Diskussion:Gleichgeschlechtliche Ehe/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Noelpicar in Abschnitt Schweiz
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Angelegt

So, hab den neuen Artikel nach dem Vorbild des englischen angelegt. Jeder, der ihn mitaufbauen möchte, ist herzlich eingeladen. --Solicitor 15:29, 23. Mai 2007 (CEST)

Laender

Warum waren diese Laender gewaehlt? Warum sind nur "einige" Laender auf dieser Seite? Ja die USA hat Gesetzte ueber "Homo-Ehe" aber das Vereinigte Koenigreich hat viel wichtiger Gesetze darueber! (nicht signierter Beitrag von 77.97.202.24 (Diskussion | Beiträge) 23:55, 24. Apr. 2009 (CEST))

Leeren Abschnitt entfernt

Ich habe den leeren Abschnitt und das Lückenhaft-Schild bis auf weiteres herausgenommen. Wenn Inhalt da ist, kann der Absatz ja wieder eingestellt werden, so ist es aber nur eine sinnlose Layoutverschlechterung. --cromagnon ¿? 02:22, 16. Sep. 2007 (CEST)

Kasten

Der Kasten rechts verlinkt nur auf die Ländernamen und nicht auf landesspezifische Artikel (so wie in en:Same-sex marriage). Das ist meiner Meinung nach suboptimal so, aber ich hab den Kasten erstmal dringelassen. Wenn jemand Ideen hat, wie man das verbessern könnte, oder landesspezifische Artikel zur gleichgeschlechtlichen Ehe schreiben möchte, wär das natürlich klasse. -- Ddxc 23:36, 22. Sep. 2007 (CEST)

BKL zu Homo-Ehe / Gleichgeschlechtliche Ehe

Die bisherige Lösung mit BKL beim Begriff Homo-Ehe ist allein sachgerecht, da der Begriff "Homo-Ehe" halt unterschiedliche Bedeutungen hat und es halt rechtlich unterschiedliche Ausgestaltungen gibt. Eine Homo-Ehe in Deutschland fällt rechtlich ganz anders aus, als eine Homo-Ehe in Belgien. GLGermann 22:25, 27. Feb. 2008 (CET)

Ich bin nicht deiner Meinung, siehe meine Antwort bei Diskussion:Homo-Ehe. Diskussion am besten dort. Hier nur ganz kurz: Das ist doch kein Argument. Schon die traditionelle Institution "Ehe" fällt doch, wie so manches andere, in verschiedenen Ländern verschieden aus. Trotzdem machen wir nicht statt einem Artikel Ehe eine Begriffsklärung mit Ehe in Amerika, Ehe in Belgien etc... Oder, selbe Argumentstruktur, anderes Thema: Statt Parlament plötzlich eine BKL auf Parlament in Honolulu, Parlament in Afghanistan... Sondern eben: Parlament. Und ebenso hier: Ist halt nun mal die deutschsprachige Wikipedia hier, da erklären wir eben den deutschen Begriff, und der ist synonym zu gleichgeschlechtliche Ehe, als Abkürzung von "homosexuelle Ehe". Meint doch sehr entschieden und grüßt freundlich: inspektor godot 00:54, 28. Feb. 2008 (CET)
Bis ich das kapiert habe kann ich auf Godot warten. :-) Themenverfehlung Herr Inspektor. --Franz (Fg68at) 21:15, 28. Feb. 2008 (CET)
wie du meinst. inspektor godot 10:25, 29. Feb. 2008 (CET)
Der Vergleich mit den Ländern passt nicht. In Ehe ist Ziviler Solidaritätspakt nicht erwähnt. Nach deiner Argumentation müsste man diesen einbauen, weil es ja etwas länderspezifisches ist, was so in etwa einer Ehe entspricht. Und zu Parlament gibt es eine Übersicht in Liste der Parlamente. Dort ist zu beachten, dass Klammerlemma oder "Österreichisches Parlament" kaschiert sind. Bei Ehe noch nebenbei gibt es zB Ehe und Scheidung in Japan als Extraartikel. Oder die Aufteilung bei Eherecht. --Franz (Fg68at) 00:09, 1. Mär. 2008 (CET)
stimme Godot nicht zu, da halt der umgangssprachliche, unkorrekte Begriff Homo-Ehe nunmal unterschiedliche rechtliche Ausgestaltungen in den einzelnen Ländern hat. Eine BKL ist immer noch die sachgerechte Lösung für den umgangssprachlichen, ungenauen Begriff Homo-Ehe. GLGermann 22:56, 29. Feb. 2008 (CET)

Kalifornien Homo-Ehe eingeführt

Vielen berichten zufolge ist die gleichgeschlechtliche Ehe, oder auch Homo-Ehe in Kalifornien von nun an erlaubt. Wünsche dementsprechend Veränderungen, da mir um 00:49 Uhr keine Ausformulierung einfällt. ;-)

zu den Vereinigten Staaten gibt es einen eigenen Artikel.GLGermann 10:48, 11. Nov. 2008 (CET)
bzw. den Abschnitt eines anderen Artikels: Anerkennung_gleichgeschlechtlicher_Partnerschaften_in_den_Vereinigten_Staaten#Einf.C3.BChrung_der_Ehe_oder_eingetragener_Partnerschaften--Bhuck 11:02, 11. Nov. 2008 (CET)

„Konkubinatspaare“

Bitte verwendet den Begriff Konkubinat nicht, da er nur in der Schweiz gebräuchlich ist und im sonstigen deutschsprachigen Raum negativ konnotiert ist (siehe Artikel Konkubinat). --Solicitor 01:36, 29. Jan. 2009 (CET)

Beim Abschnitt "Argentinien" wird auf den Artikel bei GGG.at verwiesen (http://www.ggg.at/index.php?id=62&tx_ttnews[tt_news]=2533&cHash=21ece0644c) - durch den Parameter "[tt_news]" wird dieser aber nicht korrekt dargestellt. Gibt es da eine Alternative, eventuell über einen URL-Shortener?

-- Hmader 10:27, 5. Nov. 2009 (CET)

Erledigt. (Klammern durch URL-Kodierung ersetzt) --Solicitor 23:19, 18. Nov. 2009 (CET)

District of Columbia: ab März 2010

Ab März 2010 sind voraussichtliche gleichgeschlechtliche Ehen im District of Columbia erlaubt. Mit elf gegen zwei Stimmen hat der Stadtrat von Washington D.C. der Öffnung der Ehe zugestimmt. 92.252.125.188 15:35, 16. Dez. 2009 (CET)

Territorium von Mexiko City

Forderung nach Eheöffnung in Deutschland

Neben Linkspartei und Grünen geht nunmehr 2010 auch die SPD zur Forderung der Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare über:

Österreich

Man fragt sich, was eine Entscheidung des ECHR mit "meiner Ideologie" zu tun haben sollte. --Was ist Diskriminierung? Was möchten Sie loswerden? 01:27, 26. Jun. 2010 (CEST)

Deine Änderung hatte mehr als nur die Erwähnung der ECHR-Entscheidung zum Thema--so hast Du zB die Stellungnahme des SPD-geführten Berliner Senats im gleichen Edit gelöscht, und einiges aus dem Vatikan dafür hinzugefügt.--Bhuck 14:25, 26. Jun. 2010 (CEST)

Österreich (gleichnamiger Unterabschnitt)

In Österreich existiert keine gleichgeschlechtliche Ehe. Die Klage auf Einführung einer "gleichgeschlechtlichen Ehe" vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist gescheitert. Die Europäische Menschenrechtskonvention verpflichtet die Staaten nicht, ein Recht auf Eheschließung für homosexuelle Paare[n] zu gewährleisten. Weder Artikel 12 (Recht auf Ehe) noch Artikel 14 (Verbot der Diskriminierung) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) sind verletzt.[1]

  1. Kurt J. Heinz: Rückschlag für Fans von "Homo-Ehen" - Gerichtshof für Menschenrechte: Eheschließung zwischen Homosexuellen keine staatliche Verpflichtung. In: Medrum. Archiviert vom Original am 25. Juni 2010; abgerufen am 25. Juni 2010.

Warum sollte dieser Beitrag nichts mit gleichgeschlechtlicher Ehe zu tun haben? --Was ist Diskriminierung? Was möchten Sie loswerden? 01:27, 26. Jun. 2010 (CEST)

Um es erstmal kurz zu machen (naja, letztlich doch ausführlicher, als ich wollte):
  • Es geht nicht allein um den von dir (an nebstbei unlogischer Stelle die Reihenfolge betreffend) eingefügten Abschnitt zu Österreich. Es geht um das Wie, die Wortwahl und die POV-Quelle dazu. Es geht weiters um die Verzerrung der Entscheidung, denn unterm Strich wurde deshalb diese Entscheidung so getroffen, weil durch das zwischenzeitlich in Österreich eingeführte Eingetragene Partnerschaft-Gesetz den beiden insofern das Beschwer fehlte, dass ihnen noch eine Legalisierung ihrer Partnerschaft verwehrt werden würde, und weil darausfolgend der EGMR keine zusätzliche Legalisierung als Recht auf Eheschließung in der EMR erkennen kann oder will. Deine Hinzufügung »Nach der EMRK gibt es keinen Rechtsanpruch auf Einführung eine gleichgeschlechtlichen Ehe.« gleich in der Einleitung ist von daher in dieser Form schlichtweg falsch.
  • Du hast offenbar übersehen, dass der Artikel auf Staaten aufbaut, die entweder eine gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt haben oder es dort konkrete Initiativen zur Einführung einer solchen gibt. Beides trifft auf Österreich nicht zu, von daher verbietet sich eine Hereinnahme eines Abschnittes zu Österreich in den Artikel.
  • Im wesentlichen zu meiner Begründung mit deiner Ideologie:
    • die Beifügung Erweiterung in der Einleitung zu der Ehe ist völlig falsch, passt jedoch genau zu deinen üblichen Editierungen in div. Artikeln nach deiner Idelogie, so auch hier:
    • »Die katholische Kirche definiert Ehe als ein Sakrament, einen permanenten Bund zwischen einem getauften Mann und einer getauften Frau. Nach dieser Definition ist gleichgeschlechtliche Ehe unmöglich.<ref>http://cott.lsbk.ch/Ehe.htm</ref>« (Kursivauszeichnung von dir (Benutzer:Diskriminierung) in den Artikel gesetzt.) Nicht nur, dass dieser Satz im Abschnitt Begriff völlig deplatziert ist, dafür gibt es extra den Abschnitt Religiöse gleichgeschlechtliche Ehen, so bleibt mit deiner Kursivauszeichung des referenzierten Satzes erstmal unklar, ob das nun ein Zitat oder was auch immer sein soll (Zitate gehören in „Anführungszeichen“). Erst durch Tiefenstudium wird dies klar, dass hier zitiert wird.
    • Als Quelle die Seite http://cott.lsbk.ch/Ehe.htm (Basler Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche) heranzuziehen und von dort einen Satz herauszupicken und ihn aus dem Zusammenhang reißend zu zitieren um den Begriff des Lemmas festzumachen, ist besonders fies. ... Was bitte sollte denn das sonst anderes sein als POV und deine Ideologie?
--Elisabeth 07:36, 26. Jun. 2010 (CEST)
Du hast offenbar übersehen, dass der Artikel auf Staaten aufbaut, die entweder eine gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt haben oder es dort konkrete Initiativen zur Einführung einer solchen gibt. Beides trifft auf Österreich nicht zu, von daher verbietet sich eine Hereinnahme eines Abschnittes zu Österreich in den Artikel. Nein, habe ich nicht. Aber die Logik dieses Aufbaus erschließt sich mir nicht, denn sie widerspricht den Überschriften. Unter der Überschrift "Aktuelle Situation" gehört die aktuelle Situtation zu diesem Thema. Anderses wäre es, wenn das Lemma hieße: Staaten mit eingeführter Gleichgeschlechtlicher Ehe. Aber so heißt das Lemma nicht. --Was ist Diskriminierung? Was möchten Sie loswerden? 23:54, 8. Jul. 2010 (CEST)

Finnland

Nachdem Island aktuell im Juli 2010 die Ehe geöffnet hat, kündigt nunmehr die finnische Justizministerin Tuija Brax an, ebenso wie Island, Norwegen und Schweden die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu Öffnen. 92.252.101.50 00:58, 8. Jul. 2010 (CEST)

Initiativen zur Einführung

Der Abschnitt zum Urteil gegen Österreich gehört nicht zu " Initiativen zur Einführung" REchtsprechung dient nicht der Einführung von irgendwas, sondern vollzieht Gesetzgebung nach. --Was ist Diskriminierung? Was möchten Sie loswerden? 15:29, 15. Jul. 2010 (CEST)

Dieser Artikel ist tendenziös und fehlerhaft. Homosexuelle Meinungsmache?

Versuche, ganz offenkundig unrichtige Aussagen dieses Artikels richtigzustellen, sind mehrmals abgeblockt worden - ohne Begründung. Man hat den starken Eindruck, dass es hier einige anonym bleibende "Hilfssherriffs" gibt, die sich für die "Eigentümer" dieses Eintrags halten und entgegenstehende Meinungen nicht ertragen können. Solch ein Verhalten schadet der Qualität der WP.

Nur drei Beispiele für dringenden Korrekturbedarf:

1. An mehreren Stellen ist in dem Beitrag davon die Rede, dass die gleichgeschlechtliche Ehe in verschiedenen Ländern (vor allem in Osteuropa?) "verboten" sei. Das ist offenkundig unrichtig. In Ländern, deren Rechtsordnung die g. E. nicht vorgesehen ist, ist sie nicht "verboten", sondern unwirksam und nichtig. D.h., dass Versuche, eine g.E. zu schliessen, dort keine rechtlichen Auswirkungen zeitigen. Nicht hingegen ist es so, dass dadurch (verbotenerweise) eine rechtswirksame Ehe geschlossen werden könnte.

Die g. E. ist aber selbstverständlich auch dort unwirksam, wo die Rechtsordnung andere Rechtsinstitute (z.B. eine eingetragene Partnerschaft) für Homosexuelle vorsieht. Auch dies wird an mehreren Stellen unrichtig dargestellt.

2. Die Entscheidung des EGMR im Fall Schalk und Kopf gegen Österreich wird falsch und tendenziös dargestellt. Der Tenor der Entscheidung ist die Klarstellung, dass sich aus der Konvention keine Verpflichtung der Konventionsstaaten zur Anerkennung gleichgeschlechtlichen Ehen ableiten lässt.

Stattdessen fokussiert sich der Eintrag auf ein blosses obiter dictum, in dem homosexuelle Beziehungen als "Familienleben" bezeichnet werden, das aber auf den Ausgang des Verfahrens ganz ohne auswirkungen geblieben ist. Hierzu wird umfangreich aus den Propagandaaussendungen homosexueller Interessenverbände zitiert.

Man darf derartige obiter dicta natürlich schon zitieren - aber bitte richtig und in angemessener Weise. alles andere ist Propaganda.

3. Nicht nachvollziehbar ist, weshalb gewisse Bearbeiter den sachlichen Hinweis nicht ertragen können, dass die Anerkennung der g. E. eine grundlegende Wandlung des Ehebegriffs impliziert. Dass die Zeugung und Aufzucht von Nachwuchs ein wesentlicher Ehezweck ist, war bis vor kurzem noch ganz unumstritten und ist - auch heute noch - in den meisten Zivilgesetzbüchern ausdrücklich so ausgesagt. Diese Zuordnung muss aufgeben, wer im Zusammenhang von Homosexualität von "Ehe" spricht.--213.49.252.234 12:17, 25. Sep. 2010 (CEST)

Zu Punkt 3: Wie kommst du darauf, dass gleichgeschlechtliche Ehepaare keinen Nachwuchs großziehen könnten? Das ist sowohl theoretisch als auch de facto falsch. Also auch keine Wandlung des Ehebegriffs. Und wenn Zeugung von Kindern ein wesentliches Kriterium von Ehe ist, fragt man sich, warum der Gesetzgeber Zeugungsfähigkeit nicht schon lange zur Voraussetzung von Eheschließungen bei Heterosexuellen gemacht hat. --beek100 22:20, 26. Sep. 2010 (CEST)
@213.49.252.234:
Zu Punkt 1: Ich habe leider gerade keine genaue Quelle parat, habe aber auf queer.de schon öfter gelesen, dass es genug Staaten gibt (z.B. Litauen, wenn ich mich recht erinner) in denen die gleichgeschlechtliche Ehe explizit verboten ist. Es ist also nicht nur "nicht vorgesehen", sondern sogar verboten.
Zu Punkt 3: Die Ehe ist nicht an der Kinderzeugung festzumachen. Schließlich dürfen auch alte Paare, unfruchtbare Paare, sterilisierte Paare, Paare ohne Kinderwunsch, etc. heiraten. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, genauso, wie Kinder auch außerhalb von Ehen aufgezogen werden können.
-- GB1974 23:15, 21. Mär. 2011 (CET)

natürlich nicht ihre eigenen, Schlaumeier.

Davon abgesehen: Entwicklungspsychologen wissen um die Notwendigkeit der Triangulation, i.e. Konfrontation mit männlichem und weiblichem Rollenverhalten). Dass eine Einzelperson oder auch zwei Personen desselben Geschlechts Kinder grossziehen können, mag zwar zutreffen, ist aber bestimmt nicht der anzustrebende Idealfall. Man sollte solche Konstellationen daher vernünftigerweise nicht künstlich herbeiführen.

Idealfall = Kind wächst bei seinen eigenen Eltern auf. --158.169.9.14 10:37, 27. Sep. 2010 (CEST)

Na, das ist ja ne große Beruhigung für Kinder, die von ihren leiblichen Eltern vernachlässigt, geprügelt oder sexuell missbraucht werden. Du wirst deinen POV von vorgestern nicht im Artikel durchdrücken. Ich hatte gestern schon eine Halbsperre beantragt, stattdessen wurdest du gesperrt. Setzt du Versuch fort, Propaganda im Artikel zu betreiben, ist eine Sperre des Artikels aber wohl unumgänglich. --beek100 11:16, 27. Sep. 2010 (CEST)
@158.169.9.14: "Entwicklungspsychologen wissen um die Notwendigkeit der Triangulation"
Beleg? Wo steht hat welcher Entwicklungspsychologe geschrieben und wie hat er das begründet? Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags ist nach seiner Auswertung unabhängiger Studien (psychologische, medizinische, anthropologische und soziale) zum gegenteiligen Schluss gekommen. Nämlich, dass Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien keinerlei Nachteile haben. Und außerdem, wer sagt, dass ein Kind nicht auch in einer gleichgeschlechtlichen Familie mit beiden Geschlechtern konfrontiert wird? -- GB1974 23:09, 21. Mär. 2011 (CET)
PS: Wäre es vielleicht besser, wenn Kinder im Heim oder auf der Straße leben? Im Übrigens wird häufig eines verwechselt: dass Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien aufwachsen ist schon heute möglich. Bei der Adoption geht es gerade um das Kindeswohl. Dass bei dem Tod des leiblichen Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten das Kind nicht auch noch die andere Bezugsperson verliert. Oder dass bei Krankheit auch der andere de facto Elternteil sich um Belange des Kindes kümmern darf. Es geht nicht um die Frage, ob Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien aufwachsen dürfen (das ist schon heute der Fall), sondern um die Frage, wie deren rechtliche Absicherung aussieht. Es geht also gerade ums Kindeswohl. -- GB1974 23:20, 21. Mär. 2011 (CET)
Ich finde deinen Diskussionsstil nicht gut, GB1974. Ntürlich will niemand, dass Kinder im Heim oder auf der Straße aufwachsen. Das hat mit einer Grundsatzdiskussion, ob es Kindern schadet, bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufzuwachsen, jedoch nichts zu tun. Du verlangst von anderen den Nachweis von Quellen, bringst jedoch selbst keinen. Ein Link zu der von dir genannten Studie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags wäre hier angebracht gewesen. "Dass bei dem Tod des leiblichen Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten das Kind nicht auch noch die andere Bezugsperson verliert. Oder dass bei Krankheit auch der andere de facto Elternteil sich um Belange des Kindes kümmern darf." Von was genau sprichst du hier? Von einem gleichgeschlechtlichen Paar, bei dem ein Partner stirbt und der verbleibende sich um das Kind kümmert? Dann hätte das Kind schon VOR dem Verlust des einen Partners bei einem gleichgeschlechtlichen Paares gelebt. Für was genau willst du hier argumentieren? Oder meinst du ein heterosexuelles Paar, bei dem ein Partner stirbt? Warum sollte der verbleibende Partner sich auf einmal einen gleichgeschlechtlichen Partner suchen? (Dass das vorkommen kann, ist mir durchaus klar! Das muss an dieser Stelle nicht diskutiert werden!) Ich verstehe deine Argumentationslinie nur einfach nicht. "Und außerdem, wer sagt, dass ein Kind nicht auch in einer gleichgeschlechtlichen Familie mit beiden Geschlechtern konfrontiert wird?" Inwiefern? Durch Geschwister oder Verwandte das Paares, die ab und zu zu Besuch kommen? Oder dadurch, dass einer der gleichgeschlechtlichen Partner eher maskulin und der anderer eher feminin ist? Ich kann mir vorstellen (Achtung: Vermutung!), dass das vorallem bei kleinen Kindern zu Verwirrung führt. Wenn du diesen Punkt weiterdiskutieren möchtest, werde ich mich nach Studien zu diesem Thema umschauen. So long, -- Annita_B 09:35, 31. Jan. 2012 (CET)

Löschantrag

Begründung: dieSeite widerspricht grundlegenden Qualitätskriterien und lässt es auch an der notwendigen Ausgewogenheit fehlen.

Es genügt, sich den einleitenden Absatz anzusehen:

"Eine gleichgeschlechtliche Ehe ist eine Ehe, in der beide Partner das gleiche Geschlecht haben."

Diese Definition ist tautologisch: ein kleiner Zwerg ist ein Zwerg, der klein ist.

"Im Gegensatz zur Eingetragenen Partnerschaft, welche ein eigenes Rechtsinstitut durch ein eigenes Gesetz schafft, wird unter gleichgeschlechtlicher Ehe dasselbe Ehegesetz sowohl für heterosexuelle, wie auch homosexuelle Paare verstanden, wobei damit zusammenhängende Gesetze explizite Ausnahmen in umstrittenen Bereichen haben können (etwa bei gemeinsamer Adoption)."

Grammatikalisch unbeholfen. Was offenbar gemeint ist: während in einigen Ländern spezielle Rechtsinstitute geschaffen wurden, um homosexuelle Beziehungen in einer "eheähnlichen" Weise zu regeln, zielen Bestrebungen zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe darauf ab, ein und dasselbe Gesetz auf homo- wie auf heterosexuelle Beziehungen anzuwenden.

"Das hat in einigen Ländern, wo die eingetragene Partnerschaft der Ehe in den Wirkungen weitgehend identisch ist, fast keine rechtliche, sondern vor allem eine symbolische Bedeutung. Ebenso hat in diesen Ländern ein allfälliges Verbot der Ehe wenig rechtliche, sondern vor allem eine symbolische Bedeutung. Bei Ländern, die mit der Einführung der eingetragenen Partnerschaft keine vollständige rechtliche Gleichstellung zur Ehe vollzogen haben und diese auch nicht in jüngerer Zukunft zu erwarten ist, verbinden sich mit der Öffnung der Ehe auch konkrete politische Forderungen."

Von den ersten beiden Sätzen ist mindestens einer verzichtbar. Unklar ist, um welche "Symbolik" es hier eigentlich geht. Gemeint ist wohl: es geht den Befürwortern der gleichgeschl. Ehe vor allem darum, dass die wesensmässige "Gleichheit" homo- und heterosexueller Beziehungen gesellschaftlich anerkannt werden soll. Ganz unabhängig von der Frage der moralischen Bewertung homosexueller Beziehungen ist aber offenkundig, dass nur heterosexuelle Paare in der Lage sind, gemeinsam Nachwuchs zu zeugen und diesen Nachwuchs gemeinsam aufzuziehen, während homosexuelle Paare dies nicht können. Die Zeugung und Aufzucht von Kindern ist jedoch seit jeher ein wesentlicher Ehezweck, und wird als solcher auch in zahlreichen Gesetzbüchern ausdrücklich erwähnt. Die Anerkennung einer gleichgeschlechtlichen Ehe setzt somit voraus, dass der Begriff "Ehe" neu definiert und der wesentliche Ehezweck der Zeugung und Aufzucht gemeinsamen Nachwuchses nicht mehr als solcher anerkannt wird.

Völlig verfehlt - ein haarsträubender juristischer Anfängerfehler - ist es, in diesem Zusammenhang von einem "Verbot" der gleichgeschlechtlichen Ehe zu sprechen. Was verboten ist, kann deswegen trotzdem getan werden (und wird dann vielleicht bestraft). Eine gleichgeschlechtliche Ehe kann hingegen dort, wo sie nicht gesetzlich vorgesehen ist, weder geschlossen noch vollzogen werden. Sie ist daher nicht "verboten", sondern sie existiert ganz einfach nicht. Ein Versuch einer gleichgeschlechtlichen Eheschliessung zeitigt in den betreffenden Ländern daher überhaupt keine rechtliche Wirkung, sondern ist schlicht unwirksam.

Die hier beschriebenen Fehler ziehen sich wie ein roter Faden durch den ganzen Artikel, der daher gewissermassen "unsanierbar" scheint.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die ideologische Schlagseite. Das zeigt sich z.B. dort, wo von einem rezenten Urteil des EuGHMR die eigentliche Aussage, dass die EMRK die Konventionsstaaten nicht zur Anerkennung der gleichgeschl. Ehe verpflichtet, nur am Rande streift, einem für dieses Ergebnis nicht ausschlaggebenden obiter dictum, demzufolge auch homosexuelle Beziehungen als "Familienleben" anzuerkennen seien, hingegen breiten Raum einräumt.

Auch die Ausgewogenheit des Beitrags steht daher in Zweifel.(nicht signierter Beitrag von 158.169.9.14 (Diskussion) 16:12, 26. Sep. 2010 (CEST))

Symbolik 1: Es ist keiner der beiden Sätze ohne weiters verzichtbar. a.) wenn EP und Ehe weitgehend identisch ist, wenig rechtliche Bedeutung. b.) Es kann in Ländern mit EP ein Verbot gleichgeschlechtlicher Ehe geben.
Symbolik 2: Die Symbolik ist vielfältig.
Symbolik 3: Und nicht Zeugungsfähige (sei es von vorn herein oder durch Alter) können auch heiraten. Sie müssen nicht einmal Sex haben. (Versorgungsehen, nach Kriegen sehr beliebt. Oder Lavender-Ehen zB beide Ehen von Gustav Gründgens.) Muss dehalb der Begriff Ehe umdefiniert werden? Oder muss denen die Ehe verboten werden um ihn nicht umdefinieren zu müssen?
Juristisch: Nicht unbedingt ein Anfängerfehler. Rein nach Text ja, aber es gibt einiges drumherum. Es gibt so schöne Gummidinger wie "sittenwidrig" ("ist nicht vorgesehen, entspricht nicht den Sitten, daher sittenwidrig") Das kann sich auf alle evntuellen (Ersatz-)Verträge zwischen Partner als auch auf die Wohnsituation beziehen, bis 1984 auch in Deutschland. Heute werden mit solchen Gummi§§ in verschiedenen Ländern Leute eingesperrt, die eine symbolische Hochzeit gefeiert haben. --Franz (Fg68at) 23:24, 26. Sep. 2010 (CEST)
Ausschluss von Nachwuchs ist ein Ehenichtigkeitsgrund. --158.169.9.14 10:39, 27. Sep. 2010 (CEST)
scheint wohl wieder eine Vandalen-IP unterwegs zu sein. Nur so nebenbeibemerkt, in vielen Ehen von gleichgeschlechtlchen Paaren wachsen Kinder auf; insbesondere Frauenpaare haben ofmals eigene Kinder. 92.252.47.179 10:57, 27. Sep. 2010 (CEST)
<quetsch> Ausschluss von Nachwuchs ist ein Ehenichtigkeitsgrund im (katholischen) Kirchenrecht. Im aktuellen deutschen Recht kommt nicht einmal der Begriff „Nichtigkeit“ in Bezug auf die Ehe vor, geschweige denn in Verbindung mit dem Nichtwollen von Nachwuchs. Diese beiden Dinge bitte trennen. --Mushushu 12:06, 27. Sep. 2010 (CEST)

Habe richtige Definition zu Beginn wieder eingefügt. Im Sinne der Ausgewogenheit ist es notwendig, auf die Implikationen für den Begriff "Ehe" hinzuweisen. Damit sollten eigentlich Befürworter und Gegner kein Problem haben.--158.169.9.14 10:45, 27. Sep. 2010 (CEST)

liebe Vandalen-IP: viele gleichgeschlechtliche Paare haben eigene Kinder und bilden Regenbogenfamilien. Lerne dies erstmal zu begreifen, anstatt hier herumzuvandalieren. 92.252.47.179 11:00, 27. Sep. 2010 (CEST)
Lieber Freund aus Brüssel: "Habe richtige Definition zu Beginn wieder eingefügt. [...] Damit sollten eigentlich Befürworter und Gegner kein Problem haben." Und er macht: [1],[2][3] "Die Anerkennung einer gleichgeschlechtlichen Ehe setzt somit voraus, dass der Begriff "Ehe" neu definiert und der wesentliche Ehezweck der Zeugung und Aufzucht gemeinsamen Nachwuchses nicht mehr als solcher anerkannt wird." Das ist dein POV. Und mit dem habe ich ein Problem. Damit, dass dur einfach ein paar Tatsachen zur Ehe weglässt.
"Die Zeugung und Aufzucht von Kindern ist jedoch seit jeher ein wesentlicher Ehezweck, und wird als solcher auch in zahlreichen Gesetzbüchern ausdrücklich erwähnt." Bitte um die zahlreichen Länder und Ehegesetze. Mit fällt gerade eines ein, wo es drinnensteht und dort wurde noch nie jemandem die Ehe verweigert oder aufgelöste, wenn er das nicht erfüllt hat.
In dem Artikel geht es um zivilrechtliche Ehe und nicht um die kirchenrechtliche. --Franz (Fg68at) 23:38, 27. Sep. 2010 (CEST)

Geschichtsabschnitt

Der Geschichtsabschnitt stellt es da, als wäre es ein recht neues Pfänomen, dabei ist es nur ein wiederentdecktes. In der Antike gab es Kulturen in denen es Homo Ehen gab. Die römischen Kaiser Nero und Elagabalus haben je ein Sklaven geheiratet. Genauso gab es in China Homosexuelle Ehen. Im englischen Wiki gibt es dazu ein Abschnitt mit vielen Quellen(11 insgesamt) http://en.wikipedia.org/wiki/Same-sex_marriage#Ancient --84.46.38.113 03:39, 15. Dez. 2010 (CET)

Brasilien und Uruguay

Brasilien und Uruguay debattieren seit 2001 mit der Einbringung von Gesetzentwürfen die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare.

in beiden Ländern sind linke Regierungsbündnisse an der Macht, so dass die Erfolgsaussichten der Eheöffnung in beiden Ländern Südamerikas gut sind. 188.118.169.186 20:19, 12. Apr. 2011 (CEST)

Deutschland und Angleichung

Die ganzen Absätze mit der Gleichstellung im Steuerrecht passt hier doch nicht. Das gehört, wenn dann in Lebenspartnerschaftsgesetz. Schließlich ist es mit oder ohne dieser Gleichstellung keine Gleichgeschlechtliche Ehe sondern immer noch eine Lebenspartnerschaft. Werde die Absätze - falls keine Gegenargumente kommen - entfernen. Grüße, ElRakı ?! 13:37, 26. Jun. 2011 (CEST)

So gemacht. Grüße, ElRakı ?! 14:22, 29. Jun. 2011 (CEST)

Deutschland

Nach Linkspartei, Sozialdemokraten, Grünen und Piratenpartei fordert die FDP in ihrem neuen Parteigrundsatzprogramm von 2012 die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Damit wendet sich "nur" noch die CDU/CSU im Bundestag gegen die gleichgeschlechtliche Ehe.

"Alle Paare sollen die Ehe eingehen dürfen", wird in diesem neuen Parteiprogramm festgeschrieben.

89.166.241.230 17:22, 28. Jan. 2012 (CET)

"soll im April bei einem Bundesparteitag in Karlsruhe verabschiedet werden" - also noch zu früh. Hekerui 22:53, 30. Jan. 2012 (CET)

okay dann warten wir bis zum FDP-Bundesparteitag mit der Änderung; das wird aber sicherlich verabschiedet werden, da es von der FDP-Spitze bereits "abgesegnet" wurde. 89.166.237.118 09:31, 31. Jan. 2012 (CET)

Hier noch ein weiterer Artikel zum neuen Grundsatzprogramm der FDP

Damit fordern dann Linkspartei, Piratenpartei, SPD und FDP die Gleichgeschlechtliche Ehe. Nur CDU/CSU sind dagegen. 85.8.108.114 13:26, 7. Feb. 2012 (CET)

So es ist bei der FDP vollbracht. Auf dem Parteitag der FDP wurde das neue Grundsatzprogramm der FDP verabschiedet, unter anderem fordert es die Gleichgeschlechtliche Ehe.

89.166.162.222 12:33, 21. Apr. 2012 (CEST)

US-amerikanischer Bundesstaat Washington öffnet Ehe

Am 13. Februar 2012 unterzeichnete Gouverneurin Christine Gregoire den Gesetzentwurf zur Eheöffnung im Pazifikbundesstaat Washington.

Eheöffnung in Dänemark/Heirat in der Kirche

Zum 15. Juni 2012 öffnet Dänemark als 11. Land weltweit die Ehe für homosexuelle Paare.

In weiteren rund 20 Ländern weltweit gibt es die Eingetragene Partnerschaft, mit annähernd den gleichen Rechten und Pflichten einer Ehe. 89.166.170.104 09:40, 15. Mär. 2012 (CET)

Ich hab mir erlaubt, das im Artikel bereits einzubauen. Quellen war das Dänische Fernsehen und die Seite des Dänischen Parlaments mit Gesetzestext. Wer was Deutsches findet, kann das ja dann als Fußnote verlinken. (x) --188.174.190.171 21:24, 8. Jun. 2012 (CEST)
(x) Die Neuregelung, die ab dem 15. Juni 2012 in Kraft trat, gilt für alle (--) und werden auch dem Wort nach als „Ehen“ eingestuft, anstatt (...) / Fragen: wieso "werden"? (Neuregelung/en?) wieso ab dem 15. Juni und nicht am ... oder zum ...? --129.69.141.80 15:27, 15. Jun. 2012 (CEST)
Du hast Recht, es heißt am...in Kraft treten, ich habe die Version, der ursprünglich mein Text zugrunde lag, berichtigt. --188.174.48.26 21:16, 23. Jun. 2012 (CEST)

dem Wort nach ...

Was ist das für eine Formulierung? Es gibt dem Wortlaut nach, aber warum meine Formulierung gleichgeschlechtliche Ehe werden verschiedengeschlechtlichen Ehen gleichgestellt geändert wurde, verstehe ich nicht. Es geht ja wohl nicht um die Bezeichnung/den Wortlaut, sondern um die politische und gesellschaftliche Gleichstellung/Gleichberechtigung! --188.174.48.26 21:12, 23. Jun. 2012 (CEST)

Frankreich

Der Gesetzentwurf zur Eheöffnung wird im Oktober 2012 in das Parlament von der Regierung eingebracht und tritt im Laufe des Jahres 2013 voraussichtlich in Kraft.

Neuseeland: Ende August 2012

In Erster Lesung hat das Neuseeländische Parlament mit 80 von 120 Stimmen, einen Gesetzentwurf zur Eheöffnung angenommen; eine Zweite und Dritte Lesung finden im Herbst 2012 statt. 178.3.26.15 16:19, 29. Aug. 2012 (CEST)

Religiöse gleichgeschlechtliche Ehen: seit wann?

Ich würde die dänische Neuerung von 2012 gern zum Anlass nehmen, anzuregen, im Abschnitt "Religiöse gleichgeschlechtliche Ehen" hinzuzufügen, seit wann in den anderen genannten Kirchen gleichgeschlechtliche Ehen möglich sind. Also wenn jemand dazu Jahreszahlen herausfindet, wäre es toll. --Neitram 13:59, 15. Jun. 2012 (CEST)

Kritik

Nabend Allerseits. Unglücklicherweise fehlt da draußen in dem WIKIPEDIA-Artikelchen über die sogenannte „Gleichgeschlechtliche Ehe“ ein Absatz über Kritik an derselben. Da fällt mir persönlich bei drei so einiges zu ein ... aber so soll das ja nich sein, hier, bei WIKIPEDIA, auf Artikelchen-Dikussions-Seitchen. Nun ja. Ich wollt nur, daß das nich unerwähnt bleibt. fz JaHn 02:22, 14. Feb. 2013 (CET)

Ich habe einen Abschnitt namens "Kontroversen" eingeführt, indem ich einige Argumente der Gegner und Befürworter der gleichgeschlechtlichen Ehe sinngemäß aufgeführt habe. --Standarddeviation (Diskussion) 17:50, 30. Apr. 2013 (CEST)

Sinn und Rezeption

Die ganze Debatte löst bei mir immer mehr Befremden aus, es geht um folgende Fragen:

  • Die Politik macht ein Gesetz, das auf etwa 1 % der Bevölkerung zugeschnitten ist. Warum das? Die spielen weder als Wähler noch als wirtschaftliche Gruppe eine Rolle, und dennoch scheint sich die Politik besonders dafür einzusetzen.

(Betroffen sind in jedem Fall alle homosexuellen und bisexuellen Menschen, und die machen garantiert mehr als 1 % der Bevölkerung aus. Aber selbst wenn es nur 1 % wären, so wären allein in Deutschland etwa 820.000 Menschen betroffen. Da es aber wie gesagt mehr als 1 % ist, sind Millionen Menschen in Deutschland davon betroffen. Das ist momentan ein Thema in der Politik, weil es um Gleichberechtigung geht, d. .h es ist ein Thema bei dem es um das grundgesetzlich und menschenrechtlich geschützte Recht auf Gleichbehandlung geht. Und darüberhinaus spricht vieles dafür, dass alltägliche Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität sich auch dadurch nährt, dass ein Staat sexuelle Minderheiten rechtlich diskriminiert. --Standarddeviation (Diskussion) 16:07, 30. Apr. 2013 (CEST))

  • Im säkularen Frankreich (nicht einmal in Polen, wo man das auf prinzipielle Ablehnung homosexueller schieben könnte) demonstrieren hunderttausende bis eine Million (also weit mehr als die es betreffen würde) dagegen. Warum das? Hier wird ja niemandem etwas (die eigene Ehe) weggenommen, jeder heterosexuelle kann weiterhin genauso heiraten wie bisher.

(Woher willst du wissen, wieviele homosexuelle und bisexuelle Menschen es in Frankreich und Polen gibt. Du machst eine Annahme, die du nicht belegen kannst. --Standarddeviation (Diskussion) 16:07, 30. Apr. 2013 (CEST))

  • Wozu überhaupt die Debatte, die sich um das Privatleben einer winzigen gesellschaftlichen Gruppe dreht? (Weil es um das Grundrecht und Menschenrecht auf Gleichbehandlung geht, und man nicht Minderheiten nur deswegen anders behandeln darf, weil es wenige sind. --Standarddeviation (Diskussion) 16:07, 30. Apr. 2013 (CEST)) Prinzipiell haben sie keine gemeinsamen Kinder (Doch! Einige gleichgeschlechtliche Paare haben Kinder deren rechtliche Eltern sie sind. --Standarddeviation (Diskussion) 16:07, 30. Apr. 2013 (CEST)), wozu ist denn die staatlich sanktionierte (du meinst "subventionierte" --Standarddeviation (Diskussion) 16:07, 30. Apr. 2013 (CEST)) Ehe denn letztlich gut? (Es gibt viele verschiedengeschlechtliche Ehepaare, die keine Kinder haben und/oder nie Kinder haben werden. Offensichtlich subventioniert der Staat Ehen nicht, damit die Ehepaare Kinder kriegen, denn sonst dürften alle verschiedengeschlechtlichen Paare, die keine Kinder kriegen können bzw. bekommen werden nicht die Ehe eingehen. --Standarddeviation (Diskussion) 16:07, 30. Apr. 2013 (CEST)) Adoptionen durch Einzelpersonen sind möglich, eine rein private "Hochzeitsfeier" können sie auch feiern, die rechtliche Verbindung durch private Verträge herstellen usw. (Dieselben Argumente könntest du auch für die Abschaffung der verschiedengeschlechtlichen Zivilehe verwenden. --Standarddeviation (Diskussion) 16:07, 30. Apr. 2013 (CEST))

Das sollte im Artikel etwas eingearbeitet werden.--Antemister (Diskussion) 23:54, 14. Feb. 2013 (CET)

(Dein Befremden hat keine rationale Grundlage. --Standarddeviation (Diskussion) 16:07, 30. Apr. 2013 (CEST))

Gleichgeschlechtliche Ehe heißt nicht immer Gleichberechtigung

In einigen Länder/Staaten in denen es offiziell die Gleichgeschlechtliche Ehe gibt, bedeutet das noch lange nicht, dass diese auch die gleichen Rechte/Ansprüche/Steuererleichterungen/Plichten haben wie gemischtgeschlechtliche Paare. Der Artikel könnte darauf mehr eingehen95.208.187.120 16:05, 11. Apr. 2013 (CEST)

In den einleitenden Abschnitten wird darauf eingegangen. Daher sollte dies damit erledigt sein. --Standarddeviation (Diskussion) 15:42, 30. Apr. 2013 (CEST)

Gegen EU-Werte

Die EU hat immer auf Gleichberechtigung gesetzt und deshalb Forderungen für Paritäten in allerlei Körperschaften, bei Parlamentswahlen, bei Hochschulchancen gefordert und gefördert. Man hat einen echten Fortschritt in vielen Ländern zu verbuchen. Und plötzlich kommt es dazu, dass auf dem EU-Gebiet abertausende Institutionen entstehen (werden), wo Paritäten von vorn herein ausgeschlossen werden. Die in diesem Artikel beschriebene Institution ist ein drastischer Fall der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Das soll in dem Artikel deutlich gemacht werden, dass nur die Mann-Frau-Ehe den Standarden der Gleichberechtigung innerhalb einer Institution entspricht, also mit EU-Werten verträglich ist. (nicht signierter Beitrag von 212.91.11.10 (Diskussion) 11:18, 24. Apr. 2013 (CEST))

Frankreich (Datum)

Kürzlich habe ich im Abschnitt „Aktuelle Situation“ Frankreich mit dem Datum 12. Februar 2013 hinzugefügt. Bin mir jedoch nicht sicher, ob das Datum bindend ist, da auf der Website des französischen Senats der 12. April 2013 genannt wird:

Vendredi 12 avril, après une explication de vote, les sénateurs ont adopté le projet de loi – PsY.cHo, 15:51, 12. Apr. 2013 (CEST)

Uruguay und Neuseeland

Im April 2013 haben Uruguay und Neuseeland als 12. und 13. Staat die Eheöffnung parlamentarisch verabschiedet. Die Eheöffnung tritt in Uruguay im Juli 2013 und in Neuseeland im August 2013 in Kraft. Als nächste Staaten folgen dieses Jahr Frankreich als 14. Staat und Luxemburg als 15. Staat.

Kirchliche Trauungen in den ersten Landeskirchen der EKD

Die Evangelische Kirche von Westfalen, eine unierte Landeskirche in der EKD, ist dazu übergegangen, kirchliche Trauungen zu ermöglichen. Evangelische Kirche von Westfalen.

Den gleichen Schritt geht übrigens auch die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

178.11.190.230 15:27, 6. Jul. 2013 (CEST)

Mehr Text für bessere Anpassung der Karten an Text

Es sollte die Geschichte der Entwicklung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Südafrika ausführlicher beschrieben werden, damit die Afrikakarte sich besser dem Text anpasst. Analoges gilt für Asien und Ozeanien. --Standarddeviation (Diskussion) 12:32, 8. Aug. 2013 (CEST)

Gleichgeschlechtliche Ehen in der deutschen evangelischen Kirche

Es stimmt nicht, dass die evangelische Kirche gleichgeschlechtliche Trauungen durchführt: Sie vollzieht eine "Segnung" von Lebenspartnerschaften, keine "Trauung" von Ehepaaren. Das ist ein fundamentaler Unterschied, denn das Paar ist nicht verheiratet, sondern ihr Bund (bzw. ihre Verpartnerung) ist gesegnet. Die Segnung kann dabei aber wie eine Trauung ablaufen (also am Altar, Ringübergabe, etc.). Dies liegt daran, dass die evangelische Kirche in Deutschland generell keine Ehen "neu gründet", sondern nur bereits standesamtlich vollzogene Trauungen kirchlich "wiederholt". Der Grundgedanke dahinter ist, dass die Partner Verantwortung füreinander übernehmen sollen, was durch Rechte und Pflichten der standesamtlichen Ehe am besten geschehen kann. Solange die Ehe also nicht vom Staat für schwule und lesbische Paare geöffnet wird, ist eine evangelische Trauung von Schwulen und Lesben gar nicht möglich bzw. denkbar. (nicht signierter Beitrag von 92.226.195.245 (Diskussion) 14:14, 18. Aug. 2013 (CEST))

Also bisher wurden in den Landeskirchen der EKD "nur" Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht. Da hast du insofern Recht. ABER in diesem (!) Jahr 2013 gehen die ersten beiden Landeskirchen in der EKD (Hesen/Nassau und Westfalen) dazu über, kirchenrechtlich reguläre Trauungen zu erlauben. Im August 2013 erfolgte die erste reguläre kirchliche Trauung eines schwulen Paare in Hessen.

178.3.24.233 14:18, 18. Aug. 2013 (CEST)

Karte "Rechtliche Situation für gleichgeschlechtliche Paare in Europa"

Was bedeutet eigentlich auf der Karte "Rechtliche Situation für gleichgeschlechtliche Paare in Europa" Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe? Meint das, dass die Heteroehe auf Verfassungsebene festgeschrieben ist? Das scheint mir nirgends thematisiert zu werden. Und im Detail ist die Karte unzutreffend; Ungarn kennt zwar die eingetragene Partnerschaft, hat aber zugleich die Ehe auf Verfassungsebene als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert. Auf der Karte wäre das Land somit blau-rot gestreift darzustellen. So, wie die Karte jetzt ist, ist sie irreführend und unklar. --Freigut (Diskussion) 12:08, 2. Dez. 2013 (CET)

das ist auch mittlerweile in der Karte so farblich markiert worden. 178.3.23.240 20:05, 4. Dez. 2013 (CET)

Deutschland: Koalitionsvertrag der 18. Wahlperiode

Sollte die Regierung aus CDU/CSU und SPD zustandekommen, so wird es auch zwischen 2014 und 2017 keine gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland geben, da sich die Koalitionäre nicht auf die Einführung einer gleichgeschlechtlichen Ehe in Deutschland einigen konnte. Vereinbart wurde nur die Gleichstellung beim Lebenspartnerschaftsinstitut, wobei dort das Thema gemeinschaftliche Adoption nichtleiblicher Kinder im Koalitionsvertrag weiterhin unter den Koalitionären umstritten war. 178.3.23.240 20:05, 4. Dez. 2013 (CET)

truth stranger than fiction...

Pourquoi Utah?--Antemister (Diskussion) 17:20, 21. Dez. 2013 (CET)

Abschnitt Asien

Dass Thailand und Vietnam trotz durchaus inzwischen konkreter Initiativen, sie sind sogar weiter als Taiwan, noch nicht erwähnt wurden, wundert allerdings sehr. In Taiwan wird die Homoehe unter Präsident eher kaum durchkommen. --49.145.69.101 15:22, 31. Jan. 2014 (CET)

Hallo. Du scheinst dich da ja recht gut auszukennen – magst du das einfach selbst im Artikel ergänzen oder uns zumindest entsprechende Quellen nennen, sodass wir es ergänzen können? Wir kriegen natürlich nicht immer alles mit, was auf der Welt geschieht, deswegen kann es immer wieder passieren, dass der Artikel nicht ganz aktuell ist oder Infos fehlen. -- NacowY Disk 15:41, 31. Jan. 2014 (CET)
Zu Vietnam: [4], zu Thailand: [5], wobei ich von Thailand schon noch konkreteres gehört habe und noch weitergehende Schritte. Werde vielleicht noch andere Quellen zu gegebener Zeit liefern. --49.145.69.101 15:58, 31. Jan. 2014 (CET)
es geht hier um die Eheöffnung im Artikel; was du hier zu Vietnam und Thailand ansprichst, gehört in den Artikel Eingetragene Partnerschaft 188.96.176.44 17:16, 5. Feb. 2014 (CET)

Aktuelle Änderungen im Mai 2014

Ein Autor ist dazu übergegangen, alle Länder aufzulisten, wo es die Gleichgeschlechtliche Ehe nicht gibt. Ich halte dies für generell für falsch, weil doch eher umgekehrt nur die Länder aufgelistet gehören, wo es die Gleichgeschlechtliche Ehe gibt oder zumindest Initiativen zur Gleichgeschlechtlichen Ehe vorhanden sind. Dies war bisher auch Konsens hier seit Jahren im Artikelaufbau. 188.96.229.82 16:18, 31. Mai 2014 (CEST)

Ich sehe in dem, worin du scheinbar ein Problem siehst, überhaupt kein Problem. Ein Lexikonartikel ist kein Zeitungsartikel, sondern soll systematisch strukturierte Informationen bereitstellen, auch wenn es (noch) dünn aussieht. Die Information, dass es in einem Land kein Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung gibt, ist eine Information, sogar eine Kerninformation dahingehend worum es in dem Artikel geht. Wenn dies die aktuelle Situation in einem Land hinsichtlich der gleichgeschlechtlichen Ehe ist, dann gehört das dazu, auch wenn es sehr viele Länder sind. Außerdem gibt es auf Wikipedia auch zu praktisch jedem Land einen eigenen Artikel "recognition of same-sex unions in [Land]" o. Ä., selbst in denjenigen Ländern, in denen gleichgeschlechtliche Paare keine rechtliche Anerkennung bekommen. Nach deiner Logik müsstest du dann auch alle Artikel "recognition of same-sex unions in [Land]" o. Ä. auf wikipedia löschen, und zwar zu denjenigen Ländern, in denen gleichgeschlechtliche Paare keine rechtliche Anerkennung haben. Die Leute, die diese Artikel angelegt haben, haben sich jedoch genau wie ich dabei was gedacht, nämlich dass es langfristig Veränderungen geben und man dann die Informationen in bereits systematisch (!) angelegte Strukturen eintragen wird. Auch innerhalb von Artikeln sollte es systematisch zugehen und das war meine Idee. Zu jedem Land sollte die erste Information sein, ob dort das Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung besteht oder nicht, weil es in diesem Artikel nunmal genau darum geht. Genau das habe ich angelegt. Bevor ich diese systematische Struktur angelegt habe, war das noch nicht der Fall, da war die Beschreibung dahingehend noch nichtmals für die Länder systematisiert, die bereits da standen. Ich denke auch, dass es andere Autoren stärker dazu einlädt, wenn sie sehen, dass zu einem Land schon etwas angelegt wurde, dazu etwas zu schreiben bzw. zu recherchieren. Es gibt zu weit mehr Ländern Initiativen als man denkt! Da fehlt noch jede Menge in dem Artikel und das wird jetzt hoffentlich in der nächsten Zeit nachgetragen. Auch wenn diese Initiativen in besonders homophoben Ländern praktisch keine Chance auf Erfolg hatten, so verdienen sie dennoch eine Erwähnung, weil sie sonst eventuell später vergessen werden erwähnt zu werden, und dann geht möglicherweise historische Information verloren. Ein weiterer Grund warum ich das getan habe, ist, dass bevor ich das gemacht habe, einige Bilder und Karten auf der rechten Seite nicht an passender Stelle standen. Es sieht einfach falsch aus, wenn beispielsweise die Übersichtskarte über Afrika und die Situation dort in die Beschreibung zu den asiatischen Länder und die Karte für Asien dadurch in die Beschreibung zu Ländern in Ozeanien und die Karte für Ozeanien dadurch in einen völlig anderen, zusammenhangslosen Teil des Artikels wie etwa den Umfragen zu europäischen Ländern rutschen, nur weil noch nicht genug zu afrikanischen, asiatischen und ozeanischen Ländern geschrieben wurde. Jetzt ist sogar mehr Platz für neue Bilder! Ich denke, dass es für einen Lexikonartikel genau richtig ist systematisch (!) Informationen anzubieten. Es ist kein Schönheitswettbewerb, sondern es muss sich am Nutzen orientieren den Menschen Informationen zu geben. Menschen wollen in einem Lexikon Informationen nachschlagen und finden sie am besten, wenn diese Informationen systematisch bereitgestellt werden. Wenn also jemand beispielsweise wissen möchte, ob in einem Land das Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung besteht oder nicht, dann kann er in dem wikipedia-Artikel jetzt sehr schnell fündig werden. Er sieht das Inhaltsverzeichnis, kann dann auf den Namen das Landes klicken und bekommt sofort die Information ob es in dem Land die gleichgeschlechtliche Ehe gibt. Wenn meine systematisch angelegte Struktur gelöscht würde, dann haben es Leute, die diese Kerninformation haben wollen, schwerer die Information zu finden. Nicht jeder weiß wo ein Land liegt oder vielleicht ist das Land auch flächenmäßig so klein, dass man es nicht von der ersten Weltkarte ablesen kann. Dann müsste diejenige Person also erstmal die Tabelle mit den Ländern finden, die die Ehe bereits geöffnet haben. Und dann müsste diejenige Person erstmal alle Länder in dieser Tabelle lesen, um zu erkennen, ob das Land zu dem die Person die Kerninformation haben möchte, dabei ist oder nicht, das heißt Ausschlussprinzip. Das dauert jedoch länger als wenn man vom Inhaltsverzeichnis direkt zu dem Land springen und die Kerninformation als erste Information sofort ablesen kann. --Standarddeviation (Diskussion) 10:41, 1. Jun. 2014 (CEST)

Es steht zu befürchten, dass Du durch deine Erweiterung den Umfang des Artikels "sprengst". Im übrigen war jedem Leser auch so schon klar, dass in allen nicht aufgeführten Ländern nunmal keine Eheöffnung bzw eine Initiative dazu vorhanden ist/war. Und wenn Du jetzt hier alle Länder der Welt in den Artikel einbaust, dann wird es sehr unübersichtlich. Dafür gibt es doch die ganzen Einzelartikel zu den jeweiligen Ländern, wo dies dann ausführlich dargestellt wird (Homosexualität in Albanien, Homosexualität in Ghana, usw). Hier dies in den Artikel hineinzuquetschen, ist eher für den Leser ungeeignet. Besser ist es sich auf die Länder hier im Artikel zu beschränken, wo die Ehe geöffnet ist. 188.96.229.82 13:51, 1. Jun. 2014 (CEST)

Hier schließe ich mich der IP an. Ein mehrere Bildschirmseiten langes Inhaltsverzeichnis dient der Übersichtlichkeit gar nicht. Die Tabelle der Staaten, in denen die GE eingeführt wurde, durchzulesen, ist derzeit wesentlich einfacher, als sich im Inhaltsverzeichnis zurecht zu finden.
In einigen Fällen ist es sinnvoll, auch Staaten ohne GE hier aufzuführen, wenn es wesentliche Bestrebungen zur Einführung gibt. Bei unwesentlichen Bestrebungen – etwa einzelnen Äußerungen von Politikern – würde ich hingegen auf Erwähnung hier verzichten und den entsprechenden Abschnitt im Quelltext <!-- auskommentieren -->, damit die Information später schnell wieder hervorgebracht werden kann. -- NacowY Disk 16:00, 1. Jun. 2014 (CEST)
Ich finde die "Komplettaufzählung" gut und richtig. Sie sollte unbedingt belassen werden. Sie bildet auch eine gute Grundlage um bei Änderungen der Rechtslage im Artikel auch schnell zu ändern. Im übrigen Dient die Aufzählung der Länder in denen die GGE nicht vorgesehen ist auch dem NPOV, kann sich doch so jeder Leser leicht ein Bild von der Gesamtsituation machen.--Lutheraner (Diskussion) 16:08, 1. Jun. 2014 (CEST)
Ich glaube nicht, dass Änderungen im Artikel wesentlich komplizierter werden würden, wenn man für den Staat die Abschnittsüberschrift neu anlegen müsste. Das Bild der Gesamtsituation ist durch die Kartengrafiken außerdem gegeben – und zwar wesentlich übersichtlicher als die lange Textwand, die vermutlich kaum ein Leser von Anfang bis Ende vollständig durchliest. (Und was das mit WP:NPOV zu tun haben soll, ist mir völlig schleierhaft …) -- NacowY Disk 16:30, 1. Jun. 2014 (CEST)
Das mit dem NPOV will ich dir gern erklären: Viele Leser haben kaum eine Vorstellung wieviele Länder es insgesamt gibt. Nur in der Gesamtschau kann beurteilt werden, ob es viele oder wenige Länder sind , die die GGE erlauben.--Lutheraner (Diskussion) 16:33, 1. Jun. 2014 (CEST)
Bloß dass dieser Gesamteindruck durch eine Karte besser vermittelbar ist als durch eine Liste, in der Brasilien/Russland/Indien/China gleichberechtigt neben Andorra/Bhutan/Luxemburg/Vatikan stehen. Durch Grafiken kann ein Gesamtüberblick nunmal einfacher und schneller vermittelt werden. Im Text hingegen sind Staaten mit GE notwendigerweise deutlich überrepräsentiert, weil dort umfangreiche Informationen zur Geschichte der Umsetzung stehen, während die Staaten ohne GE – selbst wenn du sie alle einzeln aufführst – meist nur einen Satz haben. (Und jene Leser, die sich da nicht nur auf den ersten Eindruck verlassen, sondern die einzeln nachzählen, wissen i. A. auch, wie viele Staates es auf der Erde gibt.)
Übrigens ist es bei Artikeln über Songs/Alben/Bands auch üblich, nur jene Staaten aufzuführen, in denen eine Chartplatzierung erreicht wurde. Würdest du dort auch dafür plädieren, aus NPOV-Gründen sämtliche Staaten aufzulisten, in denen keine Chartplatzierung erreicht wurde? -- NacowY Disk 17:14, 1. Jun. 2014 (CEST)

Es ist doch Unsinn nur zu denjenigen Staaten, die die Ehe bereits geöffnet haben, die Initiativen zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe darzustellen. Dies ist ein Lexikonartikel und Menschen, die sich informieren wollen, sind unter Anderem auch daran interessiert die Geschichte über Initiativen zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe in den Ländern zu erfahren, in denen es die gleichgeschlechtliche Ehe noch nicht gibt. Wie beispielsweise Deutschland oder Irland. Es wird wohl kaum ein Leser auf der Übersichtsweltkarte erkennen können, ob flächenmäßig kleinere Länder die Ehe geöffnet haben. Außerdem muss man schon genau wissen wo genau ein Land auf der Karte liegt und nicht jeder weiß das. --Standarddeviation (Diskussion) 16:17, 5. Jun. 2014 (CEST)

Durch die aktuellen Änderungen ist der Artikel unleserlich geworden. Es macht keinen Sinn alle 200 Staaten der Welt im Artikel unterbringen zu wollen, dafür haben wir die Einzelartikel zu den jeweiligen Länder (Homosexualität in Panama, Homosexualität in Vietnam, usw.), wo dies ordentlich und ausführlich dargestellt werden kannn. Der Artikel wird dadurch überfrachtet. Es reicht hier im Artikel vollkommen aus, nur die Länder darzustellen, wo die Eheöffnung erfolgt ist. 188.96.183.193 15:29, 12. Jun. 2014 (CEST)

Holy cow! Das ist ja unlesbar! Es ist durchaus erschreckend zu sehen, in wievielen Ländern der Staat die gleichgeschlechtliche Ehe verbietet. Aber diese endlose Überschriftenreihe von Ländern mit nichts weiter darunter als "In X haben gleichgeschlechtliche Paare derzeit kein Recht auf Eheschließung" bringt überhaupt nichts. In dieser ausufernden, platzraubenden Form hat das für mich ein Aktivismus-Gschmäckle. Kompromissvorschlag: Eine Überschrift "In den folgenden Staaten haben gleichgeschlechtliche Paare derzeit kein Recht auf Eheschließung" und darunter die Liste der entspr. Staaten, evtl. sogar in mehreren Spalten. Das würde dieselbe Information enthalten, aber sehr viel weniger Platz beanspruchen und den Artikel damit wesentlich lesbarer machen. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 17:06, 21. Jul. 2014 (CEST)
Finde auch, dass der Artikel unlesbar geworden ist. Ich schliesse mich entweder der IP oder meinem Vorredner an. Wie’s jetzt aussieht, hat mit guter enzyklopädischer Darstellung nichts mehr zu tun. Man verliert sich im Artikel völlig. --Freigut (Diskussion) 17:12, 21. Jul. 2014 (CEST)

Union will "schlechter stellen"

Kann das nicht als subtiler Wahlkampf angesehen werden? --Albertus correctus magnus (Diskussion) 12:56, 20. Jul. 2014 (CEST)

Nein, warum? Es ist eine objektive Formulierung, die die Position der Union wiedergibt. Nach Ansicht der Union kann eine Gemeinschaft zweier gleichgeschlechtlicher Personen keine Ehe sein. Durch das Grundgesetz ist die Ehe privilegiert vor anderen Lebensformen. Dies drückt sich dadurch aus, dass die heterosexuelle Ehe besser gestellt, andere Lebensformen also schlechter gestellt werden. -- Perrak (Disk) 13:35, 20. Jul. 2014 (CEST)
wobei dies in Deutschland faktisch kaum noch eine Rolle spielt, da die allermeisten deutschen Gesetze (zuletzt nunmehr im Juli 2014 die letzten fehlenden Steuergesetze) überarbeitet und an die Lebenspartnerschaft angepasst und gleichgestellt wurden. Es ist daher in erster Linie "nur noch" im Jahre 2014 eine verfassungsrechtliche Unterscheidung.
Ich habe übirgens nunmehr die Quäker auch aufgelistet, die ebenso wie eine Reihe anderer christlicher Gemeinschaften (beispielsweise die Schwedische Kirche und die Dänische Kirche) reguläre kirchliche Trauungsgottesdienste für homosexuelle Paare ermöglicht haben. Schwede38 (Diskussion) 13:37, 22. Jul. 2014 (CEST)
Naja, es gibt immer noch Gesetze, die gleichgeschlechtliche Paare diskriminieren. Das Adoptionsrecht dürfte zur Zeit das wichtigste sein. -- Perrak (Disk) 17:26, 23. Jul. 2014 (CEST)

Weltkarte

Die Legende ist ja ziemlich salopp aus der Bildbeschreibungsseite übernommen.... --Itu (Diskussion) 01:58, 26. Jul. 2014 (CEST)

Na und? Was sollte man Deiner Meinung nach besser machen? -- Perrak (Disk) 23:27, 26. Jul. 2014 (CEST)
Hm, es stimmt zwar mit der deutschen Legende überein, aber scheinbar ist die englische originärer. --Itu (Diskussion) 15:49, 27. Jul. 2014 (CEST)
Originär ist nicht so wichtig, verständlich sollte eine Legende sein - und zwar auch für jemand, der nur Deutsch kann. Und gleichzeitig nicht zu lang - der Spagat scheint mir gut gelöst. Verbesserungen sind natürlich trotzdem möglicherweise machbar. -- Perrak (Disk) 17:19, 27. Jul. 2014 (CEST)

Oktober 2014: "Gerichtlicher Erdrutsch" in den Vereingten Staaten

Infolge der Nichtannahme am Supreme Court gibt es derzeit in den Vereinigten Staaten einen gerichtlichen "Erdrutsch" bei den Eheöffnungen der einzelnen Bundesstaaten.

Am 17. Oktober 2014 folgte nunmehr ebenso der Bundesstaat Arizona.

