Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2007/06

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von W!B: in Abschnitt Firmenlogos
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Richard Heß

.... hat vor über 100 Jahren ein Buch zum Forstschutz geschriben. Leider weiß ich nicht wann er gestorben ist. Ich würde gern Bilder aus seinem Buch übernehmen. Das ginge aber nur, wenn er vor 1937 gestorben ist? (Infos zum Buch sind hier zu sehen.) --Of 16:45, 1. Jun. 2007 (CEST)

siehe Abschnitt weiter oben. --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:47, 1. Jun. 2007 (CEST)
Das verstehe ich als ein weiches Okay ??? Ich finde im Netz keine Sterbedaten (und auch keine Geburtsdaten) und wüßte sonst nicht wo ich suchen sollte. --Of 16:54, 1. Jun. 2007 (CEST)
Ja, du kannst sie einfach hochladen und mit Vorlage:Bild-PD-alt-100 taggen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:59, 1. Jun. 2007 (CEST)
Verstehe es als einen Hinweis darauf, dass solche Bilder nicht gelöscht werden; es ist aber in keiner Weise etwas, das Dich in irgendeiner Form von Deiner Verantwortung entbinden würde. Wenn das Urheberrecht faktisch noch nicht abgelaufen sein sollte und der Rechteinhaber es verfolgen sollte, haftest Du also trotzdem (unabhängig davon, dass dieser Fall in der Praxis bisher nie vorgekommen ist). --rtc 17:03, 1. Jun. 2007 (CEST)

Kleiner Hinweis: Die ndbsuche liefert als Treffer Hess, Richard (Forstwissenschaftler; 1835 bis 1916). Gruß --Wero 18:13, 1. Jun. 2007 (CEST)

Das hört sich nach Volltreffer an. Danke. --Of 20:21, 1. Jun. 2007 (CEST)
Der ist ja schon seit 91 Jahren tod. Die Schutzdauer läuft bis einschließlich 70 Jahre nach dem Tod. Die Bilder sind also sicher gemeinfrei. -- ChaDDy ?! +/- 20:25, 1. Jun. 2007 (CEST)
Es sollte noch geklärt werden, ob die Bilder auch wirklich von Richard Heß stammen - oder nicht Rechten Dritter unterliegen. --parttaker 22:19, 1. Jun. 2007 (CEST)
ACK. Ganz offensichtlich lag eine mangelhafte Recherche vor. Die Inanspruchnahme der pragmatischen Regelung setzt aber eine hinreichende Recherche voraus. Falls der Name bekannt ist, ist es zumutbar, eine kostenlose Anfrage bei QuestionPoint zu stellen und das Ergebnis auf der Bildbeschreibungsseite zu dokumentieren (Vorschlag für eine Verschärfung der Policy). --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:38, 1. Jun. 2007 (CEST)
100% Zustimmung. Ich würde sogar so weit gehen, dass man die 100-Jahre-Regel nur anwenden darf, wenn Urheber oder dessen Todesdatum unbekannt sind. D.h., dass wir nur bei unzumutbarem Aufwand, der nötig ist um Urheber oder Todesdatum herauszufinden, erlauben, dass eine Datei unter die Regel fällt und wir ggf. Schutz ignorieren. jedoch nicht, wenn nach kurzer Recherche deutlich wird, dass da noch urheberrecht dranpappt. // Forrester 20:42, 4. Jun. 2007 (CEST)

Bild:Gewerbegebiet Crimmitschau Lageplan.png

Ich habe bei diesem Bild so meine Probleme mit dem Urheberrecht. Benutzer:Rico dittrich gibt an, dass Bild "selbst fotografiert und digital nachbearbeitet" zu haben. Bei einem wie hier vorliegenden Plan besteht nach § 2 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 UrhG ein Urheberrecht, sofern sie "persönliche geistige Schöpfungen" darstellen (siehe Rechte an Geoinformationen#Karten und Pläne. Nach meiner Ansicht liegt eine eigene geistige Schöpfung durch die Einzeichnung der Wege, sowie die Anpassung der Flächen vor. Der Plan ist somit eben keine vermessungtechnische Karte mit einzelnen Messpunkten (wie im Lageplan der Grundbuchämter) mehr. Oder was meint ihr? Ein weiteres Problem stellt sich durch die Nachbearbeitung des Plans durch den Benutzer, so dass bei entsprechendem Umfang ein neues Werk vorliegen würde. Allerdings wird der Umfang der Nachbearbeitung und damit das Vorliegen einer geistigen Schöpfung schwer nachzuvollziehen sein, sodass im Zweifel eine Löschung vorzuziehen ist. Ich denke, dass weitere Angaben durch den Benutzer wenig Klärung bringen werden. Letztlich sollte vielleicht das Originalfoto vorgelegt werden. Wie würdet ihr weiter vorgehen? mfg --parttaker 22:43, 1. Jun. 2007 (CEST)

Überflüssige Paranoia. Ich sehe bei dem Plan noch nicht einmal die kleine Münze erreicht. Wege und Flächen sind Fakten, die nicht schützbar sind. Hier zahlt sich die Strategie der Kartenverwerter aus, durch FUD so lange Angst und Schrecken zu verbreiten, bis sich niemand mehr traut, ohne mit Vermessungsstäben durchs Gelände zu stapfen, Geodaten zu übernehmen. Ich habe den allerkleinsten Respekt vor den Ausführungen von Parttaker --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:46, 2. Jun. 2007 (CEST)

In der Hoffnung auf eine halbwegs fachliche Auseinandersetzung sehe ich mich Vorwürfen von Paranoia ausgesetzt, die ich vor dem Hintergrund der Ausführungen zur Kartenlobby eher auf der anderen Seite sehe. Und schließlich kommt das Totschlagsargument der Schöpfungshöhe. - Die Anforderungen an die Schöpfungshöhe sind aber grundsätzlich sehr gering, sodass für die "kleine Münze" bereits eine geringe Zuführung eigenschöpferischer Individualtät ausreicht. Das Erfordernis ausreichender Gestaltungshöhe, dessen Untergrenze die "kleine Münze" ist, darf aber nicht i.S. eines Qualitätserfordernisses interpretiert werden, sodass auch die Leistung eines Durchschnittsurhebers geschützt sein soll. Durch die Aufzählung von Plänen, Karten, Skizzen und Zeichnungen in vorzitierten Paragraphen zeigt sich die Intention des Gesetzgebers, den Urheberschutz auch über derartige Werke zu erstrecken. In diesem Fall liegt nach meiner Ansicht eben gerade keine Aufzeichnung geographischer Messdaten vor, sondern eine Verarbeitung, als eigenkreative Leistung, dieser zu einem geschützten Werk. Sicherlich ist an dieser Stelle zuzugestehen, dass die Karte ihre Nähe zu Vermessungskarten erkennen lässt, jedoch für mich dennoch ausreichende Schöpfungshöhe besitzt. Ich lasse mich hierbei auch gern vom Gegenteil überzeugen, jedoch nicht in vornagegangener Art und Weise. - Wie die Schöpfungshöhe von Karten und Plänen zu bewerten ist, sieht man ausreichend in Zivilprozessen mit Internetanbietern von Kartenmaterial auf der Klägerseite. - Für mich stellt sich schließlich nur noch die Frage, inwiefern die vom Benutzer angegebenen Änderungen zu bewerten sind, sodass eventuell § 3 UrhG bzw. § 8 I UrhG zur Anwendung kommen. - Im Übrigen erwarte ich weder Anerkennung noch Respekt zu meinen Ausführungen, sondern eine fachliche Diskussion, die eben auch in einer Begründung zur eigenen Einschätzung der Schöpfungshöhe liegen kann. mfg --parttaker 09:23, 2. Jun. 2007 (CEST)
Viel Geschwafel, wenig Inhalt. Bei kartographischen Leistungen kann der Schutz der kleinen Münze nicht dazu führen, dass auch triviale Leistungen geschützt werden. Wer das in Rede stehende "Werk" als "eigenkreative Leistung" ausgibt, stellt sich außerhalb jedes vernünftigen Diskurses. EOD --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:29, 2. Jun. 2007 (CEST)
Seit wann bestimmst du, wann Ende der Diskussion ist? Es ist dir vielleicht noch nicht aufgefallen, aber dies hier ist nicht deine Diskussionsseite, wo man dies tolerieren mag. Zumal von deiner Seite keinerlei Diskussionsbeiträge, sondern nur persönliche Schmähungen, vorgebracht wurden. Ich empfehle dir daher, einmal den Gesetzestext durchzulesen und anhand eines Kommentares ordentlich zu subsumieren, und nicht bloß das wiederzugeben, was du irgendwo aufgeschnappt hast. Im übrigen interessiert mich die Meinung anderer Benutzer, auch wenn du versuchst diese Diskussion abzuwürgen. --parttaker 21:32, 2. Jun. 2007 (CEST)
Ich denke, ich kenne die Kommentierung der einschlägiger Paragraphen besser als du. Du darfst gern weiter rumschäumen, vielleicht nimmt ja jemand anderes noch Stellung --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:28, 2. Jun. 2007 (CEST)
Du versuchst doch - warum auch immer - die Diskussion ins Persönliche zu ziehen. - Dann hätte ich noch eine Frage: Du hättest also kein Problem damit, dieses Bild in der WP hochzuladen? --parttaker 22:43, 2. Jun. 2007 (CEST)
Beide Karten sind nicht schutzfähig und besitzen keine Schöpfungshöhe, das ist reines Handwerk. --RalfR 03:56, 3. Jun. 2007 (CEST)
danke --parttaker 07:52, 3. Jun. 2007 (CEST)

Bild:Hirter.jpg

Der Einsteller behauptet, das Logo habe keine "Schöpfungshöhe", bin zwar Volllaie in diesem Feld aber ich würde schon behaupten, dass das Wappen eine gewisse Schöpfungshöhe im Sinne von Individualität usw. besitzt. Benutzer:ZL ist mir übrigens gleich bei mehreren Brauereiartikeln aufgefallen, bei denen er kopierte Logos eingestellt hat. Ich habe leider keine Zeit und vor allem zu wenig Ahnung, um das weiterzuverfolgen, vielleicht kann sich jemand darum kümmern. Danke. --89.59.161.250 09:18, 2. Jun. 2007 (CEST)

Hat keine Schöpfungshöhe. Das Wappen ist ein normales Wappen eines Kardinals. Welcher Kardinal, kann ich ohne Recherche nicht sagen, aber Hirter Bier hat da kein Patent druff. --Fb78 10:40, 2. Jun. 2007 (CEST)

Zeitschriften-Titelseite und Bildrechte

Darf die titelseite einer zeitschrift (als scan) dokumentiert werden, wenn sich dort ein bild befindet, das möglicherweise nicht lizenzfrei ist. Konkret geht es um zwei studentenzeitschriften, die 1967 im zusammenhang mit dem tod von Benno Ohnesorg erschienen sind (FU-Spiegel Sondernummer 58/1967 und Anrisse 59/1967 - die damalige studentenzeitschrift der TU Berlin). Grüße und dank für die antwort im voraus --Krakatau 12:59, 2. Jun. 2007 (CEST)

kurz und kanpp: Nein. --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:01, 2. Jun. 2007 (CEST)
Danke für die schnelle antwort. (Auch, wenn ich sie, wie du dir denken kannst, bedauere :-). Grüße -- Krakatau 13:23, 2. Jun. 2007 (CEST)

Gerhard Berger

... ist mittlerweile ein ausführlicher Artikel. Dummerweise hat Benutzer:Gonzo92 in mehreren Edits zwischen dem 2. und 10. Februar 2006 den gesamten Text von hier:[1] im Artikel eingebaut. Etliche der Sätze stehen noch heute 1.1 so drin, der Artikel wurde aber in den bald anderthalb Jahren auch stark erweitert (im Gegensatz zum Backstreet Boys-Artikel, wo die Textspende des gleichen Benutzers noch immer beinahe unverändert besteht) - da ich mir weder mit URV noch mit Motorsport auskenne, übersteigt das jetzt meine Fähigkeiten, das auseinanderzuklamüsern, was vom Artikel gerettet werden kann, was nicht, welche Version etc - daher stelle ich das mal hier hin und überlasse die Auswahl des passenden Bapperls jemand Berufenerem (und spioniere mal weiter dem Benutzer hinterher...)--feba 15:01, 2. Jun. 2007 (CEST)

Postkarten

Ich wollte mal anfragen bezüglich Postkarten. Irgendwo stand mal, die wären gemeinfrei, das will ich aber so nicht glauben. -- --Olbertz 21:54, 2. Jun. 2007 (CEST)

Postkarten haben auch nur Motive, die genau so Bilder sind, wie alles andere auch. Dementsprechend gelten die Bildrechte wie auch für jedes andere Bild. --Taxman¿Disk?¡Rate! 00:20, 3. Jun. 2007 (CEST)

Bild:S-bahn-dd-94.png

Hallo..........Das Bild welches ich hochgeladen habe, stammt aus einer Publikation der Landeshauptstadt Dresden. Die Grundlage für diese Publikation ist ein Stadtratsbeschluss (Beschlussnummer 2126-80-94). Kommt hier die Lizenzvorlage für ein Amtliches Werk in betracht??? Im schriftlichen Teil des Beschlusses wird nur darauf hingewiesen, dass es nicht von politischen Parteien zur Wahlwerbung verwendet werden darf.

danke...... --Landarzt dr brock 00:40, 2. Jun. 2007 (CEST)

Scheint mir URV zu sein. Amtliches Werk ist nicht gegeben, da Stadtratsbeschlüsse nicht notwendigerweise amtliche Werke sind --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:47, 2. Jun. 2007 (CEST)

gelöscht --RalfR 21:32, 5. Jun. 2007 (CEST)

Bild:Wappen-Münchmeyer.jpg

Auf der Diskussionsseite des Bildes (Familienwappen) wurde ein Hinweis auf den noch lebenden Zeichner hinterlassen. Wie ist mit dem Bild zu verfahren? --A.Hellwig 14:29, 3. Jun. 2007 (CEST)

STeschke!!! Wappenfragen beantwortet nur Steschke. --RalfR 21:30, 5. Jun. 2007 (CEST)

Schöpfungshöhe? Ja oder Nein?

Hallo zusammen =),

ich wollte mal nachfragen, ob dieses Bild Schöpfungshöhe hat oder nicht. (Quelle: www.knuddels.de) --Kadge 19:39, 5. Jun. 2007 (CEST) --Kadge 19:39, 5. Jun. 2007 (CEST)

Keine Schöpfungshöhe. -- ChaDDy ?! +/- 19:48, 5. Jun. 2007 (CEST)
ACK - ganz sicher keine Schöpfungshöhe --RalfR 19:58, 5. Jun. 2007 (CEST)

Fotografie einer berühmten Person (verstorben)

Ich habe vor einen Artikel über Harry Söderman zu schreiben (schwedischer Kriminalist 1902-1956). Ich habe im Internet ein Bild gefunden, welches ich verwenden will: http://www.museedeglozel.com/Corpus/Soderde.pdf Das Bild ist auf Seite 2 des pdf Dokuments zu sehen. Welche Lizenz kann ich verwenden? --Ablea 20:20, 5. Jun. 2007 (CEST)

Du brauchst die Freigabe des Fotografen, um das Bild hochladen zu können. Wenn der Fotograf tot ist, ist das Bild 70 Jahre nach dessen Tod gemeinfrei. Alternativ: wenn der Fotograf unbekannt ist, ist das Bild nach unseren Richtlinien 100 Jahre nach der Aufnahme gemeinfrei. Ich glaube aber kaum, dass die letzten beiden Punkte zutreffen, also kommst du um eine Freigabe für eine freie Lizenz des Fotografen, bzw. seiner Erben nicht herum. -- ChaDDy ?! +/- 20:26, 5. Jun. 2007 (CEST)
Danke für die schnelle Antwort

Upload möglich?

Für einen eventuellen künftigen Artikel - wie sieht's mit diesem Symbol/Logo eine arabischen Splittergruppe in Gaza aus? BBC-Website --Matthiasb 21:26, 5. Jun. 2007 (CEST)

Ich sehe da kein Problem, Schöpfungshöhe nicht erreicht --RalfR 21:29, 5. Jun. 2007 (CEST)

Foto von geschütztem dreidimensionalen Kunstwerk

Datei:Allen Jones Table.jpg
Tisch von Allen Jones

Hallo,

ich habe heute in Allen Jones das nebenstehende Bild eingebaut. Jetzt habe ich gerade gesehen, dass in Marsupilami das Stofftier-Foto gelöscht wurde, und commons:Commons:Bearbeitungen gelesen. Sehe ich es richtig, dass der Tisch wieder weg muss? --Head 01:25, 6. Jun. 2007 (CEST)

Ja, muss es leider, außer du bekommst eine Freigabe von ihm oder der Tisch ist dauerhaft vom öffentlichen Straßengrund aus sichtbar. Beides bezweifle ich aber. -- ChaDDy ?! +/- 01:57, 6. Jun. 2007 (CEST)

Urheberrecht einer Reproduktion

Hallo, ich spiele mit dem Gedanken ein Bild aus einem Buch zu scannen und im einem Artikel zu verwenden. Ich bin mir über die Bildrechte dabei aber keineswegs sicher. Folgende Konstellation:

Um 1720 wurde ein Ölbild gemalt, das einen Mann porträtiert. Dieses Gemälde ist seitdem im Privatbesitz. 1957 erlaubte der Besitzer, eine (einfache fotografische) Reproduktion davon anzufertigen, die 1988 in einem Buch mit (Zitat) "Erlaubnis des Bildbesitzers und Reproduzenten" verwendet wurde. Frage: Ist dieser Abdruck urheberrechtlich geschützt oder nicht ? Morty 10:06, 6. Jun. 2007 (CEST)

Der Urheber (Maler) ist mit Sicherheit mehr als 70 Jahre tot. Durch das Abfotografieren entsteht kein neues schöpferisches Werk, der Reproduzent hat keine Urheberrechte an dem Bild. Nun müßte eventuell geklärt werden, ob das Bild je veröffentlicht wurde oder dies erstmals 1988 geschah. --RalfR 10:53, 6. Jun. 2007 (CEST)
Wenn der Besitzer des Bildes nachweisen kann, daß dieses Bild niemals veröffentlicht wurde, gilt Editio princeps und als Erstveröffentlichung gilt 1988. Ansonsten wäre das Bild urheberrechtlich nicht schutzfähig. --RalfR 23:40, 6. Jun. 2007 (CEST)

en:Image:Invisalignlogo.gif

Ist dieses Logo in der deutschen Wikipedia verwendbar? --B@xXter?!±12:34, 6. Jun. 2007 (CEST)

ja. --Fb78 15:34, 6. Jun. 2007 (CEST)
Dann wohl mit den Tags {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} und {{Logo}}. Schade, dass der dazugehörige Artikel bereits zur Löschung vorgeschlagen wurde. --B@xXter?!±18:19, 6. Jun. 2007 (CEST)

Handschriftenseite aus dem Mittelalter

Hallo, ich würde gerne ein Bild hochladen, das hier in der Bibiotheca Augustana auf dem Server der Fachhochschule Augsburg abgebildet ist und aus dem 13. Jahrhundert stammt; der Urheber dürfte also nach menschlichem Ermessen schon ein paar Tage tot sein. Entstehen durch die Reproduktion Urheberrechte, die zu beachten sind oder gilt das Werk wegen seines Alters und als Reproduktion eines zweidimensionalen bereits als gemeinfrei? Hat die FH hier Bildrechte? --DasBee ± 17:32, 6. Jun. 2007 (CEST)

Reproduktionen erreichen keine Schöpfungshöhe, weshalb dieses Werk auch aufgrund seines hohen Alters gemeinfrei ist. Die FH hat keine Urheberrechte am Bild. -- ChaDDy ?! +/- 17:46, 6. Jun. 2007 (CEST)
Besten Dank :-) --DasBee ± 17:48, 6. Jun. 2007 (CEST)

Darf man ein für allemal darum bitten WP:BR zu lesen, bevor man hier Selbstverständliches fragt? Dort steht das doch klipp und klar --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:15, 6. Jun. 2007 (CEST)

Umgang mit Bildzitaten überdenken?

Unsere aktuelle Regelung laut WP:BR#Bildzitate :

Die Verwendung von Bildern, die nicht unter einer freien Lizenz stehen, wäre nach deutschem Recht unter bestimmten Umständen als Bildzitat nach § 51 UrhG zulässig. Bilder ohne freie Lizenz entsprechen jedoch nicht den derzeitigen Richtlinien der deutschsprachigen Wikipedia und sollten daher auch dann nicht hochgeladen werden, wenn sie rechtlich gesehen in einem Wikipedia-Artikel als Bildzitat verwendet werden könnten.

Es gibt ja in der deutschen Wikipedia einige Artikel, die geradezu nach einem Bild schreien, die wir aber, da keine Bilder unter freier Lizenz zur Verfügung stehen, gemäss unseren aktuellen Richtlinien nicht angemessen illustrieren können, obwohl das rechtlich offenbar möglich wäre. Während die englische Wikipedia sich in solchen Fällen mutig auf den im anglo-amerikanischen Copyright verankerten Fair Use beruft, was hier natürlich nicht möglich ist, könnte man sehr wohl auf das Recht zum Bildzitat zurückgreifen, was mit der Argumentation der mangelnden Weiterverwendbarkeit ausserhalb der Wikipedia jedoch nicht getan wird. Diese Praxis möchte ich hier gerne zur (Grundsatz-)Diskussion stellen, in der Hoffnung, dafür am richtigen Ort zu sein - ansonsten schicke man mich bitte weiter. Ich denke auch an ein Meinungsbild, das ich aber nicht starten möchte, bevor wir die Sache ein wenig vordiskutiert haben.

Beispiele von Artikeln, in denen ein Bild sehr sinnvoll wäre:

  • La trahison des images, Who's Afraid of Red, Yellow and Blue (moderne Gemälde, deren urheberrechtlicher Schutz noch lange nicht abgelaufen ist) sowie natürlich alle Artikel über berühmte moderne Künstler wie René Magritte, Salvador Dalí oder Piet Mondrian, die ohne Beispiele für das Schaffen des jeweiligen Künstlers seltsam unvollständig wirken. (Bei Mondrian ist zwar ein Commons-Bild eines Gemäldes vorhanden, dessen "PD-ineligible"-Tag aber wohl kaum haltbar ist, wird bestimmt irgendwann gelöscht).
  • Oft ist in Artikeln über berühmte Persönlichkeiten kein Bild der Person vorhanden, da nur Material ohne freie Lizenz oder mit unklarer Lizenzsituation vorhanden wäre. So muss sich z.B. der arme Dmitri Dmitrijewitsch Schostakowitsch mit einem Bild seines Grabsteins begnügen.
  • Ötzi enthält ein Bild der Fundstelle und zwei Bilder eines Denkmals, bloss Ötzi selbst kriegen wir nicht zu sehen...

... das Problem ist wohlbekannt, es werden sicher jedem genug eigene Beispiele einfallen. Ich möchte daher vorschlagen, dass wir unsere Praxis ändern und künftig in Fällen, wo es sich aufdrängt, auf das Recht zum Bildzitat zurückgreifen. Wie weit man dabei gehen kann, müsste aber noch abgeklärt werden. Bei einem Artikel, in dem es ausdrücklich um ein bestimmtes Bild wie La trahison des images geht, scheint mir die Forderung nach einer Auseinandersetzung mit dem Bild im Text, die laut Bildzitat vom Landgericht Berlin erhoben wurde, selbstverständlich gegeben. Wenn es bloss darum geht, dass man sieht, wie die beschriebene Person ausgesehen hat (Schostakowitsch), dürfte eine Berechtigung als Bildzitat schwieriger zu konstruieren sein. Der Nachteil wäre natürlich, dass Leute, die Wikipedia-Daten weiterverwenden, nicht darauf bauen können, dass das ganze Material samt allen Illustrationen unter der GNU-FDL steht. Das ist aber auch bei der englischen Wikipedia nicht der Fall. Warum sollten wir da päpstlicher sein als der Papst? Eine klare Kennzeichnung von als Bildzitat verwendeten Bildern müsste reichen. Wer solche Bilder dann in unerlaubter Weise weiterverwendet, ist selber schuld. Gestumblindi 21:50, 6. Jun. 2007 (CEST)

Wir haben bereits eine solche Richtlinine, die das in Einzelfällen gestattet, und wir haben eine Vorlage, Vorlage:Ausnahme. Bei Werken von Künstlern könnte man an so etwas im entsprechenden Kontext denken; bei Ötzi und Personenfotos in Biographien jedoch ein klares nein. So etwas ist kein Bildzitat und die Bildzitatschranke ist kein Werkzeug zur beliebigen Umgehung des Urheberrechts, indem man etwas als Bildzitat deklariert – es muss auch objektiv und tatsächlich eine Auseinandersetzung mit dem konkreten Werk stattfinden. Nicht lediglich mit dem Thema, mit dem es sich beschäftigt. Und die Notwendigkeit einer solchen Beschäftigung muss auch objektiv aus dem Zweck des Artikels hervorgehen – eine Alibiauseinandersetzung, nur um sich zwecks kostenfreier Einbindung des Bildmaterials auf Bildzitat berufen zu können, dürfte ebenfalls ein Schuss ins Klo sein. --rtc 22:16, 6. Jun. 2007 (CEST)
Ja, das ist nachvollziehbar. Du teilst aber somit meine Ansicht, dass es in Fällen wie La trahison des images und Who's Afraid of Red, Yellow and Blue, wo sich ja der ganze Artikel mit einem bestimmten Bild auseinandersetzt, oder in Künstlerartikeln (sofern darin eine Auseinandersetzung mit dem Bild als Beispiel für das Schaffen des Künstlers stattfindet), angebracht wäre, sich auf das Recht zum Bildzitat zu berufen? Wenn ja, dann würde ich dafür plädieren, einen passenderen Baustein für genau solche Fälle zu schaffen ("Dieses Bild wird unter Berufung auf das Recht zum Bildzitat für den Artikel ... verwendet, der sich spezifisch mit dem Bild auseinandersetzt"), statt die sehr restriktive Vorlage:Ausnahme zu verwenden, die das Aktivwerden eines Benutzers mit Administratorrechten voraussetzt. Gestumblindi 22:25, 6. Jun. 2007 (CEST)
Ja, ich würde in den genannten Fällen durchaus nicht kategorisch ein Bildzitat ablehnen. Nein, ein eigener Baustein kann nicht in Frage kommen. Bildzitate müssen sehr restriktiv gehandhabt werden und die Hürden dafür müssen sehr hoch sein. Wenn wir eine Vorlage einführen würden, die von Benutzern eigenmächtig, ohne gesonderte Diskussion und ohne Weg über einen Administrator verwendet werden kann, dann brechen sofort alle Dämme und wir haben in wenigen Tagen Zustände wie in der englischsprachigen Wikipedia, wo eigentlich jedes Bild genommen wird, wo nur jemand ein fair-use-schild draufpappt. Das widerstrebt dem Zweck der Wikipedia, freie Inhalte zu schaffen und es ist außerdem rechtlich nicht haltbar. In jedem Fall ist ein Text wie "Dieses Bild wird unter Berufung auf das Recht zum Bildzitat für den Artikel ... verwendet" inakzeptabel, es müsste heißen "Ich, Benutzer:..., übernehme die uneingeschränkte Verantwortung dafür, dieses Bild, ..., in der Wikipedia nur im sehr engen Rahmen eines Bildzitats zu verwenden, und habe mich in einer unterschriebenen Erklärung gegenüber der Wikimedia Foundation verpflichtet, alle Gerichts-, Schadensersatz-, Anwaltskosten und sonstige Auslagen zu bezahlen, wenn ihr solche im Zusammenhang mit dem Bild anfallen." --rtc 22:41, 6. Jun. 2007 (CEST)
Warum gerade für Bildzitate so eine extreme Absicherei und Ängstlichkeit, im Gegensatz zu anderen Schranken des Urheberrechts, wo dieser Aufwand mit unterschriebener Erklärung usw. durchaus nicht getrieben wird, d.h. wenn man sich z.B. auf Panoramafreiheit oder mangelnde Schöpfungshöhe beruft? Steht ein Bildzitat rechtlich auf so viel wackligeren Beinen? Ist nicht zumindest im Falle eines Artikels, der sich vollständig um ein bestimmtes Bild dreht, glasklar, dass ein Bildzitat in Ordnung gehen würde? Gestumblindi 00:04, 7. Jun. 2007 (CEST)
Panoramafreiheit und mangelnde Schöpfungshöhe sind zwei völlig andere Dinge. Ein Bild, das keine Schöpfungshöhe hat, unterliegt keinen urheberrechtlichen Beschränkungen; ein Panoramafreiheit-Bild erlaubt mit wenigen Einschränkungen prinzipiell sehr viel, inklusive der kommerziellen Vermarktung des abgebildeten Werks in Form des Fotos. Dahingegen ist ein Bildzitat nur in einem bestimmten sehr beschränkgen Kontext erlaubt, der ständig missverstanden und zu breit interpretiert wird. Dem Potential für die Einbindung von Bildern mit fehlerhafter Berufung auf Bildzitat, entweder aus Fehleinschätzung heraus oder als vorsätzlich zu laxer Auslegung der Ausnahme, steht außerdem noch das Missbrauchspotential des Bildzitats gegen das Ziel der Wikipedia gegenüber, freie Inhalte zu erstellen. Deshalb ist es so problematisch. --rtc 04:24, 7. Jun. 2007 (CEST)

Ähm, beim Ötzi sehe ich keine größeren Probleme, ein freies Bild herzubekommen: Einfach eins machen, da er schon so lange Tod ist und eine Person des öffentlichen Interesses, brauchen wir nicht mal eine Genehmigung wegen Recht am Eigenen Bild. -- ChaDDy ?! +/- 22:29, 6. Jun. 2007 (CEST)

Soweit ich es verstanden habe, wollte er ein fremdes, kein eigenes Foto vom Ötzi unter (in diesme Fall nicht gerechtfertigter) Berufung auf Bildzitat verwenden. --rtc 22:41, 6. Jun. 2007 (CEST)
Und soweit ich es verstanden habe, hat Chaddy das verstanden, wollte aber für den Artikel eine Alternative zum Bildzitat zeigen, nämlich selbst ein (freies) Bild zu machen. -- Timo Müller Diskussion 22:49, 6. Jun. 2007 (CEST)
Richtig. -- ChaDDy ?! +/- 22:50, 6. Jun. 2007 (CEST)
Nun ja, ich weiss nicht, wie es das Museum, das Ötzis Leiche besitzt und ausstellt, mit dem Fotografieren in seinen Räumlichkeiten hält. Aber ansonsten könnt ihr das Beispiel auch gerne vergessen, es war wohl nicht so passend. Gestumblindi 22:54, 6. Jun. 2007 (CEST)

Die von rtc erfundene Vorlage:Ausnahme wird mit guten Gründen bei keinem Bild verwendet. Ich sehe keinen Grund, vom bisherigen Konsens keine Bildzitate abzuweichen, solange sehr viel wichtigere Fragen wie z.B. Panoramafreiheit auf Commons oder US-Recht auch für de oder das TU München Logo nicht geklärt wurden --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:19, 6. Jun. 2007 (CEST)

ACK Histo - wenn man dann Bildzitate dulden möchte, mag das vielleicht per Verlinkung auf privaten Webspace geschehen, das Risiko trägt man dann selbst: http://www.fahrradmonteur.de/claudia-schiffer-tristesse/index.htm --RalfR 23:46, 6. Jun. 2007 (CEST)
(BK) Panoramafreiheit auf Commons wird solange nicht geklärt, wie die rechtliche Situation in Commons nicht geklärt und der dortigen Community klar gemacht worden ist, das wird zumindest in absehbarer Zeit nicht geschehen. US-Recht wird erst dann überall eingeführt, wenn die Foundation ernsthafte rechtliche Probleme bekommen sollte, wie lange das dauert, kann ich nicht abschätzen, aber bisher hat sie es geschafft, allen wirklich großen Problemen aus dem Weg zu gehen. Die Angelegenheit mit dem TUM-Logo wird schon deshalb nicht weiter geklärt werden, weil es keine Veranlassung dazu gibt. Die TUM ist zufrieden, weil das Logo weg ist, und die Foundation, weil sie rechtlichen Problemen aus dem Weg gegangen ist. Darüber könnte eigentlich die Community zufrieden sein, die Foundation hätte sich schließlich auch dazu entscheide können, z. Bsp. alle Logos zu entfernen. Daher besteht gar keine Veranlassung, etwas klären zu wollen. Daraus ergibt sich, dass es in Wikipedia wohl niemals Bildzitate geben wird, und RTC Pech gehabt hat. Das freut mich wiederum: Eine freie Enzyklopädie mit nicht-freien Inhalten ist nur noch eine Enzyklopädie. Und davon gibt es genügend bessere. @ RTC: Vor ein paar Tagen wolltest du noch alle nicht-GFDL-Bilder rausschmeißen, jetzt willst du Bildzitate. Wie soll ich das verstehen? -- Timo Müller Diskussion
Weder wollte ich vor ein paar Tagen alle nicht-GFDL-Bilder rausschmeißen, noch will ich jetzt Bildzitate. Ich habe lediglich gesagt, dass ich in bestimmten, sehr eng umgrenzten Fällen nicht kategorisch dagegen bin. --rtc 04:24, 7. Jun. 2007 (CEST)
<zwischenreinquetsch>Wie jetzt, ich denke, da gibt es eine kleine Gruppe Wikipedianer, die mit der Foundation und einem Rechtsanwalt über das Thema diskutiert, oder gibt´s die schon nicht mehr? Ich würde auch gerne auf dem aktuellen Stand sein. -- ChaDDy ?! +/- 03:02, 7. Jun. 2007 (CEST)
Eine freie Enzyklopädie mit nicht-freien Inhalten ist nur noch eine Enzyklopädie. Und davon gibt es genügend bessere. - der Standpunkt scheint mir ziemlich eigenwillig. Wir wollen doch nicht nur freie Inhalte um der puren Freiheit willen, sondern wir wollen gute Inhalte und stehen von der Qualität her durchaus in Konkurrenz mit anderen Enzyklopädien wie Brockhaus, Encarta oder Britannica, die wir nach unabhängigen Tests manchmal auch durchaus übertrumpfen. Was wiegt da schwerer - das Ideal der freien Inhalte oder der nicht zu leugnende Qualitätsmangel eines Artikels, der sich um ein Bild dreht und dieses Bild dabei nicht zeigen kann? Meiner Meinung nach wäre es diese Frage wert gewesen, hier zumindest ein paar Tage in aller Ruhe diskutiert zu werden. Aber da ein Admin ja schon meint, "EOD" ansagen zu müssen, lassen wir's eben bleiben. Gestumblindi 01:16, 7. Jun. 2007 (CEST)
Ein fehlendes Bild ist kein Qualitätsmangel, und tatsächlich haben wir mit weitaus dringenderen und größeren Qualitätsproblemen zu kämpfen als dass wir uns über mangelnde Bildzitate als mögliches Qualitätsproblem auch nur Gedanken machen dürften. --rtc 04:24, 7. Jun. 2007 (CEST)
EOD - keine Bildzitate auf .de --RalfR 00:12, 7. Jun. 2007 (CEST)
  • (Bearbeitungskonflikt) Abgesehen von den oben angesprochenen Themen (ungeklärte Panoramafreiheit in den USA vs. Schutzlandprinzip) bitte ich bei dem Durchspielen Szenarien/Beispielen zu unterscheiden zwischen
    a) dem urheberrechtlichten Status der Lichtbildaufnahme (Lizenz seitens des Fotografen)
    b) dem Zustandekommen des Bildes ("Hausrecht" des Museums etc.)
    c) evtl. Leistungschutzrechte des aufgenommenen Objektes/der Darbietung (Skulptur, Pianist, Sportler).
    Bei a) habe ich enorme Probleme, hier mit einem Großzitat zu argumentieren, sofern die Fotografie (oder zumindest der Fotograf) nicht selbst Lemmageber sind. Bei b) kommen wir auch nicht weiter mit dem Bildzitat. Da könnten wir eventuell liberaler/offensiver werden, wenn Wikipedia einen anerkannten Status als "Webangebot mit journalistischem/redaktionellem Angebot" hätte. Das Zitatrecht hilft meiner Ansicht nach nur bei c). Und damit bleibe der Schostakowitsch immernoch ohne Personenbild. (Hat's von dem wirklich keine Briefmarke....) --jha 00:13, 7. Jun. 2007 (CEST)
OffTopic: Dem Schostakowitsch könnte vielleicht hiermit geholfen werden. --jha 00:16, 7. Jun. 2007 (CEST)

Ich weise die Ausführungen von jha zum Großzitat zurück. Es ist in der urheberrechtlichen Literatur unbestritten, dass Großzitate auch zu Belegzwecken verwendet werden dürfen, wenn der Beleg sich auf den dargestellten Inhalt bezieht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 10:29, 8. Jun. 2007 (CEST)

Ich bin mir nicht sicher, ob das Phase 6-Logo die nötige Schöpfungshöhe erreicht (hier oben links). Weiß das vielleicht jemand?

Es erreicht keine. -- ChaDDy ?! +/- 13:27, 7. Jun. 2007 (CEST)

Bilder von Webcams

Mal eine Frage: Wie sieht es eigentlich bei Bildern von Webcams aus? Nach meinem Verständnis sind die doch auch urheberrechtlich geschützt, ähnlich einer Fernsehesendung, oder nicht? Ich frage nur wegen diesem Bild, was gerade hochgeladen wurde: Bild:Sendestudioffh.jpg Falls ich mit meiner Einschätzung richtig liege, bitte direkt löschen. --STBR!? 20:12, 7. Jun. 2007 (CEST)

Leistungsschutzrechtlich. // Forrester 20:49, 7. Jun. 2007 (CEST)
Was Forrester damit sagen will, ist: Ja, die Bilder sind zwar keine Lichtbildwerke, aber geschützte Lichtbilder, und müsen daher (wenn sie nicht freigegeben werden) gelöscht werden. -- Timo Müller Diskussion 21:38, 7. Jun. 2007 (CEST)

Lizenz der Bilder von pixelio.de

Datei:Test
muss hier "pixelio.de" stehen?

Darf ich Bilder von http://www.pixelio.de in WP hochladen und nur bei "Quelle" pixelio.de angeben? Oder muss ich das dann noch in die Bildbeschreibung hinzufügen? Geht das lizenzrechtlich überhaupt? VIelen Dank schonmal für eine Antwort, Ireas ?!?+/-1/6Lange weile? 06:56, 8. Jun. 2007 (CEST)

Sie wissen nicht, was sie tun: Ausgeschlossen ist eine Nutzung in Bilddatenbanken, Bildkatalogen und die Bereitstellung von Bildern zum Download oder zum Verkauf. und dann 2 Sätze weiter: Der Downloader ist berechtigt, die Bilder von Pixelio.de für kommerzielle und nicht kommerzielle Vervielfältigungen zu nutzen. - aufgrund der salvatorischen Klausel wird somit Punkt 2 ihrer Nutzungsbedingungen teilweise undgültig und es bleibt eine Namensnennung als Bedingung, womit cc-by-sa als Lizenz ginge, ich würde aber davon abraten. Der wahre Urheber ist nicht klar recherchierbar. --RalfR 09:43, 8. Jun. 2007 (CEST)
Noch etwas schärfer: Das Nutzungsrecht umfasst eine Nutzung im Internet [...] Ausgeschlossen ist [...] die Bereitstellung von Bildern zum Download. Ok, ich darf das Bild also "im Internet" verwenden, aber ohne dass sich jemand das Bild anschauen kann... :-) --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:00, 8. Jun. 2007 (CEST)
Korrekt! Einerseits sind die Lizenzbedingungen derart schwammig, daß man alles mit den Bildern anstellen kann - andererseits könnte ein Richter denken, sie meinten Lizenz XXX (beliebig einsetzbar). Von ihrer rechtlichen Kompetenz zeugt auch das Impressum mit dem Disclaimer ;) Was meint Histo? --RalfR 10:05, 8. Jun. 2007 (CEST)

Histo sagt njet. Wenn einzelne Bilder eine CC-Lizenz tragen würden, wärs ok. Wenn einzelne Bilder total wichtig sind - Urheber anschreiben! --Histo Wikisource braucht Hilfe! 10:37, 8. Jun. 2007 (CEST)

Ok, danke :-) Ireas ?!?+/-1/6Lange weile? 11:33, 8. Jun. 2007 (CEST)

Schöpfungshöhe

Mal wieder die alte Frage: Erreicht das Logo Schöpfungshöhe? Bild:Logo-ohne-Hintergr.JPG --jodo 18:08, 8. Jun. 2007 (CEST)

Hatten wir das nicht schon mal geklärt? Das Logo kommt mir so bekannt vor... Naja, egal. Imho hat es keine Schöpfungshöhe, damit teile ich Forresters Entscheidung. -- ChaDDy ?! +/- 18:52, 8. Jun. 2007 (CEST)
Hat für mich keine SH --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:19, 8. Jun. 2007 (CEST)
Tut mir leid. Hät ich irgendwie drauf kommen können, dass ihr das Bild schon besprochen habt? Es gibt hier net sowas wie bei den Weiternutzungsmängeln, die als lizenskonform eingestuft wurden, oder? Danke auf jeden Fall. --jodo 20:56, 8. Jun. 2007 (CEST)

Kategorie:Wappen (Bundeswehr)

Da fehlt bei den meisten der Lizenzbaustein. Ich habe vor ein paar Tagen bei ein paar Wappen {{Bild-PD-Amtliches Werk}} zusammen mit {{Wappenrecht}} reingesetzt. Ich bin aber nicht glücklich damit. Bei ein paar Bildern ist {{Bild-PD}}, {{Bild-PD-frei}} oder {{Bild-UN}} als Lizenz angegeben. Also ein ziemliches Durcheinander. Imho wäre es am besten, bei allen {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} anzugeben. Nun meine eigentliche Frage: Sind solche Wappen amtliche Werke (die Bundeswehr ist ja staatlich), oder nicht? Und wie krieg ich die Bot-Betreiber auf Wikipedia:Bots/Anfragen dazu, dass sie die ganze Arbeit mit dem Lizenzbausteinersetzen ihren Bots übertragen? -- ChaDDy ?! +/- 22:46, 8. Jun. 2007 (CEST)

Nachtrag: Nicht alle Wappen fallen unter die Schöpfungshöhe-Hürde: Bild:Panzeraufklärungslehrkompanie 90.jpg z. B. (bei dem im Moment {{Bild-GFDL}} als Lizenz angeben ist...). -- ChaDDy ?! +/- 22:49, 8. Jun. 2007 (CEST)

Steschke fragen, nicht verzagen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:24, 8. Jun. 2007 (CEST)

Unter Bezug auf die rechtlichen Ausführungen in unserem Artikel Amtliches Wappen sehe ich kein Problem, da auch die Wappen der Bundeswehr genehmigt und im Amtsblatt des Verteidigungsministers veröffentlicht werden. --ST 11:45, 9. Jun. 2007 (CEST)
Will heißen, bei allen diesen Wappen {{Bild-PD-Amtliches Werk}} zusammen mit {{Wappenrecht}} rein, oder? Muss aber ein Bot machen. -- ChaDDy ?! +/- 13:31, 9. Jun. 2007 (CEST)
Bis der Foundation etwas anderes dazu einfällt, ist das wohl richtig. --ST 21:40, 9. Jun. 2007 (CEST)
Ok, danke. -- ChaDDy ?! +/- 22:48, 9. Jun. 2007 (CEST)

Screenshots

Da ich im Archiv so schnell nicht finden konnte, mal ne Frage hier, ja oder nein reicht mir als Antwort völlig aus. In letzter Zeit werde häufiger Screenshots hochgeladen, von denen die Ersteller der Meinung sind sie haben keine Schöpfungshöhe. (Schöpfungshöhe oder nicht, muss im Einzelfall entschieden werden, darum geht es mir nicht.) Diese Screenshots werden anschließende nur mit ner CC oder GFDL-Lizenz versehen, ein PD-Schöpfungshöhe, dass nach meinem Rechtsempfinden hier angebracht wäre, taucht nicht auf. Ist das so ok? Hinzukommt, dass ein Screenshot ansich (unabhängig von seinem Inhalt) in der Regel kein selbsterstelltes schützenwertes Werk ist, was überhaupt einer GFDL/CC-Lizensierung bedarf. Wenn ich richtig liege, sollten wir uns vielleicht nochmal Gedanken dazu machen, ob wir vielleicht nochmal unter WP:BR oder in der FAQ deutlicher auf die Problematik hinweisen, da sie in diesem Falle ja scheinbar nicht verständlich genug beschrieben ist. Gruß und Danke schonmal, -- ShaggeDoc Talk 13:13, 9. Jun. 2007 (CEST)

Ich finde leider allgemein viele Bilder, die keine Schöpfungshöhe haben, aber mit einer komplett anderen Lizenz versehen sind. Da sollte man die Lizenz immer anpassen. So auch bei besagten Screenshots. Und für die, die WP:BR und FAQ überhaupt lesen (schon das ist mal eine lobenswerte Ausnahme, bei der großen Anzahl an URVs...) ist es sicher hilfreich, auf diese Problematik besser einzugehen. -- ChaDDy ?! +/- 13:29, 9. Jun. 2007 (CEST)
OK, dann stehe ich mit meinen Bedenken schonmal nicht so ganz alleine da, was mich doch irgendwie beruhig. Es ist nun sicher keines unser dringlichsten Probleme, da es bei einem Bild, dass keine Schöpfungshöhe hat eh wumpe ist, welches Bapperl darunter klebt. Aber vielleicht könnte man das trotzdem auf absehbare Zeit mal etwas prägnanter Formulieren, da offensichtlich auch unter den Admins Unsicherheit herrscht (einer der betreffenden SCs ist sogar von einem hochgelden worden). -- ShaggeDoc Talk 14:04, 9. Jun. 2007 (CEST)
Nein, so ganz egal ist das nicht, da zwischen z. B. GFDL und PD ein großer Unterschied ist. Beim ersten besteht urhberrechtlicher Schutz (was aber bei Bildern ohne Schöpfungshöhe nicht geben ist), bei der zweiten besteht eben kein urheberrechtlicher Schutz, was dann die richtige Lizenz wäre. -- ChaDDy ?! +/- 14:09, 9. Jun. 2007 (CEST)
Naja, wenn jemand da GFDL (oder CC) drunter ballert, kann es dem Weiternutzer egal sein, da das GFDL (oder CC) keinen Bestand hat. PD-Schöpfungshöhe ist ja keine Frage des Autorenwunsches, sondern eine Eigenschaft des Werkes. Und etwas das keine Schöpfungshöhe hat, wird sie durch 100 GFDL-Bapperl auch nicht bekommen. Von daher ist es schon egal, es ist nur irreführend. -- ShaggeDoc Talk 14:20, 9. Jun. 2007 (CEST)
Wie ich bereits gesagt habe: GFDL würde in diesem Fall einen bestehenden urheberrechtlichen Schutz vortäuschen und wäre von daher in der Tat irreführend. Das hat aber für den Weiternutzer sehr wohl bedeutende Folgen: Mit der GFDL als Lizenz kann man nicht alles machen, was man will. Man muss sich an die recht strengen Lizenzbedingungen halten, was bei PD nicht der Fall. Aber letztendlich geht es in erster Linie um die Frage, ob die Datei überhaupt auserhalb der Wikipedia verwendet werden kann und das ist bei beiden möglich. -- ChaDDy ?! +/- 15:04, 9. Jun. 2007 (CEST)
Ich glaube du verstehst mich nicht ganz, eine Vorlage wie PD-Schöpfungshöhe ist letztlich egal, man könnte auch nen Smiley unter das Bild machen. Weil es eine dem Werke innewohnende Eigenschaft ist, die auch durch Copyrighthinweise, GFDL, CC, etc. nicht geändert werden kann. Jemandem der die Datei trotz irreführendem Schutzhinweis nutz erwächst daraus kein Schaden, da das Werk per se nicht schutzfähig ist. Anders gesagt, wenn ich irgendwo ein Schild anbringe "Betreten verboten", wo nicht wirklich das Betreten verboten ist, so ist das zwar irreführend, aber nicht weiter tragisch (es sei denn, es ist die Klotür). Nichts desto trotz, sollten wir mal was machen, damit unsere Lizenzhinweise korrekt und sauber verwendet werden, worin wir uns ja einig sind. :-) -- ShaggeDoc Talk 15:42, 9. Jun. 2007 (CEST)

Firmenbilder

--Binder m 13:56, 9. Jun. 2007 (CEST) Ich möchte Wikipedia gerne Bilder zur Verfügung stellen. Diese Bilder sind Produktfotos und Eigentum meiner Firma. Wie muss ich nun die Bilder freigeben, sodass sie von Wikipedia akzeptiert werden? Die Bilder sind auch auf der Firmenhomepage veröffentlicht !

Du mußt den Urheber eine E-Mail mit einer Einverständniserklärung mit einem Freigabetext an permission-de@wikimedia.org schicken lassen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:59, 9. Jun. 2007 (CEST)
Zum Thema DACW bitte auch die Hinweise zur Eigendarstellung sowie vor Allem Wie schreibe ich gute Artikel beachten. -- Taxman¿Disk?¡Rate! 14:02, 9. Jun. 2007 (CEST)


--Binder m 14:17, 9. Jun. 2007 (CEST) Danke für die Information!

