Bundesamt für Verfassungsschutz

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Bundesamt für Verfassungsschutz
— BfV —

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Staatliche Ebene Bund
Stellung Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Gründung 7. November 1950
Hauptsitz Köln
Behördenleitung Präsident
Thomas Haldenwang[1]

Vizepräsident
Michael Niemeier[2]
Vizepräsident
Sinan Selen[3]

Bedienstete ca. 3.100 (Stand: 2017)
Haushaltsvolumen 348.966.000 EUR[4]
Netzauftritt www.verfassungsschutz.de
Emblem des Bundesamts für Verfassungsschutz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist ein deutscher Inlands­nachrichtendienst, dessen wichtigste Aufgabe die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Spionageabwehr ist (§ 3 Abs. 1 BVerfSchG). Das Amt darf Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung anwenden (§ 8 Abs. 2 Satz  BVerfSchG), verfügt aber über keine polizeilichen Vollzugsbefugnisse.

Zusammen mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) gehört das BfV zu den drei Nachrichtendiensten des Bundes. Es ist dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) nachgeordnet, untersteht dessen Dienst- sowie Fachaufsicht und wird vom Präsidenten des BfV geleitet. Aufgaben und Befugnisse sowie die Zusammenarbeit mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz sind im Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) geregelt.

Das BfV ermittelt gemäß § 5 Abs. 2 BVerfSchG bei gegen den Bund gerichteten oder länder­übergreifenden Bestrebungen und Tätigkeiten (siehe Auftrag), bei Sachverhalten mit außenpolitischer Bedeutsamkeit oder auf Ersuchen einer der 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz, die als Landesämter oder Abteilungen des Innenministeriums nicht dem BfV, sondern – wie auch die Landespolizeien – dem jeweiligen Innenminister des betreffenden Bundeslandes unterstehen. Der Bund hat Weisungsrechte gegenüber den Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, wenn ein Angriff auf die „[…] verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt“ (§ 7 BVerfSchG).

Geschichte

Bericht über das im Auftrag der US-Army arbeitende „Amt für Verfassungsschutz“ vom September 1950

Ein indirekter Vorläufer des Bundesamtes war in der Weimarer Republik der Reichskommissar für Überwachung der öffentlichen Ordnung, der von 1920 bis 1929 existierte und ebenfalls über keine polizeilichen Befugnisse verfügte, sondern die Nachrichtengewinnung über verfassungsfeindliche Bestrebungen im Deutschen Reich koordinierte.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde am 7. November 1950 durch die Initiative der Alliierten Hohen Kommissare John Jay McCloy, Ivone Kirkpatrick und André François-Poncet aufgrund des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 27. September 1950 gegründet. Bereits vorher betrieb die United States Army in Deutschland eine Tarneinrichtung namens „Amt für Verfassungsschutz“, deren Agenten unter anderem die Aufgabe hatten, Informationen über die 1945 wieder zugelassene KPD zu sammeln.[5] Der Aufbau in der Gründungsphase wurde von den Sicherheitsdirektoren der Hohen Kommissare bis in Details gelenkt, um zu verhindern, dass eine neue Gestapo entstehen könnte. Dies blieb auch weiter ein zentrales Leitmotiv für die organisatorische Entwicklung des Bundesamts. Darüber hinaus bestimmten die Alliierten nicht nur den ersten Präsidenten des Bundesamts aus den Vorschlägen der Bundesregierung, sondern kontrollierten und genehmigten die Einstellung des Personals, so dass ehemalige Angehörige der verbrecherischen NS-Organisationen Gestapo, SS und SD des Reichssicherheitshauptamts dort zunächst nicht beschäftigt wurden.[6]

Bis 1955 stand die Behörde unter Aufsicht der Alliierten. Die Befugnisse und die Arbeitsweise des Amtes entsprachen den Vorgaben des Polizeibriefes der Alliierten vom 14. April 1949; dieser erlaubte die Einrichtung einer „Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten“. Grundlage der Tätigkeit sollte von Anfang an das Sammeln von Nachrichten ohne polizeiliche Exekutivbefugnisse sein. Diese Trennung geheimdienstlicher und polizeilicher Tätigkeiten (sog. Trennungsgebot, vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 BVerfSchG) ist eine Reaktion auf die Erfahrungen mit der Geheimen Staatspolizei als politischer Polizei.[7]

Trotz dieser organisatorischen Abgrenzung gab es starke personelle Kontinuitäten; bis zum Ende der alliierten Aufsicht 1955 waren viele ehemalige Mitarbeiter der Gestapo als freie Mitarbeiter oder in Tarnfirmen beschäftigt, danach auch regulär im Amt. Daneben wuchs eine jüngere Generation juristisch geschulter Mitarbeiter heran, denen die Methoden der "alten Hasen" suspekt waren. 1963 wurden noch 16 Mitarbeiter als ehemalige Mitglieder von Gestapo, SS oder SD ermittelt. Den Alliierten war dies bekannt, es war ihnen im antikommunistischen Kampf des Kalten Krieges aber nicht mehr wichtig. Sie wurden in andere Ämter versetzt. Danach war der Öffentlichkeit auch die Mitgliedschaft in der NSDAP zunehmend suspekt für eine leitende Tätigkeit, sodass der Behördenleiter Schrübbers 1972 in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde. Mit der Neuen Linken differenzierte sich das Feld der zu beobachtenden Verfassungsgegner, insbesondere durch den Linksterrorismus der RAF seit 1968 sowie den internationalen Terrorismus, der in Deutschland seit dem Attentat an den Olympischen Spielen 1972 spürbar wurde.[8]

Der damalige Präsident des Amtes, Heinz Fromm, berief 2009 eine Kommission ein, die diese Vergangenheit und weitere Bezüge des Amtes zur NS-Zeit auf Grundlage der Archivdaten detailliert aufklären sollte.[7] Die Kommission nahm erst im November 2011 ihre Arbeit auf.[9] Am 1. Oktober 2013 wurden ein erstes Zwischenergebnis veröffentlicht, bei dem die verantwortlichen Bochumer Historiker Constantin Goschler und Michael Wala einen „durch vielerlei Umstände stark reduzierte[n] Quellenbestand“ feststellten. Durch Auswertung von Impflisten, Dokumenten von Personalratswahlen sei eine Personaldatenbank mit etwa 1500 Namen erstellt worden. Bei 13 % aller BfV-Mitarbeiter sei ein NS-Hintergrund feststellbar gewesen.[10]

Auftrag

Die Aufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz ergeben sich aus § 3 BVerfSchG (Aufgaben des Verfassungsschutzes) in Verbindung mit § 5 BVerfSchG (Abgrenzung zwischen Bund und Ländern):

Wehrhafte Demokratie

Eine wesentliche Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist das Sammeln und Auswerten von Informationen, beispielsweise sach- oder personenbezogene Auskünfte, Nachrichten oder Unterlagen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Es ist also eingebunden in das Konzept der Wehrhaften Demokratie, nachdem ein „Frühwarnsystem“ eingerichtet wird, um Gefährdungen bereits „im Vorfeld einer konkreten Gefahr zu erkennen, um hierauf politisch und/oder rechtlich rechtzeitig reagieren zu können.“[11]

Hierzu gehören unter anderem politische oder gewalttätige Aktivitäten, die aufgrund ihrer antidemokratischen Einstellungen bzw. Absichten die Sicherheit bzw. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden, wie zum Beispiel extrem links beziehungsweise rechts gerichtete Parteien und Organisationen oder terroristische Vereinigungen. So stehen beispielsweise die als rechtsextrem eingestufte NPD, die als linksextrem eingestufte Deutsche Kommunistische Partei, die Vereinigung Scientology oder das Terrornetzwerk Al-Qaida aufgrund von als verfassungsfeindlich oder terroristisch eingestuften Aktivitäten unter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Das Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnik der Bundespolizei unterstützt das BfV gemäß § 10Bundespolizeigesetz auf dem Gebiet der Funktechnik.

