Evangelische Kirche in Deutschland

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Evangelische Kirche in Deutschland
Logo der Evangelischen Kirche in Deutschland
Basisdaten
Ratsvorsitzender: Heinrich Bedford-Strohm
Präses der Synode: Irmgard Schwaetzer
Präsident des Kirchenamtes: Hans Ulrich Anke
Gründungsjahr: 1945
Mitgliedskirchen: 20
Mitglieder: 22,629 Mio (27,9 %)
(31. Dezember 2014)[1]
Mitglieder Vorjahr: 23,040 Mio (28,5 %)
(31. Dezember 2013)[2]
Sitz in Hannover
Anschrift: Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
Website: www.ekd.de

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (siehe auch Parafiskus), gebildet durch die Gemeinschaft von 20 lutherischen, unierten und reformierten Kirchen in Deutschland. Die selbstständigen Gliedkirchen haben ungeachtet ihres unterschiedlichen Bekenntnisstandes uneingeschränkte Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft. Das Kirchenamt der EKD befindet sich in Hannover-Herrenhausen.

Die EKD unterstützt die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), der sie mit anderen protestantischen, anglikanischen und orthodoxen Kirchen aus nahezu allen Ländern Europas angehört. Die EKD ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK). Außerdem gehören alle Gliedkirchen der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa und dem Ökumenischen Rat der Kirchen an.

Bedeutung

Anzahl der Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche in Deutschland 1960–2003
Die Verteilung der Konfessionen in den deutschen Ländern im Jahr 2008.
  • Absolute Mehrheit (> 50 %) katholisch
  • Relative Mehrheit katholisch
  • Absolute Mehrheit (> 50 %) evangelisch
  • Relative Mehrheit evangelisch
  • Absolute Mehrheit (> 50 %) konfessionslos und mehr evangelisch als katholisch

  • (Niedersachsen war bis 2008 mehrheitlich evangelisch; am 31. Dezember 2011 waren nur noch 48,5 % evangelisch)
    Evangelischer Bevölkerungsanteil nach Landkreisen auf Basis des Zensus 2011

    Die EKD wurde 1945 gegründet und erhielt 1948 ihre Grundordnung. Die Gliedkirchen (heute 20) haben mit der EKD ihre übergreifende institutionelle Gestalt gefunden. Das evangelische Kirchenwesen ist auf allen Ebenen föderal aufgebaut.

    Die EKD nimmt die ihr übertragenen Gemeinschaftsaufgaben wahr. Die demokratisch verfassten und gewählten Leitungsgremien der EKD sind Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Sie tragen die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben der EKD, die in der kirchlichen Verfassung, der Grundordnung der EKD, festgehalten sind. Die Geschäfte von Synode, Rat und Kirchenkonferenz nimmt das Kirchenamt der EKD wahr.

    Die EKD unterhält als Ansprechpartner gegenüber staatlichen Stellen das Amt eines Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.

    Ende 2014 waren 22,629 Millionen Menschen oder 27,9 % der Gesamtbevölkerung Deutschlands Mitglied der evangelischen Kirche.[1] Die Zahl der Mitglieder der evangelischen Landeskirchen lag um etwa 1,3 Millionen unter der der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Überwiegend evangelisch geprägt ist vor allem der Norden Deutschlands: in Schleswig-Holstein mit 49,2 % und Niedersachsen mit 46,9 %. Ende 2001 waren es noch 26,454 Millionen Menschen oder 32,1 % der Gesamtbevölkerung.[3]

    Für weitere statistische Informationen siehe Evangelische Kirche in Deutschland: Statistik.

    Geschichte

    Bereits zwischen 1852 und 1903 gab es unter den obersten evangelischen Kirchenbehörden Deutschlands regelmäßige Zusammenkünfte in der „Eisenacher Kirchenkonferenz“. Eine feste Institution wurde hieraus jedoch zunächst nicht. 1922 kam es zur Gründung des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes, dem die 28 damals bestehenden Landeskirchen des Deutschen Reiches angehörten. 1933 wurde unter dem Einfluss der Nationalsozialisten die Deutsche Evangelische Kirche (DEK) gegründet, mit dem Ziel, eine einheitliche evangelische „Reichskirche“ zu schaffen. Die vorherrschende Kirchenpartei waren damals die „Deutschen Christen“ (DC), die offen mit dem Nationalsozialismus sympathisierten. Zahlreiche Landeskirchen wurden ab 1933 von DC-dominierten Kirchenleitungen verwaltet. Nur drei Landeskirchen konnten sich der Herrschaft der „Deutschen Christen“ entziehen und blieben „intakt“: Württemberg, Bayern und Hannover. Reichsbischof wurde Ludwig Müller, ein überzeugter Nationalsozialist. 1934 formierte sich als Gegenpol zur DEK die Bekennende Kirche. Ihre bekanntesten Vertreter waren Martin Niemöller und Dietrich Bonhoeffer.

