Wikipedia:Auskunft/Archiv/2018/Woche 29

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Dies ist ein Archiv der Seite Wikipedia:Auskunft. Es enthält alle Abschnitte, die in der Kalender-Woche 29 im Jahr 2018 begonnen wurden.

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Bildgebung Radioteleskop

Ich muss in der Vorlesung geschlafen haben; zu meiner Schande frage ich also hier: Ich habe heute morgen von MeerKAT gelesen und frage mich nun, wie man mit dem Punktdetektor eines Radioteleskops, einer Antenne, ein Bild erzeugt. Ich sehe die beiden Möglichkeiten mit dem Radioteleskop über den Himmel zu scannen oder ein Phasen Array zu verwenden. Option zwei scheint ungleich teurer, aber wohl notwendig um Bilder zu erzeugen, in denen die Pixel zeitgleich aufgenommen werden. Gehe ich richtig in der Annahme, dass dennoch die meisten Teleskope über den Himmel scannen; die Beobachtungszeit also in l*b viele Pixel einteilen? -Foreade (Diskussion) 11:28, 16. Jul. 2018 (CEST)

en:MeerKAT (derzeit kein deutscher Artikel...) ist ein Interferometer mit 64 Antennen. Das Bild wird dabei als Fouriertransformierte der Signale rekonstruiert. Wenn nur eine einzelne Antenne zur Verfügung steht (wie z.B. beim Radioteleskop Effelsberg), dann wird der Himmel tatsächlich gescannt. Interferometer bieten vor allem eine höhere Winkelauflösung als single-dish-Teleskope. --Wrongfilter ... 11:46, 16. Jul. 2018 (CEST)
Wollte gerade auch schreiben, dass es neben Phased Array auch noch Interferometrie gibt, im günstigsten Falle reichen zwei Antennen.--2003:E8:33C9:4000:C879:F778:AE96:4F03 11:53, 16. Jul. 2018 (CEST)
Hättest du einen Link, wie man aus zwei Zeitreihen ein Bild erzeugen kann? Physikalisch erschließt sich das mir noch nicht ganz. --Foreade (Diskussion) 12:14, 16. Jul. 2018 (CEST)
Leider finde ich gerade nichts Brauchbares, ich finde das Thema aber auch immer sehr kompliziert. Es gab vor 15 Jahren oder so eine schöne Artikelserie in Sterne und Weltraum, aber das hilft jetzt auch nicht... Vielleicht hilft folgende Überlegung zum Einstieg: Wir haben zwei Antennen (Doppelspalt!), die in Richtung einer Punktquelle schauen so, dass der Wegunterschied gerade eine halbe Wellenlänge bei der Beobachtungsfrequenz entspricht. Die Überlagerung der beiden Signale gibt dann ein Nullsignal (seeehr idealisierte Situation...). Wenn man dann die Quelle leicht verschiebt, dann ergibt sich ein kleines Signal, in dem eben die Winkelverschiebung enthalten ist, also ein Teil der Information, die benötigt wird, um ein Bild zu bauen. Um ein ordentliches Bild zu erhalten, nimmt man mehrere Teleskoppaaren, lässt diese noch (mit der Erde) rotieren und lässt dann den Computer rechnen... --Wrongfilter ... 13:11, 16. Jul. 2018 (CEST)
Vielen Dank für die Informationen. Aber hier kann ich dann selbst weiterlesen! --Foreade (Diskussion) 18:35, 16. Jul. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Foreade (Diskussion) 18:35, 16. Jul. 2018 (CEST)

Welche Daten können Websiten der selben Person zuordenen?

Hi, ich habe mal eine technische Frage: Welche Daten speichert eine Website, die eine Person oder einen Anschluss identifizieren? Konkret wenn man auf einem Portal bzw. Forum zwei Accounts betreiben möchte, die sich nicht zueinander zuordenen lassen sollen. Ist das wirklich lediglich die IP Adresse? Wenn diese dynamisch ist und bei jedem Login einfach durch Stecker am Router ziehen geändert wird? Die sonstigen Daten wie Provider und Region (speziell in Ballungsräumen) können ja schwerlich ein und die selbe Person identifieren, da es ja viele Internetuser die, nur als Beispiel, Kunden der Telekom in und um Mannheim sind. Dass Name und Anschrift nur von Behörden mit triftigem Grund einsehbar sind ist mir bekannt; es geht mir allein um die Identifizierung als User an sich, keine strafrechtlich relevanten Dinge. Viele Grüße --77.176.78.19 11:02, 16. Jul. 2018 (CEST)

z.B. User Agent, und das Vorhandensein von Cookies (speziell HTTP-Cookies und die Pest von Flash-Cookies (besser beschrieben in en:Local shared object)). --Nurmalschnell (Diskussion) 11:18, 16. Jul. 2018 (CEST)
(BK) Du erwartest hoffentlich keine Anweisung, wie man auf WP mit Sockenpuppen besonders gut trollen kann. Da dieses Problem internetweit sehr häufig ist, gibt es dazu einige Ansätze, die garantiert nicht alle veröffentlicht sind ;-)
Einschub: Nein, ich möchte sowohl am Erst- als auch Zweitwohnsitz (etwas weiter entfernt) etwas über eine Kleinanzeige verkaufen um die Chancen zu erhöhen. Ich bin aber nicht sicher, ob es genügt nur verschiedene Fotos zu verwenden (die selben wären ja sehr einfach zu finden ähnlich der Google-Rückwärtssuche). --77.176.78.19 13:04, 16. Jul. 2018 (CEST)
Da bietet sich an, zwei verschiedene Kameras zu verwenden und die EXIF-Metadaten zu manipulieren, also z.B. Datum und Uhrzeit oder Aufnahmeort zu verfälschen. Beleuchtung und Hintergrund sollten natürlich auch verschieden sein. --Rôtkæppchen₆₈ 13:09, 16. Jul. 2018 (CEST)
Technische Grundlagen siehe unter IP-Adresse, MAC-Adresse, User Agent, Cookies. Daneben können noch andere Eigenschaften z. B. Antwortzeiten verglichen werden. Und dann fallen auch noch persönliche Eigenschaften auf; Interessenbereiche, Stil, wiederholte Rechtschreibfehler, ... Mit etwas Aufwand lässt sich schnell was finden. --Simon-Martin (Diskussion) 11:30, 16. Jul. 2018 (CEST)
Was noch nicht genannt ist: Installierte Fonts und deren exaktes Rendern identifizieren einen Benutzer auch recht eindeutig, wie man etwa mit https://www.nothingprivate.ml/ sehen kann (die Seite verwendet noch andere Dinge zur Identifizieren, die Fonts scheinen mir aber das Primäre dort zu sein). --132.230.195.197 11:53, 16. Jul. 2018 (CEST)
(BK)Die MAC-Adresse wird aber nur im lokalen Netz übermittelt, nicht im Internet. Es besteht aber natürlich grundsätzlich die Möglichkeit, dass der Client die lokale MAC-Adresse herausfindet und an den Server weitermeldet. Dann gibt es noch Canvas Fingerprinting, wo z.B. Bildschirmgröße, Fenstergröße, verfügbare Fonts und dergleichen als Zuordnungsmerkmal genutzt werden. --Rôtkæppchen₆₈ 11:59, 16. Jul. 2018 (CEST)
Wenn du den selben Laptop verwendest, könnte man sehr viele Eigenschaften des Computers und des Browsers speichern. Wenn ma wollte. Das ist aber eher ungewöhnlich. Siehe auch https://amiunique.org/ --184.22.229.226 14:00, 16. Jul. 2018 (CEST)
@77.176.78.19: Du schreibst: „Nein, ich möchte sowohl am Erst- als auch Zweitwohnsitz (etwas weiter entfernt) etwas über eine Kleinanzeige verkaufen um die Chancen zu erhöhen.“ Wenn’s nur darum geht, dass eine Anzeige auch am anderen Ort in den Suchergebnissen gezeigt wird, brauchst du dir über die Identifikation doch keine Sorgen zu machen. Bei Ebay Kleinanzeigen kannst du beide Anzeigen mit dem gleichen Benutzerprofil, aber unterschiedlichen Kontaktdaten (Name, Standort, Telefonnummer) anlegen. Der Duplikate-Filter reagiert meiner Erfahrung nach bereits nicht mehr, wenn sich Headline und Text geringfügig unterscheiden. Natürlich sieht am Ende der User in deinem Profil, dass du den Artikel an zwei verschiedenen Orten eingestellt hast, aber das ist doch kein Problem und erklärbar, am besten schon in der Anzeige selbst („Standort ist X, aber da ich oft in Y bin, auch dort kein Problem.“). Ich würde jedenfalls viel eher misstrauisch werden, wenn ich merke, dass jemand versucht, seine Identität zu verschleiern, indem er den eigentlich gleichen Artikel von verschiedenen Accounts, mit abweichenden Bildern usw. anbietet.--Mangomix 🍸 14:56, 16. Jul. 2018 (CEST)
@Mangomix: Genauer gesagt meine ich die Seite Markt.de (gerade gesehen dass Wiki da einen Artikel hat) und nicht Ebay ;-) --77.176.78.19 17:30, 16. Jul. 2018 (CEST)
Und die haben einen so strengen Duplikate-Filter? Hm … dann fragt sich, ob sich die Mühe lohnt, den mit einer Kopie der Anzeige und verschleierten Daten zu überlisten. Ich hab eine zeitlang recht viel über Kleinanzeigen verkauft, oft ebenfalls an zwei Orten. Die mit Abstand meisten Anfragen kamen dabei stets über Ebay Kleinanzeigen. Könnte also die erfolgreichere Strategie sein, einfach woanders zu inserieren.--Mangomix 🍸 21:06, 16. Jul. 2018 (CEST)

Scheinwerferreinigungsanlage und LED Abblendlicht

Bei üblichem 35W Xenon-Abblendlicht, ist bekannt, ist vom Gesetzgeber eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenkorrektur vorgeschrieben. Bei LED Scheinwerfern gilt das nicht mehr. Den Hintergrund kann man in diesem Artikel [[1]] nachlesen. Ich verstehe das aber irgendwie nicht ganz. LED Scheinwerfer sind ja nicht dunkler als Xenon-Scheinwerfer, in der Regel sind sie sogar heller. Bildet diese andere Art der Messung die Realität ab? Will heißen: Blenden LED Scheinwerfer konstruktionsbedingt weniger als Xenon-Scheinwerfer? Es muss ja so sein, unterstellt man dem Gesetzgeber Sachverstand. DIe Frage ist also: Warum blenden LED Scheinwerfer weniger? Und, warum wird bei Xenon-Scheinwerfern direkt am Leuchtmittel gemessen und nicht vor dem Scheinwerfer? Die Leuchtmittel sind ja schließlich immer einem Scheinwerfer eingebaut. Hier noch ein anderer Artikel aus der ZEIT [[2]]. --185.80.169.69 14:25, 16. Jul. 2018 (CEST)

Sachverstand und Gesetzgeber...lächel...jaja. In diesen Gremien sitzen sachverständige Leute, die von der Autoindustrie bezahlt werden bzw. Angestellte der Autoindustrie sind, aber für den Gesetzgeber arbeiten und diesen beraten. Die Beratung erfolgt aber nicht so, wie es für das Volk und seine Kosten am besten wäre, sondern wie es für die Autoindustrie am besten ist. Wollte man mit Xenon noch ein extrateures Feature haben (dessen Aufpreis man durch amtl. Vorschriften auch ggü. der ausländischen Konkurrenz durchsetzen kann), so ist lässt sich diese Marketingstrategie bei LEDs beim Verbraucher nicht mehr durchsetzen. Die LEDs kommen viel zu spät in die Autos, der Verbraucher hat sie schon längst in seiner Taschenlampe und sieht das nicht mehr als Exklusivfeature.--184.22.229.226 14:40, 16. Jul. 2018 (CEST)
Steckt Haase hinter dieser IP?? --Aalfons (Diskussion) 14:45, 16. Jul. 2018 (CEST)
Wie man den Artikeln Scheinwerferreinigungsanlage und Leuchtweitenregulierung entnehmen kann, stellt die Vorschrift zum Vorhandensein der jeweiligen Einrichtung nicht nur auf die Bauart der Beleuchtung, sondern auch auf die „Helligkeit“ ab. Insofern können diese Einrichtungen auch bei LED-Scheinwerfern vorgeschrieben sein. --BlackEyedLion (Diskussion) 16:22, 16. Jul. 2018 (CEST)

Die Artikel in der Welt und in der Zeit basieren teilweise auf Vermutungen, hinter die die wahren Ursachen sind die jeweiligen Verfasser nicht gekommen. - (Fahrzeug-) Scheinwerfer können u. a. blenden durch

  • falsche Einstellung
  • hohe Lichtstärke
  • Streulicht durch verschmutzte Gläser

Letzteres umso mehr, je höher die Lichtstärke der Lampe ist. Da eine 35 Watt Kurzbogenlampe etwa das Doppelte an Lichtstärke einer 55 Watt Halogenlampe bringt, wurden die dynamische Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage Pflicht, um damit der möglichen Fehlstellung und verschmutzungsbedingter Streuung zu begegnen. Die entsprechende Vorschrift hebt alleine auf die höhere Lichtstärke ab, und diese entsteht sowohl bei der Halogenlampe als auch bei der Kurzbogen-Xenonlampe genau einmal, an einer Stelle im Scheinwerfer. Somit ist eine „Interpretation“ nicht möglich. Ein LED-Setup hingegen besteht aus mehreren Lichtquellen pro Scheinwerfer und es kann getrickst werden: Mancher Hersteller „behauptet“ nun, die vorgegebene Helligkeitsgrenze bezöge sich auf jeweils einzelne Lampen. Durch die Anzahl der LEDs pro Scheinwerfer rechnet er so die Lichtstärke herunter und kann so, weil die Vorschrift anders ausgelegt wird, als sie gemeint ist, auf teures Beiwerk wie Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage verzichten. Beides zusammen begründete mal rund 1.000 € Endkundenmehrpreis, wenn dieser statt Basis-Halogen die Option Xenon bestellte. Der Zuschlag für die Option LED lag danach in der gleichen Größenordnung, aber technische Gründe gab es dafür nicht. --84.190.205.12 16:55, 16. Jul. 2018 (CEST)

BUndesliga-Zusammenfassungen online

Wo kann man nächste Saison, in Deutschland, legal und online Zusammenfassungen von Bundesligaspielen sehen? Und eventuell auch mal ein Livespiel? Muss man dazu DAZN nutzen, und wenn ja, was kostet es? --ObersterGenosse (Diskussion) 21:19, 16. Jul. 2018 (CEST)

Oder gibt es die Sportschau auch im Internet als Live-Stream? --ObersterGenosse (Diskussion) 21:20, 16. Jul. 2018 (CEST)
Natürlich gibt es die Sportschau als Livestream (z.B. unter sportschau.de), so wie das gesamte Programm der ARD („Das Erste“) als Livestream empfangen werden kann. Bundesliga-Fußball allerdings nur als Livestream, nachträglich in der Mediathek sind nur Programmschnipsel abrufbar, die keine Spielbilder enthalten, zumindest keine aus der 1. und 2. Bundesliga. Zur 1. Hauptrunde im DFB-Pokal hingegen waren zumindest in den Vorjahren immer ca. 5-minütige Spielzusammenfassungen verfügbar... --Gretarsson (Diskussion) 21:26, 16. Jul. 2018 (CEST)
Warst Du hier schon? --Rôtkæppchen₆₈ 21:27, 16. Jul. 2018 (CEST)
Danke schonmal für die Seite! DAZN überträgt also ohnehin nur "Highlight-Clips", keine Livespiele? Überträgt DAZN eventuell Livespiele anderer Ligen?

Und: Was sind eure Erfahrungen mit DAZN? Ist der Anbieter seriös oder werden wie bei Sky schnell mal astronomische Zahlungsforderungen erhoben? --ObersterGenosse (Diskussion) 21:34, 16. Jul. 2018 (CEST)

Guck doch mal unter DAZN#Fußball. Für die Aktualität der Angaben übernehme ich natürlich keine Gewähr, aber in dem Artikel findet sich der Link zur DAZN-Website. Erfahrungen mit DAZN hab ich keine, weil ich Fußballübertragungen im Pay-TV prinzipiell boykottiere... --Gretarsson (Diskussion) 22:52, 16. Jul. 2018 (CEST)

Flugticket stornieren — was tun?

Hallo! Ich bin nun das erste Mal damit konfrontiert, ein Flugticket stornieren zu müssen. Macht es Sinn, dabei auf Webservices wie ticketrefund.de zurückzugreifen oder sollte man einfach schlicht stornieren und einen Strich drunter machen? Zusatzfrage: Warum wird man bei genannter Website angewiesen, schriftlich (fettgedruckt) zu stornieren? Reicht eine Stornierung direkt auf der Seite des Anbieters nicht aus? Danke! --91.141.1.19 18:07, 17. Jul. 2018 (CEST)

Stornieren kannst Du immmer. Du willst aber wohl das Geld zurück? Dann kommt es darauf an, was für ein Ticket zu gekauft hast. Mehr Infos bitte. --2003:E5:9BD5:9B01:D9C8:1A8:27DB:6050 18:20, 17. Jul. 2018 (CEST)
Was hat deine Suche bei einer Suchmaschine ergeben? Meine hat gesagt, das ticketrefund derzeit gar keine Flugtickets zur Stornierung annimmt. --217.254.189.49 18:40, 17. Jul. 2018 (CEST)
1.: Es war ein Economy-Ticket bei Aegean Airlines, Hinflug flexibel, Rückflug normal.
2.: Stimmt. Ich hatte mich im Nachhinein noch von den unveränderten Hinweisen täuschen lassen. Wenn man nach ihnen aber auf „Jetzt Geld zurückholen“ klickt, kommt wieder der Verweis auf das Urteil. Wird also wohl nichts helfen. --91.141.1.19 18:52, 17. Jul. 2018 (CEST)
Noch ein Nachschlag: Storniert kann nur über das Call-Center werden, wofür eine €-20-Gebühr eingehoben wird. Rentiert sich dann die Stornierung überhaupt oder kann es sein, dass dann der volle Preis der Tickets und die Gebühr zu bezahlen sind? Oder könnte Nichterscheinen auch Konsequenzen haben? --91.141.3.88 22:16, 17. Jul. 2018 (CEST)
Nichterscheinen hat nur eine Konsequenz, wenn du bereits eingecheckt hast.--Schaffnerlos (Diskussion) 10:39, 18. Jul. 2018 (CEST)
Bei einer Stornierung wird nie mehr als der Ticketpreis fällig, auch wenn sich inklusive Gebühren ein höherer Betrag ergibt. --195.36.120.226 11:14, 18. Jul. 2018 (CEST)
Genau darauf bezog sich ja auch meine letzte Frage. Ob es nämlich sinnvoll ist, zu stornieren, wenn auch noch Gebühren fällig werden und man deshalb vielleicht noch mehr zahlen muss, als wenn man das Ticket verfallen lässt und überhaupt nichts tut. --178.165.128.160 16:26, 18. Jul. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Hätte sich doch mit Suchmaschine (für Interessierte) effizienter lösen lassen. --91.141.3.47 19:56, 18. Jul. 2018 (CEST)

Schütz eine Schwangerschaft der Frau den Mann vor dem Gefängnis?

Hallo, erstmal vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten die ich hier bekomme immer. Leider ist alles kein Fake wie manche denken. Ich bin derzeit in der 10 SSW, und mein Freund hat leider mal wieder ein Problem. Er hat leider keinen Führerschein, und musste aber trotzdem dringend zu einem Freund, leider hatte er kein Geld für die S-Bahn und hat sich somit mein Auto geliehen, ich war nicht da daher konnte er mich nicht fragen. Er hatte vergessen, dass er noch etwas Restalkohol hatte und wurde von der Polizei angehalten, leider ist es jetzt so dass der Bewährungshelfer uns nicht helfen will, und damit rechnet dass kurzfristig die Ladung zu einem weitern Haftaufenhalt von mindestens 12 Monaten kommt. Kann ich jetzt angeben dass ich schwanger bin, ich meine man kann doch eine Frau jetzt nicht alleine lassen, spätestens wenn das Kind da ist, muss er doch helfen können oder? Bitte um Antwort.

--Martina Regenbogen (Diskussion) 09:25, 18. Jul. 2018 (CEST)

Man lässt dich ja nicht alleine: Der Staat sorgt für dich und das Kind, durch Sozialamt, Jugendamt usw., weil dein Freund es nicht tut.
Die Schwangerschaft der Freundin schützt nicht vor Haft. Sie kann allenfalls in Ermessensentscheidungen einfließen, aber übertriebene Erwartungen würde ich da nicht hegen. Dein Freund hat in Kenntnis der Schwangerschaft gegen seine Bewährungsauflagen und gegen das Gesetz verstoßen; das liegt in seiner Verantwortung, nicht in der des Staates. --Snevern 09:39, 18. Jul. 2018 (CEST)
Aber er doch nichts schlimmes gemacht, er musste dringend zu einem Freund, und Restalkohol (0,7) sind doch auch ein Grund nochmal ein Auge zuzudrücken, er hat es ja nicht im Absicht gemacht, sondern konnte nicht anders:(, er hatte gerade angefangen sich zu ändern, ich habe Angst dass er nach der Haft noch tiefer fällt.--Martina Regenbogen (Diskussion)
Doch, er konnte anders. Es lag wohl kaum ein entschuldigender Notstand im Sinne des § 35 StGB vor. Der Restalkohol mindert die Schuld nicht, und deine Suche nach Entschuldigungen helfen weder ihm sein Leben zu ändern, noch dir und dem Kind. -- Oliver aus Hambergen Sprich! 10:08, 18. Jul. 2018 (CEST)
Ich würde dem Kind nur gerne seinen Vater nicht entziehen, deswegen kämpfe ich für seine Freiheit, außerdem finde ich doch sonst eh nie wieder einen Freund, gerade jetzt mit Kind:(
Ich kenne euch beide nicht, aber soweit ich deine Hilferufe hier mitbekomme, würde ich folgendes sagen:
1. Dem Kind kann kaum etwas Besseres passieren, als seinem Erzeuger entzogen zu werden. Verantwortung für ein Kind kann man nicht wahrnehmen, wenn man sich selbst nicht im Griff hat. Und das hat der Kerl eindeutig nicht. Ein Kind ist etwas Schönes, macht aber auch viel Stress. Soll dein Kind das nächste sein, das von einem entnervten Vater totgeschüttelt wird?
2. Es gibt genug Männer da draußen in deinem Alter, die gern eine liebevolle Beziehung zu dir aufbauen würden und für dein Kind ein guter Vater wären. Dazu müsstest du allerdings mit dem Arsch erstmal Schluss machen und aktiv die Augen aufmachen. Komplett. Strich drunter. Das Maß ist nicht nur voll, es ist schon mehrfach übergelaufen. --Kreuzschnabel 12:06, 18. Jul. 2018 (CEST)
 Info: Falls jemand die Vorgeschichte interessiert: Wikipedia:Auskunft/Archiv/2017/Woche 38#Inhaftierten helfen (als Anja Regenbogen) und Wikipedia:Auskunft/Archiv/2018/Woche 15#Dürfen Leute die auf Bewährung sind ein Gewerbe anmelden?. Viel Spass -- Iwesb (Diskussion) 09:49, 18. Jul. 2018 (CEST)
Ja ich habe hier öfters den Service schon in Anspruch genommen, meist wenn ich nicht mehr weiter wusste :(.--Martina Regenbogen (Diskussion) 10:00, 18. Jul. 2018 (CEST)
Ich hoffe es findet sich jemand der sich vollständig um das Kind kümmert. Du kommst ja mit Deinem eigenen Leben schon nicht zurecht. --84.190.196.134 10:03, 18. Jul. 2018 (CEST)
Ob er "etwas schlimmes" gemacht hat oder nicht, entscheidest du für dich, und die Justiz entscheidet das für die Gesellschaft. Das Ergebnis dieser beiden Betrachtungen kann voneinander abweichen. Über eine Bestrafung bzw. einen Bewährungswiderruf ist aber nicht deine Entscheidung wichtig; die ist nur wichtig für die Frage, ob er auch künftig eine Beziehung haben wird, jemanden, der sich für ihn um rechtliche Fragen kümmert usw. Das ist schon mehr, als viele andere in dieser Situation noch hätten. Wäre schön, wenn sich die Dankbarkeit für dieses Geschenk in einer Verhaltensänderung zeigen würde, denn danach sieht es nicht aus: Er musste "zu einem Freund", obwohl er "vergessen" hatte, dass er Restalkohol hatte, und hat sich ein Auto geliehen, obwohl er wusste, dass er keinen Führerschein hat - und du sagst, er hat das nicht mit Absicht gemacht? Doch, hat er. --Snevern 10:13, 18. Jul. 2018 (CEST)

OK, wenn das hier kein Fake ist, hat jemand wirklich mächtig viele Probleme. Und vieleicht wären ein paar Ratschläge angebracht. Also der Reihe nach, weder eine Schwangerschaft noch Kinder sind Gründe gegen eine Haft. Bei bestimmten Situationen kann der Haftantritt jedoch verschoben werden, genauso wie es Hafturlaub gibt. Die Verschiebung kann es zB. geben, wenn es zu Komplikationen während der Schwangerschaft kommt, zB. Bettruhe für die werdende Mutter, und keine andere Hilfe vor Ort ist. Bedeutet aber, nach der Geburt fällt der Grund weg, und man ist das erste Jahr mit dem Kind allein. Auch kann man bei planmäßigen Geburten sowohl Hafturlaub für die Teilhabe an dieser als auch nach der Geburt für einen Besuch von Mutter und Kind beantragen. Das alles natürlich immer im Standardverfahren, wenn es keine Gründe dagegen gibt. Ob die hier vorliegen, und wie sie bewertet werden obliegt der Justizverwaltung. Habe persönlich zwar meine Zweifel über den Erfolg, aber sowas ist möglich. Auch die Haltung des Bewährungshelfers ist dafür nicht von Belang. Persönlich würde ich eher auf einen schnellen Haftantritt dringen, um die Möglichkeiten von Strafverkürzung und Offenem Vollzug zu ermöglichen, um während der späten Schwangerschaft und nach der Geburt (die sollen Frauen auch ohne Partner ganz gut hinbekommen), für Mutter und Kind dazusein. Aber all das erfordert ein Problembewußtsein bei allen Beteiligten, und den Willen, nicht für ihn nen leichteres Leben zu ermöglichen, sondern Mutter und Kind zu unterstützen, ansonsten beißt man bei Behörden auf Granit, und vieleicht gibt es Grüne, warum der Bewährungshelfer, der die Situation ja besser kennt als wir hier, ablehnend reagiert. Die muss man versuchen zu beheben, nicht wegzudiskutieren.Oliver S.Y. (Diskussion) 10:23, 18. Jul. 2018 (CEST)

Nachdem ich die Karriere des lieben Tim und die Lebens-/Liebesgeschichte der lieben Anja in den letzten Jahren hier ja auch verfolgen durfte, frage ich mich immer noch, ob die beiden Protagonisten je echt sein können, so extrem sind beide Verhaltensmuster. Ich würde aber sagen, dass für das Kind nicht besser kommen kann, wenn der Tim weggeschlossen bleibt, möglichst lange und das Jugendamt auch sonst mal ein Auge auf die Entwicklung des Kindes wirft.--2003:E8:33C7:7F00:584C:BCA3:BE68:1E3C 11:18, 18. Jul. 2018 (CEST)

Martina/Anja/Wieauchimmerduheißt, wie oft wurde dir hier schon gesagt, dass du diesem Typen den Laufpass geben sollst, und je weiter weg, desto besser? Jedesmal hast du gesagt: Nein, er wird sich ändern, diesmal ganz bestimmt, er hat es mir fest versprochen! Und jedesmal geht es weiter wie vorher, er baut Scheiße und überlässt es dir, deren Folgen auszubaden. Er rechnet sogar schon damit, dass du wieder für ihn in die Bresche springst, deshalb braucht er sich gar nicht zu ändern. Aber so kann eine Beziehung nicht funktionieren! Das geht nur auf Gegenseitigkeit, oder du reibst dich komplett auf. Wenn er von dir erwartet, dass du etwas für ihn tust, dann muss er auch dazu bereit sein, etwas für dich zu tun – etwa seinen Lebenswandel zu ändern und keinen Mist mehr zu machen, der ihn in den Knast bringt. Aber ist er dazu bereit? Gibt es auch nur das kleinste Anzeichen dafür, dass er sich jetzt aber wirklich ganz bestimmt ändern wird, wenn er das bislang doch nie gemacht hat? Ist das der Vater, den du deinem Kind wünschst? Merk dir folgendes: Es hilft ihm nicht, wenn du ihm hilfst. Weil er sich, solange er dich hat, eben nicht ändern muss, du bist ja immer für ihn da, also wozu sollte er? Adler werfen ihre Jungen in die Tiefe, damit sie anfangen zu fliegen, und genau das hätte dieser Arsch, der sein Leben seit Jahren auf deine Kosten führt, auch längst gebraucht. --Kreuzschnabel 12:00, 18. Jul. 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Hier falsch, siehe: Wikipedia:Hinweise für Ratsuchende --94.219.124.47 14:54, 18. Jul. 2018 (CEST)

Die safranfarbene Swastika …

… ist in Indien ein Glückssymbol, während sie hierzulande äußerst unerwünscht ist. In meinem Umkreis gab es solche Schmierereien. Außerdem gibt es ein Buch von Koenraad Elst, wo ein solches Symbol auf dem Buchdeckel ist. Darf dieses Buch auch nach Deutschland oder Österreich eingeführt werden, oder muss das inkriminierte Symbol abgedeckt werden? --92.218.168.76 11:30, 18. Jul. 2018 (CEST)

Irre ich mich oder waren wir mit diesem, bzw. sehr ähnlichen Themen hier schon X-Mal durch? --87.147.189.17 11:51, 18. Jul. 2018 (CEST)

Sollten wir mal in die FAQ aufnehmen. Wann immer mal wieder einer merkt, dass dieses Nazi-Symbol andernorts einen anderen Namen und eine andere Bedeutung hat, fühlt er sich bemüßigt, hier so eine ach so originelle Frage zu stellen.
Obwohl solche Leute dann ja auch nicht vorher in die FAQ-Seite schauen, oder ins Archiv.
Müssen wir wohl mit leben. --Snevern 16:39, 18. Jul. 2018 (CEST)
Das hat mit Koketterie zu tun, nicht mit Wissenwollen. Darum wird eine Aufnahme in die FAQ auch nichts helfen. --Aalfons (Diskussion) 16:42, 18. Jul. 2018 (CEST)

die blaue Swastika --184.22.229.213 18:31, 19. Jul. 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Du irrst dich nicht. Moege der OP das Archiv der Auskunft konsultieren. -- Iwesb (Diskussion) 12:36, 18. Jul. 2018 (CEST)

Wenn man nach Strategiepapier sucht findet man relativ viele Artikel die den Begriff enthalten, jedoch kein Artikel. Kann mir jemand sagen was genau ein Strategiepapier ist? Duden hat die trivial Definition: "Papier, das eine Strategie darlegt".--Sanandros (Diskussion) 12:44, 16. Jul. 2018 (CEST)

Ich würde sagen, es ist eine „Aufzeichnung bzw. Dokumentation, die eine Strategie darlegt und beschreibt“. Meiner Ansicht nach wäre damit alles gesagt. Einen Wiktionary-Eintrag könnte das verdienen; einen Wikipedia-Artikel eher nicht. Ich persönlich halte den Begriff für eine Art Kunst- oder Modewort, das sich in der Geschäftswelt vielleicht durchaus etabliert haben mag, aber dem es an "Futter" für eine enzyklopädische Beschreibung fehlt. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 12:52, 16. Jul. 2018 (CEST)
Das ist ein ganz normales Determinativkompositum, das weder Wikipediaartikel, nich Wiktionaryeinteag bedarf. --Rôtkæppchen₆₈ 13:12, 16. Jul. 2018 (CEST)
Selbstverständlich könnte einen hübschen kulturgeschichtlichen Artikel dazu schreiben, wer immer Interesse und Muße dazu hat. Mit Einbettung in die sich entwickelnde Unternehmens- und Planungskultur in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts: nach dem erstmaligen Auftauchen von strategy papers in den 1950ern die erste deutschen Nennungen in den 1960ern, der Durchbruch in den 1990ern (hier), semantische Breite des Begriffs und Rezeption, u.a. übertragend, z.B. die Wittelsbacher-Testamente als Strategiepapiere (hier S.40), wichtige, geheim gehaltene und bekannt gewordene Strategiepapiere in Politik, Wirtschaft und Militärischem. Vermutlich gibt es in der Managementliteratur sogar ernsthafte Darstellungen der Funktionsweise von Strategiepapieren und im Feuilleton Glossen über die epidemische Verbreitung solcher Papiere. Mehr Fantasie! --Aalfons (Diskussion) 13:53, 16. Jul. 2018 (CEST)
Hier[1] werden konkrete Themen gelistet, die in einem/diesem Strategiepapier abgehandelt werden sollen/müssen. Als Alternativen findet man auch die Begriffe Strategiedokument und Strategieplan(ung). Perimetheus (Diskussion) 14:22, 16. Jul. 2018 (CEST)

Einzelnachweise:

  1. Annamaria Buday: Vorbereitung auf das Rating: Ein Leitfaden für KMU. diplom.de, 2003, ISBN 978-3-8324-7290-0, S. 72 (google.com).
Ein Strategiepapier wird von einer Behörde oder einem Unternehmen (idR) erstellt und beschreibt die Ziele, die man anpeilt und beschreibt die Maßnahmen und Techniken, um diese Ziele zu erreichen. Z.b. möchte ein Unternehmen seinen Umsatz in Uganda verbessern und beschreibt dazu, mit welchen Mitteln das zu erreichen ist. Das Strategiepapier dient einerseits (wenn es fertig ist) zur Kommunikation mit Mitarbeitern, Anteilseignern und Öffentlichkeit, dient aber auch während der Erstellung der "Selbsterkenntnis". Natürlich ist das von mir Formulierte für alle Wikipedianer dermaßen trivial, dass man das nicht extra niederschreiben muss. --184.22.229.226 14:26, 16. Jul. 2018 (CEST)

Ok Thx.--Sanandros (Diskussion) 11:00, 17. Jul. 2018 (CEST)

Flugzeug mit niedriger Flughöhe

Hallo! Bei uns in Niederösterreich ist grad um ca. 14:35 ein Airbus A319 der Volotea (Flug VOE22QQ, Registrierungsnummer EC-MTE) von Wien nach Nantes deutlich unter der Normalreisehöhe geflogen. Flugzeuge ab Wien fliegen bei uns normal in einer Höhe von 30.000 bis 33.000 Fuß, dieser hatte aber nur rund 11.000 Fuß. Ich habe auf www.flightradar24.com bemerkt, dass er erst rund 200 km auf die Normalflughöhe ging. Welche Ursache kann das haben? Gab es da technische Schwierigkeiten, oder kann das auch betriebliche oder flugnavigatorische Ursachen haben? Mir ist sowas noch nie aufgefallen, ich schaue aber auch erst seit rund einem halben Jahr regelmäßig, was sich über uns am Himmel tut. :-) --GT1976 (Diskussion) 14:50, 16. Jul. 2018 (CEST)

Gab es da technische Schwierigkeiten, oder kann das auch betriebliche oder flugnavigatorische Ursachen haben? - ich denke dass alle diese Möglichkeiten in Frage kommen. --MrBurns (Diskussion) 15:31, 16. Jul. 2018 (CEST)
Rein zum Spaß (oder Sightseeing) macht eine Crew das jedenfalls nicht, weil die niedrigere Flughöhe einen höheren Treibstoffverbrauch und eine niedrigere Groundspeed (=längere Flugdauer) bewirkt. Was für Gründe das im einzelnen hatte, kann dir wohl nur die Crew, die Flugsicherung oder ein Bericht der zuständigen Untersuchungsbehörde (wenn’s ein Zwischenfall war) sagen. Ich kann mir am ehesten ein kleines Problem mit der Druckanlage vorstellen, klein genug, um keine Sicherheitslandung erforderlich zu machen. In 11.000 ft (also rund 3.300 m) kann man auch noch im Außendruck gut atmen. --Kreuzschnabel 17:17, 16. Jul. 2018 (CEST)
Wenn ich mir den Plot des Fluges im Flightradar24 und den Plot der Wetterverhältnisse anschaue ist es am wahrscheinlichsten dass eine Wetterfront über Frankreich der Grund war. Man hat sie letztendlich nach Norden umflogen, wahrscheinlich hoffte man sie mit niedriger Höhe südlich zu umgehen. Die bewegte sich aber nicht weg.--2003:E8:33C9:4000:C879:F778:AE96:4F03 17:32, 16. Jul. 2018 (CEST)
@Kreuzschnabel: Das ist korrekt, das es in der heutigen Zeit in der kommerziellen Luftfahrt nur mehr darum geht, möglichst billig, sicher und schnell von A nach B zu kommen. Wie das Fliegen für die Meisten noch neu und aufregend war, gabs teilweise Sightseeing bei Linienflügen, siehe Flugzeugkollision über dem Grand Canyon (1956), da wurde im Untersuchunsgbericht als eine der Ursachen angegeben: Beschäftigung mit Dingen, die nicht mit den üblichen Tätigkeiten im Cockpit im Zusammenhang stehen, wie etwa der Versuch, den Passagieren einen besseren Blick auf den Grand Canyon zu bieten. --MrBurns (Diskussion) 19:55, 16. Jul. 2018 (CEST)
Och, wir Sportpiloten haben nichts dagegen, dass der Sightseeingmarkt jetzt uns gehört … --Kreuzschnabel 22:09, 16. Jul. 2018 (CEST)

Ich saß mal in einem Flugzeug, da gab es ein saugendes Geräusch an der Tür, wohl wegen eines Fremdkörpers. Der Pilot wies uns darauf hin, dass es in höheren Höhen vielleicht verschwände, wenn der Druckunterschied größer sei. Er flog dann aber zum Ausgangsflughafen zurück, um den Fremdkörper zu entfernen. Dabei stellte sich heraus, dass die Türdichtung beschädigt war. Also mussten wir in ein anderes Flugzeug umsteigen. So etwas ähnliches, könnten die erwähnten technischen Schwierigkeiten gewesen sein. --NearEMPTiness (Diskussion) 20:55, 16. Jul. 2018 (CEST)

Gravierende Zwischenfälle sind meldepflichtig und lassen sich hier: https://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/untersuchungsberichte_node.html und hier: https://aviation-safety.net/database/dblist.php?Year=2018 nachlesen --184.22.229.226 02:36, 17. Jul. 2018 (CEST)

Super, ich danke Euch für die Antworten? --GT1976 (Diskussion) 06:49, 17. Jul. 2018 (CEST)

Ton langsamer als Bild?

Kurze Frage, aber hoffentlich ausführliche Antwort: In TV-Live-Schaltungen zu Reportern u.ä. sieht man oft, dass der Ton sehr stark verzögert zum Reporter kommt, dass er es zeitversetzt hört und dass dann seine Antwort viel später als die Frage zurückkommt. Komisch. Das Bild ist doch schon lange da!
Und nun meine kurze Frage: Warum ist die Bildübertragung schneller als die Tonübertragung?

--92.217.95.23 19:20, 16. Jul. 2018 (CEST)

Ist sie nicht. Du kannst den Reporter da stehen lassen, solange du willst; die fünf Sekunden Zeitverzug sieht man nicht. Man hört sie aber, sobald ein Dialog stattfindet. Grüße Dumbox (Diskussion) 19:33, 16. Jul. 2018 (CEST)
Dumbox hat recht, du täuschst dich. Tatsächlich hört der Reporter die Frage später als du, und seine Antwort (in Bild und Ton) braucht dann nochmal eine Zeitlang bis ins Funkhaus. Bild und Ton sind dabei aber synchron. Du siehst ihn also die ganze Zeit schon mit dieser Verspätung („Das Bild ist doch schon lange da“ bezieht sich auch nicht auf das aktuelle Bild, sondern auf das vor x Sekunden aufgenommene), nimmst diese Verzögerung aber erst an seiner verzögerten Reaktion wahr. --Kreuzschnabel 20:10, 16. Jul. 2018 (CEST)
Dazu kommt, dass die Fernsehleitung oft eine Satellitenfunkstrecke mit der entsprechenden Verzögerung ist, die Tonleitung vom Studio zum Außenkorrespondenten aber eine gewöhnliche Telefonleitung, die aus Kostengründen meist über Glasfaser- oder Kupferkabel und damit verzögerungsarm läuft. Die Stimme des Studiosprechers kommt also dreimal beim Fernsehzuschauer an, direkt über das Studio, dann über die Telefonleitung hin und das Rückhören der Telefonleitung zurück und als drittes über die Telefonleitung hin und die Fernsehtonleitung zurück. --Rôtkæppchen₆₈ 20:31, 16. Jul. 2018 (CEST) Erg.: Das Rückhören am Telefon ist bei normalen Telefongesprächen erwünscht. Am Analogtelefon ist es sogar nahezu unvermeidbar. Bei Ferngesprächen mit merklicher Signallaufzeit hört sich der Sprecher mit Verzögerung selbst. Beim Gespräch mit dem Außenkorrespondenten ist es unvermeidbar, dass Schall aus dem Monitorlautsprecher beim Außenkorrespondenten auf dessen Mikrofon fällt. Somit entsteht immer ein zeitverzögertes Echo des Studiosprechers. Es ist nun Aufgabe des Studiotonmischers, den Ton des Außenkorrespondenten genau dann aufzudrehen, wenn der Studiomoderator gerade mit Sprechen aufgehört, der Außenkorrespondent aber noch nicht zu sprechen angefangen hat. Dreht der Mischpultbediener zu früh auf, hört man den Studiosprecher mehrfach; dreht er zu spät auf, so hackt er den Ton des Außenkorrespondenten ab. Deswegen macht der Außenkorrespondent oft eine kleine Pause, bevor er spricht. --Rôtkæppchen₆₈ 23:56, 16. Jul. 2018 (CEST)
Einfach mal darauf achten ab wann der Typ der im Bild zu sehen ist, den Mund bewegt. Das ist normalerweise immer zeigleich mit dem "passenden" Ton. --Der-Wir-Ing („DWI“) 23:31, 16. Jul. 2018 (CEST)
Das ist richtig. Aber der Ton des Studiosprechers kann mehrfach zu hören sein, wenn der Tonmeister im Studio nicht auf zack ist. --Rôtkæppchen₆₈ 23:35, 16. Jul. 2018 (CEST)
Das kommt daher, dass das Bild nur einmal über die langsame Sat-Funkstrecke muss, der Dialog aber zweimal. Die Frage an den Reporter muss ja erst zu dem Reporter hin, wird da schon verzögert, und die Antwort wird ein zweites mal verzögert.--184.22.229.226 02:26, 17. Jul. 2018 (CEST)
Die Satellitenfunkstrecke funktioniert nur in eine Richtung, vom Reporter ins Studio. In die andere Richtung ist Bildübertragung weder notwendig noch vorgesehen, sodass eine gewöhnliche Telefonleitung genügt. --Rôtkæppchen₆₈ 03:29, 17. Jul. 2018 (CEST)
Die aber auch nicht aus einem langen Kupferdrahtpaar besteht, sondern aus digitalen Strecken mit kumulierender Latenz. Je nach Verfügbarkeit terrestrischer Strecken kann es auch erforderlich sein, das Rückprogramm ebenfalls über Satellitenkommunikation zu übertragen. --Kreuzschnabel 07:23, 17. Jul. 2018 (CEST)

Indianerkriegsfilm gesucht

Sorry, ich erinnere mich an fast nichts: Der Indianerhäuptling läßt eine von professionellen Militärs verteidigte Stellung angreifen. Zunächst schickt er einen Verband vor, um die Kampfkraft der Verteidiger abschätzen zu können - der wird mit Musketen zusammengeschossen, die Leichen türmen sich mannshoch. Damit hat er die gewünschte Information. Anschließend läßt er seine gesamte Truppe koordiniert und in Formation angreifen, ähnlich wie im 18./19. Jh. bei europäischen Armeen lehrbuchmäßig üblich. Der Film zeichnet sich durch große Sachkenntnis in damaligen Kampftaktiken aus, es wird also nicht einfach auf Show gemacht und sinnlos rumgeballert. --77.188.127.113 22:40, 16. Jul. 2018 (CEST)

Lies mal die Inhaltsbeschreibung von Zulu (1964). Aus deinem Text habe ich aber den Eindruck, dass die Indianer gewinnen, das tun sie hier jedoch nicht. --Magnus (Diskussion) 07:01, 17. Jul. 2018 (CEST)
Nein, falscher Kontinent: Es waren Indianer. --85.178.40.215 09:45, 17. Jul. 2018 (CEST)
(Brett vorm Kopf) --Magnus (Diskussion) 10:12, 17. Jul. 2018 (CEST)

What a Friend We Have in Jesus

Befasse mich gerade auf einer meiner Baustellen mit dem von Joseph Scriven gedichteten Lied

What a Friend we have in Jesus,
All our sins and griefs to bear!
What a privilege to carry
Everything to God in prayer!
O what peace we often forfeit,
O what needless pain we bear,
All because we do not carry
Everything to God in prayer!

