Lahnsattel Straße

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Landesstraße B23 in Österreich
Karte
Verlauf der B 23
Basisdaten
Gesamtlänge: 40,9 km

Bundesland:

Die Lahnsattel Straße (B 23) ist eine Landesstraße in Niederösterreich und der Steiermark.

Die Lahnsattelstraße bei Frein an der Mürz, Gemeinde Neuberg an der Mürz, Steiermark

Die Straße führt auf einer Länge von etwa 41 km von Mürzzuschlag durch das Obere Mürztal über Neuberg an der Mürz, Mürzsteg und Frein an der Mürz über den Lahnsattel, der nach Terz im obersten Salzatal bei St. Aegyd am Neuwalde führt. Die Straße verläuft durch die Bezirke Bruck-Mürzzuschlag und Lilienfeld entlang der Mürz und verbindet dabei die Semmering Schnellstraße (S6) mit der Gutensteiner Straße (B21) in Terz Richtung St. Pölten und ins Mariazellerland.

Durch einen Beschluss des steirischen Landtages vom 11. Juli 1901 wurde die Straße von Mürzzuschlag über Niederalpl bis Wegscheid zu einer Bezirksstraße I. Klasse aufgewertet.[1] Seit dem 1. April 1938 wurde sie – wie alle ehemaligen Bezirksstraßen I. Ordnung in der Steiermark – als Landstraße geführt.[2]

Der nördliche Streckenabschnitt von Terz über den Lahnsattel bis zur Landesgrenze bei Frein wurde am 17. Oktober 1940 durch Fritz Todt, Generalinspekteur für das deutsche Straßenwesen, zur Landstraße I. Ordnung erklärt.[3]

Die Lahnsattel Straße gehörte seit dem 1. Jänner 1950 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich,[4] heute ist sie wieder eine Landesstraße.

  1. Kundmachung des k.k. Statthalters in Steiermark vom 17. Oktober 1901. LGBl. Nr. 55/1901.
  2. Gesetz über die öffentlichen Straßen mit Ausnahme der Bundesstraßen (Landes-Straßenverwaltungsgesetz). LGBl. Nr. 20/1938, § 59 Abs. 2(b).
  3. Erlaß Nr. 1031-Nd-4 vom 17. Oktober 1940. Veröffentlicht im Verordnungs- und Amtsblatt für den Reichsgau Niederdonau, S. 307.
  4. Bundesstraßengesetz vom 18. Februar 1948, Verzeichnis C.
 B23  Die Lahnsattel Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße.