Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2010/04

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Kopien aus originalen und nachgedruckten historischen Büchern

Ich habe eine Weile im Archiv gesucht, aber bislang keine klare Antwort auf diese Frage gefunden. Für Artikel wäre es oftmals interessant einen Ausschnitt aus einem historischen Buch einzufügen. Zum Beispiel ein Bild vom Buchumschlag, um Autor und Titel zu zeigen, oder der Titelseite oder einem interessanten Textauschnitt, Abbildung, Karte, Bild usw. Kann jemand (so glasklar wie irgend möglich) diese Fragen beantworten?

  • Ich besitze ein historisches Buch in Originalausgabe. Darf ich daraus Kopien machen und auf die WP stellen?
Wenn ja, unter welchen Bedingungen (Veröffentlich vor xxxx, Autor älter als yyy oder seit mehr zzz Jahren tot)?
  • Ich besitze einen Nachdruck eines historischen Buches. Darf ich daraus Kopien machen und auf die WP stellen?
  • Ich finde ein historisches Buch als elektronische Kopie im Web (Google Books o.a.). Darf ich daraus einen Auschnitt kopieren und auf WP stellen?

Dank im Voraus für qualifizierte Antworten. --DietG 12:28, 1. Apr. 2010 (CEST)

  1. Ja, wenn der Urheber (des Textes oder das Bildes, eben von dem, was auf den entsprechenden Seiten abgebildet ist) länger als 70 Jahre tot ist. Wenn der Urheber bzw. dessen Todesdaten unbekannt sind, akzeptieren wir das Bild auch, wenn das Buch vor mehr als 100 Jahren veröffentlich wurde.
  2. Das kommt darauf an. Wenn es sich bei diesem Nachdruck eins zu eins um das gemeinfreie Werk (siehe oben) handelt, ist auch der Nachdruck gemeinfrei, Wenn jedoch beispielsweise ein Kommentar hinzugefügt wurde, ist dies in aller Regel geschützt.
  3. Bei Google Books gilt das Gleiche wie für einen Nachdruck.
Ich hoffe, damit sind alle Unklarheiten beseitigt. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 12:34, 1. Apr. 2010 (CEST)
Sehr schön! Vielen Dank für die klaren Antworten. Wenn wir das noch an konkreten Beispielen durchspielen, wär's für mich perfekt (und vieleicht auch für andere WP Autoren sehr nützlich). Anbei ein Link auf eine Publikation (Originalausgabe von 1667), die in Kopie einer Ausgabe von 1684 bei Google Books zu finden ist: Johannes Tröster, Päpstlicher Suetonius.
  1. Das Buch ist zweifelsfrei gemeinfrei. Oder?
  2. Darf ich das abgebildete Titelblatt als Bild auf WP veröffentlichen?
Ich habe ein weiteres Buch von Tröster (Originalausgabe von 1666), in einer Ausgabe von 1981, die als unveränderter Nachdruck neu herausgegeben wurde. Also, die Originalseiten fotokopiert und gebunden, vorne mit einem Vorwort des Herausgebers versehen. Der Verlag schreibt in einem Copyright statement: Alle Rechte vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, das Werk unter Verwendung mechanischer, elektronischer und anderer Systeme in irgendeiner Weise zu verarbeiten. usw. usf. Frage:
  1. Ist dieses Copyright rechtskonform?
  2. Darf ein Verlag hergehen, einen gemeinfreien Text 1:1 kopieren und ihn dann mit einem Copyright versehen?
  3. Ist es mir verboten, einen Auschnitt aus dem kopierten Originaltext selber nochmal zu kopieren und auf WP zu stellen?
Ich freue mich schon auf eine weitere qualifizierte Antwort ;-) --DietG 13:32, 1. Apr. 2010 (CEST)
  1. Ja.
  2. Ja. Verwende hierzu den Baustein {{Bild-PD-alt}}.
zweiter Teil:
  1. So wie ich das sehe, handelt es sich hierbei um eine Schutzrechtsberühmung (Copyfraud); also nein.
  2. Nein, das ist eben jene Schutzrechtsberühmung.
  3. Nein, da der Text ja gemeinfrei ist. Auch hier kannst Du {{Bild-PD-alt}} verwenden.
Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 13:38, 1. Apr. 2010 (CEST)
Klasse! Herzlichsten Dank! --DietG 13:44, 1. Apr. 2010 (CEST)
Doch noch eine Frage: Empfiehlt es sich solche Kopein gleich auf Commons zu stellen? --DietG 19:17, 1. Apr. 2010 (CEST)
Wenn der Autor des Buches seit mehr als 70 Jahren tot ist, ja. Wenn die 100-Jahre-Regelung zum Einsatz kommt, geht das auf Commons nicht. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 10:23, 2. Apr. 2010 (CEST)

Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, dass man das nicht bei Einsatz eines sehr bescheidenen intellektuellen Aufwands auch WP:BR hätte entnehmen können --FrobenChristoph 19:24, 2. Apr. 2010 (CEST)

erreicht dieses bild schöpfungshöhe? [1] --itsnotuitsme d | b 14:49, 1. Apr. 2010 (CEST)

Nein. Es ist eine Anordnung von simplen Konturen die keine tiefere Intention erkennen lassen und nicht über die Durschnittsgestaltung solcher "Muster" hinausgehen. Findet man in jeglichem Tattooshop in vergleichbaren Formen. -- 15:42, 1. Apr. 2010 (CEST)
danke & grüße, --itsnotuitsme d | b 15:43, 1. Apr. 2010 (CEST)

Bilder des NDAP

Moin, wieder mal eine Lizenzfrage... Das National Digital Archive Program sagt auf der Homepage ganz unten, dass eine für uns nutzbare CC-Lizenz gilt. Die diesem Programm angehörige Seite digitalarchives schreibt auf den Copyright-Hinweisen etwas von CC und Fair Use (ich kann kein chinesisch, die Google-Übersetzung ist *sehr* grässlich). Auf digitalarchives gibt es dieses Bild - nutzbar oder nicht? Eingeschlossen von dem CC auf deren Homepage? Danke, Rbrausse (Diskussion Bewertung) 19:26, 1. Apr. 2010 (CEST)

Ich nehme mal an, dass das Archiv nicht die Rechte an Bildern besitzt. Deshalb können sie diese Bilder gar nicht freigeben, auch wenn sie das hinschreiben (machen Archive gerne so, nicht nur in Deutschland, sondern wohl auch in Taiwan). -- Chaddy · D·B - DÜP 19:34, 1. Apr. 2010 (CEST)
Das rate ich auch mal so. --Marcela 21:01, 1. Apr. 2010 (CEST)

Schöpfungshöhe von Modellen?

Haben die beiden Modelle SH? Danke, --Flominator 22:14, 1. Apr. 2010 (CEST)

Ja. --Gnom 04:28, 2. Apr. 2010 (CEST)
So, und wo siehst du da die geistige Eigenleistung des Modellbauers? -- Chaddy · D·B - DÜP 07:02, 2. Apr. 2010 (CEST)
Ich kann auch keine SH erkennen. --Marcela 07:34, 2. Apr. 2010 (CEST)
Modelle könne SH haben, aber hier eher nicht gegeben. Da sie meiner Meinung nach vorbildgeteu ein Bauzustand darstellen (Und Vorbildtreue schliest eigene geistige Leistung aus!). Damit können sie nicht geschütz sein, denn sie sind eine Kopie eines Gegenstandes. Damit läuft der Modelbauer selber eigentlich Gefahr eine Urheberrechtsverletzung zu machen. Nur in DACH, sind Gebäude dank einiger Regeln und Ausnahmen gücklicherweise, ohne Gefahr als Modell darstellbar. Ob das auch für die USA zutrifft möcht ich jetzt mal bezweifeln (Im Zweifelsfall besser auf de: hochladen). Wo bei den Modellen vorsicht geboten ist, ist dann wenn sie was darstellen, was so nie gebaut worden ist (z.B die Modelle der Welthauptstadt Germania). Wobei auch hier zu Recht bezweifelt wird, das hier 70 Jahre pma gilt. Sondern da hier die gleichen Fristen wie bei den dazugehörenden Patenten angewendet werden können. -- Bobo11 07:54, 2. Apr. 2010 (CEST)
Ähm, die Gebäude sind von 1835, also selbst wenn sie SH hätten (was hier nicht der Fall ist), wären sie längst nicht mehr geschützt und damit hat der Modellbauer kein URV-Problem. -- Chaddy · D·B - DÜP 08:10, 2. Apr. 2010 (CEST)
Wenn der Modellbauer nun aber Dinge ergänzt, die zwar einmal existiert haben, von denen aber keine Vorlagen für das Aussehen vorliegen, besteht dann für diese Teile Schöpfungshöhe? Beispiel: Modell eines Schlosses (unproblematisch) mit Maueranlage, Tordurchlass und Wassergraben (frei gestaltet, nach archäologischem Befund). --Wuselig 08:33, 2. Apr. 2010 (CEST)
Was ist an Vorbildtreue schliest eigene geistige Leistung aus, so schwer verständlich? Auch nach einem Archöologischen Befund kann ich nicht frei gestellten. Und das was ich kann , ohne dabei die wissenscahftliche Genauigkeit zu verletzen, wird kaum genügen SH aufweisen. Modele im Still von Datei:Habsburg-um-1250-Bauetappen-und-Bausubstanz.jpg haben nie eine eigene Schöpfunghöhe. Bobo11 08:38, 2. Apr. 2010 (CEST)
Bei Deinem Beispiel stimme ich Dir sofort zu. Wenn der Modellbauer, nun aber statt Bauklötzchen die Architektur mit Fachwerk, Mauergestaltung, Fenster, Bemalung, Dachform, Dachbedeckung liebevoll ausführt, wo er als Vorlage nur Grundmauern, oder vielleicht nur den archivalischen, schriftlichen Hinweis auf die Existenz einer ehemaligen Bausubstanz hatte? Da gibt es kein Vorbild, das Bild das uns der Modellbauer bietet entspringt lediglich seiner Fantasie. Aus dem Englischen fällt mir hier der Begriff "Educated Guess" ein. Ich denke auch gerade an einen "leider" (sic!) erst 1945 verstorbenen Burgenmaler, der gemalte, nach seinen archäologischen Befunden angefertigte Burgenreproduktionen angefertigt hat. Nach Deiner Argumentation dürfte man die dann auch ungefährdet hochladen. Das habe ich mich bisher nicht getraut.--Wuselig 09:09, 2. Apr. 2010 (CEST)
STOPP, bleib beim Thema. Bilder ist ein ganz anderes Gebiet. Da kann ich zusätzlich eine geistige Schöpfung beim Wahl des Bildausschnittes bzw. der Ansichtsrichtung machen (Deswegen sind ja auch Fotos von Modellen geschütz). Es gibt bei einem originalgetreuen Modell nur eine "richtige" Darstellung. Und die hat nie eine eigen Schöpfunghöhe, weils eben nur eine richtige Darstellung gibt. Also ist hier, bei Modellen, immer zuerst die Frage zu stellen originalgetreu oder nicht. Erst wenn ich diese Frage nicht mit Ja beatworten kann, muss ich mich fragen ob das Modell genügend Schöpungshohe hat, oder eben wie du es gesagt hast, ein Bausteinklötzchenmodell ist. Bobo11 09:44, 2. Apr. 2010 (CEST)
Erlaube mir, dass ich noch nicht stoppe. Ein Maler malt ein Objekt aus vier Perspektiven. Jedes Bild hat Schöpfungshöhe. Jetzt schneidet er (oder jemand anderes) die Bilder aus und klebt sie vorne, hinten, links und rechts auf das Bauklötzchenmodell auf, das dadurch eine realistische Anmutung bekommt. Ob diese Darstellung originalgetreu ist läßt sich nicht nachvollziehen. Ein Vorbild für die überirdischen Anlagen existiert nicht. Ein anderer Maler oder Modellbauer kann zu ganz anderen Ergebnissen kommen, aber für sich auch Orginalgetreue reklamieren. Verlieren vier geschützte 2-D Darstellungen ihre Schöpfungshöhe, wenn mann sie in einem 3-D Modell vereint? Ich denke, wir treffen uns mit unserer Argumentation, wenn wir auf den Begriff Originalgetreu abheben. Ist die gemalte Darstellung gemäß dem Stand der Wissenschaft dem Original getreu, oder nur eine Interpretation eines oder eines anderen Künstlers? Noch einen Schritt weiter gedacht: Nur wenn der Modellbauer ausdrücklich reklamiert, seine Darstellung sei originalgetreu, gibt er - von sich aus und aus freien Stücken - sein Urheberrecht auf. Solange er es aber als seine Interpretation darstellt...? --Wuselig 10:30, 2. Apr. 2010 (CEST)
Nicht ganz, wenn ich mit originalgetreu argumentire, muss der Modelbauer mir das beweisen dass dies nicht der Fall ist. Wir reden hier jetzt von Modelen die in einer Ausstellung gezeigt werden, und die müssen nicht mit originalgetreu angeschreiben sein. Wenn das steht Modell Gebäude-XY Zustand 1705, dann muss ich als Betrachter davon ausgehen, dass dies nach besten Wissen und Gewissen Massstab getreu umgesetzt wurde. Udn wenn eien Gebäude aus Bachsteinen erbaut war, ist kal das seine Fasade als Backstein-bauwerk dargestelt ist. Wenn es verbutzwar, ist die Farbe anhabd der Gefunden Steine in der Rgel originalgetreu nachbildbar. Auch Fenster und Türformen sind meist klar, udn für die Anordnung werden in der Regel ja alte Gemälde verwendet (Oder es wedern die Fehelnden Details von einem bekannten Bauwerk des Archidekten, auf dieses Bauwerk ubertragen). Klar gelten diese Aussagen nicht für ein Modell einer fiktive mittelalterliche Burg. Aber sobald ich mch da ins Gebite eines wissenschaftlichen Modells begebe, werde ich sehr schnell Mühe haben eine eigen Schöpfung beweisen zu können (auch wenn nur die Fundemente ergraben wurden). Denn mit einer eigen Schöpfung betreibe ich ja Theoriefindeung, aber im wissenschaftlichen Bereich ist genau wie hier bei uns Theoriedarstellung gefragt. Und die Theoriedarstellung hat Mühe, für sich selber Schöpfungshöhe beanspruchen zu können (Fakten sind nicht schützbar). -- Bobo11 10:45, 2. Apr. 2010 (CEST)
Ich denke, dass bei diesen Modellen genug schöpferische Eigenleistung dabei ist, was Farbgebung, Vegetation, Figuren etc. angeht - die Gebäude gibt es ja nicht mehr, da ist sicher die Hälfte für das Modell frei erfunden worden. Vergleichbar mit Ralfs Brandenburger-Tor-Kuchen. --Gnom 11:46, 2. Apr. 2010 (CEST)
Ganz so einfach kannst Du das hier nicht machen, Ich habe oben mal die Rolle des Advocatus Diaboli eingenommen, da ich selbst gerne das eine oder andere Bild eines Modells hochladen würde. Bobo11 hat oben dargelegt, dass wenn das Modell die getreue Abbildung des wissenschaftlichen Standes des Wissens ist, dass dann keine eigene schöpferische Leistung mehr besteht. Ich habe gesagt, dass wenn ein Modellbauer darauf besteht, dass sein Modell originalgetreu ist, dass er dadurch konkludent verneint eigenschöpferisch tätig gewesen zu sein. Es ist also nun zu prüfen, welchen Anspruch die Modellbauer im hier gegeben Fall hatten. Wollten sie den historischen Bahnhof originalgetreu wiedergeben, oder wollten sie z.B. für eine (spielerische) Modellbahn) nur ein historisches Ambiente herstellen. Oder wie bei einer Konditorarbeit (ich kenne Ralfs Brandenburger-Tor-Kuchen nicht) haben sie das historische Vorbild nur als Vorlage für eine eigene Adaption genommen.Oder sind durch die Wahl des Baumaterials für das Modell schon wieder solche Abstraktionsleistungen entstanden, dass dies eine eigene schöpferische Leistung darstellt (Bsp. Streichholzmodelle, Legoland). --Wuselig 12:42, 2. Apr. 2010 (CEST)

Ich kann da keine SH sehen --FrobenChristoph 19:27, 2. Apr. 2010 (CEST)

Wikipedia-Bücher

Ich habe aus Wikipedia-Artikeln ein Buch erstellt. Darf ich das unverändert auf meiner Website veröffentlichen? (nicht signierter Beitrag von 77.117.174.228 (Diskussion | Beiträge) 13:26, 2. Apr. 2010)

Ja, wenn du dich an die Lizenzbestimmungen hälst. Mehr Informationen gibt’s unter WP:Weiternutzung.
Wenn du das Buch mit dem MediaWiki-Buchwerkzeug erstellst, wird darauf geachtet, dass das ganze lizenzkonform vonstatten geht. Es kann aber sein, dass da Sachen falsch laufen. Du kannst uns ja mal das Buch verlinken; wir sagen dir dann, ob das passt.
Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 13:30, 2. Apr. 2010 (CEST)

Verkehrsschild mit Logos: SH?

Schild

Hallo, um das leicht inkorrekte Schild zu ersetzen, würde ich gerne http://www.entschieden-fuer-oberammergau.de/attachments/Image/Sharespace.jpg hier hochladen. Hat es Schöpfungshöhe? Zum Hintergrund siehe WP:GWS#Shared Space: jpg -> svg. Danke und viele Grüße --Saibo (Δ) 20:00, 2. Apr. 2010 (CEST)

Sehe keine SH --Historiograf 20:20, 2. Apr. 2010 (CEST)

Ich sehe ebenfalls keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:22, 2. Apr. 2010 (CEST)
Keine SH. --Marcela 21:58, 2. Apr. 2010 (CEST)

3 x Dankeschön! --Saibo (Δ) 21:49, 3. Apr. 2010 (CEST)

Und jetzt?

Hallo, die Diskussion über die Schöpfungshöhe von Kostümen anhand von Datei:Jerusalem feiert Purim.jpg wurde vom Bot ins Archiv entsorgt. Ohne „Entscheidung“: Der DÜP-Baustein ist immer noch am Bild, das selbige in der Kategorie Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung (2010-03-22). Was passiert jetzt? Baustein-Entfernung? Durch wen? Oder Löschung des Bildes? Fragend-freundliche Grüße, --emha d|b 10:36, 3. Apr. 2010 (CEST)

Übersetzung

Wie sieht das mit der URV aus, wenn ein englischer Text ind deutsche übersetz wurde und dann bei Wikipedia steht. Konkret geht es um diesen Artikel: Hans Neumann (Maler) und dazu diese Webseite: [2] Bwd 14:52, 3. Apr. 2010 (CEST)

Der Text in diesem Blog ist natürlich urheberrechtlich geschützt und darf hier nicht übernommen werden, wenn er nicht unter eine freie Lizenz gestellt wird, auch nicht übersetzt. Eine Übersetzung ändert am urheberrechtlichen Status eines schützbaren Textes gar nichts, es kommt aber noch der Schutz der Übersetzung dazu (Übersetzungen gelten als schöpferisch genug, um eigenen Schutz zu begründen). Einen Artikel in deinen eigenen Worten (also keine blosse Übersetzung), der auf den Angaben im Blog-Eintrag beruht, dürftest du aber schreiben, denn Fakten sind nicht schützbar. Er sollte allerdings bevorzugt nicht zu eng der "Vorlage" folgen, denn auch eine besondere Gedankenführung kann schützbar sein. Satz für Satz einfach umformulieren könnte also auch problematisch sein. Letzten Endes kommt noch dazu, ganz unabhängig von urheberrechtlichen Fragen, dass so ein Blog keine zuverlässige Informationsquelle ist und man sich besser auf Fachliteratur stützt. Gestumblindi 16:22, 3. Apr. 2010 (CEST)
Der Artikel ist ja nicht von mir, ich bin nur im Rahmen der QS darauf gestoßen und wollte nun wissen, ob man den wegen URV löschen muss. Danke für die Erlärung. Bwd 17:27, 3. Apr. 2010 (CEST)
Aber da wurde doch noch gar nichts Schützbares eingetragen. Was ich meinte: wenn der Text des Blogs übersetzt würde, dann wäre das eine URV. Aber das, was da im Artikel steht, dieser Stub, ist gewiss keine URV, das ist zu wenig. Fakten sind nicht schützbar. Gestumblindi 19:15, 3. Apr. 2010 (CEST)

NASA-Bild

Darf ich das Bild von Mimas (Mond) und Pacman von hier mit der Lizenz Vorlage:PD-USGov-NASA auf Commons hochladen? ศาสตราจารย์ 10:02, 4. Apr. 2010 (CEST) (übertragen von WP:FZW)

Bilder von US-Regierungsbehörden (NASA und andere) [Bearbeiten]

Üblicherweise werden Bilder von US-Regierungsbehörden (nur Federal Government), die in den USA Public Domain sind, hier und auf Commons akzeptiert, da man darauf vertraut, dass die Behörden gegen ausländische Nutzer nicht vorgehen werden. Public Domain sind solche Fotos, die von (Bundes-)Regierungsbediensteten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit erstellt wurden, nicht jedoch alle Fotos, die auf einer Website der US-Regierung (mit der Domain „.gov“) veröffentlicht sind. Es ist also in jedem Einzelfall anhand der Legal notices genauestens zu prüfen, ob die betreffende Aufnahme tatsächlich in den USA keinem Copyright unterliegt.

Zur Kennzeichnung dieser Bilder muss die Vorlage

Diese Datei ist in den Vereinigten Staaten „public domain“, da sie von einem Bediensteten einer Bundesbehörde („federal government“) in Ausübung seiner dienstlichen Pflichten erstellt wurde und somit ein Werk der Regierung der Vereinigten Staaten ist.

verwendet werden.

Gerade gefunden. Also ja oder nein? ศาสตราจารย์ 10:58, 4. Apr. 2010 (CEST)
Verlink doch mal die Seite von der du das Foto gefunden hast. --HAL 9000 11:04, 4. Apr. 2010 (CEST)
Steht doch im ersten Satz;) Das Bild [3] von der NASA [4]. ศาสตราจารย์ 11:14, 4. Apr. 2010 (CEST)

Oberleutnant Adam Brandner 1884

Ich habe ein Problem. Ich bin der Verfasser der Wikipedia-Biografie über Adam Brandner. Die technischen Dinge, wie auch Fotos hochladen hat bisher immer mein Sohn gemacht. Er ist aber im Moment nicht hier, jetzt habe ich, als absolut technisch Unwissender, selbst versucht drei neue Fotos hochzuladen. Ich war der Meinung ich hätte es geschafft, aber dem ist nicht so. Dass noch keine Bilder sichtbar sind, könnte daran liegen, daß sie vom Admin noch nicht freigegeben worden sind. Aber warum sehe ich bei "eigene Beiträge" nur 1 neue Bearbeitung, nämlich "Major Adam Brandner 1909", das aber gleich zweimal. Von den anderen beiden Fotos ist nichts erwähnt. Wenn ich aber nochmal die beiden Bilder hochladen möchte, heisst es, die Datei besteht bereits und ich kann nichts mehr hochladen. Was soll ich tun? (nicht signierter Beitrag von Ernst Brandner (Diskussion | Beiträge) 20:23, 4. Apr. 2010 (CEST))

Vermutlich liegt es daran, daß Du versucht hast, die beiden anderen Fotos unter demselben Namen hochzuladen wie das erste. Also umbenennen, dann sollte es gehen. Glückauf! Benutzer:Markscheider Disk 21:00, 4. Apr. 2010 (CEST)

Urheberrecht der sogenannten Rettungs-Wikis

Hallo, habe gerade eine Disk.-Seite gelesen mit einer sicher nicht ganz unberechtigten Frage siehe hier: gelöschte kopierte Artikel. Wenn man diesem Diskussionsbeitrag folgt dann ist für mich die Frage auch offen. Wer haftet in solchen Fällen: (Ziat aus der Disk.) Auf WP ist ja nichts mehr vom Orginaltext zu sehen sonder nur noch hier bei PlusPedia. Der Init-Quellen Link nutzt da gar nichts mehr. Folgt man den Hinweisen die unten bei Abspeicher stehen, dann wäre der Einsteller ob nun angemeldeter Benutzer oder eine IP (IP,s erscheine ja oft anonymisiert) dafür verantwortlich und unterschreibt sogar noch das er der Einsteller den Text selbst verfasst hat (Zitat Ende). Ist die Rechtslage wirklich so oder wie sehen es die Experten der Wikipedia. Hoffe die Frage ist hier an der richtigen Stelle, oder hätte ich die bei der Auskunft stellen sollen Diese Thema ist sicher nicht ganz ohne. --Nur Leser 12:22, 5. Apr. 2010 (CEST)

Das ist ein grundsätzliches Problem und kann wohl nur dadurch gelöst werden, dass ein hilfreicher Admin im Falle eines Streits den gelöschten Artikel wieder herstellt, um die ursprünglichen Urheber und den rechtlichen Status (Lizenz) feststellen zu können. Der Hinweis beim speichern gilt in der Wikipedia ebenso und ist hier ebenfalls unsinnig, wenn Material aus freien Quellen übernommen wird. Interessante Frage. -- ST 12:34, 5. Apr. 2010 (CEST)

Oberleutnant Adam Brandner 1884

Ich habe jetzt den Dateiname geändert (statt 1884 habe ich sie 1885 genannt) und nochmals heruntergeladen. Jetzt hat es anscheinend geklappt, ich sehe den Bearbeitungshinweis bei "Eigene Beiträge" wie auch den gestrigen Beitrag "Major Adam Brandner 1909". Die Bilder sind aber noch nicht in meinem Adam Brandner-Artikel sichtbar. Aber ich habe jetzt festgestellt, daß meine hochgeladene Dateien gestern anscheinend doch funktioniert haben, aber sie sind bei Wikipedia commons gelandet. Dort sind sie bei "eigene Beiträge" sichtbar. Was soll ich machen, denn jetzt sind die Bilder anscheinend in verschiedenen Stellen. Was soll ich machen? Hilfe !!!!!!!--Ernst Brandner 19:01, 5. Apr. 2010 (CEST)

Du musst die Bilder natürlich in den Artikel einfügen, von selbst werden sie dort nicht eingefügt. Es ist egal, ob Bilder hier lokal oder auf Commons hochgeladen werden. Man kann sie trotzdem hier in Artikel einfügen. Gruß, --Paulae 19:12, 5. Apr. 2010 (CEST)

Verbesserung eines Bildes aus den Commons

Hallo, in meinem Artikel Ijen habe ich das viel zu dunkle Bild Ijen_Merapi_Kawah_Ijen.jpg

aufgehellt und mit dem geänderten Namen Merapi_Kawah_Ijen.jpg

neu hochgeladen. Nur mit dieser Namensänderung war dies möglich, da ein Link "neue Version hochladen" nicht vorhanden ist. War das so richtig? Wenn nicht, könnt Ihr mir helfen? Beste Grüße --Geoethno 11:48, 2. Apr. 2010 (CEST)

Naja, du hast die neue Fassung hier auf der de-WP hochgeladen, eigentlich sollte sie aber doch wohl über die zu dunkle Fassung auf den Commons geladen werden. Bitte gehe nochmal auf die alte, zu dunkle Version. Schau, dass du die Seite auf den Commons hast und dort müsste dir der Upload der neuen Fassung angeboten werden. Auf de kann man nicht hochladen, wenn der Name auf Commons vergeben ist (Admins können es für den Notfall, aber Benutzer nicht). --h-stt !? 12:17, 6. Apr. 2010 (CEST)
Ich würde Dir eher empfehlen, auf den Commons ebenfalls einen anderen Namen zu wählen. Das Drüberladen anderer (objektiv verbesserter) Versionen führt hin und wieder zu (unnötigen) Diskussionen und Auseinandersetzungen. Gruß Yellowcard 14:00, 6. Apr. 2010 (CEST)

Ist von einer Postkarte aus dem Jahre 1957 gescannt - die angebliche Freigabe überzeugt mich nicht, da ich keinen Zusammenhang zwischen dem unbekannten Fotografen und dem Freigeber erkennen kann. --Eingangskontrolle 18:02, 3. Apr. 2010 (CEST)

Es scheint ja ein OTRS-Ticket vorzuliegen. Da kann das Support-Team ja mal schauen, was das taugt, und dann eventuell DÜP setzen. ireas (talk’n’judge - DÜP) 18:43, 3. Apr. 2010 (CEST)
Die Aufnahme wurde gemacht von Walter Scharbach, 56332 Brodenbach/Mosel, gest. 2004. die Freigabe erfolgte von Frau Anja Scharbach, Tochter und Erbin des Fotografen.--Dieter rogge 20:43, 3. Apr. 2010 (CEST)
Dazu:-------- Original-Nachricht --------
Aeh, WIE lange hat hier jemand eine reinkopierte Mail stehen gelassen? Ich glaubs ja nicht...... --Guandalug 15:01, 6. Apr. 2010 (CEST) aus dem Urlaub, mit schlechter Leitung, und etwas verstimmt
In der Bilddatei wird das Ticket auch nicht richtig angezeigt, sondern die Mailadresse der Ticketsenderin angezeigt. Sollte wohl so auch nicht sein. --Paulae 23:28, 6. Apr. 2010 (CEST)

Schöpfngshöhe bei tabellarischen Lebensläufen und Aufzählungen von Ausstellungen

Haben tabellarische Lebensläufe und Aufzählungen wie http://www.kunsttour-caputh.de/2009/haape.html die nötige Schöpfungshöhe, als das Copy und Paste als URV einzustufen ist? --84.160.212.124 17:25, 6. Apr. 2010 (CEST)

Fakten sind nicht schützbar, und solche Jahr;Ereignis-Listen sind reine Faktensammlungen. Wo du einfach aufpassen must ist, dass du nicht komplete Datenbanken (unberbeitet) übernimst. Denn neben dem Urherberrecht gibt, es noch einen Datenbankschutz. Da ist aber die Latte für einen Verstoss um einiges höher angesetzt als beim Urheberrecht, und gerade bei bearbeiteten Übernahmen von Fakten grift dieser Schutz in der Regel nicht mehr. Und für die Wikipedia sollten die Fakten ja in Sätze verpackt werden. Persölich seh ich da eigentlich kein Problem, wenn du die Fakten aus Vita, Einzelausstellungen und Arbeiten im öffentlichen Raum übernimmst. -- Bobo11 17:47, 6. Apr. 2010 (CEST)

§ 134 bei Karten

Hallo zusammen,

ich würde das Thema des §134 gerne mal an einem konkreten Themenkomplex aufgreifen, nämlich der Verwendbarkeit älterer Topographischer Karten aus der Zeit von vor 1965.

Aufgrund der geschichlichen Entwicklung dieser Kartenwerke tauchten auf den frühesten Werken noch die Namen der Kartographen, Geodäten, Zeichner und Bearbeiter auf, als Beispiel diese Karte aus den 1850ern. Das verschwand dann zunehmend, und irgendwann war nur noch eine öffentliche Stelle als Herausgeber zu lesen wie z.B. "Preußische Landesaufnahme" oder "Reichsamt für Landesaufnahme", dazu die Jahreszahl der Veröffentlichung.