    Im Frühjahr 1939 gründeten 13 evangelische Landeskirchen in Eisenach das „Institut zur Erforschung und Beseitigung des jüdischen Einflusses auf das deutsche kirchliche Leben“. Im Mai des Jahres wurde es auf der Wartburg eingeweiht, an seiner Spitze stand der Theologe Walter Grundmann. Die nach 1945 verschwundenen Akten des „Entjudungsinstituts“ wurden erst 1990 nach dem Umzug des Landeskirchlichen Archivs der Öffentlichkeit bekannt.[4]

    Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs unternahmen die führenden Geistlichen der Evangelischen Landeskirchen unter Führung des württembergischen Landesbischofs Theophil Wurm einen neuen Versuch, den unterschiedlichen Kirchen ein gemeinsames Dach zu geben. So wurde im August 1945 auf einer in Treysa (heute Schwalmstadt) in Hessen stattfindenden „Kirchenführerkonferenz“ ein aus zwölf Mitgliedern bestehender Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gebildet.[5] Die Hauptaufgabe des Rates war die Vorbereitung einer endgültigen Ordnung der EKD. Indem die Verfassung der EKD am 13. Juli 1948 in Eisenach einstimmig von den Synodalen angenommen wurde, war die EKD offiziell gegründet, und zwar ausdrücklich nicht als zentral verwaltete Nationalkirche, sondern „als ein Bund eigenständiger und konfessionsverschiedener Kirchen“.[6] Die Kirchenkanzlei wurde zunächst provisorisch in Schwäbisch Gmünd untergebracht und im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Grundordnung und der Übernahme des Präsidentenamtes durch Oberlandeskirchenrat Heinz Brunotte 1949 nach Hannover-Herrenhausen verlegt. Hannover galt wegen seiner Verbindungen zu den Gliedkirchen in der DDR als der geeignete Standort.

    Trotz der Teilung Deutschlands blieb die EKD zunächst als Zusammenschluss der evangelischen Landeskirchen beider deutschen Staaten bestehen. Spätestens seit dem Mauerbau 1961 führte dies zu großen organisatorischen Problemen, so dass die EKD ihre gemeinsamen Aufgaben in beiden deutschen Staaten nicht mehr aufrechterhalten konnte. Auch die Probleme der alltäglichen kirchlichen Tätigkeit unterschieden sich zunehmend. So wurde 1969 der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR als Zusammenschluss der acht Landeskirchen auf dem Gebiet der DDR gegründet. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990/91 vereinigte sich der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR wieder mit der EKD.

    Im November 1979 wurde in der Bundesrepublik erstmals ein Tarifvertrag für die Mitarbeiter der EKD mit den Gewerkschaften abgeschlossen. Zuvor erfolgten mehrjährige Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche.

    1984 wurde nach Planungen der Berliner Architektengemeinschaft Bangert-Jansen-Scholz-Schultes der neue Hauptsitz in Hannover-Herrenhausen auf dem ehemaligen Gartengelände des Fürstenhauses bezogen.[7]

    Im Sommer 2006 veröffentlichte der Rat der EKD das Impulspapier „Kirche der Freiheit“[8], mit dem ein umfassender Reformprozess „Kirche im Aufbruch“ der Evangelischen Kirche in Deutschland angestoßen werden soll. Angesichts sinkender Mitgliederzahlen sollen sich demnach die EKD-Mitgliedskirchen auf das „Kerngeschäft“ beschränken. Über inhaltliche Schwerpunkte künftiger kirchlicher Arbeit und eine Definition des Kerngeschäftes wird seitdem innerhalb der EKD diskutiert.

    Theologische Haltungen der EKD

    In der EKD findet sich ein breites Spektrum theologischer Bewegungen mit liberalen und konservativen Anschauungen. Je nach Gliedkirche sind die Bekenntnisse lutherisch, reformiert oder uniert. Gemeinsam ist den Kirchen das Apostolische und das Nicänische Glaubensbekenntnis.

    Die Frauenordination und die Ordination homosexueller Pfarrer sind in allen Landeskirchen der EKD zugelassen. Die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist gegenwärtig (Stand:April 2016) in 18 von 20 Landeskirchen der EKD möglich, soweit der Ortspfarrer und die Kirchengemeindeleitung einverstanden sind.[9]; in vier Landeskirchen wurde die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ermöglicht.[10] Das Kirchenamt der EKD hat in einer für die Landeskirchen nicht verbindlichen Orientierungshilfe erklärt, dass in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Pfarrer mit ihrem Partner gemeinsam im Pfarrhaus leben können, falls dies kirchenrechtlich in der jeweiligen Landeskirche zulässig ist und die jeweilige Gemeinde zugestimmt hat.[11]

    Dem Kreationismus erteilte die EKD in einer Studie vom April 2008 eine Absage, betonte aber auch den Stellenwert des Schöpfungsglaubens im Schulunterricht.[12]

    In der im Frühjahr 2013 herausgegebenen Orientierungshilfe Zwischen Autonomie und Angewiesenheit fordert die EKD, alle Formen von Familie anzuerkennen und zu stärken.

