Orden und Ehrenzeichen

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Orden und Ehrenzeichen sind Auszeichnungen in Form tragbarer Abzeichen, die von staatlichen oder staatlich autorisierten Stellen, als Belohnung für geleistete Dienste oder vorbildliches Verhalten verliehen werden, oder um sich die Loyalität der auszuzeichnenden Person zu sichern. Als Staatssymbole besitzen sie politischen Charakter, sie dienen der Selbstdarstellung des Staates und transportieren dessen Werte. Frühe Formen geordneter Systeme tragbarer Auszeichnungen existierten bereits in der Antike.

Der Mecidi-Bruststern (türkisch: Mecidi Şemse), 1852 durch Sultan Abdülmecid gestifteter Militär- und Zivil-Verdienstorden.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Allgemein

Orden und Ehrenzeichen sind tragbare Auszeichnungen, die den Beliehenen öffentlich kenntlich machen. Als Ehrenzeichen werden alle sichtbar zu tragenden Auszeichnungen bezeichnet, die nicht ausdrücklich Orden genannt werden. Der Unterschied zwischen Orden und Ehrenzeichen besteht ausschließlich in der Benennung und hat historische Ursachen. Im Allgemeinen werden als Orden die höheren, und als Ehrenzeichen die niederen Verdienstauszeichnungen bezeichnet.[1] Neben Belobigungen, Dankschreiben, Geldprämien, Titeln, Sachpreisen und vielfältigen anderen Formen staatlicher oder gesellschaftlicher Auszeichnung, werden in fast allen Staaten der Erde auch Orden und Ehrenzeichen als Zeichen einer besonderen öffentlichen Ehrung verliehen. Eine Ausnahme bildet die Schweiz, die keine Orden verleiht, und die Annahme fremder Orden verwehrt. Auch die Weimarer Reichsverfassung enthielt in Art. 109 Abs. 4 ein staatliches Ordensverleihungs- sowie ein Ordensannahmeverbot. Derartige verfassungsrechtlich verankerte Verbote zeigen die enge Verknüpfung von Staatlichkeit und Ordensverleihung, gerade staatliche Auszeichnungen besitzen politischen Charakter.[2][3]

Eine Auszeichnung ist in erster Linie symbolischer Natur, sie bezweckt Anerkennung, Lob und Belohnung der auszuzeichnenden Person. Sie soll sowohl den Geehrten als auch die Allgemeinheit motivieren, ihr Handeln auch in Zukunft den Zielen und Interessen des Stifters oder Verleihers dienstbar zu machen.[4][3] Einige Auszeichnungen für besondere militärische, wissenschaftliche, künstlerische und andere Verdienste sind über den reinen Symbolcharakter hinaus auch mit materiellen Zuwendungen (Preisgeld, lebenslange Rente, „Ehrensold“, etc.) verbunden.

Aus Sicht der verleihenden Institution erfüllt der Geehrte eine Vorbildfunktion, welche sie durch die Ehrung öffentlich hervorzuheben sucht. Dabei macht sie sich das Bedürfnis der Menschen nach Anerkennung zunutze. Der Staatsrechtler Herbert Krüger führt den Sinn von Ehrungen auf die Theorie zurück, dass gleichberechtigt neben Befehl, Zwang und Strafe die Belohnung als Anregung und Förderung eines zwar erwünschten, aber nicht erzwingbaren Verhaltens der Bürger steht.[5] Der Verleiher verbindet mit der Auszeichnung zumeist die Erwartung von Dankbarkeit, Ergebenheit oder wenigstens von Loyalität.[6][3] Auszeichnungen können wieder aberkannt werden, wenn der Geehrte die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt.[7]

Öffentliche Ehrungen sind eine Erscheinungsform der Ehrenerweise und gehören zur Staatspflege, beziehungsweise zur Selbstdarstellung des Staates (Krüger). Bei staatlichen Ehrenerweisen besteht die Anerkennung darin, dass der Geehrte allseits sichtbar aus der Masse der übrigen Bürger lobend herausgehoben wird. Die damit verbundene Wirkung geht in zwei Richtungen: Zum einen hebt die Ehrung die geehrte Person in der Öffentlichkeit heraus; zum anderen wirbt der Staat durch die Auszeichnung für sich selbst, indem er, für jedermann sichtbar, herausstellt, dass er als Hüter des allgemeinen Wohls Verdienste um eben dieses durch eine öffentliche Auszeichnung zu würdigen weiß. Das Ziel der Selbstdarstellung ist es, über das bloße Funktionieren hinaus auf eine Form und Ordnung der Tätigkeit Bedacht zu nehmen, die den objektiven geistigen Sinnzusammenhang, die leitende Idee, den verpflichtenden Auftrag oder das Legitimationsprinzip dieser staatlichen Tätigkeit herausstellt, öffentlich sichtbar macht und dadurch im eigentlichen Sinne darstellt.[6]

Der Staat nutzt Symbole und Rituale vor allem zur Selbstdarstellung. Sie sind seit jeher eine nonverbale, allgemein verständliche Form politischer Kommunikation. Staatssymbole sind von herausragender Bedeutung für die Integration der Bürger in die Staatsgemeinschaft und für die Existenz des Gemeinwesens. Symbole und Rituale dienen der Identifikation der Bürger mit dem Staat, seinen Einrichtungen und Funktionsträgern, seiner Werte und seiner Politik. Die besondere Bedeutung staatlicher Symbole wird von Rechtsnormen oder von Verfassungsnormen untermauert, mit denen ein Staat sie pflegt und schützt.[8]

[Bearbeiten] Geschichte und Erscheinungsformen

Lange bevor es Orden und Ehrenzeichen im modernen Sinne gab, bediente man sich in zahlreichen Kulturen tragbarer Abzeichen zur Auszeichnung und öffentlichen Kenntlichmachung verdienter Persönlichkeiten. Geordnete Systeme tragbarer Auszeichnungen, verbunden mit Verleihungsbestimmungen nach Stand, Verdienst und Leistung, existierten bereits in der Antike.[9][10]

[Bearbeiten] Antike

Ursprünge eines geordneten, staatlichen Auszeichnungswesen finden sich bereits in Rom und im Griechenland der Antike. In Griechenland nannte man Belohnungen für militärische Verdienste „ta falara“ und in Rom „phalera“. Davon abgeleitet wurde die Bezeichnung „Faleristik“ oder „Phaleristik“ für die Ordenskunde, der historischen Hilfswissenschaft von den tragbaren Auszeichnungen.[9][10]

