Wikipedia Diskussion:Bildrechte/Archiv/2006-1

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Es geht mir um ein Bild, dass sich in der englischsprachigen Wikipedia befindet: en:Image:Ozon-lff.jpg. Das Bild zeigt einen bekannten französischen Regisseur, aufgenommen bei einem Filmfestival. Der Autor, ein russischer Journalist, hat unter dem Abschnitt "Lizenz" folgenden Text eingefügt: This image is copyrighted. The copyright holder allows anyone to use it for any purpose.. Kann man dieses Bild nun in WikiCommons einbinden und es somit auch in der dt. Wikipedia benutzen? LG César 13:36, 31. Dez 2005 (CET)

Aber klar - die Vorlage Copyrighted free use existiert auf den Commons auch. --Svencb 13:44, 31. Dez 2005 (CET)

Vielen Dank, für die schnelle Antwort. Ich hoffe, ich habe jetzt alles richtig gemacht - siehe hier. G César 16:31, 31. Dez 2005 (CET)

Ich hab's nochmal überarbeitet - insbesondere frage ich mich, warum du das als GFDL getaggt hast, wenn's in der en-wp unter "copyrighted free use" stand. Ach ja, und du solltest alle Bilder, die du auf die Commons hochlädst, kategorisieren, damit sie gefunden und benutzt werden können. Ich hab' noch ein paar kleinigkeiten geändert, schau's dir mal an. -- D. Dÿsentrieb 17:30, 31. Dez 2005 (CET)

Hallo, könnte da mal jemand draufschauen und eine fachkundige Ansicht zum Thema Schöpfungshöhe äußern? Vielen Dank. --elya 18:03, 2. Jan 2006 (CET)

M. E. ist bei den abgebildeten Objekten keine Schöpfungshöhe zu erkennen. Das Bild selbst aber schon. --ST 19:40, 2. Jan 2006 (CET)
OK, das reicht mir, dann kann das Bild bleiben. Danke. --elya 08:03, 3. Jan 2006 (CET)

Abkürzung pma

Hier wird öfters die Abkürzung pma benutzt. Was bedeutet diese? --Berthold Werner 10:52, 3. Jan 2006 (CET)

siehe PMA: post mortem auctoris (nach dem Tod des Autors) --JuergenL 10:58, 3. Jan 2006 (CET)
Autsch. Da habe ich es dreimal überlesen. Vielen Dank. --Berthold Werner 11:24, 3. Jan 2006 (CET)

Nochmal Logos

Nochmal eine Frage zu Logos (sorry). Ich habe den Text gelesen und das Beispiel mit der Schokolade gesehen. Da habe ich gelernt, dass die Gestaltung eines Produktes eine Schöpfungshöhe haben muss. Dann habe ich Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv4#Markenlogo_auf_einem_Foto gelesen und gelernt: a) ein Logo sollte nicht "zentral" zu sehen sein. Nun meine Frage: auf dem Bild der Schokolade sieht man doch zentral das Logo, das durchaus eine Schöpfungshöhe haben sollte. Warum ist die Abbildung des Logos dennoch möglich? Hintergrund: Ich könnte selbstfotografierte Bilder von Fahrrädern einstellen, bei denen die Markennamen sehr deutlich zu sehen sind (Beispiel für Fahrradlogo: [1]). Was gilt hier? Sorry wenn ich was überlesen oder falsch verstanden habe. Und: was sagt mir: "Niemals kann ein Produkt selbst die Marke sein. Was also produktbedingt geformt ist, stellt nicht gleichzeitig die Marke des Produktes dar" in diesem Zusammenhang? Im Gutachten heisst es: "Unter markenrechtlichen Gesichtspunkten bestehen in der Regel keine Probleme bei der Einstellung von Abbildungen oder Fotografien von Marken in die freie Enzyklopädie Wikipedia." Und: "Auch wenn die Wiedergabe von Marken oder Firmennamen und Firmenlogos unter marken- und firmenrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist, kann es dort zu Problemen kommen, wo die Bezeichnung oder Gestaltung auch urheberrechtlich schutzfähig ist. Dies ist bei entsprechender künstlerischer Gestaltung möglich. In diesen Fällen bestehen die verschiedenen Rechte nebeneinander." Gruß --GS 16:30, 4. Jan 2006 (CET)

Nach Bearb.konfl.: : Es würde uns helfen, wenn du angeben würdest, welchen Text du gelesen hast. Ich weiss leider nicht, welches Schokoladenbild du meinst. Darf ich dich bitten, auf das exakteste urheber- und markenrechtliche Aspekte auseinanderzuhalten? Markenrechtlich sehe ich keinerlei Probleme, urheberrechtlich geschützte Logos können evtl. als Beiwerk (Recht) gesehen werden, wenn sie nicht zentral bzw. für das Bild wichtig sind. Wir bewegen uns hier natürlich wieder in einer Grauzone, da bei vielen Logos der eine die Schöpfungshöhe bejaht, der andere verneint. --Historiograf 16:56, 4. Jan 2006 (CET)

Bei den Schriftzügen auf dem Rad sehe ich keine Schöpfungshöhe --Historiograf 16:57, 4. Jan 2006 (CET)

Datei:Ritter Sport Halbbitter.jpg
Danke für die sehr schnelle Bearbeitung! Mit Text war der Wikipedia-Text gemeint. Sorry, mein Fehler. OK, markenrechtlich kein Problem, verstanden. Urheberrecht ist Grauzone, wie ich mir gedacht habe. An Beiwerk hatte ich auch gedacht. Daher die Frage mit der Schokolade, denn das umseitige Bild zeigt das Logo ja ziemlich zentral. Der Schriftzug auf dem Fahrrad ist übrigens nicht das Logo, wie mir scheint, da dieses zusätzlich noch ein grafisches Element aufweist. Daher dürfte der bloße Schriftzug vermutlich keine Schöpfungshöhe besitzen. Ich würde das Bild dann mal hochladen, oder? Danke für die Antwort. Gruß --GS 17:16, 4. Jan 2006 (CET)
der Wikipedia-Text (immer noch keinen Schimmer, welcher Text denn nun, wir haben hier mehr als 5 Seiten). Bei der Schokolade ist nicht der Schriftzug bzw. das Logo das Problem, sondern die Illustration, die sich aus einem Lichtbild (abfotografierte Schokolade) und einer wohl geschützten Illustration zusammensetzt. Also Löschung erforderlich. --Historiograf 17:12, 6. Jan 2006 (CET)
Das stammt aus dem Text, auf dessen Diskussionsseite wir gerade diskutieren. Genau: Wikipedia:Bildrechte#Benutzung eigener Aufnahmen#Produktfotos (Marken, Cover, Comicfiguren, ...) (wie verlinkt man auf die dritte Gliederungsebene? Sonst einfach Suchbegriff: "Schokolade unterhalb der Schöpfungshöhe" eingeben). Ich habe es auch so eingeschätzt, dass die Illustration wohl geschützt ist und war daher irritiert, dass das Bild mit der Unterschrift: "Schokolade unterhalb der Schöpfungshöhe" als Beispiel für zulässige Abbildung von Marken genannt wird. Das sollte man ändern, denn die Verwirrung ensteht scheinbar auch bei anderen. Ich hatte nämlich kurzfristig gedacht, dass Markenrecht hier helfen würde. --GS 17:23, 12. Jan 2006 (CET)

Bild:Wir packen zu.jpg Kürzere Schutzdauer bei anonymen Werken?

Ich bitte um fachkundigen Rat bei Benutzer_Diskussion:Elya#Bild:Wir_packen_zu.jpg. Danke. --elya 12:28, 5. Jan 2006 (CET)

Grundsatzdiskussion hierher verschoben --Historiograf 17:04, 6. Jan 2006 (CET)

Hallo Elya, danke für den Urheberrechts-Hinweis bei diesem Nazi-Propagandabild. Ich betrachte das Bild als Anonymes Werk (Urheberrecht), das gemäß § 66 UrhG 70 Jahre nach der Veröffentlichung Public Domain ist. Bei der Beurteilung irgendwelcher Ermessungsspielräume möchte ich hiermit einlassen, dass es sich um ein Werk der Nazi-Propaganda handelt, dass hier im Sinne der Volksaufklärung eingesetzt wird, um die Mechanismen dieser totalitären Diktatur aufzuzeigen. Dass es bei einer derartigen Aktivität Urheberrechtsprobleme mit dem Völkischen Beobachter gibt, habe ich noch nie gehört. --Rabe! 10:14, 5. Jan 2006 (CET)

Wo werden diese Löschdiskussionen eigentlich geführt? Die Diskussionen zu den Artikellöschungen sind mir bekannt, da mache ich auch regelmäßig mit, aber die Bildlöschungen scheinen doch eher im Geheimen stattzufinden. --Rabe! 10:14, 5. Jan 2006 (CET)

Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder - das steht auf jeder Löschkandidaten-Seite oben groß verlinkt, geheim ist daran überhaupt gar nichts. --AndreasPraefcke ¿! 10:18, 5. Jan 2006 (CET)

Noch ist dieses Bild ja auch nicht zur Löschung vorgeschlagen, daher gibt es hierzu auch keine Diskussion auf Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder. --Svencb 12:23, 5. Jan 2006 (CET)


Da es auf de: Tausende von nicht oder nicht hinreichend lizensierten Bildern gibt, werden die Bilder von mir und anderen Admins - nach einem Hinweis an den Uploader - auch ohne Löschantrag gelöscht. Der Nachfass bei neuen oder aktiven Nutzern ist deutlich mehr, als man, wenn man das Upload-Formular wirklich liest, erwarten kann: "Dateien ohne (korrekten) Lizenzhinweis und Quellenangabe werden ohne Rückfrage gelöscht!". Zur Zeit werden aktiven Benutzern 14 Tage Zeit eingeräumt, die Lizenz nachzutragen. Wenn jemand allerdings im Juli oder September 2005 ein Bild ohne Quelle und/oder Lizenz hochgeladen hat und dann nicht weiter aktiv war, wird einfach gelöscht (in den meisten Fällen sowieso verwaist, da Bilder ohne Lizenzangabe auch nicht in Artikeln eingesetzt werden dürfen). Irgendwann sind wir hoffentlich soweit, daß wir nur noch die neu eingestellten Bilder auf Lizenz prüfen müssen und nicht diesen Riesenberg an potentiellen Urheberrechtsverletzungen vor uns herschieben... Was das konkrete Bild angeht, frage ich nochmal auf Wikipedia Diskussion:Bildrechte nach, Dein "Einlaß" ;) klingt für mich einerseits plausibel, andererseits gehen wir üblicherweise davon aus, daß Bilder aus den 30ern grundsätzlich noch nicht PD sind. Grüße, --elya 12:25, 5. Jan 2006 (CET)

DIe Anonymität dieses Bildes möchte ich heftigst bestreiten. Solange die Ausgabe des Heftes nicht vorliegt und anhand derer nachgewiesen knna, dass zumindest dort kein Name genannt wurde, braucht man mit solcherart Spekulationen gar nicht erst anfangen. Außerdem ist zu berücksichtigen selbst wenn der Zeichner dort nicht genannt wurde, aber irgendwann später, der Zeichner dieses Werk als seines ausgegeben hat, die Anoynmität ebenfalls flöten geht. Die davon unabhängige Argumentation wegen der Volksaufklärung würde zwar für die Wikipedia zutreffen, aber eine Verwendung außerhalb dieses Kontextes ausschließen oder zumindest erschweren. Das ginge dann eher in Richtung der fair-use-Lösung in en oder der schon seit langem diskutierten Regelung über das Zitatrecht, die bisher noch nicht in der de-Wikipedia anerkannt ist. Zu bedenken ist außerdem, dass bei vielen Bilder (auch Propagandefotos) aus Zeiten des NS-Regimes tatsächlich noch Schutzrechte bestehen und auch eingefordert werden. So zB die zu Recht geforderte und durchgeführte Löschung von Hitler-Fotos vor einiger Zeit. Fazit: Meine Erachtens sind halbwegs belastbare Ausagen ohne weitere Recherchen nicht möglich. Gruß --Finanzer 13:08, 5. Jan 2006 (CET)

D'accord. Zudem ist in der linken unteren Bildecke ja anscheinend eine Signatur des Zeichners, was der Anonymität stark widerspricht. Wenn sich die Gemeinfreiheit nicht ad-hoc klären kann, spricht ja nichts dagegen, dass Bild in irgendwann später mit dem dann recherchierten Todesdatum des Zeichners erneut hochzuladen. --Svencb 14:24, 5. Jan 2006 (CET)

Ich schlage zunächst vor, die genaue Quelle des Bildes zu recherchieren. Angenomme es handelt sich dabei um HJ: das Kampfblatt der Hitler-Jugend ; amtliche Zeitung der Reichsjugendführung der NSDAP, Berlin/München: Eher, 1935–1939 könnte dann womöglich die Regelung für Amtliche Werke gelten? Und bevor wir jetzt noch lange rumspekulieren sollten wir vielleicht mal einen unserer Rechtsexperten hinzuziehen. Ich möchte keinem der bisherigen Diskutanten zu nahe treten, aber in solch speziellen Fragen des Urheberrechts sind wir doch alle nicht firm, oder? --Frank Schulenburg 18:11, 5. Jan 2006 (CET)

Naja ein wenig lernt man schon in anderthalb Jahren WP ;-) Die Idee mit dem amtlichen Werk könnte aber der Ausweg sein, zumal ich die Bauchschmerzen von Rabe bezüglich des Hintergrunds der Entstehung voll verstehe. Gruß --Finanzer 19:10, 5. Jan 2006 (CET)
Amtliches Werk scheidet aus. Parteiorganisationen sind keine Behörden. Außerdem § 5 (2) UrhG ist für uns sinnlos. --ST 19:21, 5. Jan 2006 (CET)

Ganz impulsiv-gefühlsmäßig würde ich sagen: Es kann doch nicht sein, dass wir hier die Rechte eines Urhebers schützen, der diese Rechte durch verbrecherisches Tun (der hat ja vermutlich noch ganz andere Karikaturen gezeichnet, ich denke da mal an Schreckenskarikaturen von Juden etc.) erworben hat. Das wäre ja so, als wenn man sein Mordopfer beerben würde (ist, glaube ich, ausgeschlossen in Deutschland). Mittlerweile ist es doch so, dass auch die Erlöse, die ein Verbrecher durch die Medienvermarktung seiner Memoiren erzielt, ihm nicht mehr zugute kommen können, sondern im Interesse von Opfern oder Geschädigten beschlagnahmt werden können. Nur wir in der Wikipedia biegen alle Gesetze und Eventualitäten so hin, dass die (eventuell vorhandenen) Rechte eines solchen Armleuchters gewahrt bleiben. Das ist doch pervers. --Rabe! 21:47, 5. Jan 2006 (CET)

Na gut, ich bin ja Legalist. Ich will nicht, dass die Wikipedia gegen Gesetze verstößt, auch nicht, wenn es sinnvoll wäre. Fakt ist: Das Bild ist vor mehr als 70 Jahren geschaffen worden. Da seit dem Ablaufen dieser 70 Jahre bis heute nicht viel Zeit verstrichen ist, war für den Autor auch nicht viel Zeit, in dieser Zwischenzeit vor 70 Jahren zu sterben (Krieg war auch noch nicht). Das heißt, um Public Domain anzusetzen, muss der Autor für anonym erklärt werden. Also wenn man mich fragt, würde ich unter einer Autorenangabe Name, Vorname und Entstehungsjahr verstehen (das haben viele Bilder, die ich eingestellt habe). Das hat dieses Bild nicht. Nur Gekritzel unten links. Ich unterzeichne auch als "Rabe!", bin aber trotzdem anonym. Jetzt kann man sich im Interesse dieses Nazi-Zeichners aufmachen und versuchen, den Urheber kriminalistisch zu ermitteln. Da stellt sich mir die Frage, wieviel kriminalistisches Geschick kann das Urhebergesetz da von einem verlangen. Und wer will sich die Mühe machen, wenn es um die Rechte eines Nazi-Schmierers geht? Vermutlich möchte der auch aus guten Gründen anonym bleiben, ich kann mir nicht vorstellen, dass da jemand auf diese Nazi-Schmierereien stolz ist. Also, wir kennen den Autoren nicht, das Bild ist anonym, also Public Domain. --Rabe! 21:47, 5. Jan 2006 (CET)

Noch mal eine Bemerkung zu Nazi-Propaganda-Werken: Bei Fotos oder Filmen kann man sich ja noch immer mit "Ästhetik" (siehe Leni Riefenstahl) oder "Dokumentation" rausreden. Aber Karikaturen überzeichnen/verzerren die Wirklichkeit im Interesse der Auftrageber. Wer da für verbrecherische Auftraggeber arbeitet, macht sich der Beihilfe schuldig und hat nicht viele Ausreden. Gibt es denn da keine gesetzliche Regelung, wie es mit der urheberrechtlichen Behandlung von Nazi-Propaganda zu handhaben ist? Der Völkische Beobachter wird doch auch von seriösen Organisationen zitiert und abgebildet, so vom Deutschen Historischen Museum unter www.dhm.de und von der Shoa.de . Da wird doch keiner Lizenzen zahlen. In einer Fernsehsendung haben sie mal Auschnitte aus der Sportpalastrede von Goebbels gezeigt. Haben da die Erben Tantiemen bekommen? Haben die Alliierten nicht mal alles Nazi-Vermögen beschlagnahmt? Wem gehört das jetzt? Gilt das vielleicht als von der US-Regierung veröffentlicht, so zum Zwecke der Umerziehug des deutschen Volkes oder so? Man muss doch nicht immer alles zugunsten von Verbrechern interpretieren. --Rabe! 21:47, 5. Jan 2006 (CET)

Moin Rabe! Welche Absichten der Urheber hatte, interessiert uns leider recht wenig, da wir uns ans deutsche Urheberrecht halten müssen. Deshalb können wir nun nicht die Gesetze aus (gerechtfertigten) moralischen Gründen verbiegen. Dein Versuch, es mit der Anonymität als frei durchzubekommen, ist leider nicht so einfach. Anonym heißt, dass sich der Urheber nie zu dem Werk bekannt hat. Historiograf würde sagen "dass er nichtmal auf ner Diashow gesagt hat, es sei sein Werk" (Wortlaut). Bei diesem Bild also, dass sogar eine Signatur links unten in der Ecke hat, müsstest du nun erstmal den Beweis erbringen, dass es wirklich anonym ist. --Gruß Crux 21:55, 5. Jan 2006 (CET)

Das gleiche wir für das diskutierte Bild gilt leider auch für Bild:SA und Studentische Verbindungen 1935.jpg. --Svencb 22:05, 5. Jan 2006 (CET)

Rabe du hast völlig recht, dass andere Medien (Zeitung, Fernsehen, Radio) wahrscheinlich urheberrechtlich geschütztes Material verwenden. Sie tun dies, gesetzt den Fall an den Rechteinhaber werden keine Gebühren gezahlt, unter Ausnutzung des von dir bereits angeführten Zitatrechts für wissenschaftliche oder aufklärerische Zwecke. Dieses Recht ist aber auch nur genau darauf eingeschränkt. Die Weiterverwendung solch eines Bildes innerhalb des Wikipediaartikel, zB Druck und DVD, ist wahrscheinlich unproblematisch. Aber eben die generelle Verwendung solch eines Bildes, das ist ja was die Wikipedia sich auf die Fahnen geschrieben hat, freie Inhalte, wäre aber nicht mehr gewährleistet. Eben analog zum Fair Use in der en-WP. Jetzt kann man sich in diesem Falle die Frage stellen, wollen wir dies für dieses Bild tatsächlich absolute Verwendungsfreiheit oder reicht uns nicht auch die Nutzung durch das Zitatrecht. Das zweitere kann man bejahen, was ich persönlich auch tue. Aber, und das ist mE das Problem, damit öffnen wir eine Schleuse, was dann höchstwahrscheinlich nicht mehr beherschbar ist und uns immense rechtliche Probleme bereiten wird. Da bin ich mir sicher. Gruß --Finanzer 22:09, 5. Jan 2006 (CET)
Bei aller Spekulation über Schleusentore und Diashows etc. Ich halte mich gern an Fakten. So dokumentiere ich gern die Lebensdaten und Urheberrechtsansprüche der Urheber der Bilder, die ich in die Wikipedia einstelle. Siehe dazu hier: [2] . Ich neige da zu einer gewissen Systematik und orientiere mich an den Fakten. Die nutze ich im Interesse der Wikipedia. Die Fakten sind hier: Der Urheber ist unbekannt, also anonym. Das Bild ist vor mehr als 70 Jahren veröffentlicht worden. Die Nutzung in der Wikipedia entspricht also den Richtlinien. Alles andere ist Spekulation. --Rabe! 14:32, 6. Jan 2006 (CET)
Der Urheber ist Dir und mir momentan unbekannt, obgleich es Hinweise gibt (Signatur etc.). Mangelnde Recherche kann keine Anonymität begründen. --Svencb 14:58, 6. Jan 2006 (CET)

Ende der Verschiebung --Historiograf 17:04, 6. Jan 2006 (CET)

Stellungnahme: Mir ist einigermaßen unverständlich, wieso man ein klar signiertes Werk als anonym betrachten kann. Wir müssen hier § 66 UrhG mit § 10 Abs. 1 zusammenlesen. In § 10 Abs. 1 ist vom bekannten Decknamen oder Künstlerzeichen die Rede, wobei es sich hier eindeutig um ein Künstlerzeichen (z.B. Initialen, grafische Zeichen, Logos usw.) handelt. An die Bekanntheit eines solchen sind keine hohen Anforderungen zu stellen (Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, § 10 Rdnr. 9). Es gilt also gemäß § 66 Abs. 2 Satz 1 die Rückkehr zur Regelschutzfrist. Es ist mir des weiteren unverständlich, wieso man die klaren Beispiele von Anonymes Werk (Urheberrecht) über die Anwendung des früheren Rechts ignoriert. Eine Zeichnung ist ein Werk der Bildenden Künste und für die galt früher NICHT die Regelung der anonymen Werke. Auch wenn man das Künstlerzeichen ignoriert, kommt man auf diesem Weg zur Regelschutzfrist von 70 Jahren pma, denn es ist die für den Urheber eines vor dem 1.7.1995 geschaffenen Werks günstigere Frist zu wählen. Da nach dem neuen Recht der Schutz am 31.12.2005 70 Jahre nach Erstveröffentlichung endete, ist das Werk nur dann gemeinfrei, wenn der Urheber spätestens am 31.12.1935 verstorben ist. Amtliches Werk: keine Chance. Also nur dann, wenn Rabe! nachweisen kann, dass der Urheber spätestens am 31.12.1935 tot war, kann das Bild rein. Bis dahin bitte löschen.
Zur moralischen Frage: Ich hätte auch gern die Nazikarikatur der Judensau im Artikel. Aber solange Benutzer Hoch auf einem Baum das 2005 beschlossene Meinungsbild mit Ausnahmebestimmungen gemäß Bildzitat nicht umsetzt, müssen wir von solchen Erörterungen Abstand nehmen, abgesehen davon, dass mit dem angestrebten Umzug auf Commons unsere eigenen Policies neu auf dem Prüfstand stehen. --Historiograf 17:04, 6. Jan 2006 (CET)

  • Ich habe dem nichts hinzuzufügen. (Hochachtung, Historiograf!) --Lung (?) 18:09, 6. Jan 2006 (CET)

Bahnhöfe und Verkehrsanlagen

Die Deutsche Bahn AG gestattet auf Anfrage die Lizenzierung von Aufnahmen aus Bahnhöfen unter GFDL bzw. Public Domain - Da es in der EU nicht möglich ist, auf das Urheberrecht zu verzichten, müsste man statt "Public Domain" nicht sagen "freigegeben für jegliche Verwendung"? --Phrood 22:17, 5. Jan 2006 (CET)

Wir brauchen das hier nicht zu klären. Wir haben einen PD-Baustein und basta. Ich sehe wirklich keinen Handlungsbedarf im Bezug auf Bahnhöfe. Entweder man ändert den Text zum PD-Baustein allgemein oder man lässt es. --Historiograf 16:31, 6. Jan 2006 (CET)

Bilder der Visby-Klasse

Hab grad mal auf der Webseite der Werft geguckt ob und was es da für Bilder gibt und da steht doch ganz oben tatsächlich "The pictures below are made for printing and they are of course free to use. .. Please specify photo source (Kockums AB) and photographer (when specified) when publishing the pictures.". Damit steht einem Upload bei uns doch nichts im Wege, oder? Welche Lizenz ist die passende? Vorlage:Bild-by bzw. Attribution in Commons? --BLueFiSH 16:24, 8. Jan 2006 (CET)

BLueFiSH, wie lange bist du bei der Wikipedia? Du weißt doch genau, das wir für alle Bilder (außer Banknoten, Briefmarken, Aufnahmen in Gebäuden, Aufnahmen von Personen, Münzen, Aufnahmen die Markenzeichen zeigen, Aufnahmen die nach der Panoramafreiheit aufgenommen wurden, Aufnahmen der NASA und Darstellungen von Patenten und noch so 20 bis 30 Sachen) unbedingt das Bild verändern müssen. Da du hier leider von Leuten umzingelt bist, die dieses eherne Gebot mit Maul- und Klauenseuche verteidigen weil sonst die Wikipedia direkt untergeht obwohl sie bisweilen nicht mal wissen wie sie so eine Veränderung denn wohl Anstellen sollen. Dieses sehr wichtige Änderungsgebot hat auch schon dazu geführt, das 0,1% der Bildchen hier tatsächlich verändert wurden. Meistens heller/dunkler/schärfer/wischiwaschi. Sprich: Wenn du keine Tür an an das U-Boot malen darfst, und frag mich nicht wer sich so einen Schwachsinn ausdenkt und verteidigt, dann sind die Bilder Böse. Und pass auf das du für dein anmassendes Ansinnen dir keinen höchst berechtigten Sperrantrag fängst.
Passende Lizenz wäre übrigens {{attribution}} auf den commons. Aber lass dich nicht erwischen. Ich ich habs auch nicht geschrieben -- Stahlkocher 17:47, 8. Jan 2006 (CET)

Wie habe ich Stahlkochers Polemik hier vermisst. Auch 2006 ganz der alte K***brocken. Sofern nicht ausdrücklich Online-Nutzung einschließlich klonmerzieller - (c) für klonmerziell by me - Nutzung und Veränderbarkeit zugesichert wird, empfiehlt sich eine Rückfrage. Dabei kann man auch ein wenig Werbung für CC-BY-SA machen. --Historiograf 20:04, 8. Jan 2006 (CET)

Nachfrage habe ich gestern Abend bereits geschrieben, mal sehen was draus wird. Habe dabei auf commons:Template:Attribution verwiesen und angefragt, ob dieses ihren Vorstellungen entspricht. --BLueFiSH 06:48, 9. Jan 2006 (CET)
Stand der Dinge: nach erster Mail und Konkretisierung in zweiter Mail hat sich herausgestellt, dass eine kommerzielle Verwendung ausgeschlossen wird. Tja, schade drum, aber irgendwie hab ich damit schon gerechnet, dass, wenn ich nochmal explizit auf die Möglichkeit zur kommerziellen Verwendbarkeit hinweise, ich eine Absage bekomme. --BLueFiSH 17:37, 15. Jan 2006 (CET)

@Bluegfish, @ALL Kannst du/könnt ihr bitte mal zu http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Textvorlagen#Neuer_Anlauf Euren Senf geben? Englische Übersetzung wäre gut, als Vorschlag für commons oder en. --Historiograf 18:25, 15. Jan 2006 (CET)

Akzeptable Einschränkung von PD ?

Bild:Sandoy.jpg, bitte mal den unten am Bild angegeben Text lesen. Die Karte wird als PD ausgewiesen aber mit einer Einschränkung ob kommerzieller mechanischer (!) Reproduktion bzw Navigation versehen. Meiner Ansicht nach eine unzulässige Einschränkung da nicht voll kommerziell durch Dritte nutzbar. --Denniss 22:19, 8. Jan 2006 (CET)

Ist mir unverständlich. Entweder "public domain" oder "but", aber beides geht nicht zusammen. Muss m. E. in Wikipedia gelöscht werden, weil der ursprüngliche Urheber mit der, nun ja, "Lizenz" keineswegs eindeutig sagt, was er nun will. --AndreasPraefcke ¿! 22:23, 8. Jan 2006 (CET)

Ist mit den Spezialisten für Faröische Briefmarken auf Commons abzuklären. --Historiograf 22:33, 8. Jan 2006 (CET)

Hast Du mal 'ne Ahnung wer das dort sein könnte ? --Denniss 00:41, 9. Jan 2006 (CET)

Ich habe jetzt mal auf der Webseite ein wenig gesucht und das hier gefunden: "The texts and graphics may not be used for commercial purposes, or mechanical reproduction without permission from the Faroese Philatelic Office." Keine kommerzielle Nutzung es sei denn es ist vorher eine Genehmigung eingeholt wurden. Die Genehmigung liegt anscheinend bisher nur für die Briefmarken vor aber ich bin mir nciht sicher ob dort auch ob einer kommerziellen Nutzung angefragt wurde. --Denniss 00:48, 15. Jan 2006 (CET)

Die genannten Karten stammen aus der "ersten Generation" und wurden unlängst auf der Website http://www.faroestamps.fo durch eine "zweite Generation" ersetzt, die im Prinzip identisch sind, aber etwas "künstlerischer" sind und vor allem aber einen eindeutigeren Text aufweisen, was den Lizenzstatus betrifft. Abgesehen davon, weiß die färöische Postverwaltung (namentlich die philatelistische Abteilung von Postverk Føroya) von Anfang an von meinem "Treiben" hier, und sieht es nicht nur wohlwollend, sondern unterstützt es aktiv. Die Karten liegen auch auf den Commons: http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Maps_of_the_Faroe_Islands und die Commons sind ein Link,für den die färöische Post selber wirbt, wie man hier sieht: http://www.stamps.fo Eigentlich sehe ich keinen Grund, die Karten der "ersten Generation" zu ersetzen, den es sind ja im Prinzip die selben Karten und vom selben Künstler auf den selben URLs wie schon damals abgelegt. Zu den Briefmarken: Ich glaube nicht, dass es erlaubt wäre, Briefmarken zu fälschen und in Umlauf zu bringen. -- Arne List 18:45, 15. Jan 2006 (CET)

Neuer Vorschlag auf Commons

Wir sollten unsere bildrechtlichen Regelungen und Debatten allmählich auf Commons verlagern, da dort zunehmend die Musik für uns spielen wird, ob wir das nun gut finden oder nicht. Bitte zu http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Forum#Ein_paar_Jahre_mehr_in_de dort Stellung nehmen! --Historiograf 23:00, 8. Jan 2006 (CET)

Zwei konkrete Fragen

Ich muss leider zwei ganz konkrete Fragen stellen:
1.) Ich würde gerne für die Wiki die Bilder von dieser Site nutzen, Bilder, deren Copyright also abgelaufen ist. About the Images besagt, dass neue Rechte durch die Verwendung im Ausstellungkatalog entstünden. Stimmt das?
2.) Hier wird die Verwendung definiert: "All pictures on Dr. Thewissen's pages are public access, although the source must be identified in publication." (so steht es auf allen anderen Seiten der Site zur Verwendung der dort gezeigten Bilder). Beim letzten Bild heißt es "This reconstruction can be used freely, but this statement has to be added to its caption: Illustration by Carl Buell, and taken from...". Kurz: Ist diese Verlautbarung der Rechte vereinbar mit den "Creative Commons - Attribution-ShareAlike 2.0 Germany"? Leider ist keine Mailadresse angegeben, sonst würde ich selbst nachfragen wie's mit der kommerziellen Verwertbarkeit aussieht. Schon mal schönen Dank im Voraus für Eure Antwort. Viele Grüße --TomCatX 01:26, 9. Jan 2006 (CET)

zu 1) kann im Einzelfall sein. Siehe Editio princeps. --ST 01:59, 9. Jan 2006 (CET)

Editio princeps gibts in den USA nicht und wir sollten nicht ohne Not unsere allermiesesten Rechtsvorschriften dorthin exportieren. Es ist nur natürlich, dass Institutionen alles mögliche behaupten, das fällt unter COPYFRAUD im Sinne von Mazzone. Ad 2: solche Fragen sind auf Commons zu stellen und die Bilder am besten ggf. dort hochzuladen. --Historiograf 02:23, 9. Jan 2006 (CET)

Werd' ich machen. Dankeschön für die Auskünkfte. Grüße --TomCatX 14:00, 9. Jan 2006 (CET)

Zur Geschäftsordnung: Diese Seite ist sehr groß

Hat jemand Lust, Archiv6 anzulegen (und die Betreffe wie oben zu kopieren)? Jungadmins vor! --Historiograf 02:25, 9. Jan 2006 (CET)

Sollte man nicht die ganze Seite ins Archiv verschieben, damit die ewig lange Versionsgeschichte mit beerdigt wird und nur die aktuellen Fragen wieder zurück kopieren? --ST 14:08, 9. Jan 2006 (CET)
Nein, die Permanentlinks sind nicht ganz unwichtig. --Historiograf 17:38, 9. Jan 2006 (CET)
Die sollten eigentlich auch nach einer Verschiebung noch funktionieren, vgl. [3]. Vgl. aber auch [4]...--Gunther 17:48, 9. Jan 2006 (CET)

Nutzungsbedingungen eines Angebots gemeinfreier Bilder

Es geht um Bilder wie das hier, (sind einige davon in Wikipedia vorhanden). Diese stammen aus Büchern um 1900, wären also gemeinfrei wenn sie selbst eingescannt wären. Sie sind es nun aber nicht sondern wurden von hier runtergeladen. Die Bilder sind dort von den Büchern abfotografiert und nachbearbeitet worden, die kommerzielle Nutzung wird ausgeschlossen. Die Uni ist aber eine Körperschaft öffentlichen Rechts, kann die also solche Beschränkungen aufstellen? Ich hoffe jemand kann mir bei der konfusen Lage helfen. Wäre schön wenn wir die Bilder bei Wikipedia benutzen können. --Denniss 06:25, 10. Jan 2006 (CET)

Ich sehe keinen Grund, die Bilder nicht zu verwenden. Bei einzelnen Bildern ist das Datenbankschutzrecht, das möglicherweise ins Spiel kommt, nicht relevant. Die Nachbearbeitung lässt kein neues Lichtbild entstehen, die sehr geringen Maßstäbe des § 72 UrhG sind daher nicht heranzuziehen, sondern die Frage der Schöpfungshöhe nach § 2 UrhG. Diese dürfte auf keinen Fall zu bejahen sein. --Historiograf 17:57, 10. Jan 2006 (CET)

Dafür gibt es doch die {{PD-art}}-Lizenz. Bitte auch benutzen. --h-stt 23:01, 10. Jan 2006 (CET)

Das könnte natürlich schon Bild-PD-alt sein, aber der Urheber der Zeichnungen steht leider weder hier noch bei der Quelle dabei. Wenn der 1935 oder früher gestorben ist, ist das Bild OK für uns (die Reproduktion kann uns ziemlich egal sein, solange wir nicht die komplette Bilddatenbank von dort "klauen" und der Schutz als Datenbankwerk greift). Womöglich handelt es sich sogar um ein anonymes Werk (selbst der ansonsten ausführliche Text [5] geht nicht darauf ein, wer denn nun die Abbildungen der Auflage 1897-1905 letztlich gefertigt hat, und behandelt das Werk einfach mal als Public Domain, ohne aber genauer darauf einzugehen, warum genau) – dann wäre das Bild auch OK für uns. Kann mal einer in einem Exemplar des Buchs nachprüfen, dass wirklich kein Zeichner drinsteht? --AndreasPraefcke ¿! 00:16, 12. Jan 2006 (CET)

Ich halte das für unnötig, da wir uns vor kurzem darauf geeinigt haben, Bilder bis 1906 als frei zu betrachten, siehe weitere Debatte genau eins tiefer. Da ich es für ausgeschlossen halte, dass es Ärger wegen so alten Bildern gibt, ist dem Vorschlag des Benutzer Praefcke nicht näherzutreten. --Historiograf 00:51, 12. Jan 2006 (CET)

Nein, wir haben uns nicht geeinigt, Bilder bis 1906 als frei zu betrachten. Mach das mit nem Bild von einem berühmten Künstler, der 1906 was gemalt hat und 1940 gestorben ist, und du hast die VG-Bild aufm Hals. Wir haben uns geeinigt, anonyme Bilder bis 1906 als frei zu betrachten. Bei einem Bild aus einem Buch müsste man m. E. wenigstens mal das Buch in der Hand gehabt haben (oder ein Gesamtdigitalisat), um zu entscheiden, ob das anonym ist oder nicht. Vielleicht steht ja auf dem Titelblatt groß "Alle Bilder von Name" drauf. --AndreasPraefcke ¿! 14:32, 29. Jan 2006 (CET)
Also ich verstehe das jetzt mal so das, wenn es sich nicht um die nahezu komplette Bildersammlung handelt, die Nutzung hier (und auf den Commons) unproblematisch ist. Dann kann ich ja PD-alt reinsetzen. Ich finde das zwar immer noch problematisch aber wenn der "Fachmann" das so sagt .... --Denniss 05:30, 12. Jan 2006 (CET)
Nochmal in deutlich: PD-alt ist falsch, es muss PD-art heißen. Ein Foto unter PD-alt hieße, dass die Urheber- oder Leistungsschutzrechte am Foto bereits abgelaufen sind. Hier unterliegt das Foto als solches aber als reine Reproduktion gar nicht dem Urheber- oder Leistungsschutzrecht und die Vorlage des Fotos ist so alt, dass die Rechte an ihr bei und als abgelaufen gelten. Für diesen Fall ist PD-art da und ich bitte wirklich darum, die Lizenzen auseinander zu halten. --h-stt 14:03, 12. Jan 2006 (CET)
pd-art gibt es hier nicht, nur fürs Archiv: Der Baustein heißt {{Bild-PD-Kunst}} --elya 14:11, 12. Jan 2006 (CET)

Historiograf führt die 100-Jahre-Fair-Use-Regel ein...

Ich denke, diese Änderung betrifft die deutschsprachige Wikipedia und sollte entsprechend auch hier mal diskutiert werden. In meinen Augen ist sie fragwürdig. -- Simplicius 18:51, 10. Jan 2006 (CET)

Ich halte das für absolut richtig. Allerdings suggeriert deine Überschrift bereits eine Tendenz, die es mir unmöglich erscheinen lässt, dass hier neutral und sachlich diskutiert werden soll. --ST 19:10, 10. Jan 2006 (CET)
Vor allem: es wurde doch bereits hier diskutiert... --Svencb 19:26, 10. Jan 2006 (CET)

Simplicius lässt wirklich keine Gelegenheit aus, seine Feindschaften zu pflegen. Es geht hier genau um 6 Jahre, denn seit langer Zeit ist anerkannt und auf Wikipedia:Bildrechte festgeschrieben, dass Bilder vor 1900 verwendet werden können. Sollte es uns trotz einstweiliger Verfügungen noch 2010 geben, wird man sich fragen müssen, wieso man nicht eine gleitende Frist gewählt hat, denn wir wollen ja mit jedem Jahr mehr Bilder, die wir mehr oder minder bedenkenlos verwenden können und nicht weniger. Ebenso wie die 70 Jahre pma-Frist vorrückt, sollte das auch unsere Frist tun. Und im übrigen hat auch Elian an der Änderung nichts auszusetzen gehabt. --Historiograf 19:32, 10. Jan 2006 (CET)

Mitte 2004 war man hier in Sachen Fristen noch auf dem völlig falschen Dampfer - daher ja auch der Artikel Bildrechte.
Steschke propagiert schon an anderer Stelle die 100-Jahre-Frist, als sei sie ein Naturgesetz. Die Grundlagen würden mich da mal interessieren. Die gesamte Regelung ist zu überdenken und nicht nur die Verschiebung von 6 Jahren.
Im Sinne von fair use können wir gerne die Fünf ebenso wie die 100 Jahre gerade sein lassen, aber das ist keine Rechtsgrundlage einer "Lizenz". -- Simplicius 20:37, 12. Jan 2006 (CET)

Völliger Unsinn. Die Rechtsgrundlagen müssen nicht überprüft werden. Wir haben wie jede andere Organisation das Recht und die Pflicht, Risiken abzuschätzen, nämlich die Wahrscheinlichkeit, dass wir Ärger bekommen. Bilder der deutschen Wikipedia sind in Mexiko abrufbar und der Rechtsnachfolger eines deutschen Urhebers, der nicht 100 Jahre tot ist, kann vor einem mexikanischen Gericht versuchen gegen uns zu klagen. Ich denke, Simplicius kann sich auf den Kopf stellen und weiter schäumen. EOD --Historiograf 20:38, 12. Jan 2006 (CET)

Fotos aus Frankreich - Kircheninnenaufnahmen

Hallo, ich habe diese Bilder auf den Odilienberg gemacht. Sie stellen die Mosaike der "Kapelle der Tränen" und der "Kapelle der Engel" dar. Der Künstler ist mir zwar nicht namentlich bekannt, doch ich weiß das er nach 1950 gestorben ist. Das Mosaik in der Engelskapelle entstand nach den WK2. Darf ich die Bilder veröffentlichen oder sprechen rechtliche Aspekte dagegen? --SteveK ?! 21:13, 10. Jan 2006 (CET)

Diese Bilder (ich meine die abgebildeten Kunstwerke, nicht die Fotos davon) sind 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (für Insider: pma) geschützt, da die Panoramafreiheit bei Innenaufnahmen nicht greift. Keine Chance für eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Urhebers/Erben. --Historiograf 21:17, 10. Jan 2006 (CET)

Danke für die schnelle Antwort. --SteveK ?! 21:26, 10. Jan 2006 (CET)

noch 15 Monate warten?

Es begann auf meiner Disk. - nun ist mittlerweile bekannt, daß eines der Bilder am 21. April 1907 entstanden ist. Als Leihgeber wird die Christian-Wagner-Stiftung genannt. Ich tendiere dazu, bis April 2007 zu warten, was meint ihr? Ralf digame 11:18, 11. Jan 2006 (CET)

Screenshots für Game of ROBOT

Hallo. Ich würde für den Artikel des Computerspiels Game of ROBOT gerne Screenshots einfügen. Ich habe die Erlaubnis von einem der Autoren bekommen. Doch angesichts der Bedingungen, dass u.a. die Bilder beliebig veränderbar sein müssen und auch zu kommerziellen Zwecken freigestellt sein müssen, wäre es nicht möglich. Was nun? Allerdings wurden ja, laut dem Portal:Computerspiele auch einige Screenshots von Herstellern gewährt. Diese wollen doch sicher auch nicht, dass man diese zu kommerziellen Zwecken nutzen kann, oder? Vielen Dank! Schöne Grüße --Grandy02 14:25, 11. Jan 2006 (CET)

Wenn der Rechteinhaber das Bild im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte das Bild unter einer entsprechenden Lizenz freigibt, ist die Sache klar, dann kann man es nutzen. Wenn nicht, ist es auch klar, dann kann man es halt nicht nutzen.
Und solange es keine deutlichen Indizien gibt, dass eine Freigabe nicht im richtigen Umfang erteilt wurde o. ä., braucht man da auch nicht dran rühren. --Svencb 15:13, 11. Jan 2006 (CET)

Firma als Urheber?

Reicht diese Aussage für eine cc-by-sa-Lizensierung? (Wir als Rathscheck Schiefer sind der Urheber der Texte und der Bilder. Wenn jemand den Text oder die Bilder verwenden möchte, so sind wir damit einverstanden, erbitten nur immer den Hinweis auf "Rathscheck Schiefer" als Urheber.) Oder muß doch der eigentliche Urheber (also eine natürliche Person) her? Danke für eine Info.Bei der Gelegenheit bin ich auf diese Grafik gestoßen, darüber muß ich aber erst mal meditieren ,-) --elya 19:17, 11. Jan 2006 (CET)

GNU FDL kann auch der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte erklären (ständige Praxis hier). --Historiograf 22:37, 11. Jan 2006 (CET)

Ja, aber wenn jemand schreibt "Wir Rathscheck Schiefer sind der Urheber", dann zeugt das von derart fehlender Ahnung des Urheberrechts, dass es genausogut "Eigentümer der Photos" heißen könnte... Ich glaub denen das einfach nicht und habe Bauchschmerzen mit dem Behalten. --AndreasPraefcke ¿! 21:49, 13. Jan 2006 (CET)

Das ist für mich kein Argument. Ca. 98 der deutschen Bevölkerung hat keinerlei Ahnung vom Urheberrecht, einschließlich derer, die es von Berufs wegen haben sollten. Hier wird der Bogen von AndreasP eindeutig überspannt. Ohne konkrete Anhaltspunkte, dass etwas faul ist (Fälschung), brauchen wir keine weitere Genehmigung. Sollte der Urheber uns zur Rechenschaft ziehen, wird bei der möglichen Haftung der Firma gegenüber uns der Eintrag hier eine Rolle zu spielen haben. Wieso sollten wir dieses kleine Risiko nicht eingehen, wir haben doch hunderte wenn nicht tausende Bilder, die unerkannte URV sind? Es ist doch ein albernes Ammenmärchen, wenn man behauptet, wir könnten hier kein Risiko eingehen. Es gibt hunderte bildrechtliche Zweifelsfälle, die uns Ärger einbringen könnten. Einen sicheren Weg gibt es nur dann, wenn wir grundsätzlich auf Bilder verzichten. Das Yorck-Projekt ist für manche eine einzige URV, Innenraumgrabsteinfotografen sollten die Genehmigung des zuständigen Generalvikariats einholen, Bilder lebender Personen sind sowieso unfrei, PD-Sowjet-pre1973 ist ein hahnebüchener Mythos, Karsh kann uns das Genick brechen usw. usf. Life is risk, my 2 cents. Nur Simplicius kennt den Weg der ewigen Wahrheit und kann führen uns auf den Pfad des Lichts zu meiden alle Fährnisse in Ewigkeit Amen. --Historiograf 22:00, 13. Jan 2006 (CET)

Das ist schön gesagt und stimmt natürlich alles. Ich hatte halt die Schiefergeschichte damals ausgegraben und die Ur-URV entdeckt – und hinterher war alles klasse und erlaubt und sowieso. Beim Text glaube ich das sogar, bei den Bildern halt nicht. Ist wohl eine reine Gefühlssache. --AndreasPraefcke ¿! 22:17, 13. Jan 2006 (CET)

Niemand verbietet dir, dich mal da zu melden und nochmal genau nachzufragen. Nicht selten trügt einen sein Gespür ja nicht. Andererseits haben wir ne Menge Bilder von Stadtverwaltungen zur Verfügung gestellt bekommen, wo wir auch lieber nicht nachfragen sollten, ob sie wirklich Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte sind --Historiograf 22:32, 13. Jan 2006 (CET)

  • möge einer, der sich berufen fühlt prägnant was dazu sagen und begründen: Auf Presseseiten, vor allem größerer Unternehmen gibt es zahlreiches Bildmaterial zum Download mit dem Hinweis, dass, die Verwendung honorarfrei sei, wenn der Urheberrechtsvermerk dabei sei: etwas so auf der Webseite von BAYER: Bildautor: Foto: Bayer CropScience AG Bild Verwertung: Abdruck mit URHEBERVERMERK honorarfrei.

kann ich sowas in die WP hochladen, welche Lizenz, wenn ja? -- Binter 14:01, 29. Jan 2006 (CET)

Ja, ich habe diverse Ausführungen dazu gelesen, weiß aber nicht, was hier anzuwenden ist. Bitte um fachkundige Handlungsempfehlung: löschen oder nicht? --elya 21:00, 11. Jan 2006 (CET)

Weg damit und der Berghof auf Commons gleich mit. Also zum x-ten Mal: Es gibt keinerlei NS-Urhebersonderrecht. Es gibt Nazifotografen, die wohl überwiegend noch keine 70 Jahre tot sind und deren Erben juristisch unangefochten schamlos profitieren dürfen. Ich finde das nicht gut, aber solange hier niemand den Mut hat, Benutzer Hoch auf dem Baum anzusprechen, damit das im Frühjahr 2004 verabschiedete liberalere Meinungsbild umgesetzt wird, das uns Bildzitate ermöglichen würde, gilt unsere allgemeine Regelung. Wenn man mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage des NS-Staats argumentiert, hat das die Konsequenz, dass die Rechte (siehe auch § 31 IV UrhG), wenn sie einmal bei NS-Organisationen oder dem Staat als Arbeitgeber lagen, nunmehr wieder bei den Urhebern/Rechtsnachfolgern liegen. Amtliche Werke waren solche Bilder auch nach damaligem Urheberrecht nicht. --Historiograf 22:35, 11. Jan 2006 (CET)

danke Dir, kümmere mich drum. Bei so guten Bildern sind meine die Skrupel am Löschknopf eben größer, da frage ich lieber einnmal mehr ;-) --elya 18:44, 12. Jan 2006 (CET)
@Histo: In deinem Block hat aber einer was ganz anderes geschrieben <duck> --ST 19:24, 12. Jan 2006 (CET)

?? --Historiograf 20:03, 12. Jan 2006 (CET)

[6] --ST 20:18, 12. Jan 2006 (CET)
War gerade überrascht, daß das Bild weg war. Kurze Nachfrage: Was genau war dort das rechtliche Problem? Fotograf noch keine 70 Jahre tot? Vorauseilenden Dank für die Info --Gnu1742 19:43, 12. Jan 2006 (CET)

Ja --Historiograf 20:03, 12. Jan 2006 (CET)

Danke! (bzw. schade ums Bild) --Gnu1742 20:09, 12. Jan 2006 (CET)

public domain + Einschränkungen - was sticht?

