Diskussion:Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz)/Archiv

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Aus dem Jahr 2004

"Es gibt einige Ortsgemeinden, die weniger als 10 Einwohner haben." - Und es gibt einige Wikipedianer, die sogar diese Ortschaften in eigenen Artikeln sehen möchten... AN 16:50, 17. Sep 2004 (CEST)

Die Löschung der Übersicht war nicht besonders klug. Man hatte hier auf einen Blick viele Informationen und Verbandsgemeinden gibt es ja nur in Rheinland-Pfalz. Es war also abschließend. Schade um die "Informationenkappung". mwr 21:47, 12. Okt 2004 (CEST)

Habe die Navi-Leisten wieder eingebaut. Über Sinn oder Unsinn kann aber noch gerne gestritten werden. 217.84.165.103 18:04, 18. Okt 2004 (CEST)

Bevor wir mit dem Streit beginnen, erstmal eine Frage als Grundlage: Sag mir dann bitte doch mal, was diese Navigationsleisten nun eigentlich bezwecken sollen. --Benutzer:Crux 20:22, 18. Okt 2004 (CEST)
Es geht darum, dass die Verbandsgemeinden namentlich aufgeführt werden, zum Beispiel so:

Adenau, Alsenz-Obermoschel, Altenahr, Altenglan, Altenkirchen, Alzey-Land, Annweiler am Trifels, Arzfeld, Asbach, Bad Bergzabern, Bad Breisig, Bad Ems, Bad Hönningen, Bad Kreuznach, Bad Marienberg, Bad Münster am Stein-Ebernburg, Bad Sobernheim, Baumholder, Bellheim, Bernkastel-Kues, Betzdorf, Birkenfeld, Bitburg-Land, Bodenheim, Braubach, Brohltal, Bruchmühlbach-Miesau, Cochem-Land, Daaden, Dahner Felsenland, Dannstadt-Schauernheim, Daun, Deidesheim, Dierdorf, Diez, Dudenhofen, Edenkoben, Eich, Eisenberg, Emmelshausen, Enkenbach-Alsenborn, Flammersfeld, Freinsheim, Gau-Algesheim, Gebhardshain, Gerolstein, Glan-Münchweiler, Göllheim, Grünstadt-Land, Guntersblum, Hachenburg, Hagenbach, Hahnstätten, Hamm (Sieg), Hauenstein, Heidesheim am Rhein, Hermeskeil, Herrstein, Herxheim, Heßheim, Hettenleidelheim, Hillesheim, Hochspeyer, Höhr-Grenzhausen, Irrel, Jockgrim, Kaisersesch, Kaiserslautern-Süd, Kastellaun, Katzenelnbogen, Kelberg, Kell am See, Kirchberg, Kirchen (Sieg), Kirchheimbolanden, Kirn-Land, Konz, Kröv-Bausendorf, Kusel, Kyllburg, Lambrecht (Pfalz), Landau-Land, Landstuhl, Langenlonsheim, Lauterecken, Lingenfeld, Linz am Rhein, Loreley, Maifeld, Maikammer, Manderscheid, Maxdorf, Meisenheim, Mendig, Monsheim, Montabaur, Nassau, Nastätten, Neuerburg, Neumagen-Dhron, Nieder-Olm, Nierstein-Oppenheim, Obere Kyll, Offenbach an der Queich, Otterbach, Otterberg, Pellenz, Pirmasens-Land, Prüm, Puderbach, Ramstein-Miesenbach, Ransbach-Baumbach, Rengsdorf, Rennerod, Rhaunen, Rheinböllen, Rhein-Nahe, Rhens, Rockenhausen, Rodalben, Rüdesheim, Rülzheim, Ruwer, Saarburg, Sankt Goar-Oberwesel, Schönenberg-Kübelberg, Schweich an der Römischen Weinstraße, Selters (Westerwald), Simmern, Speicher, Sprendlingen-Gensingen, Stromberg (Hunsrück), Thaleischweiler-Fröschen, Thalfang am Erbeskopf, Traben-Trarbach, Treis-Karden, Trier-Land, Ulmen, Unkel, Untermosel, Vallendar, Vordereifel, Wachenheim, Waldbreitbach, Waldfischbach-Burgalben, Waldmohr, Waldsee, Wallhalben, Wallmerod, Weilerbach, Weißenthurm, Westerburg, Westhofen, Winnweiler, Wirges, Wissen, Wittlich-Land, Wöllstein, Wörrstadt, Wolfstein, Zell (Mosel), Zweibrücken-Land. Gruß, 84.128.232.211 20:31, 18. Okt 2004 (CEST)

Steht alles unter Kategorie:Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz, wie wäre es damit? Dann muss auch niemand, der in der Hoffnung ist, da noch Text zu finden, ewig runterscrollen. --Benutzer:Crux 12:14, 19. Okt 2004 (CEST)
Im Grundsatz o.k., aber dort stehen sie eben nur alphabetisch und nicht nach Landkreisen gegliedert. Das ist ja das schöne an wikipdia, dass man mehr als eine Ezyklopädie bieten kann, wenn man will und die Informationen nicht für "zynisch" hält. mwr 18:34, 19. Okt 2004 (CEST)

Warum kann diese Liste nicht einfach in den Artikel über das rheinland-pfälzische Konstrukt Verbandsgemeinde integriert werden? Warum brauchts dazu eine Navigationsleiste, die zum navigieren viel zu unübersichtlich ist? -- Sansculotte 20:36, 18. Okt 2004 (CEST)

Der Navi-Leisten-Mafia gehöre ich nicht an, aber ich finde die Navi-Leisten trotzdem ganz praktisch. Also was nun, Navi-Leisten oder die Aufstellung wie oben ?? 84.128.232.211 20:38, 18. Okt 2004 (CEST)

Die Navigationsleiste ist viel übersichtlicher und man weiß gleich, welche Verbandsgemeinden es innerhalb eines Landkreises gibt. Also ist das viel mehr Information. mwr 21:05, 18. Okt 2004 (CEST)

"Die Navigationsleiste" -> welche? im Artikel hab ich einen ganzen Haufen davon gesehen, und mit Übersicht hat das leider nichts mehr zu tun. --Benutzer:Crux 21:13, 18. Okt 2004 (CEST)

Natürlich alle und das ist sogar sehr übersichtlich. mwr 21:16, 18. Okt 2004 (CEST)

Wie bitte? Das ist nicht Dein Ernst oder? --Paddy 21:17, 18. Okt 2004 (CEST)

Natürlich ist das mein voller Ernst. Ich gehöre eben nicht zu denjenigen, die immer nur meinen mit Löschungen zur Verbesserung der wikipedia beizutragen. Die ewigen "Löscher" sind in letzter Zeit zwar etwas weniger geworden, aber nun scheinen sie wieder sehr aktiv zu sein. mwr 21:22, 18. Okt 2004 (CEST)

Haben Sie zufällig bemerkt, daß die RLP-Kleinstgemeinden ewig die schlechtesten Nicht-mal-ganz-Stubs sind - was womöglich u.a. daran liegt, daß es bei 10 oder 50 EW nicht genügend Stoff geben kann? AN 21:26, 18. Okt 2004 (CEST)
Es mag sein, dass viele Artikel zu den "Kleinstgemeinden" noch stubs sind. Aber jede Gemeinde hat eine Geschichte, eine Geografie, evtl. sogar eine Kirche oder gar nur ein Gasthaus, zumindest aber eine Verwaltung (wenngleich diese meist von der Verbandsgemeinde erledigt wird). Sicher kann man daher einiges schreiben, wenn man will und sich natürlich auskennt. Ich persönlich kann zu den rheinland-pfälzischen Kleinstgemeinden leider nichts beisteuern. Aber dennoch halte ich selbst 2 oder 3 Sätze zu einer Gemeinde für sehr sinnvolle Informationen. (Aber das wurde an anderer Stelle schon mal diskutiert.) Die Tatsache, dass es sich um Kleinstgemeinden handelt, muss nicht automatisch der Grund dafür sein, dass die Artikel meist noch stubs sind. mwr 18:34, 19. Okt 2004 (CEST)
Das habe ich nicht behauptet. Ginge es mir um die Stubs, würde ich da nen Löschantragsbot drüberlaufen lassen. Ich mutmaße aber, dass gerade die Navileisten der Grund dafür sind, dass es solch grausige beziehungsweise langweilige Stubs sind. --Crux 21:22, 19. Okt 2004 (CEST)
Ich finde es auch schade, dass ich das tun muss.. Anstatt ewig aufzuräumen, wäre mir endlich mal wieder einen Artikel zu schreiben recht. Aber solche grausigen Listen von Navileisten sind IMHO eine Zumutung, sorry. --Löscher 21:24, 18. Okt 2004 (CEST)

Wer "zwingt" dich eigentlich zum Löschen? Du hast richtig erkannt: Der Ausbau von Artikeln ist viel sinnvoller! Also, dann mach mal! Ich werde es jedenfalls tun, der Listen-Fetischist

"Die Wikipedia ist eine Enzyklopädie" - Mein Gott, das war doch auch mal ein Stub. 217.84.171.240 21:38, 18. Okt 2004 (CEST)

Es gibt genügend gute Artikel die ohne Navigationsleiste auskommen und Exzellent oder zumindest sehr gut sind. Bevor sich jemand die Mühe macht eine Navigationsleiste anzufertigen, um sie nachher in viele Artikel reinzupacken soll er doch bitteschön zu jeder Gemeinde lieber ein zwei Sätze schreiben. Man wie toll wäre das? Dan hätten wir tatsächlich Informationen zur Gemeinde selber? Oder wäre das nicht so gut? --Paddy 21:40, 18. Okt 2004 (CEST)

Ich würde sogar sagen, das wäre supi und flexi. --Benutzer:Crux 22:10, 18. Okt 2004 (CEST)

Verbandsgemeinden in anderen Bundesländern

Hallo,

ich stolpere gerade darüber, dass der Artikel davon ausgeht, dass es nur in Rheinland-Pfalz Verbandsgemeinden gäbe. Veto
In Sachsen-Anhalt gibt es seit 2008 ein entsprechendes Gesetz zu Verbandsgemeinden. Und laut diesem Zeitungsartikel in der MZ gibt es ab 2010 mindestens eine solche Verbandsgemeinde auf dem Gebiet von Sachsen Anhalt. Der Artikel sollte mMn entsprechend geändert werden. -- Gruß Stilzchen 15:46, 18. Jun. 2009 (CEST)

Hallo Stilzchen, ist mir eben auch aufgefallen, dass es ab dem 1. Juli 2009 die erste VG in Sachsen-Anhalt geben soll. Ich werde daher diesen Artikel nach Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) verschieben und Verbandsgemeinde als allgemeinen Artikel behandeln zu können und wer will, der kann dann unter Verbandsgemeinde (Sachsen-Anhalt) entsprechendes anlegen. Gruß kandschwar 09:48, 26. Jun. 2009 (CEST)

Liste der VG´s

Zum Thema Liste der Verbandsgemeinden aufführen: Ich habe mir leider nicht zuerst die Mühe gemacht, um hier zu sehen ob auf dieser Diskussionsseite etwas zu dem genannten Thema steht. Deshalb habe ich direkt damit angefangen, die VG´s nach den jeweiligen Landkreisen sortiert aufzuführen. Da ich keinen einzigen Hinweis auf Kategorie:Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz in dem Artikel gefunden habe. Diese alphabetische Aufzählung ist zwar schön und gut, meiner Meinung nach ist aber eine Aufzählung nach den jeweiligen Landkreisen sinnvoller. Da man so, die geografische Lage besser einordnen kann. ... Was für diese Liste auch weiterhin sinnvoll sein könnte, wäre diese in einer Tabelle zu schreiben, dann könnte man in der ersten Spalte die Wiki-Beiträge bringen und in der zweiten Spalte einen Weblink auf die jeweilige Homepage der Verbandsgemeinde. Eventuell könnte man in dieser Tabelle auch noch die jeweilige Gebietsgröße bzw. die Einwohnerzahl mit aufnehmen. Was haltet Ihr davon? Benutzer:Kandschwar 21:07, 25. August 2005 (CEST)

Habe die Liste der Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz in einen eigenen Beitrag gepackt, da alle VG´s wohl doch den eigentlichen Beiträg gesprengt hätte. Hierzu auch nochmal ein Dank an C.Löser für diesen Hinweis. Benutzer:Kandschwar 21:33, 25. August 2005 (CEST)

Verbandsgemeinderat

Überschrift geändert, ursprünglich Einleitungen von Verbandsgemeinde-Artikeln, zuletzt Einleitungen von Verbandsgemeinde-Artikeln (Abschnitt "Verbandsgemeinderat") --Update (Diskussion) 22:35, 8. Feb. 2013 (CET)

Diese Variante (nur Verbandsgemeinde) ist für Verbandsgemeinde-Artikel angemessen, ebenso wie diese Variante (nach dem Schema Verbandsgemeinderat XY). Der Großteil der Verbandsgemeinde-Artikel enthielt aber die Variante, die dem Schema Verbandsgemeinderat von XY entsprach. Dieses Schema ist deshalb unangemessen, weil a) eine Verbandsgemeinde wirklich auch Verbandsgemeinde XY heißt und nicht nur XY (daher stehen die Artikel ja auch nicht unter [z.B.] Linz am Rhein (Verbandsgemeinde), sondern unter Verbandsgemeinde Linz am Rhein – gleiches gilt für Landkreise) und b) bei Namen einer Verbandsgemeinde, die keine Entsprechung in einem Ortsnamen finden (wie bei der Verbandsgemeinde Kirn-Land), die Präposition „von“ auch grammatisch falsch ist. Alles in allem gibt es keinen direkten Grund, Verbandsgemeinden anders wie Landkreise zu behandeln, die ihr Parlament wie folgt abhandeln: Der Kreistag des Landkreises Neuwied. Dem würde exakt die Formulierung Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde entsprechen – das ist wegen der Dopplung unschön und kann durchaus durch die Weglassung von der Verbandsgemeinde vermieden werden. Jedoch würde man bei Landkreis-Artikeln nicht auf die Idee kommen, eine Formulierung Der Kreistag von Neuwied zu wählen.--Leit (Diskussion) 02:41, 25. Nov. 2012 (CET)

hat sich aus meiner Sicht erledigt.--Update (Diskussion) 22:35, 8. Feb. 2013 (CET)

Einleitungstext von Verbandsgemeinde-Artikeln

als neue Überschrift eingefügt --Update (Diskussion) 22:35, 8. Feb. 2013 (CET)

Grundsätzlich volle Zustimmung! Nur die Verknüpfung Kreis/VG kann man natürlich in beide Richtungen koppeln. Man könnte also auch sagen: "Alles in allem gibt es keinen direkten Grund, Landkreise anders als Verbandsgemeinden zu behandeln, die ihr Parlament wie folgt abhandeln: Der Verbandsgemeinderat Asbach. Dem würde exakt die Formulierung Der Kreistag Neuwied entsprechen."