Zwei Fragen dazu:

  1. In einigen Gesangbüchern fand ich die Versmaßangabe 8.7.8.7.D (Die Zahlen verstehe ich: Den 8 Silben in der ersten Verszeile folgen 7 Silben in der zweiten ...etc. ). Was bedeutet das D???
  2. Vor vielen Jahren wurde die von Charles C. Converse komponierte Melodie meiner Erinnerung nach in der Opel-Werbung (... oder war es doch ein anderes Auto???) eingesetzt. Wer erinnert sich ebenfalls und hat dazu evt. einen Beleg? Die Melodie findet sich ua hier: [3]

Ein herzliches Dankeschön im Voraus! GregorHelms (Diskussion) 04:24, 17. Jul. 2018 (CEST)

Zu 1: Nach en:Metre (hymn)#Representation besagt das "D" entsprechend zwei Versen mit 8.7.8.7. MfG -- Iwesb (Diskussion) 04:45, 17. Jul. 2018 (CEST)
Vielen Dank! Auf der Seite war ich vorhin zwar auch, aber hab die Info nicht gesehen. Grauer Star
ad 2: VW Golf, siehe auch en:Changes (advertisement). Grüße Dumbox (Diskussion) 08:47, 17. Jul. 2018 (CEST)
Danke!!! Diese Verwendung war mir bislang unbekannt, muss aber in den Artikel :-). Die Werbe-Verwendung, die mir noch im Ohr hängt, war textlos und benutzte nur die Melodie des Liedes. LG, GregorHelms (Diskussion) 09:03, 17. Jul. 2018 (CEST)

Depublizierte WM-Spiele

Warum mussten ARD und ZDF von der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 das Eröffnungsspiel (Russland gegen Saudi-Arabien), die deutschen Gruppenspiele (gegen Mexiko, Schweden und Südkorea), die Halbfinalspiele (Frankreich gegen Belgien und Kroatien gegen England) und das Endspiel (Frankreich gegen Kroatien) wieder aus ihren Mediatheken nehmen? --92.218.168.76 08:58, 17. Jul. 2018 (CEST)

Ich gehe davon aus, dass die Rechte zur Veröffentlichung im Internet wie üblich zeitlich begrenzt waren. Benutzerkennung: 43067 09:21, 17. Jul. 2018 (CEST)
§ 11d Absatz 2 Nummer 1 2. Halbsatz des Rundfunkstaatsvertrags sieht für ARD und ZDF eine zwingende 24-Stunden-Frist vor. --92.218.168.76 10:40, 17. Jul. 2018 (CEST)

Area under the curve

Es sei die Funktion f(x) = - 0,5 x + 2. Ich möchte die größtmögliche Fläche im ersten Quadranten mit den Koordinatenachsen als Begrenzung der zur Verfügung stehenden Fläche berechnen. Logisch erscheint mir da z.B., dass A(4|1) somit die Fläche 4 Flächeneinheiten (FE) erzielt und somit den "Maximalpunkt" darstellt. Wie kann ich diesen aber mathematisch errechnen, insbesondere in Hinblick auf weitaus umständlichere Funktionen sowie bestimmte Intervalle, die mich interessieren (bspw. lediglich die Fläche zwischen den x-Werten x1 und x2 als mögliche Begrenzung)? --80.254.76.4 09:35, 17. Jul. 2018 (CEST)

Geradengleichung, der Rest sind Dreiecke. Aber deine Hausaufgaben machst du besser selbst. Yotwen (Diskussion) 09:42, 17. Jul. 2018 (CEST)
(BK)Es kommt darauf an, was für ein Vorwissen bekannt ist. Wenn die Integralrechnung noch nicht bekannt ist (das wäre der Standardweg), kann man diese zumindest annähern. Beispielsweise kann man in diesem Fall die Funktion einmal aufmachen und geometrische Überlegungen anstellen, wie beispielsweise die Zusammenhänge zwischen Rechtecken und dessen durch eine Winkelhalbierenden entstehenden Dreiecken.--Maphry (Diskussion) 09:45, 17. Jul. 2018 (CEST)
Liegt das eigentlich an mir, daß ich die Frage nicht verstehe? --85.178.40.215 09:53, 17. Jul. 2018 (CEST)
nein.--84.136.41.211 09:57, 17. Jul. 2018 (CEST)
(BK) Lieber Yotwen, es sind sicher keine Hausaufgaben, eher ein Versuch der Umsetzung von Optimierungsansätzen in einem kleinem Betrieb, und die beschriebene Formel dient lediglich der Veranschaulichung der Sachlage auf simplem Niveau. @Maphry, die Integration selbst bringt mir ja per se erstmal nicht viel, da ich nicht die gesamte Fläche, sondern eher den sich durch die Koordinaten ergebende rechteckige Fläche berechnen möchte. Zudem ist der Anspruch ja, eine Art Universalherangehensweise zu haben, beispielsweise auch für höhergradige Funktionen... Ideen? --80.254.76.4 09:57, 17. Jul. 2018 (CEST)
Wenn Du braubare Ideen haben möchtest, solltest Du das Problem genauer beschreiben und die Frage verständlicher formulieren. Das eingangs beschriebene Dreieck hat eine bestimmte Fläche, keine größtmögliche und keinen "Maximalpunkt". 91.54.36.50 10:03, 17. Jul. 2018 (CEST)
Vielleicht wird Dein Anliegen verständlich, wenn Du es in einer Sprache formulierst, die Du beherrschst. --85.178.40.215 10:06, 17. Jul. 2018 (CEST)
Die Aufgabenstellung ist dann recht unverständlich formuliert. Die Aussage Ich möchte die größtmögliche Fläche im ersten Quadranten mit den Koordinatenachsen als Begrenzung der zur Verfügung stehenden Fläche berechnen. klingt danach das du eine Fläche gegeben hast und dann genau diese Fläche (unter der gegebenen Funktion) optimieren willst. Das ist etwas was nicht funktioniert, da du gegebenes optimieren willst. Geb doch noch einmal ein komplizierteres Beispiel, eventuell wirds dann klarer worauf du hinaus willst.--Maphry (Diskussion) 10:38, 17. Jul. 2018 (CEST)
Was soll die größtmögliche Fläche sein? Der Graph der Funktion bildet mit den Koordinatenachsen im ersten Quadranten ein Dreieck. Das besitzt eine bestimmte Fläche, die von keinem Parameter abhängt. Siehe http://www.wolframalpha.com/input/?i=f(x)+%3D+-0.5x+%2B+2. Diese Fläche beträgt vier Flächeneinheiten. --BlackEyedLion (Diskussion) 10:20, 17. Jul. 2018 (CEST)
So wie ich den Frager verstehe, möchte er das größtmögliche Rechteck bestimmen dessen untere und linke Seite auf den Koordinatenachsen liegt und dessen rechte obere Ecke auf der angegebenen Geraden. In dem Fall einfach die allgemeine Formel für den Flächeninhalt aufstellen: a(x) = x * (-0,5x + 2) und davon das Maximum (im gewünschten Wertebereich) bestimmen. Was dann A(4|1) soll weiß ich aber auch nicht. -- Jonathan 12:01, 17. Jul. 2018 (CEST)
Die Funktion a ist eine quadratische Funktion. Deren Maximu liegt in der Mitte zwischen den zwei Nullstellen. Die Nullstellen liegen bei x = 0 und x = 4, also liegt das Maximum bei x = 2. Der zugehörige Punkt auf der Geraden hat die Koordinaten (2|1). --Digamma (Diskussion) 20:08, 17. Jul. 2018 (CEST)
Das Ergebnis kann man natürlich leicht selbst ausrechnen (erste Ableitung null setzen und auflösen) oder hier bei Global maximum ablesen: http://www.wolframalpha.com/input/?i=x+*+(-0.5x+%2B+2) --BlackEyedLion (Diskussion) 13:58, 17. Jul. 2018 (CEST)
Falls du mit "Area under the curve" und "die Fläche zwischen den x-Werten x1 und x2 als mögliche Begrenzung" jene Flächen meinst, die nach unten durch die x-Achse, nach oben durch die Kurve und links und rechts durch eine "senkrechte Wand" (bei x1 und x2) begrenzt sind, meinst: Verwende entweder die Integralrechnung, oder in dem Beispiel -- weil die Kurve eine Gerade und die Flächen unter der Kurve somit rechtwinklige Trapeze sind -- zeichne es dir in ein Koordinatensystem und bestimme die Fläche des Trapezes zum Beispiel, indem du das Trapez in ein Rechteck und ein rechtwinkliges Dreieck zerlegst. Die Breite ist (x2 - x1) und die beiden Höhenwerte sind die Funktionswerte f(x1) und f(x2). Mit einem kleinen Trick kannst du das Trapez auch in ein flächengleiches Rechteck umwandeln: dessen Höhe ist die Mitte zwischen f(x1) und f(x2), also 0,5 * (f(x1) + f(x2)). Die gesuchte Fläche ist also (x2 - x1) * 0,5 * (f(x1) + f(x2)). Diese Methode geht aber nur, wenn f(x) eine Gerade (eine lineare Gleichung) ist. Bei allgemeinen Kurven brauchst du die Integralrechnung. --Neitram  15:32, 17. Jul. 2018 (CEST)

Weiße Flecken im Meer

Ich bin gerade mit dem Flugzeug über das Meer zwischen dem Oman und Somalia geflogen. Dort sind mir die ganze Zeit eigenartige weiße Flecken aufgefallen, die alle recht unregelmäßig geformt und platziert waren. Was könnte das gewesen? Für Boote waren es zu viele, und Inseln werden das ja auch nicht sein. Für Wellenberge waren sie aber auch zu rund. Sehr seltsam. --57.190.1.22 10:17, 17. Jul. 2018 (CEST)

Die Informationen sind ein wenig dürftig. --85.178.40.215 10:21, 17. Jul. 2018 (CEST)
Das sind die falsch georeferenzierten Bilder aus Berlin-Lichterfelde ein lächelnder Smiley  Gruss --Nightflyer (Diskussion) 10:39, 17. Jul. 2018 (CEST)
Vielleicht war es Plastikmüll.--Belladonna Elixierschmiede 10:47, 17. Jul. 2018 (CEST)
Eine Berliner Kirchenorgel mitten im Meer? Da hat jemand Länge und Breite verwechselt. --Rôtkæppchen₆₈ 12:04, 17. Jul. 2018 (CEST)
Wie hoch flog das Flugzeug dabei? Nicht das es sich um kleine Quellwolken handelt. Erkannte man Schiffe? Denn mit einem Grössenvergleich kämme man ggf weiter.--Bobo11 (Diskussion) 10:59, 17. Jul. 2018 (CEST)e
Die IP hat gestern TV geguckt ... merkwürdige Phänomene ... wenn ich mich recht entsinne, war ein starkes Aufkommen von Quallen für die weißen Flecken zuständig. Kann im Moment die Sendung (Phönix? N-tv ... ) nicht finden! Hab rumgezappt und bin dabei auf die Sendung gestoßen. MfG, GregorHelms (Diskussion) 12:07, 17. Jul. 2018 (CEST)
Das könnte eine der Episoden von Wunder der Wissenschaft gewesen sein, die gestern auf ZDF info lief. --Rôtkæppchen₆₈ 13:06, 17. Jul. 2018 (CEST)
Und wenn man bedenkt, was gestern in Schweden passiert ist... Covfefe! SCNR. --Snevern 13:25, 17. Jul. 2018 (CEST)
das ist Schaum von Wellen, die sich brechen. Seltsamerweise kann man beim genauen Hinschauen nicht erkennen, ob sie sich bewegen oder stillstehen. --184.22.229.226 14:00, 17. Jul. 2018 (CEST)
en:Unidentified submerged object ? --109.70.99.13 17:49, 17. Jul. 2018 (CEST)

Name von TXS 0506+056

Kann mir jemand sagen wie TXS 0506+056 sein namen erhalten hat? Hier S 4. Tabelle 2 erste spallte dritt letzter eintrag wird ein Quelle "0506+056" genannt allerdings mit den Koordinaten 05 06 45.76 + 05 37 50.1. Jetzt würde ich aber mit meinem spärliche Astrowissen doch eher die Koordinaten 05 06 45.76 + 05 6X XX.XX erwarten oder die Quelle müsste (gerundet) "0506+054" heissen.--Sanandros (Diskussion) 11:13, 17. Jul. 2018 (CEST)

Der Name ergibt sich aus der Deklination in Dezimalgrad, also 5,6° = 05°36′. Das wird bestätigt durch die nächste Quelle in der Tabelle 0507+179, was sich nur als 17,9° = 17°54′ lesen lässt. --Wrongfilter ... 11:25, 17. Jul. 2018 (CEST)
OK thx.--Sanandros (Diskussion) 12:24, 17. Jul. 2018 (CEST)

Aussprache Chia

Wie wird „Chia“ (Salvia hispanica) korrekt auf Deutsch ausgesprochen? Wie China ohne n? Tschia? Schia? Danke! --Komischn (Diskussion) 11:17, 17. Jul. 2018 (CEST)

siehe /ˈtʃiːə/ in en:Salvia hispanica, nehme ich an, -jkb- 11:22, 17. Jul. 2018 (CEST)
Das klingt in der Tat nach Spanisch mit amerikanischem Akzent :-) Hans Urian 16:27, 17. Jul. 2018 (CEST)
beziehungsweise hier -jkb- 11:38, 17. Jul. 2018 (CEST)
"Wie China" ist auch lustig. Dafür gibt es im deutschen Sprachraum schon mindestens drei verbreitete Aussprachevarianten. --j.budissin(A) 14:13, 17. Jul. 2018 (CEST)
[ˈʃiːa], [ˈçiːa], [ˈkiːa] oder [ˈt͡ʃiːa]. --2001:16B8:40FD:0:ECB2:24E9:4538:8966 14:30, 17. Jul. 2018 (CEST)
Ist das ein inklusives oder exklusives Oder? --Komischn (Diskussion) 14:47, 17. Jul. 2018 (CEST)
Es ist ein vel, auch wenn es sich vielleicht empfiehlt, sich für eine persönliche Variante zu entscheiden. Ist aber alles richtig, wenngleich ich mir zu jeder Aussprache Gruppen vorstellen kann, die sie jeweils ablehnen: Norddeutsche die erste und dritte Variante, Baiern die erste und zweite, Freunde des einfachen Ausdrucks die vierte und Besserwisser alle außer der vierten. --2001:16B8:40FD:0:ECB2:24E9:4538:8966 15:30, 17. Jul. 2018 (CEST)
[ˈt͡ʃi.a], da es Spanisch ist, allerdings aus dem Nahuatl kommt. Kann sein, das es auf Nahuatl etwas anders ausgesprochen wird. Hans Urian 16:24, 17. Jul. 2018 (CEST) Erklärung (da kein häufig verwendetes IPA-Zeichen): Der "Punkt" bezeichnet die Silbengrenze. Hans Urian 16:48, 17. Jul. 2018 (CEST)

Komplettes Atraḫasis-Epos

Hallo, ich suche nach einer vollständigen Übersetzung des Atraḫasis-Epos, ob in Englisch oder Deutsch spielt keine grosse Rolle, da ich beide Sprachen einigermassen gut kann (meine Muttersprache ist Romanisch). Ich danke für Eure Antworten. Mit freundlichen Grüssen --2A02:120B:C3CC:FC50:C0C7:EA2D:426C:8A52 14:20, 17. Jul. 2018 (CEST)

Hier. Auch unsere englischen Kolleginnen haben da was vorbereitet. --Aalfons (Diskussion) 15:18, 17. Jul. 2018 (CEST)
Sowas? Geoz (Diskussion) 15:28, 17. Jul. 2018 (CEST)

Vielen Dank für eure Hilfe! Ich habe auf der Englischen Wiki einen Link (http://www.livius.org/sources/content/anet/104-106-the-epic-of-atrahasis/) zu einer vollständigen Übersetzung gefunden! Der Link von Geoz war ebenfalls hilfreich, jetzt kann ich die Übersetzungen vergleichen!--2A02:120B:C3CC:FC50:C0C7:EA2D:426C:8A52 15:31, 17. Jul. 2018 (CEST)

IP-fähiger Router?

Der bisherige ISP meines Vertrauens hat mir den ISDN-Vertrag gekündigt, vermutlich weil ich noch einen uralten Vertrag habe, der dem Provider nicht erlaubt, die Telefonate via VOIP abzuwickeln. Ersatzweise bietet man mir nun einen neuen Tarif an, Voraussetzung dafür ist jedoch ein sog. "IP-fähiger Router". Was das genau heißt, ist mir nicht klar. Ich habe einen ASUS DSL AC68U. Werde ich diesen weiter nutzen können? Welche Hardware-Änderungen zöge ein Wechsel sonst noch nach sich?--87.167.0.224 20:17, 17. Jul. 2018 (CEST)

IP-fähig ist jeder übliche Netzwerk-Router. Geneint ist aber vermutlich einfach ein VOIP-fähiger Router. Dein bisheriger Router kann das nicht. -- Jonathan 20:25, 17. Jul. 2018 (CEST)
VOIP und der router muss "Annex J" können; damit klappt es dann auch an sog. "IP-basierten" anschlüssen. --JD {æ} 20:42, 17. Jul. 2018 (CEST)
nachtrag: zweiteres scheint dein router sogar zu können [4]; du hast dann auch keinen splitter mehr an der wand, wie es früher bei kombinierten DSL-/fonanschlüssen der fall war. dann müsstest du meinem verständnis nach nur ein SIP-telefon noch dranhängen und alles bleibt davon ab beim alten. --JD {æ} 20:50, 17. Jul. 2018 (CEST)
(BK)Annex J kann der Asus DSL AC68U, aber er kann nicht telefonieren. Für einen „IP-basierten Anschluss“ taugt er also nicht.[5] --Rôtkæppchen₆₈ 20:52, 17. Jul. 2018 (CEST)
@„Welche Hardware-Änderungen zöge ein Wechsel sonst noch nach sich?“ Es gibt Annex-J-taugliche Router, an denen Du Deine ISDN-Hardware weiternutzen kannst, z.B. AVM Fritzbox 7390, 7490 oder 7590. Es gibt aber auch Annex-J-taugliche Router, wo Du zum Betrieb alter ISDN-Hardware einen Speedport-ISDN-Adapter brauchst, z.B. bei der Telekom-Speedport-Serie. Die heutigen IP-Telefonie-Router können bis zu zwei Analogtelefone bedienen. Wenn Du mehr als zwei Analogtelefone hast, gibt es mehrere Möglichkeiten. Bei der Fritzbox und IIRC auch dem Telekom Speedport kannst Du die Mobilteile Deiner DECT-Telefone direkt in den Router einbuchen und die alte Basisstation als Ladesockel weiternutzen. Das ist besonders sinnvoll, wenn Ladesockel und DECT-Basis separate Geräte sind. Bei der Fritzbox kannst Du auch WLAN-Telefone einbuchen, z.B. das Zweithandy mit der Fritzapp Fon. --Rôtkæppchen₆₈ 21:13, 17. Jul. 2018 (CEST)
Western Electric Model 500 von 1951
Neuere IP-Telefonie-Router unterstützen an den Analogports keine Impulswahl mehr. Wenn Du also noch alte Wählscheiben-Schätzchen in Betrieb hast, solltest Du Deine ISDN-Anlage beibehalten und die an den S0-Anschluss der Fritzbox anschließen. --Rôtkæppchen₆₈ 21:26, 17. Jul. 2018 (CEST)
Bei DECT und Fritz aufpassen, die sind sich teilweise nicht richtig grün, dann ist am DECT ständig der Akku runter. --217.254.189.49 21:39, 17. Jul. 2018 (CEST)

Pipe and Drape Kit

Für eine Theatergruppe suche ich ein transportables Gestänge für einen Bühnenvorhang in der Art, die auf englisch "Pipe and Drape Kit" heißt (Beispiel auf Amazon). Unten mit Bodenplatten statt Dreibein ist besser, da geringere Stolperfalle. Leider liefern die meisten Hersteller (in den USA) nicht nach Deutschland und ich habe bislang nur einen einzigen Verkäufer gefunden, der das in Deutschland zu einem passablen Preis verkauft (leider mit weißem Vorhang). Ich würde gerne nach weiteren Angeboten suchen, weiß aber nicht, mit welchen Suchbegriffen. Wie nennt man solche pipe and drape kits bzw. pipe and drape backdrops auf deutsch? --Neitram  09:57, 18. Jul. 2018 (CEST)

Also dein Amazon Beispiel ist ein Halterung für Foto-Hintergründe. Also wäre mein Tipp es mal mit „Halterung Hintergrund“ zu versuchen. --Bobo11 (Diskussion) 10:17, 18. Jul. 2018 (CEST)
Eine Möglichkeit besteht auch in denn sogenannten Baukastensystemen. Das man es wie beim Kombirohrsystem von Foba, aus den verschieden Bauteilen selber zusammen stellt [6]. Gerade die "Füsse", sprich Fussplatte gibt es auch günstiger im Baumarkt, wenn man bisschen handwerklich geschickt ist (und eine Loch bohren und dann ein Gewinde rein schneiden kann). --Bobo11 (Diskussion) 10:24, 18. Jul. 2018 (CEST)
Danke, aber Foba ist ein Hersteller, der das hochpreisige Segment bedient, das ist über dem Budget (z.B. ein 30-cm-Fuß: 130 €). --Neitram  18:57, 19. Jul. 2018 (CEST)
Unser Kulissenchef im Verein macht das aus zwei Sonnenschirmständern und paar Besenstielen. --2003:E8:33C7:7F00:584C:BCA3:BE68:1E3C 11:02, 18. Jul. 2018 (CEST)
Das heißt auf Deutsch Hintergrundsystem. Etwas Anderes als Dreibeine wirst du im bezahlbaren Bereich nicht bekommen, da die 1-Punkt-Lösung mit der Platte sehr stabil und schwer ausgeführt werden muß. Das Ganze ist auch nicht mehr "transportabel", was die meisten wünschen. Deshalb haben sich die recht billigen Dreibeinsysteme durchgesetzt. --M@rcela 11:14, 18. Jul. 2018 (CEST)
Danke für den Begriff, Ralf Roletschek! --Neitram  18:57, 19. Jul. 2018 (CEST)
(BK) Klar das funktioniert auch, aber sieht es auch "professionell" aus? Eher nein, und damit für eine Theatergruppe -die professionell wirken will- eher nicht geeignet (das unterstelle ich der Theatergruppe jetzt mal). Da wäre eben was aus zusammen schraub-/steckbaren Stangen besser. Ich hab jetzt auch bissen herum gegoogelt, aber fand bei deutschsprachigen Anbietern bisher nur Sets mit Dreibein-Stativen, und keines mit Fussplatte (Wie amazon Beispiel).--Bobo11 (Diskussion) 11:19, 18. Jul. 2018 (CEST)
Klar, dass du antworten musst. Geh mal ins Schauspielhaus in Zürich und schau mal, was da so "professionell" ist.--2003:E8:33C7:7F00:584C:BCA3:BE68:1E3C 11:28, 18. Jul. 2018 (CEST)
Wenn die IP nicht unterschieden kann was für den Zuschauer sichtbar und was unsichtbar ist, sollte sie besser ruhig sein. Im Hintergrund in den Katakomben kann auch ein professionelles Theater soviel "basteln" wie es will. Solange die Schauseite gut aussieht fragt kein Schwein danach, wie es dahinter funktioniert. Wenn du aber in einem Raum eine temporärer Vorhang aufstellt, sieht man als Zuschauer dessen Befestigung. Und dann wird was gebasteltes keinen guten Eindruck hinterlassen. Erst Recht nicht geeignet ist eine Bastellösung, wenn man den Vorhang noch vor dem Publikum auf und abbauen muss. Wenn nicht gerade die Versammlung der Hobby-Handwerker ist, macht sich schrauben und hämmern schlecht. Dann sollte der Aufbau zügig und ohne grosses Gefluche (Weil was mal wieder nicht mehr passt, weil es während dem Transport beschädigt wurde) von statten gehen. Entsprechend wird es eher was hochwertiges aus Metall sein müssen, und Besenstiele und Co. fallen weg. --Bobo11 (Diskussion) 11:42, 18. Jul. 2018 (CEST)
Klar, dass du nochmals mit allerlei breitgefasstem Wenn und Aber und Möglichkeiten des menschlichen Fehlverhaltens, antwortest. Es fehlt noch der obligatorische Hammer, den einer der Kulissenschieber aus Frust ins Publikum wirft.--2003:E8:33C7:7F00:584C:BCA3:BE68:1E3C 12:16, 18. Jul. 2018 (CEST)
Bei thomann.de gibt es das Gewünschte einzelteilweise zum individuell zusammenstellen. --Rôtkæppchen₆₈ 11:38, 18. Jul. 2018 (CEST)
Da sind wir aber auch beim oben genannten Preisunterschied. Neitram fragt nach einem "passablen Preis". Ich würde Dreibeine nehmen und sie unten mit Sandsäcken stabilisieren. --M@rcela 11:50, 18. Jul. 2018 (CEST)
Es kommt eben immer darauf an, wie stark das Material beansprucht wird und wie dauerhaft es sein soll. Den oben erwähnten Schirmständer gibt es beispielsweise als Weichplastik-Blasteil und der Kunde darf dann selbst füllen, ob mit Wasser, Sand oder Beton bleibt ihm überlassen. Es gibt aber auch solide Schirmständer aus verzinktem Profilstahl mit handelsüblichen Gehwegplatten als Beschwerung. --Rôtkæppchen₆₈ 11:59, 18. Jul. 2018 (CEST)
Wir haben da Wentex im Einsatz, geht vom Prei her und ist praktisch: http://www.wentex.eu/pipes-and-drapes Gibts bei verschiedenen Händlern. --2A01:598:8983:9C0E:A4CA:A04D:B50:2 00:23, 19. Jul. 2018 (CEST)
Ich habe jetzt noch weitere Anbieter gefunden, danke für eure Hilfe. --Neitram  19:12, 19. Jul. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Neitram  19:12, 19. Jul. 2018 (CEST)

Verkehrszeichen beschädigt - zahlt die Haftpflicht?

Hallo! Ich habe heute morgen mit meinem Fahrzeug ein Verkehrsschild touchiert. Mein relativ robuster Wagen blieb unbeschädigt, aber der Schilderpfosten ist komplett abgeknickt. Der den Unfall aufnehmende Polizist meinte, ich würde demnächst eine Rechnung von der Straßenmeisterei für die Instandsetzung des Schildes erhalten. Meine Frage: Übernimmt diesen Schaden eine Haftpflichtversicherung? Falls ja, wer ist zuständig: Allgemeine Privathaftpflicht oder KFZ-Haftpflicht? Ich bedanke mich im voraus für alle sachkundigen Auskünfte. --79.252.79.103 12:43, 16. Jul. 2018 (CEST)

Den Schaden an dem Schild übernimmt deine KFZ-Haftpflicht, denn es handelt sich um einen Verkehrsunfall mit schuldhafter Beteiligung Deines KFZ. Ob eine Selbstzahlung angesichts drohender Rückstufung im Tarif nicht vielleicht die bessere Alternative ist, wird Dir Deine Versicherung auf Anfrage berechnen. Die (möglichen) Schäden an Deinen Auto bezahl nur eine Vollkasko, so vorhanden. Benutzerkennung: 43067 12:49, 16. Jul. 2018 (CEST)
(BK, wg. letztem Satz doch noch angehängt:) :Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt (u. a.) alle Sachschäden, die du im Straßenverkehr anrichtest, auch Schilder, Ampeln, Poller... Es muss kein anderes Auto sein. Solange du also nicht grob fahrlässig (z. B. betrunken) warst, ist alles gut. Melde den Unfall deiner Versicherung am besten noch heute. Grüße Dumbox (Diskussion) 12:52, 16. Jul. 2018 (CEST)
Das muss man AFAIK noch etwas relativieren: Sie deckt alle Schäden am Eigentum anderer, die dein in Bewegung befindliches Fahrzeug infolge dieser Inbewegungbefindlichkeit anrichtet. Den hier diskutierten Schaden also durchaus. Lässt aber z.B. ein stehendes Auto Öl unten raustropfen, das den Boden kontaminiert, zahlt die Haftpflicht (soweit ich weiß) nicht. --Kreuzschnabel 13:33, 16. Jul. 2018 (CEST)
Das muss man noch weiter relativieren: das gilt in Deutschland bei Unfällen ohne Vorsatz im öffentlichen Straßenverkehr mit einem zugelassenen Kfz. Bisschen mehr Sorgfalt walten lassen beim Beraten von Leuten! --184.22.229.226 14:13, 16. Jul. 2018 (CEST)
Und wenn wir schon dabei sind: der Einschub "mit schuldhafter Beteiligung" ist auch nicht ganz korrekt, denn die von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckte Haftpflicht ist eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung; sie setzt also kein schuldhaftes Handeln voraus.
Auch ein nicht in Bewegung befindliches Fahrzeug kann sich übrigens im Sinne des StVG "in Betrieb befinden" und damit eine Haftung auslösen - das Fahrzeug muss sich also nicht zwangsläufig im Moment der Schadensverursachung tatsächlich bewegt haben. --Snevern 14:28, 16. Jul. 2018 (CEST)
Die Frage der IP ist schon berechtigt. Im hier beschriebenen Fall ("...mit meinem Fahrzeug...") übernimmt die KFZ-Haftpflicht des Unfallverursachers. Anders verhielte es sich, wenn er/sie den Schaden mit dem Fahrzeug einer anderen Person verursacht hätte. Dann wäre die Privathaftpflicht zuständig. Anderenfalls müßte ja der unbeteiligte Fahrzeughalter ggf. einen ungünstigeren Tarif hinnehmen. --DJ 15:22, 16. Jul. 2018 (CEST)
Diese Antwort ist nicht korrekt. Der Schaden des Unfallgegners wird von der Kfz-Haftpflicht übernommen, auch wenn nicht der Halter selbst das Fahrzeug geführt hat. Anders ausgedrückt: Den Schaden am Mast zahlt in jedem Falle die Kfz-Haftpflicht, unabhängig davon, ob es das eigene Auto des Fahrers oder ein fremdes Fahrzeug war. Der Fahrer könnte sich aber dem Halter gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht haben. Der Schaden des Halters besteht in der ungünstigeren Haftpflichtprämie. Diesen Schaden übernimmt dann unter Umständen (abhängig vom vereinbarten Umfang der Versicherung) die Privathaftpflicht des Fahrers. --Snevern 16:05, 16. Jul. 2018 (CEST)

Ergänzungsfrage: Schaden durch abgestelltes Fahrzeug

Wie versichert man sich denn gegen den Fall, daß ein abgestelltes Fahrzeug in Brand gerät und dadurch z. B. Schäden an Gebäuden, möglicherweise auch Personenschäden, verursacht werden? Oder haftet der Halter dafür nicht? --77.188.127.113 22:12, 16. Jul. 2018 (CEST)

Wie soll es denn in Brand geraten? Defekt oder Brandsatz? Das ist durchaus unterschiedlich. --195.200.70.48 09:22, 17. Jul. 2018 (CEST)
Das stellt dann hinterher der Sachverständige fest. Aber gehen wir mal von keiner Fremdeinwirkung aus. --85.178.40.215 09:57, 17. Jul. 2018 (CEST)
Das entscheidende Kriterium ist, ob der Schaden "beim Betrieb" des Fahrzeugs entstanden ist. Das könnte man zum Beispiel annehmen, wenn ein überhitztes Fahrzeug (heiß gelaufene Bremsen, Kupplung oder sonstige Teile) abgestellt wird und sich infolge dieser betriebsbedingten Überhitzung entzündet. In den meisten Fällen dürfte bei einem abgestellten Fahrzeug allerdings nicht von einem Schaden "beim Betrieb" des Fahrzeugs ausgegangen werden; in dem Fall zahlt die Haftpflicht nicht, sondern man muss nach ganz allgemeinen BGB-Haftungsregeln einen Verantwortlichen finden.
Nachträglich eingefügter Einschub, in der Hoffnung, IP 85.178.40.215 zufrieden zu stellen: Nur zur Klarstellung, weil es offenbar nicht für jedermann deutlich wird: Zahlt die Haftpflichtversicherung nicht, haftet der Halter nach BGB-Regeln. Er muss also mindestens fahrlässig für den Schaden verantwortlich sein (leichte Fahrlässigkeit reicht bereits). Dagegen kann er sich mit einer entsprechenden Privathaftpflichtversicherung schützen. (Ende des Einschubs) --Snevern 10:09, 17. Jul. 2018 (CEST)
Das war nicht die Frage, Dolly. --85.178.40.215 10:15, 17. Jul. 2018 (CEST)
Na, dannn beantworte du sie doch einfach, Schlauberger. --Snevern 12:12, 17. Jul. 2018 (CEST)
Doch, genau das war sie. Gefragt war 2. ob der Halter für einen durch ein abgestelltes Fahrzeug verursachten Schaden haftet und 1. für den Fall, dass ja, wie er sich dagegen versichert. --Kreuzschnabel 15:59, 17. Jul. 2018 (CEST)
Genau. Und beides wurde nicht beantwortet. --85.178.40.215 16:10, 17. Jul. 2018 (CEST)
Also, das beunruhigt mich jetzt. Anruf bei der Versicherung ergab trotz länglicher Rückfrage des MA keine klare Auskunft, also habe ich jetzt schriftlich angefragt. Probleme: a) Die normale "BGB-Haftpflicht" ist verschuldensabhängig, d. h. der Geschädigte muß ein Verschulden beweisen, während die gesetzliche Kfz-Haftpflicht für Betriebsgefahr verschuldensunabhängig einsteht. b) Schäden durch Kfz sind in der Privathaftpflichtversicherung üblicherweise ausgeschlossen. --85.178.40.215 16:10, 17. Jul. 2018 (CEST)
Ja, Schäden durch Kfz sind in der Tat üblicherweise ausgeschlossen.
Wenn durch ein Fahrzeug, das gerade nicht "in Betrieb" ist (also in der Regel ein abgestelltes Fahrzeug), ein Schaden verursacht wird, dann kommt dafür die Haftpflichtversicherung des Halters im Regelfalle nicht auf. Auch der Halter selbst haftet dafür nicht verschuldensunabhängig aus der Gefährdungshaftung für sein Fahrzeug (das ist nämlich exakt dieselbe, die von der Kfz-Haftpflicht abgedeckt ist), denn auch der Halter haftet nur für aus dem Betrieb des Fahrzeugs entstehende Schäden.
Wenn irgendwer für den Brand verantwortlich ist, der Brand also durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit verursacht wurde, dann haftet derjenige für den daraus entstehenden Schaden. Das muss der Geschädigte allerdings beweisen, und zwar sowohl die haftungsbegründende als auch die haftungsausfüllende Kausalität: Die Pflichtverletzung des Schädigers ebenso wie die Tatsache, dass der bei ihm eingetretene Schaden hierdurch verursacht wurde. Das ist naturgemäß schwierig, denn verantwortlich könnte der Halter sein (schlampige Wartung), der Fahrer (unsachgemäßer Gebrauch), ein Dritter (Werkstattpfusch, Sabotage etc.). Hat man den Verantwortlichen identifiziert, kann man versuchen, von ihm seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Hat er dafür eine eintrittspflichtige Versicherung, wird die entweder zahlen oder versuchen, die Forderung abzuwenden (das gehört beides zu ihren vertragsgemäßen Aufgaben). Anders als bei der Kfz-Haftpflicht, an die man sich als Geschädigter unmittelbar wenden kann, muss man allerdings bei der Privathaftpflicht den Versicherungsnehmer in Anspruch nehmen; einen Direktanspruch hat man da also nicht. --Snevern 16:50, 17. Jul. 2018 (CEST)
Problem auf den Punkt erkannt. Fehlt noch eine praktikable Lösung. Solche Schadensfälle sollten extrem selten sein (sonst hätte der Gesetzgeber sicher die Einbeziehung in die Halterhaftpflicht vorgeschrieben). Also sollte dieses Risiko für ein paar Cents zusätzlich versicherbar sein. Ist es? --85.178.40.215 17:32, 17. Jul. 2018 (CEST)
Konkret solche Fälle (Schaden durch ruhendes Fahrzeug) dürften in der Tat sehr selten sein. Und gerade deswegen ist es für Versicherer natürlich schwer zu kalkulieren. Vielleicht findet man ja trotzdem einen Versicherer, der das mit anbietet - ich weiß es nicht. --Snevern 19:55, 17. Jul. 2018 (CEST)
Ich weiß es auch nicht, deshalb habe ich meine Versicherung angeschrieben. Selten - wie selten? Brandstiftung mit Folgeschäden ist bei Autos häufig - dafür haftet der "Angezündete" nicht, aber es wäre eine sinnvolle Regelung, wenn Dritte für die "Betriebsgefahr", bevorzugtes Anschlagsobjekt zu sein, entschädigt würden. Wobei Brandstiftung nicht immer nachweisbar ist: Vor ein paar Monaten ist hier in der Straße morgens um Drei ein PKW in einem Carport abgefackelt und hat zwei Wohnhäuser dabei stark in Mitleidenschaft gezogen, die dann "vorübergehend" (was bei der Handwerkerverfügbarkeit heutzutage monatelang heißt) unbewohnbar geworden sind. Die Ursache wird sich wohl kaum klären lassen, der PKW bestand nur noch aus ausgeglühten Metallteilen. Mal abschätzen: 50 Mio. PKW, 100 Vorfälle/a mit je 100.000 Schaden durchschnittlich macht 10 Mio. Gesamtschaden oder 20 Cent pro PKW - also, 1-2 Euro Jahresmehrbeitrag würde ich für diesen Versicherungsschutz gerne zahlen. --85.178.40.215 21:41, 17. Jul. 2018 (CEST)
Leider habe ich überhaupt keine Anhaltspunkte, wie oft es solche Fälle gibt - also Fälle, in denen durch ein nicht in Betrieb befindliches Fahrzeug ein Schaden verursacht wird, auf dem der Geschädigte sitzen bleibt, weil er den Verantwortlichen nicht ermitteln oder die Kausalität nicht beweisen kann. Kann mehr sein als 100 pro Jahr, kann auch weniger sein. Und ich bin auch kein Versicherungskaufmann, der anhand solcher Zahlen eine Kalkulation vornehmen könnte.
Schuldrecht ist Risikoverteilungsrecht. Der Halter eines Fahrzeuges haftet für aus dessen Betrieb entstehende Schäden auch ohne Verschulden, weil der Gesetzgeber der Auffassung war, die Gefährlichkeit des Betriebs eines Fahrzeuges rechtfertige diese Abweichung von allgemeinen Haftungsgrundsätzen. Eine ähnliche Überlegung gibt es auch bei der Tierhalterhaftung. Die Tatsache, dass ein Fahrzeug ein bevorzugtes Anschlagsobjekt ist (wenn das denn so stimmt), rechtfertigt das meines Erachtens aber nicht, denn bei einem Anschlag gibt es ja auch immer einen Täter, also einen Verantwortlichen. Hier kommen ganz "normale" Risiken zum Tragen, nämlich zum einen, dass man den Verantwortlichen nicht erwischt, zum anderen, dass er womöglich nicht zahlen kann. Und dieses Risiko trägt in unserer Rechtsordnung (von Ausnahmen abgesehen) eben grundsätzlich der Geschädigte. Da ist es wahrscheinlicher, dass eine Versicherung so einen Schaden abdeckt, als dass der Gesetzgeber die Gefährdungshaftung entsprechend ausweitet. --Snevern 23:50, 17. Jul. 2018 (CEST)
Letzteres ist kein überzeugendes Argument: Bei einem Verkehrsunfall hat man auch einen Halter - das Pflichtversicherungsgesetz will aber die Geschädigten gerade davor schützen, daß dieser nicht zahlungsfähig ist. Daß Kfz bevorzugte Ziele für Vandalismus, Diebstahl und Brandstiftung sind, halte ich für evident - die Anzahl der abgefackelten Fahrzeuge dürfte gefühlt auch eher 1000 als 100 pro Jahr betragen, Sekundärschäden sind aber nicht unbedingt die Regel, und wenn, dann beschränken sie sich oft auf in der Nähe befindliche Fahrzeuge. Die von abgestellten Fahrzeugen selbst ohne Fremdeinwirkung ausgehenden Risiken, also vorwiegend Selbstentzündung, dürften allerdings deutlich seltener sein. Ein interessanter Fall wäre, daß ein Fahrzeug an Strom (Standheizung, Batterieladegerät) angeschlossen ist und von der elektrischen Anlage ein Brand ausgeht. Diese Konstellation könnte man nämlich auch unter "Betrieb des Fahrzeugs" fassen, so ähnlich wie einen Tankstopp. Wie könnte der Gesetzgeber mit den diversen Konstellationen umgehen? Prinzipiell gäbe es drei Möglichkeiten: 1. alles so lassen, wie es ist. 2. eine Pflichthaftpflichtversicherung für alles Mögliche vorschreiben, die solche speziellen Risiken auch abdeckt. 3. eine verbindliche Unfall- und Kaskoversicherung für alle nennenswerten Risiken vorschreiben. Das muß aber hier nicht diskutiert werden. --92.226.150.215 08:44, 18. Jul. 2018 (CEST)
Der Gesetzgeber muss hier überhaupt nicht aktiv werden. Für Fälle von Vandalismus, Diebstahl und Brandstiftung gibt es eine klare gesetzliche Haftungsregelung, denn es gibt immer einen Schuldigen. Sie unterscheiden sich von der Gefährdungshaftung dadurch, dass es beim Betrieb von Fahrzeugen auch ohne Verschulden zu Schäden kommen kann, und dann würde keiner haften. Der Gesetzgeber ist nicht generell dafür verantwortlich, allen Geschädigten das Konkursrisiko des Schädigers durch eine Pflichtversicherung für alle Fälle abzunehmen. Das ist Sache der privaten Versicherungswirtschaft. --Snevern 11:02, 18. Jul. 2018 (CEST)
Das ist doch gar nicht wahr. Der Rechtsgrund für die Haftung hat überhaupt nichts mit der Versicherungspflicht zu tun - eine Gefährdungshaftung könnte auch ohne eine Versicherungspflicht vorgeschrieben werden. Die Versicherungspflicht besteht doch gerade wegen des Risikos, daß vom Kfz hohe Schäden verursacht werden können und der Schadensersatzschuldner nicht in der Lage ist, diese zu bezahlen. Daß für viele Fälle eine Verschuldenshaftung vom Grunde her ausreichend ist, hat wenig damit zu tun, ob die daraus resultierenden Ansprüche realisierbar sind. Mit gutem Grund gehören zu vielen Privathaftpflichtversicherungen inzwischen Forderungsausfallversicherungen, die dem Geschädigten unter die Arme greifen, wenn beim "Täter" nichts zu holen ist, was inzwischen den Normalfall darstellt. Und eigentlich ist das eine reichlich widersinnige Konstruktion, daß nicht der Gefährder, sondern der Gefährdete die Kosten für die Schadensfallvorsorge tragen muß. Ob der Gesetzgeber etwas tun muß, ist diskutabel - sinnvoll wäre es auf jeden Fall, die Betreiber von Gefahrenquellen zu einem umfassenden Haftpflichtversicherungsschutz zu verpflichten, ich könnte mich auch dafür erwärmen, alle Einwohner zum Abschluß einer Privathaftpflichtversicherung - die natürlich vorsätzliche Taten nicht abdeckt, was für die Geschädigten ein Problem ist - zu verpflichten. -- Meine Versicherung hat übrigens mitgeteilt, daß der geschilderte Brandfall nicht versichert und nicht versicherbar ist und verwies auf die Gebäudeversicherung des Eigentümers sowie darauf, daß die Schäden am Fahrzeug natürlich von der Kfz-Kaskoversicherung reguliert würden (was das Risiko mal wieder dem Falschen in die Schuhe schiebt). --92.226.150.215 16:38, 18. Jul. 2018 (CEST)
Wenn du dir deinen und meinen Beitrag später in Ruhe noch einmal durchliest, wirst du den eingangs behaupteten Widerspruch gar nicht mehr finden. Einen Autobesitzer als "Betreiber einer Gefahrenquelle" zu betrachten, weil sein Fahrzeug Ziel eines Anschlags werden könnte, ist allerdings eine ziemlich verquere Sichtweise. --Snevern 16:58, 18. Jul. 2018 (CEST)

Urheberrecht bezüglich Bücher

Guten Tag

Ich wollte einige Bücher als Hörbücher veröffentlichen, aber ich habe gesehen, dass seltsamerweise teilweise Bücher aus dem 19. Jahrhundert noch urheberrechtlich geschützt sind, allerdings nicht die Originalversion sondern die Übersetzung oder Neubearbeitung derselben. Ich wollte fragen, wo ich Bücher (Fantasy, Science-Fiction, Fachbücher etc.) in Deutsch, egal ob Übersetzung oder Neubearbeitung finden kann, welche nicht mehr geschützt sind, und welche ich ohne das Urheberrecht zu verletzen für mein Projekt verwenden kann.

Mit freundlichen Grüssen --2A02:120B:C3CC:FC50:C0C7:EA2D:426C:8A52 14:14, 17. Jul. 2018 (CEST)

Bei Projekt Gutenberg-DE gibt es z.B. Texte von Jules Verne. --Magnus (Diskussion) 14:30, 17. Jul. 2018 (CEST)
Beim Project Gutenberg ebenfalls. --Komischn (Diskussion) 14:51, 17. Jul. 2018 (CEST)
Project Gutenberg ist aktuell für deutsche IPs nicht zugänglich. Gibt es bei Projekt Gutenberg-DE eigentlich auch irgendwie ePub?--92.226.215.58 17:04, 17. Jul. 2018 (CEST)
Nein, gibt es nicht, kannst du dir aber hiermit selber machen. --Jossi (Diskussion) 13:12, 18. Jul. 2018 (CEST)

Danke für die Links, sie waren sehr hilfreich!--2A02:120B:C3CC:FC50:C0C7:EA2D:426C:8A52 15:32, 17. Jul. 2018 (CEST)

Hilfe beim Verstehen einer Bescheinigung aus der Riesterrente?

Als notorische Finanzlegastheniker stehen meine Frau und ich ratlos vor einem Schreiben unserer Versicherung: Ich hatte mich einst zu einem Riestervertrag hinreißen lassen, den ich aber vor einiger Zeit wieder gekündigt habe. Nun bekommen wir eine "Bescheinigung nach § 94 Abs. 1 Satz 4 / § 95 Abs. 1 EStG". In der Bescheinigung sind Beträge aufgeführt unter dem Punkt: "Folgende Beträge wurden einbehalten und an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) abgeführt: Altersvorsorgezulagen / Steuerermäßigungen." Sonst ist außer meinen Daten nichts ausgefüllt.

Frage: Muß ich jetzt irgendwie aktiv werden? Muß ich etwas bezahlen oder den angegebenen Betrag irgendwo eintragen? --2001:16B8:40FD:0:ECB2:24E9:4538:8966 14:25, 17. Jul. 2018 (CEST)

Ohne konkret zu diesem speziellen Fall ohne Einsicht in das Schreiben etwas sagen zu können: Riesterverträge werden mit staatlichen Zulagen gefördert. Kündigt man diese Verträge, muss man diese Zulagen und bisherige Einkommenssteuerersparnisse aufgrund von steuerlich geltend gemachten Vorsorgeaufwendungen für den Vertrag wieder zurückzahlen bzw. dies macht der Versicherer direkt von sich aus und zahlt dem Vertragsnehmer nur den angesparten Rest nach allen Abzügen aus. Wenn man das Geld nicht ganz dringend braucht, wäre es geschickter gewesen den Vertrag bis zur Fälligkeit einfach ruhen zu lassen. So war das vermutlich ein dickes Minusgeschäft. Benutzerkennung: 43067 15:04, 17. Jul. 2018 (CEST)
§94 Abs. 1 Satz 4 "Der Anbieter hat die einbehaltenen und abgeführten Beträge [...] dem Zulageberechtigten zu bescheinigen." Die sagen euch also vereinfacht gesagt: Es gibt da so ein Gesetz dass uns zwingt euch so einen Brief zu schreiben, hier ist er. --Der-Wir-Ing („DWI“) 15:19, 17. Jul. 2018 (CEST)
Etwas ausführlicher: § 94 Einkommensteuergesetz behandelt das "Verfahren bei schädlicher Verwendung", also eine Verwendung, die nicht dem Zweck der Förderung (d.h. Aufbau einer Altersvorsorge) entspricht. Der Anbieter des Riestervertrags muß die schädliche Verwendung anzeigen, dann wird berechnet, welcher Betrag zurückgezahlt werden muß (also bereits ausgezahlte und dem Vetrag gutgeschriebene Förderungen). Dieser Betrag wird vom Anbieter nicht an seinen Kunden ausgezahlt, sondern an die Förderungsstelle zurückgeführt. Das wird dem Kunden nach § 94 Abs. 1 Satz 4 bescheinigt. Es ist also der Betrag, den der Kunde als Förderung bekommen hätte, wenn er den Vertrag nicht gekündigt hätte. 91.54.36.50 15:28, 17. Jul. 2018 (CEST)
Vielen Dank für die Antworten! Also hefte ich das einfach ab und mache weiter nichts. morty: Ja, vermutlich war es ein Minusgeschäft, aber die kurzfristige Liquidität kam und zupaß, und da ich inzwischen Beamter bin und der angesparte Rentenanspruch sehr niedrig, hätte das gegenüber meiner künftigen Pension keinen spürbaren Unterschied gemacht. --2001:16B8:40FD:0:ECB2:24E9:4538:8966 15:58, 17. Jul. 2018 (CEST)
Du könntest Dich auch bei einer Verbraucherzentrale beraten assen, wie mit sowas umzugehen ist. --Rabbid bwah! 14:35, 18. Jul. 2018 (CEST)

Vergleich zulasten Dritter?

Vor einigen Monaten wurde ich in einem Rechtsstreit verklagt, eine bestimmte (wahrheitsgemäße) Aussage über ein Buch, das die Kläger herausgegeben hatten, in einem von mir selbst verfaßten Buch nicht mehr zu verwenden. Da die Kläger sehr aggressiv auftraten und drohten, notfalls bis zum BVerfG zu ziehen (Gelächter im Zuschauerraum und auf der Richterbank, aber dennoch keine schöne Aussicht für mich), ließ ich mich auf einen Vergleich ein, in dem ich mich verpflichtete, innerhalb eines Monats die bereits an Bibliotheken versandten Exemplare insofern unkenntlich zu machen und das für die Kläger mit der Korrespondenz, die ich dazu mit den Bibliotheken führte, zu dokumentieren. Ich versandte also Einkleber an die Bibliotheken mit der Bitte, die entsprechende Stelle im Buch damit zu überkleben. Als ich nach drei Monaten (die Bibliotheken sind teilweise in Übersee) keine negativen Antworten erhielt, war ich zufrieden und übersandte die Kopien meiner Schreiben gemäß dem Vergleich an die Kläger.

Nun war einer der Kläger in einer der Bibliotheken und fand, daß man dort den Einkleber nicht wie gebeten über die inkriminierte Stelle im Buch geklebt hat, sondern mit einem Datumsvermerk versehen auf den Rand. Der Kläger schrieb mir nun und fordert eine Konventionalstrafe von 20.000,— Euro, weil ich den Vergleich nicht erfüllt hätte.

Ich habe aus meiner Sicht alles getan, um meiner Verpflichtung nachzukommen -- über das Eigentum der Bibliotheken kann ich ja nicht nach Belieben verfügen, und ich kann sie auch nicht zwingen, meiner Bitte zu entsprechen. Zwar habe ich in den Exemplaren meiner Heimatbibliothek tatsächlich kurzerhand den Einkleber selbst angebracht, aber eigentlich war das ja schon Sachbeschädigung. Ist die Forderung des Klägers also berechtigt? Immerhin konnte er (bzw. sein Anwalt) beim Schluß des Vergleichs selbst wissen, daß die Bücher nicht mir gehören und ich deswegen nicht mehr tun konnte, als mich zu bemühen. --2001:16B8:40FD:0:ECB2:24E9:4538:8966 17:13, 17. Jul. 2018 (CEST)

Die Beschreibung des Sachverhalts liest sich nicht wie ein Vergleich zu Lasten Dritter, sondern als ob (möglicherweise) die Erfüllung Deiner Verpflichtung von der Mitwirkung Dritter abhängt. Geh zu einem Anwalt und laß Dich beraten. 91.54.36.50 17:36, 17. Jul. 2018 (CEST)
+1, und zwar schleunigst. Auch wenn das Kind schon im Brunnen ist. Zumindest Schadensminimierung sollte man hier versuchen.
Wenn der Vergleich so geschlossen wurde, wie von dir skizziert, dann war das sträflich leichtsinnig und musste geradezu zu dem jetzt realisierten Schaden führen. Wenn du im Verfahren keinen Anwalt hattest, dann war das, rückblickend gesehen, unklug: Der Anwalt hätte den Vergleich vielleicht wasserdichter formuliert, und wenn nicht, bestünde zumindest die theoretische Chance auf eine Anwaltshaftung (da würde ich mir keine übertrieben großen Hoffnungen machen). Also geh zu deinem Anwalt oder suche dir einen (neuen) - hier kann dir keiner wirklich helfen. --Snevern 19:05, 17. Jul. 2018 (CEST)
Ich hatte einen Anwalt, und es waren immerhin auch noch drei Richter anwesend. Ich meine allerdings, daß das Protokoll nicht ganz mit dem Tonband übereinstimmt: zum Beispiel kann ich mich genau erinnern, daß da die Formulierung war: "Der Verfügungsbeklagte bemüht sich ... die ... Exemplare ... unkenntlich zu machen", jetzt steht da: "Der Verfügungsbeklagte verpflichtet sich ...". Und an anderer Stelle: "Die Parteien vereinbaren, über den hiesigen Prozeß Stillschweigen zu bewahren", wo aber diktiert und vorgespielt worden war: "... über den hiesigen Vergleich ...". Aber was kann man da machen? --2001:16B8:40FD:0:ECB2:24E9:4538:8966 20:41, 17. Jul. 2018 (CEST)
Wenn der diktierte, vorgespielte und von den Parteien genehmigte Text des Vergleichs nicht mit dem übereinstimmt, was später im Protokoll steht, dann kann man eine Korrektur verlangen (§ 164 ZPO). Das geht auch jetzt noch. Natürlich ist es schwer, die Unrichtigkeit zu beweisen, wenn man nur die Erinnerung der Partei hat, noch dazu nach so langer Zeit. Ich habe in solchen Fällen immer eigene Notizen zum Vergleich gemacht, und die meisten Anwälte tun das wohl ebenfalls. Die Handakte des Anwalts wäre schon stichhaltiger, wenn man die Fehlerhaftigkeit des Verhandlungsprotokolls (das immerhin einen vollstreckbaren Vergleich enthält) behauptet.
Also noch einmal: Geh zu deinem Anwalt und rede mit ihm. Wenn du ihm nicht (mehr) vertraust, kannst du natürlich auch zu einem anderen gehen - aber auch das ist nicht risikolos. Mein Lehrmeister sagte gerne "Kräham non hacket", und er hatte damit recht: Nur wenige Anwälte gehen gerne gegen einen Kollegen wegen einer angeblichen Pflichtverletzung vor. Du alleine wirst aber mit dem Fall nicht zurecht kommen, und auch hier wirst du keine ausreichende Hilfe finden.
Viel Glück. --Snevern 23:39, 17. Jul. 2018 (CEST)
Aber Beistand: „… wenige Anwälte gehen gerne gegen einen Kollegen wegen einer angeblichen Pflichtverletzung vor.“ Ja, aber das ist – wie im richtigen Leben – die „breite Masse“, und auf die kommt es auf dieser Eskalationsstufe nicht an. Also nicht unterkriegen lassen! Ich habe in einem ähnlichen Fall die Bürgersprechstunde der hiesigen Anwaltskammer genutzt. Dort erhielt ich zunächst nur allgemeine Hinweise, aber in den folgenden Tagen ergaben sich Kontakte zu RAs mit Selbstachtung und Berufsehre. Aktuell läuft das noch, Prognose ist sehr positiv. --84.190.196.134 10:19, 18. Jul. 2018 (CEST)
Nur kurzer Einwand. In den Prozessen, wo ich teilnahm, erfolgte kein Tonbandmitschnitt. Es gab eine Verhandlung, wo der Richter auch einen Vergleichsvorschlag machte. Nachdem die Beteiligten und ihre Anwälte dem zustimmten, gab der Richter dann einen Vergleichstext zu Protokoll, erst dieser wurde auch tonbandmäßig aufgezeichnet, und wich wie hier in Details vom Text ab. Aber jeder der Anwesenden hatte die Möglichkeit, diesem zu folgen. Manchmal verwechselt man in der Erinnerung den Zeitpunkt bestimmter Formulierungen, und ob diese im abschließenden Text aufgenommen wurden, oder vorher schon geändert. Gerade wenn Richter spontan in einer Verhandlung einen Vorschlag machen, können Begriffe wie hier verrutschen.Oliver S.Y. (Diskussion) 10:36, 18. Jul. 2018 (CEST)
Ich habe auch nie einen Prozess erlebt, der vollständig mitgeschnitten wurde. Wenn es keinen Protokollführer gibt, ist die Regel, dass der Richter das Protokoll während der Verhandlung in ein Diktiergerät diktiert. Das hören die Parteien und können bei signifikanten Abweichungen um eine Korrektur bitten. Der Wortlaut eines Vergleichs wird regelmäßig noch einmal im Zusammenhang vorgespielt, dann werden die Parteien gebeten, den Text so zu genehmigen; die Tatsache der Genehmigung wird anschließend ebenfalls auf Band diktiert. Eine Abweichung des gedruckten Protokolltextes von dieser Aufnahme sollte nicht vorkommen; selbst ein sinnentstellender Fehler darf nicht einfach von der Schreibkraft eigenmächtig korrigiert werden.
@IP 84.190.196.134: Natürlich kommt es nicht auf die "breite Masse" an, aber man muss eben Glück haben, einen Anwalt zu finden, der sich für seinen Mandanten gegen einen Kollegen einsetzt. Das muss ja keiner tun - der Mandant darf sich den Anwalt aussuchen, und der Anwalt darf entscheiden, ob er das Mandat annehmen will. Bei dir scheint das geglückt zu sein, und das kommt durchaus öfter vor, ist also kein Einzelfall. Aber es ist ja schon schwer, ohne Haftungsfall einen Anwaltswechsel zu vollziehen. Erfahrene Anwälte mögen keine "Anwaltshopper": Wer einmal den Anwalt wechselt, tut das mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch ein zweites Mal, und das liegt meist nicht am Anwalt. Echte Anwaltshaftungsfälle sind tatsächlich ziemlich selten, und sich wegen einer vagen Möglichkeit mit einem Kollegen, mit dem man vielleicht auch künftig zusammen arbeiten wird, anzulegen, nur weil ein Mandant behauptet, sein Anwalt sei schuld, ist kein verlockendes Mandat. --Snevern 10:51, 18. Jul. 2018 (CEST)

Die im Eigentum von Bibliotheken stehenden Exemplare seines Buches zu zensieren, war dem Fragesteller von Anfang an unmöglich; er konnte lediglich bei den Bibliotheken darum bitten. Das musste auch den vor dem Landgericht (drei Richter!) anwaltlich vertretenen Klägern klar sein. Auch diese mussten erkennen, dass der Fragesteller sich lediglich zu Bemühungen bei den Bibliotheken verpflichten, für deren Erfolg aber nicht garantieren wollte. Solche Bemühungen hat der Fragesteller erbracht. Angesichts dessen kann eine vereinbarte Vertragsstrafe nicht als verfallen angesehen werden. Nachdem der Fragesteller inzwischen weiß, dass seine Bemühungen zumindest in zwei Fällen nicht erfolgreich waren, täte er allerdings gut daran, den Bibliotheken zu verdeutlichen, was ihm durch eine Missachtung seiner Bitte nunmehr droht. Schon jetzt über Anwaltshaftung nachzudenken, erscheint demgegenüber weniger sinnvoll. --Vsop (Diskussion) 17:22, 18. Jul. 2018 (CEST)

Löschung des Artikels über meine eigene Person

Kann ich die Löschung des Artikels über meine eigene Person beantragen? Da stehen Dinge die nicht korrekt sind und ich bin KEINE Person des öffentlichen Lebens. Helen Monika Dähler

--87.191.16.199 17:19, 17. Jul. 2018 (CEST)

Kannst du, siehe Wikipedia:Löschantrag. --Komischn (Diskussion) 17:22, 17. Jul. 2018 (CEST)
Du kannst es gerne beantragen. Erfolgversprechend ist dieser Weg nicht. Bitte schaue Dir Wikipedia:Artikel über lebende Personen und die dort offerierten Kontaktmöglichkeiten an. --Maasikaru (Diskussion) 17:37, 17. Jul. 2018 (CEST)
Ob ein Löschantrag Erfolg haben wird, kannst Du anhand der in Wikipedia:Relevanzkriterien#Darstellende_Künstler,_Moderatoren,_Filmstab genannten Kriterien abschätzen. Erfüllst Du einen oder mehrere der dort genannten Punkte, ist eine Löschung praktisch ausgeschlossen.
Du kannst jedoch erwarten, dass „die Dinge“ korrekt dargestellt werden. Dazu müsstest Du allerdings erst mal sagen, was nicht stimmt und idealerweise Quellen angeben, mit denen man Deine Aussagen verifizieren bzw. die im Artikel genannten falsifizieren kann.--Mabschaaf 17:43, 17. Jul. 2018 (CEST)
Vorsichtshalber sollte man gleich dazu sagen, dass die Aussage der betreffenden Person selbst nicht ohne weiteres als wikipedia-taugliche Quelle gilt. Diese Erfahrung mussten leider schon viele machen, die Fehler auf den sie selbst betreffenden Seiten beheben wollten. Die grundsätzlich bestehende Belegpflicht gilt für alle Autoren - einschließlich der beschriebenen Person selbst. --Snevern 19:01, 17. Jul. 2018 (CEST)
Sowie für die Autoren, die die bemängelten Aussagen in den Artikel gestellt haben. --Kreuzschnabel 23:50, 17. Jul. 2018 (CEST)
Das ist natürlich ebenfalls korrekt. --Snevern 09:49, 18. Jul. 2018 (CEST)
Die Schrift auf Deiner Homepage ist etwas verblaßt. Solltest Du vielleicht gelegentlich mal nachmalen lassen. --85.178.40.215 17:51, 17. Jul. 2018 (CEST)

Hinweis:

  • Artikel wurde von Benutzer:Lenidaehler als SPA (Beitragsliste) am 29. März 2014 um 12:12 in dieser Version (Difflink) angelegt.
  • Dies von ihr selbst inklusive genauem Geburtsdatum und Gesamtnamen ("eigentlich" bzw. in den PD "wirklicher Name"; beides in der Form sowieso falsch, weil ja Helen Monika Dähler nicht der eigentliche/wirkliche Name ist, sondern schlichtweg der vollständige Name von Helen Dähler). Beides - Datum und "eigentlicher" Name - wurde im Zuge dieser Diskussion sowie dem daraufhin gesetzten LA (mit LAE beendet) entfernt.
  • Durchaus auch interessant, dass Lenidaehler tags darauf, am 30. März um 19:05, die von ihr selbst in der Erstversion hineinzitierten Pressestimmen (zwischenzeitlich mit Zitatvorlage wf) wieder entfernt hat, warum auch immer sie es sich anders überlegt hat, siehe Difflink. Letzte Version, in der Lenidaehler unter Weblinks den Link zu ihrer (damaligen) Agentur hinzugefügt hat (Difflink) war am 2. April um 17:48 (was fünf Tage später, aus mE unerfindlichen Gründen, unter Hinweis auf WP:WEB revertiert wurde).
  • Es darf durchaus zurecht angenommen werden, dass SPA Benutzer:Lenidaehler ident mit der Person Helen Dähler ist und sie sich selbst den Artikel angelegt hat und sie nun - mehr als vier Jahre später - draufgekommen ist, dass sie eigentlich doch nicht in der deWP mit einem Artikel verewigt sein möchte.
  • Interessant noch, dass am 6. April 2016 um 06:37 ein SPA Benutzer:Laxxtrzh mit seinem einzigen Edit die Schauspielerei aus dem Artikel tilgen wollte, was 11 Tage später zurecht revertiert wurde (Difflink für beides).
  • Nebstbei hat sich Lenidaehler eines anderen besonnen und ihre am 29. März 2014 07:38 von ihr angelegte Benutzerseite auf ihren Wunsch hin am 1. Juni 2014 löschen lassen.

