Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2008/09

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Da mir zum ersten Mal so ein Fall unterkommt, frage ich erstmal hier, ob es wirklich eine UHV darstellt. Der Abschnitt "Entwurf" sieht doch aus wie ein gekürzter und minimal umformulierter Text von seite 12ff der DSS-Arbeitspapiere Heft 71 - 2004. --Tostan 13:44, 1. Sep. 2008 (CEST)

Du weist schon das Fakten nicht schützbar sind? Und wie du selber geschreibene hast, ist es deiner Meinungnach eine gekürzte Fassung. Gekürzt = keine 1:1 Kopie = keine Urheberrechtsverletzung. Bobo11 19:49, 2. Sep. 2008 (CEST)

2 Bilder von Carsten Neumeister

Ich bin mir bei Bildrechten ziemlich unsicher. Kann mal jemand überprüfen ob die Bilder Planting machine for short rotation forestry.jpg und Chipper for short rotation forestry.jpg richtig lizensiert sind? Fotograf und Uploader sind anscheinend 2 verschiedene Personen. --Of 20:06, 2. Sep. 2008 (CEST)

Du hast recht, es fehlt die Freigabe des Urhebers. Ich habe die Bilder entsprechend markiert. Danke für den Hinweis. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:20, 2. Sep. 2008 (CEST)

Urheberechtsverletzung auf deinschicksal.cc

Auf http://www.deinschicksal.cc/login/2/content.php?p=member wurden Wikipedia-Artikel einfach so kopiert! Ohne Quellenangabe. deinschicksal.cc ist sowieso so ein Betrugsservice, der seine Preise illegal versteckt. (Weiss nicht, ob ich das hier an der richtigen Stelle eintrage - wenn nicht, verschiebt meinen Petz-Absatz bitte! Achja, auf der Seite muss man sich einloggen: E-Mail: g.more@gmx.de Passwort: VXxqNvS (die E-Mail-Adresse ist extra fuer solche Zwecke gedacht, also keine Angst - ich weiss, was ich hier tue - habe dort nicht meine echten Daten eingegeben!)

--LinuxFan 11:20, 4. Sep. 2008 (CEST)

Das gehört auf WP:WN/M. -- Chaddy - DÜP 14:50, 4. Sep. 2008 (CEST)

Panoramafreiheit

Fällt ein von der Straße aus fotografiertes Filmplakat an der Fassade eines Kinos unter Panoramafreiheit?-- Dany3000  ?¿ 14:35, 4. Sep. 2008 (CEST)

In der Regel nicht: Es sei denn es hängt das dauerhaft. (Also wenn da seit 5 Jahren bestimmte Plakate als Stimmungswerbung geklebt sind, dann schon.). sугсго 14:45, 4. Sep. 2008 (CEST)

GPL vs CC-by-sa

Bei Bild:Kword.png steht ein Text unter der CC-by-sa in einem GPL-Bild. Gibt es da Konflikte zwischen den beiden Lizenzen? Immerhin verlangen beide, dass man abgeleitete Werke nur unter der ursprünglichen Lizenz veröffentlicht, ist eine Kombination in der Form dann überhaupt möglich? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:08, 4. Sep. 2008 (CEST)

Das geht eigentlich nicht. Hier sehe ich aber kein Problem, da zumindest die Programmoberfläche keine Schöpfungshöhe hat. -- Chaddy - DÜP 22:21, 4. Sep. 2008 (CEST)
Klar geht das. Der Urheber des Textes und Bildes kann natürlich so viele Lizenzen vergeben, wie er will. Alles auf dem Bild in der Bildlizenz (auch der sichtbare Text). Der Text zusätzlich in GFDL. (Außer dem Text ist aber hier alles Gemeinfrei, so dass es nicht wirklich einen Unterschied)sугсго 11:34, 5. Sep. 2008 (CEST)

DDR Zeitungsfotos

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich Portraitfotos, die 1950 in der Neue Berliner Illustrierten erschienen sind und Angeklagte in einem DDR Schauprozess zeigen, nicht hochladen darf? Gruß Morty 00:12, 5. Sep. 2008 (CEST)

Du gehst mit großer Wahrscheinlichkeit recht in deiner Annahme. Damit du diese Bilder hochladen kannst, muss der Urheber bzw. Rechteinhaber sie unter einer freien Lizenz veröffentlichen und die abgebildeten Personen müssen der Veröffentlichung ausdrücklich zustimmen. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 00:23, 5. Sep. 2008 (CEST)
Mit der Ausnahme, daß Fahndungsfotos gem. §24 KUG als amtliche Werke gemeinfrei sein können. --RalfRDOG 2008 06:53, 5. Sep. 2008 (CEST)
Das ist möglich, entbindet aber nicht vom Recht am eigenen Bild. Entweder sind die Personen bereits länger als 10 Jahre tot oder sie stimmen der Veröffentlichung zu. Ich könnte mir vorstellen, dass es bei Fahndungsfotos schwer wird, eine Zustimmung der Abgebildeten zu bekommen. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 08:14, 5. Sep. 2008 (CEST)
Wobei man bei Schauprozessen, die heute als solche noch wen interessieren, fast die Zeitgeschichtsausnahme des KunstUrhG greifen lassen könnte. (Wobei das gerade bei Schauprozessen, wegen deren gerade gewollten Entwürdigungswirkung des Prozesses vielleicht im Rahmen der Auslegung recht eingeschränkt werden könnte.) sугсго 11:39, 5. Sep. 2008 (CEST)

BOAH, es ist doch schon OFT und OFT und OFT geklärt, dass wir uns NICHT auf die Fahndungsfotoausnahme berufen können. § 24 KUG ist da völlig irrelevant, da es um die Urheberrechte des Fotografen geht und weder § 5 UrhG noch § 45 anwendbar ist!! --Historiograf 13:37, 5. Sep. 2008 (CEST)

<streiten will>kommt drauf an</streiten will> Wir kennen die Fotos nicht. Wenn der Fotograf ein Beamter war? Ich frag ja nur... *duck* --RalfRDOG 2008 00:48, 6. Sep. 2008 (CEST)

Wieder Commonswahnsinn

Es gibt wieder etwas für die Liebhaber der Commonsregelungen unter euch: http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/IEGMaps Vielleicht hat ja jemand Lust sich dort zu äußern. Christian Bier (Disk.) (+/-) 08:56, 5. Sep. 2008 (CEST)

Die Diskussion ist für mich ziemlich unverständlich; es geht um Karten, aber an genau welcher Stelle soll angeblich ein unfreies Werk in der Entstehungsgeschichte stecken? Sowas wie Image:Deutsches Reich (Karte) Sachsen-Weimar-Eisenach.svg ist doch nicht schützbar, oder? Code·is·poetry 09:01, 5. Sep. 2008 (CEST)
Eigentlich nicht, vor allem nicht, da teilweise Rohkarten die bereits auf Commons existierten zur Erstellung der neuen Karten genutzt wurden und nur die Geodaten teilweise aus dem IEG-Maps-Projekt stammen. Christian Bier (Disk.) (+/-) 09:02, 5. Sep. 2008 (CEST)

Die Diskussion dort wird nicht von irgendwelchen Commonsaktivisten geführt, sondern ist von unserer eigenen, sehr geschätzten Kartenwerkstatt angeschoben worden, da man sich dort offensichtlich weigert Änderungswunschen an urheberrechtlich problematischen Karten nachzukommen. --Wuselig 09:37, 5. Sep. 2008 (CEST)

Um so schlimmer. Warum muss man Copyfraud auch noch unter die Arme greift mit solchen LAs bleibt ein Rätsel. Was das IEG-Projekt und seine Forderung, die Karten zu löschen angeht, ist es klarer Copyfraud. Mit welchem Recht nehmen die Herren sich dort das Recht heraus, nicht schützbares Kartenmaterial nur gegen Geld herauszugeben? Christian Bier (Disk.) (+/-) 10:08, 5. Sep. 2008 (CEST)

Weil die Erstellung einer Karte über ein historisches Territorium kein Copyfraud ist, nur weil das Territorium nicht mehr existiert. Das für die Karten die hier zur Löschung anstehen verwendete Kartenmaterial sind aktuelle Karten des IEG, die man genauso wenig einfach vervielfältigen und veröffentlichen darf wie einen aktuellen Stadtplan. --Wuselig 10:19, 5. Sep. 2008 (CEST)

Die Interpretation des Urhebers- bzw. Datenbankschutzrechts durch die Kartenwerkstatt ist absoluter Nonsense. Ich sehe da überhaupt keine Schöpfungshöhe. Bei Karten ist zwar die kleine Münze geschützt, aber soo klein braucht sie denn doch nicht zu sein. Es wurde auf Commons argumentiert, historische Grenzlinien seien aufwendig zu recherchieren. Das ist aber noch deutschem Recht absolut irrelevant. Und wenn ich 100 Stunden brauche, macht das aus einer einfachen Grenzlinie noch nicht ein geschütztzes Werk. Bei der Grenzlinie ist kein Gestaltungsspielraum gegeben, entweder sie ist korrekt oder nicht. Ist sie korrekt, muss sie weiterverwendet werden können. Sie nochmals neu zu erarbeiten mit der Konsequenz, dass sie womöglich identisch ist mit der Vorlage, bringts ja wohl nicht, denn auch dann ist sie urheberrechtlich eine Ableitung der Vorlage. Es gibt kein Monopol auf die wirklichkeitsgetreue Darstellung historischer Grenzverläufe, diese sind nicht schützbare Fakten --Historiograf 13:57, 5. Sep. 2008 (CEST)

Wir lesen dazu auch BGH Topographische Landeskarten: "Es reicht vielmehr aus, daß eine individuelle - sich vom alltäglichen kartographischen Schaffen abhebende - Geistestätigkeit in dem darstellerischen Gedanken zum Ausdruck kommt, mag auch das Maß an Eigentümlichkeit, an individueller Prägung gering sein. Allerdings folgt aus einem geringen Maß an Eigentümlichkeit auch ein entsprechend enger Schutzumfang bei dem betreffenden Werk" [1]. Diese Formulierung erscheint ziemlich weltfremd bzw. widersprüchlich: Wenn man die Hürde extrem niedrig legt, dann ist auch das alltägliche kartographische Schaffen urheberrechtlich geschützt, es kann sich also gar nichts abheben. --Historiograf 14:11, 5. Sep. 2008 (CEST)

Bei den korekkten Grenzverläufen kann ich Dir noch folgen. Wann wird die Übernahme dann zur Urheberrechtsverletzung? Gleiche Farbgestaltung für die Unterscheidung von Territorien? Verwendung der selben Symbolik für einzelne Kartenmerkmale? Was ist, wenn bewußt eingestreute Fehler übernommen werden? Also wann kann man erkennen, dass "Eigentümlichkeiten" übernommen wurden?--Wuselig 14:28, 5. Sep. 2008 (CEST)

Schön, dass sich wieder viel Meinung der WP-Top-Kartografen zu Karten und ihrer Herstellung versammelt hat. Die Kartenwerkstatt hat sich nicht geäußert, höchstens einige Benutzer, die dort tätig sind. Eine Institution „Kartenwerkstatt“ mit Sprecher gibt es nicht. Zum Gestaltungsspielraum und zu „korrekt oder nicht“ (sind die Grenzen nach Historiografs Definition garantiert nicht) empfehle ich den Artikel Generalisierung. Generalisierung gilt als ein Teil von Eigenschöpfung bei Karten zusammen mit Maßstab, Projektion usw., übrigens alles Punkte, die auf Commons auch schon angesprochen wurden. Die Diskussion ist etwas komplexer als hier dargestellt und dreht sich also nicht allein um Linienverläufe. Und dass diejenigen, die sich häufig oder sogar hauptberuflich mit Karten beschäftigen, hier als Aktivisten und Nonsense-Verbreiter dargestellt werden, mal ganz abgesehen von der BILD-Schlagzeile über diesem Abschnitt, betrachte ich mal als den üblichen fragwürdigen Diskussionsumgangston. Die Bedeutung des Urheberrechts ist bei Karten in den letzten Jahren übrigens ziemlich in den Hintergrund getreten, weil es für Karten immer viel zu ungenau definiert war. Die letzten Gerichtsentscheide beriefen sich immer auf das Datenbankschutzrecht, weil es eindeutiger ist und mehr Rechtssicherheit verspricht. Ansonsten darf die Diskussion gerne auch auf Commons weitergeführt werden. Ein Nebenschauplatz hier scheint mir nicht sonderlich hilfreich. NNW 14:56, 5. Sep. 2008 (CEST)
Einen Nebenschauplatz sehe ich nicht. Es handelt sich, wie Deine und Historiografs Ausführungen und die verlinkten juristischen Einwürfe zeigen um ein komplexes Thema, das wir hier auf deutsch diskutieren können, während vielen von uns die Diskussion auf englisch auf Commons zu komplex sein könnte. Zur Versachlichung der Diskussion können wir durch einen ruhigen Umgangston ja selbst beitragen. Sollten wir hier zu einem Ergebnis kommen, kann es ja dann nach Commons übersetzt werden.--Wuselig 15:12, 5. Sep. 2008 (CEST)
Unabhängig von der eigendlichen Problematik: Hat schon jemand versucht eine Freigabe unter einer freien Lizenz zu bekommen? Dann könnten wir uns das alles sparen. jodo 16:43, 5. Sep. 2008 (CEST)
Ja; wie im Löschantrag bereits geschrieben. --alexrk 16:48, 5. Sep. 2008 (CEST)

Es ist unzutreffend, wenn behauptet wird, aus dem Datenbankschutzrecht folge das Verbot der Entnahme von Kartendaten. Das Datenbankschutzrecht ist schon aufgrund des unbestimmten Rechtsbegriffs "wesentliche Investition" alles andere als eindeutig, ungeachtet des rechtskräftigen Urteils (*) zu einer TK als Datenbank ist die Sachlache durchaus umstritten. Ich kann nicht erkennen, dass die Präsentation des Mainzer Instituts eine geschützte Datenbank darstellt, und die Aufwendungen für die Erstellung der Daten sind ohnehin bei der Beurteilung für den Datenbankschutz nicht zu berücksichtigen, sondern lediglich die Aufwendungen für die Organisation der Datenbank. Die Entnahme unwesentlicher Teile darf sogar vertragsrechtlich nicht untersagt werden. Hier geht es offenkundig darum, dass interessierte Kreise, die freien Geodaten kritisch gegenüberstehen, manipulativ juristische "Tatsachen" konstruieren, die es nicht gibt. Zur Generalisierung: Bei einem reinen Grenzverlauf sehe ich keine Generalisierung in urheberrechtlichem Sinn. Auch die Wahl einiger weniger Farben ist nicht urheberrechtsschutzfähig. --Historiograf 19:30, 5. Sep. 2008 (CEST)

(*) http://de.wikisource.org/wiki/Landgericht_M%C3%BCnchen_-_Topografische_Kartenbl%C3%A4tter --Historiograf 20:05, 5. Sep. 2008 (CEST)

Ja, man lässt ja einiges über sich ergehen, manipulativer Lobbyist verschwörerischer Geodatengruppen, in einer Achse des Bösen mit Abmahn-Anwälten und Spassverderbern?
Die rechtliche Situation kann man ja hier durchaus diskutieren. Präzedenzfälle gibt es mittlerweile aber in solchem Ausmaß, dass ich jedem User davon abraten würde, unbedacht Karten abzukupfern. Ich weiß nicht, ob die Wikipedia nun geeignet ist, Gesetze aufs Neue selbst auszulegen und auszuloten. Wenn Historiograf das Geld für neue Verfahren gibt - gerne, nichts dagegen. Aber bitte nicht andere User hier zum Versuchskaninchen-Dasein ermuntern.
Als jemand der beruflich mit Geodaten zu tun hat (übrigens konsumierender Art und nicht verkaufender ...um weiteren Verschwörungstheorien von Historiograf vorzubeugen), kann ich nur sagen, dass bei ähnlichem Sachverhalt, wenn größere Firmen wie Teleatlas oder das Landesvermessungsamt gegenüber stünden, wohl bereits ein Anwaltsschreiben auf dem Weg wäre (zumindest bei dem Ausmaß wie in diesem Fall).
Was mich besonders stört: wenngleich die "großen" Geodaten-Produzenten ob ihrer finanziellen Mittel Datenklau noch durch rechtliche Schritte unterbinden können, leiden regelmäßig kleinere Gruppen wzB eben die Leute von IEGMaps, deren Rechte übergangen werden, ohne dass sie sich selbst jemals groß wehren können. Die könnten nämlich in der Tat sofort ihren Betrieb einstellen, wenn es nach Historiograf ginge. Wie solch unfaires Vorgehen mit der Wikipedia zusammenzubringen ist, kann Historiograf ja nochmal erklären.
Wenn jemand auf Basis von alten Karten selber gern tätig werden möchte: das wäre doch Super für die Wikipedia. Klar ist das um einiges arbeitintensiver als einfach ein PNG aus dem Internet abzumalen. Aber das ist eben genau die Arbeitsleistung, die man ansonsten den Kartographen unterschlagen würde. --alexrk 21:14, 5. Sep. 2008 (CEST)
Tja, an den zur Löschung vorgechlagenen Karten hat aber niemand irgendwelche Rechte, also können auch niemandens Rechte verletzt werden... -- Chaddy - DÜP 22:11, 5. Sep. 2008 (CEST)

Es wird durch wortreiche Wiederholung nicht wahrer, dass eine Deutschlandkarte in historischen Grenzen, bei der einzelne Territorien lediglich durch eine Grenzlinie markiert werden und ggf. ein Territorium farblich hervorgehoben wird, nach § 2 UrhG oder als geschützte Datenbank gesetzlich geschützt ist. Das IEG begeht Copyfraud, indem es diese Karten für sich zu monopolisieren versucht. Dass auf dem IEG-Server weitere, wahrscheinlich geschützte thematische Karten vorgehalten werden, steht nicht zur Debatte. --Historiograf 14:53, 6. Sep. 2008 (CEST)

Logo einer offiziell nichtexistenten Geheimdienstorganisation

Dieses militärische Abzeichen gehört zur Geheimorganisation Gladio, die nach dem allgemein anerkannten Forschungsstand (siehe Quellen im Artikel) bis etwa 1990 von NATO und CIA betrieben wurde. Die NATO hat die Existenz von Gladio auf sehr dubiose Weise indirekt durch einen Sprecher bestätigt, man kann das mE aber nicht als offizielle Bestätigung ansehen (siehe im Artikel ganz unten). Die US-Regierung oder die CIA haben nie offiziell Verantwortung dafür übernommen, wenngleich das US-Außenministerium über ein in einer Pressemitteilung verwendetes Zitat eines ehemaligen CIA-Chefs die Verantwortung der CIA mal durch die Hintertür bestätigt hat (siehe ebenfalls Artikel ganz unten). Das Bild wird zB in der englischen und der italienischen WP verwendet. Da es urhebertechnisch also irgendwie "in der Luft hängt", frage ich mich, ob wir es im Artikel verwenden können? Da NATO und CIA bis heute am liebsten jeden Zusammenhang mit dieser "unschönen" Operation vermeiden, gehe ich nicht davon aus, dass irgend jemand mal dagegen vorgehen würde. Fällt es vielleicht CIA-seitig unter die allgemeine Freigabe von Regierungswerken in den USA? Und wie ist das mit der NATO? Pittigrilli 13:54, 6. Sep. 2008 (CEST)

Sehe keine SH nach dt R --Historiograf 14:44, 6. Sep. 2008 (CEST)
Was wäre dann das korrekte Copyright-Schildchen unter der Datei? Amtliches Werk? oder besser einfach public domain/gemeinfrei?? Pittigrilli 14:51, 6. Sep. 2008 (CEST)
Besser {{Bild-LogoSH}} Christian Bier (Disk.) (+/-) 15:10, 6. Sep. 2008 (CEST)
Ok. Könnt Ihr Euch das Ergebnis freundlicherweise mal ansehen? Danke. Pittigrilli 16:00, 6. Sep. 2008 (CEST)
Soweit kein Problem. Christian Bier (Disk.) (+/-) 16:35, 6. Sep. 2008 (CEST)

Eventuell will ich einen Artikel aus EN übersetzen, in dem obiges Bild verwendet wird. Dies befidnet sich auf EN:WP als FU. Das Bild ist aber definitiv in Jordanien aufgenommen und zwar definitiv 1970. Nach Art. 11 dieses Ergänzungsgesetzes wäre die jordanische Schutzfrist 25 Jahre vom Zeitpunkt der Anfertigung. Auf EN hat das Bild einen LA. Kann man das auf DE hochladen? --Matthiasb 15:02, 6. Sep. 2008 (CEST)

PS: Der Urheber des Fotos ist ein namentlich nicht bekannter Angehöriger der Volksfront zur Befreiung Palästinas. --Matthiasb 15:04, 6. Sep. 2008 (CEST)

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Ausl.C3.A4ndisches_Recht --Historiograf 15:11, 6. Sep. 2008 (CEST)

Schöpfungshöhe?

Datei:Heilbronner-falken-logo.svg Hat Bild:Heilbronner-falken-logo.svg eurer Meinung nach Schöpfungshöhe? -- Rosenzweig δ 01:54, 7. Sep. 2008 (CEST)

Nö, hat keine. -- Chaddy - DÜP 03:16, 7. Sep. 2008 (CEST)
Nö, sehe auch keine SH --RalfRDOG 2008 03:36, 7. Sep. 2008 (CEST)
Dann kann es wohl bleiben. Danke für die Meinungen. -- Rosenzweig δ 10:46, 7. Sep. 2008 (CEST)

Gemeinschaftswerk, ich komme nicht zurecht

Ich schaffe es nicht, für die folgende Situation die richtige Vorgangsweise herauszufinden (habe schon einmal angefragt, aber jetzt detaillierter):

Ich habe bei einem kommerziell arbeitenden Zeichner aus Australien einen Comic in Auftrag gegeben, nach meinen Vorstellungen und mit meinem (deutschen) Text. Er hat ihn gezeichnet, ich habe dafür bezahlt. Nun möchte ich ihn bei Commons hochladen; der Zeichner ist einverstanden und an den Feinheiten des Copyrights nicht weiter interessiert. Ich möchte, dass bei Verwendung des Cartoons wir beide genannt werden, idealerweise auch seine Website (geht das?). Da der Abschnitt über mehrere Urheber nicht sehr detailliert ist, brauche ich weitere Hilfe. Was passiert etwa, wenn jemand Teile des Cartoons hernimmt, die an und für sich kein geistiges Eigentum von mir enthalten? Oder wenn Text und Konzeption in eine andere Bildkonzeption eingefügt werden (also kein geistiges Eigentum von ihm enthalten)? Also: Was genau muss ich tun? --KnightMove 10:22, 5. Sep. 2008 (CEST)

Der Grafiker ist als einziger Urheber zu nennen. Auf Werbe-Links können wir gerne verzichten. Der Grafiker muss eine Freigabe unter einer unserer freien Lizenzen (WP:LFB) an das Support-Team schicken; Textvorlagen findet man dort. Bei einer Freigabe unter einer freien Lizenz (die nötig ist, um das Bild auf einem WMF-Projekt nutzen zu können) darf jeder alles damit machen. -- Chaddy - DÜP 21:01, 5. Sep. 2008 (CEST)
Der Grafiker ist als einziger Urheber zu nennen. - eh, warum? Ein Comic besteht aus Bild und Text; KnightMove schreibt, dass er der Urheber der Texte ist. Zeichner und Texter sind bei einem Comic gleichrangige Urheber, oder? Gestumblindi 22:21, 5. Sep. 2008 (CEST) P.S. Und selbst in Fällen, in denen nur Bildmaterial aus dem Comic verwendet wird, müsste man möglicherweise davon ausgehen, dass es sich um eine geistige Schöpfung von KnightMove handelt, da nach seiner Geschichte und seinen Anweisungen gezeichnet wurde und der Grafiker nur "Ausführender" war? Gestumblindi 22:48, 5. Sep. 2008 (CEST)
Die Figuren sind bekannte Gestalten in der für ihn typischen Ausführung, nach meinen Vorgaben angeordnet.
@Chaddy: Das verstehe ich nun wirklich nicht, warum er als einziger Urheber zu nennen sein sollte?! Jedenfalls: Ist dann nur der Familienname anzugeben? --KnightMove 23:55, 5. Sep. 2008 (CEST)
Naja, falls die Texte Schöpfungshöhe haben, ist auch der Texter, also du, Urheber (und muss natürlich dann auch genannt werden). Wie der Name genannt wird, ist aber egal. Das kann der Urheber so festlegen, wie er möchte (es muss nicht mal der richtige Name sein).
Er hat nach deinen Vorstellungen gezeichnet hat, wie darf ich mir das vorstellen? Hast du auch Zeichnungen/Skizzen angefertigt und er hat die nachgezeichnet? Oder hast du ihm beschrieben, wie das ungefähr aussehen soll? Wichtig ist halt, wie viel Gestaltungsspielraum der Grafiker hatte. Je mehr, desto weniger Anteil daran hast du. Im Grunde ist der Grafiker aber immer auch Urheber, außer er hat einfach nur eine Vorlage abgezeichnet. -- Chaddy - DÜP 02:18, 6. Sep. 2008 (CEST)
Ganz unabhängig von der Frage, wie selbständig die Bilder für sich genommen sind und wessen schöpferische Leistung sie darstellen, ist die Gesamtheit aus Bild und Text, die einen Comic ausmacht, natürlich das gemeinsame Werk beider Urheber. Das willst du doch nicht verneinen, Chaddy? Gestumblindi 03:43, 6. Sep. 2008 (CEST)
Nein, will ich auch nicht (außer eins von beiden - wenn, dann i. d. R. der Text - hat keine Schöpfungshöhe). -- Chaddy - DÜP 04:03, 6. Sep. 2008 (CEST)
Wenn du dem Zeichner die Grafiken vorgegeben hast, hast du ja praktisch die Storyline, oder wie man es nennen will, entworfen. Alleine das rechtfertigt wohl schon einen urheberrechtlichen Schutz bzw. eine Miturheberschaft an dem Gesamtwerk. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 08:43, 6. Sep. 2008 (CEST)

Gut, gehen wir einmal davon aus, dass ich den Strip unter GFDL und CC-by-SA lizenziere. Die Vorlagen beziehen sich ja nur für den Fall, dass es nur einen Urheber gibt. Wie mache ich das also richtig? --KnightMove 09:06, 6. Sep. 2008 (CEST) (PS: "Comic" war eigentlich nicht das richtige Wort, weil er nur aus einem Bild besteht, also eher ein "Cartoon". --KnightMove 09:07, 6. Sep. 2008 (CEST))

In dem du beide Urheber aufführtst. Also der Urheber des Bildes (also Zeichner) und der Urheber des Textes und der Idee. Also in Stil von; Werk von A und B (A Text und Idee, B Zeichnung). Wobei allerdings von beiden einen Freigabe erforderlich ist. Die kann natürlich eine gemeinsame sein (also ein gemeinsam unterschribenes Dokument), die du dann an das OTRS Team schicksts. Das Dokument selber ist auch für euch beide von Vorteil, da ihr damit auch zwischen euch die Sache korekt Regeln könnt.Bobo11 09:14, 6. Sep. 2008 (CEST)
Naja, offenbar ist KnightMove der Autor des Textes. Von ihm brauchen wir keine Freigabe. -- Chaddy - DÜP 09:36, 6. Sep. 2008 (CEST)
@Bobo11: Danke für den Tipp... aber ich kann schlecht ein Blatt Papier nach Australien schicken, von ihm unterzeichnen lassen und weiterschicken, oder? Nun gut, wenn man vermöge meines Accounts keine Freigabe von mir braucht, dann nur von ihm; aber wie formuliert? Das Standardformular, indem er sein alleiniges Urheberrecht erklärt, passt dann ja wohl nicht, oder? --KnightMove 23:53, 6. Sep. 2008 (CEST)
Das kommt immer noch darauf an, ob der Text denn urheberrechtlich geschützt ist. Wenn dein Text keine Schöpfungshöhe hat, ist er kein Werk. Und was kein Werk ist, hat keinen Urheber. Somit ist der Text gemeinfrei und der einzige, der Rechte an dem Gesamtwerk hat, ist der Zeichner. Vielleicht zeigst du uns das fragliche Bild mal, dann können wir das besser beurteilen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 00:15, 7. Sep. 2008 (CEST)
Die Annahme, dass KnightMoves Text keine Schöpfungshöhe aufweisen könnte, erscheint mir reichlich kühn. Seiner Aussage nach geht es um einen Comic, d.h. eine Geschichte aus mehreren Bildern mit Text in Sprechblasen oder als Bildunterschrift. In den meisten Fällen ist beim Text bzw. den Dialogen eines Comics natürlich Schöpfungshöhe gegeben. Als richtige Vorgehensweise würde ich also sehen: von Wikipedia-Mitarbeitern wird keine OTRS-Freigabe erwartet, KnightMove erklärt also einfach per Bildbeschreibung, dass er seinen Anteil am Werk unter der GNU-FDL freigibt, und der Zeichner schickt von seinem E-Mail-Account aus eine modifizierte Variante des Standardformulars für seinen Anteil ans OTRS, mit Verweis auf die Freigabe der Texte durch KnightMove. GNU-FDL ist allerdings nicht die einzige Möglichkeit; ihr könnt euer Werk auch als "public domain" bzw. zur bedingungslosen Nutzung durch jedermann freigeben, was ich persönlich bei meinen Fotografien mache und für besser halte, da die GNU-FDL für die Weiterverwendung von Bildern extrem unpraktisch ist - wer also wirklich will, dass seine Bilder frei verwendet werden, nimmt besser nicht die GNU-FDL. Gestumblindi 00:29, 7. Sep. 2008 (CEST)

Ok, hier ist das Bild... eine Veranschaulichung, dass Relevanzkriterien erst mühsam erarbeitet werden müssen. :) --KnightMove 02:48, 7. Sep. 2008 (CEST)

Ach, nur gerade so ein einzelner kleiner Cartoon? Du schriebst von einem Comic, darunter stelle ich mir eine längere Geschichte vor (siehe auch die beiden Artikel). Die Schöpfungshöhe des kurzen Textes sehe ich trotzdem als vorhanden an (auch nicht weniger als bei einem kurzen Gedicht), da der Cartoon erst durch den Text seinen Sinn erhält. Ansonsten stehen da einfach Spock und ein Borg rum. Dabei stelllt sich mir allerdings die Frage, ob das keine Copyrightprobleme mit Paramount wegen der Star-Trek-Figuren gibt... deren Urheber ist dein Comiczeichner ja auf keinen Fall. Gestumblindi 04:29, 7. Sep. 2008 (CEST)
Cartoon: Siehe mein PS vom 6.September, 9:07, da habe ich das klargestellt. Ein dahingehendes Copyright-Problem halte ich allerdings für unwahrscheinlich, sonst hätter er selber schon 1000 Klagen am Hals gehabt... und die Zahl der Star-Trek-Parodien ist ja nicht klein. --KnightMove 09:03, 7. Sep. 2008 (CEST)
Bei uns muss der Cartoon aber unter einer freien Lizenz stehen, was bei anderen Star-Trek-Parodien nicht der Fall ist. -- Chaddy - DÜP 17:15, 7. Sep. 2008 (CEST)
Ich verstehe und mache mich mit dem Gedanken vertraut, hier auf dem Holzweg gelandet zu sein. Allerdings informiere ich mich noch ein wenig über die allgemeine Urheberrechtssituation von Parodien vor einer endgültigen Stellungnahme. In jedem Fall vielen Dank für eure Mühe. --KnightMove 18:43, 7. Sep. 2008 (CEST)

Parodien sind urheberrechtlich eine interessante Sache; laut en:Parody#Copyright_issues gehen Parodien in den USA als "fair use" durch, während ich vermute, dass sie in Deutschland von der Kunstfreiheit abgedeckt sind. Ich habe keine Ahnung, wie es in Australien diesbezüglich aussieht. "Fair use" akzeptieren wir hier jedenfalls nicht, und ein "fair use"-Werk kann auch nicht unter der GNU-FDL freigegeben werden. Neue Vorlage "Kunstfreiheit" schaffen? ;-) Gestumblindi 18:47, 7. Sep. 2008 (CEST)

Ok, danke. Ich habe mittlerweile die Hoffnung nach "einfachen" Antworten aufgegeben. Dummerweise lassen sich auch Parodien nicht scharf abgrenzen. Die Cartoons dieses Zeichners sind meist welche, aber für "meinen" lassen sich wieder andere Blickwinkel finden. --KnightMove 06:49, 8. Sep. 2008 (CEST)

Lizenzfrage zu zwei historischen Landkarten

Hallo Wikipedianer, ich würde euch gerne um Rat bitten. Ich hab kürzlich zwei historische topografische Karten im Netz gefunden die ich gerne in den Artikel zur Straßenbahn Ravensburg–Weingarten–Baienfurt einfügen möchte wo ich der Hauptautor bin. Es geht dabei um folgende "Schätze":

Meine Frage wäre jetzt: dürfte man denn eigentlich die beiden Landkarten in die Commons hochladen? Und wenn ja unter welcher Lizenz? Ich blick da leider überhaupt nicht durch was die Lizenzen angeht. Herzlichen Dank schonmal für euren Rat und MfG 84.57.152.226 19:49, 6. Sep. 2008 (CEST)--

Keine Chance. Da geben Leute wie Cecil den Ton an. Du musst den beglaubigten Totenschein des längstlebenden Kartographen (er muss 70 Jahre tot sein) beibringen, dann bestünde eine gewisse Möglichkeit. Die Karte, wenn sie tatsächlich von 1908 wäre (1914 steht aber drauf!) wäre hier als n-100 ok, die andere als PD 1923 bis zum Jahresende --Historiograf 00:00, 7. Sep. 2008 (CEST)
Ok, alles klar, sieht dann wohl schlecht aus im Moment. Danke für die Info! Wenn ich dich richtig verstehe kann ich also die Karte von 1908 am 1. Januar 2009, die aus dem Jahr 1914 am 1. Januar 2015 hochladen. Richtig?
Anschlussfrage: wie sieht es eigentlich bei diesen beiden Fahrplänen aus den Jahren 1920 bzw. 1959 aus:
Gelten für Fahrpläne (die ja einst für die Öffentlichkeit publiziert wurden) andere Maßstäbe als bei Landkarten? Danke schonmal und MfG 84.57.142.139 16:15, 7. Sep. 2008 (CEST)--
Was an den Fahrplänen soll Schöpfungshöhe haben? Die Fahrpläne können hier verwendet werden. Bei Landkarten ist das aber was ganz anderes, die können nämlich durchaus Schöpfungshöhe erreichen (aber dazu sind nicht bloß einfache Umrisse und Grenzverläufe nötig). Die oben verlinkten Landkarten haben Schöpfungshöhe. Die Karte von 1908 (falls sie wirklich von 1908 ist), kann bereits jetzt hochgeladen werden (wenn der Urheber wirklich unbekannt ist und auch mit vertretbarem Aufwand nicht ausfindig geamcht werden kann). -- Chaddy - DÜP 17:21, 7. Sep. 2008 (CEST)
Ok, Danke auch dir Chaddy! Dann werd ich also die Karte von 1908 und die beiden Fahrpläne hochladen. Aber unter welcher Lizenz soll ich das machen, damit sie nicht gleich wieder gelöscht werden? Wer ist denn der Urheber einer Landkarte oder eines Fahrplans? Ich tipp mal auf "eigenes Werk, gemeinfrei", richtig? MfG, 84.57.142.139 17:45, 7. Sep. 2008 (CEST)--
Naja, bei der Landkarte ist der Urheber ja unbekannt, oder nicht? Also schreibst du da dann unbekannt hin. Und als Lizenz ist Vorlage:Bild-PD-alt-100 richtig. Die Fahrpläne haben keine Schöpfungshöhe, also nimmst du da die Vorlage Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe. Übrigens, zum Hochladen muss man angemeldet sein. -- Chaddy - DÜP 18:16, 7. Sep. 2008 (CEST)
Wieso "unbekannt"? Die Stecher dieser alten Karten sind i.A. erstens bekannt und zweitens zumeist sogar auf der Karte selbst angegeben! Schaut 'mal genauer hin: "Kupferstich von Hugo Petters in Stuttgart". Die Arbeit von Kartographen zu jener Zeit umfasste die Zeichnung wie auch den Stich selbst, und es gab durchaus Gestaltungsfreiraum genug, dass so eine Karte schöpfungshöhe erreicht. Glücklicherweise (für uns) wurde Hugo Petters am 9. Juni 1843 in Weimar geboren[2] und starb 1931.[3] (Sieben Jährchen... ganz schön knapp!) Also auf Commons hochladen und PD-old markieren. P.S.: die Ersteller der Kartenaufnahme können wir wohl ignorieren. Lupo 10:32, 8. Sep. 2008 (CEST)
Hier sind sie: Bild:Ravensburg 1908.jpg und Bild:Landkarte 168 Weingarten 1914.jpg. Lupo 11:05, 8. Sep. 2008 (CEST)
Danke euch beiden für die Infos und insbesondere Dir Lupo fürs recherchieren des Kartographen und das Hochladen! Ihr habt mir sehr geholfen, die beiden Karten sind bereits eingebaut: Straßenbahn Ravensburg–Weingarten–Baienfurt Danke nochmal und MfG, 88.64.113.90 22:59, 8. Sep. 2008 (CEST)--

Verwenden einer Grafik

Hallo,

ich habe eine Frage zur Verwendung einer Grafik hier aus Wiki... Ich benötige eine Grafik nennen wir sie mal X ...für eine öffentliche Präsentation. Darf ich diese einfach verwenden oder nicht...was muss man beachten?

