Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2016/06

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

LOGO ESC 2016

Es geht um die Datei Datei:Logo des ESC 2016.jpg. Nach meiner Einschätzung ist hier die Schöpfungshöhe erreicht und braucht daher eine Freigabe vom Copyright-Inhaber. --Natsu Dragoneel (Diskussion) 13:06, 5. Jun. 2016 (CEST) Und ich bezweifle ganz ehrlich dass hier eine freigabe erteilt wurde. Der nutzer hat dies einfach von der englischen Wikipedia en:File:Eurovision 2016 Official Logo.jpg runtergezogen und bei Commns raufgeladen. --Natsu Dragoneel (Diskussion) 13:10, 5. Jun. 2016 (CEST)

Da inzwischen das Bild gelöscht, erl.--Natsu Dragoneel (Diskussion) 19:44, 9. Jun. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Natsu Dragoneel (Diskussion) 19:44, 9. Jun. 2016 (CEST)

"Nicht-gemeinfreie" Bilder vs. cc-by-sa-3.0

Geht so etwas wie hier z.B.: "Dieses Bild ist nicht gemeinfrei (Public Domain) Um dieses Bild machen zu können, habe ich als Bildautor und Urheberrechtsinhaber eine Menge Geld (unter anderem für die Fotoausrüstung) und Zeit investiert. Dennoch kannst Du dieses Bild gratis benutzen (auch für kommerzielle Zwecke) — wenn Du die Lizenz, unter der dieses Bild steht, einhältst. Die Einhaltung der Lizenz ist für jegliche Form der Nutzung (Internet, Druckmedien, ...) zwingend notwendig. ...."
Widerspricht die "Nicht-Gemeinfreiheit" nicht dem Lizenztext unter cc-by-sa-3.0? --217.224.27.201 22:26, 9. Jun. 2016 (CEST)

Nein. „Gemeinfrei“ bedeutet, dass an dem Werk gar kein Urheberrecht (mehr) besteht. Das ist von der CC-BY-SA-Lizenz nicht gefordert (im Gegenteil: der Urheber hat ja Ansprüche, zwar nicht solche monetärer Art, aber solche wie das Recht auf Nennung des Namens) und in deutschem Recht in Form einer Lizenzierung meines Wissens auch gar nicht möglich. Bilder können zum Beispiel deswegen gemeinfrei sein, weil die Regelschutzfrist abgelaufen ist oder das Bild gar kein schutzfähiges Werk darstellt, aber dass der Urheber das Urheberrecht abtritt, ist in dieser Form nicht möglich. Er kann allerdings auf sämtliche Ansprüche verzichten – das wird von der CC-BY-SA-Lizenz aber eben genau nicht gefordert. Lektüretipps wären Gemeinfreiheit, Urheberrecht (Deutschland), Freie Lizenz. Grüße, Yellowcard (D.) 22:34, 9. Jun. 2016 (CEST)
(BK) Nein, das ist kein Widerspruch. Freie Lizenzen wie die CC-BY-SA bauen auf dem Urheberrecht auf. Sie besagen, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk unter bestimmten Bedingungen (hier: Nennung des Urhebers und der Lizenz) kostenlos und ohne eine Erlaubnis einholen zu müssen genutzt werden kann. Ein Werk, das gemeinfrei ist (z.B. weil sein Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben ist) kann hingegen völlig frei genutzt werden (abgesehen von möglichen nicht-urheberrechtlichen Einschränkungen). Gestumblindi 22:36, 9. Jun. 2016 (CEST)
Danke für die Ausführungen. Wieder etwas gelernt! Trotzdem finde ich es bedenklich, wenn ein Nutzer seine Zeit- und Geldinvestitionen fürs Fotografieren Wikipedia anlastet. Schließlich wird niemand zur Mitarbeit gezwungen ... --217.224.19.21 08:41, 10. Jun. 2016 (CEST)
Es wird doch Wikipedia gar nichts angelastet. Das ist nur ein Hinweis für Nachnutzer, dass sie den Wert des Bildes zu schätzen wissen sollen. --Magnus (Diskussion) 09:05, 10. Jun. 2016 (CEST)
Bei dem Gedanken, dass jemand sich so uneigennützig nur für die Bebilderung von Wikipedia eine teure Fotoausrüstung anschafft und soooviel Zeit dafür investiert, kommen mir die Tränen .... --217.224.10.215 14:28, 10. Jun. 2016 (CEST)
Nun, ob Du es nun glaubst oder nicht: Es gibt viele Photographen, die insbesondere für ihre Mitarbeit hier in der Wikipedia viel Geld in ihre Ausrüstung investieren - vom Zeiteinsatz mal ganz zu schweigen. Und ich finde es nicht vermessen, wenn die auf der Anerkennung bestehen, die ihnen sowohl nach dem Urheberrecht als auch nach den freien Lizenzen eh zusteht.
Hier findest Du übrigens weitere Informationen zu den Grundlagen freier Inhalte. // Martin K. (Diskussion) 14:47, 10. Jun. 2016 (CEST)
Martin, don't feed the troll. ;) Yellowcard (D.) 16:07, 10. Jun. 2016 (CEST)
Not everyone is a troll who does not share Yellowcard's POV --217.224.8.100 08:10, 11. Jun. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard (D.) 16:07, 10. Jun. 2016 (CEST)

Der Artikel wurde samt des Gedichttextes eingestellt. Das Gedicht habe ich entfernt, aber in der Versionsgeschichte ist der Text natürlich sichtbar. Was tun? Artikel löschen/verstecken und den Autor bitten, den Artikeltext ohne das Gedicht neu einzustellen? --Horst Gräbner (Diskussion) 22:08, 1. Jun. 2016 (CEST)

Habe die Versionen versteckt. Der Artikel selbst liest sich - pardon - ein wenig wie ein Schülerreferat; ohne den Wortlaut des Gedichts müsste der Artikel ohnehin überarbeitet werden. --Felistoria (Diskussion) 22:16, 1. Jun. 2016 (CEST)
In diesem Fall geht das praktisch in Ordnung, da von den mitversenkten Edits per ZuQ zweie Tippfehlerkorrekturen sind und der dritte wohl eine minimale Änderung, also keine Schöpfungshöhe anzunehmen. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 03:13, 2. Jun. 2016 (CEST)

Urheber, OTRS und andere Attribute bei Commons

In Commons steht bei c:File:Aids Memorial Day 1998.jpg

Urheber:Christian Michelides
Quelle:Christian Michelides.
Datum: 4. Juni 2016, 12:59:34
Beschreibung: Aids Memorial Day 1998

Meiner (imho) Meinung nach ist das alles nicht wirklich gut, aber vielleicht irre ich ja. Warum das von halbwegs geübten Benutzern (hier Benutzer:Meister und Margarita und Benutzerin:Gedenksteine) so missverstanden wird, muss irgendwie auch an der Benutzerführung beim Hochladen liegen, denn so etwas ist ja kein Einzelfall.

Was sollte da stehen?

Urheber:de:Neil Curtis (Künstlername von Michael Hierner) und eventuell die Urheber der Texte auf dem Plakat
Quelle:Christian Michelides >> wenn er das Plakat abfotografiert hat. Wenn das Plakat in einer Schrift abgedruckt war, dann die abfotografierte Schrift mit allen Attributen und ggf. dem Fotografen, der ursprünglich das Plakat abfotografiert hat, und so weiter ...
Datum: 1998
Beschreibung: Aids Memorial Day 1998. >> Da könnte auch noch ein bisschen mehr stehen...
Eine von vielen Hundert Litfaßsäulen in Wien
OTRS

Was steht nun im OTRS-Ticket? Im besten Fall die Freigabe des Künstlers Neil Curtis. Ich habe überlegt, mal bei Commons nachzufragen, lande allerdings bei einer Mitarbeiterliste OTRS, aha, da soll ich mir also einen aussuchen, also am besten den ersten Deutschsprechenden: User:80686 ??

nota bene: die Commons:Kameraposition beim Bild führt wohin? Ich will es lieber nicht wissen.

Jetzt soll in vier Wochen das Bild die Wikipedia-Hauptseite unter WP:SG? schmücken, siehe WD:SG?. Aber vielleicht habe ich heute auch nur einen schlechten Tag erwischt..., kann vorkommen, dann nichts für ungut...
--Goesseln (Diskussion) 15:27, 5. Jun. 2016 (CEST)

Viel Lärm um nichts, die Plakate waren auf Litfaßsäulen plakatiert. Insoferne greift die Panoramafreiheit.--Meister und Margarita (Diskussion) 15:37, 5. Jun. 2016 (CEST)
Diese Ansicht ist umstritten, vgl. Panoramafreiheit#cite_note-82. Genaueres kann ggf. der Panoramafreiheit-Experte Pajz beisteuern. @Meister und Margarita: Dass der OTRS-Baustein vom Uploader selbst und nicht von einem Support-Team-Mitglied gesetzt wird, geht natürlich auf keinen Fall. Außerdem muss als Urheber in der Tat der Urheber des Plakats ebenfalls genannt werden. Außerdem wäre es sinnvoll, ein nicht beschnittenes Foto dieser Litfaßsäule hochzuladen, um zu dokumentieren, dass es sich tatsächlich um einen Fall der Panoramafreiheit handelt. @Goesseln: Anfragen dieser Art am besten auf Support-Team stellen, die Seite haben die meisten deutschsprachigen ST-Mitglieder auf ihrer Beobachtungsliste, sodass die Anfragen zügig beantwortet werden. Grüße, Yellowcard (D.) 16:46, 5. Jun. 2016 (CEST)
Vorlagen wie commons:Template:ChristianMichelides sollte man von Support-Team-Seite wirklich nicht erstellen. Die Idee solcher Vorlagen hat originär darin bestanden, einen absteckbaren Kreis von Bildern freizugeben (so steht es auch im internen Handbuch für Freigaben im OTRS-Wiki). Wenn aber die Vorlage gar nicht spezifiziert, worauf sie sich genau beziehen soll, und die Verwendung im völligen Belieben des Nutzers steht, geht alles drunter und drüber. Siehe hier auch bloß besonders eklatant commons:File:Kiki Kogelnik - Broken Head.jpg, das angeblich auch von der Freigabe erfasst sein soll, was aber nicht stimmt, weil sich die weder auf Fotografien von Kunstwerken bezieht, geschweige denn irgendetwas zur Rechtesituation am abgebildeten Werk sagt. Die im OTRS dokumentierte Freigabe ist eine Freigabe eines Fotografen und bezieht sich auf „alle meine Stolper- und Gedenksteinfotos“. Auch im hier angesprochenen Fall commons:File:Aids Memorial Day 1998.jpg passt der Hinweis auf die Freigabe also nicht. Ich habe da jetzt einen {No permission since}-Baustein gesetzt, bin aber ehrlich gesagt nicht sicher, ob das der beste Weg ist. Vielleicht kann hier jemand mit besseren Commons-Kenntnissen noch einen Blick wagen. — Pajz (Kontakt) 17:21, 5. Jun. 2016 (CEST)
Dass die Vorlage von einem ST-Mitglied erstellt wurde, habe ich gar nicht gesehen. Ich spreche Didym, der ja gleichzeitig auch Commons-Admin ist, mal auf diese Diskussion an. Vielleicht weiß er, wie man das jetzt am besten geradezieht. Man wird aber um ein individuelles Review der so markierten Dateien kaum herumkommen, denn für viele der Dateien gibt es keine im OTRS hinterlegte Freigabe. Das ist so also sehr unglücklich. Yellowcard (D.) 18:33, 5. Jun. 2016 (CEST)
eine mitteilung des fotografen, dass alle! bilder vom betreffenden account von ihm hochgeladen werden dürfen, geht an das otrs-team (es lag sowieso der glaube vor, dass dem so wäre und alles hochgeladen werden darf, die permission entsprechend lautet). des weiteren ist der fotograf des kopfes auch der besitzer des kopfes, damit liegen doch eigentlich alle rechte bezüglich des kunstwerkes bei ihm.--Abadonna (Diskussion) 18:58, 5. Jun. 2016 (CEST) ja, gerade die diskussion zum ticket gelesen, der wissenstand war, dass sämtliche bilder des betreffenden fotografen von diesem account mit dem ticket hochgeladen werden dürfen, zumindest sehe ich da keine einschränkung. aber man möge die diskussion bitte auf die entsprechende nutzerdisk auf commons verlagern bitte. --Abadonna (Diskussion) 19:03, 5. Jun. 2016 (CEST)
@Abadonna: Wenn ein Photograph Support-Team uns eine Freigabe schickt, dass mit einem bestimmten Nutzernamen ihm zuzuordnende Photos hochgeladen werden dürfen, dann bezieht sich die Freigabe natürlich nur auf die Photos selbst. Wenn auf seinen Bildern Werke Dritter zu sehen sind, die nicht unter die Panoramaausnahme fallen, bedürfen die genauso einer Freigabe ihrer Urheber, wie bei jedem anderen Uploader auch.
Und nein: Dass der Photograph diesen Kopf physisch besitzt macht ihn nicht zum Inhaber eines vollumfänglichen Nutzungsrechts und erst Recht nicht des Urheberrechts.
Weitere Informationen unter Commons:Derivative works. // Martin K. (Diskussion) 14:49, 14. Jun. 2016 (CEST)

Das heisst, dass in dem OTRS-Ticket nicht steht, dass das Plakat 1998 von einer Litfasssäule abfotografiert wurde und auch nicht, dass der Künstler sein Plakat freigegeben hat? Oder wie auch immer man das nachfragen darf... wenn denn die pauschale Antwort einer der beteiligten Personen hier ohnehin nur much ado about peanuts heißt? --Goesseln (Diskussion) 21:09, 5. Jun. 2016 (CEST)

