Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/08

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File:Rosanna Bonelli (La Domenica de Corriere).jpg / Eilt, da heute in der Rubrik SG? auf der HS (erl.)

Liebe Spezialisten, bitte schaut euch mal diese Datei vor dem Hintergrund an, ob sie in einem Artikel der deutschsprachigen WP verwendet werden kann (Urheberrecht bzgl. Zeitungstext und -bild). Der Artikel selbst ist heute mit Teaser ohne Bild auf der Hauptseite. Wenn es eindeutig ist, scheut euch bitte nicht, das Bild direkt aus dem Artikel zu nehmen und ggf. auch auf Commons weitere notwendige Schritte zu unternehmen. Danke vorab vom SG?-Team, --Roland Rattfink (Diskussion) 00:19, 8. Aug. 2017 (CEST)

Das Bild wurde inzwischen aus Commons gelöscht und heute morgen aus dem Artikel gelöscht, danke, --Roland Rattfink (Diskussion) 09:37, 8. Aug. 2017 (CEST)
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Abmahnung eingegangen

Aloha, auf meinem privaten Blog nutze ich Bilder, die unter einer freien Lizenz stehen, und wegen eines dieser Bilder ([1]) habe ich gerade eine Abmahnung reinbekommen. Der betreffende Fotograf bzw. sein Anwalt nutzt die Abmahnungen offenbar als Geschäftsmodell (vgl. [2], [3]), sodass diese Frage auch für die Wikipedia relevant sein könnte. Wir haben im Blog Lizenz und Urheber m.E. korrekt angegeben (vgl. [4], ganz unten; das hatten die offenbar übersehen). Einziges mögliches Problem scheint mir die Tatsache zu sein, dass wir die Daten nicht direkt unter dem Bild angegeben haben (bei Wordpress ist dies bei "Titelbildern" nicht möglich), sodass das Bild (das wir mittlerweile erstmal entfernt haben) auf der Überblicksseite erst einmal ohne Angabe erschien und die Herkunft erst bei Anklicken des Artikels aufgedröselt wurde. Frage: Ist das rechtlich ein Problem? Wenn ja, warum „darf“ die Wikipedia das? Auch hier muss man ja die Thumbnails erst anklicken, um die Lizenzinformationen zu erhalten. Wie rechtfertigt Wikimedia das? Und: Sollten wir ggf. nachgucken, ob bzw. welche Bilder des genannten Urhebers auf Commons lagern, um Abmahnungen vorzubeugen? Viele Grüße, --Tolanor 23:43, 9. Aug. 2017 (CEST)

Hallo! Irgendwie verstehe ich Euch nicht, oder Ihr den Sinn von Abmahnungen nicht. Diese dienen der Vereinfachung des Rechtsfriedens. Wenn Du Dir so sicher bist, richtig gehandelt zu haben, kannst ja das zu erwartende Gerichtsverfahren in Ruhe abwarten. Wenn Du Dir nicht so sicher bist, dürfte die Unterschrift die billigere Wahl sein. Nicht der Fotograf hat eine unrechtmäßige Handlung durch geführt, sondern Du. Und ich bin wirklich ein juristischer Laie, aber für mich wirkt es nicht so, daß Du dort wirklich Bild-CC-by-sa/2.0 eingehalten hast. Punkt 1 hast Du schonmal nicht erfüllt, als Du den Titel des Bildes ändertest, obwohl der Hinweis auf die Übersetzung schon gereicht hätte. Ebensowenig hast Du ALLE Lizenzbedingungen genannt oder verlinkt. Also bevor Du hier den Lynchmob aufstellst, überlege vieleicht nochmal ein wenig selbstkritisch, ob Du wirklich in der richtigen Situation bist. Oliver S.Y. (Diskussion) 23:54, 9. Aug. 2017 (CEST)
@Tolanor: EIne Frage vorab - auch um zu vermeiden, dass das hier wieder in einem Theater ausartet:
Hast Du diesen Christoph Scholz einfach mal direkt angeschrieben und darauf hingewiesen, dass er die Attribution am Ende der Seite vermutlich übersehen hat?! Gut möglich, dass man diese Sache so auf kurzem Dienstweg aus der Welt schaffen kann, ohne darüber (noch dazu öffentlich) einen juristischen Streit zu inszenieren.
Die Position der Attribution halte ich für unproblematisch und auch das mit dem umbenennen ist mMn keineswegs so verboten, wie mein Vorredner meint. Was allerdings definitiv fehlt ist der Link zum oder der Abdruck des Lizenztextes. Das solltest Du schnellstens nachholen - und zwar bei allen CC-Bildern in Deinem Blog.
P.S.: Diese Seite hier kann und soll keine Rechtsberatung ersetzen - das was wir hier schreiben ist weder rechtsverbindlich noch kann es einen Referenz für die Position der Wikimedia sein. D.h. wenn Du das auf juristischem Wege lösen willst oder musst, solltest Du da einen Anwalt zu Rate ziehen.
P.P.S.: Wie kann es eigentlich sein, dass Du zu einem heute am 9. August 2017 veröffentlichten Artikel jetzt schon eine Abmahnung erhalten hast? // Martin K. (Diskussion) 03:11, 10. Aug. 2017 (CEST)
Das ist sicherlich das Änderungsdatum, denn lt. URL ist der Beitrag vom 27.06.2017 (im Google-Cache wird mir links 7. Juli z. B. angezeigt). Aber stimmt schon, URL zum Lizenztext fehlt. Zum Thema Titel dürfte es nach damaliger Diskussion kein Problem geben, da man Reisepass mit Dollar Geld - Urlaub - Reise wohl weniger als Werkstitel denn mehr als bloße Beschreibung ansehen könnte. Dass das Bild auf der Startseite ohne Lizenzinformationen erschien könnte (!) ein Problem sein und der Aufhänger, das dürfte aber in der Abmahnung drin stehen (auf welche URL es sich bezog). Zur Frage warum die Wikipedia das dann "darf" und keine Lizenzen o.ä. bei den Artikelbildern anzeigt: darüber gibt es entweder keine Einigung oder ein großes Schweigen. --Quedel Disk 22:46, 10. Aug. 2017 (CEST)
Das ist hier anhand eines konkreten Falls ausführlich diskutiert worden. Bei der Nynorsk-Wikipedia ist es übrigens üblich, die Namensnennung direkt unterhalb der Bilder zu positionieren. Beispiel: nn:Tautra kloster. --AFBorchertD/B 00:40, 11. Aug. 2017 (CEST)
Danke für die Hinweise @@Martin Kraft, Quedel, AFBorchert:. Falls sich herausstellen sollte, dass Christoph S. tatsächlich die Angabe direkt am Bild fordert, würde ich mich nochmal melden - er hat nämlich in der Tat einige Bilder bei Commons hochgeladen, sodass sich daraus Schwierigkeiten für Wikimedia ergeben könnten. Ansonsten erstmal (hier) erledigt. --Tolanor 21:51, 11. Aug. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Tolanor 21:51, 11. Aug. 2017 (CEST)

Antrag auf die gemeinfreie Verwendung eines Fotos

Für das Lemma Jan-Wellem-Platz soll ein Bild aus dem Rheinbahn Archiv verwendet werden. Per E-Mail wurde meine Bitte für die Freigabe des Fotos von der Rheinbahn positiv beantwortet. Da naturgemäß diese E-Mail nicht den Bedingungen für eine Lizenzfreigabe entspricht, wurde nachfolgender Text für die Freigabe erstellt, der an die Rheinbahn übersendet würde:

Anfang Entwurf

  • Hiermit erklärt die Rheinbahn AG, Düsseldorf in Bezug auf das Foto "Rheinbahn-Archiv mit der Alt-Signatur Rheinbahn 7173", dass Sie der Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechtes ist, das beliebige Veröffentlichungen, Bearbeitungen und Unterlizensierungen dieses Fotos gestattet. Die Rheinbahn AG erlaubt hiermit die Weiterverwertung des Fotos unter folgender freien Lizenz : „Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen Deutschland in Version 3.0“ (Internet-Link hierzu: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode)
  • Der Rheinbahn AG ist bekannt, dass damit in urheberrechtlicher Hinsicht Dritte das Recht haben, das Foto zu nutzen und zu verändern. Dies schliesst auch eine gewerbliche Nutzung ein.
  • Der Rheinbahn AG ist bekannt, dass Sie diese Einwilligung üblicherweise nicht widerrufen kann und kein Anspruch darauf besteht, dass das Bild dauernd auf der Wikipedia eingestellt wird.
  • Der Rheinbahn AG ist bekannt, dass sich die Unterstellung unter eine freie Lizenz nur auf das Urheberrecht bezieht und der der Rheinbahn AG ist daher unbenommen, aufgrund anderer Gesetze (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht usw.) gegen Dritte vorzugehen, die das Bild im Rahmen der freien Lizenz rechtmässig, auf Grund der anderen Gesetze aber unrechtmässig nutzen.
  • FOTONAME (bei Commons und im Artikel bei Wikimedia): Jan-Wellem-Platz, Ansicht um 1970

Düsseldorf, Datum -- + rechtskräftige Unterschrift --

Bitte dieses Schreiben per E-Mail an: "permissions-de@wikimedia.org" senden.

Ende Entwurf (nochmals geänderte Fassung vom 13.08.17)

Reicht der Entwurf-Text für die Beantragung einer Lizenz oder muss dieser erweitert werden und ist die E-Mail-Adresse richtig? Danke vorab und mit Gruß, --Urdenbacher (Diskussion) 17:46, 11. Aug. 2017 (CEST)

Es gibt vorgefertigte Textvorlagen für die Freigabe. Die für verscheidene Zwecke vorbereiteten Textvorlagen, samt kurzer Anleitung dazu wie dabei vorzugehen ist, finden sich unter WP:TV.--wdwd (Diskussion) 18:56, 11. Aug. 2017 (CEST)
@Benutzer:Wdwd: Danke für den Hinweis, der aber leider nicht hilfreich ist. Der vorstehend angeführte Entwurf entspricht weitgehend der Textvorlage, der unter 1.1 der Position „1 Freigaben von Texten und Bilder“ in WP:TV angeführt wird. Lediglich der als Beispiel angeführte Text für „Lizenz“ wurde geändert, da für die Stadtwerke die Angabe z.B. Creative Commons Namensnennung-Weitergaben... unverständlich sein dürfte. Deshalb wurde gebeten „meinen Text-Vorschlag für die Lizenz“ zu prüfen, ob er ausreicht. Gleiches gilt für die Adresse, an dem die Genehmigung geschickt werden soll, da zwei E-Mail-Adressen in der Wiki-Erläuterung angeführt werden. Gruß, --Urdenbacher (Diskussion) 10:55, 12. Aug. 2017 (CEST)
Was mir auffällt: Eine Einschränkung der Erlaubnis auf Wikipedia.org (Zitat: Die Rheinbahn AG erlaubt hiermit der Wikipedia.org) ist problematisch bzw. nicht möglich (Problem der Nachnutzung) Abgesehen davon, dass es nicht wikipedia.org sondern die WMF wäre. Gegenfrage: Welchen konkreten Bild-Lizenzbaustein schlägst Du dafür vor? {{Bild-CC-0}} würde sich dafür anbieten. Freitext ist zwar möglich, kann aber zu diversen Rückfragen und bei Unvereinbarkeiten (wie Einschränkung nur auf Wikipedia) zur Ablehnung führen.
Die Email-Adresse passt.--wdwd (Diskussion) 20:44, 12. Aug. 2017 (CEST)
"Gemeinfrei veröffentlicht" ist komisch; wenn eine bedingungslose Nutzungserlaubnis erteilt werden soll, gibt es dafür die CC0. Und die "Wikipedia.org" ist keine juristische Person, der man irgendwas erlauben könnte. Besser an den Standard-Lizenzen orientieren. Gestumblindi 20:49, 12. Aug. 2017 (CEST) PS, um der Nachvollziehbarkeit willen: Mein Kommentar bezog sich auf eine frühere Version des Entwurfs, der inzwischen geändert wurde.
@Gestumblindi+Wdwd:: Danke für die Hinweise. Der vorstehende Entwurf wurde entsprechend für WM und dem Lizenzbezug geändert. Falls keine weiteren Hinweise für Änderungen erfolgen, wird in Kürze eine E_Mail mit dem Entwurftext für die Erlaubnis an die Stadtwerke gesandt. Gruß, --Urdenbacher (Diskussion) 11:14, 13. Aug. 2017 (CEST)
Urdenbacher, der Entwurf passt so leider an mehreren Stellen nicht zusammen, sorry. Erstens widerspricht der Text der angegebenen Lizenz (CC-by-sa gewährt eben nicht das „bedingungslose Recht das Bild für jedweden Zweck zu nutzen“). „[E]rlaubt hiermit der Wikipedia Foundation, Inc. (WMF) die Weitergabe des Bildes unter der freien Lizenz“ leuchtet rechtlich nicht ein, da das Bild der angegebenen Lizenz unterstellt werden soll. Mit der Wikimedia Foundation hat das nichts zu tun. Der erste Satz erschließlich sich auch nicht so recht, da er notwendig zu verneinen ist (ein Unternehmen ist nach deutschem Recht nicht Urheber). Das ist so wirklich sehr verwirrend. Abgesehen davon wurde jetzt ein englischer Lizenztext gewählt, was mir unter dem Aspekt der von dir doch gerade gewünschten Verständlichkeit nicht einleuchtet. Gut gemeinter Rat: Orientier dich noch deutlich stärker an der Textvorlage, auf die oben schon hingewiesen wurde, und wähle als Lizenz die dort vorgeschlagene „Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen Deutschland in Version 3.0“ (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode). So wird das zu Rückfragen führen. Gruß, — Pajz (Kontakt) 12:23, 13. Aug. 2017 (CEST)

Ja, es ist sehr einfach, Bilderspenden von gutwilligen Spendern einzubringen, das kapiert jeder sofort. Merken wir eigentlich noch was, wenn wir diesen Abschnitt lesen? Washab ich schon Diskussionen mit Spendern gehabt. --Pankoken (Diskussion) 15:22, 13. Aug. 2017 (CEST)

@Pajz: Danke für die Hinweise, die für eine erneute Überarbeitung des Entwurfes verwendet wurden. Hoffentlich passt es jetzt. Falls nicht, bitte neue Hinweise. Leider ist es für Otto-Normalverbraucher nicht einfach mit den Wiki-Hilfsvorschlägen zu arbeiten. Beispielsweise wurde deshalb nicht die deutsche sondern nur die englische Fassung für die Lizenz gefunden. Gruß, --Urdenbacher (Diskussion) 16:08, 13. Aug. 2017 (CEST)
Urdenbacher, klingt gut! Gruß, — Pajz (Kontakt) 16:43, 13. Aug. 2017 (CEST) (@Pankoken, doch, aber ich und andere sind weder für die Entscheidung der Wikimedia-Benutzergemeinschaft verantwortlich, Inhalte nur gegen derart umfassende Nutzungsfreigaben zu akzeptieren, noch dafür, dass die Rechtslage eben so ist, wie sie ist, weshalb ich den vorwurfsvollen Unterton nicht nachvollziehen kann.)