178.11.191.229 04:57, 18. Okt. 2014 (CEST)

Da das Verbot der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verfassungswidrig ist gemäss Supreme-Court-Entscheidung, muss nur ein gleichgeschlechtliches Paar in den USA klagen, wenn ihm die Ehe in einem Staat verweigert wird. Das führt dazu, dass früher oder später alle Bundestaaten die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen werden. --Micha 06:05, 18. Okt. 2014 (CEST)
Das ist nicht ganz richtig: Der Supreme Court hat nichts entschieden – ganz im Gegenteil, er hat sich geweigert, die Fälle zur Entscheidung anzunehmen. Dadurch gelten die Entscheidungen der vorinstanzlichen Berufungsgerichte (die in allen Fällen zugunsten der GE ausfielen) weiterhin.
In jenen Bundesstaaten allerdings, deren zuständige Berufungsgerichte noch nicht entschieden haben, haben weder die Nicht-Entscheidung des Supreme Court noch die Entscheidungen anderer Berufungsgerichte juristische Bedeutung (psychologische jedoch schon). Ob Gerichtsverfahren in jenen Bundesstaaten zum gleichen Ergebnis führen, ist daher noch nicht sicher (aber recht wahrscheinlich). -- NacowY Disk 07:07, 18. Okt. 2014 (CEST)
Aktuell ist das so, aber die Entscheide der Vorinstanzen basieren ja auf der Interpretation der DOMA-Entscheidung. Deshalb kann ja auch das Bundesgericht die Berufungsverfahren ablehnen, da die Vorinstanzen korrekt entschieden haben. Soweit meine Interpretation des Ganzen. --Micha 06:12, 22. Okt. 2014 (CEST)

Geschichte

Erstaunlich, dass man im Artikel überhaupt keine Spuren auf geschichtliche Aspekte findet. Also z.B. nicht mal ein Satz über die alten Griechen. --Itu (Diskussion) 01:58, 26. Jul. 2014 (CEST)

Was sollte man in Bezug auf die alten Griechen denn schreiben? Meines Wissens gab es damals keine gleichgeschlechtlichen Ehen oder auch nur etwas, das einer eingetragenen Partnerschaft ähnelte. Dass eine Ehe etwas anderes als die Verbindung zwischen Mann und Frau sein kann, ist im Wesentlichen ein modernes Konzept des 20. Jahrhunderts, so weit ich weiß. Ausnahmen gab es bei verschiedenen Indianervölkern, wobei dort eine der betreffenden Personen legal das Geschlecht wechselte, so dass die Ehe legal trotzdem eine zwischen Mann und Frau war. -- Perrak (Disk) 23:27, 26. Jul. 2014 (CEST)
Also gibt es scheinbar Einiges zum Thema. --Itu (Diskussion) 15:49, 27. Jul. 2014 (CEST)
Nein, eigentlich nicht viel, was denn? -- Perrak (Disk) 17:21, 27. Jul. 2014 (CEST)

Es fehlt der Hinweis zu Deutschland, dass es vor dem Verbot duch das BVerfG aufgrund "abendländisch-christlicher Tradition" nach der "Aktion Standesamt" keine rechtliche Grundlage für das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen in Deutschland gab. Die Ehe war nicht ausschliesslich als zwischen Mann und Frau definiert, die Eheverbote erwähnten keine Gleichgeschlechtlichkeit, die Ehefähigkeit erwähnte keine Verschiedengeschlechtlichkeit. Das Grundgesetz sah nur vor, dass geschlossene Ehen dem besonderen Schutz des Staates unterliegen. (nicht signierter Beitrag von 178.78.75.150 (Diskussion) 10:33, 10. Feb. 2015 (CET))

Arkansas und Mississippi

Ich weiß leider nicht, wie man diese Tabellen editiert und will nichts kaputt machen. Seit letzten Dienstag (25.11.2014) ist auch in Arkansas und Mississippi die Ehe geöffnet (per Gericht). Aber es ist noch der Gang zu Berufungsgerichten möglich. Aber da ähnliche Fälle ja schon in der Liste sind, gehören die zwei auch da rein. Quelle: http://www.queer.de/detail.php?article_id=22772 --79.224.66.209 11:51, 29. Nov. 2014 (CET)

erledigt. 88.70.27.176 01:14, 12. Feb. 2015 (CET)

November 2014: Bundesstaat Missouri

Es fehlt bisher im Artikel der Bundesstaat Missouri, wo im November 2014 ebenso ein Bundesbezirksgericht das Eheverbot aufgehoben hat. Das Urteil wurde nicht vorläufig ausgesetzt.

88.70.27.176 01:14, 12. Feb. 2015 (CET)

Slowenien

(und rückwirkend Finnland)

Da es um Fakten geht, ist der Spielraum für Interpretationen doch wohl sehr eingeschränkt:

Dass das Gesetzgebungsverfahren im November noch nicht abgeschlossen war (Finnland), bzw. derzeit noch nicht abgeschlossen ist (Slowenien), zeigt ein Blick auf die Websites der Parlamente.

Finnland: [6]

Slowenien: [7]

Dort lässt sich jeder einzelne Schritt, den ein Gesetzesentwurf macht, nachverfolgen. 46.115.148.110 19:44, 7. Mär. 2015 (CET)

Es geht aber, wie der einleitende Satz der Tabelle besagt, nicht um den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, sondern es geht auch darum die Länder in die Tabelle aufzunehmen, die den entscheidenden Gesetzgebungsschritt bereits hinter sich haben und auf den höchstens noch Gesetzgebungsschritte folgen, deren Ausgang bereits klar ist. Und das war bei Finnland im November der Fall und das ist bei Slowenien im März der Fall. Aus diesem Grund ist es korrekt Slowenien in die Tabelle mit aufzunehmen, denn, und das wiederhole ich hier nochmals ausdrücklich, in der Tabelle werden auch diejenigen Länder aufgeführt, die die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bald haben werden. Und letzteres ist nach Ermessen der Fall, wenn der kritische Gesetzgebungsschritt (unter einer Reihe von Gesetzgebungsschritten) erfolgreich geschah. In Slowenien muss beispielsweise noch der Senat zustimmen, aber es gilt als sicher, dass der Senat zustimmen wird, weil dort die Mehrheitsverhältnisse noch viel klarer sind als in der anderen Kammer, die das Gesetz bereits beschlossen hat. Aus diesem Grund wird in der Tabelle beispielsweise auch nicht mehr die formale Unterschrift des Präsidenten eines Landes unter ein vom Parlament beschlossenes Gesetz berücksichtigt, weil die Unterschrift des Präsidenten eben nur eine Formalsache ist. In Deutschland ist es ja auch so, dass in der Tagesschau darüber berichtet wird, dass etwas Gesetz wird, wenn es die entscheidende, kritische Kammer, d. h. dort wo es eng werden könnte, Bundestag oder Bundesrat, beschlossen hat und die Abstimmung in der jeweils anderen Kammer nur noch Formsache ist. Über die Unterschrift des Bundespräsidenten wird nie berichtet. Wenn also absehbar ist, dass eine kritische Abstimmung über die Öffnung der Ehe in einem Land Erfolg hatte und in einer eventuellen zweiten Kammer die Mehrheitsverhältnisse noch viel klarer sind (wie beispielsweise in Slowenien), dann ist es angesichts der einleitenden Formulierung für die Tabelle "bald haben werden" sehr wohl gerechtfertigt beispielsweise Slowenien in die Tabelle mit aufzunehmen. Wollte man wirklich die Unterschrift des Präsidenten als Datum für den "Beschluss" der Eheöffnung werten und als Maßstab nehmen, dann müssten erstens auch fast alle anderen Daten des Beschlusses in der Tabelle überarbeitet werden (und das wurden sie bisher nicht) und zweitens würde dies nicht dem kritischen Organ im Gesetzgebungsverfahren gerecht, was in den demokratischen Ländern nunmal das Parlament ist! Ich empfinde diese Haarspalterei über die Aufnahme Sloweniens in die Tabelle über diejenigen Länder, die das Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare bald eingeführt haben bzw. bald einführen werden als unangemessen, wenn der entscheidende Gesetzgebungsschritt bereits erfolgreich geschah und der Rest nur Formsache ist und es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit absehbar ist, dass gleichgeschlechtliche Paare in Slowenien schon sehr bald die Zivilehe schließen dürfen. In diesem Sinne bin ich ein vehementer Vertreter der Fraktion, die dafür ist Slowenien in die Tabelle mit aufzunehmen. Ich glaube mit meinen Ausführungen meine Position auch hinreichend begründet zu haben. (nicht signierter Beitrag von Standarddeviation (Diskussion | Beiträge) 20:22, 7. Mär. 2015 (CET))

Du schreibst unter "Beschluss" "03.03.2015".
DEINE Quellen sagen, dass der Nationalrat noch abstimmen muss, dass er ein Veto einlegen könnte, dass die Nationalversammlung eventuell nochmals abstimmen muss.
Abstimmung im Nationalrat und eventuelle nochmalige Abstimmung in der Nationalversammlung können nicht am "03.03.2015" stattfinden. Dieser Tag ist Vergangenheit.
Du schreibst "2015 wird die Ehe laut Beschluss geöffnet".
Du schreibst im Artikel unter "in Kraft" "2015".
Mal davon abgesehen, dass es diesen Beschluss ja noch garnicht gibt -
weder der Gesetzesentwurf noch deine Quellen nennen ein Datum für das eventuelle Inkraftreten.
(Zur Erinnerung: Das Partnerschaftsgesetz trat erst ein Jahr nach Parlamentsbeschluss in Kraft.)
Im Artikel hat Slowenien einen eigenen Abschnitt, in dem die Schritte des Entwurfes beschrieben werden. Dort kannst du dich austoben - zu potentiellen Mehrheiten, zu Aussagen der Parteien zum künftigen Abstimmungsverhalten etc. Doch in die Liste gehört Slowenien erst, wenn die Eheöffnung tatsächlich beschlossene Sache ist.
Dass ein Entwurf "wahrscheinlich" angenommen wird ist bloße Mutmaßung.
Es mag zwar wahrscheinlich sein - doch du weißt nicht, ob der Entwurf tatsächlich durchkommt. Wir werden irgendwann nächste Woche wissen, ob der Gesetzesentwurf zu einem Gesetz wird.
Wikipedia schimpft sich Enzyklopädie - also bitte versuchen enzyklopädisch zu denken. Möchtest du Mutmaßungen anstellen, solltest du dich bei deinen Boulevardblättern bewerben - jedoch nicht eine "Enzyklopädie", bei der es um Fakten gehen sollte, bearbeiten. 46.115.148.110 21:16, 7. Mär. 2015 (CET)
Fakt ist, dass die kritische Kammer es schon beschlossen hat (diesen Beschluss gibt es!) und dass in der anderen Kammer die Mehrheitsverhältnisse noch klarer sind und auf dieser Basis ist es offensichtlich gerechtfertigt davon auszugehen, dass Slowenien bald das Recht auf Eheschließung einführt. Damit wird der Eintrag dem einleitenden Satz der Tabelle gerecht und hat somit seine Berechtigung. Ich weise nochmals auf den einleitenden Satz der Tabelle hin: "Die folgenden Tabellen geben eine Übersicht über diejenigen Länder und Teilgebiete von Ländern, in denen gleichgeschlechtliche Paare bereits das Recht auf zivile Eheschließung haben bzw. bald haben werden." Deine Einwände gegen den Tabelleneintrag laufen somit ins Leere. (nicht signierter Beitrag von Standarddeviation (Diskussion | Beiträge) 14:06, 8. Mär. 2015 (CET))

Es ist aber nicht bald haben werden, sondern wahrscheinlich bald haben werden. 46.115.148.101 15:24, 8. Mär. 2015 (CET)

Zu potentiellen Mehrheiten, zu Aussagen von Abgeordneten, zu diesem, zu jenem ... kannst du dich, wie gesagt, hier äußern. 46.115.148.101 15:33, 8. Mär. 2015 (CET)
Die Reigerungsparteien haben bereits angekündigt in der anderen Kammer ebenfalls für die Öffnung der Ehe zu stimmen, somit ist es nicht nur wahrscheinlich, sondern sicher. Somit ist es gerechtfertigt Slowenien in die Tabelle einzutragen. (nicht signierter Beitrag von Standarddeviation (Diskussion | Beiträge) 15:46, 8. Mär. 2015 (CET))
"sicher" ist es erst, wenn die Zustimmung tatsächlich erteilt wurde.
Reden und Handeln sind zwei verschiedene Dinge.
s. z.B. SPD "100% Gleichstellung nur mit uns" "kein Koalitionsvertrag ohne Bestimmungen zur Eheöffnung"
Die italienische Regierung verspricht seit anderhalb Jahren Unioni Civili - seit anderhalb Jahren heißt es jeden Monat "spätestens nächsten Monat".
etc.
---
Nach deiner Logik gehört auch Irland in die Liste.
Warum das Referendum abwarten ? Alle Umfragen zeigen doch eine Mehrheit für die Eheöffnung.
Warum die auf das Referendum folgenden Abstimmungen in Repräsentantenhaus und Senat abwarten ? Alle Parteien haben sich doch bereits mehrfach für die Eheöffnung ausgesprochen - gehen mit "JA" in den Wahlkampf.
Auch Grönland gehörte dann bereits heute in die Liste.
Warum die Parlamentsabstimmung diesen Frühling abwarten ?
Die Parteien haben doch bereits wissen lassen, dass sie die Eheöffnung befürworten.
Auch Nepal...
Auch... 46.115.148.101 16:02, 8. Mär. 2015 (CET)
"Die Reigerungsparteien haben bereits angekündigt in der anderen Kammer ebenfalls für die Öffnung der Ehe zu stimmen"
---
Im Nationalrat sind gar keine Parteien vertreten.
Der Nationalrat setzt sich aus sozialen, lokalen, wirtschaftlichen, etc. Interessengruppen zusammen.
Somit redest du Blödsinn.
Du hast keine Ahnung wovon du sprichst.46.115.148.101 16:14, 8. Mär. 2015 (CET)
Das Wahlversprechen der SPD war vor den Parlamentswahlen des Bundestages und bezog sich auf keine konkrete Gesetzesinitative in der Legislaturperiode ab Herbst 2013. Die Ankündigung der Regierung in Slowenien erfolgte jedoch inmitten einer Legislaturperiode und zu einem Zeitpunkt, wo bereits ein konkreter Gesetzentwurf vorliegt und die kritischere Kammer dem Gesetzentwurf bereits zugestimmt hat. Im Übrigen hat auch die linke Opposition angekündigt zusammen mit der Regierung auch in der zweiten Kammer für die Eheöffnung zu stimmen. Das heißt es IST sicher, dass Slowenien auch in der anderen Kammer dem Gesetzentwurf zustimmen wird und gleichgeschechliche Paare bald das Recht auf Eheschließung in Slowenien haben werden! Du vergleichst also Birnen mit Äpfeln, wenn du Wahlversprechen mit Ankündigung von Abstimmverhalten einer Regierung über bereits vorliegende Gesetzestexte vergleichst. Das italienische Parlament hat ja auch noch nicht in einer offiziellen Abstimmung für die Unioni Civili gestimmt. Somit hinkt der Vergleich mit der Situation im slowenischen Parlament. Auch der Vergleich mit der Volksbefragung in Irland hinkt, weil da noch keine Abstimmung erfolgte, im Gegensatz zum slowenischen Parlament, und die Volksbefragung erst am 22. Mai, also in mehr als zwei Monaten stattfindet, im Gegensatz zur Abstimmung in der zweiten Kammer des slowenischen Parlaments. Du vergleichst verzweifelt die Situation in Slowenien mit der Situation in anderen Ländern und es ist offensichtlich, dass alle deine Vergleiche hinken. Ich hab sehr wohl Ahnung wovon ich spreche und mir ist bewusst, dass in der zweiten Kammer Interessengruppen sitzen, die sich in ihrem Abstimmungsverhalten aber durchaus Parteien zuordnen lassen und ihr Abstimmverhalten auch mit den Parteien absprechen. Egal wie du es drehst und wendest, in ein paar Tagen wird auch unweigerlich die zweite Kammer des slowenischen Parlaments dem Gesetz zur Öffnung der Ehe zustimmen. Und selbst für den Fall, dass die Mitglieder des Nationalrats mehrheitlich ein Veto einlegen kann die Nationalversammlung dieses Veto sofort wieder durch einen Beharrungsbeschluss (einfache Mehrheit) überstimmen. Und da die Nationalversammlung bereits zugestimmt hat, und zwar mit 51 gegen 28 Stimmen, ist es doch totaler Schwachsinn zu behaupten, dass plötzlich in der Nationalversammlung keine Mehrheit mehr entstehen würde. Warum berichten denn alle Medien über "klares Ja zur Öffnung der Ehe in Slowenien" und warum berichten denn alle Medien davon, dass in Slowenien schon sehr bald gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schließen dürfen? Weil es einfach so ist und weil nach der Abstimmung in der entscheidenden Kammer, der Nationalversammlung kein Weg mehr daran vorbeiführen wird. Dann müssten sich ja alle Journalisten kollektiv geirrt haben in ihrer Zeitungsberichterstattung. Nehmt doch bitte einfach zur Kenntnis, dass die Eheöffnung in Slowenien eine gegessene Sache ist und hört auf den Artikel mit der Löschung eines sachlich gerechtfertigten Eintrags zu sabotieren. (nicht signierter Beitrag von Standarddeviation (Diskussion | Beiträge) 16:53, 8. Mär. 2015 (CET))
"Ich hab sehr wohl Ahnung wovon ich spreche"
Nein. Du hast keine Ahnung, wovon du sprichst.
Bis gestern wusstest du nicht, dass das slowenische Parlament aus zwei Kammern besteht !
Bis vor wenigen Stunden wusstest du nicht, dass im Nationalrat keine Parteien, sonder Interessengruppen, vertreten sind !
Warum sollten "Regierungsparteien und oppositionelle Linke" ankündigen, dafür zu stimmen, wenn der Nationalrat sich garnicht aus Parteien zusammensetzt und somit es auch nicht die Parteien sind, die dort abstimmen ?
Wie können "in der anderen Kammer" "die Mehrheitsverhältnisse (der Parteien) noch klarer" sein, wenn die Parteien dort garnicht vertreten sind ?
Wo sind die Quellenangaben für diesen Nonsens ?
Nein. Du hast keine Ahnung, wovon du sprichst. 46.114.146.23 20:06, 8. Mär. 2015 (CET)
"SPD" "keine konkrete Gesetzesinitative"
Wer sprach von einer SPD-Gesetzesinitiative ? Es ging um den Koalitionsvertrag und darum, dass das was man ankündigt nicht das gleiche sein muss, wie das was man später dann auch tatsächlich macht.
Du legst anderen Aussagen in den Mund, die sie nicht getätigt haben. 46.114.146.23 20:10, 8. Mär. 2015 (CET)
"Dann müssten sich ja alle Journalisten kollektiv geirrt haben"
Du weißt schon, dass z.b. queer.de keinen Journalismus betreibt, sondern nur bei anderen nachschaut (z.b.pinknews, gaystarnews) und schlecht ins Deutsche übersetzt ? Ein Portal schreibt etwas, das dann von zehn anderen übernommen wird. Kettenreaktion ist die Folge.
Lass mich DICH fragen: Glaubst du, dass das slowenische Parlament sich geirrt hat ? Frag doch mal dort nach, anstatt queer.de zu lesen.
Slowenisches Parlament [8] versus queer.de. Wer weiß es wohl besser ? 46.114.146.23 20:33, 8. Mär. 2015 (CET)
Ergebnis der Vandalismusmeldung richtete folgende Worte an dich:
1. "Du musst bessere Quellen finden"
Also finde eine Quelle, die über die Arbeit des Parlaments besser Bescheid weiß, als das Parlament selbst. [9]
2. "auf der Artikel-Diskussionsseite, argumentiere mit den bestmöglichen Quellen"
Also finde eine Quelle, die über die Arbeit des Parlaments besser Bescheid weiß, als das Parlament selbst"
Finde eine Quelle für (ich zitiere dich):
a) "Die Reigerungsparteien haben bereits angekündigt in der anderen Kammer ebenfalls für die Öffnung der Ehe zu stimmen"
"die linke Opposition (hat) angekündigt zusammen mit der Regierung auch in der zweiten Kammer für die Eheöffnung zu stimmen"
b) "2015 wird die Ehe laut Beschluss geöffnet"
Wo ist dieser Beschluss ? Verlinke das Gesetz hier, aus dem ganz klar hervorgeht, dass die Ehe geöffnet wird und dass dies "2015" geschehen wird.
(Auch bei allen anderen europäischen Ländern ist das jeweilige Gesetz verlinkt.) 46.115.163.23 21:15, 9. Mär. 2015 (CET)

Ich rede nicht mehr mit euch, weil ihr schlicht einfach zu blöd seid um den einleitenden Satz der Tabelle zu berücksichtigen. Macht doch was ihr wollt und zerstört den im Wesentlichen von mir in den vergangenen Jahren verbesserten Artikel zur gleichgeschlechtlichen Ehe. Eure enzyklopädische Meisterleistung ist übrigens, dass ihr jetzt auch die definitorische Abgrenzung der gleichgeschlechtlichen Ehe aus dem Artikel gelöscht habt, wahrscheinlich aus dem einzigen Grund weil ich sie geschrieben hab und ich ja achso vandalistisch bin, lol. Dümmer geht's nicht. Ich wünsche euch allen noch ein schönes, nerdiges, armseliges wikipedia-Leben voller dümmlicher Rechthaberei. (nicht signierter Beitrag von Standarddeviation (Diskussion | Beiträge) 12:16, 10. Mär. 2015 (CET))

"den im Wesentlichen von mir in den vergangenen Jahren verbesserten Artikel"
Wo waren/sind die Informationen zu den konkreten Gesetzesplänen die seit Monaten in den Parlamenten folgender Länder (und Teilgebiete) diskutiert werden:
Chile, Grönland (DK), Italien, Jersey, Nepal, Österreich, Schweiz, Taiwan, Venezuela
Sind all diese Länder an dir vorbeigegangen, weil deine Schundblätter nichts darüber berichtet haben ?
Über die letzten Tage hinweg wurden Informationen in den Artikel eingebaut, jedoch nicht von dir.
-
"ihr jetzt auch die definitorische Abgrenzung ... gelöscht habt, ... aus dem einzigen Grund weil ich sie geschrieben hab"
Sie wurde gelöscht, weil sie nicht allgemein gültig ist, da sie auf mindestens ein Land nicht zutrifft. siehe Edit
-
Du wurdest (in der VM) von einem Admin gebeten, auf der Diskussionseite mit besseren Quellen zu argumentieren.
"Ich rede nicht mehr mit euch" und andere als "zu blöd", "dümmlich" und "armselig" zu beschimpfen, sind keine guten Argumente.
"voller dümmlicher Rechthaberei"
Wer im Glaushaus sitzt, ... 46.115.150.102 14:15, 10. Mär. 2015 (CET)