Das ist richtig. Das Ticket ist ein sehr allgemeines im Bezug auf Stolpersteine. Zu dem Plakat konkret und auch zu Plakatfotos generell wird dort nichts gesagt. Daher ist die Abbildung des Plakats in Verbindung mit dem OTRS-Baustein tatsächlich irreführend für Dritte. Yellowcard (D.) 21:37, 5. Jun. 2016 (CEST)
die diesbezügliche aufklärung an den uploader erfolgte aber nie, was genau im ticket steht, können ja nur eingeweihte lesen. wenn dem uploader nur mitegeteilt wird seitens eines zuständigen otrs-mitarbeiter, dass man das ticket für die fotos des fotografen nutzen soll, dann tut er dies halt im guten glauben.--Abadonna (Diskussion) 22:17, 5. Jun. 2016 (CEST)
Moment, das läuft andersrum: Der Photograph erteilt eine Freigabe für seine Arbeit. Wir vom Support-Team dokumentieren das nur. Falls seine Arbeit die Rechte dritter tangiert, dann ist es seine Aufgabe das zu klären und ggf. eine Freigabe des Rechteinhabers einzuholen. Eine OTRS-Freigabe ist kein Persil-Schein! // Martin K. (Diskussion) 15:02, 14. Jun. 2016 (CEST)
Die Vorlage ist so tatsächlich nicht sinnvoll, ich hatte eigentlich vor, nach endgültiger Klärung des Umfangs der Freigabe dies in der Vorlage nachzutragen, das muss aber irgendwann untergegangen sein, zumal auf eine Nachfrage keine Antwort mehr kam. Sollte auf meine erneute Nachfrage keine Antwort mehr kommen, würde ich demnächst die Einschränkung der Freigabe nachtragen und die entsprechenden Bilder zur Löschung markieren. --Didym (Diskussion) 22:56, 6. Jun. 2016 (CEST)
bei demjenigen gehen mails meist unter, weil er praktisch nie in seinen mailkasten schaut. das mail ist raus? dann kann ich bescheid geben, dass es gelesen und agiert wird.--Abadonna (Diskussion) 15:45, 14. Jun. 2016 (CEST)
Danke dir!, — Pajz (Kontakt) 23:18, 6. Jun. 2016 (CEST)
Panoramafrei

Nochmal nachgefragt:
Wenn die Plakataktion 1998 war, und das jetzt hochgeladene Foto aus dem Jahr 2016 stammt ( 12:59, 4. Jun. 2016), wie muss ich das verstehen? Ist das jetzt aufgenommene (erzeugte) Foto die (Ausschnitt-)Ablichtung eines Fotos, das seinerzeit panoramafrei vom Fotografen Michelides aufgenommen wurde und nur darauf harrte, ans Licht zu kommen? Oder ist das Foto jetzt von irgendeiner anderen Quelle im stillen Kämmerlein (und also nicht panoramafrei) vom Fotografen Michelides aufgenommen worden? Und für den zweiten Fall hätte ich ein paar Nach-Nachfragen, aber alles zu seiner Zeit.
--Goesseln (Diskussion) 23:51, 7. Jun. 2016 (CEST)

Ich versteh aber nicht, was das mit der Vorlage zu tun hat? die ist ja nur eine Vereinfachung dass die Lizenz und das OTRS Ticket zusammen geführt werden. Ist doch das selbe wenn ich die beiden einzeln hochlade. Zur Litfasssäule: Die Plakate sehe ich als Beiwerk, denn eine nackte Litfaßsäule findet man ja kaum und da zieht doch die Panoramafreiheit. --K@rl 14:59, 14. Jun. 2016 (CEST)
@Karl Gruber: Es geht aber nicht um die nebenstehende Litfaßsäule (die hat nur irgendwer zur Illustration eingefügt), sondern um dieses Bild. Und da kann von Beiwerk wirklich keine Rede sein. // Martin K. (Diskussion) 15:05, 14. Jun. 2016 (CEST)
Sorry, war ein missverständnis, danke für die Aufklärung. --K@rl 15:59, 14. Jun. 2016 (CEST)
  • Da das Plakat laut Meta-Daten mit einem iPhone 6 (MArkteinführung 2014) aufgenommen wurde, stammt diese Aufnahme mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht von 1998.
  • Und selbst wenn das Plakat trotzdem im öffentlichen Raum aufgenommen worden wäre (der Anschein spricht dagegen) wäre es höchst fragwürdig, ob das durch die Panoramafreiheit gedeckt wäre. Zumindest nach deutschem Verständnis der Panoramafreiheit sind solche Plakate nämlich nicht als bleibend anzusehen.
Da zudem bei der reinen Reproduktion einer 2dimensionalen Vorlage nach Ansicht der WMF kein gesondertes Urheberrecht entsteht, halte ich hier die vom Photographen vergebene CC-Lizenz für falsch. Meines Erachtens können wir das Plakat nur verwenden, wenn dafür eine entsprechende Freigabe des Plakatkünstlers vorgelegt wird. Ich werde die Datei daher mal entsprechend taggen. // Martin K. (Diskussion) 15:02, 14. Jun. 2016 (CEST)
Nachdem aber ein Ticket von Michelides vorliegt, frage ich mich ob es jetzt noch immer unsere Aufgabe ist, die Urheberrechte zu prüfen, denn ein allfälliger Urheberrechtsverstoß könnte sich ja nach Ausjkunft des OTRS Teams direkt an Michelides wenden. Für das sind doch die Tickets da - ansonsten ist ja jedes Ticket fragwürdig - aber dann können wir gleich aufhören, wenn prinzipiell das Misstrauen auf allem liegt. --K@rl 16:07, 14. Jun. 2016 (CEST)
  • Zum einen ist Ticket nicht gleich Ticket. Es gibt welche die umfassen ausdrücklich eine Abbildungsfreigabe an den abgebildeten Werken (z.B. die Theaterakkreditierungen desselben Photographen) und es gibt welche die umfassen (wie dieses hier) nur die Freigabe am Photo selbst (und ggf. einen Hinweis auf die Panoramafreiheit). Erstere enthalten i.d.R. noch eine Freigabe durch die Partei, die die Rechte an den abgebildeten Werken hält.
  • Und zum anderen steht in diesem konkreten Ticket nichts weiter als die Aussage, dass ein Fremdaccount die Bilder dieses Photographen hochladen darf. Uploads durch User:Gedenkstein+OTRS-Hinweis sind also im Prinzip nichts anderes, als wenn er seine Bilder direkt mit einem seinem eigenen Account hochladen würde. Und deshalb ist er auch genauso wie jeder anderen Photograph auch dazu verpflichtet ggf. vorhanden Rechte Dritter abzuklären. Und die Tatsache, dass er sich hier (mMn zu Unrecht) auf die Panoramafreiheit beruft, spricht dafür, dass es für das fragliche Plakat keine Abbildungsfreigabe gibt.
  • Hinzukommt, dass wir es bei den 2D-Repros der Plakat nach Rechtsauffassung der WMF nicht mal mit einem abgeleiteten Werk zu tun haben und daher der Photograph an diesem Bild keine Rechte hält, die es ihm gestatten würde eine CC-Lizenz zu vergeben. Da das Werk hier unverändert das Plakat selbst ist, liegt das Urheberrecht bei dessen Gestalter - nur er (oder jemand, der von ihm ein vollumfängliches Nutzungsrecht erworben hat) kann die hier nötige Freigabe erteilen.
Beitrag von Abadonna von hier nach unten verschoben.
Noch ein Wort zum Thema „prinzipielles Mißtrauen“: Es gibt in unserem Projekt aus gutem Grund das das vorbeugende Prinzip, das verlangt, die Urheberrechte nach bestem Wissen und Gewissen abzuklären. Wenn wir uns immer darauf verlassen würden, was Leute beim Upload behaupten, würde Commons innerhalb von kurzer Zeit von CopyVios geflutet. Schau Dir einfach mal die Newbie-Uploads an. EIn nicht unerheblicher Teil das von, sind schlicht URVs, die natürlich als eigenens Werk ausgegeben werden. Und ach Bestandsnutzer sind leider nicht davor gefeit, einfach irgendwelche noch nicht gemeinfreien Plakate, Plattencover oder Kunstwerke abzulichten und als Eigenens Werk auf Commons zu pumpen. // Martin K. (Diskussion) 16:44, 14. Jun. 2016 (CEST)
wie kann der beweis erbracht werden, dass das vollumfängliche nutzungsrecht tatsächlich woanders liegt? der künstler alles abtrat?--Abadonna (Diskussion) 17:46, 14. Jun. 2016 (CEST)
@Abadonna: Versteh ich das richtig, dass Du vorschlägst, beim Fehlen weiterer Informationen einfach davon auszugehen, dass der Photographen sämtlicher Nutzungsrechte an den Werken besitzt, die er abbildet abbilden?! Abgesehen davon, dass das das Precautionary principle auf den Kopf stellen würden, ist Dir schon bewusst, dass Urheber so eine "vollumfängliches Nutzungsrecht" i.d.R. nur einmal vergibt (nämlich an den Auftraggeber der jeweiligen Arbeit). Es ist daher schlicht realitätsfern, anzunehmen, das irgendein Photograph, der zufällig irgendwelche Plakate ablichtet, im Besitz der vollumfänglichen Rechte an ihnen sein soll. // Martin K. (Diskussion) 17:58, 14. Jun. 2016 (CEST)
wie kommst Du darauf? meine frage bezieht sich auf ein bestimmtes plakat, wo es genau das gab - einen auftraggeber für die arbeit.--Abadonna (Diskussion) 18:01, 14. Jun. 2016 (CEST) und auch tätem ich interessieren, wie es ausschaut, wenn ich eigentümer eines kunstwerkes bin, bei dem kopf liegt nämlich genau das vor, er ist eigentum. warum darf der eigentümer ihn nicht fotografieren und präsentieren? mögen für andere blöde fragen sein, aber ich war mit dem problem zuvor nicht befasst, also sorry!--Abadonna (Diskussion) 18:05, 14. Jun. 2016 (CEST)
Ok, dann hab ich Dich falsch interpretiert - sorry.
  • Bei der Einschätzung, wer hier die Rechte hält, sollte man nach dem klaren Menschenverstand gehen. Im konkreten Fall würde ich zunächst mal bei der Organisation nachfragen, die diese Veranstaltung ausgerichtet haben. Laut Plakat ist das der Verein „Mensch und Aids Club Plus“. Wenn die die angeben die vollumfänglichen Nutzungsrechte zu besitzen, würden wir von denen eine Freigabe akzeptieren. Und wenn sie diese Rechte nicht besitzen, können Sie Euch bestimmt den Urheber dieses Plakates nennen.
  • Was das Eigentum an einem Kunstwerk angeht, gibt es in DACH kein Recht am Bild der eigenen Sache und insbesondere keines, das das Urheberrecht aufheben würde. Das Urheberrecht entsteht automatisch und liegt unveräußerbar beim Urheber (die einzige Möglichkeit es von diesem zu erhalten ist, es zu erben). Dritte können vom Urheber nur Nutzungsrechte (unterschiedlichen Umfangs) erwerben. Dafür bedarf es aber einer gesonderten Vereinbarung, die i.d.R. nicht Teil des Kaufes eines Kunstgegenstandes ist.

    Um mal ein Beispiel zu nennen, dass das vielleicht klarer macht:
    Wenn Du einen DVD mit einem Film drauf kaufst, dann erhältst Du einen Datenträger, den Du Dir ganz privat anschauen darfst. Was Du nicht erhältst, ist das Recht, den Film öffentlich ausführen, im Web zum Download anzubieten oder irgendwelche Merchandising-Artikel dazu zu vertreiben. Und abgesehen von der Fallhöhe ist das bei diesem Porccelankopf prinzipiell genauso. // Martin K. (Diskussion) 18:31, 14. Jun. 2016 (CEST)
Der Vergleich hinkt: Das mit der DVD ist mir voll nachvollziehbar, da stimme ich auch zu. Wenn ich aber auf einer Auktion rund 41 Millionen Euro plus Nebenspesen für ein Werk von Gerhard Richter auf den Tisch gelegt habe, dann ist mir schwer erklärbar, dass ich kein Recht habe, das Bild auszustellen (und zu publizieren), wo es mir beliebt. Oder irre ich?--Meister und Margarita (Diskussion) 22:34, 14. Jun. 2016 (CEST)
@Meister und Margarita: Ausstellen ja, publizieren nein: Das Urheberrecht würde dann immer noch beim Urheber (also bei Gerhard Richter) liegen. So ist nun mal die Rechtslage (mehr dazu in §44 UhrG). Die Summe, die man für das Original zahlt spielt da keine Rolle. Und das gilt nicht nur für Kunst sondern z.B. auch für Architektur: So hat z.B. der Architekt des Berliner Hauptbahnhofs gegen die Bahn gewonnen, weil diese sein Urheberrecht verletzte als sie den Bahnhof nicht ganz so baute, wie er das geplant hat. // Martin K. (Diskussion) 23:18, 14. Jun. 2016 (CEST)
Freigabe seitens des Vereins erfolgt

Bitte bei OTRS nachfragen. Laut meinen Informationen sollte heute die Freigabe durch den Selbsthilfeverein Menschen und Aids (Club Plus) erfolgt sein. Darin sind Michael Hierner (Bild) und Christian Michelides (Text) als Autoren genannt und festgehalten, dass beide ihre Rechte an den Verein abgetreten haben.--Meister und Margarita (Diskussion) 22:38, 14. Jun. 2016 (CEST)

Kannst Du mir eine Ticket-Nr. sagen? Auf die Schnelle finde ich im OTRS nämlich nichts.
Dann noch eine Verständnisfrage: Was habe ich mir unter "Christian Michelides (Text)" vorzustellen? Hat der Photograph von heute, vor 18 Jahren den Infotext für diesem Plakat geschrieben? // Martin K. (Diskussion) 23:26, 14. Jun. 2016 (CEST)
ja, hat er und die ticketnummer muss dann wohl bis morgen warten auf grund der fortgeschrittenen zeit, hatte aber auch im kopf, dass man mir sagte, dass das heute gesendet wird, dann stimmt das, was mich freut, dann klärt sich das ja rasch.--Abadonna (Diskussion) 23:31, 14. Jun. 2016 (CEST)

nach BK
Toll(haus): Seit 10 (zehn) Tagen wird hier ein Katz- und Mausspiel veranstaltet. Das ist eine Zumutung und schlicht unwürdig. In der Datei bei Commons steht aktuell immer noch, dass das Bild panoramafrei sei. Die Ursache dafür scheint eine Not-Lüge zu sein, die hier jemand mit dem Foto einer x-beliebigen Litfaßsäule bekräftigt hat. Wieviel unendliche Geduld noch wird hier verlangt?
--Goesseln (Diskussion) 23:30, 14. Jun. 2016 (CEST)