Wenn ich mir das Kunsturhebergesetz als einen der Vorläufer des Urheberechtsgesetzes, und auf dieses bezieht sich ja §134 auch, anschaue, so steht da unter §5 zu lesen: Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die als Herausgeber ein Werk erscheinen lassen, das den Namen des Urhebers nicht angibt, werden, wenn nicht ein anderes vereinbart ist, als Urheber des Werkes angesehen. Vergleichbares steht im Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst. Da sollte ja die Landesaufnahme darunterfallen, oder gibt es da eigene Vorschriften.

Praktisch ist es mehr oder weniger unmöglich, herauszufinden, welcher Beamte in den Anfangsjahren des vergangenen Jahrhunderts oder noch früher welchen zeichnerischen Beitrag zu einer Karte geleistet hat. Ganz abgesehen davon, daß mir auch Fälle von Nachträgen bekannt sind, die noch nach dem aufgedruckten Veröffentlichungsdatum erfolgt sind. Und daß die heute dafür zuständigen Landesämter derartige Angaben, so sie sie denn hätten, freiwillig rausrücken, wage ich zu bezweifeln.

Ich würde ja schon ganz gerne die eine oder andere Karte hier für Artikel mit historischem Bezug verwenden. Mittlerweile hat die Universität Greifswald auch eine größere Sammlung älterer Karten hier eingestellt. Zwar mit dem Vermerk zu den Nutzungsrechten: Die Nutzung dieser Aufnahme für Forschung, Lehre und Privatgebrauch ist gestattet. Gewerbliche Nutzung, Reproduktion und Veröffentlichung nur mit schriftlicher Genehmigung des Instituts für Geographie und Geologie der Universität Greifswald. Halte ich aber für Copyfraud.-- kallewirsch 23:47, 2. Apr. 2010 (CEST)

Letzteres dürfte in der Tat der (leider) übliche Copyfraud sein. Für Karten (= „Abbildungen wissenschaftlicher oder technischer Art, welche nicht ihrem Hauptzwecke nach als Kunstwerke zu betrachten sind“, § 1 LUG) ist das LUG einschlägig. Sofern tatsächlich auf der jeweiligen Karte eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Herausgeber genannt ist und sonst keine als Urheber in Frage kommenden Personen genannt werden, könnte man sich eine Behandlung analog zu den Reichstagshandbüchern vorstellen, also nach § 3 und 32 LUG i.V.m. § 134 UrhG. Konkretes Beispiel: TK 25, Blatt 6721, 1902, Nachträge bis 1909: „Herausgegeben von dem K. Württ. Statistischen Landesamt“; keine Personen genannt. Herausgegeben von sollte für die Herausgebereigenschaft eigentlich genügen, und das Landesamt müsste auch eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. -- Rosenzweig δ 01:50, 3. Apr. 2010 (CEST)
Erscheint mir schlüssig --94.220.1.8 20:33, 5. Apr. 2010 (CEST)

Entsteht bei Karten eigentlich bei jeder Neuauflage automatisch ein neues Werk? D.h. sind die Ergänzungen nicht vielleicht jede für sich ohne Schöpfungshöhe? --Eingangskontrolle 18:17, 3. Apr. 2010 (CEST)

Kartenrechteinhaber würden das bejahen, ich würde sagen: That depends. Bei kleineren Änderungen entsteht sicher kein neues Werk --94.220.1.8 20:33, 5. Apr. 2010 (CEST)

Ich wüßte nicht, ob es Gerichtsurteile zu der Frage gibt, wo denn die Grenze zwischen einer geschützen kreativen Änderung und einer, nennen wir es mal "redaktionellen" Änderung ist. Heißt z.B.: ein Ort wurde eingemeindet --> aus der geraden Schrift des Ortsnamens wurde eine kursive. Eine Bundesstraße wurde auf- oder abgestuft oder umnumeriert --> eine Zahl muß enfernt, hinzugefügt oder verändert werden. Und, selbst wenn geschützte Änderungen auf Teilen der Karte vorgenommen wurden: Kann ich einen Ausschnitt frei verwenden, in dem sich nichts getan hat?
Daß tatsächliche oder vermeintliche Rechteinhaber das natürlich alles als Neustart des Schutzes sehen ist ja klar. Vergleichbares gibts aber auch in anderen Bereichen, nicht nur bei Karten. Hier ist es imo allerdings besonders unübersichtlich.-- kallewirsch 10:08, 7. Apr. 2010 (CEST)

Abbildung von Medaillen

Wenn ich eine Medaille selbst fotografiere, unter welcher Lizenz muss ich das Bild hochladen, oder muss ich dafür eine Freigabe haben? -- Frila 11:19, 7. Apr. 2010 (CEST)

Das hängt von der Schöpfungshöhe der Medaille ab. Dies kann man pauschal nicht sagen: Sofern die Medaille diese Schöpfungshöhe erreicht, ist sie urheberrechtlich geschützt, wir brauchen dann also die Fotografieerlaubnis des Urhebers der Medaille. Andere Medaillen weisen entweder nicht die notwendige schöpferische Leistung auf oder sind als Gebrauchsgegenstand anzusehen, wodurch die Maßstäbe zur Ermittlung der Schöpfungshöhe der Angewandten Kunst angelegt werden. In letzteren beiden Fällen wäre die Medaille nicht geschützt, Du kannst das Foto hochladen.
Unabhängig von der fotografierten Medaille muss Dein Foto natürlich unter einer freien Lizenz stehen. Die darfst Du selbst auswählen. Wenn Du Dich zuvor noch nicht mit Lizenzen beschäftigt hast, könnte Hilfe:Gängigste Lizenzen helfen. Gruß, Yellowcard 11:27, 7. Apr. 2010 (CEST)

Hitler-Fotomontagen

Hallo!

Datei:Hitlerwithoumoustache0002.jpg ist jüngst in den Artikel Adolf Hitler eingebunden worden. Ich halte das für falsch auf Grund der Regelung Wikipedia:Bildrechte#Probleme_mit_nachgelassenen_Werken. In der Dateibeschreibung wird zwar behauptet "Since Hitler's death was not a certainty in 1945 the pictures were posted up all over Germany in 1945 to ease finding the (potentially) "fugitive" dictator." Das ist jedoch falsch, gemessen an im Internet auffindbaren Bildbeschreibungen.[5]

Demnach hat Der Spiegel die (gemeinfreien) Bilder erstmals 1998 veröffentlicht, vorher waren sie lediglich zu anderen Zwecken erstellt und ins Archiv gelegt worden (warum auch veröffentlichen, da die Alliierten ziemlich rasch wussten, dass Hitler tot war).

Selbst wenn aus irgendwelchen Gründen das Bild verwendbar sein sollte (die Frage gilt genauso für File:HitlersManyFaces.png, File:Hitlerwithoumoustache0003.jpg und File:Hitlerwithoumoustache0004.jpg), sind die Inhalte, die zu der Datei gespeichert wurden, ziemlich schlecht. Beispielsweise ist das OSS und der tatsächliche Autor nicht genannt, die Lizenz ist definitiv falsch, da der Autor nicht bereits 70 Jahre tot sein kann, die Kategorien sind schlecht, die Bildbeschreibung (wie oben gesagt) falsch ...

Ich bin nicht sehr commons-erfahren und hätte daher gerne Eure kundigen Meinungen zur Frage, ob wir hier die Bilder verwenden können, ob sie auf Commons gelöscht werden sollten, und ob die Darstellung des Spiegel vielleicht doch falsch sein könnte.

Schöne Grüße & vielen Dank --Emkaer 14:20, 1. Apr. 2010 (CEST)

So ganz persönliche Meinung: Löschantrag auf commons, mit der Lizenz ist was faul. --Guandalug 14:29, 1. Apr. 2010 (CEST)
Da die Bilder von einer öffentlichen Einrichtung der Vereinigten Staaten, bzw. in deren Auftrag, angefertigt wurden, sind diese gemeinfrei. Nur sollten diese üblicherweise einen vergleichbaren Vermerk tragen wie dieses Bild. -- 14:30, 1. Apr. 2010 (CEST)
Ja, davon bin ich auch ausgegangen, aber: die 25-Jahre-Frist hier, gilt die da etwa nicht? Die Bilder waren bis 1998 unveröffentlicht, und der Spiegel könnte daher Rechte haben. --Emkaer 14:36, 1. Apr. 2010 (CEST)
Sollte nicht zutreffen, da der Spiegel ja nicht Erbe der Bilder ist und da sie bereits zuvor Public Domain waren. -- 15:38, 1. Apr. 2010 (CEST)
Basieren die Bearbeitungen auf einem richtigen Hitler-Photo (im Fall von Datei:Hitlerwithoumoustache0002.jpg das rechte Foto)? Wenn ja, ist es egal, dass das Foto durch eine US-Behörde bearbeitet wurde. Das Original ist hier in Deutschland vermutlich noch urheberr. geschützt (solange es nicht ursprünglich von einem Mitarbeiter einer US-Behörde geschossen wurde). --Kam Solusar 17:11, 1. Apr. 2010 (CEST)
Wer Hitler-Bilder hochlädt, sollte sich im Klaren sein, daß er potentiell anwaltliche Post von den Erben von Heinrich Hoffmann bekommt. Egal wie die Rechtslage in den USA ist (dort sind die Bilder PD), bei uns sind sie geschützt. --Marcela 18:40, 1. Apr. 2010 (CEST)

Meiner Ansicht nach hat die 25-Jahre-Frist nichts mit dem Besitzer eines Urheberrechts am ursprünglichen Werk zu tun. Sie soll vielmehr denjenigen schützen, der ein unveröffentlichtes, nicht mehr geschütztes Werk (Public Domain) erstmals der Öffentlichkeit zugänglich macht. Konkrete Beispiele, bei denen ich von solchen Regelungen gehört habe, sind: Historiker gehen in Archive, finden dort ein Dokument, und publizieren es, z.B. als Faksimile. Danach darf das Dokument ohne Erlaubnis des Historikers/Verlags für 25 Jahre lang nicht nochmal abgedruckt werden. Auf welcher Rechtsgrundlage das basiert (und wie die Regelung genau ist), weiß ich nicht. Aber Wikipedia:Bildrechte#Probleme_mit_nachgelassenen_Werken und der Artikel editio princeps (Urheberrecht) scheint mir Recht zu geben, dass es sowas wie ein Recht am „entdeckten“ Werk gibt. Daher hier die Frage, die ja insbesondere lautet: Was bedeutet das für die Wikipedia, und für diesen konkreten Fall?

Unter Berücksichtigung der weiteren Einwände gegen das Bild schlage ich vor, es aus dem Artikel zu entfernen und auf Commons die Löschung der damit zusammenhängenden Bilder zu beantragen, mit der Begründung, dass sie unter falschen Lizenzen vorliegen und in der EU (der schlichten Angabe des Spiegels zufolge für den Spiegel) ein urheberrechtlicher Schutz besteht. Hat dagegen denn jemand etwas vorzubringen? --Emkaer 01:20, 3. Apr. 2010 (CEST)

Ich sehe dafür nach der Diskussion keinen Grund. Wir ignorieren hier das Recht der Editio princeps, da der Rechteinhaber nachweisen muss, das das Bild vorher tatsächlich nie erschien --94.220.1.8 20:29, 5. Apr. 2010 (CEST)

Tja, der deutliche Nachteil von IP-Beiträgen, selbst wenn sie sich selbst durch Fettschreibung betonen, ist ihre geringe Glaubwürdigkeit. "Wir ignorieren hier das Recht der Editio princeps" steht in keiner mir bekannten WP-Richtlinie. --Emkaer 18:04, 7. Apr. 2010 (CEST)
Wieso sollten IPs weniger glaubwürdig sein, als angemeldete Benutzer? Aber wenn´s dich beruhigt, wiederhole ich das von der IP geschriebene gerne noch mal für dich. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:31, 7. Apr. 2010 (CEST)
Und ich auch nochmal. Es gibt auch in der Wikipedia ungeschriebene Gestze. --Marcela 20:34, 7. Apr. 2010 (CEST)
Ähm. Wenn Du mit ungeschriebene Gesetze in der Wikipedia meinst, Ralf, dass der Sachverhalt auch nicht korrekt aufgeschrieben werden sollte, dann stimme ich nicht zu. Etwas falsches (d.h. der gängigen Praxis in der WP widersprechendes) in eine Anleitung wie Wikipedia:Bildrechte#Probleme_mit_nachgelassenen_Werken hineinzuschreiben, ist schlecht. Denn dann muss ich jedes Mal, wenn ich einen solchen Fall habe, hier nachfragen und Euch alle nerven. Inklusive der IPs, die hier ja Beliebiges posten können, ohne auch nur das Gesicht verlieren zu können, weil es Unsinn oder eine Lüge ist. Deshalb sind IPs weniger glaubwürdig als durch ihre Tätigkeit hier bekannte Benutzer. Bis zum nächsten Mal grüßt --Emkaer 23:07, 7. Apr. 2010 (CEST)

Überarbeitete Filmszenen

Wenn ich einen Screenshot einer Serie (oder Filmes) nehme, mit PhotoShop diverse Filter rüberjage und zu diesem Ergebnis komme, wie sieht es dann mit dem Urheberrecht aus? Kann man bei einer derartigen Abstraktion überhaupt noch die Quelle nachweisen? Es geht um eine private Sache, ich habe nicht vor derartiges in die Wikipedia hochzuladen! Vielen Dank für eure Hilfe! -- 109.193.2.166 20:37, 6. Apr. 2010 (CEST)

Privat ist das ziemlich egal.--84.160.212.124 20:49, 6. Apr. 2010 (CEST)
Nunja, "privat" war glaub falsch ausgedrückt, nehmen wir mal an ich bastel mit Serien- bzw. Filmszenen überarbeitet einen Comic, könnten die Serien/Filmurheber mir dann Urheberrechtsverletzung vorwerfen? --109.193.2.166 20:54, 6. Apr. 2010 (CEST)
Dann ja. Würd ich dir Finger davon lassen. --84.160.212.124 20:58, 6. Apr. 2010 (CEST)
Danke für deine Hilfe! Gibt es noch andere Meinungen? --109.193.2.166 21:34, 6. Apr. 2010 (CEST)
Deine Überarbeitung ändert nichts daran, dass die Originaldatei urheberrechtlich geschützt ist. "Finger weg" ist also die richtige Devise. --Gnom 21:51, 6. Apr. 2010 (CEST)
Ok, urheberrechtlich geschütztes Material bearbeiten ist tabu, verständlich. Aber kann man nach dem oben gezeigten Abstraktionsgrad überhaupt noch zurückverfolgen, dass die Szene so "nachbearbeitet" wurde? Diese hätte ja auch selbst erstellt sein können und zeigt zufällig eine ähnliche Szene. Also gilt dann viell. In dubio pro reo? --109.193.2.166 23:10, 6. Apr. 2010 (CEST)
Natürlich kann man das zurückverfolgen, dazu ist die Abstraktion einfach nicht groß genug. Und darum geht es dir ja anscheinend: Die Figuren sollen noch erkennbar sein. Insofern ist eindeutig Selberzeichnen und eigene Kreativität angesagt. ;-) --Paulae 23:25, 6. Apr. 2010 (CEST)
Richtig. Das Recht lässt sich nicht so einfach überlisten ("da könnte ja jeder kommen"). Der In-dubio-pro-reo-Grundsatz gilt nur im Strafrecht (da klagt der Staatsanwalt den Beschuldigten an), wir befinden uns hier im Privatrecht (Kläger klagt gegen den Beklagten). --Gnom 17:21, 7. Apr. 2010 (CEST)

Bilder von Tieren

Hallo, ich würde gerne wissen, wie es sich rechtlich verhält, wenn ich Tiere anderer Fotografiere. Wie sieht es in den drei von mir genannten Fällen aus:

  1. Fremde Pferde auf einer Wiese
  2. Nachbars Katze auf einem öffentlichen Weg
  3. Nachbars Katze in meinen Garten.

Darf ich in den genannten Fällen die Bilder Machen, bzw, kann ich sie verwenden, wie ich es möchte, oder unterliegen die Bilder gewissen einschränkungen? Gruß, --194.95.112.82 15:06, 7. Apr. 2010 (CEST)

Tiere darfst du fotografieren, wie du lustig bist ;) --Isderion 15:15, 7. Apr. 2010 (CEST)
Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache und Tiere gelten juristisch als Gegenstände. --Marcela 15:42, 7. Apr. 2010 (CEST)
Richtig. @Ralf: Wobei Sachen und Gegenstände natürlich verschiedene Dinge sind... ;-) --Gnom 17:18, 7. Apr. 2010 (CEST)
Was ist der Unterschied zwischen Volljuristen und Hobbyjuristen? Die einen sind Krümelkacker! ;) --Marcela 19:25, 7. Apr. 2010 (CEST)
Danke für die schnellen Antworten! Gruß, (jetzt andere IP) --79.222.253.128 19:44, 7. Apr. 2010 (CEST)

Liegt hier eine URV vor oder nicht?

Artikel Fledermausschloss Weißig und (vom Ersteller angegebene) Quelle [6](Abschnitt "Historie"). Reichen die Umformulierungen aus oder haben wir hier ein WP:Textplagiat? Ersteller wird gleich von mir über diese Anfrage informiert! --LungFalang 18:15, 7. Apr. 2010 (CEST)

Hallo! Neu im genannten Artikel sind drei Logos. Meiner Ansicht nach besitzen sie Schöpfungshöhe, was auch früher hier diskutiert wurde.

Dann müssten sie doch gelöscht werden. Gruß --Emkaer 19:28, 4. Apr. 2010 (CEST)

Ich würde den Logos analog zu den BioShock-Logos die SH absprechen. ireas (talk’n’judge - DÜP) 19:30, 4. Apr. 2010 (CEST)
Hm. Ich habe ja nach einigen Zweifeln für Datei:The Lord of the Rings Roleplaying Game.png LogoSH eingetragen. Datei:BioShock-2-Logo2.jpg besitzt deutlich mehr Gestaltung. Da kann ich mir schon schwerlich fehlende Schöpfungshöhe vorstellen. Aber Datei:World of Warcraft Wrath of the Lich King Logo.jpg besitzt nochmal mehr Gestaltungselemente.
Wenn die alle keine SH haben sollten, welches Logo hätte denn dann SH? Schönen Gruß --Emkaer 19:48, 4. Apr. 2010 (CEST)
Ich hätte diesen Logos eigentlich auch SH zugesprochen; jedoch wurde ich vor einiger Zeit in einer Diskussion - ich glaube, auf WD:DÜP - eines besseren belehrt. Bei Bedarf kann ich die gerne nochmal raussuchen. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 20:08, 4. Apr. 2010 (CEST)
Das wäre nett! --Emkaer 20:56, 4. Apr. 2010 (CEST)
Voilà. ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:22, 4. Apr. 2010 (CEST)
Na gut, wenn Kollege H-stt dieser Ansicht ist. Die WoW-Homepage-Nutzungsbedingungen sind da nicht so liberal. Müsste ich dafür persönlich geradestehen, würde ich die Logos nicht als "ohne SH" betrachten. Schönen Gruß --Emkaer 21:46, 4. Apr. 2010 (CEST)
Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/15. November 2007#Bild:WoWlogo.png.--79.245.133.197 22:48, 4. Apr. 2010 (CEST)
Diese Löschdiks ist uralt. Damals haben wir SH noch anders behandelt.
@Emkaer: Was interessieren uns die Nutzungsbedingungen von WoW? Entscheidend ist die Gesetzeslage in DACH (und gerade die Nutzungsbedingungen großer Softwarehersteller sind häufig nicht so besonders kompatibel mit den hießigen Gesetzen). -- Chaddy · D·B - DÜP 00:55, 5. Apr. 2010 (CEST)
Ich kann im Artikel in der Überschrift keine Logos entdecken? Und ja: Nutzungsbedingungen interessieren uns nicht. Es kann durchaus sein, daß die Logos Copyright haben. Aber Copyright gibt es in DACH nicht, das ist irrelevant. Für uns gilt allein hiesiges Recht, wir sind nicht Commons. --Marcela 01:08, 5. Apr. 2010 (CEST)
Wie ich gerade sehe hat FritzG die Logos ungefähr zeitgleich zu meinem Beitrag eben gelöscht... Ich werde ihn gleich mal darauf ansprechen. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:23, 5. Apr. 2010 (CEST)
Die Logos sind nun wieder da. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:30, 5. Apr. 2010 (CEST)
Datei:World of Warcraft Wrath of the Lich King Logo.jpg hat ganz sicher keine SH, das sage ich auch im Bewußtsein, daß ich hier mit Klarnamen editiere. --Marcela 01:36, 5. Apr. 2010 (CEST)

Ich kann in diesen textlastigen Logos beim besten Willen keine grössere "Schöpfung" erkennen als im laut Bundesverfassungsgericht nicht schutzfähigen Laufenden Auge, eher eine deutlich geringere. Zur Frage "welches Logo hätte denn dann SH?" von Emkaer: es ist angesichts des Laufenden Auges praktisch keines denkbar, aber dabei muss beachtet werden, dass auch bei fehlendem urheberrechtlichen Schutz der markenrechtliche besteht, was die Logos für unsere enzyklopädischen Zwecke trotzdem verwendbar bleiben lässt. Gestumblindi 01:48, 5. Apr. 2010 (CEST)

Hier gehts mal wieder um das alte Thema: Wer Schöpfungshöhe sieht hat das nachvollziehbar zu begründen. Wir stimmen hier nicht ab. Ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung ist erforderlich, also kann man das in Worte fassen, wenn man davon ausgeht. Kann mans nicht in Worte fassen, ist ein entsprechendes Bauchgefühl für uns wertlos --94.220.1.8 20:25, 5. Apr. 2010 (CEST)

Die Umrahmung des Emblems ist sehr detailliert und aufwendig. Ja, der reine technische Aufwand zählt nicht, aber für solche Verzierungen muss man auch erst mal seine Inspiration bemühen.--141.84.69.20 00:24, 6. Apr. 2010 (CEST) PS: Ganz bestimmt mehr als für ein Auge mit Beinen.--00:28, 6. Apr. 2010 (CEST)
Der Rahmen erinnert (besonders oben und unten) an einen aufwendig geschnitzten Bilderrahmen. An den seitlichen Bögen löst sich diese Forn in in sich verwobene und überlagernde "Holzspäne" auf, auf mittlerer Höhe zeigt jeweils eine Spitze nach außen, hinter denen an der Innenseite des Rahmens sich Dornen wie Zähne reihen.--141.84.69.20 18:21, 6. Apr. 2010 (CEST)

Wenn man das Urteil des BVerfG liest, wird deutlich, dass hier eindeutig kein urheberrechtlicher Schutz vorliegt. Als Gebrauchsgrafik der angewandten Kunst, das eine Durchschnittsgestaltung offenbar übertrifft, kann man wohl Geschmacksmuster auf die Gestaltung anmelden, jedoch ist es nicht per se urheberrechtlich geschützt. Yellowcard 21:18, 5. Apr. 2010 (CEST)

Sollte man, wenn die allgemeine Einstellung so in Richtung "angesichts des Laufenden Auges praktisch keines [Logo mit SH] denkbar", nicht Wikipedia:Bildrechte#Logos deutlicher formulieren? Das ist der Text, an dem ich mich immer zu orientieren versuche. Wenn da so "bunte" und aufwändige Logos wie WoW als Beispiele aufgeführt würden, wäre deutlicher, dass LogoSH einen sehr breiten Anwendungsrahmen hat. (Stattdessen wird für so schlichte Logo-Gestaltungen wie Datei:Fabrockhaus logo3.jpg nicht LogoSH empfohlen, sondern Logo + Panoramafreiheit.) Schönen Gruß --Emkaer 20:06, 7. Apr. 2010 (CEST)
Datei:Fabrockhaus logo3.jpg ist mindestens ein Lichtbild und damit auf jeden Fall geschützt. Somit geht Bild-PD-Schöpfungshöhe nicht (dieser Baustein ist für "reine" Logos). Lediglich das abfotografierte Logo ist gemeinfrei, aber markenrechtlich geschützt (daher der Logo-Baustein). -- Chaddy · D·B - DÜP 20:33, 7. Apr. 2010 (CEST)
Das ist nicht der Kern meines Vorschlags, Wikipedia:Bildrechte#Logos deutlicher zu formulieren. Dennoch will ich meinen Einwand gegen die Formulierung nach Deiner Erklärung nochmal präzisieren: Wenn das Brockhaus-Logo wegen mangelnder Schöpfungshöhe gemeinfrei ist, dann ist der Panoramafreiheit-Baustein, der empfohlen wird, Unsinn. Der sagt nämlich: "Diese Datei stellt ein höchstwahrscheinlich urheberrechtlich geschütztes Objekt dar, das vom öffentlichen Verkehrsraum aus fotografiert wurde. Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, kann ihre Verwendung gegebenenfalls durch die Vorgaben der Panoramafreiheit eingeschränkt sein." Nach Darstellung dieser Diskussion ist das aber unzutreffend, Panoramafreiheit irrelevant. --Emkaer 23:16, 7. Apr. 2010 (CEST)
Ich habe die Dateibeschreibungsseite angepasst. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:20, 7. Apr. 2010 (CEST)
Danke! Ich habe Wikipedia:Bildrechte#Logos entsprechend angepasst.
Wie soll nun die LogoSH-Beschreibung verbessert werden? Ich schlage vor, zusätzlich zu den per Gerichtsbeschluss als ohne Schöpfungshöhe erklärten Logos 2-3 weitere Beispiele zu verlinken und zu schreiben, dass die Wikipedia angesichts der genannten Urteile davon ausgeht, dass es sich dabei ebenfalls um Logos ohne Schöpfungshöhe handelt.
Übrigens ist in Vorlage:Bild-LogoSH keine Rede von Schöpfungshöhe und fehlendem urheberrechtlichem Schutz. Die Bedeutung der Vorlage könnte ebensogut sein, dass es sich um ein Logo mit Schöpfungshöhe handelt, wie um ein Logo ohne Schöpfungshöhe. --Emkaer 00:21, 8. Apr. 2010 (CEST)
Das mit der Panoramafreiheit auf WP:BR hat schon seinen Sinn, allerdings sind die Beispiele unpassend.
Mit der LogoSH-Vorlage machst du ein Fass auf... Sie wurde anno 2007 eingeführt, um die bis damals verwendete Kombination aus Bild-PD-Schöpfungshöhe und Logo zu ersetzen. Das ganze war sehr umstritten und ist auch heute noch nicht wirklich von allen UFlern (einschließlich mir) akzeptiert... Siehe die damalige Diskussion. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:32, 8. Apr. 2010 (CEST)
Es ist ja nicht verwunderlich, dass Du kein passendes Beispiel parat hast, wenn "angesichts des Laufenden Auges praktisch keines [Logo mit SH] denkbar" ist, wie Benutzer:Gestumblindi oben schrieb.
Wäre es denn ein Logo mit Schöpfungshöhe, wenn eine Organisation etwas als Logo nutzt, was vorher urheberrechtlich geschützt war, z.B. ein Foto oder eine Zeichnung von einer Person, wie es Bestandteil von Datei:Albert-Schweitzer-Stiftung-fuer-unsere-Mitwelt-Logo.jpg ist? --Emkaer 00:35, 8. Apr. 2010 (CEST) <BK ohne BK-Meldung, daher verschoben>
Wenn ein Lichtbild verwendet wird, dann ist das Logo durchaus urheberrechtlich geschützt. Lichtbilder haben immer Schöpfungshöhe (auch wenn es keine besondere geistige Leistung ist, auf den Auslöser zu drücken; aber so sind nun mal die Gesetze...). -- Chaddy · D·B - DÜP 00:46, 8. Apr. 2010 (CEST)
Die Aussage "Lichtbilder haben immer Schöpfungshöhe" ist widersprüchlich: Wenn ein Lichtbild Schöpfungshöhe hat, dann ist es nach deutschem Recht eben nicht nur ein "Lichtbild", sondern ein Lichtbildwerk. Lichtbilder, die keine Lichtbildwerke sind (mangels Schöpfungshöhe), sind vermutlich, wie kürzlich diskutiert, z.B. Fotografien von flachen/reliefartigen Vorlagen wie Münzen und Medaillen; diese sind dann "nur" für 50 Jahre nach Erstveröffentlichung (statt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) geschützt (im Gegensatz zu blossen mechanischen Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen oder rein reproduzierenden Fotografien solcher Vorlagen, bei denen hier davon ausgegangen wird, dass sie auch keine schutzfähigen Lichtbilder darstellen). Nach Schweizer Recht ist wiederum alles ganz anders (einen gesonderten Schutz für Lichtbilder gibt es nicht und Fotografien müssen wirklich "schöpferisch" sein, so hat das Bundesgericht entschieden, dass eine Fotografie, die einen mit Aktenbänden posierenden Wachmann zeigt, keinen urheberrechtlichen Schutz geniesst - und mangels Lichtbildschutz auch sonst keinen, abgesehen von Persönlichkeitsrechten). Gestumblindi 03:14, 8. Apr. 2010 (CEST)
Vielen Dank für den Link auf die damalige Diskussion! Macht für mich den Eindruck einer Abstimmung darüber, ob die Wikipedia die Leser belügen soll.
Ich bin jetzt zwar persönlich besser orientiert, aber eine gute Hilfe-Seite zu Bildrechten ist das (diesbezüglich) noch nicht. Schönen Gruß --Emkaer 00:49, 8. Apr. 2010 (CEST) <schon wieder BK ohne BK-Meldung, daher schon wieder verschoben. Ist das ein Bug?>
Als Beispiel könnte man vielleicht dieses Bild hernehmen, auch wenn die Maus wohl nicht unbedingt Teil des Park-Logos ist... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:51, 8. Apr. 2010 (CEST)

Argh! wir sprechen immer gleichzeitig! --Emkaer 00:53, 8. Apr. 2010 (CEST)

Ja, das vorgeschlagene Bild verdeutlicht das Problem, auch wenn man über den genauen Umfang des Logos spitzfindig sein könnte. Immerhin sind die Franzosen der Ansicht, dass das Logo die Maus einschließt. --Emkaer 00:56, 8. Apr. 2010 (CEST)
Ich hatte keine BKs...
Das Beispiel ist wohl auch möglich. Ich bau die beiden mal auf WP:BR ein, dann hat´s auch für den Abschnitt zwei passendere Beispiele. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:01, 8. Apr. 2010 (CEST)

Ich finde, dass unter Wikipedia:Bildrechte#Logos nur Beispiele genannt werden sollten, bei denen man sich auf eine Gerichtsentscheidung stützen kann und habe die Beispiele, zu denen keine solche Entscheidung genannt wurde, daher entfernt. Mir scheint, dass wir uns sonst auf zu unsicherem Terrain bewegen. Gestumblindi 03:21, 8. Apr. 2010 (CEST)