MfG Ch (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 62.159.134.140 (DiskussionBeiträge) 16:03, 8. Sep. 2008 (CEST))

Das hängt von der Lizenz der entsprechenden Grafik ab. Um welche Grafik geht es denn, dann können wir dir mehr sagen. Christian Bier (Disk.) (+/-) 16:09, 8. Sep. 2008 (CEST)
Wir dürfen hier keine Rechtsberatung anbieten. Wende dich bitte an einen Anwalt, wenn du Rechtssicherheit willst. -- Chaddy - DÜP 16:48, 8. Sep. 2008 (CEST)
Es geht um dieses Grafik http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bild:Net_Basisprinzip_ext.svg&filetimestamp=20080115070326
wäre super wenn ihr mir da weiter helfen könnt... (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 62.159.134.140 (DiskussionBeiträge) 8:40, 9. Sep. 2008 (CEST))
Diese Grafik gilt nach unserer Interpretation wegen mangelnder Schöpfungshöhe als gemeinfrei, d.h. du darfst sie nach Belieben verwenden, ohne irgendwelche Bedingungen einzuhalten, du brauchst nicht einmal die Wikipedia als Quelle zu nennen. Jedoch sind nicht alle Grafiken oder sonstigen Bilder in der Wikipedia gemeinfrei; du musst immer darauf achten, was unter "Lizenz" angegeben ist. Grosse Teile stehen unter der GNU-FDL, was ihre Weiterverwendung etwas kompliziert macht. Aber wie gesagt - für diese Grafik gilt das nicht und du kannst sie völlig frei benutzen. Gestumblindi 12:07, 9. Sep. 2008 (CEST)
Wenn deine Präsenation ein wissenschaftlicher Vortrag ist, dann dürfte sowieso das Zitatrecht greifen.--134.2.3.102 12:24, 9. Sep. 2008 (CEST)

Problematisch auch dieses Bild. Hochgeladen wurde es vom inzwischen gesperrten Benutzer:Maus781, der allen Anschein nach als Benutzer:Auto1234 weiterarbeitet. Der Ersteller hat inzwischen einen Antrag auf Löschung gestellt. Aufgrund der unzureichenden Begründung wird es wohl nicht soweit kommen.

Insoweit gehe ich davon aus, dass eine Erlaubnis zur Veröffentlichung seitens des Abgebildeten nicht vorliegt, da Benutzer Maus781 bereits wegen URV gesperrt wurde. Es sollte daher eine Verletzung des Rechts am eignen Bild vorliegen. Wird eigentlich im Zusammenhang mit der Erlaubnis des Abgebildeten eine schriftliche Erklärung durch die WP verlangt? Soweit dies nicht der Fall ist, sollte im Zweifel vom Nichtvorliegen der Erlaubnis ausgegangen werden. --parttaker 11:00, 9. Sep. 2008 (CEST)

Da Maus781 selbst einen LA auf Commons gestellt hat, habe ich das Bild wunschgemäß dort gelöscht. Christian Bier (Disk.) (+/-) 11:48, 9. Sep. 2008 (CEST)

Ich kann keinen Grund und keine Diskussion erkennen, warum NoCommons aus dem Baustein genommen wurde? --RalfRDOG 2008 19:57, 7. Sep. 2008 (CEST)

Weil der Logo-Baustein für Bilder ist, die ein Logo nur mehr oder weniger zufällig mit im Bild haben. Die sind auch auf Commons erlaubt (commons:COM:DM). -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:28, 7. Sep. 2008 (CEST)
Nach kurzer Durchsicht der Vorlageneinbindungen: Bei vielen Fotos ist das Logo auf dem Bild nicht nur ein Beiwerk. Nur in diesen Fällen sollte allerdings die Logo-Vorlage gesetzt werden. Die anderen sollten noch LogoSH bekommen. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:33, 7. Sep. 2008 (CEST)
Nein. LogoSH ist für Logos da die nicht abfotographiert wurden. Wo ist das Problem wenn in Logo der NoCommonsbaustein drin ist? jodo 21:55, 7. Sep. 2008 (CEST)
...die ein Logo nur mehr oder weniger zufällig mit im Bild haben. ??? Ich muß was verpaßt haben. Gerade Logos sind es doch, die auf Commons (zu Recht) bemängelt werden. Sowas wie Bild:Bionaden.4659.jpg brauchen den Baustein unbedingt. --RalfRDOG 2008 22:00, 7. Sep. 2008 (CEST)
Ich glaube die Logos auf den Flaschen in Bild:Bionaden.4659.jpg würden selbst nach US-Recht nicht geschützt sein und wären auf Commons erlaubt. --Kam Solusar 23:27, 7. Sep. 2008 (CEST)
Ich glaube nicht. Bilder von Wildfeuer von einfachen blauen Flaschen sollten gelöscht werden, weil dort ein Etikett drauf war. Commons bzw. USA sehen die SH eben völlig anders als wir und das Markenrecht in den USA ist auch erheblich anders als bei uns. --RalfRDOG 2008 00:12, 8. Sep. 2008 (CEST)
Oh ja, an diese Diskussion erinnere ich mich noch sehr dunkel. Man kann nur alle Wikipedianer warnen, irgendwelche Logos auf Commons zu laden, egal ob als einzelnes Logo, Foto oder gar SVG. Man begibt sich damit auf richtiges Glatteis. Sicher gibt es auch Logos auf den Commons, aber wenn jemand dort wieder Amok läuft (könnte jetzt auf Anbieb 3 Admins nennen, die dort gerne mal bei den Logos wildern und einfach draufloslöschen), dann haben wir wieder Lücken ohne Ende und Arbeit auch, weil wir die Dateien dann wieder zurück nach de-WP schieben müssen. Dann doch lieber ganz sicher hier bei uns lassen, auch die Fotos von Logos und alles was auch nur ansatzweise nach Logo aussieht ;-) Christian Bier (Disk.) (+/-) 00:20, 8. Sep. 2008 (CEST)
Dies ist ausdrücklich kein "Commons-Bashing"! Christian ist Admin dort und nicht nur er, auch andre deutsche Admins können davon ein Lied singen. Bei Commons ticken wirklich regelmäßig irgendwelche Leute aus und das ist sogar irgendwie verständlich, weil sie nach ihrem nationalen Recht Logos löschen. Alles, was auch nur ansatzweise an ein markenrechtlich geschütztes Logo erinnert (und sei es Beiwerk nach deutschem Recht), sollte den NoCommons-Baustein haben. --RalfRDOG 2008 00:34, 8. Sep. 2008 (CEST)
Logos, die nur aus Text und einfachen geometrischen Formen bestehen, werden auf Commons akzeptiert und gemeinhin mit den beiden Commons-Bausteinen commons:Template:PD-textlogo und commons:Template:trademark versehen. Ich sehe auch nicht, dass sich daran demnächst etwas ändern könnte. Alle anderen Logos sind auf Commons jedoch höchst problematisch. Gestumblindi 00:36, 8. Sep. 2008 (CEST)
Soweit ist das auch richtig, jedoch ist die Auslegung, was einfache geometrische Formen sind, auch weit auseinandergehend. ich hab da schon kilobyte-weise Diskussionen darum geführt. Da wird bspw. gerne mal behauptet, das ein Logo, welches aus 3 farbigen Kreisen besteht, nicht zwingend "einfach" ist, da ja die Anordnung der Kreise sowie die Farbgebung dieser urheberrechtlich geschützt sein könnte. Wir wissen, das das Unfug ist, aber auf Commons ist es ebend gerne mal Meinung einiger weniger, die leider dann auch gleich entscheiden und vollstrecken. Christian Bier (Disk.) (+/-) 00:42, 8. Sep. 2008 (CEST)
Auf .de haben wir mit dem laufenden Auge und dem SED-Logo Musterurteile, auf die wir uns berufen können. Sowas gibts auf Commons nicht und das wird es nie geben. Somit ist das dort immer Auslegungssache, hier haben wir konkrete Vergleichsmuster. --RalfRDOG 2008 00:55, 8. Sep. 2008 (CEST)
Ich habe das mit Forrester besprochen. Die Logo-Vorlage ist nur für Bilder, in denen das Logo klar ein Beiwerk darstellt. Wenn das Logo kein Beiwerk ist, brauchen wir eine Vorlage, die aussagt, wieso wir das Logo verwenden dürfen und das ist LogoSH. Alternativ können wir auch eine weitere Logo-im-Bild-und-kein-Beiwerk-Vorlage erstellen, aber IMHO reicht das so aus. Daher ist auch der NoCommons-Baustein unnötig, weil selbst die Commons Logos als Beiwerk akzeptieren. Außerdem fügt sich die Logo-Vorlage jetzt ins Gesamtkonzept der Hinweisvorlagen: Hier werden nicht urheberrechtliche Schutzrechte (vgl. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Wappenrecht etc.) behandelt, ein NoCommons-Baustein ist also an dieser Stelle nicht angebracht. Vielmehr muss man der momentan falschen Verwendung der Vorlage Einhalt gebieten. Ich werde bei Gelegenheit mal durchgehen und die Bildbeschreibungsseiten entsprechend anpassen. (Kann etwas dauern, bin ab morgen im Urlaub.) -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:21, 8. Sep. 2008 (CEST)
Zur Veranschaulichung meiner Meinung ein paar Bilder, die IMHO die Logo-Vorlage korrekt einbinden: Bild:GameCubeDisk.jpg, Bild:Amazon.de Versandhaus Leipzig.jpg, Bild:Ryanair friedrichshafen.JPG, Bild:Frasca-242 2.jpg. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:32, 8. Sep. 2008 (CEST)
Wo ist eigendlich das Problem wenn wir die Vorlage wieder reinmachen? Verlieren können wir nichts. Im Zweifelsfall frägt der Mensch der es auf die Commons transferieren will hier auf oder irgendwo auf den Commons auf einer Hilfeseite. Der Baustein sagt ja soviel wie "Hey Achtung Frag lieber nochmal nach". Es ist auf jeden Fall besser als wenn wir gute Bilder rüberschrieben, dann auf den Commons Probleme bekommen und gelöscht werden. Gibt es Argumente die gegen den Baustein sprechen? Ich hab zumindest bisher keine gelesen :) jodo 21:28, 8. Sep. 2008 (CEST)
Ich auch nicht um ehrlich zu sein. Als Commonsadmin kann ich nur sagen: Lieber vor dem verschieben warnen als hinterher um die Bilder trauern. Christian Bier (Disk.) (+/-) 22:21, 8. Sep. 2008 (CEST)
Das sehe ich ebenfalls so. Lieber einmal mehr fragen als daß die Bilder dann weg sind. Wenn sie problemlos sind, können sie ja verschoben werden. --RalfRDOG 2008 00:40, 9. Sep. 2008 (CEST)
Nach Ergebnis der Diskussion hab ich den Baustein wieder entsprechend geändert jodo 22:24, 9. Sep. 2008 (CEST)

Bei diesem Bild ist als Autor Werner Meinhof angegeben. Die Erlaubnis der Verwendung wurde von dessen Enkeltochter, Bettina Röhl, gegeben. Problematisch ist jedoch, dass zu dem Zeitpunkt des Erstehens des Bildes, angegeben ist um 1964, der Autor bereits verstorben war, und demnach nicht Autor sein kann. Es ist daher fraglich, ob die Enkeltochter überhaupt das Recht besessen hat, die Erlaubnis zur freien Verwendung zu geben. --parttaker 10:40, 9. Sep. 2008 (CEST)

Das stimmt, die Freigabe ist etwas unglaubwürdig. sугсго 10:49, 9. Sep. 2008 (CEST)
Bitte laßt mich das klären. Bettina Röhl möchte nicht von ständig neuen Leuten wegen ihrer Mutter angesprochen werden. Ich fürchte, sie würde genervt reagieren und damit wärs um das Bild geschehen. --RalfRDOG 2008 01:54, 10. Sep. 2008 (CEST)
Dann frag doch du sie um Erlaubnis, offenbar kennst du sie. Dann wäre es nicht wieder ein neuer Leut. ;) -- Chaddy - DÜP 02:20, 10. Sep. 2008 (CEST)
Na klar, mach ich. --RalfRDOG 2008 02:23, 10. Sep. 2008 (CEST)

Foto aus Wikipedia für einen Flyer verwenden?

Ich möchte das Foto eines antiken Rhetorikers für einen Flyer betr. eines Rhetorik-Lehrgangs verwenden. Dieser ist bei Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Rhetorik abgebildet. Darf ich das? Meine email: xxx@arcor.de -- 84.63.107.83 20:28, 9. Sep. 2008 (CEST) Joerg Erbe (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 84.63.107.83 (DiskussionBeiträge) 15:25, 9. Sep. 2008 (CEST))

Wenn du Bild:Cicero.PNG meinst, dann bedien dich, das Bild ist nicht mehr Urheberrechtlich geschützt.--134.2.3.102 17:23, 9. Sep. 2008 (CEST)
Deine E-Mail-Adresse habe ich aus Spamschutzgründen entfernt. Und bitte vergiss nicht zu signieren. -- Chaddy - DÜP 18:05, 9. Sep. 2008 (CEST)

Schrift in Bildern/Lizenz der Schriftart

Hallo, ich habe eine Frage: Wenn ich Schrift in einem Bild verwende, muss die Schriftart unter einer freien Lizenz stehen? Bzw. muss ich mich da groß an Konformitäten halten/gibt es das in dem Fall? Wenn dies so wäre und ich das richtig verstehe, müsste ich je nach Lizenz für mein Bild ja die gleiche Lizenz verwenden (oder dürfte die Schriftart gar nicht benutzen). Gruß, --Xephƃsɯ 21:19, 9. Sep. 2008 (CEST)

Rechtsschutz von Schriftzeichen. Mithin Geschmackmusterschutz ja, Urheberschutz fast nie, zumindest nie bei Gebrauchsschriftarten. sугсго 21:38, 9. Sep. 2008 (CEST)

Mir wurde geraten mich hierher zu wenden aufgrund der Urheberrechtsfrage hier. Kann mir irgendjemand sagen, ob das so, wie es jetzt in der Beschreibung steht in Ordnung ist. Gruß --JunA Hable! 14:00, 9. Sep. 2008 (CEST)

Ich hab die DÜP entfernt. Da die Personen nach der Angabe von dir mehr als 10 Jahre tot sind, ist das RaeB (Recht am eigenen Bild) erloschen. Von daher ist das Bild in Ordnung. Christian Bier (Disk.) (+/-) 18:51, 9. Sep. 2008 (CEST)
Super dankeschön. Ich hab extra ein Bild ausgesucht, wo die Abgebildeten schon verstorben sind, damit ich keine Probleme bekomme. Ich wusste eben nur nicht, wie ich das dann in die Beschreibung setzen soll und hatte Panik, dass das Bild wieder gelöscht wird. Also danke nochmal. Gruß --JunA Hable! 06:13, 10. Sep. 2008 (CEST)

Übersetzung

Ich möchte einen artikel aus der englischen wiki ins deuntsche übersetzten, der engl. artikel ist nicht von mir. es geht um den artikel: Marcus Island LORAN-C transmitter in der engl. wiki. wie kann ich diesen artikel in der deutschen fassung erstellen ohne eine URV zu produzieren??? Danke für eure Hilfe. Gruß --ThimoBrendel 22:31, 2. Sep. 2008 (CEST)

Siehe Wikipedia:Übersetzungen, aber auch diese Diskussion dort. Gestumblindi 23:06, 2. Sep. 2008 (CEST)
Öhmm es ist wohl unstrittig, dass Übersetzungen ohne Import der Versionsgeschichte aus anderen Sprachen eindeutige URVs sind. jodo 23:32, 2. Sep. 2008 (CEST)
H-stt, der immerhin Jurist (und Admin) ist, ist anderer Ansicht; zumal man aus etlichen Wikipedia-Sprachversionen die Versionsgeschichte gar nicht importieren kann und die GNU-FDL auch keine derartigen technischen Details enthält. Die Versionsgeschichte muss angegeben werden, aber wie genau das technisch zu erfolgen hat, ist nicht festgelegt. Die andere unter Wikipedia:Übersetzungen#Lizenzfragen: Urheberrecht und Originaltext beschriebene Lösung (fremdsprachigen Text und zugehörige Versionsgeschichte mit einem Edit in die erste Version des neuen Artikels kopieren und im Feld Zusammenfassung und Quelle die Herkunft angeben) ist immer noch "praktisch und rechtlich sinnvoll" und hat gegenüber dem Import-Aufwand den Vorteil, keine Adminhilfe zu benötigen. Laut Lizenz-Interpretation von H-stt wäre sogar "die Angabe der Herkunft in Quellen und Zusammenfassung schon alleine völlig ausreichend." Gestumblindi 00:37, 3. Sep. 2008 (CEST)
Import ist nett, aber rechtlich nicht erforderlich - bei Accounts vor der SUL-Ära (also fast allen Nicht-Admins), kann es in seltenen Fällen sogar massive Konflikte daraus geben. Und für ein nicht erforderliches Instrument ist Import einfach zu viel Arbeit für Admins, die schon genug anderes (und wichtigeres) zu tun haben. --h-stt !? 09:01, 3. Sep. 2008 (CEST)
Kopiere das Original und die History des Originals hier in das Editfenster, abspeichern und sofort danach einen weiteren Edit, in dem du die Kopien wieder rauslöschst und statt dessen deine Übersetzung einstellst. Das ist schon die komfortable Lösung. Das einfachste wäre einfach ein Link auf das Original in Q+Z des ersten Edits. --h-stt !? 09:01, 3. Sep. 2008 (CEST)
Wow, damit verstößt man also nur noch gegen die GFDL, wenn die Originalfassung gelöscht oder verschoben wird. Wie gut, dass es diese Funktionen in der MediaWiki nicht gibt. sугсго 09:40, 3. Sep. 2008 (CEST)
Kurzerklärung auf Wunsch des Benutzers: Erste Variante: Schreibe deine Übersetzung offline oder in deinem Benutzernamensraum. Dann öffne die Vorlage, zB einen Artikel der englischen Wikipedia, dort zur Bearbeitung und in einem anderen Fenster/Tab das Editfenster hier unter dem übersetzten Lemma. Dann kopierst du a) den Quelltext der Vorlage und b) die dortige Versionsgeschichte (History) in das hiesige Editfenster, schreibst in "Zusammenfassung und Quellen" das Lemma und aus welcher Wikipedia das stammt und speicherst das hier ab. Sofort danach öffnest du das Editfenster wieder, leerst es und kopierst deine Übersetzung rein. Speichern und das war's. Zweite Variante: Du kopierst deine Übersetzung direkt in das hiesige Editfenster und schreibst einfach in "Zusammenfassung und Quellen" dass das eine Übersetzung ist und setzt dahinter einen Permanentlink auf die Version, die du übersetzt hast. Permanentlinks findest du für jeden Artikel in jeder Wikipedia in der Werkzeugleiste, in der englischen unter dem Namen "permanent link". Ich hoffe damit kommst du klar. Wenn du noch Fragen hast, stell sie einfach. --h-stt !? 14:15, 3. Sep. 2008 (CEST)


Ja vielen Dank. Also meinen dt. text schreiben und halt den permanent lnk in die quellen setzten, ok. ich versuchs.--ThimoBrendel 16:56, 3. Sep. 2008 (CEST)
Hinzuzufügen ist, dass wir hier alle nur unsere Interpretation der GDFL abgeben können. Ob eine Übersetzung ohne Versionsimport (mit Versionsgeschichte in ältester Version) nun in Ordnung ist kann hier letztlich niemand klären. jodo 23:06, 3. Sep. 2008 (CEST)
Ok vielen Danke erstmal, werde mal abwarten was mit meinem Artikel passiert. Gruß, --ThimoBrendel 14:29, 4. Sep. 2008 (CEST)
Ich erinnere mich, dass H-stt vergangenes Jahr den Benutzer:JEW wegen einer Übersetzung aus dem Englischen - es ging um eine mittelalterliche Stadtmauer und noch eine zweite Sache, die ich nicht lesen konnte bevor sie gelöscht wurde - auf immer und ewig gesperrt hat. Jetzt geht er mit dem Urheberrecht für Übersetzungen sehr freizügig um. Die Begründung, Import ist „einfach zu viel Arbeit für Admins, die schon genug anderes (und wichtigeres) zu tun haben“ überzeugt nicht wirklich. --Aurelius Marcus 01:25, 5. Sep. 2008 (CEST)
Die Probleme mit Benutzer:JEW hatten, soviel ich sehe, gar nichts mit Übersetzungen von Texten, die unter der GNU-FDL stehen, zu tun. Siehe Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/JEW und sein Benutzersperr-Logbuch. Möchtest du hier Verwirrung stiften, Aurelius Marcus? Eine ungenehmigte Übersetzung irgendeines Textes aus irgendwelchen Wikipedia-externen Quellen entspricht natürlich einer ungenehmigten Textübernahme; die Frage, auf welchen technischen Wegen man die GNU-FDL für einen Text, der unter dieser steht, am besten einhält, ist eine ganz andere. Man darf nicht vergessen, dass die GNU-FDL ursprünglich hauptsächlich für Handbücher konzipiert wurde und ein Projekt wie die Wikipedia gar nicht im Blickfeld der Ersteller war - Fragen wie "Versionsimport oder Versionsgeschichte hineinkopieren?" werden von ihr nicht beantwortet und wurden von den Gründern der Wikipedia, als sie diese Lizenz wählten (eine Entscheidung, die heute viele als falsch betrachten) auch wohl kaum bedacht. Es ist daher wohl am sinnvollsten, wenn man sich bei solchen Auslegungsfragen auf den Zweck und Geist der Lizenz besinnt und sie im Zweifelsfall gemäss der Präambel auslegt: Der Zweck dieser Lizenz ist es, ein Handbuch, Lehrbuch oder ein anderes zweckdienliches und nützliches Dokument frei, im Sinne von Freiheit, zu machen; jedermann die Freiheit zu sichern, es zu kopieren und mit oder ohne Änderungen daran, sowohl kommerziell als auch nicht kommerziell weiter zu verbreiten (nach der Übersetzung von Hugo Giese jr.) In diesem Sinne würde ich von mehreren möglichen Wegen, der GNU-FDL Genüge zu tun, immer den einfachsten wählen. Und das ist ganz sicher nicht der Versionsimport. Gestumblindi 22:18, 5. Sep. 2008 (CEST)
Weil genau diese Haltung der "Bequemlichkeit" den redlichen Autoren schadet, muss man solchen Argumenten wie denen von h-stt und dir entgegentreten. Kürzlich bekam wieder ein Autor im Bereich Geschichte Schwierigkeiten, weil er seinen eigenen Artikel, den er kurz zuvor unter dem gleichen Usernamen in der englischen WP eingestellt hatte, sofort danach für die deutsche WP übersetzte. Statt Lob dafür erntete er Löschdrohungen, obwohl er die alleinigen Urheberrechte sowohl für den englischen als auch für den deutschen Artikel hatte. Erst nach dem Import seines Artikels konnte er weiterarbeiten. Daher möchte ich zusammenfassen:
  1. Auch Wikipedia-Autoren haben unveräußerliche Urheberrechte.
  2. Die Lizenzbestimmungen müssen nach dem jeweils bestmöglichen Standard erfüllt werden. Das Verschwinden der Autorennanmen in irgendeiner nachher gelöschten Version ist nicht der derzeit bestmögliche Standard.
  3. Die GNU-FDL wird speziell in dieser Wikipedia meist nicht nach ihrem "Geist", sondern nach ihren Buchstaben ausgelegt.
  4. Die Administratoren müssen die Autoren bei ihrer Artikelarbeit unterstützen und nicht "Wichtigeres" vorschützen.
Wenn einzelne Administratoren dazu nicht bereit sind, sollten sie sich zumindest bei der Erteilung von Ratschlägen, die den Autoren im Ernstfall nur Schwierigkeiten bringen, zurückhalten. --Aurelius Marcus 15:51, 7. Sep. 2008 (CEST)
Genau das ist mein Problem. bisher habe ich noch keine klare und für mich als wiki-anfänger gut verständliche erklärung gefunden, wie man einen artikel impotiert mit allem was dazugehört. da würde ich mir wirklich etwas mehr unterstützung wünschen, anstatt erstmal tage lang von vielen leuten löschanträge zu bekommen. wie soll ich denn bitte wissen, dass eine übersetzung eine extrem aufwendige sache ist, die man als anfänger auf grund der undurchsichtigen rechtslage hier, kaum bewältigen kann, wenn man die fachbegriffe usw. noch nicht kennt? ich fände es daher eine sinnvolle verbesserung, den admins, die natürlich nur ihre arbeit machen, mal zu sagen dass man den leuten die eine URV o.ä. produzieren (ich möchte mich für den ausdruck entschuldigen) "in den arsch tritt", sondern ihnen ihren fehler erklärt und ihnen etwas hilf so etwas in zukunft zu vermeiden.
Dies trifft natürlich nicht auf alle admins bzw. benutzer zu. ich habe teilweise gute hilfe erhalten und möchte mich für diese auch sehr herzlich bedanken.
Ich würde mich freuen wenn sie mein Anliegen respektiern würden. MfG, --ThimoBrendel 11:57, 8. Sep. 2008 (CEST)
Der Fall mit dem Autor, der deiner Aussage nach zum Import seines eigenen Artikels gezwungen wurde, ist natürlich absurd und sehr bedauerlich, Aurelius Marcus, wenn er sich so zugetragen hat. Da hat dann der dafür Verantwortliche offenbar mehrere Dinge nicht begriffen (weder die GNU-FDL noch die Tatsache, dass man bei der Weiterverwendung eines eigenen Textes natürlich weiterhin völlig frei ist). Man darf sich von solchen Leuten und "Löschdrohungen" aber nicht ins Bockshorn jagen lassen. Zu Punkt 3: Die Frage, wie genau man die Versionsgeschichte technisch zugänglich macht, wird nicht davon berührt, ob man die GNU-FDL nach ihrem Geist oder dem Buchstaben auslegt, weil sie von der Lizenz nämlich schlicht nicht beantwortet wird. ThimoBrendel: Nein, eine Übersetzung ist keine extrem aufwendige Sache. Wenn ein Admin den Versionsimport zum Fetisch erhebt, kann er ihn auch noch nachträglich vornehmen, so er denn unbedingt will, ohne den Autor bzw. Übersetzer weiter zu behelligen. Halte dich einfach an das von H-stt oben beschrieben Vorgehen. Gestumblindi 21:48, 10. Sep. 2008 (CEST)

Amtliches Werk?

Ist dieses Bild ein Amtliches Werk wie per Lizenzbaustein ausgewiesen? Ich bin mir nicht ganz schlüssig. Eine wirklich einwandfrei nachvollziehbare Quellenangabe fehlt auf der als Quelle angegebenen Website leider (oder ich hab's nicht gefunden). -- Rosenzweig δ 20:18, 10. Sep. 2008 (CEST)

Normalerweise sind Karten keine amtlichen Werke. Sollte diese Karte Bestandteil einer Rechtsnorm sein, was zu erweisen wäre, sähe es anders aus. Also weg damit --Historiograf 21:33, 10. Sep. 2008 (CEST)

Lizenz der Michel-Nummern

Obwohl schon jahrelang hier verwendet, hat Succu bemekt, das dieses wohl nicht ganz korrekt ist:

„Die Verwendung der Michel-Numerierung – auch einzelner Michel-Nummern – in Katalogen, Alben und sonstigen systematischen Briefmarkenverzeichnissen ist ohne Genehmigung des Verlages nicht gestattet.“ – Michel-Katalog, 1999

Die Diskussion begann hier. Eure Meinungen? Gruss --Nightflyer 19:25, 7. Sep. 2008 (CEST)

Ömm. Meiner Meinung nach vollkommener Unsinn. Informationen bsonders als Quelle sind nicht schützbar. Einzelne Michel-Nummern (was auch immer das genau ist) können nicht geschützt werden. jodo 19:46, 7. Sep. 2008 (CEST)

Was sind "Michel-Nummern"? Kannst du mal Beispiele zeigen? Ich schätze, das sind ganz einfache Nummern (was auch immer da nummeriert wird), oder? Wenn das so ist, dann ist diese Bestimmung aus dem Michel-Katalog (was auch immer das wieder sein soll) Käse. -- Chaddy - DÜP 20:10, 7. Sep. 2008 (CEST)

Michel-Katalog. Wikipedia bildet ;) Julius1990 Disk. 20:12, 7. Sep. 2008 (CEST)
Da steht zwar auch nichts über Michel-Nummern, aber ich habe mittlerweile Beispiele zur Veranschaulichung gefunden: Im Artikel Heuss (Briefmarkenserie) in den Tabellen findet man solche Nummern. Die sind natürlich nicht schützbar und die oben zitierte Bestimmung kann man ignorieren. -- Chaddy - DÜP 20:52, 7. Sep. 2008 (CEST)
Dem muss und kann ich mich nur anschließen. Die Nummerierung ansich nicht schützbar. Das wir hier keine Kopie des Michelkatalogs erstellen könnten is aber auch klar. Aber das hat auch keiner vor. Den Hinweis vom Michelkatalog kann man getrost überlesen. Denn an sich ist die Nummer ja bloß eine fortlaufende Nummerierung von Briefmarke 1 bis ... . Und wenn ich jetzt selbst anfange die Marken neu zu nummerieren komme ich auf die gleiche Zahl (durch bloßes Zählen). Was soll da also schützbar sein? Nichts! Christian Bier (Disk.) (+/-) 00:13, 8. Sep. 2008 (CEST)
Legen wir doch mal die Michel-Forderung praktisch aus: Sie möchten nicht, daß andere Briefmarkenkataloge die gleichen Nummern verwenden. Verständlich und auch schützbar, weil Datenbank. Wenn nun aber hier eine einzelne (bzw. viele einzelne) Marken bei uns sind - wir sind kein Briefmarkenkatalog (damit keine Konkurrenz) - und wenn wir die Michel-Nummern als Quelle nennen, dann ist das Werbung für sie. Ich sehe da kein Problem, das ließe sich aber einfach mit einer Mail klären. Die sollte aber jemand schreiben, der auch ein bisschen was von Briefmarken versteht. --RalfRDOG 2008 00:18, 8. Sep. 2008 (CEST)
Sie können aber rein logisch gesehen die Verwendung der gleichen Nummern nicht vermeiden. Denn rein logisch gesehen würde in einer Auflistung die erste erschienene Briefmarke immer die Nummer 1 im Katalog und Marke Nummer 1256 immer die Nummer 1256 bekommen. Ich lass doch nicht einfach ein paar Marken weg um eine andere Nummerierung zu bekommen? Ansonsten wurde bereits eine Mail gesendet wenn ich die Diskussion im Philatelieportal richtig verstehe, was aber mE suboptimal erscheint, aber warten wir mal das Ergebnis ab. Christian Bier (Disk.) (+/-) 00:28, 8. Sep. 2008 (CEST)
Ansonsten, wegen der Datenbank, das würde ich nur in Gemeinschaft mit der Preisbewertung (die ist nunmal von Katalog zu Katalog verschieden) bejahen, ansonsten nicht. Christian Bier (Disk.) (+/-) 00:30, 8. Sep. 2008 (CEST)
Naja, die Nummerierung besitzt schon ein gewisses Maß an Schöpfungshöhe, weil Michel als Referenz gilt und sie festlegen, welche Marke eine Nummer bekommt und welche nicht. Da sind Fehldrucke, manche haben eine eigene Nummer, manche nicht. Und letztendlich gilt in Philatelisten-Kreisen im Zweifelsfall eben die Nummerierung vom Michel. Man kann nicht einfach sagen: Marken von Deutschland ab 1945 beginnen bei 1 - es ist komplizierter. Michel legt fest, was als eigenständige Marke gilt. Es gibt Fehldrucke mit Farbnuancen, die dem Michel als nicht ausreichend für eine eigene Nummer erscheinen. Rein technisch läßt sich da nachweisen, daß die Markenserie anders ist als die andere - Michel meint aber, das reicht nicht und damit bekommen diese Marken keine eigene Nummer. Und somit wäre jede rein technische Nummerierung immer anders als die vom Michel. Würden wir irgendwann mal alle Briefmarken hier haben, könnte das durchaus problematisch werden, weil wir dann eine Datenbank der Marken hätten. Dies ist aber bei weitem nicht absehbar. Ich denke, das sollte wirklich mit der Firma geklärt werden. --RalfRDOG 2008 00:43, 8. Sep. 2008 (CEST)
<quetsch> Als Beispiel die Nummer 583, Berlin (West) ist ausgefallen. Gruss --Nightflyer 00:58, 8. Sep. 2008 (CEST)

Wir beachten BITTE dieses BGH-Urteil, das offen lässt, ob ein Datenbankschutz besteht:

Ich würde mal so fortfahren wie bisher, zumal unsere Angaben nachnutzbar sein müssen, was sie nicht wären, wenn Michel UNS die Übernahme gnädigerweise gestatten würde --84.62.69.5 00:36, 8. Sep. 2008 (CEST)

Sorry, sorry, sorry... natürlich kann das nicht jeder wissen... Also: Der Michel katalogisiert die Ausgaben von Briefmarken durch eine eigene Vergabe einer fortlaufenden Nummer, teilweise mit Anhänseln (Burgen und Schlösser (Briefmarkenserie).
Diese Nummer ist im deutschsprachigen Gebiet ein Quasi-Standard, und wird zig-tausendfach im Internet und bei eBay verwendet.
Die [[Kategorie:Briefmarkenserie]] zeigt die bisherigen Artikel, teilweise schon Jahre alt. Darunter sind bebapperlte Listen. Gruss --Nightflyer 00:42, 8. Sep. 2008 (CEST)

Das Urteil kannte ich nicht - scheint also doch unkritisch zu sein. --RalfRDOG 2008 00:48, 8. Sep. 2008 (CEST)

Auch andere Hersteller von Briefmarkenkatalogen z.B. Gibbson (GB), Scott (USA), Yvert (FR) verwenden eine ähnliche Lizensierungspolitik wie MICHEL und fordern eine explizite Genehmigung. Für Druckwerke (also Kataloge, Spezialausgaben etc.) verlangt der Schwaneberger-Verlag nach meiner Erfahrung die Überlassung eines kostenlosen Exemplares und eine deutlich sichtbaren Hinweis: „Die Verwendung der Michel-Nummerierung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Schwaneberger Verlages, Unterschleißheim. Diesem stehen die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte zu. Darüber hinaus ist die Michel-Nummerierung durch wettbewerbsrechtliche Vorschriften geschützt“. Im Web sieht es etwas anders aus. Hier wird eine „Bearbeitungsgebühr“ fällig, das Nutzungsrecht der Nummern ist zeitlich eingeschränkt und eine Verlinkung auf die www.michel.de ist erforderlich. Das sind meine praktischen Erfahrungen. Ob der Verlag schon mal jemanden juristisch belangt hat ist mir unbekannt, aber wikipedia sollte da nicht unbedingt den Anfang machen. Im obigen Urteil (ich habe es nur überflogen) geht es m.E. um etwas völlig anderes. Übrigens benötigt man bei der Kommunikation mit dem Verlag eine gehörige Portion Geduld, da sich die Bearbeitung sich wochenlang hinziehen kann. Gruß --Succu 15:39, 9. Sep. 2008 (CEST)
Ich bin immer noch der Meinung, dass die Nummern und das ganze System, einfach nicht schützbar sind. Und was nicht schützbar ist, ist gemeinfrei kann hier verwendet werden. Natürlich behaupten die Verlage was anderes. Das liegt in der Natur der Sache. Viele Rechteinhaber wollen ihre eigenen Produkte und Leistungen mit aller Gewalt schützen, besonders schlimm ist das im Software- / Musikbereich. Da erfindet man dann einfach mal Vertragsklauseln, die nach gültigem Recht gar nicht erlaubt sind, oder will dem Kunden weißmachen, dass er eigentlich gar keine Rechte am gekauften Produkt hat usw (den Produzenten wäre es sowieso am liebsten, wenn es gesetzlich möglich wäre, die Kunden dazu zu zwingen, jedesmal eine neue Lizenz erwerben zu müssen, wenn sie das Produkt wieder verwenden wollen)... Naja, das schweift jetzt etwas ab. Jedenfalls ist die Verwendung der Michel-Nummern meiner Meinung nach problemlos möglich. Die Aussagen des Verlages können wir ignorieren. -- Chaddy - DÜP 17:54, 9. Sep. 2008 (CEST)
Ich halte die Nummerierung schon für schützenswert, sonst hätte ich nicht darauf hingewiesen. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass es dem Verlag gut zu Gesicht stünde etwas freizügiger bei den Nutzungsbedingungen zu sein. --Succu 16:16, 11. Sep. 2008 (CEST)

Urheberrechtliche Situation von Siegeln philippinischer Provinzen, Städte und Gemeinden

Kann mir jemand die Frage beantworten ob Siegel philippnischer Provinzen, Städte und Gemeinden wie z.B. dieses hier oder auch das hier Schöpfungshöhe erreichen. In en-WP werden diese Siegel unter fair-use genutzt, was hier nicht ginge. Bzw. ob (falls ja) ggfs. folgendes Kapitel des philippinischen Urheberrechtsgesetzes zutrifft CHAPTER IV - WORKS NOT PROTECTED. Gruß und Danke --Septembermorgen 20:42, 7. Sep. 2008 (CEST)