die einstellerin der fotos hat sich bisher schlichtweg nicht weiter um die lizenzgeschichte gekümmert, weil bekannt war, dass da dinge in arbeit sind und es eher sinn machte diese dinge abzuwarten, bevor man hundertmal editiert. kein grund zur aufregung und dasm it der panoramafreiheit geht ganz allein auf die einstellerin der bilder zurück, weil keine ahnung gehabt und es entsprechend so gelesen - plakate die aussen hingen etc. schimpf nicht. alles wird gut.--Abadonna (Diskussion) 23:36, 14. Jun. 2016 (CEST)
@Goesseln: Jetzt brems' Dich bitte einmal ein. Es gibt zwei Positionen: (a) es ist panaromafrei, (b) es ist geschützt. Trifft Fall (a) zu, braucht niemand sich aufzuregen und die Sache ist gut. Trifft Fall (b) zu, eine Meinung, die Du vertrittst, dann ist doch eine Freigabe-Erklärung des Vereins auch eine gute Sache. Es wird hier sicherlich –trotzdem – tage-, wochen-, monatelang weiter diskutiert werden, ob diese Form der Freigabe ausreicht. Dass das Foto von einer Litfaßsäule stammt, wurde nie behauptet. Es wurde behauptet, dass es auf Litfaßsäulen 1997 affichiert war. Das Datum der Fotografie spricht auch absolut gegen diese Behauptung, denn niemand wird so blöd sein und im Jahr 2016 ein Plakat aus dem Jahr 1997 gegen teures Geld auf Litfaßsäulen affichieren, damit er es für Wikipedia panoramafrei fotografieren kann. Immerhin ist jetzt geklärt: Der Autor der Fotografie 2016 (der die Rechte freigegeben hat) ist auch der Autor der Texte 1997 (womit IMO automatisch auch die Texte freigegeben sind). Übrigens ist das ganze ein Sturm im Wasserglas. Ohne Kläger kein Richter. Wikipedia zu klagen ist übrigens unmöglich. Das hat nicht einmal Daniele Ganser geschafft, siehe: [1]. Niemand hat hier gelogen.--Meister und Margarita (Diskussion) 23:54, 14. Jun. 2016 (CEST)
Sorry Meister und Margarita, Abadonna aber so läuft das einfach nicht:
  • "Ohne Kläger kein Richter." widerspricht endeutig unseren Richtlinien
  • Lest mal den Artikel Panoramafreiheit durch. Da steht eindeutig, dass Plakate sowohl in Österreich als auch in Deutschland NICHT als bleibend eingeordnet werden und daher nicht unter diese Schrankenregelung
  • Grundsätzlich gilt die Panoramafreiheit nur für Dinge, die auch tatsächlich im öffentlichen Raum photographiert wurden und NICHT für die Originaldateien oder eine später irgendwo in Innenräumen erzeugte Aufnahme eines anderen Exemplars.
Und jetzt wäre es schön, wenn Ihr mal damit aufhören könntet, Nebelkerzen zu zünden und urheberrechtliche Grundgewissheiten in Frage zu stellen, und Euch stattdessen mal darum kümmern würdet, dass die Arbeiten, die Ihr in Zusammenarbeit mit diesem Christian Michelides hochladet und einbaut Urheberrechtlich in Ordnung sind. Alles was ihr dafür wissen müsst steht in WP:Bildrechte oder kann hier auf WP:URF erfragt werden. // Martin K. (Diskussion) 00:12, 15. Jun. 2016 (CEST)
Bei aller Wertschätzung Deiner Person und Deiner Stellungnahmen: Es gibt auch so etwas wie Vernunft oder Gesunder Menschenverstand. Welcher Urheber eines Plakates sollte, nachdem es in der ganzen Stadt plakatiert war, auf irgendetwas klagen? Ich lade nix hoch, das war die Kollegin. Das Argument - gilt nur für Dinge, „die auch tatsächlich im öffentlichen Raum photographiert wurden“ – leuchtet ein. Was ich aber kaum bis gar nicht nachvollziehen kann, ist der Grad der Erregung hierorts, das Aufbauschen, Dramatisieren, die Weltuntergangsstimmung. UR-Verletzungen passieren täglich weltweit tausendfach. Siehe Markenartikel, Hollywood-Filme, Industriespionage. Da dreht es sich um Millionen und Milliarden. Wer will aus einem AIDS-Plakat aus 1997 einen kommerziellen Nutzen ziehen? Welcher Grafiker/Fotograf, der für einen armen Selbsthilfeverein gearbeitet hat, erwartet sich mehrstellige Kompensationsbeträge. Damit Du mich nicht missverstehst: Auch ich bin für Korrektheit, ordentliche Abrechnung, korrekte Verwendung. Nur das Theater, das hier um einen Fliegenscheiß gemacht wird, kann ich ehrlich nicht nachvollziehen.--Meister und Margarita (Diskussion) 00:37, 15. Jun. 2016 (CEST)
Dass anderswo Urheberverletzungen passieren, ist ja wohl kein Argument, es in diesem Falle einfach mal durchgehen zu lassen. Das hat nichts mit Aufbauschen zu tun, sondern ganz sachlich mit der Umsetzung geltenden Rechtes. Und weil du fragtest: Ja, es gab schon Fotografen, die vier- bis fünfstellige Summen von Vereinen verlangt haben. Also schlicht und einfach und ohne Aufregung: Ohne rechtlich saubere Freigabe kein Bild in der Wikipedia. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 00:44, 15. Jun. 2016 (CEST)

"[...] Laut meinen Informationen sollte heute die Freigabe durch den Selbsthilfeverein Menschen und Aids (Club Plus) erfolgt sein. Darin sind Michael Hierner (Bild) und Christian Michelides (Text) als Autoren genannt und festgehalten, dass beide ihre Rechte an den Verein abgetreten haben.--Meister und Margarita 22:38, 14. Jun. 2016"

Ned bös sein, MuM, aber so kannst du das aber nun auch wieder nicht lösen. Besagter Verein existiert ja so nicht mehr, jedenfalls nicht mehr unter diesem Namen, deshalb taucht er auch im ZVR weder unter Club Plus, noch unter Menschen und Aids wie auch nicht unter Menschen und Aids (Club Plus) [kurz: Club Plus] auf (wobei laut Beschreibung auf der ZVR-Abfrageseite auch nur ein Teil des Namens genügt). Blöderweise geht da schon wieder das absurde Versteckspiel rund um das IK-Spektakel um, sodass wir wieder nicht Ross und Reiter nennen dürfen. Aber sagen wir es so:

Wie ja auf der Lighthouse-Website unter Geschichte zu lesen, war dieses Projekt eines, das einige dort genannte Personen gemeinsam mit d^^ Michelides (CM) unter dem Dach seines Club Plus als Aktion "Dach überm Kopf" gestartet hatten. Nun gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Der heutige Lighthouse-Trägerverein ist rechtlich der umbenamste frühere Verein Club Plus, dann kann dieser nicht unter der Bezeichnung Menschen und Aids (Club Plus) eine Freigabe geben wollen.
  • Oder aber, CM hat danach den Club Plus einschlafen lassen und einen neuen Trägerverein fürs Lighthouse gegründet:
    • CM kann natürlich jederzeit als Person und Texter des für den von ihm gegründeten und von ihm geleiteten Verein Club Plus gestalteten damaligen Plakats (1998) die Freigabe geben.
    • Ein allenfalls aber nicht mehr existenter Verein Club Plus kann das aber nicht, auch CM in diesem Fall nicht.
  • Der am Plakat beteiligte bildnerische Künstler Hierner muss wohl so oder so seine eigene Freigabe geben:
    • Das kann mMn weder die Person CM für Hierner,
    • noch ein allenfalls von Club Plus auf neuen Namen umbenamster Lighthouse-Trägerverein und
    • schon gar nicht ein ggf überhaupt nicht mehr existenter Verein für Hierner machen.

Letztlich: Das im Juni 2016 mit einem iPhone abfotografierte Plakat aus dem Jahr 1998 lagert ganz klar im Archivfundus von CM und wurde dort fotografiert. Panoramafreiheit trifft hier keinesfalls zu. Selbst wenn man jedoch den theoretischen Sachverhalt unterstellen würde, das Plakat hätte zum Zeitpunkt im öffentlichen Raum gehangen und wäre dort abfotografiert worden sein, so würde die Panoramafreiheit mE dann dennoch nicht mehr gelten, wenn das Bild genau auf das Plakat hin zugeschnitten und damit vom Panoramabeiwerk nichts (mehr) zu sehen wäre. jm2c. --Elisabeth 06:08, 15. Jun. 2016 (CEST)

Jeder Verein hat – auch wenn er nicht mehr besteht – einen Rechtsnachfolger, so wie jeder Verstorbene einen Erben hat, notfalls den Staat. So auch in diesem Falle.--Meister und Margarita (Diskussion) 09:35, 15. Jun. 2016 (CEST)
@Elisabeth59: Wenn Michelides damals das Plakat gemacht hat, ist es doch wurscht, wer der Rechtsnachfolger des Vereins ist. Urheber ist ja Michelides --K@rl 10:57, 15. Jun. 2016 (CEST)
Bisher war nur davon die Rede, dass Michelides den Text geschrieben habe (der hier aber wahrscheinlich nicht mal Schöpfungshöhe erreicht). Er ist daher bestenfalls Miturheber. Wesentliche kritischer ist das im Plakat enthaltene Photo. Wir brauchen hier also entweder eine Freigabe des Photographen oder eine Freigabe des Inhabers aller Rechte am Gesamtplakat (also dem Verein oder dessen Rechtsnachfolger).
Außerdem geht es nicht nur um ein Plakat, sondern um insgesamt sieben:
  1. Aids Memorial Day 1998.jpg
  2. Lothar Rübelt - Das geheimnis des Moments.jpg
  3. Zürich brennt
  4. Herlinde Koelbl - Männer.jpg
  5. Welt-Aids-Tag 1997 - Fackelzug.jpg
  6. 6. ÖLSF.jpg
  7. Aids Conference Durban.jpg
Sowie diesen Keramik-Kopf (Kiki Kogelnik - Broken Head.jpg) und eine Unterwäscheverpackung (Duofold Underwear.jpg). Und ich bezweifle mal, dass Michelides da überall Miturheber oder gar Rechteinhaber ist...
Es wäre daher schön, wenn wir das hier einfach mal abschließen könnten. Statt mit wechselnden Verteidigungsstrategien (Panoramafreiheit, physisches Eigentum, Auge-zudrücken, Miturheberschaft) rumzudiskutieren, solltet Ihr Eure Zeit besser darein investieren, von den tatsächlichen Urhebern Freigaben bzw. (im Fall des Kopfes) Abbildungsfreigaben zu erwirken. // Martin K. (Diskussion) 11:14, 15. Jun. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: //Martin K. (Diskussion) 11:14, 15. Jun. 2016 (CEST)

Urherberrecht ungeklärt

Im Rahmen der QS zum Artikel Wilhelm Klein Stuck Putz Malerei ist folgendes Bild auffällig geworden.Was meint Ihr: Kann man dem "eigenes Bild" glauben schenken? Gruß Graf Umarov (Diskussion) 08:02, 4. Jun. 2016 (CEST)

Dann muss man dem Uploader wohl dazu gratulieren, der älteste Deutsche zu sein :) Sieht nach einem professionellen Foto aus, vermutlich aus Stadtarchiv oder so. Am besten Uploader mal ansprechen, muss ja nicht bös gemeint sein. --Magnus (Diskussion) 11:33, 4. Jun. 2016 (CEST)

Kirchenfenster

Dürfen wir Aufnahmen von Kirchenfenstern von Künstlern, die noch nicht mehr als 70 Jahre tot sind, in unserer Wikipedia verwenden?

Auf der Hauptseite ist heute bei "Schon gewusst" ein entsprechendes Bild dargestellt, und der Artikel zum Künstler Emil Wachter hat gleich als erstes Bild eine Aufnahme eines von Wachter gestalteten Fensters. --Andibrunt 16:31, 5. Jun. 2016 (CEST)

Andibrunt, anders als in Österreich fällt das in Deutschland nicht unter die Panoramafreiheit; selbst wenn man mit dem österreichischen Obersten Gerichtshof Kirchenfenster als Bestandteil des Bauwerks selbst betrachtet, ist die Ansicht aus dem Innenraum nach deutschem Recht nicht privilegiert (vgl. Panoramafreiheit#Einschränkung bei Bauwerken (Abs. 1, S. 2)), ungeachtet dessen, ob der Bestandteil auch von außen einsehbar ist (BGH, Hundertwasser-Haus). Gleiche Probleme ergeben sich auch für andere Gegenstände der Inneneinrichtung. Eine andere anwendbare Ausnahme ist nicht ersichtlich; da sie erkennbar stilbestimmend sind, verbietet sich auch die Einstufung als Beiwerk. — Pajz (Kontakt) 17:29, 5. Jun. 2016 (CEST)
Ich hatte schon öfters genau dieses Problem, habe aber immer die Genehmigung des jeweiligen Künstlers bekommen. --HelgeRieder (Diskussion) 18:31, 5. Jun. 2016 (CEST)

Gemeinfreiheit Felix Fleischhauer

Guten Tag, in einem Auktionskatalog vom Hofkunsthändler Felix Otto Fleischhauer (geb. 1874) sind Abbildungen enthalten, die für den Artikel zur Wilhelma evtl. relevant wären. Wichtig wäre nun ob der Herr vor mehr als 70 Jahren verstarb. Ich habe in Google bisher nichts gefunden und wüsste nicht wo ich etwas finden sollte. Falls ich hier richtig bin würde ich mich über Hilfe freuen. --Josefma (Diskussion) 16:28, 7. Jun. 2016 (CEST)

Der Knackpunkt dürften hier aber nicht die Lebensdaten Fleischhauers sein, sondern die der Künstler der abgebildeten Werke. --Magnus (Diskussion) 16:43, 7. Jun. 2016 (CEST)
Achso, der älteste der Runde wurde 1769 geboren, der jüngste 1844. --Josefma (Diskussion) 17:18, 7. Jun. 2016 (CEST)
Wichtig sind auch hier die Todesjahre. Bei einem 1769 geborenen Künstler ist klar, dass er vor mehr als 70 Jahren gestorben sein muss; es ist wohl auch unwahrscheinlich genug, dass jemand mit Jahrgang 1844 102 Jahre alt oder älter wurde, wenn auch nicht vollkommen ausgeschlossen, sowas kommt in Einzelfällen vor. Wenn die Künstler einigermassen bekannt sind, sollte es aber wohl kein Problem sein, auch die Todesjahre, sofern nicht eh angegeben, zu ermitteln? Und der Katalog wird wohl älter als 50 Jahre sein? Dann würde auch die (umstrittene und auf Wikimedia Commons verneinte) Möglichkeit eines Lichtbildschutzes für die Reproduktionen (50 Jahre ab Erstveröffentlichung, zusätzlich zum urheberrechtlichen Schutz von 70 Jahren nach dem Tod der Urheber für die Werke selbst) eh wegfallen und du könntest ganz beruhigt sein. Gestumblindi 21:45, 7. Jun. 2016 (CEST)
Danke für die detaillierte Auskunft! Ich habe jetzt noch recherchiert: die Werke aller Künstler sind schon längst gemeinfrei. Der 1844-er ist bspw. 1896 verstorben, für die Runde nicht ungewöhnlich, da ist niemand wirklich alt geworden... Der Katalog selbst ist mit 1922 schon etwas älter als 50 Jahre. Damit müsste alles verwendbar sein, Danke für die Hilfe! --Josefma (Diskussion) 11:27, 8. Jun. 2016 (CEST)
@Josefma: Wichtig wäre dann noch, bei einem Upload auf Commons auch die Lebensdaten der Künstler in der Beschreibung anzugeben, und den Katalog mit Erscheinungsjahr als Quelle. 1922 ist geradezu perfekt, da damit auch alle denkbaren Probleme in den USA ausgeräumt sein sollten, wo alles vor 1923 Erschienene sowieso public domain ist :-) Gestumblindi 13:01, 8. Jun. 2016 (CEST)
Habe ich jetzt ergänzt. Hier. Ob ich für den Artikel noch gute Scans anfertige muss ich noch schauen, bisher habe ich die Bildtafel nur als Beispiel hochgeladen. --Josefma (Diskussion) 13:29, 8. Jun. 2016 (CEST)