Chaddy hat mich revertet... lasst uns über die Angebrachtheit der Beispiele mal dort diskutieren: Wikipedia_Diskussion:Bildrechte#Beispiele. Gestumblindi 22:04, 8. Apr. 2010 (CEST)

selbst erstellte grafik nach einem wiss. buch

eine schon oft gestellte frage, aber noch nicht in der form, also eine vergewisserung zum genauen vorgehen: kann ich eine simple grafik aus einem wissenschaftlichen werk nachzeichnen und in einem wp-artikel verwenden? ist sie dann als selbst erstelltes bild oder wegen geringer Schöpfungshöhe gemeinfrei? die grafik selbst ist sehr einfach, fasst jedoch wissenschaftliche ergebnisse des autors zusammen. sollte ich dann die Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe verwenden? klar ist eigentlich, dass der autor im kommentar zur grafik und auch im verwendenden artikel zitiert werden muss. reicht das schon, gibt es dann wie bei textzitaten gar keine urheberrechtsprobleme? --Jwollbold 20:33, 7. Apr. 2010 (CEST)

ich habe die nach dem buch erstellte datei (bibelstellen von mir, nach marin) doch über commons hochgeladen - ist das korrekt so? --Jwollbold 22:06, 7. Apr. 2010 (CEST)
Die Grafik genießt keinen urheberrechtlichen Schutz, du kannst folglich auch einfach einen Scan hochladen. Die der geistige Gehalt der dargestellten Inhalte fällt meiner Meinung nach jedenfalls unter das Zitatrecht, wenn er überhaupt schützbar ist (bloße Aufzählung von Kernbegriffen mehrerer Passionsgeschichten). Also kein Problem. --Gnom 15:34, 8. Apr. 2010 (CEST)
GIF ist (wie auch JPG) nicht ein geeignetes Grafikformat. Für solche Grafiken in Frage kommen nur SVG und PNG. --Leyo 15:37, 8. Apr. 2010 (CEST)
aha, danke. werde das format ändern. --Jwollbold 16:07, 8. Apr. 2010 (CEST)

Verkehrszeichen Zone-40 & Zug

Hallo,

  1. ich möchte ein Bild eines Verkehrszeichens einer Tempo-40-Zone hochladen. Ist das überhaupt erlaubt und welche Lizenz muss ich dann nehmen? Es ist hier das obere (aber nicht dort fotografiert). Land ist Österreich.
  2. Ich habe auch noch ein Bild eines Zuges der Berchtesgadener Land Bahn gemacht. Mir ist klar, dass ich die Personen verwischen muss, aber kann es Probleme wegen dem Zug (und dem sichtbarem Logo) selbst geben? Welche Lizenz wäre hier gut? -- chatter 01:23, 8. Apr. 2010 (CEST)
Beides ist kein Problem. Für das Schild wählst du einfach eine Lizenz für das von dir aufgenommene Foto (siehe WP:LFB). Das Schild selbst ist gemeinfrei, dafür brauchst du keine Lizenz. Eine reine Darstellung des Schildes (wie z. B. Datei:Zeichen 101.svg) wäre übrigens auch nicht schlecht.
Auch bei dem Zug-Bild nimmst du einfach eine Lizenz für das Foto. Der Zug selbst (und auch das Logo) ist nicht urheberrechtlich geschützt. Ob du die Personen verwischen musst, hängt davon ab, ob sie Beiwerk sind, oder den Bildmittelpunkt darstellen. Am besten lädst du das Foto einfach mal unverwischt hoch, das kann man dann immer noch nachholen. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:44, 8. Apr. 2010 (CEST)
Das Schild wollte ich sowieso zugeschnitten hochladen, aber ungeschnitten ist es auch möglich. Beim anderen habe ich die Personen schon verwischt. Man kann es sowieso nur in Vollauflösung sehen. Beide so in Ordnung? -- chatter 02:17, 8. Apr. 2010 (CEST)
Das Verwischen hättest du dir auch sparen können, durch die spiegelnden Fenster erkennt man eh niemanden. Außerdem ist da niemand im Bildmittelpunkt. Aber sonst passt das Bild schon.
Auch das Bild vom Verkehrszeichen ist so ok. -- Chaddy · D·B - DÜP 02:28, 8. Apr. 2010 (CEST)
Ok, Danke. -- chatter 02:29, 8. Apr. 2010 (CEST)

Es wurde aber noch nicht geklärt, ob das im Vordergrund sichtbare Gras ohne Genehmigung des Wieseneigentümers fotografiert werden durfte --FrobenChristoph 03:44, 8. Apr. 2010 (CEST)

Gras = gemeinfrei, da Schöpfer über 70 Jahre tot. --DuckobertDag 13:24, 8. Apr. 2010 (CEST)
du meinst: seit nietzsche? --Jwollbold 16:09, 8. Apr. 2010 (CEST)
Falsch, die Evolution lebt. Wir brauchen eine Freigabe der Evolution. Hat jemand deren Mail-Adresse? -- Chaddy · D·B - DÜP 18:09, 8. Apr. 2010 (CEST)
Ich glaubve, da einen Regenwurm zu erkennen. Den müssen wir natürlich um Einwilligung bitten. Schriftlich, versteht sich. --Marcela 15:50, 8. Apr. 2010 (CEST)
Man bedenke das er vermutlich verstorben ist und nun seine Nachfahren ausfindig gemacht werden müssen. Schließlich war er ein wesentlicher Gestalter der Landschaft. -- 16:20, 8. Apr. 2010 (CEST)
Wenn er von der CIA bezahlt wurde, um österreichischen Grund und Boden zu unterminieren, dann isser PD-US-Gov. --Matthiasb 19:34, 8. Apr. 2010 (CEST)
Naja, in Austria ist ja eh jedes Bild durch die vollumfängliche Panoramafreiheit gedeckt, die Privatsphäre des Regenwurms ist nach österreichischem Recht nicht verletzt. Allerdings darf niemand daraus eine Postkarte herstellen (Hundertwasserentscheidung) und die Kinder des Regenwurms dürfen auch nicht dargestellt werden (Caroline-Urteile) --Marcela 22:42, 8. Apr. 2010 (CEST)

Trouble the Water Filmplakat

Wie sieht es mit der Übernahme des Filmplakats von Trouble the Water ([7]) aus? Fällt das unter Fair Use? Und welche Lizenz ist zu wählen? Danke, Gruß --VinylVictim 21:28, 8. Apr. 2010 (CEST)

Schlecht. Fair Use gibt es in DACH nicht. Wir bräuchten also eine Freigabe vom Urheber der Fotografie unter einer freien Lizenz. --ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:36, 8. Apr. 2010 (CEST)

Abbildungen von Banknoten

Ich möchte einige Artikel zu außereuropäischen Währungen mit Scans aktueller oder nicht mehr gültiger Banknoten bebildern. Ist die Lizensierung der von mir hergestellten Scans mit {Bild-PD-Amtliches Werk} und dem Baustein {Währung} korrekt, wenn ich sie nur auf de:wikipedia hochlade? Bei vielen Währungs-Artikeln (z.B. Finnische Mark) sind die Abbildungen als Frei-Bild lizensiert, deshalb bin ich etwas verunsichert. Gruss --Diorit 13:46, 8. Apr. 2010 (CEST)

Es kommt darauf an, wo du die Bilder hochladen möchtest. Hier gilt DACH-Recht, auf Commons finnisches und US-Recht. --Marcela 18:30, 8. Apr. 2010 (CEST)
Die Lage hier hast du richtig eingeschätzt, amtliches Werk und Währung. Auf Commons kommt hinzu, daß Werke geringer Schöpfungshöhe, die bis 1966 entstanden, gemeinfrei sind (finnisches Recht). Ob das zutrifft, ist auf Commons jedoch Glückssache. Also lade das (zumindest erstmal) hier hoch. --Marcela 22:35, 8. Apr. 2010 (CEST)
Vielen Dank für diese Infos! --Diorit 07:23, 9. Apr. 2010 (CEST)

Geht diese Änderung in Ordnung? --Matthiasb 16:07, 8. Apr. 2010 (CEST)

Ich hab mal drübergebügelt, eine Anmerkung hinzugefügt, ein paar Dinge konkretisiert. Jetzt sollte es passen. Grundsätzlich war die alte Version aber veraltet, die Änderung absolut berechtigt. Gruß Yellowcard 13:10, 9. Apr. 2010 (CEST)

Rudolf Steiner Gesamtausgabe

Diese Ergänzung in den Weblinks führt auf eine russische Seite mit Digitalisaten der gedruckten Gesamtausgabe Steiners. Steiner hat zwar seine 75 Jahre die Radieschen von unten angeschaut, aber sind denn auch solche Volldigitalisate damit gemeinfrei? --Tischbein-ahe 15:02, 9. Apr. 2010 (CEST)

sehe nichts, was dagegen sprechen würde. --Wiggum 15:16, 9. Apr. 2010 (CEST)
Woher stammen eigentlich immer wieder diese 75 Jahre? Selbst Volljuristen vertun sich da. Diese PDFs von der russischen Bibliothek für Gesteswissenschaften könnten wir doch per Bot nach Commons übertragen? --Marcela 15:23, 9. Apr. 2010 (CEST)
Wohlan! Wer gebietet hier über die Bots? --Tischbein-ahe 16:25, 9. Apr. 2010 (CEST)
Ich habe mal nebenan gefragt. --Marcela 16:33, 9. Apr. 2010 (CEST)

Hi @Tischbeinahe:, Enschuldige fuer mein Deutch aber ich bin Hollander, Meine Nahme ist Alf van Beem (Mr.Nostalgic) und moechte gerne hilfen, aber weiss nicht welche Lizens benutzt werden soll und objeder Seite convertiert werde muss nach JPG. Haben Sie eine ahnung davon? Schoene Gruess, Alf

URV-Paranoia

Vielleicht könnte jemand bei Wolfgang Eder (Mönch) XenonX33 Bescheid stoßen, dass weder Fakten noch die eher dürftigen Formulierungen von Eric Steinhauer urheberrechtlich geschützt sind --Historiograf 02:05, 10. Apr. 2010 (CEST)

Ich habe den Kasten mit einem entsprechenden Kommentar wieder entfernt. -- Chaddy · D·B - DÜP 03:13, 10. Apr. 2010 (CEST)

Ich habe die Datei:Charlize Theron Kapstadt.jpg von Flickr hier hochgeladen. Die Datei ist dort mit den Lizenzen Namensnennung sowie Weitergabe unter gleichen Bedingungen hochgeladen worden. Ich habe unter gleichen Bedingungen und mit Namensnennung die Datei auf Wikipedia hochgeladen. Ein Bot vermerkte mir nun auf der Benutzerseite, dass eine Freigabe notwendig sei. Von wem bräuchten wir die Freigabe, von Adidas? So kompliziert hab ich mir das nicht vorgestellt. Kann mir jemand weiterhelfen? Wurde die Datei bereits mit falscher Lizenz auf Flickr hochgeladen?--AQ 18:10, 7. Apr. 2010 (CEST)

  1. Frag doch Yellowcard direkt.
  2. Weshalb hast du das Bild bei de-WP hochgeladen?
--Leyo 18:14, 7. Apr. 2010 (CEST)
Bezüglich Frage 1: Habe Yellowcard auf diese Diskussion verwiesen.
Bezüglich Frage 2: Ich lade alle meine Bilder bei der de-WP hoch. Bei anderen WP's und auf Commons bin ich bislang nicht angemeldet.--AQ 18:18, 7. Apr. 2010 (CEST)
Es ist schade, wenn commonsfähige Bilder hier hochgeladen werden (und damit nur hier verwendet werden können). Geh doch mal auf Spezial:Benutzerkonten zusammenführen. Dann hast du bald einen SUL-Account. --Leyo 18:23, 7. Apr. 2010 (CEST)
Den Versuch hab ich schon ein paar mal gestartet. Beispielsweise in der englischen WP soll's meinen Namen jedoch schon geben, Benutzerbeiträge u.ä. existieren von einem solchen User aber keine.Ähnlich verhält es sich in der Commons.--AQ 18:39, 7. Apr. 2010 (CEST)
Commons geht jetzt. In der en-WP kannst du unter en:WP:CHU/SUL den Benutzernamen AQ für dich reklamieren. --Leyo 19:16, 7. Apr. 2010 (CEST)
Ich bezweifle, dass der Flickr-User die Nutzungsrechte am Foto besitzt - wieso sonst sollte er in die dortige Bildbeschreibung "copyright belongs to adidas" schreiben? Ich bin der Meinung, das müsse nochmal nachgeprüft werden. Yellowcard 19:13, 7. Apr. 2010 (CEST)
Schlecht, dass ich kein Flickr-Account habe. Was schlägst du genau vor?--AQ 19:28, 7. Apr. 2010 (CEST)
Ich habe die Datei schnellgelöscht. Auf Flickr stand ganz deutlich „(Photo by Alex Grimm/Bongarts/Getty Images)“ Auch Adidas wird daran keine Rechte haben. Und eine Freigabe von Getty? No way. — Raymond Disk. 07:30, 10. Apr. 2010 (CEST)

Ziegelei Bevern

Datei : http://ziegelei-bevern.de/pdf/Ringofen.pdf Unter diesem Link bei Wikipedia ist eine Grafik eines Hoffmannschen Ringbrennofens von Frank von Marillac 2001. Diese Grafik möchte ich gern in meinem Beitrag über den Ringbrennofen in einer Modellbahnzeitschrift benutzen. ich finde aber niemanden, von dem ich eine Genehmigung erbitten könnte, was mache ich nun ??

Mit freundlichen Grüßen Gunter Wiencirz (nicht signierter Beitrag von 87.78.24.39 (Diskussion | Beiträge) 09:54, 10. Apr. 2010 (CEST))

Vielleicht isses der: http://www.facebook.com/people/Frank-Von-Marillac/676324076#!/profile.php?id=676324076

oder

Verein „Willy-Spahn-Park e.V.“ Ahlemer Waldstr. 2 30453 Hannover Tel.: 0511 7681005 (Siegfried Frohner) Email: willy-spahn-park@gmx.de Internet: www.nananet.de

mfg --Mbdortmund 18:23, 9. Apr. 2010 (CEST)

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort, Habe den Author mit Telefonnummer gefunden und eine Genehmigung erhalten. MfG Gunter (nicht signierter Beitrag von 87.78.73.147 (Diskussion | Beiträge) 09:54, 10. Apr. 2010 (CEST))

Verwendung von Bildern außerhalb der WP

Lampe
Lampe

Wenn ich die Lizenzbedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation richtig verstanden habe, dann können Bilder, die unter dieser Lizenz eingestellt wurden, nur unter bestimmten Bedingungen außerhalb der WP verwendet werden. Jetzt habe ich vor wenigen Tagen dieses Bild beim gugeln gefunden und dachte, na, das kennst du doch. Kann das irgendwann dazu führen, daß ich einen URV vergeworfen bekomme? Unternimmt man da etwas oder sagt man eher, das lohnt sich sowieso nicht? Glückauf! Benutzer:Markscheider Disk 15:54, 1. Apr. 2010 (CEST)

Wenn du der Fotograf bist, kann man nur demjenigen eine URV vorwerfen, der das Bild weiterverwendet, ohne das Bild weiterzuverwenden - in deisem Fall ist das die verlinkte Website. Natürlich kannst du dich dagegen wehren; denn wie du gesagt hast, hat auch die GFDL bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen. Wenn du Kontakt mit der Website aufnehmen wolltest, solltest du dich vielleicht vorher mal mit Ralf oder mit Martina Nolte absprechen; die kenenn sich, so weit ich weiß, mit solchen Kontaktaufnahmen aus bzw. wissen, wie da zu verfahren ist. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 16:08, 1. Apr. 2010 (CEST)
Natürlich bin ich der Fotograf - steht doch in der Beschreibung. Danke für Deine Antwort, aber wer sind Ralf bzw. Martina Nolte? Glückauf! Benutzer:Markscheider Disk 16:16, 1. Apr. 2010 (CEST)
Benutzer:Ralf Roletschek und Benutzer:Martina Nolte. Aber die lesen hier mit, insofern werden sie sich schon melden. ;) ireas (talk’n’judge - DÜP) 16:34, 1. Apr. 2010 (CEST)
Zu Befehl, hier bin ich. --Marcela 18:37, 1. Apr. 2010 (CEST)
Du kannst dir zum Beispiel hieraus einen freundlichen Hinweis stricken. Die harte Variante wäre hier vermutlich fehl am Platz. Auf Englisch gibt es Textvorlagen für GFDL- und für CC-Artikel, die man auf Bilder umschreiben könnte. --Martina Nolte Disk. 19:52, 1. Apr. 2010 (CEST)
Ich habe zunächst einmal die Seite auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel eingetragen. Für eine Ansprache langt mein Holländisch nicht, aber vielleicht findet sich ja jemand. Ich will das auch nicht so groß aufziehen, wegen eines kleinen Fotos. Die harte Variante ziehe ich bei einer nichtkommerziellen Seite sowieso nicht in Erwägung. Er soll den Hinweis da reinbappen und gut is. Glückauf! Benutzer:Markscheider Disk 20:59, 1. Apr. 2010 (CEST)
Speziell bei Einzelverwendung eines Bildes wird über WP:WN/M niemand aktiv. In solchen Fällen informieren wir lediglich den Urheber. --Martina Nolte Disk. 21:30, 2. Apr. 2010 (CEST)
Ich habe mich schon selbst informiert. ;) Glückauf! Benutzer:Markscheider Disk 18:10, 3. Apr. 2010 (CEST)
Hallo mal eine Frage vorab, wo wurde dieses Foto aufgenommen? oder von welcher Vorlage gescannt? --W.Palm 16:03, 5. Apr. 2010 (CEST)
Also wimre habe ich es bei mir im Keller/Werkstatt aufgenommen. Ist aber schon ein Weilchen her, so genau weiß ich es jetzt auch nicht mehr. Glückauf! Benutzer:Markscheider Disk 15:19, 6. Apr. 2010 (CEST)
Das bedeutet dieses Schnittmodell Friemann & Wolf 300 ist in Ihrem Besitz? Wenn es FW 300 ist gibt es auch eine Serien-Nummer diese Nummer wäre sehr interessant bisher war nur ein Exemplar bekannt. --W.Palm 16:02, 9. Apr. 2010 (CEST)
Nicht alle F&W-Lampen haben eine Seriennummer. Die mir bekannten Schnittmodelle haben beide keine. Ich schlage vor, Sie mailen mich mal an, mit dem Thema hier hat das ja nun nichts mehr zu tun. Glückauf! Benutzer:Markscheider Disk 21:26, 9. Apr. 2010 (CEST)
Thema hat sicher mit hier etwas zu tun. Sie schreiben, habe ich bei mir im Keller aufgenommen. Ist aber schon ein Weilchen her, so genau weiß ich es jetzt auch nicht mehr. Erheben jedoch oben eine Anspruch auf Urheberrecht und Eintrag in Weiternutzung/Mängel. Auf meine Frage ist dieses Schnittmodel in Ihrem Besitz? auch keine Antwort. --W.Palm 08:36, 10. Apr. 2010 (CEST)
Darum hier noch einmal in aller Deutlichkeit: Die Lampe gehört mir, ich habe eine Rechnung über deren Ankauf und das Foto habe ich gemacht, wobei es keine Rolle spielt, ob im Keller, Wohn- oder Schlafzimmer meiner Wohnung. BTW, es war im Vorsaal. Das unbearbeitete Foto finden Sie hier. Sind Sie der Eigentümer oder Webmaster der Seite www.gluckauf.nl? Glückauf! Benutzer:Markscheider Disk 10:25, 10. Apr. 2010 (CEST)
@W.Palm: Markscheider hat das Urheberrecht am Foto. Die Lampe selbst ist überhaupt nicht urheberrechtlich schützbar, da sie keine Schöpfungshöhe hat (Besitz spielt für das Urheberrecht aber überhaupt keine Rolle). -- Chaddy · D·B - DÜP 20:31, 10. Apr. 2010 (CEST)

Darf das Bild im Artikel bleiben? Reicht Zurücksetzen oder muss eine Versionslöschung gemacht werden? --MannMaus 22:27, 9. Apr. 2010 (CEST)

Zurücksetzen reicht. Urteil ME vom LG Tiergarten. --Marcela 22:34, 9. Apr. 2010 (CEST)

The image is from WikiCommons and It is Public Domain, So It is good for the article.--Omar35880 20:56, 10. Apr. 2010 (CEST)

It´s PD in the USA, but not in Germany. And here on de-WP we use German law. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:02, 10. Apr. 2010 (CEST)

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/archive/9/9b/20091023224041!Ringofen_Ansicht.jpg Author=Schlesinger Was muß ich tun um dieses Bild in einem Artikel von mir zu verwenden ?? Muß ich nur den Author Schlesinger als Fotograf nennen oder noch andere Dinge tun ?? Leider blicke ich in der Beziehung überhaupt nicht durch. MfG Gunter Wiencirz (nicht signierter Beitrag von 87.78.73.147 (Diskussion | Beiträge) 09:52, 10. Apr. 2010 (CEST))

Auf Datei:Ringofen_Ansicht.jpg steht unter welchen Lizenzen die Datei verfügbar ist. Such dir eine aus, lies die Lizenz und tu was drin steht. Für wenn willst du den den Artikel schreiben? Vielleicht haben diese Leute auch Erfahrungen mit dem Thema. Andererseits ist Schlesinger ein sehr aktiver Autor, du kannst ihn auch direkt ansprechen und jede andere Form der Lizenzierung mit ihm aushandeln.--84.160.207.57 13:44, 10. Apr. 2010 (CEST)

Das ist genau was ich möchte, aber nicht weiß wie ich den Herrn Schlesinger kontaktieren kann. (nicht signierter Beitrag von 87.78.131.116 (Diskussion | Beiträge) 18:04, 10. Apr. 2010 (CEST))

Benutzer erreichst du über ihre Benutzer-Diskussions-Seite. Also Benutzer_Diskussion:Schlesinger in dem Fall und das war jetzt ein Link dorthin. Und der Rest geht genau wie hier. --MannMaus 20:14, 10. Apr. 2010 (CEST)

Automatische Archvierung nicht beantworteter Fragen: zielführend? (War: Und jetzt? War: Datei:Jerusalem feiert Purim.jpg)

Hallo, auf dieser Seite werden Anfragen nach fünf Tagen automatisch archiviert, Mindestbeiträge=1. Das bedeutet: Ein Absatz wird auch ohne Antwort verschoben. Ist das zielführend? Ich hatte am 3.4. unter Und jetzt? bzgl. der Ursprungsanfrage vom 23.3. wegen eines vom Bot gekennzeichneten Bildes nachgefragt. Soll ich das nun alle fünf Tage wiederholen? Ich bitte herzlich um Klärung dieser Frage und, ob man die Archivierung auf dieser Seite nicht auf Mindesbeiträge=2 hochsetzen sollte. Ich würde es empfehlen. Freundliche Grüße, -- emha d|b 14:00, 10. Apr. 2010 (CEST)

Es gab doch jede Menge Antworten auf die Ursprungsfrage.--Wiggum 16:16, 10. Apr. 2010 (CEST)

Hallo Wiggum, das stimmt. Ist auch sehr schön, aber der Baustein ist immer noch drin. Deswegen: kann/soll der jetzt entfernt werden? Von dem, der ihn initiiert hat (Benutzer:Wikipeder) bzw. kann ich das machen? Weißt Du, ich will hier keinem erfahrenen DÜPer/URFer auf die Füße treten, deswegen hätte ich da schon gerne Sicherheit, das Richtige zu tun. -- emha d|b 16:36, 10. Apr. 2010 (CEST)

Ich verstehe das so, dass das eine eher praktisch orientierte Frage, sozusagen nach dem Verfahren, ist. So richtig festlegen wollte sich ja niemand, ich neige eher dazu, SH nicht anzunehmen, schon mangels Neuheit und für diese Art angewandte Kunst eher das Geschmacksmusterrecht zum Zuge kommt. Es ist mMn sinnvoll die Frage nach dem weiteren Umgang mit dem Baustein auf WP:DÜP zu besprechen. Es würde sich vielleicht anbieten, die Datei unter Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige_Fälle zu listen. Es spricht ja nichts dagegen, dass das auch längere Zeit als unklarer Fall stehen bleibt, in der Hoffnung, dass sich vielleicht noch jemand schlau machen kann.--Wiggum 16:49, 10. Apr. 2010 (CEST)

§ 134_Regelung

Ich denke, dass die Löschung von [8] dringend geboten war, da keine hinreichende Kompetenz der Community besteht, die Vorschrift anzuwenden. Wie oben zutreffend bemerkt wurde, war die völlig falsche Schutzfrist (50 statt 70 Jahre nach Veröffentlichung) angegeben. Wer den Schricker und andere Kommentare nicht zur Hand hat, kann auch in meiner Urheberrechtsfibel nachlesen, die man auch als Buch kaufen kann.

Abgesehen von den Reichstagshandbüchern ist jeder Einzelfall genauestens zu prüfen; ich bezweifle aber, dass die nötige Kompetenz zur Beurteilung besteht. Von daher sollte man eine eigene Vorlage für die Reichstagshandbücher erstellen und den Rest erstmal sein lassen. Ohne eine fachkundige Beaufsichtigung führt diese Vorlage uns nur ins Unglück, da 99,9 % der Hochlader nicht beurteilen können, wann ein Fall von § 134 vorliegt --Historiograf 19:43, 2. Apr. 2010 (CEST)

(OT) Wo kann ich sie denn kaufen? [9] geht nicht. Yellowcard 19:47, 2. Apr. 2010 (CEST)
(OT). Eigenartig, ich hab mal hingemailt. Amazon führt es auch --Historiograf 20:19, 2. Apr. 2010 (CEST)
Ah, das finde ich ohnehin besser. Hab die Fibel mal in meinen Warenkorb gelegt, wird dann mit der nächsten Bestellung erledigt. Yellowcard 15:28, 3. Apr. 2010 (CEST)
gelöscht

In der Tat, wir sollten einen Baustein für die Reichstagshandbüchern machen und sonstige Anwendungen von § 134 (wenn überhaupt) individuell besprechen. Die allermeisten User können das nicht einschätzen. --Marcela 01:33, 5. Apr. 2010 (CEST)

Ich gehöre zu diesen Usern. Unter #Bild-PD-§134 wären deshalb weitere Kommentare erwünscht. --Leyo 15:25, 6. Apr. 2010 (CEST)

Wäre etwas dagegen einzuwenden, auch einen Baustein für ältere Topographische Karten zu machen, bei denen erstens das Erscheinungsdatum länger als 70 Jahre zurückliegt, zweitens als Herausgeber eines der diversen Ämter für Landesaufnahme angeben ist und drittens jede weitere namentliche Angabe eines eventuellen Urhebers fehlt? In der Diskussion hier hat sich bisher nichts ergeben, was gegen die Anwendbarkeit des §134 auf diese Fälle spräche.-- kallewirsch 22:28, 11. Apr. 2010 (CEST)

Nicht commonsfähige Audio- oder Videodateien?

Gibt es aktuell nicht commonsfähige Audio- oder Videodateien auf de-WP? --Leyo 23:14, 9. Apr. 2010 (CEST)

Wir haben eh fast gar keine Adio- und Videodateien. Bei Videodatein gilt aber im Grunde dasselbe, was auch für Bilder gilt. Wenn´s also z. B. Probleme mit der Panoramafreiheit gibt, dann muss das Video hier bleiben. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:29, 9. Apr. 2010 (CEST)
Hast du vielleicht trotzdem ein Beispiel. Ich hatte keins gefunden. --Leyo 23:31, 9. Apr. 2010 (CEST)
Nein, ich hab leider keines. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:42, 9. Apr. 2010 (CEST)
Ich habe (mit Google) doch eine gefunden: Datei:La coiffeuse 1905.ogg. Das Genre ist rein zufällig. ;-) --Leyo 23:49, 9. Apr. 2010 (CEST)
Es gibt sicher einige. Die müssen dann eben hier bleiben und kategorisiert werden wie hiesige Bilder. Ich hab eins, was nach Commons kann: Datei:Speedhub 500-14 Aufbau.ogv --Marcela 23:53, 9. Apr. 2010 (CEST)
Hmm.. Bei der Datei bräuchte es wahrscheinlich aber erstmal eine nachprüfbare Freigabe. Die in der Beschreibung angegebene Diskussion auf WP:FZW (hier im Archiv) gibt dazu nichts her. --Kam Solusar 04:12, 10. Apr. 2010 (CEST)
Ich kaann alles, was von Rohloff kommt, freigeben. Es gab dazu auch mal eine OTRS-Mail (noch mit kurzer Ticket-Nummer), die ist aber irgendwo im Nirwana verschwunden. --Marcela 10:39, 10. Apr. 2010 (CEST)
Haben OTRS-Mitarbeiter die Möglichkeit nach bestimmten Stichwörtern in der OTRS-Datenbank zu suchen? Dann könnte ein OTRSler die Ticket-Nummer mal heraussuchen. Ansonsten würde auf Commons wahrscheinlich früher oder später die fehlende Freigabe moniert und das Bild gelöscht werden. --Kam Solusar 03:05, 12. Apr. 2010 (CEST)
Jap, haben sie. Eine kurze Suche fördert mehrere Tickets zutage (ticket:2005100410002408, ticket:2005100710002761, ticket:2005101210005721). Allerdings wurde bereits 2006 auf Nachfrage hin die Auskunft erteilt, dass das Support-Team in keinem der Tickets eine Generalfreigabe für alle Bilder der Rohloff AG erkennen kann (ticket:2006092010008829). Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 03:26, 12. Apr. 2010 (CEST)

Die hier angegebene Lizenz (pd old) ist falsch, da das Buch 2002 herauskam. Siehe http://www.worldcat.org/title/pferde-unter-dem-doppeladler-das-pferd-als-kulturtrager-im-reiche-der-habsburger/oclc/248122369 Wegen mangelnder Schöpfungshöhe und Amtliches Werk darf das Bild jedoch sicherlich behalten werden. Kersti 02:57, 11. Apr. 2010 (CEST)

Keine Schöpfungshöhe, daher nicht schützbar - danke für den Hinweis! Yellowcard 13:13, 11. Apr. 2010 (CEST)

Ich wüsste gerne, inwieweit die Karten geschützt sind, wer eigentlich die Rechte hält und wann diese verfallen. Eine natürliche Person als Urheber, nach deren Tod man 70 Jahre wartet, wird sich ja kaum festmachen lassen. Und wie ist das in der Sowjetunion mit staatlich geschaffenen Werken? --Don-kun Diskussion Bewertung 15:46, 11. Apr. 2010 (CEST) (P.S.: Ich habe im Archiv gesucht, dort aber nur allgemeine Aussagen zum SU-UrhR und Patzigkeiten gefunden, keine Antworten. An einer solchen wäre mir aber schon gelegen.)