„Phalerae“ (von latein. phalerae: Brustschmuck) waren kleine, etwa handgroße Plaketten oder Schildchen in Kreis- oder Halbmondform. Sie bestanden aus Edelmetall oder Bronze und waren häufig mit einer Gold- oder Silberauflage versehen. Bei den Griechen wurden sie am Brustpanzer befestigt oder an Riemen und Zaumzeug der Pferde. Neben anzulegenden Symbolen wurden auch Geldgeschenke, besondere Lanzen oder Schalen als Auszeichnungen vergeben.[10]

Deutlich komplexer war das Auszeichnungswesen (dona militaria) der Römer. Es umfasste ein für die damalige Zeit sehr umfangreiches und differenziertes Sortiment an Auszeichnungen. Es gab Phaleren, Medaillen die am Brustpanzer angebracht wurden, mit Bildnissen von Tieren, Fabelwesen oder Göttern und Armreifen aus Metall (armillae) für Tapferkeit, Kränze und Kronen (coronae), beispielsweise die Bürgerkrone (corona civica) für die Rettung eines Bürgers aus Lebensgefahr während der Schlacht, oder Ehrenlanzen (hasta pura) als Tapferkeitsauszeichnung für niedere Ränge. Als höchste Form der Auszeichnung galt der Triumphzug, der Heerführern und später ausschließlich Kaisern vorbehalten blieb.[10]

Während Phaleren an Angehörige aller Ränge vergeben wurden, waren andere Abzeichen Ausdruck einer Rangordnung. Unabhängig vom Verdienst oder der Leistung erhielten höhere Ranggruppen andere Auszeichnungen als niedere. Grundvoraussetzung zur Vergabe war nicht das Verdienst oder die Leistung schlechthin, sondern das römische Bürgerrecht, das in sich bereits eine Auszeichnung darstellte.[10]

Die bis in die Gegenwart wirkende Assoziation von Auszeichnungen mit Begriffen wie „Ehre“, „Verdienst“, „Tapferkeit“, etc., wurzelt im Auszeichnungswesen der Antike. Jedoch führt keine direkte Entwicklung von den antiken Vorbildern zum heutigen Auszeichnungswesen. Die Orden, wie sie heute als Zeichen öffentlicher Ehrung verliehen werden, haben ihren Ursprung im frühen Mittelalter.[11][10]

[Bearbeiten] Ritterorden

Siehe auch: Liste der Ritterorden.

[Bearbeiten] Geistliche Ritterorden

Heutige Form des Ordenskreuzes des Deutschen Ordens.

Als eigentliche Stammväter des modernen Ordenswesens gelten die Hospitaliter- und Ritterorden. Diese prägten zwei wesentliche Charakteristika, die im Ordenswesen über Jahrhunderte Bestand hatten:[11][12]

  • Zunehmende Machtfülle und geographische Ausdehnung der geistlichen Ritterorden machte strenge Aufnahmekriterien erforderlich, Ritter waren eine privilegierte Elite. Die Mitgliedschaft in einen solchen Orden galt als Auszeichnung und bedeutete gesellschaftliches Ansehen und Erfolg.
  • Ihre fünfstufige hierarchische Gliederung in Großmeister, Ritter, Priester, Brüder und Donaten, wurde zum Vorbild für spätere Ordensbildungen.

Zur Zeit der Kreuzzüge, im 11. Jahrhundert, entstanden aus einigen geistlichen Ordensgemeinschaften die ersten geistlichen Ritterorden. Die Bezeichnung „Orden“ ist abgeleitet vom lateinischen Wort „ordo“ (Ordnung, Stand). Den Ritterorden oblag neben rein religiösen Handlungen die auch jeder Mönchsorden zu erfüllen hatte, wie Missionierung und Religionsübungen, sowie der Versorgung und Pflege kranker Pilger, der aktive Schutz und die Verteidigung christlicher Machtpositionen. Das umfasste den Schutz des Heiligen Grabes, den Schutz von Pilgern sowie den Kampf gegen „Ungläubige“.[11]

Als erste Gründungen dieser Art gelten der Johanniter- und der Templerorden. Der Johanniterorden wurde 1099 als Hospitaliterorden gegründet und ging aus einer von italienischen Kaufleuten gegründeten Genossenschaft hervor, die in Jerusalem eine Herberge für christliche Wallfahrer unterhielt. Im 12. Jahrhundert übernahm er zusätzlich militärische Aufgaben. Der Templerorden wurde um 1118 als neuer Ritterorden französischer Prägung gestiftet.[11]

Bedeutung gewann der Deutsche Orden, auch Deutschherren- oder Deutschritterorden genannt. Er wurde 1190 anlässlich einer Seuche während der Belagerung von Akkon als Gemeinschaft zur Krankenpflege gegründet und betrieb ein Hospital, kurz darauf übernahm er zusätzlich militärische Aufgaben. Während des Deutschen Kreuzzugs, im März 1198, wurde die Gemeinschaft auf Betreiben Wolfgers von Erla und Konrads von Querfurt in den Stand eines Ritterordens nach dem Vorbild der Templer und Johanniter erhoben.[11]

Die Angehörigen geistlicher Ritterorden trugen als äußeres Abzeichen und schmückendes Symbol ein Kreuz auf ihren Mänteln; die Johanniter ein weißes Kreuz auf schwarzem Mantel, die Templer ein rotes, achtspitziges Kreuz auf weißem Mantel, und die Deutschritter, ebenfalls auf weißem Mantel, ein schwarzes Kreuz mit verbreiterten Enden, das 1813 als Vorlage für das Eiserne Kreuz diente.[11][12]

[Bearbeiten] Weltliche Ritterorden

Der Duke of Marlborough in der Ordenstracht und mit den Insignien des Hosenbandordens. Das Ordensband wird unter dem linken Knie getragen.