{{cc-zero}} ist hier aber keine gute Lizenzangabe, das sollte {{PD-Art}} oder {{PD-old}} sein. Leider weiss ich auch grad nicht welches der beiden Letztgenannten hier richtig wäre. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 23:27, 8. Jun. 2016 (CEST)

In diesem Fall nicht PD-Art; dieser Baustein wird auf Commons für Reproduktionen gemeinfreier Werke verwendet, die nicht der Uploader angefertigt hat und von denen unter Umständen behauptet werden kann, dass ein Leistungsschutzrecht (Lichtbildschutz) bestehe, was von der Wikimedia Foundation aber prinzipiell verneint wird. PD-Art enthält einen entsprechenden ausdrücklichen Hinweis. Hier geht es aber um Reproduktionen gemeinfreier Werke (im Katalog), die selbst vor so langer Zeit angefertigt wurden, dass dieses Problem entfallen dürfte. Eine passende Variante von PD-old dürfte angezeigt sein; für einzelne Werke von Urhebern mit bekanntem Todesjahr, die vor 1923 veröffentlicht wurden, ist commons:Template:PD-old-auto-1923 immer sehr schön, da steht auch gleich ein Parameter für das Todesjahr zur Verfügung. Im konkreten Fall ist natürlich denkbar, dass Josefma darüber hinaus eigene Rechte an seinem Foto hat (man sieht ja das Buch als dreidimensionales Objekt) und für diesen Aspekt zusätzlich eine freie Lizenz vergeben kann oder sollte ;-) Gestumblindi 22:48, 9. Jun. 2016 (CEST)

Getty Images

In La Domenica del Corriere hat der Zeichner Achille Beltrame (1871-1945) im Jahr 1904 mehrere Illustrationen zu den Fatti di Innsbruck veröffentlicht. Eine davon wurde, leider mit einer unvollständigen Quellenangabe, 2013 nach WP:it und von dort 2015 nach Commons hochgeladen und wird auch in Wikipedia zitiert: c:File:I fatti di Innsbruck - Image taken from domenica del corriere 1904.jpg. Seit 2016 (sic!) ist das jetzt mit PD-Old-70 auch problemlos. Das beste wäre natürlich, jemand würde sich hinsetzen und den Domenica del Corriere jahrgangsweise durchgehen und die vielen Bilder Beltrames einscannen und gut dokumentieren, frommer Wunsch, ich weiß.
Bei der Suche nach besseren Bildattributen für das vorhandene Bild bin ich im Internet auf ein (leider auch nur schlecht dokumentiertes) weiteres Bild Beltrames zu den Ereignissen bei Getty Images gestoßen. Ich könnte das jetzt herunterladen, nach Commons hochladen und anschließend noch bei Wikipedia:Fotowerkstatt/Wasserzeichen nachbearbeiten lassen, da Getty I. die Ablichtung von Beltrames Bild für eigene Zwecke geschützt hat.
Daher meine Frage: Macht das Sinn? Welche Erfahrungen haben wir mit den Rechtsansprüchen von Getty Images?
--Goesseln (Diskussion) 17:33, 9. Jun. 2016 (CEST)

Hm, bei alamy.com hat es auch Wasserzeichen, aber scheinbar grössere Auflösungen. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 17:54, 9. Jun. 2016 (CEST)
ja, bei der weiteren Suche habe ich auch eine Kopie von Beltrami-Innsbruck-1904 bei Diomedia gefunden, auch mit Wasserzeichen, aber besser.
Also sollten wir jetzt nicht eine Schnitzeljagd nach weiteren Bildern mit oder ohne Wasserzeichen machen, sondern der Frage nachgehen, ob wir die ökonomischen Interessen der Wasserzeichner respektieren wollen und müssen. Meinetwegen am Beispiel Getty Images und vielleicht auch Diomedia.com. --Goesseln (Diskussion) 18:03, 9. Jun. 2016 (CEST)
Allerdings wollte ich noch bemerken dass man grundsätzlich verschiedene Bildversionen mit und ohne Wasserzeichen grundsätzlich zu einer optimalen (automatisierten) Rekonstruktion des „Originals“ benutzen kann. Ich will der rechtlichen Frage aber nicht weiter im Wege stehn. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 18:13, 9. Jun. 2016 (CEST)
@Goesseln: Dass die Bilder selbst nicht mehr geschützt sind, hast Du ja richtig dargestellt. Daran ändert auch ein darauf angebrachtes Wasserzeichen nichts (abgesehen natürlich von einer eventuellen Schutzfähigkeit des Wasserzeichens selbst) – und zwar unabhängig davon ob damit irgendwer gerne Geld verdienen möchte oder nicht.
Ob es darüber hinausgehen noch eine Leistungsschutzrecht für die Digitalisierung des Originalbildes gibt oder nicht, daran scheiden sich die Geister. Nach Einschätzung unseres Seitenbetreibers, der WMF, erzeugt die Reproduktion von 2dimensionalen Werken kein neues Schutzrecht. Ob Dir das sicher genug ist, oder Du solche Bilder prophylaktisch lieber anonym hochlädst, musst Du selbst wissen. // Martin K. (Diskussion) 19:18, 9. Jun. 2016 (CEST)

Lizenz beim Profilbild

File:Nicki Minaj coj.jpg

hmm? Ist das nicht unter falscher Lizenz? Abgelaufene Schutzfrist nach Tot?! Also ich wüsste nicht dass sie schon tot ist. --Natsu Dragoneel (Diskussion) 15:19, 20. Jun. 2016 (CEST)

Es geht um den Tod des Urhebers, aber auch das dürfte kaum der Fall sein. Höchstwahrscheinlich eine Urheberrechtsverletzung.--Trockennasenaffe (Diskussion) 15:21, 20. Jun. 2016 (CEST)
Nach kurzer Recherche: Der Benutzer hat offenbar massenweise Urheberrechtlich geschütztes Materal hochgeladen, was in anderen fällen auch bereits beanstandet wurde. Ich kümmere mich mal drum.--Trockennasenaffe (Diskussion) 15:23, 20. Jun. 2016 (CEST)
THX. Natürlcih meinte ich den Fotograf. Habe mich da wohl ein bischen verschrieben. Wäre super, wenn du dich darum kümmern würdest. Ich müsste mich erstmal mit Commons richtig ausseinandersetzen, eh ich mich da aktiv beteiligen kann. --Natsu Dragoneel (Diskussion) 15:26, 20. Jun. 2016 (CEST)
Hier war offenbar schon jemand schneller als ich. Die Fotos wurden als potentielle Urheberrechtsverletzung markiert. Um alles andere kümmern sich dann ggf die Admins auf Commons.--Trockennasenaffe (Diskussion) 15:29, 20. Jun. 2016 (CEST)
Bild wurde gelöscht, somit erledigt. --Natsu Dragoneel (Diskussion) 13:17, 21. Jun. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Natsu Dragoneel (Diskussion) 13:17, 21. Jun. 2016 (CEST)

Sammelbilder-Foto

Im Artikel Sammelbilderproblem wird eine Foto aus Wikimedia verwendet, das viele Basketballsammelbilder zeigt: https://de.wikipedia.org/wiki/Sammelbilderproblem#/media/File:Basketball-sammelkarten_hg.jpg Ein Reviewer merkte an, dass dies problematisch sein könnte evt. wegen der hohen Auflösung des Fotos. Ich sehe hier keine URV, da die Sammelbilder selbst keine künstlerischen Werke sind und hier kein einzelnes Bild im Mittelpunkt steht. Es gibt viele ähnliche Fotos in Wikimedia und Online-Medien.--Duerer38 (Diskussion) 15:36, 7. Jun. 2016 (CEST)

Duerer38, die Fotos sind klar erkennbar. Ein künstlerischer Wert ist nicht erforderlich, weil bei Fotografien stets zumindest ein Schutz als einfaches Lichtbild besteht, für welche ein solcher nicht erforderlich ist (siehe in Ansätzen den Artikel Lichtbild). Dass kein einzelnes Bild im Mittelpunkt steht, ist unerheblich; der hier und da in Wikipedia anzutreffenden Auffassung, die Darstellung als Teil eines großen Ganzen begründe eine Eigenschaft als unwesentliches Beiwerk, ist in Deutschland inzwischen höchstrichterlich entgegengetreten worden (siehe dazu Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/05#Urteilshinweis zur Beiwerksschranke): Wenn einmal festgestellt ist, dass ein Schutzgegenstand (hier: Lichtbild) Teil eines Gesamtkonzepts ist, scheidet der Beiwerkscharakter bereits aus, sodass es auf die – hier wohl zurecht reklamierte – Austauschbarkeit jedes einzelnen Schutzgegenstandes nicht mehr ankommt. Insofern teile ich die Auffassung, dass das Bild nicht verwendet werden kann. — Pajz (Kontakt) 16:05, 7. Jun. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: — Pajz (Kontakt) 12:58, 24. Jun. 2016 (CEST)

Logo des ESS Luftfahrtunternehmens

Hallo, erreicht das Logo dieser ehemaligen deutschen Fluggesellschaft, das für einen neu anzulegenden Artikel verwendet werden soll, die Schöpfungshöhe oder nicht? Hier zu finden, zwischen Demnächst im Einsatz durch und Wir stellen vor:. Vielen Dank im Voraus --SafetyCard (Diskussion) 13:15, 21. Jun. 2016 (CEST)

SafetyCard, meiner Meinung nach schon. Gruß, — Pajz (Kontakt) 10:54, 24. Jun. 2016 (CEST)
Die Buchstaben ESS sind in einer Standard-Schriftart der 1970er Jahre gehalten, die damals ziemlich viel verwendet wurde und bei Letraset erhältlich war. Der grüne Rahmen greift links unten ein Element aus dem E auf und folgt ansonsten der eher konventionellen Anordnung der Abkürzung und der vollen Firma. Ich halte ja nach wie vor die Anforderungen der Schöpfungshöhe eher hoch und stufe das als ein Design ein, dass doch stark dem Handwerklichen verhaftet ist und somit eher keinen Schutz als Werk genießt. Grüße --h-stt !? 13:12, 24. Jun. 2016 (CEST)
Vielen Dank für Eure Antworten. Dass das Logo die Stripes von Letraset verwendet, war mir vorher nicht bekannt und rückt die Sache in ein neues Licht. Damit stimme ich dir, h-stt, zu: Man hat die bereits bestehenden Schriftelemente lediglich anhand der Umrisse „erweitert“. Erfreulich, denn somit muss der neu zu erstellende Artikel nicht komplett ohne irgendeine Illustration auskommen. --SafetyCard (Diskussion) 16:48, 24. Jun. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: SafetyCard (Diskussion) 16:48, 24. Jun. 2016 (CEST)

Einerseits könnte es sich um ein Amtliches Werk, andrerseits lese ich im Impressum: Das Copyright für veröffentlichte, von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen selbst erstellte Objekte bleibt allein bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.. Die Ursprungsfrage lautet URV? --tsor (Diskussion) 12:15, 22. Jun. 2016 (CEST)

Tsor, so wie ich die Quellseite (http://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/investition/afp.htm) verstehe, handelt es sich dabei um eine übersichtliche Zusammenfassung verschiedener Richtlinien, Erlassen u.ä. Das sollte m.E. unter § 5 II UrhG fallen, ist also zwar ein amtliches Werk, aber kein „vollwertiges“ und unterliegt deshalb unter anderem einem Änderungsverbot (§ 5 II i.V.m. § 62 I UrhG), mit der Folge, dass das Werk auch nicht als Textinhalt in Wikipedia verwendet werden kann. (Etwas anderes gilt natürlich, wenn die Inhalte dieser Zusammenfassung selbst bloß aus Richtlinien/Erlassen/Gesetzen/… entnommen worden sein sollten; denn Richtlinien/Erlasse/Gesetze sind amtliche Werke i.S.v. § 5 I UrhG und unterliegen damit auch keinen vergleichbaren Nutzungseinschränkungen.) — Pajz (Kontakt) 13:56, 23. Jun. 2016 (CEST)
Danke Pajz. Ich habe den Artikel wegen URV gelöscht. --tsor (Diskussion) 20:52, 23. Jun. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: — Pajz (Kontakt) 11:16, 24. Jun. 2016 (CEST)

Digitalisat Gesetzesblatt

Hallo, es geht um dieses Dokument:

Ich bin unsicher, ob ich die richtige Lizenz ausgewählt habe. Das Gesetz an sich dürfte gemäß § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei sein, nicht? Gilt das auch für den Abdruck im Gesetzblatt? Ändert sich etwas dadurch, wenn das Digitalisat über ein Portal wie Makrolog abgerufen wurde? Vielen Dank und viele Grüße --Finø (Diskussion) 17:25, 22. Jun. 2016 (CEST)

Finø, die angegebene CC-0-Lizenz ist insoweit „unlogisch“, als eine solche Lizenz immer von jemandem „eingeräumt“ werden muss. Wie du aber schon richtig schreibst, ist ein „Gesetz- und Verordnungsblatt“ ein amtliches Werk, mit der Folge, dass es schon gar keinen Rechteinhaber gibt, der eine CC-0-Lizenz erteilen könnte. Richtigerweise müsste man hier auf der Bildbeschreibungsseite also statt {{cc-zero}} korrekt {{PD-GermanGov}} vermerken. Diese Kennzeichnung verweist auf ein (keinem Schutz unterliegendes) amtliches Werk. Da beim Einscannen nach allgemeiner Meinung keine weiteren Schutzrechte entstehen, ändert sich daran auch durch die Fremdherkunft des Digitalisats nichts. (Die „Entnahme“ von der Fremdseite durch den Bildhochlader könnte freilich bspw. gegen dortige AGB verstoßen; dies ist für „uns“ als Wikipedia aber nicht weiter von Belang, weil dies nur das Innenverhältnis zwischen Portalnutzer und Portalbetreiber betrifft.) — Pajz (Kontakt) 14:07, 23. Jun. 2016 (CEST)
Herzlichen Dank, Pajz, für die schnelle und ausführliche Antwort! So hab ich’s korrigieren können.--Finø (Diskussion) 18:36, 23. Jun. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: — Pajz (Kontakt) 11:16, 24. Jun. 2016 (CEST)

