Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
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|---|---|
| Basisdaten | |
| Fläche: | 38.617 km² |
| geistliche Leitung: | Landesbischof Ralf Meister |
| Präsident der Landessynode: | Jürgen Schneider |
| Präsident des Landeskirchenamtes: | N.N |
| Mitgliedschaft: | EKD, VELKD, Konf. ev. Kirchen in Nds., LWB, ÖRK |
| Sprengel: | 6 |
| Kirchenkreise: | 49 (Januar 2013) |
| Kirchengemeinden: | 1.270 (Januar 2013) |
| Kapellengemeinden: | 113 (Januar 2013) |
| Anstaltsgemeinden: | 9 (Januar 2013) |
| Gemeindeglieder: | 2.803.377 (Januar 2013)[1] |
| Anteil an der Gesamtbevölkerung: |
≈ 47 % |
| Offizielle Website: | www.evlka.de |
Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Hannover. Die Kirche hat 2.803.377 Gemeindeglieder [2] (Stand: Januar 2013) in 1.392 Kirchen- Kapellen und Anstaltsgemeinden und ist damit aufgrund ihrer Gemeindegliederzahl die größte Landeskirche Deutschlands. Sie ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD, Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), des Ökumenischen Rates der Kirchen und des Lutherischen Weltbundes. Ferner gehört sie zur Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.
Seit 1925 ist die Marktkirche Predigtkirche des Landesbischofs.[3]
Inhaltsverzeichnis |
Gebiet der Landeskirche[Bearbeiten]
Das Gebiet der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers umfasst im Wesentlichen das ehemalige Königreich Hannover. Nach dessen Annexion durch Preußen nach dem Deutschen Krieg 1866 bestand bis 1946 auf dem Gebiet der preußischen Provinz Hannover eine unabhängige evangelische Kirche, die nicht zur altpreußischen Union gehörte. Nach Auflösung Preußens wurde vom August bis zum November 1946 das Land Hannover gegründet, das sich mit geringen Abweichungen auf dem Gebiet des früheren Königreiches Hannover befand und sich auch in dessen Tradition sah. Am 23. November 1946 wurde das Gebiet Bestandteil des Landes Niedersachsen.
Änderungen der Provinz- bzw. Landesgrenzen in der Zeit nach 1933 (Groß-Hamburg-Gesetz 1937, Bildung der Stadt Salzgitter 1942 durch Gebietsaustausch zwischen den Ländern Preußen und Braunschweig) wurden bei der Zuordnung von Gebieten zur Landeskirche Hannover ebenso wenig berücksichtigt wie Kreis- und Gemeindereformen ab 1946.
Der größte Teil Niedersachsens gehört heute zum Gebiet der Landeskirche Hannover. Von den heute niedersächsischen Gebieten gehören nicht zur Landeskirche Hannover:
- das ehemalige Land Oldenburg
- das ehemalige Land Braunschweig (mit Ausnahme der Exklave Thedinghausen) und
- das ehemalige Land Schaumburg-Lippe
in den Grenzen von 1946.
Die folgenden Gebiete außerhalb des heutigen Landes Niedersachsen gehören zur Landeskirche Hannover:
- von der Freien Hansestadt Bremen die Stadt Bremerhaven (mit Ausnahme der Vereinigten Evangelisch-Protestantischen Gemeinde zur Bürgermeister-Smidt-Gedächtniskirche),
- von der Freien und Hansestadt Hamburg die Insel Neuwerk und der Stadtteil Hamburg-Cranz,
- vom Land Hessen die Gemeinde Nieste sowie
- vom Land Nordrhein-Westfalen Teile der Gemeinde Borgholzhausen.
Die folgenden Gebietsänderungen zwischen den ehemaligen Ländern Oldenburg und Hannover fanden bei der Zuordnung zu den Landeskirchen keine Berücksichtigung:
- Der heutige Ortsteil Vörden (Landeskirche Hannover) der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden liegt im Landkreis Vechta.
- Der heutige Ortsteil Idafehn (Landeskirche Oldenburg) der Gemeinde Ostrhauderfehn liegt im Landkreis Leer.
- Die Samtgemeinde Harpstedt (Landeskirche Hannover) liegt heute im Landkreis Oldenburg.
- Der heutige Ortsteil Dedesdorf (Landeskirche Oldenburg) der Gemeinde Loxstedt liegt im Landkreis Cuxhaven.
- Der heutige Ortsteil Gödens (Landeskirche Hannover) der Gemeinde Sande (Friesland) liegt im Landkreis Friesland.
- Der heutige Ortsteil Varrel (Landeskirche Oldenburg) der Gemeinde Stuhr liegt im Landkreis Diepholz.
Gliederung[Bearbeiten]
Die Kirchengemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den „Kirchenvorstehern“ und den Pastoren. Die Kirchenvorstände werden alle sechs Jahre neu gebildet, dabei wird mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Kirchenvorstandes unmittelbar von den Gemeindegliedern gewählt. Die letzte Kirchenvorstandswahl erfolgte im März 2012.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (etwa einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent (in zwei Kirchenkreisen mit dem Titel „Propst“) steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Organe den Kirchenkreistag mit dem Kirchenkreistagsvorstand und den Kirchenkreisvorstand. Der Kirchenkreistag wird innerhalb von sechs Monaten nach Neubildung der Kirchenvorstände gebildet, er setzt sich (bis 2012) aus Vertretern der Kirchengemeinden, vom Kirchenkreisvorstand Berufenen, dem Superintendenten und seinem Stellvertreter und den Synodalen aus dem Kirchenkreis zusammen. Mit der Neubildung zum 1. Januar 2013 werden statt der Vertreter der Kirchengemeinden ordinierte und nichtordinierte Gemeindeglieder in Wahlbezirken von den Mitgliedern der Kirchenvorstände gewählt.[4] Die Verwaltung der Kirchenkreise und ihrer Kirchengemeinden erfolgt in einem Kirchenkreisamt, geleitet durch den Kirchenkreisamtsleiter, oder in Kirchenämtern für mehrere Kirchenkreise. Die Synode hat 2005 beschlossen, die Anzahl der Kirchenkreisämter zu halbieren. Derzeit gibt es etwa 40, in Zukunft soll dies auf maximal 21 zurückgefahren werden. Dies wird zu einer Zentralisierung der Aufgaben führen.