Das Scheitern der Kreuzzugspolitik hatte den Niedergang der geistlichen Ritterorden zur Folge, die zusehends den politischen Zielen und Machtkämpfen weltlicher Herrscher unterlagen.[13][12]

Ab dem 13. und 14. Jahrhundert begannen die Landesherren damit, nach dem Vorbild der geistlichen, weltliche Ritterorden zu stiften. Im Gegensatz zu den geistlichen Ritterorden, die weitgehend unabhängig waren, sich selbst verwalteten und teilweise selbst staatenähnliche Gebilde darstellten, waren die weltlichen Ritterorden von vorneherein ein Instrument weltlicher Herrscher, die zugleich als Großmeister all ihrer Orden fungierten. Ihre Statuten legten nicht nur die Aufnahmebedingungen fest, sondern auch Ordenstracht und Ordenszeichen, also die Insignien, die die Ordensmitglieder nach außen hin kenntlich machen sollten, ein ständig zu tragendes Symbol war das äußere Zeichen der Zugehörigkeit zu der Gemeinschaft. In diesem Zusammenhang erlangten tragbare Ordenszeichen, Kleinodien oft in Form eines Kreuzes oder Sterns, besondere Bedeutung.[13][12]

Die Aufnahme in diese Orden war ein Akt landesherrlicher Gnade und höfischer Huld, sie diente der engen Bindung an den Souverän und bedeutete Ansporn und Verpflichtung diesem gegenüber. Körperschaften dieser Art besaßen elitären Charakter, sie waren ausschließlich dem (Hoch-)Adel vorbehalten und ihre Mitgliederzahl war streng limitiert. Im Zuge dieser Entwicklung verblasste der ursprüngliche, religiöse Zweck der Ritterorden zusehends, Ordensgelübde verloren an Bedeutung, und schließlich besaßen die Orden keine speziellen Aufgaben oder Ziele mehr, die über die gemeinsamen dynastischen oder politischen Interessen ihrer Mitglieder hinausgingen.[13]

Zu den bedeutendsten weltlichen Ordensgemeinschaften zählen:

[Bearbeiten] Hausorden

Die Collane und verschiedene Bruststerne des bayerischen Hubertusordens.

Mit der Herausbildung absolutistischer Staaten im 17. und 18. Jahrhundert setzte ein allgemeiner Wandel im Ordenswesen ein. Die Orden entwickelten sich zu Haus- oder Hoforden, und die Dekoration wurde zum Selbstzweck. Hausorden gelten zwar als eine Form weltlicher Ritterorden, jedoch markieren sie die Grenze zum Übergang der Orden, von Personengemeinschaften, hin zu Insignien als Belohnung für Verdienste.[13][14]

Landesherren stifteten Hausorden, um einflussreiche Standesherren an sich zu binden und für geleistete Dienste zu belohnen. Dabei handelte es sich meist um einklassige Auszeichnungen. Großmeister war, wie bei den weltlichen Ritterorden, der jeweilige Souverän; die Prinzen des regierenden Hauses waren Mitglieder durch Geburt, wurden aber bei der in den Statuten festgelegten Mitgliederzahl nicht mitgezählt. Äußere Zeichen von Hausorden waren, ebenso wie bei den weltlichen Ritterorden, deren Insignien: das Ordenskreuz (Ordenszeichen, Kleinod oder auch Ordensdekoration), der Ordensstern (Bruststern), die Schärpe, der Ordenskette (Kollane) und die Ordenstracht, die zwar die Zugehörigkeit zu einer elitären Gesellschaft symbolisierten, jedoch nicht mehr Zeichen der Mitgliedschaft in einer klassischen Ordensgemeinschaft waren. Im Gegensatz zu den „historischen Orden“, mit eigenem Landbesitz und Vermögen ausgestatteten und durch eigene Aufnahmeverfahren gebildeten Personengemeinschaften, verfügten Hausorden über keinerlei Besitz oder eigene Mittel, sondern schöpften aus den Zuweisungen des Souveräns. Zu ihren Trägern zählten nur führende Staatsmänner sowie einflussreiche Vertreter der Geisteswissenschaften und der Kirche. Die Aufnahme oder Verleihung war mit gewissen Ehrenrechten und materielle Zuwendungen, aber auch mit Verpflichtungen verbunden. Zu den Rechten zählten unter anderen der Zutritt am Hof, die Gewährung von Audienzen beim Landesherrn, Pensionszahlungen und Gelddotationen. Zu den Pflichten gehörten unter anderen das Tragen der Ordensdekoration in der Öffentlichkeit, sowie die Teilnahme am Zeremoniell des Ordens, vor allem aber unbedingte Treue zum Herrscherhaus.[15][14]

Hoher Orden vom Schwarzen Adler, 1701 von Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg gestifteter Hausorden.

Hausorden wurden zunächst nicht in Klassen unterteilt und waren ausschließlich dem Adel vorbehalten, was sich mit dem Erstarken des Bürgertums allmählich änderte.[16] Einige Hausorden wurden später auch an Nicht-Adlige verliehen, wobei, wie beispielsweise beim Schwarzen Adlerorden, die Beliehenen neben der Insignie oft einen Wappenbrief erhielten, der sie in den erblichen Adelsstand erhob. Zudem begründeten viele Orden einen höheren Rang bei Hofe; so nahmen die Träger des Schwarzen Adlerordens in der höfischen Hierarchie eine Position unmittelbar hinter den höchsten Hofämtern und vor den Kardinälen ein.[17][14]

Weitere bedeutende Hausorden:[14]

[Bearbeiten] Verdienstauszeichnungen

[Bearbeiten] Verdienstorden

Pour le Mérite (Militärklasse)
Pour le Mérite für Wissenschaft und Künste

Ein auf den (Hoch-)Adel beschränktes Ordenswesen mit elitärem Charakter, wie es die Personengemeinschaften weltlicher Ritterorden aber auch die Hausorden waren, schloss weite Teile der Bevölkerung, die im Sinne des Staates arbeiteten und dem Landesherrn treu ergeben waren, vom Auszeichnungswesen aus. Der absolutistisch geprägte Staat brachte eine Vielzahl verschiedener Behörden sowie ein stehendes Heer hervor, die wichtige Machtsäulen darstellten. Grundvoraussetzung, um diese Einrichtungen und Institutionen zentral organisieren und koordinieren zu können, waren verlässliche, treu ergebene Beamte und Offiziere. Ein neu entstandener Dienstadel sowie Fachleute aus dem Bürgertum übernahmen verstärkt wichtige Funktionen in Ämtern und Behörden. Zudem war das 18. Jahrhundert von zahlreichen dynastischen Kriegen geprägt. Kein Landesherr konnte es sich erlauben, Belohnungen für Militär und Kriegsverdienste lediglich auf die Vertreter des Adels zu beschränken. Das hatte einen grundlegenden Wandel im Charakter des Ordenswesens zur Folge, was im Entstehen der Verdienstorden seinen Ausdruck fand.[16][18]

