Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge

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Deutsche Städte mit Umweltzonen

Die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge, kurz Feinstaubverordnung, ermöglicht die Einrichtung von Umweltzonen in Deutschland als Maßnahme zur Einhaltung der Luftgrenzwerte für Feinstaub und Stickstoffoxid. In eine Umweltzone dürfen nur Kraftfahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen einfahren, die sich nach ihrer Euro-Abgasnorm sowie dem Feinstaubausstoß richtet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Grundlagen und Zweck

Die deutsche Bundesregierung hat die Verordnung am 10. Oktober 2006 verabschiedet, nachdem der Bundesrat ihr nach Änderungen und einer Entschließung mit Kritik an der Stickoxidreduzierung zugestimmt hatte.[1] Sie trat am 1. März 2007 in Kraft.[2]

Ermächtigungsgrundlagen sind § 40 Absatz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (insoweit ist die Verordnung von der Bundesregierung erlassen) und verschiedene Ermächtigungsnormen des Straßenverkehrsgesetzes (insoweit sind das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Verordnungsgeber).

Es handelt sich um eine sogenannte „Artikelverordnung“: Als ihr Artikel 1 enthält sie die Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BImSchV) – kurz Plakettenverordnung –, Artikel 2 enthält verschiedene Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung.

Der Zweck der Verordnung erschließt sich aus § 40 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Danach beschränkt oder verbietet die zuständige Straßenverkehrsbehörde den Kraftfahrzeugverkehr, soweit ein Luftreinhalte- oder Aktionsplan nach § 47 Abs. 1 oder 2 des Gesetzes dies vorsehen. Allerdings wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu regeln, dass Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung von Verkehrsverboten ganz oder teilweise ausgenommen sind oder ausgenommen werden können, sowie die hierfür maßgebenden Kriterien und die amtliche Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge festzulegen.

Diesem Zweck dient die 35. BImSchV: Sie regelt insbesondere

Ergänzend werden durch die Änderung der Straßenverkehrsordnung neuen Verkehrszeichen eingeführt.

[Bearbeiten] Feinstaubplakette

Es wurden vier Schadstoffgruppen definiert, von denen drei Gruppen durch Aufkleber (Plaketten) gekennzeichnet sind. Diese werden bei betroffenen Fahrzeugen (Personenkraftwagen, Lastkraftwagen) gut sichtbar rechts oben oder unten hinter der Windschutzscheibe angebracht.

[Bearbeiten] Erwerb

Die Feinstaubplaketten können für einen Beitrag von sechs Euro unter anderem bei den Zulassungsbehörden, den technischen Diensten wie TÜV, GTÜ, KÜS, Dekra und den Abgasuntersuchung-berechtigten Werkstätten erworben werden, letztere sind jedoch preislich ungebunden. Hierzu ist, bei in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen, die Vorlage des Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung notwendig; bei Lkw-Maut-pflichtigen Fahrzeugen auch durch die entsprechenden Dokumente. Es besteht keine generelle Pflicht zum Erwerb einer Feinstaubplakette.

Verschiedene Verwaltungen haben die Möglichkeit eingerichtet, die Plakette online zu bestellen und zugesandt zu bekommen. Dies ist unter anderem möglich in Berlin[3], München, Oberhausen, Stuttgart[4], dem Landkreis Ludwigsburg[5], dem Märkischen Kreis, Karlsruhe[6] und Köln[7]. Dabei kann jede Stelle die Plakette für jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug ausstellen. Auch in unabhängigen Shops[8] gibt es die Möglichkeit zur Online-Bestellung.

Beim TÜV Nord in Hannover gibt es die Möglichkeit die Plakette online, per Brief oder Fax für € 6,00 inkl. Versandkosten zu bestellen. Die Lieferung erfolgt innerhalb weniger Tage, die Zahlung "auf Rechung" und nicht gegen Vorkasse. [9]

[Bearbeiten] Merkmale

Grüne Feinstaubplakette

Die Plaketten sind fälschungserschwerend und werden beim Versuch des Entfernens zerstört. Vor Aushändigung der Plakette wird das entsprechende Kraftfahrzeugkennzeichen mit einem lichtechten Stift in die Plakette eingetragen. Weitere Merkmale:

  • Plaketten-Durchmesser: 80 Millimeter, schwarz umrandet,
  • Strichdicke der Umrandung: 1,5 Millimeter
  • Ziffer der Schadstoffgruppe: Höhe 35 Millimeter
  • Schriftfeld: 60 × 20 Millimeter
  • Schrift: schwarz RAL 9005, lichtecht
  • Plakettenfarbe: weiß RAL 9010, lichtecht
  • lichtechte Farben der Untergründe
    • Schadstoffgruppe 2: verkehrsrot, RAL 3020
    • Schadstoffgruppe 3: verkehrsgelb, RAL 1023
    • Schadstoffgruppe 4: verkehrsgrün, RAL 6024

[Bearbeiten] Schadstoffgruppen

Feinstaubgruppe 1
  • alte Dieselfahrzeuge und Benziner ohne geregelten Katalysator
  • Es wird keine Plakette zugeteilt.