    Im Namen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland nahm der Ratsvorsitzende der EKD Heinrich Bedford-Strohm am 17. Februar 2016 Stellung zur Mitverantwortung der Kirche an den Hexenprozessen und zur Rehabilitation der Opfer der Hexenverfolgungen: Die Hexenverfolgungen waren ein schlimmes Unrecht, an dem sich auch die Kirchen und zahlreiche ihrer Vertreter schuldig gemacht haben.[13]

    Organigramm der Evangelischen Kirche in Deutschland

    Synode der EKD

    Die Synode der EKD ist das kirchenleitende und gesetzgebende Gremium der EKD. Sie tagt einmal jährlich für eine knappe Woche, jeweils auf Einladung einer ihrer Gliedkirchen in einer anderen deutschen Stadt.

    Die Synode setzt sich aus insgesamt 126 Mitgliedern zusammen. Außerdem nehmen in jedem Jahr insgesamt acht Jugenddelegierte unter 30 Jahren an der Synode teil. Die Synode der EKD wird vom Präsidium geleitet, an dessen Spitze der bzw. die Präses steht.

    Präsides

    1949–1955: Gustav Heinemann
    1955–1961: Constantin von Dietze
    1961–1970: Hans Puttfarcken
    1970–1973: Ludwig Raiser
    1973–1985: Cornelius von Heyl
    1985–2003: Jürgen Schmude
    2003–2009: Barbara Rinke
    2009–2013: Katrin Göring-Eckardt
    2013–0000: Irmgard Schwaetzer

    Rat der EKD

    Der Rat der EKD ist das Leitungsgremium der Evangelischen Kirche in Deutschland. Er besteht aus 15 Mitgliedern: neben dem bzw. der Präses der Synode werden von der Synode und der Kirchenkonferenz gemeinsam 14 weitere gewählt. Aus seiner Mitte wählen Synode und Kirchenkonferenz einen Vorsitzenden auf Vorschlag der Ratsmitglieder.[14] Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre.

    Mitglieder des Rates der EKD

    Am 10. November 2015 wurden in insgesamt elf Wahlgängen die Mitglieder des Rates der EKD für die Amtszeit von 2015 bis 2021 gewählt:[15]

    Andreas Barner, Ingelheim, Vorstandsvorsitzender von Boehringer Ingelheim
    Heinrich Bedford-Strohm, München, Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (seit 2014 Vorsitzender des Rates)
    Michael Diener, Kassel, Präses des Evangelischen Gnadauer Gemeinschaftsverbandes
    Markus Dröge, Berlin, Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
    Kirsten Fehrs, Hamburg, Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
    Elisabeth Gräb-Schmidt, Tübingen, Theologieprofessorin
    Kerstin Griese, MdB, Ratingen, Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales
    Jacob Joussen, Düsseldorf, Professor der Rechtswissenschaft
    Volker Jung, Darmstadt, Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
    Dieter Kaufmann, Stuttgart, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Württemberg
    Annette Kurschus, Bielefeld, Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen (seit 2015 stellvertretende Vorsitzende des Rates)
    Thomas Rachel, MdB, Düren, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbildungsministerium
    Irmgard Schwaetzer, Berlin, Bundesministerin i.R. (als Synodenpräses Mitglied kraft Amtes)
    Stephanie Springer, Celle, Präsidentin des Landeskirchenamtes der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers
    Marlehn Thieme, Bad Soden, Direktorin bei der Deutschen Bank i.R.

    Ratsvorsitzender der EKD

    Repräsentant der EKD ist der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, kurz Ratsvorsitzender der EKD. Der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR wählte einen Vorsitzenden.

    Ratsvorsitzender der EKD ist der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm. Nachdem der vorherige Repräsentant Nikolaus Schneider am 30. Juni 2014 seinen Rücktritt vom Amt des Ratsvorsitzenden und sein Ausscheiden aus dem Rat der EKD aus familiären Gründen zum 10. November 2014 erklärt hatte, wurde Heinrich Bedford-Strohm am 11. November 2014 zu seinem Nachfolger gewählt.[16]

    Amtsinhaber seit 1945
    1945–1949: Theophil Wurm, Landesbischof, Württemberg
    1949–1961: Otto Dibelius, Bischof, Berlin-Brandenburg
    1961–1967: Kurt Scharf, Präses, ab 1966 Bischof, Berlin-Brandenburg
    1967–1973: Hermann Dietzfelbinger, Landesbischof, Bayern
    1973–1979: Helmut Claß, Landesbischof, Württemberg
    1979–1985: Eduard Lohse, Landesbischof, Hannover
    1985–1991: Martin Kruse, Bischof, Berlin-Brandenburg
    1991–1997: Klaus Engelhardt, Landesbischof, Baden
    1997–2003: Manfred Kock, Präses, Rheinland
    2003–2009: Wolfgang Huber, Bischof, Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
    2009–2010: Margot Käßmann, Landesbischöfin, Hannover
    2010–2014: Nikolaus Schneider, Präses, Rheinland
    2014–0000: Heinrich Bedford-Strohm, Landesbischof, Bayern
    Vorsitzende des Kirchenbundes der DDR (1969–1991)
    1969–1981: Albrecht Schönherr, Bischof von Berlin-Brandenburg
    1981–1982: Werner Krusche, Bischof der Kirchenprovinz Sachsen
    1982–1986: Johannes Hempel, Landesbischof von Sachsen
    1986–1990: Werner Leich, Landesbischof von Thüringen
    1990–1991: Christoph Demke, Bischof der Kirchenprovinz Sachsen

