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Preußen

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Preußische Landesflagge (1892–1918)
Preußische Landesfarben bis 1947
Die größte Ausdehnung des preußischen Staates (1866–1918)

Preußen war ein seit dem Spätmittelalter bestehendes Land zwischen Ostsee, Pommern, Polen und Litauen, dessen Name nach 1701 auf ein weit größeres, aus dem Kurfürstentum Brandenburg hervorgegangenes Staatswesen angewandt wurde, das schließlich fast ganz Deutschland nördlich der Mainlinie einschloss und bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges bestand.

Ursprünglich bezeichnete der Name „Preußen“ nur den Kern des Deutschordensstaats und die aus ihm hervorgegangenen Herrschaftsgebiete außerhalb des Heiligen Römischen Reiches. Nachdem die Kurfürsten von Brandenburg und Herzöge von Preußen aus dem Haus Hohenzollern 1701 den Königstitel angenommen hatten, bürgerte sich für alle ihre Besitzungen inner- und außerhalb des Reichs die Gesamtbezeichnung Königreich Preußen ein. Aus dem Königreich, das seit 1871 der dominierende Gliedstaat des Deutschen Reiches war, ging 1918 der republikanische Freistaat Preußen hervor. Dieser wurde 1947 vom Alliierten Kontrollrat für aufgelöst erklärt. Die Hauptstadt des Herzogtums Preußen war Königsberg, die des Königreichs und späteren Freistaats Berlin.

Überblick

Die ursprüngliche historische Landschaft Preußen, benannt nach ihren baltischen Ureinwohnern, den Prußen, entsprach in etwa dem späteren Ostpreußen. Nachdem der Deutsche Orden das Preußenland unterworfen hatte, für das er aufgrund der päpstlichen Bulle von Rieti (1234) keinem weltlichen Lehensherren unterstand, bildete es zusammen mit Pommerellen das Zentrum des Deutschordensstaates.[1] Dessen Gebiet wurde 1466 im Zweiten Frieden von Thorn geteilt: in das der polnischen Krone direkt unterstehende Königliche Preußen, das Pommerellen einschloss, und in den Restordensstaat, der die polnische Lehenshoheit anerkennen musste. Durch dessen Säkularisierung entstand 1525 das weltliche Herzogtum Preußen,[2] das 1618 durch Erbschaft an die Kurfürsten von Brandenburg fiel. Diese regierten nun beide Länder in Personalunion.

Kurfürst Friedrich Wilhelm konnte das Herzogtum 1657 aus der polnischen Lehensherrschaft lösen. Da es außerhalb der Reichsgrenzen lag, war es nunmehr souverän, so dass sich Kurfürst Friedrich III. 1701 als Friedrich I. zum „König in Preußen“ krönen lassen konnte. Zentrum des hohenzollernschen Herrschaftsgebiets blieb nach wie vor die Mark Brandenburg. In den von Friedrich II. ausgelösten Schlesischen Kriegen stieg der nun als Königreich Preußen bezeichnete Staat zur fünften europäischen Großmacht auf. Nach der Niederlage gegen das napoléonische Frankreich verlor Preußen 1806 große Teile seines Staatsgebiets, errang aber schon wenige Jahre später infolge der Stein-Hardenberg'schen Reformen und der siegreichen Teilnahme an den Befreiungskriegen eine größere Machtfülle als zuvor. Der Wiener Kongress brachte Preußen 1815 erhebliche territoriale Zugewinne vor allem im Westen Deutschlands ein. Durch den Sieg im Deutschen Krieg löste Preußen 1866 Österreich als führende deutsche Macht ab. Anschließend bildete es mit den deutschen Staaten nördlich der Mainlinie den Norddeutschen Bund. Im Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 vereinte es alle deutschen Staaten mit Ausnahme Österreichs unter seiner Führung. Von 1871 an war Preußen der dominierende Teilstaat des neu gegründeten Deutschen Reiches und der König von Preußen zugleich Deutscher Kaiser.

Nach dem Sturz der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918 wurde aus dem Königreich der republikanisch verfasste Freistaat Preußen, der während der Weimarer Republik ein Bollwerk der Demokratie war. Im sogenannten Preußenschlag wurde seine Landesregierung jedoch 1932 von der Reichsregierung entmachtet. Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947 verfügte der Alliierte Kontrollrat der vier Besatzungsmächte in Deutschland die rechtliche Auflösung Preußens. De facto hatte es bereits mit dem Kriegsende 1945 aufgehört, als Staat zu bestehen. Sowohl die Deutsche Demokratische Republik als auch die Bundesrepublik Deutschland und viele ihrer Länder haben preußische Traditionen weitergeführt. Die Gebiete, die bis 1918 – also zum Zeitpunkt seiner größten Ausdehnung – den preußischen Staat bildeten, gehören heute zu Deutschland und sechs weiteren Staaten: Belgien, Dänemark, Polen, Russland, Litauen und Tschechien.

Geschichte

Das spätere Königreich Preußen entwickelte sich im Wesentlichen aus zwei Landesteilen: aus der Markgrafschaft Brandenburg, die zu den sieben Kurfürstentümern des Heiligen Römischen Reiches gehörte, sowie aus dem Herzogtum Preußen, das wiederum aus dem Staat des Deutschen Ordens hervorgegangen war.

Deutschordensstaat und Herzogtum

Diese nachträglich kolorierte Karte Preußens aus dem Jahr 1751 zeigt die Besitzverhältnisse in Preußen, wie sie zwischen 1525 (Schaffung des Herzogtums Preußen) und 1772 (Erste Polnische Teilung) bestanden: das Herzogtum (später Königreich) Preußen sowie Pommern sind gelb und das unter polnischer Oberhoheit stehende Preußen königlichen Anteils ist rosa gefärbt.

Nach mehreren vergeblichen Versuchen, die Stammesgebiete der heidnischen Prußen zu erobern, rief der polnische Herzog Konrad von Masowien im Jahr 1209 den Deutschen Orden zu Hilfe und war bereit, ihm Landrechte in den zu erobernden Gebieten einzuräumen. Diese Pläne nahmen Gestalt an, nachdem 1226 Kaiser Friedrich II. den Großmeister des Ordens, Hermann von Salza, in der Goldenen Bulle von Rimini mit der so genannten „Heidenmission“ im Preußenland betraut hatte. 1234 wurden die Rechte des Ordens auch vom Papst bestätigt. Mit dem Jahr 1226 begann die Herausbildung des Ordensstaates in Preußen, der zwar mit dem Heiligen Römischen Reich in Verbindung stand, jedoch kein Teil von ihm war.

Nachdem die gewaltsame Christianisierung der Prußen und die Eroberung ihres Landes abgeschlossen war, gerieten die Ordensritter zunehmend in eine Legitimationskrise. Dazu kamen Konflikte mit den Nachbarländern Polen und Litauen. In der Schlacht von Tannenberg erlitten die Ordensritter 1410 schließlich eine entscheidende Niederlage gegen Polen und Litauen. 1466 im Zweiten Frieden von Thorn musste der Ordensstaat den Westen seines Gebietes abtreten und für den Rest die Lehnshoheit der polnischen Krone anerkennen. Westpreußen und das Ermland unterstanden fortan als Königliches Preußen direkt der polnischen Krone.

Das verbliebene Gebiet des Ordensstaates umfasste in etwa das spätere Ostpreußen ohne das Ermland. Der letzte Hochmeister des Deutschen Ordens, Albrecht von Brandenburg-Ansbach führte zunächst Krieg gegen Polen, besonders gegen das königliche Preußen mit dem Ermland. Als die erhoffte Unterstützung aus dem Reich ausblieb, änderte er seine Politik: Er wandelte das Ordensgebiet in ein weltliches, im Haus Hohenzollern erbliches Herzogtum um, das er am 8. April 1525 aus der Hand des polnischen Königs Sigismunds I. in Krakau zu Lehen nahm. Albrecht hatte sich zuvor auf Anraten Martin Luthers der Reformation angeschlossen. Wie der Herzog, so wurden auch seine Untertanen evangelisch.

Da Papst und Kaiser weder den zweiten Thorner Frieden noch die Säkularisierung des Ordensstaates anerkannten, galten auf den Reichstagen noch längere Zeit die Hochmeister des Deutschen Ordens formell als Landesherren der preußischen Gebiete.

Die Mark Brandenburg und die Hohenzollern

Friedrich I. übernimmt 1415 die Herrschaft in Mark Brandenburg als erster Hohenzoller

Die eigentliche Keimzelle des späteren hohenzollernschen Staates Preußen war die Mark Brandenburg. Sie war 1157 von dem Askanier Albrecht I. gegründet worden, nachdem er das von Slawen besiedelte Territorium endgültig erobert hatte. Albrecht verstand das Gebiet als Allodialbesitz und bezeichnete sich seither als „Markgraf in Brandenburg“. Nach dem Tod des letzten askanischen Markgrafen Waldemar im Jahr 1320 fiel das Land zunächst an die Wittelsbacher, 1373 dann an die Luxemburger.

Dass Brandenburg schließlich an das damals noch vergleichsweise unbedeutende Haus Hohenzollern fiel, hatte seine Ursache in der strittigen Königswahl des Jahres 1410. Nach dem Tod König Ruprechts stellten sich Sigismund von Luxemburg und sein Cousin Jobst von Mähren zur Wahl. Zudem beanspruchten beide den Titel und die Stimme eines Kurfürsten von Brandenburg für sich. Sigismund entsandte seinen Schwager, den Burggrafen Friedrich VI. von Nürnberg als seinen Vertreter ins Kurkollegium, um dort die brandenburgische Stimme für ihn abzugeben. So setzte er sich zunächst mit 4:3 Kurstimmen gegen seinen als Favoriten geltenden Vetter durch. Am 1. Oktober 1410 aber erkannten die übrigen Kurfürsten Jobsts Anspruch auf die Kurmark doch noch als rechtmäßig an, so dass nun er zum römisch-deutschen König gewählt wurde. Allerdings starb Jobst von Mähren schon am 18. Januar 1411 aus ungeklärten Ursachen. Die Krone ging nun endgültig an Sigismund. Zum Dank für Friedrichs Dienste bei der ersten Wahl und um seine Schulden bei ihm zu begleichen, verlieh König Sigismund dem Hohenzollern 1415 die erbliche Würde eines Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg. 1417 belehnte er ihn förmlich mit der Kurmark und dem Amt des Erzkämmerers. Im Gegenzug gewährte der wohlhabende Friedrich seinem Schwager Darlehen, mit denen dieser seine Kriegskosten in Ungarn decken konnte.