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Hallo, das Landesamt stellt unter www.bayernatlas.de auch Satellitenbilder zur Verfügung. Sind das nun amtliche Werke? Auf Commons gibt es eine eigene, üppig gefüllte Kategorie für solche Fotos. Die Nutzungsbedingungen untersagen aber eine Nutzung ("Nicht erlaubt ist die Extraktion von Daten aus dem BayernAtlas und deren weitere Nutzung"). Wie ist nun die Sachlage? hilarmont 16:35, 6. Jun. 2016 (CEST)

Was freigegeben ist, ist hier nachzulesen, zusammen mit den Links zu den Daten. Da im BayernAtlas deutlich mehr Daten abrufbar sind, hat man da die Weiternutzung einfach untersagt. NNW 16:48, 6. Jun. 2016 (CEST)
Hilarmont, die Rechtslage ist jedenfalls, dass derartige Satellitenbilder keine amtlichen Werke sind, weil es insoweit am amtlichen Interesse an der freien Veröffentlichung fehlt (vgl. analog BGH GRUR 1988, 33 – Topographische Landeskarten). Anderes gilt nur für Karten mit Regelungscharakter (wie Bebauungspläne und Katasterkarten) und für Kartenausschnitte/Satellitenbild-Ausschnitte, mit denen im Einzelfall auf bestimmten Gefahrenlagen hingewiesen werden soll (vgl. Schricker/Loewenheim/Katzenberger, Urheberrecht, 4. Aufl. 2010, § 5 Rn. 69). — Pajz (Kontakt) 14:07, 14. Jun. 2016 (CEST)

Vorlesen von noch nicht gemeinfreien Texten bei öffentlichen Veranstaltungen

Wenn ich - zum Beispiel bei einer Kreuzfahrt - im Rahmen des Unterhaltungsprogramms einen Text vorlesen will, dessen Autor noch nicht 70 Jahre tot ist: muss ich da Genehmigungen einholen? (nicht signierter Beitrag von 91.96.12.211 (Diskussion) 09:14, 13. Jun. 2016 (CEST))

Diese Fragen dürfen wir leider nicht beantworten, da es sich hierbei um eine für uns verbotene Rechtsberatung handeln würde. Bitte frage einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt oder einfach direkt den Autor bzw. dessen Verlag. — Raymond Disk. 10:13, 13. Jun. 2016 (CEST)
Was natürlich grundsätzlich stimmt. Allerdings dürfte das Wörtchen gemeinfrei hier doch eindeutig genug sein, oder? // Martin K. (Diskussion) 10:19, 13. Jun. 2016 (CEST)
@Martin Kraft: Ähem: einen Text vorlesen will, dessen Autor noch nicht 70 Jahre tot ist. Hervorhebung durch mich. — Raymond Disk. 10:37, 13. Jun. 2016 (CEST)
Ups, wer lesen kann ist klar im Vorteil. In diesem Fall gilt natürlich: Einfach mal den Rechteinhaber (also z.B. die Erben oder den Verlag) direkt um eine Erlaubnis fragen - das dürfte im Zweifel auch günstiger sein als eine juristische Beratung. // Martin K. (Diskussion) 10:51, 13. Jun. 2016 (CEST)
Ist der verstorbene Autor denn mit dem Vorleser identisch? Das könnte schwer werden mit dem Vorlesen. Fremde Texte auf Veranstaltungen vorlesen bedeutet eventuell einen Rechtsstreit mit dem Rechtinhaber. Konkret einen Bekannten hat es da beinahe mit Heinz Ehrhard erwischt. Und dank Internett und automatisierten Suchen finden die Rechteinhaber mehr Fälle als zu erwarten. Fragen oder lassen.--Elektrofisch (Diskussion) 13:27, 13. Jun. 2016 (CEST)
Allgemeine Fragen zur Rechtslage ohne Berücksichtigung eines konkreten Einzelfalls und ohne Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise dürften eigentlich keine verbotene Rechtsberatung darstellen. Die Frage wäre aber eher, ob diese nicht wikipediabezogene Frage an dieser Stelle nicht Off-Topic ist und damit dem Sinn dieser Seite entgegensteht. Daher nur soviel: Das Vorlesen ist eine Wiedergabe und damit vom Rechteinhaber grundsätzlich wie jede andere Nutzung auch erstmal genehmigungspflichtig. Im konkreten Einzelfall könnten aber diverse Ausnahmen wie die Schrankenregelung zur öffentlichen Wiedergabe (§ 52 UrhG) oder, abhängig von der Art des Texts, noch andere Schrankenregelungen greifen. Dies in Bezug auf Deinen Fall zu erörtern, wäre dann wohl tatsächlich Rechtsberatung, die wir hier nicht leisten können/wollen/dürfen/werden. Was passiert, wenn man es dennoch tut, ist eine andere Frage und hängt eben von der Reaktion des Rechteinhabers ab. Yellowcard (D.) 14:01, 13. Jun. 2016 (CEST)
@Raymond: Nur am Rande bemerkt: "dürfen wir leider nicht beantworten" und "verbotene Rechtsberatung" mag auf euch arme Deutsche mit euren komischen Gesetzen zutreffen ;-) - aber wir Schweizer dürften im Prinzip rechtsberaten, soviel wir wollen, da die Rechtsberatung in der Schweiz gesetzlich nicht reglementiert ist. Allerdings denke ich, dass Yellowcard alles gesagt hat, was wir hier sinnvollerweise sagen können; eigentlich schon mehr, denn vorgesehen ist diese Seite für urheberrechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Wikipedia stellen. Gestumblindi 00:27, 15. Jun. 2016 (CEST)

Bildrechte der Fotostiftung Schweiz

Zum Schweizer Fotografen Roberto Donetta (1865–1932) gibt es jetzt eine Ausstellung und Presseberichte. Ich habe mal probehalber eines der Fotos nach Commons geladen: c:File:Roberto Donetta Selbstporträt Bleniotal.jpg. Bevor ich da weitermache, bitte ich, dass mal jemand die Einschränkungen beurteilt, die die Fotostiftung Schweiz den Fotos beigefügt hat. Wenn es danach ginge, müsste das Foto bei Commons wohl schleunigst wieder gelöscht werden. --Goesseln (Diskussion) 14:17, 15. Jun. 2016 (CEST)

Das ist mal wieder die beliebte Schutzrechtsberühmung, die Bedingungen sind nichtig. Außerdem gibt es in der Schweiz kein Copyright. Editio princeps kann auch ausgeschlossen werden, da er ausweislich des lebenslaufes ja als Auftragsfotograf tätig war. Zudem läge die Beweislast bei dem, der editio princeps beansprucht und davon ist bei der Fotostiftung kein Wort zu lesen. --M@rcela 15:19, 15. Jun. 2016 (CEST)

Jefree Star Instagram-Bild

File:Jefree Star (Instagram).png

kann sich bitte einer darum kümmern? Ich bezweifle ganz stark dass hier die genehmigung des Urhebers vorliegt. Ist eine Kopie von https://www.instagram.com/p/BHFTTUCjjQ6/?taken-by=jeffreestar

Da ich nicht allzuviel erfahrung mit Commons habe, gebe ich das mal hier ab. --Natsu Dragoneel (Diskussion) 19:28, 28. Jun. 2016 (CEST)

@Natsu Dragoneel: Ich hab es mal entsprechend getagt. Solche URVs kannst Du übrigens melden in dem Du einfach diesen Code auf der Bilddetailseite einfügst: {{copyvio|1=DEINE_BEGRÜNDUNG}} // Martin K. (Diskussion) 19:40, 28. Jun. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: // Martin K. (Diskussion) 19:40, 28. Jun. 2016 (CEST)

Einschätzung Textplagiat - ja oder nein

Auf der Diskussionsseite von "Schon gewusst" wurden einem Benutzer wiederholt Vorwürfe gemacht, seine Artikel bewegen sich sehr nahe an einem Textplagiat, da nicht nur die inhaltliche Struktur, sondern auch Formulierungen aus den angegebenen Quellen übernommen wurden.

Ich sehe tatsächlich ein Problem bei dem Artikel Hans Georg Friedmann. Meiner Laien-Meinung nach ist die Ähnlichkeit zur Internetquelle Flucht unmöglich, außer für Tom Lasker zu gross um nicht als mögliche URV betrachtet zu werden. Wäre hier in der Tat eine Versionlöschung bzw. Neuformulierung des Artikel angebracht? --Andibrunt 20:44, 16. Jun. 2016 (CEST)

Ich habe den Artikel zur Überprüfung eingetragen.[2].--Fiona (Diskussion) 22:06, 16. Jun. 2016 (CEST)

Reichssportblatt. Amtliche Zeitschrift des Reichssportführers

Mich würde interessieren ob ich das Bild aus dieser Anzeige per Screenshot in der Wikipedia verwenden darf? Gemeinfrei als amtliches Werk? LG --1971markus ⇒ Laberkasten ... 01:43, 28. Jun. 2016 (CEST)

Hallo 1971markus, amtliche Werke sind nur Gerichtsurteile, Gesetze etc. Du könntest die Datei jedoch hochladen, wenn du die Abbildung der Tennisspielerin weglässt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:10, 29. Jun. 2016 (CEST)
Schade, genau um die Tennisspiellerin ging es mir... Aber Danke für die Antwort. ::LG --1971markus ⇒ Laberkasten ... 17:38, 29. Jun. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 1971markus ⇒ Laberkasten ... 17:39, 29. Jun. 2016 (CEST)

Nutzungsbedingungen des IDS WP-verträglich?

Hallo zusammen,
ich bitte um eine rechtliche Beurteilung des hier beschriebenen Problems (runterscrollen). Dank + Gruß --feloscho [schreib mir ’was]; 09:20, 16. Jun. 2016 (CEST)

Feloscho, na ja, man muss eine urheberrechtliche und eine AGB-rechtliche Ebene unterscheiden. Im bloßen fallbezogenen (Nicht)bestätigen gegenüber anderen Wikipedia-Nutzern, ob ein Exonym eine bestimmte Zahl von Datenbankeintragungen über- oder unterschreitet, liegt keine urheberrechtsrelevante Nutzungshandlung. Was die AGB anbetrifft, würde ich mich jedenfalls nicht an einer Nutzung wie der intendierten gehindert fühlen. Eine derart weitreichende, über das urheberrechtlich Geschützte weit hinausreichende Nutzungseinschränkung müsste mindestens mal hinreichend verdeutlicht werden, was ich nicht erkennen kann. M.E. geht es dort erkennbar um die geschützten Inhalte von Drittanbietern („Textgeber“; siehe auch die Konkretisierung: „Die Texte dürfen daher nicht […]“); deren Inhaltsbeiträge werden aber bei der Angabe einer Gesamttrefferzahl schon gar nicht unmittelbar verwendet. Wenn man so grundlegende Rechte der Datenbanknutzer einschränken wollte, müsste man das in AGB auch entsprechend, ohne verbleibende Unklarheiten kommunizieren. (Das bürgerliche Recht hielte aber auch dann noch eine Reihe von Bestimmungen bereit, um überraschende/benachteiligende Klauseln bzw. AGB mit eben solchen „abzufangen“.) Hindernisse für die Wikipedia-Nutzung kann ich vor diesem Hintergrund auf den ersten Blick nicht erkennen. — Pajz (Kontakt) 13:11, 23. Jun. 2016 (CEST)
Vielen Dank! --feloscho [schreib mir ’was]; 07:57, 27. Jun. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 12:47, 3. Jul. 2016 (CEST)

Kopieren aus anderem Artikel

Ist sowas wirklich zulässig? --Rabenkind·geschr. mit neo 23:01, 18. Jun. 2016 (CEST)

@Rabenkind: Ja, aber nur so, wie unter Hilfe:Artikelinhalte auslagern beschrieben, nicht so, wie von Benutzer:Tohma durchgeführt. --Flominator 10:57, 19. Jun. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 12:39, 3. Jul. 2016 (CEST)

US-Public Domain

Hallo, ich würde gerne dieses Bild in einen Artikel einbauen. Die Problematik von US-PD (hierzulande leider nicht gültig) ist mir zwar durchaus bekannt. Da dieses Bild auf Commons zusätzlich den Vermerk trägt, dass alle Urheberrechte erloschen sind, stellt sich mir eben die Frage, ob ich es verwenden kann. Ähnlich gelagert ist der Fall bei einem zweiten Bild – diesem. Lizenz ist auch hier US-PD (Regierungsangesteller und so weiter). Allerdings ist das Bild von 1908 – nach hiesigem Urheberrecht müßte es eigentlich verwendbar sein.

Frage: Liege ich richtig, oder habe ich was übersehen? Für sachdienliche Hinweise vorab schon mal Vielen Dank. --Richard Zietz 18:10, 21. Jun. 2016 (CEST)

„(…) Für sachdienliche Hinweise vorab schon mal Vielen Dank.“ Vielen Dank, und gern geschehen. --Richard Zietz 19:54, 22. Jun. 2016 (CEST)
Hat sich die Anfrage erledigt oder was ist mit „gern geschehen“ sonst gemeint? — Pajz (Kontakt) 14:12, 23. Jun. 2016 (CEST)
Sehe ich oben – nach 24 Stunden – irgendeine Antwort auf meine Anfrage? --Richard Zietz 17:33, 23. Jun. 2016 (CEST)
Hallo Richard Zietz (außerdem Ping an Pajz), wir binden hierzuwiki US-PD-Bilder aus Commons ohne Rücksicht auf Verluste ein. Sei also mutig! Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:37, 3. Jul. 2016 (CEST)
War schon mutig. Aber Danke für die fachliche Expertise ;-). --Richard Zietz 15:05, 3. Jul. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 15:28, 3. Jul. 2016 (CEST)

Fotos von Kunstwerken/Hab wohl Urheberrecht falsch angegeben???

Guten Tag,

anscheinend hab ich was falsch gemacht beim Hochladen der Bilder für den Beitrag zu Regine Schumann. Man hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass da jetzt bei den Metadaten Fotograf E. WEIBLE Urheberrechte EBERHARD WEIBLE COLOGNE www.gull.de da steht.

