Portal Diskussion:Recht/Archiv 2016-II

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Gnom in Abschnitt Benutzer:Ronellenfitsch
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Warum Verlinkung auf Werbung ?

Warum verlinken wir StGB-Paragraphen, z. B. hier, auf dejure.org, wo Werbung eingeblendet wird, obwohl es denselben Text auch werbefrei bei gesetze-im-internet.de/stgb gibt ? -- Juergen 37.24.212.73 00:44, 15. Apr. 2016 (CEST)

Weil man auf "Gesetze im Internet" nicht ordentlich navigieren kann und "dejure.org" in der Hinsicht viel praktischer ist. Die Frage taucht hier übrigens häufiger auf. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:40, 15. Apr. 2016 (CEST)
dejure.org funktioniert aber nicht mit ausgeschaltetem JavaScript (nicht mal die Navigationspfeile). Das ist für mich ein KO-Kriterium. -- 217.236.175.4 11:02, 15. Apr. 2016 (CEST)
Bei mir gehts ohne Javascript, ist ein ganz normaler HTML-Link. Wenn du die Seite mit eingeschaltetem Javascript geladen hast, sollte du sie nach Abschalten erstmal reloaden. gesetze-im-internet hatte jahrelang gar keine Navigation wie vor oder zurück, ein KO-Kriterium kann das also nicht sein. --194.156.135.173 11:32, 15. Apr. 2016 (CEST)
Hallo Jürgen, Dein Eindruck täuscht, was die Werbung auf gesetze-im-internet betrifft. Auf jeder Seite ist ein Werbelink zu juris - das jeweils erste Element im Quelltext jeder Seite. Juris verkauft als gewinnorientieres Unternehmen das, was bei dejure an zusätzlichen Informationen kostenlos zugänglich ist und bei gesetze-im-internet gerade nicht verfügbar ist. Im Sinne einer Förderung des freien Zugangs zu Wissen - ein Prinzip der Wikipedia - ist dejure somit gesetze-im-internet vorzuziehen. Gnom hat ansonsten alles gesagt. --194.156.135.173 11:32, 15. Apr. 2016 (CEST)
Nunja, das sehe ich anders. Gesetze-im-Internet ist ein Projekt des Bundesministeriums der Justiz und gehört uns quasi allen, während bei dejure.org ein reines Privatunternehmen mit kommerziellen Interessen im Hintergrund steht. Es war hier meines Wissens lange Usus, dass eben nicht auf dejure.org sondern auf juris (gesetze-im-internet) verlinkt wird. Erstaunlicherweise besteht aber in jüngster Zeit ein Interesse daran, dejure.org und buzer.de einzubauen.--Losdedos (Diskussion) 19:42, 15. Apr. 2016 (CEST)
+1 --Opihuck 19:46, 15. Apr. 2016 (CEST)
@Losdedos: Was ich schrieb, ist nur meine Meinung.
Umso schlimmer, wenn das, was von allen bezahlt werden musste, durch bewusste Verknappung der zugänglichen Informationen von einem verwertet wird. Der Grund, weshalb gesetze-im-internet so flach ist, liegt doch nur darin, die Verwertungsmöglichkeiten für juris zu sichern. Im Vergleich zu den offiziellen Angeboten in Österreich oder der Schweiz ist das deutsche erbärmlich. Dasselbe konnte man zuletzt bei den Urteilen beobachten. Da muss eine Einzelperson 15 Jahre kämpfen, damit was alle bezahlen müssen, auch alle gleichermaßen nutzen dürfen. Der Vorwurf an andere Anbieter, dass sie Einnahmen erzielen und gleichzeitig deren Vorteile für den Anwender auszublenden, zementiert nur den bestehenden für die Allgemeinheit unvorteilhaften Zustand. Eigentlich kann das niemandem gefallen. Das passt nicht zu dem o.g. Grundprinzip der Wikipedia. Gesetze-im-internet ist bei dieser Sichtweise nicht werbefrei, sondern wirbt exklusiv für den privatwirtschaftlichen Verwerter der von uns allen bezahlten Inhalte. Konsens war und ist nach meinem Verständnis, dass der jeweilige Autor verlinkt, was er nutzt. --194.156.135.173 21:08, 15. Apr. 2016 (CEST)
Hallo 194.156.135.173, mich hat nicht der Werbelink gestoert (den habe ich gar nicht bemerkt), sondern die Werbebanner. -- Juergen 37.24.212.73 07:54, 16. Apr. 2016 (CEST)

Danke fuer die ausfuehrlichen Infos. In Unkenntnis dieser Zusammenhaenge haette ich mir in Vorlage:§ eine entsprechende Erklaerung des Status Quo bzw. einen Link auf einen entsprechenden Abschnitt in WP:Weblinks gewuenscht. Waere es opportun, wenn ich so einen Abschnitt anlege, damit die naechsten Interessenten nicht erneut hier fragen muessen ? Etwa so:

Gesetzestexte aus dem deutschen Sprachraum stehen (warum eigentlich ?) bislang weder in einem Wikimedia-Projekt noch als amtliches Angebot, sondern nur auf privatwirtschaftlich betriebenen Websites zur Verfügung.
Es besteht kein Konsens, welcher Anbieter hierfür am besten geeignet ist. Jedoch sollen nur die in Vorlage:§ eingebundenen Anbieter verlinkt werden.
Bei vielen Gesetzen ist dadurch der Anbieter eindeutig festgelegt. Für Deutschland stehen jedoch in Konkurrenz:
Gesetze-im-Internet ist zwar als Projekt des Bundesministeriums der Justiz ein offizielles Angebot, verlinkt aber für weiterführende Informationen (verwandte Gesetze, Kommentare, Urteile) auf das kostenpflichtige juris.
dejure.org bietet kostenlose weiterführende Informationen einschliesslich älterer Gesetzesfassungen, finanziert sich aber über eingeblendete Werbebanner.
Dem Autor eines Artikels steht es frei, denjenigen der in Vorlage:§ eingebundenen Anbieter zu verlinken, den er bevorzugt. Jeder Artikel soll aber für jedes Gesetz nur einen einheitlichen Anbieter verwenden.
Bearbeitungen, die nur aus dem Austausch dieses Anbieters bestehen, sind nicht erwünscht.

-- Juergen 37.24.212.73 07:44, 16. Apr. 2016 (CEST)

Hallo Jürgen, Dein vorgeschlagener Einleitungssatz ist missverständlich formuliert, gesetze-im-internet ist natürlich keine privatwirtschaftliche Seite, sondern genau das, was Du weiter unten selbst schreibst. Einer Überarbeitung der Vorlageseite bedarf es nicht. Wie bei allen Bearbeitungen in der Wikipedia gilt auch hier, dass der Autor entscheidet, wie er gestaltet, solange es nicht Richtlinien zuwiderläuft. Deswegen muss es an dieser Stelle nicht gesondert erwähnt werden. --194.156.135.245 17:21, 16. Apr. 2016 (CEST)
Gehoert eine GmbH nicht mehr zur Privatwirtschaft, wenn der Staat mehrheitlich daran beteiligt ist ?
Und wenn man die hier zusammengetragenen Aussagen nicht in die Vorlagendoku aufnimmt oder von dort aus verlinkt, wie koennte man dann auf andere (bessere) Weise die oben erwaehnten regelmaessig wiederholten Fragen nach dem Warum des Linkziels beantworten ? Ich als Laie habe jedenfalls zuerst dort gesucht. -- Juergen 37.24.212.73 17:47, 16. Apr. 2016 (CEST)
gesetze-im-internet selbst scheint nicht zur GmbH zu gehören und ist jedenfalls das offizielle und entgeltfreie Angebot des Bunds. Zwar auf juris bei der Denic registiert, aber die sind nunmal der Hoster und Betreiber des, wenn man so will, CMS, Rechtsform ist ohnehin unerheblich. Sollten in Zukunft ähnliche Fragen auftauchen, kann man auf die früheren Diskussionen verlinken. Bei der Gelegenheit: Was fehlt, ist ein Artikel 'gesetze-im-internet.de', relevant als Internetseite ohne Zweifel und bisher nur kurz unter juris angerissen. --194.156.135.245 18:57, 16. Apr. 2016 (CEST)
Lieber Jürgen, der Einleitungssatz ist wohl kaum zutreffend. In der Schweiz existiert mit der Systematischen Sammlung des Bundesrechts [1] sehr wohl eine behördliche (u.a. deutschsprachige) Quelle für das Schweizerische Bundesrecht. Die Online-Fassung ist sogar die verbindliche. An diesem Angebot sollte man sich in Deutschland einmal ein Beispiel nehmen, wie man Gesetze und dazugehörige Informationen im Internet präsentiert. --Stepsch 01:08, 17. Apr. 2016 (CEST)

Schade, dass sich fuer meinen Wunsch, den Status Quo fuer Laien leicht auffindbar an einer dauerhaften Stelle darzustellen, offenbar kein Unterstuetzer findet. Damit also: :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Juergen 37.24.212.73 23:34, 22. Apr. 2016 (CEST)

Zu Hülf bitte :-)

Guten Tag! Ich schreibe an einem Artikel zu diesem Mann. Nun schreibt meine Quelle, er sei „als Canonicus Gelehrter des kanonischen und römischen Rechts“ gewesen. Wenn ich unserem Artikel zum Canonicus Glauben schenken darf, dann würde das im Kontext eher wenig Sinn ergeben. Gab es in der Rechtsgeschichte eine frühere derartige Bezeichnung, zum Beispiel für Anwälte? Danke --Schnabeltassentier (Diskussion) 04:54, 28. Apr. 2016 (CEST)

Hallo. Also frühere Namen für Rechtsanwälte fallen mir spontan ein: nur Anwalt oder Advokat, Avocat, Avvocato, Fürsprecher bzw. Fürsprech, Rechtsfreund etc. siehe auch Rechtsagent für die "niedere" Anwaltschaft, wobei Advokat wohl bis ins 19. Jh. das Gängigste war. Besonders gute Juristen wurden früher auch als "Leuchte des Rechtes" (lucerne iuris bzw. lumen iuris) bezeichnet. Meint Deine Quelle vielleicht die Bezeichnung lucerne iuris canonici? - also Canonici nicht im Sinne von Kanonikus, sondern iSv Canon/Kanon (Zusammenfassung)? --Asurnipal (Diskussion) 10:10, 28. Apr. 2016 (CEST)
Ich hab jetzt noch bei Johann Christoph Adelung nachgesehen. Er zeigt in seinem Wörterbuch der deutschen Sprache 1811 keine andere Bezeichnung für Canonicus auf, als die, die wir schon im WP-Artikel haben - also er nennt Canonicus nicht in Verbindung mit Anwalt/Advokat. --Asurnipal (Diskussion) 11:21, 28. Apr. 2016 (CEST)

Da meine Quelle sich auf den ADB-Eintrag beruft, irgendwelche Tätigkeiten im kirchlichen Bereich sehr unwahrscheinlich erscheinen und sich die Relevanz auch nur aus dem Wirken als Schriftsteller ergibt, werde ich der ADB folgen und eine Tätigkeit als Advokat aufführen und den Canonius nicht erwähnen. Danke Benutzer:Asurnipal für deine Recherchen!

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Schnabeltassentier (Diskussion) 17:52, 28. Apr. 2016 (CEST)

Biographieartikel falsch Verdächtigter

Darf ich die geschätzten Fachleute hier auf die Wikipedia Diskussion:Artikel über lebende Personen#Biographieartikel falsch Verdächtigter aufmerksam machen? Es geht darum, ob Personenartikel über falsch Verdächtigte Platz in der Wikipedia haben sollen. Meiner Ansicht nach geht es hier nicht um ein projektinternes Adminermessen, sondern um die Frage, wie weit das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit reicht. Über weiteren Experten-Input zusätzlich zum deutlichen Urteil von Kriddl würde ich mich freuen. --Andropov (Diskussion) 21:27, 12. Apr. 2016 (CEST)

Simple theoretische Frage

Frage: Kann im Strafprozess die Staatsanwaltschft, nachdem das Verfahren eröffnet ist, die Anklage noch zurücknehmen? Wenn ja, liegt dann im Falle einer erneuten Anklage desselben Beschuldigten wegen derselben Tat nicht ein ne bis in idem vor? --Altkatholik62 (Diskussion) 07:24, 30. Apr. 2016 (CEST)

Zu Frage 1: Nein (§ 156 StPO). Frage 2 dürfte damit erledigt sein. --Opihuck 13:34, 30. Apr. 2016 (CEST)
Vielen Dank. --Altkatholik62 (Diskussion) 11:03, 1. Mai 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Altkatholik62 (Diskussion) 11:03, 1. Mai 2016 (CEST)

Juristen-Biographien

Dies kann auch gern als Aufruf verstanden werden. Ich habe mit Überraschung feststellen müssen, das durchaus namhafte Kommentatoren wie Fritz und Theodor Keidel oder Walter Weidenkaff noch keinen Artikel haben. Noch überraschender ist aber der Punkt, das es in den üblichen Datenbanken und Lexika kaum etwas zu diesen Personen gibt. Wer da also in Printform Erkenntnisse hat, immer her damit. Auch Hinweise zu evtl. Quellen sind gern gesehen.--scif (Diskussion) 23:36, 12. Apr. 2016 (CEST)

Hallo scif, für Wenzel Goldbaum bin ich bei Munzinger fündig geworden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:07, 15. Apr. 2016 (CEST)

Dritte Meinung gefragt

Die Diskussion dreht sich um die Frage ob es notwendig und überhaupt zulässig ist, in einem Artikel über die oben genannte Bürgerwehr Details zu den Namen und Haftstrafen einzelner Verurteilter zu nennen (Meinung von user Lectorium) oder ob es ausreicht, das Verfahren, die Straftaten und den Strafrahmen zu nennen ohne auf die einzelnen Personen einzugehen (meine Meinung). Es geht konkret um folgenden Versionsunterschied: diff. Die Diskussion ist auch aufgrund einer vorangegangenen Diskussion über eine grammatikalische Formulierung (gleiche Diskussionsseite) gerade an einem recht hitzigen Punkt und neutrale 3Ms, vor allem auch über eine rechtliche Beurteilung des Artikelinhaltes und der Namensnennungen sind herzlich willkommen. Vielen Dank FaktenSucher (Diskussion) 16:53, 13. Apr. 2016 (CEST)

