Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2012/12

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Kann die Überlassung von Lizenzrechten an eine bestimmte Auflösung eines Digitalbilds geknüpft werden?

Hi, vor kurzem habe ich mich ja schon mal hier mit ein paar Gedanken zur Bildlizenzierung eingebracht. Daran anknüpfend hätte ich eine weitere Frage: Gesetzt den Fall, man bringt einen Profi-Fotografen dazu, ein Bild (zB von Willy Brandts Kniefall in Warschau) hier uneingeschränkt unter Namensnennung zur Verfügung zu stellen - wäre es möglich, diese Lizenz nur auf die hochgeladene Auflösung zu beschränken, also zB 200 x 150 Pixel o.ä.? Damit hätten wir ein Bild, das groß genug ist für die Artikelarbeit (Thumbnail), aber zu klein für eine fotografische/professionelle Reproduktion. Der Fotograf könnte es also immer noch an Zeitungen (oder online-Magazine) verkaufen, was zweifellos seine Hemmschwelle zur "Schenkung" an de-WP/Commons verringern würde. Dies funktioniert natürlich nur, wenn die Lizenz nicht automatisch auch alte, besser aufgelöste Varinanten umfasst, denn dann könnte eine Zeitung ja einfach ihr gut aufgelöstes Bild aus dem Archiv nehmen und sich auf die WP-Lizenz berufen. Also Frage: Lässt sich die Lizenzierung auf "genau das" bei WP hochgeladene minder-aufgelöste Bild begrenzen? Oder ist die Lizenz dann universell für dieses Bildmotiv gültig? Pittigrilli (Diskussion) 16:19, 4. Dez. 2012 (CET)

Ja, siehe Bundesarchiv und unzählige andere...--Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 16:25, 4. Dez. 2012 (CET)
Es ist wohl überwiegende Meinung, dass eine freie Lizenz nur für die gewählte Version gilt, also nur diese verwendet und bearbeitet werden darf. Aber: 1. geht der Schutz gegen Nachschöpfungen nahezu verloren. 2. Hat das noch niemand wirklich ausprozessiert und ich kenne gute Argumente gegen diese Auffassung. Ein Anwalt müsste vor der Idee wohl warnen. Nacktaffe (aka syrcro) 16:27, 4. Dez. 2012 (CET)
Den Lizenzgeber warnen, meinst du wohl... Was meinst du mit "geht der Schutz gegen Nachschöpfungen nahezu verloren"? Was ist hier eine Nachschöpfung? Das Bild mit dem Computer hochzurechnen zum Beispiel? Pittigrilli (Diskussion) 16:32, 4. Dez. 2012 (CET)
Oder z. B. nachmalen oder eine Skulptur daraus machen. --FA2010 (Diskussion) 13:31, 5. Dez. 2012 (CET)

Auf diesem Bild eines Linienbusses ist durch die Scheiben und teilweise von der A-Säule verdeckt der Busfahrer zu sehen.

Außerdem ist durch die Scheiben des Busses ein Werbeplakat (das sich in der Bushaltestelle hinter dem Bus befindet) mit einer Person zu erkennen.

Ich habe den Infos auf der Seite Recht_am_eigenen_Bild#Erkennbarkeit und Beiwerk entnommen, dass das Bild wegen des Busfahrers und der Person auf dem Plakat wohl gelöscht werden muss??

Auch dürfte die Panoramafreiheit wohl nicht auf das Plakat in der Bushaltestelle anwendbar sein, was ein weiter Löschgrund sein müsste?? Oder sind meine Schlussfolgerungen falsch? --Uwe W. (Diskussion) 18:18, 6. Dez. 2012 (CET)

  • Das Bild ist völlig bedenkenlos. Kein Grund, päpstlicher als der Papst zu sein, sonst müssten wohl tausende Bilder gelöscht werden - irgendwer und irgendwas ist schließlich immer "de minimis" mit dabei. -- 193.187.235.17 10:09, 7. Dez. 2012 (CET)
Oder auf deutsch: Beiwerk. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 10:14, 7. Dez. 2012 (CET)

Commons-Bilder

Hallo, eine Frage, darf man in der de.WP diese Bilder verwenden, die in folgenden Artikeln zu sehen sind: Ruth McDevitt, Don Alvarado, Marilyn Monroe, Paul Newman und Maureen O’Hara. Muß man die entfernen oder können die bleiben? Vielen Dank --93.133.244.170 11:54, 7. Dez. 2012 (CET)

Alle bis auf das Redebild von Newman müssten entfernt werden. Das Monroe ist eine recht offensichtliche URV. Nacktaffe (aka syrcro) 12:09, 7. Dez. 2012 (CET)
Ich habe die Bilder entfernt, passt hoffentlich so. Bei Marilyn Monroe wurde das Bild auf Commons schon gelöscht --93.133.244.170 14:09, 7. Dez. 2012 (CET)

Online-Routenplaner

Unterliegt die Wegebeschreibung eines Online-Routenplaners wie z.B. Google Maps dem Urheberrecht? Kann ich die Wegbeschreibung ohne Quellenangabe auf einer gewerblichen Website verwenden oder muss ich da eine Quelle angeben? IMHO ist das ein computergenerierter Text und besitzt somit keinen Werkcharakter im Sinne von §2 Abs. 2 UrhG. --Rôtkæppchen68 23:07, 7. Dez. 2012 (CET)

Die Frage ist hier wohl falsch, da sie nichts mit der Wikipedia zu tun hat. Siehe Einleitung: "Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. (...) Es findet keine Rechtsberatung statt". Gestumblindi 00:33, 8. Dez. 2012 (CET)

Gemeinfreie Amtliche Werke

Gab es diese Regelung auch in Jugoslawien? Dazu frage ich hier jetzt mal. Das Urheberrechtsgesetz von 1957 schreibt (zumindest halboffizielle Übersetzung von Art. 4)

[...] Sammlungen literarischer und anderer überlieferter Werke der Volkskunst, Sammelwerke von Urkunden, Gerichtsentscheidungen und Schriften anderen ähnlichen Inhalts, die an und für sich keinen Urheberrechtsschutz genießen, sind ebenfalls geschützt, wenn diese Sammelwerke wegen der Auswahl, Anordnung und Art der Erläuterung des Stoffs eigentümliche geistige Schöpfungen darstellen.

Im Urheberrechtsgesetz von 1978 heißt dieser Artikel dann (Wikipedianer-Übersetzung):

Als Autorenwerke versteht man des Weiteren auch Volksbücher oder Werke über die nationale Kultur, staatliche Dokumente, Gerichtsentscheidungen oder andere verwandte Themen, welche von sich aus nicht urheberrechtlich geschützt sind, unter der Bedingung, dass die Informationen nicht bereits aus einem anderen Autorenwerk übernommen wurden, sondern aus eigener Schöpfung stammen.

Kann man jetzt davon ausgehen, das die bekannte, weltweit verbreitete "amtliche Werke sind gemeinfrei" auch hier galt?--Antemister (Diskussion) 20:31, 4. Dez. 2012 (CET)

Ich denke, dieses Recht ist unerheblich, sondern das aktuelle serbische Recht dürfte hier maßgeblich sein, weil Serbien wohl Rechtsnachfolger des ehemaligen Jugoslawiens ist. (Das gilt natürlich wohl nur für amtliche Werke eindeutig, bei nichtamtlichen Werken dürfte die Rechtslage komplizierter sein und einer individuellen Prüfung in jedem Einzelfall bedürfen.) Möglicherweise enthalten aber die jeweiligen Gesetze der Nachfolgestaaten Jugoslawiens für ihr jeweiliges Gebiet Übergangsvorschriften. Für DACH gehen wir aber in dem Fall von Gemeinfreiheit nach dem Schutzlandprinzip aus, d.h. wir beurteilen, ob ein Werk nach DACH ein amtliches Werk ist und falls dies der Fall ist, ist es "hierzulande" gemeinfrei. Für Commons gilt das aber nicht. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 17:45, 5. Dez. 2012 (CET)
Serbien ist nach herrschender völkerrechtlicher Meinung nur Rechtsnachfolger des letzten Jugoslawiens (Bundesrepublik Jugoslawien), nicht aber der ersten beiden Jugoslawiens (Königreich bzw. FVJ/SFRJ). Deshalb musste das letzte Jugoslawien neu in die UNO eintreten. Nacktaffe (aka syrcro) 18:09, 5. Dez. 2012 (CET)
Das war mir entgangen, vgl. aber tatsächlich Mitgliederliste der UNO (dort auf Serbia klicken). Wie ist dann das eigentlich mit der Rechtsnachfolge Jugoslawiens? --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 19:08, 5. Dez. 2012 (CET)
(BK, der die Antwort auf obige Frage vorwegnimmt.) Rechtsnachfolger sind alle Teilrepubliken [1], ausdrücklich nicht Serbien allein. Es geht bei der Frage daher auch nur um die urheberrechtliche Situation an Dokumenten der jugoslawischen Bundesregierung.--Antemister (Diskussion) 19:12, 5. Dez. 2012 (CET)
In Deutschland hat das Landgericht Berlin ja übrigens kürzlich festgehalten (in der Loriot-Entscheidung), dass § 5 Abs. 1 UrhG ("Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz") nur für Sprachwerke gelte, nicht für Bilder. Ich weiss nun nicht, ob es dir hier um Bilder geht - falls ja, müsste man wohl auch noch abklären, ob eine mögliche Gemeinfreiheit amtlicher Werke in Jugoslawien auch für Bilder galt. Gestumblindi 19:19, 5. Dez. 2012 (CET)
@Gestumblindi: Das kommt dann noch hinzu... Es ghet bei der Frage darum das auf Commons immer wieder mal Werke des jugoslawischen Staates auftauchen. Momentan wird da gerade ums Wappen gestritten, aber es ging auch schon um offizielle Fotos oder Dokumente, die dann wegen der unklaren Rechtslage gelöscht wurden. Die Frage nach Bildern macht das alles noch komplizierter. Solche Gerichtsentscheidungen aus Ländern wie dem Niger, Haiti oder Jugoslawien gibt es entwede rnicht, oder wir kennen sie nicht.--Antemister (Diskussion) 19:37, 5. Dez. 2012 (CET)

Jetzt mal völlig unabhängig von der Gültigkeit des Gesetzes, kann man daraus die "Amtliche Werke sind gemeinfrei"-Regel ableiten?--Antemister (Diskussion) 22:15, 8. Dez. 2012 (CET)

Cranach Digital Archive

hat auf Commons eine massive Lösch-Beantragungs-Aktion gestartet... Was soll man tun? DIe Bilder fallen doch klar unter die PD-art-Regel... --Concord (Diskussion) 15:05, 4. Dez. 2012 (CET)

Nichts. Die werden auf den Commons nicht gelöscht. Ansonsten die löschenden Admin deadminen. Nacktaffe (aka syrcro) 16:02, 4. Dez. 2012 (CET)
Wurden alle schnellbehalten. -- Rosenzweig δ 09:53, 9. Dez. 2012 (CET)

Ablauf des Schutzes -> Gemeinfreiheit

Hi,

Soweit ich das verstanden habe, läuft in Deutschland und vielen anderen Länder der Schutz von Werken nach eiern bestimmten Zeit aus, in Deutschland z.B. 70a p.m.a.. Da fürt für mich zu 2 Fragen, Die erste ist rein rechtlicher Natur, die 2te Betrifft die Wikipedia. Zur Eersten Frage, nach dem was ich da verstehe heist das doch, das z.B. die Werke von Karl May, mittlerweile seit 30 AJhren Gemienfrei sind, und daher von Jedem Kopiert weitergeben und veröffentlich werden dürfen? Wenn das so ist, und es betrifft ja auch viele andere Autoren und Künstler, währe es dann nicht intressant, in den Wikipedia Artikel dieer Personen darauf einen Hinweis einzubauen z.B. in der Box? 77.5.73.48 01:09, 9. Dez. 2012 (CET)

Da sich die Gemeinfreiheit des Werkes direkt aus dem im Artikel vermerkten Sterbedatum ergibt, ist eine derartige Angabe vollkommen redundant. --Rôtkæppchen68 01:31, 9. Dez. 2012 (CET)
Naja sicher ergibt es sich aus dem Sterbedatum, aber nciht jeder, den Die Information intressierenkönnte weis das mit den 70 Jahren. une in Link zur Gemeinfreiheit in z.B. dem Artikel zu Johann Sebastian Bach , könnte für so amnchen Fan intressant sein. Des es ergibt sich docha us der Gemeinfreiheit, das z.B. die ier Jahreszeiten runterzuladen nicht verboten ist oder? UAber Webseitengestalter etc. haben durch diese Info eventeull mehr Info und können dadurch Ihre Webseite mit bestimmten Inhalten fülen, von denen sie voher dachten es Währe verboten... --77.5.73.48
<Zwischenquetsch>Vorsicht bei Musikaufführungen: Das Werk mag gemeinfrei sein, aber nicht die Aufführung. Die Jahreszeiten - nicht Bach, vielleicht Haydn, vielleicht Vivaldi - herunterzuladen, kann also ganz schön in die Hosen gehen.--Wuselig (Diskussion) 17:05, 9. Dez. 2012 (CET)
Es ist bei anderen Enzoklypädien eigentlich nicht relevant ob seine die Werke von irgendjemanden Gemeinfrei sind oder nicht. Wäre höchstens mal was für eine Datenbank die man aber auch unabhängig davon aufbauen könnte.--Sanandros (Diskussion) 09:49, 9. Dez. 2012 (CET)

Urheberrechte bei alten Fotografien bzw. bei Fotografien Verstorbener

Hallo Leute. Vielleicht ist meine Frage für euch etwas nervig und wohl oft gestellt worden, aber darf ich Fotos auf Wikimedia Commons hochladen, die eine Person darstellen, welche nicht mehr lebt? Auch solche, die auf Flickr hochgeladen sind? Beispielsweise geht es mir um dieses Foto von Ismail Qemali, dem ersten Ministerpräsidenten Albaniens. Beim Lizenzieren steht unten rechts „Alle Rechte vorbehalten.“ Stimmt das auch? Immerhin ist die Person tot und das Urheberrecht ist nicht mehr gültig. Lieg ich da falsch? Ich wäre euch um eine schnelle Antwort sehr dankbar! Grüsse aus der schneeversunkenen Schweiz--Alboholic (Diskussion) 20:15, 8. Dez. 2012 (CET)

Die Urheberrechte erlöschen erst 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen. Daneben kommen die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person zum Tragen. Dazu heißt es hier: "Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten". --Martina Disk. 20:34, 8. Dez. 2012 (CET)
Hm, in Ordnung, aber was ist bei Bildern, deren Autor unbekannt ist? Welche Lizenz könnte man da vergeben?
Zu den Persönlichkeitsrechten: Das Zitat entstammt ja dem deutschen Recht. Ist das aber mit dem albanischen gleichzusetzen?--Alboholic (Diskussion) 20:42, 8. Dez. 2012 (CET)
Das albanische Persönlichkeitsrecht kenn ich nicht. :-) Bzgl. Urheberrechten richtet sich die deutschsprachige Wikipedia nach DACH-Recht. Wenn der Urheber unbekannt ist, gibt's wenig Chancen, ein Bild als gemeinfrei zu deklarieren. Es gibt eine "pragmatische" Sonderregel für Bilder, die älter als 100 Jahre sind - aber nur, sofern der Name des Urhebers oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann. --Martina Disk. 21:07, 8. Dez. 2012 (CET)

Ok, dann wird's wohl nichts. Ich danke dir trotzdem. Gute Nacht--Alboholic (Diskussion) 21:09, 8. Dez. 2012 (CET)

Nein wenn man so gründlich Recherchiert wie Martina dann kann man auch eine ganz und gar im Recht vorgesehene Bestimmung nehmen nämlich Anonymes Werk.-Sanandros (Diskussion) 09:18, 9. Dez. 2012 (CET)
Mal abgesehen davon, dass dein Ton unnötig daneben ist und dass wir hier nicht auf Commons sind und in der deutschsprachigen Wikipedia keinen Lizenzbaustein "anonymes Werk" kennen:
Das Beispielfoto ist (aus einem Buch?) abfotografiert. Kannst du den albanischen Begleittext auf flickr übersetzen? Wann wurde das Bild publiziert? War es anonym veröffentlicht? Und was hat es mit "ARKIVA ALBERT VATAJ" auf sich?
Du möchtest vermutlich das Commons:Template:Anonymous-EU/de vorschlagen. Da lesen wir "stelle sicher, dass niemand Urheberrechtschaftsansprüche geltend gemacht hat." - schon mal blöd, dass es auf Flickr heißt "Alle Rechte vorbehalten."
Weiter lesen wir auf Commons: "In Deutschland und möglicherweise anderen Ländern, sind bestimmte Werke, die vor dem 1. Juli 1995 veröffentlicht wurden bis 70 Jahre nach Ableben des Autors geschützt". Mehr dazu auf Anonymes Werk (Urheberrecht). --Martina Disk. 23:19, 10. Dez. 2012 (CET)

Lizenzbestimmungen

http://archiv.twoday.net/stories/219051498/ wird nicht jedem hier gefallen --Historiograf (Diskussion) 22:51, 8. Dez. 2012 (CET)

  • Besonders das hier kann nicht oft genug wiederholt werden, auch wenn es manche nicht glauben wollen: Im Rahmen der CC-Lizenzen kann die exakte Platzierung (z.B. unmittelbar am Bild) nicht vorgegeben werden, stellen die offiziellen FAQ von CC klar. -- 193.187.235.17 08:45, 10. Dez. 2012 (CET)
Genau. Wir können das auch in der CC-Lizenz direkt nachlesen: Nachnutzer sind verpflichtet, die Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen. Konkret müssen sie, soweit bekannt - Folgendes angeben:
  • Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers und / oder, falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung) ("Zuschreibungsempfänger"), Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten;
  • den Titel des Inhaltes;
  • in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B. Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand;
  • und im Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes in Übereinstimmung mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Abwandlung handelt.
Dazu noch eine Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse. Man kann das tatsächlich nicht oft genug wiederholen. --Martina Disk. 23:29, 10. Dez. 2012 (CET)

Fotos der Baseler Mission

Ich würde gerne folgende Fotos bei Commons hochladen:

Die Baseler Mission hat auf den Bildbeschreibungen angegeben das Copyright für sich zu beanspruchen, aber müssten die Bilder nicht zumindest teilweise gemeinfrei sein? Gelten Besonderheiten nach schweizer Recht? Darf ich Bilder die vor über 100 Jahren aufgenommen wurden und keine Angabe über den Fotografen haben bei Commons hochladen? --Nicor (Diskussion) 17:22, 9. Dez. 2012 (CET)