Aber die Urheberrechte gehören doch Regine Schumann, oder versteh ich das falsch? Wie kann ich das denn für alle vier Bilder, die ich in dem Beitrag verwendet hab, richtig abändern? Fotografen waren: Frank Vinken, Eberhard Weible und Thilo Nass. Permissions müsste mittlerweile von allen Fotografen die Genehmigung vorliegen haben, und auch von Regine Schumann für die Verwendung aller Fotos. Eine Ticketnummer hab ich auch: [Ticket#2016062110011863]. Wäre für Hilfe dankbar!!! --Gyanda (Diskussion) 12:39, 22. Jun. 2016 (CEST)

hmm. wenn ich folgende Meldung richtig interpretiere ist zukünftig das hochladen von Fotos zu Kunstwerken eh nicht mehr erlaubt: http://www.digitalfernsehen.de/Urteil-Wikipedia-darf-keine-Fotos-von-Gemaelden-in-Netz-stellen.140854.0.html --Natsu Dragoneel (Diskussion) 16:25, 23. Jun. 2016 (CEST)
Natsu Dragoneel, wenn Du den Artikel bis zum Schluss gelesen hast, weißt Du, dass es eine Berufung geben soll. Die Überschrift (wenn man es nicht weiter schafft) suggeriert hier jedenfalls ein Urteils-Ergebnis, das vollkommen verkehrt ist, denn: über die Gemeinfreiheit der in Rede stehenden Werke waren sich beide Parteien sogar einig. Mehr dazu auch im WP:Kurier. Viele Grüße, --emha db 17:08, 23. Jun. 2016 (CEST)
Das betrifft mich nicht, weil ja sogar die Künstlerin zugestimmt hat. Diese Auskunft nützt mir also leider nichts bezogen auf mein Problem. Ich müsste nur bei der Beschreibung der Bilder das Urheberrecht auf sie umändern und bei Quelle die Fotografen-Namen angeben. Nur, wie ich das hinkriege, weiß ich nicht. Danke aber für euer Mitdenken, das tut mir gut, dass immerhin jemand antwortet und mitdenkt!!! --Gyanda (Diskussion) 20:30, 23. Jun. 2016 (CEST)
Gyanda, der Urheber bzw. Hersteller einer Fotografie ist stets und unabänderbar derjenige, der die Aufnahme erstellt hat, mithin also der Fotograf. Wenn das Foto zudem ein Kunstwerk zeigt (wie hier mutmaßlich der Fall, die Bilder wurden ja inzwischen gelöscht), gibt es noch ein weiteres Recht, nämlich das Urheberrecht an dem Kunstwerk. Diese beiden Rechte überlagern sich. Ein Nutzer der ganzen Fotografie benötigt von beiden entsprechende Nutzungsrechte. Die Folge davon ist, dass eine freie Lizenz (wie auf Wikimedia Commons gefordert) sowohl durch den Fotografen (bzw. den, dem dieser entsprechende Nutzungsrechte daran eingeräumt hat [„Rechteinhaber“]) als auch durch den Urheber des abgebildeten Kunstwerks (bzw. den, dem dieser entsprechende Nutzungsrechte daran eingeräumt hat [„Rechteinhaber“]) erforderlich ist. Soweit ich den Sachverhalt verstehe, haben hier sowohl alle Fotografen als auch die Urheberin des Kunstwerks erklärt, jeweils selbst Rechteinhaber zu sein und unter der Lizenz „Creative Commons – Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0“ lizenzieren zu wollen. Das sollte genügen. Bei der Urheberangabe in Wikimedia Commons sollte man grundsätzlich beide Urheber angeben und klarstellen, wer Urheber wovon ist. Ich schlage vor, auf die Bearbeitung des Tickets zu warten, das kann schon ein, zwei Wochen dauern. Ich nehme an, dass die „Freigabe“ akzeptiert wird und der Bearbeiter die Bilder dann auf Commons wiederherstellen (lassen) wird; entweder berichtigt/korrigiert er dabei gleich selbst die Urheberangabe oder du machst es hinterher. Für die Zukunft: Wenn man freigabepflichtige Inhalte auf Wikimedia Commons einstellt, sollte man auf der Bildbeschreibungsseite irgendwo {{OTRS pending}} (mit den geschweiften Klammern) eintragen. Dann wissen die Administratoren von Wikimedia Commons, dass da noch eine Freigabe existiert und sehen von raschen Löschungen ab. Um die Sache nicht zusätzlich zu verkomplizieren, würde ich jetzt allerdings davon abraten, die Bilder noch einmal hochzuladen und stattdessen abwarten, bis dir auf deine E-Mails geantwortet wird. — Pajz (Kontakt) 10:52, 24. Jun. 2016 (CEST)
DANKE SCHÖN, Pajz, du hast es gut verstanden und du hast mir gut erklärt, wie ich in Zukunft solche Probleme vermeiden kann durch das Pending-Symbol (ohne nowiki, gell?!) - jetzt wart ich mal ab, was passiert. Ich war so traurig, weil ich mir extra so viel Mühe gemacht hatte sowohl von den Fotografen als auch von der Künstlerin die Genehmigung zu bekommen, und dann müssen die ja ne Mail an permissions senden, also auch noch tätig werden für mich, da war ich so froh, dass alles klappte - und gestern Nacht war ich echt sehr traurig, dass die Bilder auf einmal weg waren. Aber ich bleib mal positiv und hoffe, das klärt sich schnell. Danke für deine Mühe!!! --Gyanda (Diskussion) 12:17, 24. Jun. 2016 (CEST)
Gyanda, ja, genau, ohne das nowiki. Und die Bilder sind, wenn ich das richtig sehe, inzwischen ja auch bereits wiederhergestellt worden. Gruß, — Pajz (Kontakt) 17:19, 28. Jun. 2016 (CEST)
Ja, danke, alles ist gut :-). LG, --Gyanda (Diskussion) 23:10, 28. Jun. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 12:34, 3. Jul. 2016 (CEST)

URV bei Textanalyse eines öffentlich zugänglichen Zeitungsartikels mit Autorennennung zum Zweck der Prüfung einer Zusammenfassung

Ich bitte zu prüfen, ob meine Diskussionsseite https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Gerhard_Schr%C3%B6der&diff=155731642&oldid=155731498 mit Texthervorhebungen im Fettdruck zum Vergleich mit einer Zusammenfassung eine URV war und daher die Löschung durch Sänger berechtigt erscheint. Gruß, Gabel1960 (Diskussion) 18:12, 29. Jun. 2016 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 12:31, 3. Jul. 2016 (CEST)

Werke von Hubert Dietrich

Ich bin die Tochter des Künstlers, zwei der 6 hochgeladenen Werke sind in meinem Besitz, die anderen vier wurden verkauft und haben unterschiedliche Besitzer. Laut Rechtsauskunft des vorarlberg museums, das gerade eine Ausstellung laufen hat und einen Katalog herausgegeben hat, liegen die Werknutzungsrechte bei der Familie. Die Fotos wurden von Adolf Bereuter aufgenommen, der mir die Rechte zur Veröffentlichung unter Nennung seines Namens übertragen hat. Sollte alles passen, oder?

--Marlene Kurz (Diskussion) 16:04, 27. Jun. 2016 (CEST) Marlene Kurz

@Marlene Kurz: Mit Blick auf Wikipedia:Bildrechte#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) – 2-D-Regel würde ich sagen, dass der Fotograf bei diesen 2D-Fotos ohne Rahmen etc. zu vernachlässigen ist. Daher bräuchten wir lediglich die Freigabe der Familie, also aller, die im Besitz des ausschließlichen Nutzungsrechts an den Bildern stehen. Ergibt das Sinn für dich? --Flominator 17:27, 27. Jun. 2016 (CEST)

Bücher bei Fotos von Lesungen

Hallo, ich fotografiere ja gerne auf Lesungen. Häufig lesen Schriftsteller direkt aus ihrem aktuellen Buch. Wie sieht das denn bei Fotos aus, darf man sie hochladen auf Commons, auch wenn das Buch ganz oder fast ganz zu erkennen ist? --Kritzolina (Diskussion) 22:03, 12. Jun. 2016 (CEST)

@Kritzolina: Das hängt im Wesentlichen von der Gestaltung des Covers ab. Wenn ein sehr bildhaftes Cover prominent im Bild erscheint -> Kein Hochladen ohne Genehmigung des Bild-Urhebers bzw. des Verlages. Wenn das Cover aus einfachem Text besteht, ist es idR kein Problem. Mein Ratschlag: Fotografiere den Schriftsteller so, dass das Cover nicht zu erkennen ist, z.B. wenn er das Buch mal sinken lässt oder es zur Seite legt. — Raymond Disk. 10:19, 13. Jun. 2016 (CEST)
@Kritzolina: Hier könnte ansonsten noch die Schrankenregelung des unwesentlichen Beiwerks infrage kommen. Das ist aber immer etwas schwammig – der Artikel hilft vielleicht bei einer ersten Einordnung. Raymonds Praxistipp ist dem aber natürlich vorzuziehen, soweit möglich, denn er umgeht das Problem und ist somit wohl gleichermaßen eleganter wie sicherer. Grüße, Yellowcard (D.) 13:51, 13. Jun. 2016 (CEST)
Danke für den Hinweis auf die Schrankenregelung. Ich fotografiere ja häufig bei Lesungen und es ist ziemlich schwierig, Aufnahmen zu erhalten, bei denen der Autor oder die Autorin nicht gerade sehr unvorteilhaft aussieht, weil der Mund gerade seltsam geöffnet ist, die Augen völlig niedergeschlagen sind etc. Meist schiesse ich von jedem Lesenden eine ganze Reihe von Bildern, damit wenigstens ein bis drei gute Aufnahmen dabei sind. Aktuell bin ich am Durchsortieren der Bilder, die ich am Lyrikmarkt in Berlin gemacht habe und bei einigen Autoren sind die besten und eindrucksvollsten Bilder eben mit Buch im Bild. Ich werde sie mir nach Euren Hinweisen noch einmal ansehen und überlegen, welche Bilder ich hochladen kann. Dürft ich nach dem Hochladen hier nochmal die Kategorie verlinken, wenn ich nicht bei allen Aufnahmen sicher bin und Euch um Eure Meinungen und gegebenenfalls Löschanträge bitten? --Kritzolina (Diskussion) 19:15, 13. Jun. 2016 (CEST)
Aber selbstverständlich! ein lächelnder Smiley  Yellowcard (D.) 03:30, 14. Jun. 2016 (CEST)
Mögt ihr hier mal gucken, ob das alles so ok ist? Danke! --Xopolino (Diskussion) 20:51, 18. Jun. 2016 (CEST)
Ich schließe mich Xopolinos Bitte an, der mit mir in Berlin fotografiert hat. --Kritzolina (Diskussion) 07:36, 20. Jun. 2016 (CEST)

Maximal würde ich File:Sean Bonney 2016 01.jpg als eventuell problematisch ansehen, wobei das doch auch Beiwerk sein könnte, oder? --Flominator 11:59, 20. Jun. 2016 (CEST)

Das genannte erscheint mir auch – soweit auf die Schnelle erkennbar auch einzig, aber ich habe jetzt nicht jedes Bild angeklickt – problematisch. Beiwerk sollte ausscheiden, weil das Buch als solches jedenfalls stimmungsbestimmend ist; es gehört mithin zum Gesamtkonzept der Aufnahme (s.a. Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/05#Urteilshinweis zur Beiwerksschranke, Artikel Beiwerk). Allerdings könnte man ja vermutlich auch mit der Auflösung heruntergehen; das Problem ergibt sich ja erst, weil die Aufnahme so „groß“ ist. Hätte das Bild die Größe eines normalgroßen Thumbnails in einem Artikel, würde man m.E. nichts Urheberrechtsrelevantes mehr erkennen. — Pajz (Kontakt) 13:33, 23. Jun. 2016 (CEST)
Hallo Xopolino und Kritzolina, in der Tat ist dieses eine Bild problematisch. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:51, 3. Jul. 2016 (CEST)

Danke Euch sehr, wieder was gelernt. Dann bin ich mal dankbar für die Hilfe von anderen, die den kritischen Buchtitel verschleiert haben. Grüße auch und Dank von Xopolino. --Kritzolina (Diskussion) 21:28, 3. Jul. 2016 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 20:32, 10. Jul. 2016 (CEST)

Hörfunkmitschnitt: NDR Traffic

Hallo, ich würde gerne auf der Seite NDR Traffic ein Hörbeispiel einbinden, damit sich die Leser etwas unter dem Programm vorstellen können. Es handelt sich hierbei um eine Sprachausgabe, die Verkehrsmeldungen des NDR Verkehrsstudios vorliest. Ab dem 5. Juli wird NDR Traffic durch NDR Plus ersetzt, weshalb es schön wäre, wenn man auch nach dem Sendeende noch die Möglichkeit hätte, ein (Hör-)beispiel zu hören. Ich denke mal, wegen Copyright des NDR wird das aber wohl nicht gehen, oder? --Muffin104k6 (Diskussion) 12:13, 29. Jun. 2016 (CEST)

Hallo Muffin104k6, das geht nicht, denn Tonaufnahmen und Rundfunksendungen sind urheberrechtlich geschützt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:07, 29. Jun. 2016 (CEST)
@Muffin104k6: Du könntest den NDR aber auch einfach um einen Freigabe bitten. // Martin K. (Diskussion) 14:23, 29. Jun. 2016 (CEST)

Logo hochladen

Wenn ich ein Logo hochladen möchte, das ich aus dem Internet gefunden habe, was muss ich beachten. Darf ich einfach so das Bild hochladen? Es handelt sich dabei um ein Vereinslogo.

Wenn das Logo urheberrechtlichen Schutz genießt (wovon i.d.R. ausgegangen werden sollte), dann darf es nicht einfach so hochgeladen werden, sondern müsste vom Rechteinhaber „freigegeben“ werden. Wie das geht, wird zum Beispiel unter Hilfe:FAQ zu Bildern#Was ist eine Erlaubnis/Permission/Freigabe/Genehmigung? erklärt. Gruß, — Pajz (Kontakt) 14:11, 14. Jun. 2016 (CEST)

Brief des Pommerschen Künstlerbundes

Dieser Brief des Pommerschen Künstlerbundes aus dem Jahr 2011 wurde eingestellt. Ist das eine Urheberrechtsverletzung? --Erell (Diskussion) 16:08, 30. Jun. 2016 (CEST)

Das Urheberrecht dürfte hier weniger das Problem sein, als die Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten, siehe z.B. [3]. Grüße --axel (Diskussion) 17:03, 30. Jun. 2016 (CEST)

Naturkundemuseum Berlin / Tristan Otto

Hallo,

das Naturkundemuseum Berlin hat klare Vorgaben, wann ein Foto veröffentlicht werden kann, nämlich nur mit expliziter Genehmigung. Hierzu findet sich u.a. hier der Hinweis: "Das Fotografieren (ohne Stativ) ist in den öffentlichen Ausstellungen für nicht-kommerzielle Zwecke für Privatpersonen erlaubt. Für jede kommerzielle Nutzung oder Veröffentlichung ist die Zustimmung des Museums einzuholen." Das kann man auch im Museum selbst nachlesen. Selbst ohne diesen Hinweis ist klar, dass Aufnahmen innerhalb des Museums nicht der Panoramafreiheit unterliegen und somit nicht veröffentlicht werden dürfen.

