Liste der durch die EU zugelassenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe

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Die folgenden Wirkstoffe sind von der Europäischen Kommission im Anhang I der Richtlinie des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln 91/414/EWG und seinem Nachfolger, der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (Pflanzenschutzmittelverordnung) vom 21. Oktober 2009 zugelassen. Die Zulassung wird gewöhnlicherweise zeitlich beschränkt aber verlängerbar erteilt und kann außerdem Beschränkungen oder zusätzlichen Bedingungen unterliegen.

Über die Aufnahme neuer Wirkstoffe gibt die Pesticide Risk Assessment Peer Review Unit (PRAPeR) von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Empfehlung ab, auf deren Grundlage die Kommission eine Entscheidung trifft.

0–9[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

A[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

B[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

C[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

D[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

E[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

F[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

G[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

H[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

I[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

K[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

L[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

M[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

N[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

O[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

P[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Q[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

R[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

S[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

T[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

U[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Urtica spp.

V[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Valifenalat (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 144/2014 vom 14. Februar 2014)
  • Verticillium albo-atrum (früher Verticillium dahliae) (Richtlinie 2008/113/EEG vom 8. Dezember 2008)

W[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Z[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]