Friedrich entstammte der fränkischen Linie der Hohenzollern und war seit 1397 Burggraf in Nürnberg. In den Jahren nach 1411 sicherte er in jahrelangen Kämpfen gegen den widerstrebenden, märkischen Adel seine Vormachtstellung im Land. Als Friedrich I. von Brandenburg vereinte er von nun an die Titel Kurfürst von Brandenburg, Markgraf von Brandenburg-Ansbach und Markgraf von Brandenburg-Kulmbach. Er begründete die brandenburgische Linie seines Hauses, die später alle Könige Preußens und von 1871 bis 1918 die deutschen Kaiser stellen sollte.

Brandenburg-Preußen (1618–1701)

Brandenburg-Preußen um 1700 (rot und grün)
Karte aus F.W. Putzgers Historischer Schul-Atlas, 1905

Im Jahr 1618 erlosch die herzoglich-preußische Linie des Hauses Hohenzollern im Mannesstamm. Ihre Erben, die Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg, regierten von da an beide Länder in Personalunion. Sie waren damit sowohl dem Kaiser als auch dem König von Polen lehenspflichtig. Die Bezeichnung Brandenburg-Preußen für die weit auseinander gelegenen hohenzollernschen Herrschaftsgebiete ist nicht zeitgenössisch, sondern hat sich in der Geschichtswissenschaft eingebürgert, um die Übergangszeit von 1618 bis zur Gründung des Königreichs Preußen im Jahre 1701 zu bezeichnen und zugleich die Kontinuität zwischen dem Kurfürstentum Brandenburg und dem Königreich Preußen zu betonen.

Zeit des Dreißigjährigen Krieges

Wenige Jahre vor dem Dreißigjährigen Krieg hatte sich Brandenburg im Jülich-Klevischen Erbfolgestreit auch die Herrschaft über das Herzogtum Kleve sowie die Grafschaften Mark und Ravensberg im Westen des Reichs sichern können. Vom Krieg selbst blieb das Land zunächst verschont. Im Jahr 1625 brach jedoch der Dänisch-niedersächsische Krieg aus, in dem einige protestantische Staaten Norddeutschlands, angeführt von Dänemark und unterstützt von England und den Generalstaaten der Katholischen Liga und dem Kaiser entgegentraten. Nach der Niederlage der dänischen Armee bei Dessau im April 1626 drangen kaiserliche Truppen in die Mark ein. Kurfürst Georg Wilhelm, der über keine nennenswerten Streitkräfte verfügte, zog sich in das außerhalb des Reiches gelegene Herzogtum Preußen zurück und schloss 1627 gezwungenermaßen ein Bündnis mit dem Kaiser. Brandenburg diente fortan den kaiserlichen Truppen als Aufmarsch- und Rückzugsgebiet.

Am 6. Juli 1630 landete der Schwedenkönig Gustav Adolf mit 13.000 Mann auf Usedom. Damit begann ein neuer Abschnitt des Dreißigjährigen Kriegs. Als Gustav Adolf im Frühjahr 1631 in Brandenburg einzog, nötigte er den Kurfürsten, seinen Schwiegervater, zu einem Bündnis. Nachdem die schwedischen Truppen in der Schlacht bei Nördlingen am 6. September 1634 vernichtend geschlagen wurden, brach die protestantische Allianz auseinander. Brandenburg ging ein neues Bündnis mit dem Kaiser ein. Die Kurmark wurde nun abwechselnd von Gegnern und Verbündeten besetzt. Der Kurfürst zog sich erneut ins preußische Königsberg zurück, wo er am 1. Dezember 1640 starb.

Neuer Kurfürst wurde sein Sohn Friedrich Wilhelm. Primäres Ziel seiner Politik war, das Land zu befrieden. Dies versuchte er durch einen Ausgleich mit Schweden zu erreichen, der ab dem 24. Juli 1641 für zwei Jahre galt. In Verhandlungen mit dem schwedischen Reichskanzler Axel Oxenstierna gelang es den Brandenburgern am 28. Mai 1643, einen Vertrag auszuhandeln, der das ganze Land formell der kurfürstlichen Verwaltung zurückgab. Bis zum Westfälischen Frieden 1648 blieb Brandenburg jedoch von den Schweden besetzt. Im Westfälischen Frieden konnte Brandenburg-Preußen dann Hinterpommern, das Hochstift Halberstadt und das Fürstentum Minden erwerben sowie die Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg, das 1680 anfiel. Die Gebietsgewinne machten zusammen etwa 20.000 km² aus.

Konsolidierungs- und Reformpolitik des Großen Kurfürsten

Der Große Kurfürst in der Schlacht bei Fehrbellin, 1675
Edikt von Potsdam 1685

Brandenburg war eines der am stärksten vom Dreißigjährigen Krieg betroffenen deutschen Territorien. Weite Landstriche waren verwüstet und entvölkert. Um es dem Land in Zukunft zu ersparen, Spielball mächtigerer Nachbarn zu sein, betrieb Friedrich Wilhelm, später der Große Kurfürst genannt, nach dem Krieg eine vorsichtige Schaukelpolitik zwischen den Großmächten sowie den Aufbau einer schlagkräftigen Armee und einer effizienten Verwaltung. Er baute ein stehendes Heer auf, das Brandenburg zu einem begehrten Verbündeten der europäischen Mächte machte. Dies ermöglichte es dem Kurfürsten, Subsidienzahlungen von mehreren Seiten zu erhalten. Er betrieb den Aufbau einer eigenen kurbrandenburgischen Marine und verfolgte in späteren Jahren Kolonialprojekte in Westafrika und Westindien. Nach der Gründung der Festung Groß Friedrichsburg durch die Brandenburgisch-Afrikanische Compagnie im heutigen Ghana nahm Brandenburg am internationalen Sklavenhandel teil.

Im Inneren führte Friedrich Wilhelm Wirtschaftsreformen durch und initiierte umfangreiche Peuplierungsmaßnahmen, um sein ökonomisch geschwächtes Land zu entwickeln. Unter anderem lud er 1685 im Edikt von Potsdam – seiner Antwort auf das Edikt von Fontainebleau König Ludwig XIV. – Tausende aus Frankreich vertriebene Hugenotten zur Niederlassung in Brandenburg-Preußen ein. Gleichzeitig entmachtete er die Stände zugunsten einer absolutistischen Zentralverwaltung. Er legte damit den Grundstein für das preußische Beamtentum, das seit dem 18. Jahrhundert den Ruf besonderer Effizienz und Staatstreue genoss.

Dem Kurfürsten gelang es im Jahre 1657 im Vertrag von Wehlau, das Herzogtum Preußen aus der polnischen Oberhoheit zu lösen. Im Frieden von Oliva von 1660 wurde die Souveränität des Herzogtums endgültig anerkannt. Dies war eine entscheidende Voraussetzung für seine Erhebung zum Königreich unter dem Sohn des Großen Kurfürsten. Durch den Sieg im Schwedisch-Brandenburgischen Krieg (1674–1679) konnte das Land seine Machtstellung trotz ausbleibender Landgewinne weiter ausbauen. Friedrich Wilhelm hatte in seiner Amtszeit das zuvor vergleichsweise unbedeutende Brandenburg zum nach Österreich zweitmächtigsten Territorium im Reich gemacht. Damit war der Grundstein für das spätere Königreich gelegt.

Auf Betreiben Friedrich Wilhelms und seiner oranischen Gemahlin Luise Henriette trugen bedeutende niederländische Gelehrte, insbesondere von der Universität Leiden, zur Modernisierung des brandenburg-preußischen Staates bei. „Über den Leidener Philosophen Justus Lipsius kam es zu einer wirkungsvollen Berührung von Calvinismus und Neustoizismus, die mit ihrer Forderung nach aktivem Einsatz, harter Pflichterfüllung und innerer Disziplin von nun an zu Elementen des Beamtentums wurden, dessen Elite fast ausnahmslos in Holland ausgebildet wurde. In Leiden hatte auch Samuel von Pufendorf die Grundzüge naturrechtlichen Denkens von Hugo Grotius übernommen.“ (Oswald Hauser: Das geistige Preußen (Kiel 1985))Vorlage:": Ungültiger Wert: ref=

Königreich Preußen (1701–1918)

Erringung der Königswürde durch Friedrich I. (1701–1713)

Krönung von Kurfürst Friedrich III. als König Friedrich I. in Preußen, Königsberg 1701
Replikat Krönungskrone von 1701

Rang, Reputation und Prestige eines Fürsten waren in der Zeit des Absolutismus wichtige politische Faktoren. Kurfürst Friedrich III. nutzte daher die Souveränität des Herzogtums Preußen dazu, dessen Erhebung zum Königreich und seine eigene zum König anzustreben. Damit versuchte er vor allem, die Ranggleichheit mit dem Kurfürsten von Sachsen, der zugleich König von Polen war, und mit dem Kurfürsten von Braunschweig-Lüneburg („Kurhannover“), der Anwärter auf den englischen Thron war, zu wahren.

Da es innerhalb des Heiligen Römischen Reiches keine Krone außer der des Kaisers geben konnte, strebte Kurfürst Friedrich III. die Königswürde für das Herzogtum Preußen an und nicht für den eigentlich wichtigeren Landesteil, die Mark Brandenburg. Kaiser Leopold I. stimmte schließlich zu, dass Friedrich für das nicht zum Reich gehörende Herzogtum Preußen den Königstitel erhalten solle. Kurfürst Friedrich III. krönte sich selbst am 18. Januar 1701 in Königsberg und wurde zu Friedrich I., König in Preußen.