Bitte um Meinungen zu diesem Thema. Die Quell-Website ist diese, die Lizenzbestimmung lautet: "These images are in the free public domain. They, or altered versions of them, may not be used to generate any income. Please free to use them for educational or non-profit purposes." Was gilt für uns? --elya 18:44, 12. Jan 2006 (CET)

Immer die für uns schlechtere Willenserklärung des Urhebers, mag dieser auch nix in der Birne haben und nicht wissen, was PD ist. Wenn er kommerziellen Gebrauch verbietet, können wir die Bilder nicht gebrauchen. --Historiograf 18:58, 12. Jan 2006 (CET)
danke. --elya 20:45, 12. Jan 2006 (CET)

VG Bild-Kunst und freie Lizenzen

Die folgende Diskussion wurde hierher kopier, da ein allgemeines Interesse gegeben scheint:

Lieber CRUX: Du hast die beiden Bilder in dem Artikel über Dieter Asmus gelöscht. Ich habe Deine Warnungen befolgt, alles zweimal gelesen und verstehe es trotzdem nicht. Die Fotos sind von einem Freund während der Ausstellung in Kiel gemacht worden. Er hat erlaubt, daß ich sie für Wikipedia verwende. Den künstler selbst habe ich gefagt, ob er Einwände hat. Antwort: Nein! Was also muß ich tun, damit die Bilder wieder reinkönnen, denn ein Kunstartikel ohne Bilder ist nur die Hälfte wert! Herzliche Grüße Armin Schreiber

Hallo Armin, die Erlaubnis des Fotografen, der ein Bild fotografiert hat, ist in den seltensten Fällen von Bedeutung. Es kommt vielmehr darauf an, die Erlaubnis des Künstlers zu haben und auch nachweisen zu können. Das Problem dabei ist, dass der Künstler die Verwertung seiner Bilder möglicherweise einer Verwertungsgesellschaft (etwa VG Wort und Bild) vergeben hat und so selbst nicht mehr über die Rechte verfügen kann. Dem Urheber muss außerdem eindeutig klar sein, dass auch die kommerzielle Verwendung des Bildes gestattet werden muss. --ST 11:51, 10. Jan 2006 (CET)

Lieber CRUX, ich danke Dir für die schnelle Antwort!! Ich habe - nach Rücksprache mit dem Künstler - extra diese Fotos ausgewählt, denn, wie Du richtig vermutest, wird er ansonsten durch VG Bild vertreten, aber diese Abbildungen hat er ausdrücklich freigegeben. Was also ist zu tun. Entschuldige bitte, wenn ich Deine Zeit in Anspruch nehme, aber da ich noch weitere Artikel geschrieben habe (Fritz Koch z.B.) und schreiben möchte, ist das für mich von grundsätzlicher Bedeutung. Nachtrag: VG Bild tritt im Fall Asmus übrigens erst dann in Aktion, wenn es sich um Repros der Bilder handelt, Situationsphotos ( wie hier ) sind davon nicht berührt. Gruß: Armin

Lies dir bitte erst mal Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Wie_weit_gehen_Urheberrecht_bzw._Vermarktungsrecht? durch. Gruß --ST 13:46, 10. Jan 2006 (CET)

Hallo CRUX nochmal, Entschuldiging bitte, aber ich habe keinen direkten Anhaltspunkt gefunden. Könnte es sein,daß ich einen formalen Fehler gemacht habe ?

Lieber Steschke, ich bin gleich auf Deine Seite gegangen, weil ich ohne Hilfe nicht weiterkomme: Die beiden Fotos, die gelöscht worden sind, hat ein Bekannter während einer Ausstelllung der Künstlers in Kiel gemacht und mir überlassen. Er hat erlaubt, daß ich sie bei Wikipedia einstelle. Der Künstler Dieter Asmus hat seine Zustimmung ebenfalls gegeben: Was ist jetzt der Weg, damit die Bilder wieder eingestellt ( und nicht mehr gelöscht ) werden können? Würdest du mir bitte helfen? Gruß: Armin Schreiber

Hallo Armin, die Urheberrechtsfrage ist eine höchst komplizierte Materie, durch die letztendlich auch niemand vollständig hindurchschauen kann, weil viele Fragen nicht abschließend geklärt sind. Insbesondere bei der Freigabe von Bildern, die einer Verwertungsgesellschaft übertragen wurden, ist der Urheber weitgehend entmündigt und kann nach der im angesprochenen Verweis geführten Debatte nicht mehr frei über die Verwendung seiner Bilder entscheiden. Wenn also nun der Künstler einerseits vertraglich an eine durch Gesetz mit besonderen Rechten ausgestatteten Gesellschaft gebunden ist, die (vermutlich) sämtliche Verwertungsrechte reguliert, kann er nicht andererseits sein Werk unter eine Lizenz stellen, die eine freie Nutzung - auch kommerziell, etwa für den Druck von Postkarten, Postern etc. - seiner Bilder zulässt. Der Leidtragende ist am Ende der Nutzer, der auf die unzulässige Zusage des Künstlers vertraut hat und sich gegebenenfalls einem Prozess ausgesetzt sieht, dessen Ausgang nach aktueller Kenntnis völlig ungewiss ist mit dem damit verbundenen Kostenrisiko. Diesem Risiko ist die Wikipedia, aber auch jeder weitere Verwerter der Bilder ausgesetzt. Wie du sicher gesehen hast, habe ich mich in der genannten Diskussion gegen diese Regelung ausgesprochen. Andererseits stelle ich mich auch nicht hin und sage, ich bin mir meiner Position so sicher, dass ich die Verantwortung (Haftung) für diese Meinung übernehme. Wenn du die dortige Diskussion verfolgst, könnte durch eine unzulässige Freigabe von Bildern auch eine Zahlungsverpflichtung gegen den Künstler entstehen. Ich denke, wir können diese Bilder nur mit einer verbindlichen Erklärung der VG Wort+Bild einstellen, dass diese der Freigabe zustimmt. Ohne die Zustimmung würde derzeit die Finger davon lassen. --ST 20:55, 10. Jan 2006 (CET)
Lieber Steschke, ich danke Dir für Deine Erläuterungen. Ich werde mich um die Freigabe durch VG Bild bemühen und frage dann noch einmal, wo und wie diese verbindliche Zustimmung zu vermerken ist. Gruß: Armin

ST, vielleicht wäre es eine gute Idee, sich bei Verwertungsgesellschaften nicht so weit vorzuwagen, bevor man Sicheres weiss. GEMA und VG Bild-Kunst (VG Wort+Bild gibt es nicht) haben unterschiedliche Wahrnehmungsverträge. Wir sollten hier versuchen gemeinsam http://www.bildkunst.de/vertragbr12.html zu verstehen. Lies bitte den Vertrag genau und beantworte dann die folgende mir offene Fragen:

  • Wird das für die Online-Nutzung seit 2003 erforderliche Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nur in § 1 lit. r angespochen, der sich wiederum auf lit. l (für BG I) bezieht? Während bei l eine Rückübertragung im Einzelfall möglich ist, gilt dies für r nicht.

Eine Anfrage bei der VG Bild-Kunst ist illusorisch. Diese ist an ihre Tarife gebunden. Wenn die WP als kulturelles Projekt eingestuft wird, gilt bei einer Nutzung bis 100.000 Zugriffe eine monatliche Gebühr von 15 Euro. Es braucht wohl nicht lang diskutiert werden, dass dies mit Blick auf freie Inhalte nicht in Betracht kommt.
Dieter Asmus wird laut Datenbank von der VG Bild-Kunst vertreten. Wenn meine Interpretation stimmt, kann er aufgrund des Wahrnehmungsvertrags nicht mehr über die Online-Rechte verfügen, es ist wohl auch keine Rückübertragung für einen Einzelfall möglich. --Historiograf 19:39, 12. Jan 2006 (CET)

Nachdem ich das jetzt etwa 30 mal gelesen habe: Nach „l“ bedarf die Lizensierung der Zustimmung für einige Ausnahmen, für digitalisierte Datenbanken etc. nach „r“ ist das nicht erforderlich. Vollständige Entmündigung, kein Raum für zusätzliche Lizensierungen durch den Urheber etwa für freie Lizenzen. --ST 20:39, 12. Jan 2006 (CET)

Lieber Steschke, ich komme noch einmal auf die Löschung der beiden Abbildungen im Text zu Dieter Asmus zurück. Nach einem Telefonat ( geführt von Herrn Asmus ) mit Frau Witsch von der VG BILD-KUNST liegt der Fall so: Der Künstler, der in diesem Fall die Bildrechte wie auch das Copyright an den Fotografien besitzt, muß der VG BILD-KUNST schriftlich mitteilen, welche Fotografien er für den Eintrag bei Wikipedia freistellen will. VG BILD-KUNST registriert diesen Sachverhalt und gibt ihn an die Partner in den USA weiter. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt aus Kostengründen nicht. Mir liegt nun eine Kopie dieser Mitteilung des Künstlers an VG BILD-KUNST vor, desgleichen ein E-Mail des Fotografen, indem er dem Künstler die Rechte an den Fotos überläßt: Wie ist nun weiter zu verfahren, damit bei einem erneuten Versuch die Bilder nicht gelöscht werden. Ich hoffe, ich nerve Dich nicht. Gruß:Armin

Hallo Achim, ich hatte das bereits gelesen. Es hat mir nur die Sprache (Schrift) verschlagen, dass VG Bild-Kunst hier kooperiert. Mache bitte folgendes: Lade das Bild hoch (kurze Info an mich). Schicke beide Mails als Weiterleitung an info@wikipedia.de und nenne dort den Link auf das Bild. Ein Admin, der die Mail erhält, soll dann bitte die Info in die Bildbeschreibung eintragen. Dann sollte alles geregelt sein. Vielen Dank für deine Mühen. Gruß --ST 19:03, 13. Jan 2006 (CET)

Mit Blick auf http://lists.ibiblio.org/pipermail/cc-de/2006-January/000286.html halte ich es für dringend geboten, diese Diskussion auf einer anderen dafür geeigneten Seite (Bildrechte) zu dokumentieren. Um eine brauchbare Praxis darauf aufbauen zu können, ist es nicht angemessen, die entsprechende Korrespondenz nur intern im OTRS zu verwalten. Eine schriftliche Bestätigung der allgemeinen Praxis und nicht nur des Einzelfalls durch die VG Bild-Kunst wäre erforderlich. Ich will nicht hoffen, dass viele Fotografen, die für uns tätig sind, Wahrnehmungsverträge mit der VG Bild-Kunst geschlossen haben, denn diese müssten wohl auch im Einzelfall die Rechte für jedes einzelne Bild zurückrufen. --Historiograf 20:02, 13. Jan 2006 (CET)

Das Bild wurden vom Künstler Dieter Asmus per Mail unter GFDL freigegeben. Dieter Asmus verfügt auch über die vollumfänglichen Nutzungsrechte des Fotografen Roland Göb-Hecklau („Lieber Dieter Asmus, Es freut mich wenn Ihnen die Fotos gefallen, die ich in der Stadtgalerie Kiel gemacht habe. Selbstverständlich können Sie frei über sie verfügen. Mit freundlichen Grüßen Roland Göb-Hecklau“). Einen entsprechenden Nachweis liegt der Wikipedia unter [Ticket#2006011510001798] vor. VG BILD-KUNST wurde vom Künstler mit Schreiben vom 12.Januar 2006 über die Freigabe unterrichtet und gebeten, hier also nicht fordernd tätig zu werden (zumal es sich nicht um Repros von Kunstwerken, sondern um „Situationsfotos“ handelt: 1. „Dieter Asmus vor seinem Bild ´Froschtest (Dr. Rock)´“, 2. „Besucher vor dem Ölbild ´Ski-Urlauberin´ von Dieter Asmus“; beide fotografiert von Roland-Göb Hecklau (der mir die Rechte an den Fotos abgetreten hat).“ --ST 13:05, 15. Jan 2006 (CET)

Damit scheint der Fall ein glückliches Ende gefunden zu haben. Unser Dank gilt dem Wikipedia-Mitarbeiter, dem Fotografen, dem Künstler und der VG Bild-Kunst. Offen ist, ob Situationsfoto ein Fachbegriff der VG Bild-Kunst ist. --Historiograf 18:18, 15. Jan 2006 (CET)
  • Ende Kopie 3

Nach Bearbeitungskonfl.: Siehe nun http://de.wikipedia.org/wiki/Bild_Diskussion:Asmus-2.jpg. So ganz traue ich dem Frieden nicht. Möglicherweise hat die VG Bild-Kunst nicht begriffen, dass eine freie Lizenz auch die kommerzielle Nutzung durch Dritte ermöglicht. In dern Antwort von Frau Mahlmann (cc-de-List loco citato) scheint mir ein Denkfehler vorzuliegen. Ziffer o bezieht sich auf Fotografen, nicht auf bildende Künstler. Es sind wohl nicht Lichtbilder von Werken der bildenden Kunst gemeint, sondern beliebige Lichtbilder. Auch wenn der Künstler die Rechte des Fotografen übertragen bekommen hat, so kann er nicht im Rahmen seines eigenen Wahrnehmungsvertrags die Rechte des Fotografen wahrnehmen. Im übrigen würde ich vorschlagen, dass wir für das Problem Verwertungsgesellschaft eine kleine task force gründen, für die wir versuchen sollten, einen Juristen des Portal Rechts als weiteres Mitglied zu gewinnen. Er müsste bereit sein, sich in das Recht der Verwertungsgesellschaften einzuarbeiten. --Historiograf 18:44, 15. Jan 2006 (CET)

Gute Idee. Freiwillige vor (bitte nicht drängeln) ;-) --ST 18:54, 15. Jan 2006 (CET)

Fahndungsfotos

Datei:Ulrike meinhof fahndung.jpg

Solche Fotos wurden angefertigt, um möglichst weit verbreitet zu werden. Wie sieht es mit der Lizenz aus? Es gibt ja einen Fotografen, der hat Urheberrechte, können sich Polizei und BKA darüber hinwegsetzen und das Bild frei machen, weil sie es allen zur Verfügung stellen? Ralf digame 22:25, 13. Jan 2006 (CET)

Nein, hatten wir schon mal (gegen die irrige Ansicht von Simplicius) geklärt (suche in Google Fahnungsfotos und Wikipedia), maßgeblich ist http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#Fahndungsfotos --Historiograf 22:30, 13. Jan 2006 (CET)

Danke für die schnelle Antwort, Bild ist gelöscht. Ralf digame 22:35, 13. Jan 2006 (CET)

Also, nochmal:

Ich möchte gerne ein eigenes Bild erstellen und in die WP einstellen. Dieses soll das Logo einer Band darstellen. Dieses ist meines Wissens nach nicht besonders geschützt (also kein Copyright, Trademark oder sonstwas), auf Anfrage bei offiziellen Stellen habe ich diesbezüglich aber auch keine Antwort erhalten. Das Logo selbst ist überaus simpel (Ein Kreis mit nem waagerechten Balken in der Mitte, vgl. [7]), daher meine ich, daß keine geistige Schöpfungshöhe vorliegt. Die Band ist bei einem amerikanischen und einem deutschen Plattenlabel unter Vertrag, keine Ahnung, ob das relevant sein könnte. Fragen: Darf ich das selbsterstellte Bild überhaupt einstellen (Durchlesen des Rechtsgutachten hat mir das nicht von vorneherein beantworten können), und falls: Unter welcher Lizenz? --Asthma 00:10, 14. Jan 2006 (CET)

Ja kannst du, siehe Vorlage:Bild-Logo und meine derzeitige Disku. Übrigens einstellen auf de, commons ist logofeindlich --Historiograf 18:28, 15. Jan 2006 (CET)

Besten Dank für die Auskunft, ich mache mich gleich ans Werk. --Asthma 13:22, 16. Jan 2006 (CET)

Bilder von Tieren

...sollten doch kein Problem sein. Trotzdem wäre es noch ganz sinnvoll einen entsprechenden Absatz zu Tieren in diese Seite einzufügen. Gruß --MilesTeg 15:09, 15. Jan 2006 (CET)

Wo bitteschön soll denn bei Tieren das Problem liegen? Tiere sind nicht urheberrechtlich geschützt, es existiert wohl auch kein Sonderschutz und hinsichtlich Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum sollten wir keine schlafenden Tiere wecken. Wir können hier nicht jede mögliche Bildkategorie (Weltraum, Asterioden, Mond ..) abdecken. --Historiograf 18:30, 15. Jan 2006 (CET)

Und wenn sich der Intelligent Designer wg. URV meldet... dann ist wohl ohnehin dieses Gericht zuständig... SCNR. --AndreasPraefcke ¿! 13:54, 16. Jan 2006 (CET)

Foto einer Reihe von Buchrücken, die eine Grafik ergeben

Das Bild Bild:LTB.jpg zeigt eine Reihe der Lustigen Taschenbücher, deren zusammengestellte Buchrücken eine Grafik von Tick, Trick und Track ergeben. Bin ich zu pingelig, wenn ich dort ausreichende Schöpfungshöhe annehme? --Lyzzy 19:06, 15. Jan 2006 (CET)

Nein, bist du nicht. Das Bild muss wohl gelöscht werden. --ST 19:08, 15. Jan 2006 (CET)

Bitte mal anschauen: sehr wortreich begründet, aber stimmt's auch? Ich denke eher nein. --elya 07:56, 17. Jan 2006 (CET)

Die wortreiche Begrüdung besagt doch gerade, dass da Bild nicht frei ist, da der Urheber noch keine 70 Jahre tot sein kann. --AndreasPraefcke ¿! 12:14, 17. Jan 2006 (CET)

VW verfolgt künstlerische Abbildungen des Käfers

http://barista.media2.org/?p=2349 Ein Künstler malt Käfer-Abbildungen im Stil von Arcimboldo. Offenbar aufgrund des Markenrechts verlangte VW erfolgreich die Entfernung der Bilder von seiner Website. Sollen wir im vorauseilenden Gehorsam alle Abbildungen von Autos löschen? --Historiograf 19:27, 17. Jan 2006 (CET)

Das ist auch nett: The shape or image of Volkswagen® or Audi® automobiles cannot be copied or used in any form (including photographs, drawings, or caricatures) without VWoA’s authorization. [8] --Historiograf 19:35, 17. Jan 2006 (CET)

Ja, sehr nett. Vor allem, das man bei Folkswagen den unterscheid von cannot und must not nicht kennt. ERfolgreich verlangen kann man ja vieles. Ich würde sagen: die können uns mal gern haben. Und den satirischen Künstler sowieso. Die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Kunst erlaubt zumindest in Deutschland so einiges (s. „Soldaten sind Mörder“), zumindest dürfte irgendsoein Markenschutzrecht nicht wichtiger als das Grundrecht sein, oder?. --AndreasPraefcke ¿! 19:54, 17. Jan 2006 (CET)
nö --Historiograf 19:56, 17. Jan 2006 (CET)

Erinnert mich an die ignorierte Frage des Geschmacksmusterrechts, das hier niemand interessiert. Bei Urheberrechten sind wir päpstlicher als der Papst, aber bei dem Geschmacksmusterrecht verstoßen wir eklatant gegen geltendes Recht. --Historiograf 19:37, 17. Jan 2006 (CET)

Das stimmt allerdings. Ich bin aber dafür, weiter so zu verfahren, denn ein diffuser "Fair use" wie bei en.wikipedia ist das ja noch lange nicht. Problematisch ist's ja wohl eh nicht innerhalb der Wikipedia (ich zitiere Geschmacksmusterrecht „Wiedergaben zum Zwecke der Zitierung oder der Lehre, vorausgesetzt, solche Wiedergaben sind mit den Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs vereinbar, beeinträchtigen die normale Verwertung des Geschmacksmusters nicht über Gebühr und geben die Quelle an“) sondern eben für die berühmte "kommerzielle" Nutzung durch Dritte. Denen sollte man allerdings schon einen Warnhinweis auf den Weg geben. Wir bräuchten vielleicht wie für Panoramafreiheit u. a. auch einen Baustein, der das regelt. --AndreasPraefcke ¿! 19:54, 17. Jan 2006 (CET) PS: Dass ich die Deutsche Bahn nicht zuletzt aufgrund solcher Aktionen wie dem ICE-Gebrauchsmusterschutz für eines der ekelhaftesten Unternehmen der Welt halte, brauche ich hier wohl nicht weiter ausführen.

Hallo, diesem Bild wird vom Uploader die Schöpfungshöhe abgesprochen. Ich bitte um fachkundige Stellungnahme. Danke. --elya 15:08, 20. Jan 2006 (CET)

Dazu folgende Ergänzung: auf http://www.vhhpvg.de/download/presse/zusammenschluss_vhh_pvg.pdf (Seite 5) erlaubt der Ersteller den download ohne irgendwelche Verwendungsbeschränkungen anzugeben. Es wurde bemängelt, das dort nichts von PD steht. Wie soll jemand Rechte vergeben die er nicht hat ? --Staro1 15:20, 20. Jan 2006 (CET)
Da steht nichts von PD oder irgend einer anderen freien Lizenz. Somit sind die Urheberrechte zu beachten und das Bild kann hier nicht bleiben. --ST 15:35, 20. Jan 2006 (CET)
@ Staro1: Und woher weißt du dass keiner die Rechte hat? Wie kannst du einer Abbildung (bzw. deren Urheber/Rechteinhaber) die Rechte absprechen?
  1. in dem Bild befinden sich wahrscheinlich markenrechtlich geschützte Logos
  2. die Karte dürfte mKn in ihrer Gestaltung von Flächen, Linien, Auswahl geografischer Merkmale und der Städte sowie der Farbgestaltung und der Typografie die Schöpfungshöhe übersteigen
Und im Übrigen: dass fehlen eines Hinweises auf das Urheberrecht oder sonstige Schutzrechte bedeutet nicht, dass die Abbildungen und Texte nicht geschützt wären. gruß ••• ?! 15:41, 20. Jan 2006 (CET)

@3dots: Haben wir nicht schon x-mal klargestellt, dass der Markenrechtsschutz von Logos hier ganz und gar unbeachtlich ist? Ich möchte dich bitten, von Fehlinformationen Abstand zu nehmen, wenn du nichts Genaues weisst. Ansonsten gilt: Es sind auch einfache Karten grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, das Bild muss raus, es sei denn der Urheber/Inhaber der ausschließl. Nutzungsrechte stellt es unter eine freie Lizenz oder es wird an einer öffentlichen Straße bleibend installiert und von uns fotografiert: Panoramafreiheit. --Historiograf 15:54, 20. Jan 2006 (CET)

zu 1.)Die Erlaubnis kommerzieller Verwendung schließt nicht die Erlaubnis rechtswidriger Verwendung ein (hier: Verwendung der Logos ohne das Bild).
zu 2.)[9]
im Übrigen) Wozu wird im Rahmen einer Pressemitteilung der download ausdrücklich angeboten, wenn eine Weiterverbreitung (Deiner Ansicht nach) verboten ist ? --Staro1 16:08, 20. Jan 2006 (CET)
zu 1. nun, da halte ich mich nach Histos Äußerung dann doch zurück
zu 2. es ging um "drei einzelnen Grafiken in den Kopfleisten der Website" und "beschränkt sich die Übernahme des Beklagten allein auf die Grafik und die Farbkombination blau-orange." (siehe hier), nicht um eine Karte - das ist ein völlig anderer Bereich, die Schöpfungshöhe wird nach Meinung der Richter nicht erreicht: "Daran [eigenständige Bildeinrichtung durch den Lichtbildner] fehlt es, weil das Computerbild eben unmittelbar durch das zugrundeliegende Programm hervorgebracht wird, ohne eigenes selbständiges Zutun dessen, der den Computer bedient." - und das gilt mEn für diese Karte nicht.
Der Rechteinhaber erlaubt die Weiterverbreitung von Pressematerial natürlich gerne in einem ihm genehmen, werbenden Kontext. Ob er aber damit einverstanden ist, dass beispielsweise ein Konkurrent seine Karte so verändert, dass nur noch die Konkurrenzstrecken zu sehen sind, bezweifel ich hier, wäre aber mit einem PD-/gemeinfreien Werk erlaubt. gruß ••• ?! 16:35, 20. Jan 2006 (CET)


Hallo? Ich verstehe nur Bahnhof. Wir haben hier ein in Betreff genanntes Bild in der Wikipedia, das eine Karte zeigt. Das ist eine URV, das Bild muss gelöscht werden. Sollte es um weitere Bildbestandteile gehen, müssen diese einzeln eindeutig benannt diskutiert werden. Hier hat niemand eine Glaskugel --Historiograf 16:43, 20. Jan 2006 (CET)

Nowitzki

Ist es rechtlich möglich von dieser Seite Fotos zu nehmen? z.B. dieses (aus WP:BW kopiert)

M.E. hört sich das nach CC-BY an, wäre aber auch schon quasi GFDL kompatibel. Ich würde aber auch die Meinung der Experten (z.B. Historiograf) warten. --Flominator 08:28, 21. Jan 2006 (CET)

Verwendung ist OK, passenden Lizenzbaustein bitte auf der Seite zu den Lizenzbausteinen heraussuchen. --Historiograf 23:18, 21. Jan 2006 (CET)

Schriftarten

Anlass der Frage: Bild:Syntax.gif verwendet in: Syntax (Schriftart): Schriftarten sind in aller Regel als Geschmacksmuster geschützt, wir können uns also auf die Zitatschranke berufen. Nur: Welche Lizenz gibt man in so einem Fall an? --h-stt 10:19, 21. Jan 2006 (CET)

Gemäß Geschmacksmuster und Diskussion auf dem Portal:Recht ignorieren wir bislang die Problematik geschmacksmusterrechtlich geschütztzer Gegenstände. Bitte belegen, dass hier ein Geschmacksmusterschutz vorliegt. Aus urheberrechtlicher Sicht ist das Bild PD. Als solches auszeichnen. --Historiograf 23:20, 21. Jan 2006 (CET)

Keine Nachzeichnung, sondern Neuzeichnung

Hallo zusammen, ist es erlaubt, ein Bild/Zeichnung neu nach Ideen aus verschiedenen Quellen zu erstellen? Es geht um die Darstellung von biologischen/chemischen Vorgängen. Ich vermute, dass dies genauso in Ordnung ist, wie einen Text aus mehreren Quellen selber zu erstellen. Die Zeichnungen sind nur die Ideenlieferer. --H-79.de 17:17, 21. Jan 2006 (CET)

Frage ist zu unkonkret gestellt. Kommt auf den Einzelfall an. --Historiograf 23:15, 21. Jan 2006 (CET)
Ich überlege ein paar Zeichungen/Vektorgrafiken zu erstellen, die z.B den Lytischen Zyklus eines Bakteriophagen darstellt. Die Zeichnungen dazu sind in allen Büchern sehr ähnlch. Ich habe nicht vor, das Ganze abzupausen, sondern möchte es komplett neu zeichnen. Es handelt sich dabei um eine schematische Zeichnung. Ich hoffe, dass ist das was dir weiterhelfen kann die Frage zu beantworten. Sonst sage mir doch bitte konkret welche Information du zum beantworten brauchst. Vielen Dank --H-79.de 16:48, 24. Jan 2006 (CET)
IMHO ist das okay. Zum einen ist Abzeichnen (noch) nicht verboten, und sofern niemand beim Betrachten deines Bildes auf die Idee kommt, "das ist doch von demunddem Bild aus demunddem Buch abgezeichnet!", sollte es eh keine Probleme geben. Gegebnenfalls nimm andere Farben und ordne die Bildelemente anders an, dann dürfte einem Lizenzkorintenkacker schon sehr schwerfallen, überzeugend darzulegen, aus welchem Buch usw. du das abgezeichnet haben sollst. :-) --RokerHRO 18:32, 31. Mai 2006 (CEST)

Freie Werke und Nennung eines anderen Urhebers

Benutzer:Otto Normalverbraucher hat festgestellt, dass eines seiner Fotos, die er als "public domain" freigegeben hat, in einer österreichischen Zeitung veröffentlich wurde, siehe Benutzer_Diskussion:NeoUrfahraner#Fotos für Details. Das ist so weit in Ordnung, als Bildquelle wird dort aber nicht "public domain" oder "Wikipedia" oder was immer genannt, sondern der Redakteur das Artikels. Frage: darf sich einfach jemand anderer als Urheber eines freien Werkes bezeichnen? --NeoUrfahraner 10:52, 23. Jan 2006 (CET)

Klar. Public Domain entspricht vom Sinn her Gemeinfrei. Es ist keine Quellenangabe erforderlich, jeder darf damit machen was er will, er darf sich fälschlicherweise der Urheberschaft berühmen usw. Wer das nicht möchte, muss eine andere freie Lizenz (z.B. CC-BY) wählen. Freigabe zu jedem Zweck heisst auch: ich darf miese und super-unlautere Dinge damit anstellen. --Historiograf 15:14, 23. Jan 2006 (CET)

Ein PD Bild mit einer eigenen Urheberkennzeichnung zu versehen dürfte bei einem kommerziellen Verlag aber unlauterer Wettbewerb sein, da fälschlich ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten behauptet wird (Vorsicht: Ich habe keine Ahnung vom österreichischen Wettbewerbsrecht). Ich würde also die Redaktion anschreiben und um Aufklärung bitten, ob das Verhalten des Redakteurs ihren redaktionellen Grundsätzen entspricht. --h-stt 15:38, 23. Jan 2006 (CET)

Benutzer:Otto Normalverbraucher hat die Redaktion bereits angeschrieben. Historiograf hat oben auf Gemeinfrei verwiesen, wo auf § 19 UrhG [Ö] verwiesen wird. Dieses lautet laut http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh.htm

§ 19. (1) Wird die Urheberschaft an einem Werke bestritten oder wird das Werk einem anderen als seinem Schöpfer zugeschrieben, so ist dieser berechtigt, die Urheberschaft für sich in Anspruch zu nehmen. Nach seinem Tode steht in diesem Fällen den Personen, auf die das Urheberrecht übergegangen ist, das Recht zu, die Urheberschaft des Schöpfers des Werkes zu wahren.
(2) Ein Verzicht auf dieses Recht ist unwirksam.

Somit ist nach meiner Auffassung Benutzer:Otto Normalverbraucher berechtig, die Urheberschaft für sich in Anspruch zu nehmen. --NeoUrfahraner 15:45, 23. Jan 2006 (CET)

Ich hab zwar den Gesetzestext nicht ganz verstanden, aber ganz abgesehen ob ich auf mein Urheberrecht verzichte oder nicht, darf jemand anderer deshalb auch nicht behaupten, das Bild selber gemacht zu haben. In CC-BY kann ich meine Bilder wohl nachträglich nicht mehr umändern.. Der Standard hat übrigens noch nicht geantwortet. Schreib gleich nochmal...diesmal an die Chefredaktion. -- Otto Normalverbraucher 16:01, 23. Jan 2006 (CET)

Beziehe Dich evtl. explizit auf § 19 UrhG. So wie ich es verstehe, bedeutet der Paragraf, dass Du in Österreich nicht auf das Recht verzichten kannst, die Urheberschaft für Dich in Anspruch zu nehmen, wenn jemand anderer sie für sich in Anspruch nimmt. Hier hat der Redakteur das Werk als seines bezeichnet, es ist also in Ordnung, dass Du hier eine Richtigstellung verlangst. Dein Verzicht auf Entgelt etc. ist natürlich weiterhin gültig, aber darum gehtes ja nicht. --NeoUrfahraner 16:16, 23. Jan 2006 (CET)

Hm, kommt hier nicht auch §13 des deutschen UrhG ins Spiel:? Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Ob jemand durch die "PD"-Stellung (was es ja im dt. Recht gar nicht gibt, also im wesentlichen: eine Lizenzierung für was auch immer mit oder ohne Urhebernennung) das Recht einschließen will, ausdrücklich einen anderen Urheber zu nennen, wage ich sehr zu bezweifeln, und ich denke, das ist im Zweifel eher abzulehnen. --AndreasPraefcke ¿! 16:05, 23. Jan 2006 (CET)

Im konreten Fall gilt österreichisches Recht. An sich hat Otto Normalverbraucher auch auf das Recht verzichtet, das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen. Die Frage ist allerdings, ob dieser Verzicht rechtlich übrhaupt möglich ist. --NeoUrfahraner 16:19, 23. Jan 2006 (CET)

Jetzt wird das ganze schon konkreter und interessanter :-) Eines kann aber jedenfalls nicht sein - dass der Autor sich als Urheber bezeichnet! Denn ist ein Bild einmal PD, dann bleibt es das auch - also keine Urheberrechte für niemanden. § 19 UrhG. klingt jedenfalls sehr vernünftig :-) -- Otto Normalverbraucher 16:22, 23. Jan 2006 (CET)

Das ist nicht richtig. Ich kann mich legal als Urheber eines Goethe-Werks ausgeben. --Historiograf 16:32, 23. Jan 2006 (CET)

Bearb.konfl.: Ich halte das Vorgehen des Standard für ganz und gar legal. Es ist nach deutschem und österreichischem Recht nicht möglich, auf das Urheberrecht zu verzichten, Public Domain in dem Sinne, dass das Werk den gleichen Status hat wie ein durch Fristablauf gemeinfreies Werk, gibt es in der Tat nicht. Aber es gibt PD-Software und bei der Auslegung, was die Willenserklärung Public Domain als Quasi-Lizenz bedeutet, hat sich jeder Richter an dem zu orientieren, was PD üblicherweise heisst: jeder darf alles damit machen, zu jedem Zweck. PD bedeutet auch einen Verzicht auf die Ausübung des Urheberpersönlichkeitsrechts. Niemand hat Normalverbraucher gezwungen, statt GNU FDL oder CC PD zu wählen. Er hat sein Urheberrecht in vollem Wissen weggeschenkt und mault nun, dass ers wieder haben will. Ich halte das mit den Grundprinzipien freier Inhalte nicht für vereinbar und alle Aussagen über Möglichkeiten des österreichischen Rechts für abwegig. Nach dem Recht aller Staaten ist es möglich, Werke anonym oder mit Pseudonym zu veröffentlichen (siehe dazu Anonymes Werk), also kann man auch auf die Urheberverzeichnung verzichten. PD im Sinne von: aber eigentlich will ich BY, geht nicht. Ums mal zuzuspitzen: Sollte Normalverbraucher gegen den Standard vorgehen, werde ich mich gezwungen sehen, einen Sperrantrag gegen ihn zu stellen. Unsere Nutzer brauchen Rechtssicherheit, auch wenn man sich mal geeirrt hat. --Historiograf 16:32, 23. Jan 2006 (CET)

Du hast den Fall evtl. nicht ganz verstanden. Es wäre kein Problem, wenn die Zeitung als Quelle "Wikimedia", "frei", oder gar keine Quelle angibt. Hier geht es darum, dass jemand anderer Urheberrechte für das Werk eines anderen beansprucht. Das kann z.B. dazu führen, dass jemand behauptet, das Photo in der Wikipedia ist eine Kopie eines Werkes, auf das der Standard Urheberrecht hat. --NeoUrfahraner 16:40, 23. Jan 2006 (CET)

Nein, ich habe es schon richtig verstanden. Wenn derjenige das behauptet, muss er es im Zweifel beweisen. Auch österreichische Gerichte akzeptieren nicht einfach Behauptungen. --Historiograf 16:51, 23. Jan 2006 (CET)

Glaubst Du nicht, dass eine gedruckte Zeitung vor Gewicht mehr Beweiskraft hat als ein zig Jahre altes Logfile? --NeoUrfahraner 16:54, 23. Jan 2006 (CET)
Darüber hinaus stellt das Gericht die Frage, warum ich nicht gleich bei Kenntnisnahme der falschen Urheberbezeichnung reagiert habe. --NeoUrfahraner 16:56, 23. Jan 2006 (CET)
Die dritte Frage ist, wer die Anwaltskosten zahlt. --NeoUrfahraner 17:00, 23. Jan 2006 (CET)


@Historiograf. Ich werde deine Provokationen und Drohungen nun mal bewusst ignorieren, da mir bekannt ist, dass du sehr schnell aggressive Töne annimmst, egal um was es geht.

  • 1.) Ich maule nicht, ich habe mich erkundigt, ob es OK ist, dass eine Zeitung Bilder der Wikipedia entnimmt, ohne die Wikipedia als Quelle zu nennen. Mir ist bewusst, dass ich auf mein Urheberrecht verzichtet habe, und möchte das auch nicht zurücknehmen (was ich selbstverständlich auch nicht könnte, das ist mir sehr wohl bewusst).
  • 2.) Ich habe NIE erwähnt oder angedeutet, dass ich rechtliche Schritte erwäge (was ich vermutlich ebenfalls nicht könnte, aber das spielt keine Rolle, da es mir nie darum ging, irgendjemanden zu beschuldigen oder verklagen. Das wäre doch absurd, wenn ich aus eigener Sache auf meine Rechte verzichtet habe). Wie du darauf kommst, dass ich den Standard verklagen wollte, kann ich mir nur damit erklären, dass du gewisse Abschnitte meiner Kommentare sofort im negativsten Sinne aufgefasst hast. Mir ging es jedoch jederzeit nur darum, klar zu stellen, ob nicht zumindest die Wikipedia als Quelle genannt werden muss, und warum der Standard bei einem Public Domain Bild, das mit dem Hinweis versehen ist, dass KEIN Urheberrecht für dieses Bild gilt, dennoch einen Mitarbeiter (Journalist) als Fotograf nennt, bzw. als Rechteinhaber.
  • 3.) Obwohl du keinerlei Anhaltspunkte für deine wilden Spekulationen und Interpretationen meiner Kommentare hast, drohst du mir auch noch ganz unvermittelt mit einem Sperrantrag, obwohl ich zu keinem Zeitpunkt etwas anderes als Aufklärung der Sache gefordert habe. Dass hier Rechtspassagen zitiert werden, hat nichts damit zu tun, dass hier irgendjemand irgendjemanden verklagen will, sondern damit, dass ich - wie bereits mehrmals erwähnt - wissen möchte, ob bei Public Domain Bildern "Public Domain" als Quelle/Bildunterschrift angegeben werden muss, bzw. die Wikipedia als Herkunft des Bildes. Und zuguterletzt:
  • 4.) Der Autor des Artikels hat vor wenigen Minuten auf meine Email reagiert, und mich angerufen. Er hat sich für die Panne entschuldigt, dass sein Name als Herkunft des Fotos genannt wurde, und nicht Public Domain oder Wikipedia, wie er es ursprünglich vorgehabt hätte. Da er in Linz ansässig ist, und die Redaktion in Wien, ging seiner Aussage nach beim Versand nach Wien etwas schief, vermutlich haben die in Wien das mit der Bildquelle nicht zu genau genommen.

Die Sache hat sich somit erledigt - zumindest so weit, dass der Autor nicht absichtlich sich selbst als Quelle genannt hat, und er sehr wohl die Wikipedia bzw. Public Domain in der Bildunterschrift angeben wollte. Ich habe ihm übrigens auch nochmal versichert, dass es mir nur um die Klarstellung der Sachlage ging, und dass ich ihm nicht böse oder sonst etwas sei. Ich hoffe, Historiograf, dass auch du das akzeptieren kannst, und ein Sperrantrag gegen mich somit hinfällig wird.

-- Otto Normalverbraucher 17:04, 23. Jan 2006 (CET)

Soweit so gut. Ich hoffe, du wirst künftig eine Lizenz wählen, die nicht so viele Probleme bereitet. Ich möchte trotzdem nochmals hervorheben, dass wir nicht bestimmte Einschränkungen hinsichtlich der Auslegung von PD vorschreiben können. Das wäre nicht PD, sondern eine PD-artige Lizenz. Wir können nur um bestimmte Dinge bitten. Ich werde mal versuchen, unseren PD-Lizenzbaustein entsprechend zu verändern. --Historiograf 17:10, 23. Jan 2006 (CET)

Ok, klingt vernünftig. Möglicherweise habe ich PD etwas überschätzt, und mehr rechtliche Verbindlichkeit darin gesehen, als es wohl tatsächlich zu sein scheint. Nur um sicherzugehen: Wenn ich künftig CC-BY verwende, dann kann ich das nicht unter einem Pseudonym, oder? -- Otto Normalverbraucher 17:14, 23. Jan 2006 (CET)

Doch, Pseudonym kannst Du verwenden. Dazu hat Historiograf bereits auf meiner Diskussionsseite geantwortet. --NeoUrfahraner 17:20, 23. Jan 2006 (CET)

@Historiograf: Die Rechtssicherheit bekommst Du trotzdem nicht, auch wenn Du am PD-Lizenzbaustein darauf hinweist. Was ist, wenn Herr A ein freies Werk der Wikimedia benutzt, Herr B nun aber kommt und behauptet, er wäre der Urheber, dazu ein mehrere Jahre altes gedrucktes Dokument vorlegt, das das Urheberrecht von Herrn B "beweist" und nun Herrn A wegen Urheberrechtsverletzung klagt? Um dem vorzubeugen halte ich es für wichtig und richtig, falsche Urheberbezeichnungen aufzudecken. --NeoUrfahraner 17:24, 23. Jan 2006 (CET)

Ich habe mir erlaubt, als "Beweissicherung" die Geschichte beim betreffenden Bild zu ergänzen. --NeoUrfahraner 17:49, 23. Jan 2006 (CET)

Ok. Danke jedenfalls für eure Anstrengungen Licht in die ganze - rechtliche - Angelegenheit zu bringen! Ich frage mich jedoch, ob eine Zeitung tatsächlich ein Pseudonym wie "Hans_00001" oder eben Otto Normalverbraucher als Urheber angeben würde? Und wie das halt so ist mit Pseudonymen, könnte theoretisch irgendjemand behaupten er sei "Hans_00001" oder wer auch immer. Die einzige Möglichkeit dann zu beweisen, wer tatsächlich für das Pseudonym steht, ist dann mittels Passwort. Aber 1.) kann ja sein dass jemand das Passwort knackt und 2.) dass der Account in der Form irgendwie nicht mehr existiert. Zugegeben 2 extreme Beispiele, aber 2 wichtige Punkte dennoch, mal abgesehen davon ob so ein Fall tatsächlich mal irgendwo auftauchen würde. Ich nehme mal an die Antwort lautet, dass man am besten gleich seinen realen Namen als Urheber angibt, wenn man Wert darauf legt, oder? :-) -- Otto Normalverbraucher 17:36, 23. Jan 2006 (CET)

100%-ige Sicherheit gibt es nicht, es kann ja auch zwei reale Personen gleichen Namens geben. Eine reale Person kann sicherlich behaupten, Otto Normalverbraucher zu sein, das geht aber nur in Einzelfällen. Wenn jemand Bilder mit hunderten Pseudonymen als eigene ausgibt, wird es unglaubwürdig. --NeoUrfahraner 17:49, 23. Jan 2006 (CET)

Nach weiterem Bearb.konfl.: Ob sie es würde, steht nicht zur Debatte. Wenn die CC-Lizenz dazu verpflichtet, muss sie es tun. Da die WP nur befristet IPs speichert, wird wohl manchmal kein Beweis geführt werden können, dass jemand mit einem bestimmten Pseudonym hier identisch ist. Wir lesen dazu bitte alle § 10 UrhG. Dem wahren Urheber verbleiben alle Urheberrechte außer denen, die er mittels Lizenz abgibt. Liegt ein Lizenzverstoß vor, kann er dagegen vorgehen, z.B. über seinen Rechtsanwalt, ohne sein Psudonym lüften zu müssen. Allerdings muss er schlüssig beweisen, dass er der Urheber ist. Gelingt ihm dies nicht, weil er z.B. nicht das Bild gegen Gebühr bei einem Notar mit seiner Urheberbezeichnung hinterlegt hat - Pech. Was solls, die Welt geht davon nicht unter und das nächste Mal sind wir klüger und lassen die Finger von freien Projekten, wenn wir nicht wirklich hinter ihnen stehen und bereit sind, auch dafür Leid und Beschwerlichkeiten auf uns zu nehmen. --Historiograf 17:52, 23. Jan 2006 (CET)

YMMD --elya 20:02, 23. Jan 2006 (CET)

Ich möchte noch ergänzen, der derjenige, der zu Unrecht von jemandem wegen einer URV (z.B. weil er ein PD-Bild verwendet hat, das sich jemand mit (c) "angeeignet" hat) angegangen wurde, durchaus nicht schutzlos ist. Er kann ggf. Schadensersatz erhalten, Näheres unter Schutzrechtsberühmung --Historiograf 15:06, 24. Jan 2006 (CET)

Mir ist nicht klar, worauf Du im konkreten Zusammenhang hinaus willst. --NeoUrfahraner 15:56, 24. Jan 2006 (CET)

Vielleicht liest du dir genau die Diskussion durch, dann wirds dir vielleicht klarer, worauf sich das bezieht. Wir hatten ja oben die Frage, wer die RA-Kosten trägt. Im übrigen sei nochmals klargestellt: Nur weil ein Mitarbeiter hier Österreicher ist, gilt kein österreichisches Recht. --Historiograf 16:29, 24. Jan 2006 (CET)
Verstehe. Meine Anmerkung mit den RA-Kosten bezieht sich darauf, dass Du als Privatperson kaum Chancen hast, einen Urheberrechtsprozess zu gewinnen, da Du pleite bist, bevor Du Dich durch alle Instanzen gekämpft hast. Dass Du vielleicht, wenn Du in letzter Instanz tatsächlich gewonnen hättest, die Kosten erstattet bekommen hättest, nützt Dir nichts, wenn Du schon vorher aufgeben musst. Bei meiner Rechtsschutzversicherung steht übrigens ausdrücklich dabei, dass sie bei Urheberrechtssachen nichts zahlt. Österreichisches Recht gilt IMHO deswegen, weil der Standard eine österreichische Zeitung ist. --NeoUrfahraner 22:19, 24. Jan 2006 (CET)

Bosnische Wappen und altes jugoslawisches Urheberrecht

Möchte sich vielleicht jemand mit diesen beiden Bildern befassen:

siehe auch die Argumente auf meiner Diskussionsseite dazu

Danke. --elya 20:02, 23. Jan 2006 (CET)

Copyright-aufhebung

Mir ist klar, wenn ich ein Urheberrechtlich geschütztes Bild von einer Hompage ins Wikipedia kopieren will, müsste der Homepagebetreiber sein Copyright abgeben oder die Bilder unter GPL oder GNU Lizenz stellen.

Aber muss er auf seiner Homepage unter die Bilder GNU Lizenz schreiben bzw. alle Copyrightvermerke löschen oder reicht es wenn er mir in einer e-Mail schreibt, dass ich sie unter der GNU Lizenz ins Wikipedia stellen darf, und ich dann im Wikipedia zu dem Bild die e-Mailadresse des Homepagebetreibers schreibe und schreibe, dass er mir per e-Mail die Erlaubnis gegeben hat oder gibt es da noch einfachere Möglichkeiten? --Fabian.G 22:01, 23. Jan 2006 (CET)

Der Rechteinhaber muss eindeutig und nachvollziehbar bekunden, dass er das betreffende Bild unter der entsprechenden freien Lizenz (bevorzugt CC-BY-SA, ist in mancher Hinsicht bei Bildern praktischer als GFDL oder gar GPL) freigibt. Damit darf das Bild überall im Rahmen der Lizenz genutzt werden, insbesondere auch außerhalb der Wikipedia und auch kommerziell.
Danach lädst Du das Bild idealerweise auf die Wikimedia Commons und kopierst die Antwort-Mail mit der Zustimmung komplett auf die Bildbeschreibungsseite. --Svencb 23:28, 23. Jan 2006 (CET)

Unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Textvorlagen#Neuer_Anlauf steht ein Anschreiben, das sich der betreffende nur zu eigen machen muss, das würde die ärgerlichen Mußtmaßungen, ob eine Äußerung (ist OK so, Bild kann in die WP o.ä.) tatsächlich die Freigabe unter eine freie Lizenz bedeutet, reduzieren. --Historiograf 15:12, 24. Jan 2006 (CET)

Die Frage war ja eine andere: Darf der Urheber die Bilder unter die GFDL stellen und selbst trotzdem die Bilder weiterverwenden wie gehabt, ohne die GFDL-Bedingungen bei seinen eigenen Verwendungen anzugeben. Ich denke ja. Und selbst wenn er "alle Rechte vorbehalten" oder sowas dazuschreibt, ist das m. E. OK. Wenn jemand die Bilder nutzen will, muss er halt selbst wissen bzw. suchen, ob sie irgendwoanders auch mal unter GFDL lizenziert wurden. Eine Doppeltlizenzierung unter GFDL und cc-by-sa machen wir ja auch, auch nachträglich. --AndreasPraefcke ¿! 14:11, 26. Jan 2006 (CET)

Es gilt ganz eindeutig, dass die Allgemeinheit (also wir) nur ein einfaches Nutzungsrecht erhält und der Urheber völlig frei ist, was er mit dem Bild sonst noch anstellen mag (z.B. verscherbeln). --Historiograf 00:29, 27. Jan 2006 (CET)

Danke.--Fabian.G HÄ? 20:27, 31. Jan 2006 (CET)

Wikipedia-Logoderivat

Wikipedia-Logo mit anderen Zeichen, GFDL?