So ihr ganzen Besserwisser, die ihr den Eintrag Slowenien in der Tabelle blockiert habt, jetzt hat auch der Nationalrat in Slowenien der Eheöffnung zugestimmt, wie ich ja gesagt hab. Wahrscheinlich werdet ihr jetzt trotzdem noch blockieren, weil ihr euch ja so darauf eingeschossen habt. Weil ihr ja einfach nachweislich scheiße seid. Und der ganze Streit, den ihr angezettelt hab, ist eine Lächerlichkeit hoch unendlich. Ich hab noch NIE ein dermaßen dümmliches Verhalten bei Leuten gesehen, die von sich behaupten sie würden ja achso enzyklopädisch arbeiten und die jemandem, der einen Lexikonartikel maßgeblich mitgestaltet und stark verbessert hat, Vandalismus vorwerfen. Ihr seid einfach nur armselige Nerds, die sich wichtiger und besserwissender vorkommen, obwohl ihr es nicht seid. (nicht signierter Beitrag von Standarddeviation (Diskussion | Beiträge) 21:47, 10. Mär. 2015 (CET))

Der Nationalrat hat in der Tat zugestimmt.
Was du jedoch nicht erwähnst, ist, dass bereits vor der Abstimmung im Nationalrat eine Petition, mit dem Ziel ein Referendum zu erwirken, in die Nationalversammlung eingebracht wurde.
Die Nationalversammlung muss nochmals abstimmen (Referendum, ja oder nein) 46.115.142.201 00:25, 12. Mär. 2015 (CET)

Abgrenzung zu eingetragenen Partnerschaften

Die wurde mit diesem Edit aus der Einleitung entfernt. Auch wenn das richtig sein mag (ich kenne die englisch-walisische Gesetzeslage nicht genau), finde ich es unschön, dass nun gar keine Abgrenzung mehr da steht. Könnte man das vielleicht so umformulieren, dass es noch zutrifft? -- NacowY Disk 15:19, 13. Mär. 2015 (CET)

Russland

Was soll der Schwachsinn? Schwulenehen sind in Russland NICHT VERBOTEN und Homosexualitaet wird NICHT GEAHNDET. Bitte aendert die Karte. (nicht signierter Beitrag von 84.203.0.206 (Diskussion) 11:09, 24. Mai 2015 (CEST))

Vielleicht mal die Beschreibung der Karte lesen? In Russland können weder gleichgeschlechtliche Ehen (oder irgendwelche anderen rechtlichen "Beziehungsgebilde") abgeschlossen werden, noch werden diese aus anderen Ländern anerkannt. Darüber hinaus gibt es noch Gesetze gegen "homosexuelle Propaganda". Das zusammen gibt eben diese hellbraune Einstufung. Für die Illegalität von homosexuellen Handlungen sind andere Farbcodes zuständig.
Nebenbei mal allgemein in die Runde gefragt: Wieso haben wir eigentlich zu keinem der Länder mit solchen Gesetzen einen Abschnitt? --TheK? 05:42, 25. Mai 2015 (CEST)
Weil das mit gleichgeschlechtlicher Ehe allenfalls noch indirekt zu tun hat. Besser untergebracht ist es in Homosexualität in Russland (bzw. den analogen Artikeln zu anderen Ländern). -- NacowY Disk 13:33, 25. Mai 2015 (CEST)

Europa-Karte

Die gezeigte Karte für Europa unterscheidet sich von der in diesem Spiegel-Online-Artikel. Vielleicht kann das jemand aufklären oder berichtigen? Peteruetz (Diskussion) 17:01, 28. Mai 2015 (CEST)

Der Spiegel ist nicht up-to-date; in Estland gibt es die eingetragene Partnerschaft. Und er ist falsch; in Nordirland wurde die Ehe noch nicht geöffnet. Gruss, --Freigut (Diskussion) 17:25, 28. Mai 2015 (CEST)

Französische, britische und US-amerikanische Territorien im Pazifik fehlen

Es fehlen bisher die Eheöffnunge in französischen, britischen und US-amerikanischen Territoren im Pazifikraum im Artikel.

Gtrfvb (Diskussion) 19:44, 22. Jun. 2015 (CEST)

Gay-Marriage USA

Stimmt es wirklich, das es in den ganzen USA die gleichgesch. Ehe gibt? Nach der Karte in der Infobox dieses Wikiartikels schon, ich habe selbst viele Jahre an unterschiedlichen Orten in den USA gelebt und kann mir nicht so wirklich vorstellen, das in Staaten wie Texas, Florida, New Mexico, Wyoming, ect. gleichgesch. Ehen möglich sind, schon weil die gesellschaftliche Akzeptanz vor allem in den Südstaaten sehr gering ist. 16:27, 2. Apr. 2016 (CEST) ----- (ohne Benutzername signierter Beitrag von 79.202.244.135 (Diskussion))

Das Oberste Gericht hat am 26. Juni 2015 entschieden, dass die gleichgeschlechtliche Ehe in allen US-Staaten gelte. So steht es auch im Text. Gruss, --Freigut (Diskussion) 18:12, 2. Apr. 2016 (CEST)

Umfragen

"Falsche" Prozentangaben

Wenige der Umfragen kommt auf 100%. z.B bei Bulgarien kommt der Eurobarometer nur auf 85%. --Johannes.Lutz (Diskussion) 00:07, 5. Feb. 2016 (CET)

Die meisten Umfragen sind so angelegt, dass es neben „Dafür“/„Dagegen“ auch die Optionen „Weiß nicht“/„Keine Meinung“ gibt (die wir hier im Artikel aber nicht aufführen). Wenn „Dafür“ und „Dagegen“ zusammen also nicht auf 100 % kommen, dürfte es daran liegen; das ist also kein Fehler. (Falls dir aber auffällt, dass bei irgendeiner Umfrage die hier angegebenen Werte nicht mit denen in der angeführten Quelle übereinstimmen, dann ist das höchstwahrscheinlich ein Fehler und es wäre super, wenn du das meldest oder es selbst schnell korrigierst.) -- NacowY Disk 22:03, 5. Feb. 2016 (CET)

Sortierung der Umfragen

Wärs nicht vielleicht besser, die Umfragen nach Datum zu sortieren anstatt nach Umfrageinstituten (also jeweils das Datum in der ersten Spalte und das Institut erst in der zweiten)?
Ich denke das wäre insofern sinnvoller, dass Trends besser sichtbar gemacht würden. Die Institute sind meiner Meinung nach eher nebensächlich bzw. eher nur interessant, falls sie eventuell Parteien nahestehen und damit Umfragen unter Umständen nicht ganz neutral sein könnten. --Whisker (Diskussion) 12:39, 21. Apr. 2016 (CEST)

Italien

Jetzt auch in Italien: Entscheidung in Italien: Weg frei für eingetragene Partnerschaften (Tagesschau, 11.5.2016)

--Holder (Diskussion) 19:06, 11. Mai 2016 (CEST)

USA

Warum steht dort noch, die gleichgeschlechtliche Ehe wäre in den USA nur in Teilgebieten zuständig?

Hat nicht das neuste Urteil des Supreme Court diese Ehe in allen Staaten legalisiert? Oder irre ich?

--Abzo (Diskussion) 17:46, 22. Nov. 2016 (CET)

Vielleicht ist Amerikanisch-Samoa, das die gleichgeschlechtliche Ehe nicht kennt, der Grund für die Formulierung. A.-S. ist allerdings kein Bestandteil der USA, sondern ein Aussenterritorium (eine «Kolonie»), weshalb ich den Text angepasst habe. Gruss, --Freigut (Diskussion) 19:09, 22. Nov. 2016 (CET)

Ich hab das eben korrigiert. Seit 2015 dürfen Ehen landesweit geschlossen werden.--Siedes (Diskussion) 10:23, 03. Feb. 2017 (CET)

Das stand dort ja schon. Du hast Deinen Eintrag am falschen Ort eingefügt (unter «Amerika» statt unter «Vereinigte Staaten» – «Amerika» meint hier den Kontinent). Gruss, --Freigut (Diskussion) 11:01, 3. Feb. 2017 (CET)

Deutschland

In dem Abschnitt zur Situation in Deutschland wird die rechtliche Lage als eindeutig dargestellt, obwohl dies nicht den Tatsachen entspricht und die rechtliche Lage noch in der Diskussion ist. Es ist bspw. nicht dem NPOV entsprechend, dass die Position von CDU/CSU/FDP als "behaupten" dargestellt wird, als sei diese gänzlich falsch und entbehre jeglicher Grundlage. Ferner erscheint es mir unglaubwürdig, dass das BVerfG entschieden hat, dass homosexuelle eingetragene Lebenspartner die Möglichkeit der gemeinsamen Adoption haben müssten, dies aber dennoch nicht von der Regierung umgesetzt wird, sich die Regierung also weigert, das Urteil umzusetzen. Da es ein typisches Argumentationsmuster ist, Gesetze und Urteile nur teilweise zu zitieren und dadurch aus dem Zusammenhang zu reißen (das ist deshalb besonders perfide, weil in Rechtstexten oftmals zuerst ein allgemeines Prinzip genannt wird, direkt danach aber eine Einschränkung erfolgt. Siehe GG zahlreiche Artikel, die eine Einschränkung durch Bundesgesetze erlauben). Hier würde ich den oder die Autoren der entsprechenden Absätze bitten, den genauen Kontext darzulegen und die Abschnitte ggf. zu überarbeiten. --Tscherpownik (Diskussion) 14:23, 20. Apr. 2017 (CEST)

Information über kirchliche Ehe in Deutschland nicht mehr aktuell

Hinweis

Im Artikel über die gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland wird über die Segnung der Kirche in Sachsen hingewiesen. In Berlin-Brandenburg-Oberschlesische Lausitz ist aber die sogenannte Homo-Ehe bereits in der evangelischen Kirche erlaubt:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/queerspiegel/homo-ehe-in-der-kirche-trauung-fuer-alle-in-berlin-erlaubt/13416326.html

Ich bitte diesbezüglich um Aktualisierung, da es ansonsten nicht der gesellschaftlichen Entwicklung gerecht wird.

--88.75.190.215 07:49, 24. Apr. 2017 (CEST)

Danke für den Hinweis. Oben im Text hatte Sachsen eigentlich gar nichts zu suchen, dort geht es um die zivile Ehe (habe den Satz deshalb gelöscht). Aber weiter unten, im vierten Abschnitt, wo die kirchliche Ehe aufgeführt werden, wird die berlin-brandenburgisch-oberschlesische Kirche erwähnt. Gruss, --Freigut (Diskussion) 08:14, 24. Apr. 2017 (CEST)

Eheverbot: Ungarn? wirklich verboten?

Ich habe eine aktuelle version der ungarischen staatsverfassung, stand 01 01 2017 (eine aktuelle ausgabe der verfassung ist sicher eine quelle, welche sichere informationen liefert im gegensatz zum googlen). ich spreche ungarisch als zweitsprache ca. auf B2 niveau, nach meinen erlesungen steht zwar in der verfassung ein grundsatz zum thema ehe, in welchem erwähnt wird, das die ehe eine verbindung zwischen mann und frau ist sowie ein verbot der bigamie/polygamie, jedoch ist m. E. nach kein abschnitt vorhanden, welcher sich als ein verbot der gleichgeschlechtlichen ehe liest. die regelungen zur ehe, welche in der verfassung stehen, wurden zuletzt im jahr 2002 geändert und nicht gravierend, quasi nur grammatisch gesehen. stimmt es nun also, das in der verfassung ungarns ein deutlich beschriebenes eheverbot für gleichgeschlechtliche existiert? wenn ja, von wann genau stammt der abschnitt? 79.202.242.180

Ja. Wird die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert, darf es nicht gleichzeitig Ehen zwischen Mann und Mann sowie Frau und Frau geben – das würde diesem Satz widersprechen. --Freigut (Diskussion) 22:04, 21. Mai 2017 (CEST)
Aber es stimmt dennoch, das in Ungarn die eingetregene Lebenspartnerschaft existiert, wie etwa auch in Deutschland oder Schweiz aber auf der anderen Seite die Ehe verboten ist? Das passt doch irgendwie nicht zusammen... 79.202.247.216
Der Begriff "Eheverbot" ist hier irreführend. Eine (normale oder gleichgeschlechtliche) Ehe ist eine staatliche Institution und kann daher nicht verboten sein, sondern allenfalls in einem bestimmten Land nicht existieren. Wenn diese nicht-Existenz in der Verfassung steht dann heißt das auch nur dass die Einführung umständlicher ist weil vorher die Verfassung geändert werden müsste. @79.202: Du gehst offensichtlich von der intuitiven Vorstellung aus eine "Homo-Ehe" unterscheide sich von einer normalen Ehe. Genau das ist aber nicht der Fall in den Ländern wo es die Homo-Ehe gibt, dort ist sie rechtlich das gleiche wie die normale Ehe. Die nicht-Existenz einer Homo-Ehe schließt deshalb die eingetragene Partnerschaft nicht aus.--Antemister (Diskussion) 23:03, 21. Mai 2017 (CEST)

"Kein Recht"?

„In Deutschland haben gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung.“

Wo steht das genau? --Tuxman (Diskussion) 15:07, 27. Jun. 2017 (CEST)

Eine einfachgesetzliche Bestimmung mit Mann-Frau-Definition der Ehe findet sich z.B. hier, das dürfte aber aller Voraussicht nach schon am Freitag Geschichte sein. fg Agathenon 22:06, 27. Jun. 2017 (CEST)

In diesem schlecht formulierten Gesetz steht nicht, dass nicht auch zwei Männer heiraten dürften. Die SPD möchte jedenfalls § 1353 BGB ändern - und damit am Freitag nichts an der Geschichte ändern. --Tuxman (Diskussion) 10:28, 28. Jun. 2017 (CEST)

Es steht nirgends. Warum steht es nirgends? Weil es bei Entstehung des Eherechts undenkbar war, dass gleichgeschlechtliche Personen heiraten könnten. Es wurde traditionelle Ehebegriff (Mann und Frau) vorausgesetzt, der auch heute rechtlich noch Gültigkeit besitzt. Eine Konkretisierung war schlicht nicht nötig. Ergänzung Eine gesetzliche Definition der Ehe wird es - im Fall des Erfolges - erstmalig nach der Gesetzesänderung, die am Freitag bezgl. der gleichgeschlechtlichen Ehe beschlossen werden soll geben.-- Jogo30 (Diskussion) 16:50, 28. Jun. 2017 (CEST) Die gleichgeschlechtliche Ehe ist in Deutschland nicht vorgesehen, dies ist so aus traditionellen Gründen, deswegen gibt es den Ersatzpersonenstand "Lebenspartnerschaft", die Aussage "In Deutschland haben gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung" ist somit korrekt. -- Jogo30 (Diskussion) 17:03, 28. Jun. 2017 (CEST)

Das stimmt so eben nicht, da die Ehe derzeit und wohl auch künftig nicht rechtlich als "Mann und Frau" definiert ist. Alle Paare haben gleichviel "Recht" auf Eheschließung - die gelebte Praxis ist hingegen eine andere. Ich ändere das mal. --Tuxman (Diskussion) 20:18, 28. Jun. 2017 (CEST)
Die Ehe ist im deutschen Rechtsraum als privatrechtlicher Vertrag zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts definiert. Und nein das muss nicht kodifiziert sein, um Recht zu sein, dass Bundesverfassunggericht bestätigt das auch z. B. in einem Beschluss vom 19. Juni 2012 (2 BvR 1397/09):

„Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut (vgl. BVerfGE 105, 313 <345>) erfährt durch Art. 6 Abs. 1 GG einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz.“

Die Aussage war also korrekt, zumindest was das bisherige Rechtsverständnis betrifft. Revertiere bitte daher deine Änderung. -- Jogo30 (Diskussion) 21:22, 28. Jun. 2017 (CEST)
Angeblich ist eine Grundgesetzänderung erforderlich. [10] [11] --87.155.243.227 03:14, 29. Jun. 2017 (CEST)
Oder auch nicht. Momentan sehe ich bezgl. der Verfassungskombatiblität nur politisches Geplänkel. -- Jogo30 (Diskussion) 06:53, 29. Jun. 2017 (CEST)

In Art. 6 Abs. 1 GG steht nichts von Mann und Frau. --Tuxman (Diskussion) 10:36, 29. Jun. 2017 (CEST)

Vorlage bitte prüfen!

Ich bitte um Prüfung, ob diese Vorlage (namentlich der enthaltene Kommentar) hier berechtigt ist. Selbst mit der Ehe für alle haben keineswegs alle Paare in Deutschland ein Recht auf Eheschließung – ein 14-Jähriger und seine 15-jährige Freundin bilden unstreitig ein Paar, können aber ebenso unstreitig nicht in Deutschland heiraten. Gerne hätte ich den Kommentar selbst entfernt, bitte aber um ein weiteres Augenpaar, da ich selbst in die Diskussion involviert und (vielleicht) befangen bin. Eine gewisse Eile ist imho geboten, weil der Artikel gerade jetzt viel gelesen wird und gerade dann sollte kein (mit Verlaub) Nonsens drinstehen, auch nicht in einer Vorlage. fg Agathenon 10:52, 29. Jun. 2017 (CEST)

PS: Ich nehme den Kommentar jetzt selbst raus, siehe Vorposting. Die Vorlage lasse ich drin, sie selbst stört nicht weiter. Agathenon 11:24, 29. Jun. 2017 (CEST)

Langsam!

Bitte mal abwarten bis der Bundespräsident das Gesetz gegengezeichnet hat bevor man hier Rechtsverbindlichkeiten formuliert. Soviel Zeit ist doch!--Jogo30 (Diskussion) 09:27, 30. Jun. 2017 (CEST) Im übrigen: Derzeit herrscht immer noch der Status quo und zwar solange bis das heute beschlossene Gesetz Rechtskraft entfaltet. -- Jogo30 (Diskussion) 09:31, 30. Jun. 2017 (CEST)

Namensliste Bundestagsabstimmung

Ist die Namensliste notwendig? Ich finde sie jedenfalls mindestens unschön, ein Satz darüber, dass 75 der CDU/CSU-Fraktion gestimmt haben und einige Beispiele dürften doch ausreichen? -- Jogo30 (Diskussion) 08:55, 1. Jul. 2017 (CEST)

Nein, natürlich nicht. Bei anderen wichtigen Gesetzen schreiben wir auch nicht alle Namen dazu. -- Perrak (Disk) 10:03, 1. Jul. 2017 (CEST)

Ehe bleibt Ehe

Würde jemand die Petition Ehe bleibt Ehe in den Artikel unter Deutschland einarbeiten? --Jobu0101 (Diskussion) 13:39, 29. Jun. 2017 (CEST)

Bei der Ehe für alle verlieren die Begriffe Ehehindernis und Eheverbot ihre Bedeutung und ihre Daseinsberechtigung. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 14:29, 29. Jun. 2017 (CEST)
  1. Das stimmt nicht. Man muss beispielsweise weiterhin ehemündig sein; wenn nicht, ist das ein Ehehindernis. „Ehe für alle“ bedeutet nicht, dass es keinerlei Regelungen bezüglich der Ehe mehr gibt. Ich würde mich sehr wundern, wenn dir das nicht klar wäre. Wozu führst du dieses wortklauberische Verwirrspiel?
  2. Inwiefern ist dieser Einwurf ein Vorschlag zur Verbesserung des Artikels? --Mushushu (Diskussion) 15:04, 29. Jun. 2017 (CEST)
Und das Eheverbot besteht z.B. weiterhin für die Verwandtenehe, solange leibliche Verwandtschaft in gerader Linie besteht. Selbst bei einer Abschaffung aller Eheverbote und -hindernisse blieben beide von historischem Interesse. Spielt aktuell aber sowieso keine Rolle, weil mit Ehe für alle in Praxis und Umgangssprache nur gemeint ist, daß Menschen aller sexuellen Orientierungen gemäß selbiger heiraten dürfen. – Eine rechtspopulistische Unterschriftensammlung halte ich in diesem Artikel für ebenso irrelevant wie die Krumme 13 im Artikel Pädophilie oder Ryke Geerd Hamer im Artikel Onkologie, in allen Fällen wäre es imho eine unangemessene Aufwertung von Außenseitermeinungen. Revertieren würde ich einen Eintrag aber nicht, und ablehnende Haltungen relevanter Gruppen oder Personen gehören sogar in den Artikel. fg Agathenon 16:10, 29. Jun. 2017 (CEST)
Dürfen also zwei Brüder oder zwei Schwestern einander heiraten? Oder Vater und Sohn oder Mutter und Tochter? Erbbiologische Hinderungsgründe dürfte es dann nicht geben. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 17:18, 29. Jun. 2017 (CEST)
Nicht solange § 1307 BGB gilt. Sex ist erlaubt, Eheschließung nicht. fg Agathenon 17:23, 29. Jun. 2017 (CEST)
Diese Diskussion gehört nicht hierher. „Ehe für alle“ ist ein Schlagwort, unter dem das Gesetz zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare allgemein bekannt ist. Ob der Begriff glücklich gewählt ist, ist hier nicht das Thema, es sei denn, es lässt sich nachweisen, dass diese Frage prägend für die öffentliche Diskussion ist. Alle wissen, was damit gemeint ist, auch du, Dr. Hartwig Raeder, da bin ich sicher. Dass der Gesetzestext mehr enthalten wird als „Alle dürfen jetzt heiraten. Viel Spaß! :)“, ist dir sicherlich klar. Solche Diskussionen verschwenden Ressourcen und erschweren denen die Arbeit, die sich ehrlich bemühen, einen komplexen und vielgelesenen Artikel aktuell zu halten. Wir sollten sie deshalb hier beenden. --Mushushu (Diskussion) 17:31, 29. Jun. 2017 (CEST)
+1. Agathenon 17:37, 29. Jun. 2017 (CEST)
Die Petition hat für den Artikel keinerlei Bedeutung. Grüße --Rmcharb (Diskussion) 19:48, 1. Jul. 2017 (CEST)

Liste

Diese Liste der 75 Abgeordneten der CDU/CSU wird von N24 und Die Welt als relevant genug angesehen um darüber zu berichten. Diese Liste ist auch belegt. Die Entfernung derselben erachte ich als eine Desinformation. --109.193.175.90 19:42, 1. Jul. 2017 (CEST)

Die Namen der einzelnen Abgeordneten sind hier irrelevant. Außerdem: Weshalb nur die Abgeordneten der CDU/CSU? --Rmcharb (Diskussion) 19:45, 1. Jul. 2017 (CEST)
Wenn N24 und Die Welt etwas als relevant ansehen, um darüber zu berichten, muss dies nicht zwangsläufig auch für die Wikipedia gelten. Es reicht in diesem Artikel vollkommen aus, wenn mitgeteilt wird, dass 75 Unionsabgeordnete für das Gesetz gestimmt haben. Es ist kein Mehrwert ersichtlich, wenn deren Namen hier aufgezählt werden – schon deswegen, weil kaum ein Leser alle Unionsabgeordneten namentlich kennt; die allermeisten der Namen sind für fast alle Leser vollkommen nichtssagend. Sofern einige prominente Abgeordnete darunter sind, wie Ursula von der Leyen, könnten diese natürlich beispielhaft genannt werden; doch das sollte dann genügen. Bei den anderen Parteien erübrigt sich das ohnehin, weil aus der darüberstehenden Tabelle ersichtlich ist, dass alle deren Abgeordnete für das Gesetz gestimmt haben.
Zu allen der genannten Abgeordneten gibt es eigene Artikel. Darin könnte durchaus erwähnt werden, dass er bzw. sie für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gestimmt hat. Denn es sagt natürlich etwas über die politische Einstellung des/der Betreffenden aus. Das kann in dem Artikel über die Person durchaus relevant sein. Aber hier ist es das nicht. --BurghardRichter (Diskussion) 20:58, 1. Jul. 2017 (CEST)

Es wundert mich...

