Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

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Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Logo
Basisinformationen
Unternehmenssitz Essen[1]
Webpräsenz www.vrr.de
Bezugsjahr 2014
Vorstand José Luis Castrillo, Martin Husmann
Mitarbeiter 156
Umsatz 12 Mio.dep1
Linien
Spurweite 1435 mm (Normalspur), 1000 mm (Meterspur) mm
Eisenbahn 49
Straßenbahn 29
Stadtbahn 23
Bus ≈900
Statistik
Haltestellen ≈11.500
Einzugsgebiet 7 300 km²
Einwohner im
Einzugsgebiet
8,1 Mio.
NiederlandeBelgienNiedersachsenRheinland-PfalzHessenEssenWuppertalSolingenRemscheidHagenEnnepe-Ruhr-KreisBochumDortmundHerneGelsenkirchenBottropOberhausenMülheim an der RuhrDuisburgKreis MettmannDüsseldorfRhein-Kreis NeussKreis HeinsbergMönchengladbachKrefeldKreis ViersenKreis WeselKreis KleveRhein-Erft-KreisKreis DürenRheinisch-Bergischer KreisOberbergischer KreisKreis RecklinghausenKreis BorkenKreis UnnaMärkischer KreisKreis OlpeHammKreis SoestKreis CoesfeldKreis SteinfurtKreis WarendorfLeverkusenKölnStädteregion AachenBonnRhein-Sieg-KreisStädteregion AachenKreis EuskirchenMünsterKreis Siegen-WittgensteinHochsauerlandkreisKreis PaderbornKreis GüterslohKreis HöxterKreis LippeKreis HerfordKreis Minden-LübbeckeBielefeld
Lage der „VRR AöR“ in Nordrhein-Westfalen, davon hellrot das Gebiet des „NVN“ und dunkelrot das Gebiet des „ZV VRR“

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ist ein Verkehrsverbund und SPNV-Aufgabenträger in Nordrhein-Westfalen. Sein Gebiet umfasst das Ruhrgebiet, den Niederrhein, Teile des Bergischen Landes sowie die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf. Der VRR grenzt im Norden an die Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM), im Osten an die Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL), im Süden an den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und den Aachener Verkehrsverbund (AVV) und im Westen an die Niederlande. Der VRR ist nach eigenen Angaben der einwohnerstärkste Verkehrsverbund und größter Nahverkehrsballungsraum Europas.[2]

Struktur

Der „Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR)“ ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Essen. Träger sind zwei Gebietskörperschaften, nämlich der „Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein (NVN)“ und der „Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr“.[3] Die Verwaltung des VRR befindet sich in Gelsenkirchen.

Die wesentlichen Aufgabenbereiche sind:[4]

  • Aufgabenträger für den SPNV – abgeleitet aus dem ÖPNV-Gesetz Nordrhein-Westfalen
  • Sicherstellung eines integrierten ÖPNV (Tarif, Angebot, Qualität..) – abgeleitet aus dem ÖPNV-Gesetz Nordrhein-Westfalen
  • Finanzierung des ÖPNV – wurde dem VRR von den kommunalen Aufgabenträgern übertragen
  • Bewilligung von ÖPNV-Investitionsförderungen nach §§ 12 und 13 ÖPNVG NRW

Beim VRR sind im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen die Kompetenzcenter Elektronisches Fahrgeldmanagement (KCEFM)[5] und Sicherheit (KCS) angesiedelt.

Der VRR ist mit 14,68 % an der VDV eTicket Service GmbH & Co. KG (Köln) beteiligt.

Geschichte

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr wurde zum 1. Januar 1980 von den fünf Kreisen und 19 kreisfreien Städten sowie den kommunalen Verkehrsunternehmen des Rhein-Ruhr-Gebiets und der Deutschen Bundesbahn in der Rechtsform der GmbH gegründet.

1996 wurde im Zuge der Bahnreform auf dem Gebiet des VRR, dem Kooperationsraum 1 (Rhein-Ruhr), ein Zweckverband gegründet. Die wesentliche Aufgabe des „Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr“ war es, den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der Region zu planen, zu organisieren und auszugestalten. Der Zweckverband bestellte den SPNV (Regional-Express, Regionalbahn und S-Bahn) bei Eisenbahnverkehrsunternehmen und kontrolliert deren Leistung. Außerdem wickelt er die Finanzierung des Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) mit den Kreisen und kreisfreien Städten ab und sorgt für ein verbundweites einheitliches Tarifsystem.