Ich fürchte, das ist nicht eindeutig zu beantworten. Wenn ich doch nur mal Benutzer:Ralf_Roletschek/Urheberrecht_der_Sowjetunion übersetzen würde...--Marcela 16:10, 11. Apr. 2010 (CEST) PS: Benutzer:Ralf_Roletschek/sowjetische_Bilder ist nicht mehr ganz aktuell
Die Frage wäre insbesondere, ob die Karte möglicherweise verwendet werden kann, weil staatlich gefertigt. Gab es eine derartige Regelung in der SU oder in Russland? Und wenn das nicht, ab wann kann dann eine Frist berechnet werden? --Don-kun Diskussion Bewertung 18:30, 11. Apr. 2010 (CEST)

Logo ITV

Darf ich dieses Bild in einen deutschen WP-Artikel einbauen? Dieses hier: [10] Gruß --Am Altenberg 02:29, 12. Apr. 2010 (CEST)

Ja, das Logo erreicht deutlich nicht die nötige Schöpfungshöhe. --Kam Solusar 03:02, 12. Apr. 2010 (CEST)
Vielen Dank, aber ich steh mit Bildern sowieso auf Kriegsfuß und den Commons-Upload eines fremden Werkes aus einem anderen Wiki (in diesem Fall dem aserbaidschanischen) schein ich nicht hinzukriegen. Ich hab jetzt den az-Verfasser TimBits auf seiner az-Disk gebeten, selbst das Bild auf Commons hochzuladen. Gruß --Am Altenberg 10:41, 12. Apr. 2010 (CEST)
Bitte lade keine Logos nach Commons... Die werden dort (häufig mit zeimlich fadenscheinigen bis unsinnigen Argumenten) meistens wieder gelöscht. Selbst sehr einfache Logos sind entgegen der landläufigen Meinung (auch vieler Commons-Admins) auf Commons nicht sicher. Logos lädst du also bitte immer hier hoch. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:29, 12. Apr. 2010 (CEST)

Website-Screen-Shot

Könnte man einen Ausschnitt etwa hiervor nach DE unter Logo-SH hochladen, um zu verdeutlichen, daß viele polnische Websites am Samstag auf eine Schwarz-Weiß-Darstellung gewechselt haben? Ich denke hier an den Teil oberhalb des Bildes des Ehepaars Kacziński, ggf. ohne die rechte Spalte. --Matthiasb 12:03, 12. Apr. 2010 (CEST)

Oder ist vielleicht diese Seite besser geeignet (da kein Logo der Zeitung)?
Und wie sähe es mit einer Collage aus, evtl. unter Einbeziehung hiervor, also jeweils der Kopf zusammenmontiert? --Matthiasb 12:08, 12. Apr. 2010 (CEST)
Bei allen dreien sind urheberrechtlich geschützte Fotografien abgebildet, die meiner Meinung nach nicht unter Beiwerk fallen; insofern geht da ohne Genehmigung nichts. --ireas (talk’n’judge - DÜP) 12:11, 12. Apr. 2010 (CEST)
Deswegen will ich das ja recht weit oben abschneiden, allerdings sind bei dem ersten Beispiel noch drei kleinere Bilder enthalten, wenn auch diese kaum noch erkennbar sind. --Matthiasb 12:24, 12. Apr. 2010 (CEST)
Ah, ok. Wenn es dir nicht zu viel Arbeit ist, würde ich vorschlagen, dass du einfach mal eine grobe Version des Ganzen auf einem anonymen Imagehoster hochlädst und das dann verlinkst. Dann können wir dir genau sagen, ob das in Ordnung ist oder was da weg müsste. --ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:22, 12. Apr. 2010 (CEST)

Schutzfrist für historische Postkarten

Wie verhält es sich mit historischen Post-/Ansichtskarten überhaupt? Spielt der Urheber mit dem Vertrieb von Postkarten überhaupt noch eine Rolle? Laut dieser Quelle: [11] existierten verschiedene Gesetze zum Schutz der Urheberschaft. - Wenn ich davon ausgehe, dass eine Ansichtskarte vor 1918 hergestellt wurde, dürfte doch die Schutzfrist für diese Postkarten allesamt längst abgelaufen sein. Ein nach KUG nicht mehr geschütztes Foto profitiert nicht mehr von dem Schutz der längeren Fristen des 1965 in Kraft getretenen UrhG, aber wenn es am In Kraft Treten des UrhG noch geschützt war, kann es von den längeren Schutzfristen profitieren. (1918+10=1928), also müssten die Postkarten bereits ab 1929 schon gemeinfrei geworden sein. Wer kennt sich aus? Dank von --Adelfrank 00:38, 13. Apr. 2010 (CEST)

So einfach ist das nicht. Wie aus § 137 f UrhG hervorgeht, lebten erloschene Schutzrechte wieder auf, sofern in irgendeinem anderen EU-Land das Bild am 1.1.1995 noch geschützt war. Daher gilt nun mal (bis auf wenige Ausnahmen) für uns die Regelschutzfrist 70 Jahre pma des Fotografen --FrobenChristoph 00:52, 13. Apr. 2010 (CEST)

Na dett iss ja 'ne Pampe! - Dank Dir für die prompte, wenn auch ernüchternde, Beantwortung meiner Frage. § 137 f, - dass ich da nicht selbst drauf gekommen bin ... Bliebe nun noch mein konketer Fall, den ich jetzt mal abtrenne. Mächtig neugierig, watt nu kommt. --Adelfrank 02:29, 13. Apr. 2010 (CEST)

Falsche Seite ???

Im Artikel Viktoria Adelheid von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg ist ein Foto eingefügt bei dem dem Herzog der Kopf abrasiert wurde. Habe das identische Komplettfoto (Postkarte) ohne Jahresangabe. Fotograf war Franz Langhammer, Detmold. Konnte über seine Lebensdaten nichts finden. Die Freigabe erfolgte bei nebenstehenden Foto vom Bundesarchiv. Zeitraum 1905 bis 1910 dürfte passen. Wenn ja, mit welcher Lizenz darf ich eine bessere Version (Original-Ansichtskarte) einstellen? Absender unbekannt verstorben, ergo 1905+100 Jahre=2006? --Adelfrank 02:29, 13. Apr. 2010 (CEST)

  • Scheinbar bin ich hier im falschen Forum. Kann mir jemand sagen, wo ich die Seite finde, auf der man Fragen zu Bildlizenzen beantwortet? Bin mal über eine Plattform gestolpert, auf der Fotos vorgestellt und auf ihre Einstellbarkeit geprüft werden, finde die aber nicht mehr und bis zum Sanktnimmerleinstag bzw. zur Archivierung will ich nun auch nicht mehr warten. Danke für 'nen Tipp: --Adelfrank 17:06, 13. Apr. 2010 (CEST)
Du bist hier schon richtig (was du wohl meinst ist Wikipedia:Diskussionen über Bilder, das ist allerdings nicht für Lizenzfragen, sondern für technische Fragen).
Habe ich dich richtig verstanden, dass du genau dieselbe Postkarte hast, nur eben nicht oben abgeschnitten?
Die Freigabe des Bundesarchivs ist jedenfalls ziemlich sinnfrei (wie leider einige der Freigaben dieses Archivs). Die haben mit Sicherheit nicht die Rechte an der Karte.
Es gibt eine Möglichkeit, dieses Foto hochzuladen und zwar diese. Kurz: Die Karte muss mindestens 100 Jahre alt sein (ist sie ja) und der Urheber bzw. dessen Lebensdaten müssen nicht ermittelbar sein (ist wohl ebenfalls der Fall). Da musst du die Karte dann allerdings hier lokal hochladen. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:58, 13. Apr. 2010 (CEST)
Wenn der auf dieser Website erwähnte Fotograf Franz Langhammer mit dem Urheber des Bildes identisch ist, hat er wohl in den 1930er Jahren noch gelebt. Daher könnte es gut sein, dass er noch keine 70 Jahre tot ist, wodurch das Bild IMO hier nicht nutzbar ist. --Kam Solusar 20:14, 13. Apr. 2010 (CEST)
Hm, das und das Foto ist auch von ihm. Der scheint also in den ersten beiden Jahrzehnten des letzten Jahrhunderts gar nicht so unbekannt gewesen zu sein, jedenfalls hatte er wohl einen guten Draht zum Adel. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:37, 13. Apr. 2010 (CEST)

Dufte, ich hab die richtige Seite geraten. (Nach einigen Jahren bei WP noch immer ein Irrgarten. Als Neuling hab ich tagelang gesucht, etwas über Lizenzen zu finden. Ich glaub, das soll so sein, damit Ihr Eure Ruhe habt. - Lach !!!)

Ja Chaddy, genau dieselbe Postkarte, nur eben nicht abgeschnitten - dass mit den 100 Jahren hatte ich auch so gedacht (aber nach Kam Solusars Einwand scheinbar: Träum mal weiter ...)

Ja Kam Solusar, die Seite hatte ich auch gesehen, aber nun ist der Günther Becker auch schon tot und kann ihn nicht mehr fragen ob Langhammer [12] vor 1940 gestorben ist. Ergo für mich ist das Todesdatum unbekannt und ich kann die 100-Jahrfrist nutzen, - oder muss aufs Einstellen verzichten, bis ich das Todesdatum erfahre, bzw. kann das Bild ab 2055 einstellen? (spätestens * 1885 + 100 geworden + 70 Schutzfrist=2055)=LACH! Ich schätze er war Coburger Hoffotograf, - leider gibt es auch über seine Kollegen wenig Informationen, das Problem ist nicht neu, - das ist noch so ein Kandidat [13], von dem ich einige Postkarten hab und nicht weiss, wie, wo, wann ... - Ferdinand Urbahns war bei den Hohenzollern beschäftigt. --Adelfrank 21:21, 13. Apr. 2010 (CEST)

Du müsstest dann in der Tat bis 2055 warten, aber mit einer anderen Rechnung: Wir nehmen Pi*Daumen an, dass bei Datein, die älter als 150 Jahre sind, sicher gemeinfrei sind, auch wenn der Urheber bzw. dessen Lebensdaten nicht bekannt sind. Das ist allerdings hier von geringer Bedeutung und dient nur als ungefähre Richtlinie, bis wann PD-alt-100 zurückreicht.
In diesem Fall wäre aber wohl die Voraussetzung, dass mit vertretbarem Aufwand die Lebensdaten des Urhebers nicht auffindbar sind, erfüllt. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:40, 13. Apr. 2010 (CEST)

Das ist ja mal 'ne gute Nachricht. Danke für die Hilfe. Datei:C.Eduard-SCG+V.A.-SHSG.jpg --Adelfrank 22:29, 13. Apr. 2010 (CEST)

Logo Luisengymnasium

Gehe ich richtig in der Annahme, dass das obere Logo [14] aufgrund der geringen Schöpfungshöhe gemeinfrei ist? Danke, Gruß --VinylVictim 21:14, 13. Apr. 2010 (CEST)

Ja, natürlich. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:40, 13. Apr. 2010 (CEST)
Danke, habe ich mir gedacht. Lieber einmal zu viel gefr... ;) --VinylVictim 21:42, 13. Apr. 2010 (CEST)

Hallo, wie bekomme ich raus, ob diese Änderung eine URV darstellt? Aufgrund des Stils habe ich den Verdacht, dass der Text aus einer Festschrift oder einem Kirchenführer stammen könnte. Danke für die Mithilfe. -- Frank Reinhart 22:33, 13. Apr. 2010 (CEST)

ja - Einfach mal ne textphrase bei google reinhauen ist immer gut --Stummi(D¦B) 16:12, 14. Apr. 2010 (CEST)
Hab ich mich wohl zu blöd angestellt, denn genau das habe ich mit einer allerdings längeren Passage auch schon probiert und nichts gefunden. Danke für die Erledigung. Gibt es eigentlich Tools, die das unterstützen? Bzw. wie wende ich die an? -- Frank Reinhart 22:39, 14. Apr. 2010 (CEST)

Was will Wikimedia Deutschland e.V. vertuschen?

http://archiv.twoday.net/stories/6289769/ --Historiograf 00:06, 14. Apr. 2010 (CEST)

Aus dem bekannten (WMF als Beklagter [15] und VU) kann man schließen, dass der Antrag gegen die WMF in Teilen schlüssig war. Das Gericht hat also die rechtliche Wertung vorgenommen, dass die WMF nach dem Tatsachenvortrag des Klägers teilweise zu verurteilen wäre. Kragenfaul- 14:02, 14. Apr. 2010 (CEST)
Was hat das mit dem Urheberrecht zu tun? --Max Nörglmoser 15:14, 14. Apr. 2010 (CEST)
Wichtigt ist, wie KF betont, nach dem Tatsachenvortrag des Klägers. --Gnom 17:58, 14. Apr. 2010 (CEST)

Das Wort Wikipedia wird dabei nicht einmal erwähnt (sofern es nicht im Artikel selbst steht. ist das legitim? --Stummi(D¦B) 15:36, 14. Apr. 2010 (CEST)

So ohne Versionsgeschichte, Lizenzangabe, Autoren- oder gar Quellennennung etc. wage ich das arg zu bezweifeln. --Guandalug 15:46, 14. Apr. 2010 (CEST)
Das ist selbstverständlich nicht legal. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:28, 14. Apr. 2010 (CEST)
Steht schon unter WP:WN/M. Gerald SchirmerPower 18:25, 14. Apr. 2010 (CEST)
Die lernen es scheinbar nicht, daß es sich nicht reicht, sich auf ihre Software zu verlassen. --Marcela 20:30, 14. Apr. 2010 (CEST)

Was meint Ihr denn zur Schöpfungshöhe bei diesem Logo? Ich finde das Bild schon recht ausgefeilt. Bijick Frag mich! 17:30, 14. Apr. 2010 (CEST)

da steht was zu - das Bild ist von vor 1935 (Logo der Zeitschrift "La Cultura" wenn ich das richtig deute), ist aber generell schon deutlich älter. damit sollte der Bildteil (wenn er denn SH hat) PD sein, der Schriftzug hat keine SH Rbrausse (Diskussion Bewertung) 17:40, 14. Apr. 2010 (CEST)
Kann es sein, dass der Schriftzug von wem anderes als das Bild gemacht wurde? Das Level der "Grafikerfähigkeit" scheint sich da für mich deutlich zu unterscheiden ;) --Stummi(D¦B) 17:42, 14. Apr. 2010 (CEST)
Was ist das für ein Siegel? Ich Ich kann kein Italienisch und meine Lateinkenntnisse (kleines Latinum) helfen mir da auch nicht weiter... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:51, 14. Apr. 2010 (CEST)
Da steht, dass die Grafik das Emblem einer Zeitschrift war, die 1935 von den Faschisten verboten wurde und dass sie ursprünglich aus einem Buch stammt, das vor 1574 veröffentlicht wurde! Der Strauß ist also gemeinfrei, der Schriftzug erreicht keine Schöpfungshöhe, wie Rbrausse richtig gesehen hat. Auch die gesamte Grafik ist gemeinfrei. --Gnom 17:56, 14. Apr. 2010 (CEST)
[BK] so weit ich das überblicke (Google Translate :)) geht der Strauß zurück auf Zeichnungen aus dem 16. Jahrhundet und wurde vor 1935 (bis zum Verbot durch die Faschisten) vom letzten Chefredakteur für die o.g. Zeitschrift genutzt. Ob Giulio Einaudi ein neues Werk geschaffen hat (ich kenne das Original aus "Dialogo delle imprese militari et amorose" nicht) kann ich nicht einschätzen Rbrausse (Diskussion Bewertung) 17:57, 14. Apr. 2010 (CEST)
Ah, okay. Vielen Dank fürs Finden und Übersetzen. Und der Artikel ist auch schon gesichtet. Bijick Frag mich! 18:04, 14. Apr. 2010 (CEST)

Sie wollen mir was löschen ...

... und zwar commons:File:SocAnoOkNe.jpg, s. commons:Commons:Deletion requests/File:SocAnoOkNe.jpg. Ist da etwas zu machen? Danke für die evtl. Rettung. -jkb- 07:52, 15. Apr. 2010 (CEST)

Auf den Commons muss das Bild sicher weg. Anonyme Werke aus der EU sind in den USA bis 95/70 Jahre nach Erstveröffentlichung geschützt. Kragenfaul- 09:00, 15. Apr. 2010 (CEST)
Hm. Also ineligible funzt nicht? Danke für deine Stimme dort :-). Wie ist es hier damit? -jkb- 09:11, 15. Apr. 2010 (CEST)
Die Sache mit der Schöpfungshöhe geht hier wohl in die Hose, da das Werk keinen Geschmacksmusterfähigen Gebrauchszweck hat. Kragenfaul- 09:37, 15. Apr. 2010 (CEST)
Auch ohne Gebrauchszweck hat das keine SH. Hier hochladen und aus die Maus. --Marcela 10:30, 15. Apr. 2010 (CEST)
Ach was, Schöpfungshöhe schon mal gelesen? Kragenfaul- 11:39, 15. Apr. 2010 (CEST)
Glaub mir, Ralf hat Ahnung vom Thema. -- Chaddy · D·B - DÜP 13:07, 15. Apr. 2010 (CEST)
Eilt nicht, habe noch das Originalscan auf der Platte, notfalls kommt's hierher. Danke erstmal. -jkb- 13:46, 15. Apr. 2010 (CEST)

Schriftzug eines Videospiels erstellen

Hallo, ich würde gern dieses Bild als Vorlage nehmen um den Schriftzug als SVG zu extrahieren/erstellen. In wie fern ist das erlaubt? Was muss ich beachten? Darf ich eigentlich als TM gekennzeichnetes Material "abmalen" und dann hochladen? Wenn ja, welche Lizenz oder copyright Hinweise muss ich anfügen? Die Datei Datei:Yoshi from US Patent 7338376 (colored).svg ist ja quasi auf selben Weg entstanden. --Gregor kumm ocke 13:52, 16. Apr. 2010 (CEST)

Betreffend deinem Beispiel: Siehe Commons:Commons:Deletion requests/Template:PD-US-patent-no notice --Leyo 13:55, 16. Apr. 2010 (CEST)
Das beantwortet nicht meine Frage, da ich das fazit dieser Diskussion nicht entnehmen kann. Darf ich oder darf ich nicht den Schriftzug abmalen und unter copyright vorbehalt mit verweis auf den Urheber online stellen oder nicht? Weitere Beispiele: Datei:Smg logo.jpg und Datei:Mario64 Logo.jpg - diese sind ebenso copyright geschützt. Also, wie verhält es sich hier mit diesen Sachen? --Gregor kumm ocke 15:24, 16. Apr. 2010 (CEST)
Der Schriftzug genießt wohl keinen urheberrechtlichen, aber einen Markenschutz. Du musst darauf mit Vorlage:Bild-LogoSH hinweisen, wenn du die SVG hochlädst.--141.84.69.20
Vielen Dank :) --Gregor kumm ocke 15:51, 16. Apr. 2010 (CEST)

Notenzitat

Hi -

Ich habs ehrlich versucht. Aber die Diskussion über die Frage: Wie geht man mit einem Kleinzitat aus einem urh geschützten Musikwerk um (einem Notenbeispiel, selbst im Computersatz angefertigt, nicht gescannt), das im Text des Artikels auch wirklich besprochen wird, - ist so uferlos, und auch nicht verbindlich für die Praxis, daß ich aufgegeben habe. Laut Hilfe-Seite ist es möglich. Aber was tut man damit? Ich habe beim Herumklicken in Wikipedia-Artikeln kein einziges aus einem urh geschützten Werk finden können, vielleicht nur Pech. Oder wurden die alle gelöscht? Ein Notenbeispiel mag technisch ein Bild sein, inhaltlich ist es ein Text und man kann damit nicht umgehen wie mit einem Bild - falls man es überhaupt zuläßt (wird auch in der Diskussion immer wieder so gesehen).

Deshalb sollte auf der Hilfe-Seite unbedingt auch erklärt werden, wie man speziell damit umzugehen hat, bei klarer Unterscheidung von NOTENbeispiel und KLANGbeispiel (die pauschale Einordnung als "Musikzitat" kann einen rasend machen, wenn man sich durch unzählige Seiten durchklickt und minutenlang zu verstehen versucht, was der Beiträger mit diversen Abkürzungen meint, ohne zu wissen, ob er von Klang- oder von Grafik-(Noten-)Dateien spricht) und bei eindeutiger Abgrenzung vom BILD (Fotografien und so).

Meine Fragen:

  • Sind Kleinzitate aus urheberrechtlich geschützten Werken als Notenbeispiel erlaubt, wenn sie tatsächlich im Artikel besprochen werden? (Scheint mir unverzichtbar zu sein.)
  • Wie geht das technisch? Wo genau sind sie hochzuladen? Vermutlich nur in der deutschen Wikipedia? Gibt es welche in der deutschen Wikipedia? (In der englischen zB unter "Twelve-tone technique", die en Version von "Zwölftonmusik").
  • Wie sind sie zu kennzeichnen?

Vielleicht steht das irgendwo. Aber ich habe seit gestern abend ein paar Stunden vor dem Computer verbracht und habs nicht gefunden. Mag sein, Dämlichkeit. Aber bei der Wikipedia schreiben nicht nur Technik-Cracks, ist ja auch nicht so gedacht, wenn ichs richtig verstanden habe. Und manche zentrale Artikel im Musikbereich, die eigentlich zum Grundbestand eines jeden Lexikons gehören, sind immer noch so unentwickelt (außer Zwölftonmusik auch Igor Stravinsky und so manches andere), daß man sich nicht leisten kann, auf Autoren, die das vielleicht ein bißchen hochziehen können, zu verzichten, nur weil sie die Tiefen der Wikisoftware nicht ergründet haben.

Will niemanden beleidigen, seid mir nicht böse. Aber ich bin ein bißchen genervt.

Gruß -- Rarus 21:51, 16. Apr. 2010 (CEST)

Hallo Rarus, als musikinteressierter Jurastudent kann ich dir wahrscheinlich am besten weiterhelfen. Als erstes habe ich dir mal ein paar Beispiele rausgesucht: Eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht, neun, zehn und vor allem elf. Vielleicht ist dir damit schon geholfen. Wenn du weitere Fragen hast, stell sie einfach hier! Ich greife dir auch gern bei technischen Problemen unter die Arme. Gruß, --Gnom
Wikipedia:Musikrechte#Grundlage:_Das_Musikzitat. Das Zitat muss hier hochgeladen werden, weil es eben kontextabhängig ist (außerdem erlaubt Commons eh nur freie Inhalte).--141.84.69.20 02:03, 17. Apr. 2010 (CEST)

Soundbeispiele des englischen Folk Metal Artikels auch im deutschen Artikel verwenden ?

Hallo,

ich habe vor demnächst den englischen Folk Metal zu Übersetzten um somit den deutschen Folk Metal Artikel zu erweitern, mit dem Ziel ihn ebenfalls zu einem lesenswerten Artikel zu machen. Hierfür würde ich gerne auch die Musikbeispiele des englischen Artikels hier in der dt. Wikipedia nocheinmal hochladen, um sie dann in den Artikel einbinden zu können.

Und deshalb auch meine Frage: Obwohl ich mir den Artikel über die Musikrechte in der Wikipedia bereits durchgelesen habe, wurde ich nicht ganz schlau, ob man den nun die von mir oben genannten Beispiele hochladen darf, oder eben nicht. Natürlich würde ich die Beispiele nurunter den entsprechenden Vorgaben (wie in Wikipedia:Musikrechte , besonders im Abschnitt "Lizensierung" beschrieben) hochladen.

Kann mir daher nun jemand sagen, ob es in Ordnung ist die Soundbeispiele hochzuladen oder nicht ?

Lg, --Trollhead 10:57, 17. Apr. 2010 (CEST)

nein, können hier nicht hochgeladen werden. Fair Use wird bei uns nicht akzeptiert bzw. greift in DACH nicht. --JD {æ} 11:03, 17. Apr. 2010 (CEST)

Ja, das weiß ich ja, aber die "fair use" ist ja keine richtige Lizenz, die vom Eigentümer ausgeht, sondern eine Lizenz die der Uploader draufpackt, um die Datei in der englischen Wiki zu verweden, oder seh ich das falsch ? Kann man die Dateien nicht mit einem { {Musik-Zitat} }-Verweis hochladen ? --Trollhead 11:37, 17. Apr. 2010 (CEST)

Jedes Zitat braucht eine Notwendigkeit. Du müsstest dich mit dem Inhalt des Zitats auseinandersetzen, und nur dafür dürftest du es hochladen. Das Zitat wäre also ein Mittel zum (Zitat-)Zweck. Der Konsens scheint zu sein, dass nur Ausschnitte zitiert werden sollen, keine vollständigen Werke.--141.84.69.20 13:57, 17. Apr. 2010 (CEST)

Ja, aber wäre das nicht zweckbezogen anhand eines solchen Beispiels die stilistischen Merkmale dieses Musikgenres zu verdeutlichen/erklären/aufzuzeigen ? --Trollhead 15:23, 17. Apr. 2010 (CEST)

Das mag ich nicht beurteilen, ohne den Text zu kennen. Ich halte es für möglich.
Am Rande: IMO müsstest du dir auch die Frage gefallen lassen, "warum dieses Werk zitieren und nicht ein anderes". Ein guter Grund wäre, dass sich die Fachliteratur auch mit demselben Beispiel auseinandersetzt.--141.84.69.20 15:51, 17. Apr. 2010 (CEST)

Ich hab von Musikrechten keine Ahnung, deshalb hier die Frage: Hat die Bearbeitung wie von Kantor angegeben tatsächlich Schöpfungshöhe, so dass wir so alte Noten dennoch nur als Zitat verwenden können? -- Chaddy · D·B - DÜP 16:31, 17. Apr. 2010 (CEST)

Weißt du, was ein Generalbass ist? Wenn nicht: Von Telemann sind für die "Klavierstimme" nur ein paar Ziffern überliefert, die in etwa das codiert darstellen, was jetzt dasteht. Der Musikwissenschaftler, der das hier vorgenommen hat, hat meiner Meinung nach definitiv Urheberrechte an einer so langen Passage (das ist ein so genannter "ausgesetzter Generalbass"). Schöpfungshöhe ist definitiv gegeben. Außerdem ist es auch mehr als nur ein Zitat, wie wir es bisher gehandhabt haben, finde ich. --Gnom 16:42, 17. Apr. 2010 (CEST)

Datei:Sussudio.PNG evtl doch frei?

Das Bild ist vom Uploader; hat die dargestellte Melodie Schöpfungshöhe?--141.84.69.20 13:36, 17. Apr. 2010 (CEST)

Übertragen von WP:DÜP/SF. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:35, 17. Apr. 2010 (CEST)

Die Melodie hat Schöpfungshöhe, ja. Ist aber als Zitat verwendbar, meine ich. --Gnom 16:43, 17. Apr. 2010 (CEST)
Ok, danke.--141.84.69.20 20:20, 17. Apr. 2010 (CEST)

Aktionismus bzgl. Musikzitaten

Ich möchte nur mal darauf (das hatte u. a. das zur Folge) hinweisen. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:37, 17. Apr. 2010 (CEST)

Meine bescheidene Auffassung: In der Tat wird man sich bei einigen der monierten Beispiele nicht auf das Zitatrecht berufen können, etwa in meiner Gallery. Allerdings halte ich ein einfaches Entfernen für ausreichend, da in der Versionsgeschichte versteckte Darstellungen zumindest schon einmal das Amtsgericht überzeugt haben, nicht tätig werden zu müssen bzw. von einer nicht gegebenen Veröffentlichung auszugehen (vgl. Mutter-Erde-Prozess). Auch sehe ich hier die gleiche Grauzone wie auf den Bildbeschreibungsseiten, auf denen ja ebenfalls das Werk ohne zitierenden Kontext erscheint. Dieses etwas sonnigere Vorgehen mag auch dadurch gerechtfertigt sein, dass in der Regel nur recht kurze Ausschnitte der urheberrechtsgeschützten Werke dargeboten werden, der echte Schaden gering bzw. nicht vorhanden sein dürfte, und außerdem aufgrund des Sitzes des Seitenbetreibers und der zu erwartenden problematischen Publicity eine Klage unwahrscheinlich ist.
Gleichwohl könnte ein Rechteinhaber gegen die Foundation oder dein Einsteller vorgehen, wenn er das Werk, an dem er die Rechte hält, in einem Kontext vorfindet, in dem es nicht als Zitat dient.
Mich würde natürlich sehr die Meinung der Experten interessieren, ob eine Versionslöschung von Seiten, auf denen ein urheberrechtsgeschützter Notenauszug eingebunden ist, erforderlich ist, wenn dort das Werk nicht besprochen wurde. --Hei_ber
Meine Meinung: Wo kein Zitierzweck, da auch kein Zitat, damit eine URV. Das Amtsgericht mag denken, was es will, aber Wikipedianer sollten es besser wissen: Dass auch alte Versionen immer noch unter der Lizenz stehen (sonst bräuchten wir überhaupt keine Versionslöschung).--Aktionismus 20:18, 17. Apr. 2010 (CEST)
Die Frage ist weeder eindeutig zu beantworten noch trivial. Im aktuellen Schricker steht, daß "man es nicht weiß", wortreich auf etwa 20 Seiten umschrieben. Versionslöschung ist lt. ME-Urteil nicht nötig. --Marcela 17:12, 17. Apr. 2010 (CEST)
Das ME-Urteil ging um eine bestimmte sehr spezielle strafrechtliche Fragestellung. Für die Fragen des Zivilrechts - Abmahnnung, Unterlassungsanspruch und SE - kann man daraus sehr wenig Honig ziehen. Wenn ME kein Schweinkram sondern Nazischeiß eingebaut hätte, wäre er sicher verurteilt worden. Das war ein Warum-belästigt-irgendein-Hempel-ein-Gericht-mit-dem-uninteressanten-Blödsinn-Freispruch. Kragenfaul- 18:20, 17. Apr. 2010 (CEST)a
Es ist das bisher einzige Urteil zum Thema Versionsgeschichte und damit automatisch etwas, was bei den Amis ein Präzedenzfall ist. --Marcela 18:42, 17. Apr. 2010 (CEST)

Lexikon der Wehrmacht

Seit einiger Zeit gibt es Auseinandersetzungen um Weblinks und Einzelnachweise auf www.lexikon-der-wehrmacht.de Hier geht es nicht um die Eignung als Weblinks "vom Feinsten", hier geht es um eine Urheberrechtsfrage. Von 204 Personenartikeln hier in der Wikipedia entstanden einige aus den Infos, die im Lexikon der Wehrmacht stehen. So beispielsweise Eberhard Kinzel aus www.lexikon-der-wehrmacht.de/Personenregister/K/KinzelEberhard-R.htm Ich habe in der Sache durchaus eine eigene Meinung, die ich in diesem Fall aber nicht äußern werde weil ich als Vermittler zwischen den Konfliktparteien agiere. Wie seht ihr die Sache?

  1. Einzellfallprüfung
  2. es sind nur Fakten, nicht schutzfähig, kein Problem
  3. die Quelle ist auf jeden Fall zu nennen
  4. was ganz Anderes?