Die Kirchenkreise sind zu Sprengeln (etwa einem Regierungsbezirk vergleichbar) zusammengefasst, mit einem Landessuperintendenten als Regionalbischof an der Spitze. Bis in die 1930-er Jahre bestanden Generaldiözesen als Untergliederungen, geleitet von Generalsuperintendenten, die schon vor der formellen Gründung der heutigen Landeskirche 1866 gebildet worden waren.[5] Der Landessuperintendent wird durch den Ephorenkonvent unterstützt. Dem Ephorenkonvent gehören alle Superintendenten des Sprengels an. Im Gegensatz zu Kirchengemeinde und Kirchenkreis hat der Sprengel keinen Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist keine eigene juristische Person, kann somit kein eigenes Eigentum haben oder Personal beschäftigen. Personen, die für den Sprengel arbeiten, sind unmittelbar bei der Landeskirche beschäftigt.
Bis zum 30. Juni 2007 gab es acht Sprengel. Die Anzahl wurde am 1. Juli 2007 auf sechs reduziert; dabei wurde der Sprengel Calenberg-Hoya aufgelöst, die Sprengel Hildesheim und Göttingen zusammengefasst und mehrere Kirchenkreise anderen Sprengeln zugeordnet.
Sprengel mit ihren Kirchenkreisen[Bearbeiten]
- Hannover
- Stadtkirchenverband Hannover
- Burgdorf
- Burgwedel-Langenhagen (Sitz Burgwedel)
- Grafschaft Schaumburg (Sitz Rinteln)
- Laatzen-Springe (Sitz Pattensen)
- Neustadt-Wunstorf (Sitz Neustadt)
- Nienburg
- Ronnenberg
- Stolzenau-Loccum (Sitz Stolzenau)
- Hildesheim-Göttingen
- Göttingen
- Hameln-Pyrmont (Sitz Hameln)
- Harzer Land (Sitz Osterorde), bis 31. Dezember 2012: Clausthal-Zellerfeld, Herzberg und Osterode
- Hildesheimer Land-Alfeld (Sitz Alfeld und Elze)
- Hildesheim-Sarstedt (Sitz Hildesheim)
- Holzminden-Bodenwerder (Sitz Holzminden)
- Leine-Solling (Sitz Northeim)
- Münden
- Peine
- Lüneburg
- Osnabrück
- Bramsche
- Grafschaft Diepholz (Sitz Diepholz)
- Melle-Georgsmarienhütte (Sitz Melle), bis 31. Dezember 2012: Georgsmarienhütte und Melle (teilweise)
- Osnabrück
- Syke-Hoya (Sitz Syke)
- Ostfriesland (Sitz Emden)
- Aurich
- Emden-Leer, bis 31. Dezember 2012: Emden und Leer
- Emsland-Bentheim (Sitz Meppen)
- Harlingerland (Sitz Esens)
- Norden
- Rhauderfehn (Sitz Westrhauderfehn)
- Stade
- Cuxhaven-Hadeln, bis 31. Dezember 2012: Cuxhaven und Land Hadeln (Sitz Otterndorf)
- Bremerhaven
- Bremervörde
- Buxtehude
- Osterholz-Scharmbeck
- Rotenburg (Wümme)
- Stade
- Verden (Aller)
- Wesermünde, bis 31. Dezember 2012: Wesermünde-Nord (Sitz Dorum) und Wesermünde-Süd (Sitz Beverstedt)
Kirchengemeinden[Bearbeiten]
In den 49 Kirchenkreisen gibt es 1.383 Kirchen- und Kapellengemeinden. Im 20. Jahrhundert hat sich die Zahl erhöht, indem vor allem in Städten große Kirchengemeinden geteilt wurden. Seit 1990 werden diese teilweise wieder zusammengelegt und verstärkt kleinere Kirchengemeinden zu größeren Gemeinden zusammengeschlossen.
Geschichte[Bearbeiten]
Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Hannover verbunden, das sich im 19. Jahrhundert aus folgenden Staaten und Gebieten zusammensetzte:
- Fürstentum Lüneburg,
- Fürstentum Calenberg (aus dem später das Kurfürstentum Hannover hervorging),
- Fürstentum Grubenhagen,
- Land Hadeln und Amt Neuhaus (beide zu Sachsen-Lauenburg gehörig),
- Grafschaften Diepholz, Hoya, Lingen, Bentheim, Ostfriesland und Hohnstein,
- Herrschaften Spiegelberg und Plesse,
- Freie Reichsstadt Goslar sowie
- klerikale Territorien der Stifte Bremen, Verden, Hildesheim, Münster und Osnabrück, das Eichsfeld (zum Bistum Mainz gehörig) und der Reichsabtei Loccum.
In nahezu allen Teilen wurde ab 1527 die Reformation meist nach lutherischem Vorbild eingeführt; besondere Bedeutung kommt dabei dem Wittenberger Reformator Johannes Bugenhagen zu, von dem die erste Kirchenordnung in den welfischen Landen stammte. Lediglich die geistlichen Territorien Hildesheim, Münster, Osnabrück-Land und das Eichsfeld blieben katholisch. Weiterhin existierten einige reformierte Gemeinden.