Am 28. September 2004 errichtete der „Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr“ die „Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR“[6] und übertrug ihr seine wesentlichen Aufgaben.

Zum 1. Januar 2008 übertrug auch der Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein seine SPNV-Aufgabenträgerschaft auf die VRR AöR. Auf diesem Gebiet galt allerdings noch bis zum 31. Dezember 2011 der Tarif der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein. Seit 1. Januar 2012 findet nun auch dort der VRR-Tarif Anwendung.

Betriebsdaten und Beförderungszahlen

Liniennetz des VRR 2014
Entwicklung der Fahrgastzahlen im VRR seit 1996

Der VRR hat werktäglich ca. 4 Mio. Fahrgäste.

  • 969,8 Mio. Euro Einnahmen (Stand: 2010)
  • Abonnements: 1,254 Mio. (Stand 2012)

Tarif- und Ticketsystem

Preisstufensystem

Das Verbundgebiet gliedert sich in Tarifgebiete. Ein Tarifgebiet umfasst meist eine Kommune. Kleinere Kommunen werden häufig zu einem Tarifgebiet zusammengefasst. Die sehr großen Städte Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Wuppertal bestehen aus jeweils zwei Tarifgebieten. Die Tarifgebiete sind in Waben untergliedert.

Die Preisstufe „Kurzstrecke“ (K) umfasst drei Haltestellen ohne Umstieg bei einer Maximalstrecke von 1,5 km[7]. An allen Haltestellen sind die mit der Kurzstrecke erreichbaren Ziele ausgehängt.

Die Preisstufe A gilt für Fahrten …

  • innerhalb eines Tarifgebietes,
  • innerhalb der Städte, die aus zwei Tarifgebieten bestehen,
  • zwischen zwei benachbarten Waben benachbarter Tarifgebiete.

Die Preisstufe A wird bei Zeitkarten preislich unterteilt in A1, A2 und A3, je nach Qualität des ÖPNV-Angebots.

Die Preisstufe B umfasst ein Tarifgebiet und meist alle Nachbartarifgebiete.

Die Preisstufe C umfasst zwei aneinandergrenzende Tarifgebiete und zumeist alle Nachbartarifgebiete.

Die Preisstufe D gilt für verbundweite Fahrten.

Darüber hinaus gibt es noch die Preisstufe KR, die, analog zur Preisstufe A, für das Gebiet eines Kreises gilt. Allerdings ist diese Preisstufe nur beim Sozialticket erhältlich, das nur Bezieher von Sozialleistungen erhalten können.[8]

Tickets

Neben Fahrkarten für eine Fahrt werden auch solche für 4 Fahrten und Tageskarten ausgegeben. Die Tagestickets gelten für beliebig viele Fahrten innerhalb des Gültigkeitsbereichs und sind in Varianten für ein, zwei, drei, vier oder fünf Reisende erhältlich. Wochentickets werden seit 2006 nicht mehr angeboten.[9], seit 2014 kann online ein 7-Tage-Ticket erworben werden[10]. Durch Erwerb eines Zusatz-Tickets kann die Gültigkeit von Fahrscheinen erweitert werden, so ist damit unter anderem die Mitnahme von Fahrrädern möglich oder die Nutzung der 1. Klasse in Zügen, wobei für letzteres Einschränkungen gelten.

Die Gültigkeitsdauer für Einzel- und 4er-Tickets beträgt (jeweils ab Entwertung)

  • für Kurzstrecke: 20 Minuten
  • für A: 90 Minuten
  • für B: 120 Minuten
  • für C: 180 Minuten
  • für D: 300 Minuten

Die Tickets gelten für jeweils eine Fahrt, welche innerhalb der vorgegebenen Zeit abgeschlossen sein muss. Sie gelten nicht für Hin- und Rückfahrt oder Rundfahrten.