    Bevollmächtigter des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union

    Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union bildet das diplomatische Bindeglied der Evangelischen Kirche zu den politischen Organen und Institutionen der Bundesrepublik und der EU. Er vermittelt einerseits Informationen an die EKD und vertritt andererseits kirchliche Interessen gegenüber den staatlichen Stellen. Dabei setzt er sich auch für Belange benachteiligter Gruppen ein, stellt Kontakte zu kirchlichen Stellen her und repräsentiert die evangelische Kirche auf den politischen Ebenen. Sein Dienstsitz ist das EKD-Gebäude am Berliner Gendarmenmarkt.

    Bevollmächtigter ist Martin Dutzmann, Leiterin der Dienststelle Brüssel des Bevollmächtigten des Rates der EKD ist Oberkirchenrätin Katrin Hatzinger.

    Bisherige EKD-Bevollmächtigte

    1950–1977: Bischof Hermann Kunst
    1977–1992: Bischof Heinz-Georg Binder
    1993–1999: Bischof Hartmut Löwe
    1999–2009: Prälat Stephan Reimers
    2009–2013: Prälat Bernhard Felmberg
    2013–0000: Prälat Martin Dutzmann

    Das Amt des Bevollmächtigten war häufig mit dem des evangelischen Militärbischofs verbunden. So waren Kunst von 1956 bis 1972, Binder von 1985 bis 1994 und Löwe von 1994 bis 2003 auch Militärbischof.

    Beauftragte des Rates der EKD

    Die Beauftragten sollen dem Rat behilflich sein, die kirchliche Präsenz in Bereichen zu verstärken, die generell und aktuell besonders dringlich intensiver kirchlicher Begleitung bedürfen. Die Beauftragten stehen den Menschen in diesen Bereichen als Gesprächspartner zur Verfügung und fördern in Kirche und Gesellschaft das Verständnis für ihre Belange. Sie arbeiten in Gremien und Arbeitsgruppen der EKD mit. Diese Personen wurden durch den Rat der EKD (Amtszeit 2015 bis 2021) beauftragt oder bestätigt. Weitere Beauftragungen werden durch den Rat beschlossen.[17]

    • Schriftführer Pastor Renke Brahms, Friedensbeauftragter (seit 2008)
    • Oberkirchenrat Markus Bräuer, Medienbeauftragter (seit 2010)
    • Johann Hinrich Claussen, Kulturbeauftragter (seit Februar 2016)
    • Hans Diefenbacher, Beauftragter für Umweltfragen (seit 1998)
    • Geschäftsführer Clemens Dirscherl, Beauftragter für agrarsoziale Fragen (seit 2005)
    • Präses Annette Kurschus, Beauftragte für deutsch-polnische Beziehungen (seit 2016)
    • Oberkirchenrat Michael Jacob, Datenschutzbeauftragter (seit 2014)
    • Kirchenpräsident Volker Jung, Sportbeauftragter (seit 2016)
    • Landesbischof Karl-Hinrich Manzke, Beauftragter für die evangelische Seelsorge in der Bundespolizei (seit 2011)
    • Christoph Markschies, Beauftragter für den Johanniterorden (seit 2010)
    • Landesbischof Christoph Meyns, Beauftragter für den Kontakt zu den Kommunitäten (seit 2016)

    Botschafterin des Rates für das Reformationsjubiläum 2017

    • Margot Käßmann (seit April 2012)

    Kirchenkonferenz

    Die Kirchenkonferenz ist das föderative Leitungsgremium der EKD. Sie berät Vorhaben der Organe der EKD und der Gliedkirchen oder regt solche an. Die kleineren Gliedkirchen (unter zwei Millionen Mitglieder) haben eine, die größeren zwei Stimmen. Vorsitzender ist per Amt der amtierende Ratsvorsitzende der EKD, zzt. Heinrich Bedford-Strohm. Der Kirchenkonferenz gehört auch ein Vertreter der Europäisch-Festländischen Provinz der Brüderunität an.