Emissionsschlüsselnummern:

  • Benziner: 0, 03–13, 15, 17, 88, 98
  • Diesel: 0-24, 34, 40, 77, 88, 98
Feinstaubgruppe 2

Emissionsschlüsselnummern:

  • Benziner: (nicht vorgesehen)
  • Diesel: 25–29, 35, 41, 71
Feinstaubgruppe 3

Emissionsschlüsselnummern:

  • Benziner: (nicht vorgesehen)
  • Diesel: 30, 31, 36, 37, 42, 44–52, 72
  • Diesel PM1 (Partikelminderungsstufe): 14, 16, 18, 21, 22, 25–29, 34, 35, 40, 41, 71, 77
Feinstaubgruppe 4

Emissionsschlüsselnummern:

  • Benziner: 01, 02, 14, 16, 18–70, 71–75*, 77
  • Diesel: 32, 33, 38, 39, 43, 53–70, 73–75
  • Diesel mit Partikelfilter
    • PM1: 49-52, 27**
    • PM2: 30, 31, 36, 37, 42, 44–48, 67–70
    • PM3: 32, 33, 38, 39, 43, 53–66

Erläuterungen:
  • 75*: Im Falle von Gasfahrzeugen nach Richtlinie 2005/55/EG (vormals 88/77/EWG)[10]
  • 27**: Laut BMVBS[11] können Fahrzeuge mit der Emissionsschlüsselnummer „27“ bzw. „0427“, einer Klartextbezeichnung „96/69/EG I“ und einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2500 Kilogramm nach Nachrüstung eines Partikelfilters der Stufe PM1 die grüne Plakette bekommen (Fahrzeuge unter 2500 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht erreichen durch Filternachrüstung weiterhin nur „gelb“). Die Sonderregelung ermöglicht die Aufrüstung von „rot“ auf „grün“.

Benzin-Kraftfahrzeuge ohne Katalysator, mit ungeregeltem Katalysator und mit dem US-Kat der ersten Generation mit den Schlüsselnummern 03 und 11 erhalten keine Plakette. Ausnahmen gibt es zum Beispiel in Frankfurt am Main für Fahrzeuge mit Gas-, Elektro- und Brennstoffzellenantrieb[12] oder in München für Personenkraftwagen mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb. Für diese Fahrzeuge und alle anderen Benzin-Kraftfahrzeuge mit der Emissionsklasse Euro 1 oder höher gibt es eine grüne Plakette. Da Diesel-Kraftfahrzeuge wesentlich höher am Feinstaubausstoß beteiligt sind, sind die Zuordnungen hier differenzierter und strenger.

Die vier Schadstoffgruppen werden in Anhang 2 der 35. BImSchV anhand der Anforderungen der verschiedenen emissionsschutzrechtlichen EU-Richtlinien definiert. Die Erfüllung der Voraussetzungen der jeweiligen Richtlinie ist gegenüber der Ausgabestelle allerdings durch die Emissionsschlüsselnummern des Kraftfahrzeuges nachzuweisen. Zu diesem Zweck hat der Bundesminister für Verkehr pp. eine Zuordnung der Schlüsselnummern zu den Schadstoffgruppen im Verkehrsblatt bekanntgemacht (VKBl. 2006 S. 867) Die Schadstoffgruppen der Verordnung sind nicht identisch zu den bestehenden Emissionsklassen.

Die Emissionsschlüsselnummern lassen sich zum Beispiel herausfinden

  • bei älteren Fahrzeugscheinen, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden: die letzten beiden Ziffern unter Punkt „zu 1“ und
  • bei neueren Zulassungsbescheinigungen, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden: Teil I, die letzten beiden Ziffern unter Punkt „14.1“.

Für Nutzfahrzeuge (Lastkraftwagen und Busse) gelten andere Schlüsselnummern, siehe zum Beispiel[13] die nebenstehende Tabelle gilt für Personenkraftwagen (und Wohnmobile unter 2,8 Tonnen).