Streisand lässt grüßen ... --Elisabeth 14:15, 18. Jul. 2018 (CEST)

Recht auf Löschung?

Die vorstehende Frage ist abstrakt und allgemein interessant. Die Relevanzkriterien sind wohl eher als Minimum zu verstehen: Wer sie nicht erfüllt, muß draußen bleiben. Aber hat denn Wikipedia das Recht, jemanden, der keine Person der Zeitgeschichte ist, gegen seinen Willen zu porträtieren? --85.178.40.215 18:00, 17. Jul. 2018 (CEST)

Ist das nicht gerade Sinn der Relevanzkriterien? Zu definieren wann jemand Person der Zeitgeschichte ist und damit einen Eintrag bekommen kann oder es nicht ist und draußen bleiben muss. --217.254.189.49 18:05, 17. Jul. 2018 (CEST)
Genau. Der Umkehrschluß gilt aber nicht. --85.178.40.215 23:52, 17. Jul. 2018 (CEST)

Wer die Relevanzkriterien erfüllt, wird nicht wieder entfernt. Aber wer sie nicht erfüllt, muss nicht unbedingt draussen bleiben. --Eingangskontrolle (Diskussion) 20:40, 17. Jul. 2018 (CEST)

soso, die Relevanzkriterien (wer hat die eigentlich in Bezug auf Personen (rechtlich abgesichert) festgelegt?) bestimmen also wer "Person der Zeitgeschichte" ist. Ich denke da sollten wir uns nach der wohl hoffentlich irgentwo ausserhalb von WP rechtlich abgesicherten Definition von "Person der Zeitgeschichte" richten, sonst treten wir da vielleicht eine Lawine los (gerade nach dem 25.5.2018). --Jmv (Diskussion) 20:51, 17. Jul. 2018 (CEST)

Was war denn am 25. 5.? Aber es ist trotzdem die Frage, welche Relevanz die Einstufung eigentlich hat: Wer z. B. ein politisches Wahlamt hat oder anstrebt, muß es wohl hinnehmen, daß über ihn öffentlich debattiert wird, aber warum sollte das für einen Professor Otto Normalverbraucher gelten, was unterscheidet den vom Lehrer Lämpel an der Städtischen Realschule? --85.178.40.215 23:52, 17. Jul. 2018 (CEST)
Datenschutz-Grundverordnung --Rôtkæppchen₆₈ 23:57, 17. Jul. 2018 (CEST)
Und was hat sich durch die in D geändert? --85.178.40.215 02:03, 18. Jul. 2018 (CEST)
Das hat zwar wenig mit der ursprünglichen Frage hier zu tun, aber jeder Hochschulprofessor hat schon mal was publiziert (zumindest die Doktorarbeit und die Habilitationsschrift oder eine andere weitere Arbeit, i.d.R. aber hat ein Professor zum Zeitpunkt seiner Einberufung schon dutzende Publikationen publiziert), ich denke das unterschiedet ihn von den allermeisten Realschullehrern. Die geben maximal Unterrichtsmaterialien an ihre Schüler weiter, welche aber i.d.R. wegen dem Urheberrecht von den Schülern nur privat weitergegeben werden dürfen und somit keinesfalls als veröffentlichte Werke zu sehen sind. --MrBurns (Diskussion) 00:34, 18. Jul. 2018 (CEST)
Ich habe auch einen Haufen Zeugs publiziert, auch Gereviewtes. Und das soll inwiefern relevant sein? Mit welchem Recht nehmen sich Medien heraus, über Personen zu berichten, die das nicht wollen, wieso maßt Wikipedia sich das an? --85.178.40.215 02:03, 18. Jul. 2018 (CEST)
Enzyklopädische Relevanz ist nicht von der Zustimmung der betreffenden Person abhängig. Da sich ein Wikipedia-Artikel aus öffentlich zugänglichen Quellen speist, sind auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt, von einer einzigen seltsamen Ausnahme abgesehen. --Rôtkæppchen₆₈ 02:10, 18. Jul. 2018 (CEST)
Das Telefonbuch ist eine öffentlich zugängliche Quelle. Gibt das jemandem das Recht, meine Telefonnummer zusammen mit weiteren Informationen über mich zu veröffentlichen? Ich glaube, kaum. --85.178.40.215 02:42, 18. Jul. 2018 (CEST)
Soviel ich weiß darf jeder Telefonbucheinträge kopieren. Es gibt auch einige Websites, die das machen. Es liegt auch kein Urhebrrrechtsschutz vor, da das reine Zusammentragen von Daten keine Schöpfung darstellt. Auch die Kombination der Teleofnbuchdaten mit anderen öffentlichen Informationen über eine Person dürfte legal sein, das machen auch einige Websites. Wer seine Telefonnummer schützen will, kann eine Geheimnummer beantragen. --MrBurns (Diskussion) 02:53, 18. Jul. 2018 (CEST)
Google darf das offenbar. Wenn ich da meinen Realnamen eingebe, kommt an der Seite eine Infobox mit Adresse, Telefonnummer, Karte der Adresse, Ansicht meines Hauses von StreetView, eine Auflistung meiner Werke, etc. Passt mir auch nicht, aber ich sehe da keine Möglichkeit. Benutzerkennung: 43067 07:24, 18. Jul. 2018 (CEST)
Mir wurde von fachkundiger Stelle mitgeteilt, das Weiterverarbeiten von Daten, die andernorts veröffentlicht worden sind, unterliegt den strengen Vorschriften der DSGVO: Wikipedia:Auskunft/Archiv/2018/Woche 21#Datenschutz-Grundverordnung: Verarbeiten öffentlich zugänglicher Daten. Ich halte das auch für sinnvoll: Der Urheber der Daten könnte die Daten am ursprünglichen Ort depubliziert oder geändert haben, dann wären die Daten am Ort der Weiterverarbeitung unzulässig weiter vorhanden. Was bestimmt unkritisch ist, ist, die Daten jedesmal neu aus den ursprünglichen Veröffentlichungen zusammenzustellen.
„Da sich ein Wikipedia-Artikel aus öffentlich zugänglichen Quellen speist“ Das ist in vielen Fällen unzutreffend. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:00, 18. Jul. 2018 (CEST)
Öffentlich zugänglich ≠ Internet --M@rcela 09:17, 18. Jul. 2018 (CEST)
In meiner früheren Frage ging es um Daten, die im Internet öffentlich zugänglich sind. Viele der personenbezogenen Daten, die in der Wikipedia weitergenutzt werden, stammen ebenfalls aus Quellen, die ausschließlich im Internet öffentlich zugänglich sind. Es sind in der Wikipedia aber auch personenbezogene Daten in großer Anzahl vorhanden, die ansonstens nirgends veröffentlicht worden sind. --BlackEyedLion (Diskussion) 10:45, 18. Jul. 2018 (CEST)

Handapparat auf Englisch?

Ich möchte wissen, wie man auf Englisch einen Handapparat nennen würde, also z. B. eine Sammlung von Handbüchern, die man sich auf den Schreibtisch setzt. --2003:D3:A708:8975:1C52:9767:9D39:8434 14:45, 18. Jul. 2018 (CEST)

Siehe im Wörterbuch der Bibliotheks- und Informationswissenschaft: http://rbi.nb.rs/de/multilang. reference collection. --BlackEyedLion (Diskussion) 14:53, 18. Jul. 2018 (CEST)
Oh, danke! --2003:D3:A708:8921:A526:B547:C7CE:4128 22:08, 18. Jul. 2018 (CEST)

… ist der Titel eines kontroversen Videospiels, aber warum haben wir dazu noch keinen Artikel? --92.218.168.76 09:34, 18. Jul. 2018 (CEST)
Hinweis: Für Fragen speziell zur Wikipedia gibt es ein eigenes Diskussionsforum: Fragen zur Wikipedia.

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --178.4.181.231 23:56, 20. Jul. 2018 (CEST)

Können 4 Wohnungen bei nur 2 Wohneinheiten vorliegen?

Wie sind die Versicherungsbedingungen hier auf S.23 links unten zu verstehen? Wenn nach dd) in einem MFH bereits "maximal 3 Wohnungen" unabhängig vom Mietwert versichert sind, dann kommt durch ee) "maximal 2 Wohneinheiten bis zu einem Gesamtjahresmietwert von 30.000 EUR (...) in einem Mehrfamilienhaus" doch gar nichts mehr dazu. Denn jede Wohnung sollte ja mindestens einer Wohneinheit entsprechen. Oder bezieht sich das MFH in ee) ausschließlich auf die Einliegerwohnung? Dann wäre es aber komisch formuliert. Oder soll es heißen, dass in einem MFH 3 Wohnungen plus 2 Wohneinheiten versichert sind? --82.212.49.217 21:14, 20. Jul. 2018 (CEST)

Ganz unten auf der Seite ist eine Telefonnummer. Da anrufen. --Rôtkæppchen₆₈ 22:24, 20. Jul. 2018 (CEST)
Wenn ich freitagabends um kurz nach 9 zur Abwägung, wo ich eine Versicherung abschließe, diese Information benötige, dann ist die nächsten 2 1/2 Tage niemand telefonisch erreichbar. Und eine mündliche Auskunft gäbe mir ohnehin keine Sicherheit, weil a) wahrscheinlich nur ein Call-Center-Mitarbeiter am Apparat ist, der was verkaufen will, und b) ich die gegebene Auskunft im Streitfall sowieso nicht rechtsverbindlich belegen kann. Da bin ich hier wesentlich besser bedient, weil hier Neutrale ihr Verständnis der Formulierung schreiben. Es kann ja sein, dass die Versicherung selbst der Auffassung ist, ein Risiko sei bei ihr nicht versichert, aber tatsächlich aufgrund Unklarheiten ihrer selbstformulierten Versicherungsbedingungen dieses Risiko trotzdem als versichert gilt. Es geht dabei nach § 133 und § 157 BGB auch um den sog. "objektiven Empfängerhorizont" , wie er sich für einen objektiven, nicht unbedingt rechtskundigen Dritten bei der Lektüre des Vertragstextes darstellt. --82.212.49.217 11:36, 21. Jul. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Hier falsch. --Rôtkæppchen₆₈ 22:24, 20. Jul. 2018 (CEST)
Das ist kumulativ zu verstehen. Du kannst 3 (Ferien-)Wohnungen, ein Ferienhaus und zwei Wohneinheiten im Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder im Mehrfamilienhaus vermieten - die gesetzliche Haftpflicht ist bei allen mitversichert. Ansonsten müsste spätestens bei ff) ein "oder" stehen.
Rechtsverbindlich können dir das aber nur zwei sagen: Zum einen die Versicherung (siehe Rotkaeppchen), zum anderen ein Richter, der einen Rechtsstreit darüber entscheidet (aber so weit muss man es ja nicht kommen lassen). --Snevern 22:44, 20. Jul. 2018 (CEST)
Am Besten schreibts du der Versicherung die genauen Verhältnisse, also welche Wohnungen du versichtert haben willst und läßt dir bestätigen, das der Versicherungsschutz für diese gilt. --Eingangskontrolle (Diskussion) 01:19, 21. Jul. 2018 (CEST)
Ja. Aber siehe auch oben die letzten zwei Sätze meiner Antwort an Rotkaeppchen68. --82.212.49.217 11:36, 21. Jul. 2018 (CEST)
Danke Snevern, deine Auskunft hat mir weitergeholfen. --82.212.49.217 11:36, 21. Jul. 2018 (CEST)

Ferne Galaxien und ihr Abstand zu uns

Das Licht einer Galaxie, die zehn Milliarden Lichtjahre von der Erde entfernt ist, war zehn Milliarden Jahre bis zur Erde unterwegs. Wir sehen also einen Blick in die Vergangenheit, als das Universum noch wesentlich kleiner als heute war, denn der Raum zwischen den Galaxien dehnt sich aus. Was bedeutet dann aber, die Galaxie sei "zehn Milliarden Lichtjahre von der Erde entfernt"? Ist der Abstand der Galaxie von uns heute zehn Milliarden Lichtjahre und war sie vor zehn Milliarden Jahren viel näher bei uns (wenn ja, wie nahe)? Oder war sie vor zehn Milliarden Jahren zehn Milliarden Lichtjahre entfernt und ist heute viel entfernter (wenn ja, wie fern)? Oder ist das Wort "heute" in diesen beiden Fragen komplett sinnlos? --Neitram  14:19, 16. Jul. 2018 (CEST)

die 10 Milliarden LJ ist die Summe aus dem damaligen Abstand und der Entfernung, die wir seitdem zurückgelegt haben. --184.22.229.226 14:31, 16. Jul. 2018 (CEST)
Entfernungsangaben im kosmologischen Maßstab sind nicht eindeutig, siehe Entfernungsmaß. Eine Angabe in Lichtjahren ist meist als Lichtlaufzeit oder Laufzeitentfernung zu verstehen, also , wobei c die Lichtgeschwindigkeit, t0 der jetzige Zeitpunkt und tem der Zeitpunkt der Lichtemission sind. Das ist die (nicht nur) für Laien interessanteste Angabe, weil sie die Einordnung des beobachteten Ereignisses in die Geschichte des Universums erlaubt. Die anderen Entfernungsmaße, auch die Entfernung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder die mitbewegte Entfernung, sind für spezielle Fragen interessant, helfen dem Laien aber meist nicht weiter. Das Wort "heute" ist zwar durch die Robertson-Walker-Metrik wohldefiniert ("heute" ist überall im Universum die gleiche Zeit seit dem Urknall vergangen, deshalb ist der Entwicklungszustand überall der gleiche - das ist die Homogenität aus dem Kosmologischen Prinzip), andererseits aber auch irrelevant, da wir anderswo nichts im heutigen Zustand beobachten können. --Wrongfilter ... 14:51, 16. Jul. 2018 (CEST)
Die hier verlinkten Artikel ist wunderbare Beispiele für Texte, bei den Laien schon nach den wenigen Sätzen aussteigen.--Schaffnerlos (Diskussion) 15:36, 16. Jul. 2018 (CEST)
Danke, Wrongfilter. Vermutlich müsste man es an dieser und dieser animierten Grafik ablesen können, aber ich steige da noch nicht durch, auch nicht nach dem Versuch der Lektüre von en:Comoving and proper distances. Wenn die Laufzeitentfernung der Galaxie zu uns zehn Milliarden Lichtjahre ist, wie groß ist dann die mitbewegte Entfernung (comoving distance) und wie groß ist dann die physikalische Entfernung (proper distance)? --Neitram  15:50, 16. Jul. 2018 (CEST)
Ob man das aus den verlinkten Graphiken ablesen kann, durchschaue ich auch nicht so schnell... Die verschiedenen Entfernungen hängen alle von der Rotverschiebung des beobachteten Objekts ab, sowie von den kosmologischen Parametern. Dazu muss man ein paar Integrale lösen, das geht im allgemeinen nur numerisch. Ich habe das mal in python gerechnet (mit en:astropy) und den aktuellen Werten der kosmologischen Parameter (Planck 2015): Eine Rückblickzeit von 10 Mrd. Jahren entspricht einer Rotverschiebung von z=1.72. Das gibt eine mitbewegte Entfernung von 4.87 Gpc oder 15.9 Mrd. Lichtjahren. Das ist auch die proper distance zum heutigen Zeitpunkt; bei der Emission muss man das durch 1+z=2.72 dividieren, das sind also 1.79 Gpc = 5.84 Mrd. Lichtjahre. Es gibt auch online Rechner für so was, in diesem Fall z.B. dieser. --Wrongfilter ... 16:17, 16. Jul. 2018 (CEST)
Danke! Dann sehen fasse ich kurz mein bisheriges Verständnis zusammen: 1) Wir sehen die Galaxie mit einer bestimmten Rotverschiebung, aus der wir eine Lichtlaufzeit von zehn Milliarden Jahren folgern können. 2) Wir sehen demnach die Galaxie in einem Zustand, wie sie vor zehn Milliarden Jahren aussah. 3) Wir bezeichnen dies als eine Entfernung der Galaxie von zehn Milliarden Lichtjahren. 4) Tatsächlich war diese Galaxie vor zehn Milliarden Jahren aber nur etwa 6 Milliarden Lichtjahre von uns entfernt. 5) Heute ist diese Galaxie etwa 16 Milliarden Lichtjahre von uns entfernt. Soweit korrekt? --Neitram  13:12, 17. Jul. 2018 (CEST)
(1) und (2) korrekt. (3) wäre nach meinem Dafürhalten eine sinnvolle Konvention, da die verwendete Einheit "Lichtjahr" geradezu danach ruft. Ansonsten verwenden Astronomen ja lieber die Einheit Parsec für Entfernungen. Nach meinem Eindruck wird in der populären Presse immer die Lichtlaufzeit angegeben, es gibt aber keine "offiziellen" Empfehlungen, das so zu machen. (4) und (5) korrekt, wenn man unter Entfernung die "Eigenentfernung" versteht, die sich ergibt, wenn man die Zeit anhält und einen Maßstab zwischen uns und die Galaxie legt. --Wrongfilter ... 13:33, 17. Jul. 2018 (CEST)
Danke, das hat mir viel zum Verständnis geholfen! Darf ich noch eine Zusatzfrage stellen, die sich daraus ergibt? Sehen wir die Galaxie unter einem Bildwinkel, der zum Emissions-Zeitpunkt passt (Entfernung 6 Mrd. LJ), oder zu einem Bildwinkel, der zu 10 Mrd. LJ passt, oder noch anders? --Neitram  17:12, 17. Jul. 2018 (CEST)
Im homogenen Universum ist der Bildwinkel der, den die Verbindungslinie wir-Galaxie zur Galaxie zum Emissionszeitpunkt bildete. Inhomogenitäten in der Masseverteilung zwischen uns und der Galaxie rütteln ein bisschen am Lichtpfad (schwacher Gravitationslinseneffekt) und lokale Anisotropien prägen uns und der Galaxie Eigenbewegungen auf, die zu einer Verdrehung der Verbindungslinie führen. Vor allem aber wird sich die Galaxie drehen und verändern, so dass der heutige Winkel keine Bedeutung hat. --Wrongfilter ... 19:56, 17. Jul. 2018 (CEST)
Danke, das heißt also, die scheinbare Größe entspricht der Entfernung von 6 Mrd. LJ -- also die Galaxie sieht deutlich größer aus, als sie bei einer Entfernung von 10 Mrd. LJ aussehen würde? --Neitram  08:17, 18. Jul. 2018 (CEST)
Ach, das meinstest du mit "Bildwinkel"? Nein, die scheinbare Größe ist mit dem wahren Durchmesser über die Winkeldurchmesserentfernung (en:Angular diameter distance) verknüpft. --Wrongfilter ... 08:24, 18. Jul. 2018 (CEST)
Der Rechner, den du verlinkt hattest [7] ergibt jedoch bei mir (sofern ich die richtigen Zahlen eingestellt habe) etwa eine Angular size distance von etwa 5,9 Mrd. LJ? --Neitram  09:39, 19. Jul. 2018 (CEST)
Stimmt, gut beobachtet. In räumlich flachen Universen (und damit in unserem) sind Eigenentfernung und angular size distance tatsächlich gleich. Wenn du links auf "open" drückst, dann unterscheiden sie sich. --Wrongfilter ... 09:53, 19. Jul. 2018 (CEST)
Dann ist meine Schlussfolgerung "die Galaxie sieht deutlich größer aus, als sie bei einer Entfernung von 10 Mrd. LJ aussehen würde" also korrekt? --Neitram  14:25, 19. Jul. 2018 (CEST)

DVB-T2 in HD für umme? Ich kanns nicht glauben! TV-Techniker und -Fachleute, bitte melden!

Eben gerade diese Anzeige bei Focus-online gesehen. Gibts das wirklich, was die behaupten? Ist sowas seriös? Oder welche Abzocke steckt dahinter? Bitte bitte um ehrliche fachliche Antworten. Danke! (und wenn das funktioniert und seriös ist, werd ichs kaufen.) Nochmals Danke.

--92.217.95.23 20:43, 16. Jul. 2018 (CEST)

Man darf solchen Anzeigen prinzipiell nicht vertrauen, auch nicht wenn sie auf seriösen Webseiten geschaltet werden. Die verlinkte Seite macht keinen sehr seriösen Eindruck (Name, der Text ist offenbar eine maschinelle Übersetzung). Wobei es gibt DVB-T2 in HD kostenlos. Nur eben nicht in Deutschland. Die Maschinenübersetzung und die Preisangaben in $ lassen aber darauf schließen, dass der Text ursprünglich gar nicht für den deutschen markt gedacht wurde, später hat mans übersetzt um seine Produkte (Antenne, etc.) auch im deutschsprahcigen Raum verkaufen zu können. --MrBurns (Diskussion) 20:51, 16. Jul. 2018 (CEST)
Ein Fachmensch sieht, dass das abgebildete Produkt nicht für den europäischen Markt hergestellt wurde, In Deutschland und Europa sind Belling-Lee-Steckverbinder für terrestrisches Fernsehen üblich, in Nordamerika F-Steckverbinder. Es gibt zwar auch in Deutschland DVB-T2-Antennen mit F-Steckverbinder. Da ist dann aber ein Adapterkabel dabei. Dieser Anbieter wirbt auch mit anderen Bildern, wo z.B. ATSC-Set-Top-Box für den nordamerikanischen Markt zu sehen ist. --Rôtkæppchen₆₈ 20:59, 16. Jul. 2018 (CEST)
Die verkaufen nur eine Antenne, mehr nicht. Der DVB-T2-HD-Receiver kommt dazu. Und da ist ÖRR gemäß Rundfunkstaatsvertrag unverschlüsselt und Privatfernsehen bis auf wenige unbedeutende Ausnahmen entgeltpflichtig und verschlüsselt. --Rôtkæppchen₆₈ 20:54, 16. Jul. 2018 (CEST)

Würde das Ding auch funktionieren, wenn ich einen Uraltfernseher oder einen Neuen ohne DVBT2-Decoder hätte? 92.217.95.23 20:56, 16. Jul. 2018 (CEST)

Ja, aber mit Geisterbild, sofern es bei Dir in der Gegend noch einen Sender gibt, den Dein Fernseher ohne Set-Top-Box empfangen kann. --Rôtkæppchen₆₈ 21:00, 16. Jul. 2018 (CEST)
Also ist das gelogen? "...Schließen Sie einfach TV Fix an jedem Fernseher oder Monitor an den Sie besitzen. Alle Kabel sind im Lieferumfang enthalten. Drücken Sie den Netzschalter und fertig. Nein ernsthaft, es dauert buchstäblich 10 Sekunden und Sie können alles ansehen, was Sie wollen...." 92.217.95.23 21:02, 16. Jul. 2018 (CEST)
Wenn mir ein Verkäufer sagt: „Sie werden es nicht glauben, aber es stimmt tatsächlich“, dann gehe ich stark davon aus, dass er lügt, dass sich die Balken biegen. --Kreuzschnabel 22:07, 16. Jul. 2018 (CEST)
Der Verkäufer geht wahrscheinlich von US-amerikanischen Verhältnissen aus. In USA ist es gesetzlich festgelegt, dass jeder verkaufte Fernseher ATSC-tauglich sein muss. ATSC ist das US-Gegenstück zu DVB-T und teilweise DVB-C. Es genügt also tatsächlich, eine für Digitalfernsehen entfeinerte Zimmerantenne an die Glotze anzuschließen, um digitales Antennenfernsehen zu glotzen. --Rôtkæppchen₆₈ 17:26, 17. Jul. 2018 (CEST)
Das stimmt zwar, aber die Regel gibts nicht seit Jahrzehnten, daher es gibt noch genug Leute, die noch nicht-ATSC-fähige Fernseher herumstehen haben. --MrBurns (Diskussion) 23:02, 17. Jul. 2018 (CEST)
In USA sind ATSC-Tuner seit 1. März 2007 für alle Fernseher Vorschrift. Für ältere Fernseher gibt es für 40 Talerchen eine passende Settopbox. --Rôtkæppchen₆₈ 23:19, 17. Jul. 2018 (CEST)
Also stimmt "nicht nach Jahrzehnten": von "Jahrzehnten" kann man m.E. erst ab 20 Jahren sprechen. --MrBurns (Diskussion) 23:41, 17. Jul. 2018 (CEST)
How about "...nach eineinhalb Jahrzehnten"?--Nurmalschnell (Diskussion) 12:10, 19. Jul. 2018 (CEST)
So gesehen kannst du auch "nach 0,1 Jahrzehnten" sagen, aber ich bezog mich aiuf den Fall, dss man "nach Jahrzehnten" ohne eine genauere Angabe sagt. In dem Fall hier wärens übrigens 1,1 Jahrzehnte. --MrBurns (Diskussion) 16:23, 19. Jul. 2018 (CEST)

Wie weit muss ich von der Erde wegfliegen, damit sie x Grad Sehwinkel ausmacht? Und wann sehe ich wieviel % der Oberfläche?

Blue Marble, aufgenommen von Apollo 17 am 7. Dezember 1972

Motivation: Die Apollo-Astronauten berichten ja, wie es ist, beide Pole gleichzeitig zu sehen. Dass dürfte wohl von der ISS in 400 km Höhe nicht möglich sein. Annahme: Die Erde ist eine perfekte Kugel ohne Atmosphäre. Bin da leider mathematisch überfordert. Wahrscheinlich brauche ich arctan in irgendeiner Form. Ich fliege vertikal von der Erde weg und will dann eine Tangente an den Horizont anlegen. Bei welcher Entfernung sehe ich wieviel Prozent der Oberfläche? Müsste ja gegen 50% gehen, aber nie ganz erreichen. Oder 2-Dimensional von der Seite betrachtet gesprochen: Bei welcher Entfernung sehe ich welchen Teil des Halbkreises? --Zulu55 (Diskussion) 14:22, 18. Jul. 2018 (CEST)

Siehe Horizont#Horizont in der Nautik, Kimmlinie. --BlackEyedLion (Diskussion) 14:41, 18. Jul. 2018 (CEST)
OK, Und von dort der Link auf Sichtweite#Geodätische_Sichtweite. Jetzt muss ich es nur noch verstehen. Danke! --Zulu55 (Diskussion) 15:24, 18. Jul. 2018 (CEST)

Der Sinus des halben Sehwinkels ist (d+r)/r wobei d die Distanz zur Erdoberfläche und r der Erdradius 6371 km ist. --Hb309 (Diskussion) 17:41, 18. Jul. 2018 (CEST)

Du meinst umgekehrt? Und da noch u. U. 2 verschiedene Radien. Wenn ich beide Pole sehen will, schaue ich ja senkrecht auf den Äquator, der vom Erdmittelpunkt weiter weg ist als die Pole. Also (näherungsweise) r_pol./(d + r_äq).
Und der Kosinus dieses halben Winkels sagt mir, welchen Anteil ich vom eindimensionalen Querschnitt sehe, und sein Quadrat, wieviel von der Querschnittsfläche. Wenn ich da keinen Fehler eingebaut habe ... --Elop 18:15, 18. Jul. 2018 (CEST)
Tangentialkegel --184.22.229.213 18:07, 18. Jul. 2018 (CEST)
Unter der oben genannten Prämisse einer perfekten Kugelform ohne Atmosphäre sowie der Vorstellung des Pols als eines Punktes auf der Oberfläche ist dieser Abstand überhaupt nicht erreichbar: Man kann niemals beide Pole gleichzeitig sehen. --Snevern 18:39, 18. Jul. 2018 (CEST)
Da fehlt nur ein wenig gravitative Raumkrümmung. --Rôtkæppchen₆₈ 22:36, 18. Jul. 2018 (CEST)
Sichtbare Metrik eines Neutronensterns
Ein Neutronenstern hat schon mehr als nötig davon. --Kreuzschnabel 23:04, 18. Jul. 2018 (CEST)
Ich halte es für möglich, dass der Fragesteller „Pole“ im umgangssprachlichen Sinn benutzt hat und eigentlich die beiden Polargebiete meint... --Gretarsson (Diskussion) 22:58, 18. Jul. 2018 (CEST)
Ich meinte die Pole in der Tat als genau gegenüberliegende Punkte, rechtwinklig zu meinem Startpunkt am Äquator. Daher - genau! - beide Punkte kann man nie sehen. Ich schrieb ja, bezogen auf die sichtbare Oberfläche "Müsste ja [mit zunehmender Entfernung] gegen 50% gehen, aber nie ganz erreichen." --Zulu55 (Diskussion) 10:36, 19. Jul. 2018 (CEST)
„Deren Tangentialebenen an der Erdkugel schneiden sich nicht in endlicher Entfernung“ stimmt. „Kann man nie sehen“ stimmt nicht, da das Licht sich nicht entlang dieser Ebenen ausbreitet bzw. dort, wo es das doch tut, der Raum (und mit ihm diese Ebenen) nicht unbedingt gerade ist. --Kreuzschnabel 16:39, 19. Jul. 2018 (CEST)
Im Sinne der legendären BILD-Schlagzeile Nordpol weg, als er mal kurz eisfrei war? --Kreuzschnabel 23:04, 18. Jul. 2018 (CEST)
Um beide Polarkreise aus dem Weltraum sehen zu können, muss man nur 9650 Kilometer über dem Äquator sein. Aus der ISS oder vom Hubble-Weltraumteleskop klappt das nicht, da deren Umlaufbahnen viel tiefer liegen. Auch die Hubble-Reparaturmission des Space Shuttle STS-82 hat es nur 620 Kilometer in den Raum geschafft. --Rôtkæppchen₆₈ 23:34, 18. Jul. 2018 (CEST)
Aus einem Abstand, der der Mondbahn entspricht, sieht man gerade noch den 89 nördlichen und südlichen Breitenkreis gleichzeitig (bei "idealer" Geometrie: Kugel und ohne Erdathmosphäre). Wenn man für die letzten 100 km (in der Erdathmosphäre) einen Refraktionskoeffizient von 0,13 annimmt, könnte es sich ausgehen, dass man beide Pole sieht. --TheRunnerUp 09:05, 19. Jul. 2018 (CEST)

Zum Strandbad schwimmen erlaubt?

Am See gibt es ein öffentliches Strandbad, das Eintrittsgeld verlangt. Daneben gibt es an diesem See einige private Grundstücke und Badeplätze. Ist es erlaubt, von so einem privaten Badeplatz zum Strandbad zu schwimmen und dieses von der Seeseite, wo es nicht abgesperrt ist, zu betreten? Oder muss man es von der Landseite betreten, um den Eintritt zahlen zu können?

--212.95.5.150 09:20, 19. Jul. 2018 (CEST)

Erschleichen von Leistungen könnte relevant sein. Allerdings gehört dazu auch, dass man irgendwie heimlich hineinschleicht oder über einen Zaun steigt. Im Außenbereich gibt es in den meisten Bundesländern im Landesnaturschutzgesetz auch ein Recht auf freien Zugang zur Natur. Dieses Recht ist stärker als das Hausrecht eines Privatbesitzers. Das Hausrecht alleine impliziert kein Verbot, denn es ist nicht prinzipiell untersagt, ein fremdes Grundstück zu betreten. --184.22.229.213 09:42, 19. Jul. 2018 (CEST)
Es ist natürlich nicht erlaubt, man muss von der Landseite kommen und Eintritt zahlen. Grundsätzlich wäre es Hausfriedensbruch, da das Strandbad Hausrecht hat und bestimmen kann, wer und unter welchen Bedingungen ihren Strandabschnitt betreten darf. --Count² (Diskussion) 09:28, 19. Jul. 2018 (CEST)
(BK) Gilt das auch beim Betreten vom Wasser aus? Weil auf der wasserseite existiert ja i.d.R. keine Einfriedung. Oder zählen irgendwelche Bojen (falls vorhanden) schon als Einfriedung? Wäre ja merkwürding, weil Bojen können verschiedene Bedeutungen haben, für den Laien ist es eventuell nicht erkennbar, ob damit z.B. der Bereich eines Strandbades abgegrenzt wird oder nur ein Bereich, in den keine Bote rein dürfen. --MrBurns (Diskussion) 09:32, 19. Jul. 2018 (CEST)
@184... kannst du bitte deine Nachbearbeitungen irgendwie kennzeichnen? Bei deinem Kommentar steht 9:25, deine bisher letzte Bearbeitung ist aber um 9:37. Nachdem die Kommentare von Count Count und mir in der Zwischenzeit entstanden sind, verzerrt das den Kontext... --MrBurns (Diskussion) 09:41, 19. Jul. 2018 (CEST)
Die Einfriedung scheint mir der See selbst zu sein. Es ist jedenfalls völlig unüblich, Grundstücke zu einem Gewässer hin einzufrieden, weil üblicherweise das Gewässer ausreichenden Schutz bietet. Ich sollten im Übrigen auch zivilrechtliche Aspekte betrachtet werden. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:44, 19. Jul. 2018 (CEST)
In dieser Frage geht es aber um die Situation, dass eben nicht der ganze See zum Strandbad gehört. --MrBurns (Diskussion) 09:47, 19. Jul. 2018 (CEST)
Eine Einfriedung auf Wasserseite ist ja unüblich. Es würde hier zu entscheiden sein, ob bei dem Strandbad die Einfriedung auf Landseite ausreicht, um als befriedetes Besitztum zu gelten. Selbst wenn es nicht als Hausfriedensbruch gewertet würde, wäre eine Betreten immer noch zivilrechtlich problematisch, da nach § 903 BGB gilt: "Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen." Insbesondere schließt ein Strandbad natürlich nicht-bezahlende Dritte vom Benutzen ohne Bezahlen aus. --Count² (Diskussion) 10:00, 19. Jul. 2018 (CEST)
Solange er kein Schild aufstellt, schließt er gar nichts aus. Und wenn der Eigentümer die Gemeinde ist, wird es noch problematischer. --184.22.229.213 10:03, 19. Jul. 2018 (CEST)
Bojenketten sind überhaupt nicht unüblich. --Furescht (Diskussion) 10:05, 19. Jul. 2018 (CEST)

Grundsätzlich, sagt Christa Marx, Leiterin der Abteilung Bau und Umwelt am Landratsamt Dillingen, ist die Sache klar: „Seeufer darf in Bayern jeder betreten, das garantiert die Verfassung des Freistaats.“ Dort stehe geschrieben, dass der freie Zugang zu Naturschönheiten und Gewässern jedem gestattet ist. Das gelte auch, wenn sich das Grundstück in Privatbesitz befindet. Nicht nur der freie Zugang zum Wasser ist gestattet, auch sein Handtuch darf der Badefreund am Ufer ausbreiten. Die Familie aus der eingangs geschilderten Szene müsste sich also keineswegs vertreiben lassen. Doch laut Marx gibt es einige Ausnahmen vom Recht auf freien Seezugang. Ein Beispiel: „Wenn ein Grundstücksbesitzer etwa am Ufer einen Wildschutzzaun anlegt, um die Bäume vor Verbiss zu schützen, dann darf er das.“ Überhaupt: Zäune seien zu beachten. Auch wenn nicht immer sicher sei, dass sie rechtmäßig errichtet worden sind – einfach drübersteigen ist verboten.[8] --Furescht (Diskussion) 10:10, 19. Jul. 2018 (CEST)

Um mal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Du implizierst damit, dass es kein Hausfriedensbruch wäre, wenn jemand von Freibad zu dem privaten Badeplatz schwimmen würde, der ja wohl auch keinen Zaun zum See hat, und dann dieses Grundstück nach eigenem Gutdünken nutzen würde. Die Situation ist ja die gleiche: Betreten eines nicht besonders abgegrenzten Seegrundstücks vom See aus. Wären denn die Seegrundstückbesitzer damit einverstanden, wenn jemand vom See aus ihr Grundstück betritt, und dann dort, sagen wir mal, den Grillplatz benutzt? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 10:16, 19. Jul. 2018 (CEST)

Das mit der Nutzung durchaus ein wichtiger Punkt. Betretet ich das Grundstück nur, oder nutze ich etwas, dass auf dem Grundstück vorhanden ist und wie hier den Badegästen zur Verfügung gestellt wird. Aus dem Wasser an den Strand/Land um sich da kurz erholen und um dann weiter schwimmen ist was anderes, als wenn man ins Strandbad schwimmt um dort die Liegewiese/Toilette usw. zu nutzen. Wenn du etwas vom Standbad nutzen willst, solltest du Eintritt bezahlen. Denn generell kann dir die Nutzung ohne bezahlen des Nutzungsentgeltes, als erschleichen einer Leistung ausgelegt werden. Im übrigen wirst du mit ziemlicher Sicherheit auch gegen die Hausvorschriften verstossen. Meist findet sich da eine Passage im Stil von „Die Seebäder dürfen nur durch den Eingang auf der Landseite betreten werden.“ [9].--Bobo11 (Diskussion) 10:35, 19. Jul. 2018 (CEST)
(BK) Was man ja aber nicht lesen konnte, wenn man über den See auf das Grundstück gelangt. Abgesehen davon könnte mit dieser Argumentation (ich will nichts nutzen, nur betreten) jeder freien Eintritt verlangen. --84.63.244.155 11:25, 19. Jul. 2018 (CEST)
Nein, die Nutzung ist nicht wirklich ein entscheidender Punkt. Zivilrechtlich ist schon das schlichte Betreten eine Nutzung, von der der Eigentümer Dritte ausschließen darf bzw. sie von einer Bedingung (Entgeltzahlung) abhängig machen darf. Tut er das, wie im vorliegenden Falle, ist das schlichte Betreten des Grundstücks schon (zivilrechtlich) verboten, und zwar sogar ganz ohne eine Einfriedung.
Strafbar ist das deswegen aber noch nicht unbedingt. Strafbar wird es erst, wenn Hausfriedensbruch oder Leistungserschleichung vorliegt; in beiden Fällen ist das Vorliegen bzw. Überwinden einer Einfriedung Voraussetzung. Ein an einem Gewässer liegendes Grundstück, das an allen Landseiten eingezäunt ist, ist m.E. durchaus eingefriedet im Sinne dieser Vorschriften. Das könnte man natürlich auch anders sehen, aber ich würde mich nicht drauf verlassen.
Dann gibt es noch die öffentlichrechtliche Seite, wonach Einfriedungen im Außenbereich häufig unzulässig sind oder wonach die Allgemeinheit ein generelles Betretungsrecht zu bestimmten Orten besitzt. Das ist aber nur entscheidend für die Frage, ob das Schwimmbad da sein darf und ob es einen Zaun bauen darf. Für die zivil- oder strafrechtliche Beurteilung des unerlaubten Betretens ist das erstmal egal: Ist da ein Schild oder ein Zaun, und das wird missachtet, dann hat man das zivil- und/oder strafrechtliche Verbot verletzt, selbst wenn das Schild oder der Zaun dort eigentlich gar nicht stehen dürfte. --Snevern 11:19, 19. Jul. 2018 (CEST)
Benutzer Snevern ist zu danken, dass er Bobo11s Expertenmeinung noch wissensbasiert ergänzt hat. A. Binder, Rechtsanwalt. --178.197.239.121 20:30, 19. Jul. 2018 (CEST)

Lied in Dokumentarfilm

Hier [10] auf 41:50 fängt ein Lied an, das im Hintergrund spielt und über das drüber gesprochen wird.

Wie heißt dieses Lied und von wem wird es gesungen? 188.106.203.122 18:12, 19. Jul. 2018 (CEST)

fragen --184.22.229.213 18:29, 19. Jul. 2018 (CEST)
Dort ist die Information nicht zu finden. Auch nicht auf IMDB. 188.106.203.122 18:31, 19. Jul. 2018 (CEST)
Justine Vandergrift: Waiting for Nothing [11]. --Stilfehler (Diskussion) 18:54, 19. Jul. 2018 (CEST)

Danke. Wie hast Du es raus bekommen?

Einfach auf den Refrain gewartet und die Textbruchstücke dann gegoogelt. Gruß, --Stilfehler (Diskussion) 22:09, 19. Jul. 2018 (CEST)

seit wann gibt es Polirte Platte Münzen in Russland

1913 gab es schon Silberrubel in PP --M@rcela 11:36, 20. Jul. 2018 (CEST)

Frage im Bereich Zahnmedizin

Ich habe an einzelnen Zähnen eine Taschentiefe von 5 oder 6 (einmal auch 7) mm, die auch nach Parodontitits-Behandlung sich nicht verringert. Meine Zahnärztin schlägt eine OP vor, in der Teile des Zahnfleischs abgetragen werden sollen, wodurch die Taschentiefe wieder geringer würde. Es gibt an zwei betroffenen Zähnen einen Lockerungsgrad 1. Ich bin eher skeptisch, ob ich mich dieser OP unterziehen soll. Was meinen Experten? --87.178.7.106 19:40, 17. Jul. 2018 (CEST)

Mindestens eine Expertin ist sehr für die OP. Das ist die einzige Expertin, die Du bis jetzt gefragt hast. Wenn Du die Meinung weiterer ExpertInnen einholen möchtest, solltest Du nicht in irgendeinem anonymen Internetthread fragen, sondern eine/n zweite/n Zahnärztin/arzt aufsuchen. Wenn Du dazu nicht bereit bist, dann musst Du Dich eben mit der einen Expertenmeinung, die Du schon hast, begnügen.--92.226.215.58 19:46, 17. Jul. 2018 (CEST)
Einfach auch mal bei Partynia nachfragen. --Caramellus (Diskussion) 21:36, 17. Jul. 2018 (CEST)
Ich kann nur sagen, daß genau diese Behandlungsweise bei mir zu einem lang anhaltenden Erfolg führte. Natürlich ist es nicht alternativlos, aber einerseits Ermessen des Arztes, anderseits auch eine Frage der Kostenübernahme. Selbst bei Privaten Versicherungen und Zahnzusatzversicherungen ist die Kostenminderungspflicht des Patienten ein Faktor. Ziehen, Desinfzieren und Zunähen natürlich auch immer eine Option. Oliver S.Y. (Diskussion) 10:44, 18. Jul. 2018 (CEST)
Die Kosten wären in diesem Fall nicht das Problem. Da ich beschwerdefrei bin (kein Zahnfleischbluten o.Ä.), kam mir der Vorschlag vor wie "ut aliquid fiat" (damit was gemacht wird). Die Ärztin will das an drei oder vier Zähnen im 2. Quadranten durchführen, die zweimal 5 und einmal 6 mm Taschentiefe haben. Bei dem einen mit 7 mm wäre ich noch einverstanden. Danke für die Antwort.--87.178.1.136 12:33, 18. Jul. 2018 (CEST)
Unbedingt einen zweiten Zahnarzt fragen (bzw. beim zweiten Zahnarzt einfach einen Termin für eine Kontrolluntersuchung vereinbaren und zunächst einmal gar nichts davon sagen). Bei mir (ebenfalls völlig beschwerdefrei) wurde auch Paradontitis mit Zahnfleischtaschen diagnostiziert und eine entsprechende Behandlung angeregt. Der zweite Zahnarzt (und ein dritter, bei dem ich inzwischen wegen Umzugs in Behandlung bin) meinte, mein Zahnfleisch sei Ia. --Jossi (Diskussion) 13:28, 18. Jul. 2018 (CEST)
Ein guter Tipp, danke dafür!--87.178.1.136 13:35, 18. Jul. 2018 (CEST)
Warum genau soll Zahnfleisch entfernt werden? Immerhin würde man dadurch man das Dentin, also den Knochen am Zahnansatz freilegen, was zu fiesen Folgeproblemen führen kann. Ich würde mich da sehr gründlich beraten lassen, am besten von einem Zahnarzt, der sich auf Paradontitisbehandlung spezialisiert hat. --Rabbid bwah! 14:46, 18. Jul. 2018 (CEST)
Ich hatte es so verstanden, dass einige Millimeter Zahnfleisch entfernt, also nicht nur aufgeschnitten, weggeklappt und wieder fixiert würden. Ich werde auf jeden Fall eine zweite Meinung einholen.--87.178.1.136 15:06, 18. Jul. 2018 (CEST)
@Rabbid, mein Zahnarzt erklärte es mir so, daß unser Zahnfleisch zum vitalsten Gewebe gehört, das der Mensch hat. Wenn man also die oberste erkrankte Schicht komplett wegnimmt, füllt das sich regenerierende Fleisch die Lücken zwischen den Zähnen wieder auf. Kann ich zwar nicht sehe, da Backenzahn, aber die Stelle ist eben beschwerdefrei, während andere betroffene Stellen, die konventionell behandelt werden, weiter vor sich hinkümmern, ohne auszuheilen.Oliver S.Y. (Diskussion) 15:37, 18. Jul. 2018 (CEST)
Ich bin sehr dankbar für die Erfahrungsberichte der hier schreibenden User.--87.178.1.136 16:34, 18. Jul. 2018 (CEST)
Wenn jemand anders noch was Sachdienliches beitragen möchte: Sehr gerne und Dank im voraus.--87.178.9.26 16:18, 19. Jul. 2018 (CEST)

Sorry für die späte Antwort. Ich empfehle einen Parodontologen aufzusuchen. Generell Zahnfleisch "wegzuschneiden" ist eher eine veraltete Methode. Zunächst sind die Ursachen abzuklären: Sind die Zahnfleischtaschen entzündlich oder nicht? Liegt das Zahnfleisch stramm am Zahn an - trotz Zahnfleischtaschen? Wurde ein Debridement (früher: Scaling) durchgeführt, sind also die Wurzeloberflächen glatt und frei von Konkrementen? Stimmt die Okklusion (Zusammenbiss)? Wie ist die Zahnform? Fehlen Kontaktpunkte zu den Nachbarzähnen? Ist eine Knochenregeneration möglich (GTR=Guided Tissue Regeneration)? Also: Einfach Wegschnipseln ist nicht das Wahre. Grüße --Partynia RM 13:13, 20. Jul. 2018 (CEST)

@Benutzer:Partynia: Oh, das sind eine Menge hilfreicher Tipps und Fragen. Die Taschen wurden gereinigt. Was ist mit Débridement/Scaling gemeint? Die Reinigung mit diesen oben gekrümmten Geräten, das sind doch Scaler? Das wurde gemacht. Allerdings haben sich die Taschentiefen nicht verringert und relativ viele bluteten bei der "Tiefenmessung", aber kein Pus. Okklusion stimmt. Bei allen betroffenen Zähnen ist Kontakt zum Nachbarzahn vorhanden. Das mit der Knochenregeneration werde ich fragen. Vielen, vielen Dank erst mal für diese ausführliche Antwort!--87.178.13.38 18:37, 20. Jul. 2018 (CEST)

Inschrift

Inschrift?

