Elektrische Zigarette
Nahezu jede auf dem freien Markt erhältliche elektrische Zigarette, auch E-Zigarette, rauchlose Zigarette oder elektronische Zigarette genannt, ist ein Gerät zum Inhalieren verdampfter Flüssigkeit und daraus sich bildenden Nebels an Stelle von Zigarettenrauch. Diese Flüssigkeit wird Liquid genannt. Der Dampf und der daraus mit angesaugter Luft entstehende Nebel ähnelt in Konsistenz und sensorischer Wirkung dem Tabakrauch. Im Gegensatz zum Rauchen findet jedoch keine schwelende bis glimmende Verbrennung statt.[1]
Inhaltsverzeichnis |
Geschichte [Bearbeiten]
Das Konzept einer elektrischen Zigarette wurde 1963 von Herbert A. Gilbert patentiert.[2] Seine Idee einer rauch- und tabakfreien „Zigarette“ mit erhitzter, befeuchteter und aromatisierter Luft, als Ersatz für die konventionelle Zigarette, ging allerdings niemals in Produktion.
2003 erfand der Chinese Hon Lik die heutige Version und brachte sie ein Jahr später in China auf den Markt. Das Unternehmen, für das er arbeitete, änderte seinen Namen von „Golden Dragon Holdings“ in Ruyan und exportierte ab 2005/2006 elektrische Zigaretten.[3][4] Diese Verdampfer basieren auf der Technologie, mit der in Diskotheken Nebel erzeugt wird.
Mittlerweile wird diese Art elektrischer Zigaretten weltweit hergestellt und vertrieben.
Funktion [Bearbeiten]
Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung existieren zwei unterschiedliche Systeme, welche beide mit dem Begriff "elektronische Zigarette" benannt werden:
- elektronische Zigaretten, die Liquids vernebeln und
- elektronische Zigaretten mit Tabakerhitzung.[5]
E-Zigaretten, die Liquide vernebeln [Bearbeiten]
Nahezu alle auf dem freien Markt erhältlichen elektrischen Zigaretten beruhen auf dem Verdampfungsprinzip und bestehen aus einem Akku und einem Verdampfer. Akkus und Verdampfer werden in unterschiedlichen Bauformen angeboten. Ungeregelte Akkus, wie zum Beispiel die der eGo Serie, sind weit verbreitet. Bei den regelbaren Akkuträgern kann die Spannung und damit die Leistung bei gleichbleibendem Widerstand angepasst werden.
Verdampfer gibt es entweder als Einwegprodukt, oder zum Wiederverwenden. Bei den sogenannten Selbstwickelverdampfern kann die Heizspirale (mit, oder ohne Glasfaserverwendung) selbst hergestellt werden.
Die zu verdampfende Flüssigkeit, das Liquid, gelangt durch die Kapillarwirkung eines Dochtes aus Metall- und/oder Glasfasergeflecht von einem Tank zu einer kleinen Heizspirale. Diese schaltet man je nach Modell entweder durch Tastendruck oder automatisch mittels eines Unterdruckschalters beim Ziehen ein. Die Verdampfer leisten typischerweise 7–12 Watt. Die sehr kleinen Akkus älterer Modelle und besonders die von sogenannten Mini-E-Zigaretten – meist um 300 mAh – schränkten die Nutzungsdauer stark ein. Moderne Systeme besitzen größere Akkus (650 bis 2500 mAh) und teilweise eine elektronische Leistungsanpassung, sodass sie bei normaler Nutzung etwa ein bis zwei Tage lang ohne Aufladung betrieben werden können.
Die E-Zigarette gibt es in unterschiedlichen Bauformen. Größere Modelle bieten oft einen Tank für einen bis fünf Milliliter Dampflösung (Liquid). Kleinere ahmen in Aussehen und Größe Zigaretten nach, müssen aber öfter mit Dampflösung (Liquid) wiederbefüllt werden, da sie zumeist kleinere Depots (zum Teil aus Watte) enthalten.