Bei Fahrzeugen mit ausländischer Zulassung ist die Schadstoffgruppe nicht immer eindeutig aus den Fahrzeugpapieren erkennbar. Aus diesem Grund kommt hier ein vereinfachtes Verfahren zum Einsatz, welches sich am Jahr der Erstzulassung orientiert. Eine Hilfestellung dazu bietet der TÜV.

[Bearbeiten] Alte Kat-Personenkraftwagen und Freigabe durch Europäische Union

Für frühe G-Kat-Fahrzeuge mit Schlüsselnummern 01, 02 sowie 77 war es seitens des Gesetzgebers anfangs versäumt worden, eine Zulassung bei der Europäischen Union zu beantragen. Mittlerweile können jedoch auch diese Plaketten beantragt werden (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 61 vom 7. Dezember 2007; Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung). Diese die bislang gültige Regelung ergänzende Verordnung ist am 8. Dezember 2007 in Kraft getreten. Diese Neuregelung betrifft überwiegend Fahrzeuge, welche in den 1980er und frühen 1990er Jahren gebaut worden sind. Sofern diese Fahrzeuge mit einem sogenannten geregelten Katalysator (G-Kat) ausgerüstet sind, wird auch die grüne Plakette zugeteilt.[14]

Personenkraftwagen mit G-Kat und den Schlüsselnummern 03, 04, 09 und 11 wird teilweise noch bis 31. Dezember 2009 die freie Fahrt in den Umweltzonen ohne Plakette gestattet.

In kürzester Zeit möchten Frankreich und die BeNeLux-Staaten diese Umweltplaketten auch einführen.

[Bearbeiten] Ausnahmen

Trabant in der Kölner Umweltzone, mit Ausnahmegenehmigung der Zulassungsbehörde

Von Verkehrsverboten sind gemäß der Verordnung folgende Fahrzeuge ausgenommen:

  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren etc.)
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung
  • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen aG, H oder Bl nachweisen.
  • Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der StVO in Anspruch genommen werden können (Polizei, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr usw.).
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden.
  • Old- und Youngtimer, die entweder ein H-Kennzeichen haben und somit mindestens 30 Jahre alt sind, oder die mit roter „07er-Nummer“ bewegt werden.
  • zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt.
  • Diplomatenfahrzeuge[15]

[Bearbeiten] Umweltzone

Die deutschen Kommunen dürfen in Ballungsräumen Umweltzonen einrichten, um in diesen die Feinstaubbelastung zu reduzieren. Fahrzeuge, die nicht unter die allgemeinen Ausnahmen fallen, dürfen in die ausgeschilderten Umweltzonen nicht einfahren bzw. sich in ihnen befinden.[16] Gibt ein Zusatzschild Ausnahmen für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppe an (siehe unten) dürfen diese Kraftfahrzeuge einfahren, wenn die Plakette sichtbar hinter der Windschutzscheibe befestigt ist.

Ein Stufenplan zu den entsprechenden Luftreinhalteplänen sieht eine Ausweitung des Fahrverbots in zeitlichem Rhythmus vor, so dass nach der ersten Stufe (Fahrverbot von Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 1) in einer zweiten Stufe auch die Fahrzeuge mit roten Plaketten und in einer dritten Stufe auch die Fahrzeuge mit gelben Plaketten von einem Fahrverbot betroffen sein werden.

[Bearbeiten] Ursachen für die Einführung

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO)[17] kommt es jährlich weltweit zu 370.000 vorzeitigen Todesfällen, die auf eine hohe Feinstaubbelastung zurückzuführen sind.

Die EU-Luftqualitätsrichtlinie[18] von 1999 schreibt eine Senkung der Feinstaubbelastung vor. In Deutschland gibt es eine ganze Reihe an Städten, bei denen in den letzten Jahren eine Überschreitung der Feinstaubrichtlinien gemessen wurde. Dazu zählen Städte wie München, Dortmund, Cottbus, Bremen, Berlin und viele mehr. Daraufhin hat man sich auf die Einführung von Umweltzonen geeinigt, die die Feinstaubbelastung eindämmen sollen.

Für die gesundheitlichen Schäden ist nicht nur der Feinstaub verantwortlich, sondern es entstehen auch Belastungen durch Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid, Kohlenstoffmonoxid, Benzol, Ozon usw. Quellen der Belastung wurden unter anderem in alten Dieselfahrzeugen ohne Rußpartikelfilter und Benzinfahrzeugen ohne geregelten Kat ausgemacht.