Die einschränkende Titulatur „in Preußen“ war notwendig, weil die Bezeichnung „König von Preußen“ als Herrschaftsanspruch auf das gesamte preußische Gebiet verstanden worden wäre. Da Ermland und westliches Preußen (Pommerellen) damals aber noch unter der Oberhoheit der polnischen Krone waren, hätte dies Konflikte mit dem Nachbarland heraufbeschworen, dessen Herrscher noch bis 1742 den Titel eines „Königs von Preußen“ beanspruchten. Seit 1701 bürgerte sich aber im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch allmählich die Landesbezeichnung Königreich Preußen für alle von den Hohenzollern regierten Gebiete ein – ob innerhalb oder außerhalb des Heiligen Römischen Reiches gelegen. Zentren des Hohenzollernstaates blieben die Hauptstadt Berlin und die Sommerresidenz Potsdam. Alle Königskrönungen fanden jedoch traditionsgemäß in Königsberg statt

Friedrich I. überließ das politische Geschäft weitgehend dem sogenannten Drei-Grafen-Kabinett. Er selbst konzentrierte sich auf eine aufwändige Hofhaltung nach französischem Vorbild, die seinen Staat an den Rand des finanziellen Ruins brachte. Er finanzierte den Prunk am Hof u. a. dadurch, dass er preußische Soldaten an die Allianz im Spanischen Erbfolgekrieg vermietete. Als Friedrich I. am 25. Februar 1713 starb, hinterließ er einen Schuldenberg von zwanzig Millionen Talern.

Zentralisierung und Militarisierung unter Friedrich Wilhelm I. (1713–1740)

Tabakskollegium Friedrich Wilhelms I. von Preußen (1736)

Der Sohn Friedrichs I., Friedrich Wilhelm I., war nicht prunkliebend wie sein Vater, sondern sparsam und praktisch veranlagt. Folglich kürzte er die Ausgaben für die Hofhaltung auf ein Minimum. Alles, was dem höfischen Luxus diente, wurde entweder abgeschafft oder anderen Nutzungen zugeführt. Alle Sparmaßnahmen des Königs zielten auf den Ausbau eines starken stehenden Heeres, in dem der König die Grundlage seiner Macht nach innen und außen sah. Diese Haltung brachte ihm den Beinamen „Soldatenkönig“ ein. Gleichwohl führte Friedrich Wilhelm I. nur einmal in seiner Amtszeit einen kurzen Feldzug im Großen Nordischen Krieg während der Belagerung Stralsunds. In dessen Folge gewann Preußen nicht nur einen Teil Vorpommerns, sondern dank des prestigeträchtigen Siegs über die Schweden auch an internationalem Prestige.

Friedrich Wilhelm I. revolutionierte die Verwaltung unter anderem mit der Gründung des Generaldirektoriums. Damit zentralisierte er das Land, das bisher noch immer territorial zersplittert war, und gab ihm eine einheitliche staatliche Organisation. Durch eine merkantilistische Wirtschaftspolitik,[3] die Förderung von Handel und Gewerbe sowie eine Steuerreform gelang es dem König, die jährlichen Staatseinnahmen zu verdoppeln. Um die nötigen Fachkräfte zu gewinnen, führte er die allgemeine Schulpflicht ein und errichtete volkswirtschaftliche Lehrstühle an preußischen Universitäten, die ersten ihrer Art in Europa. Im Zuge einer intensiven Peuplierungspolitik ließ er Menschen aus ganz Europa in seinen dünnbesiedelten Provinzen ansiedeln.

Als Friedrich Wilhelm I. 1740 starb, hinterließ er ein wirtschaftlich und finanziell gefestigtes Land. Mit ihm begann jedoch auch die Militarisierung Preußens, wenngleich deren Umfang und Auswirkungen umstritten sind.[4][5]

Aufstieg zur Großmacht unter Friedrich II. (1740–1786)

Preußens Gebietszuwächse unter Friedrich II., 1740–1786 (grün)
Friedrich II. begutachtet auf einer Inspektionsreise den Kartoffelanbau (Ölgemälde Der König überall von Robert Warthmüller, 1886)

Am 31. Mai 1740 bestieg sein Sohn Friedrich II. – später Friedrich der Große genannt – den Thron. Noch in seinem ersten Regierungsjahr ließ er die preußische Armee in das zu Österreich gehörende Schlesien einmarschieren, auf das er Anspruch erhob. Damit begann der preußisch-österreichische Dualismus, der Kampf der beiden führenden deutschen Mächte um die Vorherrschaft im Reich.

In den drei Schlesischen Kriegen (1740–1763) gelang es, die neu gewonnene Provinz für Preußen zu sichern. Im dritten, dem Siebenjährigen Krieg (1756–1763), stand das mit England verbündete Preußen einer Koalition aus Österreich, Frankreich, Russland und Sachsen gegenüber und geriet trotz großer militärischer Erfolge an den Rand des Zusammenbruchs. Vor der Niederlage wurde es nur durch das „Mirakel des Hauses Brandenburg“, den Tod der Zarin Elisabeth, bewahrt. Ihr Nachfolger, Zar Peter III., war ein Bewunderer Friedrichs und löste Russland aus der Allianz. Seine Gegner sahen sich dadurch gezwungen, sich mit Friedrich zu verständigen und gestanden ihm im Frieden von Hubertusburg den endgültigen Besitz Schlesiens zu. Preußen, dessen Armee nun als eine der besten Europas galt, war zur fünften Großmacht aufgestiegen.

Friedrich II. war ein Vertreter des aufgeklärten Absolutismus' und verstand sich selbst als „ersten Diener des Staates“. So schaffte er die Folter ab, verminderte die Zensur, legte den Grundstein für das Allgemeine preußische Landrecht und holte mit der Gewährung völliger Glaubensfreiheit weitere Exulanten ins Land. Unter seiner Regierung wurde der Landesausbau ebenso vorangetrieben wie die Peuplierung von zuvor weitgehend unbesiedelten Gebieten, etwa des Oder- und des Netzebruchs.

Gemeinsam mit Österreich und Russland betrieb Friedrich die Teilung Polens.[6] Bei der ersten Teilung 1772 erwarb er Polnisch Preußen, das in Westpreußen eingegliedert wurde, den Netzedistrikt und das Fürstbistum Ermland, das zu Ostpreußen kam. Damit waren die hohenzollernschen Territorien Pommern und Ostpreußen nicht mehr durch polnisches Staatsgebiet voneinander getrennt. Außerdem gehörten nun alle preußischen Gebiete zum Hohenzollernstaat, so dass sich Friedrich nun König „von Preußen“ nennen konnte. Er starb am 17. August 1786 im Schloss Sanssouci.

Stagnation und Ende des preußischen Feudalstaates (1786–1807)

Nach dem Tod Friedrichs II. bestiegt sein Neffe Friedrich Wilhelm II. (1786–1797) den preußischen Thron. Berlin wuchs in den 1790er Jahren zu einer ansehnlichen, vom Klassizismus geprägten Stadt heran. Hier, wie im ganzen Reich, nahm das erstarkende Bildungsbürgertum die Französische Revolution meist positiv auf. Seit 1794 galt in Preußen das Allgemeine Landrecht, ein umfassendes Gesetzeswerk, dessen Ausarbeitung schon unter Friedrich II. begonnen hatte.

In der Außenpolitik zwang Preußen Österreich 1790 durch ein Bündnis mit dem Osmanischen Reich zu einem Separatfrieden im Russisch-Österreichischen Türkenkrieg. Friedrich Wilhelm setzte die Teilungspolitik gegenüber Polen fort, so dass sich Preußen in der zweiten und der dritten Teilung Polens (1793 und 1795) weitere Gebiete bis nach Warschau sichern konnte. Aus ihnen wurden die neuen Provinzen Südpreußen (1793), Neuostpreußen und Neuschlesien (beide 1795) gebildet. Die Bevölkerungszahl wuchs damit zunächst um 2,5 Millionen, jedoch gingen die Neuerwerbungen nach der Niederlage gegen Frankreich im Jahr 1806 wieder verloren.

Die Französischen Revolution bewirkte eine Annäherung zwischen Österreich und Preußen.[7] Obwohl die preußische Regierung die Revolution zu Beginn noch wohlwollend betrachtet hatte,[8] schloss sie am 7. Februar 1792 ein Verteidigungsbündnis mit Österreich. Wegen der Pillnitzer Deklaration zugunsten König Ludwigs XVI. erklärte Frankreich beiden Ländern am 20. April 1792 den Krieg. Im Ersten Koalitionskrieg folgte auf den anfänglichen, raschen Vormarsch nach der Kanonade von Valmy der Rückzug der preußischen und österreichischen Truppen aus Frankreich. Anschließend stießen französische Revolutionstruppen bis zum Rhein vor. Nach dem Frieden von Basel 1795 schied Preußen für mehr als ein Jahrzehnt aus der antifranzösischen Allianz aus. Am 16. November 1797 starb Friedrich Wilhelm II. Ihm folgte sein Sohn Friedrich Wilhelm III. (1797–1840) auf den Thron.

Zwischen 1795 und 1806 profitierte Preußen in territorialer Hinsicht von seiner frankreichfreundlichen Außenpolitik. Faktisch kam es zu einer von Frankreich unterstützten Vormachtstellung in Norddeutschland. Im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurde das Land für Verluste auf dem linken Rheinufer mit den Bistümern Hildesheim und Paderborn sowie weiteren Gebieten entschädigt. Zudem besetzte Preußen kurzfristig das mit Großbritannien verbundene Kurfürstentum Hannover.

