Diskussion:Kfz-Kennzeichen (Deutschland)/Archiv/1

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Verschiedenes

Warum haben Motorräder nur hinten ein Nummernschild???? Weiß da jemand mehr drüber!!!???

Warum werden in manchen Landkreisen harte Plastik-Plaketten vergeben und warum gibt es in anderen Kreisen nur Aufkleber? Hat dazu jemand vielleicht ein paar Infos?

Kann man die Liste der deutschen KFZ-Kennzeichen auch auf KFZ-Kennzeichen (Deutschland) verschieben und die Teile die nur Deutschland betreffen aus der allgem. Seite KFZ-Kennzeichen auch dort hinverschieben, sodaß ein einheitliches Bild für alle Länder entsteht. meint K@rl 12:29, 12. Okt 2003 (CEST)--

Ich hab mal einen schwarm von Autos mit +THL - Zahl+ gesehen, glaube das war Thüringer Landtag - fehlt zumindest in der Liste Id 13:41, 24. Feb 2004 (CET)

Stimmt, die Kennzeichen der Landesregierungen und Landtage fehlten noch. Nur die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hannover haben keine eigenen. Habe sie jetzt nachgetragen. --Raymond 14:09, 24. Feb 2004 (CET)
Auch wenn der Beitrag schon uralt und es in Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland auch längst eingetragen ist, sollte es an dieser Stelle trotzdem korrigiert werden: Hannovers "Landesregierung" gibt es seit 1866 nicht mehr =) Die Niedersächsische Landesregierung hat trotzdem ein eigenes Kennzeichen: NL für Niedersächsischer Landtag =) Ich denke mal, daß es ein Tippfehler war: statt Hannover war sicher Hamburg gemeint. Gruß, --Paettchen 09:49, 12. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Ich wollte mal ein bestimmtes Kennzeichen, konnte aber die Buchstaben, die ich wollte, bei der Zulassungsstelle nicht bekommen, weil ich in der falschen Region in einem Landkreis wohnt. Anscheinend werden die Landkreise in Regionen unterteilt und die Buchstaben dann darauf verteilt. Kennt sich damit jemand aus? --Joh3.16 12:00, 15. Apr 2004 (CEST)
In Hamburg bekommen die im Bezirk Bergedorf zugelassenen Autos eine Nummer aus dem Kreis HH-[L-Z] [0-9][0-9][0-9][0-9]. -- Bendrich 15:55, 26. Jul 2004 (CEST)
Ich habe die nicht amtlichen Unterscheidungsbezirke hier aufgeführt: Liste aller Kfz-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland. Allerdings ist nach der Einführung der Wunschkennzeichen die gebietliche Einteilung in vielen Landkreisen weggefallen. --Harry8 20:31, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ich möchte eine Anmerkung zu der Passage: "Genauso sind in München zugelassene KFZ, deren vierstellige Zahl mit 41-, 42- oder 43- beginnt, Dienstfahrzeuge von BMW bzw. KFZ, die von BMW-Angestellten geleast werden." machen. Diese Ausage kann so nicht stimmen, da mein Fahrzeug in München zugelassen ist, eine 42er Nummer hat und mir persönlich (bin kein BMW-Mitarbeiter) gehört. Es ist übrigens auch ein Audi und kein BMW. Gruß multi07 15:36 13. Jan 2006 (CET)

Meines Wissens trifft das nur auf neu zugelassene Fahrzeuge von BMW zu. Wenn ein Fahrzeug neu Zugelassen wird bekommt es die nächste freie Nummer aus dem 43er Bereich (vermutlich auch bald 44). Wenn dieses Fahrzeug dann nach 6-18 Monaten verkauft oder abgemeldet und an Händer abgegeben wird, oder umgemeldet auf einen anderen Bezirk, wird die Nummer wieder frei und völlig "normal" vergeben. Viele Stadtbusse fahren übrigens auch mit Kennzeichen aus dem Nummernkreis.

Wenn das so ist, wie du meinst, bestätigst du, dass diese Aussage ohne echten Informationsgehalt ist. Ich fasse zusammen: eine 41er, 42er, 43er oder vermultlich bald auch 44er Nummer wird an BMW oder andere Fahrzeuge vergeben... Ich finde solche Einträge sollten besser gelöscht werden, oder? Gruß multi07, 10:55 30. Jan 2006 (CET)

Jo, as hast du richtig zusammengefasst. Prinzipiell ist es wohl so, dass BMW einfach fortlaufend Nummern aus dem 41er, 42er usw. Kreis zugeteilt bekommt, allerdings nicht exklusiv. Ob es in dem Eintrag bleiben soll ist ne andere Frage, wirklich wichtig ist es nicht, evtl als Randnotiz, dass es vorkommt, dass manch Einrichtungen/Unternehmen in manchen Gegenden bevorzugte Nummernkreise erhalten.

US-Army Kennzeichen

Dass die Kennzeichen AD und HK KFZ-Kennzeichen hier stationierter amerikanischer Streitkräfte sind, habe ich tatsächlich schon selbst gemerkt, hingegen rätsele ich seit Monaten mit befreundeten Amis über das, was dahinter steckt und was der Unterschied ist. Sie fährt ein HK-Auto und er ein AD-Auto. Helft bitte. Info bitte an meine E-Mail: julkiepe@aol.com Danke

Soweit ich weiß, sind Kennzeichen mit AD neu und solche mit HK alt. --DaB. 17:51, 13. Aug 2004 (CEST)
Falsch. Zuerst gab es AD (Einzeiler) und AF (Zweizeiler), nach einiger Zeit dann noch zusätzlich HK (auch Zweizeiler, die auch viel häufiger vorkommen). Einen besonderen Hintergrund sollen die Zeichen AD, AF und HK aber nicht haben, sondern rein zufällig gewählt sein. --Brubacker 06:20, 26. Sep 2004 (CEST)

Gehören diese Kennzeichen nicht auch in den Artikel? Denn es sind ja irgendwie deutsche kennzeichen für die amis. Benutzer:JMS

Nein, die Kennzeichen sind wie die Vorgänger (mit der USA-Einprägung) US-Kennzeichen. Sie sehen nur "zufällig" ;-) so aus, wie die deutschen. Analog dazu müsste man sonst auch die lettischen (?) Kennzeichen hier reinsetzen, da diese teilweise wie deutsche Behördenkennzeichen aussehen (DIN-Schrift, 3 Buchstaben 3 Ziffern, mit Plaketten getrennt). Die Sache hat sich ja mittlerweile erledigt, da das US-Militär ihre Fahrzeuge nun in Dtld. zulässt und normale dt. Kennzeichen verwendet. Siehe auch Kfz-Kennzeichen der US-Streitkräfte in Deutschland, speziell die Einleitung -Toshi. 08:48, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Diese neuen Kennzeichen wurden eingeführt um eine Unterscheidung zwischen deutschen und amerikanischen Nummernschildern zu erschwerden. Der Hintergrund liegt hierbei darin um die amerikanische Bevölkerung, welche in Deutschland leben, vor direkten Anschlägen zu schützen. Allerdings war es ursprünglich nicht gewollt, feste Abkürzungen wie AD, HK usw. zu bekommen. Diese wurden von der zentralen KFZ Zulassungsstelle zugewiesen, da dies Kombinationen waren, die einfach noch frei waren. Die Amerikaner wollten einfach von den alten Nummernschildern weg um so den Erkennungswert eines amerikanischen Fahrzeuges zu erschweren. Dank der deutschen Bürokratie ist die wiederrum mal wieder mehr als schief gelaufen. Ähnliches kann man zb in Südafrika erkennen, wo Fahrzeuge von grossen Autovermietungen einen eigenen Zulassungsbereich haben und somit einen eigenen "Anfangsbuchstaben". Somit ist es Verbrechern möglich zu erkennen, welches Fahrzeug ein Mietfahrzeug ist und die Warscheinlichkeit mehr als hoch ist, dass in diesem Wagen ein Ausländer/Tourrist sitzt welcher leicht zu überfallen ist.

Verschiebung

Der Name entspricht der Konvention für die aktuellen Kfz-Kennzeichen verschiedener Länder. Da aber hier vorher die geschichtlichen Kfz-Kennzeichen Deutschlands abgelegt waren, wurde oft fälschlicherweise hierher verlinkt. Deshalb habe ich den alten Inhalt nach Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen (historisch) verschoben. Der jetzige Inhalt wurde entsprechend von "Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen" hierher übernommen. -- Harro von Wuff 20:15, 13. Jan 2005 (CET)

Format der Liste

Es wäre schön, wenn Listen ein einheitliches Format bekämen. Bei Kennzeichen die in Stadt und Landkreis eingeteilt sind habe ich hier zum Beispiel schon gesehen:

  • "XX 999" (St.), "XXX 99" (Lkr.)
  • ("XX 999" für St.; "XXX 99" für Lkr.)
  • (St. wenn "XX 999", Lkr. wenn "XXX 999")
  • "XX 999" St.; "XXX 999" Lkr.

Manchmal wird sogar XX ### statt XX 999 geschrieben - das ist vielleicht sogar schöner (mir wurscht) aber dann bitte überall.

Wäre es nicht sinnvoll - der Richtigkeit halber - hier die offizielle Nummerngruppen-Einteilung des KBAs zur Darstellung zu verwenden? Zugegeben, das wäre für den Laien nicht so leicht verständlich, aber sachlich richtiger als die Darstellung im o.g. Format... Und die Nummerngruppen könnte man ja im Artikel verständlich erklären...
Just for the record: XXX 99 z.B. gibt es nicht, da deutsche KFZ-Kennzeichen max. zwei Buchstaben nach dem Unterscheidungszeichen enthalten dürfen...
--Mathias.P 22:16, 2. Aug 2005 (CEST)

Ich kann sagen, daß in der Stadt und im Landkreis Fürth das ganze anders herum ist. FÜ - X 1234 und FÜ - XX 12 ist Landkreis und der Rest ist Stadt. Markus B 5.2.2006

Verbotene Kombinationen

Auf der Seite "[NS]" steht, dass diese Kombination für deutsche KfZ verboten sei. ICh finde, man sollte hier eine Liste solcher Kennzeichen hinzufügen, die man nicht wählen darf (Ns, SS, AH, etc. aber ich kenn mich nicht aus und weiß nicht, was davon verboten ist!). Vielleicht erbarmt sich ja mal wer. --Mit freundlichen Grüßen,
-> Benjamin
22:00, 5. Jun 2005 (CEST)

Auf der englischen Seite habe ich die Kürzel mal aufgezählt, sie lauten: HJ (Hitlerjugend), NS (Nationalsozialismus), SA (Sturmabteilung), SS (Schutzstaffel) und KZ (Konzentrationslager). NS habe ich schon in meiner Gegend gesehen (hat wohl einer nicht aufgepasst oder einen gute Beziehung zur Zulassungstelle gehabt, damit seine Initialien trotzdem aufs Kennzeichen kommen), ich mach mal ein Foto, wenn sich die Gelegenheit ergibt. Auf der Internetseite des Kölner Rathaus (Wunschkennzeichen) sind Z und ZZ nicht zugelassen, weiß jemand warum? Und gilt das nur für Köln (dort ist auch TX für Taxen reserviert) oder allgemein, Z und ZZ sehe ich doch häufig auf Kennzeichen. -TOSHI 08:35, 6. Jun 2005 (CEST)
Ist doch klar, warum in Köln zumindest Z verboten ist! K - Z (KZ!).--Harry8 20:18, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

In Frankfurt am Main sind die Kennzeichen eigentlich Z und ZZ für die Busse der VGF reserviert - bestimmte Kombinationen sind aber noch frei. Vielleicht ist es in Köln ähnlich - TX ist in FFM ebenfalls für Taxen vorgesehen. Kgberger 12:44, 6. Jun 2005 (CEST)

Ich habe heute ein weiteres "NS"-Kennzeichen in meinem Landkreis gesehen. Damit sind es schon mindestens zwei (ein altes DIN- und ein neues FE-Nummernschild) bei denen nicht ganz aufgepasst wurde. Ich versuche weiterhin ein Foto zu schießen wenn sich die Gelegenheit ergibt. -TOSHI 18:31, 11. Jun 2005 (CEST)

Ist es nicht so, dass die NS-, SS-, HJ-Kennzeichen nur auf Grund interner Regelungen der meisten Zulassungsstellen nicht vergeben werden? Oder gibt es dafür tatsächlich eine gesetzliche Grundlage? Wenn ja, wo steht das? Gruß, JuergenL 13:34, 15. Jun 2005 (CEST)