[Bearbeiten] Umweltzonen in Deutschland

Schild am Beginn einer Umweltzone

Mehrere deutsche Großstädte hatten angekündigt, bereits im Jahr 2007 Umweltzonen einzuführen. Durch teilweise unklare Vorschriften und fehlende Ausnahmeregelungen wurden diese Pläne jedoch auf 2008 (zum Beispiel Stuttgart[19], Berlin[20], Duisburg[21]) oder einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben. Die Stadt Aachen hingegen lehnt die Einrichtung einer Umweltzone bewusst ab - trotz Überschreitung der EU-Schadstoff-Grenzwerten in den Jahren 2006 und 2007.[22]

Am 1. Januar 2008 wurde in Berlin die Umweltzone eingeführt, wonach sich in dem durch den S-Bahn-Ring gezeichneten Innenstadtbereich nur Fahrzeuge mit Plakette bewegen dürfen. 80 Prozent der in der Hauptstadt zugelassenen Fahrzeuge fallen damit unter die Regelung.

Auch die Stadt Köln führte zum 1. Januar 2008 eine Umweltzone ein[23]: Das Innenstadtgebiet linksrheinisch sowie die rechtsrheinischen Stadtteile Deutz und Mülheim dürfen nun grundsätzlich ohne Plakette nicht mehr befahren werden.

Außerdem wurde, ebenfalls am 1. Januar 2008, in Hannover eine Umweltzone eingerichtet.[24][25][26] Begrenzt wird sie im Wesentlichen im Westen, Süden und Osten durch den Schnellstraßenring (West-, Süd- und Messeschnellweg) sowie im Norden durch die Straße Sahlkamp. Der Westschnellweg verläuft teilweise innerhalb der Umweltzone (zwischen Deisterplatz und Ricklinger Kreisel).[27] Zunächst durften Fahrzeuge mit roter, gelber und grüner Plakette diesen Bereich befahren, seit dem 1. Januar 2009 nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette, ab 1. Januar 2010 schließlich nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette. Alle Kraftfahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen waren bis zum 31. Dezember 2008 vom Verbot ausgenommen. Ferner sind alle Benzin-Kraftfahrzeuge mit geregeltem Katalysator, die keine grüne Plakette bekommen, Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen und roten Dauerkennzeichen sowie alle Reise- und öffentlichen Busse bis zum 31. Dezember 2009 vom Verkehrsverbot ausgenommen.

Am 12. Januar 2008 wurde in Dortmund eine Umweltzone eingeführt, die mit einer Länge von etwa 300 Metern als kleinste derzeitige Umweltzone gilt. Betroffene Fahrzeuge mit roter Plakette sind dort vom Verbot nicht ausgenommen.[28]

Zum 1. März 2008 wurden Umweltzonen in Stuttgart, Mannheim, Tübingen, Ludwigsburg, Leonberg, Schwäbisch Gmünd, Reutlingen und Ilsfeld eingerichtet.[29]

Am 1. Oktober 2008 wurde in Frankfurt am Main die Umweltplakette[30] innerhalb des sogenannten Autobahnrings[31], bestehend aus aus den Autobahnen A 3, A 5 und A 661, eingeführt. Die Umweltzone soll weiterhin bis zum 1. Januar 2010 (gelbe und grüne Plakette benötigt) und zum 1. Januar 2012 (grüne Plakette) verschärft werden.

Bochum, Dortmund (nun auch flächendeckend in der Innenstadt), Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Bottrop, Gelsenkirchen, Oberhausen und Recklinghausen weisen seit dem 1. Oktober 2008 eine Umweltzone aus.[32][33]

Auch in München wurde am 1. Oktober 2008 eine Umweltzone eingerichtet. Sie umfasst den Bereich innerhalb des Mittleren Rings.[34]

Am 1. Januar 2009 wurden in Bremen, Heilbronn, Herrenberg, Karlsruhe, Mühlacker, Pforzheim und Ulm Umweltzonen eingerichtet. Ab. 1. Juli 2009 wird in Augsburg die Umweltzone eingerichtet.

Die Düsseldorferer Innenstadt wurde am 15. Februar 2009 Umweltzone[35].