Nochmals Danke an Alle, die sich an der Diskussion beteiligt haben. Der Antrag an die Stadtwerke ist raus. :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 1--Urdenbacher (Diskussion) 19:02, 13. Aug. 2017 (CEST)

WP:Zit auf Artikeldiskussionsseiten

Im Artikel zum 2017 erschienenen Buch Finis Germania wurden zur Dokumentation des Inhalts einige längere Zitate aus dem Buch eingefügt, die dort anfangs "nackt" und ohne weitere Erläuterung standen. Eines hatte ich wegen WP:Zit gelöscht, was prompt von Benutzer:Rudolph Buch revertiert wurde. Inzwischen sind die Zitate nicht mehr im Artikel.
Aber: sie wurden daraufhin vom Zitierenden Benutzer:N0W!k! auf der Diskussionsseite unter Diskussion:Finis Germania#3 zentrale Zitate (keine URV, dennoch gelöscht) eingestellt. Auch das ist imho von WP:Zit nicht abgedeckt.
Also, bitte um Aufklärung. --Goesseln (Diskussion) 13:27, 2. Aug. 2017 (CEST)

habe die zitate entfernt.. lg --N0W!k! (Diskussion) 22:10, 2. Aug. 2017 (CEST)

Fotos in der Österreichischen Nationalbibliothk

Es geht um die Illsutrierung des Artikels Clara Katharina Pollaczek. In der ÖNB befinden sich zwei Fotografien.http://www.bildarchivaustria.at/Pages/Search/Result.aspx?p_ItemID=1 Ich kann nicht beurteilen, ob sie gemeinfrei. Kann jermand helfen?--Fiona (Diskussion) 09:39, 3. Aug. 2017 (CEST)

Es geht wohl um folgende Aufnahmen:
Beim ersten Bild sind keine Urhebervermerke, das wird wohl nichts. Das Zweite ist von Foto Fayer und den gibt es noch heute, am Opernring in Wien. Da müßte nachgefragt werden. Daß die Bilder gemeinfrei sind, ist zumindest unwahrscheinlich. --M@rcela 09:53, 3. Aug. 2017 (CEST)
Selbst wenn es nachweislich vom Firmengründer Georg Fayer wäre, müssten wir noch bis zum 1. Jänner 2021 warten. Bei der Tochter (was mir wahrscheinlicher erscheint) noch sehr viel länger. Ist leider häufig ein ziemlicher Krampf, bei Fotografendynastien den tatsächlichen Urheber zu ermitteln. -- Herby 22:36, 4. Aug. 2017 (CEST)
Danke!--Fiona (Diskussion) 10:00, 3. Aug. 2017 (CEST)

Bilder von Ausstellungen

Im Artikel Sibylle Möndel sind zwei Bilder von Ausstellungen 2017 veröffentlicht. Auf Commons gibt der Benutzer:GerJa an: "eigenes Werk". Eines der Bilder ist auf der Startseite der Website der Künstlerin zu sehen. Ich bin mir nicht sicher, wie solche Bilder urheberrechtlich zu werten sind. Btw ist der o. g. Benutzer entweder eine Socke von Benutzer:Möndel oder ein SPA für den Artikel (möglicherweise der Haus- und Hof-Fotograf, siehe seine Beiträge hier und auf commons, dort wird auch ein Klarname genannt, den er unbedingt im Artikel stehen haben möchte, den ich hier aber wg. WP:ANON nicht wiederhole). --Siwibegewp (Diskussion) 11:39, 4. Aug. 2017 (CEST)

Die Bilder sind mit "missing permission" zu versehen, um damit eine OTRS-Bestätigung anzufordern. Im Prinzip müssen darin Freigabe von Fotograf und Malerin enthalten sein (aber das wird das OTRS-Team schon prüfen). Das Bild File:Galerie im Stammelbach-Speicher.jpg ist zudem aufgrund eines Hochladefehlers beschädigt. --Magnus (Diskussion) 11:47, 4. Aug. 2017 (CEST)
Danke, habe ich so gemacht. --Siwibegewp (Diskussion) 12:00, 4. Aug. 2017 (CEST)

Vermag jemand die seit vier Jahren unbeantwortete Frage beantworten? Das kann auch gleich im Bearbeitungskommentar bei gleichzeitiger Entfernung der Frage und ggf. Korrektur der Lizenz geschehen. --Leyo 23:23, 15. Aug. 2017 (CEST)

Leyo, m.E. ist auf dem kleinen Screenshot nichts Schützenswertes zu erkennen. Die Benutzeroberfläche ist zwar – vermutlich – mit einiger Wahrscheinlich geschützt, aber man sieht gerade von dem Teil, der nicht zum allgemeinen Formenschatz gehört, quasi nichts. Die Benutzeroberfläche ist zudem auch keine Ausdrucksform des Computerprogramms i.S.v. § 69a UrhG (EuGH GRUR 2011, 220, 222 – BSA/Kulturministerium). Gruß, — Pajz (Kontakt) 22:45, 16. Aug. 2017 (CEST)
Danke! Ich habe die Frage mit Permalink im Bearbeitungskommentar entfernt. --Leyo 00:25, 17. Aug. 2017 (CEST)
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Begriff-Wort

Hallo Team,

ich habe einen neuen Begriff erfunden,der für eine Sache steht.Diesen gibt es noch nicht,doch ich möchte diesen öffentlich machen. Da ich der Urheber dieses Wortes bin,stellt sich die Frage,wie kann ich das der weltweiten Menschheit zur Verfügung stellen und sicher sein,das es nicht geklaut und oder sonstiges wird.

Freundliche Grüße

An dieser Stelle – wo urheberrechtliche Fragen diskutiert werden, die im Rahmen der Arbeit an Wikipedia aufkommen – kann dir bei der rechtlichen Ausgestaltung deines Vorhabens leider nicht weitergeholfen werden. Rechtsdienstleistungen erbringen die dazu befugten Stellen. Gruß, — Pajz (Kontakt) 21:54, 18. Aug. 2017 (CEST)
Auch wenn die Frage hier tatsächlich falsch ist, möchte ich noch einwerfen, dass der Fragesteller ja zunächst mal den Artikel Marke (Recht) lesen könnte, um einen ersten Überblick zum Thema zu erhalten :-) Gestumblindi 03:51, 21. Aug. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: — Pajz (Kontakt) 21:54, 18. Aug. 2017 (CEST)

Werk der NÖ-Landesregierung (1953)

Ist es möglich, dieses Bild ohne Bedenken auf Commons hochzuladen? Es handelt sich dabei um ein amtliches Dokument der niederösterreichischen Landesregierung aus dem Jahr 1953. --Clemens Stockner (Diskussion) 13:12, 4. Aug. 2017 (CEST)

Sollte möglcih sein, da es ja auch bei Flickr frei ist ;-) (kannst du gleich mit http://tools.wmflabs.org/flickr2commons/index.html#interface_language=de machen) --gruß K@rl 16:19, 4. Aug. 2017 (CEST)
Hi, danke für die Antwort. Das Bild hab ich aber selbst bei Flickr hochgeladen ;) --Clemens Stockner (Diskussion) 16:51, 4. Aug. 2017 (CEST)
Hinweis zu Public-Domain-Mark (PDM), wie es FlickR anbietet: Das ist nicht gleich CC0 und führt (leider) zu div. Missverständnissen. PDM ist nichtmal eine Lizenz sondern ein (unverbindlicher) Hinweis den im Prinzip jeder anbringen kann der damit ausdrückt zu glauben, dass dieses Darstellung "Public Domain" wäre. Damit ist per se nicht commons tauglich. Siehe dazu c:Commons:Requests for comment/Flickr and PD images und {{Flickr-public domain mark}}. -> PDM führt ohne weitere Nachweise im Regelfall zur Löschung auf commons.
In diesem Fall, Vorlschlag: {{PD-text}} für das dargestellte Werk. Für die eigene Aufnahme wie üblich.--wdwd (Diskussion) 07:07, 8. Aug. 2017 (CEST)
Ist {{PD-AustrianGov}} oder auch {{PD-text}}, hab's entsprechend hochgeladen. --Ras67 (Diskussion) 11:40, 8. Aug. 2017 (CEST)

wie geht CC BY-SA 4.0?

Ein Bekannter hat mit seinem Handy einige Fotos von einem Volksfestumzug gemacht. Ich habe ihn gebeten, eines davon unter der Lizenz https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de freizustellen, damit ich es auf commons hochladen kann. Dem hat er zugestimmt. Die Zustimmung befindet sich in Form einer WhatsApp-Nachricht auf meinem Handy. Wie dokumentiere ich das beim Hochladen des Fotos?--Ratzer (Diskussion) 11:53, 7. Aug. 2017 (CEST)

Drei Möglichkeiten, von einfach bis kompliziert: (1) Du lädst es einfach hoch und behauptest, dass du es selbst gemacht hast (dein Bekannter sollte natürlich davon wissen). (2) Dein Bekannter erstellt selbst ein Konto oder du für ihn und ihr ladet es darunter hoch. (3) Du lädst es hoch, gibst deinen Bekannten als Urheber an und er (!) muss das dann über OTRS bestätigen. --Magnus (Diskussion) 11:58, 7. Aug. 2017 (CEST)
Danke für die Aufklärung. Ich werde es zunächst mal kompliziert versuchen, aber leicht abgewandelt, nämlich indem nicht mein Bekannter sondern ich den WhatsApp-Chat mit der Freigabe als E-Mail an OTRS schicke. Entweder die OTRS-Leute akzeptieren das, oder sie sollen das Foto wieder löschen. Es wäre m.E. wichtig, solchen Fotografen von Technik und Bürokratie her so wenig wie möglich zuzumuten (die Lizenzen sind für Außenstehende schon kompliziert genug), um sie nicht zu vergraulen, aber ohne sie um ihre Urheberschaft zu betrügen (deine erste und einfachste Option). Grüße,--Ratzer (Diskussion) 17:30, 7. Aug. 2017 (CEST)
@Ratzer: Von den Möglichkeiten, die Tsungam anführt, halte ich die zweite für die beste. Sie ist einfacher als das Vorgehen via OTRS und sauberer als die Schwindelei. Wenn man so etwas ("Du lädst es einfach hoch und behauptest, dass du es selbst gemacht hast") öfter macht, kann es auf Commons auch durchaus Probleme geben, sobald es nicht mehr plausibel wirkt, dass der Uploader die ganzen Fotos wirklich selbst gemacht hat, und erst recht, falls der wirkliche Urheber sich eines Tages doch anders besinnt und auf seinen Rechten bestehen möchte. Ich würde das nicht machen. Gestumblindi 23:08, 8. Aug. 2017 (CEST)
Du kannst auch sagen, das Foto würde die Schöpfungshöhe nicht überspringen. Aber auch dies besser in Absprache mit dem Bekannten, nicht dass er sich unter Umständen als Schöpfer sieht... ;) --Keimzelle talk 20:15, 8. Aug. 2017 (CEST)
Zumindest in Deutschland werden Fotos von einem Volksfestumzug heutzutage wohl immer als schutzfähiges Lichtbildwerk gelten, und selbst wenn sie nur Lichtbilder wären, hätten sie noch deren Schutz von 50 Jahren ab Erstveröffentlichung. Mit "keine Schöpfungshöhe" kann man da nicht kommen. In der Schweiz würde es etwas anders aussehen (auf Commons aber auch problematisch), aber angesichts von Ratzers Benutzerseite denke ich nicht, dass es um ein Foto aus der Schweiz gehen wird :-) Gestumblindi 23:08, 8. Aug. 2017 (CEST)

Logo des eigenen Vereins hochladen

Hallo!

Ich möchte den Artikel unseres Sportvereins akutalisieren und dazu auch das neue Logo hochladen. Da ich selber im Vorstand des Vereins bin habe ich auch Rechte an dem Logo. Wikipedia verweigert allerdings den Upload. Wie kann ich hier weiter fortfahren?

Viele Grüße(nicht signierter Beitrag von Flippo710 (Diskussion | Beiträge) 17:41, 10. Aug. 2017‎) Hallo Flippo, nur etwas genauer Wikipedia oder WikiCommons verweigert? und das in welcher Form Meldung, Sperre oder whatever? --K@rl 18:26, 10. Aug. 2017 (CEST)

Hier hat ein Editierfilter auf Commons zugeschlagen, konkret ist das wieder Regel 153. Das trifft aber nur Crosswiki-Uploads. Es hilft, auf Commons direkt das Bild hochzuladen. Bei diesem Wege gibt es mehr Hinweise zum Urheberrecht, was bei Neulingen absolut empfehlenswert ist. Hinweis: Falls das Logo Schöpfungshöhe haben sollte, wird die Genehmigung des Urhebers benötigt. Das Einverständnis des Vorstands genügt hier nicht. Solche Fälle müssten über das Support-Team abgewickelt werden. --AFBorchertD/B 00:54, 11. Aug. 2017 (CEST)
Hmm, wieso soll der Vorstand nicht genuegen? Er vertritt den Verein und wenn er sagt die Lizenz ist OK, ist es gut? Shaddim (Diskussion) 21:13, 11. Aug. 2017 (CEST)

Fotograf des Metropolitan Museum of Art

Der Artikel Bucchero-Hähnchen von Viterbo steht in der Warteschlange für die Hauptseitenrubrik WP:SG?. Die informativen Fotos des Gefäßes, z.B. c:File:Etruscan bucchero cock.jpg, wurden von Benutzer:Waterborough von der Website des Metropolitan Museum of Art geholt, z.B. http://www.metmuseum.org/art/collection/search/251482. In den Bildattributen bei Commons wird der Met-Fotograf nicht erwähnt.
Bitte um Klärung, bevor Artikel und Foto auf die Hauptseite kommen. --Goesseln (Diskussion) 14:52, 11. Aug. 2017 (CEST)