Hallo, ich möchte um Beurteilung dieser Einschätzung von Tjoe bitten (Die Originalvorlage von Nohat wurde wesentlich verändert, so dass diese einem veränderten Schutz unterliegen kann - Versionen beachten). Er hat diese Puzzleball-Version quasi als GFDL lizenziert ... demnach wären auch anders"sprachige" Derivate, die die Wikimedia Foundation nicht gesondert "geschützt" hat (bzw. besser: die unabhängig vom Markenschutz nicht unter der GFDL veröffentlicht wurden) und/oder die nicht von Nohat selbst stammen, entsprechend frei möglich? M.E. nicht, ich würde aber gerne noch weitere Hinweise dazu einholen. Die Frage ist wohl, welche Teile für eine Lizenzierung relevant sind, einzelne Buchstaben oder der Grundentwurf ... Dankeschön vorab --:Bdk: 21:23, 24. Jan 2006 (CET)

Also ich meine schon, dass es sich um "ein selbständiges Werk" im Sinne des § 24 UrhG handelt
("Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."). Demnach müsste die freie Benutzung jedoch als wesentliche Veränderung erkennbar sein. Bei der Entstehung des Wikipedia-Logos wurde langwierig über die aufgedruckten Symbole diskutiert und letzlich wechselhaft entschieden, so dass ich dies neben der markanten Ausprägung für das Gesamterscheinungsbild als maßgeblichen Bestandteil des Logos definiere. Das Auslöschen und Neubeschriften verändert in meinen Augen somit die Puzzle-Kugel wesentlich. Tjoe 10:15, 25. Jan 2006 (CET)
Hier haben wir es aber nicht mit einem selbständigen Werk zu tun, sondern mit einer unfreien Bearbeitung und Umgestaltung (§ 23 UrhG). „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.“ Selbst der berühmte „Blinde mit Krückstock“ wird erkennen, dass als Vorlage das geschützte Logo der WP gedient hat. Fehlt also die Genehmigung, ist das Bild als URV zu löschen. --ST 13:36, 26. Jan 2006 (CET)
=> O.K.
Ich weiß ja, dass man nicht auf andere zeigen soll, aber vielleicht kann ich daran lernen: Wie kann es mir gelingen - wie andere User - das Logo verändert einzubinden? Reicht es vielleicht, dass ich einen ähnlichen Kommentar wie User:Stevertigo "(Note:The ball is Image:wiki.png by User:Pallusmagnus (original) and User:Nohat) - Copyright by the WikiMedia foundation.)" hinzufüge? Tjö 18:16, 26. Jan 2006 (CET)
Lies einfach den Text zu § 23 UrhG - daher nein. --ST 18:18, 26. Jan 2006 (CET)

In der Vorlage steht seit kurzem, dass ein Bild gemeinfrei ist, wenn „es im Auftrag einer US-amerikanischen Regierungsbehörde erstellt wurde oder in einem ihrer Archive verwahrt wird.“ Warum wird ein Bild automatisch gemeinfrei, wenn die US-Regierung es in ein Archiv aufnimmt? Unter en:Wikipedia:Public_domain#Governmental_Works kann ich darüber nichts finden. --A.Hellwig 13:17, 26. Jan 2006 (CET)

Da es mE nicht zutrifft, dass die einfache Aufbewahrung in einem Archiv der US-Regierung ausreicht, habe ich das erstmal wieder rückgängig gemacht. In den Archiven werden auch Nachlaße von Persönlichkeiten verwahrt, die sehr wohl auch urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Gruß --Finanzer 13:28, 26. Jan 2006 (CET)
Daran hast du wohlgetan. Im übrigen gilt, wie auch der Diskussion auf Village pump auf Commons zu entnehmen ist, die Gemeinfreiheit von Werken von US-Bundesbediensteten noch nicht einmal weltweit, sondern nur in den USA. Durch die Aufnahme in ein Archiv wird nichts gemeinfrei, was nicht schon gemeinfrei ist. Wir müssen die Lizenzbausteine schärfer beobachten! --Historiograf 00:25, 27. Jan 2006 (CET)
Ich habe diesen Baustein unter Beobachtung genommen. Gruß --Finanzer 00:27, 27. Jan 2006 (CET)

Reproduktion von PD-Kunst?

Wie seht ihr die Rechtslage zu diesem Bild? Ist das reine Reproduktion und daher {{PD-art}} oder hat der Fotograf Urheber oder zumindest Leistungsschutzrechte? --h-stt 14:06, 26. Jan 2006 (CET)

Ist eine Wandmalerei um die Ecke, das Foto fällt daher nicht unter "zweidimensionale Vorlagen". Für ein Foto jeweils eines der Gemälde aus gerader Perspektive ohne die Ecke drin würde {{PD-art}} gelten... Ich denke, wenn Du lange genug an dem Foto rumziehst (geht natürlich nur bei besserer Bildqualität vernünftig), könntest Du das draus erstellen... ob so eine nachträgliche Bearbeitung dann aber auch wirklich {{PD-art}} begründet, wage ich nicht 100%ig zu behaupten, denke aber dass das so ist. --AndreasPraefcke ¿! 14:14, 26. Jan 2006 (CET)

Danke, hat sich erledigt, ich habe eine bessere Abbildung gefunden, die ich nur zuschneiden musste. Die Bronzezeit hat den enormen Vorteil, dass die Künstler schon seit mehr als 70 Jahren tot sind. --h-stt 15:23, 26. Jan 2006 (CET)

@Andreas Praefcke: Die Wandmalerei „um die Ecke“ ist doch nach wie vor zweidimensional (flächig), halt auf zwei verschiedenen Flächen - im Gegensatz zu einer Skulptur - die wäre dreidimensional. --Schubbay 16:14, 26. Jan 2006 (CET)

Naja, oder eine Skulptur wäre flächig auf unendlich vielen verschiedenen infinitesimal kleinen Flächen (oder so ähnlich)... --AndreasPraefcke ¿! 11:06, 31. Jan 2006 (CET)
Das Problem ist, dass usere Rechtsposition davon ausgeht, dass man eine flächige Vorlage nur auf eine Art und Weise abbilden kann und daher keine geistige Leistung des Fotografen vorliege. Eine Raumecke kann man aber aus unterschiedlichen Perspektiven fotografieren, so dass ich Andreas zustimme. Ich wollte aber trotzdem hier nachfragen, um nicht die Chance auf ein Bild zu verlieren. --h-stt 17:16, 26. Jan 2006 (CET)
Genau das wollte ich sagen, h-stt. Danke. --AndreasPraefcke ¿! 11:05, 31. Jan 2006 (CET)

Pathologiae Cerebri et Nervosi Generis Specimen

Das da ist ein Bild der Pathologiae Cerebri et Nervosi Generis Specimen (Thomas Willis, 1667). Das Foto selbst wurde allerdings garantiert nicht um 1667 aufgenommen - ist es jetzt public domain oder nicht? Honk? --Gardini 15:59, 26. Jan 2006 (CET)

Das ist eine Reproduktion einer flächigen Vorlage, deren Urheber seit mehr als 70 Jahren tot ist. Durch die reine Reproduktion einer flächigen Vorlage ersteht nach unserer Rechtsposition kein Werk im Sinne einer eigenen geistigen Schöpfung. Wenn du das Bild also so zuschneidest, dass nur noch die flächigen Anteile übrigbleiben, dann kannst du es in den Commons als {{PD-art}} markieren. --h-stt 17:37, 26. Jan 2006 (CET)
O_o Aha, so ist das also koscher? Vielen Dank jedenfalls, auch wenn mir nicht so recht klar sein will, warum das so gehandhabt wird. --Gardini 19:35, 26. Jan 2006 (CET)
Weil es so im Urheberrechts-Gesetz bzw. dessen Kommentare steht. Ein paar Gerichtsurteile diesbezüglich liegen in Deutschland und den USA auch vor. Gruß --Finanzer 00:29, 27. Jan 2006 (CET)

Werbefigur und Merchandising-Artikel

Ich bitte euch um Beurteilung der Bilder in Doraemon. Ich denke, die beiden oberen Fotos müssten als Abbildung von Merchandising-Artikel gelöscht werden, das Foto des Lasters (dauerhaft angebracht) sollte in Ordnung sein, oder gibt es da Bedenken? --Lyzzy 16:00, 28. Jan 2006 (CET)

Ob der Laster in Ordnung ist, dürfte von der Rechtslage in Japan abhängen. Selbst wenn die deutsche Panoramafreiheit anwendbar wäre, befindet sich ein Laster nicht "bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen". —da Pete (ノート) 17:37, 28. Jan 2006 (CET)

Automatenfoto von 1928

Ich habe gerade ein großes Problem. Ich habe das Archiv dieser Diskussion durchkämmt, komme aber zu keinem eindeutigen Ergebnis. Auch Bildrechte hilft mir nicht weiter Es geht um ein Foto des Schriftstellers Ödön von Horváth von 1928. Es wurde von einem Automaten fotografiert und zeigt ein Porträt in Graustufen.

Damit handelt es sich nicht um ein Lichtbildwerk, da wie auf Lichtbildwerk nachzulesen ist, der Kommentar von Fromm/Nordemann zum UrhG Passbilder aus Fotoautomaten ausdrücklich als Beispiel für Fotos nennt, die nicht als Lichtbildwerk anzusehen sind (Frage: Kann dieser Kommentar als allgemeingültig angesehen werden?). Deshalb ist es irrelevant, dass Horváth erst 1938 gestorben ist und damit die 70 Jahre nach seinem Tod noch nicht abgelaufen sind. Dies nur für den Fall, dass jemand argumentieren wollte, Horváth sei durch die Bedienung des Automaten zum Urheber des Fotos geworden. Leider lässt sich m.E. nicht feststellen, wann das Bild zum ersten Mal veröffentlich worden ist. Es ist einerseits unwahrscheinlich, dass das Bild in den 50 Jahren nach seiner Herstellung überhaupt nicht veröffentlich worden ist, da Horváth in den 30ern ein einigermaßen bekannter Dramatiker gewesen ist und er vor 1978 von der Literaturwissenschaft neu entdeckt worden ist. Damit ist es unwahrscheinlich, dass die Schutzfrist gemäß Zeitpunkt der Herstellung erloschen ist. Andererseits ist es, wie schon gesagt wahrscheinlich, dass das Bild ziemlich bald nach der Herstellung (spätestens 1956) veröffentlicht wurde, weshalb die 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung wahrscheinlich auch abgelaufen sind und die Schutzfrist abgelaufen wäre. Falls die erste Veröffentlichung tatsächlich aber erst 1977 stattgefunden haben sollte, wäre das Ende der Schutzfrist 2027, 99 Jahre nach der Herstellung des Fotos. Um das Foto dennoch verwenden zu können, könnte es also sinnvoll sein, das Foto als Lichtbildwerk und Horváth als Urheber anzusehen, wonach 2008 (70 Jahre nach seinem Tod) die Schutzfrist ablaufen würde. Ist das richtig? Oder steh ich total auf dem Schlauch und es ist alles viel einfacher? Wenn ich die Kommentare in der Diskussion richtig verstanden habe, ist es durchaus möglich, eine Abbildung eines Fotos aus z.B. einem Buch zu scannen/fotografieren und zu veröffentlichen, weil die Reproduktion selbst keinen urheberrechtlichen Schutz verdient. Ist auch das richtig?

Meine Fragen also nochmal im Klartext:

  1. Ist Horváth der Urheber des Automatenfotos?
  2. Handelt es sich nicht um ein Lichtbildwerk, sondern nur um ein Lichtbild?
  3. Ist eine Verwendung in Wikipedia ratsam, wenn nicht eindeutig klar ist, wann es zuerst veröffentlicht wurde, es aber unwahrscheinlich ist, dass die 50 Jahre nach der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen sind?
  4. Ist ein Passbildautomat nicht im weitesten Sinne einfach eine Fotokamera und kann deshalb ein Foto aus dem Automaten, das von der abgebildeten Person ja durch Mimik, Kleidung und sonstige Einflüsse nicht unwesentlich beeinflusst wurde, nicht auch als Lichtbildwerk angesehen werden (und damit der Fotografierte als Fotografierender und damit als Urheber)?
  5. Wenn die Schutzfrist als abgelaufen angesehen wird, darf ich dann eine Reproduktion des Fotos (also Abbildung in einem Buch) reproduzieren und veröffentlichen?

--Libbi 23:08, 28. Jan 2006 (CET)

Viele Worte, aber wenig habhaftes. Es ist an dir, wenn du das Foto verwenden möchtest, eine ausgedehnte Recherche durchzuführen. Du unterlässt es geflissentlich, deine Quelle für das Foto und die dortigen Angaben zu den Rechten zu benennen, was die Anwendung des grundsatzes Assume good faith auf dich schon einmal ausschließt. Woher willst du wissen, dass es ein Automatenfoto ist? Ist das Foto noch geschützt und bislang nicht vom Rechtsinhaber veröffentlicht, so stellt eine Veröffentlichung eine Verletzung des Erstveröffentlichungsrechts dar, denn nur eine vom Berechtigten veranlasste Veröffentlichung zählt als solche. Zu deinen Fragen:

  1. Wer einen Fotoautomaten bedient, ist Lichtbildner (§ 72 UrhG).
  2. Ein Automatenfoto ist kein Lichtbildwerk.
  3. Du hast unzureichende Angaben gemacht, um darauf antworten zu können, da möglicherweise zu prüfen ist, ob es sich um ein Lichtbild mit zeitgeschichtlichem Rang handelt, das 1985 noch geschützt war. Lies dazu das hier wiederholt angeführte Urteil zu den Wagner-Familienfotos und rechne selbst nach.
  4. Nein.
  5. Ja.

Bitte unterlass Hinweise, du hättest gründlich diese Seiten durchgelesen. Solche Schutzbehauptungen sind ersichtlich fehl am Platz. --Historiograf 19:50, 29. Jan 2006 (CET)

Wenn ich schreibe, dass es sich um ein Automatenfoto handelt, kannst du davon ausgehen, dass ich mir das nicht ausgedacht habe, sondern dass ich soviel schon recherchiert habe. Ansonsten hätte ich die Quelle des Fotos auf Nachfrage natürlich nennen können. Ich sah im Moment aber noch keinen Bedarf. Ich werde in Zukunft nicht nur angebliche "Schutzbehauptungen" unterlassen, sondern auch den Versuch, irgendwas von dem zu verstehen, was hier diskutiert wird. Es geht mir nicht darum, mich wichtig zu machen oder andere zu nerven, sondern um ein Foto, das ich gerne veröffentlichen würde. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass es sich um einen so komplizierten Prozess handelt. Verzeih mir bitte deswegen meine Frage. --Libbi 21:43, 29. Jan 2006 (CET)

Fotografierverbot

Nur mal angenommen, bei Bild:Guantánamo_US-Prison_'Camp_Delta'.jpg käme noch eine brauchbare Quelle nach: wäre das Fotografierverbot für uns hier ein Grund, das Bild zu löschen? --elya 15:27, 29. Jan 2006 (CET)

Für mich nicht. Die zuständigen US-Stellen haben die Möglichkeit, den presserechtlich Verantwortlichen in den USA mit Pressionen zu überziehen. Der Hochlader begeht möglicherweise (ich bestreite das aber) eine Rechtsverletzung für die er einstehen muss, aber wenn er klug ist, hat er einen Zweitaccount genutzt und nach einiger Zeit werden die IP-Verbindungsdaten gelöscht, was eine Klage gegen ihn ausschließt. Im übrigen kann es sein, dass ein US-Bundesbediensteter das Bild in amtlicher Eigenschaft gemacht hat, dann ist es PD-US-GOV. --Historiograf 19:40, 29. Jan 2006 (CET)

Wenn die presserechtlich Verantwortlichen in den USA wegen sowas Schwierigkeiten erwarten, sollen sie das Bild löschen. Uns sehe ich da eigentlich nicht in der Löschpflicht, vielleicht sollte man aber der Foundation einen Hinweis zukommen lassen, damit sie sich für eine Policy entscheiden können, bevor was passiert. Wenn die Server in den USA stehen und die Foundation in St. Petersburg, FL, ansässig ist, dürfte es den US-Gerichten herzlich egal sein, was irgendwelche deutsche Admins entscheiden. --AndreasPraefcke ¿! 19:53, 29. Jan 2006 (CET)
Gilt für dieses Bild nicht cubanisches Recht? Auch wenn "exterretoriales Gebiet" oder sonstwas ist, dürfte sich der Fotograf auf cubanischem Terretorium befunden haben... Ralf digame 19:59, 29. Jan 2006 (CET)

Modelle

Das bloße Eigentum an Modellen von Bauwerken, Statuen etc. berechtigt noch nicht dazu, diese auch nur auszustellen. Noch weniger kann wohl das Foto eines Modells ohne Genehmigung des Urhebers unter eine freie Lizenz gestellt werden. Siehe Campusgelände und Charité. Wie sehr ihr das? Gruß --ST 18:54, 29. Jan 2006 (CET)

Anders als du, denn deine Prämisse, dass solche Modelle ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht ausgestellt werden dürfen, trifft gemäß Ausstellungsrecht nicht zu. Gibt ein Modellbauer ein Modell aus der Hand, so darf der Erwerber es natürlich ausstellen - dafür wirds üblicherweise ja auch hergestellt. Allerdings muss die FU bestätigen, Inhaber der ausschliesslichen Nutzungsrechte am Modell zu sein, denn es ist urheberrechtlich geschützt und steht daher auf einer Stufe mit Comicfiguren usw. --Historiograf 19:35, 29. Jan 2006 (CET)

Schöpfungshöhe

Ich habe in Wikipedia einige Bilder von NASA-Seiten gefunden, die von NASA-Weltraummissionen stammen, jedoch von einer Privatperson namens Calvin J. Hamilton nachbearbeitet worden. Calvin J. Hamilton (der die Webseite http://www.solarviews.com betreibt) erhebt nun (laut NASA-Untertitel der Bilder) einen urheberrechtichen Anspruch auf diese modifizierten Bilder. So geht es bspw. um um Bild:Rhea.jpg und Bild:Janus_moon.jpg, welche von http://antwrp.gsfc.nasa.gov/apod/ap030608.html bzw. http://solarsystem.nasa.gov/planets/profile.cfm?Object=Janus stammen. Zu dem Janusbild hier das originale und zweifelsfrei gemeinfreie Rohbild: http://pds-rings.seti.org/cgi-bin/tempgif.pl?file=VG_0037/JANUS/C4399746.IMQ. Wie man sieht ist dieses von Hamilton doch schon ziemlich nachbearbeitet worden, die Frage ist ob derartige Modifikationen für ein eigenes Urheberrecht ausreichen. Ich hatte beide Bilder schon auf den Löschkandidaten einstweilen eingetragen, aber noch keine Resonanz bekommen, siehe Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder#23._Januar. Arnomane 20:01, 29. Jan 2006 (CET)

Janus
Wenn du die Bilder brauchst, mache ich dir im Zweifelsfall bessere Bilder aus den Rohdateien als Hamilton, dann können wir es lizensieren wie wir möchten :-) Ralf digame 20:06, 29. Jan 2006 (CET)

Da die Nasa selbst das (c) angebracht hat, kann man davon ausgehen, daß sie eine Schöpfungshöhe gegeben sehen, deshalb habe ich unter Doppellizenz gestellt, das kann aber nachträglich geändert werden, ich beanspruche nicht, ein eigenes Werk geschaffen zu haben, diese Diskussion wird es hoffentlich klären. Ralf digame 20:48, 29. Jan 2006 (CET)

Nach Rücksprache mit Paddy und Crux habe ich die Lizenz in PD geändert. Ralf digame 21:23, 29. Jan 2006 (CET)

Ich sehe nach deutschem verständnis für die Bildbearbeitung keine Schöpfungshöhe. Das ist eine rein handwerkliche Tätigkeit, die der Verbesserung des ursprünglichen Bilds dient, aber keine eigene kreative Leistung erbringt. --Historiograf 21:32, 29. Jan 2006 (CET)

Danke, das beantwortet einiges! Ralf digame 01:07, 30. Jan 2006 (CET)

Mir kommt diese Auffassung immer ein wenig zweifelhaft vor. Hat zum Beispiel die Änderung von Rainer in Wikipedia:Bilderwerkstatt#Johannes_Rau auch keine Schöpfungshöhe? Da wurde einges an Gehirnschmalz in die Bildbearbeitung gesteckt. schizoschaf 11:31, 30. Jan 2006 (CET)
ich sehe keine Schöpfungshöhe bei dem Bild von Johannes Rau - bei Bild:Retusche-bsp2.jpg sehe ich es auch nicht gegeben, obwohl die Retusche 4 Stunden gedauert hat. Bei Bild:Ulrike Meinhof retusche.jpg war es nur 1 Stunde, aber da ist doch kein neues Werk entstanden. Ralf digame 11:51, 30. Jan 2006 (CET)

Es ist ein verbreitetes Mißverständnis, dass urheberrechtlich geschützt all das ist, was mit viel Mühe und Aufwand erstellt wird. Das gilt zwar für eine riesige Dankenbank, aber nicht für ein einzelnes Bild. Um aus einem kopulierenden Hasenpärchen ein funktionierendes Handylogo zu machen, musste der entsprechende Grafiker/Webdesigner vermutlich auch mehrere Stunden Arbeit investieren und herumprobieren, also das von Schaf angeführte Gehirnschmalz investieren. Trotzdem hat ein deutsches Gericht klargestellt, dass einfache Handylogos KEINEN Urheberrechtsschutz genießen. --Historiograf 17:08, 30. Jan 2006 (CET)


Screenshot

Datei:Soundmonitor.jpg
Soundmonitor für den C 64

Ein offensichtlicher Anfänger hat nebenstehendes Bild vorhin auf Commons hochgeladen (ohne Lizenzangabe) und in einen Artikel eingebaut. Auf Commons steht mittlerweile schon eine Löschwarnung. Es handelt sich um eine Software, die in den 1980er Jahren in einer Zeitschrift als Listing zum Abtippen veröffentlicht war. Frage: Kann man davon ausgehen, daß die Software (und damit auch das Bild) PD ist, oder wäre es theoretisch denkbar, daß die Rechte beim Verlag dieser Zeitschrift (sofern er noch existiert) oder womöglich beim Entwickler dieser Software liegen? Falls ja, ist so etwas evtl. mangels Schöpfungshöhe trotzdem gemeinfrei? Gruß, Fritz @ 01:00, 30. Jan 2006 (CET)

Das Urheberrecht am Soundmonitor wird genau am 31.12. des Jahres erlöschen, in dem sich der Todestag von Chris Hülsbeck zum 70. Mal gejährt hat. Das wird noch eine Weile dauern. Aber warum fragst du ihn nicht mal per E-Mail an, ob er nicht das Bild freigibt? --h-stt 09:15, 30. Jan 2006 (CET) PS: Der Markt&Technik Verlag hat keine Rechte an der Verbreitung des Bildes im Internet, weil das damals noch nicht Bestandteil der Verträge war.

Das Programm hat natürlich Schöpfungshöhe, aber die grafische Oberfläche? Das halte ich für sehr zweifelhaft. Die Gestaltung sieht genau so aus, wie sie wohl jeder machen würde, der diese Anzahl Informationen auf einer Minibildschirmseite unterbringen wollte, nämlich ganz einfach voll. Urheberrechtlich relevante Gestaltung sehe ich eigentlich keine. Und da die Texte mehr als schlicht sind und auch keine Betriebssystemlogos o. ä. im Screenshot vorkommen, halte ich das Bild eigentlich eher für PD. --AndreasPraefcke ¿! 11:03, 31. Jan 2006 (CET)

Zur Information: Es handelt sich nicht um eine grafische Oberfläche, sondern um den 40x25-Zeichen-Bildschirm des C 64 mit dem Standardzeichensatz. --Fritz @ 11:09, 31. Jan 2006 (CET)
Ja, dann halt "ASCII-Grafik". Natürlich kann man auch mit Elementen, die Buchstaben sind, "gestalten". --AndreasPraefcke ¿!
Klar, kann man. Ist heir aber wohl kaum der Fall. Ein gedrucktes Formular hat i.A. ja auch keine Schöpfungshöhe. -- D. Dÿsentrieb 15:55, 1. Feb 2006 (CET)
PS: Ich habe Chris Huelsbeck mal angeschrieben. --Fritz @ 11:36, 31. Jan 2006 (CET)
Kann auf jeden Fall mal nicht schaden, ja. --AndreasPraefcke ¿! 13:10, 1. Feb 2006 (CET)
Kann aber dauern... --Fritz @ 20:05, 1. Feb 2006 (CET)
Leider bis heute keine Antwort. :-( --Fritz @ 15:40, 29. Mär 2006 (CEST)
Ich weiß wir Deutschen (Deutschsprachigen) mögen unsere Rechtsfuzeleien, aber geht das Ganze nicht etwas zu weit? Welche Firma hat auch nur den Ansatz eines Grundes wegen eines Screenshots eines Programms in einem so neutral-sachlichen Umfeld zu Klagen. Was soll das Ganze? "Screenshots" einer Fernsehsendung/ eines Films würde ich noch bis zu einem gewissen Grad verstehen (obwohl ein tausendstel eines Films auch nicht grade relevant erscheint) aber ein Screenshot von einer Benutzeroberfläche? Damit währe ja das Foto von einem Fahrrad schon bedenklich für Wikipedia, weil man an der Form irgendein Design-Urheberrecht abgucken könnte. Bitte...

Screenshot II

Bild:Autov.png: Ist das schon ne URV? STammt laut Text auf der Artikelseite Autovervollständigen aus Deramweaver. Was also die Frage ist: Sind die Laufleiste oder die Icons Fensterrahmenelemente oder etwas anderes schützenswertes? Thx für die Mühe --schlendrian •λ• 09:33, 30. Jan 2006 (CET)

Briefmarken Deutschland

Haie,

sind neue Briefmarken als PD anzusehen? in Amtliche Briefmarke (Deutschland) ja weil sie im Amtsblatt des Bundesministers veröffentlicht wurden (auch wenn das wohl strittig ist). Nur ist die Deutsche Post AG ja inzwischen ein theoretisch privates unternehmen; veröffentlich sie überhaupt noch etwas in dem Amtsblatt? .. leider bin ich trotz lesen von Wikipedia Diskussion:Bildrechte/Archiv2 und Wikipedia Diskussion:Bildrechte/Archiv4 nicht schlauer geworden ...Sicherlich Post 11:36, 1. Feb 2006 (CET)

andersherum ist die frage; sind neue briefmarken der deutschen Post AG denn noch amtlich? oder einfach nur Briefmarken der Deutschen Post AG; also bilder wie sie jedes unternehmen erstellen kann?! ...Sicherlich Post 11:38, 1. Feb 2006 (CET)
Siehe Amtliche Briefmarke (Deutschland). Es handelt sich immer um Briefmarken des BMF, Ref. Postwertzeichen. --ST 11:47, 1. Feb 2006 (CET)
Das Abbilden von Briefmarken in Büchern oder auch auf Internetseiten tolerieren die einzelnen Postverwaltungen der Welt in unterschiedlichem Maß. Während die Postverwaltung der Faröer beispielsweise eine unveränderte Abbildung ihrer Briefmarken erlaubt, ist eine Abbildung bei deutschen Briefmarken nur unter bestimmten Einschränkungen zulässig. So muss die abgebildete Briefmarke entweder mindestens 25% größer oder 10% kleiner als das Original sein oder einen Abdruck eines schrägen schwarzen Balkens über eine ihrer Ecken tragen. Manche Länder verwendeten zudem ein Faserpapier für ihre Briefmarken. - Die Färöer haben alle ihrer Veröffentlichungen als PD freigegeben. größer oder kleiner gibt es im Internet nicht, Bilder sind ...x... Pixel groß, die Angabe irgendwelcher mm in Bildbearbeitungsprogrammen ist irrelevant und einzig von der Auflösung abhängig. Irgendwie muß der ganze Absatz mal umgeschrieben werden. Ralf digame 11:56, 1. Feb 2006 (CET)
Tu dir keinen Zwang an, der Absatz ist nicht von mir ;-) --ST 11:58, 1. Feb 2006 (CET)
@ ST: :::... mit der einhergehenden Aufweichung des Briefmonopols ist es neuerdings auch für private Unternehmen möglich, „nichtamtliche“ Briefmarken herauszugeben - nun ist die Deutsche Post AG aber ein privates Unternehmen (auch wenn der eigentümer der aktien der bund ist) .. damit stellt sich mir immer noch die frage; sind briefmarken der Deutschen Post AG amtliche Briefmarken. Das geht aus dem Artikel nicht hervor ... @ Ralf; ja denn deutsche Briefmarken dürfen inzwischen ja viele herausgeben und damit ist deutschen Briefmarken etwas schwammig und die größenbedingungen sind ja mit einem Programm leicht zu ändern was ja unter PD oder GNUFDL erlaubt ist...Sicherlich Post 12:00, 1. Feb 2006 (CET)
Es gibt keine Briefmarken der "Deutschen Post AG", sondern ausschießlich Briefmarken des BMF, die von der Deutschen Post AG dort bezogen werden. --ST 12:05, 1. Feb 2006 (CET)
acha! okay na dann .. besten dank ;) ...Sicherlich Post 12:08, 1. Feb 2006 (CET)
Nichtamtliche Briefmarken - muss ich mich erst mal erkundigen, wie das gehandhabt wird. --ST 12:09, 1. Feb 2006 (CET)
Schnelle Antwort: Nichtamtliche Briefmarken sind von den privaten Postdiensten selbst erstellte nicht hoheitliche Marken, die daher auch nicht mit dem Aufdruck "Deutschland" versehen sind. Dabei handelt es sich um eine reine Privatangelegenheit dieser Dienste. Entsprechend sind die Marken urheberrechtlich geschützt. --ST 12:17, 1. Feb 2006 (CET)
Datei:Klein-beispiel.jpg
klein
groß

Zur Veranschaulichung meiner Aussage habe ich mal kurz 2 Bilder hochgeladen, das kleine ist 2,5 x 1,9 cm - das große 5,0 x 3,8 Meter, allerdings haben beide 1369x1038 Pixel. Obwohl das eine riesig und das andere winzig ist, sind die Bilder identisch. Ralf digame 12:23, 1. Feb 2006 (CET)

Ich habe den entsprechenden Absatz bei Amtliche Briefmarke (Deutschland) geändert, kann ja mal jemand gucken, ob das so ok ist. Ich wiederhole zwar die Aussage von weiter oben, aber ich finde, das gehört dort gesagt. Ralf digame 12:40, 1. Feb 2006 (CET)
Habe es mir angeschaut. So ganz stimmig ist das aber nicht. Entweder ist etwas gemeinfrei, dann darf es auch ohne Balken gedurck werden, oder es ist nicht gemeinfrei, dann können wir es nicht so ohne Weiteres verwenden. --ST 13:03, 1. Feb 2006 (CET)

Eventuell hilft auch Wikipedia:Briefmarken weiter ... --Flominator 19:37, 1. Feb 2006 (CET)

Ja toll! - In Fällen, in denen es mehr um das Motiv als die komplette Briefmarke geht, liegen die Rechte beim Grafiker. Kontakt stellt in diesem Fall das Bundesministerium der Finanzen her: Bundesministerium der Finanzen, Referat Postwertzeichen, 11018 Berlin - was machen wir nun damit? Wenn die Briefmarke mal z.B. eine Dampflok zeigt (erfundener Fall) - dann hat irgendwer diese Lok gezeichnet und er hat auch das Urheberrecht? Die Dampflokbriefmarke dürfen wir zwar nehmen, nicht aber für den Artikel Dampflok XXX ? Ralf digame 23:09, 2. Feb 2006 (CET)

@Steschke: ? "Briefmarken, die durch einen schwarzen Balken über eine Ecke entwertet sind, gelten im Internet als gemeinfrei" ?? Ralf digame 23:27, 2. Feb 2006 (CET)

Amtliche Briefmarke sind als amtliche Werke mit und ohne Balken gemeinfrei. So lange du deinen Monitor nicht auf einen Briefumschlag klebst, kannst du die Briefmarke im Internet ohne Balken zeigen. Bei dem Balken geht es nicht um Urheberrechte, sondern darum, Betrug zu verhindern. --ST 23:32, 2. Feb 2006 (CET)
also wie formulieren wir es dort im Artikel? Darf jede Briefmarke gescannt werden und als Illustration eines Artikels dienen, wie es bei den Färöern ist? Die Färöer haben alle Publikationen per Mail als PD deklariert, ist das also in D genauso? Ralf digame 23:39, 2. Feb 2006 (CET)

Kann in diesem Zusammenhang mal jemand Kundiges einen Blick auf commons:Category:German_stamps werfen und den Text anpassen? Danke! --Svencb 14:41, 3. Feb 2006 (CET)

Screenshots aus Mods

Hier wird ja viel über Screenshots diskutiert, aber noch nie (?) im Zusammenhang mit Mods. Ich habe gestern ein paar Screenshots im Mod Vampire Slayer für Half-Life gemacht, die ich gerne hochladen möchte. Nur ist mir hier die Lizenzlage unklar: Half-Life ist ein kommerzielles Spiel, klar dass hier keine Screenshots gemacht werden können. Vampire Slayer aber ist eine Total Conversion, in der nur die Engine von HL genutzt wird. Insofern ist meine Frage: URV oder nicht? lib 19:56, 2. Feb 2006 (CET)

Unter welcher Lizenz steht denn das Mod? Und wer hat's gemacht? Am besten dort mal fragen - Ich denke, das ist den Moddern überlassen. -- D. Dÿsentrieb 20:41, 2. Feb 2006 (CET)
Der Mod wurde ohne weitere Angaben hier zum Download bereit gestellt, ausserdem ist die Entwicklung eingestellt. Ich schreibe mal dem Chefentwickler eine diesbezügliche Mail. lib 20:54, 2. Feb 2006 (CET)
Ich habe heute folgende Mail als Antwort auf meine bekommen (beide angefügt):
QUOTE

You have my permission to use any images of VS, from the website or screenshots. Thanks, r2.

Original Message From: XXXXXX To: routetwo@planethalflife.com Sent: Thursday, February 02, 2006 11:08 PM Subject: Vampire Slayer under GNU FDL?

Hi Mark, I've been playing VS since 4.1 and wrote the german Wikipedia article about the whole Mod Vampire Slayer ( http://de.wikipedia.org/wiki/Vampire_Slayer ). I also wanted to integrate some screenshots in the article but there are a few problems concerning the copyright. It is only allowed to upload screenshots to wikipedia if the copyright owner (you) agrees that his product (VS) is published according to a free license like e.g. the GNU Free Documentation License. Since VS is not a commercial project, I wanted to ask you whether VS is published under the rules of GNU FDL (or, other possibility: it is published with copyright but usage for any purpose is allowed) or not. You could find a copy of the GNU FDL here: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:GNU_Free_Documentation_License If you agree to it, just write me a mail that you publish(ed) VS under the terms and conditions of it. UNQUOTE

Ich denke, das reicht aus... lib 10:02, 6. Feb 2006 (CET)

Ich habe die Screenshots jetzt in den Commons hochgeladen. Siehe 1 und 2. lib 18:46, 6. Feb 2006 (CET)

Nochmal schnell eine Frage zu Wappen

Solche Aussagen kann man getrost überlesen wenn ich mich da nicht irre, oder?

"Auf den nachfolgenden Seiten sind die Wappen aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden abgebildet. Eine Sammlung aller Wappen steht im pdf-Format zur Verfügung. Ein kommunales Wappen ist nicht nur ein dekorativer Schmuck, sondern ein souveränes Hoheitszeichen, ein Insignum des Rechtsträgers und zugleich Symbol der Identifzierung der Bevölkerung mit ihrer Heimat. Dessen Verwendung ist grundsätzlich den jeweiligen Städten und Gemeinden vorbehalten. Die Benutzung von Wappen bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Stadt oder Gemeinde. Das unbefugte Benutzen von Wappen zur Kennzeichnung von Waren ist nach § 27 WZG eine Ordnungswidrigkeit."

--mfg, NickKnatterton - Kommentar? 23:12, 2. Feb 2006 (CET)

Gültig ist Wikipedia:Wappen. Wir benutzen keine Wappen, wir zeigen sie. Ja können ignoriert werden. --Historiograf 23:18, 2. Feb 2006 (CET)

Den Ausführungen der Gemeinde ist zuzustimmen. Wir können daher das Wappen zeigen. --ST 23:25, 2. Feb 2006 (CET)
Wo steht das denn? „WZG“ macht mich stutzig - sollen das deutsche Wappen sein? --ST 23:26, 2. Feb 2006 (CET)
Das WarenzeichenG ist seit 1995 außer Kraft und wurde durch das MarkenG ersetzt. Soviel zur Kompetenz des Autors der Webseite. --h-stt 21:11, 3. Feb 2006 (CET)
ST schreibt: "Wir benutzen keine Wappen, wir zeigen sie". Wie soll man ein Wappen zeigen, ohne es hochzuladen? Wenn es aber hochgeladen wird, soll es ja gemeinfrei sein, sogar zum kommerziellen Gebrauch. Dass das hochgeladene Wappen dann in einem Artikel "gezeigt" wird, ändert nichts daran, dass ein anderer es zum kommerziellen Gebrauch nutzen kann.
Tatsächlich gibt es eine heftige Diskussion zu den norwegischen Gemeindewappen mit dem Ergebnis, dass sie eigentlich nicht in commons stehen dürften. Commons:Category talk:Norwegian coats of arms. Die Diskussion endete im April 2005. Sie stehen immer noch drin. Fingalo 10:54, 15. Apr 2006 (CEST)

RTL-Logos - Schöpfungshöhe?

Hallo, bei einigen dieser Logos, die alle als gemeinfrei gekennzeichnet sind, sehe ich durchaus Schöpfungshöhe. Mit der Bitte um fachkundige Stellungnahme. --elya 19:31, 4. Feb 2006 (CET)

Bei Bild:RTL Television.png und Bild:RTL9logo.png ist es wohl eindeutig. --ST 19:56, 4. Feb 2006 (CET)

Sehe ich nicht so. Wo soll denn da die schöpferische Leistung liegen? Es handelt sich um Buchstaben verbunden mit einer bestimmten Farbgebung. Siehe auch [10] --Historiograf 04:03, 5. Feb 2006 (CET)

WM2006

Hatten wir dazu schon Diskussionen? Wie gehen wir mit Bild:Fifa_WM_Berlin.jpg um? Das Monstrum ist nicht permanent installiert, also keine Panoramafreiheit. --h-stt 07:56, 5. Feb 2006 (CET)

Denka auch, dass das URV ist. Mit ziemlicher Sicherheit dürften alle Abbildungen von Logos der WM URV sein. Wir sollten uns damit anfreunden kein Logo der WM zu bekommen. Gruß --Finanzer 18:50, 5. Feb 2006 (CET)

Anfreunden nicht, zähneknirschend akzeptieren. (Bist du aus dem Urlaub zurück, kannst du übrigens anfangen, die Zimmersche Chronik hochzuladen, vielen Dank:) Üblicherweise interpretieren wir hier Panoramafreiheit zurückhaltend im Licht der BGH-Entscheidung zum verhüllten Reichstag, während früher Bilder mit einprogrammiertem Verfallsdatum wie Schneeskulpturen als frei betrachtet wurden. Ich fürchte, wir müssen sicherheitshalber unsere restriktive Interpretation so lange aufrechterhalten bis ein rechtskräftiges Urteil zu Plakaten und anderen temporären Installationen vorliegt. --Historiograf 19:02, 5. Feb 2006 (CET)

Ok, zähneknirschend anfreunden. Und ja Urlaub ist vorbei. Ich werde morgen oder so anfangen den OCR zu machen und die ersten Seiten hochzuladen. Ich gebe dir dann Bescheid. Gruß --Finanzer 19:10, 5. Feb 2006 (CET)

Höchstens als Beiwerk (Recht), so wie hier: Bild:Emirates B777-300ER A6-EBD.jpg. -- Arcturus 17:16, 6. Feb 2006 (CET)

OK, die Meinungen sind eindeutig. Ich stelle einen LA. --h-stt 13:05, 8. Feb 2006 (CET)

Schöpfungshöhe bei Bild:Komele Islami le Kurdistan.jpg ?

Hallo, Benutzer:Muhamed hat lt. Aussage in Benutzer_Diskussion:Svencb#Bild:Komele_Islami_le_Kurdistan.jpg die Fotos selbst geschossen und mit einem Logo arrangiert. Ich vermute, dass dem Logo keine Schöpfungshöhe zukommt und es somit als PD freigegeben werden kann - seht Ihr das genauso? --Svencb 18:22, 5. Feb 2006 (CET)

Schöpfungshöhe ist zweifelhaft, sehe ich wie du --Historiograf 19:04, 5. Feb 2006 (CET)

Gehe ich recht in der Vermutung, daß dieses Bild nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt ist, da kein öffentlicher Raum, sondern Privatgrundstück? --elya 18:42, 5. Feb 2006 (CET)

Es ist egal, wo das Ding steht. Hauptsache es ist von einem öffentlich zugänglichen Platz fotografierbar. Zumindest so meine Interpretation des Ganzen. Also mE ist das ok. Gruß --Finanzer 18:48, 5. Feb 2006 (CET)

Ähm, das ist Auslegungssache. Das ist in einem Vergnügungspark. Ich hab dazu mich auch schon mal anders geäußert (auf meiner Disku in Commons bezüglich Belgien) und bevor ich mir nur widerspreche, halte ich lieber die Schnauze. --Historiograf 19:08, 5. Feb 2006 (CET)

Noch eins, bei dem ich Bauchschmerzen beim Löschknopf und beim Lizenzenzieren habe. Die Anfrage ist mehr als eindeutig formuliert, die Antwort enthusiastisch (siehe auch Volltext auf meiner Diskussion). Nur die Formulierung... Helft mir mal mit der Entscheidung bitte ,-) Danke. --elya 19:32, 5. Feb 2006 (CET)

Auf der Disku Wikipedia:Textvorlagen lungert folgender Entwurf von mir:

Um Zweifel in Sachen Klarheit auszuräumen, die einseitige Bevorzugung der GNU FDL zu beenden und die Unterscheidung von Marken- bzw. anderen Rechten zu verdeutlichen usw. habe ich mal das folgende entworfen. Bewusst in der Ich-Form formuliert. Hiermit erkläre ich in Bezug auf das Bild ... * dass ich der Fotograf oder Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts bin. Ich erlaube, das Bild unter der freien Lizenz bzw. den freien Lizenzen (Auswahl gemäß de/Commons-Baukasten) zu veröffentlichen. Mir ist bekannt, dass damit in urheberrechtlicher Hinsicht Dritte das Recht haben, das Bild gewerblich zu nutzen und zu verändern. Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung üblicherweise nicht widerrufen kann und kein Anspruch darauf besteht, dass das Bild dauernd auf der Wikipedia eingestellt wird. Mir ist bekannt, dass sich die Unterstellung unter eine freie Lizenz nur auf das Urheberrecht bezieht und es mir daher unbenommen ist, aufgrund anderer Gesetze (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht usw.) gegen Dritte vorzugehen, die das Bild im Rahmen der freien Lizenz rechtmäßig, aufgrund der anderen Gesetze aber unrechtmäßig nutzen. --Historiograf 23:32, 12. Jan 2006 (CET)

Ich habe auf Commons-Forum angeregt, den Text ins Englische zu übersetzen. Niemand hat auch nur eine Silbe dazu geschrieben. To make all things clear please be so kind to return the following declaration ... Um auf den konkreten Fall zu kommen. Wir brauchen eine klare Willenserklärung zugunsten einer für uns brauchbaren freien Lizenz. Was wir haben, ist nichts dergleichen. Unser bisheriger Textbaustein lässt es immer wieder zu unerfreulichen Nachfragen, die Rechteinhaber nerven kommen. Elya, bitte ersetze die bisherige Textvorlage durch meinen Vorschlag. Jemand anderes möge bitte eine englische Übersetzung anfertigen. Danke --Historiograf 19:43, 5. Feb 2006 (CET)

Klingt doch mal sehr gut (und klärt hoffentlich endlich mal ein paar immerwiederkehrende Falschauslegungen freier Lizenzen). Wo und wie bauen wir das ein, dass es jeder liest? Arnomane 10:15, 6. Feb 2006 (CET)

Grabstein

verschoben von Wikipedia Diskussion:Lizenzierung für Anfänger: Wie schaut die Lage eigentlich aus bei Grabsteinen? Darf ich den einfach abfotografieren und einem Wiki-Beitrag zuteilen? --GuentherZ 20:40, 8. Feb 2006 (CET)

Ich denke, daß es - wenn überhaupt - eine Abwägung aus Schutzdauer, (über 100 Jahre alte Grabsteine überhaupt kein Problem), Schöpfungshöhe (künstlerische Skulptur?) auf der einen Seite und Panoramafreiheit auf der anderen ist. Bisher sind Fotos von Grabsteinen weder hier noch auf commons beanstandet worden, ich habe selbst schon welche hochgeladen. --elya 21:57, 8. Feb 2006 (CET)

Friedhöfe rechne ich zu im Sinn der Panoramafreiheit öffentlich zugänglichen Plätzen (ebenso wie öffentliche Parks, die ja auch nicht 24 Stunden offen sind). Grabsteine im Kircheninneren dürften in der Moderne selten sein. --Historiograf 22:13, 8. Feb 2006 (CET)

verwaiste Bilder für immer aufheben?