Kein Lizenz-Hinweis auf die Wikipedia, GFDL oder Creative Commons

Sorry, ich blick' leider momentan nicht so ganz durch und drehe mich bei eurer Thematik Wikipedia:Rechtsfragen seit einigen Minuten im Kreis. Deshalb wahrscheinlich der falsche Eintrag an dieser Stelle: Ich möchte eine Lizenzverletzung melden, aber eben nicht von einem Wikipedia-Benutzer (Urheberrecht), sondern von einer Forums-Site, die Bilder der Commons ohne Lizenz- und/oder Quellenangaben verwendet. Wer kann mir die richtige Diskussionsseite o.ä. zum Eintrag nennen. Ich war da zwar schon einmal aber ... --MikePhobos 17:00, 9. Jun. 2007 (CEST)

Ich vermute du suchst Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Gruß --Btr 17:11, 9. Jun. 2007 (CEST)
Richtig, danke ;-). Auf "Weiternutzung" bin ich nicht gekommen ... --MikePhobos 17:33, 9. Jun. 2007 (CEST)

Bild:IMG 1453 resize.JPG

Hi lychee, es geht um das oben erwähnte Bild. Gilt die Freigabe die du erhalten hast auch für das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen? --Fabian 7351 Bew. WP:KEAU 19:43, 6. Jun. 2007 (CEST)

Hallo Fabian! Nein, es geht nur um die Erlaubnis des Urhebers. Ich habe über das Recht am eigenen Bild bei diesem Bild einige Zeit nachgedacht. Fest alle Personen sind von hinten fotografiert oder völlig unerkennbar (beispielsweise die Person in der rechts in der Mitte, die sich an die Nase greift). Am Ende bleiben drei Personen, die eventuell ein Recht am eigenen Bild geltend machen könnten: Die Personen ganz links und ganz rechts (in die Kamera blickend) und in der Mitte (die Hände in die Hüften stützend). Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass ich die betreffenden Personen nicht wiedererkennen würde, wenn ich sie persönlich treffen würde, da die Auflösung des Bildes nicht ausreichend ist. Ich würde daher die individuelle Erkennbarkeit (für mich) verneinen. Diese Entscheidung ist natürlich individuell gefärbt. Vielleicht sollte man mal auf WP:UF nachfragen? --Lychee 02:30, 8. Jun. 2007 (CEST)
hierher kopiertvon Benutzer Diskussion:Lychee, damit alle mitdiskutieren können --Fabian 7351 Bew. WP:KEAU 21:33, 8. Jun. 2007 (CEST)

Sehe keine Verletzung des Rechts am eigenen Bild --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:21, 8. Jun. 2007 (CEST)

ACK - wie schon im Chat bestätigt - keine Verletzung des Rechts am eigenen Bild. --RalfR 05:14, 10. Jun. 2007 (CEST)

Serbische Wappen

Benutzer:Vojislav hat einige serbische Wappen aus en kopiert und auch gleich mit der entsprechenden dort erlaubten und hier gesubsteten PD-Serbia (oder so ähnlich) Lizenz versehen. Ich nehme mal an, diese Lizenz gilt nicht in de, oder? Wie ist da weiters mit denjenigen Wappen zu verfahren, die Schöpfungshöhe haben? Passt da {{Bild-PD-Amtliches Werk}}, oder nicht? Im folgenden einige dieser Wappen:

-- ChaDDy ?! +/- 04:42, 10. Jun. 2007 (CEST)

Wappenfragen beantwortet ausschließlich Steschke --RalfR 05:11, 10. Jun. 2007 (CEST)

Beobachtet der diese Seite nicht? Na, egal, ich sprech ihn mal direkt an. -- ChaDDy ?! +/- 05:17, 10. Jun. 2007 (CEST)
Steschke beobachtet diese Seite, er ist aber nicht immer online ;) --RalfR 05:20, 10. Jun. 2007 (CEST)
Wie sagte Histo?: Steschke fragen, nicht verzagen --Histo Wikisource braucht Hilfe! --RalfR 05:22, 10. Jun. 2007 (CEST)
Ja, stimmt. Ich verzage schon nicht. ;) -- ChaDDy ?! +/- 05:35, 10. Jun. 2007 (CEST)
Danke für die Blumen ;-) Aber von serbischem Urheberrecht habe ich nun wirklich keinen Plan. Ausgehend von dem vorhandenen Baustein - wenn er denn korrekt ist - sollte man von der Gemeinfreiheit der Wappen ausgehen können. PS: Ich bin derzeit nur selten online wegen erheblicher Hitzeprobleme in meiner Wohnung. --ST 10:36, 10. Jun. 2007 (CEST)
Hitzeprobleme? Wie wär´s mit Laptop im Garten? ;) Zum Thema: Das heißt also, man kann das so lassen? Dann sollte man aber wenigstens den englischen Baustein übnersetzen und vielleicht auch als generelle Vorlage erstellen. Blos befürchte ich so was ähnliches wie PD-Soviet, das nicht in Deutschland gegolten hat. Die Wappen mit geringer Schöpfungshöhe stellen kein Problem dar, aber manche haben halt doch Schöpfungshöhe erreicht. -- ChaDDy ?! +/- 14:04, 10. Jun. 2007 (CEST)
Bäh, Laptop ;-) Das Thema amtliches Werk und die wenigen davon betroffenen Werke und eine angebliche generelle urheberrechtliche Freiheit im sowj. Urheberrechtssystem sind doch schon zwei verschiedene Paar Schuhe. Eine Übersetzung wäre natürlich prima, sollte aber in unser System passen. Du könntest da mal Forrester ansprechen. Der hat sich um die Reduzierung und Vereinheitlichung der Vorlagen (auch für die Wappen) verdient gemacht. --ST 20:55, 10. Jun. 2007 (CEST)

Keine Bilder im Netz

Hallo. Im Zuge eines Reviews möchte ich versuchen, den Artikel zur Band Lunar Aurora zu bebildern. Dazu dachte ich mir, ich schreibe das Label (Labelinhaber = ehemaliges Mitglied) an. Das Problem dabei ist, es sind weder auf der Labelhomepage, noch auf der Seite der Band Fotos vorhanden. Meine Frage also: Wie funktioniert das mit dem OTRS-Schreiben, wenn Bilder nicht online gestellt wurden, aber der Rechteinhaber bereit wäre, eines (oder ein paar) zu spenden? Soll er dazu die Bilder hochladen (was einen Account hier erfordern würde), oder soll er sie mir schicken, ich lade sie hoch und wenn das Schreiben eingelangt ist, dann ist das rechtliche Problem erledigt? Oder ist das überhaupt nicht möglich? Ich danke für die Antworten, für den Fall, dass ich Bilder gespendet bekomme. mfg -- Earendel 14:48, 10. Jun. 2007 (CEST)

Er könnte das oder die Bilder gleich persönlich im Anhang der Freigabemail an permissions-de@wikimedia.org schicken - aber bitte angeben für welchen Artikel, damit die OTRS Leute wissen wohin damit. Für die Einverständniserklärung kann der vorbereitete Mustertext (WP:TV) verwendet werden.
Das parallele Verfahren - Bilder an Dich, Freigabe direkt an permissions-de@wikimedia.org - geht natürlich auch. Weitere Ausführungen hierzu siehe WP:TV bzw. Benutzer:Rtc/Einverständniserklärung. Gruß --Btr 15:36, 10. Jun. 2007 (CEST)
Vielen Dank für die rasche Antwort ;) . mfg -- Earendel 16:42, 10. Jun. 2007 (CEST)

Covertextübersetzung (Winds of Change)

Also. Ich würde gerne den Text, der bei diesem Album auf dem Cover steht, in den Artikel schreiben. Wegen des Urheberrechts geht das natürlich nicht. Dann dachte ich mir, ich könnte den Text übersetzen und dann meine Übersetzung in den Artikel schreiben. Würde das gehen? Oder müsste das eine offizielle Übersetzung sein, und wäre diese dann wahrscheinlich wieder durchs Urheberrecht geschützt? --GrîleGarîle 16:33, 10. Jun. 2007 (CEST)

Mal eher ne pragmatische Frage: Was willst du mit dem Text? Welchen Text? Und wie lang wäre er. Davon hängt so ziemlich alles ab. -- ShaggeDoc Talk 16:37, 10. Jun. 2007 (CEST)
Also hier hab ich ein Bild des Covers im Internet, man kann den Text ganz gut sehen. Er ist von Eric Burdon. Ich würde ihn gern in den Artikel schreiben, weil erstens der Artikel dann vollständiger ist und zweitens dieser Text Burdons Einstellung und Beweggründe für dieses Album klar macht, er also wichtig ist für die Hintergründe des Albums. Wenn er direkt dasteht, fände ich das besser. --GrîleGarîle 16:44, 10. Jun. 2007 (CEST)
Wieso geht dieser Link nicht? Der Text hat 17 Zeilen. --GrîleGarîle 16:49, 10. Jun. 2007 (CEST)
In Gänze wird das nichts, auch nicht als Übersetzung, was auch nicht nur eine Frage des Urheberrechts ist (keine Großzitate), sondern auch eine Frage des enzyklopädischen Stils (wenn überhaupt würde sowas eher nach Wikisource gehören, da gehts aber nicht wegen URV). Einzelne Sätze oder kurze Textpassagen (je nach Notwendigkeit) kannst du aber als Kleinzitat einbauen, Übersetzungen werden dabei in der Regel auch geduldet, wobei man aber nicht auf den Originaltext verzichten sollte. (Dies ist zumindest im Bereich Musik gängige Praxis.) -- ShaggeDoc Talk 16:51, 10. Jun. 2007 (CEST)
Alles klar. Danke für deine Beratung, Grüße --GrîleGarîle 16:56, 10. Jun. 2007 (CEST)

Versionslöschung

Hallo zusammen!

In diesem Fall hat der Benutzer meines Erachtens eine Urheberrechtsverletzung begangen (übernommen aus Bowling#Die Bowlingbahn). Da das jetzt aber schon fast ein Jahr her ist, stellt sich mir jetzt die Frage, ob man alle Versionen einfach so löschen kann. --Toffel 16:54, 11. Jun. 2007 (CEST)

Warum, das ist doch auch ein Wikipedia-Artikel? --IqRS 17:08, 11. Jun. 2007 (CEST)
Wenn die Versionsgeschichte bis zur Übernahme nicht mit übernommen wurde entweder löschen (natürlich alle Versionen die etwas vom "geklauten" Text beinhalten) -> Wikipedia:Versionslöschungen oder die Versionsgeschichte kann noch besorgt werden -> dann könnte man das evtl. noch "flicken", zu den Verfahren siehe Hilfe:Artikel verschieben#Wie verschieben? ff., Hilfe:Artikel zusammenführen
@IqRS, weil die Wikipedia:GNU Free Documentation License die Nennung aller Autoren erfordert -> vollständige Versionsgeschichte erforderlich! --Btr 17:58, 11. Jun. 2007 (CEST)

Die übernahme der Versionsgeschichte ist für die Einhaltung der GFDL weder hinreichend noch notwendig; sie ist dafür schlicht irrelevant. --rtc 18:28, 11. Jun. 2007 (CEST)

Das ist deine Meinung, viele sehen das anders. Auf jeden Fall müssen die Urheber angegeben werden. Und die stehen eben nur in der Versionsgeschichte. -- Timo Müller Diskussion 19:38, 11. Jun. 2007 (CEST)
Das macht die Übernahme der Versionsgeschichte für die Einhaltung der GFDL immer noch nicht in irgendeiner Form relevanter. Dass angeblich viele das anders sehen als meine "Meinung" heißt nicht, dass sie falsch ist. --rtc 19:58, 11. Jun. 2007 (CEST)

Einmal mehr ignorieren wir die wirren Ansichten von rtc. Die Versionsgeschichte ist an sich Pflicht, aber man sollte mit Kanonen (Versionslöschung) nicht auf Spatzen schliessen, also etwas, was Tag für Tag hundertfach passiert --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:08, 11. Jun. 2007 (CEST)

ACK Histo --RalfR 21:12, 11. Jun. 2007 (CEST)
Wirre Ansichten zeichnen sich primär dadurch aus, dass sie Strategien beinhalten, alle andersgearteten Ansichten als wirr zu 'entlarven'. --rtc 21:59, 11. Jun. 2007 (CEST)
... oder zu behaupten, die anderen Ansichten seien irrelevent; so wie du es tust. --Toffel 14:53, 12. Jun. 2007 (CEST)
Erstens ist das falsch, denn die Irrelevanz einer Behauptung für ein diskutiertes Problem ist ein objektives rationales Argument. So ist z.B. die Behauptung, dass heute die Sonne scheint, irrelevant für die Frage, wie die GFDL zu interpretieren ist. Zweitens habe ich hier nicht die allgemeine Irrelevanz einer Ansicht behauptet, sondern die spezifische Irrelevanz der Übernahme der Versionsgeschichte für die Lizenz. Die allgemeine Ansicht ist nicht irrelevant, sondern sie ist falsch, und zwar wegen dieses Sachverhalts. --rtc 16:49, 12. Jun. 2007 (CEST)
Warum ist die Übernahme der Versionsgeschichte in diesem Fall überflüssig? Es handelt sich hierbei um die Löschung der Belege für die Beiträge der Autoren. Der Artikel soll ja nicht einfach auf eine ältere Version zurückgesetzt und die Versionen dazwischen wegen URV gelöscht werden. Seitdem die URV entstanden ist, sind auch Beiträge dazugekommen, die erhalten werden sollen. Werden die Versionen aber einfach gelöscht, verschwinden die Autoren dieser Beiträge. --Toffel 19:08, 12. Jun. 2007 (CEST)
Genau deshalb habe ich auch explizit dargelegt, dass die Irrelevanz der Übernahme der Versionsgeschichte mehr ist, als dass sie nur nicht notwendig ist. Sie ist nämlich, was Du an meiner Argumentation zu übersehen scheinst, auch nicht hinreichend. --rtc 19:33, 12. Jun. 2007 (CEST)
Warum sollte das der Fall sein? Was wäre dann notwendig bzw. hinreichend? Würde man die Versionen einfach löschen, würde die Aktion das Urheberrecht verletzen. Wikipedia-Autoren haben auch Urheberrechte! --Toffel 19:50, 12. Jun. 2007 (CEST)
Nein, so einfach kann man das nicht sehen. Um meine Position zu verstehen, lies bitte Benutzer:Rtc/Eine Parodie der berüchtigten GFDL-Hell-FAQ. --rtc 20:16, 12. Jun. 2007 (CEST)
Kannst du deine Späße bitte woanders treiben? Sämtliche Beiträge von dir sind unsachlich, unbegründet und hier völlig fehl am Platz. --Toffel 21:15, 12. Jun. 2007 (CEST)
Darf ich ich annehmen, dass das jetzt ein Beitrag war, an dem ich mir bezüglich Sachlichkeit und Begründetheit ein Beispiel nehmen sollte? Ich werde meine "Späße" weiter treiben, und weiter hier treiben, und ich werde sie ganz besonders bei Leuten wie Dir treiben, die auf Argumente so antworten, ohne wirklich selbst welche zu haben. --rtc 22:28, 12. Jun. 2007 (CEST)
Du bist der Einzige hier, der noch kein Argument angebracht hat. Du stellst hier die Behauptung: „Die übernahme der Versionsgeschichte ist für die Einhaltung der GFDL weder hinreichend noch notwendig; sie ist dafür schlicht irrelevant.“ Hast du das bisher begründet? Nein. Stattdessen verweist du auf eine Parodie einer Parodie, die ein Benutzer zum Spaß angelegt hat. Ich habe begründet, dass die Übernahme der Versionsgeschichte unbedingt erfolgen muss – wegen des Urheberrechts. Wie antwortest du darauf? Lediglich mit einer Behauptung, die Übernahme der Versionsgeschichte sei irrelevant. --Toffel 23:40, 12. Jun. 2007 (CEST)
Es ist eine Unverschämtheit zu behaupten, meine FAQ sei eine Parodie oder zum Spaß angelegt. Diese Fragensammlung ist eine POV-Auseinandersetzung, die hier gern als seriöses Hilfsmittel zum Verständnis der GNU FDL herangezogen wird. Im ürbigen: Don't feed the troll, er genießt es, wenn ihn jemand ernstnimmt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:17, 13. Jun. 2007 (CEST)
„Die vorliegende deutsche Übersetzung [der GNU FDL] ist außerordentlich schlecht. Da kaum jemand die GNU FDL richtig versteht und juristisch Vorgebildete kaum Erfahrungen mit freien Lizenzen haben, hat sich bisher niemand weiter die Finger verbrennen wollen.“ Dann können wir ja mit Wikipedia von vorn anfangen oder es ganz sein lassen, wenn sowieso nur Blinde von Farbe sprechen. ;-D --Toffel 17:46, 13. Jun. 2007 (CEST)
Ich behaupte nicht, dass irgendetwas von dem, was ich sage begründet ist. Ich behaupte, dass es wahr ist. Begründung ist ein paradoxes Hirngesprinst, da sie notwendigerweise von unbegründeten Annahmen ausgehen muss. Aus dem Urheberrecht folgt nicht eine Notwendigkeit der Übernahme der Versionsgeschichte, da das Urheberrecht so etwas nicht fordert -- es fordert lediglich die Nennung des Urhebers. Darauf baut die Parodie der Parodie auf und erklärt, unter einbeziehung der GFDL und ihrer Zweckgeschichte, was notwendig ist und was nicht. Leider hast Du offensichtlich kein Interesse daran, etwas davon zu lesen – vielleicht weil Du nicht erkennst, dass die Parodie einer Parodie durchaus auch ernsthafte Aussagen machen kann. Im übrigen ist es eine falsche Unterstellung, ich hätte auf Deine Argumentation bezüglich Urheberrecht mit der Behauptung geantwortet, die Übernahme der Versionsgeschiche sei irrelevant. Das habe ich zu einem früheren Zeitpunkt in der Diskussion geäußert. --rtc 00:00, 13. Jun. 2007 (CEST)
Schon, aber du hast an der besagten Stelle wieder darauf verwiesen. „Aus dem Urheberrecht folgt nicht eine Notwendigkeit der Übernahme der Versionsgeschichte, da das Urheberrecht so etwas nicht fordert -- es fordert lediglich die Nennung des Urhebers.“ Warum sollte dann eine Übernahme der Versionsgeschichte nicht hinreichend sein? --Toffel 18:22, 13. Jun. 2007 (CEST)
Ich habe nicht wieder darauf verwiesen. Ich habe einmal auf die fehlerhafte Gleichsetzung "irrelevant = nicht notwendig" hingewiesen (ich habe von Anfang an klargestellt, dass "irrelevant = weder notwendig noch hinreichend") und einmal auf die fehlerhafte Herleitung der angeblichen Notwendigkeit der Kopie der Versionsgeschichte aus dem Urheberrecht. Nach wie vor werde ich das Gefühl nicht los, dass Du diese "Parodie" immer noch nicht gelesen hast, denn warum die Übernahme der Versionsgeschichte nicht hinreichend ist, ist dort ausführlich behandelt. Siehe z.B. den Abschnitt Ist die Versionsgeschichte die Sektion History der GNU FDL?. --rtc 19:04, 13. Jun. 2007 (CEST)
„Natürlich ist das alles nur meine persönliche Privatmeinung [...], man sollte also nicht alles für bare Münze nehmen.“ Eine persönliche Privatmeinung ist für die seriöse Beantwortung dieser Urheberrechtsfrage genauso wenig von Bedeutung wie deine bisher unbegründeten Beiträge. --Toffel 21:41, 13. Jun. 2007 (CEST)
Sie ist insofern eine persönliche Privatmeinung, als dass ich sie alleine entwickelt habe, und sie sollte insofern nicht für bare Münze genommen werden, als dass man beim Lesen seinen Kopf nicht abschalten sollte, da auch ich Fehler mache. Aber das ändert nichts an ihrem absoluten Wahrheits- und Allgemeingültigkeitsanspruch, für den sie keine Begründung benötigt. Sie ist für die seriöse Beantwortung dieser Urheberrechtsfrage daher sehr wohl von Bedeutung, im Gegensatz zu Deiner irrationalen Pseudoargumentation. --rtc 22:06, 13. Jun. 2007 (CEST)
Hast du eigentlich in der Schule aufgepasst? Eine Erörterung einer Frage ohne Begründung ist absolut nichts wert. Zu behaupten, diese Seite hätte einen „absoluten Wahrheits- und Allgemeingültigkeitsanspruch, für den sie keine Begründung benötigt“ ist da wohl eher eine irrationale Pseudoargumentation. --Toffel 11:35, 14. Jun. 2007 (CEST)
Da Du nicht begründet hast, dass "Eine Erörterung einer Frage ohne Begründung [..] absolut nichts wert" ist, muss ich Deine Erörterung dieser Frage also als absolut wertlos ansehen und komme, insofern sie einen absoluten Wahrheits- und Allgemeingültigkeitsanspruch erhebt, nach Deinen eigenen Kriterien zu meinem bereits erfolgten Schluss: Was Du betreibst, ist irrationale Pseudoargumentation. Schade, dass sie Dir derartigen Unsinn in der Schule beigebracht haben. Verwende doch einfach Argumente zur eigentlichen Sache, statt zu versuchen, Dich in eine Metadiskussion zu flüchten. Vor meinen Argumenten gibt es keine sichere Zuflucht, auch nicht in einer Metadiskussion. --rtc 18:14, 14. Jun. 2007 (CEST)
„Vor meinen Argumenten gibt es keine sichere Zuflucht, auch nicht in einer Metadiskussion.“ Eine „Zuflucht“ habe ich gar nicht nötig, da du noch kein einziges Argument genannt hast. Natürlich kannst du die bloße These als wertlos ansehen, dann darf ich das mit deinen bisher angeführten Thesen ohne Begründung ja wohl auch. Eine Erörterung einer Frage ohne Begründung ist deshalb absolut nichts wert, weil du dein Gegenüber sonst nicht überzeugen kannst. So steht es auch im Artikel Erörterung. Vielleicht willst du den Artikelinhalt ja auch als Unsinn bezeichnen. --Toffel 19:54, 14. Jun. 2007 (CEST)
Ich habe bereits mehrmals auf Benutzer:Rtc/Eine Parodie der berüchtigten GFDL-Hell-FAQ verwiesen, wo die Argumente zur ursprünglichen Frage stehen, die Du alleine deshalb ablehnst, weil sie nicht begründet sind, und tatsächlich argumentiere ich auch hier die ganze Zeit gegen die Behauptung, dass sie das sein müssen. Ich habe nicht behauptet, dass Deine bloße These wertlos ist! Ich habe lediglich aufgezeigt, dass sie aus Deiner eigenen Sicht heraus wertlos sein muss! – und damit mit Deinen Annahmen "begründet", dass sie es ist. Richtig darf der Satz also nicht heißen "Natürlich kannst du die bloße These als wertlos ansehen, dann darf ich das mit deinen bisher angeführten Thesen ohne Begründung ja wohl auch" sondern "Natürlich kann ich die bloße These als wertlos ansehen, dann darf ich das mit deinen bisher angeführten Thesen ohne Begründung ja wohl auch" und hier sieht man dann auch ganz deutlich, wie Du Dich trotzig auf der Stelle bewegst. Aus meiner Sicht ist diese These nicht wertlos, sondern falsch, und zwar absolut und allgemeingültig falsch. Wenn Du Dich nur von etwas überzeugen lässt, das begründet ist, dann wirst Du Dich nie von überhaupt irgendetwas überzeugen lassen, da jede scheinbare Begründung auf unbegründete Annahmen zurückgreifen muss und somit keine Begründung ist (das habe ich oben bereits gesagt), und zwar wirst Du Dich insbesondere dann nicht von etwas anderem überzeugen lassen, wenn Deine Sichtweise falsch ist. Ich hingegen werde mich gerne überzeugen lassen, auch ohne dass Du etwas begründest. Es genügt mir, dass Du mir Fehler nennst; eine falsche Konsequenz dessen, was ich behaupte. Du musst diese Falschheit nicht begründen – mir genügt die Konsequenz selbst. Ich werde dann entweder schauen, ob ich Dein Argument meinerseits für falsch halte und das Gegenargument nennen, oder ich werde meine Position korrigieren. --rtc 20:23, 14. Jun. 2007 (CEST)
Okay, dann ist das deine Einstellung. Aber eine These ist immer die Begründung einer Konsequenz. Somit sind nach deiner Argumentation all deine Thesen nicht haltbar, weil sie auf unbegründete Annahmen zurückgehen. --Toffel 23:33, 14. Jun. 2007 (CEST)
Nein, es ist falsch, dass eine These immer die Begründung einer Konsequenz ist. Unter dieser Vorraussetzung würde jede Behauptung sich selbst begründen, denn die allertrivialste Konsequenz jeder Aussage ist sie selbst. Meine Thesen gehen nicht auf unbegründete Annahmen zurück. Sie sind selbst alle unbegründete Annahmen. Wie lange möchtest Du dieses für Dich ausweglose Spiel noch spielen? Kommen wir endlich zur eigentlichen Sache? --rtc 23:58, 14. Jun. 2007 (CEST)
Wenn deine Thesen unbegründete Annahmen sind, müssten sie ja ebenso unsinnig wie Begründungen sein, die ja – wie du sagst – auch auf unbegründete Annahmen zurückführen. --Toffel 00:39, 15. Jun. 2007 (CEST)
Nein, das sagst Du. Ich sage, dass es Begründungen nicht gibt. Wenn es Begründungen gäbe, dann würden sie auf unbegründete Annahmen zurückführen, was aber unweigerlich ausschließt, dass es wirklich Begründungen sind. Deshalb kann es sie nicht geben. --rtc 00:54, 15. Jun. 2007 (CEST)
Dass es Begründungen nicht geben kann, weil sie auf unbegründete Annahmen zurückführen, wäre ja dann auch nur eine unbegründete Annahme. --Toffel 17:11, 15. Jun. 2007 (CEST)
Das ist selbstverständlich völlig richtig, nur heißt das ja nicht schon, dass diese Annahme falsch ist. Als Voraussetzungen verwendet sie die Widerspruchsfreiheit der Logik und ihre Struktur. Vielleicht hast Du einen Widerspruch in der Logik entdeckt und vielleicht hast Du fundamentale Fehlannahmen bezüglich ihrer Struktur gefunden. Wenn es so ist, bin ich natürlich sehr an Deinen Ergebnissen interessiert (wenn Du sie noch bis zur Veröffentlichung, die Dir sicherlich unsterblichen Ruhm bescheren wird, für Dich behalten möchtest, werde ich das natürlich respektieren). --rtc 17:22, 15. Jun. 2007 (CEST)
Das heißt aber auch nicht, dass sie richtig ist. Die Aussage ist schlicht und einfach bedeutungslos, wenn man ihr zustimmt. --Toffel 18:32, 15. Jun. 2007 (CEST)
Das ist falsch. Wenn es keine Begründung dafür gibt, dass sie richtig ist, heißt das nämlich nicht, dass man nicht davon ausgehen darf, dass sie richtig ist, solange es damit kein Problem gibt. Zudem wäre aus Deiner Sicht das, was Du selbst sagst, ebenso bedeutungslos. Es ist aber nicht bedeutungslos, weil wir rational darüber disktuieren können, indem wir darauf hinweisen, wo in einer für wahr gehaltenen aber tatsächlich falschen Aussage die Fehler liegen; tatsächlich tun wir das die ganze Zeit (bzw. genauer gesagt tue ich das bei Deinen Aussagen, während von Dir alles mit dem Hinweis auf fehlende Begründung abglehnt wird, obwohl ich von anfang an gesagt habe, dass ich die Annahme, dass es Begründung gibt oder etwas begründet werden muss für falsch halte). Aber vielleicht ist diese Diskussion ja nur ein bedeutungsloser Traum von Dir... Nur dass ich das mal in Dein Bewusstsein rücke: Wohlgemerkt diskutieren wir hier auf einer Ebene, wo Du behauptest, es sei bedeutungslos, dass man Dingen wie 2+2=4 zustimmt. --rtc 18:43, 15. Jun. 2007 (CEST)
Genauso gut könnte man davon ausgehen, dass die Annahme falsch ist, solange es kein Problem damit – also eine Begründung dafür gibt, dass sie richtig ist. Aber solche Begründungen (sowohl dafür als auch dagegen) kann es nicht geben, da sie von der Aussage von vornherein ausgeschlossen werden. Außerdem habe ich die Bedeutungslosigkeit unter die Bedingung gesetzt, dass man der Annahme zustimmt. Ich mache also genau das Gleiche wie du das kürzlich mit dem Wert meiner Aussage gemacht hast, weil ich keine Begründung genannt hatte: Ich versetze mich in deine Sichtweise hinein und erkläre dann, wie ich das sehe. Deiner Sichtweise nach müsste alles, was du nach deiner Aussage „Das ist falsch“ dargelegt hast, aus unbegründeten Annahmen bestehen und somit keine Begründung für deine gemachte Aussage sein. Da du dabei aber von Natur aus an meine Vernunft appellierst, gehst du davon aus, dass ich mit der Begründung meine Sichtweise überprüfe, gegebenenfalls korrigiere oder Gegenargumente nenne. Mit der bloßen Aussage „Das ist falsch“ könnte ich das nicht, weil ich keine Anhaltspunkte hätte, dies zu tun. Ach ja, noch etwas: Begründung und Vernunft haben sowohl in der englischen als auch in der französischen Sprache ein und dieselbe Bedeutung. --Toffel 21:24, 15. Jun. 2007 (CEST)
Man kann eben nicht ebensogut (von vorn herein) davon ausgehen, dass die Annahme falsch ist, denn sie kann nur falsch sein, wenn sie mindestens eine falsche Konsequenz hat, und eine solche sehe ich bisher nicht. Logik ist diesbezüglich asymmetrisch, und das übersiehst Du. Du versetzt Dich eben nicht in meine Sichtweise hinein, sondern Du beurteilst meine Sichtweise ausschließlich von Deinem Standpunkt aus. Quasi alle Deine Schlussfolgerungen beruhen auf Annahmen, die Du machst, die aber von meinem Standpunkt aus falsch sind. Dein Sprachbeispiel, wenn es richtig sein sollte, zeigt nur, wie tief verwurzelt die falsche Position, dass beides das gleiche ist, bereits in der Kultur und Sprache drinsteckt. Das, was ich nach meiner Aussage "Das ist falsch" dargelegt habe, besteht tatsächlich aus unbegründeten Annahmen, aber es muss auch nicht begründet sein; es genügt, dass es wahr ist. Ich biete Dir die Möglichkeit, mich von der Falschheit meiner Position zu überzeugen, indem Du Gegenargumente nennst, und ich habe Dir gesagt, dass Du sie nicht begründen musst. Ich habe nicht behauptet, dass ich Dich argumentativ gegen Deinen Willen zwingen kann, meine Position zu akzeptieren, und das ist auch gar nicht meine Absicht. Meine Absicht ist es, Dich aufzufordern, über das ursprüngliche Thema zu diskutieren und dort echte Argumente zu nennen; keine Pseudoargumente, die auf mangelnde Begründung zurückgreifen. Denn halten wir fest: Du willst mir erzählen, dass Begründung absolut notwendig ist, aber Du hast in dieser gesamten Diskussion noch nichts Begründet. Ich versuche Dir klarzumachen, dass Begründung nicht möglich ist, nur Kritik, und ich habe sowohl Deine Position von meinem Standpunkt aus kritisiert als auch von deinem Standpunkt aus begründet, dass sie falsch ist (weil ich aus Deinen eigenen Annahmen Widersprüche und Absurditäten hergeleite habe). Ich appelliere an überhaupt nichs bei Dir, auch nicht an Deine Vernunft. Ich werde schlicht aufhören mit Dir zu diskutieren, wenn Du weiterhin versuchst, mich für dumm zu verkaufen. --rtc 21:51, 15. Jun. 2007 (CEST)
Ich versuche nicht, dich für dumm zu verkaufen. Ich versuchte lediglich, dir zu zeigen, dass deine Einstellung gegenüber Begründungen die Vernunft des Menschen zu eingeschränkt betrachtet. Es ist verständlich, dass ich – aus deiner Sicht – noch keine Argumente genannt haben kann, da du ja die Existenz einer Begründung (das Anführen von Argumenten) ablehnst. Aus genau diesem Grund scheinst du auch meine Argumente abzulehnen und behauptest, ich verkaufe dich für dumm. Aber mir wird immer klarer, dass wir beide, mit völlig unterschiedlichen Lebenseinstellungen, uns nicht näher kommen können. Aus diesem Grund bin ich auch gewillt, diese Diskussion zu beenden. --Toffel 22:41, 15. Jun. 2007 (CEST)
Meine Einstellung gegenüber Begründungen betrachtet die Vernunft des Menschen nicht zu eingeschränkt; sie macht im Gegenteil volle Verwendung von ihr – und zwar dafür, wozu sie wirklich geeignet ist, nämlich als „Organon der Kritik“, nicht als Instrument zur Begründung. Das Anführen von Argumenten besteht nicht aus einer Begründung – die es nicht gibt – sondern aus dem Nennen von falschen Konsequenzen und dem Vorschlag einer Verbesserung. Beides fehlt bei Dir. Es ist auch falsch, dass wir uns nicht näher kommen können. Ich wäre bereit, Deine Lebenseinstellung zu akzeptieren, wenn sie nicht derartig von falschen und absurden Konsequenzen gespickt wäre, die ich Dir in großer Zahl dargelegt habe. Ob es bei Dir so ist und ob Du vernünftig handeln willst oder weiterhin so irrational und Deinen eigenen Standards nicht gerecht werdend, wie Du es die ganze Zeit tust, kannst nur Du selbst entscheiden. --rtc 22:50, 15. Jun. 2007 (CEST)

Wie wäre es damit, langsam mal wieder zur Sachfrage zurückzukommen oder diese Diskussion hier zu beenden? -- ShaggeDoc Talk 22:37, 13. Jun. 2007 (CEST)

Meine Frage hat Histograf mit „man sollte mit Kanonen (Versionslöschung) nicht auf Spatzen schliessen, also etwas, was Tag für Tag hundertfach passiert“ beantwortet. Deshalb habe ich mich entschlossen gar nichts zu tun (siehe unten). --Toffel 11:22, 14. Jun. 2007 (CEST)

Aber nun zur Vorgehensweise: Die Versionsgeschichte mit Erklärung auf die Diskussionsseite kopieren und dann einen Hinweis bei Wikipedia:Versionslöschungen geben. --Toffel 15:14, 12. Jun. 2007 (CEST) Dann befolge ich den Rat von Histo und lasse es, wie es jetzt ist. --Toffel 17:49, 13. Jun. 2007 (CEST)

100-Jahre-Regel

Ich würde eine Verschärfung vorschlagen:

"Es werden keine hochgelandenen Dateien gelöscht, wenn

  • der Inhalt vor mindestens 100 Jahren erstellt wurde
  • nachgewiesen wird (auf der Dateibeschreibungsseite), dass mit einem zumutbaren Aufwand nach dem Urheberrechtsinhaber und/oder seinem Todesdatum gesucht wurde
  • nach einer Recherche, die mit einem zumutbaren Aufwand geführt wurde, sich gezeigt hat, dass weder urheberrechtlicher noch leistungsschutzrechtlicher Schutz mehr besteht"

Was halötet ihr davon? // Forrester 11:32, 7. Jun. 2007 (CEST)

  • Sollte man das nicht anders herum formulieren? Also eher, dass alle Dateien, die die genannten Bedingungen nicht erfüllen gelöscht werden? Also eine "Hochladeregel", nicht eine Löschregel. -- ShaggeDoc Talk 15:30, 7. Jun. 2007 (CEST)
Ist mir eigentlich egal. Mach Vorschlag. Vielleicht kannst du dabei ja noch etwas sprachlich vereinfachen...das fällt mir manchmal schwer. // Forrester 15:34, 7. Jun. 2007 (CEST)
Ich würde sagen, wenn du einfach den ersten Satz umdrehst "Es dürfen nur Dateien hochgeladen werden, wenn..." würde schon reichen. Bei solchen Formulierungen ist der psychologische Effekt ein Anderer und man fängt das Problem evtl. schon früher ab. -- ShaggeDoc Talk 15:44, 7. Jun. 2007 (CEST)

Und wie soll man das bitte nachweisen? Ich halte das für zu kompliziert und unpraktikabel. -- ChaDDy ?! +/- 15:42, 7. Jun. 2007 (CEST)

Man siehe sich den vorletzten Kommentar auf http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Richard_He.C3.9F (ist von histo) an. Das ist nur eine Methode. // Forrester 15:52, 7. Jun. 2007 (CEST)
Ich bin für den Vorschlag (in der Version von ShaggeDoc). Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Urheber nach 100 Jahren noch keine 70 Jahre tot ist, ist nicht so klein, dass wann sie vernachlässigen könnte. Daher sollte man schon verlangen, dass der Hochlader vorher versucht hat, herauszufinden, wer der Urheber ist, und wie langer er schon tot ist. (Sonst besteht ja gar kein Anreiz, das zu überprüfen. Denn wenn ich es tue, kann ich es bestenfalls hochladen, was ich auch ohne Überprüfung könnte, schlechtestenfalls stelle ich fest, dass ich die Bilder doch nicht hochladen kann. Es bringt mir also nichts, sondern schadet nur.) -- Timo Müller Diskussion 23:19, 7. Jun. 2007 (CEST)
Ich habe mal angeregt, dass in die 100-Jahr-Vorlage auch der Hinweis hineinkommt, dass die Information über Daten des Urhebers erwünscht bleibt (auf der Diskussionsseite der Lizenzvorlagen).
Das sehen dann einige als schon nicht mehr vertretenen Aufwand an. Vielleicht sollte man auch hier einmal ansetzen. -- Simplicius 23:35, 7. Jun. 2007 (CEST)

Wenn man die (Lebens-)Daten hat, müssen sie eh in die Bildbeschreibung (wenn das Bild hochgeladen werden darf). Man könnte das lediglich als Bestätigung, dass das Todesdatum gesucht wurde, ansehen. // Forrester 23:39, 7. Jun. 2007 (CEST)

Unpraktikabel und wohl kaum vermittelbar. V. a. in Anbetracht der Tatsache das anschließend wahrscheinlich Copyright-Paranoia ausbricht und flächendeckend rückwirkend irgendwelche Informationen eingefordert werden. --Polarlys 23:46, 7. Jun. 2007 (CEST)

Ich sehe darin keine Paranoia. Es gibt genug Bilder, das ist ebenso auch nicht das Entstehungsjahr gesichert. Ist doch schön, wenn irgendjemand weiss, wann ein Werk wirklich entstanden ist, und wer der Urheber war.
Und wenn sich dann herausstellt, dass ein Bild nur 90 Jahre alt ist, der Urheber schon seit 80 Jahren tot, dann paßt es doch auch noch.
Nur mal eben Bildergucken kann man auch woanders. Dies ist ein Wissensprojekt. -- Simplicius 00:25, 8. Jun. 2007 (CEST)
Copyright-Paranoia haben wir oft, letztes mal z.B. bei Commons-Panorama, davor bei TUM. Das überstehen wir schon. Wir werden sicherlich erstmal nix einfordern. Es geht mir vor allem darum, dass wir den zufluss begrenzen und diese wohl doch ziemlich wackelige regelung etwas verschärfen. ich sehe aber eicht keinen grund, was daran so schwer sein sollte. "wenn du das bild unter dieser regel hochladen willst, musst du erst nachschauen, ob es wirklich 100-10 jahre alt ist und nach dem urheber/seinem todesdatum gründlich suchen". wenn man das nicht versteht, sollte man lieber gar nichts hochladen. // Forrester 23:53, 7. Jun. 2007 (CEST)
Der letzten Meinung bin ich auch. Dummerweise wird man hier schon angepöbelt, wenn man überhaupt nach einer Quelle fragt. 80 % der Leute, die Bilder unter dieser Regelung hochladen, wird man nicht begreifbar machen können, was mit „zumutbarem Aufwand“ gemeint ist (darüber ist man sich wohl auch an anderer Stelle nicht ganz klar) und wo man ansetzen könnte. Wenn zudem „anonym“ hier heißt „keinen Autor dazugeschrieben“, so wird man sich in Zukunft auch verkneifen, überhaupt irgendeinen Namen einer Person oder eines Ateliers zu notieren – könnte doch darauf basierend jemand das schöne Bild für den lesenswerten Artikel löschen, weil er vielleicht doch irgendwo etwas findet. Mit anderen Worten: Bei „Quelle“ wird irgendein deeplink angegeben, eine Seite mit Dateiinformationen ist nicht damit nur schwer auffindbar. Gleichzeitig ist es bei Commons möglich, weitaus liberaler derartige Bilder hochzuladen und einzubinden. Weiterhin wird man sich fragen lassen müssen, wie das mit dieser „Regelung“ („Freibrief“) einhergeht: „Fotos aus dem 1. Weltkrieg: Entgegen der Handhabung, dass Bilder unbekannter Urheber erst dann als gemeinfrei akzeptiert werden, wenn sie 100 Jahre alt sind, werden Fotos aus dem 1. Weltkrieg geduldet, da eine große Zahl der Kriegsteilnehmer gefallen ist, der Urheber deshalb mit erhöhter Wahrscheinlichkeit vor mehr als 70 Jahren verstorben und das Bild deshalb gemeinfrei ist.“. Mittlerweile wird das ja schon nicht mehr auf Kriegsbilder angewandt, sondern auf Bilder von 1910 bis 1920. Die große Anzahl der Kriegsteilnehmer hat übrigens überlebt. --Polarlys 00:23, 8. Jun. 2007 (CEST)
Könnte man relativ einfach mit ner hinreichend langen Bestandschutzregelung abblocken, wenn man da die Frist auf ein Jahr oder ein halbes setzt, ist der Druck da erstmal raus. Und nach Ablauf der Frist interessiert es die Paranoiker nicht mehr. -- ShaggeDoc Talk 00:04, 8. Jun. 2007 (CEST)

Dagegen Ich habe oben zumutbaren Aufwand präzisiert (QuestionPoint-Anfrage nach den Lebensdaten). Ansonsten wende ich mich gegen den Generalverdacht, dass die auf meinen Vorschlag eingeführte 100-Jahres-Regel ein sonderliches Risiko birgt und in der Vergangenheit mißbraucht wurde. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 10:33, 8. Jun. 2007 (CEST)

Dafür kann doch der Meister nichts. :-) Einen Autor schlichtweg weglassen und das Werk dann als „anonym“ zu deklarieren, ist aber wohl üblich. Solche Leute interessiert dann wohl auch eine QuestionPoint-Anfrage nicht. --Polarlys 13:12, 8. Jun. 2007 (CEST)
Es besteht bei der 100-Jahre-Regel selbstverständlich ein Risiko. Es ist nur eben nicht besonders groß. Trotzdem sollte man versuchen, es weiter zu minimieren und vor allem in Hinblick auf den Anspruch eine "echte" freie Enzyklopädie zu sein, sollte man diese praktikabele Lösung nicht ausufern lassen. Auch wenn es rechtlich wohl zu keinen Schwierigkeiten kommen wird, so stehen wir doch in der Verpflichtung uns selbst gegenüber, eine rechtlich auch theoretisch sichere Weiternutzung zu ermöglichen. Ein Generalverdacht findet doch überhaupt nicht statt. Ich sehe nur dort eine Möglichkeit, durch eine Verschärfung der Richtlinie in diesem Bereich den Missbrauch, der aber überall sowieso stattfindet (egal, von wem der Vorschlag zur Richtlinie stammt), zu reduzieren. Bei anderen URV-Uploadern ist diese Möglichkeit dagegen nicht gegeben, wir solten sie daher nutzen. Von daher würde ich doch von allen eine etwas präzisere Argumentation hören. // Forrester 13:56, 8. Jun. 2007 (CEST)

Eine präzise Argumentation wäre:

  • Vorschriften, die endlose Auslegungsprobleme mit sich bringen (welcher Aufwand ist zumutbar, vgl. "diligent research" im Vorschlag des US-Copyright-Office zu den Orphans) sind zu vermeiden. Bereits jetzt kann bei Zweifeln eingehakt werden. Es wurde nicht nachgeweisen, dass die bisherige Praxis zu Problemen geführt hat.
  • Die allgemeinen Ausführungen von Forrester weise ich zurück. Freie Inhalte bestimmen sich nicht nur nach dem, was - mitunter absurde - einzelstaatliche Vorschriften dafür halten. Das gravierende Problem der verwaisten Werke bedeutet, dass bei übervorsichtiger Handhabung hundertausende gemeinfreier Medien nicht genutzt werden können. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:49, 8. Jun. 2007 (CEST)
Ich denke, dass das durchaus angebarachte Kritikpunkte sind. Daher hier mein Verbesserungsvorschlag:
  • Es wird gleich klar deutlich gemacht, wie der "Nachweis" auszulegen ist, so muss dokumentiert werden, wo und wie gesucht wurde und mit welchem Ergebnis. Das in 1-2 Sätzen zu formulieren dürfte Angesichts der Tatsache, dass wir das Bild dann als möglicherweise urheberrechtlich geschütztes Werk dulden, als Dokumentations-Aufwand zu rechtfertigen sein. Es kann einfach nicht angehen, dass wir hier die "lieber ein bild mehr, als ein bild zu wenig"-politik durchgehen lassen. Außerdem müssen duch nicht immer vorher probleme auftauchen, bevor gehandelt wird. Kann man nicht mal ausnahmensweise bevor es zu problemen kommt, möglichen Unsicherheiten (und niemand kann mir erzählen, dass das Dulden von ggf. urheberrechtlich geschützten Werken keine unsicherheit ist!) vorbeugen???
  • Es ist keinesfalls übervorsichtig, sich so genau wie möglich an die geltende Gesetzgebung zu halten. Ich bin doch auch ein Befürworter dieser Regel. Nur sehe ich eine Reduzierung der Anwendungsmöglichkeiten dieser pragmatischen Lösung als sehr positiv und nötig an. Im Moment ist es so, dass man auch Werke, bei denen schnell klar wird, dass sie urheberrechtlich geschützt sind, hochladen darf, wenn sie die Regel erfüllen. Ich bin da für eine schärfere und härtere Formulierung. Es geht nicht nur um das Risiko! // Forrester 16:57, 8. Jun. 2007 (CEST)

Es stimmt schlicht und einfach nicht, dass man derzeit klar urheberrechtlich geschützte Werke hochladen darf. Wir sprechen hier zudem über eine Ersatzregelung für die 70 Jahre nach Veröffentlichung-Frist bei anonymen Werken, da ist genug Luft drin. Wenn es um so alte Bilder geht, die aus der Zeit vor 1908 stammen, bekenne ich mich voll und ganz zu dem Grundsatz LIEBER EIN BILD MEHR ALS EIN BILD WENIGER --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:21, 8. Jun. 2007 (CEST)

Und unter denen kann durchaus ein urheberrechtlich geschützte sWerk sein. Warum sollte das nicht stimme??? Es ist nicht unschwer zu belegen, dass ein Werk wirklich anonym veröffentlicht wurde (vor 100 Jahren bzw. 70). // Forrester 17:28, 8. Jun. 2007 (CEST)

Du kapierst es einfach nicht. EOD von meiner Seite. Und wenn du mit mehrfachen Verneinungen argumentierst (nicht unschwer zu belegen), solltest du doch an potentielle Leser denken. Anonymes Werk solltest du mal lesen und zu verstehen versuchen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:23, 8. Jun. 2007 (CEST)

Habe ich. Der Artikel ist schlecht. Belege doch bitte mal, dass ein Werk, dass du im Internet findest, auch wirklich anonym veröffentlicht wurde, und nicht einfach das nur eine rechtswidrige Wiedergabe ist. // Forrester 22:04, 11. Jun. 2007 (CEST)

Ich verstehe den Sinn dieser Verschärfung nicht so ganz: Die Regel hat gewisse Macken, aber die Verschärfungsvorschläge sind doch wirklich ziemlich schwer kontrollierbar. Soll auf jeder Bildbeschreibungsseite eines 100-Jahr-Bildes eine halbe Seite Text stehen, in der nur immer und immer wieder steht, mit welch großem Aufwand die Suche nach dem unbekannten Urheber durchgeführt wurde und was man nicht alles unmögliche möglich gemacht hat, um diesen doch zu finden, aber [...]. Wer soll das kontrollieren? Ein eigenes 100-Jahr-Regelverschärfungskontrollteam, dass mit jedem Uploader von 100-Jahr Bildern aufnimmt, um "nachgewiesen wird (auf der Dateibeschreibungsseite), dass mit einem zumutbaren Aufwand nach dem Urheberrechtsinhaber und/oder seinem Todesdatum gesucht wurde; nach einer Recherche, die mit einem zumutbaren Aufwand geführt wurde, sich gezeigt hat, dass weder urheberrechtlicher noch leistungsschutzrechtlicher Schutz mehr besteht". Es gibt einfach viele Bilder, bei denen selbst so etwas nichts nützt, was ich aus eigener Erfahrung weiß: Bei über 100 Jahre alten Bildern kommt es eben vor, dass sich keiner mehr an den Urheber erinnern kann und selbst, wenn es sich dabei um wichtige Aufnahmen: Beispielsweise hier - aufgenommen nach der Eröffnung der Straßenbahn Gmunden, das einzige existierende Bild, Urheber heute unbekannt. Sollen solche Schätze verloren gehen? Hufi @ 15:17, 9. Jun. 2007 (CEST)

Anscheinend war mein Regel-Vorschlag da etwas unklar formuliert. "nach einer Recherche, die mit einem zumutbaren Aufwand geführt wurde, sich gezeigt hat, dass weder urheberrechtlicher noch leistungsschutzrechtlicher Schutz mehr besteht" soll anders gedeutet werden. Und zwar so: SUche ich lang genug ("mit einem zumutbaren Aufwand"), udn finde ich keine anzeichen auf das weiterbestehen eines urheberrechtlichen schutzes, darf ich es verwenden. Das war mein Fehler. Wir brauchen aber kein 100-Jahr-Regelverschärfungskontrollteam. Wir haben auch kein Recht am eigenen Bild-Kontrollteam. Das machen alles BLU-User-Aberarbeiter oder Leute, die BLU setzen. Es hilft nur und schränkt das Anwendungsfeld dieser nicht ganz rechts-konformen regel ein. // Forrester 22:04, 11. Jun. 2007 (CEST)
Blos hat das einen Hacken: Wie wollen wir wissen, ob der Hochlader wirklich gesucht hat? Ich meine, wenn sich Leute als Urheber ausgeben, obwohl so offensichtlich ist, dass sie es nicht sind (habe ich schon häufig gesehen), dann wird sie das auch nicht davon abhalten. -- ChaDDy ?! +/- 23:26, 11. Jun. 2007 (CEST)
Man kann nie diesen Fall von Lügen ausschließen. // Forrester 23:37, 11. Jun. 2007 (CEST)

Faire use

Da ich nirgends, auch in den Archiven bei WP:BR oder auf der Seite über Fair use sowie bei der Bilder FAQ, eine sinvolle Begründung gefunden habe, weshalb FU in der dt. WP nich gelten soll, möchte ich mein Frage hier äussern. Meiner Meinung nach gilt Fair use auch in der dt. WP, da

  • die Bilder (soviel ich weiss) sowieso in den USA gehosted werden, und somit auch das US-law gilt

und

  • dies in de/ch/at einfach zum ungeschriebenen Recht (gesunder Menschenverstand) gehört, schliesslich darf eine Zeitung auch Firmenlogos abbilden ohne gefragt zu haben. Es handelt sich ja nicht um eine Kopie/Nachahmung des Markenzeichens.