Auch die Städte Bielefeld, Paderborn, Regensburg, Münster und Dresden haben bereits über die Einführung einer Umweltzone nachgedacht. Wann diese allerdings eingeführt wird, ist noch offen. Geplant sind ab Januar 2010 auch Umweltzonen in Heidelberg, Freiburg im Breisgau und Pfinztal. In Osnabrück wird die Umweltzone mit dem 4. Januar 2010 eingeführt.[36]

Die Stadt Kassel fordert vom Land Hessen die Einrichtung einer Umweltzone Kasseler Becken zum 1. Januar 2010 auch ohne die Zustimmung einzelner betroffener Gemeinden.[37][38] Die Stadt Leipzig plant die Einführung einer Umweltzone zum 1. Januar 2011. Ab diesem Datum sollen nur noch Fahrzeuge mit der grünen Plakette innerhalb des Autobahnrings fahren dürfen.[39]

Eine Liste und eine Karte von bereits eingerichteten und geplanten Umweltzonen befinden sich auf der Seite des Umweltbundesamtes.[40]


Zeitleiste der Umweltzonen in Deutschland (mit Angabe der für die Einfahrt in die Umweltzonen erforderlichen Plakettenfarben und Schadstoffgruppen)
Ort Bundesland Status 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
J F M A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D
Augsburg Bayern inaktiv 1 1 2 2 3 3 3 4 4 4 4
Berlin Berlin aktiv 2 2 4 4 4 4 4 4
Bochum Nordrhein-Westfalen aktiv 1 2 2 2 2 2 2 2 2
Bottrop Nordrhein-Westfalen aktiv 1 2 2 2 2 2 2 2 2
Bremen Bremen aktiv 1 2 3 3 4 4 4 4 4
Dortmund Nordrhein-Westfalen aktiv 1 2 2 2 2 2 2 2 2
Dortmund (Brackeler Straße) Nordrhein-Westfalen aktiv 1 3 3 3 3 3 3 3 3
Duisburg Nordrhein-Westfalen aktiv 1 2 2 2 2 2 2 2 2
Düsseldorf Nordrhein-Westfalen aktiv 1 1 2 2 2 2 2 2 2
Essen Nordrhein-Westfalen aktiv 1 2 2 2 2 2 2 2 2
Frankfurt am Main Hessen aktiv 1 2 2 3 3 4 4 4 4
Freiburg im Breisgau Baden-Württemberg inaktiv 1 1 2 2 3 3 3 3
Gelsenkirchen Nordrhein-Westfalen aktiv 1 2 2 2 2 2 2 2 2
Hannover Niedersachsen aktiv 2 3 4 4 4 4 4 4
Heidelberg Baden-Württemberg inaktiv 1 1 2 2 3 3 3 3
Heilbronn Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 3 3 3 3
Herrenberg Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 3 3 3 3
Ilsfeld Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 2 3 3 3 3
Karlsruhe Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 3 3 3 3
Köln Nordrhein-Westfalen aktiv 2 2 3 3 3 3 3 3
Leipzig Sachsen inaktiv 1 1 1 4 4 4 4 4
Leonberg Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 2 3 3 3 3
Ludwigsburg Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 2 3 3 3 3
Mannheim Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 2 3 3 3 3
Mühlacker Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 2 3 3 3 3
Mülheim an der Ruhr Nordrhein-Westfalen aktiv 1 2 2 2 2 2 2 2 2
München Bayern aktiv 1 2 2 3 3 3 3 3 3
Neu-Ulm Bayern inaktiv 1 1 2 3 3 3 3 3 3
Oberhausen Nordrhein-Westfalen aktiv 1 2 2 2 2 2 2 2 2
Osnabrück Niedersachsen inaktiv 1 1 2 3 4 4 4 4
Pfinztal Baden-Württemberg inaktiv 1 1 2 2 3 3 3 3
Pforzheim Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 3 3 3 3
Pleidelsheim Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 2 3 3 3 3
Recklinghausen Nordrhein-Westfalen aktiv 1 2 2 2 2 2 2 2 2
Reutlingen Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 2 3 3 3 3
Schwäbisch Gmünd Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 2 3 3 3 3
Stuttgart Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 2 3 3 3 3
Tübingen Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 2 3 3 3 3
Ulm Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 3 3 3 3
Wuppertal Nordrhein-Westfalen aktiv 1 1 2 2 3 3 3 3 3

[Bearbeiten] Verkehrszeichen

Die Feinstaubverordnung bewirkt eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung. Das bisherige Zeichen 270 (Verkehrsverbot bei Smog) wird durch die neuen Zeichen 270.1 und 270.2 ersetzt, die den Beginn und das Ende einer Umweltzone anzeigen. Hier gilt ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge, sofern nicht bestimmte Ausnahmekriterien erfüllt werden. Zeichen 270.1 kann durch ein Zusatzzeichen ergänzt werden, das Fahrzeuge mit einer entsprechend angezeigten Plakette ebenfalls von dem Fahrverbot ausnimmt.

