände, mit Mini-Alibi-Texten sind nicht erlaubt; oder anders: wenn ich als Unternehmer einen Kalender herausbringen will, als Werbung oder gar zum Verkaufen, dann darf ich nicht einfach die Bilder eines Fotografen klauen und diesen leer ausgehen lassen; wenn ich aber eine Ansicht über dessen Werk vertreten will, oder sein Werk mit einem Text bekannt machen will, dann kann ich und sollte ich, wo nötig, meinen Text mit seinen Bilder belegen und illustrieren [stringente Beziehung Text-Bild ist nötig!]. Übrigens: um kommentierte Rechtsliteratur zu lesen, habe ich mir einige Zeit genommen..., und kann meine Ansichten hier auf Wunsch gerne mit Zitaten belegen. Sollte jemand meinen, dass ich falsch liege: Belehrungen sind willkommen!).

Wer sich dagegen wendet, schränkt die Möglichkeiten von Wissenschaft und Bildung ein! Würde mich also freuen, wenn mir jemand kurz und bündig beibiegen könnte, woher die Skrupel rühren (doch hoffentlich nicht bloß Unkenntnis der Gesetzeslage und der Grundideen des Gesetzes!) und wo mensch ggf. zu dieser Frage mitvotieren kann?!

Danke! --217.83.108.221 00:50, 23. Okt. 2006 (CEST)

Mailadresse entfernt. Wir bestreiten nicht die Möglichkeit von Bildzitaten und in der en WP sind leider viele Bilder "fair use". Die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiter dieses Projekts legt aber auf FREIE INHALTE auch bei der Bebilderung Wert. Daher wird ein Mitvotieren nichts nützen. Wir fördern und unterstützen Bildzitate AUSSERHALB unseres Projekts, wenden uns also nicht gegen sie. Nur hier haben wir einen anderen strengeren Maßstab, nämlich FREIE INHALTE. Für mehr musst du in der Tat die unzähligen Seiten durchlesen, deren Lektüre du dir ersparen willst --Histo Bibliotheksrecherche 03:00, 23. Okt. 2006 (CEST)


Können TV-Bilder aus englischer Wikipedia über schwere Menschenrechtsverletzungen in deutscher Wikipedia verwendet werden?

Ich habe eine Frage zur Übernahme von ganz bestimmter TV-Sreenshots, die in der englischen Wikipedia benutzt werden. Ich meine einige Bilder im Beitrag über das Massaker von Srebrenica. http://en.wikipedia.org/wiki/Srebrenica_massacre

Im diesem englischen Beitrag werden auch Bilder eingestellt, deren Quelle und Urheberrecht/Verwendungsrecht offenbar nicht völlig geklärt sind.

Ein Beispiel:

http://en.wikipedia.org/wiki/Image:Srebr2.JPG

Viele dieser Bilder haben vermutlich folgenden Ursprung: Es waren entweder (bosnisch-)serbische TV-Teams, die die Geschehnisse filmen durften, weil ihnen das durch die bosnisch-serbische Armee erlaubt war. Oder es waren TV-Teams der bosnisch-serbischen Armee selbst oder des Geheimdienstes.

Die freie Presse war nicht zugelassen, bei diesem Geschehen Aufnahmen zu machen, im Gegenteil.

Die TV-Sreenshots zeigen Teile eines Verbrechens, das durch das UN-Kriegsverbrechertribunal als Völkermord bewertet wird. (Fraglich ist, ob die Kameraleute selbst „gewähren lassend“ am Geschehen beteiligt waren.)

Dürfen diese TV-Screenshos in der deutschen Wikipedia verwendet werden? --Atomiccocktail 13:10, 23. Okt. 2006 (CEST)

Kurz und bündig: nein. Das es keine anderen Bildquellen zu diesem Ereignis gibt spielt dabei genausowenig eine Rolle wie die moralische Bewertung der Tätigkeit dieses Filmteams oder die zeitgeschichtliche Bedeutung.--Wiggum 13:20, 23. Okt. 2006 (CEST)

Vorschlag zur Neugestaltung des Upload-Dialogs

Ein Vorschlag zur Neugestaltung des Upload Dialogs ist hier zu finden, ich bitte um freundliche Beachtung. Kommentare bitte auch dort und nur dort. Dankeschön im voraus, --Mdangers 15:17, 24. Okt. 2006 (CEST)

Scan von Jungpionierausweis: PD oder "Jugendsünde"?

hallöchen, trau mich gar nicht recht, mein Anliegen vorzutragen. Ich hab grad mal ein paar meiner noch hier lokal hochgeladenen Bilder durchgeschaut und fragte mich nun, ob ich bei Bild:Jungpionierausweis aussen.jpg eine "Jugendsünde" begangen hab und das Bild fälschlich PD als Lizenz hat und eigentlich gar nicht bei uns vorgehalten werden dürfte. Schöpfungshöhe hat die Abbildung ja sicherlich, wie siehts mit dem Rechtsstatus dabei aus? Darf das oder löschen? --BLueFiSH  (Langeweile?) 19:45, 24. Okt. 2006 (CEST)