Das Met hat die Bilder selbst auf der eigenen Website als Public Domain freigegeben. Damit ist formell auch keine Autorennennung mehr erforderlich. Es ist doch anzunehmen, dass die auch das Recht haben, das Foto derart freizugeben. -- Herby 17:26, 11. Aug. 2017 (CEST)
danke, das hilft ja schon mal weiter.
sollte dann nicht im Commons-Attribut Urheber neben dem unbekannten etruskischen Handwerker auch MMA als Urheber stehen?
wäre dann nicht auch eine c:Category:Bucchero at the Department of Greek and Roman Art, Metropolitan Museum of Art oder ähnliches sinnvoll?
--Goesseln (Diskussion) 19:22, 11. Aug. 2017 (CEST)
Theoretisch und rein unter dem urheberrechtlichen Aspekt gesehen ist es, wenn das Museum die ausschliesslichen Rechte am Foto hat, auf deren Wahrnehmung jedoch verzichtet und eine CC0-Lizenz vergibt, wie es hier der Fall ist, nicht nötig, überhaupt irgendetwas zur Herkunft oder Urheberschaft des Fotos anzugeben. Die CC0 erlaubt nämlich die völlig bedingungslose Nutzung. Keine Urhebernennung gefordert, nix - nicht einmal die Lizenz müsste man nennen. Praktisch ist es aber natürlich auf Commons nicht möglich, ein unter CC0 stehendes Werk ganz ohne Lizenzinfos hochzuladen (denn schliesslich muss man das ja irgendwie erfahren und nachvollziehen können). Und ausserdem gehört es auch zur enzyklopädisch sauberen Arbeit, die Herkunft anzugeben. Gestumblindi 20:58, 11. Aug. 2017 (CEST)
Dann ist das also ein Anwendungsproblem der Commonsparameter:
„Quelle“ ist schlicht Quelle: wo stammt das Objekt her? Buch, Internet, etc. Wenn dort auch urheberrechtliche Informationen stehen, zum Beispiel bei einem Bildband mit verschiedenen Quellen, dann müssen die in dem nächsten Parameter erklärt werden.
„Urheber“ muss in diesem Fall zwei Fragen beantworten ( das geht bei Commons häufig genug schief, da besteht also allgemeiner Handlungsbedarf)
wer ist der Urheber des Objekts
unbekannt: ein Etrusker, unbekannt, lange tot
wer ist der Urheber dieser nicht trivialen (dreiimensionales Objekt) Fotografie
ein Fotograf des MMA, wahrscheinlich noch nicht oder nicht so lange (70 Jahre) tot, für den das MMA auf alle Urheberrechte verzichtet hat (= CC0)
Das sollte so oder so ähnlich von dem Commonsanwender (Hochlader) bekannt gemacht werden.
Ich habe jetzt mal bei dem Foto den Parameter Urheber so ergänzt
Photographer: Metmuseum CC0
--Goesseln (Diskussion) 12:00, 12. Aug. 2017 (CEST)

Der Artikel wurde von Ingeniör aus der en:wp übersetzt. Ich habe ihn auf seiner Diskussionsseite daraufhingewiesen, dass es sich so bei diesem Artikel um eine URV handelt, die aber geheilt werden kann. Der Benutzer hat jedoch bis heute nicht reagiert.

An dem Artikel haben bereits eine Anzahl von Benutzern editiert. Deshalb halte ich eine Löachung für nicht angebracht. Vielleicht kann ein Admin die Versiongeschichte des englischen Artikels importieren, so dass den Formalien Genüge getan ist? --Edmund (Diskussion) 20:07, 23. Aug. 2017 (CEST)

Hallo @Edmund Ferman:. Die Versionsgeschichte muss man hier nachträglich importieren, da der Artikel schon bearbeitet wurde, ist dafür Wikipedia:Importwünsche/Importupload zuständig, das kann ein einfacher Admin nicht. --Quedel Disk 22:44, 23. Aug. 2017 (CEST)
Da dort der Nachimport-Wunsch gestellt wurde, hier erledigt. --Quedel Disk 09:36, 25. Aug. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Quedel Disk 09:36, 25. Aug. 2017 (CEST)
Ich war im Urlaub und konnte nicht reagieren. Danke für die Hilfe. --Ingeniör (Diskussion) 12:13, 27. Aug. 2017 (CEST)

Urheber von Glockengeläut

Gibt es bei Glockengeläut eine Urheberschaft. Wenn ja müsste diese der Glockengießer haben. Das bedeutet, dass über 100 Jahre alt frei in der Verwendung wären. Ein einfaches Aufnehmen ist nur Digitalisierung würde keine neue Urheberschaft generieren (Vergleich Malen und scannen) - oder wie würdet ihr das sehen? --K@rl 14:25, 24. Aug. 2017 (CEST)

Woraus sollte sich die Urheberschaft des Glockengießers ergeben? Ein Orgelbauer hat ja auch kein Urheberrecht an den darauf gespielten Werken. Wenn die Glocken überhaupt irgendwas "sinnvolles" läuten und nicht einfach nur wild durcheinander tönen sind es m.W. doch i.d.R. Anfänge irgendwelcher alten Kirchenlieder. --Magnus (Diskussion) 14:33, 24. Aug. 2017 (CEST)
Das heißt das Geläut von Youtube (ohne Bilder) siehe https://www.youtube.com/channel/UCwpKrBmSxwk4E-jFa78H7MA dürfte anstandslos übernommen werden? --K@rl 14:42, 24. Aug. 2017 (CEST)
Ist es sicher, dass ein Orgelbauer kein Urheberrecht auf den Klang hat? Ich würde denken, er würde zwar im Allgemeinen den Klang seines Werk liebend gern entsprechend freigeben, aber aber ob er das zwangsläufig müsste, weiß ich nicht. Ich hätte gedacht, für eine Orgelaufnahme bräuchte man streng genommen a) die Genehmigung des Gebäudeeigentümers oder Hausrechtinhabers, dort aufzuzeichnen (unabhängig vom Urheberrecht), b) die Gemehmigung des jeweiligen Organisten, seine Interpretation entsprechend zu veröffentlichen, c) die Genehmigung des Komponisten der gespielten Werke (wenn nicht alt genug) und d) die Genehmigung des Orgelbaumeisters, der letztlich die Klangfarben bestimmt hat. Mag übertrieben sein, bei einem Gemälde holt man ja auch nicht die Genehmigung des Leinwand- und des Farbenherstellers ein, obwohl die das Bild maßgeblich prägen. Bei Glocken und bei Orgeln ist aber gerade die Klangfarbe der "Instrumente" und die Abstimmung der Töne untereinander dafür verantwortlich, dass einige weltberühmt werden (und bei Orgeln Organisten aus der ganzen Welt anziehen) und andere eben nicht. Ich finde die Frage deshalb keineswegs absurd.
Unabhängig davon: Begründet die Klangaufzeichnung möglicherweise irgendwelche Schutzrechte (wie beim Fotografieren)? Man lässt ja doch mit Standort, Windrichtung, Aussteuerung des Aufnahmegerätes usw. ähnlich viel eigene "Kreativität" einfließen wie beim Foto mit Belichtungssituation, Blickwinkel etc. --2003:E4:5BC2:C1BB:4216:7EFF:FE2A:7A33 15:03, 24. Aug. 2017 (CEST)
Karl Gruber, wer das Glockengeläut akustisch aufzeichnet, stellt – auch bei rein digitaler Festlegung – grundsätzlich einen Tonträger her; er ist durch das verwandte Schutzrecht des Tonträgerherstellers geschützt, § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG. Die Aufnahme kann dementsprechend nur aufgrund freier Lizenzierung durch den Berechtigten in Wikipedia übernommen werden. (Wird das Glockengeläut filmisch aufgenommen, entsteht mindestens ein Laufbild (Bild- und Tonträger). Das Herauslösen und isolierte Verwerten der Tonspur greift dann in das Recht des Filmherstellers aus §§ 95, 94 Abs. 1 Satz 1 UrhG ein. Schricker/Loewenheim/Vogel, Urheberrecht, 5. Aufl. 2017, § 85 Rn. 31. Ob dieser Schutz den Schutz des Tonträgerherstellers hier ausnahmsweise verdrängt oder parallel besteht, ist diskutabel, aber im Ergebnis unerheblich, weil in jedem Fall zumindest eines der beiden Leistungsschutzrechte greift.) Gruß, — Pajz (Kontakt) 17:42, 24. Aug. 2017 (CEST)
okay, danke für die ausführliche und auch verständliche Erklärung. lg K@rl 23:31, 24. Aug. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Quedel Disk 09:35, 25. Aug. 2017 (CEST)

Gemeinfreiheit von Todesanzeigen

Diese Todesanzeige wird als gemeinfrei bezeichnet: c:File:Marina von Ditmar 2014.jpg, weil die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ist das richtig? Ich halte solche Anzeigen für geschützte Werke. Die Anzeigen erhalten ein professionelles Layout, die Schriftart wird dem Anlass entsprechend gewählt, und im speziellen Fall ist der zitierte Zeitungstext auch geschützt. --BlackEyedLion (Diskussion) 01:24, 14. Aug. 2017 (CEST)

In dem konkret verlinkten Fall sehe ich da auch keine Schöpfungshöhe. Das, was rein handwerklich getan wird ist nicht geschützt - und nichts anderes wird hier getan: eine Schriftart, ein vordefiniertes Template wird ausgefüllt. Höchstens das Zitat oben weist Schöpfungshöhe auf, ist aber von 1934. Der Text unten ist eine schlichte Sachbeschreibung welche ebenfalls nicht schützenswürdig ist. --Quedel Disk 02:12, 14. Aug. 2017 (CEST)
Ich teile die Ansicht des Vorredners. Der Inhalt erschöpft sich in tatsächlichen Mitteilungen in knapper Form; das Layout hebt sich nicht wesentlich von dem durchschnittlicher Todesanzeigen ab, die Schriftart ist alltäglich. Einzig überhaupt nur denkbar wäre ein Schutz des Zeitungszitats. Hier besteht in feuilletonistischen Beiträgen zwar durchaus Spielraum, sodass auch mal ein einzelner Satz oder gar nur eine besonders ausdrucksstarke, individuelle Formulierung Schutz genießen können. M.E. reicht es dazu aber hier nicht. Das „gesegnete Mundwerk“ sollte hier nicht schon über die Schutzschwelle verhelfen. Die auf Commons vertretene Position erscheint mir mithin gut vertretbar, angesichts des hohen Alters ist das Risiko, dass jemand einen entsprechenden Anspruch erhebt, wohl ohnehin sehr gering. Gruß, — Pajz (Kontakt) 22:50, 16. Aug. 2017 (CEST)

Hallo Experten, dieser Benutzer hat sich auf verschiedenen Diskussionsseiten über Urheberrechtsverletzungen beklagt. Bitte mal prüfen. Grüße --84.161.157.198 21:30, 16. Aug. 2017 (CEST)

Ein Verfahren, von dem eine Klärung der Schutzanforderungen an Lichtbilder erhofft wird, ist gerade beim Bundesgerichtshof anhängig (siehe Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Zweidimensionale Reproduktionsfotografie#Rechtsprechung). Der Nutzer spricht mit seinem Hinweis auf die eingesetzte Kamera (statt: Kopiergerät oder Scanner) durchaus einen Punkt an, der auch von einer ganzen Reihe von Kommentatoren im Schrifttum für schutzentscheidend gehalten wird. Einstweilen wird aber jedenfalls in den Wikimedia-Projekten davon ausgegangen, dass derartige Aufnahmen „flacher“ Abbildungsgegenstände keinen eigenen Schutz anziehen, ungeachtet der Aufnahmetechnik. Auch die Wikimedia Foundation und die Commons-Benutzergemeinschaft haben sich diesbezüglich klar positioniert (commons:Commons:Licensing#Interaction of US and non-US copyright law: „In July 2008, following a statement clarifying WMF policy, Commons voted to the effect that all such photographs are accepted as public domain regardless of country of origin, and tagged with a warning.“). Insofern wird da aus den Projektrichtlinien heraus kein Löschgrund bestehen. [Offensichtlicher Löschgrund ist freilich der Abbildungsgegenstand, denn nach der ganz herrschenden Meinung im Schrifttum waren und sind Briefmarken keine amtlichen Werke, schon gar nicht amtliche Werke im Sinne des § 5 Abs. 1 UrhG, wie dies auf Commons erforderlich wäre (LG Berlin ZUM-RD 2012, 399 – Loriot-Briefmarken (dejure); Dreier/Schulze/Dreier, UrhG, 5. Aufl. 2015, § 5 Rn. 10 f.; Schricker/Loewenheim/Katzenberger/Metzger, UrhR, 5. Aufl. 2017, § 5 Rn. 68 m.w.N.; Fromm/Nordemann/J. B. Nordemann, UrhR, 11. Aufl. 2014, § 5 Rn. 27 m.w.N.; a.A. LG München I GRUR 1987, 436, 436 (dejure)). Die Commons-Community scheint dies auch zu erkennen – siehe den Hinweis in commons:Template:PD-German stamps) –, aber wie man sieht sind die Dateien weiterhin verfügbar. Dies ist allerdings ein separater Löschgrund, der mit etwaigen Rechten des Fotografen nichts zu tun hat.] Unmittelbar aus den Kommentaren des anonymen Nutzers wird sich somit nach meiner Einschätzung im Ergebnis kein akuter Handlungsbedarf ergeben. — Pajz (Kontakt) 22:42, 16. Aug. 2017 (CEST)

Artikelpassagen per Urheberangaber in Zusammenfassungszeile übernehmen

Bei Übernahme von kleineren Teilen kann es empfehlenswert sein mit Hilfe des Werkzeugs WikiBlame die Autoren der Passage ausfindig zu machen und zusammen mit der Einfügung des Textes im Zusammenfassungskommentar zu nennen.