Eine wissenschaftliche Untersuchung zeigt Unterschiede der Funktionseigenschaften zwischen verschiedenen Geräten.[6]
E-Zigaretten mit Tabakerhitzung [Bearbeiten]
In dieser speziellen Art der elektrischen Zigarette wird eine spezielle Zigarette über eine Heizspirale bis knapp unter die Verbrennungstemperatur erhitzt, sodass fast dieselben Inhaltsstoffe wie beim Rauchen einer Zigarette freigesetzt werden. Es entsteht bei dieser Zigarette 80-90 % weniger Passivrauch, allerdings befindet sich im produzierten Rauch mehr als doppelt soviel Formaldehyd als in einer normalen Zigarette. [5] [7] Wirtschaftlich konnte sich diese Form der E-Zigarette nicht durchsetzen.
Verbrauchsstoff (Liquid) [Bearbeiten]
Die zu verdampfende Flüssigkeit wird Liquid genannt und besteht zumeist aus Propylenglykol, Glycerin, Lebensmittelaromen und zu geringen Teilen aus Wasser. Als Trägerflüssigkeit fungiert zum größten Teil Propylenglykol, welches als Lebensmittelzusatzstoff E 1520 zugelassen ist. Es sind Liquide mit Nikotin in verschiedener Stärke erhältlich, aber auch nikotinfreie und nicht aromatisierte Liquide. Der Nikotinanteil variiert dabei nach Angabe der Hersteller zwischen 0 und 36 Milligramm pro Millitliter. Der Dampf der Flüssigkeit erzeugt das sensorische Gefühl des Rauchens. Liquide sind sowohl in sofort benutzbaren Kartuschen (englisch Cartridge), als auch größeren Mengen zum Nachfüllen von Depots und Tanks, oder zum direkten Träufeln auf den Verdampfer erhältlich. Zudem besteht die Möglichkeit, die Liquids eigenständig zu mischen. Zu diesem Zweck werden die Bestandteile der Liquids auch einzeln zum Verkauf angeboten sowie Anleitungen und Rechner für Mischungsverhältnisse im Internet zur Verfügung gestellt.
Recht [Bearbeiten]
Europäischer Binnenmarkt [Bearbeiten]
Elektrische Zigaretten und Verbrauchsmaterial, das sogenannte Liquid, sind in Deutschland und den meisten Ländern des europäischen Binnenmarkts derzeit erhältlich. Die Rechtslage, vor allem zu nikotinhaltigen Liquiden, ist derzeit umstritten (Stand 2012).[8]
In Österreich entschied am 18. April 2007 das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, dass Nikotindepots als Arzneimittel und Inhalatoren als Medizinprodukte einzuteilen sind. Für das Inverkehrbringen sind arzneimittelrechtliche (z. B. Zulassungspflicht) und medizinprodukterechtliche Regeln zu beachten.[9]
Außerhalb der EU [Bearbeiten]
In den USA gab die Gesundheitsbehörde FDA am 22. Juli 2009 bekannt, dass mehrere Ladungen von elektrischen Zigaretten an der Grenze beschlagnahmt wurden.[10] Die von der FDA veranlassten labortechnischen Untersuchungen ergaben, dass einige dieser Produkte giftige Substanzen enthielten.[11] Die Behörde vertrat die Ansicht, dass E-Zigaretten als Medikamente einzustufen seien. Die FDA-Berichterstattung über die giftigen Substanzen in den E-Zigaretten wurde von Wissenschaftlern deutlich kritisiert.[12] Am 14. Januar 2010 wurde der Klage gegen die Beschlagnahme und Einstufung als Arzneimittel stattgegeben, welche die betroffenen Firmen vor dem Bundesbezirksgericht erhoben hatten. In dem Urteil wurde die FDA wegen der „fortwährenden, aggressiven Bemühungen, Freizeit-Tabakprodukte als Medikamente oder Medikamentenapplikatoren unter dem amerikanischen Arzneimittelrecht zu regulieren“, kritisiert.[13] Im April 2011 ließ die FDA verlauten, dass sie die Regulierung von E-Zigaretten als Tabakwaren plane.[14]
In der Schweiz ist die elektrische Zigarette seit April 2012, da sie weder Tabak enthält, noch teilweise aus Tabak besteht, nicht als Tabakfabrikat oder Ersatzprodukt eingestuft. Außerdem sind die Liquide von der Tabaksteuer befreit.[15]
Gebrauch in öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln [Bearbeiten]
Der Gebrauch rauchloser Zigaretten ist bei den meisten Fluggesellschaften weder ausdrücklich erlaubt noch untersagt. Eine Ausnahme stellt Air Canada dar, deren Bestimmungen für Handgepäck nur das Mitführen der elektrischen Zigarette erlauben, den Gebrauch aber untersagen.[16] Seit September 2009 erlaubt die irische Fluggesellschaft Ryanair das Inhalieren aus rauchfreien Zigaretten und bietet diese auf ihren Flügen an.[17] Die angebotenen rauchfreien Zigaretten kommen jedoch ohne jede Elektrik aus und sind somit nicht als elektrische Zigaretten zu bezeichnen. Das Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten schlug im September 2011 vor, „den Gebrauch von elektronischen Zigaretten in Flugzeugen explizit zu verbieten“.[18] Dieses Verbot soll nicht nur für Flüge innerhalb der Vereinigten Staaten gelten, sondern für alle Flüge von und in die USA.
In der aktuellen Fassung der Beförderungsbedingungen untersagt auch die Deutsche Bahn die Nutzung der elektrischen Zigarette „in den Zügen der Produktklassen ICE, IC/EC und C“. Analog dazu sind die Raucher-/Nichtraucherbestimmungen der US-amerikanischen Eisenbahngesellschaft Amtrak zu nennen, die den Gebrauch elektrischer Zigaretten in allen Zügen und Bahnhöfen untersagen.[19][20] Die Stadt Köln verbietet den Gebrauch von E-Zigaretten in Gaststätten.[21] Im Freistaat Bayern ist der Gebrauch von E-Zigaretten in Gaststätten nicht verboten.[22][23]
Dem niedersächsischen Städte- und Gemeindebund hingegen liegen „keine konkreten Gefährdungshinweise und Beschwerden über den Gebrauch von E-Zigaretten vor. Ohne Rechtsgrundlage und verlässliche Erkenntnisse zu konkreten Gefahren können und dürfen die Städte und Gemeinden den Gebrauch von E-Zigaretten - zum Beispiel in Gaststätten - nicht untersagen.“[24]
Nutzen in der Tabakentwöhnung [Bearbeiten]
Obwohl bislang immer noch der Nachweis darüber fehlt, ob und inwiefern elektrische Zigaretten bei einem Rauchstopp nachhaltig behilflich sein können, gibt ein Großteil der Nutzer als Grund für die Verwendung der E-Zigarette die Entwöhnung oder die Verhinderung eines Rückfalls sowie die Verringerung von Rauchverlangen und Entzugssymptomen an. Tatsächlich scheint die Verwendung von E-Zigaretten Rauchverlangen und Entzugssymptome nach einem Rauchstopp einzudämmen. Dies trifft auch auf den Konsum von Liquids zu, die kein Nikotin enthalten.[25] Konsumenten begründen diese subjektiv empfundene Erleichterung mit dem Verweis auf die weiterhin bestehende Authentizität des imitierten Raucherlebnisses, das Erhalten der Gewohnheiten, der Vergemeinschaftung mit Gleichgesinnten und der Identifikation mit der "Dampfer"-Szene.[26]
Gesundheitsrisiken [Bearbeiten]
Die gesundheitlichen Risiken des Konsums von E-Zigaretten werden kontrovers diskutiert. Bei der Benutzung der E-Zigarette werden keine Stoffe verbrannt. Darin unterscheidet sich die E-Zigarette von herkömmlichen Zigaretten, deren Verbrennung etwa 4.000 Stoffe entstehen lässt, die die Raucher inhalieren.[1] Im Gegensatz zu den Rauchern herkömmlicher Zigaretten inhalieren die Konsumenten von E-Zigaretten kein(e) Kohlenmonoxid, Formaldehyd, Acrolein, Blausäure, Arsen oder krebserzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.
Technische Probleme [Bearbeiten]
Hersteller und Konsumenten berichten immer wieder über Probleme in der Anwendung von E-Zigaretten. Das Ziehen an einer elektrischen Zigarette unterscheidet sich von dem einer Tabakzigarette. In diesem Zusammenhang kann es vorkommen, dass es bei zu starkem Saugen zu einem Eintreten des Liquids in den Mundraum kommt. So wird unter Umständen Nikotin verschluckt oder über die Mundschleimhaut aufgenommen. Des Weiteren kann beim Befüllen der Liquid-Kartuschen Flüssigkeit austreten, sodass möglicherweise Nikotin über die Haut aufgenommen werden kann.[27]
Inhalation des Aerosols [Bearbeiten]
Laut einer im Oktober 2012 veröffentlichten Studie, bei welcher der E-Zigarettendampf einer Risikoanalyse unterzogen wurde, stellte sich heraus, dass keine signifikanten Risiken für die menschliche Gesundheit existieren. Weiterhin stellten die Forscher bei der durchgeführten Krebsrisikoanalyse fest, dass bei keiner der untersuchten Proben die Risikogrenzwerte für Kinder oder Erwachsene überschritten worden sind. Im Fazit der Studie kommen T.R. McAuley et al. zu folgendem Schluss
„Bei allen gemessenen Nebenprodukten, verursachen E-Zigaretten im Vergleich zur Tabakzigarette sehr kleine Belastungen. Diese Studie zeigt, dass von den hier analysierten Verbindungen der E-Zigarette keine erkennbare Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht.“
„For all byproducts measured, electronic cigarettes produce very small exposures relative to tobacco cigarettes. The study indicates no apparent risk to human health from e-cigarette emissions based on the compounds analyzed.[28]“
Der Hauptbestandteil des zu verdampfenden Liquids ist Propandiol (älterer Name: Propylenglycol). Dieser Stoff ist als Lebensmittelzusatzstoff E 1520 zugelassen. Er kann bei hypersensitiven Personen nach Auftrag auf die Haut allergische Reaktionen auslösen. Bei oraler Aufnahme wird 1,2-Propandiol als für den Menschen ungefährlich eingestuft. Es ist in Kaugummi, Cremes, Zahnpasta, Zigaretten und zahlreichen Arzneimitteln enthalten.[29][30] Anders stellt sich die Inhalation des Propandiol dar: In einer Studie an Freiwilligen, die sich einem Propandiolnebel aussetzten, reizten Konzentrationen von 0,31 mg/l Augen und Rachen.[31] Dies ist insbesondere für Personen mit Atemwegsschädigungen und für Raucher von Bedeutung, die auf E-Zigaretten umsteigen, da letztere zumeist ebenfalls vorgeschädigte Atemwege haben. Das Bundesinstitut für Risikobewertung wies in einer Stellungnahme zu Shishas darauf hin, dass die Inhalation von Glycerin und 1,2-Propandiol im Tierversuch zu Veränderungen des Zellepithels im Kehlkopf und zu Reizungen der Nasenschleimhäute bis hin zum Nasenbluten führen kann.[32] Als weitere Bestandteile fügen die Hersteller den Liquiden außerdem Aromastoffe zu, die auch als Zusatzstoffe für Lebensmittel zugelassen sind. Für die Wirkung auf den menschlichen Körper bei der Verdampfung dieser Aromen liegen keine Studien vor. Manche Liquide enthalten Nikotin.
Der Anteil des Nikotins im entstehenden Aerosol unterliegt je nach Hersteller und Modell starken Schwankungen.[33] Nikotin ist ein Nervengift und kann bei Verschlucken von hohen Dosierungen tödlich sein. Für Kleinkinder kann schon eine Menge von sechs Milligramm (das ist vergleichbar mit dem Tabak einer halben Zigarette) zum Tode führen.[34] Obwohl Nikotinhaltige Produkte wie E-Zigarettenliquids, Tabakzigaretten, Nikotinkaugummis, Nikotininhalatoren, usw. teilweise seit Jahrzehnten erhältlich sind, wurden in den letzten Jahren durch das Statistische Bundesamt keine Todesfälle durch Nikotinvergiftung in Deutschland aufgezeichnet.[35]
Zachary Cahn von der University of California in Berkeley und Michael Siegel von der Boston University School of Public Health werteten 16 Studien zu E-Zigaretten aus, die sich mit den Inhaltsstoffen des Liquids befassten. In zwei der ausgewerteten Studien wurde davon berichtet, dass Spuren von tabakspezifischen Nitrosaminen (TSNA) in den Proben nikotinhaltiger Liquide gefunden wurden. Der maximale Gesamtgehalt an TSNA war 8.2 Nanogramm/g und auf einem ähnlichen Niveau wie in einem Nikotinpflaster (8.0 Nanogramm/Pflaster). Gemäß der Auswertung enthielten die nikotinhaltigen Liquide und Nikotinpflaster 0.07 bis 0.2 % des Gesamtgehalts von TSNA in Tabakzigaretten. Die Spuren von TSNA lassen sich mit der Gewinnung von Nikotin aus Tabak erklären. Abschließend weisen die Autoren darauf hin, dass weitere Studien und auch Regelungen (in den USA) zur E-Zigarette nötig seien.[36][37]
Die Inhalation des verdampften Liquids kann zu Nebenwirkungen, z.B. Reizungen des Mundes und des Rachen, trockenem Husten, Schwindel und Übelkeit, führen.