Tja, Jugendsünde würde ich mal sagen. PD isses sicher nich. Ohne die linke Grafik würde ich 5e grade sein lassen, da die rechte Grafik keine Sch.höhe für mich hat und der Text in der Mitte mit Ach und Krach durchgehen könnte --Histo Bibliotheksrecherche 20:00, 24. Okt. 2006 (CEST)

Stelle grade fest, dass es aus dem entsprechenden Artikel bereits vor 9 Monaten mit der Begründung "keine lizenz" herausgenommen wurde... Hätt diejenige Person ja auch gleich nen Löschantrag dafür stellen können... Die Jungpionier-Gebote stehen auch so im Artikel Pionierorganisation Ernst Thälmann drin und das Logo dazu steht auch an prominenter Stelle. Wobei ich grad beim Logo wegen der Lizenzierung mit GFDL stutzig werde. Das SED-Logo hat ja auch keine GFDL als Lizenz... --BLueFiSH  (Langeweile?) 23:51, 24. Okt. 2006 (CEST)

Warum ist der Verweis auf diese Diskussionsseite aus dem Intro von WP:UF verschwunden

fragt sich --Histo Bibliotheksrecherche 20:01, 24. Okt. 2006 (CEST)

[21]? --ST 20:23, 24. Okt. 2006 (CEST)
Naja, die Antwort ist nicht das, was ich möchte. Ich wäre sehr dafür, den Verweis wieder einzufügen, da die Änderung auf keinem Konsens beruhte. --Histo Bibliotheksrecherche 01:33, 26. Okt. 2006 (CEST)
Ich habe es mal auf einen älteren Stand zurückgesetzt. Seit wann bist du so zurückhaltend und machst das nicht selbst? --ST 10:10, 26. Okt. 2006 (CEST)
Naja, ST, ein Gemeinschaftsprojekt funktioniert halt mittel- bis langfristig nicht durch Alleingänge. WIKIPEDIA bedarf der Zusammenarbeit. Jahn SPRiCH miT miR ... 10:39, 26. Okt. 2006 (CEST)

Zeitungsausgaben?

Ich habe für den Artikel Braunschweiger Zeitung eine entsprechende Fotografie gemacht (Bild:Braunschweiger Zeitung 2006-10-21.jpg). Muss ich dafür jetzt auch die Einverständniserklärung des jeweiligen Verlages haben, oder wie ist das? Es ist ja eigentlich nur eine einzelne Ausgabe, die am nächsten Tag schon wieder veraltet ist... --Rohieb 会話 01:24, 27. Okt. 2006 (CEST)

Nö, ist überhaupt kein Aufwand. Du brauchst die Erlaubnis der Fotografen bwz. Grafiker für die einzelnen Bilder und die Erlaubnis der Autoren der abgebildeten Artikel. Jeweils bitte die Einverständniserklärung an info (at) wikipedia.de. Gruß --ST 01:27, 27. Okt. 2006 (CEST)
OK, dann muss ich da wohl mal anfragen. Gibt es da irgendwo Textschablonen für? Ich habe zur Zeit nur [hier] gefunden, die ist aber eignetlich dafür gedacht, wenn ein Bild von jemand anders gemacht wurde... --Rohieb 会話 02:29, 27. Okt. 2006 (CEST)
Unter Wikipedia:Textvorlagen gibt es weitere Beispieltexte. --Matt314 10:16, 27. Okt. 2006 (CEST)

Ich würde hier mal die Kirche im Dorf lassen. Schöpfungshöhe weist allenfalls die große Ozonloch-Grafik auf, aber die Darstellung ist ja nicht genau erkennbar und die dargestellten Teile sind eine Weltkarte mit ein bisschen Farben drumrum. Die beiden kleinen Bilder sind "Beiwerk", die man auch wegdenken kann und die man ebenfalls gar nicht genau erkennen kann. Die Überschriften sind nicht urheberrechtlich geschützt, Artikel kann man nicht lesen. Ich sehe hier eigentlich keinen Grund eine Genehmigung einzuholen, Rechte von Urhebern werden nicht verletzt, das Bild ist so OK und basta. Das gilt allerdings nicht für die hochaufgelöste Version, das Bild muss also verkleinert werden und die hochaufgelöste Version gelöscht, da die beiden Lichtbilder sehr deutlich zu erkennen sind. Bei dem linken Artikel bezweifle ich Schöpfungshöhe, da es sich nur um Nachrichten tatsächlicher Art handelt, die nicht geschützt sind. --Histo Bibliotheksrecherche 15:53, 27. Okt. 2006 (CEST)

OK, dann werd ich das Bild verkleinern. Danke für eure Ratschläge. --Rohieb 会話 01:02, 28. Okt. 2006 (CEST)

URV in Exzellenten?