Dies schrieb Benutzer:TAXman vor ziemlich genau 10 Jahren auf Hilfe:Artikel zusammenführen, wo es noch immer so steht. Hier beschreibt Benutzer:Doc Taxon diesen Weg allerdings als nicht lizenzkonform, da u.a. die Autoren von Miniverbesserungen damit in der Regel übergangen werden. Ich würde sagen, dass Urheber von Änderungen ohne Schöpfungshöhe keinen Anspruch auf Lizenzeinhaltung haben. Wie seht ihr das? Müssen wir etwas an der Seite ändern oder ist das noch zeitgemäß? Gruß, --Flominator 21:24, 27. Aug. 2017 (CEST)

Flominator, wenn ich die Frage richtig verstehe: Die Autoren von „Miniverbesserungen“ werden ja – so verstehe ich jedenfalls den Begriff – keinen schöpferischen Beitrag zum Artikel geleistet haben. Daraus kann keine urheberrechtliche Berücksichtigungsfähigkeit erwachsen. Denn entweder betrachtet man Wikipedia-Artikel als „Gesamtwerke“, die in (sukzessiver) Miturheberschaft geschaffen werden. Dann sind die „Miniautoren“ mangels schöpferischen Beitrags selbst nicht Miturheber, sondern bloß sog. Gehilfen, sodas sie am Werkschutz nicht teilhaben. Oder – andere Ansicht – man betrachtet Wikipedia-Artikel als das Produkt von (verbundenen) Einzelleistungen. Dann mangelt es in Bezug auf die Miniverbesserungen eben – ganz klassisch – an der Werkeigenschaft. Welcher Ansicht man auch zuneigt, fehlt es dem Autor von Miniverbesserungen also an einer urheberrechtlichen Rechtsposition. Auf eine Namensnennung o.Ä. der Miniautoren kann bei Übernahmen entsprechend verzichtet werden. Gruß, — Pajz (Kontakt) 22:31, 27. Aug. 2017 (CEST)
@Pajz: Danke, ich würde sagen, du hast die Frage richtig verstanden. --Flominator 23:35, 27. Aug. 2017 (CEST)
@Pajz: Nein, das, denke ich, stimmt nicht ganz. Denn wenn Autoren von Miniverbesserungen einen Beitrag in ein Werk einbringen, das ganz klar Schöpfungshöhe besitzt, zählt diese Änderung zum Gesamtwerk, wobei sich die Schöpfungshöhe selbst nicht ändert. Und es müssen alle Autoren genannt werden, die an einem Gesamtwerk mit Schöpfungshöhe beigetragen haben. – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 00:39, 28. Aug. 2017 (CEST)
@Doc Taxon: Also ich sehe das anders. Wer in einem Artikel mit Schöpfungshöhe (wobei der typische kürzere Wikipedia-Artikel als simpler enzyklopädischer Sachtext laut dem, was man hier schon von Gnom lesen konnte, gar keine Schöpfungshöhe erreiche und damit jegliche Lizenzfragen in solchen Fällen sowieso entfallen würden) ein paar Kommas, die Grammatik oder Links korrigiert, leistet keinen schöpferischen Beitrag zum Werk und muss damit nicht genannt werden. Gestumblindi 00:45, 28. Aug. 2017 (CEST)
gut, wo steht geschrieben, dass Autoren nicht schöpferischer Beiträge zu einem Gesamtwerk mit Schöpfungshöhe, das der CC-Lizenz mit by-Attribut unterliegt, nicht genannt werden brauchen? Irgendwo muss die Ausnahme ja festgeschrieben sein. – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 01:00, 28. Aug. 2017 (CEST)
Es ergibt sich meines Erachtens schlicht selbstverständlich aus dem Faktum, dass sie, wie du schreibst, "Autoren nicht schöpferischer Beiträge", d.h. im urheberrechtlichen Sinne eigentlich gar keine Autoren sind. Es handelt sich um Leute, die technisch am Text gearbeitet haben, nicht kreativ am Werk als solchem - wenn der Text im Einzelfall überhaupt ein solches darstellt. Solche Beiträger haben nichts Schützbares produziert. Abgesehen davon kann man es natürlich als wünschenswert ansehen, sie gleichwohl zu nennen (wenn es auch nicht nötig wäre), um ihre ebenfalls wertvolle Arbeit zu würdigen. Gestumblindi 01:27, 28. Aug. 2017 (CEST)
@Doc Taxon: Ich lese das aus der Creative-Commons-Website und bei uns heraus:
  1. [5]: "You do not have to comply with the license for elements of the material in the public domain ..."
  2. [6]: "You need to comply with the license terms if what you are doing would otherwise require permission from the rights holder."
  3. Wikipedia:Weiternutzung/Mängel: "Jeder Autor/Urheber, dessen Texte oder Bilder kopiert wurden, ohne dass die Lizenzbestimmungen eingehalten wurden, kann den Nachnutzer (z. B. Betreiber der Site) wegen Verletzung seiner Urheberrechte verklagen." - Danach gelten die Lizenzbedingungen für jede Bearbeitung separat, nicht für den ganzen Text. In diesem Zusammenhang halte ich es für unrealistisch, dass ein Nutzer seine Urheberrechte für eine nicht-schützenswerte Bearbeitung einklagt und Recht bekommt.
--Flominator 08:39, 28. Aug. 2017 (CEST)
@Flominator: Miniänderungen an einem Artikel mit Schöpfungshöhe sind aber keine "elements of the material in the public domain". Weil sie sind nicht "public domain", denn es gilt ja das sa-Attribut der CC-Lizenz. – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 13:18, 28. Aug. 2017 (CEST)
Beiträge unterhalb der Schöpfungshöhe sind auch dann gemeinfrei, wenn der Autor sie unter eine Freie Lizenz stellt. Grüße --h-stt !? 22:50, 28. Aug. 2017 (CEST)
Miturheberschaft lässt sich nur durch für sich selbst betrachtet schöpferische Beiträge begründen. Loewenheim/Peifer in Schricker/Loewenheim, UrhG, 5. Aufl. 2017, § 8 Rn. 4 („Miturheber kann nur derjenige sein, dessen Beitrag zu dem gemeinschaftlichen Werk eine persönliche geistige Schöpfung iSd. § 2 Abs. 2 UrhG darstellt und sich nicht in bloßer Anregung […] oder Gehilfenschaft […] erschöpft“). Auch Bearbeitungen/„eigene“ Beiträge sind, wie sich schon aus dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut ergibt (§§ 2 Abs. 2, 3 Satz 1 UrhG), nur bei erreichter Schöpfungshöhe geschützt. In beiden Fällen kommt dem Autor minimaler Änderungen somit keine urheberrechtliche Rechtsposition zu. Deine Zusatzfrage erschließt sich vor diesem Hintergrund nicht. Wer nicht durch das Urheberrecht geschützt ist, hat logischerweise auch keinen Anspruch auf Rechte – z.B. eben das Anerkennungsrecht –, die erst das Urheberrecht gewährt. Die Lizenz kann dahinstehen – der Autor von Minimaländerungen kann keine Ausschließlichkeitsrechte lizenzieren, an denen er gar nicht teilhat, und der Nutzer nichtschöpferischer Beiträge bedarf zu deren Nutzung keiner Lizenz. Gruß, — Pajz (Kontakt) 22:31, 28. Aug. 2017 (CEST)
Danke sehr, – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 23:19, 28. Aug. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 23:19, 28. Aug. 2017 (CEST)

Fällt ein Link unter „Vervielfältigung und Verbreitung“?

Ich würde gern aus dieser PDF vom SWR zitieren (natürlich ordentlich mit allem Zipp & Zapp)! Spricht der Text unter „Bitte beachten Sie: …“ dagegen? Fällt das Setzen eines Links juristisch unter Verbreitung? Den Text gibt es auch in einer Version zum Hören und dort gibt es keinen entsprechenden Hinweis. Zitieren ist aber leichter von der PDF, als immer den Zeitstempel notieren zu müssen. Freundlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 16:01, 28. Aug. 2017 (CEST)

Was möchtest du genau, verlinken oder zitieren? Verlinken ist keine Vervielfältigung und unproblematisch, sofern nicht offensichtlich rechtwidrige Inhalte verlinkt sind (hier eher nicht der Fall). Beim zitieren kommt es auf den Umfang des Zitats und dessen Einbindung an. --Magnus (Diskussion) 16:10, 28. Aug. 2017 (CEST)
Dankeschön Magnus! Zitieren kann ich und weiß auch um die Tücken mit dem Umfang und so. Ich will ganz normal einzelne Halbsätze, vielleicht auch mal einen ganzen zitieren, aber bei der Angabe der Quelle in den EN den Link zu der PDF legen. Darum geht es. Mit diesem Link vervielfältige ich zwar nicht, verbreite aber genau genommen die PDF. Nach meinem Verständnis müsste das völlig in Ordnung sein. Nur sicherheitshalber die Frage an juristische Profis. ein lächelnder Smiley  MfG --Andrea014 (Diskussion) 16:43, 28. Aug. 2017 (CEST)
Andrea014, die Begriffe „Vervielfältigung“ und „Verbreitung“ sind urheberrechtliche Fachbegriffe (§§ 16, 17 UrhG). Beim Verlinken einer Internetseite kommt es in der Sprache des Urheberrechts (anders als möglicherweis in der Alltagssprache) weder zu einer Vervielfältigung noch zu einer Verbreitung. Auch im Übrigen liegt im Setzen eines Hyperlinks auf eine frei zugängliche Internetseite, die, wie hier, offensichtlich mit Zustimmung des Rechteinhabers ins Internet eingestellt wurde, keine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung. Wenn du hingegen aus dem Dokument zitieren, also Teile daraus entnehmen und diese auf Wikipedia einfügen, willst, so kommt es dabei zwar auch zu einer Vervielfältigung. Allerdings ist diese, solange du die fremden Äußerungen zur Erläuterung bzw. zum Beleg deiner eigenen einsetzt, nur kleine Teile übernimmst und Autor und Quelle ordentlich angibst, durch das Zitatrecht gerechtfertigt. Mit einem kurzen Hinweis wie erfolgt („Jede weitere Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung“) kann man dieses nicht wirksam einschränken. Es wird denn wohl auch gar nicht dem Willen des SWR entsprechen, das zu tun; sie wollen vermutlich einfach in Erinnerung rufen, dass niemand ungefragt die ganze Datei an anderer Stelle im Internet hochladen darf. Wir können daraus also durchaus zitieren und die PDF-Datei verlinken. Gruß, — Pajz (Kontakt) 23:14, 28. Aug. 2017 (CEST)
So hab' ich mir das gedacht. Aber schwarz auf weiß ist's besser. ein lächelnder Smiley  Insofern: gaaanz herzlichen Dank an Euch drei! 💐 Ne schöne Woche noch wünscht --Andrea014 (Diskussion) 05:52, 29. Aug. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 23:36, 28. Aug. 2017 (CEST)

Neue Rechtslage nach EU Urteil ?

Hallo, bin vor wenigen tagen auf diesen Essay von Rick Falkvinge gestossen, welche für die DACH wikipedia einiges vereinfachen und ermöglichen würde. Hab hierzu keine Diskussion gesehen und würde gern eine anstossen, denn dies wäre eine echter Durchbruch, zB. für das schwellende Problem der Logos https://www.privateinternetaccess.com/blog/2017/08/how-many-noted-the-implications-of-the-european-court-of-justice-ruling-on-internet-copyright-three-years-ago/ das urteil ist hier http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-02/cp140020en.pdf Ricks summary: "Yes, this effectively means that the entire openly published web is practically in the public domain — at least, you are free to take anything you find on any open web page and reuse it on your own site in any way you like, regardless of whether the rightsholder consents or authorizes you to do so" schönen Gruss Shaddim (Diskussion) 08:28, 9. Aug. 2017 (CEST)

@Shaddim: Ich als juristischer Laie halte das, was dieser Piratenpolitiker da in das Urteil hinein interpretiert, für ziemlich weit hergeholt und an der Rechtswirklichkeit vorbeigehend. Das Urteil des EuGH jedenfalls beschäftigt sich mit der Linkhaftung| und bestenfalls dem Frameing.
Wie genau könnte das Deiner Meinung nach unser Logo-Problem lösen? // Martin K. (Diskussion) 03:24, 10. Aug. 2017 (CEST)
In der Interpretation von Rick wären Logos als öffentlich bereitgestelltes Material von jedem wiederverwendungsfähig, ohne zusätzliche "Permission". Auch für Wikipedia. Dies wäre endlich eine pragmatische Lösung für das Internet- und Remix-Zeitalter; wenn man was veröffentlicht muss man damit rechnen das es jemand wahrnimmt, aufgreift, weiterverwendet. Ob diese Interpretation von Rick von uns übernommen werden kann müssen wir diskutieren, eventuell nen Rechtsgutachten erstellen lassen. Dies wäre ein enormer Schritt vorwärts in vielerlei hinsicht. Shaddim (Diskussion) 10:34, 10. Aug. 2017 (CEST)
Die Interpretation von Rick Falkvinge wäre nichts anderes als das Ende des Urheberrechts bei der von allem was jemals legal im Web publiziert wurde. Ich halte diese Interpretation für absurd. Wenn es aber wirklich so wäre (was mMn praktisch ausgeschlossen ist), dann würde das im Urheberrechtsbereich alles inkl. der freien Lizenzen auf den Kopf stellen. Und in dem Fall wäre das mit den Logos wirklich das kleinste Problem. Eine isolierte Lösung für das Logoproblem beim gleichzeitigen weiterbestehen von allem anderen ist das siche nicht. // Martin K. (Diskussion) 15:53, 10. Aug. 2017 (CEST)
Was exzellent wäre! Endlich eine pragmatische Lösung! also, können wir dieser Interpretation folgen? Shaddim (Diskussion) 22:20, 10. Aug. 2017 (CEST)
Nach Durchsicht, meine Meinung: Ist offensichtlich eine isolierter (und ziemlich extremer/kurioser) Einzelstandpunkt. Dieser Standpunkt ist vermutlich sehr wahrscheinlich auch nicht mehrheitsfähig. Antwort auf Deine Frage: Nein. Da Widerspruch zu wmf:Terms_of_Use Punkt ("Lawful Behavior").--wdwd (Diskussion) 18:39, 11. Aug. 2017 (CEST)
Das wäre nicht exzellent sondern eine Katastrophe. Das Ende aller Kunst, denn Künstler leben vom urheberrechtlichen Schutz. --M@rcela 01:23, 13. Aug. 2017 (CEST)
Ganz im gegenteil, dies wäre fantastisch, nicht nur für WP sondern für alle. Künstler waren vor dem Coypright kreativ und es gibt jede menge studien die zeigen das coypright NICHT zu mehr kreativität führt sondern eher bremst. Ganz besonders das Fotographie trivial coypright sollte endlich beendet werden. 17:10, 13. Aug. 2017 (CEST)
Zum Glück setzt sich solche Freibiermentalität nicht durch. --M@rcela 18:13, 13. Aug. 2017 (CEST)
Leider ist die Position: "ich werde x-mal für einmal Arbeit bezahlt, danke Staat!" ein sehr bequemes Privileg. Und völlig ungerecht gegenüber anderen Berufszweigen die von ihrer direkten arbeit & Arbeitszeit leben müssen. Und ein schädliches und völlig unnöiges für den kreativen Raum & alle Künstler per se: immer mit einem Bein im copyright knast. Shaddim (Diskussion) 09:59, 15. Aug. 2017 (CEST)
Shaddim, ich habe den angeführten Beitrag nicht gelesen und mag daher den zitierten Vorschlag ohne weiteren Kontext möglicherweise falsch verstehen. Jedenfalls:
  • Wenn die These ist, dass das Hochladen von Inhalten, die erlaubterweise auf einer frei zugänglichen Drittseite eingestellt wurden, auf die eigenen Server nicht in der Recht der öffentlichen Wiedergabe eingreift, ginge das in der Tat interpretatorisch deutlich über die Svensson-Rechtsprechung hinaus. Rechtsgutachten erübrigen sich aber, denn genau die Frage wurde gerade jüngst vom Bundesgerichtshof dem Gerichtshof vorgelegt (BGH GRUR 2017, 514 – Cordoba), zusammen mit ausführlicher Begründung, warum die These jedenfalls nach BGH-Ansicht falsch ist. Diejenigen, mit denen ich bislang darüber gesprochen habe, gehen alle davon aus, dass der Gerichtshof das im Ergebnis auch so sehen wird. Bis zur Entscheidung dürfte es aber noch etwas dauern, ist gerade erst vor ein paar Wochen in Luxemburg angekommen (C-161/17). (Abgesehen davon – nicht, dass das hier untergeht: Bei einem neuen Hochladen von Inhalten Dritter entsteht natürlich auch ein neues Vervielfältigungsstück, weil sich dann ja eine Kopie der Datei auf dem eigenen Server befindet. Das greift wiederum in das Vervielfältigungsrecht des Urhebers ein, sodass man zunächst einmal eine einschlägige Schrankenregelung bräuchte, die man bei der hier in Aussicht gestellten Nutzung – „Logos, die wir sonst nicht bekommen, bereitstellen“ – aber nicht finden wird. Dies wird oben in den etwas dramatischen Reaktionen [„Ende aller Kunst“] möglicherweise nicht bedacht. Bei der ganzen Überlegung um Svensson & Co. geht es nur um das Recht der öffentlichen Wiedergabe, also nur einen „Ausschnitt“ aus dem Urheberrecht.)
  • Wenn die These hingegen (nur) ist, dass man Inhalte, die erlaubterweise auf einer frei zugänglichen Drittseite eingestellt wurden, im Wege des Inline Linking auf der eigenen Seite erscheinen lassen kann, so wäre sie allerdings richtig mit der Maßgabe, dass bei der Einbindung kein spezielles technisches Verfahren „umgangen“ wird (insbes. EuGH GRUR 2014, 1196 – BestWater). Urheberpersönlichkeitsrechtliche Verpflichtungen wie insbesondere das Namensnennungsrecht des Urhebers werden jedoch davon unabhängig bestehen (Fuchs/Farkas, ZUM 2015, 110, 120; Jahn/Palzer, K&R 2015, 1, 5).
Gruß, — Pajz (Kontakt) 00:41, 13. Aug. 2017 (CEST)
Hmm, ist die Argumentation nicht weitergehend? Das europäische gericht sagt: wenn eine arbeit einer gruppe/audienz bereitgestellt zB der Öffentlichkeit, ist keine neue Permission erforderlich für eine Wiederbereitstellung an die selbe Audienz, die Genehmigung gilt als bereits erteilt. Beispiel: eine Firma stellt ein Logo auf einem frei zugägnlichen Link direkt downloadbar zur Verfügung. Die Wikipieda als Teil der Öffentlichkeit nimmt das bereitgestellte Logo verwendet es und stellt es genauso frei wieder der Öffentlichkeit zu verfügung. Keine Genehmigung erforderlich! (?) Shaddim (Diskussion) 10:11, 15. Aug. 2017 (CEST)
Nach Ansicht des Bundesgerichthofs handelt es sich beim Neuhochladen eben nicht um dasselbe Publikum, weil nicht angenommen werden kann, „dass der Inhaber des Urheberrechts, der seine Zustimmung zum Einstellen seines Werkes auf einer frei zugänglichen Internetseite erteilt, dabei nicht nur an die Internetnutzer als Publikum denkt, die diese Internetseite unmittelbar oder über einen auf einer anderen Internetseite eingerichteten Link besuchen, sondern auch an die Internetnutzer, die eine andere Internetseite besuchen, auf der sein Werk ohne seine Zustimmung eingestellt worden ist. Bei den zuletzt genannten Internetnutzern handelt es sich daher nach Auffassung des Senats um ein neues Publikum im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union.“ (BGH, Beschl. v. 23.02.2017, I ZR 267/15 = GRUR 2017, 514 – Cordoba, Rn. 38) Diese Auslegungsfrage wird der Gerichtshof jetzt zu klären haben. Abgesehen davon, noch einmal: Das betrifft nur die Handlung der öffentlichen Wiedergabe. Beim Hochladen des Logos auf den eigenen Server entsteht darüber hinaus aber auch ein neues Vervielfältigungsstück (Kopie) der Datei, wodurch in das – separate! – Vervielfältigungsrecht des Urhebers eingegriffen wird, §§ 15 I Nr. 1, 16 UrhG. Sieht man auch im erwähnten Streitfall: Im Cordoba-Beschluss wurde die Annahme des Berufungsgerichts, durch das Hochladen auf den Webserver der Schule sei in das Vervielfältigungsrecht eingegriffen worden, ohne dass zugleich eine einschlägige Schrankenbestimmung ersichtlich wäre, ausdrücklich aufrechterhalten (id., Rn. 12, 14, 16). Kurzum: Man kann nicht beliebige Inhalte auf die eigene Internetseite hochladen, und könnte das selbst dann nicht, wenn der Gerichtshof wider Erwarten entscheiden sollte, dass keine öffentliche Wiedergabe vorliegt. Gruß, — Pajz (Kontakt) 13:32, 15. Aug. 2017 (CEST)
Danke für die ausführliche Einordnung und Erläuterung! schönen Gruss Shaddim (Diskussion) 11:38, 17. Aug. 2017 (CEST)