Nicht notwendig, wenn zwar auch korrekt, finde ich allerdings die neuerdings auftauchende Formulierung wie beispielsweise bei Wallhalben: "Die Verbandsgemeinde Wallhalben ist eine Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft im Landkreis Südwestpfalz in Rheinland-Pfalz." Der Zusatz "ist eine Verwaltungseinheit" erweitert diesen ohnehin schon verschachtelten in-in-im-Satz ohne zwingenden Grund und müsste bei konsequenter Anwendung ansonsten ja auch bei allen Kreisen und Gemeinden zugefügt werden. --Klein R. (Diskussion) 23:10, 27. Nov. 2012 (CET)
Verbandsgemeinden sind in erster Linie Verwaltungseinheit, bei Ortsgemeinden und Städten ist das in der Regel nicht der alles andere dominierende Aspekt. Schließlich sind die meisten Gemeindeartikel letztlich kombinierte Orts- und Gemeindeartikel. Stadt ist wiederum sowohl eine kommunalrechtliche Bezeichnung (wenn auch ohne konkrete Auswirkungen) als auch eine siedlungsgeographische. Verwaltungseinheit als Bezeichnung für Gemeinden (im Unterschied zu Verbandsgemeinden) vernachlässigt für mich zu sehr den Aspekt der kommunalen Selbstverwaltung, klingt mehr nach einer künstlichen Aufteilung des Staatsgebietes in bestimmte Einheiten, die es zu verwalten gebe (also wie Regierungsbezirke, Provinzen, Landkreise usw.). Dabei kommen trotz aller Gebietsreformen die Strukturen auf Gemeindeebene eher „von unten“.--Leit (Diskussion) 23:30, 19. Jan. 2013 (CET)
"Verbandsgemeinden sind in erster Linie Verwaltungseinheit", exakt so sehe ich das auch. Es gibt aber Benutzer, die mit Argumenten wie »das klingt an der Stelle zu bürokratisch« (Beispiel Verbandsgemeinde Cochem) oder »Der Ausdruck "Verwaltungseinheit" ist ein Allerweltsausdruck« (Beispiel Verbandsgemeinde Saarburg) anders sehen. --Update (Diskussion) 00:00, 20. Jan. 2013 (CET)
Verbandsgemeinden sind eine Verwaltungseinheit. Das ist unstrittig und steht so im Artikel Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz). Daraus folgt noch lange nicht, dass diese Verwaltungseinheit in allen VG-Artikeln im Einleitungssatz stehen muss. Bei der Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) wird in der Einleitung verlinkt auf die Verwaltungseinheit, die Gebietskörperschaft und auch auf den Gemeindeverband. Ich denke, dass ein Link auf die VG (Rheinland-Pfalz) ausreichen sollte, um diese erschöpfend zu erklären. Nehmen wir noch die exzellente Samtgemeinde Hesel. Da kommen auch keine Verwaltungseinheiten vor. Gete1 (Diskussion) 19:02, 20. Jan. 2013 (CET)
Das einzige Argument, was ich hieraus ziehen kann, ist: In Niedersachen wird es anders gemacht. Es ist nicht unbedingt notwendig, den Begriff Verwaltungseinheit in der Einleitung zu verwenden. Ein Artikel soll aber auch, sofern es irgend möglich ist, verständlich sein, ohne dass zusätzliche Artikel angeglickt werden müssen. Der Begriff Verbandsgemeinde ist nicht selbsterklärend, also ist es absolut hilfreich, ihn zu erklären – nämlich mit Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft. Die Formulierung stammt nicht von mir, aber mittlerweile wurde sie in annähernd allen Verbandsgemeinde-Artikeln eingebaut. Keine Formulierung ist alternativlos, aber darum kann es trotzdem richtig sein, eine gute Formulierung auch überall einzusetzen. Verbandsgemeinden sind dazu da, um Verwaltungsgeschäfte zu erledigen – viel mehr als alle anderen Arten von Gemeinden. Eine andere, adäquate Formulierung – wenn auch nicht für den ersten Satz der Einleitung, aber vielfach verwendet ist: In der Verbandsgemeinde XY sind XY Gemeinden zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zusammengeschlossen. Die Definition eines Begriffes kann nicht durch sich selbst erfolgen, daher scheidet natürlich die Formulierung Die Verbandsgemeinde XY ist eine Verbandsgemeinde im Landkreis XY aus. Das ganz große Problem bei der Variante Die Verbandsgemeinde XY gehört zum Landkreis XY ist, dass dies gar keine Definition ist. Sie besagt nicht, was die Verbandsgemeinde ist, sondern wozu sie gehört. Eine Definition muss zwangsläufig über das Verb sein erfolgen. Eine Samtgemeinde ist eine Samtgemeinde ist aber eine Tautologie. Was ist eine Samtgemeinde oder eine Verbandsgemeinde denn, und zwar sowohl ganz allgemein wie auch individuell jede einzelne: eine Verwaltungseinheit und/oder eine Gebietskörperschaft.--Leit (Diskussion) 19:18, 20. Jan. 2013 (CET)
Die Verbandsgemeinde ist mehr als eine Verwaltungseinheit. Sie hat eigene Aufgaben: Bau und Unterhaltung zentraler Sportstätten, etc., nachzulesen in der GemO RLP. Das Entfernen der Verwaltungseinheit in einem VG-Artikel ist erstmals bei der Verbandsgemeinde Saarburg geschehen. Das hatte mich intuitiv sofort davon überzeugt, dass dieses umständliche Erklären überflüssig ist. Und ich glaube OMA will kurze prägnante Erklärungen, einmal auf Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) klicken und da steht dann alles Erforderliche. Gete1 (Diskussion) 19:32, 20. Jan. 2013 (CET)
Im Artikel Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) steht aber exakt das selbe: Verwaltungseinheiten in der Rechtsform von Gebietskörperschaften. Genau die von dir genannte kurze prägnante Erklärung. Es wäre unsinnig zu denken, nur weil dies dort schon stünde, bräuchte man es bei jeder individuellen Verbandsgemeinde nicht mehr zu erwähnen. Jede Verbandsgemeinde ist eine Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft. Der Oberbegriff für Verbandsgemeinde Hermeskeil ist nicht Verbandsgemeinde, sondern Verwaltungseinheit oder Gebietskörperschaft (oder eben beides zusammen). Der Begriff Verwaltungseinheit (siehe dort) ist im Übrigen weiter gefasst und meint auch die von dir erwähnten Zuständigkeiten nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung. Und Verbandsgemeinde-Artikel sind eben nicht kombinierte Orts- und Gemeindeartikel und Verbandsgemeinden sind nicht die unterste Ebene der staatlichen Verwaltungsgliederung. Wenn im Artikel Hermeskeil steht: Hermeskeil ist eine Stat im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz ist damit sowohl die Stadt als Verwaltungseinheit mit ihrem gesamten Gebiet als auch nur die geographische Ortschaft gemeint. Gleiches gilt für fast alle Gemeindeartikel. Andernfalls müsste dort die Einleitung lauten: XY ist eine Gemeinde und eine Ortschaft im Landkreis XY. Eine theoretische Möglichkeit, aber ziemlich unpraktikabel und unter den über 10.000 Gemeindeartikel nicht anzutreffen.--Leit (Diskussion) 19:48, 20. Jan. 2013 (CET)
Es kann nicht oft bzw. deutlich genug gesagt bzw. geschrieben werden, was denn eine Verbandsgemeinde ist. Im Rest der Welt kann man oft mit dem Begriff Verbandsgemeinde nichts anfangen. Wie der Zufall so will, heute, 20. Januar 2013, wird ein neuer Artikel zur Kirche St. Johannes der Täufer (Gentingen) eingestellt in dem steht, dass Gentingen ein Ortsteil der Verbandsgemeinde Neuerburg sei. Nicht taufrisch sind Fragen wie diese oder jene, die ebenso zeigen, dass es nicht klar ist, was Verbandsgemeinden sind. --Update (Diskussion) 19:50, 20. Jan. 2013 (CET)
Sicher muss es einen Unterschied zwischen Landkreisen und Verbandsgemeinden geben, da nämlich die Landkreis-Artikel genannte Tautologie enthalten. Beispiel: Der Landkreis Altenkirchen (Westerwald) ist ein Landkreis im Norden von Rheinland-Pfalz. Kurz: Der Landkreis ist ein Landkreis. Andererseits gibt es dann wieder ein paar Sonderfälle, wo das volle Wort Landkreis nicht schon im Namen enthalten ist wie Donnersbergkreis und Eifelkreis Bitburg-Prüm. Der Unterschied zwischen Landkreis und Verbandsgemeinde ist, abgesehen davon dass es solche Sonderfälle nicht gibt, dass der Begriffsteil gemeinde zwei Mal besetzt ist, nämlich mit der normalen Gemeinde und der Verbandsgemeinde. Landkreis kann hingegen nur eines meinen, und Landkreise gibt es bundesweit. Insofern ist der Begriff durchaus „selbsterklärender“ als Verbands- und Samtgemeinde.--Leit (Diskussion) 20:01, 20. Jan. 2013 (CET)
Möchte anmerken, dass es bei den Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt auch wie Kraut und Rüben durcheinandergeht. Da kommen auch keine Verwaltungseinheiten vor. Gete1 (Diskussion) 20:14, 20. Jan. 2013 (CET)
Eben dieses Durcheinander ist ja jetzt in Rheinland-Pfalz löblicherweise weitgehend beseitigt worden. Es ist nichts gegen Durcheinander einzuwenden, aber nur, wo er sich durch Uneinheitlichkeit des Artikelgegenstands begründen lässt. Gemeinden können klein oder groß sein, viele oder keine Sehenswürdigkeiten haben, viel zur Wirtschaft zu erzählen oder so gut wie gar nichts – dann kann auch die Artikelgliederung anders ausfallen. Aber nicht bei den durchweg miteinander vergleichbaren Verbandsgemeinden – mit verbandsangehörigen Gemeinden, Verbandsgemeinderat, Wappen und ggf. noch Geschichte ist das wichtigste abgehandelt.--Leit (Diskussion) 20:34, 20. Jan. 2013 (CET)

Der Durcheinander in Sachsen-Anhalt ist ein Vorbild, indem man knappe aber klare und sachgerechte Informationen einfach herausnimmt und damit ein Durcheinander schafft? Vergleich der Verwaltungsstrukturen von Sachsen-Anhalt (ja, auch dort gibt es Verbandsgemeinden) mit Rheinland-Pfalz? Das ist nur bedingt möglich, dort gibt es wohl auch solche Dinge wie Verwaltungsgemeinschaften und Mitgliedsgemeinden (Gemeindeordnung - GO LSA). Eine einheitliche Eingangsformulierung: "ist eine Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft" halte ich bei Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz für unverzichtbar. Nebenbei, diese Formulierung existiert seit ~zwei Jahren. Nun sagt Kollege Gete1, er habe das Entfernen der Verwaltungseinheit in einem VG-Artikel erstmals bei der Verbandsgemeinde Saarburg geschehen. Dass er das zum ersten Mal gesehen hat, mag stimmen, das war am 28. November 2012, vorher hat niemand das bei den bis dahin über 100 VG-Artikeln beanstandet. Gleich darauf sagt Benutzer:Gete1: "Das hatte mich intuitiv sofort davon überzeugt, dass dieses umständliche Erklären überflüssig ist". "intuitiv", "sofort" usw. ??? Am 28. November 2012, intuitiv, sofort? Also, zumindest das "sofort" ist eine wüste Story. Am 8. Dezember 2012 ergänzte ich den Artikel Verbandsgemeinde Hermeskeil, u.a. mit einer Tabelle der verbandsangehörigen Gemeinden und eben der Formulierung "ist eine Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft". Spontan, wie Kollege Gete1 halt ist, ergänzt er am 27. Dezember 2012 den Artikel um drei Bürgermeister. "Intuitiv" bleibt allerdings die Formulierung "Verwaltungseinheit usw." und "dieses umständliche Erklären" dabei unbeachtet. Jetzt auf einmal 19. Januar 2013, (acht Wochen nach der intuitiven und sofortigen Überzeugung und einigen zwischenzeitlichen Edits) wird ein Kleinkrieg mit einem Lügengespinst geführt. Richten Sie, Gete1, doch einen schönen Gruß von mir nach XY-Dorf aus. --Update (Diskussion) 03:04, 21. Jan. 2013 (CET)

Hab ich jetzt erst gesehen. Der Ort hat hier nichts verloren und Gete1 kann wahrscheinlich weder mit dem Ort noch mit dem Gruß an dieser Stelle was anfangen. Ich würde mich freuen, wenn diese Ortsangabe künftig nur noch dort erscheint, wo sie einen sachlichen Sinn macht! --Klein R. (Diskussion) 16:19, 28. Feb. 2013 (CET)
In Sachsen-Anhalt habe ich ein paar Einleitungen geändert und plädiere dafür, dass in Rheinland-Pfalz nicht alle 160 VGs in der Einleitung über einen einzigen Kamm geschoren werden, sprich: keine einheitliche Einleitung für alle VGs. Gete1 (Diskussion) 19:12, 21. Jan. 2013 (CET)
Und wieso das? Was rechtfertigt unterschiedliche Einleitungen? Außerdem: Es geht hier nicht um die gesamte Einleitung, sondern nur um den ersten Satz der Einleitung. Es ist m.E. ziemlich eindeutig, dass man alle VGS „über einen Kamm scheren“ kann. Was, wenn nicht völlig einheitlich aufgebaute Verwaltungseinheiten soll man sonst über einen Kamm scheren können?--Leit (Diskussion) 20:23, 21. Jan. 2013 (CET)

Man kann das tun, aber man muss das nicht tun. Das Problem ist der Kamm, über den dann gestritten wird.