Erstens keine Schöpfungshöhe und zweitens aufgrund des Schutzlandprinzipes auch amtliches Werk. Kannste also als beides hochladen. jodo 20:51, 7. Sep. 2008 (CEST)
OK, danke! --Septembermorgen 21:27, 7. Sep. 2008 (CEST)
Jodos Hinweis ist nichts hinzuzufügen. Alle Siegel (soweit offiziell und keine privaten Eigenkreationen) können als Amtliche Werke hochgeladen werden (mit entsprechender Lizenz und Wappenrechtshinweis-Baustein). Nur nicht LogoSH verwenden, denn es sind ja an sich keine Logos *g*. Übrigens Du kannst die Dinger auch auf Commons laden. Der entsprechende Baustein dort lautet: {{PD-Philippines}} Christian Bier (Disk.) (+/-) 00:23, 8. Sep. 2008 (CEST)
Ach, das ist ja interessant. Da fällt mir allerdings spontan eine Löschaktion ein, die hier so um den 27. Feb. 2008 vonstatten ging. Dort wurden die Siegel thailändischer Provinzen entfernt, den Grund weiß ich leider nicht mehr. Aber Log-Einträge gibt es zum Beispiel hier oder auch hier. Fallen diese Grafiken, die zumal nur in schwarzweiß vorhanden waren, nicht auch in die oben genannte Kategorie? --Hdamm 14:16, 10. Sep. 2008 (CEST)
Tja, solche Löschaktionen passieren leider, wenn unwissende Admins Löschantrage noch unwissenderer User ausführen. Die thailändischen Siegel gehen ebenfalls auf Commons in Ordnung. Jedoch müssen die Siegel mindestens 25 alt sein, also die 1. Veröffentlichung muss 25 jahre zurückliegen. Problem ist der Nachweis dieses Alters. Wenn es möglich ist (bspw. die Quelle ist älter als 25 Jahre), so können auch die Siegel der thailändischen Provinzen auf Commons geladen werden und mit {{PD-Thailand}} gekennzeichnet werden. Unabhängig vom Alter können aber alle Siegel der thailändischen Provinzen auf DE-WP als Amtliche Werke geladen werden. Christian Bier (Disk.) (+/-) 16:34, 10. Sep. 2008 (CEST)
Übrigens wurden die meisten Siegel der thailändischen Provinzen wiederhergestellt, siehe dazu commons:Category:Provincial seals of Thailand Christian Bier (Disk.) (+/-) 16:36, 10. Sep. 2008 (CEST)
Danke Christian für Deine Aktion. Würdest Du die Größe in der Vorlage noch bitte auf die Originalgröße (100px) verkleinern, damit die Grafik nicht so unscharf wirkt? Die Kat. auf Commons hatte ich wohl bemerkt, allerdings war mir der Hintergrund der Löschaktion suspekt, so dass ich erstmal die Finger davon gelassen habe. --Hdamm 18:22, 10. Sep. 2008 (CEST)
Erledigt. Christian Bier (Disk.) (+/-) 19:26, 10. Sep. 2008 (CEST)
Danke. Ich finde, das sieht sehr gut aus. --Hdamm 10:08, 11. Sep. 2008 (CEST)

Ausstellung

Moin. Was „soll“ ich, wenn ich es korrekt machen will, unter Bilder bzw Texte aus WIKIPEDIA schreiben, die ich für eine Ausstellung verwenden will? Reicht ein Hinweis wie „Quelle: WIKIPEDIA. Die freie Enzyklopädie.“ Und der entsprechende Link? fz JaHn 10:47, 8. Sep. 2008 (CEST)

Wikipedia als Quelle wäre ein erster Schritt, alle weiteren Angaben sind je nach Lizenz der Bilder verschieden. Bei Texten, welche wie bekannt alle unter GFDL stehen, sind unser Wikipedia:Lizenzbestimmungen zu beachten, das heißt, du musst alle Schritte unter Wikipedia:Weiternutzung einhalten. Christian Bier (Disk.) (+/-) 16:11, 8. Sep. 2008 (CEST)
Wir dürfen hier keine Rechtsberatung anbieten. Das hier sind nur unverbindliche Aussagen. Wenn es mit Sicherheit wissen willst, wende dich bitte an einen Anwalt. Habe ich dir aber ja schon mal gesagt. -- Chaddy - DÜP 16:41, 8. Sep. 2008 (CEST)
Rechtsberatung will ich gar nicht haben. Sondern ich will nur wissen, wie sowas im Interesse und zum Vorteil aller Beteiligten am einfachsten gehandhabt werden kann. Schade, daß es hier keinen Chef von s Janze gibt. Na ja. Ich wag s einfach mal, die Angelegenheit nach meinem Gefühl zu inszenieren ... und mich der Gnade Gottes ausliefern. :o| fz JaHn 17:40, 8. Sep. 2008 (CEST)
Also es kommt auf den einzelnen Text bzw. das einzelne Bild an. Du musst einfach der dortigen Lizenzbedingung folgen (Bei Texten die GFDL, bei Bildern der jeweiligen Bildbeschreibung entnehmbar). Die bloße Angabe Quelle: Wikipedia wird selten ausreichen, ín der Regel musst Du den oder die Urheber aufführen. sугсго 17:54, 8. Sep. 2008 (CEST)
Ich hab das jetzt einfach mal so >>> http://www.jahn-henne.de/potatoes/potatoes.pdf gemacht. Da steh ich zu. :o) fz JaHn 19:36, 8. Sep. 2008 (CEST)
Nein, so einfach geht das nicht. Das Bild steht unter der GFDL. Da musst du den Urheber angeben und den ganzen Lizenztext abdrucken. -- Chaddy - DÜP 20:53, 8. Sep. 2008 (CEST)
In Deutsch oder in Englisch? JaHn 21:07, 8. Sep. 2008 (CEST)
Was in Deutsch oder Englisch? Der Lizenztext? Offiziell ist davon nur die englische Version. Die deutsche Übersetzung ist unverbindlich. Also solltest du die englische Originalversion nehmen. -- Chaddy - DÜP 22:10, 8. Sep. 2008 (CEST)
Und wir sehen wieder mal schön die Unbrauchbarkeit der GNU-FDL für Bilder. Gestumblindi 22:58, 8. Sep. 2008 (CEST)
Jep so ist es wohl. Auch dir GPL ist ungeeignet, weil gleiche Probleme. Christian Bier (Disk.) (+/-) 23:00, 8. Sep. 2008 (CEST)
Ja, so ist es wohl. Aber egal. Erstmal. Wo krieg ich den Lizenztext in Englisch her? JaHn 23:27, 8. Sep. 2008 (CEST)
Hier (PDF) gibt es den ganzen Text auf einer A4-Seite - die müsstest du dann wohl in deiner Ausstellung dazuhängen. Und die Versionsgeschichte des Bildes. Deine Ausdauer ist bewundernswert ;-) Gestumblindi 23:42, 8. Sep. 2008 (CEST)
Um die Sache Abzukürzen ein Tipp von jemanden der auch öfters mit Bildern der Wikipedia kommerziell arbeitet (also von mir): manchmal ist es einfacher den Urheber nach einer CC-Lizenz zu fragen (wesentlich einfachere Verwendbarkeit), als sich mit den Bestimmungen der GFDL auseinanderzusetzen. Bei den meisten Autoren der Bilder hat man sicher Erfolg, wenn man nachfragt und erklärt wofür man die Bilder nutzen möchte. Christian Bier (Disk.) (+/-) 00:00, 9. Sep. 2008 (CEST)
Ja, das ist imho der bessere Weg. @Gestumblindi: Bei Artikel muss auch die Versionsgeschichte dazu. Bei Bildern hat es i. d. R. aber nur einen Urheber, deshalb kann man sich da die Versionsgeschichte sparen. -- Chaddy - DÜP 00:04, 9. Sep. 2008 (CEST)

<-- Ich würde auch dazu raten, die Autoren anzusprechen. Auch wenn ein Bild hier als GFDL lizensiert ist, kann dir der Urheber eine Veröffentlichung zu anderen Bedingungen (muß nichtmal cc sein) gestatten. Das Kartoffelfoto finde ich übrigens nicht für eine Ausstellung geeignet, weil man nicht wirklich Unterschiede erkennen kann. Hier fände ich es passender, einen Kartoffelhändler aufzusuchen und ihn zu bitten, neue Bilder machen zu können. Zumindest in der PDF sehen die fast alle gleich aus. Wann muß das Foto fertig sein? Um was gehts bei der Ausstellung? Kann ja sein, daß ich zufällig die nächsten Tage über Kartoffeln stolpere. ;) --RalfRDOG 2008 00:32, 9. Sep. 2008 (CEST)

Ich hätte gern ein schöneres Bild von Chunos, hast bist Freitag Zeit.-- Wiggum 00:38, 9. Sep. 2008 (CEST)
@ RalfR: Das kannste Dir ma gleich bei drei abschminken, mir reinreden zu wollen, was ich außerhalb von WIKIPEDIA tue oder lasse. Der Hit ist das >>> http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Varieties_patatoes.PNG Bildchen ganz sicher nicht. Deshalb mußte es ja auch geringfügig bearbeitet werden. Und die Bauern up n Derpe, die sehen die Unterschiede schon, keine Sorge. Also, ich semmele den englischsprachigen Text der Tier-Lizenz in nen Rahmen und hänge den mit den Exponaten an die Wand. Ich bin gespannt, wie die Betrachter da drauf reagieren. Und was die Kollegen von der Lokal-Presse daraus machen ... JaHn 01:00, 9. Sep. 2008 (CEST)
Die Dinger, die gerahmten Fottoss, hängen jetzt an den Wänden der Lokalität, wo ich sie hängen sehen wollte. Zu genannten Bedingungen: Urheber genannt, Link zur entsprechenden Seite und DIN A 4-technisch ein Rähmchen mit dem Text der Tier-Lizenz. OK? JaHn 23:17, 11. Sep. 2008 (CEST)
Das sollte dann passen. -- Chaddy - DÜP 00:08, 12. Sep. 2008 (CEST)

Geht das in Ordnung gemäss GNU FDL? Benutzer wurde bereits angesprochen, hat ihn aber nicht interessiert. --81.62.49.181 01:56, 9. Sep. 2008 (CEST)

Ja, das geht in Ordnung. Der Urheber ist ja jeweils durch die mitkopierte Signatur genannt. -- Chaddy - DÜP 00:09, 12. Sep. 2008 (CEST)

Detailfrage zur Panoramafreiheit

Ich steh bei Image:Decebalus Rex.jpg gerade vor einem kleinem Problem. Die Skulptur im Bild ist relativ klein, man kann sie also als Beiwerk einer Flusslandschaft durchgehen lassen, aber wessen Gesetz gilt hier nun? Die Skulptur ist in Rumänien (keine Panoramafreiheit), der Fotograf stand aber bei der Aufnahme in Serbien (hat Panoramafreiheit). -- Cecil 14:04, 10. Sep. 2008 (CEST)

Tjaaaaa, auf .de kein Problem ;) Im Ernst: ich würde in dem Fall für Commons serbisches Recht ansetzen. Irgendwo wurde doch festgelegt, daß USA und Herkunftsland gelten? Allerdings ist es mit Panoramafreiheit und USA auch wieder so ne Sache... Als Beiwerk gehts nicht wirklich durch. Dabei ist es weniger die Größe als die Tatsache, daß man es nicht "wegdenken" kann. Ich hab erstmal den Nebel weggepustet. --RalfRDOG 2008 14:14, 10. Sep. 2008 (CEST)
Wegen dieser Poblematik habe ich schon vor einiger Zeit eine eigene Aufnahme hier lokal hochgeladen: Bild:Eisernes Tor Decebal.jpg --Herby 17:50, 10. Sep. 2008 (CEST)
Aah, ne A-80 :) Hatte ich bis vor kurzem auch, ist was Anständiges. Ich habe mir mal erlaubt, auch bei dir etwas zu entnebeln. Bei Nichtgefallen einfach revertieren. --RalfR 17:58, 10. Sep. 2008 (CEST)

Wir entscheiden hier keine Fragen zu Commons. Commons entscheidet Fragen zu Commons und ein Commons-Admin sollte das wissen. Country of Origin wird auf Commons üblicherweise als Ort des Standorts definiert, obwohl es nach gängiger Auslegung sich auf die Nationalität des Fotografen bezieht. Hat also eine Finnin das Bild geschossen, würden die finnischen Regeln gelten. Bloßes Beiwerk isses aber bestimmt nicht. --84.62.68.71 18:02, 10. Sep. 2008 (CEST)

Ich kann meine Fragen stellen, wo ich will. Ich bin de.Admin und hier aktiv, also stell ich sie auch hier, wenn es sich um allgemeine Themen zum Bildrecht handelt und von dir lass ich mir das sicher nicht verbieten. -- Cecil 18:12, 10. Sep. 2008 (CEST)
Üblicherweise schreibe ich ja auch: "Commons-Problem, geht uns nichts an". Es kommt eben auch darauf an, wer fragt. --RalfR 18:22, 10. Sep. 2008 (CEST)

Es kommt darauf an, ob wir hier zuständig sind. Für Commons-Regeln sind wir nicht zuständig. BASTA. Hinsichtlich des Bildnamensraums der WP war aufgrund von

die Sachlage klar. --Historiograf 19:16, 10. Sep. 2008 (CEST)

Das die Sachlage nicht allein Commons-Sache ist, sollte eigentlich anhand von Herbert Ortners Beitrag mehr als nur offensichtlich sein. Eben weil er es auch nicht weiß, hat er das Bild hier hochgeladen anstatt eine Löschung auf Commons zu riskieren. -- Cecil 21:52, 10. Sep. 2008 (CEST)

Ich denke ein Commons-Admin, der fragt "Welches Gesetz gilt nun", bestätigt die Vorurteile über Commons-Admin. Ich bin nach wie vor nicht der Ansicht, dass hier ein Klärungsbedarf bestand --Historiograf 19:41, 11. Sep. 2008 (CEST)

Erstens, ich bin nicht allwissend. Niemand kann alle Gesetze dieser Welt kennen (eine Anforderung, die anscheinend viele an die Commons-Admins stellen) und alle Situationen. Du weißt es ja offensichtlich auch nicht. Warum hältst du dich also nicht raus? Ich habe meine Frage an die Leute gestellt, die Ahnung vom Thema haben. Zweitens, ich habe meine Admin-Rechte in dieser Sache eben nicht verwendet. Ich frage hier als normaler Benutzer, als jemand der wissen will, ob solche Bilder besser mit Schutzlandprinzip auf de oder mit Panoramafreiheit auf Commons geladen werden. -- Cecil 20:20, 11. Sep. 2008 (CEST)

Natürlich weiß ich es. Und du könntest dir ohne weiteres dieses Wissen einfach durch aufmerksames Lesen von WP:BR ohne weiteres auch verschaffen. Netter Versuch, mich als jemanden darzustellen, der keine Ahnung hat. WP:KPA und die Wikiquettegilt auch für dich. Ich "betreue" diese Seite seit Mitte 2004. Wenns auf WP:BR nicht deutlich dargestellt sein sollte, mach einen Änderungsvorschlag. Es ist hier seit langem Konsens, dass im Zweifel Bilder lieber hier als auf Commons hochgeladen werden sollten. Es ist auch nicht weiter schwierig, der Seite WP:BR zu entnehmen, dass dasjenige Recht gilt, das das angerufene Gericht zugrundelegt. In der Regel ist das das Recht des Staates, in dem sich das Gericht befindet.

Wenn der Künstler rumänischer Staatsangehöriger ist, wird ihm ein rumänisches Gericht die Rechte nach rumänischem Recht zusprechen, also eine URV annehmen. Wenn der Künstler Deutscher, Pole oder ein anderer EU-Bürger ist, hat Rumänien als EU-Mitglied die Pflicht, ihn genauso wie einen Rumänen zu behandeln, also eine URV anzunehmen. Ist der Künstler Serbe, richtet sich der Schutz nach den zwischenstaatlichen Vereinbarungen zwischen Rumänien und Serbien. Es findet der Schutzfristenvergleich statt, vermutlich mit dem Resultat, ihm den Schutz zu verweigern, da in Serbien das Werk nicht geschützt ist.

Die Handhabung der FOP (Panoramafreiheit) auf Commons ist völlig uneinheitlich und inkonsequent. Es ist nicht klar, was als "country of origin" verstanden wird, wie oben bereits festgestellt wurde. Das Bild muss in diesem UND in den USA unter FOP fallen, was bei einem nicht-architektonischen Werk nicht der Fall ist. Es kommt also gar nicht auf das "country of origin" an, da schon der US-Teil nicht gegeben ist. Natürlich kann man aufs Commons hochladen, und es ist angesichts der widersprüchlichen Praxis auf Commons, die du als Admin mitträgst, durchaus möglich, dass es lange Zeit unbeanstandet bleibt --Historiograf 22:23, 11. Sep. 2008 (CEST)

Sorry, aber ich habe erwartet, dass ich durch diese Anmerkung endlich eine zur Frage passende Antwort kriege. Danke für die Erklärung. Neues Wissen erhalten, wird nun verarbeitet. -- Cecil 22:26, 11. Sep. 2008 (CEST)

Allgemeine Textverwendung

Sehr geehrte Autoren !

Ich habei eine kleine Webseite mit Urlaubstipps (nicht Kommerziell) und würde bei den Ländern gerne die Texte der entsprechenden Wikipediaeinträge dazustellen. Ich hätte mir das so gedacht, das ich die Texte (ohne Grafiken und Bilder) auf meine Seite stelle und Bilder (Fotos) von meinen Urlaubsreisen dazugebe. Am Ende der Seite würde auf die GNU-Lizenz mit Link darauf + Link auf den Originalartikel hinweisen.

Ist das korrekt, oder verstoße ich damit gegen geltendes Urheberrecht ?

Sorry für meine dumme Frage, aber ich blicke wirklich nicht mehr durch.

Mit freundlichen Grüßen


--82.103.0.45 13:01, 11. Sep. 2008 (CEST)

Hallo. Lies bitte Wikipedia:Weiternutzung und Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Für Artikel. Die GNU-Lizenz muss auf deiner Onlineseite lagern und dort abrufbar sein. Der Link allein auf die Quelle ist nicht ausreichend, die Versionsgeschichte muss auch verlinkt werden (wie auf der Hilfeseite beispielhaft aufgeführt ist). Für ein paar Artikel ist das schnell lizenzkonform zu erledigen. Die konforme Nutzung solltest Du Dir anschließend unter Wikipedia:Weiternutzung/Mängel bestätigen lassen. Diese Seite ist nicht nur für mängelhafte Seiten, sondern auch für neue Projekte vorgesehen und bei evtl. Problemen wird man Dir dort gerne weiterhelfen. Gruß --Moral 16:05, 11. Sep. 2008 (CEST)

Es gibt etliche Autoren und Autorinnen, die das Gentlemen Agreement, das die Verlinkung der Versionsgeschichte genügen lässt, nicht akzeptieren. Du musst sie sicherheitshalber spiegeln --84.62.81.195 16:30, 11. Sep. 2008 (CEST)

CC, flickr und WP

Anmerkung: Verschoben von Diskussion:Creative Commons, gleichlautend bei Flickr --Moral 15:01, 11. Sep. 2008 (CEST)

Hab diesen Beitrag auch auf die Diskussionsseite des Flickr-Artikels gestellt, weiß nicht, wo er mehr Beachtung findet...
Bei flickr ist es ja möglich, Bilder unter creative-commons-lizenzen zu veröffentlichen. Ist da eine nachträgliche Änderung möglich? Ich habe nämlich ein Bild bei Wikipedia entdeckt, dass von flickr stammt und inzwischen mit einer Lizenz zur nichtkommerziellen Nutzung versehen ist (CC-BY-NC-ND). Ich bin mir ziemlich sicher, dass das beim Hochladen nach WP-Commons noch nicht der Fall war (Lizenz bei Commons ist nur CC-BY). Oder irre ich mich? Sollte wirklich die Lizenz nachträglich zu ändern sein, welche ist denn dann maßgeblich? Müsste man auf alle nun nur noch nichtkommerziell nutzbaren Bilder jetzt (theoretisch) LAs wegen URV stellen? Bitte um Aufklärung.--Rupert Pupkin 12:30, 10. Sep. 2008 (CEST)

Auf Commons mögliche CC-Fotos sollten dort hochgeladen werden. Dort hat man eine eigene Prozedur dafür, da das Problem dort bekannt ist. Die Lizenz ist prinzipiell nicht widerrufbar, aber es stellt sich natürlich ein Beweisproblem. --84.62.81.195 16:32, 11. Sep. 2008 (CEST)
Ich bitte um ein konkretes Beispiel. Da hilft dann wohl nur archive.org für die Beweisführung. --Kolossos 16:41, 11. Sep. 2008 (CEST)
Ich hab da mal was läuten hören, dass Flickr was plant mit einer Art digitalem Stempel, damit nachvollzogen werden kann, wann ein Bild welche Lizenz hatte. Ob und wann das Feature startet und ob es verpflichtend ist, kann ich aber nicht sagen, weil ich die Sache selbst nicht weiter verfolgt habe, war damals noch zu sehr im Anfangsstadium. Auf Commons wird es so geregelt, dass beim Upload ein Bot (oder ein 'trusted user') bestätigt, dass das Bild zum Uploadzeitpunkt eine geeignete Lizenz hatte. Falls das scheitert, wird gelöscht (Ausnahme sind Altlasten). -- Cecil 17:05, 11. Sep. 2008 (CEST)
Es geht konkret um dieses Bild und die Entsprechung bei Flickr.--PietJay AufeinWort 18:18, 11. Sep. 2008 (CEST)
Das Bild kann bleiben. Du hast es über den Bot hochgeladen und der verweigert bei unpassender Lizenz die Mitarbeit. -- Cecil 19:09, 11. Sep. 2008 (CEST)
Noch ein Bild, das auf commons von flickrreview das CC-BY bestätigt bekam, auf flickr jetzt aber unter CC-BY-NC-ND läuft.

Der fragliche Flickr-User hatte nicht nur dieses sondern auch einige andere enzyklopädisch höchst informative Bilder "zur Verfügung gestellt", die in der Tat entweder mit upload-bot oder damals über flickrreview hochgeladen bzw. geprüft wurden. Die waren damals alle CC-BY. Dass jetzt die bei commons angegebene Lizenz mit der des Ursprungsbildes auf flickr nicht mehr übereinstimmt, ist also kein Problem?!? Das beruhigt mich.--Rupert Pupkin 23:49, 11. Sep. 2008 (CEST)

Schaut sich mal jemand...

... meinen Diskussionsbeitrag hier und die dazugehörige Version seiner Diskussionsseite an und trifft die passenden Maßnahmen (Versionslöschungen)? Es ist doch unschön soviel schlechten Text in der Versiongeschichte schlummern zu lassen..--D.W. 00:51, 13. Sep. 2008 (CEST)

Assistent für Elektronik und Datentechnik

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Artikel "Assitent für Elektronik und Datentechnik" sind als Schulen, die diese Ausbildung anbieten, der Lette-Verein und das OSZ IMT in Berlin genannt. Unsere Berufsfachschule, Campus Berufsbildung e.V. Berlin, bildet auch in dieser Fachrichtung aus. Wie kann ich diese Information rechtlich korrekt in den bestehenden Artikel einarbeiten und den Link für unsere Berufsfachschule setzen?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.

Mit freundlichen Grüßen S. Wollentin Schulleiterin (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 88.73.15.18 (DiskussionBeiträge) 10:43, 12. Sep. 2008 (CEST))

Informationen sind nicht schützbar, können also einfach übernommen werden, solange man sie in eigene Worte fasst (das verlangt man von Schülern ja auch immer ;)). -- Chaddy - DÜP 20:14, 13. Sep. 2008 (CEST)
WP:WSIGA könnte auch helfen. -- Smial 21:27, 13. Sep. 2008 (CEST)

Eine geheime Seite der Al Qaida???

Versucht mal den Link: http://ps.wikipedia.org/wiki/Ich_liebe_dich

Ich habe auf deutsch "PS: Ich liebe dich" als Suchbegriff (Kinofilm) eingegeben und lande auf einer arabischen Seite!!! Um was handelt es sich? Eine geheime Seite der Al Qaida???

M.f.G.

Gerard Hoffmann Luxemburg (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 217.226.80.235 (DiskussionBeiträge) 9:43, 13. Sep. 2008 (CEST))

Nein, nur die Illuminaten, also eher kein Problem für die Urheberrechtsfragen. -- Achates Wer nichts weiß, muss alles glauben. 09:53, 13. Sep. 2008 (CEST)
Keine Panik: Du bist auf der paschtunischen (Abkürzung: ps) Wikipedia gelandet und die Seite sagt dir, daß es den Artikel 'ps:Ich liebe dich' dort noch nicht gibt. --Gnu1742 09:55, 13. Sep. 2008 (CEST)

Ich habe das mit der "Al Qaida" ironisch gemeint... Wollte nur auf einen Fehler hinweisen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 217.226.80.235 (DiskussionBeiträge) 10:01, 13. Sep. 2008 (CEST))

Hirschlanden (Ditzingen)

Ich habe Teile von Ditzingen nach Hirschlanden (Ditzingen) durch copy-paste verschoben und diese Vorgehen in der Versionsgeschichte der beiden Artikel vermerkt. War nicht korrekt, wie ich dann auf meiner Diskussionsseite erfahren habe Benutzer Diskussion:Harke. Benutzer:Dealerofsalvation hat dann freundlicherweise die Versionsgeschichte des Ursprungsartikels kopiert, das hat aber nicht vollständig funktioniert (Tool-Problem?). Meine Frage nun: kann man das so lassen, oder haben wir hier doch noch ein Urheberrechtsproblem? Danke für eure Hilfe --Harke 16:53, 12. Sep. 2008 (CEST)

Man kann es auch übertreiben. Was hier getan wurde, ist mehr als genug. Gestumblindi 20:34, 12. Sep. 2008 (CEST)
Fein, danke. Vielleicht wäre ja jemand so nett, unter WP:URV#Artikel verschieben, Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen, Arbeitskopien den dritten Punkt so zu vereinfachen, dass er das beschreibt, was man gemäß aktueller Praxis wirklich zu tun hat. Gruß, --dealerofsalvation 20:34, 14. Sep. 2008 (CEST)

Übernahme von Information in Tabellen

Moin, Ich möchte gerne Artikel zum Hochschulranking erstellen und ausbauen. Ist es erlaubt die Informationen von diversenen Webseiten über das Ranking zu Übernehmen und in Tabellen einzufügen? Als Beispiele siehe Shanghai-Ranking --Salier100 01:42, 14. Sep. 2008 (CEST)

Dürfte unproblematisch sein. --Historiograf 22:11, 14. Sep. 2008 (CEST)

Foto eines Gottesdienstes

Zur Bebilderung eines Kirchenartikels möchte ich ein Foto verwenden, das die Kirche während eines Gottesdienstes zeigt. Die zahlreichen Besucher sind von hinten zu sehen, im Altarraum sind Pfarrer, Ministranten, Eucharistiehelfer, Lektoren... zu sehen und zu erkennen. Ich bin mir nicht sicher, darum die Frage, ob so ein Foto unter Hinweis auf "öffentliche Versammlung" verwendet werden kann? Danke. ---ma 20:09, 14. Sep. 2008 (CEST)

Sehe keine Probleme --Historiograf 22:09, 14. Sep. 2008 (CEST)

Danke. Habe das Foto eingefügt in St.-Josephs-Kirche (Öhringen). ---ma 13:21, 15. Sep. 2008 (CEST)

Ich habe auch schon einige solcher Photos hochgeladen, und achte bei Photos aus Gottesdiensten darauf, dass die Gemeinde nur von hinten zu sehen ist (wg. Persönlichkeitsrecht, es geht ja auch wirklich niemanden etwas an und bietet keinen enzyklopädischen Mehrwert, wenn man da was erkennt). Notfalls eben die Auflösung runterfahren oder etwas returschieren. Alle anderen Teilnehmer exponieren sich ja durchaus gewollt und dürften im Regelfall dann auch nichts dagegen haben, wenn man mal jemanden erkennt. Bei Versammlungen von kleineren Kirchen (Kulten, Sekten, was weiß ich) wäre ich etwas vorsichtiger als bei den großen Konfessionen, bei denen ja anhand eines Photos eines Kirchenbesuchs beileibe nicht auf irgendeine Gesinnung oder Religion sicher geschlossen werden kann. --AndreasPraefcke ¿! 20:01, 15. Sep. 2008 (CEST)

Münzkirchen

Bitte um Berichtigung: Persönlichkeiten der Stadt: Bitte den Bericht von Frau Maria Mandl löschen, da die Marktgemeinde Münzkirchen an einer solchen Publicity nicht interessiert ist. Eizenberg Rudolf war nie Bürgermeister ehrenhalber, daher bitte löschen.

Marktgemeinde Münzkirchen Schärdinger Straße 1 4792 Münzkirchen Der Bürgermeister: Franz Haas. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 212.183.13.231 (DiskussionBeiträge) 11:12, 15. Sep. 2008 (CEST))

Zur Lektüre sei empfohlen: Enzyklopädie und Wikipedia. Schönen Gruß --WAH 11:19, 15. Sep. 2008 (CEST)

Das Bild auf Maria Mandl ist leider anscheinend eine URV --Historiograf 16:14, 15. Sep. 2008 (CEST) PS: http://archiv.twoday.net/stories/5192459/

Scheint so, dem Benutzer wurden schon reihenweise Bilder gelöscht. --RalfRBerlin09 16:25, 15. Sep. 2008 (CEST)

Diese Anfrage verdeutlicht das Elend Österreichs fast so gut wie die im ganzen Land zu findenen ausländerfeindlichen Wahlplakate fast aller Parteien. In Deutschland hat man aus dem Grauen des Dritten Reichs wenigstens großenteils noch was gelernt, in Österreich sieht das leider ganz anders aus. Geschichtsbewältigung, Erinnerungskultur: weitgehend Fehlanzeige. Und Thomas Bernhard ist leider schon lange tot. :-( --AndreasPraefcke ¿! 19:55, 15. Sep. 2008 (CEST) PS: Vielleicht ist es auch nur ein Fake, denn ein anständiger österreichischer Bürgermeister unterschriebe doch mit "Haas Franz". Sehr verdächtig, das ganze.

Aktien

Wie sieht es urheberrechtlich mit entwerteten Aktien aus den 1940er Jahren aus? Morty 19:37, 15. Sep. 2008 (CEST)

Eine Frage der Schöpfungshöhe (bitte lesen). Auf de.wikipeda als Werke der angewandten Kunst wohl mehrheitlich annehmbar, in en.wikipedia oder den Commons eher nicht. --AndreasPraefcke ¿! 19:57, 15. Sep. 2008 (CEST)
Dem ist eigentlich nichts weiter hinzuzufügen. Außer vielleicht: Wenn du dir wegen der Schöpfungshöhe mal nicht sicher bist, frag sicherheitshalber hier nach. Ein Link zur Bilddatei (kannst du ja erstmal temporär bei einem Bildspeicherdienst hochladen) und du kannst dir die Meinung vieler noch vor dem Upload auf Wikipedia anhören und auf Nummer sicher (zumindest soweit das bei Schöpfungshöhe-Fragen überhaupt möglich ist) gehen. Christian Bier (Disk.) (+/-) 20:05, 15. Sep. 2008 (CEST)
Das wäre diese hier: [4] Morty 20:19, 15. Sep. 2008 (CEST)
ALso nach meiner Meinung stellt diese Aktie kein Problem dar. Christian Bier (Disk.) (+/-) 20:23, 15. Sep. 2008 (CEST)

Sehe auch Kein Problem --Historiograf 03:08, 16. Sep. 2008 (CEST)

Wappen-Veröffentlichung

Hallo, bei fast allen vorgestellten Orten im Kreises Cochem-Zell sind Wappen abgebildet die von mir stammen, aber darüber kein Hinweis besteht (z.B.Kreiswappen Cochem-Zell, Verbandsgem. Treis-Karden, Beilstein, Bruttig-Fankel u. v. a. Sie sind aus meinem Buch "Wappenbuch des Kreises Cochem-Zell", Darmstadt 2001, ISBN 3-00-008064-3. Ist es nach dem Urheberrecht erlaubt diese ohne Angaben zu veröffentlichen? Für Ihre Bemühungen vielen Dank. MFG Alfons Friderichs (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 84.166.99.213 (DiskussionBeiträge) 16:49, 13. Sep. 2008 (CEST))

Hallo Herr Friedrich, ja so ist das. Die Wappen sind nach §5 Urhg als Amtliche Werke gemeinfrei, können also hier problemlos verwendet werden. Die Angaben gehören aber soweit bekannt zum guten Ton. D.h. wenn bekannt ist, aus welchem Werk die Wappen stammen sollte das auch mit angegeben werden, schon alleine, um die Korrektheit prüfen zu können. Christian Bier (Disk.) (+/-) 17:08, 13. Sep. 2008 (CEST)
Ich habe deine Mailadresse aus Spamschutzgründen entfernt. -- Chaddy - DÜP 20:03, 13. Sep. 2008 (CEST)
Das Kreiswappen ist aber aus dem Stadler, Bd. 7 von 1972, also nicht von Herrn Friderichs. -- Rosenzweig δ 23:29, 16. Sep. 2008 (CEST)

CC Attribution-Share Alike 3.0 unported kompatibel?

Ahoi liebe Auskenner. Ich meine das irgendwo im Projektraum gelesen zu haben - der Artikel Creative Commons behauptet aber, sie sein nicht kompatibel: Ist die cc Attribution-Share Alike 3.0 Unported kompatibel zu unserer GNU-FDL?

Konkreter: kann ich den hier unter dieser Lizenz veröffentlichten Text -mit Autorennennung dann türlich- zu uns holen?--LKD 09:43, 16. Sep. 2008 (CEST)

Nein, die beiden Lizenzen sind (noch) nicht kompatibel. Zwar arbeiten die Macher dieser beiden Lizenzen zusammen mit der WMF an einer Lösung, im Moment können wir aber noch keine CC-Texte übernehmen. Du könntest aber die Autoren des Artikels fragen, ob sie den Text nicht auch zusätzlich unter die GFDL stellen wollen, dann könnten wir das Problem einfach umgehen. -- Chaddy - DÜP 12:50, 16. Sep. 2008 (CEST)
Um eine nicht-kommerzielle Nutzung zu erleichtern, könnte man auch eine Doppellizenz benutzen. Aber das ist wieder ein anderes Thema. --RalfRBerlin09 13:09, 16. Sep. 2008 (CEST)
Danke für die Antworten, dann hab ich das in den falschen Hals gekricht bzw. nicht vernünftig gelesen. Ich hab den Autor um eine Freigabe per Mail gebeten, wollte aber nur abklären, ob das nicht doch irgendwie einen Tick weniger kompliziert funktioniert.--LKD 13:43, 16. Sep. 2008 (CEST)

Bitte um Beachtung für Anregungen bei Wikipedia Diskussion:Lizenzbestimmungen

Crossposting von FzW nach einem Hinweis dort, dass sich hier die Experten tummeln: Hi. Da sich auf der Diskussionsseite niemand drum schert, bitte ich um Beachtung für meine zwei Anregungen bei Wikipedia Diskussion:Lizenzbestimmungen. Einfach so ändern kann ich nicht, die Vorderseite ist gesperrt. Wenn ich falsch liegen sollte, und mir das dort jemand begründen kann, soll's mir auch Recht sein, aber irgendeine Reaktion wäre schon nett ;-) Grüßle, 217.86.32.97 10:50, 16. Sep. 2008 (CEST)

Zitat oder URV

Geht das noch als Zitat durch oder soll ich die Versionen als URV löschen? Ich würde aus dem Bauch zu letzterem tendieren, aber der Bauch ist nicht immer der beste Berater ;) --schlendrian •λ• 11:38, 16. Sep. 2008 (CEST)

Das sieht nach einem Großzitat entsprechend § 51 Nr. 1 UrhG aus und das wäre nur unter engen Rahmenbedingungen denkbar, wenn etwa der Inhalt ausgehend diskutiert wird. Das ist hier aber nicht der Fall, so dass ich empfehlen würde, den Inhalt dieses Edits aus dem Artikel vollständig zu entfernen. --AFBorchert 12:05, 16. Sep. 2008 (CEST)
Das muss ganz weg. Das ist kein Zitat mehr und mit fehlender Schöpfungshöhe kann man da auch nicht mehr argumentieren. -- Chaddy - DÜP 13:09, 16. Sep. 2008 (CEST)
Sehe ich ebenso. Großzitate sind in dieser Form unzulässig. --RalfRBerlin09 13:15, 16. Sep. 2008 (CEST)
danke, ich habe die getreffenden Versionen gelöscht --schlendrian •λ• 15:59, 16. Sep. 2008 (CEST)
Einspruch!

Ich habe vorab die Genehmigung des Verlages eingeholt und hatte dies auch im Artikel vermerkt:

Daher bitte ich mal um Info, was daran dann eine URG sein soll!

Anbei die Email:


Original Message --------

Subject: AW: übernahme einer Spielkritik in wikipedia Date: Mon, 15 Sep 2008 21:42:39 +0200 From: Jens Peter <x-zine@gmx.de> To: 'cwe' <mail@christoph-weinandt.de>

Aber gerne doch!


Ursprüngliche Nachricht-----

Von: cwe [5] Gesendet: Samstag, 13. September 2008 10:53 An: x-zine@gmx.de Betreff: übernahme einer Spielkritik in wikipedia

Hallo,

ich frage hiermit mal "offiziell" an, ob es möglich ist, die Spielkritik zum Spiel STALKER, die unter dem Link "www.x-zine.de/xzine_rezi.id_10384.htm" im Netz zu finden ist, für den Artikel der deutschen Wikipedia unter de.wikipedia.org/wiki/Stalker:_Shadow_of_Chernobyl"ganz oder in Teilen für den Bereick 1.3 Kritiken zu zitieren.

Dabei wird XINE als Quelle inkl. Link genannt werden.

Sofern Sie einverstanden Sind, würde mich eine Email freuen!