Preußischer Reststaat nach dem Frieden von Tilsit 1807 (braun)

Als 1806 Verhandlungen mit Frankreich über die Aufteilung der Machtsphären in Deutschland scheiterten, kam es erneut zum Krieg. In der Schlacht bei Jena und Auerstedt erlitt Preußen eine vernichtende Niederlage gegen die Truppen Napoleons I., die den Untergang des bisherigen altpreußischen Staates bedeutete. Im Frieden von Tilsit verlor Preußen 1807 etwa die Hälfte seines Territoriums: alle Gebiete westlich der Elbe sowie die Zugewinne aus der zweiten und dritten polnischen Teilung. Zudem musste das Land eine französische Besatzung hinnehmen, die fremden Truppen versorgen und hohe Kontributionszahlungen an Frankreich leisten. Preußen verlor faktisch seine Großmachtstellung und war nach Größe und Funktion nur noch ein Pufferstaat zwischen den Frankreich und Russland.

Staatsreformen und Befreiungskriege (1807–1815)

Preußische Landwehrkavallerie in den Befreiungskriegen

Die als untragbar empfundenen Bedingungen des Tilsiter Friedens bewirkten aber auch eine Erneuerung des Staates. Die grundlegenden Reformen, die nach 1807 in Angriff genommen wurden, zielten innenpolitisch darauf ab, die Zustände, die zur Niederlage von 1806 geführt hatten, zu verändern und außenpolitisch darauf, die französische Hegemonie abzuschütteln. Mit den Stein-Hardenbergschen Reformen unter Leitung von Freiherr vom Stein, Scharnhorst und Hardenberg wurde das Staatswesen modernisiert. So wurde 1807 die Leibeigenschaft der Bauern aufgehoben, 1808 die kommunale Selbstverwaltung eingeführt und 1810 die Gewerbefreiheit gewährt. Der aus Rom zurückberufene Gesandte Wilhelm von Humboldt gestaltete das Bildungswesen neu und gründete 1809 die erste Berliner Universität, die heute seinen Namen trägt.[9] Die Heeresreform wurde 1813 mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht abgeschlossen.[10]

An Napoléons Russlandfeldzug von 1812 nahm Preußen als Verbündeter Frankreichs teil. Nach der Niederlage der „Grande Armee“ schloss der preußische Generalleutnant Graf Yorck jedoch bereits am 30. Dezember 1812 die Konvention von Tauroggen mit dem General der russischen Armee Hans von Diebitsch. Sie sah einen Waffenstillstand vor und besagte, dass Yorck seine preußischen Truppen aus der Allianz mit der französischen Armee herauslösen sollte. Yorck handelte aus eigener Initiative, ohne Befehl seines Königs, der noch mehrere Monate zwischen der erzwungenen Bündnistreue zu Frankreich und einer russlandfreundlichen Politik schwankte. Die Konvention von Tauroggen wurde in Preußen als Beginn des Aufstandes gegen die französische Fremdherrschaft verstanden. Schließlich rang sich auch Friedrich Wilhelm zu einem Politikwechsel durch. Als er am 20. März 1813 in der Schlesischen privilegierten Zeitung mit seinem Aufruf An Mein Volk, der auf den 17. März datiert war, zum Befreiungskampf aufrief, standen 300.000 preußische Soldaten (6 % der Gesamtbevölkerung) bereit. Für die Dauer des bevorstehenden Krieges wurde die Allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Preußische Truppen unter Marschall Blücher und Gneisenau trugen in der Völkerschlacht bei Leipzig 1813, beim Vorstoß der Alliierten nach Paris in der Frühjahrskampagne 1814 und in der Schlacht bei Waterloo 1815 entscheidend zum Sieg über Napoléon bei.

Restauration und Reaktion, Vormärz und Märzrevolution (1815–1848)

Preußen nach dem Wiener Kongress 1815 (dunkelblau)
Jubelnde Revolutionäre nach Barrikadenkämpfen in Berlin, 18. März 1848
Gewaltsame Auflösung der preußischen Nationalversammlung

Auf dem Wiener Kongress 1815 erhielt Preußen den Großteil seines 1807 bestehenden Staatsgebietes zurück. Neu hinzu kamen der Rest Schwedisch-Vorpommerns und der nördliche Teil des Königreichs Sachsen. Außerdem gewann Preußen beträchtliche Gebiete im Westen hinzu, die es unter Vereinigung mit früherem westlichen Staatsgebiet bald zur Provinz Westfalen und zur Rheinprovinz zusammenfasste. In den neuen Provinzen im Westen entstanden in Koblenz, Köln und Minden mächtige Festungen, gebaut nach neupreußischer Befestigungsmanier, zur Sicherung der preußischen Vormachtstellung. Preußen erhielt zwar die früher polnische, 1807 zum Herzogtum Warschau gekommene Provinz Posen zurück, verlor jedoch Gebiete der zweiten und der dritten polnischen Teilung an Russland. Der preußische Staat bestand seitdem aus zwei großen, aber räumlich getrennten Länderblöcken in Ost- und Westdeutschland. Preußen wurde Mitglied des Deutschen Bundes.

Das während der Freiheitskriege seinem Volk gegebene Versprechen, dem Land eine Verfassung zu geben, löste Friedrich Wilhelm III. nicht ein.[11] Anders als in den meisten übrigen deutschen Staaten wurde in Preußen auch keine Volksvertretung für den Gesamtstaat geschaffen. Statt eines Landtages für ganz Preußen wurden lediglich Provinziallandtage einberufen. Das Gesetz vom 5. Juni 1823 gewährte ihnen ein Mitspracherecht. Es herrschten daher Zustände wie in einem Ständestaat, weil außer dem einflussreichen Adel in den Provinzen die Städte eine Selbstverwaltung besaßen, wenn auch eine gewisse Staatsaufsicht bestand.[12]

Die königliche Regierung glaubte so, liberale Bestrebungen nach einer konstitutionellen Monarchie und demokratischen Mitwirkungsrechten verhindern zu können.[13] Dem Ziel, die Demokratiebestrebungen in ganz Europa zu unterdrücken, diente auf außenpolitischer Ebene die Heilige Allianz, die Friedrich Wilhelm III. gemeinsam mit dem Zaren des Russischen Reiches und dem Kaiser von Österreich ins Leben rief.

Dem Bestreben der königlichen Regierung, Liberalismus, Demokratie und die Idee der Einigung Deutschlands zu bekämpfen, standen jedoch starke ökonomische Zwänge entgegen.[14] Aufgrund der Zweiteilung seines Staatsgebiets lag die wirtschaftliche Einigung Deutschlands nach 1815 in Preußens ureigenem Interesse. Das Königreich gehörte daher zu den treibenden Kräften des Deutschen Zollvereins, dessen Mitglied es 1834 wurde.[15]

Durch den Erfolg des Zollvereins setzten immer mehr Befürworter der deutschen Einigung ihre Hoffnungen darauf, dass Preußen Österreich als Führungsmacht des Bundes ablösen werde. Die preußische Regierung jedoch wollte sich nicht für die politische Einigung Deutschlands engagieren.

Die Hoffnungen, die der Regierungsantritt Friedrich Wilhelms IV. (1840–1861) bei Liberalen und Anhängern der deutschen Einigung zunächst geweckt hatte, wurden bald enttäuscht. Auch der neue König machte aus seiner Abneigung gegen eine Verfassung und einen gesamtpreußischen Landtag keinen Hehl.

Der große Finanzbedarf für den Bau der von den Militärs geforderten Ostbahn erforderte jedoch die Bewilligung von Etatmitteln aller Provinzen. Deswegen wurde im Frühjahr 1847 schließlich der Vereinigte Landtag einberufen. Der König machte schon in seiner Eröffnungsrede unmissverständlich deutlich, dass er den Landtag nur als Instrument der Geldbewilligung ansah und dass er keine Verfassungsfragen erörtert sehen wollte. Da die Mehrheit des Landtags aber von Beginn an nicht nur das Etatbewilligungsrecht, sondern auch eine parlamentarische Kontrolle der Staatsfinanzen und eine Verfassung forderte, wurde das Gremium schon nach kurzer Zeit wieder aufgelöst. Preußen stand damit schon vor dem Ausbruch der Märzrevolution vor einem Verfassungskonflikt.

Nach den Volkserhebungen in Südwestdeutschland erreichte die Revolution am 18. März 1848 schließlich auch Berlin. Friedrich Wilhelm IV., der zunächst noch auf die Aufständischen hatte schießen lassen, ließ die Truppen aus der Stadt zurückziehen und schien sich nun den Forderungen der Revolutionäre zu beugen. Der Vereinigte Landtag trat noch einmal zusammen, um die Einberufung einer preußischen Nationalversammlung zu beschließen, die vom 22. Mai bis in den September 1848 in der Sing-Akademie zu Berlin tagte. Der preußischen Nationalversammlung war von der Krone die Aufgabe zugedacht worden, mit ihr gemeinsam eine Verfassung auszuarbeiten. Die Nationalversammlung stimmte dem Regierungsentwurf für eine Verfassung jedoch nicht zu, sondern arbeitete mit der Charte Waldeck einen eigenen Entwurf aus. Auch durch die Verfassungspolitik der preußischen Nationalversammlung kam es zur Gegenrevolution: der Auflösung der Versammlung und zur Einführung einer oktroyierten (verordneten) Verfassung seitens der Staatsspitze. Diese oktroyierte Verfassung behielt zwar einige Punkte der Charte bei, stellte aber andererseits zentrale Vorrechte der Krone wieder her. Vor allem das eingeführte Dreiklassenwahlrecht prägte die politische Kultur Preußens bis 1918 entscheidend.

In der Frankfurter Nationalversammlung setzten sich zunächst die Befürworter eines großdeutschen Nationalstaats durch, die ein Reich unter Einschluss der deutschsprachigen Teile Österreichs vorsahen. Da Österreich aber nur unter Einbeziehung aller seiner Landesteile einer Reichseinigung zustimmen wollte, wurde schließlich doch die so genannte Kleindeutsche Lösung beschlossen, d. h. eine Einigung unter Preußens Führung. Demokratie und deutsche Einheit scheiterten aber 1849, als Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone ablehnte, die ihm die Nationalversammlung angetragen hatte. Die Revolution wurde in Südwestdeutschland mit Hilfe preußischer Truppen endgültig niedergeschlagen.