Das Bild ist doch im Leben nicht frei: ein Screenshot, dass auf Flicker anscheinend als frei hochgeladen wurde? --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 15:05, 17. Aug. 2017 (CEST)

@Informationswiedergutmachung: Also ich sehe da nix von Flickr. Der Screenshot stammt von einem YouTube-Video was unter CC-by-Lizenz eingestellt wurde vom (offensichtlichen) Rechteinhaber. Damit vollkommen korrekt und legal auf Commons hochgeladen und lizenziert. --Quedel Disk 23:17, 17. Aug. 2017 (CEST)

Guten Tag

Gerne wollte ich den Wikipedia-Eintrag von der Rigi (https://de.wikipedia.org/wiki/Rigi) aktualisieren. Wir haben vor 1.5 Jahren einen neuen Markenauftritt und somit auch ein neues Logo.

Als ich das Logo (siehe Betreff) ändern wollte, kam stets die Antwort dass ich die Bildrechte nicht habe. Mit folgendem Hinweis: Cross-wiki upload filter

Wie ist es mir nun möglich, dass ich das Bild ändern kann? Generell würde ich gerne die Bildwelt auf dem Rigi Wikipediaeintrag ein wenig auffrischen wollen...

Herzlichen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage

Freundliche Grüsse, Julia Ehrler --Julia Ehrler (Diskussion) 17:12, 17. Aug. 2017 (CEST). RIGI BAHNEN AG

Bitte nicht das bestehende Logo überschreiben, sondern das neue unter einem anderen Namen hochladen. Handelt es sich um dieses Logo? Als SVG-Grafik ist dieses sowieso besser geeignet als eine JPG-Grafik. Hochgeladen kann es unter c:Commons:Hochladen/ohne Schöpfungshöheein Logo aus einfachsten geometrischen Formen und Text. --Leyo 20:25, 17. Aug. 2017 (CEST)

Urheberrechte hinzufügen

Guten Tag.

Ich bin der Designer des WARHEIT Logos und wollte Hierzu die fehlenden Daten zum Logo hinzufügen. Allerdings ist dies nicht möglich.

Wie gelingt mir die Erfänzung der fehlenden Angaben?

Mit freundlichen Grüßen J. A. (nicht signierter Beitrag von 82.113.98.103 (Diskussion) )

Hallo J. A.
könntest du vielleicht noch den genauen Dateinamen des betroffenen Logos angeben.
Handelt es sich um: Datei:Warheit index.jpg? --Túrelio (Diskussion) 08:55, 18. Aug. 2017 (CEST)


Ja genau dieses!

Korrekt!

In dem Fall idealerweise eine Freigabeerklärung senden. Siehe dazu entweder Wikipedia:Textvorlagen#Bild oder den Lizenzgenerator unter https://wmts.dabpunkt.eu/freigabe3/ --Quedel Disk 09:06, 18. Aug. 2017 (CEST)

WP:Zit

Der Artikel Krake ZK 14 war jetzt zwei Tage in der Rubrik WD:SG? auf der WP:Hauptseite und hatte dort ein paar zigtausend Abrufe. Dass in dem Artikel Abbildungen verwendet wurden, deren Gemeinfreiheit vielleicht nicht so ganz koscher ist, wurde zwar vorher und rechtzeitig auf der Seite WD:SG? angemerkt, dort aber ignoriert (Vorschlag: Krake ZK 14 (7. Juli): merkwürdige Zitate; merkwürdige lizenzen). Dass im Artikel Krake ZK 14 ein paar kräfige Langzitate erscheinen, fiel mir auch erst auf, als der Artikel auf der Hauptseite war.
Es wäre aber trotzdem gut, wenn wenigstens im Nachhinein die Beteiligten darüber aufgeklärt werden könnten, wie es sich mit dem Urheberrecht bei diesen Zitaten, deren Autoren nachweislich nach 1946 gestorben sind, verhält. --Goesseln (Diskussion) 01:19, 2. Aug. 2017 (CEST)

Lizenzrecht an Foto von Eugen Ulmer

Hallo URF-Team, der Artikel zu Eugen Ulmer (Verleger) nennt 2. Januar 1917 als Todesdatum, demnach müsste das Foto das der Verlag Eugen Ulmer in seinem Webauftritt verwendet [7] zumindest 100 Jahre alt sein. Kann man da von einem wegen, seines Alters, lizenzfreien Bild ausgehen ? Der Urheber = Photograph wird ja auch nicht viel jünger gewesen sein. Von dem Verlag habe ich eine "Freigabe" für das Bild ("sie dürfen das Bild gerne verwenden. Ich habe Matthias Ulmer gefragt."). Welche Art der Lizenz würde ich denn ggf. noch benötigen ? Ich vermute dass der Verlag selbst, nicht so gerne nach dem Originalbild (und der Adresse des Photographen auf der Rückseite) suchen möchte. Herzlichen Dank für Eure Mühen im Voraus, Grüße --RalfDA (Diskussion) 18:12, 2. Aug. 2017 (CEST)

Von Lu Xun † 19. Oktober 1936, übersetzt von Richard Jung und Herta Nan (GND=10353106426826) (da hab ich keine Lebensdaten), Reclams 8181 Die wahre Geschichte von Ah Queh von 1956:

Könnt ihr mitteilen, in welchem Jahr da die Urheberrechtsfrist wegfällt, damit ich das veröffentlichen könnte? Zabia (Diskussion) 10:19, 30. Aug. 2017 (CEST)

Nun, gemäß der Lebensdaten sind die Originalwerke von Lu Xun sind in DACH seit dem 1.1.2007 gemeinfrei.
Da Übersetzungen Übersetzungen in diesem Fall vermutlich schon eine eigenschöpferische Leistung darstellen dürften, müsste man die Lebensdaten der Übersetzer ermitteln, um hierzu eine Aussage treffen zu können. Wenn 1956 das Datum der Erstveröffentlichung der Übersetzung ist, würde ich mir jedoch keine all zu großen Hoffnungen im Hinblick auf die Gemeinfreiheit machen.
Wenn es nur um kurze Zitate innerhalb eines Wikipedia-Artikels geht, müssen die Texte aber auch nicht zwingend gemeinfrei sein. Gemäß des Zitatrechts können auch geschützte Texte innerhalb eines eigenen Werkes wiedergegeben werden, wenn ein entsprechender Zitatzweck vorliegt. // Martin K. (Diskussion) 10:59, 30. Aug. 2017 (CEST)
Danke für die schnelle Antwort! Schade, ich wollte das komplette Heftchen veröffentlichen. Gruß Zabia (Diskussion) 11:27, 30. Aug. 2017 (CEST)
Dieselbe Frage (und Antwort) gab es vor 7 Jahren auch schon: s:Wikisource:Auskunft/Archiv/2010/November#Lu Xun --Magnus (Diskussion) 11:40, 30. Aug. 2017 (CEST)
OT: Für solche Antworten liebe ich die Wikiped/media! Konntest Du Dich wirklich daran erinnern oder wie kamst Du drauf? <3, --emha db 12:56, 30. Aug. 2017 (CEST)
Ich hatte wegen der Lebensdaten nach Herta Nan gesucht, das war einer der Treffer. --Magnus (Diskussion) 13:45, 30. Aug. 2017 (CEST)
Verzeiht mir! Ich hab halt ein Gedächtnis wie ein SIeb. Zabia (Diskussion) 20:00, 30. Aug. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 18:42, 30. Aug. 2017 (CEST)

Nutzung und Verkauf von Bildern auf alamy.com

Hallo,

ich weiss nicht ob ich hier richtig bin, da es nicht um die Nutzung von Bildern in der Wikipedia, sondern deren Nutzung und Verkauf auf alamy.com, ohne jede Lizenzangabe geht. Konkret habe ich das von mir aufgenommene und hochgeladene Bild auf alamy.com dort wiedergefunden. Dort finden sich auch noch zahleiche andere Bilder aus Commons. Ist dies so zulässig, da es mittlerweile gemeinfrei ist? Grüße --Mogadir Disk. 21:18, 16. Aug. 2017 (CEST)

Mit gemeinfreien Bildern kann jeder tun und lassen, was er möchtr. --M@rcela 22:06, 16. Aug. 2017 (CEST)
Dass auf alamy ein gewisser "Paul Fearn" als Autor (bzw. contributor) angegeben wird, ist schon unverschämt bzw. nach US-Recht ggf. sogar copyfraud. @Mogadir, hast du das Foto eigentlich selbst aufgenommen? Denn du hast als Urheber "unbekannt" angegeben, womit du aber wahrscheinlich den Maler und nicht den Fotografen meinst. --Túrelio (Diskussion) 22:26, 16. Aug. 2017 (CEST)
Ja genau. Das Bild bzw. noch mehr Bilder dort habe ich aufgenommen. Das "unbekannt" bezieht sich in der Tat auf den Maler. --Mogadir Disk. 11:12, 20. Aug. 2017 (CEST)

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

Darf ein Auszug des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften bei Commons hochgeladen werden? Speziell geht's mir um diese ~1800-seitige Liste, namentlich das Altstoffverzeichnis EINECS. Laut {{PD-EUGov}} wohl ja. --Leyo 16:34, 21. Aug. 2017 (CEST)

Leyo, grundsätzlich kann ein Auszug aus dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften schon hochgeladen werden, da es sich bei solchen Texten aus deutscher Perspektive um amtliche Werke handelt. Eine derartige „Liste“ wirft aber ein Sonderproblem auf. Denn es wird sich nach der Beschreibung im Artikel wohl um eine Datenbank handeln, die in den Anwendungsbereich der Datenbank-Richtlinie fällt. Nicht wenige meinen, dass der Sui-generis-Datenbankschutz von Schutzausnahmen für amtliche Werke unberührt bleiben muss (so schon für das österreichische Recht der österreichische Oberste Gerichtshof 12.06.2007, 4 Ob 11/07g = MR 2007, 384, 387 f. – EDV-Firmenbuch III; auch in Deutschland gibt es entsprechende obergerichtliche Rechtsprechung, die das der Datenbank-Richtlinie entnehmen will). Der Bundesgerichtshof hat die Frage entsprechend auch schon einmal dem Gerichtshof vorgelegt (GRUR 2007, 500 – Sächsischer Ausschreibungsdienst), das Vorabentscheidungsersuchen dann aber leider wieder zurückgezogen. In der Literatur ist die Frage umstritten. M.E. sprechen die besseren Gründe dafür, dass zumindest aus deutscher Sicht auch Datenbanken als amtliche Werke gemeinfrei sein können, weil es sich insoweit um keine harmonisierte Angelegenheit handelt (mit von Lewinski in Walter/von Lewinski, European Copyright Law, 2. Aufl. 2010, Rn. 9.6.37) und der BGH für die (autonome) deutsche Rechtslage bereits entschieden hat, dass die Regelung für amtliche Werke auch auf Datenbanken anwendbar ist (BGH GRUR 2007, 500 – Sächsischer Ausschreibungsdienst, Rn. 9 ff. – genau gegensätzlich zur Bewertung des OGH für Österreich). Die Rechtsfrage ist, wie man sieht, umstritten – man wird sehen müssen, welche Konsequenzen man daraus zieht. Der „Lizenzbaustein“, der eine Gemeinfreiheit für Österreich behauptet, wäre in diesem Fall aber jedenfalls etwas „mutig“ gewählt. Gruß, — Pajz (Kontakt) 18:26, 21. Aug. 2017 (CEST)
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Die Sache scheint ja wirklich nicht ganz einfach zu sein. Ich habe mal gesucht, ob ich einen geeigneteren Lizenz- oder Zusatzbaustein (wie z.B. c:Template:Urheberrechtlich geschützt) finde, war aber nicht erfolgreich. Aufgrund deiner Informationen ist ein lokaler Upload nicht vorzuziehen. Hm, ich denke, ich schlafe am besten nochmals drüber. ;-) --Leyo 22:55, 21. Aug. 2017 (CEST)

Chinesische Liedtexte

Es geht um folgende Artikel:

Hauptautor der Artikel ist Benutzer:Reiner Stoppok.