    Kirchenamt der EKD

    Das Kirchenamt der EKD (bis 1983 Kirchenkanzlei) ist die zentrale Verwaltungsbehörde der EKD. Es nimmt als Dienststelle des Rates, der Kirchenkonferenz und der Synode deren Geschäfte wahr. Es ist Sitz der gemeinsamen Geschäftsstelle der EKD-Synode, der Vollkonferenz der UEK und der Generalsynode der VELKD.[18] Im Gebäude des Kirchenamts befindet sich das Büro des Ratsvorsitzenden der EKD. Das Kirchenamt führt die Übersicht über eine Reihe von Kirchlichen Werken und Einrichtungen.[19]

    Gliederung

    Das Kirchenamt ist in 4 Hauptabteilungen, 7 Unterabteilungen und weitere (Sonder-)Bereiche gegliedert:

    Hauptabteilung I = Leitung, Recht und Finanzen, Leitung: Präsident Hans Ulrich Anke
    Abteilung Leitung des Kirchenamtes
    Abteilung Recht
    Abteilung Finanzen
    Hauptabteilung II = Kirchliche Handlungsfelder und Bildung, Leitung: Vizepräsident Thies Gundlach (seit 2010)
    Abteilung Kirchliche Handlungsfelder
    Abteilung Bildung
    Hauptabteilung III = Öffentliche Verantwortung, Leitung: Vizepräsident Horst Gorski (seit 2015, zugleich Leiter des Amtes der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD))
    Hauptabteilung IV = Ökumene und Auslandsarbeit, Leitung: Vizepräsidentin Bischöfin Petra Bosse-Huber (seit 2014, Auslandsbischöfin und Leiterin des Amtes der Union Evangelischer Kirchen (UEK))
    Abteilung Ökumene
    Abteilung Auslandsarbeit

    Das Amt der VELKD ist mit der Leitung der Hauptabteilung III und das Amt der UEK mit der Leitung der Hauptabteilung IV des Kirchenamtes verbunden.

    Kollegium

    Der Präsident, die Vizepräsidenten und die weiteren Abteilungsleiter bilden das Kollegium des Kirchenamtes der EKD. Dienstvorgesetzter der Mitglieder des Kollegiums ist der Rat der EKD, er kann Befugnisse an den Präsidenten übertragen.[20] An den Sitzungen des Kollegiums nehmen weitere Personen als ständige Gäste, der Leiter oder die Leiterin der Dienststelle des Bevollmächtigten des Rates bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft, des Oberrechnungsamtes, des Referates für Chancengerechtigkeit sowie der Referent/die Referentin für Personal, mit beratender Stimme teil.

    Sonderbereiche

    Stabsstelle Kommunikation mit Pressestelle des Kirchenamtes und der EKD (der Hauptabteilung I angegliedert)
    Referat für Chancengerechtigkeit (der Hauptabteilung I angegliedert)

    Das Kirchenamt ist zudem Sitz der Kammern und Kommissionen der EKD. Im Kirchenamt haben auch die Evangelische Schulstiftung in der EKD, die Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland und die Stiftung Orgelklang ihren Sitz, zudem sind die Bibliothek der EKD sowie weitere Geschäftsstellen von Arbeitsbereichen der EKD hier untergebracht.[21] Das Oberrechnungsamt der EKD hat seinen Dienstsitz in der Markgrafstraße in Hannover und gehört zum Geschäftsbereich des Kirchenamtes.

    Das Kirchenamt der EKD hat etwa 200 Mitarbeitende.

    Leiter/Präsidenten (seit 1946)

    Der Präsident des EKD-Kirchenamtes ist unter anderem Dienststellenleiter und Dienstvorgesetzter aller Mitarbeitenden und führt die Geschäfte des Kirchenamtes. Er hat den Vorsitz im Kollegium. Der Rat der EKD kann ihm Aufgaben der Vertretung der EKD übertragen.[22] Er wird nach der Besoldungsgruppe B 6 besoldet.[23]

    Kirchengerichte

    Nach dem Selbstverständnis der evangelischen Kirche begründen die verschiedenen Ämter in der Kirche „keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes“. (4. These der Barmer Erklärung).

    Die Aufgabe der Streitschlichtung obliegt den Kirchengerichten der Evangelischen Kirche in Deutschland, die mit unabhängigen Richtern besetzt sind (Art. 32 Abs. 1 der Grundordnung der EKD). Daneben bestehen Gerichte der Landeskirchen und landeskirchlichen Zusammenschlüsse (vgl. etwa den Verwaltungsgerichtshof der Union Evangelischer Kirchen). Das heute geltende Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht geht zurück auf das „Kirchengesetz über die Errichtung, die Organisation und das Verfahren der Kirchengerichte der Evangelischen Kirche in Deutschland“, das die Synode am 6. November 2003 beschlossen hat. Kirchengerichte sind demnach (Art. 32 Abs. 2 der Grundordnung):

    Das Kirchengericht der Evangelischen Kirche in Deutschland ist Kirchengericht erster Instanz, der Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland Kirchengericht zweiter Instanz.

    Grundsätzlich sind die Gerichte der EKD nur für den Bereich der EKD zuständig. Durch Kirchengesetz können aber – im Einvernehmen mit der jeweiligen Landeskirche – Kirchengerichte der Gliedkirchen im Bereich der EKD als erste Instanz zuständig sein oder umgekehrt Kirchengerichte der EKD für Streitigkeiten innerhalb der Gliedkirchen zuständig gemacht werden.