Im Artikel Marienkirche (Dortmund), der gerade zu den Exzellenten kandidiert, fallen mir mehrere Fenster-Bilder auf, die auch nicht unter Gesichtspunkten der Panoramafreiheit unter einer freien Lizenz stehen können, da es sich um Innenaufnahmen handelt:

--ST 21:21, 27. Okt. 2006 (CEST)

Das sehe ich ebenso, die Bilder müssen eigentlich gelöscht werden. Zumindest sollte man sie aus dem Artikel entfernen, da das mit Löschen bei commons ja bekanntlich länger dauern kann. --Ralf 21:27, 27. Okt. 2006 (CEST)
Ich sehe das anders. Die Kirche ist laut dem Verständnis der Kirchengemeinde ein öffentliches und offenes Gebäude. Der Autor der Fotografien hatte die Erlaubnis im Gebäude Fotos anzufertigen. Eine E-Mail an die Kirchengemeinde sollte den Sachverhalt klären können.--thorsten 21:42, 27. Okt. 2006 (CEST)
Wie ich dir bereits auf der Exzellentenseite gesagt habe: Es handelt sich um eine URV zu Lasten Prof. Johannes Schreiters, die auch nicht durch eine Genehmigung der Kirchengemeinde geheilt werden kann. Zum weiteren Einwand siehe Wikipedia:Bildrechte#Panoramafreiheit unserer Richtlinien. --ST 21:48, 27. Okt. 2006 (CEST)
Richtig! Der Künstler muß zustimmen, eine Zustimmung der Kirche reicht nicht aus. --Ralf 21:49, 27. Okt. 2006 (CEST)
Ich verweise auf die Diskussion Marienkirche (Dortmund). Ansonsten sollten wir uns einigen die Diskussion an einem Ort zu führen. Würde es für alle Beteiligten vereinfachen. --thorsten 21:55, 27. Okt. 2006 (CEST)

Zitat aus der Excellent-Diskusion um den Faden aufzunehmen: Bist du dir da so sicher? Kennst du die Verträge zwischen Prof. Johannes Schreiter und der Mariengemeinde? Die Wertung "faustdick" will ich jetzt mal nicht beurteilen. Sollte der gute Herr Schreiter noch leben, könnte man ihn sicher auch mal befragen. Ansonsten gibt es da sicher Erben. Alles wunderbare Aufgaben, die ein wenig mehr Arbeit erfordern als einfach nur Nein zu sagen. Verstehe mich bitte nicht falsch - ich schätze deine Aufmerksamkeit bezüglich Urheberrechtsverletzungen. --thorsten 21:51, 27. Okt. 2006 (CEST)

Die Bilder sind momentan nicht korrekt lizensiert, das ist ein Fakt. Das kann aber nachgeholt werden. Wenn der Künstler oder seine Erben zustimmen, ist alles in Ordnung... aber ohne die Zustimmung eben nicht. --Ralf 22:14, 27. Okt. 2006 (CEST)
Bleibt trotz allem die Frage, ob dieser formale Aspekt Grund genug zu Abwertung des Artikels ist. Ansonsten mag ich es wenn man miteinander redet und einander zuhört. Ich wiederhole: Selbst ohne die beanstandeten Bilder halte ich den Artikel für Exzellent. Schaue dir bitte mal die Artikel unseres letzten Schreibwettbewerbs an - eine Menge Innenaufnahmen und deiner Meinung nach demnach URVs. Auch hier wünsche ich mir einen Klärung. Mögen andere entscheiden.--thorsten 22:03, 27. Okt. 2006 (CEST)
Das reicht nicht nur für eine Abwertung, das reicht für ein Veto! Auch nur ein nicht-korrekt lizensiertes Bild im Artikel verhindert jede Auszeichnung. Siehe: Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel#Illustrationen als Bedingung für Exzellente Artikel oben in WP:KEA verlinkt. Bitte nimm die Bilder raus, stell Löschanträge auf den Commons. Das ist sehr schade, aber diese Bilder sind mit unserem Anspruch an eine freie Enzyklopädie nicht vereinbar. --h-stt !? 10:05, 28. Okt. 2006 (CEST)

Als Hauptautor des Artikels verstehe ich die Kritik. Der ganze Stil missfällt mir dennoch. Es wird nicht vorrangig nach Wegen gesucht, die Aufnahmen zu erhalten, sondern eher nach Möglichkeiten, den Artikel anzugreifen. Natürlich gibt es in Wikipedia zahlreiche Innenaufnahmen, vielleicht gibt es für dieses Grundproblem einen Klärungsbedarf, wie genau eine akzeptable Erlaubnis aussehen könnte. Es gibt zahlreiche Publikationen zu der Kirche, die Abbildungen der Fenster zeigen. Also muss es hier auch einen Weg geben. Die Kompetenz der Bildleute geht mir in dieser Diskussion zu sehr in Richtung auf Löschen, nicht in Richtung der Erschließung möglicher Wege.

Vielleicht ist es für mich auch einfach noch zu früh, mich hier zu engagieren, mir geht der ganze Stil doch ziemlich auf die Nerven. Natürlich hatte ich vor Ort gefragt, was ich auf welche Weise fotografieren dürfte, ich war mehrmals in der Kirche und bin von den Leuten von der Stiftung sogar aktiv unterstützt worden. Es kann sein, dass das unzureichend ist, ich wette aber, dass tausende von Bildern auf der Wikipedia und den Commons nicht aufgrund einer solchen Erlaubnis entstanden sind.