Im Jahr 2008 forderten die Leiter der Verfassungsschutzbehörden gezielt die strategische Überwachung von relevanten Internet-Knoten (wie z. B. dem DE-CIX).[12]

Spionageabwehr

Ebenso gesetzlicher Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist die Aufklärung von „sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten […] für eine fremde Macht“ (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 BVerfSchG), d. h. die sog. Spionageabwehr im Inland. Hier gilt es, die Tätigkeiten fremder Nachrichtendienste aufzuklären und deren Spionagetätigkeit gegen politische und öffentliche Institutionen (z. B. politische Parteien oder Regierungsbehörden) oder Wirtschaftsunternehmen zu verhindern.[13] Hierzu gehört auch die Aufdeckung von illegalen Geschäften oder Know-How-Abflüssen, die der Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen dienen könnten. Entsprechende Aktivitäten, die im Ausland stattfinden, werden vom Bundesnachrichtendienst beobachtet.

Die Abwehr von Spionage im Bereich der Bundeswehr bzw. des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung (§ 1 Abs. 1 MADG) ist Aufgabe des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst.

Geheim- und Wirtschaftsschutz

Ein weiteres Aufgabengebiet des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist der Geheim- und Wirtschaftsschutz. Bezogen auf die Arbeit des BfV sind hierunter Vorschriften und Handlungsanweisungen bzw. -empfehlungen zu verstehen, die den Schutz von Verschlusssachen des Staates und der von ihm beauftragten Industrie (Geheimschutz) bzw. von Geschäftsgeheimnissen (Wirtschaftsschutz) vor unbefugtem Zugriff gewährleisten sollen. Das BfV bietet hierzu Publikationen im Internet[14] sowie Beratungen von Wirtschaftsunternehmen an. Zudem führt das BfV Sicherheitsüberprüfungen für Personal in geheimschutzbetreuten Bereichen von Wirtschaftsunternehmen durch. Die Informationsvermittlung zwischen dem BfV und der Wirtschaft wird seit 2008 im „Ressortkreis Wirtschaftsschutz“ von der Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft übernommen.[15]

Tätigkeit und Methodik

Die nachrichtendienstliche Aufklärung dient primär der Information der Regierungen von Bund und Ländern sowie der Öffentlichkeit, die jeweils aus den Erkenntnissen politische Folgerungen ziehen müssen.[11]

Voraussetzung für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte, also „ein hinreichend gewichtiger Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen“ (BVerwGE 114, 258 [268]). Diese Feststellung ist durch den Beobachteten gerichtlich kontrollierbar. Um die Grundlage für eine Beobachtung gerichtsfest zu legen, muss der Verfassungsschutz die Möglichkeit haben, eine Prüfung vorzunehmen. Hierzu kommt nur die Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen in Betracht, was bei öffentlichen Kommunikationsinhalten noch nicht grundrechtsrelevant ist.[11] Das BfV spricht in diesem Stadium von einem „Prüffall“.

Wenn die Prüfung einen Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen ergibt, leitet das Bundesamt einen „Verdachtsfall“ ein. Jetzt darf das BfV personenbezogene Daten erheben und eine Aufklärung mittels einzelner nachrichtendienstlicher Mittel vornehmen. Dazu gehören insbesondere der Einsatz von Beobachtern, die gezielt Veranstaltungen besuchen. Verdeckte Mitarbeiter oder die Kommunikationsüberwachung ist in diesem Fall nicht zulässig, wenn nicht weitere Voraussetzungen erfüllt werden.[11]

Das BfV verwendet zusammen mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz ein Computersystem mit dem Namen NADIS zur Speicherung von personenbezogenen Daten.

Zur Sammlung von Informationen bedient sich das Bundesamt für Verfassungsschutz verschiedener Möglichkeiten:

Öffentliche Quellen

Den größten Teil seiner Informationen bezieht das Bundesamt für Verfassungsschutz aus öffentlichen Quellen, wie Zeitungen, Fernsehen, dem Internet, Flugblättern und ähnlichem. Zudem besuchen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz öffentliche Informationsveranstaltungen beobachteter Organisationen.

Hauptartikel: Open Source Intelligence

Nachrichtendienstliche Mittel

Das BfV darf gemäß § 8 BVerfSchG sog. nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. So werden zum Beispiel durch das BfV Informationen von V-Personen (Quellen) gewonnen, die sich in extremistischen oder terroristischen Kreisen bewegen. Diese waren z. B. auch bei der NPD aktiv sind, woran letztlich das erste NPD-Verbotsverfahren scheiterte, weil sie aus Gründen des Quellenschutzes nicht als Zeugen im Verbotsverfahren benannt werden konnten.

Auch darf das BfV Observationen durchführen, heimliche Bild- und Tonaufzeichnungen anfertigen und Tarnkennzeichen und Tarnpapiere nutzen.

Das BfV ist zudem zur Brief- und Telekommunikationsüberwachung (Aufzeichnung von Telefongesprächen, Internet- und sonstige Datenübertragungen, Mobilfunkzellenabfragen) ermächtigt. Bei der Durchführung dieser Aktionen ist es jedoch an das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses gebunden. Die Überwachung von sog. gebündelter Telekommunikation (etwa über Satellit oder in Internet-Knoten) ist gemäß § 5 G 10 dem Bundesnachrichtendienst vorbehalten.

Online-Durchsuchungen

Die Behörde macht gegenüber der Öffentlichkeit keine Angaben zur Praxis der Online-Durchsuchungen. Ob grundsätzlich Online-Durchsuchungen durch Behörden zulässig sind, ist umstritten.[16] Veröffentlichungen des Chaos Computer Clubs im Oktober 2011 berichteten über Mängel polizeilich und nachrichtendienstlich eingesetzter Software zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und lösten die sog. Staatstrojaner-Affäre aus.

Steuersatz

Informanten (V-Leute) der Geheimdienstbehörden in Deutschland müssen nur einen ermäßigten Steuersatz in Höhe von 10 Prozent auf ihre Einkünfte zahlen.[17]

Zusammenarbeit mit anderen Geheimdiensten

Das Bundesamt arbeitet mit inländischen und ausländischen Geheimdiensten zusammen. Dabei kam es in mindestens einem Fall vor, dass der Verfassungsschutz sich für die Enttarnung eines US-Spions um Mithilfe an US-Behörden gewandt hat. Es handelte sich um einen Spion der US-Geheimdienstbehörde NSA, der den NSA-Untersuchungsausschuss ausspionierte.[18]

Rechtsgrundlage und Kontrolle

Zentrale Rechtsgrundlage der Tätigkeit des BfV ist das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz, BVerfSchG) von 1950 in seiner jeweils gültigen Fassung.

Kontrolle bzw. Rechenschaftslegung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird – wie der BND und der MAD – im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags in Zusammenarbeit mit dem Vertrauensgremium nach § 10a Abs. 2 BHO überwacht. Letzterem obliegt die Bewilligung der geheimzuhaltenden Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste.

Zur Rechenschaftslegung und zur allgemeinen Information über politischen Extremismus, Spionageabwehr und Geheimschutz veröffentlicht der Bundesinnenminister jährlich einen kostenfrei auf Anforderung erhältlichen Verfassungsschutzbericht, der auch auf der Homepage heruntergeladen werden kann.

Vom Staat unabhängige Beobachter

Besonders in den 1980er Jahren gab es bundesweit Gruppen wie die Initiative „Bürger beobachten die Polizei“, die die Aktivitäten des Verfassungsschutzes kritisch begleiteten. Auch in der Humanistischen Union und in vielen (links-)liberalen und linken Organisationen ist der Verfassungsschutz seit langem eines der zentralen Themen, wenn es um die Fragen nach einer offenen und demokratischen Gesellschaft geht. Dazu zählt auch das „Komitee für Grundrechte und Demokratie“ und andere Menschenrechtsorganisationen. Das Magazin Bürgerrechte & Polizei/CILIP berichtet seit dieser Zeit regelmäßig auch über Problematiken, die mit dem Verfassungsschutz verbunden sind.