Soll wohl in den Ausführungsbestimmungen oder Verwaltungsvorschriften stehen. Aber ich habe gestern eine Anfrage ans Bundesverkehrsministeium geschickt, welche Kombinationen denn verboten sind. Bei Wunschkennzeichen meines Landkreises (Haßberge) kann man sich "NS" reservieren, bei den anderen Kombinationen sind "leider kein freies Nummerschild verfügbar". Schon komisch, dass das wohl nicht einheitlich ist. Nebenbei habe ich auch ein Auto aus den Bezirk Kitzingen mit "NS" entdecken können (altes DIN-Schild allerdings) -TOSHI 13:41, 15. Jun 2005 (CEST)
Ich habe Antwort vom Bundesverkehrsministerium bekommen. Die Zuteilung der Erkennungsnummern liegt im Ermessen der jeweiligen Zulassungsstellen. Zitat aus der eMail: "Die Bundesregierung hat bereits bei Einführung des derzeitigen Kennzeichensystems im Jahre 1956 den Ländern empfohlen, Buchstabenkominationen die auf ehemalige nationalsozialistische Vereinigungen oder Einrichtungen hinweisen (SA, SS, KZ und HJ), nicht zuzuteilen." Wie man sieht, sind die "verbotenen" Kombinationen nicht bundeseinheitlich festgelegt, und theoretisch könnten die auch vergeben werden (es gibt kein gesetzliches Verbot). Daher ist bei meinem Zulassungsbereich "NS" [2] möglich, während es beispielsweise in Hannover [3] oder Stuttgart [4] nicht erlaubt ist. Wer noch etwas im Gesetzestext nachschlagen will, findet unter § 23 Abs. 2 Satz 3 StVZO ein paar Worte dazu. -TOSHI 17:39, 21. Jun 2005 (CEST)

Da kann man mal sehen, über was für einen Quatsch man sich in Deutschland Gedanken macht. *g* Ist doch auch besser, als sich mit den wichtigen Dingen zu beschäftigen. Wieso darf Norbert Schröder nicht seine Initialen am Nummernschild haben? Und steht SS nicht für Sommersemester, SA für South Australia oder NS für Niederschlag? Ich habe auch mal gehört, dass AH verboten ist, weil es die Initialen von Adolf Hitler sind. Und ich dachte schon, nur die Amis sind paranoid.84.129.228.67 22:57, 1. Aug 2005 (CEST)

Eine Sabine Schmidt hatte hier das gleiche Problem. Bei "AH" habe ich bei den 5-6 Wunschkennzeichenseiten im Internet noch keine Sperre gefunden. Hier bei mir fährt auch ein Auto mit dem Unterscheidungskennzeichen AH 88 rum. Und noch zu den Amis, bei denen ist "BS" (BullShit) oder die Zahl 666 verboten -Toshi. 09:56:49, 2. Aug 2005 (CEST)

Aber immerhin ist HH (Hansestadt Hamburg bzw. Heil Hitler) erlaubt. Also meiner Meinung nach, kann diese Regelung nie vollständig alle NS-belasteten Zeichenfolgen abdecken. --DasSchORscH 09:31, 5. Jun 2006 (CEST)

Das Tut sie auch nicht, und will sie auch nicht. Es ist lediglich eine Richtlinie um den Beamten mitzuteilen dass sie drauf achten sollen, dass gewisse kombinationen nicht genommen werden. Die Angegebenen gehören daher nur zu einer Beispielsliste, damit man weiss worum es geht. Die Beamten können auch andere verweigern, aber auch einige erlauben. In meinem Falle habe ich z.B. HH 88 bekommen, da ich 1988 in Hamburg geboren wurde und der Sachbearbeiterin liebe Augen gemacht habe und gesagt habe, es ist ja mein erstes Auto, das soll was besonderes sein.


Jaja, wir sind schon ein wenig neurotisch, wir Deutschen. Siehe hierzu meine Beiträge in: Diskussion:Liste aller Kfz-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland, da dann unter "verpönte Zeichen"

TJ.MD 23:58, 7. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Auslagerung US-Kennzeichen

Mein Vorschlag ist, den doch umfangreichen Punkt der US-Kennzeichen (AF/HK etc.) in eigenen eigenen Artikel auszulagern. Begründung: Die Nummerschilder werden nicht von deutschen Behörden herausgegeben und sind nicht einmal deutsche Kennzeichen (sie tragen auch keine dt. Hoheitssymbole wie EU-Sterne oder D-Schild), sondern ausländische. Mögliches Lemma: Kfz-Kennzeichen der US-Streitkräfte in Deutschland. Als Präzedenzfall verweise ich auf die Diplomatenkennzeichen, die ein eigenes Lemma haben. Meinungen dazu? -TOSHI 20:22, 14. Jun 2005 (CEST)

Ja gute Idee, gutes Argument, werden von dem Amis augegeben - bin dafür. Kfz-Kennzeichen der US-Streitkräfte in Deutschland. Kgberger 10:24, 15. Jun 2005 (CEST)

Ja bin auch dafür. Ist eigentlich auch logisch. Da sie den deutschen aber so ähnlich sind, sollten sie mit einem Vermerk in der Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland stehen bleiben. Wie auch immer man das formulieren möchte. --Raymond 10:42, 15. Jun 2005 (CEST)

-erledigt, ich habe den Punkt in den Artikel Kfz-Kennzeichen der US-Streitkräfte in Deutschland verschoben und unter "siehe auch" einen Link gesetzt. -TOSHI 13:07, 15. Jun 2005 (CEST)

Ich finde das zu wenig. Könnten wir nicht vor "NATO-Hauptquartiere" einen kurzen Satz mit Link platzieren? --Asdert 10:23, 22. Jun 2005 (CEST)
Dagegen, es handelt sich um ausländische Fahrzeuge, die in den USA zugelassen sind (strenggenommen). Das sie den deutschen Kennzeichen ähnlich sehen, muss man für Zufall halten ;-) Mir fallen auch osteuropäische Kennzeichen auf, die den alten DIN-Kennzeichen (teilweise mit ähnlichen Plaketten) ähnlich sehen, dafür verlangt auch keiner einen Verweis im Artikel. Und was ist, wenn sich z. B. Frankreich entschließen würde, die FE-Schrift zukünftig zu benutzen? Müsste man dann den deutschen und den französischen Artikel zusammenlegen? Der Link (US-Streitkräfte...) am Ende des Artikels ist meiner Ansicht ausreichend. Die anderen Streitkräfte in Deutschland (Frankreich, NL, GB) werden schließlich auch nicht erwähnt, obwohl sie hier noch Standorte mit eigenen Kfz-Kennzeichen haben. Teilweise besser getarnt als die US-Armee. -TOSHI 12:05, 22. Jun 2005 (CEST)
Akzeptiert, das Argument ist einleuchtend. --Asdert 14:03, 23. Jun 2005 (CEST)

Grüne Kennzeichen

Im Artikel steht, dass diese nicht mehr neu vergeben werden. Lt. STVO §23 (1a) werden diese aber an steuerberfreite Fahrzeuge vergeben. In dieser Diskussion [5] steht, dass sich die steuerlichen Randbedingungen verändert haben, aber Neufahrzeuge weiterhin in diese Kategorien fallen und somit die grünen Kennzeichen immer noch neu herausgegeben werden. Weiß jemand mehr? -TOSHI 20:50, 29. Jun 2005 (CEST)

In einer Spedition, die vor allem Tankfahrzeuge hat, wurde mir gesagt, dass die Chassis und Tankauflieger deswegen ein grünes Nummernschild haben und steuerbefreit sind, weil die Zugmaschinen einen Steuerzuschlag haben für die Chassis/Auflieger. Denn logischerweise kann pro Zugmaschine nur ein Auflieger zur gleichen Zeit bewegt werden. Stimmt das so? --Raymond 11:04, 27. Feb 2006 (CET)

Stimmt so.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.157.80.6 (DiskussionBeiträge) 00:17, 5. Jul 2006)--Sonaz Disku 00:27, 5. Jul 2006 (CEST)

Bindestrich

Grundsätzliche Frage, wie sollen Musterkennzeichen im Artikel dargestellt werden? Mit Bindestrich wie bei den alten DIN-Kennzeichen (ABC-DE 123) oder mit Doppelpunkten, die die Plaketten symbolisieren sollen (ABC:DE 123), da es bei den FE-Schildern keinen Bindestrich mehr gibt (außer bei den ersten Versuchsschildern)? Ich bin für letzteres, auch wenn viele den Bindestrich noch gewohnt sind. (Wie wird das Behördenintern gehandhabt?) Haben die Polizeischilder in NRW wirklich einen Bindestrich auf dem Kennzeichen? -TOSHI 20:44, 30. Jun 2005 (CEST)

Ja, die Kennzeichen haben einen Trennstrich wie auf diesem Foto zu sehen ist. -- Siúlóir 1. Jul 2005 22:53 (CEST)

Tatsächlich ;-) Das stärkt mich in meinem Argument, den Bindestrich bei den regulären Schildern durch einen Doppelpunkt zu ersetzen (ABC:DE 123), bei Beibehaltung der alten Systematik müsste man ja die Polizeikennzeichen als NRW-4-1234 schreiben, besser sieht meiner Meinung NRW:4-1234 aus. -TOSHI 2. Jul 2005 07:20:36 (CEST)
Eigentlich müsste man ":", "-", und "÷" verwenden, um dann auch die DIN-Kennzeichen und die frühen Berliner und Brandenburger FE-Kennzeichen wiedergeben zu können. Allerdings gäbe es Probleme bei Bundeswehr bzw. BGS Kennzeichen, die keine Prüfplakette sondern nur das Dienstsiegel haben. -- Siúlóir 2. Jul 2005 13:50 (CEST)
Für Bw und BGS (wie auch Kurzkennzeichen, etc.) könnte man ja den Punkt "." (fett) nehmen, das sieht dann so aus "Y.123456". Gar nicht mal so schlecht. Auf der Sonderzeichenseite hab ich auf die Schnelle jetzt auch keinen erhöhten Punkt gefunden. Hoffentlich endet es hier nicht damit, dass die beiden unterschiedlichen Bindestrichen von DIN- und FE-Kennzeichen unterschiedlich dargestellt werden sollen, nachdem dieser im zuletzgenannten wieder Verwendung bei den Dienstfahrzeugen in NRW findet ;-) -TOSHI 2. Jul 2005 15:28:36 (CEST)

Sorry, das mit dem Doppelpunkt mag zwar witzig sein, ist aber falsch. Ein kennzeichen ist keine möglichst ähnlich aussehende Wiedergabe des Nummernschildes, sondern ein amtlicher Code, und dieser wird immer noch mit Bindestrich geschrieben. Letzterer entfällt lediglich aus Platzgründen auf den neuen Kennzeichenschildern - das ändert aber nichts am weiterhin mit Bindestrich geschriebenen Kennzeichen. In amtlichen Dokumenten wird das Kennzeichen ausnahmslos mit Bindestrich geschrieben - schaut nur mal in euren Fahrzeugschein. Gleiches gilt für Polizeiprotokolle, Klageschriften, Versicherungsunterlagen, ... -- H005 21:20, 3. Apr 2006 (CEST)

In Wuppertal sind kurzzeitig Nummernschilder mit DIN-Schrift, ohne Euro-Kennung und ohne Bindestrich ausgegeben worden (nicht signierter Beitrag von 80.144.47.230 (Diskussion) )

Wann? Und warum? -- H005 10:53, 16. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Historische Kennzeichen

Ich will hier nur kurz erwähnen, dass VW-Käfer H-Schilder zugewiesen bekommen. Im Gegensatz zu dem, was im Hauptartikel steht, habe so ein Nummernschild an einem normalen Feld- und Wiesen-Käfer gesehen. -TOSHI 20:02:33, 24. Jul 2005 (CEST)

H wird nur unter bestimmten Bedingungen vergeben. Frag mal deine KFZ-Versicherung. Ein Käfer kann sehr gut ein historisches Fahrzeug sein.

Hallo, im Text steht folgendes: "Das einzelne Fahrzeug muss nachweislich vor mindestens 30 Jahren produziert oder erstzugelassen worden sein."

Das mit dem erstzugelassen macht eigentlich keinen Sinn, weil ein Fahrzeug das nicht gebaut ist kann wohl kaum zugelassen werden, oder ???

--Killto 16:00, 30. Mär 2006 (CEST)

mal ne frage: hat mal jemand davon gehört ob H-Kennzeichen irgendwo auch mit dem Saisonkennzeichen kombiniert wird? das also z. b. in Köln ein '72er ford, der von april bis september gefahren werden soll z. b. das Kennzeichen hat "K - SB 72H.." (verzeihung, kann "die kleinen" nicht darstellen...). schliesslich ist doch ein H-Kennzeichen ein ganz normales kennzeichen! warum soll ich es nicht ebensogut als saisonkennzeichen kriegen können wie ein "anderes" normales?! hm...kann es sein das man den leuten auf dem strassenverkehrsämtern damit einfach zuviel abverlangen würde?!?