1692 entstand das Kurfürstentum Hannover, das erhebliche Gebiete hinzugewinnen konnte. Erneute Gebietserweiterungen erfolgten 1815 als Hannover zum Königreich erhoben wurde, so kamen Ostfriesland, die Grafschaften Lingen und Bentheim, die Herrschaft Plesse und die Stifte Osnabrück und Hildesheim dazu. Mit den erheblichen Gebietszuwächsen gab es innerhalb des Königreichs Hannover nunmehr eine Landeskirche, die sowohl lutherische als auch reformierte Gemeinden hatte, deren Oberhaupt der König von Hannover als summus episcŏpus (lateinisch für: „oberster Bischof“) war. Die Kirche gliederte sich in die folgenden sechs relativ selbständigen Konsistorien: Das lutherisch-reformierte Simultankonsistorium in Aurich (für Ostfriesland) sowie die fünf lutherischen Konsistorien in Hannover (für das kurhannöversche Kerngebiet), in Ilfeld im Harz (für die ehem. Grafschaft Hohenstein), in Osnabrück (für das ehem. Hochstift Osnabrück), in Otterndorf (für das Land Hadeln, bestand 1535–1885) sowie in Stade (bestand 1650–1903, bis 1885 für die Landdrostei Stade ohne Hadeln, danach einschließlich Hadelns).
1866 wurde in Hannover ein „Landeskonsistorium“ errichtet, doch blieben die sechs Provinzialkonsistorien zunächst noch bestehen. Einen Tag nach der Errichtung des Landeskonsistoriums in Hannover wurde das Königreich Hannover von Preußen annektiert und in die Provinz Hannover umgewandelt. Die Kirche blieb jedoch selbständig und wurde nicht in die 1817 gegründete unierte Evangelische Landeskirche in Preußen eingegliedert. 1885 bzw. 1903 wurden fünf der sechs Provinzialkonsistorien aufgelöst. Lediglich Aurich blieb als paritätisch (lutherisch und reformiert) besetztes Provinzkonsistorium bestehen. Es war ab 1882 oberste Kirchenbehörde aller reformierten Gemeinden der Provinz Hannover geworden, aus dem die heutige Evangelisch-reformierte Kirche – Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland hervorging. Das Konsistorium Aurich war darüber hinaus weiterhin für die lutherischen Gemeinden Ostfrieslands zuständig. Dies wurde so fortgeführt bis nach dem Ersten Weltkrieg (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Erst 1922 wurde das paritätisch besetzte Konsistorium Aurich in ein rein reformiertes Konsistorium umgewandelt.
In preußischer Zeit war der König von Preußen Oberhaupt der Landeskirche Hannovers. Geistlicher Leiter waren in jener Zeit acht (ab 1902 vier) Generalsuperintendenten. Mitte des 19. Jahrhunderts amtierte unter den zahlreichen Namen über viele Jahre Gerhard Uhlhorn. Die Namen der letzten Generalsuperintendenten der Provinz Hannover waren:
- in Aurich: Hans Süßmann (1902–1925),
- in Hannover: Carl Schuster (1884–1905), Friedrich Ludwig Möller (1905–1925),
- in Hildesheim: Theodor Hoppe (1903–1925) sowie
- in Stade: Johannes Remmers (1904–1913), Johannes Schwerdtmann (1913–1922) und August Marahrens (1924–1925, seit 1922 vertretungsweise).
Nach Abdankung der Könige und dem Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments wurde Preußen, zu dem die Provinz Hannover gehörte, eine Republik namens Freistaat Preußen. Die Provinzialkirche Hannovers wurde selbständige Landeskirche und erhielt 1922 eine Verfassung. Danach stand an der Spitze der Landeskirche nunmehr der Landesbischof. Ferner wurde ein Landeskirchentag (ab 1946 Landessynode) eingeführt. Aus dem Landeskonsistorium in Hannover wurde das Landeskirchenamt. Bis zur Einsetzung des ersten Landesbischofs 1925 fungierten zunächst „die mit der vorläufigen Wahrnehmung des landesherrlichen Kirchenregiments beauftragten Staatsminister“ Preußens, ab 1921 die Präsidenten des Landeskonsistoriums in Hannover als Oberhaupt der Kirche.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers Gründungsmitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). 1971 bildete sie mit den anderen evangelischen Kirchen Niedersachsens die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Seit 1976 gehören die ehemals braunschweigischen Gemeinden Lunsen und Thedinghausen nach fast 300 Jahren zur Landeskirche Hannover. Die Gemeinden waren 1679 von der bremischen Kirche an die braunschweigische Kirche gekommen.
Im Jahr 1977 wurde die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche aus vier bestehenden Landeskirchen neu gegründet. Im Rahmen dieser Fusion schloss sich der Kirchenkreis Harburg, der auf Hamburger Stadtgebiet liegt, der neu gegründeten Kirche an. Zugleich trennten sich die Gemeinden von Cuxhaven, die bisher zur in der Fusion aufgehenden Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate gehörte, von ihrer Landeskirche und gliederte sich der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers an. Bis heute wird gelegentlich eine Fusion der Landeskirchen auf niedersächsischem Gebiet zu einer gemeinsamen Landeskirche ins Gespräch gebracht.
Präsidenten des Landeskonsistoriums in Hannover[Bearbeiten]
- 1866–1883: Carl Lichtenberg
- 1885–1893: Otto Mejer
- 1894–1903: Bodo Voigts
- 1903–1910: Heinrich Franz Chalybäus
- 1911: Wilhelm Heinichen
- 1912–1920: Hermann Steinmetz
- 1921–1924: Ernst Lohmann
Die geistliche Leitung[Bearbeiten]
An der Spitze der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers steht der Landesbischof, der vom Kirchensenat der Landeskirche vorgeschlagen[6] und von der Synode gewählt wird. Nach Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Bischof in der Regel in den Ruhestand. Dienstsitz des Bischofs ist die Bischofskanzlei in der Haarstraße im hannoverschen Stadtteil Südstadt.