Gruss, Christoph Weinandt

No virus found in this incoming message. Checked by AVG. Version: 7.5.524 / Virus Database: 270.6.21/1672 - Release Date: 15.09.2008 09:21 Cweinandt 01:30, 30. Sep. 2008 (CEST)





Vorlagen und GFDL-Lizenz

Eine Frage habe ich wg. Vorlagen. Wenn man eine Vorlage in einem anderen Projekt hier "abguckt", d.h. im wesentlichen gleich oder ähnlich macht - ist das eine Verletzung von GFDL??? In vielen Projekten habe ich gesehen, dass man die Anweisung gibt, Vorlagen müssten mit Transwiki oder so importiert werden und erst dann angepasst, keinesfalls per Copy & Paste. Ich wüde dies verstehen bei sehr aufwendigen großen Vorlagen, nicht aber bei Vorlagen wie "Löschen", "siehe Projekt ..." usw., die ohnehin alle fast gleich aussehen weil es da nicht viele Möglichkeiten gibt. Wie ist das nun? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Circa (DiskussionBeiträge) 15:19, 16. Sep. 2008 (CEST))

Was meinste mit einer Schablone? Eine Wikipedia:Vorlage oder eine Wikipedia:Navigationsleiste oder irgendwelche grafischen Elemente? sугсго 16:01, 16. Sep. 2008 (CEST)

Ach Du Sch....e, so hieß es irgendwann vor 25 Jahren in der Textverarbeitung von Locoscript von Schneider... Vorlagen meine ich, ober sicherheitshalber korrigiert. So sorry. Circa 16:11, 16. Sep. 2008 (CEST)

Also die Vorlage, die genug Schöpfungshöhe erreicht, dass man überhaupt über eine Lizenzierung nachdenken muss, die möchte ich mal sehen. --AndreasPraefcke ¿! 16:15, 16. Sep. 2008 (CEST)
Ich auch. Wo der Kollege Circa was gesehen hat, weiß ich nicht. Faktum ist, dass die cs.wiki samt anderer Projekte wie quote, books etc. es derzeit verbieten, Vorlagen mit copy+paste reinzubringen, man muss auf der Admin-Seite einen Antrag stellen, dass jemand, der es kann, es importiert. Auf der cs.Wikiversity wurden, soweit ich nicht irre, sämtliche Babel-Vorlagen User-de-1, User-de-2 usw., einige Hundert, importiert. Sie befinden sich nunmehr in der Kategorie GFDL-Vorlagen [6]. -jkb- (cs.source) 16:27, 16. Sep. 2008 (CEST)
Sowas nenne ich unsinnige und überflüssige Copyright-Paranoia, zumindest wenn man es auf einem de-Projekt (oder einem deutschen Dialekt-Wiki) machen würde. In cs geht das aber wahrscheinlich wirklich nicht anders, dazu müssten die in ihrer Rechtsordnung Schöpfungshöhe ebenso handhaben wie in Deutschland. -- Chaddy - DÜP 18:10, 16. Sep. 2008 (CEST)
Das tun sie. --RalfRBerlin09 18:21, 16. Sep. 2008 (CEST)
Also, das tschechische Urheberrechtsgesetz (das ich selber auf cs.source ab und zu aktualisiere und dort so ein Unsinn nicht betreibe) ist weitgehend den EU-Gepflogenheiten und somit auch dem hiesigen deutschen Gesetz angepasst. Aber, und auch abgesehen davon, dass die Server anderswo sich befinden als in Prag: sie tun dort so, als ob dieses unsinnige Importieren nicht durch das tschechische Gesetz, sondern durch GFDL selbst vorgeschrieben wäre. Es steht da ja überall, dass man sonst GFDL verletzen würde. Dazu ist die Bezeichnung von Chaddy eben die passendste. -jkb- (cs.source) 18:54, 16. Sep. 2008 (CEST)
Achso, na dann ist das auch in cs überflüssig. -- Chaddy - DÜP 21:26, 16. Sep. 2008 (CEST)

Ich wundere mich immer wieder darüber, was für Bedingungen rein technischer Art der GNU-FDL unterstellt werden, von denen sich darin keine Spur finden lässt. Gestumblindi 22:59, 16. Sep. 2008 (CEST)

Also wenn ich die Zwischenbillanz (danke an alle) hier richtig verstehe, ist es eher Mumpitz mit der GFDL-Lizenz für Vorlagen. Richtig, oder? Circa 12:38, 17. Sep. 2008 (CEST)
Also, wenn Du es so interpretieren würdest, dann würdest Du - wie es scheint - nicht meilenweit vom Kern der Sache entfernt liegen. :D, -jkb- (cs.source) 17:39, 17. Sep. 2008 (CEST)

Nachnutzer-Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren!

Können von Ihnen veröffentlichte Bilder heruntergeladen werden, um z.B. kostenlos in einem Printmedium Verwendung zu finden oder teilen Sie auf Anfrage die Urheber zwecks Abfrage nach Verwendungsrecht, Gebühren ect. der Aufnahmen mit?! Vielen Dank für Ihr freundliches Bemühen.

Mit herzlichen Grüssen

Claudia Schmid Gerhard-Hess-Verlag (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 91.48.104.67 (DiskussionBeiträge) 12:13, 17. Sep. 2008 (CEST))

Das kommt auf das jeweilige Bild an: Herunterladen können sie alle und auch in einem bestimmten Sinn Frei (kostenlos) verwenden. Allerdings müssen Sie sich an die jeweiligen Lizenzbedingungen halten - die sich von Bild zu Bild unterscheiden können -, die Sie einsehen können, wenn Sie die fragliche Bilddatei anklicken, nach unten scrollen und dem in der Lizenzbox vorhandenen Link auf den jeweiligen Lizenztext folgen. Sollte die dortige Lizenz nicht zu ihrer Verwendung passen (die GFDL zB verlangt den Abdruck des vollständigen Lizenztextes bei Offline-Nutzung), können sie auf der Bildbeschreibungseite den Urheber herausfinden: soweit er ein Wikipedianutzer ist, können sie ihn in der Wikipedia selber auf seiner Benutzer-Diskussionsseite oder - falls er sie aktiviert hat - über die Wikipedia-eigene Mail-Funktion kontaktieren und über eine Einzellizenz für Ihre Verwendung verhandeln. sугсго 12:23, 17. Sep. 2008 (CEST)

Abgeleitetes Werk?

Wie paßt die Lizenz von diesem SVG von 2006/2007 mit der dieses PNG ("selbst gezeichnet 2008") zusammen? -- Smial 12:56, 17. Sep. 2008 (CEST)

Die Grafik hat doch gar keine Schöpfungshöhe, von daher... -- Chaddy - DÜP 17:24, 17. Sep. 2008 (CEST)
Fragen kostet nichts. Für uns ist es zwar egal, weil die Grafik keine Schöpfungshöhe hat, aber für Nachnutzer ist es durchaus interessant zu wissen, ob das jetzt ein GFDL-Bild oder ein Frei-Bild ist. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:44, 17. Sep. 2008 (CEST)
Öhm für Nachnutzer aus Deutschland hat das genausowenig Schöpfungshöhe :) jodo 18:21, 17. Sep. 2008 (CEST)

Ich habe nichts gegen den Benutzer und persönlich auch nichts gegen die Verwendung des Logos. Das Verhalten der TUM finde ich albern, das steht aber hier nicht zur Debatte. Nachdem im Artikel nicht mal ein mit Tabellen in HTML gestaltetes Logo sein darf, sehe ich hier potentiell Ärger. --RalfRBerlin09 17:39, 17. Sep. 2008 (CEST)

Ich seh da kein Logo. Die Buchstaben TUM sind nicht geschützt --FrobenChristoph 17:43, 17. Sep. 2008 (CEST)

Auch wenn die TUM sich hier aufführen sollte, glaube ich kaum, dass sie die Verwendung ihres Namens oder ihres Kürzels untersagen kann. Wo soll denn hier der urheberrechtliche Schutz sein? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:00, 17. Sep. 2008 (CEST)
Ich denke, wir sind uns einig, daß selbst das echte Logo der Uni keine SH aufweist. Trotzdem haben wir es entfernt. Mir gehts um die Abschätzung, ob wir Ärger bekommen können. --RalfRBerlin09 18:05, 17. Sep. 2008 (CEST)
Ist eine Office Action. Da haben wir nichts mehr zu entscheiden. Also weg damit. (auch wenn ich das Vorgehen meiner Uni net verstehen kann) jodo 18:20, 17. Sep. 2008 (CEST)
Ja eben. Wen ansprechen? Sebmol? Raymond? Hexer? --RalfRBerlin09 18:30, 17. Sep. 2008 (CEST)

Äähm, wenn ich auf Technische Universität München schaue, sehe ich da ein SVG-Logo in der Infobox, welches am 11. September hochgeladen wurde. Was tun? Christian Bier (Disk.) (+/-) 19:08, 17. Sep. 2008 (CEST)

Hab grad erfahren. Wir haben für das TU-Logo eine Freigabe im OTRS! Christian Bier (Disk.) (+/-) 19:11, 17. Sep. 2008 (CEST)
Seit wann den das? Dafür hät ich gern eine Ticketnummer auf der Bildbeschreibungsseite :) jodo 19:12, 17. Sep. 2008 (CEST)
Wohl seit 9. September 2008, müsste ein OTRS-Mitarbeiter mal reinschauen. Die Mitarbeiterin der TU die das Logo hochgeladen hat, hat sie nach Angabe auf der Benutzer Diskussion:STBR#TUM-Logo weitergeleitet. Christian Bier (Disk.) (+/-) 19:13, 17. Sep. 2008 (CEST)
Also ist der Lag beim OTRS-Team auch mal wieder 8+ Tage!? --STBR!? 19:25, 17. Sep. 2008 (CEST)
So, habe gerade nochmal einen OTRS-Mitarbeiter gebeten in die Freigabe zu schauen. Die Freigabe ist tatsächlich da, auch mit Bezug auf die damalige Office Action. Dürfte also in Kürze bearbeitet werden. --STBR!? 20:29, 17. Sep. 2008 (CEST)
Der Zorn der TUM, der zur Office Action führte, war auch nicht die prinzipielle Verwendung des Logos gerichtet, sondern gegen die irreführende Behauptung, es habe keine Schöpfungshöhe und sei daher frei verwendbar! --rtc 19:14, 17. Sep. 2008 (CEST)
Es hat nun mal keine Schöpfungshöhe. Ich finde, wir sollten auf die Freigabe pfeifen und das Ding lieber wieder löschen. Lieber kein hässliches TUM-Logo (und damit die Möglichkeit, auf die unsinnige Office Action zu verweisen) als eines, bei dem wir durch Urhebernennung und Freigabe einen angeblichen urheberrechtlichen Schutz anerkennen und diese Information damit auch noch verbreiten. --AndreasPraefcke ¿! 20:17, 17. Sep. 2008 (CEST)
Die Frage, ob ein Logo Schöpfungshöhe hat oder nicht, ist einfach irreführend und trifft nicht die Frage, die sich Leute stellen, die die Bildbeschreibungsseite lesen. Sie werden dort in der Regel nachschauen wollen, ob sie das Logo unterm Strich verwenden dürfen, und aus der Angabe es mangele an Schöfpungshöhe und das Logo sei daher PD werden sie dann den Schluss ziehen: ja. Es kann nicht erwartet werden, dass sich Leute, die Bildbeschreibungsseiten anschauen, mit juristischen Spitzfindigkeiten auskennen. Daher sollte die Bildbeschreibungsseite so gestaltet sein, dass sie ohne Verwirrung die Frage beantwortet, die sich der Benutzer auch in der Regel stellt, und die lautet: Lass lieber die Finger von diesem Logo. Die Angabe des Urhebers des Logos ist übrigens alleine schon aus informativen Gründen keine schlechte Sache, eine Anerkenntnis von urheberrechtlichen Beschränkungen kann man darin nicht sehen. Den Hinweis auf die Freigabe könnte man entfernen, wobei es darauf ankommt, wie die aussieht. Wird nur klargestellt, dass kein Einwand dagegen besteht, dass Wikipedia das Logo im Rahmen der gesetzlichen markenrechtlichen Ausnahmen im enzyklopädischen Kontext zeigt, dann sehe ich daran nichts schlimmes. --rtc 20:33, 17. Sep. 2008 (CEST)
Wenn ich mich recht erinnere, war damals in der Bildbeschreibungsseite ein irreführender Lizenzbaustein (also nicht PD-Schöpfungshöhe) drin. --Phrood 20:32, 17. Sep. 2008 (CEST)

Ich möchte nochmals zu Protokoll geben, dass ich in dem beanstandeten Bild keine Logoverwendung sehe. Diese mag unter Office-Action fallen, aber die WMF kann nicht die verwendung der Buchstaben TUM untersagen --Historiograf 19:46, 17. Sep. 2008 (CEST)

Das (kein Logo) sehe ich ebenso. Allerdings ist eine OA etwas, worüber wir nicht zu diskutieren haben. Es ist eine Willensäußerung des Domaininhabers. Wenn die WMF auf die Idee käme, daß wir das Wort "Automobil" nicht mehr verwenden dürfen, müßten wir uns ebenso daran halten - egal wie unsinnig eine solche Forderung wäre. So jedenfalls interpretiere ich eine Office Action. --RalfRBerlin09 20:44, 17. Sep. 2008 (CEST)
Benutzer:Aconcagua/Vorlage:TUM hat nichts mit der Office Action der Wikimedia Foundation zu tun. Bei dieser ging es um das Logo. Wenn die TUM ihren Standpunkt nicht ändert, dürfen wir das Logo weiterhin nicht verwenden; die drei Buchstaben "TUM" sind jedoch offensichtlich nicht das Logo, um das es ging und von der Office Action daher nicht berührt; Benutzer:Aconcagua/Vorlage:TUM ist somit in keinster Weise problematisch. Zum Logo: Wenn die TUM nun tatsächlich eine Genehmigung erteilt hat (Mail an das OTRS), sollte man vielleicht auch noch die damals für die Office Action verantwortlichen Personen der WMF direkt informieren; diese haben sicher kein Interesse daran, uns die Verwendung des Logos weiter zu untersagen, wenn die TU München selbst kein Problem mehr damit hat. Gestumblindi 22:34, 17. Sep. 2008 (CEST)
Ich habe Anthere mal eine Mail geschickt mit der Bitte, sich das mal anzugucken. Falls wir das Logo verwenden dürfen, wird das sicher von der Foundation irgendwo bestätigt werden. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 00:46, 18. Sep. 2008 (CEST)

Catalogue d'Images d'Art on line

Liebe Kollegen,

im Catalogue d'Images d'Art on line der französischen Réunion des musées nationaux (RMN) werden Fotografien präsentiert, deren Urheber teilweise deutlich vor mehr als siebzig Jahren verstorben sind. In den Beschreibungstexten zu jedem Werk (vgl. z. B. hier werden jedoch bei den Credits Copyright-Verweise gemacht. Handelt es sich dabei um Copyfraud? Darf ich die Bilder auf Commons hochladen, oder sind Bildrechte Dritter nicht auszuschließen? Gruß --César 13:25, 17. Sep. 2008 (CEST)

Copyfraud! - Ob die Commons das auch merken, ist eine andere Frage. sугсго 13:38, 17. Sep. 2008 (CEST)
Editio princeps? Wann und wo wurde dieses Foto denn veröffentlicht? Lupo 12:06, 18. Sep. 2008 (CEST)

Die Beweislast für Editio princeps liegt nach deutschem Recht bei dem, der das Nichterschienensein behauptet. Daher ist für uns die Editio princeps hier meist nicht relevant --Historiograf 14:27, 18. Sep. 2008 (CEST)

Darstellung von typographischen Zeichen/Schutz von Schriftarten

Hallo, es ist hier in der Löschdiskussion von mir die Frage aufgeworfen worden, was man bei der Darstellung von Screenshots von Schriftzeichen zu beachten hat. Prince Kassad ist der Meinung, diese wären insgesamt nicht schutzfähig, und beruft sich (in der Diskussion) auf den Artikel Rechtsschutz von Schriftzeichen. Nun ist der allerdings nicht in dem Maße howTo, dass ich daraus irgendwelche rechtlichen Schlüsse ziehen könnte. Kann sich einer von den Spezialisten dazu äußern, am besten jemand, der etwas darüber weiß (und nicht nur vermutet)? --Port(u*o)s 17:51, 18. Sep. 2008 (CEST)

Schriften gehören analog zu Logos in den Bereich der Angewandten Kunst und damit ins Geschmacksmusterrecht. Es gibt seit Jahren einen Propagandakrieg der Typolobby, die versucht, in Schriftarten auch urheberrechtlichen Werkcharakter hineinzulesen. Die Rechtsprechung ist aber sehr eindeutig: Von einem Werk der Angewandten Kunst kann man nur ausgehen, wenn es sich auch wirklich um ein solches handelt und nicht um die alltägliche und übliche Gebrauchsschrift, ganz besonders nicht Brotschriften. Damit eion Werk vorliegt, muss die Gestaltungshöhe so hoch sein, dass der Gebrauchszweck der Schrift quasi völlig in den Hintergrund tritt und es fast ausschließlich um den künstlerischen Ausdruck geht. Die einzige halbwegs verbreitete Schrift, bei der Gerichte im Nebensatz ab und zu zumindest die Möglichkeit gesehen haben, dass es sich eventuell um ein Werk der Angewandten Kunst handeln könnte, ist die Zapfino. Es wurde jedoch bislang nicht über die Zapfino selbst entschieden, sondern dies wurde nur in dem Kontext erwähnt, wo gesagt wurde, damit man überhaupt Werkcharakter in Erwägung ziehen kann, muss die Schrift mit Zapfino mindestens vergleichbar sein. Im Großen und Ganzen gilt also auch das, was bei Logos bestand hat: Schöpfungshöhe#Exemplarische Darstellung: Nicht schutzfähige Werke der angewandten Kunst --rtc 18:15, 18. Sep. 2008 (CEST)
Also verstehe ch das richtig, dass der Geschmacksmusterschutz die Darstellung von Screenshots unter GFDL nicht verhindert, d.h., dass wir so etwas frei verwenden dürfen? Und dann noch mal gleich anschließend eine Frage privater Natur: Ich habe bei Büchern, die ich lektoriert und gesetzt habe, mir bisher immer die Schriftart gekauft (auch wenn ich die Möglichkeit hatte, sie unter der Hand zu erhalten, z.B. vom Verleger). Brauche ich das in Zukunft nicht mehr zu tun? --Port(u*o)s 18:27, 18. Sep. 2008 (CEST)
Durch einen Screenshot können grundsätzlich einmal (im Gegensatz etwa zu einem Foto) überhaupt keine Rechte entstehen, besonder keine, die man unter der GFDL lizensieren könnte. Es kommt darauf an, was auf dem Screenshot zu sehen ist. Wenn darauf nur Schrift zu sehen ist, dann unterliegt der Screenshot nicht dem Urheberrecht. Zum Geschmacksmusterschutz: Der besteht nur drei Jahre lang wenn man ihn nicht anmeldet. Und anmelden tut bei Schriftarten in der Praxis so gut wie niemand (hier und da gibts Ausnahmen). Und selbst wenn er angemeldet ist, dann betrifft das nur die Schriftart selbst, und hat auswirkungen für die "Gebrauchsgegenstände", mit denen Du drucken kannst (früher die Lettern, heute Fonts), und nicht das Ergebnis der Verwendung der Schriftart in einem Text, denn mit dem fertigen Text kannst Du ja nicht einen anderen Text drucken (simple as that). Was Du kaufst, ist der Font. Warum Du den kaufen musst: Zusätzlich geht man hier oft davon aus, dass es sich neben dem (wie erwähnt in der Regel ja nicht eingetragegen) Geschmacksmuster gleichzeitig auch um ein Computerpogramm handelt, für das dann das Urheberrecht greift. Diese Ansicht ist aber nicht ganz unumstritten. --rtc 18:39, 18. Sep. 2008 (CEST)
Danke für die schnelle Aufklärung! Gruss --Port(u*o)s 18:46, 18. Sep. 2008 (CEST)

Hallo, mir ist dieser neue Artikel mit dem angegebenem Foto ohne Lizenzangabe aufgefallen. Der Text scheint mir auch wegen der Detailfülle und des verwendeten historischen Präsens eher etwas aus der Abteilung "copy and paste". Gibt es hier eine Möglichkeit, diese Zweifel auszuräumen? Danke und Gruß --Times 17:00, 20. Sep. 2008 (CEST)

Bierflaschen

Moin, im Bierflaschenmuseum zu St. Gallen habe ich letztens einige Bierflaschen fotografiert. Jetzt meine Frage: Sind die hochladbar oder gibt es eventuelle geschützte Teile wie Design oder Logo?--Zenit 22:51, 20. Sep. 2008 (CEST)

Design wüßte ich nicht (wird wohl auf den Einzelfall ankommen), aber Logo könnte geschützt sein, wenn Schöpfungshöhe vorhanden ist. Wenn nicht, sollte der Logo-Baustein verwendet werden. (Laienantwort) --Constructor 22:54, 20. Sep. 2008 (CEST)
(BK)Da muss man im Einzelfall entscheiden ob die verwendeten Logos und Designs Schöpfungshöhe haben. Ich würd sie einfach mal hochladen (Oneclickhoster) und hier verlinken, dann wissen wir über was wir reden. jodo 22:56, 20. Sep. 2008 (CEST)
Aber bitte hier, auf Commos werden Produktfotos gern gelöscht. --RalfRBerlin09 23:15, 20. Sep. 2008 (CEST)
Welchen Oneclickhoster kann man denn empfehlen?--Zenit 23:25, 20. Sep. 2008 (CEST)
Lade das Bild doch einfach hier hoch. Ist nicht so dramatisch, notfalls löschen wir es halt wieder. -- Chaddy - DÜP 23:32, 20. Sep. 2008 (CEST)
Okay, dann lade ich sie jetzt und hier mal hoch...--Zenit 23:41, 20. Sep. 2008 (CEST)
Hier meine Perlen der Fotografenkunst.--Zenit 23:57, 20. Sep. 2008 (CEST)
Bild:Felsenau-Bierflasche.JPG ist völlig unproblematisch. Das andere Bild ist grenzwertig. -- Chaddy - DÜP 01:30, 21. Sep. 2008 (CEST)
Ich sehe bei beiden keine überragende Gestaltung, die SH rechtfertigt. --RalfRBerlin09 01:33, 21. Sep. 2008 (CEST)

Verletzung der GFDL durch das Bertelsmann Lexikon Institut

Wie bekannt sein dürfte, hat das Bertelsmann Lexikon Institut Einleitungen von Artikeln der Wikipedia gedruckt herausgebracht:

http://www.wissenmedia.de/bertelsmannlexikon/verlagsprogramm/verlagsprogramm/titelinformationen/buch/320/26/Das_Wikipedia_Lexikon_in_einem_Band.html

Dabei wurde mehrfach gegen die GFDL verstoßen, und zwar offensichtlich als Versuch, die Freiheiten wegzunehmen, die die GFDL zu schützen versucht. Dieses Vorgehen ist dumm und naiv. Teilweise äußert sich die GFDL explizit zu den Sachverhalten, die hier die Verstöße darstellen, da sie absehbar waren. Die GFDL wurde doch nicht von Idioten geschrieben!

  • Das Lexikon wurde auffällig auf jeder Seite mit einem Wikipedia-Logo versehen. Man kann das nur als Versuch interpretieren, das Verkaufen von Kopien zu verhindern. Diese Praktik ist in der GFDL aber explizit untersagt: "You may copy and distribute the Document in any medium, either commercially or noncommercially, provided [...] that you add no other conditions whatsoever to those of this License." Das beschränkt sich nicht auf urheberrechtliche Bedingungen. Auf Abschnitt 7, "Aggregation with independent works", wird man sich hier auch gerade nicht berufen können, da es ja gerade Zweck der Logos ist, Kopien zu verhindern und der Abschnitt nur angewendet werden darf "if the copyright resulting from the compilation is not used to limit the legal rights of the compilation's users beyond what the individual works permit". Dass der Begriff "Copyright" sich hier nicht durch urheberrechtliche Einschränkungen beschränkt dürfte klar sein.
  • Es wird ein von Texten und Bildern unabhängiges Copyright auf Satz und Layout beansprucht, ebenfalls offensichtlich um Kopien zu verhindern. Abgesehen davon, dass der Anspruch nichtig ist, weil Satz und Layout Urheberrechtlich keinen Beschränkungen unterliegen, erlaubt es die GFDL nicht, ein solches Copyright, wenn es bestünde, für Einschränkungen zu nutzen. Das ergibt sich ebenfalls aus dem oben zitierten Teil von Abschnitt 7. Satz und Layout, wären sie geschützt, müssten unter der GFDL freigegeben werden, und zwar explizit, wie im Abschnitt "How to use this License for your documents" beschrieben. Layout und Satz sind Teil des Nutzwerts eines Buches, und die Freiheit des Nutzwerts eines Werks zu beschützen ist gerade Sinn der GFDL.
  • Die GFDL fordert: "If you publish or distribute Opaque copies of the Document numbering more than 100, you must either include a machine-readable Transparent copy along with each Opaque copy, or state in or with each Opaque copy a computer-network location from which the general network-using public has access to download using public-standard network protocols a complete Transparent copy of the Document, free of added material." Bei den Copyright-Bedingungen ist aber keine URL angegeben, sie wird nach dortigen Angaben nur auf Nachfrage herausgegeben. Stattdessen wird ein Angebot gemacht, dass man die Kopien auf Nachfrage gegen Unkostenerstattung auf einem Datenträger bekommen kann. Offensichtlich hat hier eine inkompetente Person die GPL mit der GFDL verwechselt. Nach der GFDL ist ein solches Angebot weder hinreichend noch notwendig.
  • Die Dateien, die man übrigens unter http://www.wissenmedia.de/wissenmediaverlag/servicewmv/texte_des_wikipedia_lexikons_zum_download.html abrufen kann, entsprechen gerade nicht den Anforderungen der GFDL an Transparenz. Zwar ist ASCII-Text als transparentes Format definiert, aber es gibt eine wesentliche Einschränkung: "A copy made in an otherwise Transparent file format whose markup, or absence of markup, has been arranged to thwart or discourage subsequent modification by readers is not Transparent". Was die GFDL effektiv aussagt, ist nichts anderes, als dass veröffentlichte Versionen eines Dokuments auf Quelldateien basieren müssen, die man mit freier Software bearbeiten kann. Das transparente Format muss das Format sein, das der Hersteller selbst verwendet um das Dokument zu erstellen, oder das er zumindest theoretisch hätte verwenden können ohne dass er noch Dateien in irgendwelchen anderen Formaten benötigt hätte. Ein proprietäres Format zu verwenden und dann einfach einen ASCII-export zu machen ist nicht zulässig: "Opaque formats include [...] the machine-generated HTML, PostScript or PDF produced by some word processors for output purposes only." und damit ist natürlich neben HTML, Postscript oder PDF auch ASCII-Text gemeint. Man muss Quelldateien bekommen können, mit denen man ohne Umwege das Buch so erstellen kann, wie man es auch erhalten hat, und die man auch ohne Hindernisse und Probleme mit freier Software bearbeiten kann.
  • Eine Vorschau des Buches wird unter http://books.google.com/books/p/wissen_media_verlag?id=BaWKVqiUH-4C zur Verfügung gestellt. Hier wird gegen die Bestimmung "You may not use technical measures to obstruct or control the reading or further copying of the copies you make or distribute." verstoßen, da der Benutzer u.a. gehindert wird, sich eine Seite mit einem rechten Mausklick abzuspeichern.
  • Die Autorenliste ist völlig inakzeptabel. Hier ist am Ende des Buches eine Liste angegeben und jegliche Zuordnung zu wer jetzt bei welchem Artikel mitgeschrieben hat fehlt. Bei allem Verständnis, das man für die ökonomischen Zwänge haben kann: Hier ist man einen Schritt zu weit gegangen. Zumindest handelt es sich hier aber nicht um einen Versuch, die Freiheiten der GFDL auszuhebeln, und die Autorennennung ist in der Präambel nur als sekundärziel angegeben. Trotzdem macht das nur allzu deutlich, dass jegliches Profitinteresse über jeglichen auch nur Versuch gestellt wird, die GFDL-Regeln halbwegs ersthaft einzuhalten. Die GFDL erlaubt Profitinteressen, aber sie fordert dafür auch etwas. Zwar nur wenig, aber gerade deswegen darf nicht das auch noch aus Profitgier ignoriert werden.

Das Bertelsmann Lexikon Institut zeigt mit seinem offensichtlichen Versuch, die GFDL zu umgehen, leider, dass die Skeptiker, die vor dieser Kooperation gewarnt haben, das nicht ganz zu unrecht getan haben. --rtc 18:57, 17. Sep. 2008 (CEST)

Die Bildrechte werden eindeutig verletzt. Haben die bei dem riesigen Verlag niemanden, der sich damit auskennt? *Kopfschüttel* --RalfRBerlin09 19:04, 17. Sep. 2008 (CEST)
Dagegen kann man nur mit den Urhebern vorgehen. Wer sich also seine Rechte verletzt sieht, sollte gegen den Verlag klagen. Das wird allerdings eine etwas langwierige Sache, da ja nur kleine Teile der Texte im Buch sind und man genau diesen Abschnitt schonmal bearbeitet haben müsste. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:16, 17. Sep. 2008 (CEST)
Ich habe mindestens zwei Einleitungen entdeckt, die ich geschrieben habe, aber es ist klar, dass Klagen hier sinnlos sind, da die einzelne Rechtsverletzung vernachlässigbar ist. Würden viele Wikipedianer ihre Rechte an Wikipedia-Beiträgen der Free Software Foundation übertragen, so könnte diese solche Fälle geziehlt verfolgen (hat auch Erfahrung darin und kompetente leute) und hätte auch wirklich etwas in der Hand, da es dann um mehr als max. eine halbe handvoll Einleitungen gehen würde. Solange die Rechte im Streubesitz sind, läd das solche Pratiken leider geradezu ein. --rtc 19:21, 17. Sep. 2008 (CEST)
Viele deiner Punkte sind gut nachvollziehbar, vor allem bei dem „transparenten Format“ hatte ich schon früher Bauchschmerzen. Ich denke jedoch, dass wir uns keinen Gefallen tun, wenn wir diese (Berichten zufolge) umgänglichen Leute verklagen, ohne zumindest vorher in einen Dialog getreten zu sein. Zumindest bei einigen Punkten ist Nachbesserung möglich. Code·is·poetry 19:50, 17. Sep. 2008 (CEST)
Völlig richtig. Aber warum, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist? Das kann ich nicht verstehen. Sie hätten doch fragen können. --RalfRBerlin09 20:11, 17. Sep. 2008 (CEST)

(BK) Der Einbänder ist nicht lizenzkonform. Ergänzend:

  • Es fehlen Bildnachweise bei den Bildern. Bildautoren können dagegen vorgehen.
  • Es gibt keine transparente Kopie der Bilder.
  • Die Autorenliste, wenn man sie denn als GFDL-konform bewerten würde, ist bei Google unleserlich. --Historiograf 19:55, 17. Sep. 2008 (CEST)
Es will wohl auch niemand klagen. Aber jeder, der seine Rechte verletzt sieht, kann jetzt ne Rechnung hinschicken. --RalfRBerlin09 20:09, 17. Sep. 2008 (CEST)

Die Artikel im Einbänder bestehen ja nur aus wenigen Einleitungssätzen der Wikipedia-Artikel. Besitzt ein einzelner Einleitungs-Miniartikel für sich genommen überhaupt Schöpfungshöhe? Gestumblindi 22:39, 17. Sep. 2008 (CEST)

Das ist eine sehr gute Frage. Ich habe bislang nichts in dem Buch entdeckt, was auch nur entfernt an meine Wikipedia-Artikel erinnern würde... --AndreasPraefcke ¿! 22:41, 17. Sep. 2008 (CEST)
Eine einzelner Artikel im Lexikon hat wohl eher keine Schöpfungshöhe, die Gesamtheit natürlich aber schon. Jeder der 90'000 Autoren hat im Schnitt irgendwie eine halbe Einleitung geschrieben, womit wir wieder beim oben genannten Problem sind: Jeder Einzelne kann für sich kaum Verletzung der Rechte in Anspruch nehmen und Schadenersatz fordern. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 23:04, 17. Sep. 2008 (CEST)
Wohl aber können Bildautoren ohne Wenn und Aber ein SH auf ihre Bilder beanspruchen. Fotos besitzen gem. § 2 UrhG Schöpfungshöhe. --RalfRBerlin09 01:30, 18. Sep. 2008 (CEST)
Selbst wenn ein Foto keine Schöpfungshöhe hat, was aber nur unter sehr außergewöhnlichen Umständen der Fall sein wird, dann wird es sich immer noch um ein Lichtbild handeln und Leistungsschutz genießen. --rtc 01:49, 18. Sep. 2008 (CEST)
Galerie -- Smial 11:16, 19. Sep. 2008 (CEST)

Es ist nicht auszuschließen, dass viele Artikel in dem Lexikon Werke nach § 2 UrhG sind. Wenn die Leistung von Juristen, die mit Leitsätzen Urteile zusammenfassen, und die Leistung von Abstract-Herstellern geschützt sind, sind insbesondere prägnante Definitionen trotz ihrer Kürze ebenfalls schutzfähig. Ob hinsichtlich der ganzen Wikipedia ein Sammelwerk oder ein Datenbankwerk oder eine einfache Datenbank vorliegt, wäre zu prüfen. --Historiograf 05:15, 18. Sep. 2008 (CEST)

Jemand muss doch den Vertrag mit Bertelsmann unterschrieben haben. Sind die hier entstandenen URVs nicht vorab erkannt und ausgeschlossen worden? Dürfte ich, theoretisch gemeint, meinen eigenen Text aus der Wikipedia nicht anderweitig verwenden, weil er nun im Bertelsmann-Lexikon auftaucht und laut Webseite des Einbänders urheberrechtlich geschützt ist??? -- Alinea 11:09, 18. Sep. 2008 (CEST)

Deine Beiträge in der WP sind - so Du nicht ausdrücklich darauf verzichtest, wie rtc bzgl. gewisser Beiträge - natürlich - so urheberrechtlich relevant - vom Urheberrecht geschützt, die GFDL bedeutet keine Aufgabe des Urheberrechts, was übrigens in Deutschland auch gar nicht geht, sondenr lediglich, dass Du jedem Dritten einen Lizenzvertrag zu den Bedingungen der GFDL anbietest. Soweit die Bertelsmänner sich nicht an die GFDL halten, kannst Du sie sehr nett quälen. Der Anwalt vom Fach Deines Vertrauens wird Dir sicher gar fürchterliche Folterwerkzeuge zeigen können. sугсго 11:21, 18. Sep. 2008 (CEST)
Ich werd den Teufel tun und gutes Geld einer schlechten Sache hinterher werfen. Dazu müsste ich mir diesen Band ja auch erst einmal kaufen, um zu sehen, was noch von mir drin sein könnte, und nein, das tu ich nicht. Es geht mir nur darum, dass von kompetenter Seite unsererseits Bertelsmann eins übergebraten wird. Vielleicht gibt es dann für Wikimedia noch eine Spende? Den Vermerk "Urheberrechtlich geschützt" könnten sie ja auch ohne Weiteres von der Webseite entfernen. -- Alinea 11:32, 18. Sep. 2008 (CEST)
Hier kannste einen Scan des vollen Buchs einsehen, kaufen musste den Flasterstein also nicht. sугсго 11:36, 18. Sep. 2008 (CEST)
Müsste man doch, die Seite kenne ich, war sie doch die Veranlassung meiner Aufregung über das "urheberrechtlich geschützt". Dort haben sie Seiten ausgelassen, sodass ich Malewitsch z.B. gar nicht prüfen kann. -- Alinea 11:45, 18. Sep. 2008 (CEST)
Nochmal: Deine Aufregung ist falsch, denn die Texte sind nun mal urheberrechtlich geschützt. --AndreasPraefcke ¿! 11:52, 18. Sep. 2008 (CEST)
@Alinea: Malewitsch ist nicht drin. --DieAlraune 12:06, 18. Sep. 2008 (CEST)
Egal, ich will jetzt nicht alle meine Artikel nachprüfen, es geht doch darum, dass Bertelsmann den Eindruck durch die Einblendung erweckt, sie hätten das Copyright. -- Alinea 12:10, 18. Sep. 2008 (CEST)
Diese Einblendung auf Google Book Search kommt meines Wissens zwangsweise von Google. Abgesehen davon halte ich die Aussage auch grundsätzlich richtig: Diese Texte unterliegen urheberrechtlichem Schutz, gleiches gilt für Texte auf wikipedia.org. Richtig ist auch, dass Lizenznehmer von GFDL-Texten Inhaber von nicht-exklusiven Nutzungsrechten der Texte werden, so, wie die Lizenz es vorgibt. -- Mathias Schindler 17:08, 18. Sep. 2008 (CEST)
Dann bitte ich doch mal um Nachhilfe: Liegen die Rechte an den den abgedruckten Wikipedia-Einleitungen jetzt bei Bertelsmann und sind damit nicht mehr frei verfügbar oder sind sie, da weiterhin Bestandteil der Wikipedia, frei? Kann es sein, dass nur die Zusammenstellung der Texte, so wie sie jetzt im Buch erscheinen, dem Copyright Bertelsmanns unterliegen, d. h. nur diese Zusammenstellung ist nicht frei verfügbar? -- Alinea 17:33, 18. Sep. 2008 (CEST)
Das könnte man in die Intention von Bertelsmann hineinlesen, siehe oben (insbesondere das beanspruchte Copyright auf Layout/Satz plus Markenrecht). Die GFDL wurde aber explizit dafür entworfen, um genau das zu verhindern und sie enthält wie beschreiben daher auch spezielle Klauseln, um das zu verhindern. --rtc 17:49, 18. Sep. 2008 (CEST)
Die Rechte der abgedruckten Einleitungen liegen teilweise auch bei Bertelsmann, da die sie ja bearbeitet haben. Allerdings hat Bertelsmann die bearbeiteten Texte auch unter der GFDL freigegeben (muss ja, so verlangt es die GFDL), sodass sie theoretisch in die Wikipedia zurückgeführt werden könnten. Fraglich ist, ob das Gesamtwerk einen urheberrechtlichen Schutz als Datenbank hat. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:43, 18. Sep. 2008 (CEST)
ChrisiPK, Selbst wenn, dann muss für diesen Schutz eine Freigabe erteilt werden, die nicht mit der GFDL im Konflikt steht. Das steht in Abschnitt "7. Aggregation with independent works" explizit drin: "A compilation of the Document or its derivatives with other separate and independent documents or works, in or on a volume of a storage or distribution medium, is called an 'aggregate' if the copyright resulting from the compilation is not used to limit the legal rights of the compilation's users beyond what the individual works permit." Ich sehe eine solche Freigabe nicht! Das gleiche gilt für das beanspruchte Copyright auf Satz und Layout. Daraus, dass diese Teile nicht im Quelltext weitergegeben werden, kann man aber schließen, dass Bertelsmann irrigerweise denkt, so die GFDL umgehen zu können. --rtc 17:49, 18. Sep. 2008 (CEST)
Die Frage ist falsch gestellt: Ein Teil der Rechte am Druckwerk (insbesondere an Umarbeitungen der Texte) liegen bei den Bertelsmännern, aber sie sind doch frei in genau dem selben Sinn, wie die Wikipedia frei ist. Lies mal Freier Inhalt durch. Freiheit heißt hier nicht Frei von allen Rechten Dritter, sondern kostenfrei nutzbar, bearbeitbar und auch selber kommerziell von Jedermann - ohne Vergütungspflicht - verwertbar. sугсго 17:44, 18. Sep. 2008 (CEST)

