Rechberg Straße
Landesstraße B64 in Österreich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Basisdaten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenbeginn: | Gleisdorf | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenende: | Frohnleiten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtlänge: | 50,5 km | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenverlauf
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Die Rechberg Straße (B 64) ist eine Landesstraße in Österreich. Sie führt auf einer Länge von 50,5 km von Gleisdorf an der Süd Autobahn (A 2) nach Frohnleiten im Tal der Mur an der Brucker Schnellstraße (S 35). Die Straße führt zunächst entlang der Raab und der Landesbahn Gleisdorf–Weiz nach Weiz. Von dort führt die Rechberg Straße durch die Weizklamm und das Grazer Bergland über den Rechberg nach Frohnleiten.
Bis zum Bau des Gleinalmtunnels im Zuge der Pyhrn Autobahn (A 9) war die Rechberg Straße die Hauptverbindungsstraße vom nördlichen Murtal ins Raabtal. In dieser Rolle wurde sie von der Strecke über Semriach abgelöst, so dass es nur noch ein geringes Verkehrsaufkommen gibt.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Straße von Weiz über Preding, Unterfladnitz, St. Ruprecht bis Gleisdorf wurde durch das Gesetz vom 2. Dezember 1871 zur Bezirksstraße I. Klasse aufgewertet.[1] Seit dem 1. April 1938 werden die Bezirksstraßen I. Ordnung in der Steiermark als Landesstraßen geführt.[2]
Die Rechberg Straße gehört seit dem 1. Jänner 1973 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[3]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gesetz vom 2. December 1871, wirksam für das Herzogthum Steiermark, betreffend die Erklärung der von Weitz nach Gleisdorf und der von Hartberg über Burgau und Brunn bis Fehring führenden Straßen zu Bezirksstraßen I. Classe. LGBl. Nr. 41/1871.
- ↑ Gesetz über die öffentlichen Straßen mit Ausnahme der Bundesstraßen (Landes-Straßenverwaltungsgesetz). LGBl. Nr. 20/1938, § 59 Abs. 2(b).
- ↑ Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 13. Mai 1974 gemäß § 33 Abs. 4 des Bundesstraßengesetzes 1971 hinsichtlich des Landes Steiermark, BGBl. Nr. 310/1974.
B64 | Die Rechberg Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße. |