Landesbischöfe und Landesbischöfinnen[Bearbeiten]
- 1925–1947: August Marahrens
- 1947–1971: Johannes Lilje
- 1971–1988: Eduard Lohse
- 1988–1999: Horst Hirschler
- 1999–2010: Margot Käßmann
- 2010–2011: Hans-Hermann Jantzen (Bischofsvikar)
- seit 26. März 2011: Ralf Meister[7]
Kirchenleitende Organe[Bearbeiten]
Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers hat fünf kirchenleitende Organe, den Kirchensenat, die Landessynode, den Landesynodalausschuss, das Landeskirchenamt und den Bischofsrat. Der Landesbischof hat den Vorsitz im Kirchensenat, im Bischofsrat und im Landeskirchenamt inne.
Kirchensenat[Bearbeiten]
Im Kirchensenat wirken alle kirchenleitenden Organe der Landeskirche zusammen. In ihm wird über alle Fragen der Landeskirche gesprochen. Unter dem Vorsitz des Landesbischofs sind der Präsident des Landeskirchenamtes, ein Geistliches Mitglied des Landeskirchenamtes, der Vorsitzende des Landessynodalausschusses, drei weitere Landessynodale, der Präsident der Landessynode, ein Landessuperintendent und vier weitere Glieder der Landeskirche, die nicht der Synode angehören, Mitglied des Senats. Der Kirchensenat schlägt den zu wählenden Bischof vor (bis zu drei Namen), ernennt die Landessuperintendenten, erlässt deren Dienstordnung, führt die Dienstaufsicht über sie aus[8] und bestimmt deren Amtssitz und Predigtstätte. Er ernennt den Präsidenten/die Vizepräsidenten und alle weiteren Mitglieder des Landeskirchenamtes (Kollegium) und fungiert für das Kollegium als dessen oberste Dienstbehörde. Er ernennt die Mitglieder kirchlicher Gerichte. Er beruft zehn Synodale und kann innerhalb von vier Wochen gegen Beschlüsse der Landessynode Einspruch erheben. Der Senat ordnet die Wahl zu einer neuen Landessynode an und setzt den Wahltag fest. Er wirkt mit bei Kirchengesetzen, Beschlüssen der Landessynode und Erklärungen des Landeskirchenamtes, verleiht Dienstbezeichnungen und setzt Titel fest. Der Senat ernennt Mitglieder der kirchlichen Gremien und bestimmt Vertreter der Landeskirche in der Kirchenkonferenz der EKD. Im Kirchensenat werden die Kompetenzen und Zuständigkeiten des Landesbischofs, der Landessuperintendenten und des Landeskirchenamtes festgelegt. Er erlässt Verordnungen mit Gesetzeskraft und gibt grundsätzliche Richtlinien heraus. Der Kirchensenat wirkt bei der Ordnung und Verwaltung der Klöster sowie der Geschäftsordnung des Landeskirchenamtes mit.[9] Er übt das Gnadenrecht aus.[10]
Landessynode[Bearbeiten]
Als „Parlament“ hat die Landeskirche seit 1863 eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodalen, werden alle sechs Jahre in Wahlkreisen gewählt. Wahlberechtigt sind dabei die Mitglieder der Kirchen- und Kapellenvorstände, die Mitglieder der Kirchenkreistage und die Pastoren. Die Synode wählt einen „Präsidenten“, derzeit Jürgen Schneider aus Hermannsburg (LVK). Die Synode tagt etwa zweimal im Jahr, in der Regel in Räumen der Henriettenstiftung in Hannover. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten. In der übrigen Zeit übernimmt der „Landessynodalausschuss“ die ständige Vertretung der Synode wahr.
Die Synode hat daneben noch eine Reihe anderer Ausschüsse. Die Sitze in den Ausschüssen und die Ausschussvorsitze werden aufgrund der Stärke der beiden kirchenpolitischen Gruppen (entsprechen Fraktionen im politischen Bereich) verteilt. Zum einen gibt es dort die (moderat) konservativen Synodalen, die sich unter dem Dach der „Lebendigen Volkskirche“ (LVK) zusammengefunden haben und die eher (links-)liberale Fraktion der „Gruppe Offene Kirche“ (GOK). Letztere entstand als erste kirchenpolitische Gruppierung in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers im Jahr 1969. Die LVK folgte einige Jahre später.
Beide Gruppen tagen mehrfach im Jahr und sind durch ihre Existenz Garant für die Effizienz der parlamentarischen Arbeit. Zunächst war die LVK in den siebziger Jahren etwas stärker als die GOK in der Synode vertreten. Seit der 22. Landessynode stellt die GOK eine Mehrheit der Synodalen. Im Zuge der Perspektivbeschlüsse der Landeskirche hatte die 23. Landessynode beschlossen mit der Neuwahl der Landessynode im Herbst 2007 die Zahl der Synodalen um 25 % auf 75 Mitglieder zu reduzieren. Im Februar 2008 konstituierte sich die 24. Landessynode neu für die Legislaturperiode 2008 bis 2014. Dabei entschieden sich 45 der 75 Synodalen für eine Mitarbeit in der GOK, 30 für eine Mitgliedschaft in der LVK. Der 24. Landessynode gehören 63 gewählte, 10 durch den Kirchensenat bestimmte sowie per Amt der Abt zu Loccum und ein Vertreter der Universität Göttingen als Mitglieder an[11]. Präsident ist seit 2005 Jürgen Schneider.