Von der Revolution zum Verfassungskonflikt (1849–1862)

Rundgemälde von Europa im August MDCCCXLIX, politische Karikatur von Ferdinand Schröder in den Düsseldorfer Monatheften, 1849: Preußen, personifiziert als Militär mit Pickelhaube, „kehrt“ mit einem Reisigbesen die in der Deutschen Revolution unterlegenen Forty-Eighters, die in die Schweiz fliehen und sich zur Auswanderung in die Neue Welt einschiffen, aus Deutschland hinaus.

Noch während der Niederschlagung der Revolution unternahm Preußen einen erneuten Einigungsversuch, allerdings mit einem konservativeren Verfassungsentwurf und einer engeren Zusammenarbeit mit den Mittelstaaten. Unterdessen versuchte Österreich, ein Großösterreich durchzusetzen. Nachdem die politisch-diplomatische Auseinandersetzung zwischen den beiden deutschen Großmächten in der Herbstkrise 1850 beinahe zum Krieg geführt hatte, gab Preußen seine Erfurter Union endgültig auf. Der Deutsche Bund wurde fast unverändert wiederhergestellt.[16]

Während der Reaktionsära arbeiteten Preußen und Österreich wieder eng zusammen, um demokratische und nationale Bewegungen niederzuhalten; die Gleichberechtigung wurde Preußen aber verweigert.[17] König Wilhelm I. bestieg 1861 den preußischen Thron. Mit Kriegsminister Roon strebte er eine Heeresreform an, die längere Dienstzeiten und eine Aufrüstung der preußischen Armee vorsah. Die liberale Mehrheit des Preußischen Landtags, dem das Budgetrecht zustand, wollte die dafür nötigen Gelder jedoch nicht bewilligen. Es kam zu einem Verfassungskonflikt, in dessen Verlauf der König seine Abdankung in Erwägung zog.

Als letzten Ausweg entschloss sich Wilhelm 1862, Otto von Bismarck als Ministerpräsidenten zu berufen. Dieser war ein vehementer Befürworter des königlichen Alleinherrschaftsanspruchs und regierte jahrelang in der Konfliktsperiode gegen Verfassung und Parlament und ohne gesetzlichen Haushalt. Aus der Erkenntnis heraus, dass die preußische Krone nur dann Rückhalt im Volk gewinnen könne, wenn sie sich an die Spitze der deutschen Einigungsbewegung setzte, verfolgte Bismarck eine offensive Politik, die zu den drei Einigungskriegen führte.

Bismarck, die Einigungskriege und die Reichsgründung (1862–1871)

Mit der sogenannten Novemberverfassung von 1863 versuchte die dänische Regierung – entgegen den Bestimmungen des Londoner Protokolls von 1852 – das Herzogtum Schleswig unter Ausschluss Holsteins stärker an das eigentliche Königreich Dänemark zu binden. Dies löste 1864 den Deutsch-Dänischen Krieg aus, den Preußen und Österreichs im Namen des Deutschen Bundes gemeinsam führten. Nach dem Sieg der Truppen des Deutschen Bundes musste die dänische Krone im Frieden von Wien auf die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg verzichten. Die Herzogtümer wurden von Preußen und Österreich zunächst gemeinsam verwaltet.

Preußen mit seinen Gebietsgewinnen aus dem Deutschen Krieg von 1866 (dunkelblau) in den Grenzen des Deutschen Reiches von 1871

Bald nach Ende des Krieges mit Dänemark brach zwischen Österreich und Preußen Streit um die Verwaltung und die Zukunft Schleswig-Holsteins aus. Dessen tiefere Ursache war jedoch das Ringen um die Vorherrschaft im Deutschen Bund. Es gelang Bismarck, den aus Gründen der Loyalität gegenüber Österreich lange zögerlichen König Wilhelm zu einer kriegerischen Lösung zu überreden. Auf Seiten Preußens trat neben einigen norddeutschen und thüringischen Kleinstaaten auch das Königreich Italien in den Krieg ein (→ Schlacht bei Custozza und Seeschlacht von Lissa).

Im Deutschen Krieg errang Preußens Armee unter General Helmuth von Moltke am 3. Juli 1866 in der Schlacht von Königgrätz den entscheidenden Sieg. Im Prager Frieden vom 23. August 1866 konnte Preußen seine Bedingungen diktieren. Österreich musste die Auflösung des bisherigen deutschen Bundes anerkennen, auf eine Beteiligung an der „neuen Gestaltung Deutschlands“ verzichten und das „engere Bundesverhältnis“ anerkennen, welches Preußen nördlich von der Mainlinie begründete, und musste sich mit einer späteren „nationalen Verbindung“ der süddeutschen Staaten mit dem „norddeutschen Bunde“ einverstanden erklären.[18] Ferner konnte Preußen mit den Annexionen des Königreichs Hannover, des Kurfürstentums Hessen-Kassel, des Herzogtums Nassau, der Freien Stadt Frankfurt und ganz Schleswig-Holsteins durchsetzen, dass nun fast alle preußischen Territorien miteinander verbunden waren.

Bereits fünf Tage vor dem Friedensschluss hatte Preußen zusammen mit den Ländern nördlich der Mainlinie den Norddeutschen Bund gegründet. Anfangs ein Militärbündnis, gaben ihm die Vertragsparteien 1867 eine Verfassung, die ihn zu einem von Preußen dominierten Bundesstaat machte. Dessen von Bismarck entworfene Verfassung nahm in wesentlichen Punkten die des Deutschen Kaiserreiches vorweg. Die vorerst souverän bleibenden süddeutschen Staaten mussten Schutz- und Trutzbündnisse mit Preußen eingehen. Bismarck beendete den preußischen Verfassungskonflikt durch die Indemnitätsvorlage, die dem preußischen Landtag nachträglich das Budgetbewilligungsrecht zusprach.

Ausrufung Wilhelms I. zum Deutschen Kaiser in Versailles, 18. Januar 1871

Mit vagen Versprechungen, Luxemburg eventuell Frankreich zu überlassen, hatte Bismarck Napoleon III. dazu gebracht, seine Politik gegenüber Österreich zu dulden. Nun sah sich Frankreich einem erstarkten Preußen gegenüber, das von den früheren territorialen Zusagen nichts mehr wissen wollte. Schließlich spitzte sich der Streit um die spanische Thronkandidatur des katholischen Hohenzollernprinzen Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen durch die Emser Depesche so weit zu, dass die französische Regierung Preußen den Krieg erklärte. Dies stellte für die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und das südlich der Mainlinie noch unabhängige Hessen-Darmstadt den Bündnisfall dar.

Nach dem raschen deutschen Sieg im Deutsch-Französischen Krieg und der darauf folgenden nationalen Begeisterung in ganz Deutschland sahen sich nun auch die süddeutschen Fürsten gedrängt, dem Norddeutschen Bund beizutreten. Daraufhin wurde das Deutsche Reich in der kleindeutschen Version gegründet, die schon als Einigungsmodell von der Nationalversammlung 1848/49 vorgesehen war. Im Spiegelsaal von Versailles wurde Wilhelm I. am 18. Januar 1871 – am 170. Jahrestag der Königskrönung Friedrichs I. – zum Deutschen Kaiser proklamiert. Obwohl Wilhelm I. Wert auf den Titel „Kaiser von Deutschland“ legte, riet ihm Bismarck aus politischen Gründen dazu, den Titel „Deutscher Kaiser“ anzunehmen. Der Titel „Kaiser von Deutschland“ hätte auch einen Anspruch auf die nicht-preußischen Gebiete erhoben, wozu die Fürsten niemals zugestimmt hätten. Wilhelm I. war damit bis zum Tag der Proklamation nicht einverstanden. Um eine genaue Formulierung zu umgehen, brachte der badische Großherzog Friedrich I. ein Hoch auf „Seine Kaiserliche und Königliche Majestät, Kaiser Wilhelm“ aus. Das Königreich Preußen verlor damit seine staatliche Souveränität an das neue Deutsche Kaiserreich, die vormalige Führungsmacht des Norddeutschen Bundes ging also im Reich auf.[19]

Im Deutschen Kaiserreich (1871–1918)

Standarte des Königs (1871–1918)

Von der Reichsgründung 1871 bis zur Novemberrevolution 1918 blieben deutsche und preußische Politik stets aufs engste miteinander verknüpft, da der König von Preußen zugleich Deutscher Kaiser und die preußischen Ministerpräsidenten - bis auf die kurzen Amtszeiten von Botho zu Eulenburg und Albrecht von Roon - immer auch Reichskanzler waren.

Zwischen 1871 und 1887 führte Bismarck in Preußen den sogenannten Kulturkampf, um den Einfluss des Katholizismus zurückzudrängen. Widerstände der katholischen Bevölkerungsteile und des Klerus, insbesondere im Rheinland und in den ehemals polnischen Gebieten, zwangen Bismarck aber dazu, die Auseinandersetzung ergebnislos zu beenden.[20] In den mehrheitlich von Polen bewohnten östlichen Landesteilen Preußens ging der Kulturkampf mit dem Versuch einer Germanisierungspolitik einher.

Auf Wilhelm I. folgte im März 1888 der bereits schwer kranke Friedrich III., der nach einer Regierungszeit von nur 99 Tagen verstarb. Im Juni des „Drei-Kaiser-Jahres“ bestieg Wilhelm II. den Thron. Er entließ 1890 Bismarck und bestimmte die Politik des Landes von da an weitgehend selbst. Dies änderte sich erst im Verlauf des Ersten Weltkriegs, als sowohl der Kaiser als auch die Reichsregierung, die Richtlinienkompetenz weitgehend der Obersten Heeresleitung unter den Generälen Hindenburg und Ludendorff überließen. Die Siegermächte sahen im Kaiser jedoch einen der Hauptverantwortlichen für den Kriegsausbruch. In mehreren Antwortnoten auf das deutsche Waffenstillstandsgesuch vom Oktober 1918 drangen sie verklausuliert auf seine Abdankung. Wilhelm II. erwog zunächst, nur als Deutscher Kaiser, nicht aber als König von Preußen abzudanken. Aufgrund seines Zögerns verschärfte sich die revolutionäre Lage in Berlin. Um sie zu entschärfen, gab Reichskanzler Max von Baden am 9. November den Verzicht des Kaisers auf beide Kronen ohne dessen Zustimmung bekannt. Damit endete de facto die Monarchie in Preußen und Deutschland. Am 28. November dankte Wilhelm II. vom niederländischen Exil aus auch formell ab. Die preußische Königskrone befindet sich heute auf der Burg Hohenzollern bei Hechingen.