Hallo FaktenSucher, solche Namensnennungen sind im Rahmen von WP:BIO zulässig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:18, 15. Apr. 2016 (CEST)
@Gnom: Danke. Mein Diskussionspartner ist allerdings noch nicht überzeugt, weitere Meldungen auf der Diskussionseite des Artikels also erwünscht. Gruß FaktenSucher (Diskussion) 14:23, 15. Apr. 2016 (CEST)

Claim

Ich habe heute einen Stub zum Thema Claim (Bergrecht) aus en:Land claim übersetzt (und den Import der Versionsgeschichte beantragt). Im Nachhinein fand ich auch noch en:Gold placer claim mit widersprüchlichen Angaben zur Pfostenhöhe und Bergrecht#Angelsächsischer_Rechtskreis. Daher suche ich jetzt nach Belegen und würde mich über Ergänzungen im neu angelegten Artikel sehr freuen. NearEMPTiness (Diskussion) 12:25, 14. Apr. 2016 (CEST)

Puh, das ist sehr speziell. Hast du schon versucht, den ursprünglichen Autor von Bergrecht#Angelsächsischer_Rechtskreis, nämlich Benutzer:Geoz, zu befragen? Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:48, 15. Apr. 2016 (CEST)

Überarbeiten des Bestands

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerne würde ich auf die Initiative von Benutzer:UHT aus dem Februar 2015 zurückkommen. Ich war so frei, die Einleitung zu dem Artikel Strafrecht (Deutschland) neu zu fassen, um den Text eingängiger zu formulieren und ihn vor allem auch für Laien verständlicher zu fassen. Verständlichkeit muß nicht auf Kosten der Genauigkeit gehen. Wer sich berufen fühlt, möge es mir dort oder an anderer Stelle gleichtun. Eine entsprechende Überarbeitung der grundlegenden Artikel aus allen Rechtsgebieten wäre überhaupt mal anzudenken, die meisten sind seit vielen Jahren nicht mehr wesentlich bearbeitet worden.--Aschmidt (Diskussion) 23:04, 3. Apr. 2016 (CEST)

Hi Aschmidt, vielen Dank! Ich hatte damals ja die "internationalen Dimensionen des Strafrechts" geschrieben. Die meisten meiner juristischen Beiträge sind derzeit Reaktionen darauf, dass andere Unfug schreiben und ich mich bemühe, ihn zu beseitigen :-) Viele Grüße, --Gnom (Diskussion) 09:34, 4. Apr. 2016 (CEST)
Geht mir exakt genauso. Die Qualität der juristischen Beiträge aus dem Nichtjuristenkreis ist doch stark gesunken, und für die Fähigkeit dieser Autoren, den Unfug, den sie schreiben, selbst nach ausführlichen Erklärungen und Hilfestellungen einzusehen, gilt das Gleiche. Die Zahl der selbstverliebten Schwätzer hat aus meiner Sicht deutlich zugenommen. Manchmal bin ich drauf und dran, aus Verzweifelung nur noch das Wort "HILFE" zu posten und dahinter die Mitglieder der Redaktion Recht anzupingen. --Opihuck 10:17, 4. Apr. 2016 (CEST)
Oh, bin ich doch nicht so allein hier mit meinem Eindruck, was die Entwicklung angeht. Übers Wochenende erschien ja die Zippelius-IP aus dem Raum Nürnberg mal wieder, um die Rechtstheorie-Artikel mit entsprechendem Inhalt vollzuschreiben. :( Mir ist die Lust am Weiterentwickeln des Contents auch nach und nach abhandengekommen, aber das wird dazu führen, daß alles noch mehr veraltet. Ich bin mir derzeit noch nicht sicher, wie ich darauf reagieren werde: Ob ich mich ganz zurückziehe oder auch nur noch revertiere bzw. die Sichtung verweigere. Oder ob ich doch mal wieder Content schreibe (bin derzeit an einer Redundanz im Sozialrecht dran...). Alles weniger schön, aber vielleicht schreibe ich demnächst noch einen oder auch zwei Absätze zur verfassungsrechtlichen Seite des Strafrechts, wie UHT damals schon vorgeschlagen hatte. Mal sehen... auch wenn mir dazu wirklich aktuelle Literatur aus eigenem Bestand fehlt...--Aschmidt (Diskussion) 10:56, 4. Apr. 2016 (CEST)

Dem Aufruf nachkommend habe ich an dem Artikel Strafrecht (Deutschland) kürzlich auch etwas rumgewerkelt, bin aber unschlüssig, ob es wirklich eine Verbesserung war (da der Artikel laut Einleitung sowohl materielles als formelles deutsches Strafrecht beschreiben soll, habe ich auch die Artikelstruktur aufgesplittet. Bisher war z.B. das Doppelbestrafungsverbot beim Gesetzlichkeitsprinzip verortet usw. Der von mir angelegte Abschnitt zum Strafverfahrensrecht besteht allerdings jetzt auch nur aus Überschriften und Sammelsurium, da ich erstmal nur verschoben habe. Zudem korrespondieren die - veralteten - Literaturangaben nun nicht mehr mit dem Artikel, da keine Lehrbücher etc. zum Verfahrensrecht aufgelistet werden.) Mir ist ehrlich gesagt nicht ganz klar, was in einen (bzw. konkret: diesen) zentralen Übersichtsartikel exakt hineingehört und wie er strukturiert sein soll. Der Abschnitt zum Besonderen Teil etwa ist nicht wirklich ein lexikalischer Artikel, eher eine Wikilink-Liste, eine Art Inhaltsverzeichnis der Strafrechts-BT-Artikel in der Wikipedia. Es wäre schon sehr hilfreich, wenn es wenigstens innerhalb des Portals Recht einen gewissen Konsens zu zwei Grundfragen gäbe:
1) Was genau beschreibt der Artikel? (entsprechend ist die Einleitung zu formulieren)
2) Wie ist der Artikel im Grundsatz zu strukturieren?
Die Frage, was der Artikel beschreiben soll, wurde wohl bereits diskutiert, insbesondere auch, ob er - rechtsdogmatische Sicht - im Wesentlichen der Systematik von Strafrechtslehrbüchern folgen soll, oder ob man noch sozialwissenschaftliche Aspekte, Strafrechtskritik usw. miteinbezieht. Persönlich würde ich wohl eine (laienverständliche) Darstellung des geltenden Rechts favorisieren, was auch der jetzigen Einleitung entspricht und ggf. noch knapp zu kriminologischen Aspekten usw. abgrenzen. Ich bin aber auch völlig offen für anderes. Wenn sich z.B. jemand hier aus dem Portal Recht bereit erklären würde, den Artikel Strafrecht (Deutschland) als Hauptautor fortzuentwicken/ umzuschreiben (Aschmidt?), ließe sich doch im Rahmen der grundsätzlichen Vorstellungen des Hauptautors dann auch durch die anderen Portalmitarbeiter konstruktiv mitarbeiten und ein vernünftiger zentraler Übersichtsartikel erstellen, oder? Dass der Bestand der Überarbeitung bedarf, ist doch Konsens. PS: Was genau ist eigentlich die Wikipedia:Redaktion_Recht? --Erzer (Diskussion) 13:35, 15. Apr. 2016 (CEST)

Hallo Erzer, und Dank für Deine Anregung zum Weitermachen. ;) Ich gliedere meine Antwort mal in vier Teile:
  • Der Artikel sollte in der Tat das deutsche Strafrecht darstellen, nicht das StGB. Schauen wir doch mal, wie das die Kollegen vom Brockhaus gemacht haben: In 19.500 Zeichen wird, der Stoff erzählt, gegliedert nach mat./form. SR, internat. SR, 103 II GG, Rechtsgeschichte (Germanen, Carolina, Feuerbach, von Liszt, Weimar, Drittes Reich, Grundgesetz, Strafrechtsreform des StGB). Im letzten Teil werden wenige Grundzüge der Rechtspolitik seit dem E1962 knapp, aber verständlich nacherzählt. Neu eingeführte und aufgehobene Straftatbestände werden genannt. Strafrecht im Einigungsvertrag, internationales Strafrecht, Völkerstrafrecht und europäisches Strafrecht verweisen teilweise auf eigene Artikel. Das ist also im wesentlichen Rechtsgeschichte (die ja bei uns am Anfang ganz ungenügend ist). Ich meine nicht, daß das alles ist, was es dazu zu sagen gäbe, denn mir fehlt hier schon die Diskussion um den Strafzweck und die Strafrechtskritik sowie der Bezug auf die Empirie, also die Kriminologie. Folglich würde ich hierzu auch nicht die Lehrbücher zum AT als Vorbild nehmen, sondern eher mittlerweile klassische kritische Einführungen wie Hassemer oder Naucke. Und dann wären im Anschluß daran die internationalen Bezüge zu ergänzen.
  • Die Einleitung sollte nicht nur zusammenfassen, was in dem Artikel folgt, sondern sie sollte vor allem das Fach definieren. Es kann dann durchaus auf Hauptartikel verwiesen werden. Deine Gliederung ist schon okay. Bloß die lange Liste aller möglichen Straftaten sollte wegfallen, denn das ist nur ein Gliederungs-Gerippe, wie man es heute nur noch bei Artikeln auf Wikivoyage findet, die keiner ausbauen wollte. Der Brockhaus hat wohl Recht, wenn er die Nennung der wichtigsten Tatbestände ganz in den Fließtext verlegt und sie auch nur in einem historischen Zusammenhang erwähnt. Die Geschichte der Strafrechtsreform ist ein brauchbares Narrativ für die Darstellung.
  • Einen Hauptautor, der für Stringenz sorgen könnte, gibt es eigentlich nur, solange er auch aktiv ist und sich beteiligt. Später kann er keinen Einfluß mehr ausüben. Ich werde keine wesentlichen Anteile zu dem Text mehr leisten. Vielleicht noch ein bißchen Verfassungsrecht. Ich kam auch nur deshalb darauf, dem Anstoß von UHT sehr spät zu folgen, weil ich beim Ausmisten meiner Bibliothek beim Strafrecht angekommen war. Die alten Bücher sind mittlerweile unverkäuflich, stelle ich fest, sie werden deshalb in der nächsten Zeit ins Altpapier wandern. Aber mir war mal wieder aufgefallen, daß die Fallhöhe zwischen der Qualität in dem hiesigen Artikelbestand im Vergleich zur Literatur doch erheblich ist. Durch Open Access gibt es heute sehr viel fachlich guten Content im Netz zu lesen. Die wirklich guten Autoren sind sehr viel seltener geworden als früher, deshalb bleiben die notwendigen Korrekturen aus und der Level sinkt immer mehr ab. Hinzu kommt, daß allgemein Aktualisierungen ausbleiben. So ist der Bestand schon jetzt vielfach mehrere Jahre stehengeblieben, wie ein Schloß, bei dem der Hofstaat eingeschlafen ist. Es sollte jetzt etwas geschehen, und ich würde sagen, es ist fast egal, was, Hauptsache, es wird aktualisiert. ;)
  • Zu Deinem PS: Die „Redaktion Recht“ war 2012 mein Versuch, hier sehr viel mehr planvolle Zusammenarbeit und QS zustandezubringen, außerdem das nur schriftliche Hin und Her durch ein persönliches Gespräch zu ergänzen. Das Portal hatte 2010 durch die Initiative von UHT einiges hinter sich, das Ergebnis war die Einführung ganz vieler Klammerlemmata und einer FAQ, die für viel Verdruß geführt hatte, das kannst Du im Archiv der Portal-Recht-Diskussionsseite nachlesen. Ich mußte mich dann wegen einem Todesfall leider aus der Durchführung des bisher einzigen RL-Treffens zurückziehen. Zu dem Treffen in Frankfurt kamen damals nur sehr wenige, die wirklich aktiv waren und es seitdem auch geblieben sind. Die meisten der Teilnehmer hatten keine umfangreichere oder gar keine Artikelarbeit zum Thema vorzuweisen. Und so zog ich mich denn auch aus der Redaktionsliste zurück, nachdem die „Redaktion“ ein halbes Jahr lang vollständig untätig geblieben war. Der Name der Gruppe war an die übrigen „Wikipedia:Redaktionen“ angelehnt; der traditionelle Ort für das Gespräch über rechtliche Artikel war und ist weiterhin das Portal:Recht; es ist zugleich das älteste Portal in Wikipedia. Im übrigen gilt WP:SM, sonst bleibt alles, wie es ist. ;) --Aschmidt (Diskussion) 22:28, 15. Apr. 2016 (CEST)
Hallo Aschmidt, herzlichen Dank für deine sehr ausführliche Antwort. Jetzt habe ich eine gute Vorstellung davon, wie ein zentraler Übersichtsartikel zum deutschen Strafrecht idealerweise aussehen könnte. Mit den von dir skizzierten Inhalten und der Struktur kann ich mich eigentlich auch in sämtlichen Punkten anfreunden. Der Anspruch ist gleichwohl natürlich enorm hoch, ein entsprechender Artikel wird wohl nie Wikipedia-Realität werden. Wenn einige Interessierte mit unterschiedlichen Vorstellungen/Wissen rein hobbymäßig an einem Artikel kooperativ (jedenfalls idealerweise) schreiben, wird das Ergebnis nie auch nur annähernd vergleichbar sein mit einem Text, den ein Naucke oder ein Hassemer in einem Guß verfasst. Aber ein hehres Ideal vor Augen zu haben schadet sicher nicht, auch wenn ich wohl weiterhin (schon aus Zeitgründen) eher in kleinen Schritten versuchen werde, das eine oder andere zu verbessern. PS: Nauckes Biographie verdient wirklich mal einen Abschnitt zum wissenschaftlichen Werk. --Erzer (Diskussion) 15:19, 16. Apr. 2016 (CEST)

Gegenseitigkeit

Guten Abend, könnte jemand aus dem Fachbereich den fehlenden Artikel Gegenseitigkeit (Völkerrecht) o.ä. erstellen? Gemeint ist das vielfach anzutreffende Erfordernis der Gegenseitigkeit in Vorschriften mit Auslandsbezug, aktuell gerade Böhmermann und § 104a StGB. Unter Grundsatz der Wirkungserstreckung steht schon vieles zum Thema, aber es ist nicht dasselbe Thema. Nur Gegenseitigkeit (Recht) ist wahrscheinlich zu allgemein wegen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. --91.64.205.123 20:02, 12. Apr. 2016 (CEST)