Syrcro hat recht, dass die Texte natürlich dem Urheberrecht unterliegen. Alinea hat aber insofern auch recht, als dass die Einblendung "Copyrighted material" hier natürlich in Wirklichkeit ausdrücken soll "Proprietäres Material; Du darfst es nicht kopieren oder verändern!" Der Hinweis soll den Benutzer zumindest davor warnen, sich größere Teile des Textes z.B. per Screenshot abzuspeichern o.ä. So wird ja auch wie erwähnt mit gewissen Maßnahmen versucht, den Benutzer daran zu hindern, sich eine Seite per Rechtsklick abzuspeichern. Wenn die Free Software Foundation einen Copyright-Hinweis macht, dann schreibt sie quasi immer klärend dazu, dass es damit nicht darum geht, Freiheiten zu nehmen, sondern sie zu beschützen. Der "Copyrighted material" Hinweis ist aber "nur" eine Grauzone; die anderen Probleme sind erheblich gravierender. Zeigt aber alles, dass es dem Bertelsmann Lexikon Institut nicht darum geht, die Idee hinter der GFDL auch nur im Ansatz zu verstehen, sondern nur darum, die Texte möglichst gewinnbringend ohne Rücksicht auf sonstige Verluste kommerziell auszubeuten. Und ich kann mir vorstellen, dass auch der Verein keinen großen Wert auf die GFDL legt; bereits auf der Seite http://www.wikimedia.de/ueber/ bleibt ja der Begriff des "Freien Wissens" unbestimmt und nebulös; eine Verbindung zu den Idealen hinter der GFDL wird jedenfalls nicht gemacht. --rtc 17:49, 18. Sep. 2008 (CEST)

Naheliegend wäre, Google vorzuschlagen, dieses "Wasserzeichen" zu entfernen, weil es irreführend ist. Oder durch "GFDL licensed material" zu ersetzen. -- Mathias Schindler 18:01, 18. Sep. 2008 (CEST)
Das ist ja mein Reden seit ... Und wer macht das, Wikimedia oder Bertelsmann? -- Alinea 18:11, 18. Sep. 2008 (CEST)
Ich schicke mal eine Email an Jens Redmer mit dem Vorschlag. -- Mathias Schindler 18:32, 18. Sep. 2008 (CEST)
Schade, nach der Gütersloh-Delegation sah es aus, als wäre Bertelsmann sehr bemüht, die Autorenrechte und freien Lizenzen zu respektieren. -- Martina Nolte Disk. 18:46, 18. Sep. 2008 (CEST)

Zu den Grundprinzipien freier Inhalte gehört immer, dass viele Arbeiten und nur wenige kassieren. In diesem Projekt wird zusätzlich stillschweigend akzeptiert, dass die Inhalte zwar rein formal unter die GFDL gestellt werden müssen, in Wirklichkeit aber gemeinfrei sind. Niemand hält sich bei der Weiternutzung korrekt an die Lizenzbestimmungen und niemand geht dagegen vor. Ist auch kein Wunder, schließlich wird unter Wikipedia:Lizenzbestimmungen doch dazu aufgerufen, die GFDL mit Taschenspielertricks zu umgehen. Durch die dortigen Anleitungen werden grundlegende Ziele der GFDL ausgehebelt. Die Inhalte werden fest an die Wikipedia gebunden und sind nicht wirklich frei verfügbar. Genauso macht es Bertelsmann auch. Also nicht meckern, selbst Schuld! -- Torsten Bätge  08:17, 19. Sep. 2008 (CEST)

Bitte unterscheidet zwischen der Verletzung der GFDL durch Bertelsmann und der Verletzung der GFDL durch Google. Nicht jeder Unsinn, den Google veranstaltet, ist Bertelsmann zurechenbar. --[Rw] !? 10:45, 19. Sep. 2008 (CEST)

@ Torsten Bätge: dass sich niemand um mangelhafte Weiternutzungen kümmert, stimmt nicht so ganz: WP:WN/M. Außerdem gilt das „Gentlemen’s Agreement“ nur für Online-Medien, nicht für Drucksachen. Auch der Hinweis, dass das GA nicht rechtssicher ist, steht dort unübersehbar. In dem GA-Baustein für Bilder wird sogar ausdrücklich gefordert: Der Urheber des Bildes ist ABC. Ein kommerzieller Großverlag sollte das alles gut unterscheiden und verstehen können und - besonders nach dem Theater im Vorfeld - die GFDL wortwörtlich nehmen. -- Martina Nolte Disk. 16:59, 19. Sep. 2008 (CEST)

Aha, ich bin auch als Autorin aufgeführt. Würde mich einem Sammelschreiben anschließen. -- Martina Nolte Disk. 17:22, 19. Sep. 2008 (CEST)
Wie kann ich rausfinden, ob meine Rechte verletzt wurden, ohne dass ich mir das Ding kaufen muss? -- Chaddy - DÜP 19:18, 19. Sep. 2008 (CEST)
Hat sich erledigt. -- Chaddy - DÜP 11:33, 20. Sep. 2008 (CEST)

Mal eine bescheidene Frage zwischendurch: Hält es jemand für praktisch machbar, der GFDL in einem gedruckten Werk dieser Art mit vertretbarem Aufwand vollständig Genüge zu tun? Gruß, Stefan64 19:41, 19. Sep. 2008 (CEST)

Ja - siehe Wikipress von Directmedia. --RalfRBerlin09 19:45, 19. Sep. 2008 (CEST)
(BK) Ja, das halte ich durchaus für machbar. -- Chaddy - DÜP 19:46, 19. Sep. 2008 (CEST)
und wenn das nicht machbar ist, dann hat gefälligst jeder einzelne Mitschreiber um Einwilligung gebeten zu werden, das unter einer anderen "machbareren" Lizenz zu veröffentlichen, oder das Durckwerk hat zu unterbleiben.-- feba disk 19:50, 19. Sep. 2008 (CEST)
Soweit ich das beurteilen kann, hätte es gereicht, die Autoren laufend durchzunummerieren und ans Ende eines jeden Eintrags eine oder mehrere (dürfte eher selten vorkommen) Anmerkungsziffer/n zu setzen, die den Bezug zum Autor herstellen. -- Torsten Bätge  19:54, 19. Sep. 2008 (CEST)
Was das Druckbild ziemlich verschandeln würde. Abstrahieren wir mal etwas vom Reizthema Bertelsmann: Wenn ein Schulbuchverlag in der Dritten Welt unsere Inhalte nicht hundertprozentig lizenzkonform nutzen würde, machen wir dann auch so einen Aufstand? Gruß, Stefan64 20:06, 19. Sep. 2008 (CEST)
Es geht nicht nur um hübschen Druck, Stefan. Ich finde den Satz von rtc oben durchaus bemerkenswert Die GFDL erlaubt Profitinteressen, aber sie fordert dafür auch etwas. Die Lizenz unter der wir hier alle publizieren selbst nicht ernst zu nehmen, halte ich für keine gute Entwicklung. Und ja, ich hatte das Ding auch schon in der Hand. Ist schick geworden :-) --Anneke Wolf 21:55, 19. Sep. 2008 (CEST)
Hast du schonmal einen Wikipress-Band in der Hand gehabt? Da ist nix verschandelt. Ein Aufstand wäre es, wenn ich eine Rechnung wegen unlizensierter Weiternutzung schicken würde. Mache ich aber nicht. Es ist nur beschämend für Bertelsmann, wenn sie so einfache Dinge nicht auf die Reihe kriegen. --RalfRBerlin09 20:23, 19. Sep. 2008 (CEST)
Das finde ich ebenfalls, vor allen Dingen nach der langen Vorgeschichte. Deshalb ist die Vermutung zumindestens nicht ganz aus der Luft gegriffen, dass hier Urheberrechtsverletzungen nicht "nur" aus Versehen, sondern vorsätzlich begangen wurden. Das wäre dann eine Straftat (§§ 106 ff. UrhG, aufgrund der Gewerbsmäßigkeit steht hier die Kleinigkeit von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug im Raum). Hat sich Bertelsmann eigentlich schon einmal zu der Problematik geäußert? -- Gruß, aka 22:51, 19. Sep. 2008 (CEST)
Ich habe es anderswo schon geäußert: Ich habe nichts gegen den Einbänder. Ich biete Brockhaus meine Mitarbeit an, um die URVs zu entfernen, falls eine Nachauflage erfolgt. Für die erste Auflage verzichte ich auf mein Urheberrecht, soweit dies nach deutschem Recht gültig ist. --RalfRBerlin09 22:59, 19. Sep. 2008 (CEST)
Brockhaus? --Kolossos 23:11, 19. Sep. 2008 (CEST)
Na ich habe auch nichts gegen den Einbänder an sich, nur bin ich schon etwas irritiert darüber, dass ein so großer Verlag sich so angreifbar macht. -- Gruß, aka 23:04, 19. Sep. 2008 (CEST)
Ich wollte nur mal darauf aufmerksam machen, dass Wikipress tot ist und die Wikipedia-DVD meines Wissens nun wohl auch eingestellt wurde. Es sieht also mit der kommerziellen Nutzung der "freien Enzyklopädie" außerhalb des Internets gar nicht so rosig aus. Aber das nur am Rande und ohne damit mögl. URVs rechtfertigen zu wollen. Sind die rechtlichen Risiken für Nachnutzer vielleicht doch zu hoch oder woran liegt es? --Kolossos 23:33, 19. Sep. 2008 (CEST)
Da würden mir viele Gründe einfallen … von „warum was für teuer Geld produzieren, was es umsonst im Internet gibt“ über „Bücher kauft eh keiner mehr“ bis hin zu „alles viel zu umständlich und die Wikipedianer meckern sowieso immer nur 'rum“ ;) --Henriette 00:46, 20. Sep. 2008 (CEST)
Das Weglassen der Seiten 963-965 in der Buchvorschau bei Google sieht mir höchst illegal aus. Womöglich sollte Google auch verklagt werden. --Constructor 01:21, 20. Sep. 2008 (CEST)
Das ist eine klare URV. Und mit dem Wasserzeichen zusammen hat man den Eindruck, es handle sich um geistiges Eigentum der Google Corporation...
Ach ja, im Impressum des Einbänders auf der Seite 1 (ohne Titelblatt gezählt) steht „(c) Layout, Satz sowie Flaggen und Wappen der Staaten: 2008 Wissen Media Verlag GmbH“ (Hervorhebung von mir). Das ist natürlich grober Unfug... -- Chaddy - DÜP 11:33, 20. Sep. 2008 (CEST)
Sehe ich das richtig so: wenn jemand ein "abgeleitetes Werk" von etwas macht, das unter der GFDL steht, dann muss das gesamte abgeleitete Werk wieder unter die GFDL gestellt werden. Also auch einschließlich Layout, Satz und sowas (bei hinzugefügten Bildern bin ich mir nicht so sicher, wie das ist). Korrekt? Neitram 13:05, 22. Sep. 2008 (CEST)

Ich hätte ernsthaft Lust, Bertelsmann eine Rechnung zu schicken. Zwei Einleitungen exzellenter Artikel, an denen ich maßgeblich mitgearbeitet habe, wurden abgedruckt, ohne meine Beteiligung daran zu erwähnen. Die Nennung in kleinstmöglicher Type in einer endlosen Autorenliste ohne Zuordnungsmöglichkeit vermag das nicht zu ersetzen.--Mautpreller 11:52, 21. Sep. 2008 (CEST)

Vgl. auch Wikipedia Diskussion:Einbänder#Qualität und Lizenzkonformität. --Mautpreller 14:09, 21. Sep. 2008 (CEST)

Da ich hier nicht mitmache, um in irgendeiner Autorenliste aufzutauchen: Mein kleiner persönlicher Beitrag zur Vermeidung zukünftiger Probleme. -- Uwe 21:49, 22. Sep. 2008 (CEST)

Liedtexte und die GFDL

In diesem Artikel wird ein vollständiger Liedtext als deutsche Übersetzung genutzt um den extrem homophoben Inhalt desselben aufzuzeigen (Quelle 1). Benutzer:Gripweed äußerte auf der Diskussionsseite, daß dies in diesem Zusammenhang erlaubt sein könnte. Stimmt das? --Disposable.Heroes 12:44, 19. Sep. 2008 (CEST)

Es ist als Zitat brauchbar und erlaubt. Der Inhalt des Textes ist dabei glücklicherweise nicht von Belang. Code·is·poetry 21:35, 19. Sep. 2008 (CEST) Sorry, ich hatte nicht genau geguckt. Ich wäre mir in dem Fall doch nicht sicher, ob das noch als Zitat durchgeht. Enzyklopädisch gesehen ist es jedenfalls völlig unnötig und widerspricht dem Konzept der Einzelnachweise. Code·is·poetry 21:36, 19. Sep. 2008 (CEST)

Wenn Ihr gerade beim Thema seid: Mag sich jemand Kompetentes mal das nachfolgend dokumentierte Problem ansehen? Mir wäre es ja lieb, wenn man nicht den ganzen Artikel plattmachen müsste.

Kopie von Benutzer Diskussion:Engie#URV?:

Hi, Du scheinst Dich ja bei den Versionslöschungen auszukennen: Ich habe gerade gesehen, dass der Artikel Lluís Llach schon seit der ersten Version aus dem Jahr 2005 einen vollständigen Liedtext enthält, von dem ich nicht erkennen kann, dass er korrekt lizenziert wäre. Ich habe ihn jetzt erst mal rausgenommen und frage mich, wie weiter zu verfahren ist. Von einer Versionslöschung wären halt alle Versionen dieses ansonsten recht annehmbaren Artikels betroffen. Für Rat dankt --SCPS 21:26, 19. Sep. 2008 (CEST)

Bei Liedtexten gehen die Meinung auseinander, siehe z.B. Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2006/November#Liedtexte oder Wikipedia_Diskussion:Urheberrechte_beachten#Liedtexte, Stichpunkt Großzitat. Um auf der sicheren Seite zu sein, halte ich die Entfernung des Textes für in Ordnung, wobei die Leute bei den WP:Urheberrechtsfragen sicher besser Bescheid wissen. Da es keine eindeutige URV ist und eine Versionslöschung eh nicht durchführbar ist, würde ich es bei der Textentfernung belassen. Bei den Versionslöschkanditen würde das wohl hier landen. Grüße --Engie 21:45, 19. Sep. 2008 (CEST)

Ende Kopie

Es bedankt sich --SCPS 21:56, 19. Sep. 2008 (CEST)

Ich habe - als Laie - folgende Anregung: Man kann die aktuelle Version mitsamt der gesamten Autorenliste aus der Versionsgeschichte kopieren, dann den Artikel versionslöschen und die Autorenliste auf die Diskussionsseite nach ganz oben stellen, mit entsprechendem Hinweis. Wäre damit der GFDL Genüge getan? Ich verfahre so regelmäßig bei Übersetzungen (Beispiel) --Constructor 05:40, 20. Sep. 2008 (CEST)
Die Diskussionsseite hat keinen lizenztechnischen Wert, lediglich Versionsgeschichte und Seitentext selbst zählen. Allerdings ist auch noch nicht geklärt, ob überhaupt Versionslöschungen bei URV nötig sind. Code·is·poetry 09:39, 20. Sep. 2008 (CEST)
"Die Diskussionsseite hat keinen lizenztechnischen Wert" - wieso glaubst du das? Die GNU-FDL legt derartige technische Details zur Autorenliste doch gar nicht fest. Ich zweifle daran, dass es lizentechnisch relevant ist, wo genau man klicken muss, um die Autoren zu sehen. Gestumblindi 17:05, 20. Sep. 2008 (CEST)
Es sollte zumindest erkennbar sein, dass dort die Autoren sind. Wenn es einen Abschnitt „Versionen/Autoren“ gibt, erwarte ich letztere nicht in einem Abschnitt „Diskussion“. Code·is·poetry 12:33, 22. Sep. 2008 (CEST)
Naja, dann macht man einfach einen Edit mit Kommentar in der Versionsgeschichte "Autorenliste bis <Datum> siehe unter Diskussion" :-) Gestumblindi 20:49, 22. Sep. 2008 (CEST)

Hier habe ich die Abbildung einer Aktie des Unternehmes gefunden und würde mir die gern zur Illustration des Artikels ziehen. Geht das als Reproduktion ohne eigenen Werkcharakter durch, oder ist die Aktue alsDokument selbst schon schutzfähig? --Eva K. Post 14:20, 21. Sep. 2008 (CEST)

Hat sich nach Sichtung der Bildersammlung zu Aktien auf Commons von selbst erledigt. Wenn nicht die, dann auch die meisten anderen nicht. ;-) --Eva K. Post 14:41, 21. Sep. 2008 (CEST)

Bild aus ÖNB

Ist dieses Bild

Datei:WP Friedrich Hensel.jpg

eine URV oder tatsächlich frei, obwohl die ÖNB (siehe URL der Quelle) dort ein (C)ÖNB stehen hat und für den Download eine Gebühr verlangt? -- Moschitz 22:21, 22. Sep. 2008 (CEST)

Ja ist es, auf Grund seines Alters. Was die ÖNB macht nennt sich Copyfraud. Christian Bier (Disk.) (+/-) 22:28, 22. Sep. 2008 (CEST)

cc 3.0 keine Bearbeitung

Ist bei solchen Bildern eigentlich Größenänderung erlaubt ? --Anghy 14:29, 22. Sep. 2008 (CEST)

Größenänderung geht natürlich, weil die digitale Größe Pixel sind und bei einer Print-Veröffentlichung mm gegeben sind. Beschnitt oder Farbänderungen sind jedoch verboten (LG Berlin, Odessa-Bild im Tagesspiegel) --RalfRBerlin09 14:50, 22. Sep. 2008 (CEST)
Nur als Anmerkung (sollte hoffentlich klar sein): Die CC-nd (und auch die -nc) ist weder in Wikipedia noch auf Commons erlaubt. -- Chaddy - DÜP 16:55, 22. Sep. 2008 (CEST)
Jein ;) http://commons.wikimedia.org/wiki/User:Ralf_Roletschek/Lizenz --RalfRBerlin09 23:04, 22. Sep. 2008 (CEST)
danke für die Info ! --Anghy 17:04, 23. Sep. 2008 (CEST)

Civil War Treasures from the New-York Historical Society

In der Online-Bildersammlung der Library of Congress findet man die o.g. Sammlung der New York Historical Society. Diese schreibt:

The New-York Historical Society is not aware of any U.S. copyright or any other restrictions in the materials in this collection, claiming only physical ownership. Persons wishing to broadcast or publish this material must assume all responsibility for identifying and satisfying any claimants of literary property rights or copyrights.

Als Rechtslaie verstehe ich hier nur Bahnhof. Dürfen die Bilder (die aus der Zeit des amerikanischen Bürgerkrieges stammen) auf Commons heruntergeladen werden? --Stilfehler 22:21, 22. Sep. 2008 (CEST)

Die New York Historical Society schreibt in deinem Zitat, dass sie von keinen US-Copyright- oder sonstigen Beschränkungen für diese Bildersammlung Kenntnis hat und nur das physische Eigentum an den Bildern selbst beansprucht (so wie mir ein Buch, das ich kaufe, physisch gehört - aber ich erwerbe dadurch kein Copyright). Sie erklärt weiterhin, dass jemand, der die Bilder veröffentlicht, selbst dafür verantwortlich sei, sich mit etwaigen Ansprüchen von Rechteinhabern, falls doch welche bestehen sollten, auseinanderzusetzen. Da der amerikanische Bürgerkrieg von 1861-1865 dauerte, ist es äusserst unwahrscheinlich, dass an aus diesem stammenden Bildern noch irgendjemand Rechte hat, wenn auch nicht unmöglich (nehmen wir einen deutschen Fotografen an, der sich in jungen Jahren nach Amerika begab und dort 1865 im Alter von 20 Jahren ein Bild aufnahm, steinalt wurde und erst 1940 im Alter von 95 Jahren starb... unmöglich ist das nicht - nur unwahrscheinlich). Gestumblindi 02:53, 23. Sep. 2008 (CEST)
Tatsächlich ist es auf Commons eher kritisch, solche Bilder hochzuladen, wenn der Urheber nicht bekannt ist. Einige der Copyright-Hardliner dort gehen tatsächlich von solch reichlich unrealistischen Annahmen aus und fordern ein Alter von 150 und mehr Jahren. [7] --Herby 16:20, 23. Sep. 2008 (CEST)

Also, es geht ja offenbar um diese Sammlung: http://lcweb2.loc.gov/ammem/ndlpcoop/nhihtml/ . Häufig ist bei den dortigen Bildern ein Autor zu finden; wenn das Todesjahr bekannt ist und der Autor vor mehr als 70 Jahren starb, ist das jeweilige Bild hier kein Problem, ansonsten sollte es bei Bildern aus den USA bei einer Veröffentlichung vor 1923 doch auch für Commons unproblematisch sein (siehe commons:Template:PD-1923), und das müsste bei den Bürgerkriegsbildern normalerweise der Fall sein. Die Probleme mit den "Commons-Copyright-Hardlinern", von denen Herby schreibt, beziehen sich vor allem auf Bilder, die nicht aus den USA stammen. Solche Bilder würden aber hier akzeptiert. Ich glaube aber jedenfalls, dass so gut wie sämtliche Bilder aus der erwähnten Sammlung aus Commons-Sicht unproblematisch sind, da aus den USA stammend und vor 1923 veröffentlicht. Es ist natürlich immer sinnvoll, den Urheber und sein Todesjahr trotzdem anzugeben, wenn bekannt, damit sichert man sich gleich doppelt ab. Auch das Geburtsjahr kann ein starkes Indiz sein: Beispielsweise ist für den Autor dieses Bildes, einen James F. Gibson, zwar kein Todesjahr, aber ein Geburtsjahr angegeben: 1828. Somit wäre er 1938 110 Jahre alt gewesen, von einem derart sensationellen Alter kann man wirklich nicht ausgehen. Aber wie gesagt - aufgrund von PD-1923 sollte diese Frage auf Commons eh keine Rolle spielen. Gestumblindi 22:44, 23. Sep. 2008 (CEST)

Bild:Stg77.jpg

Bild:Stg77.jpg ist angeblich public domain. Bei den Angaben unter [8] steht aber ausdrücklich: „Diese Grafik/Fotografie kann kostenlos heruntergeladen werden und ist für eine Veröffentlichung freigegeben. Ein Weiterverkauf ist nicht zulässig.“ und „ Die Urheberrechte des BMLV sind durch die Freigabe nicht betroffen“.

Daneben die Angaben bei Bild:Wappen_Jaegerbataillon_25.jpg (und der entsprechenden Vermerk des BMLV: [9]). Hier wird per Vorlage PD-AustrianGov auf § 7 UrhG hingewiesen. Der Paragraph müsste ja auch für's Stg77 gelten.

Aber gilt er überhaupt? Das BMLV behauptet ja in den Urheberrechtsvermerken anderes. Wer irrt sich? Das BMLV, das die Fotos nach UrhG ohne urheberrechtlichen Schutz herausgeben müsste, oder die Einsteller auf commons? --Dagobert Drache 00:22, 23. Sep. 2008 (CEST)

Auch Bundesministerien können irren (österreichische zumal). Hier liegt ein für uns nicht brauchbares Bild vor, denn das Foto ist aufgrund des Rechtevermerks nicht für uns zu gebrauchen. Ich sehe keinerlei Anhaltspunkte, es als amtliches Werk nach österreichischem Recht zu betrachten, der Vergleich mit dem Wappen liegt von daher absolut neben der Sache --Historiograf 16:26, 23. Sep. 2008 (CEST)

[bk] Das ist zu 99,99% kein amtliches Werk iSd § 7 ÖsiUrhG.sугсго 16:27, 23. Sep. 2008 (CEST)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Martin Hellmann von der Firma ForestFinance. Ich arbeite für den Bereich CO2OL (www.co2ol.de), bei dem wir ums um die Bindung von CO2 in neu aufgeforstetem tropischen Mischwald in Panama einsetzen.

Wir suchen gerade nach einem schönen Motiv für ein unseren Messe-Stand und sind auf dieses herrliche Foto eines Ozelots gestoßen. Da diese Tiere in unseren neu aufgeforsteten Flächen in Panama neuen Lebensraum finden, würden wir dieses Foto gerne nutzen.

Meine Frage wäre nun, ob man das Bild für solche Zwecke verwenden darf oder ob es eine Kaufoption gibt?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hellmann (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 80.136.183.156 (DiskussionBeiträge) 17:00, 23. Sep. 2008 (CEST))

Hallo Martin Hellmann, ja das darf man, es ist sogar erwünscht. Wie man korrekt weiternutzt, steht auf Commons:Commons:Weiterverwendung#Creative Commons (CC) beschrieben. Viel Erfolg. — Raymond Disk. Bew. 17:12, 23. Sep. 2008 (CEST)
Eine schöne Zusammenfassung wie du das Bild nutzen darfst findest du auch unter creativecommons.org. jodo 20:01, 23. Sep. 2008 (CEST)

Darstellungen Tabellenform

Hallo, Verfolge gerade auf dieser Seite einen URV Antrag [10]

  • Text und Diagramm aus dieser Benutzerunterseite mit Stand vom 1. September 2008 findet sich auch in dieser Datei von 2005 (S. 27, 28) wieder. Darstellungsform auch wie hier [11] und weitere 34 Webseiten gefunden. Wobei die Einteilungen teilweise Unterschiede im Text und Reihenfolge aufweisen. Erstausgabe von der Zeitfolge scheint jedoch (unter anderem Namen) bereits im Jahre 1982. siehe Fachbuch: Durchfluss Fibel; Verlag: FLOWTEC AG; Seitenzahl: 249 ISBN: 3905615037 zu sein. Bleibt die Frage: Ist solch eine Aufstellung, Darstellungsform :Bild:Dibujo Übersicht1.PNG überhaupt Urheberrechtlich zu rechtfertigen, und wo liegt da die Grenze zur Schöpfungshöhe? --80.32.205.145 04:46, 24. Sep. 2008 (CEST)
Die Grafik Bild:Dibujo Übersicht1.PNG hat keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy - DÜP 14:33, 24. Sep. 2008 (CEST)

anmeldung

ich gebe ein passwort und ein benutzerwort ein, und er nimmt mir beide nicht!? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 217.238.253.146 (DiskussionBeiträge) 9:43, 24. Sep. 2008 (CEST))

Was hat das mit dem Urheberrecht zu tun? --Max Nörglmoser 09:54, 24. Sep. 2008 (CEST)
Für generelle Fragen mit Wikipedia-Bezug ist WP:FZW der richtige Ort. —Pill (Kontakt) 14:14, 24. Sep. 2008 (CEST)

Wie sichere ich Inhalt unserer Unternehmensbeschreibung im Wikipedia? Es kann nicht sein, dass hier Änderungen vorgenommen werden oder Sachen behauptet werden die unrichtig sind. Dank für I.Antwort M.fr.Gr. Robert F. Tjon Geschäftsleitung Norma Lebensmittelfilialbetrieb GmbH & Co KG - Nürnberg --Rftjon 10:45, 24. Sep. 2008 (CEST)

Wo wird das Urheberrecht mißachtet? --Petra 10:47, 24. Sep. 2008 (CEST)
(BK)Gar nicht. Die Informationen in der Wikipedia kann jeder frei korrigieren und ergänzen, das ist der Sinn der Sache. Ergänzungen sollten nach Möglichkeit belegt werden, vor allem wenn sie kritischer Natur sind. Soweit erst mal prinzipiell, ohne dass ich gesehen habe, was da überhaupt an Änderungen stattgefunden hat. Ich schau gleich mal rein. Hier bist du übrigens falsch - hier geht es um Urheberrechtsfragen. --Tarantelle 10:49, 24. Sep. 2008 (CEST)

Veröffentlichung in einem Buch

Hallo, ich bin eine junge Autorin und möchte gern einiges aus den vielen Artikeln aus Wikipedia verwenden. Darf ich diese in meinem Buch veröffentlichen (natürlich mit Quellverzeichnis)? Ich danke Ihnen im Vorraus Grunewald (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 87.172.231.194 (DiskussionBeiträge) 14:42, 24. Sep. 2008 (CEST))

Klar darfst du das. Genaueres siehe Lizenzbestimmungen und Weiternutzung. -- Chaddy - DÜP 15:22, 24. Sep. 2008 (CEST)

Schweizer Logos

Hallo, ich habe mir einige Gedanken zu Schweizer Logos gemacht (zudem bin ich selber Schweizer). Kann man in der Schweiz ein Logo auf der Wikipedia zu enzyklopädischen Zwecken raufladen, laut Wikipedia:Bildrechte wird dieser Aspekt nämlich nicht angeschaut sondern nur aus deutschen Gerichtsurteilen heraus argumentiert. Da ich eben der Uploader des ganzen Kram bin kann es am Ende sein das ich als Schweizer der Schweizer Logos uploadet mich strafbar mache? Greets fundriver Was guckst du?! Winterthur! 23:04, 23. Sep. 2008 (CEST)

Frag am besten einen Schweizer Rechtsanwalt deines Vertrauens, der wird dir bestätigen, dass man am wenigsten Probleme hat, wenn man hier gar nicht mitmacht (absolute Wikipedia-Risikovermeidungs-Strategie) --Historiograf 14:12, 24. Sep. 2008 (CEST)

nette Antwort, bloss dient sie nicht zur Klärung meiner Frage ob diese Regelung auch in der Schweiz gültig ist...fundriver Was guckst du?! Winterthur! 15:21, 24. Sep. 2008 (CEST)
Das werden wir dir nicht beantworten dürfen/können, da wir keine Rechtsberatung abgeben dürfen. Aber es sei folgendes gesagt: Selbst der Logoupload deutscher Logos ist eine Grauzone. Und es befinden sich auch viele schweizer Logos bereits auf Wikipedia. Von daher: Wenn du 100ig sicher gehen willst, leg dir für den Upload einen extra Account an, den du nur für die Uploads verwendest. Oder wie Histo schon sagte: Noch sicherer gehst du, wenn du gar nicht bei Wikipedia mitmachst. Nur das schafft wirkliche Rechtssicherheit. Christian Bier (Disk.) (+/-) 18:12, 24. Sep. 2008 (CEST)
"Das werden wir dir nicht beantworten dürfen/können, da wir keine Rechtsberatung abgeben dürfen" - nun, ein Schweizer dürfte, denn in der Schweiz ist die Rechtsberatung gesetzlich nicht geregelt und jedermann darf rechtsberaten, wie er lustig ist. Gestumblindi 21:55, 24. Sep. 2008 (CEST)
Das ist mir bekannt, nur meines Wissens nach geben wir allgemein keine Rechtsberatung hier. Christian Bier (Disk.) (+/-) 22:16, 24. Sep. 2008 (CEST)
Angenommen, es käme ein Schweizer daher, der die Frage des Schweizers Fundriver, die sich ja durchaus auf seine Arbeit in der Wikipedia bezieht, beantworten kann - du würdest dich wehren und Versionslöschung wegen unerlaubter Rechtsberatung beantragen? ;-) (Ich bin ebenfalls Schweizer, kann aber nicht weiterhelfen). Gestumblindi 23:33, 24. Sep. 2008 (CEST)
Versionslöschung, nee. Wenn ein Schweizer möchte, soll er es gerne tun. Leuten die sich nach den Infos richten, sollte aber vor Augen geführt werden, das selbst solche Auskünfte die hier gegeben werden, nie rechtsverbindlich sind. Ich kann also nachher vor Gericht nicht auf der Anklagebank sagen: "Aber die da bei den Urheberrechtsfragen in Wikipedia, die haben gesagt ...." ;-) Christian Bier (Disk.) (+/-) 23:41, 24. Sep. 2008 (CEST)

Hinsichtlich des urheberrechtlichen Aspekts kann davon ausgegangen werden, dass alle wegen mangelnder SH hier hochladbaren Logos auch in der Schweiz ungeschützt sind. Noch nicht einmal alle Lichtbilder sind dort irgendwie geschützt (siehe Wachmann Meili) --Historiograf 15:11, 25. Sep. 2008 (CEST)

Comic-Nachzeichnung

Moin, ich gehe davon aus, dass Bild:Ulistein.svg eine Urheberrechtsverletzung darstellt, oder? Es handelt sich um die Nachzeichnung eines Comicbildes von Uli Stein. Bevor ich das Bild allerdings löschen lasse hätte ich gern eine Meinung, die fundierter als mein "Ich gehe davon aus" ist. Gruß -- Achim Raschka 07:18, 25. Sep. 2008 (CEST)

Lies doch einfach mal Wikipedia:Bildrechte, da steht genau zu Deiner Frage alles wissenswerte drin. (Der passende Abschnitt heißt: Produktfotos (Marken, Cover, Comicfiguren, …). sугсго 08:43, 25. Sep. 2008 (CEST) PS: Ich habe mal den Löschprozess auf den Commons angestoßen.
Und ich habe den Löschprozess grad etwas abgekürzt. Christian Bier (Disk.) (+/-) 09:45, 25. Sep. 2008 (CEST)
Die Bedenken von Achim Raschka sind richtig. Abzeichnen fällt nicht mal unter § 23 UrhG (Bearbeitung und Umgestaltung), denn die praktisch vollständige Übernahme der Umrisse reicht dafür nicht (OLG Köln NJW 2000, 2212, 2213 - Gies-Adler). Geweige denn, daß eine freie Benutzung nach § 24 UrhG vorliegen könnte - dazu braucht es nicht nur abweichende Merkmale, sondern die Anlehnung darf auch nicht mehr prägend sein (Wandtke/Bullinger UrhR § 24 UrhG Rdn.10 m.w.N.). Ergo: Es ist eine "handgestrickte", aber rechtlich eben klare "Vervielfältigung" nach § 16 UrhG und unterfällt damit dem Urheberrecht des Schöpfers der Orignalfigur bzw. seinem Rechteverwerter. Grüße, Felix Sandberg 12:28, 25. Sep. 2008 (CEST)

Funktionensammlung übernehmen?