Gibt es denn keine Regeln, welche Bilder hochgeladen werden dürfen (abgesehen vom rechtlichen) und welche nicht? Ich meine, es gibt in den verwaisten Bildern über 7000 Bilder, die nirgends verwendet, kaum gesucht und kaum gefunden werden. Und viele davon sind auch äußerst fragwürdig, was deren Relevanz für die Wikipedia betrifft! Wenn ich zB. 6 Fotos von einem Boot mache, das nicht näher beschrieben ist, die sich allesamt nur minimal unterscheiden, frage ich mich, was das der Wikipedia bringen soll? Ich mach ja auch nicht dutzende Fotos von allen möglichen Gegenständen und Haustieren in unserer Wohnung und lade dann alle korrekt lizenziert hoch, und erwarte dann, dass sie tatsächlich alle bleiben. So ist es aber derzeit in den Bildlöschdiskussionen, wo mehrere Benutzer sich vehement gegen jeden Löschantrag wehren, der nur "Sinnlosigkeit" als Grund nennt. Also nochmals meine Frage - wo und wie wird geregelt, welche Bilder hochgeladen werden sollen, und wie nicht - und zwar von der Seite der Sinnhaftigkeit gesehen! -- Otto Normalverbraucher 21:45, 8. Feb 2006 (CET)

Diese Frage ist hier fehl am Platz, hier geht es um Bildrechte, wende dich an WP:FZW. Wie man dich bereits auf den, Bildlöschkandidaten mehrfach hingewiesen hat, solltest du endlich mal begreifen, was Wikimedia Commons bedeutet. Es ist ein freier Bilderpool. Alle verwaisten Bilder (und nicht nur diese) können und sollen, sofern einwandfrei lizenziert, dorthin umgezogen werden. Dort sind sie von Nutzen, auch wenn du dir mit deinem engen Horizont offenkundig diesen Nutzen nicht vorstellen kannst. Rom wurde nicht an 1 Tag erbaut, es wird lange dauern, bis alle Bilder einschließlich der verwaisten auf Commons liegen (mit Ausnahme der aus rechtlichen Gründen nur hier verwendbaren). Da kann jeder mithelfen, auch du. Also lass diese Stänkerei und beschäftige dich mehr mit Commons --Historiograf 22:11, 8. Feb 2006 (CET)

Ach ja: Es gab ein knapp zugunsten des Standarduploads auf Commons entschiedenes MB. Also die Regel heisst: hier möglichst keine Bilder mehr hochladen. Steht aber gross und fett auf der Hochladen-Seite, aber da kommt ja niemand auf die Idee zu schauen, wenns ums Hochladen geht ... (ebensowenig wie auf Wikipedia:Commons --Historiograf 22:16, 8. Feb 2006 (CET)

Auf WP:FZW hat bisher nur 1 Benutzer auf meine Frage geantwortet. Dir ist das sicher nicht bekannt, da du dich sicher (noch?) nicht näher mit meinem Wirken in der Wikipedia beschäftigt hast, aber ich bin sehr wohl auf den Commons tätig, was du hier auf meinem [ http://tools.wikimedia.de/~kate/cgi-bin/count_edits?user=Otto_Normalverbraucher&dbname=dewiki_p Beitragszähler] für die Commons (152 Bilder aus deWP übertragen oder selbst erstellt u. hochgeladen) gerne überprüfen kannst. Für dich bin ich (bisher?) scheinbar nur einer von vielen Löschwütigen, wie mir deine Kommentare ständig suggerieren. Daher hast du vielleicht auch noch nicht erkannt, dass es mir nicht darum geht, alle verwaisten Bilder zu löschen, sondern nur diejenigen, die sinnlos sind (daher versuche ich momentan verzweifelt rauszufinden ob es dazu eine Regelung gibt). Denn ansonsten könnte jemand - um es mal übertrieben darzustellen - 600 Bilder von einer Katze hochladen, die die Katze jeweils in einer anderen Situation darstellen, die Bilder korrekt lizenzieren, und dann argumentieren, die Bilder seien ok, und dürften daher nicht gelöscht werden. Ist es tatsächlich im Sinne der Wikipedia jede Sache/Tier/Mensch/Situation/Grafik dutzende Male (oder auch nur mehrere Male) immer wieder in gleicher Form hochzuladen? Und noch was: Lädst du denn selbst überhaupt Bilder auf die Commons? Denn wenn du schon die Löschung von unbenötigten/unauffindbaren/ungesuchten Bildern vehement boykottierst, mit dem Argument, sämtliche Bilder gehören auf die Commons, dann müsstest du doch mit gutem Beispiel vorangehen - also konstruktiv sein. Denn ansonsten wäre dein Verhalten in dieser Angelegenheit bisher nur destruktiv. (Das soll wirklich nur eine Frage sein, der Vorwurf gilt erst, wenn du die Frage mit Nein beantwortest). -- Otto Normalverbraucher 22:54, 8. Feb 2006 (CET)

Ich hab hier keine 600 Katzenbilder gesehen, sondern nur Bilder, bei denen auch andere der Ansicht waren, dass kein Löschgrund vorliegt. Theoretische Fragen werden dann beantwortet, wenn eine praktischer Bedarf besteht. Wir diskutieren hier über den Bilder-Upload der Wikipedia, der in absehbarer Zeit so gut wie abgeschafft wird. Stelle deine 600 Katzenbilder-Frage also auf Commons. Was sinnlos ist, hast nicht du zu entscheiden. Dazu gibt es hier keine kodifizieren Regeln, sondern nur die Grundsätze, die Ralf auf den Bilderlöschseiten implizit zugrundelegt. Nur in seltenen Ausnahmefällen wird ein Bild als völlig unbrauchbar gewertet. Wenn dir das nicht passt, heul doch. Und ich habe auf Commons einen gleichnamigen Account, dem du gern entnehmen kannst, wieviele Bilder ich hochgeladen habe und ob ich dort aktiv bin. Seit Monaten lade ich nur noch auf Commons hoch. --Historiograf 23:06, 8. Feb 2006 (CET)

Ich glaube heulen wird nicht nötig sein. Ich würde es sehr begrüßen, wenn das mit dem Bilderupload tatsächlich bald mal auf die Commons übertragen wird, und hier eingestellt wird. Aber davon wird schon geschrieben, seit ich mich vor einem Jahr angemeldet habe. PS: Ich lade übrigens auch nur auf die Commons hoch, seit ich mal darauf hingewiesen wurde...vor 6 monaten oder so (daher nur 1 Bildbeitrag aus meiner de-WP Beitragsstatistik erkennbar) -- Otto Normalverbraucher 23:22, 8. Feb 2006 (CET)

Das Problem stellt wohl weniger der Upload dar, sondern die Tatsache, dass das manuelle Umziehen der Bilder viel zu zeitaufwendig ist und sich daran zu wenige beteiligen. Wer gross blökt (dich meine ich nicht) NUR NOCH COMMONS, aber dann hier tausende Bilder belässt, handelt nicht konsequent. Im übrigen darf ich darauf verweisen, dass Behaltungs-Befürworter Ralf ein außerordentlich versierter Fotograf ist, dessen Urteil über die Brauchbarkeit von Bildern man prima facie sicher vertrauen darf. --Historiograf 00:03, 9. Feb 2006 (CET)

@histo: danke für die Blumen! @Otto: ich bin nicht dafür, jeden Müll hier zu behalten und ich verstehe dein Ansinnen. Aber gelöschte Bilder können nicht wiederhergestellt werden und niemand (du genausowenig wie ich) weiß, ob ein Bild mal gebraucht wird. In der Wikipedia .de sind die Bilder vielleicht überflüssig, in commons können sie nützlich sein. Bis wir eine Softwarelösung haben, die das Verschieben per Mausklick ermöglicht, sollten verwaiste Bilder erhalten bleiben, wenn sie irgendeinen Nutzen darstellen könnten. Es gibt auch Ausnahmen, in den Löschkandidaten Bilder siehst du, daß ich auch Bilder lösche - aber einfach alle verwaiste zu Löschkandidaten erklären ist der falsche Weg. Ich habe in commons schon einige "schlechte" Bilder gefunden, die prima in meine Vorlesungen passen - als Negativbeispiele! Gruß Ralf digame 01:07, 9. Feb 2006 (CET)
Zitat: Wer gross blökt (dich meine ich nicht) NUR NOCH COMMONS, aber dann hier tausende Bilder belässt, handelt nicht konsequent. - ich kann bestätigen, daß Histo damit nicht Otto meint! Ralf digame 01:08, 9. Feb 2006 (CET)

Ich weiß zwar nicht wer mit dem blöken gemeint ist (ok, ich bins zumindest nicht ;-)), aber was ist mit Bildern, die zwar "ganz brauchbar aussehen", aber praktisch nur schwer zu verwerten sind, weil sie A) keine Beschreibung haben (vor allem bei mathematischen Zeichnungen schwierig!) und B) nicht sinnvoll in eine Kategorie eingeordnet werden können (u.a. wegen A) - dies ist zB. der Fall bei einem Bild einer Schildkröte, die irgendwie aussieht, als wärs entweder ein buntes Kirchenfenster oder ein Mandala! Der Ersteller ward nie wieder gesehen, Beschreibung gibts keine, und verwendet wird das bild nirgends. Man könnte es höchstens noch unter "Schildkröte" einordnen. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, gehts euch darum, all diese Bilder eines Tages - am besten mit praktischer Software (automatisch) - auf die Commons zu übertragen, daher also die hohe Toleranz bei verwaisten Bildern. Und wie ist eure Einstellung zu ganzen Bilderserien - zB. von besagtem "Rettungsboot" (6 Bilder eines vom Fotografen wegfahrenden Bootes, gemacht innerhalb von ca. 10 sek. Zeit - also praktisch jedes mal fast genau die gleiche Ansicht). Sollen Bilderserien - die manchmal auch noch mehr als 6 Bilder des gleichen Objekts umfassen - tatsächlich ebenfalls vollständig aufgehoben werden? Es ist natürlich was anderes, wenns wirklich "besonders ausgewählte unterschiedliche Blickwinkel" (wenn ichs mal so beschreiben kann) sind (also zB. bei einem Gebäude, dass aus verschiedenen Perspektiven fotografiert wird), aber bei 6 Bildern von der gleichen Position aus vom gleichen Gegenstand - da genügts doch wenn nur 1 Bild aufgehoben wird, oder wie seht ihr das? -- Otto Normalverbraucher 18:41, 9. Feb 2006 (CET)

wenns absolut identische Bilder sind, die sich höchstens in der Auflösung unterscheiden, für alle bis auf eins (selbstredend das mit der höchsten Auflösung) SLA stellen, wenns unterschiedliche Perspektiven sind, übertragen. fertig. Auch eine Schildkröte kann noch von einem experten genau spezifiziert werden. Und wenn die Bildbeschreibung nicht die elementaren Informationen enthält (z.B. fehlende Lizenz), BLU eintragen, Hochlader ansprechen, normalen Löschantrag stellen. --BLueFiSH 11:07, 10. Feb 2006 (CET)

Polnisches recht vor 94

haie ihrs,

das bild commons:Image:Kozakiewicz gesture.jpg hat eine Lizenz die soweit ich weiß auf de nicht akzeptiert ist (Bild:Kozakiewicz 1980.jpg noch ohne lizenz). auf commons wohl schon. Was bedeutet das für das einbinden des Bildes? darf ich oder darf ich nicht? ...Sicherlich Post 10:12, 12. Feb 2006 (CET)

Auf Commons ist das zu ändern. Alle EU-Bürger genießen in allen Mitgliedsländern Inländerbehandlung, also außerhalb Polens die 70 Jahre pma, in Frankreich evtl. wg. Weltkriegen noch etwas mehr. Es findet innerhalb der EU seit Jahrzehnten kein Schutzfristenvergleich statt. Sicherlich, solltest du hinreichend en können, bitte den in der en-Wikipedia für den Artikel Wikipedia:Public Domain hauptverantwortlichen User Lupo das Problem zu prüfen. Danke --Historiograf 17:41, 12. Feb 2006 (CET)

ich kann auch hinreichend pl und hatte das auf pl schonmal angesprochen. Die sehen das Problem nicht ;) ... ich verstehe nix davon (und habe auch keine lust mich mit dem thema intensiver auseinander zusetzen) und werde also meine finger von solchen bildern einfach lassen ;) ... danke aber für die auskunft ...Sicherlich Post 01:18, 14. Feb 2006 (CET)

:ich kann auch hinreichend pl und hatte das auf pl schonmal angesprochen. Die sehen das Problem nicht ;) Da tun sie auch gut dran, der Umgang mit Bildrechten in der deutschen WP ist sowas von typisch deutsch, dass ein Ausländer sämtliche Klischees bestätigt finden kann... --Historyk 21:34, 17. Feb 2006 (CET)

Ich nehm das mal als persönlichen Angriff. Danke für den "sachlichen" Beitrag, der uns entschieden weiterbringt. Mir ist es lieber, wir haben hier eine klare pragmatische Policy als auf Commons welsche Löschfanatiker, die unsere vernünftige Mini-Regelung x-100 vom Tisch fegen. Da sitzen die wahren Hardcore-Fundis, nicht hier. --Historiograf 22:09, 17. Feb 2006 (CET)

Das war aber kein persönlicher Angriff, sondern eine allgemeine Feststellung, gepaart mit einer tiefsitzenden Verachtung gegenüber Juristen jeder Art. --Historyk 08:21, 18. Feb 2006 (CET)

Kann und möchte das jemand zeitlich einordnen? Danke. --elya 11:02, 12. Feb 2006 (CET)

Das halte ich für zeitgenössisch oder sehr zeitnah, also 18. Jahrhundert. Völlig unkritisch. --h-stt 17:39, 12. Feb 2006 (CET)

Da ich es unter [11] nicht auf den ersten Seiten finde, halte ich es für ohne Quellenangabe für wertlos (Übertragung der st. Verfahrensweise bei Fakes auf den Bildbereich durch mich aus eigener Machtunvollkommenheit). Es könnte auch ein in unserer Zeit entstandenes Fantasiebildnis und daher URV sein. Löschen --Historiograf 17:46, 12. Feb 2006 (CET)

Mit dem richtigne Vornamen Giovanni wäre die Suche besser gewesen: [12]. Der Stahlstich ist von Christian Friedrich Boetius (1706-1782) nach einem Gemälde von Anton Raphael Mengs. (1728-1779). --h-stt 18:28, 12. Feb 2006 (CET)

Danke. Schön wäre es, dieses und andere Bilder mit exakten Quellenangaben auf Commons zu haben --Historiograf 18:30, 12. Feb 2006 (CET)

Danke auch von mir, Henning. Ich habe das Bild nach commons geschoben und hier gelöscht, leider ist das Original nicht unter den Bildern auf commons, wie einige andere Bilder dieses Malers. --elya 20:10, 12. Feb 2006 (CET)

Recht am eigenen Bild

Wenn ich für Wikipedia ein Foto mache und dort Personen deutlich erkennbar sind, muss ich mir ja das Recht am eigenen Bild abtreten lassen, sofern es sich nicht um eine Berichterstattung aus dem Zeitgeschehen handelt (letzteres ist für dieses Beispiel definitiv nicht der Fall, braucht also nicht diskutiert zu werden). Im Idealfall mache ich das ja dann schriftlich. Was passiert dann mit dieser Genehmigung im Falle einer Rückfrage oder Prüfung? Soll ich das Schriftstück scannen und die Datei irgendwo deponieren? Soll ich das Original an den Wikimedia-Verein schicken? Ich vermute mal, darüber hat sich noch keiner Gedanken gemacht.

Freilich kann ich die Person auch einfach fragen: "Sie haben doch nichts dagegen, dass Sie ins Internet-Lexikon kommen?". Aber damit verschleiere ich die Lizenzbedingungen, also entfällt das im Grunde.

Es gäbe auch die Möglichkeit, bewusst nur eine 72-dpi-Auflösung (oder noch schlechter) hier reinzustellen, um aus der ganzen Sache die Brisanz rauszunehmen. Aber wenn ich der Person das erkläre, verunsichere ich sie noch mehr.

Gibt es eine Arbeitsgruppe, die sich mit diesen Dingen befasst? Möglicherweise muss ja dazu die Lizenz präzisiert werden. Gibt es einen Ansprechpartner? -- Hunding 13:28, 15. Feb 2006 (CET)

Du wirfst wie üblich alles Mögliche durcheinander. Die Lizenz bezieht sich nach meiner Rechtsauffassung ausschließlich auf die urheberrechtliche Problematik. Sonst dürften wir keinerlei Personenfotos aufnehmen, da das Bundesverfassungsgericht Manipulationen (also Veränderungen im Sinne der GNU FDL) ausgeschlossen hat, was unter Recht am eigenen Bild (ist es wirklich so schwierig, den passenden Artikel zu verlinken, wenn man eine Frage stellt, Hunding? Du musst gerade mal [[ ]] zusätzlich tippen) nachzulesen ist. Ebenso bleibt es Personen unbenommen, persönlichkeitsrechtliche Bedenken geltend zu machen. Wenn ich mein Bild für die Wikipedia freigebe, heisst das nicht, dass beliebige es kommerziell nutzen dürfen. Das gilt auch für absolute Personen der Zeitgeschichte. Gerhard Schröder muss es nicht dulden, wenn mit seinem Bild in der Wikipedia Werbung gemacht wird. Man darf die Urheberrechte des Fotografen ignorieren und das Bild in urheberrechtlicher Hinsicht frei nutzen. Aber ich bezweifle, dass Personen, die zustimmen, hier abgebildet zu werden, alle Rechte am eigenen Bild abgeben. Eine Beschränkung der Abbildungsbefugnis auf die Wikipedia ist beim Recht am eigenen Bild quasi automatisch gegeben. Ansonsten kommt es auf den Einzelfall an. Es wurde im übrigen als ausreichend erachtet, die Genehmigung in der Bildunterschrift zu notieren. Hunding, bitte versuch wenigstens zu verstehen, dass Lizenz und Recht am eigenen Bild wie Äpfel und Birnen sind und bringe, wenn dich diese Antwort nicht zufriedenstellt, das Thema auf der passenden Seite, nämlich Wikipedia:Lizenzauslegung vor. Danke --Historiograf 18:10, 15. Feb 2006 (CET)

Die lange Belehrung nebst Abstempelung zum Chaoten hättest Du Dir sparen können, da es offenbar ausreicht, die Genehmigung in der BU zu vermerken.
Die Lizenz können wir offenbar vernachlässigen. Bisher war ich aber immer der Meinung, es bestehe ein Unterschied zwischen der enwiki- und der dewiki-Lizenz, weshalb die enwiki-Bilder nicht ohne weiteres in dewiki verwendet werden dürfen. Aber ich werde mir das nochmal reinziehen.
Meine Frage bleibt immer noch offen: Der Mittler der Genehmigung bin ich ja als reale Person. Was genau passiert, wenn die Person sich auf Wikipedia entdeckt und nun der Meinung ist, dass sie doch nicht hier erscheinen will?
Für die Praxis erscheint es mir weiterhin am sichersten, die Bilder nur mit 72 dpi hier einzustellen. Denn indem ich den Leuten zusichere, dass ihre Bilder nicht gedruckt werden, vermeide ich komplizierte Vereinbarungen über die Rechte am eigenen Bild. -- Hunding 00:18, 16. Feb 2006 (CET)
Es gibt da auch Unterschiede zwischen dewiki und enwiki. Enwiki hat nämlich Fair Use und kann damit unfreie Bilder zu Dokumentationszwecke und nur für die Wikipedia einbinden. Auf commons und im dewiki ist das tabu. Bilder die in en unter gfdl, cc-by-sa oder PD hochgeladen sind, darfst du auch hier benutzen. Da muss man eben immer auf die Bildbeschreibungsseite schauen. Was dir Historiograf in seiner Freundlichkeit mitteilen wollte, war, dass die Lizenz sich nur auf die Urheberrechte am Bild bezieht. Die Person muss also nicht ihr Gesicht unter eine freie Lizenz stellen, sondern kann späterer, ihr nicht genehmer Verwendung nach Recht am eigenen Bild widersprechen. Ausnahmen: Personen der Zeitgeschichte und solche, die als zufälliges Beiwerk neben einem Hauptmotiv herumstehen, bei dem sich das nicht zumutbar vermeiden liess. (@Histo: richtig? Falls nicht: Gib mir ruhig Tiernamen *scnr*) --freundlicher Gruss schizoschaf 08:22, 16. Feb 2006 (CET)
P.S. Beiwerk (Recht) schizoschaf 08:34, 16. Feb 2006 (CET)
Dass die Berichterstattung aus dem Zeitgeschehen hier nicht das Thema ist, hatte ich bereits selber geschrieben. Auch die Lizenz hatten wir oben auch schon abgehakt, aber danke für die Darstellung der Unterschiede.
Offenbar hat aber noch nie jemand auf Wikipedia den von mir beschriebenen Fall durchexerziert. Endweder wird eine Personendarstellung aus Bequemlichkeit vermieden, oder sie ist bei den meisten gar nicht beabsichtigt - jetzt dämmert's bei mir langsam, warum die meisten Bilder auf Wikipedia so sch... aussehen. -- Hunding 16:20, 16. Feb 2006 (CET)

ACK Schaf, wobei man ergänzen könnte, dass auch Personen bei Versammlungen abgebildet werden dürfen. --Historiograf 16:56, 16. Feb 2006 (CET)

Darf ich ein Bild hochladen, zu dem kein Copyright mit angegeben ist

Hallo. Ich habe auf einer englischen Internetseite ein Bild von einer US-amerikanischen Fernsehserie gefunden. Auf dieser Seite, auf der das Bild eingebunden ist, steht nirgends (auch nicht in der Fußzeile) etwas davon, dass der Inhalt der Seite bestimmten Copyrights oder Lizenzen unterliegt. Auch ist keine Angabe zu finden, dass der Seiteninhalt nicht anderweitig verwendet werden darf. Folglich darf ich doch davon ausgehen, dass ich das Bild von der Seite kopieren darf und hier in der deutschsprachigen Wikipedia hochladen darf. Meine Frage an Euch ist nun: darf ich das wirklich tun??? --Sammler05 15:49, 16. Feb 2006 (CET)

NEIN, nein und nochmals nein. Genau umgekehrt wird ein Schuh daraus. Nur wenn durch eindeutige Erklärungen der Rechteinhaber sichergestellt ist, dass die Nutzungsbedingungen des Bilds mit unseren freien Lizenzen kompatibel sind, kann es verwertet werden. Ob ein Rechtevorbehalt dabeisteht ist absolut irrelevant. --Historiograf 16:54, 16. Feb 2006 (CET)

Fair Use

Darf ich Bilder von einer englischsprachigen Internetseite (ich meine nicht die englische Wikipedia) kopieren und in der deutschen Wikipedia veröffentlichen, wenn auf der Seite folgender Disclaimer steht: We believe that this non-profit use on the Internet constitutes a 'fair use' of the copyrighted material as provided for in section 107 of the US Copyright Law. --Sammler05 21:19, 16. Feb 2006 (CET)

NEIN, nein und nochmals nein. Und wenn du noch hundertmal fragst: Wikipedia:Lizenzierung für Anfänger beantwortet solche Fragen. Du kannst doch schon dem Disclaimer entnehmen, dass es hier um fair use-Bilder geht und diese sind hier unbrauchbar. --Historiograf 21:22, 16. Feb 2006 (CET)

Zeichnen

Darf man eine Person aus einem Buch zeichnen, wenn diese ziemlich genau Beschrieben ist? Im Buch hat es nirgens ein Bild dieser Person, es wird jedoch momentan Verfilmt. --Luk89 23:38, 16. Feb 2006 (CET)

Tja ich denke, urheberrechtlich wäre das evtl. OK, aber wäre es auch eine enzyklopädische Illustration? Da wird die Antwort nein lauten müssen, denn aufgrund einer Beschreibung kann man unendlich viele Personendarstellungen erfinden und dann haben wir vanity-art hier drin. --Historiograf 22:11, 17. Feb 2006 (CET)

Naja, da hast du recht... Ich schlags mir aus dem Kopf... Trotzdem Danke! --Luk89 23:31, 18. Feb 2006 (CET)

Veranstaltungsbekanntgabe in Musikzeitschriften

Worunter fällt das? Wenn in einigen alten Zeitschriften für ein Event, ein Treffen oder eine Party geworben wird? Sprich, ein Zeitungsinserat. Ist das irgendwie geschützt? --n-e-r-g-a-l 01:59, 17. Feb 2006 (CET)

Da wirst du schon etwas konkreter werden müssen. --ST 02:06, 17. Feb 2006 (CET)

Bearb.konfl.: Nur wenn es Schöpfungshöhe hat, was z.B. bei Illustration häufig der Fall sein kann. Kann man so generell nicht sagen!! --Historiograf 02:08, 17. Feb 2006 (CET)

Moin! Das sind Schulstunden-Langeweile-Kritzeleien. Ein paar Totenköppe, 'n paar Grabsteine und Ankündigungen wie "Am 29. Februar - Gothic Night in Karlsruhe" und ähnlich. Da steht keine Unterschrift oder Kennzeichnung eines Schöpfers. Wollte das in den Gothic-Artikel einfügen, damit der Leser sieht, wie das damals in den frühen 90's gehandhabt wurde. --n-e-r-g-a-l 02:21, 17. Feb 2006 (CET)

Hört sich nach Schöpfungshöhe an --Historiograf 03:09, 17. Feb 2006 (CET)

FIFA WM Logos werden freigegeben

Am 23. Februar wird die FIFA ihre Richtlinien über die redaktionelle Berichterstattung weitgehend aufheben und auch die Logos für alle nicht-kommerziellen Nutzungen freigeben. Das ist das Ergebnis von Verhandlungen und Gesprächen mit dem Deutschen Journalistenverband [13]. Machen wir was draus? Die Rechtslage entspricht dann der eines nur markenrechtlich geschützten Logos oder auch Wortes. Und die sind uns ja egal. --h-stt 07:48, 21. Feb 2006 (CET)

Nach dieser Meldung sehe ich nicht, dass wir die Logos verwenden können. Die Nutzung ist nur nicht-kommerziell gestattet, wenn man Herrn Konkens Aussagen als Grundlage nimmt. Ich kann mir höchstens vorstellen, dass er das unklar formuliert hat. Falls die Logos urheberrechtlich komplett freigegeben würden, gäbe es ja immer noch den markenrechtlichen Schutz, der die kommerzielle Erwertung einschränkt. Aber das wissen wir erst, wenn die neuen Richtlinien verfügbar sind (ich finde bisher nur die aus 11/2005). —da Pete (ばか) 08:57, 21. Feb 2006 (CET)

Foto von dreidimesionalen geschützten Werken

Hallo, die Frage hatten wir sicher schon einmal aber ich finde gerade nichts, was ist mit z.B. mit Bild:Batwoman1993.JPG. Begründet das Abbild der dreidimensionalen Figur eine eigene Schöpfungshöhe und das Bild ist Ok, oder darf die geschützte Figur gar nicht erst fotografiert werden= --Ixitixel 11:06, 22. Feb 2006 (CET)


  • Ein Foto eines dreidimensionalen Objektes hat im Allgemeinen Schöpfungshöhe und darf nicht ohne zustimmung des Fotografen verwendet werden.
  • Wenn ein Foto einen geschützten Gegenstand zeigt (gut erkennbar und als Hauptmotiv), dann hat der Inhaber der Rechte and dem Gegenstand auch Rechte and dem Bild, und der Fotograf darf es nicht ohne Zustimmung veröffentlichen.

Das Foto hat also a) eigene Schöpfungshöhe, aber darf b) nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber der Figur (Marvel Comics?) verwendet werden. Alle Klarheiten beseitigt? -- D. Dÿsentrieb 12:48, 22. Feb 2006 (CET)

Ja, Danke. Bild gelöscht. --Ixitixel 17:48, 22. Feb 2006 (CET)

Mal wieder Logos

Um es kurz zu machen zuerst die Frage und dann ein paar Kommentare zu dem was mir so begegnet ist, waehrend ich jetzt den halben Tag damit verbracht habe die diversen Archive zu Bildrechten zu lesen.

Das NetBSD-Logo wurde vor ner Weile wegen rechtlicher Fragen entfernt und ich haette es gern wieder drin. Die genauen Lizenzbestimmungen gibts hier.

Import Ja oder Nein?


Zusammenfassend gibt es eigentlich nur zu sagen, dass sich nicht viel zusammenfassen laesst. Einmal heisst es hier (letzter Kommentar), dass Logos eigentlich kein Problem sind. Dann gibt es die Meinung, dass alles voellig frei sein sollte, weil das Wikipedia von anderen Enzyklopaedien abhebt, aber auch die Anmerkung, dass Logos nie so frei werden sein wie man es gern haette und dass Wappen und Logos eigentlich dazugehoeren, um einen Artikel wirklich komplett zu machen.

Wie ist denn der aktuelle Status des neuen Meinungsbildes zu Logos und dergleichen?

Im wesentlichen laeuft die Entscheidung also auch beim NetBSD Logo darauf hinaus, ob nicht voellig freie Werke wie Logos und Wappen nun in die Wikipedia sollen oder nicht.

Die nicht-Kommerzielle Verwendung des Logos wird von #2.1 der Lizenz gedeckt. Kommerzielle Nutzung und Aenderung sind nach #2.2 und #4 verboten. Ob das Logo die Schaffenshoehe erreicht ist unklar, aber wohl wahrscheinlich.

Solange nicht auf dem Aenderungrecht bestanden wird sollte der Einbindung des Logos nach obigen Kommentaren und diesem (zweiter) nichts im Wege stehen.


Bei einer kurzen Durchsicht der mit Vorlage:Bild-PD-Markenrecht gekennzeichneten Logos sind mir noch welche aufgefallen bei denen die Schaffenshoehe wohl als erreicht zu bezeichnen ist. Z. B.: , Datei:Motorola logo.gif, evtl. auch Datei:NeXT-Logo.jpg. Wurden die uebersehen, sind aufgrund von Uebergangsbestimmungen zu neuen Bildrichtlinien noch drin, oder was ist damit?


Auf Wikipedia:FAQ_Rechtliches#Welche_Lizenzbestimmungen_gelten_f.C3.BCr_den_Inhalt_der_Wikipedia.3F ist zu lesen: "Du kannst Texte oder Bilder aus der Wikipedia für Deine Zwecke frei übernehmen und sogar verändern, solange Du die Anforderungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (bei Bildern und anderen Dateien die angegebene Lizenz) einhältst." Dies klingt fuer mich schon danach, dass man Bildern andere Lizenzen geben darf. So wie es da steht sollten eigentlich alle Lizenzen moeglich sein. Wenn nur freie gemeint sind sollte man das evtl. praezisieren. Vielleicht waere das an der Stelle auch uebertrieben, deshalb nur so als Anmerkung. Da die gesamte Situation sehr unklar ist machen solche verschieden auslegbaren Angaben die Sache aber nicht gerade einfacher.

--Krille 00:28, 23. Feb 2006 (CET)

Was ich auch noch sagen wollte: Nachdem Fotos von geschuetzten Objekten, die sich nicht dauerhaft im oeffentlichen Raum befinden, auch eher kritisch angesehen werden, wuerde es auch nicht helfen ein Foto von einer Person mit einem NetBSD-T-Shirt zu machen.

Dieser Kniff (und das Nachzeichnen) wurden ja auch gern angewandt. Ich habe jetzt aber nicht nachgeschaut wieviele solcher Bilder noch uebrig sind, die nicht schon als Gemeinfrei eingestuft wurden. --Krille 01:25, 23. Feb 2006 (CET)

Wir haben hier eine klare Linie. Logos können (anders als auf Commons) rein, wenn keine Schöpfungshöhe gegeben ist, sie also mutmaßlich gemeinfrei bzw. in einer Grauzone sich befinden. Bei den obigen Bildern bezweifle ich die Schöpfungshöhe. Ich bin mit Crux vor einiger Zeit alle Logos durchgegangen und wir haben diejenigen rausgeworfen, bei denen die Schöpfungshöhe offensichtlich war. Wer bezweifelt, dass meine Entscheidung über Schöpfungshöhe richtig ist, hat die Möglichkeit, sich an Crux zu wenden oder einen Löschantrag zu stellen. Oder aber es äußern sich andere Kundige wie Fb78. - Bei bejahter Schöpfungshöhe: Abzeichnen und T-Shirt läuft nicht, nur die Panoramafreiheit ist möglich. --Historiograf 17:57, 24. Feb 2006 (CET)

Kurzer Nachtrag: Logos können auch ok in de.wikipedia sein, wenn zwar Schöpfungshöhe gegeben ist, aber der Urheber 70 Jahre tot ist oder ein anonymes Werk vorliegt, das über 100 Jahre alt ist (wie man das zweifelsfrei beweisen könnte, weiß ich allerdings auch nicht). Sehr alte Logos wie diverse Universitätssiegel oder vielleicht (bald?) auch einige Automarken könnten also durchaus Schöpfungshöhe haben und trotzdem urheberrechtlich unter PD fallen. --AndreasPraefcke ¿! 01:47, 26. Feb 2006 (CET)
Diese Ergänzung ist natürlich richtig, bei Logos denken wir natürlich automatisch an moderne Logos --Historiograf 02:00, 26. Feb 2006 (CET)


Hier nochmal ein direkter Link zum fraglichen Logo, falls jemand die Schoepfungshoehe beurteilen will.

Die Antwort des NetBSD Projekts (Logo-Darstellung erwuenscht, aber zu den genannten Bedingungen) gibts hier, tut aber in diesem Fall wohl nichts weiter zur Sache.

PS: Warum erreicht das Lancia Logo die Schoepfungshoehe nicht, kann man das kurz zusammenfassen? Es ist ja schon etwas filigraner gestaltet. --Krille 00:14, 27. Feb 2006 (CET)

Vielleicht hilft Lesen? Wir sind hier nicht das Orakel von Delphi, das allein mit letzter Sicherheit und gerichtsfest Schöpfungshöhe entscheiden könnte Man kann Schöpfungshöhe nicht ausrechnen, wie man 7+1 ausrechnen kann. Ein Rechtsanwalt könnte begründen, wieso er sie bei Lancia gegeben sieht, ein anderer von der Gegenseite nicht weniger schlüssig, wieso nicht. Ein Richter dito. Das Berufungsgericht kann die Meinung des Richters verwerfen. Usw. Mir persönlich ist das Lancia-Logo nicht filigran genug gestaltet, basta. Wenn dir das nicht genügt, die Zeit, Monate Gerichtsentscheidungen für dich zur Schöpfungshöhe zu sichten, habe ich nicht. --Historiograf 18:18, 27. Feb 2006 (CET)

Abgezeichneter Spielplan

Kurz und knapp: Ist es gestattet, den Aufbau des Spielbrettes des Thud-Games [14] selbst stilisiert nachzuzeichnen (siehe [15]) und bei Wikipedia und/oder Wikipedia-Commons hochzuladen?-- Gomeck 14:10, 24. Feb 2006 (CET)

Im Prinzip müsstest du das Spielbrett auch ohne Nachzeichnen übernehmen können, wenn man - wozu ich neige - die Schöpfungshöhe verneint. Aber meine Entscheidungen in Sachen Schöpfungshöhe stoßen bei den Großmeistern der URV-Jäger auf Kritik (siehe oben). --Historiograf 17:51, 24. Feb 2006 (CET)

Entscheidungsbaum-Neufassung

Bitte dringend um rechtskundliche Beiträge zu Image:Picture-Upload Decision Y or N.gif - Vorschlag: Diskussion bitte bis auf weiteres auf Wikipedia Diskussion:Bildertutorial/1#Entscheidungsbaum-Grafik Die Diskussion kann aber auf Wunsch auch hier stattfinden. Danke, _w. (IP.) 10:19, 25. Feb 2006 (CET)

Mal was zur Sache: Die Aktuelle Version fragt - nach der Frage ob der Fotograph 70 Jahre tot ist - noch nach Bildrechten Dritter. Soweit ich das verstanden habe, sind diese dann nicht mehr relevant. Sicher bin ich mir nicht. --schizoschaf 13:41, 28. Feb 2006 (CET)

Deswegen habe ich mich hierher gewandt. Meinem Gefühl nach schon, aber ich bin kein Jurist. Beispiel: Museum stellt eine Bildergalerie in www, wofür die Bilder extra digitalisiert wurden und ein beträchtlicher technischer Aufwand entstand, und stellt berechtigt diese Galerie unter (C)- Schöpfungshöhe. Ein von mir nachweislich nur aus dieser Galerie beziehbares „geborgtes“ 100 Jahre altes Bild wäre, was ich mit "Ansprüche Dritter" meinte. _die gemeine IP. 14:13, 28. Feb 2006 (CET)
IMHO muß der rote Pfeil von Ist der Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben? nach Hat der Rechteinhaber des Bildes zugestimmt, ... gehen und nicht direkt nach Nicht hochladen. --Ixitixel 14:27, 28. Feb 2006 (CET)

Ja, danke, ist jetzt ausgebessert! Vor lauter Versionen und Theater+Gezeter habe ich das übersehen! Hier die korrigierte Version. Wolfgang _die gemeine IP. 15:12, 28. Feb 2006 (CET)

Solche Diagramme sollten sich an das halten, was auf Wikipedia:Bildrechte steht. Vielleicht kann ja Benutzer:Elian für die Löschung oder besser gesagt Nichtverwendung unzutreffend eingebrachter Policy-Visualisierungen gewonnen werden, damit diesem Nutzer das Handwerk gelegt wird. Ein noch so großer technischer Aufwand lässt keinen Urheberschutz entstehen bezogen auf das einzelne Bild. Das ist trivial und wer das nicht weiss, sollte hier keine Diagramme fertigen. --Historiograf 17:51, 28. Feb 2006 (CET)
Zuletzt: An anderer ("meta") Stelle lese ich, ich zitiere: "Bei Schadensersatzansprüchen ist der Autor des Beitrages dann verantwortlich, wenn er die Urheberrechtsverletzung vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat."
Bezüglich der Nutzung von Bildern aus Museen unter dem von mir oben skizzierten Szenario darf ich mich demgemäß freigestellt sehen. Da die hier amtierende Kapazität, wenngleich in unangemessenem Ton, mir die Absurdität meines Bedenkens hinreichend klar gemacht hat, danke ich hiefür, bitte hier um ehebaldigste Löschung meiner in diesem Zusammenhang als Arbeitsbehelf entworfenen Grafiken (u.a. auch, um deren, gemäß H.'s ausdrücklicher Erklärung vollkommen unsinnigen Inhalt nicht weiter zu verbreiten), und bedaure die offensichtlich unnötig verursachte Aufmerksamkeit. w. _die gemeine IP. 19:53, 28. Feb 2006 (CET)

Ich war mal mutig und habe off-topic diskussionen eingemottet und an einigen Stellen für augenfreundlichen Schriftsatz gesorgt. Ich hoffe, dass mir alle Beteiligten verzeihen können. schizoschaf 20:42, 28. Feb 2006 (CET)

Ich persönlich bin heilfroh über Deine Mühe. In der Hoffnung auf weitere on-topics präzisiere ich mein obiges Beispiel: NMM (National Maritime Museum, Greenwich) beispielsweise, aber auch Museen in Australien stellen über Datenbankfunktionen den Zugriff auf ihr weitgehend zu diesem Zweck höchst aufwändig digitalisiertes Bildmaterial zur Verfügung. Sind Bildchen, die ich mir von dort untern Nagel reiße und der wikipäden Menschheit hochlade, in H's Freibrief garantiert abgesichert? Ich persönlich fürchte, nein. Rechtsfrage auf internationaler Ebene - kompetente Fachauskunft/meinung wird dringendst benötigt.
Falls die Entscheidungsgestrüpp-Grafik (ich seh' da keinen Baum nich ;) für hiesige Geschmäcker oder Gegebenheiten angepasst werden soll und kann, tue ich dies gern. Sie ist mir ein sehr ernstes Anliegen, genauso wie die leidige Überarbeitung des Bildertutorials, zu dem ich jetzt und nur jetzt den Zugang des Einsteigers habe. Das heißt, nur so lange ich selber mich noch um Orientierung mühe, kann ich konkret sehen, wo ein nicht gerade grenzdebiler, der sich redlich einbringen will, schlichtweg abgeschasselt wird mit schlampigen Halb-Informationen und einer Unmenge von Verweisen, mit Umwegen, die unterm Strich ihm sagen: „Lern erstmal brav U.N.S.E.R.E WP, dann darfst Du auch mitspielen, ohne allenthalben eins draufzukriegen.“ Geschrieben steht allerdings: It's a wiki - tu es einfach!. Ich erlaube mir nicht ohne Stolz den Hinweis, dass meine Tutorialversion vier statt der „amtlichen“ sieben Seiten hat (inkl. WP:FAQB) und dabei informativer und kürzer ist als die von alteingesessenen Seilschaften seit zwei Wochen nahezu diskussionslos bis aufs Blut verteidigte: Benutzer:W./Bildertutorial/1 Wolfgang, _die gemeine IP. 08:49, 1. Mär 2006 (CET)

Grundsätzlich gilt, dass Wichtigtuer, die wortreich einen minimalen sachlichen Gehalt mit persönlichen Angriffen und allgemeinen Ausführungen verbinden, sich einen anderen Platz zum Spielen suchen sollten. Wer Grafiken zum Thema Bildrechte entwickelt, ohne sich die Mühe zu nehmen, erst einmal durchzulesen, was hier und auf Commons state of the art ist [siehe zuletzt etwa http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Skriptorium#Fortbildung:_Hochladen_von_Scans.2C_die_andere_gemacht_haben mit weiteren Nachweisen], hat hier nichts zu suchen. Meine ganz persönliche Ansicht. Ich denke, manchmal ist es besser, Benutzern klipp und klar zu sagen, dass ihr Stil hier nicht erwünscht ist (dergleichen muss ich auch ab und an lesen). Es ist ein klarer Verstoß gegen unsere Regeln, Entscheidungen, die seit langem Konsens hier wie auch auf Commons sind (nämlich Bridgeman v. Corel und die deutsche Variante), mittels H's Freibrief zu personalisieren. Ich sehe mich hier nicht als Platzhirsch, es gibt etliche andere sehr kundige Benutzer, die auf dieser Seite mitschreiben und den Konsens mittragen. Aufwand und Urheberrechtsschutz/Schutz nach § 72 UrhG sind zweierlei. Wer solche Basics nicht beherrscht, kann sich doch beim Korrigieren von Typos in diesem Projekt nützlich machen. Niemand zwingt ihn, sich ausgerechnet auf dem weissgott schwierigen Gebiet der Bildrechte zu betätigen. --Historiograf 18:40, 1. Mär 2006 (CET)

Zufällig heute doch noch, wie man so sagt, "entre la poire et la prune" vorbeigeschaut, befasst mich ernsthaft die (möglicherweise zwischenzeitlich zwar beantwortete, doch möglicherweise sinnvollen Aufräumaktionen vor Ort zum Opfer gefallene) Frage: Bist Du a) Jurist, b) Gymnasial-Geschichtslehrer c) bemühter Student oder d) nichts von alledem? uAwg., mfg, w. _die gemeine IP. 19:12, 1. Mär 2006 (CET)
Zwei Minuten sind noch, aaaalso, für etwas langsamer funzionierende Hirnis: Keine Rede war von b.l.o.ß.e.m Scannen, sonderen einem explizit für Verbreitung in sehr speziellem Rahmen entworfene Software. Samt dafür nötigen Digitalisierungen, und dies, wie's der Zufall so will, im Ausland. H.I.S.T.O.R.I.O.G.R.A.F, ich erbitte deine Rechtsmeinung. &_die gemeine IP. 19:23, 1. Mär 2006 (CET)
Um es ausnahmsweise mal liebenswürdig zu formulieren: Das geht dich nicht das geringste an. --Historiograf 19:19, 1. Mär 2006 (CET)
Darf ich Deine Antwort, vom Versionskonflikt mal abgesehen, als (d) interpretieren? &s'nächtle. _die gemeine IP. 19:26, 1. Mär 2006 (CET)


Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Bild_zu_Magic:_Die_Zusammenkunft

Ich verlink einfach mal auf die Urheberrechtsfragen. Vielleicht kann sich das ja mal einer genauer ansehen. Danke im voraus. --dEr devil (dis) 17:08, 28. Feb 2006 (CET)


Schöpfungshöhe Urkunde, Zeugnis, Bescheid, Ausweis

Wie sieht es mit dem Urheberrecht für diese Dinge aus, insbesondere wenn sie aus staatlicher Hand stammen? Ist eine Veröffentlichung als Scan möglich? Wie siehr es mit DDR-Unterlagen aus?--Mws.richterbla, бла... 18:30, 1. Mär 2006 (CET)

Kann man in dieser Allgemeinheit nicht sagen. Es gilt grundsätzlich das jetzige deutsche Urheberrecht. Bitte § 5 UrhG (siehe Amtliches Werk) lesen. Gemeint sind mit den amtlichen Erlassen keine "auf Einzelfälle beschränkte Anweisungen" (so jedenfalls Schricker, UrhG, 1999, S. 182). Rechtsnormen der DDR fallen grundsätzlich unter § 5 UrhG. --Historiograf 18:45, 1. Mär 2006 (CET)

Konkret: image:Zaehlkarte.jpg Was ist mit einem Foto aus etwas Abstand?--Mws.richterbla, бла... 02:30, 2. Mär 2006 (CET)

Dieses Bild hat keinerlei Schöpfungshöhe, die Frage nach dem amtlichen Charakter erübrigt sich also. --Historiograf 02:56, 2. Mär 2006 (CET)

Danke, welche Lizenz bietet sich jetzt an?--Mws.richterbla, бла... 09:57, 2. Mär 2006 (CET)

{{PD-ineligible}}, habe ich dort eingefügt. --Svencb 10:45, 2. Mär 2006 (CET)

Danke--
Mws.richter ⇔ bla, бла... 12:35, 2. Mär 2006 (CET)

Bilder aus en & Co: Wirklich PD?

Servus, weiss jemand zufällig, die wie Rechtslage für dieses indische Bild, das auch von anderen WPs ([16], [17]), ist? Liegt hier wirklich PD vor? Selbe Frage stelle ich mir auch bei den Bildern von Liang Qichao. Danke für die Antworten, --Flominator 13:36, 2. Mär 2006 (CET)

Indien hat bislang keine wirklich etablierte Kultur der Urheberrechte. Deshalb ist das dortige Presseamt vermutlich noch nie auf die Idee gekommen, eine Lizenz für die Inhalte ihrer Webseite zu vergeben - ich habe jedenfalls (auch mit Google) keine gefunden. Du könntest jetzt entweder das Presseamt anmailen oder du fragst in der hindi-wikipedia ob dir jemand ihr Urheberrecht erklären kann. Ich habe mit letzterem guter Erfahrungen gemacht, als ich wegen Bildrechten von einer brasilianischen Regierungsseite in der pt-wikipedia nachgefragt habe. --h-stt 14:36, 2. Mär 2006 (CET)
Scheinbar doch: Template:PD-India. Ich habe auf en schonmal einen LA gestellt. Bleibt nur die Frage, was mit den Bildern zu Liang Qichao geschieht. --Flominator 11:13, 3. Mär 2006 (CET)

Moin Moin,

ich habe ein - zugegebenermaßen eher ungewöhnliches - Problem mit einer Entscheidung von Crux. Er hat das Bild nicht gelöscht, weil er es als amtliches Werk ansieht. Ich halte diese Einschätzung für falsch. Die Diskussion mit Crux findet ihr hier. Eure Meinung würde mich interessieren. --Mogelzahn 12:19, 3. Mär 2006 (CET)

Ich hätte mit amtlichem Werk auch Probleme --Historiograf 19:31, 3. Mär 2006 (CET)

Schöpfungshöhe erreicht?

Hallo, kann sich bitte mal jemand Bild:RNF_plus.png und Bild:RNF LIFE.png anschauen, ob da wirklich keine Schöpfungshöhe erreicht ist? Insbesondere das erste Logo geht ja über "einfache geometrische Formen und Text" hinaus. --Matt314 12:23, 3. Mär 2006 (CET)

Für mich beide knapp unterhalb der Schöpfungshöhe --Historiograf 19:33, 3. Mär 2006 (CET)

Spielkarten?

Unter welchen Vorraussetzungen kann man Fotos von Spielkarten benutzen? Markus Schmaus 19:03, 3. Mär 2006 (CET)

Eigentlich wie bei allen Bildern muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
* Freigabe vom Urheber unter kompatibler Lizenz
* (Sämtliche) Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben
* Todesdaten (sämtlicher) Urheber nicht nachweislich weniger als 70 Jahre tot und Spielkarte mind. 100 Jahre alt.
Exotische Ausnahmen jetzt mal außen vor gelassen. Steht übrigens auch alles unter Wikipedia:Bildrechte. --Svencb 19:10, 3. Mär 2006 (CET)
Viele sind doch schon da: commons:Category:SVG Playing cards. --ST 19:25, 3. Mär 2006 (CET)

Grundrißpläne

Hallo!

Wie sieht es eigentlich mit Grundrißplänen aus? Sind solche Zeichnungen auch urheberrechtlich geschützt oder nicht, z.B. aufgrund zu geringer Schöpfungshöhe? Es geht um das konkrete Problem, dass ich gerne einen aktuellen Grundriß vom St.-Paulus-Dom hochladen möchte (ja, kommt demnächst wieder was für dich, Historiograf ;) ). Habe zwar einen alten Plan, der in jedem Fall nicht mehr geschützt ist, jedoch spiegelt der nicht die Änderungen beim Wiederaufbau nach dem 2. Weltkrieg wider respektive die letzte bauliche Änderung 1981. Und dann hab ich da noch ein Foto von einem aktuellen Grundriß gemacht. Wie sieht es damit aus? Darf man das hochladen? Falls nicht, wie sieht es aus, wenn ich entsprechende Teile daraus extrahiere, anpasse und in den alten Plan integriere? Ansonsten müsste ich die Änderung irgendwie von Hand im alten Plan nachzeichnen. --mfg, NickKnatterton - Kommentar? 22:21, 4. Mär 2006 (CET)

Kann man so generell nicht sagen. Moderne Pläne sind auf jeden Fall urheberrechtlich geschützt, es sei denn, sie bewegen sich auf einem Niveau eines Garagengrundrisses 7x10 m. Moderne Pläne sind nur unter den Voraussetzungen der Panoramafreiheit möglich. Sofern der Architekt des Gebäudes länger als 70 Jahre tot ist, darf man natürlich den Grundriss als eigenen Plan oder unter Zugrundelegung (nicht 1:1-Übernahme) eines modernen Plans wiedergeben und natürlich auch Grundrisse mit zu geringer Schöpfungshöhe --Historiograf 00:11, 6. Mär 2006 (CET)

Hmmmm, dann frage ich jetzt mal ganz konkret: Ich dürfte in Image:MuensterDomGrundriss1761.jpg selber Änderungen einzeichnen, z.B. die neue Domkammer von 1981, nur halt nicht 1:1 kopieren, sondern so ungefähr nachzeichnen. Richtig? --mfg, NickKnatterton - Kommentar? 19:06, 6. Mär 2006 (CET)
So in etwa ja --Historiograf 23:39, 6. Mär 2006 (CET)

Wappen Großbritanniens

Hallo! Kennt sich hier jemand mit der rechtlichen Lage von Wappen von Städten in Großbritannien aus? Hab mal eins: Bild:Brighton-wap.jpg Schaengel89 @me 15:54, 5. Mär 2006 (CET)

Foto Reichstagsrede

Ich meine mich daran erinnern zu können, dass es bereits einmal eine Diskussion über dieses Foto der Reichstagsrede Hitlers nach dem Anschluss Österreichs gegeben hat. Gelöscht wurde es, wenn ich mich recht erinnere, weil ein deutscher Verlag die Rechte daran besitzt. Nun habe ich es, während der Suche nach Bildern aus jener Zeit, bei archives.gov (NARA) gefunden. Das Bild ist dort ohne Copyright- oder Urheberrechtshinweise gelistet, was gewöhnlich bedeutet, dass es im Public Domain steht. Bilder von archives.gov die nicht im Public Domain sind, sind mit einem Copyright-Hinweis versehen.

Was haltet Ihr davon? Möglicherweise vewechsle ich ja auch die Fotos ... --Tsui 20:47, 6. Mär 2006 (CET)

Möglicherweise verwechselst du die Fotos. Möglicherweise ist ein geschütztes Foto ungekennzeichnet von der NARA verwendet worden. Möglicherweise ... Was erwartest du denn? Dass hier eine gute Fee kommt und sagt: Klar, OK, Tsui, nimm das Foto, wird schon alles gutgehen? Wenn NARA keine Anhaltspunkte dafür liefern kann, dass ein US-Bundesbediensteter das Foto gemacht hat, sieht es schlecht aus --Historiograf 23:16, 6. Mär 2006 (CET)

Was ich mir erwarte? Etwas in der Art:
  • "Ja, ich erinnere mich, das ist das Foto über das hier schon mal diskutiert wurde" - damit wäre das geklärt gewesen.
  • Oder: "Nein, ich erinnere mich, das war ein anderes Foto aus dem Reichstag, das sah nur so ähnlich aus ..."
  • Oder auch einen einfachen Hinweis darauf, dass Du - oder jemand anders - der Meinung bist, dass NARA-Fotos hier nicht automatisch als PD akzeptiert werden, wenn sie keinen Copyright- oder Lizenzvermerk tragen.
Was ich mir nicht erwarte sind pampige Antworten von Dir. Oder eigentlich: es überrascht mich nicht, dass Du mal wieder zeigst, dass Du zu keiner normal-höflichen Konversation fähig bist. Der letzte Satz "Wenn NARA keine Anhaltspunkte dafür liefern kann, dass ein US-Bundesbediensteter das Foto gemacht hat, sieht es schlecht aus" hätte vollends genügt, um klar zu machen was Dein Standpunkt ist. --Tsui 23:32, 6. Mär 2006 (CET)

Ich finde deine Aussage, dass meine Antwort pampig war, reichlich subjektiv. --Historiograf 23:37, 6. Mär 2006 (CET)

Public Domain

Public Domain (z.B. [18]) und "copyrightfrei" (z.B. [19]) meint umgangssprachlich oftmals nur ein sehr eingeschränktes Nutzungsrecht, das nicht selten kaum mehr als die nichtkommerzielle Verbreitung erlaubt, und mitnichten Gemeinfreiheit. Ich habe eine entsprechende Ergänzung unter Gemeinfreiheit vorgenommen, aber die ganzen Richtlinien und Hinweise zu den Bildern klären den hochladenden Laien kaum über diese missverständnisträchtige Sachlage auf. Es müsste meiner Meinung nach deutlich darauf hingewiesen werden, dass die o.a. Begriffe immer mit äußerster Vorsicht zu genießen sind und der Autor nur in den seltensten Fällen Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung wünscht, wenn er sie gebraucht (abgesehen davon dass die Angabe natürlich in vielen Staaten rechtlich unsinnig ist). --Rtc 23:44, 8. Mär 2006 (CET)

Dem stimme ich nicht zu. Ich werde entsprechend ändern. --Historiograf 23:50, 8. Mär 2006 (CET)

Begründen und bitte konstruktiv arbeiten statt zu revertieren. Hier ein Text, der diese Verwendung sogar im Rahmen von Software explizit beschreibt: [20] Abgesehen davon steht nach wie vor die Missverständlichkeit der Richtlinien und Hinweise zum Hochladen bezüglich dieser Sachlage aus. --Rtc 00:10, 9. Mär 2006 (CET)
Ich habe versucht, eine entsprechende Ergänzung vorzunehmen: Wikipedia:Bildrechte#Unklare Lizenzangaben --Rtc 01:07, 9. Mär 2006 (CET)

Deine Änderungen an WP: Bildrechte betreffen die Policy dieses Projekts und sollten daher nicht ohne entsprechenden Konsens vorgenommen werden. Es geht nicht an, dass du hier einseitig deine Vorstellungen über Uneindeutigkeit von Public Domain durchdrücken kannst. Wir warten damit bitte, bevor sich hier eine entsprechende Diskussion ergeben hat. --Historiograf 02:21, 9. Mär 2006 (CET)

Ich warte immer noch, dass diese Sachdiskussion anfängt, Du scheinst ja außer dem pauschalen Wunsch nach Diskussion vor einer Änderung selbst keine Argumente für eine solche Diskussion zu haben. Es war lediglich eine Ergänzung der Policies, keine gravierende Änderung, sie betraf die Policy nicht in ihrem Wesensgehalt. --Rtc 11:48, 9. Mär 2006 (CET)

Neu angelegt --Historiograf 02:21, 9. Mär 2006 (CET)

Bilder aus dem Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz

Darf man Bilder wie das hier verwenden?

