Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

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Mit dem Begriff öffentlich-rechtlicher Rundfunk (kurz ÖRR) werden sowohl die Hörfunk- und Fernsehprogramme als auch die Organisationsstruktur von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bezeichnet.

Grundlagen

Entwicklung, Organisation, Aufgaben

Die meisten Länder Europas haben einen öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gestellten Rundfunk.

Als erste öffentlich-rechtlich organisierte Rundfunkanstalt gilt die BBC (British Broadcasting Corporation). Die BBC, 1922 zuerst als privates Unternehmen gegründet, wurde nach jahrelanger Einflussnahme durch die Wirtschaft und Übernahmeversuchen durch den Staat, 1927 gesetzlich in den Dienst der Öffentlichkeit gestellt. Das erste „Public-Service“-Modell, das sich rein durch Rundfunkgebühren finanziert, wurde erschaffen. Das britische Modell setzte damit Maßstäbe, die Vorbild für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in Europa waren. Bis Ende des Zweiten Weltkrieges, bevor das BBC-Modell auch in anderen europäischen Ländern Fuß fasste, war die Rundfunklandschaft von starken politischen Einflüssen geprägt.

In der deutschsprachigen juristischen Fachliteratur tritt der Begriff öffentlich-rechtlich im Bezug auf den Rundfunk bereits in den späten 1920er Jahren auf, jedoch noch nicht im Sinne einer harten Definition.[1]

Neben einem Grundversorgungsauftrag und einem gesetzlich definierten Programmauftrag ist eine der weiteren wesentlichen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks daher die Wahrung der politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit.

Nachdem der öffentlich-rechtliche Rundfunk über rund drei Jahrzehnte eine Monopolstellung hatte, ergab sich Anfang der achtziger Jahre mit der Einführung des privaten Fernsehens und der Entstehung des dualen Rundfunksystems eine völlig veränderte Situation in der europäischen Rundfunklandschaft.

Neben privatrechtlichen und staatlichen Sendern bzw. Programmen ist die öffentlich-rechtliche die dritte international verbreitete Organisationsform für Rundfunkanstalten. Öffentlich-rechtliche Sender gibt es außer in Deutschland und Österreich auch in vielen anderen Ländern, so in Europa z. B. die RAI in Italien, die BBC in Großbritannien, der Nederlandse Publieke Omroep in den Niederlanden oder SVT in Schweden.

Gesetzlich zur Versorgung verpflichtete Rundfunkanstalten können auch in anderen Rechtsformen als einer staatlichen Behörde oder in öffentlich-rechtlicher Form organisiert sein. So ist die schweizerische SRG SSR seit 1991 ein Unternehmen als Verein im Sinne des Artikels 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Die SRG SSR ist allerdings aus der öffentlich-rechtlichen SRG hervorgegangen und ist als gebührenfinanzierter Rundfunk (eingezogen durch die privatrechtlich organisierte Billag) immer noch denselben Prinzipien verpflichtet und erfüllt einen gesetzlichen Versorgungsauftrag. Auch die norwegische Rundfunkgesellschaft NRK wird seit 1996 in der Rechtsform einer AG betrieben, welche sich allerdings im Staatsbesitz befindet und einen gesetzlichen Versorgungsauftrag wahrnimmt. Die Finanzierung erfolgt über Gebühren und Steuergelder. In Schweden wird die SVT in Form einer Aktiengesellschaft betrieben, deren Aktien sich mehrheitlich im Besitz einer Stiftung befinden. Die Finanzierung erfolgt über Gebühren.

In Europa gibt es nur in Monaco weder öffentlich-rechtlichen noch staatlichen Rundfunk und auch keinen über Gebühren oder Steuern finanzierten Rundfunk mit anderer Rechtsform.

Finanzierung öffentlich-rechtlicher Sender

Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gestaltet sich in Europa unterschiedlich. Im Wesentlichen greifen sie auf folgende Einnahmequellen zurück:

  • Rundfunkgebühren bzw. Rundfunkbeiträge (z. B. in Deutschland oder Österreich)
  • Direkte Finanzierung aus dem öffentlichen Staatshaushalt (z. B. Niederlande)
  • Kommerzielle Einnahmen (z. B. Werbung, Produktplatzierung)

Die Finanzierung aus Gebühren ist in Europa die vorrangige Einnahmequelle. Begründet wird diese mit dem gesetzlich definierten Auftrag zur Grundversorgung sowie wirtschaftlicher sowie politischer Unabhängigkeit.

Der Wettbewerb am Rundfunkmarkt und damit der Druck auf öffentlich-rechtliche Sendeanstalten hat sich in den letzten Jahren – vor allem im deutschsprachigen Raum – deutlich verschärft. Für diese Entwicklung ist vor allem das stark steigende Programmangebot in Satelliten- und Kabelhaushalten verantwortlich, welche durch die rasch fortschreitende Digitalisierung vorangetrieben wurde.

Duale Finanzierung

Im Januar 2008 sorgte eine Ankündigung von Frankreichs Regierungschef Nicolas Sarkozy hinsichtlich der dualen Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten nicht nur in Frankreich für Aufregung, sondern unter anderem auch in Deutschland und Österreich. Frankreichs Regierung überlegte, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Rahmen einer „Kulturrevolution“ zu verbieten, sich weiter aus Werbung zu finanzieren. Das nötige Geld für werbefreie Programme wollte die Regierung über neue Steuern einholen: Eine Extra-Abgabe auf Werbung bei Privatsendern und eine neue Steuer auf elektronische Empfangsgeräte (wie Internet oder Handy) wurden diskutiert. Damit sollten werbefreie Programme der öffentlich-rechtlichen Sender problemlos finanzierbar werden.[2]

Prüfung der Finanzierungssysteme durch EU-Kommission

Unter dem Stichwort der „unerlaubten Beihilfen“ steht die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten seit mehreren Jahren auf dem Prüfstand der Europäischen Kommission. Grund dafür sind unter anderem Beschwerden privater Rundfunkbetreiber, die sich durch die Gebührenfinanzierung und die Zunahme des Angebots kommerzieller Dienste öffentlich-rechtlicher Betreiber benachteiligt sehen.[3]

Nach einem Beschluss des EU-Rates aus dem Jahr 1999 bleibt die Wahl der Finanzierung der öffentlichen Auftrags öffentlich-rechtlichen Anstalten den EU-Mitgliedstaaten überlassen. Es bedarf jedoch einer Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags durch die Länder. Des Weiteren wird den öffentlich-rechtlichen Anstalten der Länder eingeräumt, wie privatwirtschaftliche Rundfunkanstalten nach hohen Einschaltquoten zu streben.[4] Eine Mitteilung der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2001 ruft die Notwendigkeit einer getrennten Buchführung in Erinnerung, die öffentlich-rechtliche von den kommerziellen Aktivitäten trennt.[5]