Ich will eine Liste von Bio-Kinetiken (Spezifische Kinetiken (Liste)) anfertigen, d.h. eine Sammlung von Formeln, die in der Literatur zu finden sind. Darf man das oder wird Urheberrecht verletzt? Natürlich kann ich Autor bzw. die Quelle zitieren, dennoch bin ich mir nach dem Lesen der Urheberrechtstexte hier in der Wiki immer noch unsicher, ob's das so erlaubt ist. Normalerweise d.h. für eine eigene Veröffentlichung reicht die Angabe ja aus, aber hier scheint das irgendwie schon anders zu sein ... Flynx 16:05, 25. Sep. 2008 (CEST)

Informationen sind nicht urheberrechtlich gechützt. Die Übernahme von Formeln sollte somit kein Problem darstellen. Wissenschaftlich ist es wie du ja sagst natzürlich gut, wenn du trotzdem die Quelle aufzeigst woher du deine Informationen hast. jodo 16:17, 25. Sep. 2008 (CEST)

Ich weiß nicht so Recht, was ich jetzt dazu sagen soll... Eigentlich ein Fall für Wikipedia:WN/M. --RalfRBerlin09 11:32, 19. Sep. 2008 (CEST)

Naja. Das ist ziemlich unfair. Jemanden, der einen anderen beschuldigt, er sei der GFDL-Antichrist, weil in seinem Wiki einige (ich glaube genannt sind fünf) Verstöße gegen die GFDL bzw. CC-Lizenzen durch Dritte begangen worden sind, kann man doch wohl nicht wirklich ernst nehmen. Ich würde die Anzahl der Urheberrechtsverletzungen bei ldBiern (ob von den Commons oder lokal) in de.Artikeln auf mindestens 10.000 schätzen. Außerdem sollte sich ein Webprojekt das auf dem Glasklo sitzt (die GFDL offiziell nicht beachtet (das sog. GA)), nicht mit Steinen scheißen. sугсго 14:41, 19. Sep. 2008 (CEST)
Irgendwie verstehe ich nicht ganz, was du meinst. --RalfRBerlin09 14:52, 19. Sep. 2008 (CEST)
Der Vorwurf, der Christian dort gemacht wird, trifft auf die Betreiber wohl jedes offenen Wikis der Welt zu, da jeder dort mitmachen kann, ist die Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen faktisch unmöglich (daher gibt es ja auch die überwiegende Rechtsprechung zur Einschränkung der Haftung durch die Betreiber). Was ihm speziell dort vorgeworfen wird, war bis vor kurzem genauso auch in der de.WP ein kaum kontrollierbares Problem (Dateien mit offensichtlich falscher oder fehlender Lizenz); das erst duch die DüP bzw. seinen Vorgänger einigermaßen ausgebügelt werden konnte. Die Folgerung, die in der AK Christians gezogen wird, entweder duldet Christian Urheberrechtsverletzungen in seinem Projekt oder aber er hat eine ziemlich bescheidene Beurteilungskraft, ist schäbig. Da sie auch auf alle WMF-Admin zutrift, wir haben die vergleichbare Probleme (und beachten die GFDL nicht wirklich). sугсго 15:03, 19. Sep. 2008 (CEST)
Na dann guck mal Radreise-Wiki, Fahrrad-Wiki oder Foto-Wiki - ok, 2 + 3 kleiner als das Vereinswiki aber wenn so ein Projekt zu groß wird, muß man eben entsprechende Mechanismen einsetzten, um URVs zu vermeiden. Beim Radreise-Wiki habe ich 9 Monate Vorarbeit nur wegen Lizenzen, Bild- und Textrechten gehabt, bevor das überhaupt gestartet ist. Als Betreiber von Wikis, Foren usw. muß man seine Seite ständig kontrollieren. Ich bereite mit einem Kumpel grad ein Wiki vor, welches Daten und Bilder von Militärtechnik sammeln wird. Wir sind da seit Monaten am Rumeiern wegen der Bildrechte und Lizenzen, um das korrekt zu machen. --RalfRBerlin09 15:44, 19. Sep. 2008 (CEST)
Ergänzung: Wäre das irgendein unbedarfter Homepagebetreiber, hätte er eine nette Mail von mir bekommen und den Hinweis, daß da was schiefläuft. Oft genug geschehen. Aber bei einem DÜPler erwarte ich da etwas mehr. --RalfRBerlin09 18:55, 19. Sep. 2008 (CEST)
Ich habe nur fünf Verstöße genannt. Alleine der Berlin-Artikel, dessen Text ja auch übernommen wurde, hatte knapp 50 Bilder drin, die alle nicht lizenzkonform sind und zwar alle seit einem Jahr. Ich hab sie nur nicht alle genannt. Darum hab ich in meinem Text extra erwähnt, dass es egal ist, auf welches Bild man klickt, weil es alle sind. Die vier oder fünf genannten waren nur Beispiele, bei denen ich die entsprechende Commons-Seite rausgesucht habe. Das war nur ein einziger unter vielen Artikel und allein der hatte knapp 50 URVen drin. Und Christian stattet solche Benutzer auch noch mit erweiterten Rechten aus anstatt sie zu verwarnen und bei weiterer Nichtbeachtung zu sperren. Also wirf mir hier nicht vor, unfair zu sein. Commons und Wikipedia versuchen zumindest gegen URV vorzugehen, Benutzer werden gesperrt, Bilder werden gelöscht. Dort wird es nicht stillschweigend geduldet bis es jemand bei einer Adminkandidatur ausgräbt. Und das Ganze von Jemanden, der sich ausgerechnet für den Bildbereich als Admin anpreist und es besser wissen sollte. -- Cecil 18:58, 19. Sep. 2008 (CEST)
Bei Frankfurt am Main waren es gleich drei Bilder von mir und reichlich Bilder anderer AutorInnen, vom Artikel selbst mal ganz zu schweigen. --Eva K. Post 19:02, 19. Sep. 2008 (CEST)

Es betrifft nicht nur die Bilder, sondern alle Artikel, die irgendwann in irgendeiner Version aus der Wikipedia entnommen wurden. Im Gegensatz zu den Mirrors, die nur einen lesenden Zugriff auf die Wikipedia-Inhalte erlauben, wird durch die Übernahme ins Vereinswiki ein Fork (siehe Abspaltung (Softwareentwicklung)) erzeugt. Deshalb ist eine strikte Anwendung der GFDL notwendig, selbst wenn sonst dieses seltsame Gentlemen's Agreement vorschlagen oder akzeptiert wird. -- Torsten Bätge  20:05, 19. Sep. 2008 (CEST)

Okay, beim Start des VereinsWikis hieß es noch, das GA reiche aus. 2x durchlief das VereinsWiki das Verfahren auf WP:WN/M. Beidesmale war die Anwendung des GA mit Vorlagenstzung in Ordnung. Aber ih denke mal mit Export & Import wäre das Problem mit der GFDL gelöst? Oder sehe ich das falsch? Denn das wird in Zukunft bei Wikipedia-Übernahmen gemacht. So wird auf jeden Fall die Autoreenliste und die Versionsgeschichte komplett übernommen.Christian Bier (Disk.) (+/-) 07:18, 20. Sep. 2008 (CEST)
Das würde die Lizenzproblematik zumindest bei neuen Artikeln, Bildern, usw. lösen. Bei den bereits vorhandenen müsste aber dennnoch nachgearbeitet werden.
Das GA reicht nur bedingt aus. Es ist genau genommen ein Lizenzverstoss. Wenn sich jemand beschwert, dann reicht es nicht mehr aus. Das Problem ist v. a.: Wenn der Originalartikel in der Wikipedia gelöscht wird, ist die Autorenliste weg, und dann ist es eine eindeutige URV... -- Chaddy - DÜP 11:05, 20. Sep. 2008 (CEST)
Christian ist dran und ich denke, er wird das schon ordentlich machen, auch wenn es ein Haufen Arbeit ist. Für mich ist die Sache damit erledigt. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Ralf Roletschek (DiskussionBeiträge) 11:08, 20. Sep. 2008 (CEST))
Ich bin doch noch neu hier, da passiert sowas...--RalfRBerlin09 11:35, 20. Sep. 2008 (CEST)
Ohne das AK-Thema neu aufmischen zu wollen: WP:WN/M wurde erwähnt. Ich habe jedes Mal etwas Bedenken dabei, Nachnutzer mit dieser Textvorlage auf das GA hinzuweisen, eben weil es nicht rechtssicher ist. Ich nehme an, dazu gab es früher schon reichlich viele und lange Diskussionen - oder sollte man die Empfehlung besser nochmal überdenken? Und entsprechend auch das Prozedere auf WP:WN/M ändern? -- Martina Nolte Disk. 17:28, 25. Sep. 2008 (CEST)
Das VereinsWiki durchlief wie viele andere Wikis, die sich der Wikipedia bedienen, WP:WN/M komplett (das VW sogar 2x) und jedes mal wurde das GA als ausreichend betrachtet. Deshalb war das GA auch 3 Jahre lang als korrekter Weg im VereinsWiki genutzt wurden. Warum nun plötzlich Wikis, deren Inhalte bearbeitbar sind, nicht per GA Artikel übernehmen lönnen, ist merkwürdig. Vor allem, das es unter Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Praktische_Anwendung_in_Online-Medieng als Möglichkeit (sogar mit Beispielvorlage) angegeben ist. Ich denke die Seite Wikipedia:Lizenzbestimmungen sollte dringend überarbeitet werden, um folgende Probleme für andere Wikis auszuschließen, vor allem wo jetzt der Export samt Versionsgeschichte abgeschaltet wurde. Christian Bier (Disk.) (+/-) 16:18, 26. Sep. 2008 (CEST)

URV?

Hallo liebe Experten, beim Nachsichten ist mir aufgefallen, dass der Inhalt des Artikels Historisches Archiv zum Tourismus dem Text auf der Website des Archivs aehnelt [12]. Koenntet ihr den Artikel bitte auf diese URV ueberpruefen? Danke. -- Atlan da Gonozal Disk. 10:26, 26. Sep. 2008 (CEST) Nachtrag: Z.B. Den grundstock bilden... -- Atlan da Gonozal Disk. 10:27, 26. Sep. 2008 (CEST)

WP:TP lesen bildet --Historiograf 12:09, 26. Sep. 2008 (CEST)

Laut Versionsgeschichte wurde ein URV-Verdacht gleich nach der Erstellung des WP-Artikels wieder verworfen: [13] -- Martina Nolte Disk. 13:56, 26. Sep. 2008 (CEST)
Danke für eure Auskunft, WP:TP war mir bereits bekannt, ich wollte nur sicher gehen. @Historiograf: Ich wollte nichts Böses ... --Atlan da Gonozal Disk. 20:23, 26. Sep. 2008 (CEST)

Benutzung des Wortteiles Wiki innerhalb eines nicht öffentlichen Unternehmenswiki

Darf der Name Wiki für ein nicht öffentliches Unternehmens Wiki verwendet werden? Also "FirmennameWiki" Beispiel: GandadosWiki (fiktives Bespiel) (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 82.210.246.242 (DiskussionBeiträge) 18:12, 23. Sep. 2008 (CEST))

Ja, er darf verwendet werden. Nino ? ! 18:16, 23. Sep. 2008 (CEST)
dito. "Wiki" bedeutet ja auf hawaiianisch "schnell" und ist somit als reine Wortübersetzung nicht schützbar. Siehe dazu vielleicht auch Wiki. "GandadosWikipedia" ginge aber nicht, denn Wikipedia, als Wortschöpfung aus Wiki und Enzyklopädie ist geschützt. Christian Bier (Disk.) (+/-) 20:11, 23. Sep. 2008 (CEST)

Gibt es irgendwo im Wikipedia einen offizielle Textstelle in der steht, daß Wiki in der von uns gewünschten Art(FirmennameWiki) verwendet werden darf? Unsere Rechtsabteilung will dies so nicht akzeptieren?! (nicht signierter Beitrag von 82.210.246.242 (Diskussion) )

Wiki. Und eine Recherche in der Markenrolle des DPMA unter http://www.dpma.de - es gibt unendlich viele Wikis der verschiedensten Betreiber. Also macht doch einfach noch ein eigenes auf. --h-stt !? 22:58, 24. Sep. 2008 (CEST)

Commons vs. dt. WP - Lizenzproblem; Bild eines Stammbaums = Schöpfungshöhe?

  • Ich habe für den Artikel Guido von List einen eigenen Scan hier hochgeladen. Das Bild ist inhaltlich identisch mit der alten Version, allerdings hat aus meiner Sicht die alte Version eine falsche Lizenz, zumindest für die deutsche WP, da bei unbekanntem Urheber nicht pauschal PD angewendet werden sollte. Sehe ich das richtig?
  • Hat eine Stammtafel Schöpfungshöhe, bzw. deren Abbildung aus einem Buch? --Disposable.Heroes 20:43, 23. Sep. 2008 (CEST)
In .de gibts überhaupt kein PD, das ist der anglo-amerikanische Pendant füg Gemeinfreiheit, also sind die Lizenzen schon ok so. Die Stammtafel hat in meinen Augen keine SH. --RalfRBerlin09 20:59, 23. Sep. 2008 (CEST)
Ok, Gemeinfreiheit. Aber wenn ich die Bildrechte richtig verstehe, dürfte das Bild von 1910 (keine Ahnung wo bei der anderen Version 1905 herkommt) ohne bekanntes Todesdatum des Urhebers nicht mit Bild-PD-alt in die deutsche WP hochgeladen werden, oder? --Disposable.Heroes 21:33, 23. Sep. 2008 (CEST)
Das ist richtig. Auch auf den Commons ist das nicht erlaubt, ich habe einen Löschantrag gestellt. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:10, 23. Sep. 2008 (CEST)

Gemäß unserer 1923-Regel könnte das Bild hier durchaus erlaubt sein, siehe dazu WP:BR --Historiograf 14:11, 24. Sep. 2008 (CEST)

Noch eine Frage: In wie fern trifft der PD-Text („This media file is in the public domain in the United States. This applies to U.S. works where the copyright has expired...“) auf das Bild der Thule-Gesellschaft zu? Das Emblem ist ja kein US-Werk sondern nach dem 1. Weltkrieg in Deutschland entstanden. Das Werk ist aufgrund des Datums auch nicht pauschal gemeinfrei. Ob sich herausfinden lässt, wer genau das Ding entworfen hat, müsste ich nachschauen, aber Sebottendorf beispielsweise als führende Persönlichkeit starb erst 1945. --Disposable.Heroes 16:58, 27. Sep. 2008 (CEST)

Was ist URV im Sinne des Gesetzes??

Hallo liebe Kollegen, ich hatte unten angeführte Frage an den Admin Tsor gestellt der mich aber an Euch verwiesen hat, ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.

Hier meine Fragen als Kopie Moin moin Tsor, ich habe mal eine Frage an Dich als Admin: Wann liegt URV vor?? Ich habe in den letzten Tagen soviel hier in Wiki gelesen und da brennt mir die Frage unter den Nägeln. Nach meinem Rechtsverständnis (ich bin übrigens ehrenamtlicher Richter) ist eine URV wenn ish z.B. gegen ein Patentrecht verstosse also wenn ich ein Produkt nachbaue ohne den Patentinhaber um Erlaubnis zu fragen. Des weiteren wenn ich Texte aus Büchern 1:1 kopiere oder abschreibe. Desweiteren wenn ich Bilder veröffentliche die ich nicht selbst gemacht habe oder Zeichnungen Fotokopiere und ggf. veröffentliche (was ja in WIKI der Fall ist.

Keine URV liegt m.E. nach vor wenn ich z.B. eine technische Zeichnung oder Funktionsskizze nachzeichne (ggf. falls möglich leicht verändert wenn das überhaupt möglich ist). Dann habe ich für diese Zeichnung das Urheberrecht (was schwer nachzuweisen ist wenn ich mir dies nicht Patentieren lasse).

Auch keine URV bei verwendung jeglicher Texte (egal ob Bücher, Patentbeschreibungen, Prospekte, Zeitungen etc) wenn ich die Quellen angebe und mit meinen eigenen Worten formuliere also nicht 1:1 kopiere.

Tabellen können m.E. komplett übernommen werden mit Quellenangaben (ggf. Spalten tauschen).

Bei Bildern liegt immer URV vor wenn Du sie nicht selbst erstellt hast, ist aber problematisch das nachzuweisen wenn keine besonderen Merkmale z,B. über Filter sichtbar sind. (da gabs mal einen Fall mit Salzkörnern total irre Geschichte).

Tja Tsor ich habe fertig jetzt bist Du am Zuge liege ich richtig oder etwa nicht.

Bis neulich --Pittimann 11:17, 27. Sep. 2008 (CEST)

Insbesondere im Bildbereich bin ich überhaupt nicht bewandert. Ein zentraler Begriff ist die Schöpfungshöhe. Hier findest Du schon mal einen Einstieg. Spezielle Fragen zum Urheberrecht stellst Du am besten auf Wikipedia:Urheberrechtsfragen. Dort sind die Experten auf diesem Gebiet versammelt. --tsor 11:34, 27. Sep. 2008 (CEST)

Ich danke Euch für Eure Bemühungen und fiebere Euren Antworten entgegen --Pittimann 14:46, 27. Sep. 2008 (CEST)

Zu den Bildrechten kannst du dir WP:Bildrechte durchlesen. Mfg Nino ? ! 15:27, 27. Sep. 2008 (CEST)
Das finde ich auch --Historiograf 22:26, 27. Sep. 2008 (CEST)
Generelle Definition: Die Verwendung eines geschützten Werks eines Dritten ohne deie Erlaubnis des Rechteinhabers ist eine Urheberrechtsverletzung. Wenn du konkrete Fragen hast, kannst du gern nochmal fragen, aber eine detaillierte Definition wird sich hier wohl niemand aus dem Ärmel schütteln. Dazu ist der Begriff einfach zu allumfassend. Generell hast du mit deinen Aussagen, was man darf und was nicht, schon recht. Aber bitte aufpassen: Urheberrecht und Patentrecht sind zwei verschiedene Stiefel. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 00:15, 28. Sep. 2008 (CEST)

Wie weit ist eine Vorbehaltszeile wie unter diesem Foto mit CC 3.0 vereinbar? Abgesehen davon, dass die Qualität des Bildes eher suboptimal ist. -- 12:37, 25. Sep. 2008 (CEST)

Die allererste Frage ist hier m. E., ob das Bild überhaupt ein eigenes Werk ist und nicht von irgendwoher geklaut. --AndreasPraefcke ¿! 13:13, 25. Sep. 2008 (CEST)
(BK)Die wenigsten Gebrauchsgegenstände, darunterfallen auch Maschinen und Waffen, haben selten genügend Schöpfungshöhe um Urheberrechtliche geschütz zu sein (Markenrechtlich siehts schon anders aus, dass aber dürfen wir aber getrost übergehen, da wir ja kein Gegenstand hestellen und verteiben, sonder nur darstellen). Und 2 verbogene Blechstücke einer Waffe, sind garantiert nicht Urhebrrechtlich geschützt (Ob man im Museum fotografieren darf oder nicht, ist eh nur dem Fotograf sein Problem (ggf. Verstoss gegen das Hausrecht), und kein urheberrechltiches). Daher vertägt sich das Bild durchaus mit einer CC Lizenz. Bildqulität und Verwendbarkeit (Bild mit Aussagekraft) ist eh eine anderes Paar Schuhe, und wird hier nicht diskutiert. Bobo11 13:17, 25. Sep. 2008 (CEST)
Habe ich die Frage so unverständlich formuliert? Es geht mir nicht um das Bild, sondern um die Verträglichkeit einer Bilduntertitelung im Stil Foto:Lampersdorf, Alle Rechte vorbehalten mit CC 3.0. Dabei habe ich im Hinterkopf irgendeinen Hinweis, dass solche Texte, ebenso wie Wasserzeichen oder integrierte ©-Vermerke unerwünscht oder mit WP unverträglich sind. Dann wäre es übrigens ein Leichtes, aufgrund der CC-Lizenzierung den Text wegzuschneiden. -- Хрюша ?? 14:37, 25. Sep. 2008 (CEST)

Die Bildmetadaten sind selbstwidersprüchlich. CC behält keinesfalls alle Rechte vor, sondern gibt die meisten ab. Ob man aus CC 3.0 und höher ableiten darf, dass Rechtevermerke im Bild selbst beizubehalten sind, da sie das Recht des Urhebers, über die Art und Weise der Urheberangabe zu entscheiden, betreffen, ist umstritten. In dubio pro auctore - wenn man schon sein geistiges Eigentum hergibt, hat man Anspruch darauf, dass Urheberpersönlichkeitsrechte respektiert werden, auch wenn solche Vermerke im Bild bei uns unerwünscht sind. Wir sollten dann ehrlicherweise auf solche Bilder verzichten, statt an der Lizenz zu drehen, so dass sie uns passt. Nicht wir entscheiden über die Auslegung der Lizenz, sondern letzlich unabhängige Gerichte --Historiograf 15:09, 25. Sep. 2008 (CEST)

Beim Bild selber, ist nirgens geschrieben, das der Autor beim Bild erwähnt werden muss. Es ist nur der allgemein CC Text da, und es ist durchausüblich bei Bildern der Autor nicht direckt sondern auf einer Bildbeschreibungseite unterzubringen. Auch bei gedruckten Büchern, findet man in der Regel die Namen der Fotografen im Anhang und nicht beim Bild! Daher sollte man diese Fotogtrafen Hinweise beim Bild im Artikel schlicht weg entfernen (Bearbeiten ist ja zulässig). Solte der Autor darauf bestehen das man sein Name jedesmal neben das Bild schreibt, dann sollte man ihn darauf Hinweisen, dass er das Recht hat zu gehen. Denn so hart das Tönnt, wer nicht mal die Lizenzen kennt die er verwendet, sollte hier besser nicht mitmachen. Zwischenbemerkung: Da es der Fragende mal wieder nicht für nötig hält, es richtig zu verlinken, nämlich auf das Problem ist, wird halt so geantwortet wie man es bei der Fragestellung kann! -- Bobo11 15:21, 25. Sep. 2008 (CEST)
Danke für die Antworten. Nachsatz zu Bobo11's Zwischenbemerkung: Da der Lesende mal wieder Probleme mit Links zu haben scheint, weise ich darauf hin, dass wenn er dem Link im Titel oder im ersten Satz meiner Frage folgt, die entsprechende Bildunterschrift im Bild selbst hätte sehen müssen. ;0]. -- Хрюша ?? 15:46, 25. Sep. 2008 (CEST)

Ob es durchaus üblich ist, bei Bildern den Namen des Autors auf einer Bildbeschreibungsseite unterzubringen, ist völlig irrelevant. Bei normalen Abdrucken oder Nutzungen hat der Autor ja die Möglichkeit, die Modalitäten der Nutzung zu bestimmen. Bei CC verbleibt ihm als einziges Recht, die Urhebernennung zu bestimmen, und daraus folgt, dass man seinen Wünschen in weitem Umfang Rechnung tragen sollte, um eine URV durch Erlöschen der Lizenz zu vermeiden --Historiograf 01:22, 26. Sep. 2008 (CEST)

@Histo, trozdem ist bei CC-by-sa eine Bearbeitung ausdrücklich erlaubt, solange das Werk immer noch unter CC-by-sa weitergegeben wird und die Nennung aller Bearbeiter und Autoren erfolgt (Und im Lizenztext steht nirgens das der Autor im Bild genannt werden muss, was hier eben der Fall ist. Es also durchaus legitim ist ihn nur auf der Bildbeschreibungseite zu nennen, wobei diese hier klar noch nachgearbeitet werden muss, weil Username ≠ Klarnamen, und eben hier in diesem Fall der Urheber mit dem Klarname genennt werden MUSS (der User will es ja).). Und das Bild hat eine solche Bearbeitung wirklich nötig, wobei das Bild eben durchaus auch Beschnitten gehört wegen dem weissen Rand auf dem "dummerweise" auch der Vermerk angebracht ist. Persönlich bin finde ich deinen Standpunkt durchaus vertretbar, allerdings würde ich nicht auf die Auorenneneung im Bild bestehen, sondern höchstens darauf das die Lizenz © CC-by-sa im Bild angebracht wird. Bobo11 01:47, 26. Sep. 2008 (CEST)
Woher willst Du das alles wissen? Für mich sieht das erst mal so aus, dass da jemand ein Bild von einem Lampersdorf oder einer Fa. Lampersdorf geklaut hat und unter Nennung eines anderen (hier: Benutzer-)Namens hier hochlädt und irgendeine Lizenz vergibt. Wenn bei einem Bild zwei verschiedene Namen dabeistehen, und nicht geklärt ist, warum das so sein soll und welcher Autor jetzt gilt, gehört das schlicht gelöscht. --AndreasPraefcke ¿! 10:54, 26. Sep. 2008 (CEST)
Na ja, dass ist ja das Problem, was nur mit OTRS-Tiket aus dem Weg geräumt werden kann. Aber meine Kernaussage, dass der wahre Urheber genennt werden muss, wenn er auch vermerkt ist, ändert es nicht. Aber es ist trotzdem unbestritten, dass das Bild unter CC-by-sa behalten werden könnte, wenn es denn nicht einen solchen Fehler hätte. Es muss eben auf der Bild-Beschreibungsseite der gleiche Urheber genannt werden, wie auf dem Bild vermerkt, alles andere ist tendenziell eine Urheberrechtsverlezung, da noch nicht nachgewisen ist, dass Hochlader auch der Urheber ist. Wenn dies gemacht ist (also eine Urhberrechtsverletzung durch den Hochlader ausgeschlosssen werden kann), es eben durchaus legitim wäre, dann das Bild so zu bearbeiten, dass der Urherberhinweis auf dem Bild direkt nicht mehr sichtbar ist. Bobo11 14:30, 26. Sep. 2008 (CEST)

Nein, es ist eben nicht legitim sich über den erklärten Willen des Urhebers hinwegzusetzen, der offenkundig seinen Namen im Bild haben will. Eine Bearbeitung, die das ignoriert, wäre ein Lizenzverstoß, und dann sollten wir entweder löschen oder seinen Wunsch respektieren --Historiograf 15:57, 26. Sep. 2008 (CEST)

Das ist deine Interpretation. -- Chaddy - DÜP 19:03, 26. Sep. 2008 (CEST)
Mit Caddy übereinstimmt. Denn CC-by-sa lässt alle Bearbeitungen zu, auch die Entfernung des Hinweises auf dem Bild, solange man es unter CC-by-sa veröffentlicht und denn Autoren korrekt nennt (ggf. im Anhang). Bobo11 20:06, 26. Sep. 2008 (CEST)

Nochmals: Das Bearbeitungsrecht hat überhaupt nichts mit den Lizenzbedingungen zu tun. Der Lizenzgeber hat laut CC das Recht die Art und Weise der Urhebernennung zu bestimmen --Historiograf 18:23, 28. Sep. 2008 (CEST)

Hallo, es gibt ein paar Unklarheiten bei dem soeben von mir hochgeladenen Bild.

  1. Sigmund Freud ist leider noch nicht vor mehr als 70 Jahren gestorben. Es ist mir ein Rechenfehler unterlaufen. Dies ist erst im kommenden Jahr der Fall. Freud ist 1939 gestorben und nicht 1938 wie von mir irrtümlich angegeben. Freud ist am 23.09.1939 gestorben.
  2. Dennoch fragt es sich, ob das Bild nicht doch als gemeinfrei anzusehen ist, weil es lediglich schematische Zusammenhänge skizziert, die möglicherweise gar nicht unter das Urheberrecht fallen?

Ich bitte um Stellungnahme. Vielen Dank. --Anaxo 08:02, 26. Sep. 2008 (CEST)

Du hast bei 1. vollkommen recht. Gemeinfrei werden die Werke Freuds erst 2010. Bzgl. des 2. Ich sehe keine direkte Schöpfungshöhe bei der Skizze. Würde aber vorschlagen, mehrere Meinungen einzuholen. Vielleicht sehen das ja Kollegen hier anders. Christian Bier (Disk.) (+/-) 08:21, 26. Sep. 2008 (CEST)

Danke für die rasche Antwort. An wen kann ich mich sonst noch direkt wenden? --Anaxo 08:29, 26. Sep. 2008 (CEST)

Einfach abwarten, bis sich hier weitere fachkundige User äußern. Christian Bier (Disk.) (+/-) 08:35, 26. Sep. 2008 (CEST)

Sehe keine SH --Historiograf 12:08, 26. Sep. 2008 (CEST)

Hallo Hisoriograph, was ist SH? --Anaxo 21:17, 26. Sep. 2008 (CEST)

Histo meint, dass das Bild keine Schöpfungshöhe besitzt und deswegen kein urheberrechtlicher Schutz besteht und hier verwendet werden kann. Ich teile seine Meinung jodo 21:19, 26. Sep. 2008 (CEST)

Die Abkürzung SH ist am Seitenkopf erklärt, den man gelesen haben muss, wenn man hier eine Frage stellt. --Historiograf 18:21, 28. Sep. 2008 (CEST)

Neue cewe Fotobuch-Software

Auf der photokina wurde die neue Fotobuch-Software von CeWe Color vorgestellt, die in etwa zwei Wochen ausgeliefert und dann sicher auf tausenden Computern innerhalb Europas eingesetzt wird. Dabei fiel mir auf, dass eine Importfunktion von Wikipedia-Artikel-TEXTEN zu Örtlichkeiten und Gebäuden etc. vorgesehen ist. Als Quelle der Texte wird Wikipedia-Geonames angegeben, als Lizenz für die Texte CC 3.0. Urhebernamen tauchen nirgends auf. Die Aussage von cewe war, das sei durch deren Rechtsanwaltsbüro überprüft worden und man habe eine Bestätigung erhalten, das dies so zulässig sei. Wie ist das urheberrechtlich zu bewerten? Ich habe da deutliche Schwierigkeiten, das für in Ordnung zu befinden. ST 23:06, 26. Sep. 2008 (CEST)

PS: Die CeWe-Leute wollen weder uns noch den Kunden etwas Böses. Sie haben, wie das zunächst einmal richtig ist, einen Rechtsrat eingeholt, bevor die Funktion in die Software eingefügt wurde. Ich stehe noch mit denen in Kontakt, wollte aber das weitere Vorgehen hier abstimmen. ST 23:38, 26. Sep. 2008 (CEST)
Meiner Meinung vollkommener Unsinn. Solang keine neuere Version der GDFL draußen ist gilt eindeutig, dass bei Übernahmen die Schöpfungshöhe haben der volle Abdruck der Lizenz und Urheberrechtsnennung nötig ist. jodo 23:20, 26. Sep. 2008 (CEST)
Hab grad mit Johann telefoniert. Es kann sein, daß im Kleingedruckten gefordert wird, daß sich der Kunde die GFDL ausdruckt ;) Ich halte das Vorgehen von CeWe für nicht tragbar. --RalfRBerlin09 23:23, 26. Sep. 2008 (CEST)

In Großbritannien ist die neue Software bereits auf dem Markt:

-- Torsten Bätge  00:16, 27. Sep. 2008 (CEST)

Da die meisten der so hergestellten Fotobücher in einem Exemplar für den privaten Gebrauch erstellt werden, ist dies wohl kein Problem. Die Lizenzfrage entstünde erst dann, wenn das CEWE-Programm zur Herstellung von Exemplaren verwendet werden sollte, Die auf den Markt gehen usw., und das ist m.E.n. nicht zu erwarten. -jkb- (cs.source) 10:33, 27. Sep. 2008 (CEST)
Das Problem ist nicht das Erzeugnis, sondern die Software, die die GFDL vorsätzlich umgeht. Das nennt sich unlauter. Falls jemand von euch einen Fotoprinter/Fotobuchhersteller/Verlag kennt, könntet ihr dessen Abmahnabsockanwalt ja mal auf die Gebührenquelle hinweisen. sугсго 11:22, 27. Sep. 2008 (CEST)
Die Nutzerkette sieht so aus: Autoren → Wikipedia → GeoNames → Cewe → Zwischenhändler → Kunde → …
Da könnte nicht nur Cewe abgemahnt werden.
GeoNames lizensiert ihre gelieferten Wikipediatexte unter der CC 3.0 und Cewe übernimmt das einfach. Und ja, die Software dient der Herstellung von Exemplaren, die auf den Markt gehen, und zwar ausschließlich! Aber das ist in diesem Fall unerheblich. -- Torsten Bätge  11:54, 27. Sep. 2008 (CEST)
Solange man die Tätigkeit von CeWe nur als technischen Dienstleister, vergleichbar einer Druckerei/Copyshop ansieht, sind die aus den rechtlichen Belangen wohl raus. Im klassischen Printbereich ist ja auch der Verlag bzw. Herrausgeber der Ansprechpartner wenn es um Urheberrechtsprobleme geht, und nicht die Druckerei. Und solange es das klassische private Urlaubsarchiv handelt, ist sogar die Herstellung durch Fremde durch das Urhebergesetz zum Thema Privatkopien ohne Berücksichtigung der Lizenz gedeckt. Damit wäre in dem Fall auch der Nutzer der Software, also der "Verleger", gedeckt.
Wenn CeWe auf GeoNames zugreifen, dann liegt der Fehler wohl wirklich nicht bei CeWe, sondern wohl bei www.geonames.org die die Daten samt Zusammenfassung der Texte unter CC anbieten. Weiter zurück reichte die Rechte-Recherche von Cewe vielleicht wirklich nicht. Mit Geonames.org sollte man mal sprechen, eine Abmahnung wäre aber IMO kontraproduktiv, da die ansonsten eine gute Arbeit in der Zusammenführung freier geograpfischer Quellen liefern.
Jetzt stellt sich noch die Frage, in wieweit CeWe die Grenzen eines technischen Dienstleisters durch das Unterbreiten von Inhaltsvorschlägen verläßt? Das weiss ich nicht.
Generell fände ich es auch für private Photoalben besser, wenn fremde Texte auch als solche gekennzeichnet würde. Sowas wie "Quelle:Wikipedia" wäre schonmal gut. Aufgrund der erreichten Bekanntheit der Wikipedia sollte das praktisch reichen, da die Autoren dann nachschlagbar sind. Da ja die Lizenz nicht unbedingt greift wäre das besser als nix. Zudem sollte CeWe seine "unbedarften" Nutzer darüber informieren, dass fremde, geschützte Werke/Texte nur im Rahmen von Privatkopien zulässig sind. --Kolossos 13:33, 27. Sep. 2008 (CEST)
Egal, wer nun der "Schuldige" in dieser Reihe ist und unabhängig davon, daß auch ich gegen eine Abmahnung bin - wir sollten derartiger Aufweichung der Lizenz nicht tatenlos zusehen. Wenn ein Benutzer seine Bilder umlizensiert, gibts großes Geschrei, wenn Firmen damit Geld verdienen, solls als GA durchgehen? --RalfRBerlin09 15:08, 27. Sep. 2008 (CEST)
ME ist eine Firma in dieser Konstellation keinesfalls raus. Innerhalb deren Software wird lizenzwidrig ein WP-Text angezeigt, der angeblich unter cc3.0 stehe. Die Anzeige des WP-Textes innerhalb der Anwendung ohne Einhaltung der GFDL ist die erste URV. Dann biete die Firma das Kopieren der Inhalte in die eigene Anwendung an, macht sich dabei außer der Beihilfe zu einer URV auch möglicherweises strafbar, da sie ein Tool zum Raubkopieren anbieten. Mal ganz extrem: Mit einer Abmahnung hätte man die Chance, das Programm unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen, die Herausgabe Kundendaten zu verlangen und diese auf Grund ihrer URV indirekt durch Nutzung von der Firma bereitgestellten Software in Regress zu nehmen. Zudem würde ein nicht wieder gutzumachender Imageschaden entstehen. ST 15:43, 27. Sep. 2008 (CEST)
Wow, Strafbarkeit wegen eines Kopiertools? Unter welchem technischen Kopierschutz steht denn die Wikipedia? sугсго 13:22, 28. Sep. 2008 (CEST)
§ 106 (1), 108a iVm § 17 UrhG ST 15:29, 28. Sep. 2008 (CEST)

Schwierig. Beide Seiten können gute Gründe für sich in Anspruch nehmen. Die Darstellung in der Software erfolgt ja auf bewusste Anforderung des Nutzers, was nach § 53 UrhG (Auftragskopie) ohne weiteres zulässig ist --Historiograf 18:20, 28. Sep. 2008 (CEST)

Wenn der Endkunde, der die Software benutzt, die dortigen Angaben befolgt, wird er als Urheber der GFDL-Wikipediatexte GeoNames angeben und sein neues Werk unter CC 3.0 stellen. -- Torsten Bätge  20:56, 28. Sep. 2008 (CEST)

Löschwahn auf Commons

http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/Image:Viruswarnung-tmp.gif - Eins vorweg: mir ist das Bild sowas von Schnuppe, es geht ums Prinzip. Was soll der Quatsch? Glauben die ernsthaft, da wäre was Schützenswertes? --RalfRBerlin09 23:59, 27. Sep. 2008 (CEST)

Wenn Du über ...wahn auf commons redest, so solltest das Wort Lösch... durch was anderes ersetzen. Manchmal zweifle ich daran, ob commons den eigenen Aufgaben gerecht werden kann. Ich uploadete ein Bild dorthin und nach den damaligen Gepflogenheiten kategorisierte ich es. Dann bekam ich eine Nachricht, dass die Kategorien 'ne Kacke seien, sie wurden gelöscht, und das Bild muss jetzt auf eine Themenseite hin, sonst wird's gelöscht. Also kreierte ich eine Themenseite und machte eine Gallerie mit meinem Bild. Wochen später bekam ich eine Nachricht, dass Bilder ohne Kategorien gelöscht werden müsse. Also dachte ich mir wieder eine neue Kategorie aus, da die alte mittlerweile beseitigt und entsorgt wurde. Dies hat sich allerdings noch einmal der Reihe nach wiederholt. „Die spinnen die Brüder“ könnte man sagen. -jkb- (cs.source) 00:15, 28. Sep. 2008 (CEST)
Ich kategorisiere nie (ich finde sowieso keine Kategorien und mein englisch reicht nicht aus, vernünftige Namen selbst zu erfinden), irgendwer räumt dann eben hinterher. Dieser LA ist ja auch nur ein Beispiel. Ich laufe da keinen Bildern mehr hinterher. Aber wir haben auf Commons auch umsichtige und wissende Admins von .de, das kann man alles nicht verallgemeinern. --RalfRBerlin09 00:29, 28. Sep. 2008 (CEST)
Verallgemeinern tue ich nicht, will ich nicht. Und Admins aus de.wiki sind ja wirklich häufig eine große Hilfe. Manchmal aber aber scheint es, dass den Leuten die da diverse Robots betreiben und Hunderte Edits am Tag machen nicht klar ist, welche Grundsätze oder Richtlinien eben gelten sollten. Irgendwie agieren die manchmal einer an dem anderen vorbei. Gute Nacht nun. -jkb- (cs.source) 00:36, 28. Sep. 2008 (CEST)

Ich habe den LA abgekürzt und (auch) aufgrund der Kommentare auf Behalten entschieden. AFB (übrigens ein DE-Admin) wird mir zwar jetzt wieder Unwissenheit und unzuverlässiges Arbeiten als Commonsadmin vorwerfen (weil er das mit der SH auf Commons etwas anders sieht als alle anderen), aber ich seh das wie ihr alle. Das Ding hat nunmal keine SH, weder in DE noch sonst wo. Christian Bier (Disk.) (+/-) 09:29, 28. Sep. 2008 (CEST)

Deutschland_Besatzungszonen_1945.png‎

Wie muss ich verfahren, um diese Karte auch für ein Druckerzeugnis (Buch) verwenden zu können? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 91.62.221.149 (DiskussionBeiträge) 15:43, 28. Sep. 2008 (CET))

Ich sehe anders als der Kartenautor keine SH, was bedeuten würde, dass du keinerlei Auflagen unterlägst. Gilt die GFDL musst du den Kartenautor nennen und die GFDL komplett abdrucken oder dich mit ihm anderweitig einigen --Historiograf 16:19, 28. Sep. 2008 (CEST)
Ich she ebenso keine Schöpfungshöhe und damit keinerlei Bedingungen. --RalfRBerlin09 16:28, 28. Sep. 2008 (CEST)
Kann mich meinen beiden Vorrednern vollends anschließen. Christian Bier (Disk.) (+/-) 16:32, 28. Sep. 2008 (CEST)

Liste urheberrechtlich nicht geschützt?