Zu einem Skandal kam es 1991, als in der Berliner Autonomen-Szene der Verfassungsschutzbericht bereits vor seiner offiziellen Veröffentlichung auf Plenen und im autonomen Wochenblatt „interim“ vorgestellt und diskutiert wurde. So genannte „Ansprechversuche“ seitens des Verfassungsschutzes wurden publik gemacht. Die Diskussionen um die „Militanz“ wurden dabei auch vor dem Hintergrund der Verfassungsschutzaktivitäten geführt, dessen Aktionen, wie die Bereitstellung einer Bombe für die Gruppe „Tupamaros West-Berlin“ für einen (gescheiterten) Anschlag auf das Jüdische Gemeindehaus in Berlin 1968, auch Anlass zur grundsätzlichen Ablehnung politischer Gewalt waren. Im Fall „Celler Loch“ wurde festgestellt, dass der Verfassungsschutz zugleich Auftraggeber und Drahtzieher sowie Sprengstoff-Lieferant für die Sprengung eines Loches in die Außenmauer der JVA Celle in Niedersachsen war, um mit entsprechender Legendierung einen Lockspitzel in eine bis dahin nicht ausreichend überwachte Häftlingsgruppierung einzuschleusen.

Organisation

Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln
Der Neubau auf dem Kasernengelände Am Treptower Park in Berlin

Die Leitungsebene des BfV besteht aus der Amtsleitung, dem „Chief Technology Officer“ und dem Präsidialbereich. Darunter gliedert sich die Behörde in elf Abteilungen sowie die Akademie für Verfassungsschutz:[19]

Die Amtsleitung besteht aus dem Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz (seit 15. November 2018 Thomas Haldenwang)[1] und den beiden Vizepräsidenten (seit 21. Januar 2019 Michael Niemeier[2] und Sinan Selen[3]).

Im Jahr 2006 wurde der Beschluss des damaligen Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble öffentlich,[20] die Abteilung 6 an den Standort Berlin-Treptow zu verlagern. In der Folge gab es öffentliche Proteste von Mitarbeitern des BfV.[21]

Personal

Präsidenten

Bekannte Mitarbeiter

  • Thomas Bönders, Präsident der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, verschiedene Funktionen im BfV und Bundesverwaltungsamt bis 2006[22]
  • Rita Breuer, Referatsleiterin in der Abteilung 6 (Islamismus und islamistischer Terrorismus) des BfV, Autorin von Broschüren des BMI
  • Dinchen Franziska Büddesfeld, war als Abteilungsleiterin im Bundesamt für Verfassungsschutz für G20 verantwortlich[23]
  • Bernadette Droste, 1990–1995 im BfV als Referent in der Abteilung Rechtsextremismus, Datenschutzbeauftragte im BfV und Leiterin des Stabsbereiches des Präsidenten[24]
  • Alexander Eisvogel, Leiter der Abteilung 6 des BfV von 2004 bis 2006, Präsident des LfV Hessen von 2006 bis 2010, Vizepräsident des BfV seit Mai 2010
  • Klaus-Dieter Fritsche, Vizepräsident des BfV von 1996 bis 2005
  • Heinz Fromm, Präsident des LfV Hessen von 1991 bis 1993, Präsident des BfV von 2000 bis 2012
  • Rudolf van Hüllen, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung 2 (Deutscher Links-/Rechtsextremismus, -terrorismus) des BfV
  • Thilo Korte, Leiter in der Abteilung für internationale Kontakte[25]
  • Dirk Menden, Direktor beim Bundesamt für Verfassungsschutz[26]
  • Werner Pätsch, Mitarbeiter bis 1963, der die Verletzung von Post- und Fernmeldegeheimnis durch deutsche, amerikanische und britische Geheimdienste sowie die Beschäftigung ehemaliger Nazis aufdeckte
  • Armin Pfahl-Traughber, Autor zahlreicher Zeitschriften, seit 1994 beim Bundesamt für Verfassungsschutz, Abt. Rechtsextremismus, zunächst als Referent, später zum Referatsleiter befördert, heute Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Nachrichtendienste, Abteilung Verfassungsschutz[27]
  • Tânia Puschnerat, Autorin im Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Referatsleiterin in der Abteilung 6 Islamismus/Islamistischer Terrorismus des BfV, Privatdozentin an der Ruhr-Universität Bochum
  • Ralf Frauenrath, Leiter Akademie für Verfassungsschutz[28]
  • Joachim Seeger, Abteilungsleiter Rechtsextremismus, zuvor Linksextremismus[29][30]
  • Thomas Sippel, Jurist, bis 2012 Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes als Nachfolger von Roewer, 1987–2000 BfV

Bekannte V-Leute

Rekrutierung und Ausbildung

Das BfV beschäftigt Beamte und Tarifbeschäftigte. Die Laufbahnen für die Beamten gliedern sich wie im übrigen Bundesdienst in den mittleren, gehobenen und höheren Dienst.

Die Laufbahnausbildung für den mittleren Dienst erfolgt im BfV sowie der Akademie für Verfassungsschutz (AfV).[33] Auszubildende sind während der Ausbildung Beamte auf Widerruf. Nach erfolgreichem Abschluss ist eine Verwendung in allen Fachbereichen möglich, Schwerpunkte sind der Einsatz in der Observation oder als Bürosachbearbeiter.[34]

Die Laufbahnausbildung für den gehobenen Dienst erfolgt im BfV und an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund). Der Fachbereich Nachrichtendienste ist für die Beamtenausbildung von BfV und BND zuständig. Die Ausbildung gliedert sich in verschiedene Studienabschnitte, die an der HS Bund sowie – als Praktika – im BfV und einem LfV absolviert werden. Die verfassungsschutzspezifischen Lehrinhalte werden an der Akademie für Verfassungsschutz in Swisttal-Heimerzheim vermittelt. Einzelne Abschlussarbeiten/Seminararbeiten von Nachwuchsbeamten des Verfassungsschutzes werden in der Schriftenreihe Beiträge zur inneren Sicherheit der HS Bund oder auf der BfV-Homepage veröffentlicht.

Im Gegensatz zum BND führt das BfV keine Laufbahnausbildungen für Beamte des technischen Dienstes durch. Das BMI fördert jedoch ausgewählte Informatikstudenten, die gegebenenfalls auch im BfV zum Einsatz kommen können. Zur Besetzung der mehr als 1000 offenen Dienstposten und angesichts des angedachten weiteren Stellenaufwuchses auf 6000 Planstellen bis 2021 plant das BfV, externe Headhunter einzusetzen.[35]

Das BfV zahlt, wie alle Nachrichtendienste des Bundes, eine monatliche Sicherheitszulage in Höhe von 120,80 Euro für Beamte der Besoldungsgruppen A 2 bis A 5, 161,06 Euro für Beamte der Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 und 201,32 Euro für Beamte der Besoldungsgruppen A 10 und höher.[36]

Gemäß § 10 SÜG ist für Mitarbeiter des BfV vor Beginn der Tätigkeit eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) durchzuführen.

Personalentwicklung

Personalentwicklung bis 1999[37]

Personalentwicklung seit 2000[37][38]

Beobachtete Organisationen und Personen

Beispiele für Personengruppen, von denen einzelne Mitglieder vom BfV und angeschlossenen Organisationen befragt oder beobachtet worden sind:

Fälle bekanntgewordener Überwachung

Abhöraffäre 1963

1963 deckte der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Werner Pätsch die Verletzung von Post- und Fernmeldegeheimnis durch den Verfassungsschutz in Zusammenarbeit mit amerikanischen und britischen Geheimdiensten auf, sowie die Beschäftigung ehemaliger Nazis. Es kam zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung um das Aufdecken von Staatsgeheimnissen, in deren Folge das Öffentlichmachen von illegalen Aktivitäten juristisch gestärkt wurde.