Das lässt die FZV (Link im Artikel) nicht zu (vgl. §§ 8 und 9). Siúlóir 12:54, 10. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

In dem Kapitel übers historische Kennzeichen sind einige sachliche Fehler:

- Dass einzelne Fahrzeuge aufgrund ihrer "Häufigkeit" das H nicht bekommen, mag der Laune eines einzelnen Prüfers entsprechen, nicht jedoch den offiziellen Regelungen. Der Prüfer liegt in diesem Fall falsch. Das so genannte "H-Gutachten" wird auch nciht von der Zulassungsstelle erstellt, sondern von den Stellen, die auch die Hauptuntersuchung durchführen. - Eine der voraussetzungen fürs H ist das erstmalige "Inverkehrbringen" (=zulassen) vor mindestens 30 jahren. Selbst eine grosse Oldtimerzeitschrift hat mit einem aus Neuteilen aufgebauten BMW 2002 nicht geschafft, ihn auf H-Kennzeichen anzumelden. - die Kriterien zur Vergabe eines historischen Kennzeichens sind in einer Liste des TÜV Süddeutschland ersichtlich. Diese Kriterienliste ist zwar nicht rechtsverbindlich, wird aber von den meisten Stellen anerkannt und als Referenz herangezogen.

ich habe gehört, dass das h-kennzeichen nur dazu berechtigt, an oldtimerkorsi teilzunehmen. alle anderen fahrten seien verboten. stimmt das? wenn ja, sollte das in den artikel. --kaubuk 05:46, 28. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Das scheint nicht zu stimmen; denn ich sehe schon mal Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, die eindeutig nicht an Oldtimertreffen teilnehmen. --Harry8 06:08, 28. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Wissenswertes - gesperrte Buchstaben

Im Artikel steht unter Wissenswertes - "Fernseh- und Filmproduktionen" am Ende des Absatzes, dass einige dieser Buchstaben zB in Hof_(Saale) noch immer gesperrt sind. Allerdings kannte ich vor zwei oder drei Jahren mal jemanden, der ein HO:IQ ### Nummernschild hatte.. Weiß da jemand mehr? (Meine, irgendwann mal in der regionalen Tageszeitung gelesen zu haben, dass I, O und Q nun erlaubt seien, kann mich daran aber nicht mehr recht gut erinnern...) --Skicu 10:59, 30. Sep 2005 (CEST)

Nachtrag: Eventuell könnte man das über die Seite [[6]] überprüfen, allerdings funktioniert bei mir dieses Überprüfen freier Nummern nicht, könnte an einem fehlenden Plugin im Browser liegen, keine Ahnung... --Skicu 11:01, 30. Sep 2005 (CEST)

Ich habe nun auch ein Hofer Kennzeichen (HO-OF ???) entdeckt. Nach der StZVO-Anlage gehört dieser Typ zur Gruppe II und gehört daher nicht zur Stadt Hof, sondern zum Landkreis Hof. Auf der Wunschkennzeichenreservierung der Stadt Hof hatte ich keinen Erfolg mit den Buchstaben B, F, G, O, Q, I (habe nur O, B und F mit beliebiger Zahl probiert). Kleine Ergänzung deswegen im Hauptartikel. -Toshi. 14:21, 6. Okt 2005 (CEST)
Hier findet ihr die Regelung für die kreisfreie Stadt und den Landkreis Hof:
  Datum Gebiet Bem Buchstaben Zahlen
HO 1. Juli 1956 kreisfreie Stadt Hof A bis Z 1 bis 999
und AA bis ZZ 1 bis 99
15. Oktober 1992 neu A bis Z ohne B, F, G 1 bis 999
und AA bis ZZ ohne AB bis ZG und ohne BA bis GZ 1 bis 99
12. Februar 1996 neu A, C, D und E 1 bis 999
und F 100 bis 999
und H bis Z 1 bis 999
und AA bis ZZ ohne AB bis ZG und ohne BA bis GZ 1 bis 99
11. August 2000 neu A, C, D und E 1 bis 999
und F 100 bis 999
und H bis Z ohne I, O, Q 1 bis 999
und AA bis ZZ ohne AB bis ZQ und ohne BA bis QZ 1 bis 99
1. Juli 1956 Landkreis Hof AA bis ZZ 100 bis 999
15. Oktober 1992 zus B, F und G 1 bis 999
und AB bis ZG (nur mit B, F, G) 1 bis 99
und BA bis GZ (nur mit B, F, G) 1 bis 99
12. Februar 1996 neu B 1 bis 999
und F 1 bis 99
und G 1 bis 999
und AB bis ZG (nur mit B, F, G) 1 bis 99
und BA bis GZ (nur mit B, F, G) 1 bis 99
und AA bis ZZ 100 bis 999
11. August 2000 neu B 1 bis 999
und F 1 bis 99
und G, I, O und Q 1 bis 999
und AB bis ZQ (nur mit B, F, G, I, O, Q) 1 bis 99
und BA bis GZ (nur mit B, F, G, I, O, Q) 1 bis 99
und AA bis ZZ 100 bis 999

Ich hoffe, es ist nicht zu kompliziert. --Harry8 20:13, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Bundespräsident

"Das Kennzeichen des Dienstwagens des Bundespräsidenten ist 0-0 1." Das widerspricht sich mit der Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland, dort steht, der Präsident habe 0-1. Weiß jemand, was richtig ist? (Ich tippe ja auf 0-1 ...) Oder hat sich das mal geändert? Grüße von --SSt 10:03, 1. Okt 2005 (CEST)

NATO-Hauptquartiere

Hallo!

Im Artikel wird auch auf die deutschen Fahrzeuge der NATO-Hauptquartiere eingegangen, die das X statt dem Y tragen. Ich habe allerdings in SHAPE noch nie ein solches Fahrzeug gesehen. Werden die überhaupt benutzt? --ALE! ¿…? 13:50, 21. Okt 2005 (CEST)

Ich hatte seinerzeit bei einem Lehrgang in der Kaserne Eschweiler bei Aachen (Schule des Heeres, wenn ich mich nicht täusche) im Jahr 2000 so ein Kennzeichen gesehen. Allerdings war das nicht an einen Kommandeurs-Mercedes oder sowas befestigt, sondern ein Schaufelbagger oder Gabelstapler trug es. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, was das für ein Fahrzeug ganau war, es war aber eine "Arbeitsmaschine" und kein PKW. Ich war selbst ein wenig erstaunt, da ich die Bedeutung von "X" damals schon kannte. Das Kennzeichen gibt es definitiv, obwohl ich es selbst auch nur einmal gesehen habe. -Toshi. 16:55, 21. Okt 2005 (CEST)
In der Umgebung von Ramstein Air Base sieht man immer wieder Autos mit X-Kennzeichen; die hängen an den verschiedensten Fahrzeugen, nur schwere Lkw habe ich noch nicht gesehen. --jergen ? 10:08, 24. Okt 2005 (CEST)

X-Kennzeichen werden benutzt von Exteritorialen Truppen. Also Bundeswehr Einheiten mit direktem Nato Unterstellungsverhältnis. Also auch ganz normale Batallione.

Nummernschild-Folklore

Ich stelle zur Diskussion den Abschnitt zu straffen und umzubenennen in "Wunschkennzeichen". Alles was mit "Spiele auf der Autobahn" und ähnlichem Zeug zu tun hat, sollte den einschlägigen websites überlassen bleiben und hier nicht stattfinden. (m.E.)--Heliozentrik 13:33, 23. Okt 2005 (CEST)

-dafür -Toshi. 15:48, 23. Okt 2005 (CEST)
  • dagegen ich finde das einen wichtigen teil des phänomens. --Historiograf 23:53, 23. Okt 2005 (CEST)

Lesenswert-Diskussion

Das Kfz-Kennzeichen (oder auch Nummernschild) ist die von den Zulassungsstellen ausgegebene Kennzeichnung von Fahrzeugen.

Lehrreich, ein klares knappes pro --Historiograf 02:10, 21. Okt 2005 (CEST)

  • Pro. Kann ich mich anschließen. — Melkom (±) 02:13, 21. Okt 2005 (CEST)
  • Pro. Bisschen trockener Stil, aber sehr informativ. Paar Tippos, vielleicht guck ich morgen mal drüber. Könnte man noch ein Abschnittchen zu Material und Prägetechnik haben? T.a.k. 02:34, 21. Okt 2005 (CEST)
  • Pro. Höchst interessant - und ich dachte, ich wüßte bereits eine Menge darüber. -- Kyr 12:05, 21. Okt 2005 (CEST)
  • Pro. Ein Lieblingsthema fast aller Deutschen detailliert und liebevoll dargestellt.--Bordeaux 14:31, 21. Okt 2005 (CEST)
  • pro fakternreich und interessant --Heliozentrik 14:36, 21. Okt 2005 (CEST)
  • Pro. Wirklich lesenswert. Netzrack.N 14:47, 21. Okt 2005 (CEST)
  • Pro - interessant. --Kapitän Nemo 15:04, 21. Okt 2005 (CEST)
  • Neutral - informativ aber gähnend langweiliger Stil. Ken - ganz ruhig 16:56, 21. Okt 2005 (CEST)
  • Pro. Sehr interessant und auch meiner Meinung nach wirklich lesenswert! --Wiki-Hypo 21:42, 21. Okt 2005 (CEST
  • Pro - sehr interessant, warum eigentlich nicht Exzellent? --BS Thurner Hof 11:26, 22. Okt 2005 (CEST)
  • neutral, muss der Abschnitt Folklore wirklich Fäkalsprache benutzen und weblinks promoten? --Pischdi >> 14:19, 22. Okt 2005 (CEST)
Da der Abschnitt von mir ist, nehme ich das als persönlichen Angriff von Freiburger zu Freiburger. Pfui ist kein Zensurgrund, diese unendlich lustigen Listen haben nun einmal diese skatologische Ausrichtung. Ich habe einen Weblink als Zitatnachweis angegeben, das ist aufgrund von Quellenangabe zwingend geboten. Und der andere Weblink ist als Hintergrundinformation gedacht nicht als Werbung (mit der habe ich nichts im Sinn). Leute, die mir so etwas unterstellen, sollten sich schämen und ihre miese Stänkerei lassen. --Historiograf 18:20, 22. Okt 2005 (CEST)
*schäm* ;-) trotzdem gibt es Wortspiele, die *nicht* das pfui-Wort als Verballhornung von AA brauchen, bspw. BM - Bereifte Mörder und OF - Ohne Führerschein etc. Die sind genauso *gähn* lustig, aber eben weniger fäkal. --Pischdi >> 19:58, 22. Okt 2005 (CEST)
nach Änderung pro --Pischdi >> 22:12, 24. Okt 2005 (CEST)
Würde dem Artikel wohl gut tun, wenn der Hauptautor den Folklore-Schwachsinn aus dem Artikel raushalten würde. Wird Schwachsinn eigentlich dadurch WP-relevant, dass es viele websites mit schwachsinnigen Inhalten gibt? Wenn jemand meint, dass "AA" = alles A.." unbedingt in die WP muss, dann sollte er es unter eigenem Lemma einstellen und sich am besten auch gleich auf der Disk. als Hauptautor outen.--Heliozentrik 20:14, 22. Okt 2005 (CEST)
Kontra Wenn schon die lustigen Wortspiele erwaehnt werden muessen, dann bitte in einer einer Enzyklopaedie angemessenen Weise. --Montauk 12:33, 23. Okt 2005 (CEST)
  • Pro die folklore ist ja raus, also auch in dieser Hinsicht keine Bedenken mehr. -- skINMATE schreibt mir... 22:17, 23. Okt 2005 (CEST)
  • Pro Hat gute Informationen und ist IMHO durchaus lesenswert. Ich bin zwar in den alten Versionen auch etwas an der Folklore angeeckt, aber das ist im aktuellen Zustand des Artikels ja kein Problem mehr. Regnaron 12:14, 25. Okt 2005 (CEST)

Anzahl der vergebenen Kennzeichen

Wo könnte man sich informieren, in welchem Landkreis/Stadt die meisten und wo die wenigsten Kennzeichen vergeben worden sind? In den Weblinks konnte ich nichts finden und bei dem verlinkten Forum wollte ich mich nicht extra anmelden. Danke! Gruß Thorbjoern 08:51, 28. Okt 2005 (CEST)

Der Kreis Recklinghausen muss die meisten Zulassungen aller Landkreise aufweisen, da er nach der Bevölkerungszahl an erster Stelle der Landkreise steht (ohne den Sonderfall der Region Hannover). Man kann in der Regel sagen, dass die Gebietskörperschaft mit der jeweils höheren Einwohnerzahl auch mehr Zulassungen aufweisen kann, wenn es dazu auch Ausnahmen gibt, z. B. wenn die Einwohnerzahlen sich nur geringfügig unterscheiden. Man muss auch beachten, dass manche Unterscheidungszeichen auch für zwei Zulassungsbezirke gültig sind, z. B. Stadt Pforzheim und Enzkreis, Stadt Bremen und Stadt Bremerhaven usw. --Harry8 20:40, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Durch Zufall habe ich eine Publikation gefunden, in der zu allen deutschen Kfz-Unterscheidungszeichen mit Ausnahme von BÜS die Pkw-Zulassungszahlen angegeben werden:
Autokennzeichen Deutschland - Europa Alles auf einen Blick, ADAC-Ratgeber, ADAC-Verlag, München, 2007, ISBN 978-3-89905-572-6
--Harry8 16:38, 9. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Es gibt meines Wissens eine Statistik über die ausgegebenen Kennzeichen auf Verwaltungsbezirkebene beim KBA in Flensburg, aber keine über die nicht ausgegebenen. Diese Information müßte von Deiner Seite über die Aufstellung, welche Kennzeichen aus welcher Verwaltungsbezirk von wem ausgegeben werden dürfen, herausgefiltert werden, wobei hier die örtlich gesperrten Kennzeichen nicht aufgeführt werden. Wolfgang Götz 14:56, 11. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo, das Kennzeichen mit der kleinsten Stückzahl, dass heute noch vergeben wird ist BÜS-A für Büsingen. es gibt es maximal 999 mal (BÜS-A 1 bis BÜS-A 999). Kennzeichen von PKW die Zollfrei in Büsingen für 2 Jahre "stationiert" werden können haben das Kennzeichen BÜS-Z, davon gibt es aber zur Zeit 4 oder 5 Stück. Da Büsingen nur ca. 1000 Einwohner hat, wird es sicherlich nie dazu kommen, dass es weitere Buchstabenkombinationen (z.B. BÜS-AG, BÜS-SK, BÜS-D ...) für die Gemeinde geben. Als Plakette gibt es übrigens die aus Konstanz mit dem Aufdruck "Baden-Württemberg Landkreis Konstanz". Die Zulassung erfolgt entweder beim Straßenverkehrsamt in Konstanz oder der Zulassungstelle in Singen (Htwl.).