...dass die Liste mit den 75 Abweichlern der Unionsfraktion rausgenommen wurde. Wo doch alle Medien nur darüber berichten. --37.209.55.27 20:12, 2. Jul. 2017 (CEST)

Für die Wikipedia müssen nicht dieselben Massstäbe gelten wie für „alle Medien“. Kannst du einen triftigen Grund dafür nennen, dass diese Liste hier in dem Wikipedia-Artikel aufgeführt werden soll? Wenn es euch so wichtig ist, welche Unionsabgeordneten für das neue Ehegesetz gestimmt haben, warum fügt ihr diese Information dann nicht in den jeweiligen biographischen Artikeln ein?
Nebenbei: Dieses ist nun schon der fünfte Diskussionsthread zu dem Thema. Muss jeder, der dazu etwas mitteilen möchte, einen neuen Thread anfangen? Das lässt darauf schliessen, dass die früheren Diskussionsbeiträge gar nicht gelesen werden. --BurghardRichter (Diskussion) 20:38, 2. Jul. 2017 (CEST)

Alle Medien berichten über die 75 Abweichler au der Union, aber nicht die bekannteste Online-Enzyklopädie

Alle Medien berichten über die 75 Abweichler aus der Union, aber nicht die bekannteste Online-Enzyklopädie. Kann mir das mal jemand bitte schön erklären ? (nicht signierter Beitrag von 109.192.232.114 (Diskussion) 6:03:22, 3. Juli 2017)

Natürlich "berichten" wir darüber und verlinken per Quellengabe auch auf einen Artikel mit Namensliste. Das ist völlig ausreichend. Im übrigen ist das hier die umpfzigste Nachfrage, bitte benutze die bereits existierenden Diskussionsstränge und signiere deine Beiträge mit --~~~ -- Jogo30 (Diskussion) 08:17, 3. Jul. 2017 (CEST)

Soll die Liste der 75 Abweichler aus der Unionsfraktion wegen dem Votum Homo-Ehe verschwinden ? (Diese-Unionsabgeordneten-stimmten-fuer-die-Ehe-fuer-alle.html)

Ich weiß nicht. Die Wikipedia ist eine Enzyklopädie die nur das widerspiegelt, was die Medien darstellen. Zahlreiche Medien berichten über diese Abweichler. Daher sehe ich das als notwendig an, dieses auch in der Enzyklopädie WP darzustellen. Folgende 75 Abgeordnete der CDU/CSU stimmten für die Ehe für alle: (https://www.welt.de/politik/deutschland/article166099805/Diese-Unionsabgeordneten-stimmten-fuer-die-Ehe-fuer-alle.html)
  1. Stephan Albani
  2. Peter Altmaier
  3. Maik Beermann
  4. Sybille Benning
  5. Maria Böhmer
  6. Gitta Connemann
  7. Alexandra Dinges-Dierig
  8. Bernd Fabritius
  9. Astrid Freudenstein
  10. Thomas Gebhart
  11. Cemile Giousouf
  12. Klaus-Dieter Gröhler
  13. Monika Grütters
  14. Herlind Gundelach
  15. Fritz Güntzler
  16. Matthias Hauer
  17. Mark Hauptmann
  18. Mechthild Heil
  19. Mark André Helfrich
  20. Marion Marga Herdan
  21. Heribert Hirte
  22. Thorsten Hoffmann
  23. Hendrik Hoppenstedt
  24. Bettina Hornhues
  25. Anette Hübinger
  26. Andreas Jung
  27. Xaver Jung
  28. Stefan Kaufmann
  29. Roderich Kiesewetter
  30. Jürgen Klimke
  31. Rüdiger Kruse
  32. Roy Kühne
  33. Katja Leikert
  34. Ursula von der Leyen
  35. Jan-Marco Luczak
  36. Andreas Mattfeldt
  37. Jan Metzler
  38. Hans Michelbach
  39. Mathias Middelberg
  40. Carsten Müller (Braunschweig)
  41. Philipp Murmann
  42. Andreas Nick
  43. Ingrid Pahlmann
  44. Martin Pätzold
  45. Anita Schäfer (Saalstadt)
  46. Nadine Schön (St. Wendel)
  47. Ole Schröder
  48. Kristina Schröder (Wiesbaden)
  49. Uwe Schummer
  50. Christina Schwarzer
  51. Tino Sorge
  52. Jens Spahn
  53. Wolfgang Stefinger
  54. Peter Stein
  55. Sebastian Steineke
  56. Johannes Steiniger
  57. Dieter Stier
  58. Gero Storjohann
  59. Lena Strothmann
  60. Michael Stübgen
  61. Sabine Sütterlin-Waack
  62. Peter Tauber
  63. Antje Tillmann
  64. Michael Vietz
  65. Johann Wadephul
  66. Kai Wegner
  67. Marcus Weinberg (Hamburg)
  68. Sabine Weiss (Wesel I)
  69. Karl-Georg Wellmann
  70. Kai Whittaker
  71. Oliver Wittke
  72. Dagmar G. Wöhrl
  73. Tobias Zech
  74. Matthias Zimmer
  75. Gudrun Zollner

(nicht signierter Beitrag von 109.193.172.44 (Diskussion) 6:39, 2. Jul. 2017 (CEST))

Weil Wikipedia keine Datenbank ist, habe ich die Liste auskommentiert. Man kann auch nicht von Abweichlern sprechen, wenn es keine vorgegebene Line und damit keinen „Fraktionsszwang“ gab. Genau so gut könnte man die Namen der Abgeordneten nennen, die dafür gestimmt haben. Einen Grund für die Nennung sehe ich weder in einen noch im anderen Fall. Gruß --Anne Winsch (Diskussion) 06:49, 2. Jul. 2017 (CEST)
siehe 2 Abschnitte weiter oben. Langsam könnte über eine Halbsperre nachgedacht werden. Momentan ist die Diskussion klar gegen das Einfügen dieser Liste, allerdings fügt die IP die Liste immer wieder ein. Gruß --Rmcharb (Diskussion) 09:37, 2. Jul. 2017 (CEST)
Ja, es stimmt, die Wikipedia gibt wieder, was in den Medien mitgeteilt wird. Das heisst aber nicht, dass sie alles übernehmen muss, was irgendeine Zeitung in ihrer Druckausgabe oder auf ihrer Internetseite gebracht hat. Dann würde ja die Entscheidung darüber, welche Informationen wir hier darstellen, nicht bei uns, sondern bei der Presse liegen. Das kann selbstverständlich nicht sein.
Ich habe aber nichts dagegen, dass deine Liste hier auf der Diskussionsseite stehenbleibt, nachdem du sie hier eingefügt hast. So sind die Namen, die dir so wichtig zu sein scheinen, gleichwohl hier in der Wikipedia dokumentiert, wenn auch nicht im Artikel selbst. Dann habe ich aber die Bitte an dich, zu den einzelnen Namen auch noch die Parteizugehörigkeit, also CDU oder CSU, mit anzugeben. Dadurch würde die Liste erst halbwegs interessant, wenn daraus ersichtlich würde, wie die Befürworter unter den Unionsabgeordneten sich auf die beiden Parteien verteilen. Wieviele der Befürworter aus der CSU sind, kann auch gut im Artikel mitgeteilt werden – aber bitte nur deren Zahl und nicht deren Namen.
Im übrigen wundert es mich etwas, dass du (noch) nicht in den Artikeln über die einzelnen Abgeordneten der Liste eingefügt hast, dass er/sie am 30. Juni, abweichend von der Mehrheit seiner/ihrer Fraktion, für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner gestimmt hat. Dort gäbe diese Information Sinn, hier dagegen nicht. --BurghardRichter (Diskussion) 12:52, 2. Jul. 2017 (CEST)
Es wäre auch möglich als Einzelnachweis zur Abstimmung auf eine Zeitungsseite zu verlinken, die eine Namenslist hat. --Il Laziale (Diskussion) 14:29, 2. Jul. 2017 (CEST)
Das ist bereits geschehen: Einzelnachweis Nr. 115: http://www.sueddeutsche.de/politik/eil-bundestag-wird-ueber-ehe-fuer-alle-abstimmen-1.3567554 --BurghardRichter (Diskussion) 16:32, 2. Jul. 2017 (CEST)

Ich habe jetzt einige bekannte Abgeordnete aus der obigen Liste in den Artikel eingefügt. Das sollte genügen.

Ich bin auch verärgert über die Schludrigkeit, mit der diese Liste aufgestellt worden ist. Man betrachte die Verlinkungen zu Nr. 47 und Nr. 54! --BurghardRichter (Diskussion) 17:49, 3. Jul. 2017 (CEST)

Liste der Abweichler https://www.welt.de/politik/deutschland/article166099805/Diese-Unionsabgeordneten-stimmten-fuer-die-Ehe-fuer-alle.html

Wird überall in den Medien aufgezählt, daher ist diese auch in der Enzyklopädie zu nennen. (nicht signierter Beitrag von 37.209.53.82 (Diskussion) 17:51, 3. Jul. 2017 (CEST))

Noch einmal: Was in anderen Medien geschieht, ist für die Wikipedia nicht verbindlich. Ausserdem wird die Liste keineswegs in allen Medien aufgeführt; siehe zum Beispiel hier in der Online-Ausgabe der Zeit.
Bitte fangt nicht immer wieder einen neuen Diskussionsfaden an, sondern lest auch die obenstehenden Meinungen anderer! --BurghardRichter (Diskussion) 18:08, 3. Jul. 2017 (CEST)

Länder, die im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen

Fehlt da nicht Estland? -- Vezoy (Diskussion) 13:51, 8. Jul. 2017 (CEST)

Auslagerung?

Um z.B. die Liste wieder zu inkludieren, könnte man doch ein neues Lemma zur "Geschichte der Gesetzgebung zur gleichgeschlechtlichen Ehe in Deutschland" auslagern, ähnlich wie man es für die USA getan hat. Denn der Abschnitt zu Deutschland wird zudem gerade ziemlich lang. -- Vezoy (Diskussion) 21:59, 1. Jul. 2017 (CEST)

Das wäre grundsätzlich erwägenswert. Aber auch in solch einem Artikel wäre eine derartige Liste fehl am Platze. Der Artikel müsste über den historischen Ablauf informieren. Dazu gehört sicher nicht eine Aufzählung derjenigen CDU- und CSU-Abgeordneten, die sich schwulen- und lesbenfreundlich verhalten haben. Von den SPD-Abgeordneten sind möglicherweise auch nicht alle für die gleichgeschlechtliche Ehe; deren Einstimmigkeit kam vielleicht nur dadurch zustande, dass die SPD den „Fraktionszwang“ nicht aufgehoben hatte. Eine solche Liste würde also ein verzerrtes Bild ergeben. Ausserdem sind viele der heutigen Abgeordneten schon in wenigen Monaten nicht mehr im Bundestag, und dann interessiert sich ohnehin keiner mehr dafür. --BurghardRichter (Diskussion) 23:12, 1. Jul. 2017 (CEST)
Findet sich hierfür jemand? Als Lemma wäre z.B. Geschichte der Gesetzgebung zum gleichgeschlechtlichen Zusammenleben in Deutschland eine Überlegung wert. Oder hat jemand einen anderen Vorschlag? -- Vezoy (Diskussion) 12:18, 10. Jul. 2017 (CEST)

Fraktionszwang

Ich halte die Formulierung "... hob Bundeskanzlerin Merkel den Fraktionszwang auf" für missverständlich. Zum einen kennt das GG (eigentlich) keinen Fraktionszwang, daher kann ihn auch Frau Merkel nicht einfach "aufheben". Sie hat in der Diskussion wohl nur angedeutet, dass diese Frage für sie eine Gewissensentscheidung ist. Die Mehrheit im Bundestag hat das zum Anlass genommen, den Gesetzesentwurf auf die Tagesordnung zu setzen. -- Deckersberg (Diskussion) 10:16, 1. Jul. 2017 (CEST)

An sich heißt der Begriff auch Fraktuonsdisziplin. --PeterForst (Diskussion) 11:49, 6. Jul. 2017 (CEST)
SPD, Linke und Grüne hatten anscheinend Fraktionszwang. Ein deutliches antidemokratisches Zeichen. Es waren ganz bestimmt nicht alle Wähler für die Homoehe, die meisten wollten wahrscheinlich nur Gerechtigkeit. Alle sollten kapieren, dass man bei den "linken" Parteien keine linken Themen (Gerechtigkeit, Revolution, Diktatur des Proletariats) bekommt, sondern Kapitalismus, Genderscheiß, Homophilie und Islamophilie. wer den Islam oder den Kapitalismus kritisiert, soll sofort hinter Gitter, was? --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 20:41, 21. Jul. 2017 (CEST)

Karte ist schief!

Deutschland ist noch in Lebenspartnerschaftsfarbe, weil das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist, Malta ist schon in Ehefürallefarbe, obwohl das Gesetz erst gestern! abgestimmt worden ist. --2A02:908:C30:3680:19E:28D8:822C:24D6 13:25, 13. Jul. 2017 (CEST)

Ja, in beiden Ländern wird die gleichgeschlechtliche Ehe noch nicht angewendet, ist aber auch nur eine Frage von Wochen oder Monaten. --Pakeha (Diskussion) 15:15, 22. Jul. 2017 (CEST)

Umformulieren

und die beiden letzten früheren Bundesfamilienministerinnen von der CDU, Kristina Schröder und die derzeitige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen; Was denn nun letzten oder früheren? Beides zusammen ist doppeltgemoppelt. Und wer ist denn nun die zweite Familienministerin? Da muss man sich vielleicht zugunsten des Lesers entscheiden ob von der Leyen nun die aktuelle Verteidigungsministerin oder die ehemalige Familienministerin sein soll, ansonsten fragt sich der nicht so politisch interessierte Leser wer denn nun die andere Familienministerin sein soll. --2A02:908:C30:3680:19E:28D8:822C:24D6 13:39, 13. Jul. 2017 (CEST)

Danke für deine konstruktive Kritik! Zuerst hatte ich nur „die frühere Familienministerin Ursula von der Leyen“ genannt. Das missfiel anscheinend einem anderen Benutzer, der wohl meinte, v.d. Leyen müsse als (heutige) Verteidigungsministerin genannt werden, und es kurzerhand änderte. Dabei war in diesem Zusammenhang selbstverständlich ihr früheres Amt als Familienministerin relevanter als ihr heutiges Regierungsamt. Um es ihm auch recht zu machen, fügte ich dann die Familienministerin wieder hinzu. Schliesslich fand ich heraus, dass auch v.d. Leyens Nachfolgerin als Familienministerin, Kristina Schröder, unter den Befürwortern der gleichgeschlechtlichen Ehe ist; also sollte sie auch hier genannt werden. Sie ist aber nur frühere Familienministerin (die letzte von der CDU, s. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend #Bundesministerinnen und Bundesminister seit 1953), während v.d. Leyen zugleich auch heutige Verteidigungsministerin ist. Das ganze stand auch vor dem Hintergrund, dass in der ersten Woche des Juli mehrere anonyme Nutzer ständig versuchten, eine namentliche Aufzählung aller 75 dafür stimmenden Unionsabgeordneten in den Artikel zu drücken. Gewissermassen auch als Kompromiss wollte ich einige ausgewählte prominente und/oder sachlich kompetente Abgeordnete nennen. So kam es zu der jetzigen Formulierung, die nun von dir kritisiert wird. Dass die Apposition nach der Nennung des ersten Namens Kristina Schröder nicht zu Ende ist, ist bei genauem Hinsehen daran zu erkennen, dass hier kein Komma gesetzt ist. Aber so genau sehen vermutlich viele Leser nicht hin. Also ändere ich es noch einmal: Ich streiche das Adjektiv letzte (das entbehrlich sein mag) und setze die Verteidigungsministerin in Klammern. Ich hoffe, dass du damit zufrieden bist; es ist nicht leicht, es allen recht zu machen. --BurghardRichter (Diskussion) 18:55, 20. Jul. 2017 (CEST)
Ehrlich gesagt halte ich es in diesem Zusammenhang für völlig irrelevant, welches Resort Frau v. d. Leyen mal inne hatte. Einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Ex-Amt und Abstimmung kann ich nicht finden. Entweder man schreibt dazu welches Amt sie zur Zeit inne hat (wie auch bei Frau Merkel, Herrn Altmaier und Herrn Tauber) oder man schreibt gar nichts dazu -- Jogo30 (Diskussion) 11:45, 23. Jul. 2017 (CEST)
Der Zusammenhang besteht darin, dass es sich um ein familienpolitisches Thema handelt. Den Hinweis, von der Leyen sei zur Zeit Verteidigungsministerin, halte ich hingegen für entbehrlich. Das hat mit dem Thema dieses Artikels nichts zu tun und wird sich in ein paar Monaten oder Jahren ändern, was eine kompliziertere Formulierung erfordern würde. Wenn jemand mehr über einzelne erwähnte Personen wissen will, kann er den Links zu den Personenartikeln folgen. -- Perrak (Disk) 12:40, 23. Jul. 2017 (CEST)
Die Tatsache, dass v.d. Leyen und Schröder Familienministerinnen waren, lässt darauf schliessen, dass sie mit ehe- und familienpolitischen Fragen in besonderem Masse vertraut sind, dadurch eher als die meisten anderen Abgeordneten zu einem sachlich fundierten Urteil auf diesem Gebiet in der Lage sind und auch von ihrer Fraktion und der Bundeskanzlerin als Experten auf diesem Gebiet anerkannt werden – auch wenn die Mehrheit ihrer Fraktion speziell zur gleichgeschlechtlichen Ehe letztlich nicht mit ihnen übereinstimmte. Mir erscheint es durchaus bedeutsam, dass gerade die Unionsabgeordneten, die zu familienpolitischen Fragen besonders kompetent sind (und zu denen auch der familienpolitische Fraktionssprecher Marcus Weinberg gehört), sich für die Öffnung der Ehe ausgesprochen haben. --BurghardRichter (Diskussion) 13:58, 23. Jul. 2017 (CEST)
Richtig, die Ämter spielen keine Rolle und zwar bei allen dort genannten, die kann man in deren Personenartikel nachlesen. Und ansonsten: Frau v. d. Leyen hätte genauso Parteilinie fahren können und wäre zumindest aus CDU-Sicht dadurch nicht mit ihrer Kompetenz als ehemalige Familienministerin in Konflikt geraten. Wie man in einer solchen Abstimmung entscheidet, liegt nicht am (ehemaligen) Amt, sondern an der persönlichen Einstellung, Sozialisierung, möglicherweise auch am persönlichen Sittlichkeitsempfinden und anderen persönlichen Entscheidungsgrundlagen. --Jogo30 (Diskussion) 19:34, 23. Jul. 2017 (CEST)
Das Amt, wenn es gewissenhaft ausgeübt wird, veranlasst den Inhaber, sich mit der Thematik seines Gebietes auseinanderzusetzen; das kann das Problembewusstsein stärken. --BurghardRichter (Diskussion) 19:48, 23. Jul. 2017 (CEST)
Doch, die Ämter spielen schon eine Rolle. Alle führenden Familienpolitiker der CDU haben sich anders entschieden als die Mehrheit ihrer Partei. Ich denke, darauf kann man schon hinweisen. Ob und inwieweit diese Entscheidung durch die durch das Amt erworbene Kompetenz beeinflusst wurde wissen die Betreffenden vermutlich nicht einmal selbst, aber es ist eben nicht das gleiche, als hätten sie sich der Mehrheit ihrer Partei angeschlossen. -- Perrak (Disk) 20:22, 23. Jul. 2017 (CEST)

Verfassungsänderung

"Aufgrund der klaren Rechtsprechungslinie des Bundesverfassungsgerichts zu den Rechten gleichgeschlechtlicher Paare sind sich zahlreiche Verfassungsrechtsexperten sicher, dass das Bundesverfassungsgericht der Öffnung der Ehe aus verfassungsrechtlicher Sicht zustimmen würde.[111][112] CDU, CSU und FDP behaupten dagegen, dass zur Öffnung der Ehe eine vorherige Verfassungsänderung nötig sei.[113]"