Daher stellte ich einen Löschantrag u.a. für dieses Foto: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:TRex_Tristan_NaKuMuseum.jpeg

Der wurde nun abgelehnt mit der Begründung "no valid reason for deletion." Wie seht Ihr das?

Viele Grüße -- 2003:45:5912:C3E7:5484:9CB5:5597:6645 20:56, 26. Jun. 2016 (CEST)

Die Nutzungsbedingungen des Museums sind für Commons irrelevant, entscheidend ist nur, ob das Urheberrecht verletzt ist. Da es sich um ein Dinoskelett und nicht um ein künstlerisches Werk handelt, ist das nicht gegeben. --Magnus (Diskussion) 21:00, 26. Jun. 2016 (CEST)
Sorry, aber diese Aussage halte ich für krass unfundiert. Bei Innenaufnahmen gilt ein grundsätzliches Fotografierverbot, solange keine ausdrückliche Fotografiererlaubnis erteilt wurde. (Hausrecht) Auch stellt der Aufbau des Skeletts selbst sowie der Unterbau etc. ein Urheberrechts-geschützes Werk dar. Dies ist in der Fachliteratur hinreichend belegt, auch im Web finden sich zahlreiche Belege. -- 2003:45:5912:C3E7:5484:9CB5:5597:6645 21:27, 26. Jun. 2016 (CEST)
Die Aussage mag dir nicht gefallen, aber so wird das auf Commons gehandhabt. Fotografierverbote irgendwelcher Institutionen gelten dort nichts. Dass der Aufbau eines Skeletts ein urheberrechtlich geschütztes Werk sein soll, hättest du ja bei der Löschdiskussion anbringen können. --Magnus (Diskussion) 21:33, 26. Jun. 2016 (CEST)
Das liest sich hier aber anders: "Vor dem Hintergrund der bestehenden Rechtsunsicherheit bezüglich der Zulässigkeit der Verwendung von Fotos in der Wikipedia, die nicht von öffentlichem Grund aus aufgenommen wurden, ist eine risikolose Nutzung solcher Fotos momentan jedenfalls noch nicht möglich. Sollten die Gerichte eine Eigentumsverletzung annehmen, drohen dem Betreiber von Wikimedia Commons und dem lizenzierenden Fotografen Abmahnungen und Schadensersatzansprüche. Ein Hausrechts-Hinweis würde einerseits dokumentieren, dass man sich der Problematik bewusst ist und ggf. vorsätzlich handelt, andererseits dem Nutzer eines Fotos die Möglichkeit geben, eine Abwägung zu treffen, ob und welches Risiko er eingehen möchte." -- 2003:45:5912:C3E7:5484:9CB5:5597:6645 21:44, 26. Jun. 2016 (CEST)
Um mit Blick auf die „Dauerbrenner“-Natur dieser Fragestellung und den Beginn meiner selbst verordneten Urheberrechtsfragen-Pause noch etwas weiter auszuholen: Das Argument ist, dass hausrechtliche Ansprüche dahinstehen können, weil sie nur im Innenverhältnis zwischen Fotograf und Hausrechtsinhaber wirken. Ein Dritter, der ein unter Verstoß gegen ein hausrechtliches Fotografierverbot angefertigtes Foto nutzt, kann – im Gegensatz zum hausrechtsverletzenden Fotografen selbst – nach deutschem Recht generell nicht aus dem Hausrecht in Anspruch genommen werden (so die derzeitige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urt. v. 01.03.2013, V ZR 14/12 = NJW 2013, 1809, 1812 – Preußische Gärten und Parkanlagen II). Insofern hat die Wikimedia-Commons-Position eine gewisse Schlüssigkeit. Allerdings gibt es nach inzwischen schon mehrfach bestätigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch eigentumsrechtliche Befugnisse, die durch die bloße Bildverwertung verletzt werden können. Danach liegt insbesondere dann eine Verletzung des Eigentumsrechts des Grundstückseigentümers vor, wenn eine Fotografie eines Gebäudes oder eines Gartens auf dem Grundstück verwertet wird, die ungenehmigt hergestellt wurde und die zugleich nicht von allgemein zugänglichen Stellen (dazu Panoramafreiheit#Verhältnis zum Eigentumsrecht und anderen Rechten), sondern von dem Grundstück aus angefertigt wurde, auf dem sich das Gebäude bzw. der Garten befinden. Wichtig ist, dass hieraus resultierende Ansprüche (zumindest auf Unterlassung) auch gegen Dritte bestehen, die ein solches Foto verwerten – das ist der Unterschied zur „bloßen“ Verletzung des Hausrechts. Im konkreten Fall wäre aber zuallererst zu eruieren, ob die Verwertung eines ungenehmigt gefertigten Fotos eines Ausstellungsobjekts auch eine solche Eigentumsverletzung darstellt. Ist also, mit anderen Worten, die Rechtsprechung des BGH zu Fotos eines Gebäudes oder Gartens auch auf eine Situation übertragbar, in der eine bewegliche Sache auf einem Grundstück fotografiert wird? Dies haben bislang schon mehrere Untergerichte verneint (AG Hamburg, Urt. v. 30.08.2012, 35a C 332/11 = ZUM-RD 2013, 148, 150 – Preußische Kunstwerke [nicht rechtskräftig]; LG Hamburg, Urt. v. 12.07.2013, 332 S 76/12 – juris – Preußische Kunstwerke [nicht rechtskräftig], Rn. 8 ff.; AG Mettmann, Urt. v. 16.06.2015, 25 C 384/14 – juris – Grabstein-Fotos, Rn. 29); die Literatur lehnt eine solche Ausweitung gleichfalls fast durch die Bank vehement ab. Der BGH hat die Frage in der Rechtssache Preußische Kunstwerke zum Missfallen des Schrifttums (etwa Stang, Anm. zu BGH GRUR 2015, 578 – Preußische Kunstwerke; Ungern-Sternberg, Die Rechtsprechung des EuGH und des BGH zum Urheberrecht und zu den verwandten Schutzrechten im Jahre 2015, GRUR 2016, 321, 333) allerdings ausdrücklich offengelassen (BGH, Urt. v. 19.12.2014, V ZR 324/13 = GRUR 2015, 578, 578 f. – Preußische Kunstwerke), sodass man wohl leider wird konstatieren müssen, dass hier durchaus Rechtsunsicherheit besteht. M.E. lässt sich nichtsdestoweniger gut vertreten, weiterhin davon auszugehen, dass in der Abbildung von Ausstellungsgegenständen keine Eigentumsrechtsverletzung zu sehen ist. Gegenteiliges ist, abgesehen davon, auch kaum feststellbar. Denn selbst wenn, wie vom Fragesteller hier behauptet, im öffentlichen Zugänglichmachen der Bilder ein Widerspruch zu den AGB des Museums liegt, so ist ein Eigentümer ja nicht gehindert – und zum Beispiel im Rahmen von Wikipedia-Fotoprojekten kommt das auch nicht selten vor – bestimmten Personen individuell die Anfertigung von Verwertung von Fotografien ausdrücklich zu gestatten. Ob und in welchem Umfang AGB solchen Inhalts in den letztlich geschlossenen Besichtigungsvertrag einbezogen wurden, sieht man einem Foto nicht an (siehe insoweit auch BGH, Urt. v. 17.12.2010, V ZR 44/10 = GRUR 2011, 321 – Preußische Gärten und Parkanlagen auf Internetportal, Rn. 13: „Die Beeinträchtigung des Eigentums muss dem in Anspruch Genommenen vielmehr zurechenbar sein […] Für die erforderliche Zurechnung der Beeinträchtigung ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH vielmehr erforderlich, dass die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf den Willen des Eigentümers oder Besitzers der störenden Sache zurückgeht“). Auch im hier angeführten Fallbeispiel ist ja mitnichten festgestellt, dass die Eigentümerin der konkreten Verwertung dieser konkreten Aufnahmen überhaupt ablehnend gegenübersteht. — Pajz (Kontakt) 01:38, 1. Jul. 2016 (CEST) (P.S. Bei der Lektüre von Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Hausrecht und gemeinfreie Werke sollte allgemein bedacht werden, dass diese Darstellung vor der oben genannten – für das Verständnis der an sich recht überraschenden Rechtsprechung wesentlichen – Entscheidung Preußische Gärten und Parkanlagen II verfasst wurde.)
Schönen Dank für deine ausführliche Darstellung der Judikatur zum Thema. Ich möchte jedoch anmerken, dass das BVerfG kürzlich in Metall auf Metall dem BGH heftig eins vor den Latz geknallt hat. Und zwar genau wegen dessen Tendenz, aus der hohlen Hand eigentumsrechtliche Ansprüche im Urheberrecht (bzw den Leistungsschutzrechten) zu erfinden. Das BVerfG hat dem BGH unmissverständlich gesagt, dass seine Anknüpfungen ans Eigentum verfassungsrechtlich unhaltbar sind - im Urteil natürlich nur auf Metall auf Metall bezogen, aber mit sehr grundlegenden Argumenten. Deshalb halte ich es auch weiterhin für gut vertretbar, den BGH mit seinen Aussagen zu preußischen Gärten und Parks schlicht zu ignorieren. Jedenfalls, wenn man Moses Pelham heißt oder anderweitig die finanziellen Ressourcen hat, Streitfragen durch alle Instanzen auszufechten. Grüße --h-stt !? 16:17, 1. Jul. 2016 (CEST)

Ich schreibe zurzeit einen Kriminalroman und würde gerne die 9 satanischen Grundregeln aus dem o.g. Artikel über die Satanische Bibel in meinem Buch verwenden. Gerne bin ich auch bereit, eine Quellenangabe einzufügen, dass ich diese Regeln aus dem Artikel entnommen habe. Darf ich das, ohne eine Urheberrechtsverletzung zu begehen? Ich bitte um eine möglichst kurzfristige Auskunft. Vielen Dank. Freundliche Grüße Renate Behr (nicht signierter Beitrag von 2003:4D:EA52:C082:9C3D:63F4:AE01:2CFD (Diskussion | Beiträge) 09:42, 4. Jun. 2016 (CEST))

Du solltest hier am besten das Originalwerk selbst, nämlich die Satanische Bibel zitieren. --Gnom (Diskussion) 12:58, 3. Jul. 2016 (CEST)

Servus,
Mir ist gerade eine große Ähnlichkeit zwischen Sankt_Veit_in_der_Gegend#Geschichte und http://www.muehlen.at/wanderdorf/gemeinde/ueber-muehlen/kgs/st.-veit/katastralgemeinde-muehlen.html aufgefallen. Alles o.k. damit?
Gruß, Ciciban (Diskussion) 13:02, 15. Jun. 2016 (CEST)

Hallo Ciciban, man sollte den Artikel in der Tat behutsam umformulieren und insbesondere charakteristische Formulierungen ersetzen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:48, 3. Jul. 2016 (CEST)

Hallo zusammen, ich wüsste gerne, ob dieses von Benutzer:Clusternote hochgeladene und von Benutzer:Prokonus beschnittene Logo Schöpfungshöhe hat? Danke und Gruß, --Flominator 10:55, 19. Jun. 2016 (CEST)

Bei dem "Logo" muss man wohl genauso von vorhandener Schöpfungshöhe ausgehen wie bei den Bildern, die auf dem Photo im Hintergrund zu sehen sind. Ohne (Abbildungs-)Freigabe ist da wohl nichts zu machen. // Martin K. (Diskussion) 11:55, 19. Jun. 2016 (CEST)
Wie Martin K. — Pajz (Kontakt) 11:12, 24. Jun. 2016 (CEST)
Hallo Flominator, Martin K. und Pajz, Ich stelle mal einen LA auf Commons. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:39, 3. Jul. 2016 (CEST)

Fehlendes Konzept der Schöpfungshöhe

Sollten basierend auf diese Disk. zu fehlendem SH-Konzept in Griechenland vielleicht Wikipedia:Bildrechte, Wikipedia:Nicht commonsfähig oder Schöpfungshöhe entsprechend ergänzt werden? Neben Griechenland ist die Rechtslage wohl in weiteren Ländern ähnlich. --Leyo 10:48, 30. Jun. 2016 (CEST)

Huch, verstehe ich das richtig, dass Griechenland der Lehre von der statistischen Einmaligkeit folgt? --Gnom (Diskussion) 15:07, 30. Jun. 2016 (CEST)
Na ja, wohl kaum, schon weil dieses Projekt, wie ja Wikipedia:Bildrechte auch ausführt, grundsätzlich kein griechisches Recht zugrunde legt und auch auf Commons dies nur bei entsprechendem Griechenland-Bezug der Fall ist. Im Übrigen ist die verlinkte Diskussion nicht gerade eine Fundgrube für wissenschaftliche Erkenntnis; insoweit wird schon von vornherein naheliegen, das nicht überzubewerten. Ich persönlich kenne mich mit griechischem Urheberrecht nicht aus, möglicherweise mag aber dieser Hinweis aus einem Artikel der geschätzten Tatiana Synodinou von Interesse sein (insofern auch zum Vorredner): “[…] An interesting amalgam is the concept of originality, which has been popular in Greek copyright law, where the doctrine of statistical singularity put forward by the Swiss jurist Kummer has been adopted. However, since in most cases the statistical singularity of the work is deemed to necessarily derive from the author’s personality, the criterion has been perceived as primarily subjective”, unter Verweis (u.a.) auf „Greek Supreme Court, 571/2010: ‘An element of the concept of work is the originality, thus that the work is ‘statistically unique’, in the sense that it is the expression of its author’s personality’.“ (Zit. nach Tatiana-Eleni Synodinou, The Foundations of the Concept of Work in European Copyright Law, in: Tatiana-Eleni Synodinou (Hrsg.), Codification of European Copyright Law, Kluwer, Alphen aan den Rijn 2012, ISBN 978-90-411-4145-3, S. 93–113, hier S. 96). Die unions- und konventionsrechtliche Bindung Griechenlands und auch anderer Länder sollte im Übrigen auch nicht gänzlich übersehen werden (zu denken ist insbesondere an die Infopaq-Entscheidung, in der der EuGH meint, ein werkartenübergreifendes Schutzminimum bestimmen zu können – siehe dort sowie Folgeentscheidungen, dazu im Einzelnen besonders lesenswert König, Der Werkbegriff in Europa, 2015). Abgesehen davon ist es nichts Neues, dass sich die Schutzanforderungen von Land zu Land unterscheiden. Auch wenn ein Land – und das dürfte vermutlich auf die meisten Länder der Welt zutreffen – in seinem Urheberrecht nirgendwo explizit von „schöpferischer“/„kreativer“ Tätigkeit als Minimalanforderung spricht, so wird doch auch dort irgendein Mindeststandard angelegt werden; alles andere hätte auch drastische Konsequenzen, zumal der Schutzumfang wegen der konventionsrechtlichen Bindung an die RBÜ nicht beliebig verringert werden kann. Gruß, — Pajz (Kontakt) 15:44, 30. Jun. 2016 (CEST) (Wenn man jetzt im Einzelnen an der griechischen Rechtslage interessiert sein sollte, könnte man das ja sicherlich auch in Erfahrung bringen, es gibt dazu ja auch englischsprachige Literatur, aber das liegt m.E. außerhalb dessen, was sich an dieser Stelle als Frage stellt.)
Danke für deine Recherche, Pajz! Dass Griechenland der Kummerschen Lehre folgt, ist ja reichlich kurios. Meine Meinung zu Königs Verständnis der Rechtsprechung des EuGH wird hoffentlich noch in diesem Jahr zitierfähig :-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:30, 3. Jul. 2016 (CEST)
Danke für die ausführlichen Antworten. Ich dachte mir halt, dass es sinnvoll wäre, zu verhindern, dass auf Commons aus obigen Gründen löschgefährdete Bilder überhaupt dorthin transferiert werden. --Leyo 20:49, 3. Jul. 2016 (CEST)

Sentinel Satellitendaten

Ich habe auch mal eine Frage zu Satellitendaten. Habe mir auch vergangene Anfragen bezüglich ESA Daten angeschaut, dort war das Problem oft, dass die Daten nicht kommerziell nutzbar sind.