Finanzierungsmodell, Finanzerhebung

Neben den allgemeinen Diskussionen zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten wird auch das Modell der Finanzierung an sich immer wieder kritisch hinterfragt. Ob Rundfunkbeitrag, Rundfunkgebühr, Mediengebühr, Kopfpauschale oder ein Steuermodell, das Thema der Finanzierungsmodelle und Alternativen zur Rundfunkgebühr stellt sich ziemlich komplex dar. Die Niederlande und Portugal haben beispielsweise die Rundfunkgebühr durch eine öffentliche Finanzierung ersetzt, womit die Kosten für den Gebühreneinzug wegfielen. Jedoch sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Meinung, dass die Unabhängigkeit vom Staat geschmälert wird. Auch sinken die Einnahmen, wie in Holland und Portugal geschehen.[3]

Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Sowohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk an sich, als auch dessen Finanzierung über den Rundfunkbeitrag und Werbeeinnahmen und das Modell der Beitragserhebung sind regelmäßig Gegenstand kritischer Berichterstattung. Durch neue Übertragungswege und die Liberalisierung des Rundfunkmarktes ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einem stärker gewordenen Wettbewerb mit privaten Rundfunkanbietern (Duales Rundfunksystem).

Programmqualität (Unterscheidung zu privaten Anbietern) und Legitimität der Gebühren werden häufig in Frage gestellt. Private Rundfunkunternehmen versuchen, Druck auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auszuüben.

Deutschland

Die neun Landesrundfunkanstalten der ARD

In Deutschland wurde nach dem Zweiten Weltkrieg und im Zuge der Demokratisierung von den West-Alliierten der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach britischem Vorbild (BBC) unter der Leitung von Hugh Greene eingeführt. Die Sender sind als beitragsfinanzierte Körperschaften (bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts) gegründet.

Bereits am 22. September 1945 ging Radio Hamburg auf Sendung, das als Nordwestdeutscher Rundfunk (NWDR) gemeinsame Rundfunkanstalt unter der Organisation von Hugh Greene für die gesamte Britische Besatzungszone wurde. Die ARD wurde am 5. Juni 1950 aus den sechs Landesrundfunkanstalten BR, HR, RB, SDR, SWF, NWDR sowie mit beratender Stimme RIAS Berlin gegründet, das ZDF sendete erstmals am 2. April 1963.

Die Notwendigkeit und gesicherte Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Umfang des von ihm zu leistenden Grundversorgungsauftrags und seine zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendige staatsfern zu erfolgende Finanzierung wurden vom Bundesverfassungsgericht in den sogenannten Rundfunk-Urteilen bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht stellte danach im Jahre 1987 in einem Urteil fest,[6] dass die öffentlich-rechtliche Rechtsform im Grundgesetz nicht zwingend vorgeschrieben ist. Demnach wäre auch eine andere Rechtsform, wie z. B. in der Schweiz, möglich.

Zu Zeiten der Weimarer Republik waren die Rundfunksender privatrechtlich geführte Gesellschaften (AGs/GmbH), bei welchen die einzelnen Länder sowie der Staat Teilhaber waren.

Mitte der 1980er wurde in Deutschland neben dem öffentlich-rechtlichen der private Rundfunk eingeführt. Im Rahmen der als „Duales System“ bekannt gewordenen Neuordnung des Rundfunks in Deutschland wurde dabei die Einführung des privaten Rundfunks untrennbar an die gesicherte Existenz eines starken öffentlich-rechtlichen Rundfunks gekoppelt.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat das Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit. Deshalb werden – bis auf die als Staatssender ebenfalls öffentlich-rechtlich organisierte Deutsche Welle – die Sender nicht durch Steuern finanziert wie bei einem echten staatlichen Rundfunk. Öffentlich-rechtliche Sender und die Landesmedienanstalten, die den privaten Rundfunk kontrollieren, finanzieren sich durch Rundfunkgebühren, die jeder Privathaushalt monatlich über den Rundfunkbeitrag entrichten muss. Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern hat Deutschland die siebthöchsten Fernsehgebühren in Europa.[7]

Darüber hinaus dürfen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in ihren Hauptprogrammen ARD und ZDF an Werktagen bis 20.00 Uhr im Schnitt maximal 20 Minuten Werbung ausstrahlen. Außerhalb dieser Zeit ist mit Ausnahme der Übertragung von Großereignissen kein Sponsoring zulässig.[8]

Gewinn im privatwirtschaftlichen Sinn kann eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt im Gegensatz zu anderen ÖRR-Angeboten in Europa nicht direkt erwirtschaften. Es ist den Rundfunkanstalten jedoch erlaubt, privatwirtschaftliche Unternehmen zu gründen oder sich an solchen zu beteiligen.[9]

Im Mai 2010 erstattete Paul Kirchhof ein Gutachten im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über eine neu gestaltete Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er empfahl darin eine Umstellung der Finanzierung von einer Geräteabgabe zu einem Haushaltsbeitrag.[10]

Am 9. Juni 2010 beschloss die Rundfunkkommission der Länder unter Vorsitz des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) den von Paul Kirchhof vorgeschlagenen, geräteunabhängig für Wohnungen und Betriebsstätten anfallenden Rundfunkbeitrag. Die von Kirchhof und den gesetzgebenden Ländern behauptete Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz wird von verschiedenen Kritikern in Frage gestellt.[11] Der Bayerische sowie der Rheinland-Pfälzische Verfassungsgerichtshof bestätigten nach Klagen gegen den der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung zugrunde liegenden Staatsvertrag[12] die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags.[13][14]

Zeitleiste der Landesrundfunkanstalten und weiteren öffentlich-rechtliche Sendeanstalten seit 1945 (inkl. Besatzungszeit und DDR)
Bundesland / Sendegebiet 1940er 1950er 1960er 1970er 1980er 1990er 2000er 2010er 2020er
1945 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1990 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 heute
Berlin (West) NWDR NWDR SFB SFB RBB
Berlin (Ost) Radio Berlin Berliner Rundfunk Rundfunk der DDR DFF/Funkhaus Berlin
Brandenburg DFF/LSB ORB
Sachsen-Anhalt Mitteldeutscher Rundfunk DFF/Radio Sachsen-Anhalt MDR
Sachsen Radio Leipzig DFF/Sachsen Radio
Thüringen DFF/Thüringen 1
Mecklenburg-Vorpommern Berliner Rundfunk DFF/RMV NDR
Schleswig-Holstein NWDR NWDR NDR
Hamburg Radio Hamburg
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen WDR
Bremen Radio Bremen Radio Bremen
Hessen Radio Frankfurt Hessischer Rundfunk (HR)
Bayern Radio München Bayerischer Rundfunk (BR)
Baden-Württemberg (Nord) Radio Stuttgart SDR SWR
Baden-Württemberg (Süd) SWF SWF
Rheinland-Pfalz Radio Koblenz
Saarland Radio Saarbrücken Saarländischer Rundfunk (SR)
Ausland Radio Berlin International (RBI) Deutsche Welle Deutsche Welle
Deutsche Welle
Berlin (West)   RIAS
  Deutschlandradio
Deutschland Deutschlandfunk (DLF)
DS Kultur
ZDF
  • Landesrundfunkanstalt in der Bundesrepublik Deutschland
  • Sendeanstalt der Britischen Besatzungszone
  • Sendeanstalt der Amerikanischen Besatzungszone bzw. der USIA
  • Sendeanstalt der Französischen Besatzungszone bzw. des Saarlands
  • Sendeanstalt der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR
  • Organisationsstruktur