Ich habe auch den Antrag auf Exzellenz nicht gestellt. Deshalb waren die Eintragungen

„Es tut mir leid, aber ich muss dich auf diese Diskussion hinweisen. Es ist ja durchaus möglich, dass ich etwas übersehen habe. Gruß --ST 21:59, 27. Okt. 2006 (CEST)
Da war jemand zu mutig. Jetzt sollte es wieder gehen. --ST 05:31, 28. Okt. 2006 (CEST)

auf meiner Diskussion bisher auch unverständlich. Jetzt ahne ich, worum es geht, der zweite Satz ist mir immer noch unklar.

  • <Einfügung>Du hattest auf meiner Disk nachgefragt, auf was ich dich hinweisen möchte. Zwischen meinem Eintrag und dener Frage war diese Seite gelöscht worden, was ich mit 'Da war jemand zu mutig.' umschrieben hatte. Deshalb funktionierte der Link hierher nicht mehr. --ST 19:08, 28. Okt. 2006 (CEST) </Einfügung>

Insgesamt scheint mir die Faszination, Einträge vorzunehmen wie Kontra, "löschen, auch gerne schnell" usw. für einige Wikipedianer doch etwas zu groß zu sein. Da machen Überlegungen, wie man inhaltliche Beiträge unterstützen kann, anscheinend einfach weniger Spaß. Am Anfang habe ich mich darüber amüsiert, etwa als ich Sekunden nach meinem ersten Artikelanfang ein QS-Bapperl auf der Seite hatte, versehen mit einem aggressiven Kommentar. Dass solche Projekte Menschen mit mangelnder realer Macht virtuelle Macht zur Verfügung stellen, war mir aus vorherigen Internetprojekten klar. Inzwischen bemerke ich bei mir einen Humorverlust, vielleicht weil ich blauäugig zuviel Arbeit in die Sache gesteckt und mich in die Möglichkeiten und Perspektiven der Wikipedia verliebt habe. Ich lege mal eine kleine Wikipause ein, um zu überlegen, wie eine sinnvolle Mitarbeit am Projekt für mich aussehen kann.

Wenn Tbachner einverstanden ist, der Wesentliches für den Artikel geleistet hat, würde ich die Exzellenz-Kandidatur gern zurückziehen. Mbdortmund 15:12, 28. Okt. 2006 (CEST) --

Ich hoffe, ich habe dir gegenüber keinen agressiver Kommentar verwendet. Eine Exzellenzkandidatur darf nach unseren Richtlinien nicht über einen Artikel stattfinden, der mögliche Urheberrechtsverletzungen enthält. Daher bieten sich verschiedene Lösungen an:
  1. Du klärst die Urheberrechte und stellst die Kandidatur bis dahin zurück.
  2. Du lässt die Kandidatur laufen und entfernst die Bilder aus dem Artikel.
  3. Du lässt die Bilder im Artikel und die Kandidatur laufen. In diesem Falle werde ich LAs für die Bilder stellen müssen.
Urheberrechtsverletzungen können von erheblichem Schaden für den Verletzer, aber auch für die WP sein. Daher ist mit diesen Dingen nicht zu spaßen oder eine falsche Zurückhaltung zu üben. Es ist unsere Aufgabe, solche Dinge klar anzusprechen, zu klären oder die URVs zu löschen. --ST 19:21, 28. Okt. 2006 (CEST) PS: Unter normalen Umständen wären diese Bilder ohnehin bereits mit einem LA versehen. Da ich aber davon ausgegangen bin, dass die URV aus Unkenntnis der Rechtslage entstanden sind, wollte ich hier zunächst einen sanfteren Weg gehen. --ST 19:24, 28. Okt. 2006 (CEST)

Bei den Ausschnitten der Fenster scheint mir die Frage nach einer URV klar zu sein. Aber liegt sie auch bei der Ansicht des Altars und des Chorraums vor? Hier sind die fraglichen Fenster nur ein geringer Bestandteil der Aufnahme, die Perspektive läst erkennen, dass sie nicht vorrangig dargestellt werden sollen. Die Fenster sind mit dem Chor verbunden, machen aber nur einen geringen Teil davon aus, von der Aufnahme sowieso. Reicht das schon für eine URV? - Weetwat 18:09, 31. Okt. 2006 (CET)

Lageplan-gemeinfreiifizieren

Liebe Bildrechtler, kann ich das hier irgendwie in eine gemeinfreie Grafik überführen (z.B. durch radikales Vereinfachen, Abzeichnen)? Bitte sagt "ja"! (Es handelt sich um einen Plan der Villa Romana del Casale auf Sizilien) --Gnom 23:36, 28. Okt. 2006 (CEST)