Das ist für jeden Fall einzeln zu beurteilen und schwierig. "Darf ich Bilder die vor über 100 Jahren aufgenommen wurden und keine Angabe über den Fotografen haben bei Commons hochladen?" ist jedenfalls nicht der Fall - weder gibt es auf Commons eine pauschale 100-Jahre-Regelung noch sind solche Fotos zwingend gemeinfrei. Es kommt darauf an, ob der jeweilige Fotograf vor mehr als 70 Jahren verstorben ist, und für Commons ist darüber hinaus auch wichtig, ob das Bild vor 1923 erstmals veröffentlicht wurde, falls es im Ursprungsland am 1. Januar 1996 noch geschützt war (weil nur dann auch in den USA public domain, was für Commons eine Bedingung ist). Wenn der Fotograf nachweislich unbekannt ist (also die Erstveröffentlichung ohne Urheberangabe erfolgte), kann ein Foto (auch in der Schweiz) gemeinfrei sein, wenn die Erstveröffentlichung vor mehr als 70 Jahren erfolgte. Ich habe mir mal die ersten beiden deiner Beispiele angeschaut, diese sind jedenfalls nicht anonym - das zweite z.b. stammt von einem gewissen "de Quervain", nun müsste man recherchieren, welcher de Quervain das war und wann er starb, um feststellen zu können, ob das Foto gemeinfrei ist. Nach Schweizer Recht gibt es tatsächlich noch eine Besonderheit, die dir entgegenkommen könnte, auf die ich mich aber lieber nicht verlassen würde: siehe en:Swiss_copyright_law#Lack_of_originality (hier haben wir leider keine entsprechende Darstellung). D.h. nach einer Entscheidung des Bundesgerichts ("Meili") könnte ein "unoriginelles" Porträtfoto in der Schweiz sowieso gemeinfrei sein, egal wann und von wem aufgenommen... aber da Aussagen über den künstlerischen Wert eines solchen Fotos schwierig sind, würde ich nicht darauf bauen, ausserdem heisst das auch nicht, dass ein solches Foto dann auch in den USA frei wäre. Ideal wäre, wenn man mit der Basler Mission eine Vereinbarung wie mit dem deutschen Bundesarchiv treffen könnte und sie ihre Fotos (bzw. zumindest einen Teil davon) unter einer CC-Lizenz für Commons zur Verfügung stellen würde; welche davon möglicherweise gemeinfrei sind, könnte man nacher (wie beim Bundesarchiv) immer noch klären... Gestumblindi 18:27, 9. Dez. 2012 (CET)
Uff.... vielen Dank für deine Erläuterungen, die mich aber leider zugleich auch etwas demotiviern. Mit der Befreiung dieser handvoll alter Bilder wäre also ein unglaublicher Aufwand ohne Erfolgsgarantie erforderlich. --Nicor (Diskussion) 18:59, 9. Dez. 2012 (CET)
Du könntest doch mal einfach mal bei der mission fragen wer denn der Fotograf ist und wann er gestorben ist ohne zu erwähnen dass du das Bild verwenden willst. Danach schickst du die E-Mail ans otrs team--Sanandros (Diskussion) 22:02, 9. Dez. 2012 (CET)
Der Fotograf steht ja mehr oder weniger bei. Jedenfalls steht beim ersten Link »Photo studio (bmpixn) Vogelsanger, S., Basel, Liestal, Switzerland«. Wir haben also zumindest das Fotostudio und das waren meist Einmann-Betriebe, soll heissen ist der damalige Besitzer/Betreiber genügend lag verstorben = gemeinfrei. Nur google mal nach Vogelsanger A., das gibt keine brauchbaren Resultate. Allerding bei dem Alter (1885) sollte zumindest de: gehen. Aber Nachfragen schadet sicher nicht.
In der Schweiz da bin ich mir eigentlich sicher, wird das Bild gemeinfrei sein; 1. Gestelltes Porträt (Bei solchen "Standart-Fotos" wird in der Schweiz die Schützbarkeit in der Regel verneint) 2. Alter , Denn für ein nicht abgelaufenen Schutz müsste der Fotograf 1943 noch gelebt haben, somit mindestens noch 63 Jahre nach den ersten Aufnahme (Auf der Seite finden sich Fotos von 1880-1900, die diesen Studio zugeordnet werden) weitergelebt haben (Achtung! Die Aussage bezieht sich auf eine Schweizer Besonderheit im Urheberrecht). Aber das reicht aber für commons nicht. Der Krux wäre hier also nur die Veröffentlichung nach 1923, wegen dem USA Recht. Ist das Foto also nachweislich vor 1923 veröffentlich worden, geht das Hochladen auf commons. --Bobo11 (Diskussion) 10:37, 10. Dez. 2012 (CET)
Verstehe ich das richtig dass eine Gemeinfreiheit in der Schweiz das Hochladen in die deutschsprachige Wikipedia ermöglicht?
Außerdem: Was genau bedeutet in diesem Fall "veröffentlicht" und wie sollte so etwas nachgewiesen werden können? --Nicor (Diskussion) 11:27, 10. Dez. 2012 (CET)
Wenn nach gründlicher Recherche die Lebensdaten nicht herausgefunden werden können, können auf de: Bilder älter als 100 Jahre hochgeladen werden. Das Restrisiko trägt aber der Hochlader! Veröffentlicht heisst genau das, der öffentlichkeit zugänglich gemacht. Kann man nachweisen, dass das Bild X in der Zeitung/Zeitschrift/Buch von vor 1922 abgedruckt war, oder z.b. ein Postkartenmotiv ist und die Postkarte vor am 31.12.1922 oder früher abgestempelt ist, ist dieses Bild es in der USA gemeinfrei. Somit in für Commons der Punkt „in der USA gemeinfrei“, abgehackt. Der Nachweis ist, -wenn man ihn den mal gefunden hat- recht simpel, gib die Quelle des Nachweises an (Wie wenn es ein Literaturnachweis wäre, je genauer desto besser). --Bobo11 (Diskussion) 13:38, 10. Dez. 2012 (CET)
Du könntest doch mal in den Archiven der verschieden Städten (1. Beispiel wäre ja Listhal) nachfragen ob es denn jemand mit sochen Namen gibt und wann er Gestorben ist. Evtl auch darüber Verwandte erfragen.--Sanandros (Diskussion) 17:48, 10. Dez. 2012 (CET)

Telefonnummer auf einem öffentlichen Aushang

Salvete! Die Sache ist zwar schon erledigt, ich wüßte aber gern für künftige Fälle Bescheid: Auf dem nebenstehenden Bild von einem Aushang ist eine Telefonnummer zu sehen (die übrigens nicht aktiv ist), jedoch kein Hinweis auf die Person, der der Apparat gehört. Benutzer:Gripweed löschte nun dieses Bild mit dem Hinweis: Verstoß gegen Recht am eigenen Bild. Jch konnte so etwas nicht erkennen. Gripweed brachte dort noch allerhand weitere Gründe an, warum das Bild so nicht auf Wikipedia stehen könne. Frage an die Experten: Wie sieht das rechtlich aus? Einen schönen Adventsabend wünscht --Soccus cubitalis Übersetze selten –im Zweifel nie! 23:58, 9. Dez. 2012 (CET)

Ganz unabhängig von der rechtlichen Situation, die ich nicht beurteilen möchte: Es scheint mir offensichtlich, dass es unschön ist, eine Telefonnr., die sich gewiss einer Person zuordnen lässt (selbst wenn sie nicht (mehr?) aktiv ist - zumindest von Bekannten der Person), auf einem Foto mit einem solchen potentiell peinlichen Motiv öffentlich zugänglich zu machen. Ich finde die "Zensur" der Nr. daher gut und wäre darin eher noch weitergegangen (man könnte doch die ganze Nr. unkenntlich machen, das muss kein hässlicher schwarzer Balken sein, dezenteres Verpixeln geht auch...) - die Nummer als solche hat ja kaum Informationsgehalt für die potentiellen Verwendungen des Fotos. Gestumblindi 01:06, 10. Dez. 2012 (CET)
+1. Ja, genau so! —|Lantus|— 05:27, 10. Dez. 2012 (CET)
Ich sehe es zwar anders, da §22 KUG nicht betroffen ist und §201a ebenfalls nicht zieht aber ist auch nicht so wichtig. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 07:15, 10. Dez. 2012 (CET)
Doch, einen Jnformationsgehalt hat sie schon: es ist typisch für den funktionalen Analphabetismus, daß mit Zahlen -- mit denen die meisten Betroffenen im täglichen Leben unumgänglich zu tun haben -- geläufiger umgegangen wird als mit Buchstaben; das kommt auf dem Bild gerade bei der im Verhältnis zum Rest recht ordentlich gehaltenen Telephonnummer schön zur Geltung. Wie es moralisch mit dem Hochladen aussieht, ist ja eine ganz andere Kiste -- da habe ich vielleicht auch die möglichen Folgen nicht genügend bedacht --; mich interessiert aber besonders, wie es rein rechtlich aussieht. Abgesehen davon hat der Schreiber den Zettel mit der Nummer natürlich auch selbst öffentlich ausgehängt. --Soccus cubitalis Übersetze selten –im Zweifel nie! 09:19, 10. Dez. 2012 (CET)
  1. Ich habe den SLA rausgenommen, das ist Quatsch.
  2. Es ist keine Urheberrechtsfrage, urheberrechtlich ist das Bild natürlich vollkommen unbedenklich
  3. §22 KUG (RaeB) zieht nicht, es ist kein Persönlichkeitsrecht betroffen. Im Gesetzestext steht: "...Einwilligung des Abgebildeten...", es gibt keinen Abgebildeten, also auch keinen Betroffenen nach KUG
  4. §201a StGB entfällt ebenso, da im Gesetzestext in allen Unterpunkten von Bildnissen von Personen die Rede ist.
  5. Es ist keine heimlich von einem Fremden an die Wand geschmierte Nummer, man kann davon ausgehen, daß der Besitzer des Tel. sie selbst veröffentlicht hat - aber selbst wenn nicht, wüßte ich nicht, was dagegen spricht, Telefonnummern zu fotografieren. Sie sind weder Kunstwerke noch höchstpersönlicher Lebensbereich, sie sind nicht besonders geschützt --> Das Bild kann ohne geschwärzte Nummern bedenkenlos veröffentlicht werden. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 10:08, 10. Dez. 2012 (CET)
Sehr gut, dann bin ich beruhigt! Vielen Dank! Noch eine technische Frage, weil's mir gerade auffällt: Wie kommt es, daß das in der Versionenübersicht verlinkte Bild den Zustand vor der Löschung -- also ohne Schwärzung -- zeigt? Übrigens nur hier am Dienstrechner, nicht zu Hause? Kann man so etwa gelöschte Bilder wieder sichtbar machen? Wäre ja'n toller Trick. --Soccus cubitalis Übersetze selten –im Zweifel nie! 11:30, 10. Dez. 2012 (CET)
Er hat den Zettel öffentlich ausgehängt, aber nicht als Beispiel für funktionalen Analphabetismus, wozu er hier dient... ich wäre immer noch dafür, die Nummer zumindest etwas stärker zu zensieren. Nicht aus rechtlichen Erwägungen, sondern aus Anstand. Und nicht mit einem schwarzen Klotz, sondern dezent :-) Gestumblindi 13:21, 10. Dez. 2012 (CET)
dito. Was, wenn die Nr. auf einmal doch wieder "funtionieren" würde? Mit "Scherzkeksen", die mal versuchen anzurufen und den Angerufenen mit "Eh, du ... - du stehst inne Wikipedia" oder so beleidigen wollen, muß ja leider gerechnet werden. Erinnert euch bitte an die Hype um die sächselnde Aussprache von "Maschendrahtzaun". --Alupus (Diskussion) 13:28, 10. Dez. 2012 (CET)
Ich wäre ebenfalls dafür, die Nummer zu fälschen. Kannst mir ja mal das Original schicken? --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 13:52, 10. Dez. 2012 (CET)
Ja, ich versteh's schon, jetzt wo Jhr mir die Folgen ausmalt; ich unschuldiges Schäfchen wäre nicht auf die Jdee gekommen, daß jemand da anrufen könnte, um sich über den Schreiber lustig zu machen, aber wo Du das so plastisch darstellst, Alupus, erscheint das auch mir wahrscheinlich. Ralf, was meinst Du mit fälschen? Jch war auch schon auf den Gedanken verfallen, einfach zwei Ziffern oder Ziffernpaare zu vertauschen, aber dann stünde da ja immer noch eine Nummer, über die man jemanden belästigen kann -- auch wenn es dann den Falschen träfe. Der schwarze Klotz sollte klarmachen, daß es gar keinen Sinn hat, die Nummer wählen zu wollen, weil ja zwei Zahlen fehlen; ein weißer oder hellblauer Klotz wäre vielleicht etwas eleganter, ich werde das heute abend mal entsprechend abändern. --Soccus cubitalis Übersetze selten –im Zweifel nie! 14:20, 10. Dez. 2012 (CET)
Ich meine sowas: http://de.wikiversity.org/wiki/Mysteri%C3%B6se_Fotowerkstatt/Nummernschild_f%C3%A4lschen - also eine Nummer, beginnend mit "0123" oder so ähnlich. Also eine, die garantiert nicht funktioniert. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 14:26, 10. Dez. 2012 (CET)
(offtopic) Nicht mit 112 beginnend ? Da nimmt immer jemand ab ^^ --Bobo11 (Diskussion) 15:28, 10. Dez. 2012 (CET)
Verstehe! Eine interessante Jdee, aber ich glaube, die paßt beim Nummernschild besser -- hier gehört die ungelenke Art, wie die Nummer geschrieben ist, ja gerade zum Bildgegenstand; ich denke, das kann man nicht einfach so fälschen, ohne daß es seine Authentizität verliert: zum formalen Analphabetismus gehört ja nicht nur, daß der Schreiber Verkalfen geschrieben hat, ohne es zu merken, sondern auch das "Malen" der Buchstaben, die Anordnung der Schrift, die falsche Wahl des Schreibgeräts, das Mißkennen des Wesens von Abkürzungen, der Umgang mit dem Trägermaterial usw.: Das Ganze ist halt von einem, der mit Schrift nicht viel am Hut hat. Wenn dann die Telephonnummer "0123456789" lautet, wirkt das, als hätten wir uns was ausgedacht, das wie Analphabetismus aussieht, das könnte dann schnell als Karikatur oder Verarsche der armen Leute aufgefaßt werden, die mit diesem ernsten Problem umgehen müssen. Mir ist wichtig, daß der Zettel unverkennbar von einem "echten" Analphabeten stammt, also ein dokumentiertes Beispiel "aus freier Wildbahn" ist. Für andere Gelegenheiten werde ich mir die Fälschmethode aber merken. Bei diesem Bild habe ich den schwarzen Klotz jetzt durch einen unauffälligeren hellblauen ersetzt. --Soccus cubitalis Übersetze selten –im Zweifel nie! 17:29, 10. Dez. 2012 (CET)
Ok, dann machen wir 2 Nummern mittels Durchstreichen mit Kugelschreiber unlesbar? --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 20:53, 10. Dez. 2012 (CET)
Wäre das nicht ebenfalls unglaubwürdig? Wer hängt denn seine Nummer aus und streicht sie dann teilweise durch, damit niemand anrufen kann? (Ok, dem Schreiber des Zettels ist das vielleicht auch zuzutrauen...) --Soccus cubitalis Übersetze selten –im Zweifel nie! 22:40, 10. Dez. 2012 (CET)
Sag einfach, was ich wie fälschen soll, ich mache es ;) --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 22:43, 10. Dez. 2012 (CET)
Jch werde bei Gelegenheit auf dieses Angebot zurückkommen. ;-) --Soccus cubitalis Übersetze selten –im Zweifel nie! 00:53, 11. Dez. 2012 (CET)

Wozu soll diese Diagnose der versammelten Hobbypsychologen eigentlich gut sein? Das kann genausogut jemand geschrieben haben, der einfach kein deutsch spricht. Hier irgendjemanden im Bildnamen mit einer Verdachtsdiagnose zu belegen, noch dazu mit Teilen seiner Telefonnummer, ist üble Nachrede. --Ailura (Diskussion) 13:18, 11. Dez. 2012 (CET)

So ein Quatsch! Ob jemand kein deutsch spricht oder nicht schreiben kann, kann man schon auseinanderhalten. Und mit "Teilen seiner Telefonnummer" kann niemand etwas anfangen. Üble Nachrede ist es auch nicht, Frau Hobbyjuristin. --Soccus cubitalis Übersetze selten –im Zweifel nie! 19:19, 11. Dez. 2012 (CET)

Karten von Seeds of Life

Ich bin über diese Webseite gestolpert: Seeds of life. Über die Seite und das Projekt heißt es:

„Seeds of Life(SoL) is a program within the Timor Leste Ministry of Agriculture and Fisheries (MAF). We are funded collaboratively by MAF and the Australian Government, through the Australian Agency for International Development (AusAID) and the Australian Centre for International Agricultural Research (ACIAR).The Centre for Legumes in Mediterranean Agriculture (CLIMA) within the University of Western Australia (UWA) is commissioned to coordinate our Australian-funded activities.“

Nun interessieren mich diverse Karten aus diesen beiden Dokumenten: [2] und [3]. Bei diversen Logos und Wahlinformationsplakaten habe ich bisher auf § 5 Abs. 2 UrhG (D), nachdem wir hier in der Diskussion zu dieser Lösung gekommen waren. Jetzt stellt sich die Frage: Trifft dies auch auf das Kartenmaterial hier zu? Schönen Gruß, --JPF just another user 22:38, 10. Dez. 2012 (CET)

Naja Amtliches Werk ist es nicht aber vlt erreicht es keien Schöpfungshöhe, da die Karte nur umrandung Poilitischer Einheiten darstellt und die colors nur Messdaten sind. Ich würde jedoch mal eine E-Mail schreiben und fragen ob man evlt die Karten und CC lizenzieren kann.--Sanandros (Diskussion) 23:28, 10. Dez. 2012 (CET)
War auch mein nächster Gedanke. Allerdings habe ich bisher selten eine Antwort auf Mails nach Osttimor erhalten. ;-) Das nächste Problem ist, dass Commons eine Mail, die an mich geschickt wurde (und dann weitergeleitet an Commons) als Freigabe noch nie akzeptiert hat. OK, ich probiere es. Danke! --JPF just another user 05:40, 11. Dez. 2012 (CET)
Du bekommst keine AW vom OTRS team? An welche Adresse schickst du es?--Sanandros (Diskussion) 06:38, 11. Dez. 2012 (CET)
Antwort bekam ich schon, nur verlangte damals jemand, dass der Rechteinhaber selbst an OTRS eine Mail schickt und keine Weiterleitung. Jetzt bring mal jemand am anderen Ende der Welt, der das ganze Wikipedia-Zeug als nicht so wichtig ansieht und schon seine Bilder zur Verfügung stellt dazu, auch noch extra eine weitere Mail zu schreiben... . Am liebsten würde ich die Bilder daher nur auf de-Wikipedia hochladen. Da müsste ich aber auch die richtige Anlaufstelle für meine Mail finden. Vielleicht kann mir auch die Kartenwerkstatt helfen. Es gibt ja bereits eine Karte der Verwaltungsgrenzen, da müssten "nur noch" die Daten eingetragen werden... . --JPF just another user 07:31, 11. Dez. 2012 (CET)
Also bisher habe ich die E-Mails auch nur weitergeleitet und es kam immer was positives raus. Ja das mit der Kartenwerkstatt könnte auch funktionieren, schient mir nicht wirklich schwer zu sein das zu machen aber wissen tuhe ich es nicht.--Sanandros (Diskussion) 22:49, 11. Dez. 2012 (CET)

Komplette Transkription

Eine Suche im Archiv ergab nichts zu folgenden Fragen:

  1. Wird mit einer k. T. eines Interviews (ca. 15 min.) ein UR des Interviewten, des Interviewers oder dessen Unternehmen, des ausstrahlenden TV-Senders berührt?
  2. Wie verhält es sich mit einer k. T. bei einem Video, von ca. 10 min., mit Auszügen aus einer Rede von ca. 2 Std?
2.1. Mit Übersetzung von E in D?