--Marcela 21:50, 12. Apr. 2010 (CEST)

sofern min. eine handvoll sätze wörtlich übernommen werden, handelt es sich um mehr als eine übernahme nicht schutzfähiger fakten. (ich würde das auch in einer hausarbeit als plagiat werten.) dann wäre - falls diese webseite nicht eine spezielle copyleftlizenz o.ä. führt, was mir gerade nicht ersichtlich ist - mindestens die quelle zu nennen. was ich im übrigen von einer derartigen "arbeitsweise" halte, beschreibe ich hier besser nicht. Ca$e 22:08, 12. Apr. 2010 (CEST)
ich sehe in dem Lexikon eine gute Informationsquelle neben anderen Quellen und das Bundesarchiv spendete auch einige Bilder zu den Personen. Häufig geht es bei den Militärpersonen um Angaben zur Herkunft, Ausbildung, der Einsatzverwendung und der Dienstgrade sowie Berichte über eventuelle Kriegseinsätzen oder höheren Funktionsaufgaben. Diese Daten werden sich nur unweigerlich von sonstigen Quellen unterscheiden. Es ist daher in dem Text zur Person auf die Wortwahl zu achten, das die Text-Umschmückung zu den tatsächlichen Fakten nicht identisch ist. Im Fall von Kinzel gibt es zudem auch mehrere Angaben über die Person aus anderen Quellen und auch zusätzliche Photos bspw. hier mit Montgomery zusammen, siehe: http://www.life.com/image/92927718 Weitere Editoren können diese bekanntlich als Einzelnachweise ergänzen. Eine gute Online-Zusammenfassung über die Biografie bietet aber derzeit neben der Wikipedia nur das Lexikon der Wehrmacht. --Wikifreund 22:39, 12. Apr. 2010 (CEST)

Lizenzinformation: Das Lexikon der Wehrmacht hat für Wikipedia eine "Spezialverfügung" im [http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/imp.htm Impressum] vorgesehen. Ob das ein verbindliches Impressum ist - ich weiß es nicht - jedenfalls ist es im Inhaltsverzeichnis [http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/inhaltsverzeichnis1.htm dieser] Seite als Solches eingetragen und *räusper* die Verfügung ist nicht ohne Vorgeschichte. Gruß Tom 22:41, 12. Apr. 2010 (CEST)

Interessiert nicht. Daten sind nicht schützbar.
Und auch ganze Sätze dürfen durchaus übernommen werden, da die Textfragmente erstmal Schöpfungshöhe aufweisen müssen. (Natürlich sind auch irgendwo Grenzen erreicht.)
Natürlich sollte, auch wenn es rechtlich nicht zwingend nötig ist, die Quelle genannt werden, da wir ja einen wissenschaftlichen Anspruch haben.
Allerdings mag diese Quelle wohl nicht unbedingt besonders neutral sein, die Seite scheint teilweise etwas arg rechts zu sein (damit meine ich nicht unbedingt braun, es gibt auch links von braun noch ein rechts). Aber dieser Teil ist hier erstens falsch und zweitens bin ich wohl zu weit links, um das neutral bewerten zu können... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:33, 12. Apr. 2010 (CEST)
Die Wortwahl des Lexikons ist sicherlich noch eher aus den 1970er und 1980er Jahren, was vielleicht an den Autoren liegt. Die Website sieht ja bekanntlich auch noch aus wie vor 10 Jahren. Aber ich würde deshalb die Seite des Vereins nicht unbedingt „rechts“ sehen, vielleicht mehr in Richtung „sehr konservativ“. Wenn man sich aber mal erinnert, so steht im Fischer Weltalmanach in den 1980er Jahren bspw. auch noch der Begriff „Neger“ in den Bevölkerungsangaben zu einzelnen Länderbeschreibungen. Man würde den Fischer-Verlag heute auch nicht „rechts“ sehen, ohne das hier zu verharmlosen. --Wikifreund 00:33, 13. Apr. 2010 (CEST)
Konservativ ist auch rechts. Wer Union wählt, wählt rechts. In letzter Zeit ist der politische Begriff "rechts" immer mehr zu einem synoynm zu "rechtsextrem" geworden. Dabei wird vergessen, dass damit aber nicht nur nationalistische, sondern auch konservative und z. T. auch neoliberale Ansichten gemeint sind. CDU/CSU sind ziemlich eindeutig rechts, auch wenn sie sich selbst als Mitte oder höchstens mitte-rechts bezeichnen (kommt beim Wähler einfach besser an).
Dasselbe ist auch bei links der Fall. Auch dieser Begriff wurde zu einem Synonym der extremsten Ausprägung dieser politischen Strömung. Links bedeutet aber nicht gleich kommunistisch. Die SPD ist auch links (auch wenn sie unter Schröder alles getan hat, um das Gegenteil zu beweisen). Selbst die Grünen sind eher links. Und die FDP ist zumindest in manchen Teilen ebenfalls links (z. T. aber auch rechts).
Eine wirkliche politische Mitte gibt es nicht. Bei der Frankfurter Nationalversammlung von 1848, von der diese Einteilung ja stammt (entsprechend der Sitzanordnung der einzelnen Fraktionen: die Sozialisten saßen links (und genauso verkehrt ist es auch, Sozialismus mit Kommunismus gleichzusetzen, da letzterer nur eine sehr extreme Ausprägung des ersteren ist und zudem auch erst später entstand), die (National-)konservativen rechts und die Liberalen in der Mitte), waren eben die Liberalen in der Mitte. Aber auch damals gab´s da schon unterschiedliche Strömungen: Linksliberale und eher konservativ-liberale. Diese Spaltung findet sich auch heute noch in der FDP wieder.
So, genug Sozialkunde und (Politik-)Geschichte (wie gut, dass ich erst am 10. Mai mein Abitur im Sozi-/Geschichte-LK mache ;)). -- Chaddy · D·B - DÜP 15:50, 13. Apr. 2010 (CEST)
Schönen Gruß an Deinen Geschichtslehrer. Die Einteilung in rechts-links ist rund 60 Jahre älter und wurzelt in der Sitzordnung der französischen Nationalversammlung :-) Grüße -- sambalolec 08:17, 18. Apr. 2010 (CEST)

iPhone-App "Articles"

Ich habe heute bei einem iPhone-Besitzer die App Articles vorgeführt bekommen. Da ist mir aufgefallen, daß es keinen Weg gibt, sich Lizenzbedingungen, Autoren oder gar die Versionsgeschichte anzusehen. Ich habe das nicht erschöpfen prüfen können, aber vielleicht hat hier ja jemand ein entsprechendes Gerät plus die passende App und kann sich das mal ansehen. Dann stellt sich natürlich auch die Frage, ob ein Darstellungsprogramm sich da an Bedingungen halten muß und Lizenzverstöße begeht, wenn es die entsprechenden Informationen nicht anzeigt/verfügbar macht. Der Apfel-Blogger berichtet u.a. Articles verzichtet dabei auf aufgeblähte Funktionen und möchte wirklich nur ein guter Reader für die Wikipedia sein. So lassen sich keine Wikipedia Einträge editieren oder Veränderungen anzeigen. Den letzteren Punkt halte ich für kritisch. Ich würde mich freuen, wenn sich dazu eine Fachkraft äußert. --Mathias Block 00:45, 18. Apr. 2010 (CEST)

Wenn es wirklich so ist, dann ist es eine URV und müßte auf WP:WN/M eingetragen werden. Nur wo? --Marcela 00:56, 18. Apr. 2010 (CEST)
Natürlich muss auch Apple sich an das Urheberrecht halten. Wenn man deren Software raubkopiert, sind sie auch die ersten, die dann vor Gericht ziehen... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:58, 18. Apr. 2010 (CEST)
Die App ist nicht von Apple, sondern von Sophia Teutschler, siehe ihre Webseite. Wenn, dann ist sie zuständig. Zur Frage URV, das wollte ich zunächst klären (lassen) ... und das Problem mit dem Wohin in WP:WN/M hatte ich auch. Deshalb zunächst hier. --Mathias Block 01:03, 18. Apr. 2010 (CEST)
Brauchst es nicht eintrgen, ich kümmer mich darum. Ist ja prinzipiell ne gute Sache, nur nicht korrekt ausgeführt. Böse Absicht sollte man da nicht unterstellen. --Marcela 01:16, 18. Apr. 2010 (CEST)
Es gibt auf WP:WN/M die Sonderfälle --Martina Nolte Disk. 15:39, 18. Apr. 2010 (CEST)
Das kommende Update wird die übliche Fußzeile mit Uhrheberrechtsinformationen und Link auf die Artikel Historie enthalten. -- Sophia Teutschler

Haus- und Platzordung Donauinselfest

Kann man Fotos vom Donauinselfest auf Commons oder hier unter einer freien Lizenz oder unter unbeschränkter Überlassung der Urheberrechte einstellen? Ist die auf der Webseite der Veranstalter angeführte Hausordnung rechtlich bindend? Der Veranstaltungsort ist frei zugänglich, es gibt keine Eintrittskarten.

Zitat [16]: „Jeder Donauinselfestgast und Mitwirkende erteilt mit dem Zutritt zum Festgelände den übertragenden TV- und Radio-Anstalten und Fotografen das Recht, die von ihm gemachten Aufnahmen entschädigungslos und ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens auswerten und veröffentlichen zu dürfen.“ und

„Jede Person, die das Gelände betritt, anerkennt, dass sie Ton- und /oder Bildaufzeichnungen nur zum Privatgebrauch machen und/oder übertragen darf. Auf jeden Fall ist es strengstens verboten, über das Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medien Ton- und/oder Bildmaterial ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen.„

--Gentry 08:01, 18. Apr. 2010 (CEST)

Wenn du so ein Foto hochladen möchtest, nimmst du am besten eine Sockenpuppe. Dann kann der Veranstalter auf keinen Fall was machen. Probleme bekommt da nänlich nur der Fotograf selbst (deshalb die Sockenpuppe, um die Identiät zu verschleiern; das ist nicht illegal, falls ein übermotivierter Admin wieder meint, mich wegen dieses Tipps sperren zu müssen...).
Ob dieser "Vertrag" aber überhaupt gültig ist, ist höchst zweifelhaft; die befinden sich da in einer rechtlichen Grauzone... -- Chaddy · D·B - DÜP 10:10, 18. Apr. 2010 (CEST)
Erster Punkt ist in meinen Augen ungültig, solche Vertragsklauseln sind mMn. nicht mit deutschem Recht vereinbar. Für eher problematisch halte ich den zweiten Absatz; er ist in meinen Augen vergleichbar mit dem Fotografierverbot in Museen. Ich würde es machen wie von Chaddy vorgeschlagen: Hochladen mit einem neuen Account, den Du danach nie wieder benutzt. Yellowcard 19:16, 18. Apr. 2010 (CEST)

Zitat-Datei auf Disk

Hier wird eine geschützte Datei eingeblendet, um eine bestimmte Notation zu demonstrieren, zusätzlich ohne Urheberangaben. Kann man an dieser Stelle, für diese Verwendung von einem gültigen Zitat ausgehen, wenn der Urheber auf der Bildbeschreibungsseite genannt wird?--141.84.69.20 15:12, 18. Apr. 2010 (CEST)

Bandlogo (erl.)

Guten Morgen. Was sagt ihr zu diesem schmucken Werk für diesen Artikel? Sind das Buchstaben oder eine Gesamtschöpfung? −Sargoth 17:41, 18. Apr. 2010 (CEST)

Als Logo und damit Werk der angeewandten Kunst erreicht es keine Schöpfungshöhe und ist gemeinfrei. Eventuelle Markenrechte bei der Verwendung beachten. Gruß Yellowcard 19:11, 18. Apr. 2010 (CEST)
Ach nun verstehe ich überhaupt das ganze Logo-Drumrum. Danke. −Sargoth 20:23, 18. Apr. 2010 (CEST)

Karte

Hi, sehe ich es richtig, dass diese Karte keine Schöpfungshöhe erreicht? –– Bwag in Memoriam von Parakletes 19:06, 18. Apr. 2010 (CEST)

Ja. Yellowcard 19:10, 18. Apr. 2010 (CEST)
Wow, das ging schnell - Danke! –– Bwag in Memoriam von Parakletes 19:11, 18. Apr. 2010 (CEST)
Ist ja auch eine eindeutige Sachlage. ;) Gern geschehen. Gruß Yellowcard 19:17, 18. Apr. 2010 (CEST)

Ross-Karten

Ich habe vor, in der nächsten Zeit (je nach Antwort auch noch heute) eine größere Anzahl (rund 450) an Ross-Karten auf Commons hochzuladen. Die Fotografien selbst stammen von einem Fotografen, der 1929 verstorben ist und sind daher gemeinfrei (Alexander Binder, Bio bereite ich gerade hier vor, allerdings nicht zu verwechseln mit dem Atelier Binder). Mich wundert nur etwas, dass trotz dieser Fundgrube an Schauspielerfotografien bisher kaum Bilder auf Commons (oder lokal hier) gelandet sind, deswegen frage ich lieber noch einmal nach: Könnten Probleme bestehen, da der Gründer des Ross-Verlags erst in den 1950er-Jahren verstorben ist? Ich glaube es ja nicht, aber wie gesagt: Warum gibt es nur eine Handvoll Bilder von Binder auf Commons …? --Paulae 21:04, 18. Apr. 2010 (CEST)

Fotografien von einem Fotografen, der 1929 verstorben ist, sind auf Commons dann auf jeden Fall unproblematisch, wenn sie vor 1923 erstveröffentlicht wurden. 1923 oder später erstveröffentlichte Fotos dieses Fotografen würde ich nicht auf Commons hochladen, weil sie in den USA noch nicht gemeinfrei sind. Das liegt daran, dass sie am für den Status in den USA entscheidenden 1. Januar 1996 in ihrem Ursprungsland (Deutschland) noch geschützt waren und darum in den USA einen neuen Copyright-Schutz erhielten, der 95 Jahre nach Erstveröffentlichung währt. Siehe dazu Wikipedia:Bildrechte#Probleme_mit_der_Gemeinfreiheit_in_den_USA und commons:Template:Not-PD-US-URAA. Du kannst solche Fotos aber hier auf de.wikipedia.org hochladen. Für vor 1923 veröffentlichte möchte ich dir jedoch schon Commons ans Herz legen, schliesslich ist es besser, wenn sie auch von anderen Wikipedien verwendet werden können. Du solltest beim Hochladen den Fotografen (mit seinen Lebensdaten) und das Jahr der Erstveröffentlichung jeweils angeben. Gestumblindi 21:17, 18. Apr. 2010 (CEST)
Sowas wie den Commonist gibt es nicht für die de-WP, oder? UM alle 400irgendwas Bilder händisch hochzuladen, ist mir derzeit meine Zeit ein wenig zu schade. Die wenigsten Bilder stammen aus der Zeit vor 1924. :-( Und alle Bilder zusätzlich mit dem obigen Template versehen geht nicht? --Paulae 21:34, 18. Apr. 2010 (CEST)
Der Commonist kann auch nach .de hochladen, er ist aber momentan etwas krank. Besser, du wartest noch ein wenig. --Marcela 21:36, 18. Apr. 2010 (CEST)
Oh, ich dachte die gepatchte Version funktioniert?
Also nur nochmal zur Sicherheit: Bei Binder wäre ja sogar das Template möglich. Letztlich steht doch dort sogar die Bedingung da („Dies gilt für die Europäische Union, die Vereinigten Staaten und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 80 Jahren nach dem Tod des Urhebers.“) Wenn das mit den 80 Jahren lt. Template in den USA nicht zutrifft, dann gilt dort eben auch die Gemeinfreiheit nicht. Aber so funktioniert es sicherlich doch nicht, oder?. Und eigentlich müsste dann auch diese Galerie leer sein, richtig? --Paulae 21:49, 18. Apr. 2010 (CEST)

Die Copyright-Lage ist in den USA häufig recht kompliziert, bedingt dadurch, dass man dort früher einen ganz eigenen Weg verfolgte und die Anpassung an internationale Konventionen in mehreren Schritten und mit wiederum eigenwilligen Lösungen erfolgte. Einer der seltsamsten Nebeneffekte ist eben, wie oben beschrieben, dass Werke, die mittlerweile in ihrem Ursprungsland gemeinfrei sind und früher in den USA auch schon mal "public domain" waren (als sie im Ursprungsland noch geschützt waren), inzwischen in den USA im Gegensatz zum Ursprungsland wieder und noch jahrzehntelang geschützt sind... und auf Commons akzeptiert man eben nur, was sowohl im Ursprungsland als auch in den USA gemeinfrei bzw. "public domain" ist. Es stimmt nun, dass die Kategorie Category:Photographs_by_Alexander_Binder auf Commons vor allem Fotos enthält, die dort eigentlich nicht akzeptabel sind (da nach 1922 veröffentlicht), aber auch mindestens eines, das vermutlich akzeptabel ist, nämlich Cäsar Flaischlen.jpg. Die anderen werde ich dann gleich mal mit dem vorgesehenen Baustein für in den USA nicht freie Fotos versehen. Es ist aber nicht so gedacht, dass man beliebig Bilder mit diesem Template auf Commons hochladen kann; vielmehr dient es dazu, bereits vorhandene Bilder, deren Uploader sich der Problematik nicht bewusst war, zu kennzeichnen, damit man sich später mal eine Lösung überlegen kann (wird wohl Löschung bedeuten, irgendwann... warum das alles so zäh läuft, weiss ich auch nicht). Gestumblindi 23:16, 18. Apr. 2010 (CEST)

Wenn ich mir allerdings Commons:Licensing#Uruguay_Round_Agreements_Act so durchlese, könnte es sein, dass die Dateien (gegenwärtig über 1800 in commons:Category:Works copyrighted in the U.S.) letztendlich doch auf Commons bleiben können, je nach Entwicklung der US-amerikanischen Rechtsprechung, die in diesem Punkt noch im Fluss zu sein scheint. Aber noch mehr derartige Bilder sollte man m.E: vorerst schon nicht auf Commons hochladen, auch wenn diese Erläuterung sagt: "You are permitted to upload media that falls into this category, but you should be aware that it may be deleted in the future, and you should be comfortable with the degree of legal risk that this entails". Gestumblindi 00:42, 19. Apr. 2010 (CEST)
Naja, ich werde wohl von jedem Schauspieler erst einmal jew. ein einziges Bild lokal hochladen, wenn die Artikel hier noch nicht bebildert sind. Das ist derzeit sicherlich am sinnvollsten, zumal wenn der Commonist streikt. --Paulae 00:52, 19. Apr. 2010 (CEST)
(nach BK) Dieses "Legal risk" ist für deutsche Bürger allerdings nicht relevant, da sie ein in Deutschland entstandenes und dort mittlerweile gemeinfreies Werk hochladen, oder? Yellowcard 00:53, 19. Apr. 2010 (CEST)
Das "Legal risk" mag praktisch kaum relevant sein (auch wenn man selbst als deutscher Hochlader wohl theoretisch in den USA für die Verletzung dortigen Copyrights verklagt werden könnte, oder?), schon wahr, aber die Gefahr, dass die Bilder auf Commons dann plötzlich weg sind, schon... Gestumblindi 00:58, 19. Apr. 2010 (CEST)
Nochmal OT und rein theoretischer Natur: Könnte ich in den USA verklagt werden? Der Ort des Vergehens wird doch wohl kaum die USA sein, nur weil die Server in den USA stehen, oder? Yellowcard 01:05, 19. Apr. 2010 (CEST)
Ich weiss es nicht; da die USA eben keinen Schutzfristenvergleich vornehmen und laut diesem Artikel "ausländischen Urhebern in der Regel den Inländer-Schutz" gewähren, könnte ich mir zwar durchaus vorstellen, dass sie die Klage desjenigen, der in den USA Copyright auf das ausländische Werk beanspruchen kann, zulassen würden, selbst wenn die Server nicht in den USA stünden, aber das ist pure persönliche Spekulation meinerseits, der ich ja auch nur Wikipedia-Hobby-Urheberrechtsdiskutierer bin; ich vermute allerdings, dass sich diesbezüglich nicht mal ein Volljurist mit letzter Sicherheit äussern könnte... Gestumblindi 01:18, 19. Apr. 2010 (CEST)

Hallo. Die en:File:Coljeffcooper.jpg würde ich gern in dem zu erstellenden Jeff Cooper verwenden. Wie wäre dafür die geschickteste Vorgehensweise? --Krd 16:56, 19. Apr. 2010 (CEST)

Die Datei ist nach deutschem Recht urheberrechtlich geschützt. Für die Verwendung in der deutschsprachigen Wikipedia müsstest du darum den Fotografen des Bildes kontaktieren und um eine Freigabe bitten. --Gnom 18:51, 19. Apr. 2010 (CEST)
Danke für die schnelle Antwort. Das ist dann aber leider zu wenig erfolgversprechend. --Krd 19:20, 19. Apr. 2010 (CEST)

Kann man den Artikel mit der unter "Referenzen" angegebenen Lizenzeinschränkung überhaupt verwerten? Und wenn ja, wie löst man das am geschicktesten? Oder ist das so okay? Antwort auch gerne in der QS-Diskussion hier. Danke, --Tröte 17:28, 19. Apr. 2010 (CEST)

Der Text hat keine Schöpfungshöhe. Der Hinweis hat nichts im Artikel verloren (das gehört zu den anderen Lizenzinfos in die History. Und dass Texte hier sowohl unter CC, als auch unter der GFDL stehen, gilt nur für die vor der Lizenzumstellung geschriebenen. Alles danach kann auch nur unter der CC stehen. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:24, 19. Apr. 2010 (CEST)

König der Löwen

Darf ich ein Ticket vom Musical "König der Löwen" aus Hamburg einscannen und hier hochladen? Dank euch. --alofokSprechzimmer 18:47, 19. Apr. 2010 (CEST)

Ja. Wenn ich mich richtig erinnere, enthält es keine urheberrechtlich geschützten Teile. --Gnom 18:52, 19. Apr. 2010 (CEST)

Recht am Bild vom eigenen Haus

Ich weiß, dass es das nicht gibt und dass ein Hausbesitzer keinen rechtlichen Anspruch auf die Löschung eines Bildes seines Privathauses hat. Jedoch haben wir momentan ein Bild eines denkmalgeschützten Hauses zur Illustration in einem Ortsartikel. Der Hausbesitzer bittet um Löschung. Kommen wir dem nach, obwohl wir rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, oder sind wir da hart? --ireas (talk’n’judge - DÜP) 18:51, 19. Apr. 2010 (CEST)

Ja, es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache, richtig. Der Mann hat aber einen Anspruch auf Schutz seiner Privatsphäre aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Ich fände es angemessen, die Bewohner dadurch zu schützen, dass man Autokennzeichen und die Hausnummerdas Klingelschild verwischt und gegebenenfalls Fenster "undurchsichtig" macht. Das wäre aber schon mehr, als wir zu tun verpflichtet wären. Hat der Herr gesagt, was ihn konkret stört? --Gnom 18:56, 19. Apr. 2010 (CEST)
Das ist rechtlich unnötig. Um welches Bild geht es denn? -- Chaddy · D·B - DÜP 19:08, 19. Apr. 2010 (CEST)
Geht um keins mehr. Lade neue Version drüber und dann siehts keiner mehr. ศาสตราจารย์ 19:10, 19. Apr. 2010 (CEST)
Das ist Vandalismus (und kann auch ganz einfach wieder rückgängig gemacht werden). Bitte beteilige dich konstruktiv an der Diskussion. So kommst du nämlich nicht weit...
Ich hab das Bild übrigens selbst gefunden: Datei:Thalkleinich9.jpg. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:11, 19. Apr. 2010 (CEST)
Man sieht auf dem Bild nichts, was die Privatspäre verletzen würde. Insofern ist irgendwelcher blinder Aktionismus (eagl ob Löschung, neuhochladen als thumb oder "Verstümmelung" durch Drüberzeichnen) nicht angebracht.
Aber vielleicht gibt es ja noch einen weiteren Grund, der noch nicht bedacht wurde. Zu diesem Zeck wäre es natürlich wünschenswert, wenn Professor Einstein einfach mal die Sachlage schildern würde. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:15, 19. Apr. 2010 (CEST)
Ich sehe keine Autoschilder, Klingelschilder, Gesichter... nichts was die Persönlichkeit selber einschränken könnte. --alofokSprechzimmer 19:17, 19. Apr. 2010 (CEST)
Es gibt nichts zu tun, es ist kein Recht verletzt. --Marcela 19:27, 19. Apr. 2010 (CEST)

Die Streetview-Hysterie schwappt hierher: http://archiv.twoday.net/search?q=streetview --84.62.79.216 02:40, 20. Apr. 2010 (CEST)

Schöpfungshöhe

hat der teil des gif-bildes mit dem logo schöpfungshöhe? (nur das logo, ohne den unteren schriftzug) [17]. -- bewerten? 19:23, 19. Apr. 2010 (CEST)

Bei der Schrift erkenne ich keine Schöpfungshöhe, das Bild hat eindeutig Schöpfungshöhe. --alofokSprechzimmer 19:25, 19. Apr. 2010 (CEST)
okay, danke. ging mir auch nur ums logo. grüße, -- bewerten? 19:32, 19. Apr. 2010 (CEST)
Falls du es hier hochladen willst, solltest du sicherheitshalber die Logo-Lizens verwenden. --alofokSprechzimmer 19:33, 19. Apr. 2010 (CEST)
Nicht nur sicherheitshalber, sondern verpflichtend. Gemeint ist die Vorlage:Bild-LogoSH. Nach Commons würde ich das übrigens nicht laden. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:35, 19. Apr. 2010 (CEST)
passt das so? -- bewerten? 19:40, 19. Apr. 2010 (CEST)
Ja, das passt. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:29, 19. Apr. 2010 (CEST)
ok, dann noch ne allgemeine frage, damit ich nicht jedesmal hier nerven muss: geht das mit jedem logo? -- bewerten? 20:50, 19. Apr. 2010 (CEST)
Es geht mit jedem Logo. Das nennt sich nicht nerven :) --alofokSprechzimmer 21:01, 19. Apr. 2010 (CEST)
super! vielen dank & grüße, -- bewerten? 21:32, 19. Apr. 2010 (CEST)
Naja, mit fast jedem Logo. Wenn aber ein Lichtbild enthalten ist, geht das nicht. Und auch sonst kann es sein, dass ein Logo Schöpfungshöhe hat, dann geht das auch nicht. Bei Zweifeln also lieber hier fragen (niemand nervt indem er fragt; viel nervender ist es, immer den Leuten hinterherräumen zu müssen, die sich nicht helfen lassen wollen). -- Chaddy · D·B - DÜP 21:37, 19. Apr. 2010 (CEST)

Public Domain lizenz für Texte?

Hi, so wie ich das verstehe bezieht sich die Lizenz "Public Domain" nur auf Bilder. Ich suche eine Lizenz für Texte, die quasi genauso ist. Im Prinzip ein CC-by-sa-3.0 ohne die Pflicht der Namensnennung und des Share Alike. Gibt es so eine Lizenz für Texte, oder wie kann ich sonst vorgehen, wenn ich einen Text schreibe und ihn für alle frei Verwendbar machen will? Wäre folgendes sinnvoll?:

Text is available under the Creative Commons Attribution-ShareAlike License; additional terms may apply. Furthermore I renounce to be attributed by my Name and an alter, transform, or build upon this work needs not to be distributed only under the same, similar or a compatible license.


-- Enomine 23:44, 19. Apr. 2010 (CEST)

Nee, das wäre nicht wirklich sinnvoll. Public Domain gibt's außerdem in Deutschland gar nicht. Du kannst Deinen Text aber als gemeinfrei deklarieren, damit überträgst Du alle Nutzungsrechte auf jedermann, also kann jedermann machen, was er will. Diese Erklärung kann für Bilder (dafür gibt's {{Bild-frei}}), Texte und alle anderen Werke gemacht werden. Aber es gibt auch eine Lizenz von Creative Commons, die ähnliches Ziel hat: CC-0, Siehe Deeds. Gruß Yellowcard 23:59, 19. Apr. 2010 (CEST)

Problem ist, dass ich etwas für Deutsch und Englisch bräuchte. Wie schreibt man, wenn man etwas gemeinfrei oder Public Domain veröffentlicht? "Der Text ist unter der Lizenz „Gemeinfreiheit / Public Domain“ verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein." -- Enomine 00:19, 20. Apr. 2010 (CEST)

PD ist was anderes als Gemeinfreiheit. Vergleichbar aber nicht gleich. Im anglo-amerikanischen Raum kannst du auf Urheberrechte verzichten, in Kontinentaleuropa jedoch nicht. --Marcela 00:24, 20. Apr. 2010 (CEST)
Genau darum wurde die Verzichtserklärung (keine eigentliche Lizenz) "CC-Zero" geschaffen, mit der man auf alle Rechte, die einem zustehen, so weitgehend verzichtet, wie das in der jeweiligen Rechtsordnung möglich ist. Gestumblindi 01:09, 20. Apr. 2010 (CEST)
Die CC-0 ist wahrscheinlich die sauberste Lösung, das stimmt. Hab bisher "copyrightet free use" genutzt, werde das mal überdenken. --Marcela 23:21, 20. Apr. 2010 (CEST)

Daten der FIFA-Weltrangliste

Weiß jemand, wie bei dieser Diskussion die Rechtslage zu beurteilen ist? -- Memorino Lust, mitzuhelfen? 21:24, 20. Apr. 2010 (CEST)

Ich kann nur nochmal wiederholen, was ich bereits schrieb: Die TOS sind schön und recht, aber allein die Daten zur Weltrangliste sind nicht schützbar. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:41, 20. Apr. 2010 (CEST)
Analoger Fall: Aufgrund von http://www.xe.com/legal/ werden die Daten nicht automatisch in Vorlage:Wechselkursdaten eingepflegt. Wäre nett, wenn dies auch abgeklärt werden könnte. Sowohl FIFA als auch xe.com bieten kostenpflichtige Dienste an um genau diese Daten etwas besser aufbereitet zu bekommen. Die Frage ist ob man diese Daten auch selbst aufbereiten und anschließend unter unserer CC-Lizenz zur Verfügung stellen darf. Merlissimo 21:54, 20. Apr. 2010 (CEST)
Sicher schon zig hier auf dieser Seite erwähnt: Fakten sind nicht schützbar. Und Torresulate usw. sind Fakten. Solange du die FIFA Listen nur als Quelle nutzt, und sie nicht 1:1 kopierst, greift auch nicht der Datenbakschutz-Artikel. -- Bobo11 22:31, 20. Apr. 2010 (CEST)
Ich würde keine Torresultate abgreifen, sondern Punktzahlen die aufgrund bestimmter Fakten kompliziert berechnet wurden. Was ist mit den Wechselkursen? Merlissimo 23:14, 20. Apr. 2010 (CEST)
Das ändert nichts an der Sache. Die Punktzahlen sind trotzdem nicht schützbar.
Was meinst du mit Wechselkursen? -- Chaddy · D·B - DÜP 23:39, 20. Apr. 2010 (CEST)

Filmfoto von Commons

Was ist von diesen Edits zu halten: [18], [19]? --slg 04:07, 22. Apr. 2010 (CEST)

Wie der Lizenzbaustein bei Commons sagt: This work is in the public domain because it was published in the United States between 1923 and 1963 with a copyright notice, and its copyright was not renewed. It is not in the public domain in the countries or areas that do not apply the rule of the shorter term for US works, such as Canada, Mainland China (not Hong Kong or Macao), Germany, Mexico, Switzerland, and other countries with individual treaties. See this page for further explanation. Die Filmbilder sind in den USA gemeinfrei, jedoch ist das in der Schweiz und der BRD egal, wenn sie dort geschützt sind. Einige der im Filmartikel genannten Miturheber des Films sind nach dem 2. WK gestorben, also ist der Film in Deutschland und der Schweiz noch geschützt. Kragenfaul- 08:50, 22. Apr. 2010 (CEST)

Rule of the shorter term

Das Bild Datei:L. Ron Hubbard.jpg wird im Artikel L. Ron Hubbard verwendet. Im Lizenzbaustein steht jedoch es darf in deutschland nicht verwendet werden. --Ixitixel 14:50, 20. Apr. 2010 (CEST)