    Die Steuerungsorgane des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bestehen aus dem Rundfunkrat und dem von ihm gewählten Intendanten und Verwaltungsrat. Die Aufgabe des Rundfunkrates besteht in der Überwachung der pluralen Programmgestaltung. Der Verwaltungsrat kontrolliert die wirtschaftliche Tätigkeit der Rundfunkanstalt und die Geschäftsführung des Intendanten. Dieser ist wiederum für die Programmgestaltung und die generelle Geschäftsführung verantwortlich. Er repräsentiert den Sender nach außen hin.

    In den Aufsichtsgremien sitzen Vertreter der in den Landesrundfunkgesetzen der Länder festgelegten gesellschaftlich relevanten Gruppen wie politische Parteien, Gewerkschaften, Sozialverbände, Kirchen usw., wobei die politischen Parteien meist nicht mehr als 30 % der Sitze stellen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den so genannten öffentlich-rechtlichen Programmauftrag zu erfüllen, der in den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen verankert ist. Danach müssen die Programme den Zuschauern und Zuhörern umfassend und ausgewogen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung anbieten. Dabei sind auch bestimmte journalistische und ethische Prinzipien einzuhalten.

    Landesrundfunkanstalten

    Zu den Landesrundfunkanstalten gehören in der Bundesrepublik Deutschland alle Sendeanstalten des öffentlichen Rechts, die für ein oder für mehrere Bundesländer Rundfunk- und Fernsehprogramme veranstalten.

    Derzeit sind es neun Landesrundfunkanstalten, die sich in der „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland“ (ARD) zusammengeschlossen haben:

    Bundesweite und Auslandsprogramme

    Zu den bundesweiten öffentlich-rechtlichen Programmen gehören Das Erste (Gemeinschaftsprogramm der ARD), das Programm des ZDF sowie das Deutschlandradio mit seinen drei Hörfunkprogrammen Deutschlandradio Kultur, Deutschlandfunk und DRadio Wissen.

    Des Weiteren bieten die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten noch Gemeinschaftsprogramme und Spartenkanäle an. Dazu gehören unter anderem ARTE, Phoenix, 3sat, KiKA (Der Kinderkanal) und ein digitales Programmangebot (ARD digital, ZDFvision) mit jeweils drei Spartenkanälen, da laut Rundfunkstaatsvertrag nicht mehr als drei digitale Spartenkanäle pro öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalt erlaubt sind. Bis zum 31. Dezember 2005 durften die öffentlich-rechtlichen Anbieter noch Drittanbieter in ihre Bouquets aufnehmen.

    Die Deutsche Welle mit Hörfunk und Fernsehprogramm nimmt als Sender des Auslandsrundfunk eine Sonderrolle ein, da sie von der Bundesregierung beaufsichtigt und aus Haushaltsmitteln finanziert wird.

    Kommissionen und Zusammenarbeit

    Eine Zusammenarbeit der ARD-Anstalten findet hauptsächlich in Kommissionen statt, in denen zum Teil das ZDF vertreten ist. Die Kommissionen ermöglichen die Abstimmungen interner Angelegenheiten und die gemeinsame Vertretung nach außen. Die Federführung obliegt für längerfristige Aufgaben einzelnen Intendanten bzw. Anstalten.

    Darüber hinaus existieren Ständige Fachkommissionen für die Direktionsbereiche der einzelnen Rundfunkanstalten, die ihrerseits in Unterkommissionen bzw. Arbeitsgruppen untergliedert sind. Den Vorsitz einer Fachkommission haben grundsätzlich die jeweiligen zuständigen Direktoren der geschäftsführenden Anstalt inne, demnach im Jahr 2004/2005 die Direktoren des Bayerischen Rundfunks.

    • Fachkommission Recht – Vorsitzender Albrecht Hesse (Justiziar und Direktor BR)
    • Fachkommission Finanzen – Vorsitzender Lorenz Zehetbauer (Verwaltungsdirektor BR)
      • Arbeitsgruppe Kosten
      • Arbeitsgruppe Gebührenplanung – Vorsitzender Hans Buchholz (Geschäftsführer der GEZ)
    • Fachkommission Produktion und Technik
    • Fachkommission Hörfunk
    • Fachkommission Dritte Fernsehprogramme

    Engagement im Internet

    Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unterhalten eine Reihe von Internetangeboten. Jeder Fernsehsender und jede Hörfunkwelle ist unter der entsprechenden Domain zu finden. Rechtliche Grundlage hierfür ist der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) von 2009. Dementsprechend sind Telemedienangebote der öffentlich-rechtlichen Sender nur zulässig, wenn sie a.) eng programmbegleitend sind und nur sieben Tage im Netz eingestellt bleiben, oder b.) durch ein Telemedienkonzept (TMK) gedeckt sind, das in einem Drei-Stufen-Test verabschiedet wurde. In der Folge haben alle öffentlich-rechtlichen Sender ein TMK zur Wahrung ihres Bestandes vorgelegt. Diese müssen als Kernstück auch ein Verweildauerkonzept für AV-Inhalte (sprich Audios und Videos) und Internetseiten beinhalten. Die jetzigen Verweildauerkonzepte von ARD und ZDF sehen folgende (vereinfachte) Fristen vor: Themen und Dokumente von zeitgeschichtlicher Bedeutung oder Bezug können unbegrenzt vorgehalten werden. Bildungsbezogene Sendungen oder Angebote können maximal fünf Jahre eingestellt werden. Reportagen, Verbraucherinformationen usw. können bis zu einem Jahr im Internet abrufbar sein; unterhaltende Programme ein halbes Jahr und Sport nur 24 Stunden. Nach diesen Fristen muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk die jeweiligen Online-Inhalte „depublizieren“. Des Weiteren enthält der 12. RÄStV eine Reihe von weiteren Verboten und Geboten, die berücksichtigt werden müssen (Verbot von „Presseähnlichkeit“ – ohne zu definieren was „presseähnlich“ ist). Schon früher galt: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen in ihren Angeboten weder Sponsoring noch Werbung verbreiten. Von einigen Seiten wird problematisiert, ob die Sender Onlineshops unterhalten dürfen, in denen sie ihr Programm auf Datenträgern sowie Merchandisingartikel vertreiben.