Fotograf F. Albert Schwartz ist über 70 Jahre tot.

Hier nochmal ohne Rand.

--Kirschblut 05:15, 10. Mär 2006 (CET)

Das Bild an sich ist gemeinfrei, problematisch in dem Fall ist am ehesten das neu eingefügte... das unten sollte auf jeden Fall abgeschnitten werden, die Info passt ja auch besser auf die Bildbeschreibungsseite. Ob das dann noch vorhandene Symbol des Bildarchivs die nötige Schöpfungshöhe erreicht ist sicher strittig. Ich persönlich würde sagen: nein, aber ich bin kein Anwalt ;).
Ich habe jetzt auf jeden Fall mal ne gemeinfreie Version hochgeladen ;) --APPER\☺☹ 07:03, 10. Mär 2006 (CET)
Nachbearbeiten dürfte aber bei so einem Bild hier schwierig werden oder? Ich find's echt doof, dass die ihr Bapperl da überall draufkleben, sind einige schöne Fotos im Archiv. --Kirschblut 09:58, 10. Mär 2006 (CET)
Ärgerlich ist das auf jeden Fall. Die Striche des Logos sind recht leicht zu entfernen, die großen Buchstaben b, p und k wohl auch, problematisch ist die kleine Schrift .. da das ganze ja durchscheinend rübergelegt wurde, hat man ja noch große Teile der Information, man muss aber pixelgenau sagen, was farblich wieder angehoben werden soll und das ist bei der kleinen Schrift kompliziert, weil es im Randbereich Pixel gibt, die weniger stark durchscheinen etc... da aber die Striche und die großen Buchstaben am nervigsten sind und diese halbwegs gut entfernbar sind, werde ich das nachher mal versuchen (hab erstmal ne Prüfung :/). Macht das Bild ja auf jeden Fall nutzbarer. Ergänze doch aber bitte die Angaben zum Fotografen und ne Bezeichnung was es ist etc. --APPER\☺☹ 10:10, 10. Mär 2006 (CET)
Retuschierst du dann bei allen Fotos die ich hochlade das Logo weg? :-) Also groß wichtig ist das Bild jetzt nicht, eine ganz ähnliche Version gibt es hier schon. Da fehlt blos ein Sohn. Viel Glück bei der Prüfung. --Kirschblut 10:42, 10. Mär 2006 (CET)
Danke, Prüfung lief gut. Bild ist jetzt ohne großes Logo vorhanden. Die Umrandungen der großen Buchstaben sind teilweise sichtbar, aber wenn mans nicht weiß, sieht mans nicht... die kleine Schrift wird eher nicht gut retuschierbar sein :/ --APPER\☺☹ 15:08, 10. Mär 2006 (CET)

Urteil (NL) zur CC-Lizenz

zK http://curry.podshow.com/?p=49 --Historiograf 12:03, 10. Mär 2006 (CET)

http://jurix.jura.uni-saarland.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20060313/001900.html --Historiograf 20:13, 16. Mär 2006 (CET)

Bilder in eigenem Webdesign mit Quell-Liste im Impressum?

Hallo! Ich möchte gerne Bilder aus Artikeln der Wikimedia Foundation bearbeiten und für eine meiner Homepages (LAN-Party, 10€ * 26 zahlende Gäste) benutzen. Ist dies gestattet, solang ich mit einer Verweisliste im Impressum alle benutzten Bilder als Thumbnails/Links zu ihrem Original in der Wiki* zurückführe? Danke. Stroganoff 02:20, 18. Mär 2006 (CET)

Schöpfungshöhe erreicht?

Nachdem ich mir Schöpfungshöhe wenigstens teilweise durchgelesen habe, kapier ich endlich, dass es auf die Individualität des Bildes ankommt, nicht darauf, ob es z. B. faszinierend aussieht oder schwer nachzuzeichnen ist, sondern auf die Besonderheit der Idee, sozusagen. Erreicht also das Logo der Metz-Werke [21] die Schöpfungshöhe oder nicht? So wahnsinnig individuell ist das doch nicht, oder? Die spezielle Schriftart ändert doch nichts daran, dass es nur der Firmenname auf rotem Grund ist? Verstehe ich das richtig? Oder ist meine Denkweise vollkommen falsch?

Noch was: Wenn das Logo die Schöpfungshöhe nicht erreicht, dann darf ich es auch von der Metz Homepage herunterladen und von dort aus in die deutsche Wikipedia hochladen, oder? --Thomaswm 10:46, 18. Mär 2006 (CET)

Ein Logo ist ein Werk, das bei einem professionellen Gestalter in Auftrag gegeben wird. Dessen schöpferische Leistung wird durch das Urheberrecht geschützt. Du scheinst keine rechte Vorstellung davon zu haben, was ein Designer so tut und wofür er bezahlt wird. Nimm das Siemens-Logo, serifenlose Schrift in weiß, schwarz oder petrol. Die Schrift heisst "Siemens Sans Bold" und ist urheberrechtlich geschützt, so wie das Logo in seinen Erscheinungsformen auch. Schau Dir doch mal hier hier und hier an, was sich Designer so für Gedanken machen... Weiteres auch hier. Allgemein gilt: im Zweifel für die Schöpfungshöhe. Gerichte urteilen hier sehr restriktiv. So gibt es praktische keine Fotos, denen nicht ein Werkcharakter zugebilligt würde. --GS 11:04, 18. Mär 2006 (CET)
Im Falle Metz sehe ich eindeutig eine Schöpfungshöhe erreicht. -- Ralf digame 12:11, 18. Mär 2006 (CET)
Dem schließe ich mich eindeutig an. Solch ein Logo wirkt auf den ersten Blick vielleicht einfach und "mal eben so hingezeichnet". Aber damit es so selbstverständlich und einprägsam ist, war mit Sicherheit viel Arbeit nötig. Ich habe mal vor Jahrzehnten, als der Apple Macintosh neu auf dem Markt war, mit einem Designer an einem Firmenlogo gearbeitet (er wollte sehen wie man sowas mit Computerunterstützung erstellen kann), da steckt viel Kleinarbeit drin. Oder nimm mal als bekanntes Beispiel das T mit den Punkten. Hinterher kann jeder sagen: das ist doch einfach, hätte ich auch gekonnt. Aber diesen Level von Vereinfachung und Abstraktion muss man ernsthaft erarbeiten. Amateurarbeiten erkennt man dagegen meist daran, dass sie mit Schnörkeln, Farben und allerei Klimbim überladen sind. --Berthold Werner 14:28, 18. Mär 2006 (CET)
OK, danke für die Antworten. Ich glaube, ich kümmere mich nicht mehr um Logos, Schöpfungshöhe usw. Da kenne ich mich einfach nicht genug aus. Ich konzentriere mich mehr aufs Schreiben. Da kann ich rechtlich nicht ganz so viel falsch machen. --Thomaswm 16:11, 18. Mär 2006 (CET)
Da gilt eigentlich das Gleiche. Das Urheberrecht spricht von "Werken", ob das Bild-, Text oder Aufführungswerke sind, spielt keine Rolle ;-) Aber um sich da etwas abzusichern, gibt es Wikipedia:Textplagiat. Gruß --GS 16:39, 18. Mär 2006 (CET)

Wenn die Katze aus dem Haus ist, tanzen die Mäuse auf dem Tisch. Es ist absoluter Unsinn, was GS hier verzapft. Das Logo ist ein Werk der angewandten Kunst und dem Geschmacksmusterschutz zugänglich. Es hat urheberrechtlich keine Schöpfungshöhe (Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, im Artikel Schöpfungshöhe nachgewiesen) und Gleiches gilt für die Schriften. Typographische Schriften sind in der Regel NICHT urheberrechtlich geschützt. Das Leistungsschutzrecht von Lichtbildern ist etwas völlig anderes. GS reiht eine Fehlinformation an die andere. Berthold Werner ist offensichtlich nicht in der Lage, im Artikel Schöpfungshöhe nachzulesen, dass höchstrichterlich abgesegnet in Deutschland das viel-Arbeit-Argument definitiv nicht gilt. Meines Erachtens kann das Logo bedenkenlos hochgeladen werden --Historiograf 22:47, 19. Mär 2006 (CET)

Wappen aus Österreich / Vorlage:Wappen-AT

Bis dato ist die Rechtslage bei österreichischen Wappen ja noch unklar, dennoch werden laufend Wappen hochgeladen, die dann mit irgendeiner beliebigen Lizenz versehen ihr Dasein fristen. Um diese Wappen sinnvoll zu markieren und die entsprechenden Wappen auffindbar zu machen, habe ich die Vorlage:Wappen-AT angelegt.

K@rl erfragt derzeit nach langem Leidensweg beim österreich. Unterrichtsministerium die Rechtslage und wird dabei von Steschke unterstützt. Mehr dazu unter Vorlage Diskussion:Wappen-AT.

Ich hoffe, das Vorgehen findet Euere Zustimmung. --Svencb 12:29, 19. Mär 2006 (CET)

Veränderte Bilder und sowieso

hallo, ich seh bei dem ganzen urheberrechtskram nicht mehr durch und wüsstedeshalb gerne: ich hab ein bild von einer internetseite genommen und auf das bild was draufgeschrieben, quasi als bildunterschrift. Was muss ich tun, damit ich es ohne probleme im lexikon lassen kann? Bitte ganz banal erklären..! noch was: ich hab ein bild aus einem buch kopiertr und reingestellt. Muss ich jetzt an den Verlag eine mail schreiben, ob mir das genehmigt wird oder ist es nicht egal, weil ja jeder auch das buch angucken kann könnte man auch einen verweis auf ein buch machen, weil dort passende bilder zum thema sind? Ich hoffe, jd. macht sich die mühe und hilft mir...bin etwas verzweifelt..

Mach das nie wieder! Die Verletzung von Urheberrechten ist eine Straftat. Wenn du keine ausdrückliche Erlaubnis hast oder genau weiss, was du tust, lass deine Finger von allen Bildern, die du nicht selbst gemacht hast. Die beiden von dir hochgeladenen Bilder Bild:Centrum.jpg und Bild:Viktoriahaus.jpg sind bereits als (potentielle) Urheberrechtsverletzungen erkannt, markiert und werden gelöscht werden. Auch wenn in manchen Teilen des Internets Urheberrechte etwas lässig gesehen werden, gilt das nicht für die Wikipedia. Hier achten wir sehr genau darauf, dass alle unsere Bilder und Texte wirklich rechtmäßig sind. So und nach diesem virtuellen Klaps auf die Finger noch ein paar freundliche Worte: Bildrechte können kompliziert sein. Wenn du dich damit nicht näher befassen willst, dann verzichte bitte auf Bilder und schreibe nur Texte. Oder du fragst hier mal nach, wenn du eine konkrete Frage hast. Aber bitte frage erst, bevor du Bilder hochlädst. --h-stt 18:55, 21. Mär 2006 (CET)

Ne pleure pas und sei dir bewusst, ein Anfänger muss tun, was er tun muss - fehler machen und danach drüber lachen und mit einem funken erfahrung mehr in der birne, alsseits bekannt als gehirne. Es war nicht absicht, kein kriminelles gesicht, ich war vor gericht, hab die strafe erhalten, und werd meine bilder jetzt nicht mehr verwalten. Ein kleiner Fehler- und die Moral von der Geschicht - publish bilder im wikipedia nicht, wenn du nicht weist was lizenz und co. so heißt. Und sei dir gewiss, der du mir, geantwortet hast fünf stunden nach vier: nie wieder, auch in schlechten tagen, werdet ihr euch mit meinen bildern plagen!

Urheberrecht für Bilder, Briefmarken und Banknoten (Produkte der bildenden Kunst)

Ich bin zwar kein Jurist, habe mir aber aus gegebenen Anlass die Österreichische Urheberrechtsgesetz (das deutsche wird sinngemäß gleich sein) jetzt durchgelesen und komme zum folgenden Schluss (bitte bei meinen Verweisen auf der Internetseite den entsprechende § auswählen): Es geht nicht um den Urheber, sondern um seine Rechte, und die werden nicht beschnitten:

  • Verwertungsrecht irrelevant [[22]], wir verwerten nicht
  • Vervieltäigungsrecht irrelevant [[23]], wir vervielfältigen nicht
  • Verbreitungsrecht irrelevant [24]], irrelevent weil bereits lange veröffentlicht, im Gegenteil, das machen wir und das dürfen wir:
    • 2) Solange ein Werk nicht veröffentlicht ist, umfaßt das Verbreitungsrecht auch das ausschließliche Recht, das Werk durch öffentliches Anschlagen, Auflegen, Aushängen, Ausstellen oder durch eine ähnliche Verwendung von Werkstücken der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Einschränkungen, denen wir unterliegen:

  • Schutz der Urheberschaft: Keine Änderungen bzgl Urheberangabe, Bildbezeichnung oder Vortäuschung, es sei das Original (also nichts ändern), [25]

Wem das noch nicht genügt, ausdrückliche Erlaubnis für unsere Zwecke [[26]]

    • 3a. einzelne erschienene Werke der bildenden Künste in einem die Hauptsache bildenden wissenschaftlichen Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen

Wer mir noch immer nicht glaubt, soll bitte folgende Fragen beantworten oder mit einem einzigen Rechtsurteil dsbzgl. aufwarten

  • Wieso kann e-bay täglich weltweit 100.000e von Bildern über Ansichtskarten, Briefmarken etc. einstellen?
  • Wieso können 1000e Museen, auch private, Fotos und Internetgrafiken ihrer Bilder veröffentlichen
  • Wieso können 100.000e von Händler ihre Briefmarken, Ansichtskarten etc. im Internet darstellen

Noch ein Beitrag zu Briefmarken und Banknoten. Die Darstellungseinschränkungen seitens der Post/Zentralbanken beziehen sich NICHT auf Urheberfragen, sondern dienen der Verhinderung von Fälschungen, das bedeutet:

  • Briefmarken, die nicht mehr frankaturgültig sind (in Österreich alle Schilling Marken), können OHNE EINSCHRÄNKUNG hochgeladen werden
  • Banknoten, die keine offizielle Zahlungsmittel mehr sind, können OHNE EINSCHRÄNKUNG hochgeladen werden (ein entsprechendes mail habe ich von der Österreichischen Nationalbank bei Euro angeführt

Änderung des Bauscheins für Lizenz der Bilder

  • Die Formulierung, das Bild wurde selbst erstellt ist eine Uheberrechtsverletzung, gehört geändert in Das Bild befindet sich in meinen Besitz und ich habe daran keine Änderungen vorgenommen
  • Eventuelle Angaben, soferne auf dem Bild oder Rückseite vorhanden, sollten in die Beschreibung sicherheitshalber aufgenommen werden.

Alle Bilder hochladen

Soferne sich das Bild, die Marke oder Banknote in meinem Eigentum befindet, es nicht verändert und unsere Lizenzbausteine geändert wurden.--Joesi 09:46, 22. Mär 2006 (CET)

Natürlich verwerten wir, zumindest sobald irgendwo ein Wikipedia-Klon mit Werbung auftaucht oder eben ein gedruckter Reader. Natürlich vervielfältigen wir, denn der Server sendet munter soviele Kopien in die Welt hinaus, wie man will. Du hast in einem gewissen Sinne recht, dass wir das Zitatrecht nutzen könnten, aber das wollen wir nicht (oder, um Histo zuvorzukommen: es gibt ein Meinungsbild, dass die Anwendung des Zitatrechts für Bilder in ganz bestimmten Einzelfällen in de.WP erlauben soll, aber es wurde bislang nicht umgesetzt). Und ob das abgebildete sich in Deinem Eigentum ist, ist urheberrechtlich völlig egal.
Verwerten. Wikipedia kann nicht verantwortlich dafür sein, ob irgendwelche dritte Urheberrechtsverletzungen begehen, ebay ist auch nicht dafür verantwortlich, wobei bei binaeren Bildern jeder Ursprung sowieso nicht nachvollziehbar ist, sondern der Tatbestand der Urheberrechtsverletzung erst dann zum tragen kommt, wenn aus dem Bild der Ansichtskarte wieder ein Ansichtskarte erzeugt wird. nicht unterschrieben
Daran stimmt nun wirklich gar nichts. --AndreasPraefcke ¿! 11:12, 23. Mär 2006 (CET)
Vervielfältigen: Entschuldige, aber wir vervielfältigen nicht: Verfielfältigen (am Beispiel der Ansichskarte) bedeutet, wir würden Ansichtskarten produzieren, die genauso aussehen, wie die, für die Urheberrechte noch bestehen, und das machen wir nicht, und zwar nicht einmal annähernd , weil ein binäres Bild mit einer Ansichtskarte nicht verwechselt werden kann. nicht unterschrieben
Nein, Vervielfältigen bedeutet eben das nicht. Wir vervielfältigen das Werk (ob das auf einer Karte gedruckt ist oder im Netz runterladbar ist völlig egal). --AndreasPraefcke ¿! 11:12, 23. Mär 2006 (CET)
Eigentum Entschuldige, es ist nicht egal, wieder Beispiel Ansichtskarte: Kein Mensch verbietet mir MEINE Ansichtskarte im internet anzuzeigen, aber ich darf nicht das Foto der Ansichtskarte eines anderen verwenden, auch wenn es die gleiche (nicht die selbe) ist, denn dann würde ich dessen Urheberrechte verletzen, da ich vortäusche, es sei mein Exemplar. Wir diskutieren hier nicht das unbestrittene Recht des Urhebers, neue Auflagen zu erstellen, sondern das Recht, ein einzelnes, eindeutiges Exemplar einer bestehenden Auflage darstellen zu dürfen. nicht unterschrieben
Das ist einfach nur Unfug. Das Eigentum an der Sache ist urheberrechtlich völlig schnuppe. Das wird nicht dadurch richtiger, dass Du es gebetsmühlenhaft wiederholst. Und ja, du darfst das Foto der Ansichtskarte eines anderen verwenden (etwa bei einer gemeinfreien alten Karte), denn ein reiner Scan ist nicht urheberrechtlich schützbar. Wenn Du eine ganze Datenbank übernimmst, ist da wieder was anderes. --AndreasPraefcke ¿! 11:12, 23. Mär 2006 (CET)

Noch kurz zu den drei Fragen:

  • a) e-Bay: Zum Verkauf darf man das Bild abbilden. Danach nehmen z. B. Auktionshäuser urheberrechtlich noch relevante Bilder aus den Archiven, andere bleiben oft drin. Für das deutsche Recht, siehe http://bundesrecht.juris.de/urhg/__58.html
  • b) Museen: Wenn ein Katalog oder Werbung in zeitlichem Zusammenhang zur Ausstellung vertrieben wird: ebenfalls http://bundesrecht.juris.de/urhg/__58.html Bei "privaten" Internetmuseen dürfte allerdings wohl meist gelten: es hat halt noch keinen interessiert bisher, und es gab bislang keinen Ärger. Und wo kein Richter ist...
  • c) Händler: Kein Unterscheid zu e-bay.

--AndreasPraefcke ¿! 10:11, 22. Mär 2006 (CET)

zu ebay und Händler: Ich bin selbst Händler. Meine Ansichtskarte kann ich auf meiner homepage so lange ich will darstellen, unabhängig von jedem Urheberrecht (soferne ich keine Änderungen vorgenommen habe), aber wenn ich sie verkauft habe, habe ich kein Interesse mehr, das hat mit Urheberrecht nichts zu tun, (wobei der neue Lizenzbaustein erweiter werden müsste Der Gegenstand war zum Zeitpunkt der Aufnahme in meinem Besitz)
Es geht hier nicht um wo kein Richter ...., es geht darum, dass der Eigentümer einer Ware gewisse Rechte hat, und das ist nun einmal das Recht, diese abzubilden (nicht vervielfältigen). Falls ich Besitzer eines Origenalgemäldes eines noch lebenden Künstlers bin, kann mir niemand der Welt verbieten, das zu fotografieren und ins internet zu stellen, soferne ich seine Signatur oder sein Bild nicht verändere. Wenn ich ein Gemälde von ihm in einem Museum fotografiere, brauche ich die Einwilligung des Museums (oder Besitzers), aber nicht die des Künstler.Wenn ich also keine Verfälschungen vornehme, habe ich alle Rechte an diesem Gegenstand, und das geht für mich aus den Gesetzen eindeutig hervor--Joesi 11:27, 22. Mär 2006 (CET)
Natürlich kann Dir jemand das verbieten, nämlich der Rechteinhaber. Stell einfach mal ein Picasso-Bild online und warte auf die Rechnung der Verwertungsgesellschaft, dann hast Du den Beweis (das ist so wie bei der GEMA). Und stell Dir vor, der Künstler eines Gemäldes kann sogar einen Anteil an einem Verkauferlös des Gemäldes fordern. --AndreasPraefcke ¿! 11:14, 23. Mär 2006 (CET)
lies doch bitte mal unter welchen lizenzen die Bilder hier veröffentlich werden dürfen und guck was das für die Nutzung der Bilder bedeutet ...Sicherlich Post 11:29, 22. Mär 2006 (CET)
Meinst Du: Wikipedia:Lizenzbestimmungen Diese Lizenz erlaubt es, Artikel aus der Wikipedia anderswo zu verwenden, ohne die Zustimmung der jeweiligen Urheber einholen zu müssen. Dafür sind jedoch die Lizenzbedingungen der GNU FDL zu beachten. Als Dokument im Sinne der Lizenz gilt jeder einzelne Artikel (nicht die Wikipedia als Ganzes).
Ich sehe da keinen Widerspruch, denn wir oben ausgeführt, brauchen wir keine Zustimmung des Urhebers.
Wenn Du meinst, dass mit jedem Bild, dass wir hineinstellen, jeder machen kann was er will, zum Bespiel einem Foto von mir Eselsohren und eine Schweinsschnautze zu verpassen, dann müssen wir alle Bilder löschen--Joesi 12:18, 22. Mär 2006 (CET)

Hier geht mal wieder alles drunter und drüber. Die Feinheiten des Urheberrechts sind nicht trivial. Und wer §19a UrhG nicht kennt, sollte bitte darauf verzichten, sich zu Bildrechten in der Wikipedia zu äußern. --h-stt 12:22, 22. Mär 2006 (CET)

Ja solche Leute wie Joesi können mit einem Wust von halbverdautem Viertelswissen auf dem Gebiet des Urheberrechts schon den Tag verderben, zumal es Stunden in Anspruch nehmen würde, alles zu widerlegen. Nur soviel:

  • Für eine Online-Publikation brauchen wir das europaweit normierte Recht der öffentlichen Wiedergabe Unterfall Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.
  • Wer bei Ebay etwas verkauft, kann sich auf § 58 UrhG oder die Entscheidung Parfumflakon des BGH berufen. Wir verkaufen aber nichts. Im übrigen sei auf Wikipedia:Bildrechte und Bildrechte verwiesen, da steht alles, was man braucht. --Historiograf 20:03, 22. Mär 2006 (CET)

Innenaufnahmen des Charles-de-Gaulle-Flughafens

Wie problematisch sind die in Flughafen Paris-Charles de Gaulle verwendeten und auf commons:Charles de Gaulle International Airport gezeigten Innenaufnahmen des Flughafens? Gibt es Abstufungen zwischen z. B. Image:CDG_2F_DSC08327.JPG und Bild:CDG_2F_DSC06947.JPG oder ist der Urheberrechtsschutz des Gebäudes bei all diesen Bildern gleich zu bewerten? Als ich Mitte 2004 erwägte ein Bild ähnlich Bild:CDG_2F_DSC06947.JPG hochzuladen, fand ich bei vorhergehender Recherche mittels Google eine Architektur-Website die ihre Aufnahmen vom Flughafen gerade aufgrund einer Beschwerde o. ä. seitens des Architektens entfernt hatte. --Baikonur 20:47, 22. Mär 2006 (CET)

Tja in Anbetracht der erwähnten Beschwerde sieht es nicht gut aus, auf Commons gibt es im übrigen genügend Franzosen, die für eine Löschung wären --Historiograf 21:58, 22. Mär 2006 (CET)

Frankreich hinkt seit Ewigkeiten im Internet hinterher (man betrachte mal Websites französischer Gemeinden), und mit der absolut bescheuerten fehlenden Panoramafreiheit wird sich das auch nicht viel ändern. Dann gibt's halt keine Werbung, und wir machen woanders Urlaub. Oder anders gesagt: lieber nicht hochladen, denn: die spinnen, die Gallier. --AndreasPraefcke ¿! 14:07, 26. Mär 2006 (CEST)
Du weisst gar nicht, wie recht du hast, Andreas. Wir finden unser deutsches Urheberrecht schon extrem restriktiv und die Schranken im Sinne der Allgemeinheit viel zu dürftig. In Frankreich sieht es aber durch eine extrem restriktive Rspr. aber noch viel viel mieser aus. Da darf ein Fernsehsender noch nicht einmal bei einer Ausstellungseröffnung im Rahmen der aktuellen Berichterstattung ein Bild zeigen (hier: § 50 UrhG) --Historiograf 16:52, 26. Mär 2006 (CEST)
Ich glaube langsam, französische Politiker haben immer noch kein Internet, sondern nutzen brav ihr Minitel. --AndreasPraefcke ¿! 17:17, 26. Mär 2006 (CEST)

Handgemaltes Plakat mit aufgeklebtem (Web(?))TV-Ausdruck

Wie ist Bild:LyndonLaRouche.jpg zu bewerten? Unter Panoramafreiheit fällt es nicht, da nicht dauerhaft im Straßenbild. Abgebildet ist eine Person öffentlichen Interesses. Die Schöfpungshöhe des Webcast (Webtv-Übertragung) könnte bei einem Bildschirmabdruck evtl. gegeben sein. Meinungen? --jha 02:51, 24. Mär 2006 (CET)

Da ist ein geschütztes Lichtbild zu sehen, das Plakat selbst weist keine Schöpfungshöhe auf. Auch Standbilder von Filmen sind leider als Lichtbilder geschützt. --Historiograf 02:56, 24. Mär 2006 (CET)


Amtliche Werke

wie lautet bitte die zugehörige Lizenz bei Commons ? Schmierer 12:36, 25. Mär 2006 (CET)

Für deutsche amtliche Werke: {{PD-GermanGov}}. Ansonsten bitte auf commons:Commons:Copyright tags bzw. commons:Commons:Lizenzvorlagen nachschauen, oder nochmal genauer fragen. --AndreasPraefcke ¿! 12:54, 25. Mär 2006 (CET)

Alte Bücher

Fotografien der Fibeln aus dem Mittelalter sind also frei verwendbar ? wie lautet bitte die zugehörige Lizenz bei Commons ? Schmierer 12:36, 25. Mär 2006 (CET)

Fotografien der ganzen Fibeln: kommt darauf an, wie "zweidimensional" die Fotografien sind. Bei reinen Scans: {{PD-old}}, bei offensichtlichen Fotos eher {{PD-art}}. Fotos von ganzen Büchern (also sagen wir: ein Buch im Regal), also "dreidimensionalen" Objekten, können nicht ohne weiteres hochgeladen werden, da braucht man wie bei allen anderen Bildern eine Genehmigung/Lizenz des Urhebers. --AndreasPraefcke ¿! 12:57, 25. Mär 2006 (CET)

Sehr lästig, dass die Fotothek einen Deeplink auf die einzelnen Seiten blockt. Natürlich bricht sie mit der Wiedergabe von geschützten Bildern aus DDR-Fibeln deutsches Recht, da bei einer virtuellen Ausstellung die Bilder im Vordergrund stehen und nicht der begleitende Text, also das Zitatrecht nach herrschender Lehre ausscheidet. Natürlich darf die Bibliothek, der die Fotothek angegliedert ist, die Bücher ausstellen, aber eine vervielfältigung greift in die Rechte des Urhebers ein. Auch wenn 90 % der deutschen Kulturinstitute unendlich viel lässiger sind als wir in Sachen Bildrechte, müssen wir eben, da wir auf freie Inhalte setzen, vorbildlicher sein. Letzten Endes trägt unsere schmerzhaft harte Haltung mehr zur Rechtssicherheit bei als die übliche Gemengelage von Nichtwissen, Nichtwissenwollen und Ignorieren. --Historiograf 15:09, 25. Mär 2006 (CET)

Natürlich bricht sie mit der Wiedergabe von geschützten Bildern aus DDR-Fibeln deutsches Recht - „natürlich„ ist das m. E. gar nicht. Woher wollen wir wissen, was für Verträge die Fotothek mit den Urhebern oder mit Verwertungsgesellschaften geschlossen hat? --AndreasPraefcke ¿! 10:14, 30. Mär 2006 (CEST)

Sagen wir mal so. Mir sind die Szene und ihre Usancen hinreichend bekannt. Der Leiter der Fotothek kommt von Fotomarburg, das über Jahre hinweg unter seinem Angebot www.manuscripta-mediaevalia.de gescannte moderne Handschriftenkataloge angeboten hat, ohne die Rechteinhaber zu fragen. Vor einiger zeit mussten etliche Katloge entfernt werden, ein teurer Vergleich wurde geschlossen (Quelle: log.netbib.de). Aber du darfst dir deinen Fibelglauben gern bewahren, wenn es mich vor einem Sperrverfahren schützt, streiche ich das "natürlich" ... ;-) --Historiograf 18:27, 30. Mär 2006 (CEST)

Bildbeschreibung sagt, dass es keine Schöpfungshöhe hat. Wirklich nicht? --Flominator 11:57, 26. Mär 2006 (CEST)

Da geht einiges durcheinander. "Abbildung ohne schöpferische Höhe" stimmt wohl so halbwegs für das Foto (obwohl es natürlich nicht ganz zweidimensionales abbildet, aber dann halt notfalls PD-self). Dafür hat der Hochlader allerdings GFDL angegeben... das passt nicht zusammen. Wenn gemeint gewesen wäre: "das abgebildete hat keine schöpferische Höhe", kann ich dem nicht zustimmen. Und genau deshalb gehört das Bild auch gelöscht. --AndreasPraefcke ¿! 14:11, 26. Mär 2006 (CEST)

Unklare Zustimmungen zu Lizenzen

Aus gegebenem Anlaß die Frage, wie ist damit umzugehen, wenn zwar eine Zustimmung vorliegt, aber dem Anschein nach a) nicht klar hervorgeht, dass sie vom Autor stammt (einfach LA?) bzw. b) der weitaus häufigere Fall, dass der Autor keine Ahnung hat, zu was er da eigentlich zugestimmt hat - "zur freien Verfügung", "zur Verwendung bei Wikipedia", o.ä.?

z.B. Bild:Messinghof Kassel Gießereiflügel.jpg, Bild:Messinghof Kassel Tor.jpg, Bild:Messinghof Kassel Torblick.jpg, Bild:Messinghof Kassel Wappen.jpg
Irgendwie scheint der Autor bis jetzt noch keine Ahnung zu haben, dass seine Bilder unter der GNU-Lizenz veröffentlicht worden sind, jedenfalls steht nichts davon in seinem Erlaubnisschreiben. Was bedeutet "freie Verfügung"? Gruß --Btr 13:46, 26. Mär 2006 (CEST)

Mir reicht "zur freien Verfügung". Das ist die Freigabe aller Nutzungsrechte. --h-stt 16:10, 26. Mär 2006 (CEST)

Mir nicht. Wir haben dazu eine eigene Textvorlage, die im Zweifel dem Urheber nochmals zugesandt werden sollte, siehe Wikipedia:Textvorlagen --Historiograf 16:47, 26. Mär 2006 (CEST)


Der Tierpark Berlin hat für seine Besucher Lageplan-Tafeln im Tierpark aufgestellt. Verstößt das von mir gemachte Foto ein solcher Tafel gegen das Urheberrecht oder darf ich das für den Artikel verwenden? --Smaragdenstadt-Fanpage 17:17, 26. Mär 2006 (CEST)

Gemäß Panoramafreiheit kann man darüber streiten, ob der Tierpark ein öffentlicher Platz ist. Da die Urheberrechtler wohl eher dagegen argumentieren würden, da hier Eintritt genommen wird, halte ich das Bild leider für zu problematisch --Historiograf 18:51, 26. Mär 2006 (CEST)

Standbilder aus alten Filmen (US-PD)

Die kleinen Strolche stehen in der Lesenswert-Kandidatur und sind mit etlichen Standbildern aus verschiedenen Filmen versehen. Können diese Fotos verwendet werden? Für die selbst hochgeladenen Bilder hat Benutzer:Hhp4 jetzt einen Löschantrag auf den commons gestellt, um das klären zu lassen. Mich interessiert aber unabhängig vom Einzelfall, wie wir mit solchen Standbildern grundsätzlich umgehen. Die US-PD-Kennzeichnung, z.B. bei commons:Image:Our Gang Silent 03.jpg ist für mich unverständlich, da der Film später als 1923 entstand, und auch pauschalen Sätze wie „The film is in the public domain“ in Bild:Ogfolliesof38.jpg lassen mein Bauchgrummeln leider nicht verschwinden. --Lyzzy 17:05, 27. Mär 2006 (CEST)

Standbilder aus Filmen können Lichtbildwerke oder einfache Lichtbilder (nach § 91 UrhG Rechte beim Filmhersteller) nach deutschem Recht sein. Zu sog. PD-Filmen siehe auch [27]. Sollte für die US-Produktion der Inländerbehandlungsgrundsatz des Übereinkommens von 1892 [28] gelten (um das zu prüfen, würde ein Rechtsanwalt angesichts der aus einem Beitrag in GRUR Int ca. 1991 hervorgehenden Komplexität der Materie wohl einige tausend Euro verlangen), so würden die deutschen Vorschriften gelten und die Filme (samt Lichtbildwerken) wären wohl nicht gemeinfrei. Damit ist aber nichts über die Lage auf Commons gesagt, das sich ja nicht nur nach deutschem Recht richtet. Bei einem Schutzfristenvergleich wären die Filme wohl auch ausserhalb der USA frei. Wenn in den Wikipedien irgendwer eine brauchbare Antwort auf solche Fragen geben könnte, dann der en-User Lupo. Ich bewundere immer wieder sein Fachwissen dazu. --Historiograf 18:35, 27. Mär 2006 (CEST)

Deutsche Strafanzeige (2000) wegen Verbreitung eines in den USA gemeinfreien Buchs PDF --Historiograf 19:09, 27. Mär 2006 (CEST)

" OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.10.2003, 11 U 53/99, GRUR-RR 2004, 99 Anonyme Alkoholiker, Urheberschutz für im Ursprungsland nicht geschützte Werke; [...] Das erstmals in den USA 1939 anonym veröffentlichte Werk, für das im Inland gem. § 31 LUG eine Schutzfrist von 50 Jahren nach der Erstveröffentlichung bestand, hat den ihm bei In-Kraft-Treten des WUA vom 6.9.1952 zugebilligten Bestand einschließlich der Schutzdauer behalten. Die Schutzfristverlängerung gem. § 64 I UrhG kommt einem solchen Werk nur zugute, wenn es bei In-Kraft-Treten des UrhG am 1.1.1966 noch nach Inlandsrecht geschützt und die Schutzfrist im Ursprungsland für Werke der entsprechenden Gattung noch nicht abgelaufen war. Unter diesen Voraussetzungen genießt ein Werk selbst dann Inlandsschutz, wenn es im Ursprungsland wegen der Nichterfüllung dort vorgesehener Formalitäten zu keinem Zeitpunkt geschützt war. Das Gericht kommt zum Ergebnis, dass eine Unterlassungsanspruch besteht und das Werk A in Deutschland urheberrechtlichen Schutz genießt. Grund: US-Werke genießen nach einem Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und den USA vom 15.1.1892 in Deutschland Schutz, unabhängig davon, ob sie in den USA Schutz genießen. Das WUA - 1955 in Kraft getreten - lässt den Inlandsschutz unberührt. Durch § 64 Abs. 1 UrhG wurde eine Schutzfristverlängerung vorgenommen, die nach § 129 UrhG auch bestehenden und 1966 noch geschützten Werke zugute kommen soll. Das Werk ist 1939 erschienen und genoss somit ursprünglich 50 Jahre nach erscheinen, also bis 1990 Schutz; durch die Schutzfristverlängerung auf 70 Jahre nach dem Tod des Autor (1971) wurde der Schutz bis 2042 verlängert. Auf diese Rechte kann sich A e.V. als Klägerin in Deutschland aufgrund der ununterbrochenen Rechtekette auch berufen. Der verschuldensunabhängige Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch ist teilweise (bezogen auf die geschützten Werke) begründet (wird näher ausgeführt). Die Klägerin kann Rechte teilweise in Prozesstandschaft, teilweise aus eigenen einfachem Nutzungsrecht an der deutschen Übersetzung geltende machen." Quelle: http://www.fotorecht.de/publikationen/news200424.html Offene Frage bei dieser Entscheidungswiedergabe: wieso wird aus einem anonymen Werk ein Werk, das 70 Jahre pma geschützt ist? Pikant auch, dass die Anonymität ein Grundprinzip der Anonymen Alkoholiker ist: http://aagso.org/1999/flood_g.htm --Historiograf 20:50, 27. Mär 2006 (CEST)

Lupo hat den Volltext ausgegraben [29] --Historiograf 19:49, 28. Mär 2006 (CEST)

Die Möglichkeit, persönlichen Nutzen, schnöden Mammon oder internationale Aufmerksamkeit zu erzielen, ist womöglich Grund genug gewesen, die Prinzipien einfach mal über Bord zu werfen. A.A. selbst wird da wohl passende Erklärungen für haben. --Lyzzy 19:42, 28. Mär 2006 (CEST)
Vielen Dank für die Links, mir war gar nicht bewusst, wie grau die Zone um die PD-Filme ist. Und das Grummeln ist wahrlich nicht verschwunden. Wenn mein Schnupfenkopf wieder klarer ist, werde ich auch zu Lupo Kontakt aufnehmen. --Lyzzy 20:01, 27. Mär 2006 (CEST) Gerade gesehen, du warst schon da. --Lyzzy 20:04, 27. Mär 2006 (CEST)
Ich denke, man sollte unter diesen Umständen nicht ganz so unbekümmert mit diesen Bildern umgehen. Ich weiß leider nicht, wie man das einem Autor erklären soll, der in den Bildern kein Problem sieht und dem gerade auf den commons geantwortet wird, „since its public domain theres no reason to delete“. --Lyzzy 19:42, 28. Mär 2006 (CEST)
Die Texte zu Buster Keaton und Wolfsblut konnte ich bislang nur überfliegen, gemeinsam mit dem o.g. frage ich mich, ob wir deutlich genug darauf hinweisen, dass ein Bild auf den commons nicht automatisch wegen seiner Existenz dort einen Freischein für das deutsche Urheberrecht bei sich trägt. --Lyzzy 15:38, 29. Mär 2006 (CEST)

Eigentlich hat commons grundsätzlich eine eher restriktive Haltung. Alles was auf Commons ist, sollte in allen Wikipedien verwendet werden können. Wenn sich im Einzelfall die Unsereserversteheninfloria-Idioten durchsetzen, wird es schwierig. --Historiograf 01:12, 30. Mär 2006 (CEST)

Genau das ist auch der Grund warum ich den Löschantrag gestellt habe, um das zu klären.
Tatsache ist, das die Gesetzte die in den USA gelten, für Wikipedia gültig sind. Weil der Server auch in den USA steht. Denn welche Landesgesetzte wären sonst gültig? Die aus Deutschland, die aus Österreich, die aus der Schweiz? Höchstens die deutsche Weiterleitungsseite kann gesperrt werden. Und seit der Diskussion um TRON, mit der zeitweiligen Sperrung, nutzt die ohnehin kaum noch jemand.
Ich weiß das der Trend in der deutschen Wikipedia mehr zum vorsorglichen Gehorsam geht, während auf der englischen Wikipedia selbst Cover von aktuellen Filmen abgebildet sind. Und trotzdem wird die englische Wikipedia nicht mit einer Klagewelle überrollt.
Ich will aber auch niemanden verärgern. Also wenn es nicht gewünscht ist, löscht einfach die Bilder. --hhp4 µ 09:53, 30. Mär 2006 (CEST)

Das dämliche Unsere Server stehen in Florida Argument durfte nun nicht fehlen. Richtig ist, dass wir bei Verletzungen des US-Urheberrechts vorsichtig sein sollten, da dort ein Gerichtsverfahren einfacher gegen die Foundation geführt werden kann. Dies betrifft Fotos, deren Urheber 70 Jahre tot ist, dort aber noch geschützt sind. Das ignorieren wir bisher auf de. Richtig ist aber auch, dass sich jederzeit ein US-Rechteinhaber unter Berufung auf den hier nachweislich bestehenden Schutz an ein deutsches Gericht wenden kann. Dann müsste sich die Foundation hier verantworten bzw. nach der ZPO einen deutschen Vertreter bestellen. Wahrscheinlich ist freilich, dass die Klage gegen einen Nachnutzer (etwa den Vertreiber der Wikipedia-CD) eingereicht wird. Und wir wollen doch freies Wissen verbreiten und unsere Nachnutzer fai und nicht nach dem Motto Pech gehabt, wenn du uns vertraust hehe behandeln. --Historiograf 18:34, 30. Mär 2006 (CEST)


Warum können die auf der englischen Seite DVD Cover von aktuellen Filmen auf die Seite stellen? Das verstehe ich nicht.

Und die englische Seite ist doch schließlich auch nicht automatisch die USA Seite. Schließlich gibt es noch England, Irland, Kanda, Australien, ... Also müßten dann auf der englischen Wikiepdia deren Gesetze auch berücksichtigt werden.

Mich ärgert es einfach, wenn ich so schön bebilderte Artikel in der englischen Wikipdia sehen, ohne das die von einer Klagewelle überzogen werden, und Daten die auf dem gleichen Server liegen, dürfen das nicht.

Dann muss endlich auf der englischen Wikipedia aufgeräumt werden, wenn das wirklich alles verboten ist.

Wie gesagt, mich ärgert nur die ungleiche Behandlung. Also wenn die Bilder hier gelöscht werden, ok. Dann aber bitte auch im englischen Artikel.

--hhp4 µ 21:13, 30. Mär 2006 (CEST)

Du hast hier gar nix zu fordern. Wir haben hier unsere eigenen von en unabhängigen Regeln, die die Möglichkeit von Bildzitaten ausschließen bzw. das Meinungsbild, das begrenzte Ausnahmen vorsah, von Anfang 2005 wurde nie umgesetzt. Wende dich diesbezüglich an Benutzer Hoch auf einem Baum, er betreut die Umsetzung. Auch in en legt man bei fair use zunehmend strenge Maßstäbe an. Auch bei Commons hält man aus guten Gründen nichts von fair use. In Frankreich etwa ist man noch weniger liberaler als in Deutschland, wenn ich sehe, dass aus wissenschaftlichen Artikeln in einer Kunstzeitschrift auf www.persee.fr, einem offiziellen Angebot, alle Bilder entfernt wurden (in D klar ein wissenschaftliches Großzitat!) möchte ich bezweifeln, dass es in Frankreich eine für uns handhabbare Bildzitat-Regelung gibt. Natürlich kann ein französischer Urheber vor den bekannt strengen französischen Gerichten klagen, wenn er ein Bild aus de oder en in Frankreich abrufen kann. Sollen wir warten, bis wir wirklich dicken Ärger kriegen oder lieber uns an den Grundsatz, dass wir FREIE INHALTE wollen, halten? Ärger dich weiter, stell dich auf den Kopf, mach sonstwas. Wir haben unsere Regeln und bei denen bleibt es. --Historiograf 21:38, 30. Mär 2006 (CEST)

Wunderbar, wenn es auf en auch strenger wird. Ich habe mal bei dem Artikel von Our Gang angefangen, und alle Bilder gelöscht. Und im deutschen Artikel natürlich auch. Damit ist der Fall dann erledigt. --hhp4 µ 21:49, 30. Mär 2006 (CEST)


Schon komisch, das auf en auch nur argumentiert wird, der Server ist in den USA - also gelten nur US-Gesetze.

"Our servers are located in the United States, As such, we are only required to follow U.S. law. That is how the internet works. You are not helping anything by continuously removing the pictures, and you will be blocked if you continue. --FuriousFreddy 04:56, 31 March 2006 (UTC)"

--hhp4 µ 07:51, 31. Mär 2006 (CEST)

The Lafayette Negative Archive

Moin. Unter dieser Adresse sind Bilder aus dem Jahre 1902 abgelegt. Da steht unter anderem: There are the images in the series of photographs made during the visit of Ras Mäkonnen to London in 1902. Also eigentlich älter als 100 Jahre. Nun steht aber oft genug auf der Seite: All images are copyright V&A Museum, London. Muss man sich daran halten oder können die sich auf den Kopf stellen? -- andro96 17:34, 27. Mär 2006 (CEST)

Wenn die nachweisen können, dass der Fotograf keine 70 Jahre tot ist und sie tatsächlich die Nutzungsrechte haben, sehen wir alt aus. Man kann aber versuchen, beim V&A Museum anzufragen, man interessiere sich für die Fotos und würde gern etwas über das Leben der Fotografen erfahren bla bla bla (niemand zwingt einen zuzugeben, dass man im Sinn hat, deren COPYFRAUD zu bekämpfen). --Historiograf 18:20, 27. Mär 2006 (CEST)

Das ist immer so ne Sache mit den "Fotografierstudios". Selbst wenn man wüsste, dass ein Herr Lafayette 1910 gestorben wäre (als Beispiel), wüsste man immer noch nicht, ob er wirklich das Bild gemacht hat. Damit ist es aber eigentlich ein "anonymes Werk" (mit unserer 100-Jahres-Frist), aber eben nicht gaz so anonym wie manche andere, da man ja vielleicht in den Archiven herumwuseln könnte und in irgendwelchen Aufzeichnungen des Photostudios doch den Namen des Autors rausfinden könnte. Gleiches gilt natürlich auch für Postkarten (nur bei wenigen, vor allem von bekannten Malern, steht wirklich der Autor drauf, meist nur ein Verlag). Da ich aber die wissenschaftliche Integrität des V&A-Museums erheblich höher einschätze als die juristische, kommerzielle und open-access-politische, denke ich, dass die schon dazugeschrieben hätten, wie der Fotograf heißt, wenn sie's in ihrer riesigen Sammlung irgendwie herausfinden hötten können. Wenn die als "Photographer" nur das Studio und ne Adresse angeben, ist das eigentlich fast als Beweis für ein klassisches anonymes Werk zu werten. Wenn sie dann hinterher mit der 70-Jahres-Frist kommen und einen Autorennamen hervorzaubern, wäre das extrem hinterhältig. --AndreasPraefcke ¿! 18:40, 27. Mär 2006 (CEST)

PS: Die relevanten Personen, die für das Photo in Frage kommen könnten, sind wohl hier verzeichnet und allesamt vor 1936 verstorben. --AndreasPraefcke ¿! 18:42, 27. Mär 2006 (CEST)

Danke für deine Mühe bei der Klärung --Historiograf 19:30, 27. Mär 2006 (CEST)
Ebenfalls herzlichen Dank für die Erklärungen. Die Bilder sind auf alle Fälle (für mich und die Wikipedia), höchst aufschlussreich, da auch viele Informationen zu den Bildern hinterlegt sind! Und nicht nur diese, da gibts noch viele andere interessante.
Sehe ich das jetzt richtig: Wenn der Photograph 70 Jahre tot ist, können sie sich auf den Kopf stellen? Gruss -- andro96 10:05, 28. Mär 2006 (CEST)

Ja --Historiograf 16:10, 28. Mär 2006 (CEST)

Moin nochmal. Wenn ich die Diskussion auf der Commonsseite richtig verstanden habe, kann man in Großbritannien ein Copyright auf Werke festschreiben lassen, welche nach Ablauf des eigentlichen Copyrights noch nicht veröffentlicht worden sind. Und das gilt wohl ab dem 1. Dezember 1996. Somit wäre "unsere" 70JahreTod-Bestimmung nicht anwendbar, oder? Ich würde das ja gerne dort besprechen, aber mein geschriebenes Englisch ist zu schlecht, und für juristische Klärungen einfach nicht geeignet. Was sagt ihr dazu? andro96 17:30, 13. Apr 2006 (CEST)

Noch ein Archiv

Dort würde ich gerne 100 Jahre alte Bilder finden. Wie sieht es hier aus: keine Bedenken, mit Vorbehalt oder Finger weg! ? --Atamari 23:27, 29. Mär 2006 (CEST)

Wenn bei den Bildern dort unter Source eine Quelle angegeben ist, die älter ist als 100 Jahre, kannst du den Hinweis hier ignorieren und die Bilder als {{Bild-PD-alt}} bzw. {{Bild-PD-Kunst}} hochladen. --Matt314 01:07, 30. Mär 2006 (CEST)

Kartenmaterial

Vorab - Ich verfolge die Diskussion hier zu den Urheberrechten schon seit geraumer Zeit, und als erste Anlaufstelle ist das sicher eine der besten Anlaufstellen im Netz zu diesem Thema. Also erstmal ein großes Lob.