Lauschaffäre Traube

1976 begann ein mehrmonatiger „Lauschangriff“ auf den des RAF-Terrorismus verdächtigten ehemaligen Atom-Manager Klaus Traube, der in der Öffentlichkeit als „Lauschaffäre Traube“ bekannt wurde. Der Terrorismusverdacht erwies sich als falsch, der damals verantwortliche Innenminister Werner Maihofer musste zurücktreten.

Der Fall Tatjana Wolfhart

1992 war das Bundesamt für Verfassungsschutz mitverantwortlich für die Entlassung von Tatjana Wolfhart. Wolfharts Arbeitgeber kündigte der durch das BfV als „Sicherheitsrisiko“ eingestuften Presseassistentin des Anlagenbaukonzerns Lurgi auf Grund ihrer Kontakte zu zwei ehemaligen, aber aus der Haft entlassen RAF-Terroristen. Tatjana Wolfhart selbst hatte sich nichts zu Schulden kommen lassen. Für das BfV war es ausreichend, dass Tatjana Wolfhart Kontakt zu diesen Personen hatte, um sie bei ihrem Arbeitgeber anzuschwärzen.[39]

Weitergabe von privaten Informationen an politische Gegner

Der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes, Eckart Werthebach hat private Informationen von Thilo Weichert (Spezialist für Datenschutz) an die FDP-Abgeordnete Rosemarie Fuchs weitergeben als dieser sich für das Amt des brandenburgischen Datenschutzbeauftragten bewarb. Seine Kandidatur scheiterte daraufhin.[39]

NPD-Verbotsverfahren

Ebenso machte das BfV im Rahmen des Verbotsverfahrens gegen die NPD von sich reden. Ein wesentlicher Grund, warum das Verbotsverfahren scheiterte, ist, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz sich in Übereinstimmung mit dem verantwortlichen Innenminister Otto Schily weigerte, mitzuteilen, welche Parteiaktivitäten von der Partei selbst und welche vom Verfassungsschutz beziehungsweise durch in den Parteiapparat als Funktionäre eingeschleuste Vertrauenspersonen des Verfassungsschutzes initiiert wurden. Da das Bundesverfassungsgericht somit nicht beurteilen konnte, welche Handlungen der Partei originär zuzurechnen waren und für welche Aktivitäten indirekt der Verfassungsschutz mitverantwortlich war, lehnte es den Antrag auf Verbot der NPD ab.

Unwidersprochen blieb die Agenturmeldung der dpa, dass etwa jeder siebente Funktionsträger in der NPD-Leitungsebene vom Kölner Bundesamt finanziert wird.

Junge-Freiheit-Urteil

Junge-Freiheit-Urteil: Im Mai 2005 stellte das Bundesverfassungsgericht im Rechtsstreit zwischen der Wochenzeitung Junge Freiheit und dem Land Nordrhein-Westfalen fest, dass die Erwähnung des konkreten Presseorgans als rechtsextreme Publikation im entschiedenen Einzelfall im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen eine unzulässige Einschränkung der Pressefreiheit darstelle.

Urteil zur Beobachtung der Partei „Die Republikaner“

Im April 2006 entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg,[40] dass die Partei „Die Republikaner“ zu Unrecht in den Berliner Verfassungsschutzbericht aufgenommen wurde, nachdem im Dezember 1992 der Berliner Innensenator Weisung erteilte, die Republikaner beobachten zu lassen.

Urteil zur Beobachtung des Bürgerrechtlers Rolf Gössner

Aufgrund einer „Kontaktschuld“ wurde der Rechtsanwalt und Publizist Rolf Gössner 38 Jahre vom Bundesamt für Verfassungsschutz dauerüberwacht. Kurz vor der ersten mündlichen Verhandlung einer Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit vor dem Verwaltungsgericht Köln teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz überraschend mit, dass die Beobachtung „nach aktuell erfolgter Prüfung“ eingestellt worden sei.[41] Mit der Klage sollte der Inlandsgeheimdienst verpflichtet werden, alle über ihn gesammelten Daten zu sperren und nach einer Einsichtnahme zu löschen.

Am 3. Februar 2011 urteilte das Verwaltungsgericht Köln, dass die andauernde Beobachtung von Anfang an rechtswidrig gewesen sei.[42][43]

Aktenschredder-Affäre

Kurz nach dem Bekanntwerden der Morde, Sprengstoffanschläge und Banküberfälle der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund wurden beim Verfassungsschutz potenziell relevante Akten zum Umfeld der Täter vernichtet, daraufhin trat der Präsident Heinz Fromm zurück.[44] Fromm sagte vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss zum NSU aus, dass der Vorfall zu einem „schwerwiegenden Verfall für das Ansehen des BfV geführt“ habe, „dessen Folgen für die Funktionsfähigkeit des Amtes nicht vorhersehbar sind“. Er sei von seinen eigenen Mitarbeitern „hinters Licht geführt worden“ und schloss nicht aus, dass ein Referatsleiter etwas vertuschen wollte.[45][46]

Dabei sollen insgesamt 7 Operativakten in zwei Schritten im Abstand von 2 Tagen vernichtet worden sein.[47][48] Der größte Teil der 7 Akten zur Operation Rennsteig wurde am 11. November 2011 geschreddert. Ein kleiner Teil nach Angaben von Sebastian Edathy erst 2 Tage später, nachdem die Behördenleitung zunächst einen Stopp verfügt hatte.[49]

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde Kenan Kolat äußerte sich:

„Die Verfassungsschutzämter führen ein Eigenleben, […] Hier wird getrickst, getäuscht und vertuscht. […] Wer Akten schreddere, wolle etwas verbergen“[50]

Nach den Ermittlungsfehlern kündigte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich Anfang Juli 2012 einen grundlegenden Umbau des Verfassungsschutzes an. Dabei schloss er eine Verringerung der bisher 16 Landesämter für Verfassungsschutz nicht aus und sprach von einer möglichen Ausweitung der Befugnisse des Generalbundesanwalts.[51]

Die Familien der Mordopfer erstatteten Strafanzeige gegen den Verfassungsschutz mit dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt.[52]

„Das ARD-Magazin Report Mainz hat 50 V-Leute aus der Neonazi-Szene identifiziert und deren Wirken analysiert […]: Fast jeder Vierte war demnach während seiner Tätigkeit für die Sicherheitsbehörden an Straftaten beteiligt.“[53]

Es gibt eine zeitliche Überschneidung bei 2 Fahrzeuganmietungen in Zwickau durch den V-Mann mit dem Decknamen „Primus“ und zwei NSU-Morden in Nürnberg und München. In einer Befragung durch Beamte des Bundeskriminalamts gab der V-Mann an, nichts davon zu wissen.[54]

Der erste Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss wirft den Verfassungsschutzämtern „mittelbare Unterstützung“ und „Begünstigung“ rechtsextremer Strukturen vor.[55]

Der Beamte, der die NSU-Akten schreddern ließ (Deckname "Lothar Lingen"), zählte zu den Mitgliedern der Sonderkommission zur Aufklärung des „Themenkomplex NSU“, offiziell veranlasste er diese als Referatsleiter in der Linienarbeit der Abteilung 2 des BfV und nicht als Kommissionsmitglied.[56]

Seit 2005 lag dem BfV eine Daten-DVD mit dem NSU-Kürzel vor. Das Bundesamt hatte jedoch immer beteuert, nie substanzielle Informationen über das Terrortrio gehabt zu haben.[57]

Die Linke

Von den 53 Mitgliedern der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke wurden während der 16. Legislaturperiode 27 durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Auf Beschwerde des Abgeordneten Bodo Ramelow urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 17. September 2013, dass die Überwachung von Ramelow gegen das Grundgesetz verstoße und einzustellen sei, da die Überwachung nur an seiner Parteimitgliedschaft festgemacht wurde und er selbst nicht verdächtig sei, „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verfolgen“.[58]