    Vor den Kirchengerichten der EKD werden Rechtsstreitigkeiten über kirchliches Verfassungsrecht, Disziplinarrecht und Mitarbeitervertretungsrecht ausgetragen. Einzelheiten regelt vor allem das Kirchengerichtsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (KiGG.EKD).

    Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit kennt die EKD dagegen nicht. Verwaltungsgerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis der Kirchenbeamten der EKD sind dagegen den Gerichten kirchlicher Zusammenschlüsse zugewiesen, nämlich in erster Instanz dem Rechtshof der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und in zweiter Instanz dem Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands zuständig. Daneben haben die einzelnen Landeskirchen Verwaltungsgerichte errichtet.

    Gliedkirchen der EKD

    Die Grenzen der 20 Gliedkirchen der EKD beruhen im Wesentlichen auf den politischen Grenzen von 1815.

    Übersicht

    Landeskirche Leitender
    Geistlicher
    Bekenntnis Weitere Mitgliedschaften Fläche (km²) Mitglieder
    (31. Dezember 2007)
    Gemeinden Kirchenkreise
    oder Äquivalent[24]
    Verwaltungssitz
    Evang. Landeskirche Anhalts Kirchenpräsident
    Joachim Liebig
    uniert UEK, ÖRK 2.299 48.766 150 5 Dessau-Roßlau
    Evang. Landeskirche in Baden Landesbischof
    Jochen Cornelius-Bundschuh
    uniert UEK ca. 15.000 1.291.357 630 29 Karlsruhe
    Evang.-Luth. Kirche in Bayern Landesbischof
    Heinrich Bedford-Strohm
    lutherisch VELKD, Lutherischer Weltbund, ÖRK 70.547 2.629.670 1.531 68 München
    Evang. Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Bischof
    Markus Dröge
    uniert UEK ? 1.139.665 1.504 35 Berlin
    Evang.-Luth. Landeskirche in Braunschweig Landesbischof
    Christoph Meyns
    lutherisch Konf.ev.Ki.Nds, VELKD, Lutherischer Weltbund ? 400.362 414 13 Wolfenbüttel
    Bremische Evangelische Kirche Schriftführer:
    Renke Brahms
    uniert UEK ? 236.096 61 0 Bremen
    Evang.-luth. Landeskirche Hannovers Landesbischof
    Ralf Meister
    lutherisch Konf.ev.Ki.Nds, VELKD, Lutherischer Weltbund 38.617 3.006.296 1.366 57 Hannover
    Evang. Kirche in Hessen und Nassau Kirchenpräsident
    Volker Jung
    uniert UEK 13.359 1.776.659 1.175 47 Darmstadt
    Evang. Kirche von Kurhessen-Waldeck Bischof
    Martin Hein
    uniert, lutherisch, reformiert UEK ca. 10.000 939.014 894 26 Kassel
    Lippische Landeskirche Landessuperintendent
    Dietmar Arends[25]
    überwiegend reformiert, mit lutherischer Minderheit UEK, Reformierter Bund, Lutherischer Weltbund (Lutherische Klasse) 1.158 190.865 72 7 Detmold
    Evang. Kirche in Mitteldeutschland Bischöfin
    Ilse Junkermann
    uniert UEK, VELKD, Lutherischer Weltbund 37.000 910.527 3.315 38 Magdeburg, Erfurt
    Evang.-Luth. Kirche in Norddeutschland Landesbischof
    Gerhard Ulrich
    lutherisch VELKD, Lutherischer Weltbund 40.684 2.391.181 1.104 14 Kiel, Schwerin
    Evang.-Luth. Kirche in Oldenburg Bischof
    Jan Janssen
    lutherisch Konf.ev.Ki.Nds, Lutherischer Weltbund,
    Gaststatus in VELKD und UEK
    ca. 5.380 460.538 123 6 Oldenburg
    Evang. Kirche der Pfalz Kirchenpräsident
    Christian Schad
    uniert UEK 5.928 696.981 431 20 Speyer
    Evangelisch-reformierte Kirche Kirchenpräsident
    Martin Heimbucher
    reformiert UEK, Reformierter Bund keine Gebiets­zuordnung 185.340 142 11 Leer (Ostfriesland)
    Evangelische Kirche im Rheinland Präses
    Manfred Rekowski
    uniert UEK 12.704 2.888.736 755 38 Düsseldorf
    Evang.-Luth. Landeskirche Sachsens Landesbischof
    Carsten Rentzing
    lutherisch VELKD, Lutherischer Weltbund 14.900 810.558 766 25 Dresden
    Evang.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe Landesbischof
    Karl-Hinrich Manzke
    lutherisch Konf.ev.Ki.Nds, VELKD, Lutherischer Weltbund 675 60.545 22 2 Bückeburg
    Evangelische Kirche von Westfalen Präses
    Annette Kurschus
    uniert UEK 22.200 2.582.070 623 31 Bielefeld
    Evang. Landeskirche in Württemberg Landesbischof
    Frank Otfried July
    lutherisch Lutherischer Weltbund,
    Gaststatus in VELKD und UEK
    ca. 20.000 2.286.893 1.373 48 Stuttgart
    Evangelische Landeskirchen in Deutschland
    Evangelische Landeskirchen in Deutschland

    Als assoziiertes Mitglied der EKD angeschlossen:

    Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig, die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, die Evangelisch-reformierte Kirche und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe sind Mitglied in der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.