Hier habe ich einen ersten Ansatz gebaut. Es wäre schön, wenn einer der Fachleuten mal prüft und wenigsten die groben Schnitzer ausbügelt, falls der Artikel an sich sinnvoll und erhaltenswert ist. Ob Völkerrecht überhaupt die richtige Ebene ist, weiß ich nicht, zwischen dem und nationalem Rechts habe ich aber keine Ebene gefunden. In meinem Beispiel ist von "verbürgter" Gegenseitigkeit die Rede. Mir stellt sich die Frage, ob das automatisch meint "vertraglich verbürgt" oder ob die Existenz gleichwertiger Regelungen dem genügt. Diese Unterscheidung, sollte auch noch im Artikel getroffen werden, falls erforderlich. --91.64.205.123 23:36, 12. Apr. 2016 (CEST)

Liebe IP, danke für deinen ersten Aufschlag. Ich kenne mich mit dem Thema leider nicht aus, habe aber eine Kategorie hinzugefügt. Könntest du den Artikel bitte noch von zwei bis drei anderen Artikeln aus verlinken? Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:14, 15. Apr. 2016 (CEST)
Hallo IP, das von dir gewählte Lemma hat grundsätzlich Berechtigung, auch mit der von dir gewählten Klammer. Im Völkerrecht gibt es ein Prinzip der Gegenseitigkeit, eine Art Grundsatz, der besagt, dass ein Staat eigene Zugeständnisse nur bereit ist zu machen, wenn ihm ähnliches vom Nutznießer eingeräumt wird. Das wirkt sich dann bei der Ausformung vertraglicher Vereinbarungen aus, wobei jeder Vertragspartner selbst bestimmt, wann er den Gedanken als eingehalten ansieht. In der völkerrechtlichen Literatur wird das Gegenseitigkeitsprinzip oft auch als Grundsatz der Reziprozität bezeichnet, wobei unsere WP-BKL diese Bedeutung bisher noch nicht kennt. § 104 a StGB ist nur ein Beispiel, wie sich Reziprozität im Einzelfall auswirken kann. Da gibt es sicher noch sehr viele andere. Bei kursorischer Durchsicht meiner Literatur habe ich auch ein paar Gerichtsentscheidungen internationaler Gerichte gefunden, bei denen der Grundsatz der Reziprozität bei der Klärung von Rechtsfragen berücksichtigt worden ist. --Opihuck 19:42, 15. Apr. 2016 (CEST)
Vielleicht ergänzenswert: nach Vitztum/Proelß, Völkerrecht, 6. Aufl. 2013, S. 456 ist der Grundsatz der Gegenseitigkeit ein allgemeiner Grundsatz des Völkerrechts. Das auf unserer WP-BKL Reziprozität erwähnte Prinzip der WTO ist nach diesem Lehrbuch eine spezielle Ausprägung des Reziprozitätsgrundsatzes im Bereich des internationalen Handelsrechts. --Erzer (Diskussion) 20:16, 15. Apr. 2016 (CEST)
Ich war bei der BKL mal mutig. --Erzer (Diskussion) 14:19, 16. Apr. 2016 (CEST)

Berufung per Twitter

Diskussion:Lutz Bachmann#Berufung. Es ist vermutlich egal, aber mich berührt es schon etwas merkwürdig, dass es reichen soll, einen Brief auf Twitter hochzuladen, um Berufung gegen ein Urteil einzulegen.--Mautpreller (Diskussion) 22:00, 4. Mai 2016 (CEST)

das anwaltliche Schreiben dürfte in der gehörigen Form an das Gericht gegangen sein. Die Medien haben es dann über Twitter bekommen. Twitter an Gericht geht m. W. noch in keinem Bundesland. --gdo 22:11, 4. Mai 2016 (CEST)
Selbstverständlich kann man nicht per Twitter Berufung einlegen.--Losdedos (Diskussion) 22:25, 4. Mai 2016 (CEST)
Twitter wurde nur als Medium zur Verbreitung des Schriftsatzes an die Öffentlichkeit genutzt. Die Frage sollte eher sein, ob das eine WP:Q gültige Quelle ist. Meiner Einschätzung nach spricht nichts gegen Primärquellen. Ein Primärquellenverbot ist mir für Wikipedia nicht bekannt. --141.30.221.102 23:12, 4. Mai 2016 (CEST)
 Info:Wikipedia-Artikel sollten auf Informationen aus Sekundärliteratur beruhen.--Aschmidt (Diskussion) 00:22, 5. Mai 2016 (CEST)
Schade, dass die Originale nicht benutzt werden dürfen, sondern nur billige Rezitationen in [PA entfernt und ersetzt:] der Presse. Was das mit Theoriefindung zu tun haben soll, bleibt völlig offen. Vielleicht vergessen manche durch das viele Phrasendreschen, was eine sog. "Primärquelle" überhaupt ist. Mit Verschwörungstheorien hat es jedenfalls nichts zu tun. --141.30.221.102 01:15, 5. Mai 2016 (CEST) Bearbeitet von--Aschmidt (Diskussion) 10:56, 5. Mai 2016 (CEST) – Bitte keine Bezugnahme auf rechtpopulistische Ausfälle. Danke.
@Aschmidt:: Ich finde, Du schießt mit Deiner Löschung weit über PA hinaus. Es handelt sich um eine abwertende Meinungsäußerung, die keinerlei persönlichen Bezug hat. "Die Presse" ist noch nichtmal eine abgrenzbare gesellschaftliche Gruppe, die beleidigt werden könnte. Das Wort "schmierig" selbst ist nicht so stark, als das es nur wegen seiner Verwendung - ohne Betrachtung eines Zusammenhanges - entfernt werden müsste. --Dg6tr34u8t (Diskussion) 08:36, 6. Mai 2016 (CEST)
Das Vorgehen von Aschmidt war vollkommen berechtigt: Auch für Diskussionsseiten gelten Regeln und diese besagen, dass Diskussionsbeiträge auf dieser Seite der Verbesserung der Enzyklopädie dienen sollen. im Übrigen sollte ein sachlicher Umgangston selbstverständlich sein. Gert Lauken (Diskussion) 12:58, 6. Mai 2016 (CEST)
Die von Dir verlinkten Regeln verbieten in Punkt 1 prominent genau sowas. Die dort weiter unten beschriebenen Ausnahmen sind alle nicht gegeben. Es hätte auch der Hinweis "Bitte keine Bezugnahme auf rechtpopulistische Ausfälle. Danke." allein gereicht. --Dg6tr34u8t (Diskussion) 17:33, 6. Mai 2016 (CEST)
Hallo Dg6tr34u8t, wir machen das hier alle in unserer Freizeit und haben daher hohe Ansprüche an die gegenseitigen Umgangs- und Ausdrucksformen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:44, 6. Mai 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Gnom (Diskussion) 18:44, 6. Mai 2016 (CEST)
Achso. Es gibt Leute, die schlagen in ihrer Freizeit Scheiben von Autos ein. Trotzdem wird deren Regelbruch deswegen nicht toleriert. Ich bin einerseits erstaunt, wie hier von Juristen argumentiert wird, andererseits mittlerweile desillusioniert, was die minimale Fähigkeit zur Selbstkritik der Wikipediaautoren allgemein betrifft. (Abgang, kopfschüttelnd) Kleine Dienstleistung: WP:VM Begründung: Troll bitte herausbegleiten, funktioniert sicher. Danke. --Dg6tr34u8t (Diskussion) 19:20, 6. Mai 2016 (CEST)

Gérard Lhéritier

Wer sich mit betrügerischen Ponzi- bzw. Pyramiden-Systemen auskennt, hat vielleicht Spaß daran, den neuen Artikel über Gérard Lhéritier zu lesen und gegebenenfalls zu verbessern. --NearEMPTiness (Diskussion) 15:50, 19. Apr. 2016 (CEST)

Kategorie:Wehrrecht (Deutschland) (ebenso Österreich, Schweiz, Vereinigte Staaten)

Hallo, warum sind die o. a. Kategorien keine Subkategorien von Kategorie:Wehrrecht? Ich finde das nicht logisch, vielleicht gibt es aber einen Grund. Gruß --Malabon (Diskussion) 21:10, 1. Apr. 2016 (CEST)

Hi Malabon, das ist zugegebenermaßen nicht leicht zu verstehen, aber hier findest du die Erklärung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:51, 1. Apr. 2016 (CEST)
Danke. Wirklich sehr sophisticated. Gruß --Malabon (Diskussion) 23:42, 21. Apr. 2016 (CEST)

Felix Herzfelder

Vielleicht könnte sich ein Experte die Quelle Krach noch mal anschauen und das zweite Urteil des OLG München juristisch noch etwas ausführen. Ob seiner Folgen könnte vielleicht das Charell-Urteil einen eigenen Artikel vertragen.--scif (Diskussion) 14:00, 21. Apr. 2016 (CEST)

Kategorie: Autor (Jura)

Ich würde gern die Autoren juristischer Fachbücher etwas genauer fassen, in so einer Kategorie. Frage meinerseits wäre, ob es ähnliches schon gibt und wenn nicht, ob dieser Kat-Name passen würde. Nebenbei: Ich habe mal Kurt Stöber und Franz Scholz (Jurist) angelegt. Speziell das Stöber noch nicht vorhanden war, halte ich für einen großen Lapsus. Ich habe vor, in loser Folge einige artikellose, bekannte Autoren zu beschreiben, Wünsche werden entgegengenommen.--scif (Diskussion) 15:10, 11. Apr. 2016 (CEST)

Ich wäre für "(Rechtswissenschaft)". Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:51, 11. Apr. 2016 (CEST)
Ich schlage Kategorie:Sachbuchautor (Rechtswissenschaft) unter der Kategorie:Sachbuchautor vor. --Bubo 18:15, 11. Apr. 2016 (CEST)
Klingt sehr gut.--scif (Diskussion) 19:27, 11. Apr. 2016 (CEST)
Trotz der in der Einleitung zu Fachliteratur angegebenen Relativierung, wäre zwischen Sachliteratur und Fachliteratur zu unterscheiden. Wissenschaftliche Autoren sollten schon als solche erkennbar sein. Wenn man damit beginnt, bitte gleich richtig machen.--Aschmidt (Diskussion) 19:41, 11. Apr. 2016 (CEST)

Da muß ich ein bißchen schmunzeln. Der Artikel bringt als Beispiel für Fachliteratur juristische Literatur. Da sind wir einen großen Schritt weiter. Machs doch mal konkret: sind die HRP von Beck keine Fachbücher? Oder traust du es Laien nach deinen Beobachtungen in letzter Zeit gar nicht mehr zu, da Unterschiede zu machen? Wie würde denn dann konkret eine Kat heißen? Kategorie:Fachbuchautor (Rechtswissenschaft) ? Da es eine Kategorie:Fachbuchautor gibt?--scif (Diskussion) 19:51, 11. Apr. 2016 (CEST)

Ja, so wäre es wohl richtig. Aber das Feld der Kategorien ist bekanntermaßen vermint. Deshalb wäre zu ermitteln, warum die Kategorie:Fachbuchautor nicht existiert, bevor man sie anlegt... Eine Unterkategorie Fachbuchautor (Rechtswissenschaft) zu Sachbuchautor wäre m.E. sinnvoll. Andere Fächer mögen folgen. – Und: Ehret die Laien! :) --Aschmidt (Diskussion) 20:41, 11. Apr. 2016 (CEST)
Es gäbe dann noch diesen Hinweis bei der Kategorie: Autor Autoren von Sach- und Fachbüchern werden über die Kategorie Kategorie:Sachliteratur spezifiziert, soviel dazu. Wollen wir die Weltrevolution beginnen oder belassen wir es beim Sachbuchautor?--scif (Diskussion) 09:18, 12. Apr. 2016 (CEST)
Es ichs vergesse: das ein Kommentar heute nur noch einen Autor hat, ist ja eher selten. Meist gibt es Schriftleitung oder Herausgeber und Autoren, die verschiedene Kapitel bearbeiten. Würde also ein Abschnittsbearbeiter des Palandt diese Kat auch erhalten?--scif (Diskussion) 09:29, 12. Apr. 2016 (CEST)
Diese Überlegungen kann man schön weiterspinnen und Fragen der Einkategorisierung konkreter Personen bieten dann zukünftig schön viel Zunder für ausufernde Debatten und Kasuistik. Ist jeder promivierte Jurist Sachbuchautor? Er hat ja mit der Dissertation zumindest ein wissenschaftliches Werk veröffentlicht - reicht das? Umgekehrt: soll es etwa nicht reichen, wenn sich jemand über i.d.R. mindestens zwei Jahre intensiv mit einem Fachthema beschäftigt hat und die Ergebnisse veröffentlicht? Muss zwingend in Buchform veröffentlicht worden sein (SachBUCHautor), insbesondere in Monographieform? Was ist mit Handbüchern, Kommentierungen, Skripten usw.? Gilt dasselbe bei reinen Online-Kommentierungen (z.B. dem BeckOK)? Ist auch jemand Autor juristischer Fachliteratur, der zwar Dutzende von Aufsätzen in Fachzeitschriften veröffentlicht hat, aber eben nirgendwo in Buchform (z.B. ein nicht promovierter Rechtspraktiker). Wenn Fachaufsätze prinzipiell ausreichend sein sollen: genügt eine einzige knappe Urteilsbesprechung in irgendeiner unbekannten Fakultätszeitschrift bereits oder muss es dann doch mehr sein? Fragen über Fragen. Unstreitig dürfte eigentlich jede Person aus den Kategorien "Hochschullehrer" und "Rechtswissenschaftler" immer auch zugleich "juristischer Fachautor" sein. Viele der in der Wikipedia vertretenen Rechtspraktiker (Richter, Staatsanwälte, Anwälte) daneben vermutlich auch, denn wer ausschließlich Schriftsätze und Urteile verfasst, ist dann meistens auch nicht bekannt genug, um enzyklopädisch relevant zu sein. Zusammenfassend erschließt sich mir der konkrete Nutzen einer solchen neuen Kategorie bisher nicht wirklich. Erzer (Diskussion) 12:31, 12. Apr. 2016 (CEST)

Da könnte man als Krücke zunächst die RK für Autoren verwenden.