Meine Frage nun: Wie sieht es mit den Sentinel Satellitendaten aus? Das Open Data Portal Österreich nennt sie klar unter CC-BY. Hier bei der ZAMG wird die Affero General Public License angegeben. Zum Zweifeln bringt mich letzten Endes diese ESA Nutzungserklärung, ob nicht doch die kommerzielle Nutzung der Daten verboten ist. Schönen Gruß --Clever Clog (Diskussion) 21:48, 6. Jun. 2016 (CEST)

Hallo Clever Clog, das ist in der Tat unübersichtlich. Hast du schon mal bei den Raumfahrtspezialisten nachgefragt? Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:58, 3. Jul. 2016 (CEST)
Gnom, Danke schon mal für die Antwort. Ja ich habe jeweils an die österreichische Zamg als auch an die esa geschrieben. In der Antwort der esa wurde ich auf diese Seite verwiesen, die Zamg schickte mir gleich die PDF Datei, die bei den Legal Documents zu finden ist. Und wenn ich mir das so anschaue, steht da, dass man die Daten veröffentlichen, vervielfältigen und modifizieren kann, solange man ein Herkunftsnachweis angibt. Eigentlich wäre das wieder die CC-BY Lizenz. Sicher bin ich mir da aber nicht? lg --Clever Clog (Diskussion) 19:03, 8. Jul. 2016 (CEST)
Hallo Clever Clog, ich meinte eher unsere eigenen Raumfahrtspezialisten :-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:29, 10. Jul. 2016 (CEST)

FC Basel Logo ist möglicherweise nicht mit den Richtlinien von Wikimedia Commons kompatibel.

hey ich bin dafauf gestossen das das FC Basel Logo im aktuellen deutschen Wikipedia nicht die rechte entsprechen, das alte Logo hat in dem englischen Wikipedia eine erlaubniss bzw es ist legal drinne c:File:FC Basel.png nur habe ich ein Logo des FC Basel gefunden was man wohl in beiden wikis benutzen kann http://logo-share.blogspot.de/2014/03/fc-basel-logo.html oder nicht ⁈. Würde das logo auch liebengerne im englischen wikipedia benutzen --Seescedric (Diskussion) 21:58, 24. Jun. 2016 (CEST)

Das Logo was du gefunden hast liegt nicht auf der Englische Wikipedia, sondern auf Commons. Der Zweck von Commons ist es Bilder Projektübergreifend anbieten zu können. Meines Wissens können alle Wikipedia Projekte auf Commons zu greifen. Es ist also ein Zentraler Bildserver für sämmtliche Projekte der Wikimedia Fondaition. Die Richtlinen bei Commons sind sogar noch etwas stränger als bei uns, da sie den Vorschriften und Gesetzen in anderen Länder gerecht werden muss.
Was nun die Datei Datei:FC Basel 3D.svg betrifft, die in unserer lokalen Wikipedia gespeichert ist, so macht es mir hier den anschein dass alles richtig Lizensiert wurde. Meines Erachtens nach ist die Schöpfungshöhe nicht erreicht. --Natsu Dragoneel (Diskussion) 01:31, 25. Jun. 2016 (CEST)
Und wie zieht das denn nur für englische wikipedia aus in vielen wikipedias hat der FC Basel immer noch sein altes Logo ich wollte das eigentlich aktueller machen, nur das Deutsche und Französiche plus im Rumenischen wikipedia sind das aktuelle vereinslogo, das franzosische ist wohl nicht legal im wiki, aber wir kann man machen das für alle andern das FC Basel im wikipedia aktuell ist --Seescedric (Diskussion) 06:26, 25. Jun. 2016 (CEST)
Wenn du überall das gleiche Logo nutzen willst, so müsstest du das aktuelle von unserer Wikipedia hier nach Commons transferieren (Hilfe:Dateien nach Commons verschieben), sofern es den dortigen Rechtsansprüchen genügt. Anschließend müsstest du in jeder Wikipediasprache die Bildeinbindung entsprechend korrigieren. Wo das alte Logo überall eingebunden ist, siehst du ja unten auf der Dateiseite von Datei:FC Basel.png. Eine Automatisierung gibt es da nicht. --Quedel Disk 08:59, 28. Jun. 2016 (CEST)
Nur ist das Logo FC Basel unter den nennung Schoffungshöhe oder nicht ? Weil eins wurde schon mal auf commens gelöscht wäre das logo hier : http://logo-share.blogspot.de/2014/03/fc-basel-logo.html ok oder nicht --Seescedric (Diskussion) 16:25, 10. Jul. 2016 (CEST)
Hallo Seescedric, ich kann mir nicht vorstellen, versuch es einfach mal auf Commons, und zwar mit den Vorlagen commons:Template:PD-ineligible und commons:Template:Trademarked. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:38, 10. Jul. 2016 (CEST)
Ok und wie lautet der qwellcote ? --Seescedric (Diskussion) 20:48, 10. Jul. 2016 (CEST)
Es ist offizial Drin [4] --Seescedric (Diskussion) 23:39, 10. Jul. 2016 (CEST)

{{erledigt|1=[[Benutzer:Gnom|Gnom]] ([[Benutzer Diskussion:Gnom|Diskussion]]) 23:49, 10. Jul. 2016 (CEST)}}

Kann er nicht das logo steht zur löschung bereiht c:File:FC Basel logo since the 10 win.png und c:Commons:Deletion requests/File:FC Basel logo since the 10 win.png --Seescedric (Diskussion) 16:24, 11. Jul. 2016 (CEST)
@Seescedric: Wieso lädst du eigentlich die PNG hoch und nicht die SVG? Also ich sehe hier auch keine Schöpfungshöhe gegeben. Daher würde ich auch einfach die De-SVG auf Commons schieben. User: Perhelion 18:04, 11. Jul. 2016 (CEST)
Die ist aber doch nicht rechtens auf de wiki und es geht bei der Datei jetzt ja nur um den Ball des Logos --Seescedric (Diskussion) 18:07, 11. Jul. 2016 (CEST)
Wieso? Das ist doch Quatsch, der Ball ist im Prinzip derselbe wie beim alten Logo (ein völlig simpler Schatten macht kein neues Copyright). Wer sagt dass die Datei auf De falsch ist? (OT PS: Dein Deutsch ist etwas schwer zu lesen, jetzt nicht in deinem letzten Satz). User: Perhelion 18:24, 11. Jul. 2016 (CEST)
Dann kannst du dich ja hier https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/File:FC_Basel_logo_since_the_10_win.png an der Disusion beteiliegen weil man das FC Basel logo löschen möchte (wohl wegen des Balls) --Seescedric (Diskussion) 18:27, 11. Jul. 2016 (CEST)
Wass meinstst du jetzt auf der Seite soll das neue Logo gelöscht werden oder wie jetzt ! --Seescedric (Diskussion) 18:32, 11. Jul. 2016 (CEST)
┌───────────────────────────────┘
Und das alte Logo steht auch davor gelöscht zu werden ! https://commons.wikimedia.org/wiki/File:FC_Basel.png --Seescedric (Diskussion) 18:41, 11. Jul. 2016 (CEST)
Ähm* ja, ich könnte den FC Basel mal persönlich anschreiben was der dazu sagt!? User: Perhelion 18:53, 11. Jul. 2016 (CEST)
Nicht unbedingt. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass hier entweder eine Freigabe des FC-BAsel oder ein anderer Lizenzbaustein nötig ist. Die aktuelle "Freigabe" geht nämlich auf irgendeine private Logo-Sammelwebsite zurück, die wahrscheinlich selbst nicht mal ein einfaches Nutzungsrecht hat, und ist daher schlicht ein Witz aus der Frühzeit der Wikipedia.
Wenn irgendjemand begründen kann/will, dass das alles Commons:PD-ineligible, kann er gerne die entsprechende Lizenzvolage einfügen. Ich persönlich würde das zwar nicht so einschätzen aber tolerieren. // Martin K. (Diskussion) 18:55, 11. Jul. 2016 (CEST)
Ähm* sehr komisch, da man damals schon genau zu der Erkenntnis gekommen ist.[5] Die auch noch als Erlaubnis verlinkt wurde. Typisch Wiki-Paradox, alle Augen zu. User: Perhelion 19:13, 11. Jul. 2016 (CEST)
Keiner will der Spielverderber sein - und dann bleibt der Mist eben über ein Jahrzehnt lang liegen. Gibt es hier und auf Commons leider tausendfach. Ich habe es mir daher zur Gewohnheit gemacht, solche Dateien zumindest mit no license ode rno permission zu taggen und die falsche Lizenz rauszunehmen, damit keiner der Nachnutzer ins offene Messer läuft. Dann haben die, die sich dafür interessieren, immer noch eine Woche das irgendwie zu reparieren und ansonsten ist die Datei dann halt weg. // Martin K. (Diskussion) 19:17, 11. Jul. 2016 (CEST)
https://www.fcb.ch/FCB/images/logo-fcbasel.png sag ich nur als überlegung --Seescedric (Diskussion) 19:49, 11. Jul. 2016 (CEST)
@Seescedric: Und was genau willst Du uns damit sagen?
Die Einschätzung der Schutzfähigkeit ist doch völlig unabhängig von der Konkreten Datei. Und dass der Verein bereits 1893 gegründet wurde, bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass auch das Logo aus diesem Jahr stammt. Wenn gleich das natürlich eine Ansatzpunkt ist da mal nachzuforschen - die Grundformen sehen nämlich tatsächlich relativ alt aus. // Martin K. (Diskussion) 20:08, 11. Jul. 2016 (CEST)
Das logo hat basel seit dem 10 schweizer meistertitel. und das war 2004 logo bleibt aber auf wikipedia oder nach was sieht das aus ? (nicht signierter Beitrag von Seescedric (Diskussion | Beiträge) )
Verstehe immer noch nicht, worauf Du hinaus willst?! Dass eine urheberrechtlich falsch ausgezeichnete Datei hier schon ewig genutzt wird, ist jedenfalls kein Grund das auch weiterhin zu tun. // Martin K. (Diskussion) 20:14, 11. Jul. 2016 (CEST)
Wenn sie falsch ist wie kamm sie hier rein und wie können wir sich durch eine Richtige Austrauschen die auch Akzeptiert wird ?--Seescedric (Diskussion) 20:22, 11. Jul. 2016 (CEST)
  • Ersteres ist einfach beantwortet: Es hat einfach irgendwer das Logo mit falschen Angaben hochgeladen. Und entweder ist das bisher niemandem aufgefallen, oder es wurde ignoriert.
  • Und letzteres Diskutieren wir hier ja gerade:
    • Wenn es einen Beleg gäbe, dass das Logo in seiner Urform schon über 100 Jahre alt wäre, könnte man es so machen, wie Gnom vorschlug. Gibt es beim FC-Basel vielleicht eine Logo-Geschichte?
    • Alternativ würde uns auch eine Freigabe seitens des Vereins weiterhelfen. // Martin K. (Diskussion) 20:39, 11. Jul. 2016 (CEST)
Meist du jetzt das neue oder alte und wie wahrscheinlich ist es das das neue logo auf wikipedia bleibt ? --Seescedric (Diskussion) 20:36, 11. Jul. 2016 (CEST)
Freigaben gibt der FC Basel nicht habes schon mal versucht und zur Logo - Geschichte finde ich nichts also seiten oder co mit daten --Seescedric (Diskussion) 21:18, 11. Jul. 2016 (CEST) Habe noch ein ganz altes gefunden http://s45.photobucket.com/user/bumbui/media/fcbstjakob-logo3.jpg.html --Seescedric (Diskussion) 21:26, 11. Jul. 2016 (CEST)
Ich hoffe mit Rechtschreibkontrolle (du weisst schon dein...). Naja, dein Link zeigt ein Logo eines Fan-Clubs. Wo in Himmels Namen steht dort etwas von dem Datum? User: Perhelion 23:01, 11. Jul. 2016 (CEST)
Hier kann man nachlesen, dass das Wappen von 1893 ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:07, 11. Jul. 2016 (CEST)
Aja, schon schön, dass hier alles doppelt diskutiert wird. :-P (danke für den Link) User: Perhelion 23:19, 11. Jul. 2016 (CEST)
Sorry, Perhelion. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:38, 11. Jul. 2016 (CEST)
@Gnom: Das war eine allg. Feststellung, keine falsche Bescheidenheit. LGUser: Perhelion 23:43, 11. Jul. 2016 (CEST)
.: Super , Gnom , nur sind die 3 Logo auch perfeckt das wir sie für Wikipedia benutze können ? , also z.b Schöffunghöhe ? --Seescedric (Diskussion) 05:57, 12. Jul. 2016 (CEST)
Sind beide Logos jetzt legal im Wikipedia vorhanden ? --Seescedric (Diskussion) 18:54, 12. Jul. 2016 (CEST)
Es kann nicht um die Commons Richtlinien gehen, sondern nur darum, ob das Logo nach der neueren Rechtsprechung im DACH- Gebiet Urheberschutz genießt. Urheber ist der Graphiker- nicht der Verein, der allenfalls den Urheber mitteilen kann. Diesbezüglich ist eine Anfrage sinnvoll. --Lena1 (Diskussion) 17:34, 25. Jul. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 09:36, 19. Aug. 2016 (CEST)