Eine Pfarrkirche im Süden Kölns hat ein winziges Nebengebäude mit einem Steinkreuz drauf. Ob das Gebäude alt ist, mag ich nicht zu sagen, das Steinkreuz scheint es vielleicht schon zu sein. Kann das jemand von euch entziffern? Ich sehe

1630
…
…
…
item
…

Nicht grade viel … Danke für eure Tipps. --elya (Diskussion) 22:38, 18. Jul. 2018 (CEST)

kann vielleicht http://www.alemannia-judaica.de/impressum_htm.htm weiterhelfen? Die sind sehr nett und helfen, wenn sie können. --M@rcela 22:51, 18. Jul. 2018 (CEST)
Also die Jahreszahl ist schonmal 1636, der folgende Text eher Deutsch als Latein. Geoz (Diskussion) 22:58, 18. Jul. 2018 (CEST)
@Elya: Das item deute ich als Stein und das drüber als in seinem und drunter Haus. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 23:42, 18. Jul. 2018 (CEST)
Spontan, ohne große Analyse und Überprüfung, las ich da:
1636
kein ſtein
in keinem
Hauß
iſt ein
[???]
Spontan, wie gesagt, muss nichts davon stimmen. Aber vielleicht hilft’s als Anregung. --Kreuzschnabel 06:49, 19. Jul. 2018 (CEST)
+1 Den Anfang des letzten Wortes kann man nicht erkennen, aber reine Spekulation, es endet IMO auf -oster Kloster. Just $0.02 von -- Iwesb (Diskussion) 07:02, 19. Jul. 2018 (CEST)
Danke euch allen, damit suche ich mal weiter. Ich lasse die Anfrage für die Tagschicht noch etwas stehen … --elya (Diskussion) 08:00, 19. Jul. 2018 (CEST)
Ich wrürde die letzten beiden Zeilen als Stein Gottes lesen.--TheRunnerUp 09:09, 19. Jul. 2018 (CEST)
die letzten beiden Worte könnten "Stein koffer" sein.--184.22.229.213 09:23, 19. Jul. 2018 (CEST)
Da halte ich die Version von TheRunnerUp fuer wahrscheinlicher. Spekulatius: Jeder Stein in deinem(??) Haus Stein Gottes -- Iwesb (Diskussion) 09:34, 19. Jul. 2018 (CEST)
Ich lese nach der Jahreszahl „Jeder Stein in seinem Hauß ist in Gott“. --Turris Davidica (Diskussion) 11:15, 19. Jul. 2018 (CEST)

könnte es sein, dass die Beschriftung auf den Seiten rechts oder links weitergeht?--84.136.42.67 11:38, 19. Jul. 2018 (CEST)

Jeder Stein in diesem Haus ist ein Stein Gottes. --84.63.244.155 12:25, 19. Jul. 2018 (CEST)
Hiltrud Kier: Stadtspuren, Denkmäler in Köln, Band 12, 1990, S. 138: "In der Nordwest-Ecke der Anlage, integriert in den Mauerverlauf, ein wohl im Zuge der letzten Erweiterung (1885) errichtetes backsteinsichtiges «Totenhäuschen», das mit seinen beiden Rundbogenfenstern ein Element der Kirchenarchitektur aufnimmt; als Giebelbekrönung ein Grabkreuz von 1630 (s. u.) [...]" (laut Buch-Schnipsel). --Pp.paul.4 (Diskussion) 13:37, 19. Jul. 2018 (CEST)
Na dann ... ist es das Grabkreuz des Verblichenen H. Blimm aus Köln:
1636
Grabstein
h.Blimm
Grab
stein
Gottes

--TheRunnerUp 15:45, 19. Jul. 2018 (CEST)

Grabstein Gottes macht für mich keinen Sinn, ist mir auch nicht geläufig. Ich möchte behaupten, dass das ein Doppelgrabstein mit zwei Namen ist, der untere ähnlich wie Gottes.--2003:E8:33C6:F400:11E6:4A5:D0D2:DC4E 16:38, 19. Jul. 2018 (CEST)
(BK)Halte ich für falsch. Die beiden letzten Zeilen sind OK, aber wenn die beiden ersten Buchstaben in der zweitletzten Zeile ſt sind, dann sind die Nuchstaben in der zweiten Zeile dazu vertauscht, also eher tſ. Das "b" von (angeblich) Grab sieht ebenfalls komisch aus, von der Form her wäre es eher ein großes B, 13 oder ein ß. Das auf einem Grabstein das Wort "Grabstein" steht wäre ebenfalls eher ungewöhnlich. Ich sehe:
1636
E_lB tœrg (oder tſerg ? Vermutlich irgendein Name.)
_h Blimm
ſon B (oder 13? Sonntag der 13.?)
ſtein
_otteſ
-- Jonathan 16:46, 19. Jul. 2018 (CEST)


Wow! Und peinlich, ich hab die Stadtspuren nämlich zuhause und schaue gleich nach, wenn ich vom Lokal K nach Hause komme. --elya (Diskussion) 21:24, 19. Jul. 2018 (CEST)

Hm, leider nicht so ergiebig wie gedacht. Das "s.u." beschreibt auf S. 141 zwar dann neben anderen historischen Grabsteinen noch mal das Kreuz, leider ohne Inschrift: „Ein nur 25 cm hohes Kreuz aus Basaltlava ist in den Giebel des Totenhäuschens eingelassen …“ – da die anderen Kreuze des Friedhofs danach ebenfalls recht lückenhaft transkribiert wurden, nehme ich fast an, dass das auch für die Experten damals nicht lesbar war – oder dass man das kleine Kreuz zu Beginn vielleicht übersehen hatte. Ich kann aber auch bei Frau Kier mal anfragen, ob sie noch eine Idee hat. Danke jedenfalls schon mal an alle für die Inspirationen. Da will man bloß ein Bild ordentlich beschriften … --elya (Diskussion) 22:37, 19. Jul. 2018 (CEST)
Zumindest wissen wir jetzt, dass es sich um ein Totenhäuschen handelt, an dessen Giebel das Kreuz ist. Ich hab mal die Bildbeschreibung ergänzt. --Rôtkæppchen₆₈ 22:51, 19. Jul. 2018 (CEST)
Wäre es zuviel verlangt, die Inschrift nochmal bei einem Sonnenstand mit Schattenwurf von rechts statt von links zu fotografieren? Das würde nicht nur für die letzte Zeile, sondern auch für die anderen Zeilen womöglich mehr Klarheit bringen. --Pp.paul.4 (Diskussion) 11:19, 20. Jul. 2018 (CEST)
Ist ein Stück weg, aber wir wollen eh demnächst noch die Innenaufnahmen machen. Das wird aber auch wieder eher nachmittags/abends sein – ich kann aber auch mit Blitz oder eben doch Klappleiter und Papier mal was versuchen. --elya (Diskussion) 18:05, 20. Jul. 2018 (CEST)

Vielleicht wurden da aus einem rechteckigen Stein die Ecken ausgeschnitten, um ein Kreuz zu erzeugen? --Optimum (Diskussion) 13:10, 20. Jul. 2018 (CEST)

Standort Rheinland und Jahr 1636 würden zu einem Pestkreuz passen, siehe auch das schöne Bild in wikt:de:Pestkreuz. Am Objekt selbst ließe sich mit der Klappleiter zudem feststellen, ob die Inschrift des Kreuzbalkens außen gerahmt ist, was im Bild links angedeutet zu sein scheint, und ob das Objekt noch weitere bebilderte oder sogar beschriftete Seiten hat. --Pp.paul.4 (Diskussion) 22:09, 20. Jul. 2018 (CEST)

Google maps Urheberrecht

Liebe Leute, ein Freund von mir hat auf seine Website (die eigentlich nur eine Visitenkarte ist) ein Bild aus google maps zum Finden seiner Adresse kopiert. Also: die ist nicht mit googel verlinkt und nicht interaktiv (weil ihm das von wegen DSGV zu kompliziert war), sondern es ist nur so eine Art Snipping-Foto von diesem Kartenausschnitt. Darf man das? Oder ist das eine URV? --Mirkur (Diskussion) 17:25, 19. Jul. 2018 (CEST)

Warst Du hier schon? --Rôtkæppchen₆₈ 17:51, 19. Jul. 2018 (CEST)
Ohne Quellenangabe ist das nicht erlaubt. Gruß --FriedhelmW (Diskussion) 17:51, 19. Jul. 2018 (CEST)
Eigentlich sieht GM nur das Einbinden per Google-API vor (schließlich verdient Big G sein Geld mit dem Sammeln von Daten, dazu gehören auch Kartenabfragen), aber laut [12] sollte es auf einer privaten Seite im Rahmen des Fair Use kein Problem mit einer statischen Kopie geben. Quellenangabe ist auf jeden Fall erforderlich. Aber warum nicht OpenStreetMap nehmen? Da gibt es keinerlei Einschränkungen, und niemand will Daten sammeln (Quellenangabe auch da erforderlich). --Kreuzschnabel 20:10, 19. Jul. 2018 (CEST)
Weil GMaps besser ist? Im Link von Rotkaeppchen steht alles, es ist (unter Bedingungen) erlaubt. --M@rcela 20:29, 19. Jul. 2018 (CEST)
Dann teil doch deinem besser seienden GMaps mal in aller Freundlichkeit mit, dass hier schon seit zwei Jahren ein Kreisel ist und hier seit mindestens ebensolanger Zeit Straßen mit Wohnhäusern. Den Rest deiner Antwort habe ich auch bereits geschrieben, etwas ausführlicher, inkl. Link, aber danke für die Bestätigung :) --Kreuzschnabel 20:55, 19. Jul. 2018 (CEST)
Sowohl bei Google Maps, als auch bei Openstreetmap kann man Fehler und notwendige Änderungen melden. Bei Google Maps ist das oft nur eine Sache von ein paar Minuten und die Änderung ist für alle sichtbar. Selber an Openstreetmap rumdoktorn geht auch, ist aber nur etwas für Fachleute. Ich setze lieber Hinweise mit Verbesserungsvorschlägen. --Rôtkæppchen₆₈ 21:08, 19. Jul. 2018 (CEST)
Natürlich gibt es Aspekte, in denen GMaps OSM überlegen ist, schon deshalb, weil GMaps ein Kartendienst ist und OSM zunächst nur eine Rohdatenbank. Deshalb kann GMaps z.B. Routinglösungen in der API bieten und OSM nicht; OSM setzt da auf Sekundäranbieter (die allerdings keinen schlechten Job machen). In anderen Aspekten allerdings, wie Aktualität oder Detaillierungsgrad, kann GMaps (das seine Geodaten größtenteils einkauft) dem Crowdsourcing-Projekt OSM unmöglich das Wasser reichen, ebensowenig wie der Brockhaus der Wikipedia diesbezüglich das Wasser reichen kann. Daher ist eine Pauschalaussage wie „GMaps ist besser“ unsinnig, solange man keine Prioritätenliste mitliefert. Nach OSM wandere ich, nach GMaps würde mir das nicht im Traum einfallen. Wer aber regelmäßig mehrere Geschäftspartner an einem Tag abklappern muss, findet in GMaps wahrscheinlich den leistungsfähigeren Kartendienst. – Mir ging es bei Ersterwähnung um die Eingangsfrage. Einen statischen Screenshot auf die eigene Website zu setzen ist bei OSM rechtlich vollkommen unproblematisch, da dessen Daten unter freier Lizenz stehen. Bei GMaps ist das eher geduldet, die möchten einklich nur API-Aufrufe sehen. --Kreuzschnabel 23:26, 19. Jul. 2018 (CEST)
Man darf sogar Bücher bis 5000er Auflage aus gmaps drucken. Und die Satelitenbilder von OSM sind... wo? --M@rcela 18:57, 20. Jul. 2018 (CEST)

Herzlichen Dank an alle für die hilfreichen Antworten und die Diskussion. --Mirkur (Diskussion) 13:18, 20. Jul. 2018 (CEST)

Wolkenkratzer anlehnen

Aus einigen Katastropfehfilmen kenn man es ja, dass sich zerstörte Wolkenkratzer an einem noch intakten anlehnen, ohne vollends umzustürzen. Geht das wirklich? Hält die Statik eine solchen Gebäude das aus, oder gibt es da nciht eher einen Domino-Effekt? Gibt es vlt. sogar einen realen Fall? --2A01:598:A00A:6DA7:FD9D:5E96:72FD:DCF7 17:33, 19. Jul. 2018 (CEST)

Alexandria - aber man kann die Statik auch so berechnen, dass ein einzelner Wolkenkratzer richtig schräg steht. Perimetheus (Diskussion) 17:46, 19. Jul. 2018 (CEST)
Die größten Belastungen für hohe Gebäude entstehen durch Wind. Diese Windkräfte sind höher als so ein angelehntes Gebäude. --M@rcela 17:48, 19. Jul. 2018 (CEST)
interessant, aber so pauschal gilt das wohl nicht in jedem Einzelfall --Jo.Fruechtnicht (Diskussion) 17:58, 19. Jul. 2018 (CEST)
habe diese Situation mal nachgestellt mit zwei gleich großen Büchern als "Hochhäuser", Höhe je 27 cm, Breite je 21 cm, Dicke je 3 cm, hochkant paralleler Abstand 7 cm; dann das eine parallel vorsichtig an die Oberkante des anderen Buches angelehnt. Ergebnis: beide umgekippt. Erst wenn beide auf der Grundfläche sehr dicht beieinander stehen, passiert das nicht. Sicherlich würde auch eine tiefe Bodengründung das verhindern, fragt sich nur, wie tief das sein muss - oder? --Jo.Fruechtnicht (Diskussion) 18:41, 19. Jul. 2018 (CEST)
Das ist IMHO kein geeignetes Experiment. Erstens hat das Buch nur auf einer Seite einen festen Rücken. Dadurch sind die Verwindungen und Scherkräfte sehr groß, d.h. die Bücher haben keinen stabilen Stand und sind anfälliger für seitlich einwirkende Kräfte. Zweitens sind die Bücher nicht im Boden verankert, d.h. sie kippen wesentlich leichter.
Es dürfte in der Praxis auf den Abstand der beiden Gebäude ankommen. Je geringer der Abstand, desto mehr Kräfte wirken Richtung Boden und nicht auf das Nachbargebäude. Das kann das Nachbargebäude ggf auffangen. Das gilt erst recht, wenn das kippene Gebäude (deutlich) kleiner ist und die Kräfte nicht zu weit oben wirken. Wenn der Abstand zu groß ist, würde ich eher erwarten, dass das kippende Gebäude unter seiner eigenen Last zerbricht und nicht "am Stück" am Nachbargebäude ankommt. Auch hier sind kleinere Gebäude mutmaßlich wieder im Vorteil. (Man kann das schön sehen, wenn Schornsteine gesprengt werden.)
Es stellt sich auch die Frage, WARUM ein Gebäude kippt. Wenn aus der statischen Struktur Teile entfernt werden (Bombe o.ä.), kann das auch Auswirkungen darauf haben, ob das Gebäude beim Kippen intakt bleibt oder zerbricht. Insgesamt halte ich es für wenig wahrscheinlich, dass sich ein Wolkenkratzer an einen anderen anlehnt. Der zweite wird mMn nicht kippen, sondern der erste wird zerbrechen oder den andere durch die unkontrolliert auf eine Seite einwirkenden Kräfte ebenfalls zerstören. (Meine Spekulation)--Vertigo Man-iac (Diskussion) 19:01, 19. Jul. 2018 (CEST)
Du hast mit allem Recht. Es kommt darauf an. Die Ursprungsfrage kann aber mit ja beantwortet werden, es ist möglich - wenn bestimmte Faktoren zusammenkommen. --M@rcela 20:05, 19. Jul. 2018 (CEST)
Und einer der Faktoren ist, wie das Gebäude ausgerichtet ist, an das Angelehnt wird. Ob es über die kurze oder lange Gebäudeseite kippen müsste, um in die selbe Richtung umzukippen. Das ist auch in deinem Buch Versuch nachvollziehbar. Lehnst du das gekippte Buch mittig an der Rücken des zweiten Buches (Das muss natürlich so breit und schwer sein, dass es von alleine steht), dann kippt das "T" nicht zwingend um. Sondern du krigst, spätestens wenn du Anlehnbuch zusätzlich noch leicht aufklappst, durchaus eine recht stabile Formation hin. Dabei ist natürlich von Vorteil, wenn das gekippte Buch/Gebäude leichter ist als das, an das es sich anlehnen soll.--Bobo11 (Diskussion) 23:10, 19. Jul. 2018 (CEST)

Ihr vergesst, dass Bücher biegesteif sind, Häuser aber nicht. --Rôtkæppchen₆₈ 00:14, 20. Jul. 2018 (CEST)

hm - muss das nicht umgekehrt geschrieben sein? Größtenteils scheinen mir papierene Bücher generell leichter biegbar als steinerne Häuser?! --Jo.Fruechtnicht (Diskussion) 10:03, 20. Jul. 2018 (CEST)
Im Unterschied zu Buchdeckeln sind Häuser allerdings in der Regel nicht aus einem Stück gefertigt. Und steinern, na ja. In den meisten Fällen reden wir wohl über Stahlträgerkonstruktionen. --j.budissin(A) 10:08, 20. Jul. 2018 (CEST)
Da möchte ich widersprechen: Hochhäuser Wolkenkratzer sind Stahlkonstruktionen, bei denen alle wichtigen Bauteile miteinander fest verbunden sind (verschweißt, vernietet). Die Konstruktion ist im Zweifel stabiler als ein Buch. Fassadenteile und Zwischenböden sind demgegenüber weniger fest, für die Statik aber quasi ohne Bedeutung.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 10:31, 20. Jul. 2018 (CEST)
Klar sind Bücher kein gutes Ersatzbeispiel, auch weil die in der Regel nicht mit dem Boden verbunden sind. Grundsätzlich wird aber der Knackpunk der sein, die strukturelle Integrität beider Gebäude zu erhalten. Was bei einem Buch hingegen was leichtes ist.
Unmöglich ist es aber grundsätzlich nicht, dass sich ein gekipptes Gebäude an einem anderen anlehnen kann, ohne das beide umstürzen oder sonst wie in einem Haufen Schutt enden. Und ein Beispiel aus dem realen Leben konnte ja auch geliefert werden.--Bobo11 (Diskussion) 10:12, 20. Jul. 2018 (CEST)
Ein paar Beispiele zur Steifigkeit von Gebäuden. --Optimum (Diskussion) 10:42, 20. Jul. 2018 (CEST)
Das Steifste an Hochhäusern sind die Fahrstuhlschächte aus Stahlbeton, auch wenn die statisch nicht berücksichtigt werden. Das ist ja gerade ihre Aufgabe. --M@rcela 19:02, 20. Jul. 2018 (CEST)
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.--2A01:598:A00A:6DA7:3D1F:7100:DC5A:7B9C 18:46, 20. Jul. 2018 (CEST)

Wie heißt nochmal der Ritter in einer bestimmten Legende?

Legende: Da gibt es einen Felsen oder großen Stein. Da steckt ein Schwert drin. Viele Ritter kommen und versuchen, das Schwert aus dem Felsen herauszuziehen. Keinem gelingt es. Kommt ein guter Ritter mit reinem Herzen angetrabt, vermutlich zu Pferde. Also, der liebe Ritter steigt vom Pferde. Er schafft es, das Schwert aus dem Stein herauszuziehen, und zwar nur er. Was ist das für eine Legende und wer ist der Ritter? Die Geschichte hab ich mal auf dem Mars gehört....

--Der Marsianer (Diskussion) 18:52, 19. Jul. 2018 (CEST)

Artus. --Simon-Martin (Diskussion) 18:55, 19. Jul. 2018 (CEST)
König Artus, ich guck mal nach. Danke. --Der Marsianer (Diskussion) 18:59, 19. Jul. 2018 (CEST)
Das ist der Heilige Galgano, der in der Eremitage von Montesiepi begraben liegt. Das Schwert im Stein kann besichtigt werden. https://de.wikipedia.org/wiki/Abbazia_San_Galgano#Montesiepi --Heletz (Diskussion) 07:54, 20. Jul. 2018 (CEST)
Wie geht das, wenn das Schwert angeblich von ihm herausgezogen wurde? --TheRunnerUp 07:58, 20. Jul. 2018 (CEST)
Das war die umgekehrte Story: reingerammt und steckengeblieben. Zu en:Galgano Guidotti haben wir übrigens noch keinen deutschen Artikel. Grüße Dumbox (Diskussion) 08:18, 20. Jul. 2018 (CEST)
Der Ritter mit dem reinen Herzen und dem Schwert im Stein ist Sir Galahad, dem bestimmt ist, den Heiligen Gral zu finden. -- 217.70.160.66 09:33, 20. Jul. 2018 (CEST)
Wobei Artus Excalibur auch aus einem Stein gezogen hat – oder es von einem Sachsen hatte, das kommt auf die Übersetzung an. --j.budissin(A) 10:39, 20. Jul. 2018 (CEST)
Ja, das mit dem Schwert im Stein ist eine Doppelung im Artus-Sagenkreis, wobei beides mal etwas bewiesen wird: bei Artus, dass er wirklich der wahre König ist, bei Galahad, dass er der vollkommene Ritter ist. Da oben nach einem Ritter mit reinem Herzen gefragt war, ist des Rätsels Lösung allerdings Galahad, denn Artus gehört zu den Rittern, die diese Probe vergeblich versuchten und später im Verlauf der Geschichte wie alle gescheiterten Ritter von Galahad mit diesem Schwert verwundet wird. -- 217.70.160.66 11:41, 20. Jul. 2018 (CEST)
Gut, dann schau ich mir die alle an. Danke für Eure Hilfe. Hier ein Lied, der Heiler: https://www.youtube.com/watch?v=IRY5a3sIsSI&index=2&list=PL455BguINA2HyZd4qe5jdi_lP41vWnkP- Ausserdem hatte ich zum Zeitpunkt der Fragestellung an einen weißen Ritter gedacht. Es ist also Sir Galahad, den ich suche. Merlin macht auch noch mit. Artus, König von Britannien. Tempelritter Galahad. Die Flagge Englands weist den Weg! --Der Marsianer (Diskussion) 22:10, 20. Jul. 2018 (CEST)

Bildprobleme

Hallo zusammen. Ich bin gerade über HEise auf ein Phänomen gestoßen, dass ich mir nicht erklären kann. Dieses [Bild] hat rechts unten flimmernde grüne Elemente (Punkte oder Striche). Dieses Flimmern ist kein Fehler der Grafikkarte (auf zwei gänzlich verschiedenen PCs untersucht). Das Bild lässt sich in ein Grafikprogramm laden (ich habe schnell Irfanview genommen). Dort habe ich das Bild auf 1000% vergrößert und habe trotzdem dort die flimmernden grünen Elemente). Durch die Vergrößerung tauchen immer mehr dieser Flimmerelemente auf. Fährt man, in einer vergrößerten Ansicht, mit der Maus in den Bereich der Elemente, ändert sich das Flimmerbild. Jetzt ist es aber eine jpg, wo nicht, wie in png oder gif, mehrere Bilder vereint sein können. Was ist das Flimmern? --84.177.207.238 09:41, 20. Jul. 2018 (CEST)

Bei mir flimmert es weder mit irfanview noch mit Gimp. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 10:00, 20. Jul. 2018 (CEST)
Bei mir flimmert auch nichts. --Optimum (Diskussion) 10:32, 20. Jul. 2018 (CEST)
Ich sehe in dem Bild kein Flimmern. Ich kenne bei einem Computer das Phänomen, dass bei einem bestimmten RGB-Wert (nämlich für einen Grünton) an verschiedenen Stellen jeweils für sehr kurze Zeit weiße Pixel erscheinen. Ich habe schon einmal einen Wikipedia-Artikel dazu gesehen, in dem das nach meiner Erinnerung mit Rundungsfehlern erklärt wurde. --BlackEyedLion (Diskussion) 10:41, 20. Jul. 2018 (CEST)
Auch kein Flimmern bei mir. Unter Windows auf Laptop und externem Monitor angeschaut und nochmal in einer VM unter Linux. Nix flimmern. - Kannst du bitte schreiben wo genau? Meinst du in dem Bild mit dem Schmetterling oder an der Bildecke. Meinst du vielleicht die typischen Kompressionsartefakt bei JPEG? -- sk (Diskussion) 12:20, 20. Jul. 2018 (CEST)
Du hast offensichtlich einen schlechten Monitor, der keine volle 8 bit Farbtiefe pro Kanal unterstützt, sondern das Bild per Frame Rate Control/Temporalem Dithering rendert, d.h. anstatt den exakten Grauton darzustellen, wechselt ein Pixel dann z. B. 60 mal in der Sekunde zwischen einem helleren und dunkleren Grau hin- und her und die Helligkeit möglichst genau zu simulieren. Bei bestimmten ungünstigen Graustufen und schlechten Algorithmen kann das erfahrungsgemäß zu einem sichtbaren flackern führen. -- Jonathan 14:45, 20. Jul. 2018 (CEST)
Hier flimmert ĩn dem Bild auch nix (Lenovo Thinkpad mit Intel-Grafik, per DVI ein HP-24"-Monitor dran). Jonathans Erklärung wird die richtige sein, da mogelt deine Hardware, und in diesem Fall sieht man’s. --Kreuzschnabel 15:56, 20. Jul. 2018 (CEST)

Entwicklungshilfe nur auf ein Land konzentriert

Hallo, vor kurzem hörte ich jemanden davon reden, wie die Enwicklungshilfe eigentlich nicht wirklich hilft und dazu einen Vorschlag wie man es besser machen könnte: und zwar solle sich ein Industriestaat ein Entwicklungsland suchen und ganz gezielt diesem helfen bei der Entwicklung. Also so eine Art Patenschaft, auf Augenhöhe, nicht wie früher gern als Kolonialmacht. Der das vorschlug war glaube ich Richard David Precht. Nun meine Frage: gibt es dazu weitere Leute die das vorschlagen und gibt es dazu Lektüre um sich verschiedene Ansichten zu diesem Thema zu Gemüte zu ziehen? --Eibbloff (Diskussion) 14:12, 18. Jul. 2018 (CEST)

Es war Neudeck bei Precht. Einstieg mit der GoogleSuche
strategies "development assistance" "focus on one country"
Perimetheus (Diskussion) 16:29, 18. Jul. 2018 (CEST)
In dem Zusammenhang ist m. E. Salvador von Joan Didion eine interessante Lektüre. Catfisheye (Diskussion) 16:38, 19. Jul. 2018 (CEST)
China verfolgt eine derartige Politik derzeit sehr intensiv in einigen afrikanischen Ländern, baut dort die Infrastruktur auf und so ...:/ --178.4.181.231 00:00, 21. Jul. 2018 (CEST)

ActiveOxygen

Der Waschmaschinenhersteller Bosch wirbt bei einigen seiner Modelle [13] damit, dass mit "ActiveOxygen" bis zu 99,9% aller Keme abgetötet werden sollen, und das bei bereits 20 Grad. Der Hersteller schreibt weiterhin dazu: "Der integrierte ActiveOxygen-Generator kommt zur Vorbehandlung der Wäsche bei Programmbeginn und vor dem letzten Spülgang zum Einsatz." und "ActiveOxygen entfernt mithilfe von aktivem Sauerstoff bis zu 99,99 Prozent der vorhandenen Bakterien und Keime." Es sei keine weitere "Chemie" notwendig. Kann mir jemand erklären, um was es sich bei diesem "Sauerstoff" handelt, wie er generiert wird und ob die genannte Wirkung glaubhaft ist? --188.110.136.210 18:16, 18. Jul. 2018 (CEST)

Ich tippe auf einen Ozongenerator. Ja, damit kann man bei entsprechenden Mengen desinfizieren, nebenher bleicht es dann aber auch, und einatmen sollte man das Zeug bekanntlich auch besser nicht. --Simon-Martin (Diskussion) 18:57, 18. Jul. 2018 (CEST)
ach so... War mal wieder klar, dass das Marketing hier einfach nur dummdreist herumlügt. --188.110.136.210 19:25, 18. Jul. 2018 (CEST)
Wieso "lügt"? --92.226.150.215 21:11, 18. Jul. 2018 (CEST)
Worin genau besteht das dummdreiste Herumgelüge? Ich kann nämlich keines erkennen. --2003:DF:1F0E:2400:DC3:3D9F:659F:47E8 21:17, 18. Jul. 2018 (CEST)
Es ist halt eine private blumige Fantasiebezeichnung für Ozon, um den richtigen Namen zu vermeiden, und so was tun Marketingleute gerne, dafür werden sie bezahlt. --Neitram  09:57, 19. Jul. 2018 (CEST)
„Aktivsauerstoff“ ist in der Werbesprache doch seit langem Synonym für Substanzen, die atomaren Sauerstoff abgeben, also z.B. Ozon, Wasserstoffperoxid, Natriumperborat, Natriumpercarbonat. --Rôtkæppchen₆₈ 12:11, 19. Jul. 2018 (CEST)
Stimmt, bloß über die Bedeutung solcher Marketing-Kunstbegriffe rätselt der potentielle Käufer (wie 188.110.136.210) zunächst einmal, sofern er wissen will, was gemeint ist -- denn die Übersetzung wird nicht mitgeliefert. Hätten sie Ozon-Generator geschrieben, hätte er damit googeln und schnell brauchbare Infos finden können. --Neitram  14:21, 19. Jul. 2018 (CEST)
"Ihhh, Ozon-Generator! Dann gibts demnaechst Ozon-Alarm auch in meinem Badezimmer, oder wie?!" "Aktivsauerstoff" spielt da doch klanglich gleich in einer ganz anderen Liga... --Nurmalschnell (Diskussion) 15:47, 19. Jul. 2018 (CEST)
+1. Solche Begriffe werden emotional verstanden, nicht analytisch, sie müssen positive Konnotationen triggern. „Aktiv“ ist positiv besetzt, „Sauerstoff“ natürlich auch. Da kann sich auch Erika Musterfrau ohne jedes chemische Hintergrundwissen vorstellen, wie der lebenspendende Sauerstoff die Ärmel hochkrempelt und die Textilien mit porentiefer Vitalität erfüllt. In dieselbe Schublade gehören „atmungsaktive“ Funktionsklamotten. Die sind schlicht und einfach wasserdampfdurchlässig, das ist alles, mit aktiver Atmung hat das nichts zu tun. Aber wenn man im Hinterkopf hat, dass sie aktiv atmen, dann fühlt man doch richtig, wie sie einen den Berg hochtragen. Das ist alles Erzeugung positiver Gefühle beim Kunden: Nicht direkt falsch, schlimmstenfalls irreführend, aber auf jeden Fall umsatzsteigernd. --Kreuzschnabel 16:33, 19. Jul. 2018 (CEST)
Das ist so ähnlich wie das Ding mit der Traubensüße seinerzeit. Solch gezielte Irreführung dürfte gerne häufiger verboten werden. --178.4.181.231 00:03, 21. Jul. 2018 (CEST)

März 2010: Auf dem Heimweg von Jugendlichen am Bahnhof verprügelt mit Folgen von Epilepsie. Film von ARD oder ZDF gesucht.

Hallo.

Ich habe Jahre zuvor einen Fernsehbeitrag gesehen.

In (wahrscheinlich) März 2010 war ein junger Mann auf dem Heimweg mit der Bahn unterwegs.

Dann kamen drei Unbekannte und verprügelten ihn, und traten ihn als er am Boden lag.
Dadurch bekam das Angriffsopfer Epilepsie und Angststörungen.


Es gab dazu einen Film von wahrscheinlich ARD oder ZDF, den finde ich aber nicht, und auch die Originalartikel aus Nachrichten von 2010 nicht.

Weiß jemand welchen Fernsehbeitrag ich meine?


--84.147.37.178 03:09, 21. Jul. 2018 (CEST)

GEFUNDEN! https://www.youtube.com/watch?v=BmUbOMLsrGw --84.147.37.116 10:22, 16. Aug. 2018 (CEST)

Personalausweis (Deutschland)

Wird der Personalausweis Modell 1987 nach Ablauf (bei mir jetzt 2020) noch einmal verlängert, oder bekomme ich einen neuen? --Centenier (Diskussion) 12:26, 22. Jul. 2018 (CEST)

Personalausweise wurden schon damals nicht mehr verlängert. MBxd1 (Diskussion) 12:32, 22. Jul. 2018 (CEST)
Wie man aus dem Abschnitt Personalausweis_(Deutschland)#Der_elektronische_Personalausweis_(nPA) entnehmen kann, ist deiner ein "alter". Ich finde gerade keine Stelle im Artikel wo steht, dass man dein Modell verlängern kann (die neuen Id's in Kreditkartenformat in der Schweiz sind auch nicht mehr verlängerbar). Die Wahrscheinlichkeit, dass du einen "neuen" krigst, ist also recht gross. --Bobo11 (Diskussion) 12:34, 22. Jul. 2018 (CEST)
naja, alles neu macht der Mai - alsdann auf eine Neues bzw. einen Neuen -- Centenier (Diskussion) 12:57, 22. Jul. 2018 (CEST)
Eine Verlängerung ist technisch gar nicht möglich. --Rôtkæppchen₆₈ 15:21, 22. Jul. 2018 (CEST)
Man könnte schon oben oder unten etwas anfügen. Ich finde ihn aber eigentlich lang genug. --184.22.229.213 16:33, 22. Jul. 2018 (CEST)
Verlängerung von Ausweispapieren ist stets temporal und nicht longitudinal gemeint. --Rôtkæppchen₆₈ 17:21, 22. Jul. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Centenier (Diskussion) 12:58, 22. Jul. 2018 (CEST)

Titel einer Melodie gesucht

Dieses Video wird immer mal wieder von einer bekannten Instrumentalmelodie begleitet. zb. bei 25:40. Shazam packt das leider nicht. Wie heißt die dann. Ich komme nicht drauf. danke

--Emilsinclair2.0 (Diskussion) 22:27, 22. Jul. 2018 (CEST)

@Emilsinclair2.0, verrat uns mal den URL zum Video. --Rôtkæppchen₆₈ 22:32, 22. Jul. 2018 (CEST)
ups https://www.youtube.com/watch?v=LIqsD_N009g danke--Emilsinclair2.0 (Diskussion) 22:35, 22. Jul. 2018 (CEST)
bin selbst doch noch draufgekommen; ist Romeo und Julia. Danke trotzdem, kann archiviert werden.--Emilsinclair2.0 (Diskussion) 23:02, 22. Jul. 2018 (CEST)
Das ist aus dem Soundtrack von Amélie. --Stilfehler (Diskussion) 00:49, 23. Jul. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --94.219.8.237 02:39, 23. Jul. 2018 (CEST)

Autonome Webcam + Dienst + Browserzugriff?

Hallo, gibt es halbwegs preiswert eine Möglichkeit, eine echte Webcam (Live-Stream im Browser(!) bei Anforderung, Aufzeichnung bei Bewegung, Nachtsicht, HD) zu kriegen bzw. einzurichten? Scheint irgendwie nicht gängig zu sein. Hintergrund ist, dass ich gern bei längerer Abwesenheit anderen Personen Zugriff auf meine Haus-Cam geben würde, aber die nicht noch irgendwelche Apps installieren müssen oder, wie bei meiner derzeitigen Xiaomi-Cam, noch einen Xiaomi/WeChat-Account einrichten müssen.

Entscheidend sind:

  • die Cam soll nicht an einem Computer hängen (auch kein Raspberry o.ä.), sondern autonom arbeiten (Stromversorgung vorhanden),
  • Live und gespeicherte Bilder/Vids sollen über Browser abrufbar sein (nicht lediglich über eine App), ganz rudimentärer Zugriffsschutz/Benutzerverwaltung wäre nett.
  • da die Internetanbindung der Cam über Mobilfunk erfolgt (per WLAN an LTE-Router) und daher keine unmittelbare Erreichbarkeit von außen gegeben ist, müsste sich die Cam noch selbst mit einem Dienst (des Herstellers oder sonstwem) verbinden, über den dann die Kommunikation/Streaming läuft. Also kein simples DDNS. Zusätzliches VPN-Gebastel würde ich gern vermeiden.

Im Prinzip keinerlei Wunderdinge, aber die Hersteller scheinen die User zur Nutzung ihrer Apps zwingen zu wollen und ein Webinterface mit Anmeldung zu scheuen wie der Teufel das Weihwasser. --ZxmtNichts schützt einen Artikel so zuverlässig vor einer Löschung, wie ein Löschantrag von mir. 08:41, 20. Jul. 2018 (CEST)

Network Camera von Axis M3044-WV, aber ob sie DDNS anbieten weiss ich nicht. Das bieten dir die AVM-Router (myfritz) -184.22.229.213 08:47, 20. Jul. 2018 (CEST)
so wie ich das verstehe, enthält die Cam einen eigenen Webserver (so wie die billigen Maginon/Aldi-Webcams auch; erreichbar dann über einen Dyndns-Dienst mit Portfreigabe im lokalen Router). Das ist zwar nett und wäre bei einem normalen DSL-Anschluss auch völlig ok, aber die Cam ist wegen meines Internet-Zugangs (über Mobilfunk, nicht Kabel) leider nicht von Außen erreichbar; auch nicht über eine Fritzbox (myfritz funktioniert bei mir wegen LTE-Zugang auch nicht). Der zu kontaktierende Webserver müsste also ein Dienst des Cam-Herstellers sein (oder ein kompatibler anderer Anbieter, falls es da irgendwelche Standards geben sollte); die Cam müsste sich aktiv per ausgehender Verbindung mit dem Dienst verbinden. --ZxmtNichts schützt einen Artikel so zuverlässig vor einer Löschung, wie ein Löschantrag von mir. 09:05, 20. Jul. 2018 (CEST)
was ist denn deiner Meinung nach der Unterschied zw. LTE und DSL? Es kann höchstens sein, dass der Mobilfunkprovider per CGN oder Firewallregel eingehende Verbindungen verbietet. Dann kannst du mal einen anderen APN probieren oder einen Anbieter suchen, der dir ipv6 bietet. Hast du http://www.axiscam.net gesehen? Dir schwebt eine Cam vor, die permanent ihr Bild zu einem Servicedienstleister pusht und der das dann per Webserver zugänglich macht? Das glaube ich kaum das es so etwas gibt. --184.22.229.213 09:32, 20. Jul. 2018 (CEST)
Die von mir genutzten Foscam Geräte haben eine Weboberfläche zur Ansicht des Livestreams, als auch Push-Funktionen (z.b. per FTP) zum Upload von Streams oder Einzelbildern. Benutzerkennung: 43067 10:07, 20. Jul. 2018 (CEST)
Die eigene Weboberfläche der Kamera nutzt hier herzlich wenig, da der verwendete Internetanschluss keinen Zugriff ermöglicht. @Benutzer:Zxmt, hast Du schon herausgefunden, wie teuer eine eigene dynamische IP-Adresse für den LTE-Anschluss wäre? Dann könntest Du die Kamera per Portfreigabe und myfritz bequem ins Netz stellen. --Rôtkæppchen₆₈ 13:19, 20. Jul. 2018 (CEST)
@Benutzer:morty und IPs: mein LTE-Anbieter vergibt keine IP-Adressen, die von Außen erreichbar wären (eingehende Verbindungen). Letztlich ist es damit egal, ob das bei Firewall geblockt wird oder die IP mit anderen Benutzer geteilt wird oder was auch immer der technische Hintergrund genau ist. Eingehende Verbindungen gehen halt nicht. Natürlich soll die Cam nicht 24h tatsächlich Bilder streamen, sondern nur bei Bedarf/Anforderung. Xiaomi macht genau das: die Cam verbindet sich automatisch mit einem Xiaomi-Server mit einem "ich bin sendebereit" und gestreamt wird dann über den Xiaomi-Server, wenn der Benutzer sich mit seinem Endgerät ebenfalls am Xiaomi-Server anmeldet und entsprechende Daten abruft. Der Vorteil von so einer Lösung liegt auf der Hand, denn damit funktioniert die Cam ohne dass der Nutzer sich um seine lokale Netzwerk-Config irgendwie kümmern müsste, auch über Mobilfunk oder diese krüppeligen DS-Lite-Anschlüsse von UnityMedia. Nur bietet Xioami eben keinen Zugriff über ein Webinterface, sondern nur über die eigene App und die Autorisierung erfolgt nur über ein Xiaomi-Konto. Das ist für gelegentliche Gast-Zugriffe keine Option, zumal das App-Interface teilweise nur in chinesischer Sprache gehalten ist.
@Benutzer:Rotkaeppchen68: mein derzeitiger Anbieter (Salt/CH) vergibt wohl grundsätzlich gar keine statischen IPs; evtl. würde die Swisscom sowas machen aber dann wohl wieder im Business-Segment mit 2 Jahres-Vertrag, öffentlich verfügbarer IPv6-Adresse (nicht v4), sixxs.net-Tunnel etc. Das wäre für meine Zwecke dann einfach außer Verhältnis. Wenn es gar nichts einfaches gibt, wäre ein VPN-Anbieter mit individueller statischer IP wohl die einfachste und günstigste Variante; sowas lässt sich in der Regel ja auch monatsweise buchen. --ZxmtNichts schützt einen Artikel so zuverlässig vor einer Löschung, wie ein Löschantrag von mir. 10:38, 21. Jul. 2018 (CEST)
Gibt es wirklich keine IP-Cam, die direkt (aktiv) auf z.B. Youtube streamen kann? Zugriffsbeschränkungen könnte ich dann ja auf youtube konfigurieren. --ZxmtNichts schützt einen Artikel so zuverlässig vor einer Löschung, wie ein Löschantrag von mir. 10:46, 21. Jul. 2018 (CEST) Auf Axis-Cams lässt sich sowas wohl mit https://camstreamer.com/camstreamer-about realisieren, aber dafür bräuchte ich nicht nur eine Axis-Cam, sondern auch noch für 300 Dollar die Camstreamer-Software... das fällt dann doch irgendwie aus. --ZxmtNichts schützt einen Artikel so zuverlässig vor einer Löschung, wie ein Löschantrag von mir. 10:57, 21. Jul. 2018 (CEST)
(BK) CamStreamer hatte ich auch gerade gefunden. Ansonsten ist es natürlich auch möglich, das mit einem Raspberry Pi, einer USB-Webcam und entsprechender Software-Konfiguration zu erledigen. --Count² (Diskussion) 11:01, 21. Jul. 2018 (CEST)
https://www.cameraftp.com --184.22.229.213 11:40, 21. Jul. 2018 (CEST)

Ffmpeg-Fehlermeldung

Hallo. Ich habe heute versucht, eine Videodatei (filename.webm) mittels ffmpeg in ein anderes Format (filename.mp4) zu konvertieren. Dabei bekam ich die Fehlermeldung, dass die Höhe des Input-Videos nicht durch zwei teilbar ist (2640x1485). Der Codec der Eingabedatei ist VP9 (Profile 0). Die Konvertierung in die meisten andere Formate funktioniert jedoch, allerdings erhalte ich dabei eine schlechtere Qualität, weil ich die vielen Parameter nicht alle durchschaue und ffmpeg deshalb von WinFF aus aufrufe und die dortigen Presets verwende. Wer kann mir verraten, wie ich dieses Video in eine hochwertige MP4-Datei - 1920x1080 oder wenigsten 1280x720 - konvertiere? ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 23:36, 17. Jul. 2018 (CEST)

Für derartige Zwecke nutze ich gerne Avidemux. --Rôtkæppchen₆₈ 00:04, 18. Jul. 2018 (CEST)
Gemäß Artikel kann diese Software keine WebM-Container konvertieren (?) Ist die Höhe von 1485px denn ein zulässiger Wert oder muss ein Webm-Video mit VP9 eine gerade Höhe haben? ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 00:46, 18. Jul. 2018 (CEST)
WebM mit VP8 funktioniert mit Avidemux. Ich habe leider kein VP9-Video zum Ausprobieren. --Rôtkæppchen₆₈ 01:01, 18. Jul. 2018 (CEST)
@Rotkaeppchen68: Ist denn eine Höhe von 1485 Pixel zulässig? ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 23:00, 19. Jul. 2018 (CEST)
Als Videoformat ist 2640×1485 komplett unüblich, aber für Standbilder scheint dieses Format zu existieren. Wenn Breite oder Höhe eines Bildes nicht einem Vielfachen der Größe eines Makroblockes entsprechen, werden einfach Schwarzpixel angefügt. „Unzulässige“ Größen sollte es also nicht geben. --Rôtkæppchen₆₈ 20:22, 20. Jul. 2018 (CEST)
⇐ @Rotkaeppchen68: Wenn du berechnest, dann erhältst du genau 1485. Rechnerich stimmt es. Ich habe inzwischen dieses Avidemux installiert. Damit konnte ich das Video nicht direkt in MPEG-4 konvertieren, wobei ich mir nicht sicher bin, alles richtig eingestellt zu haben. Mir ist es aber gelungen, das Webm-Video in eine Datei mit der Endung mkv zu konvertieren und dabei schlicht eine Zeile abzuschneiden. Mir ist allerdings aufgefallen, dass sich die Dateigröße dabei vervielfacht. Anschließend kann man es in MPEG-4 konvertieren. Wäre aber gut, wenn ich mit Avidemux nur eine Konvertierung benötigen würde. Es liegt wohl am Zielformat. Wo kann ich das mit dem Makroblock nachlesen? ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 15:12, 21. Jul. 2018 (CEST)

Foto bei Polizei nicht losgeworden

Neulich war ich wegen einer ziemlich belanglosen Ordnungswidrigkeit bei der Polizei (was den Beamten vernünftigerweise dazu veranlaßte, den "Täter" anzurufen und ihm zu sagen, daß er das mal lieber lassen sollte - was der auch machte, denn der wußte bloß nicht, daß es verboten war - damit war die Angelegenheit auch zur allgemeinen Zufriedenheit erledigt). Von dem "corpus delicti" hatte ich ein Foto gemacht und dem Beamten gezeigt - er bat mich, es ihm zu überlassen. Klar, meinte ich, mach ich mit Bluetooth auf Ihr Smartphone rüber. -- Nee, ginge nicht... -- Naja, ob er denn einen USB-Stick da hätte... -- Nein, auch nicht... -- Na schön, letztlich wurde das Foto nicht gebraucht (und ich habe es inzwischen auch gelöscht - technisch und ästhetisch war es ohnehin nicht sonderlich gelungen), aber ist das denn normal, daß eine Polizeistation nicht in der Lage ist, digitale Daten entgegenzunehmen? (Der Beamte meinte allen Ernstes, ich sollte das Bild als E-Mail-Anhang schicken - dafür hätte ich aber erst einmal nach Hause an den Computer gemußt, denn WLAN hatten die auch nicht.) --77.188.48.84 00:57, 20. Jul. 2018 (CEST)

Ich habe die besten Erfahrungen damit gemacht, für die Polizei bestimmte Medien und Daten auf CD oder DVD zu übergeben. Der Rest ist deren Problem. --Rôtkæppchen₆₈ 01:05, 20. Jul. 2018 (CEST)
USB-Sticks u. ä. haben die Polizeitstationen vor Ort oft tatsächlich nicht - und das hängt nicht nur mit dem erst kürzlich wieder durch die Sommerlochmedien geisternden Sparzwängen zusammen. Hintergrund ist schlicht ein gewisses Grundbedürfnis nach Datensicherheit: bei Mailanhängen erfolgt eine automatisierte Virusprüfung (wenn das jeweilige RZ auf Zack ist), bei USB-Sticks gibt es einfach ein höheres "Gefährungdungspotential". Teilweise habe Dienstrechner vor Ort aus Sicherheitsgründen noch nicht einmal mehr CD-ROM-Laufwerke. --46.223.63.119 01:19, 20. Jul. 2018 (CEST)
USB-Sticks stellen eine Sicherheitslücke dar. Keine Behörde sollte USB-Sticks akzeptieren, wenn sie in irgendeiner Form sicherheitslrelevante Daten verwalten muss. In sensiblen Bereichen haben auch viele Unternehmen die Gerätschaften so modifiziert, dass USB-Sticks deaktiviert sind.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 01:46, 20. Jul. 2018 (CEST)
Es gibt wirklich fiese USB-Sticks, z.B. solche, die das LAN den angeschlossenen Rechners infiltrieren, um unbefugt Daten abzugreifen. Andere USB-Sticks mimen den elektrischen Weidezaun und unterziehen den Rechner, an den sie angeschlossen sind, einer Elektroschocktherapie, die kaum zu überleben ist. Insofern ist es wichtig und richtig, keine USB-Sticks aus unbekannter oder wenig vertrauenswürdiger Quelle anzunehmen. --Rôtkæppchen₆₈ 02:17, 20. Jul. 2018 (CEST)
Herrjeh! Die sollten nicht einen (fremden) USB-Stick "akzeptieren", sondern mir ihren geben, damit ich auf den das Bild drauf machen konnte (ich selbst hätte einen in der Tasche gehabt). Der Bilderdruckautomat im Drogeriemarkt akzeptiert anstandslos die verschiedensten Einspeisemethoden, aber die deutsche Polizei ist im 21. Jh. nicht in der Lage, eine Datei entgegenzunehmen? Anders gefragt: Wie könnte man die Kuh vom Eis kriegen? --77.188.48.84 03:01, 20. Jul. 2018 (CEST)
Und du steckst den Polizei-USB-Stick dann in deinen privaten, komplett verseuchten Rechner und die Polizei hat wieder da gleiche Problem. Die Rechner beim DM sind denke ich, nicht ans Netzwerk angebunden, sondern komplett offline. Sollte jemand da Schadsoftware draufspielen, wird der Rechner kurz formatiert und mit einem Image neu aufgespielt. Serenity27 (Diskussion) 08:06, 20. Jul. 2018 (CEST)
Welchen Rechner? Hast Du mehr als die letzten drei Zeilen gelesen? Aber abgesehen davon: Wie kriegt man die Kuh denn nun vom Eis? Display abfotographieren lassen kann ja auch nicht so die Lösung sein. --77.15.99.173 09:30, 20. Jul. 2018 (CEST)
Sack Zement, dann schick ihnen das Bild doch per Mail. Oder noch besser: Ausdrucken. Benutzerkennung: 43067 10:10, 20. Jul. 2018 (CEST)
„Welchen Rechner?“ Den Rechner, den Du bei dem Termin dabei hattest und auf dem sich das Bild befunden hat. „als E-Mail-Anhang schicken - dafür hätte ich aber erst einmal nach Hause an den Computer gemußt, denn WLAN hatten die auch nicht“ Wieso bracht man WLAN, wenn man eine E-Mail von einem Handy aus schicken will?
Eine E-Mail zu schicken scheint mir vergleichbar damit zu sein, ein gedrucktes Foto mit der Post zu schicken, was üblich ist. Das Foto auf einem USB-Stick zu übergeben, scheint mir vergleichbar damit zu sein, ein gedrucktes Foto selbst den Aktenordner einzufügen; man besitzt in beiden Fällen die Möglichkeit, auch unerwünschte Inhalte zu übertragen sowie schon vorhandene Inhalte zu lesen. --BlackEyedLion (Diskussion) 10:13, 20. Jul. 2018 (CEST)
BlackEyedLion wenn du ein Handyabo ohne (mit kleinem) Datenpaket hast ist es schon sinnvoll es über ein WLAN usw. zu machen. Ich hab bei meinem sogenannten Notfallhandy auch nur ein Sprech-Abo sprich ein reines Telefonabonoment (nix mit X MB Daten oder gratis SMS), ob wohl es ein Smartphone ist (gibt ja fast nichts mehr anderes).--Bobo11 (Diskussion) 10:43, 20. Jul. 2018 (CEST)
Von einem Smartphone aus gebe es ja auch noch die Möglichkeit einer MMS oder eben das versenden als e-mail. Also ich hab bei einem Smartphone noch nie einen USB-Stick zum Transfer einzelner Bilder gebraucht. Sondern benutze dazu eigentlich immer die e-mail-Funktion. --Bobo11 (Diskussion) 10:36, 20. Jul. 2018 (CEST)

So, um das mal aufzuklären: Ich habe eine Etage höher nachgefragt - das Verhalten des Beamten war nicht vorschriftsmäßig. Grundsätzlich sind auf den Polizeistationen Dutzende von USB-Sticks vorhanden - er hätte mir einen geben können und sollen. Die USB-Ports auf den Rechnern sind allerdings gesperrt - macht aber nichts, in solchen Fällen ruft der Beamte beim RZ an, dann wird ein Port für Fernzugriff freigegeben, der Admin sieht sich die Daten an und macht einen Virenscan o. ä., und schon ist das Bild im System. Die sind also gar nicht hinter dem Mond. --77.15.99.173 11:01, 20. Jul. 2018 (CEST)

„und schon ist das Bild im System“ Das scheint mir die Methode mit der E-Mail wesentlich schneller zu sein. --BlackEyedLion (Diskussion) 11:12, 20. Jul. 2018 (CEST)
Klar. Ich fahre eine halbe Stunde nach Hause und schicke von dort eine E-Mail. Ist schneller. --77.15.99.173 11:25, 20. Jul. 2018 (CEST)
Nach Hause fahren musst Du irgendwann wahrscheinlich sowieso. Insofern stellt diese Zeit keinen zusätzlichen Aufwand dar. --BlackEyedLion (Diskussion) 11:29, 20. Jul. 2018 (CEST)
Zumindest demonstriert dieses Problemchen, dass wir wichtigere Aufgaben für den deutschen Innenminster hätten, als sich um illegale Grenzübertritte zu kümmern. Der Brief wurde aber vermutlich noch nicht in Bayern ausgeliefert. Yotwen (Diskussion) 12:13, 20. Jul. 2018 (CEST)
Der deutsche Innenminister ist dafür gar nicht zuständig, weil Polizei nämlich Ländersache ist. --77.15.99.173 13:13, 20. Jul. 2018 (CEST)
Du meinst, bei dem Innenminister wären selbst die Hinterweltler schneller? Yotwen (Diskussion) 17:15, 21. Jul. 2018 (CEST)

Haber Bosch Verfahren / Stickstofffixierung

Guten Tag, ich möchte auf zwei widersprüchliche Angaben hinweisen: auf dem Wikipedia Artikel zum Haber-Bosch-Verfahren steht eine Angabe von einem Produktionsausstoß von 200 Mio Tonnen Ammoniak im Jahr 2013 weltweit, auf der Seite zu "Stickstofffixierung" steht eine Angabe von 30 Mio Tonnen technisch fixiertem N2 / Jahr, was grob geschätzt höchstens 45 Mio Tonnen Ammoniak entsprechen kann. Ich bin mir selbst nicht sicher was von beidem richtig ist, aber die Angaben sind auf jeden Fall ein eindeutiger Widerspruch.