Es geht um folgendes: Ein Artikelausschnitt wird in einen neuen Artikel extrahiert. Dabei wird nicht nach den geltenden Richtlinien vorgegangen, sondern es wird per copy&paste der Inhalt in Form einer Liste in den neuen Artikel kopiert. Dabei gibt es zwar einen Hinweis auf den Ursprungsartikel aber keinen auf die Versionsgeschichte und die Autoren. Meiner Meinung nach lag dabei eine WP:URV vor und so habe ich den SLA-Baustein gesetzt. Dieser wurde wenig später mit dem Hinweis auf fehlende Schöpfungshöhe wieder entfernt. Wurde da korrekt vorgegangen? Wenn ja, dann würden ja alle Liste-Artikel der Wikipedia keinen Urheberrechtsschutz genießen und wäre somit public domain. Danke für die Aufklärung --aWak3N ?!? 18:46, 28. Sep. 2008 (CEST)

Die Entfernung des SLAs war korrekt. Die Listenaufzählung hat definitiv keine Schöpfungshöhe, hier ist also alles korrekt. GFDL muss bei Texten ohne SH nicht angewandt werden, da diese gemeinfrei sind und keinerlei rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Christian Bier (Disk.) (+/-) 19:07, 28. Sep. 2008 (CEST)

Ich würde die mangelnde SH hier verneinen, da Scan eines Lichtbildes. Die Mappe ist offensichtlich abfotografiert worden. Wie seht ihr das? --87.181.223.123 19:02, 28. Sep. 2008 (CEST)

WP:BR#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) --Btr 19:04, 28. Sep. 2008 (CEST)
schon längst diskutiert wurden, siehe hier. Somit das Thema erledigt. Christian Bier (Disk.) (+/-) 19:05, 28. Sep. 2008 (CEST)
Okay, danke. Die Diskussion zeugt von großer Sicherheit. Werd ich mal auf der Bildbeschreibungsseite verlinken. --87.181.223.123 19:10, 28. Sep. 2008 (CEST)

Lizenzfrage, keine Urheberrechtsfrage. Weil diese Lizenz immer häufiger auf de verwendet wird und der Commonshelper die Übertragung nicht akzeptiert: Geht die Lizenz auf Commons nicht? Ich sehe da gar keine großen Unterschiede zur Version ohne de. --Tohma 20:41, 28. Sep. 2008 (CEST)

cc-by-sa-3.0-de gibt es seit Juli auch auf Commons. Warum der Commonshelper die nicht akzeptiert, weiß ich nicht. Vielleicht noch nicht eingebaut. -- Rosenzweig δ 21:39, 28. Sep. 2008 (CEST)
Die Lizenz gibt es auf den Commons auch, siehe commons:Template:Cc-by-sa-3.0-de. Der CommonsHelper muss ja jede Lizenzvorlage in der de-wp in eine Lizenzvorlage auf Commons übersetzen, also zB {{CC-by-sa/3.0/de}} in {{Cc-by-sa-3.0-de}}. Vermutlich hat Magnus (Betreiber des CommonsHelpers) diese Zuordnung noch nicht vorgenommen, weil die Lizenz noch recht neu ist. Du kannst einen Bug im JIRA (Link gibts beim CommonsHelper) aufmachen und darauf hinweisen. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:40, 28. Sep. 2008 (CEST)

Fernsehreportage/DVD als Quelle?

Nachdem ich ne Zeit lang gesucht habe, bin ich im riesigen metawiki hier gestrandet mit folgender Frage: Ist es möglich, als Quelle einen Dokumentarfilm/Reportage zu nennen? Konkret geht es um die arte-Reportage The World According to Monsanto. Diesen Film gibt es (u.a. bei arte als deutsche Synchronfassung) auf DVD. Ich unterstelle mal, daß arte ein seriöser Produzent ist. Wäre so eine Reportage als Quelle verwendbar? Natürlich zusammen mit Zeitstempel/Zeitfenster. Auf youtube kann das zwar eingesehen und (momentan) nachvollzogen werden, aber ich hab überhaup keinen Plan wie das in der W gehandhabt wird und konnte auch bei den Seiten zu Quellen nix hilfreiches finden. Ein f'up würde mit schon reichen, weil hier bin ich ja irgendwie auch falsch mit der Frage... --Georg-Johann 23:23, 28. Sep. 2008 (CEST)

Ich habe deine Frage mal nach WP:Fragen zur Wikipedia übertragen, da sich dort sicher mehr Antworten finden werden. Mfg Nino D B 23:44, 28. Sep. 2008 (CEST)

Umgang mit URV durch den Einbänder

Gibt es Interessentinnen und Interessenten, die sich überlegen, auf URV durch den Einbänder in irgendeiner Weise juristisch zu reagieren? Bitte meldet Euch per Mail bei mir, ich würde gern mit Euch Ideen austauschen.--Mautpreller 17:20, 21. Sep. 2008 (CEST)

Wenn du Mitstreiter suchst: Eine Idee wäre, diejenigen Bildautoren anzuschreiben, deren Rechte am Eindeutigsten verletzt wurden, das sind m.E. diejenigen, die ihre Bilder nicht unter der GFDL, sondern unter einer anderen Lizenz (z.B. Creative Commons) freigegeben haben. Hier hat Wissen Media nicht nur versäumt, den Bildautor mit Zuordnung zum Werk zu nennen, sondern auch jegliche Angabe der Bildlizenz fehlt. Die Liste der Bilder ist unter Wikipedia:Einbänder/Abbildungen; es dürften einige hundert Bildautoren betroffen sein. Vielleicht finden sich darunter auch welche, die sich einer Sammelklage, einstweiliger Verfügung, oder was dir so vorschwebt, anschließen würden. Neitram 15:20, 24. Sep. 2008 (CEST)
Ich bin immer noch nicht dazu gekommen nachzusehen, für welche Beiträge ich in der Autorenliste gelandet bin und ob da ausreichend Schöpfungshöfe vorliegt. Wenn ja, beteilige ich mich gerne an einem Sammelschreiben (keiner -klage!). Für die Printausgabe kann sich der Verlag artig entschuldigen (oder ist dahingehend schon irgendetwas vom Verlag zu sehen gewesen und mir nur entgangen?), die online gestellte Ausgabe können sie unverzüglich nachbessern. -- Martina Nolte Disk. 18:15, 29. Sep. 2008 (CEST)

ich bitte um Kommentare, wie wir sowas handhaben sollen und dann dass sich jemand vllt um den konkreten Fall kümmert. Forrester 19:52, 26. Sep. 2008 (CEST) (3-fach bei den AK gescheitert, aber voll einen auf dicke Signatur machen. Ich werde jetzt nicht Ersatzhandlung schreien..... sугсго 21:09, 26. Sep. 2008 (CEST))

LOL, das steht in keinem kausalen Zusammenhang ;) Hab so eine Schnörkelschrift nur bei einem anderen Commons User gesehen und ich fands klasse...mittlerweile etwas kleiner... Forrester 10:39, 27. Sep. 2008 (CEST)
Ich finde diese Form der Selbstdarstellung überflüssig und ablehnenswert. ST 12:13, 27. Sep. 2008 (CEST)

Mir ist nicht klar worums geht. Forresters Signatur lehne ich ebenfalls ab. --Historiograf 22:23, 27. Sep. 2008 (CEST)

Ich habe die Sig verändert, nachdem mir gezeigt wurde, wie es für Leute, die diese Font nicht haben, aussieht. Dass jedoch den vermeintlichen (vor allem einer...) "Experten" nix anderes einfällt, als meine Sig abzulehnen oder die Anfrage nicht näher verstehen (zu wollen), ist remarkable. [[ Forrester ]] 17:56, 29. Sep. 2008 (CEST)

Wikipedia verletzt massiv Urheberrechte?

http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/09/27/podiumsdiskussion-kunst-und-ihre-technische-reproduktion-bei-der-tagung-kreative-arbeit-und-urheberrecht/ --84.62.85.103 09:28, 29. Sep. 2008 (CEST)

Eine wunderschöne Behauptung ohne Beispiel. In dieser Form ignorieren. --Simon-Martin 09:37, 29. Sep. 2008 (CEST)
Es ist erschreckend - seit es die Wikipedia gibt, geht einerseits kaum noch jemand ins Museum, andererseits sind die Preise für Kunstwerke eingebrochen, ein Picasso, der in den achtziger Jahren noch fünf Millionen Dollar einbrachte, geht jetzt für viertausend bis fünftausend Euro weg (und das kann einfach nicht nur am Wechselkurs liegen), einen Monet bekommt man bei Christie's schon für dreitausend. BerlinerSchule 10:44, 29. Sep. 2008 (CEST)
Die Diskussion im Artikel geht über die Reproduktion und Verwertung geschützter Werke. Der Kunstfotograf Christoph Irrgang wird eingangs indirekt zitiert "Die Fotos könne er nicht selbst vermarkten, weil er nicht über die Rechte an den Bildern verfüge, die er fotografiert." Paul Keller weist dann weiter unten darauf hin, "dass die Nutzungsbedingungen der Wikipedia deutlich sagen, dass Bilder, an denen Schutzrechte bestehen, nicht hochgeladen werden dürfen." Der Photograph Irrgang bemerkt zwar in der Diskussion, dass er "keine kommerzielle Nutzung [wolle], ohne dass [er] gefragt werde." Hierzu ist nur anzumerken, dass in 90% der Fälle in denen ich gemeinfreie Bilder in Büchern oder Katalogen gefunden habe, der Photograph von den Museen gar nicht genannt wird und die Quelle, d.h. welches Museum, oder welches Buch verwendet wurde, wird von seriösen Wikipedia-/Commonshochladern angegeben, oder bei Fehlen dieser Angabe recht schnell per QS-Baustein eingefordert. Die Behauptung ist also eine aus dem Zusammenhang gerissene Meinung einer Podiumsteilnehmerin, die Äpfel nicht von Birnen unterscheiden konnte. Das plakative Herausgreifen dieses Zitates für diesen Diskussionsbeitrag ist ein gutes Beispiel dafür, wie mit Schlagzeilen falsche Denkprozesse bei den Lesern dieser Schlagzeile ausgelöst werden können. --Wuselig 10:55, 29. Sep. 2008 (CEST)
Der Beitrag fällt unter die Rubrik "Erst reden, dann - vielleicht - denken ..." Habe gerade einen unfreundlichen Kommentar gepostet. Ansonsten: vergessen. Grüße, Felix Sandberg 12:36, 29. Sep. 2008 (CEST)
Text des Kommentars: Felix Sandberg am 29. Sep, 2008 um 11:32 Es ist schon erstaunlich, was über die Wikipedia-Autoren hier an “Mutmaßungen” angestellt wird. Woher nimmt Herr Spielkamp die Unterstellung, daß § 72 UrhG bei uns auf Wikipedia “unbekannt” ist? Wir führen auf der entsprechenden Seite entsprechende fachliche Diskussionen, und selbst Bilder, die ich als rechtlich unproblematisch eingestuft habe, werden aus Vorsicht kritisch gesehen bzw. abgelehnt. Informieren, bevor man etwas schreibt, wäre schon nützlich. Ach, und ja, ich bin kein Hobby-Urheberrechtler, ich befasse mich schon beruflich damit, und nebenbei auch an einer Hochschule , und zwar “von der anderen Seite des Katheders aus”, wie es so schön heißt. Fehler passieren überall, aber der Wikipedia-Gemeinde freihändig Rechtsverletzungen zu unterstellen, ist selbst eine Rechtsverletzung. Wenns mich zu sehr ärgert, überlege ich mal, wem ich hier eine Unterlassungsabmahnung schicken kann :-) Grüße, FS
Der Kommentar wird von einem Moderator überprüft. - mal abwarten. --RalfRBerlin09 12:45, 29. Sep. 2008 (CEST)
Hallo Ralf, eben deshalb hab ich ihn hier schnell nochmal "verewigt", damit die Rauchwolken um meinen Kopf wenigstens irgendwo Spuren hinterlassen, falls der Herr Moderator zensiert ... Grüße, Felix Sandberg 12:48, 29. Sep. 2008 (CEST)
Hier mein Text: Ein Foto der Mona Lisa ist nicht schutzfähig, weil es eine 2D-Kopie und kein eigenes Werk im Sinn der Schöpfungshöhe ist. Wenn hier behauptet wird, daß Urheberrechte verletzt werden, dann bitte mit genauer Angabe, wann und wo. Bis dahin bleiben das lediglich unbewiesene Behauptungen. - falls es dem Herrn Moderator mißfällt. --RalfRBerlin09 12:51, 29. Sep. 2008 (CEST)
Sehr gut, danke. Behalts mal im Auge, ich muß jetzt weg. Gruß, Felix Sandberg 12:53, 29. Sep. 2008 (CEST)

Ich habe auch geschrieben. Die Antwort: „Hallo Micha,ich denke, das nur so zu betrachten, ist vorschnell. Sicher versuchen die Wikipedianer, Dateien schnell zu löschen, die gegen Urheberrechte verstoßen. Nur ist das in sehr vielen Fällen überhaupt nicht klar. Oft genug wird ein Foto aus einem Buch eingescannt und online gestellt in der Annahme, z.B. die Mona Lisa ist ja gemeinfrei. Was auch stimmt - nur gibt es zusätzliche Schutzrechte auf das Foto. Worum sich diejenigen, die es online stellen, oft genug nicht scheren, weil sie es meist gar nicht wissen. Man kann beklagen, dass ein derartiger Schutz besteht, das ändert aber nichts an der Rechtslage und daran, dass Frentz wahrscheinlich Recht hat. (...)“. Die Kommentierungsfunktion ist ein Witz. Wenn man einen kritischen Kommentar bekommt man eine solche Antwort zurück anstatt die Aufschaltung des Kommentars. Die sollten dort lieber mal die Meinungsäusserungsfreiheit beachten... --Micha 13:33, 29. Sep. 2008 (CEST)

Ja, die "freie" Presse und der berühmte "Redaktionsschwanz" ... Die Presse äußert ihre Meinung, und uns bleibt die Freiheit, es zu lesen - oder auch zu ignorieren. Das Echo auf die Unterstellungen ist aber ziemlich eindeutig. Wenn ein Urheber glaubt, er hätte Ansprüche, mag er Wikipedia verklagen. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat. Und ganz sicher ist Wikipedia auch nicht fehlerfrei. Aber die pauschen Anwürfe sind Stimmungsmache, die eher übertünchen, daß man nichts in der Hand hat. Grüße, Felix Sandberg 13:45, 29. Sep. 2008 (CEST)
Haben die Leute erlaubt, Abschnitte aus ihren Emails zu veröffentlichen? -- Smial 13:52, 29. Sep. 2008 (CEST)
Jetzt keine Panik. Aus Briefen, Mails oder whatever, die wie hier an einen bestimmten Adressaten gerichtet sind, darf der Empfänger wohl noch zitieren, wenn keine Persönlichkeitsrechte entgegen stehen. Und das ist ohnhin nicht der Fall, wenn der Absender es selbst publiziert. Veröffentlichung allein schafft keine Rechte! Und eigene Leserbriefe darf ich rundtragen, wie ich will. Grüße, Felix Sandberg 14:01, 29. Sep. 2008 (CEST)

Interessant was hier zu lesen ist, aber wenn ihr Experten Euch uneins seit wie soll dfas denn der kleine User wissen. Zu dem Thema Mona Lisa eine Frage, aber nachmalen darf ich sie doch und dann veröffentlichen oder ist das auch verboten. Bis neulich --Pittimann 14:50, 29. Sep. 2008 (CEST)

Wenn Du das wirklich kannst, darfst Du es. --Simon-Martin 15:03, 29. Sep. 2008 (CEST)
Klar darfst du es. Du darfst sie aber auch einfach abfotografieren. Ist einfacher. Oder gleich das Foto eines anderen nehmen, solange dieses nur eine 2D-Reproduktion ist. -- Chaddy - DÜP 15:07, 29. Sep. 2008 (CEST)
Nee, nee war ja nur so eine Frage falls ich mal was nachmalen will. Aber Fotokopien veröffentlichen in Wiki wer macht denn son Quatsch, das steht doch vorne in jedem Buch drin das man dazu eine Genehmigung braucht vom Verlag. Ich gebe bei den Artikeln die ich verfasse lieber eine Quelle mehr an die ich benutzt habe als das ich eine unterschlage, nicht das das mal Ärger gibt wg. fehlender Quellen und so. Gruß --Pittimann 15:54, 29. Sep. 2008 (CEST)
Wenn das Werk gemeinfrei ist, zögere ich nicht, einen A4-Bildband auf den Scanner zu legen. Ich schreibe auch meinen Namen als Uploader darunter. Das ist alles völlig problemlos. Nur Museen, Repro-Fotografen etc. mögen dies nicht - das ändert aber rein nichts an der Rechtslage. Wir sind hier nicht in der USA. --RalfRBerlin09 15:58, 29. Sep. 2008 (CEST)

Ja Ralf, und was mache ich bei Fachbüchern?? Also ich bin da sehr vorsichtig was das Fotokopieren von Fachbüchern betrifft, (deshalb habe ich auch schon eine kleine eigene Privatbibliothek). Gruß --Pittimann 16:02, 29. Sep. 2008 (CEST)

Wieso sollten bei Fachbüchern andere Gesetze gelten, als sonst überall? -- Chaddy - DÜP 16:07, 29. Sep. 2008 (CEST)
Und warum steht da vorne immer drin das du die Genehmigung des Verlages brauchst wenn Du was kopieren willst? --Pittimann 16:52, 29. Sep. 2008 (CEST)
Wir reden auch bei Fachbüchern immer noch von gemeinfreien Bilder, oder? D.h. keine Schöpfungshöhe oder Urheber unbekannt und Bild älter als 100 Jahre oder Urheber seit 70 Jahren tot? Dann ist egal, was die vorne schreiben. Das Urheberrecht bestimmt der Staat und nicht der Buchverlag. --Micha 16:56, 29. Sep. 2008 (CEST)
Papier ist bekanntermaßen geduldig. Natürlich schreiben die da rein, dass du ihnen Geld bezahlen sollst, wenn du das kopieren willst. Nur rechtlich wirksam ist es wohl nicht, wenn der Text bzw. das Bild keine SH hat und damit gemeinfrei ist. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:02, 29. Sep. 2008 (CEST)

Copyfraud - "Da Herr Spielkamp in seiner arroganten Art die Diskussion für beendet erklärt hat, gebe ich mich keinen Illusionen hin, was die Veröffentlichung dieses Kommentars anbelangt. irightsinfo informiert falsch und einseitig, auch was die Frage der 2-D-Reproduktionen angeht. Wer ein Gemälde als dreidimensional ansieht, hat nichts, aber auch gar nichts von der hier diskutierten Problematik verstanden. Natürlich ist ein Ölgemälde in gewissem Sinn 3-D, dann wird man aber überhaupt nichts zweidimensionales auf dieser Welt finden. Derart miese Taschenspielertricks sind einfach nur lächerlich. Ich habe die Rechtslage besser und klarer als irights.info in meinem Artikel in der Kunstchronik 2008 dargestellt: http://archiv.twoday.net/stories/4850312/ " --Historiograf 17:49, 29. Sep. 2008 (CEST)

Dazwischenquetsch @historiograf: Hier sind wir völlig einer Meinung. Gruß, Felix Sandberg 18:04, 29. Sep. 2008 (CEST)
Man ist das kompliziert, da bleibe ich lieber bei meiner guten Elektrotechnik da weiss ich was ich kann und darf. Und schreibe wieder weiter Artikel, Bilder malen könnt ihr dann. MfG--Pittimann 17:52, 29. Sep. 2008 (CEST)
Nö, das Bildermalen überlassen wir den Leuten vom Kunst-Portal. ;) -- Chaddy - DÜP 23:48, 29. Sep. 2008 (CEST)
Vollkommene Zustimmung zu Histo (jeder weiß, das ist nicht immer so) - er hat es in seinem Blog sehr gut auf den Punkt gebracht. --RalfRBerlin09 23:57, 29. Sep. 2008 (CEST)

Bilder aus der Literatur

Dürfen Bilder aus Fachbüchern und aus Produktprospekten verwendet werden? Welchen "Lizenz-Stempel" bekämen sie? Analemma 10:31, 30. Sep. 2008 (CEST)

Es gilt das Allgemeine und keine Sonderregeln für Fachbücher. sугсго 11:13, 30. Sep. 2008 (CEST)

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgenden Hinweis erhielten wir von unserer Rechtsabteilung: o.a. Link führt Sie auf eine Ihrer Seiten, in der Sie unter der Rubrik "Einkommen" Zahlen aus unserer Gehaltsübersicht (siehe www.hitec-consult.de unter Gehaltsliste) zitieren. Unabhängig davon, dass wir es natürlich begrüßen, wenn Sie auf Daten aus unserem Hause zurückgreifen, fänden wir den Quellenverweis auf unsere Seite bzw.Weblink zu uns, mehr als gerechtfertigt!

Für Ihre Stellungnahme danken wir Ihnen im Voraus.

Herzlichen Gruß


Lutz-Martin Busch Managing Director HiTec GmbH, 61231 Bad Nauheim Tel: ++49(0)6032-92865-0 Fax: ++49(0)6032-92865-55 http://www.hitec-consult.de

(nicht signierter Beitrag von 84.178.71.78 (Diskussion) )

Ich glaube zwar nicht, dass man auf die Daten Urheberrechte hat (also eher falsch hier?), aber ein Einzelnachweis für die Nachvollziehbarkeit der Daten wäre nicht schlecht. Grüße --Don-kun diskutiere mich, bewerte mich 11:27, 30. Sep. 2008 (CEST)
Daten sind nicht schützbar. Aus rechtlicher Sicht ist daher ein Link nicht notwendig. Für die bessere Überprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit sollte da aber trotzdem ein Quellenverweis hin. -- Chaddy - DÜP 13:53, 30. Sep. 2008 (CEST)
Der Quellennachweis ist nun drin. jodo 14:21, 30. Sep. 2008 (CEST)

Von den Geodaten des Bundes sollen gar keine frei nutzbar sein

http://archiv.twoday.net/stories/5226773/ --Historiograf 19:04, 30. Sep. 2008 (CEST)

Die Seite Karabiner m1 strotzz vor Fehlern, ist z.T. FALSCH oder von meinem Buch abgeschrieben. Da die Texte von mir erarbeitet wurden-ist ein Nachweis der Ab/Umschreiberei möglich. Detto bei den NÖ Landesbahnen usw. Weitere Bücher Cobra, Jagdkommando usw. Bei jedem dieser Bücher handelt es sich um Recherchen die nur mir möglich waren. Ich ersuche um Antwort. Professor Wolfdieter Hufnagl (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 91.112.8.38 (DiskussionBeiträge) 17:14, 30. Sep. 2008 (CET))

Sehr geehrter Herr Professor Hufnagl! Als Verfasser des Artikels Niederösterreichische Landesbahnen muß ich den Vorwurf des Plagiats oder gar einer Urheberrechtsverletzung auf schärfste zurückweisen. Es ist korrekt, dass mir Ihr Buch auch, jedoch nur in geringem Umfang als Quelle diente. Wo das der Fall war, wurde von mir ein Einzelnachweis als Fußnote gesetzt. Weiters dienten mir als Quellen diverse Artikel in den Ihnen zweifellos bekannten Zeitschriften Die Lokomotive, Eisenbahn und Schienenverkehr aktuell, sowie Horst Felsingers Standardwerk zur Mariazellerbahn. Und manches zählt - mit Verlaub gesagt - in der kleinen an den österreichischen Schmalspurbahnen interessierten Szene ohnehin zur Allgemeinbildung und bedurfte für mich keiner weiteren Quellenforschung (Zugegeben, eigentlich eine Nachlässigkeit). Grundsätzlich bin ich natürlich schon interressiert, von Ihnen zu erfahren, welche der von mir beschriebenen Fakten auschließlich in Ihrem Buch nachzulesen sind, damit ich auch an jenen Stellen noch einen Einzelnachweis setzen kann. Dies ist mir schon alleine im Interesse der lexikalischen Genauigkeit ein Anliegen. Dass das Recherchieren von mitunter in Vergessenheit geratenenen Fakten eine mühselige Angelegenheit ist, ist mir persönlich durchaus bekannt, jedoch sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass kein Urheberrecht, weder das deutsche noch das in unserem Fall zuständige österrreichische, dem Erstbeschreiber ein Schutzrecht auf ein Faktum zugesteht.
Was die anderen Artikel betrifft, kann ich nichts dazu sagen, sie sind mir nicht bekannt, da nicht mein Themenkreis. Grundsätzlich ist es aber zielführender, unter „Versionen/Autoren“ nachzusehen, wer die aktivsten Autoren eines Artikels sind, und zwecks Klärung der Fragen eine Nachricht auf deren Diskussionsseite zu hinterlassen. Es ist reiner Zufall, dass ich hier auf den Seiten zu den Urheberrechtsfragen mitlese, da mich das Thema seit einiger Zeit ein wenig interessiert. Einerseits, da ich selbst recht großzügig Fotos auf Wikimedia/pedia (siehe hier) und an anderer Stelle im Web veröffentliche und anderseits, da ich ehrenamtlich in einem jungen österreichischen Bahnmedien-Projekt aktiv bin - dort übrigens zusammen mit einigen Ihrer Autorenkollegen, von denen wiederum einige auch hier bei Wikipedia aktiv sind. Mit besten Grüßen --Herbert Ortner 21:34, 30. Sep. 2008 (CEST)
Als einer der beide oberhalb stehende Schreiber kennt: Ich pflege mich selbst auch scharf zu äußern, wenn ich Plagiate orte - bisher konnte ich dergleichen aber immer so zweifelsfrei nachweisen, dass die Verursacher sich betreten entschuldigt haben. Ich kenne sowohl Hufnagls erwähntes Buch, Ortnes Arbeiten sowie alle von Ortner erwähnten Quellen mehr als gut sondern m.E. ziemlich genau. Mir ist eine Übernahme von geistigem Eigentum durch Ortner nicht ersichtlich. Fakten sind übrigens sowieso nicht schützbar, da es sich hier nicht um geistiges Eigentum handelt. --Dieter Zoubek 22:11, 1. Okt. 2008 (CEST)

Das Ende für kommerziell verwendbare Fotos von deutschen Straßen?

http://www.heise.de/newsticker/Kommunen-wollen-gegen-Google-vorgehen-Update--/meldung/116589 Fotografieren zählt für mich zum straßenrechtlichen Gemeingebrauch, wie schon lange geklärt ist: http://www.jurpc.de/rechtspr/20010080.htm --Historiograf 16:27, 28. Sep. 2008 (CEST)

Autsch, böses Faul der Gemeinden. mE käme eine Entscheidung für die Gemeinden und gegen Google der Aufhebung der Panoramafreiheit gleich. Dies sollte dringendst unterbunden werden. Christian Bier (Disk.) (+/-) 17:55, 28. Sep. 2008 (CEST)
Ihr habt beide Histos Beschluss nicht gelesen, oder? Die Frage des Gemeingebrauchs wurde gar entschieden. Und bzgl. der Panoramafreiheit sagt das nichts aus. Die Bilder sind auch Gemeinfrei, wenn sie ordnungswidrig erzeugt wurden; es ist ja auch kein Ende der Panoramafreiheit, dass man mit dem kfz auf einer BAB nicht zum Zwecke der Fotoschaffung halten darf. sугсго 18:01, 28. Sep. 2008 (CEST)
Die Frage des Gemeingebrauchs wurde sehr wohl entschieden, auch wenn sie nicht im Leitsatz steht. S.a. http://archiv.twoday.net/stories/5221753/ Genau lesen bildet. Wenn ein Kamerafahrzeug sich genauso wie alle anderen (insbesondere gewerblichen) Fahrzeuge durch die Straßen bewegt, liegt keine untersagungsfähige Sondernutzung vor. Wenn ein Profifotograf sich zu Fuß und ohne Stativ ebenso wie ein Hobbyfotograf verhält, liegt ebenfalls keine Sondernutzung vor. Man mag ja zu Googles datenkrakenartigem Vorgehen stehen, wie man will, aber der straßenrechtliche Gemeingebrauch ist durch das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit geschützt und ein hohes Gut. Hier das an sich böse obrigkeitliche Instrument der straßenrechtlichen Sondernutzung, mit der man vorzugsweise Scientology-Infostände in Fußgängerzonen bekämpft (was dann auch gemeinnützige Organisationen trifft), zu bemühen, weil andere Rechtsgrundlagen (Urheberrecht, Datenschutz, Sacheigentum) ausscheiden, ist einfach nur daneben --Historiograf 18:14, 28. Sep. 2008 (CEST)
Du hast den verlinkten Beschluss wirklich nicht gelesen, oder? Die verneinen das für die Anordnung der sofortigen Vollziehung nötige Eilbedürfnis, über die Frage des Gemeingebrauchs schweigt das Gericht. sугсго 19:02, 28. Sep. 2008 (CEST)

Ich denke, du solltest deine Haarspalterei woanders betreiben. Aus den Ausführungen des Gerichts geht für mich klar und deutlich hervor, dass die straßenrechtlichen Voraussetzungen einer Sondernutzung verneint werden, das Fotografieren also im Umkehrschuss dem gemeingebrauch unterfällt. Oder in den Worten des Gerichts, das ja nun mal mit einer einstweiligen Anordnung zu tun hat: "Die Dringlichkeit einer sofortigen Vollziehung ergibt sich entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin zunächst nicht daraus, dass das Befahren der öffentlichen Straßen und Plätze auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe mit Fahrzeugen die mit Spezialkameras ausgerüstet sind, um Fotoaufnahmen der angrenzenden Grundstücke zu machen, einen besonders publikumsintensiven Vorgang darstellt, der sich direkt im Straßenverkehr abspielt. Der Prokurist der Antragstellerin hat eidesstattlich gegenüber dem Gericht versichert, dass sich die Aufnahmefahrzeuge mit normaler Geschwindigkeit im Verkehrsfluss bewegten und durch die Bildaufnahmen in keiner Form der Verkehr beeinträchtigt werde. Es würden auch keine besonderen Fahrmanöver oder Haltepositionen durchgeführt bzw. angefahren. Darüber hinaus handele es sich bei den Aufnahmefahrzeugen um handelsübliche Mercedes-Kleintransporter, in deren Dächern die Aufnahmekameras integriert seien. Die Kammer sieht keinen Anlass, an der Richtigkeit dieser Angaben zu zweifeln. Da sich die Aufnahmefahrzeuge danach aber im Straßenraum verkehrsgerecht verhalten, entgegen der Befürchtung der Antragsgegnerin insbesondere kein ständiges Anhalten und Wiederanfahren zu erwarten ist, und sie sich auch nach ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht wesentlich von den übrigen am Verkehr teilnehmenden Fahrzeugen unterscheiden, kann von einem "publikumsintensiven Vorgang" keine Rede sein. Eine Beeinträchtigung der Belange der anderen Straßenverkehrsteilnehmer ist daher nicht zu erwarten, so dass in diesem Zusammenhang auch ein Interesse an der sofortigen Vollziehung der Untersagungsverfügung nicht gegeben sein kann." Hervorhebung von mir. Wer sich verkehrsgerecht und normal verhält, bedarf keiner Sondernutzungserlaubnis. EOD --Historiograf 23:14, 28. Sep. 2008 (CEST)

Auch verkehrsgerechtes Verhalten kann Sondernutzung sein. Frag mal im Landratsamt Ahr nach, wie die die Roten Wohnwagen los geworden sind. sугсго 23:32, 28. Sep. 2008 (CEST)
@syrcro: Unser Kollege (auch wenn er das Wort nicht gern hört) historiograf kennt den Unterschied zwischen Straßenverkehrsrecht und Straßen- und Wegerecht nicht. Verkehrsrecht ist Gefahrenabwehr und dient primär der Sicherheit. Wegerecht dient der Verwirklichung der öffentlich-rechtlichen Widmung. Selbstverständlich kann vieles, was der StVO entspricht, Sondernutzung sein. Und es ist spannend zu sehen, wie das Gericht hier dieser Frage ausgewichen ist, weil es die Dringlichkeit aus der mangelnden Gefahrenlage heraus verneint hat. Da kann man was reininterpretieren (das sehe ich wie historiograf - die Tendenz des Gerichtes würde ich auch mal so deuten wollen), aber es ist reininterpretiert und steht nicht drin. Das ist keine Haarspalterei. Das Ergebnis gefällt mir auch nicht, aber ich denke, syrcro, Du hast leider Recht. Nix genaues weiß man noch nicht. Grüße, Felix Sandberg 11:10, 30. Sep. 2008 (CEST)

Ach ja, fangen wir jetzt an, mich von oben herab zu schulmeistern und mir elemenare Rechtskenntnisse, weil ichs gewagt habe, den Herrn Volljuristen abzuwatschen? Ich kann auf diese persönlichen Angriffe gern verzichten, da ihr sachlicher Gehalt gegen Null geht. Ich habe die Ausführungen des Urteils zitiert, und aus meinen Ausführungen lässt sich bestimmt nicht ableiten, dass mir der Unterschied zwischen Straßenverkehrsrecht und Straßenrecht nicht bekannt ist. Ich kenne diesen Unterschied sehr wohl, auch wenn ich gern zugestehe, dass ich vom Straßenverkehrsrecht so gut wie keine Ahnung habe. Das urteil betrifft eine rein straßenrechtliche Frage, denn die straßenrechtliche Frage der Sondernutzung war strittig: "Mit Schreiben vom 04.08.1999 teilte die Antragsgegnerin der Antragstellerin mit, dass die von ihr beabsichtigte Nutzung des öffentlichen Straßenraumes im Stadtgebiet Karlsruhes zum Zwecke des Fotografierens von Gebäuden eine genehmigungspflichtige Sondernutzung darstelle, eine Sondernutzungserlaubnis jedoch nicht erteilt werden könne. Hierauf ließ die Antragstellerin durch ihre Prozessbevollmächtigten mit Schriftsatz vom 11.08.1999 entgegnen, die Nutzung des öffentlichen Straßenraums sei als Gemeingebrauch zu qualifizieren, so dass eine Sondernutzungserlaubnis nicht beantragt werde. Mit Verfügung vom 22.09.1999 untersagte die Antragsgegnerin der Antragstellerin vorbeugend, die Straßen, Wege und Plätze der Gemeinde der Stadt Karlsruhe mit Fahrzeugen zu nutzen, welche mit Digitalkameras ausgerüstet sind, um Aufnahmen der Häuserfassaden der an die Straßen angrenzenden Gebäude zu machen. Gleichzeitig ordnete sie die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an, da es sich bei dem Vorhaben der Antragstellerin um einen besonders publikumsintensiven Vorgang handele, der sich direkt im Straßenverkehr abspiele. Außerdem würden die Belange anderer Straßenverkehrsteilnehmer sowie die Interessen der Anlieger tangiert werden, die kein Interesse daran haben könnten, dass ihre Grundstücke gegen ihren Willen fotografiert werden." Die Verfügung war also eindeutig nicht straßenverkehrsrechtlicher Natur --Historiograf 00:18, 2. Okt. 2008 (CEST)

Vielen Dank für das schöne Zitat - nochmal zum Mitschreiben (Hervorhebung von meiner Wenigkeit):
Zitat Beschluß des Verwaltungsgerichts Karlsruhe:
"Gleichzeitig ordnete sie die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an, da es sich bei dem Vorhaben der Antragstellerin um einen besonders publikumsintensiven Vorgang handele, der sich direkt im Straßenverkehr abspiele. Außerdem würden die Belange anderer Straßenverkehrsteilnehmer sowie die Interessen der Anlieger tangiert werden, die kein Interesse daran haben könnten, dass ihre Grundstücke gegen ihren Willen fotografiert werden."
Zitat Benutzer historiograf:
"Die Verfügung war also eindeutig nicht straßenverkehrsrechtlicher Natur --Historiograf 00:18, 2. Okt. 2008 (CEST)"
Zitat Ende. Nanu, fragt sich der geneigte Leser erstaunt ob dieser interessanten Schlußfolgerung, und man muß es wohl auch nicht kommentieren. Trotzdem: Bei mir sind Rechte im Straßenverkehr und als Straßenverkehrsteilnehmer doch mal eher "Straßenverkehrsrecht" ... wie der Name schon sagt, nicht wahr :-)
Ansonsten: Nicht so aufgeregt, lieber historiograf ... Ich fühle mich in keiner Weise "abgewatscht" ;-) Ich bin nicht so empfindlich gegen andere Ansichten und stelle mich gern der Diskussion mit Argumenten. Ach ja, und das VG Karlsruhe hat da kein Urteil gesprochen, sondern es ist ein Beschluß - auch diesen Unterschied kennt unser Kollege historiograf offenbar nicht. Aber genau darum geht es hier - das Gericht hat eben nur - per Beschluß - über den Sofortvollzug und die zur Begründung herangezogenen verkehrsrechtlichen Gefahren entschieden, nicht per Urteil über den straßenrechtlichen Sondernutzungstatbestand ... Grüße nach Freiburg, Felix Sandberg 07:57, 2. Okt. 2008 (CEST)

Sind wir jetzt am Ende mit den Aufzählungen, was ich alles nicht kenne? Natürlich ist mir der Unterschied zwischen Beschluss und Urteil vertraut, und ich achte meistens sorgfältig darauf, nicht von Beschlüssen als Urteilen zu sprechen, was einzelne Fahrlässigkeiten nicht ausschließt. Jeder, der seine 5 Sinne beisammen hat, sieht in einer solchen Haarspalterei einfach nur ein mieses Mobbing. Dem Beschluss ist eindeutig zu entnehmen, dass die Rechtsgrundlage der Verfügung das Straßenrecht und nicht das Straßenverkehrsrecht war. --Historiograf 14:08, 2. Okt. 2008 (CEST)

Klassenfoto von 1930

Auf dem KLassenfoto meiner Schwiegermutter von 1930 ist ihr KLassenlehrer Wilhelm Lobsien mit abgebildet. Ich möchte nur den Kopf von Wilhelm Lobsien für den entsprechenden Wikipedia Artikel zur Verfügung stellen. Meine Schwiegermutter hat keine Einwände. Wilhelm Lobsien ist 1947 gestorben. Ist das ok? --Kuhl-k 17:02, 27. Sep. 2008 (CEST)