Die Monatstickets des VRR heißen Ticket1000 bzw. Ticket2000 und YoungTicket. Sie unterscheiden sich hinsichtlich Übertragbarkeit, Geltungsbereich am Wochenende, Beförderungsgarantie etc. Das YoungTicket ist ein Monatsticket speziell für Auszubildende.

Das SchokoTicket ist ein Ticket des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr für alle Schüler unter 25 Jahren. Es gilt im gesamten VRR-Gebiet. Es gilt ganzjährig für alle Verkehrsmittel des VRR (in den Zügen des SPNV nur für die 2. Klasse). Das SchokoTicket hieß bis zur Euro Umstellung SCHOOLTicket.

Für Studenten an teilnehmenden Hochschulen gibt es ein Semesterticket, das automatisch durch die Zahlung des Sozialbeitrages zu Beginn eines Semesters erworben wird. Wie das SchokoTicket gilt auch dieses nur in der 2. Wagenklasse und kann ebenso wie dieses nicht durch Kauf eines ZusatzTickets temporär zu einem 1.-Klasse-Fahrschein aufgewertet werden. Für Zeitkarteninhaber vorgesehene Ermäßigungen werden Inhabern eines Semestertickets grundsätzlich nur im AST-Verkehr gewährt. Auch der räumliche Geltungsbereich weicht von dem eines herkömmlichen Fahrscheins ab: So gilt es zusätzlich in Teilen des VGM-Gebiets uneingeschränkt, zusätzlich in Teilen der VGN-, VRL- und VRS-Gebiete – aber nur, wenn sich der Wohnsitz des Studenten dort befindet – diese Einschränkung gilt auch für den Bereich, der VRR-Zeitkarteninhabern normalerweise zugänglich ist. Inwieweit das SemesterTicket auf Linien der VRR-Tarifpartner außerhalb des Verbundraums gültig ist, ist nicht eindeutig geregelt.

Senioren ab 60 Jahren können das sogenannte BärenTicket erwerben, das in der Preisstufe D erhältlich ist und in Nahverkehrszügen zur Benutzung der 1. Klasse berechtigt.

Empfänger von Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) können das SozialTicket, das ausschließlich in der Preisstufe A bzw. KR erhältlich ist, erwerben. Hierbei wird den berechtigten Personen vom Sozialleistungsträger ein Berechtigungsausweis ausgestellt. Mit diesem kann dann beim jeweiligen Verkehrsunternehmen das Sozialticker erworben werden.

Für seine Abonnement-Kunden setzt der VRR seit 2003 ausschließlich elektronische Tickets (E-Tickets) auf Chipkarten ein. Von 2007 bis 2010 hat der VRR diese E-Tickets auf den deutschlandweiten Standard VDV-Kernapplikation umgestellt. In diesem Zuge hat sich der VRR eTicket Deutschland angeschlossen.

Auszug aus der Preistabelle (2015): Preise in Euro; Stand 26. September 2015

Name des Tickets Kurzstrecke Preisstufe A Preisstufe B Preisstufe C Preisstufe D
EinzelTicket Erwachsene 1,60 2,60 5,70 11,80 14,60
EinzelTicket Kinder (bis einschl. 14 J.) 1,60 1,60 1,60 1,60 1,60
4erTicket Erwachsene 5,90 9,80 20,40 41,60 50,90
4erTicket Kinder (bis einschl. 14 J.) 5,90 5,90 5,90 5,90 5,90
10erTicket (Erwachsene und Kinder) 22,00 44,00 88,00 100,00
TagesTicket 1 Person 6,70 13,60 23,10 27,10
TagesTicket 2 Personen 9,90 17,30 27,30 32,60
TagesTicket 3 Personen 13,10 21,00 31,50 37,50
TagesTicket 4 Personen 16,30 24,70 35,70 42,40
TagesTicket 5 Personen 19,50 28,40 39,90 47,30

Am 1. Januar 2015 wurden Preisänderungen durchgeführt. Das am 1. Januar 2014 eingeführte „10erTicket“ wird ausschließlich als HandyTicket angeboten.