--132.230.194.27 18:28, 21. Jul. 2018 (CEST)

Die Quelle im Artikel Stickstofffixierung[14] referenziert ihrerseits eine Quelle aus dem Jahr 1998[15]. Die 30 Millionen Tonnen sind also vermutlich Stand 1998. --Rôtkæppchen₆₈ 19:12, 21. Jul. 2018 (CEST)
Wenn man die Einleitung von Stickstofffixierung aufmerksam liest, entdeckt man mehrere Fehler.
"Neuere" Artikel geben an, dass im Vergleich mit biologischer Fixiering (100 %) das HBV für etwa weitere 40 bis 100 % aufkommt (= das HBV liefert 30 bis 50 % des gesamt fixierten "N"). Die biologischen Werte sind Schätzwerte. Der engl. WP-Artikel spricht von „450 Mill. Tonnen Stickstoffdünger“ (durch HBV; aber in dem Gewicht steckt auch noch viel Sauerstoff) weltweit. Perimetheus (Diskussion) 19:31, 21. Jul. 2018 (CEST)
Nach der 103. Auflage des Holleman-Wiberg werden geschätzt 120 Millionen Jahrestonnen an Stickstoff in Form von Ammoniak fixiert. Der Riedel in der 8. Auflage nennt 131 Millionen Tonnen als Weltproduktion von Ammoniak im Jahr 2007, wovon 2,8 Millionen Tonnen in Deutschland produziert sein sollen. Zur Produktion von Stickstoffdünger finden sich ebenfalls, logischerweise hiervon abweichende, Zahlenwerte. Dies sind jetzt Werte aus Lehrbüchern, die ich mal in den Raum werfen möchte. Die 200 Millionen Tonnen erscheinen mir daher recht hoch gegriffen, aber nicht unmöglich. --Speedpera (Diskussion) 21:03, 21. Jul. 2018 (CEST)

Wofür steht das N auf der Packung bei Medikamenten/Nahrungsergänzungsmitteln?

Ein Biotin-Präparat der Eigenmarke EDEKA, das ich heute erworben habe, trägt die Aufschrift Biotin 5 mg N. Biotin-Präparaten anderer Anbieter im selben Supermarktregal fehlt das 'N'. Leider gibt es auch im Beipackzettel keinen Hinweis zu der Bezeichnung. Kann mir jemand sagen, was das 'N' bedeutet? --Mondfisch (Diskussion) 21:05, 21. Jul. 2018 (CEST)

Wenn eine Ziffer dabeisteht ist es eine Packungsgrößenkennzeichnung. Ansonsten heißt das oft „Neu“ o.ä. oder irgendetwas anderes im Belieben des Herstellers. --Rôtkæppchen₆₈ 21:18, 21. Jul. 2018 (CEST)
Das N scheint bei Biotin aber häufig vorzukommen. --Magnus (Diskussion) 21:21, 21. Jul. 2018 (CEST)
Wenn es ein Arzneimittel ist, ist das N Teil des zugelassenen Namens und daher mitzuführen. Das hat dann irgendwelche historischen Unterscheidungsgründe, es kann z. B eine neu beantragte Zulassung während laufenden Nachzulassungsverfahrens gewesen sein, wodurch parallele Zulassungen entstanden sind. Für den Anwender ist so was völlig belanglos. MBxd1 (Diskussion) 21:43, 21. Jul. 2018 (CEST)
Als das Schmerzmittel Spalt von Phenacetin auf Acetylsalicylsäure mit Paracetamol umstellte, wurde das Präparat in Spalt N („neu“) umbenannt. --Rôtkæppchen₆₈ 23:12, 21. Jul. 2018 (CEST)
Genaugenommen wurde da nicht das Produkt umbenannt, sondern man hat das neue Produkt im Namen dem Vorgänger angepasst, um für die Vermarktung eine Kontinuität herzustellen, die arzneimittelrechtlich nicht besteht. Da ist es für den Anwender natürlich nicht belanglos, auch wenn er nix dran ändern kann. MBxd1 (Diskussion) 23:28, 21. Jul. 2018 (CEST)

Datenpanne bei eBay?

In den eBay-Kleinanzeigen ist es wohl üblich, daß die Vk Ihre Wohnadresse nicht in die Anzeigen reinschreiben. Man kann aber den Artikelstandort, also den Gemeindenamen, anklicken, dann erscheint ein Kartenausschnitt. Kann das sein, daß der genau auf die Adresse zentriert ist? --85.176.235.153 23:07, 21. Jul. 2018 (CEST)

Wo soll man den Gemeindenamen anklicken können? Ich hab das gerade in der Suche, auf einer Angebotsseite sowie in der Liste der Angebote eines Benutzers probiert und da lässt sich nichts anklicken. Da steht der Gemeindename einfach nur als Text. --2001:16B8:10C0:700:B1EA:5AED:F674:BFDA 23:13, 21. Jul. 2018 (CEST)
Die Links zur Kartenansicht gibt es nur in der mobilen Ansicht und in der App. Zur Frage: Nein, dem ist nicht so. Beim Einstellen von Angeboten auf Ebay Kleinanzeigen kann (und muss) man den Standort für jede Anzeige einzeln angeben. Wenn jemand zu seiner Anzeige nur den Ort schreibt, zentriert die Kartenansicht halt in der Ortsmitte, bei einer PLZ irgendwo im PLZ-Gebiet usw.--Mangomix 🍸 23:38, 21. Jul. 2018 (CEST)
Und wenn man die genaue Anschrift angibt? (Geht das überhaupt?) --2001:16B8:10C0:700:B1EA:5AED:F674:BFDA 00:07, 22. Jul. 2018 (CEST)
Ja, das geht, man kann zu jeder Anzeige Name, Anschrift und Telefonnummer hinterlegen - oder auch nicht. Eine genaue Adresse in der Anzeige wird natürlich genau so in der Kartenansicht gezeigt. Nur der Umkehrschluss ist falsch: die Zentrierung der Karte bzw. der dort markierte „Standort“ ist nicht unbedingt die Adresse des Anbieters, wie der Fragesteller vermutete, und mit einer Datenpanne hat das auch nichts zu tun. Ebay Kleinanzeigen kennt nämlcih überhaupt keine zentrale „Nutzeranschrift“ (im Gegensatz zu Ebay übrigens!), sondern immer nur das, was man in die einzelnen Anzeigen schreibt - und das wird anderen Usern jeweils genau so angezeigt.---Mangomix 🍸 00:24, 22. Jul. 2018 (CEST)
Ich hab's gerade überprüft: Mitte des PLZ-Gebiets kommt hin. Das ist dann natürlich Zufall, wenn der Anbieter dort auch wohnt. --85.176.235.153 00:58, 22. Jul. 2018 (CEST)

Name für "Doppelmoral-Fehlschluss" gesucht

Ich nehme an folgendes ist ein Fehlschuss:

  • 1) A tut X und X ist schlecht
  • 2) B tut Y und Y ist schlecht
  • 3) B kritisiert A für X
  • Also ist 3) nicht gerechtfertigt

Falls das wirklich ein Fehlschuss ist, gibt es einen (deutschen oder englischen) Namen dafür? Oder einen ähnlichen Fehlschuss der den genannten Fall einschließt?

Allgemein scheint das Ziel des Fehlschlusses zu sein eine berechtigte Kritik durch den Hinweis abzuwehren, dass der Kritisierende selbst ebenfalls (für etwas anderes) kritikwürdig ist.

Zum Beispiel wenn man ein bestimmtes Land nicht kritisieren solle weil das eigene Land auch keine weiße Weste hat.

--Cubefox (Diskussion) 12:41, 18. Jul. 2018 (CEST)

Whataboutism, en:And you are lynching Negroes
Es gibt noch sowas ähnliches: ein Richter, der selbst kriminell ist, kann keine guten Urteile fällen. --184.22.229.213 15:19, 18. Jul. 2018 (CEST)
Danke! --Cubefox (Diskussion) 15:40, 18. Jul. 2018 (CEST)
@Cubefox: Das was du in Worten beschreibst (selbst keine weiße Weste) ist Tu quoque, passt aber nicht ganz auf deine Punkte eingangs. --Zulu55 (Diskussion) 16:01, 18. Jul. 2018 (CEST)
Das ist kein Fehlschluß, sondern eine faule Ausrede. Mit Logik hat das nämlich nichts zu tun. Es ist auch falsch, daß jemand keine Werturteile fällen kann, weil sein Verhalten nicht untadelig ist - er kann ggf. schon, nur trifft er auf Mißtrauen und wird für befangen gehalten. --92.226.150.215 16:52, 18. Jul. 2018 (CEST)
Genau, deswegen wird Whataboutism ja auch allgemein als falsche Polemik und Nebelkerzentaktik abgelehnt. Wäre es ein echter Fehlschluss, könnte man mit den Betreffenden darüber argumentieren. Die wollen aber gar nicht über Moral reden, die wollen genau das Gegenteil.--195.180.8.78 17:23, 18. Jul. 2018 (CEST)
Ich halte es durchaus für ein gutes moralisches Argument von jemandem zu verlangen, bei anderen keine moralischen Grundsätze einzufordern, die er selbst nicht einhält. Das Problem bei Whataboutism ist aber oft, dass eigentlich nicht vergleichbare Verhaltensweisen gelichgesetzt werden, aber das ist nicht immer der Fall. --MrBurns (Diskussion) 09:45, 19. Jul. 2018 (CEST)
@MrBurns: "Ich halte es durchaus für ein gutes moralisches Argument von jemandem zu verlangen, bei anderen keine moralischen Grundsätze einzufordern, die er selbst nicht einhält." - die Idee ist ja nicht ganz neu, siehe Jesus und die Ehebrecherin

Ich kann etwas, was ich bei anderen nie sehe: ich habe Prinzipien, die ich nicht einhalte. Und habe kein Problem damit. Z.b. finde ich Alkoholgenuss nicht gut, trinke aber trotzdem welchen. Ich finde Verzehr von Fleich nicht gut, esse aber welches, wenn es keine Alternativen gibt. Ich muss mich nicht 100% an meine Ideale halten. --184.22.229.213 18:40, 19. Jul. 2018 (CEST)

Ich habe kein Problem damit wenn jemand Ideale hat die er nicht zu 100% Einhält solanger er die hundertprozentige Einhaltung dieser Ideale nicht von anderen Fordert. Aber wenn man an Andere Maßstäbe anlegt, die man selber nicht einhält, ist das einfach nur heuchlerisch. --MrBurns (Diskussion) 22:25, 20. Jul. 2018 (CEST)
Deine Einstellung ist extrem unlogisch. Das sind Postulate, die du von deinen Eltern übernommen hast und nie hinterfragt hast. Warum sollte ein Einbrecher vom Bürgermeister nicht fordern dürfen, dass dieser nicht kriminell handelt? Aus welchem Grund muss man selbst die Eigenschaften haben, die man von anderen einfordert? Soll der Tennis-Lerner zu seinem Trainer sagen: "spiel du erst mal so gut wie ich, dann kannst du härtere Aufschläge von mir fordern" --184.22.229.213 05:40, 21. Jul. 2018 (CEST)
Es geht mir nicht prinzipiell um irgendwelche Eigenschaften von anderen, ich fordere z.B. auch von Profi-Fußballern Dinge, die ich selbst nicht kann oder von Lehrern dass sie gute Pädagogen sein sollen obwohl ich selber wahrscheinlich kein guter Pädagoge wäre. Mir geht es nur um die Anwendung von moralischen Grundsätzen. Wenn man moralische Grundsätze nur bei anderen Fordert aber nicht selber einhält, wird man damit andere nicht zu besserem moralischen Handeln bewegen können, außerdem ist das wenns wirklich um moralische Ziele geht unlogisch da man auf niemanden mehr Einfluss hat als auf sich selbst. Außerdem: denk mal darüber nach, was passieren würde, wenn alle nach deinem Grundsatz handeln würde. Dann würde nämlich niemand mlralisch handeln und alle würden nur auf Andere losgehen. Leute die moralische Grundsätze nur bei anderen einfordern haben i.d.R. dabei gar keine moralischen Ziele sondern wollen sich einfach eine Vorteil verschaffen indem sie andere diskreditieren und hoffen dass keiner merkt dass sie selbst auch nicht besser sind. Natürlich beziehe ich mich nur auf Situationen wo die moralischen Grundsätze für den der sie kritisiert auch anwendbar sind, wenn jemand z.B. von Priesern den Zöllibat fordert aber er selbst kein Priester ist ist es nicht inkonsequent, wenn er selbst nicht zölibatär lebt, weil die Forderung "Priester sollen zölibatär leben" natürlich nur auf Priester anwendbar ist. Wenn aber ein nicht zölibatär lebender Priester von anderen Priestern eine zölibatäre Lebensweise fordert ist das genau eine dieser inkonsequenten Moralanwendungennauf die ich mich die ganze Zeit beziehe. --MrBurns (Diskussion) 08:25, 21. Jul. 2018 (CEST)
und mein Einbrecher-Beispiel?--184.22.229.213 10:15, 21. Jul. 2018 (CEST)
Die Antwort steht ja schon ganz oben, aber um nochmal auf den Fehlschluss zurückzukommen. Es handelt sich wie bei praktisch allen ad-personam-Argumenten natürlich um ein krasses non sequitur, bei dem zwei Beweisgänge kontaminiert werden. Implizit soll ja bewiesen werden, dass ein bestimmtes Handeln gerechtfertigt ist. Das ist prinzipiell unabhängig von der Person des Anklägers. Der "Glashaus"-Beweisgang: "Wenn A Böses tut, darf er nicht über B urteilen - A tut Böses - Also darf er nicht über B urteilen" ist wahr; seine Gültigkeit hängt von der Richtigkeit der oberen Prämisse ab. In ihrer absoluten Formulierung ist sie sicher nicht gültig - darum scheint die Diskussion gerade zu gehen - aber sie lässt sich immerhin so weit qualifizieren, dass sie für bestimmte Fälle gilt. Tatsächlich aber, nochmal, soll ja bewiesen werden, dass ein bestimmtes Handeln gerechtfertigt ist. Diese Folgerung ergibt sich aber aus dem Beweisgang: "Wenn A Böses tut, darf B machen, was er will - A tut Böses - Also darf B machen, was er will; und hier ist die Oberprämisse aber offensichtlich ungültig. Grüße Dumbox (Diskussion) 11:06, 21. Jul. 2018 (CEST)
Es geht bei dieserr Art der Argumente eben nicht immer darum, ein gewisses Handeln zu rechtfertigen. Derartige Argumente können und werden auch verwendet, um Personen aufzufordern, mit der Anwendung von moralischen Grundsätzen bei sich selbst anzufangen. --MrBurns (Diskussion) 15:45, 21. Jul. 2018 (CEST)
Wenn dem so wäre, hinderte ja nichts, die korrekte Folgerung zu formulieren: Ja, wir foltern Dissidenten oder lassen sie verschwinden, und das ist Unrecht. Eben dies wird aber nicht getan. Grüße Dumbox (Diskussion) 15:57, 21. Jul. 2018 (CEST)
Dein Beispilm ist schon sehr speziell, weil in dem Fall die Kritik am moralischen Argument vom Betroffenen selbst kommt und nicht von einem Dritten. Außerdem kann so ein Argument durchaus oft auch so verwendet werden, dass man einen moralischen Grundsatz für unsinnig oder unrealistisch hält und diese Ansicht damit unterstreicht, dass sich kaum jemand daran hält. Beim Beispiel von Folter von Dissidenten ist dieses Argument zwar nicht zutreffen, aber durchaus z.B. bei der strengen Auslegung des Zölibat, die nicht nur Ehelosigkeit sondern vollständice sexuelle Enthaltsamkeit fordert, was m.E. kaum ein Priester wirklich schafft und in Wirklichkeit ist es der katholischen Kriche auch egal solange man seine "illegitimen" Kinder leugnet. In Österreich gibt es da das Sprichwort, dass man nicht päpstlicher als der Papst sein soll.
Abgewehen davon kann das Argument durchaus auch angebracht sein, wenn es z.B. von einem Staat kommt, der selbst unrecht handelt, z.B. wenn es um Medienkritik geht (z.B. wenn die USA ähnliche Dinge machen wie Russland, die westlichen Massenmedien aber nur Russland dafür kritisieren). --MrBurns (Diskussion) 16:30, 21. Jul. 2018 (CEST)
Geht das nicht alles aus "Es gibt keine Gleichheit im Unrecht" hervor? 87.146.241.87 15:12, 22. Jul. 2018 (CEST)

Reiner Verwaltungsstaat?

Gibt es irgendwo auf der Welt, auf den es gegenwärtig einen reinen Verwaltungsstaat, ohne große Außenpolitik oder ständig neue Gesetzgebung gibt?--94.222.214.45 17:18, 19. Jul. 2018 (CEST)

Der Staat der Vatikanstadt. --Rôtkæppchen₆₈ 17:23, 19. Jul. 2018 (CEST)
Der Dudenstaat. --Aalfons (Diskussion) 18:45, 19. Jul. 2018 (CEST)
Den mit „auf den“ beginnenden Relativsatz bekommt mein Grammatikmodul nicht geparst. Es vermisst sowohl Bezugswort wie Prädikat. --Kreuzschnabel 20:02, 19. Jul. 2018 (CEST)
Syntax error? --Snevern 23:13, 19. Jul. 2018 (CEST)
Lass Dir ein zeitgemäßes Probabilistikmodul einbauen, wenn Du wegen des Grammatikmoduls sowieso in die Werkstatt musst. --Rôtkæppchen₆₈ 23:54, 19. Jul. 2018 (CEST)
Ymmd. 87.146.241.87 15:22, 22. Jul. 2018 (CEST)

Tja, wenn man beim Ende des Satzes den Anfang nicht mehr im Kopf hat, weil man zwischendurch was im RL machen muss. Es ist klar, was gefragt wird: Gibt es irgendwo einen reinen Verwaltungsstaat, ohne Außenpolitik oder neue Gesetzgebung?--94.222.214.45 23:11, 19. Jul. 2018 (CEST)

Ein reiner Verwaltungsstaat ist eigentlich unlogisch/unnatürlich. Ein auf religiösen Dogmen beruhender Staat könnte das temporär versuchen, müsste aber des Menschen(!) Natur unterdrücken.--Wikiseidank (Diskussion) 09:43, 20. Jul. 2018 (CEST)
Das verstehe ich nicht. Warum ist ein reiner Verwaltungsstaat unlogisch bzw. unnatürlich? Warum würde er die Natur des Menschen unterdrücken? --Digamma (Diskussion) 17:08, 20. Jul. 2018 (CEST)

Selbst Kleinststaaten wie San Marino oder Liechtenstein, die kaum Außenpolitik betreiben und wirtschaftlich an den großen Nachbarn gekoppelt sind, kommen nicht ohne Parlamente und neue Gesetze aus. Die bloße Verwaltung des Status quo kann nur funktionieren, wenn sich die Umwelt nicht ändert. Ob man diese im Jahr 2018 noch ausblenden kann? Das wäre eher eine Frage für's Café.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 17:43, 20. Jul. 2018 (CEST)

Weil nichts so beständig ist, wie die Veränderung. Auch die menschliche Neugier, Angst und das temporäre opponieren (bspw. Pubertät, Altersweisheit). Deswegen werden sich Regeln (Gesetze) immer ändern. Nicht linear verbessern, sonder eher kreis- bzw. außerspiralförmig ("hatten wa schon mal"). Ein kontinuierlicher Verwaltungsstaat braucht die ängstlichsten Menschen (Hölle, Hölle, Hölle). Selbst bei Erreichung des Gegenzustandes - Übermensch, von jeder Angst/Religion befreit - würde die Regeln anpassen (wenn auch nur minimal).--Wikiseidank (Diskussion) 08:02, 21. Jul. 2018 (CEST)

Militärgeschichte >> Kämpften einige Machthaber eigentlich auch persönlich?

Schlacht von Seckenheim
Schlacht von Seckenheim

Keckhans von Gemmingen besiegt Graf Ulrich V. von Württemberg in der Schlacht bei Seckenheim

Ich denke schon, aber er war sehr sehr selten; damit wurde ein schließlich ganzes Haus (Dynastie) aufs Spiel gesetzt und somit die Macht... --77.190.186.68 17:05, 20. Jul. 2018 (CEST)

Die waren zwar in ihrem kleinen Herrschaftsbereich Machthaber, aber im Wesentlichen waren die im Dienst eines höher gestellten Herrn. Das waren eher Feldherren oder Soldaten als Machthaber. --Digamma (Diskussion) 17:13, 20. Jul. 2018 (CEST)
Von Friedrich Barbarossa ist bekannt, dass er persönlich an Kriegen teilnahm. Das ist aber sicher die Ausnahme und nicht die Regel. --Snevern 17:35, 20. Jul. 2018 (CEST)
Gustav Adolf und Wallenstein waren Feldherren und Machthaber zugleich. Georgi Schukow unterstand zwar noch Stalin, hatte jedoch 1945 de facto die Macht über die Rote Armee und weite Kreise in der Moskauer Politik. Alexander der Große kämpfte auch persönlich... Wobei es natürlich eine Definitionsfrage ist, was "persönlich kämpfen" bedeutet. Gustav Adolf und wallenstein haben auf dem Pferd mit Schwert gekämpft. Schukow wagte sich in Küstrin auf 100 Meter an die Deutschen ran und hat auch selbst geschossen, sollte dann vom Generalsstab gerüffelt werden, das hat sich aber niemand getraut, nicht mal Stalin. Wie nah Alexander am Geschehen war, ist wohl kaum noch sicher zu ermitteln. Da aber zahlreiche Machthaber "im Gefecht" gestorben sind, ist die Frage wohl zu bejahen. --M@rcela 17:53, 20. Jul. 2018 (CEST)
Grundsätzlich kämpften historisch gesehen viele "Machthaber" persönlich mit. Möglicherweise geht es hier um die Frage ob der Machthaber der einen Seite, persönlich gegen den Machthaber der anderen Seite kämpfte, so wie das in Filmen häufig vorkommt. Da ist mir kein Beispiel bekannt, aber auf dem Teppich von Bayeux sieht man wie der englische König in der Schlacht stirbt. Alexander der Große soll bei einer Belagerung einer der ersten gewesen sein, die per Leiter über die Mauer kletterten. damit wurde ein schließlich ganzes Haus (Dynastie) aufs Spiel gesetzt und somit die Macht... Nö, irgendjemand rückt dann eben nach. Manchmal der Sohn, teils auch der ältere Bruder oder ein Onkel etc. In der Schlacht von Pressburg ist der bayerische Herzog gestorben. Nachfolger wurde sein Sohn Arnulf, der dann gemeinsam mit Otto dem Großen die Ungarn besiegte. In der Schlacht auf den Katalaunischen Feldern ist der Anführer der Westgoten, Theoderich I. in der Schlacht gestorben. Sein Sohn, der bei der Schlacht anwesend war, wurde Nachfolger. --Der-Wir-Ing („DWI“) 18:16, 20. Jul. 2018 (CEST)
Meintest Du dies, Marcella? 18. Oktober 1016, Schlacht von Assandun: König Edmund Eisenseite (links) und Knut der Grosse (rechts). --RAL1028 (Diskussion) 14:28, 22. Jul. 2018 (CEST)
Irgendwie ist mir so, als wenn in Skandinavien mal zwei Könige direkt gegeneinander gekämpft haben, der Unterlegene hat sich dann zum Christentum bekannt. Finde ich aber gerade nicht. Es waren wohl öfter Prinzen als Könige, die direkt in die Schlacht zogen. --M@rcela 18:24, 20. Jul. 2018 (CEST)
Ich behaupte mal, in Antike und Mittelalter war es eher die Regel als die Ausnahme, dass Herrscher persönlich in ihren Schlachten kämpften. Es gab römische Kaiser, die in der Schlacht fielen oder gefangengenommen worden sind. Germanische Heerkönige konnten überhaupt nur durch siegreiche Schlachten eine Gefolgschaft um sich scharen. Der bereits genannte Gustav Adolf ist ein gutes, spätes Beispiel für einen König, der an der Spitze seiner Truppen in den Kampf geritten ist. Beim kriegerischen Karl XII. und dem Alten Fritz (der in der desaströsen Schlacht von Leuthen nur von seiner Tabaksdose gerettet wurde, die die feindliche Kugel stoppte) war die Teilnahme in der Schlacht wohl eher nur eine Verzweiflungstat in äußerster Bedrängnis. Erst danach wurde es Standard, dass der Machthaber die Schlacht nur aus sicherer Entfernung (vom "Feldherrenhügel" oder aus einem Bunker) verfolgte. Geoz (Diskussion) 18:26, 20. Jul. 2018 (CEST)
Es gibt auf en eine Kategorie für "Militärleute" die im Kampf gefallen sind, mit Unterkategorien für Monarchen und römische Kaiser: en:Category:Military personnel killed in action. --Der-Wir-Ing („DWI“) 18:36, 20. Jul. 2018 (CEST)
Ich fürchte, man muss das sachlich sehen und militärisch-soziale Bedingungen einbeziehen. Ein Julius Caesar, der auf eine gut geölte Militärmaschinerie bauen konnte, griff nicht selbst in den Kampf ein (das hätte wohl eh nur gestört), sondern dirigierte. Ein Heerkönig, wie Geoz richtig sagt, musste vorn kämpfen, denn darauf beruhte seine Autorität. Grüße Dumbox (Diskussion) 18:44, 20. Jul. 2018 (CEST)
In der Schlacht um Alesia griff Caesar wohl selbst in den Kampf ein und stärkte auf diese Weise die Moral seiner Soldaten. Ansonsten dürften alles die Legionslegaten erledigt haben. --Heletz (Diskussion) 07:53, 21. Jul. 2018 (CEST)
Übrigens ist das oben und noch an 20 anderen Stellen gezeigte Bild der Schlacht bei Seckenheim keineswegs authentisch, sondern dem im frühen 19. Jahrhundert aus kommerziellen Gründen gefälschten Turnierbuch der Familie von Gemmingen entnommen, also mit heutigen Worten ein „Fake“, aber kein billiges! --Pp.paul.4 (Diskussion) 12:27, 21. Jul. 2018 (CEST)
Ich habe mal gelesen, dass Ulrich von Jungingen der letzte (europäische) Regierungschef war, der in einer Schlacht (Schlacht bei Tannenberg (1410)) ums Leben kam. Seine Nachfolger - egal auf welchem Stuhl - waren zumindest klug genug, sich von den wirklich gefährlichen Stellen fernzuhalten. Yotwen (Diskussion) 17:19, 21. Jul. 2018 (CEST)
Und der bereits erwähnte Gustav II. Adolf (Schweden)? --Asdert (Diskussion) 17:46, 21. Jul. 2018 (CEST)
Keine Ahnung - ich müsste die Schwarte mal wieder hervorkramen und nachlesen, welche Kriterien exakt genannt wurden. Yotwen (Diskussion) 18:49, 21. Jul. 2018 (CEST)
Nun, ja, Gustav Adolf starb 1632, dieser Ulrich von Jungingen kann also nicht der letzte gewesen sein. --Heletz (Diskussion) 07:18, 22. Jul. 2018 (CEST)
Wie gesagt: Kriterien. Beispielsweise würden spitzfindige Zeitgenossen unterscheiden, ob jemand während der Schlacht oder an den Folgen einer Verwundung... (= nach der Schlacht) gestorben ist. Yotwen (Diskussion) 07:58, 22. Jul. 2018 (CEST)
Gustav Adolf war nicht Regierungschef, sondern "Staatsoberhaupt" (König). Die Regierungsgeschäfte leitete Axel Oxenstierna. --Der-Wir-Ing („DWI“) 22:57, 22. Jul. 2018 (CEST)

Gemeinfreie Reclam-Bände (RUB)

Wieviele der älteren Bände sind schätzungsweise inzwischen gemeinfrei? --Reiner Stoppok (Diskussion) 13:29, 22. Jul. 2018 (CEST) PS: Habe ich die bei Wikisource üersehen?

Was sind denn "ältere" Bände? Die aus der Anfangszeit der Reihe? Da war das Urheberrecht ja der Anlass. Ansonsten: Schätzung zwei Drittel der Haupttexte, ein Viertel der Bände, da "meist mit Anmerkungen und Vorwort oder Nachwort" oder auch Übersetzungen. --195.200.70.51 10:13, 23. Jul. 2018 (CEST)

Russisches Video verstehen (Fahrrad)

Youtube - versteht eine/r, was er dort zeigt. Mir scheint bei diesem Nabendynamo gibt es zwei Modi, insbesondere einen mit wenig Widerstand und alles was ich sehe ist, dass er das Kabel getrennt hat... Ich habe das an meinem Vorderrad auch zufällig entdeckt, aber der Schalter an der Lampe verändert das Verhalten nicht... --84.191.124.63 12:11, 19. Jul. 2018 (CEST)

Mir kommt das so vor, dass der Protagonist zwar vorgibt, der Dynamo würde bremsen, in Wirklichkeit aber demonstriert er das Trägheitsmoment der Bereifung seines Fahrrades. --Rôtkæppchen₆₈ 12:39, 19. Jul. 2018 (CEST)
dazu denke ich, er hat die Bremswirkung des aktiven (aktuell stromliefernden) Dynamos gegenüber dem weit leichteren und leichteren Freilauf bei inaktivem (abgeschalteten, Kabel rausgezogen) Naben-Dynamo vorgeführt. --Jo.Fruechtnicht (Diskussion) 12:59, 19. Jul. 2018 (CEST)
typisch dabei ist bei ersterem das ganz kurze einmalige vor-zurückschwingen am Ende der Drehung mit aktivem Nabendynamo --Jo.Fruechtnicht (Diskussion) 13:35, 19. Jul. 2018 (CEST)
Das Einrasten der Läufer- in die Ständerpole wird ganz am Anfang gezeigt. Das ist bei permanenterregten Maschinen normal. --Rôtkæppchen₆₈ 13:39, 19. Jul. 2018 (CEST)

Also, ich müsste in den Freilauf durch Abschalten der Verbraucher oder Abtrennen des Kabels kommen? Das ist bei meinem Dynamo aber nicht möglich (habe den gleichen). Daher fände ich schön, wenn eine/r der/die Russisch versteht mal reinschaut. Mit eurem Vokabular könnte ich nochmal eine Suche versuchen. Ohne die passenden Stichworte (selbst mit 'Handbuch' ) belästigen einen die Suchmaschinen nur mit Kaufvorschlägen und Preisvergleichen... --89.204.139.11 17:13, 19. Jul. 2018 (CEST)

Die Freilauf-Funktion kannst Du auch reinbekommen, indem du die Lampe abschaltest, dann fliesst kein Strom, der im Betrieb in den Dynamospulen eine bremsende Gegenkraft erzeugt. Probier es einfach aus, indem du mal mit abgeschalteter, mal mit eingeschalteter Lichtanlage das Rad mit Schwung andrehst und die Laufdauer/Geschwindigkeit beobachtest. Kabel ab ist ne simplere Lösung bei ausgebautem Rad. --Jo.Fruechtnicht (Diskussion) 17:40, 19. Jul. 2018 (CEST)
Das stimmt nicht ganz, denn das Einrasten des Rotors an den Winkelpositionen mit geringstem magnetischen Widerstand findet auch ohne Last statt. Allerdings ist das Rastmoment in der Regel so gering, dass es nicht auffällt. Dann muss eben die Bereifung des Laufrades demontiert werden, wie in obigem Film. --Rôtkæppchen₆₈ 23:16, 19. Jul. 2018 (CEST)
Stimme dem grundsätzlich zu hinsichtlich des prinzipiell geringfügigen Unterschiedes der "Versuchsanordnung" --Jo.Fruechtnicht (Diskussion) 09:49, 20. Jul. 2018 (CEST)
Ein belasteter Dynamo oder Generator bremst die vorhandene Bewegung mehr als ein unbelasteter. Ob ausgeschaltet (offener Anschluss ohne Last), eingeschaltete Lampe oder Kurzschluss am Dynamo ist aus dem Video nicht ersichtlich. Auch herkömmliche Dynamos bleiben aufgrund ihrer Permanentmagneten nur an gewissen Positionen stehen. Beim Nabendynamo hat sich die Betriebsdrehzahl geändert, bei der er die Nennleistung abgibt und die eigenen Lager sowie der Andruck am Reifen mit diesen Reibungsverlusten sind entfallen. --Kartenknipser (Diskussion) 13:47, 23. Jul. 2018 (CEST)

Nochmal Frage Mobilfunkkodierung

Ich habe leider nichts so richtig Erleuchtendes gefunden. Bei Mobilfunktelefonie ist es nicht so, daß das Sprachsignal einfach auf einen Träger aufmoduliert wird, sondern das wird erst einmal signalprozessormäßig durch den Wolf gedreht und daraus Spektralschätzer gemacht, die dann noch ein bißchen komprimiert, also von "überflüssigen" Signalanteilen befreit und letztlich in Form von Datenpaketen übertragen werden - am anderen Ende macht daraus dann entweder ein Mobilfunkendgerät oder ein Codewandler für das Festnetz wieder halbwegs verständliche Analogsignale. Frage: Könnte ein Endgerät, anstatt Sprache bzw. Töne oder Geräusche zu übertragen, eigentlich beliebige Datenpakete schicken und es dann dem Empfänger überlassen, was der damit anfangen kann? Und welche Bandbreite stünde dabei zur Verfügung? (Vielleicht noch die Frage am Rande, ob das überhaupt zulässig wäre.) --77.188.48.84 22:52, 19. Jul. 2018 (CEST)

Prinzipiell geht das natürlich, das Analogmodem am POTS ging ja auch und war strenggenommen ein ähnlicher Missbrauch eines Sprachübertragungsdienstes. Das Datenpaket müsste halt im GSM-Netz die auf Sprache spezialisierte Datenreduktion überleben, aber darin sehe ich nur eine Frage der technischen Verpackung. Es muss halt wie Sprache aussehen. Dann fragt sich nur noch, ob die schlaue Datenverarbeitung beim Provider erkennt, dass das keine normale Sprache ist, und die Weiterleitung unterbindet, weil dafür der Datendienst zuständig wäre. --Kreuzschnabel 23:15, 19. Jul. 2018 (CEST)
Das wird tatsächlich ja auch gemacht, nämlich bei den Mehrfrequenzkommandos zum Beispiel zur Steuerung von Anrufbeantwortern, indem der Teilnehmer bei bereits bestehender Verbindung Zifferntasten drückt. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:20, 19. Jul. 2018 (CEST)
Moment. Also "Mißbrauch" ist es natürlich nur, wenn es ungesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen ist - trifft das denn zu? Aber was heißt denn "überleben"? Macht denn "das Netz" noch irgendwas mit den vom Endgerät übertragenen Datenpaketen, oder reicht es die nicht vielmehr 1:1 an den Empfänger weiter? Die ganze Kodierung und Reduktion findet doch im Endgerät, also im Handy/Smartphone statt. Vom Netz kommt doch höchstens eine Bandbreitenvorgabe bzw. die Anweisung, jetzt bitte ein sparsameres Kodierungsverfahren zu verwenden. Wenn da noch ein Wachhund auf der Leitung sitzt, der nachsieht, ob das auch "erlaubte" Sprache ist, die da übern Äther geht, käme mir das doch sehr aufwendig vor. Aber andersherum gefragt: Warum gibt es nicht längst freie Apps, die diesen potentiellen Datenübertragungskanal nutzen? Hat der denn gegenüber "mobilem Internet" nur Nachteile? --77.188.48.84 00:01, 20. Jul. 2018 (CEST)
Ja. Du nutzt einfach eine entsprechende Dienstekennung. Bei GSM geht das bis 9600 Bit pro Sekunde, bei Analogtelefon 33600 bit/s bis 56000 bit/s, bei ISDN 64000 bis 128000 bit/s. --Rôtkæppchen₆₈ 23:27, 19. Jul. 2018 (CEST) Unser Artikel ISDN-Dienstkennung ist sehr ISDN-lastig. Im ubiquitären SS7 gibt es die Dienstekennung ebenfalls. --Rôtkæppchen₆₈ 23:30, 19. Jul. 2018 (CEST)
9,6 kBd ist ja nun nicht das meiste; das sind um die 1000 Zeichen/s - mit geeigneter Kodierung auch etwas mehr - oder 1-2 Sekunden pro Seite - besser als nichts, aber nicht so richtig prall. Bilder dauern damit jedenfalls "ewig", in der Gegend von an eine Stunde für ein unkomprimiertes Foto. Aber wieso "Dienstkennung"? Das ist doch schlicht Sache des Empfängers, ob er mit dem Datenstrom etwas anfangen kann. Die Frage war doch nur, ob ein Gerät einfach einen "beliebigen" Datenstrom übertragen kann oder netzseitig darin herumgerührt wird. Die andere Frage ist, ob man das softwaremäßig hinkriegt oder dafür spezielle Endgerätehardware erforderlich wäre. (Ein Vorteil wäre der extreme Kostenvorteil gegenüber SMS - man kann viele KByte Sermon für wenige Cents rüberschieben, auch Office-Documents oder so was. Und natürlich nach Lust und Laune verschlüsseln.) --77.188.48.84 00:24, 20. Jul. 2018 (CEST)
Zu Zeiten von Octopus und ISDN wurde dem angewählten Teilnehmer angezeigt, um welche Art Verbindung es sich handelt, damit dieser das richtige Endgerät aktivieren konnte. Es war technisch möglich, verschiedene Dienste (Telefon, Fax G2/G3, Fax G4, Daten, Bildtelefon, etc) unter derselben Rufnummer anzunehmen. Nur die Dienstekennung entschied, welches der bis zu acht verschiedenen Endgeräte am selben Anschluss sich angesprochen fühlte. Ohne Dienstekennung wäre jede Verbindung als Sprachanruf behandelt worden, womit Fax, Daten und Bildtelefon unmöglich gewesen wären. Das Konzept der Dienstekennung ermöglicht es, „dumme“ Endgeräte zu bauen, die nur auf diejenigen Dienstekennungen reagieren, die sie auch verstehen. Im Mobilbereich gehört zu einem Anschluss nur ein einziges Endgerät. Deswegen muss das Endgerät alle gewünschten Dienste auch kennen und verarbeiten. Das sendende Endgerät muss ebenfalls wissen, welcher Art die zu übermittelnden Daten sind. Wenn das nicht funktionierte, konnte es vorkommen, dass von Analoganschlüssen abgeschickte Faxe nicht ankamen, da sie auf einem Anrufbeantworter aufliefen oder von ISDN-Anschlüssen abgeschickte Faxe nicht ankamen, weil der Empfänger mit der G4-Codierung nichts anzufangen wusste. --Rôtkæppchen₆₈ 01:03, 20. Jul. 2018 (CEST)
Richtig: Das angewählte (Mobil-)Endgerät muß alle erwarteten Dienste selbstständig (er)kennen und zweckmäßig verarbeiten. Was heutzutage ja nun wirklich kein Problem sein sollte. Die Frage ist immer noch, ob "das Netz" dabei mitmacht oder "dazwischenfunkt". --77.188.48.84 03:11, 20. Jul. 2018 (CEST)
Du musst die Daten in jedem Falle als Daten deklarieren. Täuschst Du Sprachübertragung vor, komprimiert das Netz Dir Deine Daten irreversibel kaputt. Bei Sprache ist verlustbehaftete Kompression üblich, bei Daten tödlich. --Rôtkæppchen₆₈ 12:33, 20. Jul. 2018 (CEST)
Wir gehen mal vom GSM-Standard aus. Jemand telefoniert, also akustisch. Was genau sendet das Endgerät an die BTS, was macht das Netz dann damit? Ich glaube kaum, daß man Spektralschätzer irgendwie komprimieren kann, ohne daß das für den Signalinhalt "tödlich" wäre. --77.15.99.173 00:09, 21. Jul. 2018 (CEST)
Das Endgerät würfelt mit der BTS einen Sprachcodec aus, z.B. GSM 6.60 mit 12,2 kbit/s, man will ja gut klingen. Das sendende Endgerät hat aber den Hintergedanken, über die Sprachverbindung keine Sprache, wie angekündigt, sondern Daten zu übertragen. BTS und Netz wissen das nicht. Das Netz murmelt etwas von: Heute quasseln aber arg viele Leute gleichzeitig, ich muss die Bandbreite pro Sprachkanal drosseln. Es transcodiert die GSM-6.60-Daten mit dem Umweg über G.711.1 nach GSM 6.20 und braucht jetzt nur noch 5,6 kbit/s pro Sprachkanal. Es informiert die sendende BTS und das sendende Endgerät nicht darüber, dass die zu übertragende Sprache beim angerufenenen Teilnehmer nur etwas blecherner klingt. Die BTS des Empfängers wandelt den GSM-6.20-Datenstrom wieder in GSM 6.60 um, bevor der Datensrom zum angerufenen Endgerät übertragen wird. Das angerufene Endgerät weiß irgendwoher, dass die ankommenden Daten keine Sprache, sondern ein gaaanz wichtiges Dokument sein soll und speichert den Datenstrom bitgetreu als Datei ab. Der Empfänger des Dokuments versucht, selbiges zu öffnen. Beim Ergründen der Tatsache, dass unbrachbare Daten abgespeichert wurden, macht er profunde Bekanntschaft mit dem GIGO-Prinzip: Garbage in, garbage out. --Rôtkæppchen₆₈ 01:00, 21. Jul. 2018 (CEST)
Na endlich. Also die Daten werden im Netz "nachbearbeitet". Das macht das Verfahren nicht grundsätzlich unbrauchbar, beschränkt aber die verfügbare Bandbreite drastisch. OK, das wollte ich wissen. --85.176.235.153 06:37, 21. Jul. 2018 (CEST)
bei LTE ist das nicht so. LTE ist ein reines Ip-Netz --184.22.229.213 06:31, 20. Jul. 2018 (CEST)
Was ist "das"? --77.15.99.173 09:33, 20. Jul. 2018 (CEST)
LTE ist rein datenbasiert und Sprache wird wie bei VoIP übertragen. --184.22.229.213 09:52, 20. Jul. 2018 (CEST)
OK. Was macht das Netz mit Sprachdatenpaketen, die von einem GSM-Gerät stammen und an das LTE-Gerät gerichtet sind? Umkodieren? -- Was macht es mit Sprache in die entgegengesetzte Richtung? -- Was passiert technisch, wenn der LTE-Gerätnutzer den Notruf 112 wählt? --77.15.99.173 11:21, 20. Jul. 2018 (CEST)
VoLTE --Rôtkæppchen₆₈ 12:00, 20. Jul. 2018 (CEST)
Sehr interessant. Mich gruselt's immer noch. --77.15.99.173 13:33, 20. Jul. 2018 (CEST)
Und da sind wir wieder bei der Ausgangsfrage: mit einer App wie LinPhone kann man auch ganz normales VoIP über LTE machen. --184.22.229.213 14:21, 20. Jul. 2018 (CEST)
Den Codec muss das Netz unterstützen. Mit VoIP wird das Netz zum Datennetz herabgestuft. Dann ist das eine Frage der Endgeräte, was die bzw. deren VoIP-Client und Provider unterstützen. HD-Codecs machen schon sehr klare Sprachwiedergabe. Sonst gibt es auch T.38, denn die Voicecodecs sind nicht so geeignet und signaltreu für Telefax. --Kartenknipser (Diskussion) 13:03, 23. Jul. 2018 (CEST)

Nachbearbeitung der exif-Daten von Fotos (jpg)

Hallo, bei einer großen Anzahl von Fotos (über 1.000) möchte ich nachträglich Informationen zum Autor hinterlegen (und das mit möglichst wenig Aufwand, d. h. mit Stapelverarbeitung)- ohne dass auf dem Laufwerk das ursprüngliche Speicherdatum des Bildes verändert wird. Bei der Suche nach passender Freeware (weil hoffentlich einmalige Aktion) bin ich auf diese Empfehlungen gestoßen. Xnview kenne ich noch von früher. Ist die MP Version empfehlenswert? Oder hat jemand von Euch noch einen Tipp, wie es vielleicht noch eleganter geht? Danke schon jetzt für Eure Anregungen. --134.3.211.231 23:32, 19. Jul. 2018 (CEST) (PS. Mit Bildbearbeitung bin ich sehr zurückhaltend und nutze, wenn überhaupt Photoscape, Irfanview oder XnView / GIMP und Lightroom sind für meine Zwecke und bescheidenen Anwenderkenntnisse zu umfangreich).