--Geri, ✉ Mentor 14:28, 12. Dez. 2012 (CET)

Wenn die Rede urheberrechtlich geschützt ist (was bei 15 Minuten Redezeit sehr wahrscheinlich ist), dann stellt eine Transkription eine Vervielfältigung dar, die nur mit Einwilligung des Urhebers (also des Redners) erlaubt ist. Ausnahmen bilden hier nur die allgemeinen Schrankenregelungen wie zum Beispiel das Zitatrecht. Im Falle der Wikipedia kommt nur ein Kleinzitat in Betracht. Du darfst also einen kurzen Ausschnitt aus der Rede transkribieren und in einem Artikel verwenden, musst aber dann bei der Verwendung einen klaren Bezug zum Zitat herstellen.
Das Problem der Transkription ist übrigens noch in einem anderen praktischen Fall relevant, nämlich dann, wenn es um die barrierefreie Zugänglichmachung geht. Das heißt, du darfst nicht ohne Weiteres bspw. eine aufgenommene Rede abtippen, um sie einem Gehörlosen zur Verfügung zu stellen.
Grüße, --ireas :disk: :bew: 14:54, 12. Dez. 2012 (CET)
Danke erstmal für die rasche Info. Sie beantwortet nicht ganz genau das von mir Gemeinte. Die zwei sind unabhängig voneinander. Hab' ich anscheinend nicht genau genug verdeutlicht. Mea culpa! ;-) Nach Deiner Antwort scheint für mich aber beides entsprechende URe zu berühren.
Zusatzfrage zu 1.: Ändert sich etwas, wenn der ausstrahlende TV-Sender ein öffentlich-rechtlicher war? (Ich vermute nicht, aber wer weiß…Bildungsauftrag, und so…) --Geri, ✉ Mentor 17:21, 12. Dez. 2012 (CET)
Öffentlich-rechtlich hilft leider nicht. Eine Zeitlang wurden einige wenige NDR-Sendungen unter freier Lizenz veröffentlicht, aber ich glaube, auch das ist schon vorbei.
Zu zweiten Frage: Nur, wenn diese Auszüge als Zitate durchgehen, ist eine Nutzung möglich (s. o.).
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
Grüße, --ireas :disk: :bew: 18:44, 12. Dez. 2012 (CET)
Ja, Danke. --Geri, ✉ Mentor 19:18, 12. Dez. 2012 (CET)
Zapp und die NNN aus extra3 sind immer noch unter einer NC Lizenz.--Sanandros (Diskussion) 23:54, 12. Dez. 2012 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Geri, ✉ Mentor 19:18, 12. Dez. 2012 (CET)

Bilder aus Foren mit entsprechender Kennzeichnung

Hallo; ich wurde kürzlich von einem User zwecks Bildrechten etwas gefragt. Und zwar geht es darum, ob in einem Forum "gepostete" Bilder bei Commons hochgeladen werden dürfen, wenn der dortige Nutzer sie entsprechend kennzeichnet (mit Vermerk der Creative Commons Lizenz). Als Quelle wird dann die entsprechende Seite mit Verweis auf die dort genannte Lizenz angebeben. Genau genommen geht es um Seiten/Foren wie diese. Grüße -- Jerchel 18:21, 13. Dez. 2012 (CET)

Wenn die Bilder bei der genannten Quelle eindeutig mit einer für Commons geeigneten CC-Lizenz gekennzeichnet sind (also keine NC- oder ND-Lizenzen) und diese Lizenz auch zu Recht haben (also mit Einverständnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers), dann geht das immer, egal woher. Sicherheitshalber sollte {{LicenseReview}} auf die Dateiseite gesetzt werden, damit ein Admin oder Lizenzprüfer die Lizenz prüfen und bestätigen kann. -- Rosenzweig δ 18:31, 13. Dez. 2012 (CET)
Wie Rosenzweig schreibt, ob das Bild vorher in einem Forum, bei flickr oder sonstwo stand, ist eigentlich egal - wichtig ist a) dass der Urheber des jeweiligen Bildes ausdrücklich eine Freigabe unter einer Commons-/Wikimedia-kompatiblen freien Lizenz erteilt und b) auch wirklich der Urheber ist und diese Lizenz erteilen darf, versteht sich ;-). Der erste Beitrag im von dir verlinkten Forum zeigt Bilder, die der Urheber auf flickr als "Alle Rechte vorbehalten" gekennzeichnet hat - du müsstest ihn also davon überzeugen, sie nun stattdessen beispielsweise als CC-BY-SA zu lizenzieren. Wenn er das gleich auf flickr macht, könnte man die Bilder dann mit entsprechenden Tools sogar halbautomatisch auf Commons bringen, die Lizenzen auf flickr werden dort von einem Bot überprüft. Gestumblindi 22:27, 13. Dez. 2012 (CET)
Entgegen meiner Vorredner würde ich keiner Freigabe auf borse.bz oder 4chan glauben. Vermeintlich Freien Inhalten muss man immer mit gesundem Misstrauen gegenübertreten, insbesondere in Umfelden, die das Urheberrecht eher ignorieren. Nacktaffe (aka syrcro) 08:39, 14. Dez. 2012 (CET)
Deswegen schrieb ich „Wenn die Bilder […] diese Lizenz auch zu Recht haben (also mit Einverständnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers)“. Bei der fälligen License Review würden fragwürdige Fälle hoffentlich auffallen. Dass manches dennoch nicht stimmt und erst später auffällt, wird sich aber kaum vermeiden lassen. -- Rosenzweig δ 11:23, 14. Dez. 2012 (CET)
Man kann natürlich auch das Datum abgleichen denn im Zweifel gilt das jüngere Datum.--Sanandros (Diskussion) 13:13, 14. Dez. 2012 (CET)
Nicht jedes Forum ist ein "Umfeld, das das Urheberrecht eher ignoriert", Syrcro. Das Beispiel von Jerchel oben war ein Wolkenkratzer-Forum, in dem die Nutzer offenbar typischerweise ihre eigenen Fotos (oft auf ihrem flickr-Account liegend) posten, ich habe da auch bei einigen Beiträgen den ausdrücklichen Wunsch "please don't repost anywhere" und Rechtevermerke gesehen. Sicher werden auch dort Fotos von Dritten gepostet, man muss sich eben den Einzelfall anschauen... Gestumblindi 13:55, 14. Dez. 2012 (CET)

Bild eines Slogans

War-Is-Over-Kampagne-Slogan Ich würde gerne dieses Bild in einem Artikel verwenden. Wie sieht es da rechtlich aus? --Mikano (Diskussion) 10:23, 15. Dez. 2012 (CET) Für mich ganz klar PD. Gerade mal 2 Sätze und die auch kurz.--Sanandros (Diskussion) 01:52, 16. Dez. 2012 (CET)

Reinhard Furrer Trivia Urheberechtsverletzung

Unter http://watchtelevision.blogspot.de/2008/05/wenn-das-was-von-der-erde-brig.html findet sich der Wikipedia-Text unter Kapitel Reinhard Furrer#Trivia 1:1 inklusive aller Rechtschreibfehler wieder. Es ist zu prüfen, wer hier von wem schlichtweg kopiert hat ohne "Zitatangabe". Sollte dies durch einen Mitarbeiter von wikipedia bzw. einen IP der Fall gewesen sein, muss meiner Meinung nach der fragliche Textabschnitt in der wikipedia entfernt werden und nach wikipedia-Richtregeln neu erarbeitet werden. -- Frze (Diskussion) 15:46, 16. Dez. 2012 (CET)

Das wird schwierig werden, denn beide wurde am 28 Mai 2008 veröffentlicht. Das der Beitrag von einer deutschen IP ist, schon möglich das es sogar die selbe Person dahinter ist. Am besten mal Freigabe versuchen. --Bobo11 (Diskussion) 15:56, 16. Dez. 2012 (CET)
Bereits erledigt. Benutzer Frze hatte es hier auch zuvor eingetragen. Siehe Diskussion --Tomás (Diskussion) 19:42, 16. Dez. 2012 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tomás (Diskussion) 19:43, 16. Dez. 2012 (CET)

Fotoalbum - Erbe - 70 Jahre Regel

SgDH - in meinem Besitz befinden sich Fotoalben meines Großvaters, der mit der deutschen Wehrmacht am Unternehmen Weserübung und anschließend an der Besetzung Norwegens teilnahm. Die Gemeinfreiheitsregel würde erst 2014 in Kraft treten, da er 1944 an der Ostfront fiel. Derzeit gibt es in der Category:Norwegian Campaign nur 120 Aufnahmen.
Bin ich als Erbe im Besitz der "vollumfänglichen" Nutzungsrechte und dürfte ggf. die Bilder auf Commons hochladen (CC 3.0) und somit der Gemeinheit zur Verfügung stellen - nicht ganz uneigennützig, denn leider kam mein Opa nicht mehr dazu, die Bilder zu beschriften, so dass sich mit Hilfe der norwegischen Wikipedianer eine lokale Zuordnung finden ließe. Oder ist es sinnvoller, die Fotos dem Bundesarchiv, Bundesarchiv-Militärarchiv bzw. der SLUB zukommen zu lassen? Vielen Dank -- Frze (Diskussion) 02:28, 15. Dez. 2012 (CET)

Was die Urheberrechte angeht ist es unerheblich welchem Archiv, Commons oder den anderen, Du die Bilder anvertraust.
Die Frage ist, ob Du der Alleinerbe der Fotosammlung bist? Oder, wenn Dein Großvater, oder Dein Vater Geschwister hatten, ob diverse Onkel und Tanten, Vettern und Basen und Deine eventuellen Geschwister ebenfalls Erbansprüche haben? Wenn das nicht geklärt werden kann, dann sind die Bilder in der Tat erst ab dem 1. Januar 2015 gemeinfrei.
Wenn Du also eine schlüssige, nachvollziehbare Erklärung, eventuell mit Einverständnis der noch lebenden Miterben an das OTRS-Team abgeben kannst, dann kannst Du die Bilder auf Commons hochladen und bereits jetzt mit dem Crowdsourcing durch die internationale Wikipediagemeinde beginnen. Sonst eben erst ab 2015.
Ob die anderen Archive bis 2015, oder auch darüber hinaus, in die Puschen kommen und irgend welche Kategorisierungen und Bildbeschreibungen auf die Reihe bringen, wage ich zu bezweifeln. Hier halte ich, heute, wenn Du das über das OTRS-Team realisieren kannst, oder ab 1. Januar 2015, Commons für die bessere Lösung.--Wuselig (Diskussion) 16:07, 15. Dez. 2012 (CET)
Crowdsourcing - toller Anglizismus. Vielen Dank für die Hilfe. Ich bin mit meiner Mutter und meinem Neffen Alleinerbe, somit, wie ich das auch auf der Hilfeseite Urheberrecht entnahm, im Besitz der Rechte. Commons ist somit der richtige Weg. Die SLUB meldete sich auch schon: "Was die Veröffentlichung betrifft, käme da durchaus auch eine Kombination Ihrer Vorschläge in Betracht. Sie könnten die Aufnahmen digital (gern auch die Originale) der Deutschen Fotothek in der SLUB überlassen. Wir würde diese in unserer Bilddatenbank publlizieren und zusätzlich mit CC 3.0 Lizenz an Wikimedia weitergeben (jetzt oder zum. 1.1.15). Zudem würden wir die Bilder automatisch an die Europeana und die Deutsche Digitale Bibliothek liefern." Schönen Advent - Frze (Diskussion) 15:38, 16. Dez. 2012 (CET)

Sind die Fotos eigentlich wirklich vom Opa selbst gemacht? War er Hobbyfotograf? In diesen Alben stecken doch ansonsten meist Fotos von Profifotografen oder von allen möglichen anderen, von denen man sich Abzüge hat machen lassen. --FA2010 (Diskussion) 20:40, 17. Dez. 2012 (CET)

Das nachfolgende Buch, Erstausgabe 30. Dezember 2011, An-32 ist identisch mit unserem Artikel und wird für rund 160 Euro im Buchhandel angeboten. Siehe: Buch der Flugzeugbauer: Die Luftfahrtindustrie und deren Produkte , von Götz von Berkstein. ISBN 3-8423-8403-3 Online S. 126. Was kann Wikipedia gegen solche Autoren unternehmen, die Geld mit den Texten von Wikipedia-Autoren verdienen? --Tomás (Diskussion) 08:18, 11. Dez. 2012 (CET)

Gerade auch gesehen es werden noch viel mehr 1:1 Kopien nicht nur Text sondern auch Bild-Dateien in dem Buch verwendet. --Tomás (Diskussion) 08:27, 11. Dez. 2012 (CET)
Literatur/Einzelnachweise sind lustig. Ein paar zusammengewuerfelte Buecher und "Wikipedia". Echt ziemlich ziemlich ziemlich dreisst... --Mrilabs (Diskussion) 08:53, 11. Dez. 2012 (CET)
Ist glaub ich bei allen 'seinen' Buechern genau das gleiche. Auch mit den von Wiki genommenen Bildern etc. Ist das denn irgendwie geartet erblaubt? Einfach die Artikel zusammen zu fassen und zu verkaufen, ohne einen exakten Hinweis auf die Quelle und Lizenz? --Mrilabs (Diskussion) 08:58, 11. Dez. 2012 (CET)
Bilder zu übernehmen ist okay, wenn die Lizenzbedingungen von commons eingehalten wurden (Namensnennung z. B.) -- 09:04, 11. Dez. 2012 (CET)
Hallo Frze, korrekte Angaben für ein Bild findets du z.B hier auf dieser Webseite. --Tomás (Diskussion) 09:38, 11. Dez. 2012 (CET)
Die Quelle muß nicht genannt werden (zumindest bei CC), nur Urheber und Lizenz. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 09:48, 11. Dez. 2012 (CET)
Wird aber nicht genannt. --Felix frag 10:13, 11. Dez. 2012 (CET)
Gleicher Autor, anderes Buch und andere Artikel aber selbes Schema. Stichprobenartig geprüft bei Europäische Süßwasserfische: Enzyklopädie der Europäischen Süßwasserfische von Götz von Berkstein wirklich 1:1 eine Kopie der Wikipedia Artikel, noch nicht mal den Satzbau oder die Gliederung verändert. Scheint bei dem Autor System zu haben.--Unimog404 (Diskussion) 12:15, 11. Dez. 2012 (CET)
Und leider noch eins vom gleichen Autor Das Grosse Pilzbuch: Die bekanntesten Speise- und Giftpilze aus unserer Natur da sind ebenfalls einige Bilder einfach übernommen und sogar die Einleitung kommt 1:1 aus Pilze. Das ist echt dreist was der sog. "Autor" sich da leistet. Macht es evtl. eher Sinn die Plagiate dieses Autor zu sammeln statt zu den jeweils einzelnen Artikeln und Bildern? Damit könnten dann die betroffenen Autoren der Artikel und Fotografen evtl. gemeinsam vorgehen was sicher den Aufwand bzgl. der Korrespondenz mit den Verlagen und einer evtl. Klage limitiert und so die Hemmschwelle der der Autoren und Fotografen senkt sich daran zu beteiligen. Diese sind ja gerade bei den Bildern auch aus der ganzen Welt...--Unimog404 (Diskussion) 12:41, 11. Dez. 2012 (CET)
Ich gebe es jetzt auf da weiter zu suchen, scheint wirklich bei allen "seinen" Buchen so zu sein. Auch Internationale Flughäfen weltweit: Ein Nachschlagewerk zu Daten und Fakten internationaler Airports ist eine gekürzte Kopie der jeweiligen Artikel incl. Fotos etc.--Unimog404 (Diskussion) 12:48, 11. Dez. 2012 (CET)
Kommt noch eines dazu: Das Große Buch der Hubschrauber. Heli-Arten und Hersteller. Hrsg. Books On Demand Verlag, Norderstedt 2010, ISBN 9783-8423-8075-2.--Tomás (Diskussion) 12:53, 11. Dez. 2012 (CET) <erg.> Eine Sichtung ergab, von 10 Artikel stammt der Inhalt (Text + Bilder) bis auf ein paar Texte alles komplett aus der Wikipedia. --Tomás (Diskussion) 13:43, 11. Dez. 2012 (CET)
<Nachtrag>Online Version Das Große Buch der Hubschrauber--Tomás (Diskussion) 14:50, 11. Dez. 2012 (CET)
Konnte es mir doch nicht verkneifen und habe noch weiter gesucht. Bei Europäische Schmetterlinge: Enzyklopädie der Europäischen Schmetterlinge wurde mindestens Teile der Einleitung 1:1 aus Schmetterlinge übernommen. Bilder und Texte zu den Arten sind aber auf den ersten Blick abweichend. Gleiches bei Heimische Käferarten - Enzyklopädie der heimischen Käferarten, da sind auch Teile der Einleitung wortwörtlich und incl. Fotos aus Käfer insbesondere Käfer#Käfer in Geschichte und Kunst. Die eigentlichen Beschreibungen der Käfer ist auf den ersten Blick ebenfalls nur noch Stichpunktartig und damit abweichend zu den jeweiligen Artikeln ebenso die Bilder. Der sog. "Autor" scheint wohl alles bei Books on Demand zu größtenteils exorbitanten Preisen zu verlegen. Wie sich das rechtlich darstellt ist mir noch nicht ganz klar, aber BoD tritt wohl nur als Dienstleister gegenüber den Autoren auf und übernimmt wohl keinerlei Rechte und Pflichten.--Unimog404 (Diskussion) 14:24, 11. Dez. 2012 (CET)
Wo hast du das Schmetterlingsbuch denn einsehen können? Auf Google-Books gibt es dafür nämlich keine Vorschau. --Túrelio (Diskussion) 14:42, 11. Dez. 2012 (CET)
Schade, ich habe noch keins meiner Fotos entdeckt. Habe nur mal eine schlechte Bewertung bei Amazon hinterlassen, die ist aber noch nicht online. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 14:43, 11. Dez. 2012 (CET)
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass BoD aufhört weiter Bücher von diesem 'Autor' zu verlegen, wenn sie jemand darauf hinweist, dass die Bücher eine großer Haufen Copyrightverletzungen sind. Viele Grüße --Mrilabs (Diskussion) 14:52, 11. Dez. 2012 (CET)
Des Schmetterlingsbuch kann man z.B. bei Amazon einsehen--Unimog404 (Diskussion) 15:02, 11. Dez. 2012 (CET)
Danke. --Túrelio (Diskussion) 15:14, 11. Dez. 2012 (CET)
Dabei dürfte er die dicke Kohle ja sogar verlangen, wenn er die Lizenzbestimmungen einhält. Ich schreibe mal an Amazon. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 15:05, 11. Dez. 2012 (CET)
Im Impressum der 1. Auflage "seines" Helikopter-Buchs[4] taucht übrigens sein vermutlich bürgerlicher Name "Alois H. Götz" auf. --Túrelio (Diskussion) 15:14, 11. Dez. 2012 (CET)
Das Bücher aus Wikipedia-Artikeln hergestellt werden, ist nun wahrlich nichts neues. Das gibt es schon seit Jahren. Wenn es aber richtig gemacht wird (Urheberrechte beachten, dann ist das ja auch kein Problem) Etwas ist z.B. im Artikel VDM Publishing Group zu finden. Trotzdem sollte meiner Meinung nach von Wikipedia bzw. deren Vereine, usw. mehr dagegen gemacht werden. Der Punkt bei dem man ansetzen könnte wäre zum einen eben falsche/fehlende Angabe zu Urheber und Lizenz zum anderen könnte man sich direkt an Händler wenden die diese Bücher vertreiben und auf deren Goodwill und moralische Verpflichtung setzen. :) --Pilettes (Diskussion) 15:20, 11. Dez. 2012 (CET)

danke für die info auf der disk der betroffenen artikel! tja, der vorteil den wir (bzw. ich) hier haben ist, dass zumindest die texte von käfer und schmetterlinge zu 95% von mir stammen. wohl auch die meisten arten habe ich geschrieben. schade, dass man nicht so viele fotos in der vorschau sehen kann, bei den schmetterlingen ist von mir wohl aber auch einiges dabei. oh mich juckts in den fingern... falls einer von euch betroffenen aus österreich kommt und mir helfen will, bitte mir eine wikimail schreiben. ich werd mal einen weg "vor der eigenen haustüre" suchen. lg, --kulacFragen? 15:58, 11. Dez. 2012 (CET)

Na toll. Das Titelbild des Hubschrauber-"Buches" ist von mir: File:Bell 206L3 (D-HASA).jpg. Und mindestens 2 weitere Fotos von mir in der Vorschau gefunden. — Raymond Disk. 16:13, 11. Dez. 2012 (CET)