    Die Abrufzahlen der öffentlich-rechtlichen Internetseiten werden von der IVW erhoben und im Internet publiziert.[15]

    Die Beschränkungen des 12. RÄStV gehen auf einen Prozess zurück, bei dem der VPRT und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger Einfluss genommen haben: Die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hat auf Antrag des VPRT von 2003 bis April 2007 geprüft, ob ein Verfahren wegen unerlaubter staatlicher Finanzierung (Beihilfe) eingeleitet werden soll. Der zu Grunde liegende Vorwurf war, der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfülle im Internet mit Gebührengeldern teilweise Aufgaben, die auch die Privatwirtschaft übernehmen könne. Die öffentlich-rechtlichen Sender argumentierten dagegen, dass sie für eine demokratische Öffentlichkeit sinnvolle Aufgaben erfüllten, diese immer kostenfrei erfolgten und sie in ihrer Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt wären, dürften sie das nicht („Medienkonvergenz“).

    Im Ergebnis wurden die Vorwürfe nicht bestätigt und kein Verfahren eingeleitet, wobei die Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf konkrete Bedenken hinsichtlich der Finanzierung und des Umfangs von programmbegleitenden Angeboten entsprechende Änderungen zugesagt haben. Dazu gehören beispielsweise eine Konkretisierung des Programmauftrags durch die Länderparlamente und eine transparentere Trennung zwischen öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Unternehmensteilen.[16] „Die Sender müssen seitdem unter anderem darlegen, dass ein digitales Angebot den gesellschaftlichen Bedürfnissen entspricht, den publizistischen Wettbewerb stärkt und finanziell in einem angemessenen Rahmen bleibt“.[17]

    Ende Juli 2008 forderten Verleger in einer so genannten Münchner Erklärung, die Medienpolitik solle im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag öffentlich-rechtliche Angebote im Internet auf Bewegtbilder und Audio begrenzen.[18]

    Finanzierung

    Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland stützt sich auf zwei Pfeiler: Den Rundfunkbeitrag und Werbeeinnahmen („duale Finanzierung“). Die Grundsätze der staatlichen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rundfunkrechtsprechung entwickelt, insbesondere in seinem Urteil vom 22. Februar 1994: Aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG hat das BVerfG den Auftrag des Staates abgeleitet, seinen Bürgern eine mediale „Grundversorgung“ zu gewährleisten. Aus dem verfassungsrechtlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat das BVerfG eine Bestands-, Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie entwickelt. Es besteht die Pflicht des Staates zur funktionsgerechten Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Andererseits ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch das Zensurverbot (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG) und das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsfreiheit geprägt, d. h. die Rundfunkfinanzierung muss in einer Form erfolgen, die Einflussmöglichkeiten des Staates, vor allem auf die Programmgestaltung, ausschließt.

    Über den Rundfunkbeitrag, welche der ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice im Auftrage der Landesrundfunkanstalten einzieht, werden nicht nur die Sendeanstalten, sondern auch die Verwaltungsorgane finanziert. Hierzu gehören die Landesmedienanstalten sowie die Verwaltungen der einzelnen Sender.

    Das Gesamtbudget der öffentlich-rechtlichen Anstalten beträgt etwa 9,1 Milliarden Euro jährlich, davon 6,3 Milliarden Euro für die ARD-Anstalten.[19][20] Gemessen am Budget ist die ARD damit der größte nicht-kommerzielle Programmanbieter weltweit.[21]

    Beitragsfestsetzung

    Die Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht in seinem „Gebührenurteil“ aufgestellten Grundsätze erfolgte durch den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV). Im Zentrum dieser Regelung steht die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Die KEF ist ein unabhängiges, pluralistisch besetztes Sachverständigengremium. Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:

    • Die Rundfunkanstalten melden ihren Finanzbedarf an die KEF.
    • Die KEF nimmt eine ausschließlich fachliche Prüfung unter Wahrung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten vor und gibt eine Empfehlung zur Höhe der Rundfunkgebühr ab.
    • Die Festlegung des Rundfunkbeitrags selbst erfolgt durch Staatsvertrag der Länder unter Berücksichtigung der Bedarfsfeststellung der KEF. Zur Änderung des Rundfunkbeitrags ist die Zustimmung der Länderparlamente erforderlich.

    Politische Auseinandersetzungen um die Finanzierung

    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk als ein Informationsangebot, für das jeder Haushalt nutzungsunabhängig zahlen muss, befindet sich in einer gesellschaftlichen Spannungssituation. Vor dem Hintergrund der Geschichte des 20. Jahrhunderts wurde nach der Gründung der Bundesrepublik dieses System zur Wahrung der politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten gewählt. Dass diese Unabhängigkeit Grenzen hat, belegt die regelmäßig wiederkehrende Gebührendebatte: Im Jahr 2005 stimmten die Länderparlamente nur einer Gebührenerhöhung zu, die deutlich niedriger ausfiel, als die unabhängige KEF empfohlen hatte (0,88 € statt 1,09 €). Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben dagegen Verfassungsklage erhoben.

    Ein wiederkehrender Streitpunkt in den anhaltenden Diskussionen über die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind Art und Umfang der Internet-Auftritte der Anstalten, die beispielsweise von den deutschen Zeitschriftenverlegern als wettbewerbsverzerrend kritisiert wurden. Als Reaktion auf solche Kritik sowie auf Vorgaben der EU-Kommission sieht ein neuer Entwurf für den Rundfunkgebührenstaatsvertrag, auf den sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer im Oktober 2008 einigten, eine deutliche Einschränkung der betreffenden Internet-Auftritte vor. Keinesfalls dürfen die Anstalten die Rundfunkgebühren nutzen, um ein inhaltliches Vollprogramm im Internet bereitzustellen. Auch Anzeigenportale, Spiele, Partnerbörsen und Ratgeberportale ohne Bezug auf konkrete Sendungen dürfen die Rundfunkanstalten nicht mehr im Internet anbieten.[22]

    Kostenstruktur

    Fernsehen ist um Größenordnungen aufwändiger als Hörfunk. Das wurde durch den geringeren Gebührensatz für Haushalte, die nur Hörfunk empfangen, bei weitem nicht vollständig abgebildet: In allen ARD-Anstalten subventionierte der Hörfunk das Fernsehen. Innerhalb des Fernsehens bilden Sportübertragungsrechte den größten Kostenblock.