Konkret: Gibt es einen logischen Grund (Stelle im Gesetz), die das Abbilden dieses Bildes verbieten würde?

Oder kann jemand eine meiner zwei Behauptungen wiederlegen?
Ich freue mich, von euch eine Antwort zu erhalten. Gruss, Saippuakauppias 15:56, 8. Jun. 2007 (CEST)

Zu deiner konkreten Frage: Wikipedia:Bildrechte#Logos. Für mich keine Schöpfungshöhe.
Zu Fair use: würdest Du Fair Use auch nur im weitesten Sinne als Freie Lizenz im Sinne der Grundprinzipien interpretieren? Ich nicht.--Taxman¿Disk?¡Rate! 16:10, 8. Jun. 2007 (CEST)

Man kann es noch so oft wiederholen, es wird nicht richtiger, dass durch den Serverstandort in den USA für uns US-Recht gilt. Es gilt AUCH US-Recht, aber Hochlader (deren Interessen wir achten müssen) oder Nachnutzer können sehr wohl in Deutschland nach deutschem Recht verklagt werden. Siehe WP:BR --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:23, 8. Jun. 2007 (CEST)

Es gilt doch eigentlich jedes Recht? Zumindest von den Ländern, in denen man Wikipedia aufrufen kann. // Forrester 17:25, 8. Jun. 2007 (CEST)
Ja eben, und dann müsste auch die englische WP die "Fair use"-Bilder rausnehmen. - Kann es ja nicht sein. Da sollte ja eigentlich in den AGBs etwas vom Gertichtststandort stehen. Mal schauen ... ... gefunden: Es scheint klar geregelt zu sein - Zitat von Wikipedia:Impressum: "Offizieller Ansprechpartner für solche Fälle [Urheberrechtsverletzung] ist der nach US-amerikanischen Recht bestimmte Designated Agent von Wikipedia." Also gilt auch in der dt. Wikipedia das US-law, womit jegliche "Fair use"-Bilder auch in allen WP-Projekten benutzt werden dürfen. Oder hab ich da jetzt einen Denkfehler gemacht? --Saippuakauppias 20:36, 8. Jun. 2007 (CEST)
Ja, hast du. 1. ist die Wikipedia eine freie Enzyklopädie, also eine Enzyklopädie, die also freie Inhalte enthält. Das ist eins der Grundprinzipien der Wikipedia. Fair-Use-Bilder sind nicht frei, wir sollen aber eine freie Enzyklopädie, auch wenn man dann vielleicht auf einige Bilder verzichten müsste. Wenn dir das nicht gefällt, kannst du gerne deine eigene Enzyklopädie aufmachen. 2. Wird in vor einem deutschen Gericht nach deutschem Recht entschieden, egal, ob die Foundation in den USA sitzt oder auch auf Nauru. Die Inhalte sind deutsch und können in Deutschland abgerufen werden, daher gilt auch deutsches Recht. 3. Wer wird wohl verklagt werden, wenn die Foundation in den USA sitzt und deswegen für die deutsche Justiz kaum erreichbar ist (was sie wahrscheinlich schon vor so einigen Abmahnungen geschützt hat)? Natürlich derjenige, der sie hochgeladen hat. Daher wäre es recht unvernünftig, hier nach belieben Bilder hochzuladen. 4. Würde das, wie auf EN zu beobachten, ziemlich schnell einreißen. Keiner würde sich mehr die Mühe machen, freie Bilder zu erstellen oder Rechteinhaber um eine Freigabe zu bitten. Das würde dem Ziel der Foundation, freie Inhalte zu fördern, entgegenstehen. 5. Führen wir diese Diskussion ca. 10 mal pro Jahr, und bisher ist noch jedes mal das gleiche Ergebnis dabei rausgekommen: Kein Fair Use in der deutschen Wikipedia. -- Timo Müller Diskussion 20:51, 8. Jun. 2007 (CEST)
Nachtrag: Du machst einen Denkfehler: Deine Argumentation stützt sich im Grunde auf: „Wenn für Wikipedia Deutsches Recht gelten würde, wäre das Unbequem. Daher ist das nicht so.“ Das hört sich nett an, ist aber keine gültige Argumentation. -- Timo Müller Diskussion 20:57, 8. Jun. 2007 (CEST)
Ja, denn Ansprechpartner und Gerichtszuständigkeit sagen nichts über das anwendbare Recht aus. So wird zum Beispiel auch vor deutschen Zivilgerichten nach mexikanischem Scheidungsrecht eine Ehe getrennt, sofern dies Recht für die Ehepartner gilt. Sechmet Ω 20:42, 8. Jun. 2007 (CEST)
Danke für die Antworten.
@Timo: 1. Toll, willst Du Dich über mich lustig machen. 2. Diese Annahme stimmt so nicht. Schliesslich darf eine amerikanische Seite auch - sagen wir mal Erotikbilder oder Bilder von Gewalt darstellen, die in Deutschland verboten wären. In irgeneinem Land ist das Darstellen jeglicher erotischer Information sicher verboten, was ja nicht heisst, das dann niemand solches Zeug ins Internet stellen darf. - Es gilt immer dasjenige Recht, welches dort gilt, wo sich der in den AGBs genannte Gerichtshof befindet. Da aber die WP keine mir bekannten AGBs hat und sie eine (Die Wikimedia Foundation ist eine) Stiftung nach dem Recht des US-Bundesstaates Florida. ist (Quelle), gilt tatsächlich das US-law, was spricht dagegen? 3. Sieh mal hier, da wurde auch nicht der Uploader vors Gericht zitiert. 5. Ich habe leider - wie gesagt - keine solche Diskussion in den Archiven gefunden. Du kannst mir aber gerne den Link zu den betreffenden Diskussionen senden, ich werde sie aufmerksam studieren. Nachtrag: Was Du hier nennst ist vielleicht eine Überlegung, die ich aber so nicht ganz teile. Es muss einfach geregelt sein, welches Gesetz gilt. Wieso gerade das Deutschlands und nicht das der Schweiz oder Österreichs, oder gar das von Nauru? Es kommt nicht darauf an, wer etwas benützt, denn es können auch deutsche Nauruaner diese Seite ansehen und bearbeiten. Der benutzer ThePeter wohnt schliesslich auch in Finnland. Würde dann wohl finnisches Recht gelten?
@Sechmet: logisch, eine Ehe, die nach mexikanischem Recht geschlossen wurde, muss auch nach selbigem wieder aufgelöst werden. Das aber ist bei Wikipedia nicht der Fall.
Bitte sagt mir, weshalb das dt., österr., schweiz., Recht gelten soll und nicht das amerikanische! --Saippuakauppias 13:15, 9. Jun. 2007 (CEST)
Ich finde es lustig, dass auf meine Antwort gar keine Reaktion kommt :-) Also noch einmal: Die deutschsprachige Wikipedia richtet sich an eine deutschsprachige Nutzerschaft, vornemlich in DACH. Um die Freiheit der Inhalte der zu gewährleisten, sollten sich die Inhalte auch nach dem entsprechenden Recht richten. Und nur zu Deiner Information: Es gibt fast jeden Monat eine Diskussion hierzu, bislang war nur noch niemand in der Lage, dies prägnant für die FAQ zu formulieren. --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:20, 9. Jun. 2007 (CEST)
Sorry, habe nicht mehr darauf geschaut. Nun ja, wenn es die SH nicht erreicht, dann sollten doch alle Logos, die auf Commons unter «Fair use» gehen auch noch mit {{Logo}} gekennzeichnet werden und für die dt. WP zugänglich sein, es hat ja wenig Sinn sie auch noch in der dt. WP hochzuladen.
Zu der Aussage mit den Grundprinzipien kann ich leider keine Stellung nahmen, kenne mich da nicht gut aus, aber es soll doch der gesunde Menschenverstand walten. - Was man in D/A/CH in ohne zu fragen in einer Zeitung veröffentlichen darf (alles was in den USA Fair use ist), sollte auch für Wikipedia gelten. Da ihr aber, wie es mir scheint, nichts vom gesunden Menschenverstand wissen wollt, sondern lieber eine «Paragraphenreiterei» wollt, möchte ich diese haben - Her damit! Zitat: «Um die Freiheit der Inhalte zu gewährleisten, sollten sich die Inhalte auch nach dem entsprechenden Recht richten.» - Wo steht das? Das ist rechtlich gar nicht so definiert. Rechtlich gilt nur jenes Recht, welches für die Wikimedia Foundation gilt - das amerikanische. --Saippuakauppias 13:38, 9. Jun. 2007 (CEST)
Schon mal was vom Schutzlandprinzip gehört? Wenn nicht, dann ist es jetzt so weit. -- ChaDDy ?! +/- 13:46, 9. Jun. 2007 (CEST)
Ok, der Artikel Schutzlandprinzip sagt leider noch immer gar nichts aus. - Siehe auch Diskussion:SLP. Ich kann mir leider nichts unter "Schutzland" vorstellen. Jedoch möcht ich klarstellen, dass dieses Gesetz in den USA nicht gilt. Gruss, Saippuakauppias 00:32, 11. Jun. 2007 (CEST)
Außerdem rede ich auch nicht von Recht sondern von den Zielen. Und ich möchte die Zeitung sehen, die ihre Artikel und Bilder gerne als Kopie im Internet oder einem Buch wiederfinden möchte, ohne dafür bezahlt worden zu sein. --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:49, 9. Jun. 2007 (CEST)
Es geht nicht um Artikel, sondern immer noch um Bilder also um ein Logo oder um einen Buchdeckel - auch nicht um Photographien die von zeitungseigenen Journalisten gemacht worden sind. Bei den Logos, hast Du ja selber gesagt, sie seien PD-SH. Also wieso nicht mit {{Logo}} kennzeichnen (Vorlage erstellen, Text auf englisch) und für DE-WP freigeben? (Nutzungsrechte ändern) (hast Du nicht beantwortet). --Saippuakauppias 14:10, 9. Jun. 2007 (CEST)
Niemand hindert Dich daran ein Logo ohne Schöpfungshöhe als solches zu Kennzeichnen. Auf commons wirst Du dir da aber die Zähne ausbeißen, weil sie zwar einen Haufen offensichtlicher URV zulassen, Logos aber nicht :) Also einfach hier hochladen und gut ist. Bildzitate sind widerum ein anderes weites Feld. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:21, 9. Jun. 2007 (CEST)
(BK) 1. Nein. Ich habe versucht, dir eins der Grundprinzipien der Wikipedia, die freien Inhalte, zu erklären. 2. So einfach, wie du es gerne hättest, ist das nicht. Deutsche Gerichte sind schon mehrfach gegen Betreiber von Seiten aus der USA vorgegangen. 3. Dass das da nicht so gemacht wurde, ist kein Hinweis darauf, dass man es nie so machen würde. Viele URVs werden nie verfolgt, weil sie dem Rechteinhaber nicht auffallen, weil der Rehteinhaber gar nicht weiß, dass er dagegen vorgehen könnte, weil ihm ein Gerichtsverfahren zu aufwändig oder zu teuer ist oder weil er schlicht und einfach keine Lust hat. Daraus kann man trotzdem noch lange nicht ableiten, dass alle URVs nie verfolgt werden. 5. In welchem Archiv die mittlerweile gelandet sind, weiß ich auch nicht, aber wenn du möchtest, kann ich gerne danach suchen. 6. (Nachtrag) Welches Recht gilt, entscheidet sich in der Regel danach, in welchem Land der Prozess geführt wird. Ein deutsches Gericht wird in der Regel auch nach deutschem recht urteilen, auch wenn die Foundation in den USA ihren Sitz hat. Soweit ich weiß wurde während der „Tron-Affäre“ auch eine einstweilige Verfügung nach deutschem Recht gegen die Foundation erlassen, aber die ging glaube ich irgendwo in Russland verloren, da sie statt nach Saint Petersburg nach Sankt Petersburg geschickt wurde. Sicherlich wäre es praktisch und sinnvoll, wenn die rechtliche Situation einfacher wäre. Ist es aber leider nicht. Einfach davon auszugehen, dass es so ist, wie man es für sinnvoll hält, weil einem das so in den Kram passt, ist aber auch keine Lösung. -- Timo Müller Diskussion 13:49, 9. Jun. 2007 (CEST)

grundlegende fehlannahme, meine damen und herren: "Nun ja, wenn es die SH nicht erreicht, dann sollten doch alle Logos, die auf Commons unter «Fair use» gehen auch noch mit {{Logo}} gekennzeichnet werden und für die dt. WP zugänglich sein" – in commons werden "fair use"-bilder (aus gutem grund; siehe grundprinzipien) nicht geduldet, sondern nur in der en.wp; wir in der de.wp kennen jedoch das logo-dingens, siehe z.b. Bild:Soulfly schriftzug.png. --JD {æ} 15:06, 9. Jun. 2007 (CEST)

Aha, sorry, ich hab nicht gemerkt, dass das Bild nicht auf commons ist. Also müssen wir jetzt alle Logos aus der en.wp herunterladen und dann auf die de.wp hochladen? → Man erstelle einen Bot. Doch wer würde das machen? --Saippuakauppias 15:20, 9. Jun. 2007 (CEST)
nachdem die frage der schöpfungshöhe eine einzelfallentscheidung notwendig macht und auf en.wp nicht nur logos als "fair use" zu finden sind, wird das wohl niemand machen. --JD {æ} 15:30, 9. Jun. 2007 (CEST)
derartige Grundsatzdiskussionen bitte aussetzen
Die Foundation arbeitet an einer Antwort
bis dahin: Ball flachhalten! --RalfR 05:17, 10. Jun. 2007 (CEST)
OK. Könnte jemand bitte oben auf die Seite setzen: „Fragen zu Logos und/oder Fair Use sind momentan unerwünscht und werden nicht beantwortet.“ Damit es Leute, die das nicht wissen auch bescheid wissen? -- Timo Müller Diskussion 21:13, 10. Jun. 2007 (CEST)
Zur Info: Das Schutzlandprinizip gilt in den USA nicht, Gerichtshof der WP ist Florida. Siehe Mail von Jimmy Wales.
Gruss, Saippuakauppias 20:53, 11. Jun. 2007 (CEST)

BLU-Vorlagen

In Sachen "unzureichende Lizenz bzw. Beschreibung" bei Bildern gibt es drei verschiedene Vorlagen: {{BLU}}, {{BLU-User}} und {{DOL}}. Imho genügt aber auch eine. DOL ist komplett überflüssig, da sie im Grunde das selbe ist, wie BLU, nur speziell auf die Lizenz bezogen. Bleiben also noch BLU und BLU-User. Diese Trennung ist noch aus der Zeit vor dem BLU-Bot, um darauf hinzuweißen, dass der Hochlader u. U. noch gar nichts von seiner URV weiß. Durch den Bot werden aber mittlerweile immer die Hochlader benachrichtigt, weshalb diese Trennung unnötig geworden ist. Ich schlage deshalb vor, künftig nur noch {{BLU}} zu verwenden und die anderen beiden zu entsorgen. -- ChaDDy ?! +/- 04:09, 10. Jun. 2007 (CEST)

DOL kann weg, aber BLU-User ist ganz nett, weil man daran sehen kann, ob der BLU-Bot ein spezielles BLU schon abgearbeitet hat. --sугсго.PEDIA-/+ 08:48, 10. Jun. 2007 (CEST)
Wenn man keine Ahnung hat..... (den rest möge man in Dieter Nuhr nachlesen). // Forrester 21:54, 11. Jun. 2007 (CEST)

Ciriaco Sforza eine URV?

Die erste Version des Artikel Ciriaco Sforza ist ganz klar eine URV: Sie ist wörtlich aus dem gleichnamigen Encarta Artikel abgeschrieben. Mittlerweile sind aber einige Änderungen am Artikel vorgenommen worde, sodass ich mir nicht sicher bin, ob die aktuelle Version jetzt auch eine URV ist.

PS: Vielleicht kann noch jemand die anderen Artikel von Wollentier überprüfen. Die Artikel Viti Levu und Rotuma habe ich bereits gemeldet. Sie sind auch Kopien von Encarta Artikeln. Die Artikel Hervé Nzelo-Lembi, Michael Schjönberg und Wolfgang Blanke habe ich zwar nicht in Encarta gefunden, ich vermute aber trotzdem, dass es auch URVs sind. --IqRS 12:35, 11. Jun. 2007 (CEST)

Solange der Artikel nicht komplett neu geschrieben wurde, ist es immer noch eine URV. -- Timo Müller Diskussion 19:36, 11. Jun. 2007 (CEST)
Ok danke, ich werde den Artikel dann jetzt als URV melden. --IqRS 20:13, 11. Jun. 2007 (CEST)

Schock

So urheberrechtlich natürlich nicht unproblematisch. Gehört aber wohl eher da hin. -- ChaDDy ?! +/- 14:15, 11. Jun. 2007 (CEST)
Trifft lediglich die Marken- und Namenrechte der WMF; die GFDL und die übrigen freien Lizenzen sind gewahrt (Ist eine echte Vollkopie der Datenbank aller Namensräume). --sугсго.PEDIA-/+ 14:33, 11. Jun. 2007 (CEST)
Somit ist das kein Problem für uns (Wikipedia) sondern eins der Wikimedia. --RalfR 14:35, 11. Jun. 2007 (CEST)
Das dürfte sie auch interessieren, vermute ich. Aber das ist nicht mein Problem. Soll sich doch die Foundation drum kümmern. Natürlich könnte ich der Foundation bescheid sagen, aber ich sehe auch nicht ein, warum ich mir die Mühe machen sollte. Entweder sie kommt selbst drauf, oder sie hat Pech gehabt. Schließlich ist heute ein heißer Tag, und ich bin faul. Da genieße ich lieber einen Blick die Wikipedia, wie ich sie gesehen hätte, hätte ich sie 5 Monate früher gefunden. :-) -- Timo Müller Diskussion 15:13, 11. Jun. 2007 (CEST)
Wenn ich es richtig sehe, kann man diesen Mirror sogar bearbeiten, vorausgesetzt, man meldet sich an, was anscheinend auch noch möglich ist. Wer als nicht möchte, dass eine Benutzerseite dort auftaucht, kann das schnell selbst abstellen. -- Timo Müller Diskussion 15:18, 11. Jun. 2007 (CEST)
Ha, mit der ganzen Datenbank haben die natürlich auch die ganzen Bilder-URVs mit übernommen. Damit schneiden sie sich ja ins eigene Fleisch. Aber was soll´s. -- ChaDDy ?! +/- 22:28, 11. Jun. 2007 (CEST)

Versionslöschung

Hallo zusammen!

In diesem Fall hat der Benutzer meines Erachtens eine Urheberrechtsverletzung begangen (übernommen aus Bowling#Die Bowlingbahn). Da das jetzt aber schon fast ein Jahr her ist, stellt sich mir jetzt die Frage, ob man alle Versionen einfach so löschen kann. --Toffel 16:54, 11. Jun. 2007 (CEST)

Warum, das ist doch auch ein Wikipedia-Artikel? --IqRS 17:08, 11. Jun. 2007 (CEST)
Wenn die Versionsgeschichte bis zur Übernahme nicht mit übernommen wurde entweder löschen (natürlich alle Versionen die etwas vom "geklauten" Text beinhalten) -> Wikipedia:Versionslöschungen oder die Versionsgeschichte kann noch besorgt werden -> dann könnte man das evtl. noch "flicken", zu den Verfahren siehe Hilfe:Artikel verschieben#Wie verschieben? ff., Hilfe:Artikel zusammenführen
@IqRS, weil die Wikipedia:GNU Free Documentation License die Nennung aller Autoren erfordert -> vollständige Versionsgeschichte erforderlich! --Btr 17:58, 11. Jun. 2007 (CEST)

Die übernahme der Versionsgeschichte ist für die Einhaltung der GFDL weder hinreichend noch notwendig; sie ist dafür schlicht irrelevant. --rtc 18:28, 11. Jun. 2007 (CEST)

Das ist deine Meinung, viele sehen das anders. Auf jeden Fall müssen die Urheber angegeben werden. Und die stehen eben nur in der Versionsgeschichte. -- Timo Müller Diskussion 19:38, 11. Jun. 2007 (CEST)
Das macht die Übernahme der Versionsgeschichte für die Einhaltung der GFDL immer noch nicht in irgendeiner Form relevanter. Dass angeblich viele das anders sehen als meine "Meinung" heißt nicht, dass sie falsch ist. --rtc 19:58, 11. Jun. 2007 (CEST)

Einmal mehr ignorieren wir die wirren Ansichten von rtc. Die Versionsgeschichte ist an sich Pflicht, aber man sollte mit Kanonen (Versionslöschung) nicht auf Spatzen schliessen, also etwas, was Tag für Tag hundertfach passiert --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:08, 11. Jun. 2007 (CEST)

ACK Histo --RalfR 21:12, 11. Jun. 2007 (CEST)
Wirre Ansichten zeichnen sich primär dadurch aus, dass sie Strategien beinhalten, alle andersgearteten Ansichten als wirr zu 'entlarven'. --rtc 21:59, 11. Jun. 2007 (CEST)

Bild:TRIPS-Prototype_Layout2.jpg

"Lizenz: by-nc-nd/2.0" können wir nicht nehmen oder? --jodo 22:48, 11. Jun. 2007 (CEST)

Nein, ganz bestimmt nicht. -- ChaDDy ?! +/- 23:23, 11. Jun. 2007 (CEST)

Bilder unter GNU-Lizenz auf meine Homepage übernehmen

Hallo,

nachdem ich auf verschiedensten Seiten versucht habe (war für mich als Laie gar nicht so leicht da durchzusteigen) mir ein Bild davon zu machen was eine GNU-Lizenz für freie Dokumentation ist, suche ich jemand der mir sagen kann ob ich das jetzt richtig verstanden habe: Ich würde gerne auf meiner Homepage Pflanzen- oder Tierbilder die unter dieser Lizenz stehen mit einfügen. Beispiel:

1. Frage: Ich möchte das Bild auf der Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Gruenlilie_blueten_geschlossen.jpg in meiner Homepage zeigen. Reicht es wenn ich unter das Bild schreibe:

Dieses Bild basiert auf dem Bild Drei Blütenknospen einer Grünlilie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist Sebastian Stabinger.

"Drei Blütenknospen einer Grünlilie" würde ich verlinken mit dem obengenannten Bild bei Wikipedia. "Wikipedia" würde ich verlinken mit der Wikipedia Hauptseite. „GNU-Lizenz für freie Dokumentation“ würde ich verlinken mit der auch auf meiner Homepage abgespeicherten GNU-Lizenz für freie Dokumentation. ( http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:GNU_Free_Documentation_License )

2. Frage: Was ist eine Modifikation von Bildern? Gilt ein Bild schon modifiziert wenn ich die Größe ändere? Wenn ich die Helligkeit oder Schärfe ändere? Wenn ich nur einen Ausschnitt zeige? Darüber habe ich leider nichts gefunden. --Naturi 11:51, 10. Jun. 2007 (CEST)

Hallo,
vielen Dank, dass Du dir die Mühe gemacht hast, es kommt selten vor, dass die Leute hier vor dem Fragen stellen tatsächlich die Hilfeseiten gelesen haben. Zu Deiner ersten Frage: Diese Kennzeichnung dürfte der Lizenz entsprechen. Zu deiner zweiten Frage: das Freistellen oder vergrößern eines Ausschnitts ist mit Sicherheit eine Bearbeitung, veränderung von Helligkeit und Schärfe auch. Bei der Auflösung sollte nochmal jemand anderes antworten. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:09, 10. Jun. 2007 (CEST)
Hallo Taxman, danke für Deine Ausführungen!
Abgesehen davon, dass für mich noch nicht geklärt ist, ob das verändern der Größe eine Veränderung des Bildes darstellt habe ich noch nicht verstanden, wie ich das machen muss, wenn ich ein Bild verändert habe. In aller Regel brauche ich nur die Größe zu verändern, da ich für meine Homepage eine bestimmt Größe verwenden möchte. Es kann aber auch sein, dass ich nur einen Ausschnitt (eine Blüte oder so) aus dem Bild verwenden möchte.
Das, was in der deutschen Übersetzung der GNU Free Documentation License (http://www.giese-online.de/gnufdl-de.html) unter dem Punkt „4. Modifikationen“ steht ist für mich bis jetzt kaum zu verstehen. Für mein Gefühl ist das auf Schriftliche Dokumente ausgerichtet.
Gibt es irgendwo ein Beispiel, wie ich vorgehen muss, wenn ich ein verändertes Bild in meiner HP einfügen will? Was muss ich anders machen als wenn ich ein unverändertes Bild einfüge. --Naturi 16:55, 10. Jun. 2007 (CEST)
Du musst es ganz genauso machen und zusätzlich dich noch als weiteren Urheber angeben. Allerdings hat eine reine Größenveränderung keine Schöpfungshöhe, weshalb du nur bei einer richtigen Midifikation auch Urheber bist. -- ChaDDy ?! +/- 17:18, 10. Jun. 2007 (CEST)
Proportionale Skalierung ist dürfte nicht als Bearbeitung gelten. Abgesehen davon wird man alles als Bearbeitung sehen müssen. Wenn Du das Bild in einen Artikel einbinden möchtest, musst Du ihn ebenfalls unter die GNU-Lizenz für freie Dokumentation stellen, siehe auch [2]. --rtc 19:06, 10. Jun. 2007 (CEST)
Ob es stimmt, dass man einen Artikel unter de GFDL stellen muss, wenn man ein GFDL-Bild einbindet, ist freundlich ausgedrückt ziemlich umstritten. Die meisten, unter anderem auch ich, sehen es anders. -- Timo Müller Diskussion 21:09, 10. Jun. 2007 (CEST)
Es interessieren aber nicht, wie viele welche Meinung haben, sondern es interessiert, was richtig ist. Es hat auch immer wieder Leute gegeben, die bestritten haben, dass man sein Programm unter die GPL stellen muss, wenn man ein Modul aus einem GPL-Programm verwendet. Letztendlich sind solche Argumentationen zum Scheitern verurteilt. Jeder einigermaßen kompetente Anwalt wird problemlos schlüssig argumentieren können, dass die Einbindung eines GFDL-Bilds in ein Dokument die kompatible Lizensierung des Dokuments erfordert, denn wenn es nicht so wäre, würde das gewissen Tricks im Zusammenhang mit der proprietären Lizensierung eines solchen Dokuments ermöglichen, die den von der GFDL geschützen Freiheiten zuwiderlaufen würden. --rtc 21:34, 10. Jun. 2007 (CEST)
Ja, nur wer entscheidet, was richtig ist? Die GFDL ist so verworen, dass ich nicht glaube, dass irgendjemand da auf den ersten Blick klar erkennen kann, was richtig ist, und was nicht. Und gottseidank sind wir doch noch nicht soweit, dass du entscheidest, was richtig ist, und was nicht. -- Timo Müller Diskussion 21:58, 10. Jun. 2007 (CEST)
Die Frage "Ja, nur wer entscheidet, was richtig ist?" ist falsch gestellt. Was richtig ist und was nicht, ist nichts, was zu unserer Disposition stünde und die Frage ist so sinnlos wie die davon implizierte spezifischere Frage "Wer entscheidet, ob die Relativitätstheorie richtig ist?" Die GFDL ist absolut weniger verworren, als Du das darstellst. Wer den Kontext der Entstehung der GFDL kennt, hat kein Problem damit, die Sache klar zu sehen. --rtc 22:13, 10. Jun. 2007 (CEST)
Danke für die Erläuterungen und auch den Link. Leider kann ich kein Englisch. Gibt es das auch wo auf Deutsch?
Auf meiner HP möchte ich einerseits Pflanzen in Form von Fotos vorstellen (z.B. Knospe, Blüte, Blatt, ganze Pflanze usw.). Das heißt, es gibt für jede Pflanze eine Seite auf der die Bilder in klein zu sehen sind und durch anklicken vergrößert werden können. Eigentlich ähnlich wie bei Wikipedia die Pflanzen vorgestellt werden. Andererseits wird zusätzlich zu manchen Pflanzen noch eine Pflanzenbeschreibung kommen.
Mal abgesehen von diesem strittigen Punkt, was heißt, das Bild in einen Artikel einbinden? Wenn die Fotos nicht im Text sondern vor dem Text als extra Sammlung gezeigt werden und der Text sich nicht auf die Fotos im einzelnen bezieht dürfte doch keine Einbindung vorliegen, oder? Zählen bei Wikipedia die Pflanzenbilder als in den Artikel eingebunden? --Naturi 22:18, 10. Jun. 2007 (CEST)
Ich denke, dass, wenn sie als extra Sammlung vor dem Text stehen, es keine Einbindung ist. Nach der Position der FSF (die leider nicht auf deutsch verfügbar ist) dürften die Pflanzenbilder in der Wikipediaartikel als Einbindung gelten. --rtc 22:30, 10. Jun. 2007 (CEST)

Wir ignorieren wieder einmal die wirren und dieses Projekt schädigenden Ausführungen von Rtc und empfehlen einmal mehr diese Erläuterung zur GNU FDL --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:35, 10. Jun. 2007 (CEST)

Lass Dich vom Projektheiland Historiograf nicht irritieren. Er trägt nicht die Verantwortung für Deine Nutzung der Bilder. --rtc 22:44, 10. Jun. 2007 (CEST)

Histo und rtc: So bringt das dem Fragesteller nichts. Überhaupt ist die obige Diskussion zumindest an dieser Stelle unsinnig. -- ChaDDy ?! +/- 23:26, 10. Jun. 2007 (CEST)

Bitte die Highway to Hell lesen - besser 3 Mal als 1 Mal - und dann mag der Leser entscheiden, was er tut. --RalfR 00:42, 11. Jun. 2007 (CEST)

Hallo, und vielen Danke für Eure Ausführungen! Dass sich die Meinungen manchmal widersprechen stört mich nicht. Im Gegenteil, es hat mir gezeigt, dass ich kein schlechtes Gewissen haben brauch wenn ich die Dinge nicht gleich verstehe. Da ich selber viele Fotos mache werde ich mir jetzt mal die anderen Lizenzen näher anschauen und bei Fragen mich wieder melden. --Naturi 06:16, 12. Jun. 2007 (CEST)

DOL

1. Bin ich der Ansicht, dass diese Vorlage unnötig ist (siehe weiter oben). 2. Die dazugehörige Kategorie Kategorie:Wikipedia:Datei ohne Lizenzbaustein ist hoffnungslos überfüllt (mehrere tausend Einträge) und wird offensichtlich nicht angebarbeitet. So ist das unsinnig und wir bunkern massig URV-Bilder, die teilweise schon vor Jahren hochgeladen wurden. Andererseits lagern da auch viele Bilder, die eigentlich ok sind, aber halt nicht richtig lizensiert sind (obwohl das sehr einfach zu beheben wäre). Wir sollten uns mal intensiv um diese Kat kümmern und die Vorlage am besten durch BLU ersetzten, denn das wird abgearbeitet. Und den ursprünglichen Sinn, nur Bilder ohne Lizenzbaustein zu sammeln, hat diese Kat/Vorlage eh schon lange verfehlt, indem sie kunterbunt mit eigentlichen BLU-Fällen vermischt wird und wurde. -- ChaDDy ?! +/- 16:35, 10. Jun. 2007 (CEST)

Grundsätzlich hast du Recht. Soweit ich das mitbekommen wird sich schon (spärlich) darum gekümmert. Auch sind manche Bilder o.k. Allerdings hat man früher die Lizenz noch als Text angegeben und nicht als Baustein. Da man (bzw. Benutzer:Forrester-Bot ;)) alle Bilder ohne Baustein, in die Kategorie veschoben hat, befinden sich diese Bilder jetzt in dieser Kategorie. Durch BLU ersetzen wird nicht so viel bringen, da viele Benutzer auch gar nicht mehr aktiv sind. Aber probieren kann man es ja ;). --Isderion 21:22, 10. Jun. 2007 (CEST)
Schlechte Idee. Dann werden korrekt lizensierte Bilder, bei denen nur der Baustein fehlt, automatisch als BLU (Bild-Lizenz unmbekannt) gelistet. Von da an ist es, da die meisten Bilder älter sind und die viele Hochlader nicht mehr aktiv sind, nur noch ein kleiner Schritt zu einem LA wegen mangelhafter Lizenz. Und alles nur, weil Forrester meinte, dass man DOL auch per Bot erledigen könne, das sei ja viel einfacher. :-( Ich sehe immer noch keine andere Möglichkeit, die Kat per Hand durchzugehen, und zu schauen, welche Bilder korrekt lizensiert sind, und dort die Lizenzbausteine nachzutragen, und bei den nicht lizensierten Bildern BLU einzutragen. Ein Bot kann zwar sehgen, ob ein schöner bunter Baustein drinsteht, aber nicht, ob eine Lizenz korrekt und nachvollziehbar angegeben ist, und ist für diese Aufgabe deshalb ungeeignet. -- Timo Müller Diskussion 07:55, 11. Jun. 2007 (CEST)
Das meinte ich ja auch mit abarbeiten. Ich habe mir gestern die Mühe gemacht und zahlreiche Bilder aus dieser Kat abgearbeitet (insgesamt mit SLA ca. 90). Allerdings ist das bei mehreren tausend Einträgen, die sich über den Lauf der Zeit da angesammelt haben, nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. -- ChaDDy ?! +/- 12:50, 11. Jun. 2007 (CEST)
Abarbeiten bedeutet in dem Fall aus den vorhandenen Infos irgendwie die Lizenz rauszuarbeiten oder falls nicht vorhanden einfach mit BLU kennzeichnen? Wenn das wirklich so einfach ist, kann ich mich da auch gerne ab Mittwoch dran beteiligen und bissl mitabarbeiten. Es dürfen halt keine hochgradigen Lizenzfragen zu beantworten sein, weil so viel Ahnung hab ich in dem Gebiet auch noch net. Aber nach dem ganzen anstrengenden Lernen fürs Abitur kommt mir ne stupide Aufgabe gerade recht :) Grüße --jodo 13:52, 11. Jun. 2007 (CEST)
Im Grunde ist da nicht mehr zu tun. Aber es sind auch Spezialfälle dabei, wie Bilder mit geringer Schöpfungshöhe, Amtliche Werke, alte Werke, ... -- ChaDDy ?! +/- 14:13, 11. Jun. 2007 (CEST)
Nur nochmal zum Verständnis: Wenn sich aus der Beschreibung bzw. dem Kontext (Logo) keine Lizenz ergibt bzw. der Ersteller nur geschrieben hat "eigenes Photo" aber nicht unter welcher Lizenz er es veröffentlichen will, dann soll er Baustein durch BLU ersetzt werden oder? Nicht, dass ich mir jetzt Arbeit mach und dann ist alles für den A** --jodo 15:55, 11. Jun. 2007 (CEST)
Richtig. Wenn aus dem Text keine brauchbare Lizenz zu entnehmen ist, kannst du BLU reinsetzten. (Es sei denn, es liegt eindeutig ein Spezialfall vor, wie ein amtliches Werk oder zu geringe Schöpfungshöhe.) -- Timo Müller Diskussion 16:10, 11. Jun. 2007 (CEST)
... {{Bild-PD-alt}} bzw. {{Bild-PD-alt-100}} is auch dabei --Btr 18:25, 11. Jun. 2007 (CEST)
Ich wusste, ich habe was vergessen. -- Timo Müller Diskussion 19:37, 11. Jun. 2007 (CEST)
Also...
Ihr könnt gerne DOL ind BLU umwandeln, aber noch nicht jetzt. Wir brauchen eher Hilfe bei anderen sachen und dann hat wieder keiner Zeit, wobei das viel wichtiger ist. Ich werde mich auf UF melden, wenn das ansteht. Wir bauen nämlich gerade das GANZE BLU-BLU-User-DOL-System um und da können wir keine Störungen gebrauchen. Aber wenn ich schon sachen höre wie "wird offensichtlich nicht angebarbeitet. So ist das unsinnig und wir bunkern massig URV-Bilder, die teilweise schon vor Jahren hochgeladen wurden"....das stimmt einfach so nicht mehr. Genau dagegen wenden wir uns. und wenn ihr uns von BLU-user jetzt genau jetzt wo wir in einer instabilen phase sind dazwischenfuknt wird das ein chaos. hilft lieber bei kunst >>>> vervielfältigung + münze. TimoM kann es euch erklären... // Forrester 22:33, 11. Jun. 2007 (CEST)
Hey, ich liebe es immer wieder, wenn von drei verschiedenen Leuten drei verschiedene Meinungen kommen. Ich hab heute einiges an DOL abgearbeitet ohne von den Problemen zu wissen. Hoffe, dass dadurch keine größeren Probleme entstehen. Wobei durch das einfache Umwandeln von den DOL in die richtigen Lizenzen ja eigendlich nicht viel zerstört werden kann. Ich würd mich nur echt mal freuen, wenn man in Bilderangelegenheiten mal die einen von den anderen was wüssten. Nicht, das mal wieder das oben angesprochene "Nicht, dass ich mir jetzt Arbeit mach und dann ist alles für den A**" eintritt. --jodo 22:53, 11. Jun. 2007 (CEST)
Die richtige Lizenz reinsetzen war sicher nicht verkehrt. @Forrester: Warum weiß ich von den Umbauarbeiten nichts? Und was wollt ihr umbauen? -- ChaDDy ?! +/- 23:19, 11. Jun. 2007 (CEST)
Das ist grafisch wiedergegeben auf Bild:Dateiüberprüfung.svg. Wenn du es verstehst: gut. wenn nicht: ich hab im moment mit der umsetzung dessen mehr zu tun, als es 100 mal zu erklären. daher lass es bitte erstmal einfach und hilf da, wo wir hilfe gebrauchen können: Vorlage:Bild-PD-Kunst. frag mal Benutzer:Timo Müller für mehr Datails. // Forrester 23:44, 11. Jun. 2007 (CEST)
Datei:Dateiüberprüfung.svg
So ungefähr soll es funktionieren.

Bevor mir die Leute die Disku einrennen: Forrester plant eine sogenannte „Dateiüberprüfung“, die das bisherige BLU-System ersetzen soll. Die wird auch die DOLs abarbeiten. Einen (sehr groben) Überblick, wie es funktionieren soll, liefert Bild:Dateiüberprüfung.svg. Wie es genau funktionieren soll, steht, wenn ich Forrester richtig verstanden habe, noch gar nicht genau fest. Forrester ist mit der Planung und dem Aufbau so beschäftigt, dass er leider keine Zeit hat, hier genaueres zu erklären. Die DOLs können ruhig abgearbeitet werden, indem eine Lizenz nachgetragen wird, wenn eine Lizenz klar nachvollziehbar angegeben ist und auch keine sonstigen Unklarheiten bestehen, die daran zweifeln lassen, ob die Lizenz korrekt ist; oder, wenn keine nachvollziehbare Lizenz angegeben ist, der DOL-Baustein durch den BLU-Baustein ersetzt wird. Allerdings sollten die Bilder dann auch wirklich per Hand kontrolliert werden; DOL z. Bsp. per Bot durch BLU zu ersetzen, würde das BLU-System, das sowieso gerade ein paar Wochen im Rückstand ist, mit teilweise eigentlich richtig lizensierten Bildern überlasten, da sie für derartig große Mengen nicht ausgelegt ist. Die Dateiüberprüfung wird sich laut Forrester um die DOLs kümmern, sobald sie fertig ist und funktioniert. Daher ist es nicht unbedingt nötig, das jetzt zu erledigen, zumal es sich um mehrere Tausend Dateien handelt. Schädlich ist es allerdings auch nicht, es entlastet viel mehr später die Dateiüberprüfung ein wenig.

Zum Thema PD-Kunst: Vorlage:Bild-PD-Kunst soll durch Vorlage:Bild-PD-Vervielfältigung ersetzt werden. Allerdings soll bei Bildern, die eine Münze oder ähnliche Objekte, bei denen nicht klar ist, ob sie hinreichend zweidimensional sind, dass das Bild nicht geschützt ist, statt dessen Vorlage:Münze eingesetzt werden. Da ein Bot natürlich nicht erkennen kann, ob ein Bild eine Münze etc. darstellt, oder nicht, muss das per Hand erledigt werden.Da es in der Kat aber sehr viele Bilder gibt, ist es eine Menge arbeit, daher ist jeder, der Zeit und Lust hat, eingeladen, mitzuarbeiten.

Wenn ihr zu einem der Beiden Themen (Dateiüberprüfung und PD-Kunst) noch Fragen habt, könnt ihr die hier oder auf meier Disku stellen. Allerdings weiß ich auch nicht viel mehr als ihr. Anregungen und Kritik bitte an Benutzer:Forrester (der allerdings gerade sehr beschäftigt ist), nicht an mich, denn ich habe mit beiden Sachen nichts zu tun, und wüsste darüber genauso wenig wie ihr, hätte ich nicht gestern Abend im Chat Forrester zum Thema DOL ausgefragt. -- Timo Müller Diskussion 09:46, 12. Jun. 2007 (CEST)

Recht am Bild der eigenen Kathedrale

http://en.wikinews.org/wiki/Church_of_England_threatens_legal_action_over_PS3_game --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:14, 11. Jun. 2007 (CEST)

Wie sagte schon Asterix? Die spinnen, die Briten... --RalfR 21:14, 11. Jun. 2007 (CEST)
Also bei uns in NRW ist mal ein Doom/Quakemod beschlagnahmt worden, weil man dort inner Schule rumlaufen konnte und sie "entlehrern" konnte. Grund war neben der Gewaltverherlichung insbesondere auch die Verwendung des Namens der Schule ohne Erlaubnis. Also die spinnen die Düsseldorfer stimmt auch. --sугсго.PEDIA-/+ 10:05, 12. Jun. 2007 (CEST)

Screenshots von Eclipse (IDE)

Es geht ums Bild:Eclipse 3.0.png. Das Programm ist unter einer eigenen Lizenz veröffentlicht, nämlich der Eclipse Public License, vormals unter der Common Public License. Da es bei Wikibooks ein Wikibook (noch ohne Screenshots) und in der Wikiversity möglicherweise bald einen Kurs zum Programm gibt und sich ein Screenshot auch im Artikel hier in der Wikipedia gut machen würde, möchte ich fragen, ob das lizenzrechtlich möglich ist und falls "Nein", dann, wie wir es vielleicht möglich machen könnten. Ein Wikibook zu einer Software ohne Screenshots ist ziemlich langweilig, ähnliches gilt für einen Kurs (bin in der Wikiversity aktiv). --Nutzer 2206 17:10, 11. Jun. 2007 (CEST)

Problem dort geklärt: Wikipedia:Redaktion_Bilder#Bild:Eclipse_3.0.png.2C_Spezialfall_Screenshot. --Nutzer 2206 13:16, 12. Jun. 2007 (CEST)

kommerzielle Veröffentlichungen

Nach US-Amerikanischem Recht ist es erlaubt, Veröffentlichungen zu kommerziellen Zwecken in die Wikipedia einzubinden, auch ohne Lizenz, solange einige Bedingungen zutreffen. Dürfte ich ebenso ein Bild von einem CD-Cover ohne Lizenz hochladen? --Nanokras 20:01, 12. Jun. 2007 (CEST)

Weder noch. → WP:BR#Fair use --rtc 20:11, 12. Jun. 2007 (CEST)
ACK - das geht nicht --RalfR 21:32, 12. Jun. 2007 (CEST)

Darf ein Foto von der Seite der NSA in unserer Wiki benutzt werden?

Ein Foto von Arthur Scherbius, das sich bis vor kurzem im Artikel Enigma (Maschine) befand und nun aus mir nicht verständlichen Gründen auf Wiki-Commons gelöscht wurde, stammt von der Seite der NSA. Hierzu gibt die NSA unter Privacy Act and Security Notice auf ihrer Seite ausdrücklich an: „Unless expressly stated otherwise to comply with license requirements or copyrights owned by others, information presented on NSA.gov is considered public information and may be distributed or copied.“ Kann jemand helfen und mitteilen, ob dieses Foto in unserer Wiki benutzt werden darf oder ob hier lizenzrechtliche Probleme zu befürchten sind. Dank im Voraus und Gruß --OS 10:30, 11. Jun. 2007 (CEST) --OS 10:30, 11. Jun. 2007 (CEST)

Hallo! Auf der von dir verlinkten Übersichtsseite war kein Bild von Scherbius zu finden, deswegen wurde die Frage nach der Quelle gestellt und das Bild nach Ablauf der Frist gelöscht. Ehrlich gesagt bezweifel ich, dass das Bild PD ist (Woher hat die NSA es?), vielleicht in den USA, aber nicht nachweislich in der EU. --Polarlys 18:54, 11. Jun. 2007 (CEST)
Alle Bilder von amerikanischen Regierungsmitarbeitern in Ausübung ihrer Pflicht (also keine Privat-Fotos) sind gemeinfrei. Das gilt sogar für Soldaten, weshalb man so bei der NSA auch argumentieren kann, schließlich ist das ein staatlicher Geheimdienst. Allerdings muss natürlich erst mal nachgeweisen werden, dass das Bild wirklich von einem NSA-Mitarbeiter aufgenommen wurde. -- ChaDDy ?! +/- 22:41, 11. Jun. 2007 (CEST)
Dies ist mir bekannt. Scherbius lebte in Deutschland und der Schweiz. Internationale Würdigung hat seine Person (Vorsicht, eigene Behauptung), erst nachträglich gefunden. Es ist davon auszugehen, dass das Photo von der NSA aufgrund seines Alters als PD ausgewiesen wurde, wohl auch mit der Intention, die thematische Sammlung entsprechend zu ergänzen, und nicht Werk eines Regierungsmitarbeiters ist. Eine zwangsläufige Grundlage, warum das Bild auch in der EU gemeinfrei nutzbar sein sollte, sehe ich nicht. Grüße, --Polarlys 23:28, 11. Jun. 2007 (CEST)

Hallo Polarlys, welche Übersichtsseite meinst du denn, auf der du das Bild nicht finden konntest? Wenn ich die von mir oben verlinkte Seite der NSA „http://www.nsa.gov/cch/cch00013.cfm“ drücke, dann erscheint sofort das Foto Scherbius. --OS 07:53, 12. Jun. 2007 (CEST)

http://www.nsa.gov/public/publi00007.cfm --Polarlys 22:56, 12. Jun. 2007 (CEST)

Das scheint es sich wohl um ein Missverständnis zu handeln, denn ich habe doch „http://www.nsa.gov/cch/cch00013.cfm“ verlinkt und nicht die von dir angegebene Übersichtsseite. Sag mir doch bitte, ob du dort das Bild Scherbius siehst. Und vor allem, darf man es angesichts der Rechtslage und der NSA-Aussage „Unless expressly stated otherwise to comply with license requirements or copyrights owned by others, information presented on NSA.gov is considered public information and may be distributed or copied.“ nun in unserer Wiki benutzen oder nicht? --OS 06:32, 13. Jun. 2007 (CEST)

Das Missverständnis lag dann wohl auf deiner Seite, denn die Übersichtsseite findet sich in der gelöschten Version wieder. Wie ich bereits erwähnte, denke ich dass das Bild in Anbetracht der US-Rechtslage ohne zusätzliche Einschränkung einstestellt wurde, siehe auch Copyright Term and the Public Domain in the United States. Das ist sowohl falsch, als dass es auch eine Nutzung hier nicht ermöglicht. --Polarlys 14:36, 13. Jun. 2007 (CEST)
Der Mann ist 1929 gestorben, also seit über 70 Jahren tot. Somit müsste das Bild doch in der Wikipedia verwendet werden können? --Exxu 16:52, 13. Jun. 2007 (CEST)

Gene Autry

Ich habe da für den Artikel auf Commons dieses Bild gefunden: Image:Gene statue.jpg, komme aber mit dem Copyright-Hinweis nicht klar, kann man das nun bei uns einbauen oder nicht? --W.W. 22:45, 11. Jun. 2007 (CEST)

Ooops, da ist das Bild anscheinend kurzerhand gelöscht worden, hat sich also erledigt. --W.W. 19:01, 13. Jun. 2007 (CEST)

Liste von 1937 verstorbenen Fotografen

Hi,

gibts eigentlich irgendwo in der WP eine Liste der Fotografen/Künstler die 1937 gestorben sind? Ich meine damit vor allem auch solche, die nicht relevant genug für die WP sind, von denen es aber evtl. viele interessante Fotos gibt. Ich bin z.B. grad beim Landesarchiv Berlin auf ein interessantes Foto vom Alexanderplatz von Waldemar Titzenthaler gestoßen, das ich gerne am 1.1.2008 in den Artikel aufnehmen würde... und da der gute Mann so manches schöne Berlin-Foto gemacht hat, gibts sicher weiteres interessante Material - und so gibts sicher viele weitere. Gibts ne Liste oder haltet ihr das für nicht so sinnvoll? Grüße --APPER\☺☹ 02:37, 12. Jun. 2007 (CEST)

Absolut sinnvoll. Also eine wunderbare Liste von freiem Bildmaterial, dessen Urheber bereits seit 70 Jahren (plus) das Zeitliche gesegnet haben, tät' mir auch gefallen. Eine derartige Liste kenne ich noch nicht. Denn mal frisch ans Werk ;-) -- Hendrike 07:44, 12. Jun. 2007 (CEST)
ps) also nicht nur auf Fotos bezogen, meinte ich, auch in der Malerei usw. fehlen 999999+1 Abbildungen. Da liegt doch bestimmt noch genug Zeux von vor 1936/37 in den Archiven rum...lg. -- Hendrike 07:49, 12. Jun. 2007 (CEST)

APPER kannste nicht einen Bot/Skript schreiben, der/das alle in den WPs getaggten Werkschaffer mit Sterbedaten sowie mit Geburtsdaten listet, sowie von vertrauenswürdigen Nutzern mit weiteren Datensätzen erweitert werden kann. Dann hätten wir zumindest einen Stamm samt Abfragetool, dass bei einzelnen Fragen helfen kann. (Das Tool müsste automatische Transkription nach en/de/wissenschaftlich können, um auch die kyrillischen WPs auswerten zu können, aber dafür könntest Du den Code von Wikyrilliza vielleicht verwursten.--sугсго.PEDIA-/+ 10:34, 12. Jun. 2007 (CEST)

Eine Liste insbesondere von Fotografen wäre schon sinnvoll. Das Problem ist aber nicht die Kenntnis der namen, sondern die Verfügbarkeit von Fotos. Wenn diese nicht in Büchern abgedruckt sind, haben die Institutionen die Hand drauf und man muss ggf. gegen deren Nutzungsbedingungen/AGB verstoßen. § 3 Abs. 4 LArchBO: "Die Veröffentlichung von Archivalienreproduktionen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Landesarchivs Berlin." Ist nicht mit unserem Artikel Genehmigungsvorbehalt kompatibel, aber das wird das LA nicht kümmern --Histo Wikisource braucht Hilfe! 11:58, 12. Jun. 2007 (CEST)

Ich habe noch nie einen Artikel gesehen, der zu einem so großen Anteil aus Zitaten besteht. -- Timo Müller Diskussion 16:58, 12. Jun. 2007 (CEST)

Diese sind a) geboten und b) aufgrund § 5 I UrhG auch zulässig --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:23, 12. Jun. 2007 (CEST)

An der Zulässigkeit habe ich überhaupt nicht gezweifelt. Nur finde ich, dass es nicht aus rechtlicher, aber aus enzyklopädischer Sicht zu wenig Artikel für so viel Zitat ist. -- Timo Müller Diskussion 21:40, 12. Jun. 2007 (CEST)

Es ist kein Zitat, sondern es sind Textteile --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:18, 13. Jun. 2007 (CEST)

Wie du es nennst, ist aus enzyklopädischer Sicht ebenfalls unwichtig. :-) -- Timo Müller Diskussion 21:48, 13. Jun. 2007 (CEST)

BLUbot - Bilder bei Wikipedia

Sehr geehrte Damen und Herren,

mittlerweile habe ich zum zweiten Mal versucht, ein neues Bild zum Artikel über Marcus Weinberg einzustellen. Jedes Mal wurde ich von einem BLUbot darauf hingewiesen, dass angeblich noch ANgaben fehlten, obwohl ich - zumindest beim 2. Versuch - alle erforderlichen Angaben gemäß "Bedienungsanleitung" gemacht habe.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn die ANgelegenheit kurzfristig dahingehend geklärt wird, dass keine automatischen Mails verschickt, sondern konkrete Hinweise gegeben werden.

Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen sehr herzlich im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Wehling--DWehling 13:59, 13. Jun. 2007 (CEST)

Antwort auf Benutzer Diskussion:DWehling. --Noddy93 14:21, 13. Jun. 2007 (CEST)

Bilder von deutschen Behörden

Sind Bilder von deutschen Behörden (wie dem BKA) frei verwendbar, wie die von Behörden der USA? Ich möchte z.B. dieses Bild auf Wikipedia stellen. geht das ohne weiteres oder muss man nach den Rechten explizit fragen? Danke für eine Antwort! Mario23 19:51, 13. Jun. 2007 (CEST)

Ich würde da vorsichtig sein...Alle auf dieser Website veröffentlichten Inhalte (Layout, Texte, Bilder, Grafiken usw.) unterliegen dem Urheberrecht. Jede vom Urheberrechtsgesetz nicht zugelassene Verwertung bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Anbieter. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten, ganz oder teilweise, in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Der Nachdruck von Pressemitteilungen ist mit Quellenangabe gestattet. Das Spiegeln sowie das Downloaden der BKA-Website ist untersagt.
Die unerlaubte Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.
© 2007, BKA. Alle Rechte vorbehalten.
- mal abgesehen davon, daß auch die das (c) verwenden, was ziemlich irrelevant ist, wird doch sehr deutlich, daß das BKA es nicht wünscht. Ob man deren Werke per se als amtliche Werke einstufen kann, würde ich bezweifeln. Du weißt nicht, ob dieses Foto nicht zufällig von einem Fotografen stammt, der garnicht beim BKA ist. Eine mailanfrage kostet aber nichts. Das US-Recht ist nicht auf Deutschland übertragbar. --RalfR 20:34, 13. Jun. 2007 (CEST)

Ist Amtliches Werk oder WP:BR#Amtliche_Werke irgendwie mißverständlich? Nein amtliche Werke sind, auch wenn sich das Gesetz anders liest, nicht verwendbar (außer solche mit Normcharakter wie Wappen) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:04, 13. Jun. 2007 (CEST)

OK, danke für die Antworten. Hab schon eine e-mail gesendet und erwarte eine schnelle Antwort! Mario23 23:33, 13. Jun. 2007 (CEST)

Horst Wessel

Könnte sich bitte jemand das Bild von Horst Wessel auf der en-WP anschauen? Tot ist der ja schon lange und der Urheber ist mEn unbekannt. Die Artikel Horst Wessel und Horst-Wessel-Lied schreien nach einem Bild. Danke schonmal. --Poupée de chaussette Stress? 10:41, 14. Jun. 2007 (CEST)

Da Wessel 1907-1930 lebte ist dass Bild sicher nicht 100a+ alt, noch ist der Urheber mit auchnur hoher Wahrscheinlichkeit länger als 70 Jahre tot. Das Bild geht also weder hier noch auf den Commons.--sугсго.PEDIA-/+ 11:16, 14. Jun. 2007 (CEST)

Hochgeladene Bilder auf Commons

Hallo, seit ein paar Tagen fallen mir in verschiedenen Artikeln zu aktuellen Ereignissen Bilder auf, wie etwa Image:Palestinian militants.jpg, die von Flickr stammen und dort von 2007.urtea hochgeladen wurden. Wenn ich da aber so durchbrowse, kann ich mir schlecht vorstellen, daß diese Bilder iN Flickr allesamt unter der richtigen Lizenz hochgeladen wurden. Die Bildbeschreibung ist in einer mir unverständlichen Sprache (baskisch? esperanto?). --Matthiasb 18:44, 14. Jun. 2007 (CEST)

Ich finde es immer wieder unsinnig, wenn eine Bildbeschreibungsseite auf Commons nicht auch auf Englisch oder wenigstens Deutsch verfügbar ist. In diesem Fall würde ich erstmal das BLU-Äquivalent, dessen Name mir im Moment leider nicht einfällt, hernehmen. Aber auch gleich LA wäre vertretbar. -- ChaDDy ?! +/- 20:27, 14. Jun. 2007 (CEST)
Ich finde es immer wieder befremdlich, daß auf Commons englisch oder deutsch verlangt wird, das kann nicht jeder. PS: es ist nicht baskisch. --RalfR 20:47, 14. Jun. 2007 (CEST)
Aber baskisch, spanisch oder sonst was können noch viel weniger. Die Beschreibungsseite ist aber dermaßen wichtig, dass sie von möglichst allen verstanden werden sollte. Und da nun eben Englisch und Deutsch die beiden wichtigsten und in der Benutzerzahl die häufigsten Sprachen sind, sollten die beide auf der Beschreibungsseite sein. Ich habe auch nichts gegen mehrsprachige Beschreibungsseiten, so kann z. B. auch Baskisch rein. -- ChaDDy ?! +/- 21:15, 14. Jun. 2007 (CEST)
Englisch - ok, aber deutsch? Sooo wichtig und verbreitet ist deutsch auch nicht. Spanisch (Castillisch) ist mehr verbreitet als Englisch, Portugiesisch sprechen auch mehr Menschen als Deutsch, mal ganz abgesehen von Russisch, Chinesisch oder Hindu. Englisch sollte rein (wenn der Benutzer es kann) - aber niemand sollte sich anmaßen, deutsch oder englisch als alleinigen Standard zu fordern. Castillisch ist in Commons übrigens überrepräsentiert, da .es nur noch Hochladen nach Commons erlaubt. --RalfR 21:31, 14. Jun. 2007 (CEST)
Als alleinigen Standard fordere ich Deutsch ja gar nicht. Und mit der Verbreitung habe ich nicht weltweit gemeint (klar sieht´s da anders aus), sondern projektweit. -- ChaDDy ?! +/- 22:02, 14. Jun. 2007 (CEST)
Commons ist weltweit und da spielt Deutsch eine untergeordnete Rolle. Englisch ist Kommunikationssprache im Internet - aber nicht jeder kann das. Als Zweitsprache sehe ich Castellano ebenso gleichberechtigt wie Russisch, Chinesisch oder Deutsch. Wir als Deutsche sollten da nicht zu hochnäsig rangehen, Deutschland ist nicht der Nabel der Welt. --RalfR 22:52, 14. Jun. 2007 (CEST)

Die Uploads von diesem flickr-Account sind uns auf Commons schon aufgefallen, bitte auf weitere Bilder aufmerksam machen, ich habe den Nutzer erstmal gebeten, keine weiteren Bilder von diesem flickr-Account hochzuladen und die verbleibenden Bilder gelöscht. Was die Themenbreite, die Qualität und den inhomogenen Charakter hinsichtlich Auflösung u.ä. angeht, so kann es sich nur um URV handeln. Ralf, was ist denn deiner Meinung nach eine praktikable Lösung für ein mehrsprachiges Projekt? Inwiefern Castellano mit Sprachen wie den genannten vergleichbar ist, ist mir unklar, Fakt ist, dass du die Leute in diesem Projekt mal über die Grundlagen der Bildrechte informieren solltest. Ich lösche nahezu täglich ein dutzend Bilder auf Commons, die nur auf ca.wikipedia.org eingebunden sind und ohne jegliche Informationen zu Urheber und Quelle, aber mit einer entsprechend nebulösen Lizenz, von tausend und einer Webseite kopiert wurden sind. --Polarlys 02:51, 15. Jun. 2007 (CEST)

Englisch ist schon der kleinste gemeinsame Nenner. Eine Alternastive gibts nicht - aber etwas mehr Fingespitzengefühl denjenigen Benutzern gegenüber, die kein Englisch können, dazu gibts andre Weltsprachen. De Castellano-WP ist .es Wenn Müll von .ca kommt, ist das die Catalá-WP. Das wird wohl auf Commons geladen, weil es auf .ca nicht geduldet wird... Ich achte mal etwas drauf. --RalfR 09:01, 15. Jun. 2007 (CEST)

Zitat, oder URV?

Ich würde den ersten Teil gerne in die Löschdiskussion einbringen. Und zwar als Vollzitat, falls der Blog gelöscht wird. Meinungen? --Ein digitaler Einzelkämpfer, ein Amokläufer im Netz

Das glaub' ich jetzt nicht. Da wird offen zu Mobbing gegen dich bei Wikipedia aufgerufen. Sauber. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 21:29, 14. Jun. 2007 (CEST)

Ich finde die Aufgeregtheit, mit der hier mit externen Kritikern umgegangen wird, immer wieder degoutant. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:41, 14. Jun. 2007 (CEST)

@Histo: Das ist deine Meinung als Privatmensch. Als Fachmann in diesem Gebiet an dich die direkte Frage: Ist es durch das Zitatrecht erlaubt, den gesamten Text (mit Link als Quelle) an die Löschdiskussion anzufügen? Gruss --Nightflyer 23:13, 14. Jun. 2007 (CEST)
Da ich hier nicht angestellt bin, schreibe ich alles hier als Privatmensch --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:12, 15. Jun. 2007 (CEST)
Nein, das ist kein Zitat mehr. -- ChaDDy ?! +/- 23:27, 14. Jun. 2007 (CEST)

Bild vom Kirchturm aus

Ich habe eine Innenstadtaufnahme von einem Kirchturm aus gemacht. Der Knackpunkt ist jetzt die Panoramafreiheit, denn das Kirchengebäude gehört zwar der evangelischen Kirche, der Turm kann aber von jedermann betreten werden (1 Euro 'Eintritt'). Fällt das noch unter die Panoramafreiheit, oder wäre der Upload diess Bildes in die Wikipedia unzulässig? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Oxensepp (DiskussionBeiträge) 0:06, 15. Jun 2007) -- Isderion 00:14, 15. Jun. 2007 (CEST)

Hier wurden auch schon Aufnahmen akzeptiert, die von einem Fernsehturm gemacht worden sind, weswegen ich mich nicht gegen Aufnahmen von einem Kirchenturm sperren will. Die Frage ist auch, ob auf den Bildern etwas schützbares zu sehen ist. Mein Vorschlag wäre hochladen - wenn man sichergehen will unter einem anonymen Zweitaccount. --Isderion 00:14, 15. Jun. 2007 (CEST)
Wenn nichts Schützenswertes futugrafiert wurde und das Recht am eigenen Bild nicht verletzt wird, sind Aufnahmen vom Kirchturm oder Fernsehturm unbedenklich. --RalfR 09:03, 15. Jun. 2007 (CEST)
Wenn auf dieser Aufnahme nicht einzelne (junge) Bauwerke von (architektonischer) Schöpfungshöhe bildbestimmend sind, also ein eine größere Anzahl (>10) Bauwerke gleichberechtigt als Stadtansicht abgebildet sind und die Mehrheit davon älter als 100 Jahre ist, dann sollte das unkritisch sein. Problematisch wird's wenn als Hauptmotiv in der Mitte ein Bauwerk von Norman Foster steht und das auch noch gerade in dem Moment unglücklicherweise gerade von Christo verhüllt ist. --jha 09:08, 15. Jun. 2007 (CEST)
...und Claudia Schiffer auf dem Dachgarten oben ohne ein Sonnenbad nimmt ;) --RalfR 09:17, 15. Jun. 2007 (CEST)

Üblicherweise sind wir, abweichend von der zu engen Sicht des BGH, bei dem Standort hinsichtlich der Panoramafreiheit sehr großzügig. Bei einem Stadtpanorama wäre es ja ganz offenkundig mit Sinn und Zweck der Regelung nicht zu vereinbaren, wenn ein einzelnes modernes Gebäude, das nicht blickfangartig in den Mittelpunkt gestellt wird, die Abbildung verhindern könnte. Auch wenn es nicht "wegdenkbar" ist, ist es trotzdem Beiwerk (Recht) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:15, 15. Jun. 2007 (CEST)


Danke für die zahlreichen Einschätzungen der Situation. Ich habe das Bild jetzt hochgeladen, es handelt sich um dieses hier: [3]. Es entspricht wohl ohne weiteres der nicht ganz so strengen Auslegung der Panoramafreiheit, wie sie in der WP angewendet wird. Oxensepp
Nochmals. Panoramafreiheit bezieht sich ausschließlich auf urheberrechtlich geschützte Werke. Kannst du vielleicht angeben, bei welchem der einigermaßen erkennbaren Bauten der Architekt keine 70 Jahre tot ist und ob das ein Werk der Baukunst darstellt. Wenn du das nicht kannst, würde ich dafür plädieren, den Begriff der Panoramafreiheit ganz schnell wieder zu vergessen! Das hat mit nicht ganz so strenger Auslegung nichts zu tun, wenns nix auszulegen gibt. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:35, 15. Jun. 2007 (CEST)
Ach so! Als juristischem Laien ist mir die Klausel mit den 70 Jahren wohl entgangen. Dann ist die Entscheidung ja tatsächlich noch viel einfacher. Aber was zählt als 'Werk der Baukunst'? Z.B. beim Rathaus wäre ich mir da nicht ganz sicher (ich bin auch architektonischer Laie). Oxensepp
Das ist ne Altstadt oder? Da gibt es zwar tatsächlich Bauten, die künstlerisch wertvoll sind, aber absolut unbedenklich. Baukunst sind meist hässliche Klötze aus Stahl, Beton und Glas (für den Laien gesprochen). :-) -- ShaggeDoc Talk 22:11, 15. Jun. 2007 (CEST)

Bild:122.jpg

Betrifft Foto 122.jpg: Warum gibt es hier Urheberprobleme? Ich habe die Datei ordnungsgemäß hochgeladen und lizensiert. Ein Löschung verstehe ich nicht. Rainerhaufe --Rainerhaufe 09:28, 16. Jun. 2007 (CEST)

Bei Bild:122.jpg fehlt die Lizenz. --Streifengrasmaus 09:36, 16. Jun. 2007 (CEST)

Gescanntes vom Turbowechselrichter

Hallo! Für den Turbowechselrichter-Artikel kann eine Seite, die ich in einem alten Schinken (AEG-Hilfsbuch) gefunden habe, interessant sein. Ich habe das Ganze mal abgescannt. Mehr steht im gescannten Bild. Jetzt meine Frage: Kann man AEG irgendwie nach Erlaubnis fragen? Mir erscheint das unmöglich, weil die Firma in (mir unübersichtliche) Teile aufgeteilt wurde.

Das Gescannte

Gruß, Quark48 11:05, 16. Jun. 2007 (CEST)

Bei AEG steht: # 1997 Das umfangreiche Firmen-Archiv wird an das Deutsche Technikmuseum Berlin übergeben. - ich denke, das wäre die Stelle, wo man am ehesten Auskunft erhält...--RalfR 14:47, 16. Jun. 2007 (CEST)

Panoramafreiheit, unfertiges Kunstwerk oder doch geschützt?

Beim Artikel Square Depression stellt sich gerade die Frage, ob dieses Bild überhaupt eine gültige Lizenz besitzt und verwendet werden darf. Anscheinend ist das Kunstwerk noch nicht ganz fertig, aber weitgehend vollständig. Andererseits wurde das Foto wohl aus einem Gebäude gemacht, weswegen Panoramafreiheit dann wohl nicht gelten kann. Außerdem ist noch nicht klar, ob es sich dabei um ein permanentes Kunstwerk handelt. Mich würde daher mal gerne die Meinung der Experten interessieren, wie die rechtliche Lage zu besagtem Bild aussieht. --STBR!? 14:35, 16. Jun. 2007 (CEST)

Panoramafreiheit greift wohl nicht, weil irgendwelche Hilfsmittel (Leiter, Gebäude) benutzt wurden, um das Foto anzufertigen. Andererseits ist das für mich nichts weiter als eine sinnlose Betonfläche. Ob das Schöpfungshöhe erreicht, hängt wohl vom persönlichen Geschmack des jeweils urteilenden Richters ab. --RalfR 14:42, 16. Jun. 2007 (CEST)
Es ist aber keine plane Betonfläche, sondern in Form einer umgekehrten Pyramide. Ob das schon was Besonderes ist? Würde gerne auch noch weitere Meinungen hören. --STBR!? 14:50, 16. Jun. 2007 (CEST)
Also kippe ich ein paar Kubikmeter Beton in den Garten, ziehe das ab und bin dann Künstler? Ansichtssache...--RalfR 14:52, 16. Jun. 2007 (CEST)
Ähem ja. Habe schon überlegt, ob ich nicht irgendwelchen alten Schrott einfach irgendwie hier in der Stadt auf einen Haufen kippen soll und das als Kunstwerk vermarkte! Die Skulptur.Projekte ist doch DIE Gelegenheit teure Abfälle günstig loszuwerden. Abstrakte Kunst eben. ;) --STBR!? 14:55, 16. Jun. 2007 (CEST)
Ralle, wennse genug Doove finden tus, die datt für Kunst haltn, ist alles Kunst. Oder frei nach dem bekanntestem Karvevalvereins aus BaWü: Kunst ist was der Künstler für Kunst hält. --Ein Beueler im Regen 15:53, 16. Jun. 2007 (CEST)

Sehe keine Schöpfungshöhe. Kunst und SH sind 2 Paar Stiefel. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:09, 17. Jun. 2007 (CEST)

Das glaubst aber nur Du. --sугсго.PEDIA-/+ 00:13, 17. Jun. 2007 (CEST)
Nö, nicht nur Histo sieht das so. --RalfR 05:47, 17. Jun. 2007 (CEST)
  • So mal als OffTopic: Der Artikel bekommt sicher bald viel Zulauf durch "Presseberichterstattung". Da werden zunächst Skater drin Halfpipe spielen. Dann wird -entweder sofort oder nachdem sich nachts der erste besoffene Student drin die Haxen gebrochen hat- ein Zaun drum aufgestellt. Dann wird der Künstler wegen Verschandelung seines Kunstwerkes gegen den Zaunaufsteller prozessieren. Erinnert sich noch jemand von Euch an die steilen grasbegrünten 5m-Kegel auf der Expo2000, die immernoch das hannöversche Messgelände verschönern und dann -weil man ja dran hochlaufen und herunterfallen könnte- eingezäunt wurden. --jha 06:11, 17. Jun. 2007 (CEST)

GPL

Nachdem man mich hier hierhin verwiesen hat: Lest es euch durch und antwortet. MF-Warburg (disk.) (tetun) 16:02, 16. Jun. 2007 (CEST)

Einem reinen Wörterbuch würde ich als Datenbankwerk die Schöpfungshöhe absprechen. --RalfR 16:12, 16. Jun. 2007 (CEST)
Kommt drauf an, die blosse Auflistung der Wörter mit Übersetzung wird wohl unproblematisch sein. Die Erläuterungen zur allgemeinen Wortbildung & Grammatik würde ich - sofern überhaupt vorhanden - nicht übernehmen, sondern in eigenen Worten beschreiben.--Wiggum 16:28, 16. Jun. 2007 (CEST)
Sind nicht vorhanden, nur Wörter mit Übersetzung. Kann ich also übernehmen? MF-Warburg (disk.) (tetun) 16:43, 16. Jun. 2007 (CEST)

Bild eines Malers, der vor mehr als 70 Jahren gestorben ist

--Hausmaus 16:13, 16. Jun. 2007 (CEST) Darf ich folgendes Bild [4] verwenden, der vor mehr als 70 Jahren gestorben ist? Danke

ja --RalfR 16:22, 16. Jun. 2007 (CEST)

"Svalbard-Flagge"

Geht das hier damit? Es ist eigtl. keine Flagge, wurde nur entworfen. Die offizielle Flagge von Svalbard ist die norwegische und auch als Regionalflagge wird sie nicht gehisst. --Kuemmjen Diskuswurf 21:46, 16. Jun. 2007 (CEST)

Meiner Laien-Nase nach ja. Es handelt sich lediglich um eine einfache Zusammenstellung heraldischer Bausteine; die einzige besondere Idee ist die, den Löwen mit einer Axt auszurüsten – die ist aber ja auch schon älter.--Hannes2 Diskussion  22:00, 16. Jun. 2007 (CEST)
Ja, klar geht das. -- ChaDDy ?! +/- 22:04, 16. Jun. 2007 (CEST)
Ich wollte mich nur noch mal bei ChaDDy absichern... ;-) --Kuemmjen Diskuswurf 10:54, 17. Jun. 2007 (CEST)

Mist, ich kann's nicht hochladen. Jedenfalls nich als .svg, weil ich das nicht von .PNG umwandeln kann. Als "Bild:Flag of Svalbard (local).svg" wäre es am hilfeichsten. --Kuemmjen Diskuswurf 11:06, 17. Jun. 2007 (CEST)

Urheber von bearbeiteten Bildern

Hallo, habe gerae einen Textvorschlag für Wikipedia:Bildrechte auf die Diskussionsseite gestellt. Problem: jemand hat sich wohl als "Urheber" eines Bildes angesehen, weil er auf einem Bild aus einer Publikation alle Beschriftungen ausgetauscht hat. Wollte ihn auf Wikipedia:Bildrechte hinweisen (und habe ihn auch darauf hingewiesen), musste aber feststellen, dass dieser Punkt dort gar nicht abgehandelt wird. Der Textvorschlag für die Seite ist hier: Wikipedia_Diskussion:Bildrechte#Bilder_aus_Publikationen_.2F_Internet Jedoch wäre ich für ein "Gegenlesen" und eine Präzisierung dankbar.

Frage: Ab wann bin ich Urheber eines Bildes, das ich nach einer Vorlage erstellt habe?

Wie wäre es z.B. mit den folgenden fiktiven Beispielen:

  • Ausdrucken, Einscannen
  • Ausdrucken, mit Blaupapier Durchpausen, Einscannen
  • Bild mit einem Bildbearbeitungsprogramm bearbeiten (Beschriftungen)
  • Bild mit einem Bildbearbeitungsprogramm bis zur Unkenntlichkeit bearbeiten
  • Bild mit einem Bildbearbeitungsprogramm bearbeiten, bis deutliche Unterschiede bestehen
  • Pixelglaphik mit einem Trace-Programm in Vektorgraphik "umwandeln" lassen (ist einem Durchpausen sehr ähnlich, da das Programm versucht die Konturen nachzuziehen)
  • Konturen des Bildes/Schemata von Hand in einem Vektorprogramm nachziehen, dann das Bild entfernen und nur die Vektorgraphik speichern (dem Durchpausen noch ähnlicher)
  • Teile aus einem fremden Bild in das eigene Bild einfügen

Mehr fällt mir gerade nicht ein, gibt aber sicher noch mehr denkbare/gängige Varianten.

Gruss --Iridos 06:41, 17. Jun. 2007 (CEST)

Ich hätte noch anzubieten
  • Zeichnen des Bildes "freihand" mit der Vorlage in einem Nachbarfenster
  • Zeichnen des Bildes "freihand" mit der Vorlage ausgedruckt auf dem Tisch
  • Zeichnen des Bildes "freihand" ohne sichtbare Vorlage
  • Zeichnen des Bildes "freihand" ohne die Vorlage in der letzten Stunde gesehen zu haben
  • Nachbauen des Bildes in einer HTML/Mediawiki-Tabelle mittels eines Texteditor ohne weitere Hilfsmittel
--jha 07:52, 17. Jun. 2007 (CEST)
Ha......... ha.......h...(gähn) - selten so gelacht. Beantwortet aber leider die Frage nicht. Verarschen kann ich mich selber... und das viel besser (kenne ja schliesslich meine Schwächen besser als du). Die Frage ist: wo konkret ist die Grenze zu ziehen. "Selber zeichnen" - auch nach Vorlage ist wohl unkritisch. Alles was ähnlich Durchpausen ist, ist schwierig, denn irgendwo hier läufte die Grenze. Und direktes kopieren auch bloss von Teilen ist wohl "eindeutig verboten" (wobei auch dann für so einen "Teil" die Schöpfungshöhe gegeben sein muss).
Entschuldige, dass ich eine etwas schwammige Frage versucht habe mit Beispielen zu konkretisieren. Wie dumm, Geschwurbel ist ja viel gefragter

Naja, Bettzeit. Gute Nacht Iridos 09:06, 17. Jun. 2007 (CEST)

Ich erwähnte dann mal, dass mir ein "Nachbauen in Mediawiki-Tabelle" als URV gelöscht worden ist. War also durchaus ernst gemeint. Und was das "Freihand-Zeichnen" anbelangt: Wenn ich zufällig einen Asterix oder einen Schlumpf "täuschend echt" zeichnen kann, weil ich das vielleicht jahrelang in langweiligen Schulstunden geübt habe, dann wird es vermutlich immernoch eine URV sein, weil es sich um „Derivative Art“ handelt. --jha 09:12, 17. Jun. 2007 (CEST)
ok - aber "im Nachbarfenster" oder "auf dem Tisch" war ja wohl eher nicht ernst gemeint... Kannst du das mit der Tabelle genauer erklären? Vielleicht könnte man auch einen Abschnitt über Tabellen einfügen - ich habe in dem selben Artikel Cholecalciferol auch aus der Literatur entnommene Tabellen gesehen, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob sie eventuell problematisch sind. Iridos 18:16, 17. Jun. 2007 (CEST)

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Produktfotos_.28Marken.2C_Cover.2C_Comicfiguren.2C_....29 sagt schon, dass unfreie Bearbeitungen nicht gestattet sind --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:20, 17. Jun. 2007 (CEST)

Hallo Historiograf, es ging konkret um Bild:Vitamin_D_Stoffwechsel_Übersicht.PNG und [5] - und das sieht mir zu ähnlich, um selbst gezeichnet zu sein. Ich habe hier jetzt ersteinmal nachgefragt - der angebliche Urheber kann es dann vielleicht selbst rausnehmen - habe von seinen Bildern im Review nicht viel übrig gelassen..... Dieser Fall ist meiner Meinung nach nicht ausreichend beschrieben - mein Verweis auf die Seite wird ihm also leider nicht so viel bringen.
Mit gezeichneten Comic-Figuren hat das hier nur wenig zu tun und auch das Cover-Beispiel ist weit weg. Ich denke, dass der Fall einer direkten Weiterbearbeitung als "Selbstverständlichkeit" nicht aufgenommen wurde - aber offensichtlich ist das nicht für alle selbstverständlich (ich unterstelle dem Author gewiss keine Böswilligkeit) und sollte deshalb klarifiziert werden. Wichtig ist dabei MBMN auch, festzulegen, wo wir hier für uns die Grenze ziehen - ab wann ist etwas keine "Kopie" mehr, sondern ein eigenständiges Werk. Da wir bekanntes Wissen wiedergeben wollen ist es praktisch unvermeidbar Graphiken aus Publikationen oder Lehrbüchern zu reproduzieren - das "Wie" muss dabei aber geklärt sein. Iridos 18:16, 17. Jun. 2007 (CEST)
Das geht für mich ganz klar unter URV. Wer trägt's ein und prüft die anderen Uploads dieses Benutzers? --jha 19:59, 17. Jun. 2007 (CEST)

Denkmalbild

Die Uni Frankfurt (Koloniales Bildarchiv) hat hier ein historisches Foto eines Denkmals, das der 1934 verstorbene Bildhauer August Kraus für Shanghai modelliert hatte und das dort 1898 im öffentlichen Raum enthüllt wurde. Ein Fotograf wird nicht genannt, sondern als Urheber allein Kraus. Nach meiner bisherigen Kenntnis ist dieses Bild public domain (70/100 Jahre). Meine Nachfrage hier vorsichtshalber, weil direkt über dem Bild ein Hinweis zum Urheberrecht angebracht ist, der – geöffnet – u.a. den Text enthält: „Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).“ Das verunsichert mich nun doch. Kann ich problemlos hochladen? Und wenn ja, die gewünschte URL als Quelle angeben? --Lienhard Schulz Post 09:09, 17. Jun. 2007 (CEST)

Wird leider nichts, wenn nicht zu klären ist, wann das Bild aufgenommen wurde. Eventuell lässt sich nachvollziehen, dass das Lichtbild älter als 100 Jahre ist und auch irgendwann vor 1980 auch schon mal publiziert wurde. --jha 09:18, 17. Jun. 2007 (CEST)
Ich dachte, der Fotograf sei in diesem Fall unerheblich, da es um das Kunstwerk "Denkmal" geht und die Fotografie selbst keine "Schöpfungshöhe" enthält, da es sich um eine ganz "normale" Denkmalswiedergabe handelt? --Lienhard Schulz Post 09:33, 17. Jun. 2007 (CEST)
Das geht nur bei 2D-Objekten, bei 3D Objekten gibt es doch eine Unzahl von Abbildungsmöglichkeiten ==> Schöpfungshöhe erreicht --Stefan-Xp 09:43, 17. Jun. 2007 (CEST)

Ist das überhaupt ein Foto, oder nicht doch eine Zeichnung? Zwischen einer richtig guten, realistischen Zeichnung und einem nicht ganz so qualitativ hochwertigem Foto ist nämlich kein so arg großer Unterschied. Trotzdem wäre wichtig zu wissen, wie alt dieses ist. Sonst geht nämlich leider nichts. Vielleicht weiß die Uni ja weiter. -- ChaDDy ?! +/- 10:46, 17. Jun. 2007 (CEST)

Ist doch ganz eindeutig kein Lichtbild, sondern eine offenbar zeitnah zur Enthüllung 1898 in einer Zeitung/Zeitschrift publizierte Grafik (Stahlstich?) - Foto bezieht sich wohl auf die nicht schutzfähige Repro der Uni Ffm. Fällt also eindeutig unter unsere 100-Jahre-Regel, da kein Urheber angegeben ist (siehe auch Anonymes Werk) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:25, 17. Jun. 2007 (CEST)

BahnCard

Habe entdeckt, dass es im BahnCard-Artikel nur dieses eine Foto einer BahnCard gibt. Ich hätte eine Jugend-BC-25 anzubieten, muss ich da auch meinen Namen rausstreichen und das Foto löschen, wie in dem Bild oben? Oder stört das niemanden?

lg -- das wasser (blubb.) 11:31, 17. Jun. 2007 (CEST)

Hallo "das wasser", im BahnCard-Artikel gibt es insgesamt momentan zwei Abbildungen. Oben genanntes BC25-Frist und dieses Bild:Manfred Mustermann BC50.png. Bei der BC25-First war wirklich kein Foto drauf, beim Manfred Mustermann wurde es verfremdet. Du kannst Deinen Namen gerne drin stehen lassen, wenn Du dies möchtest ich würde es allerdings nicht machen, da man ansonsten von Deinem Benutzernamen auf deinen Realnamen kommen kann und wenn man dann noch Dein Bild sieht weiß man dann noch mehr. Also es könnte im Prinzip nur Dich stören ;-) Gruß --kandschwar 12:07, 17. Jun. 2007 (CEST)
Danke! - Ich werd nur das Bild verfremden... mein Realname steht sowieso in mindestens 20 Bildunterschriften bei Commons... -- das wasser (blubb.) 12:21, 17. Jun. 2007 (CEST)

IAEA-Disclaimer

Aus „aktuellem Anlass“: Erlaubt der Disclaimer auf der IAEA-Webseite eine Übernahme von Bildern hierher? Konkret: Ist „Extracts from IAEA material contained in the IAEA.org site may be freely used elsewhere provided acknowledgement of the source is made.“ frei genug? --A.Hellwig 15:11, 17. Jun. 2007 (CEST)

Solche Lizenzen haben sich in der Vergangenheit als sehr problematisch erwiesen. Ohne CC-Lizenz sollten wir keine Bilder von solchen Webseiten akzeptieren. Wenn sie es wirklich so meinen, wie Du es interpretiert hast, sollte es für die Webseite kein Problem sein, die unklare Aussage durch eine von ihnen zu wählende CC-Lizenz zu ersetzen. Für mich sieht es jedenfalls so aus, als seien mindestens Bearbeitung und eigenständige kommerzielle Nutzung nicht in der Erlaubnis inbegriffen. --rtc 17:59, 17. Jun. 2007 (CEST)

Bild:Tanja Becker-Bender.jpg im Artikel "Tanja Becker-Bender"

Ich holte die Genehmigung des Fotografen zu dem o.a. Bild ein und füllte die Felder "Beschreibung, Quelle, Urheber etc. " und insbesondere das "Zitat der Genehmigung des Urhebers für eine freie Lizenz" aus, letzteres auch durch Bestätigung der entsprechenden Email des Fotografen (Marco Borggreve).

Nach meiner Beobachtung wurde das Bild aber bisher noch nicht freigeschaltet. Kannst Du mir bitte mitteilen, ob noch irgendeine Angabe fehlt?

Vielen Dank!

Midsummer --Midsummer 17:16, 17. Jun. 2007 (CEST)

Da fehlte lediglich der Lizenzbaustein, deshalb wurde das Bild vom BLU-Bot gekennzeichnet. Ist erledigt. --RalfR 17:40, 17. Jun. 2007 (CEST)

Diplomarbeit

Guten Tag, ich haben vor ca. 2 Jahren einen Beitrag bei Wiki reingestellt, den ich nun verändern muss oder löschen will. Ich bekomme sonst ernsthafte Schwierigkeiten, die Möglichkeit meinen eigenen Text zu ändern wurde mir nicht ermöglicht, nicht einmal ein Wort. Es stammt aus einer alten Diplomarbeit von mir und kann so einfach nicht mehr im Netz stehen bleiben. Wie stelle ich einen Löschantrag von für den Text meiner Diplomarbeit. --Hassan2007 04:01, 18. Jun. 2007 (CEST)

Wenn Du zum Zeitpunkt der Einstellung der Diplomarbeit bzw. ihrer Teile die Exklusivrechte noch nicht schriftlich an jemanden übertragen hattest und die Diplomarbeit selbst kein Plagiat war, dann gibt es keine Möglichkeit, die Löschung zu erzwingen. Sollte einer der beiden Punkte zutreffen, markiere den Artikel als {{URV}} --rtc 04:29, 18. Jun. 2007 (CEST)
Wobei du natürlich auch beweisen musst, dass es sich um eine URV handelt. -- ChaDDy ?! +/- 09:10, 18. Jun. 2007 (CEST)
es ist keine URV, siehe die hier in der Löschdiskussion angegebenen Links. --Rax post 09:23, 18. Jun. 2007 (CEST)

Grundsätzlich kann man einmal rechtmäßig eingestellte Inhalte nicht zurückziehen. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 11:09, 18. Jun. 2007 (CEST)

Grabsteine

Ich habe ein paar selbst geschossene Fotos von Gräbern berühmter Persönlichkeiten, mit denen man evtl. deren Artikel ausstatten könnte. Man sieht in der WP häufig Fotos von Friedhöfen und Grabsteinen. Ist das Reinstellen auf Commons also in jedem Fall unbedenklich, wenn es sich um einen öffentlich zugänglichen Friedhof handelt? Manche Gräber sind mit Skulpturen und Mosaiken verschönt, von deren Urheberschaft ich im Einzelfall keine Ahnung habe. Dazu sind auf einigen Fotos auch die Namen der nicht–Berühmten auf den Nachbargrabsteinen zu lesen, inklusive Lebensdaten. In einem Fall sieht man sogar ein in den Grabstein eingelassenes Foto von einem Paar inklusive Lebensdaten. Prekario 16:28, 18. Jun. 2007 (CEST)

Mit den Lebensdaten von nicht involvierten würde ich es halten wie mit Autonummernschildern von Oldtimern, auch wenn uns niemand zwingt, gebietet es die Höflichkeit sie unkenntlich zu machen.--A-4-E 18:26, 18. Jun. 2007 (CEST)
Sehe ich ebenso. Friedhöfe sind öffentlich zugänglich, damit fallen selbst Fotos unter die Panoramafreiheit. Nummernschilder mache ich in der WP nicht mehr unkenntlich, bei Namen und Lebensdaten "nicht relevanter" sollte man sie unkenntlich machen. --RalfR 19:56, 18. Jun. 2007 (CEST)
Hatte wir schon (s. Archiv). Auf Friedhöfen gilt Panoramafreiheit. --Isderion 23:11, 18. Jun. 2007 (CEST)

Foto von Fritz Felgentreu

Hallo Leute,

mir liegt von Fritz Felgentreu eine schriftliche Zustimmung (E-Mail) vor, sein Porträtfoto [6] unter der GFDL zu veröffentlichen. Leider ist ihm der Urheber des Werks nicht bekannt. Darf das Bild dennoch unter der angegebenen Lizenz hochgeladen werden? Gruß, JGß says: Wikisource rockt! 19:44, 18. Jun. 2007 (CEST)

Nein; das alte Pressefotoproblem. Relevant ist die Zustimmung des Fotografen, nicht die des Abgebildeten. Was hälst Du von der Idee, mit ihm einfach einen Fototermin auszumachen und selbst eins zu schießen? --rtc 19:52, 18. Jun. 2007 (CEST)

Frag eher Benutzer:DerHexer, der studiert an der FU. Ich bin in Göttingen... JGß says: Wikisource rockt! 20:15, 18. Jun. 2007 (CEST)

Daten-Diebstahl???

[...] --77.178.219.223 21:17, 18. Jun. 2007 (CEST)

Verschoben nach Wikipedia:Weiternutzung/Mängel#wz.de.tl. --32X 01:24, 19. Jun. 2007 (CEST)

Collage von Geldscheinen

Kann mal jemand hier schauen, ob das so richtig ist? Kann ich mir nicht wirklich vorstellen. --STBR!? 23:10, 18. Jun. 2007 (CEST)

Grigor Parlitschew

Der Artikel ist im Oktober 2005 als 1:1-Übersetzung aus der englischen Wikipedia übernommen worden, ohne dass an irgendeiner Stelle eine Quelle genannt wurde. Nach meiner Überzeugung ist das ein Verstoß gegen die GFDL, mithin eine URV, oder? Angesichts der Tatsache, dass dort gerade eine Edit War bulgarischer und mazedonischer Nationalisten begonnen hat, die den Herren jeweils für sich beanspruchen, wäre ich für Löschung und einen Neuanfang. Bevor ich das "offiziell" vorschlage, würde ich aber gern noch ein paar Stimmen zur vorgeschlagenen Vorgehensweise hören. --Martin Zeise 23:24, 18. Jun. 2007 (CEST)

ja, das ist so nicht ok. Wie aber linzenzkonforme Übersetzung auszusehen hat, wird gestritten. Manche kopieren die Versionsgeschichte (aufgehüptscht mit lauter Links) auf die Diskussionsseite, manche auf die erste Version des Artikels. Mittlerweile gibt's auch die Möglichkeit andere Artikel zu importieren (Vorgehensweise wäre dann so: Artikel verschieben, Anderssprachigen importieren (evtl. soweit die Versionsgeschichte löschen bis man den Ausgangsartikel der Übersetzung kommt) und dann die Versionsgeschichten vereinigen. Andere Möglichkeit wäre mit einem extra Baustein im Artikel auf den Ursprungsartikel zu verweisen (diese Bausteine hat man aber nach einer Löschdiskussion, in der sich soweit ich mich erinnern kann Histo und rtc einig waren gelöscht). Man sieht, dass man dieses Problem beheben kann und aus dem von dir genannten Grund den Artikel nicht löschen muss. --Isderion 23:39, 18. Jun. 2007 (CEST)

Düsseldorf

Die große Textausschnitte in diesem Artikel stimmen mit der Website von Michael Müller überein. Ich gehe jetzt eher davon aus, dass Herr Müller das aus Wikipedia kopiert hat und kein Hinweis darauf gesetzt hat, bitte aber um Überprüfung. --D.R 10:43, 18. Jun. 2007 (CEST)

Die erste Version der Seite, die archive.org hat, stammt vom 28.12.2005 ([7]). Der text war aber schon vorher im WP-Artikel drin: [8]--Wiggum 11:57, 19. Jun. 2007 (CEST)

Wie zimperlich müssen wir sein.?

Auf Diskussion:Mit_offenen_Karten keimt gerade die Diskussion auf, ob man erwähnen darf, das man Mitschnitte einer Artesendung auch auf Youtube runterladen kann. Ist allein der Hinweis darauf eine Straftat?--A-4-E 13:04, 18. Jun. 2007 (CEST)

Letztlich ist es egal, ob es legal oder illegal oder sch..ssegal ist, der Link hat hier nichts zu suchen. Als Quelle ist Youtube (und ähnlich) nicht zuverlässig, da es ein leichtes ist, solche Beiträge zu manipulieren. Gleiches gilt auch als Weblinks, zudem gibt es bevormundende Mechanismen und ganz Werbefrei ist die Geschichte auch nicht, zudem haben die Videos meist mieseste Qualität. Gibt als 100 Gründe die schon so dagegen sprechen. -- ShaggeDoc Talk 14:03, 18. Jun. 2007 (CEST)
Es war kein Link, sondern nur ein allgemeiner Hinweis. Konkrete Links halte ich genauso deplaziert wie du. Die Qualität die Videos kann ich natürlich nicht beurteilen, ich würde mir doch urheberrechtlich bedenkliches Material herunterladen.--A-4-E 15:19, 18. Jun. 2007 (CEST)
Der reine Hinweis daruf ist irrelevant und hat somit zu unterbleiben. Das hat auch wiederum mit Recht rein gar nichts zu tun. -- ShaggeDoc Talk 15:21, 18. Jun. 2007 (CEST)

Mal so als Hinweis: Man kann in diesem Punkt durchaus anderer Meinung sein als der Doc (s. [9]). Zum Thema: siehe Haftung für Hyperlinks. --Isderion 23:04, 18. Jun. 2007 (CEST)

Dir ist schon klar, dass ein kleiner Unterschied zwischen der von BJ verlinkten Seite und Seiten wie YouTube, GoogleVideos, etc. besteht? -- ShaggeDoc Talk 11:46, 19. Jun. 2007 (CEST)
Dir ist schon klar, dass die verlinkte Seite nur ein myVideo Video einbindet.--A-4-E 15:32, 19. Jun. 2007 (CEST)
Jo, aber es trägt mit Parlazzo zumindest jemand die redaktionelle Verantwortung. -- ShaggeDoc Talk 15:37, 19. Jun. 2007 (CEST)
Das heißt wenn ich Fan-Seite von Mit Offenen Karten finden würde die auf alle Sendungen auf YouTube verlinkt müsste ich den Link doch eigentlich in den Artikel einfügen? Wie wäre es dann mit einer Fanseite, die nur sagt, das amn fast alle Folgen in akzeptabler Qualität auf YouTube findet, dürfte ich auf die auch verlinken?--A-4-E 15:44, 19. Jun. 2007 (CEST)

fehlende Angaben bei http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Manner_Logo.jpg

--MannerAG 13:56, 18. Jun. 2007 (CEST) Uns ist leider nicht klar, welche Daten noch für die Datei http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Manner_Logo.jpg fehlen. Bitte um Unterstützung! Da das vorige Manner Logo leider nicht das Richtige war (der Schriftzug "mag man eben" ist NICHT Bestandteil des Logos), wollen wir es permanent austauschen.

Vielen Dank Manner Marketing

Soweit ich sehe sind jetzt alle wichtigen Informationen nachgetragen. Allerhöchstens Vorlage:Logo könnte noch rein. Ich werde das gleich erledigen und den BLU-Hinweis entfernen. -- Timo Müller Diskussion 14:07, 18. Jun. 2007 (CEST)
Herzlichen Dank für die Zurverfügungstellung dieses Bildes! Hufi @ 14:11, 18. Jun. 2007 (CEST)

Halt! Das ist aber nicht PD-Schöpfungshöhe, sondern eine allgemeine Freigabe durch den Rechteinhaber, da wäre eine Mail an permissions-de@wikimedia.org angebracht, sonst könnte ja jeder kommen. Eine passende Vorlage dazu findest du hier. -- ShaggeDoc Talk 14:13, 18. Jun. 2007 (CEST)

Das Logo erreicht keine Schöpfungshöhe und ist damit PD. Eine Freigabe ist nicht nötig. -- ChaDDy ?! +/- 14:17, 18. Jun. 2007 (CEST)
Erstens steht das so nicht auf der Bildbeschreibungsseite. Zweitens sollten wir uns Gedanken darüber machen, was die bessere Lösung für uns ist. Unsere subjektive Einschätzung als PD-Schöpfungshöhe oder die Freigabe des (Marken-)Rechteinhabers zur uneingeschränkten Nutzung. -- ShaggeDoc Talk 14:22, 18. Jun. 2007 (CEST)
Ich kenne einen Benutzer, der bei einer solchen Argumentation ganz laut „Copyfraud!“ schreien würde. Nur leider ist er anscheinend gerade nicht aktiv. Ich dagegen frage mich, ob wir dem Rechteinhaber lieber Steine in den Weg schmeißen, indem wir von ihm für die Freigabe noch eine Mail verlangen, oder lieber den für beide Seiten einfacheren Weg gehen. -- Timo Müller Diskussion 14:26, 18. Jun. 2007 (CEST)
Was andere Leute schreien ist mir sowas von Schnurz. Wenn ich die Wahl habe zwischen einfach und sicher, dann wähle ich den sicheren Weg. Schließlich bin ich einer jener, die sich wegen der beschissenen Logopolitik ständig mit verärgerten Kunden rumärgern dürfen. Zudem hab ich als Admin dafür zu sorgen, dass Wikipedia möglichst ungestört läuft, da ist das Urheberrecht zunächst mal sekundär. -- ShaggeDoc Talk 14:32, 18. Jun. 2007 (CEST)
Seit wann haben wir Kunden? Wenn, würde die Bezeichnung „Kunden“ auch viel mehr auf die Leser passen, nicht auf diejenigen, die uns oder die WMF verklagen wollen. Und ob die WP besser läuft, wenn man Leuten, die ihre Bilder zur Verfügung stellen wollen, das unnötig verkompliziert, wage ich zu bezweifeln. Sicherlich sollten wir sicher gehen, dass uns keiner URVs unterschiebt, aber eine E-Mail lässt sich auch recht leicht fälschen. -- Timo Müller Diskussion 15:02, 18. Jun. 2007 (CEST)
Der Support hat schon Kunden (wird von der Software so genannt). Zudem sollte immer die Frage sein, was weniger Ärger verursacht und das wäre eine einfache mail an Permissions, deren Mitarbeiter übrigens nicht so blöd sind und eMailadressen nicht gegenchecken. Und nebenbei URV ist nicht alles, sich darauf zu berufen ist allerdings sehr einfach, wenn man vom Support und seiner Arbeit keine Ahnung hat. -- ShaggeDoc Talk 15:13, 18. Jun. 2007 (CEST)

Fein, dass das geklappt hat. Wir wollen ansich nur die Richtigkeit des Beitrages respektive unseres Logos herstellen ohne jedoch die Rechte bezüglich der Verwendung des Manner Logos zu verändern. Das Thema der Urheberrechte im Internet scheint ja noch länger auf der Tagesordnung stehen zu bleiben! MfG, das Manner Marketing Team --MannerAG 11:33, 19. Jun. 2007 (CEST)

  • Nur weil ich mal ne Stunde offline bin, bin ich nicht inaktiv.
  • Ein zusätzlicher Verweis auf eine OTRS-Freigabe schadet nie, wir sollten aber schon als Service für Nachnutzer die urheberrechtliche Gemeinfreiheit dokumentieren --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:03, 19. Jun. 2007 (CEST)

Übungsflugblatt der Bundeswehr

Die Bundeswehr hatte Ende letzten Jahres/Anfang dieses Jahres auf einem mir nahegelegenen Truppenübungsplatz eine Übung mit Flugblättern durchgeführt. Eines dieser Übungsflugblätter (A5, doppelseitig: deutsch/polnisch) habe ich gefunden. Den Text halte ich zwar nicht für schützenswert, aber das muss ja nichts heißen. Kann ich es auf Commons als PD-irgendwas hochladen (einige Leute interessiert das Aussehen vielleicht) oder sollte ich davon Abstand nehmen? --32X 00:11, 19. Jun. 2007 (CEST)

Bitte stelle keine Fragen, bei denen es lediglich darum geht, dass Dir jemand die Verantwortung vor Deinem Gewissen nehmen soll. Das ist trügerisch; sie bleibt sowieso bei Dir. --rtc 02:30, 19. Jun. 2007 (CEST)
Es geht mir nicht darum, vielmehr möchte ich wissen ob es möglich ist (beispielsweise weil es als Werk einer staatlichen Einrichtung durch Gesetz XYZ Paragraph abc frei ist) oder ob es prinzipiell geschützt ist, weil Bundeswehrmitarbeiter jeweils drei zusammenhängende Sätze in zwei Sprachen geschrieben haben und damit eine geistige Leistung vorliegt. --32X 03:27, 19. Jun. 2007 (CEST)
Ausschlaggebend für einen Urheberrechtsschutz ist eine geistige Schöpfung (Schöpfungshöhe), keine Leistung (die spielt nur beim einfachen Lichtbild eine Rolle). Ob die vorliegt, dafür musst Du die Entscheidung und Verantwortung selbst tragen. Als Paragraph käme nur §5(1) in betracht, aber ich gehe nicht davon aus, dass es darunterfällt. --rtc 03:39, 19. Jun. 2007 (CEST)
ACK. Das ist sicherlich kein Amtliches Werk. -- Timo Müller Diskussion 10:11, 19. Jun. 2007 (CEST)
Du meinst: Das ist sicherlich _kein_ Amtliches Werk, oder? --AndreasPraefcke ¿! 10:43, 19. Jun. 2007 (CEST)
Natürlich. War ein Tippfehler. Es ist kein Amtliches Werk. -- Timo Müller Diskussion 22:54, 19. Jun. 2007 (CEST)
Zum Thema "Amtliches Werk ist nicht alles": Die USA haben zu besten Zeiten des kalten Krieges über Nicaragua Flugblätter abgeworfen, die neben Aufwiegelung zum Umsturz auch ganz praktisch eine Bauanleitung für eine Hakenkralle enthielt. Auch wenn's ein amtliches Werk ist, mit diesem Dokument würden wir vermutlich Schwierigkeiten bekommen, weil es eben noch andere Rechte neben dem Urheberrecht gibt. --jha 11:05, 19. Jun. 2007 (CEST)

Unabhängig von dem nicht gegebenen amtlichen Werk kommt es auf den Text konkret darauf an. Oft haben einfache Texte keine Schöpfungshöhe --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:06, 19. Jun. 2007 (CEST)

Wiki Bilder zur Verfügung stellen, ohne Rechte abzutreten

Da grade eben beim Hochladen eines Bildes die Frage nach der "Qualität" (Bildgröße) aufkam: Ich würde durchaus gerne Bilder für Wiki zur Verfügung stellen. Diese wären für den Wiki Kontext frei, bei privater Nutzung ausserhalb wäre von mir zu genehmigen, dann aber frei. Kommerzielle Nutzung wäre nicht gestattet.