Kann Copyffraud auch bei Aérospatiale SA-315 (Helibuch, S.18-19) bestätigen. Es ist offensichtlich so, dass der Autor systematisch Bücher mit WP-Artikeln füllt und als Book-on-Demand vertreibt. --Sputniktilt (Diskussion) 16:35, 11. Dez. 2012 (CET)
Mit dem "Echtnamen" gehts sogar noch weiter: Alois H. Götz - Wirtschaftskrise- Banken in der Pflicht --- auch Munter bei der Wikipedia kopiert --Mrilabs (Diskussion) 17:23, 11. Dez. 2012 (CET)
Wie wärs wenn man eine Tabelle anlegt und dann das Buch erwähnt und die dauzu gehörigen pics und texts verlinkt (quasie wie guttenplag in einfachster Form) dann behält man wenigstens die Übersicht. Btw wenn amazon das Titelbild verwendet dann müsste amazon auch auf die Lizenz des pics darauf hinweisen.
Habe es mir auch mal angesehen. Das ganze Kapitel Antonow scheint mir identisch mit Wikipedia zu sein, die Bilder sind jeweils die gleichen, wie die der Infoboxen. Die Flugzeugtypen die bie Wikipedia nicht bestehen wurden ausgelassen, An-88 und An-112.Coronado (Diskussion) 13:15, 13. Dez. 2012 (CET)
Wenn man die ganze Copyright-Sauerei mal ignoriert, kann man das Ganze übrigens auch als großes Kompliment an uns betrachten ;-) Pittigrilli (Diskussion) 13:30, 13. Dez. 2012 (CET)
Na ja, das könnte der Filialleiter einer gerade ausgeraubten Bank wohl auch sagen, "toll, dass sie zu meiner Filiale gekommen und nicht zur Konkurrenz auf der anderen Straßenseite". --Túrelio (Diskussion) 14:24, 13. Dez. 2012 (CET)

Wir haben diesen "Autor" und seine Bücher seit Februar auf WP:WN/M (prints) gelistet. Wäre nett, wenn Ergebnisse dort dokumentiert würden. --Martina Disk. 22:20, 13. Dez. 2012 (CET)

Das (Hinweis von David Gerard auf Wikimedia-l) lässt für die Zukunft schlimmes erwarten. --Túrelio (Diskussion) 07:38, 14. Dez. 2012 (CET)

Naja schlimm ist das doch nicht alles liegt an der Lizenz.--Sanandros (Diskussion) 13:18, 14. Dez. 2012 (CET)
Dank Dir Martina für den Hinweis. Habe dort mal eine Liste der Bücher als Arbeitsgrundlage eingefügt.--Unimog404 (Diskussion) 13:22, 14. Dez. 2012 (CET)
Danke. Habe dort gepostet. Hier verschwindet das bald im Archiv. --Martina Disk. 18:22, 14. Dez. 2012 (CET)
Nochmal zur Ausgangsfrage: "Was kann Wikipedia gegen solche Autoren unternehmen, die Geld mit den Texten von Wikipedia-Autoren verdienen?" Mit unserer Lizenz kann man mit der Arbeit der Wikipedia-Autoren Geld verdienen. Das ist das Prinzip und wenn du was schreibst, dann unterzeichnest du jedes mal dein Einverständnis dazu.--195.200.70.52 17:25, 17. Dez. 2012 (CET)
Es geht hier um die Durchsetzung von Urheberrechten. Der Kompilierer hat die Lizenz nicht beachtet, folglich verstößt er mit der kommerziellen Nutzung gegen das Urheberrechtsgesetz (Deutschland). Die Wikimedia/Wikipedia hat da mE erstmal nix mit zu tun, sondern er hat dein persönliches Urheberrecht verletzt (falls du betroffener Autor bist). Das Problem ist natürlich bei Artikeln, dass die Autoren alle anteilig (wer wieviel?) beteiligt sind. Bei Bildautoren ist das einfacher... Ein Weg wäre, dass die Wikimedia Deutschland einen Anwalt beauftragt, der kontaktiert alle Autoren eines betroffenen Artikels, sie beauftragen ihn jeweils mit der Vertretung, und dann reicht er eine Anzeige bei einem deutschen Gericht (wohl egal wo wegen Internet, da überall "verletzt") gegen den Kopierer ein. Ansprüche: z.B. Unterlassung, Schadensersatz. Da wird nicht viel Kohle bei rumkommen, aber es wär ein schöner pressewirksamer, abschreckender Präzedenzfall. Vielleicht würde es einfacher, wenn die jeweiligen Artikelautoren der Wikimedia eine schriftliche Vollmacht erteilen, in ihrem Auftrag einen RA zu beauftragen. Das geht aber jetzt über mein Wissen hinaus. Ich fände es gut, wenn da was gemacht würde, der Fall ist ein Musterbeispiel und könnte pressetechnisch ziemliche Wellen schlagen. Mit Abschreckungswirkung... Pittigrilli (Diskussion) 17:49, 17. Dez. 2012 (CET)
@IP, es geht nicht darum ob jemand mit Texten von der Wikipedia Geld verdient. Sondern darum WIE er es macht, dass er es macht, ohne darauf hinzuweisen das die Texte aus der Wikipedia sind. Und das die kopierten Teile unter einer freien Lizenz (CC-By-Sa) stehen! Nicht nur das er die Autoren und Fotografen verschweigt, er gibt es sogar als SEIN Werk aus, und beansprucht die vollen Urheberrechte dafür. Dagegen wehren wir uns, nicht das jemand mit zusammenstellen von WP-Inhalten Geld verdienen will. Das darf er wirklich, aber eben nur wenn er sich auch an die Lizenzen hält. Denn bei "unserer" Lizenz, muss er eben nicht nur die Lizenz nennen, sondern auch das abgeleitet Werk selber unter die selbe Lizenz stellen (Vereinfacht gesagt; Frei bleibt frei). Nebenbei muss er auch die Autoren und Fotografen nennen. Das hat er alles nicht gemacht, sondern ein klassisches Copyfraud begangen. --Bobo11 (Diskussion) 19:10, 17. Dez. 2012 (CET)
Ich kann mich Bobo11 und Pittigrilli nur anschließen und es wäre aus meiner Sicht Zielführend wenn man diese Fälle als ein recht dreistes Beispiel von Copyfraud gemeinsam, wenn möglich mit Unterstützung durch Wikimedia was Koordination etc. betrifft, weiter verfolgen und einem Anwalt übergeben könnte. Wie gesagt, es geht nicht darum dass die Inhalte nicht verwendet werden sollen, dass sollen sie natürlich, sondern um die Art und Weise. Und von diesem Autor wird diese Masche scheinbar seit Jahren konsequent angewendet und dass nicht in irgendwelchen Internetforen oder ähnlichem sondern es werden mit gezielter Gewinnabsicht und Täuschung zig Bücher zu teils horrenden Preisen unter eigenem Nahmen mit angeblichem Copyright und "Alle Rechte vorbehalten" verlegt. Ich habe mal begonnen eine Liste der zu beanstandenden Bücher zu erstellen und würde vorschlagen der Übersichtlichkeit halber dort bei dem jeweiligen Buch die betroffenen Artikel und Bilder zu sammeln.--Unimog404 (Diskussion) 19:52, 17. Dez. 2012 (CET)
Ich habe mal auf WP:FZW einen kleinen Aufruf zur Teilnahme Rechtskundiger hier gestartet. Pittigrilli (Diskussion) 20:28, 17. Dez. 2012 (CET)
Ich - wenn ich Mitautor wäre - würde mal mit einem netten Brief an BoD anfangen, dann sollten die die Bücher zumindest schon mal aus dem Angebot nehmen. Und die Daten des "Autors" rausrücken. Aber ohne Anwalt wird eher wenig laufen. Nacktaffe (aka syrcro) 14:05, 18. Dez. 2012 (CET)
Mit 43 "selbstgeschriebenen" Sachbüchern wäre Götz von Berkstein doch schon relevant genug für einen eigenen Wikipediaartikel. duck und weg--83.135.217.86 15:06, 18. Dez. 2012 (CET)

flickr-bot

Kann hier bitte jemand einen link zu einem flickr-upload-bot hinterlassen, damit ich sicher sein kann, dass das hochladen der bilder rechtlich ok. ist? ich suche sowas schon seit geraumer zeit.--Alice d25 (Diskussion) 12:09, 18. Dez. 2012 (CET)

http://toolserver.org/~bryan/flickr/upload oder auch http://commons.wikimedia.org/wiki/Special:UploadWizard. Sandstein (Diskussion) 23:55, 18. Dez. 2012 (CET)
Letzteres ist b. a. W. nur Commons-Admins möglich. Dafür gibt es noch Filckr2Commons und Flickr2Commons 2, für beide braucht es ein TUSC-Konto. -- Rosenzweig δ 00:39, 19. Dez. 2012 (CET)

Experteninput zu abgeleiteten Werken erwünscht… --Leyo 19:09, 10. Dez. 2012 (CET)

Keine Experten da? --Leyo 15:32, 17. Dez. 2012 (CET)
Naja 1. Ich kann den nature Artikel das Bild nicht sehen, weil die irgend ein komisches scirpt drin haben dass tief sietzt und 2. spreche ich nicht so gut franz dass ich urheberrechtlich mit reden könnte.--Sanandros (Diskussion) 08:00, 20. Dez. 2012 (CET)
Die Uploaderin spricht auch deutsch. Aus meiner Sicht ist es aber klar. Da inzwischen ein bislang unkategorisiertes legitimes Foto von Sir Gaddum auf Commons entdeckt wurde, ist der Bedarf auch nicht mehr da. --Túrelio (Diskussion) 08:10, 20. Dez. 2012 (CET)

Sehr geehrte Damen und Herren, zu dem Bild und meinem Wunsch, es einzustellen betreut mich schon Ihr Mitarbeiter Martin Dermartinrockt. Unter Ihrer Website http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Beteiligung_am_Krieg_in_Afghanistan hatte ich einen Link zu meinem Gemälde und meinen Namen gesetzt. Martin Dermartinrockt informierte mich, dass es nicht gewünscht sei, einen Link auf eine eigene Arbeit in dieser Weise zu setzen (Eigenwerbung) und schlug vor es auf folgende Adresse hochzuladen, auf Urheberrechtsveränderungen wies er mich hin: http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Germany_in_the_2001-present_war_in_Afghanistan?uselang=de

Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen: Hinter den Leinwänden ist die bestickte Fahne zu sehen. Hier nicht erkennbar ist, dass inzwischen eine dritte Zeile mit den 8cm hohen Kreuzen angefangen wurde. Es ist nicht auszuschließen, dass die dritte Zeile auch noch so weit mit den Kreuzen nach rechts weiterwächst, dass die Kreuze in der Mitte sichtbar werden. Die Arbeit verändert sich also noch dergestalt, dass ich die Anzahl der im Einsatz gefallenen Soldaten auch in Zukunft aktualisieren würde.

In der Erläuterung zum Hochladen von Bilddateien, die man selber erstellt hat steht, man müsse damit einverstanden sein, dass die Arbeit verkauft wird, von wem auch immer. Über eine Verbreitung der Bilddatei würde ich mich freuen, nicht aber, wenn damit Handel betrieben würde. Deshalb habe ich extra unter oben aufgeführtem Link einen weiterführenden Link gesetzt:"Höhere Auflösung". Diese 300dpi-Auflösung ließe sich gut ausdrucken, sie ist mit dem Text versehen: "Das Bild "Einsatz" darf für private Zwecke ausgedruckt werden. Kein Verkauf, kein Handel, Copyright Hans-Gerhard Meyer." Kann ich vermeiden, dass andere Personen den Ausdruck trotzdem verkaufen und sich auf darauf berufen, dass unter Wikipedia hochgeladene Bilder verkauft werden dürften?

Mit freundlichen Grüßen Hans-Gerhard Meyer --H.-G. Meyer (Diskussion) 13:40, 21. Dez. 2012 (CET)

Hallo Hans, zur Aktualisierbarkeit kann ich dir sagen, dass du zu jeder Zeit eine Datei aktualisieren kannst. --Scientia potentia est (Diskussion) 15:00, 21. Dez. 2012 (CET)
Siehe Commons:Lizenzen: "Auf Wikimedia Commons sind nur freie Inhalte erlaubt, das heißt, Bilder und andere Mediendateien, die von jedem und für jeden Zweck benutzt werden dürfen. [..] Ausgeschlossen sind Inhalte, die nicht kommerziell genutzt werden dürfen."
Und Commons:Projektrahmen / nicht erlaubte Lizenzbestimmungen: "[..] nicht zulässig: [..] Einschränkungen, wo das Werk benutzt werden darf – z. B. Nutzung nur auf Wikipedia erlaubt."
Bei Wikipedia geht es im Kern um das Sammeln und Verbreiten freien Wissens und freier "edukativer Medieninhalte". Du kannst in den Lizenzbedingungen auf Wikimedia Commons jedoch verlangen, dass bei der Weiterverbreitung des Bildes der Autor (in einer von Dir festgelegten Form) genannt werden muß und die Weitergabe unter den selben Lizenzbedingungen zu geschehen hat. --alexrk (Diskussion) 16:17, 21. Dez. 2012 (CET)

Bild-frei und PD-self

Hallo, ich verschiebe gerade Dateien nach Commons und habe eine Lizenz-Vorlagen-Frage. Ist es in Ordnung die Vorlage:Bild-frei mit der Commons:Template:PD-self zu ersetzen? Gruesse LZ6387 Disk. Bewertung 23:22, 21. Dez. 2012 (CET)

Die genauere Entsprechung auf Commons ist wohl Commons:Template:Copyrighted free use. Der feine Unterschied: Mit PD-Self erklärt man, eine Datei in die public domain zu entlassen, und dort, wo das vom Gesetz her nicht möglich ist (z.B. Deutschland) ein unbeschränktes, bedingungsloses Nutzungsrecht für jedermann einzuräumen. Unsere Vorlage Bild-frei meint nur letzteren Fall. Aber steht ja auch im Dokumentations-Abschnitt von Vorlage:Bild-frei :-) - wobei ich bei eigenen Werken auf Commons Commons:Template:Cc-zero empfehle, wenn man sie zur bedingungslosen Nutzung freigeben möchte. Auch mit dieser Lizenz beziehungsweise Verzichtserklärung wird das gleiche angestrebt, aber durch einen detaillierten Text bei CC besser abgesichert. Wenn es aber nicht um Werke von dir selber geht, die du nach Commons verschiebst, solltest du m.E. bei Bild-frei -> "Copyrighted free use" bleiben. Gestumblindi 23:33, 21. Dez. 2012 (CET)
Danke fuer die Info, dann nehme ich Copyrighted free use. Frohe Weihnachten und Gruesse LZ6387 Disk. Bewertung 23:45, 21. Dez. 2012 (CET)

Frage zu einem Flickr-Foto

Bin Anfänger was Bilder betrifft. Mit dem Tool FIST kam ich auf dieses Foto bei Flickr. Kann ich das verwenden oder nicht? Auf der linken Seite steht Copyright by World Economic Forum, rechts bei Lizenzieren steht "Bestimmte Rechte vorbehalten" mit Link auf diese Lizenz. Ich meinte ja. Danke und Gruss --KurtR (Diskussion) 01:19, 23. Dez. 2012 (CET)

Kannst du verwenden. -- Chaddy · DDÜP 01:28, 23. Dez. 2012 (CET)
Danke! Ich habs grad via einem Assistent-Programm raufgeladen, hoffe es stimmt so. Kategorien muss ich noch anschauen. --KurtR (Diskussion) 01:50, 23. Dez. 2012 (CET)

Fahndungsplakate

Hallo! Gibt es abschließende Meinungen zur Verwendbarkeit von Fahndungsplakaten als „amtliches Werk“ innerhalb der Wikipedia? Danke und Gruß, --Polarlys (Diskussion) 19:20, 18. Dez. 2012 (CET)

