Marktgemeinde

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche

Eine Marktgemeinde oder Markt ist ein Ort mit Marktrecht; in Bayern, Österreich und Südtirol handelt es sich dabei um eine kommunalrechtliche Bezeichnung für eine Gemeinde mit einem entweder historischen oder formal verliehenen Marktrecht. Die Führung des Begriffs „Markt“ im Gemeindenamen (wie zum Beispiel Markt Allhau) ist nicht erforderlich.

[Bearbeiten] Österreich

In Österreich ist die Bezeichnung „Markt“ oder „Marktgemeinde“ seit der Gemeindereform von 1849 ohne rechtliche Bedeutung. Es ist kein Titel im rechtlichen Sinne mehr, der verliehen wird, sondern ein Namenszusatz, wie Bad. Die Abhaltung von Märkten innerhalb einer Gemeinde ist an eigene, vom formalen Marktrecht unabhängige Bedingungen gebunden. Zum Markt erhoben werden – abgesehen von einen vorhandenen Marktrecht von alters her – etwa „Gemeinden, denen besondere Bedeutung zufolge ihrer geografischen Lage und ihres wirtschaftlichen Gepräges zukommt“ (NÖ Gemeindeordnung[1]). Dennoch streben noch zahlreiche Gemeinden die Verleihung des Titels an, hauptsächlich zu repräsentativen Zwecken. Über die Verleihung entscheidet die jeweilige Landesregierung aufgrund der entsprechenden Gemeindeordnung des Landes.[2]

Neben normalen Gemeinden und Marktgemeinden existieren noch Stadtgemeinden und Städte mit eigenem Statut.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. §2 (2)Vorlage:§§/Wartung/alt-URL NÖ GO 1973
  2. Eintrag im Österreich-Lexikon von aeiou
Persönliche Werkzeuge
In anderen Sprachen