Folgendes ist die Problematik: Die Artikel enthalten, zumindest scheint es so, den Liedtext in Form eines Vollzitats, doch sind die Lieder bzw. Texte wohl nicht alt genug, um gemeinfrei zu sein.

Kann diese Auffassung jemand bestätigen oder widerlegen? … «« Man77 »» (A) wie Autor 17:34, 21. Aug. 2017 (CEST)

Man77, na ja, Zitate sind das jedenfalls bei den stichprobenartig überprüften Artikeln nicht, weil keine entsprechende Auseinandersetzung mit dem Inhalt erfolgt, die diesen Umfang der Nutzung rechtfertigen würde. Man wird ohnehin schon davon ausgehen müssen, dass es sich bei den Wikipedia-Artikeln angesichts ihrer Kürze gar nicht um „selbständige Werke“ handelt, sodass eine Inanspruchnahme der Schranke von vornherein ausscheidet (siehe die Aufzählung in § 51; Schricker/Loewenheim/Spindler, 5. Aufl. 2017, § 51 Rn. 20). Wenn die Altersangaben so stimmen, wird man das in der Tat nicht behalten können. Gruß, — Pajz (Kontakt) 18:34, 21. Aug. 2017 (CEST)
Angenommen, wir wollen das Schritt für Schritt und korrekt gelöst bekommen: weiter auf Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen? … «« Man77 »» (A) wie Autor 21:59, 21. Aug. 2017 (CEST)
Auch ohne die Liedtexte sind die Artikel selbst ja zulässige Stubs, sie wären also höchstens um die Vollzitate zu erleichtern, dann versionszulöschen, wenn man's ganz genau nehmen möchte. Gestumblindi 22:10, 21. Aug. 2017 (CEST)
Hab nie anderes behauptet :) Trotzdem drängt sich die Frage auf, wie man weiter vorgeht. … «« Man77 »» (A) wie Autor 11:25, 22. Aug. 2017 (CEST)
Nach der Bereinigung wären das wohl wirklich Meldungen auf Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen im Stile der ersten Meldung im heutigen Tagesabschnitt. Gestumblindi 21:57, 22. Aug. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 22:20, 3. Sep. 2017 (CEST)

In dem im Betreff genannten Artikel hat der Autor mehrere Sätze wörtlich aus einer Pressemitteilung übernommen (z.B. "ThyssenKrupp Steel trägt mit seinen 23 Millionen Tonnen Umschlag im Jahr wesentlich zum Umschlagsvolumen in Duisburg, dem Standort des größten Binnenhafens Europas, bei" und "2003 wurde in Schwelgern zudem eine neue Kokerei gebaut, die die nahen Schwelgerner Hochöfen über große Transportbandanlagen mit Koks versorgt"; weitere Fundstellen sind möglich). Ich gehe davon aus, dass die Übernahme rechtlich noch ok ist (wie unter Wikipedia:Textplagiat beschrieben), oder besteht Handlungsbedarf? --Fegsel (Diskussion) 10:32, 29. Aug. 2017 (CEST)

Hallo Fegsel, solche Übernahmen sind in der Regel unproblematisch. Du kannst das Problem ganz einfach vollkommen aus der Welt schaffen, indem du die fraglichen Sätze noch behutsam umformulierst. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:36, 29. Aug. 2017 (CEST)
Danke. Die beiden erwähnten Sätze sind umformuliert. --Fegsel (Diskussion) 12:22, 1. Sep. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 21:38, 3. Sep. 2017 (CEST)

Comicfigur als Graffiti

Habe im öffentlichen Raum ein Foto eines mutmaßlich illegal angebrachten Graffitis an einer Ziegelmauer gemacht. Es zeigt prominent und recht detailgetreu die geschützte Comic-Figur Nick Knatterton. Demnach greift hier also NICHT die Panoramafreiheit, und ich darf das Bild NICHT hochladen, geschweige denn in einem Artikel verwenden. Korrekt? Pito (Diskussion) 15:05, 30. Aug. 2017 (CEST)

@Pito: Weshalb genau soll die Panoramafreiheit denn hier "NICHT" greifen?
Für die Panoramafreiheit gelten die beiden Kriterien öffentlich und dauerhaft und die dürften bei einem Graffiti i.d.R. erfüllt sein.
Im Tim und Struppi-Artikel wird übrigens auch ein Graffiti eingesetzt. // Martin K. (Diskussion) 15:18, 30. Aug. 2017 (CEST)
Auf Commons sind allerdings auch schon Strom- oder sonstige Verteilerkästen gelöscht worden, die ein Spongebob-Design erhalten haben (soweit ich mich erinnere, gerade mit der Begründung, dass die Bemalung wohl nicht lizenziert/genehmigt war). --Magnus (Diskussion) 15:29, 30. Aug. 2017 (CEST)
Der Graffiti-Künstler hat eine URV begangen. Diese URV verschwindet natürlich nicht durch die öffentliche Darstellung.--Karsten11 (Diskussion) 16:09, 30. Aug. 2017 (CEST)
Ich habe den Eindruck, dass das Verhältnis der Panoramafreiheit zur Urheberrechtsverletzung ungeklärt ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:16, 31. Aug. 2017 (CEST)
Das sehe ich ebenso. Und es ist nicht Aufgabe des Fotografen, herauszubekommen, ob ein Kunstwerk rechtmäßig im öffentlichen Raum existiert. Sehe ich in einer fremden Stadt eine Skulptur im Stadtpark, darf ich sie fotografieren. Ich muß nicht erforschen, ob die letzte Nacht entwendet wurde und nur zufällig dort steht (ok, etwas weit hergeholt). Ein Bild an einer Fassade existiert im öffentlichen Raum, damit nehme ich als Fotograf an, daß das unter die Panoramafreiheit fällt. Durfte der Hausbesitzer das? Hat er vielleicht gerade deshalb einen Prozeß am Hals? Keine Ahnung, ich kann es nicht wissen. Die Grenze bei Graffiti zwischen Schmiererei und Kunst ist auch fließend, was früher eifrig überpinselt wurde, entsteht manchmal im Auftrag des Eigentümers. Hier in der Gegend existiert seit ca. 1980 eine Micky Maus sehr groß an einer Hausfassade eines Eigenheimes. Direkt an der B-158 zwischen Bad Freienwalde und Polen. Einerseits kann man wohl davon ausgehen, daß der Hausbesitzer zu DDR-Zeiten kaum eine Genehmigung von Disney hatte, andererseits kann man davon ausgehen, daß im Vierteljahrhundert seit der Wende der Lizenzinhaber sicher gemeckert hätte. Werde ich nun von Disney verklagt, wenn ich ein Foto vom Haus veröffentliche?
Wenn jemand eine URV begeht, haftet er für die Folgen. Wenn ich ein Foto eines anderen Fotografen hier hochlade und als meins ausgebe, dann hafte ich dafür. Auch, wenn jemand anderes das unter freier Lizenz weiternutzt, obwohl der echte Fotograf es niemals freigegeben hat. Dann haftet nicht der Nachnutzer. Und wir als Fotografen nutzen die Werke der Panoramafreiheit nach. --M@rcela 21:48, 31. Aug. 2017 (CEST)
Mutig. Dass der URV-Verletzer für die Folgen haftet, ist natürlich ok. Aber der Nachnutzer haftet ebenfalls, wenn er nicht gutgläubig ist. Ob das der Fotograf des Hauses in Bad Freienwalde ist, kann man diskutieren. Wenn es in der Wikipedia resp. Commons zu einer LD wegen URV kommt, ist das mit der Gutgläubigkeit passé und es muss gelöscht werden (hatten wir z.B. bei der Brösel-Werbung von Jet). Läd jemand ein solches Bild hoch und es hinterfragt niemand die URV, kann ein Nachnutzer aus dem Schneider sein: Wenn der Amtsrichter einen guten Tag hat.--Karsten11 (Diskussion) 22:03, 31. Aug. 2017 (CEST)
Kein Einzelfall und betrifft mich nicht, ist aber schon öfters vorgekommen: Klaut jemand ein Bild für Werbung seines Unternehmens. Aber nicht nur für die eigene Homepage, er verteilt es auch an andere Diensteanbieter (erfunden, zur Verdeutlichung: Hotel nimmt Bild und gibt es an HRS, Booking.com & Co. weiter) - die letztgenannten weisen Rechnung/Abmahnung/Klage zurück und verweisen auf den Bildlieferanten, das Hotel. Das Hotel muß für die URV auf den fremden Seiten geradestehen. --M@rcela 22:16, 31. Aug. 2017 (CEST)
Und das Hotel muss eben vor allem den Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers umsetzen (im Beispiel durch eine Information an Booking.com etc., das Bild nicht weiter zu verwenden). Bei uns ist das genauso: Erfahren wir von der URV, dürfen wir nicht weiter zulassen, dass Nachnutzer (unwissend) die Rechte des Rechteinhabers verletzten.--Karsten11 (Diskussion) 16:21, 1. Sep. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 21:32, 3. Sep. 2017 (CEST)

Copyright Titelseite einer Zeitschrift (Charlie Hebdo)

Darf diese Seite (Titelbild Charlie Hebdo, 23.08.2017) bezüglich Copyright auf Wkimedia Commons hochgeladen werden? Das Bild wird bei Twitter (s.o.) und vielen Zeitschriften [8][9][10][11] usw. und auch bei Charlie Hebdo selbst [12]. --Dshükrie (Diskussion) 13:57, 28. Aug. 2017 (CEST)

Warum sollte das erlaubt sein? Also nein. --Magnus (Diskussion) 14:01, 28. Aug. 2017 (CEST)
Das Einbinden einer Titelseite von C.H. auf Twitter, Facebook oder sonstwo wird vom deutschen Zitatrecht abgedeckt. In Wikipedia bzw. auf Commons gelten andere, strengere, selbstauferlegte Beschränkungen: Hier sind nur Werke erlaubt, die unter einer freien Lizenz stehen oder gar gemeinfrei sind. Beides ist bei einem C.H.-Titelbild sehr wahrscheinlich nicht der Fall (Gemeinfreiheit kann man diesbzgl. sogar faktisch ausschließen). Der Hochladende/Einbindende ist hier in der Nachweispflicht, dass das Hochgeladene/Eingebundene Werk unter einer freien Lizenz steht, sofern erselbst nicht der Urheber ist und es hier im Zuge des Hochladevorgangs unter eine freie Lizenz gestellt oder es für gemeinfrei erklärt hat. --Gretarsson (Diskussion) 16:20, 28. Aug. 2017 (CEST)
Auch auf "Twitter, Facebook oder sonstwo" geht das als Zitat nur durch, wenn man sich in einer Weise mit der abgebildeten Titelseite auseinandersetzt, die ein Bildzitat rechtfertigt, würde ich meinen. Sie darf nicht für sich stehen, die Abbildung kein Selbstzweck sein. In der Praxis machen die Leute das natürlich massenweise ungenehmigt und auch nicht als haltbares Bildzitat und haben dabei einfach das Glück, dass die Rechteinhaber das meist nicht verfolgen bzw. unter Umständen gerne dulden, wenn es sich um eine Abbildung in ihrem Sinne handelt, kann ja auch einen Werbeeffekt haben. Aber hier in der Wikipedia bzw. auf Wikimedia Commons sind wir strenger. Auf Commons werden nur Dateien akzeptiert, deren (auch kommerzielle) Weiternutzung durch jedermann möglich ist. Und in der deutschen Wikipedia werden Bildzitate bislang nicht geduldet, auch wenn sie rechtlich im Einzelfall vielleicht möglich wären (z.B. wenn sich ein Artikel wie La trahison des images mit einem bestimmten Bild beschäftigt). Auch hier würden sich dann aber die Fragen der Weiternutzbarkeit stellen und ausserdem führt die MediaWiki-Technik dazu, dass ein hochgeladenes Bild unvermeidlich auch ausserhalb das Artikelkontexts (auf seiner Bildbeschreibungsseite) abrufbar ist. In der englischen Wikipedia lässt man sowas als Fair Use durchgehen, aber nur für "lokal" dort hochgeladene Bilder, und auch nur mit einer ausdrücklichen Begründung pro Bild, für welchen Artikel und zu welchem enzyklopädischen Zweck es verwendet werden soll. Gestumblindi 20:27, 28. Aug. 2017 (CEST)

Hallo zusammen, ich hatte von der o.a. Autorin vor kurzem ein Bild eingestellt, dass nun wegen URV gelöscht wurde. Carla Berling hat mir aber versichert, dass sie die Freigabe für Datei:CARLA BERLING II 0270.jpg per E-Mail an permissions-de@wikimedia.org geschickt habe. Kann man das bitte nochmals checken? Danke! Gruß, Deirdre (Diskussion) 10:37, 22. Aug. 2017 (CEST)

Hallo @Deirdre:. Manchmal dauern Freigaben etwas. Wie lautet denn die Ticketnummer (ohne die kann keiner was überprüfen)? Und hat sie auch auf mögliche Rückfragen des Support-Teams reagiert (ggfs. Spam-Ordner kontrollieren)? --Quedel Disk 19:15, 22. Aug. 2017 (CEST)
Hi, sollte sie diese Ticketnr. erhalten haben, oder wo bekommen wir diese her? Gruß, Deirdre (Diskussion) 19:22, 22. Aug. 2017 (CEST)
@Deirdre:Derjenige, der die Freigabe sendet, bekommt sie als automatische Antwort (quasi wie die Eingangsbestätigungen). --Quedel Disk 22:41, 23. Aug. 2017 (CEST)
Ah, danke. Ja, sie hat sie bekommen: Ticket#: 2017080710007916 Gruß, Deirdre (Diskussion) 11:27, 24. Aug. 2017 (CEST)
Hallo @Quedel:, konntest du was rausfinden? Gruß, Deirdre (Diskussion) 17:01, 28. Aug. 2017 (CEST)
Hallo @Deirdre:: das ist aus Datenschutzgründen mir nicht möglich, das können nur Mitglieder des WP:Support-Teams. --Quedel Disk 17:56, 28. Aug. 2017 (CEST)