Also zum Einen gab es auch anderweitige Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht ( es gab mehrere in denen der Begriff Ehe als Verbindung von Mann und Frau legaldefiniert wurde). Zum anderen sind es nicht nur Parteien, sondern eben auch einige Verfassungsrechtler, die rechtliche Probleme sehen.89.14.88.65 02:06, 25. Jul. 2017 (CEST)

Und? Genau das steht im Artikel, die Frage ist umstritten. Sollte jemand Verfassungsklage erheben, wird das BVG sich dazu äußern, passiert das nicht, gilt das Gesetz so, wie es verabschiedet wurde. Ich sehe an der Stelle keinen Bedarf, den Artikeltext zu ergänzen. -- Perrak (Disk) 17:22, 25. Jul. 2017 (CEST)

Zwei verschiedene Farben für Deutschland

In der Weltkarte ist Deutschland noch hellblau, weiter unten in der "europäischen" Ansicht schon dunkelblau. Auch wenn es nicht mehr allzu lange ist, sollte(n) die Karte(n) zumindest bis Oktober noch hellblau bleiben. -- Vezoy (Diskussion) 13:47, 1. Aug. 2017 (CEST)

Slowenien

In Gleichgeschlechtliche_Ehe#Slowenien steht, "Am 24. Februar 2017 trat ein Gesetz in Kraft, das die gleichgeschlechtliche Partnerschaft der Ehe fast gleichstellt." In Homosexualität in Slowenien steht, "Im März 2015 verabschiedete das slowenische Parlament ein Gesetz, das gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht zu heiraten und Kinder zu adoptieren.". Was stimmt denn nun? Ist die Ehe geöffnet oder gibt es eine ELP, die weitgehend gleichgestellt ist? --mauriceKA (Diskussion) 16:45, 3. Aug. 2017 (CEST)

Beides stimmt. In den letzten 12 Jahren gab es in Slowenien viele Gesetzesänderungen. Das Gesetzt von 2015 tratt nie in Kraft, weil es per Volksendscheid gekippt wurde. Habe versucht das ganze eine bisschen zu ordnen.--Longoso 09:17, 24. Okt. 2017 (CEST)

Österreich

Österreich steht derzeit in der Liste der "Länder und Regionen mit gleichgeschlechtlicher Ehe" (Punkt 2 im Inhaltsverzeichnis). Dazu heißt es, dass die gleichgeschlechtliche Ehe am 1. Januar (Jänner) 2019 in Kraft tritt. Nun habe ich mir die eine Quelle des ORF durchgelesen. Dort heißt es im letzten Satz "sollte der Gesetzgeber bis dahin nicht anderes beschließen." Ist das nur bezogen auf die Möglichkeit der eingetragenen Partnerschaft für heterosexuelle Paare oder bedeutet das, dass der Gesetzgeber die Ehe per Gesetz bis dahin doch noch verbieten könnte oder bedeutet das, dass der Gesetzgeber die Ehe theoretisch auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt ermöglichen könnte? Ich kenne mich da als Nicht-Österreicher leider nicht so aus. Vielen Dank schon mal. Grüße -- Vezoy (Diskussion) 20:45, 5. Dez. 2017 (CET)

Genauere Angaben sind in dieser Verlautbarung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes enthalten. Es heisst darin: „Die bisherigen Bestimmungen (Ehe für verschiedengeschlechtliche Paare, eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare) bleiben gemäß dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes noch bis 31. Dezember 2018 in Kraft, wenn der Gesetzgeber (das Parlament also) sie nicht schon vorher aufhebt oder ändert. Gleichgeschlechtliche Paare können daher spätestens nach dem 31. Dezember 2018 heiraten.“ Speziell dazu, dass künftig sowohl gleich- als auch verschiedengeschlechtliche Paare die Wahl zwischen einer Ehe und einer eingetragenen Partnerschaft haben sollen, heisst es dort auch: „Der Gesetzgeber könnte aber eine Neuregelung beschließen, die eine andere Rechtslage bringt.“
Ich verstehe das so, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit hat, die neue Rechtslage durch Gesetzesänderung schon vor Ende 2018 herzustellen. Dass er das tut, halte ich schon aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat für unwahrscheinlich. Eher halte ich es für denkbar, dass ein Gesetz erlassen wird, aufgrund dessen, ähnlich wie in Deutschland, die Eingehung eingetragener Partnerschaften mit der Öffnung der Ehe nicht mehr möglich sein wird. Die eingetragene Partnerschaft wurde ja nur deswegen eingeführt, damit auch gleichgeschlechtliche Paare zumindest einen eheähnlichen Status haben können. Mit der Öffnung der Ehe entfällt die Notwendigkeit dafür. --BurghardRichter (Diskussion) 23:15, 5. Dez. 2017 (CET)

Polen

Auf der Karte ist Polen als eines des Länder markiert, wo in der Verfassung ein Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe bestünde. Schauen wir mal in die Verfassung:

Artkel 18: Die Ehe als Verbindung von Frau und Mann, Familie, Mutterschaft und das Elternrecht stehen unter Schutz und in Obhut der Republik Polen.Verpassung der Rep. Polen

Aus dem Wortlaut (und genauso aus dem Wortlaut des polnischen amtlichen Textes der Verfassung) ergibt sich eher, dass erstens die Existenz von anderen Ehen, die keine Verbindung von Frau und Mann sind, auf semantischer Ebene überhaupt akzeptiert wird und zweitens, dass diese nicht unter einen Schutz und in Obhut im Verfassungsrang stehen müssen. Die Verfassung verbietet es dem Gesetzgeber nicht, Rechtsinstitute außerhalb der Verfassungsgarantie zu erweitern. Alles andere, insbesondere ein Verbot, wurde lediglich dazugedichtet. Eine Glosse hierzu in diesem Sinne ist hier zu lesen, leider nur auf Polnisch: Interview mit Ewa Łętowska (Prof. Dr. jur., ehem. Ombundsfrau für Bürgerrechte). GregSpeare (Diskussion) 17:49, 31. Dez. 2017 (CET)

Mangels Kenntnis des Polnischen kann ich den Originaltext nicht beurteilen, aber wenn die Übersetzung oben korrekt ist, definiert diese Ehe "als Verbindung von Frau und Mann". Deutlicher kann man ein Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen eigentlich kaum formulieren. -- Perrak (Disk) 01:55, 1. Jan. 2018 (CET)
Auch hier in 2015 hat Łętowska, die übrigens 2002-2011 Richterin am Verfassungsgerichtshof war, die Meinung vertreten, dass es auch eine Ehe NICHT als Verbindung von Frau und Mann geben kann. Hier (mit einem englischsprachiger Zusammenfassung am Ende) hat sie 2013 sehr ausführlich begründet, dass zumindest kein Verbot von eingetragenen Partnerschaften besteht; auf der Seite 23 steht (leider wieder nur auf Polnisch), dass selbst gleichgeschlechtliche Ehen zulässig wären. GregSpeare (Diskussion) 02:45, 1. Jan. 2018 (CET)
Łętowska bezeichnet im Übrigen die Formulierung im Artkel 18 als mangelbehaftet, da sie trotz der wahrscheinlichen ursprünglichen Intenz keinen Verbot einführt. Zur sprachlichen Veranschaulichung, wieso der Satz mit "als" kein Verbot begründet: Aus dem bundesdeutschen Grundgesetz, Art. 7 Abs. 4 Satz 2 Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. folgt nicht, dass private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen deriniert wurden oder das andere private Schulen verboten sind. "Als" bzw. polnisches "jako" definiert semantisch gesehen lediglich den jeweils bestimmten Fall der Ehe bzw. der Privatschule. GregSpeare (Diskussion) 03:03, 1. Jan. 2018 (CET)
Wurde archiviert, Diskussion hatte aber noch zu keinem Konsens geführt. Ich würde GregSpeare aber Recht geben, dass ein Schutz einer Form von Ehe nicht bedeutet, dass andere Formen ausgeschlossen sind. Omikroergosum (Diskussion) 15:47, 5. Mai 2018 (CEST)

Karten nicht aktuell

Sorry, aber wer ändert denn die Karten immer so vorschnell ab? In Österreich kann man derzeit noch nicht gleichgeschlechtlich heiraten (sondern aller Voraussicht nach ab 01.01.2019). Folglich zeigen beide Karten die falsche Farbe (dunkelblau). Die Karten sollen m.M.n. die aktuelle Situation zeigen, nicht die zukünftige. Das ist für den Leser sonst verwirrend und außerdem schlicht und ergreifend eine Darstellung falscher Tatsachen! Bitte ändern und Österreich erst dunkelblau machen, wenn man tatsächlich heiraten kann. -- Vezoy (Diskussion) 17:10, 1. Jan. 2018 (CET)

Stört das denn tatsächlich niemanden? -- Vezoy (Diskussion) 11:45, 28. Jan. 2018 (CET)
Doch, deswegen habe ich auch gerade die Archivierung Deiner Anmerkung rückgängig gemacht. Kannst Du die Karte ändern? Omikroergosum (Diskussion) 08:32, 6. Mai 2018 (CEST)
Ich leider nicht, da ich nicht weiß wir das geht und die Karte ständig aktualisiert wird. Sie basiert wohl auf der Karte, die auch in der enwiki genutzt wird (oder ist dieselbe). Und die sind immer etwas vorschnell. Jedenfalls dauert es immer noch über ein halbes Jahr, bis Österreich dunkelblau sein wird. -- Vezoy (Diskussion) 14:17, 6. Mai 2018 (CEST)
Die Karte steht als Abbildung nicht hier in der deutschsprachigen Wikipedia, sondern auf Commons, von wo aus sie in allen Wikipedien eingebunden werden kann. Kritik daran ist auf der dortigen Diskussionsseite zu äussern. Vermutlich nur dort wird sie denjenigen, der die Karte erstellt hat, erreichen. --BurghardRichter (Diskussion) 15:35, 6. Mai 2018 (CEST)
Danke für den Hinweis. Kritik sollte man meiner Meinung nach auch auf den Diskussionsseiten der Artikel, auf denen eine Datei verwendet wird, äußern, denn da wird inhaltlich in den Sprachen der jeweiligen Benutzer diskutiert. Ich habe auf der Commons-Seite geschaut, da steht eine Fußnote auf Englisch und Deutsch, dass es sich in Österreich erst zum Januar 2019 ändert. Bei den anderen Sprachen soweit ich sehe nichts. Daher wäre es sicher besser, wenn die Farbe zunächst geändert würde, das habe ich auch auf der Commons-Seite vorgeschlagen und hierher verwiesen. Erst einmal habe ich die Fußnote hier eingefügt. Omikroergosum (Diskussion) 01:10, 7. Mai 2018 (CEST)

Lemma sprachlich falsch

Nicht die Ehe ist gleichgeschlechtlich, sondern in dem Fall die Ehepartner. "Ehe für gleichgeschlechtliche Partner" wäre demnach besser oder wie im Gesetz "Ehe für Personen gleichen Geschlechts". Omikroergosum (Diskussion) 22:42, 4. Mai 2018 (CEST)

Damit hast Du zwar nicht ganz Unrecht, aber wenn es einen etablierten Begriff gibt, erfinden wir normalerweise keinen neuen sondern verwenden den etablierten, auch wenn dieser seine Mängel hat. Siehe auch Vandalismus, Sexueller Missbrauch von Kindern oder Public Viewing, auch Begriffe, die sprachlich missverständlich, aber üblich sind. -- Perrak (Disk) 15:46, 6. Mai 2018 (CEST)
Wie Du oben sehen kannst, müssen wir nichts neu erfinden, weil es schon amtlich verwendete bessere Ausdrücke gibt. Ich fände übrigens auch Homo-Ehe besser, weil ich das Problem, dass manche den Begriff auch für nur eheähnliche Verhältnisse verwenden, weniger schlimm, weil auf der Seite erklärbar, finde als einen sprachlich falschen. Omikroergosum (Diskussion) 00:44, 7. Mai 2018 (CEST)
Homo-Ehe schließt Frauen meinem Sprachempfinden nach aus, was vermutlich den meisten Älteren so geht. Ansonsten: Gleichgeschlechtliche Ehe ist sprachlich zwar ein wenig schief, aber nicht falsch. Oder beschwerst Du Dich beim Jäger-Schnitzel auch darüber, dass es nicht aus Menschenfleisch hergestellt wurde? -- Perrak (Disk) 14:26, 7. Mai 2018 (CEST)
„Homo“ ist eine Abkürzung des Adjektivs homosexuell. Darunter werden sowohl Schwule als auch Lesben verstanden. Eine homo- oder bisexuelle Orientierung steht zwar vermutlich bei den meisten, die sich für eine Ehe mit einem gleichgeschlechtlichen Partner entscheiden, im Hintergrund. Darum geht es aber juristisch nicht. Menschen erhalten die Möglichkeit, sich mit einem Partner gleichen Geschlechts zu verheiraten, wenn sie das wünschen. Aus welchem Motiv sie lieber mit einem Partner des gleichen Geschlechts als mit einem des anderen Geschlechts zusammenleben, danach fragt weder der Gesetzgeber noch das Standesamt, und es geht sie auch nichts an. Das ist die persönliche Sache der beiden Partner. Aus diesem Grund ist das Wort homosexuell nicht zur amtlichen Bezeichnung einer Ehe von Partnern gleichen Geschlechts geeignet.
Darüber hinaus entspricht die umgangssprachliche (und oft pejorativ gebrauchte) Abkürzung „homo“ für homosexuell nicht dem sprachlichen Niveau einer amtlichen Bezeichnung für eine Rechtsinstitution. --BurghardRichter (Diskussion) 16:33, 7. Mai 2018 (CEST)
Die Bedeutung des Wortes ist mir klar, trotzdem war es früher so, dass mit "homosexuell" häufig nur Männer gemeint waren - eventuell wg dem § 175. Ansonsten volle Zustimmung. -- Perrak (Disk) 18:53, 7. Mai 2018 (CEST)
Jäger-Schnitzel lässt die Deutung "Schnitzel der Jäger" zu. Gleichgeschlechtliche Ehe bedeutet grammatikalisch, dass die Ehe gleichgeschlechtlich ist, was einfach nur Quatsch ist. Sonst müsste es Gleichgeschlechtlichen-Ehe heißen. Ich plädiere für sprachlich korrektes Lemma oder Zusammenführung mit Homo-Ehe. Omikroergosum (Diskussion) 01:56, 8. Mai 2018 (CEST)
Naja, gleichgeschlechtliche Ehe ist ein mittlerweile etablierter Begriff. Allerdings stimmt weder gleichgeschlechtliche, noch Homo-Ehe. Denn auch intersexuelle, transgender etc. dürfen nun heiraten, wen sie wollen (sofern natürlich beide erwachsen sind und den Willen haben). Ehe für alle wäre natürlich auch wieder falsch. Eine schwierige Frage. Ich würde das Lemma allerdings so lassen, das erscheint mir am sinnvollsten. -- Vezoy (Diskussion) 02:33, 8. Mai 2018 (CEST)
Danke für den Hinweis, dass der Ausdruck gar nicht alles abdeckt, das hatte ich gar nicht bedacht. Das wäre bei Homo-Ehe nicht schlechter als bei gleichgeschlechtlicher, der Begriff ist auch etabliert, und er ist nicht sprachlich falsch. Omikroergosum (Diskussion) 04:26, 8. Mai 2018 (CEST)

Trauungen bei den Lutheranern in Kanada und in den USA

In der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Amerika in den Vereinigten Staaten und in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Kanada in Kanada ist die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare den jeweiligen Pfarrern kirchenrechtlich erlaubt und fanden dort bereits in den letzen Jahren landesweit statt, soweit der jeweilige Pfarrer vor Ort einverstanden gewesen ist. Die Kirchenleitungen haben dies jeweils den Gemeinden vor Ort freigestellt.

--Musicqo (Diskussion) 14:41, 29. Mai 2018 (CEST)

Die vom selben Benutzer unter verschiedenen Sockenpuppennamen dreimal getätigte Einfügung der beiden nordamerikanischen lutherischen Kirchen in der Aufzählung der Kirchen, die gleichgeschlechtliche Paare trauen, wurde jeweils rückgängig gemacht, weil die als Belege angeführten Dokumente nicht klar zum Ausdruck bringen, dass in den beiden Kirchen tatsächlich gleichgeschlechtliche Trauungen möglich sind.
Die Vorsitzende Bischöfin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Amerika führt in dem als Beleg genannten Rundschreiben vom 30. Juni 2015 über eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, dass gleichgeschlechtliche Paare das Recht zur Eheschliessung hätten, aus, dass es in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Amerika keine einheitliche Haltung zu dieser Frage gebe. Es heisst darin: “According to this church’s social statement on human sexuality, all decisions about recognizing, supporting and holding publicly accountable same-gender relationships are entrusted to congregations. Recognizing that the church is not of one mind on this subject, our 2009 actions provide that congregations and clergy should discern together whether to recognize such relationships and to what degree.” Damit ist es also den einzelnen Gemeinden und ihren Geistlichen überlassen, inwieweit sie gleichgeschlechtliche Partnerschaften anerkennen. Dass dies auch die Möglichkeit einer Trauung einschliesst, wird nicht ausdrücklich gesagt. Damit ist keinesfalls festgestellt, dass gleichgeschlechtliche Trauungen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Amerika generell möglich seien.
Bei dem hier von „Musicqo“ nachgereichten Dokument Stances of Faiths on LGBTQ Issues: Evangelical Lutheran Church in America handelt es sich um eine Veröffentlichung der Human Rights Campaign, einer amerikanischen LGBT-Organisation, das schon deswegen nicht die gleiche Beweiskraft hat wie eine offizielle Verlautbarung der Kirche selbst. Es heisst darin: “While the Churchwide Assembly has not come to agreement on the issue of marriage equality, the ongoing debate has prompted a policy that gives autonomy to individual ministers and their congregations, resulting in the celebration of same-sex marriages at many ELCA churches across the country.” Die wesentliche Aussage ist also auch hier, dass es keinen einheitlichen Standpunkt der Kirche zur Frage der gleichgeschlechtlichen Trauungen gibt. Wenn in dieser Situation lediglich einzelne Gemeinden gleichgeschlechtliche Trauungen praktizieren, so rechtfertigt dies nicht, die Kirche insgesamt als eine solche, in der gleichgeschlechtliche Trauungen möglich sind, einzuordnen. Die rechtliche Lage ist hier eine ganz andere als etwa in den deutschen Landeskirchen im Rheinland oder Berlin-Brandenburg, wo die Synoden klar festgestellt haben, dass gleichgeschlechtliche ebenso wie verschiedengeschlechtliche Ehepaare getraut werden können (und nur ausnahmsweise ein Geistlicher dies aus Gewissensgründen ablehnen kann, dann aber dafür zu sorgen hat, dass ein anderer Geistlicher derselben Kirche die Trauung übernimmt). --BurghardRichter (Diskussion) 23:38, 29. Mai 2018 (CEST)
Das auch BurhardRichter mit vielen Sockenpuppen "arbeitet", sei "geschenkt". Das machen Hier alle Admins ausnahmslos, und das weiß hier jeder in der Runde. Das ist auch okay, weil es Stalking vermeidet.
Zur Sache: erstens die Human Rights Campaign nicht als Quelle zuzulassen, ist schon per se "eine Frechheit" von BurhardRichter. Diese Organisation in den USA ist eine sehr seriös arbeitende Organisation, deren Arbeit hoch zu würdigen ist.
Zum anderen BurghardRichter gibt bewusst die kirchliche Lage in diesen beiden lutherischen Kirchen falsch wieder. Sehr wohl ergeben die Einzelnachweise, das ausdrücklich (!) seitens der Kirchenleitung offiziell erlaubt wurde, dass Trauungen für verheiratete Paare in der ELCA und in der ELCiC erlaubt sind. Ein Verbot der Kirchenleitung diesbezüglich - wie sie beispielsweise in der Southern Baptists Convention besteht - ist in der ELCA in den Vereinigten Staaten und in der ELCiC in Kanada nicht vorhanden.
Und so fanden dort in den lutherischen Kirchen der ELCA auch bereits Trauungen verheirateter homosexueller Paare in lutherischen Kirchen der ELCA landesweit statt; auch ein mit mir befreundetes schwules US-amerikanisches Ehepaar hat dort in der ELCA kirchlich sich trauen lassen.
Fazit: BurghardRichter neigt hier zu einer eigenständigen bewussten Fehlinterpretation der Haltung der Kirchenleitung der lutherischen ELCA und sehr wohl gehört die ELCA sowie die ELCiC in Kanada in diesem Artikel sowie auch im entsprechenden Abschnitt des Artikel Trauung gleichgeschlechtlicher Paare aufgelistet. --MarcMarcLuther (Diskussion) 12:23, 30. Mai 2018 (CEST)
Dass ich mit Sockenpuppen arbeite, ist mir neu. Da muss ich wohl als Schlafwandler nachts aufgestanden sein und unter anderen Benutzer-Accounts WP-Edits getätigt haben, ohne dass ich am Tage etwas davon weiss. So bin ich nun neugierig und bitte dich, mir auch zu verraten, unter welchen Benutzernamen ich da tätig geworden bin; ich würde doch allzu gerne näheres über meine mir bislang nicht bewussten Aktivitäten erfahren.
Ich habe die Informationsseite der Human Rights Campaign, deren Tätigkeit ich als Schwuler durchaus zu schätzen weiss, keineswegs als unzulässige Quelle zurückgewiesen. Nur wäre als Beleg dafür, dass eine Kirche gleichgeschlechtliche Paare traut, eine offizielle Verlautbarung der Kirche oder wenigstens ein Bericht einer renommierten Zeitung besser geeignet als der Informationsdienst einer LGBT-Interessenorganisation.
Tatsächlich macht es hier aber keinen Unterschied. Denn der von dir oben verlinkte HRC-Artikel sagt ja auch nichts anderes als die von dir zuvor schon angegebene Stellungnahme der Bischöfin, nämlich dass es in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Amerika keine einheitliche Haltung zu der Frage gibt. Gleichgeschlechtliche Trauungen sind damit weder „erlaubt“ noch „verboten“, und die einzelnen Gemeinden haben selbst zu entscheiden. Zitat aus dem bereits oben zitierten Rundschreiben der Bischöfin: “The ELCA social statement ‘Human Sexuality: Gift and Trust’ (2009) neither endorses nor forbids same-gender marriages and recognizes that we have differing understandings and convictions on this matter.” Das ist der durch eine zuverlässige Quelle eindeutig belegte Sachverhalt.
Es wird ja gar nicht bestritten, dass es in einzelnen Gemeinden dieser Kirche, wie auch in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Kanada, Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare gegeben hat. Das besagt aber nicht, dass solche Trauungen in diesen beiden Kirchen generell möglich sind, sondern eben nur in Einzelfällen in einzelnen Gemeinden. Damit sind diese Kirchen leider noch nicht so weit, dass wir sie in die Aufzählung von Kirchen, die gleichgeschlechtliche Trauungen vornehmen, aufnehmen können.
Was du hier vertrittst, ist Wunschdenken. Das ist zwar legitim, aber keine geeignete Grundlage für seriöse Wikipedia-Arbeit. --BurghardRichter (Diskussion) 14:05, 30. Mai 2018 (CEST)
Ihr Beitrag beweist mir, was ich schon lange bei der deutschen Wikipedia vermutet habe. Sie und paar "befreundete" Admins entstammen der LSBTI-Szene mit Schwerpunkt in Berlin. Gegen LSBTI-Aktivismus habe ich Nichts einzuwenden und unterstütze dies selbst seit vielen Jahren gerne, und habe mich lezten Sommer über das Erreichen der Ehe für alle in Deutschland sehr gefreut.
ABER Sie, Herr Burghard Richter "gehören" innerhalb des LSBTI-Aktivimus zu der Gruppe grün-linker kirchenkritischer/atheistischer Aktivisten, die Fortschritte bei der Trauung gleichgeschlechtlicher Paare im Christentum möglichst "kleinreden" und "kleinschreiben". Herr BurghardRichter, seien Sie doch so ehrlich, und geben zu, dass Ihnen überhaupt nicht als kirchenkritischer/atheistischer linker/grüner schwuler Mann, an Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare in den Kirchen gelegen ist. Solche kirchenkritische/atheistische Aktivisten wie Sie habe ich bereits genügend im Laufe der Jahre - auch im LSVD - getroffen.
Zur Sache: in beiden lutherischen Kirchen haben die Kirchenleitungen, Trauungen nicht (!) verboten, sondern dies den Kirchengemeinden der ELCA kirchenrechtlich freigestellt, ob Sie Trauungen umsetzen. Damit gehören beide Kirchen des Luthertums hier im Artikel aufgelistet, denn im Unterschied beispielsweise zu den Southern Baptists gibt es kein (!) kirchenrechtliches Verbot. --MosellaLutheraner (Diskussion) 20:19, 30. Mai 2018 (CEST)
Ach, schon wieder eine neue Sockenpuppe! Dabei ist doch die vorige noch gar nicht gesperrt …
Nein, du irrst dich total. Weder mit LSBTI-Aktivisten noch mit dem LSVD habe ich irgend etwas zu tun. Doch das ist hier genauso unwichtig wie mein politischer Standort, der keineswegs bei den Grünen positioniert ist.
Zur Sache scheint es nichts Neues zu geben. Du kannst die beiden Kirchen nicht wieder einfügen, weil der Artikel für Neulinge gesperrt ist. Ich tue es nicht, weil ich es für falsch halte. Warten wir ab, ob ein anderer der 27 Beobachter, die die letzten Bearbeitungen dieser Diskussionsseite besucht haben, sich von deinen Argumenten überzeugen lässt. --BurghardRichter (Diskussion) 20:55, 30. Mai 2018 (CEST)