Das wird nicht mehr so streng genommen, seit die BA-Bilder auf Commons sind. --Marcela 15:13, 20. Apr. 2010 (CEST)
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:54, 20. Apr. 2010 (CEST)
Seit dem werden Bilder, die auf Commons existieren komplett hier gestattet, vorher haben wir hier DACH-Recht angewandt. Beispielsweise Hitler-Bilder, 50 Jahre PD Finnland usw. Vorher wurde sowas hier nicht geduldet, weil nach unserem Recht nicht gestattet. Jetzt schert sich doch niemand mehr darum. --Marcela 21:46, 20. Apr. 2010 (CEST)

Da konstruierst du aber einen Zusammenhang, den ich so nicht sehen kann, Ralf. Die Bundesarchiv-Bilder wurden vom BA unter CC-BY-SA gestellt; das ist eine Lizenz, die wir hier akzeptieren. Sie werden auch auf Commons nur darum akzeptiert, weil man davon ausgeht, dass das BA jeweils tatsächlich über die nötigen Verträge und damit das Recht verfügt, die Bilder unter dieser Lizenz zur Verfügung zu stellen. Angesichts der Menge an Bildern können durchaus welche "durchgerutscht" sein, an denen das Bundesarchiv nicht die notwendigen Rechte hat, die kann man aber zur Löschung beantragen, was auch schon gemacht wurde - bzw. es wurden schon irrtümlich freigegebene Bilder auf Wunsch des Bundesarchivs wieder gelöscht. Ich glaube aber, dass das BA seine Rechte normalerweise sehr sorgfältig abgeklärt hat. In manchen Fällen mag es überraschend wirken, dass das BA über die Rechte verfügen soll, aber angesichts der Ressourcen, über die eine solche Institution verfügt, bin ich geneigt, der Versicherung des Bundesarchivs zu glauben. - Die Frage, ob wir hier Commons-Bilder akzeptieren sollen, die nach DACH-Recht nicht zulässig sind, hat mit dieser Bundesarchiv-Diskussion wenig zu tun. Wenn die Lizenz bei den Bundesarchiv-Bildern nämlich stimmt, dann sind sie ja auch nach DACH-Recht zulässig. Auf Commons sind Bilder zulässig, die nach dem Recht ihres Ursprungslands und nach jenem der USA frei lizensierbar (oder sowieso gemeinfrei sind). Natürlich kommen dabei auch Bilder vor, die in DACH nicht frei sind, und solche, darunter auch Datei:L. Ron Hubbard.jpg, würde ich aus unseren Artikeln entfernen, wenn man darauf aufmerksam wird. Gestumblindi 14:12, 21. Apr. 2010 (CEST)

Da hast du aber sehr viel Vertrauen in das Bundesarchiv... Es ist in erster Linie wie jedes andere Archiv natürlich daran interessiert, das Archivmaterial für sich zu sichern, indem vorgegeben wird, man hätte die Rechte daran. Das machen sehr viele Archive rund um die Welt (hatten wir hier nicht erst vor kurzem ein südost- oder ostasiatisches Archiv, das Copyfraud betreibt?).
Ich würde aber ja auch gern glauben, dass das Bundesarchiv tatsächlich die Rechte an den Fotos hält. Allerdings sind auch viele Bilder dabei, die längst gemeinfrei sind bzw. von denen bekannt ist, dass dessen Urheber sie nicht freigegeben haben. Und das sind nicht nur Einzelfälle, wie du schreibst. Das Bundesarchiv hat einfach planlos alles unter die CC gestellt... -- Chaddy · D·B - DÜP 14:58, 21. Apr. 2010 (CEST)
Ich habe tatsächlich recht grosses diesbezügliches Vertrauen in das Bundesarchiv, weil es in Fällen, in denen es Zweifel gab, auf Anfragen offenbar kompetent abklärte, ob es wirklich die erforderlichen Rechte besitzt, siehe z.B. commons:Commons:Deletion_requests/File:Bundesarchiv_Bild_183-10537-0001,_Plakat_der_Friedensfahrt_1951.jpg. Und immerhin hat das Bundesarchiv in seiner Vereinbarung mit Wikimedia Deutschland laut commons:Commons:Bundesarchiv/de ausdrücklich versichert, dass das Bundesarchiv die hinreichenden Rechte besitzt, um die Bilder unter dieser Lizenz bereitzustellen. Mehr kann man ja nicht verlangen. Dass dabei pauschalisierend auch eigentlich bereits gemeinfreie Bilder unter der CC-BY-SA hochgeladen wurden (das war eben ein Bot), ist kein Problem, man kann sie auf Commons nachträglich ohne weiteres entsprechend kennzeichnen. Bei Bildern, von denen ansonsten bekannt ist, dass die "Urheber sie nicht freigegeben haben", ist es durchaus möglich, dass das Bundesarchiv über entsprechende Vereinbarungen und damit die erforderlichen Rechte verfügt; ich würde auch davon ausgehen, so lange wir nichts Anderweitiges vom BA hören. Gestumblindi 15:47, 21. Apr. 2010 (CEST)
Wenn ich Spielverderber wäre, hätte ich längst mal eine Mail an die Erben von Heinrich Hoffmann geschickt, die bekannt dafür sind, daß sie ihre Rechte sehr streng wahrnehmen. Und ich kenne zwei Fotografen persönlich, deren Bilder auf Commons gelandet sind, die nicht gefragt wurden. Aber denen ist es egal. --Marcela 17:04, 21. Apr. 2010 (CEST)
Dann möchte ich dich gerne ermuntern, "Spielverderber" zu spielen! Auf Commons ist man nur an Bildern mit sauberer Rechtslage interessiert. Aber bist du denn sicher, dass das Bundesarchiv nicht über die nötigen Rechte verfügt, um die ausgewählten Bilder, die auf Commons hochgeladen wurden, freizugeben? Die Beschreibung von commons:Category:Heinrich Hoffmann sagt, dass für diese spezifischen Bilder die Rechte beim Bund liegen, dass das Bundesarchiv sie freigegeben habe und dass dies die einzigen Bilder von Hoffmann seien, die auf Commons erlaubt sind. Es wird auch ausdrücklich festgehalten, dass Bilder von Hoffmann aus den National Archives von UK und USA auf Commons nicht zulässig sind, da in Deutschland immer noch urheberrechtlich geschützt. Man ist sich also der Problematik bewusst, geht aber davon aus, dass das Bundesarchiv für diese Bilder tatsächlich die Rechte hat. Gestumblindi 21:33, 21. Apr. 2010 (CEST)
Ich habe vor einigen Tagen einen Fotografen nach einer Verwendung eines Bundesarchivbildes im Print angefragt. Er hat mit an das Archiv verwiesen, dem er alle Veröffentlichungsrechte abgetreten habe (und die wollten dann mir zu viel Kohle für eine Auflage von etwa 2.000.) Kragenfaul- 19:56, 22. Apr. 2010 (CEST)

Wieder Computerspiel-Bilder

Hallo. Wie verhält es sich mit den Bildern wie diesem? Nachdem erst vor kurzem die Ubisoft-Bilder gelöscht sind, wollte ich mal nachfragen. --Jarlhelm 16:49, 21. Apr. 2010 (CEST)

Offenbar liegt hier eine Freigabe des Rechteinhabers vor. --Gnom 18:24, 21. Apr. 2010 (CEST)
Ja, es sieht so aus. Wie glaubwürdig die Freigabe ist, könnte man nur mit OTRS-Zugriff sagen... bei Ubisoft wurde ja auch lange eine Freigabe behauptet, die Ubisoft eigentlich gar nicht erteilen wollte, wie sich dann herausgestellt hat. Immerhin bedeutet eine solche Freigabe, dass der Inhaber der Rechte jeglicher Weiterverwendung zustimmt, wenn die Bedingungen der CC-BY-SA eingehalten werden, d.h. auch abgeleiteten und kommerziellen Werken. Allerdings bezog sich die behauptete Lizenz bei Ubisoft auf sämtliche Veröffentlichungen - wenn Frogwares hier eine für dieses spezifische Bild (und vielleicht noch andere Bilder einzeln) erteilt haben soll, ist das zumindest etwas glaubwürdiger. Gestumblindi 04:25, 22. Apr. 2010 (CEST)
Das Ticket ist auf französisch (kann ich überhaupt nicht), verweist aber auch nicht auf das Bild. Sollte von einem französischsprachigen OTRS-Berechtigten mal geprüft werden. Yellowcard 17:54, 22. Apr. 2010 (CEST)

Schweden-Bilder

Vor fast zwei Jahren hatte ich hier schon einmal eine Frage zu Bildern gestellt, die in Schweden als public domain gelten (z. B. Datei:AnitaBjork.jpg). Ich bekam die Antwort, dass man diese aufgrund des fehlenden Schutzfristenvergleichs in der EU nicht einbauen dürfe. Ich habe daraufhin diese Bilder stets aus WP-Artikeln entfernt, sofern für diese nicht 70pma galt. Mittlerweile habe ich aber das Gefühl, das wieder verstärkt die Schweden-Bilder in Artikeln zu finden sind. In Ingmar Bergman oder Pia Degermark finden sich entsprechende Exemplare, auch habe ich diese hin und wieder im Sportbereich gesehen. Nochmal zur Absicherung – die Bilder sind in DACH nicht lizenzkonform und müssen aus den Artikeln entfernt werden, nicht wahr? --César 12:05, 22. Apr. 2010 (CEST)

Die Bilder sind nicht lizenzkonform --FrobenChristoph 17:42, 22. Apr. 2010 (CEST)

Kihveli Soikoon Schriftzug

Es geht um diesen [20] Schriftzug im Header. Der Schriftzug selber ist wohl gemeinfrei wg. SH. Aber das linke Bild? Danke, Gruß --VinylVictim 17:31, 22. Apr. 2010 (CEST)

Keine SH --FrobenChristoph

Rechtsfrage: Bilder hochladen

Hallo, ich habe eine Frage zum Hochladen von Bildern. Habe Hilfe-Seite nichts passendes gefunden. Wenn auf der Homepage einer Band Bilder zum Download angeboten werden, darf man diese dann auch einfach so in Wikipedia stellen oder benötigt man hierfür dann auch eine Genehmigung vom Urheber? Was ist, wenn Bilder in einer anderssprachigen Wikipedia bereits vorhanden sind, darf man diese in der deutschsprachigen Wikipedia auch hochladen, indem man das Bild zuerst auf dem PC speichert? --Max1993 15:07, 22. Apr. 2010 (CEST)

Ja, braucht man in beiden Fällen unbedingt.WikiDienst ?! 15:10, 22. Apr. 2010 (CEST)
Korrektur: Wenn es das Bild in einer anderen Wikipedia gibt, kannst du es hier, oder besser: auf commons hochladen, allerdings unter Angabe aller Daten, die auch in der anderen Wikipedia stehen. WikiDienst ?! 15:12, 22. Apr. 2010 (CEST)
Dabei ist aber zu beachten, dass Bilder, die z.B. in der englischen Wikipedia als Fair Use geduldet werden, weder hier noch auf Commons erlaubt sind. --El Grafo (COM) 15:15, 22. Apr. 2010 (CEST)
Zur ersten Teilfrage: Schau dir mal WP:Bildrechte#Fremde Aufnahmen und Wikipedia:Support-Team#Bild-_und_Textfreigaben an. --El Grafo (COM) 15:19, 22. Apr. 2010 (CEST)

OK, vielen Dank für die Antworten.--Max1993 15:35, 22. Apr. 2010 (CEST)

Solche rechtlichen Fragen bitte in Zukunft auf Wikipedia:Urheberrechtsfragen stellen, da sind die Experten. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:00, 22. Apr. 2010 (CEST)

Tut mir leid, das habe ich offensichtlich überlesen.--Max1993 17:28, 22. Apr. 2010 (CEST)

Urheber bei Fotografien von Bildern

hierher verschoben von Hilfe Diskussion:FAQ zu Bildern --Wiggum 12:32, 23. Apr. 2010 (CEST)

Ich würde gerne auf das Bild eines Kupferstiches aus dem 17. Jahrhundert verlinken. Dessen Urheber ist nat. schon seit mehr als 70 Jahren verstorben. Mein Problem ist, dass ich den Kupferstich nicht fotografiert habe. Was darf ich mit einer Fotografie eines gemeinfreien Bildes machen? Muss der Fotograf einer Verwendung zustimmen? Im Konkreten Fall handelt es sich um einen Kupferstich von Merian, hier gezeigt. Mibeer 12:17, 23. Apr. 2010 (CEST)

Zweidimensionale Reproduktionen erzeugen keinen neuen Schutz. Wenn also wirklich nur das Bild drauf ist, brauchst du den Fotografen nicht zu fragen, die Reproduktion ist auch gemeinfrei. --Don-kun Diskussion Bewertung 12:38, 23. Apr. 2010 (CEST)

Ab wann dürfen die Melodie und der Songtext von „Happy Birthday“ auf de.wikipedia.org eingestellt werden? 2017 oder 2031? --84.61.146.104 17:23, 22. Apr. 2010 (CEST)

Da wir uns nach DACH richten 1.1.2017 --FrobenChristoph 17:41, 22. Apr. 2010 (CEST)

Ab wann dürfen die Melodie und der Songtext von „Happy Birthday“ auf en.wikipedia.org, auf commons.wikimedia.org oder auf en.wikisource.org eingestellt werden? 2017 oder 2031? --84.61.146.104 20:30, 23. Apr. 2010 (CEST)

Ich habe diese Datei (siehe Artikel) hochgeladen mit dem Verweis auf keine SH. Es kann aber sein, dass das ebenfalls als Logo einer Organisation fungiert. Besteht dann ein Namens-/Markenschutz und reicht es dann, den Logo-Baustein zuzufügen? Danke, Gruß --VinylVictim 10:37, 23. Apr. 2010 (CEST)

Da hat schon jemand in der Datei rumgewerkelt... erledigt!--VinylVictim 16:15, 23. Apr. 2010 (CEST)

Panoramafreiheit Schweiz

Hallo, kann mir ein Schweiz-Fachmann zwei kurze Einschätzungen bzgl. Panoramafreiheit in der Schweiz geben:

  • Öffentliches Freibad, im Innern der Anlage, von Wegen bzw. Grünflächen aus; Fotografiererlaubnis erteilt (ausserhalb der Betriebsstunden wegen Persönlichkeitsrechten).
  • Öffentliche weiterbildende Schule (Kantonsschule); Flure.

Gruss Port(u*o)s 15:01, 23. Apr. 2010 (CEST)

Das erste sollte gar kein Problem sein; für das zweite (also Gebäudeinneres) muss ich nachsehen - praktischerweise ist gerade heute der Kommentar zum Schweizer Urheberrecht von Barrelet/Egloff bei mir eingetroffen (sozusagen der "Schricker" für die Schweiz), da kann ich dir dann später in der Nacht wohl noch was daraus zitieren. Gestumblindi 17:10, 23. Apr. 2010 (CEST)
Danke! Port(u*o)s 18:04, 23. Apr. 2010 (CEST)
Solange es öffentlich zugänglich (Was in der Schweiz bei einem Freibad bejaht werden muss) und unter freien Himmel mit den Füssen auf der Erde ist, greift die Panoramafreiheit in der Schweiz ganz bestimmt. Gebäudeinneres ist schon problematischer. Wobei da sich immer die Frage stellt ob das abgebildtete überhaubt Uhrheberrechltich geschütz ist, und nicht etwa unter Gebrauchskunst und damit Geschmackmusterschutz fällt (Wo deutliche kürzere Schutzfristen gelten). Gerade wenn um Gebäudebauteile geht ist der urheberrechtliche Schutz eher unwahrscheilich. Im Gebäudeinneren angebrachte Kunst hingegen, ist urheberrechtlich geschützt, und soweit wie in Österreich geht das Schweizerische Panoramafreiheit nicht. Wobei ich hier anmerken muss das ich mich nicht bis ins Detail was denn noch geht und wann nicht mehr auskenn. Sondern nur das die Ausnahme öffentliche Verkehrsfläche auch in Gebäudeinneren zählt und recht grosszügig ausgelegt werden darf (In Publikumsbereiche von Bahnhöfen unter berufung auf die Panoramafreiheit fotografiert werden (Achtung Hausrecht der SBB hat da eine Fussangel)). Ob da Schulhausflure dazuzählen, dass kann ich eben NICHT beantworten, könnte aber zutreffen. Steh dir für eine "Expertise" über allfällige Probleme, vor dem Hochladen gern zur Verfügung, wie du mich erreichts soltest du ja wissen ;-). Bobo11 21:44, 23. Apr. 2010 (CEST)
Wegen der Schule: Zur Werkhaftigkeit von architektonischen Werken (wohlgemerkt, nicht von Gebrauchsarchitektur) hab ich durchaus meine eigene Meinung und werd die auch weiter so beibehalten - in meiner eigenen Arbeit, ich will ja keine fremden Fotografien löschen lassen. Hier ist die Architektur mE nach nicht schutzfähig (keine Fachliteratur dazu gefunden und nach Augenschein nicht besonders), die Marmotypien von Hans Hunold auf den Treppenuntersichten, die ich ablichten möchte, schon. Port(u*o)s 22:04, 23. Apr. 2010 (CEST)
Aber (kurze) Nachfrage: Öffentliche Zugänglichkeit beinhaltet hier nicht unentgeltlichen Zugang und auch nicht Besitz der öffentlichen Hand? Wie sieht das mit dem Inneren von Bankgebäuden, Reisebüros, Restaurants, Kirchen aus? Port(u*o)s 22:09, 23. Apr. 2010 (CEST)
Ne, deine Definitzion ist für Österreich zutrefend. Nicht für die Schweiz hier ist es eben Verkehrsraum der auch auf Gebäudeinners ausgeweitet wird, und nicht die öffentliche Zugänglichkeit. Wobei eben Verkehrsraum recht positiv für uns ausgelegt wird. Offentlich zugänglich ist in der Schweiz nur für die Aussenbereiche ausschlaggebend. Und da ist der Gestzgeber sehr liberal, sprich wenn in der Schweiz kein "Privat" oder "Zugang verboten" usw. hängt, ist es öffentlich zugänglich. Ausnahme dieser einfachen Regel sind sind Grundstücke die für alle als private (Vor-)-Gärten erkenntlich sind. Das Areal darf eingezäunt sein, das öffentlich zugänglich trifft denoch zu wenn ich als normale Person das Areal betretten darf (ob mit oder ohne Eintritt ist hierfür egal). In der Schweiz wirst du in Sachen Aussenaufnahmen kaum Probeleme wegen Urheberrechten bekommen (wenn du die an die Panoramafreiheit regeln hälst = Keien Hilfmittel keine Verfremdung), sondern eher wegen Verstoss gegen das Hausrecht. Leider sind Urteile in der Schweiz betrefend Panoramafreiheit recht dünn gesäht und kaum als Revenrenzurteile zu gebrauchen, da sich die z.T. wiedersprechen. Dies auch weil in der Schweiz normale Fotografien in der Regel nicht urheberrechtlich geschütz sind. Bobo11 22:40, 23. Apr. 2010 (CEST)

Also, zuerst mal der entsprechende Artikel aus dem URG:

  • 1 Ein Werk, das sich bleibend an oder auf allgemein zugänglichem Grund befindet, darf abgebildet werden; die Abbildung darf angeboten, veräussert, gesendet oder sonst wie verbreitet werden.
  • 2 Die Abbildung darf nicht dreidimensional und auch nicht zum gleichen Zweck wie das Original verwendbar sein.

Der Kommentar von Barrelet/Egloff (3. Aufl., 2008) schreibt dazu, dass "die faktische Zugänglichkeit allein entscheidet", die Besitzverhältnisse spielen also keine Rolle, und es sei auch unerheblich, ob die Zugänglichkeit dauernd gewährleistet ist (d.h. dass deine Bilder aus dem öffentlichen Freibad auf jeden Fall auch in Ordnung gehen, wenn du sie ausserhalb der Betriebsstunden aufgenommen hast). Weiterhin gilt die Panoramafreiheit auch für Werke auf (nicht zugänglichem) Privatgrund, die man aber mit blossem Auge von allgemein zugänglichem Grund aus sieht. Das Innere eines Gebäudes gilt aber nicht als "allgemein zugänglich", selbst wenn es sich in öffentlichem Besitz befindet. Man kann somit z.B. eine noch urheberrechtlich geschützte Statue in einem (öffentlichen) Museum oder in einem Schulgebäude nicht unter Berufung auf die Panoramafreiheit fotografieren. Für das Ablichten der Marmotypien des 2009 verstorbenen Hans Hunold im Schulhaus sieht es also leider schlecht aus, das dürfte nicht zulässig sein. Werke in einem allgemein zugänglichen Innenhof würden aber laut Barrelet/Egloff gehen. Interessant finde ich dort übrigens auch die Ausführungen, denen zufolge "bleibend" auch durchaus eine temporäre Aufstellung bedeuten kann, sofern das Werk sich nicht gerade zufällig am Ort befunden hat (z.B. während eines Transports). Die Panoramafreiheit gelte auch für Skulpturen, die "im Rahmen einer befristeten Ausstellung sich vorübergehend in einem öffentlichen Park befinden". Gestumblindi 22:36, 23. Apr. 2010 (CEST)

Man kann es einfacher formulieren. Ist es auf "öffentlich zugänglichen 1) Grund 2)" herrscht Panoramafreiheit. 1) "öffentlich zugänglich" bedeutet, dass keine Auswahl getroffen wird, wer hin darf und wer nicht. Für ein Freibad zahle ich zwar Eintritt, wenn ich aber bezahle, dann darf ich eintreten. Bei einem nicht öffentlich zugänglichen Bad, wird beispielsweise eine Entscheidung getroffen, wer nun darf und wer nicht. Vergleiche dazu ein privater Club, der nicht jeden aufnimmt. 2) "Grund" bedeutet eben Boden mit Himmel obendran. Also nicht innerhalb eines Gebäudes. Und auch nicht! von einem Gebäude heraus. Vom Fenster aus dem 1. Stock eines Gebäudes herrscht eben keine Panoramafreiheit, auch wenn das Motiv grundsätzlich auf einem öffentlichen Grund steht. Es ist eigentlich gar nicht so schwierig herauszufinden, wann etwas in der Schweiz unter Panoramafreiheit fällt und wann nicht. Jedenfalls einiges einfacher als in Deutschland. --Micha 22:51, 23. Apr. 2010 (CEST)
(BK)(Bevor die Frage kommt) Mit Grund, der gewachsene Boden unter freiem Himmel gemeint ist, sprich Füsse müssen sich beim Fotografieren auf unsrer Mutter Erde befinden und beim Regen muss einem dabei der Regenschirm nass werden. Einzige Ausnahem davon sind Verkehrsbauwerke (z.B. Brücken Unterführungen usw.), weil Verkehrswege unter öffentlicher Grund fallen (Achtung öffentlicher Grund nicht mit öffentlich zugänglicher Grund verwechseln). Aufnahmen von Balkonen usw., unter Berufung auf die Panoramafreiheit, sind in der Schweiz also nicht gestattet (Im Gegensatz zu Östrereich wo das ja möglich ist). Bobo11 22:53, 23. Apr. 2010 (CEST)
@Micha, ja du hast es richtig erfasst. Kommt auf das Grundstück und macht sich dabei nicht strafbar (wegen Hausfriedensbruch), dann greift auch die Panoramafreiheit wenn man das Foto von einem bodengebundene Standort unter freien Himmel gemacht hat. -- Bobo11 23:03, 23. Apr. 2010 (CEST)

Wieso arbeitet keiner von euch Schlaumeiern das Dargestellte in den Artikel Panoramafreiheit ein oder erstellt einen kleinen Artikel Panoramafreiheit (Schweiz)? Sehr viel Mehrarbeit als hier gelehrt rumschwallen ist das auch nicht, und es verschwindet nicht beim nächsten Archivieren unauffindbar in der Versenkung --92.72.194.117 23:18, 23. Apr. 2010 (CEST)

Schlaumeier Bobo11 hat vorhin mit der Einarbeitung in Panoramafreiheit angefangen, wie ich sehe, und Schlaumeier Gestumblindi hat das nun überarbeitet und bequellt ;-) Gestumblindi 01:32, 24. Apr. 2010 (CEST)

Übrigens, um das abzuschliessen: In Deutschland ist die Regelung auch nicht kompliziert, sondern nur (leider) restriktiver: Was ein Mensch von Strasse, Weg oder Platz aus fotografiert, fällt unter Panoramafreiheit, sobald man das Trottoir verlässt, um auf eine Leiter zu steigen oder auf die Wiese, ins Nachbarhaus, auf ein Privatgrundstück oder auch in den Bahnhof zu gehen, muss man nachfragen. Port(u*o)s 02:12, 24. Apr. 2010 (CEST)

Und wenn die Ösis D und CH erobert haben, dann haben wir eine nette Panoramafreiheit. --Marcela 02:17, 24. Apr. 2010 (CEST)
Immerhin fällt z.B. eine Verhüllungsaktion von Christo laut Barrelet/Egloff in der Schweiz unter die Panoramafreiheit, im Gegensatz zu Deutschland... Gestumblindi 02:38, 24. Apr. 2010 (CEST)

Dieses Bild möchte ich in einem wissenschaftlichen Artikel wiederabdrucken. Unter welchen Umständen ist das erlaubt?

--77.5.210.57 16:49, 23. Apr. 2010 (CEST)

Mir sagt die Signatur gerade nichts. Doch wenn der Künstler nicht mindestens seit 70 Jahre Tod ist, sieht's schlecht aus. Bobo11 21:25, 23. Apr. 2010 (CEST)
Sieht sehr schlecht aus. René Magritte. Da sind es noch einige Jahre bis zur Gemeinfreiheit. -- Herby 22:33, 23. Apr. 2010 (CEST)

Eigentlich geht es hier nur um Fragen zum Urheberrecht im Zusammenhang mit der Arbeit in der Wikipedia. Trotzdem eine Anmerkung: Im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit kann man natürlich auch urheberrechtlich geschützte Bilder als Bildzitate wiedergeben, wenn es "einen Zitatzweck und eine Auseinandersetzung mit dem Bild im Text" gibt. Gestumblindi 22:40, 23. Apr. 2010 (CEST)

Nur hat die Wikipedia beschlossen keine Bildzitate zuzulassen. Da gerade die deutsche Rechtsprechung hohe Anfordeungen an Bildzitate stellt, und sie nur im wissenschaftlichen Zusamenhang zulässt. Dies vorallem weil Bildzitate Großzitat sind und keine Kleinzitat. Und da wir die Anforderung die an Großzitat gestellt werden kaum erfüllen können, ist das logischer Resultat eigetlich klar, keine Bildzitate. Bobo11 23:14, 23. Apr. 2010 (CEST)
Rechtlich gesehen dürften wir wahrscheinlich schon Bildzitate bringen, wenn sich z.B. der ganze Artikel gerade mit dem fraglichen Bild befasst. Über das hier diskutierte berühmte Bild von Magritte haben wir z.B. einen: La trahison des images. Trotzdem wird das Bild darin nicht gezeigt. Grund für den völligen Verzicht auf Bildzitate in der Wikipedia auch in solchen rechtlich wohl eindeutig zulässigen Fällen ist unser Dogma der freien Weiterverwendbarkeit (auch für abgeleitete Werke) unserer Inhalte, welche bei solchen Bildern natürlich nicht gegeben ist. Gestumblindi 00:07, 24. Apr. 2010 (CEST)

Die dt. Rspr. lässt Bildzitate nicht nur bei wiss. Werken zu, die gegenteilige Behauptung ist purer Unsinn. Wir wollen hier keine Bildzitate aus grundsätzlichen Erwägungen, leisten könnten wir sie uns locker, da wir populärwiss. sind --Historiograf 01:34, 24. Apr. 2010 (CEST)

Ja, gewiss. Ich habe ja auch nicht behauptet, dass Bildzitate nur bei wissenschaftlichen Werken zulässig wären, sondern bezog mich auf den Fragesteller, der einen "wissenschaftlichen Artikel" (meiner Vermutung nach nicht für die Wikipedia) illustrieren möchte. Gestumblindi 01:45, 24. Apr. 2010 (CEST) P.S. Ach so, du hast dich wohl auf Bobo11 bezogen... Gestumblindi 01:52, 24. Apr. 2010 (CEST)
Auf Wikiversity sind Bildzitate gestattet. Nur mal so nebenbei...--Marcela 01:51, 24. Apr. 2010 (CEST)
Ich würde ja dafür plädieren, hier auch Bildzitate zu gestatten. Aber das ist eine politische Entscheidung und die Kontrolle ist schwierig...--Marcela 01:55, 24. Apr. 2010 (CEST)
(BK) Wäre auch hier durchaus denkbar, denn schliesslich ist die freie Weiterverwendbarkeit auch in anderen Punkten und gerade bei Bildern eingeschränkt (z.B. bei Logos). Die englische Wikipedia lässt "fair use" zu, was auch zu Inhalten führt, die nicht gänzlich frei im Sinne der CC-BY-SA sind. Bildzitate in der deutschen Wikipedia zuzulassen wäre insofern bloss eine Einschränkung der freien Weiterverwendbarkeit im bereits üblichen Rahmen, trotzdem ist dies meiner Einschätzung nach nicht konsensfähig. Gestumblindi 01:56, 24. Apr. 2010 (CEST)
Sehe ich ebenso. Rechtlich machbar aber nicht konsensfähig, weil die Masse der Benutzer den Umfang nicht einschätzen kann und das Thema nicht versteht. --Marcela 01:58, 24. Apr. 2010 (CEST)
Vieleicht hab mich mich bischen unglücklich ausgedrückt. Das Probelm bei Grossztaten ist nicht das Zitat an und für sich sondern, dass es die Leute auch korrekt anwende können. Genau das hab ich mit Und da wir die Anforderung die an Großzitat gestellt werden kaum erfüllen können (Ich habe kaum geschrieben, nicht nicht). Wenn wir ein Grosszitat nicht richtig anwenden, haben wir schneller als uns lieb sein kann, ein Problem. Kleinzitate (wie Notenzitate) sind da schon Anwendungsfehlerresitenter. Von einem Grosszitat zu einer astreinen Urheberrechtsverletzung, ist es ein verdamt kleiner Schritt. Dazu komte eben noch, dass sich die WP schon gegen Bildzitae ausgesprochen hat (Ich mag jetz nicht suchen gehn). -- Bobo11 02:08, 24. Apr. 2010 (CEST)
Ja, die korrekte Anwendung des Großzitats ist das Problem, das ist es. --Marcela 02:12, 24. Apr. 2010 (CEST)
Ein unbestreitbar eindeutiger Fall wäre z.B. eben ein Artikel über ein bestimmtes Bild wie La trahison des images. Aber ich denke, dass selbst ein MB, das Bildzitate auf solche klaren Fälle beschränkt erlauben würde, nicht durchkäme... Gestumblindi 02:15, 24. Apr. 2010 (CEST)
Das Zitatrecht wurde 2008 gelockert, womit es auch imo eine Grundlage für das kleine Großzitat bietet. Daneben sei erwähnt, dass Wikipedia bereits Notenbilder (klein) zitiert.--141.84.69.20 14:31, 24. Apr. 2010 (CEST)

Ich finde Bobo11 untertreibt, wenn er sagt, er habe sich unglücklich ausgedrückt. Er hat sich glasklar falsch ausgedrückt, als er schrieb: "Da gerade die deutsche Rechtsprechung hohe Anfordeungen an Bildzitate stellt, und sie nur im wissenschaftlichen Zusamenhang zulässt." Wie soeben die IP treffend bemerkte, ist die frühere zu enge Regelung (schon der BGH ließ große Kleinzitate gegen den Wortlaut des § 51 UrhG zu und auch Filmzitate), 2008 durch eine generalklauselartige Vorschrift ersetzt worden, die aber notabene den Anwendungsbereich nur vorsichtig erweitern soll.