    Die Tarifverträge sind immer noch an den Bundesangestelltentarif (BAT) angelegt, der im übrigen öffentlichen Dienst seit 2005 durch den drastisch sparsameren Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) abgelöst worden ist. Die Rundfunktarifverträge garantieren den fest angestellten Mitarbeitern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks alle zwei Jahre einen automatischen Aufstieg in eine höhere Gehaltsstufe. So beträgt zum Beispiel das Einstiegsgehalt für Redakteure (Gruppe 15) 4642 €; mit dem 13. Dienstjahr sind 6308 € erreicht (Stand 2009).[23] Feste freie Mitarbeiter verdienen oft noch deutlich besser, so dass für sie ein Wechsel in eine Festanstellung unattraktiv ist. Trotz Sparvorgaben ist der Mitarbeiterapparat bis in die jüngste Zeit weiter aufgestockt worden.[24]

    Gesellschaftliche Akzeptanz

    Akzeptanz der Programme

    Die Akzeptanz von Programmen lässt sich nur über verschiedene Indikatoren messen. Dazu gehören:

    • Der Marktanteil: Beim Fernsehen lagen die Marktanteile (erhoben von der Gesellschaft für Konsumforschung) der öffentlich-rechtlichen Programme im Bundesdurchschnitt in den Jahren 2001 bis 2004 etwas unter 50 %, im Hörfunk etwas darüber. Das heißt: Ungefähr die Hälfte ihres Medienkonsums widmen die Deutschen im Schnitt einem öffentlich-rechtlichen Programm. Die Zahlen schwanken allerdings zwischen den verschiedenen Bundesländern. Die Zahlen hängen auch stark vom Alter ab: So betrug 2007 der Marktanteil der öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme bei den Zuschauern zwischen 14 und 29 unter 15 %. Das Durchschnittsalter bei den Fernsehprogrammen liegt jedoch bei rund 60 Jahren.[25][26]
    • Die Glaubwürdigkeit des journalistischen Angebots: Auf die Frage „Journalisten welcher Medien vertrauen Sie besonders?“ votierten 69 % für die Journalisten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens gegenüber 15 % für das Privatfernsehen, Radiosender kamen dabei ohne Unterscheidung nach öffentlich-rechtlich und privat auf 37 %.[27]

    Akzeptanz der Finanzierung

    Die gerätegebundene Gebührenpflicht wurde von vielen Bürgern als Zwang wahrgenommen. Spätestens mit der Einführung der privaten Sender und der Etablierung des dualen Systems wurden vermehrt Stimmen laut, die Finanzierung entweder grundsätzlich abzuschaffen oder als Grundabgabe zu realisieren, da ohnehin praktisch jeder Haushalt über Empfangsgeräte verfüge und die Erfassungsbürokratie daher abgeschafft werden könne. Diese Haltung wurde häufig an Einzelaspekten festgemacht:

    • Die Gebühren wurden auf die Teilnahme an der „Gesamtveranstaltung Rundfunk“ erhoben; Gebühren zahlen muss also auch, wer das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nutzt. Wer etwa ein TV-Gerät nur zum Empfang von Privatsendern oder – wie viele Haushalte von Bürgern mit Migrationshintergrund – ausländischen Sendern einsetzt, muss dennoch Gebühren zahlen, und fühlt sich gegenüber den Haushalten ohne TV, die nicht gebührenpflichtig sind, benachteiligt. Die technisch mögliche Kontrolle der empfangenen Sender und die Abrechnung nach Nutzung auf Basis einer Grundverschlüsselung widersprächen dem Verfassungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
    • Die Abgrenzungsbestimmungen zur Gebührenpflicht waren nicht eindeutig: Verwaltungsgerichte kommen in identischen Situationen zu unterschiedlichen Urteilen. Beispielsweise gelten im Ladengeschäft zum Verkauf stehende verpackte Geräte in einem Bundesland als zu „Prüf- und Vorführzwecken“ bereitgehalten und kosten eine Händlergebühr,[28] in einem anderen Bundesland gelten diese mangels Strom- und Antennenanschluss nicht als zu „Prüf- und Vorführzwecken“ bereitgehalten und kosten keine Gebühr.[29] Ebenso können selbst defekte Geräte eine Gebührenpflicht auslösen, wenn der Defekt einfach zu beheben ist, ohne dass das Ausmaß des Defekts definiert wäre.
    • Internetnutzer (mit neuartigen Rundfunkempfangsgeräten wie PC oder Mobiltelefon) werden ebenfalls als Rundfunkteilnehmer angesehen, da sie durch ins Internet gestreamte Rundfunkprogramme ebenfalls die Möglichkeit haben, diese zu empfangen. Die bis Ende 2006 geltende Befreiung von Internet-PCs wurde ab 2007 aufgehoben. Damit wird erstmals eine Gebühr für Geräte erhoben, die für andere Funktionen unabdingbar und daher teilweise beruflich unverzichtbar sind. Die neue Regelung betrifft alle Privathaushalte und Gewerbetreibende ohne Rundfunkgerät. Die Zweitgerätebefreiung wurde aber in diesem Zusammenhang auch auf Gewerbetreibende ausgedehnt, d. h. beispielsweise, dass ein einziger herkömmlicher Radioempfänger alle Internet-PCs auf demselben Grundstück zu gebührenfreien Zweitgeräten macht. Welche Mehreinnahmen die öffentlich-rechtlichen Anstalten durch diese Erweiterung auf internetfähige Geräte zu erwarten haben, ist noch unklar.
    • Mehrere kleine Haushalte sind gegenüber einem großen Haushalt (bei gleicher Anzahl von Personen und damit gleichem Konsum von Rundfunksendungen) benachteiligt. Als Beispiele sind geschiedene Familien, Personen mit mehr als einem Wohnsitz oder früh ausgezogene Jugendliche zu nennen.
    • Für die Gebührenkontrollen werden selbstständige „Rundfunkgebührenbeauftragte“ auf Provisionsbasis eingesetzt. Für diese gibt es aufgrund der Provisionen einen finanziellen Anreiz, die Regelungen und Vorschriften weitläufig auszulegen bzw. zu umgehen, wie verschiedene Presseberichte dokumentieren. Die Rundfunkgebührenbeauftragten sind als freie Mitarbeiter den Landesrundfunkanstalten verantwortlich und unterliegen deren Kontrolle.
    • Es erscheint aufgrund des Aufwandes, Millionen von Haushaltsdatensätzen zu verwalten, nicht rentabel, da diese Verwaltung entsprechend teuer erscheint.
    • Eine staatlich verordnete Abgabe auf teils unerwünschte und ungenutzte Fernsehprogramme aufgrund der einzigen Tatsache der eigenen Existenz (und eines Wohnsitzes) zu legitimieren, ist mit den Grundrechten einer Demokratie nicht vereinbar.