Präsidenten der Landessynode (nicht vollständig)[Bearbeiten]
- 1993–1998: Valentin Schmidt
- 1998–2004: Albrecht Bungeroth
- seit 2005: Jürgen Schneider
Landessynodalausschuss[Bearbeiten]
Die Rechte der Synode nimmt zwischen den in der Regel zwei Tagungen im Jahr der sieben Mitglieder umfassende Landessynodalausschuss (LSA) als eigenes kirchenleitendes Organ wahr. Ihm sind darüber hinaus eigene Zustimmungsrechte im Bereich der Finanzwirtschaft und der Rechtsetzung übertragen, so dass das synodale Mitwirken an der gemeinsamen Kirchenleitung kontinuierlich gewährleistet ist. Zum Abschluss der I. Tagung der Landessynode wurde am 23. Februar 2008 der Landessynodalausschuss für eine sechsjährige Amtszeit neu gewählt. In diesem siebenköpfigen Leitungsgremium stellt die „Gruppe Offene Kirche“ (GOK) vier und die Gruppe „Lebendige Volkskirche“ (LVK) drei Mitglieder.
- Ordinierte Mitglieder des LSA:
Superintendent Michael Thiel – Gifhorn (stellvertretender Vorsitzender/LVK), Pastorin Susanne Briese-Köhler – Wunstorf (GOK); Pastor Michael Gierow – Zernien (GOK).
- Nichtordinierte Mitglieder des LSA:
Gunda-Marie Meyer – Adelebsen (LVK), Angelus Müller – Basdahl (LVK), Jörn Surborg – Wolfsburg (Vorsitzender/GOK), Rolf Bade – Hannover (GOK).
Landeskirchenamt[Bearbeiten]
Der Landesbischof ist Vorsitzender des Landeskirchenamtes. Die Mitglieder des Landeskirchenamtes bilden das Kollegium des Landeskirchenamtes. Mitglieder sind, neben dem Landesbischof, der Präsident, der geistliche Vizepräsident, der rechtskundige Vizepräsident, die ordentlichen Oberlandeskirchenräte als Leiter der Abteilungen und Referate sowie weitere außerordentliche Mitglieder, derzeit hat das Gremium 14 Mitglieder (Stand: 2013). Die Mitglieder unterstützen den Landesbischof bei der Erledigung seiner Aufgaben. Das Landeskirchenamt entscheidet als Kollegium und bestimmt im Rahmen des Rechts und der Beschlüsse der anderen Organe die Ziele der Arbeit des Landeskirchenamtes. Das Kollegium tritt regelmäßig mit den Landessuperintendenten zu Beratungen zusammen.
Bischofsrat[Bearbeiten]
Der Landesbischof und die Landessuperintendenten (Regionalbischöfe) bilden den Bischofsrat. Den Vorsitz führt der Landesbischof. Während des Kirchenkampfes 1934 berief Landesbischof Marahrens Beauftragte bzw. Vertrauensmänner, um den Einfluss der kurz zuvor von den Deutschen Christen berufenenen Landespröpste zurückzudrängen. Er wies ihnen Bezirke zu, wenig später die früher bestehenden Sprengel. Im Februar 1935 erfolgte die formale Berufung der Bischofsvikare. Gemeinsam bildeten sie fortan den Bischofsrat. In Nachfolge der Bischofsvikare gehören seit 1936 die Landessuperintendenten der Landeskirche dem Rat an. Der Bischofsrat berät über alle Fragen, die die Landeskirche betreffen. Er ist bei der Einführung oder Änderung von Agenden, Gesangbüchern oder Katechismen zu beteiligen. Er ist beratend bei der Ernennung von Superintendenten (Leiter der Kirchenkreise), Pastoren mit besonderem Auftrag oder der Ernennung des Studiendirektor und Rektors der Theologischen Akademie tätig. Dienstanweisungen an die Superintendenten bedürfen der Zustimmung des Bischofsrates.[12]
Verwaltung[Bearbeiten]
Landeskirchenamt[Bearbeiten]
Das Landeskirchenamt Hannover nimmt – unbeschadet der Aufsichtsbefugnisse anderer Stellen – die Funktion als oberste Dienstbehörde der Landeskirche wahr. Es verwaltet die inneren und äußeren Angelegenheiten der Landeskirche nach dem geltenden Recht und der vom Kirchensenat aufgestellten Grundsätzen für die Verwaltung und vertritt die Landeskirche in sachen des Rechtes. Das Landeskirchenamt führt die Aufsicht über die in der Landeskirche bestehenden Körperschaften und den Inhabern der Amts- und Dienststellungen.[13]
Einrichtungen der Landeskirche[Bearbeiten]
Die Landeskirche unterhält in Loccum (Ortsteil der Stadt Rehburg-Loccum) eine Evangelische Akademie und ein Predigerseminar, das im Kloster Loccum beheimatet ist. Zudem unterhält die Landeskirche in Loccum ein Religionspädagogisches Institut und gemeinsam mit der Landeskirche Oldenburg als Fort- und Weiterbildungsstätte das Pastoralkolleg und die Fortbildung in den ersten Amtsjahren (FEA).[14] In Göttingen betreibt die Kirche ein Studienhaus und Seminar für Theologie-Studenten an der Georg-August-Universität Göttingen und Pastoren im Studiensemester. Die hannoversche Landeskirche verfügt über ein zentrales Archiv. In Hildesheim neben der Michaeliskirche ist das Zentrum für Gottesdienst und Kirchenmusik in der Landeskirche untergebracht. Das Zentrum für Gesundheitsethik (ZFG), die Hanns-Lilje-Stiftung und die Hauptstelle für Lebensberatung haben ihren Sitz im Hanns-Lilje-Haus. Zusammen mit der Evangelischen Kirche in Deutschland ist die Landeskirche Hannover Träger des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD.