[Bearbeiten] Verstoß

Ein Befahren der Umweltzone ohne Plakette kann beispielsweise in Hannover seit 1. Mai 2008 mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet werden. Bis dahin galt dort eine Übergangsregelung.

Strittig war indes, ob und wie der ruhende Verkehr überwacht wird. Der Bußgeldkatalog kannte unter Nr. 153 nur den Tatbestand des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Plakette, wobei Fahrzeugführer der Fahrer und nicht der Halter ist. Da ein Fahrzeug im ruhenden Verkehr keinen Fahrer hat, war die Rechtslage nicht eindeutig um auch das Parken eines Fahrzeuges ohne Plakette ahnden zu können. Zudem kannte der Bußgeldkatalog in Nr. 153 nur das zum 1. März 2008 gestrichene Zeichen 270, nicht aber die beiden die Umweltzone umschließenden Zeichen 270.1 und 270.2. Um hier Rechsklarheit zu schaffen wurde zum 1. Februar 2009 der Bußgeldkatalog geändert. Der Tatbestand unter Nr. 153 lautet nun Teilnahme am Verkehr, wozu auch das Parken im öffentlichen Raum gehört.

Regelung seit dem 1. Februar 2009: angelehnt an den Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1)[41]:

  • Bußgeldkennzahl: 141621
  • Tatbestand: Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen.
  • § 41 Abs. 2, Nr. 6, § 49 Abs. 3, Nr. 4, StVO; § 24 StVG; 153 BKat
  • Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
  • Punkte: 1


Regelung bis zum 31. Januar 2009: angelehnt an den Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1)[42]:

  • Bußgeldkennzahl: 141621
  • Tatbestand: Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270) geführt.
  • §§ § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
  • Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
  • Punkte: 1

Nach Datenlage im Kraftfahrt-Bundesamt wurden wegen unerlaubtem Fahren in einer Umweltzone im Jahr 2008 im Verkehrszentralregister insgesamt 6.259 Verstöße eingetragen. Aufgeschlüsselt ergibt sich 5.955 Personen mit einem Verstoß, 135 Personen mit zwei Verstößen, 7 Personen mit drei Verstößen, 2 Personen mit vier Verstößen und 1 Person mit fünf Verstößen im Jahr 2008[43].

[Bearbeiten] Kritik

Das Thema wird in der Öffentlichkeit heftig diskutiert, hier gibt es eine Reihe von Fürsprechern und Gegnern. Teilweise sind die vorgebrachten Argumente auch widersprüchlich: Während von einer Seite der Automobilindustrie vorgeworfen wird, an der Verordnung Einfluss gehabt zu haben, um die Verkäufe anzukurbeln und Arbeitsplätze zu sichern[44], wehrt sich die Automobilindustrie gegen die Verordnung und sieht Arbeitsplätze gefährdet.[45] „Für die Abschaffung der Umweltzonen bzw. Umweltplaketten sprachen sich 47 Prozent der Befragten“ einer Umfrage des ADAC aus.[46] Die gesundheitlichen Auswirkungen werden auch im Thema Feinstaub diskutiert.

[Bearbeiten] Pro Feinstaubverordnung

  • Einer EU-Studie[47] zufolge sterben jährlich 65.000 Menschen in der Europäischen Union vorzeitig durch Feinstaub. Studien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und aus dem Ruhrgebiet[48] kommen unabhängig zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Feinstaubbelastung die Sterblichkeitsrate erhöht. Die Studien geben im Schnitt für Deutschland eine Verkürzung der Lebenszeit um rund zehn Monate an.
  • Umweltzonen seien sinnvoll, weil die Senkung des Jahresmittelwertes der PM2.5-Belastung um 10 µg/m3 die statistische Lebenserwartung um sieben Monate erhöhe, so der Arbeitsausschuss „Feinstäube“ von ProcessNet, Kommission Reinhaltung der Luft im Verein Deutscher Ingenieure (KRdL) und der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh). Er wirft gegenteiligen Stellungnahmen wie dem ADAC-Gutachten vor, dass sie „nicht im Einklang mit den Beobachtungen stehen und einer wissenschaftlichen Grundlage entbehren.“ [49]
  • Die Umweltzone soll die Feinstaubbelastung an Orten, wo sie besonders hoch ist, lokal senken.