Wenn du die Mauergrenzen nachzeichnest (am besten gleich als SVG) und die Einfärbungen/Beschriftungen selbst erstellts, ist das wohl kein Problem. So lange ausgehend vom gleichem Datenbestand jede Zeichnung zu einem ähnlichen Ergebnis führen müsste, ist keine für einen urheberrechtlichen Schutz erforderliche Schöpfungshöhe erkennbar. Vielmehr handelt es sich um eine rein handwerkliche Leistung. --ST 23:50, 28. Okt. 2006 (CEST)
Ganz so einfach ist es nicht. Ich verweise auf den Beschluss des Österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 17.12.2002, Az. 4 Ob 274/02a (zu finden: hier) nach dem die Bearbeitung einer fremden Vorlage, die (aufgrund der Unsicherheit der Archäologie) spekulative Elemente hat, als Urheberrechtsverletzung angesehen wurde. Österreichisches Recht ist in diesem Zusamenhang dem deutschen sehr ähnlich, dortige obergerichtliche Urteile werden auch in Deutschland gelegentlich zur Argumentation herangezogen.
Was kann man tun, was muss man machen? Mehrere Quellen verwenden, eigene Erfahrung haben (dortgewesen sein) und begründbar auswählen, bei welchen Elementen man Quelle X folgt und wo man sich für Y entscheidet. Problem: Das kommt original research und Theoriefindung sehr nahe und ist in der Wikipedia deshalb eine Gratwanderung.
Eine bessere Antwort habe ich nicht anzubieten. Sorry --h-stt !? 08:51, 29. Okt. 2006 (CET)
Ja, aber ganz so schwierig ist es dann doch nicht - das Ding steht ja noch und von daher ist der Einwand spekulativer Elemente wohl eher nicht gegeben. --ST 09:00, 29. Okt. 2006 (CET)
Das was da steht ist mit Sicherheitzumindest partiell aus Ruinen rekonstruiert und dabei wurden Spekulationen vorgenommen. Aber du hast recht, wenn man sich auf das beschränkt, was da heute steht, dann sollte eine eigene Gestaltung der handwerklichen (nicht urheberrechtsfähigen) Aufnahme durch Dritte ausreichen. --h-stt !? 09:30, 29. Okt. 2006 (CET)
Juhuuu!!! -- Gnom 09:40, 29. Okt. 2006 (CET)

Schöpfungshöhe, PD etc. bei israelischen Orden

Im neuen Artikel Orden und Ehrenzeichen der Israelischen Streitkräfte sind ein Haufen offizielle Bilder der Israelischen Streitkräfte eingebunden und die sind soweit ich weiss geschützt bzw. nicht für eine Weiterverwendung freigegeben. Der Autor argumentiert nun aber auf fehlende Schöpfungshöhe. Ich würde nun gern wissen was die Experten davon halten. --GrummelJS 17:12, 29. Okt. 2006 (CET)

Außer eventuell bei Bild:Dec-president.jpg kann ich auch nicht so sehr viel an Schöpfungshöhe erkennen. --ST 17:20, 29. Okt. 2006 (CET)
Bild:Dec_HeroOfIsrael.jpg ist ein Foto, also greift das Recht am Lichtbild - löschen. Dec-president sehe ich auch kritisch. --h-stt !? 22:34, 29. Okt. 2006 (CET)

Scans von Dokumenten

Kann durch den Scan eines Dokuments Bild:Beuys Gesamtkunstwerk.jpg die Urheberschaft des Autors ausgehebelt werden? Kann das PD sein? Ein etwas anders gelagerter Fall ist das commons-Bild Bild:Documenta 7 Free International University 1982.jpg. Das kann doch nicht einfach ohne den Macher des Titels zu fragen unter GFDL gestellt werden, oder sehe ich das zu verbissen? --Lyzzy 19:53, 30. Okt. 2006 (CET)

1. Fall Schöpfungshöhe gegeben (LA!), 2. nicht. --Histo Bibliotheksrecherche 00:32, 31. Okt. 2006 (CET)

Bearbeitung von Bildern aus der Library of Congress

Im Artikel Geschichte der Chinesen in den Vereinigten Staaten habe ich eine Reihe von gemeinfreien Bildern aus der Library of Congress verwendet. Viele dieser Bilder wurden mit Farbkontrollfeldern versehen, die bei der Verwendung sehr stören. Ist es zulässig, die Bilder zu bearbeiten? --Stilfehler 19:14, 31. Okt. 2006 (CET)

Es ist kein Problem sie zu ändern, nur zu! --Matt314 20:00, 31. Okt. 2006 (CET)

Logos aus Ghana

In der französischen Wikipedia existiert z.B. dieses Logo vom ghanaischen Fußballverein Asante Kotoko Ich würde gern dieses Logo auch hier bei uns verwenden und auch noch weitere, wie z.B. die Logos von politischen Parteien in Ghana. Gibt es rechtliche Bedenken bei ausländischen Logos? Welches Recht gilt eigentlich, das ghanaische oder das deutsche? --JenneInBerlin 14:13, 2. Nov. 2006 (CET)

Die Verantwortung liegt letztlich beim Hochladenden, aber wir löschen hier nach momentanen Diskussionstand jedenfalls keine Bilder, die nach deutschem Recht legal sind. Also läuft es auf eine Diskussion um die Schöpfungshöhe hinaus und alle Elemente des Logos incl dem Stachelschwein sind nach deutschem Recht bei Gebrauchsgrafiken IMHO nicht schutzwürdig. --h-stt !? 22:08, 2. Nov. 2006 (CET)

Bitte schaut euch das mal an. --Jarlhelm 16:13, 3. Nov. 2006 (CET)