Bekannte Kritiker

Wolfgang Neuss

In Anspielung auf die Entstehungsgeschichte des deutschen Verfassungsschutzes durch Rekrutierung ehemaliger Beamter aus dem Personalstamm von NS-Verfolgungsbehörden wie der Gestapo bzw. des der SS unterstellten Reichssicherheitshauptamts konstatierte der Schauspieler und Kabarettist Wolfgang Neuss in einem von der Wochenzeitung Die Zeit publizierten offenen Brief an den seinerzeit designierten SPD-Kanzlerkandidaten Willy Brandt bereits im Februar 1966: „Man muss das Grundgesetz vor seinen Vätern schützen und die Verfassung vor ihren Schützern.“[59][60]

Dietrich Murswiek

Ein wichtiger Kritiker der Verfassungsschutzpraxis ist der Staatsrechtler Dietrich Murswiek. In verschiedenen Publikationen setzte er sich mit der Problematik des Grundrechtseingriffs durch Verfassungsschützer auseinander.[61] Zuletzt hatte er sich im Dezember 2006 auf einer Tagung zum Thema „Islam und Verfassungsschutz“ zu diesem Themenkomplex geäußert und die Praxis der Verfassungsschutzberichte erneut kritisiert.[62] Murswieks Kritik richtet sich dabei vor allem gegen die „Verdachtsberichterstattung“:

„In den meisten Verfassungsschutzberichten wird nicht nur über erwiesene Verfassungsfeinde berichtet, sondern auch über solche Organisationen, die von der Verfassungsschutzbehörde lediglich verdächtigt werden, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen. Diese Praxis ist rechtswidrig. Sie findet in den Verfassungsschutzgesetzen keine Grundlage und verstößt zudem gegen das Grundgesetz.“[63]

Voraussetzung für die Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht sei laut den Verfassungsschutzgesetzen, dass es sich bei den Organisationen, über die berichtet werde, um Organisationen handele, die tatsächlich extremistische Bestrebungen verfolgten und nicht solche bei denen es nur tatsächliche Anhaltspunkte dafür gäbe, dass sie möglicherweise solche Bestrebungen verfolgen könnten. Tatsächlich habe das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg deshalb für Berlin die Verdachtsberichterstattung verboten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Oberverwaltungsgericht Münster sowie das Bundesverfassungsgericht erklärten sie dagegen für zulässig.[64] Wenn man die Verdachtsberichterstattung aber für zulässig erachte, so muss laut Murswiek sichergestellt sein, dass in den Berichten die Unterscheidung von Fällen erwiesener Verfassungsfeindlichkeit und von Verdachtsfällen möglich sei. Zwar habe der Verfassungsschutzbericht des Bundes aus dem Junge-Freiheit-Urteil des Bundesverfassungsgerichts mittlerweile Konsequenzen gezogen, indem er seine Rubriken ausdrücklich als „Bestrebungen und Verdachtsfälle“ kennzeichne, die gegenwärtigen Verfassungsschutzberichte genügten aber auch unter diesem Aspekt nicht den Anforderungen des Grundgesetzes. Es dürfe in der amtlichen Berichterstattung im Sinne einer „negativen Sanktion“ keine „Herrschaft des Verdachts“ herrschen: „Die Verfassungsschutzgesetze sowie die vom Bundesverfassungsgericht für den Verfassungsschutz aufgestellten Kriterien lassen nicht zu, dass die Berichterstattung nur auf den Verdacht eines Verdachts gestützt wird.“[65] Für besonders problematisch hält Murswiek die Praxis der Verfassungsschutzberichte, „Kaskaden des Verdachts“[66] aufzubauen:

„Der Verfassungsschutz bekämpft also Organisationen, für die er lediglich Anhaltspunkte dafür hat, dass sie verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, genauso wie erwiesene Verfassungsfeinde, und er setzt sein Sanktionsinstrumentarium auch gegen diejenigen ein, die sich – weil sie den Verdacht nicht teilen – an der Ausgrenzung dieser des Extremismus lediglich verdächtigten Organisationen nicht beteiligen. Schon die erste Stufe – die Bekämpfung auf Verdacht hin – ist rechtsstaatswidrig. Die zweite Stufe, die Verdächtigung und Bekämpfung auch desjenigen, der den auf der ersten Stufe Verdächtigten nicht ausgrenzt, ist noch schlimmer. Konsequent weitergedacht, muss jetzt auch der auf der zweiten Stufe Verdächtigte ausgegrenzt werden, und wer das nicht tut, gilt wiederum als ausgrenzungsbedürftiger Extremist. So lassen sich Kaskaden des Verdachts konstruieren.“[67]

Rolf Gössner

Der selbst jahrzehntelang überwachte Bürgerrechtler Rolf Gössner hat die Methoden des Verfassungsschutzes mit denen der Stasi verglichen.[42] Diese seien ähnlicher, „als viele Politiker das wahrhaben wollten“. Er hält deshalb die Bezeichnung als „Verfassungsschutz“ für verfälschend und spricht von „Geheimdienst“.

Gössner bezweifelt die Rechtsstaatlichkeit des sogenannten In-Camera-Verfahrens wegen weitgehender Geheimhaltungsbefugnisse des Verfassungsschutzes und damit einhergehend eingeschränkter Entscheidungsgrundlage der Tatgerichte. Zudem kritisiert er die Verschwendung von Steuergeldern für rechtswidrige Überwachungsmaßnahmen.[68]

Bündnis 90/Die Grünen

Im Jahr 2001 forderte der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele die Abschaffung des Verfassungsschutzes.[69] Für eine derartige Auflösung sprach sich im darauffolgenden Jahr auch der Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen, Jürgen Trittin, aus.[70]

Niedersachsens Grüne haben im Oktober 2012 in ihrem Wahlprogramm festgeschrieben, den Verfassungsschutz auf Landesebene abschaffen zu wollen.[71] Dies geschah, nachdem bekannt wurde dass Jan Wienken, Vorstandsmitglied der Grünen Jugend Niedersachsen vom Landesamt für Verfassungsschutz überwacht wurde. Daraufhin stellten mehr als 100 Mitglieder der Grünen Jugend Anfragen an den Verfassungsschutz, ob auch über sie beim Landesamt für Verfassungsschutz Akten geführt werden.[72] Der Bundessprecher der Grünen Jugend, Karl Bär forderte im September 2012 die Abschaffung des Verfassungsschutzes.[73]

Die Grünen-Bundestagsfraktion hat im November 2012 beschlossen, die Verfassungsschutzämter abschaffen zu wollen.[74][75] Ein wesentlicher Kritikpunkt ist der Mangel an Respekt der Verfassungsschutzbehörden gegenüber der Untersuchungsarbeit im Bundestag bzw. in den Landtagen.