Hintergrund: Ich verdiene selber meine Brötchen mit Bildern. Die freie Nutzung hier ist für mich OK (ist ja auch ne gute Sache), ungefragte kommerzielle Verwertung unakzeptabel. Auch weil ich ggfls von der VG Bildkunst vertreten werde und u.U. gar nicht zu einer kompletten Freigabe künstlerischer Bilder berechtigt wäre.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Unter jedes Bild den Baustein: Vorlage:Ausnahme


--Leif P 01:33, 19. Jun. 2007 (CEST)

Diese Möglichkeit gibt es leider nicht, da es ja u. a. auch möglich sein soll, Spiegel (egal ob ein oder alle Artikel) der Wikipedia zu betreiben. Da dort die kommerzielle Nutzung eingeschlossen ist, soll dies auch für Bilder gewährleistet sein. Einige Fotografen umgehen dieses Problem, indem sie hier teilweise spezielle Zuschnitte in geringerer Größe zur Verfügung stellen und größere Varianten „auf Anfrage“ bereit halten. Meist können dann auch andere Lizenzbedingungen ausgehandelt werden (GFDL ist beispielsweise für Druckerzeugnisse nur selten geeignet). --32X 01:47, 19. Jun. 2007 (CEST)


Bei der geringen Größe gab es schon Gemecker. Nun gut, dann wird Wiki von mir auch maximal den Abfall als Bildmaterial bekommen. Schade eigentlich, hätte gern vernünftige Bilder zru Verfügung gestellt. --Leif P 02:07, 19. Jun. 2007 (CEST)
Wir müssen leider alle Deine Bilder löschen, da Du einen Vertrag mit VG Bildkunst hast. Lade auch keine neuen mehr hoch, auch nicht in niedriger Auflösung. Du verletzt damit Deinen Vertrag und begehst eine Urheberrechtsverletzung, da Du das ausschließliche Nutzungsrecht abgegeben hast. Ich werde Dir außerdem ein Merkblatt auf Deine Diskussionsseite schreiben. Bitte lies dieses eingehend und gründlich durch, damit Du die Wikipedia-Position zu Bildrechten verstehst. --rtc 02:20, 19. Jun. 2007 (CEST)
Ich bin kein Leibeigener der VGBK, die vertreten mich bei der künstlerischen Arbeit. Was ich sonst so für wen "knipse" betrifft sie nicht. Ist aber auch egal, wird mir eh langsam zu blöde hier. Ich wollte hier helfen und an der einen oder anderen Stelle besseres Bildmaterial liefern. Das ist anscheinend nicht gewünscht, also lasse ich es. Viel Spaß noch. --Leif P 03:27, 19. Jun. 2007 (CEST)
Leif, ich bin mir sicher, dass Du in der besten Absicht gehandelt hast und ich meine es nur gut mit Dir. Je nachdem, was Du für einen Vertrag mit VGBK unterschrieben hast, fallen die Rechte von Fotos, die Du angefertigt hast, ganz automatisch an die VGBK, egal ob Du Dich nun als deren Leibeigener siehst oder nicht. Nur mal angenommen Leute benutzen die und kriegen plötzlich eine dicke Richtung. Diese Leute werden sich dann bei Dir das Geld zurücknehmen. Wir dürfen Bilder, wo diese Gefahr besteht, daher, auch in Deinem eigenen Interesse, bis zur Klärung der Sachlage nicht annehmen. Deine Wünsche nach nichtkommerzieller Lizensierung nur für Wikipedia gehen auch ihren Zielen zuwider, wie Du auf dem Merkblatt gesehen hast. Wenn Du diese Ziele nicht teilst, und solange Du ungeklärte Verträge mit VGBK hast, kannst Du leider keine Fotos hier beitragen. Sonstige Arbeit ist aber natürlich sehr willkommen. Ich hoffe, Du verstehst das. --rtc 03:35, 19. Jun. 2007 (CEST)


Es gibt verschiedene Arten von Verträgen mit der VG (Kleiner Tip, schau Dir mal die verschiedenen "Berufsgruppen" an.)
Selbst wenn man Verträge über die komplette Verwertung hat, gelten diese nur so weit, daß davon die "Erstverwertung" ausgeschlossen ist. Sprich wenn jmd Bilder für einen "Auftraggeber" erstellt, so darf dieser diese nutzen und die Vergütung für diese Nutzungsarten liegt allein beim Urheber, nicht bei der VGBK. Da niemand gezwungen ist, Geld zu nehmen, darf also auch jeder etwas für Wiki herstellen.
Ein Stolperstein in Eurer "alles ist frei" Philosophie ist übrigens § 32 (Angemessene Vergütung) im Urheberrecht.
"1 Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung.
2 Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart.
3 Soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, kann der Urheber von seinem Vertragspartner die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, durch die dem Urheber die angemessene Vergütung gewährt wird."
Absatz 2 regelt dann das, was "üblich" ist.
Wer kommerziell hier Bilder nutzt, der geht immer das Risiko ein, daß er eine Rechnung bekommt. Eure Bedingungen hier dürften ungültig sein, denn in Absatz 3 heisst es: "Auf eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Urhebers von den Absätzen 1 und 2 abweicht, kann der Vertragspartner sich nicht berufen."
Abgesehen davon ist die VGBK sehr cooperativ. Ich habe vor längerer Zeit einmal angerufen und nachgefragt, wie das eigentlich aussschaut mit der "Weiterlizensierung", denn oft ist es ja im eigenen Interesse, wenn Bilder z.B. in Künstlerportalen erscheinen.
Die Antwort war "kein Problem", nur sollte man es melden, damit nicht aus Versehen eine Rechnung gestellt wird. Wenn es doch mal passieren sollte, läßt sich das aber auch klären. Ist ja nicht die GEMA, wo man für eigene Nutzung u.U. auch zahlen darf.
IMO wäre so oder so eine Lizenz in der Art "Darf nur im Kontext des WIKI Artikels verwendet werden" eine sinnvolle Sache. Wer den kompletten Artikel verlinkt/kopiert, hat nix zu fürchten (auch wenn das auf kommerziellen Seiten ist), Geschäftemacherei mit dem fremden Arbeiten wäre so aber so gut wie ausgeschlossen. --Leif P 04:19, 19. Jun. 2007 (CEST)
Hallo Leif, alle Lizenzen, die Wikipedia akzeptiert, umfassen die volle Verwertung (d.h. Erst- und Zweit- und sonstige Verwertungsrechte). Es ist sogar eines der erklärten Ziele der Wikipedia, anderen Leuten (auch Dir!) die volle Nutzung zu erlauben und auch beliebige Geschäftemacherei damit zu ermöglichen, solange (abhängig von der Lizenz) gewisse Formalien erfüllt sind! Für jemanden, der mit der Urheberschaft von Werken seinen Lebensunterhalt verdient, mag das unerhört, ungehörig und sogar unvorstellbar klingen. Aber Wikipedia ist nun mal in vielen Belangen innovativ! Von der Wikipedia als "Auftraggeber" zu sprechen geht auch nicht; weder besteht da irgendein Vertragsverhältnis, noch gibt die Wikipedia einen Auftrag, und letzlich werden die Bilder auch nicht an die Wikipedia lizensiert, sondern an die Allgemeinheit – sie werden hier lediglich hochgeladen. Verträge Typ I und II, die hier für Dich in Frage kommen, beginnen beide mit "Der Berechtigte überträgt hiermit der Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST - als Treuhänderin für alle Länder - die ihm aus seinem Urheberrecht gegenwärtig zustehenden oder zukünftig anfallenden, nachstehend aufgeführten Nutzungsrechte zur Wahrnehmung und Einziehung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:"[10] (Hervorhebung von mir) Für die urheberrechtlichen Punkte, die Du als auf den ersten Blick scheinbar problematisch ansprichst, haben wir in unserem innovationsfreundlichen und freiheitlichen Staat auch extra eine gesetzliche Ausnahme für die "alles ist frei"-Politik bekommen, § 32 Abs. 3 Satz 3: "Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen". (Beachte: Die Erteilung des Nutzungsrechts ist unentgeldlich, d.h. der Urheber kriegt kein Geld dafür, aber ein solches Nutzungsrecht kann sehr wohl auch die kommerzielle Nutzung umfassen!) Die Gesetzesbegründung lautet: "Der gesetzliche Vergütungsanspruch ist im Interesse des Urheberschutzes im Voraus unverzichtbar, soweit der Urheber nicht jedermann unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht einräumt (Absatz 4 Satz 1). Die aufgenommene Einschränkung beugt einer befürchteten Rechtsunsicherheit für „Open Source“ Programme und anderem „Open Content“ vor; im Bereich derartiger Lizenzbeziehungen, bei denen der Urheber sein Werk der Allgemeinheit unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann weder eine zu Lasten des Urhebers gestörte Vertragsparität vorliegen, noch sind insofern Missbrauchsmöglichkeiten denkbar."[11] (Hervorhebung von mir). Unproblematisch es ist bei VGBK lediglich, einzelne, konkrete, klar umgrenzte Nutzungen von der allgemeinen Rechteübertragung auszunehmen. Die in der Wikipedia verwendeten "alles ist frei"-Lizenzen sind jedoch fundamental mit dem Sinn und Zweck der Übertragung der Rechte an eine Verwertungsgesellschaft unvereinbar. Die einzige Möglichkeit ist es, die vollumfänglichen Rechte für einzelne Werke zurückzurufen, die man hier einstellen möchte – wenn das möglich ist. Die sonst naheliegende Geschäftsidee, Werke bei Wikipedia einzustellen und von der VGBK dafür Geld zu kriegen scheidet also aus. Dein Vorschlag "Darf nur im Kontext des WIKI Artikels verwendet werden" ist absolut ausgeschlossen. Die Wikipedia hat einen Betreiber, und der hat die "alles ist frei"-Poltik als Grundvoraussetzung, als konstituierendes Prinzip für jegliche Nutzung der Kapaziäten und Infrastruktur streng vorgeschrieben. Damit Du eine Vorstellung hast, wie sich Dein Vorschlag diesbezüglich ungefähr anhört: Ähnlich wäre es, Greenpeace zu empfehlen, doch ihr Geld in Betreibergesellschaften von Atomkraftwerken zu investieren. --rtc 05:29, 19. Jun. 2007 (CEST)
Endlich mal ein sinnvolles Beispiel von rtc. :-) @ Leif P: Als freie Enzyklopädie wollen wir freie Bilder anbieten. Wenn du deine Bilder Bilder nicht unter einer freien Lizenz veröffentlichen willst, müssen wir leider auf deine Bilder verzichten. Unfreiere Lizenzen als die GFDL akzeptieren wir nicht. Punkt. @ rtc: Die Sache mit der VG Bild-Kunst scheint umstritten zu sein: Benutzer:Historiograf/GNU FDL Highway to Hell - FAQ#Ist die Zustimmung einer Verwertungsgesellschaft eines Mediums bei der Freigabe unter einer freien Lizenz erforderlich? (Ich weiß, die Seite ist deiner Meinung nach "böse", aber du solltest die von dort aus verlinkte Diskussion trotzdem lesen.) Falls du allerdings Recht haben solltest, müssten wir einige Bilder löschen. -- Timo Müller Diskussion 09:57, 19. Jun. 2007 (CEST)
Darauf habe ich ja hingewiesen bezüglich der vollständigen Rückübertragung für einzelne Werke. Ich glaube nicht, dass die hier vorgenommen wurde. --rtc 19:13, 19. Jun. 2007 (CEST)

Bild:WOSMflagpurple.jpg, ->http://en.wikipedia.org/wiki/Image:WOSMflagpurple.png. ?

Hallo, es ist mir bis dato nicht gelungen dieses Bild auf meine Benutzerseite hochzuladen, Quelle ist wikipedia.org, s.o. Herzl Dank

Diese Seite heißt "Urheberrechtsfragen". Ohne Frage können wir beim besten Willen keine Antworten geben. --AndreasPraefcke ¿! 10:44, 19. Jun. 2007 (CEST)


--Noxbt 10:40, 19. Jun. 2007 (CEST)

Bilder der NASA bzw. von JAXA

In der Wikiversity wurden drei Bilder hochgeladen, die offenbar von Websiten der NASA bzw. der JAXA stammen. Nämlich [12], [13] und [14]. Laut "Quellenangabe" (Weblink!) jeweils von der JAXA, das NASA-Logo befindet sich zusätzlich auf einem der Bilder. Es handelt sich um Zeichnungen, nicht aber um Satelitenaufnahmen. Weiß jemand, ob Bilder der JAXA verwendet werden dürfen und falls ja, welche Lizenz zur Anwendung kommen müsste? Die Diskussion in der Wikiversity wurde unter anderem hier geführt. --Michael Reschke 13:45, 19. Jun. 2007 (CEST)

NASA Fotos fallen unter Vorlage:Bild-PD-US, bzw. commons:Template:PD-USGov-NASA. Sofern die drei Fotos von JAXA kommen greift die site policy der JAXA. Diese würde ich als nicht kompatibel mit freien Lizenzen einstufen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:57, 19. Jun. 2007 (CEST)
"Your use of the Materials for business or commercial purposes without the prior permission of the copyright holder (JAXA) is strictly prohibited. If you wish to use the Materials for such business or commercial purposes, please be sure to contact us for prior permission at:" Aber nur ganz knapp unfrei....--sугсго.PEDIA-/+ 17:37, 19. Jun. 2007 (CEST)
"Ganz knapp unfrei" hilft mir leider wenig... In der Wikiversity ist die Frage: Löschen oder Behalten? Was würdet ihr empfehlen? Zum Bleistift:
  • Bei JAXA für die drei Fotos anfragen und um eine Freigabe in diesen drei Fällen unter eine freie Lizenz (z. B. GNU FDL) fragen?
  • Wie ist es, dass JAXA Änderungen an seinen Bildern verbietet? "No modification is allowed to any of the Materials, except for a modification needed for indicating their source."
  • Wie würdet ihr in der Wikipedia verfahren?
Danke vorab... --Michael Reschke 18:36, 19. Jun. 2007 (CEST)
Schick eine Bitte um Freigabe unter einer tauglichen Lizenz (am besten CC-by oder cc-SA-by, GFDL ist für Bilder eher für die Tonne), ansonsten löschen, soweit Ihr auf wikiversity die gleichen Regeln wie de und commons in Bezug auf Bilder einhalten wollt. Wenn es eine Freigabe gibt, bitte die Fotos auf die Commons schieben--sугсго.PEDIA-/+ 18:44, 19. Jun. 2007 (CEST)

Grundsätzlich bin ich dafür, dass Wikiversitys die Möglichkeit haben sollten, in größerem Umfang von fair use/Zitatrecht Gebrauch zu machen als Wikipedia und andere Projekte. Für Unterrichtszwecke ist es ganz und gar unbrauchbar, die hiesigen Regeln strikt zu übernehmen. Die Policies der WMF gestatten einzelnen Projekten, in Ausnahmefällen unfreie Inhalte (Bilder) zu übernehmen. Das setzt voraus, dass sich die jeweilige Community darauf einigt. Der Gebrauch der deutschsprachigen WP ist für Wikiversity grundsätzlich nicht relevanter als der von en WP (MIT fair use), zumal wenn es um Bilder mit US-Ursprung geht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:11, 19. Jun. 2007 (CEST)

Da muss ich die Aufnahme Nippons als Gliedstaat der Vereinigten Staaten verpasst haben.......--sугсго.PEDIA-/+ 23:44, 19. Jun. 2007 (CEST)

Public Domain?

Bild:Dollfussdead.jpg - die Begründung, warum das PD sein soll, kommt mir reichlich mager vor. Soweit ich von der Materie was verstehe, kommt es eher darauf an, ob der Zeichner bis einschließlich 1936 das Zeitliche gesegnet hat oder nicht, aber dazu äußert sich die Lizenzbegründung gar nicht. Что делать?? --҉ 07:16, 20. Jun. 2007 (CEST)

Wieso kann TheK einfach ständigt Artikel der Schnelllöschung zum Opfer fallen lassen und URV reinschreiben die keinen logischen Schluss nach sich zieht?

Leider finde ich keinerlei Feedbackmöglickeit wieso mein Artikel über die Bamberg Bears ständig gelöscht wird!

Danke im Voraus.

LG Sabine(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Kimiko (DiskussionBeiträge) 9:18, 20. Jun 2007) A-4-E 11:12, 20. Jun. 2007 (CEST)

Hallo Sabine,
zum einen: der Artikel Bamberg Bears wurde genau einmal gelöscht. Bei der Menge an Text lag der Schluß nahe, dass dieser irgendwo herauskopiert ist, was eine Urheberrechtsverletzung darstellen würde. Aber selbst wenn diese nicht vorliegt entsprach der Artikel nicht den Richtlinien, die unter Wie schreibe ich gute Artikel aufgeführt sind. Bitte arbeite Dich zuerst in die Struktur von Sportvereinsartikeln ein und prüfe vor Allem, ob die Relevanzkriterien erfüllt werden. In Zukunft kannst Du solche Fragen bei der Betreuung neuer Wikipedianer stellen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:12, 20. Jun. 2007 (CEST)
Warum fragst du ihn nicht selbst?--A-4-E 11:12, 20. Jun. 2007 (CEST)

Wappen eines erloschenen Vereins

Ich habe für den Karlsruher FV (gegründet 1891, erloschen 2004) nach einem Wappen gesucht, und auf diversen Fußball-Fanseiten mehrere identische Versionen gefunden (ohne jeglichen Hinweis auf den Zeichner/Urheber), davon hab ich eine mal bei Imageshack hochgeladen: [15]. Kann ich die Datei a) "as is" einfach hier hochladen und wenn ja, b) mit welcher Lizenz wäre das Teil zu versehen? Da der Verein ohne Nachfolger wg. Insolvenz aufgelöst wurde, müsste es doch nach meinem Laienverständnis gemeinfrei sein, oder? --Körperklaus 12:01, 20. Jun. 2007 (CEST)

Die Rechtsnachfolgeschaft hat keine Bedeutung, bei dem Alter des Vereins ist allerdings anzunehmen, dass das Wappen ebenfalls mehr als 100 Jahre alt sein dürfte, dementsprechend kannst Du hierfür Vorlage:Bild-PD-alt verwenden, da der Urheber (bzw. seine Erben) sich wohl nicht mehr melden werden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:23, 20. Jun. 2007 (CEST)
Histo würde noch nach legen, dass die Schöpfungshöhe des Logos nicht ausreicht.--A-4-E 12:25, 20. Jun. 2007 (CEST)
Ok, danke für die Info. Ja stimmt, das Wappen müsste aus der Anfangszeit stammen, zumindest auf Fotos aus den 20ern hab ich es schon so gesehen; der Verein hat nie fusioniert bzw. umfirmiert und Vereine wechseln ihre Wappen normalerweise nicht. Werde es noch vergrößeren und dann als PD-alt einstellen. --Körperklaus 12:48, 20. Jun. 2007 (CEST)

ss:Image:PaterNoster_SiSwati.jpg

Hat o. g. Bild eine Schöpfungshöhe und müsste deshalb gelöscht werden (Kopie von [16]) oder besteht da keine - Ein Gebet von Blumenbildern umrahmt auf einem Stein? MF-Warburg (disk.) (tetun) 13:56, 20. Jun. 2007 (CEST)

Da muss man zwei Ebenen unterscheiden, das abgebildete Objekt und das Foto davon.
Das Foto ist an der Grenze zur Ablichtung einer 2D-Vorlage. Dazu könnte man {{Bild-PD-Vervielfältigung}} vertreten, aber auch wegen der teilweisen Reliefstruktur verneinen.
Das abgebildete Objekt erscheint laut Beschriftung AD 2000 angefertigt worden zu sein, also PD-Old -; Der Text ist eine Übersetzung des Vater Unser, die Originalfassung ist PD-OLD, ob das für die selbst als Bearbeitung geschützte Übersetzung gilt, ist aber fraglich, da das Datum derselben unbekannt ist. Die Kacheln haben eigentlich Schöpfungshöhe, dies könnte aber ausgeschlossen sein, wenn sie als angewandte Werke zu bewerten wäre. (Sie wurden nicht ausschließlich für die Verwendung in Kunst als Selsbtzweck erstellt, sondern zB. als Kacheln für den Verkauf - was man hier beinhae unterstellen kann.) Ingesamt spricht aber wohl zuviel gegen Gemeinfreiheit.
Allerdings könnte das Ganze durch Panoramafreiheit zumindest auf de.WP zulässig sein. Das kann man auch so oder so sehen. Zum einen fehlen Angaben, wo das Bild aufgenommen wurde, also ob es in D panoramafrei wäre. Allerdings könnte man auch da 5 gerade sein lassen.
Im Ergebnis wäre das Bild auf den Commons mit den vorliegenden Angaben unzulässig. Auf de.WP aber ein Grenzfall.--sугсго.PEDIA-/+ 14:29, 20. Jun. 2007 (CEST)

Ich sehe das Bild eindeutig als 2-D und hätte gegen die Einstellung hier keine Bedenken --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:12, 20. Jun. 2007 (CEST)

Auch nicht auf commons? MF-Warburg (disk.) (tetun) 15:29, 20. Jun. 2007 (CEST)

Textplagiat

--217.226.206.109 16:19, 20. Jun. 2007 (CEST) Falls ich einen Text anders formuliere aus einem Werk, d. h. also nicht wörtlich übernehme bzw. nur einige wenige Worte bzw. Satzteile, sondern eher die Idee ausführe, wie gebe ich das an? Entlehnt aus ..., frei nach...; entnommen aus...; in Anlehnung an...? Ist das immer noch urheberrechtlich anzufragen oder nicht? Irene

Als Quelle? mit <ref>-Tags--A-4-E 16:47, 20. Jun. 2007 (CEST)

Deutsche Ausweisse

Was meint ihr zu b:Bild:Bacport.jpg und b:Bild:Epass1.jpg ist das URV oder darf das verwendet werden?

-- MichaelFrey 17:56, 20. Jun. 2007 (CEST)

Ah ja und wenn ich schon frage: Image:Reisepass epass.jpg und Image:Biometrie-reisepass-deutsch.jpg sehen auch verdächtig nach URV oder zumindest falschen Angaben aus ... -- MichaelFrey 18:02, 20. Jun. 2007 (CEST)

Vorschlag für Logo-Baustein

Ich habe unter {{LogoSH}} einen Entwurf eingestellt, von dem ich mir vorstellen kann, dass er statt der bisherigen Kombination {{Logo}} und {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} gesetzt wird. Kriterien sollen die identischen sein, nur die nach außen vermittelte Botschaft soll klarer sein.
Hintergrund ist, dass die bisherige Kombination die Eigentümer von Markenlogos vor den Kopf stößt, weil sie sich a) in ihrer "Designleistung" gekränkt fühlen und b) auch noch mit dem PD-Hinweis der Gefahr ausgesetzt sehen, dass das Logo bald auf allen Produkten der Konkurrenz zu finden ist, weil wir hier "Freibier für alle" gesagt haben. (Stimmt natürlich nicht, oben steht ja der Logohinweis....).
Der neue Baustein soll nach wie vor aussagen "Keine Schöpfungshöhe, daher kein Urheberrechtlicher Anspruch, aber Markenrecht, was uns aber egal ist, da wir nur das Urheberrecht zu beachten haben HIER". Das soll aber eben nur "von Wikipedianern" so gelesen werden. Für die weniger Eingeweihten soll da der Aspekt "Markenrechtlicher Schutz" im Vordergrund stehen und somit die "Logo muss weg weil unsere Rechte beschädigt werden"-Mails verhindern.
Erstmal ist das ein Diskussionsvorschlag, verwendet werden sollte der Baustein noch nicht. (evtl. verschiebe ich ihn für die Disussion auch noch in einen anderen Namensraum.)--jha 05:40, 17. Jun. 2007 (CEST)

Bis auf das Bildchen (R) - (das gibts nämlich nicht in DACH) habe ich nichts einzuwenden. --RalfR 05:44, 17. Jun. 2007 (CEST)
Ganz ohne Symbol? Ich kenne leider kein Piktogramm für "Bildmarke"/"Wortmarke" und auch nicht für "Schöpfungshöhe" (welches man dann durchstreichen könnte...). --jha 06:15, 17. Jun. 2007 (CEST)
Gibt es nicht? Wird aber wohl verstanden, und finde ich darum nicht schlecht: (siehe ab 3. Paar Socken von oben, jeweils letzte Zeile Google suche - ansonsten hätten wir wohl noch "TM" anzubieten... Gibt's das denn in D? Iridos 06:52, 17. Jun. 2007 (CEST)
Durch ständige Wiederholung und/oder Abschreiben wird's leider nicht wahrer: Es gibt nach dt. Recht weder "(Tm)" noch "(R)", nicht mal "(c)" gibt es. Wirklich nicht! Natürlich kann man sagen "Copyright ist FAST soetwas wie Urheberrecht" oder "Trademark ist FAST soetwas wie Warenzeichen". Aber das ist leider eben nur ein fast. Genauso kann man sagen "Das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten ist fast soetwas wie der Deutsche Bundestag." Das stimmt zwar irgendwie. Sobald man aber über die Details spricht ist doch alles völlig anders. Daher rühren dann leider oft die Missverständnisse, wenn wir mit US-Amerikanern über Urheberrechtsfragen in Deutschland disktuieren. --jha 07:44, 17. Jun. 2007 (CEST)

Ich finde, man sollte den Baustein nur als Ersatz für {{logo}} verwenden, PD-Schöpfungshöhe ist weiter nötig, da der Baustein nur auf das Markenrecht hinweißt. Eine genaue Erklärung, warum er nach unseren Statuten hinreichend frei ist, bleibt uns der Baustein aber schuldig. Klar, die Idee dahinter verstehe ich, man sollte Logoinhaber nicht unnötig abschrecken, aber wir müssen auch genau die rechtliche Situation erklären. Und dazu gehört auch, dass das Logo keine Schöpfungshöhe hat und damit gemeinfrei ist. Die Einschräkungen betreffen ja nur das Markenrecht, weshalb wir für PD-Schöpfungshöhe auch gar keinen Ersatz brauchen. -- ChaDDy ?! +/- 10:58, 17. Jun. 2007 (CEST)

Ich bin auch gegen den Vorschlag, verstehe aber selbstverständlich seinen Ansatz. IMO reicht es, wenn wir PD-SH und Logo verdeutlichen und z.B: bei PD-SH nochmals darauf hinweisen, dass gemeinfreihheit nicht markenrechtliche freheit beinhaltet. // Forrester 11:37, 17. Jun. 2007 (CEST)
"Keine Schöpfungshöhe" steht in dem Vorschlag drin, sofern man nur genau genug liest (und wer würde behaupten wollen, Juristen läsen nicht genau.). Solange wir da explizit dranschreiben "Dieses Logo hat keine Schöpfungshöhe, die Amerikaner nennen das PD, aber hier gibt es kein PD, daher ist es Urheberrechtlich völlig frei.", solange werden wir nach wie vor Briefe bekommen, weil die Leute sich ernsthaft auf den Schlips getreten fühlen. --jha 14:11, 17. Jun. 2007 (CEST)
Das ist aber so deutsches Recht. Und wenn man sich durch dieses ernsthaft auf den Schlips getreten fühlt... -- ChaDDy ?! +/- 15:59, 17. Jun. 2007 (CEST)

Erstmal danke jha für die Umsetzung. Wie bereits an anderer Stelle gesagt, da wir durch unsere ganzen hübschen Logos keine rechtliche verbindlichkeit schaffen können, sind sie egal. Ob etwas jetzt als PD oder gemeinfrei zu betrachten ist, spielt hier keine Rolle. Es reicht der Hinweis, dass wir es als ein Werk mit mangelnder Schöpfungshöhe betrachten. Ebenso würde bei PD-Alt ausreichen, dass wir es für alt genug halten, um nicht mehr schutzfähig zu sein. Alles andere ist überflüssig, notfalls sollen sich unsere Weitenutzer selber informieren, für WP ist es ausreichend. -- ShaggeDoc Talk 12:00, 17. Jun. 2007 (CEST)

Dagegen. Bisherige Bausteine reichen aus. Es müsste überdies deutlich werden, dass aufgrund mangelnde Schöpfungshöhe nach deutschem Recht ein urheberrechtlicher Schutz nicht gegeben ist, andere Rechte aber unberührt bleiben. Man vergleiche dazu auch die Formulierung auf WP:TV --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:14, 17. Jun. 2007 (CEST)

Das tun sie offensichtlich nicht. -- ShaggeDoc Talk 14:16, 17. Jun. 2007 (CEST)
Ich habe auf obige Kritik ("zu versteckt") den aspekt der niedrigen Schöpfungshöhe jetzt offen verlinkt. Histos Anspruch, hier soetwas wie "Volksaufklärung für die, die es eigentlich wissen müssten" zu betreiben kann ich verstehen. Nur stört mich der Wind, der damit verursacht wird und der Verlust an Logos, den wir aus inzwischen zu beklagen haben, weil sich seit Wochen niemand findet, diesen Kampf mit unseren Kunden und der Foundation auszufechten. Unsere Bilder müssen hinreichend frei sein, um nach unseren Statuten in der deutsschprachigen Wikipedia verwendet werden zu dürfen. Eine juristischer Schnellkurs in Urheberrechte ist meines Erachtens war nett, aber nicht zwingend notwendig.
Was den Aspekt "Wir haben Lizenbausteine und Hinweisbausteine, dieser Kombibaustein ist aber beides!" anbelangt: Mir ist lieber ein Kombibaustein, der aus dem Konzept fällt und vielleicht hier und da damit etwas Arbeit verursacht als über Wochen immer wieder -wegen besseres Wissen- Logolöschungen und ständig eine Foundation im Nacken, die uns alle halbe Jahr wegen irgendwelcher in den USA aufgelaufener Post nahelegt, alle Logos samt und sonders zu entsorgen, weil sie diese Diskussion (aus US-Perspektive) nicht versteht und keine Lust hat, für unseren Eigensinn Geld zu verlieren. --jha 14:20, 17. Jun. 2007 (CEST)
Nur um die Konseqeunzen mal ganz klar zu machen. Wenn es weiterhin zu Bescherden deswegen kommt, werden wir die Logos auf Wunsch löschen. Schließlich sind wir als Supporter es, die mit den Kunden vergandeln müssen, nicht die Leute von WP:UF. -- ShaggeDoc Talk 14:32, 17. Jun. 2007 (CEST)

Nur mal zum Verständnis: Wie passt die Aussage "... Sie kann zur Illustration von enzyklopädischen Artikeln in der deutschprachigen Wikipedia genutzt werden, da sie hinsichtlich ihrer Gestaltung in Deutschland hinreichend unter dem Aspekt der Schöpfungshöhe frei ist, um den Statuten der Wikipedia Foundation zu entsprechen. Eine Nutzung außerhalb eines lexikalischen Kontextes muss seitens des Weiternutzers namens-/markenrechtlich geklärt sein. ..." zum Grundsatz "... Wikipedia will (also: "kann") nur völlig freie Inhalte enthalten. Das heißt, jeder darf (auch kommerziell) Inhalte der Wikipedia benutzen, weiterverbreiten und verändern. Deshalb muss beim Hochladen jeder einzelnen Datei absolut sicher sein, dass der Urheber damit einverstanden ist. ..."? Das soll keine Trollerei sein, das würde ich wirklich gern wissen. --Uwe 14:31, 17. Jun. 2007 (CEST)

Die Forderung "Nur völlig freie Inhalte" bezieht sich ausschließlich auf Urheberrechte, nicht jedoch auf die Aspekte des Namensrechts, Geschmacksmusterrechtes und Leistungsschutzrechtes. Auch nicht auf Bildmarken oder Persönlichkeitsrecht. Wenn wir auf die Forderung "völlig frei" auf alle Rechtsgebiete ausdehnen, dann müssen wir -siehe Diskussion vor einigen Wochen hier- etwa 80-90% Bilder löschen, weil die Lizenzfreigabe nicht ausreicht. Dann müssten wir uns faktisch von 100% aller Bilder von Nicht-Fotomodellen mit dokumentiertem Modelvertrag trenne, also von allen Prommis, selbst denen die nach US-mil/gov-PD "frei" gekennzeichnet sind! Ausserdem von Bildern auf denen Gegenstände abgebildet sind, die irgendeinem Geschmacksmusterschutz unterliegen könnten (Autos nach Baujahr 1907) oder Alltagsgegenstände "von Markenherstellern" (Handies, Lebensmittelverpackungen) aus Gründen noch bestehenden Gebrauchsmusterschutzes. Zudem von allen Bildern, die wir unter Panoramafreiheit eingstellt haben, da dort ein Veränderungsverbot zählt, also nicht frei bearbeitet werden kann.
Wie auch anderswo geschrieben: Wenn wir die Regelung "völlig frei zu beliebigen Einsatzzwecken, unter allen Rechtsaspekten" umsetzen möchten: Sollen wir in diesem Fall völlig unmissverständlich tun. Ich helfe dann auch gerne mit, die vielen Bilder zu entsorgen. Nur ist das dann nicht mehr die Wikipedia als die Realität abbildende Enzyklopädie, die wir bisher zumindest versucht haben, sondern ein Projekt zur Durchsetzung und Visualisierung von Bildrechten und zur Schaffung einer bildrechtlichen Parallelgesellschaft. --jha 15:03, 17. Jun. 2007 (CEST)
P.S.: Was Dein Einwand "Der Urheber muss mit einverstanden sein": Wenn keine Schöpfungshöhe vorliegt, dann muss kein Urheber aus Urheberrechtlicher Sicht sein Einverständnis geben, da es nichts gibt auf das er sich berufen kann. Das kann man wie in dem {Bild-PD-Schöpfungshöhe}-Baustein klipp und klar hineinschreiben. Nur dann haben wir eben wöchentlich Anwaltspost. Da fühlen sich Leute auf den Schlips getreten, die einer Agentur Kilo-Euro bezahlt haben, und die dann ein Firmenlogo dafür geliefert bekommen haben, was "noch nicht mal" Schöpfungshöhe hat. Wenn die sich dann bei der Agentur beschweren sagt die natürlich "natürlich hat das Schöpfungshöhe! Ist doch von unserem Stardesigner!". Und um das zu beweisen, gibt's dann Post. Und wenn das dann in die USA geht, versteht das dort keiner, die Foundation fürchtet sich um das Spendengeld und um in jedem Fall Schaden vom Projekt abzuwenden nutzt sie ihr Hausrecht... Logo weg... --jha 15:22, 17. Jun. 2007 (CEST)
Es gibt aber in meinen Augen einen relevanten Unterschied z.B. zwischen Abbildungen von Gegenständen, die dem Gebrauchsmusterschutz unterliegen, und markenrechtlich geschützten Logos. Ein Foto eines Handys, eines Autos, einer Lebensmittelverpackung ist eine Abbildung, aber keine unmittelbare Nutzung des geschützten Gebrauchsmusters. Jedenfalls keine Nutzung in der Art, wie sie der Gebrauchsmusterschutz typischerweise verhindern soll, nämlich eine Nachahmung bzw. Kopie des geschützten Designs bei vergleichbaren Produkten eines anderen Herstellers. Markenschutz für ein Logo soll ebenfalls eine kommerzielle Nutzung durch jemand anderen als den Rechteinhaber verhindern. Die exakte Abbildung eines Logos stellt aber dessen typische Nutzung dar. Deswegen habe ich im Sinne Deiner Ausführungen z.B. deutlich weniger Problem mit einem Foto eines markenrechtlich geschützten Logos in einem geeigneten Kontext (auf einer Fahne, auf einem Gebäude, auf einem Kleidungsstück etc.). --Uwe 15:30, 17. Jun. 2007 (CEST)
Mit dem Geschmacksmustern magst Du Recht haben, bei den Persönlichkeitsrechten wird's jedoch trotzdem Duster, weil wir Bilder von Politikern eben nicht völlig frei bearbeiten und für jede Zwecke einsetzen dürfen. --jha 15:59, 17. Jun. 2007 (CEST)
  • Da mich Rückfragen erreichten "Der Baustein ist doch so nicht verständlich": Er soll auch nicht einfach verständlich sein! Sollte es verständlich sein, können wir die derzeitige Lösung behalten! Nur scheinen leider 1% der (Marken-)Rechteinhaber es nicht verstehen zu wollen (eigentlich ziemlich gute Rate, wenn man degegenhält wie viele Leute bei uns die RK oder die URV-Regeln nicht verstehen!). Und diese 1% sorgt dann für massiven Ärger. Nun löschen wir um des lieben Friedens willen die Logos, wir wollen ja keinen Dauercynch mit der Foundation. Außerdem bekommen wir ja immernoch deutlich mehr neue Logos als wir bisherige Löschen. Nur ist das -meiner Ansicht nach- kein Dauerzustand. Aber wenn jemand eine bessere Lösung hat, ich bin für jeden Vorschlag offen, der den Status Quo verbessert. --jha 15:59, 17. Jun. 2007 (CEST)
Ich finde es einfach nur problematisch, dass wir durch den neuen Baustein etwas verschleiern wollen. Dadurch, dass wir etwas unverständlich formulieren, versuchen wir die Rechteinhaber an der Nase rumzuführen. Wenn wir 100% (ich kann das nicht beurteilen) auf der rechtlich sicheren Seite sind, dann können wir das doch eigendlich auch nach Außen hin offen vertreten. Wenn dies dann mehr Arbeit macht, dann muss die halt gemacht werden. Vll. könnte man ja auch den {{Logo}}-Baustein etwas unternehmensfreundlicher formulieren, damit die Anzahl der Emails abnimmt. Der neue Baustein würde auch die m. A. gut durchdachte Gliederung der Bausteine durcheinander wirbeln, da jetzt wieder Lizenz und zusätzliche Bemerkung vermischt werden. --jodo 16:45, 17. Jun. 2007 (CEST)


Mein Senf: Dass es in DE kein (R) oder (C) etc. gäbe ist eine Legende - bitte mal DIN ISO 16016 bzw. die ältere DIN 34 heranziehen. Diese Kennzeichnung dient nur dazu, Ansprüche kenntlich zu machen und sollte daher ruhig auch in den Vorlagen verwendet werden. Dieses komische "M" ist imho irreführend, ein R im Kreis dürfte ein weitaus größerer Leserkreis auf Anhieb verstehen. Weiterhin würde ich sagen, dass neben Marken im Bereich Bilder vor allem Geschmacksmuster problematisch sein könnten, während ich die Ausführungen zum Thema Namensrecht für vernachlässigbar halte. Andere Kennzeichen (Werktitel, besondere Geschäftsbezeichnungen, geographische Herkunftsangaben, weiß der Geier) ignorieren wir in den allgemeinen Vorlagen sinnvollerweise ja auch. Ansonsten halte ich den Vorschlag für sinnvoll, ich bin nach wie vor der Meinung, dass beim TUM-Logo der feine Herr Rektor einfach nur den ersten Satz gelesen hatte, der sinngemäß "mit diesem Bild kann man machen was man will" lautete und danach war der Vorhang gefallen. Mit Formulierungen, bei denen zuerst die Begründung(en) und dann die Konsequenz(en) kommen, tun wir uns vermutlich einen Gefallen, rein praktisch gedacht. Bei Logos spielt der urheberrechtliche Aspekt verglichen mit dem markenrechtlichen Aspekt ohnehin nur eine sekundäre Rolle, was dazu führt, dass die Möglichkeiten zur Nutzung der Bildchen gegen null tendieren. Daher ist hier imho der Kombibaustein sinnvoll, da irgendwelche Ausführungen zur Schöpfungshöhe der Logos für die Weiternutzung faktisch irrelevant sind.--Wiggum 16:48, 17. Jun. 2007 (CEST)

Der Vorschlag von jha geht in die richtige Richtung, aber noch nicht weit genug. Die aktuellen Logo-Vorlagen haben das Ziel aus den Augen verloren. jhas Vorschlag sollte noch weiter ausgebaut werden zu etwas wie en:Template:Logo mit Berufung aufs Zitatrecht, damit endlich Ruhe ist. Wie der urheberrechtliche Status des Logos aussieht, spielt für unsere Nutzung sowieso keine Rolle, und es führt nur zu Missverständnissen und Ärger. Es geht hier prinzipiell um das gleiche Problem wie bei Biographien: Ein paar Eiferer stoßen Betroffenen vor den Kopf und zerstören damit das gute Betriebsklima. --rtc 17:52, 17. Jun. 2007 (CEST)

Wir hatten hier einen klaren Konsens, dass Logos ohne Schöpfungshöhe hier ohne Wenn und Aber akzeptabel sind. Wer denn ändern möchte, soll ein Meinungsbild in Gang setzen. Es wäre schön, wenn H-stt, der in Geheimverhandlungen mit akl und der Foundation die Logofrage behandelt, sich dazu äußern könnte --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:58, 17. Jun. 2007 (CEST)

Ich denke, es hat niemand angezweifelt, dass Logos ohne Schöpfungshöhe auch weiterhin akzeptabel sind – nur eben nicht unter diesem Banner. --rtc 19:36, 17. Jun. 2007 (CEST)
Es muss ein Lizenzbaustein dastehen. Der Grund für PD muss klar und verständlich angegeben sein, so wie bei allen anderen Bildern der Grund für die Lizenz auch angegeben sein muss. Wir können jetzt nicht einfach anfangen und diese Gründe verschleiern, das schafft doch erst recht rechtliche Probleme. Das ist wie bei der Killerspiele-Diskussion: Die eigentlichen Probleme werden nicht angegangen, dafür entscheidet man sich für eine Pseudo-Lösung. Unser Problem ist: Die Foundation denkt und handelt nach US-Recht, auch, weil sie nicht viel Ahnung vom deutschen Recht hat, was verständlich ist. Wir aber wenden deutsches Recht an. Dieser Gegensatz ermöglicht es zum Beispiel der TUM, die Löschung ihrer Logos durchzusetzten. Die Lösung wäre, dass man der Foundation einfach mal die Rechtslage in Deutschland erklärt, denn solange die Foundation zulässt, dass wir Benutzer auf ihren Servern Gesetze aus den verschiedensten Ländern anwenden, muss sie sich auch mit diesen Gesetzen auseinandersetzen, was bislang aber nicht wirklich geschehen ist. Oder als für die Foundation angenehmere weil einfachere Alternative führt diese verbindlich in allen Projekten US-Recht ein; was das für uns für Folgen hätte, wurde ja schon an anderer Stelle groß und breit diskutiert. Jedenfalls hilft es uns nicht weiter, einfach neue Bausteine zu kreieren. -- ChaDDy ?! +/- 22:42, 17. Jun. 2007 (CEST)
Ich denke nicht, dass die Foundation die genauen Feinheiten des Urheberrechts in den ich weiß nicht wie viel hundert Staaten, die es auf der Welt gibt, wirklich interessiert. Sie will 1. keine rechtlichen Probleme, 2. freie Inhalte verbreiten und 3. da ihre Wikis funktionieren, und zwar in dieser Reihenfolge. Solange es nur um einzelne Bilder geht, und das rechtliche Risiko dadurch niedrig gehalten werden kann, die umstrittenen Bilder zu löschen, wird sie nicht riskieren, dass ein größerer Teil der Mitarbeiter der einzelnen Projekte verschwindet, wenn sie US-Recht vollständig durchsetzt. Sollte aus der Sicht der Foundation das rechtliche Risiko zu hoch werden (oder durch die Community zuviel Druck ausgeübt werden, endlich eine eindeutige Entscheidung zu treffen), wird sich das sicher sehr schnell ändern. Daher sollten wir bloß nicht zuviel Wind um die Sache machen, sondern lieber schnell das Risiko senken, dass sich irgendjemand wegen der Logo beschwert. Die wirkungsvollste, aber auch radikalste Lösung wäre sicherlich, alle Logos zu löschen und keine mehr zulassen. Das größte Problem aus der Sicht der Rechteinhaber ist allerdings vermutlich nicht, dass wir die Logos verwenden (ist ja in den meisten Fällen fast schon kostenlose Werbung), sondern dass wir dazu schreiben, dass sie gemeinfrei sind, sie also um ihre Rechte daran fürchten müssen. Also sollten wir das nach Möglichkeit nicht schreiben. Eine Möglichkeit dafür wären Bildzitate. Vorausgesetzt, wir wollen das. Die beiden Bausteine durch einen schwerer verständlichen zu ersetzen, wird sicherlich die Rechtsabteilungen der betroffenen Firmen nicht an der Nase herumführen, aber vielleicht halten es die Rechteinhaber dann zumindest für unnötig, dagegen vorzugehen, da sie darauf hoffen, dass es niemand versteht. Vielleicht aber auch nicht. Wenn wir wirklich nichts großartig ändern wollten, sollten wir zumindest einige missverständliche Kleinigkeiten verbessern: Zunächst solle bei PD-Schöpfungshöhe klargestellt werden, dass es ausschließlich um den urheberrechtlichen Schutz geht. Außerdem sollte die Markenrechtsvorlage vor dem Lizenzbaustein eingefügt werden, da er so nicht so leicht übersehen wird. Außerdem sollte er vielleicht auch etwas deutlicher formuliert werden. -- Timo Müller Diskussion 23:33, 17. Jun. 2007 (CEST)
Wir sind uns also einig, dass weiterhin zwei Bausteine nötig sind, oder? Das PD-Schöpfungshöhe eindeutiger formuliert werden sollte, so dass klarer wird, dass dies nur das Urheberrecht betrifft, ist auch klar. Allerdings halte ich den Lizenzbaustein für uns wichtiger als den Markenhinweis, weshalb dieser auch weiterhin an zweiter Stelle stehen sollte. Für uns ist das Markenrecht ja sowieso obsolet, es ist nur für evtl. Nachnutzer von Bedeutung. Viel wichtiger ist da sowohl für uns, als auch für die Nachnutzer die Lizenz an sich, also der urherrechtliche Aspekt. Und deshalb ist die bisherige Reihenfolge der zwei Bausteine aus meiner Sicht sinnvoller. -- ChaDDy ?! +/- 00:09, 18. Jun. 2007 (CEST)
Es tut mir leid, aber das Argument "Die Trennung von Urheberrechts-Lizenzbaustein und Hinweisbaustein zu anderen Rechten ist heilig" kann ich nicht nachvollziehen. So als ob es egal ist wenn regelmäßig das Kind in den Brunnen fällt, standen doch formal korrekte Hinweisschilder und Warnschilder dran. Das Kind liegt dann also "mit System" im Brunnen und ist doch selbst schuld... --jha 00:17, 18. Jun. 2007 (CEST)
(BK)Ich glaube nicht, dass diesbezüglich Einigkeit herrscht, auch deine Aussage bezüglich der Wichtigkeit möchte ich bezweifeln. Im Falle von Logos benutzen wir etwas, an dem andere Rechte haben, in diesem Falle in erster Linie Markenrecht. Dieses haben wir gefälligst anzuerkennen und entsprechend zu würdigen. Zudem ist das Markenrecht eine sehr starke Einschränkung für die Verwendung des Logos, die ganz klar rauskommen muss. Was das Urheberrecht zusätzlich noch dazu sagt, ist in diesem Falle eher als zweitrangig zu betrachten. -- ShaggeDoc Talk 00:26, 18. Jun. 2007 (CEST)
Na, wie ihr meint... Ich bin zwar dennoch anderer Meinung, aber viel zu unwichtig (niemand hier ist besonders wichtig, alle sind ersetzbar), als dass ich meine Meinung unbedingt durchsetzen wollte. -- ChaDDy ?! +/- 00:45, 18. Jun. 2007 (CEST)
Der Baustein enthält Angaben zur urheberrechtlichen Frage (ob mangels überragender und außergewöhnlicher Gestaltung oder als Bildzitat soll dabei mal keine Rolle spielen). Er spielt sie nur nicht mehr derartig missverständlich in den Vordergrund. Für die rechtliche Situation sind die Bausteine irrelevant; sie dienen nur zur Information. (Was rechtlich zählt ist lediglich der tatsächliche Status, und diesbezüglich können schilder nur eine Rolle spielen, wenn sie vom rechteinhaber eingetragen werden.) An Deinen Mutmaßungen über die Foundation ist weder viel wahres noch viel vernünftiges dran. Ich sehe bei Dir eine Tendenz zur Überschreitung der Grenze, wo Du die Foundation dafür kritisierst ihre eigenen Interessen über die der Wikipedia-Benutergemeinschaft zu stellen. So etwas ist unangebracht und äußerst respektlos; Du würdest, wenn Du in der gleichen Situation wärst, vernünftigerweise genauso handeln. Das Problem ist klar: Die momentane Lösung läd zu Missverständnissen geradezu ein. Ja, da ist es eine Lösung, die Bausteine (nicht so sehr die Praxis) grundlegend zu überdenken. --rtc 00:09, 18. Jun. 2007 (CEST)
rtc, du verstehst mich mal wieder völlig falsch. Ich hab mit keinem Wort die Foundation für ihre Position kritisiert. Ich habe lediglich gesagt, dass die derzeitige Situation (nämlich die unterschiedlichen Rechtauffassungen von Foundation bzw. uns) nicht unproblematisch ist, ich aber die Foundation voll und ganz verstehen kann (deshalb auch das Wort "verständlich"), dass sie Problemen lieber aus dem Weg geht und bei unklarer Lizenzlage lieber löscht. Die unklare Lage aber wiederum resultiert aus den schon erwähnten unterschiedlichen Rechtssystemen. Und natürlich weiß ich, dass es der Foundation nicht zumutbar ist, sämtliche Urheberrechte von den ca. 200 Staaten der Welt zu kennen. Deshalb muss über kurz oder lang ein Rechtssytem verbindlich festgelegt werden. Ich bin ja auch dagegen, aber realistisch gesehen lässt es sich nicht verhindern, ja ist es sogar am sinnvollsten für die Foundation, US-Recht durchzusetzten. Dass wir als einfache User kaum was dagegen machen können, weil die Server nicht uns gehören, weiß ich auch. Deshalb muss ich das aber noch lange nicht gutheißen, auch wenn ich mich selbstverstänlich der Foundation fügen werde (was bleibt mir anderes übrig? - WP:RTL, aber sonst auch nichts). Tu doch bitte nicht immer so, als wäre ich ein ganz böser, der die Foundation nicht mag. Ganz im Gegenteil, ich mag die Foundation, schließlich habe ich mich diesem Projekt in erster Linie wegen dem Open-Source-Gedanke und der Non-Profit-Ausrichting des Betreibers dieses Projektes angeschlossen. Aber das ist jetzt doch schon sehr off-topic. Ich würde jetzt gerne wieder zum Thema zurückkommen. Die Diskussion über meine eigene Person ist an anderer Stelle (hier z. B.) viel besser aufgehoben. -- ChaDDy ?! +/- 00:42, 18. Jun. 2007 (CEST)
Ich wiederhole mich sicherlich, aber die Foundation hat Anwälte aus Deutschland zu der Sache befragt, und ich nehme an, dass die ihr geraten haben, das Logo mit dieser Form von Bildbeschreibungsseite zu löschen, aus verständlichen Gründen. Du stellst die Foundation also stupider dar, als sie sich tatsächlich verhalten hat. Es wird niemand von der Foundation irgendetwas verbindlich festlegen. Wir stehen in der Verantwortung, das Problem zu lösen, indem wir die momentane Vorlagenpraxis (nicht die Logoakzeptanzpraxis) überarbeiten. Wenn es weiterhin fortgesetzt Probleme gibt – und das wird mit dieser Vorlagenpraxis unweigerlich der Fall sein – wird die Foundation schlicht die Logos alle löschen. Forrester hat den Schritt – wie sich seit dem TUM-Vorfall herausgestellt hat einen Schritt in die falsche Richtung – getan, die Einzelvorlage durch zwei zu ersetzen und hat so die Sache noch missverständlicher gemacht als sie vorher war. Er hat nichts falsches getan – kleine Variationen ausprobieren und Fehler dabei machen darf man. Sträflich ist es aber, nun die Fehler nicht zu akzeptieren und nach dem zweiten Vorfall mit genau dem gleichen Grund und absehbaren weiteren Vorfällen die momentane Form der Vorlagen immer noch zu verteidigen. PS: Open-Source-Gedanke und Non-Profit-Ausrichtung beißen sich ziemlich. --rtc 01:16, 18. Jun. 2007 (CEST)
Ist ja wieder gut... "Open-Source-Gedanke und Non-Profit-Ausrichtung beißen sich ziemlich." musst du mir aber jetzt schon genauer erklären. -- ChaDDy ?! +/- 09:12, 18. Jun. 2007 (CEST)