Die Landesherren begannen nunmehr damit, nicht mehr nur Adlige, sondern in zunehmendem Maße auch Angehörige anderer Stände mit tragbaren Abzeichen an sich zu binden oder für die von ihnen geleisteten Dienste zu belohnen. Handelte es sich bei den bisherigen Orden noch um Gemeinschaften mit eng gefasster und an den Stifter gebundener Aufgabenstellung, in die nur wenige Personen eines begrenzten Kreises aufgenommen wurden, so waren die Verdienstorden nur mehr Mittel und Instrument zur Würdigung und Belohnung geleisteter Verdienste. Die Auszeichnung erfolgte nicht mehr durch Aufnahme in eine Gemeinschaft, sondern ausschließlich durch die Verleihung selbst, das heißt durch die Übergabe eines Ordenszeichens. Die übergebene Insignie war nicht mehr äußeres Zeichen für die Zugehörigkeit zu einem Orden, sondern das verliehene Kleinod, die Ordensdekoration selbst, war die Auszeichnung. Stand der Terminus „Orden“ ursprünglich für eine Institution, so wurde man nun nicht mehr in einen Orden (eine Ordensgemeinschaft) aufgenommen, sondern mit einem Orden (einem Abzeichen) beliehen, was häufig mit der Vergabe von Ämtern und Würden einherging. „Verleihung“ ist in diesem Fall wörtlich zu verstehen. Der Orden wurde vom Souverän bzw. in seinem Auftrag auf Lebenszeit geliehen, nach dem Tode des Beliehenen musste die Insignie von den Erben oder Nachkommen an den Stifter bzw. von ihm beauftragte Organe zurückgegeben werden. Auf die Orden vieler Länder trifft die Rückgabepflicht auch heute noch zu, beispielsweise auf die Friedensklasse des Pour le Mérite.[17][18]

War die Aufnahme in historische Ritterorden eine landesherrliche Gunsterweisung und mit einem besonderen Treueverhältnis zum Verleiher verbunden, so stellen Verdienstorden darüber hinaus ein hoheitliches Instrument zur Belohnung dar. Die veränderten Inhalte und Zielstellungen der Verdienstorden erweiterten den Personenkreis, der für Verleihungen in Frage kam, darüberhinaus galt es, Verdienste in den unterschiedlichsten Bereichen und Dienststellungen belohnen zu können. Das hatte einen drastischen Anstieg der in den einzelnen Staaten gestifteten Orden zur Folge und machte es notwendig, eine Hierarchie für die einzelnen Orden eines Landes festzulegen. Das Ordenswesen wurde differenzierter und unterschied zwischen bestimmten hohen Orden, die hauptsächlich an Mitglieder von Herrscherhäusern und Angehörige sehr alten Adels verliehen wurden, den Ritterorden, die zumeist Ahnenadel voraussetzten, und den eigentlichen Verdienstorden.[16][18]

Verdienstorden wurden zum Teil ausschließlich für Verdienste einer bestimmten Gattung verliehen, man unterschied zwischen Verdienstorden für militärische, sowie solchen für wissenschaftliche und künstlerische Verdienste. Darüberhinaus wurde innerhalb der einzelnen Orden ein System verschiedener Klassen eingeführt, um Abstufungen nach dem Rang und dem Verdienst der in den Orden aufzunehmenden Personen vornehmen zu können:

  • Das Großkreuz, das an einer breiten, von der Schulter zur Hüfte verlaufenden Schärpe getragen wurde;
  • das Kommentur- oder Kommandeurkreuz, das zumeist als Halsorden getragen wurde
  • und als unterste Stufe das Ritterkreuz, das an einem Ordensband zu tragen war.

Diese Einteilung in drei Klassen entsprach sowohl der Sozialstruktur des 18. Jahrhunderts als auch den Moral- und Ehrvorstellungen der damaligen Zeit. Sie ist typisch für eine Reihe Militär-Verdienstorden, wie beispielsweise den österreichischen Militär-Maria-Theresien-Orden, den bayerischen Militär-Max-Joseph-Orden oder den badischen Militär-Karl-Friedrich-Verdienstorden, sowie für zivile Verdienstorden wie den Wasaorden oder den St.-Annen-Orden. Die Möglichkeit, Orden auch an Bürgerliche zu verleihen, entsprach den gesellschaftlichen Strukturen und Erfordernissen des späten 18. Jahrhunderts. Bauern und Handwerker, einfache Soldaten und Unteroffiziere konnten auch weiterhin keine Orden erhalten.[16][18]

[Bearbeiten] Ehrenlegion
Offizierskreuz der Ehrenlegion in Gold, III. Republik um 1880

In Folge der Französischen Revolution von 1789 wurde das Ordenssystem des Adels in Frankreich abgeschafft. Doch auch die neue Ordnung wollte auf ein Auszeichnungssystem nicht verzichten. In den Koalitionskriegen, die gegen Frankreich geführt wurden bediente sich Frankreich eines Volksheeres, in dem Angehörige aller Stände unterschiedslos nebeneinander kämpften. Auch die neu geschaffenen Verwaltungs- und Staatsbehörden basierten auf einer aktiven Mitarbeit von Vertretern unterer Bevölkerungsschichten. Da durch die veränderten Gesellschaftsstrukturen nicht auf das aus dynastischen Zeiten stammende Ordenswesen zurückgegriffen werden konnte, bediente man sich zur Belohnung und Motivation der Vergabe von Geldgeschenken oder von Ehrenwaffen in Form gravierter Degen und Säbel.[19]

Diese Art von Auszeichnungen entsprach jedoch nicht den Vorstellungen des ersten Konsuls und späteren Kaisers Napoléon Bonaparte. 1802 wurde auf sein Betreiben hin, in der Nationalversammlung, die Ehrenlegion (Légion d'honneur) ins Leben gerufen. Gleichermaßen aufschlussreich und bezeichnend sind die Worte, mit denen Napoleon gegenüber Kritikern die Notwendigkeit einer neu zu schaffenden Auszeichnung begründete:

„Ich wette, … dass man mir keine alte und neue Republik nennen kann, die keine Auszeichnungen vergeben hat. Und das nennt man Spielzeug und Flitterkram! Sehr gut! Aber mit solchem Flitterkram leitet man die Menschen. Ich würde das vom Rednerpult herab nicht aussprechen, aber in einem Rat von weisen Staatsmännern kann man alles sagen. Ich glaube nicht, dass das französische Volk Freiheit und Gleichheit liebt. Die Franzosen haben sich in den letzten Jahren der Revolution nicht geändert. Sie haben nur eine Leidenschaft, und diese nennt sich ‚Ehre‘. Man muss aber diese Leidenschaft hegen und pflegen und Auszeichnungen verleihen!“[20][19]
Gliederung und Trageweise der Ehrenlegion wurden zum Vorbild vieler moderner Orden.