  • wenn sich besondere Bedeutung oder Bekanntheit etwa durch einen Eintrag in einem anerkannten, redaktionell betreuten Nachschlagewerk (Enzyklopädie, Lexikon etc.) oder einer vergleichbar renommierten Quelle wie dem Perlentaucher nachweisen lässt,
  • wenn sie einen renommierten Literaturpreis gewonnen haben,
  • wenn sie ein Standardwerk verfasst haben, das in reputablen externen Quellen als solches bezeichnet wird oder
  • wenn sie mindestens zwei Monografien (im formalen, bibliothekswissenschaftlichen Sinne) der Belletristik/Schönen Literatur oder vier nicht-belletristische Monografien (z. B. Sachbücher) als Hauptautoren bei einem regulären Verlag veröffentlicht haben.
    Bücher, die im Selbst-, Pseudo- oder Druckkostenzuschuss-Verlag erschienen sind (siehe auch Wikipedia:Pseudoverlage), werden hierbei ausnahmsweise mitgezählt, wenn
    • sich angemessene Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken nachweisen lässt,
    • sie in besonderer Weise öffentlich wahrgenommen werden (z. B. Rezensionen in renommierten überregionalen Zeitungen) oder
    • es sich um einen anerkannten wissenschaftlichen Verlag mit redaktioneller Auswahl handelt.

Ich hebe da vor allem auf Standardwerk bzw. 4 Titel als Hauptautor ab. Da fällt die angeführte Dissertation schon weg. Was die nicht promovierten Rechtspraktiker betrifft, du möchtest Kurt Stöber ausschließen? Ich bin kein Jurist und sehe das daher nicht ganz so akademisch. Was hindert uns zudem daran, für juristische Literatur eigene RK zu erstellen. Sie hat ja durchaus ihre Eigenheiten, siehe die Anmerkung mit den Onlinekommentaren. Das läßt sich schlecht mit den bisherigen RK für Autoren greifen.--scif (Diskussion) 13:13, 12. Apr. 2016 (CEST)

Nein, ich möchte Kurt Stöber gewiss nicht von irgendeiner Kategorie ausschließen, da bin ich wirklich gänzlich leidenschaftslos. Bis vor wenigen Stunden habe ich ja noch nicht einmal gewusst, dass es ihn überhaupt gibt (insofern aber eine Dankeschön an dich für die Erstellung des Artikels). Natürlich kann man allerhand Kriterien für die Kategorieaufnahme ausführlich diskutieren und bei entsprechendem Konsens festlegen. Konsequenterweise könnte man dann auch noch eine kleine Kommmission errichten, die dann im Einzelfall prüft, wer anhand der aufgestellten Kriterien in die Kategorie darf und wer nicht. Wem sowas Spaß macht - nur zu. Ich hab bloß die Frage nach dem Mehrwert für Autoren und Leser in den Raum gestellt. Grüße, Erzer (Diskussion) 13:58, 12. Apr. 2016 (CEST)
Das kann ich dir sagen. Bisher sind die Kommentatoren unter den Kats Rechtswissenschaftler oder Sachbuchautor verramscht. Das ist so bissl Kraut und Rüben. Mit der Eingrenzung, wie auch immer sie dann heißt, hätte man zumindest mal einen Überblick aus juristischer Sicht. Mit der Kommission usw., wir wollens doch mit der Ironie nicht übertreiben, gell.--scif (Diskussion) 14:05, 12. Apr. 2016 (CEST)

So, ich fasse mal den bisherigen Sachstand zusammen: es läuft auf eine Kategorie:Sachbuchautor (Rechtswissenschaft) hinaus. Derjenige, der den Fachbuchautor fordert, könnte ja dann nochmal explizit darstellen, warum. Dem Argument, das man diese Unterscheidung in anderen Wissengebieten kaum treffen kann, kann ich mich nämlich nicht ganz verschließen.--scif (Diskussion) 19:36, 12. Apr. 2016 (CEST)

Bin ich nun derjenige, der den Fachautor fordert? ;) *duck* Ich bleibe zwar dabei, daß es einen Unterschied zwischen Sachbuch und Fachbuch gibt, wie es ja auch einen Unterschied macht, ob einer bei der VHS oder an einer Uni Kurse hält, aber, siehe oben, wenn es in dem verminten Gelände unserer Kategorien-Experten einmal so festgelegt worden ist, daß Fachbuchautoren auch Sachbuchautoren seien, können wir daran im Jahr 2016 natürlich nichts mehr ändern. ;) Das muß jetzt so bleiben, und ich ich glaube, wir können auch alle mit dem Sachbuchautor (Rechtswissenschaft) als Unterkategorie von Sachbuchautor leben. Und alle haben einen ruhigen Abend.--Aschmidt (Diskussion) 22:51, 12. Apr. 2016 (CEST)
Meester, nur mal so als Wasserstandsmeldung. Dein Unterschiedsdenken bleibt dir unbenommen, aber momentan wirds schon schwierig, den Sachbuchautor durchzukriegen. Die sog. Lit-Experten haben sich da ein Kat-System aufgebaut, was sie zum Einen nicht gescheit kommunizieren und zum anderen von der Wirklichkeit längst überholt ist. Wenn der Sachbuchautor in Rechtswissenschaften steht, ist, denke ich, schon viel gewonnen.--scif (Diskussion) 23:26, 12. Apr. 2016 (CEST)
Also das gewaltige, theoretisch-akademisch Denkmodell möchte Stöber oder Firsching als Autoren mit vier (in Worten vier) Kategorien beschreiben. Man ist sich aber bewußt, das es mittlerweile viele böse Wikipedianer gibt, die das ignorieren, läßt dann auch mal im Raum stehen, das man andere Kats dann einfach weglöscht. Ein Sachbuchautor (Rechtswissenschaften) würde Nr. 22 schon bestehender Unterkats zu Sachbuchautoren sein, ich sehe da nicht das Problem. Für den Fachbuchautor spricht bisher nichts, weil auch die Trennschärfe in anderen Wissensgebieten einfach fehlt.--scif (Diskussion) 12:31, 15. Apr. 2016 (CEST)
Da Kategorie:Sachbuchautor (Rechtswissenschaften) ja jetzt existiert: Ist überhaupt theoretisch denkbar, dass eine Person aus den Kategorien Kategorie:Rechtswissenschaftler (19. Jahrhundert), Kategorie:Rechtswissenschaftler (20. Jahrhundert) und Kategorie:Rechtswissenschaftler (21. Jahrhundert) kein Sachbuchautor (Rechtswissenschaften) ist? Wer Rechtswissenschaft betreibt, publiziert doch auch seine Forschungsergebnisse in irgendeiner Form. Oder gibt es auch Beispiele nicht-publizierender Rechtswissenschaftler? Von den drei genannten Rechtswissenschaftler-Kategorien allein sind über 5.000 Personenartikel erfasst. Für die Fleißarbeit, in alle diese Artikel zusätzlich die Kategorie:Sachbuchautor (Rechtswissenschaften) einzufügen könnte man dann ggf. auch einen Bot einsetzten, oder? --Erzer (Diskussion) 14:30, 22. Apr. 2016 (CEST)

Vorlage:BGBl für RGBl

(@Aktenstapel:) nachdem auch das StGbl implementiert ist, sollte man auch (für Österreich) das RGBl vor 1918 implementieren. das wäre, soweit ich sehe nur ein zusätzliches if jahr bei if austria … if ateil == 0 in Modul:Vorlage:BGBl (und erweiterung if (jahr + 0) < 1945 then wartung). ich bin lua nicht sattelfest genug, jedenfalls ist die vorlage so einfach, dass sich eine eigene Vorlage:RGBl nicht wirklich rentiert (man könnte sie allenfalls wie Vorlage:StGBl als weiterleitung zwecks einfacherer lesbarkeit des wikicodes anlegen – oder übergabe eines zusätzlichen eingangsparameters, wenn man gegen das dRGBl abgrenzen muss: zb. {{RGBl|AT|Nr. 159/1912}}, das lua-modul könnte aber per übergabe austria = true dasselbe sein).
die drei eckdaten stünden http://alex.onb.ac.at/tab_rgb.htm (stichdatum genau sowieso jeweils silvester):

die angaben 1918 und 1940 stehen in alex auch genau. weblink kann der form https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAlt&Dokumentnummer=rgb1912_0159_00875 für <!-- Vorlagenfehler: -->{{BGBl|Nr. 159/1912}} folgen (dann wäre {{BgblAlt|Nr. 159/1912}} auch eine einfach zu übernehmende alternative), oder direkt in alex s.o. --W!B: (Diskussion) 09:27, 13. Apr. 2016 (CEST)

Mir ist nur noch nicht ganz klar, ob wir den Paramter AT wirklich brauchen. Die Liste scheint ja bislang überlappungsfrei zwischen DE und AT. Beim Bundesgesetzblatt ist die Überlappung schon dank der unterschiedlichen Gepflogenheit der Fundstellenangabe leicht zu entwirren. --Aktenstapel (Diskussion) 12:41, 13. Apr. 2016 (CEST)
Hallo W!B:, ich sehe, du hast schon mal ein Beispiel bei Staatskirchenvertrag eingefügt. Mach doch bitte mal hier eine Liste von Beispielen, welche Syntax du dir vorstellst und auf was genau verlinkt werden soll (für jeden der drei Zeiträume). --Aktenstapel (Diskussion) 13:13, 15. Apr. 2016 (CEST)

@Aktenstapel: wenn ich das recht sehe, brauchen wir für die angabe die seite des bgbl. also sollten wirs vielleicht machen wie bei Vorlage:§§ #RIS (Österreich) (unten) mit Suchfunktion:

soweit ich sehe, funktioniert das RIS immer, vielleicht gibt es noch eine andere linkmaske in alex, die ohne dritten parameter ginge. jedenfalls aber geht dieses schema 1848 bis 1940 ohne weitere anpassung, variieren täte nur der titel des blattes laut übersichtstabelle alex und unserem artikel Bundesgesetzblatt (Österreich)/Reichsgesetzblatt (Österreich) ff mit details. in alex hingegen stünde

noch was?

das AT bezog sich übrigens auf Reichsgesetzblatt, wie unterscheidet man angaben für deutschland? und, wieso haben die preußen sich fett aufs lemma gesetzt, und steht dort keine BKS, und der artikel Reichsgesetzblatt (Deutsches Reich)? aber ich hab auch nichts dagegen, wenn wir uns bei der vorlage für österreich zuerst einnisten, und die preußen müssen einen zusatzparameter angeben ;) - aber als österreicher denkt man (leidvoll-erfahrungsgemäß) immer im voraus höflich zuvorkommend.. ;) natürlich in wirklichkeit:
als programmierer denkt man aufwärtskompatibel, das war gemeint: daher wäre es überlegenswert, gleich mit Vorlage:§/Vorlage:§§ kompatibel zu bleiben:
  • {{BGBl|Nr. 159/1912|RIS-B|Seite=875}} (ausserdem ginge dann sogar mit "Anbieter" zukünftig {{BGBl|Nr. 159/1912|ALEX|Page=913}} oder sowas direkt auf den scan)
irgendwie schwant mir, dass die allesamt zusammenwachsen könnten, in lua ist das ja viel einfacher als die zickige vorlagencode-programmierung: am ende könnte alles im selben lua-modul landen, und unsere vorlagen sind nur vereinfachte für den wikicode besser lesbare aber freier variierbare eingabemasken: denn ob man ein gesetz schon jetzt per §§ oder BGBl verlinkt, ist auch nur al gusto nach gegebenheit: denn, wenn man den gedanken hinten dem URL-feature in §§ mit weiterem ausbau auf weitere anbieter durchdenkt, hätte ich laut syntax {{§§|<Gesetzeskürzel>|<Datenbankanbieter>|text=<Linktext> (optional)}} (mit dem DokNr/Dokumentnummer aus §) eben – wenn wir gesetzblätter dort implementiert hätten – genau erwartet:
  • {{§§|BGBl Nr. 159/1912|RIS-B|Dokumentnummer=rgb1912_0159_00875|text=Islamgesetz (BGBl Nr. 159/1912)}} oder, wenn wir ALEX implementieren
  • {{§§|Islamgesetz|ALEX|aid=rgb&datum=1912page=913 oder aid=rgb&datum=19120004&seite=00000875|text=Islamgesetz (BGBl Nr. 159/1912)}} oder so
was dann schon alles irgendwie recht analog ist. das geht darum, weil die juristen löblicherweise aus erfahrung eh schon exakt so denken, und darum natürlich auch die RIS-programmierer, und drum gehts auch für die WP-programmierer

--W!B: (Diskussion) 09:30, 16. Apr. 2016 (CEST)