  • Der Begriff Verbandsgemeinde ist quasi selbsterklärend: da stecken die Gemeinde und der Verband drin.
  • Die Verwaltungseinheit macht einen Exkurs über Gouvernements, Oblaste und Präfekturen. Das verwirrt mehr als es erklärt.
  • Die Gebietskörperschaft handelt vom Bund, den Ländern, den Gemeinden und den Gemeindeverbänden.
  • Die Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) erklärt dann nochmal alles über die Verwaltungseinheit, die Gebietskörperschaft und den Gemeindeverband.
  • Andere Bundesländer sehen das ganz locker, da wird einmal auf Samtgemeinde verlinkt, und gut ist.

Hier wird ein Begriff übererklärt. Gete1 (Diskussion) 10:29, 26. Jan. 2013 (CET)

Selbsterklärend ist da nichts. Andersrum: Gemeindeverband, das wäre in höherem Ausmaße selbsterklärend. Zumindest erklärt der Begriff Verbandsgemeinde nicht, dass es unterhalb dieser Ebene noch eigenständige Gemeinden gibt – vor allem aber nicht, dass Verbandsgemeinden in erster Linie Verwaltungsangelegenheiten erledigen. Außerdem: Wenn es darum geht, welche Begriffe selbsterklärend sind oder nicht, spielt der verlinkte Artikel zunächst einmal keine Rolle. Dann ist es auch egal, ob der Artikel Verwaltungseinheit "einen Exkurs über Gouvernments, Oblaste und Präfekturen" macht – sondern die unmittelbare Assoziation des Lesers, wenn er den Begriff Verwaltungseinheit hört. Nein: Die Argumentation, der Artikel Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) würde das ganze schon abhandeln ist genau so falsch wie das Land Rheinland-Pfalz nicht zu erwähnen, weil man dieses schon im Landkreis-Artikel nachlesen könne. Der Leser will und muss wissen, was eine Verbandsgemeinde überhaupt ist, ohne weitere Artikel anklicken zu müssen. Und zwar nicht nur, weil der Artikel auch ausgedruckt und gesprochen verständlich sein muss – aber dann auf jeden Fall.--Leit (Diskussion) 17:52, 26. Jan. 2013 (CET) In den Abschnitt Verbandsangehörige Gemeinden gehören weder Wappenbildchen – angeblich "visuelle Informationen", wobei die Wappen ohnehin viel zu klein dargestellt sind, als dass man irgendetwas erkennen könnte – noch die Einwohnerentwicklung der einzelnen Ortsgemeinden. Dieser Abschnitt sollte/muss die Gegenwart darstellen, und das möglichst kompakt. Die Auswahl irgendeines Jahres (1950) in der Vergangenheit könnte subjektiver nicht sein, ist durch nichts zu rechtfertigen.--Leit (Diskussion) 17:59, 26. Jan. 2013 (CET)
Wir drehen uns hier im Kreis. Keiner versteht den anderen wirklich. Die VG Schweich habe ich mal neu formuliert. Einfach mal drüberschauen und nachdenken. Danke. Gete1 (Diskussion) 15:32, 27. Jan. 2013 (CET)
Krasse Fehleinschätzung. Ich verstehe den anderen sehr gut, zumindest das, was er hier schreibt. Bei deiner neuen Version der Verbandsgemeinde Schweich wird der Artikel Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz), in dem man nachlesen kann, was eine Verbandsgemeinde überhaupt ist, ungefähr im 50. Wort erwähnt. Es erfolgt keine Definition des Begriffs, sondern nur die Beschreibung einer Eigenschaft der Verbandsgemeinde (nämlich die verbandsangehörigen Gemeinden). Wenn dir etwas neues eingefallen ist, kannst du dich gerne wieder hier melden.--Leit (Diskussion) 22:30, 27. Jan. 2013 (CET)
Ich teile in vollem Umfang, Wort für Wort, die Argumentation von Benutzer:Leit, auch wenn das von wem auch immer anders erwartet wurde. --Update (Diskussion) 22:55, 27. Jan. 2013 (CET)
Hallo Gete1, ich gebe dir voll und ganz recht, Verbandsgemeinde ist weit mehr als eine Verwaltungseinheit und die Einleitungen klingen unverständlich verschachtelt. Aber die Diskussion hier bringt nichts, das weiß ich aus Erfahrung. Hier sind von ein paar Leuten Philosophien so fest einzementiert, dass man sich seinen Nerven zuliebe besser wieder aus Wikipedia abmeldet. Habe ich deshalb auch getan, seither gehts mir besser und ich schau nur ab und zu mal wieder lächelnd hier in die Diskussionen rein. Bin dann aber wieder für längere Zeit weg, tschüss! 12:38, 28. Jan. 2013 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von --Klein R. (Diskussion) 22:17, 3. Feb. 2013 (CET))) (IP durch Benutzer ersetzt, da es sich um die IP einer VG handelt, wirkt so parteiisch ;-))

Das was Gete1 mittlerweile verantaltet (Beispiele: [1], [2]) sind klassische WP:BNS-Aktionen und ein "schleichender Edit-War". Ob gestern die IP:80.187.111.29 nur ein Trittbrettfahrer war kann ich nicht beurteilen. Immerhin benutzt sie im Edit-Kommentar einen früher von Gete1 verwendeten Text. Bis jetzt gibt es hier keinen Konsens! --Update (Diskussion) 20:21, 29. Jan. 2013 (CET)

Sehe ich genauso, habe die Änderungen wieder zurückgesetzt. Im Kern erfolgen auch keine Rückmeldungen von Gete1 zu den hier vorgebrachten Argumenten.--Leit (Diskussion) 20:36, 29. Jan. 2013 (CET)

Es gibt hier zwei unversöhnliche Lager. Klein/Gete1 einerseits, Leit/Update andererseits. Jetzt ist doch tatsächlich eine IP aus dem Raum Kirchberg der Ansicht, diese Verwaltungseinheit sei hyperliquide. Und das wurde doch prompt von Dietrich gesichtet. Somit steht es 3:2, der Krieg ist aus. Lieber Leit, schau dir einfach mal an, was du beispielsweise bei der VG Schweich alles kaputtgehauen hast mit deinem Revert. Das überschreitet nach meinen Vorstellungen die Grenzen zum Vand. deutlich. Gete1 (Diskussion) 08:13, 30. Jan. 2013 (CET)