Die Ehrenlegion berücksichtigte gleichermaßen zivile und militärische Verdienste, die Aufnahme in den Orden war unabhängig von Rang oder Stand sowie von der konfessionellen Bindung. Ein Kapitel der Stiftungsverordnung regelte die finanziellen Angelegenheiten, da mit der Aufnahme ein Rentenanspruch verbunden war. Als sich Napoleon 1804 zum Kaiser krönte, wurden die Statuten der Ehrenlegion geändert. Von einer Organisation wurde sie in einen Verdienstorden umgewandelt. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es keine sichtbar zu tragende Insignie.[19] Abweichend von der Ein- bzw. Dreistufigkeit bisheriger Haus- und Verdienstorden, besaß die Ehrenlegion eine fünfstufige Gliederung. Diese entwickelte sich schließlich zur internationalen Norm für die bedeutendsten zivilen Verdienstorden, darunter z. B. der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland:[21]

Die Französische Revolution und die Ehrenlegion als ein äußeres Zeichen der gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusste das Auszeichnungswesen anderer Länder. Zahlreiche Verdienstauszeichnungen wurden neu geschaffen und deckten ein breites Leistungs- und Verdienstspektrum verschiedener Bereiche, Berufe, Ämter und Dienststellungen ab. Verdienste im wissenschaftlich-technischen und im militärischen Bereich sowie bei der Bewältigung von Verwaltungsaufgaben wurden durch die Verleihung von Verdienstorden gewürdigt. Viele bestehende Orden wurden um weitere Klassen, eine Medaille, ein Kreuz o.ä. erweitert, wodurch auch untere Berufsgruppen im Staatsapparat und niedere militärische Ränge in den Genuss von Auszeichnungen kommen konnten. In der Fachsprache werden Ehrenzeichen, die einem Orden angeschlossen sind, als affiliierte Medaillen oder Kreuze bezeichnet.[19]

[Bearbeiten] Ehrenzeichen

Ehrenzeichen der Bundeswehr (links: Vorderseite mit Bandschnalle, rechts:Rückseite

Das 19. Jahrhundert war durch eine enorme wissenschaftlich-technische Entwicklung und eine allgemeine Industrialisierung gekennzeichnet, in deren Folge Bürgertum und Arbeiterschaft in zunehmendem Maße politische Bedeutung erlangten. Die sozialen und politischen Veränderungen dieser Zeit schlugen sich im Auszeichnungswesen in der Form nieder, dass neben den etablierten Orden eine weitere Klasse von tragbaren Auszeichnungen entstand, die sich jedoch nicht an historischen Vorbildern orientierte und die auch nicht zur Klassifikation der Orden gehören – die Ehrenzeichen.[22][23]

Sogenannte Ehrenzeichen existierten ansatzweise bereits im 17. und 18. Jahrhundert. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurden verstärkt Tapferkeits- Erinnerungs- und Verdienstmedaillen für Mannschaften und Unteroffiziere geschaffen, da jenen das Erlangen eines Ordens versagt war. Gelegentlich wurden diese Abzeichen bestehenden Orden untergeordnet, so dass sich bis zum Ende des Ersten Weltkrieges bei vielen Auszeichnungen die verliehene Ordensstufe nicht nach der Größe des erworbenen Verdienstes, sondern ausschließlich nach dem Rang des zu Beleihenden richtete.[24][23]

Ehrenzeichen waren vor allem für die Angehörigen der unteren Klassen und Schichten gedacht, die vom bisherigen Auszeichnungswesen aufgrund ihrer sozialen Stellung oder ihres Aufgaben- und Arbeitsgebietes ausgeschlossen waren. Unter den Bedingungen des Industriezeitalters erlangten die Ehrenzeichen schließlich eine allgemeinere und umfassendere Bedeutung, sie drangen in fast alle wirtschaftlichen, politischen und militärischen Bereiche vor. Ihre Zahl war außerordentlich hoch und ist es in vielen Ländern heute noch. In den Königreichen Bayern, Preußen, Sachsen und Württemberg gab es am Ende des 19. Jahrhunderts 137 verschiedene Ehrenzeichen. Zwischen 1800 und 1945 entstanden allein in deutschen Ländern über 3500 staatliche tragbare Auszeichnungen aller Kategorien und Klassen. Sie wurden nicht mehr nur für militärische Verdienste, sondern zunehmend auch für solche im Staatsdienst, in einzelnen Berufsgruppen und Wirtschaftszweigen, auf den Gebieten der Humanität, des Sports, der Kunst sowie der Wissenschaft geschaffen. Abzeichen für Verdienste und zur Erinnerung, können staatlicher oder nichtstaatlicher Natur sein, es kann sich um regionale oder kommunale Auszeichnungen oder um solche von Parteien, Gesellschaften, Vereinigungen, Organisationen oder Betrieben handeln. In der Ausführung besitzen sie meist Medaillen-, Kreuz-, Schild-, Spangen oder Schnallenform. Als Material kommen neben Gold und Silber auch Messing, Bronze und Eisen zur Verwendung, z.T. mit zusätzlichen Auflagen aus Edelmetallen. Aber auch Ärmelbänder und andere textile Aufnäher und Applikationen sind gebräuchlich. Bildnisse, Inschriften und Jahreszahlen, Materialwahl und Gestaltung geben Aufschluss über Anlass und Art der jeweiligen Auszeichnung. In den Porträt- und Trophäendarstellungen zeigt sich häufig hohes handwerkliches Können der Medailleure.[24][23]