Danke W!B:, ich denke, der Link auf die RIS-Suche wäre ein guter Kompromiss, um zu einer vorläufigen Zwischenversion zu kommen. Da die Seitenangabe aus der Nummer des Gesetzes stets ableitbar ist, könnte man diese Zuordnung später auch mit in die Vorlage einbauen, um auf Zusatzparameter zu verzichten, es sei denn, diese sind ohnehin Teil der amtlichen Fundstellenangabe. Denn eigentlich ist ein Link auf den Volltext zu bevorzugen. Es wird eine kleine Weile dauern. Immerhin bietet ALEX 8 Zeiträume an. Gerade die späten, die hier interessant zu sein scheinen, wechseln mitten im Jahr. Auch muss ich die verschiedenen amtlichen Fundstellenangaben (B. G. Bl. Teil I ...) erst noch anschauen. Das erfordert etwas Recherche und Vorbereitung. --Aktenstapel (Diskussion) 11:36, 16. Apr. 2016 (CEST)
@Aktenstapel: danke dir, und pressiert ja nicht wirklich. ja, zwischen 1945 und 2004 ist nämlich das gedruckte bgbl rechtsgültig, also der scan relevant, ab 2004 hingegen die elektronische fassung, drum gibt es auf Suche: Bundesrecht auch die drei auswahlen Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004, Staats- und Bundesgesetzblatt 1945 - 2003 und Reichs-, Staats- und Bundesgesetzblatt 1848 - 1940 bei der ÖNB.
die, die mitten im jahr wechseln, könnte man eben überlegen, ob man das nicht sowieso über {{BGBl}} und {{StGBl}} ("intuitiver für den endnutzer") löst (wie gesagt, dem lua-modul wäre das hingegen egal, es bekäme nur gleich eine zusatzinformation, die es sonst anhand des datums ermitteln würde):
  • {{BGBl|Nr. 1/1945}} ergäbe also 1. Verordnung: Erleichterung von Beschränkungen des Schillinggesetzes.
  • {{StGBl|Nr. 1/1945}} ergäbe aber 1. Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs.
  • so wechselt auch 1918 RGBl → StGBl, 1920 StGBl → BGBl, und 1938 BGBl → GLÖ (und 1940 GLÖ → gemeinsames RGBl deutsches Reich)
  • {{RGBl|Nr. 1/1945}} ergäbe das NS-blatt, aber das führt weder RIS noch ALEX: wo schlägt man das nach?
  • dann wären nur 1919 (StGBl Deutschösterreich → Rep. Österreich) und 1934 (BGBl Rep. Österreich → Bundesstaat Österreich) nicht anhand des blatt-kürzels zu unterscheiden:
  • 1/1934 vom 04.01.1934 ist das erste des BGBl-jahrgangs für die Rep. Österreich 1919-1934
  • 1/1934 vom 01.05.1934 ist das erste des BGBl für den neuen Ständestaat 1934-1938
soweit mit bekannt ist, sind also nur per 23.10.1919 und 30.04.1934/01.05.1934 fallunterscheidungen notwendig, die einzig derjenige klären kann, der verlinken will, die also auf jeden fall eine zusätzliche angabe brauchen:
Nachtrag: man schreibt hier offenbar BGBl. II Nr. 1/1934 [2] oder BGBl. 1/1934/II [3], siehe Maiverfassung #Kundmachung, Gliederung und Präambel: ich hab dort BGBl. bewusst nicht mit der vorlage sondern §§ gesetzt: die muss man testen, 239/1934 und 255/1934 gibts genauso zweimal wie 1/1934 --W!B: (Diskussion) 10:44, 17. Apr. 2016 (CEST)
jedenfalls (soweit mir das aufgefallen wäre, ohne garantie):
  • linkvarianten in das RIS gibt es nur 3, nämlich die o.g. drei suchmasken bei "Bundesrecht"
    BgblAuth, BgblPdf und BgblAlt (mit dem sonderfall der geteilten bgbls zwischen ???? und ???? - kann ich dir heraussuchen, jetzt teilt man nicht mehr: das gehörte sowieso in unseren artikel auch eingebaut)
  • linkvarianten in ALEX gibt es 5, sonst ist nr + seite immer gleich:
    RGBl = rgb, StGBl = sgb [für beide, Deutschösterr. 1918-19 und Rep. Österr. 1919-20], BGBl = bgb /bgl [ab 1934 dort unterschieden], GLÖ = glo
  • nur du musst 8 (1929-38 aber Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich wie seit 1945; aber eigentlich 9 wegen dem «th» bis 1903) + 1 (NS-Zeit) + 2 (2. Republik, aber das kurze StGBl. 1945 wie vor dem Krieg Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich) verschiedene blatttitel (also 10 varianten insg.) zurückgeben, wenn du eine volle angabe machen willst (was also [bisher] nur die unterlegte hover-quickinfo zum weblink betrifft)
--W!B: (Diskussion) 13:08, 16. Apr. 2016 (CEST)

PS: ausserdem sollte imho nach «Nr.» und auch nach «BGBl.» ein &nbsp; stehen: die und die nummer sollten nicht herumschustern/huren. oder am besten gleich alles in ein <span style="white-space:pre;"></span> setzen. --W!B: (Diskussion) 13:16, 17. Apr. 2016 (CEST)

PPS: und die ö nationalbiblithek/alex hat auch das deutsche RGBl. online, zumindest 1919-45, also inklusive NS-recht (geplant aber ab 1867): http://alex.onb.ac.at/tab_dra.htm, abfrage wäre also dra, sonst analog http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=19380004&seite=00000237; weblink ins RIS geht hier sowieso nicht, aber interessant wäre vielleicht http://www.ns-quellen.at/gesetz_anzeigen_detail.php?gesetz_id=32510&action=B_Read, die linken dann auf onb – obschon verein, die frau Pawlowsky ist reputabel: Institut für Zeitgeschichte der Univer sität Wien (vita). man müsste nur klären, was die alles haben. --W!B: (Diskussion) 22:39, 23. Apr. 2016 (CEST)

Berenberg Bank - Frage: Ist Geschäftsführer persönlich haftend?

Kann hier jemand beurteilen, ob der Terminus persönlich haftender Gesellschafter in Bezug auf den/die derzeitigen Geschäftsführer der Berenberg Bank zutreffend ist? Dem Artikel ist zu entnehmen: "Nach dem Ausscheiden von Joachim von Berenberg-Consbruch (2005), Claus-Günther Budelmann (2008)[74] und Andreas Brodtmann (2015) aus der Unternehmensleitung besteht das Führungsgremium der Bank aus Hans-Walter Peters und Hendrik Riehmer. Peters übernahm 2009 die neu geschaffene Position des Sprechers der persönlich haftenden Gesellschafter.[75] Die Nord/LB verkaufte 2010 ihren 25-Prozent-Anteil, sie erhöhte mit dem Erlös vor dem Hintergrund der Finanzkrise ihr Eigenkapital. 21 Prozent der Berenberg-Anteile erwarb eine Beteiligungsgesellschaft, die Peters und Riehmer gehört; die restlichen 4 Prozent übernahm die Familie Berenberg-Gossler.[76]" Es ist doch eher die Regel als die Ausnahme, dass Geschäftsführerinnen Anteile am Unternehmen (oft in Form von Aktien) besitzen. Daraus eine persönliche Haftung abzuleiten scheint mit nicht einsichtig. Danke. -- Neudabei (Diskussion) 16:15, 24. Apr. 2016 (CEST)

Deine Frage habe ich mir jetzt mindestens fünf Mal durchgelesen. Ich verstehe sie noch immer nicht. Komplementäre (= phG) haben - neben den Kommanditisten - Anteile an der Gesellschaft. Das ist das Wesen einer KG. Als Komplementäre haften Sie für Schulden der Gesellschaft auch mit ihrem Privatvermögen, nicht nur mit ihrer Einlage wie beim Kommanditisten (steht in § 161 Abs. 1 HGB und § 171 Abs. 1 HGB). Was stimmt jetzt nicht am Artikel? --Opihuck 18:27, 24. Apr. 2016 (CEST)
Ich nehme an die Verwirrung rührt aus der Einleitung im Artikel her, zur Sache: Bei einer Kommanditgesellschaft wird wie gesagt zwischen Komplementären, sie haften für Schulden der Gesellschaft auch mit ihrem Privatvermögen, und den Kommanditisten unterschieden. Und der Geschäftsführer ist Komplementär in einer Kommanditgesellschaft (siehe auch etwa S. 4 hier). Die Formulierung persönlich haftend ist also korrekt, allerdings auch teils redundant (im Artikel "Kommanditgesellschaft.. wird seit Gründung von persönlich haftenden Gesellschaftern geführt" - nur die Gründung ist da eine Zusatzinformation), denn die persönliche Haftung ergibt sich ja bereits daraus, dass es eine Kommanditgesellschaft ist. Wenn es Missverständnisse bereitet, evtl. die Einleitung etwas umformulieren oder den Satz in den Artikel statt der Einleitung verschieben. --Casra (Diskussion) 18:50, 24. Apr. 2016 (CEST)
(nach BK)Ich bin bei diesem Artikel des Handelsblatts ein wenig stutzig geworden [4]. Wenn ich es richtig verstehe ist lediglich einer der beiden Geschäftsführer (Hendrik Riehmer) phG. Ist der zweite Geschäftsführer (Hans-Walter Peters) definitionsgemäß "persönlich haftend", sprich Komplementär der KG? Bevor er Geschäftsführer wurde, war er "Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter". Nun ist er Mitinhaber einer Beteiligungsgesellschaft und Geschäftsführer bei Berenberg. Laut einleitendem Satz wird das Unternehmen jedoch von persönlich haftenden Gesellschaftern geführt. Ich frage mich, ob hier mit der persönlichen Haftung geworben werden soll, während ein Teil der Wahrheit bequemer Weise unerwähnt bleibt. -- Neudabei (Diskussion) 19:02, 24. Apr. 2016 (CEST)
Ich weiß nicht inwiefern es dabei Kniffe im Umgehen gibt, in der Regel sind bei einer Kommanditgesellschaft aber allgemein die Geschäftsführer Komplementäre. Die persönliche Haftung ist wahrscheinlich korrekt (wenn auch evtl. unnötig zu erwähnen, da es sich aus Kommanditgesellschaft ergibt). --Casra (Diskussion) 19:13, 24. Apr. 2016 (CEST)
Laut dem Artikel Kommanditgesellschaft (Deutschland) muss mindestens ein Gesellschafter persönlich haftend sein. Meine Vermutung ist, das bei der Bank nur einer der beiden Geschäftsführer persönlich hafend ist, während in der Einleitung vorgegeben wird, dass die Bank ausschließlich von persönlich haftenden Gesellschaftern geführt wird. Jetzt habe ich schon ein genaueres Bild, frage mich aber dennoch, ob ich den Sachverhalt wirklich fachlich korrekt einschätze. -- Neudabei (Diskussion) 19:49, 24. Apr. 2016 (CEST)
Laut Impressum sind beide Gesellschafter persönlich haftend. Warum das Misstrauen? Allerdings liegt es in der Natur der KG, dass es persönlich haftende Gesellschafter gibt. 87.79.223.196 20:41, 24. Apr. 2016 (CEST)
Im Handelsblatt heißt es: Peters wird erstmals seit Gründung der Bank im Jahr 1590 die Funktion eines Sprechers übernehmen. Nach innen soll er gleichberechtigt mit den neu berufenen phGs Andreas Brodtmann (45) und Hendrik Riehmer (40) die Geschäfte führen, nach außen soll er das Profil der Bank prägen. Daraus ergibt sich, dass auch Peters phG ist, denn als Kommanditist - was er andernfalls wäre - wäre er von der Geschäftsführung ausgeschlossen (§ 164 HGB). Das Sprecheramt ist vermutlich nur eine interne Beauftragung unter den geschäftsführenden Gesellschaftern, die seine persönliche Haftung im Außenverhältnis weder einschränkt noch erweitert. Letztlich geht es hier um eine Interpretation des Handelsblattartikels und dessen, was der Autor damit hat sagen wollen. Um die Vertretungsberechtigung sicher zu klären, hilft nur, ins Handelsregister zu schauen; alles andere ist Glaskugelei. Achtung: Der Artikel ist von Januar 2009. Die Vertretungsverhältnisse heute – sieben Jahre später – können andere sein. --Opihuck 21:04, 24. Apr. 2016 (CEST)

Die Bank hat keinen Grund, hier etwas anderes als die Tatsachen zu kommunizieren. Verbände und Journalisten sind leichtgläubig, weil sie alles ungefragt übernehmen? Diese ganze Anfrage hier im Portal Recht ist komplett absurd. Atomiccocktail (Diskussion) 09:20, 25. Apr. 2016 (CEST)

Hallo Atomiccocktail, wenn sich jemand mit einer juristischen Frage ans Portal/Recht wendet, versuchen wir, diese so gut wie möglich zu beantworten. Damit ist zu einem möglichen Grundkonflikt, in deren Folge die Frage gestellt wurde, nichts gesagt. Es kann an dieser Stelle nicht von uns erwartet werden, neben der gelieferten Antwort auch noch nach der Zweckmäßigkeit oder Legitimität der Frage zu forschen. --Opihuck 12:51, 25. Apr. 2016 (CEST)

Mordfall Meredith Kercher

Hallo zusammen! In obigem Artikel heißt es:

„Am 4. Dezember 2009 hatte ein Gericht Knox und Sollecito zunächst zu langen Haftstrafen verurteilt, am 3. Oktober 2011 hob das Berufungsgericht in Perugia das Urteil auf.[1] Nach neuerlichem Rekurs wurden am 26. März 2013 vom Kassationsgericht in Rom die Freisprüche aufgehoben.[2] Vom Berufungsgericht in Florenz wurden die beiden Angeklagten am 30. Januar 2014 erneut zu langen Haftstrafen verurteilt,[3] was am 27. März 2015 vom obersten Gerichtshof Italiens wieder zurückgenommen wurde.[4]

  1. Elisabetta Povoledo: Amanda Knox Freed After Appeal in Italian Court. In: New York Times. 3. Oktober 2011 (englisch).
  2. Fall Amanda Knox wird noch einmal aufgerollt. In: DiePresse.com. 26. März 2013.
  3. Gericht verurteilt Amanda Knox zu 28 Jahren Haft. In: Zeit Online. 30. Januar 2014.
  4. Mord-Prozess: Italiens oberster Gerichtshof spricht Amanda Knox frei In: Spiegel Online. 27. März 2015.