ExifTool --Kreuzschnabel 23:43, 19. Jul. 2018 (CEST)
Zusatzinfo: Wenn die Exifdaten auf Commons oder irgendwie anders im Wikiversum verändert werden sollen, musst du die Dateien neu hochladen. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 23:54, 19. Jul. 2018 (CEST)
Wenn es immer der gleiche Autor ist, geht es auch mit GeoSetter, dort kannst Du alle Bilder auswählen und den Autor einmal eintragen und für alle übernehmen. --TheRunnerUp 07:56, 20. Jul. 2018 (CEST)
Dann rate mal was geosetter dafür nimmt.
exiftool findest du hier exiftool, es ist einfach und geht schnell --Jörgens.Mi Diskussion 11:50, 20. Jul. 2018 (CEST)
Da brauche ich nicht zu raten - ich weiß natürlich, dass der exiftools verwendet. Aber Du ersparst Dir das schreiben der Scriptdatei. --TheRunnerUp 13:01, 20. Jul. 2018 (CEST)
Linux kennt da neben exif, exiv2 eine Hand voll Command-line tools, die mit den richtigen Parametern sehr schnell ganze Verzeichnisse bearbeiten. --Kartenknipser (Diskussion) 12:55, 23. Jul. 2018 (CEST)

Marge

Ein Handwerker liefert und installiert ein Gerät (Beispiel: Preis von 6000,- € im Handel für Nicht-Handwerker; der Handwerker selber wird es wohl zu einem günstigeren Tarif bekommen). Gibt es eine Art Faustregel, welchen Preis (Marge in Prozent des Nicht-Handwerker-Preises) er für das im Angebot (Gerät, Einzelteile, Installation, Anfahrt, Müllbeseitigung etc.) separat aufgeführte Gerät verlangen kann? 50 % mehr? 100 %? 200 %? Wenn es keine Faustregel gibt, welche unabhängigen Kriterien kann man heranziehen? ! Bikkit ! (Diskussion) 10:51, 22. Jul. 2018 (CEST)

Hängt davon ab. Er kann natürlich den Listenpreis nehmen, und die Differenz dafür nutzen, dass er genug Angebote ohne Einkommen zahlen muss. Außerdem ist der Großkundenrabatt nicht unbedingt klar, ein kleiner Handwerker wird deutlich weniger Nachlass suf die Liste bekommen, als beispielsweise ein großer Verbund oder eine Konzern. Kurz: Er kann verlangen, was der Markt hergibt. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 10:58, 22. Jul. 2018 (CEST)
er bekommt das Zeug nicht billiger. Einen Bewegungsmelder verkauft er für das Doppelte, bei einer Klimaanlage für 2000,- schlägt er vielleicht 10% drauf. Wenn ich Handwerker beauftrage, erlaube ich gar keine Marge --184.22.229.213 11:08, 22. Jul. 2018 (CEST)
Was meinst Du mit "erlaube ich gar keine Marge"? Wie machst Du das? Und wenn Du das so anfragst, muss der Anbieter diese Kosten halt woanders verstecken, rechte Tasche, linke Tasche.
Bei uns in der Instandhaltung sind Handlingsfees in der Größenordnung von 10-20% üblich, wenn eine Eingangsrechnung für das Ersatzteil weitergereicht wird, ggf. mit einem erheblichen Notzuschlag, wenn es z.B. overnight sein muss. Ich habe auch schon mal für Gleithülsen im Wert von 250€ (natürlich Listenpreis, ohne jeden Nachlass) eine Taxirechnung von 650€ bezahlt (bzw. bezahlen lassen;), das war einfach viel billiger als das Kraftwerk einen weiteren Tag nicht am Netz zu haben. Und ich habe schon Angebote gesehen, wo der EK für ein Ventil mit einem 100% Aufschlag + Transport versehen wurde, weil der Großkundenrabatt 75% betrug, während der andere nur 20% bekam, das war für den Kunden damit trotz Aufschlag immer noch billiger als der Direkteinkauf. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 11:27, 22. Jul. 2018 (CEST)
Was soll ich damit schon meinen? Ich bin derjenige der das Geld hat und der bezahlt, und der vorher festlegt, für was er bezahlt. Und wenn eine Klimaanlage installiert werden soll, dann sage ich der Firma, dass ich für das Material nur die Preise bezahle, die ich im Internet auch sehe. Wenn sie für ordentliche Arbeit und Knowhow ihren Preis wollen, ist das völlig ok. Aber ich bezahle doch nicht 4000€ für Material, dass ich mir auch für 2000€ hätte nach Hause liefern lassen können.--184.22.229.213 14:59, 22. Jul. 2018 (CEST)
Dann bau das Ding halt selber ein, wenn Du es schon selber kaufst. Das Angebot ist ein Gesamtpreis, zumindest würde ich das so anfordern, und etwaige Verschiebungen von Teilen zu Arbeit oder Logistik oder umgekehrt sind ein rechte Tasche <-> linke Tasche Problem. Wenn Du die Teile billig bekommst, dann wird die Arbeit und Logistik teuer sein, wenn die Teile teuer sind, kann beim Rest scheingespart werden. Wenn Du versuchst das auseinanderzudröseln und Rosinen zu picken, wirst Du vermutlich keinen seriösen Anbieter mehr finden. Richtig lustig habe ich das mal beim Küchenkauf erlebt: 4 von 5 Anbietern gewährten mir nach einem Mondpreis für Teile inkl. Aufbau einen grandiosen Rabatt: statt 20T€ nur 7,5 T€, einer war seriös und hat gleich den Endpreis genannt. Und der Endpreis für das Gesamtpaket bei vergleichbaren Angeboten ist das einzig entscheidende. Ich wäre übrigens vorsichtig damit, jemanden damit zu beauftragen, selber beigestelltes Zeug zu verbauen, da hat der Anbieter immer die Möglichkeit über "Das passte so ja gar nicht mit der Anfrage überein" Nachforderungen zu stellen. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:14, 22. Jul. 2018 (CEST)
Wie in der Frage schon vermerkt, gibt es da keine Faustregel. Im Nachhinein ist es sowieso erfolglos, da was "rauszuschlagen". Der Handwerkerrabatt des Handels/Großhandels ist sehr unterschiedlich. Ich weiß, dass der Heizungsbauer bei meiner Heizungsanlage fast 50% Rabatt hatte, aber damit war der Transport vom Großhandel/Auslieferungslager in den Keller und der Aufbau/Anschluss/Inbetriebnahme sowie Einweisung abgedeckt/abgemacht. Das war dann nicht mehr auf der Rechnung, hätte ich auch nicht akzeptiert. Buchhalterisch entstehen dem Handwerker auch Kosten und Garantieleistungen muss er auch vorhalten, auch das sollte man berücksichtigen. Also Angebot machen lassen und vorher Preisnachlässe aushandeln.--2003:E8:33F9:E700:10BB:6679:D6F9:2764 12:10, 22. Jul. 2018 (CEST)
Die richtige Antwort war "was der Markt hergibt". Die witzigste Antwort war "ich erlaube keine Marge". YMMD! --Snevern 13:15, 22. Jul. 2018 (CEST)
Ja, echt zum Brüllen, wenn Verbraucher bzw. Auftraggeber sich nicht mehr verarschen und trickreich übers Ohr hauen lassen. Ein komplexer Auftrag läßt sich sinnvoll in abgrenzbare Teile (Materialbeschaffung, Transport, Einbau usw.) zerlegen, von denen man mit Recht erwarten kann, daß Auftragnehmer dafür einzeln nachvollziehbare Angebote machen. OK, klar muß man auch das Gesamtvolumen und den eigenen Aufwand mit der Angebotsverwaltung im Auge haben: Wenn bei einem geschätzten Auftragsvolumen von 5000 Euro der Gesamtpreis für das Rundum-sorglos-Angebot plausibel aussieht, dann hat es für den Auftraggeber keinen Sinn, zehn Stunden Aufwand hineinzustecken, um noch irgendwo drei oder fünf Prozent herauszuschinden. Aber wenn sich der Anbieter nebenbei im Bereich der Astronomie betätigt und Mondpreise aufruft, kann man ihm durchaus auch mal klarmachen, daß die Welt groß und weit ist und andere Mütter auch schöne Töchter haben. Ja, es gibt einen Handwerkermangel, die können sich manches herausnehmen, und letztlich sieht man sich auch immer zweimal, aber es hat schon ein Geschmäckle, wenn Angebote "mit Augenmaß" gemacht, also Maß genommen wird, wieweit man den Kunden abledern kann. --2.242.1.19 19:26, 22. Jul. 2018 (CEST)
Wie sich der kleine Max den Krieg vorstellt...
Wer ausreichend Ahnung hat, um die Mischkalkulation des Handwerkers so weit zu durchschauen (sofern er sie zu Gesicht bekommt - das dürfte die absolute Ausnahme sein), dass er die Marge erkennt, die er dem Handwerker nicht erlauben will, der macht es sich am besten gleich selbst. Der Otto Normalverbraucher kann sich mehrere Angebote einholen, er kann Empfehlungen einholen (notfalls von anonymen Interent-Plattformen), und er kann sich schlau machen, was das Material so ungefähr im Einkauf kostet. Das war's. Mehr geht im allgemeinen nicht, und wer nicht selbst vom Fach ist, kriegt da auch nicht mehr heraus. Das ist auch keineswegs auf die bösen Handwerker beschränkt, von denen es zu wenige gibt und die die Verbraucher verarschen und trickreich über's Ohr hauen - das ist bei anderen Dienstleistern nicht anders. Der Tierbesitzer hat keinen blassen Schimmer, wie viel der Tierarzt an den selbst hergestellten oder von einem Dritten bezogenen Medikamenten verdient (es sei denn, er vertieft sich ins tierärztliche Gebührenrecht). Und das ist nur ein Beispiel von vielen.
Aber die lustige Aussage des Auftraggebers, er gestatte dem Handwerker keine Marge, zeugt von noch größerer Unkenntnis: Sie unterstellt nämlich, dass der Handwerker den Materialposten für diesen Auftrag besorgt und ihn dann mit einem Aufschlag versehen an den Auftraggeber weiterreicht. Das mag durchaus vorkommen, ist aber sicher nicht die Regel. Es kann gut sein, dass der Handwerker im Rahmen seiner Kalkulation nach zehn verkauften und eingebauten Geräten den Anschaffungspreis für 15 Geräte wieder hereingeholt hat ("Break-even-point"). Die letzten fünf könnte er verschenken und würde dennoch nicht drauflegen. Oder er verkauft sie zum Einkaufspreis (Marge: null) und macht einen Reingewinn in Höhe des Einkaufspreises. Oder er verkauft sie weiter für den Preis der ersten zehn Geräte und hat einen noch höheren Umsatz, der in seine Mischkalkulation einfließt. Davon haben allenfalls sein Buchhalter, sein Steuerberater und das Finanzamt genauere Kenntnis, aber nicht der Auftraggeber, der sich auf die Brust trommelt und sich nicht "verarschen und trickreich über's Ohr hauen" lässt.
Ja, das ist tatsächlich ein Brüller, da hast du recht. --Snevern 19:46, 22. Jul. 2018 (CEST)
Der oben von mir schon erwähnte Küchenverkäufer hat mir gegenüber übrigens extra erzählt, dass er die Siemens-Geräte gerade günstig abgeben könnte, da er einen Auftrag für ein 50-Parteienhaus erhalten habe, und daher aktuell gute Konditionen hätte. Ob ich die komplett weitergereicht bekommen habe, kann ich nicht sagen, sowas ist halt eine Mischkalkulation, er hat zumindest mit seiner Offenheit bei mir gepunktet, und war auch sonst der deutlich bessere Dienstleister (er hat mir z.B. als einziger vor Bestellung einen bemassten Steckdosenplan mitgegeben), was dann bei sehr ähnlichen Preisen den Ausschlag gegeben hat. Und was das Rosinen picken bei Einzelposten angeht, so bin ich beruflich da mal auf ein solches Sparmodell des Einkaufs "reingefallen": Es wurden drei ausgeschriebene Positionen bei zwei verschiedenen, jeweils günstigsten, Lieferanten bestellt, und ich durfte dann die Schnittstellenproblematik ausbaden. Der mit den Vorarbeiten wähnte sich fertig, während der mit den Anschlussarbeiten sagte, er könne auf dem Pfusch nicht aufbauen. Ich glaube nicht, das im Nachhinein viel gespart wurde, da beide von mir nicht wirklich wegzudiskutierende Nachforderungen hatten, die bei gemeinsamer Vergabe nicht hätten kommen können. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 20:03, 22. Jul. 2018 (CEST)
Ausschreibung und Vergabe sind im Bauwesen nichts Willkürliches sondern recht streng reguliert: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Dies zu begreifen, erfordert mehrere Semester im Ingenieursstudium. Das kann nicht "mal schnell" in der Auskunft erklärt werden. --M@rcela 20:24, 22. Jul. 2018 (CEST)
Bei privaten Aufträgen an Handwerker ist die VOB nicht verpflichtend. --Rôtkæppchen₆₈ 20:28, 22. Jul. 2018 (CEST)
Es gibt auch außerhalb der HOAI Auasschreibungen, nud nicht alle sind so stark reglementiert. Und prinzipiell ist auch eine Anfrage bei 5 Handwerksbetrieben nach einem Angebot für eine neue Heizung, Küche oder Telefonanlage eine Aussschreibung. Lässt sich halt nicht über einen Kamm scheren, aber "eine Marge erlaube ich nicht" ist in jedem Fall völliger Unsinn. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 20:32, 22. Jul. 2018 (CEST)
Handwerker müssen prüffähige Angebote erstellen, auch für Pfivatpersonen. Das ist am einfachsten zu erreichen, wenn man sie wie gewohnt nach VOB erstellt, auch wenn dies nicht erforderlich ist. Mit der HOAI haben die allerwenigsten Handwerker was zu tun. --M@rcela 20:38, 22. Jul. 2018 (CEST)
Ein prüffähiges Angebot enthält Einheitspreise, aber keine Einkaufspreise und auch keine Gewinnspannen. Es hilft dem Verbraucher in der hier diskutierten Frage also überhaupt nicht weiter. --Snevern 20:44, 22. Jul. 2018 (CEST)
Durchaus realistischer Fall: Eine Firma, die pro Monat 1000 Geräte abnimmt, erhält gegenüber dem Listenpreis einige 10% Rabatt. Die würde sich aber doch niemals darauf einlassen, diesen geringeren Preis in ihrem Angebot auszuweisen und dann eventuell nur die Lieferung durchzuführen, während Einbau und Anschluss von einer anderen Firma durchgeführt wird. Wie soll also der Auftraggeber überhaupt von einer "Marge" erfahren? Im übrigen wird der Kunde dabei auch nicht übers Ohr gehauen. Durch solche Spielräume können z.B. Ereignisse abgefedert werden, die sonst vielleicht auf Nachforderungen herausgelaufen wären. Und ich würde mir lieber von jemandem was bauen lassen, der das jeden Monat 1000 Mal macht, als von jemandem, der das betreffende Gerät auf der Baustelle zum ersten Mal sieht. --Optimum (Diskussion) 21:32, 22. Jul. 2018 (CEST)
Was heißt denn hier "das war's"? Genau das ist es nämlich: Sich ein bißchen über die gängigen Preise schlau machen und nachschauen, ob das Angebot Pi mal Daumen im Rahmen liegt - dafür braucht man je nach Produkt nicht unbedingt ein Ingenieurstudium. Wenn ich eine Heizung haben will, triggere ich den Heizungshersteller an. Was will der? Heizungen verkaufen, natürlich. Also teilt er mir mit, wie supertoll und ökonomisch in Anschaffung und Verbrauch seine Heizungen sind. Je nach Engagement fragt er auch nach der benötigten Wärmeleistung und weiteren Randbedingungen und empfiehlt mir dann ein bestimmtes oder drei Modelle zur Auswahl. Warum? Weil er mit Recht davon ausgeht, daß ich da ordere, wo ich mir kompetent beraten vorkomme. Und selbst wenn der Hersteller "nur über den Fachhandel" verkauft, wandern da dann auch mal ein paar Hausnummern in Richtung Preise rüber, zudem sagt er mir, wieviel Montagestunden die Heizung beim Einbau benötigt, "plus Leitungsverlegung und Maurerarbeiten natürlich, das kommt ganz auf die individuellen Verhältnisse an". Zudem empfiehlt er mir "geschulte Geschäftspartner" für die Handwerksleistungen, weil er natürlich nicht will, daß seine Produkte schlechtgemacht werden, weil irgendwo Pfuscher am Werk waren. Und damit habe ich meine Informationen: Ich guck mir dann einen oder mehrere Handwerker aus und frage nach Preisen, und von denen kommen dann Zahlen für Gerätschaften und Ausführung, und die mit den "Margen" fliegen dabei ganz von alleine raus. OK, wenn da einer dabei ist, der auch sonst einen ganz guten Eindruck und mir trotzdem ein Super-Sonderangebot macht, weil er ... warum auch immer, dann hat der den Auftrag. Aber jemand, bei dem sich ohne nachvollziehbare Gründe die mir bekannten "Hausnummern" plötzlich vervielfältigen, ganz sicher nicht. Und in der Industrie ist es durchaus üblich, daß Auftraggeber durchaus die Kompetenz hätten, etwas selbst machen zu können, aber Aufträge trotzdem extern vergeben, weil sie in ihren Kerngeschäftsfeldern halt mehr verdienen. Bei denen probiert die Nummer mit den "Margen" aber auch erst gar keiner - man will schließlich auch später mal Aufträge kriegen. Wie war das noch? Ach ja: iudex non calculat, zu Deutsch: Juristen können nicht rechnen. --2.242.1.19 22:51, 22. Jul. 2018 (CEST)
Du bist ein Held, 2.242.1.19. Toller Hecht. Die Mafia der Heizungsmonteure schlottert.
Ich gehe jetzt schlafen, sobald mein Lachkrampf nachgelassen hat. --Snevern 00:08, 23. Jul. 2018 (CEST)
Gute Nacht. Und vergiß Deine Medikamente nicht wieder. --2.242.1.19 03:40, 23. Jul. 2018 (CEST)
Ich amüsiere mich über deine "Argumente", und du versuchst im Gegenzug, dich über mich lustig zu machen. Merkst du was? Das sagt eine ganze Menge über dich aus. --Snevern 14:29, 23. Jul. 2018 (CEST)
schon vergessen wer mit der Häme angefangen hat?--184.22.229.213 14:42, 23. Jul. 2018 (CEST)
Nein, wie könnte ich das - dafür war's einfach zu lustig.
Beinahe hätte ich ja jetzt gesagt, dass das Niveau der Antworten auf dieser Seite früher mal höher war. Aber dann fiel mir gerade noch rechtzeitig ein, dass es hier schon immer ein paar selbernannte Spezialisten für nahezu alles gab, die hanebüchene Fantasieaussagen verzapft haben. Das meiste lässt sich aber zum Glück relativ leicht ignorieren. --Snevern 15:14, 23. Jul. 2018 (CEST)
Neulich hatten wir eine griechische Firma da, die eine Lüftungsanlage eingebaut hat. Die haben sich das Geld fürs Material vorstrecken lassen und haben mir gleich die Quittungen ihres Einkaufs gegeben. D.h. die haben gar nicht erst versucht, die Preise zu verstecken oder eigene zu machen. Die haben das 1:1 durchgereicht. Die haben mir zwar erzählt, welche wunderbaren Rabatte sie bekommen hätten, aber das waren Fake-Rabatte. Den Lüftungsmotor für 900€ hätte ich nach einiger Internetrecherche auch selbst für diesen Preis bekommen. --184.22.229.213 04:30, 23. Jul. 2018 (CEST)
Bei meiner Firma wird grundsätzlich 30% auf unseren Einkaufspreis aufgeschlagen. Allerdings sind die Rabatte die wir kriegen von Produkt zu Produkt teilweise unterschiedlich. Serenity27 (Diskussion) 07:56, 23. Jul. 2018 (CEST)
Ich habe die Kommentare mit Interesse gelesen. Heute war die Angebots-Diskussion. Nachdem sich beide Parteien auf unterschiedlichen Gebieten entgegengekommen sind - es war interessant zu erleben, welche Wirkung ein bereits ausgefüllter, signierter Scheck (natürlich mit einem niedrigeren Betrag) ein klein wenig außerhalb der Reichweite des Handwerkers hat - wurde in einer prozentual zweistellig reduzierten Win/Win-Situation unterschrieben! Bikkit ! (Diskussion) 17:09, 23. Jul. 2018 (CEST)
Freut mich für dich! Glückwunsch zur erfolgreichen Verhandlung. --Snevern 18:39, 23. Jul. 2018 (CEST)

Schwerkraft

Es wird ja postuliert, dass Massen sich anziehen. Hat man diese Anziehung schon einmal ausserhalb der Erdanziehung nachweisen können? Gibt es innerhalb der Erdanziehung nicht auch eine Schein-Anziehung? Denn die Schwerkraftvektoren zweier Massen sind ja nicht parallel, sondern zeigen beide zum Erdmittelpunkt. Und dadurch müsste doch eigentlich der Eindruck entstehen, die Massen wollen aufeinander zu, oder nicht? Oder anders formuliert: Die Schwerkraftvektoren zweier Massen kann ich in zwei parallele Vektoren zerlegen und zwei, die aufeinanderzu zeigen. Wie nennt sich diese Scheinkraft? --184.22.229.226 02:56, 17. Jul. 2018 (CEST)

Das mit der Anziehung ist nur ein vereinfachtes Bild, das davon ausgeht, dass die Schwerkraft eine Kraft ist. Bis vor knapp über hundert Jahren hat man das auch geglaubt. Mittlerweile hat man aber die Allgemeine Relativitätstheorie, die besagt, dass in Wirklichkeit die Raumzeit gekrümmt ist und alle Objekte sich einfach (wenn keine Kräfte auf sie wirken) sich auf Geodäten (den kürzesten Verbindungen zwischen zwei Punkten, das sind eben bei gekrümmten Räumen keine Geraden, das sieht man schon bei recht einfachen Beispielen wie der Kugeloberfläche).
Zu der Sache mit den Vektoren: die Schwerkraft der Erde ist schwach genug, dass man dieses Kraftbild verwenden kann ohne irgendwelche messbaren Abweichungen davon feststellen kann. Die Massen ziehen sich dann auch gegenseitig an, eine Scheinkraft entsteht natürlich auch wenn man die Massen z.B. auf eine komplett flache Oberfläche legt. Diese wird aber üblicherweise bei Einführungsvorlesungen in die Physik ignoriert. Ich vermute, dass sie einfach viel kleiner ist als die direkte Anziehung zwischen den Massen bei üblichen Experimenten wie der Gravitationswaage nach Cavendish. --MrBurns (Diskussion) 03:36, 17. Jul. 2018 (CEST)
Oh Mann. Fangen wir vllt. besser damit an, dass Gravitation als eine der fundamentalen Wechselwirkungen der Physik angesehen wird. Alle Massen ziehen sich danach an (die ART versucht zu erklaeren, "wie" und "warum"). Nachgemessen wurde das bereits etliche Male, siehe BrBurns Link auf Gravitationswaage. Dort misst man genau die Kraft zwischen den Kugeln (und das ist eine echte Kraft, keine Scheinkraft). Wenn die beteiligten Massen "gross genug" sind, dann kann man das auch mit blossem Auge sehen, z.B. bei Gezeiten. -- Iwesb (Diskussion) 04:05, 17. Jul. 2018 (CEST)
Ich meine, dass es nach der ART eben keine Anziehung ist, weil jede Kugel eben nur den kürzesten Weg zwischen zwei Raumzeitpunkten nimmt, was sie auch ohne Gravitation machen würde, nur dass die kürzeste Verbindung dann eine Gerade wäre. Daher die Kugeln nähern sich zwar an, sind aber noch immer auf einer Geodäte und daher kräftefrei, also wäre die Anziehung nur ein Scheineffekt, der dadurch auftritt, dass man eine Kraft bräuchte, um z.B. die wenn man die erste Kugel am Anfang im Koordinatenursprung annimmt, dies auf die Raumzeitgerade (c*t,0,0,0) zu zwingen. Aber es stimmt, dass das eigentlich eher wenig mit dem zu tun hat, auf das die IP wohl hinaus will. --MrBurns (Diskussion) 15:56, 17. Jul. 2018 (CEST)
Nicht den kürzesten Weg, sondern den längsten. --Digamma (Diskussion) 20:01, 17. Jul. 2018 (CEST)
theoretisch kann eine Geodäte auch der längste Weg sein. In der ART ist es aber üblicherweise der kürzeste. Im Minkowski-Raum, also wenn keine Gravitation vorherrscht, gibts es sogar keinen längsten Weg. Der Minkowski-Raum ist zwar ein Grenzfall, der in dder Realität nie vorkommt bzw. maximal in einem Punkt, aber die ART funktioniert nur mit dieser Grenzwertbildung richtig, weil sie sich sonst nicht mit der beobachteten Physik in Übereinkunft bringen lässt. Ebenfalls Teil der ART ist das "principle of General covariance" (die deutsche Bezeichnung dafür weiß ich leider nicht), das besagt, dass man die Raumzeit für jeden punkt lokal in den Minkowskiraum transformieren kann, nur eben nicht global. Das "principle of General covariance" ist eine Folge des starken Äquivalenzprinzips, das besagt, dass man Beschleunigung lokal nicht von Gravitation unterscheiden kann. --MrBurns (Diskussion) 23:16, 17. Jul. 2018 (CEST)
Digamma hat schon Recht: Ohne äußere Kräfte wird der längste Weg in der Raumzeit genommen. Dass dabei für Alltagsumstände im Unterraum der drei räumlichen Dimensionen der bekannte kürzeste Weg herauskommt, liegt an der Tatsache, dass die Zeit eben nicht einfach eine vierte Raumdimension ist. Der Metrische Tensor des Minkowski-Raums enthält auf der Diagonalen für die Zeit einen anderen Wert als die Raumdimensionen. Üblicherweise wählt man dabei -1 für die Zeit und +1 für die Raumdimensionen. ---<)kmk(>- (Diskussion) 03:46, 24. Jul. 2018 (CEST)
Es wäre einfach widersinnig, anzunehmen, die beiden Probemassen in deinem Gedankenexperiment würden zwar beide von der Erde, aber nicht voneinander angezogen. Dazu müsste jede der Probemassen ja „wissen“, welche der anderen beteiligten Massen die Erde ist (und sie anziehen darf) und welche die zweite Probemasse (die es nicht darf). Wesentlich logischer ist es, anzunehmen, dass der Grad der Anziehung zwischen zwei Massen nicht von ihrem Namen abhängt, sondern nur von den Beträgen ihrer Massen und ihrem Abstand zueinander. Es ist naturgemäß nicht möglich, hieb- und stichfest zu beweisen, dass das immer und überall stimmt, aber es gibt bislang auch keinen vernünftigen Grund, daran zu zweifeln, da sich die Richtigkeit dieser Annahme überall auch fern von der Erde bestätigt, beispielsweise in der Berechnung der Umlaufbahnen neu entdeckter Kometen. --Kreuzschnabel 06:40, 17. Jul. 2018 (CEST)

Ok nochmal: ich habe 2 kleine Kugeln 1km über dem Erdboden, sie haben einen Abstand von 70m. Dann lass ich sie fallen und am Erdboden haben sie nur noch einen Abstand von 6069.99m. Sie sind also aufeinander zugeflogen. Warum? --184.22.229.226 08:18, 17. Jul. 2018 (CEST)

Wikipedia ist nicht dafür da, Deine Sachkundehausaufgaben zu lösen. Schau doch im Zweifel in das Lehrbuch oder Deine Mitschriften? 80.71.142.166 08:24, 17. Jul. 2018 (CEST)
Nehmen wir zunächst an, dass die Kugeln so klein sind, dass ihre gegenseitige Anziehung tatsächlich vernachlässigbar ist. Dann ist ihre gegenseitige Annäherung eine Folge der Gezeitenkraft, die dadurch zustande kommt, dass das Schwerkraftfeld der Erde nicht homogen ist, sondern (auch nur näherungsweise) kugelsymmetrisch. Allerdings passt das mit den Zahlen nicht – wahrscheinlich hast du sie dir nur ausgedacht? Bei einem Erdradius von 6371 km, einer anfänglichen Höhe von 1 km und einem anfänglichen Abstand von 70 m müsste der Abstand am Boden 70 · 6371/6372 m = 69.99 m betragen. Die Rechnung beruht auf rein geometrischen Überlegungen; dass eine "echte" Kraft vorliegt sieht man ein, wenn man sich eine Feder zwischen den beiden Kugeln vorstellt, diese wird natürlich ein wenig zusammengedrückt. --Wrongfilter ... 08:43, 17. Jul. 2018 (CEST)
natürlich entfalten auch Scheinkräfte eine reale Wirkung. --184.22.229.226 09:21, 17. Jul. 2018 (CEST)
Ich habe mir schon was gedacht, als ich "echt" in Tütelchen gesetzt habe. Allerdings finde ich den Begriff der "Scheinkraft" eher unnötig und verwirrend. Es ist eher eine philosophische Frage, was "echt" und was "Schein" ist. --Wrongfilter ... 09:34, 17. Jul. 2018 (CEST)
Wrongfilter hat mit den angegebenen Werten richtig gerechnet. Und die gesuchte Scheinkraft ist nur dann erforderlich, wenn man statt der konvergenten Lotlinien parallele Lotlinien annimmt. Das sollte man bei km-Abständen und Genauigkeiten im cm-Bereich nicht mehr machen. 91.54.36.50 09:42, 17. Jul. 2018 (CEST)
Oder einfacher ausgedrückt: Das hat nicht mit der Anziehungskraft der Kugeln untereinander zu tun sondern damit, dass alle auf den Erdmittelpunkt zufallen. Und die direkten Wege dahin halt zusammenlaufen: Wenn sie bis in den Erdmittelpunkt fallen könnten, würden sie sich - egal wie weit sie auseinander starten - spätestens da berühren.. --Windharp (Diskussion) 09:26, 17. Jul. 2018 (CEST)
ja natürlich, so beschrieb ich das ja auch. Es sieht so als als würden sich die Kugeln anziehen, tun sie aber nicht.--184.22.229.226 09:41, 17. Jul. 2018 (CEST)
Doch, tun sie. Nur ist die wechselseitige Anziehung der beiden Kugeln im Verhältnis zur Anziehung durch die Erde so extrem klein, dass die rein geometrisch zu erklärende Differenz der Entfernung beim Auftreffen auf die Erdoberfläche deutlich überwiegt. --Snevern 09:58, 17. Jul. 2018 (CEST)
Ich stimme User:Snevern zu: Doch, tun sie. Der geometrische Abstand nach 1 km Fall (dadurch, dass die Falllinien nicht exakt parallel sind) mag 69,99 m betragen, tatsächlich messen wirst du einen ganz ganz ganz leicht geringeren Wert, weil die frei fallenden Kugeln auch einander anziehen. Das macht (abhängig von der Masse der Kugeln) vielleicht einen Mikrometer aus, ist aber nicht Null. Auch zwei auf einer Tischfläche liegende Kugeln ziehen einander an, aber die Anziehungskraft reicht (bei handlichen Kugeln) nicht dazu aus, die Reibung zu überwinden und sie in Bewegung aufeinander zu zu versetzen – zwei 1 kg schwere Kugeln in 1 m Abstand ziehen einander mit 67 Pikonewton an. --Kreuzschnabel 12:36, 17. Jul. 2018 (CEST)
Ich hatte mal die Idee, mit einer schweren Masse im Labor ein inhomogenes Gravitationsfeld zu erzeugen (alles mit der Dichte von Blei oder höher ist leider teuer, bezahlbar ist nur Eisen) und dann zu demonstrieren, daß Schwimmkörper in einer Wanne je nach Höhe des Schwerpunkts ober- oder unterhalb des Flüssigkeitsspiegels ins starke Feld hineingezogen oder aus ihm herausgedrängt würden, aber die Einrichtung, die solche Schauversuche veranstaltet, beschied mich, der Effekt wäre zu klein, als daß das realisiert werden könnte. --85.178.40.215 02:31, 18. Jul. 2018 (CEST)
Um es mal etwas anders zu formulieren: Der Fragesteller steht am Meeresufer, und es fällt ihm aus 2 km Höhe ein Stein auf den Kopf. Beweist das nun die Anziehungskraft zwischen Stein und Hohlraum, oder ist das nur eine Scheinkraft, weil der Stein "eigentlich" von der Erde unter ihm angezogen wurde? --85.178.40.215 10:12, 17. Jul. 2018 (CEST)

Wenn man Dein Experiment mit nur einer Kugel durchführt, kann man den Schwerkraftvektor ganz genauso in zwei Vektoren zerlegen. Die zweite Kugel spielt für das Experiment keine Rolle, also kann es sich nicht um die Anziehung "zwischen" den beiden Kugeln handeln. --Optimum (Diskussion) 11:09, 17. Jul. 2018 (CEST)

Man kann ja statt der zwei kleinen Kugeln auf der Erde auch zwei Planeten nehmen die von der Sonne angezogen werden. Die Anziehung zwischen den Planeten spielt nur eine sehr geringe Rolle verglichen mit der Anziehung durch die Sonne, aber die ist trotzdem vorhanden. Ich meine der Effekt wurde auch durch genaue Messung der Bahnkurven von Planeten bestätigt, die beeinflussen sich gegenseiteig, vor allem wenn sie relativ nahe zueinander sind. Zu dem Thema haben wir auch einen Artikel: Dreikörperproblem. --Der-Wir-Ing („DWI“) 12:23, 17. Jul. 2018 (CEST)

Ist denn diese Pseudoanziehungskraft auch vorhanden, wenn die Kugeln auf einem Tisch liegen? --184.22.229.226 13:06, 17. Jul. 2018 (CEST)

Das kommt darauf an, was du jetzt mit "Pseudoanziehungskraft" meinst. Der Effekt, dass die Kugeln beim Auftreffen näher beiander liegen als beim Loslassen, ist ein geometrischer Effekt: Sie sind dem Kugelmittelpunkt näher, daher ist der Abstand zwischen ihnen geringer (denn sie bewegen sich nicht auf parallelen Bahnen, sondern auf Linien, die beide zum Erdmittelpunkt zeigen, also im All weit auseinander, im Erdmittelpunkt sich berührend). Hier könnte mal also von einer "Pseudokraft" sprechen, die in Wahrheit keine ist.
Die Anziehungskraft zwischen den beiden Kugeln dagegen wirkt, wie Kreuzschnabel oben schon schrieb, auch dann, wenn sie nebeneinander auf einem Tisch liegen. Nur ist sie viel zu klein, um die beiden tatsächlich in Bewegung (aufeinander zu) zu setzen. --Snevern 13:11, 17. Jul. 2018 (CEST)
Die Gezeitenkraft (um nochmal ganz deutlich die Eingangsfrage zu beantworten) wirkt auch, wenn die Kugeln auf dem Tisch liegen. Die IP hat eigentlich schon eingangs ganz richtig beschrieben, wie diese Kräfte zustande kommen, nämlich als Differenzen von Gravitationskräften; sie spiegeln damit die Geometrie des Gravitationsfeldes wieder (in der allgemeinen Relativitätstheorie sind Gezeitenkräfte eine direkte Manifestation der Raumzeitkrümmung). Diese "Pseudo"-Anziehungskraft kann sich auch als Abstoßung äußern, wenn nämlich die fallenden Kugeln anfänglich nicht einen horizontalen sondern einen vertikalen Abstand haben; dieser vergrößert sich dann während des Falls. Gezeitenkräfte können übrigens unter Umständen Planeten, Sterne und Galaxien zerreißen. --Wrongfilter ... 13:50, 17. Jul. 2018 (CEST)
also kann ich zwischen den beiden Kugeln auf dem Tisch meine Pseudoanziehungskraft messen (die nichts mit der Massenanziehung zu tun hat)? Quasi wie zwei Kugeln, die in einem Trichter aufeinander drücken.--184.22.229.226 13:56, 17. Jul. 2018 (CEST)
Zum letzten Mal: ja. --Wrongfilter ... 13:58, 17. Jul. 2018 (CEST)
(BK)Das war ein ungeduldiges und daher sehr prinzipielles "ja". Das Verhältnis von Gezeitenkraft zu gegenseitiger Anziehungskraft ist etwa , wobei d der Abstand der beiden Kugeln, m die Masse einer Kugel und RE und ME Radius und Masse der Erde sind. Für Kugeln von 1 kg im Abstand von 1 m finde ich, dass die Gezeitenkraft etwa 20000 mal so groß ist wie die gegenseitige Anziehung. Wahrscheinlich schwer zu messen.--Wrongfilter ... 14:35, 17. Jul. 2018 (CEST)
Ein paar Tage später komme ich plötzlich drauf, wie grotesk falsch dieses "ja" war, und mache mir ernste Sorgen um meinen Geisteszustand... Die Kugeln wissen nicht voneinander und kennen nur das lokale Feld an ihrem jeweiligen Ort. Außer der gegenseitigen Gravitationsanziehung kann da gar keine Kraft wirken. --Wrongfilter ... 06:43, 19. Jul. 2018 (CEST)
Mal kurz nebenbei: Diese "Pseudoanziehungskraft" ist einfach das Resultat der Vektorzerlegung der jeweiligen Gravitationskraft in eine Komponente parallel zum Tisch und eine senkrecht dazu. Das ist einfacher sich vorzustellen, wenn man den Tisch breit macht und die Kugeln Tausende Kilometer voneinander entfernt legt. Das hat mit Gezeitenkräften zumindest nach hiesiger Definition nichts zu tun. --Count² (Diskussion) 14:19, 17. Jul. 2018 (CEST)
Vielleicht hätte ich den Artikel mal anschauen sollen... Doch, es ist das gleiche. Gezeitenkräfte entstehen durch den Gradienten des Gravitationsfeldes, bzw. bei endlichen Abständen durch die Differenz der Kraftvektoren. Der Artikel beschreibt gleich eine konkrete Situation. --Wrongfilter ... 14:42, 17. Jul. 2018 (CEST)
Rein definitionsgemäß treten Gezeitenkräfte bei Teilmassen eines ausgedehnten Körpers im Gravitationsfeld eines anderen Körpers auf. Das ist hier nicht der Fall. --Count² (Diskussion) 14:59, 17. Jul. 2018 (CEST)
Der "ausgedehnte Körper" besteht hier aus zwei nicht miteinander verbundenen Kugeln. Es gibt, wie häufig in der Physik, Definitionen von unterschiedlichem Abstraktionsgrad. --Wrongfilter ... 15:04, 17. Jul. 2018 (CEST)
Bei nicht verbundenen Kugeln beobachtet man zunächst eine relative Beschleunigung. Kraft und Gegenkraft treten erst bei Verbindung auf. --Wrongfilter ... 06:43, 19. Jul. 2018 (CEST)
Mal ganz ohne Formeln: zwei Kugeln, die symmetrisch auf einem sehr großen Tisch angeordnet sind, würden natürlich aufeinander zurollen, weil sich die Mitte des Tisches näher am Erdmittelpunkt befindet. Da wirken aber weder Schein- noch Pseudokräfte, sondern nur der Anteil der Gravitationskraft. Ich vermute aber, dass hier eher nach Trollkräften gefragt wurde. --Optimum (Diskussion) 19:31, 17. Jul. 2018 (CEST)
ob etwas eine Scheinkraft ist hângt immer von der Betrachtungsweise ab. Wenn eine Kugel sich zur anderen hingezogen fühlt, dann trügt eben der Schein--184.22.229.226 09:35, 18. Jul. 2018 (CEST)


Wenn man sich in einer grossen zylindrischen Raumstation befindet, die rotiert, dann gibt es ja auch eine scheinbare Schwerkraft zur Zylinderinnenwand. In dem Falle drückt es die Kugeln aber auseinander. --184.22.229.226 14:31, 17. Jul. 2018 (CEST)

Die ganz reale Anziehungskraft zwischen Körpern auf der Erdoberfläche kann man aus der Messung von Lotabweichungen ableiten, ein Beispiel eines etwas größeren Körpers ist das Schiehallion-Experiment. Und man muß nicht zwanghaft versuchen, ein vereinfachtes Modell von Kräften aufzustellen, um Abweichungen davon als Pseudokraft bezeichnen zu können. 91.54.36.50 14:44, 17. Jul. 2018 (CEST)
@Themenstarter-IP: wo soll denn "ausserhalb der Erdanziehung" sein? Selbst, wenn sich Schwerkraft "lediglich" mit Lichtgeschwindigkeit ausbreitet, dann hat sie, selbst wenn Du ein Schiff findest, das Dich mit Lichtgeschwindigkeit von hier weg bringt, noch immer 5 Millarden Jahre Vorsprung - Du wirst es also NIE schaffen, jemals irgendwo hin zu kommen, wohin sich die Erdanziehung noch nicht ausgebreitet hat. Klar ist sie in einiger Entfernung kaum mehr spürbar, aber vorhanden ist sie da dennoch. Und dass die Regeln auch da funktionieren (und zwar bestens), siehst Du bei schwerkraftgestützten Manövern diverser Sonden irgendwo im Bereich Jupiter /Saturn - denn dort würden diese Sonden alle verloren gehen, wenn die Regeln nicht gelten würden. Chiron McAnndra (Diskussion) 18:00, 21. Jul. 2018 (CEST)

Übersetzungen für „Stufengebet“ (erl.)

Hallo! Ich suche bislang vergeblich nach Übersetzungen für „Stufengebet“ insbesondere auf Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch. Wieso findet man denn dazu nichts Anständiges?--Neufund (Diskussion) 12:32, 22. Jul. 2018 (CEST)

Wenn ich als Ex-Lutheraner Dich eichtig verstehe, suchst Du einen Begriff für das, was hier in der enWP beschrieben wird, oder? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 12:39, 22. Jul. 2018 (CEST)
Korrekt – entsprechend dem von mir verlinkten Artikel hier… Grüße--Neufund (Diskussion) 12:43, 22. Jul. 2018 (CEST)
(Durch sachverständige Quellen verifiziert:) Prayers at the foot of the altar, Prières au bas de l’autel, Oraciones al pie del altar, Preghiere ai piedi dell'altare (und von da an womöglich immer so weiter). Man findet das schon, man muß halt unter Umständen ein wenig herumsuchen, so sind in der WP etwa die „prayers at the foot of the altar“ halt Bestandteil des Artikels über die tridentinische Messe. HTH, --Turris Davidica (Diskussion) 10:57, 23. Jul. 2018 (CEST)
@Turris Davidica: Ganz herzlichen Dank für die Hilfe! Beste Grüße--Neufund (Diskussion) 21:27, 25. Jul. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Neufund (Diskussion) 21:27, 25. Jul. 2018 (CEST)

Direkt verwandelter Eckball bei einer WM

Gab es schonmal einen direkt verwandelten Eckball bei einer Fußball-Weltmeisterschaft? Ich hab' mal versucht zu googeln, aber da fehlt oft "WM" als Wort und es führt u.a. auf Bernd Nickel und Christian Clemens, die ein oder mehrere "gol olimpico" in der BL erzielt haben. --ObersterGenosse (Diskussion) 21:30, 22. Jul. 2018 (CEST)

en:Marcos Coll 1962 für Kolumbien gegen die UdSSR [16]. --Wrongfilter ... 21:36, 22. Jul. 2018 (CEST)
Danke für die Info! Konnte ich gut gebrauchen und hier (bei unserem "WM-Projekt") - englischsprachig verwerten! --ObersterGenosse (Diskussion) 02:26, 23. Jul. 2018 (CEST)
Gabs da nicht noch was 1998 in Frankreich? Ich meine, damals ein paar Spiele gesehen zu haben, wo so Tore erzielt wurden. Kann aber natürlich eine trügerische Erinenrung sein. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 18:31, 25. Jul. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Unabhängig von Frankreich '98 wollte ich vor allem wissen, ob es realistisch ist, anzugeben, dass "schon einmal ein Tor direkt aus einem Eckball erzielt worden ist". Und wie ihr seht, habe ich genau das angegeben. Ardiç erzielte somit bei unserem Projekt das zweite gol olimpico. --ObersterGenosse (Diskussion) 03:08, 26. Jul. 2018 (CEST)

Komische Grafik, die alles überlagert in Windows

Heute ist mir aufgefallen, dass ich unter Windows 7 links unten über dem Startmenü ein Grafik habe, die alls überlagert, sie taucht in jedem Programm als eine Art Overlay auf. Selbst auf dem "Herunterfahren" Bildschirm von Windows 7 taucht diese auf. Ein Screenshot davon anfertigen, ist nicht möglich. Deswegen habe ich den Bildschirm abfotografiert. Kennt das jemand und weiß was da los ist und woher das kommt? Bilder: [17] [18] --88.67.100.58 14:06, 19. Jul. 2018 (CEST)

Hardwarefehler, der Monitor löst sich auf. --Magnus (Diskussion) 14:07, 19. Jul. 2018 (CEST)
Du hast recht. Blöd. --88.67.100.58 14:16, 19. Jul. 2018 (CEST)
Da ist Feuchtigkeit reingelaufen. Hatte ich bei einem Laptop auch mal als ich bei aufrecht stehendem Bildschirm die Sprayflasche benutzte... Musst du ab jetzt mit leben, das ist kein Hardwarefehler. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 14:17, 19. Jul. 2018 (CEST)
Kommt drauf an. Bei einem ehemaligen TV-Gerät hatte ich so ein Phänomen, da haben sich anscheinend die verklebten Flächen des Displays voneinander gelöst, war anscheinend ein Lufteinschluss, der mit der Zeit immer größer wurde. --Magnus (Diskussion) 14:20, 19. Jul. 2018 (CEST)
Ich erinnere mich daran, dass mir der Monitor gestern umgefallen ist. Hatte ich nicht mehr im Kopf. --88.67.100.58 14:22, 19. Jul. 2018 (CEST)
Eine weitere Möglichkeit für ein dauerhaft überlagertes Schirmbild wäre ein defekter Controller im Bildschirm. Das sieht aber anders aus. Ich hatte sowas mal bei einem damals teuren 24"-Bildschirm. --Rôtkæppchen₆₈ 15:29, 19. Jul. 2018 (CEST)
Der Fleck scheint kleiner zu werden. Ich erinnere mich jetzt auch noch daran, dass ich den Monitor geputzt habe :) --185.80.169.69 18:01, 20. Jul. 2018 (CEST)
Der Fleck wird sehr langsam austrocknen, möglicherweise nicht ganz Rückstandsfrei. Bei Display-Panels, die noch CCFL-Röhren enthalten, kann das zum Problem mit der Hochspannung werden, zumal oben und unten Röhren eingebaut wurden, bei größeren auch seitlich. Die heutigen flacheren Displays sind meistens verklebt und lassen sich kaum öffnen ohne beschädigt zu werden. Daher ist ein händisches Trocknen nicht gerade empfehlenswert. Youtube könnte aber mehr wissen. Wer Aufbau und die Klebstoffe kennt, könnte das richten, aber kaum zu den hier üblichen Löhnen. --Kartenknipser (Diskussion) 13:39, 23. Jul. 2018 (CEST)
Bis auf einen minialen, kaum sichtbaren Rückstand ist der Fleck weg - es war der Glasreiniger, den ich zum putzen verwendet habe. Der hat sich wohl per Kapilarwirkung vom unteren Rand nach oben gesogen. Danke! --188.99.171.251 21:19, 24. Jul. 2018 (CEST)
War ja gleich meine Vermutung. Nur bei mir war der Fleck nicht weggetrocknet... Gruss --Nightflyer (Diskussion) 21:27, 24. Jul. 2018 (CEST)

Sprachen gesucht

Liebe polyglotte Community, im Deutschen, Französischen, Spanischen und Italienischen werden gemischtgeschlechtliche und rein männliche Personenmehrheiten grammatisch gleichermaßen mit dem Maskulinum bezeichnet: Peter und Hans sind meine Freunde. Charlotte und Hans sind meine Freunde. Sind jemandem Sprachen bekannt, in denen zwischen diesen beiden Fällen eine Differenzierung vorgenommen wird? (Ich hoffe, es versteht sich von selbst, dass das eine harte linguistische Frage und kein Aufmacher für eine Gender-Diskussion ist.) --Stilfehler (Diskussion) 15:33, 19. Jul. 2018 (CEST)