    Bis 2003 war auch die Evangelische Kirche der Union Mitglied in der EKD. Diese ging 2003 in der Union Evangelischer Kirchen auf.

    Besondere Seelsorgebereiche

    Die kirchliche Leitung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr nimmt der Militärbischof wahr, derzeit ist dies Sigurd Rink.

    Das evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr in Berlin-Charlottenburg leitet der Militärgeneraldekan Matthias Heimer. Weitere Militärdekanate gibt es in Erfurt, Glücksburg (Marine), Kiel, Mainz und München.

    Mit der Seelsorge und Beratung von Soldatinnen und Soldaten, die einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen wollen oder gestellt haben, ist die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden beauftragt.

    Der Beauftragte des Rates der EKD für die evangelische Seelsorge in der Bundespolizei ist Landesbischof Karl-Hinrich Manzke in Bückeburg, der 2011 Bischof i.R. Eduard Berger in dieser Funktion folgte. Außerdem gibt es einen evangelischen Dekan der Bundespolizei sowie Oberpfarrer der Bundespolizei bei den Bundespolizeipräsidien (BPOLP) Nord, Ost, West, Mitte und Süd.

    Mit der evangelischen Polizeiseelsorge der Landespolizeien befasst sich die Konferenz Evangelischer Polizeipfarrer (KEPP). Ihr gehören im Vorstand der Landespolizeipfarrer Kurt Grützner, Pfarrerin Thea Ilse, Pastorin Susanne Hansen und Landespolizeipfarrer Werner Schiewek an.

    Selbstständige Zusammenschlüsse von Mitgliedskirchen der EKD

    Werke, Institute und Arbeitsbereiche der EKD

    Die innerhalb der EKD bestehenden Werke haben sich in der Konferenz kirchlicher Werke und Verbände der EKD (KKWV) organisiert. Vorsitzende sind seit 2008 Brunhilde Raiser und Martin Rosowski.[26]

    Kammern und Kommissionen der EKD

    In den Kammern und Kommissionen der EKD sitzen Experten aus den Gliedkirchen, dem Kirchenamt und der Synode der EKD sowie Fachleute aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft. Sie unterstützen und beraten die EKD und ihre Organe und veröffentlichen Stellungnahmen und Texte (EKD-Texte). Die Kammern und Kommissionen werden durch den Rat der EKD eingesetzt.[27] Auf seiner Sitzung am 24. Juni 2016 hat der Rat der EKD die wichtigsten Kammern und Kommissionen wiederbesetzt.

    • Kammer für Bildung und Erziehung, Kinder und Jugend
    • Kammer für Migration und Integration
    • Kammer für nachhaltige Entwicklung
    • Kammer für öffentliche Verantwortung
    • Kammer für Soziale Ordnung
    • Kammer für Theologie
    • Kammer für Weltweite Ökumene
    • Gemeinsamer Ausschuss Kirche und Judentum der EKD, VELKD und der UEK

    Literatur

    • Christian Hanke: Die Deutschlandpolitik der Evangelischen Kirche in Deutschland von 1945 bis 1990. Eine politikwissenschaftliche Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des kirchlichen Demokratie-, Gesellschafts- und Staatsverständnisses (= Schriftenreihe der Gesellschaft für Deutschlandforschung. Bd. 68). Duncker und Humblot, 1999, ISBN 3-428-09453-0.
    • Wolf-Dieter HauschildEvangelische Kirche in Deutschland. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 10, de Gruyter, Berlin / New York 1982, ISBN 3-11-008575-5, S. 656–677.
    • Martin Greschat: Der Protestantismus in der Bundesrepublik Deutschland (1945–2005) (= Kirchengeschichte in Einzeldarstellungen, Band IV/2). Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2010, ISBN 978-3-374-02498-8.
    • Hans Otte: Evangelische Kirche in Deutschland. In: Stadtlexikon Hannover, S. 167.
    • Andreas Stegmann (Hrsg.): Die Evangelische Kirche in Deutschland in den 1970er Jahren. Beiträge zum 100. Geburtstag von Helmut Claß. Leipzig 2015.