Büsingen hat etwa 1.400 Ew. Ich glaube auch, dass keine weiteren Buchstaben nötig sind, aber - man weiß ja nie - die Wunschkennzeichen könnten auch in Büsingen Einzug halten. --Harry8 07:53, 19. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Wissenswertes - Kombinationen für spezielle Fahrzeuge

Die Liste mit den Intervallen ist zwar beeinddruckend, aber leider falsch. Wie schon von mir bei Verschiedenes erläutert, ist der Nummernkreis "BMW M-xx 39xx bis 43xx Dienst- oder Versuchsfahrzeuge von BMW bzw. KFZ, die von BMW-Angestellten geleast werden" nicht für BMW exclusiv reserviert. Auch andere, z.B. mein eigenes (Audi), haben Kennzeichen aus diesem Intervall. Auch die Intervalle M-Ix und M-Ox sind nicht exclusiv füer Sixt reserviert. Mein Vorschlag: bei Angaben von Intervallen muss ein Hinweis erfolgen, ob es exclusiv oder nicht exclusiv vorgehalten wird. Gruß aus München, multi07, 20.06.2006

Der Landkreis München benötigte eine größere Anzahl von Nummerngruppen. So hat er alle Kombinationen mit I, O und Q (3 oder 4 Ziffern) zusätzlich erhalten.--Harry8 14:45, 20. Jun 2006 (CEST)

Breite der Buchstaben

Im Bereich "Wissenswertes" steht, dass der Platz nicht ausreichen kann, wenn die Kennzeichen "besonders breite Zeichen enthalten, zum Beispiel W oder M". Im Artikel zur FE-Schrift steht aber, dass alle Zeichen gleichbreit sind. Weiß jemand was stimmt? --Plippo 23:27, 13. Jan 2006 (CET)

Im "FE-Artikel" wird im letzten Absatz die Engschrift-Variante erwähnt. Diese kommt normalerweise nur bei der völligen Ausnutzung von 8 Zeichen zum Einsatz, sonst die Normalbreite. Im Gegensatz zur DIN-Schrift gibt es bei der FE-Schrift keine gemischte Schreibung von eng und normal. Die DIN-Schrift war in diesem Sinne auch nicht proportional (d. h. alle Buchstaben gleich breit, 1 ist sehr schmal und 8 oder W vergleichsweise breit. "W" braucht etwa den gleichen Platz wie "JJ"), wie es die FE-Schrift heutzutage ist. Achte einfach mal auf die FE-Kennzeichen in deiner Umgebung, die mit 8 Zeichen (bsp: AB-CD 1234) sehen sehen "gepackter" aus als z. B. ein kürzeres Kennzeichen (AB-C 12). Für kleinere Nummernschilder gelten wieder Ausnahmen mit der Zeichenbreite. -Toshi. 08:36, 14. Jan 2006 (CET)
Klar, das meinte ich aber nicht. Der Text ist so zu verstehen, dass in EINER Schriftvariante (Engschrift/Normalschrift) Die Buchstaben W bzw. M breiter wären als andere Buchstaben, wie es in der DIN-Schrift war. In der FE-Schrift ist das aber, meiner Meinung nach, nicht der Fall, weder in der Eng- noch in der Normalschrift. --Plippo 12:04, 14. Jan 2006 (CET)
Jetzt hab ichs verstanden. Den betreffenden Punkt habe ich auch gerade korrigiert, er müsst nun verständlicher sein. Für die automatische Kennzeichenerfassung durch Computer müssen die Zeichen bevorzugt nichtproportional sein. -Toshi. 13:38, 14. Jan 2006 (CET)
Super, ich hab mal noch die Zeiten angepasst, jetzt sollt's eigentlich passen. --Plippo 21:51, 14. Jan 2006 (CET)
Bei der FE-Schrift der Euro-Kennzeichen sind alles Buchstaben bzw. Zahlen gleich breit. So ist bei der Mittelschrift der Buchstabe 47,5 mm, die Zahl 44,5 mm breit, bei der fetten Engschrift ist der Buchstabe 40,5 mm, die Zahl 38,5 mm breit. Somit sind z.B. die extremen Buchstaben "W" und "J" bei der FE-Schrift gleich breit. [Gast} (nicht signierter Beitrag von 84.157.80.6 (Diskussion) )
nur zur Info: die "Breite" nennt man mW "Dickte" --Cinor 00:09, 31. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Sollte vielleicht heißen: alle Buchstaben auf *einem* Schild (das wahlweise Normal- oder Engschrift hat, je nachdem, was aufgrund der zur Verfügung stehenden Breite angewendet werden muss) sind gleich breit. j.engelh 11:47, 1. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

es stimmt wie oben beschrieben: Buchstaben sind alle gleich breit, egal ob "W" oder "T" etc., 47,5 mm bzw. 40,5 in fetter Engschrift (der Zulassungs-Chef)

Behördenfahrzeuge Feuerwehr

die neueren Fahrzeuge haben soweit ich es auf der Straße sehe sehe auch andere Zahlen (beginnend mit z.B. 3) oder auch "normale" Kombinationen mit einem Buchstaben und dann 1 bis 4 Ziffern. Wie passt das zu den Aussagen im Text? --84.160.71.109 17:09, 18. Jan 2006 (CET)

Der Hinweis im Artikel: "Seit Einführung der Euro-Kennzeichen sind viele Zulassungstellen dazu übergegangen, kommunale Fahrzeuge mit dem Buchstaben Y zu kennzeichnen (z.B. A-Y 100)." könnte hier zutreffen. Um welchen Zulassungsbezirk (Bundesland) handelt es sich und ist es immer der gleiche Unterscheidungsbuchstabe? -Toshi. 17:57, 18. Jan 2006 (CET)
ES R 1112
Das sieht aus wie ein Wunschkennzeichen und im gleichen Ort fährt noch eines mit ES 344 [7] --84.160.71.109 18:38, 18. Jan 2006 (CET)

Ich habe noch was dazu gefunden: [8]. Demnach hängt es davon ab, ob der Halter des Fahreuges die jeweilige Stadt bzw. Landkreis ist (Behördenkennzeichen) oder ob es von einem Verein privat zugelassen wird (normales Kennzeichen). -Toshi. 12:12, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Behördenkennzeichen sterben aus. Nach Inkrafttreten der FZV zum 01.03.07 erhalten auch Fahrzeuge, die auf Behörden zugelassen werden, alpha-numerische Kennzeichen. Ausgenommen sind die obersten Landesbehörden (Fahrzeuge der Länder, wie z.B. in Baden-Württemberg BWL-xxxx) Wieso viele Zulassungsbehörden nunmehr Kombinationen mit dem Buchstaben "Y" vergeben, ist mir schleierhaft. Woher diese Info stammt, würde mich interessieren. Ich vergebe auf jeden Fall nicht nur den Buchstaben "Y" für "meine" Behördenfahrzeuge.  :-)

"zweizeilige" Kennzeichen...

...fehlen noch unter den ganzen Beispielbildern. Vielleicht in Kombination mit einer anderen Eigenschaft, so braucht man nicht eine noch größere Zahl von Bildern. -- 790 22:04, 9. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Im Abschnitt Saisonkennzeichen findest du ein Beispiel eines zweizeiligen Nummernschildes. -Toshi. 10:39, 8. Jul 2006 (CEST)

Berliner Kennzeichen mit Bindestrich

Die aktuellen deutschen Nummernschilder haben (im Gegensatz zu den alten) keine Bindestriche zwischen den Buchstaben der Stadt oder des Kreises und den folgenden Buchstaben mehr, also: B AB 1234. Mir ist aufgefallen, dass wohl eine bestimmte Zulassungsstelle in Berlin auch neue Nummernschilder mit Bindestrichen ausgibt, also: B-AB 1234. Da die meisten berliner Kennzeichen keinen Bindestrich haben (wie in ganz Deutschland üblich) muss es sich hier entweder um einen Fehler der Zulassungsstelle oder um einen Sonderfall handeln. Ich vermute mal ersteres. Kennt sich jemand damit aus? Würde mich mal interessieren. 82.83.230.239 20:58, 11. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ist ein Sonderfall. Diese Kennzeichen sind außer in Berlin auch in Brandenburg zu finden. Sie stammen aus der Zeit, als die Euro-Kennzeichen praktisch erprobt wurden. Bei der Umstellung der Siegel auf die großen mit dem Wappen des jew. Bundeslandes hat man auf den Strich aus Platzmangel verzichtet. Nach der bundesweiten Einführen gab es dann nur noch Kennzeichen ohne Bindestrich. Die Eurokennzeichen mit Bindestrich müssten daher ausnahmslos die kleinen grauen Plaketten tragen. Du kannst da mal einen Blick drauf haben. (Bei späterer Ummeldung desselben Kz. können vielleicht auch die großen Siegel drauf sein, ich weiß aber nicht, ob die mit Bindestrich den amtlichen Anforderungen genügen.) -Toshi. 21:38, 11. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Also, Toshi war schneller als ich. Nur noch zwei kurze Anmerkungen: Die in Berlin und im Land Brandenburg ausgegebenen FE-Kennzeichen mit Bindestrich wurden ab dem 1. Januar 1994 (natürlich erst ab dem ersten Werktag nach dem Neujahrstag) ausgegeben. Solche Kennzeichen wurden später (ich glaube ab dem 15. September 1994) auch in Sachsen (!) ausgegeben. Die von Toshi erwähnte Erprobung war allerdings vom Bund und von den meisten anderen Bundesländern nicht erwünscht. --Harry8 07:26, 12. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Ja, das mit Sachsen kann ich bestätigen. Ich habe selber im März in Hoyerswerda ein neues HY-Kennzeichen mit Strich gesehen. Habe diese Tatsache auch schon vor einiger Zeit in den Wikipedia-Artikel eingebaut. Wenn man sich in Berlin umsieht, sind die Kennzeichen mit EU-Flagge und Bindestrich gar nicht so selten. --Heiko 12:04, 15. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Das mit den kleinen grauen Plaketten stimmt nicht! Siehe hier: [9]
hier ist das ein sonderfall, wie bei den übrigen kennzeichen der obersten staatsorgane. der strich ist auf diesen kennzeichen ein anderer (also mit anderer bedeutung), als der auf den "zivilen" kennzeichen.--Dirk <°°> 22:55, 7. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Dazu auch noch eine Anmerkung von mir: Die Bundes- und Landesfahrzeuge benutzen teilw. auch den alten, kurzen Bindestrich an neuen Kennzeichen. Schön im Artikel am Bundespolizei-Kennzeichen zu sehen. Das NRW-Poliezeiauto hat auch eine seltsamen Bindestrich. Er is lang, aber extrem dünn, ist das die Engschrift-Ausgabe? -Toshi. 08:38, 8. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

die Tabelle wird immer länger und ist nicht mehr so informativ wie zu Beginn. Da sollten doch eigentlich nur Kombinationen rein die exklusiv für eine Firma, Institution sind. Oder nicht? --80.129.64.55 21:14, 14. Jun 2006 (CEST)

Ich bin mittlerweile dafür, die Liste auszulagern, d. h. entweder eigener Artikel oder Unterartikel wie bei Oscar (Bsp: Oscar/Bester_Film). Welche Einträge in die Liste gehören müssten, wie du schon ansprichst, auch erst mal festgelegt werden. -Toshi. 08:21, 15. Jun 2006 (CEST)
Freinach dem Wikipedia-Motto "Sei mutig" habe ich die Liste in den Unterartikel Kennzeichen von Firmen ausgelagert. -Toshi. 15:50, 9. Jul 2006 (CEST)