Ich möchte es ganz ehrlich nicht als Gender-Diskussion auffassen und werde hier auch keine Debatte beginnen. Trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass Grammatik ja immer nur eine Analyse und strukturierte Wiedergabe des praktischen Sprachgebrauchs ist, vielleicht mit einem gewissen zeitlichen Versatz, aber eben doch das. Vor diesem Hintergrund muss man sagen, dass eigentlich bereits jetzt (es mag noch nicht bis in alle Grammatiklehrbücher durchgedrungen sein) im Deutschen nach solchen Kombinationen mindestens gleichberechtigt zum Maskulinum auch andere Formen (z.B. „Peter und Hans sind meine FreundInnen.“) stehen können, diesen Sprachgebraucht gibt es faktisch. (Ich persönlich kenne zum Beispiel mehrere Personen, die auch im ganz privaten Rahmen so sprechen [!], und es wäre Unfug, ihnen das auf Grundlage irgendeiner Grammatik verbieten zu wollen.)--92.231.176.166 15:44, 19. Jul. 2018 (CEST)
Sicher ist das von dir angegebene Beispiel nicht gleichberechtigt, sondern eher skurril. MfG Harry8 15:48, 19. Jul. 2018 (CEST)
Bitte keine Genderdebatten hier! Meine Frage zielt nicht auf deutsche Sprachgepflogenheiten, sondern auf andere Sprachen, und auch dort nicht auf sprachpolitische Maßnahmen, sondern den ursprünglichen Grammatikbestand. --Stilfehler (Diskussion) 15:48, 19. Jul. 2018 (CEST)
die auch im ganz privaten Rahmen so sprechen [!] – da du das sprechen so betonst: wie machen die das genau? Interessiert mich ernsthaft. „Freund’innen“ mit Glottisschlag, oder „Freundinnen mit großem Ih“ oder „Freund groß Innen“ oder aufgelöst „Freunde und Freundinnen“? (Letzteres wäre grammatikalisch fragwürzig, aber das triggert dann genau die unerwünschte Genderdebatte.) --Kreuzschnabel 16:21, 19. Jul. 2018 (CEST)
Ich bin zwar nicht 92.231.176.166, aber ich kenne auch einen Menschen, der zumindest gelegentlich so spricht. Dabei hat er die Schreibung mit Binnen-I wie ein Binnen-i ausgesprochen. Sprich, einfach die feminine Pluralform benutzt. (Oder eine Markierung benutzt, die so schwach war, dass ich sie nicht wahrgenommen habe.) Aufgefallen ist mir diese Eigenheit erst, als einmal aus dem Kontext ganz klar war, dass es sich um eine gemischtgeschlechtliche Gruppe handeln sollte. Keine Ahnung, wie oft ich mir vorher reine Frauengruppen vorgestellt habe, obwohl er eigentlich gemischtgeschlechtliche Gruppen meinte. -- Pemu (Diskussion) 21:15, 19. Jul. 2018 (CEST)
Zur Frage: Alle mir ansatzweise bekannten Sprachen, sofern sie überhaupt eine spezielle Bezeichnung für weibliche Freunde haben (die englische hat keine), greifen bei gemischten Gruppen auf das generische Maskulinum zurück. --Kreuzschnabel 16:25, 19. Jul. 2018 (CEST)
Wobei dies im deutschen nur für Menschengruppen gilt. 'die Katzen' z.B. ist ein generisches Femininum, das rein weibliche oder gemischte Gruppen bezeichnet. Für eine rein männliche Gruppe kann man (muss aber nicht) auch 'die Kater' sagen. Ähnlich (für Menschen) 'Geschwister'/'Gebrüder'. Auch z.B. 'Krankenschwester' das zumindest traditionell kein männliches Äquivalent hat und auch für männliche Pfleger benutzt werden kann.165.120.218.173 17:00, 19. Jul. 2018 (CEST)
@Benutzer:Stilfehler: Ich kann für Latein, Alt- und Neugriechisch dieselbe Verwendung bestätigen. Die Frage stellt sich nur in Sprachen, die zwischen Maskulin und Feminin unterscheiden (m.W. u.a. alle indogermanischen) und flektieren (daher ist es im Englischen auch nur ein Problem bei he und she, "friend" ist m und f, also Peter and Jane are my friends), andere wie z.B. Malaiisch haben nur eine Form für er und sie ("dia") und zudem keine Flexion, somit wird nicht unterschieden: "peter dan Jane/Jim dan John/Mary dan Jane kawan (=Freund, Freundin, Freunde, Freundinnen, Freunde und Freundinnen) saya.--87.178.9.26 17:31, 19. Jul. 2018 (CEST)
Ja, es kommen nur Sprachen in Frage, die die Genera Maskulinum und Femininum auch bei Substantiven kennen. Meine eigenen Fremdsprachenkenntnisse enden da leider schnell. Aber meine Hoffnung war es, dass jemand vielleicht aus den Sprachen, die einem nicht sofort einfallen (wie Aramäisch, Färöisch, Sanskrit oder Tamil) ein Beispiel angeben kann. --Stilfehler (Diskussion) 17:49, 19. Jul. 2018 (CEST)
Da wäre der leider seit längerem fast inaktive Benutzer:Seidl gefragt - vielleicht liest er hier ja mit?--87.178.9.26 17:47, 19. Jul. 2018 (CEST)
Ja, das tu ich. Mir sind aber auch keine Sprachen bekannt, wo das anders laufen würde. Schon im Latein galt in diesem Falle die Regel: das Maskulinum hat den Vorrang, z.B. in iam pridem pater mihi et mater mortui sunt "Mein Vater und meine Mutter sind schon lange tot." Dies hat sich dann auf die romanischen Sprachen übertragen. --Seidl (Diskussion) 17:48, 20. Jul. 2018 (CEST)
Vielen Dank für die Antworten, auch unten!--87.178.14.205 09:45, 21. Jul. 2018 (CEST)
"Las turistas" im Spanischen sind weiblich --184.22.229.213 18:22, 19. Jul. 2018 (CEST)
♂♂ los turistas wie ♂♀ los turistas [19], also trotz des ungewöhnlichen -a ein Standardfall. --Stilfehler (Diskussion) 18:44, 19. Jul. 2018 (CEST)
das "istas" ist nicht ungewöhnlich, sondern es zeigt, dass - wie bei pianistas - das Hauptaugenmerk auf Frauen lag. So wie es bei uns "die Hebamme" heisst.--184.22.229.213 06:26, 20. Jul. 2018 (CEST)
Das ist Quatsch. "-ista" ist eine Nachsilbe, die auf "-a" endet, aber dennoch sowohl männliche als auch weibliche Personen bezeichnet. Die mit dieser Endung endenden Wörter haben je nachdem, ob Männer oder Frauen gemeint sind, männliches bzw. weibliches Geschlecht. Demgemäß ist "turistas", wenn männliche Touristen eingeschlossen sind, maskulin, also heißt es dann "los turistas". --Digamma (Diskussion) 09:06, 20. Jul. 2018 (CEST)
Die romanischen Sprachen folgen dem Lateinischen und dort gilt: mask geht vor fem, aber ich meine mich an Ausnahmen erinnern zu können: Amici et amicae laeti sunt, aber Laetae sunt amicae et amici, abhängig von der Wortstellung. Ich weiß jetzt nicht, ob man auch auf Frz. sagen könnte statt Les hommes et les femmes sont ravis zur Betonung von 'ravi' Ravies sont les femmes et les hommes (hab ich so nie gelesen oder gehört). Interessant wäre, wenn jemand was über semitische und Turksprachen und ostasiatische Sprachen beitragen könnte.--87.178.9.26 19:15, 19. Jul. 2018 (CEST)
Das mit dem Latein stimmt so nicht. Bei zwei Personen gilt, wie oben beschrieben: Mask. schlägt Fem. Nur wenn (auch) Sachen involviert sind, gilt die Regel, dass sich das Prädikatsnomen meist (!) nach dem nächststehenden Wort richtet, also: populi provinciaeque liberatae sunt = "Völker und Provinzen wurden befreit." Seltener kann, wenn zwei (Sach-)Subjekte verschiedenes Genus haben, kann das Prädikatsnomen im Neutrum Plural stehen: Murus et porta de caelo icta sunt = "Stadtmauer und Stadttor wurden vom Blitz getroffen". – Im Französischen hat immer das Maskulinum den Vorrang, also les hommes et les femmes sont ravis. --Seidl (Diskussion) 17:59, 20. Jul. 2018 (CEST)
@Benutzer:Seidl: Ich wusste, dass es irgendeine Ausnahme gibt, aber habe mich falsch erinnert. Auch hier danke für die hilfreiche Korrektur.--87.178.14.205 09:49, 21. Jul. 2018 (CEST) PS: Wobei ich es interessant finde, dass es überhaupt ein Beispiel gibt, wo die Wortstellung entscheidet. Wenn es um Personen geht, ist der Vorrang des Maskulinums aber offenbar immer gegeben. Das mit dem Neutrum Plural (icta) nach m und f war mir unbekannt.
Die großen ostasiatischen Sprachen wie z.B. Hochchinesisch haben alle kein Genus, aber abklopfen würde ich (wenn ich könnte und dafür nicht eure Hilfe bräuchte) z.B. die slawischen, baltischen, keltischen, indoiranischen, semitischen und dravidischen Sprachen. --Stilfehler (Diskussion) 19:34, 19. Jul. 2018 (CEST)
Ivrit hat zwei Geschlechter und unterscheidet sie sprachlich sehr weitgehend (auch Zahlwörter etc.), nutzt für gemischte Gruppen aber konsequent das Maskulinum. --Kreuzschnabel 19:53, 19. Jul. 2018 (CEST)
Im keltischen Bereich kann ich dir sagen, dass die Walisische Sprache im Plural nicht zwischen den Geschlechtern unterscheidet (im Singular wohl), daher stellt sich das Problem hier nicht. --Kreuzschnabel 20:00, 19. Jul. 2018 (CEST)
Für die mir bekannten west- und südslawischen Sprachen kann ich sagen, dass es da keinen Unterschied gäbe und man idR das generische Maskulinum verwenden würde – so etwas wie ein Binnen-I gibt es sowieso nicht. Dürfte bei den drei ostslawischen genauso sein. --j.budissin(A) 20:55, 19. Jul. 2018 (CEST)
Wenn in einer Sprache mehr als drei Genera vorhanden sind (also neben männlich, weiblich, sächlich noch ein Genus für gemischgeschlechtliche Gruppen) spricht man üblicherweise statt von Genera von Nominalklassen. Man sollte also Sprachen mit vielen Nominalklassen überprüfen, neben den im Artikel genannten Bantu-Sprachen und sino-tibetischen Sprachen zum Beispiel auch die kaukasischen Sprachen. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:08, 19. Jul. 2018 (CEST)
Wie es in anderen Bantusprachen ist, weiß ich nicht, aber ich kann etwas zu Swahili sagen. Dort gibt es zwar mehrere Nominalklassen, aber nur eine einzige (bzw. zwei, wenn man den Plural dazuzählt) für Personen. Es wird grammatikalisch nicht zwischen männlichen und weiblichen Personen unterschieden. Antwort auf die Frage: Es ist im Plural nicht ersichtlich, ob es sich um Männer, um Frauen, oder um eine gemischte Gruppe handelt. Zusatzinformation: Auch im Singular erkennt man nicht, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt. "Anasema" kann sowohl "er spricht" als auch "sie spricht" bedeuten. --158.116.225.31 12:44, 20. Jul. 2018 (CEST)
Danke zwischendurch für alle bisherigen Rückmeldungen! Ich hatte vermutet, dass das Gesuchte nicht existiert, aber vielleicht kommt ja noch eine Überraschung. --Stilfehler (Diskussion) 19:51, 20. Jul. 2018 (CEST)
Ich habe, weil hier mein Interesse geweckt worden war, noch Muttersprachler von Russisch, Arabisch, Urdu, Pashtun und Koreanisch gefragt. Koreanisch hat keine Genera (ostasiatische Sprache), Arabisch kennt ebenfalls den Vorrang des Maskulinums, und bei Urdu und Pashtun sind die Pluralwörter geschlechtsneutral (Freunde/Freundinnen/Freunde und Freundinnen ist immer dasselbe Wort).--87.178.14.205 09:55, 21. Jul. 2018 (CEST) PS @Benutzer:Stilfehler: Was mir, leider nur halbrichtig, in Erinnerung war und was Seidl dankenswerterweise richtigstellte, nämlich dass in Latein - allerdings nur bei Sachen - manchmal die Wortstellung entscheidet, finde ich in diesem Kontext schon interessant. Diese Unterscheidung ist in den Nachfolgesprachen aber verloren gegangen.
Wenn ich mich nicht irre, entscheidet beim Französischen die Wortstellung darüber, ob beim passé composé das Geschlecht des Partizips an das des direkten Objekts angeglichen wird. --Digamma (Diskussion) 10:22, 21. Jul. 2018 (CEST)
Das ist richtig, aber dabei geht es weniger um den Vorrang eines Genus vor dem anderen.--87.178.8.105 10:56, 21. Jul. 2018 (CEST)
In den altgermanischen Sprachen galt die Regel, dass man bei Personen (!) auf den Neutrum Plural ausweicht (für das Gotische z. B. hier unter "mehrgeschlechtliche Neutralität" nachzulesen mit historischer Erklärung). In der altnordischen Egils Saga heißt es beispielsweise "Þau [Neutrum Plural] Kveld-Úlfr áttu tvá sonu" "Kveld-Úlf und seine Frau hatten zwei Söhne" (wörtlich: 'die (beiden) Kveld-Ulfr hatten zwei Sohne', eine sog. Assoziativ-Konstruktion, bei der der neutrale Artikel für das Ehepaar verwendet wurde)" Die Regel beschränkt sich jedoch auf Personen.--~~~~ Fragen?? 13:06, 22. Jul. 2018 (CEST)
Das ist ein ausgezeichneter Hinweis! Danke, --Stilfehler (Diskussion) 14:24, 23. Jul. 2018 (CEST)

Im Japanischen ähnlich: kare = "er", kanojo = "sie" (Sg. fem.); "sie" (allgem Pl.) = karera, "sie" (nur fem. Pl.) = kanojotachi oder kanojora. -- 93.194.92.110 18:41, 24. Jul. 2018 (CEST)

etymologie

mich würde interessieren wie Gaststätten zu solchen Namen wie "zum Roten roß", zum weißen roß, zum schwarzen Hengst wohl gekommen sind. War da im Mittelalter tatsächlich ein rotes Pferd etc und man hat den Namen übernommen? -2.247.255.240 19:27, 21. Jul. 2018 (CEST)

Dahinter stehen die mittelalterlichen Hausnamen und ihre Hausmarken, die sich heute fast nur bei Gasthäusern gehalten haben. Später kamen natürlich auch Phantasiebezeichnungen dazu. Grüße Dumbox (Diskussion) 19:34, 21. Jul. 2018 (CEST)
An Gasthäusern wurden oft die Pferde gewechselt, während Reiter/Kutscher was gegessen haben. --M@rcela 19:44, 21. Jul. 2018 (CEST)
Wobei man allerdings schon sagen muss, dass die Namen von Gasthäusern und Apotheken nicht ganz den üblichen Regeln typischer Hausnamen folgen (meist abgeleitet von Personen- oder Flurnamen). Zu sagen, das Haus sei eben nach der "Reklametafel" benannt, die über dem Eingang hing, verschiebt die Frage nur, denn: Warum hat man ausgerechnet rote Pferde, goldene Drachen oder weiße Engel auf die Schilder gemalt? Geoz (Diskussion) 20:24, 21. Jul. 2018 (CEST)
Aus der Hüfte: Marketing. 'Ne Zeitlang hießen Kneipen gerne mal "Heinrich Böll" oder "Kandinsky" oder so. Weil man sich damit eine gewisse Identität verschaffen wollte, so wie "Hier sitzen die Intellektuellen". Bin ich nun mittelalterlicher Kneipenbesucher und eher erlebnisorientiert, wähle ich den "Goldenen Drachen". Will ich mit Küster, Verwalter und Vogt über was bestimmtes sprechen, gehe ich eher in den "Weißen Engel". Sach' ich ma'. 87.146.241.87 15:36, 22. Jul. 2018 (CEST)
Dahinter können auch religiöse Motive stehen. --2003:ED:ABDD:DC32:BDD1:D70E:6A4F:9AD8 16:21, 22. Jul. 2018 (CEST)
Hm, wenn Wirtshausnamen auf Attributen (von Heiligen) basieren, dann stünden die in der Eingangsfrage genannten Kneipen zum Roten oder Schwarzen Ross allerdings für Krieg und Hunger, das Weißes Rössl (Hotel) für Tyrannei (oder den Messias). Geoz (Diskussion) 17:27, 22. Jul. 2018 (CEST)
Lesen und schreiben war damals noch nicht so verbreitet. Jetzt stell dir mal vor, der Bauer sieht ein Schild mit einem Ochsen und auf der anderen Seite ein Schild mit einem Engel. Wo geht er wohl rein?--2003:7F:8F09:A000:C531:CD5C:1E2C:D5A6 18:11, 22. Jul. 2018 (CEST)
Keine Ahnung. Sagst du es mir? 89.14.115.41 02:25, 23. Jul. 2018 (CEST)
Wahrscheinlich da, wo er sich emotional am ehesten an einem Ort fühlt, der in den Erfahrungshorizont seines übrigen Lebens passt, wo also am wenigsten mit Überraschungen zu rechnen ist. --Kreuzschnabel 16:25, 23. Jul. 2018 (CEST)
Also Personennamen klingt ja logisch ("Auerbachs Keller"). Flurnamen ebenso ("Am Römerberg", "Zur Linde"). Und alles, was auf damaligen Transport hinweist ("Ausspann", "Kutscherstube"). So viele roten Rosse bleiben da gar nicht mehr. Man kann annehmen, dass es ein Tier sein musste, das ein eher positives Image hatte, der Schildermacher musste es erkennbar malen und die zukünftigen Gäste eindeutig erkennen können. Also Pferd, Kuh, Ochse, Esel, Hahn, Schwan, Fuchs und die beliebten Wappentiere Löwe und Drache.
Ich frage mich, ob es bei den Farben einen bestimmten Code gab. Der "Rote Ochse" war jedenfalls meistens ein Gashaus mit angegliederter Metzgerei. "Zum goldenen Anker" (Anker verweist natürlich auf maritimen Zusammenhang) könnte die Kneipe "Zum Anker" sein, die man etwas aufwerten wollte. Was bedeutet der "blaue Bock"? Oder "das weiße Rössl"? --Optimum (Diskussion) 21:03, 23. Jul. 2018 (CEST)
Ich habe irgendwo mal gelesen, dass englische Pub-Namen oft Verballhornungen sind, zum Beispiel kommt „Goat and Compass“ von „God encompasseth you“. Eventuell gibt es sowas auch im Deutschen? Romulus (Diskussion) 10:01, 24. Jul. 2018 (CEST)
Was Pubnamen betrifft ... Hans Urian 16:39, 24. Jul. 2018 (CEST)
Wow, das ist ja ausführlich. Schade dass es sowas nicht für DE gibt. --Optimum (Diskussion) 22:28, 24. Jul. 2018 (CEST)
Drache, Fuchs und Esel hab ich hier in der Gegend noch nicht gesehn, dafür Adler, Bär, Schützen und drei Könige. Der Adler hier in der Stadt hieß schwarzer Adler, vielleicht gibt es einen Zusammenhang mit dem HRR oder der Reichsritterschaft.--2003:7F:8F09:A000:C531:CD5C:1E2C:D5A6 19:45, 24. Jul. 2018 (CEST)
Wenn der rote Ochse für Metzgerei steht, ist das rote Roß ein Pferdemetzger?--2003:7F:8F09:A000:C531:CD5C:1E2C:D5A6 20:08, 24. Jul. 2018 (CEST)
Nein, in Zusammenhang mit anderen Tieren ist mir das noch nie aufgefallen. --Optimum (Diskussion) 22:29, 24. Jul. 2018 (CEST)

Leichen auf der Fahrbahn

Nach dem Unfall auf der A81 lagen wohl noch längere Zeit Körper auf der Fahrbahn. Ich dachte immer, zur Leiche wird man erst, nachdem ein Arzt den Tod festgestellt hat und einen Totenschein ausgestellt hat. Macht das ein Notarzt auf der Fahrbahn? Also die Frage ist: wer stellt nach einem Unfall juristisch einwandfrei den Tod auf der Strasse fest und wie macht er das. --184.22.229.213 07:48, 22. Jul. 2018 (CEST)

Wir müssen nur alle Ärzte wegsperren, und das ewige Leben droht uns allen? Oder reicht es, wenn wir die Totenscheinformulare verbrennen? Yotwen (Diskussion) 08:01, 22. Jul. 2018 (CEST)
(BK)Sollen sich die Rettungskräfte etwa zuerst um die Leute kümmern die mit dem Leben nicht zu vereinbarenden Verletzungen aufweisen? Oder doch nicht besser zuerst um die eingeklemmten Personen die noch Überlebenschancen haben? Oder sarkastisch ausgedrückt, Tod ist man auch ohne Leichenschein.--Bobo11 (Diskussion) 08:02, 22. Jul. 2018 (CEST)
<quetsch> Das mit dem Sarkasmus habe ich jetzt nicht verstanden, Bobo. Yotwen (Diskussion) 08:08, 22. Jul. 2018 (CEST)
Ob du Tod bist oder nicht, ist nicht vom Leichenschein abhängig. Der Leichenschein ist nur dafür zuständig, dass der Tote zu Leiche wird. --Bobo11 (Diskussion) 08:22, 22. Jul. 2018 (CEST)
Blöd nur, dass der Schein Totenschein, zuweilen auch Leichenschauschein heißt. --89.204.153.154 11:28, 22. Jul. 2018 (CEST)
Bei einem „riesengroßen Trümmerfeld“ und einem „sehr komplexen Unfallgeschehen“ ist so etwas offenbar nicht ganz auszuschließen. Es war übrigens nur ein Körper, wobei unklar ist, wie und zu welchem Zeitpunkt er auf die Fahrbahn kam. --Rôtkæppchen₆₈ 08:06, 22. Jul. 2018 (CEST)
mich interessiert das prinzipiell, nicht konkret auf gestern bezogen. Ich hab vor ein paar Tagen auch ein Unfallfoto gesehen, da lag ein abgedeckter Körper auf der Fahrbahn. --184.22.229.213 08:12, 22. Jul. 2018 (CEST)
(BK)Übrigens gerade bei der Rettung mehrerer eingeklemmten Personen im selben Fahrzeug kann es sein, dass man zuerst einen Toten aus dem Wrack schneiden muss. Der dann -auch wenn es bisschen pietätlos klingt- eben irgendwo wo er nicht im Weg ist (z.b. auf der Fahrbahn) abgelegt wird, bis alle Rettungen ausgeführt sind. Um mit der Rettung der nächsten Person fortzufahren zu können. Es tönt jetzt vielleicht bisschen pietätlos, aber die Toten haben Zeit, und deswegen werden die nun mal auch als letztes "behandelt". Also die Sache mit Totenschein usw. und Abtransport der Leiche ist auf der Prioritätenliste ganz unten. Als Notfallpatient gilt ein Toter nur solange, solange keine sichere Todeszeichen vorliegen. Wenn aber sichere Todeszeichen vorliegen, wird der Tote wirklich auf die Seite gelegt und man kümmert sich zuerst um alle andern. --Bobo11 (Diskussion) 08:20, 22. Jul. 2018 (CEST)

Bitte umziehen → Café! --Andrea (Diskussion) 09:39, 22. Jul. 2018 (CEST)

es ist eine glasklare Wissensfrage gestellt, auf deren Antwort ich warte--184.22.229.213 10:11, 22. Jul. 2018 (CEST)
Die steht doch oben. Zuerst werden die Verletzen versorgt, bevor man sich bei den Toten um den Schreibkram kümmert. Und da kann bei einem grösseren Unfall dauern, und solange liegt der Tote halt abgedeckt an einer Stelle wo er die Rettungen nicht stört (Man achte darauf ich bezeichne den abgedeckten Körper als Toter, nicht als Leiche). Und solange der Schreibkram nicht erledigt ist, ist er keine Leiche, und kann deswegen nicht vorschriftsgemäss durch den Bestatter abgeführt werden.--Bobo11 (Diskussion) 10:26, 22. Jul. 2018 (CEST)
wer stellt nach einem Unfall juristisch einwandfrei den Tod auf der Strasse fest und wie macht er das. Und: wie dokumentiert er das, falls der Ehemann später vor Gericht behauptet, seine Frau hätte nich gelebt? --184.22.229.213 10:27, 22. Jul. 2018 (CEST)
(BK) In der Regel der Notarzt auf der Unfallstelle (Kann auch sein, dass extra ein weiter Arzt dafür aufgeboten wird. Z.B. zuständiger Amtsarzt). Aber eben solange der Notart noch einen schreienden, blutenden oder was auch immer Verletzten hat, wird der Notarzt den Schreibkram -das aus dem Toten eine Leiche wird- sicher nicht machen. Die macht er erst, wenn er sicher ist, dass alle Verletzten in geeigneter Behandlung sind.--Bobo11 (Diskussion) 10:33, 22. Jul. 2018 (CEST) PS: „sichere Todeszeichen“ ist das Schlüsselwort, wenn es um das WIE geht, wie man es feststellt, dass der Tote auch tot ist.
Da du das mehrfach betonst: Selbstverständlich ist ein Toter auch ohne Totenschein eine Leiche, ein toter Mensch ein Leichnam. Du verwechselst da offensichtlich etwas, eventuell mit Leichenpass? Wann der benötigt wird, kannst du im Artikel nachlesen. --89.204.153.154 12:47, 22. Jul. 2018 (CEST)
->Hirntod, d.h. er muss EEG machen. Aber hier steht ja die Lösung. --184.22.229.213 11:11, 22. Jul. 2018 (CEST)
In BW kann der Notarzt den Totenschein ausstellen, in einigen Bundesländern nur der nächste niedergelassene Arzt. Sind mehrere Notärzte vor Ort, ist der leitende Notarzt gefordert. Da aber an der Unfallstelle selten die Personalien vorliegen, stellt der Notarzt nur einen vorläufigen Totenschein aus, die Toten werden in die Pathologie verbracht und dort endgültig identifiziert.--2003:E8:33F9:E700:7C62:FD7E:E483:D5FD 10:28, 22. Jul. 2018 (CEST)
An der Unfallstelle mit mehreren/vielen Verletzten läuft zuerst die sog. Triage ab, d.h. Selektion der Behandlungsfolge. Der Patient erhält da ggf. eine Verletztenanhängekarte mit der Angabe der Sichtungskategorie. Die mit EX (tot) werden in der Regel abgedeckt. Die Leichenschau mit Totenschein erfolgt erst später, in der Regel auch nicht an der Unfallstelle.--2003:E8:33F9:E700:10BB:6679:D6F9:2764 11:20, 22. Jul. 2018 (CEST)

Jeder Arzt kann den Tod eines Menschen feststellen. Dazu gehört das völlige Entkleiden, was jedoch oft nicht gemacht wird und natürlich nicht auf der Straße. Ist die Todesursache natürlich, geschieht nichts weiter, der Mensch kann bestattet werden. Soll es eine Feuerbestattung werden, gibt es eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt (nicht in Bayern). Ist die Todesursache nicht natürlich, findet eine Obduktion durch zwei Rechtsmediziner statt. --M@rcela 12:09, 22. Jul. 2018 (CEST)

184 mach dir keine Sorgen, falls ich damals eine Person mit nem Tuch abdecken musste, dann war entweder das Gehirn auf dem Asphalt verteilt oder der Körper einfach Matsch. Da wird alles gemacht, was noch möglich ist. --XPosition (Diskussion) 02:30, 23. Jul. 2018 (CEST)

Soweit ich weiß, ist das vollständige Entkleiden eines Toten nicht zum Feststellen des Todes erforderlich, sondern zur Ermittlung der Todesursache. Aber ich bin Laie und das mag falsch sein. -- Brudersohn (Diskussion) 02:45, 23. Jul. 2018 (CEST)


Wir haben dazu selbstredend einen Artikel, der die Frage zumindest allgemein beantwortet: Totenschein#Vorläufiger_Totenschein. Die Details im Einzelfall varilieren entsprechend der jeweiligen Gegebenheiten. Für einen juristisch einwandfreien Totenschein muß man die entsprechende juristisch einwandfreie Leichenschau machen und das geht nicht so gut irgendwo draußen auf der Autobahn, da braucht man schon etwas Ruhe und vor allem gute Lichtverhältnisse. In unklaren Fällen muß dann auch noch eine Obduktion gemacht werden, wofür man Gerätschaften benötigt usw. Auf der Straße geht es zunächst mal darum zu entscheiden, ob man ein Unfallopfer medizinisch behandelt oder nicht (Triage). Wenn der leitende Notarzt entscheidet, das Opfer soll nicht (weiter) behandelt werden, bleibt der liegen, bis alle andern versorgt bzw. abtransportiert worden sind. Anschließend schaut man nochmal nach den unrettbaren Opfern und entscheidet, wie es mit denen weiter geht. Wie Du in dem verlinkten Artikel lesen kannst, ist das in den verschiedenen Bundesländern nicht ganz einheitlich geregelt. Das Ziel ist selbstredend der von Dir beschriebene, juristisch einwandfreie Totenschein, darum läßt man sich im Zweifelsfall lieber etwas Zeit und erledigt den formellen Teil nicht unbedingt gleich am Unfallort, sondern lieber nach dem Abtransport der Unfallopfer, unter günstigeren Bedingungen. BTW: Die Bezeichnung, die ein Reporter für diese Unfallopfer in seinem Bericht verwendet, entspricht nicht unbedingt der korrekten juristischen Definition, darauf würde ich nichts geben und den Notarzt interessiert die juristisch korrekte Bezeichnung im Einsatz erst recht nicht - den interessiert nur, die Unfallopfer bestmöglich medizinisch zu versorgen. Im Einsatz würde es viel zu sehr ablenken, wenn man während der laufenden Rettungsmaßnahmen über juristische Fachterminologie nachdenkt. --94.219.8.237 03:12, 23. Jul. 2018 (CEST)
vielen Dank, dass hier doch noch eine gute und vollständige Antwort kam!!! --184.22.229.213 14:38, 23. Jul. 2018 (CEST)
Immer wieder gerne! Es freut mich, daß ich Dir bei der Beantwortung dieser aus meiner Sicht völlig berechtigten und zweifelsohne relevanten Frage weiterhelfen konnte. Vergiß bitte den Rest, hier geht es manchmal zu wie bei Hempels unterm Sofa. --178.4.190.226 23:03, 24. Jul. 2018 (CEST)

Ortssuche

Wer kann helfen, den Ort zu finden, den man in etwa "Schikisli Kitai" ausspricht? --79.200.38.160 15:09, 21. Jul. 2018 (CEST)

Tschechoslowakei? Irgendetwas mit Qitai? – Kannst du grob ein Land oder eine Region nennen, in der dieser Ort sich befinden soll? --Stilfehler (Diskussion) 15:42, 21. Jul. 2018 (CEST)
Vielleicht im Szeklerland? Geoz (Diskussion) 16:53, 21. Jul. 2018 (CEST)
Kitai, in kyrillischer Schrift geschrieben, ist das russische Wort für China (leitet in der ru:WP auf Volksrepublik China weiter). Der erste Teil hört sich für mich nach einer Turksprache an, das wäre dannn ein Schikis-China. Vielleicht sagt das jemandem was. eryakaas • D 18:38, 22. Jul. 2018 (CEST)
Ist es ein stimmhaftes oder stimmhaftes "Sch" am Anfang? --j.budissin+/- 21:16, 22. Jul. 2018 (CEST)
PS: çıkışli (Türkisch) oder chiqishli (Usbekisch), gesprochen etwa Tschikischli, heißt so was wie "Ausfahrt", vielleicht hilft das ja weiter im Bezug auf den vermutlich in Zentralasien befindlichen Ort. --j.budissin+/- 21:26, 22. Jul. 2018 (CEST)
Ich halte das für eine Trollanfrage. Wenn man das sch durch das phonetisch identische türkische ş ersetzt, erhält man, wenn man anonym über google.com/ncr sucht plötzlich lauter pornöse Googletreffer. --Rôtkæppchen₆₈ 21:39, 22. Jul. 2018 (CEST)
Google Übersetzer bietet für die Schreibung sikiş einfach porno als Ergebnis an. Das dürfte tatsächlich die Antwort sein. Und was das trollen angeht – ja, kann stimmen, ebenso gut kann den Fragesteller jemand verarschen. – Rotkäppchen, *was* hast du da gemacht? Anonym? ncr? Was soll das nützen? eryakaas • D 22:25, 22. Jul. 2018 (CEST)
Ich habe keine Böcke auf Pr0no in meiner Browserhistory. --Rôtkæppchen₆₈ 01:18, 23. Jul. 2018 (CEST)

Nein, dies ist keine Trollanfrage. Inzwischen habe ich weitere Hintergründe in Erfahrung bringen können. Es handelt sich um die handschriftliche Notiz in deutscher Sprache des Geburtsorts einer Person aus Bessarabien. Das zugehörige Geburtsjahr ist 1917. Vielleicht hilft das? --2003:EB:FBD8:D510:302D:D96C:9CCD:DE80 20:28, 23. Jul. 2018 (CEST)

Ich würde dies, auch wenn das türkische Wort für "Porno" oder so abgeleitet werden könnte, nicht für eine "Trollanfrage" halten. Zumal ja Bessarabien nie (oder vielleicht mal zur Hochzeit des Ersten Osmanischen Reiches?) zu einem türkischen Staat gehörte. --ObersterGenosse (Diskussion) 23:28, 25. Jul. 2018 (CEST)

Mein Beitrag oben entstand vor der Präzisierung des Hintergrundes durch den Fragesteller. Ich nehme meine diesbezüglichen Beiträge mit Bedauern zurück. --Rôtkæppchen₆₈ 23:42, 25. Jul. 2018 (CEST)
Ich habe die Anfrage unter [20] wiederholt und dort auch ein Foto des handschriftlichen Textes hochgeladen. Allerdings muss man sich da selber registrieren, bevor man Zugriff auf die Seite bekommt. --91.36.192.91 23:50, 25. Jul. 2018 (CEST)

Patientenverfügung gültig im Ausland?

Hallo,

ein paar komplizierte Fragen. Vielleicht könnt ihr mir mit Stichworten weiterhelfen.

Gilt eine Patientenverfügung auch im Ausland?

Falls ja, ist es nach deutschem Recht möglich etwas für ein ungeborenes Kind zu verfügen?

Kann das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, wenn die Mutter bei der Geburt verstirbt oder bekommt es automatisch die des lebenden Elternteils?

Vielen Dank. --Fragekonto (Diskussion) 18:10, 20. Jul. 2018 (CEST)

Eine deutsche Patientenverfügung gilt regelmäßig nur in Deutschland und daher nicht ohne weiteres im Ausland. Im Ausland gelten andere Regeln; daher empfiehlt es sich, zusätzlich eine den dortigen Gesetzen angepasste Verfügung zu erstellen, sofern das überhaupt möglich ist.
Die deutsche Staatsbürgerschaft erhält das Kind, wenn eines der Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt Deutscher ist. Ehrlich gesagt weiß ich nicht, wie es wäre, wenn der einzige deutsche Elternteil (sei es der Vater oder die Mutter) kurz vor der Geburt des Kindes stirbt: Streng genommen verliert ein Mensch auch seine Staatsangehörigkeit im Augenblick des Todes. Ich weiß nicht, ob es einen solchen Fall schon mal gab.
Eltern können für ihre Kinder grundsätzlich eine Patientenverfügung erstellen. Das müsste auch im voraus schon möglich sein, also auch für ein noch gar nicht geborenes Kind - aber auch so ein Fall ist mir bislang nicht bekannt. --Snevern 23:14, 20. Jul. 2018 (CEST)
Zur ersten Frage: Das kommt auf das jeweilige ausländische Recht an. In Spanien muss eine Patientenverfügung beispielsweise vor Zeugen abgegeben werden, um gültig zu sein, in Deutschland nicht. Zur dritten Frage: Die Staatsbürgerschaft des Kindes richtet sich nach dem Recht des Geburtsstaates, des Heimatstaates des Vaters und des Heimatstaates der Mutter. In Deutschland sind beispielsweise Nationalität und Aufenthaltsstatus der Eltern entscheidend, ob das Kind Deutscher wird, nicht aber, ob die Mutter die Geburt überlebt. --Rôtkæppchen₆₈ 01:18, 21. Jul. 2018 (CEST)
Das weiß ich eben nicht, Rotkaeppchen: Wenn die deutsche Mutter kurz vor der Geburt stirbt (theoretisch möglich), der Vater aber kein Deutscher ist: Kann das Kind dann dennoch seine deutsche Staatsangehörigkeit von ihr ableiten? Zum Zeitpunkt seiner Geburt hat es dann nämlich keinen deutschen Elternteil (die Ausnahmeregelungen mit Aufenthaltsstatus mal außen vor gelassen). Wahrscheinlicher: Deutscher Vater, ausländische Mutter. Während der Schwangerschaft stirbt der Vater. Zum Zeitpunkt der Geburt gibt es keinen (lebenden) deutschen Elternteil. Staatsangehörigkeit des Kindes nach deutschem Recht? --Snevern 08:14, 21. Jul. 2018 (CEST)
Die Staatsangehörigkeit der Eltern erlischt nicht mit dem Tod und die ist für die Staatsangehörigkeit des Kindes entscheidend (Staatsangehörigkeitsgesetz § 4), egal ob sie zum Zeitpunkt der Geburt leben oder nicht. --Count² (Diskussion) 08:32, 21. Jul. 2018 (CEST)
Worauf stützt sich deine Annahme, dass die Staatsangehörigkeit des Elternteils im Sinne von § 4 StAG nach dem Tode weiter besteht? In § 4 steht nur etwas über den Erwerb der Staatsangehörigkeit, nichts über ihr Erlöschen und nichts über die Staatsangehörigkeit von Toten. --Snevern 10:20, 21. Jul. 2018 (CEST)
Nachtrag: Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist nicht nur der Erwerb, sondern auch der Verlust der Staatsangehörigkeit geregelt. Der Tod steht da aber nicht als Grund für den Verlust. Daraus lässt sich schließen, dass auch ein Toter seine Staatsangehörigkeit behält und sie somit zum Beispiel an sein Kind weitergeben kann. Rotkaeppchen und Count hätten somit recht: Das Kind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit auch dann, wenn der Vater Ausländer ist und die deutsche Mutter vor der Geburt stirbt. (Das ist nur meine persönliche Rechtsauffassung; ich besitze weder einen Kommentar zum StAG noch kenne ich einschlägige Gerichtsentscheidungen dazu.) --Snevern 10:53, 21. Jul. 2018 (CEST)
Das ist ein bißchen zu schnell geschossen. Sind Tote z. B. wahlberechtigt? Man braucht bestimmte Rechte nicht durch den Tod zu verlieren, weil man dadurch nämlich die Eigenschaft, diesbezüglich Rechtsträger sein zu können, verliert. Formulierungen wie "jeder Deutsche hat das Recht, ..." beziehen sich offensichtlich nur auf Lebende. Die dem Toten verbleibenden Rechte scheinen mir höchst überschaubar. (Vermutlich gibt es nicht einmal ein subjektives Recht auf Bestattung, vielmehr tritt bei Mittellosen ohne Angehörige der Staat in die Bestattungspflicht der Totenfürsorge"berechtigten" ein. Ob die Beachtung von Bestimmungen für den Todesfall aus einem postmortalen Recht des Erblassers resultiert, wäre auch diskutabel - vermutlich handelt es sich vielmehr um die Setzung und Abgrenzung von Rechten der Begünstigten mit Drittwirkung auf den Staat. Sofern das stimmt, sollte jeder berechtigt sein, von solchen Bestimmungen abzuweichen, sofern keinem anderen ein Nachteil dadurch entsteht. Beispiel: Der Verstorbene hat verfügt, daß bestimmte Schriftstücke vernichtet werden sollen. Machen die Erben aber nicht, sondern bewahren sie auf und nehmen Einblick.) Manche Zuweisungen sind auch einfach sinnlos: Welche Staatsangehörigkeit hat Karl der Große? Zu seinen Lebzeiten war das klar: Er war der Häuptling seines Reiches. Oder ein bißchen Science fiction: Eine Frau aus einem deutsch besetzten Gebiet hat während des 2. WK für das Deutsche Reich Wehrdienst geleistet - dadurch wurde mit Fortgeltung bis heute die deutsche Staatsangehörigkeit erworben - wurde schwanger und dann in der Arktis vermißt gemeldet. Irgendwann jetzt oder in naher Zukunft wird die weitgehend unversehrte tiefgekühlte Leiche gefunden. Es gelingt den Wissenschaftlern, das Embryo wiederzubeleben und in einer Laborumgebung ausreifen zu lassen - welche Staatsangehörigkeit hat das Kind? (Gegenüber seinen zwischenzeitlich verstorbenen Eltern ist es zweifelsfrei erbberechtigt.) --78.50.11.253 23:58, 23. Jul. 2018 (CEST)
Von "schnell geschossen" kann ja hier nun wohl beim besten Willen nicht die Rede sein. Außerdem habe wir ja ausdrücklich und ausschließlich die Staatsangehörigkeit im Sinne des § 4 StAG diskutiert - also die Fähigkeit des Kindes, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.
Tote sind nach unserer Rechtsordnung keine Rechtsträger. Manche Schutzrechte wirken zwar über den Tod hinaus, Inhaber dieses Rechts ist aber in keinem Falle der Tote selbst. Das allein war ja Anlass für die Überlegung, ob auch die Staatsangehörigkeit erlischt - so wie jedes Recht des Menschen erlischt oder auf seine Rechtsnachfolger übergeht, wenn er stirbt. Die Staatsangehörigkeit ist aber eher eine Eigenschaft, aus der Rechte abgeleitet werden können, und diese Eigenschaft kann durchaus weiter bestehen.
Auch ein Erblasser hat keine "postmortalen" Rechte. Seine testamentarischen Verfügungen mögen zu beachten sein, aber Inhaber eines Rechts ist der Tote deswegen trotzdem nicht.
Zu deinem Beispielsfall: Wenn deine Arktistote - aus welchen Gründen auch immer - die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, starb sie auch als Deutsche. Wie wir oben bereits festgestellt haben, reicht das aus, damit ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Keine erwähnenswerte Besonderheit hier gegenüber dem zuvor bereits diskutierten Fall. --Snevern 11:00, 24. Jul. 2018 (CEST)
Es geht dann wohl um die Eigenschaft des Verstorbenen, zu Lebzeiten Staatsangehöriger gewesen zu sein - die kann natürlich nicht durch den Tod rückwirkend verschwinden. Zu dem "Arktis-Fall": Es ist die Frage, wie und wann die deutsche Staatsangehörigkeit entsteht - durch die Entstehung des Rechtsgrunds (hier: hat Wehrdienst geleistet) oder erst durch die Festellung? (Illustrativ: Die Frau sei nicht verschollen, sondern nach dem Krieg übergesiedelt und in ein Aufnahmelager gekommen. Kann sie dann erklären "Ich bin Deutsche, weil ich Wehrdienst geleistet habe", oder muß sie die Zuerkennung der Staatsbürgerschaft aufgrund der gegebenen Voraussetzung beantragen?) Zum Verlust während der Schwangerschaft, also vorgeburtlich: Für den Standardfall des vorgeburtlich verstorbenen Erzeugers sollte es wohl auf dessen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Zeugung ankommen. Warum sollte das bei der Mutter anders sein? Wenn sie als Deutsche schwanger wurde, ihre Staatsangehörigkeit dann aufgibt und vor der Geburt verstirbt, also das lebende Kind aus dem toten Körper der Frau entnommen wird, dann sollte es doch gleichwohl die deutsche Staatsangehörigkeit haben. (Aber gut, das ist diskutabel.) --85.178.37.162 23:55, 24. Jul. 2018 (CEST)
Nach dem Erlass des Führers vom 19.05.1943 erwarben die Angehörigen der Wehrmacht (und anderer Organisationen) die deutsche Staatsangehörigkeit mit dem Tag der Verkündung des Erlasses - also ohne zusätzliche Formalitäten. Die neu Eintretenden erwarben die Staatsangehörigkeit mit dem Tag ihrer Einstellung. Wenn sie das also im Aufnahmelager so erklärt und auch nachweisen kann, wird man ihr nach dem in § 30 StAG geregelten Verfahren das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich bescheinigen.
Das deutsche StAG regelt als maßgeblichen Zeitpunkt für den Erwerb der Staatsangehörigkeit des Kindes den Tag der Geburt und nicht den Tag der Zeugung. Das hätte man vielleicht auch anders regeln können - hat man aber nicht. Zumindest ist es so deutlich einfacher, denn der Tag der Geburt ist in der Regel leicht und eindeutig feststellbar, der Tag der Zeugung nicht. Zudem könnte ein Elternteil die Zeit der Schwangerschaft ja noch nutzen, um die Staatsangehörigkeit zu erwerben und damit auf das Kind zu übertragen. --Snevern 13:13, 25. Jul. 2018 (CEST)
Naja, so richtig klar ist das nicht: Mutter Osteuropäerin, Vater als Wehrmachtssoldat vorgeburtlich in Stalingrad gefallen -> Kind ist deutscher Staatsbürger. Aber an welchem Tag wurde das Kind der verstorbenen Schwangeren (die arktische Eisleiche) "geboren"? (Na gut, der Gesetzgeber kann nicht jede abstruse Fallkonstellation vorausahnen und regeln.) Was ist eigentlich mit Leihmutterschaft? --85.178.101.238 21:25, 25. Jul. 2018 (CEST)
Du willst wissen, wann das Kind der Arktisleiche geboren wurde? Sag du es uns - du hast den Fall konstruiert! Aber für die hier interessierende Frage spielt es ohnehin keine Rolle, denn das Kind hatte ja auf jeden Fall eine deutsche Mutter und erwirbt daher im Zeitpunkt der Geburt (wann auch immer das sei) die deutsche Staatsangehörigkeit.
Im Falle einer Leihmutterschaft kommt es auf die Staatsangehörigkeit der Leihmutter und die des gesetzlichen Vaters an. Die Staatsangehörigkeit der genetischen Mutter, deren Kind von der Leihmutter ausgetragen wird, ist irrelevant: Mutter im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist die Frau, die das Kind zur Welt bringt. Was den Vater angeht, kommt es auf die rechtliche Situation an: Gilt der Ehemann der Leihmutter nach dem Gesetz als Vater, dann kommt es auf dessen Staatsangehörigkeit an. Ist das nicht der Fall, kann der genetische Vater die Vaterschaft unter Umständen anerkennen; das kann dann dazu führen, dass das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. --Snevern 22:59, 25. Jul. 2018 (CEST)
Für das Eiskind wird sich die Behörde etwas ausdenken müssen - sollte aber wohl nicht wesentlich verschieden vom Fall einer Frühgeburt sein, wo das Kind nach seinem Geburtstag noch längere Zeit im Inkubator "nachreifen" muß, bis es normal selbständig lebensfähig ist. (Was dann für Weiteres im Leben Konsequenzen hat: Von der Schulpflicht mit sechs Jahren kann man zurückgestellt werden, aber Strafmündigkeit und Volljährigkeit treten "automatisch" nach Zeitablauf nach dem "Geburtstag" ein, obwohl die Entwicklung ein bis zwei Jahre Rückstand haben könnte.) Das mit der Leihmutter ist interessant: Es bedeutet offenbar, daß eine Frau bzw. Familie eben nicht eine "Fremdfrau" zum Austragen des eigenen Kinds engagieren und dann vollumfänglich als Eltern fungieren können. --77.186.215.13 08:03, 26. Jul. 2018 (CEST)
Leihmutterschaft ist in Deutschland nicht generell verboten, aber eine ärztliche Beteiligung daran ist strafbar. Und ohne Arzt geht's nunmal nicht. Gesetzlich geregelt ist zudem, wer als Mutter gilt: Die Frau, die das Kind austrägt und zur Welt bringt. Die genetische Mutter, von der die befruchtete Eizelle stammt, ist rein rechtlich gesehen mit dem Kind überhaupt nicht verwandt. Dazu müsste sie es adoptieren, was wiederum nicht ohne Mitwirkung der Leihmutter geht. Vertraglich regeln lässt sich da gar nichts, schon gar nicht im voraus. --Snevern 14:31, 26. Jul. 2018 (CEST)

Das Kind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit auch dann, wenn der vermittelnde Elternteil bei der Geburt bereits tot ist. Ist im Falle von Vätern, die während der Schwangerschaft der Kindesmutter versterben auch nicht so extrem abwegig oder selten. An der Abstammung (ius sanguinis!) ändert sich ja schließlich nichts. Ein deutscher Elternteil genügt insofern (fast) immer. --ZxmtNichts schützt einen Artikel so zuverlässig vor einer Löschung, wie ein Löschantrag von mir. 12:46, 21. Jul. 2018 (CEST)

Ja, danke, Zxmt. Zu diesem Ergebnis war ich ja auch gelangt, danke für die Bestätigung. Nur wenn der vermittelnde Elternteil während der Schwangerschaft die deutsche Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert, kann er sie (trotz ius sanguinis) nicht weitergeben. --Snevern 13:46, 21. Jul. 2018 (CEST)

Todesstrafe in den USA

Ist es eigentlich Absicht, dass zum Tode Bestrafte immer erst lange (20 Jahre und mehr) in Haft sitzen, bevor sie hingerichtet werden? Will man es quasi vermeiden, dass es ihnen durch eine sofortige Hinrichtung zu angenehm gemacht wird? --184.22.229.226 18:26, 16. Jul. 2018 (CEST)

Nein, man will vermeiden, dass man einen hinrichtet, der vielleicht doch unschuldig ist. Das ist nämlich meistens nicht wieder rückgängig zu machen. --Snevern 18:48, 16. Jul. 2018 (CEST)
+1, es gibt ja auch Beispiele, bei denen die Verurteilten deutlich eher hingerichtet wurden, etwa Timothy McVeigh. -- Platte ∪∩∨∃∪ 18:59, 16. Jul. 2018 (CEST)
vielleicht liegt das an unterschiedlichen Gesetzen der einzelnen US-Bundesstaaten? --Jo.Fruechtnicht (Diskussion) 19:20, 16. Jul. 2018 (CEST)
Eventuell teilweise, es hängt aber auch davon ab (siehe z.B. en:Capital_punishment_in_the_United_States#State_collateral_review), ob der Verurteilte alle Berufungswege wahrnimmt (bei Michael Bruce Ross hats 18 Jahre gedauert obwohl er auf weitere Rechtsmittel verzichtet hat, sonst hätte es noch länger gedauert) und eventuell auch davon, wie eindeutig die Beweise sind.
eine Übersicht über die durchschnittliche "Wartezeit" pro Staat hab ich auf die Schnelle nicht gefunden, aber es gibt einige Artikel wie en:List of offenders executed in the United States in 2017, wenn man da mehrere durchgeht und Daten sammelt kann man eine Statistik nach Staat erstellen, allerdings sind da natürlich nur die berücksichtigt, die auch hingerichtet werden und nicht vorher an einem natürlichen Tod sterben. --MrBurns (Diskussion) 21:15, 16. Jul. 2018 (CEST)
PS: und es gibt in der englischsprachigen Wikipedia auch einen Artikel zu jedem Bundesstaat. Leider findet man da oft keien Daten zur durchschnittlichen Verweildauer, aber durchaus andere intressante Fakten. Besonders extrem ist z.B. bei en:Capital punishment in California: 747 in der Todeszelle (Stand August 2017), aber seit 1976 nur 13 Hinrichtungen. Dennoch sind 2 Versuche, die Todesstrafe in Kalifornien per Referendum abzuschaffen, gescheitert (2012 und 2016). Die Amerikaner sind bei politischen Fragen halt teilweise etwas komisch (die Europäier wohl auch, nur fällt das uns weniger stark auf, weil wirs gewohnt sind). --MrBurns (Diskussion) 22:31, 16. Jul. 2018 (CEST)
Die USA sind nur demokratischer als Europa. Denn würde die Frage zur Todesstrafe in einer Volksabstimmung geregelt, dann hätten wir sie auch. Es gibt keinen Grund, sich wegen moralischer Überlegenheit auf die Schultern zu klopfen. Yotwen (Diskussion) 09:50, 17. Jul. 2018 (CEST)
Einspruch und Einspruch. "Europa" ist zunächst mal überhaupt kein politisches, sondern ein geographisches Gebilde. Solltest du die EU meinen, dann ist die sogar ganz sicher undemokratischer als die USA, aber für die einzelnen europäischen Staaten, namentlich Deutschland, bezweifele ich die Richtigkeit dieser pauschalen Aussage stark.
Das Wort DEMOKRATIE sollten wir nicht als heiligen Gral verstehen, dem alles andere unterzuordnen ist. Es gibt noch etwas, das wichtiger ist als Demokratie, nämlich die MENSCHENWÜRDE. Während in den USA die Verfassung mit den Worten "We the people" und in der Weimarer Verfassung mit "Die Staatsgewalt geht vom Volke aus" beginnt, sind die ersten Worte unseres Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Die Todesstrafe ist meiner Ansicht nach eine zutiefst entwürdigende Maßnahme gegen einen Menschen. Elefantikus (Diskussion) 08:05, 29. Jul. 2018 (CEST)
Und was die Zustimmung zur Todesstrafe angeht: Hast du wirklich aktuelle und verlässliche Zahlen darüber, dass zum Beispiel in Deutschland eine Mehrheit die Wiedereinführung der Todesstrafe befürwortet?
Eine generelle moralische Überlegenheit gibt es sicher nicht - aber im Hinblick auf die Todesstrafe sehe ich die sehr wohl. Und damit auch einen Grund, sich selbst auf die Schulter zu klopfen. --Snevern 12:10, 17. Jul. 2018 (CEST)
Würde ich auch so sehen. Nach diversen Umfragen sind die Mehrheit der Deutschen gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe. Eine generelle moralische Überlegenheit Europas oder Westeuropas gegenüber den USA sehe ich nicht, auch nicht wenn man nur die politische Moral betrachtet. Ich war da lange Zeit anderer Auffassung, da der Imperialismus in der US-Politik noch immer sehr stark ist und im privaten Bereich vor Allem bei wirtschaftlichen und sozialen Fragen oft eine Wild-West-Mentalität vorherrscht (daher jeder schaut nur auf sich + eventuell Verwandte und Freunde), aber ich glaub mittlerweile dass die Einstellung in Europa nicht viel anders ist, nur dass außer den USA derzeit kein Staat einen ausreichenden militärisch-industriellen Komplex hat um tatsächlich so imperialistisch wie die USA zu agieren (China wird aber irgendwann aufschließen, schauen wir mal was die Chinesen dann machen werden).
Aber bei der Todesstrafe braucht man gar keine subjektiven moralischen Argumente. Man kann es ganz objektiv gesamtgesellschaftlich analysieren: die Todesstrafe ist im Vergleich zur lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit auf Bewährung (was ja in den USA meist die Alternative zur Todesstrafe für schweere Mordfälle ist) teurer und schreckt auch nicht mehr ab. Die einzige moralische Grundlage der Befürworter der Todesstrafe in den USA ist daher in der Regel eine primitive Rachemoral nach dem Motto Auge für Auge, Zahn für Zahn. Da ist unsere Strafmoral in die Richtung Schutz der Gesellschaft vor eventuell gefährlichen Personen und wenn möglich Resozialisierung jedenfalls überlegen und zwar nicht nur subjektiv-moralisch sondern eben auch ökonomisch und gesamtgesellschaftlich betrachtet. --MrBurns (Diskussion) 22:52, 17. Jul. 2018 (CEST)
Die Chinesen haben doch schon längst aufgeschlossen, und dank Trump tun sie es im Moment sogar in verstärktem Maße. Für einen Handelskrieg mit China ist es längst zu spät; das wird Trump vielleicht noch merken (vielleicht auch nicht). Dennoch braucht man keine Angst davor zu haben, China könnte in die Fußstapfen der USA treten und seinerseits versuchen, die Welt nach ihrem Vorbild umzuformen - so wie die USA einst in die Fußstapfen Englands getreten sind. Wer das glaubt, denkt westlich-imperialistisch und hat keine Ahnung davon, wie China funktioniert und wie Chinesen sich, ihr Land und die Welt sehen. Der Westen hat lange Zeit geglaubt, dass der wachsende Wohlstand und der Einzug des Kapitalismus in die Gesellschaft früher oder später zwangsläufig zu einem Umsturz in China führen werde und zu einer Demokratisierung, womöglich nach westlichem Vorbild. Das ist völlig absurd. Es ist bislang nicht passiert und es wird auch künftig nicht passieren. Der steigende Einfluss Chinas auf die Welt ist meines Erachtens nicht aufzuhalten, aber andererseits eben auch nicht zu fürchten. --Snevern 10:55, 18. Jul. 2018 (CEST)

In Deutschland hat die Resozialisierung von Straftätern einen anderen Stellenwert als in den USA. Dort bedeutet "lebenslänglich" oft, dass eine Entlassung ausgeschlossen ist, sofern keine formelle Begnadigung erfolgt. (Auch jugendliche Straftäter werden gelegentlich zu lebenslanger Haft verurteilt und verbringen dann Jahrzehnte hinter Gittern.) Eine Haftdauer von 20 Jahren vor der Hinrichtung ist in diesem Zusammenhang nicht übermäßig lang.