Die Wende im preußischen Auszeichnungswesen markierte das 1813 durch König Friedrich Wilhelm den III. gestiftete Eiserne Kreuz. Unabhängig von sozialer Herkunft, Konfession, Rang oder Stand, stand es für geleistete Kriegsverdienste jedem zu, und realisierte somit erstmals den Gedanken einer einheitlichen Auszeichnung für Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaftsdienstgrade. In den Befreiungskriegen fielen alle anderen Orden und Auszeichnungen weg, Generäle sowie einfache Soldaten erhielten die gleiche Belohnung. Die drei Klassen (EK I, EK II, Großkreuz) wurden nicht mehr anhand der Ranges des Beliehenen vergeben, sondern in aufsteigender Reihenfolge für je einen weiteren, erneuten Verdienst.[24][23]

Das Eiserne Kreuz war ursprünglich als einmalige Stiftung gedacht und seine Verleihung zeitlich auf den Befreiungskampf gegen die napoleonische Fremdherrschaft begrenzt. Stiftungsinhalt und Verleihungspraxis dieser begehrten Auszeichnung wären ohne das bürgerliche Reformwerk im Staats- und Heerwesen von 1808 bis 1813 nicht denkbar gewesen. Die zurückhaltende und korrekte Verleihung für tatsächliche Verdienste sicherte der Auszeichnung einen hohen symbolischen Wert, ihre Träger genossen höchstes Ansehen. Anlässlich des Deutsch-Französischen Krieges (1870–1871) und des Ersten Weltkrieges (1914–1918) wurden die Stiftungen erneuert. Mit dem Wissen um den moralischen Stellenwert gerade dieser Auszeichnung knüpften die Nationalsozialisten 1939 bewusst an die preußische Tradition an und machten die Auszeichnung zu einem deutschen Kriegsorden.[24][23]

Seit den Kriegen zur Niederwerfung der Französischen Revolution war es üblich geworden, anlässlich siegreicher Gefechte eigens dafür geprägte Medaillen zu verleihen. Ab 1813 schufen fast alle Landesherren, deren Armeen oder Flotten im Kampf gegen Napoleon standen, Kriegsgedenkmünzen, die zumeist aus dem Metall (Bronze) der erbeuteten Geschütze geprägt wurden. Ihnen folgten Dienstauszeichnungen für das stehende Heer, die Polizei, die Feuerwehr und den Zoll, sowie Erinnerungsmedaillen für die Teilnahme an bestimmten Feldzügen und Schlachten, Jahrhundertfeiern und Regierungsjubiläen, Krönungen, fürstlichen Geburtstagen und Hochzeiten. Die Abstufungen der Ehrenzeichen unterschieden sich, so es Abstufungen gab, weniger durch die Trageweise als durch Gestalt, Größe und Material. Sie wurden in der Regel am Band im Knopfloch getragen.[24][23]

Eine weitere Art von Ehrenzeichen stellen die im Zweiten Weltkrieg geschaffenen Waffenabzeichen, Kampf-, Leistungs- und Tätigkeitsabzeichen, dar.[25]

[Bearbeiten] Das Auszeichnungswesen in Deutschland

Siehe auch: Liste der deutschen Orden und Ehrenzeichen.

[Bearbeiten] Deutsches Kaiserreich

Verwundetenabzeichen in Schwarz, 1918.

Zwischen 1871 und 1918 gab es in Deutschland keinerlei Reichsorden. Verleihung von Titeln sowie Stiftung und Verleihung von Orden waren Reservatrechte der Landesherren und die zahlreichen Orden des Kaiserreiches waren die Orden der einzelnen Bundesstaaten Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, usw.. Das damalige Ordenswesen war außerordentlich vielfältig, da jeder der 22 Bundesfürsten seine eigenen Orden verlieh, häufig sogar mehrere verschiedene.[25][26][27]

Zwar haben sowohl Wilhelm der I. als auch Wilhelm der II. in ihrer Eigenschaft als deutsche Kaiser Gedenkmünzen und Ehrenzeichen gestiftet, beispielsweise die Kolonial-Denkmünze von 1912 oder das am 3. März 1918 auf wiederholte Forderung der Obersten Heeresleitung gestiftete Verwundetenabzeichen. Stiftungen und Verleihungen von Orden hingegen nahmen beide Kaiser ausschließlich in ihrer Eigenschaft als Könige von Preußen vor. Da jedoch die preußischen Orden, insbesondere die Kriegsorden, äußerst zahlreich auch an Angehörige anderer Länder vergeben wurden und quasi vom Reichsoberhaupt kamen, erlangten sie bis zu einem gewissen Grade den Charakter und die Bedeutung von Reichsorden; was in besonderer Weise z.B. für das Eiserne Kreuz oder den Pour le Mérite galt, die während des Ersten Weltkrieges nicht nur innerhalb des preußischen Truppenkontingents verliehen wurden, sondern auch an Angehörige des bayerischen, sächsischen, württembergischen, etc..[26]

[Bearbeiten] Weimarer Republik

Mit dem Ende der Monarchie fand das deutsche Ordenswesen sein vorläufiges Ende. Gemäß Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vom 11. August 1919 durften Orden und Ehrenzeichen vom Staat nicht mehr verliehen werden und kein Deutscher durfte Titel oder Orden anderer Staaten annehmen. Jedoch wurde das Ordensverbot nicht konsequent durchgesetzt, es ließ Ausnahmen zu oder wurde umgangen.[25][26][27][28]

Weiterhin getragen werden durften Auszeichnungen, die bis zum In-Kraft-Treten der Reichsverfassung erworben wurden. Vom Verbot ausgenommen waren nach Art. 175 WRV Verleihungen von Auszeichnungen „für Verdienste in den Kriegsjahren 1914 bis 1919“, die bis dahin unbelohnt geblieben waren. So wurden nach den Richtlinien des Erlasses des letzten preußischen Kriegsministers Walther Reinhardt vom 12. Juli 1919 unter anderen das Verwundetenabzeichen und das Eiserne Kreuz noch bis zum Jahr 1925 nachverliehen. Endgültig eingestellt wurde die Verleihung von Kriegsauszeichnungen schließlich durch Erlass vom 7. März 1925.[26][27][28]

Nicht unter das Verbot fiel der am 15. November 1922 durch Reichspräsident Friedrich Ebert gestiftete Adlerschild des Deutschen Reiches, die höchste Auszeichnung der Weimarer Republik, da es sich hierbei nicht um eine tragbare Auszeichnung handelte.[29]