    Verflechtung mit der Politik

    Wiederholt wurden Verflechtungen zwischen parteipolitischen und/oder kommerziellen Interessen und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kritisiert.[30] Einige Beispiele:

    • Der ehemalige ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender sagte zum Fall Strepp in einem Interview von Zeit Online, zu Beginn seiner Amtszeit (2000) sei es üblich gewesen, dass Politiker bei einfachen Redakteuren anriefen, um Druck auf die Berichterstattung auszuüben. „Ich habe damals zum Beispiel zufällig erfahren, dass der damalige CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer durch einen Anruf in der Redaktion versucht hat, einen ihm unliebsamen Bericht zu verhindern. Ich habe daraufhin in den bekannterweise mit zahlreichen Politikern besetzten ZDF-Aufsichtsgremien gedroht, weitere Anrufe zu veröffentlichen. Danach war Ruhe.“ Eine Verlängerung von Brenders Vertrag wurde vom politisch paritätisch besetzten ZDF-Verwaltungsrat abgelehnt; dies führte im Jahr 2010 zu Debatten über die politische Beeinflussbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.[31]
    • Im März 2011 beschwerte sich die Sprecherin des damaligen bayerischen Umweltministers Markus Söder beim BR (Bayerischer Rundfunk) über einen kritischen Bericht. Der Beitrag wurde nicht mehr gesendet.[32]

    Siehe auch

    Österreich

    Der Österreichische Rundfunk, kurz ORF, ist in Österreich das größte Medienunternehmen und hat seinen Hauptsitz in Wien. Neben dem ORF-Zentrum in Wien betreibt der ORF in allen neun Bundesländern und Südtirol ein Landesstudio.

    Die Aufgaben des ORFs als öffentlich-rechtliches Rundfunkunternehmen sind durch das ORF-Gesetz geregelt. Dieses beinhaltet unter anderem den gesetzlichen Auftrag zur Vollversorgung und einen umfassenden Programmauftrag (§ 3, § 4 ORF-G). Seit der letzten Novellierung im Jahr 2001 (§ 1 ORF-G), ist der Österreichische Rundfunk eine Stiftung des öffentlichen Rechts.

    Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags findet zu einem Teil aus Gebühren (Programmentgelt, § 31 ORF-G) und zum anderen Teil aus (gesetzlich limitierten) Werbezeiten (§ 14 ORF-G) statt.

    Durch die rasch fortschreitende Digitalisierung befindet sich das größte Medienunternehmen Österreichs in einem verschärften Wettbewerb.

    Mit der Einbringung und Abrechnung der Rundfunk- und Fernsehgebühren ist in Österreich die Gebühren Info Service GmbH (GIS), eine hundertprozentige Tochter des ORF, (analog zur deutschen GEZ) beauftragt. Zuletzt wurden die Gebühren am 1. Juni 2008 erhöht.

    Programmreform 2007

    Am 10. April 2007 startete der ORF unter Federführung von Generaldirektor Alexander Wrabetz eine groß angekündigte Programmreform. Die SeifenoperMitten im 8en“ und die Diskussionsrunde „Extrazimmer“, die unter Anderem das Herzstück der Programmreform bildeten, wurden vom Publikum allerdings nicht angenommen und bald wieder eingestellt.

    Programmangebot

    Neue Medien

    Schweiz

    Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft – SRG SSR, kurz SRG, ist in der Schweiz das größte Medienunternehmen. Das als privatrechtlicher Verein organisierte Unternehmen hat seinen Sitz in Bern. Die Bezeichnung "öffentlich-rechtlich" trifft für den privatrechtlichen Verein mit öffentlichem Auftrag juristisch nicht zu.[33]

    Die gesetzlichen Grundlagen zum „Service public“ bildet das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG),[34] in welchem auch die spezifischen Aufgaben des Senders hinsichtlich der vier Amtssprachen definiert sind. Der SRG kommt hier die besondere Rolle zu der Deutschschweiz, der Romandie, der Svizzera italiana und der Svizra rumantscha gleichwertige Programme anzubieten.

    Die Finanzierung erfolgt in erster Linie über Gebühreneinnahmen, aber auch Sponsoring- und Werbegelder und andere kommerzielle Erträge sind Teil der Finanzgrundlage des Senders. In der Schweiz werden auch vom Bundesrat Konzessionen mit Gebührenanteil an private Rundfunkanbieter erteilt. Diese haben ebenfalls gesetzlich definierte Aufgaben zu erfüllen.

    Die Billag ist seit 1998 vom Bund mit dem Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren beauftragt. Bei der Billag handelt es sich um eine 100 %ige Tochter der Swisscom AG mit Sitz in Freiburg.

    Programmangebot

    Fernsehprogramme:

    Radioprogramme:

    Vereinigtes Königreich

    Die BBC (British Broadcasting Corporation) ist die weltweit größte gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt. Sie wurde 1921 gegründet und hat ihren Hauptsitz in London.

    Programmauftrag, Struktur und Finanzierung der Anstalt sind in der Royal Charter (Königliche Satzungen)[35] verankert. Die Finanzierung erfolgt in erster Linie über Rundfunkgebühren. Kommerzielle Einnahmen helfen, die Rundfunkgebühren niedrig zu halten. Auch nach Einführung des dualen Rundfunksystems belegt die BBC immer noch den Hauptteil der Sendefrequenzen, weshalb nur relativ wenige private Rundfunk- und Fernsehprogramme lizenziert sind.

    BBC Worldwide, eine 100 %ige Tochter, ist seit den 50er Jahren der wichtigste kommerzielle Zweig der BBC. Zur Geschäftstätigkeit zählt der Verkauf von Programmen in der ganzen Welt, die Publikation von Büchern, DVDs und Merchandising. Die erzielten Gewinne dienen der BBC für Investitionen in neue Programme und Dienstleistungen.

    Die Internet-Plattform bbc.co.uk zählt weltweit zu den meistfrequentierten Informationsquellen und bietet seit 2007 den Videodienst iPlayer an. Zur Verfügung gestellt werden hier Sendungen, die frühestens vor einer Stunde zur Ausstrahlung kamen. Live-Übertragungen ausgewählter Serien und ein BBC Radio Player sollen in einer späteren Phase hinzukommen.

    Mit den Rundfunkgebühren werden 8 nationale TV-Kanäle sowie regionale Programme, 10 nationale sowie 40 lokale Radiosender und eine umfangreiche Website finanziert.

    Programmangebot

    Öffentliche Dienstleistungen, finanziert durch Rundfunkgebühren

    Fernsehprogramme:

    • BBC One, BBC Two, BBC Three, BBC Four, CBBC, CBeebies, BBC News, BBC Parliament, BBCi, BBC iPlayer

    Radioprogramme:

    • Radio 1, 1Xtra, Radio 2, Radio 3, Radio 4, Radio 5 Live, 5 Live Sports Extra, 6 Music, BBC 7, Asian Network

    Round the UK:

    • English regions, Scotland, Wales, Northern Ireland, bbc.co.uk, BBC on YouTube

    Öffentlicher Dienst, finanziert durch die britische Regierung

    • BBC World Service

    Separate kommerzielle Unternehmungen, deren Gewinne zur Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen beitragen

    • BBC America, BBC Canada, BBC Food, BBC Kids (Canada), BBC Entertainment, BBC World, Animal Planet, People+Arts, UKTV, UK.TV (Australia), BBC Worldwide on YouTube

    Darüber hinaus umfasst das Angebot der BBC eine Internet-Plattform (bbc.co.uk), die weltweit zu den meistfrequentierten Informationsquellen zählt und seit 2007 einen Videodienst namens iPlayer bietet. Die Sendungen werden nach der Ausstrahlung so bald wie möglich zur Verfügung gestellt. Live-Übertragungen ausgewählter Serien und ein BBC Radio Player sollen in einer späteren Phase hinzukommen.