In dieser Formulierung ist das unbrauchbar. „Sie kann zur Illustration von enzyklopädischen Artikeln in der deutschprachigen Wikipedia genutzt werden, da sie hinsichtlich ihrer Gestaltung in Deutschland hinreichend unter dem Aspekt der Schöpfungshöhe frei ist, ...“ - Und wie sieht die Rechtslage in A und CH aus? So ist das deutschlandlastig. --Eva K. Post 00:49, 18. Jun. 2007 (CEST)

Stimmt. RTC hat sie gerade entsprechend überarbeitet. --jha 01:44, 18. Jun. 2007 (CEST)

Der Schritt zu den 2 Vorlagen war absolut richtig. Das jetzt wieder zusammenzuführen macht keinen Sinn. Der TUM-Fehler, lag eindeutig bei der veralteten Vorlage:Bild-PD. Wenn wir die Logo vorlage noch etwas schärfer formulieren, wird die Kombi mit Sicherheit bessere Ergebnise und weniger Risiko liefern. Verschleierung ist absolut die falsche Methode. Wir wollen freie Inhalte schaffen, und dazu geltendes Recht nicht biegen bzw. so zu beschreiben, wie es uns passt. // Forrester 12:57, 18. Jun. 2007 (CEST)

Dann sollten aber die beiden Vorlagen unmissverständlicher formuliert werden. Bei Vorlage:Logo sollte klar stehen, dass nichturhebrrechtliche Rechte die Nutzung stark einschränken können; bei PD-Schöpfungshöhe sollte unmissverständlich stehen, dass die Freiheit nur aus Urheberrechtlicher Sicht gilt. Außerdem würde ich empfehlen, die Logo-Vorlage vor die jeweilige Lizenzvorage zu stellen. Außerdem sollte die veraltete PD-Vorlage so schnell wie möglich aus dem Verkehr gezogen werden. (Ein Problem bei der Zusammenlegung beider Vorlagen wird es übrigens dadurch geben, dass einige nicht-PD-Logos unter freier Lizenz stehen, würde man dort einfach die neue Vorlage einsetzen, wäre das oft eine URV.) BTW: Das M-Symbol ist nicht nur absolut hässlich, sondern auch nichtssagend, und sollte entfernt werden. -- Timo Müller Diskussion 13:49, 18. Jun. 2007 (CEST)
Dumm. Wer "Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, müssen bei der Verwendung dieses Bildes Namens-, Marken- oder andere nichturheberrechtliche Rechte beachtet werden." nicht versteh ist einfach nur dumm. // Forrester 14:26, 18. Jun. 2007 (CEST)
Ja, würde ich persönlich ja auch so sehen. Nur leider sind vermutlich nicht gerade wenig Leute in dieser Hinsicht „dumm“. Wenn alle Menschen vernünftig wären, hätte die Menschheit einen ganzen Haufen Probleme weniger. Ist aber leider nicht so. -- Timo Müller Diskussion 15:18, 18. Jun. 2007 (CEST)
Ich unterstütze jhas Vorschlag ausdrücklich (wobei man über das „M“ sicherlich diskutieren kann, eine bessere Idee habe ich jedoch auch gerade nicht). Wir entfernen uns damit keinen Millimeter von unserer bisherigen Rechtsauffassung, stoßen jedoch vielen Markeninhaber nicht mehr so direkt vor den Kopf. Und das hat nichts mit „Dummheit“ zu tun, sondern mit Diplomatie und wie man Wahrheiten ausdrücken kann. Es gibt bekanntlich immer zwei Wahrheiten: Die reine, ungeschminkte und die „andere“ Wahrheit. Was hört sich besser an: „Du bist dick“ oder „Du hast einen stabilen Körperbau“. In den allerwenigsten Fällen wird man in der realen Welt mit der reinen, ungeschminkten Wahrheit weit kommen und sich zumindest keine Freunde schaffen, oftmals aber Feinde. Was wir aber nicht brauchen, sind Feinde, sprich Firmen, die gegen uns klagen. Wir sind nicht in der (finanziellen) Position, um einen kompromisslosen Weg zu gehen. Zumal nicht immer unumstritten ist, ob ein Logo wirklich keine Schöpfungshöhe hat. Die Nutzung in der Wikipedia wird mit Sicherheit keine Firma wirklich unterbinden wollen, ein Drittnutzer muss sich dann eben mal selber schlau machen, wir sind nicht verpflichtet, alles auf dem silbernen Tablett zu präsentieren, wenn es uns potentiell schaden könnte.
Insofern bin ich dafür, dass wir schnellstmöglich alle Logos „umbapperln“. --Raymond Disk. Bew. 16:02, 18. Jun. 2007 (CEST)
MUAHAHA, hätte nicht gedacht, auf dieser Seite mal das Wort Diplomatie zu lesen. Scheint hier sonst ja eher unbekannt zu sein, habs deshalb mal verlinkt. ;-) -- ShaggeDoc Talk 16:07, 18. Jun. 2007 (CEST)
Das Urheberrecht ist für uns wichtiger als das Markenrecht. Durch diese Vorlage wird es aber genau anders herum ausgedrückt, was dann falsch ist. Wir können nicht einfach die reine Wahrheit verschleiern oder gar falsch darstellen, das geht nicht. Das hat auch nichts mit Diplomatie zu tun. Und bitte schon gleich gar nicht schnellst möglich umbapperln, denn eindeutig ist diese Diskussion nicht und durch überhastete Aktionen entstehen nur unnötige Fehler. -- ChaDDy ?! +/- 16:42, 18. Jun. 2007 (CEST)
"Das Urheberrecht ist für uns wichtiger als das Markenrecht." mit welcher rationalen Begründung? Und wer ist überhaupt "uns"? -- ShaggeDoc Talk 17:07, 18. Jun. 2007 (CEST)
"Uns" ist Wikipedia. Zu aller erst ist wichtig, ob wir das Logo nutzen können. Da wir die Logos aber nur darstellen, ist deshalb das Markenrecht für uns ganz irrelevant. Das Urheberrecht aber nicht. Für den Nachnutzer sieht das natürlich etwas anders aus, allerdings ist der Unterschied nicht so gravierend, als dass wir das aktuelle System so radkal umändern müssten. -- ChaDDy ?! +/- 17:26, 18. Jun. 2007 (CEST)
Damit sprichst du aber nicht im Namen der Wikipedia, höchszens im Namen eines Teils der Benutzer, die nicht einsehen, dass sie mit einer solchen Sicht der Wikipedia mehr Schaden zufügen, als ihr zu nutzen. Der Wikipedia zu nutzen bedeutet nich zu sagen: "Soll der andere doch klagen." Der Wikipedia zu nutzen bedeutet, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen. Oder hast du bock drauf verklagt zu werden, auch wenn es nicht gerechtfertigt ist? Das ist mit Aufwand verbunden, so oder so, und schadet unser Reputaion in höchstem Maße. -- ShaggeDoc Talk 17:32, 18. Jun. 2007 (CEST)

Es ist in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass es zu Missverstaendnissen seitens der Markeninhaber kam, die den Eindruck hatten, wir wuerden hier ihre geschuetzten Logos so darstellen, als waeren diese frei verfuegbar. Insofern unterstuetze ich den Vorstoff von Jha ausdruecklich. Was irgendwie nicht hinhaut, ist allerdings die aktuelle Version von Rtc. In dem Fall, in dem etwa ein urheberrechtlich geschuetztes Logo (Ja, sowas gibts...) hier eingestellt wird gehoert da einfach eine Information dazu, unter welcher Lizenz das ganze nun steht, wie bei jedem anderen Bild. --P. Birken 18:01, 18. Jun. 2007 (CEST)

Nein; Logos mit Urheberrechtsschutz gibt es in der Realität nicht, und wenn es einen oder zwei Sonderfälle geben sollte, dann ist das mit einer klärenden Anmerkung erledigt. --rtc 18:43, 18. Jun. 2007 (CEST)
Oh doch, die gibt es. Sobald das Logo Schöpfungshöhe erreicht hat, ist es urheberrechtlich geschützt. -- ChaDDy ?! +/- 18:46, 18. Jun. 2007 (CEST)
Wenn Du etwas gehaltvolles aussagen willst, muss es mehr als eine Tautologie sein. Z.B. so wie das, was ich gesagt habe. Nur weil ein Hexafant ein Elefant mit sechs Beinen ist, heißt das noch nicht, dass es Hexafanten in der Realität auch wirklich gibt. --rtc 18:53, 18. Jun. 2007 (CEST)
Können wir auf einem sachlichem Niveau und vor allem beim Theman bleiben? -- ChaDDy ?! +/- 19:21, 18. Jun. 2007 (CEST)
Ich bleibe immer auf einem sachlichen Niveau. Deine Aussage widerspricht dem nicht, was ich gesagt habe. Ein Logo fällt unter das Urheberrecht, wenn es eine außergewöhnliche und überragende Gestaltung hat, und solche Logos kommen in der Realität nicht vor. --rtc 19:27, 18. Jun. 2007 (CEST)

Iedalist zu sein, ist ja ganz schön, aber man muss schon so viel Realismus besitzen, dass man einseiht, dass sie Welt nicht ideal ist, und es nie sein wird, und man sich nur unbeliebt damit macht, zu versuchen, dass zu ändern. Selbst wenn es die Wahrheit sein sollte, dass die meisten/alle/einige Logos gemeinfrei sind (wobei ich mir alles andere als sicher bin, da die Leute, die hier häufig in den UF anzutreffen sind und auch Ahnung haben, alles andere als einen neutralen Standpunkt vertreten; das sind übrigens die gleichen Leute, die die meisten Artikel zu Urheberrechtsthemen geschrieben haben und darauf dann auch gerne verweisen, als Beleg für ihre Meinung): Es wäre auch dann nicht wirklich klug, das so öffentlich zu sagen. Sicherlich, es wäre im Sinne der Ideologie der freien Inhalte „richtig“. Aber wem nützt das wirklich? Wir woillen die Logos verwenden, und die Rechteinhaber wollen nicht, dass ihre Logos als „frei“ angesehen werden. Was spricht also dagegen, einen Kompromiss einzugehen, und Bildzitate zu verwenden? Das würde auch die Foundation verstehen und sicher nichts dagegen haben, EN nutzt schließlich für Logos auch Fair Use. Solange wir uns dabei auf Logos beschränken, zu denen es ja keine freie Alternative gibt, sollte keine Gefahr bestehen, dass es einreißt und dadurch weniger freie Bilder hochgeladen werden. Aber wenn wir uns dafür entscheiden, lieber nur freie Bilder zu haben, müssen wir halt auf Logos verzichten. Da hätte ich auch nichts gegen. -- Timo Müller Diskussion 20:29, 18. Jun. 2007 (CEST)

Wieso sollen wir bislang erlaubtes ohne große Not verbieten? Was willst du mit Bildzitaten? Mit freien Inhalten hat das jedenfalls nichts zu tun... Und was en macht, war uns schon immer egal. Bildzitate sind auf de strikt verboten, das ist gut so und sollte auch so bleiben. Wenn es die Möglichkeit gibt, freie Logos zu nutzen, dann sollten wir sie auch nutzen und nicht diese Logos, die ja eigentlich frei sind, durch ein Bildzitat verwenden, das eben nicht frei ist. Das hat auch gar nichts mit Idealismus zu tun, sondern nur mit deutschem Recht. Wenn es den Firmen nicht passt, dass die Gesetzeslage so ist, sollen sich um eine Gesetzesänderung bemühen. Ja ich, weiß, das bringt uns jetzt nicht weiter, aber was soll´s...
Ach ja, statt dieser endlosen und irgendwie auch sinnlosen Diskussion, an deren Ende dann doch sowieso nichts dabei rauskommt, hätte man sich um wirklich wichtiges wie z. B. Kategorie:Public-Domain-Bild (Kunst) oder Kategorie:Public-Domain-Bild kümmern können... -- ChaDDy ?! +/- 21:18, 18. Jun. 2007 (CEST)

Die Diskussion ist weder sinn- noch endlos; nachdem sich keine schwerwiegenden Argumente gegen die neue Lösung gefunden haben, werden jetzt zügig zur Umsetzung gehen. --rtc 21:47, 18. Jun. 2007 (CEST)

Und das bestimmst du? -- ChaDDy ?! +/- 21:58, 18. Jun. 2007 (CEST)
Ich verstehe die Frage nicht. --rtc 22:02, 18. Jun. 2007 (CEST)
Das wundert mich nicht... -- ChaDDy ?! +/- 22:46, 18. Jun. 2007 (CEST)
  • Ich ahne, wohin diese "ich/du/er/sie/es/wir/ihr/sie"-Diskussion hinlaufen könnte. Daher schlage ich ein Mini-Meinungsbild vor. Ausreichend umfangreich, konstruktiv und erfolgreich die diversen Aspekte beleuchtend war diese Diskussion bereits. --jha 22:37, 18. Jun. 2007 (CEST)
Aber wenn, dann bitte ein neutrales MB mit den Vor- und Nachteilen. Also z. B. muss da auch drinstehen, dass die neue Praxis nichts mehr mit open content zu tun hat. -- ChaDDy ?! +/- 22:43, 18. Jun. 2007 (CEST)
Oh, das hab ich ja übersehen. Das MB da unten? Das ist aber noch nicht fertig, oder? -- ChaDDy ?! +/- 22:46, 18. Jun. 2007 (CEST)
Warum sollte man sich denn mit der LogoSH-Vorlage auf Logos mit "niedriger Schöpfungshöhe" beschränken? Das wäre doch grade der Vorteil dieser Variante, dass die SH-Beurteilung entfiele.--Wiggum 22:50, 18. Jun. 2007 (CEST)
@Chaddy: Sorry, aber ich glaube du hast noch nicht verstanden, um was geht: es geht nicht um eine Aufweichung von Open Content, sondern nur darum, den vorhandenen Content (bzw. künftigen), in diesem Fall Logos, zu schützen, indem man die Markeninhaber nicht vor den Kopf stößt. Die hier diskutierte Vorlage ist kein Freibrief für FairUse oder ähnliche Konstrukte.
@Wiggum: Nein, sobald Schöpfungshöhe gegeben ist, muss das ganz normale Prozedere durchlaufen werden, sprich der Urheber muss sein Werk unter eine freie Lizenz stellen. Es ist dann in unserem Sinne kein Logo mehr. --Raymond Disk. Bew. 22:58, 18. Jun. 2007 (CEST)
Der Lizenztext verschweigt, dass das Logo gemeinfrei ist. So, wie es da in der Vorlage steht, ist es ein Bildzitat. Durch diese Vorlage würden de facto freie Bilder als unfrei deklariert werden. -- ChaDDy ?! +/- 23:01, 18. Jun. 2007 (CEST)

Mini-Meinungsbild Vorlage:LogoSH

  • Abstimmungszeitraum: Montag, 18. Juni ~ 23h Uhr bis Mittwoch, 20 Juni, 23h59
  • Abstimmberechtigt: Stimmberechtigte Benutzer
  • Abstimmungstext:
„Für Firmen/Markenlogos, für die bisher die Kombination {{Logo}} und {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} gesetzt wurde, soll zukünftig die (einzelne) Vorlage {{LogoSH}} (Abstimmungsstand) gesetzt werden. Kriterien für das Setzen der Vorlage bleiben unverändert: Logo unter Marken/..../-Recht und Werk von urheberrechtlich niedriger Schöpfungshöhe.“

Pro Vorlage:LogoSH

  1. -- ShaggeDoc Talk 22:49, 18. Jun. 2007 (CEST)
  2. -- RalfR 22:51, 18. Jun. 2007 (CEST)
  3. --poupou review? 22:52, 18. Jun. 2007 (CEST)
  4. --rtc 23:00, 18. Jun. 2007 (CEST)
  5. --Lyzzy 23:02, 18. Jun. 2007 (CEST)
  6. sebmol ? ! 23:14, 18. Jun. 2007 (CEST) Pragmatismus vor Dogma
  7. --Lennert B d·c 23:43, 18. Jun. 2007 (CEST)
  8. --Flo89 23:50, 18. Jun. 2007 (CEST)
  9. --Taxman¿Disk?¡Rate! 00:15, 19. Jun. 2007 (CEST) Wenn das Wort "Schöpfungshöhe" (ohne die Erläuterung der dazugehörigen Urheberrechtlichen Interpretation) auftauchen würde hätte ich prinzipiell auch nichts dagegen. Erleichtert dem Setzer die Erinnerung, worum es überhaupt geht.
  10. --Raymond Disk. Bew. 07:56, 19. Jun. 2007 (CEST)
  11. --C-M ?! +- 10:41, 19. Jun. 2007 (CEST)
  12. --Elian Φ 12:02, 19. Jun. 2007 (CEST)
  13. --Wiggum 20:13, 19. Jun. 2007 (CEST) nach reiflicher Überlegung pro Ärgervermeidungsstrategie. Sicherlich sind die vorgebrachten Argumente gegen die Änderung richtig, aber treffen imho den Kern der Sache nicht. Hier geht es letztlich nicht um eine Änderung unserer grundsätzlichen Praxis, sondern nur um Akzentsetzungen. Wenn wir uns hier beweglich zeigen, sollten wir das große Bohei a la TUM umschiffen können.
    Doch, wir ändern dadurch einiges, das hab ich auch schon öfter erklärt: Wir erlauben durch die Vorlage Bildzitate! Das ist schon Grund genug für contra. -- ChaDDy ?! +/- 20:16, 19. Jun. 2007 (CEST)
    Nein, das tun wir nicht, siehe auch meine Nachfrage direkt über dem MB. Wir schreiben nur den Kram mit der Schöpfungshöhe nicht mehr explizit dazu und auch nicht "Sie können damit machen was Sie wollen", weil es ohnehin mehr oder weniger irrelevant ist.--Wiggum 20:18, 19. Jun. 2007 (CEST)

Contra Vorlage:LogoSH

  1. Diese Vorlage macht das endlich logisch aufgebaute Vorlagensystem wieder kaputt. Sie zu benutzen ist einfach nur Feigheit und ein ständiges dem Problem aus dem Weg gehen, statt sich treu zu bleiben und das zu tun, was richtig und wahr ist, ohne Verschleierung, ohne Labern. Dieser Text wir keine Rechtsabteilung einer Firma beeindrucken, ist aber unverstädnlich und unlogisch für andere Benutzer, für die ich erreichen wollte, das sie das System verstehen (was auch der fall noch ist). SO habe ich die Wikipedia noch nie erlebt....feige....oh doch...bei der TUM-Sache. Und was war bei der TUM-Sache? Da war Bild-PD drin, nicht PD-SH. Wäre SH drinn gewesen wäre es nicht zu diesem Problem gekommen. Warum müssen wir uns anpassen? Wir wollen freie Inhalte verbreiten, inhalte, die "wahr" sind. Deswegen ist das hier auch keine Demokratie. Denn es gibt nur eine Wahrheit. Über die kann man nicht abstimmen. Man kann sie aber anders ausdrücken. Man kann labern, verschleiern und unkenntlich machen oder man kann klipp und klar sagen, was sache ist. und genau das habe ich bisher immer mit der wikipedia verbunden. ehrlichkeit. mut. ich bin enttäuscht. und auch ein bisschen traurig.... // Forrester 00:29, 19. Jun. 2007 (CEST)
  2. fullack. -- ChaDDy ?! +/- 00:34, 19. Jun. 2007 (CEST)
  3. dickes Contra Nur weil hier rtc das große Wort führen kann, wenn ich mal ein paar Stunden offline bin, wird es nicht richtiger, was in der Vorlage steht. Es gibt beim Markenrecht, beim Namensrecht und beim Geschmacksmusterrecht keine gesetzlichen Schrankenbestimmungen, die gibt es NUR im Urheberrecht. (Es ist bezeichnend, dass die Admina aus dem Rechtsbereich das nicht beanstandet.) Daher ist es absolut irreführend sich auf Schranken zu berufen, die es nicht gibt. Die Vorschriften selber sind die Schranke der allgemeinen Handlungsfreiheit:
  • Der Schutz des Namens ist im BGB geregelt, er betrifft nur die Namensführung
  • Das Markenrecht betrifft ausschließlich den Bereich geschäftsmäßigen Handelns. Redaktionelle Verwendung ist (soweit keine Herkunftstäuschung vorliegt) z.B. ohne weiteres OK (auch für kommerzielle Anbieter solcher redaktionellen Inhalte)
  • Wir haben bisher das Geschmacksmusterrecht ignoriert, zumal es im Geschmacksmustergesetz nur unzureichende Schrankenregelungen gibt, die durch Auslegung z.B. auf aktuelle Berichterstattung erweitert werden. Die Reichweite des Geschmacksmusterrechts als Immaterialgüterrecht bei Abbildungen der geschützten Produkte (das sind zehntausende, nicht nur Logos, ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster setzt noch nicht einmal eine Registrierung voraus) ist gerichtlich absolut nicht geklärt. So zeigte sich das LG München 2004 keinesfalls überzeugt: http://de.wikisource.org/wiki/Benutzer:Joergens.mi/test/t15 --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:24, 19. Jun. 2007 (CEST)
    • Es geht hier hier nicht um rechtliche Exaktheit, sondern um die Nachricht, die durch das Schild rüberkommt. Lügen ist erlaubt, wenn es bewirkt, dass beim Empfänger die richtige Idee vermittelt wird. Ich habe Deinen Einwand durch eliminierung der Satzteile beseitigt. --rtc 20:02, 19. Jun. 2007 (CEST)
Du hast also das Meinungsbild manipuliert, obwohl es schon läuft? -- Timo Müller Diskussion 08:13, 20. Jun. 2007 (CEST)

Ja hat er und ich finde das nicht gut. Sehr viel besser ist der neue Baustein auch nicht, da es naheliegt, die engen Grenzen auf eine enzyklopädische Verwendung zu beziehen. Das ist falsch, jede Art von redaktioneller Verwendung (und womöglich weitere Verwendungsmöglichkeiten). XXX --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:17, 20. Jun. 2007 (CEST) persönlichen angriff aus diskussionsbeitrag entfernt.--poupou review? 15:50, 20. Jun. 2007 (CEST)

Abgesehen davon, dass es hier nicht um eine genaue Vorlage geht, sondern um die allgemeine Aussage der Vorlage (ich wiederhole mich), war von Anfang an ein Link "Abstimmungsversion" angegeben, damit klar ist, wie die Vorlage zu Abstimmungsbeginn aussah, weil abzusehen war, dass kleinere Korrekturen notwendig sind. Die Vorlage wird auch weiter verbessert werden, so dass der nun vorgebrachte, berechtigte Mangel ebenfalls abgestellt werden wird. Allerdings nicht im Sinne einer Aussage, dass Dinge erlaubt sind, sondern sie wird sich letztendlich jeglicher Aussage diesbezüglich enthalten und den Nutzer lediglich darauf hinweisen, dass er die Verwendung in der Wikipedia und sonstwo selbst zu verantworten hat und selbst überprüfen muss, ob er damit Rechte verletzt. --rtc 15:37, 20. Jun. 2007 (CEST)
Ihr hättet warten sollen, bis wir so weit sind mit der Diskussion, dass man darüber hätte abstimmen können. Und das sind wir immer noch nicht. "Schnell ausgeführt" wird nichts, wir erden uns weiter um (den von dir [rtc] so verhassten oder auch nicht verhasst. bevor du das jetzt wieder kritisierst. mir egal.) Konsens bemühen. // Forrester 16:36, 20. Jun. 2007 (CEST)

Enthaltung Vorlage:LogoSH


Ablehnung des Mini-Meinungsbildes Vorlage:LogoSH

  1. Erstens meinen einige oberschlaue Kollegen, sie könnten schon vor Beginn des Abstimmungsraumes abstimmen und zweitens stimmt das, was da drüber steht nicht, bzw. verschweigt, dass das freie Bild-PD-Schöpfungshöhe mit dieser Vorlage durch ein unfreies Bildzitat ersetzt würde. Die Vorlage widerspricht damit unseren Richtlinien. -- ChaDDy ?! +/- 23:03, 18. Jun. 2007 (CEST)
    Meinungsbilder sind keine Abstimmungen sondern bilden die derzeitige Meinung ab (wie der Name vermuten lässt). Die Meinung der "oberschlauen Kollegen" wird sich auch mittels Funkuhr und sekundengenauer Abrechnung nicht ändern. -- ShaggeDoc Talk 23:31, 18. Jun. 2007 (CEST)
    I.d.R. hält man sich aber trotzdem an vereinbarte Richtlinien... Naja egal, um die paar Minuten will ich mich jetzt nicht streiten. -- ChaDDy ?! +/- 23:38, 18. Jun. 2007 (CEST)
    Es ist übrigens bezeichnend, dass man davon spricht, dass sich "Die Meinung der "oberschlauen Kollegen" [...] auch mittels Funkuhr und sekundengenauer Abrechnung nicht ändern" wird. // Forrester 16:59, 20. Jun. 2007 (CEST)

Auszählung Mini-Meinungsbild LogoSH

Mit Stand vom 21. Juni 2007, 0h15 13 x Pro, 3 x Contra, 0 x Enthaltung, 1 x Ablehnung. --jha 00:30, 21. Jun. 2007 (CEST)

Widerspruch zum Meinungsbild

Ich widerspreche dem MB: Es war zu kurz, um in der angegebenen Zeit auf mögliche Einwände (wie das von mir angegebene Problem) hinreichend einzugehen. Daher bitte ich um eine Verlängerung des Meinungsbildes um mindestens 2 Tage oder zumindest darum, dass die Umsetzung um 2 Tage aufgeschoben wird. Ich weiß, es ist eilig, aber 2 Tage sind ja nicht die Welt. ZUmal wir uns keine Fehler leisten können, die Sache ist schon kompliziert genug. -- Timo Müller Diskussion 01:01, 21. Jun. 2007 (CEST)
Falsch: Wir können uns sehr wohl Fehler leisten, und dürfen, sollen und müssen das auch; worauf es ankommt ist lediglich, dass wir sie korrigieren, sobald sie in Erscheinung treten und dass wir aus ihnen lernen. Was Du gebracht hast, war eine rein ad hoc aus der Luft gegriffene Konstruktion, die selbst dann, wenn sie wahr wäre, so keine schwerwiegenden, ja noch nichtmal wirklich überhaupt signifikante Konsequenzen hätte. Wenn solche Angriffe auf die Fristen von Meinungsbildern erfolgreich wären, würden wir diese Fristen und damit die Meinungsbilder selbst ad absurdum führen. Finde richtige Argumente, dann kann zu jeder Zeit darüber diskutiert werden. --rtc 01:14, 21. Jun. 2007 (CEST)
Wie willst du das eigentlich beurteilen? Hast du irgendeine Kompetenz, die dir das Wissen gibt, sagen zu können, dass es keine "signifikante Konsequenzen hätte". Denn es gäbe sie. Ich arbeite mit sowas, du auch? // Forrester 09:52, 21. Jun. 2007 (CEST)
Du kannst ja die zwei Tage dafür nutzen, die Bilder mit der veralteten PD-Vorlage abzuarbeiten. Dann siehst du, was für einen Aufwand schlecht ausgearbeitete Lizenzvorlagen nach sich ziehen können. (Rein vom Aufwand her, wobei die alte PD-Vorlage auch rechtlich ziemlich problematisch ist.) Nebenbei machst du dann sogar was für die rechtliche Sicherheit sinnvolles und ziehst sicherlich auch das ein oder andere falsch lizenzierte Logo aus dem Verkehr. Und was die Argumente angeht: Ich kann mich nicht erinnern, jemals eins, dass icht von dir stammte, gelesen zu habne, dass di als "richtig" angesehen hättest. -- Timo Müller Diskussion 10:42, 21. Jun. 2007 (CEST)

Gegenvorschlag

Ich möchte einen Gegenvorschlag zur neuen Vorlage machen, von dem ich mir erhoffe, dass er einen guten Kompromiss darstellt, und das Logo-Problem so ohne längere Diskussionen ("Ist das MB überhaupt gültig?" "Warum müssen wir was ändern?" WXYZ ist böse!" "Selber!" etc.) zu lösen. Wie gesagt, nur ein Vorschlag. Sicherlich noch nicht perfekt, aber eine Idee.

Ich schlage vor, die Vorlagen Logo und Bild-PD-Schöpfungshöhe wie folgt zu ändern und in dieser Reihenfolge (nicht, wie bisher andersherum) einzubauen:

Benutzer:Timo Müller/Logo

Benutzer:Timo Müller/Schöpfungshöhe

Die Anordnung der beiden Vorlagen und die rote Farbe der Logo-Vorlage soll verhindern, dass diese überlesen wird. Durch die Hervorhebungen und die deutlichen und mehrfachen Hinweise auf die nichturheberrechtlichen rechte entsteht auch nicht mehr der Eindruck, das Bild sei "absolut frei". Andererseits wird die Einführung einer neuen Vorlage überflüssig, und die neu gestaltete Logo-Vorlage wiest auch in Logos, die Schöpfungshöhe besitzen, aber unter einer freien Lizenz deutlich auf die starken Einschränkungen der Weiternutzbarkeit durch die Markenrechte hin. Die beibehaltene Unterscheidung zwischen Hinweis- und Lizenzbaustein macht vermutlich auch die Verwendung der Bausteine für Einsteiger einfacher, und senkt so die Zahl der falsch lizensierten Bilder. Zusätzlich sorgt auch der PD-Baustein, der auf mögliche nichturheberrechtliche Rechte Hinweist, zumindest für eine gewisse Sicherheit bei Bildern, die nur mit diesem Baustein ausgezeichnet sind, bei denen aber ein zusätzlicher Hinweisbaustein fehlt. (Das wird auch in Zukunft vorkommen, lässt sich nicht verhindern.) Außerdem wird die Umstellung einfacher, da die neuen Hinweise automatisch in allen relevanten Bildern erscheinen, und nur noch deren Reihenfolge geändert werden muss. Das wäre nicht mehr ganz so entscheidend, auch wenn es natürlich unter keinen Umständen vernachlässigt werden sollte. Aber das kann auch ohne Probleme Bot-unterstützt ablaufen. Natürlich muss auf jeden Fall die veraltete PD-Vorlage schnellstmöglich aus dem Verkehr gezogen werden, besonders bei Logos und anderen kritischen Bildern!

Ich bitte euch, über meinen Vorschlag nachzudenken, der mMn einen guten Kompromiss darstellt. Sicherlich kann man noch einige Kleinigkeiten ändern, aber dazu ist es ja ein Wiki. -- Timo Müller Diskussion 00:59, 19. Jun. 2007 (CEST)

Wie schon oben geschrieben: Wenn da explizit steht "Ihr Logo hat keine Schöpfungshöhe und ist daher PD" und daneben noch ein durchgestrichenes Copyright-Zeichen, dann wird -da bin ich mir sicher- bei denjenigen, die sich auch jetzt beschweren- der Vorhang fallen. "Das kann doch nicht sein, das Logo war verdammt teuer! Sie hören von unserer Rechtsabteilung!". Das kommt mir so vor wie der Anzugverkäufer, der den Kunden völlig offen und und mit einer klaren Ansage willkommen heisst: "Sie sind stark übergewichtig. Das ordentlich zu kaschieren ist vergleichsweise teuer, aber was bleibt ihnen auch anderes übrig, sonst wären Sie ja nicht hier. Wir da zwar wenig Auswahl, aber immerhin müssen Sie nich so oft neu kaufen, da sich in in diesem Bereich die Mode sowieso kaum ändert. Da macht es auch nichts, wenn ich Ihnen gut abgehangene Ware vom letzten Jahr anpreise." Wird alles der Wahrheit entsprechen. Nur maximal undiplomatisch. --jha 01:17, 19. Jun. 2007 (CEST)
Wäre bei einigen Änderungen einverstanden. Schön aber, dass mal endlich jemand das Problem erkannt hat. Ich will es jetzt mal GANZ deutlich (vllt zu deutlich, aber ich sags dafür nur ein mal) azsdrücken: ihr disutiert hier die ganze Zeit, weil ihr zu faul oder irgendwas anderes seit, um mit der arbeit anzufangen. die Probleme sind alle durch die alte PD-Vorlage entstanden. aber das ist natürlich egal. schade, echt schade. // Forrester 01:19, 19. Jun. 2007 (CEST)
Danke. Sich für den Laden den Arsch aufreissen und am Ende noch als Faul darstellen lassen. -- ShaggeDoc Talk 01:23, 19. Jun. 2007 (CEST)
Ich auch. Ich mach' nachts BLU-user, heute auch. Was du machst weiß ich nicht, auch wenn es sicherlich was nützliches und wichtiges ist (meine ich ernst). Ich sehe nur, dass ihr alle über eine Problemetik hier spricht, die man LÖSEN und nicht verstecken(!!!!) könnte, aber mit bedeutend mehr Aufwand. Das macht ihr nicht. // Forrester 01:29, 19. Jun. 2007 (CEST)
Danke auch noch für den Vorwurf der Faulheit :-( Und im übrigen ist das aktuelle Logo-Löschung durch die aktuelle Vorlage PD-SH provoziert worden, aus diesem Grunde veranstalten wir diesen Diskussionsmarathon im Moment. Es geht eben darum, Markeninhabern nicht ständig auf die Füße zu treten. Mit deiner Forderung, die Wahrheit maximalst brutal jedem vor die Augen zu führen, kommen wir nicht weiter bzw. bekommen wir immer wieder massive Problem, die wir uns nicht leisten können und die ebenfalls nicht zielführend für die Wikipedia sind. Insofern bin ich ebenfalls gegen Timos Alternativvorschlag, da hier die Probleme weiterbestehen. --Raymond Disk. Bew. 07:55, 19. Jun. 2007 (CEST)

Ich halte diese Fassung für definitiv einen zu konservativen Schritt. Diese Fassung stößt nach wie vor den Rechteinhabern vorsätzlich vor den Kopf. Sie haben fraglos ein berechtigtes Interesse daran, dass zum Markenschutzstatus kein falscher Eindruck durch irreführende Darstellungen entsteht, selbst wenn es nur Behauptungen über das Urheberrecht sind. Die eigentlichen Probleme werden also durch diese Fassung nicht gelöst. Ich habe die oben zur abstimmung vorliegende Fassung auf der Basis von [17] und meta:Rechtsfragen März 2005 entwickelt, die beide ausdrücklich vor einer Verwendung von Lizenzschildern warnen, die irgendwie Behauptungen bezüglich urheberrechtlichsfreiem Status oder freier Lizenz machen ("[...] review the 'PD' tag so as to avoid similar situations in the future." bzw. "Auch wenn das Einstellen von Abbildungen von Marken und Firmennamen in die Wikipedia-Artikel unter marken- und firmenrechtlichen Gesichtspunkten in der Regel problemlos möglich ist, können in der Praxis Probleme entstehen, wenn die entsprechenden Abbildungen unter die GNU FDL gestellt werden. [...] Markenabbildungen etc. sollten daher nicht unbedingt unter der GNU FDL lizenziert werden.") Diese Kompromissversion um des Kompromisses Willen (immer schlecht) erfüllt diese wesentlichen Punkte nicht. Ein durschnittlicher Leser wird verwirrt und versteht nicht das, was unterm Strich erlaubt ist (nämlich nix, was irgendwie interessant wäre) und kann die urheberrechtlichen Angaben daher nur missverstehen, egal wieviel Rot und wieviel Warnung drum herum geschrieben wird. Wir müssen hier einen Schlussstrich ziehen und nicht die Praxis mit praktisch unsignifikanten Korrekturmaßnahmen munter weiterführen. Forresters Behauptung "ie Probleme sind alle durch die alte PD-Vorlage entstanden" oben ist zudem falsch. Die Probleme sind nicht alle durch die alte PD-Vorlage entstanden. Sie entstehen tatsächlich durch die Standardkombination PD-Schöpfungshöhe+Logo in genau der gleichen weise. --rtc 01:36, 19. Jun. 2007 (CEST)

Weißt du, was das ist? So sieht ein Kompromiss aus. X-Achse ist der grad der Veränderung, Y-Achse ist der Wert der Veränderung. Ein Kompromiss ist nie in der Mitte, sondern über den anderen. // Forrester 01:57, 19. Jun. 2007 (CEST)
Dies hier ist aber ein Kompromiss im schlechtesten Sinne. Der zum scheitern verurteilte Versuch, eine Praxis zu retten, die sich als schwerwiegender Fehler erwiesen hat. Für einen guten Kompromiss sind echte Argumente nötig, und die sind hier nicht vorhanden. Alles ist nur eine gefrustete Trotzreaktion, bei der die Vernunft und der Sinn für die Realität unter den Tisch gefallen ist. Ich kann diese Gefühle verstehen, aber ich kann deshalb nicht den richtigen und notwendigen Schritt in Frage stellen. --rtc 02:16, 19. Jun. 2007 (CEST)
Ich weiß zwar nicht, wie du auf deine Fehler reagierst (hast du welche?). Aber wenn dies einer wäre, dann würde ich alles daran setzen, ihn zu verbessern. Mit Trotz würde ich keinesfalls reagieren. So bin ich nicht. Aber ich denke, dass Timos Vorschlag (durch mich etwas verändert) die Probleme abschwächen (nicht beheben, da hab ich ja schon gesagt, wie das geht, aber.....) könnte, ohne dass wir das Vorlagensystem auf den kopf stellen müssen. // Forrester 02:21, 19. Jun. 2007 (CEST)
Ich bin natürlich fehlbar, wie jeder Mensch, und ich bin mir dessen bewusst. Du hingegen nimmst die Probleme nicht so wirklich ernst, habe ich das Gefühl. Nachdem die Ampel auf rotgelb steht, arbeitest Du jetzt erst darauf hin, "die Probleme ab[zu]schwächen", und nimmst dabei auf Dein System nur um des Systems Willen erheblich zu viel Rücksicht. Das ist einfach zu wenig, und die Foundation lacht uns aus, dass wir ihr erzählen, dass wir versucht haben, etwas "abzuschwächen". Die Probleme müssen gelöst, nicht abgeschwächt werden, und die Vorlage muss zur Zufriedenheit der WMF und der Rechteinhaber für den Normalbürger wahrheitsgetreu gestaltet werden und ihm "klipp und klar sagen, was sache ist" – und zwar ohne ihn dabei durch quasi irrelevante Urheberrechtsvorlagen zu verwirren. Diese überarbeitete Version von Dir ist nochmals um Längen schlechter als es Timos ursprünglicher Vorschlag sowieso schon war. Wir werden um die Elimination der Urheberrechtsangaben nicht herum kommen. Diese Angaben sind ein Fehler. Die Wahrheit tut manchmal weh und wir machen Fehler nicht gerne, aber wenn sie einmal so offensichtliche Problemquellen sind wie hier, müssen wir uns so schnell wie möglich von ihnen befreien, auch wenn uns das unangenehm sein mag. --rtc 02:59, 19. Jun. 2007 (CEST)

Die Angaben sind keine Fehler. Das ist mal wieder völlig aus der Luft gegriffen und ohne legliche Argumentation unterstützt. "Wir werden um die Elimination der Urheberrechtsangaben nicht herum kommen." Und genau da sieht man, das das Quatsch ist. Auf Bildbeschreibungsseiten wird die rechtliche Situation dargestellt und zu der gehört an erster stelle der Urheberrechtsschutz. Deine FOrderungen sind unhaltbar (du wirst sie aber wohl trotzdem beibehalten, nicht war;) weil sie ja der Realität entsprechen und alle Anderen, die was anderes sagen, unrecht haben.)// Forrester 09:19, 19. Jun. 2007 (CEST)

Vielleicht könnten wir uns etwas entspannen? Weder kann hier jemand für sich die absolute und allgemeingültige Wahrheit in Anspruch nehmen, noch ist es sinnvoll, eine bombensichere Textvorlage zu schaffen, die Missverständnisse in allen Konstellationen ausschliesst. Sonst können wir nämlich gleich anfangen, Disclaimer für alles und jedes zu schreiben, wo neben dem UR noch andere Schutz- oder Verbotsrechte existieren: "Achtung: Dieses Bild zeigt eine Satellitenaufnahme von Hinterturkistan. Jegliche Nutzung zur Vorbereitung von Angriffskriegen ist verboten einself" :-) Da das Meinungsbild nur auf eine rein kosmetische Änderung abzielt stellt sich die Frage, inwiefern der Gesprächsstand zwischen Verein, Foundation und Community hinsichtlich der Logos gediehen ist. Nebenläufige Aktionismen halte ich nicht für zielführend.--Wiggum 11:25, 19. Jun. 2007 (CEST)

Mein Vorschlag scheint leider nicht zum gewünschten Ergebnis geführt zu haben, offensichtlich ist er nicht konsensfähig, und außerdem bezweifle ich mittlerweile, ob er überhaupt weit genug geht. Zumal er mittlerweile so sehr abgeschwächt wurde, dass er für mich kaum noch wiederzuerkennen ist und ich nicht einmal mehr weiß, ob ich ihn in dieser Form selbst noch unterstützen würde. Ich werde ihn noch einmal überarbeiten; sollte er dann immer noch nicht dazu führen, dass die Diskussion abgekürzt wird, sondern im Gegenteil sich nur noch länger zieht, werde ich ihn zumindest so lange zurückziehen, bis sich überhaupt etwas geändert hat. Denn es ist jetzt wichtig, dass schnell etwas passiert. Nichts anderes wollte ich mit meinem Vorschlag erreichen. Ob man das später noch optimieren und verändern kann, können wir uns dann später noch in aller Ruhe ohne Zeitdruck überlegen. @ rtc: Sorry, schient so, als hättest du wirklich recht gehabt. :-( -- Timo Müller Diskussion 12:36, 19. Jun. 2007 (CEST)

Das Frage ist: Wollen wir in Zukunft darauf verzichten, wie bislang üblich, auf die gesetzliche Situation hinzuweisen, und stattdessen irgendwas hinzuschreiben, was die Logoinhaber beruhigt, aber nicht mit unseren Richtlinien vereinbar ist (ich rede vom Bildzitat un der Vorlage LogoSH), oder wollen wir weiterhin die WAHRHEIT sagen? Ich bin ja für die Wahrheit, aber wenn die Community das anders sieht... -- ChaDDy ?! +/- 14:54, 19. Jun. 2007 (CEST)

Timo: Was hast du denn dagegen? // Forrester 16:07, 19. Jun. 2007 (CEST)
Wogegen? Gegen deine Veränderungen? Sie schwächten die Beabsichtigte Wirkung, den Hauptaugenmerk auf die Nicht-Freiehit zu legen, ab. -- Timo Müller Diskussion 16:30, 19. Jun. 2007 (CEST)

Achtung: Ich sehe eine neue Gefahr: Es kommt immer mal wieder vor, dass neune Benutzer glauben, man könnte jedes Logo hochladen, da sie Vorlage:logo für eine hinreichende Lizenzvorlage halten. Diese Bilder können per Bot gefunden und überprüft werden, da sie keine Lizenzvorlage enthalten. Allerdings wird es sicher auch weiterhin vorkommen, dass vor allem unerfahrene Benutzer die Vorlage als Erlaubnis ansehen, alle Logos hochzuladen, ohne auf eventuell doch vorhandene Schöpfungshöhe zu achten, zumal die Vorlage ja nicht gerade allgemeinverständlich ist. Da die neue Vorlage aber auch ein Lizenzbaustein ist, können die falsch lizensierten Logos nicht auomatisch erkannt werden, sondern sind sogar noch – wenn auch nicht unbedingt allgemein verständlich – als gemeinfrei markiert! Sicherlich haben die meisten Logos keine ausreichende Schöpfungshöhe. Aber auch der relativ kleine Anteil wird angesichts der großen Anzahl der Bilder, die hier hochgeladen werden, wahrscheinlich nicht gerade wenige Bilder umfassen. Wir kämen so vielleicht vom Regen in die Traufe: Durch den versuch, Logoprobleme auszuschließen, fördern wir URVs. Das sollten wir unbedingt noch einmal überdenken. Sicherlich, die Logo-Angelegenheit ist eilig. Aber Fehler dürfen wir uns auch keine erlauben! -- Timo Müller Diskussion 23:08, 20. Jun. 2007 (CEST)

Fullack. Wir müsten ständig die kat durchsuchen. // Forrester 23:14, 20. Jun. 2007 (CEST)

Anderer Vorschlag

Was haltet ihr davon, wenn wir das "PD" nach dem "gemeinfrei" in den Lizenzvorlagen rausnehmen? // Forrester 02:00, 19. Jun. 2007 (CEST)

Wenn dran steht, dass die Datei keinen urheberrechtlichen Schutz hat, da sie nicht die nötige Schöpfungshöhe erreicht, würde es mir genügen. Denn das ergibt dann automatisch PD. Aber zumindest das MUSS dran stehen. -- ChaDDy ?! +/- 14:56, 19. Jun. 2007 (CEST)
Steht so doch schon drin. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Timo Müller (DiskussionBeiträge) -- ChaDDy ?! +/- 17:10, 19. Jun. 2007 (CEST))
Ja, weiß ich. Ich hab nur geschrieben, was mindestens rein muss. Ach ja, es gibt da so was wie 4 Tilden... ;) -- ChaDDy ?! +/- 17:10, 19. Jun. 2007 (CEST)
Gna, habe ich doch die Signatur vergessen. Peinlich. -- Timo Müller Diskussion 21:38, 19. Jun. 2007 (CEST)

Mittelalterliches Siegel

Darf ich ein abfotografiertes und in einem Buch publiziertes mittelalterliches Siegel scannen? Gilt das als ein- oder zweidimensional? --Stullkowski 22:56, 20. Jun. 2007 (CEST)

Bei den Münzen ist es ein wenig umstritten, bei Siegeln wollen wir dann mal viere grade sein lassen und es als 3-D ansehen (eindimensional ist eine Linie, du meinst 2-D und 3-D), sonst heult Timo wieder auf --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:59, 20. Jun. 2007 (CEST)

Eindimensional war natürlich Quatsch. Dreidimensional heißt dann also, daß ich es nicht benutzen kann... --Stullkowski 23:12, 20. Jun. 2007 (CEST)
Ich habe auf Grund der hier angefangenen Diskussion folgende Bilder auf Commons zur Diskussion gestellt. Kann meinem Argument, dass es sich beim Siegelabdruck, wie der Name schon sagt nur um einen Druck handelt und demnach auch das Abfotografieren dessen keinen Schöpfungshöhe darstellt jemand folgen. Oder stellt die Wahl der Kamerastellung um Schattierungen hervorzuheben schon eine so große Schöpfungshöhe dar, dass das Foto der Urkunde oder des Siegels für sich schon unter Urheberschutz steht?--Wuselig 10:27, 21. Jun. 2007 (CEST)

Logo von Rheinhessen

Hallo zusammen, darf das hier gezeigte Rheinhessenlogo in der Wikipedia abgebildet werden? Ich habe die Seite gleich mal auf deren Lizenzbestimmungen verlinkt. Für mich sieht das Logo allerdings so was von trivial aus, dass ich keine Schöpfungshöhe erkennen kann. Will mir allerdings lieber hier noch weitere Meinungen einholen. Vielen Dank und schönen Abend noch --Postkulinarisches Syndrom 20:55, 20. Jun. 2007 (CEST)

Auf der Seite geht es um markenrechtliche Lizenzen für das Führen des Logos. Das hat mit Schöpfungshöhe nichts zu tun. --rtc 21:19, 20. Jun. 2007 (CEST)
Und das heißt? --Postkulinarisches Syndrom 21:22, 20. Jun. 2007 (CEST)
Du findest Informationen zu Richtlinien zu Logos in der Wikipedia unter WP:BR#Logos. --rtc 21:25, 20. Jun. 2007 (CEST)
Du darfst das Logo benutzen, wenn du die von rtc verlinkte Seite beachtest. -- ChaDDy ?! +/- 21:30, 20. Jun. 2007 (CEST)

Ach stimmt ja, die Panoramafreiheit, die hätte ich ja fast vergessen ... es ist schon spät ... Das Logo befindet sich ja auch frei zugänglich (siehe Zeitungsartikel)! Von daher werde ich es mit den folgenden drei Lizenzen hochlanden: Schöpfungshöhe, Panoramafreiheit und Logo. Vielen Dank und nix für ungut --Postkulinarisches Syndrom 21:57, 20. Jun. 2007 (CEST)

Weder Schöpfungshöhe, noch Panoramafreiheit, noch Logo sind Lizenzen. Beachte dass es hier nicht darum geht, jemanden von etwas zu überzeugen – Du trägst die Haftung, wenn du eins hochlädst. --rtc 22:06, 20. Jun. 2007 (CEST)
PD-SH ist eine Lizenz. -- ChaDDy ?! +/- 00:02, 21. Jun. 2007 (CEST)

Trotz vielen tausenden von hochgeladenen Fotos gabs nie Ärger, der hier bekannt geworden ist.