Nicht-VRR-Gebiete mit teilweiser Anwendung des VRR-Tarifs


  1. a b c nur im Übergang aus dem VRR
  2. a b c nur SemesterTicket und Übergangsregelung „Südkreis Borken“
  3. a b c d e f soweit Ruhr-Lippe-Tarif nicht anwendbar

In den Gemeinden mit dem Zusatz „soweit Ruhr-Lippe-Tarif nicht anwendbar“ gilt das SemesterTicket nur für den kürzesten oder schnellsten Weg zwischen VRR-Grenze und Wohnsitz – aber auch nur, wenn der Wohnsitz sich in einer dieser Gemeinden befindet (Beispiel: Ein Transit von Dortmund nach Waltrop durch Lünen-Brambauer ist für einen Studenten demnach selbst dann unzulässig, wenn dies den direktesten Weg zwischen Wohnung und Hochschule darstellt.).

Seit dem 1. Februar 2012 gilt der VRR-Tarif nicht mehr für Fahrten vom VRR in die niederländischen Gemeinden Groesbeek und Mook und umgekehrt, da die Bedienung durch die Buslinie 55 aufgegeben wurde.[11]

Geschichte

Bis zum 1. August 2008 gab es nur die Preisstufen A, B und C, wobei C verbundweit gültig war. Bei Monatstickets der bisherigen Stufe A wird seit dem 1. August 2008 zwischen größeren (Preisniveau A2 genannt) und kleineren Städten (Preisniveau A1) unterschieden. Die Preisstufe C gilt jetzt nicht mehr verbundweit, sondern nur noch für zwei Tarifgebiete inklusive angrenzender Bereiche. Hinzu kommt die neue Stufe D, die anstelle der bisherigen Stufe C verbundweit gilt. Der Preisstufe A2 zugeordnet sind Dortmund, Hagen, Herne, Bochum, Wuppertal, Remscheid, Solingen, Gelsenkirchen, Essen, Oberhausen, Mülheim (Ruhr), Duisburg, Düsseldorf, Neuss/Kaarst, Krefeld und Mönchengladbach. Alle anderen Städte und Gemeinden im VRR sind der Preisstufe A1 zugeordnet. Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen und Wuppertal die gesonderte Zeitkarten-Preisstufe A3.[12]

Im Zuge der Anwendung der VRR-Tarifs in den Kreisen Kleve und Wesel gingen am 1. Januar 2012 die Preisstufen 1–4 der VGN in den Preisstufen A–D des VRR auf. Seitdem wird im VRR-Tarif zwischen den Tarifbereichen „D Nord“ (Alt-VGN plus angrenzende Tarifgebiete) und „D Süd“ (Alt-VRR plus angrenzende Tarifgebiete) unterschieden. Für Fahrten darüber hinaus wurde eine neue Preisstufe E für den VRR-Gesamtraum eingeführt.[13][14] 2016 wurde die Preisstufe E wieder abgeschafft und die Preisstufe D auf den gesamten Verbundraum ausgeweitet.[15][16]

Altes Preisstufensystem

Bis in die 1990er Jahre hatte der VRR ein vollkommen anderes Preisstufensystem. Bis dahin bestanden folgende Preisstufen:

  • 1: eine Wabe
  • 2: zwei Tarifgebiete
  • 3 bis 5: mehr als zwei Tarifgebiete
  • R, R1 bis R4: über Preisstufe 5 herausgehend oder Benutzung von D-Zügen und Intercitys, galten ausschließlich in Zügen der Deutschen Bundesbahn.

Preistabelle mit Stand Mai 1983:[17]

(Die vorgeschalteten Preisstufen 1a und 1b der Tarifbereiche I, III und IV sind der Übersichtlichkeit halber weggelassen, Preise in DM.)

Erläuterungen Preisstufe
1 2 3 4 5 R R1 R2 R3 R4
Geltungsbereich eine Wabe Tarifgebiete/Preiszonen gemäß Preisstufenübersicht
Einzelfahrausweise Erwachsene
Einfache Fahrt 2. Klasse
1,80 2,80 4,10 5,90 8,20 9,00 12,00 15,00 18,00 21,00
Kinder
Halbpreiskarte
1,20 1,70 2,70 4,50 6,00 7,50 9,00 10,50
Mehrfahrtenausweise Erwachsene 4×1,425 = 5,70 4×2,10 = 8,40
Kinder 4×0,95 = 3,80 4×1,275 = 5,10
24-Stunden-Fahrausweis 6,50
Zeitfahrausweise Wochenkarte 14,50 21,00 28,50 38,50 46,00
Monatskarte 58,00 84,00 111,00 145,00 167,00
Monatskarte im Abo 49,00 70,00 93,00 121,00 139,00
Monatskarte für Senioren 38,00 54,00 67,00
Monatskarte für Senioren im Abo 33,00 48,00 56,00
Monatskarte für Schüler, Stud., Azubis unter 14 Jahren
41,00
unter 14 Jahren
55,00
83,00 109,00 125,00
über 14 Jahre
46,00
über 14 Jahre
65,00