Das Verbot nach Art. 109 WRV wurde selbst von staatlicher Seite nicht konsequent beachtet, obwohl es allein an sie gerichtet war. Juristisch fragwürdig war daher die Stiftung des Kolonialabzeichens, am 18. April 1922 durch das Reichsministerium für Wiederaufbau oder die des „Erinnerungsabzeichens für die Besatzung der Luftschiffe“ und des „Kampfwagen-Erinnerungsabzeichens“ durch Reichswehrminister Otto Geßler. Unter stillschweigender Duldung der Reichsregierung führten die Länder verschiedene Auszeichnungen neu oder erneut ein, beispielsweise Rettungsmedaillen oder diverse Feuerwehr-Ehrenzeichen. Auch haben ehemalige Landesherren weiterhin ihre Orden und Ehrenzeichen verliehen, z. T. bis über das Ende des Zweiten Weltkriegs hinaus; und das obwohl 1918 alle ihre Vorrechte, darunter das Recht auf Ordensverleihung, endeten. Diese Verleihungen wurden 1937 durch das „Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen“ nachträglich legalisiert, sofern sie bis zum 16. November 1935 vorgenommen wurden. Dies betraf jedoch nur das Tragen der Auszeichnungen, eventuell mit einigen Ordensverleihungen verbundene Nobilitierungen, Erhebungen in den persönlichen oder erblichen Adelstand, waren davon nicht berührt und blieben daher unwirksam.[30][27][31]

Eine Möglichkeit das staatliche Ordensverbot zu umgehen bestand darin, dass viele Auszeichnungen fortan von nichtstaatlichen Körperschaften verliehen wurden. So wurde das 1922 gestiftete Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes als ein Ehrenzeichen ausgestaltet, das nicht vom Staat oder einer staatlichen Stelle, sondern mit staatlicher Genehmigung vom Präsidenten des Deutschen Roten Kreuzes verliehen wurde.[26][32]

Daneben existierten ein ganze Reihe nichtstaatlicher Auszeichnungen, Erinnerungs- Gedenk- und Teilnahmeabzeichen, die nach dem Krieg wie Pilze aus dem Boden schossen und von privaten Vereinigungen, hauptsächlich Veteranenvereinigungen und Freikorps, vergeben wurden, beispielsweise die Kyffhäuser-Denkmünze, der Schlageterschild oder das Langemarkkreuz. (Siehe auch: Liste der Freikorpsauszeichnungen)
Dabei handelte es sich jedoch nicht um Orden und Ehrenzeichen im eigentlichen Sinne, das heißt, sie genossen keinen rechtlichen Schutz. Eine staatliche Tragegenehmigung für das Baltenkreuz und den Schlesischen Adler wurde erstmals im Mai 1933 ausgesprochen und später gesetzlich verankert. Alle anderen derartigen Auszeichnungen durften durch die „Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen“ vom 14. November 1935 (RGBl. I. S. 1341) nicht mehr getragen werden.[33]

[Bearbeiten] Drittes Reich

Ganz im Gegensatz zur Weimarer Republik machte das nationalsozialistische Regime umso umfangreicher Gebrauch vom Mittel der Verleihung äußerer Ehren. Die Rechtsgrundlage dafür bildeten nach dem Erlass des Ermächtigungsgesetzes das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 7. April 1933 sowie das Ergänzungsgesetz dazu vom 15. Mai 1934 und schließlich das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 1. Juli 1937.[34]

[Bearbeiten] Nach 1945

Nach Kriegsende verbot Art. IV des Kontrollratsgesetzes Nr. 8 vom 30. November 1945 das Tragen, Verleihen und Annehmen sämtlicher militärischer und ziviler Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen jeder Art.[35] Gelockert wurde das Verbot mit dem Gesetz Nr. 7 der Alliierten Hohen Kommission vom 21. September 1949. Die Beschränkungen für die Stiftung und Verleihung neuer Auszeichnungen entfielen. Verboten blieb jedoch das Tragen sämtlicher Orden, Ehrenzeichen, Abzeichen und Rangabzeichen der ehemaligen deutschen Wehrmacht, der NSDAP sowie aller angegliederten oder unterstellten Organisationen. Wobei die Besatzungsmächte unter Berufung auf den Wortlaut des maßgeblichen englischen (former german armed forces), bzw. französischen (anciennes forces armées allemandes) Textes unter „deutsche Wehrmacht“ alle früheren deutschen bewaffneten Kräfte verstanden. In Folge dieser Auslegung war faktisch auch das Tragen von Auszeichnungen und Abzeichen aus dem Ersten Weltkrieg verboten. Dieses Verbot blieb auch über das Ende des Besatzungsstatuts hinaus gültig, da gemäß der Pariser Verträge vom 23. Oktober 1954 die von den Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften „solange in Kraft bleiben, bis sie von dem nunmehr zuständigen deutschen Gesetzgeber aufgehoben werden“.[36]

Goldene Hausnummer“ in Berlin

[Bearbeiten] Deutsche Demokratische Republik

Die DDR schuf sich 1950 ein eigenständiges Auszeichnungswesen, wobei sie sich am sowjetischen Vorbild orientierte. Bis 1965 existierten bereits 65 Stiftungen, Orden, Preise, Ehrentitel und verschiedene Medaillen für militärische und zivile Verdienste. Gestaltung, Inhalte und Verleihungsmodalitäten orientierten sich an den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus, entsprachen der politisch-ideologischen Ausrichtung des Staates und spiegelten das Traditionsverständnis der SED-Führung wieder. Verschiedenste wirtschaftliche, politische und historische Ereignisse führten häufig zu Änderungen an der Gestaltung der Auszeichnungen und wurden von der SED-Führung zum Anlass genommen neue Auszeichnungen zu stiften. Das staatliche Auszeichnungswesen der DDR deckte nahezu alle gesellschaftlichen Lebensbereiche ab (Siehe auch Liste der staatlichen Auszeichnungen der DDR). Hinzu kamen eine Vielzahl nichtstaatlicher Ehrenzeichen von Parteien, Betrieben und Organisationen. In Verbindung mit einer inflationären Verleihungspraxis führte dies zu einer Entwertung des Auszeichnungswesens der DDR.[37]

[Bearbeiten] Bundesrepublik Deutschland

Bundesverdienstkreuz und Schulterband (Teil der Stufe „Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband“; der extra getragene Stern fehlt auf dem Bild)