[Bearbeiten] Kontra Feinstaubverordnung

  • Der Gelsenkirchener Umweltmediziner Prof. Ewers schätzt die Folgen von „Übergewicht, Bewegungsmangel oder Rauchen“ viel gravierender für eine Gesundheitsschädigung ein: „[…] dagegen können Sie Feinstaub wirklich vernachlässigen“.[50] Der Grazer Pathologe Helmut Popper sieht ebenso keine große Gefahr, da ein Selbstschutz des Körpers existiere „Der Mensch habe […] im Laufe der Evolution Schutzmechanismen entwickelt.“[51]
  • Eine Einzelmessung des Sachverständigenrat für Umweltfragen im Jahr 2004 ergab, dass 41 Prozent des gesamten Feinstaubs aus lokalem oder urbanen Straßenverkehr stammen (davon: 11 Prozent lokale Abgase, 15 Prozent lokaler Abrieb, 9 Prozent und 6 Prozent urbane Abgase und Abrieb). Demnach sind somit die lokal verkehrenden Kraftfahrzeuge nicht die Hauptverursacher der Feinstaubbelastung.[52]
  • Außerdem kommt eine Studie der Universität Duisburg-Essen (UDE)[53] zu dem Ergebnis, dass punktuelle Fahrverbote (am Beispiel der B 224 im Essener Norden) nur für das Umfahren dieser Gebiete sorgen. Längere Umwege erzeugen so in der Summe höhere Luftverunreinigungen und die Belastung verlagert sich in benachbarte Wohnbezirke.
  • Nachgerüstete Filter und Katalysatoren können den Verbrauch der Fahrzeuge erhöhen, was wiederum als klimaschädlich gilt.
  • Insbesondere für die Bewohner einer Umweltzone ist die Einrichtung einer Umweltzone problematisch, wenn deren Fahrzeuge nicht oder nur unter erheblichem Kostenaufwand nachrüstbar sind, so dass vor allem sozial schwache Autofahrer oftmals gezwungen sind, ihr Fahrzeug aufzugeben. Kritiker sprechen daher auch von einer „kalten Enteignung“.

[Bearbeiten] ePetition: Immissionsschutz - Umweltzonen vom 22. April 2009

Mittlerweile gibt es zu dem Thema eine ePetition an den Deutschen Bundestag [54]. Die Mitzeichnungsfrist endete am 20. Juni 2009