Ja, die gibt es und ist unter Wikipedia:BR#Amtliche_Werke nachzulesen. Ergo: Nein, Fahnungsfotos sind recht eindeutig keine Amtlichen Werke. Ggf. ebenfalls einschlägig: Werden urheberrechtlich geschützte Bilder in amtliche Bekanntmachungen oder Gerichtsentscheidungen eingefügt (etwa als Bildzitate), so ist es zulässig, sie bei der Wiedergabe im Kontext der amtlichen Werke zu reproduzieren. Eine gesonderte Verwertung, die nur das Bild betrifft, dürfte aber nicht statthaft sein. (aus Amtliches Werk). Grüße, Yellowcard (Diskussion) 20:12, 18. Dez. 2012 (CET)
außer es geht um Loriot-Zeichnungen auf Briefmarken... rbrausse (Diskussion) 20:16, 18. Dez. 2012 (CET)
Den Text hatte ich gelesen, finde dort aber nur die Einschlusskriterien des Lizenzbausteins. Ich frage deshalb, weil mittlerweile wieder zahlreiche Fandungsplakate, insbesondere von der RAF, auf den Servern liegen. Gruß, --Polarlys (Diskussion) 21:32, 18. Dez. 2012 (CET)
Selbst wenn es amtliche Werke waren greift §24KUG nicht mehr, wenn die Abgebildeten ihre Strafe abgesessen haben. Es ist außerdem fraglich, ob der § nach so vielen Jahren überhaupt noch zieht. Ich würde alle derartigen Bilder ablehnen mit Berufung auf RaeB, unabhängig vom Urheberrecht. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 21:35, 18. Dez. 2012 (CET)
Stimme Ralf voll zu. @ Polarlys: Hast Du eine Liste mit betroffenen Bildern? Gruß, Yellowcard (Diskussion) 21:56, 20. Dez. 2012 (CET)
Bei einigen greift postmortales Persönlichkeitsrecht (10 Jahre) nicht mehr. Wir sind aber nicht die Klatschpresse und sollten gut überlegen, welche Bilder wir benutzen, selbst wenn sie nicht gelöscht werden. Im Zweifel bin ich gegen derartige Bilder. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 22:03, 20. Dez. 2012 (CET)
Sagen wir es mal so. Das Fahndungsplakat als ganzes sollte noch behaltbar sein (eben mit auf Berufung als Amtliches Werk). Wird aber schon Richtung Grauzone tendieren. Was aber wegen RaB nicht geht, ist das man die einzelnen Köpfe ausschneidet und dann in den Personen-Artikel klebt. Denn die Fotos sind nicht zwingend frei. Ich darf zwar Fotos aus Amtliches Werken, im Zusammenhang dieses Werkes benutzen. Nicht aber ausserhalb des Zusammenhang mit dem Amtlichen Werk (Womit wir mal wieder bei einem Wiki-interen Problem mit unserm Aufbau der Bilddatenbank sind). Wenn ich das gesamte Fahndungsplakat zeige, mag das noch als amtliches Werk durch gehen, und auf Commons behaltbar sein. Das heisst aber eben nicht, dass ich dieses Fahndungsplakat dann auch bei einem rehabilitierten RAF-Mitglied im Artikel verwenden kann! Das sind zwei Paar Schuhe. --Bobo11 (Diskussion) 22:11, 20. Dez. 2012 (CET)
Völlig korrekt. Wobei wir wieder beim Änderungsverbot wären...--Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 22:23, 20. Dez. 2012 (CET)
Worauf stützt Ihr Eure Meinung, dass Fahndungsfotos Amtliche Werke seien? WP:BR sagt da Gegenteiliges: Da § 5 Abs. 2 UrhG in der Rechtsprechung und in der Kommentarliteratur äußerst restriktiv ausgelegt wird, ist bei normalen Fotos (also solchen, die nicht unter die oben abschließend aufgezählten Fallgruppen fallen) nicht davon auszugehen, dass sie als amtliche Werke gemeinfrei sind. Dies betrifft etwa Fotos der Bundespräsidenten, die etwa auf einer Internetseite des Bundespräsidialamts herunterladbar sind, oder von Angehörigen der Verwaltung in der NS-Zeit gefertigte Fotos.. Yellowcard (Diskussion) 22:32, 20. Dez. 2012 (CET)
Man müßte herausbekommen, wer die Plakate herausgegeben hat und wo sie veröffentlicht wurden. Ich stimme dir zu, sie sind nicht automatisch Amtliche Werke. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 22:37, 20. Dez. 2012 (CET)
Das Fahnundgsplakat um das es hier vemutlich eh geht wird das File:Terroristen Fahndungsplakat.jpg sein. Das wurde vom BKA herausgegeben (steht auch drauf: Herausgeber und Verleger Bundeskriminalamt Wiesbaden). Vom Herausgeber her würde ich das amtliches Werk schon bejahen.--Bobo11 (Diskussion) 22:52, 20. Dez. 2012 (CET)
Und da haben wir das Beispiel: Brigitte Mohnhaupt - hat die Strafe verbüßt und gilt damit heute als unbescholten (bitte keine Polemik). Sie hat heute einen Anspruch auf §22 KUG weil § 24 nicht mehr greift. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 22:58, 20. Dez. 2012 (CET)
@Ralf Das hat aber mit dem urheberrechtlichen Schutzstatus des Fandungsplakates nichts zu tun. Das muss man klar trennen. --Bobo11 (Diskussion) 10:48, 21. Dez. 2012 (CET)
Damit hast du vollkommen Recht. Aber der Status der fahndungsbilder ist zumindest umstritten, der Status des RaeB ist auch nicht klar. In der Summe meine ich, sollten wir darauf verzichten. Auch wenn wir kein klares Totschlagargument haben. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 14:20, 21. Dez. 2012 (CET)
Wenn es um die Nicht-Verwendung in Personen-Artikel geht, Ja, da haste meine Unterstützung. Nicht aber wenn es um die Löschung der Fahndungsplakate auf Commons geht. --Bobo11 (Diskussion) 14:23, 21. Dez. 2012 (CET)
Das sehe ich anders, Bobo. Ich habe auf Commons einen Löschantrag gestellt: commons:Commons:Deletion_requests/File:Terroristen_Fahndungsplakat.jpg. Yellowcard (Diskussion) 12:45, 22. Dez. 2012 (CET)
Nur zu betreibt Wissenvernichtung. Gibt es irgend ein zwingender Bedarf der Löschung oder sind wir mal wieder pästlicher als der Papst. Langsam hab ich von eurem Löschwahn die Nase voll. Das Fahndungplakat wurde von einer Amtsstelle herausgegeben und Deutschland weit verteilt. Für die Polizei bestand sogar Veröffentlichungspflicht. Sorri aber das spricht eindeutig für amtliches Werk auch wenn es in Absatz 2 nicht namentlich aufgeführt ist. --Bobo11 (Diskussion) 12:53, 22. Dez. 2012 (CET)
Fahndungsfotos auf Plakaten dürften nicht unter §5 UrhG fallen, sondern unter §45 UrhG. Das berechtigt uns dann aber in keinem Fall, sie zu benutzen. Grüße --h-stt !? 16:45, 21. Dez. 2012 (CET)
@Bobo: Das mit den Unklahrheiten hat auch einen Hintergrund denn es geht darum dass wir evtl verklagt werden könnten was nicht immer ganz billig ist, vor allem für den Uploader.--Sanandros (Diskussion) 15:33, 22. Dez. 2012 (CET)
Dann seit zumindest so ehrlich und last gar nichts mehr zum hochladen zu. Denn es kann bei JEDEM, wirklich JEDEM Bild zu eine Klage kommen. Soviel zu Thema „wir löschen mal, es könnte ja wer klagen“. Wenn dann sollte man da schon Konsequent sein.
Noch mal, nur weil das Fahndungsplakat nicht in Personenarktikel verwendet werden sollte, ist das noch kein Löschgrund. Und wenn ich in §5 Abschnitt 2 so ein Erklärung wie „..die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, ..“ lese, frag ich mich schon warum dies NICHT auf ein RAF-Fahndungsplakat zutreffen soll. Herausgeber ist eine amtliche Stelle, das BKA um genau zu sein, und die Fahndungsplakate sind ganz bestimmt für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen. --Bobo11 (Diskussion) 16:02, 22. Dez. 2012 (CET)
Lies mal bitte den von mir oben schonmal zitierten Absatz aus WP:BR. Anhand der Beispiele mit dem Foto des Bundespräsidenten oder den Fotos aus der NS-Zeit solltest Du merken, dass Deine Argumentation gegen die Wand fährt, denn genauso könnte ich auch mit dem Foto des Bundespräsidenten argumentieren. Wir wollen hier nur Werke, die frei sind, das scheint bei den Fahndungsfotos nicht der Fall zu sein. Und wenn Du "Wissensvernichtung" behauptest, legt das nahe, dass Du den Sinn einer Enzyklopädie nicht verstanden hast - sie soll Wissen nicht erhalten, sondern nur wiedergeben. Yellowcard (Diskussion) 16:23, 22. Dez. 2012 (CET)
Ich hab den Sinn verstanden, und ich sehe nicht ein warum man im Artikel über die Rote Armee Fraktion kein Fahndungsplakat zeigen darf. Die zu der Zeit wirklich in der ganzen Bundesrepublik hingen. Das ich das Fahndungsplakat nicht herumschnipseln darf, und ein einzelnes Bild als amtliches Werk verwenden. Der Punkt ist mir bekannt. Aber ihr wollt das gesamte Plakat löschen, auf dem unten ganz klar als Herausgeber und Verleger das Bundeskriminalamt Wiesbaden nennt. Ist das BKA keine amtliche Stelle? Wird ein Fahndungsplakat nicht „im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht“ wie URG §5 Abs.2 gefordert? Auch wenn Fahndungsplakate im Absatz 1 nicht genannt werden, es gibt da schlieslich noch den Absatz 2. Der fängt mit „Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, ..“ an. Es gibt somit ganz klar mehr Amtliche Werke als nur die im Absatz 1 genannten.
Mit dem wir „wollen nur Bilder die Frei sind“, kannst du gleich alle Bilder auf denen Personen als Hauptthema abgebildet sind zu löschen vorschlagen. Wenn schon denn schon. Wie haben schon jetzt verdammt viele Bilder hier auf de: und auf Commons, die nicht wirklich frei benutzbar sind. Sondern einschränken wie RaB usw. unterliegen. Aber sie sind für eine Enzykloopädie nutzbar, und darauf sollten wir uns konzetrieren. Und ein amtliches Werk, mit all seinen Einschränkungen, ist enzyklopädisch nutzbar. --Bobo11 (Diskussion) 16:39, 22. Dez. 2012 (CET)
Die Bilder von Fahndungsplakate sind aber recht heikel, denn sie assoziieren etwas negatives mit der Person(en) die darauf abgebildet sind und würden eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft erschweren. Sonstige pics wo einfach nur Personen abgebildet sind ist das mit RaB nicht so schlimm, denn sie werden neutral verwendet bzw abgebildet.--Sanandros (Diskussion) 00:13, 23. Dez. 2012 (CET)
@Sandros, dann begründet die Löschantrag mit RaB und nicht mit „es ist kein amtliches Werk“. Nur weil das scheinbar die einfachere Begründung ist, mit dem man eine Löschung erreichen könnte.
ICh wiederhole mich gerne. Ein Fahndungsplakat müsste meiner Meinung nach klar unter 5 Abs. 2 falle. Denn bei einem Fahndungsplakat besteht die Absicht dahinter, dieses weit zu streuen, dass es möglicht alle Leute mitbekommen (Der Punkt „im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht“ damit erfüllt ist). Und dies ohne, dass es dabei rechtliche Hindernisse wie URG stösst. Es gibt da eben die Absicht dahinter ist, dass jeder das Fahndungsplakat kopiert und aufhängt. Und war es mal eine amtliches Werk, dass unter die Ausnahmeregel fällt, bleibt es das eben für immer. Auch wenn heute Persönlichkeits-Rechte gegen eine freizügige Verwendung sprechen, weil z.B. der/die Abgebildete ihre Straffe schon verbüsst hat. Dann sagt dieser Persönlichkeits-Recht-Punkt eben nicht aus, dass es kein amtliches Werk mehr ist (das amtliche Werk ist es so oder so, ob es jetzt unter das URG fällt oder davon ausgenommen ist). Da muss man eben klar trennen. --Bobo11 (Diskussion) 14:13, 23. Dez. 2012 (CET)
Fahndungsplakate des BKA fallen als anderes amtliches Werk unter § 5 Abs. 2 UrhG. Sie werden bzw. wurden im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht, auch ist das besondere Verbreitungsinteresse zu bejahen (z. B. die Vervielfältigung und Verwendung in den Medien). Der eingeschränkte Urheberrechtsschutz (Änderungsverbot & Quellenangabe nach §§ 62, 63 UrhG) endet nicht mit dem Ende des amtlichen Veröffentlichungs- und Verbreitungsinteresses. Es spricht rechtlich m. E. nichts gegen das Behalten auf Commons – sehr wohl sind jedoch die allgemeinen Persönlichkeitsrechte etc. betroffener Personen zu berücksichtigen, weshalb die Verwendung von Fahndungsplakaten in Personenartikeln grds. abzulehnen ist. Übrigens: Im Bestand des Bundesarchivs finden sich acht RAF-Fahndungsplakate. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 15:22, 23. Dez. 2012 (CET)
Das Bundesarchiv beachtet ja auch weder Urheberrecht noch Persönlichkeitsrechte, die sind für uns kein Kriterium. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 16:11, 23. Dez. 2012 (CET)

CC-Bilder für pornografische Zwecke verwenden?

Hallo! Es gibt ja jede Menge Bilder die unter den Creative Commons Lizenzen veröffentlich werden. Ich selber habe eine Internetseite wo ich Sexgeschichten schreibe (nicht kommerziell!). Darf man CC-Bilder auch für solche pornografischen Zwecke benutzen? Ich meine nicht Bilder, die gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen könnten. Also will ich z.B. keine Bilder verwenden, wo Gesichter oder so drauf sind. Aber ich würde gerne solche Bilder verwenden, wie das 1. Bild Also wo man z.B. einzelne Körperteile sieht: Brüste, den Bauch, Beine usw. Die Bedingungen der Lizenzen werde ich natürlich einhalten. Aber meine Frage ist halt, ob das irgendwie eingeschränkt ist,dass solche Bilder nicht mit pornografischen Inhalten (Texten) in verbindung gebracht werden dürfen. Und wie ist das, wenn z.B. die abgebildete Person ein einmaliges Tattoo hat (siehe 2. Bild)? Ist das dann auch so vom Persönlichkeitsrecht geschützt wie das Gesicht? Ich hoffe ich konnte ungefähr beschreiben, was ich machen will und hoffentlich kann mir jemand etwas helfen. Danke!!! Die Frage bitte nicht löschen! Es ist genau so eine Frage, wiwe die oben. --109.84.0.47 12:15, 25. Dez. 2012 (CET)

Ich habe schon ein paar Bilder verwendet und als Untertitel immer hingeschrieben: "Bild von Wikipedia-Autor: XXX" und dahinter habe ich dann in Klammern immer die Lizenz hingeschrieben. Beispiele sind z.B. hier: [Links entf., pajz (Kontakt)] Wenn da noch etwas ergänzt werden muss, mache ich das sofort! Wenn die CC-Lizenz nicht für solche Zwecke geeignet ist, hole ich die Bilder auch sofort wieder raus. Noch eine Frage: Muss ich da eigentlich auch immer einen Link zu der Adresse angeben, von wo ich das Bild habe oder reichen die Angaben, die ich schon gemacht habe?--109.84.0.47 13:18, 25. Dez. 2012 (CET)

  1. Bei beiden Bildern ist nach deutschem Recht Persönlichkeitsrecht betroffen, nicht nur, weil im ersten Fall der Ort der Aufnahme ziemlich klar bestimmt ist. Die Tätowierungen reichen vollkommen aus, selbst Narben (an den Händen) sind ausreichend, um eine Person eindeutig zu identifizieren (s. a. Torwarturteil).
  2. Was haben Sexgeschichten mit Pornographie zu tun?
  3. "Bild aus Wikipedia" ist unnötig, CC verlangt Nennung von Name und Lizenz.
  4. von Peter Klashorst würde ich kein Foto benutzen. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 13:42, 25. Dez. 2012 (CET)


Danke für deine Frage, leider können wir dir keine Rechtsberatung geben. Ich würde empfehlen, das Projekt mit einem Anwalt zu besprechen. Zur Lektüre dringend empfehlen dürfte sich allerdings die „Sonderbestimmung“ des BGH zu Aufnahmen des unbekleideten Körpers ohne(!) Bildnischarakter (BGH, Urteil vom 02.07.1974 - VI ZR 121/73 - "Nacktaufnahmen" = GRUR 1975, 561, 562), insbesondere die Stelle „Das BerG verneint eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch die Verbreitung der Nacktaufnahme abgesehen von der Einwilligung ("Verzicht") der Mutter der Kl. als gesetzlicher Vertreterin zu einem solchen Eingriff aber schon deshalb, weil die Kl. auf dem Bild nicht erkennbar sei. Dem kann nicht gefolgt werden“ folgende. Nur das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG) ist an die Erkennbarkeit gekoppelt, nicht auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Der Lizenztext sieht nach meiner Lesart keine weiteren Einschränkungen vor. Zur Erfüllung des Merkmals der Erkennbarkeit durch ein Tattoo empfehle ich die Lektüre von BGH, Urteil vom 01.12.1999 - I ZR 226/97 (OLG München) - "Der blaue Engel" (= GRUR 2000, 715), insbesondere die Stelle „Ein Bildnis im Sinne von § 22 Satz 1 KUG ist die Darstellung einer Person, die […]“ folgende. Sobald Erkennbarkeit gegeben ist, würde ich persönlich sicherlich kein Bildnis in einem pornografischen Kontext nutzen; die Begründung ist in der Tatsache zu finden, dass Abgebildete in aller Regel lediglich in die enzyklopädische Nutzung ihrer Bildnisse einwilligen werden, nicht jedoch in andere, für sie gar nicht absehbare Verwendungswege. Zur Weiternutzbarkeit unter einer Creative-Commons-Lizenz sei auf den jeweiligen Lizenztext verweisen, beispielsweise http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode (für CC-by-sa-3.0-de), Abschnitt 4.c, wo nach meiner Lesart kein Link auf die Seite gefordert ist, sofern nicht als zu wahrender Rechtevermerk, wohl aber einer auf den Lizenztext (sofern er nicht direkt beigelegt wird). Deine Links oben habe ich aus naheliegendem Grunde entfernt, besten Dank für dein Verständnis. Grüße, pajz (Kontakt) 14:08, 25. Dez. 2012 (CET)

Hallo, danke für deine Antwort! Was wäre wenn keine Narben usw vorhanden sind und auch kein Ort bekannt ist? Das mit dem Ort hatte ich vorher nicht gesehen. Sexgeschichten sind doch auch eine Art Pornographie oder nicht? Und warum keine Bilder von Peter Klashorst? :O --109.84.0.31 14:31, 25. Dez. 2012 (CET)


Noch eine Frage. Was genau meinst du mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht? Hindert das die Verbreitung der Bilder auf der Seite? In dem Lizenztext (Abschnitt 4. e.) steht auch: "Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser Lizenz unberührt." danke --109.84.0.96 14:46, 25. Dez. 2012 (CET)

Die in dem Urteilstext nachzulesende Begründung des BGH legt dar, worum es bei dieser Bezugnahme geht. „Allgemeines Persönlichkeitsrecht“ ist ein terminus technicus, einstweilen würde ich auf http://www.boehmanwaltskanzlei.de/allgemeines-persoenlichkeitsrecht zur Lektüre verweisen (sieht brauchbar aus). Es handelt sich um das was man eigentlich unter „Persönlichkeitsrecht“ versteht; dieses wird lediglich durch Spezialrechte wie das Recht am eigenen Bild (§§ 22 ff. KUG) „durchbrochen“; diese mögen also mangels Erkennbarket nicht berührt sein, das schließt jedoch noch nicht aus, dass das Persönlichkeitsrecht dennoch verletzt ist. Nachzulesen im besagten Urteilstext. Einzelfallbewertungen werde ich nicht vornehmen, ich kann für diesen Fall nur noch einmal eine anwaltliche Überprüfung nahelegen. pajz (Kontakt) 14:53, 25. Dez. 2012 (CET)

Frage zu französischen und belgischen Bildrechten

Hallöle,

ich habe eine Reihe von alten Postkarten aus Frankreich und Belgien, von denen einige für WP bestimmt interessant sein könnten und von denen ich gerne Scans hochladen möchte. Die Karten sind von vor 1925, aber da ich mich aber auch ganz und gar nicht mit den Bildrechten in Frankreich oder Belgien auskenne und ich der französischen Sprache auch nicht mächtig bin, um mich in dieser Hinsicht selbst zu informieren, frage ich an dieser Stelle in aller Höflichkeit nach, welche Kriterien die Scans entsprechen müssen, damit ich diese hier in WP veröffentlichen kann, ohne dass jemand mit rechtlichen Knüppeln nach mir wirft. Für Eure Mühen vorab schon einmal ein dickes DANKE!! Glück auf!! --Ruhrpottindianer (Diskussion) 14:00, 21. Dez. 2012 (CET)

Da gilt heute -wie bei uns- auch 70 Jahre PmA. Und gehören dem Romanischer Rechtskreis an, soll heissen wie in Deutschland sind die Urheberrechte nicht veräusserbar, sondern an eine natürliche Person gebunden. Aber 1925 ist schon wegen der Rechtslage in den USA problematisch. Reicht dir das als Antwort? --Bobo11 (Diskussion) 14:06, 21. Dez. 2012 (CET)
Interessehalber: Problematisch, da nicht sicher ist, dass der Recheteinhaber 70 Jahre tot ist und ja auch noch keine 100 Jahre vergangen sind, oder warum? --Trigonomie - 14:15, 21. Dez. 2012 (CET)
Problematisch ist, das das anglikanische Recht, eine Übertragbarkeit kennt. Und in der USA deswegen (seit 1996) Sachen 85 Jahre nach Veröffentlichung geschützt sind (Für Werke vor 1923 Veröffentlicht wurden, gilt diese Regel nicht). Veröffentlichung nicht Herstellung! Ich denke du erkennst das Problem. --Bobo11 (Diskussion) 14:21, 21. Dez. 2012 (CET)

Moin, Bobo11! Danke für die fixe Antwort! Ihr entnehme ich, dass ich die Scans von den Postkarten aus beiden Ländern, die älter als 100 Jahre sind, ohne Bedenken in WP hochladen kann. Bist Du da eins mit mir? Glück auf --Ruhrpottindianer (Diskussion) 14:26, 21. Dez. 2012 (CET)

Nicht ganz richtig. Die 100 Jahr-Regel hat eine sehr wichtige Einschränkung. Erst wenn eine umfangreichen Suche keine Urheber heraus gefunden werden konnte, bzw. dessen Lebensdaten nicht mehr zu ermitteln sind. Lies mal unter Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind ganz genau nach. Unter „ohne Bedenken“ versteh ich was anders. Es gibt da ein Restrisiko, dass sich jeder Hochlader bei Anwendung der 100-Regel bewusst sein muss. --Bobo11 (Diskussion) 14:34, 21. Dez. 2012 (CET)

Du hast recht: das Restrisiko verbietet ein Hochladen "ohne Bedenken", dessen war ich mir schon bewußt. Das war mir auch nur so lax über die Tastatur gegangen. Hast mir sehr geholfen! Dir und Deinen Lieben ein friedvolles Weihnachtsfest! Glück auf! --Ruhrpottindianer (Diskussion) 14:42, 21. Dez. 2012 (CET)