Der Link unter Kassationsgericht verweist auf Corte Suprema di Cassazione; jedoch würde es sich damit um dasselbe Gericht handeln, welches 2015 letztinstanzlich die erneute Verurteilung verwarf (Oberster Gerichtshof Italiens). Kann das denn stimmen?--Hubon (Diskussion) 01:40, 26. Apr. 2016 (CEST)

Hallo Hubon, kannst du deine Frage vor diesem Hintergrund noch einmal komplett neu stellen? Ich sehe nämlich das Problem nicht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:58, 27. Apr. 2016 (CEST)
Gerne. Meine Frage ist die: Ist das Kassationsgericht dasselbe wie das Oberste Gericht Italiens (entsprechend den Links)? Wenn ja: Wieso kommt der Fall dann zweimal vor das Oberste Gericht (mit jeweils unterschiedlichen Entscheidungen) – vgl. am 26. März 2013 Aufhebung der Freisprüche nach Rekurs und am 27. März 2015 Aufhebung der erneuten Verurteilungen?--Hubon (Diskussion) 16:45, 27. Apr. 2016 (CEST)
Ich kenne mich nicht im italienischen Gerichtsaufbau aus und kenne auch nicht die strafprozessualen Rechtsmittel in Italien; den Text finde ich aber nicht ungewöhnlich. Das gibt es doch auch in Deutschland: Die Strafkammer eines Landgerichts spricht eine Verurteilung aus. Auf die Revision hebt der Bundesgerichtshof die Entscheidung auf und verweist den Fall an eine andere Kammer desselben Gerichts oder an ein anderes Gericht zurück (§ 354 Abs. 2 StPO). Verurteilt dieses Gericht erneut, ist wieder Revision möglich, und so ist die Sache ein zweites Mal beim BGH. --Opihuck 18:49, 27. Apr. 2016 (CEST)
Danke. Das klingt in der Tat schon mal plausibel, auch wenn es für mich verwunderlich ist, dass dasselbe (Oberste) Gericht in demselben Fall einmal so und dann wieder umgekehrt urteilt.--Hubon (Diskussion) 21:08, 27. Apr. 2016 (CEST)
Warum? Das Revisionsgericht prüft nur das jeweilige angefochtene Urteil. Im ersten Prozess hat es die Freisprüche aufgehoben (vielleicht wegen Fehlern im Verfahren, falscher Rechtsanwendung usw.). Im zweiten Fall hat es offenbar die Verurteilung (vielleicht wegen Fehlern im Verfahren, falscher Rechtsanwendung usw.) nicht überzeugt. Also Freispruch. Jede Revision ist aufgrund der getroffenen Feststellungen des Instanzgerichtes isoliert zu betrachten, ähnlich wie "Neues Spiel, neues Glück". Nichts Ungewöhnliches. --Opihuck 22:12, 27. Apr. 2016 (CEST)
Okay. Sollte man aber dann nicht die Bezeichnungen der Gerichte in der Einleitung eindeutiger wählen?--Hubon (Diskussion) 22:17, 27. Apr. 2016 (CEST)
Ja, vielleicht sollte man im gesamten Artikel "Kassationsgericht" schreiben, so wie es der Artikel über die Corte Suprema di Cassazione tut. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:51, 27. Apr. 2016 (CEST)

Hinweis auf Entfernung von Fachbegriffen aus rechtsbezogenen Wikiartikeln

Aus dem Artikel Aufhebungsvertrag wurde der Begriff "Verbeitragung" entfernt (der schließlich per BNS-Aktion als Artikel angelegt wurde). Es handelt sich dabei um einen ganz gewöhnlichen und geläufigen Fachbegriff im Bereich der Sozialversicherung aber auch anderen Rechtsbereichen. Ich finde nicht, dass ein gewisses Niveau der Artikel im Themenbereich Recht künstlich unterschritten werden sollte und habe dazu auch auf der Diskussionsseite Stellung genommen. Was ist der nächste Fachbegriff, den man sich dann für die Entfernung aus dem Artikelwortschatz heraussucht? Vielleicht Bemessungszeitraum, Anwartschaftszeit oder ähnliches? Die rechtsbezogene Thematik an sich ist für den Laien kompliziert, da scheitert das Verständnis sicherlich nicht an verwendeten Fachbegriffen, die jemand mit fachlichem Hintergrund im Artikel erwartet. Wikipedia ist schließlich auch für die Leser mit fachlichem Hintergrund da und nicht bloß eine Enzyklopädie, die lediglich einen Grundüberblick für Laien darstellt. In meinem Umfeld jedenfalls verstehen auch die Nicht-Juristen den Begriff "Verbeitragung". Es wäre schön, wenn Portal-Mitarbeiter gegebenenfalls dort ihre Ansicht äußern würden. Ich gebe die Bearbeitung am Artikel auf, weil ich auf solche Diskussionen, bei der oft dieselben Protagonisten auftauchen, keine Lust mehr verspüre, meine Motivation zur Artikelarbeit darunter leiden zu lassen. Vielleicht ist ja aber der ein oder andere was das anbelangt "härter im Nehmen" als ich.--Losdedos (Diskussion) 19:10, 26. Apr. 2016 (CEST)

Ich wäre dafür, die Frage hier zu diskutieren und dann an anderen Stellen ggf. hierher zu verweisen, soviel Zeit sollte sein. Habe deshalb einen entsprechenden Link in der LD hierher gesetzt. – Der Einwand, ein Artikel sei für Laien nicht verständlich, kann grundsätzlich berechtigt sein. Dem wäre nachzugehen. Die Fachbegriffe müssen aber vorkommen. Sie sollten ggf. durch eine nachgestellte näherere Bestimmung erklärt werden, man kann das auch in einen eigenen Artikel ausgliedern – wenn es dazu taugt und sich keine Redundanzen ergeben. Die juristischen Autoren sollten klarstellen, daß der Fachbereich über solche Fragen entscheidet. Andere Portale, Redaktionen etc. würden sich die Butter nicht vom Brot nehmen lassen. Das sollte auch für uns gelten.--Aschmidt (Diskussion) 22:19, 26. Apr. 2016 (CEST)
Ah, dank dir, Aschmidt, erst durch deinen Beitrag sehe ich, dass es da noch einen zweiten Kriegsschauplatz gibt, nämlich Verbeitragung. --Opihuck 22:40, 26. Apr. 2016 (CEST)

Eine rege Diskussion findet statt unter Diskussion:Aufhebungsvertrag. Man kann sie ja am Ende hierher verschieben oder archivieren. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:56, 27. Apr. 2016 (CEST)

Fachfrage Erstes Staatsexamen

Wie wurde bis 2003 das Erste Staatsexamen geschrieben? Werner Bienwald schrieb es 1964 in Oldenburg, was damals nachweislich noch keine Uni sondern nur eine PH hatte. War früher dazu überhaupt eine Uni nötig?--scif (Diskussion) 14:01, 27. Apr. 2016 (CEST)

Ich würde da gerne nachfragen: Was ist mit "wie" gemeint? Meinst Du die orthographische Seite (großes oder kleines "E") oder meinst Du die Prüfungsbedingungen? Wenn letzteres gemeint ist - was ich glaube -, dann gilt hier wie auch sonst im Leben: Kommt drauf an. Die Konditionen ergeben sich aus einem Zusammenspiel von Bundesrecht (Deutsches Richtergesetz z.B.) und Landesrecht, das die jeweiligen Bedingungen konkretisiert. Die Juristenausbildungsgesetze der Länder weichen (und wichen) in Einzelheiten teilweise stark voneinander ab. Wenn man da einsteigen will, muss man sich also die Rechtslage 1964 in Bund und Land (Niedersachsen?) ansehen. Mehr kann ich auf die Schnelle nicht beitragen.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 14:56, 27. Apr. 2016 (CEST)
+1. Soviel kann man aber jedenfalls sagen: Das Staatsexamen wird vom Landesjustizprüfungsamt abgenommen, nicht von der Universität. Wo die Prüfungen also stattfinden, bestimmt (und organisiert) das Justizministerium. Das kann im Prüfungsamt sein, aber auch in einem angemieteten externen Raum. Bei uns wurde z.B. ein Tagungsraum in einem Hotel für die Klausuren angemietet. Andere schrieben die Klausuren in einem Justizgebäude usw.--Aschmidt (Diskussion) 15:21, 27. Apr. 2016 (CEST)

Ditte reicht mir schon. Offensichtlich hat Bienwald nach Studium in Göttingen das Examen am OLG Oldenburg geschrieben. Danke.--scif (Diskussion) 15:24, 27. Apr. 2016 (CEST)

Donnerstag, 19. Mai: Veranstaltung zum Lizenzhinweisgenerator

Die WMDE-Veranstaltungsreihe „Monsters of Law“ widmet sich rechtlichen Fragen rund um Freies Wissen. Am 19. Mai, 18 Uhr, erläutert John Weitzmann, WMDE-Referent Politik&Recht, die fünf häufigsten Stolpersteine bei der Nachnutzung von CC-lizenzierten Bildern. Danach präsentieren Dr. Till Jaeger, Fachanwalt für Urheberrecht, und Jens Ohlig, Komunikation Softwareentwicklung bei WMDE, den Lizenzhinweisgenerator, das neue Tool zur Nutzung von Bildern aus Wikipedia und Wikimedia Commons. Alle sind herzlich eingeladen, vor Ort bei WMDE oder per Livestream dabei zu sein, der auf der Webseite abzurufen sein wird. --Lilli Iliev (WMDE) (Diskussion) 16:45, 3. Mai 2016 (CEST)

Interdisziplinäres Symposium „Rechtsquelle Wikipedia“ an der der Fernuni Hagen

Die Rhetorikerin Katharina von Schlieffen veranstaltet im März 2017 gemeinsam mit Eric Steinhauer ein interdisziplinäres Symposium zum Thema„Rechtsquelle Wikipedia“. Der Call for Papers endet am 15. September 2016. Mehr Informationen finden sich auf der Website des Lehrstuhls. Gruß, --Gnom (Diskussion) 02:27, 29. Apr. 2016 (CEST)

Dann will ich die Gelegenheit nutzen, meiner Verwunderung über den Titel der Veranstaltung Ausdruck zu verleihen. Wikipedia ist keine Rechtsquelle, weder im engen noch im weiten Sinne. Auch die auf der Lehrstuhlhomepage angesprochenen Aspekte des Themas –
  • Wikipedia als Medium der Wissensrepräsentation
  • Wikipedia und die Anerkennungsmechanismen in der Jurisprudenz
  • Der Rechtswissenschaftler als Akteur auf dem Meinungsmarkt
  • Wikipedia und die Rechtspraxis
  • Geltende und vermisste Standards im Umgang mit Wikipedia –
zeigen, dass es nicht um Erkenntnisgründe von Recht als Recht, sondern, wie es im Begleittext auch heißt, ganz allgemein um das Wechselverhältnis zwischen den Phänomenen Wikipedia und Recht geht. Gert Lauken (Diskussion) 10:57, 4. Mai 2016 (CEST)
Tja, so ist das heute. Nicht nur der Begriff des Rechts wird zunehmend verwässert. Vor allem die -erfahrungsgemäß- weitgehend inhaltsleere Rechtspluralismusdebatte hat dazu beigetragen, heute fast jedes soziale oder auch nicht-soziale Phänomen mit dem Label Recht zu versehen. Wahrscheinlich ist das der Weg, um irgendwelche Fördergelder zu bekommen?! --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:49, 4. Mai 2016 (CEST)

Artikel Richterrecht

Bitte über den Artikel Richterrecht mal drüberschauen. Die letzten Änderungen eines anonymen – und immer wieder ohne Diskussionswillen aufschlagenden – Autors mit wechselnder IP sind mir nicht ganz geheuer und beurteile ich zum Teil als nicht sinnvoll und stümperhaft. Benatrevqre …?! 14:59, 27. Apr. 2016 (CEST)

Das ist wieder die Zippelius-IP aus Nürnberg, mit der ich mich nicht mehr abgeben werde, solange das Portal über den Umgang mit dem User nicht entschieden hat. Er sorgt jetzt schon seit etwa zwei Jahren dafür, Artikel zu den Grundlagenfächern mit solchen Minderleistungen zu zerschreiben. Weil er sich nicht anmeldet, kann man ihn nicht ansprechen. Die richtige Reaktion darauf wäre ein Mißbrauchsfilter, sonst ist es verlorene Liebesmüh, sich an solchen Artikeln überhaupt noch zu beteiligen.--Aschmidt (Diskussion) 15:25, 27. Apr. 2016 (CEST)
Gut, dann bin ich nicht der einzige, dem die massenhaften Edits dieses Nutzers übel aufstoßen. Deine Beschreibung als "Zippelius-IP" trifft es, denn augenscheinlich sind die 3 Werke von R. Zippelius die einzigen, mit denen dieser nervenaufreibende Autor zahlreiche juristische Artikel zupflastert. Ich wäre für rigoroses Zurücksetzen mit einem knappen, aber deutlichen Kommentar in der Zusammenfassungszeile, etwa in Form eines kurzen Hinweises auf "fehlenden Konsens auf der Artikeldiskussionsseite". Denn m.M.n. haben es unsere Artikel nicht verdient, zerschrieben und verstümpert zu werden. Benatrevqre …?! 20:39, 27. Apr. 2016 (CEST)
Wie gesagt, ich werde nicht allein gegen diese Zippelius'schen Windmühlen anreiten, sondern ich arbeite einfach nicht mehr in diesem Bereich. Die IP zerschreibt jede Arbeit, die man dort hineinsteckt. Solange wir uns insoweit nicht einig sind, wird sie damit fortfahren. Besteht denn ein Konsens? Das wäre gut.--Aschmidt (Diskussion) 22:51, 27. Apr. 2016 (CEST)
Ich hatte noch keine Berührung mit der IP, aber aus meiner Sicht muss man da natürlich etwas tun. --Opihuck 06:53, 28. Apr. 2016 (CEST)
Aber was? Mit der IP kann man nicht diskutieren, weil sie nicht ansprechbar ist. Der einzige Ausweg wäre ein Mißbrauchsfilter für ihren IP-Range. Aber das größte Problem ist die fehlende Manpower im Bereich Recht. Und so geht es fröhlich immer weiter… :(--Aschmidt (Diskussion) 21:52, 16. Mai 2016 (CEST)

Artikel Mutterschutzrecht (Deutschland)

Ich möchte euch auf diese Diskussion hinweisen: [5] --Forevermore (Diskussion) 20:59, 16. Mai 2016 (CEST)