    Auch nach Einführung des dualen Rundfunksystems belegt die BBC immer noch den Hauptteil der Sendefrequenzen, weshalb nur relativ wenige private Rundfunk- und Fernsehprogramme lizenziert sind.

    Aktuelles

    Finanzielle Probleme des größten öffentlich-rechtlichen Senders, machen starke Restrukturierungsmaßnahmen notwendig. Im Herbst 2005 kündigte der Sender deshalb die Streichung von insgesamt 3.780 Stellen bis zum Jahr 2007 an.[36] Einsparungen sollen auch durch die Auslagerung ganzer Programmbereiche von der Londoner Fernsehzentrale nach Salford bei Manchester, die bis 2011 vollzogen wird, erreicht werden.[37]

    Auch das Privileg auf Einnahmen aus den Rundfunkgebühren, das vor allem kommerzielle Anbieter stört, ist in Großbritannien ein Thema. Seitens der britischen Regierung wird dem Sender die Finanzierung jedoch weiterhin bis 2012 garantiert.[38]

    Erst im Januar 2007 griff noch das Ministerium für Kultur und Medien im Rahmen eines Kongresses in Oxford den Vorschlag der britischen Regulierungsbehörde (Ofcom) auf, eine Gebührensplittung zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privaten Sendern bzw. Produzenten vorzunehmen.[39]

    Vereinigte Staaten

    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird in den USA public broadcasting genannt. Die Struktur unterscheidet sich allerdings erheblich vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk anderer Länder und entspricht eher der des Freien Radios. Public Broadcasting wird seit 1969 auf nationaler Ebene durch die Corporation for Public Broadcasting (CPB) koordiniert und teilweise finanziert.[40] Die CPB ist ein quasi-privates, nichtkommerzielles Unternehmen, das durch ein Kongressgesetz errichtet wurde und weitgehend aus Bundesmitteln finanziert wird. Sie hat den Zweck, den öffentlich-rechtlichen oder freien Rundfunk zu fördern.

    Radio

    Es gibt 750 lokale nichtkommerzielle Radiostationen, seit 1970 koordiniert durch National Public Radio (NPR) als network. Jede Universität hat ein Hochschulradio, die teilweise zum NPR-network gehören. Die Frequenzen 88,1 und 91,9 MHz sind landesweit für public radio reserviert. NPR produziert viele Sendungen selbst, die von den Mitgliedsstationen ausgestrahlt werden. Wichtigste Sendungen sind zwei Berufsverkehr-Formate: Morning Edition und nachmittags All Things Considered.

    Fernsehen

    Es gibt 354 lokale nichtkommerzielle Fernsehsender, koordiniert durch den Public Broadcasting Service (PBS) als network. PBS produziert keine Sendungen selbst. Alle Sendungen werden von Dritten produziert, zum Beispiel einzelnen Mitgliedssendern. Es gibt viele Kindersendungen, wichtigstes Beispiel ist die Sesamstraße.

    Finanzierung

    Traditionell werden 15-20 % der Mittel für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von staatlichen Stellen auf Bundesebene erbracht, vor allem durch den CPB.

    2008 kamen insgesamt 32 % der Mittel von staatlichen Stellen (14 % CPB, 3 % weitere Bundeszuschüsse und -verträge, 15 % Staats- und Kommunalregierungen), 18 % von Unternehmen und 50 % von nichtstaatlichen Stellen (darunter 26 % Mitgliedsbeiträge/Einzelspenden, 11 % Hochschulen, 8 % Stiftungen, 6 % andere).[41]

    Bedeutung

    Geschichte

    In Europa dominiert der öffentlich-rechtliche Rundfunk traditionell den nationalen Markt. In den USA entstanden Radio und Fernsehen aus privaten Unternehmungen heraus, wobei die Unterstützung für einzelne Programme an Unternehmen verkauft wurde, damit diese ihre Produkte und Dienstleistungen einem Massenpublikum anpreisen konnten. In vielen Fällen hatten diese Sponsoren nahezu völlige Kontrolle über den bezahlten Inhalt, so dass Programme wie Komödien, Seifenopern und Sportveranstaltungen einem größtmöglichen Publikum gefallen sollten. Daher existiert der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur in Nischen, die für Unternehmen als Werbende weniger attraktiv scheinen und daher anderswo in der Medienlandschaft nicht zu finden sind. Dazu gehören Bildungs- und Kultursendungen, Dokumentationen, öffentliche und politische Angelegenheiten.

    Als Beispiel für politischen Einfluss in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei die Regierung unter Richard Nixon genannt, die versuchte, die Sender zu weniger kontroversen, konservativen Sendungen unter stärkerer Betonung der Regierungsansicht zu bewegen. Dazu wurden vor allem die Mittel gekürzt, um die Sender zu einer „Selbstreform“ zu zwingen. Andere Politiker haben in der Vergangenheit gefordert, die staatliche Unterstützung ganz einzustellen.[42]

    Verbreitung

    2003 hörten 22 Millionen Hörer pro Woche öffentlich-rechtliches Radio[42], 2009 sahen mehr als 59 Millionen Zuschauer in 27 Millionen Haushalten pro Woche öffentlich-rechtliches Fernsehen.[43]

    Stellung in der Gesellschaft

    Einerseits genießt der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den USA großes Vertrauen: NPR-Nachrichten sind die vertrauenswürdigsten in den Vereinigten Staaten.[44]

    Andererseits leidet der öffentlich-rechtliche Rundfunk seit seinen Anfängen unter Geldnot, da er keine stabile, unabhängige Geldquelle hat. Außerdem findet er keine konstante Unterstützung in der Politik, „da er der Rechten schon immer missfiel und die Linke sich auf Distanz hielt“.[45] Die Konservativen sehen insbesondere NPR als zu liberal an.[46]

    Drittens entstehen durch die Unterstützung seitens von Unternehmen Interessenskonflikte. Da die im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erlaubte Werbung, so genanntes corporate underwriting („unternehmerische Unterstützung“) bis zu einem Drittel etwa der Programmkosten bei PBS deckt, sind Unternehmen „unausweichlicher Zensor“ des „Petroleum Broadcasting Service“.[45]

    Weitere Länder

    Weitere Rundfunkanstalten auf der Welt werden nachfolgend aufgelistet. Nicht alle sind jedoch öffentlich-rechtliche Organisationen, sondern sind zum Teil auch finanziell und/oder inhaltlich von der jeweiligen Staatsregierung abhängig oder sind anders organisiert.