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Bundesratsdrucksache 162/06(B). Vorgangsablauf. URL: http://dip21.bundestag.de/ (abgerufen am 27. April 2009)
  2. BGBl. I (2006), Nr. 46, Seite 2218
  3. Umweltplakette online in Berlin bestellen
  4. Umweltplakette online in Stuttgart bestellen
  5. Umweltplakette online beim Landkreis Ludwigsburg bestellen
  6. Umweltplakette online in Karlsruhe bestellen
  7. Umweltplakette in Köln bestellen
  8. plakette24.de: Umweltplakette online bestellen
  9. [1]
  10. Umweltbundesamt Hessen [2]
  11. Homepage des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Stand: 18. August 2008) ([3])
  12. http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/678/umweltzone_frankfurt_am_main_fsb_1_2008.pdf
  13. Feinstaubplakette: Informationen zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge TÜV Hessen
  14. Klaus Kurpjuweit: 100.000 Autos mit US-Kat dürfen in die Umweltzone. In: taz, 1. Dezember 2007 (online)
  15. http://www.stadt-koeln.de/3/umwelt/umweltzone/haeufige-fragen-und-antworten-zur-koelner-umweltzone/#ziel_0_39 (abgerufen am 26. April 2009, 15:50 Uhr)
  16. Bitte draußen bleiben!, sueddeutsche.de, 14. Dezember 2007
  17. WHO: Particulate matter air pollution: how it harms health
  18. European Commission: Thematische Strategie zur Bekämpfung der Luftverschmutzung - Fragen und Antworten
  19. Offizielle Webseite der Stadt Stuttgart
  20. Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin
  21. Offizielle Webseite der Stadt Duisburg
  22. Luftreinhalteplan Aachen
  23. Informationsseite der Stadt Köln zur Umweltzone
  24. Hannover – Fragen und Antworten zur Umweltzone – Feinstaub-Plakette
  25. Luftreinhalte-Aktionsplan Hannover
  26. Hannover – Ausnahmeregelungen für das Befahren der Umweltzone
  27. Hannover: Karte Umweltzone (PDF)
  28. Mini-Umweltzone in Dortmund - WDR.de
  29. BZ: Autofahrer im Plaketten-Stress
  30. Umweltplakette für Frankfurt am Main
  31. Webseite der Stadt Frankfurt am Main: Luft und Stadtklima
  32. Umweltzonen in Deutschland
  33. Umweltzonen im Ruhrgebiet
  34. Umweltplakette für München
  35. Straßenverkehramt Düsseldorf
  36. http://www.osnabrueck.de/29520.asp (Seite der Stadt Osnabrück zur Umweltzone)
  37. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel: Einrichtung einer Umweltzone "Kasseler Becken". Vorlage 101.16.934 des Magistrats, Beschluss vom 25. August 2008. URL: http://sdnet.stadt-kassel.de/tops.do?tid=MiyHdwGfsHTs6Ui1MhyKcxCasBSq6Ri4MhyKcxCasBSq6Si1MjyGc-CasBSq7Pl6MkyHc1DcsBSq7Qm9Nf-MczCWsBSq6Ti0GJ (abgerufen am 27. April 2009)
  38. Kreisausschuss des Landkreises Kassel: Kreis: "Unterschiedliche Positionen zur Umweltzone respektieren". Pressemitteilung vom 9. Mai 2008. URL: http://www.landkreiskassel.de/aktuell/presse/archiv/08/08-1175.htm (abgerufen am 27. April 2009)
  39. http://www.leipzig.de/de/buerger/newsarchiv/2009/14206.shtml Stadt Leipzig: 2011 kommt die Umweltzone
  40. Umweltbundesamt: Liste der Umweltzonen
  41. Bussgeldkatalog, Stand 1. Februar 2009
  42. http://www.polizei.bayern.de/verkehr/verstoesse/index.html/1318?act=search&type=bgk&buktxt1=&bukkz=141621&bukgeldvon=0&bukgeldbis=9999&bukfahrvon=&bukfahrbis=9&bukpunkvon=&bukpunkbis=9&tt=01.10.2008
  43. Deutscher Bundestag, Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 16/11786
  44. Tagesspiegel: „Merkel fordert sparsamere Autos“.
  45. SZ: „Die sparsamsten Autos sind Ladenhüter“
  46. Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (Hrsg.): ADAC motorwelt. ADAC-Verlag, München, Nr. 1, 2009, ISSN 0007-2842, S. 8: „»Was wünschen Sie sich als Autofahrer für das Jahr 2009?« So lautet die aktuelle Frage des Monats. 95 Prozent wollen, dass die Hersteller mehr spritsparende Autos anbieten. Eine Kfz-Steuer, die auf dem CO2-Ausstoß basiert, erhoffen sich 67 Prozent der Befragten. Der bessere Ausbau von Autobahnen steht bei 66 Prozent auf der Wunschliste. Für die Abschaffung der Umweltzonen bzw. Umweltplaketten sprachen sich 47 Prozent der Befragten aus. Die Einführung einer Pkw-Maut findet hingegen keine große Zustimmung. Nur 28 Prozent sind für ein »Wegegeld« auf Autobahnen, und nur 12 Prozent befürworten eine Gebühr im Innenstadtverkehr (City-Maut).“
  47. CAFE CBA: Baseline Analysis 2000 to 2020
  48. Feinstaub-Studie: „Sterblichkeitsrate erheblich erhöht“
  49. Reinhard Zellner, Thomas Kuhlbusch, Volker Diegmann, Hartmut Herrmann, Markus Kasper, Klaus Gerhard Schmidt, Wolfgang Dott, Joachim Bruch: Feinstäube und Umweltzonen. Eine Stellungnahme von Fachleuten aus dem Arbeitsausschuss „Feinstäube“ von ProcessNet, KRdL und GDCh. Stellungnahme mit Pressemitteilung vom 22. Juni 2009. URL: http://www.processnet.org/ProcessNet/Presse/Pressemitteilungen-mid-123423.html (abgerufen am 25. Juni 2009)
  50. WDR: Umweltmediziner Prof. Ewers
  51. ORF: „Feinstaub: Risiko für Gesundheit überschätzt?“
  52. SRU Stellungnahme, 2005
  53. WDR: „Feinstaub: Fahrverbote oft sinnlos“
  54. Bundestag-Petition: Immissionsschutz - Umweltzonen vom 22. April 2009

[Bearbeiten] Weblinks

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