In das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde das Verbot des Artikel 109 der Weimarer Verfassung nicht übernommen. Daher standen einer Wiederbelebung des Ordenswesens keine rechtlichen Hindernisse im Wege. Allerdings hatte die exzessive Verleihungspraxis des Naziregimes Spuren hinterlassen und dem Ansehen von Orden und Ehrenzeichen in der Bundesrepublik schweren Schaden zugefügt. Weswegen die Wiederbelebung des Ordenswesens in der Bundesrepublik ein Entschluss von großer politischer Tragweite war, und keineswegs eine Selbstverständlichkeit (vgl. dazu die restriktiven Bestimmungen des deutschen Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen von 1957. Bundespräsident Theodor Heuss hielt ein Ordensverbot nach Weimarer Vorbild staatlich und psychologisch für einen Fehler und begründete seine Absicht zur Stiftung eines Verdienstordens:

„Das Vertrauen darauf, daß die Menschen ihre Genugtuung allein in dem Bewußtsein finden, ihr Bestes für die Gemeinschaft geleistet zu haben, hat schon oft zu großen Enttäuschungen geführt. Sich die Möglichkeit zu schaffen, außergewöhnliche Leistungen für den Aufbau, die Festigung und den Fortschritt eines staatlichen Gemeinwesens durch eine Ordensauszeichnung anerkennen zu können, ist ein einfaches Gebot der Staatsraison. Staatliche Orden und Ehrenzeichen können dazu beitragen, ein integrierendes Band zwischen dem Staat und seinen Bürgern zu knüpfen, sie können somit die Staatsmoral stützen.“

Gerade Aufgrund der schwierigen Lage nach dem Zweiten Weltkrieg konnte und wollte die junge Bundesrepublik nicht auf den Integrationswert von Orden und Ehrenzeichen verzichten. Hinzu kamen außenpolitische Erwägungen, da sich fast alle Staaten, egal welcher politischer Ausrichtung, eines Systems staatlicher Ehrungen bedienen. Am 7. September 1951 stiftete Heuss, „in dem Wunsche verdienten Männern und Frauen des Deutschen Volkes und Auslandes Anerkennung und Dank sichtbar zum Ausdruck zu bringen“, den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.[38]

[Bearbeiten] Zitate

Was ist ein Orden? Ein kostensparender Gegenstand, der es ermöglicht, mit wenig Metall die Eitelkeit zu befriedigen.“ (Aristide Briand)[39][2][3]

Orden sind Wechselbriefe, gezogen auf die öffentliche Meinung: ihr Werth beruht auf dem Kredit des Ausstellers.“ (Arthur Schopenhauer)[40][3]

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Christian Gryphius: Kurtzer Entwurff Der Geist- und Weltlichen Ritter-Orden. Fritsch, Leipzig 1697. 2. Auflage: Bauch, Leipzig, Breslau 1709. (Noch heute Nachschlagewerk besonders für seltene alte Orden deutscher Kleinstaaten).
  • Maximilian Gritzner: Handbuch der Ritter- und Verdienstorden aller Kulturstaaten der Welt innerhalb des XIX. Jahrhunderts. Autengruber, Leipzig 1998, ISBN 978-3932543425. (Nachdruck der Ausgabe von 1893.)
  • Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen. 6. Auflage, Heymanns, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4.
  • Ernst August Prinz zur Lippe: Orden und Auszeichnungen in Geschichte und Gegenwart. Keysersche Verlagsbuchhandlung, Heidelberg, München 1958.
  • Werner Honig: Die Ehre im Knopfloch. Orden und Ehrenzeichen im Wandel der Zeiten. Bergisch Gladbach 1986, ISBN 3-404-60143-2.
  • Klaus-Peter Merta: Orden – Aus der Geschichte einer Sammlung. In: Magazin des Deutschen Historischen Museums. Heft 13, Jahrgang 5. Berlin 1995. (online)
  • Wie trage ich meine Orden? Broschüre, Berlin um 1925. (Digitalisat)

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 60
  2. a b Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 15
  3. a b c d e Klaus-Peter Merta: Orden – Vorwort
  4. Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 15f.
  5. Herbert Krüger: Allgemeine Staatslehre, Kohlhammer, Stuttgart 1966, S. 570f. (DNB)
  6. a b Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 16
  7. Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 16, 80
  8. Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 16f.
  9. a b Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 18f.
  10. a b c d e f Klaus-Peter Merta: Orden – Überblick
  11. a b c d e f Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 19f.
  12. a b c d Klaus-Peter Merta: Orden – Ritterorden
  13. a b c d Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 20
  14. a b c d Klaus-Peter Merta: Orden – Hausorden
  15. Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 20 und 22
  16. a b c d Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 21
  17. a b Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 21f.
  18. a b c d Klaus-Peter Merta: Orden – Verdienstorden
  19. a b c d Klaus-Peter Merta: Orden – Ehrenlegion
  20. Deutsches Historisches Museum; Friedrich Max Kircheisen: Napoleon I. Sein Leben und seine Zeit. Fünfter Band 1799–1804, Georg Müller Verlag, München 1925, S. 272
  21. Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 22
  22. Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 22f.
  23. a b c d e f Klaus-Peter Merta: Orden – Ehrenzeichen
  24. a b c d e Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 23
  25. a b c Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 24
  26. a b c d e Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 171f.
  27. a b c d Vgl. Rudolf Absolon: Die Wehrmacht im Dritten Reich. 30. Januar 1933 bis 2. August 1934, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1998, ISBN 3-486-41070-9, S. 180
  28. a b Vgl. Weimarer Reichsverfassung (Online)
  29. Wolfgang Steguweit: Der »Adlerschild des Deutschen Reiches«; in Berlinische Monatsschrift Heft 6/2000, Edition Luisenstadt, ISSN 0944-5560; S. 182 (Online im Google-Cache)
  30. Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4; S. 115ff., S. 172ff.
  31. Vgl. Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 1. Juli 1937 (Online)
  32. Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4; S. 172, S. 176
  33. Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4; S. 119, S. 172, S. 175
  34. Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 24f.
  35. Kontrollratsgesetz Nr. 8: Ausschaltung und Verbot der militärischen Ausbildung (Online)
  36. Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 25f.
  37. Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 26
  38. Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 27
  39. Werner Honig: Die Ehre im Knopfloch. Orden und Ehrenzeichen im Wandel der Zeiten, ISBN 3404601432, S. 7
  40. Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 17
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