Auch von mir meinen Dank an Bobo11. Bei den Amerikanern hatte ich bislang den Eindruck, die Urheberrechte wären dort "einfacher", Stichwort "Fair use" --Trigonomie - 15:17, 21. Dez. 2012 (CET)
Das US-Urheberecht ist vieles, nur nicht einfach. --Bobo11 (Diskussion) 15:19, 21. Dez. 2012 (CET)
Wenn ihr eine Gründliche Recherche macht und die ans OTRS Team schickt, dann könnt ihr es auch unter der Rechtlich legalen Anonymus Regel hochladen.--Sanandros (Diskussion) 23:52, 23. Dez. 2012 (CET)
Das Support-Team („OTRS-Team“) sollte hiermit nichts zu tun haben. Gruß, pajz (Kontakt) 16:23, 25. Dez. 2012 (CET)
Ich meine nicht den Support sondern die, die das mit den Urheberrechten machen. Denn sollte es zu einem DR kommen oder irgend wie sonst wie eine Anfrage gibt, dann können wir das ohne den User nachvolziehen.--Sanandros (Diskussion) 21:00, 25. Dez. 2012 (CET)
Ich weiß nicht was du meinst, E-Mails werden vom Support-Team bearbeitet, ob es nun Bild- oder Textfreigaben sind oder normale Anfragen (eben über verschiedene Adressen). Mir ist jedoch keine E-Mail-Adresse bekannt, die in dem gegebenen Fall weiterhelfen kann. pajz (Kontakt) 22:21, 25. Dez. 2012 (CET)
Ja in einer Gewissen weise ist es auch Support, jeder der OTRS Rechte hat kann sich ja den Bereich auswählen. Aber warum denkst du dass wir die Sachen nicht dort hin schicken sollen?--Sanandros (Diskussion) 23:39, 26. Dez. 2012 (CET)

Wiesbadener Weihnachtsmarkt

Hallo allerseits! Bevor ich meine Bilder hochlade, wollte ich die rechtliche Frage lieber hier klären... Ich habe Fotos vom Weihnachtsbaum, der Dekoration des "Sternschnuppenmarkts" und der Krippe. Ich denke mal mit dem Baum dürfte es keine Probleme geben, aber was ist mit der Deko? Zur so genannten Stadtkrippe, die sich vor dem Baum befindet: Der Schnitzer der lebensgroßen Figuren lebt noch und hat die Krippe letztes Jahr(?) um eine Figur erweitert. Für den Hirten, den Engel und die Heiligen Drei Könige nahm er reale Personen (u.a. sich selbst) als Vorbild... Was darf und was darf ich nicht verwenden? Herzliche Grüße und einen schönen zweiten Weihnachttag! --Merrie (Diskussion) 14:46, 26. Dez. 2012 (CET)

Hallo Merrie, nun, einen Baum kann man natürlich problemlos fotografieren, aber wie du schon schreibst könnte es mit der Deko (wohl weniger wahrscheinlich) oder mit einer Krippe (eher wahrscheinlich) durchaus Probleme geben. Sofern ein Künstler reale Personen als Vorbild nimmt, ist das jedenfalls wohl zumindest insoweit ein Indiz für ein Vorliegen der für den urheberrechtlichen Schutz wesentlichen „Gestaltungshöhe“, als diese ja wohl kaum regelmäßig in Figurenform erscheinen – das legt aber dann gerade nahe, dass es sich bei der Werkschaffung tatsächlich auch im urheberrechtlichen Sinne um einen schöpferischen Akt gehandelt haben sollte (§ 2 UrhG). Auf das Hochladen von Krippenbildern würde ich vor diesem Hintergrund im Regelfall verzichten (sofern es sich wie hier nicht lediglich um „Massenware“ handelt), beim Rest würde ich vorbehaltlich einer entsprechenden Einzelfallprüfung davon ausgehen, dass man es dem Grundsatz nach schon verwenden kann. Freilich kann ich nur aus „Wikipedia-Sicht“ sprechen; im Endeffekt musst du natürlich selbst abschätzen, wie du das Risiko einer Zugänglichmachung einschätzt. Grüße, pajz (Kontakt) 21:49, 26. Dez. 2012 (CET)
Danke für deine Antwort Pajz! Nun habe ich aber dennoch zwei Fragen: Vom Weihnachtsbaum habe ich ein Foto, auf dem er neben den Fahnen mit dem Stadtwappen abgebildet ist (um zu verdeutlichen, dass er in den Wappenfarben geschmückt ist). Ist die Abbildung von frei hängenden Fahnen erlaubt oder nicht? Zur Krippe: Ja, das hatte ich schon geahnt, wäre aber schade. Könnte ich den Künstler anrufen, seine mündliche Erlaubnis einholen und beim Hochladen vermerken? Seine Adresse findet sich im Netz – könnte also jeder überprüfen... Liebe Grüße --Merrie (Diskussion) 17:23, 27. Dez. 2012 (CET)

Dieses Bild wurde auf Commons mit der Begründung gelöscht, dass es die Panoramafreiheit in Deutschland nicht in Gebäuden gültig ist, siehe: Commons:Deletion requests/File:Seligenstadt-orgel-einhardsbasilika.JPG. Betrifft das etwa auch so alte Gebäude wie Kirchen? Wenn ja, müssten ja einige Bilder auf Commons noch gelöscht werden... Oder liegt das an der moderneren Orgel? Für mich geht das aus der Löschbegründung nicht wirklich hervor. Grüße --Brackenheim 11:20, 27. Dez. 2012 (CET)

Die Begründung für den LA (commons:Commons:Deletion requests/File:Seligenstadt-orgel-einhardsbasilika.JPG), an dem sich leider niemand sonst beteiligt hat, war ganz unspezifisch. Ob die Orgel, insbesondere in diesem recht verrauschten Foto, überhaupt ausreichend Schöpfungshöhe hat, ist m.E. diskutabel. --Túrelio (Diskussion) 11:56, 27. Dez. 2012 (CET)
Ich habe Wiederherstellung beantragt, commons:Commons:Undeletion requests/Current requests#File:Seligenstadt-orgel-einhardsbasilika.JPG. -- Rosenzweig δ 18:36, 27. Dez. 2012 (CET)
Schon wiederhergestellt. -- Rosenzweig δ 19:04, 27. Dez. 2012 (CET)
Danke ;-) Gruß, --Brackenheim 00:18, 29. Dez. 2012 (CET)

Schöpfungshöhe erreicht?

Ich bräuchte mal eine Einschätzung, ob diese Abbildung Schöpfungshöhe erreicht oder als Abbildung einfacher Geometrie darunter bleibt. LG, --GDK Δ 13:54, 28. Dez. 2012 (CET)

Ich frag mich auch, was daran Schöpfunghöhe haben soll. Aber auch hier wird es wieder auf die üblich Frage hinauslaufen, ist es ein technischer Gegenstand oder ein Kunstwerk. Im ersten Fall würd ich es wagen, weil bei technischen Gegenständen (oder Gegenstände des Alltaggebracuh) die Schwelle höher liegt. Wenn es offizell als Kunstwerk bezeichent wird, nicht. --Bobo11 (Diskussion) 16:24, 28. Dez. 2012 (CET)
Kein Kunstwerk, sondern ein technischer Gegenstand, genau genommen ein Satellit. Ich denke, ich bin dann mal mutig und lade das ganze dann hoch. LG, --GDK Δ 16:27, 28. Dez. 2012 (CET)

Netzplan Budapest 1957

Hallo Urheberrechtsexperten! Habt ihr vielleicht eine Idee, ob und wenn ja wie man diese Datei aus der ungarischen Wikipedia nach Commons übertragen könnte? Der Netzplan wird in gleich drei Artikeln benötigt die ich hin und wieder bearbeite. Besten Dank und MfG Firobuz (Diskussion) 17:41, 29. Dez. 2012 (CET)--

Dieser Plan stammt aus einer Broschüre von der Budapesti Közlekedési Zártkörűen Működő Részvénytársaság (Nahverkehrsgesellschaft) und wurde 1957 gedruckt. Wie das Urheberrecht in Ungarn aussieht, da habe ich keine Ahnung. Hier wird die Broschüre zum Kauf angeboten [5] Gruß, --Tomás (Diskussion) 17:56, 29. Dez. 2012 (CET)
Besteht denn bei so einem grafisch doch eher schlicht gehaltenem Werk überhaupt Schöpfungshöhe? Firobuz (Diskussion) 18:05, 29. Dez. 2012 (CET)--
insbesondere bei Karten zieht fast immer das Urheberrecht (siehe die Stadtplanabmahnserien in den letzten ~ 15 Jahren oder auch Rechte an Geoinformationen) rbrausse (Diskussion) 18:09, 29. Dez. 2012 (CET)
der Vollständigkeit halber: auf hu.WP mit PD markiert, wenn Google Translate nicht lügt besagt der Text drüber "wahrscheinlich inzwischen gemeinfrei". Das ist mMn nichts für commons (und auch nicht für hu, aber das nur am Rande) rbrausse (Diskussion) 18:13, 29. Dez. 2012 (CET)
Sicher, aber es ist ja eben kein Stadtplan sondern nur ein paar bunte Linien die ja auch kein Kunstwerk darstellen sollen sondern lediglich 1:1 den Verlauf der damaligen Strecken wiedergeben. Es fehlen jegliche Grafiken und auch etwaige Logos sind nicht vorhanden. Und wenn Commons nicht geeignet sind, gibt es vielleicht eine andere Möglichkeit den Plan wenigstens in der deutschen Wikipedia zu nutzen? Firobuz (Diskussion) 18:14, 29. Dez. 2012 (CET)--
die Karte selbst hat mit hoher Wahrscheinlichkeit Werkcharakter, das hat nichts mit "schön" oder "aufwändig" zu tun. rbrausse (Diskussion) 18:16, 29. Dez. 2012 (CET)
Hab mal mitbekommen, Urheberrechtlicher Schutz an Karten bezieht sich auf die schöpferische Eigentümlichkeit, wie sie der Urheber darstellt. Geschützt ist, was an der Darstellung die Karte des einen Urhebers von Karten anderer Urheber unterscheidet. Sicher wie Benutzer.Rbrausse schon sagte, Vorsicht geboten. --Tomás (Diskussion) 18:17, 29. Dez. 2012 (CET)
ganz vergessen: du könntest in der Kartenwerkstatt nachfragen, ob die Mitarbeiter dort anhand der Vorlage eine Karte erstellen können. rbrausse (Diskussion) 18:19, 29. Dez. 2012 (CET)
Danke die kenn ich, mir ging es aber nicht um die Darstellung der Linien an sich, sondern um einen möglichst authentischen Plan, der offiziell vom Verkehrsunternehmen selbst herausgegeben wurde. Vor allem wegen der charakteristischen dreifarbigen Darstellung Straßenbahn/Trolleybus/Autobus, wie sie in Osteuropa allgemein üblich ist. Sowas suche ich nämlich noch für den Artikel Oberleitungsbus#Kennzeichnung von Haltestellen, Linien und Fahrzeugen, kann aber sonst leider nichts verwertbares finden. Firobuz (Diskussion) 18:24, 29. Dez. 2012 (CET)--
wenn's dir nur um die Darstellung geht: Kopier die Legende aus der Karte raus, die hat keine Schöpfungshöhe und geht auf commons als {{PD-ineligible}} durch. rbrausse (Diskussion) 18:30, 29. Dez. 2012 (CET)

Bild bearbeiten

Hallo, ich wollte gerade eine bearbeitete Datei von Datei:Haeckel Mycetozoa.jpg mit diesem Tool hochladen. Allerdings wird mir angezeigt, dass keine bekannte Lizenz gefunden werden konnte und dass sich eine unbekannte Vorlage darin befindet. Darf ich die Datei nicht bearbeiten? Das kann doch aber eigentlich nicht sein. Oder wie soll ich vorgehen? --Toffel (Diskussion) 18:59, 29. Dez. 2012 (CET)

Da das Original unter {{PD-old}} steht, versuch doch einfach das händische einarbeiten. Ach ja, leider solltest du das ohne Hochlade-Assistenten machen, sondern über Commonshochlade-Knopf. --Bobo11 (Diskussion) 19:02, 29. Dez. 2012 (CET)
(BK) Lad das Teil einfach so hoch, kopier den Lizenzbaustein + die (ggf. angepaßte) Beschreibung vom Original per c&p rein und setz einen Link auf die Originaldatei. --Btr 19:05, 29. Dez. 2012 (CET)
Der Hacken ist glaube ich hier beim verwendeten Hochladeassistenten, der will eine gültige Lizenz (Ich benutz ihn nie von daher kann ich das nicht sagen). Deshalb halt Tip; auf alt bewährte Commons-Art hoch landen wie man es von 10 Jahren machen musste. Dann sollte es eigentlich gehen. --Bobo11 (Diskussion) 19:08, 29. Dez. 2012 (CET)
O.k., erledigt. War mir nur nicht sicher, ob es irgendwelche rechtliche Barrieren gibt. --Toffel (Diskussion) 19:38, 29. Dez. 2012 (CET)
Ja es gibt rechtliche Barrieren für PD-old (der Urheber muss ganz sicher seit 71 Tod sein = 70 Jahre PmA), deswegen ist der Baustein PD-old für "Neulinge" auch nicht einfach so zugänglich, bzw. bei den Hochladeassistenten nicht vorgesehen. Es erfordert eben doch bisschen Wissen um den Baustein richtig setzen zu können, weshalb er nur bei den Hochladen für Fortgeschreittene vorkommt. In deinem Fall, war es natürlich klar, dass es PD-old bleibt (Das weis aber der doofe Computer nicht). --Bobo11 (Diskussion) 20:41, 29. Dez. 2012 (CET)

Wer erbt eigentlich das Urheberrecht genau?

Das Urheberrecht ist ja vererblich, aber wer erbt es eigentlich genau? Auf den Commons wurde ein Projekt "Wikipedia loves Shoeboxes" vorgeschlagen, wo Leute alte Bilder scannen und hochladen sollen. [6] Und da kam auch die Frage auf, wie das mit dem Urheberrecht von Fotos aussieht, die von verstorbenen Verwandten angefertigt wurden. Sagen wir mal, der Vater mit drei Söhnen ist gestorben, die Söhne haben das Erbe irgendwie aufgeteilt, wobei das Fotoalbum oder die Diasammlung des Vaters mit Zustimmung der anderen beiden bei Sohn 1 gelandet ist. Über das Urheberrecht wird bei Familienalben ja selten gesprochen. Darf Sohn 1 die Bilder einfach so unter eine freie Lizenz stellen oder benötigt er dazu das Einverständnis von Sohn 2 & 3? Oder kann man davon ausgehen, dass die Urheberrecht zusammen mit den physikalischen Fotos vererbt wurden? --Michael Sch. (Diskussion) 14:36, 25. Dez. 2012 (CET)

Der Urheber kann a) testamentarisch oder b) durch Erbvertrag vererben; erst falls er weder a) noch b) tut, ist der Erbe / sind die Erben nach der gesetzlichen Erbfolge zu bestimmen. (A. Nordemann in Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, § 23 (13 f.)). Die Frage lässt sich insoweit nicht wirklich pauschal beantworten. pajz (Kontakt) 14:45, 25. Dez. 2012 (CET)
Wenn man sich mit seinen Geschwistern nicht zestritten hatte sollte man sie doch einfach fragen ob sie eine CC lizenz zustimmen und schon gibt's keine Probleme. vlt solltest du noch eien E-Mail mit diesem Einverständniss ans OTRS-Team senden.--Sanandros (Diskussion) 20:33, 25. Dez. 2012 (CET)
Ich denke, hier geht es nicht um einen konkreten Fall, sondern um eine grundsätzliche Frage. -- Rosenzweig δ 20:50, 25. Dez. 2012 (CET)
Das Problem ist zunächst einmal das des Uploaders. Er versichert ja, Inhaber der Rechte zu sein. Da er selbst ja die (einzigen) Exemplare des Bildes hat, ist er auch dabei recht sicher. Die Miterben müssen zunächst einmal beweisen, dass genau diese Bilder zum Nachlass gehörten (und nicht vom Erblasser direkt dem derzeitigen Besitzer gegeben wurden und dieser die Rechte übertragen hat). Dies wird in der Praxis allein daran scheitern, dass die Miterben selbst im Regelfall gar nicht wissen, welche Bilder im Album waren. Und selbst wenn, stünde Ausage gegen Aussage. Aber zum rechtlichen: Sofern die Bilder keinen materiellen Wert haben oder es nicht Umstände des Einzelfalls gibt, die dagegen sprechen, hielte ich die Argumentation, mit der Aufteilung des Erbes sei konkludent auch eine Übertragung der Urheberrechte erfolgt, für sachgerecht. Hätten die Geschwister bei der Erbeteilung explizit die Urheberrechte diskutiert, so hätten sie sachgerechterweise vereinbart, dass der Besitzer der Bilder auch Inhaber des Rechtes werden sollte. Die Vorstellung, ich setze mich mit meiner Schwester hin und wir vereinbaren: Ich bekomme die Bilder und Du die Rechte daran! ist eigentlich ein Fall für den Psychater...Karsten11 (Diskussion) 21:25, 25. Dez. 2012 (CET)
Nur begrenzte Zustimmung, das ist doch zu weit um die Ecke gedacht. Ist es eine noch bestehende Erbengemeinschaft gilt: „Sofern dringende Maßnahmen zur Erhaltung des Nachlasses notwendig sind, ist auch ein einzelner Miterbe nicht nur berechtigt, sondern gegenüber den anderen Miterben sogar verpflichtet, entsprechende Verwaltungsmaßnahmen durchzuführen.” Das heißt: jeder einzelne (Mit-) Erbe kann bei einer Rechteverletzung Antrag auf Einstweilige Verfügung stellen. Als Aktivlegitimation reicht das Testament oder der Erbvertrag. Der entscheidende Richter wird sich nicht mit dem möglichen Innenverhältnis der Erben befassen und die EV erlassen.OLG Hamburg AZ 3 U 175/98
Nach der Erbauseinandersetzung: Es kommt hier jetzt auf die Formulierung des Auseinandersetzungsvertrages an. Dessen Gegenstand war aber wohl lediglich der Übergang des materiellen Besitz des Fotos und vermutlich nicht das Nutzungsrecht. Gegenstand war aber ganz bestimmt nicht (auch nich konkludent) die Gemeinfreistellung auf Wikipedia (Bild-CC-by-sa/3.0/de). Da hierüber also bei der Erbauseinandersetzung keine Vereinbarung getroffen wurde weil keinem der Erben dieses bewußt gewesen sein wird, bleibt dieses (doch extreme) Recht in Gesamthand. Von einer Veröffentlichung wird deshalb abgeraten. - -Artmax (Diskussion) 23:26, 25. Dez. 2012 (CET)
Das letzte Beispiel dürfte wohl - typisch Juraklausur - zu sehr um die Ecke gedacht sein. In der Praxis sieht es doch wohl eher so aus, dass der Neigungsmessie in der Verwandtschaft diese alten Erinnerungsstücke an sich nimmt bevor sie vom Rest der Verwandschaft in die Tonne gekloppt werden. So wird er sogar zum einzigen Urheberrechtbewahrer, denn die Miterben hätten es ja willentlich zerstört. Ich neige also dazu Karsten11 zuzustimmen und von einem konkludenten Rechteübergang auszugehen. Da eine Veröffentlichung unter welcher Lizenz auch immer eine freie Willensentscheidung des Hochladers ist, sollte es unsere Aufgabe sein, Hochlader zwar auf die Problematik aufmerksam zu machen, aber einer klaren Willenserklärung, dass der Hochlader der legitime Rechteinhaber ist, im Sinne von WP:AGF zu vertrauen. Etwaige innerfamiliäre Streitigkeiten haben uns nichts anzugehen. Wir sollten nur warnen und niemanden ins offene Messer rennen lassen.--Wuselig (Diskussion) 00:38, 26. Dez. 2012 (CET)
Was ist mit Nachnutzern der Bilder, die sich auf die Lizenzangaben bei uns. bzw. Commons verlassen? Werden die in solchen Fällen auch auf die Problematik womöglich nicht völlig geklärter Urheberrechte an den Bildern aufmerksam gemacht? -- Rosenzweig δ 21:34, 26. Dez. 2012 (CET)
Sogar bei jedem von mir selbst geschossenem Bild, das ich unter freier Lizenz hier hochlade muss sich der Nachnutzer darauf verlassen, dass ich auch wirklich der Urheber bin. Wenn sich ein Nachnutzer nicht auf eine von uns erteilte Lizenz verlassen kann, dann können wir dieses Projekt hier einstellen. Sollte ich also eine Lizenz einräumen zu der ich nicht berechtigt bin, so bin ich der Adressat für eine mögliche Urheberrechtsklage. Natürlich müssen wir Hochlader eindeutig über die rechtlichen Fallstricke aufklären - hier sehe ich als besonders problematisch, dass der physische Besitz eines Werkes mit dem Besitz der Urheberrechte verwechselt wird. (Passiert vielen Museen und Archiven tagtäglich - wir nennen es Copyfraud. Dass also auch die Bilder aus einer Schuhschachtel, welche auf dem Flohmarkt erworben wurden, hochgeladen werden unter der irrigen Meinung, dass dadurch auch das "Copyright" erworben wurde. Wenn wir aber ganz klare Regeln aufstellen unter welchen Bedingungen vererbte Bilder hochgeladen werden und wir auch verlangen, dass sich die Inhaberschaft der Rechte aus dem Bildbeschreibungstext, oder auch aus einem - möglicherweise neu zu schaffenden - Lizenzzusatz ergibt, dann sehe ich den Schutz der Nachnutzer ausreichen gewährleistet. Im umgekehrten Fall, wenn sich Bildinhaber via Copyfraud Rechte anmaßen die sie nicht haben, haben wir hier doch auch keine Probleme, oder?--Wuselig (Diskussion) 03:30, 27. Dez. 2012 (CET)
„Sollte ich also eine Lizenz einräumen zu der ich nicht berechtigt bin, so bin ich der Adressat für eine mögliche Urheberrechtsklage.“: Falsch. Möglicher Adressat ist jeder, der das Bild verwendet hat. Im Zweifelsfall also auch der Nachnutzer. -- Rosenzweig δ 18:22, 27. Dez. 2012 (CET)