Sichten (das heißt, die Bestätigung, dass es sich nicht um Vandalismus handelt) ist inhaltliche Zustimmung zum Edit? Eine IP, die die exakt gleichen Begründungen wie du benutzt, soll hier bei der Zählung der Opponenten/Befürworter mitzählen? Änderungen ganz zurücksetzen, weil Teilbereiche der Änderung erhaltenswert waren, ist sinnvoll? Nein. Mir fällt gerade was auf: In deinem letzten Beitrag gehst du null auf inhaltliche Argumente über die Einleitung, nur auf Editierverhalten, „Krieg“ und Abstimmungen ein.--Leit (Diskussion) 13:18, 30. Jan. 2013 (CET) Nachtrag: Einheitlichkeit um jeden Preis ist nicht gut, Uneinheitlichkeit um jeden Preis auch nicht. Die Einleitung von Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) könnte man (außer der fehlenden Definition von Verbandsgemeinde) als akzeptabel betrachten. Dann wird diese Variante aber nicht einmal durchgehalten, sondern in den Artikeln Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße und Verbandsgemeinde Konz alle 18 bzw. elf Ortsgemeinden gleich im ersten Satz mit aufgezählt. Ist das nicht viel mehr als Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft der kritisierte Bandwurmsatz? Und in Verbandsgemeinde Trier-Land sind (angeblich) nicht die angehörigen Gemeinden das wichtigste, sondern der Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde. Irgendeine sachliche Begründung für diese jeweils unterschiedlichen Einleitungen?--Leit (Diskussion) 13:18, 30. Jan. 2013 (CET)
1. gilt: jede IP hat grundsätzlich den gleichen Wert wie du als Administrator, das sollte unverhandelbar sein; 2. Wie lautet die WP-Regel, dass alle Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz auf Punkt und Komma die gleiche Einleitung haben müssen?? es gibt keine. 3. Mein Lieblingsargument, die exzellente SG Hesel, darf hier nicht fehlen. Die wird nur mit einem Wort definiert. @Update: BNS hast du irgendwie nicht verstanden, lies es dir nochmal durch. Gete1 (Diskussion) 13:45, 30. Jan. 2013 (CET)
Dass es sich bei deinem Mitspieler um eine IP handelt, ist egal – es könnte sich auch um ein weiteres Benutzerkonto handeln. An meiner Einschätzung würde sich dadurch nichts ändern. „Wie lautet die WP-Regel …?“ Es wurde niemals behauptet, dass es eine gibt (→Nebelkerze). Argumente für oder gegen eine Einleitung müssen nichts mit Regeln zu tun haben, du argumentierst ansonsten auch nicht mit Regeln. Das Argument ist genau so sinnvoll, wie nach der Regel zu fragen, die hinter permanent unterschiedlichen Einleitungen steckt. Ich habe nach dem Grund gefragt, in vier verschiedenen Artikeln drei unterschiedliche Einleitungen zu haben. Du formulierst die Einleitungen, wie sie dir gerade gefallen. Das ist das Gegenteil des sachlich sinnvollen. Einheitlichkeit ist auch ein hohes Gut in Wikipedia, hast du darüber einmal nachgedacht? Wikipedia:Formatvorlage Stadt, alles unnötig? Du, Gete1, weißt was eine Verbandsgemeinde ist. Andere würden dies auch gerne wissen, ohne einen weiteren Link anklicken zu müssen. Und selbst dieser Link erscheint bei Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße erst im 50. Wort. Zuletzt: Die Samtgemeinde Hesel wäre allerhöchstens dann ein Argument, wenn du dich selber danach richten würdest. Tust du nicht, denn inzwischen schreibst du auch nicht mehr „liegt an der Nordgrenze des Landkreises“ – sondern jedes Mal irgendetwas anderes.--Leit (Diskussion) 14:23, 30. Jan. 2013 (CET)
Nehmen wir mal die WP:FVS: "Musterstadt ist eine Stadt im Norden/Süden Niemandslands bei Irgendwo und hat 75.199 Einwohner (Stand: 31. Dezember 2011)." Das ist eine Definition, eine geografische Lage und eine Einwohnerzahl. "Die VG XY ist eine VG" scheidet natürlich aus. Also bleibt für den ersten Satz nur noch die Lage und die Einwohnerzahl. Und der zweite Satz beginnt dann mit "Die VG (Rheinland-Pfalz) ...". Könnten wir uns auf sowas einigen? Gete1 (Diskussion) 16:36, 30. Jan. 2013 (CET)
„Herauspicken“ und „sehr weit herholen“ geht immer. Kern der Formatvorlage Stadt ist die Artikelgliederung, nicht die Formulierung der einzelnen Abschnitte inkl. der Einleitung. Der Standard für den ersten Satz der Einleitung in den über 10.000 Gemeindeartikeln ist, dass die geographische Lage und die Einwohnerzahl nicht enthalten ist. Es ist übrigens unschwer zu erkennen, dass dieser Satz in WP:FVS nicht als Vorbild gedacht war, da z.B. bei vielen (zumal größeren) Städten und Gemeinden, die selbst ein Zentrum für die Umgegend sind, ein "bei" überhaupt keinen Sinn macht und nicht alle Gemeinden im Norden oder Süden eines Landes liegen. Die VG XY ist eine VG scheidet nicht quasi-automatisch aus, da ich z.B. bei Landkreisen keine Alternative zu dieser Dopplung sehe. Ehrlich gesagt ist mir eine Dopplung lieber als eine Nicht-Definition. Zwischen Landkreisen und Verbandsgemeinden besteht wegen der deutschlandweiten Verbreitung ersterer durchaus ein großer Unterschied. Landkreis ist eine Art Oberbegriff, Verbandsgemeinde ist ein spezifischer Begriff. Was ist gegen eine Erläuterung Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft einzuwenden? Diese Erläuterung schafft Klarheit und ist im Unterschied zu "liegt", "gehört" usw. überhaupt eine Definition. Samtgemeinde Hesel – geschenkt. Ich habe auf der dortigen Diskussionsseite bereits einen Kommentar hinterlassen. Es führt m.E. einfach nichts daran vorbei, dass ein Lemma definiert und nicht nur erläutert werden muss. Eine Art Ersatz für die ist-Definition wäre: In der Verbandsgemeinde XY im Landkreis XY in Rheinland-Pfalz sind X Gemeinden zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zusammengeschlossen. Das ist eine Beschreibung der Aufgabe einer Verbandsgemeinde gleich im ersten Satz. Kann man überhaupt bestreiten, dass die Erläuterung der Aufgabe der Verbandsgemeinde, also das was sie überhaupt ist, wichtiger ist als die geographische Lage? Die Aufzählung der einzelnen Gemeinden ist redundant zum Abschnitt Verbandsangehörige Gemeinden. Der erste Satz der Einleitung muss einer Verwaltungseinheit angemessen sein. Verwaltungseinheiten sind keine geographischen Objekte. Sie sind dadurch definiert, dass sie zu einer übergeordneten Verwaltungseinheit gehören. Daher sollte der Satz auf die Darstellung der Hierarchie Verbandsgemeinde – Landkreis – (Bundes)Land beschränkt sein – dort noch Geographie mit einzubringen, ist dieser Klarheit nicht dienlich. Gleiches in einem Zug mit andersartigem zu erwähnen schafft immer Verwirrung.--Leit (Diskussion) 18:55, 30. Jan. 2013 (CET) Kompromissvorschlag umgesetzt? Welche Definition von Kompromiss hast du? Weder ich noch irgendjemand anderes hat einem Kompromiss zugestimmt. Wenn überhaupt würde ich die gehören-Version bevorzugen, die liegt-Version halte ich hingegen nicht für akzeptabel. Das ist das Gegenteil von Kompromiss, sondern liegt noch weiter von diesem entfernt. Zumal ich keinen Kompromiss für sinnvoll halte, der als Standard für die RLP-Vebandsgemeinden gilt – dort gibt es bereits einen Standard, der nämlich Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietkörperschaft enthält.--Leit (Diskussion) 19:00, 30. Jan. 2013 (CET)
Was ist gegen diese Verwaltungseinheit einzuwenden: Weder die Verwaltungseinheit noch die Gebietskörperschaft sind der richtige Begriff für die VG. Nur die VG (RP) ist der richtige Begriff. Die Erledigung der Verwaltungsgeschäfte mag auf Verwaltungsgemeinschaften zutreffen, nicht jedoch auf rh.-pf. VGs, weil diese auch eigene Aufgaben haben. Jetzt sind wir bei der "Der Landkreis ist ein Landkreis"-Lösung, sprich "Die VG ist eine VG". Nächster Kompromissvorschlag: Die Verbandsgemeinde ... ist ein Zusammenschluss von xx Ortsgemeinden und liegt im Landkreis ... in Rheinland-Pfalz. Gete1 (Diskussion) 19:58, 30. Jan. 2013 (CET)
...noch die Gebietskörperschaft sind der richtige Begriff für die VG? Schon mal in die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz reingesehen? § 64 beginnt mit den Worten "Verbandsgemeinden sind aus Gründen des Gemeinwohls gebildete Gebietskörperschaften". Nebenbei, Klein hat zur Klarstellung schon 2008 "liegt" durch "Gebietskörperschaft" eingesetzt [3]. --Update (Diskussion) 20:12, 30. Jan. 2013 (CET)
Dann nehmen wir doch einfach: "Die Verbandsgemeinde ... ist eine aus Gründen des Gemeinwohls gebildete Gebietskörperschaft im Landkreis ..." Gete1 (Diskussion) 20:15, 30. Jan. 2013 (CET)
Soso, und der ist weniger "bandwurmig" --Update (Diskussion) 20:22, 30. Jan. 2013 (CET)
Entspricht immerhin der GemO. Gete1 (Diskussion) 20:23, 30. Jan. 2013 (CET)
Hi, bin nur mal kurz zu Besuch und schreib auch nur was, weil ich hier zitiert wurde. Selbstverständlich ist die VG eine Gebietskörperschaft und diese Eigenschaft steht meines Erachtens weit über der Funktion als Verwaltungseinheit, was ja zudem alle anderen Gebietskörperschaften ebenfalls sind. Aber "eine aus Gründen des Gemeinwohls gegründete Gebietskörperschaft" sprengt wohl den Rahmen, in anderen Definitionen haben wir auch keine Gründe für das Ent- oder Bestehen enthalten. Die VG nimmt die Verwaltungsaufgaben (außer laufende Geschäfte) der Gemeinden zwar war, aber eine Gegenüberstellung der Haushalte der Gemeinden und des eigenen VG-Haushaltes spricht für den erheblichen Anteil eigener Aufgaben. Schulen, Feuerwehren, Wasser- und Abwasserangelegenheiten, eigene Bäder, Tourismusförderung und nicht zu vergessen die Auftragsangelegenheiten wie Meldewesen, Standesamtswesen, Ortspolizeibehörde und dergleichen übersteigen bei Weitem den Aufgabenbereich als Schreibstube der Ortsgemeinden. Aber weiter möchte ich jetzt hier dieses Thema zur Schonung meiner Nerven nicht mehr diskutieren, weil ich aus Erfahrung weiß, dass in diesem Themenbereich inzwischen zu viel Beton verbaut wurde. Viel Spaß weiterhin ... und ich kann nicht garantieren, dass mich Antworten erreichen, da ich nur noch gelegentlich mal hier reinschaue.--Klein R. (Diskussion) 22:17, 3. Feb. 2013 (CET)
Zumindest wenn man nach den entsprechenden Wikipedia-Artikeln geht, sind alle Gebietskörperschaften Verwaltungseinheiten. Zumindest umfasst der Begriff Verwaltungseinheit auch die Gemeinden als unterste Ebene, im Artikel werden sogar noch Ortsteile und Katastralgemeinden dazu gezählt (auch die Kategorie:Gemarkung ist das jetzt). Wenn es ums Erklären eines ansonsten für einige unverständlichen Begriffes geht, gehört Verwaltungseinheit zumindest eher dazu als Gebietskörperschaft (letzterer Begriff dürfte stellenweise noch weniger bekannt sein als Verbandsgemeinde). Natürlich ist Gebietskörperschaft objektiv richtig und gehört in die Artikel, aber den berühmten "Oma-Test" besteht er wohl im Unterschied zu Verwaltungseinheit nicht. --Leit (Diskussion) 22:30, 3. Feb. 2013 (CET)
Irgendwie interessiert mich eure Diskussion doch noch (außer wenn Update gleich zum Beweis seiner selbständigen Googlefähigkeiten wieder seinen "schönen Gruß nach Schoden" los lässt, dann seid ihr mich wieder längerfristig los). Also ich will Leit ja nicht unbedingt widersprechen, aber man kann es doch recht unterschiedlich auslegen. Die Oma, die nicht weiß, was eine Verbandsgemeinde ist, die schaut allenfalls mal unter "Verbandsgemeinde" nach, und findet dann die Erklärung. Wenn Omma aber schon konkret nach Verbandsgemeinde Konz oder Verbandsgemeinde Hachenburg sucht, dann will sie in der Regel was über diese spezielle VG wissen und weiß also somit meist auch schon, was eine VG generell ist. Ich persönlich nutze regelmäßig Wikipedia, wenn ich etwas über verschiedene Verbandsgemeinden ermitteln muss, deshalb hat mich die für mich persönlich so unsinnige lange Einleitung ja auch so genervt. Dass der richtige Begriff "Gebietskörperschaft" weniger bekannt ist, als der eigentliche Begriff "Verbandsgemeinde" möchte ich übrigens verneinen. Gebietskörperschaften gibt es überall auf der Welt, den Begriff würde ich persönlich deshalb der mittleren Allgemeinbildung zuordnen. Verbandsgemeinden dagegen sind eine regionale Form von Gebietskörperschaften, die nicht überall bekannt sind. Da Verbandsgemeinden aber in erster Linie sich selbst verwaltende Körperschaften mit eigenem Gebiet, eigenen Aufgaben und eigenem Haushalt sind, sehe ich diesen Aspekt als weitaus wichtiger als der für die Gebietskörperschaften ebenfalls zutreffende Begriff "Verwaltungseinheit", die von einigen hier zudem wohl auch vorrangig angeführt wurde, weil sie damit erklären wollten, dass die VGs weitere Gemeinden (mit-)verwalten. Ich finde, hier wird bei der Erklärung zu weit ausgeholt. Wenn wir immer den weitergehenden Begriff zur Erklärung anwenden, der für Oma ohne weiteres Klicken am aller verständlichsten ist, hätte ich noch eine neue Einleitung an anderer Stelle anzubieten: Angela Dorothea Merkel (* 17. Juli 1954 in Hamburg als Angela Dorothea Kasner) ist ein weiblicher Mensch in Form einer Bundeskanzlerin. Sie gehört zur Gattung der deutschen Politikerinnen und verfügt über insgesamt neun plagiatsresistente Ehrendoktortitel. ;-) So, das wars meinerseits! Bis neulich! --Klein R. --217.91.30.117 18:04, 4. Feb. 2013 (CET)
Ich persönlich nutze regelmäßig Wikipedia, wenn ich etwas über verschiedene Verbandsgemeinden ermitteln muss, deshalb hat mich die für mich persönlich so unsinnige lange Einleitung ja auch so genervt. Jeder, der zu einem bestimmten Fachgebiet schon alles oder das meiste weiß ist genervt, wenn er es wieder und wieder lesen muss. Wenn man sich durch verschiedene gleichartige Artikel durcklickt, ist es möglicherweise ermüdend immer wieder die gleichen Einleitungen zu hören. Wir müssen aber schon von einer sachlich richtigen, in sich schlüssigen (und das heißt auch idealerweise selbsterklärenden) Darstellung ausgehen. Das Beispiel Angela Merkel finde ich unpassend. Die ist ja in Hamburg geboren, wäre sie in einer kleinen Gemeinde geboren, müssten wir schon das theoretisch redundante (Bundes)Land hinzufügen, damit der Leser sich nicht erst durchklicken muss. Ich könnte mir übrigens eine ganz andere Erläuterung dort vorstellen: Angela Merkel (…) ist als Bundeskanzlerin die Regierungschefin der Bundesrepublik Deutschland. Das wäre m.E. eine Verbesserung der Einleitung und trotz völlig unterschiedlichem Themengebiet stehen die Worte Bundeskanzlerin und Regierungschefin in einem ähnlichen Verhältnis zueinander wie Verbandsgemeinde und Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft (oder eines von beiden). Der Titel Bundeskanzlerin ist nämlich schon etwas Spezielles, spezifisch deutsches. Wir können auf eine Erklärung des Begriffs nur deshalb verzichten, weil er eben aufgrund der Deutschsprachigkeit dieses Wikipedia-Projekts als bekannt vorausgesetzt werden kann. Der Begriff Staatspräsident z.B. muss je nach Land unterschiedlich erklärt werden, wenn er eine unterschiedliche Funktion beschreibt. Wenn man dann diesen Begriff erklärt, ist das nicht redundant, sondern nur so eine in sich schlüssige Darstellung.--Leit (Diskussion) 18:21, 4. Feb. 2013 (CET)

Also ich schlage vor, auf diese "Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer ..." zu verzichten. Es klingt umständlich und aus dem Gesamtzusammenhang ist sowieso klar, wo die Verbandsgemeinde im kommunalen Gefüge steht. Sie liegt in einem Landkreis und sie besteht aus Ortsgemeinden. Gete1 (Diskussion) 13:49, 5. Feb. 2013 (CET)

Dagegen schlage ich vor, es zu belassen wie es ist (d.h. vorher war): "ist eine Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft". Es trifft den Sachverhalt und ermöglicht es einem Leser, der nicht die Verwaltungsstrukturen in Rheinland-Pfalz kennt, die Besonderheiten nachzuvollziehen. Es gibt keinen sachlichen Grund die fünf Worte aus der Einleitung zu löschen. --Update (Diskussion) 14:06, 5. Feb. 2013 (CET)

Es wird eh darauf hinauslaufen, dass die Gegend Hermeskeil/Trier-Land (wikipediatechnisch) eine Enklave der Unordnung innerhalb von RLP bleiben wird. Das ist wie immer bei Angelegenheiten, wo eine bestimmte Lösung (in diesem Fall) Formulierung nicht zwingend/unbedingt notwendig und alternativlos ist, sondern „nur“ hilfreich und sinnvoll. Das wird dann als Geschmacksfrage ausgelegt und unverbindlich behandelt. Es wure ja offen zugegeben, dass Einheitlichkeit bei den Einleitungen nicht erwünscht sei, ohne einen gegen diese Einheitlichkeit sprechenden Grund zu benennen. Klar ist natürlich, dass diese Einstellung für eine Enzklopädie grundsätzlich nicht gut ist. Solange der Schaden sich hier in Grenzen hält, ist es allerdings verschmerzbar.--Leit (Diskussion) 14:40, 5. Feb. 2013 (CET)

Das ist immer noch eine Beleidigung für alle Trierer und Hermeskeiler, die hier in Wikipedia ihre Freizeit opfern und im Gegensatz zu euren anscheinend sehr umstrittenen kommunalen Seiten hervorragende und oft wissenschaftlich fundierte Informationen aus vielen Fachbereichen bereitstellen! (nicht signierter Beitrag von 80.187.106.139 (Diskussion) 17:46, 5. Feb. 2013 (CET))

„hervorragende und oft wissenschaftlich fundierte Informationen aus vielen Fachbereichen“ schließt eine Unordnung in der Darstellung dieser Informationen überaupt nicht aus. Wäre auch interessant zu wissen, was mit eure kommunalen Seiten gemeint ist. Was ich mit Unordnung meinte, war vor allem die Aussage von Gete1, Einheitlichkeit sei überhaupt nicht erstrebenswert und die Umsetzung dieses Anspruches in den Einleitungen von Verbandsgemeinde-Artikeln. Sicher haben einige Benutzer, inklusive mir, ein faktisches Monopol auf bestimmten regionalen Themenbereich innerhalb von Wikipedia. Wenn dort jemand sehr aktiv ist, kann er im Prinzip machen was er will, sofern es konstruktiv ist. Dabei können völlig unterschiedliche Ergebnisse rauskommen, nicht zuletzt isolierte Systeme (etwa Gemeindeartikel, die völlig anders strukturiert sind als im Rest des Landes). Das ist nicht per se schlecht, aber auch nicht von vornherein erstrebenswert. Letzteres scheinen die Bearbeitungen von Gete1 inklusive der (ohne direkten Grund) andersartig gestalteten Tabellen der verbandsangehörigen Gemeinden aber nahezulegen.--Leit (Diskussion) 17:59, 5. Feb. 2013 (CET)

Die Einleitung von Verbandsgemeinde-Artikeln interessiert mich nicht im Geringsten. Mir geht es darum, dass man hier keiner ganzen Region eine "Unordnung in der Darstellung von Informationen" unterstellen kann, nur weil EIN Benutzer in EINEM Themenbereich etwas anders macht als die selbsternannten Monopolinhaber! Und was mit “euren kommunalen Seiten" gemeint ist, haben Sie ja gerade selbst erklärt mit "faktisches Monopol auf bestimmten regionalen Themenbereich". --80.187.106.243 09:52, 6. Feb. 2013 (CET) PS: Aber wenn hier schon gerade eine Abstimmung läuft, dann stimme ich bei dieser Gelegenheit für die Form: Die Verbandsgemeinde Blablabla ist eine Gebietskörperschaft im Landkreis sowieso. --80.187.106.243 10:06, 6. Feb. 2013 (CET)