Die Grünen-Bundesvorsitzende Claudia Roth äußerte sich:

„Verfassungsschutzämter in Bund und Ländern haben sich zum blinden Fleck der Demokratie entwickelt“[76]

Angesichts der mutmaßlichen Verwicklungen des Verfassungsschutzes in die rechtsterroristische Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds sagte Cem Özdemir, der Kollege Roths im Vorsitz der Bündnisgrünen in einem Interview mit dem Reutlinger Generalanzeiger, veröffentlicht in der Wochenend-Zeitung Sonntag Aktuell im April 2013:

„Am Ende brauchen wir eine neue Sicherheitsarchitektur, denn mit diesem Verfassungsschutz ist die Verfassung nicht zu schützen. Die dortigen Beamten sind bestenfalls überfordert, schlimmstenfalls haben sie selbst Ansichten, die es unmöglich machen, Rechtsradikalismus wirksam zu bekämpfen. Im Prinzip brauchen wir eine institutionelle Neugründung mit neuem Personal.“[77]

Jugendorganisation der SPD (Jusos)

Der zum damaligen Zeitpunkt Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD (Jusos) Sascha Vogt sprach sich im Jahr 2011 für eine Abschaffung des Verfassungsschutzes in Bund und Ländern aus.[78] Die Jusos selbst fordern auf ihrem Internetauftritt: „Der Staat sollte ganz auf V-Leute verzichten und den Verfassungsschutz und seine Methoden massiv reformieren.“[79]

Die Linke

Viele Politiker der Partei Die Linke kritisieren die Beobachtung der Linksfraktion im Bundestag durch den Verfassungsschutz, dessen Abschaffung sie fordern. Während der von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Stunde, die am 26. Januar 2012 in der 155. Bundestagssitzung stattfand, nannte ihr damaliger Fraktionschef im Bundestag, Gregor Gysi, das Bundesamt für Verfassungsschutz, den „Inlandsgeheimdienst“, wörtlich „ballaballa und ein[en] Pfeifenverein“. Bei dieser persönlichen Erklärung berief er sich auf die Tatsache, dass seit Jahren vom Rechtsterrorismus organisierte Morde (NSU) in Deutschland verübt werden und dieses Bundesamt nicht in der Lage ist, „einen einzigen Beitrag zu leisten, um sie zu verhindern, oder wenigstens […] darauf hinzuweisen, dass der Rechtsterrorismus dahintersteckt“, während 27 Abgeordnete der Linken die ganze Zeit beobachtet werden.[80]

Laut Medienberichten soll ein Drittel der 76-köpfigen Linksfraktion überwacht werden. Der saarländische Linken-Abgeordnete Thomas Lutze und der hessische Linken-Abgeordnete Ulrich Wilken fordern die Abschaffung des Verfassungsschutzes.[81][82]

Die Fraktion der Linken im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat 2012 eine Broschüre mit dem Titel „Außer Kontrolle: Wie der Verfassungsschutz die Verfassung bedroht“ erstellt. Darin wird die Verstrickung der Verfassungsschützer in die Terrorakte des Nationalsozialistischen Untergrundes thematisiert.[83]

Überläufer

Ausstellungen

Die braune Falle – Eine rechtsextremistische Karriere“ war eine Wanderausstellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Literatur