Joah, ohne die Sache jetzt komplett nachvollzogen zu haben: Grundsätzlich sollte es auch hier einzelne Länderartikel und einen rechtsvergleichenden Übersichtsartikel geben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:30, 16. Mai 2016 (CEST)
Das alte Lied. M1 hat Recht. M2 hatte irgendwann mal die Macht irgendwelche Regeln aufzustellen, die jetzt nicht mehr geändert werden sollen. So ist mittlerweile die ganze Wikipedia geworden. Auf welche Seite stelle man sich?--Aschmidt (Diskussion) 21:49, 16. Mai 2016 (CEST)
Gibt es irgendein inhaltliches (qualitatives) Argument für die Aufrechterhaltung des Artikels Mutterschutzrecht (Deutschland)? Dagegen spricht, dass er unvollständig ist (Mutterschutzverordnungen nicht erwähnt), außerdem inhaltlich voll durch die Artikel Mutterschutz#Deutschland mit links zu Mutterschutzgesetz, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung sowie Mutterschutzverordnung für Soldatinnen abgedeckt ist. Der Artikel zum Mutterschutz enthält neben D/A/CH noch weitere Länderartikel und stellt damit einen rechtsvergleichenden Übersichtsartikel dar. Grüße, R2Dine (Diskussion) 09:30, 17. Mai 2016 (CEST)
Artikel, die aus einzelnen, unabhängigen Länderabschnitten bestehen, sind nicht rechtsvergleichend. Sie sollten aufgespalten werden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:01, 17. Mai 2016 (CEST)
@R2Dine: Den Grund dafür (und die weiterhin gültige Kritik an dem Ansatz) findest Du im Archiv dieser Diskussionsseite im Zeitraum 2009/2010, wenn Du nach Rechtsvergleichung und dergleichen suchst. Im übrigen hat Opihuck den aktuellen Stand zutreffend beschrieben. Ich habe mir den derzeitigen Stand in den vergangenen Wochen mal wieder angeschaut. Die Richtlinien haben seit ihrer Einführung zur Qualität der juristischen Artikel m.E. nichts Positives beigetragen. Die Zergliederung bietet keinen Mehrwert. Und die Freunde von der Rechtsvergleichung sind hier auch nicht eingeströmt, wir sind weiterhin unter uns, so wie damals auch schon. Bloß derjenige, der das alles gegen den Verdruß vieler durchgedrückt hatte, ist mittlerweile abstinent geworden. So geht das.--Aschmidt (Diskussion) 22:45, 17. Mai 2016 (CEST)
Grundsätzlich diskutiere ich nicht mit Usern, die einen Edit War anzetteln, Artikel leeren und anschließend Unwahrheiten verbreiten. Für R2Dine mache ich heute aber eine Ausnahme: Erstens hat der Artikel Mutterschutzrecht (Deutschland) durchaus seine Existenzberechtigung. Er enthält - unseren Festlegungen entsprechend - einen Artikel über die Normen einer Rechtsordnung, während der Artikel Mutterschutz rechtsordnungsübergreifend ist. Ich habe den Artikel Mutterschutzrecht (Deutschland) wiederhergestellt. Sollte R2Dine den Artikelinhalt abermals entfernen, werde ich wieder eine Vandalismusmeldung erstatten.
Zweitens ist es unzutreffend, wenn R2Dine behauptet, der Artikel sei unvollständig, weil die Mutterschutzverordnungen nicht erwähnt sind. Tatsache ist, dass diese Verordnungen direkt im Einleitungssatz verlinkt sind. Entweder hat R2Dine den Artikel, den er leichter Hand durch eine Weiterleitung ersetzt hat, nicht gelesen, oder er schreibt hier schlicht die Unwahrheit.
Drittens beuge ich mich selbstverständlich der Meinung des Portals Recht: Wenn sich hier mehrheitlich die Meinung bildet, dass der Artikel verzichtbar ist, dann akzeptiere ich das. Was ich nicht akzeptiere sind selbstherrliche Aktionen einzelner Autoren. Viele Grüße --Forevermore (Diskussion) 20:01, 17. Mai 2016 (CEST)
Wir hatten doch mal als Konsens, dass es Artikel zu Gesetzen geben darf, die den Inhalt und die Geschichte der Rechtsnorm darstellen sollen. Der Blickwinkel ist hier auf die Rechtsnorm gerichtet (Entstehungsgeschichte, Inhalt, Inkrafttreten). Beispiel: Aufenthaltsgesetz. Sie sind straff am Normaufbau orientiert und gehen nicht zu sehr ins Detail. Dann sollte es Sachartikel geben, die übergeordnete Aspekte beleuchten oder im Gesetz verwendete Begriffe behandeln, in die "Gesetzesartikel" eingebaut werden können. Sie stellen Sachzusammenhänge dar, die man in den "Gesetzesartikeln" nicht unbedingt einbauen kann, weil sie außerhalb der Geltungszeit der Rechtsnorm liegen und/oder Querverweise behandeln. Beispiel: Ausländerrecht. Hier muss man im Einzelnen schauen, ob es zweckmäßiger ist, eher den Gesetzes- oder eher den Sachartikel zu vertiefen.
Dritter Punkt: Die Darstellung in D-A-CH u. a. - ein heikles Thema. Bei Rechtsnormen ist es noch am einfachsten: Die Norm erhält ein Lemma, falls erforderlich mit Länderzusatz, wenn es gleichnamige Gesetze in mehreren Ländern gibt. Ansonsten wie oben. Schwieriger ist es bei den Sachartikeln. Mein Erinnerungsstand war: Grundsätzlich betrachten wir die Rechtssysteme nicht als Unterpunkte (rechtsvergleichend) eines übergeordneten Sammelartikels, sondern als selbstständige Materien. Anlass dafür war, dass Begrifflichkeiten in den D-A-CH-Ländern nicht unbedingt einen identischen Wortsinn/identische Zielrichtungen haben, sondern variieren können. Beispiel: Abschiebung (Recht), Ausweisung. Wir haben als (praktisch häufige) Rückausnahme allerdings zugelassen, einen gemeinsamen Artikel zu akzeptieren, wenn es zur Rechtslage in den anderen deutschsprachigen Ländern bisher nicht viel gab, sodass insbesondere die A- und CH-Artikel über Stubs nicht hinauskämen. Dann sollte es ausnahmsweise (wie gesagt: praktisch noch der Regelfall) bei einem Sammelartikel bleiben können, der häufig die deutsche Rechtslage als Grundlage nimmt und dann ein paar Schwenks auf A und CH nimmt, bis eine Aufspaltung wegen zwischenzeitlicher Anreicherungen sinnvoll erscheint. "Rechtsvergleichende" Aspekte treten bei der Artikelarbeit in den Hintergrund, weil sie zum Verständnis der Sachmaterie oft nichts beitragen (eigenständige Rechtssysteme), und davon abschrecken, die länderspezifischen Besonderheiten und Begrifflichkeiten zu erarbeiten und zu vertiefen. War das unser Konsens - oder sehe ich da was nicht richtig? --Opihuck 20:45, 17. Mai 2016 (CEST)
Nur zur Info: Die Mutterschutverordnungen habe ich selbst am 12. Mai um 11.51 Uhr verlinkt (siehe Versionsgeschichte), in der Artikelversion vor meiner Bearbeitung waren sie nicht enthalten. Da die Artikel zum Mutterschutz und zum Mutterschutzgesetz sehr aussagekräftig sind, kann ich mit dem "Mutterschutzrecht (Deutschland)" leben. Der Artikel enthält nur leider nichts, was an anderer Stelle nicht bereits besser dargestellt wäre. R2Dine (Diskussion) 21:03, 17. Mai 2016 (CEST)
Du hast recht, was die Verordnungen betrifft. Ich habe meine anderslautende Behauptung revertiert und bitte um Entschuldigung. --Forevermore (Diskussion) 21:50, 17. Mai 2016 (CEST)

Kontrollstelle (Strafverfahren)

So weit ich erkennen kann, schildert dieser Artikel einen Spezialfall von Kontrollstelle, ohne dies aber sachgerecht abzugrenzen. Ist ein eigener Artikel angebracht, und ist der Klammerzusatz Strafverfahren sachgerecht? In jedem Falle sind Überarbeitungen nötig, beginnend beim BKH in Kontrollstelle. --KnightMove (Diskussion) 21:49, 18. Mai 2016 (CEST)

Jo, in Kontrollstelle (Strafverfahren) geht es konkret um die Regelung in der deutschen StPO. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:16, 18. Mai 2016 (CEST)
Das hatte ich schon verstanden, ist aber nicht das Problem. --KnightMove (Diskussion) 10:59, 19. Mai 2016 (CEST)
Ob der eigene Artikel an sich gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen. Das Vollzitat des § 111 StPO war aber nicht sinnvoll. Es war seit Jahren falsch und die darunter wiedergegebenen Straftaten (wahrscheinlich wegen des falschen Zitats) unvollständig. Das habe ich eben komplett entfernt. --91.64.166.138 19:23, 19. Mai 2016 (CEST)

Redeverbot

Hallo. Kann jemand sagen, was in Redeverbot#Rechtslage_in_Deutschland mit dem im Quelltext von mir kommentierten Satz ausgesagt werden soll?--Hubon (Diskussion) 01:06, 23. Mai 2016 (CEST)

Hallo Hubon, der Absatz scheint Theoriefindung zu sein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:11, 4. Jun. 2016 (CEST)
Der Abschnitt ist höchst problematisch, und wir sollten darüber nachdenken, ihn zunächst zu entfernen, bis wir Besseres dazu finden. Zu den Schranken von Art. 5 GG passt das jedenfalls nicht. Ziemlich unsinnig ist die Behauptung, der Staat habe das Recht, "einzelne Grundrechte einzuschränken, um Gegnern der Freiheitlich demokratischen Grundordnung den Handlungsspielraum zu nehmen. Grundrechte können auch aus anderen Gründen eingeschränkt werden. Im Falle von Art. 5 GG bedarf es dazu eines allgemeinen Gesetzes. Die Verhältnismäßigkeit ist dabei nur ein Teilaspekt. Wie gesagt: So, wie es ist, ist das etwas, was man entfernen sollte.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 21:20, 4. Jun. 2016 (CEST)

Themenkomplex Vormundschaft

Der Themenkomplex Vormundschaft ist aktuell etwas undurchsichtig, zumindest in meinen Augen.

Der Artikel Vormundschaft (mit der Weiterleitung Vormund) enthält sowohl allgemeine Betrachtungen zum Thema als auch die speziell deutsche Rechtslage wild vermischt. Das ist m. E. ziemlich ungünstig. Daneben gibt es noch einen Artikel Entmündigung, der ebenfalls sowohl allgemeine Betrachtungen zum Thema, als auch die (historische) speziell deutsche Rechtslage wild vermischt.

Fazit: das ganze müsste dringend aufgelöst werden. Mein Vorschlag, ein Artikel, der entweder Vormund oder Entmündigung heißt, für allgemeine Betrachtungen zum Thema, dann noch Entmündigung (Deutschland) für das (historische) deutsche Recht. Vormundschaft bliebe dann ebenfalls für das speziell deutsche Recht, evtl. braucht es auch da ein Klammerlemma. Vielleicht bräuchten wir sogar noch Vormund (Recht), analog zum Artikel Betreuer (Recht).

Meinungen? -- 91.11.86.222 16:55, 4. Jun. 2016 (CEST)

Klingt sinnvoll. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:38, 4. Jun. 2016 (CEST)

Behinderung

Hallo zusammen,

es ist angedacht, den Artikel Behinderung (Sozialrecht) auf das Lemma Behinderung zu verschieben, da eine BKL anscheindend unnötig ist. Da darauf viele Links zeigen, wollte ich zu Sicherheit hier nachfragen: Gibt es einen (womöglich relevanten) juristischen Sachverhalt, der mit "Behinderung" (oder "Beeinträchtigung") bezeichnet wird - also nicht "Behinderung der Justiz" o.ä., sondern nur "Behinderung"? --Katimpe (Diskussion) 12:18, 7. Jun. 2016 (CEST)

Hm, man müsste wohl mal die Bestandteile, die tatsächlich das deutsche Sozialrecht betreffen, aus dem Artikel herauslösen, der ansonsten wohl soziologisch und nicht rechtlich einzuordnen ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:59, 7. Jun. 2016 (CEST)
Ok, das habe ich missverständlich ausgedrückt. Der Artikel behandelt eben das Thema Behinderung ganz allgemein, gesellschaftlich, juristisch, kulturell usw., und darf das auch; der Klammerzusatz "Sozialrecht" ist nicht sinnvoll, darum soll er ja verschoben werden (siehe Artikeldisk und QS-Disk zur BKL). Was du vorschlägst, wäre noch Die Frage ist nur, ob es vielleicht doch noch einen juristischen Begriff gibt, der "Behinderung" heißt und hiermit gar nichts zu tun hat, wie etwa das hier verlinkte "Beeinträchtigung". (Was du vorschlägst, ist natürlich diskutabel, aber darum geht es hier erst mal nicht.) --Katimpe (Diskussion) 18:23, 7. Jun. 2016 (CEST)
Gnom hat Recht: Bevor Du den Artikel auf irgendein anderes Lemma verschiebst, bedenke, bitte, daß er in seiner derzeitigen Form einen Kessel Buntes umfaßt, was alles irgendwie zu dem Themenkreis „Behinderung“ gehört. Er hat aber keie befriedigende Fassung. Soviel ist richtig: Es geht dabei nicht nur ums Sozialrecht, sondern um alles mögliche, bis hin zu Fernsehsendungen und dergleichen. Sinnvoll fände ich:
  • Überblicksartikel zur Behinderung: Definition – medizinisch, rechtlich (ausgehend vom Völkerrecht, Ausblick auf nationales Recht im deutschen Sprachraum), (rechts-)soziologisch.
  • Zu jedem nationalen Recht einen eigenen Artikel nach den Regeln des Portals Recht.
  • Gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Bezüge in eigenen Artikeln behandeln.
  • Die neuen Artikel einpassen in die bestehenden Beiträge z.B. in Kategorie:Behindertenrecht (Deutschland).
Und dann wäre zu fragen, wer das leisten wollte (fachlich, zeitlich, redaktionell...)? Nur verschieben, wäre aber zu wenig, es müßte schon umfassender aufgeräumt werden... räusper--Aschmidt (Diskussion) 23:45, 7. Jun. 2016 (CEST)
Das mag alles richtig sein, hat ja aber mit der Verschiebung nichts zu tun. Gerade weil er "einen Kessel Buntes" umfasst, gehört er ja aufs Hauptlemma, und zwar für immer - eben als Überblicksartikel, egal, was später noch alles ausgelagert wird. Ich wollte nur vorher alle Eventualitäten ausschließen, die nachher zu Problemen führen könnten (wegen der vielen Verlinkungen). Aber ich interpretiere das Schweigen mal als Tendenz zum "Nein", habe auch nicht wirklich was anderes erwartet.
Ich als Laie sehe übrigens das Hauptproblem des Artikels in der krampfhaft politisch korrekten Aufmachung (insb. der Einleitung, die komplett an dem vorbeidefiniert, was der Volksmund unter Behinderung versteht) - vgl. dagegen die englische Version, vor allem die Einleitung und den Abschnitt History, der bei uns sträflich vernachlässigt wird. Aber für die Komplettüberarbeitung bin ich eh der Falsche. Dass Artikel zu breiten, wichtigen Themen oft ziemlich suboptimal sind, ist ja leider nicht Neues. --Katimpe (Diskussion) 15:09, 8. Jun. 2016 (CEST)

Vielleicht ist das wirklich nichts Neues. Allerdings ist es das eine, den Finger in die Wunde zu legen; das konstruktive Beseitigen von Mängeln ist etwas völlig anderes. Das eine ist übrigens wesentlich leichter als das andere. Vielleicht ist das ja auch der Grund dafür, dass es in diesem Projekt weit mehr Finger-in-die-Wunde-Leger als Lückenbeseitiger gibt.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 10:59, 12. Jun. 2016 (CEST)

Sind Staatsanwaltschaften per se relevamt?