Nach wie vor besteht kein Konsens über die Änderung des Einleitungstextes. Also gilt der Status quo! --Update (Diskussion) 18:01, 8. Feb. 2013 (CET)

Nicht ohne Ironie: „Die Einleitung von Verbandsgemeinde-Artikeln interessiert mich nicht im Geringsten.“ und dann dennoch mehr oder weniger klammheimlich abstimmen. Und dieses nicht mal geringste Interesse dann als Begründung von Gete1, reihenweise Verbandsgemeinde-Artikel zu ändern.--Leit (Diskussion) 18:13, 8. Feb. 2013 (CET)
In Saarburg ist diese Verwaltungseinheit unerwünscht, in Kirchberg/Hunsrück ebenso und ich mag diese umständliche Formulierung auch nicht. Und seit Nov. 2012 hat sich außer euch beiden niemand zur Problematik geäußert. Gete1 (Diskussion) 19:13, 8. Feb. 2013 (CET)
Ja, und außer dir und ein bis zwei weiteren. Von einer „Problematik“ sprichst du.--Leit (Diskussion) 19:55, 8. Feb. 2013 (CET)
Es gibt hier auf dieser Seite eine eindeutige Mehrheit gegen diese Formulierung. Und als Administrator würde ich hier von dir ein ganz anderes Auftreten erwarten. Gete1 (Diskussion) 20:05, 8. Feb. 2013 (CET)
Exakt, weil ich hier auch ständig mit Adminrechten eingreife. Der Begriff eindeutig müsste erst neu definiert werden, damit er für das Meinungsverhältnis hier passt. Übrigens: Große Verdienste um den Ausbau und die Verbesserung der Verbandsgemeinde- und sonstigen Kommunal-Artikel in RLP haben weder du noch ich erworben. Man könnte drüber nachdenken, der Meinung desjenigen ein höheres Gewicht beizumessen als jemandem, der dazu wenig beigetragen hat.--Leit (Diskussion) 20:23, 8. Feb. 2013 (CET)

Gete1 ist eine Socke von einem Benutzer, der mindestens noch zwei weitere Benutzernamen hat (was ja innerhalb Wikipedia nicht verboten ist), und seit Jahren aus mir unbekannten Gründen etwas gegen mich oder besser gegen meine Beiträge hat. Zunächst möchte ich als Signal an Gete1 die Anfangsbuchstaben der mir bekannten Benutzernamen nur "R" und "S" nennen, "L" wohl auch, 91.9.xxx.xxx?. Ich arbeite daran.--Update (Diskussion) 00:26, 9. Feb. 2013 (CET)

Wenn du mich so fragst. Also mir fallen da ganz spontan noch weitere Accounts ein: sie beginnen mit A., B., C., D., E., usw. Und was tut das zur Sache? Deine VG-Einleitung mit den drei Begriffen Verwaltungseinheit, Gebietskörperschaft und Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) ist nicht elegant gewählt. Sagen wir es mal so: sie ist modifizierbar. Und deine persönliche Eitelkeit hält dich davon ab, hier irgendwelche Änderungen zuzulassen. Wie du gesehen hast, war deine Super-Einleitung bei Saarburg und Kirchberg/Hunsrück unerwünscht. Das bedeutet aber nicht, dass sie jetzt bei 158 von 160 VGen in RLP die goldrichtige und einzigmögliche Einleitung bleibt und 2x eben nicht. Ganz im Gegenteil. Die unerwünschten Einleitungen könnten vielleicht die Spitze des Eisbergs darstellen. Und was du momentan wieder bei Brohltal und Zerf veranstaltest, reicht locker für eine VM. Aber so tief sind wir ja (noch) nicht gesunken. Mensch Update, altes Haus, Super-Vielschreiber, du hast dir ein ganz dickes, großes und fettes Lob verdient für deine Aktivitäten im kommunalen RLP-Bereich und weit darüber hinaus. Aber bitte verschone uns hier mit Verwaltungseinheiten, die außer dir keiner haben will. Gete1 (Diskussion) 11:02, 9. Feb. 2013 (CET)
Erzähl mal welche Socken du noch hast, Ssuag. --Update (Diskussion) 12:22, 9. Feb. 2013 (CET)
Es ist eine ziemliche Dreistigkeit, von erwünscht und unerwünscht anhand deiner persönlichen Meinung zu beurteilen. Aber vielleicht bist du ja „unerwünscht“, oder wie? Die Penetranz, mit der du übrigens von Verwaltungseinheiten (als Objekt) redest, wenn eigentlich die Formulierung „Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft“ gemeint ist, ist irgendwie bezeichnend. Wenn du etwas gegen Verwaltungseinheiten hast, ist hier nicht ganz die richtige Stelle.--Leit (Diskussion) 13:53, 9. Feb. 2013 (CET)

Zwischenergebnis:
Vier Personen wünschen die Formulierung „Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft“ nicht, zwei wünschen sie. Gete1 (Diskussion) 19:31, 9. Feb. 2013 (CET)

Wer sind die vier die das "wüsnchen", die sich explizit dafür ausgesprochen haben, die stichhaltige Gründe dafür vorgetragen haben, dass dieses Reizwort "Verwaltungseinheit" bei Artikeln zu rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinden zwingend herausgenommen werden muß? Nebenbei: Wikipedia ist kein Wunschkonzert, ich wünsche mir auch vieles. Nun könnte man die Socken von Benutzer:Ssuag zusammenzählen: Ssuag + Rp. + Linus + Gete1 = vier; Karl-Heinzchen, der jüngste im Bunde gehört wohl auch dazu. Socken zählen nicht, also ist Ssuag/Gete1 Nummer eins. Dann Kollege Klein (Zweiter), der diese ganze unsinnige Diskussion mit einer Frage (die sicher nicht das Ziel hatte, eine Endlosdiskussion loszutreten) begonnen hatte. In seinem jüngsten Beitrag hat er die irrige Auffassung von Ssuag/Gete1, Verbandsgemeinden seien keine Gebietskörperschaften, berichtigt bzw. den Sachverhalt erläutert. Er hat in seinem jüngsten Beitrag keineswegs gegen das Reizwort votiert. Ansonsten hast Du, Ssuag/Gete1, mit genau diesem Beitrag (siehe oben) zu erkennen gegeben, dass Du "wenig Schimmer" davon hast, was denn eine Verbandsgemeinde ist. Traurig. Der Dritte nach meiner Zählung, die "Stänker-IP 80.187.x.x": für Admins einsehbar sind seine Beiträge vom 9. Dezember 2012 auf dieser gelöschten Seite (Stänkerei gegen Leit und mich). Unabhägig davon sagt 80.187.106.243 ja selbst, dass ihn die Einleitung von Verbandsgemeinde-Artikeln nicht im Geringsten interessiert. Wer ist Nr. vier? IP 217.91.30.117? ist Klein, siehe oben. Bleibst Du, Ssuag/Gete1, als einziger von den Vieren übrig. Echte Sachargumente Deinereits gab es bisher nicht. "Ich mag das Wort nicht" steht irgendwo da oben. Alaaf sagt man hierzulande --Update (Diskussion) 00:50, 10. Feb. 2013 (CET)
Achso, sollte jemand meinen, in meinem letzten Beitrag seien unbelegte persönliche Angriffe oder Unterstestellungen enthalten, dann bitte hier klicken --Update (Diskussion) 01:27, 10. Feb. 2013 (CET)
Also bevor ich hier in Abwesenheit immer wieder hin und her gezerrt werde, kurz eine Stellungnahme: Update hat recht wenn er behauptet, dass ich zwar die Diskussion losgetreten habe, aber diese kriegerische Endlosdebatte hier nie beabsichtigt habe. Aber lieber Update, ich will dich jetzt nicht enttäuschen und werde dir deshalb auch noch ein wenig widersprechen ;-) So "ganz unsinnig" fand ich den Diskussionsbeginn mit meiner Frage eigentlich nicht, ich fand es zumindest diskussionswürdig. Aber die Diskussion verliert jetzt langsam ihre "Würde". Sooo wichtig war es mir auch wieder nicht. Ich bin zwar nach wie vor der Meinung, dass die Variante mit der Verwaltungseinheit ein unschöner Schachtelsatz ist. Aber ich komme auch nicht umhin, zumindest zuzugeben, dass dieser Schachtelsatz rein inhaltlich absolut korrekt ist. VGs sind Verwaltungseinheiten und sie sind selbstverständlich auch Gebietskörperschaften. Schöner wird der Satz dadurch zwar immer noch nicht, aber ich kann ihn auch nicht als "falsch" korrigieren. Und ja, die IP 217... und Klein R. sind als eine Person zu zählen! --Klein R. (Diskussion) 15:48, 13. Feb. 2013 (CET)
Danke für diese Stellungnahme. --Update (Diskussion) 15:59, 13. Feb. 2013 (CET)

Wer sind diese vier Personen: Klein, Gete1, die Hermeskeil-IP und die Kirchberg-IP. Wer sind die zwei Personen: Update und Leit. Also diese Hermeskeil-IP kam sehr authentisch rüber. Die würde ich jetzt mal zählen. Bei der Kirchberg-IP bin ich mir nicht so sicher. Allerdings wurden die Änderungen der Kirchberg-IP in weniger als einer Stunde gesichtet. Es war eine begründete Textlöschung, konnte also ohne weiteres gesichtet werden. Ich appelliere jetzt mal an die erfahrenen Update und Leit. Könnt ihr mal einen tragfähigen Kompromissvorschlag formulieren?? @Update: Meine jetzige IP entspricht nicht dem Muster 80.x.x.x (www.wieistmeineip.de) Gete1 (Diskussion) 17:59, 16. Feb. 2013 (CET)

Es gibt hier gar nichts mehr zu diskutieren, Gete1. Ich empfehle Kleins letzten Beitrag noch einmal zu lesen, er schreibt: "ich komme auch nicht umhin, zumindest zuzugeben, dass dieser Schachtelsatz rein inhaltlich absolut korrekt ist". IP von Gete1 ist 80.x.x.x? Aha. Es fängt an, offensichtlich zu werden, wer die sogenannte Hermeskeil-IP und die Kirchberg-IP ist. Noch eins, und dies in aller Deutlichkeit: Jeden weiteren Versuch, den Einleitungstext zu verstümmeln, insbesondere die Herausnahme des Wortes "Verwaltungseinheit", werde ich mit einer VM quittieren. --Update (Diskussion) 15:54, 17. Feb. 2013 (CET)

Ich habe diese ewig lange Diskussion nur mehr oder weniger überflogen, aber ich halte die Begriffe Verwaltungseinheit und Gebietskörperschaft in der Einleitung für unumgänglich; auch in Artikeln zu konkreten Verbandsgemeinden. --Christian1985 (Disk) 17:23, 17. Feb. 2013 (CET)

Übertreiben sollten wir es auch nicht gleich. Bzw. sofern sie unumgänglich ist (was ja sein kann) wäre es das nicht nur für die Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz, sondern auch weitere – vielleicht nicht alle – ähnlichen Verwaltungseinheiten in Deutschland, darunter die Ämter in Schleswig-Holstein und Samtgemeinden in Niedersachsen. Dort wird die Aufgabe/Funktion der Verwaltungseinheit i.d.R. auch nicht in der Einleitung geschweige denn später im Artikel erwähnt (obwohl diese Begriffe vielleicht noch weniger selbsterklärend sind). Ich befürworte die Version Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft. Es wäre aber seltsam, wenn man bei einer derart eindeutigen Auffassung die anderen (Bundes)Länder gar nicht mit in Betracht ziehen würde. Man sollte dort zumindest auch eine Diskussion anregen, ob diese dann auch geführt/erwidert wird, ist eine andere Sache.--Leit (Diskussion) 17:32, 17. Feb. 2013 (CET)
Wobei das in den anderen (Bundes)Ländern mit der Rechtsform nicht überall gleich bzw. analog ist. Um nur ein Beispiel zu bringen: die Ämter in Schleswig-Holstein sind "Körperschaften des öffentlichen Rechts", was nicht dasselbe ist wie "Gebietskörperschaften". Jede Gebietskörperschaft ist auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht immer auch eine Gebietskörperschaft; Z.B. Bistümer sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, aber keine Gebietskörperschaften. --Update (Diskussion) 19:07, 17. Feb. 2013 (CET)
Stimmt, und die Sparkassen waren es auch einmal. Trotzdem wird ja die grundsätzliche Funktion eines Amtes in den Ämter-Artikeln nicht wiedergegeben. Hätte dort auch nichts gegen die Einleitungsform Das Amt Boostedt-Rickling ist ein Gemeindeverband im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein einzuwenden. Das ist dann zumindest verständlicher als Bundkörperschaft, wie es im Artikel Amt (Kommunalrecht) heißt.--Leit (Diskussion) 19:42, 17. Feb. 2013 (CET)

Die Rücksetzung der Verbandsgemeinde Prüm nehme ich zum Anlass, hier weiter zu diskutieren. Ich glaube nicht, dass die propagierte Einleitung: "Die Verbandsgemeinde XY ist eine Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft im Landkreis Z in Rheinland-Pfalz" die einzig mögliche aller denkbaren Einleitungen von Verbandsgemeindeartikeln ist. Verwaltungseinheiten gibt es auch in China, Gebietskörperschaften gibt es auch in Südamerika. Die Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) gibt es nur in Rheinland-Pfalz. Eine gute OMA-taugliche Formulierung (Ohne Mindeste Ahnung) ist beispielsweise: "Die Verbandsgemeinde XY ist ein Zusammenschluss von xx Ortsgemeinden im Landkreis Z in Rheinland-Pfalz." Hier ist alles drin, was es braucht: Die Position der Verbandsgemeinde zwischen Ortsgemeinde und Landkreis und der Link auf die Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz). Ein Hauptargument für eine möglichst gute Einleitung war immer, dass Außenstehende, die die Verbandsgemeinde nicht kennen, häufig die Ortsgemeinden mit den Ortsteilen verwechseln. Und diese Verwechselungsgefahr wird weder mit der Verwaltungseinheit noch mit der Gebietskörperschaft behoben, aber schon eher mit diesem Zusammenschluss von xx Ortsgemeinden. Aber dieser Zusammenschluss von Ortsgemeinden kann nach dem NPOV auch nicht die einzig mögliche aller denkbaren Verbandsgemeindeeinleitungen sein. Vorstellbar sind natürlich auch:

  1. Die Verbandsgemeinde ... wurde im Zuge der Verwaltungs- und Gebietsreform in Rheinland-Pfalz am ... gebildet. Die Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) ist / hat / gehört zum ...
  2. Die Verbandsgemeinde ... ist ein Kommunalverband der Ortsgemeinden ... sowie der Stadt ... im Landkreis ... in Rheinland-Pfalz.
  3. Die Verbandsgemeinde ... ist ein Gemeindeverband der folgenden Ortsgemeinden mit den zugehörigen Ortschaften: ...
  4. Die Verbandsgemeinde ... ist ein Gemeindeverband im rheinland-pfälzischen Landkreis ...
  5. Die Verbandsgemeinde ... ist ein Zusammenschluss von xx Ortsgemeinden und der Stadt ... im rheinland-pfälzischen Landkreis ...
  6. Die Verbandsgemeinde ... ist eine Gebietskörperschaft im Landkreis ... in Rheinland-Pfalz.
  7. Die Verbandsgemeinde ... gehört zum Landkreis ... im Bundesland Rheinland-Pfalz. Die Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) ist / hat ...
  8. Die Verbandsgemeinde ... liegt im Norden/Süden des Landkreises ... in Rheinland-Pfalz und besteht aus xx Ortsgemeinden
  9. Die Verbandsgemeinde ... liegt im Landkreis ... im nördlichen/südlichen Rheinland-Pfalz im Westerwald / Eifel / Hunsrück / Rheinhessen / Pfalz. Der Sitz der Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) ist in der Stadt/Gemeinde ...
  10. Die Verbandsgemeinde ... umfasst xx Ortsgemeinden und liegt im Landkreis ... am West/Ostrand der Kreisstadt ... in Rheinland-Pfalz.
  11. Die Verbandsgemeinde ... besteht aus xx selbständigen Ortsgemeinden und gehört zum Landkreis ...
  12. Die Verbandsgemeinde ... ist eine Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft im Landkreis ... in Rheinland-Pfalz.
  13. Als Rechtsnachfolger des Amtes ... wurde am ... die Verbandsgemeinde ... gebildet.

Gete1 (Diskussion) 11:18, 23. Feb. 2013 (CET)

Was willst du hiermit beweisen? Dass man in jedem Verbandsgemeinde-Artikel rein theoretisch eine andere Einleitungsform wählen könnte? Wem das bis jetzt noch nicht klar war, der weiß es jetzt. Ein großer Teil dieser vorgeschlagenen Formulierungen ist inadäquat, weil sie einer Definition des Begriffs aus dem Wege geht. Wenn dir an einer Vebesserung der Artikelqualität gelegen wäre, hättest du statt dieser Auflistung irgendwelcher möglicher Formulierungen diejenigen Formulierungen auszuwählen versucht, die den Sachverhalt am besten beschreiben. Eine solche Meinung, welches denn die beste oder die besten Formulierungen sind, gibt es von dir bisher nicht. So kommen wir nicht weiter, oder besser gesagt, kommen auch ohne dich weiter.--Leit (Diskussion) 12:00, 23. Feb. 2013 (CET)
In der Sammlung der Vorschläge sind zumindest zwei schon von der Sache her falsch. Das Wort "Gemeindeverband" kommt in der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung nicht vor. Wenn ich hilfsweise das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz danebenlege, dann finde ich dort folgende Aussagen: "Gemeinden sind Gebietskörperschaften" und "Samtgemeinden sind Gemeindeverbände". Wenn ich nun in die Einleitung zu RLP-VGen "Gemeindeverband" reinschreibe, dann entsteht zumindest für einen niedersächsischen Leser der Eindruck. "Aha, ist das gleiche bei uns, Samtgemeinde, wo sich die Mitgliedsgemeinden eine Hauptsatzung zur Erledigung der Verwaltungsgeschäfte gegeben haben". "Rechtsnachfolger des Amtes"? Wäre mir neu, dass es in ganz Rheinland-Pfalz vor 1968/1972 Ämter gegeben hat. --Update (Diskussion) 20:13, 23. Feb. 2013 (CET)
  • Nach wie vor bringt Gete1 keinerlei Sachargumente zur Textänderung.
  • Erneut die Frage: was ist an dem bisheigen Standardtext falsch?
  • Was ist der zwingende Grund zur Herausnahme von sachlich korrekten Informationen aus den Artikeln?

--Update (Diskussion) 00:46, 24. Feb. 2013 (CET)

An dieser Stelle nochmal ein Kommentar von mir, allerdings ohne konkrete "Ansprüche" meinerseits: Ich hatte bereits oben angeführt, dass die derzeitige auch von mir nicht unbedingt befürwortete Formulierung mit der Verwaltungseinheit (sogar jede Ortsgemeinde ist eine Verwaltungseinheit) grundsätzlich korrekt ist. Korrekt wäre m.E. aber auch die Form "Die Verbandsgemeinde XY ist eine Verbandsgemeinde im Landkreis YZ". Das wäre analog der Fassung "Die Bundesstraße 51 ist eine Bundesstraße" oder "Koblenz ist eine kreisfreie Stadt ...". Die Einzel-Verbandsgemeinde wäre also erläutert mit dem Gesamtbegriff Verbandsgemeinde, das wäre korrekt, auch wenns zugegebenermaßen durch die doppelte Wortnutzung blöd klingen mag. Korrekt wäre auch "Die Verbandsgemeinde XY ist ein Gemeindeverband im Landkreis YZ". Der Begriff Gemeindeverband sollte eigentlich deutschlandweit recht bekannt sein, ist er doch im GG und in der LV RhlPf verankert. Für den Unwissenden der mehr wissen will bietet das Internet die Links an, dort erfährt man dann Folgendes: "Ein Gemeindeverband ist in Deutschland ein als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierter Träger von Aufgaben kommunaler Selbstverwaltung auf einer Ebene oberhalb der Gemeinde." Oberhalb der Gemeinde!!! Also eine eigene Ebene! Eigentlich eindeutig. Bei der "Bundesstraße 51" wird auch nicht erklärt, was eine Bundesstraße ist (dafür der Link). Bei der Stadt Koblenz wird auch nicht erklärt, was eine Stadt ist (dafür der Link). O.k., Stadt und Bundesstraße mögen selbsterklärender als Verbandsgemeindeverwaltung sein, aber bei "Sven Fischer" steht auch nur "war ein ehemaliger deutscher Biathlet", da weiß OMA auch nicht unbedingt, ob das nun ein linksdrehender Biojoghurt oder eine Zahnpasta ist. Insoweit bin ich immer noch der Auffassung, dass man bei der speziellen Verbandsgemeinde nicht den generellen Begriff Verbandsgemeinde konkret erläutern muss, das ist ja ein eigenes Lemma. Persönlich würde ich inzwischen sogar zu "Gemeindeverband im Landkreis" tendieren, da dies ein in ganz Deutschland gängiger Begriff ist.

Und dann sei noch angemerkt, dass entgegen der hier oft verbreiteten Aussage Verbandsgemeinden NICHT vorrangig Verwaltungsaufgaben übernehmen. Die wichtigsten Kernaufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Feuerwehr- und Brandschutzwesen, Tourismusförderung, Trägerschaft von Grundschulen, Zentrale Sportanlagen oder Ausbau und Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung sind alles andere als reiner "Papierkram". Die Verbandsgemeinden sind eine eigenständige Ebene der rheinland-pfälzischen Kommunalstruktur mit eigenen Aufgaben, Staatsaufträgen (Auftragsangelegenheiten) und nebenbei auch noch Schreibstube der Ortsgemeinden.

So, das gilt jetzt aber alles nicht als Stimme für irgendeine formelle Abstimmung sondern ist ganz einfach mal nur meine Meinung, jetzt macht, was ihr wollt ;-)

>btw: Nicht nur für Update ist es neu, dass es in ganz Rheinland-Pfalz vorher Ämter gegeben haben soll. In den Regierungsbezirken Montabaur und Mainz sowie in der Pfalz waren diese nicht vorhanden, da die Rheinische Amtsverfassung nur in den Bezirken Koblenz und Trier Geltung hatte. Und selbst da würde sich die Fassung "Nachfolger des Amtes xy" schwierig gestalten, da die gleichzeitige Gebietsreform die Zuschnitte der Amtsbezirke geändert und somit neu zugeordnet hat. Wer mehr über das rheinland-pfälzische Kommunalsystem wissen will: http://www.politische-bildung-rlp.de/fileadmin/download/Ziehn/Zur_Sache_Kommunalsystem.pdf --Klein R. (Diskussion) 16:32, 28. Feb. 2013 (CET)

Gemeindeverband im Landkreis XY ist eine legitime Alternative zur jetzigen Standardformulierung. Den leichten Nachteil, den ich darin sehe, hast du gerade selbst erläutert: Die Verbandsgemeinden sind eine eigenständige Ebene der rheinland-pfälzischen Kommunalstruktur. Also dann soweit, in diesem Aspekt, von den verbandsangehörigen Gemeinden unabhängig. Zumal ja ein Landkreis auch zwangsläufig aus mehreren Gemeinden besteht, aus diesen wiederum ein Regierungsbezirk (in Rhl-Pf nur bis zum Jahre 2000 -- (eingefügt von: Klein R. (Diskussion) 17:23, 28. Feb. 2013 (CET))) – ohne dass von einem Verband gesprochen wird. Bei Verbandsgemeinde XY ist eine Verbandsgemeinde kann ich mir übrigens schon vorstellen, dass dies einigen Lesern nicht gefällt, die sich durch diese Dopplung vielleicht auf den Arm genommen fühlen. Richtig ist, dass sofern ein Begriff tatsächlich vollumfänglich als bekannt vorausgesetzt werden kann und man diesen auch im fett markierten Lemma verlinkt, auf eine Begriffsdefinition im eigentlichen Sinne verzichtet werden kann. Dann ist der Artikel letztlich nur ein Auszug aus dem allgemeinen Artikel zum Thema: Bundesstraße XY ein Auszug aus Bundesstraße, Verbandsgemeinde XY ein Auszug aus Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz). Bei Kirchenartikeln ist das nebenbei üblich, da man kaum den Artikel mit Die Pfarrkirche St. Margaretha anfangen und dann nochmals ist eine Kirche nachschieben kann. Wobei mir einfällt, dass die Definition dort eigentlich über den Kirchenbautyp erfolgen kann (sofern bekannt). Bei Friedhöfen geht das wiederum kaum, da nicht jeder einem bestimmten Friedhoftyp zugeordnet werden kann – dort stellt man dann üblicherweise den Anlagezeitpunkt ins Zentrum der Einleitung. Aber das führt vom Thema jetzt weg. Gruß--Leit (Diskussion) 16:55, 28. Feb. 2013 (CET)
kein Widerspruch meinerseits! --Klein R. (Diskussion) 17:23, 28. Feb. 2013 (CET)
Dem Gemeindeverband im Landkreis XY kann ich zustimmen. Gete1 (Diskussion) 20:24, 1. Mär. 2013 (CET)
Schön. Ich will allerdings doch festhalten, dass die in meinen Augen legitime Alternative nicht bedeutet, diese auch zu wählen. Für die Variante Gemeinderverband würde ich mich einsetzen, wenn dies eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Variante (etwa Die Verbandsgemeinde liegt o.ä.) darstellen würde. Die zweitbeste ist nicht die beste Lösung. Sehe jedenfalls keinen aktuellen Handlungsbedarf, außer bei den paar Verbandsgemeinde-Artikeln, die Gegenstand dieser Diskussion hier waren. Wenn du es „erlaubst“, dort die Variante Gemeindeverband einzusetzen, wäre das wohl eine Verbesserung.--Leit (Diskussion) 20:32, 1. Mär. 2013 (CET)
Veto! "Gemeindeverband" (in Deutschland) ist hinsichtlich der Zuständigkeiten wie auch der Rechtsformen zum Teil extrem unterschiedlich geregelt; z.B. sind baden-württembergischen Gemeindeverwaltungsverbände laut Wikipedia-Artikel nicht selbst rechtsfähig, keine Körperschaften des öffentlichen Rechts (vergleichbar mit Industrie- und Handelskammern oder Allgemeinen Ortskrankenkassen) und damit zwangsläufig auch keine Gebietskörperschaften. Warum sollte bei rheinland-pfälzische Verbandsgemeinden die kappe und klare Aussage, die bisher von der Sache her auch von niemandem bestritten wurde, "ist eine Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft" verwässert oder sonstwie mit anderen "Verwaltungskonstruken" (z.B. Samtgemeinden in Niedersachsen, wo die Akteure vor Ort selbst nicht wissen welche Rechtsform denn eine Samtgemeinde hat (Link) vermischt werden? --Update (Diskussion) 01:30, 2. Mär. 2013 (CET)
Ja, eben, ich schließe mich diesem Veto an. Nur wenn es darum ginge entweder die liegt-Version oder die ist ein Gemeindeverband würde ich letzteres bevorzugen. Denkbar wäre zuletzt noch Gemeindeverband in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft. Vielleicht ist Verwaltungseinheit nicht zwingend.--Leit (Diskussion) 11:57, 2. Mär. 2013 (CET) Nachtrag: Auch das mit der legitimen Alternative muss ich wohl zurücknehmen, da ja durchaus die wichtige Information Gebietkörperschaft bei der Variante (nur) Gemeindeverband fehlt und auch nicht indirekt in ihr enthalten ist.--Leit (Diskussion) 12:42, 2. Mär. 2013 (CET)

@Gete1: nenne und verlinke doch bitte nur 10 Prozent der derzeit insgesamt rund 160 existierenden RLP-VG-Homepages, wo in den Selbstdarstellungen der Verbandsgemeinden das Wort "Gemeindeverband" vorkommt.