Die Liste wurde inzwischen gelöscht. Siehe Löschdiskussion: Wikipedia:Löschkandidaten/9._Juli_2006#Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)-Kennzeichen_von_Firmen_(gelöscht) --Huste 13:29, 18. Jul 2006 (CEST)

Habs gesehen, schade :-(. Ich habe aber trotzdem angefangen, die Liste in den Wissenswert-Abschnitt neu zu beginnen. Diesmal aber streng nach der Regel der exklusiven Kennzeichen, d. h. als Privatperson bekommt man die Kombination nicht. Bisher konnte ich nur Sixt in München bestätigen (Wunschkennzeichenauskunft München) -Toshi. 16:47, 18. Jul 2006 (CEST)

Fahrradträger

Habe da eine Frage zu Nummernschildern an Fahrradträgern (auf Anhängerkupplung): Kann man sich die selber schreiben (wenn man die richtige Schriftart wählt), z.B. auf selbst hergestellten Materialien (z.B Holzbrett) oder ist die Prägung in Blech mit der reflektierenden Beschichtung vorgeschrieben? Gruß U. (nicht signierter Beitrag von 84.143.255.241 (Diskussion) )

Offiziell ist das nicht erlaubt, wird aber von der Polizei im Allgemeinen geduldet, da hinten ja sowieso eine Kennzeichenbeleuchtung vorgeschrieben ist. Kannst dir auch mit Edding auf weiße Pappe was schreiben. Wichtig ist nur, dass die Schrift schwarz, leserlich und der Hintergrund weiß ist. --84.172.128.108 21:40, 6. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Militärkennzeichen

Hat jemand Informationen zu anderen als den us-amerikanischen und kanadischen Kennzeichen in Deutschland? Ich habe heute in Hermeskeil ein Nummernschild weiß auf schwarz mit französicher Euro-Ecke gesehen, die Kombination begann mit "DF" ist das evenutell die Deutsch-französische Brigade? --217.86.55.95 21:10, 13. Aug 2006 (CEST)

Meines Wissens nach sind Kennzeichen der DF-Brigade grün mit weißen Buchstaben und ansonsten wie bei allen französischen Kennzeichen an den letzten Ziffern zu unterscheiden und nicht an den Buchstaben. Dieses Kennzeichen gehört also woanders hin.--HolgerB 20:03, 14. Aug 2006 (CEST)
Falls es noch interessant ist. Ich habe es gerade durch Zufall herausgefunden. Das von dir beschriebene Kennzeichen wird an deutsche Soldaten die in Frankreich stationiert sind, vergeben.--HolgerB 16:29, 7. Okt 2006 (CEST)

Gesamtübersicht Nummernschilder

Ist dieser Weblink sinnvoll? [10]--217.86.55.95 21:15, 13. Aug 2006 (CEST)

Prüfplaketten

Die abgebildete Prüfplakette ist kein gutes Beispiel zur Erläuterung, wie man die Prüfplakette abliest. Was gilt als Terminmarkierung: die schwarze Markierung oder was nach oben gedreht ist? Bei der abgebildeten Plakette ist beides identisch, daher beantwortet sie die Frage nicht. Wenn also jemand ein Foto einer Plakette hat, deren Ablaufdatum nicht gerade auf den ersten oder letzten Monat des Jahres fällt, wäre das hilfreich...

Auch die textuelle Erklärung könnte die entscheidende Frage nach der Gültigkeitsdauer der Plakette eindeutiger beantworten. Im Text wird zuerst auf den schwarzen Balken eingegangen. Auch in den folgenden Sätzen wird immer wieder vom schwarzen Balken gesprochen. Das entscheidende Wort "oben" erscheint dagegen nur einmal und nur in einem Nebensatz. Gleich anschließend ist erneut vom schwarzen Balken die Rede.

Besser wäre, das Ablesekriterium (was ist oben) an den Anfang zu stellen und stärker zu betonen als die Ablesehilfe (schwarzer Balken), die zwar mehr ins Auge springt aber für Nichtpolizisten meist völlig irrelevant ist. --84.61.174.42


Bis MItte/Ende der 70er Jahre wurden die Prüfplaketten nicht im Uhrzeigersinn gelesen, sondern gegen den Uhrzeigersinn. Die Monatszahlen auf der Plakette waren damals im Uhrzeigersinn aufsteigend aufgedruckt, woraus sich zwangsläufig die entgegengesetzte Ableseart ergab. Sollte man vielleicht nich hinzufügen, allerdings ist mir hierzu kein Datum bekannt, wann das nun genau in die Version geändert wurde, die noch heute verwendet wird. Bei Bedarf kann ich noch ein Foto einer alten Plakette nachreichen, habe noch irgendwo ein Kennzeichen aus den 70ern rumliegen.

Mach bitte ein Foto und stell es erst mal hier in der Diskussion ein. Danke. -Toshi. 08:22, 21. Aug 2006 (CEST)

Die Prüfplaketten wurden während meiner Jugendzeit mehrmals geändert: 1973: letztmals die Farbe weiß, 1974: erstmals braun, 1975: erstmals rosa und gleichzeitig erstmals schwarze Balken bei der "12", 1979 erstmals orange und ab 1983 erstmals gegen den Uhrzeigersinn nummeriert. Was ich damals nicht verstehen konnte: bereits im Januar 1981 wurden die KFZ wieder mit orangefarbenen Plaketten versehen, bei denen sich die schwarzen Balken rechts oben befanden (Fälligkeit 1/83). Die Plaketten, die damals gerade mal gut 13 Monate abgelaufen waren (11/79) hatten nämlich optisch das gleiche Erscheinungsbild! Wer damals den TÜV überzogen hatte, blieb mit hoher Wahrscheinlichkeit für weitere zwei Jahre unentdeckt!(Wer es mir nicht glaubt: ich bin selbst noch im Besitz von Prüfplaketten von 1973,1974 und 1979). Philipp 25.11.06

Ich kann mich erinnern, daß die TÜV-Plaketten auch vor 1974 farbig waren, und zwar waren es vier Farben: weiß, gelb, blau und grün. Einer weißen Plakette folgte nach 2 Jahren eine gelbe und dann wieder eine weiße. Genauso verhielt sich mit den blauen und grünen Plaketten (Auch neu zugelassene PKW mußten damals alle zwei Jahre zum TÜV).

Ableitend aus der jetzigen Farbfolge wurden m.E. die weiße Plakette für die Jahre 1961, 1965, 1969 und 1973 eingesetzt. Die gelbe kam in den Jahren 1963, 1967 und 1971 zur Verwendung. Die blaue 1964, 1968 und 1972, die grüne 1962, 1966 und 1970.

Kann jemand meine Angaben anhand von Fotos aus dieser Zeit bestätigen?

Klaus, 03.04.2007

Die Farben der Plaketten der Jahre 1977 und 1979 wurden NICHT im seit 1974 praktizierten Rhythmus vergeben, sondern vertauscht! Leider muß ich von Zeit zu Zeit feststellen, daß dies auf dieser Seite "korrigiert" wird! Meine Quelle bzw. Beweisstück hierfür ist ein Nummernschild,auf dem sich eine 1979er Plakette befindet (Töpfchensiegel!) und die ist nun mal ORANGE und NICHT gelb! Weil sich dann auch noch beim nächsten "Orange" die Nummerierungsrichtung änderte, konnte ich diese Farbvergabe-Praxis überhaupt nicht mehr verstehen!(siehe auch mein Beitrag zwei weiter vorne) Philipp 5.2.2008


es galt und gilt immernoch die oben stehende Zahl als Termin für die nächst anstehende HU (Hauptuntersuchung). Zuerst beschriftet, wie eine Uhr, wurde später das schwarze Doppelfeld um die 12 eingeführt, um die Fernablesbarkeit zu verbessern (big brother started to watch you), noch später wurde die Reihenfolge der Ziffern nach entgegen dem Uhrzeiger geändert: seitdem ist es noch einfacher möglich, den Termin für die HU aus der Ferne zu erkennen: wenn die 4 (für April) oben steht, ist die 12 mit ihren beiden schwarzen Flecken bei 4 "Uhr" zu sehen TJ.MD 23:50, 7. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Rote 07-Kennzeichen

Sind die roten 07-Kennzeichen in Tschechien nicht gültig? Der Staat steht nicht in der Liste im Artikel. --Harry8 07:02, 13. Sep 2006 (CEST)

Doch. Siehe die Mitteilung des DEUVET zu Tschechien. -- Siúlóir 08:45, 13. Sep 2006 (CEST)
Herzlichen Dank für die Info, Benutzer:Siúlóir! --Harry8 16:26, 13. Sep 2006 (CEST)

Format der Liste

Das Format ist ja grauenhaft, kann man nicht 3-4 spalten haben?

Rechtssicherheit

Seit wann kann ein Verband von Lobbyisten wie der Deuvet behaupten, dass das rote 07er-Kennzeichen auch im Ausland gültig sei ? Für 07er-Kennzeichen gilt dasselbe wie für die roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (06er). Und die sind im europäischen Ausland nicht gültig. Einzige Ausnahme: mit Italien gibt es ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Probe- und Überführungskennzeichen aus dem Jahre 1994. Bei allen anderen Staaten besteht kein Rechtsanspruch. In Frankreich werden z.B. € 250 Bußgeld fällig und das Fahrzeug darf nicht weiterfahren. Also: Vorsicht ist geboten. Und der Deuvet sollte sich nicht so weit aus dem Fenster lehnen.

Wer weiß genauer darüber Bescheid, ob die Fahrt mit einem roten Oldtimer-Kennzeichen im Ausland erlaubt ist? Ggf. muss der entsprechende Passus im Artikel gestrichen werden. Schwierigkeiten scheint der Deuvet ja auch auf die Fahrer mit roten Oldtimer-Kennzeichen zukommen zu sehen. --Harry8 17:57, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Es geht auf eigenes Risiko. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, sowohl in EU-Mitgliedsstaaten als auch im sonstigen Ausland. Auch von den Kfz-Zulassungsbehörden dürfte es keine anderen Auskünfte geben, da deutsche Behörden die Regelungen im Ausland nicht kennen und für fremde Staaten keine Aussagen treffen können. Entweder Oldtimer auf den Hänger oder lieber zu Hause bleiben.

ungültig + überarbeiten Rote Kennzeichen

Nach neuester Meldung von DEUVET werden die 07 Kennzeichen ungültig, entsprechende Meldung ist online. Im Grunde hatte ich danach gegooglet, da ich aus dem ganzen Abschnitt zu Rote Kennzeichen nicht wirklich schlau geworden bin, was denn nun gilt. Der Abschnitt sollte man dringend überarbeitet werden - schon vom sprachlichen Aufbau her wirkt er aus Versatzstücken zusammengeschoben. GuidoD 11:49, 30. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Fiktive Kennzeichnungen

Ich finde den Abschnitt über fiktive Kennzeichen z.B. in Fernsehserien etc. interessant, bin aber auch der Meinung, daß er in diesem Artikel einen erheblich zu großen Umfang besitzt im Vergleich zu den realitätsbezogenen Informationen. Mit andern Worten, ich würde ihn gern auslagern und durch zwei einführende Sätze und Hinweise auf den eigenen Artikel zum Them: „fiktive Kfz-Kennzeichen (Deutschland)“ ersetzen. Da ich nicht unkoordiniert in einem als „lesenswert“ eingestuften Artikel herumändern will, erst mal hier als Vorschlag. --Purodha Blissenbach 11:48, 7. Okt 2006 (CEST)

Vom Umfang her finde ich die fiktiven Kennzeichen nicht sehr umfangreich. Allerdings gibt es eine Analogie zu den reservierten Kennzeichen: Diese Liste war wirklich (jetzt nur 2-3 Einträge) umfangreich, sodass ich diese ausgelagert habe. Resultat war, das dieser Artikel wegen "Listenform und kein Inhalt" gelöscht wurde. Falls die fiktiven Kennzeichen nun auch ausgelagert werden, rechne ich damit, dass dieser Artikel ebenfalls gelöscht wird. Siehe auch Diskussion:Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)#Kfz-Kennzeichen_.28Deutschland.29.23Wissenswertes weiter oben. Ich bin dafür, diese hier im Artikel zu lassen. Was aber mal ausgelagert gehört sind die roten 07er Kennzeichen. Diese nehmen einen vergleichsweise großen Teil im Hauptartikel ein und ein eigener Artikel hierüber fände ich gerechtfertigt. -Toshi. 14:11, 7. Okt 2006 (CEST)