Passivdampf [Bearbeiten]
Beim Gebrauch von E-Zigaretten wird kein schädlicher Nebenstromrauch produziert - der Rauch, der entsteht, wenn eine Zigarette abbrennt, während nicht an ihr gezogen wird.
Da ein Konsument von elektrischen Zigaretten nach dem Inhalieren einen Teil des verdampften Liquids wieder ausatmet, gehen Wissenschaftler des Fraunhofer WKI davon aus, dass es so etwas wie Passivdampf gibt.[38] Schripp et al. haben dafür einen Probanden in eine 8 m3-Kammer gestellt und dieser sollte während einer 30minütigen Konditionierungsphase lediglich Atmen und danach für eine Stunde eine E-Zigarette und danach eine Tabakzigarette konsumieren. Anschließend wurde das Ausatemluft/Dampfgemisch mittels GC/MS untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass die Stoffe Formaldehyd, Aceton, Isopren, Acetaldehyd, Essigsäure und Butanon in Kleinstmengen in der Luft nachgewiesen werden konnten. In der Studie wird darauf hingewiesen, dass das Formaldehyd ein Bestandteil der normalen Ausatemluft des Probanden war, da dieser Stoff bereits während der Konditionierungsphase gemessen werden konnte und auch nach dem EZigarettenkonsum nicht signifikant anstieg.[39] Weiterhin verweist die Studie darauf, dass die Stoffe Aceton, Isopren, Acetaldeyhyd und Essigsäure auch ein Bestandteil der normalen Ausatemluft eines Menschen sein könnten.
2003 veröffentlichen Diskin et al. (Keele Universität, England) eine Studie, die sich mit den ausgeatmeten Stoffwechselprodukten von Menschen beschäftigt. Für die Studie wurden Atemproben entnommen und in den frühen Morgenstunden bei der Ankunft im Labor analysiert. Die Ergebnisse von Diskin et al. zeigen auf, dass die Stoffe Aceton, Isopren und Acetaldehyd tatsächlich normale Stoffwechselprodukte sind, welche in teilweise höheren Konzentrationen vom Menschen ausgeatmet werden.[40] Die von Schripp et al. gemessene Konzentration von Butanon war mit 0,002 mg/m3 300.000 mal niedriger als der erlaubte MAK-Wert. [41]. Die Messergebnisse von Schripp et al. zeigen auf, dass beim Konsum der E-Zigarette keine Grenzwerte für die Innenraumluft überschritten, bei der herkömmlichen Tabakzigarette hingegen der Richtwert für Formaldehyd von 0,1 ppm (parts per million) für die Innenraumluft überschritten wurde.