  • Da die Wikipedia Wissenschaft vermittelt, könnte sie ohne weiteres Bildzitate einsetzen (wenn man die rechtliche Hürde, dass auf der Bildbeschreibungsseite das Bild auch außerhalb des Kontexts nutzbar ist, ignoriert. Gerichtlich geklärt ist da nichts.)
  • Die Bedenken hinsichtlich der Akzeptanz von Bildzitaten in der Community teile ich. Aber bevor man die Community in einem MB nicht befragt, weiß mans nicht gewiss.
  • Die Bedenken, dass die Masse der Benutzer keine korrekten Bildzitate zuwege bringen würde, sind berechtigt; man könnte sie aber durch ein vorgeschaltetes DÜP-Prüfverfahren, bei dem selbsternannte "Experten" wie ich die Zulässigkeit beurteilen, gegenstandslos machen. --FrobenChristoph 18:00, 24. Apr. 2010 (CEST)
Wie gut so ein "vorgeschaltetes DÜP-Prüfverfahren" funktioniert, sieht man ja bei Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:15, 24. Apr. 2010 (CEST)

Karten Umweltbundesamt

hallo

Ich bin scharf auf diese Karte des Umweltbundesamts. Wie ist das hier? Kann man die eventuell einfach nehmen so ~wie bei amerikanischen Behörden oder bleibt nur Möglichkeit dort um eine Freigabe nachzusuchen? --Itu 22:43, 22. Apr. 2010 (CEST)

Ich denke nicht, dass es ein amtliches Werk im Sinne des UrhG ist. Die Schöpfungshöhe könnte hier aber nicht für einen Schutz als Werk ausreichen. Mal auf Expertenmeinungen warten. Yellowcard 20:00, 25. Apr. 2010 (CEST)
Also ich selbst wäre da nicht draufgekommen dass die Schöpfungshöhe hier unterschritten sein kann. Nachdem das allerdings jetzt mehrere Bildexperten in Betracht gezogen haben... Immerhin beruht die Karte ja auf Messwerten, wie ist das denn zu sehen? Wenn aber jetzt noch einer sagt das geht in Ordnung, ziehe ich die Karte gleich runter ;) --Itu 22:15, 25. Apr. 2010 (CEST)

Anonymes Werk

Wie stehen hier Eurer Einschätzung nach die Chancen? Könnte man diese Dateien im Falle einer Löschung auf Commons hier auf de hochladen? Ehrlich gesagt ist mir das mit dem anonymen Werk trotz Nachlesens noch immer nicht ganz klar... Danke, --Svíčková na smetaně 07:28, 23. Apr. 2010 (CEST)

Dann hats du es richtig gelesen, denn so klar ist die Regel nicht bzw. sie hat viele Ausnahmen. Die Voraussetzungen das es ein anonymes Werk ist, sind höher als es dem Lainen erscheint. Nicht jedes Werk (Bild) wo keine Urheber danebensteht, ist ein anonymes Werk. Selbst wenn es als anonymes Werk veröffetlicht wurde, und so in deiner Quelle steht, muss dies nicht zutreffen. Denn der Urheberrechtsinhaber kann sich nachträglich als Urheber outen, und exakt ab dem Zeitpunkt ist es kein anonymes Werk mehr. Ist einer der Fallstrick im Urheberrecht, wo wenn man sich darauf beruft, verdamt hart auf die Nase fallen kann. Bobo11 10:30, 23. Apr. 2010 (CEST)
Zur Erklärung: Ich habe es so verstanden, dass es nicht ausreicht, dass der Autor nur unbekannt ist. Anonymes Werk (Urheberrecht): „Anonyme Werke dürfen nicht mit verwaisten Werken verwechselt werden.“ Ab 2025 könntest du es wohl hier hochladen: (Wikipedia:BR#Pragmatische_Regelung_bei_Bildern.2C_die_.C3.A4lter_als_100_Jahre_sind). -- Der böse LA-Steller ;) --Saibo (Δ) 15:06, 23. Apr. 2010 (CEST)
Hallo Saibo, keine Angst, ich bin Dir nicht böse, wenn die Bilder wirklich gelöscht werden müssen, muss es halt sein. Aber ich versuche halt einfach, es nach Möglichkeit zu vermeiden, indem ich beschreibe wie das mit den Bildern ist, vielleicht gibt's ja eine Chance... jedenfalls halte ich es für ausgeschlossen dass sich da ein Urheber melden könnte. Besagtes Buch beinhaltet einige namentlich gekennzeichnete Werke von ranghöheren Militärs oder adligen Frontbesuchern wie Joseph August von Österreich, die natürlich nicht verwendbar sind. Beim Rest handelt es sich um militärische Bilder, die in teilweise recht großer Zahl von irgendwelchen unbekannten Soldaten für kriegerische Zwecke aufgenommen wurden. Schauen sich recht ähnlich, kein Mensch weiß wer da wann abgedrückt hat, das war bereits 1925 uneruierbar. Übrigens, die pragmatische 100-Jahr-Regel käme schon in 7 Jahren zum Zug, nicht erst 1925, die Bilder wurden spätestens 1918 geschossen. Na ja, schaun wir einmal was passiert... --Svíčková na smetaně 18:37, 23. Apr. 2010 (CEST)
Das Probelm ist aber das die 100 Jahre Regel nur auf de: gilt, und nicht für commons (Gut dort kannst du Glück haben, und die Amis behaltens weils sie es als Fais use anschauen). Bobo11 21:50, 23. Apr. 2010 (CEST)
Auf Commons gibt es kein fair use. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:10, 24. Apr. 2010 (CEST)
@Caddy, klar weis ich das, aber du weist wie ich das meine. Solange es den Amis nicht sauer aufstösst (aus welchen gründen auch immer), ist etwas auf den commons recht sicher.-- Bobo11 20:24, 25. Apr. 2010 (CEST)
Danke für den Link, kannte ich noch nicht, werd ich machen. --Svíčková na smetaně 22:03, 23. Apr. 2010 (CEST)

Urheberrecht für CD-Cover, Plattencover, Buchtitel

Die Frage ist bestimmt schon zig-mal gestellt worden und ich habe auch einige Fragen/Antworten im Archiv gefunden, da ich aber dennoch weiter unsicher bin, hier konkret meine Fragen:

  1. Ich brauche für einen Artikel über eine Musik-Band ein Bild von einem ihrer Platten- oder CD-cover. Darf ich ein solches einscannen und auf WP veöffentlichen?
  2. Ich brauch auch ein Bild der Band oder eines Bandmitglieds. Darf ich ein solches aus dem CD-Beiheft einscannen und auf WP veöffentlichen?
  3. Ich brauche für einen Artikel über einen Buchautor ein Bild eines Buchtitels. Darf ich ein solches einscannen und auf WP veöffentlichen?
  4. Ich brauche auch ein Bild vom Autor selber. Darf ich ein solches aus einem seiner Bücher einscannen und auf WP veöffentlichen?

Dank im Voraus für gute Antworten. --DietG 13:46, 25. Apr. 2010 (CEST)

Viermal "nein". Es gibt Ausnahmen, wenn die Bilder so simpel wären, dass sie keinen urheberrechtlichen Schutz genießen könnten. Fotos sind immer geschützt.--141.84.69.20 14:08, 25. Apr. 2010 (CEST)
(BK) Nein, nein, nein und nein. Bei Frage Nr. 1 und Frage Nr. 3 kommt es allerdings auf die Schöpfungshöhe des Covers an, in den meisten Fällen, die das oder das gestalterisch überragen, dürfte die gegeben sein, also auch hier je nach Fall nein (am besten gemeinte(s) Cover extern verlinken). --Paulae 14:09, 25. Apr. 2010 (CEST)
Das hatte ich befürchtet... Mit der Genehmigung des Verlages/Rechteinhabers, wäre das Problem zu lösen, nehme ich an. Hat jemand Erfahrung damit, mit Verlagen/Autoren/Rechteinhabern um die Genehmigung für die Veröffentlichung ihrer Bilder auf Wikipedia zu verhandeln? --DietG 14:49, 25. Apr. 2010 (CEST)
Man verhandelt nie um eine Veröffentlichung ihrer Bilder auf Wikipedia, sondern darum, dass die Leute die Fotos unter eine freie Lizenz stellen sollen, die auch eine kommerzielle Weiterverwertung beinhaltet. Die Wahrscheinlichkeit, dass das genehmigt wird, liegt nahe gegen Null, auch wenn es natürlich hin und wieder Ausnahmen gab. Am Ende jedoch kommt es auf den Artikel an, Bilder sind immer erst einmal zweitrangig. Dennoch die Frage: Worum geht es denn überhaupt? --Paulae 14:54, 25. Apr. 2010 (CEST)
Mein aktuellester Anlass für diese Fragen ist ein Artikel über die urige Zigeunerband Szászcsávás Band, den ich neu angelegt habe und für den ich liebend gerne so'n Bild, wie dieses Plattencover im Artikel drin hätte (so eins ist zur Zeit bei der Diskografie verlinkt, aber - und das ist halt der Mist - *der* Link ist im Moment gerade nicht erreichbar). --DietG 15:28, 25. Apr. 2010 (CEST)
Auf flickr gibt es zwei Fotos der Gruppe (Teile der Gruppe), allerdings nicht unter einer freien Lizenz. Man könnte dort mal anfragen, ob der Ersteller die Bilder freigeben würde (hier, Bild rechts und links). Zumindest wäre das imho aussichtsreicher als bei der Gruppe oder dem Label (?) anzufragen. --Paulae 15:37, 25. Apr. 2010 (CEST)

Benutzer:Trollhead hat obiges Bild auf Commons hochgeladen. Es wird in den Artikeln Rechtsrock und Landser (Band) derzeit verwendet. Mir stellte sich die Frage, ob dies nicht dem Recht am eigenen Bild entgegensteht, da der junge Mann durchaus zu erkennen ist. Ich habe dementsprechend bei Trollhead nachgefragt und wollte hier um entsprechende Stellungsnahme bitten. --Gripweed 20:39, 25. Apr. 2010 (CEST)

Vermutlich ja, da er wohl eindeutig zu identifizieren ist (der starke Blick nach unten macht die Sache allerdings etwas weniger eindeutig). Die Problematik um das Recht am eigenen Bild ist hier allerdings weiterhin nicht geklärt. Yellowcard 21:33, 25. Apr. 2010 (CEST)
Er ist eindeutig erkennbar (Schricker: Torwart-Urteil). RaeB wird aber momentan nicht beachtet. Eine unhaltbare Situation ohne Lösungsmöglichkeit. Auf Commons sowieso. --Marcela 21:45, 25. Apr. 2010 (CEST)

Wäre es dann eine Lösung, wenn ich das Bild hier direkt in der deutschen WP nocheinmal hochlade ? --Trollhead 22:02, 25. Apr. 2010 (CEST)

Hast du den Abgebildeten gefragt, ob er der Veröffentlichung zustimmt? Wenn nicht, dann müßte das Bild gelöscht werden. Allerdingss gibt es dafür momentan keine Handhabe. --Marcela 22:14, 25. Apr. 2010 (CEST)

Nein, habe ich nicht. Wie schon gesagt ich bin der Meinung, obwohl es teilweise in Konflikt mit den Klauseln der RaeB steht, ist es legitim das Bild hier zu verwenden, da es auf einer öffentlichen Veranstaltung gemacht wurde. (100% sicher bin ich mir aber natürlich nicht) --Trollhead 22:18, 25. Apr. 2010 (CEST)

Der Mensch ist mehr als nur Beiwerk.--141.84.69.20 22:23, 25. Apr. 2010 (CEST)
Die Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung per se ist kein Abtreten des RaeB / keine Erlaubnis zur Veröffentlichung. Es gibt Veranstaltungen, wo es durch die Bestimmungen des Veranstalters zu einem solchen Vorgang kommt – im Fußballstadion ist das beispielsweise oft der Fall. Ob sowas rechtlich wasserdicht ist, weiß ich aber nicht. Yellowcard 22:31, 25. Apr. 2010 (CEST)
Nein, Teilnahme alleine reicht nicht, um keine Rechte mehr am RaB zuhaben. Es muss aktive Teilnahme sein (Rede halten, Fussballspieler sein, mit dem Umzug mitlaufen usw.). Nur Zaungast alleine, berechtigt den Fotograf nur dazu, dass er den Mensch wenn er als Beiwerk auf Foto kam, nicht unkenntlich machen muss. Eine solche Einzelaufnahme (Porträt) ist nur von Leuten zulässig die bei der öffentlichen Veranstalltung aktiv teilgenommen haben. Denn nur die aktive Teilnahme werden sie zu einer relativen Personen der Zeitgeschichte, und genau dies erlaubt die Umgehnung des RaB. Das Publikum, sprich die grosse Masse der passiven Teilnehmer (Festbesucher), sind keine relativen Personen der Zeitgeschichte. -- Bobo11 22:42, 25. Apr. 2010 (CEST)
Davon rede ich doch gar nicht. Vielmehr rede ich von Klauseln in Stadionordnungen o.ä. bei Fußballspielen/Konzerten/whatsoever, die in etwa sagen: "Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Besucher ausdrücklich die Erlaubnis, fotografiert zu werden und dass diese Bildnisse veröffentlicht werden." (frei formuliert) Yellowcard 22:46, 25. Apr. 2010 (CEST)
Bitte § 23 KUG lesen. --Marcela 22:54, 25. Apr. 2010 (CEST)
@Yellowcard, solche Klauseln sind in der Regel unwirksam. -- Bobo11 23:00, 25. Apr. 2010 (CEST)
@ Ralf: Du meinst vermutlich Abs. 3. Hab ich auch schon dran gedacht. Eventuell wäre der Absatz auch auf das oben verlinkte Bild anwendbar.
@ Bobo: Gibt's dafür auch eine Quelle? Yellowcard 23:42, 25. Apr. 2010 (CEST)
@Yellowcard. Erklär mir mal wie da ein rechtgültiger Vertrag endstehen soll, wenn ich die Vertragsbedingungen erst nach Kauf einer Eintritskarte ausgehändigt bekomme. Bobo11 23:55, 25. Apr. 2010 (CEST)
Ich erhalte die Vertragsbedingungen vor Betreten des Stadions. Es bleibt mir immer noch frei, das Stadion nicht zu betreten und die Eintrittskarte zurückzugeben. Yellowcard 00:23, 26. Apr. 2010 (CEST)
Nein, die Aussage stimmt eben nicht. Denn diese Klausel müsste, um rechtlich wasserfest zusein, vor oder während dem Kauf dir bekannt sein. Denn ansonsten fält das in den Bereich des Kleingedruckten (Vertragsregel die beim Kauf verschweigen werden sind nichtig). Gegen Einzelaufnahmen und die missbräuchliche Verwendung deines Bildes, kannst hat du auch bei einer solchen Klaussel, trotzdem vorgehen. Das du auf einem Gruppenfoto/-Aufnahme erkennbar bist dagegen nicht, dafür bräucht es nicht einmal diese Klausel (das ist ja der Witz an der ganzen Sache). Du must wissen das es ein Unterschied ist, dass dich jemand darauf aufmerksam macht das Film- bzw. Fernesehaufnahmen gemacht werden, und du deine Rechte am eigen Bild abgibst. Denn die Rechte an deinem Bild gehen über die Erkennbarkeit hinaus, denn der Kontext ist eben auch wichtig (Das man dich als biertrinkeder Fussballfan bei einer Fussballübertragung erkennent ist zulässig. Die gleiche Aufnahme bei der Werbung für das Bier zuverwenden aber eben nicht). Denn deine Rechte am eigen Bild gibst du nur mit einem Modelvertrag wirklich auf (bzw. Darin muss eben genau umschreiben sein für was deine Fotos gebraucht werden dürfen). Selbst weil niemand dagen klagt, heisst überhaupt dies nicht, dass dies Stationklauseln (oder was auch immer) als Vertäge überhaupt legal sind. Oder ob es sich bei diesen Sätzenm, nur um einen Service an die Besucher handelt, dass man sie daraufaufmerksam macht, dass es sich um eine öffentliche Veranstalltung, mit den entsprechenden Film- und Fotoregeln handelt. -- Bobo11 09:34, 26. Apr. 2010 (CEST)

GFDL - Keine Version vs. feste Version

Kann ein Text in diesem Wiki hier unter GFDL gestellt werden (also von 1.3 auf "keine feste Version")?--141.84.69.20 02:08, 11. Apr. 2010 (CEST)

Lizenzrechtlich sehe ich kein Problem (CC 3.0 in beiden Wikis), aber andere Wikis gelten hier üblichweise nicht als anerkannte Quelle. --Martina Nolte Disk. 15:19, 18. Apr. 2010 (CEST)
Ja, es geht um die GFDL-Kompatibilität.--141.84.69.20 19:03, 18. Apr. 2010 (CEST)
Ich verstehe die Doppellizensierung so, dass der Nachnutzer sich eine aussuchen darf. Über Sinn und Verstand solcher Doppellinzensierungen in der Praxis wird hier ja gerne gestritten. Da bin ich raus. --Martina Nolte Disk. 19:55, 25. Apr. 2010 (CEST)
Die Frage ist, ist die dortige Doppellizenzierung mit der hiesigen Doppellizenzierung kompatibel? Denn sonst müsste man auf eine Einzellizenzierung hinweisen.--141.84.69.20 21:24, 25. Apr. 2010 (CEST)
So ohne Weiteres kann meiner Auffassung nach nicht von 1.3 auf "keine feste Version" geändert werden. Macht aber nichts, da hier viele Texte nur unter der CC-BY-SA stehen. Dies ist aus den Texten oder aus der Versionsgeschichte allerdings oftmals nicht erkennbar. Ein gravierendes Problem, das niemanden interessiert. Yellowcard 21:30, 25. Apr. 2010 (CEST)
Hm, danke. Man kann auch laut ToU auf der Disk auf diese Umstände hinweisen, zum Beispiel mit Vorlage:Text-CC-BY-SA-only.--141.84.69.20 21:36, 25. Apr. 2010 (CEST)
Hey, sehr gut, die kannte ich noch nicht! Werde ich ab sofort immer setzen, wenn ich auf einen entsprechenden Text stoße. Gruß Yellowcard 21:40, 25. Apr. 2010 (CEST) PS: Die Frage, inwiefern GFDL 1.3+ und GFDL kompatibel sind, sollte noch jemand anders beantworten. Das oben war nur eine rein subjektive Meinung aus dem Bauch.
Ok. Irgendwie merkwürdig, eigentlich sollte sich zumindest ein älterer Wikipedianer mit der GFDL auskennen.--141.84.69.20 21:47, 25. Apr. 2010 (CEST)
link: Offenbar geht sowas nicht. GFDL-Text kann also nur noch übernommen werden, wenn die Lizenz auch beim Original keine Version(en) festlegt.--141.84.69.20 22:00, 25. Apr. 2010 (CEST) PS: Natürlich im Kontext einer dualen Übernahme, GFDL allein geht natürlich überhaupt nicht.--19:55, 26. Apr. 2010 (CEST)
Theoretisch sollte das aber doch auf mit einem Hinweis auf der Diskussionsseite gehen: a lá Dieser Text ist unter den Bedingungen der GFDL 1.3 oder CC-BY-SA 3.0 nutzbar. GFDL 1.3 ist ja eine freie und hier akzeptierte Lizenz, und da wir Texte, die nur unter CC-BY-SA stehen, akzeptieren, werden wir ja wohl auch Texte, die entsprechend zusätzlich unter einer anderen freien Lizenz stehen, verweden können – oder? Yellowcard 23:23, 26. Apr. 2010 (CEST)
Ja, die Lizenz des ursprünglichen Textes kann man händisch angeben. Mir fällt grad ein: möglicherweise muss man das sogar, um Copyfraud zu vermeiden! Aber man kann bei Bearbeitungen weitere Versionen nicht unter GFDL unversioned stellen. Und um die GFDL 1.3 zu erhalten, müsste jeder nachfolgende Bearbeiter (etwa in der Zusammenfassung) explizit einer 1.3-Lizenzierung zustimmen. Soweit meine Ansicht.--141.84.69.20 00:25, 27. Apr. 2010 (CEST)
Ok, ich habe mal wieder missverstanden. Natürlich kann man den Text unter CC-BY-SA allein in der WP weiternutzen, das war auch nie von mir in Frage gestellt.--141.84.69.20 00:30, 27. Apr. 2010 (CEST) PS: Was mich dann zur obigen Frage bringt: Langt es, wenn der Hinweis auf zusätzliche, nicht weiterführbare Lizenzen auf der Disk steht?--00:32, 27. Apr. 2010 (CEST)

Afghanistan

Wie verhält es sich mit diesem Tag : Vorlage:PD-Afghanistan - public domain (no existing copyright law)

1: Nein, 2: Nein, 3: Nein --FrobenChristoph 17:41, 25. Apr. 2010 (CEST)

Also wie muß ich das verstehen ? Ein afghanischer Staatsbürger geniest keine Rechte, andere dagegen entsprechend ihrem Herkunftsland ?
  • Bleiben wir mal bei dem Oberst, also Ort der Aufnahme Afghanistan
-Wenn ihn ein US Soldat im Dienst fotografiert hätte, gilt Vorlage:PD-USGov-Military ?
-Wenn es ein Bundewehrfotograf wäre, gilt in 100 Jahren Vorlage:PD-Old. Aber NICHT Vorlage:PD-BW , da §5 Abs 2 UrhG bei WIKI nicht angewendet wird, Ebenso nicht § 50 UrhG oder § 51 UrhG
-Wenn ein Afghane das Foto gemacht hätte, würde Vorlage:PD-Afghanistan gelten ?--Gonzosft 18:11, 25. Apr. 2010 (CEST)
-Wenn der Afghane in Deutschland ein Foto macht, ist das auch gemeinfei =

Wieso liest du dir nicht mal die Urheberrechtsfibel durch? --FrobenChristoph 22:35, 25. Apr. 2010 (CEST)

Das sind 285 Seiten ! Da du es sicher schon gelesen (geschrieben?) hast, wie wäre es mit einer Kurzfassung passend zu meiner Frage ? --Gonzosft 15:38, 26. Apr. 2010 (CEST)
1. Ja; 2. Nein, Ja, Begründung falsch; 3. kommt darauf an. Kragenfaul- 18:29, 26. Apr. 2010 (CEST)

Karte und Logo des Palais Quartier

Logo des Palais Quartiers
Logo MyZeil

Hallo UF-Experten, ich würde gerne die Karte und Logos von hier erste Seite 1 als svg auf commons (oder zur Not hier) hochladen. Jeweils die Frage: Ist Schöpfungshöhe gegeben oder kann ich commons:Template:PD-ineligible oder commons:Template:PD-textlogo verwenden?

  1. Karte (unten rechts)? Falls nötig kann ich das MyZeil-Logo in der Karte auch weglassen.
  2. MyZeil-Logo alleine?
  3. Logo des Palais Quartiers oben rechts?

Danke! --Saibo (Δ) 19:17, 22. Apr. 2010 (CEST)

Hallo Saibo, hier meine Ansichten:
  1. Karte hat nach deutschem Urheberrecht keine Schöpfungshöhe (es gibt da aber andere Ansichten, hierbei handelt es sich schon um einen Grenzfall). Du kannst sie lokal hochladen, jedoch nicht auf Commons (dort wird definitiv SH unterstellt -> Du benötigst die Karte unter einen freien Lizenz).
  2. Hier auf jeden Fall unbedenklich ({{Bild-LogoSH}}), könnte auch auf Commons mit PD-textlogo gehen.
  3. selbe Situation wie 2.
Bei Logos gibt es in meinen Augen auf Commons noch keine hundertprozentig klare Regelung, aber ein Versuch ist es wert. Yellowcard 19:31, 22. Apr. 2010 (CEST)
Danke schonmal! Vielleicht schreibt ja noch jemand anderes was hierzu. Das PQ-Logo habe ich auf commons mit PD-textlogo (liest sich passend dafür) hochgeladen - siehe nebenstehend. Das MyZeil-Logo besteht schon aus mehr, als nur aus "einfachen geometrischen Formen". Deswegen hier hochgeladen - nebenstehend. Mit der Karte warte ich noch. --Saibo (Δ) 02:21, 23. Apr. 2010 (CEST)

Kann mir bitte noch jemand seine Meinung zu der Karte (Punkt 1) sagen? Dankeschön! Viele Grüße --Saibo (Δ) 00:06, 28. Apr. 2010 (CEST)

Frage

Hallo, vielleicht könnte jemand auf die hier - am falschen Platz - gestellte Frage eingehen. Gruß -- 91.39.161.222 (17:03, 10. Apr. 2010 (CEST) --141.84.69.20)

Weiterverwendung von bereits bearbeiteten OSM-Karten

Hallo, wenn ich den Lizenztext der CC-BY-SA-2.0-Lizenz, unter der OpenStreetMap lizensiert ist, richtig verstanden habe, müsste man doch eigentlich auch jede Karte, die auf einer OSM-Karte basiert, unter dieser Lizenz weiterverwenden dürfen. Konkret geht es um einen Wunsch aus der Kartenwerkstatt, bei dem die Karte auf dieser Seite erwähnt wurde. Die könnte man doch wieder unter CC-BY-SA-2.0 auf Commons hochladen? Grüße --Carport (D i s k) (±) 19:13, 28. Apr. 2010 (CEST)

Die Bearbeitung der Karte an sich muss nicht unter CC-BY-SA liegen, das liegt ja in der Entscheidung des Bearbeiters. Diese Bearbeitung weist aber gar keine Schöpfungshöhe auf, damit entsteht in der bearbeiteten Karte gar kein neues Werk. Ergo: Ja, auch die bearbeitete Karte steht unter der ursprünglichen Lizenz (hier: CC-BY-SA 2.0). Yellowcard 19:23, 28. Apr. 2010 (CEST)
Mensch Yellowcard, was hast Du denn heute für Argumente? Das aggregierte Werk, also das aus beiden Grundlagen entstandene, darf nur unter einer erneut freien Lizenz veröffentlicht werden, lies Dir Copyleft durch. Port(u*o)s 19:32, 28. Apr. 2010 (CEST)
Wenn die Bearbeitung SH aufweist, darf ich die Bearbeitung doch unter GFDL lizenzieren, oder nicht? Das bearbeitete Werk kann dann nicht einfach unter CC-BY-SA weiterverwendet werden, oder seh ich das falsch? Yellowcard 19:48, 28. Apr. 2010 (CEST)
Ja. Das SA sagt doch, dass die Lizenz beibehalten werden muss, wenn man das Werk bearbeitet und "wieder" veröffentlicht. --Don-kun Diskussion Bewertung 20:02, 28. Apr. 2010 (CEST)
Hierzu auch nochmal: Copyleft#Hintergrund. Gruss Port(u*o)s 20:05, 28. Apr. 2010 (CEST)
SA, klar... sorry. Yellowcard 20:12, 28. Apr. 2010 (CEST)

Braucht man auch für einen nicht veröffentlichten Text eine Freigabe?

Moin, einer meiner Mentees hat sich von einem Bekannten einen Artikel über sich schreiben lassen (einen wirklich guten ohne IK oder POV), der jetzt veröffentlicht werden soll. Im Text selbst steht nicht, woher er kommt. Muss man jetzt überhaupt eine Freigabe besorgen, obwohl der Text sonst nirgendwo veröffentlicht wurde? Bin auf die Antworten gespannt! Grüße, XenonX3 - (:±) 15:26, 28. Apr. 2010 (CEST)

Ja muss er. Es sei denn er bestätigt selber das ihm das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Text übertragen wurde und gibt den Text durch die Speicherung frei. Kragenfaul- 15:33, 28. Apr. 2010 (CEST)
Der Bekannte, der den Text geschrieben hat, könnte ihn natürlich auch selbst mit einem eigenen Account (oder als IP, ist ja durchaus zulässig) hier einstellen, das wäre vielleicht am einfachsten. Gestumblindi 23:34, 28. Apr. 2010 (CEST)
Danke euch! Hab's dem Mentee erklärt, schaun mer mal. XenonX3 - (:±) 22:13, 29. Apr. 2010 (CEST)

Abbildung eines Bildschirminhaltes

Ist die Gestaltung eines technischen Gerätes ohne URV abbildbar?
Um diese Oberfläche geht es.

Ich möchte ein Foto von den Bedienelementen eines Aktivimeters hochladen. Wären es Knöpfe und Schalter und bestünde die Anzeige aus einigen Leuchtdioden, wäre es wohl kein Problem. Tatsächlich besteht die Bedienoberfläche aber aus einem Touchscreen, der auch gleich das Messergebnis anzeigt. Nun lese ich bei Commons, dass Bildschirmfotos von Software nicht erlaubt sind. Wenn aber die Anzeige der Software nur aus einfachen Schaltflächen besteht, gilt das Verbot dann auch? Was genau unterliegt da dem Urheberrecht? Und müsste das dann nicht auch jedes andere Steuerungsgerät mit Bedienelementen und Ergebnisanzeige dem Urheberrecht unterliegen? Vielen Dank für die Antworten, mfG, --32P 20:16, 28. Apr. 2010 (CEST)

Das GUI ist das, was Schöpfungshöhe erreichen (kann), also die Gestaltung (und damit auch die Funktionalität) der Bedienung und Ablesung. Trifft das bei Deinem Gerät zu? Port(u*o)s 20:30, 28. Apr. 2010 (CEST)
Hier hochladen. Commons ist da mit seinen amerikanischem (c) manchmal sehr seltsam. Betrachtungen der Schöpfungshöhe sind hier und auf Commons seeeehr unterschiedlich. Hier auf .de unbedenklich. --Marcela 20:36, 28. Apr. 2010 (CEST)
Die GUI dient immer einem funktionalen Zweck und hat daher im Grunde nie Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D·B - DÜP 10:37, 29. Apr. 2010 (CEST)
Eine ziemlich gewagte Aussage.--141.84.69.20 16:12, 29. Apr. 2010 (CEST)

Ich hab's mal hier hochgeladen. OK so? MfG, --32P 06:28, 29. Apr. 2010 (CEST)

Das ist hier auf jedenfall in Ordung. Wie Ralf schon sagte, auf Commons ist das aber leider nicht sicher. Eigentlich würde das auch den SH-Maßstäben von Commons genügen, aber lass es trotzdem hier. Ich habe selbst unschöne Erfahrungen mit Commons + SH gemacht... -- Chaddy · D·B - DÜP 10:37, 29. Apr. 2010 (CEST)

Reader zum Urheberrecht

"Copy.Right.Now!" - Reader zum Urheberrecht von der Heinrich-Böll-Stiftung u.a. über Creative Commons-Lizenzen (steht selbst unter CC-by-nc-nd) --Martina Nolte Disk. 13:15, 29. Apr. 2010 (CEST)

NASA-Bericht

hallo

nachdem ich weiter oben wenig Antworten erhielt, hier nochmal was anderes: Kann ich diesen NASA-Bericht komplett (inkl. enthaltener Bilder) hochladen? --Itu 23:29, 29. Apr. 2010 (CEST)

Moin! Ja! Grüße, --ireas (talk’n’judge - DÜP) 23:33, 29. Apr. 2010 (CEST)
Sehr wahrscheinlich nicht, einer der beiden Autoren ist angestellter einer privaten Firma: Frank W. Burcham, Jr. von Analytical Services and Materials, Inc. und kein Mitarbeiter der föderalen Ebene der US-Exekutive. Auch bei einigen Bildern würde ich auf Nichtnasaquellen tippen (insbesondere die Turbienenrisszeichnungen. Kragenfaul- 09:16, 30. Apr. 2010 (CEST)

Können ein oder mehrere Mitleser mal meinen Überarbeitungsvorschlag gegenlesen, bitte? Kragenfaul- 09:53, 30. Apr. 2010 (CEST)

Fotos in Kirchen, Friefhöfen etc.