Zur Ausgangsfrage zurück: Wir sind, schon altersmäßig, über die Juraklausur längst hinaus und bei der richterlichen Praxis angekommen. Im Streitfall wird der tatsächliche Wille der (Erbauseinandersetzungs-) Parteien festgestellt werden. Es ist aber lebensfremd anzunehmen, dass die beiden Brüder zugestimmt haben könnten, dass Fotos aus dem privaten Fotoalbum z. B. die gemeinsame Oma brustfrei in Rimini, Onkel Paul in seiner schicken SA-Uniform, Mama, auf einer Faschingsparty von einem Fremden abgelutscht, Emil damals völlig betrunken auf seiner Geburtstagsparty oder Opa, der auf einem Wehrmachtspanzer mit der flatternden Hakenkreuzfahne gen Moskau reitet oder auch harmlosere Bilder weltweit mit freier Lizenz der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Ein Familienalbum ist - auch heute in unserer extrovertierten Zeit - immer noch das intime, kollektive Gedächtnis eines Familienverbandes. Der Richter wird sich fragen: „Möchte ich dass von meiner Familie weltweit im Internet gemeinfrei haben”, Karsten11, Wuselig, möchtest Du das von Deiner Familie? Das Ergebnis der richterlichen Entscheidung liegt auf der Hand. Aber auch wenn man meine praxisnahen Bedenken ignoriert will, ist es - wie Rosenzeig und Wuselig bereits festgestellt haben - wichtig, den Nutzer viel stärken als bisher vor Bilder mit zweifelhaften Rechten vor Schadenersatzansprüchen zu schützen. Beispielsweise mit folgendem Zusatz: „Als Inhaber der vollumfänglichen Rechte stelle ich jeden Verwender der Datei verschuldensunabhängig von allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die sich aus einer lizenzkonformen Nutzung dieser Datei ergeben” Durch diesen Zusatz wird dem Lizenzgeber (hoffentlich) zumindest klar, dass sich für ihn bei unwahren Angaben nicht unerhebliche finanzielle Risiken (incl. Gerichts-, Sachverständigen- und Anwaltskosten) ergeben können. Wuselig bitte ich weitere Zusätze zu formulieren. Noch ein Hinweis: Bei Urheberrechten gibt es - anders als im Sachenrecht - keinen gutgläubigen Erwerb. In erster Linie wird der lizenzkonforme Nutzer der Datei Adressat von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen sein und ist damit - ob er will oder nicht - mitten in den innerfamiliären Meinungsverschiedenheiten drin. --Artmax (Diskussion) 14:12, 27. Dez. 2012 (CET)

Das geht jetzt sogar über die Ausgangsfrage hinaus. Denn jetzt sind wir über die Urhebrechtsfrage hinaus auch noch bei den Persönlichkeitsrechten und Recht am eigenen (postmortalem) Bild angelangt. Wenn man sich manche Uploads auf Commons anschaut, dann ist mein Einwand, den ich hier zwar gerne geben würde, dass wir von einem Wikimediaprojekt und nicht von Facebook sprechen bereits widerlegt. Der Schwerpunkt der Bilder über die wir hier reden wird aber - so hoffe ich zumindest - enzyklopädischer sein, als die von Dir beschriebenen nachträglichen Blosstellungen. Aber auch hier sollten wir die Hochlader, wie auch die Nachnutzer auf die rechtlichen Fallstricke aufmerksam machen. Und da wir durchaus auch Zeitgeschichte dokumentieren wollen, werden wir sicherlich auch Grauzonen ("Strandleben in den 70ern" und "WW II") berühren.
Mir ist aufgefallen, dass auf dieser Seite, bei der sich die ARD alle Rechte sichert, aber jegliche Verantwortung von sich weist, keine wirklich peinlichen Bilder in der von Dir beschrieben Art befinden. Selbstrestriktion, oder Redaktion durch den WDR? Im Zweifelsfalle sollten wir auch den Rahmen/Scope der Bilder abstecken, den die Wikimediagemeinschaft sich bei einem zu initierenden Projekt wie "Wikipedia loves Shoeboxes" wünscht. Aber das gehört auf eine Diskussion in diesem Projekt und nicht hierher.
Welche Texte in einen Lizenzbaustein hineingehören sollte aber durchaus von juristischen Fachleuten und nicht von interessierten Laien festgelegt werden. Die interessierten Laien sollten ihren gesunden Menschenverstand aber ruhig artikulieren, damit die Richter auch beurteilen können, was sie "im Namen des Volkes" entscheiden.--Wuselig (Diskussion) 17:16, 27. Dez. 2012 (CET)
Da es also nach Rosenzweigs Einwand weiter oben keinen gutgläubigen Erwerb eines freien Nutzungsrechtes gibt, wenn sich ein Hochlader nicht mit seinen Miterben auseinandergesetzt hat, möchte ich die Flinte dennoch nicht tatenlos ins Korn werfen. Das Anliegen, die sogenannte zeithistorische Lücke in den Möglichkeiten der Illustation zu schließen bleibt ja weiterhin bestehen und es sollte unser Interesse sein gemeinfreies Bildmaterial aus dem 20. Jahrhundert zu erschließen. Es würde mich freuen, wenn wir die Diskussion hier von der "Das-geht-aber-nicht-Diskussion" in eine "Wenn-wir-uns-an-diese-Regeln-halten-geht-das-aber-Diskussion" drehen könnten. Ich bitte um Vorschläge, positiv zu formulieren. welche Regeln eingehalten werden müssen, wenn wir alte Fotos aus Privatbesitz innerhalb Wikimediaprojekten nutzen wollen. Der Einfachheit halber können wir uns ja hier zunächst auf die Situation im D-A-CH-Bereich beschränken.--Wuselig (Diskussion) 17:57, 30. Dez. 2012 (CET)

Sehr geehrte Wikipedianer(-innen),

ich plane eine Windows-Sore-App zu erstellen, dabei handelt es sich um ein kostenloses Flaggen-Quiz. Da ich mir die Flaggen und die Daten über die verschiedenen Länder nicht aus den Fingern saugen kann, halte ich Wikipedia für eine geeignete Grundlage für das Quiz.

Nun stellt sich mir natürlich die Frage des Urheberrechts auf Wikipedia. Ich habe schon versucht, mich auf verschiedenen Seiten zu informieren, konnte aber kein 100% sicheres Ergebnis fassen.

Deshalb nun die Frage an euch: Unter welchen Umständen darf ich diese Daten verwenden? (Im Betreff ist, stellvertretend für alle Länder, der Link zum Länder-Eintrag von Deutschland und dessen Flaggen-SVG angegeben, welche ich verwenden möchte)

- Reicht es in den App-Informationen auf Wikipedia zu verweisen?
- Muss ich jedes Zitat und jedes Bild mit der Ursprungsseite verlinken?
- Oder, kann ich mir das ganze sogar sparen?

Zudem stellt sich mir eine zweite Frage: Dürfte ich dann überhaupt, unter dem aus Wikipedia kopierten Text, auch auf dessen Quellseite verweisen (um den Nutzer zu mehr Informationen weiterzuführen)?

Es würde mich wirklich freuen, wenn sie mir bei diesem Anliegen weiterhelfen können!

vielen Danke schon mal im Voraus, Surir

Amtliche Flaggen sind in Deutschland ohnehin gemeinfrei, die Dateien der Flaggen kann man also ohne Einschränkung verwenden. Bei anderen Bildern (etwa Fotos) stehen die Lizenzbedingungen bei jedem einzelnen dabei, da haben wir verschiedene Lizenzen. Informationen aus den Artikeln (also etwa Einwohnerzahl, Fläche etc.) sind nicht geschützt, nur die konkrete Formulierung, also der Text des Artikels. Da aus dre Anfrage nicht klar wird, was verwendet werden soll, kann ich nicht mehr dazu sagen. Zur Weiternutzung allgemein siehe WP:Weiternutzung. --FA2010 (Diskussion) 13:28, 5. Dez. 2012 (CET)

Cover der Diogenes-Originalausgabe von Süskinds Roman "Das Parfum"

Bevor ich das mir vom Diogenes-Verlag zugeschickte Cover hochlade (es ist in gleicher Gestalt leicht zugänglich), möchte ich gern die Rechts- und Prozederefrage klären. Da das verwendete Bild, bzw. der Ausschnitt, gemeinfrei ist, hoffe ich auf keine zu großen Probleme zu stoßen, aber was ich eindeutig wissen möchte, ist, ob der Verlag irgendeine Zustimmung geben muss, und wenn ja, zu welchem Text genau? - Die Zwischenauskunft eines etwas erfahreneren Wikipedianers möchte ich hier noch zitieren: Wenn ich es richtig sehe, ist das Bild ja eigentlich urheberfrei, und die restliche Cover-Gestaltung wäre sicher ähnlich wie bei Homo faber nicht schutzwürdig. Aber ich bin kein Spezialist für Urheberrechtsfragen und würde an Deiner Stelle mal auf WP:URF nachfragen. Mir wäre z.B. auch nicht klar, welcher Lizenzbaustein denn da nun passen würde und ob man auf Commons oder nur hier hochladen sollte. Zum Beispiel habe ich meine Suhrkamp-Cover nur auf de-wp hochgeladen, weil das mit der mangelnden Schöpfungshöhe in USA anders gesehen wird. Dagegen wären dort Buchcover nach "Fair Use" ok, was wir in de-wp wieder nicht akzeptieren.--KM21 (Diskussion) 12:11, 28. Dez. 2012 (CET)

Zur Ergänzung ein Beispiel, wie das Cover aussieht: [7]--KM21 (Diskussion) 16:54, 28. Dez. 2012 (CET)

Wenn das Gemälde genügend alt ist, um als Gemeinfrei durch zugehen. Ja, dann sehe ich auch nichts was Schutzwürdig ist. Titel und Typografie ist es jedenfals nicht. --Bobo11 (Diskussion) 17:06, 28. Dez. 2012 (CET)

Danke. Und was sagst du zur Frage des anderen Wikipedianers, ich zitiere: Mir wäre z.B. auch nicht klar, welcher Lizenzbaustein denn da nun passen würde und ob man auf Commons oder nur hier hochladen sollte? Schönen Gruß--KM21 (Diskussion) 20:01, 28. Dez. 2012 (CET)

Ich würde vorschlagen, es zuerst mal auf de: und unter PD-alt hochladen und durch die DÜP zu jagen. --Bobo11 (Diskussion) 03:36, 29. Dez. 2012 (CET)
Na als Lizenzbausteine wohl {{PD-text}} und {{PD-art-100}}. Und das sollte auch problemlos auf Commons gehen (dort steht ja bspw. auch die Bertelsmann-Ausgabe von diesem Buch). Das Bild ist alt genug und das bißchen Text mit dem Rahmen hat keine Schöpfungshöhe. --Friechtle (Diskussion) 16:50, 31. Dez. 2012 (CET)
Ich weiss ja nicht. Ich fand die Gestaltung der Diogenes-Bücher mit diesem abgerundeten Rahmen immer sehr markant und unverwechselbar, für mich persönlich hat das "Schöpfungshöhe" insofern ich bei jedem Diogenes-Buch sofort sehe "ja, das ist ein Diogenes-Buch". Markenrechtlichen Schutz geniesst das Design bestimmt, ich glaube kaum, dass andere Verlage einfach Bücher im Diogenes-Design rausbringen dürften. Ein Logo-Baustein gehört also wohl rein, wenn man das Cover überhaupt nutzen möchte, wobei ich eher dagegen wäre. Übrigens fand ich das Diogenes-Design immer langweilig und phantasielos, es ödet mich an - aber unverkennbar ist es schon ;-) Gestumblindi 17:06, 31. Dez. 2012 (CET)

Deutsches Recht (verschoben von Diskussion:Creative_Commons)

Das Deutsche Recht gibt jedem Photographen die Freiheit "Heute" ein Bild als "frei" abzugeben, aber bereits Morgen diese Eigenschaft wieder zu wiederufen, spricht der einmal erteilten Lizenz zu wiedersprechen. Wo wird das auf Commons berücksichtigt? --Alchemist-hp (Diskussion) 20:40, 18. Dez. 2012 (CET)

Du meinst sicher § 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung? -- Smial (Diskussion) 19:35, 20. Dez. 2012 (CET)
Nein, nicht ganz. Der Urheber hat die Freiheit sein Werk frei zur Verfügung zu stellen, aber jederzeit für die Zukunft es zu verbieten. Der Urheber kann schließlich mit seinem Werk machen was er will! Heute kann er es einem Nutzer überlassen, aber bereits Morgen neuen Nutzern verbieten. --Alchemist-hp (Diskussion) 16:55, 22. Dez. 2012 (CET)
Das halte ich für unvereinbar mit unseren freien Lizenzen, die allesamt darauf zielen, eben keine zeitlichen, räumlichen oder sonstigen Einschränkungen zu haben, es sei denn höher stehende Rechte (z.B. Persönlichkeitsrecht) stünden dem entgegen. Lustig, daß diese Diskussion beinahe zeitgleich mit einer entsprechenden Disk im Usenet hier aufschlägt. ich bin kein ANwalt, aber ich denke, man muß hier unterscheiden: Das UrhG geht bei Verträgen über Nachnutzungen vermutlich von klassischen, individuell ausgehandelten Verträgen aus, per Handschlag oder auf Papier. Die soll der Urheber widerrufen können. Bei einem Werk unter einer freien Lizenz wie CC, das hier der Meute vorgeworfen wird, scheint mir die Lage anders zu sein, denn es muß die Intention der Freigabe berücksichtigt werden. Ich vermute, daß ein Urheber, der nachweislich aus eigenenm Willen einmal eine CC-Lizenz vergeben hat und das jetzt generell oder im Einzelfall zurücknehmen will, vor Gericht einen schweren Stand haben dürfte, UrhG hin, UrhG her. Da dürften nämlich weitere Bestimmungen aus dem BGB oder sogar dem Strafrecht greifen. Nur aus den Buchstaben des UrhG würde ich mir keine exakte Beurteilung erlauben, das müßten Fachanwälte beurteilen oder eben ein Gericht feststellen. -- Smial (Diskussion) 19:08, 22. Dez. 2012 (CET)
Wenn ich Alchemist-hp richtig verstehe, bezieht er sich auf das Persönlichkeitsrecht des Urhebers? Alchemist-hp, haste mal nen Link? --Martina Disk. 19:17, 22. Dez. 2012 (CET)
Wenn sich der Gesetzgeber mit der Linuxklausel nicht gerade für die andere Auffassung entschieden hätte, könnte man diese Auffassung tatsächlich vertreten . PS: Lizenzen sind so vertragsähnlich, dass das allgemeine Vertragsrecht anzuwenden ist, insbesondere pacta sunt servanda, einseitig kommt man nur nach wenigen Sondervorschriften raus, insbesondere der Widerruf geht nicht so einfach. Nacktaffe (aka syrcro) 07:47, 24. Dez. 2012 (CET)
Achduje, danke, die Klausel hatte ich tatsächlich vergessen. -- Smial (Diskussion) 11:00, 24. Dez. 2012 (CET)
pacta sunt servanda greift eigentlich nicht, weil die erteilte bisherige Lizenz alle bisherigen Nutzer schützt. Aber alle zukünftigen Nutzer, sofern ich es mir anders überlegen sollte, eben nicht mehr. Es wäre alles anhand der Historie beim Bild nachvollziehbar. --Alchemist-hp (Diskussion) 18:16, 26. Dez. 2012 (CET)
Worauf Alchemist-hp abzielt scheint mir aber weniger, dass die bereits erteilte Nutzungsgenehmigung widerrufen werden könne, sondern dass man sie neuen Nutzungsinteressenten nicht mehr erteilen müsse. Ich sähe dafür immer noch gerne mal nen Link. --Martina Disk. 16:54, 26. Dez. 2012 (CET)
Es ist ganz einfach: ich bin ein Urheber (= Eigentümer von Bildern) und kann mit meinen Sachen, auch immateriellen z.B. Bildern, Filmen, Musikstücken, Patenten, etc. machen was ich möchte. Ich kann Heute etwas verschenken und bereits Morgen die Schenkung wieder einschränken. Wer nicht kommt zur rechten Zeit kommt, den bestraft das Leben ;-) Der Paragraph wird noch herausgesucht, sofern es derartiges gibt. --Alchemist-hp (Diskussion) 18:12, 26. Dez. 2012 (CET)
Der alte Kinderreim: Geschenkt ist geschenkt, wieder holen ist gestohlen! könnte auch ein juristischer Merksatz sein. Die Schenkung (technisch das Schenkungsversprechen) ist ein Vertrag und da gilt auch Pacta sunt servanda. Nacktaffe (aka syrcro) 20:45, 26. Dez. 2012 (CET)
Nicht ganz. Den bisherigen Nutzern wird ein Bild geschenkt, das ist richtig. Aber neuen zukünftigen Nutzern eben noch nicht! Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied! Eine Schenkung ist nur dann vollzogen, wenn diese auch vollendet wird. Ein "Schenkungsversprechen" ist/muss nicht bindend sein, denn es ist ja nur ein Versprechen, das jederzeit wieder zurückgenommen werden kann. Ähnliches gilt für die Lizenz: Heute X-Lizenz, morgen Y-Lizenz. Wie dem auch sei, der Paragraph aus dem das abgeleitet werden kann, wird soweit möglich nachgetragen. Ich gebe zu es ist nicht so trivial wie man vermuten könnte ... Bis dahin wünsche allen Lesenden einen Guten Rutsch in neue Jahr, --Alchemist-hp (Diskussion) 21:02, 26. Dez. 2012 (CET)
Nachtrag: für Lizenzverträge "gilt" BGB §146, BGB §147 Satz 2 sowie § BGB 151. Das sind die Paragraphen auf die es ankommt. Mein Wille zählt! Und nun die Frage wurde das alles bei den CC und sonstigen Lizenzen berücksichtigt? Gibt es dazu ein Rechtsgutachten? --Alchemist-hp (Diskussion) 11:58, 28. Dez. 2012 (CET)
Für mich erscheinen diese Paragraphen nicht entscheidend. Es ist denke ich unbestritten, dass du aufhören darfst, selbst ein Werk unter einer CC-Lizenz bereitzustellen und es dann niemand mehr direkt von dir unter dieser Lizenz erhalten kann. Davon sollten aber die Rechte, die du deinen bisherigen Nutzern bereits eingeräumt hast, unberührt bleiben - und zu denen gehört auch, dass sie ihrerseits das Werk oder abgeleitete Werke weiterverbreiten dürfen. --Tobias K. (Diskussion) 14:50, 28. Dez. 2012 (CET)
Es zählen aber auch grundsätzliche Regelungen bezüglich Treu und Glauben. Freie Lizenzen, ob mit, oder ohne Copyleft, sind nun mal explizit darauf ausgelegt, daß sie weiterverbreitet werden. -- Smial (Diskussion) 18:49, 28. Dez. 2012 (CET)