In einer Presseinformation vom Mai 2012 stellte das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) seine Einschätzung dar, dass eine gesundheitliche Belastung durch passive Inhalation aufgrund der unübersichtlichen Datenlage zu E-Zigaretten nicht auszuschließen sei und empfiehlt das Rauchen von E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen und sie im Sinne des Nichtraucherschutzes wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln.[42][43][44]
Eine im September 2012 veröffentliche Studie zeigte, dass die Auswirkungen des untersuchten Passivdampf auf die Raumluft, wenn man sie mit dem traditionellen Tabakrauchen vergleicht, kaum messbar sind. Weiterhin hat der Passivdampf nicht die giftigen und krebserregenden Eigenschaften von Tabakzigaretten. Die Forscher machen die fehlende Verbrennung und den fehlenden Nebenstromrauch bei der elektrischen Zigarette als Gründe für die gemessenen Unterschiede in der Luftverschmutzung aus. Die Forscher stellten bei der Auswertung der Messungen fest, dass obwohl nikotinhaltiges Liquid in einem 60 m3-Raum verdampft wurde, in der Luft kein Nikotin nachgewiesen werden konnte:
„5 E-Zigarettenkonsumenten, welche 5 Stunden lang in einem kleinen Raum ohne Raumlufterneuerung, E-Zigaretten konsumieren, produzieren keine nachweisbaren Nikotinkonzentrationen in der Luft.“
„5 vapers using e-cigarettes for 5h in a small room without renewal of indoor air do not produce detectable levels of nicotine in the air.“
Die Forscher kommen abschließend zu dem Fazit, dass man
„auf Basis der ARPA-Daten über die Luftverschmutzung in Städten sagen kann, dass es ungesünder sein kann, in einer großen Stadt zu atmen, als sich im selben Raum mit einem konsumierenden E-Zigarettennutzer zu befinden.“
„On the base of the obtained results and on ARPA data about urban pollution, we can conclude by saying that could be more unhealty to breath air in big cities compared to staying in the same room with someone who is vaping.[45][46]“
Ebenfalls im Oktober 2012 erschien eine Studie von dem ehemals für die Weltgesundheitsorganisation forschenden Experten Andreas Flouris, welche die Auswirkungen des Passivdampfs auf den menschlichen Körper untersuchte. Er kam zu dem Ergebnis, dass der Dampf keinen Effekt auf die Blutwerte von Dritten hat. Der Autor stellte weiterhin fest, dass wenn Tabakraucher die E-Zigarette nutzen, auch dies keinen Effekt auf die untersuchten Blutwerte hatte. Im Gegensatz dazu steht, dass gem. Studie Aktiv- und Passivtabakrauch zu einer erhöhten Anzahl von Leukozyten, Lymphozyten und Granulozyten führt.[47]
Eine Forschergruppe um J.-F. Bertholon hat im April 2013 eine Studie veröffentlicht, in der unter anderem das ausgeatmete Aerosol von E-Zigaretten mit dem von Tabakzigaretten und Shisha verglichen wird. In dieser Studie wird festgestellt, dass die Halbwertzeit des Passivdampf in der Luft 11 Sekunden beträgt. Im Gegensatz dazu liegt die Halbwertzeit von Tabakrauch in der Luft bei 19 bis 20 Minuten. Die Forscher leiten daraus ab, dass das Risiko einer Passivdampfbelastung durch E-Zigaretten sehr gering ist.[48]
Laut einem unabhängigen Sicherheitsbericht des neuseeländischen Tabakkontrollforschers Murray Laugesen[49] ist der ausgeatmete Dampf eines E-Zigarettenkonsumenten nicht schädlich für Dritte, da er nahezu kein Nikotin und keinerlei Verbrennungsprodukte enthält.[50][51]
Bill Godshall, der Vorsitzende der unabhängigen Nichtraucherorganisation „Smokefree Pennsylvania“, bezog sich auf die im Oktober 2012 von T. R. McAuley et al. veröffentlichte Studie, als er in einem Interview sagte: „Seit mehr als 25 Jahren tritt Smokefree Pennsylvania für ein generelles Rauchverbot in Innenräumen ein. Basierend auf den Studienresultaten, sehe ich keinen Grund, warum elektrische Zigaretten unter die Rauchverbote fallen sollen.“[52]
Weblinks [Bearbeiten]
- Bernd Mayer: Pharmakologisch-toxikologisches Fachgutachten über die elektrische Zigarette von Liquidshop S.L. Universität Graz, 18. November 2010, abgerufen am 31. August 2011 (PDF 3,47 MB).
- Factsheet zu Elektronischen Zigaretten. Stabsstelle Krebsprävention im DKFZ/WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle, 2010, abgerufen am 17. Dezember 2011 (PDF; 1,5 MB).
- e-zigarette-test.de Interview mit Dr. Adrian Payne. Abgerufen am 17. Dezember 2011.
- Verein E-Dampfen. Interessensgemeinschaft E-Dampfen, 2012, abgerufen am 26. August 2012.