Freistaat Preußen in der Weimarer Republik (1918–1933)

Flagge des Freistaates Preußen
Preußen nach dem Ersten Weltkrieg (dunkelblau)
Otto Braun, der sozialdemokratische Ministerpräsident des Freistaates Preußen von 1921 bis 1932

Preußen wurde mit dem Ende des Kaiserreichs zum eigenständigen Freistaat innerhalb des Reichsverbands proklamiert und erhielt 1920 eine demokratische Verfassung.

Die im Versailler Vertrag festgelegten Gebietsabtretungen Deutschlands betrafen – bis auf das nach dem Deutsch-Französischen Krieg gebildete Reichsland Elsass-Lothringen und Teile der bayerischen Pfalz – ausschließlich preußisches Territorium: Eupen-Malmedy ging an Belgien, Nordschleswig an Dänemark, das Hultschiner Ländchen an die Tschechoslowakei. Große Teile der Gebiete von Westpreußen und Posen, die Preußen im Rahmen der Teilungen Polens erhalten hatte, sowie Ost-Oberschlesien gingen an Polen. Danzig wurde Freie Stadt unter Verwaltung des Völkerbunds und das Memelland kam unter Alliierte Verwaltung. Wie schon vor den polnischen Teilungen war Ostpreußen von den übrigen Landesteilen durch polnisches Gebiet getrennt. Vom Reichsgebiet aus war es per Schiff – mit dem Seedienst Ostpreußen –, auf dem Luftweg oder per Bahn durch den Polnischen Korridor erreichbar. Auch das nun für 15 Jahre vom Völkerbund verwaltete Saargebiet wurde überwiegend aus preußischen Gebietsteilen gebildet.

Einen preußischen Gebietszuwachs in der Zeit der Weimarer Republik stellt die Angliederung des Freistaats Waldeck dar. Dieser Kleinstaat hatte bereits 1868 durch einen Akzessionsvertrag einen Teil seiner Hoheitsrechte an Preußen verloren. Nach einer Volksabstimmung kam 1921 zunächst der Waldecker Kreis Pyrmont zur preußischen Provinz Hannover. Die Kündigung des Akzessionsvertrages durch Preußen fünf Jahre später führte zu großen Finanzproblemen im verbliebenen Teil Waldecks, der daraufhin im Jahre 1929 schließlich in die preußische Provinz Hessen-Nassau eingegliedert wurde.

Von 1919 bis 1932 regierten in Preußen Regierungen der Weimarer Koalition (SPD, Zentrum und DDP), 1921 bis 1925 um die DVP erweitert. Anders als in einigen anderen Ländern des Reichs war die Mehrheit der demokratischen Parteien bei Wahlen in Preußen bis 1932 nicht gefährdet. Der von 1920 bis 1932 fast ununterbrochen regierende Ostpreuße Otto Braun, der bis heute als einer der fähigsten sozialdemokratischen Politiker der Weimarer Republik gilt, verwirklichte zusammen mit seinem Innenminister Carl Severing mehrere zukunftsweisende Reformen, die später für die Bundesrepublik beispielgebend waren.[21] Dazu gehörte das Konstruktive Misstrauensvotum, das die Abwahl des Ministerpräsidenten nur dann ermöglichte, wenn gleichzeitig ein neuer Ministerpräsident gewählt wurde. Auf diese Weise konnte die Preußische Landesregierung solange im Amt bleiben, wie sich im Landtag keine positive Mehrheit bildete, also eine Mehrheit derjenigen Oppositionsparteien, die auch wirklich zusammenarbeiten wollten.

Auch die Landtagswahl vom 24. April 1932 brachte keine positive Mehrheit zustande, da die radikalen Parteien KPD und NSDAP zusammen mehr Mandate erhielten als allen übrigen Parteien zusammen. Weil im Parlament keine regierungsfähige Koalition zustande kam, blieb die Regierung Braun weiter geschäftsführend im Amt. Dies lieferte Reichskanzler Franz von Papen den Vorwand zum sogenannten „Preußenschlag“. Mit diesem Staatsstreich setzte die Reichsregierung am 20. Juli 1932 per Verordnung die preußische Landesregierung unter dem Vorwand ab, sie habe die Kontrolle über die öffentliche Ordnung verloren (siehe auch: Altonaer Blutsonntag). Vom Großteil des Staatsapparats begrüßt, übernahm von Papen als Reichskommissar selbst die Macht in Preußen, das bis dahin „zu einem gewissen Grad [...] seiner Rolle als Bollwerk der Weimarer Demokratie gerecht werden“ konnte.[22] Die Absetzung der wichtigsten demokratisch gesinnten Landesregierung [23] hat die Machtübernahme Adolf Hitlers ein halbes Jahr später entscheidend erleichtert. Den Nationalsozialisten standen dadurch von Anfang an die Machtmittel der preußischen Regierung – vor allem der Polizeiapparat – zur Verfügung.

Ergebnisse der Landtagswahlen 1919–1933
Jahr 1919 1921 1924 1928 1932 1933
Partei % Sitze % Sitze % Sitze % Sitze % Sitze % Sitze
SPD 36,4 145 25,9 109 24,9 114 29,0 137 21,2 94 16,6 80
Zentrum 22,3 94 17,9 76 17,6 81 15,2 71 15,3 67 14,1 68
DDP/DStP 16,2 65 5,9 26 5,9 27 4,4 21 1,5 2 0,7 3
DNVP 11,2 48 18,0 76 23,7 109 17,4 82 6,9 31 8,9 43
USPD 7,4 24 6,4 27        
DVP 5,7 23 14,0 59 9,8 45 8,5 40 1,5 7 1,0 3
DHP 0,5 2 2,4 11 1,4 6 1,0 4 0,3 1 0,2 2
SHBLD 0,4 1          
KPD   7,5 31 9,6 44 11,9 56 12,3 57 13,2 63
WP   1,2 4 2,4 11 4,5 21    
Polen   0,4 2 0,4 2      
NSFP     2,5 11      
NSDAP       1,8 6 36,3 162 43,2 211
CNBL       1,5 8    
VRP       1,2 2    
DVFP       1,1 2    
CSVD         1,2 2 0,9 3
An 100 % fehlende Stimmen entfielen auf nicht im Parlament vertretene Gruppierungen.

Nationalsozialismus und Ende Preußens (1933–1947)

Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler wurde Hermann Göring Reichskommissar für das preußische Innenministerium. Damit stand den Nationalsozialisten bei ihrer Machtübernahme die Exekutivgewalt der preußischen Landesregierung zur Verfügung. Wenige Wochen später, am 21. März 1933, fand der sogenannte Tag von Potsdam statt. Dabei wurde der am 5. März neugewählte Reichstag in Anwesenheit des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg symbolträchtig in der Potsdamer Garnisonkirche eröffnet, der Grabstätte der preußischen Könige. Die propagandistische Veranstaltung, in der Hitler und die NSDAP „die Vermählung des alten Preußen mit dem jungen Deutschland“ feierten, sollte preußisch-monarchistische und deutschnationale Kreise für den nationalsozialistischen Staat gewinnen und die Konservativen im Reichstag zur Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz bewegen, die zwei Tage später anstand.

Seit 1933 schuf die Reichsregierung durch Gleichschaltungsgesetze den nationalsozialistischen Einheitsstaat. Das Reichsstatthaltergesetz vom 7. April 1933 und das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 lösten die Länder zwar nicht formell auf, beraubten sie aber ihrer Eigenständigkeit. Alle Landesregierungen wurden der Kontrolle durch Reichsstatthalter unterstellt. Eine Ausnahme davon bildete Preußen, wo laut Gesetz der Reichskanzler selbst die „Rechte des Reichsstatthalters“ wahrnehmen sollte. Die Ausübung dieser Rechte übertrug Hitler aber bereits am 10. April 1933 per Erlass dem preußischen Ministerpräsidenten Göring. Parallel dazu gewannen die (Partei-)Gaue zunehmend an Bedeutung für die Umsetzung der nationalen Politik auf regionaler Ebene. Die Gauleiter wurden von Hitler in seiner Eigenschaft als Führer der NSDAP ernannt. In Preußen ging diese anti-föderalistische Politik noch weiter: Seit 1934 wurden nahezu alle seine Landes- mit den entsprechenden Reichsministerien zusammengelegt. Nur das preußische Finanzministerium, die Archivverwaltung und wenige andere Landesbehörden blieben bis 1945 eigenständig.

Die räumliche Ausdehnung Preußens veränderte sich zwischen 1933 und 1945 kaum. Im Zuge des Groß-Hamburg-Gesetzes fanden noch kleinere Gebietsveränderungen statt. Preußen wurde am 1. April 1937 unter anderem um die bis dahin Freie und Hansestadt Lübeck erweitert. Die im Zweiten Weltkrieg annektierten polnischen, vormals preußischen, Gebiete wurden überwiegend nicht in das angrenzende Preußen eingegliedert, sondern sogenannten Reichsgauen zugeteilt.