Hallo zusammen, wie ist das denn eigentlich, wenn ich Fotos aus dem Innenraum einer Kirche oder von einem Friedhof veröffentlichen möchte? 1. Innenraumfoto aus dem Innenraum der Kirche? 2. Innenraumfoto der Kirche von außen fotografiert? 3. Friedhofsfoto von außen - ohne den Friedhof zu betreten? 4. Friedhofsfoto von innen - Friedhof wurde betreten? 5. Wie sieht es bei den Gräbern mit Datenschutz aus?

Gibt es da irgendwelche Regeln, ist es beispielsweise von der Panoramafreiheit gedeckt, wenn ich von außen fotografiere? Viele Grüße --12345678 01:38, 28. Apr. 2010 (CEST)

Ich empfehle zur Lektüre:

Friedhöfe unterliegen der Panoramafreiheit --FrobenChristoph 14:16, 28. Apr. 2010 (CEST)

Hier noch konkrete Antworten:
  1. Sofern keine für sich geschützten Werke (und dazu kann so ziemlich alles zählen) abgebildet sind – was in einer Kirche aber doch recht oft der Fall sein dürfte –, OK.
  2. Wie 1.
  3. Wie 1, nur dass es hier unwahrscheinlicher sein dürfte, geschützte Werke erwischt zu haben.
  4. Wie 3.
  5. Persönlichkeitsrechte müssen beachtet werden. Yellowcard 14:59, 28. Apr. 2010 (CEST)
Prinzipell darf nichts Urheberrechtlich noch geschützes denn Bildmittelpunkt bilden (Ausnahme Foto's nach die nach Panoramafreiheitregel möglich sind). So darf z.B. bei einem Friedhofsübersicht-Foto z.B. geschütze Grabsteien sichtbar sein, weil sie dann als Beiwerk gelten. Bei Einzelgräber-Aufnahmen gibs zwei Knacknüsse 1. Urheberrecht 2. Persönlickeitsrecht. Persönlickeitsrecht ist aber nur bei neuen Gräbern problematisch, da z.B. das Recht am eigen Bild schon nach 10 Jahren nach dem Tod abgelaufen ist (siehe auch Postmortales Persönlichkeitsrecht). Und da du mit der wahrheitsgetreuen Abildung des Grabes kaum gegen die ideellen Bestandteile des Schutzes vertsossen wirst, reichen hier eigentlich 10 Jahre um auf der sicher Seite zu sein. Bobo11 21:58, 29. Apr. 2010 (CEST)
PS. Wenn es darum geht verschiedene Grabformen, also kein bestimtes Grab, zu bebildern, Hilft dir die schweizerische Panoramafreiheit, da Friedhöfe als öffentlich zugänglichen Grund gelten, sind hier also Einzelgrabaufnahmen auf Berufung auf die Panoramafreiheit möglich (falls Bedarf anpingen).

Hallo??? - wer bitteschön weist mir nach, dass deutsche Friedhöfe nicht der Panoramafreiheit unterliegen? Muss Ralf seinen Schricker hervorholen oder tut ihr das? Wie wärs mit ner Volltextsuche im Seitenarchiv zu friedhöfe? --FrobenChristoph 22:21, 29. Apr. 2010 (CEST)

Hat jemand das Gegenteil behauptet? „Wie 1, nur dass es hier unwahrscheinlicher sein dürfte, geschützte Werke erwischt zu haben.“ – eben weil Panoramafreiheit auf Friedhöfen gilt! Yellowcard 22:26, 29. Apr. 2010 (CEST)
Und hat jemand geschrieben er wolle die Aufnahmen in DACH machen? In Frankreich z.B. kann sich niemand auf die Panoramafreiheit berufen! Also sollte ich dort darauf achten, das geschütze Werke als Beiwerk durchgehen. Bobo11 09:10, 30. Apr. 2010 (CEST)

Wenn ich in Frankreich fotografiere, darf ichs nur nicht auf Commons hochladen, hier schon --134.130.68.65 00:52, 1. Mai 2010 (CEST)

Baustein für Bahnfotos?

Wir werden vermutlich nicht um die Einführung eines Bausteins für Bahnfotos von DB-Grund drumrumkommen. Wie müste so einer den Aussehen? Denn die Verwendung in Fachpuplikatioen ohne Nachfrage ist ja gestattet, und auch die Hausrechtseinschränkungen hat an sich nicht direkt mit dem Urheberrecht zutun. Aber die möglich missbräuchlich Verwendung, ist wegen der freine Lizen möglich, und kann dem Fotograf Ärger verursachen weshalb einige schon in Panik geraten sind und Massenlöschanträge auf ihre Bilder stellen. Bobo11 09:46, 30. Apr. 2010 (CEST)

Wie soll das gehen, einschränkende unfreie Nebenbedingungen für freie Lizenzen machen diese Unfrei und sie müssen zwingend gelöscht werden. Wer den Ärger mit der Bahn wegen seinen vertraglichen Verbindungen mit der Bahn scheut, darf keine Bilder hochladen. Kragenfaul- 09:55, 30. Apr. 2010 (CEST)
@Kragenfaukltier, überleg bitte mnoch mal deine Aussage. Denn so, müsten wir ja auch alle Bilder mit RaB Bautsein löschen. Die Hausrechtsklausel der DB hat NICHTS mit dem Urherrecht zu tun. Vermischt das nicht immer. Die Hausrechtsordung ist wenn dann mit dem Recht am eigen Bild vergleichbar, und da darf ich Einschränkungen machen, und mit einer freien Lizenz hochladen. Also wiso dann nicht, wenn ich Freigabe für Fachpuplikatonene habe? 194.150.244.94 10:42, 30. Apr. 2010 (CEST)
Wozu gibts eigentlich Sockenpuppen? Bahnfotos sind urheberrechtlich unbedenklich. --Marcela 10:47, 30. Apr. 2010 (CEST)
Gut das ist eine Alterative. Aber trotzdem ist die Anfrage ob dass nicht auch mit Baustein zu lössen ist doch noch gesttet oder? Denn gerade weil hier ja schon einige Fotos hochgeladen haben, die dann, wenn das gleiche Bild als Sockenpuppe hochladen, trotzdem erkennbar sind. 194.150.244.94 11:02, 30. Apr. 2010 (CEST)
Das Persönlichkeitsrecht ist eine gesetzliche Einschränkung der Verwendung, für die Bahnfotos gibt es eine solche nicht; das Hausrecht ist eine rein vertragliche Regel zwischen der Bahn und dem Hochlader. Wer ein Bild hochlädt muss diese verletzen, oder es bleiben lassen. Wir akzeptieren keine privatrechtliche Nebenbedingung zu freien Lizenzen, die die Freiheit einschränken. Kragenfaul- 11:46, 30. Apr. 2010 (CEST)
Nein, dafür brauchen wir ganz sicher keinen Baustein... Wer Bahnfotos hochladen will und keine Klage riskieren will, soll halt eine Socke verwenden... -- Chaddy · D·B - DÜP 13:21, 30. Apr. 2010 (CEST)

Ich sehe überhaupt kein Problem darin, sondern begrüße es ausdrücklich, wenn wir Nachnutzer mit einem "Hausrecht"-Baustein vor riskanten Nutzungen warnen. Bei Personenfotos machen wir das schließlich genau so. --Martina Nolte Disk. 13:37, 30. Apr. 2010 (CEST)

Es gibt keine riskanten Nutzungen davon. 89.0.135.75 13:48, 30. Apr. 2010 (CEST)
Wie Kragenfaultier schon schrieb: RaeB ist eine gesetzliche Relgelung. Das Hausrecht dagegen ist eine persönliche Sache zwischen der Bahn und dem Fotografen... -- Chaddy · D·B - DÜP 13:48, 30. Apr. 2010 (CEST)

Ich stimme ausnahmsweise nicht Nolte, sondern Kragenfaultier zu --134.130.68.65 00:50, 1. Mai 2010 (CEST)

Fragen zu CC-BY-Text

  1. Ist [21] schützbar? Nicht mehr so wichtig.
  2. Reicht ein Lizenzhinweis (gemeint ist nur ein Hinweis auf die Lizenz) auf der Disk, oder muss er im Artikel (oder in der history) stehen?
  3. Kann der Artikel nach einer relevanten Überarbeitung auch unter GFDL gestellt werden? Hab ich mir inzwischen selbst beantwortet: Ja.

Vgl. WP:Fragen_zur_Wikipedia#Unübliche Quellenangabe...--141.84.69.20 23:41, 10. Apr. 2010 (CEST)

Ist wohl eine besondere Situation, da der Autor selbst, so sagt er, den Artikel hier eingestellt hat. Anka Wau! 02:00, 11. Apr. 2010 (CEST)
Interessiert mich aber auch ungeachtet dessen (bis auf #1).--141.84.69.20 02:08, 11. Apr. 2010 (CEST)

Schön, dass da einfach mal ohne Absprache die ganze Seite komplett verkürzt wird... -- Chaddy · D·B - DÜP 13:18, 30. Apr. 2010 (CEST)

Die Seite war vollständig veraltet. Und die WMF besteht seit letztem Sommer auf die einheitlichen Regel samt Lizenzbestimmungen dem WMF-Wiki. 89.0.135.75 13:46, 30. Apr. 2010 (CEST)
Ja, das war schon sinnvoll so, Kragenfaultier hat m.E. eine korrekte, überfällige Anpassung vorgenommen (sinnvoller als eine "Aktualisierung", die wohl nicht viel mehr als eine Dopplung der für alle Projekte geltenden aktuellen Lizenzbestimmungen geworden wäre). Die veralteten Ausführungen bleiben ja weiter unter Wikipedia:Lizenzbestimmungen/alt GFDL abrufbar und sind auch verlinkt. Gestumblindi 16:36, 30. Apr. 2010 (CEST)

Ihr wisst genau, dass die Hinweise an Nachnutzer auf wikimediafoundation.org nicht rechtlich abgesichert sind und in weiten Teilen - wenn überhaupt dann - nur für Textbeiträge NACH der Lizenzumstellung in 2009 gelten können. Die jetzige Verkürzung ist nicht okay. --Martina Nolte Disk. 17:23, 30. Apr. 2010 (CEST)

Die Wikimedia Foundation sieht das ja offenbar anders als du, und die Privatmeinungen von Martina Nolte zu rechtlichen Fragen sind diesbezüglich erstmal so irrelevant wie meine persönlichen Ansichten; wenn du findest, dass die Foundation mit ihren Nutzungsbedingungen einen Rechtsbruch begeht, kannst du sie ja verklagen. Tatsache ist jedenfalls, dass es sich bei http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen um die aktuellen Nutzungsbedingungen des Betreibers der Wikipedia, der WMF, handelt. Das können wir nicht ignorieren oder unser eigenes Süppchen kochen. Gestumblindi 18:00, 1. Mai 2010 (CEST)

Im übrigen gibt das jetzt ziemlichen Salat, weil jetzt über 250 Links auf Meta-Seiten ebenso wie der Link "Bedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation" in den massenhaft verwendeten Bild-GFDL-Vorlagen auf diesen Stummel führen. --Martina Nolte Disk. 17:44, 30. Apr. 2010 (CEST)

Stichpunkteweise verlinken die meisten Seiten nicht auf den Lizenztext der GFDL, sondern auf die Lizenzbestimmungen. Und die sind dort recht genau wiedergegeben (Text der neuen ist nach Beschluss der WMF die Seite auf dem WMF-Wiki, Hinweis auf die alten). Die Dateibausteine sind auf AAF zur Linkunstellung angefragt. Kragenfaul- 13:37, 1. Mai 2010 (CEST)
Ich hab die Links in den beiden Vorlagen mal auf Wikipedia:GNU Free Documentation License umgebogen und nicht auf die Archivseite. --Wiggum 13:43, 1. Mai 2010 (CEST)

Nutzung von Bildern

Mal angenommen, ich möchte Datei:Jordens_inre-numbers.svg in einer Zeitschrift verwenden, wie sieht die korrekte Angabe von Urheber und Lizenz aus? Ist Urheber der svg-Macher oder der vom jpg-Original? Danke --188.174.0.166 15:02, 30. Apr. 2010 (CEST)

Müssen alle genannt werden und noch mehr. -- E (D) 15:08, 30. Apr. 2010 (CEST)
Nur der Urheber des Originals (also Mats Halldin), die Vektorisierung ist kein schützenswerter Akt.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob der Aufriss nach deutschem Recht überhaupt schützbar ist... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:33, 30. Apr. 2010 (CEST)
Abgesehen davon, ob die Grafik schützbar ist: Sie ist ja auch unter Cc-by-sa-3.0 lizensiert, dann kann ich mir die GNU-Angabe sparen oder? --188.174.0.166 16:06, 30. Apr. 2010 (CEST)
Genau. Aber ich würde der Darstellung die Schöpfungshöhe nach deutschem Recht absprechen. Yellowcard 18:06, 30. Apr. 2010 (CEST)
Ist die Grafik denn geschmacksmusterschutzfähig?--141.84.69.20 02:02, 1. Mai 2010 (CEST)
Also gar keinen Urheber angeben? --79.239.184.123 20:18, 1. Mai 2010 (CEST)
Wahrscheinlich doch. Mitsamt URI auf die Lizenz, wie sie auf der Bildbeschreibungsseite angegeben ist, und möglicherweise dem Dateinamen (als Werktitel). Ganz verbindlich steht das hier, im Abschnitt 4.--141.84.69.20 12:49, 2. Mai 2010 (CEST)
Mal für einen absoluten Laien: was schreibe ich unters Bild?? --79.239.129.36 22:36, 2. Mai 2010 (CEST)
Ich würde mindestens schreiben: Grafik: "Jordens inre-numbers", basierend auf einem Werk von Mats Halldin (http://commons.wikimedia.org/wiki/User:Mats_Halldin), lizenziert unter CC-BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de).
Je nach Auslegung des Lizenztextes ("keep intact all notices that refer to this License and to the disclaimer of warranties") müsstest du evtl. auch Folgendes sinngemäß hinzufügen: Es ist erlaubt, die Grafik zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen sowie Bearbeitungen davon anzufertigen, solange der Urheber in angemessenem Umfang genannt wird und die Bearbeitungen nur unter einer Lizenz veröffentlicht wird, die mit CC-BY-SA 3.0 kompatibel ist. Das könnte man imo auch in eine Fußnote stopfen. Wie gesagt, wenn überhaupt; eventuell reicht auch Obiges allein. So sagt es ja zumindest die unverbindliche Kurzfassung.--141.84.69.20 01:13, 3. Mai 2010 (CEST)

Wie Chaddy schon schrieb: wenn das Bild hier liegen würde, wäre es gemeinfrei, man müßte überhaupt nichts dranschreiben. Ich halte die Lizensierung für fehlerhaft. --Marcela 01:16, 3. Mai 2010 (CEST)

Wie sieht es mit Schöpfungshöhe aus? Ich würde der Zeichnung eindutig Urheberrechtsschutz zusprechen; der Uploader meint aber, sie habe keine Schöpfungshöhe. --ireas (talk’n’judge - DÜP) 12:48, 29. Apr. 2010 (CEST)

Ich habe mal einen Blick auf die Diskussionsseite geworfen. Da geht's ja hoch her. Ich schlage folgende Antwort vor:

„Wir Wikipedia-Autoren sind zwar dem Gedanken freien Wissens sehr zugeneigt, haben aber noch viel größeren Respekt vor all denen, deren Schaffen wir in unserer Enzyklopädie wiedergeben. Wir möchten unter allen Umständen Rechtsverstöße vermeiden, da dies unserem Ziel, freies Wissen zu verbreiten, zuwiderläuft. Die Datei "Teheran" ist ein architektonischer Entwurf einer Schmuckfassade und genießt als solcher ganz eindeutig urheberrechtlichen Schutz nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 Urhebergesetz. Die Schöpfungshöhe ist ausreichend (Schmuckfassade), vgl. Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 2, Rn. 109 f. Die Datei hier unter eine freie Lizenz zu stellen, würde Herrn Remeys Rechte verletzen. Dass er schon tot ist, ändert nichts daran, denn seine Rechte können auch von den Erben geltend gemacht werden, bei fehlenden natürlichen Erben möglicherweise von der Republik Italien.“

So? Viele Grüße, --Gnom 18:03, 29. Apr. 2010 (CEST)
Poste das doch auf der Disk. des Uploaders. --Leyo 15:12, 3. Mai 2010 (CEST)

Rechtskräftiges Versäumnis-Teilurteil gegen die Wikimedia-Foundation, bestimmte Aussagen über Sardina zu unterlassen

http://archiv.twoday.net/stories/6289769/ (ganz unten) --FrobenChristoph 19:45, 27. Apr. 2010 (CEST)

Müsste die Überschrift nicht auf unterlassen enden? Kragenfaul- 15:25, 28. Apr. 2010 (CEST)
korrigiert --FrobenChristoph 22:27, 29. Apr. 2010 (CEST)
Kann mir nach zwei Reverts mal jemand begründen, was das auf dieser Seite zu suchen hat? Yellowcard 15:39, 28. Apr. 2010 (CEST)
Wenn man dir das erklären muss, hast eher du hier nichts zu suchen. Es geht darin um die Haftungsfragen wegen Rechtverletzungen im Wikipedia-Bereich. Und die sind für die Fragen der Risikoabwägungen generell (100+Regel, 1923-Regel, DACH-Recht-Regel) und in Bezug auf Einzelfragen schon recht wichtig. Zumal hier auch Persönlichkeitsrechtsfragen besprochen werden (RaeB zB) Kragenfaul- 15:46, 28. Apr. 2010 (CEST)

Diese Seite gilt auch ausdrücklich der Diskussion von Wikipedia-Lizenzbestimmungen, also liegts doch auf der Hand, wieso das für uns hochrelevant ist --FrobenChristoph 22:28, 29. Apr. 2010 (CEST)

Ich sehe im Text des Urteils, das die Klage sowohl gegen die Beklagte zu 1, die sich durch einen Anwalt hat vertreten lassen, als auch gegen die Beklagte zu 2, die offensichtlich nicht vertreten war, abgewiesen wurde. Also trotz fehlendem Vortrag hat die Beklagte zu 2 Recht bekommen. Das ist aber kein Versäumnisurteil, denn nur wenn der Gegner den Prozess gewinnt, weil sich das Gericht nur an dessem Vortrag orientiert weil man selbst nichts zur Wahrheitfindung beiträgt nennt man das so.
Die Überschrift müsste also korrekt formuliert lauten: "Teilurteil zugunsten der Wikipedia-Foundation, bestimmte..." --Eingangskontrolle 21:05, 4. Mai 2010 (CEST)

Die DÜP ist erledigt, dennoch bin ich nicht sicher, ob das Bild so nach Commons transferiert werden kann. --Leyo 14:39, 27. Apr. 2010 (CEST)

Ich muss zugeben, dass ich hier auch nicht sicher bin. Ich hatte bei der Bearbeitung an ein Foto einer juristischen Person gedacht, wobei nach §143 §134 UrhG die Schutzfrist abgelaufen wäre. Ob das der Weisheit letzter Schluss ist, weiß ich aber nicht. Yellowcard 15:15, 27. Apr. 2010 (CEST) korrigiert Yellowcard 14:54, 28. Apr. 2010 (CEST)

Hat die DÜP geschlafen? Wieso sollte das Foto hier zulässig sein? --FrobenChristoph 19:46, 27. Apr. 2010 (CEST)

Siehe dazu BD:Emmaus#Probleme mit deiner Datei. --Leyo 19:54, 27. Apr. 2010 (CEST)

Ja und? Daraus ergibt sich klar, dass das Bild hier nicht zulässig ist --FrobenChristoph 14:18, 28. Apr. 2010 (CEST)

Wie ich dort sagte: Ich halte für §134 UrhG hier für anwendbar, bin mir dabei aber nicht sicher. Yellowcard 14:53, 28. Apr. 2010 (CEST)
Wie rechnest Du denn? Bayer ist kein jurisistische Person des öffentlichen Rechts und ein Veröffentlichungsdatum wird auch nicht genannt? Kragenfaul- 07:51, 29. Apr. 2010 (CEST)
§134 Satz 2 UrhG: „Ist nach den bisherigen Vorschriften eine juristische Person als Urheber eines Werkes anzusehen, so sind für die Berechnung der Dauer des Urheberrechts die bisherigen Vorschriften anzuwenden.“ Ja, ich halte Bayer für eine juristische Person. Die Frage nach der Veröffentlichung müsste eventuell näher geklärt werden; da ich keinen Hinweis auf eine Veröffentlichung 70 Jahre nach Herstellung gefunden habe, bin ich von einem Ablauf der Schutzfrist 70 Jahre nach Herstellung ausgegangen. Wenn dies falsch ist, bitte entsprechend ändern. Yellowcard 18:38, 29. Apr. 2010 (CEST)
Nach welcher Vorschrift soll den Bayer als Urheber nach dem KUG gelten? § 5 KUG gilt nur für juristische Personen des öffentlichen Rechts, § 6 KUG nur für Sammelwerke und gelten beide nur für veröffentlichte Werke. Kragenfaul- 18:49, 29. Apr. 2010 (CEST)
Klingt einleuchtend. Gibt es im LUG oder KUG noch andere Definitionen einer juristischen Person (hab auf die Schnelle keine gefunden)? Sonst ist §134 wohl nicht anwendbar. Yellowcard 21:35, 29. Apr. 2010 (CEST)

Manchmal bedaure ich es wirklich, dass irgendjemand § 134 in den Aufmerksamkeitskreis von Wikipedia-Nichtskönnern, die solche Fragen nun wirklich nicht kompetent behandeln können, einbgespeist hat. Kann bitte jemand mal einen Artikel über § 134 UrhG, der darf auch ruhig die Urheberrechtsfibel zitieren, wenns sein muss, schreiben, damit wir hier nicht jedesmal wieder im Nebel rumstochern?

§ 134 gilt für Herausgeber von Sammelwerken und für jur. Personen des öffentlichen Rechts, also sicher nicht für Bayer --FrobenChristoph 22:25, 29. Apr. 2010 (CEST)

§ 134 UrhG iVm § 6 KUG gilt für jede juristische Person, aber nur bzgl. der Sammelwerks, nicht seiner Bestandteile.
§ 6

Besteht ein Werk aus den getrennten Beiträgen mehrerer (Sammelwerk), so wird für das Werk als Ganzes der Herausgeber als Urheber angesehen. Ist ein solcher nicht genannt, so gilt der Verleger als Herausgeber.

Verleger und Herausgeber können eben auch mal juristische Personen des Privatrechts sein. Kragenfaul- 09:23, 30. Apr. 2010 (CEST)
Deine Kompetenz in allen Ehren, Du solltest wirklich mal Deinen Ton überdenken. Yellowcard 14:45, 1. Mai 2010 (CEST)
Und was ist jetzt mit dem Bild bzw. der Lizenz? Wenn jemand sicher ist, dass das Bild nicht behalten werden kann, so soll er doch SLA stellen. --Leyo 00:12, 5. Mai 2010 (CEST)
Zunächst: vielen Dank für Eure engagierte Diskussion! Ich bitte Euch sehr, den Fall nicht positivistisch zu beurteilen (Recht ist kein Selbstzweck) und bei all Eurem kompetenten Bemühen, UR-Verletzungen vorzubeugen, zu bedenken: Ihr bewegt Euch auf dem Gebiet des in der Menschheit bislang grausamsten Völkermords. Die Wiederherstellung der Ehre eines NS-Opfers ist ein unschätzbares Gut im Rahmen der Menschenrechte. Das darf im Zweifelsfall nicht egal sein. Ich besitze ein besseres Foto, das die 1964 verstorbene Witwe 1955 dem Werk Bayer Leverkusen zwecks Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat. Dieses Foto habe ich nicht hochgeladen, da es wohl von einem Frankfurter Fotografen gemacht wurde und ich wiki nicht mehr als unvermeidbar zu Skrupeln verleiten wollte. Das hochgeladene Passfoto erscheint im Reisepass 1932. Wenn Ihr das Bild drin lasst, tragt Ihr mit dazu bei, Menschen verachtendes Unrecht aufzuarbeiten und eines NS-Opfers zu gedenken, dessen nach 71-jährigem Schweigen zu allererst in wiki (!) gedacht wurde.--Emmaus Disk 12:59, 6. Mai 2010 (CEST)
So sehr ich deine Meinung auch teile, so wenig ist sie für die rechtliche Beurteilung des Bildes von Belang. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:55, 6. Mai 2010 (CEST)
Chaddy, meinst Du rechtlich oder richterlich? Wenn Du rechtlich meinst: jegliche solche Beurteilung, sry, ist nur vorläufig. Und in dieser Vorläufigkeit ist es nötig, sich beim Entscheiden auf Kategorien zu verständigen. Häufig ist das einfach, manchmal schwierig (davon zeugen diese Seiten und zuweilen schmökere ich auch in dem tausend Seiten starken Kompendium zum Urheberrecht) – in diesem Fall tritt eine Komponente hinzu, die Du bei nichts sonst, was bislang in den Diskussionen hier zu lesen ist, berücksichtigen brauchst. Es ist die Verantwortung für millionenfachen Mord. Und das ist sehr wohl, auch rechtlich, eine relevante Kategorie. Löschst Du nämlich das Bild, obwohl niemand da ist, der seinen vermeindlichen Anspruch gegen das Gedenken eines NS-Opfers in die Waagschale wirft, trägst Du eine Mitschuld am Vergessen. Da ist mir die Mitschuld des Gedenkens an die Vergessenen ein rechtlich höherwertiges Gut.--Emmaus Disk 14:26, 10. Mai 2010 (CEST)

Urhebervermerke externer Texte

Dieser Text hat im Original am Fußende einen Autorenhinweis und "© Wikinfo". Sind solche Sachen nicht zu erhalten im Sinne von keep intact all copyright notices for the Work (4.c)?--141.84.69.20 15:44, 11. Apr. 2010 (CEST)

Sowas gehört in die Versionsgeschichte. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:02, 11. Apr. 2010 (CEST)
Warum?--141.84.69.20 16:03, 11. Apr. 2010 (CEST)
"Sowas" gehört, wenn überhaupt dann in den Abschnitt "Quellen". Gemäß Lizenz und Fußnote hat der Autor berechtigterweise die vollständige Nennung "© Wikinfo, By: Ralf Gering, CC by-sa 2.5 license" zu erwarten ("the Original Author and/or Licensor designate another party or parties (e.g. a sponsor institute, publishing entity, journal) for attribution in Licensor's copyright notice") [Hervorhebung von mir]. Wobei ich aber gegen die Verwendung dieses Textes grundsätzliche Bedenken habe, weil der dortige Text unter CC 2.5. steht und damit m.E. nicht kompatibel zur Wikipedia (GFDL/CC 3.0.) ist = URV. --Martina Nolte Disk. 15:29, 18. Apr. 2010 (CEST)
Die Lizenz erlaubt auch spätere Versionen und andere Sprachfassungen (Abschnitt 4.b).--141.84.69.20 19:07, 18. Apr. 2010 (CEST)
Ok. Bleibt die Attribution inkl. wikinfo. --Martina Nolte Disk. 19:57, 25. Apr. 2010 (CEST)
Ich merk grad, ich hab einen Fehler gemacht: Eine Adaption darf unter eine alternative Lizenze gestellt werden, aber nicht das Original. Und da bislang keine nennenswerte Bearbeitung stattfand, steht der Artikel vorerst immer noch unter cc-by-sa 2.5 generic. Damit stellt sich mir zum dritten Mal die Frage, ob der Hinweis auf diese Lizenz nicht direkt am Werk stehen muss.--141.84.69.20 17:43, 2. Mai 2010 (CEST)

Reicht „See source image“ als Angabe zu Urheber und Lizenz?

Ich habe leider keine Antwort auf den Hilfe-Seiten gefunden, deshalb hier. Ist es ausreichend, wenn wie beispielsweise hier als Urheber und Lizenz „See source image“ angegeben wird? Meines Erachtens müssen die Bildinformationen direkt beim Bild stehen. Ich erinnere mich an die Frage, ob ein Bild auf der Hauptseite direkt mit dem Artikel verlinkt werden darf (nein, Lizenz etc. ist nur über Umwege erreichbar), auch an Tätigkeitsbericht, bei dem die Lizenz meist direkt beim Foto steht und male mir noch aus wie ich die Lizenz denn abrufen soll, wenn das Original gelöscht wurde (was ja auch passieren könnte). Weiß jemand Bescheid? Steht diese Info vielleicht auch auf einer unseren vielen URV-Seiten? Gerald SchirmerPower 12:45, 14. Apr. 2010 (CEST)
Lizenz und Urheber wurden in der Zwischenzeit beim Beispielbild nachgetragen, dennoch bitte ich um ein kurzes Statement, ob meine Meinung richtig ist und wo die Richtline/der Grundsatz nachzulesen ist. Gerald SchirmerPower 13:02, 14. Apr. 2010 (CEST)
Ich würde mich weiterhin über eine Meinung freuen. Gerald SchirmerPower 17:13, 19. Apr. 2010 (CEST)

Zumindest in den Nutzungsbedingungen hat man sich insofern abgesichert, als dass laut dieser Lizenzinfos auf der Bildbeschreibungsseite zu finden seien. Ok, habe nicht richtig hingelesen. Ja, die Forderung ist korrekt. Nehmen wir die gängigen CC-Lizenzen, hier mal cc-by-sa 3.0 unported[22]: Abschnitt 4 (besonders Punkt c) regelt da etwa, dass die URL auf die Lizenz bzw. auf die Copyright Notice immer dabei stehen soll, wie auch der ursprüngliche Titel, der anzugebende Rechteinhaber, etc.--141.84.69.20 16:54, 23. Apr. 2010 (CEST)
Alles klar, vielen Dank für die Rückmeldung. Gerald SchirmerPower 19:30, 26. Mai 2010 (CEST)
Mir reicht es schon deshalb nicht, weil es englisch ist. --Marcela 19:33, 26. Mai 2010 (CEST)