Danke! Gruß, Deirdre (Diskussion) 10:48, 29. Aug. 2017 (CEST)

Huch, heißt natürlich WP:Support-Team. Antwort bekam ich über Nacht noch: Ticket ist leer, bitte E-Mail nochmal schicken. @Deirdre:. --Quedel Disk 20:36, 29. Aug. 2017 (CEST)

Moin allerseits,
bei diesem Foto, das von Newbie Oldih auf Commons hochgeladen und anschließend in den von ihm neu angelegten Artikel Ernst Gräwe eingefügt wurde, habe ich Bedenken bezüglich der urheberrechtlichen Belange. Das Foto stammt wohl aus dem Soldbuch von Ernst Gräwe (1914–1945), die gemachten Angaben zur Urheberschaft sind unklar bzw. unstimmig (er wird sich ja wohl nicht selbst fotografiert haben). Vielleicht kann @Oldih etwas zur Aufklärung beitragen?
Unabhängig davon ist imho zu klären, ob hier womöglich eine Urheberrechtsverletzung gegeben ist – Meinungen dazu?
Grüße, --Jocian 10:43, 17. Aug. 2017 (CEST)

Guten morgen. In der Tat wird Ernst Gräwe sich nicht selbst fotografiert haben. Das Soldbuch befindet sich in meinem Besitz (Angehöriger). Das Bild ist älter als 70 Jahre - wer damals das Bild gemacht hat ist nicht mehr nachvollziehbar. Sollte ich hier eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, so ist diese nicht bewußt gemacht worden. Ich habe nach Prüfung nach bestem Wissen und Gewissen keine Verletzung feststellen können. Sollte es so sein bitte ich um Hilfe,wie wir das korrigieren können.
Grüße und Danke! --Oldih 08:15, 23. Aug. 2017 (CEST)
Gemäß der bei der Wehrmacht üblichen Praxis, insbesondere bei Unteroffiziers- und Offiziersdienstgraden, stammt das Soldbuch-Foto des "Sanitätsfeldwebels Ernst Gräwe" mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus einem Fotoatelier, vermutlich am Dienststandort oder am Heimatort des Soldatens. Das Porträtfoto entstand gemäß den Angaben des Uploaders @Oldih "vor dem 1. Januar 1940", also vermutlich Ende 1939 bzw. "1939/40".
Das Foto ist somit wahrscheinlich etwa 77 Jahre alt. Der Porträtfotograf ist nach Angaben des Uploaders unbekannt (>> die Fotorückseiten enthalten manchmal Stempel des Fotoateliers; ohne Ablösen des Fotos kann so etwas nach meiner Kenntnis an einem speziellen Lichttisch untersucht werden = wird imho beim Projekt "Topographie des Terrors" so praktiziert). Es ist daher unsicher, ob der Fotograf bereits 70 Jahre (ab Fotoanfertigung) tot ist. Damit kann imho auch nicht ausgeschlossen werden, dass noch Ansprüche seitens von Rechtsnachfolgern des Fotografen bestehen.
Das Bild wurde auf Commons hochgeladen; die dort gültige "älter-als-120-Jahre"-Regelung ({{PD-old-assumed}}) greift imho bei diesem Bild nicht.
Bitte, mag sich einer der hier tätigen Urheberrechtsexperten mal zu der Sache äußern? --Jocian 04:06, 29. Aug. 2017 (CEST)
Ich erlaube mir, meine Frage zu wiederholen: Ist hier womöglich eine Urheberrechtsverletzung gegeben? Mag sich jemand dazu äußern? Danke + Grüße, --Jocian 02:53, 4. Sep. 2017 (CEST)
Löschantrag auf Commons gestellt. Das Bild ist sehr sicher unzulässig. Grüße --h-stt !? 18:08, 4. Sep. 2017 (CEST)
Mal als völliger Urheberrechts-Laie nachgefragt: Worin besteht denn hier der Unterschied zu etwa diesem oder diesem Werk ? --Julez A. 00:15, 8. Sep. 2017 (CEST)
Es gibt keinen Unterschied. Praktisch alle "NS"-Porträts sind rechtswidrig und müssen gelöscht werden. Auf die beiden habe ich grad einen LA auf Commons gestellt. Grüße --h-stt !? 17:53, 8. Sep. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:47, 13. Sep. 2017 (CEST)

CC Lizenzen

Guten Tag, Ich würde gerne einige Bilder von Wikimedia kommerziell in einem Film verwerten, habe dazu aber leider keine Infos gefunden. Nur zu Online und Print.. Wie ist da der Stand der Dinge?

Ganz lieben Gruß, Lukas

Dies ist möglich und ein gewünschtes Nutzungsfeld (kommerziell); unter Einhaltung von Attribution (Nennung des URsprungs, Autoren und Lizenz) und eventuell Trademark (e.g. nicht den eindruck erwecken man wäre der Autor des Werkes). Shaddim (Diskussion) 09:56, 19. Aug. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:55, 13. Sep. 2017 (CEST)

Firmenlogo für Murex SAS

Hallo, ich bin recht neu in der Wikipedia und mein erster Artikel ist die deutsche Übersetzung von Murex SAS. Ich wurde bezüglich des Logos von Benutzer:PM3 in der Diskussion Benutzer Diskussion:PM3#Softwareunternehmen (Murex SAS): neuer deutscher Artikel möchte aufpoliert werden auf eure Seite verwiesen. Ist es möglich das Murex-Logo auf der Seite zu verwenden, wenn ich den Lizenzbaustein verwende? Falls ja, wäre der Lizenzbaustein alle drei Blöcke auf der Seite? Oder sollte das Logo gemäß Wikipedia:Bildrechte#Logos lieber weggelassen werden? Vielen Dank für die Hilfe. --Hundsrose (Diskussion) 23:49, 21. Aug. 2017 (CEST)

Hallo Hundsrose, ich denke, dass das zwar ein Grenzfall ist, du die Datei aber hier in der deutschsprachigen Wikipedia hochladen kannst. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:51, 29. Aug. 2017 (CEST)
Hallo Gnom, vielen Dank dass du dir die Zeit genommen hast meine Frage zu beantworten. Ich würde am liebsten gleich loslegen und das Logo hochladen, aber ich bin ein wenig verwirrt. Einerseits sehe ich andere Logos wie [13], deren Aufbau ich einschließlich Lizenzbausteinen imitieren würde. Andererseits warnt mich der Assistent beim Bilderupload [14] im STOP-Abschnitt vor dem Upload von Logos. Übersehe ich hier etwas, was den Upload doch rechtfertigen würde (wie zum Beispiel dass die Firma ihren Sitz in Frankreich hat)? Ich habe gelesen, dass man auch direkt um Erlaubnis bitten kann. Siehst du eine Möglichkeit das Unternehmen zu kontaktieren bei gleichzeitiger Wahrung der Anonymität? Weißt du, ob damit schon Erfahrungen gemacht wurden, wie Unternehmen darauf reagieren und ob solche Anfragen überhaupt beachtet werden (vor allem bei größeren Unternehmen)? Vielen Dank für deine Hilfe! --Hundsrose (Diskussion) 22:44, 29. Aug. 2017 (CEST)
Hallo Hundsrose, du kannst gern der Presseabteilung des Unternehmens schreiben. Ich weiß aber nicht, ob solche Anfragen schon erfolgreich waren. Im Übrigen kannst du dich meiner Ansicht nach über den Hinweis im Upload-Assistenten hinwegsetzen, weil dieser Einzelfall hier die Grenze zum geschützten Werk (nach deutschem Recht) noch nicht überschritten ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:42, 3. Sep. 2017 (CEST)
Hallo Gnom, vielen Dank für deine Antwort. Ich bin auch gleich zum nächsten Schritt im Assistenten übergegangen. Als ich die Datei hochladen wollte, habe ich jedoch die Fehlermeldung erhalten, dass der Administrator Juta eine Datei mit gleichem Namen [15] 2015 schon einmal gelöscht hat (meine Datei hat den Namen "Murex SAS.png"), weil anscheinend die Lizenz fehlte. Welches Vorgehen würdest du mir nun empfehlen? Vielen Dank für deine Hilfe! --Hundsrose (Diskussion) 22:46, 3. Sep. 2017 (CEST)
Hallo Hundsrose, ich war mal mutig und habe das selbst erledigt. Mal schauen, was daraus wird. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:45, 13. Sep. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:46, 13. Sep. 2017 (CEST)

Logo-Frage

Ist es möglich dieses Logo für den Artikel Dexonline zu verwenden? https://dexonline.ro/img/svg/logo-dexonline.svg --Adelina 1234 (Diskussion) 14:02, 31. Aug. 2017 (CEST)

Hallo Adelina 1234, ich fürchte, du musst dich auf den Schriftzug beschränken und nur diesen hochladen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:17, 31. Aug. 2017 (CEST)
Okay Danke --Adelina 1234 (Diskussion) 07:48, 1. Sep. 2017 (CEST)
@Adelina 1234, Gnom: Sorry, da muss ich widersprechen. Sollte es den reinen Schriftzug nicht schon genau so geben, halte ich es aus urheberrechtlichen, markenrechtlichen und enzyklopädischen Gründen nicht für vertretbar, ihn selbst zu extrahieren und als angebliches Markenzeichen zu verbreiten.
  • Verstößt es nicht gegen das Entstellungsverbot des Urheberrechts, wenn man ein als ganzes als schutzfähig anzusehendes Zeichen fleddert?
  • Mindestens aber aus markenrechtlicher Sicht dürfte es unzulässig sein ein manipuliertes (aka falsches) Markenzeichen in Umlauf zu bringen.
  • Und letztlich (und das ist mMn hier ausschlaggebend) ist in Logo, dass es so garnicht gibt, doch schlicht Theoriefindung und damit in der WP nicht zulässig.
Nein, wenn Du dieses Logo irgendwie hier verwenden möchtest, ist mMn ein Bildfreigabe der einzige Weg. // Martin K. (Diskussion) 22:50, 4. Sep. 2017 (CEST)
Keine Angst, ich mache in diesem Fall nichts mehr. Schon aus praktischen Gründen, weil ein halbes Logo nicht der Realität entspricht. --Adelina 1234 (Diskussion) 18:34, 5. Sep. 2017 (CEST)

Das ist eine allgemeingültige Frage an alle, die mir auch schon länger auf der To-Do-Liste liegt: was ist, wenn Logos simplifiziert werden, wie beispielsweise aktuell in Datei:Vampiresbloodlines-logo.png: ist das okay, geht das durch oder erschaffen wir dann Abbildungen, die gar keine Logos mehr sind und aus enzyklopädischen Gründen dann abzulehnen wären (selbst wenn sie urheberrechtlich dann wieder simpel genug wären, so dass sie durchgehen). Siehe beispielsweise auch Spezial:Dateien/Shaddim (auch andere machen sowas). --Quedel Disk 01:18, 6. Sep. 2017 (CEST)

Bei Werktiteln halte ich es in der Regel für vertretbar, nur den Textteil herauszugreifen. Bei Logos ist es hingegen nicht akzeptabel, den Bildteil zu vereinfachen. Auf das verfälschte Logo in Löwensenf habe ich eben SLa gestellt. Das ist aber keine Rechtsfrage, gemeinfreie Leistungen dürfen natürlich hochgeladen werden. Sie sind nur enzyklopädisch nicht verwendbar, und daher IMHO schnelllöschfähig. Grüße --h-stt !? 18:03, 6. Sep. 2017 (CEST)
Wobei im Fall von Löwensenf, die Logotype ja immerhin auch vom Unternehmen ohne Bildmarke verwendet wird (vgl. Website). // Martin K. (Diskussion) 19:14, 6. Sep. 2017 (CEST)
Bei den Logo-Bastelleien (wie sie u.a. in der Grafikwerkstatt gang und gäbe sind) hab ich eh schon immer etwas Bauchgrummen gehabt. Zum einen wird da selten bis nie vorher abgeklärt, ob das Zeichen auch tatsächlich rechtlich in Ordnung ist. Und zum anderen führt das Vektorisieren und Vereinfachen vorhandener Logos fast zwangsläufig zu den oben beschriebenen Problemen.
Das fällt zwar selten auf und grundsätzlich stehen die Unternehmen der Wikipedia ja auch eher freundlich gegenüber. Aber wir haben z.B. im Support-Team recht regelmäßig Fälle in denen sich Firmen über falsche Logos beschweren und die austauschen wollen – was aber dann häufig an der Freigabe-Frage scheitert.
Da wir damit meiner Einschätzung nach hart an den Grenzen des Markenrechts segeln und die Unternehmen durchaus ein Problem damit haben, wenn plötzlich falsche Veltorgrafiken ihrer Logos in Umlauf kommen, ist es mMn pures Glück, dass es da noch nie zu einer juristischen Auseinandersetzung kam. // Martin K. (Diskussion) 19:14, 6. Sep. 2017 (CEST)
Im Fall Löwensenf seh ich nirgends die Verwendung der reinen Wortmarke, abgesehen vom Intro-Bild, was man aber schlecht als Logo bezeichnen kann. Aber wie verfahren? Solche anderen Reaktionen helfen wenig. Diskussion eröffnen, SLA, normaler LA oder für die Admins unter uns: direkt löschen wegen Theoriefindung? --Quedel Disk 22:14, 6. Sep. 2017 (CEST)
Die Wortmarke wird doch groß an diversen Stellen auf der Löwensenf-Seite verwendet. Ob nun formal als Logo oder nicht spielt da mMn keine Rolle - solange es durch den Markeninhaber geschieht. Im DPMA-Register finden sich übrigens auch einige Eintragungen, in denen den die Wortmarke ohne Bildmarke angewandt wird.
Unabhängig davon, geht das zerstümmelte Logo, dass Majo statt Senf bzw. Shaddim hochgeladen haben, aber wirklich nicht. Nach meinem Verständnis ist das eine glasklare Markenrechtsverletzung - ich habe daher einen regulären Löschantrag gestellt. // Martin K. (Diskussion) 22:42, 6. Sep. 2017 (CEST)
Beim Löwensenf ist das Problem nicht die Variante mit reinem Text. Die kann man durchaus durchgehen lassen, sie wird vom Hersteller selbst verwendet. Viel wichtiger ist hier die eigentliche Logo-Datei, die um den Löwen beschnitten wurde. Somit ist das eine Irreführung des Lesers. Das geht rein gar nicht. Man wollte so wohl umgehen, dass der Löwe SH hat (ist aber ein grenzwertiger Fall).
@Martin K.: Ohne diese Erläuterung ist dein LA relativ sinnlos, das verstehen die Diskussionsteilnehmer dann nicht (außer sie machen sich die Mühe, die Markenwebsite zu besuchen). Wobei ich hier aber grundsätzlich keinen Grund für einen LA sehe. Vielmehr würde ich das Zurücksetzen auf die reine Wortmarke vorschlagen. Die Dateiversionen mit zensiertem Löwen können anschließend schnellgelöscht werden. Ich werde das gleich veranlassen. -- Chaddy · DDÜP 00:21, 7. Sep. 2017 (CEST)
Ein Revert würde mMn das Markenrechtsproblem nur lösen, wenn man gleichzeitig die verstümmelten Versionen aus der Versionsgeschichte löscht. Daher fände ich es sinnvoller, gleich die komplette Datei zu entsorgend und dann (nach einer Klärung hier) ggf. die Logotype in einer sauberen offiziellen Form hochzuladen. // Martin K. (Diskussion) 00:43, 7. Sep. 2017 (CEST)
War zum Zeitpunkt deines Kommentars bereits längst veranlasst und ist inzwischen auch umgesetzt. ;) -- Chaddy · DDÜP 14:32, 7. Sep. 2017 (CEST)
Danke Auch ich habe hier nicht alle Funktionsseiten auf dem Schirm ;) // Martin K. (Diskussion) 14:54, 7. Sep. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:37, 13. Sep. 2017 (CEST)