Haus kirchlicher Dienste[Bearbeiten]
Das Haus kirchlicher Dienste (HkD) wurde 1937 als Amt für Gemeindedienst gegründet.[15] Vorläufer waren ab 1918 die Arbeitsgemeinschaft für Volksmission und von 1933 bis 1937 das Volkmissionarische Amt I und II. Die Gründung erfolgte, um zahlreiche Freie evangelische Werke und Vereine vor dem Verbot durch die Nationalsozialisten zu schützen und unter dem Dach der offiziellen Kirche zu organisieren (siehe: Kirchenkampf). 2002 wurde das Amt für Gemeindedienst in Haus kirchlicher Dienste umbenannt. Es ist eine unselbstständige Einrichtung und Dienststelle der Landeskirche unter der Aufsicht des Landeskirchenamt Hannover. Erster Amtssitz war das Lutherhaus in der Ebhardtstraße 3 in Hannover-Mitte, das heute unter Denkmalschutz steht. Seit 1966 befindet sich der Haupt-Dienstsitz in der Archivstraße in Hannover (Stadtteil Calenberger Neustadt).
Das Haus kirchlicher Dienste ist das Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum der Landeskirche Hannovers und unterstützt als übergemeindliche Einrichtung die Arbeit der Landeskirche und der Kirchengemeinden. Im HkD sind mehr als zwanzig Vereine, Werke, Einrichtungen, Dienste und Fachstellen (Frauenwerk, Landesjugendpfarramt, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt, Kirchlicher Dienst auf dem Lande, Missionarische Dienste, Kunst und Kultur, Kirche und Judentum, Kirche in Europa, Friedensarbeit u. a.) in der Landeskirche Hannovers zu einer Organisation zusammengefasst.[16] Insgesamt werden über 40 Arbeitsfelder und weitere Themengebiete (von der Altenarbeit bis zum Weltgebetstag, sowie die Initiative Kirche für Demokratie-gegen Rechtsextremismus, Luther 2017, der Kulturpreis der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers oder der Pilgerweg Loccum–Volkenroda) vom HkD bearbeitet und betreut.[17][18] Das Haus ist in allen Sprengeln der Landeskirche mit Regionalbüros[19] präsent. Zum Haus kirchlicher Dienste gehören auch das Hanns-Lilje-Haus, die evangelischen Jugendbildungsstätten Sachsenhain bei Verden und auf Spiekeroog sowie das Geistliche Zentrum Kloster Bursfelde. Seit 2009 ist das Haus kirchlicher Dienste in sechs Fachbereiche[20], angegliederte oder zugeordnete Vereine, Verbände und Einrichtungen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, der Kirchliche Dienst in Polizei und Zoll der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, die Evangelische Erwachsenenbildung Niedersachsen e. V. (EEB Niedersachsen)[21], das Evangelische Dorfhelferinnenwerk, der Verband der kirchlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Hannover e. V., weitere Vereine, Evangelische Partnerhilfe e. V., Evangelisch-lutherischer Zentralverein für Begegnung von Christen und Juden e.V., Evangelische Familien-Bildungsstätte Hannover e. V. sowie Stabs-und Verwaltungsstelle gegliedert .
Das Haus kirchlicher Dienste hat am Dienstsitz Archivstraße ca. 200 Mitarbeitende. Zum Haus gehören etwa 80 Referenten (Pastoren der Landeskirche/Diakone/privatrechtlich angestellte Fachreferenten) von denen ungefähr die Hälfte ihren Dienstsitz und Schwerpunkt in den Sprengeln hat. Einige Referenten haben Landeskirchliche Beauftragungen inne. Insgesamt arbeiten im und für das HkD, seinen Einrichtungen, Diensten, Fachstellen und Vereinen einige Tausend Haupt- und Ehrenamtliche Mitarbeitende in der Landeskirche und Konföderation. Das Haus kirchlicher Dienste ist Gründungsmitglied von Transfair Deutschland.[22]. Es ist Herausgeber zahlreicher Handreichungen, Schriften und Bücher. Seit 2004 wurde es mehrfach durch Ökoprofit ausgezeichnet.