  • Bundesamt für Verfassungsschutz (Hrsg.): 50 Jahre im Dienst der inneren Sicherheit. Carl Heymanns, Köln 2000, ISBN 3-452-24669-8.
  • Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutz in der Demokratie. Beiträge aus Wissenschaft und Praxis. Carl Heymanns, Köln 1990.
  • Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Verfassungsschutz und Rechtsstaat. Beiträge aus Wissenschaft und Praxis. Carl Heymanns, Köln 1981.
  • Stefan Aust: Kennwort Hundert Blumen. Konkret Literatur Verlag, Hamburg 1980, ISBN 3-922144-04-7.
  • Hendrik van Bergh: Köln 4713. Geschichte und Geschichten des Kölner Bundesamtes für Verfassungsschutz. Naumann, Würzburg 1981, ISBN 3-88567-010-0.
  • Jochen Bölsche: Der Weg in den Überwachungsstaat. Rowohlt-Taschenbuch-Verlag, Reinbek 1979, ISBN 3-499-14534-0.
  • Dirk Emunds: Vom Republikschutz zum Verfassungsschutz? Der Reichskommissar für Überwachung der öffentlichen Ordnung in der Weimarer Republik (= Hochschule – Leistung – Verantwortung. Forschungsberichte der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Band 5). Hamburg 2017.
  • Rolf Gössner: Geheime Informanten. Knaur-Taschenbuch, München 2003, ISBN 3-426-77684-7.
  • Christoph Gusy: Geheimdienstliche Aufklärung und Grundrechtsschutz. In: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament. 26. Oktober 2004, ISSN 0479-611X, B 44/2004 (bpb.de).
  • Lars Oliver Michaelis: Politische Parteien unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes – Die Streitbare Demokratie zwischen Toleranz und Abwehrbereitschaft. Univ.-Diss. Hagen 1999; Schriftenreihe zum Parteienrecht 26, Nomos, Baden-Baden 2000, ISBN 3-7890-6695-8.
  • Dietrich Murswiek: Der Verfassungsschutzbericht – das scharfe Schwert der streitbaren Demokratie. Zur Problematik der Verdachtsberichterstattung. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), 2004, S. 769–778.
  • Dietrich Murswiek: Meinungsäußerungen als Belege für eine verfassungsfeindliche Zielsetzung. Zu den rechtlichen Anforderungen und zur Praxis der Verfassungsschutzberichte. In: Stefan Brink, Heinrich Amadeus Wolff (Hrsg.): Gemeinwohl und Verantwortung. Festschrift für Hans Herbert von Arnim zum 65. Geburtstag. Duncker & Humblot, Berlin 2004, S. 481–503.
  • Dietrich Murswiek: Neue Maßstäbe für den Verfassungsschutzbericht – Konsequenzen aus dem JF-Beschluss des BVerfG. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2/2006, S. 121–128.
  • Hans Joachim Schwagerl: Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland. C.F. Müller Juristischer Verlag, Heidelberg 1985.
  • Hans Joachim Schwagerl, Rolf Walther: Der Schutz der Verfassung. Ein Handbuch für Theorie und Praxis. Heymann, Köln/Berlin/Bonn/München 1968.
  • Jürgen Seifert: Vereinigungsfreiheit und hoheitliche Verrufserklärungen. In: Joachim Perels (Hrsg.): Grundrechte als Fundament der Demokratie. Suhrkamp, Frankfurt a. M. 1979, ISBN 3-518-10951-0, S. 157 ff.
  • Constantin Goschler, Michael Wala: „Keine neue Gestapo“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die NS-Vergangenheit. Rowohlt, Reinbek 2015, ISBN 978-3-498-02438-3.
Commons: Bundesamt für Verfassungsschutz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Bundesamt für Verfassungsschutz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. a b Präsident Thomas Haldenwang. In: https://www.verfassungsschutz.de/. Bundesamt für Verfassungsschutz, 15. November 2018, abgerufen am 21. Januar 2019.
  2. a b Vizepräsident Michael Niemeier. In: https://www.verfassungsschutz.de/. Bundesamt für Verfassungsschutz, 21. Januar 2019, abgerufen am 21. Januar 2019.
  3. a b Vizepräsident Sinan Selen. In: https://www.verfassungsschutz.de/. Bundesamt für Verfassungsschutz, 21. Januar 2019, abgerufen am 21. Januar 2019.
  4. Haushaltsvolumen im Jahr 2017.
  5. William L. Parkinson: Conflicting DAD Operations. Memorandum for Major Daniels. 66th Counter Intelligence Corps Detachment, Stuttgart 1950 (amerikanisches Englisch, PDF 0,1 MB (Memento vom 27. Februar 2012 im Internet Archive) [abgerufen am 28. Oktober 2011]).
  6. Constantin Goschler, Michael Wala: Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die NS-Vergangenheit 1950 – 1975 Ruhr Universität Bochum, 29. Januar 2015.
  7. a b Peter Carstens: Vergangenheitsbewältigung beim Verfassungsschutz. Braune Kellergeister. In: FAZ.NET. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19. März 2009, abgerufen am 5. April 2011.
  8. Vgl. Constantin Goschler und Michael Wala: „Keine neue Gestapo“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die NS-Vergangenheit. Rowohlt, Reinbek 2015, S. 353–366.
  9. Forschungsvorhaben zur Organisationsgeschichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz 1950–1975, unter besonderer Berücksichtigung der NS-Bezüge früherer Mitarbeiter in der Gründungsphase. Bundesamt für Verfassungsschutz, 19. März 2009, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 10. März 2013; abgerufen am 8. Juli 2011.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungsschutz.de
  10. Forschungsvorhaben „Organisationsgeschichte des BfV 1950–1975“, Zwischenergebnisse Oktober 2013, abgerufen am 8. Juli 2014.
  11. a b c d Klaus Ferdinand Gärditz: Die Alternative für Deutschland und der Verfassungsschutz. In: Verfassungsblog, 17. Januar 2019
  12. Heise-Online vom 12. April 2008: Netze: Bericht: Verfassungsschutz will Internet-Knoten abhören.
  13. Spionageabwehr, Proliferationsabwehr, Geheim- und Sabotageschutz, Wirtschaftsschutz, Auswertung „Elektronischer Angriffe“. Bundesamt für Verfassungsschutz, 19. Mai 2003, abgerufen am 3. Dezember 2011.
  14. Publikationen der Verfassungsschutzbehörden → Spionageabwehr und Geheimschutz. Bundesamt für Verfassungsschutz, 18. Mai 2003, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. November 2011; abgerufen am 3. Dezember 2011.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungsschutz.de
  15. Randalf Neubert: Netzwerke der Information: Wirtschaft und Staat als „Sicherheitspartner“? In: CILIP 99, 2011, „Bürgerrechte und Polizei“ des Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e. V. 1996–2012. Abgerufen am 3. Mai 2012.
  16. Vgl. die Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium auf eine Anfrage der Fraktion der Grünen im Bundestag, Innenministerium: Verfassungsschutz, MAD und BND können Online-Durchsuchungen durchführen; Heise-Newsticker vom 24. März 2007.
  17. Spiegel Online vom 10. September 2012: NSU-Untersuchungsausschuss: Die 1,5-Millionen-Frage.
  18. Spiegel Online vom 5. Juli 2014: Mutmaßlicher Doppelspion: Verfassungsschutz wollte Agenten beim BND mit US-Hilfe enttarnen.
  19. Die Organisation des Amtes ist kein Geheimnis. In: https://www.verfassungsschutz.de/. Bundesamt für Verfassungsschutz, Januar 2019, abgerufen am 21. Januar 2019.
  20. Agenten schunkeln gegen Umzug. Spiegel Online, abgerufen am 6. Dezember 2011.
  21. Fernsehbeitrag „Lokalzeit aus Köln“ vom 1. Dezember 2006. Westdeutscher Rundfunk/Youtube, abgerufen am 6. Dezember 2011.
  22. Präsident – Die Leitung der Hochschule. In: https://www.hsbund.de/. HS Bund, abgerufen am 1. Januar 2019.
  23. Andreas Dey und Christoph Heinemann: Hatte der Bund Bedenken gegen G20 in Hamburg? In: https://www.abendblatt.de/. Hamburger Abendblatt, 24. Januar 2018, abgerufen am 17. Januar 2019.
  24. Bernadette Droste: Handbuch des Verfassungsschutzrechts. Boorberg, Stuttgart u. a. 2007, ISBN 978-3-415-03773-1, S. 821, Die Autorin.
  25. Josef Hufelschulte: Was plant Maaßen jetzt? In: https://www.focus.de/. 21. Oktober 2018, abgerufen am 17. Januar 2019.
  26. Junge DGAP: Unter Drei mit Dirk Menden – Nachrichtendienstliche Kooperation in der Sicherheitspolitik. In: https://dgap.org/de. Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik, 19. Oktober 2017, abgerufen am 17. Januar 2019.
  27. Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber. In: https://www.hsbund.de/. HS Bund, 9. September 2008, abgerufen am 1. Januar 2019.
  28. Bonner General-Anzeiger: "Verfassungsschutz bildet Nachrichtendienstler aus". In: https://www.verfassungsschutz.de/. BfV, 3. April 2014, abgerufen am 17. Januar 2019.
  29. Innenminister Friedrich versetzt leitende Verfassungsschutz-Mitarbeiter. In: http://www.spiegel.de/. 15. Juli 2012, abgerufen am 17. Januar 2019.
  30. Ronen Steinke: Alleingang aus Ungeduld. In: https://www.sueddeutsche.de/. 5. September 2018, abgerufen am 17. Januar 2019.
  31. Magazin Der Spiegel Ausgabe 7/1994 vom 14. Februar 1994: Geheimdienste: Spion aus Leidenschaft: Die unaufhaltsame Karriere des Mehrfachagenten Peter Weinmann
  32. Die Wehrsportgruppe Hoffmann. 2. November 2003, archiviert vom Original am 1. Januar 2011; abgerufen am 1. Januar 2011.
  33. Website des BfV: Akademie für Verfassungsschutz. Bundesamt für Verfassungsschutz, abgerufen am 2. Juni 2014.
  34. Website des BfV: Die Laufbahn des mittleren Dienstes. Bundesamt für Verfassungsschutz, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. Juli 2014; abgerufen am 2. Juni 2014.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungsschutz.de