Insgesamt muss natürlich auch gesehen werden, dass Todesurteile in den USA nur teilweise tatsächlich vollstreckt werden. Das Muster, welche Täter auch wirklich hingerichtet werden, erschließt sich mir nicht. Ich habe aber den Eindruck, dass dies bevorzugt in den Fällen erfolgt, in denen die Tat hohe Medienwirksamkeit hatte oder der Täter besonders grausam vorgegangen ist. Letzteres kann man in Deutschland ggf. mit der "besonderen Schwere der Schuld" vergleichen, die besondere Anforderungen an die etwaige Freilassung des Täters stellt.

Mit anderen Worten: Ein Täter, der zum Tode verurteilt wurde, kann nach den Gesetzen des jeweiligen Bundesstaats hingerichtet werden. Ob und wann das geschieht, weiß der Täter nicht. Diese Ungewissheit soll eine zusätzliche Strafe sein. (Ob ein Insasse eine Verkürzung der Strafe durch vorzeitigen Tod als Chance sieht, vermag ich nicht zu beurteilen.) --Vertigo Man-iac (Diskussion) 12:45, 17. Jul. 2018 (CEST)

Noch eine interessante Darstellung. Hast du dafür, dass diese Unsicherheit bewusst als zusätzliche Strafe eingesetzt wird, eine Quelle? Meines Wissens verzögert vor allem die juristische Aufarbeitung durch Revisionsverfahren die Hinrichtung, dazu kommen technische oder juristische Probleme um die Hinrichtungsart, wie etwa in Kalifornien, wo man sich über die Giftspritze streitet. Es mag ja durchaus sein, dass manch ein Hardliner es billigend in Kauf nimmt, wenn ein Todeskandidat zusätzlich leidet, aber dass ein Bundesstaat der USA explizit die Ungewissheit über das ob und wann der Hinrichtung als zusätzliche Bestrafung einsetzt, wage ich doch stark zu bezweifeln. --Snevern 13:00, 17. Jul. 2018 (CEST)
Wenn es keine Absicht ist, dann wird es zumindest billigend in Kauf genommen: Death Row Phenomenon --Vertigo Man-iac (Diskussion) 14:01, 17. Jul. 2018 (CEST)
Nach diesem Artikel lag die Zustimmung zur Wiedereinführung der Todesstrafe 2014 bei ca. 25 %. 2014 waren noch keine Anschläge in Deutschland und deutlich weniger in Paris bekannt und Dutroux war schon verdaut. Es ist wohl nur eine Frage, welche Ideen man den Leuten vorher in den Kopf ruft. Yotwen (Diskussion) 13:55, 17. Jul. 2018 (CEST)
Also so eine Regelung wird ja nicht nach Wetterlage eingeführt und wieder abgeschafft. Es ist schon klar, dass kurz nach bestimmten Verbrechen die Umfrageergebnisse hoch gehen, aber generell gibt es in Deutschland schon seit Jahrzehnten keine Mehrheit mehr für die Wiedereinführung der Todesstrafe. Natürlich ließe sich das durch "Wahlkämpfe" im Vorfeld einer solchen Abstimmung und durch entsprechende Beeinflussung durch die Presse manipulieren. Aber die Aussage, wir hätten die Todesstrafe hier (in Deutschland), wenn es darüber "wie in den USA" Volksabstimmungen gäbe, lässt sich schlicht nicht aufrecht erhalten.
Das Death Row Phenomenon gibt es zweifellos, und es ist extrem belastend und rechtsstaatlich fragwürdig. Aber eine willkürliche eingesetzte Ungewißheit, die ja schon beinahe an die berüchtigte Foltermethode der Scheinhinrichtung grenzen würde, gibt es meines Wissens in keinem Bundesstaat. --Snevern 14:47, 17. Jul. 2018 (CEST)
Ich formulieres es dann mal anders: Die Ungewissheit ist für die Verurteilten wie eine zusätzliche Bestrafung.
Durch Umwandlung der Todesstrafe in lebenslange Haft könnte der psychische Druck von den Insassen genommen werden, zumal ja ohnehin nur ein Teil der Todesstrafen tatsächlich vollstreckt wird. Da dies aber nur in sehr geringem Umfang passiert, sehe ich hier zumindest eine Billigung, wenn nicht sogar (unausgesprochene) Absicht.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 15:15, 17. Jul. 2018 (CEST)
Es gibt in den USA keine Volksabstimmungen zu solchen Themen. Aber jeder US-Bürger kennt "seine" beiden Senatoren. Und das Wahlrecht stellt sicher, dass Sentoren eine gehörige Portion Populismus fressen müssen, um ihren Sitz zu erhalten. Das hat dann insbesondere in den Swing-States die Wirkung, dass sich dort ein demokratischer Bewerber mit extremeren Positionen präsentiert, als ein republikanischer in "liberaleren" Staaten. Hinzu kommt, dass Richter und Staatsanwälte gewählt werden, wobei ihre Verurteilungsquote und ihr Härte-Index im Wahlkampf thematisiert werden.
Ein analoges Wahlverfahren führt in der Wikipedia zu Weichspülurteilen in Löschentscheidungen. In den USA führt es zu zunehmend harten Urteilen, die längst jeden Sinn vermissen lassen. Statt die Ghettos auszutrocknen und den Rassismus zu bekämpfen bezahlt man lieber Unsummen für Gefängnisse. Yotwen (Diskussion) 14:56, 17. Jul. 2018 (CEST)
+1 zu Man-iac, +1 zu Yotwen. --Snevern 15:52, 17. Jul. 2018 (CEST)
Ich nehme mal an, daß die Entscheidung, ein unanfechtbares Todesurteil zu vollstrecken, eine politische ist. Damit sind die Verurteilten politische Munition für die Amtsinhaber, um bei Bedarf $wasauchimmer demonstrieren zu können. Sie wären also "schön blöd", wenn sie ihre "Vorräte" sinn- und nutzlos "verballern" würden und abschließend mit "leeren Händen" dastünden. (Das Gleiche gilt für Begnadigungen: Wenn jemand erstmal statt der Spritze das "Lebenslänglich" erhalten hat, ist er "verbraucht" und kann hinterher nicht wieder auf die Liege geschnallt werden.) Daß die Bevölkerung aus ethisch-moralischen Gründen gegen die Todesstrafe wäre, ist nicht zwingend: Gerade wenn man sich modernen islamistischen Terrorismus ansieht, kann man auch der Ansicht sein, daß normale "humane" Hinrichtungen für diesen Abschaum eine viel zu milde Strafe sind. Man kann aber aus utilitaristischen Erwägungen trotzdem gegen "harte" Strafen sein: Rache schön und gut, aber eine Strafe hat noch nie Tatfolgen rückgängig gemacht. Bleibt als rationaler Strafzweck also nur die Generalprävention, und die funktioniert insbesondere bei Religioten und anderen Irren offensichtlich nicht. Und dann gibt es auch noch das (problematische) Argument, daß eine hohe Strafandrohung Täter zu Verdeckungsmorden motivieren könnte: Wenn man anderweitig an den Galgen käme, könnte man auch unerwünschte Zeugen zum Schweigen bringen oder versuchen, sich den Weg freizuschießen. [Ja, und die übrigen tausendundvier Argumente lasse ich dann mal weg.] Die moralisch hochstehenderen Europäer kann ich jedenfalls nicht erkennen, auch ist die Todesstrafe nicht unbedingt moralisch minderwertig. (Übrigens haben sich die Japaner auch ziemlich Zeit gelassen, bis sie diesen U-Bahn-Giftgas-Attentäter aufgehängt hatten. Man kann das nicht auf die USA - bzw. manche Staaten - beschränken.) --85.178.40.215 17:12, 17. Jul. 2018 (CEST)
Nein, die Hinrichtung und ihr Zeitpunkt ist keine politische, sondern eine juristische Frage. Politisch wird es erst dann, wenn der Verurteilte ein Gnadengesuch stellt (was vermutlich die meisten tun) - die Entscheidung darüber kann der Amtsinhaber dann hinausziehen oder beschleunigen, je nachdem, wie es ihm gerade politisch in den Kram passt.
Staaten mit Todesstrafe (oder Zeiten, in denen sie galt) sind keineswegs generell friedlicher als die anderen - eher umgekehrt. So gesehen funktioniert die Abschreckung tatsächlich nicht. Entscheidend für eine wirksame Abschreckung sind nicht das absolute Strafmaß, sondern eine hohe Aufklärungsquote und eine zeitnahe Verurteilung und Bestrafung. --Snevern 19:13, 17. Jul. 2018 (CEST)
In DLand kann man wegen fahrlässiger Tötung mit "bis zu fünf Jahren" verurteilt werden. Seltsamerweise kann man wegen Schwarzfahrens aber auch ein paar Monate einrücken, um Zahlungen zu erzwingen, die man im Knast nicht erwirtschaften kann.
Völlig irre Ungleichgewichte zwischen Tat/Tatwirkung und Strafe sind nicht auf Länder mit Todesstrafe beschränkt. Yotwen (Diskussion) 11:23, 18. Jul. 2018 (CEST)
Das ist zwar (theoretisch) richtig, aber nicht der Normalfall. Das mögliche Strafmaß wird in der Praxis selten ausgeschöpft. Bei einem notorischen Schwarfahrer - und nur in diesem Fällen dürfte es zur Haftstrafe kommen - ist von Vorsatz auszugehen. Bei fahrlässiger Tötung ist der Vorsatz wohl auszuschließen (ansonsten liegt zumindest Totschlag vor). Da müssen schon außergewöhnliche Umstände vorliegen, wenn es zu einer längeren Haftstrafe kommt.
Ansonsten muss man auch sehen, dass die Frage nach dem "angemessenen" Strafmaß im Zeitablauf einem Wandel unterliegt. Manche Delikte, die früher schwer bestraft wurden, sind heute gar nicht mehr strafbar, andere waren früher gesellschaftlich akzeptiert und werden heute (schwer) bestraft. Wenn sich politische Mehrheiten finden, können auch die Gesetze angepasst werden.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 12:52, 18. Jul. 2018 (CEST)
Man kann das auch anders ausdrücken: Weil wir es mit Gerechtigkeit nicht geschafft haben, haben wir Gerichte geschaffen. Yotwen (Diskussion) 13:59, 18. Jul. 2018 (CEST)
Dummerweise ist Gerechtigkeit hochgradig subjektiv. Die Richter sollen aber objektiv und anhand der (vorab bekannten) Gesetze und Vorschriften urteilen. Das funktioniert mal besser, mal schlechter. Aber eigentlich funktioniert es ganz gut.--Vertigo Man-iac (Diskussion)
Die Subjektivität betrifft aber genauso den Gesetzgeber - einmal stellt er den Glauben an Hexerei unter Strafe, dann die Hexerei. Ähnlich bei "Sexualstraftaten" wie Ehebruch, homosexuellen Beziehungen (zeitgenössisch "Unzucht" genannt), Kuppelei durch Überlassung einer Unterkunft an ein unverheiratetes Paar und Klosterflucht, auch in Fällen von Gotteslästerung und Majestätsbeleidigung - man ist erstaunt, wofür man alles einen Kopf kürzer gemacht werden konnte. Und selbstverständlich kann "fahrlässige Tötung" auch ein Vorsatzdelikt sein: Ein und derselbe Sachverhalt - Rasen mit einem Kfz - wird einmal als fahrlässige Tötung, anderswo als Mord (dolus eventualis) verfolgt. Es wäre unter Umständen gut vertretbar, jedes Mal, wenn ein LKW-Fahrer mal wieder einen Radfahrer auf dem Radweg totgefahren hat, auf Mord zu erkennen: Der Kraftfahrer weiß schließlich um die Existenz des Toten Winkels und nimmt den Tod eines Radfahrers trotzdem in Kauf, und das aus Habgier: Er lehnt die Tätigkeit nicht ab, um ein Einkommen sicherzustellen. Das ist einwandfrei Mord aus niedrigen Motiven. Und nach welchen objektiven Maßstäben soll nun der Gesetzgeber handeln? --92.226.150.215 17:16, 18. Jul. 2018 (CEST)
Das schrieb ich ja schon darüber: Die Frage der Strafbarkeit ist im Zeitablauf unterschiedlich. Die Einschätzung zum Mord aus niederen Motiven dürftest Du hingegen ziemlich exklusiv haben. ;-) --Vertigo Man-iac (Diskussion) 19:05, 18. Jul. 2018 (CEST)
Mit letzterem dürftest Du Dich im Irrtum befinden - das wird zunehmend genau so gesehen. Und dem Irrglauben, daß es nur ein Kavaliersdelikt ist, jemandem im Straßenverkehr totzurasen, unterliegen noch viel zu viele - tatsächlich ist es nur ein schmaler Grat zwischen bodenlosem Leichtsinn und billigender Inkaufnahme der möglichen Folgen und damit der Mordanklage. Eigentlich ging es aber darum, das "subjektive Gerechtigkeitsgefühl" gegenüber der "objektiven Gesetzlichkeit" zu relativieren - letztere ist auch nicht besser. Und was die fehlende Abschreckungswirkung in Staaten mit Todesstrafe angeht: Das ist empirisch gar nicht überprüfbar. Man kann nämlich nicht widerlegen, daß es mit der anderen Alternative nicht viel schlimmer/besser wäre. --92.226.150.215 21:32, 18. Jul. 2018 (CEST)
Kein Mensch sieht das so wie du. Wenn sich zwei Verkehrsrowdies ein Rennen liefern und dabei den Tod Unbeteiligter in Kauf nehmen, dann kann man über Vorsatz nachdenken, und damit über eine Mordanklage bzw. -verurteilung. Dass das zunehmend genau so gesehen wird, bleibt abzuwarten. Aber wirklich kein vernünftig denkender Mensch würde auch nur an sowas denken, wenn ein Berufskraftfahrer seinen Beruf ausübt, obwohl er weiß, dass im Straßenverkehr Menschen wegen eines toten Winkels sterben. Einem Beruf nachzugehen, hat mit dem Mordmerkmal Habgier null komma garnichts zu tun, und "einwandfrei Mord aus niedrigen Motiven" sieht darin keiner, der davon ein kleines bisschen Ahnung hat.
Die fehlende Abschreckungswirkung der Todesstrafe lässt sich selbstverständlich problemlos feststellen, denn es gibt ja zahlreiche Beispiele vergleichbarer Gesellschaften mit und ohne Todesstrafe (gleichzeitig oder zeitlich aufeinander folgend). Man kann das natürlich genauso leugnen wie den Klimawandel: Wer nicht sehen will, wird auch nicht sehen. An den Tatsachen ändert das aber in beiden Fällen nichts. --Snevern 23:37, 18. Jul. 2018 (CEST)
Ich unerstelle der amerikanische Politik hier durchaus Absicht - und diese verfolgt mehrere Ziele. In der Hauptsache spiegelt diese Praxis den Willen zum dramatischen Durchgreifen, der in der Öffentlichkeit immer gut ankommt, zum anderen spiegelt sich hier das Eingeständnis der Entfernung zwischen der naturwissenschaftlich-logischen Auffassung davon, was Beweis bedeutet und dem, was die Juristerei daraus verzapft (etwa, wenn Beweise nicht berücksichtigt werden, nur weil sie unrechtmäßig beschafft wurden), und dem Anspruch der Juristen, im Zweifel gegen jede Vernunft Recht zu behalten. Dazu kommt dann noch der Umstand, dass eine Vielzahl von Urteilen nicht etwa auf Basis der Beweislage zustande kommen, sondern einfach, weil der Richter oder die Geschworenen - aus welchem Grund auch immer - von der Schuld des Angeklagten überzeugt sind; man will also unbedingt auh dann Urteile fällen, wenn man es gar nicht auf sachlicher Basis belegen kann. Also baut man ein Schlupfloch, indem zwischen Urteilsverkündung und Vollstreckung eine lange Zeitspanne liegt. In nicht wenigen Fällen sind bis dahin die Mehrzahl der direkt beteiligten auf (mehr oder minder) natürliche Weise verstorben (manchmal auch der Richter bzw. die Geschworenen), so dass dann kaum mehr jemand da ist, der für das Ganze Verantwortung tragen könnte. Zudem bietet eine solch lange Zeitspanne etlichen Politikern die Möglichkeit, eine Begnadigung in Erwägung zu ziehen - oder sie abzulehnen - je nachdem, was ihnen mehr Wählerstimmen einbringen würde. Mit dem faktischen Sinn einer Hinrichtung als Konsequenz für ein eindeutig nachgewiesenes Verbrechen für welches eine Wiedergutmachung nicht möglich ist, hat das natürlich nichts zu tun, sondern es ist ein Spiel zwischen Politik und Justiz. Und alles, was darüberhinaus dazu vorgebacht wird, geht am Wesen der Sache vorbei und bauscht sie lediglich auf. Wäre ein Richter vollkommen von der Richtigkeit seines Urteils überzeugt, dann könnte er die Hinrichtung sofort im Anschluss an den Prozess befürworten. Ist er jedoch NICHT vollkommen überzeugt, dann müßte er den Angeklagten ehrlicherweise freisprechen. Stattdessen nehmen es die Gerichte aber in Kauf, eine Menge unschuldiger menschen hinter Gittern einzusperren in der Hoffnung, das Problem werden sich schon irgendwie von selbst auflösen - ist im Grunde eine Art Verdrängung und es wundert mich, weshalb dieses Verhalten nicht längst zu einem Thema der Psychologie geworden ist. Chiron McAnndra (Diskussion) 17:53, 21. Jul. 2018 (CEST)
"naturwissenschaftlich-logischen Auffassung davon, was Beweis bedeutet und dem, was die Juristerei daraus verzapft (etwa, wenn Beweise nicht berücksichtigt werden, nur weil sie unrechtmäßig beschafft wurden)" also logisch ist es ein Beweis, wenn ich jemanden so lange foltere, bis er sagt was ich von ihm hören will? Wow, bin ich froh, wenn mein Richter ein Jurist und kein logischer Naturwissenschaftler ist. Oder wolltest du das im Cafe posten?--Tommywood (Diskussion) 07:43, 22. Jul. 2018 (CEST)
Eine Auskunft ganz ohne Hans Haase oder Chiron McAnndra ist fade. Immer nur sachliche Antworten sind doch langweilig. --Snevern 13:34, 22. Jul. 2018 (CEST)

Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Die langen Zeiten hängen wohl auch damit zusammen, dass das Gesetz die Anwesenheit einer bestimmten Anzahl einfacher Bürger bei der Vollstreckung verlangt. Und die scheinen dann wohl doch schwer zu finden zu sein. Darüber gab es vor einiger Zeit einen Spiegelartikel über eine Frau, die das macht und die Gründe, warum sie das tut. --Mirkur (Diskussion) 00:11, 24. Jul. 2018 (CEST)

+1. Das ist tatsächlich ein zusätzliches Problem in manchen Bundesstaaten, erklärt aber keine jahrzehntelangen Verzögerungen. Es ist, wie es meistens ist: Es gibt nicht nur einen Grund, sondern eine ganze Reihe von Gründen. --Snevern 11:31, 24. Jul. 2018 (CEST)
@Tommywood - mir ging es nicht um Folterungen, sondern um Szenarien wie etwa die folgende: Ein Polizist verdächtigt jemanden und beantragt einen Durchsuchungsbefehl für dessen Wohnung. Er findet einen Richter, der ihm das Dokument ausstellt. Also durchsucht er die Wohnung des Verdächtigen. Dabei findet er nichts beweiskräftiges. Als er und die Spurensicherung wieder gehen will, steigt vor dem Haus der Verdächtige aus einem Auto. Er wird festgenommen und das Auto wird ebenfalls durchsucht. Hier finden sich Beweise, die den Verdächtigen eindeutig überführen. Vor Gericht stellt sich dann aber heraus, dass das Auto gar nicht dem Verdächtigen gehört und dass der Durchsuchungsbefehl ausschliesslich für seine Wohnung, nicht aber für Fahrzeuge ausgestellt ist, die er möglicherweise benutzt. Damit ist dieser Beweis - selbst dann, wenn er unzweifelhaft die Schuld des Angeklagten beweist, vor Gericht nicht mehr gültig und darf zur Beurteilung seiner Schuld nicht herangezogen werden. Wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern etwa um ein Haus handelt, muss der Ermittler sogar genau auflisten, was alles durchsucht werden soll - denn er darf etwa in der Garage nicht suchen, wenn die auf dem Durchsuchungsbefehl nicht explizit erwähnt wird. Dazu kommen dann noch eine Reihe von Verfahrensfehlern. Man nehme beispielsweise an, einer der Ermittler ist korrupt, dann holt er den überführenden Beweis durch Anwendung übermäßiger Gewalt ans Licht - und schon ist dieser nicht mehr verwertbar. Chiron McAnndra (Diskussion) 17:27, 26. Jul. 2018 (CEST)
Du guckst eindeutig zu viele amerikanische Krimis, Chiron. Mit der Rechtslage in Deutschland hat das ganze jedenfalls so gut wie gar nichts zu tun. --Snevern 20:24, 26. Jul. 2018 (CEST)
Mit einem amerikanischen Beweisverwertungsverbot ebensowenig, s. en:Search and seizure
@Snevern - Das Thema hier handelt vom Praktizieren der Todesstrafe und bezieht sich eindeutig auf das amerikanische System. Daher ist der Verweis auf die Rechtslage in Deutschland geradezu grotesk absurd - ebensogut hättest Du sagen können, dass das die deutsche Bestattungsindustrie nicht betrifft. Und zum zweiten Punkt: willst Du damit behaupten, dass in den USA noch kein Gewaltverbrecher frei kam, weil der Beweis, der ihn hätte überführen können, auf Grund eines Verfahrensfehlers (der nichts mit der Beweisfähigkeit, sondern nur mit der Beschaffung zu tun hatte) nicht zugelassen worden ist? Chiron McAnndra (Diskussion) 12:36, 28. Jul. 2018 (CEST)
Mein Fehler, Chiron. In den USA kommt das tatsächlich vor - man nennt das Prinzip "fruit of the forbidden tree". --Snevern 16:32, 28. Jul. 2018 (CEST)

Vergleichbarkeit von Ligen/Fußballvereinen

Gibt es eine Möglichkeit, anhand von Kriterien beispielsweise abzuschätzen, wo luxemburgische Vereine im deutschen Ligensystem einzuordnen wären? Aktueller luxemburgischer Meister ist ja F91 Düdelingen. Würde dieser Verein in Deutschland

Die übliche Methode, die Spielstärke von Vereinen miteinander zu vergleichen, ist, sie gegeneinander spielen zu lassen.
Ein Näherungswert wäre vielleicht der Marktwert von Topspielern auf dem internationalen Transfermarkt. Wenn für Spieler des F91 Düdelingen ähnliche Summen geboten würden wie für solche des FC Bayern München, würde das auf eine etwa vergleichbare Spielstärke hindeuten. --Snevern 16:36, 22. Jul. 2018 (CEST)
(nach BK) Die objektivste und verlässlichste Feststellung der nominellen Stärke ließe sich wohl am ehesten über den Marktwert des Kaders bzw. der üblicherweise eingesetzten Spieler erreichen. Diesen kann man dann mit den entsprechenden Werten deutscher Vereine vergleichen, um die ungefähre Spielklassentauglichkeit herauszubekommen. Bei Düdelingen würde ich vermuten, dass es für die zweite Liga wohl noch nicht reichen wird, eher schon für den mittleren bis unteren Bereich der 3. Liga oder für die Regionalliga (die übrigens offiziell bereits dem Amateurfußball zugerechnet wird, auch wenn es dort zahlreiche Vollprofi-Vereine gibt)... --Gretarsson (Diskussion) 16:40, 22. Jul. 2018 (CEST)

Das ist Theorie. Das Luxemburg recht klein ist, werden die Luxemburger Talente mehrheitlich im Ausland spielen und die Vereine eher mässig zahlen. Wenn man sich entschlosse, in der belgischen oder deutschen Liga mitzuspielen, würde das zumindets für einen Verein vielleicht für die Bundesliga etc. reichen, da dann auch die entsprechende Kohle vorhanden wäre. --Eingangskontrolle (Diskussion) 23:15, 22. Jul. 2018 (CEST)

Man darf aber nicht vergessen, dass Düdelingen nur ca. 20.000 Einwohner hat. Ortschaften dieser Größe haben in Deutschland in der Regel nicht das Potenzial, einen Erstligisten hervorzubringen, solange da nicht einer massiv Geld reinpumpt. Will sagen, das Potenzial hängt nicht nur von der Größe des Landes ab, in dem man spielt (und natürlich vom dortigen Stellenwert des Fußballs), sondern auch vom Vereinsumfeld... --Gretarsson (Diskussion) 03:46, 23. Jul. 2018 (CEST)
Mal so als Anhaltspunkt: Luxemburg hat rd. 600000 Einwohner, also irgendwo zwischen den Städten Dortmund und Düsseldorf. Yotwen (Diskussion) 06:36, 23. Jul. 2018 (CEST)
Hoffenheim hat 3266 Einwohner. Die Einwohnerzahl kann also schon einmal kein Argument sein. --Rôtkæppchen₆₈ 06:47, 23. Jul. 2018 (CEST)
Genau! Daraus können wir glasklar schließen, daß die Einwohnerzahl überhaupt keinen Einfluß hat. Ein Dorffverein hat da prinzipiell die gleichen Chancen wie der einer Metropole. Daß München, Mailand, Turin, Barcelona, Madrid und ein paar andere Orte mit Top-Vereinen etwas größer sind, ist purer Zufall.
Und das Reinpumpen von Geld spielt auch keine Rolle. Ein Dorfkader mit gutem Teamgeist kann alles gewinnen. --Elop 10:31, 23. Jul. 2018 (CEST)
*LOL!* Frei nach Andi Möller: Mailand oder Hoffenheim, egal, Hauptsache hat überhaupt Einwohner... --Gretarsson (Diskussion) 16:57, 23. Jul. 2018 (CEST)
Mal so als Anhaltspunkt: laut einer bekannten Online-Enzyklopädie verteilen sich die 600.000 Luxemburger fußballfanmäßig auf 106 Vereine, das sind im Schnitt rund 6000 pro Verein, vorausgesetzt die Fußballfanquote in Luxemburg liegt bei 100 % (aber wer will das bezweifeln, es ist Fußball). Natürlich ist die Fanverteilung zugunsten der „großen“ Clubs (F91, Jeunesse Esch, Racing FC) verschoben, aber dass plötzlich alle Luxemburger Fußballfans zum Düdelingen-Fan Konvertieren, sobald die in Deutschland spielen, wage ich zu bezweifeln, zumal wahrscheinlich viele Luxemburger nicht-F91-Fans auch Fans eines deutschen Bundesligavereins sind. Davon ab ist dieses Szenario ohnehin höchst hypothetisch... --Gretarsson (Diskussion) 16:57, 23. Jul. 2018 (CEST)
Wenn man die Sache mal mit dem FC Vaduz vergleicht, ist der F91 Düdelingen im internationalen Wettbewerben deutlich schlechter platziert. Und da der FC Vaduz in der Challenge League spielt, was ich jetzt mit der dritten in Deutschland vergleichen würde (Die höchste Spielklasse in der Schweiz ist maximal auf dem Niveau der Zweiten in Deutschland). Würde ich die Luxenburger jetzt mal im Niveau der Regionalliga einordnen. Vielleicht mit dem Potenzial zwischen durch mal in der Dritten vorbei zuschauen, aber eben nicht in der Dritten vorne mit zuspielen. Aber grundsätzlich wäre das dann auch eine Geldfrage. Wer aufsteigt und nicht invertiert, steigt in der Regel recht schnell wieder ab.--Bobo11 (Diskussion) 06:54, 23. Jul. 2018 (CEST)
Nein, wer aufsteigt und danach invertiert, der ist dann abgestiegen. Scnr. --89.15.237.131 10:45, 23. Jul. 2018 (CEST)

Ich würde die Spielstärke und das Umfeld der luxemburgischen Vereine eher im Bereich der Oberligen einordnen, Düdelingen könnte vielleicht im unteren Bereich der Regionalliga spielen. Das Umfeld der Spiele und die Spielstätten wirken wie in den deutschen Oberligen.--Steigi1900 (Diskussion) 11:04, 23. Jul. 2018 (CEST)

Interessante Beiträge, aber ich entnehme diesen, dass es bis auf die Marktwerte keine objektiven Kriterien gibt, um abzuschätzen, wo beispielsweise ein luxemburger (armenischer, maltesischer, färinger, sanmarinesischer, zypriotischer, aber auch portugiesischer, englischer, französischer oder spanischer,...) Verein im deutschen Ligensystem stehen würde. Es bleibt also faszinierend, dass ein Verein, der auf Regional- bis Oberliganiveau geschätzt wird, beispielsweise Red Bull Salzburg "rauswerfen" konnte - dies kommt damit einer Pokalsensation à la TSV Vestenbergsgreuth oder VfB Eppingen gleich. --ObersterGenosse (Diskussion) 20:55, 24. Jul. 2018 (CEST)

Der Knackpunkt bei solchen Vergleichen ist eben auch der, dass es ein Unterschied macht ob eine einzelnes Spiel entscheidet ist oder ob die Leistung über eine ganze Saison stimmen muss. Für eine Pokalsensation reicht es, wenn ein Spiel das Spiel der Spiele ist. Also man es als Mannschaft schafft über sich hinaus zuwachsen, und den Gegner auf dem linken Fuss erwischt. Dagegen dieses Niveau eine ganze Saison durchzuhalten ist was anderes. Das gilt sinngemäss auch für die internationalen Wettbewerbe, wo es ja auch eher um einzelne Spiele geht. Ggf. Hin- und Rückspiel, oder kleine Gruppe von 4-5 Mannschaften also mit 3-4 Spielen. --Bobo11 (Diskussion) 21:17, 24. Jul. 2018 (CEST)
Das ist deswegen faszinierend, weil der Underdog den Favoriten geschlagen hat. Und beide erkennt man (auch) am jeweiligen Marktwert. --89.15.239.233 23:44, 24. Jul. 2018 (CEST)
Clubelo [[21]] 86.189.224.239 23:35, 26. Jul. 2018 (CEST)
Nette Webseite. Da wird also ein Stärkeindex nicht über den Marktwert, sondern aus den aktuellen Spielergebnissen berechnet. Geht für Deutschland leider nur bis zur zweiten Liga. Düsseldorf ist als schlechtester Erstligist aktuell mit 1472 Punkten gelistet, die Zweitliga-Aufsteiger Paderborn und Magdeburg als schlechteste deutsche Clubs mit Stärken in den 1350ern. Düdelingen kommt weit dahinter mit einer Stärke von knapp 1120, ist damit also eher im unteren Bereich der Regionalliga angesiedelt, möglicherweise noch tiefer (hier heißt es ja auch, dass es keine Vollprofis sind, also auch eher unteres deutsches Regionalliga- oder sogar Oberliganiveau), was die weiter oben geäußerten Einschätzungen bestätigt (bzw. war ich mit 3. Liga noch zu optimistisch). Und ja, dass die den Vorjahres EL-Halbfinalisten RB Salzburg rausgeschmissen haben, ist definitiv sensationell! (Auch wenn es Bände hinsichtlich des österreichischen Vereinsfussballs spricht, dass der Meister so früh in die CL-Quali einsteigen muss...) --Gretarsson (Diskussion) 05:20, 30. Jul. 2018 (CEST); nachträgl. geänd. 23:22, 31. Jul. 2018 (CEST)

In England gibt es gleich fünf nationale Ligen, während es in Deutschland nur drei sind. --92.216.174.253 13:02, 28. Jul. 2018 (CEST)

Und was hat das mit der Eingangsfrage oder mit irgend einem der vorstehenden Beiträge hier im Thread zu tun? --Gretarsson (Diskussion) 05:20, 30. Jul. 2018 (CEST)

Umwelt- und Verbraucherschutz- und Arbeitsstandards bei JEFTA, CETA, TTIP,...

Die Kritik von Greenpeace, Attac und Co. an sämtlichen Freihandelsabkommen (JEFTA, CETA, TTIP,...) besteht ja u.a. darin, dass die Nicht-EU-Beteiligten dann "niedrigere Standards" bei Umweltschutz, Verbraucherschutz etc. durchsetzen könnten. Es ist natürlich einleuchtend, dass "nichttarifäre Handelshindernisse" beseitigt werden sollen und dass dies evtl. auch eingeklagt werden könnte.

Aber: Sind die Schutzstandards in Japan und Kanada wirklich derart viel niedriger als hier? Immerhin leben ja dort auch noch die meisten Menschen, und man kriegt (bezogen auf Japan) auch nicht wesentlich mehr Lebensmittel- und Verbraucherschutz-Skandale mit als hier. Wie sind also die Standards, welche Schutzbestimmungen sind in Japan wirklich unerträglich lax? Oder ist vieles an der Kritik an Freihandelsabkommen eher als Panikmache anzusehen?

Am ehesten haben natürlich noch die nahezu objektivistischen, Rand-hörigen USA mit niedrigeren Schutzstandards zu kämpfen. Von dort hört man auch von Nichtgeltung des Vorsorgeprinzips etc., und von diversen Gift-Skandalen (Stichwort: entflammbares "Trink-"Wasser nach Fracking etc.) Da verstehe ich die Kritik sehr gut. Aber da kann ich natürlich auch arg biased sein, weil ich die USA seit der Bush Jr.-Regierung ohnehin auf dem Kieker habe. Auch da könnte also Aufklärung nottun.

Aber von japanischem und kanadischem Recht habe ich leider keine Ahnung. Genauso "schlimm" wie die USA?--ObersterGenosse (Diskussion) 03:02, 22. Jul. 2018 (CEST)

Die Frage ist berechtigt, aber das kann wohl fast niemand überblicken. Die Standards mögen gleich sein, aber vielleicht ist dort Tofu in der Wurst erlaubt und um Schlachttierschutz kümmert sich niemand.--184.22.229.213 07:46, 22. Jul. 2018 (CEST)
Es ist durchaus eine Frage nach dem Standpunkt. Aus Schweizer Sicht ist das EU-Lebensmittelrecht in einigen Punkten sehr larsch. So gibt die WHO Grenzwerte für Lebensmittel heraus, die nationalen (bzw. EU) sind aber in der Regel tiefer. Und auch wie stark die überprüft werden, ist von Land zu Land unterschiedlich. Und genau das kann eben auch zu Abweichungen führen. Und mit dem Tofu in der Fleischwurst hat die IP nicht ganz unrecht. Es ist ja oft so, das nationale Standards bei gewissen Lebensmittel die Mischungen verbieten, bzw. die Rezepte mehr oder weniger vorgeschrieben sind. So wirst du in Japan vermutlich mehr Glutamate in Lebensmittel antreffen als in der EU. Oder du wirst Sojasauce in "untypischen" Lebensmitteln haben, somit an Stellen wo es uns nie in den Sinn kommen würde. Ungesund wird das Essen dadurch aber nicht.
Ja, Japan hatte seine Lebensmittelskandale, aber da waren es meist zu hohe Belastung durch Umweltgifte (z.b. die Minamata-Krankheit). Welche zum Teil durch Fehlernährung noch verstärkt wurde, und so zur Kadmiumvergiftung auch Itai-Itai-Krankheit genannt führte. Aber ich behaupte jetzt mal, die haben daraus gelernt. --Bobo11 (Diskussion) 09:14, 22. Jul. 2018 (CEST)
Mit Japan kenne ich mich nicht aus. In Bezug auf Kanada sind bei Lebensmitteln, soweit ich das überblicke, Genmanipulation und Hormone die Hauptproblemfelder (kanadischer Raps ist Genraps; ob das schlimm ist, soll hier nicht Thema sein). Das bedeutet nicht, dass Europa dann gleich damit überschwemmt würde; es gibt entsprechende Schutzklauseln. Auf Dauer würden sich aber gewiss laxere Standards durchsetzen, wenn fleißig vor den Schiedsgerichten geklagt wird. Eine ziemliche Umweltsau ist Kanada bei der Rohstoffförderung (auch im Lande hoch umstritten): Fracking, Teersande, Edelmetallabbau unter Verwendung giftiger Substanzen, Landschaftszerstörung. Da gibt es ernste Bedenken, was ein Klagerecht für kanadische Konzerne, die ja schon in Europa aktiv sind, bewirken könnte. Grüße Dumbox (Diskussion) 09:40, 22. Jul. 2018 (CEST)
Schonmal interessant, und vielen Dank! Es geht im Zusammenhang mit CETA (Kanada) wohl dann vor allem um Umweltschutz (nicht nur?) beim Abbau von Rohstoffen. Da müsste schon was geändert werden, denke ich.
Aber ehrlich gesagt, "Tofu in der Wurst" oder "mehr Sojasauce" sind mir ziemlich egal, solange so etwas gekennzeichnet ist. Das würde ich nicht einmal als "laxere Standards" sehen, sondern eben als japanisch.
Und bezüglich Genmanipulation: Ich kenne mich nicht so aus, aber ich habe noch keine wissenschaftliche Studie gesehen, wo Genmanipulation an sich als schädlich erschien. Ich habe GMOs bisher vor allem deswegen kritisiert, weil sie den kapitalistischen Interessen von Monsanto, Syngenta, Bayer et al. dienen. Von "grüner" Seite (Greenpeace, Bündnis 90/Die Grünen, etc.) wird ja Genmanipulation glaube ich vor allem mit der Befürchtung einer Auskreuzung in die Natur in Verbindung gebracht.
Hier entsteht also die Frage: Gibt es Studien, die die Schädlichkeit von Genraps, Genmais etc. beweisen? Was könnte eine Auskreuzung bewirken, jenseits davon, dass Raps dann nicht mehr der Raps ist, "den Gott geschaffen hat"? --ObersterGenosse (Diskussion) 12:08, 22. Jul. 2018 (CEST)
Also in meiner Zeit als Expat (1990er) galten die kanadischen Sicherheits- und Umweltstandards im Bergbau als die höchsten in der Welt. Nur: Selbst der sicherste und sauberste Bergbau ist immer noch gefährlich und schmutzig und in Kanada ist der Bergbau immer noch eine sehr wichtige Industrie, während er in Deutschland praktisch kaum noch eine Rolle spielt. Geoz (Diskussion) 13:43, 22. Jul. 2018 (CEST)
falsch, vgl. etwa Braunkohle#Nutzung--Tommywood (Diskussion) 10:51, 28. Jul. 2018 (CEST)
Ja, klar kann Dir das egal sein Oberster Genosse. Es gibt Menschen, die fahren einen großen SUV, weil sie die Bequemlichkeit, die Rundumsicht usw. schätzen, andere sehen sie als zusätzliche Umweltbelastung. Du wirst also immer auf Menschen treffen, die das eher vorteilhaft finden, anderer wiederum betonen eher die negatvien Aspekte. Daher sind folgende Erklärungen meinerseits natürlich auch subjektiv und zeigen lediglich die negativen Aspekte auf, die positiven lasse ich daher bewußt fort, da von Dir in der Frage nicht gefordert:
Aber ehrlich gesagt, "Tofu in der Wurst" oder "mehr Sojasauce" sind mir ziemlich egal, solange so etwas gekennzeichnet ist. Genau das ist ja die Frage: Was ist, wenn das nicht mehr gekennzeichnet wird, schon, weil es z. B. in Kanada gar nicht mehr gekennzeichnet wird. Was ist, wenn es nur eine kleine Zutat ist, die genverändert wurde? Oder: Was ist, wenn die genmanipulierten Waren den Markt dermaßen dominieren, daß sie eines Tages in den meisten Produkten vorhanden sind? Hierbei vernachlässige ich jetzt bewußt die Frage der Schädlichkeit, sondern gebe nur Bedenken derer wieder, die - aus welchen Gründen auch immer - keine genmanipulierten Lebensmittel zu sich nehmen wollen. Das würde mit der Zeit schlicht weg immer schwieriger und/oder teurer.
Ein Punkt wurde hier vernachlässigt: Es wird (fast) immer nur aus europäischer Sicht argumentiert. Natürlich kann man das auch anders herum betrachten, wie Bobo es getan hat. Es gibt ja auch EU-Standards, die niedriger sind als die der Handelspartner. Die Befürchtung ist nun - und für so unwahrscheinlich erachte ich die nicht -, daß die Standards allgemein heruntergesetzt werden, d. h., nicht die höchsten, sondern die niedrigsten werden sich über kurz oder lang durchsetzen, was die Arbeit diverser Gewerkschaften, Umweltorganisationen usw. zunichte machen könnte (Hey, dort sind die Sicherheitsstandards doch auch nicht so hoch und die können es billiger anbieten, liebe Regierung. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und damit Arbeitsplätze zu erhalten, sollten sie unsere aber mal überdenken.)
Was nun die Schiedsgerichte betrifft: Als Beispiel seien Kanada und die NAFTA erwähnt. Der kanadische Energiekonzern Lone Pine hat sich über strengere Fracking-Gesetze der Provinz Quebec geärgert. Deshalb hat er über seine US-Niederlassung einfach mal die Provinz vor einem Schiedsgericht verklagt. Kurz: Schiedsgerichte könnten mal so eben nationales Recht, wenn es z. B. Konzernen nicht paßt, außer Kraft setzen. Einher gehen damit zumeist Schadensersatzzahlungen, die die Staaten, Regionen usw. zahlen müssen. Natürlich sind das Steuergelder. Stelle Dir vor, VW würde nun, weil der Diesel-Skandal doch recht teuer ist, einfach mal zu so einem Mittel greifen können: Klage einer VW-Niederlassung aus einem Land, in dem VW die Standards erfüllt, gegen die USA wegen Wettbewerbsbehinderung. Möglicherweise würde solch einer Klage u. U. sogar stattgegeben werden oder schlimmer noch: VW könnte gewinnen. All das ist vielleicht überzogen, aber in unseren heutigen interessanten Zeiten halte ich mittlerweile selbst so etwas für nicht mehr völlig unmöglich. Wenn Du Dich weiter informieren möchtest: Die negativen Seiten von NAFTA (ist ja auch ein Freihandelsabkommen) beschreibt u. a. dieser Artikel.--IP-Los (Diskussion) 19:03, 23. Jul. 2018 (CEST)
Noch ein schönes Beispiel: Die Deroit-Brücke. 1979 kaufte ein Investor die mautpflichtige Brücke zwischen den USA und Kanada. Nachdem sich das Verkehrsaufkommen in den letzten Jahrzehnten stark vergrößert hatte und die Brücke ziemlich heruntergekommen war, vereinbarten die USA und Kanada, eine zweite Brücke zu bauen. Daraufhin verklagte der amerikanische Investor entsprechend dem NAFTA-Freihandelsabkommen den Staat Kanada - man kann immer nur das fremde Land verklagen - auf 3,5 Millarden Dollar Schadenersatz. Nach fünf Jahren - die die Autofahrer im Stau gestanden haben - und einigen Millionen Dollar Gerichtskosten erklärte sich das Schiedgericht für nicht zuständig. --Optimum (Diskussion) 20:18, 23. Jul. 2018 (CEST)
Und zu "Tofu in der Wurst": Dass das Produkt gentechnisch veränderte Zutaten enthält, würde dann natürlich nicht mehr draufstehen, denn das wäre ja ein Handelshemmnis.
Da Gen-Mais oder Gen-Raps Millionen von Nutztieren als Futter dient und zumindest im Ausland auch von Menschen verzehrt wird ohne dass negative Folgen bekannt wurden, kann man wohl davon ausgehen, dass diese Produkte unschädlich sind. Allerdings hat die Gentechik ihre Versprechen nicht gehalten: weder wurde der Hunger der Welt besiegt noch konnte der Einsatz von Herbiziden verringert werden. Im Gegenteil wird das Unkraut zwischen dem Glyphosat-resistenten Mais inzwischen selbst langsam resistent, weshalb die Menge an Glyphosat von Jahr zu Jahr erhöht werden muss. Und ein einmal in die Umwelt entlassener gentechnischer Organismus kann nicht zurückgeholt werden. Früher hat man auch mal gedacht, Kontergan wäre ein prima Schmerzmittel und FCKWs wären zu reaktionsträge, um irgendwelche Schäden anzurichten. Beides konnte man verbieten, aber ein missglücktes Gen-Experiment, das auf unzähligen Äckern ausgebracht wurde, lässt sich nicht wieder zurückholen. --Optimum (Diskussion) 20:42, 23. Jul. 2018 (CEST)

Vielen Dank für die vielen Beiträge und Argumente! Somit werde ich weiterhin zumindest gegen CETA und TTIP und TISA unterschreiben. Bei JEFTA allerdings bleibt die Frage - und die kann hier vielleicht niemand beantworten - wie niedrig/hoch die japanischen Sicherheits-, Umweltschutz- usw. -standards im Vergleich zur EU sind.

@Optimum: Du klingst so, als ob du im Bezug auf Biologie oder Botanik oder gar Genetik bescheid weißt! Dass die Gentechnik ihre Versprechen nicht halten konnte (zumindest bisher), führe ich allerdings nicht auf die Gentechnik an sich zurück, sondern eher darauf, dass die neo-imperalistischen Kapitalistischen Unternehmen um Monsanto und Syngenta und jetzt auch die Bourgoisie in Leverkusen diese neue Technologie nur dafür genutzt haben, Pflanzen resistent gegen selbstverkaufte(!) Herbizide zu machen. Und eine Resistenzentwicklung bei den "Unkräutern" war nach der Evolutionstheorie meiner Meinung nach ohnehin abzusehen.

Eine Frage bleibt aber noch: aber ein missglücktes Gen-Experiment, das auf unzähligen Äckern ausgebracht wurde, lässt sich nicht wieder zurückholen. sagst du. Das ist einsichtig, auch wegen des Pollenflugs etc. Aber würde durch Kreuzung (Mendelsche Regeln) die etwaigen durch das Gen neu erzeugten Giftstoffe (auf so etwas beziehst du ja wohl "missglücktes Genexperiment" im Zusammenhang mit "Contergan") nicht wieder unschädlich, zumindest über mehrere Generationen? Oder könnte es tatsächlich sein, dass durch ein Genexperiment, welches Giftstoffe erzeugt, eine Pflanzenart (Mais, Weizen,...?) ausstirbt oder für die menschliche Nahrung auf ewig tabu ist? Oder was fällt für dich noch unter "missglücktes Gen-Experiment"? --ObersterGenosse (Diskussion) 23:20, 25. Jul. 2018 (CEST)

Ja, richtig. Die Gentechnik im Agrarbereich wird heute pratisch nur zur Produktivitätssteigerung genutzt. Mittelbar hat der Verbraucher vielleicht auch etwas davon, weil die damit gefütterten Tiere billiger werden. Neben den Herbizid-Kombipräparaten haben die Firmen durch die Patente noch eine ganz neue Abhängigkeit geschaffen. Die Bauern dürfen nämlich nicht wie früher einen Teil der Ernte zurückbehalten, um ihn neu auszusäen. Wenn sie das machen wollen, müssen sie Lizenzgebühren zahlen. Und das gilt auch für die folgenden Ernten. Also warum nicht gleich das "neue Saatgut der Saison" kaufen?
"Freisetzungsexperimente" gibt es ja jetzt auch schon ganz ohne Gentechnik. Auf Anhieb fallen mir da ein: Die Killerbienen, der Nilbarsch im Viktoriasee, die asiatischen Marmorkarpfen im Mississippi, der Marburg-Virus usw. Alles Fälle, in denen in bester Ansicht gehandelt wurde, wobei aber Organismen durch Schlamperei oder absichtlich in die Umwelt gerieten und Menschen geschadet oder sogar getötet haben.
Mit Gentechnik ist dann eben nochmal eine Umdrehung mehr, weil man dabei auch Gene von Tieren, Pflanzen und Mikroben mischen kann. Welche Szenarien da möglich sind will ich gar nicht ausmalen. Im einfachsten Fall sind es vielleicht hochwirksame Allergene. Irgendwann stellt sich dann die Frage: Nimmt man gegebenenfalls eine Beeinträchtigung, in Kauf, wenn dafür Mais oder Schweinefleich billiger wird? Das so eine Beeinträchtigung "auf ewig" wirkt, ist ja, wie Du schon sagtest, wegen der Evolutionstheorie nicht zu erwarten. Das hilft aber den inzwischen Geschädigten nicht mehr.--Optimum (Diskussion) 01:36, 26. Jul. 2018 (CEST)
Dass es dann gar so dystopisch wird (will ich gar nicht ausmalen) und eventuell die Menschheit daran zugrunde gehen könnte, glaube ich nicht. Möglich ist natürlich Vieles, aber am ehesten resultiert ein "missglücktes Gen-Experiment" vermutlich in einer Freisetzung von (hochwirksamen?) Giften, Krankheitserregern oder Allergenen, würde ich denken. Und klar kann eine extreme Pandemie die Menschheit auch zugrunde richten. Oder an welche Szenarien denkst du, die du dir nicht einmal ausmalen willst?

Den akut geschädigten hilft natürlich auch Mendel nicht mehr, aber die Mendelschen Gesetze könnten wenigstens dafür sorgen, dass der Schaden auf Dauer eher begrenzt bleibt. Oder falle ich auf einen Fehlschluss herein? --ObersterGenosse (Diskussion) 03:04, 26. Jul. 2018 (CEST)

Eine Pandemie wird die Menschheit nicht komplett ausrotten. Jedenfalls hat sie bisher alle Pest- und Choleraepedemien überstanden. In unser hochtechnisierten Welt könnte es natürlich zusätzliche Folgeschäden geben. Bei den mittelalterlichen Pestepedemien gab es eine Todesrate von 25 bis 50% - was, wenn alle krank oder tot sind, die wissen, wie man Atomkraftwerke bedient? Aber so schwarz muss man gar nicht sehen. Mir würde es schon stinken, wenn die Pflanzen ein Allergen produzieren, das bei 25% der Menschen eine besonders schwere Form von Heuschnupfen verursacht - und ich dann einer der 25% wäre.--Optimum (Diskussion) 20:01, 26. Jul. 2018 (CEST)

Diese Diskussion ist doch sehr theoretisch: seit ca. 30-50 Jahren wird daran gearbeitet, starke Lobbies opponieren und es hat sich noch kein Wissenschaftler gefunden, der Nachteile festgestellt hat? Das einzige mir bekannte Beispiel für ein tödlich ausgegangene Genvermischung war der Rentner, dessen selbstvermehrte Tomatensamen aus dem Garten sich Zucchinisamen eingefangen hatten.--Tommywood (Diskussion) 11:01, 28. Jul. 2018 (CEST)

Wie mit dem Autofahren. Wenn Du die ersten 30-50.000 km unfallfrei gefahren bist, dann hast Du nie wieder in Deinem Leben einen Unfall. --Optimum (Diskussion) 21:58, 30. Jul. 2018 (CEST)

Vielen Dank für die Beiträge. Potential für "fatale" Nebenwirkungen von Gen-Experimenten ist durchaus da, auch wenn (höchstwahrscheinlich) kaum die Menschheit an solch einem Fehler zugrunde gehen wird. Es könnte aber durchaus sein, dass eine heutige Nahrungspflanze unbrauchbar wird, zumindest in einer größeren Region (zum Beispiel, dass aller Mais aus Nordamerika durch Genmanipulations-Nebenwirkungen ein für Menschen gefährliches Gift oder hochwirksame Allergene oder Ähnliches produziert. Daher sind Proteste gegen TTIP, CETA, TISA & Co. in ihrer jetzigen Form weiterhin berechtigt und nicht als "Panikmache" anzusehen. --ObersterGenosse (Diskussion) 16:18, 2. Aug. 2018 (CEST)

+1 Das Problem ist auch, dass die Gentechnik von multinationalen Konzernen betrieben wird. Und nebenbei wird von allen Seiten an der Wahrheit geschraubt. Wenn Du mal nichts zu tun hast, könntest Du diesen Artikel und diesen Artikel vergleichen.--Optimum (Diskussion) 20:30, 2. Aug. 2018 (CEST)