Davon Abgesehen hab ich aber interessehalber eine Frage, zu der ich in diesem Themenbereich noch keine wirklich klare Erläuterung gefunden habe.

Was ist mit Urheberrecht in Bezug auf alte Karten (vor 1900) (Direkt vorweg ich kenne die herrschende Regel für Material vor 1900, mich interessiert mehr die theoretischen Aspekte) Die Lage nach den Urheberrechtsgesetzen vor 196x finde ich sind offensichtlich. Aber wie sahen

a) davor die Regelungen aus? b) was bedeutet das in Fällen, in denen als Quelle lediglich der Verlag angegeben ist. In aller Regel wird man dort doch nicht davon ausgehen können, dass es sich um anonym veröffentlichte Werke handelt, denn meistens sind solche Karten an dutzenden Stellen veröffentlicht worden.

Vielleicht mag da ja mal einer der Archivare:) was zu sagen.

Eine zweiter Aspekt, der mich zu diesem Thema interessieren würde ist hinsichtlich des Wiederauflebens von Urheberrechten. Es ist zwar hinreichend in dieser Diskussion besprochen worden, allerdings finde ich, dass sich Informationen zum Wiederaufleben des Urheberrechts immer nur auf BRD-Recht beziehen. Wie sieht das aber in einem speziellen Fall bei Fotos aus, bei dem nach nach den ganzen alten Gesetzen (1876, 1907...) der Schutz bereits abgelaufen war, der Schutz nach pma70 aber noch Gültigkeit haben würde. So wie ich das verstehe müsste doch alles, was vor 1902 an Fotografien publiziert wurde frei sein oder? (5 Jahre Schutzfrist vor 1907, ab 1902 könnte dann alles eventuell wieder aufgelebt sein)

Zum Abschluss noch - So gut ich die Diskussion an dieser Stelle finde, der Artikel Bildrechte verbesserungswürdig. Vielleicht könnte man sich an dieser Stelle ja mal zusammentun und ein paar Überarbeitungen vornehmen. Damit klar wird was ich zum Beispiel meine:

- Unter Geschichte des Schutzes für Fotografien werden die Schutzfristen erläutert. An einigen Stellen wird aber nicht klar, ab welchem Zeitpunkt die Fristen zu laufen beginnen (zb 1876) - Es gibt Verweise auf alte Gesetze, diese sind aber total unübersichtlich (zb KUG 1907), damit kann man eigentlich kaum etwas anfangen. Vielleicht sollte man dafür jeweils eine eigene Seite in Wikipedia für die Details des Urheberrechts (in 1876, KUG, LUG) aufmachen. - In Bezug auf EU Recht wird im Artikel erwähnt, das es genügt, dass der Schutz noch in einem EU Land bestand. Ich fände es super, wenn wir genau darüber mal eine Aufstellung beginnen könnten, und zwar aufgeschlüsselt in Bezug auf die verschiedenen Urheberrechte für Lichtbilder, Texte usw.

Ist aber alles nur eine Anregung. Bin mal gespannt auf Eure Meinung

Danke für den Beitrag und und das Lob. Unterschreibe aber bitte trotzdem mit --~~~~. Ich denke, auch wirkliche Urheberrechtsspezialisten könnten nicht alle deine Fragen überzeugend beantworten. Es gibt dazu sicher Fachliteratur, doch ist diese für uns kaum greifbar. Für das Wiederaufleben gilt § 137f UrhG, nach Schulze/Bettingen legen wir einfach 70 Jahre pma zugrunde und haben als pragmatische Regel, die aber leider nicht auf Commons gilt, x-100 eingeführt. Wenn der Kartograph nirgends genannt wurde und auch sonst nicht geoutet wurde, sind Karten natürlich anonyme Werke im Sinne des Gesetzes. Für weitergehende Antworten warte ab, was andere hier schreiben oder wende dich an einen Rechtsanwalt deines Vertrauens --Historiograf 18:22, 29. Mär 2006 (CEST)

Foto von 1902

Ich habe ein Bild nach commons hochgeladen und in die Artikel Max Linde und Edvard Munch eingefügt. Das Bild stammte von einer französichen website, ursprünglich aber vermutlich aus dem Fotoarchiv des Munch-Museums (siehe hier). Ich habe beim Hochladen auf Commons das Bild unter PD-old gestellt, weil nach Aussage aller Quellen das Bild 1902 aufgenommen wurde, daher über 100 Jahre alt ist und man davon ausgehen kann, dass der Lichtbildner über 70 Jahre tot ist. Die Jahreszahl 1902 steht auch unübersehbar in der Bildbeschreibungsseite in Commons. Nun hat Avatar das Bild gelöscht mit der Begründung: Urheberrecht ungeklärt. Da ich vor dem Hochladen durchaus den Entscheidungsbaum hier studiert hatte, bin ich etwas ratlos. Auf Nachfragen schreibt Avatar in Diskussion:Max Linde: Das Foto war in den Commons als PD-alt gekennzeichnet (gemeinfrei, weil der Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben ist). Der Urheber war nicht angegeben, eine Überprüfung der Gültigkeit der angegebenen Lizenz also leider nicht möglich. Sollte dies nicht geklärt werden können, so wird das Bild aus den Commons gelöscht werden - Bilder deren Urheber/Quelle nicht geklärt ist, sollten nicht in Artikeln verwendet werden. Aus diesem Grund habe ich das Bild entfernt. Sollte sich die Urheberechtslage klären und das Bild behalten werden, so sollte es natürlich in den Artikel eingefügt werden. Kann mir jemand helfen? --Concord 02:19, 30. Mär 2006 (CEST)

Leider nein. Lade das Bild hier hoch, hier ist es willkommen. Commons hat den Vorschlag, unsere vernünftige und pragmatische Regel zu übernehmen, abgelhnt, weil irgendwelche französischen Hardliner sich Illusionen hingeben, als könne man auf Commons hundertprozentige Sicherheit bei der Rechteklärung erzielen. Ich finde es absolut daneben von dem Benutzer Avatar, unsere begründete Policy zu hintertreiben. Um es deutlich zu sagen Die hier seit einiger praktizierte Regel x-100 hat auf Commons keine Gültigkeit. Entsprechende Bilder werden zwar überwiegend geduldet, aber sie können ohne Diskussion gelöscht werden wenn, wenn ein Administrator das so möchte. Wir haben hier ein einigermaßen faires Verfahren mit einsichtigen und vernünftigen Bildlöschern, die unsere Policy mittragen. Auch deutschsprachige Commons-Admins bekennen offen, dass irgendwelche anderen Admins quertreiben. Ohne eine Löschdiskussion war die Löschung auf Commons unrechtmäßig. Solange auf Commons keine vernünftigen Verhältnisse herrschen, kann ich weder empfehlen, alte Bilder, bei denen nicht notariell beglaubigt ist, dass der Fotograf 70 jahre tot ist UND dass sie auch in den USA gemeinfrei sind, noch markenrechtlich geschützte Logos hochzuladen. Problematisch sind auch Bilder aufgrund der Panoramafreiheit. --Historiograf 03:41, 30. Mär 2006 (CEST)

Die Beschreibung ist nicht korrekt. Ich habe das Bild nicht gelöscht, sondern einen "Quelle/Urheber fehlt"-Baustein gesetzt und darauf hingewiesen, dass die Lizenz ("PD, da Urheber länger als 70 Jahre tot") möglicherweise falsch ist. Ich habe es, da für mich das Urheberrecht nicht eindeutig geklärt war, wie es in solchen Fällen eigentlich Usus ist, bis zur Klärung aus den deutschen Artikeln entfernt. Eine x-100-Regel war/ist mir nicht bekannt. Sollte der Fotograf zum Zeitpunkt der Aufnahme 30 Jahre alt und im Alter von 70 Jahren verstorben sein, so ist er noch keine 70 Jahre Tod und somit dürfte das Bild in diesem Fall auch nicht gemeinfrei sein. --Avatar 07:01, 30. Mär 2006 (CEST)

Du hast die Pflicht, bevor du andere Mitarbeiter demotivierst oder ihnen unsaueberes Arbeiten vorwirfst, dich in unserem Regelwerk zu informieren. Seit geraumer Zeit - seit dem 29. Dezember 2005 - ist die x-100 Regel hier akzeptiert. Sie ist Konsens und steht genau an der Stelle, wo sie stehen muss, nämlich auf Wikipedia:Bildrechte. Es wäre nur angebracht, dich bei Concord zu entschuldigen. --Historiograf 07:38, 30. Mär 2006 (CEST)

An erster Stelle habe ich die Pflicht, mich dafür einzusetzen, dass der Wikipedia kein Schaden zugefügt wird und mögliche Probleme zu vermeiden. Dass die Munch-Stiftung in Oslo gerne weltweit Leute wegen unrechtmäßiger Bilderverwendung verklagt und auch wir schon mit Ihnen zu tun hatten, ist dir ja sicherlich bekannt. Ich habe Concord kein unsauberes Arbeiten vorgeworfen, es sei denn du bezeichnest das "Urheber/Quelle fehlt"-Tag im Bild, die Zusammenfassung "Urheberrechte ungeklärt" oder mein obiges "Die Beschreibung ist nicht korrekt" als solches - da alle drei Punkte zutreffen, ist das dann wohl der Fall. Das die x-100-Regel hier akzeptiert ist, nehme ich hiermit zur Kenntnis, hat aber, wie du vorher treffend selber festgestellt hast, mit dem Verbleib des Bildes auf den Commons herzlich wenig zu tun. Dass du augenscheinlich den Image-Link-Verbleib in einem Artikel der deutschsprachigen Wikipedia bei einem Bild forderst, welches ohne Änderung vermutlich auf den Commons gelöscht wird, spricht nicht dafür, dass dir die Qualität der Wikipedia sehr am Herzen liegt. Wieso hab ich nur das Gefühl, dass wir das ganze Problem ohne dich auf einem vernünftigen Level hätten besprechen können? --Avatar 07:50, 30. Mär 2006 (CEST)

Und weshalb habe ich das Gefühl, dass es dich einen Dreck schert, was wir hier im Konsens auf diesen Seiten, an denen ich Tag für Tag mitarbeite, erarbeiten. Die Unverschämtheit, dass mir die Qualität der Wikipedia nicht am Herzen liegt, solltest du trotzdem zurücknehmen. Jeder kann sehen, dass ich mich mehr als du für die korrekte Behandlung der Bildrechte hier einsetze. Wir haben hier eine extrem restriktive Haltung, aber was du betreibst ist URV-Paranoia. --Historiograf 07:59, 30. Mär 2006 (CEST)

Es schert mich nicht 'einen Dreck' - die bewusste Regel (die augenscheinlich nicht auf den Commons gilt) war mir nicht schlicht nicht bekannt. Vielleicht liegt das Problem einfach darin, dass du hier Tag fuer Tag mitarbeitest und der entsprechende Punkt für dich eine Selbstverständlichkeit ist, aber andere eben freundlich darauf hingewiesen werden müssen. Es ist schlichtweg nicht möglich, sämtliche Regeln und Verhaltensmaßstäbe, die in der WP gelten, im Kopf zu haben. Weswegen ich im Munch-Fall eher lieber zu vorsichtig bin, habe ich oben beschrieben. --Avatar 08:39, 30. Mär 2006 (CEST)

Das Bild zeigt das Logo einer US-amerikanischen Militäreinheit. Da müsste doch dann eigentlich PD-US-GOV gelten, oder? --Flominator 12:37, 31. Mär 2006 (CEST)

Solche Fragen bitte auf en stellen, da weiss man besser Bescheid. Sieht mir nicht sehr "offiziell" aus, Quelle ist nicht angegeben --Historiograf 14:44, 31. Mär 2006 (CEST)

Verwendung nur für die Wikipedia

Hallo, ich habe von einem Rechteinhaber die Erlaubnis zur Nutzung seiner Bilder bekommen, jedoch nur für die Wikipedia. Die Rechte würden somit beim Inhaber bleiben. Kann ich die Bilder trotzdem hochladen? Wikiabg 18:14, 31. Mär 2006 (CEST)

Nein. Die Freigabe unter einer kompatiblen Lizenz muss vor dem Upload zwingend erfolgen. --Svencb 19:42, 31. Mär 2006 (CEST)

Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen)

Reproduktionen zweidimensionaler Objekte sind nicht urheberrechtlich schützbar. Aber was genau ist ein zweidimensionales Objekt? Problemfall ist in diesem Beispiel Felsmalereien und Ritzzeichnungen. Ist z.B. http://www.fh-augsburg.de/~harsch/museum/Chronologia/C_a1000/Addaura/addaura.jpg eine Reproduktion eines zweidimensionalen Objekts und somit frei, oder ist durch die Ritzungen und die Höhlenwand ein dreidimensionales Objkekt gegeben, das durch Wahl von Kamerastandort, Beleuchtung usw. eigene Schöpfungshöhe aufweist und somit urheberrechtlich geschützt ist? Von diesem Objekt gibt es eine Imitation im Archäologischen Museum in Palermo, von der ich selbst ein Foto habe. Aber ist die Reproduktion einer Ritzung als dreidimensional anzusehen und somit selber wieder geschützt? Besser wäre natürlich ein Bild direkt aus der Höhle. Andere Beispiele sind Bilder von Reliefs, Münzen usw. --Bjs 20:50, 31. Mär 2006 (CEST)

http://www.fh-augsburg.de/~harsch/museum/Chronologia/C_a1000/Addaura/addaura.jpg ist urheberrechtlich als Foto geschützt. Denk Dir einfach die Ritzungen weg. Es bleibt nach wie vor das Foto einer zerklüfteten Felsenwand. Fotos von Malereien an Höhlenwänden kann man in den seltensten Fällen einen urheberrechtlichen Schutz absprechen, dazu müsste der Stein, der den Hintergrund der Malereien bildet, schon vorsätzlich von den Malern vollständig geglättet worden sein und dürfte keine nennenswerten Schwankungen in der Farbe des Steins aufweisen (alternativ vollständig mit Farbe bedeckt sein), wie das etwa bei Bild:Creation_of_Adam.jpg der Fall ist. Oder kürzer: Es darf objektiv auf der Wand garnicht mehr erkennbar sein, dass es sich um eine Felsenwand handelt. Das alles ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass die Malereien selbst keinen urheberrechtlichen Schutz genießen und deshalb bedenkenlos von einem vorhandenen Foto abgezeichnet und die abgezeichnete Fassung dann gemeinfrei verwendet werden kann, wenn sie keinerlei durch die Fotografierung entstandene Alleinstellungsmerkmale mehr enthält (sich erst aus der kameraposition ergebende Projektion o.ä.). Ein Fall, der momentan auf commons diskutiert wird ist Image:Chauvet-CaveLions.jpg [30] Historiograf sieht das eindeutig als zweidimensionale Vorlage, aber ich denke, das ist hier eine absolut unzulässige pauschalisierung. Es ist so nicht ersichtlich, was Farbe und was Naturfelsen ist, inwiefern Schattenbildung und Einritzungen miteinander korrespondieren, wie groß der Einfluss der Ausleuchtung auf das Bild ist und das genaue Profil der Wand ist nicht bekannt, so dass das Bild doch mindestens ein erhebliches Risiko darstellt und deshalb wohl gelöscht werden wird.--Rtc 06:51, 2. Apr 2006 (CEST)
Ich denke auch, dass das Bild direkt aus der Höhle eine geschützte eigene Schöpfung ist, da man ja gerade z.B. durch die Belichtung die Rauhigkeit des Felsens mehr oder weniger hervortreten lassen kann, wie es für den Bildeindruck vorteilhaft ist. Das trifft wohl dann generell auch auf Fotos von Reliefs, Münzen usw. zu. Aber was ist mit der Reproduktion der Ritzzeichnung im Museum? Ist sie als solche geschützt? Einerseits ist sie ja durch die Ritzungen dreidimensional, andererseits beschränkt sie sich auf eine möglichst originalgetreue Wiedergabe der ursprünglichen Ritzungen, ist also keine eigene Schöpfung. --Bjs 15:33, 2. Apr 2006 (CEST)
Vorsicht: Es ist überhaupt falsch bei Lichtbildern (die meisten Fotos) von Schöpfungshöhe zu reden, wenn auch nur irgendetwas dreidimensionales im Spiel ist, denn für einen Schutz von Fotos ist eine Schöpfungshöhe nicht notwendig! (Dann wäre nämlich kein Lichtbild geschützt, nur Lichtbildwerke.) Insofern kommt es hier nicht drauf an, ob die Richtung der Belichtung teil einer Schöpfung ist, sondern lediglich, dass sie überhaupt Einfluss auf das Foto hat. Der Unterschied ist, dass die exakte Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage im Sinne des UrhG eben kein Lichtbild mehr ist, sondern gerade eben lediglich eine Vervielfältigung der Vorlage. Und nur darauf kommt es an. Die Fotografie von irgendetwas dreidimensionalen kann niemals lediglich eine Vervielfältigung der Vorlage sein, weil dadurch ja jegliche dreidimensionalität verloren geht. Du darfst also solche Ritzungen an sich reproduzieren (als Abdruck mit Knete z.B.; nur mit Einverständnis des Eigentümers natürlich wenn Du es dabei berühren musst;), aber Fotos davon unterliegen auch ohne Schöpfungshöhe einem Schutz als Lichtbild. Andere mögen das weniger streng sehen, aber ich würde sagen, eine Interpretation des UrhG mit einer Portion gesundem Menschenverstand lässt nur diese Schlussfolgerung zu. --Rtc 18:10, 2. Apr 2006 (CEST)
Es ist überhaupt falsch bei Lichtbildern (die meisten Fotos) ... Für den einfachen Lichtbildschutz verblieben demnach ... nur technische Fotos .. aus Lichtbildwerk .. also die meisten fotos sind demnach wohl keine Lichtbilder sondern Lichtbildwerke ...Sicherlich Post 18:26, 2. Apr 2006 (CEST)
Ich verwendete die Begriffe Lichtbilder und Lichtbildwerke in der alten Bedeutung; in diesem Sinne genießen die meisten alten Lichtbilder natürlich heute den gleichen Schutz wie ein Lichtbildwerk ("Seit der Umsetzung der EU-Schutzdauerrichtlinie durch den bundesdeutschen Gesetzgeber im Jahr 1995 ist davon auszugehen, dass die früheren Maßstäbe, die eine besondere künstlerische Leistung oder Originalität voraussetzten, nicht mehr gültig sind") – das war ja grade meine Aussage. Aber am Bild selbst hat sich im Gegensatz zum Recht nichts verändert, also ist sicher nicht mehr persönliche geistige Schöpfung da als vorher. Außerdem legst Du hier die Betonung auf ein völlig anderes Problem: Oben ging es darum, ob die Sachen überhaupt geschützt sind. Aber selbst was garkeine Schöpfungshöhe hat und deshalb als Lichtbild zählt, ist immer noch geschützt! (Nur eben sind die Fristen anders; und eine exakte Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage kann selbst dann kein Lichtbild sein, wenn sie mit dem Fotoapparat gemacht wurde.)--Rtc 19:18, 2. Apr 2006 (CEST)
Die letzten Antworten gehen etwas an dem Problem vorbei, ich habe mich wohl unklar ausgedrückt und es passt auch nicht mehr ganz zu der Überschrift. Bei der zuletzt gestellten Frage bin ich selber der Fotograf. Das was ich fotografiert habe, ist eine Imitation (Reproduktion war wohl nicht der richtige Begriff) der Original-Felsritzungen in einer Platte aus Ton oder ähnlichem, die im Museum ausgestellt ist (siehe Bild:Palermo-Museo-Archeologico-bjs-11.jpg). Ich gehe mal davon aus, dass diese Imitation noch nicht so alt ist, dass der Hersteller bereits 70 Jahre tot ist. Die Frage ist, ob diese Imitation als solche ein geschütztes Werk ist (von dem ich dann auch eigene Fotos nicht verbreiten darf), oder ob sie als einfache Imitation mangels Schöpfungshöhe nicht geschützt ist und ich mein eigenes Foto daher weiterverbreiten darf. --Bjs 23:01, 2. Apr 2006 (CEST)
Ah, jetzt verstehe ich. Das ist natürlich etwas anderes! Klar, eine exakte (dreidimensionale) Imitation eines (dreidimensionalen) Werks hat in meinen Augen keine Schöpfungshöhe, selbst wenn mit erheblichem handwerklichen Aufwand und Kosten verbunden, da besteht kein Unterschied zur Analogie beim zweidimensionalen. Nach dieser Argumentation dürftest Du es natürlich beliebig fotografieren, allerdings hast Du dann selbst ein Urheberrecht an dem Foto an sich als Lichtbild(werk)! Für eine genaue Aussage müsst Du allerdings Deinen Anwalt fragen, da ich Dir weder einen konkreten Ratschlag geben kann (ich bin ja nur ein Laie mir mehr rudmentären Kenntnissen und hab mich schon mehr als einmal auch geirrt) noch darf (Rechtsberatungsgesetz) Zumindest solltest Du es aber beim Foto klarstellen, dass nicht das Fotografieren die reproduktion darstellte, sondern dass das abgebildete bereits eine Reproduktion ist. Die Reproduktion befindet sich doch sicherlich an einem anderen Ort als das original? Schreib den Ort dabei etc. so ist das sehr missverständlich. --Rtc 23:09, 2. Apr 2006 (CEST)
So hätte ich es auch am ehesten gedacht. Daher werde ich mein eigenes Foto dieser Imitation verwenden. Ein Foto direkt aus der Höhle wäre zwar schon eindrucksvoller, aber nach deinen Ausführungen hier und der Diskussion zu Image:Chauvet-CaveLions.jpg sehe ich das ähnlich wie du. Die Beschreibung des Fotos werde ich entsprechend ergänzen. Danke jedenfalls für die ausführliche Darlegung. --Bjs 23:22, 2. Apr 2006 (CEST)

Streng genommen gibt es natürlich gar nichts, was zweidimensional ist. Auch bei einem Manuskript bildet die Tinte kleine Erhebungen. Bei Ritzungen in einer nicht gekrümmten Fläche hätte ich keine Probleme die Zweidimensionalität anzunehmen. Für Abformungen existiert kein Sonderschutz; sind sie originalgetreu, liegt keine Schöpfungshöhe vor. Siehe dazu schon BGH Apfelmadonna. --Historiograf 13:51, 3. Apr 2006 (CEST)

Logo EMAS

Zur Erläuterung von EMAS will ich die zwei möglichen Zeichen (Logos) einsetzen. Sie sind hier (Artikel 8 und Anhang IV) das erste Mal aufgezeigt. Inhaberin (oder wie die Bezeichnung auch immer ist) müsste die Europäische Union/Kommission sein. Da ich (als Nicht-Jurist) diese Materie nicht gnaz verstehe meine Fragen hier: Kann ich das Zeichen verwenden? Wie lautet die Lizenz, bzw. binde ich es ein?--OdI 15:53, 4. Apr 2006 (CEST)

Solche Fragen bearbeitet auch der Benutzer:ST. Man kann es als amtliches Werk (veröffentlicht in einem Amtsblatt) sehen aber auch als Logo ohne Schöpfungshöhe. --Historiograf 16:17, 4. Apr 2006 (CEST)

Wer ist „Benutzer:ST“? --OdI 20:40, 4. Apr 2006 (CEST)

Benutzer:Steschke --Historiograf 20:42, 4. Apr 2006 (CEST)

Danke!! In commons oder hier hochladen? --OdI 14:17, 5. Apr 2006 (CEST)
commons, sollte von allgemeinem Interesse sein. --ST 14:23, 5. Apr 2006 (CEST)

Commons ist stolz darauf, in Sachen Logos eine unzweideutige Haltung einzunehmen (die natürlich extrem widersprüchlich ist, da alles andere als unzweideutig): KEINE LOGOS. de-Benutzer wie Duesentrieb machen sich zum Handlanger dieser inakzeptablen Policy. Es empfiehlt sich daher, den Löschantrag schon mal zu stellen, damit diese Frage dann abgehakt ist. Wenn der LA auf Commons durchgehen sollte, dann bitte hier hochladen --Historiograf 20:03, 5. Apr 2006 (CEST)

zwei GFDL-Vorlagen

Gibt es einen inhaltlichen Grund warum es die beiden Vorlagen Vorlage:GFDL und Vorlage:Bild-GFDL gibt? Ich erkenne nur ein anderes Aussehen. Und das sollte es eigentlich nicht geben, wenn der gleiche Inhalt drin ist. Dann kann man auch einen Redirect auf eine von beiden setzen und dann wird die andere angezeigt. --BLueFiSH  17:01, 6. Apr 2006 (CEST)

Erst ist inzwischen Redirect auf zweite. --BLueFiSH  06:44, 9. Apr 2006 (CEST)

Wie sieht es damit aus? Auf den Commons wurde es gelöscht. Dürfen wir es auf de.wp lagern? --Flominator 20:35, 6. Apr 2006 (CEST)

Wäre schön, wenn du die Güte gehabt hättest die Commons-Löschdiskussion zu verlinken. Der Nutzungsvorbehalt auf der Bildbeschreibung in en bezieht sich wohl nicht auf das Urheberrecht. Uns interessiert aber nur das Urheberrecht hier. Ist es gemeinfrei (PD) in den USA (Alter?), hätte ich nichts gegen eine Verwendung hier. --Historiograf 20:44, 6. Apr 2006 (CEST)
Hallo Historiograf, sorry für den vergessenen Link zur Löschdiskussion. Daran hatte ich gar nicht gedacht, als ich die Anfrage von WP:BW nach hier verschoben habe. Es scheint wohl doch kein PD zu sein, oder? --Flominator 20:30, 7. Apr 2006 (CEST)

Diese dummen ARMLÖCHER auf Commons haben mal wieder SCH*** gebaut, sorry. Naja ich will mal versuchen, es dir zu erklären:

  • Uns interessiert hier ausschließlich das Urheberrecht

Ob es irgendwelche ANDEREN Gesetze gibt, die den Gebrauch von Hoheitszeichen einschränken (siehe auch Wikipedia:Wappen) ist IRRELEVANT. Ist das Siegel alt genug, ist es in den USA urheberrechtlich PD und wir könnens verwenden. Darauf wurde aber mit keiner Silbe eingegangen. --Historiograf 04:19, 9. Apr 2006 (CEST)

Danke nochmal. Das Bild liegt inzwischen lokal auf de (Bild:Texas state seal.png) --Flominator 12:28, 1. Mai 2006 (CEST)

Landkarten

Wenn eine Landkarte aus einem Atlas eingescannt wird, ist es dann, natürlich unter Angabe der Quelle, erlaubt, diese Karte in Wikipedia hochzuladen?......Ich hab nämlich gerade gelesen, das u.a. noch eine brauchbare Karte der DDr gesucht wird (unter "Bilderwünsche")......irgenwo sollte ich noch eine haben.............bin mir nur bei der rechtlichen Lage unsicher.

--BMCler 16:53, 7. Apr 2006 (CEST)

Wenn der längstlebende beteiligte Kartograph 70 Jahre tot ist: alles kein Problem. Scheidet aber bei der DDR definitiv aus. Also kurz und knapp: Nein, das ist absolut VERBOTEN so etwas hochzuladen, siehe Wikipedia:Bildrechte --Historiograf 17:41, 7. Apr 2006 (CEST)

Bildrechte von Personen

Haben Personen, die einen öffentlichen Auftritt auf einer Bühne hatten (guitarrespielnd oder jonglierend) das Recht auf ihr Bild oder darf das Foto ohne ihr Wissen verbreitet werden? -- schwarze feder 18:31, 7. Apr 2006 (CEST)

Recht am eigenen Bild gelesen? Wenn sie hinreichend prominent sind: ja. Sonst nein, denn bei Veranstaltungsteilnehmern denkt man an Publikum nicht an darstellende Künstler --Historiograf 18:36, 7. Apr 2006 (CEST)

du hast auf eine oderfrage mit ja bzw. nein geantwortet ;-). ich denke, du meinst den zweiten teil meiner frage, das heißt, unbekannte darstellende künstler haben das recht auf ihr bild? -- schwarze feder 20:39, 7. Apr 2006 (CEST)

Ja, meine ich --Historiograf 21:35, 7. Apr 2006 (CEST)

danke -- schwarze feder 22:45, 7. Apr 2006 (CEST)

Bildrechte Foto 1938?

Wie kann ich etwas über die Bildrechte von: [[31]] herausfinden? Kann jemand das Foto für WP lizensieren? Ich schaffe das nicht allein.--PaCo 19:29, 7. Apr 2006 (CEST)

Ich sehe erstmal nicht, daß das Bild gemeinfrei ist, denn ist von 1938, der Fotograf kann also noch keine 70 Jahre tot sein. --Mogelzahn 19:54, 7. Apr 2006 (CEST)

Das Foto kann nicht verwendet werden, es sei denn mit Zustimmung des Urhebers oder seiner Erben. Lese Verwaistes Werk zu orphan works. Frage den Anbieter in den USA nach dem Rechteinhaber bzw. seiner Quelle, zugleich auch das US-Holocaust-Museum. Gehe die Fachliteratur lückenlos durch, ob du auf Hinweise zum Urheber stößt. Hilft das alles nichts: Pech. Das Bild kommt hier nicht rein --Historiograf 20:01, 7. Apr 2006 (CEST)

Erstmal: Danke für die hilfreichen Informationen! - Ich suche (wie ihr euch vielleicht schon gedacht habt) lizensierte Bilder für den Artikel Novemberpogrome 1938. Gibt es eine Anweisung, folgendes Bild en:Image:Kristallnacht example of physical damage.jpg oder irgendein anderes entsprechendes Bild für die deutsche WP zu lizensieren, ohne dass man Baldrian nehmen muss, weil man die Nerven vor diesem Verwaltungsaufwand verliert?--PaCo 21:04, 7. Apr 2006 (CEST)

Nein, es ist ein en fair use-Bild, die hier nicht verwendet werden dürfen. Suche einen Urheber, der noch lebt, frage ihn ob er das Ereignis fotografiert hat und bitte ihn um eine freie Lizenz. Das erscheint mir aussichtsreicher als hier die immer gleichen unnötigen Fragen zu irgendwo gefundenen Bildern zu stellen --Historiograf 21:34, 7. Apr 2006 (CEST)

Katalogbilder von 1920

Ein Teil der Bilder auf dieser Seite (7/7, 7/9, 7/10 u.a.) stammen aus einem Katalog der Sächsischen Maschinenfabrik von 1920. Kann ich bedenkenlos davon ausgehen, daß dieser Katalog "veröffentlicht" wurde, diese Veröffentlichung also (kurz nach) 1920 erfolgt ist, also mehr als 70 Jahre her ist? Oder habe ich etwas übersehen? --Fritz @ 01:31, 8. Apr 2006 (CEST)

Ja, dass wir hier üblicherweise 70 Jahre nach Tod des Urhebers rechnen. Man könnte eventuell an ein anonymes Werk denken, dazu muss aber näher recherchiert werden --Historiograf 03:02, 8. Apr 2006 (CEST)

Ok, danke erstmal! --Fritz @ 12:39, 8. Apr 2006 (CEST)

Kann ich das Bild verwenden oder nicht ?

Ich wollte mit einem dieser Bilder den Artikel über Miriam Pielhau aufweten, jetzt wollt ich fragen ob ich diese Bilder verwenden darf. Da ja in diesem Forum kein Hinweis auf den Fotographen dieser Bilder zu finden ist, müssten das doch öffentliche Promobilder der Moderatorin sein, oder ? Die ich dann doch auch verwenden könnte. Wenn ja, was muss ich zu dem Bild als Quelle hinzuschreiben bzw. was für eine Linzenzangabe muss ich auswählen ?

--JD03 19:32, 8. Apr 2006 (CEST)

Nein, die Bilder kannst du so nicht hochladen. Auch Promotions- oder Pressebilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit der entsprechenden Genehmigung hier hochgeladen werden. Siehe auch hier. --Matt314 20:35, 8. Apr 2006 (CEST)
Und woher bekomm ich dann so eine Genehmigung. Reicht es den Betreiber der Website zu fragen, von der die Bilder sind oder muss ich den Fotographen ausfindig machen ? Und sind die Erfolgschancen überhaupt gegeben ? Da fragt man sich schon wie man überhaupt Fotos für nen Artikel herbekommt, wenns gerade nicht um ne 70 bzw. 100 Jahre altes Thema geht. Kennst du vielleicht ne Seite, die ausschließlich Bilder macht, die man hier dann frei veröffentlichen kann. --JD03 21:02, 8. Apr 2006 (CEST)
Du müsstest eine Genehmigung von demjenigen bekommen, der das Foto gemacht hat. Wenn es "offizielle" Fotos sind, kannst du über die "offizielle Website" eine Anfrage per Email schicken. Am besten sind lizenztechnisch gesehen Fotos, die selbstgemacht sind, da kannst du dir die Lizenz selber aussuchen. Public-Domain-Bilder findest du auch hier. --Matt314 00:21, 9. Apr 2006 (CEST)
Ich beantworte mal deine großen Fragen, wo man überhaupt Bilder herbekommen kann: Selbst machen! Die Wikipedia will nicht einfach eine Enzyklopädie, sondern eine freie Enzyklopädie sein. Alle unsere Texte, Bilder und sonstigen Inhalte sollen zur beliebigen Weiterverwendung durch Dritte zur Verfügung stehen. Das ist uns wichtiger, als zu jedem Artikel ein Foto zu haben. Deshalb verwenden wir hier keine Promotion-Bilder, die nur zu bestimmten Zwecken benutzt werden dürfen und erst recht "klauen" wir uns keine Bilder irgendwo im Netz zusammen. Wenn du also ein freies Bild von Miriam Pielhau haben willst, musst du es selbst machen oder einen Fotografen drum bitten. Das geht in vielen Fällen nicht - und in diesen Fällen verzichten wir lieber auf Bilder, als unser Ideal der freien Inhalte aufzugeben. --h-stt !? 10:05, 9. Apr 2006 (CEST)
Also da ich noch Mailkontakt (aus alten GIGA Zeiten) zu Miri pflege hab ich sie jetzt mal selber gefragt, wegen der Genehmigung. Von Miri hab ich nur ein Bild, wo ich, sie und Uta drauf sind. Aber das ist nun wircklich nichts für die Wikipedia. Unteranderem weil ich auch hier das Foto nicht selber geknipst habe, sondern jemand für mich und bei den Regelungen hier, bin ich mir wircklich nicht sicher ob das dann wircklich hier verwenden darf ohne seine Genehmigung. --JD03 16:16, 9. Apr 2006 (CEST)
Ich hoffe, du hast die Anfrage korrekt formuliert. Es reicht nämlich nicht, wenn sie ein Foto "für die Wikipedia" zur Verfügung stellt, sondern sie muss das Bild unter eine freie Lizenz stellen und das auch (gegenüber dem Fotografen) dürfen. Sonst ist das Bild für uns nämlich wertlos. An Lizenzen kommen nur die GFDL und CC-by-sa in Frage (oder natürlich eine völlige Freigabe als PD. Am besten schickt man einen der Briefe nach Wikipedia:Textvorlagen. --h-stt !? 17:49, 9. Apr 2006 (CEST)
Also Miriam Pielhau hat mir jetzt geschrieben, das ich mich doch am besten direkt an ihr Management wenden soll, da sie sich damit nicht so gut auskennt und da sie wenig Zeit hat. Ich hab jetzt folgende Mail verfasst und wollte jetzt von euch nochmal wissen ob diese vom Inhalt her ausreciht oder ob ich irgend etwas vergessen habe, hier also die Mail:
Sehr geehrte Mitarbeiter der Pool Position Agentur,
Ich, ein freier Autor der Wikipedia Deutschland, würde sehr gerne dieses Bild (falls dieser Link nicht funktionieren sollte, finden sie das Bild auch nochmal im Anhang unter dem Namen "Miriam Pielhau Foto für Wikipedia") für den Artikel über Miriam Pielhau verwenden, dazu müssten sie das Bild entweder unter public domain (zu deutsch gemeinfrei ), cc-by-sa oder unter GNU Freie Dokumentationslizenz stellen. Diese Lizenzfreigabe sollte auch mit dem Fotografen des Bildes und Miriam Pielhau persönlich abgesprochen sein. Sie müssen mir also nun schreiben unter welche Lizenz sie das Bild stellen und auch das alle drei Parteien (sie,Miriam Pielhau und auch der Fotograf) dieser zustimmen.
Über eine positive und baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
--JD03 13:24, 11. Apr 2006 (CEST)

Wir haben dafür eine allgemeine Einverständniserklärung unter Wikipedia:Textvorlagen. Bitte verwende diese und nichts anderes --Historiograf 14:08, 11. Apr 2006 (CEST)

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Datei:GIGAdigital.jpg
GIGAdigital.jpg
Datei:GIGAlogo.jpg
GIGAlogo.jpg
  • Wie ist dass mit den Bildrechten bei den Logos des TV-Senders GIGA? Habe die Bilder GIGAdigital.jpg und GIGAlogo.jpg hochgeladen, und die Bildrechte als gemeinfrei (public domain) angegeben. Doch wies mich Benutzer:Matt314 darauf hin, dass dies falsch sein könnte. Wie seht ihr das? Ich finde das Logo GIGAdigital.jpg hat die nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht, doch GIGAlogo.jpg vielleicht schon. Wozu gehören die beiden Logos denn nun? >> Bertkower Jung 22:15, 8. Apr 2006 (CEST)
    • Ich denke bei beiden ist die Schöpfungshöhe gegeben. Gibt es hier eigentlich eine Liste mit den Logos die keine Schöpfungshöhe besitzen? Darkone (¿!) 22:28, 8. Apr 2006 (CEST)
  • Hab mal kurz auf der offiziellen Seite nachgesehen, wo man auch die Logos herunterladen kann. Zitat: "Die Logos dürfen nur für private, nicht kommerzielle Homepages und Zwecke genutzt werden, oder um die Seite www.giga.de zu bewerben. Jegliche Verfremdung oder anderweitige Benutzung der Logos ohne vorherige schriftliche Absprache mit der GIGA Digital Television GmbH ist untersagt." Wikipedia ist zwar nicht kommerziell, aber auch nicht privat. Am besten wäre es vielleicht, wenn ich einfach mal nachfrage. Bertkower Jung 22:40, 8. Apr 2006 (CEST)

Wie wärs, wenn ihr euch bitte mal informieren würdet? Nämlich in dem Artikel Schöpfungshöhe, wo die Frage des Schutzes von Logo anders beantwortet wird, als euer Laienwissen vorgibt. Ich sehe bei den Logos keine Schöpfungshöhe, sie sind Werke der angewandten Kunst, was bedeutet, dass wir durchaus einen strengen Maßstab anlegen dürfen. Bitte mal die Galerie der akzeptierten Logos (via Wikipedia:Logos) anschauen. Was eine Website zum Schutz von Logos schreibt ist irrelevant. Markenrecht interessiert uns nicht, nur das Urheberrecht. Ständige Auffassung hier. --Historiograf 04:10, 9. Apr 2006 (CEST)

  • ich habe mal vor geraumer zeit herrn ibrahim mazari, seines zeichens pressesprecher der giga digital television gmbh, eine email geschrieben und folgende antwort erhalten:
Hallo, Herr ******,
Nun habe ich alles klären können: Sie dürfen das Logo nutzen, solange Sie keine gewerblichen Zweck verfolgen. Das Logo darf aber nur in Zusamenhang mit dem Artikel verwendet werden oder für Presseberichte über GIGA.
Ich kenne und schätze Wikipedia (selbst Nutzer ;)).
Freundliche Grüße
Ibrahim Mazari

--Frumpy 14:38, 9. Apr 2006 (CEST)

  • Dann ist ja alles geklärt, wie dürfen das Logo nutzen. Änderung der Lizenz wurde schon durch Rtc vorgenommen. ERL. >> Bertkower Jung 15:10, 9. Apr 2006 (CEST)
Das ist natürlich falsch. Wir dürfen das Logo nach dieser Aussage definitiv nicht nutzen, da es keine unserer Lizenzen erfüllt. Ich werde es jetzt löschen. --Avatar 15:23, 9. Apr 2006 (CEST)
Konkret: GIGAlogo gelöscht. Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, wie man hier die Schöpfungshöhe bezweiflen kann. Für das andere Bild habe ich LA gestellt, da es weitestgehend "nur aus Buchstaben" ohne weitgehend künstlerische Gestaltung besteht. Im Zweifel sollte die WP auf solche Bilder verzichten. --Avatar 15:37, 9. Apr 2006 (CEST)
Die Schöpfungshöhe bei GIGAlogo.jpg ist meines achtens gegeben, doch dürfen wir das Bild verwenden, da eine Genehmigung existiert. Wieso hast du einen LA für GIGAdigital.jpg gestellt? Nur weil es aus Buchstaben besteht? Der Argumentation kann ich nicht folgen. Bei diesem ist die Schöpfungshöhe meines erachtens nicht gegeben, daher public. Auch Benutzer:Rtc ist da meiner Ansicht. (siehe: Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder#9.April) Bertkower Jung 16:59, 9. Apr 2006 (CEST)
Es existiert keine Genehmigung, die eine Verwendung in der Wikipedia unter den von uns verwendeten Lizenzen erlauben würde. Diese schliessen explizit die komerzielle Weiternutzung und die Veränderbarkeit mit ein. --Avatar 17:39, 9. Apr 2006 (CEST)
Ist es zu viel verlangt, dass Teilnehmer an dieser Diskussion erstmal den Artikel WP:BR lesen? Diese "Genehmigung" ist für uns wertlos und entspricht einem Verbot der Benutzung! Die Wikipedia benutzt ausschließlich Bilder und Texte, die auch außerhalb der WP durch Dritte zu beliebigen Zwecken verwendet werden dürfen. Wir erstellen hier nicht einfach ein weiteres Lexikon, sondern arbeiten an einer freien Enzyklopädie, die jedermann Wissen zur freien Weiterverwendung anbietet. --h-stt !? 17:39, 9. Apr 2006 (CEST)
Ich habe zuvor Wikipedia:Bildrechte gelesen, doch kann ich es nicht verstehen, dass eine Genehmigung nicht einfach dankend angenommen wird, und auch ausgenutzt wird. Außerdem habe ich schon von einigen gehört, die der gleichen Auffassung sind, und die dies versuchen auch umzusetzen. Es ist doch im Grunde genommen egal, ob die Bilder der Wikipedia frei für aller Mann sind, oder ob bei einigen Bildern eine Genehmigung für kommerzielle (!!) Zwecke eingeholt werden muss. Bertkower Jung 13:22, 10. Apr 2006 (CEST)
Hallo Bertkower Jung - die Voraussetzung für alle Inhalte der Wikipedia ist, dass sie die folgenden drei Punkte erfüllen:
  • Wiederveröffentlichung und Verbreitung muss erlaubt sein
  • Die Veröffentlichung von abgeleiteten Inhalten muss erlaubt sein
  • Kommerzielle Nutzung der Inhalte muss erlaubt sein
Erfüllt eine Lizenz diese drei Punkte, so kommt sie für die Nutzung in der Wikipedia in Betracht. Der letzte Punkt ist beispielweise für die Erstellung der Wikipedia-DVD und ähnliches nötig (aber auch sonst im Sinne unseres "Freiheitsverständnisses" so gewollt). --Avatar 15:33, 10. Apr 2006 (CEST)
Die Frage der Schöpfungshöhe ist völlig unabhängig von meiner Antwort. Mir ging es darum, ob ein derartiges "Genehmigungsschreiben" für die Benutzung in der Wikipedia ausreicht. Dazu besteht bei vielen Autoren ein fundamentaler Irrglaube und ich halte es für dringend notwendig, die Idee einer freien Enzyklopädie allen Mitarbeitern zu verdeutlichen. --h-stt !? 18:00, 9. Apr 2006 (CEST)
Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, dass Avatar hier - nicht als erster - dem alten Problem der Unterscheidung von Urheber- und Namensrechten sowie dem gewerblichen Rechtschutzes aufgesessen ist. Das gleiche gilt auch für Ibrahim Mazari, der zwar klar erläutert, was er erreichen möchte, das aber nicht in das komplizierte rechtliche Umfeld einzuordnen vermag. Auch mit der Veröffentlichung von Werken der angewandten Kunst unter einer freien Lizenz bleibt das Namensrecht und der gewerbliche Rechtsschutz des Rechteinhabers bestehen. Von der Systematik der Rechtsordnung ist das Werk auch nach der Veröffentlichung in der Wikipedia weitgehend in allen von Ibrahim Mazari genannten Bedingungen geschützt. Der Zustimmung bedarf es aber nicht. Das häufige Wehgeklage der Grafiker über die für sie unbefriedigende Situation eines als mangelhaft aufgefassten gesetzlichen Schutzes ihrer Werke spricht Bände. Auch das von Avatar gelöschte Logo erreicht m. E. nicht die über eine einfache Gebrauchsgrafik hinausgehende Schöpfungshöhe, die es als Werk im Sinne des Urheberrechtes schützen würde. Ich halte eine Wiedereinstellung des Logos für geboten. --ST 17:36, 11. Apr 2006 (CEST)
Nur um das an dieser Stelle mal festzuhalten: Sollte ein anderer Admin das Bild erneut uploaden und diese Entscheidung somit auf seine Kappe nehmen, werde ich das natürlich akzeptieren, auch wenn ich diese Entscheidung nicht für richtig halte. --Avatar 20:04, 11. Apr 2006 (CEST)
Der jenige schreibt am Besten auf meine Diskussionsseite, hab das Bild schließlich noch. Ist ST nicht auch ein Admin? Kann dir das Bild ja schicken, oder es selber hochladen. Ihr entscheidet. >> Bertkower Jung 00:33, 12. Apr 2006 (CEST)

Nur um das mal festzuhalten. Gemäß Wikipedia:Administratoren gibt es keinen Anlass zur Annahme, dass Avatars Behauptung zutreffend ist, er müsse es nur dulden, wenn ein anderer Admin ein von ihm regelwirdrig gelöschtes Bild hochlädt. Es kann jeder Benutzer das Bild nochmals hochladen --Historiograf 20:05, 12. Apr 2006 (CEST)

Ich wollte nur, dass ich keinen Ärger kriege. Lade das Bild gleich neu hoch.

Frage zu Bildern, die älter als 100 Jahre sind, die (auch?) in lizenzfordernden Fotoarchiven wie Ullstein Bild sind

Ich möchte gerne mal Eure Meinung zu folgendem Umstand wissen.

Fotoarchive wie Landesarchiv Berlin (vormals Landesbildstelle Berlin), Ullstein-Bild und Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz haben Bilder in ihrem Archiv, die älter als 100 Jahre sind, z.B. geht es mir um ein Bild X von 1858. Dafür verlangen sie dreistellige Lizenzgebühren, soweit okay, wenn ich das Bild von dort beziehe.

Wie sieht es aus, wenn ich das Bild X mit gleichem Motiv als Bild Y von woandersher erhalten habe, Internet, Gutenberg-Projekt, eigene Recherche usw. ?

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Der Grund für die Sperrung ist im Logbuch angegeben; der dort genannte Administrator kann auch weitere Auskunft geben.

Weitere Links:

Frage 1: kann ich Bild Y bedenkenlos verwenden ?