Neutrale Sprache?

„aufgrund der im Vergleich zur nordwesteuropäischen Bevölkerung homophoberen Bevölkerung in Ost- und Südosteuropa haben es Initiativen zur rechtlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in Ost- und Südosteuropa deutlich schwerer.“ Die Ablehnung der Einordnung von Verbindungen gleichgeschlechtlicher Partner als Ehe mit dem Begriff „homophob“ zu beschreiben, ist keine neutrale Sprache. „Homophob“ ist zudem schon für sich gesehen ein problematisches Wort, da es eine moralisch-kulturelle oder religiös motivierte Einstellung von Menschen als krankhaft bezeichnet.--188.110.189.247 01:18, 12. Jul. 2018 (CEST)

Bei Homophobie handelt es sich nicht um eine Krankheit, also eine phobische Störung im klinisch-psychologischen Sinne, sondern um eine gegen Lesben und Schwule gerichtete soziale Aversion (Abneigung) oder Feindseligkeit. Bitte einfach im Artikel nachlesen. --Rufus46 09:26, 12. Jul. 2018 (CEST)

gudn tach!
2017-07-21 versuchte user:Popularish vergeblich, den link

als beleg fuers beschliessen/inkrafttreten im artikel anzugeben (siehe Special:AbuseLog/528231, nur fuer admins einsehbar). ich ueberlasse es den artikel-autoren, was sie mit dem link machen. -- seth 20:56, 14. Apr. 2019 (CEST)

Danke für den Hinweis! Ich habe es in den Artikel eingefügt. --BurghardRichter (Diskussion) 21:13, 14. Apr. 2019 (CEST)

Österreich

"In Österreich hatten gleichgeschlechtliche Paare bis Ende 2018 kein Recht auf Eheschließung."

Das ist definitiv falsch. Es gab die eingetragene Partnerschaft, und die war der Ehe in vielen Dingen gleichgestellt. Und eigentlich kann man da schon auch von einer Eheschließung sprechen, nur mit anderen gesetzlichen Grundlagen. (nicht signierter Beitrag von 84.113.240.166 (Diskussion) 16:09, 29. Mai 2019 (CEST))

Aber eben nur „in vielen Dingen gleichgestellt“. Formal war und ist die eingetragene Partnerschaft (die es auch weiterhin noch gibt) keine Ehe. --BurghardRichter (Diskussion) 17:40, 29. Mai 2019 (CEST)
Formal gab es homosexuelle Eheschließungen auch bis zum Ende 2018 für einzelne Paare, die vor dem Verfassungsgerichtshof Recht bekamen, somit stimmt auch diese zitierte Aussage aus dem Wikipediaartikel oben gar nicht!
"Jene fünf Paare, die im Vorjahr vor dem VfGH erfolgreich waren, dürfen bereits dieses Jahr heiraten, was das erste Paar heute [Anmerkung: Datum des Artikels: 12.Oktober 2018] in Wien tut." Quelle: https://derstandard.at/2000089201115/Erste-Ehe-eines-gleichgeschlechtlichen-Paares-in-Oesterreich
Zusätzlich fehlt mir hier der Hinweis, dass es die Eingetragene Partnerschaft in Ö gab. Es ist so geschrieben, als ob es davor gar keine Rechte für Homosexuelle gab zu "heiraten". Die Eingetragene Partnerschaft wurde durchaus auch als Heirat angesehen (Hochzeitsähnliche Zeremonien) und nicht nur als "Verpartnerung" (als reiner Rechtsakt). (nicht signierter Beitrag von 84.113.240.166 (Diskussion) 12:29, 15. Jun. 2019 (CEST))
Erweitertes Zitat aus dem von dir verlinkten Artikel im Standard: „Ab 1. Jänner [2019] steht die Ehe damit auch Schwulen und Lesben offen. Jene fünf Paare, die im Vorjahr vor dem VfGH erfolgreich waren, dürfen bereits dieses Jahr heiraten, was das erste Paar heute in Wien tut.“ Bei den genannten fünf Paaren handelt es sich um Ausnahmefälle. Allgemein haben gleichgeschlechtliche Paare erst seit Anfang 2019 das Recht auf Eheschliessung.
Eingetragene Partnerschaften wie in Österreich gab bzw. gibt es auch in zahlreichen anderen Ländern. Das ist aber nicht der Gegenstand dieses Artikels. Hier geht es um gleichgeschlechtliche Ehen. --BurghardRichter (Diskussion) 19:53, 24. Jun. 2019 (CEST)

Falsche Einordnung/Darstellung von BVerfG-Urteil-Zitat

"In der Begründung des Urteils vom 19. Februar 2013 findet sich zudem folgende Aussage des Bundesverfassungsgerichts, die zeigt, dass das Bundesverfassungsgericht es als einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in Artikel 3 Absatz 1 der Verfassung ansieht, wenn gleichgeschlechtliche Paare nicht exakt dieselben adoptionsrechtlichen Möglichkeiten erhalten wie verschiedengeschlechtliche Paare:

Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht.[108]"

Das ist POV (die angegebene Primärquelle ist ungeeignet, die Aussage zu dem Urteil/Zitat zu belegen) und es ist falsch. Im Urteil ist von Rechtsformen die Rede, nicht von lebenspartnerschaftlichen Beziehungen zwischen Individuen verschiedenen bzw. gleichen Geschlechts ("Paare"). Und nur weil es keine Unterschiede zwischen den beiden Rechtsformen, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, gibt, bedeutet es nicht, dass es nicht andere Unterschiede zwischen homosexuellen/gleichgeschlechtlichen Paaren und heterosexuellen/verschiedengeschlechtlichen Paaren geben kann, die eine ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten. --2A02:908:1963:180:E933:F0F:8439:80EB 13:11, 7. Jun. 2019 (CEST)

Zu diesem Zeitpunkt gab es die Ehe nur für verschieden- und die Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare. Insofern waren natürlich auch die Menschen gemeint, die tatsächlich in einer Ehe bzw. Lebenspartnerschaft leben. Das wäre ja sonst, als würde man sagen „Es gibt keinen rechtlich relevanten Unterschied zwischen Autos und Motorrädern, aber Motorradfahrer dürfen keine öffentlichen Straßen benutzen.“ --Yhdwww (Diskussion) 14:11, 31. Okt. 2019 (CET)

Änderung der Rechtslage in Österreich

R2Dine hat gestern im Abschnitt Gleichgeschlechtliche Ehe #Länder und Regionen mit gleichgeschlechtlicher Ehe in der Ländertabelle in Zeile 26 zu Österreich den Satz eingefügt: „Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 die Wortfolge ‚verschiedenen Geschlechtes‘ in § 44 des ABGB und im Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft die Wortfolgen ‚gleichgeschlechtlicher Paare‘ in § 1, ‚gleichen Geschlechts‘ in § 2 sowie die Ziffer 1 des § 5 Abs. 1 als verfassungswidrig aufgehoben.[1]

  1. BGBl. I Nr. 161/2017

Wegen der sprachlich unbefriedigenden Formulierung habe ich den Satz nachfolgend geändert in „Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, § 44, die Wortfolge ‚verschiedenen Geschlechtes‘ sowie im Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft, § 1, die Wortfolge ‚gleichgeschlechtlicher Paare‘, in § 2 die Wortfolge ‚gleichen Geschlechts‘ und die Ziffer 1 des § 5 Abs. 1 als verfassungswidrig aufgehoben.“
Dies wurde heute morgen von R2Dine revertiert mit der Begründung „wörtliches Zitat wiederhergestellt“. Die Begründung ist unsinnig. Als wörtliche Zitate sind in dem Satz nur die drei aufgehobenen Wortfolgen durch Anführungszeichen gekennzeichnet; die habe ich nicht geändert. Es deutet nichts darauf hin, dass der ganze Satz ein wörtliches Zitat von irgendwoher sein könnte. Die Quellenangabe in der Fussnote gibt grundsätzlich nur einen Beleg für die inhaltliche Richtigkeit der Aussage; sie besagt nicht, dass die Aussage ein wörtliches Zitat aus der genannten Quelle sei, das sprachlich nicht verändert werden dürfte. (In der Regel darf eine Formulierung aus einer angegebenen Quelle auch gar nicht wörtlich übernommen werden, weil das eine Urheberrechtsverletzung wäre – schon gar nicht ohne entsprechende Kennzeichnung durch Anführungszeichen.)
Darum habe ich heute mittag seine Rückgängigmachung revertiert und habe in der Zusammenfassung begründet, warum meine Formulierung sprachlich besser ist: „Es ist nicht logisch, bei der einen Gesetzesänderung zuerst die Änderung und danach die Gesetzesstelle und bei der anderen Gesetzesänderung zuerst die Gesetzesstelle und danach die Änderung zu benennen. Einheitliche Formulierungsweise führt zu besserer Verständlichkeit.“ Dies lässt R2Dine aber nicht gelten, sondern er besteht auch bei seiner erneuten Revertierung darauf, dass ein Zitat nicht verändert werden dürfe („Zitat bleibt Zitat, Veränderung ist unlauter“).
Ich bin der Sache nun einmal nachgegangen. Tatsächlich handelt es sich bei dem von R2Dine eingefügten Satz um ein (geringfügig gekürztes) wörtliches Zitat aus einer Kundmachung des Bundeskanzlers im Bundesgesetzblatt, Nr. 161 vom 7. Dezember 2017. Der Bundeskanzler zitiert darin seinerseits den Spruch des Verfassungsgerichtshofs vom 4. Dezember 2017: „Die Wortfolge ‚verschiedenen Geschlechtes‘ in § 44 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) […] und im Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG) […] die Wortfolgen ‚gleichgeschlechtlicher Paare‘ in § 1, […]“ Der von mir bemängelte sprachliche Stilfehler ist also auch schon in der Gerichtsentscheidung enthalten.
Ich verwahre mich gegen R2Dines Vorwurf einer unlauteren Veränderung. Tatsächlich ist sein Verhalten unredlich, indem er in den WP-Artikel ein wörtliches Zitat eingefügt hat, ohne es als solches zu kennzeichnen, und dann einen Edit-War mit unverständlicher Argumentation begonnen hat, anstatt eine kurze Erklärung des Sachverhalts zu geben und seine Einfügung nachträglich als Zitat zu kennzeichnen. Zitate müssen selbstverständlich korrekt wiedergegeben werden. Was aber nicht als Zitat gekennzeichnet ist, ist freier Wikipedia-Text und kann ggf. von anderen Benutzern stilistisch verbessert werden.
Wie wollen wir nun weiter verfahren? Es gibt zwei Möglichkeiten: 1. Wir belassen den Textabschnitt zur Änderung der Rechtslage in Österreich als Zitat und kennzeichnen ihn entsprechend. Dann bin ich allerdings dafür, dass wir direkt aus dem Spruch des Verfassungsgerichts zitieren und nicht indirekt aus der Verlautbarung des Bundeskanzlers über die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Oder 2. Wir verzichten auf die wörtliche Wiedergabe und beschreiben in gutem Deutsch kurz die erfolgten Gesetzesänderungen. --BurghardRichter (Diskussion) 17:31, 25. Okt. 2019 (CEST)

Die wörtliche Formulierung aus dem Tenor des VfGH lautet: 1. Die Wortfolge "verschiedenen Geschlechtes" in § 44 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), JGS Nr. 946/1811, und im Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG), BGBl. I Nr. 135/2009 idF BGBl. I Nr. 25/2015, die Wortfolgen "gleichgeschlechtlicher Paare" in § 1, "gleichen Geschlechts" in § 2 sowie die Ziffer 1 des § 5 Abs. 1 werden als verfassungswidrig aufgehoben. 2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 in Kraft (Verfassungsgerichtshof G 258-259/2017-9, 4. Dezember 2017). Daraus mache ich jetzt: Die Wortfolge "verschiedenen Geschlechtes" in § 44 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) und "gleichgeschlechtlicher Paare" in § 1, "gleichen Geschlechts" in § 2 sowie die Ziffer 1 des § 5 Abs. 1 im Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG) hat der VfGH mit Entscheidung vom 4. Dezember 2017 zum 31. Dezember 2018 als als verfassungswidrig aufgehoben. Ich bitte, das so zu belassen. Es ist sowohl inhaltlich korrekt als auch sprachlich einwandfrei. Und bitte, BurghardRichter, schreibe doch einfach einen eigenen Text, den Du dann nach Deinem Gusto formulieren kannst, aber lass diese unangenehme und unnötige Besserwisserei sein. Grüße, R2Dine (Diskussion) 19:48, 25. Okt. 2019 (CEST)
3M, wenn ich mich mal einmischen darf in den Disput:
  • Die ursprüngliche Formulierung von R2Dine (Gesamtdiff zwischen 24.10., 11:34:51, R2Dine und 25.10., 20:36:04, BR) war klar und verständlich, der Sachverhalt korrekt wiedergegeben. und Regionen mit gleichgeschlechtlicher Ehe Die nunmehrige Formulierung hingegen verkompliziert das Ganze und erschwert das Lesen. Das aus meiner Sicht einzig Sinnvolle an dem Ganzen war die Hinzufügung des ENs zum VfGH-Erkenntnis vom 4. Dezember 2017, wobei die Referenzierung noch verbesserbar ist:
    • Die Referenzierung zum VfGH-Erkenntnis sollte mE über das RIS verlinkt sein, da dort nicht nur offiziell das Erkenntnis im HTML-Format veröffentlicht ist, sondern damit gleichzeitig auch die Rechtssätze (zum derzeitigen Stand: ein Rechtssatz) abrufbar ist. Ich würde das dementsprechend so machen:
       »VfGH-Erkenntnis G258/2017 ua (G258-259/2017-9) vom 4. Dezember 2017. Entscheidungstext und Rechtssätze im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), abgerufen am 26. Oktober 2019.«
    • Den EN überhaupt bzw. in der Formatierung <ref>BGBl. I Nr. 161/2017</ref> halte ich für überflüssig aus diesen Gründen:
      Zum einen bringt das als bloßer Text nichts, wenn das nicht gleichzeitig zum BGBl. verlinkt ist, wir haben dafür auch die passende Vorlage (<ref>{{BGBl|I Nr. 161/2017}}</ref>, ergibt BGBl. I Nr. 161/2017).
      Zum anderen ist es als Ausnahmeregelung möglich dieses direkt im Fließtext zu haben ohne es in die Referenz zu schreiben.
      Letztlich, wenn schon als EN, dann wäre an der Stelle der Platz, das BGBl. ausführlich zu referenzieren, womit gleichzeitig mit der Vorlage:§ auf die §§ idF bis zur Aufhebung verlinkt werden kann; damit als Vorschlag wie folgt: »Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung einer Wortfolge in § 44 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuches sowie von Wortfolgen in §§ 1 und 2 und des § 5 Abs. 1 Z 1 des Eingetragenen Partnerschaft-Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof, BGBl. I Nr. 161/2017 vom 7. Dezember 2017.«
  • Doch eigentlich ist diese Detaillierung an dieser Stelle, nämlich als Bemerkung in der Tabelle, mMn fehl am Platz und ist teilweise auch duplizierend zu dem, was bereits unter Gleichgeschlechtliche Ehe#Österreich geschrieben steht, die Detaillierung gehört demnach dorthin verlegt. Somit würde ich vorschlagen in der Bemerkung nur den aktuell letzen Satz zu belassen und diesen gleichzeitig präziser zu Formulieren (Unterschied unterstrichen):
    »Seit dem 1. Jänner 2019 ist in Österreich die Begründung sowohl gleichgeschlechtlicher Ehen als auch die Verpartnerung verschiedengeschlechtlicher Paare möglich.[52]«
    Dies darum, dass bis zu 31. Dezember 2018 nicht das Bestehen gleichgeschlechtlicher Ehen rechtsunmöglich war (vgl. Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen des unseligen "Transsexuellen-Erlasses", wonach Ehepaare mit aufrechter Ehe rechtswidrig gezwungen wurden sich scheiden zu lassen, wenn eine/r der beiden Eheleute als Transgender-Person das Rechtsgeschlecht, ie das Geschlecht im Geburtenbuch, geändert haben wollte, was der VfGH über die Bande als verfassungswidrig abgestellt hat und womit bereits vor dem 1. Jänner 2019 in Österreich gleichgeschlechtliche Ehen bestanden hatten), sondern in § 44 ABGB über die Formulierung »Die Familien-Verhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrage erklären zwey Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, …« nur die Begründung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts ausgeschlossen war. Die gleichzeitige Öffnung des EPG für verschiedengeschlechtliche Paare war damit die verfassungsrechtlich notwendige Nebenerscheinung.
--194.166.96.88 17:38, 26. Okt. 2019 (CEST)

2018: 75.000 gleichgeschlechtlichen Partnerschaften

Die folgenden Zahlen sollten in beide Artikel eingepflegt werden:

„Aus der Anfrage der FDP-Fraktion geht ebenfalls hervor, dass die Zahl der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften von 2017 bis 2018 um etwa ein Drittel auf insgesamt 75.000 gestiegen ist. Davon waren 37.000 Ehen und 38.000 eingetragene Partnerschaften im Jahr 2018. Für 2019 liegen noch keine Daten vor. Gleichgeschlechtliche Paare können seit dem 1. Oktober 2017 heiraten.“

Gruß --Chiananda (Diskussion) 22:16, 16. Apr. 2020 (CEST)

Der Artikel ist nicht gesperrt. -- Perrak (Disk) 17:22, 17. Apr. 2020 (CEST)

Schweiz

Ohne zusätzliche Recherche ist nicht verständlich wofür die Schweizer gestimmt haben. Für die Annahme des Gesetzes oder für den Entwurf der Gegner? Der Verfasser steckt gewiss mittendrin und setzt deshalb zu viel Wissen voraus. --95.90.20.63 21:54, 26. Sep. 2021 (CEST)

Danke für den Hinweis, ich habe mal versucht, das etwas zu verdeutlichen. -- Perrak (Disk) 23:42, 26. Sep. 2021 (CEST)
Link zum offiziellen Wahlergebnis wurde noch beigefügt --Noelpicar (Diskussion) 11:44, 29. Nov. 2021 (CET)