Mir ist aufgefallen, dass in vielen deutschen Serien das Kennzeichen SHG (Schaumburg Lippe) verwendet wird. Eine Nachfrage beim dortigen Straßenverkehrsamt brachte hervor, dass in Schaumburg angemeldetet Fahrzeuge deutschlandweit die niedrigsten Versicherungsbeiträge zu zahlen hätten, da die Unfallquote in diesem Landkreis am geringsten sei. Belegen kann ich dies allerdings nicht. (Matze 01.10.2007 08:58 MESZ)

Ein großer deutscher Autovermieter hat(te) seine gesamte Wagenflotte in SHG zugelassen. Wie diese drei Informationen wohl miteinander zusammenhängen? :-) --Purodha Blissenbach 12:20, 19. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Falsche echte Kennzeichnung

Im Film wurden früher ja gerne die mittleren Buchstaben genommen, die in der Wirklichkeit keine Verwendung fanden (B, O, I). Heute fängt die Zahl auf einem Filmnummernsschild schon mal mit einer Null an. Tatsächlich gab es nach der Wende und der Einführung westdeutscher Kennzeichen in der früheren DDR auch solche Schilder, die wohl aus Unkenntnis geprägt und auch zugelassen wurden. Anfang der 1990er-Jahre sah ich in Berlin einen Moskwitsch mit der eigenartigen Nummer OPR-A 028 im normalen Feierabendverkehr. Die Kennzeichen hatten alle erforderlichen Stempel, ich aber leider keine Kamera dabei. --Frau Olga 00:03, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ich habe damals auch solch ein Kennzeichen gesehen: BSK-A 075. Ich glaube, es war 075, weiß das jetzt aber nicht mehr so genau. Ich habe mich damals (1991) nur "grenzenlos" gewundert. Weil mir das Fahrzeug entgegenkam, konnte ich nichts überprüfen.
Aber: Bei OPR kann das nicht gewesen sein. Das wurde erst 1994 eingeführt. Es muss dann vielleicht WK oder KY gewesen sein! --Harry8 07:20, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Ja, du hast wohl recht, die Nummer war etwas anders. Ich war mir heute nacht nicht mehr sicher, konnte das, an das ich mich zu erinnern glaubte, aber nicht in der Liste der deutschen Kennzeichen finden. OPR kam mir dann wie das Gesuchte vor. Es war aber tatsächlich OR-A 028. --Frau Olga 19:17, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Die erste Ziffer eines Kennzeichnes ist keine Null, ihr habt das wohl mit dem Buchstaben "O" verwechselt. --Wahlscheider 15:18, 9. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Nein, damals wurde der Buchstabe O noch nicht zugeteilt. Den gibt es auch nur auf Schildern mit FE-Schrift; 1991 gab es die noch nicht! --Harry8 16:20, 9. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Diplomatenkennzeichen

Der Abschnitt Diplomatenkennzeichen müßte mal überprüft werden. Ich denke mal, daß die Mitarbeiter und das Hauspersonal keine Diplomatenkennzeichen sondern Behördenkennzeichen führen. Auch die CC-/CD-Schilder müßten erläutert werden (sie bilden nach hM unmittelbar eine Einheit mit dem amtl. Kennzeichen, daher hat die Thematik hier auch ihren Platz). Danke schonmal, -- PVB 15:58, 10. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

CD/CC-Schilder sind wie ein Saisonkennzeichen oder ein Historisches Kennzeichen nur Eigenschaften von Kennzeichen - also können auch normale Zivilkennzeichen und nicht nur Behördenkennzeichen zugeteilt werden. Ab 01. März 2007 muß in der Zulassungsbescheinigung Teil I das Recht zur Führung des CD/CC-Schildes vermerkt werden. ++Wolfgang Götz 23:24, 26. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Nachfrage meinerseits: gestern habe ich einen Wagen mit einem ganz normalen Kennzeichen (z. B. HU-XX 1234)gesehen. Hinten klebte ein CD aufkleber (schwarze Schrift auf weißem Grund, ovale Form), vorn unter dem Kennzeichen der gleiche Aufkleber auf einer extra Halterung.

Ist das ein Diplomatenfahrzeug oder macht sich da nur jemand wichtig?

Das kann korrekt sein, es wird aber viel Schindluder getrieben. Solche Kombinationen sind z.B. für Honorarkonsuln oder die japanische Sekretärin in der japanischen Botschaft in Berlin zulässig. Wie oben bereits erwäht, muß das aber in der Zulassungsbescheinigung vermertkt sein. Habe gleich mal zwei Fragen dazu? Was, wenn der Fahrer nur den alten Fahrzeugschein hat (da war die Eintragung nicht drin)? Was, wenn das Fahrzeug geparkt ist und man das (als Amtsträger) nicht überprüfen kann (einfach mal aufschreiben und abwarten)? Danke, --84.56.39.38 10:48, 3. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Exportkennzeichen

In der neuen FZV heißt die Bezeichnung Ausfuhrkennzeichen insofern halte ich die Begrifflichkeit Exportkennzeichen für äußerst unglücklich gewählt. Zum anderen fehlt mir im Absatz die Neuregelungen in der FZV, wonach ab 01. März 2007 für Ausfuhrkennzeichen

  • die anzugebenden Personendaten an das Amtliche Kennzeichen angeglichen wurden;
  • das bis 01.03.2007 ausgestellte Fahrzeugpapier danach nur noch eine vom Antragsteller auszuwählende Option darstellt;
  • die bisherige ZB Teil 1 bzw. der Fahrzeugschein zu entwerten und eine ZB Teil 1 wie ZB Teil 2 für Zulassungspflichtige Fahrzeuge neu zuzuteilen bzw. eine ZB Teil 2 fortgeschrieben werden kann;
  • nicht nur wie bisher eine gültige HU sondern auch eine gültige AU - bei Au-Pflichtigen Fahrzeugen - nachgewiesen werden muss.

++Wolfgang Götz 23:24, 26. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Falsch ! In Bezug auf die AU hat sich nichts geändert. Es muss nach wie vor keine gültige AU vorliegen. Dies war schon zu Zeiten der VOInt so und ist jetzt auch künftig weiterhin so. In § 19 FZV wird nur Bezug auf § 29 StVZO genommen, ein Verweis auf § 47 a StVZO fehlt aber. Also: keine AU bei Ausfuhrkennzeichen !!!

Der Teilbereich passt nimmer mehr ganz - insbesondere:

  • Sie sind in Verbindung mit einem internationalen, in vielen Sprachen gedruckten Fahrzeugbrief gültig, der gegen Entwertung des deutschen Fahrzeugbriefes ausgestellt wird - eine ab 01.10.2005 ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil II kann ab 01.03.2007 fortgeschrieben werden. Für ausgestellte Fahrzeugbriefe vor dem 01.10.2005 werden ab 01.03.2007 neue Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) erstellt. Der Internationale Fahrzeugbrief wird nur noch ausserhalb der EU benötigt.
  • Als einzige deutsche Zulassung werden diese Kennzeichen auch an Personen mit Wohnsitz im Ausland vergeben. - stimmt ab 01.03.2007 nicht mehr.
  • Eine gültige AU wird offensichlich von manchen Zulassungsstellen doch gefordert siehe z.B. hier und [11]

++Wolfgang Götz 18:02, 27. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Ehemals weitergehende Verwendung?

Ich habe den Eindruck, dass dieser Typus Kennzeichen, wie er hier als derzeit verwendetes Exportkennzeichen beschrieben ist, in der ersten Zeit nach der Einführung wesentlich häufiger anzutreffen war. Da der subjektiv beobachtete Rückgang mit der Einführung der Saisonkennzeichen zusammenfiel, bin ich bislang davon ausgegangen, dass man auch für eine befristete Anmeldung im Inland dieses Kennzeichen bekommen kann. Ist oder war das der Fall oder habe ich damals nur zufällig gehäuft Exportkennzeichen gesehen? Während ich dies gerade schreibe, kommt mir allerdings der Gedanke, dass es mit dem verstärkten Export alter Gebrauchtwagen nach Osteuropa direkt nach der Wende zu tun haben kann. --Reinhard16 19:51, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Genau damit (Dein letzter Gedanke) hat es wohl zu tun. Ich habe damals auch manche niederländischen Exportkennzeichen gesehen, die man heutzutage kaum noch sehen kann. --Harry8 23:56, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Versicherungskennzeichen

da steht, dass nur schwarze, grüne und hellblaue Kennzeichen ausgegeben werden. Bei mir ists noch keine 10 Jahre her, dass ich selbst Mofa gefahren bin und da gabs auch lila Kennzeichen (ich hab das Ding sogar noch). Könnte das jemand mal bestätigen bzw mir zustimmen oder schaun, obs huete noch gilt? --Cinor 15:23, 20. Jul 2006 (CEST)

Die von Dir erwähnten Versicherungskennzeichen für Fahrzeuge, die weder Zulassungspflicht noch der Kennzeichenpflicht unterliegen bzw. sich unterwerfen, gibt es immer noch. ++Wolfgang Götz 23:30, 26. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
also ich hab jetzt nicht nachgeschaut, aber dann sollte man das doch um die farbe lila erweitern, oder? --84.163.43.242 00:06, 31. Dez. 2006 (CET)Beantworten
ist vileicht nichtmehr ganz aktuell, aber es gibt nur die drei farben, die im Arrtikel stehen --87.180.66.245 19:11, 1. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Anbringung waagerecht?

In Anbringung müsste es doch senkrecht, nicht waagerecht heißen, oder übersehe ich da was? --Mjoppien 11:41, 12. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Senkrecht = von oben nach unten Waagerecht = von links nach rechts Das dürfte die Frage von selbst klären

Die Zufügung der "Leserichtung" macht den Unterschied, danke ; sonst könnte es gelesen werden wie: waagerecht, wie man ein Tablett hält ---Mjoppien 17:26, 14. Feb. 2007 (CET)Beantworten

FÜ-CK

Warum wird in der Stadt Fürth (FÜ vor dem Strich) die Buchstabenkombination CK nicht vergeben? --88.77.227.151 20:47, 19. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Meine Vermutung: Wohl wegen der Engländer (und wegen all derer, die Englisch sprechen und verstehen können), die etwas Anstößiges an der Kombination finden könnten. --Harry8 06:16, 20. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe heute ein solches Kennzeichen (FE-Ausführung, Standard-PKW) in freier Wildbahn gesehen. Sah nicht gerade nach einem Wunschkennzeichen aus, da die Nummernkombination nichts besonderes war. Bei Gelegenheit mache ich mal ein Foto. Evtl. wird die CK-Kombination nur auf Anfrage ausgegeben, nachdem man auf der Zulassungsstelle über die Bedeutung aufgeklärt wurde, ähnlich dem "LM-AA xxx"-Schild. Oder nur diejenigen Personen, deren Initialen so lauten bekommen es, so dürften einige Zulassungsstellen bei "NS" verfahren ("NS" habe ich mittlerweile auch schon in mind. 6 Zulassungsbezirken in DIN und FE gesehen). -Toshi. 18:43, 20. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Dann sollen die Fahrer der Fahrzeuge mit FÜ-CK mal nach Großbritannien kommen. Da werden sie was erleben!;-) --Harry8 17:57, 23. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Die "Stadt" Fürth gibt keine "CK"-Kennzeichen aus, der "Landkreis" Fürth jedoch schon. Heute wieder ein PKW mit dieser Kombination gesehen. Unter der Wunschkennzeichen-Suche des Landkreises ist noch FÜ-CK 68 verfügbar. -Toshi. 21:37, 30. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Hab heute mal solch ein Kennzeichen fotografiert: [12] -Toshi. 18:26, 22. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Also ich(selbst wohnhaft in Fürth) habe schon oft FÜ-CK Kombinationen gesehen; und das bei Fahrzeugen aus beiden Zulassungsbezirken (Fürth Stadt und Fürth Land). Selbst in der Straße in der ich wohne steht ein Auto mit einer FÜ-CK Nummer.

Folgendes mir unbekanntes Kfz-Kennzeichen in der Türkei gesichtet

Folgendes Kfz-Kennzeichen habe ich gesehen: Schild weiß mit schwarzer Schrift. War ähnlich dem alten D-Kennzeichen.