In den Gebäuden des Hauses kirchlicher Dienstes sind Einrichtungen des Landeskirchenamtes untergebracht (Rechnungsprüfungsamt, Mitarbeiterbüro, Landeskirchenkasse). Einige Abteilungen des EMSZ und die Redaktion der Talkshow Tacheles haben ihren Sitz ebenfalls im HkD.[23][24] Ein Kuratorium (Vertreter aus Bischofsrat, Synode, Landeskirchenamt, HkD u.a) gibt dem Haus u.a Grundsätze und Richtlinien und überwacht die Arbeit des Hauses. Das Haus kirchlicher Dienste wird von einem Direktor geleitet, er ist Pastor der Landeskirche (PdL). Der Direktor hat u.a. den Vorsitz im Leitungsausschuss inne, dem neben ihm der Geschäftsführer (Leiter der Verwaltungsstelle)[25], die sechs Fachbereichsleiter und der Pädagogische Leiter der Evangelischen Erwachsenenbildung Niedersachsens angehören. Bisherige Leiter waren Adolf Cillien (1937–1953), Theodor Laasch (kommissarischer Leiter 1953–1956), Paul Kurth (1956–1961), Rudolf Herrfahrdt (1965–1975), Paul Gerhard Jahn (1975–1990), Hans Joachim Schliep (1990–1999) und Dine Fecht (1999–2008). Seit 2008 ist Ralf Tyra Leiter der Einrichtung.[26]
Evangelisches MedienServiceZentrum[Bearbeiten]
Das Evangelische MedienServiceZentrum (EMSZ) wurde 2010 gegründet. In ihm sind die Evangelische Zeitung (EZ), das Lutherische Verlagshaus (LVH), der evangelische Pressedienst (epd-Niedersachsen-Bremen) und der Evangelische Kirchenfunk (ekn) zusammengeschlossen und werden zentral verwaltet. Zudem hat der Verband Evangelischer Publizistik Niedersachsen-Bremen (VEP) gGmbH dort seinen Sitz. Die Leitung und Geschäftsstelle des Medienzentrums befindet sich in der Knochenhauerstraße in Hannovers Altstadt. Die Abteilungen Fundraising, Internet und Öffentlichkeitsarbeit sind im Gebäude des Hauses kirchlicher Dienste in der Archivstraße angesiedelt.[23] Bis zur Gründung des EMSZ gehörten Teile (EZ, Lutherisches Verlagshaus) des Zentrums zum heutigen Haus kirchlicher Dienste. Das EMSZ ist eine rechtlich unselbständige Einrichtung (ekn und epd bleiben selbständige Gesellschaften) der Landeskirche und wird von einem vom Landeskirchenamt Hannover gebildeteten Kuratorium beaufsichtigt und von einem Direktor geleitet, der zugleich Geschäftsführer des Lutherischen Verlagshauses ist. Seit 2010 ist Pastor Hans-Christof Vetter Leiter des Zentrums.
Zentrum für Seelsorge[Bearbeiten]
Das Zentrum für Seelsorge und Beratung (ZfS) ist eine unselbständige Einrichtung unter der Aufsicht des Landeskirchenamtes. In ihm sind die Fachdienste und überregionalen Stellen der Spezialseelsorge wie die Beauftragten für Alten-, Aids-, Hospiz- und Gehörlosenseelsorge, des Pastoralpsychologischen Dienstes, des Leiters der Hauptstelle für Ehe- und Lebensberatung und das Pastoralklinikum-Zentrum für Klinische Seeelsorgeausbildung[27] zusammengefasst. Das Zentrum koordiniert und organisiert die Arbeit der Sonder- und Spezialseelsorge im Raum der Landeskirche. Das Zentrum hat auf dem Gelände der ehemaligen Evangelischen Fachhochschule Hannover seinen Dienstsitz. Geleitet wird es von einem Kuratorium und einem Direktor. Seit April 2013 ist Pastor Martin Bergau Leiter des Zentrums.[28]
Diakonie[Bearbeiten]
Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers ist Träger vieler diakonischer Einrichtungen die im Diakonischen Werk der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers zusammengefasst sind. Das Diakonische Werk gehört zu den größten Wohlfahrtsverbänden Niedersachsens. Das Diakonische Werk ist in das Landeskirchenamt Hannover integriert und bildet dort die Abteilung 5. Derzeitiger Direktor ist Oberlandeskirchenrat Dr. Christoph Künkel.[29]
Evangelisches Schulwerk[Bearbeiten]
Das Evangelische Schulwerk der Landeskirche Hannovers wurde 2009 gegründet und ist zuständig für die pädagogische und Organisatorische Begleitung und Koordination der evangelischen Schulen auf dem Gebiet der Landeskirche und hilft beim Aufbau neuer Schulen. Es ist eine unselbständige Einrichtung unter der Aufsicht des Landeskirchenamt Hannover und wird von einem Kuratorium geleitet und von einer Geschäftsstelle mit Sitz in Hannover verwaltet.[30]
Mission[Bearbeiten]
Als gemeinsame Einrichtung der ev.-luth. Landeskirchen Hannovers, Braunschweigs und Schaumburg-Lippes pflegt das 1977 gegründete Evangelisch-lutherische Missionswerk in Niedersachsen (ELM) die Beziehungen zu den überseeischen Partnerkirchen der hannoverschen Landeskirche. Sitz des ELM ist Hermannsburg in der Südheide. Seit 2003 ist Pfarrerin Martina Helmer-Pham Xuan Direktorin des Missionswerkes.
Beauftragte der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers[Bearbeiten]
Die Landeskirche beruft für verschiedene Themenbereiche (Frieden, Umwelt, Endlager, Kunst und Kultur, Gleichstellung, Kirche und Judentum, Weltanschauungsfragen, Datenschutz u.a) landeskirchliche Beauftragte. Diese halten Vorträge und führen Veranstaltungen, Fort- und Weiterbildungen durch und sind Ansprechpartner für kirchliche Gremien und Leitungsorgane, sowie für Politik, Medien, Wissenschaft und Gesellschaft.