- Elektrische Zigaretten - Ein Überblick. Deutsches Krebsforschungszentrum, 2013, abgerufen am 14. Mai 2013.
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ a b E-Zigarette gegen Nikotinsucht? WDR, 10. September 2011, abgerufen am 19. September 2011.
- ↑ Patent Herbert A. Gilbert: Smokeless non-tobacco cigarette
- ↑ Patent Hon Lik: A FLAMELESS ELECTRONIC ATOMIZING CIGARETTE
- ↑ A high-tech approach to getting a nicotine fix, 25 April 2009, Los Angeles Times
- ↑ a b Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Stellungnahme Nr. 013/2008: BfR rät zur Vorsicht im Umgang mit elektronischen Zigaretten (PDF; 57 kB), 5. Januar 2008, abgerufen am 11. Juli 2012
- ↑ M. Williams, P. Talbot among electronic cigarettes in the pressure drop, airflow rate, and aerosol production. Nicotine & Tobacco Research, 13:1276-1283, 2011
- ↑ Stabbert et all. Toxicological evaluation of an electrically heated cigarette. Part 2: Chemical composition of mainstream smoke [8.September 2003 http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/jat.924/abstract]
- ↑ M. van den Heuvel: E-Zigarette: Dunstige Debatte, DocCheck Medical Services, 1. Juni 2012.
- ↑ Abgrenzungsbeirat gemäß § 49a AMG BMGFJ-Information betreffend elektrisch betriebene Nikotininhalatoren, insbesondere RUYAN. BASG, 18. April 2007, abgerufen am 21. September 2011 (PDF 29 KB).
- ↑ FDA warnt vor elektrischen Zigaretten und plant diese als Medikament einzustufen (englisch). fda.gov, abgerufen am 7. Januar 2012. vom 22. Juli 2009
- ↑ FDA-Untersuchung: Evaluation of e-cigarettes (englisch). fda.gov, abgerufen am 7. Januar 2012 (PDF; 243 kB). vom 4. Mai 2009
- ↑ Wissenschaftler kritisieren FDA-Berichterstattung. 24-7pressrelease.com, abgerufen am 2012-01-07 (englisch). Presseerklärung vom 5. Oktober 2009
- ↑ US-Bezirksgericht hebt Einfuhrverbot von E-Zigaretten auf und rügt FDA für die versuchte Einstufung der E-Zigarette als Medikament (englisch). docs.justia.com, abgerufen am 7. Januar 2012.
- ↑ Pressebericht vom 25. April 2011. (englisch). abcnews.go.com, abgerufen am 7. Januar 2012.
- ↑ Schweiz: SR 641.311 Verordnung über die Tabakbesteuerung. Abgerufen am 26. Oktober 2012.
- ↑ Bestimmungen für Handgepäck. Air Canada, 2009, abgerufen am 26. Oktober 2011.
- ↑ Rauchfrei rauchen bei Ryanair. Zielgruppe Nikotinsüchtige. n-tv, 21. September 2009, abgerufen am 20. September 2011.
- ↑ U.S. Department of Transportation Proposes to Ban the Use of Electronic Cigarettes on Aircraft. DOT 119-11. Department of Transportation, 14. September 2011, abgerufen am 26. Oktober 2011.
- ↑ Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG. Deutsche Bahn AG, 31. Oktober 2012, abgerufen am 4. November 2012 (PDF 722 KB).
- ↑ Raucher-/Nichtraucherbestimmungen. National Railroad Passenger Corporation, 2011, abgerufen am 26. Oktober 2011.
- ↑ Auch „E-Zigaretten“ in Kneipen verboten. Pressemitteilung. stadt-koeln.de, 19. September 2011, abgerufen am 10. Oktober 2011.
- ↑ Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat - E-Zigarette. Abgerufen am 29. April 2012 (PDF; 65 kB).
- ↑ Landratsamt Ansbach - Merkblatt Rauchverbot in Gaststätten (Bayern). Abgerufen am 29. April 2012 (PDF; 37 kB).