Dem habe ich entgegenzusetzen den Gebrauch des Wortes "Verwaltungseinheit" in den Seiten der RLP-VG-Homepages (unsortiert in der Rheihenfolge der ersten 16 Google-Treffer):

Es gibt praktisch keine RLP-VG-Homepage, wo eine RLP-VG sich selbst als "Gemeindeverband" bezeichnet, das Wort kommt in der RLP-Gemeindeordnung auch nicht vor. Dagegen bezeichnen sich diverse RLP-VGen selbst als "Verwaltungseinheit", dass diese die Rechtsform "Gebietskörperschaft" haben ist nach der RLP-Gemeindeordnung nicht zu bestreiten. Jeder Versuch RLP-Verbandsgemeinden auf "Gemeindeverband" umzudefinieren ist eine unzulässige Theoriefindung oder -etablierung. --Update (Diskussion) 00:51, 5. Mär. 2013 (CET)

Damit kann diese unnötigte Diskussion beendet werden. --Update (Diskussion) 00:51, 5. Mär. 2013 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Update (Diskussion) 00:45, 5. Mär. 2013 (CET)

Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft

Die "Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft" ist eine Formulierung, die den Leser abschreckt und ihn davon abhält auch den zweiten Satz des Artikels noch lesen zu wollen. So oder so ähnlich war das hier irgendwo zu lesen. Daher und auch wegen

dieser nicht archivierten Diskussion

habe ich mir erlaubt, ein paar Verbandsgemeindeartikel leicht zu überarbeiten und habe dabei diese unschöne Formulierung entfernt. Gruß, Gete1 (Diskussion) 21:06, 12. Mär. 2014 (CET)

"habe ich mir erlaubt" ist leicht untertrieben, das ist die Fortsetzung des Edit-Wars von vor einiger Zeit. In der sogenannten "nicht archivierten Diskussion" ging es um neue Artikel. --Update (Diskussion) 21:20, 12. Mär. 2014 (CET)
Die erste Aktion war:
* Verbandsgemeinde Rengsdorf (12. März 2014 um 21:06:24 Uhr)
* Verbandsgemeinde Puderbach (12. März 2014 um 21:06:40 Uhr)
* Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron (12. März 2014 um 21:06:51 Uhr)
* Verbandsgemeinde Wittlich-Land (12. März 2014 um 21:08:46 Uhr)
* Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein (12. März 2014 um 21:09:39 Uhr)
* Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße (12. März 2014 um 21:10:48 Uhr)
* Verbandsgemeinde Birkenfeld (12. März 2014 um 21:11:12 Uhr)
* Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück (13. März 2014 um 19:30:16 Uhr)
Die jüngste Aktion
* Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels (18. März 2014 um 18:31:17 Uhr)
* Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich (18. März 2014 um 18:31:28 Uhr)
* Verbandsgemeinde Sankt Goar-Oberwesel (18. März 2014 um 18:31:43 Uhr)
* Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße (18. März 2014 um 18:32:13 Uhr)
* Verbandsgemeinde Linz am Rhein (18. März 2014 um 18:34:31 Uhr)
ist erneut schleichender Edit-War und damit Vandalismus. Der Edit-Kommentar "seit etwa zwei Jahren bestehendes Darstellungsproblem gelöst und die umstrittene Einleitungsformulierung gleich mit entfernt" ist eine Lüge. Es gibt einen einzigen Benutzer (Gete1) der ein "Darstellungsproblem" mit der sachgerechten Formulierung in der Einleitung der Verbandsgemeindeartikel hat. Die obige Mamut-Diskussion ist eindeutig. Vandalismusmeldung ist erfolgt --Update (Diskussion) 20:30, 18. Mär. 2014 (CET)
Wir sollen hier einen Kompromiss finden. Wie könnte der aus deiner/allgemeiner Sicht aussehen? Gete1 (Diskussion) 22:42, 18. Mär. 2014 (CET)
Wie wär's denn, erst mal den vorherigen Stand wieder herzustellen, oder was ist an der Adminentscheidung "Bis dahin sollten die Einleitungen im Zustand vor der Änderung bleiben" so schwer zu verstehen? --Update (Diskussion) 22:55, 18. Mär. 2014 (CET)
Nach knapp 48 Std. vergeblichen Wartens setze ich nun selbst zurück. --Update (Diskussion) 19:35, 20. Mär. 2014 (CET)
Toll, klasse, super. Jetzt hast du wieder große leere Flächen bei einer 1024er Bildschirmauflösung über der Tabelle erzeugt. Das war das von mir angesprochene Darstellungsproblem. Gete1 (Diskussion) 19:51, 20. Mär. 2014 (CET)
Habe gerade keine Lust zum Editieren, vielleicht kannst du bei Gelegenheit noch folgendes tun: Was bedeutet denn: in der namensgebenden Kirchberg (Hunsrück). Bei der VG Kirchberg/Hunsrück hast du auch noch eine schließende eckige Klammer zuviel, bei Annweiler hast du das Trifelsland und den Naturpark unterschlagen und abschließend darf ich dir nochmal die Diskussion der Samtgemeinde Hesel zitieren: Gebietskörperschaft habe ich mal ergänzt, das tut dem Lesefluss keinen Abbruch – im Gegensatz zu sprachlichen Unmöglichkeiten wie "eine Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft", mit der der Leser schon gleich im ersten Satz vom übelsten Juristendeutsch abgeschreckt wird. Gete1 (Diskussion) 20:22, 20. Mär. 2014 (CET)

So, und nach der Rücksetzungsphase kommen jetzt die Kompromissvorschläge. Jede VG sollte frei editierbar sein, so wie man es von einer freien Enzyklopädie erwarten sollte. Einwände ?? Gete1 (Diskussion) 13:35, 21. Mär. 2014 (CET)

„Frei editierbar“, dies ist der Grundsatz, der aber auch für die Gegenseite gilt. Wenn beide (gegnerische) Seiten in einer Streitfrage jeweils „frei editieren“, ist das Ergebnis Wikipedia:Edit-War. In diesem Fall wird dann nicht selten das Recht, frei zu editieren, von Administratoren mit einer Sperre der Seite oder der beteiligten Benutzer eingeschränkt. Letztlich entscheidet über die Frage, welche Version Bestand hat, welche Argumente der freie Editierer vorbringt und wer sich dem anschließt.
Es gibt unter den bisher zur Auswahl stehenden Versionen für die Einleitung keine, die ideal ist. „Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft“ ist sachlich absolut treffend und vermutlich die ideale Version. Einziger legitimer oder zumindest oberflächlich nachvollziehbarer Kritikpunkt m.E.: „Juristendeutsch“. Das Thema Verwaltungseinheiten ist aber zwangsläufig juristisch. Bei einem Artikel über ein Gesetz oder ein juristisches Thema erwartet wohl niemand, dass Juristensprache (bzw. juristische Begriffe) vermieden werden sollen. Entsprechendes Vorwissen der Leser wird in diesem Fall auch vorausgetzt, bzw. die Bereitschaft des Lesers, sich über die hinterlegten Wikilinks zu informieren. Das Problem scheint mir eher darin zu liegen, dass bisher von dir nicht anerkannt wurde, dass es sich bei Verbandsgemeinde ebenfalls um ein juristisches Thema handelt, das folglich auch mit juristischen Begriffen abzuhandeln ist – auch schon in der Einleitung. Gegenbeispiel bei einem Ortsartikel wäre für mich die Beschreibung der Siedlungsform einer Ortschaft schon in der Einleitung. Ort XY ist ein Rundling oder Ort XY ist eine Ortschaft in der Siedlungsform eines Rundlings wäre demnach „übelstes Geographendeutsch“. Nur die Verwendung dieses Begriffes ermöglicht aber eine angemessene Definition des Gegenstands.
Wenn man sich aber für oder gegen diese Verwendung fachlich korrekter Begriffe entscheidet, kann es keinen Kompromiss geben. So wenig wie zum angemessenen Lemma eines Artikels, bei dem entweder Version A oder Version B gewählt wird. Solange die jetzige Version etablierter Standard ist (und nicht durch Editwar etabliert, sondern im Zuge eines allgemeinen Ausbaus bzw. qualitativer Verbesserung dieses Themengebiets) und sich mehrere Benutzer entweder für diesen Standard oder zumindest nicht klar dagegen positionieren – und weniger Benutzer klar dagegen –, bleibt er das auch.--Leit (Diskussion) 14:05, 21. Mär. 2014 (CET)
Gut. Aber hier neue Standards zu schaffen ist doch eine Weiterentwicklung der Artikel. Die VG X ist eine rheinland-pfälzische VG im Landkreis Y und oft liegt sie im Naturpark Z oder hat weitere individuelle Eigenschaften. Die Information der VE in der RF einer GK (das war jetzt dem Aküfi geschuldet) ist doch redundant im Artikel über die rheinland-pfälzische VG enthalten, warum sollte man das hier 170 mal wiederkäuen? Es kann nicht die Aufgabe eines individuellen VG-Artikels sein, die VG als solche zu erklären, dafür gibt es den übergeordneten Artikel. Im Übrigen hat der User U. zwei Jahre lang nicht gemerkt, dass einige der von ihm erstellten Tabellen bei der 1024er Auflösung große leere Flächen erzeugt haben. Im ersten Abschnitt seiner Artikel war von der VE in der RF einer GK die Rede und dann kam erst mal nichts (die große leere Fläche). Die VG Kirchberg/Hunsrück wurde hier etwa 24 Stunden lang als Verbandsgemeinde Wittlich-Land verkauft und der hier in RLP den VG-Standard bestimmt, hats nicht gemerkt. Es gab weitere kleinere Fehler im Artikel über die VG Kirchberg/H. die bei Verwenden der Vorschaufunktion hätten vermieden werden können. Und denjenigen, die noch nicht einmal die Vorschaufunktion richtig verwenden können, vertrauen wir hier die Standards an? Besser nicht. Gete1 (Diskussion) 16:25, 21. Mär. 2014 (CET)
Redundanz ist kein Argument, wenn es darum geht, den Kern einer Sache zu erklären. Erst recht dann nicht, wenn als Argument bereits die vermeintliche Abgeschrecktheit des Lesers durch „übelstes Juristendeutsch“ angeführt wurde. Denn leserfreundlich ist es sicher nicht, den Leser erst durch das Anklicken eines weiteren Artikels erfahren zu lassen, was denn überhaupt eine Verbandsgemeinde ist. Im Rahmen der Diskussion wurde doch schon genannt, dass das Wort Verbandsgemeinde erklärungsbedürftiger ist als das schlichte Gemeinde oder Landkreis (Gemeinden und Landkreise gibt es in ganz Deutschland, Verbandsgemeinden in dieser Form nur in RLP). In Wiederholung des bereits gesagten: Die aktuelle Einleitungsvariante ist nicht alternativlos, aber sie erklärt schlüssig, worum es sich bei dem darzustellenden Gegenstand handelt. Solange dem nichts eindeutig besseres entgegengesetzt wird, erübrigt sich jede weitere Diskussion. Die weiteren „individuelle Eigenschaften“ einer Verbandsgemeinde ergeben sich aus dem Artikel, aber müssen keineswegs im ersten Satz einer Einleitung genannt werden. Individuell ist bereits der Landkreis, zu der die Verbandsgemeinde gehört. Die allermeisten Gemeindeartikel nennen auch nur die Zugehörigkeit zu Landkreis und (Bundes)Land bzw. zu einem Gemeindeverband – Priorität hat die Einordnung in die administrative Verwaltungsstruktur, weil es nun einmal (und erst recht bei VGs) um Verwaltungseinheiten und keine geographischen Einheiten geht. Vor allem aber schließt die Variante Verwaltungsgemeinschaft in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft nicht aus, dass man an diesen Satz noch die geographische Lage dranhängt. Letzteres finde ich zwar nicht sinnvoll (Geographie wird bei fast allen VG-Artikeln ohnehin bisher nur am Rande behandelt), zeigt aber, dass es sich nicht um ein legitimes Argument gegen die aktuelle Standardvariante handelt.--Leit (Diskussion) 17:40, 21. Mär. 2014 (CET)
Kleiner Denkfehler: VGs gibt es auch in Sachsen-Anhalt. Und dort sucht man vergeblich nach einer VE in der RF einer GK. Es geht also auch ohne diese Konstruktion. Noch was: In Verbandsgemeinde stecken doch der Verband und die Gemeinde. So schwer ist der Begriff eigentlich nicht, jedenfalls nicht so schwer, dass man ihn 170 mal immer auf die gleiche Weise erklären muss. Einen konkreten Formulierungsvorschlag für eine Einleitung habe ich oben bereits genannt und ich rate dringend davon ab, ihn 170 mal zu verwenden. Man sollte ihn bei jedem Artikel etwas modifizieren. Und wenn am Ende eine Handvoll VEs in der RF von GKs übrig bleiben würden, dann würde ich das toleranterweise dulden können, aber bitte nur rechtsrheinisch :-) Gete1 (Diskussion) 17:56, 21. Mär. 2014 (CET)
Ich beziehe mich noch mal auf deine Aussage weiter oben: Es kann nicht die Aufgabe eines individuellen VG-Artikels sein, die VG als solche zu erklären. Grundsätzlich erkennst du aber schon an, dass Verwaltungsgemeinschaft in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft nicht irgendeine beliebige, sondern die Erklärung/Definition zu einer Verbandsgemeinde ist? Wenn ja, dann kann es nicht falsch sein, dies auch in jedem individuellen VG-Artikel zu tun. Denn es geht nicht um eine ausführliche Erläuterung zu Aufbau, Funktion und Geschichte von Verbandsgemeinden (dafür ist der Artikel Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) da), sondern die knappestmögliche Erklärung, worum es überhaupt geht und sodass der Leser weiß, worum es sich bei einer Verbandsgemeinde handelt.
Dein Hinweis auf einen „kleinen Denkfehler“ ist ein klassisches Nicht-Argument. Die dortige Version ist so wenig alternativlos wie die aktuell als Standard verbreite für RLP-VGs. Nur fragt sich, wieso man etwas bestehendes abändern sollte, wenn es dafür keine zwingenden Gründe gibt – und im Falle von RLP auch viele dagegen. Ich räume anderen Dingen in WP (zum Beispiel der aktiven Artikelarbeit, Neuanlagen oder Erweiterungen) Priorität ein über Streitigkeiten über Formulierungen, sofern der Gewinn einer Abänderung der Formulierung nicht groß ist. Du hast hingegen offenbar Prioritäten, die m.E. insbesondere Ressourcen binden und deren Gewinn allerhöchstens darin besteht, dass hier die Gründe für die aktuelle Version noch einmal breit und in allen Details dargelegt werden.
In Verbandsgemeinde stecken doch der Verband und die Gemeinde. Ja, aber in einer dem dafür etablierten Oberbegriff Gemeindeverband entgegengesetzten Reihenfolge. Zudem sind eben auch Zweckverbände (also Nicht-Verwaltungseinheiten bzw. Nicht-Gebietkörperschaften) Gemeindeverbände. Eine Gebietskörperschaft hat eine andere Funktion bzw. einen anderen Rang als eine Verwaltungseinheit, die keine Gebietskörperschaft ist. Alle Gemeinden in Deutschland sind Gebietskörperschaften, aber nicht alle Gemeindeverbände. Daher die Notwendigkeit der Erklärung schon in der Einleitung.--Leit (Diskussion) 20:01, 21. Mär. 2014 (CET)
Ohne 3M kommen wir hier nicht weiter. Alles was du sagst ist nicht falsch, aber zwingend ist es auch nicht. Sachsen-Anhalt und die SG Hesel brauchen eure Formulierung nicht und ich halte sie für verzichtbar. Ich möchte künftig nicht mehr mit Hinweis auf diese Disk. revertiert werden, darum geht es mir. Gete1 (Diskussion) 22:07, 21. Mär. 2014 (CET)
Alles was du sagst ist nicht falsch, aber zwingend ist es auch nicht. Dann ist es auch nicht notwendig, einen Streit (sprich Edit-War) darüber zu beginnen – in dem Wissen, dass andere deine Version(en) eben nicht akzeptieren. Sofern du ausdrücken wolltest, dass beide Meinungen zulässig seien, gibt es keinen Grund, auf einer (deiner) zu beharren. Wenn du eine dritte Meinung einholen willst (hatten wir das nicht schon mit Klein R.), kannst du das ja gerne tun. Ohne dieser vorgreifen zu wollen, kann ich mir nicht vorstellen, dass diese in einer Änderung aller Verbandsgemeinde-Artikel resultieren sollte. Ich halte fest, dass es mir unverständlich ist, eine Änderung durchsetzen zu wollen, wenn man fast eingestandenermaßen („nicht falsch, aber zwingend ist es auch nicht“) gegen den Ist-Zustand keine schlagenden Argumente vorbringt.--Leit (Diskussion) 23:11, 21. Mär. 2014 (CET)