Gesangbücher[Bearbeiten]
Die Gemeinden der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers singen bzw. sangen in den letzten Jahrhunderten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
- Christliches Gesangbuch für die evangelisch-lutherischen Gemeinden im Fürstenthum Osnabrück, 1780, damals noch unter dem Titel Christliches Gesangbuch für die Evangelisch-lutherischen Gemeinden im Hochstift Osnabrück,
- Gesangbuch für die evangelisch-lutherischen Gemeinden der Stadt Osnabrück, Osnabrück, Anfang des 19. Jahrhunderts,
- Gesang-Buch für die evangelischen Gemeinden im Fürstenthume Hildesheim, nebst einem Gebet-Buche zur Kirchen- und Haus-Andacht; mit Königlich Großbritannisch-Hannoverschem allergnädigsten Privilegio, 1792, erweiterte Auflage 1816,
- Ostfriesisches Kirchen-Gesangbuch in einer Auswahl der besten älteren geistlichen Lieder, Aurich, eingeführt im September 1825,
- Gesangbuch für die Herzogthümer Bremen und Verden zum Gebrauch bei dem öffentlichen Gottesdienste und bei der Privatandacht, Stade um 1800,
- Hannoversches Kirchen-Gesangbuch nebst einem Anhange, Gebetbuche und den Episteln. Auf Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsten Befehl herausgegeben. Mit Königlichem Allergnädigsten Privilegio, Hannover um 1800,
- Lüneburgisches Kirchen-Gesang-Buch nebst einem Gebetbuche mit Königlich allergnädigstem Privilegio, Lüneburg, vor 1850,
- Hannoversches evangelisch-lutherisches Gesangbuch, Hermannsburg 1883,
- Evangelisches Kirchengesangbuch – Ausgabe für die evangelisch-lutherischen Kirchen Niedersachsens, Hannover, Hannover 1952,
- Dor kummt een Schipp – Gesangbuch in plattdeutscher Sprache, herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft Plattdeutscher Pastoren in Niedersachsen, Hermannsburg 1991.
- Evangelisches Gesangbuch – Ausgabe für die Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Niedersachsen und für die Bremische Evangelische Kirche, Hannover/Göttingen, eingeführt im Advent 1994 (aktuell gültiges Gesangbuch)
Siehe auch[Bearbeiten]
Literatur[Bearbeiten]
- Hans Walter Krumwiede: Kirchengeschichte Niedersachsens. 1. + 2. Teilband. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1996. ISBN 3-525-55434-6 (Standardwerk)
- Gerhard Uhlhorn: Hannoversche Kirchengeschichte in übersichtlicher Darstellung. Neudruck der Ausgabe von 1902. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1988. ISBN 3-525-55408-7 (alt, aber immer noch lesenswert)
- Heinrich Grosse, Hans Otte, Joachim Perels: Bewahren ohne Bekennen? Die hannoversche Landeskirche im Nationalsozialismus. Lutherisches Verlagshaus, Hannover 1996, ISBN 3-7859-0733-8
- Beate Blatz: Erbstücke aus der hannoverschen Landeskirche. 50 Jahre Amt für Gemeindedienst. Hrsg. vom Amt für Gemeindedienst, Missionshandlung Hermannsburg, 1991, ISBN 3-87546-069-3
- Dirk Riesener: Volksmission-zwischen Volkskirche und Republik. 75 Jahre Haus kirchlicher Dienste-früher Amt für Gemeindedienst-der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers Lutherisches Verlagshaus GMBH, Hannover 2012, ISBN 978-3-7859-1080-1
Weblinks[Bearbeiten]
Quellen[Bearbeiten]
- ↑ http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-ueber-uns/portraet/zahlen
- ↑ [1] Die Landeskirche in Zahlen
- ↑ http://www.ndr.de/reise_freizeit/staedte_orte/glocken/gnhannover101.html
- ↑ http://www.kirchenrecht-evlka.de/showdocument/id/20836
- ↑ Diese waren die Generaldiözesen Alfeld, Bockenem, Bremen-Verden, Calenberg, Göttingen, Grubenhagen und auf dem Harz, Harburg, Hildesheim, Hoya-Diepholz, Lüneburg-Celle.
- ↑ http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-ueber-uns/kirchensenat
- ↑ http://www.evlka.de/content.php?contentTypeID=4&id=14964 Offizielle Pressemitteilung der Landeskirche zur Wahl
- ↑ http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-ueber-uns/portraet/im-ueberblick
- ↑ http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-ueber-uns/kirchensenat
- ↑ http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-ueber-uns/kirchensenat
- ↑ http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2013/05/2013_05_23_4
- ↑ http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-ueber-uns/bischofsrat
- ↑ http://www.kirchenrecht-evlka.de/showdocument/id/20813#s10%20A920002
- ↑ Website des Pastoralkollegs
- ↑ http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2012/03/2012_03_23_3
- ↑ http://www.evlka.de/media/texte/leben/Kapitel/dienste.pdf
- ↑ http://www.kirchliche-dienste.de/themen/
- ↑ http://www.evlka.de/media/texte/leben/Kapitel/dienste.pdf
- ↑ http://www.kirchliche-dienste.de/sprengeldienste.php
- ↑ Website des Hauses kirchlicher Dienste
- ↑ http://www.eeb-niedersachsen.de/
- ↑ http://www.kirchliche-dienste.de/themen/93/1486/0/0/0.htm
- ↑ a b http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-ueber-uns/weitere-einrichtungen/emsz-de/kontakt
- ↑ http://www.medienbuero.net/index.php?s=content&p=Tacheles
- ↑ http://www.kirchenrecht-evlka.de/getpdf/id/20969
- ↑ http://www.kirchliche-dienste.de/specials/75jahre/
- ↑ http://www.pastoralklinikum.de/goprofliste.asp
- ↑ http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/pressemitteilungen/landeskirche/2012/12/2012_12_11_02
- ↑ http://www.diakonie-hannover.de/service/4273.htm
- ↑ http://www.evlka.de/schuleundkirche/content.php?contentTypeID=1075
Landeskirchenamt: Präsident: N.N | Geistlicher Vizepräsident: Arend de Vries | Rechtskundiger Vizepräsident: Rolf Krämer
Präsident der Landessynode: Jürgen Schneider | Vorsitzender des Landesynodalausschusses: Jörn Suborg
Landessuperintendenten: Sprengel Hannover: Ingrid Spieckermann | Sprengel Hildesheim-Göttingen: Eckhard Gorka | Sprengel Lüneburg: Dieter Rathing | Sprengel Osnabrück: Burghard Krause | Sprengel Ostfriesland: Detlef Klahr | Sprengel Stade: Hans Christian Brandy
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