Ist hier sowieso ein bißchen verloren, hat mit dem Artikel nix zu tun und sollte m.E. auf WP:URF "verschoben" werden. --Martina Disk. 19:20, 28. Dez. 2012 (CET)

@Smial: Treu und Glauben ist richtig, aber gegenüber einem zukünftigem "Heute" noch völlig unbekannten bzw. einem noch nicht vorhandenen Nutzer gibt es kein "Treu und Glauben". Das ist der springende Punkt! Alle bisherigen Nutzer irgendwelcher Werke sind davon ja nicht betroffen. --Alchemist-hp (Diskussion) 00:21, 29. Dez. 2012 (CET)
Vom Urheber an ursprünglicher Quelle nicht mehr unter CC angeboten, wir stellen das Bild weiterhin allen völlig unbekannten bzw. noch nicht vorhandenen Nutzern zur Verfügung.
Wie sehen deutsche Juristen eigentlich einen lizenztechnischen Geniestreich wie die WTFPL? Rechtsverbindlich erst ab 20 Seiten Anhang? Zurück zum Thema...es gibt doch eigene Varianten der CC-Lizenzen, die den nationalstaatlichen Schrebergarten berücksichtigen, auch eine deutsche [8]. Ist da im Volltext keine Antwort zu finden (Ich gebe zu, ich habe sie nicht komplett durchgelesen)? Grundsätzlich sind die Lizenzen jedenfalls so zu verstehen, dass der Nutzer als Minium nur die Identität des Urhebers (unter dem von ihm gewählten Wortlaut) und die Lizenz selbst weitergeben muß (bei cc-by). Jedermann kann das Werk vom Nachnutzer eines Nachnutzers eines Nachnutzers usw. beziehen. Es besteht dabei keine Pflicht, sich an der ursprünglichen Quelle über den Lizenzstatus dort zu informieren, um von den ursprünglich gewährten Rechten Gebrauch zu machen. -- Herby 20:41, 29. Dez. 2012 (CET)
Der von dir verlinkte Lizenzvertrag der CC-BY-SA 3.0-DE sagt in Artikel 7b) in Juristendeutsch:
  • "Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen, solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese Lizenz unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen vollumfänglich wirksam bleibt."
--Túrelio (Diskussion) 17:26, 30. Dez. 2012 (CET)
Ich wußte schon wieso ich kein Jurist wurde ... kann mir jemand den Text von Túrelio normalverständlich übersetzen? Eigentlich möchte ich wissen wie kann ich die Lizenz z.B. irgend eines von mir auf Commons upgeloadetes Bildes ändern und mir welchen Schwierigkeiten muß gerechnet werden? Beispiel: "CC-BY-SA" auf z.B. die FAL oder noch krasser nur noch auf die CC-BY-NC-ND?!? Wird letzteres dann gelöscht? Wobei bei einer Löschung auch der Nachweis für die bisherigen Nutzer verschwinden würde. --Alchemist-hp (Diskussion) 18:06, 30. Dez. 2012 (CET)
Du kannst es nicht ändern. Eine einmal erteilte Freiheit bleibt am Werk kleben, selbst wenn es an der Quelle gelöscht werden würde (es wird nur schwieriger nachzuweisen, deshalb gibt es für Flickrfotos den unbestechlichen Bot). Alle Medien auf allen Wikimedia-Projekten müssen mit Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung und zur Bearbeitung freigegeben werden und alle zulässigen Lizenzen kennen kein Zurück. Du kannst natürlich zu allen bestehenden Bildern beliebig zusätzliche Lizenzen erteilen, auch NC und ND, aber eben nur zusätzlich und nicht ersatzweise. Gibt es einen speziellen Anlassfall? -- Herby 21:54, 30. Dez. 2012 (CET)
Wie weiter oben bereits angegeben: "Deutsches Recht". Die Lizenzzen sind hierbei Nebensache. Ich als Urheber kann doch mit "meinen" Bildern machen was "ich" will, Heute als Geschenk anbieten, Morgen verkaufen, Übermorgen wieder als Geschenk anbieten, ganz wie es mir beliebt. Es ist eine grundsätzliche Frage, dass dieses in Deutschland verbrifte Recht in den Lizenzen keine Berücksichtigung findet. --Alchemist-hp (Diskussion) 22:50, 30. Dez. 2012 (CET)
Ja, Du kannst mit Deinen Bildern machen, was Du willst. Zum Beispiel könntest Du einen Vertrag eingehen, in dem Du erklärst, dass Du das Bild unter eine freie Lizenz stellst und auf Dein Recht, dies rückgängig zu machen, verzichtest. Das besagt der Lizenzvertrag der Creative-Commons-Lizenzen. Anschließend kannst Du mit Deinen Bildern zwar machen, was Du willst, alle anderen können es aber unabhängig von dem, was Du mit Deinen Bildern zukünftig machst, gemäß Deiner vormals erteilten Lizenz nutzen. Den dazu passenden Abschnitt des Lizenztexts hat Túrelio ja bereits gepostet, also verzichte ich jetzt mal drauf. Gruß, Yellowcard (Diskussion) 01:03, 31. Dez. 2012 (CET)
PS: Komm mal von Deiner Idee mit dem Schenkungsverspechen ab. Das hakt und hinkt. Du gehst mit der Lizenz einen rechtsverbindlichen Vertrag ein und erklärst in diesem Vertrag ausdrücklich, die jedermann erteilten Rechte nie wieder zurückzuziehen. Dieser Vertrag kann von Dir nicht nach Belieben revidiert werden, sondern allenfalls durch ganz bestimmte (veränderte Lebens-) Umstände. Yellowcard (Diskussion) 01:06, 31. Dez. 2012 (CET)
Falsch, Du hast es nicht verstanden. Eine Lizenzvereinbarung ist ein Vertrag, den ich jederzeit für die Zukunft wieder kündigen kann (oder dem der Urheber z.B. eine andere Lizenz verpassen könnte), es ist ein Angebot für den Abschluss eines Lizenzvertrags für irgend einen Nutzer. Den Ausschluß einer Kündigung für noch unbekannte zukünftige Nutzer kann mir KEIN Vertrag verbieten, und wenn das ist das eben nicht rechtens. Und jeder Nutzer der den Vertrag annimt geht mit dem Urheber einen Vertrag ein. --Alchemist-hp (Diskussion) 01:15, 31. Dez. 2012 (CET)
Also so wie ich das verstehe, um auf dein eingeführtes Geschenkmodell zurückzugreifen: du kannst sagen, dass du dein Bild verschenkst und dies auch tun. Irgendwann willst du es nicht mehr verschenken, was dein gutes Recht ist (im Netz nimmst du es dann bspw. von deiner Website). Aber dann können das eben die anderen verschenken, denen du es schon geschenkt hast (weil das Geschenk auch das Recht enthielt, dies weiter zu verschenken). Und das hat dann mit dir nichts mehr zu tun. So würde ich das sehen. --Friechtle (Diskussion) 18:21, 31. Dez. 2012 (CET)
@Alchimist ich würd es auch den Standpunkt von Friechtle vertetten. Wenn ich etwas verschenke mit der ausdrücklichen Auffordereung es weiter zu verschenken, dann gilt diese Aufforderung auch dann noch, wenn ich das Bild selber nicht mehr verschenken will. Und es ist sicher nicht nur ein Schnekungsabsicht, sondern ich hab es verschenkt, wenn es jemand zum Zeitpunkt mit der CC Lizezn runter geladen hatte. Der Hacken ist eher die Beweisbarkeit, dass ich es geschenkt gekrigt habe. Das aber ein ganz anderes Thema. --Bobo11 (Diskussion) 21:24, 31. Dez. 2012 (CET)

Scans einzelner Seiten älterer Gerichtsentscheidungen

Hallo, eine kurze Frage. Wie sieht das Urheberrecht in Sachen Gerichtsentscheidungen aus? Wer sie im Einzelnen verfasst hat, ist oft nicht ersichtlich. Angenommen jedoch, es handelt sich um eine Gerichtsentscheidung, die über 100 Jahre her ist (Ende 19. / Anfang 20. Jahrhundert). Beachte: Die Richter sind nicht unmittelbar nach der 100 Jahre alten Gerichtsentscheidung verstorben. --Cherryx sprich! 16:02, 30. Dez. 2012 (CET)

Gerichtsendscheide unterliegen so wieso nicht dem Urheberrecht. Jedenfals nicht in Deutschland. Als Amtliches Werk sind sie von einem Urheberrechtlichen Schutz ausgenommen (§ 5).--Bobo11 (Diskussion) 16:20, 30. Dez. 2012 (CET)
Danke für deine Auskunft und den Link. Das ist mir jetzt aber sehr peinlich… --Cherryx sprich! 16:24, 30. Dez. 2012 (CET)
Einfach daran denken, dass ein amtliches Werk Auflagen hat,die Unveränderlichkeit ist so eines. Die ganze Seite ist unproblematisch, ein Ausschnitt hingegen kann durchaus unzulässig sein (wenn nicht durch Zitatregel gedeckt). --Bobo11 (Diskussion) 16:31, 30. Dez. 2012 (CET)
Danke! Ich hatte daran gedacht, eventuell (!) einige Entscheidungen (Länge: je zwei Seiten) des Reichsgerichts in Strafsachen hochzuladen; zusätzlich zum zitierten Vermerk, da man diese meist nicht kostenlos im Internet findet. Juris verlangt etwa 1,11 € für den Zugriff auf solche Urteile (Kurztext). Gruß --Cherryx sprich! 16:38, 30. Dez. 2012 (CET)
Dann ist ja gut, wenn dir das bewusst ist. Ja, das zur Verfügung-stellen eines kompletten Urteils, sollte zulässig sein. Aber bitte denk daran das ist eine nationale Regel (Gut CH und A kennen so was auch).--Bobo11 (Diskussion) 16:53, 30. Dez. 2012 (CET)
Nachfrage: Gut, dass mir was bewusst ist? --Cherryx sprich! 16:55, 30. Dez. 2012 (CET)
Das es Auflagen und somit Fussangeln gibt. --Bobo11 (Diskussion) 16:57, 30. Dez. 2012 (CET)
Mh – ich glaube, dann kann ich Dir leider doch nicht folgen. Ich wusste es vorher ja eben nicht, sondern nur, dass Juris diese kostenpflichtig anbietet. Eine entsprechende Auflage stellt das in meinen Augen jedoch nicht dar. --Cherryx sprich! 17:00, 30. Dez. 2012 (CET)
Natürlich kann ich Geld verlangen solange es genügend "Idioten" gibt, die für was bezahlen, was es eigentlich kostenlos erhältlich ist. Altbewährte Verkäuffer-Regel; du musst nichts wertvolles oder einmaliges haben, du musst nur genügend Leute finden, die es dir abkaufen. Auf Juris bezahlst du eigetlich dafür, dass du nicht in die Bibliothek musst, wo das Urteil aufbewahrt wird. --Bobo11 (Diskussion) 17:08, 30. Dez. 2012 (CET)
Stimmt auch wieder. ;-) --Cherryx sprich! 17:14, 30. Dez. 2012 (CET)
Urteile als solche Unterliegen nicht dem Veränderungsschutz (Entscheidungen iSd Art. 5 Abs. 1 UrhG.) Strittig ist ein wenig die Wiedergabe von Fremdwerken in Urteilen. Nacktaffe (aka syrcro) 17:11, 30. Dez. 2012 (CET)
Du meinst, wenn im Urteil etwa eine Ansicht aus der Literatur angegeben wird? Wie sieht es aus, wenn sie entsprechend rechtmäßig zitiert wurde, also auch unter Angabe des Autors und dies auch in der Abbildung ersichtlich wird? --Cherryx sprich! 17:14, 30. Dez. 2012 (CET)

Vorsicht, ich habe die Abbildung des Hundertwasserhauses aus der Hundertwasserentscheidung hier hochgeladen, das wurde als nicht amtlich gelöscht ;) Alles ist relativ...--Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 18:24, 30. Dez. 2012 (CET)

Ich meinte eher textliche Abbildungen. ;-) --Cherryx sprich! 18:40, 30. Dez. 2012 (CET)

Nur als Hinweis: Vielleicht ist Wikisource von Interesse für dich, da gibt es auch einige Gerichtsurteile mit Scans auf Commons und Volltext bei Wikisource. Siehe s:Rechtswissenschaft und s:Kategorie:Gerichtsentscheidung. -- Rosenzweig δ 19:59, 30. Dez. 2012 (CET)

Danke Dir – ich konnte einfach nicht widerstehen, ein Urteil, was ich mir vor kurzem erneut durchgelesen hatte, dort zu veröffentlichen (s:BVerfGE 6, 32). Mal schauen, wie ich das demnächst mit den angekündigten mache. Gruß --Cherryx sprich! 03:37, 31. Dez. 2012 (CET)
Hm. Wenn ich es recht sehe, ist die Quelle, die du dort angegeben hast, nicht öffentlich zugänglich. Da solltest du mit einem PDF auf Commons oder so nachbessern, denn Texte ohne Quellengrundlage (und dazu zählt dieser momentan m. E.) sind dort löschfähig. Für Details frage am besten dort im Skriptorium nach. Und nicht verzagen, falls der eine oder andere dort etwas unwirsch reagiert, manche können einfach nicht anders. Gruß -- Rosenzweig δ 10:14, 31. Dez. 2012 (CET)
Oh, stimmt – das vergesse ich bei Juris immer wieder, wenn ich die URL kopiere. Ich habe ohnehin noch etwas Arbeit vor mir, um die Gerichtsentscheidungen in einem anderen Artikel hier entsprechend nachzubessern. Ich mache das einfach mal mit einer PDF (nicht-Foto-Datei bei Commons). Gruß --Cherryx sprich! 11:53, 31. Dez. 2012 (CET)
Mh – warum steht unter den PDF-Dateien „© juris GmbH“? Das verstehe ich nicht; die Entscheidungen sind PD und deren Logo hat keine Schöpfungshöhe. Bis auf das Logo, den Entscheidungstext und die Überschriften ist da auch nicht viel mehr. --Cherryx sprich! 12:24, 31. Dez. 2012 (CET)
Ein „© ...“ kann man erstmal überall raufschreiben. Zu bedeuten hat das erstmal recht wenig. Wenn irgendwas geschützt ist, gilt der Schutz auch ohne diese Kenntlichmachung. Der Vorteil der Kenntlichmachung: Ist etwas nicht geschützt, hält man mit den tollen C trotzdem 99% im falschen Glauben. Mit dem Logo solltest du allerdings vorsichtig sein, das hat vielleicht keine Schöpfungshöhe, ist aber sehr wahrscheinlich eine Marke/Bildmarke - wie auch immer, das sollte geschützt sein - auch ohne ein C. Guten Rutsch --91.66.0.124 13:02, 31. Dez. 2012 (CET)
Hey, ja – das ist klar. Wegen der Markenrechtsgeschichte hole ich das mal von Commons runter und lade es lokal hoch. --Cherryx sprich! 18:16, 31. Dez. 2012 (CET)

Urheberrecht bei erstellter Kopie

Ich wollte ein fehlendes Wappen erstellen und nutze dafür natürlich eine Originalvorlage der Stadt. Darf ich das Wappen denn nun "nachzeichnen" und als Datei hochladen ? Oder muss ich die Stadt dann um Erlaubnis fragen ?

Bitte mehr Details. In welchem Land liegt besagte Stadt? -- Rosenzweig δ 19:59, 7. Dez. 2012 (CET)
Frag mich nach Pommern. S. 90

Bei diesem Bild handelt es sich um eine Kopie der Seite 90 aus dem Buch von Waldemar Diedrich: Frag mich nach Pommern. Verlag Gerhard Rautenberg, Leer 1987 (oder 2. Ausgabe 1988). Für das Wappenbild sehe ich keine Probleme, es dürfte sich um die Darstellung auf dem Titelblatt von W. H. Roßmäßler: Die Provinz Pommern in Landschaftlichen Darstellungen. 1834/44 handeln. Die Frage ist, ob das auch für die Wiedergabe des folgenden Textes gilt? Für die einzelnen Wappenbeschreibungen könnte ja vielleicht textlich zu geringe Schöpfungshöhe angeführt werden, sofern das für die verkürzte Wiedergabe von Blasonierungen gelten würde. Bliebe noch der fettgedruckte Satz in der Mitte. Und wie sieht es mit dem Urheberrecht für Schriftwahl und Textanordnung aus? --Erell (Diskussion) 12:57, 18. Dez. 2012 (CET)

Richtig, da sich niemand geäußert hat, hier meine Meinung: die Wappenbeschreibung hat natürlich keine Schöpfungshöhe. Dann ist es im Prinzip nur ein einfacher Satz und der fällt m.E. auch ins Zitatrecht. „Einen eigenen Schutz der typographischen Gestaltung eines Textes kennt das Recht der meisten EU-Staaten nicht. -- ΠЄΡΉΛΙʘ 00:18, 13. Jan. 2013 (CET)

Copyfraud der dpa

http://archiv.twoday.net/stories/232600096/ Frohes Fest! --Historiograf (Diskussion) 01:05, 24. Dez. 2012 (CET)

Das Wasserzeichen ist ja kein Copyfraud, sondern nur ein Wasserzeichen der Quelle. Am Beispiel des ersten Bildes: woher willst du wissen, ob die dpa nicht die Rechte am Bild von 1922 hat? Ob der Urheber dabei genannt werden wollte oder evtl. vertraglich darauf verzichten musste, kannst du nicht eruieren. Und nicht jedes Bild ohne ermittelbaren Urheber ist ein anonymes Werk. Mit dem falschen "Creator" magst du recht haben, aber ist letzten Endes auch nur eine Auffüllung der Pflichtangaben. Wobei auch immer noch die Auslegung dazukommt: wenn ich mittels Lichtbild etwas reproduziere, habe ich ein digitales Abbild geschafft, also created, wäre also auch Creator. Ansonsten bleibt immer die Frage: Qualität oder Quantität? Wer viel zeigen will, muss manches automatisch machen und da wird halt nicht jeder Einzelfall auf Gemeinfreiheit untersucht. So nebenbei: was wolltest du uns mit dem Link auf deinen Blog so kommentarlos sagen? -- Quedel Disk 20:16, 18. Jan. 2013 (CET)