    Literatur

    Siehe auch

    Weblinks

    Vereinigte Staaten

    Einzelnachweise

    1. Zum Beispiel erörtert der Jurist Karl-Heinz Hille in seiner Dissertation über „Das Recht der Allgemeinheit und des Einzelnen im Rundfunk“ von 1930 die Problematik, ob der Bürger ein Grundversorgungsrecht durch den Rundfunk erwerbe, wenn er Gebühren zahle. Seinen Abschnitt über das Funkhoheitsrecht des Reiches und das Recht der Allgemeinheit überschreibt er mit „Öffentlich-rechtliches“. Die Dissertation erschien bei Julius Springer, Berlin. S. 7. Signatur Fi1788-1930 in der Staatsbibliothek Berlin
    2. Stefan Brändle: TV streikt gegen Werbeverbot. In: Der Standard, 14. Februar 2008.
    3. a b Finanzielle Situation der Fernsehgesellschaften in der EU (PDF; 222 kB), Europäische Audiovisuelle Informationsstelle.
    4. EUR-Lex, Der Zugang zum EU-Recht: Entschließung des Rates und der im Rat Vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 25. Januar 1999 über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
    5. Europa.eu: Zusammenfassung der Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Amtsblatt Nr. C 320 vom 15.11.2001)
    6. BVerfGE 74, 297.
    7. Digitalfernsehen.de, Der Rundfunkbeitrag: Das neue Abgabemodell der Öffentlich-Rechtlichen – Rundfunkgebühren international vom 2. Februar 2012
    8. § 16 Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung vom 1. Januar 2013
    9. § 16a ff. Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung vom 1. Januar 2013
    10. Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio (PDF; 540 kB)
    11. Rundfunkgebühren für alle: Das kommt auf Sie zu, in: Merkur online vom 15. Dezember 2011, abgerufen am 20. Dezember 2012
    12. Michael Hanfeld: Neuer Rundfunkbeitrag: Ungleich behandelt, in: FAZ Online vom 19. Dezember 2012.
    13. Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014
    14. Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz: Pressemitteilung Nr. 11/2014: Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß.
    15. Onlineangebote
    16. EU-Kommission: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk mit europäischem Recht vereinbar. In: FAZ.net, 24. April 2007.
    17. RTL droht ARD und ZDF bei Verlags-Kooperationen. Privatsender will Rechtsaufsicht und Brüssel anrufen. In: epd medien Nr. 20, 12. März 2008.
    18. Münchner Erklärung auf boersenblatt.net.
    19. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die GEZ. Computerbildung.de, abgerufen am 12. Juni 2010.
    20. Deutsche Welle: ARD: 60 Jahre erfolgreich in Deutschland, abgerufen 12. Juni 2010.
    21. Das ist die ARD – Zehn Rundfunkanstalten: Eine erfolgreiche Gemeinschaft. Archiviert vom Original am 2. November 2013; abgerufen am 13. Januar 2015.
    22. Ministerpräsidenten setzen ARD und ZDF im Netz Grenzen. In: Spiegel Online, 23. Oktober 2008, abgerufen am 20. Dezember 2008.
    23. BR-Tarifverträge Festangestellte. Archiviert vom Original am 24. Februar 2014; abgerufen am 13. Januar 2015.
    24. Rundfunk-Finanzierung: ZDF ignorierte Sparvorgaben der Gebührenprüfer. Abgerufen am 13. Januar 2015.
    25. Empfangspotenziale der Fernsehprogramme in den Fernsehhaushalten der Bundesrepublik 2000 – 2004. (PDF; 133 kB) ard.de, abgerufen am 12. Juni 2010.
    26. Volker Giersch: Ein nur noch seltenes Paar. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Jugend – Strategien gegen den Generationenabriss. Abgerufen am 13. Januar 2015.
    27. Umfrage zum Vertrauen in Journalisten der Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation
    28. Otto: Rundfunkgebühr bei Aldi demonstriert Widersinnigkeit der öffentlichen Rundfunkfinanzierung (Memento vom 6. September 2005 im Internet Archive) (PDF; 218 kB). FDP-Fraktion, Presseinformation Nr. 912, 30. August 2005 (im Internet Archive).
    29. Verwaltungsgericht Düsseldorf: Keine Rundfunkgebührenpflicht für originalverpackte Rundfunk- und Fernsehempfangsgeräte bei Sonderverkaufsaktionen in Lebensmitteldiscountläden (Memento vom 23. Februar 2006 im Internet Archive). Pressemitteilung vom 29. November 2005. In: vg-duesseldorf.nrw.de (im Internet Archive).
    30. Thomas Assheuer: Fernsehen. Kopfsprung ins Seichte. In: Die Zeit Nr. 3, 8. Januar 2004.
    31. Lisa Caspari: „Konservative Politiker gehen dreister vor als andere“. In: zeit.de. 25. Oktober 2012.
    32. Spiegel.de, 27. Oktober 2012: Sprecherin von Markus Söder intervenierte beim BR
    33. SRG Insider: Warum ist der Ausdruck «Staatsfernsehen» oder «öffentlich-rechtlicher Sender» falsch?
    34. Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (PDF; 593 kB), mit Stand vom 1. Februar 2010, auf admin.ch.
    35. Royal Charter and Agreement (Memento vom 18. Juli 2008 im Internet Archive). In: bbc.co.uk, abgerufen am 18. Juli 2008 (im Internet Archive).
    36. BBC News, At-a-glance: BBC job cuts, 21. März 2008, abgerufen am 30. April 2008
    37. BBC News: BBC Salford move gets green light, abgerufen am 30. April 2008 (englisch).
    38. Thomas Kielinger: Die BBC muss jetzt kleinere Brötchen backen. In: Die Welt, 19. Oktober 2007.
    39. Lutz Knappmann, Peter Littger: Rundfunkgelder europaweit strittig. In: Financial Times Deutschland, 22. Januar 2008, S. 5 (online (Memento vom 20. Dezember 2012 im Internet Archive) nur für Abonnenten).
    40. About CPB. Abgerufen am 13. Januar 2015.
    41. Public Broadcasting Revenue Fiscal Year 2008. Abgerufen am 13. Januar 2015.
    42. a b Public Radio in the United States: An Opinionated Report on its Economic Realities. Archiviert vom Original am 10. Mai 2007; abgerufen am 13. Januar 2015.
    43. Mission Statement. Abgerufen am 13. Januar 2015.
    44. Survey Says: Noncom News Most Trusted. Abgerufen am 13. Januar 2015.
    45. a b The Deadening of Public Broadcasting. Abgerufen am 13. Januar 2015.
    46. NPR Admits a Liberal Bias. Archiviert vom Original am 9. März 2012; abgerufen am 13. Januar 2015.