  35. Martin Knobbe: Headhunter für Agenten – Nachrichtendienste suchen Hunderte Mitarbeiter. In: http://www.spiegel.de/. 8. Dezember 2018, abgerufen am 21. Januar 2019.
  36. Anlage I zum Beamtenbesoldungsgesetz, dort II 8 i. V. m. Anlage IX, siehe auch Stellenanzeige für den Leiter der Abteilung IT im BfV (PDF).
  37. a b Bernadette Droste: Handbuch des Verfassungsschutzrechts. Boorberg, Stuttgart u. a. 2007, ISBN 978-3-415-03773-1, S. 735 f., Anhang 11: Entwicklung des Personalbestands der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern (Für den MAD sind angegeben die Jahre 1990–2005).
  38. Verfassungschutzberichte 2006–2017
  39. a b Geheimdienste: Blaues Wunder. In: Der Spiegel. Nr. 15, 1992 (online). (Archiv (Memento vom 19. Dezember 2012 auf WebCite))
  40. OVG, Az. 3 B 3.99, VG 26 A 623.97 Berlin
  41. Verfassungsschutz stellt Überwachung von Bürgerrechtler ein. In: heise online. 18. November 2008, abgerufen am 18. November 2008.
  42. a b Big Brother verwechselte Freund und Feind. In: Spiegel online. 5. April 2011, abgerufen am 5. April 2011.
  43. Justiz gibt Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner Recht. In: ngo-online. 3. Februar 2011, abgerufen am 4. Februar 2011.
  44. taz.de
  45. Fromm: Meine Mitarbeiter haben mich getäuscht. Faz.net, 5. Juli 2012
  46. Schredder-Skandal bei Verfassungsschutz: Deckname Lothar Lingen. Spiegel Online, 5. Juli 2012. Der sog. Lingen behauptete zeitnah: Die Akten sind vernichtet worden, weil auffiel, dass ihre Löschfristen überschritten waren. Im Oktober 2014 behauptete Lingen gegenüber der Bundesanwaltschaft, inzwischen (2016) in eine andere Bundesbehörde (Bundesverwaltungsamt) weggelobt, ihm ist damals „völlig klar“ gewesen, dass mit dem Auffliegen des NSU die Frage im Raum steht, „aus welchem Grunde die Verfassungsschutzbehörden über die terroristischen Aktivitäten der drei (sc. die zwei Männer und Zschäpe) eigentlich nicht informiert gewesen sind“, und das trotz der „seinerzeit in Thüringen vom BfV geführten Quellen mit acht, neun oder zehn Fällen“. So heißt es im Vernehmungsprotokoll, das der taz vorliegt. Mit der Vernichtung habe er gehofft, so Lingen, „dass dann die Frage, warum das BfV von nichts gewusst hat, vielleicht gar nicht auftaucht“. 2016 hat die Familie des ermordeten Kubaşık eine Strafanzeige gegen den sog. "Lingen" wegen Strafvereitelung gestellt. Alles nach taz, 5. Oktober 2016
  47. Verfassungsschutz soll NSU-Akten in zwei Schüben vernichtet haben. In: Spiegel Online, 12. Juli 2012.
  48. ARD Magazin „Monitor“ vom 12. Juli 2012: Versagen: Wie der Verfassungsschutz gegen die Polizei arbeitete (Memento vom 16. Juli 2012 im Internet Archive) bzw. ARD Magazin „Monitor“ vom 12. Juli 2012: Pressemeldung vom 12. Juli 2012: Weitere Aktenvernichtung im Bundesamt für Verfassungsschutz (Memento vom 15. Juli 2012 im Internet Archive)
  49. Ausschuss will Sondersitzung zu Aktenvernichtung. In: Die Welt, 12. Juli 2012.
  50. Focus Online vom 4. Juli 2012: Affäre um Neonazi-Terror des NSU: Türkische Gemeinde fordert Ende des Verfassungsschutzes
  51. Extremismus – Kriminalität: Friedrich kündigt Umbau des Verfassungsschutzes an. In: Hannoversche Allgemeine Zeitung, 8. Juli 2012.
  52. Aktenvernichtung beim Verfassungsschutz: Familien von NSU-Opfern erstatten Anzeige. In: Spiegel Online, 6. Juli 2012.
  53. Tagesschau vom 2. April 2013: Jeder Vierte V-Mann an Straftaten beteiligt (Memento vom 5. April 2013 im Internet Archive) (Archiv (Memento vom 5. April 2013 im Internet Archive))
  54. Ermittlungen in der NSU-Mordserie: Auf der Spur der Mietautos. In: Süddeutsche Zeitung, 30. März 2013.
  55. Fahndung nach Nazi-Trio: NSU-Opfer verklagt das Land Thüringen. In: Spiegel Online, 20. August 2014.
  56. NSU-Affäre: Sonderermittler am Reißwolf. In: Spiegel Online, 2. August 2014.
  57. NSU-Material: Sonderermittler soll DVD-Panne bei Verfassungsschutz aufklären. In: Spiegel Online, 1. Oktober 2014.
  58. Leitsätze zum Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2013 – 2 BvR 2436/10 – – 2 BvE 6/08 –. 17. September 2013, abgerufen am 30. September 2014.
  59. Wolfgang Neuss: „Der totale Neuss“, Hamburg 1997, S. 467
  60. online-Archiv der Wochenzeitung Die Zeit vom 25. Februar 1966: Lieber Genosse Brandt
  61. Dietrich Murswiek: Staatliche Warnungen, Wertungen, Kritik als Grundrechtseingriffe – Zur Wirtschafts- und Meinungslenkung durch staatliches Informationshandeln. In: Deutsches Verwaltungsblatt, 1997, S. 1021–1030. Dietrich Murswiek: Der Verfassungsschutzbericht – das scharfe Schwert der streitbaren Demokratie. Zur Problematik der Verdachtsberichterstattung. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2004, S. 769–778. Dietrich Murswiek: Meinungsäußerungen als Belege für eine verfassungsfeindliche Zielsetzung. Zu den rechtlichen Anforderungen und zur Praxis der Verfassungsschutzberichte. In: Stefan Brink, Heinrich Amadeus Wolff (Hrsg.): Gemeinwohl und Verantwortung. Festschrift für Hans Herbert von Arnim zum 65. Geburtstag. Duncker & Humblot, Berlin 2004, S. 481–503. Dietrich Murswiek: Neue Maßstäbe für den Verfassungsschutzbericht – Konsequenzen aus dem JF-Beschluss des BVerfG. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), 2/2006, S. 121–128
  62. Dietrich Murswiek: Der Verfassungsschutzbericht – Funktionen und rechtliche Anforderungen; gekürzte Fassung eines Vortrages, gehalten auf der Tagung „Islam und Verfassungsschutz“ am 7. Dezember 2006 in der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Im Internet abrufbar als PDF. Der Text ist erschienen in: Janbernd Oebbecke, Bodo Pieroth, Emanuel Towfigh (Hrsg.): Islam und Verfassungsschutz. In: Islam und Recht 6, Peter Lang, Frankfurt am Main u. a. 2007.
  63. Murswiek: Der Verfassungsschutzbericht, S. 3
  64. Nachweise in Murswiek: Der Verfassungsschutzbericht, S. 4 ff.
  65. Murswiek: Der Verfassungsschutzbericht, S. 14
  66. Dietrich Murswiek: Verfassungsschutz – Mitarbeit als staatsbürgerliche Obliegenheit? (PDF) Der Text wird erscheinen in: Gedächtnisschrift für Dieter Blumenwitz. Duncker und Humblot, Berlin 2007.
  67. Murswiek: Verfassungsschutz – Mitarbeit; S. 18
  68. Dauerüberwachung eines Bürgerrechtlers. In: Ossietzky Nr. 22. 30. Oktober 2010, abgerufen am 5. April 2011.
  69. Die Welt vom 18. Oktober 2001: Ströbele will Verfassungsschutz weiterhin abschaffen
  70. Hannoversche Allgemeine vom 13. Oktober 2012: Parteitag der Grünen in Stade: Trittin fordert Auflösung des Verfassungsschutzes
  71. Norddeutscher Rundfunk vom 15. Dezember 2012: Grüne wollen Verfassungsschutz abschaffen (Memento vom 15. Oktober 2012 im Internet Archive)
  72. Göttinger Tagblatt vom 7. Oktober 2012: Verfassungsschutz-Demo: 100 Anfragen aus Protest
  73. Alternative in Form und Inhalt. Bündnis 90/Die Grünen, 6. September 2012, abgerufen am 16. April 2017.
  74. Magazin Telepolis vom 4. Dezember 2012: Grüne wollen Verfassungsschutz abschaffen (Archiv (Memento vom 18. Dezember 2012 auf WebCite)) Fraktionsbeschluss Bündnis 90 die Grünen vom 27. November 2012: Auflösung des Verfassungsschutzes, Neustrukturierung der Inlandsaufklärung und Demokratieförderung (PDF; 162 kB) (Archiv (Memento vom 18. Dezember 2012 auf WebCite))
  75. Spiegel Online vom 27. April 2013: Parteitag: Grüne wollen V-Leute komplett abschaffen
  76. Die Welt vom 4. Juli 2012: „Blinder Fleck der Demokratie“: Verfassungsschutz vor grundlegender Reform – Angehörige von NSU-Opfer zeigen Geheimdienst an
  77. Schlagzeile Özdemir will Reform des Verfassungsschutzes im Reutlinger Generalanzeiger vom 13. April 2013; Wiedergabe des ganzen Interviews @1@2Vorlage:Toter Link/www.oezdemir.de„Manche wollen auch missverstehen“ (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven) auf der Website von Cem Özdemir (abgerufen am 15. April 2013)
  78. Die Welt vom 18. November 2011: Mordserie der Rechtsterroristen: Jusos wollen Verfassungsschutz abschaffen. Abgerufen am 18. Oktober 2016.
  79. Internetauftritt der Jusos – Themen – Inneres (Memento des Originals vom 18. Oktober 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.jusos.de. Abgerufen am 18. Oktober 2016.
  80. Gysi, Dr. Gregor (DIE LINKE.): ZP.1) Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE. Zweifelhafte Überwachung von 27 MdB der Fraktion DIE LINKE. durch den Verfassungsschutz. Deutscher Bundestag, 26. Januar 2012, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 2. April 2015; abgerufen am 30. März 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/bundestag.de
  81. Saarländischer Rundfunk vom 24. November 2012: Linke wollen Verfassungsschutz abschaffen@1@2Vorlage:Toter Link/www.sr-online.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im November 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  82. Hessischer Rundfunk vom 12. Dezember 2012: Ulrich Wilken (Linke): „Verfassungsschutz abschaffen“@1@2Vorlage:Toter Link/www.hr-online.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im November 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  83. Broschüre der Linken Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen: Außer Kontrolle: Wie der Verfassungsschutz die Verfassung bedroht (PDF; 2,2 MB)

Koordinaten: 51° 1′ 10″ N, 6° 53′ 29″ O