Bilder aus den Commons

Hallo, ich bin hier noch recht neu und habe daher einige Fragen zu den Bildern aus den Commons. Wenn unter der Lizenzierung etwas von GNU-Lizenz steht, darf ich das Bild dann in einen Artikel einstellen? Und wie sieht es aus, wenn da Public Domain angegeben ist? Was hat die Namensnennungs-Weitergabe zu bedeuten? Dürfen auch diese Bilder verwendet werden? --217.224.90.11 19:45, 3. Nov. 2006 (CET)

Bilder mit GNU-Lizenz oder Public Domain dürfen in Artikeln verwendet werden. Eigentlich dürfen alle Bilder aus den Commons verwendet werden, leider gibt es ganz wenige Ausnahmen (die es eigentlich gar nicht geben dürfte). Die GNU-Lizenzen sind immer mit Namensweitergabe verbunden, genau wie die CC-by-sa Lizenz. Aber das ist eigentlich nur wichtig, wenn du die Bilder außerhalb der Wikipedia (oder anderen Wikimedia Projekten) nutzen willst. Für weitere Informationen solltes du Copyleft, GNU-FDL, Creative Commons und Gemeinfreiheit lesen. --Jarlhelm 20:53, 3. Nov. 2006 (CET)
Was bedeutet eigentlich die Creative Commons Lizenz? Darf ich auch Bilder verwenden, die damit lizenziert sind? --217.224.92.122 18:27, 6. Nov. 2006 (CET)
cc-by und cc-by-sa ist erlaubt.nc und nd ist verboten. (In den Commons oder bei WP gibt es auch gar keine Lizenzbausteine für nc oder nd.) Was die Buchstaben im einzelnen bedeuten steht bei Creative Commons. --Jarlhelm 00:42, 7. Nov. 2006 (CET)
Vielen Dank für die Erklärung! Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, darf ich z. B. dieses Bild [22] in einen Artikel einbauen, weil es cc-by hat? --217.224.109.209 22:04, 9. Nov. 2006 (CET)
Ja. --Svencb 15:41, 12. Nov. 2006 (CET)

Hallo zusammen, auf den Seiten Diskussion:Département Donnersberg und Benutzer Diskussion:Martin Bahmann schreibt Benutzer:Hartmut Geissler, dass das Copyright vom Museum Ingelheim nicht eingehalten worden ist. Jetzt frage ich mich, wie das Museum für eine über 100 Jahre alte Landkarte das Copyright besitzen will? Liegt hier nicht ehrer eine Art Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) vor? (Zitat: Verlage erwerben keine Sonderrechte gegen Nachdruck, sie müssen sich an die Regelschutzfrist halten. Kritiker bedauern, dass es nur in seltenen Ausnahmefällen möglich ist, gemäß unzulässiger Schutzrechtsberühmung die fälschliche Behauptung eines Urheberrechtsschutzes für ein gemeinfreies Werk rechtlich zu ahnden.) Das Wort "Verlag" müsste hier nur durch "Museum" ersetzt werden. Vielen Dank für die Aufklärung. --kandschwar 19:44, 7. Nov. 2006 (CET)

Erstens: Es gibt im deutschsprachigen Rechtsraum kein Copyright, sondern nur ein Urheberrecht, das sich nach dem UrhG(de/at), URG (ch) richtet. Üblicherweise akzeptieren Kulturinstitute die herrschende Lehre, dass originalgetreue Reproduktionen kein Leistungsschutzrecht entstehen lassen, nicht, sondern begehen Copyfraud. Der maßgebliche Kommentar von Schricker 2006 hat keinen Anlass gesehen, von der Position der 2. Auflage 1999 in diesem Punkt abzuweichen, obwohl Dreier/Schulze für den Schutz der Reproduktionsfotografie plädierten. --Histo Bibliotheksrecherche 20:07, 7. Nov. 2006 (CET)
Hier sehe ich keinerlei Diskussionsbedarf und habe mittlerweile die Karte in beide Artikel wieder eingefügt.Die Karte stammt aus den Jahren 1801 ff - jegliche Rechte sind seit weit über 100 Jahren abgelaufen. Wenn das Museum, in dem das Original liegt, und der Webmaster einer Seite zur Geschichte das anders sehen, dann lege ich ihnen nahe, sich über die Grenzen des Urheberrechts zu informieren. --h-stt !? 09:59, 8. Nov. 2006 (CET)
Sah ich beim hochladen des Bildes eigentlich genau so - deshalb ja auch der passende Lizenzhinweis "PD-old". Allerdings fehlt mir zur Beurteilung des Widerspruchs und der rechtlichen Lage, so wie sie Histo weiter oben ausführt, die Sachkenntniss. Ich überlasse die Angelegenheit deshalb gerne Anderen, die sich damit besser auskennen und hoffe auf rechtlich korrekte Klärung und letztendlich gütliche Einigung in der Angelegenheit. Gruß Martin Bahmann 11:34, 8. Nov. 2006 (CET)
Gütliche Einigungen können von zweifelhaftem Erfolg geprägt sein, wenn es einer Seite an der erforderlichen Einsichtsfähigkeit fehlt ;-) --ST 19:55, 8. Nov. 2006 (CET)
On verra. Hartmut Geissler