NEIN, denn es ist nicht ausschlaggeben wer abgebildet fürs Urheberrecht sondern wer es gemacht hat. Soll heissen, das wir das Foto brauchen könen, muss der Fotograf seine Zustimmunggeben geben, oder eben mindestens 70 Jahre verstorben sein. Aktuell müste er 1937 verstorben sein. Also bei einer Aufnahme von 1930 ist das Urheberrecht mit grösster Wahrscheinlcihkeit noch nicht abgelaufen, da die Wahrscheinlichkeit eben endsprechend hoch ist das der Fotograf (Urheber) eben noch länger als 7 Jahre gelebt hat. Ggf. hat es ja auf der Rückseite des Fotos einen Hinweis wer es angefertiget hat. Bobo11 18:45, 27. Sep. 2008 (CEST)
Kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Das einzige, was uns das Todesdatum des Lerhers bringt, ist, dass wir wissen, dass das Recht am eigenen Bild bereits abgelaufen ist. Das entbindet uns aber trotzdem nicht davon, die ganz normalen Urheberrechte des Bildes zu beachten. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:14, 27. Sep. 2008 (CEST)
Zwischenbemerkung zum Recht am eigenen Bild, bei einem Klassenfoto ist es durchaus berechtigt von einer Einwilligung auszugehen. Also davon, dass die Abgebildeten, stillschweigend die Zustimmung zur Veröffentlichung erteilt haben. Sprich hier ist, im Gegensatz zu den normalen Familienfotos, nicht zwingend eine Genemigung des abgebildeten Personen erfordelich (ggf. greift sogar § 23 KUG 1.3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben). Davon ist aber das Urheberrecht am Foto nicht betroffen! Die Verwendung eines Klassenfotos in einer Enzyklopädie (Personen- oder Geschichtsartikel), ohne ausdrückliche Zustimmung der abgebildeten Persoonen, seh ich als gesamtes nicht als problematisch. Bobo11 00:24, 28. Sep. 2008 (CEST)
Entschuldigung, wenn ich mich einmische: Seit wann haben Lichtbilder Schutz 70 Jahre post mortem auctoris? Das gilt nur für Lichtbildwerke, und ein Klassenfoto dürfte da wohl kaum drunter fallen. Also heute gilt: 50 nach Veröffentlichung, oder wenn nicht veröffentlicht, 50 Jahre nach Entstehung (§ 72 UrhG). Nebenbei: Selbst wenn es ein Lichtbildwerk wäre: Die Verwendung kleiner Ausschnitte unterfällt nicht mehr dem Urheberrecht, weil ja die für die Schöpfung notwendige Bildkomposition nicht übernommen wird. Zum Zeitpunkt der Aufnahme 1930 galt übrigens noch KUG, und zwar 10 Jahre Schutz ab Erscheinen, oder wenn nicht erschienen, 10 Jahre nach dem Tod des Fotografen. Die zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen dürften hier nicht einschlägig sein. Hier spricht alles hinsichtlich der Fotografenrechte für gemeinfrei. Grüße, Felix Sandberg 14:41, 28. Sep. 2008 (CEST)
Irtum Felix. Ein Klassenfoto ist vom Resultat her eben nicht reproduzierbar (jeder Fotograf mit denselben Fähigkeiten und Kenntnissen dasselbe Ergebnis), daher ist es eben ein Lichtbildwerk, und kein Lichtbild. Denn der Fotograf greift in der Regel in die Aufstellung der Schüler und Lehrer ein, er komponiert also den Bildaufbau. Vom Standpunkt aus, dass jedes Klassenfoto gleich aussieht sollte, kannst du noch lange nicht ableiten, das dahiter keine schöpferische Tätikeit steht. Und nur die, die schöpferische Tätikeit, ist für das Urheberrecht Ausschlag gebend. Bobo11 14:52, 28. Sep. 2008 (CEST)
Ich will das jetzt nicht bereittreten - Deine Ansicht widerspricht der Grundsatzentscheidung des BGH (GRUR 2000, 317 - Werbefotos, Vorinstanz OLG Düsseldorf). Selbst Portraits für Werbung sind keine Werke. "Gängige" Fotoarten, wozu Klassenfotos ganz bestimmt gehören, unterfallen keinem Urheberschutz (Details m.w.N. bei Schricker/Vogel, UrhR 3. Aufl. 2006, § 72 UrhG Rdn.22). Bilder, deren geistige Leistung sich im handwerklichen erschöpft, sind auch bei Profifotografen keine Werke (Wandtke/Bullinger/Thum, UrhR, 2. Aufl. 2006, § 72 UrhG Rdn.5, 6). Ausdrücklich OLG Düsseldorf GRUR 1997, 49 - Beuys-Fotografien -: Selbst studierte und mit Meistertitel ausgezeichnete Fotografin produziert nicht nur "Werke" (aaO. S.50). Aber das ist hier alles irrelevant. Wenn ich es richtig sehe, geht es nur um den Bildausschnitt des Lehrers. Und solche kleinen Ausschnitte, gerade für Personenportraits, sind keine Werkübernahme und unterfallen daher unstreitig NIE dem Urheberrecht des Fotografen, selbst wenn es bestanden hätte (Thum aaO. Rdn.24) - hier wird lediglich noch diskutiert, ob dabei auch der einfache Lichtbildschutz nach § 72 UrhG erlischt (so Thum, Vogel, auch Loewenheim Handbuch des Urheberrechts, 2003, § 37 Rdn. 17 und die h.M.) oder dieser immer erhalten bleibt (so bekanntlich Dreyer). Aber das "Portrait" des Lehrers aus einem Klassenfoto ist keinesfalls nach Urheberrecht geschützt. Sorry, man kann in dem Thema viel rumdiskutieren, an der Stelle würde ich es jedem Studenten mit "unvertretbar" anstreichen. Grüße, Felix Sandberg 15:22, 28. Sep. 2008 (CEST) 15:22, 28. Sep. 2008 (CEST)

Die Ansicht von Felix Sandberg ist durchaus unbeachtlich und widerspricht unserer jahrelangen gefestigten Praxis. Die Anführung von Schricker 3. Aufl. § 72 Rz. 22 trägt seine Ausführungen keineswegs. Dort wird ausgeführt: Die Grundsätze der kleinen Münze nach denen ein Minimum an Individualität bereits schutzbegründend wirkt gelten auch im Bereich der Fotografie. Für gesteigerte Anforderungen ist spätestens seit der EU-Harmonisierung der Schutzstandards kein Raum mehr. Erst wo fotografische Tätigkeit sich "im Gängigen oder Technischen erschöpft" beginnt der Leistungsschutz nach § 72 UrhG. Schauen wir uns nun die Entscheidung Werbefotos an. "Das Berufungsgericht hat aber - wie von der Revision zu Recht beanstandet - übersehen, daß der Klägerin wegen der Benutzung der in die Werbeanzeigen eingefügten Fotos jedenfalls Ansprüche aus Lichtbildschutz (§§ 72, 97 Abs. 1 UrhG, § 812 BGB) zustehen können, wenn diese nicht als Lichtbildwerke (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG) schutzfähig sein sollten." Es heisst nicht: da diese nicht schutzfähig sind. dass auf jeden Fall der Schutz nach § 72 UrhG bejaht wird, entspricht einer gängigen Gerichtspraxis bei Fotos, deren Schutzfrist als einfaches Lichtbild noch nicht abgelaufen ist. Der weitergehende Schutz als Lichtbildwerk wird offengelassen (explizit: "Die Frage, welche Schutzvoraussetzungen im Zeitpunkt der behaupteten Verletzungshandlungen für Lichtbildwerke gegolten haben, kann jedoch offenbleiben"). Der BGH lässt erkennen, dass auch die durchschnittliche Tätigkeit von Fotografen Lichtbildwerke gemäß § 2 UrhG entstehen lässt, denn die Vorinstanz wird deutlich zurechtgewiesen: "Das Berufungsgericht hat es abgelehnt, einen Urheberrechtsschutz der Anzeigen aus den verwendeten Fotos herzuleiten. Es ist dabei davon ausgegangen, daß den Fotos urheberrechtlicher Schutz als Lichtbildwerken im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG nur zukommen könne, wenn sie eine eigenschöpferische Prägung und Gestaltung aufwiesen. Bei einem Gesamtvergleich mit den vorbestehenden Gestaltungen müßten sich schöpferische Eigentümlichkeiten ergeben, die über das Handwerksmäßige und Durchschnittliche deutlich hinausragten. In den Fotos offenbare sich jedoch kein besonderes fotografisches Können. Bei dieser Beurteilung ist das Berufungsgericht von Anforderungen an die Schutzfähigkeit von Fotografien ausgegangen, die jedenfalls seit dem 1. Juli 1995 nicht mehr gelten, d.h. dem Zeitpunkt, in dem die Richtlinie 93/98/EWG des Rates zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte vom 29. Oktober 1993 (ABl. Nr. L 290/9) nach ihrem Art. 13 Abs. 1 umzusetzen war und auch durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 23. Juni 1995 (BGBl. I S. 842) umgesetzt worden ist (Art. 3 Abs. 2 des 3. UrhG-ÄndG). Nach Art. 6 der Richtlinie sollen Fotografien geschützt werden, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind (vgl. dazu auch Erwägungsgrund 17 der Richtlinie). Eines besonderen Maßes an schöpferischer Gestaltung bedarf es danach für den Schutz als Lichtbildwerk nicht (vgl. Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 2. Aufl., § 2 Rdn. 33, 179; Schricker/Vogel aaO § 72 Rdn. 21; Nordemann/Vinck in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl., § 2 Rdn. 74; Hertin ebd. § 72 Rdn. 2; Heitland, Der Schutz der Fotografie im Urheberrecht Deutschlands, Frankreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika, 1995, S. 60 ff.; Platena, Das Lichtbild im Urheberrecht, 1998, S. 233 ff.; A. Nordemann/Mielke, ZUM 1996, 214, 216)." Die Formulierung "Gemessen daran ist auch den in den Werbeanzeigen enthaltenen Porträtfotos der Schutz des § 72 UrhG nicht abzusprechen" ist also keinesfalls so zu lesen, dass selbst Porträtfotos keine Lichtbildwerke sind, sondern dass sie mindestens Lichtbilder sind. bei Logos vertrete ich hier ständig die Ansicht, dass die Beweis- und Begründungslast in unserem Kontext demjenigen zukommt, der sie als geschützt betrachtet, da es nicht sein kann, dass im Endeffekt alle Werke der angewandten Kunst als geschützt gelten, wenn dies nach Ansicht der Rspr. nur für Ausnahmen gilt, eben solche, die deutlich überragen. Wenn Lichtbildwerke über das "Handwerksmäßige und Durchschnittliche" NICHT herausragen müssen (so der BGH), folgt daraus, dass auch ein Klassenfoto von 1930, das damals ja von einem Berufs-Fotografen angefertigt worden sein dürfte, erst einmal als geschützt anzusehen sein wird. Falls der Name des Fotografen nicht bekannt sein sollte, bietet sich die bei Fotos ja mögliche Berufung auf Anonymes Werk an, was ich allemal praktikabler fände als die Erwägung, ein Ausschnitt aus einem Lichtbildwerk sei nur als einfaches Lichtbild zu betrachten.

Es hat also bei unserer ständigen Praxis zu bleiben, dass wir normale Fotos als Lichtbildwerke ansehen, was nicht ausschließt, dass im Einzelfall ausnahmsweise schlüssig gezeigt werden kann, dass kein Lichtbildwerk vorliegt --Historiograf 16:09, 28. Sep. 2008 (CEST)

PS: laut amtl. Begründung sah der Gesetzgeber 1965 "unüberwindliche Schwierigkeiten" bei der Abgrenzung zwischen Lichtbildwerken und Lichtbildern. Daher gilt auch für uns: in dubio pro Lichtbildwerk --Historiograf 16:14, 28. Sep. 2008 (CEST)

Mal ganz kurz: Was Wikipedia "in dubio" macht, ist ihre Sache. Die Zitatschnipsel sind etwas einseitig, mir fehlt jetzt die Zeit, das hier für WP alles aufzuarbeiten (hab gerade den Schricker und das BGH-Urteil wie auch die OLG D'dorf Entscheidung nochmal gelesen, ich weiß also schon, was da alles so steht). Aber wie gesagt: Thema verfehlt - denn der Kopf des Lehrers als Ausschnitt ist jedenfalls urheberrechtlich frei. Dazu ist hier nichts weiter gesagt, und damit ist die ganze (lange, aber doch unvollständige um nicht zu sagen, einseitige) Zitiererei überflüssig. Praxis "Vorsicht ist gut" will ich nicht beanstanden. Sie ist allerdings keine Antwort darauf, was urheberrechtlich gilt oder nicht. Und noch eines: Meine Ansicht ist durchaus nicht "unbeachtlich", hier ist kein Benutzer die Superrevisionsinstanz. Jeder, der fachkundig ist, darf zur Sache schreiben, was er meint, und was die Autoren oder zuständigen Gremien daraus machen, ist dann ihre Sache. Vorsicht mit solchen Statements, die andere Nutzer pauschal als minderwertig abqualifizieren. Ich weiß auch schon, was ich schreibe, und was ich dabei rechtlich verantworten kann. Ich kann hier mit jeder "Praxis" der Wikipedia leben, ist ja auch nicht mein Bild, und auch mit jeder anderen Meinung. Was "beachtlich" ist, bestimmt aber nicht ein Nutzer. Felix Sandberg 16:33, 28. Sep. 2008 (CEST)

Für mich ist das, was du schreibst unbeachtlich. Du verdrehst die Rechtslage und erweckst bei den vielen Lesern dieser Seite, die anders als wir beide nicht das Privileg haben, kurz mal im Schricker nachsehen zu können, einen falschen Eindruck. Du stellst nassforsch apodiktische, schlecht begründete Behauptungen auf und jammerst, wenn man deine Mindermeinung mit der gebotenen Deutlichkeit zurückweist. Ich kann nicht erkennen, wieso der Kopf des Lehrers urheberrechtlich frei sein sollte, denn aus deiner Argumentation geht das keinesfalls hervor. Wir haben bisher Abstand davon genommen, (kleine) Ausschnitte aus älteren Lichtbildwerken als einfache Lichtbilder zu werten, und ich kenne auch keine einzige Gerichtsentscheidung, die man dafür ins Feld führen könnte. Ich stehe einer solchen Einzelfallentscheidung keineswegs ablehnend gegenüber, aber ich wehre mich dagegen, dass unsere bisherige Praxis mit ein paar manipulativen Aufpluster-Zitaten in Frage gestellt wird. "Thema verfehlt", das gilt doch dann für dich. --Historiograf 18:04, 28. Sep. 2008 (CEST)

"verdrehst die Rechtslage", "nassforsch", "manipulativ", "aufplustern": Ich habe immer die Erfahrung gemacht, daß der inflationäre Gebrauch von selbstbewußter Wortwahl unter persönlicher Diskreditierung anderer Meinungen ein Indiz für fehlende Sachargumente ist. Ich habe den Eindruck, daß der wesentliche Punkt des Teilschutzes in Deiner Betrachtung schlicht übersehen wurde. Du hast schon Schwierigkeiten, für das ganze Bild den Werkcharakter zu begründen - das mag aber durchaus noch eine Restunsicherheit bergen. Den Werkcharakter des Ausschnittes hast Du aber nicht dargelegt, und allein auf den käme es an (Bullinger, in Wandtke, § 2 UrhG Rdn.42, 43, worauf Thum in § 72 Rdn.24 verweist, siehe auch Loewenheim bei Schricker, § 2 UrhG Rdn.66 und in seinem Handbuch, § 7 Rdn.14): Kleine Teile, in denen die Entfaltung einer persönlichen geistigen Schöpfung nicht mehr erfolgt, fallen aus dem Urheberrecht.
Im übrigen ergibt sich recht klar, daß ein simples Klassenfoto nichts mit "individueller Betrachtungsweise oder künstlerischer Aussage" oder "schöpferischer Leistung" zu tun hat, die z.B. Schricker/Loewenheim fordern (§ 2 Rdn.179) - dort auch eine lange Liste der Kriterien, die ein Bild zum Bildwerk machen: ungewöhnlicher Bildausschnitt oder Perspektive ... Voraussetzung ist, daß die Fotografie eine auf der Gestaltung beruhende Aussage enthält (so die anerkannte Definition von Nordemann, in: Loewenheim, Handbuch, § 9 Rdn.134). Ein Klassenfoto zeigt Lehrer und Schüler und muß handwerklich stimmen, eine "Aussage" des Fotografen steckt da normalerweise nicht drin. Nordemann benennt die erforderlichen Gestaltungsmittel (Rdn.135-146). Das alles hat mit der europarechtlich umstrittenen Frage der Getaltungshöhe nichts zu tun. Es geht einfach darum, ob Gestaltung überhaupt vorliegt. Also zeig mir, was in diesem Foto nun von den Kriterien, die Nordemann aus der obergerichtlichen Rechtsprechung herausgefiltert hat, vorhanden ist und es aus der Masse des Routine-Handwerks, *alle ordentlich auf dem Bild, keiner bohrt sich im der Nase, alles scharf und gut belichtet*, heraushebt. Mit Kraftausdrücken ersetzt man keine saubere Subsumtion.
Der dritte Senat an "meinem Heimat-OLG" hat es mal sehr schön zusammengefaßt:
Lichtbildwerke (§ 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG) unterscheiden sich von bloßen Lichtbildern (§ 72 UrhG) dadurch, daß sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Insbesondere müssen sie Individualität und Gestaltungshöhe aufweisen. Sie müssen eine individuelle Betrachtungsweise oder künstlerische Aussage des Fotografen zum Ausdruck bringen, die sie von der lediglich gefälligen Abbildung abhebt. Lichtbildwerke zeichnen sich im allgemeinen dadurch aus, daß sie über die gegenständliche Abbildung hinaus eine Stimmung besonders gut einfangen, in eindringlicher Aussagekraft eine Problematik darstellen, den Betrachter zum Nachdenken anregen. Das kann z. B. durch die Wahl des Motivs, des Bildausschnitts oder der Perspektive, durch die Verteilung von Licht und Schatten, durch Kontrastgebung, Bildschärfe oder durch die Wahl des richtigen Moments bei der Aufnahme geschehen (Schricker / Loewenheim, Urheberrecht, § 2 UrhG Rdz. 113 mit weiteren Nachw.). Die Masse der alltäglichen Bilder, die rein handwerkliche Abbildung des Fotografierten, zählt jedenfalls nicht zu den Lichtbildwerken.
(OLG Hamburg, GRUR 1999, 717 - Wagner-Familienfotos)
Wer das mal auf sich wirken läßt und dann überlegt, ob Klassenfotos darunter fallen, wird sich selbst eine Meinung bilden können. Da ist nichts dran verdreht, und wenns es Dir nicht paßt, mußt Du dich bei Herrn Gärtner beschweren. Kannst ihm ja sagen, daß ich ein Trottel bin ;-) ...
Es drängt sich mir ein wenig der Eindruck auf, daß eine Meinung eines Newcomers wie von mir erstmal mit Ablehnung empfangen wird. Bislang hast Du hier - sicher fachkundig - die Fragen gelöst und offenbar die Entscheidungen maßgeblich beeinflußt. Jetzt kommt der blöde Sandberg und quatscht dazwischen, unglücklicherweise hat er auch noch die ganze urheberrechtliche Literatur samt Zeitschriften und Entscheidungen zur Hand und vermutlich irgendwie auch gelernt, damit umzugehen, na das geht aber nun gar nicht. Keine Sorge, ich will hier keine eingefahrenen Traditionen und Positionen gefährden, dazu fehlt mir auch die Zeit. Die Frage paßte nur in eine bei mir ohnehin liegende Problematik in Vorbereitung einer Vorlesung, und da hat Klein Felix es mal gewagt, auch ein paar Aspekte einzubringen, die hier bislang vielleicht noch nicht ausreichend diskutiert wurden.
Also Deine Unfreundlichkeiten überlese ich mal, Herr Kollege, denk mal über meine Punkte nach, und berate weiter als Experte das Forum - schön daß es hier genügend Fachleute gibt, und nochmal - Vorsicht ist sicher der richtige Ausgangspunkt. Abwürgen der Argumente anderer aber nicht. Bis demnächst einmal, dann hoffentlich etwas entspannter, Felix Sandberg 18:59, 28. Sep. 2008 (CEST)

Die hier zu erörternde Lage der Rspr. seit 1995 zeichnet sich nicht gerade durch Üppigkeit aus. Das Urteil zu den Beuys-Fotos wird hier allgemein abgelehnt und ist auch ablehnenswürdig, da nicht im Einklang mit der Rspr. des BGH zu 2-D-Vorlagen stehend. Vogel kritisiert in Rz. 22 das OLG Düsseldorf. Die Wagner-Familienfotos sind alles andere als schlüssig. Die kleine Münze bei Lichtbildwerken ist auch bei den Lichtbildern gegeben, die das Hamburger Gericht des langen und des breiten als Dokumente der Zeitgeschichte gewertet hat (um im Ergebnis zu einem sehr langen Schutz zu kommen). Nur weil noch niemand diese Schwachsinns-Entscheidung genau auseinandergenommen hat, braucht man sie nicht für ein Gesetz zu halten. Die Wagner-Familienfotos stehen nicht mit der Aussage des BGH Werbefotos in Einklang und auch nicht mit der EU-Richtlinie. Dann gibt es noch die Scharping-Plantschereien-Entscheidung, bei der man die Pool-Bilder als einfache Lichtbilder gesehen hat. Alle Aspekte bis auf die Teilbildentnahme wurden hier seit 2004, seit ich hier aktiv bin, zur Genüge diskutiert. Wenn der Schutz der kleinen Münze bei den Lichtbildwerken gilt, dann folgert daraus, dass auch die Masse der handwerklichen Fotos und zwar auch der Amateurfotos, wie das der OGH in Österreich bei den Radlerfotos sah, geschützt sind und dass wir uns auf zu brüchiges Eis begeben, wenn wir im Einzelfall eine Unterscheidung von Lichtbild und Lichtbildwerk durchführen. Wenn es eine BGH-Entscheidung gibt zu einem Bild, das Lichtbild, aber definitiv kein Lichtbildwerk ist, also gemeinfrei, können wir uns gern weiterunterhalten. Zur Teilbildentnahme sehe ich keinen Diskussionsbedarf, da die Aktiven der DÜP im wesentlichen mit der bisherigen Regelung wohl einverstanden waren. --Historiograf 23:36, 28. Sep. 2008 (CEST)

Achja und komm mir nicht mit irgendwelchem Kommentar-Kappes, der aus Auflagen vor 1995 mitgeschleppt wird. Die Kommentarliteratur sagt zwar, dass seit 1995 frühere Kriterien nicht gelten gelten, hält aber an den früheren Kriterien mehr oder minder fest, weil sie nach dem Motte "alt und bewährt" in die Fußtapfen der Vorauflagen tritt. Wirklich belastbar ist dieser unlogische Unsinn für uns nicht. Wenn nicht mehr gefordert werden darf, dass die Gestaltung das Schaffen des Durchschnittsgestalters deutlich überragt, dann ist also auch das Schaffen des Durchschnittsgestalters als Lichtbildwerke geschützt. Zugleich soll aber die Masse der alltäglichen Bilder (demnach von Unterdurchschnittsgestaltern?) nicht als Lichtbildwerke geschützt sein. Wenn die kleine Münze gilt, sind auch sehr bescheidene Gestaltungen, also auch die "lediglich gefällige Abbildung" (vermutlich geht diese Juristenphrase, ich bin übrigens Nicht-Jurist, also komm mir nicht auf Kollegialität, in die 1950er-Jahre zurück) geschützt. --Historiograf 23:52, 28. Sep. 2008 (CEST)

Wer Entscheidungen des OLG Hamburg für "Schwachsinn" und die Standardliteratur zum Urheberrecht für "Kappes" und "Juristenphrasen" hält, darf das gern tun, und jeder Leser wird wissen, was er von der Belastbarkeit der Aussagen eines solchen Zeitgenossen zu halten hat. "Kollege" ist im übrigen eine hier gebräuchliche Anrede unter Wikipedia-Autoren, weil man einem gemeinsamen Projekt verbunden ist. Daß Du kein professioneller Jurist bist, merkt man, auch ohne daß Du es betonst, kein Zweifel. Grüße nach Freiburg, Felix Sandberg 09:31, 29. Sep. 2008 (CEST)

Wenn Entscheidungen des OLG Hamburg nicht nachvollziehbar sind und Kommentatoren offenbar nichts mit Logik am Hut haben, bin ich froh, dass ich das als Nicht-Jurist hier frei sagen darf. Ich denke, meine urheberrechtlichen Fachkenntnisse stehen Deinen nicht nach --Historiograf 17:40, 29. Sep. 2008 (CEST)

... was dem Betroffenen (ggf. den Wikipedia-Autoren) ganz dolle nutzt, wenn sie verklagt werden, vor Gericht stehen und ihr Berater mit den ganz vielen Fachkenntnissen sagt, "ihr dummen Richter seid nicht nachvollziehbar und habt alle mit Logik nichts am Hut," das wird aber kräftig Eindruck machen, genau so einen Berater und Vertreter braucht man ... :-) Also ich sag meinen Mandanten, wie die Gerichte entscheiden, und nicht wie ich meine, daß sie nach meiner superklugen Meinung entscheiden sollen, aber ich bin ja auch nur Klein Felix, Felix Sandberg 10:00, 30. Sep. 2008 (CEST)
der gänzlich unbeteiligte Leser dieses Disputs kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß hier ein Kickboxer und ein Florettfechter aneinandergeraten sind. --91.47.221.120 14:52, 1. Okt. 2008 (CEST)
Zumindest das letzte von Felix Sandberg vorgebrachte Argument ist in dieser Form nicht geeignet, die Diskussion zu fördern: Verklagt werden würde derjenige WP-Autor, der ein fremdes Urheberrecht verletzt oder verletzt haben soll. Hat dieser Autor sich indes an der Meinung von Historiograf orientiert, ist er vom Bestehen eines Schutzrechtes ausgegangen, hat dieses also respektiert. "Gefahren" im Sinne von Prozeßrisiken läuft der Benutzer nur dann, wenn er sich mit Felix Sandberg darauf beruft, daß das Klassenphoto von 1930 oder der aus diesem herausragende Kopf einer Person nicht geschützt ist, also frei kopiert werden kann.
Ich habe nicht die Absicht an dieser Stelle zu der inhaltlichen Kontroverse zu äußern, aber wenn hier die Gefahren eines Prozesses heraufbeschworen werden und das anwaltliche Vorsichtsprinzip bemüht wird (ich sag meinen Mandanten, wie die Gerichte entscheiden, und nicht wie ich meine, daß sie nach meiner superklugen Meinung entscheiden sollen), dann gehört es auch dazu zu erwähnen, daß der "sicherste Weg", den zu gehen dieses Prinzip nahelegt, derjenige der bisherigen Praxis und damit die Meinung von Historiograf ist. -- Stechlin 16:07, 1. Okt. 2008 (CEST)

Es spricht ja auch für sich, dass die von mir anhand des Schricker-Kommentars aufgedeckte offenkundige Unlogik von "Klein Felix" nicht mehr kommentiert wird. Ich warte immer noch auf eine entsprechende Belehrung, wie man "kein deutliches Überragen der Leistung des Durchschnittsfotografen" und "die Masse der alltäglichen Bilder ist nicht geschützt" unter einen Hut bringt --Historiograf 00:24, 2. Okt. 2008 (CEST)

Die sicherste Lösung ist - Wikipedia abschalten und im Bett bleiben. Na klar, mit "geht nicht" riskiere ich "nichts" - außer dem Projekt Wikipedia selbst!
Für Nein-Sagen braucht man keine Fachkenntnisse. Wenn diese Seite hier aber einen Sinn haben soll, dann muß sie dem Wikipedia-Autor eine Hilfestellung dafür geben, was er im Interesse der Qualität der Wikipedia darf - und wo die tatsächlichen Grenzen sind. Nur damit kommt man voran. Für "Let it be" brauche ich nur eine Beatles-Schallplatte, noch nicht mal eine fachfremde Promotion.
Die praktische Erfahrung zeigt zudem, daß man auf die ewigen Bedenkenträger überhaupt nicht mehr hört und dann einfach ohne Fachberatung "mal macht" - damit entsteht dann erst die Gefahr wirklicher Urhebrrechtsverletzungen. Ernstgenommen werden nur solche Hinweise, bei denen erkennbar ist, daß der Berater nicht als Erstes mal seine eigene "Sicherheit" im Auge hat, sondern einen optimalen Beitrag zum guten Gelingen der Sache leistet. Wo es rechtlich nicht geht, ist die Grenze, und echte Grauzonen rate ich ohne Not (und das gilt hier eigentlich immer) selbstverständlich auch zu meiden. Nein-Sagen aus reiner Privatmeinung heraus aber ist keine fachliche Diskussion für eine Seite "Urheberrechtliche Fragen" und verbraucht hier nur nutzlos Raum.
Auch im Licht der europarechtlichen Vorgaben: Schöpfungshöhe muß keine große Kunst sein, aber auch die "kleine Münze" umfaßt nicht jede handwerkliche Alltagshandlung. Das ergibt sich eigentlich von selbst, und wer das "unlogisch" findet, daß nun mal nicht alles auf der Welt ein "Werk" ist, was Mitmenschen so fabrizieren, führt sich selbst ad absurdum. Zumal wenn es sich nur um einen Bildausschnitt handelt - der rechtlich entscheidende Aspekt, der hier einfach immer wieder ausgeblendet wird. Im übrigen widerspricht die Argumentation von historiograf dem Gesetz: Wenn jedes Foto automatisch schon ein "Werk" ist, wäre das ganze Lichtbildner-Recht des § 72 UrhG gegenstandslos. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Gerade die Existenz dieses besonderen Schutzes beweist, daß es von Fotografen gefertigte Fotos ohne Werkqualität gibt. So klein ist eben auch die kleine Münze nicht.
Ich habe den definitiven Eindruck, daß der Benutzer histriograf hier ein Forum für seine durchaus nicht uninteressanten persönlichen Ansichten sucht - was er aber bitte auf seiner Homepage oder sonstwo tun möge - und nicht in erster Linie die hier maßgebliche enzyklopäische Mitarbeit im Auge hat. Denn die besteht darin, den Autoren bei der Schaffung guter Beiträge zu helfen und sie nicht durch wortgewaltig verbrämte, ausufend ausgebreitete Privatmeinungen, die in der Rechtspraxis keinen Widerhall finden, zu verunsichern.
Für mich insoweit EOD, der geneigte Leser wird es einzuordnen wissen. --Felix Sandberg 07:14, 2. Okt. 2008 (CEST)

Ich brauche hier kein Forum zu suchen, denn seit Mitte 2004 betreue ich diese Seite und die meisten respektieren hier meine Erfahrung (unter anderem auch Stechlin, der ja auch RA ist). Meiner persönlichen Ansicht nach wäre die Schweizer Regelung vorzuziehen, die überhaupt keinen Schutz von einfachen Lichtbildern kennt. Aber was ich mir wünschen würde und was wir hier pragmatisch vertreten können, ist zweierlei. Der geneigte Leser wird den Wortschwall von Felix Sandberg ebenfalls einzuordnen wissen. Wir müssen uns an das bestehende Urheberrecht halten, auch wenn es uns nicht gefällt. Sandberg hat nach wie vor kein Wort zu der von mir aufgezeigten Unlogik verloren - das spricht für sich. Es geht ihm um persönliche Angriffe, nicht um dieses Projekt --Historiograf 18:17, 2. Okt. 2008 (CEST)

Hier "betreut" keiner "eine Seite", Wikipedia ist ein Gemeinschaftsprojekt, wo alle Autoren mitmachen. Und es zählt genau gar nichts, wie lange man hier "Erfahrung" hat. Respekt hat man vor Können, nicht vor Anciennität (by the way, ich betreibe Urheberrecht schon ein klein wenig länger als ein paar Jahre, aber wen interessiert das?). Und wenn jemand ihm nicht passende Sachdarstellungen als "persönliche Angriffe" mißdeutet, kann ich ihm auch nicht helfen. Erstaunliche Tatsache: Ich habe nichts gegen mir völlig unbekannte Historiker vom anderen Ende der Republik, auch wenn es momentan nicht in die selbst gestrickte Opferrolle desjenigen paßt, der seine bislang unangefochtene Autorität angegriffen sieht. Das stimmt nicht - ich respektiere Können und Einsatz (und habe histriograf auch dort ausdrücklich zugestimmt, wo es m.E. zutreffend ist, und werde das weiter so halten), aber ich darf dort argumentieren, wo ich seine Schlußfolgerungen für unrichtig halte. Bitte kein Feindbild basteln, das bringt nichts - wir müssen hier alle miteinander zurecht kommen. Ich hoffe, daß das im Interesse der anderen Nutzer bald kooperativer und unaufgeregter über das "Eindringen" eines weiteren Urheberrechtlers geschieht. Hier gibts Arbeit genug für uns alle! Grüße, Felix Sandberg 18:40, 2. Okt. 2008 (CEST)
Es geht ihm um persönliche Angriffe, nicht um dieses Projekt. Widerspruch ist bei dir also ein persönlicher Angriff. An deinen Ausführungen sieht der geneigte Leser genau eines: Den Unwillen dein Revier mit jemanden zu teilen der eine andere Meinung vertritt als du und diese zu allem Überfluss auch noch fest verteidigt. Deine Erfahrung wurde und wird hier weiter akzeptiert, aber den Ton den du hier manchmal anschlägst scheinst du selbst gar nicht mehr zu registrieren, aber das sind selbstverständlich keine Angriffe...! Wenn man neue User die Fragen stellen erstmal ordendlich runterputzt, weil sie die Frechheit besitzen eine Frage zu stellen, die bereits einmal gestellt wurde ist das natürlich ein überaus freundliche Geste...ein Histo darf das... Miss mal mit dem selben Maß an dir...du tust Felix Meinung als Unsinn ab, kritisiert er aber dich, schreist du gleich persönlicher Angriff und unsachlich. Reflektiere mal deine eigenen Worte. --Tafkas hmm?! +/- 21:51, 2. Okt. 2008 (CEST)
Könnt ihr euer "Kräftemessen" nicht woanders austragen? Ich bezweilfe, dass diese "Diskussion" Kuhl-k weiterhelfen wird... -- Chaddy - DÜP 21:58, 2. Okt. 2008 (CEST)
Wir versuchen ja, die Antwort zu finden. Auch nach ausführlicher Diskussion: historiograf meint, es geht nicht, ich meine, es geht. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Für Wikipedia im Zweifel für die Sicherheit - nein, bitte nicht verwenden ohne Erlaubnis des Fotografen. Frage beantwortet? Grüße, Felix Sandberg 23:49, 2. Okt. 2008 (CEST)

Wie ich unten erwähnt habe, wäre ein Einordnen des Bilds als Lichtbild (angesichts des aktuellen Interesses an dem Bild als dokumentarisches Lichtbild) mit der Konsequenz verbunden, dass es bis 2015 geschützt ist, sofern es posthum veröffentlicht wurde. Die Möglichkeit, einen Ausschnitt aus einem dokumentarischen Lichtbild als einfaches Lichtbild zu betrachten, sehe ich nicht --Historiograf 14:55, 3. Okt. 2008 (CEST)

Broschüre der Stadt Gleiwitz

Könnte diese Broschüre [14] noch urheberrechtlich geschützt sein oder ist sie Public Domain? --Jonny84 00:54, 30. Sep. 2008 (CEST)

Datum: 1934 - höchst unwahrscheinlich, dass die Broschüre PD ist. ST 01:35, 30. Sep. 2008 (CEST)
Das Problem ist nicht das Datum, sondern eher die Frage ob es noch geschützt sein kann wenn die/der Herausgeber nicht mehr bestehen/existieren. Jonny84 15:22, 1. Okt. 2008 (CEST)

Das ist höchst irrelevant. Es hat einen Autor als natürliche Person und bei diesem liegen (wieder) die Rechte, wenn der damalige Herausgeber nicht mehr existiert. Allenfalls als Anonymes Werk wäre vielleicht ein Schlupflöchli denkbar --Historiograf 00:07, 2. Okt. 2008 (CEST)

Angegeben als Herausgeber ist das Städtische Verkehrs- und Propagandaamt in Gleiwitz (nicht mehr existent). Eine natürliche Person wird nicht als Herausgeber genannt. Da trifft das mit dem Anonymen Werk vielleicht am ehesten zu. Jonny84 15:30, 3. Okt. 2008 (CEST)

Schöpfungshöhe?

Hat dieses abgebldete Motiv nach eurer Ansicht Schöpfungshöhe? Wenn ja, bitte umstandslos löschen oder sla stellen. -- MrsMyer 16:22, 28. Sep. 2008 (CEST)

Das ist hier ja wohl keinesfalls die Frage. Die Frage ist, ob es nicht alt genug ist, um nicht mehr geschützt zu sein, auch wenn es SH hätte (die ich nicht sähe) --Historiograf 16:27, 28. Sep. 2008 (CEST)
Das sind humorvoll gemeinte Schilder, die in Österreich in allerlei Variationen verkauft werden. Sie sind neu, auf alt gemacht. Von der kuk Großmutter bis zum kuk Hundehalter gibt es alles, was Scherzkekse kaufen. -- MrsMyer 16:34, 28. Sep. 2008 (CEST)

Das Wappen ist vermutlich alt, bei der Illustration (Haus) unten hat nach meiner hier öfter vertretenen Ansicht derjenige zu begründen, der SH sieht --Historiograf 17:56, 28. Sep. 2008 (CEST)

Danke sehr! :-) -- MrsMyer 17:58, 28. Sep. 2008 (CEST)

Also nur mal so: Ich seh' da kein Haus, sondern 'nen Bücherstapel. ;-) -- heuler06 00:00, 3. Okt. 2008 (CEST)
BTW: Eine etwas schärfere Version, vor allem im oberen Bildteil, wäre schön. Vielleicht kannst die Aufnahme nochmal wiederholen? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:14, 3. Okt. 2008 (CEST)
Nur mit tausend Kilometer Fahrt oder Flug. ;-)-- MrsMyer 16:45, 5. Okt. 2008 (CEST)P. s.: Zurück müsste ich natürlich auch noch.