Verweis auf anderes Wiki (außerhalb des Wikipedia-Universums)

Hallo. Ist so etwas: [16] als Urheberangabe ausreichend? --Siwibegewp (Diskussion) 17:27, 25. Aug. 2017 (CEST)

Hallo Siwibegewp, ich habe diesen Hinweis mal auf die Diskussionsseite verschoben und in der Versionsgeschichte erwähnt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:05, 27. Aug. 2017 (CEST)
Irgendwie sollte das aber schon als Quellenangabe IM Artikel ersichtlich sein, nicht nur auf der Disk? --M@rcela 22:26, 27. Aug. 2017 (CEST)
Jo, M@rcela, stimmt, eine Quellenangabe (nicht als Autorenhinweis) sollte es schon geben. Einfach als Einzelnachweis oder als Literaturangabe? --Gnom (Diskussion) 23:38, 28. Aug. 2017 (CEST)
Wenn jemand einen Artikel aus Wikipedia benutzt, sollte er den bekannten Satz drunterschreiben Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Schloss Biebrich aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung (de)). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. Und wir machen es ja auch, z. B. so Vorlage:Hinweis Meyers 1888–1890, auch wenn wir sicher beim Jewiki keine Vorlage benötigen. Hätte aber den Vorteil, daß es in Zukunft keinen Streit deswegen geben würde? --M@rcela 10:28, 29. Aug. 2017 (CEST)
Dass es hier das Jewiki "getroffen" hat, ist Zufall, der Artikel ist mir bei den RCs über den Weg gelaufen. Meine Frage bezieht sich auf jedes beliebige XY-Wiki. Der Hintergrund meiner Frage ist folgender: wir machen hier Importe aus anderen WP-Sprachversionen und auch wenn Artikel zusammengelegt werden innerhalb der de-WP oder längere Texte aus dem einen in den anderen Artikel übernommen werden; und wenn sich die Versionen überschneiden, muss DocTaxon ran mit seinem Spezialtool. Das alles machen wir, damit auch ja kein Autor "verloren" geht, falls mal der Ursprungsartikel gelöscht wird. Das ist ja auch gut so, auch wenn es den Admins Arbeit macht. Beim Meyer's besteht nun nicht wirklich die Wahrscheinlichkeit, dass das gelöscht wird. Aber auf Wikis außerhalb des WP-Universums haben wir diesbezüglich keinerlei Einfluss. --Siwibegewp (Diskussion) 11:15, 29. Aug. 2017 (CEST)
Du hast Recht. Man sollte einen Versionsimport machen. --M@rcela 20:34, 29. Aug. 2017 (CEST)
@Ralf Roletschek: Einen "echten" Versionsimport (in die Versionsgeschichte per Importupload) aus Wikis ausserhalb des Wikimedia-Universums bitte nicht, siehe dazu meinen Beitrag hier oder kürzlich hier. Gut ist in solchen Fällen eine Lösung, wie sie Doc Taxon dann im Artikel Otto Quelle angewandt hat, Einfügung der Versionsgeschichte in den Artikeltext mit anschliessendem Revert und Hinweis auf der Diskussionsseite. Gnom würde uns aber vielleicht sagen, dass dieser einfache enzyklopädische Sachtext eh keine Schöpfungshöhe erreiche? ;-) Entschuldigung, Gnom, dass ich gelegentlich darauf herumreite, aber ich finde das immer wieder erwähnenswert, da diese Einschätzung, wie du sie z.B. hier vertreten hast ("Grundsätzlich sind Sachtexte wie zum Beispiel Wikipedia-Artikel urheberrechtlich nicht schutzfähig"), einen extremen Kontrast zur hiesigen (de-Wikipedia-spezifischen) Versionsimportpraxis darstellt, die Schutzfähigkeit (und damit nach hiesiger Interpretation die Wünschbarkeit oder gar Notwendigkeit eines Versionsimports) bei praktisch allem unterstellt, was so aus anderen Wikis bzw. anderssprachigen Wikipedias kommt. Aber im Falle von Sofia Falkovitch hast du es nun offenbar auch für notwendig gehalten, den ursprünglichen Artikelautor anzugeben, der Artikel erreicht für dich also doch Schöpfungshöhe? Oder siehst das mehr als ein Gebot des Anstands / der enzyklopädischen Redlichkeit als eine urheberrechtliche Notwendigkeit? Gestumblindi 21:26, 1. Sep. 2017 (CEST)
Ich habe mir darüber ehrlich gesagt keine Gedanken gemacht. :-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:38, 3. Sep. 2017 (CEST)

Mittlerweile wurde der Versionsimport durchgeführt und ich habe die Quelle auf der Disk. verlinkt, das sollte nun alles sauber sein. Bei der Geschichte ist mir etwas anderes aufgefallen. Dieser Fall hier betrifft die Benutzer Michael Kühntopf und Messina, beide als WP-Autoren unter auch diesem Namen aktiv, wenn auch in der Vergangenheit - das ist aber egal. In dieser Konstellation ist das auch sauber und ok. Ein anderes Beispiel ist Riess Kelomat, auch hier ist der Autor in Wikipedia aktiv.

Wenn nun aber ein Import aus einem Fremdwiki erfolgt und der dortige Benutzer nicht mit dem hiesigen identisch ist, dann ist die Urheberzuordnung nicht mehr korrekt. Dabei kann das sowohl aus Fremdwikis als auch im Wikimedia-Universum auftreten.

  1. Was passiert beim Versionsimport, wenn Benutzer:FritzchenMüller in enWiki eine andere Person als Benutzer:FritzchenMüller in deWiki ist? Wird das von Mediawiki erkannt? @DerHexer: kann das vielleicht beantworten?
  2. Was passiert, wenn das aus einem Wiki außerhalb Wikimedia importiert wird? Dann müßten wir sicher "irgendwas" unternehmen.

Solche Fälle dürften recht selten sein aber trotzdem benötigen wir dafür eine Vorgehensweise.--M@rcela 22:19, 12. Sep. 2017 (CEST)

Solche Importe wurden schon öfter auch aus dem RegiowikiAT durchgeführt. Egal ob der User jetzt ident ist oder nicht. Diese Zuordnung stimmt ja auch nicht wenn ich nur den Verweis mache. Wo liegt das Problem ? --K@rl 22:39, 12. Sep. 2017 (CEST)
Wenn im Regiowiki ein anderer Karl Gruber aktiv wäre, dann würde die Urheberzuordnung hier unzulässigerweise auf dich zeigen. --M@rcela 22:43, 12. Sep. 2017 (CEST)
Das wäre egal, denn auch ein Hinweis ins andere Wiki würde auf einen anderen zeigen. Wenn das so wäre, ist es aus der History auch ersichtlich, da der Importzeitpunkt feststeht. --K@rl 22:56, 12. Sep. 2017 (CEST)
Wenn ich bei Riess Kelomat auf dich in der ersten Version klicke, lande ich bei deinem hiesigen Account, nicht beim Karl Gruber im Regionalwiki. Letzteres wäre aber korrekt. --M@rcela 23:24, 12. Sep. 2017 (CEST)
Was aber letztendlich nur ein technisches und kein urheberrechtliches Problem wäre, denn die Lizenz verlangt nur eine Urhebernennung und nicht eine Urheberquelle. Rein technisch wird auf die falschen Personen verlinkt, was aber die Urhebernennung sowohl innerhalb der Wikipedia als auch in anderen Formen egal ist. In einem Buch z. B. sehe ich auch nicht den Unterschied zwischen Fernando Alonso und Fernando Alonso. Zu deiner Frage @Ralf Roletschek: von 22:19 Uhr / Frage 1 zum Umgang in Wikimedia-Projekten intern: Beide FritzchenMüller sind die gleichen, denn "dank" WP:SUL wurden ja vor einigen Jahren die Accounts alle eindeutig identifiziert und bei Namensgleichheit umbenannt - somit ist bei neueren Beiträgen das kein Problem. Bei älteren durchaus, siehe dazu auch Hilfe:Artikel importieren (Admins)#Vorsichtsmaßregeln. --Quedel Disk 09:22, 13. Sep. 2017 (CEST)
@Quedel: Ich glaube, dass diese Hinweise gar nicht mehr aktuell sind und überarbeitet werden müssten. Wie ich unten in meiner Antwort auf Ralf schrieb: Im Zuge der SUL-Finalisierung wurden gleichnamige Accounts, soweit sie nicht von Usern zu globalen Accounts zusammengeführt wurden, umbenannt. Innerhalb des Wikimedia-Universums sollte das Problem also m.W. nicht mehr vorkommen. Gestumblindi 12:56, 13. Sep. 2017 (CEST)
@Ralf Roletschek: Ich habe das doch schon oben und mehrfach an anderer Stelle ganz deutlich geschrieben: Ein Versionsimport aus Wikis ausserhalb des Wikimedia-Universums kommt nur in Frage, wenn man sich (wie offenbar in diesem Fall) sicher sein kann, dass sämtliche Benutzer aus dem Fremdwiki, die am Artikel beteiligt waren, mit den gleichnamigen hiesigen Benutzern identisch sind. Seit SUL sollte es bei Importen aus Wikimedia-Wikis keine solchen Probleme mehr geben. Die Konten gleichnamiger Benutzer in verschiedenen Wikis wurden entweder zu einem SUL-Konto zusammengeführt oder umbenannt, darum haben wir ja jetzt diverse Konten wie xyz~dewiki. Dass FritzchenMüller aus enWiki nicht FritzchenMüller in dewiki ist, sollte also nicht mehr vorkommen, denn wenn der englische FritzchenMüller zu einem globalen Account geworden ist, wurde der hiesige im Zuge der SUL-Finalisierung zu FritzchenMüller~dewiki. - Das alles gilt aber natürlich nicht für externe Wikis, die auch MediaWiki benutzen, aber nichts mit Wikimedia zu tun haben, und deren Benutzernamen daher in keinster Weise mit den hiesigen abgeglichen sein müssen. Wie das Jewiki, RegiowikiAT etc. etc. Die Frage "Was passiert, wenn das aus einem Wiki außerhalb Wikimedia importiert wird?" ist also so zu beantworten, dass die Edits des fremden FritzchenMüller dem hiesigen FritzchenMüller untergeschoben werden, der eine ganz andere Person sein kann. Entsprechend hatte ich z.B. den Fall Otto Quelle kommentiert: Der Artikel im externen Wiki stammt von einem Benutzer "Kometenjäger". Ein solches Konto gibt es hier seit 2012 auch, allerdings ohne Beiträge. Damit stellt sich die Frage, ob Benutzer:Kometenjäger mit dem Nordhausen-Wiki-Kometenjäger identisch ist. Da wir das nicht wissen, ist Doc Taxon im Artikel Otto Quelle sinnvollerweise anders vorgegangen, indem er die Fremd-Edits nicht in die Versionsgeschichte importiert, sondern in den Artikeltext (mit Revert) und einen Hinweis auf die Diskussionsseite gesetzt hat. - Wie ich an anderer Stelle 2015 schrieb: "Es müsste also zumindest vor jedem Import aus einem Fremdwiki genau geprüft werden, ob es zu Überschneidungen bei den Benutzernamen kommt. Aber selbst dann könnte ein gleichnamiger Account, wenn er hier noch nicht existiert, später noch angelegt werden - und schwupps hat der neue Benutzer unerwünschte Fremd-Edits im Rucksack. Es ist ja sogar ein Szenario denkbar, in dem jemand unter dem Namen eines missliebigen Wikipedia-Benutzers rufschädigende Edits in einem Fremdwiki vornimmt und die Versionsgeschichte dann importieren lässt". Gestumblindi 12:54, 13. Sep. 2017 (CEST)
ja, genauso sieht es aus. Danke, Gestumblindi, für diese umfangreichen Ausführungen. – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 14:05, 13. Sep. 2017 (CEST)

{{erledigt|1=[[Benutzer:Gnom|Gnom]] ([[Benutzer Diskussion:Gnom|Diskussion]]) 14:37, 13. Sep. 2017 (CEST)}}

Ich mache das noch mal kurz auf, weil ich gleich zu Beginn meiner Anfrage hier parallel bei den Admins unserer Unternehmenswikis angefragt hatte, wie die damit umgehen. Eine Antwort wurde mir jetzt bis spätestens Ende dieser Woche zugesagt. Die Vorabinfo, die ich bekommen habe, sah schon mal vielversprechend aus. --Siwibegewp (Diskussion) 18:49, 13. Sep. 2017 (CEST)

Also: die Admins unserer Unternehmenswikis machen das so (ist wohl etwas kompliziert, kommt aber bei uns auch nicht wirklich häufig vor): Der gesamte Artikel aus dem Fremdwiki wird auf eine Unterseite kopiert, und zwar in dem Zustand der Übernahme in das Unternehmenswiki. Auf die Diskussionsseite wird die gesamte VG bis zum Zeitpunkt der Übernahme kopiert, ohne jedoch bei den Benutzernamen Links zu setzen. Anschließend wird die Unterseite und deren Diskussionsseite wieder gelöscht. Dann wird auf die eigentliche Artikelseite ein Vermerk gesetzt mit dem Hinweis auf die Übernahme aus dem Fremdwiki, sowie dass bei Bedarf die Unterseite wieder sichtbar gemacht werden kann. Auf diese Weise ist alles vollständig dokumentiert, ohne dass die Gefahr besteht, "falsche" Benutzernamen irgendwo verlinkt zu haben. --Siwibegewp (Diskussion) 06:18, 16. Sep. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 20:46, 18. Sep. 2017 (CEST)