    Weblinks

    Commons: Evangelische Kirche in Deutschland – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. a b Kirchenmitgliederzahlen Stand 31. Dezember 2014. Evangelische Kirche in Deutschland, Januar 2016, abgerufen am 4. Februar 2016 (PDF).
    2. Kirchenmitgliederzahlen Stand 31. Dezember 2013. Evangelische Kirche in Deutschland, April 2015, abgerufen am 4. Februar 2016 (PDF).
    3. Kirchenmitgliederzahlen am 31. Dezember 2001. (PDF 297 KB) Evangelische Kirche in Deutschland, , abgerufen am 4. Februar 2016.
    4. Carsten Dippel: Theologen des Judenhasses. In: Deutschlandfunk.de: Aus Religion und Gesellschaft, 27. Januar 2016.
    5. So Martin Greschat: Der Protestantismus in der Bundesrepublik Deutschland 1945–2005, S. 12–23.
    6. Martin Greschat: Der Protestantismus in der Bundesrepublik Deutschland 1945–2005, S. 23.
    7. Hugo Thielen, Helmut Knocke: Alte Herrenhäuser Straße. In: Hannover Kunst- und Kultur-Lexikon, S. 144f.
    8. Kirche der Freiheit. Perspektiven für die evangelische Kirche im 21. Jahrhundert. Ein Impulspapier des Rates der EKD. Evangelische Kirche in Deutschland, eröffentlicht am 1. Juli 2006, abgerufen am 14. April 2016 (pdf; 470 kB).
    9. Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e. V.: Möglichkeiten der kirchlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Paare. Abgerufen am 25. April 2016.
    10. Johannes Süßmann, Anne Kampf: Segnung Homosexueller: Bunt wie ein Regenbogen. Evangelisch.de, 14. Januar 2016.
    11. Theologische, staatskirchenrechtliche und dienstrechtliche Aspekte zum kirchlichen Umgang mit den rechtlichen Folgen der Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Orientierungshilfe des Kirchenamtes der EKD, September 2002, abgerufen am 14. April 2016.
    12. Evangelische Kirche zieht klare Trennlinie zu Kreationismus epd-Meldung auf der Website der Evangelischen Kirche in Deutschland, 1. April 2008, abgerufen am 14. April 2016.
    13. Rehabilitation der Opfer der Hexenprozesse in einem Gedenkgottesdienst. Stellungnahme von Bischof Heinrich Bedford-Strohm, Vorsitzender des Rates der EKD, vom 17. Februar 2016, Website von Anton Praetorius (pdf; 270 kB)
    14. Margot Käßmann neue EKD-Ratsvorsitzende. Nikolaus Schneider zum Stellvertreter gewählt. Evangelische Kirche in Deutschland, 28. Oktober 2009.
    15. Pressemitteilung der EKD: Evangelische Kirche hat einen neuen Rat, 10. November 2015.
    16. Heinrich Bedford-Strohm neuer Ratsvorsitzender. Pressemitteilung der EKD vom 11. November 2014.
    17. Beauftragte des Rates der EKD. Website der Evangelischen Kirche in Deutschland, abgerufen am 22. Juni 2016.
    18. § 2 der Geschäftsordnung des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 4. November 2006 in der Fassung vom 3. Dezember 2010.
      Die Synode der EKD. Evangelische Kirche in Deutschland, abgerufen am 4. April 2015.
    19. Richtlinien für die Führung der Übersicht über die kirchlichen Werke und Einrichtungen der EKD gemäß § 1 Abs. 2 Kirchengesetz über den Datenschutz. Beschluss des Rates der EKD vom 25. April 1991; abgerufen am 14. Oktober 2015.
    20. §§ 5–6 der Geschäftsordnung des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 4. November 2006 in der Fassung vom 3. Dezember 2010.
    21. Weitere Bereiche. Evangelische Kirche in Deutschland, abgerufen am 4. April 2015.
    22. Impressum der Website der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), abgerufen am 15. Dezember 2015.
      Grundordnung EKD (GO-EKD), Artikel 31. Evangelische Kirche in Deutschland, abgerufen am 15. Dezember 2015.
    23. Ausführungsgesetz zum Besoldungs- und Versorgungsgesetz der EKD (AGBVG-EKD), Anlage zu § 4 Absatz 1: Zuordnung der Ämter zur Besoldungsordnung B. Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Fassung vom 12. November 2014, abgerufen am 15. Dezember 2015.
      Veröffentlicht im Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Deutschland Nr. 12/14, Seite 362. Abgerufen am 15. Dezember 2015.
    24. Kirchenkreise oder Äquivalent, aufgeführt sind für folgende Landeskirchen die Anzahl von:
    25. Landessuperintendent Dietmar Arends offiziell im Amt. Lippische Landes-Zeitung, 6. Mai 2014, abgerufen am 30. Juni 2014.
    26. Konferenz kirchlicher Werke und Verbände in der EKD (KKWV). Website der Evangelischen Kirche in Deutschland, abgerufen am 22. Juni 2016.
    27. Kammern und Kommissionen. Website der Evangelischen Kirche in Deutschland, abgerufen am 22. Juni 2016.
      Berichte der Ständigen Kammern und Kommissionen des Rates der EKD, weiterer Gremien und einer Ad-hoc-Kommission. Website der Evangelischen Kirche in Deutschland, 12. Oktober 2015, abgerufen am 22. Juni 2016.