Verkehrsunternehmen

Folgende Verkehrsunternehmen sind im VRR aktiv:

Sonstiges

Anmerkung zum Verkehrsvertrag

Mitte Juni 2008 kündigte der VRR vorzeitig den Vertrag mit DB Regio über Leistungen in Höhe von 300 Millionen Euro. Die Zugleistungen, die im Rahmen dieses großen Verkehrsvertrages erbracht wurden, werden von der DB Regio NRW GmbH seitdem auf Basis einer hoheitlichen Auferlegung betrieben, zu der der VRR in seiner Eigenschaft als hoheitliche Anstalt des öffentlichen Rechts berechtigt ist.[18] Die DB Regio NRW GmbH allerdings hielt diese Kündigung und die Auferlegung für rechtswidrig und stand auf dem Standpunkt, die Zugleistungen im Rahmen des ihrer Meinung nach gültigen großen Verkehrsvertrages durchzuführen. Am 19. Dezember stellte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fest, dass die Kündigung des großen Verkehrsvertrages durch den VRR unwirksam ist und verurteilte den VRR dazu, die einbehaltene Summe zu bezahlen. Unter Vermittlung des früheren nordrhein-westfälischen Verkehrsministers Oliver Wittke (CDU) einigte man sich 2009 auf einen neuen großen Verkehrsvertrag. Die RE-Linien sollen bis 2016, die S-Bahnen 2023 in die Ausschreibung gehen. Dieser wurde aber wegen Rechtswidrigkeit von der Vergabekammer der Bezirksregierung Münster gekippt. Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf folgt dieser Rechtsauffassung, legte den Fall aber dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor, da das Oberlandesgericht Brandenburg im Jahr 2003 ein anderslautendes Urteil gefällt hatte.[19]

Dieser hat den Vertrag am 8. Februar 2011 vollumfänglich für nichtig erklärt.[20] Trotz der in der Schwebe hängenden vertraglichen Einigung haben VRR und DB Regio das neue Fahrplankonzept im Dezember 2010 eingeführt.[21] Sowohl DB Regio NRW als auch der VRR suchen nun nach einer neuen Einigung, die im Rahmen dessen liegt, was der Bundesgerichtshof für zulässig hält. Dabei bestehen nach Angaben von VRR-Chef Martin Husmann „vier bis sechs Stellschrauben“. Auch Verkehrsminister Harry Voigtsberger (SPD) strebt eine schnelle Neuregelung an.[22][23][24]

Fahrplanbereiche und Liniennummern

Das Gebiet des VRR wurde zu seiner Gründung in insgesamt zehn Fahrplanbereiche unterteilt, was bei der Vergabe von Liniennummern Berücksichtigung fand. Dieses System wird zwar heute zu großen Teilen noch angewendet,[25] ist durch zahlreiche Sonderlösungen (z.B. Ortsbus-Linien) aber verwässert:

Bereich Gebiet, bzw. Verkehrsgesellschaft
0 Krefeld, Mönchengladbach, Stadt Viersen; Kreis Viersen (NEW MöBus, SWK, NEW VIE, BVR)
1 Essen, Mülheim an der Ruhr (EVAG, MVG)
2 Bottrop, Kreis Recklinghausen (Vestische Straßenbahnen)
3 Bochum, Herne / Castrop-Rauxel (Behringhausen, Deininghausen, Dingen, Merklinde), Gelsenkirchen, Hattingen, Witten (BOGESTRA, HCR, DSW21)
4 Dortmund, Castrop-Rauxel (Frohlinde, Habinghorst, Henrichenburg, Ickern) (DSW21)
5 Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis (in Hattingen und Witten nur Einsatzwagen) (HST, VER)
6 Wuppertal, Solingen, Remscheid (WSW, SWS, SR)
7 Düsseldorf (Stadtbahn, Straßenbahn, „normale“ rechtsrheinische Buslinien), Kreis Mettmann (Sonderregelung insbesondere für Velbert s.u.) (Rheinbahn, BSM)
8 Düsseldorf (linksrheinische, rheinüberquerende und „besondere“ rechtsrheinische (Flughafen-Messe, Rennbahn, Strandbad) Buslinien sowie Nachtbusse), Kreis Neuss (SDG, Rheinbahn, SWN)
9 Duisburg, Oberhausen (DVG, StOAG)
ohne Kennziffer Kreis Kleve, Kreis Wesel (NIAG)

Im Normalfall sind Linien anhand ihrer Nummer zu unterscheiden. (Dabei steht X für die Nummer des Fahrplanbereiches und Y eine vom Verkehrsunternehmen vergebene Linienkennung.)

  • Stadtbahnen, auch wenn sie größtenteils oberirdisch verkehren, tragen Liniennummern mit vorangestelltem 'U' im Schema UXY (wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu Straßenbahnen ist das Vorhandensein von Hochbahnsteigen). Die Wuppertaler Schwebebahn trägt – hauptsächlich für betriebsinterne Zwecke – die Liniennummer 60 ohne vorangestelltes U.
  • Straßenbahnen befahren die Linien X0Y und X1Y, ehemals auch X2Y. In Dortmund und Düsseldorf werden die unterirdisch verkehrenden Straßenbahnen wie Stadtbahnen mit UXY bezeichnet. Die Linien in Krefeld tragen die Nummern X4Y, da der niedrigere Teil des 0er Fahrplanbereich für das straßenbahnlose Mönchengladbach reserviert ist.
  • Die verbleibenden Linien im Format XYY sind Buslinien, wobei manchmal auch für diese Liniennummern nach dem Straßenbahnnummerierungsschema vergeben wurden. Bei den Kreisen Wesel und Kleve fehlt die Ziffer „X“ einfach; dort haben die Linien also das Format Y oder YY bzw. SLY oder SLYY für Fahrten, die im Wesentlichen innerhalb einer Gemeinde verkehren. Bei der Rheinbahn gibt es zudem Linien nach dem Schema OY bzw. OYY, in Velbert nach dem Schema OVY. Dabei sind „O“ oder „OV“ der ein- bzw. zweistelligen Liniennummer vorangestellte Buchstaben. Von der BVR betriebene Busse verkehren im gesamten Verbundraum mit bereichsabhängiger erster Ziffer. Die ursprünglich bevorzugte Vergabe der 8 oder 9 als zweite Ziffer bei Linien dieses Unternehmens wird mittlerweile nicht mehr konsequent praktiziert.

Die Fahrplanbücher Bochum, Gelsenkirchen und Hattingen/Sprockhövel werden seit 2012 nicht mehr herausgegeben. Stattdessen sind kostenlos Linienfahrpläne bei der Bogestra erhältlich. Nach erheblichen Protesten seitens der Fahrgäste und auf Weisung der örtlichen Politik wurde der Einstellungsbeschluss revidiert: Ab 2013 wird es wieder gedruckte Fahrplanbücher geben.

Fahrgastinformation

Der VRR bietet den Verbundmitgliedern die Infrastruktur zur Einbindung von Fahrgastinformationen in die eigenen Internetauftritte. Seit 2006 werden diese Auskunftsinformationen um Echtzeitinformationen angereichert[26], so dass im Internet Echtzeit-Fahrplanauskünfte für den Fahrgast zur Verfügung gestellt werden. Neben den Echtzeitdaten der Deutschen Bahn werden auch Echtzeitdaten der beteiligten Verkehrsunternehmen des Verbundes und der Märkischen Verkehrsgesellschaft mittels des vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen spezifizierten VDV454-Protokolls, eines Protokolls zum Austausch von Sollfahrplänen und Ist-Daten zur Dynamisierung von Fahrplanauskünften, an den sogenannten Istdatenserver des VRR angebunden und auch angrenzenden Verbünden übermittelt.