Mit dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft, der Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen und der Abtrennung seiner Gebiete östlich von Oder und Lausitzer Neiße, die Polen und der Sowjetunion eingegliedert wurden, hörte der Staat Preußen 1945 de facto auf zu bestehen.[24] De jure existierte er noch bis zu seiner formellen Auflösung durch das Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947. In ihm stellte der Alliierte Kontrollrat fest:[25]

„Der Staat Preußen, der seit jeher Träger des Militarismus und der Reaktion in Deutschland gewesen ist, hat in Wirklichkeit zu bestehen aufgehört. Geleitet von dem Interesse an der Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit der Völker und erfüllt von dem Wunsche, die weitere Wiederherstellung des politischen Lebens in Deutschland auf demokratischer Grundlage zu sichern, erlässt der Kontrollrat das folgende Gesetz:

Artikel 1

Der Staat Preußen, seine Zentralregierung und alle nachgeordneten Behörden werden hiermit aufgelöst.“

Alliierter Kontrollrat am 25. Februar 1947

Zum Zeitpunkt der Auflösung waren in den westdeutschen Besatzungszonen bereits flächendeckend Länder gebildet worden (Dismembration). Die Auflösung Preußens hatte in der sowjetischen Besatzungszone die Umwandlung der bis dahin nur noch als Verwaltungseinheiten existierenden Provinzen Sachsen(-Anhalt) und Brandenburg in Länder zur Folge.

Rechtsnachfolger Preußens

Die Länder auf dem früheren Staatsgebiet des Freistaats Preußens sind in rechtlicher, insbesondere staats- und völkerrechtlicher Hinsicht Nachfolgestaaten Preußens. So ist zum Beispiel das Land Nordrhein-Westfalen an das Konkordat gebunden, das der Freistaat Preußen mit dem Heiligen Stuhl abgeschlossen hat.[26][27]

Spuren Preußens in der Gegenwart

Trotz der politischen Auflösung des preußischen Staates im Jahre 1947 blieben viele Aspekte bis heute im Alltagsleben, in der Kultur oder im Sport und selbst in Namensbezeichnungen erhalten. In folgenden, beispielhaft aufgeführten Bereichen wird die noch heute prägende Stellung Preußens deutlich:

Bund

Länder

Kirchenverbände

Kultur und Bildung

Sport

Ortsnamen

Studentenverbindungen

Chilenische Streitkräfte

  • Die Streitkräfte Chiles übernahmen nach dem Deutsch-Französischen Krieg eine Reihe preußischer Militärtraditionen. Zu den auffälligsten Zeichen gehören die Pickelhaube, der Stechschritt und etliche Märsche der Armeemarschsammlung. Der bleibende Einfluss Preußens in den chilenischen Streitkräften, an dem der Militärberater Emil Körner einen wesentlichen Anteil hatte, wird im Spanischen prusianización genannt.[31]

Merkmale

Stammwappen der Hohenzollern

Besonderheiten des preußischen Staatswesens

Die Staatswerdung Preußens unterscheidet sich deutlich von der anderer europäischer Mächte wie Frankreich oder England. Das Königreich, das 1701 entstand, war kein Produkt einer gewachsenen Kultur oder Konsequenz der geschichtlichen Entwicklung eines Volkes. Da seine Gebiete weit verstreut lagen, fehlte ein weiterer wichtiger Anreiz für einen natürlichen Staatsbildungsprozess, nämlich die Organisation und Zusammenfassung (Synergie) geografisch zusammenhängender Gebiete. So war der preußische Staat ausschließlich Ausdruck des Machtwillens seiner Eliten.[32]

In anderen, historisch gewachsenen Staaten, so eine These, passten sich diese den Bedürfnissen der Gesellschaft an. In Preußen dagegen, wo die Voraussetzungen für eine Staatswerdung vollkommen fehlten, habe der Staat die Gesellschaft nach seinen Bedürfnissen geformt. So entstand ein straff durchorganisierter Herrschaftsapparat, der durch seine Machtfülle und Organisationsfähigkeit seinen Nachbarn für einige Jahrhunderte überlegen war und damit den Erfolg dieses „Preußischen Staatsmodells“ begründete. Mit der Errichtung des Deutschen Kaiserreiches am 18. Januar 1871 wurde versucht, das preußische Modell auf das übrige Deutschland zu übertragen. Dieser Versuch erwies sich allerdings als ein Fehlschlag, der schließlich mit dem Untergang Preußens und des von ihm begründeten Deutschen Reiches endete.[33]

Protestantischer Liberalismus

Seit der Reformation hatte Preußen eine überwiegend evangelische Bevölkerung. Im Vergleich zu stärker vom Katholizismus geprägten Nachbarstaaten galt Preußen in Fragen der Religionsausübung als verhältnismäßig ‚liberal‘. Letzteres traf insbesondere auf die Regierungszeiten Friedrich Wilhelms I., welcher die Salzburger Exulanten, protestantische Glaubensflüchtlinge, in Preußen ansiedelte, und Friedrichs des Großen zu, der die Auffassung vertrat, jeder Bürger sollte die Möglichkeit haben, „nach seiner eigenen Fasson selig zu werden“. In Nachbarstaaten verfolgte religiöse Minderheiten suchten in Preußen Schutz, andere Minderheiten blieben hier unbehelligt. Während der Volkszählung am Ende des Jahres 1840 wurden in Preußen 194.558 Juden gezählt.[34]

„Preußischer Geist“

Das Preußische Staatsmodell stützte sich auf eine besondere Form der Ethik, die gemeinhin als preußischer Geist zusammengefasst wird und in die Legendenbildung eingegangen ist.[35] So verbindet man mit Preußen auf der einen Seite die Stereotype der von protestantischen Werten (überwiegend lutherische Bevölkerung, aber calvinistisches Herrscherhaus) geprägten Preußischen Tugenden wie beispielsweise Zuverlässigkeit, Sparsamkeit, Bescheidenheit, Ehrlichkeit, Fleiß und Toleranz. Das gegenteilige Stereotyp verweist auf Militarismus, Autoritarismus, aggressiven Imperialismus und auf eine grundsätzlich demokratiefeindliche und reaktionäre Politik. Dabei hat Preußen weniger Kriege geführt als etwa Frankreich und England.[36]

Christopher Clark stellt für die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts fest, dass in England und Wales jährlich etwa sechzehnmal so viele Menschen hingerichtet wurden wie im vergleichbar großen Preußen. Wurde in Preußen die Todesstrafe fast nur gegen Mörder verhängt, so gab es diese Strafe in England auch für zum Teil geringfügige Eigentumsdelikte. „Die Briten tolerierten staatliche Gewalt in einem Maße, wie sie in Preußen undenkbar gewesen wäre.“ Das Elend der Armen in Preußen in den 1840er-Jahren bleibe auch zurück hinter der irischen Hungerskatastrophe unter britischer Herrschaft. „Wären die Polen in Preußen von einer vergleichbaren Hungersnot dahingerafft worden, würden wir darin heute vielleicht Vorboten der Naziherrschaft nach 1939 sehen.“[37]

Das heutige Bild Preußens in der Geschichtswissenschaft ist weitaus differenzierter als beide Stereotype, deren letzteres aber, wie nachfolgend gezeigt, als Gründungsmythos der Bundesrepublik Deutschland als notwendig erscheint; es wird auf die Vielschichtigkeit und lange historische Entwicklung dieses Staates verwiesen.

„[Preußen und der Nationalsozialismus stehen] in einem absoluten Gegensatz. Preußen steht für die Hoheit des Staats, für die Idee, dass der Staat die gesamten Interessen der Zivilgesellschaft in sich aufnimmt. Für die Nazis war das unvorstellbar, sie wollten ein völkisches Gebilde an die Stelle des Staats setzen. […] Die Sonderweg-These war fruchtbar, weil sich die klügsten Geister damit auseinandergesetzt haben. Und sie erfüllte einen volkspädagogischen Zweck, denn sie ermöglichte es, verschiedene Problemkomplexe wie Militarismus, Gehorsamskult, Autoritätsgläubigkeit über den Begriff Preußen zusammen mit dem Nationalsozialismus in einen Topf zu werfen. Das hat die Entstehung einer liberalen Bundesrepublik erleichtert. Aber jetzt ist es Zeit, andere Fragen zu stellen und Raum zu schaffen für neue Sichtweisen.“

Christopher Clark: Der-Spiegel-Interview am 21. August 2007[38]

Staatssymbole

Die Landesfarben Preußens, Schwarz und Weiß, sind schon im Stammwappen der Hohenzollern enthalten. Das Wappentier Preußens ist der schwarze Preußische Adler. Der Wappenspruch lautet seit der Reformation Suum cuiqueJedem das Seine.[39]

Siehe auch

Portal: Preußen – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Preußen

Quelleneditionen

  • Acta Borussica.
  • Allgemeines Archiv für die Geschichtskunde des Preußischen Staates. (Leopold v. Ledebur, Hrsg.). Erster Band, Mittler, Berlin/Posen/Bromberg 1830, 390 Seiten.
  • Max Toeppen: Historisch-komparative Geographie von Preußen. Gotha 1858, 398 Seiten.
  • Scriptores rerum Prussicarum – Die Geschichtsquellen der preußischen Vorzeit. (T. Hirsch, M. Töppen und E. Strehlke, Hrsg.), mit deutschsprachigen Anmerkungen, fünf Bände (1861–1874), Band 1, Band 2, Bend 3.
  • Die preußische Landesgesetzgebung – Sammlung von Textausgaben. (Max Apt, Hrsg.). Buchhandlung des Waisenhauses, Halle/S. u. Berlin 1933–1935. Etwa 14 Bände (mit Nachträgen).