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Weitere Links:

Frage 2: kann ich Bild Y wirklich - wie auf der Wikipediaseite Bildrechte und im Flussdiagramm beschrieben - problemlos zu Commons hochladen bzw. auf einer eigenen Webseite veröffentlichen ? --Wikinaut 16:31, 9. Apr 2006 (CEST)

Solange du nicht in einen Vertrag durch Benutzung der Website eingehst, darfst du sogar Bild X verwenden. Es gibt nur das Urheberrecht als Immaterialgüterrecht und dies sieht den Ablauf der Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers vor. Vielleicht solltest du dir mal überlegen, was Immaterialgüterrecht heisst: Gemeinfreiheit wäre wertlos, wenn diese Institutionen mit ihrem COPYFRAUD durchkämen. was bitteschön ist daran okay, dass die ihre Nutzer wegen gemeinfreier Bilder abzocken? --Historiograf 04:27, 10. Apr 2006 (CEST)

Bild von einer Videoleinwand

Hallo zusammen, leider finde ich nix passendes, obwohl ich meine das es irgendwann schon mal irgendwo diskutiert wurde. Also ich habe am letzten Freitag ein paar Bilder von einer FIFA Kick-off Veranstaltung in Kaiserslautern gemacht. Da habe ich dann auch statt direkt die Leute auf der Bühne zu fotografieren, einige Aufnahmen von der Leinwand gemacht. Auch habe ich von einem gezeigten Film ein paar Bilder gemacht, u.a. Sepp Blatter als er im Jahr 2000 Deutschland als WM2006-Ausrichter gewählt wurde. Kann ich diese Bilder in die Wiki hochladen? Danke für die Infos. --Viele Grüße - kandschwar 19:58, 10. Apr 2006 (CEST)

Nein, mindestens geschützte Laufbilder --Historiograf 00:47, 11. Apr 2006 (CEST)

Danke für die schnelle Antwort. Aber was darf ich unter geschützte Laufbilder verstehen? --Viele Grüße - kandschwar 17:34, 11. Apr 2006 (CEST)
Das ist eine Kategorie des Leistungsschutzes unterhalb der des eigentlichen Urheberrechts. Sie wirkt aber wie das Urheberrecht, wenn auch nur für 50 Jahre nach Veröffentlichung. Mehr dazu in den §§ 95 - §§ 88, 89 Abs.4,90, 93 und 94 UrhG. Reicht das? --h-stt !? 20:07, 11. Apr 2006 (CEST)
So halbwegs. Werde mir wohl mal vom Ostermann, oder war es der Weihnachtshase eine komplette Textausgabe vom UrhG schenken lassen. Bevor ich dann nochmal frage, lese ich mir dann mal die §§ durch. Bis dahin dann vielen dank und --Viele Grüße - kandschwar 20:13, 11. Apr 2006 (CEST)
Nicht nötig: UrhG (pdf). --ST 20:43, 11. Apr 2006 (CEST)

Geld generell PD?

Ist Geld wirklich, wie Dickbauch hier behauptet, immer gemeinfrei? --Flominator 20:44, 10. Apr 2006 (CEST)

Solche Fragen beantwortet Benutzer Steschke. Nein, so allgemein ist das falsch --Historiograf 00:48, 11. Apr 2006 (CEST)

Das ist eine Frage, die ich für mich noch nicht abschließend geklärt habe. Es gibt sicher Länder, deren Banknoten amtliche Werke sind, wie etwa in der Ukraine. Für Deutschland gibt es meines Wissens kein eindeutig einschlägiges Urteil. Eine Begründung könnte lauten: „Die künstlerische Gestaltung einer Banknote ist nicht bloßes Objekt der Betrachtung, sondern teilt selbst einen bestimmten Inhalt, nämlich ihren Wert im Geldverkehr mit. Banknoten sind daher bei interessengemäßer Betrachtung in Anbetracht dieser für den Rechtsverkehr wesentlchen Bedeutung ihrer Vervielfältigungsstücke Sprachwerken, die amtliche Texte sind, gleichzustellen.“ --ST 22:45, 12. Apr 2006 (CEST)

Recht am eigenen Bild von 1979

Ich habe die Bilder von folgender Seite in Wikipedia Commons veröffentlicht. Gibt es da ein Problem mit den Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Personen ? Die Fotos habe ich auf einer Schlesienreise im Jahre 1979 aufgenommen. http://pvbrowser.de/home/saalhauser-bote/ausgaben/html/bote-1-2006/de_p4.html

In Kurzform in Reihenfolge der Bilder:

  1. kein Problem, siehe Beiwerk (Recht)
  2. könnte schon eher ein Problem nach Recht am eigenen Bild sein, sehe auch nicht den Nutzen für die Wikipedia.
  3. keine Personen zu sehen
  4. schönes Bild... ich würde auch zu Beiwerk tendieren
  5. Beiwerk
  6. Bei dem Foto von dir selbst warst du wohl nicht der Fotograf, dieser muss der Veröffentlichung aber höchstpersönlich zustimmen, sonst liegt ein Verstoss gegen das Urheberrecht vor und das Foto muss gelöscht werden.

--schizoschaf 20:19, 12. Apr 2006 (CEST)

Soweit so gut, wobei man im privaten Bereich beim letzten Bild wohl alle fünfe grade sein lassen könnte, wenn von der Zustimmung des Fotografierenden ausgegangen werden darf, dass der Fotografierte hier mit der Selbstauslöser-Fiktion argumentiert (Stichwort: Passant wird gebeten, auf den Auslöser zu drücken, hatten wir schon diskutiert). --Historiograf 23:56, 12. Apr 2006 (CEST)

Zu:

  1. könnte schon eher ein Problem nach Recht am eigenen Bild sein, sehe auch nicht den Nutzen für die Wikipedia.

Das ist das Erstmalige Zusammentreffen der ehemaligen Baeuerin in Krainsdorf mit Ihrer ehemaligen Zwangsarbeiterin aus Polen, die damals auf dem ehemaligen Hof meines Onkels wohnte. Also ein durchaus interessantes Zeugnis der Zeitgeschichte. Die abgebildeten Personen duerften entweder nicht mehr leben oder nicht gegen die Veröffentlichung sein. Das Bild zeigt, dass ein friedliches Zusammenleben ehemaliger Kriegsgegner durchaus moeglich ist.

Zu:

  1. Bei dem Foto von dir selbst warst du wohl nicht der Fotograf ...

Der Fotograf war wohl der Automat an der Liftstation.

--Benutzer:lehrig

Dann wäre ich bei beiden Fotos für behalten. (Vorrausgestzt, der Fotoautomat füllt ein Bildveröffentlichungsberechtigungsformular mit zweifachem Durchschlag aus :-)) --schizoschaf 11:41, 13. Apr 2006 (CEST)

Leider gewinnt diese Rechtsvorschrift immer mehr an Bedeutung, wie man aus dem Verweis http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Bildrechte#The_Lafayette_Negative_Archive auf eine Commons-Diskussion ersehen kann. Unsere Analyse war unvollständig, da sie nicht das europaweit eingeführte Schutzrecht für nachgelassene Werke berücksichtigt hat, @AndreasP.
Wir haben zu prüfen: Handelt es sich um Lichtbildwerke, denn § 71 UrhG gilt nur für Werke? Das wird man auf jeden Fall bejahen können. Sind sie in der Zeit ihres gesetzlichen Schutzes erschienen oder öffentlich wiedergegeben (z.B. durch Internetpublikation) worden? Da in Deutschland das Recht der Editio princeps schon seit 1966 gilt, gibt es keinen Zweifel, dass auch die Regelung 1995 rückwirkend in Kraft ist. 1988 wurden die Bilder wiederentdeckt. Man muss nun genau wissen, ob ein Foto einem Fotografen unter http://lafayette.150m.com/jslauder.html zuzuweisen ist. Nur für 600+ Bilder besteht eine englische Copyright-Registrierung für James Lauder gest. 1923, geschützt bis 31.12.1993. Auch wenn einzelne Bilder 1988 publiziert worden sein sollten (ggf. als URV, soweit dies Lauder betraf), so ist doch aufgrund von http://web.archive.org/*/lafayette.150m.com davon auszugehen, dass die meisten Bilder auf der Website erst mit deren mutmaßlichem Start 2002, also nach dem Auslaufen des Schutzes für alle Fotografen des Studios, erstmals veröffentlicht (öffentlich wiedergegeben, Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) wurden. Inhaber des Rechtes ist der Erstveröffentlicher oder nach der von mir angegriffenen Version des LG Magdeburg der Eigentümer, also im Fall der Negative nach deutschem Recht in der Anwendung des LG Magdeburg das V&A-Museum, nicht der Betreiber der Website. Dieses Museum hätte also nach deutschem Recht und vor deutschen Gerichten einklagbares Urheberrecht bis 2002+25=2027 für die nachgelassenen Werke des Studios (dies ergibt sich aus dem Diskriminierungsverbot des EU-Rechts, das eine Inländerbehandlung von EU-Urhebern vorschreibt). Das V&A-Museum hat übrigens auf eine Anfrage von mir nicht geantwortet --Historiograf 18:50, 13. Apr 2006 (CEST)

Tja, das ganze ist doch wohl komplizierter als man so gemeinhin denkt. Dann harren wir mal der Antwort vom Museum. Danke auf alle Fälle für deine Bemühungen! andro96 09:37, 14. Apr 2006 (CEST)

Bildnutzung kann teuer werden (auch für Minderjährige)

Foto des Benutzers auf Benutzerseite

Ich habe ein Foto von mir auf meine Benutzerseite gestellt. U.A. damit sich vor WP-Stammtischen o.ä. andere ein Bild von mir machen können. Allerdings möchte ich nicht, dass das Foto anderweitig verwendet wird.

Ist es wikipedia-konform, wenn ich das Bild unter eine Lizenz wie GFDL oder CC stelle, gleichzeitig aber im Rahmen des Recht am eigenen Bild einschränke, dass das Bild nur auf meiner Benutzerseite verwendet werden darf? Martin--dealerofsalvation 19:39, 15. Apr 2006 (CEST)

Nein, das geht hier nicht. Entweder unter freier Lizenz einstellen oder verzichten. --Svencb 20:03, 15. Apr 2006 (CEST)
Sven, er gibt ja eine freie Lizenz, GFDL bzw. CC. Die Einschränkung ist persönlichkeitsrechtlich, nicht urheberrechtlich! Bitte vermisch das nicht. --Rtc 20:16, 15. Apr 2006 (CEST)

Dem stimme ich im Prinzip zu. Die Lizenz bezieht sich hier nur auf das Urheberrecht. Allerdings ist nicht im mindestens geklärt, welche Konsequenzen eine Einwilligung nach dem Recht am eigenen Bild hat (unabhängig vom vorliegenden extremen Fall, bei dem ich dafür plädiere, das Bild ganz aus dem Projekt raus zu lassen, da wir freie Inhalte wollen und solche Sonderregelungen unwillkommene Extrawürste sind). Die Zustimmung zur Bildveröffentlichung lässt sich nicht mit unseren anderen urheberrechtlichen Regeln über die Zustimmung zu einer freien Lizenz oder PD vergleichen. Niemand muss auf sein Recht am eigenen Bild verzichten, nur weil er hier zu sehen ist. Wäre das der Fall, bekämen wir keine einzige Einwilligung mehr. Wie ist das mit den Klonen, wie mit der DVD? Das sind in der Tat Fragen, die nie geklärt wurden. Auch Personen der Zeitgeschichte, die wir ohne Einwilligung abbilden dürfen, können z.B. gegen Merchandising mit ihrem Bild vorgehen. Aus der GNU FDL können wir für eine Lösung nichts ableiten, da sie nur permissions nach dem UrhG betrifft. Wir haben nun abzuwägen: die berechtigten Interessen des Abgebildeten, dem nicht zuzumuten ist, umfassend auf alle Rechte am eigenen Bild hinsichtlich der zur Rede stehenden Abbildung zu verzichten, mit der Freiheit unseres Projekts. Es ist nicht einzusehen, dass jemand, der zustimmt, schlechter gestellt werden soll als ein Promi, dem alle kommerziellen Rechte vorbehalten bleiben. Ich empfehle nachdrücklich die Lektüre des Artikels Recht am eigenen Bild und der Diskussionsseite - auch denen, die ihn zu kennen vermeinen. --Historiograf 20:38, 15. Apr 2006 (CEST)

Ergänzung: Bilder vom Stammtisch, auf denen Henriette abgelichtet war, wurden gelöscht, nachdem wir beide uns der möglichen Konsequenzen bewußt wurden... Ralf 21:15, 15. Apr 2006 (CEST)

Henriette ist da superzickig. Viele wissen im übrigen gar nicht, dass Stammtischbilder auf Commons liegen. --Historiograf 21:46, 15. Apr 2006 (CEST)
Also die Rechte am eigenen Bild bleiben AFAIK davon unberührt. Denn selbst wenn dich z.B. jemand fotografiert, und damit zweifellos die Urheberrechte und damit auch die Verwertungsrechte an diesem Foto dann besitzt, darf er dieses Foto nicht dazu benutzen, um daraus etwa eine Karrikatur oder sonstige abwertende Abbildungen von dir anzufertigen und zu veröffentlichen. --RokerHRO 12:05, 17. Apr 2006 (CEST)

Darum geht es nicht. Es geht auch um die kommerzielle Verwertung oder um die Verwendung in Kontexten, die einem nicht passen --Historiograf 22:42, 17. Apr 2006 (CEST)

Hollywood-Trailer

commons:Category:PD_US_not_renewed enthält zahlreiche Standfotos aus Trailern klassischer Hollywoodfilme (Citizen Kane, Cleopatra (Film 1963), Blondinen bevorzugt, Der unsichtbare Dritte, Schneewittchen und die sieben Zwerge (1937) ....). Ich brauche wohl nicht zu betonen, dass das eine einzigartige Bildquelle für de: darstellt.

Der Benutzer, der sie hochgeladen hat, sagte hier I received the Yes of the Lawyers of WMF and we could tag the US Trailers with {{PD-US-not renewed}}. Die Argumentation, warum solche - vor 1964 veröffentlichten - Trailer PD seien, findet sich hier (wirklich ein hübscher Copyright-Hack), und commons:Template:PD-US-not renewed betont This applies worldwide. Trotzdem würde mich interessieren, ob es gegen die Verwendung dieser Bilder aus deutscher Perspektive irgendwelche Bedenken gibt. grüße, Hoch auf einem Baum 22:07, 15. Apr 2006 (CEST)

Hochladen solte kein offen auftretender Deutscher solche Bilder, da PD in den USA nicht zwingend bedeutet, dass das Bild auch in Deutschland gemeinfrei ist. Ein bereits auf den Commons liegendes Bild in einen Artikel einzubinden ist vermutlich unschädlich, auch wenn es sicher jemanden geben wird, der das Gegenteil aussagt (Faustregel:„Zwei Juristen, drei Meinungen“) --h-stt !? 17:58, 17. Apr 2006 (CEST)

Grundsätzlich wurden bereits eine Reihe von Gerichtsurteilen hinsichtlich des Schutzes von Filmen gefällt, die in den USA PD sind, aber hier in D geschützt. Die Bilder sind nach deutschem Recht eindeutig geschützt und sollten daher unter keinen Umständen in de Verwendung finden. --Historiograf 22:40, 17. Apr 2006 (CEST)

Vorlage für Anfragen an Website-Betreiber

Ich würde gerne an die amerikanische Website www.he-man.org eine Anfrage stellen, auf ihrer (kostenlosen) Website dargestellte Bilder für einen Artikel zu verwenden. Gibt es eine Vorlage auf englisch, Bilderrechte zu erfragen und auf die verschiedenen Lizenz-Möglichkeiten hinzuweisen? Ich konnte leider nur Vorlagen für Textpassagen finden. Danke! --Melkor23 22:26, 17. Apr 2006 (CEST)

Eine Übersetzung der allgemeinen Einverständniserklärung liegt auf Commons (und ist auch auf meiner Benutzerdiskussion hier nachlesbar) --Historiograf 22:41, 17. Apr 2006 (CEST)

Lizenzfrage für angerfertigte Grafiken

Wenn ich ein Bild erstelle in dem PD Grafiken vorkommen, muss ich das dann unter die GFDL oder eben PD stellen? --GrummelJS 23:12, 18. Apr 2006 (CEST)

Du bist frei in der Wahl Deiner Lizenz, solltest im eigenen Interesse aber protokollieren, woher Du die einbezogenen gemeinfreien Grafiken kommen und weshalb sie gemeinfrei sind. Wenn Du das erstellte Bild auch in der Wikipedia einstellen möchtest, solltest Du eine freie Lizenz wählen, vorzugsweise z. B. Vorlage:Bild-PD-Autor oder Vorlage:Bild-CC-by-sa/2.0/de. --Svencb 00:06, 19. Apr 2006 (CEST)

Siegel von Universitäten

Hallo!

Wie sieht es eigentlich rechtemäßig mit Siegeln von Universitäten aus? Bei Universität zu Köln ist das Siegel ja als PD gekennzeichnet, zusätzlich aber noch mit einem Markenrechtshinweis. Konkret geht es mir um das Siegel der WWU Münster, die bereits 1780 gegründet bzw. spätestens 1902 wieder in den Stand einer Universität erhoben wurde. Wenn ich mir das anschaue (ohne den äußeren Ring mit der Schrift; hab leider keine andere Version im Netz gefunden), sollte das doch unter PD fallen, da die Schutzdauer abgelaufen ist, oder? --mfg, NickKnatterton - Kommentar? 18:18, 19. Apr 2006 (CEST)

Man muss immer den Einzelfall prüfen. In der Regel weisen Universitätssiegel keine Schöpfungshöhe auf bzw. werden schon so lange geführt, dass sie gemeinfrei sind (siehe auch Wikipedia:Bildrechte zu x-100). Das Münstersche Siegel scheint auf jeden Fall gemeinfrei zu sein --Historiograf 22:08, 19. Apr 2006 (CEST)

Mündliche Zustimmung des Admins/Lizenzinhabers

Hallo, es geht um folgenden Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Poets_of_the_Fall
Habe folgende Bilder hochgeladen und eine mündliche Zustimmung (Lizenzinhaber) des Admins erhalten, die Bilder zu verwenden der folgenden Seiten:
http://www.poetsofthefall.com/?p=355
http://www.poetsofthefall.com/?p=167
http://www.poetsofthefall.com/?p=737

Wie sieht es aus? Was müsste der Admin (oder ich) machen, damit ich sie auch in der Wikipedia verwenden dürfte?
--Oliver Schlöbe 13:30, 21. Apr 2006 (CEST)

Der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte muss die allgemeine Einverständniserklärung von Wikipedia:Textvorlagen an info @ wikipedia.de zurückschicken --Historiograf 16:11, 21. Apr 2006 (CEST)

Leider ist er kein Deutscher und eine äqiuvalente Vorlage gibt es im Englischen meines Wissens nicht. Gibt es da keine Möglichkeit mehr? --Oliver Schlöbe 20:18, 21. Apr 2006 (CEST)

Natürlich gibts die Vorlage auf Commons und meiner Disku auf Englisch --Historiograf 20:33, 21. Apr 2006 (CEST)

Lizenz einer abgeänderten PD-US-Karte

Soweit ich gesehen habe, wurde diese Frage bisher nicht gestellt. Es geht um die Karte Bild:Tektonische Platten.png. Die englische Version hat die Bild-PD-US-Lizenz. Da der größte Teil der Karte mit übersetzter Beschriftung von einer US-amerikanischen Regierungsbehörde stammt, halte ich auch bei der deutschen Version diese Lizenzierung für notwendig. Gleichzeitig aber ist das Bild als solches kein Werk der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika. --Bohr ΑΩ 18:08, 22. Apr 2006 (CEST)

Die Karte der US-Regierungsbehörde ist PD, das heißt, du darfst dein verändertes Werk unter einer beliebingen Lizenz weitergeben, siehe auch ein kleines bisschen weiter oben. Du solltest aber dazuschreiben, woher du die Karte hast (Quellenangabe!). Wenn du nur Kleinigkeiten verändert hast, kannst du auch die veränderte Karte als PD-US lizenzieren, solltest aber dazuschreiben, dass sie von dir übersetzt wurde. --Matt314 18:41, 22. Apr 2006 (CEST)

Briefmarken in der Wikipedia

  • Zum einstellen von westdeutschen Briefmarken (ab 1945) sowie nach der Wiedervereinigung Deutschlands, kann die Vorlage:Briefmarke-Deutschland {{Briefmarke-Deutschland}} verwendet werden.
  • Für Briefmarken aus der DDR bzw. der sowjetischen Besatzungszone (1945 - 1990) kann die Vorlage:Briefmarke-DDR {{Briefmarke-DDR}} verwendet werden.
  • Für Briefmarken die von einer der vier Besatzungsmächte zwischen 1945 und 1949 ausgegeben wurde, kann die Vorlage:Briefmarke-DBZ {{Briefmarke-DBZ}} verwendet werden.
  • Für Briefmarken der Deutschen Reichspost (bis 1945) steht die Vorlage:Briefmarke-Reichspost {{Briefmarke-Reichspost}} zur Verfügung.

Das stammt aus Amtliche Briefmarke (Deutschland), offensichtlich hat es dort nichts verloren. Ich lade es mal hier ab, ihr könnt ja schauen, was ihr damit macht. --Rtc 18:42, 23. Apr 2006 (CEST)

Ich habe es mal nach Wikipedia:Briefmarken kopiert ... --Flominator 19:22, 23. Apr 2006 (CEST)

Logo der Fußball-WM

Ich habe mit der Suche nichts gefunden, deshalb hier... Das Logo erreicht doch eine Schöpfungshöhe, weil von der Agentur Abold angefertigt - damit darf es nicht unter einer freien Lizenz hochgeladen werden, darf überhaupt nicht ohne Zahlung von Lizenzgebühren verwendet werden. Sehe ich das richtig? 80.78.166.180 16:26, 26. Apr 2006 (CEST)

"weil von der Agentur Abold angefertigt" sagt nichts darüber aus, ob das Logo Schöpfungshöhe erreicht oder nicht. —da Pete (ばか) 16:44, 26. Apr 2006 (CEST)

Schöpfungshöhe sollte Auskunft geben über die urheberrechtlichen Voraussetzungen. Markenrechtsschutz ist kein Hinderungsgrund für eine Einstellung hier (auf de, wohl aber ggf. auf Commons) --Historiograf 17:12, 26. Apr 2006 (CEST)

Jetzt wirds lustig... die Schöpfungshöhe verhindert, daß wir das hier hochladen... Panoramafreiheit bei den in commons hochgeladenen Bildern greift nicht, die müssen gelöscht werden (Autobahnbilder, nicht dauerhaft angebracht). Die FIFA erlaubt den Medien die freie Verwendung, wenn das im Rahmen der Berichterstattung zur WM geschieht. Das darf nicht in Verbindung mit kommerziellen Angeboten (Gewinnschpiele etc. erfolgen, nicht mit kommerziellen Anzeigen...) ich darf aber in der Zeitung einen Artikel über die WM mit den offiziellen Logos machen - und diesen Artikel dann hier als GFDL hochladen, wenn ich Autor des Gesamtartikels bin und das Logo nicht Bildbestimmend ist. Damit ist es GFDL und jeder darf damit machen, was er will??? --Ralf 00:00, 27. Apr 2006 (CEST)

Ganz nebenbei: die Logos sind auch auf den Briefmarken (s.o.) *bg* Arschkarte für die FIFA oder falsch gedacht? Ralf 00:03, 27. Apr 2006 (CEST)

Da du den Artikel ja auch ohne die Bilder hochladen könntest, hast du falsch gedacht. Die Bilder sind ja kein Beiwerk (Recht). WENN wir deutsche Briefmarken als Ganzes hier abbilden, können wir natürlich auch die Briefmarken mit den Logos nehmen --Historiograf 14:42, 27. Apr 2006 (CEST)

Ich habe auch schon andere Artikel komplett hochgeladen: Bild:Bahnhofsbruecke-ebw-zeitung.jpg, Bild:Artikel-2005-04-30-bruecke.jpg, ersteres ein Scan, zweiteres entstand direkt aus der Druck-PDF. Bei den genannten ist ja alles von mir, also kein Problem. Nächste Woche kommt ne Sonderausgabe, die auch das WM-Logo und den Pokal zeigt. Das Drucken des Logos wurde lange diskutiert, wir sind dann bei der FIFA (PDF) fündig geworden. Danach dürfen Medien die Marken verwenden. Spricht etwas dagegen, eine gesamte Zeitungsseite unter GFDL zu veröffentlichen, wenn das Logo nicht bildbestimmend für die Gesamtgrafik (Text und Bild) ist? --Ralf 18:22, 27. Apr 2006 (CEST)
Mal ne andere Frage zu dem Hinweisschildern an der Autobahn Image:Fifawm2006-a63.jpg. Ab wann gilt den ein Werk in der Öffentlichkeit als dauerhaft? Und solange das Schild noch steht, finde ich, sollte es auch in der Wiki bleiben. (Hinweis: Ich fahre jeden Tag daran vorbei und hatte auch im Januar das Bild gemacht). --Viele Grüße - kandschwar 18:34, 27. Apr 2006 (CEST)
Das Logo und auch das Schild erreichen ganz sicher eine Schöpfungshöhe, die beiden Designbüros haben dafür ordentlich Geld kassiert und die FIFA hat es bezahlt und vermarktet es jetzt. Da bereits jetzt vorauszusehen ist, daß das Schild wieder verschwindet, ist es nicht dauerhaft. Gegenbeispiel: Image:Eberswalde-waldcampus.jpg, dort kann man davon ausgehen, daß es dauerhaft ist (wobei nicht auszuschließen ist, daß es morgen weg ist). Das auf dem Bild dargestellte Logo der FH Eberswalde erreicht Schöpfungshöhe, das weiß ich mit Sicherheit (hat Schwesterchen gestaltet) - das Bild ist aber laut Panoramafreiheit gestattet. --Ralf 19:19, 27. Apr 2006 (CEST)

Wo bitteschön ist das hier diskutierte Fifa-Logo zu sehen, damit ich selbst urteilen kann, ob es Schöpfungshöhe erreicht? Ist das der Fall, kann auch eine ganze Zeitungsseite nicht hochgeladen werden, da unser Zweck ein anderer ist. Bleibend ist alles, was mit "open end" in die Landschaft gestellt wird (z.B. ein Schneemann, obwohl der sicher irgendwann schmilzt), nicht aber klar befristete Kunstaktionen. Da Veranstaltungen nicht "open end" sind, sehe ich bei Veranstaltungsplakaten und ähnlichem keine Panoramafreiheit. Bei großen Schildern an Baugerüsten könnte man eventuell anderer Ansicht sein, aber wir sollten lieber auf der sicheren Seite bleiben --Historiograf 19:40, 27. Apr 2006 (CEST)

Ich maile dir die Seite dann, wenn sie fertig ist. Ich bezog mich im vorigen Posting auf Image:Fifawm2006-a63.jpg. Ralf 19:55, 27. Apr 2006 (CEST)

Spiegel Online - Luftbilder von Berlin um 1880

SpOn hat einen Artikel über die ersten Luftaufnahmen von Berlin gebracht. Die Bilder finde ich recht interessant, nur stellt sich die Frage ob man die hier hochladen kann/darf. Das Todesdatum des Fotografen Hugo Ernst Georg vom Hagen konnte ich bisher leider nicht ausfindig machen. Es ist zwar unwahrscheinlich das er bis 1935 gelebt hat, aber halt nicht unmöglich.

Der Artikel: [32]

--Pacifier 23:21, 26. Apr 2006 (CEST)

komisch, ich hatte hier doch schon geantwortet...??? Auf 2 der Bilder ist das Datum erkennbar, also eindeutig PD-alt, 70 Jahre pma. Ich würde aber das Logo rechts oben rausmachen. Bei den übrigen müßte man rausbekommen, wann sie entstanden sind... Ralf 23:51, 26. Apr 2006 (CEST)
Die Frist von 70 Jahren beginnt nach meinem Wissen mit dem Tod des Fotografen. Der Einfachheit halber wird in der deutschen Wikipedia 100 Jahre nach Aufnahmedatum genommen, wenn der Tod oder Name des Fotografen nicht zu ermitteln sind. --Berthold Werner 13:27, 27. Apr 2006 (CEST)
Vorsicht! Editio princeps lesen. Die Bilder sind angeblich aus Privatbesitz und bisher unveröffentlicht. --h-stt !? 10:39, 27. Apr 2006 (CEST)
Hmpf, das ist leider richtig, mehr und mehr Urheber berufen sich auf diese beknackte Vorschrift --Historiograf 14:39, 27. Apr 2006 (CEST)

Bitte Diskussionen ENTWEDER auf WP:UF führen ODER hier Danke --Historiograf 14:39, 27. Apr 2006 (CEST)

Persönlichkeitsrecht und Beiwerk

Habe als Ergänzung zu Vorlage:Panoramafreiheit die Tags Benutzer:Rtc/Beiwerk sowie Benutzer:Rtc/Persönlichkeitsrecht erstellt. Was haltet ihr davon? --Rtc 17:46, 27. Apr 2006 (CEST)

Nichts. Ich hatte die feste Zusage von Finanzer, dass du dich aus dem Urheberrechts- und Vorlagenbereich hier heraushältst. Erledige doch erstmal die von dir in unmöglicher Form angezettelte Diskussionen über viele etablierte Templates auf Commons, bevor du hier für weiteren Wirbel sorgst. Ich halte das Beiwerk-Template für überflüssig, und wir sind bisher auch gut ohne das Persönlichkeitsrecht-Template zurechtgekommen. Positiv ist allerdings zu bewerten, dass du die Dinger erstmal im eigenen Benutzernamensraum erstellt und sie nicht - deinem üblichen unabgestimmten Vorgehen zufolge - uns als vollendete Tatsachen aufs Auge gedrückt hast --Historiograf 17:54, 27. Apr 2006 (CEST)

Ich halte mich aus dem Bereich raus. Ich habe keinen Vorschlag gemacht, diese Tags in irgendeiner Form zu übernehmen. Ich möchte sie lediglich selbst für eigene Bilder verwenden und wollte wissen ob sie so okay sind. --Rtc 18:12, 27. Apr 2006 (CEST)

zu Recht gelöschte Bilder...

Ein Textautor kann eine einmal gegebene Lizenz nicht zurückziehen, sein einmal für die Wikipedia geschriebener Text ist frei - Punkt. Bei Bildern gibts da ein Problem, wenn ein Bild mal (egal wie lange) hier als frei markiert war, darf es jeder im Rahmen der jeweiligen Lizenz weiterverwenden, auch wenn die ursprünglich gegebene Lizenz falsch war (das weiß der Leser ja nicht). Hat jemand im guten Glauben ein Bild von hier geladen, darf er es kommerziell verwenden, solange er die Lizenzbedingungen einhält. Wenn sich nun im Nachhinein herausstellt, daß Urheberrechte verletzt werden, kann das - je nach Richter - unangenehme Folgen haben, obwohl derjenige ja eigentlich alles richtig gemacht hat...? Wer kann dann haftbar gemacht werden, wenn der Uploader nicht zu ermitteln ist? --Ralf 18:32, 27. Apr 2006 (CEST)

Text und Bild unterscheiden sich in nichts. Wer hier ein Bild findet, hat die übliche Sorgfalt anzuwenden bei der Prüfung, ob die Angabe der freien Lizenz vertrauenswürdig ist. Kommt er zu dem Schluss, dass dem so ist und wird er anschließend vom Rechteinhaber in Anspruch genommen, hat er die Kosten zu tragen. Bei CC-Lizenzen scheidet ein Rückgriff auf Wikimedia Foundation oder den Hochlader oder einen anderen Mitstörer aus, da angesichts des Schenkungscharakters der freien Lizenz der weitestgehende Haftungsausschluss als gerechtfertigt angesehen wird. Zur Haftung der Foundation siehe auch http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/04/27/zur_rechtsnatur_von_wikipedia~759150. Der Nachnutzer kann sich vermutlich an niemandem schadlos halten. Ich habe übrigens heute auf Commons moniert, dass der Haftungsausschluss im dortigen Impressum durch die Bezeichnung Impressum kaum wirksam als AGB nach deutschem Recht einbezogen ist. Das Problem stellt sich auch (und wurde bereits auf der CC-Mailingliste besprochen), wenn ein freier Webradiobetreiber ein Musikstück spielt, das unter eine CC-Lizenz von einem GEMA-Mitglied gestellt wurde, da der Urheber nicht mehr über die erforderlichen Rechte verfügt, sondern diese an die GEMA abgetreten hat. Langer Rede kurzer Sinn: Nachnutzer müssen selbst sorgfältig prüfen, ob ein Bild tatsächlich unter freier Lizenz steht, ich sehe nicht, dass sie jemand anderen haftbar machen können, wenn sie satte Urheberrechtsabgaben in Höhe von mehreren tausend Euro löhnen müssen: http://www.to-you.de/index.php?include=page&ID=312. Pech! Also: Nachnutzer, Hände weg von freien Lizenzen! --Historiograf 19:09, 27. Apr 2006 (CEST)
Wenn ich mal was dazwischenquaken kann, was nichts mit Bildrechten zu tun hat: Haftungsausschlüsse sind in meinen Augen nach deutschem Recht auch dann nicht wirksam einbezogen, wenn sie als 'Haftungsausschluss' auf der Webseite stehen bzw. verlinkt sind und AGB-Form haben. Man kann sich per Deklaration nicht der gesetzlichen Haftung entziehen. Man müsste schon die Webseite per Default sperren und nur nach Einwilligen in die AGBs zugänglich machen, damit diese überhaupt einen Hauch von Gültigkeit erlangen. Das wäre offenbar untragbar. Aber selbst in diesem Fall kann eine AGB-Vertragsbeziehung zwischen Anbieter und Einsteller oder Anbieter und Leser nicht die Haftung gegenüber einem Dritten (dem Rechteinhaber) ausschließen. Haftungsausschlüsse basieren auf einem abstrusen Rechtsverständnis und haben oft den gegenteiligen Effekt; in meinen Augen schaden die darin vertretenen Denkmuster dem Web ungemein, da sie oft bedenkenlos abgeschrieben, für bare Münze genommen und auf andere Rechtsbereiche übertragen werden, die mit der Realität nichts zu tun haben. Für eine ausführliche Darlegung, der ich voll zustimme, siehe [33].
Es muss vielmehr deutlich werden, dass die Lizenz nicht von Wikimedia stammt, sondern von seinen Benutzern angegeben wurde. Da bei einem Wiki prinzipiell Fremdnutzer die Inhalte erstellen und das eine allgemein bekannte Sache ist, wird ein vernünftiges Gericht alleine die Tatsache, dass es sich eindeutig um ein Wiki handelt, als Distanzierung von den Inhalten akzeptieren, womit die Haftung vernünftig beschränkt ist (d.h. Haftung nur bei Kenntnis über den Sachverhalt). Im Extremfall könnte man noch vertreten, dass Lizenztags für Bilder von Dritten mit vier Tilden unterschrieben werden sollten, damit wirklich auch ohne Abruf der History und ohne Kenntnis, was ein Wiki ist, jedermann sehen kann, dass diese Lizenzeinschätzung nicht vom Anbieter des Wikis stammt. --Rtc 19:41, 27. Apr 2006 (CEST)
Ich denke, du hältst dich aus dem Bereich raus ;-) Disclaimer sind weitgehend wertlos, da hast du hundertprozentig recht. --Historiograf 20:09, 27. Apr 2006 (CEST)

Pacman

die verstümelte Pacman Abstraktion, einzig und allein auf der .de wp

Ich hab grad festgestellt das Pacman bzw. der Screenshot davon, in der deutschen Wikipedia nicht erlaubt ist. In der:

  • Ελληνικά Version, jedoch als sogar Copyrighted eingefügt wurde!
  • English Version, als US FAIR USE!
  • Español Version, als US FAIR USE, zeitlich begrenzt, Bilder nur bis 2004, keine neueren
  • Français Version, als US FAIR USE
  • Hebräischen Version, mit Hinweis auf die US Version
  • Italiano Version, als US FAIR USE
  • Slovenščina Version, als US FAIR USE
  • Chinesische Version, als US FAIR USE

deswegen mein kleiner Verdacht, ist es vielleicht möglich, das wir an der Realität vorbeileben? Was erlaubt es allen anderen Wikipedias sich für Screenshots auf das englische Fair USE zu berufen, was wir nicht haben? Eins 22:33, 27. Apr 2006 (CEST)

Du bewegst dich auf Wikibärischem Glatteis, vielleicht bist du ja sogar TUFKAW... --BLueFiSH  00:37, 28. Apr 2006 (CEST)
Was immer er bewegt und was er ist, gibt es auch eine rationale Antwort auf die Frage? Ausserdem, ist es eigentlich normal das er nur für die Anfrage gleich 1 Monat gesperrt wurde? 80.220.222.68 00:42, 28. Apr 2006 (CEST)
Wie wärs damit als Grund: [34]? --BLueFiSH  00:45, 28. Apr 2006 (CEST)
Er hat die Seite hier vorher ins Archiv 7 kopiert, was anhand der Größe hier wohl kaum verkehrt ist und dann korrekt auch einen Redirekt gesetzt, soweit ich sehe. Das ist nichts gelöscht worden, nichts gespamt und es gab auch kein Editwar nach der Korrektur. Dafür kriegt man 1 Monat Sperre??? Also ich hab eher den Eindruck man will nur der Disskusion aus dem Wege gehen. 80.220.222.68 01:01, 28. Apr 2006 (CEST)

Theoretisch gäbe es in DE die legale Möglichkeit, einen Screenshot als Bildzitat darzustellen. Die Wikipedia soll aber mit möglichst all ihren Inhalten unter einer frein Lizenz stehen. Aus dieser Intention heraus hat sich im letzten Meinungsbild eine Mehrheit dafür ausgesprochen, dass Bildzitate, obwohl rechtlich erlaubt, in der deutschen Wikipedia nicht akzeptiert werden sollen. Es ist eine politische Frage, keine rechtliche, und die Nutzer wollten es so, wie es jetzt ist: Ohne Bildzitate. --Rtc 00:56, 28. Apr 2006 (CEST)

Wo steht dieses Meinungsbild? Warum könnten wir nur das deutsche Bildzitat verwenden und nicht auch US Fair Use? Nach welcher Regel gilt die Rechtshoheit Deutschlands über den Server? Mir scheint darauf berufen sich ja auch die anderen, auf den Standort. In Deutschland steht kein Wikipedia Server, da sind doch nur wir?! 80.220.222.68 01:04, 28. Apr 2006 (CEST)

Das Meinungsbild steht bei Wikipedia:Neues Meinungsbild Urheberrecht. Es ist doch völlig unerheblich ob nun Bildzitat oder Fair use (auch das Zielpublikum spielt hier eine Rolle z.B. obwohl es zugegebenermaßen schwierig sein würde, einen in Deutschland erwirkten Gerichtsbeschluss in den USA durchzusetzen, aber theoretisch geht das), Screenshots in so einem Kontext werden sowieso von beidem erlaubt. Aber: Viele Nutzer möchten es einfach nicht, dass so etwas in der Wikipedia gemacht wird! Ich z.B. möchte hier keine kostenlose Enzyklopädie, an der jeder mitschreiben kann, sondern ich möchte mehr noch eine Enzyklopädie, bei der so viele Inhalte wie nur irgendwie möglich nach einer freien Lizenz benutzt werden können. --Rtc 01:57, 28. Apr 2006 (CEST)

Ich kann mir darunter nichts vorstellen, was hat man davon wenn sie danach aussieht wie eine Textwüste? Freie Lizenz = alle Screenshots ohne Lizenz löschen. Damit kann man doch nicht arbeiten. Wenn man keine kostenlose Enzyklopädie will, kann man sich auch Encarta oder Brockhaus kaufen. Würde man die selbe Logik der freien Inhalte auf die Presse übertragen, wären vermutlich alle TV und Schriftmedien nur noch schwarz, ausser Werbung würde nichts mehr laufen, man wäre nur noch mit Lizenzen sammeln beschäfigt bei den Promis dieser Welt und für Dinge die vorher nie eine nötig hatten.
Im Meinungbild hat die Mehrheit übrigens für Ausnahmen gestimmt 77:70, der danach abzustimmende Ausnahmenkatalog wurde aber nicht gestartet, die Seite wurde schon vor einem Jahr gesperrt. Also die Mehrheit hat hier offenbar schonmal nichts zu melden... 80.220.222.68 09:16, 28. Apr 2006 (CEST)
@IP: Wie wäre es, wenn du alle deine Gedanken in einem Text auf deinem Computer zusammenstellst, dir dann die entsprechenden Artikel zu Urheber- und Bildrechten einschließlich der Diskussionen durchliest, entsprechend geklärte Fragen aus deinem Text streichst und dann, wenn tatsächlich noch etwas Ungeklärtes übrig ist, das hier wieder einstellst? --ST 09:33, 28. Apr 2006 (CEST)
Ich hab mir alle Diskussionen und Seiten dazu durchgelesen, die ich dazu finden konnte. Deswegen erscheint mir das Screenshotverbot in der deutschsprachigen Wikipedia auch immer mehr wie reine Willkür, hier wird mit dem deutschen Recht geprallt, als ob uns die Wikipediaserver gehören, dabei zeigen uns doch nun eindeutig die anderen Länderversionen das dem nicht so ist. Sogar für die russische WP, siehe z.B PlayStation_3 zählt nur das US Fair Use. Was bitte verbietet mir also rational dieses hier auch einzusetzen?
Ich denke hier wird vorallem nur mit den Ängsten und der Unswissenheit der Leute gespielt, um Screenshots zu verbieten, auf Basis der FALSCHEN Annahme, die Internetuser sind rechtlich grundsätzlich von A bis Z an Deutsches Urheberrecht gefesselt und gekettet, einschließlich jedem Deutschlehrer in der Welt! Wer hat sich bitte diesen Unsinn zurechtgelegt, hier sind viele wohl einfach noch nicht im Zeitalter des Internet angekommen und exportieren nun ihre Rechtsvorstellungen auf die Welt. Diesem Kleingeist sollte man ja wohl mal ein Ende setzen. 80.220.222.68 11:38, 28. Apr 2006 (CEST)
@IP: Wenn ich das so lese... Du solltest dir die rechtlichen Rahmenbedingungen und die entsprechenden WP-Artikel evtl. nochmals durchlesen. --ST 11:47, 28. Apr 2006 (CEST)
Da steht nichts gescheites, ihr habt euch mit rechtlichen Begriffen eingedeckt und eine neue Bildrechte-Religion für die Wikipedia daraus geschaffen, kann man im Internet ja auch schlecht verbieten.
Seiten wie die hier sind leider dann die Folge davon, ein paar Copyright-Gurus und ihre Gläubigen. jeder deutsche Richter der sich dieser ernsthaft annehmen wollte bzw. der Datenbanken ausländischer Server, würde sich zum Gespött der Welt machen.
Ich glaube sowas nennt man übrigens auch Kopfkino:
das, für die normale Repräsentation von Büchern, Hörbüchern, Comics, Inszenierungen oder Rundfunk-Hörspielen artifiziell ausgelöste Erleben und Eintauchen in ungekannte Phantasiewelten. Nach konstruktivistischer Auffassung interpretiert unser Gehirn alles Erfahrene und konstruiert Zusammenhänge nicht nur als Rationalisierungen... 80.220.222.68 13:03, 28. Apr 2006 (CEST)
IP, Du verstehst es immer noch nicht: Die Screenshots werden nicht deshalb hier nicht akzeptiert, weil das rechtlich so ausgelegt wird, im Gegenteil, sie wären rechtlich einwandfrei zulässig, egal ob nach deutschem (Bilzitat) oder US-recht (Fair use). Dass sie hier nicht akzeptiert werden, liegt daran, dass der Betreiber und sehr viele Nutzer eine freie Enzyklopädie möchte, die außer einfach nur legal auch noch frei sein soll (im Sinne von freie Lizenz). Wikipedia ist ein Privileg, kein Recht. Du hast das Wikipedia:Right to leave, wenn Dir die Grundsätze nicht gefallen. Du kannst auch die Wikipedia kopieren und auf Deinem eigenen Server mit beliebigen Bildern ausschmücken. Deine Interpretation als 70:77 ist falsch, denn 18 Leute haben das Meinungsbild an sich als von vorn herein unzulässig abgelehnt, und wenn man die Stimmen beider Seiten gemäß Effekt zusammenzählt und nicht vergisst, einen nicht Stimmberechtigten abzuziehen, erhält man 88:90, was keine signifikante Mehrheit ist. --Rtc 14:42, 28. Apr 2006 (CEST)

Gegen diese manipulierende Auswertung des Meinungsbilds durch Rtc ist Einspruch zu erheben. Richtig ist, dass sich eine klare Mehrheit der Stimmberechtigten (Ablehnungen sind als Enthaltungen zu werten und zaehlen nicht mit), soweit diese Pro und Contra gestimmt haben, FUER einen Ausnahmenkatalog eingesetzt haben, ueber den dann aber, da Wikibaer diesen Arbeitsbereich massiv gestoert hat, nicht wie vorgesehen abgestimmt wurde. Ich selbst habe bei meiner Stellungnahme zu WP:AK eingeraeumt, dass ich inzwischen gnadenlosen Eiferern wie Rtc inwzischen etwas naeherstehe als seinerzeit, was nicht bedeutet, dass ich den Stil, in dem Rtc hier agiert, gut finde. Wir sollten hier pragmatische Loesungen finden. Es ist niemandem verboten, ein Meinungsbild z.B. fuer Screenshots aufzusetzen. Andererseits muss man sich doch auch die Frage stellen, wieso das Meinungsbild nicht umgesetzt wurde:

  • Je nach Auswertung kann es als vergleichsweise knapp empfunden werden
  • Die Konsenssuche erwies sich unmittelbar danach (dank Wikibaer) als zu schwierig
  • Auch seinerzeitige Anhänger einer Liberalisierung haben inzwischen ihren Frieden mit der strikten Haltung gemacht

Das vielleicht wichtigste Argument ist aber, dass mit dem projektierten Umzug der meisten Bilder auf Commons das Problem sich dorthin verlagert. Commons ist eher fair-use-feindlich. --Historiograf 14:54, 28. Apr 2006 (CEST)

Wen intressieren die Commons, wenn Fair Use Bilder da nicht hinkommen, kann man sie auch nicht dahin verschieben. Die würden gleich hier gespeichert so wie alle anderen Länderwikis das auch machen. Da hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. 80.220.222.68 16:42, 28. Apr 2006 (CEST)
Vielleicht war ich oben etwas missverständlich mit "ich möchte mehr noch eine Enzyklopädie, bei der so viele Inhalte wie nur irgendwie möglich nach einer freien Lizenz benutzt werden können" Damit wollte ich nicht sagen, dass ich Bildzitate für prinzipiell nicht angebracht halte. Das wäre glaube ich Unfug, da auch Textzitate, Panoramafreiheit und unwesentliches Beiwerk erlaubt sind, was im Prinzip mehr oder weniger aufs gleiche rauskommt. In der Form, die im Meinungsbild die Mehrheit hatte, könnte ich mir das durchaus vorstellen: Bilder können nur in begründeten Ausnahmefällen als Bildzitat aufgenommen werden. Es soll auf keinen Fall die Regel werden, dass ein Bild aufgenommen wird, nur weil der Urheber denkt, wenn schon, dann in einer Form bei der er am wenigsten Rechte wie möglich abgibt (Beim Bildzitat nämlich garkeine). Obwohl ich befürchte, dass das mit der Zeit etwas verwässern wird und es schwierig sein wird, den Dammbruch zu vermeiden. Außerdem wird es schwer sein, potentielle Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden. Kann man Bilder nur für die Einbindung in bestimmten Seiten freigeben? Sonst fangen die Leute sicher bald an, urheberrechtlich geschützte Bilder z.B. auf ihrer Benutzerseite rechtswidrig einzubinden. --Rtc 15:05, 28. Apr 2006 (CEST)
Fair Use für Screenshots ist keine Urheberrechtsverletzung! Wir brauchen keine deutschen Paragraphen für die Server in den USA, die intressieren da nämlich nichts und niemanden, die haben da andere Regeln, sprich Fair Use. Wieso kapieren das alle anderen großen Wikipedias nur in der deutschen keiner? Ich hab keine Lust jeden Screenshot vor deutschem Amtsschimmel zu begründen, das ist ja pervers. Der soll sich von mir aus ein Strick nehmen wenn ihm irgendeine undeutsche Lizenz nicht passt. 80.220.222.68 17:06, 28. Apr 2006 (CEST)
"Fair Use für Screenshots ist keine Urheberrechtsverletzung" Richtig! Ja! Das behauptet auch niemand! (Solange wir mal hier pauschalisieren dass Fair use = Bildzitat, aber das ist wie mehrfach betont unerheblich.) Lies mal das, was ich geschrieben habe. Was ist daran so schwer zu verstehen, dass man manche Sachen nicht tun will, obwohl sie erlaubt sind? Das Recht, Screenshots zu verwenden, heißt nicht die Pflicht, Screenshots zu verwenden. Wenn Du das nicht endlich kapierst, kann ich Dir auch nicht weiter helfen, es war nun klar genug. --Rtc 17:27, 28. Apr 2006 (CEST)
Blaaaaaa halt den Sappel Wikibär und zieh Leine. --BLueFiSH  17:21, 28. Apr 2006 (CEST)

Was wollt mit eurem 100% freie Lizenzen-Fetischismus erreichen? Dadurch bleibt die Hoheit über Screenshots auf jeden Fall bei den Firmen und die sind alles andere als Enzyklopedie freundlich, z.B aus Portal_Diskussion:Computerspiele#Screenshot-Offensive:

>>>Ubisoft Screenshots

Erfreuliche Nachricht: Durch Benutzer:59th teegee angeschubst kam ein Kontakt mit Ubisoft zustande, der dazu geführt hat, dass Screenshots von Ubisoft Spielen unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden können. Siehe dazu commons:User:Avatar/Ubisoft. Fröhliches Knipsen. --Avatar 12:55, 8. Dez 2005 (CET)

Ich habe mal den Commons-Link verfolgt. Da gibts ein Link zu dem Briefwechel (in deutsch, allerdings nur ein Auszug). So wie ich es verstanden habe, sind an der Verwendung von Screenshots Bedingungen geknüpft (z. B. keine negative Kritik eines Spieles! Kann man das hier garantieren, nur positive Werbung zu machen?). Eine Löschung wird vorbehalten. Das Urheberrecht bleibt bei Ubisoft. Bei dieser Regelung wundert es mich nicht, dass sich seit Monaten keiner rantraut. Selbst PD-Screenshots sind umstritten, siehe unten. Außerdem habe ich den Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Das gilt auch für andere Bilder z. B. von Figuren (Der Rosarote Panther / Tomb Raider), Kirchenbilder usw. Außerdem wundert mich das geringe Interesse im Portal (s. auch Vorschläge Meilenstein.) --Kungfuman 13:46, 9. Mär 2006 (CET)<<<

Mein Fazit: Durch das Verbot von Fair Use Bildern, wird sich die deutsche Wikipedia über kurz oder lang, in ein einziges großes Werbebanner der Konzerne verwandeln, denn die User haben keine Freiheiten, sie sollen anscheind abhängig gehalten werden, durch sogenannte freie Lizenzen, sprich ausschließlich Firmen lizenzierte freie Bilder! Das ist ganz sicher Politik, man will einfach mit allen Mitteln quasi verhindern, das hier etwas wie z.B die neutrale Berichterstattung a la Stiftung Warentest geben kann. Werdet ihr dafür eigentlich bezahlt? 83.17.147.172 18:28, 28. Apr 2006 (CEST)

Lustiger Weise ist die Folge genau entgegengesetzt zu deiner Interpretation: Weil wir keine Kompromisse bei der Lizenz eingehen, sind wir völlig unabhängig. Nur wenn ein Bild- oder Textspender das Werk unter eine freie Lizenz stellt, verwenden wir es. Damit kann es keinerlei Mauscheleien, Gegengeschäfte oder andere Deals geben. Bekommen wir keine Spende, bleibt der Artikel eben ohne Bild. Damit haben wir kein Problem. --h-stt !? 19:22, 28. Apr 2006 (CEST)
Absolut richtig, H-stt. Das kann ich nur unterstreichen. "dass Screenshots von Ubisoft Spielen unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden" Genau das entspricht ja nicht dem Prinzip einer freien Lizenz. Und außerdem, wer Screenshots derart verwendet, dass es nicht unter Bildzitat fällt und damit eine Erlaubnis des Spieleherstellers überhaupt notwendig macht, der ist selbst Schuld. Und damit ist das Thema auch für mich beendet. --Rtc 19:28, 28. Apr 2006 (CEST)
Was redet ihr für ein Blech, es gibt keine Bildzitate für Screenshots in der deutschen Wikipedia, die werden hier einfach nicht erlaubt, siehe: Wikipedia:Bildrechte#Screenshots also kann wohl kaum der Autor dran schuld sein.
Und dadurch das Fair Use auch nicht erlaubt ist, knüpfen die Hersteller eben wie Ubisoft, ihre Spenden an Bedingungen und werden sie niemals für eine mögliche kritische Berichterstattung freigeben. Zum Beispiel ein Windowsbluescreen von Windows Vista, als ob Microsoft sowas jemals freigeben würde...
Wir bleiben von Almosen abhängig und damit von ausschließlich positiver Berichterstattung. Wenn eine Firma bei irgendeinem Artikel schlecht wegkommt, vielleicht auch ein AKW Betreiber, wird er einfach seine GFDL-Spendenverteiler-Politik anpassen und die Autoren hier weniger mit Bildern bedienen. Durch diese permanente Abhängigkeit wird es auf lange Sicht, ein ausschließlich posiver Kontext zu den Lizenzvergebern hergestellt. Die Hand die einen füttert, beißt man nicht noch nie gehört? Hier wird eine unnötige Kommunikation zwischen Firmen bzw. GFDL Verteilern und zehntausenden Autoren geschaffen, die jede neutrale Distanzierung in der deutschen Wikipedia kaputt machen wird. 203.166.129.46 22:53, 28. Apr 2006 (CEST)

Könntest du es nun gut sein lassen und uns vor deinen Ergüssen verschonen? --ST 23:15, 28. Apr 2006 (CEST)

Die einzigen die sich hier geistig auskotzen und sogar ständig dabei noch ihre Meinung ändern wenn es dann um die eigenen Bilder geht seid ihr. Über die Wikipedia:Bildrechte:
22:42, 28. Apr 2006 Rtc (Da steht so diverser Unfug, den man nicht für bahre Münze nehmen sollte)
Wen soll ich hier eigentlich ernst nehmen? 217.88.182.207 03:04, 29. Apr 2006 (CEST)

Bildzitat

Zur oben angesprochenen Theorie des Bildzitats und dem zugehörigen Meinungsbild ergibt sich eine technische Problematik. Um nicht unter Urheberrechtsverletzung zu fallen, müsste die Darstellung des Bildes in meinen Augen

  1. auf explizit freigeschaltete Lemmata beschränkt werden und
  2. dürfte auch nicht auf der Bildbeschreibungsseite selbst eingeblendet werden.
  3. Außerdem müsste der Hochlader wählen können, dass sein Bild unter diese Beschränkungen fällt und von vorn herein für jede Darstellung inkl. auf der eigenen Bildbeschreibungsseite ausgenommen ist. Das würde es sogar ermöglichen, mit exakt der gleichen Funktionalität ein "Ich bin mir nicht ganz sicher" als Lizenzauswahl zuzulassen, womit das Bild grundsätzlich komplett gesperrt wäre, bis es sich ein Admin anschaut und freischaltet.