Trivia

Ehemaliges Logo von 1980 bis 2010

Anlässlich seines dreißigjährigen Bestehens im Jahr 2010 hat sich der VRR ein neues Logo gegeben. Dieses Logo wurde am 25. März 2010 eingeführt und soll nach und nach das alte Logo ersetzen.

Im Mai 2012 ließ sich der VRR zudem von einer Werbeagentur eine Trickfilmanimation erstellen, die den eigenen Mitarbeitern die Social Media Guidelines des Unternehmens, also den richtigen Umgang in und mit sozialen Netzwerken im Internet, näherbringen soll.[27]

Seit 2015 und verbundweit 2016 werden die Stadtliniennetzpläne des VRR auf Basis von OpenStreetMap-Karten gestaltet.

Siehe auch

Weblinks

Commons: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Satzung VRR AöR; abgerufen am 15. Januar 2015
  2. VRR und Niederrhein wachsen zusammen
  3. Satzung der „Gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts“ Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR. (PDF; 108 kB) Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, 27. März 2012, abgerufen am 25. Juni 2012.
  4. Struktur des VRR. Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, 2011, abgerufen am 18. Dezember 2012.
  5. http://www.kcefm.de/
  6. Satzung der „Gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts“ Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR. (PDF; 108 kB) Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, 27. März 2012, abgerufen am 25. Juni 2012.
  7. Die Preisstufen im VRR. In: vrr.de. Abgerufen am 15. August 2016.
  8. SozialTicket im VRR. Abgerufen am 25. Juni 2014.
  9. Meldung der taz vom 29. Dezember 2005
  10. vrr.de: Neue Tickets und Preise seit Januar 2014
  11. http://www.niag-online.de/downloads/flyer_linie_55_ab_1_2_2012.pdf
  12. Preisanpassung im VRR zum 1. Januar 2015. Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, 27. Juni 2014, abgerufen am 5. Oktober 2015.
  13. Tarifharmonisierung kommt – Übergangstarif verschwindet. Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, 17. März 2011, abgerufen am 6. April 2011.
  14. Preise und Tarifzonen 2012 (PDF; 3,9 MB)
  15. VRR beschließt neue Ticketpreise. Westdeutscher Rundfunk, 19. Juni 2015, abgerufen am 5. Oktober 2015.
  16. VRR: Preisstufe E am Ende. Der Rote Renner – Wirtschaftsnachrichten für ÖPNV-Unternehmen, 20. Juni 2015, abgerufen am 5. Oktober 2015.
  17. Hagener Straßenbahn AG in Zusammenarbeit mit allen VRR-Unternehmen im Fahrplanbereich, im Auftrag der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH (Hrsg.): Tarifinformation – Bereich 5. (Mai), 1983.
  18. Der Spiegel, 23. Juni 2008, S. 56
  19. OLG Düsseldorf hält neuen VRR-Vertrag für rechtswidrig. Eisenbahnjournal Zughalt.de, 21. Juli 2010, abgerufen am 24. Juli 2010.
  20. VRR: BGH kippt neuen Verkehrsvertrag. Eisenbahnjournal Zughalt.de, 8. Februar 2011, abgerufen am 18. Februar 2011.
  21. VRR: Zeitplan für neues RE-Konzept. Eisenbahnjournal Zughalt.de, 19. September 2010, abgerufen am 23. Oktober 2010.
  22. VRR sucht kurzfristig neue Gespräche und sieht keine Auswirkungen für die Fahrgäste. Eisenbahnjournal Zughalt.de, 8. Februar 2011, abgerufen am 18. Februar 2011.
  23. VRR: Minister Voigtsberger fordert neuen Kompromiss. Eisenbahnjournal Zughalt.de, 10. Februar 2011, abgerufen am 18. Februar 2011.
  24. VRR: Kurzfristige Lösung mit DB Regio gesucht. Eisenbahnjournal Zughalt.de, 17. Februar 2011, abgerufen am 18. Februar 2011.
  25. Fahrplanbücher 2012
  26. Prospekt der Funkwerk-IT. (PDF; 1,5 MB) funkwerk-it.com, 9. Dezember 2010, abgerufen am 10. Januar 2011.
  27. http://www.youtube.com/watch?v=fm5I21ZLLWg