  • Hochlader müssen erst einmal identifiziert werden (die Nürnberger hängen keinen, sie hätten ihn denn)
  • Hochlader können sich eindeutig auf das Bildzitat berufen, weil wir die Bilder enzyklopädisch benutzen
  • die ewige Kassandra rtc kann den Ausgang eines einschlägigen Gerichtsverfahrens nicht vorhersagen, das kann niemand (auf hoher See und vor Gericht ...)
  • es ist nicht ausgemacht (ebensowenig wie das Gegenteil), dass Wikimedia Deutschland e.V. einen Hochlader, der sich an unsere Richtlinien (unsere Richtlinien: das sind NICHT rtc's Richtlinien wohlgemerkt) gehalten hat, prozessual im Regen stehen lassen wird, wenns ans Eingemachte geht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:04, 20. Jun. 2007 (CEST)

Danke für die Ausführungen Histo. Wobei ich den einen Satz: die Nürnberger hängen keinen, sie hätten ihn denn bei Dir nicht verstanden habe! Ach ja, das Bild habe ich unter Bild:Rheinhessen-Logo.gif hochgeladen. Wobei sich jetzt zwar zwei Lizenzen etwas beisen. Bei bedarf kann die keine Schöpfungshöhe rausgeschmissen werden, da ja das Logo in der freien Wildbahn angebracht wurde. Gruß --Postkulinarisches Syndrom 19:39, 21. Jun. 2007 (CEST)

Panoramafreiheit ist keine Lizenz, die allein reicht also nicht. Lass es am besten so. -- ChaDDy ?! +/- 19:41, 21. Jun. 2007 (CEST)

Würde gerne im Artikel Industrieallianz_für_Interoperabilität das logo von http://www.iai-international.org/ einbinden. Ist das lizenzrechtlich generell überhaupt möglich? Macht es sinn, bei denen anzufragen? Gibts emailvorlagen? --TomAlt 00:57, 21. Jun. 2007 (CEST)

Oder reicht es, (Logo) und (Bild-PD-Schöpfungshöhe) als Lizenz anzugeben? TomAlt 01:11, 21. Jun. 2007 (CEST)
WP:BR#Logos --rtc 01:17, 21. Jun. 2007 (CEST)
Diese beiden Vorlagen genügen. Aber die verlinkte Seite zu lesen, schadet auch nicht, ja solltest du sogar tun. -- ChaDDy ?! +/- 17:17, 21. Jun. 2007 (CEST)

sollen wir das auch zulassen?

http://commons.wikimedia.org/wiki/Template:Cc-by-nc-sa-2.0-dual.

Ich wäre dafür. // Forrester 10:26, 21. Jun. 2007 (CEST)

DU kannst einem Urheber soweiso nicht verbieten, sein Werk, dass er unter GFDL lizensiert hat, auch unter andere lizenzen zu stellen. Solange (mindestens) eine der Lizenzen eine freie Lizenz ist, können wir das Bild nehmen. Ich weiß nur nicht, ob wir für die anderen Lizenzen ebenfalls Bausteine bauen sollten. Das könnte zu leicht missverstanden werden. Warum nicht einfach als Text angeben? -- Timo Müller Diskussion 10:32, 21. Jun. 2007 (CEST)

Ich wäre dagegen, das bringt die Leute nur dazu nc als wikipediageeignet zu halten. Textliche Erwähnung genügt vollkommen. --sугсго.PEDIA-/+ 10:35, 21. Jun. 2007 (CEST)

Wenn wir das als dual Baustein nur machen, sollte es doch gehen. mit einem ordentlichen hinweis, dass das nur ind er kombi geht. // Forrester 10:46, 21. Jun. 2007 (CEST)
Da eine für uns brauchbare Lizenz vorhanden ist, nämlich GFDL können solche dual-lizenzierte Bilder benutz werden. Ich denke hier will jemand ausdrücklich nicht, dass sein Bild einfach so ausserhalb der WP problemlos genutzt werden kann. Denn an genau dieser Lizenzierung hab ich auch schon gedacht, damit nicht jeder alles mit meinen Fotos machen kann. GFDL für WP, und eien nicomerzielle CC-Lizenz so, dass ich für comerzielle Veröffentlichungen ausserhalb des WP-Projektes angefragt werden muss. Bobo11 15:05, 21. Jun. 2007 (CEST)
Ich kann solche Gedanken nur aufs allerschärfste verurteilen. Wer nicht möchte, "dass sein Bild einfach so ausserhalb der WP problemlos genutzt werden kann", sollte sein Bild nicht unter die GFDL stellen. Siehe auch Benutzer:Rtc/Eine Parodie der berüchtigten GFDL-Hell-FAQ#Ich will nicht, dass meine Bilder außerhalb der Wikipedia verwendet werden. Sollte ich sie unter GFDL lizensieren?. --rtc 18:22, 21. Jun. 2007 (CEST)
@ Rtc, du weist selber das die Verlage die GFDL Lizenz scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Und daneben gibt es wirklich Leute die Geld mit ihren Fotos verdienen, und so jemand wird sich vor einer CC-sa (ohne by und nc) Lizenzierung hüten. Und, dass bitte ich dich auch zu akzetieren, wenn jemand weil er eben weis, dass GFDL im Komerzielenbereich nicht gern verwendet wird, es eben genau aus diesem Grund unter diese stellt. Weil er eben das Bild auch gerne verkauft wenn ein Verlag keine ~20 Seiten Lizenztext abdrucken will. Bobo11 18:33, 21. Jun. 2007 (CEST)
Die GFDL ist eine Lizenz zum Geldverdienen. Du verwechselst einfach den proprietären Bereich mit dem kommerziellen Bereich, und genau aus dieser Verwechslung heraus ziehst Du Deine falschen Schlüsse. Lies die Präambel der GFDL und erkenne, dass solche Empfehlungen fundamental mit dem Zweck der Lizenz im Widerspruch stehen. Wer die GFDL in dieser Weise missbraucht, darf sich nicht wundern, wenn ihre nächste Version, die dann auch für die alten GFDL-Werke gültig wird, die vereinfachte, CC-SA-ähnliche Nutzung für Photos zulässt, wo der Abdruck des Lizenztexts sonst die Nutzung verhindern würde. Solche Nutzungshindernisse existieren nicht absichtlich zu dem Zweck, solche Nutzungen zu erschweren oder zu verhindern – als die GFDL entworfen wurde, hat schlicht noch niemand daran gedacht, dass sie auch einmal für Fotos verwendet werden könnte und dort die Bedingungen die Nutzung effektiv sehr schwer machen könnten. Das ist ein Fehler in der Lizenz, der behoben werden wird; es ist kein Instrument für Leute, die Werke "nur für wikipedia" lizenzieren möchten. --rtc 18:50, 21. Jun. 2007 (CEST)
Ich verstehe die momentanen Diskussionen nicht. Wir haben doch schon genug ungeklärte Probleme rund um Bildrechte, warum noch künstlich zusätzlich Unsicherheiten schaffen? Laßt doch den Verein erstmal die aktuellen Sachen angehen, vorher halte ich jeglichen Aktionismus für unangemessen. --RalfR 15:51, 21. Jun. 2007 (CEST)

(BK)

Als ob die Verwirrung und das Lizenzchaos noch nicht groß genug wäre - hier soll eine Lizenz geführt werden die für die Wikipedia unbrauchbar ist, wenn jemand die "CC-by" bzw. "CC-by-sa" nicht will soll er die "GFDL" nehmen und fertig. "Zweitlizenzierung auf Anfrage" kann man ja auch noch drunterschreiben, aber bitte nicht den "Otto-Normal-Benutzer" mit einem weiteren unverständlichen Bapperl nerven - die meisten können sich bei den möglichen "CC"-Lizenzen noch nicht einmal unter "by" oder "sa" etwas vorstellen.
Das Ergebnis wird sein, dass die "Leute an der Front" jedem der da etwas von nichtkommerziell aufgeschnappt hat lang und breit erklären können, dass die Geschichte nur in Kombination mit z.B. "GFDL" möglich ist. Ich würde die Lizenzbapperl eher rigoros ausdünnen - angefangen von den "Doppel-Lizenz-Bapperl" bis hin zu den "I the creator of this work... - Bapperl" usw., dann würde so mancher Benutzer nicht schon bei der Lizenzauswahl verzweifeln. Meine Meinung --Btr 16:01, 21. Jun. 2007 (CEST)
PS: Vor ein paar Tagen hab ich erst eine "CC-by-nc-nd/3.0" Vorlage per SLA versorgt - würde mich nicht wundern, wenn ein paar schlaue dann mit Verweis auf http://commons.wikimedia.org/wiki/Template:Cc-by-nc-sa-2.0-dual. anfangen "Cc-by-nc-sa"-Bapperl zu basteln - übrigends, wenn die Vergangenheit eins gezeigt hat, dann dass man sich Hinweise wie "If you want to use this file commercially, you have to do this under the terms of the GFDL. Otherwise, you are free to choose between the GFDL and CC-BY-NC-SA-2.0." sparen kann, die liest eh keiner! (Dabei liegt mir lediglich das "...kommt doch aus der englischen Wikipedia, das muß doch frei sein" von der "fair use-Anhängerschaft" in den Ohren.)

Äh, es ist doch auch jetzt schon möglich, zwei Vorlagen anzugeben, einfach z. B. GFDL und CC reinsetzen und dann passt´s. Die nc-Lizenzen wären sowieso überflüssig, da man bei Doppellizenzierung als Nachnutzer sich für eine der beiden Lizenzen entscheiden kann. -- ChaDDy ?! +/- 17:23, 21. Jun. 2007 (CEST)

  • Um das hier mal Klarzustellen. Wir müssen zulassen, dass ein Urhber seine Werke neben GFDL auch unter CC-by-nc-sa veröffentlicht! Das er dies beim Hochladen auch klarmachen sollte, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Und das wir solche Bilder auch behalten. Denn sie sind unter einer von und gewollten und zulässigen Lizenz, nämlich GFDL!. Ob es dafür einen eingen Lizenbaustein für die Doppellizenzierung braucht, ist eine andere Frage. Diese beiden Sachen bitte nicht immer vermischen! Bobo11 17:31, 21. Jun. 2007 (CEST)


"Wir müssen zulassen, dass ein Urhber seine Werke neben GFDL auch unter CC-by-nc-sa veröffentlicht!" - Wir müssen aber den "Otto-Normal_Benutzer" nicht mit noch mehr "Bapperl-Müll" verwirren - jeder kann die Zweitlizenz in Textform angeben (es ist sicher noch kein Bild gelöscht worden, weil der Uploader neben einer hier geforderten Lizenz noch eine weitere angegeben oder in Aussicht gestellt hat). Außerdem was heißt hier "müssen zulassen" und "Denn sie sind unter einer von und gewollten und zulässigen Lizenz, nämlich GFDL!", wie jeder Nachnutzer sich bei Zweitlizenzierungen, die für ihn passende Lizenz auswählt und angibt wird eben auch in WP die Lizenz bevorzugt (indem es Vorlagen dafür gibt), die hier gefordert wird. Es wird dadurch keinesfall eine Zweitlizenzierung unter welcher Lizenz auch immer (z.B. "nc, nd") verhindert. Es geht hier schlicht um die praktische Anwendung und die Erfahrung sagt dazu, je mehr Vorlagen, desto undurchsichtiger und chaotischer wird für den "Einfachen Benutzer" das Thema Lizenzen. Ausbaden können das letztlich die Leute die sich tagtäglich auf ihren Diskussionsseiten den Fragen der unbedarften Uploader herumschlagen - man muß nicht täglich noch mehr umständliche Bürokratie und Sonder-/Einzelfalllösungen aufbauen, die letztlich mehr schaden als sie nützen. --Btr 18:55, 21. Jun. 2007 (CEST)
Wir müssen diesen Babel leider zulassen 1. Weil er eine für uns brauchbare Lizenz beinhaltet. 2. Weil er sich auf Commons befindet und nicht WP:DE.
Ich find den Doppelbausteine auch nicht optimal. Aber wenn ihr den Abschaffen wollt, ist HIER der falsche Ort dies zu diskutieren. Viel Vergnügen bei der Diskusion auf den Commons. Bobo11 21:10, 21. Jun. 2007 (CEST)
Die Frage bezog sich aber darauf, einen solchen Baustein auch hier einzuführen. -- Timo Müller Diskussion 21:46, 21. Jun. 2007 (CEST)

(nach BK) ack Timo

Wir müssen diesen Babel leider zulassen - sicher nicht wir stellen uns einfach auf die für uns brauchbaren Lizenzen ein und fertig. Die Lizenzbaustein-Kombination muß nicht offiziell zur Verfügung stehen, wer neben der nötigen freien Lizenz eine weitere anbieten will kann das ja problemlos auf der Bildbeschreibungsseite vermerken.
Viel Vergnügen bei der Diskusion auf den Commons - Commons ist mir inzwischen vollkommen egal, wird von mir nicht mehr unterstützt und ist sozusagen abgeschrieben - mich interessiert die Geschichte nur soweit, wie die Gefahr besteht, dass derartiger Irrsinn auch in die de.wp übernommer werden könnte. --Btr 22:01, 21. Jun. 2007 (CEST) PS: Es gibt sicher neben "CC-by-nc-nd" noch eine Vielzahl weiterer unfreier Lizenzmodelle - viel Spaß beim Basteln verschiedenster "Lizenz-Baustein-Kombinatinen".

Commons (wieder einmal)

Hier [18] wird nun über die Rechte an Bildern von Parkpflanzen diskutiert...

Und auf Innenaufnahmen von Museen u. ä. empfiehlt es sich auch wieder einmal ein wachsames Auge zu werfen [19], manche scheinen immer noch einen Kniefall vor dem Hausrecht zu bevorzugen. --Herby 21:38, 21. Jun. 2007 (CEST)

YouTube

Aus aktuellem Anlass [20] die Frage, ob sich Wikipedia in Bezug auf YouTube aus Angst vor Ärger von Seiten der Musikindustrie selbst „zensiert“.

Haben wir da eine einheitliche Regelung?

Rechtlich ist das ja leider noch nicht ausgestanden (http://www.heise.de/heisevsmi/). Ich sehe einfach überhaupt keinen Sinn darin, eine Seite(!), die ein Video enthält aus Angst nicht zu verlinken, jedoch eine Google-Suche auf das Video oder gar eine andere Seite mit einer Sammlung von den ebenso eingebundenen identischen YouTube Videos auf MySpace. Solche Hilfskonstruktionen wie dies der für den Artikel Paul Potts offenbar neu angemeldete Benutzer samt Warnhinweis gemacht hat, ändern doch grundsätzlich nichts, sondern machen es nur etwas unpraktischer. Wenn es den Freiheitsbeschneidern und Angstmachern zwecks Selbstzensur einzig um praktische Links geht, können wir auch <nowiki></nowiki> verwenden - das Plugin "Linkification" habe ich bereits installiert...

--Liberaler Freimaurer (Diskussion) 21:48, 21. Jun. 2007 (CEST)

Ich würde sagen, fast alle Weblinks zeigen auf Seiten mit urheberrechtlich geschützten Inhalten; ob Text, Film oder sontwas. Ausser dort steht ausdrücklich ein "Public Domain" oder ähnliches. Oder rede ich grad an Deinem Thema völlig vorbei? --JuTa() Talk 21:56, 21. Jun. 2007 (CEST)
Nun, der Benutzer, der den Link auf http://www.youtube.com/watch?v=1k08yxu57NA entfernt hat, unterstellt Google, dass dieses in die Seite eingebundene Video illegal sei und ist außerdem der Meinung, dass sich Wikipedia dadurch strafbar mache, wenn dann auf die Seite mit dem Video verlinkt wird. Aber von "ausdrücklich" Public Domain habe ich nichts gelesen. Wo hast du das gesehen? --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:32, 21. Jun. 2007 (CEST)
So meinte ich es nicht, sondern: Fast alle Weblinks in Wikipedia-Artikeln weisen auf Ziele, die urheberechtlich geschützt sind, da machen youtube-Videos keine Ausnahme. Am Urheberrecht kann es also nicht liegen. Man darf drauf linken; nur nicht kopieren. Ansonsten wäre praktisch jeder Weblink (in- und ausserhalb der Wikipedia) illegal. Ob es andere rechtliche Bedenken gegen speziell youtube links weiß ich nicht. Gruß --JuTa() Talk 22:39, 21. Jun. 2007 (CEST)
Benutzer:Jutta234 meint wohl, dass einzelne Wikipedianer wohl nicht allgemein entscheiden können (müssen), ob die Inhaber aller Seiten des Internets die Urheberrechte aller ihre Inhalte gesetzlich (nach welcher geltenden Rechtslage?) abgesichert haben. --Regiomontanus (Diskussion) 22:54, 21. Jun. 2007 (CEST)
S.Reffgen [21] schreibt zwar "urheberrechtlich geschützt" meint aber vermutlich, dass die Video-Clips "Urheberrechtsverletzungen" sind - in wie weit das zutrifft weiß ich nicht vermute aber, dass er da bei so manchem Filmchen so falsch gar nicht liegt. --Btr 22:53, 21. Jun. 2007 (CEST)
... und jetzt verstehe ich erst was ursprünglich gemeint war. Dass es problematisch ist auf Seiten zu verlinken, die selbst eine Urheberrechtsverletzung sind bzw. beinhalten. Hmm, ja das wird wohl problematisch sein. Und bei youtube wird es davon einiges geben. Sorry für die Verwirrungen. --JuTa() Talk 23:25, 21. Jun. 2007 (CEST)

Gentleman's Agreement

Beim CMS Joomla! gab es einen ähnlich laxen Umgang mit FSF-Lizenzen, wie das hier z.B. bei der Lizenzauslegung auf der Lizenzbedingungsseite oder auch bezüglich der Einbindung von Bildern unter inkompatiblen Lizenzen der Fall ist, und es gab dort auch eine Art Gentleman's Agreement.

Das rächt sich jetzt bitter.

--rtc 21:58, 21. Jun. 2007 (CEST)

Der Fall ist nicht einmal entfertn vergleichbar mit dem hier. Was allerdings nichts daran ändert, dass das GA (das ich nicht anerkenne) trotzdem alles andere als eine gute Idee ist. -- Timo Müller Diskussion 23:07, 21. Jun. 2007 (CEST)

2 Fragen

Zufällig bin ich über diverse Benutzer-Css-Dateien gestolpert die eine CC-by-nc-sa-Tag enthielten - diese Lizenz ist sicher nicht kompatiebel zur GNU-FDL - ist durch die Programmierung der Dateien eine Schöpfungshöhe gegeben oder können sie unabhängig vom Lizenztag als PD angesehen werden?

hier die entsprechenden Dateien

Punkt 2: Für ein Monobook-Projekt würde ich gerne eine bestimmte JavaScript-Bibliothek verwenden, diese steht unter der MIT-Lizenz - wiederspricht die Forderung den Copyrightvermerk mitzuliefern der GNU-FDL? Viele Grüße, --C-M ?! +- 00:19, 22. Jun. 2007 (CEST)

  1. Nein. Sorry, das war ja eie Oder-Frage. Nein, sie sind vermutlich nicht PD. -- Timo Müller Diskussion 00:47, 22. Jun. 2007 (CEST)
  2. Nein. Die GFDL verlangt, Copyright-Vermerke beizubehalten. -- Timo Müller Diskussion 00:46, 22. Jun. 2007 (CEST)


  • Stilvorlagen unterliegen als Design dem Geschmacksmusterrecht, nicht dem Urheberrecht, solange die von ihnen beschreibene Gestaltung nicht überragend und außergewöhnlich ist.
  • Die GFDL ist eine Lizenz für Handbücher im weitesten Sinne (Lehrbücher, Enzyklopädien), also allgemein für Dokumente, die einen Gebrauchszweck haben. Man kann davon ausgehen, dass daher in der Wikipedia darunter nur der Inhalt des Artikelnamensraums, alles was damit an Vorlagen im Zusammenhang steht und Teile des Projektnamensraums fallen. Javascript-Programme, Diskussionsbeiträge etc. dürften nicht unter die GFDL fallen. Verwende für Javascript-Programme die GPL oder eine andere Free-Software-Lizenz, wenn Du möchtest, dass sie auch außerhalb der Wikipedia verwendet werden können. --rtc 01:10, 22. Jun. 2007 (CEST)
Es steht überall drunter, dass die Inhalte der GFDL unterliegen. Das es ursprünglich nicht Sinn der GFDL war, ist dabei egal. Ursprünglich war sie auch nicht für Enzyklopädien, Bilder oder gar Wikis gedacht. -- Timo Müller Diskussion 09:39, 22. Jun. 2007 (CEST)
Die GFDL kommt für das Wiki auch nicht zum Einsatz, sondern nur für die Lizensierung nach außen, siehe Punkt 2 unter Benutzer:Rtc/Eine Parodie der berüchtigten GFDL-Hell-FAQ. Die GFDL war sehr wohl für Enzyklopädien und für eine gewisse Untermenge an Bilder gedacht. Die Hinweise bezüglich GFDL beziehen sich nur auf die enyzklopädischen Artikel und Teile des Projektnamensraums, d.h. auf alles, was sinnvoll unter die Dokumentform fällt, für deren Lizensierung die GFDL zuständig ist. --rtc 20:34, 22. Jun. 2007 (CEST)
"Diskussionsbeiträge etc. dürften nicht unter die GFDL fallen." -Deine nicht, die entlässt du ja in die PD, aber ansonsten : Blablabla.---sугсго.PEDIA-/+ 09:51, 22. Jun. 2007 (CEST)
Ich habe nie und werde auch nicht irgendwelche Diskussionsbeiträge von mir als PD freigeben. --rtc 20:34, 22. Jun. 2007 (CEST)
rtc, lass es lieber, was zu schreiben, wenn du nur Unfug schreibst. Natürlich fallen auch Diskussionsbeiträge und Benutzer-Monobooks unter die GFDL. Nach deiner Definition dürften auch keine Bilder unter die GFDL fallen. -- ChaDDy ?! +/- 14:49, 22. Jun. 2007 (CEST)
Ich schreibe keinen Unfug. Natürlich fallen Bilder nicht automatisch unter die GFDL – wie viele Bilder haben wir, die ausschließlich unter einer Lizenz lizensiert ist, die nicht GFDL-kompatibel ist? Viele Bilder lassen sich durchaus noch unter die Definition fassen. Diskussionsbeiträge und Benutzer-Monobooks fallen nicht unter die GFDL; diesbezüglich eine solche Lizensierung zu sehen, wäre völliger Unfug. --rtc 20:34, 22. Jun. 2007 (CEST)
Ich schlage vor, wir ignorieren rtc ab sofort. -- ChaDDy ?! +/- 21:14, 22. Jun. 2007 (CEST)

Jetzt bin ich bezüglich der CSS-Vorlagen so schlau wie bisher - was machen wir nun damit? Viele Grüße und vielen Dank für die Antworten bisher. --C-M ?! +- 17:06, 22. Jun. 2007 (CEST)

Schreib doch einfach die Benutzer an und frag, ob und wie du sie weiterverwenden kannst. Im Übrigen steht unter jeder Eingabetextbox "Ich versichere hiermit, dass ich den Beitrag selbst verfasst habe bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt, und willige ein, ihn unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen." rtcs Einschränkung auf den Artikel- und Projektnamensraum entbehrt jeder Grundlage. sebmol ? ! 20:43, 22. Jun. 2007 (CEST)
Es ist eine echte Krankheit, wie hier Historiograf nachgeäfft wird (bei dem wenigstens ab und zu als Nebenprodukt noch im Gegensatz zu sowas eine nützliche Information rausspringt) und im Kontext der Wikipedia-Orthodoxie unintuitiv scheindenden Feststellungen mit Ignoranz begegnet wird, ohne dass sich irgendjemand wirklich mit dem Sachverhalt auseinandersetzt. --rtc 20:48, 22. Jun. 2007 (CEST)
Schaffst du das auch sachlich oder geht das bei dir nur auf der persönlichen Ebene? sebmol ? ! 21:00, 22. Jun. 2007 (CEST)

Ich hab ein bild in WP Commons gefunden und weiß nicht ob ich es in WP benutzen darf

dieses Bild http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Andrew_Taylor_Still_1914.jpg möchte ich in den Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Andrew_Still einbinden.

unter dem Bild ist allerdings ein Kasten mit "This image might not be in the public domain outside of the United States..."

auf WP Bilrechte heißt es hingegen "Bilder von US-Regierungsbehörden (nur Federal Government), die in den USA Public Domain sind, hier und auf Commons akzeptiert, da man darauf vertraut, dass die Behörden gegen ausländische Nutzer nicht vorgehen werden. ..."

Nun bin ich etwas verunsichert und frage lieber nach ob etwas erlaubt ist.

--Lennard255 16:08, 22. Jun. 2007 (CEST)

Da der Autor unbekannt ist, müsste das Bild über 100 Jahre alt sein, das ist aber nicht der Fall. Insofern sollte man das Bild (noch) nicht verwenden. Nur weil Commons hauptsächlich US-Recht anwendet und sich um de-Recht nicht viel kümmert, heißt das noch lange nicht, dass alle Commons-Bilder genutzt werden können. Deshalb ist es gut, dass du hier nachgefragt hast, das tut leider nicht jeder. -- ChaDDy ?! +/- 16:29, 22. Jun. 2007 (CEST)
Wenn das Bild a) in der LoC als PD liegt und b) das Bild mit hoher Wahrscheinlichkeit von in den USA von einem US-Bürger aufgenommen wurde: Sollte hier genutzt werden können. (Anders sieht es bei PD-US-Bildern aus die als "Beutekunst" z.B. aus dem 2. Weltkrieg aus Europa "mitgenommen" wurden.) --jha 18:22, 22. Jun. 2007 (CEST)


Wie sieht es aus, wenn jemand Texte aus der Wikipedia auf seine Homepage übernommen hat und sich selbst dann als Autor nennt?

Wird dann eine Abmahnung fällig? Konkreter Fall ist die Seite von einem Herrn Alexander Rüdiger Dort tehen unter den Rubriken "Jakobsweg", "Geschichte", "Pilgeralltag" und "Jakobswege" Texte aus dem Artikel Jakobsweg. Herr Rüdiger gibt sich aber selber als Autor an. Gibt es hier eine Seite, wo man eine solche Art Urheberrechtsverletzungen melden kann? --Moreau 18:20, 22. Jun. 2007 (CEST)

Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. -- ChaDDy ?! +/- 18:33, 22. Jun. 2007 (CEST)
Danke für den Hinweis. Ich habe es dort eingetragen. --Moreau 18:42, 22. Jun. 2007 (CEST)

Wikiversity: Bild:Ssmi-Tabelle-Technische-Daten.png

Ich habe beim Bild wie folgt bemängelt: "Die Seite NOAA.GOV enthält sowohl freies als auch unfreies Material! Bitte einen Link angeben, wo genau das Material verwendet bzw. angeboten wurde, der Speicherort auf dem Server ist nicht brauchbar." Ergänzend verweise ich mal auf diese Diskussion: Benutzer_Diskussion:Michael_Reschke#Bild-SSMI Anhand des Speicherorts auf dem Server würde ich da keine Entscheidung treffen wollen, ich hatte bislang so einen Fall aber auch noch nicht... Kann eine Tabelle eigentlich Schöpfungshöhe erreichen? Wie soll man hier weiterverfahren? --Michael Reschke 18:44, 23. Jun. 2007 (CEST)

In jedem Fall schon mal das Bild löschen, da absolut überflüssig, sowas lässt sich wesentlich eleganter mit einfachem Wikicode lösen. -- ShaggeDoc Talk 18:53, 23. Jun. 2007 (CEST)
Außerdem hat diese Tabelle keine Schöpfungshöhe. -- ChaDDy ?! +/- 18:58, 23. Jun. 2007 (CEST)

Valletta FC

Geht das damit? --Kuemmjen Diskuswurf 20:51, 23. Jun. 2007 (CEST)

Ja, aber bitte nicht Vorlage:Logo vergessen. Und natürlich wie immer unter deiner Verantwortung. -- ChaDDy ?! +/- 20:59, 23. Jun. 2007 (CEST)

Bild:Gebhard.jpg

Darum gehts's

Das in der überschrift genannte BIld (rechts noch einmal zu sehen) sollte angesihcts des gezeigten Rahmens vermutlich lieber in beschnittener Form hochgeladen werden, oder?--Hannes2 Diskussion  14:48, 23. Jun. 2007 (CEST)

Das ändert dann auch nichts daran, dass es ein Lichtbild ist und für die Fotografie auch eine Freigabe notwendig ist. Also das Gemälde mag PD sein, der Fotograf des Gemäldes muss sein Lichtbild aber auch unter eine freie Lizenz stellen. -- ChaDDy ?! +/- 19:00, 23. Jun. 2007 (CEST)
Kann das nicht als Repro einer 2D-Vorlage durchgehen? --87.181.233.149 21:09, 23. Jun. 2007 (CEST)
Nein, da das Foto ein Lichtbild ist und daher Schöpfungshöhe erreicht. -- ChaDDy ?! +/- 22:17, 23. Jun. 2007 (CEST)
Daher können Fotos oder Scans aus Kunstbildbänden hochgeladen werden, wenn die darin reproduzierten Bilder nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Zitat von WP:BR. Zumal Ich die dem Begriff der Schöpfungshöhe zugrundeliegende Individualität des vermeintlich neu entstandenen Werkes nicht sehe. --87.181.233.149 22:36, 23. Jun. 2007 (CEST)
Das ist hier übrigens mal ein Fall, in dem die Sache in der Schweiz urheberrechtlich wohl anders beurteilt wird als in Deutschland oder Österreich. Meistens ist die urheberrechtliche Lage in D-A-CH so ähnlich, dass wir hier in der deutschsprachigen Wikipedia so agieren können, als gäbe es ein "einheitliches deutschsprachiges Urheberrecht". Bei Fotografien allerdings liegt in der Schweiz eine sehr hohe Latte der Schöpfungshöhe an, siehe Schöpfungshöhe#Schweiz - Die Schweiz kennt anders als Deutschland und Österreich keinen Leistungsschutz für Fotografien und selbst eine deutlich künstlerisch gestaltete Fotografie kann in der Schweiz offenbar unter Umständen keinen urheberrechtlichen Schutz geniessen. Eine pure Abbildung eines Gemäldes mit seinem Rahmen wie in diesem Fall also wohl erst recht nicht. Gestumblindi 00:07, 25. Jun. 2007 (CEST)

Problem mit Lizensierung

Hallo zusammen,

es geht um folgendes Bild: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:NiederzierKrauthausenMuttergotteshaeuschen.jpg

Das Bild habe ich heute selber gemacht mit meiner Digitalkamera. Obwohl ich alle Angaben ausgefüllt, bekomme ich immer noch die Meldung, dass Angaben fehlen. Kann mir jemand helfen? Danke im Voraus.

--LittleBoyFromCrowdhousen 12:19, 24. Jun. 2007 (CEST)

Da alles passt, habe ich die Meldung entfernt. -- ChaDDy ?! +/- 13:31, 24. Jun. 2007 (CEST)

BSD-Lizenz

...habe grade Growl (Software) (steht unter BSD-Lizenz) geschrieben. Um dem Leser die Funktion des Programmes klarzumachen, wäre wahrscheinlich mindestens ein Bild von Nöten. Da wären zwei im Angebot: en:Image:Bezeladium2.jpg und en:Image:Growltunes2.jpg. Stehen die nun unter CreativeCommons oder FairUse? -- das wasser (blubb.) 12:39, 24. Jun. 2007 (CEST)

Hallo, zunächst mal der Hinweis, dass die BSD-Lizenz eine Wikipedia-kompatible Lizenz ist (früher gab's sogar mal eine eigene Vorlage dafür (Vorlage:Bild-BSD; auf Commons gibt's sie noch: commons:Template:BSD). Dass Problem, dass bei den von dir genannten Bildern ist, dass auf ihnen Fotos (Lichtbildwerk) zu sehen sind, die urheberrechtlich geschützt sind. Möglicherweise bezieht sich die CC-Lizenz auf sie. Da man aber nicht sicher sein kann, könntest du nachfragen oder einfach eigene Screenshots machen und sie entweder unter {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} oder unter der BSD-Lizenz hochladen. --Isderion 14:26, 24. Jun. 2007 (CEST)
Okay, mach ich, sobald ich wieder an meinem Mac bin. Ich lade die Screenshots dann hoch und melde mich dann hier nochmal. Danke für die Hilfe :) -- das wasser (blubb.) 14:54, 24. Jun. 2007 (CEST)
Voi-là! Danke nochmal! -- das wasser (blubb.)

Andere Bilderrechte bei anderssprachigem Wikipedia?!

Mir ist aufgefallen, dass bei englischen Wikipedia in Artikeln oft Bilder eingefügt sind, die nach den Bestimmungen im deutschen Wikipedia urheberrechtlich geschützt sind. (Beispielsweise Buchcover oder Bilder von Gemälden deren Maler noch nicht 70 Jahre tot sind.) Herrscht im englischen Wikipedia eine andere Rechtslage? Wenn ja, wonach richten sich die jeweiligen Bestimmungen? Wenn es von den Gesetzten der jeweiligen Länder abhängt, würde das doch bedeuten, dass eine Seite in einer bestimmten Sprache immer den Gesetzen der Länder unterliegt, in denen diese Sprache gesprochen wird. --Amlug 13:43, 24. Jun. 2007 (CEST)

Die englische Wikipedia folgt im Allgemeinen dem Urheberrecht in den Vereinigten Staaten. In der deutschsprachigen Wikipedia wird ein größeres Gewicht auf das Urheberrecht in Deutschland, der Schweiz und Österreich gelegt. Es gibt daraus folgend auch unterschiedliche Regeln dafür, welche Bilder erlaubt sind und welche nicht. sebmol ? ! 13:45, 24. Jun. 2007 (CEST)
P.S. Bitte versuch daraus nicht, irgendwelche allgemeinen Schlüsse oder Konsequenzen zu ziehen, um daraus abzuleiten, wie das in anderen Projekten oder anderen Websites ablaufen muss. sebmol ? ! 13:46, 24. Jun. 2007 (CEST)
Je nachdem kann das gleiche Bild in der englischen und in der deutschen Wikipedia mit unterschiedlichen Begründungen akzeptiert werden - du hast Buchcover genannt: es kann z.B. sein, dass ein Buchcover für die englische Wikipedia unter Berufung auf Fair use abgebildet wird, während es hier zwar kein "Fair use" gibt, das Buchcover wegen mangelnder Schöpfungshöhe aber trotzdem durchgeht. Kommt immer auf den Einzelfall an. Gestumblindi 23:57, 24. Jun. 2007 (CEST)

...70 Jahre nach dem Tod des Autors....

Ich habe den folgenden Text gelesen:

...Übersetzungen von Texten, die nicht unter der GFDL stehen oder deren Urheberrechte noch nicht abgelaufen sind (weniger als 70 Jahre nach dem Tod des Autors), dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers nicht in die Wikipedia eingestellt werden...

Kann mich, bitte, jemand aufklären, wie die Sache mit den Urheberrechten dieser Bücher steht:

  • Artur Schoenflies † 27. Mai 1928, Entwicklung der Mengenlehre und ihrer Andwendungen, 1913
  • Hans Hahn † 24. Juli 1934, Reelle Funktionen, 1932.

Wie sieht es bei den Zeitschriften aus: z.B. hier Mathematische Annalen? Auf der Seite steht Rechteinhaber Springer. Wenn der Author eines Artikels vor mehr als 70 Jahren gestorben ist, sind dann Zitate unbedenklich? Danke für die Aufmerksamkeit. --Alexandar.R. 15:34, 24. Jun. 2007 (CEST)

Zitate stellen, wenn sie die Bedingungen von WP:ZIT erfüllen sowieso nie ein Problem dar. Wenn der Autor eines Artikels mehr als 70 Jahre Tod ist könnte (Konjunktiv!) man größere Textteile in Artikel einbauen. Dies ist aber ganz selten sinnvoll und sollte bei Wikipedia möglichst unterbleiben. Wikisource bietet eine Plattform für gemeinfreie Texte. --87.181.232.240 21:54, 24. Jun. 2007 (CEST)

Gemeinfrei?

Fällt das Bild auf http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm unter die "geringe Schöpfungshöhe"? -- Matt1971 17:47, 24. Jun. 2007 (CEST)

IMHO ja, die Landkarte im Hintergrund dürfte eher eine handwerkliche Schöpfung sein, da Grenzverläufe und Länderumrisse ja klar definiert sind. Das Flugzeug ragt meiner Meinung nach nicht über Bild:Laufendes-Auge.jpg hinaus. --Isderion 18:35, 24. Jun. 2007 (CEST)

Fotos in Stadien und Sportstätten von Veranstaltungen

Ich war am Wochenende auf einer Sportveranstalung (Fußballstadion) und habe im Stadion Aufnahmen der spielenden Mannschaften gemacht. Einzelnen Personen sind nicht erkennbar (höchstens Trikotnummern). Können diese auf Wikipedia veröffentlicht werden? Wenn ja, unter welcher Lizenz? -- Wo st 01 (2007-06-24 22:36 CEST)

Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum --rtc 22:40, 24. Jun. 2007 (CEST)
Das habe ich vorher durchgesehen und nichts passendes gefunden. Gibt es auch eine inhaltsvolle Antwort? -- Wo st 01 (2007-06-24 22:51 CEST)
rtc wollte sagen, dass es grundsätzlich kein Problem ist deine Bilder hochzuladen. Als Lizenz böte sich Creative Commons Share-Alike oder die GNUFDL an. Siehe dazu auch: Wikipedia:Lizenzvorlagen. --87.181.232.240 23:26, 24. Jun. 2007 (CEST)
Ohne, dass ich die verlinkte Seite gelesen habe, eine Anschlussfrage: Ist das Problem nicht eher, dass möglicherweise Teile des Stadions sichtbar sind, die man nicht von außen sehen kann? Die Spieler sind - nach meinen Laienverständnis - sowieso "öffentliche Personen" und müssen damit rechnen, fotografiert zu werden. Das Stadion in der Innenansicht darf aber m.E. nicht fotografiert werden. Zumindest wurden Zoobilder von mir schon gelöscht, weil sie nicht unter "Panoramafreiheit" fallen. Wenn ich falsch liege, korrigiert mich bitte, ein Experte für Urheberrechte bin ich nun weiß Gott nicht. Grüße, --Pfalzfrank Disk. 23:34, 24. Jun. 2007 (CEST)
Aber immer darauf achten, dass das Ganze nicht zum Foto des Stadions als solchem wird. Im Stadion gilt die Panoramafreiheit nämlich nicht, zudem könntest Du gegen die AGB/Stadionordnung verstoßen, wenn Du Fotos hochladen tun würdest. Das ist zwar kein urheberrechtliches Problem, kann aber Dich als Privatperson zum Opfer einer Abmahnung/Unterlassungsklage machen. Aber wo kein Beklagter, da kein Kläger/Abmahner. Anonyme Einwegsockenpuppen helfen.--sугсго.PEDIA-/+ 10:42, 25. Jun. 2007 (CEST)

Staatsarchiv

Zu diesem Bild kam vor kurzem die Anfrage über das OTRS, ob Wikipedia die kommerzielle Nachnutzung ausschließen könnte, weil diese nach der Entgeltordnung des Staatsarchivs, in dem sich die Urkunde befindet, nur gegen ein entsprechendes Entgelt möglich wäre. Könnte Wikimedia dies nicht garantieren, so solle es entweder selbst für die Entgelte aufkommen oder die Datei löschen lassen. Welche Kommentare haben die Urheberrechtsexperten dazu? sebmol ? ! 23:03, 24. Jun. 2007 (CEST)

Verweise sie an die Foundation. --rtc 10:05, 25. Jun. 2007 (CEST)
Haben die Besitzer der Urkunde Urheberrechte gemäß Editio princeps? Falls nicht, siehe rtc. --RalfR 10:49, 25. Jun. 2007 (CEST)

Jemand schreibt bei der Wikipedia ab

Wie kann man es nachweisen? Mir geht z.B. um John Q – Verzweifelte Wut, wo die Handlung fast unverändert seit 17 Monaten so steht - und ganz bestimmt nicht anhand der Seite Looki.de geschrieben wurde. Die gegenwärtige Ähnlichkeit kann nur ein Abschreiben in die andere Richtung erklären. Etwa der Text http://www.looki.de/tv/mr_hollands_opus_fernsehprogramm_1549570.html entspricht 1:1 einem Absatz unter http://www.sf.tv/tvprogramm/tv_detail.php?slotid=80BFAAF4-78C3-4ECF-8AA9-C3625FE68712&tvdate=2007-06-24&titel=Mr.%20Holland , den habe ich bereits als zweiten der überprüften Looki-Filmtexte gefunden. --AN 07:57, 25. Jun. 2007 (CEST)

Ich denke Wikipedia:Weiternutzung/Mängel ist die richtige Stelle so etwas zu melden; was dann damit passiert - hab ich leider keine Erfahrung. --JuTa() Talk 08:14, 25. Jun. 2007 (CEST)

Entscheidung die GFDL in Wikipedia zu verwenden

Kann mir jemand beantworten aus welchen Gründen man sich entschieden hat die Inhalte von Wikipedia unter GFDL zu lizenzieren? Es wäre auch interessant zu erfahren wieso sich gegen die anderen Open Content Lizenzen entscheiden wurde. PS: Ich hoffe die Frage ist hier nicht falsch platziert. Falls doch: ENTSCHULDIGUNG --Nebulös 17:25, 24. Jun. 2007 (CEST)

Welche anderen Open-Content-Lizenzen waren im Januar 2001 verfügbar? sebmol ? ! 17:35, 24. Jun. 2007 (CEST)
Man hätte natürlich auch selbst Bedingungen festlegen können, die besser für die Bedürfnisse eines Projekts wie der Wikipedia geeignet gewesen wären; niemand ist dazu gezwungen, eine vorgefertigte Lizenz zu verwenden. War wohl ein wenig ein Schnellschuss der Wikipedia-Gründer, die GFDL zu wählen, aber es wurde zu spät klar, dass sie für ein solches Projekt in mancherlei Hinsicht sehr unpraktisch ist. Persönlich hätte ich es vorgezogen, den "PD"-Weg zu gehen, also alle Inhalte ohne irgendwelche Einschränkungen oder Bedingungen zur allgemeinen Verwendung freizugeben. Aber das sind müssige Gedankenspiele, man hat uns nun mal die GFDL eingebrockt und damit müssen wir leben. Gestumblindi 23:52, 24. Jun. 2007 (CEST)
Das hat auch ein wenig damit zu tun, dass das Hauptaugenmerk und damit auch die Ressourcenaufteilung zum Zeitpunkt der Gründung nicht bei der Lizenz lag. PD hätte den Nachteil, dass damit für viele ein wesentlicher Grund entstanden wäre, hier nicht mitzuarbeiten. Ideal wäre wohl ein cc-by-sa gewesen, aber da wäre man seiner Zeit ein wenig voraus gewesen. sebmol ? ! 13:59, 25. Jun. 2007 (CEST)

Die Frage sollte keine Kritik an der GFDL darstellen (obwohl es vieleicht praktischer Lizenzen gegeben hätte) mich interessieren die Bewegründe für diese Entscheidung. Hat jemand dazu noch genauere Informationen? Nebulös

Bild:Schulsport4.jpg

Bringt dieses Bild nicht große Probleme mit Persönlichkeitesrechten? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Ersteller daran gedacht hat. Besonders weil ja die Erziehungsberechtigten gefragt werden müssen und nicht die Kinder selbst. Oder seh ich das ganz falsch? --jodo 03:11, 25. Jun. 2007 (CEST)

Ebenfalls betroffen ist das Bild Bild:sportunterricht4.jpg. Ich habe bis zu einer Klärung beide Bilder aus den Artikeln entfernt und den Autor auf seiner Diskussionsseite auf diese Diskussion hingewiesen. -- Wo st 01 (2007-06-25 09:11 CEST)
Da der Hochlader nicht auf Ansprachen reagiert, habe ich beide Bilder gelöscht. Gerade bei Kindern ist strikt auf das Recht am eigenen Bild zu achten. --RalfR 10:46, 25. Jun. 2007 (CEST)
Umsoschlimmer, das das ganze wohl über einem Jahr (?) niemandem aufgefallen ist. Bei Erwachsenen wohl nicht so schlimm, aber bei Kindern die wohl einfach von ihrem Lehrer fotographiert wurden schon sehr krass. --jodo 15:15, 25. Jun. 2007 (CEST)

Welche Lizenz für hochgeladene Briefmarken-Scans?

Mir ist bekannt, dass Deutsche Briefmarken als amtliches Werk gemeinfrei sind. Doch beim Hochladen bei Wikimedia commons wird die entsprechende Lizenzformulierung im Menü-Rollo Lizenz nicht aufgelistet. Ich meine den richtigen Lizenzhinweis gefunden zu haben ( http://commons.wikimedia.org/wiki/Template:PD-Deutsche_Bundespost_stamps ), weiß aber nicht wie ich ihn beim Hochladen des Bildes einfügen kann. Wie mache ich es richtig?