Auch wenn es vielleicht mehr zu den technischen Hintergründen als zu den Bildrechten direkt gehört die Frage: Kann die Mediawiki-Software das überhaupt schon? --Rtc 22:56, 28. Apr 2006 (CEST)

Ich teile deine Ansichten nicht und wäre auch dankbar, wenn ich der einzige bliebe, der hier ständig Konfusion verbreitet ;-) Deine Urheberrechtsparanoia ist unerträglich und beschädigt das gedeihliche Zusammenwirken in diesem Projekt. Ich stelle zur Sache lediglich fest:

  • Es gibt meines Wissens keine Gerichtsentscheidungen zur Nutzung von Bildern via Bildzitat im Internet, d.h. keine Vorgaben, welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Bild nicht außerhalb des erlaubten Kontextes betrachtbar ist (ist eine Bildbeschreibungsseite zulässig, muss ein separater Aufruf eines Bildes geblockt werden?) --Historiograf 18:20, 30. Apr 2006 (CEST)

Meine Ansichten sind gar nicht der Kernaspekt meines Beitrages. Ich fragte lediglich, welche technischen Gegebenheiten zur Verfügung stehen. Wie sind die momentan Möglichkeiten, die Darstellung innerhalb des Wikis zu kontrollieren? --Rtc 20:12, 30. Apr 2006 (CEST)

Es gibt keine. --Finanzer 00:12, 2. Mai 2006 (CEST)

Bild auf den Commons

Ich habe durch Zufall (Alt-X) auf den Commons ein Werbeplakat der SS gefunden (hier, es war mit einem Lizenz-unklar-Tag gekennzeichnet). Daraufhin habe ich mich ein wenig mit den Ablauffristen der Urheberrechte auseinandergesetzt und bin anhand des deutschen Artikels über die SS zu dem Ergebnis gekommen, dass die Schutzdauer des Bildes mit Sicherheit noch nicht abgelaufen ist. Daraufhin habe ich es bei den deletion requests eingestellt und wurde dort folgendermaßen kommentiert:

Well your are most probably right. But one thing: Sometimes I am just wondering who
would claim the copyright for such a piece of art and sue us. --ALE! 08:05, 29 April 2006 (UTC)

Als Quelle ist eine kanadische Webseite angegeben worden (die, aber dies nur am Rande, m.E. mit einigen deutschen Gesetzen kollidiert), die wahrscheinlich keine Urheberrechte am Bild hält. Wie sind Eure Meinungen dazu?

Gruß, --L.m.k Diskussion 17:24, 29. Apr 2006 (CEST)

Dieses Thema interessiert mich auch brennend, ich verstehe aber den englischen Text nicht, kannst den mal bitte übersetzen? Ralf 22:31, 29. Apr 2006 (CEST)
Tja, du hast wahrscheinlich Recht. Andererseits frage ich mich, wer die Urheberrechte 
für ein derartiges Kunstwerk beanspruchen und uns verklagen wollte. 
(Frei übersetzt) --ST 23:24, 29. Apr 2006 (CEST)

Das kann aber nicht Grundlage sein! Das würde ja bedeuten, daß wir alles nehmen, was uns gefällt, mal sehen, wer uns verklagt... Ralf 23:30, 29. Apr 2006 (CEST)

Der Meinung bin ich im Prinzip auch. In gewisser Weise sollte man sich an die Prinzipien halten, die man selbst vereinbart hat. Ich denke, dass ich dann auch am Löschantrag festhalten werde!

--L.m.k Diskussion 02:09, 30. Apr 2006 (CEST)

WM-Eintrittskarten

Auch wenn die Bilder in den commons stehen:

Kann mich noch an einen Fall zu Eintrittskarten während des Konföderationen-Pokals 2005 erinnern, die wurden auch wieder gelöscht. Hier herrrscht glaub ein wenig Irrglaube was unter GNU FDL gestellt werden kann "Da ich die Bilder gemacht habe, liegt das Urheberrecht bei mir"... commons:Image:FIFAWM2006Rfidchip.jpg, commons:Image:FIFAWM2006tickets.jpg --Ureinwohner uff 12:34, 30. Apr 2006 (CEST)

Hier herrscht glaub ich ein wenig Irrglaube, was die Frage angeht, ob das FIFA-Logo Schöpfungshöhe besitzt. Das ist alles, was uns zu interessieren hat --Historiograf 18:24, 30. Apr 2006 (CEST)

Das Logo ist eine künstlerische Interpretation des Slogans in Verbindung mit der Jahreszahl und sicherlich noch weiteren Aspekten. Ich sehe ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung. Eine Schöpfungshöhe ist in meinen Augen eindeutig gegeben. Im übrigen wäre es naiv, nicht anzunehmen, dass dieses Logo bewusst mit dem Ziel entworfen wurde, auch von einem urheberrechtlichen Schutz zu profitieren. Ich vermute, hier haben nicht nur Designer an dem Logo gearbeitet, sondern auch gleich eine ganze Mannschaft an Schutzrechtsexperten. Immerhin geht es um einen zentrales Wiedererkennungssymbol einer weltweit relevanten Veranstaltung und da nimmt man an Schutzrechten mit, was man nur irgendwie haben kann. Dazu ist die Schärfe der FIFA in solchen Sachen weitreichend bekannt: Die kennen da keinen Spaß und haben eine enorme Kriegskasse zur Verteidigung ihres Monopolanspruchs. Die betroffenen Bilder sollten lieber heute als morgen gelöscht werden. --Rtc 20:23, 30. Apr 2006 (CEST)
An dieser Stelle möchte ich auch noch mal an das Schild an der Autobahn Image:Fifawm2006-a63.jpg erinnern. Was ist damit? Das Schild wurde mit Sicherheit vom Straßenbauamt (Landesbetrieb - somit staatlich) an einer Bundesautobahn angebracht. An Autobahnen dürfen soweit ich mich erinnern kann, eh nur Schilder aufgestellt werden, die von der zuständigen Behörde genehmigt wurden. Wäre dies somit eine Art amtliches Werk? --Viele Grüße - kandschwar 20:44, 30. Apr 2006 (CEST)
Auch der Häuserbau muss von der zuständigen Behörde genehmigt werden (Baugenehmigung). Werden architektonische Meisterwerke deshalb zu amtlichen Werken? Ich glaube, das ist lächerlich. --Rtc 20:50, 30. Apr 2006 (CEST)
Was den Fußball +Teamgeist betrifft. Der stammt von adidas und nicht von der FIFA! Und da dieser in so gut wie jedem Geschäft gekauft werden kann, zählt dies soweit ich mich erinnern kann nicht! --Viele Grüße - kandschwar 20:46, 30. Apr 2006 (CEST)
Ich habe es korrigiert. Britney Spears kann so gut wie in jedem Geschäft gekauft werden. Genießen 'ihre' Werke deshalb keinen urheberrechtlichen Schutz? --Rtc 20:50, 30. Apr 2006 (CEST)
Wenn es nur um das Logo geht, lässt sich dieses ja problemlos von den Bildern entfernen/unkenntlich machen. Allerdings stellt sich mir als Fotograf der Bilder die Frage, warum man Bilder von z.B. seinem Auto veröffentlichen kann, dessen Design und Logo ja auch unter das Urheberrecht fällt, es bei Eintrittskarten aber nicht gehen soll. Vor allem beim zweiten Bild, dessen zentraler Inhalt nicht das Logo, sondern der RFID-Chip ist. Bilder von Eintrittskarten einen solchen Ereignisses sind meiner Meinung nach eine Dokumentation der Zeitgeschichte.
Weiter steht auf den Tickets in den ATGB auch (wenn man jetzt mal davon absieht, dass diese in Deutschland eh unwirksam sind), nichts von Fotografien der Tickets, jedoch, dass bei einem Spiel der Veranstaltung Fotografiertes persönlich, nichtkommerziell verwendet werden darf (7.).

84.56.135.136 22:01, 30. Apr 2006 (CEST)

Du sagst es: nichtkommerziell --Ralf 22:09, 30. Apr 2006 (CEST)
Der Presse ist es genehmigt, unter strengen Auflagen das Logo für die Berichterstattung (aber nur dafür) ohne Lizenzgebühren zu verwenden. Wenn wir das Logo in der Wikipedia haben, kann es jeder - wofür auch immer - verwenden, auch kommerziell. Ralf 22:11, 30. Apr 2006 (CEST)
Es geht hier um die Analyse der Situation, nicht um das dumpfe Nachbeten der Sichtweise der Veranstalter. Mit 'nichtkommerziell' war von der IP eine (wie sie korrekt schreibt) in Deutschland hauptsächlich wirkungslose Klausel gemeint, die sich auf während des Spiels angefertigte Fotos bezog. Ich sehe nichts, was gegen das anonyme Hochladen von Fotos unter einer freien Lizenz spricht sowie deren unbeschränkte Nutzung durch Dritte. Die Darlegung der IP bezog sich nicht auf dieses Logo. Natürlich ist es der Presse im Rahmen der Berichterstattung erlaubt, das Logo im Rahmen eines [Bildzitat]]s ohne Erlaubnis abzudrucken. Dazu bedarf es keiner Genehmigung des Rechteinhabers. --Rtc 22:26, 30. Apr 2006 (CEST)

Einmal mehr teile ich die Ansichten von Rtc nicht. Das Logo überragt andere (ungeschützte) Logos durchaus nicht. Ob die Fifa gut gefüllte Kassen hat, kann nicht entscheidend sein, sondern nur, ob die üblichen Kriterien für Schöpfungshöhe ziehen, was ich bezweifle. @Ralf würdest du BITTE nicht Markenrecht und Urheberrecht durcheinanderwerfen? Jemand dürfte unser Fifa-Logo nur dann verwenden, wenn er es außerhalb des geschäftlichen Verkehrs verwendet also z.B. redaktionell. Autos darf man nur fotografieren, wenn man davon ausgeht, dass sie a) der Panoramafreiheit unterfallen (umstritten), oder b) dass sie dem Geschmacksmusterrecht und nicht dem Urheberrecht unterfallen (üblicherweise werden karosserien geschmacksmusterrechtlich geschützt) --Historiograf 00:38, 2. Mai 2006 (CEST)

Hallo Historiograf, mir ist das jetzt leider noch nicht so ganz klar: Dürfen die oben genannten Bilder jetzt in der Wikipedia drin bleiben, oder müssen diese raus? --Viele Grüße - kandschwar 17:37, 2. Mai 2006 (CEST)

Von mir aus können sie drin bleiben --Historiograf 18:02, 3. Mai 2006 (CEST)

Okay, danke für die Antwort. Dann hoffe ich nur mal, dass die Löschanträge in den Commons abgelehnt werden. --Viele Grüße - kandschwar 21:53, 3. Mai 2006 (CEST)

Ich kenne Historiografs Meinung, aber ich glaube, hier spielt er die kreativen Elemente und das deutliche Überragen der Durchschnittsgestaltung zu sehr runter. Wenn man das laufende Auge als triviale Kombination eines Auges mit zwei Beinen und das SED-Logo als triviale Ansammlung trivialer Elemente einerseits vergleicht mit der künstlerischen, nichtrivialen Interpretation des Slogans "die Welt zu Gast bei Freunden" bei dem Logo, dann halte die Schöpfungshöhe für objektiv erreicht. Die einzelnen Elemente mögen trivial sein, die Zusammenstellung ist es nicht. Außerdem weise ich nochmals darauf hin, dass ein zusätzlicher urheberrechtlicher Schutz eindeutig im Interesse des Markeninhabers liegt und das dieser auch die Schutzrechtsexperten hat, um das beim Design bereits als Aspekt beachtet zu haben. Außerdem ist er bereit, agressiv dagegen vorzugehen und selbst wenn ein Gericht keine Schöpfungshöhe sehen sollte, was ich wie gesagt für unwahscheinlich halte, wäre es extrem gefährlich. Unter Beachtung aller Umstände halte ich es nach wie vor für unverantwortlich, Bilder mit dem Logo zu behalten. --Rtc 00:03, 4. Mai 2006 (CEST)

Schöpfungshöhe mal wieder: Bild:Merck-logousa.png

In diesem Fall erreicht? --Svencb 11:25, 1. Mai 2006 (CEST)

Nein --Historiograf 00:31, 2. Mai 2006 (CEST)

Nein --Ralf 22:39, 7. Mai 2006 (CEST)

Danke Euch, Fall erledigt. --Svencb 23:12, 7. Mai 2006 (CEST)

Frage zu Bildern geschützter Objekte

Ich habe mir „Wikipedia:Bildrechte“ schon mehrmals durchgelesen. Ich fand immer wieder Bilder, bei denen ich nicht verstehe, warum sie unter freier Lizenz stehen. So zum Beispiel die folgenden. Wie ich diese Seite verstanden habe, dürften sie nicht legal sein, da die gezeigten Objekte geschützt sind. Warum sind sie es doch? (Ich hoffe, sie sind es)

--Jarlhelm 00:16, 2. Mai 2006 (CEST)

Nein sind sie nicht. Bei vielen tausend Bildern können wir nicht garantieren, dass wir nichts übersehen. --Historiograf 00:31, 2. Mai 2006 (CEST)

„Men at work“

Hallo, in der Diskussion zum Artikel „Rockefeller Center“ (permalink) ist die Frage aufgekommen, ob dieses bekannte Foto evtl. als gemeinfrei/PD einzustufen sein könnte. Das Foto wurde Anfang der 30er Jahre aufgenommen und stammt offenbar von Charles C. Ebbets, der 1978 starb (mehr in der Disk.). Das Foto wurde m.W. in den letzten Jahren schon mehrfach in der Wikipedia hochgeladen, vor Kurzem wieder einmal und ich habe es gelöscht (sehe auch bislang keinen Anlass, dass nicht ggf. erneut zu tun). Anschließend kam der Protest und die Diskussion auf. Falls jemand zusätzliche Informationen zur Nicht-PD-Einschätzung hat, wäre eine kurze Stellungnahme in der Diskussion sehr nett :-) Dankeschön. --:Bdk: 13:01, 5. Mai 2006 (CEST)

Stasi-Bilder gemeinfrei

Bei Bild:Gesprengter Panzer.jpg ist angegeben, dass das Bild gemeinfrei wäre, da es ein Stasi-Bild sei. Stimmt das? Liesel 20:20, 7. Mai 2006 (CEST)

Das ist barer Unsinn, ich glaube auf en hatte schon en User Lupo mit diesem Blödsinn zu tun --Historiograf 21:55, 7. Mai 2006 (CEST)

Stasi-Bilder sind genausowenig gemeinfrei wie Bilder aus der ehemaligen SU. --Ralf 22:36, 7. Mai 2006 (CEST)

Laut Uploader ist die Karikatur aus dem Jahre 1932 von "John Heartfield", womöglich John Heartfield, der allerdings erst 1968 gestorben ist. Ist die Grafik damit wirklich gemeinfrei? --BLueFiSH  23:58, 8. Mai 2006 (CEST)

Ja, der war es, das Bild ist zu löschen! Wir können den Artikel zu Helmut Herzfeld auch mit dem Bild seines Autos illustrieren, ich habe es 2000 gekauft: Bild:Skoda-oktavia.jpg, er war alleiniger Vorbesitzer ;-) --Ralf 01:14, 9. Mai 2006 (CEST)

RTC hat schon nen LA für das Bild gestellt. --BLueFiSH  01:21, 9. Mai 2006 (CEST)

Filmbilder, -plakate etc.

Natürlich sind Filmaufnahmen im Grunde auch Bilder, aber da hier möglicherweise andere Regelungen greifen, frag ich lieber nach:

  • Bei einzelnen Bildern aus einem Film, konkret, in Verwahrung eines Filmarchivs, ohne Nennung eines Urhebers, aber mit Angabe, dass das Filmarchiv "sämtliche Rechte" an den Abbildungen hält. Was gilt hier?
    • Ist der Kameramann offiziell der Rechteinhaber?
    • Oder das Filmproduktionsunternehmen?
    • Oder tatsächlich das Filmarchiv, welches diese Aufnahmen teils "sicherheitskopiert" (damit der alte Film nicht wegbrennt) hat, und die Aufnahmen auf verschiedenste Wege erhalten hat.
  • Und die Abbildung eines Plakates im Buch. Auf dem Plakat ist Text und mehrere Bilder zu sehen. Zu einer "freien" Verwendung: müssten hier alle Fotografen vor mind. 70 Jahren verstorben sein, inkl. Autor? Oder gilt hier auch ein anderes Recht? Grüße -- Otto Normalverbraucher 22:40, 9. Mai 2006 (CEST)

Das kann man so allgemein nicht beantworten. Bei Laufbildern erwirbt die Firma die Rechte, bei Lichtbildwerken kommts auf die vertragliche Vereinbarung an. Kopieren durch ein Archiv lässt keine Rechte entstehen. Plakat: es gelten Wikipedia:Bildrechte, nichts anderes --Historiograf 03:16, 11. Mai 2006 (CEST)

Wenn ich also lediglich Ausschnitte aus kopierten Filmszenen hochlade, bestehen dann keine oder die Rechte des Original-Erstellers (also die Herstellerfirma)? Und wenn die Firma Pleite ist, und keinen rechtlichen Nachfolger hat, wer hat dann die Rechte an den Filmen, oder sind sie dann "frei"? -- Otto Normalverbraucher 15:19, 11. Mai 2006 (CEST)

Es dürfen keinerlei Bilder aus Filmen hochgeladen werden, es sei denn die Einverständniserklärung Wikipedia:Textvorlagen liegt vor. Ist ein Verwerter insolvent, können die Rechte bei einer anderen Firma liegen oder an den Kameramann zurückfallen. Frei wird etwas nur nach Ablauf der Regelschutzfrist (im Zweifel 70 Jahre pma) --Historiograf 20:03, 11. Mai 2006 (CEST)

Gemeindewappen Oberösterreichs

Beim Wappen von Eberschwang (Bild:Gemeindewappen Eberschwang.jpg) befindet sich folgender Hinweis:

Lizenzhinweise: Bei der OÖ. Landesregierung wurde nachgefragt, ob die auf dem Server der Landesregierung befindlichen Darstellung der Wappen der Gemeinden für die Wikipedia werden dürfen. Laut Schreiben vom 20. Oktober 2004 (Aktenzeichen: Gem 110003/16 2004 Keh/Pl) ist die Verwendung des Gemeindewappens unter Wahrung des Ansehens der Gemeinde allgemein gestattet. Eine Weitergabe des Wappens unter der GNU-FDL ist damit möglich. Die Einschränkung "unter Wahrung des Ansehens der Gemeinde" stellt nur einen Hinweis auf die rechtliche Situation dar, die nicht durch Lizenzbedingungen abänderbar ist

Da bietet es sich an, einen entsprechenden Lizenzbaustein als Vorlage anzulegen und auf allen Wappen-Bildbeschreibungsseiten von oberösterreichischen Gemeinden einzubinden. Zur Zeit ist Bild:Kopfing.png mit einem Vorlage:Bild-Lizenz-unbekannt-Baustein markiert.

Ich habe einen entsprechenden Baustein entworfen:

GNU head Laut Schreiben vom 20. Oktober 2004 (Aktenzeichen: Gem 110003/16 2004 Keh/Pl) ist die Verwendung der auf dem Server der OÖ. Landesregierung befindlichen Darstellungen von Gemeindewappen ([35]) unter Wahrung des Ansehens der Gemeinde allgemein gestattet. Eine Weitergabe des Wappens unter der GNU Free Documentation License ist damit möglich. Die Einschränkung „unter Wahrung des Ansehens der Gemeinde“ stellt nur einen Hinweis auf die rechtliche Situation dar, die nicht durch Lizenzbedingungen abänderbar ist.

Ist das grundsätzlich zulässig?

(Ich hatte diese Frage ursprünglich auf Portal_Diskussion:Oberösterreich#Gemeindewappen gestellt.)
--Dralon 20:48, 10. Mai 2006 (CEST)

Diese Frage kann nur unser Wappenpapst Steschke beantworten... Ralf 21:05, 10. Mai 2006 (CEST)
Bitte keine Urheberrechte mit irgendwas anderes mischen. Und wie zur Hölle kommst Du auf GFDL? Wenn das Bild urheberrechtlich geschützt wäre (ich will das hier mal für den Wappenpapst dahingestellt lassen), wo ist die Benutzer:Rtc/Einverständniserklärung? (Achso: Lizenzvorlage als obskur abgelehnt.) --Rtc 13:37, 11. Mai 2006 (CEST)

Wenn das Wappen ein amtliches Werk ist, was wir bei deutschen Wappen Wikipedia:Wappen bejahen, braucht es die Einverständniserklärung nicht (die offizielle, vom Konsens der Community getragene Fassung steht unter Wikipedia:Textvorlagen) --Historiograf 20:00, 11. Mai 2006 (CEST)

Das ist die ähnliche Situation wie in NÖ. Die Wappendarstellung ist erlaubt (mit den übl. Einschränkungen - Ansehen der Gemeinde darf nicht geschädigt werden). Das zweite ist das Urheberrecht, wer die Wappen gezeichnet hat. Von dem muss die Lizenz dann ausgehen, ähnlich wie wir es bei den Wappen des Verlags Hölzel gemacht haben. Wenn die Wappen direkt auf dem Server der OÖ Ldsreg. liegen, dann könnte auch die Ldsreg. die Lizenz weitergeben. --K@rl 15:37, 17. Mai 2006 (CEST)
Ich hoffe, dass ich hier richtig bin. Es geht um die Wapppen von der Homepage des Land OÖ. Darf man jetzt dort die Wappen so einfach runternehmen oder nicht? Es geht um diesen Fall hier Bild:Wappen_Laakirchen.jpg --Pecy 18:03, 14. Jun 2006 (CEST)

Logo von Mattel und Masters of the Universe

Ich würde gerne den Artikel von Mattel ein wenig überarbeiten und frage mich, ob das Mattel-Logo [36] angesichts nicht erreichter Schöpfungshöhe einstellen kann. Gleiches gilt für eines von Mattels bekanntesten Produkten, den Masters of the Universe. Da sieht das Logo wie folgt aus: [37] Ich würde mich über eine Antwort freuen. --Melkor23 08:23, 11. Mai 2006 (CEST)

Ich sehe in beiden Fällen keinen Urheberrechtsschutz, können daher von mir aus eingestellt werden --Historiograf 19:58, 11. Mai 2006 (CEST)

Vielen Dank :-) --Melkor23 23:35, 11. Mai 2006 (CEST)

Bild mit Copyright, aber für Wikipedia erlaubt - was tun ?

Hallo :-)

Ich würde gerne das Bild von Jane Comerford veröffentlichen (http://www.texaslightning.net/presse/TL_jane.jpg).

Dazu habe ich die folgende Mail auf Anfrage erhalten:

Lieber Herr Grüner, unter Angabe des Copyrights dürfen Sie solche Bilder gern nutzen.

Sonnige Grüße

Sabrina Behrends E.S.P.ENTERTAINMENT Public Relations

Föhringer Allee 27 85774 Unterföhring Fon: 089 / 950087-22 Fax: 089 / 950087-25 www.esp-agentur.com

Kann ich dies Bild nun veröffentlichen oder nicht ? Einerseits ist ein Copyright drauf, andererseits erlauben sie die Veröffentlichung. Auf dem Bild selbst steht: "Abdruck honorarfrei. Beleg erbeten."

Nachdem ich kein Jurist bin, kann mir hier wer weiter helfen ?

Danke und Gruss, Alexander Grüner 13:41, 11. Mai 2006 (CEST)

Schaff einfach die allseits beliebte Benutzer:Rtc/Einverständniserklärung bei. --Rtc 13:42, 11. Mai 2006 (CEST)

Die offizielle Fassung, die exakt in die gleiche Richtung geht, steht auf Wikipedia:Textvorlagen. Rtc sieh bitte ein für allemal davon ab, deine eigene, nicht von einem Konsens der Community getragene Formulierung hier ständig als allein existierende anzupreisen --Historiograf 19:56, 11. Mai 2006 (CEST)

Damit Du endlich Ruhe gibst, habe ich den Einleitungstext angepasst. Ich hoffe, es ist dem Herrn jetzt genehm. --Rtc 07:41, 12. Mai 2006 (CEST)

Schöpfungshöhe bei Logos (wieder mal …)

Ich bin vor einigen Minuten über „Bild:Logo_Barbie.png“ gestolpert, das aufgrund vermeintlich mangelnder Schöpfungshöhe als gemeinfrei gekennzeichnet wurde. Ebenfalls hochgeladen hat dieser Benutzer die folgenden Logos, abermals mit „{{Bild-PD-Markenrecht}}“ gekennzeichnet:

Nun ist nach meiner Laieneinschätzung die erforderliche Schöpfungshöhe aber in jedem einzelnen dieser Fälle gegeben. Ehe ich allerdings für jedes einzelne Logo einen Löschantrag stelle, möchte ich meine Vermutung dann doch gerne von fachkundiger Seite bestätigt haben. ↗ Holger Thølking (d·b) 14:59, 11. Mai 2006 (CEST)

Wo ist jetzt das Problem? Triviale Ansammlungen von trivialen geometrischen Formen sind nicht geschützt und Schriftarten als solche sind auch nicht geschützt. --Rtc 15:38, 11. Mai 2006 (CEST)
War die Frage nach dem Problem eine rhetorische? Meine Definition von Trivialität ist eine andere, aber na gut, Du kennst Dich da offenbar besser aus … ↗ Holger Thølking (d·b) 16:00, 11. Mai 2006 (CEST)
Sei so nett und lies Schöpfungshöhe, keines der hier genannten Logos kommt dem Anspruch der Rechtsprechung an ein urheberrechtlich geschütztes Werk auch nur nahe. --h-stt !? 17:31, 11. Mai 2006 (CEST)
Deckt sich das hier mit meiner Frage? --Melkor23 18:12, 11. Mai 2006 (CEST)
Ich habe bei meiner Auswahl der eingestellten Logos auf die Rechtsprechung zu Werken der angewandten Kunst gestützt. Wer hier Probleme hat, sieht möglicherweise Gespenster ;-) <ironie> @Holger: Danke auch für den Hinweis auf meiner Benutzerdisk. </ironie> Gruß --Logosammler 18:28, 11. Mai 2006 (CEST)

Ich kann die Vermutung, dass die Logos geschützt sind, von fachkundiger Seite NICHT bestätigen (ACK H-stt). Logos sind dem Geschmacksmusterrechtlichen Schutz zugänglich, was bedeutet, dass nicht jedes Logo, sondern nur die, die eine handwerkliche Gestaltung, deutlich überragen, geschützt sind. Wie man mit leeren Worthülsen ein solches Überragen behauptet, zeigen die Ausführungen von Rtc auf den Bildlöschkandidaten (zum WM-Logo). Wir müssen hier damit leben, dass Leute wie Avatar sich gegen die Rspr. des Bundesverfassungsgerichts stellen und sich - angeblich, um dieses Projekt vor Schaden zu bewahren - zum Fürsprecher von Design-Lobbyisten machen, denen der fehlende Urheberrechtsschutz ein Dorn im Auge ist. Hier gibt es keine mathematischen Gewissheiten, aber einen gewissen Spielraum, den wir angesichts unserer sonst so strikten Haltung eben nutzen sollten, da sich eine Firma es zweimal überlegen wird, uns oder einen Hochlader in einer Grauzone zu verklagen. Gerade weil viele Gerichtsentscheidungen in Sachen Schöpfungshöhe so willkürlich anmuten, bin ich gegen eine Position Im Zweifel gegen das Logo bei sehr einfachen Gestaltungen --Historiograf 19:53, 11. Mai 2006 (CEST)

Bitte stell mich hier nicht fahrlässig auf eine Stufe mit Avatar, dessen Position ich in keinster Weise teile. --Rtc 07:41, 12. Mai 2006 (CEST)

Wiki.png und GFDL

Könnte sich vielleicht mal jemand bequemen und mir hier eine Antwort geben? Jan 23:16, 15. Mai 2006 (CEST)

Da ist doch alles gesagt, siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ#Wieso_steht_das_Wikipedia-Logo_nicht_unter_der_GNU_FDL.3F --Historiograf 00:36, 16. Mai 2006 (CEST)

Münzbild von Bahram V.

Ich wollte dem Sasanidenkönig ein schönes Münzbild spendieren. Im englischen Artikel ist dieses Foto abgebildet - ich sehe das doch richtig, dass ich mich beim Benutzer Amir, der das Bild hochgeladen hat, noch einmal nach der genauen Quelle informieren muss, oder nicht? --Benowar 13:05, 16. Mai 2006 (CEST)

Siehst du sehr richtig. Es gibt unendlich viele Möglichkeiten, aus mangelndem Wissen (z.B. weil man Münzen für zweidimensional hält) einen falschen PD-Baustein in ein Bild zu klatschen --Historiograf 13:13, 16. Mai 2006 (CEST)

Danke für die Antwort - ich hoffe, er meldet sich (habe mal schlechte Erfahrungen mit dem Benutzer gemacht). --Benowar

Ich hätte ein paar fragen zu diesem Bild.

Die Schriftrollen wurden erst 1947 gefunden, aber der Urheber des Papyrus ist fast 2000 Jahre tod. Ist das Papyrus damit gemeinfrei?

Wenn das Papyrus selbst gemeinfrei ist, ist dieses Photo eine zweidimensionale Reproduktion?

Wenn man den Text oben und unten abschneidet, kann man dann das Photo in Wikipedia verwenden?

Danke, Secular mind 02:36, 19. Mai 2006 (CEST)

Der Papyrus ist nach deutschem Recht gemeinfrei, sofern er länger als 25 Jahre erstpubliziert wurde, siehe Editio princeps. Als zweidimensional würde ich alles gelten lassen, was genauso aussieht wie das Produkt eines Flachbettscanners, sofern die Vorlage in etwa eben ist. --Historiograf 02:51, 19. Mai 2006 (CEST)

Zum Glück greift hier Editio princeps nicht, das sollte kein Problem darstellen. --Ralf 03:18, 19. Mai 2006 (CEST)

Kann mir mal jemand sagen warum das PD sein soll? Das das vor 1923 aufgenommen sein soll möchte ich doch mal ganz stark bezweifeln.--Wiggum 22:33, 19. Mai 2006 (CEST)

Klare Urheberrechtsverletzung, das Bild gehört gelöscht. Es ist mehr als unwahrscheinlich, daß der Fotograf 1936 gestorben ist. Das Bild wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht von einer US-Regierungsbehörde aufgenommen, sondern von einem deutschen Fotografen. Daß der 1936 verstorben ist, ist unklar - vielmehr muß man davon ausgehen, daß seine Erben noch Urheberrechtsschutz beanspruchen können. --Ralf 23:18, 19. Mai 2006 (CEST)
Dann könnte man ja auch die Seitensperre aufheben und den LA wiederherstellen. Ich habe grade mal kursorisch die anderen Bilder aus Adolf Hitler durchgesehen, da dürfte noch einiges im Argen liegen. Wie bewerten wir eigentlich die National-Archives-Pauschalfreigaben?--Wiggum 23:29, 19. Mai 2006 (CEST)
Wozu Seitensperre aufheben und LA wiederherstellen? Dass das Bild in Commons liegt, hast du hoffentlich bemerkt. Vielleicht auch mal den Uploader fragen, was er dazu zu sagen hat. MfG. --BLueFiSH  06:21, 20. Mai 2006 (CEST)

Wir richten uns nach de-Recht, da ist US vor 1923 irrelevant --Historiograf 23:52, 19. Mai 2006 (CEST)

Kann mal jemand die Bebilderung ansehen? Bei dem Filmplakat gibt es eine nicht gerade glaubwürdige Erklärung bei Bild Diskussion:Filmplakat Wachtmeister Zumbühl von Urs Odermatt.jpg. Kenn mich da aber nicht so aus. - Marion

Hiermit erkläre ich, dass ich der Kaiser von China bin. gez. Kaiser von China. Nein im Ernst: aus solchen Gründen wollen wir, dass solche Freigaben an info@wikipedia.de mit nachprüfbarer Mail gehen. Aus dem OTRS werden sie dann auf der Disku mit Ticketnummer vermerkt. Das Filmplakat mag ja freigegeben sein, aber sind die anderen Bilder nicht trotzdem URVs? --Historiograf 00:57, 21. Mai 2006 (CEST)

Laut den Angaben sind Plakat und Fotos alle vom selben Urheber/Fotografen namens Arnold Odermatt und alle von Urs Odermatt freigegeben, der erklärt, über das ausschließliche Nutzungsrecht zu verfügen. --Rosenzweig δ 18:11, 21. Mai 2006 (CEST)

Ich wollte es ja nicht, aber Rosenzweig zwingt mich dazu. Abgesehen von der Authentifizierungsproblematik gilt folgendes. Der Regisseur des Films muss nachweisen bzw. glaubhaft machen, dass er Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte der vom Kameramann, der NICHT Odermatt heisst, gefertigten Lichtbilder bzw. Lichtbildwerke ist. Diese Rechte liegen standardmäßig beim Filmhersteller i.S. des UrhG. Filmhersteller ist nicht der Regisseur, sondern die Produktionsfirma. Es ist nun denkbar, dass Odermatt auch für diese Firma sprechen kann, aber zwingend ist es nicht. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:19, 21. Mai 2006 (CEST)

Zustimmung dazu, dass er glaubhaft nachweisen muss, im Besitz der genannten Rechte zu sein. Bei sämtlichen Fotos handelt es sich dem Augenschein nach um Standphotos zum Film, vermutlich aus dem zum Schluss des Abschnitts "aus dem Drehbuch" genannten Werk „Urs Odermatt: Wachtmeister Zumbühl. Drehbuch zu einem Spielfilm mit 79 Standphotos von Arnold Odermatt. Benteli Verlag, Bern 1994. ISBN 3-7165-0960-4.“ Vom Kameramann des Filmes, nach dieser Quelle Rainer Klausmann (hier links im Bild), ist nirgends die Rede. Nachdem Urs Odermatt ausweislich der Wikipedia-Artikel der Sohn des Fotografen Arnold Odermatt ist und dessen Werk herausgibt, ist es durchaus vorstellbar, dass er im Besitz besagter Rechte ist. Sofern er das auch zufriedenstellend nachweist, müsste es ok sein. --Rosenzweig δ 21:39, 21. Mai 2006 (CEST)

Zustimmung dazu. Ich war mir nicht im klaren, wer Standfotos anfertigt. Das ist eine Sachfrage, die Filmexperten klären sollten --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 21:42, 21. Mai 2006 (CEST)

Siehe auch Diskussion:Der Tod zu Basel, dort gibt es schon eine Bestätigung von Urs Odermatt zumindest für den entsprechenden Text. --Jan Arne Petersen

Da ich die Bilder reingehaengt habe: Die Bilder zu "Wachtmeister Zumbühl" sind Standbilder, sie wurden dazumal auch als PR-Photos verwendet. Urs Odermatt ist Mitinhaber einer der Produktionsfirmen des Filmes, Nordwest Film AG. Bei Nennung des Filmes sind die Bilder frei. --Coco wiki 10:00, 24. Mai 2006 (CEST)

Ach ja, was ich noch anfuegen wollte: diese Idee, die Erlaubnis auf die Diskussionseite zu haengen, stammt nicht wirklich von mir, die wurde mir von einem der admins nahe gelegt. Schien auch mir ein wenig beliebig, wurde aber so akzeptiert. --Coco wiki 10:06, 24. Mai 2006 (CEST)

"Bei Nennung des Films" ist eine Einschränkung, die jede freie Lizenz zu Nicht macht, also nicht akzeptiert werden kann. Nur die Nennung des Urhebers kann verlangt werden. --Raymond Disk. 00:15, 26. Mai 2006 (CEST)

Das sehe ich nicht so. CC lässt in der jüngsten Version dem Urheber die Freiheit, in welcher Weise seine Urheberschaft zum Ausdruck gebracht werden kann. Nennung des Films ist nichts anderes als eine erweiterte Quellenangabe, die zu fordern absolut legitim ist. Selbst die Forderung Fotograf, Regisseur, Filmtitel und Jahreszahl zu nennen, wäre OK, da es auch solche Copyright-Vermerke gibt. Die Freigabe muss allerdings - tunlichst mit Wikipedia:Textvorlagen - an info @ wikipedia gesandt werden und wird dann auf der Diskussionsseite von den OTRS-Bearbeitern bestätigt. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:38, 26. Mai 2006 (CEST)

Danke für die Aufklärung, das war mir so nicht bewusst. Mittlerweile haben wir auch die Freigabe per E-Mail erhalten und ich habe sie mit Ticketnummer in allen Bildern vermerkt. --Raymond Disk. 20:46, 26. Mai 2006 (CEST)

Fotos von Geräten mit Logos

Wie verhält es sich mit Fotos von z. B. elektronischen Geräten, auf denen u. U. Firmenlogos zu sehen sind (wie z. B. auf diesem Bild)? --Jarlhelm 01:11, 22. Mai 2006 (CEST)

Die sind idR unproblematisch, zumal bei den Logos meist nicht von Schöpfungshöhe auszugehen ist --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 02:25, 22. Mai 2006 (CEST)

Commons template

I won't inflict my poor German on you all. A new template appeared on Commons, commons:Template:PD-BW, with a claim about German copyright law. Presumably this is in reference to the official work exemption. Is this template likely to be a correct application? Rmhermen 18:15, 22. Mai 2006 (CEST)

Here is the pendant on the german wikipedia. (Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder {{Bild-PD-BW}}) --84.181.214.163 23:48, 22. Mai 2006 (CEST)

Panoramafreiheit

Gibt es die Vorlage "Panoramafreiheit" auch für Wikimedia Commons, oder müssen entsprechende Fotos unter de.wikipedia.org eingestellt werden? --84.153.238.164 23:34, 22. Mai 2006 (CEST)

Weder noch. Es gibt sie mW noch nicht, solche Fotos werden bis auf weiteres auf Commons geduldet --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 23:43, 22. Mai 2006 (CEST)

Nachkolorierung eines PD-Bildes

Wie sieht die Rechtslage eigentlich aus, wenn ein Bild, dass bereits im 17. Jahrhundert entstand, im Jahre 1930 abgezeichnet bzw. kopiert und dabei gleichzeitig koloriert wird? Das Original ist ja bereits PD und wenn es sich bei dem später entstandenen Bild nur um eine Kopie handelt würde ich das gleiche dafür annehmen. Nur bin ich mir bzgl. der Kolorierung nicht ganz schlüssig, ob es sich dabei um eine eigenständige Schöpfungshöhe handelt. Ansonsten ist bei besagtem Bild noch angegeben, dass eine Veröffentlichung honorarfrei gestattet ist. Wie sieht es aus, darf man das hochladen? Eventuell auf die Commons mit dem CopyrightedFreeUse-Vermerk, sofern es sich bei der kolorierten Kopie nicht um PD handelt? --NickKnatterton - !? 11:58, 23. Mai 2006 (CEST)

Die Möglichkeit des "honorarfreien Abdrucks" erfüllt nach gängiger Praxis hier und auf Commons nicht die Kriterien für "copyrightedfreeuse" bzw. "pd-author". Sofern der Autor es nicht freigegeben hat, könnte man also nur noch prüfen, ob die Kolorierung selbst unterhalb der Grenze für Schöpfungshöhe bleibt. Ich möchte mir da keine Meinung zu anmaßen, es wäre aber auch für andere sicherlich hilfreich, wenn Du das Bild näher bezeichnen bzw. temporär auf privaten Webspace hochladen könntest. --Svencb 16:52, 23. Mai 2006 (CEST)

Es ist doch absolut klar und sollte nach Lektüre von Schöpfungshöhe absolut eindeutig sein, dass es immer auf den Einzelfall ankommt und ohne so ein Bild gesehen zu haben man nichts sagen kann --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:26, 23. Mai 2006 (CEST)

Es geht um die farbige Version des Vogelschauplans auf Münster im Original von Everhard Alerdinck: [38] --NickKnatterton - !? 10:04, 24. Mai 2006 (CEST)

Kann man sich sicher drüber streiten. Ich würde mal sagen, dass die Kolorierung durchaus die Hürde der Schöpfungshöhe überspringen könnte --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 21:49, 24. Mai 2006 (CEST)

Sehe ich ebenso, in meinen Augen ist eine Schöpfungshöhe gegeben. Ralf 21:57, 24. Mai 2006 (CEST)

Danke für die Einschätzung. Habe jetzt erstmal eine Anfrage gestellt, ob wir das entsprechend nutzen dürfen. --NickKnatterton - !? 22:33, 24. Mai 2006 (CEST)

Nutzbar

Ist diese Lithografie von Wilhelm von Engerth nutzbar. Liesel 09:54, 26. Mai 2006 (CEST)

Gemäß Wikipedia:Bildrechte ja, wenn du nicht herauskriegen kannst, ob A. Bauer länger als 70 Jahre tot ist, was eher anzunehmen ist. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:30, 26. Mai 2006 (CEST)

immer 100 Jahre bei Autor unbekannt?

Bevor ich zwei Bilder zum Löschen vorschlage, wollte ich mich nur nochmal vergewissern, dass ich mit dem Verständnis der WP-Regelung nicht falsch liege. Konkret geht es um zwei hier erwähnte Bilder. Danke und Gruß --BLueFiSH  (Langeweile?) 00:03, 30. Mai 2006 (CEST)

Jepp, immer 100 Jahre. Bliebe noch die Frage, was ist, wenn der Autor zwar bekannt ist, aber kein Todesdatum bekannt ist? --MarkGGN D 00:23, 30. Mai 2006 (CEST)

Da gilt wie Wikipedia:Bildrechte das Gleiche. Ich frage mich wirklich, was an Die deutschsprachige Wikipedia akzeptiert alle Bilder, die 100 Jahre oder älter sind, ohne expliziten Nachweis des Todesdatums des Urhebers als gemeinfrei, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist. unklar sein könnte. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 03:33, 30. Mai 2006 (CEST)

Verweis auf den Autor als Teil das Bildes

Können Bilder für WK verwendet werden, in welchen der Autor sich selbst als Urheber "hineingestempelt" hat ? Auch wenn er sich gleichzeitig für eines der in WK üblichen Lizenzmodelle entscheidet ? Danke, mfg RalfDA 15:05, 30. Mai 2006 (CEST)

Was heisst WK? --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:39, 30. Mai 2006 (CEST)

Sorry, sollte WP für Wikipedia lauten. RalfDA 12:52, 31. Mai 2006 (CEST)

Universitätswappen

Hallo!

Habe diesmal eine Frage zur Nutzung von Wappen von Universitäten. Und zwar gab es zu Bild:Siegel Universitaet Muenster.jpg die Diskussion, ob das hier überhaupt verwendet werden darf. Bei besagtem Bild wird auf Bild:Universitaet zu Koeln-Siegel.jpg verwiesen, und bei meiner Recherche bin ich da auf diese Diskussion darüber gestoßen (ganz unten auf der Seite). Demnach wurde dem Bild eine gewisse Unbedenklichkeit zur Nutzung bescheinigt. In der Diskussion zur WWU wurde aber auf ein Rechtsgutachten vom letzten Jahr (http://meta.wikimedia.org/wiki/Rechtsfragen_M%C3%A4rz_2005#VII._Bilder) verwiesen, wo es heißt: "Daneben können Wappen etc. namensrechtlichen Schutz genießen. Dies ist dann der Fall, wenn sie aufgrund ihrer individualisierenden Unterscheidungskraft geeignet sind, auf den Namensträger hinzuweisen. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass eine bestimmte Institution oder Person mit einem Wappen etc. bezeichnet werden soll und kann (z.B. Universitätsemblem, Rotes Kreuz). Besteht urheberrechtlicher oder namensrechtlicher Schutz, dürfen entsprechende Flaggen, Wappen oder sonstige Symbole nicht ohne Weiteres bei Wikipedia eingestellt werden. Vielmehr bedarf es in diesen Fällen einer Genehmigung durch die jeweiligen Rechtsinhaber."

Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Wie sieht es mit den o.g. Siegeln aus. Können wir die so verwenden oder muss noch eine Genehmigung eingeholt werden? --NickKnatterton - !? 18:07, 30. Mai 2006 (CEST)

Die unsinnige Ansicht des Rechtsgutachtens ("Schlechtachtens") wird hier abgelehnt. Es vermengt urheberrechtliche und andere Rechte. Wenn Wappen von Universitäten gemeinfrei sind oder keine Schöpfungshöhe haben, können sie bedenkenlos verwendet werden. Das dürfte auch Wappenpapst Steschke bestätigen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:38, 30. Mai 2006 (CEST)
Die Aussagen aus Amtliches Wappen sind voll auf die Siegel der deutschen öffentlichen Anstalten, Körperschaften und Stiftungen übertragbar. Die vorliegenden Urteile zur missbräuchlichen Nutzung von Universitätswappen berufen sich allesamt ausschließlich auf das Namensrecht, mit dem wir hier kein Problem haben, da wir das Siegel nicht führen, sondern ausschließlich darstellen. --ST 21:10, 30. Mai 2006 (CEST)
Danke für die Auskunft! --NickKnatterton - !? 21:42, 30. Mai 2006 (CEST)