Siehe Wikipedia:Löschkandidaten/11._Juni_2016#Staatsanwaltschaft_Dessau-Ro.C3.9Flau_.28LAE.29. --109.45.2.109 22:31, 11. Jun. 2016 (CEST)

Nein, sind sie nicht. Solche Informationen können in den Artikel des dazugehörigen Landgerichts eingepflegt weden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:21, 12. Jun. 2016 (CEST)

Störerhaftung

Moin, ich bin kein Jurist, aber die Darstellung im Lemma bzgl. der vermeindlich Neuregelung zu Unterlassungsansprüchen („künftig nicht mehr kostenpflichtig abgemahnt werden“) widerspricht scheinbar einigen Experteninterpretationen: „Einigkeit besteht jedenfalls darüber, dass allein durch die beschlossene Gesetzesänderung ganz sicher kein Ende der Abmahnwellen zu erwarten ist.“(Analyse zum "Ende der Störerhaftung": Von wegen Rechtssicherheit!) Kann das jemand mit mehr Sachverstand als ich bestätigen oder relativieren? Danke. --Aeroid (Diskussion) 12:24, 12. Jun. 2016 (CEST)

Hm, Aeroid, unser Fachmann zum Thema wäre Licentiatus. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:18, 12. Jun. 2016 (CEST)

Lemma Bundespräsidentenwahlgesetz 1971

Hinweis auf Diskussion:Bundespräsidentenwahlgesetz 1971#Verschiebung auf Bundespräsidentenwahlgesetz (Österreich). Bitte um allfällige Stellungnahmen dort. Danke. --Elisabeth 00:04, 13. Jun. 2016 (CEST)

meinerseits erledigt. --Opihuck 08:32, 13. Jun. 2016 (CEST)

Hinterlegung - Lemma?

Ich wollte den Artikel Hinterlegung (Verzug) nun durch meinen Artikel Benutzer:KayHo XIII./Hinterlegung ersetzen. Doch wie sollte das Lemma dann lauten? Hinterlegung (Recht)? Und wie sollte dann der Hinweis auf der BKL formuliert werden? --KayHo (Diskussion) 12:09, 15. Jun. 2016 (CEST)

Dann müsste halt der kurze Abschnitt zur Schweiz raus. --KayHo (Diskussion) 12:55, 19. Jun. 2016 (CEST)
Bitte nicht aufteilen, denn der Abschnitt zur Schweiz ist dazu m.E. zu knapp. Hinterlegung (Recht) wäre nicht eindeutig, weil die BKL zeigt, daß auch die anderen Lemmata rechtliche Themen behandeln. Die Ersetzung der BKL Hinterlegung durch Deinen Entwurf wäre aber m.E. möglich – mit einer BKL über der Einleitung des neuen Artikels. Dann müßten auch alle Links auf Hinterlegung (Verzug) in den weiteren Artikeln angepaßt werden. – Weitere Meinungen? – Danke für Deine Mühe.--Aschmidt (Diskussion) 00:26, 20. Jun. 2016 (CEST)

Benutzer:Ronellenfitsch

Hallo allerseits, dieser neue Nutzer befleißigt sich in diversen Artikeln rund um die DDR. Er hat offenbar ein umfangreiches Fachwissen, trifft aber noch nicht so ganz die Anforderungen der WP. Falls er wirklich Michael Ronellenfitsch ist - wozu er sich nicht äußern möchte, was er bei > 100 Namensträgern IMO auch nicht muß - hätten wir hier einen hochqualifizierten neuen Mitarbeiter, der vermutlich einiges an Mehrwert einbringen kann, wenn er behutsam und respektvoll angeleitet wird. Aktuell wird er eher grob angefaßt, was nicht sein müßte. --88.68.86.164 18:31, 19. Jun. 2016 (CEST)

Immer langsam. Auf seiner Disk schreibt er explizit, dass er nicht Michael Ronellenfitsch ist. Ein Account, der erst seit 9 Tagen im Netz ist und zielsicher Honeypots findet, dazu mit eindeutiger politischer Schlagrichtung,da ist nicht ganz so die Anforderungen der WP treffen noch milde ausgedrückt. Mit solchen Attributen wie Mehrwert und hochqualifiziert wäre ich da vorsichtig, werte IP. Du wirst sicher wissen, warum du als IP editierst und dich bemüßigt fühlst, diesen wertvollen Tipp hier zielsicher abzugeben.--scif (Diskussion) 19:52, 19. Jun. 2016 (CEST)
Er schreibt: Es gibt mehr Menschen mit diesem Namen. Ich habe nie behauptet, Michael Ronellenfitsch zu sein. Das heißt, er weicht der Frage aus. Hier schlagen auch Professoren unter vollem Klarnamen auf, die erst mal POV verbreiten. Da kann man die entweder anpupen und vergraueln oder ihnen sachlich erklären, was wir gerne sehen würden. Neue Autoren kommen hier nicht fix und fertig an, sondern müssen erst aufgebaut werden. AGF funktioniert nur in Kombination mit Geduld. --88.68.86.164 20:22, 19. Jun. 2016 (CEST)
Ich glaub ja viel und du wahrscheinlich noch an den Weihnachtsmann. Der Prof. wird 71. Meinst du, der tut sich so nen Kindergarten an? Und fachlich fundiert? Verbot von DDR-Symbolen Selten so gelacht. Ronellenfitsch ist ein Zweitaccount eines Autors, der unter seinem seinem ersten Account verbrannt ist, so sehe ich das.--scif (Diskussion) 23:03, 19. Jun. 2016 (CEST)
Wenn er von Anfang an so behandelt wird, werden wir das nie herausfinden und selbst wenn es ein neuer Acount eines vorher aktiven Autoren ist, sollte er nicht so angegangen werden, so lange er bei seinen Edits sachlich bleibt. --88.68.86.164 23:24, 19. Jun. 2016 (CEST)
BTW: Wir haben hier einige über neunzigjährige Experten, die super mitarbeiten. --88.68.86.164 23:45, 19. Jun. 2016 (CEST)

Man kann sich auch manches schönreden, du bist gerade dabei.--scif (Diskussion) 11:58, 20. Jun. 2016 (CEST)

Man kann sich auch einseitig auf seine Vorurteile verlassen, das macht alles einfacher ... --178.4.191.203 18:40, 21. Jun. 2016 (CEST)
Nunmehr Benutzer: Slopianka. Äußerst hochqualifiziert.--scif (Diskussion) 12:26, 22. Jun. 2016 (CEST)
Weißt Du, was ein Konjunktiv ist? --88.68.31.214 23:02, 22. Jun. 2016 (CEST)
Du möchtest mir was genau damit sagen? Dein Glaube in allen Ehren, bisher halte ich dessen Geschreibsel für weitgehend verzichtbar. Und damit stehe ich nicht allein, siehe den LA.--scif (Diskussion) 23:22, 22. Jun. 2016 (CEST)
Ich erkläre es Dir: Ich schrob oben: "Falls er ..., hätten wir ..." Ich habe nicht behauptet, daß es so ist, darum ist es sachlich falsch, mir fortwährend zu unterstellen, ich hätte behauptet, er sei tatsächlich hochqualifiziert, denn das habe ich nicht.
Ist das so für Dich verständlich oder soll ich es noch stärker vereinfachen? --88.68.31.214 23:38, 22. Jun. 2016 (CEST)

Du kannst dein Rückzugsgeefecht gestalten wie du willst, du wirst meine Meinung nicht ändern.--scif (Diskussion) 23:54, 22. Jun. 2016 (CEST)

Noch mehr billige Tricks? Du stellst mir eine Frage, weil Du Probleme beim Textverständnis hast und wenn ich Dir das gewünschte erkläre, unterstellst Du mir ein "Rückzugsgefecht". Wer's nötig hat ... --88.68.31.214 02:40, 23. Jun. 2016 (CEST)
Hör doch auf. Es geht doch nicht um Textverständnis, es geht um den Benutzer: Slopianka. Ich zieh doch die Hosen nicht mit der Kneifzange an. Und da sehe ich, das du jetzt mit der Erklärung Konjunktiv versuchst, die Sache zu erklären. Fertig. Ich hab meine Meinung zu dem Benutzer, du hast deine.--scif (Diskussion) 12:26, 23. Jun. 2016 (CEST)
Irrtum. Ich habe keine Meinung zu dem Benutzer, abgesehen davon, daß er irgendeine Art von Fachwissen mitbringt. Mein Interesse gilt dem allgemeinen Umgang mit Neulingen. --84.58.89.106 11:53, 24. Jun. 2016 (CEST)
abgesehen davon, daß er irgendeine Art von Fachwissen mitbringt. Das ist mir dann irgendwie entgangen. Bezgl. Neuling wäre ich dann doch etwas vorsichtiger. Der Account mag neu sein.... Und deswegen wähle ich genau diesen Umgang, bei wirklichen Neulingen sähe das anders aus.--scif (Diskussion) 13:02, 28. Jun. 2016 (CEST)

Mittlerweile unbeschränkt gesperrt, noch Fragen?--scif (Diskussion) 11:33, 12. Jul. 2016 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 21:27, 12. Jul. 2016 (CEST)

Kategorie:Jurist nach Staat

Es handelt sich allein um eine Kategorie des Fachbereichs Recht, kann die Frage, ob und wann es Unterkategorien der Kategorie:Jurist nach Staat geben kann oder soll und ob diese überhaupt sinnvoll ist, nur hier beantwortet werden. Einigt euch auch fachlicher Ebene. Es wäre ein Armutszeugnis für die Redaktion, wenn diese Diskussion durch einen meist fachfremden Admin entschieden werden müsste.

Zur bisherigen Diskussion siehe Wikipedia:WikiProjekt_Kategorien/Diskussionen/2015/Dezember/1#Kategorie:Jurist_.28Portugal.29_.28erl..29 - SDB (Diskussion) 09:36, 20. Jun. 2016 (CEST)

An der Diskussion war bereits mindestens ein Fachbereichsvertreter beteiligt, welcher klar zum Ausdruck gebracht hat, dass solche Kategorien unerwünscht sind. Sollte es dabei bleiben, bitte auch ich um ein klares Votum damit das dann auch so umgesetzt werden kann. -- Radschläger sprich mit mir PuB 13:49, 20. Jun. 2016 (CEST)

Inzwischen durch MBq pro Löschung erledigt.--Zweioeltanks (Diskussion) 15:21, 20. Jun. 2016 (CEST)
Ich frage mich, warum ihr in einem Fachportal anfragt, wenn ihr "Kat-Experten" doch wieder unter euch diskutiert.--scif (Diskussion) 19:27, 20. Jun. 2016 (CEST)
Na ja, dies ist jetzt schon der dritte Hinweis ([6] & [7]) auf die dortige Diskussion. Ihr hattet also schon recht lange Zeit euch dort zu beteiligen. Mein Eindruck war die Ablehnung dieses Stranges durch Mitarbeiter dieses Portals. -- Radschläger sprich mit mir PuB 20:42, 20. Jun. 2016 (CEST)
Du möchtest mir jetzt aber nicht erzählen, das dich dass überrascht, bei den Mätzchen, die sich quer durch die ganze WP ziehen.--scif (Diskussion) 23:18, 20. Jun. 2016 (CEST)
nein, ich weiß, dass Fachleute durch die Art und weise wie diskutiert wird abgeschreckt sind. Daher engagiere ich mich seit Monaten die Fachbereiche zu stärken und die "Übersystematisierer" und die "Kleinstkategorisierer" zu Diskussionen zu zwingen. Die Zeit der alleinherrscher einzelner über das Katsystem ist zum Glück vorbei. Die Fachbereiche entdecken wieder ihren Einfluss auf die Kategorien. Hier wurde – ohne mit euch zu sprechen – ein katstrang angelegt. Normalerweise schaffen es Fachbereiche nicht mehr diese loszuwerden. Hier endlich ein gutes Beispiel: es hat geklappt! Die Regel: erst diskutieren dann Systematiken anlegen muss jetzt wieder Schule machen. -- Radschläger sprich mit mir PuB 23:15, 22. Jun. 2016 (CEST)
Es gibt jetzt noch die Kategorie:Richter (Deutschland), Kategorie:Rechtsanwalt (Deutschland), und Kategorie:Staatsanwalt (Deutschland), worauf Tabbelio hingewiesen hat. Ich werde die auch löschen, aber sie müssen erst über den Bot geleert werden. --MBq Disk 13:32, 21. Jun. 2016 (CEST)
Korrektur: Diese Unterkats für Richter, Staataanwälte und Rechtsanwälte sortieren nicht die Nationalität, sondern den Staat der Zulassung/Bestellung, insofern sollten sie nicht gelöscht werden. Sie waren von dem verlinkten Löschantrag gar nicht betroffen, da hatte ich mich geirrt, siehe meine Disk [8]. --MBq Disk 12:30, 22. Jun. 2016 (CEST)

Nur weil ich grad zufällig die Umbenennung der Kategorie mitbekommen habe und leider von Kategorien recht wenig Ahnung habe: Gehört Thomas Abeltshauser in die Kategorie Rechtsanwalt, wenn er gar keine Zulassung mehr hat? Tatsächlich gibt der Artikel auch nichts her, ob er jemals eine Zulassung hatte. --Grindinger (Diskussion) 15:42, 21. Jun. 2016 (CEST)

Ja, für die Kategorie gilt der Grundsatz: einmal Rechtsanwalt, immer Rechtsanwalt. --Matthiasb – (CallMyCenter) 21:52, 21. Jun. 2016 (CEST)
Das ist grundsätzlich richtig, doch sollte für eine solche Kategorie aus dem Artikel hervorgehen, dass A. irgendwann einmal als Rechtsanwalt tätig oder zugelassen war. -- Stechlin (Diskussion) 16:59, 10. Jul. 2016 (CEST)