--Ignatius 13:55, 25. Jun. 2007 (CEST)

Du kannst direkt beim Hochladen unter Lizenz folgenden Text eintragen: {{PD-Deutsche Bundespost stamps}}. -- Wo st 01 (2007-06-25 14:03 CEST)

Habe jetzt hinter Permission= die doppelte geschweifte Klammer eingetippt. Klappt prima. Meine Verunsicherung ist beseitigt. Vielen Dank für die blitzschnelle Hilfe. --Ignatius 14:20, 25. Jun. 2007 (CEST)

Reclam Universal-Bibliothek

Hallo, kann mir hier jemand beantworten, ob ich das Cover eines aktuellen Reclam-Heftes (sehr schlichte Gestaltung, typisch gelbes Cover) hochladen darf? Im o.g. Artikel sind nur ältere Hefte der Reihe zu sehen. Danke für die Antwort! --Happolati 15:49, 25. Jun. 2007 (CEST)

Die Antwort ist ja. --Fb78 16:13, 25. Jun. 2007 (CEST)

Besten Dank für die schnelle und erfreuliche Antwort. Habe das Bild jetzt eingebunden. Würdest Du bitte schnell noch mal schauen, ob ich mit der Lizensierung alles richtig gemacht habe? Entschuldige die Nachfragerei, aber ich kenne mich mit diesen Dingen leider sehr schlecht aus. Das Bild ist das jetzt unterste im Artikel: Reclam Peer Gynt.jpg. Vielen Dank! --Happolati 16:30, 25. Jun. 2007 (CEST)

Ich hätte es an deiner Stelle ehr in die deutsche Wikipedia hochgeladen und es mit mit PD aufgrund fehlender Schöpfungshöhe gekennzeichnet. Dies ist bei den Commons nicht möglich. Du bist ja nicht der Inhaber der Urheberrechte des gestalteten Buchcovers, kannst nur sagen, dass sie keine Schöpfungshöhe hat. Oder seh ich das grad falsch? --jodo 16:41, 25. Jun. 2007 (CEST)

Danke, jodo, bin Deinem Ratschlag gefolgt. --Happolati 16:56, 25. Jun. 2007 (CEST)

Kannst du bitte noch für die Datei auf den Commons einen Löschantrag stellen als Hochlader. Danke. --jodo 16:59, 25. Jun. 2007 (CEST)

Unterliegt eine Rankingliste dem Urheberrecht?

Aus dem Artikel der Universität Passau wurde die Rankingliste mit dem Hinweis auf verletztes Urheberrecht gelöscht (siehe hier). Unterliegt eine solche Aufzählung - so sie denn tatsächlich von der Website der Uni kopiert sein sollte, was ich Benutzer:Passavitas einfach mal glaube - tatsächlich auch dem Urheberrecht?

--Aconcagua 17:15, 25. Jun. 2007 (CEST)

Nachtrag: ist kopiert: siehe hier --Aconcagua 17:46, 25. Jun. 2007 (CEST)
Ja, das stellt eine URV dar. Eine Versionslöschung ist übrigens auch nötig. -- ChaDDy ?! +/- 18:25, 25. Jun. 2007 (CEST)
…wobei sich mir mit pochenden Kopfschmerzen mal wieder die Frage stellt: Was hat so ein Unsinn in einem Artikel zu suchen??? -- ShaggeDoc Talk 18:32, 25. Jun. 2007 (CEST)
Das ist das nächste. -- ChaDDy ?! +/- 18:37, 25. Jun. 2007 (CEST)

Bild:Banner-RedaktionMedizin.jpg

Auf der Beschreibunsseite steht unter Sources das Bild Image:Physcian_examining_a_child.jpg welches für die Kollage verwendet wurde und jetzt auf den Commons wegen Urheberrechtsproblemen gelöscht wurde. Welche Auswirkungen hat das jetzt auf die Kollage? --jodo 19:42, 25. Jun. 2007 (CEST)

Beschneiden? -- ChaDDy ?! +/- 21:04, 25. Jun. 2007 (CEST)

Bild:AjahnMahaBua.jpg

Müsste hier nicht auch das Einverständnis der fotografierten Person vorliegen? -- Wo st 01 (2007-06-25 21:17 CEST)

Da du grad sowieso n SLA gestellt hast, kann das Bild gleich mit weg. --87.181.254.15 21:24, 25. Jun. 2007 (CEST)
Person der Zeitgeschichte? --RalfR 21:40, 25. Jun. 2007 (CEST)

Bild eines Zigarrenschiffes in der Englischen Wikipedia

In der Englischen Wikipedia gibt es ein Bild eines Zigarrenschiffes aus dem Jahr 1858, das einer anderen Webseite entnommen wurde: Bild. Kann ich eine Kopie davon auch hier oder auf Commons hochladen?--Uwe W. 09:47, 26. Jun. 2007 (CEST)

Bei den Commons weiß man ja nie, aber es gibt keinen vernüftigen Grund gegen das Hochladen hier oder bei den Commons. Bei Zeitungsabbildungen besteht auch keine Editio princeps-Gefahr. Wenn Du extrem risikobewußt bist, kannste eine Sockenpuppe nehmen. --sугсго.PEDIA-/+ 10:06, 26. Jun. 2007 (CEST)

Stichworte in einem Terminkalender

In einem Buch zum Völkermord in Ruanda gibt es eine Kopie eines Terminkalender-Auszugs. Der Terminkalender gehörte einem mutmaßlichen Kriegsverbrecher, Théoneste Bagosora. Die Abbildungen (es sind zwei) zeigen natürlich die jeweiligen Kalendertage an und Linien, die zum Notieren von Terminen vorgesehen waren. Das Interessante ist nun: Auf den vier abgelichteten Seiten finden sich handschriftliche Notizen von Bagosora, die als Skizze für die Planung des Völkermords von Ruanda gewertet werden. Diese Kalender-Einträge gelten als Beweisstücke. Es gibt auf den vier abgelichteten Seiten nur handschriftliche Wörter und Nummern von Bagosora, keine Zeichnungen oder Vergleichbares mit Schöpfungshöhe. Es handelt sich auch nicht um einen zusammenhängenden Text, sondern nur um Stichworte. Darf man das scannen und hoch laden oder wäre das eine URV? --Atomiccocktail 16:46, 25. Jun. 2007 (CEST)

Die Anwort auf die Frage, ob der Inhalt einer Mediendatei Schöpfungshöhe erreicht, ist ohne Inaugenscheinnahme schlicht unmöglich. --sугсго.PEDIA-/+ 17:02, 25. Jun. 2007 (CEST) PS: Kennste Flickr? Hochladen, verlinken, nochmalfragen bzw Brzug auf Deine Frage nehmen.
Hab ich das richtig verstanden? Ich scanne es, lad es auf flickr, leg von hier aus einen Link und dann entscheiden wird das am Objekt? --Atomiccocktail 17:18, 25. Jun. 2007 (CEST)
schnellmerker, ja! ;-P --JD {æ} 17:23, 25. Jun. 2007 (CEST) vielleicht doch zu flapsig. sollte kein angriff sein oder ähnliches. gruß --JD {æ} 17:23, 25. Jun. 2007 (CEST)

So. Gescannt und hoch geladen ist es. http://www.flickr.com/photo_zoom.gne?id=623195281&size=o Wie lautet das Urteil? Das müßte doch gemeinfrei sein, oder? --Atomiccocktail 21:04, 25. Jun. 2007 (CEST)

Kann mir jemand zu meiner Frage ein Feedback geben? Die Frage scheint gestern untergegangen zu sein, weil ich nicht so schnell scannen/"liefern" konnte. Danke im voraus --Atomiccocktail 17:39, 26. Jun. 2007 (CEST)

Nach Art und Umfang sowie anhand des bisschens, was ich auf dem Scan entziffern kann denke ich, dass hier kein Werkcharakter vorliegt und man hier einen Schöpfungshöhe-Baustein vertreten kann. Die Reproduktion als solche ist nach unserer Auffassung auch nicht schutzfähig (siehe WP:BR).--Wiggum 17:46, 26. Jun. 2007 (CEST)
Alles klar. Danke für die Info. Ich verwende es ergo. Grüße --Atomiccocktail 18:04, 26. Jun. 2007 (CEST)

Wikipedia-Bilder in kommerziellen Filmen- Urheber nennen?

Hallo, was ist denn eigentlich, wenn in einem kommerziellen Film zwischendrin öfters Bilder aus der Wikipedia zu sehen sind, (auch im DVD-Menü) aber am Bild selbst kein Vermerk sichtbar ist, ist das korrekt zitiert? --> --80.132.2.72 18:30, 25. Jun. 2007 (CEST)

Nein. -- ChaDDy ?! +/- 18:39, 25. Jun. 2007 (CEST)
Wenn die Bilder gemeinfrei sind ist das unproblematisch, andernfalls ein Fall für Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:47, 25. Jun. 2007 (CEST)
Bitte nicht blind PD-Bilder kommerziell weiterverwenden. Das ist z. B. bei Logos, aber auch bei Wappen problematisch. Und da gemeinfrei in vielen Ländern unterschiedlich gesetzlich geregelt ist, kann das auch zu Problemen führen. Z. B. Panoramafreiheit. Auch das Recht am eigenen Bild ist problematisch, usw. Um welche Bilder geht es denn genau? -- ChaDDy ?! +/- 21:06, 25. Jun. 2007 (CEST)

Erst mal Danke für die Beantwortung. Es handelt sich um verschiedene Bilder in Lehrfilmen, die ich als Lehrer beruflich nutze. Bei der Vorbereitung meines Unterrichts zu verschiedenen Themen nutze ich (natürlich) auch die Wikipedia. Bei einigen Filmen der offensichtlich neuen Firma MedienLB habe ich eine Reihe von Bildern entdeckt, die mir von div. Wikiseiten mehr als bekannt sind. Die Bilder finden sich sowohl als Standbilder im Film selbst, als auch in den DVD-Menüs (nur manchmal Wikipedia-Urheberhinweis). Wieviele Bilder in wievielen Filmen betroffen sind, kann ich nicht sagen. Wenn eine Institution wie die WP so freundlich ist, GNU-Lizenzrechte zu "verschenken" (so habe ich das verstanden), dann sollte wenigstens korrekt zitiert werden, in meinem Beruf muss ich da jeden Tag höllisch aufpassen. Kann ich rechtlich Probleme bekommen, wenn ich Unterrichtsmaterialien verwende, wo nicht korrekt zitiert und den Lizenzbestimmungen entsprochen wird? (Das ist der eigentliche Hintergrund meiner Anfrage) Oder ist das das Problem der Landes-, Kreis- etc. Medienzentren, die, als Institutionen der Bundesländer solche Filme kaufen?--80.132.2.72 15:22, 26. Jun. 2007 (CEST)

Polyamory-Artikel mit Bild

Hallo!

Das Bild "Bild:Earhart.jpg", das Amelia Earhart (1928) zeigt, darf es im Artikel Polyamory verwendet werden? Auf der Bildbeschreibungsseite steht zur Lizenz: "It is not in the public domain in the following countries that do not apply the rule of the shorter term for US works: Canada, China (not Macao or Taiwan), Germany, Switzerland and other countries". Was ist zu tun?

--Emkaer 12:31, 26. Jun. 2007 (CEST)

Solange Du nicht den Fotografen herausfindest und dieser zufällig bereits 70 Jahre tot ist, darf das Bild hier auf de.WP erst 2028 verwendet werden.--sугсго.PEDIA-/+ 12:39, 26. Jun. 2007 (CEST)
Danke! --Emkaer 12:54, 26. Jun. 2007 (CEST)

Bild:Herz fuer kinder 25jahre.jpg

Dieses Logo steht in der Presselounge des Axel Springer Verlages unter [www.axelspringer.de/.../herz_fuer_kinder.htm] zum download. zusätzlich ist ein hinweis auf die druckfähigkeit angegeben. es ist also gemeinfrei. welche Lizenz muss ich denn jetzt eintragen. bitte um hilfe. --Smoking Joe 13:08, 26. Jun. 2007 (CEST)

Wie wäre es mit einem funktionsfähigen Link.--sугсго.PEDIA-/+ 13:18, 26. Jun. 2007 (CEST)
sry [22] --Smoking Joe 13:23, 26. Jun. 2007 (CEST)
Also ein PD-artige Freigabe liegt dabei nicht vor, man kann dem Bild aber mit sehr guten Gründen die Schöpfungshöhe absprechen. .--sугсго.PEDIA-/+ 13:27, 26. Jun. 2007 (CEST)
und das heisst was? --Smoking Joe 14:05, 26. Jun. 2007 (CEST)
Hier auf de-Wiki hochladen (nicht Commons) und mit den Bausteinen {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} und {{Logo}} versehen --jodo 14:46, 26. Jun. 2007 (CEST)
Nur weil man es runterladen kann und dransteht, das es druckfähig ist, ist es natürlich längst noch nicht Public Domain! Ich sehe aber auch keine Schöpfungshöhe. -- Timo Müller Diskussion 14:52, 26. Jun. 2007 (CEST)
Ich hab das Bild mittlerweile mal entsprechend markiert, es war bereits unter Bild:Herz fuer kinder 25jahre.jpg hochgeladen und im Artikel eingebunden. --Dapeteばか 15:00, 26. Jun. 2007 (CEST)

Feststellung bezgl. des Urheberrechts

Hallo,

ich bin der Meinung, dass das Bild Bild:CanterburyCathedrale.JPG gelöscht werden muss. Siehe dazu auch die Diskussion auf der Seite der Fotografin. Kann mich jemand mit Fachkenntnis falsifizieren oder verifizieren und das Bild löschen? Danke und Gruß --Wladyslaw [Disk.] 12:30, 27. Jun. 2007 (CEST)

Bitte Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum konsultieren. Das Bild ist in Ordnung (vorausgesetzt die Innenraumgestaltung ist nicht neueren Datums). Das die Aufnahme eventuell unter Verletzung des Hausrechts gefertigt wurde ist ein Problem, was nur den Fotografen und den Eigentümer betrifft und ändert nichts daran, dass die Aufnahme an sich als PD lizensiert werden kann. Da auf der Abbildung nichts zu sehen ist, was gewerbliche Schutzrechte gleich welcher Art begründen könnte, ist mMn auch die kommerzielle Nachnutzung nicht beeinträchtigt.--Wiggum 13:09, 27. Jun. 2007 (CEST)

Arcade-Automat /Teile von abfotografierten Bildschirmen

Folgende Fragen sind immer noch unklar: Können folgende Bilder verwendet werden, es sind keine direkten Screenshots. Hängt es von der Entfernung ab? Oder gar dem Zweck/Willen des Fotografen oder Uploaders? Die Probleme tauchen immer wieder auf, zuletzt bei einer Lesenswertkandidatur. [23] CC-BY-SA und das bestehende Bild zB in Quake 4. Ähnliches betrifft Artwork Bild:Game-nintendo-nes-denis-apel.JPG. Mal wird so was gelöscht, mal nicht. Selbst bei freien Screenshot, wie bei Pac-Man gab es Probleme. Oder auch bei Figuren wie Bild:Pink Panther.jpg. Kann mich da mal jemand aufklären? Irgendwelche Werbung sieht man oft, bei welcher Entfernung gilt es als Beiwerk? --Kungfuman 14:35, 27. Jun. 2007 (CEST)

Das Flickr-Bild geht (abgesehen von der grottigen Qualität). Bild:Game-nintendo-nes-denis-apel.JPG ist ein Grenzfall - fänd ich OK. Pink Panther geht gar nicht. Allgemeine Hinweise gibt commons:Commons:Bearbeitungen. --Fb78 15:04, 27. Jun. 2007 (CEST)
Fragen zu Bildern auf Commons können wir hier nicht beantworten, ich würde alle löschen. --RalfR 15:06, 27. Jun. 2007 (CEST)
Das NES-Modul ist eine URV wegen der abgebildeten Comicfiguren. Der Rest gehört auch gelöscht.--sугсго.PEDIA-/+ 15:11, 27. Jun. 2007 (CEST)
Immerhin werden die Bilder ja (seit längerem) hier verwendet. Man könnte natürlich auch welche hier hochladen. Trotzdem Danke. --Kungfuman 16:12, 27. Jun. 2007 (CEST)

Bilder des Deutschen Historischen Museums von Axel Springer

Hi, ich würde gern folgende Bilder hochladen: [24] und [25]. Sind die im link enthaltenen Angaben des Deutschen Historischen Museums, Berlin ausreichend? Ist davon auszugehen, das Bilder die ein Museum einstellt, die druckfähig zum Download bereit stehen, gemeinfrei sind? Vielen Dank --Smoking Joe 14:41, 28. Jun. 2007 (CEST)

Nein, von gemeinfrei ist nur dann auszugehen, wenn es explizit dabeisteht oder der Fotograf nachweislich >70 Jahre tot ist.--Wiggum 14:43, 28. Jun. 2007 (CEST)
schade, aber danke. --Smoking Joe 15:00, 28. Jun. 2007 (CEST)

Können die piqs.de Bilder auf Wikipedia genutzt werden?

Unter www.piqs.de[26] findet sich eine Image-Datenbank, die nur Fotos anbietet, die unter der Creative Commons Attribution (Namensnennung) Lizenz liegen. Kann ich diese Bilder in Wikipedia-Artikel einstellen (wenn ich die CC-Regeln beachte). Sind also die CC-Regeln kompatibel zu den Wikipedia-Regeln?

Nachtrag: ich sehe gerade, dass es auf Wikipedia wohl schon einmal eine Diskussion über Wikipedia: Bilder von pixelquelle.de gab. Dort durften die Bilder nicht genutzt werden (aber wohl aus anderen Gründen, Probleme mit der Inkompatibilität der Lizenz?). Siehe auch Pixelio. --Steffen.roelfs 23:17, 28. Jun. 2007 (CEST)

Auf piqs.de werden ganz andere Angaben zu den Bedingungen der Weiternutzung gemacht [27], als bei pixelio.de [28]. Ich sehe daher keine besonderen Schwierigkeiten bei der Weiternutzung von Bildern von piqs.de in der Wikipedia, die Lizenzbedingungen sind kompatibel. Grüße, --Birger 01:32, 29. Jun. 2007 (CEST)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte die Frage zunächst fälschlicherweise in die Wikipedia:Redaktion Bilder gestellt. Hier sitzen aber wohl die Experten für die juristischen Dinge. Wie ich sehe, decken sich die Antworten aber, so dass eine Verwendung wohl möglich ist. Siehe Wikipedia: Redaktion Bilder. Gruß Steffen

Eigener Text: wie sichere ich den Text vor Löschung wegen URV?

Ich hatte die Artikel Wildunfall und Wildtiertelefon selbst frei formuliert, d.h. ich war alleiniger Autor. Dann wurden die Artikel wegen Urheberrechtsverletzung gelöscht. Ich finde das eine unglaubliche Unterstellung. Hier wird immer versucht, rechtswidrige Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden. Allerdings ist die unzutreffende Behauptung einer nicht vorliegenden Urheberrechtsverletzung ebenfalls rechtswidrig.

Wie kann ich originär eigene Texte vor solchem Schwachsinn bewahren? Ich habe die Vermutung, dass Zitate meines Textes später woanders aufgetaucht sind (meinetwegen), dass dieser Umstand dann aber mir als Autor zum Nachteil wird. Wenn es für dieses Problem keine Lösung gibt, wäre das ein Grund, hier künftig keine Beiträge mehr zu schreiben.

Gruss Lilli R

Beide Texte stellten zwar vermutlich (ich habe das nicht exakt nachgeprüft) eine Urheberrechtsverletzung dar, entscheidend für die Löschung war allerdings der nicht enzyklopädische Inhalt, denen entsprechende Löschdiskussionen vorausgingen ([29] und [30]). Bitte in diesem Zusammenhang Was Wikipedia nicht ist und Wie schreibe ich gute Artikel beachten. Ansonsten können eigene Texte per Standardfreigabe in einer E-Mail an permissions-de@wikimedia.org freigegeben werden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:59, 29. Jun. 2007 (CEST)
(Bearbeitungskonflikt) Wiederherstellungswünsche kannst du auf WP:LP stellen. Löschgrund für Wildunfall war allerdings Das ist ein Essay und HowTo. Das Lemma wird nicht beschrieben.; Löschgrund für Wildtiertelefon ist für mich nicht zu eruieren. Beides wurde aber nicht wegen URV gelöscht, sondern weil sie nicht den Artikelrichtlinien entsprachen. PS: Drohungen sind nicht nötig, "Schwachsinn", "unglaubliche Unterstellung" und "rechtswidrig" sind keine Worte, mit denen man sich unnötig bewerfen sollte. --Fb78 18:02, 29. Jun. 2007 (CEST)

Logo einer Schule

Darf bei die diesem Logo für den entsprechenden Artikel der untere graugefärbte Teil in weiß gefärbt werden und dann anschließend in der deutschen Wikipedia hochgeladen werden? Der untere graue Teil gehört zum Logo (eigentlich) nicht. – Despairing , 09:14, 28. Jun. 2007 (CEST)

Urheberrechtlich kein Problem. Aber ich möchte mal den enzyklopädischen Wert dieses "Logos", das doch einfach ein in irgendeiner Computerschrift gesetzter Schulname ist, deutlich in Frage stellen. Meines Erachtens hat das nichts in der Wikipedia zu suchen. --AndreasPraefcke ¿! 09:21, 28. Jun. 2007 (CEST)

Das ist aber das Logo, das auch auf den Zeugnissen der Schule zu finden ist – jedoch steht dort unter dem Schulnamen nicht „Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe in Friedrichsdorf“, sondern folgendes:
in Friedrichsdorf
Gesamtschule des Hochtaunuskreises
mit gymnasialer Oberstufe
“.
Ich dachte mir, dass man das Bild als Logo im Schulartikel verwenden kann. – Despairing , 10:26, 28. Jun. 2007 (CEST)
Kann sich dazu bitte noch jemand äußern? – Despairing , 10:19, 30. Jun. 2007 (CEST)
Siehe AndreasP. Es ist weder so international bekannt, dass wir es unbedingt bräuchten, noch sagt es irgendetwas aus ausser, dass dieser Schule andere Dinge wohl wichtiger sind als ein gutes Logo. Damit ist es auch wenn es urheberrechtlich unbedinklich ist für WP nicht von besonderem Interesse und verbraucht nur den Speicherplatz der Foundation. -- ShaggeDoc Talk 11:06, 30. Jun. 2007 (CEST)

Logos in eigene Grafiken einfügen gestattet?

Hallo, ich bin gerade dabei, eine Grafik über die Platzierungen des FC Chelsea in der Tabelle zu erstellen und würde als Hintergrund gerne das Vereinslogo als Wasserzeichen, also verblasst, benutzen. Ist das erlaubt? Die bisherigen Grafiken 1, 2 und 3 habe ich als public domain veröffentlich, ist das ein Problem wenn ich die durch eine Version mit dem Vereinslogo drin (wenn es denn gestattet ist) ersetze? Gruß TheBlues 21:07, 28. Jun. 2007 (CEST)

Für Tabellen bitte die Tabellensyntaxfunktion (Wikipedia:Tabellen) verwenden. Tabellen in Bildchen sind eine der "Zehn Totsünden des Webdesign". Sie sind weder auf kleinen Bildschirmchen (zB bei PDAs) noch mit reinen Textbrowsern oder gar von [[Screennreader]n darstellbar, zudem verbrauchen sie im Verhältnis zu textkodierten Tabellen extrem viel Speicher und Bandbreite. Lass es einfach. --sугсго.PEDIA-/+ 23:29, 28. Jun. 2007 (CEST)
Ich fürchte, du hast mich missverstanden. Es ist keine grafische Tabelle, sondern ein Diagramm, dass die Positionierung des Vereins zum Ende der Saison über mehrere Jahre wiederspiegelt. Im Prinzip soll das ganze nur eine optische Verbesserung der schon angegeben Diagramme werden. Gruß, TheBlues 23:46, 28. Jun. 2007 (CEST)

Nein, Du darfst das Logo gerade nicht als solches Wasserzeichen benutzen, denn dadurch entsteht der Eindruck, dass diese Tabellen vom Verein angefertigt und in diesem Kontext vom Verein autorisiert sind. Logos unterliegen starken Beschränkungen durch das Markenrecht! --rtc 02:01, 29. Jun. 2007 (CEST)

Gut, genau das wollte ich wissen. Danke für die Antwort, dann werde ich darauf verzichten. P.S. Ist eine Nutzung wie hier beim BVB Emblem in Grafiken denn generell verboten? Gruß TheBlues 10:23, 29. Jun. 2007 (CEST)
Hör bitte nicht auf rtc. Aus rein urheberrechtlicher Sicht, und nichts anderes ist für Wikipedia relevant, kannst du das sicher tun. Aber bitte richtig lizenzieren. Also Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe und Vorlage:Logo auf die Beschreibungsseite setzen. -- ChaDDy ?! +/- 12:37, 29. Jun. 2007 (CEST)
Unsinn. Das Logo suggeriert, dass die Grafik offiziellen Charakter hat und ist somit zu löschen. -- ShaggeDoc Talk 12:40, 29. Jun. 2007 (CEST)
Vollkommener Blödsinn, solange klar bleibt, dass das Logo lediglich zu Verdeutlichung des Inhaltes dient (Klassiker dazu sind Tabellen mit Vereinswappen) - und dass ist bei diesem BVB-Bildchen der Fall - ist das kein Problem. TheBlues wenn Du sicher gehen willst, kannst Du ja einen Hinweis in Bildbeschreibung, Bild und Bildmetainformationen aufnehmen.--sугсго.PEDIA-/+ 12:44, 29. Jun. 2007 (CEST)
LA gestellt. 1. Logos haben eh nichts in der Abbildeung verloren, da klar sein dürfte, dass es sich um die Tabellenposition des BVB geht. 2. Ist es wissenschaftlich unethisch einen falschen Urheber auch nur zu suggeriere. 3. Das Urheberrecht ist dabei vollkommen scheissegal. -- ShaggeDoc Talk 12:47, 29. Jun. 2007 (CEST)
(BK) Selber Unsinn... ;) Aus rein urheberrchtlicher Sicht ist die Grafik unbedenklich. Andere Dinge haben einerseits gar nichts hier verloren und andererseits bezweifle ich, dass dein Argument ein größeres Problem darstellt, da aus der Beschreibungsseite ja offensichtlich wird (werden sollte), dass die Grafik nicht vom Verein selbst ist. Und löschen wäre im Zweifelsfall sowieso unnötig, da man auch Bilder bearbeiten kann. -- ChaDDy ?! +/- 12:48, 29. Jun. 2007 (CEST)
Dann bearbeite es, ohne LA passiert ja nichts, also muss man ja irgendwie Druck machen. -- ShaggeDoc Talk 12:50, 29. Jun. 2007 (CEST)

Also zusammengefasst, ich darf das Vereinswappen als Hintergrund nehmen, solange ich die Grafik mit Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe und Vorlage:Logo versehe. Darf das ganze denn dann weiterhin PD bleiben oder muss ich da auf eine andere Lizenz zurückgreifen? Gruß TheBlues 13:20, 29. Jun. 2007 (CEST)

PD-Schöpfungshöhe ist doch schon PD... Aber lass es erstmal, im Moment wird da ja offensichtlich noch drüber diskutiert. Das ist notwendig, da wir in Deutschland sind... -- ChaDDy ?! +/- 13:25, 29. Jun. 2007 (CEST)
Nein, das ist notwendig, da wir ein Projekt mit einem halbwegs wissenschaftlichen Anspruch sind und kein Fanzin. -- ShaggeDoc Talk 13:26, 29. Jun. 2007 (CEST)
Okay, hoffentlich haben wir bald Klarheit. Gruß TheBlues 13:51, 29. Jun. 2007 (CEST)
Damit du es besser verstehst, würdest du ein Blumenbändchen um die Grafik machen? Sieht doch so nett aus? Sicherlich nein. Nun, das Logo sieht nicht ganz so nett aus, hat aber vom wissenschaftlichen Standpunkt gesehen den gelichen Zweck, es ist bloßer Zierrat, der nicht (aber auch rein gar nichts) in einer Grafik zu suchen hat, wenn man sich auf halbwegs guten wissenschaftlichen Stil berufen will, was du hoffentlich tun willst. Das hat mit Urheberrecht rein gar nichts zu tun. Merke, urheberrechtlich ok heisst noch lange nicht für Wikipedia (als wissenschaftliches Projekt) geeignet. -- ShaggeDoc Talk 14:01, 29. Jun. 2007 (CEST)
Aus meiner Sicht trägt das dazu bei, dass auf den ersten Blick klar ist, zu welchem Verein die Grafik gehört. Wenn man sich Grafiken von dpa und anderen Presseagenturen ansieht, sind Logos und andere Bilder oft als Hintergrund verwendet worden, da solche Diagramme optisch einfach appetitlicher sind als grau. Ich glaube, Wissenschaft und Ästhetik müssen sich nicht zwingen ausschließen, und ich bezweifle, dass das Logo im Hintergrund dem wissenschaftlichen Charakter der Wikipedia einen Abbruch tut. Gruß TheBlues 14:09, 29. Jun. 2007 (CEST)
Presseagentur = Presse aber Presse ≠ Wissenschaft. Zudem wir die Grafik wo eingebaut sein? Im Artikel zu dem Verein, nicht wahr? Was sollte sie also sonst darstellen? -- ShaggeDoc Talk 14:12, 29. Jun. 2007 (CEST)
Sicherlich ist Presse nicht gleich Wissenschaft, aber ein Artikel über einen Fußballverein ist auch keine Atomphysik. Zur Frage, was sie sonst darstellen sollte: Wenn verschiedene Grafiken dieser von verschiedenen Vereinen gleichzeitig offen sind (zu Vergleichszwecken) wäre es ganz nützlich. Ansonsten hat es natürlich einen schmückenden Charakter, das hast du schon ganz richtig erkannt. Vielleicht kann sich jemand anders ja nochmal zur Problematik äußern, denn unsere Standpunkte sind denke ich ganz gut nachvollziehbar aber ebend nicht vereinbar. Gruß TheBlues 14:19, 29. Jun. 2007 (CEST)
Das Thema ist nicht die Frage, sondern der Ort der Publikation, für ein Fanzin kannst du sowas gerne machen, da darf es hübsch sein, hier muss es in erster Linie korrekt sein und sauber sein. Und notfalls gibt es ja auch noch solche Dinge, wie Achsenbeschriftungen, an die man sowas ranschreiben kann wie "Tabellenposition des HSV" oder was auch immer. -- ShaggeDoc Talk 14:24, 29. Jun. 2007 (CEST)

Da das rein gar nichts mit Urheberrecht zu tun hat, würde ich euch bitten, die Diskussion an geeigneterer Stelle fortzuführen. -- ChaDDy ?! +/- 14:35, 29. Jun. 2007 (CEST)

Da muss ich dich korrigieren, es hat insofern schon etwas mit Urheberrecht zu tun, als dass es die Frage aufwirft, mit welchen Recht das Urheberrecht die einzig wahre Messlatte für Grafiken sein soll. Und leider macht ihr es euch ein wenig zu einfach, Urheberrechtlich ok, also ok. Das ist Unsinn. Also bitte vorher drüber nachdenken, ob andere Aspekte gegen ein Bild sprechen. Und nicht mit Scheuklappen aus Gesetzestexten durch die Gegend rennen. -- ShaggeDoc Talk 14:41, 29. Jun. 2007 (CEST)
Wie wäre es, wenn ich die entsprechenden Grafiken erst einmal einstelle, und dann auf der Diskussionsseiten der Grafiken das Thema mit einem weiteren Kreis von Teilnehmern diskutiert wird? Im Moment reden wir hier noch über ungelegte Eier, die rein rechtlich offensichtlich unbedenklich sind und deshalb imho nicht von Anfang verworfen werden sollten. Wie gesagt, ich denke, zu diesem Thema wird es verschiedene Meinungen geben und ich zweifle nach vor daran, dass ein simples Logo den wissenschaftlichen Wert der Grafiken beeinträchtigt. Aber da dies die Seite für Urheberrchtsfragen ist, würde ich vorschlagen, dass das Thema an ander Stelle (z.B. auf meiner oder deiner Diskussionsseite) weiter besprochen wird. Gruß TheBlues 14:50, 29. Jun. 2007 (CEST)
Nachtrag: Die Grafik mit dem Logo drin ist hier zu finden und ich hoffe, dass ich das jetzt auch unter den richtigen Lizenzen veröffentlicht habe. TheBlues 15:28, 29. Jun. 2007 (CEST)

Leider ist mir erst mit Chaddy's Kommentar "Aus rein urheberrechtlicher Sicht, und nichts anderes ist für Wikipedia relevant" jetzt erst klar geworden, wie übel falsch seine Vorstellungen eigentlich wirklich sind. Naja, zumindest verstehe ich jetzt seine Reaktionen bei der Logo-Sache. Es war nie die Rede davon, dass für Wikipedia die Gesetze neben dem Urheberrecht irgendwie irrelevant sind. Das war nur eine häufig von Historiograf gebrauchte, saloppe Formulierung, mit der er sagen wollte, dass viele Gesetze außer dem Urheberrecht der üblichen enzyklopädischen Nutzung nicht entgegenstehen. Wenn die Gesetze jedoch tatsächlich verletzt werden, ist das alles andere als irrelevant! --rtc 23:05, 29. Jun. 2007 (CEST)

Und was heißt das jetzt konkret auf diesen Fall bezogen? TheBlues 23:21, 29. Jun. 2007 (CEST)
Auf diesen Fall bezogen heißt das: Ob Du das rechtlich darfst, geht uns nichts an, das musst Du Deinen Anwalt fragen. Unabhängig davon, ob Du es darfst oder nicht, werden wird Bilder aber nicht akzeptieren, und sie löschen, wenn sie Logos als Wasserzeichen benutzen. Du solltest also keine solchen Bilder hochladen. --rtc 01:07, 30. Jun. 2007 (CEST)
Durch die bloße Darstellung werden diese Rechte nicht verletzt. Hab ich was anderes behauptet? Gut, das Wort irrelevant war wohl etwas zu uneindeutig. -- ChaDDy ?! +/- 23:47, 29. Jun. 2007 (CEST)
Es gibt überhaupt keine "bloße Darstellung". Darstellung erfolgt immer in einem Kontext. Die Frage ist also nicht, ob es sich um eine "bloße" oder um eine "nicht bloße" Darstellung handelt, sondern ob die Darstellung in dem Kontext, in dem sie stattfindet, erlaubt ist. In dem hier diskutierten Kontext, also als Wasserzeichen für Diagramme, ist sie eindeutig nicht erlaubt, weil es den Betrachter zu Annahmen verleitet, die den Interessen des Markenrechtsinhabers deutlich entgegenstehen. Ich habe das Gefühl, der bisherige laxe Umgang mit Logos hat zu nun leider nur sehr schwer ausrottbaren falschen Gerüchten geführt. Deine Ausführungen zeigen mir, dass das neue Schild absolut geboten ist. Denn offensichtlich hast sogar Du selbst, obwohl Du regelmäßig hier aktiv bist, Dich vom vorherigen Zustand Logo+Bild-PD-SH in die Irre führen lassen und es bezüglich dessen, was es aussagt, genau so interpretiert, wie es gerade nicht interpretiert werden darf. Die Nutzungsmöglichkeiten von Logos gehen effektiv für alle praktischen Belange nicht über die eines Bildzitats hinaus, mit der zusätzlichen Einschränkung, dass wir Logos nur akzeptieren, wenn sie zusätzlich gemeinfrei sind. D.h. wir haben effektiv alle Einschränkungen, aber keine der Freiheiten eines Bildzitats. Das ist vielleicht rechtlich nicht 100% korrekt, aber es vermittelt genau die richtige Idee. --rtc 01:04, 30. Jun. 2007 (CEST)

Zusammenfassend kann man sagen:

  • Urheberrechtlich sind solche Grafiken nicht bedenklich.
  • Saggemann gefallen sie nicht, was aber hier nicht das Thema ist.
  • Ob ein Bild marken- oder namensrechtlich geschützt ist, ist für eine Löschung irrelevant.
  • Wikipedia darf nicht gegen Marken- oder Namensrecht verstoßen.
  • Die einzige verbliebene Frage, ob die Bilder an sich gegen Marken- oder Namensrecht verstoßen, beantwortet Chaddy mit Nein.

90.134.35.22 00:48, 30. Jun. 2007 (CEST)

Ich klinke mich hiermit aus der Diskussion aus, mit rtc diskutiere ich grundsätzlich nicht. (Hat übrigens nichts damit zu tun, dass er meint, ich habe Unrecht.) -- ChaDDy ?! +/- 11:15, 30. Jun. 2007 (CEST)

Logo von Naruto

Ich würde gern wissen, ob man dieses Bild im deutschen Naruto-Artikel verwenden kann. Insbesondere, ob es die Schöpfungshöhe erreicht. Grüße --Donchan 12:08, 30. Jun. 2007 (CEST)

Die selbe Frage auch dazu. --Donchan 12:13, 30. Jun. 2007 (CEST)
(BK) Nein, es erreicht keine Schöpfungshöhe. Bitte WP:BR beachten, Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe und Vorlage:Logo auf die Beschreibungsseite setzten und immer daran denken, dass du das auf eigene Verantwortung tust. -- ChaDDy ?! +/- 12:15, 30. Jun. 2007 (CEST)
Der zweite Link geht übriegns nicht. -- ChaDDy ?! +/- 12:15, 30. Jun. 2007 (CEST)
jetzt schon :). Beim zweiten Bild kannst du genauso vorgehen wie beim ersten. ;) --Isderion 12:46, 30. Jun. 2007 (CEST)

Fehlende Bildnachweise in einem Buch

Hallo!

Ich würde gern zwei Bilder aus einem Buch für einen WP Artikel verwenden. Leider sind in dem Buch keine Bildnachweise angegeben. Das erste Bild wurde 1938 "reprintet". Was bedeutet das nun? Bei dem zweiten Bild scheint es sich um eine Grafik der Autoren zu handeln.

Hier Infos zum Buch: Link

Hier die 2 Bilder: Bild1 Bild2

Vielen Dank für die Bemühungen! --Freaky86 19:45, 28. Jun. 2007 (CEST)

Wäre es nicht einfacher uns hübsher, die Zeichnungen neu zu machen? Das ist ein Fall für Wikipedia:Kartenwerkstatt. Ist zwar keine Karte im engeren Sinne, aber für die Leute dort sicher ne kleine Übung. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:17, 28. Jun. 2007 (CEST)
Imho wäre die Wikipedia:Grafikwerkstatt geeigneter. -- ChaDDy ?! +/- 20:21, 28. Jun. 2007 (CEST)
Ja natürlich! Kopf-->Tisch ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:03, 28. Jun. 2007 (CEST)
Ja für die zweite Grafik sicher ne gute Idee. Danke :) Was mich nun noch interessiert: Darf man die erste Grafik nun verwenden? Die Aufzeichnung ist von 1878. Gibt's da nun noch n Copyright darauf, also hat es jmd erworben? Wo und wie bekommt man sowas raus? --Freaky86 22:20, 28. Jun. 2007 (CEST)
Eigentlich möchte ich mich ja zu dem Thema nicht mehr äußern, aber in diesem Fall ist das ziemlich klar. Beide Bilder besitzen keine Schöpfungshöhe, sie können verwendet werden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 09:01, 29. Jun. 2007 (CEST)
Eine Frage hätte ich dann doch noch: Unter Welcher Lizens lade ich das Bild hoch? Wenn ich angebe, dass die Lizens unbekannt ist, dann steht da, dass das Bild nicht verwendet werden darf und gelöscht wird. Darf ich es einfach von mir aus unter CC stellen? Als Autor gebe ich die Autoren des Buches an und unter Anmerkung hab ich geschrieben, dass das Bild keine Schöpfungshöhe besitzt. Hier das hochgeladene Bild bei WP --Freaky86 18:08, 2. Jul. 2007 (CEST)

Nimm doch einfach {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} bzw. auf Commons {{PD-ineligible}}. --AndreasPraefcke ¿! 18:10, 2. Jul. 2007 (CEST)

Vorlage:Bild-UN

Der Name der Vorlage:Bild-UN ist höchst ungeschickt gewählt, da völlig unintuitiv, ja sogar eindeutig missverständlich. Ich habe auf den Commons schon Bilder gesehen, die verschoben wurden und dann dort mit {{PD-UN}} getaggt waren, was aber eine Gemeinfreiheit aufgrund einer Veröffentlichung der Vereinten Nationen ist. Und genau das ist es auch, was auch ich mit dem Namen verbinden würde. Hand aufs Herz? Wer, der die Vorlage noch nicht kennt, verbindet damit irgendetwas anderes? Außerdem ist der Text noch völlig unverständlich, für Ausländer wohl erst recht. Dass damit "PD-self" gemeint ist, kommt jedenfalls nicht (international deutlich genug) zum Ausdruck. Ein kleiner englischer, zusätzlicher, Satz würde helfen (wohl auch Deutschen, die mit dem Legalese nicht zurechtkommen). Auf jeden Fall muss die Vorlage aber umbenannt werden. Könnte ein Bot die Einbindungen dann aktualisieren? --AndreasPraefcke ¿! 12:32, 29. Jun. 2007 (CEST)

Umbennenung wäre schon ganz sinvoll: wie wäre es mit Bild-PD-Freigabe ? --sугсго.PEDIA-/+ 12:40, 29. Jun. 2007 (CEST)
Dann wäre es wieder das selbe, wie vorher (Bild-PD-frei). Wichtig ist, dass es sich bei dieser Lizenz nicht um PD handelt, da PD Urheberrechtsfreiheit bedeutet, was in Deutschland nur in wenigen Ausnahmen (70 Jahre pma; geringe Schöpfungshöhe) möglich ist. Und bitte kein Englisch rein. -- ChaDDy ?! +/- 12:44, 29. Jun. 2007 (CEST)
PD ist falsch und ACK Chaddy - bitte kein Englisch rein! Ich würde sogar sehr deutlich mit reinschreiben, daß das Bild eben KEIN PD ist. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:04, 29. Jun. 2007 (CEST)

Alle Leute, die ihr Bild als "PD-frei" auf die Server hochgeladen haben, wird damit unterstellt, sie wollten eben kein PD. Das finde ich ungehörig. Wie soll man denn jetzt diese Bilder auf die Commons übertragen? Doch wohl sinnvollerweise nur mit {{PD-User-lang|...}}. --AndreasPraefcke ¿! 14:48, 29. Jun. 2007 (CEST)

Nachfrage: Für was ist das "UN" eigentlich eine Abkürzung? --AndreasPraefcke ¿! 14:53, 29. Jun. 2007 (CEST)

UNverständlich?--Wiggum 14:56, 29. Jun. 2007 (CEST)
Das Schild sollte ganz gelöscht werden. Es sollte als PD-Schilder nur "Ich, der Urheber.... gebe als PD frei" und "In der X-sprachigen Wikipedia hat Benutzer:Y das Bild als PD freigegeben" existieren Nicht existieren darf "oder basiert auf einer Übergabe in die „public domain“, was konkludent als Willenserklärung, die Datei zur uneingeschränkten Nutzung freigeben zu wollen, anzusehen ist." – das ist es nämlich nicht, weil diese Bezeichnung genauso wie "kann frei verwendet werden", "freie Lizenz" u.ä. nicht hinreichend klar ist, und man nicht weiß, ob kommerzielle Nutzung, Bearbeitung, Weiterverbreitung u.ä. gemeint ist. Bei Bildern, die von fremden Webseiten kommen, sollte außerdem ein Tag pro Webseite existieren, so dass die Bilder einer Seite leicht identifiziert, die Lizenz auf gültigkeit überprüft und die Bilder gelöscht werden können, wenn damit ein Problem auftritt. --rtc 23:10, 29. Jun. 2007 (CEST)

Wie bereits von Chaddy gesagt wurde, ist es in Deutschland nicht möglich ein Bild in die "Public Domain" zu entlassen. Siehe Gemeinfreiheit. 90.134.35.22 00:32, 30. Jun. 2007 (CEST)

Das heißt aber nicht, dass eine Public-domain-Freigabe, wenn sie im klarstellenden Kontext erfolgt, nicht nach deutschem recht als unbeschränktes Nutzungsrecht gilt. Bilder, die man beliebig nutzbar machen will, sollten immer als PD freigegeben werden, weil es ein weltweites Nutzungsrecht ist, und keines, das auf Deutschland und damit deutsches Recht beschränkt wäre. --rtc 00:55, 30. Jun. 2007 (CEST)
Meine Aussage bedeutet lediglich, dass man in Deutschland nicht die Urheberrechtsschaft aufgeben oder übertragen kann, das uneingeschränkte Nutzungsrecht, das mit einer Übergabe in PD gewährt wird, ist nach deutschem Recht auch möglich. -- ChaDDy ?! +/- 11:20, 30. Jun. 2007 (CEST)

Ich darf zusammenfassen: Die Vorlage bleibt so, es wird ein besserer Name gefunden. Sind glaub ich irhgendwas um die 7000 Vorlagenmeinbidnungen ;) // Forrester 01:51, 4. Jul. 2007 (CEST)

darf ich Artikel, bzw. Textauszüge aus Wikipedia nutzen und auf meiner Homepage verwenden? Darf ich diese Artikel auf meiner Homepage verändern, bearbeiten, bzw. kürzen? Darf ich auf meiner Homepage einen link zu Wikipedia setzen? Darf ich Bilder verwenden? Gruß Christoph Ahlbrecht --82.82.182.162 12:16, 30. Jun. 2007 (CEST)

Frequently asked Questions. Sorry, aber RTFM. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:18, 30. Jun. 2007 (CEST)

Über andere zu lachen bedeutet eine zwanghafte Kompensation der eigen Unzulänglichkeit gefunden zu haben :-) (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 82.82.182.162 (DiskussionBeiträge) Taxman¿Disk?¡Rate!)

wer lacht hier? --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:40, 30. Jun. 2007 (CEST)
Ich glaube, wer keine "Manuals" liest, versteht natürlich auch RTFM nicht und verwechselt es mit ROTFL... --AndreasPraefcke ¿! 21:45, 4. Jul. 2007 (CEST)

Firmenlogos

Bild:Ikarus 64.png, Bild:Kaspersky lab.gif - stimmen die so? oder kriegen die noch ein {Bild-PD-Schöpfungshöhe}? mich hat der text Gemeinfrei dann doch geschreckt --W!B: 02:28, 30. Jun. 2007 (CEST)

Siehe ein paar Diskussionen weiter oben, dass schreckt auch viele Firmen, deshalb ist es derzeit mehr als umstritten. -- ShaggeDoc Talk 10:11, 30. Jun. 2007 (CEST)
Sorry, da war die Archivierung schneller, siehe also Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv#Vorschlag_für_Logo-Baustein. -- ShaggeDoc Talk 10:14, 30. Jun. 2007 (CEST)
Nach immer noch aktuellem Stand der Dinge gehört das aber mit rein. -- ChaDDy ?! +/- 11:21, 30. Jun. 2007 (CEST)
ah hab mal ein wenig durchgelesen, nur versteh ich insgesamt nicht, wieso die rechtsauffassung irgendeines deutschen gerichts für ein in österreich produziertes logo innerhalb der WP (die ja mit deutschland selbst nichts zu tun hat) irgendeine relevanz hätte.. gibts da wo eine antwort zu lesen? gruß -- W!B: 05:50, 2. Jul. 2007 (CEST)
Ganz einfach: Der mit Abstand größte Teil der Benutzer in de kommt aus der nördlicheren Bundesrepublik. Die unterliegen natürlich der deutschen Gerichtsbarkeit. Und ein deutscher Richter wird einen etwaigen Fall von URV sicher nicht nach österreichischem Recht behandeln, wenn deutsche Gesetze in Deutschland gebrochen wurden. -- ChaDDy ?! +/- 12:31, 2. Jul. 2007 (CEST)
das mag mir einleuchten, aber ich versteh nicht, inwiefern sich mehrheiten von lesern auf die rechtslage auswirken -- W!B: 12:00, 5. Jul. 2007 (CEST)
Naja, die Wahrscheinlichkeit, dass ein Deutscher hier eine URV begeht ist wesentlich höher, als dass dies ein Amerikaner täte (auf en ist das natürlich andersrum). Gesetzlich untermauert ist diese unsere Haltung durch das Schutzlandprinzip. -- ChaDDy ?! +/- 15:20, 5. Jul. 2007 (CEST)

das ist nun ein gewichtiges argument:

Artikel 5.1 Berner Übereinkunft lautet:
„Die Urheber genießen für die Werke, für die sie durch diese Übereinkunft geschützt sind, in allen Verbandsländern mit Ausnahme des Ursprungslandes des Werkes die Rechte, die die einschlägigen Gesetze den inländischen Urhebern gegenwärtig gewähren oder in Zukunft gewähren werden, sowie die in dieser Übereinkunft besonders gewährten Rechte.“

überstaatliche rechtsmeinung - daraus leiten sich zwei folgerungen ab:

  • die rechtsauffassung eines deutschen gerichtes ist damit auch für Wikipedia:Commons relevant: wenn ein deutsches gericht ein deutsches logo als gemeinfrei aufgrund der schaffenshöhe deklariert, gilt das auch, wenn es auf commons liegt (USA ist 01.03.1989 beigetreten)
  • die rechtsauffassung eines deutschen gerichtes ist für ein logo aus österreich oder der schweiz oder lichtenstein völlig irrelevant
  • selbiges gilt dann für das zweite in WP:BR#Logos angeführte argument bezüglich Panoramafreiheit auch

commons gibt etwa in Commons:Freedom of panorama# The legal status of pictures

The Berne convention Article 9:
It shall be a matter for legislation in the countries of the Union to permit the reproduction of such works in certain special cases, provided that such reproduction does not conflict with a normal exploitation of the work and does not unreasonably prejudice the legitimate interests of the author.

ich denke, der wortlaut ist wesentlich sympatischer als unser jetziges Gemeinfrei-statement - die gemeinfreiheit bezieht sich auf das bild an sich, nicht aber auf verwendungen, die dem verwendungszweck des abbgebildeten entgegenlaufen - wie wärs, das im baustein noch mitanzubringen, es täte vielen firmen sicher leichter, ihr werk weiterhin unter schutz zu sehen, und trotzdem auf so prominenter plattform angeführt: aber mit hinweis auf die rechte des herkunftslandes (logos amerikanischer firmen müssen also auch auf de:WP USA-Gesetzen entsprechen, bzw das Kapersky-logo den russischen, und das ikarus-logo den österreichischen) - das problem ist ja, dass der artikel Gemeinfreiheit, auf dem im baustein verwiesen wird, die gemeinfreiheit in de, at, ch ausschliesslich im historischen kontext beurteilt, nicht aber im bezug auf schaffenshöhe (daher hab ich dort {Deutschlandlastig} rausgenommen und {Überarbeiten} reingestzt) und Schöpfungshöhe ausdrücklich ein artikel über einen begriff des deutschen rechts ist -- W!B: 02:05, 6. Jul. 2007 (CEST)