Kennzeichen:

Geo AAA

Das Geo war klein und nach unten versetzt. Das "AAA" war von der Buchstabengröße in etwa wie bei einem normalen deutschen Kennzeichen. Ob nach dem "AAA" noch Zahlen oder ein Bindestrich kam, weiß ich nicht - ist aber anzunehmen. Im Wagen waren jedenfalls Deutsch sprechende Personen. ;) - Appaloosa 14:44, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich weiß es zwar nicht, aber könnte es ein Fahrzeug aus Georgien gewesen sein?--Harry8 17:12, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Behördenkennzeichen

Hallo,

ich finda das Bild ungeschickt gewählt. Die meisen Feuerwehrfahrzeuge haben ein XX - 2xxx Kennzeichen (wie sonstige kommunale Fahrzeuge). Die Anfangsziffer 3 wird doch eher mit Polizei assoziiert... --Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 18:24, 26. Mai 2007 (CEST)Beantworten

In Erlangen wird für die Feuerwehr auch 300-399 verwendet und 300 ist halt eine schöne runde Nummer für "Musterabbildungen". Ich habe mal die Bildunterschrift geändert. Nebenbei: Der Landkreis Erlangen-Höchstadt hat ein Feuerwehrfahrzeug mit dem Kennzeichen ERH-112, also außerhalb des üblichen Schemas. Aber Polizei fängt erst ab 3000 an. Dreistellig und kürzere sind meist "Exoten". -Toshi. 20:09, 26. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Deutsche Bundesbahn (DB) und die Deutsche Bundespost (BP) hatten bis zu ihrer Privatisierung in den 1990er Jahren eigene Kennzeichen, wobei die ersten beiden folgenden Zahlen den Fahrzeugtyp codierten. Nach meiner Erinnerung hatten die DB- und BP-Kennzeichen das normale Schema mit zwei Buchstaben und nachfolgenden Ziffern und nicht nur Ziffern nach der Hauptkennung. Auch müßte sich dann der letzte Teil des von mir ziztierten Satzes auf Buchstaben beziehen. 87.164.219.153 18:42, 23. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Die Deutsche Bundesbahn hatte Kennzeichen bei denen nach dem DB eine oder zwei Ziffern entsprechend des Fahrzeugtyps folgten, dann kam ein Trennstrich und eine laufende ein- bis dreistellige Nummer; ebenso war es bei der Deutschen Bundespost nach dem BP, hier bestand die zweite Zifferngruppe seit 1968 jedoch aus bis zu vier Ziffern. Darüberhinaus konnte aus der Fahrzeugtyp-Zifferngruppe auch die Zugehörigkeit zum Postdienst (1 bis 59) oder Fernmeldedienst (60 bis 99) abgeleitet werden<ref name="Herzfeld">Quelle: Andreas Herzfeld: Die Geschichte der deutschen Kfz-Kennzeichen. Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde e.V., 2006, ISBN 978-3-935131-03-2</ref>. -- Siúlóir 22:02, 23. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Das Behördenkennzeichen BP ist ja wiederauferstanden, BP steht jetzt für Bundespolizei. Wie schon einige Abschnitte weiter oben erwähnt, werden bis auf ein paar Bundesbehörden und die Landtagsverwaltungen die Behördenkennzeichen seit 1. März nach und nach nicht mehr vergeben. Soweit ich weiß, sollen aber einige Behörden selbst entscheiden dürfen, ob sie weiter das bisherige Schema verwenden oder ein "ziviles". Wenn meine Informationen stimmen, wird die Polizei in NRW auch künftig mit "NRW-4-XXXX" unterwegs sein, ebenso ist es in wohl Rheinland-Pfalz geplant ("RLP-4-XXXX"). Zumindest in den "Südstaaten" der Republik, nämlich Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, wird die Polizei künftig mit Zivilkennzeichen unterwegs sein. Jedoch werden z.B. für den Bezirk Stuttgart einige Kennzeichen für die Polizei aus politischen oder moralischen Gründen ausgeschlossen sein, z.B. S-PD, S-AU, S-EX (wird auch Rotlichtfahndern nicht zugeteilt) oder TÜ-T bzw. TÜ-TE. Für Baden-Württemberg heißt das, dass mit Ausnahme des Kennzeichens "BWL" (Landtag von BaWü) künftig alle Behördenkennzeichen unterhalb der Bundesbehörden aus dem Straßenbild verschwinden werden. --Holger-2005 21:19, 16. Jul. 2007 (CEST)Beantworten


Hallöchen,
weiß hier irgendjemand, WARUM die Behördenkennzeichen abgeschafft wurden oder ist das nur mal wieder Bürokratiekram?

(nicht signierter Beitrag von 217.236.109.62 (Diskussion) 13:20, 13. Aug. 2007)

Hallo IP, Mit etwas Suche stieß ich auf die Bundesrat-Drucksache 811/05 vom 10.02.2006, die diese Neuregelung in der FZV regelt. Eine genaue Begründung habe ich dort nicht gefunden, Tenor ist aber, daß das Zulassungswesen dadurch vereinfacht und damit kostengünstiger werden soll. Ich persönlich kann das nicht so richtig nachvollziehen, sehe da auch ehrlichgesagt kein Problem, verschiedene Kennzeichenarten parallel zu verwalten. Außerdem wirken Behödernfahrzeuge mit altem, rein numerischem Kennzeichen "offizieller" und auf mich auch schneller erkennbar, als dann ein zivil gekennzeichnetes Fahrzeug, daß sich mit Grünflächenamt- oder Polizeiaufklebern schmückt =) Gruß, --Paettchen 14:12, 19. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Die DBP Postdienst hat bis mindestens 1996 BP-Kennzeichen ausgegeben. Habe damals selber ein Fahrzeug Bj. 96 mit BP-Nummer gefahren. Der Austausch gegen normale Schilder begann IMHO ab 1.4.97 und ging bis Dezember 97. Bei meinem Kfz verschwand BP im November.--Jaja2007 14:07, 27. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Rotes Versicherungskennzeichen

Kennzeichen für Sammler alter Mofas haben daneben noch das besondere Merkmal, dass die dreistellige Nummer mit einer Null beginnt. Dieser Satz stimmt nicht, denn mein Nachbar hat einen Rollerladen und fährt mit einem Roten Versicherungskennzeichen dessen dreistellige Nummer mit einer Null anfängt. Ich selbst benutze ebenfalls ein Rotes Kennzeichen für meine alten Mofas und Mopeds die älter als dreißig Jahre sind und das fängt mit einer fünf an. -Huhu 18:31, 14. Juni 2007 (CEST)

Fahrzeugschlüssel der Bundespolizei

Die Quellenangabe für die Behauptung, die im Artikel aufgeführten Fahrzeugschlüssel seien von 1957 bis 2005 gültig, bezieht sich auf ein Buch <ref name="Schmidt">Hans-Jürgen Schmidt: Wir tragen den Adler des Bundes am Rock - Chronik des Bundesgrenzschutzes 1951 – 1971 Fiedler-Verlag, Coburg 1995 ISBN 3-923434-17-0</ref>, das 1995 erschien und die Periode von 1951 bis 1971 beschreibt. In <ref name="Herzfeld" /> ist jedoch diese Aufstellung für den Stand 2003 zu finden:

Schlüsselnummer Fahrzeugart
10-12 Motorräder
15-19 PKW
20-24 Allrad-PKW
25-29 Vans
30-34 Geländewagen bis 2t, Leichttransporter
40-44 LKW bis 6t Nutzlast
45-49 LKW über 6t Nutzlast, Schwertransporter, KOM
50-52 Panzerfahrzeuge
55-59 Anhänger

-- Siúlóir 07:38, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Warscheinlich gab es nach 1992 noch eine Änderung. Schmidt, der Chronist des BGS, selber höherer Beamter im BGS, hat noch einen 2. Teil der Chronik vorgelegt, jedoch nur bis 1992. Von weiteren Änderungen ist nicht die Rede. Er schrieb, daß die 1957 eingeführten Nmmern ”bis heute“ gültig sind. -- Mediatus 11:37, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Sonderkennzeichen/Behördenkennzeichen

Die Nummernkreise, die den Konsularischen Vertretungen aufgrund eines Bundesinnenministeriumserlasses von 2004 zugeteilt wurden, sollen auch nach dem 01.03.2007 ausgegeben werden können - der Erlass wurde nicht mit der Neuregelung aufgehoben. ++Wolfgang Götz 19:28, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Polizeifahrzeuge in Thüringen

Obwohl die Stadt Erfurt ansonsten bis jetzt (Juli 2007) keine Kennzeichen mit vier Ziffern vergibt, tragen die neuen Polizeifahrzeuge des Landes Kennzeichen mit "EF TP xxxx", wobei jedes "x" für eine Ziffer steht. Die Polizeidienststelle in Erfurt hat als erste Ziffer eine "1", die in Gera eine "2" und die in Suhl eine "7". Weiteres ist mir derzeit noch nicht bekannt. --Harry8 14:44, 28. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Da die Behördenkennzeichen abgeschafft sind, haben sich die Thüringer an den Hessen orientiert. Diese vergeben WI-HP xxxx für ihre Polizeifahrzeuge (HP=Hessische Polizei) In WI als auch in EF bekommt der normale Bürger keine 4 Ziffern, deshalb sind das reine Polizeiserien. Wie Du schon schreibst bekommt in Thüringen jede Polizeiinspektion eine Nummer Erfurt 1, Gera 2 usw. Das sind die ersten Tausenderstellen nach EF-TP... Früher war das eben EF-31000 ff. oder EF-32000 ff. TP steht hierbei für Thüringer Polizei. --Willi P. 20:21, 31. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Polizeifahrzeuge in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg werden die Polizeifahrzeuge wie bisher weiterhin am Sitz des Regierungspräsidiums/Landespolizeidirektion, dem sie zugeordnet sind (Freiburg im Breisgau, FR, Karlsruhe, KA, Stuttgart, S und Tübingen TÜ), bzw. bei Fahrzeugen der Bereitschaftspolizei am Sitz der Bereitschaftspolizeipräsidien (Göppingen, GP und Bruchsal, BR) zugelassen. Insgesamt wird es sechs verschiedene Zulassungsbezirke geben, die vier Sitze der entsprechenden Regierungspräsidien, sowie zwei Standorte von Bereitschaftspolizeipräsidien. Dies sind Göppingen und (vermutlich) Bruchsal. Dies wurde vor kurzem in der "Sonntag aktuell" veröffentlicht. --Holger-2005 10:47, 26. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Bruchsal hat allerdings das Kfz-Kennzeichen KA, weil es im Landkreis Karlsruhe liegt. --Harry8 13:25, 26. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Hallo Harry8, stimmt. Dann war das mit Bruchsal eine Fehlinfo. Das war das Kennzeichen des alten Landkreises Bruchsal. Dass es aber insgesamt 6 Kennzeichen (4x Sitz Regierungspräsidium, 2x Bereitschaftspolizeipräsidien) geben wird, ist richtig. --Holger-2005 13:38, 26. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Nein, denn Karlsruhe ist auch der Sitz eines Regierungspräsidiums, also 4x Sitz Regierungspräsidium, davon 1x zugleich Bereitschaftspolizeipräsidium, 1x Bereitschaftspolizeipräsidium). Allerdings handelt es sich bei KA um zwei verschiedene Zulassungsbezirke, den für die Stadt und den für den Landkreis.
Die Stadt Karlsruhe gibt die Kennzeichen
B, F, G und Q von 1 bis 999,
AB bis ZQ (nur mit B, F, G, Q) von 1 bis 99,
BA bis QZ (nur mit B, F, G, Q) von 1 bis 99,
AA bis MZ von 100 bis 999 und
NA bis ZZ von 100 bis 9999 aus.
Der Landkreis Karlsruhe gibt die Kennzeichen
A bis Z ohne B, F, G, Q von 1 bis 999,
AA bis ZZ ohne AB bis ZQ und ohne BA bis QZ von 1 bis 99,
A bis Z von 1000 bis 9999 und
AA bis MZ von 1000 bis 9999 aus.
MfG, --Harry8 14:39, 26. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Es gibt nur ein Bereitschaftspolizeipräsidium und das ist in Göppingen. Bruchsal hat kein Präsidium nur eine Abteilung und nach der Verwaltungvorschrift sind Fahrzeuge der Bereitschaftspolizei am Sitz des BPP zuzulassen. Daher haben alle das Kennzeichen GP--HolgerB 18:21, 26. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Ah, ok, danke, jetzt isses klar :)--Holger-2005 21:12, 26. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Ich lese gerade, anscheinend wurde das ursprünglich geplante Zulassungskonzept - warum auch immer - wieder geändert. Die neuen Fahrzeuge erhalten jetzt Kennzeichen nach dem Muster BWL 4-XXXX. Guckst Du hier. Das erstaunt mich, warum kommt es zu dieser erneuten Änderung? es war geplant, die Fahrzeuge auf Zivilkennzeichen umzustellen, und jetzt das?? --Holger 10:54, 9. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Polizeifahrzeuge in Nordrhein-Westfalen: Reiterstaffel

Die Kennzeichen der Reiterstaffel der Polizei NRWs beginnen mit „NRW 4-99xx“. --Harry8 13:35, 23. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Versicherungskennzeichen

Ich bin dafür, daß der Abschnitt Versicherungskennzeichen hier nur noch als assoziativer Verweis bzw. als kurze Erwähnung erscheint; Diese sind im rechtlichen Sinne keine Kennzeichen, sondern nur ein Nachweis des Haftpflichtversicherungsschutzes. -- Matt1971 23:30, 14. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Beim Versicherungskennzeichen schlage ich einen eigenen Artikel vor, die roten 07er Kennzeichen könnte man auch einen eigenen Artikel spendieren, vgl. Diplomatenkennzeichen -Toshi. 09:20, 15. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Archivierung