Literatur

  • Dirk Blasius (Hrsg.): Preußen in der deutschen Geschichte. Verlagsgruppe Athenäum, Hain, Scriptor, Hanstein, Königstein/Taunus 1980, ISBN 3-445-02062-0.
  • Otto Büsch (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte, hrsg. im Auftrag der Historischen Kommission zu Berlin:
    • Band 1: Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Das 17. und 18. Jahrhundert und große Themen der Geschichte Preußens. Walter de Gruyter, Berlin New York 2009, ISBN 978-3-11-014091-0.
    • Band 2: Otto Büsch (Hrsg.): Das 19. Jahrhundert und große Themen der Geschichte Preußens. Walter de Gruyter, Berlin New York 1992, ISBN 3-11-008322-1.
    • Band 3: Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und große Themen der Geschichte Preußens. Berlin New York 2000, 3-11-014092-6.
  • Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang 1600–1947. bpb 2007, ISBN 978-3-89331-786-8.
  • Felix Eberty: Geschichte des preußischen Staats. 7 Bände. Breslau 1867–1873.
    • Band 1: 1411–1688. Breslau 1867, 718 Seiten (Digitalisat).
    • Band 2: 1688–1740. Breslau 1868, 702 Seiten (Digitalisat).
    • Band 3: 1740–1756. Breslau 1868, 424 Seiten (Digitalisat).
    • Band 4: 1756–1763. Breslau 1869, 368 Seiten (Digitalisat).
  • Oswald Hauser (Hrsg): Preußen, Europa und das Reich (= Neue Forschungen zur brandenburg-preußischen Geschichte, Bd. 7). Böhlau, Köln/Wien 1987, ISBN 3-412-05186-1
  • Gerd Heinrich: Geschichte Preußens. Staat und Dynastie. Propyläen, Frankfurt u.a. 1981, ISBN 3-549-07620-7.
  • Klaus Herdepe: Die Preußische Verfassungsfrage 1848. ars et unitas, Neuried 2003 (Deutsche Universitätsedition, Bd. 22), ISBN 3-936117-22-5.
  • Otto Hintze: Die Hohenzollern und ihr Werk – Fünfhundert Jahre vaterländischer Geschichte (1415–1915). Verlag Paul Parey, Berlin 1915, Reprint der Originalausgabe: Hamburg und Berlin 1987, ISBN 3-490-33515-5
  • Reinhart Koselleck: Preußen zwischen Reform und Revolution. Allgemeines Landrecht, Verwaltung und soziale Bewegung von 1791 bis 1848. Klett-Cotta, Stuttgart 1987, ISBN 3-608-95483-X.
  • Wolfgang Neugebauer: Die Geschichte Preußens. Von den Anfängen bis 1947. Piper, München 2006, ISBN 3-492-24355-X.
  • Uwe A. Oster: Preußen. Geschichte eines Königreichs. Piper, München 2010, ISBN 3-492-05191-X.
  • Preußen. Versuch einer Bilanz. Fünfbändiger Katalog zur gleichnamigen Ausstellung der Berliner Festspiele vom 15. August–15. November 1981 im Gropius-Bau in Berlin, Rowohlt, Reinbek 1981.
    • Band 1 Preußen. Versuch einer Bilanz. Hg. von Gottfried Korff, 1500-ISBN 3-499-34001-1.
    • Band 2 Preußen. Beiträge zu einer politischen Kultur. Hg. von Manfred Schlenke, 1000-ISBN 3-499-34002-X.
    • Band 3 Preußen. Zur Sozialgeschichte eines Staates. Bearb. von Peter Brandt, 1000-ISBN 3-499-34003-8.
    • Band 4 Preußen. Dein Spree-Athen. Beiträge zu Literatur, Theater und Musik in Berlin. Hg. von Hellmut Kühn, 1000-ISBN 3-499-34004-6.
    • Band 5 Preußen im Film. Eine Retrospektive der Stiftung Deutsche Kinemathek. Hg. von Axel Marquardt und Heinz Rathsack, 1000-ISBN 3-499-34005-4.
  • Julius H. Schoeps: Preußen, Geschichte eines Mythos. 2. erw. Aufl., Bebra Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-89809-030-2.
  • Eberhard Straub: Eine kleine Geschichte Preußens. Siedler, Berlin 2001, ISBN 3-88680-723-1.
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Einzelnachweise

  1. Hans-Joachim Schoeps: Preußen. Geschichte eines Staates, Berlin 1992, S. 13 f.
  2. Janusz Małłek: Die Ständerepräsentation im Deutschordensstaat (1466–1525) und im Herzogtum Preußen (1525–1566/68). In: Hartmut Boockmann: Die Anfänge der ständischen Vertretungen in Preußen und seinen Nachbarländern. Verlag Oldenbourg, München 1992, ISBN 3-486-55840-4, S. 101–115, hier: S. 101.
  3. Hugo Rachel: Der Merkantilismus in Brandenburg-Preußen, in: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte, Bd. 2, S. 951 ff.
  4. Auswirkungen beschreibt Klaus Schwieger: Militär und Bürgertum. Zur gesellschaftlichen Prägkraft des preußischen Militärsystems im 18. Jahrhundert, in: Dirk Blasius (Hrsg.): Preußen in der deutschen Geschichte, Königstein/Ts. 1980, S. 179 ff.
  5. Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang. 1600–1947. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2007, ISBN 978-3-421-05392-3, S. 186
  6. Klaus Zernack: Friedrich, Rußland und Polen, in: Wilhelm Treue (Hrsg.): Preußens großer König, Freiburg/Würzburg, 1986, S. 197 ff.
  7. Horst Möller: Fürstenstaat oder Bürgernation. Deutschland 1763–1815, Siedler, Berlin 1989, bes. Kap. I Vom österreichisch-preußischen Dualismus zur revolutionären Herausforderung, S. 13–64
  8. Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang. 1600–1947. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2007, ISBN 978-3-421-05392-3, S. 333
  9. Georg Kotowski: Wilhelm von Humboldt und die deutsche Universität, in: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte, Bd. 3, S. 1346 ff.
  10. Gordon A. Craig: Stein, Scharnhorst und die Preußischen Reformen, in: Ders.: Die preußisch-deutsche Armee 1640–1945. Staat im Staate, Düsseldorf 1960, S. 56–72
  11. Zur historischen Perspektive noch in der Kaiserzeit siehe Otto Hintze: Das monarchische Prinzip und die konstitutionelle Verfassung (Erstpublikation 1911), in: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hg.): Moderne Preußische Geschichte, Bd. 2, S. 731 ff.
  12. Siegfried Schindelmeiser: Die Albertina und ihre Studenten 1544 bis WS 1850/51, Bd. 1 der zweibändigen Neuausgabe, München 2010. ISBN 978-3-00-028704-6
  13. Vgl. Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1800–1866. Bürgerwelt und starker Staat. Beck, München 1998, Kapitel III Restauration und Vormärz 1815–1848, S. 272–402, bes. auch den Abschnitt Preußen, S. 331 ff.
  14. Richard H. Tilly: Die politische Ökonomie der Finanzpolitik und die Industrialisierung Preußens, 1815–1866, in: Dirk Blasius (Hrsg.): Preußen in der deutschen Geschichte, Königstein/Ts. 1980, S. 203 ff.
  15. William Otto Henderson: Prussia and the Founding of the German Zollverein, in: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte, Bd. 2, S. 1088 ff.
  16. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band II: Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850. 3. Auflage, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1988, S. 924/925.
  17. Jürgen Angelow: Der Deutsche Bund. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2003, S. 96-98.
  18. Die Zitate sind dem Artikel II des Vertragstextes entnommen
  19. Michael Stürmer: Das ruhelose Reich. Deutschland 1866–1918, Siedler, Berlin 1983, bes. Kapitel II Machtstaat in der Mitte, S. 143 ff.
  20. Georg Franz-Willing: Der große Konflikt: Kulturkampf in Preußen, in: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte, Bd. 3, S. 1395 ff.
  21. Hajo Holborn: Prussia and the Weimar Republik, in: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte, Bd. 3, S. 1593 ff.
  22. Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang. 1600–1947. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2007, ISBN 978-3-421-05392-3, S. 730
  23. Hagen Schulze: Preußen als Stabilitätsfaktor der deutschen Republik. In: Dirk Blasius (Hrsg.): Preußen in der deutschen Geschichte, Königstein/Ts. 1980, S. 311 ff.
  24. Die verschiedenen Transformations- und Auflösungsetappen des alten Preußens zwischen 1871 und 1947 schildert Golo Mann: Das Ende Preußens, in: Hans-Joachim Netzer (Hrsg.): Preußen. Portrait einer politischen Kultur, München 1968, S. 135–165. Siehe dazu auch aus anderer Perspektive Andreas Lawaty: Das Ende Preußens in polnischer Sicht: Zur Kontinuität negativer Wirkungen der preußischen Geschichte auf die deutsch-polnischen Beziehungen, de Gruyter, Berlin 1986, ISBN 3-11009-936-5.
  25. Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947
  26. http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2007/Aufloesung_des_Staates_Preussen___.pdf
  27. http://www.servat.unibe.ch/dfr/bz016184.html
  28. Die Geschichte von Schloss Bellevue, Webseite im Portal bundespraesident.de (2013), abgerufen am 6. Dezember 2013
  29. Präsentiermarsch Friedrich Wilhelms III. auf YouTube, abgerufen am 12. November 2010
  30. Markus Reiners: Verwaltungsstrukturreformen in den deutschen Bundesländern. Radikale Reformen auf der Ebene der staatlichen Mittelinstanz. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-15774-0, S. 162 (online)
  31. Vorbereitungen zu einer chilenischen Militärparade im Jahr 2012, Video im Kanal YouTube, abgerufen am 3. März 2013
  32. PreußenJahrBuch – Ein Almanach. MD Berlin, Berlin 2000, S. 36
  33. PreußenJahrBuch – Ein Almanach. MD Berlin, Berlin 2000, S. 37
  34. Allgemeine Zeitung des Judentums, VI. Jahrgang, Nr. 25, Leipzig, 18. Juni 1842, S. 362.
  35. PreußenJahrBuch – Ein Almanach. MD Berlin, Berlin 2000, S. 38
  36. http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/zeitreisen/596627/ H. Münkler, dradio
  37. Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang. 1600–1947. BpB, Bonn 2007, S. 534.
  38. Ein Bollwerk der Demokratie. Der Spiegel, 13. August 2007, abgerufen am 8. September 2012.
  39. Einen ersten Überblick bietet Wolfgang Neugebauer: Die Geschichte Preußens, München, 2. Aufl. 2006. Ausführlicher: Christopher Clark: Preußen, München 2007, und Hans-Joachim Schoeps: Preußen, Frankfurt/M., Berlin 1992. Auf diese drei Darstellungen wird in diesem Artikel grundsätzlich Bezug genommen.