Bilder in Walk of Ideas

Für dieses Bild wurde bei commons ein LA gestellt. Auf Nachfrage teilt Benutzer Diskussion:Angr#Commons - Löschanträge mit, sämtliche Bilder im Artikel Walk of Ideas müssten nicht nur nacxh amerikanischem, sondern auch nach deutschem Recht gelöscht werden, da die Panoramafreiheit für solche zeitbegrenzten Installationen nicht gilt. Wie seht Ihr den Fall (den Artikel, der zu einem erheblichen Teil von den Bildern lebt, könnte man dann wohl als Qualitätsartikel "vergessen", *seufz*)? --Lienhard Schulz Post 13:03, 8. Nov. 2006 (CET)

Ich empfehle dir die Kontaktaufnahme mit dem Promotor. Es besteht ja immerhin eine kleine Chance, dass er zustimmt, die Bilder seiner Objekt im Interesse der eigenen Promotion unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen. --ST 19:52, 8. Nov. 2006 (CET)

hallo! ich hätte eine frage: ich habe hier das neue logo vom windows internet explorer 7 (dieses hier) gefunden und würde es gerne für eine babel-vorlage hochladen! aber ich bin mir nicht sicher ob ich das darf - kann mir da jemand vielleicht was genaueres sagen? --Jacktd 18:46, 8. Nov. 2006 (CET)

"Babel"-Vorlagen, die die Browseraffinität anzeigen, sind sinnlos. --BLueFiSH  (Langeweile?) 18:56, 8. Nov. 2006 (CET)
beantwortet zwar nicht meine frage, aber egal... --Jacktd 22:31, 8. Nov. 2006 (CET)

Kann bitte jemand mal schauen, ob das Bild in Ordnung geht? [23] Danke im Voraus!!!--Max666 23:17, 8. Nov. 2006 (CET)

Ist ok.--Wiggum 00:09, 9. Nov. 2006 (CET)

Logo ilmia

Hallo, eine Frage, da ich mir nicht sicher bin was gilt. Will für den Artikel "ilmia" das "Logo" bzw. Schriftzug dieser Firma in den Artikel einbinden. Meint Ihr ich könnte dies tun? http://www.ilmia.de/img/logo.gif So sähe das Logo/Schriftzug aus.

Ja, ist OK --Histo Bibliotheksrecherche 19:46, 10. Nov. 2006 (CET)

Schöpfungshöhe von Gleisplänen?

Es werden ja mittlerweile unter dem Mantel der "mangelnden Schöpfungshöhe" ziemlich wahllos Firmenlogos und dergleichen hochgeladen (was ich persönlich eher skeptisch sehe), aber bei nebenstehendem Bild finde ich die Begründung "mangelnde Schöpfungshöhe" wirklich eine Frechheit. Einen derartigen Plan zu erstellen ist eine Wahnsinnsaufgabe (nicht zur zeitlich, auch das Zusammentragen der Informationen), das dann einfach unter "mangelnde Schöpfungshöhe" abzutun trifft meiner Meinung nach nicht den Punkt. Klar hätten wir gerne möglichst viele Bilder und Pläne in der Wikipedia, aber um welchen Preis? Ganz davon abgesehen ist der Plan alles andere als aktuell und fehlerfrei, aber darum geht's ja nicht. --FloSch 10:07, 12. Nov. 2006 (CET)

Das ist eine reine handwerkliche Tätigkeit, die mit Schöpfung(shöhe) im Sinne unserer Richtlinien keinen Deut zu tun hat. --ST 10:13, 12. Nov. 2006 (CET)
Na wenn wir dem Ding die Schöpfungshöhe absprechen, dann können wir das bei allen Stadtplänen auch gleich machen, ist auch nur Handwerk und wird z.T. sogar von Computern durchgeführt. Bin auch für eine saubere, verständliche Trennstrich und gegen eine Grauzone. Kolossos 14:43, 12. Nov. 2006 (CET)
Bei Karten liegt seitens der Rechtsprechung der unangenehme Fall vor, dass auch sehr sehr kleine Münze als schutzwürdig erachtet wird. Trotzdem ist bei dem Gleisplan die mangelnde Schöpfungshöhe gerade noch vertretbar. Dass manche Leute nicht lesen können. Ich krieg echt die krise wenn Schlaumeier wie FloSch nicht kapieren, was in Schöpfungshöhe ausgeführt wird. Wenn irgendeine Sache 100 oder 1000 Stunden dauert, hat das logisch absolut keine Auswirkungen auf die urheberrechtliche Wertung nach deutschem Recht (in England sieht das anders aus: sweat of the brow). Was Wert kopiert zu werden, ist wert geschützt zu werden. Wenn dieser Grundsatz gelten würde, könnten wir aus der Gegenwart NICHTS verwenden, kein noch so triviales Logo, NICHTS. Daher sollte man ganz entschieden die Leute rügen, die hier solche Latrinenparolen verbreiten. --Histo Bibliotheksrecherche 03:01, 13. Nov. 2006 (CET)
@flosch: sag mir die fehler und ioch verbesser sie. it's a wiki, by the way. HardDisk rm -rf 18:22, 13. Nov. 2006 (CET)

Falsch sind u.A.:

  • hinter Garching-Forschungsgelände gibt es nur zwei kurze Gleisstutzen, keine Abstellanlage. Nach etwa 80 Metern kommt ein Prellbock, außerdem ist die Abkürzung GF, nicht FG
  • Fröttmaning ist viergleisig mit diversen Gleiswechseln und einer dreigleisigen Abstellanlage dahinter
  • Die Abstellanlage zwischen ON und OK enthält am Ende keinen Gleiswechsel mehr sondern endet am Prellbock
  • die Abstellanlage nördlich des Odeonsplatzes hat nur noch ein Gleis, dafür einen Gleiswechsel
  • diverse Kürzel stehen an der falschen Stelle / sind verschoben
  • die Strecke zum Krankenhaus Harlaching wird nicht mehr verfolgt

Das sind die Sachen, die mir da auf Anhieb einfallen. Der Gleisplan ist eben (Planungs)Stand vor etwa 10 Jahren. --84.56.49.174 14:43, 14. Nov. 2006 (CET)

Ich seh das auch etwas kritisch. Nicht das ich da Experte wäre, aber es gibt doch zig Möglichkeiten, solche Netzpläne zu zeichnen. Die Argumentation mit der routinemäßigen handwerklichen Ausführung, die man nur so und nicht anders machen kann, will mir daher nicht so recht einleuchten. Kann man tolerieren, muss aber nicht.--Wiggum 23:05, 14. Nov. 2006 (CET)

Danke für die Infos, am Wochenende gibts die neue Verrsion. HardDisk rm -rf 15:08, 16. Nov. 2006 (CET)

Derivat

Hi, mehr ein Bericht als eine Frage: Ich habe mich an www.kreisgebiet-wetterau.de gewandt und bemängelt, dass diese dort unter [24] mein Bild Bild:Friedberg (Hessen) Eingang Burg.jpg ohne Lizenzangabe, Urheberangabe oder lokale GFDL-Kopie verwenden. Heute kam ein Anruf von dort. Man schilderte mir, das Bild sei stark verändert worden, einige Bäume und Personen seien retuschiert und die Auflösung und Farben deutlich verringert worden. Damit sei mein Urheberrecht erloschen. Ich habe dann versucht dem Herren zu erklären was ein Derivat ist und dass die Änderungen, wenn überhaupt damit eine schützenswerte Schöpfungshöhe erreicht wurde, bestenfalls ein zusätzliches Urheberrecht entstanden sein. Vermutlich müsse man die Änderungen aber als rein handwerkliche Tätigkeit einstufen. Man zeigte sich jedoch uneinsichtig. Ich schreibe dann weiter, wenn es was Neues zu berichten gibt. --ST 19:19, 14. Nov. 2006 (CET)

Na wir sollten unser Commons-Denglisch nicht zum alleinigen Maßstab erheben. Derivate kennt das deutsche Urheberrecht nicht! § 23 UrhG verbietet "Bearbeitungen und Umgestaltungen" ohne Zustimmung des Urhebers, im vorliegenden Fall kann auch von "freier Benutzung" im Sinne von § 24 UrhG nicht die Rede sein. Wir sollten uns darauf einigen, den Rechtsterminus Bearbeitung zu verwenden und auf den Begriff Derivat zu verzichten. Danke --Histo Bibliotheksrecherche 19:41, 14. Nov. 2006 (CET)
Danke, wieder was gelernt. Und ich hätte gewettet, das ist lateinisch. hm. ;-) --ST 20:21, 14. Nov. 2006 (CET)
Es sei hier nochmal auf Benutzer:Ralf Roletschek/kommerzielle Bilder#Verhaltensweisen bei Nicht-Lizenzkonformer Weiternutzung verwiesen. Da die Weiternutzer die GFDL als solche nicht anerkannt haben (durch deren Einhaltung), haben Sie kein Recht auf Bearbeitung Deines Werkes, welches sie aus der GFDL ableiten könnten. Wenn Du freundlich bist, dann fordert Du sie mit Fristsetzung auf, der GFDL genüge zu tun. Wenn Du weniger freundlich bist -was ich nach obiger Schilderung gut verstehen könnte- dann schickst Du ihnen ein Schreiben samt Rechnung. Und nicht vergessen "Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100%" --jha 02:34, 17. Nov. 2006 (CET)

Münzen

Hallo, auf Münzmotive sind Bilder diverser Nicht-Euro-Münzen, die unter Bild-PD lizensiert sind. Dürfen diese Bilder wirklich hochgeladen werden und falls ja, als PD? Vielen Dank, Noddy93 00:52, 15. Nov. 2006 (CET)

Ich bin ebenfalls sehr daran interessiert, was da erlaubt ist, uns was nicht --84.155.231.57 21:00, 20. Nov. 2006 (CET)

Was gilt als Beiwerk?

commons:Commons:Deletion requests/Walk of Ideas. MfG --BLueFiSH  (Langeweile?) 02:11, 17. Nov. 2006 (CET)

Zum Glück sind hier ja nicht die Commons. --jha 02:26, 17. Nov. 2006 (CET)
Mag sein, Panoramafreiheit aufgrund fehlenden "bleibend" (was es leider in dem Fall unbestreitbar nicht ist) ist aber auch in de.wp kein Bleibegrund.. (glaub ich zumindest ;-) --BLueFiSH  (Langeweile?) 02:33, 17. Nov. 2006 (CET)