- ↑ Pressemitteilung des NSGB vom 29. Dezember 2011
- ↑ Etter, Bullen: Electronic cigarette: user profile, utilization, satisfaction and perceived efficacy. Addiction 106, 2011
- ↑ Barbeau et al.: Perceived efficacy of e-cigarettes versus nicotine replacement therapy among successful e-cigarette users: a qualitative approach. Addiction Science & Clinical Practice 8, 2013
- ↑ Deutsches Krebsforschungszentrum (Hrsg.): Elektrische Zigaretten - ein Überblick. Heidelberg, 2013
- ↑ T. R. McAuley et al.: Comparison of the effects of e-cigarette vapor and cigarette smoke on indoor air quality, Inhalation Toxicology, Vol. 24: Seiten 850-857
- ↑ Non-clinical safety and pharmacokinetic evaluations of propylene glycol aerosol in Sprague-Dawley rats and Beagle dogs. Abgerufen am 29. Dezember 2011.
- ↑ Gelbe Liste Pharmindex: Präparate mit Propylenglycol. Abgerufen am 29. Dezember 2011.
- ↑ G. Wieslander: Experimental exposure to propylene glycol mist in aviation emergency training: acute ocular and respiratory effects in: Occup. Environ. Med. 58(10), S. 649–655 (2001) PMID 11555686
- ↑ Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Feuchthaltemittel in Wasserpfeifentabak erhöhen das gesundheitliche Risiko, 3. August 2011, abgerufen am 16. Juni 2012
- ↑ Goniewicz et al.: Nicotine levels in electronic cigarettes. Nicotine & Tobacco Research, 15:158-166 2013
- ↑ Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Liquids von E-Zigaretten können die Gesundheit beeinträchtigen. Stellungnahme Nr. 016/2012, 2012
- ↑ Todesursachen in Deutschland. Statistisches Bundesamt, 2012, abgerufen am 14. Mai 2013.
- ↑ Electronic cigarettes as a harm reduction strategy for tobacco control: A step forward or a repeat of past mistakes. Abgerufen am 25. Februar 2013 (PDF; 108 kB).
- ↑ Zachary Cahn, Michael Siegel: Dampf besser als Rauch. Forscher: E-Zigaretten sind weniger schädlich als Tabak. bild der wissenschaft, 18. Dezember 2010, abgerufen am 20. September 2011.
- ↑ Schripp T, Markewitz D, Uhde E, Salthammer T.: Fraunhofer Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI): Does e-cigarette consumption cause passive vaping? (Jun 2012)
- ↑ Fraunhofer WKI: Elektronische Zigarette auf dem Prüfstand - Formaldehyd wird nicht freigesetzt (03. Dezember 2012)
- ↑ Diskin, AM; Spanel, P; Smith, D: Time variation of ammonia, acetone, isoprene and ethanol in breath: a quantitative SIFT-MS study over 30 days (2003)
- ↑ GESTIS-Stoffdatenbank: Eintrag zu Butanon
- ↑ E-Zigaretten können auch zu gesundheitlichen Gefahren für Passivraucher führen, 17/2012, 7. Mai 2012
- ↑ Stellungnahme Nr. 016/2012 des BfR vom 24. Februar 2012 (PDF; 87 kB)
- ↑ Fragen und Antworten zur E-Zigarette, FAQ des BfR (PDF; 44 kB) vom 1. März 2012
- ↑ Stefano Zauli Sajani, et al.: (PDF; 484 kB) Urban Air Pollution Monitoring and Correlation Properties between Fixed-Site Stations
- ↑ G. Romagna, et al.: (PDF; 3,2 MB) Characterization of chemicals released to the environment by electronic cigarettes use (Sep 2012)
- ↑ Flouris, A.D., et al.: Acute effects of electronic and tobacco cigarette smoking on complete blood count. Food Chem. Toxicol. (Okt 2012)
- ↑ J.-F. Bertholon et al.: Comparison of the aerosol produced by electronic cigarettes with conventional cigarettes and the shisha, Revue des Maladies Respiratoires (17. April 2013)
- ↑ Profil Murray Laugesen
- ↑ Murray Laugesen: (PDF; 283 kB) Safety Report on the Ruyan e-cigarette Cartridge and Inhaled Aerosol (2008)
- ↑ Helen Thomson: (PDF; 40 kB) Artikel „Electronic Cigarettes - a safe substitute - Deutsche Übersetzung (2009)
- ↑ OnlinePRmedia: Artikel „New E-cigarette Study Shows No Risk from Environmental Vapor Exposure (Okt 2012)
| Bitte den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten! |