Wir sind hier auf Kompromisssuche, wie lautet euer Kompromissvorschlag? Duldet ihr im Einzelfall (nein, ich werde keine Bot-Anfrage stellen auf Entfernung aller VEs in der RF von GKs) Formulierungen wie zum Beispiel: Die Verbandsgemeinde X ist eine rheinland-pfälzische Verbandsgemeinde im Landkreis Y und liegt an der Ferienstraße Z. Sie hat xx.xxx Einwohner auf einer Fläche von xxx Quadratkilometern und ...  ? <schleimen> Du, Leit, bist ja ein Administrator mit über 200.000 Edits und du, Update, hast ja auch schon über 50.000 Edits hier getätigt. </schleimen> Ich denke mal, der vor ein paar Tagen die VM abarbeitende Admin hat hier durchaus Kompromisspotential gesehen. Meine ersten Einzelfälle wären die VG Wittlich-Land, die VG Kirchberg/H., evtl. Birkenfeld und Herrstein. Das kann man alles ganz anders schreiben ohne diesen Klotz am Bein einer "VE in der RF einer GK". Aber solange ihr hier keinen Millimeter nachgebt, müssen diese Artikel von mir unbearbeitet bleiben. Schade. Gete1 (Diskussion) 10:28, 22. Mär. 2014 (CET)

Du könntest dir durchaus ein bislang weitgehend unbearbeitetes Themengebiet aussuchen und dies im Rahmen des Erlaubten nach deinen Vorstellungen gestalten. Dies wird dann mit Sicherheit von allen „geduldet“, selbst wenn einzelne Formulierungen auf Widerspruch stoßen würden. Hier aber stehst in eindeutigem Konflikt mit mindestens einem anderen Benutzer, der sich gerade und speziell dieses Themengebiets angenommen hat und eine andere Meinung vertritt. Bei rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinden gibt es – im Unterschied zu den Gemeinden insgesamt in Deutschland, die von der Großstadt bis zur 30-Einwohner-Gemeinde reichen – keine Einzelfälle, die ein Abweichen von der Standardformulierung rechtfertigen würden, sofern diese einmal etabliert ist und für angemessen befunden wurde. Es gibt wirklich geeignetere Themenfelder als die stets einheitlich aufgebauten und zwei Bildschirmseiten selten übersteigenden Verbandsgemeinde-Artikel, um sich an durchaus individuell auf den jeweiligen Gegenstand fokussierten Artikelgliederungen und -einleitungen zu probieren. Dies ist sicher häufig anspruchsvoller und interessanter. Hier aber begründen minimale Ergänzungen und Optimierungen deinerseits keineswegs einen Anspruch auf Durchsetzung einer bestimmten Einleitungsversion, die hier bei mindestens zwei Benutzern auf Ablehnung stößt.--Leit (Diskussion) 14:50, 22. Mär. 2014 (CET)

Die jetzt von Gete1 neu losgebrochene und eigentlich abgeschlossene Diskussion ist absolut kontraproduktiv.

Im Beitrag Gete1 vom 21. März 2014, 22:07 Uhr steht (ausgeschrieben) „Die Samtgemeinde Hesel braucht eure Formulierung nicht“. Das ist gut so, dass diese Formulierung im Artikel Samtgemeinde Hesel nicht (ge)braucht wird. Weil niedersächsische Samtgemeinden keine Gebietskörperschaften sind. Steht schon so in der anderweitig zitierten Diskussion zum Artikel „Samtgemeinde Hesel“ vom Januar/Februar 2013 und ansonsten kann das auch im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz nachgesen werden. Einen besseren Nachweis für eine fachliche Inkompetenz auf diesem Gebiet konnte Gete1 nicht bringen. Sorry, aber das Argument „Weil der lesenswerte Artikel eine solche Formulierung nicht hat, müssen diese bei rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinden unbedingt auch raus“ kannste knicken. Eigentor. Sowas ist aber ein deutlicher Beleg dafür, dass die Formulierung „Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft“ bei rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinden nicht nur berechtigt ist, sondern offensichtlich dringend notwendig. Und sachlich richtig ist ist sie auch. Es gibt keinerlei Bedarf an irgendwelchen Kompromissen. Hinzu kommt, dass es ja eine ganze Reihe von rheinland-pfälzischen Wikipedia-Autoren gibt, die zum Teil sehr rege in den Kommunal-Artikeln tätig sind. Kein einziger hat in den letzten beiden Jahren an der Formulierung des Einleitungstextes bei den rund 150 RLP-Verbandsgemeinde-Artikeln in irgendeiner Form beanstandet.

Nochmal zur Samtgemeinde Hesel: In exakt demselben Abschnitt auf der Diskussionsseite (23. Feb. 2013, 13:06 Uhr), in dem der Hauptautor des Artikels „Samtgemeinde Hesel“ irgendwas von „sprachlichen Unmöglichkeiten“ schreibt, sagt er: „Gebietskörperschaft habe ich mal ergänzt ...“. Er dokumentiert damit, dass er selbst von seinen heimischen Verwaltungsstrukturen wenig Ahnung hat. Von daher messe ich seinen Wertungen „sprachliche Unmöglichkeiten“ und „übelstes Juristendeutsch“ keinerlei Bedeutung zu. Niedersächsische Samtgemeinden sind keine Gebietskörperschaften.

Mein lieber Gete1, zum Vorwurf: „Im Übrigen hat der User U. zwei Jahre lang nicht gemerkt, dass einige der von ihm erstellten Tabellen bei der 1024er Auflösung große leere Flächen erzeugt haben“. Das haben beispielsweise beim Artikel Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße in den letzten beiden Jahren rund viertausend Besucher entweder auch nicht gemerkt oder es hat sie bei möglicher ungünstiger Bildschirmauflösung nicht gestört. Ich habe allerdings keine leeren Flächen. Auch dieser an den Haaren herbeigezogene Vorwurf geht ins Leere.

Es gibt keinerlei Bedarf an irgendwelchen Kompromissen. --Update (Diskussion) 16:23, 22. Mär. 2014 (CET)

Zwischenergebnis: Update und Leit sind für diesen Klotz am Bein, diese sprachliche Unmöglichkeit.

  • SG Hesel
  • Klein R., der diese Disk. hier ins Rollen gebracht hat
  • EPsi, der den Schreibstil von User U. stark kritisiert hatte
  • meine Wenigkeit

sind gegen diese komische Formulierung. Ergebnis: 4:2. Ihr habt leider verloren.

Jetzt mal im Ernst: Der Tonfall von User Update lässt sehr zu wünschen übrig. Den Inkompetenzvorwurf darf ich zurückgeben, ihr hattet ja diese Formulierung vorgeschlagen. Wachenheim: Sehr lange Zeit hatte sich auch niemand an der (falschen) Formulierung "Zur VG Wachenheim an der Weinstraße ist eine Verwaltungseinheit ..." gestört. Die Betonung liegt auf "zur". Ich hatte das Problem gesehen und gelöst. Kirchberg/H.: wurde etwa 24 Std. lang als VG Wittlich-Land verkauft. Der Update hatte es nicht gemerkt. Grundsatzfrage: Was leistet Update für die VGs: er verwaltet sie, er gestaltet sie nicht. Er macht viele Flüchtigkeitsfehler, man muss ihm hinterherräumen. Wer hat die lange bestehenden Fehler bei Annweiler/St. Goar/Wachenheim/Offenbach/Linz am Rhein gesehen und gelöst? Der Update wars nicht. Was spricht denn hier gegen eine friedliche Koexistenz von verschiedenen Formulierungen? Nichts. Die eine VG schreibt es so, die andere VG schreibt es anders. Ist doch Wurscht. Inwiefern hat Update seine Einleitungskompetenz bei den VGs verwirkt? Über Jahre hinweg bemerkt er die Fehler nicht. Wer hier eine Einleitungsformulierungskompetenz beansprucht (und damit alle anderen/besseren Formulierungen blockiert?), der darf sich keine Fehler erlauben, das ist meine Meinung. Gete1 (Diskussion) 17:55, 22. Mär. 2014 (CET)

500 Bearbeitungen in eineinhalb Jahren (wohlgemerkt ein größerer Teil davon Diskussionen über eben diese Streitfrage) stehen einer kontinuierlichen Ausbauarbeit an allen rheinland-pfälzischen Ortsgemeinde-, Verbandsgemeinde- und Artikeln zu historischen Verwaltungseinheiten über mehrere Jahre in einem Verhältnis gegenüber, das dem einer Stecknadel gegenüber einem Heuhafen gleicht. Und nach deiner Eingangsaufstellung des angeblichen 4:2 sagst du selbst Jetzt mal im Ernst. Demnach hättest du verloren.--Leit (Diskussion) 18:04, 22. Mär. 2014 (CET)
Die 50.000 Edits von User U. müsste man mal auf Flüchtigkeitsfehler untersuchen. Ein 4:2 ist ein 4:2, da gibt es nichts dran zu deuteln. Gete1 (Diskussion) 18:23, 22. Mär. 2014 (CET)
Zum einen gab es dieses 4:2 als Gegensatz zwischen der jetzigen Standardeinleitung und des von dir präferierten „Flickenteppichs“ nicht, zum Anderen gibt es aktuelle nur ein 2:1 in umgekehrter Richtung als der von dir unterstellten. Nein, so wird das nichts, denn jeder, der stichprobenartig sich die Versionsgeschichte der rheinland-pfälzischen Kommunal-Artikel ansieht, erkennt, was tatsächlich der Fall ist – Flüchtigkeitsfehler hin oder her. Die jetzige Einleitungsversion ist im Zuge einer massiven Überarbeitung und qualitativen Verbesserung des gesamten Themengebiets zustandegekommen, aufgrund dessen die Darstellung zu rheinland-pfälzischen Ortschaften und Gebietskörperschaften deutlich besser als in anderen (Bundes)Ländern ist – oder ohne den sie noch deutlich schlechter wäre. Nur das zählt, und aufgrund dessen kann hier kein Kompromiss eingefordert werden von jemanden, der an diesem Ausbau unter dem jetzigen Benutzerkonto nichts Wesentliches beitragen hat – und das bei in der Sache prinzipiell schon eingestandener Niederlage: Alles was du sagst ist nicht falsch, aber zwingend ist es auch nicht.--Leit (Diskussion) 18:40, 22. Mär. 2014 (CET)

Der Klügere gibt nach? Ich gehe mal ne Runde um den Block. Gete1 (Diskussion) 18:46, 22. Mär. 2014 (CET)

Aufgrund deines unerschöpflichen Fleißes und deiner über 50.000 Bearbeitungen lassen wir dich hier einfach mal gewähren, User U. Wenn du rein zufällig mal auf die folgenden Seiten stößt, dann kannst du vielleicht dort das Darstellungsproblem je nach Browsereinstellungen und Bildschirmauflösung, das du in der Vergangenheit durch den übermäßigen Einsatz von nbsps hervorgerufen hast, lösen: Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg), Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, Verbandsgemeinde Emmelshausen, Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Verbandsgemeinde Linz am Rhein, Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen, Verbandsgemeinde Waldbreitbach; Hier hattest du mal einen Leerzeichenfehler produziert: Verbandsgemeinde Rüdesheim; Gete1 (Diskussion) 17:36, 5. Apr. 2014 (CEST)