Ich möchte anregen, daß große Teile der Diskussion archiviert werden. Grund hierfür ist, daß einige Beiträge einige Jahre alt sind (2003...) und die Übersicht nicht mehr gewährt werden kann. Ferner ist an das Ladevolumen zu denken (manche Benutzer zahlen für das Herunterladen per Byte). --Matt1971 23:30, 14. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

PRO Archivierung, wobei das mit dem Ladevolumen heute nur noch die Leute betrifft, die Internet über Mobilfunk betreiben. -Toshi. 09:20, 15. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Nationalitätszeichen

Ein weiterer Vorteil dieser Kennzeichen ist, dass bei Reisen innerhalb der EU sowie in die Schweiz auf das ovale Nationalitätszeichen „D“ am Fahrzeugheck verzichtet werden kann. Wirklich ich meine gehört zu haben dies sein ein verbreiteter Irrtum.--Tresckow 03:33, 25. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Das ist kein Irrtum. So ist es! --Harry8 23:17, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Das ist auch der einzige Sinn derer --84.172.128.108 22:34, 6. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Abschnitt Rote Kennzeichen

Das ist Info-Broschüre, nicht Enzyklopädie-Artikel. Die Ausführlichkeit, mit der über die Anerkennung von roten Kennzeichen im Ausland geschrieben wird, steht in keinem Zusammenhang zu der Bedeutung des Themas. Insbesondere der Teil über die (ehemalige?) Behandlungspraxis in Italien ist völlig fehl am Platz. --88.77.13.184 14:25, 13. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Filmkennzeichen

Sollte man die vielleicht mal auslagern, die wird bestimmt noch länger (und ist m.E. hier nicht so relevant) ... Viel relevanter wäre vielleicht die Liste von Firmen (wie Europcar, etc.) und welche Nummernschilder denen zugeordnet sind (war mal vor ca. einem Jahr hier drin). --131.234.79.94 21:17, 22. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

die von dir angesprochen alte Liste hat nicht einen einzigen Belegten Eintrag gehabt für einen kompletten Nummernkreis der exklusiv vergeben ist. Und die Fil-Liste ist kurz genug um hier zu bleiben. --Steffen2 21:54, 22. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Die AU-Bescheinigung darf nicht älter als ein Monat sein?

Im Artikel steht: Schon heute ist bei neueren Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose OBD die AU fester Bestandteil der HU. Das hat zur Folge, dass die AU-Bescheinigung nicht älter als einen Monat sein darf. Ebenso befindet sich auf den HU-Protokollen der Hinweis, dass der Bericht auch das AU-Ergebnis mit einschließt.

Den kursiv angegebenen Satz verstehe ich nicht. --Harry8 08:33, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Da gebe ich Dir Recht, ich verstehe es auch nicht so richtig. Ich mutmaße mal, dass man bei der HU für ein Kfz mit OBD eine AU vorlegen muss, die nicht älter als einen Monat ist, wenn nicht gleichzeitig die HU gemacht wird. Möglicherweise haben wir einen Kenner der Materie unter uns... --Emmridet 09:11, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

„...nicht alle Buchstaben verwendet werden“

Hallo,

welchen Buchstaben sind denn das, die nicht verwendet werden? Seit über 5 Jahren dürfen IOQ verwendet werden, somit dürfen alle Buchstaben verwendet werden (außer ÄÖÜß) - das sind 26 Stück... --89.58.52.18 21:41, 30. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Das, was Du gerechnet hast, ist ein theoretischer Wert, weil bestimmte Buchstabenkombinationen nicht verwendet werden. Hierzu gibt es in dem Artikel den entsprechenden Verweis Unzulässige Erkennungsnummern („Braune Kennzeichen“) --Emmridet 06:51, 31. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Stimmt, Du hast recht. Würde es Dir was ausmachen, wenn ich diese "theoretischen" Anzahlen - als solche markiert! - dann nochmal reinbringen würde? Unabhängig davon: die alten Guppenbezeichnungen (Ia ... IIIb) sind noch oft auf Webseiten zu finden. Ich finde, die dürften ruhig auch dabeistehen... --84.57.70.157 14:13, 31. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Einverstanden, insbesondere zu dem, was die Gruppenbezeichnungen betrifft. Wenn Du die theoretisch möglichen Zahlenkombinationen auflistest, füge doch einfach den Link auf die Unzulässigen Erkennungsnummern ein und verweise darauf, dass halt bestimmte Kombinationen keine Verwendung finden. LG --Emmridet 16:28, 31. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

NATO-Kennzeichen

Ich habe bisher noch nie gehört, dass es rote Kennzeichen gibt, die mit X beginnen! Gibt es dazu einen konkreten Quellen-Nachweis? --84.172.128.108 21:36, 6. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Kuckst Du konkret in neue Weblinks ... --80.128.94.116 10:10, 22. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Weblink zu Kennzeichenreservierung

Ich habe den Weblink [13] von Locke71 gelöscht, womit er nicht einverstanden ist. Nachfolgend die bisherige Diskussion:

[...] Der Inhalt der Seite ist sehr stark kommerziell ausgerichtet, wobei als nützliches Feature alle Wunschkennzeichen-Reservierungsseiten ausgewählt werden können. [...]. -Toshi. 16:58, 12. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Raus damit. Hilfe bei der Reservierung von Wunschkennzeichen ist nicht Aufgabe einer Enzyklopädie. Gruß, Stefan64 17:15, 12. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Is keine echte ergänzende Information und "vom feinsten" auch nicht - Wir sind hier nicht gerade Enzyklopädie-Manager und allzu viel Hektik sollten wir auch nicht an den Tag legen, aber Dienst am Kunden in dieser Form gibt es auf den schon verlinkten Servern genug - da brauchen wir nicht auch noch speziell drauf hinzuweisen. --SonniWPschiene 17:24, 12. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Warum sind wir keine Enzyklopädie-Manager? --Regiomontanus (Diskussion) 17:32, 12. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
"Weblinks sollen es dem Leser ermöglichen, sein Wissen über den Artikelgegenstand zu vertiefen." Wo ist das bei dem gegebenen Link der Fall? Eindeutig löschen! --Of 17:16, 12. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Ich bin schon der Ansicht, dass dies der Fall ist. Die Seite beinhaltet unter anderem einen Ratgeber zum Thema Kfz-Kennzeichen. Vor allem aber kann der User nach seiner Zulassungsstelle recherchieren und sich die Kontaktdaten und Öffnungszeiten derselben anzeigen lassen. Last but not least wird der User durch die Reservierungsapplikation direkt zur Online-Reservierung seines Zulassungsbezirks geführt. Ja, der hierdurch entstehende Pflegeaufwand soll durch Werbung refinanziert werden. Daher handelt es sich auch um eine kommerzielle Anwendung. Dies dürfte aber beispielsweise bei dem ersten auf der Seite Kfz-Kennzeichen (Deutschland) angeführten Weblink mindestens ebenso der Fall sein. Ich werde den Link aber nicht wieder reinstellen, sondern würde gerne die Hilfegruppe-Diskussion abwarten. [...] --Locke71 14:04, 13. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Neues Kennzeichnungssystem

Hier Link kostenpflichtig!; (von der Grün ¿?) steht, dass die zukünftigen Kennzeichen vielleicht doch einen Regionalbezug behalten. --Harry8 14:34, 23. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Kann man nicht nachlesen, was sich der Spiegel da ausgedacht hat. Es ist allerdings schon länger in Diskussion, personengebundene Schilder einzuführen, schon weil es die beste Lösung für eine elektronische Ummeldung ist. Ob man dem personengebundenen Schild dann noch einen Regionalbezug gibt, hmmm, vielleicht nicht mehr so klein je Zulassungsamt sondern an das Bundesland gebunden? Technisch gesehen ist das überflüssig, aber vielleicht spielen da politische Ambitionen mit herein. Die Planung "bis 2013" gibt ja noch etwas Spielraum für Tauziehen hinter den Kulissen. ;-) GuidoD 15:15, 23. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Kennzeichen für Landkreise und kreisfreie Städte mit gleichem/gleichen Unterscheidungszeichen

Mir ist aufgefallen, dass die dort angegebene Quelle keinerlei Unterscheidungen bei gleichen Kennzeichen für Landkreise und kreisfreie Städte mehr angibt. Diese Unterschiede gibt es aber noch. (Oder vielleicht doch nicht mehr?) So viel ich weiß, sind die Unterschiede nur bei den Unterscheidungszeichen AC (für die kreisfreie Stadt und den Kreis Aachen, demnächst zusammen als StädteRegion Aachen) und TR (für die kreisfreie Stadt Trier und den Landkreis Trier-Saarburg) aufgehoben worden. Falls jemand mehr weiß, bitte ich darum, dies hier anzugeben. --Harry8 16:36, 23. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Z.B. zwischen Stadt München und Landkreis München gibt es immer noch die Unterscheidung: Grundsätzlich 2 Buchstaben = Stadt, 1 Buchstabe = Landkreis. Ausnahme: Buchstabe B/F/G = Stadt, I/O/Q = Landkreis.
Stimmt nicht ganz so: Kombinationen mit 2 Buchstaben und 2 Ziffern sind auch für den Landkreis M vorgesehen. Und die kürzeren Kombinationen (1+1,1+2,2+1) für Motorräder usw werden gemischt genutzt. --DaRealAd 01:01, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Es gibt zwar eine (für Privatleute kostenpflichtige) Übersicht vom Kraftfahrtbundesamt unter [14], jedoch gibt es hier zu auch noch spezielle Vereinbarungen zwischen den betroffenen Zulassungsstellen. ++Wolfgang Götz 16:59, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Da gibts eine ganz ausgefeilte Aufteilung zwischen Stadt und Landkreis. Meist eine generelle Regel (2 Buchstaben mit 3 Ziffern und 4 Ziffern ist Landkreis beispielsweise) mit vielen Ausnahmen, damit auch jeder Oberbürgermeister und Landrat sein schönstes Kennzeichen bekommen kann ;-) Die Liste gibts auch online: Zuordnung Kfz-Kennzeichen – Stadt/Kreis --von der Grün ¿? 09:31, 24. Nov. 2007 (CET)Beantworten

BP oder nicht BP ?  ;-)

Museums-Postbus mit BP-Kennzeichen beim Papstbesuch 2006 in Regensburg

Dieses Bild entstand anläßlich des Papstbesuches 2006. Es zeigt einen alten Postbus mit damals originalem B(undes)P(ost)-Kennzeichen , welches ja seit 1994 auslief und anderen Quellen nach 1997 amtlich nicht mehr als auslaufend gelistet wird. Seit 30.04.2006 wird dieses Kennzeichen an die Bundespolizei ausgegeben. Weiß einer der Experten, was es mit diesem Kennzeichen auf sich hat? Gruß, --Paettchen 16:05, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ich vermute, weiß es aber natürlich nicht genau, daß es sich bei diesem Fahrzeug um ein Museumsfahrzeug handelt und daß es deshalb auch noch das alte Kennzeichen hat. Möglicherweise ist es auf die Museumsstiftung Post zugelassen, denn die Bundespostkennzeichen mußten schon 1997 zwingend getauscht werden und die Post hat auch schon Anfang der 80er alle Busse an die Bundesbahn abgegeben, da der Postreisedienst eingestellt und die Personenbeförderung alleine von der Bahn durchgeführt wurde.--HolgerB 19:08, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Danke erstmal. Der Bus selbst ist ja klar ein Museumsfahrzeug, in dem WIMNI Souvenirs oder Sondermarken verkauft werden. Ein KOM in dem Sinn - auch als Museumsbus - ist das ja nicht mehr. Meine Frage zielte halt mehr darauf ab, was ein BP-Kennzeichen im Jahre 2006 noch auf einem gelben Auto zu suchen hat, wo es zu der Zeit schon an die grün-weißen, bzw. blau-weißen (blau-silbernen, schwarzgrünen... ) Autos geschraubt wurde. Interessant wäre, ob der Bus auf den BP-Kennzeichentafeln gültige Zulassungsstempel hat oder mit roten Nummern, bzw. zivilem H-Kennzeichen überführt wurde, was zu Fotozwecken entfernt wurde. Denn ins Kennzeichenschema der BPOL paßt er mit BP 10 ja nicht ;-) LKW/KOM tragen dort BP 45, schwarzgrün und Blaulicht ;-) Vielleicht weiß der Fotograf des Bildes mehr, ich schreib ihm gleich mal. Aber möglicherweise ist das Auto ja wirklich von der Bundespolizei, zwar als Briefmarkenladen getarnt aber vollgestopft mit Überwachungstechnik um die Papstbesucher undercover zu beobachten??? Die echten BeSiKW der Polizei sind ja nicht weniger unauffällig und sogar auch gelb!! :o))) Gruß, --Paettchen 20:18, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Nachtrag: der Fotograf des Bildes Benutzer:Robotriot hat sich grad auf seiner Disku-Seite hierzu gemeldet, er hat den Bus nur wie besehen fotografiert und weiß daher auch nichts weiter, es bleibt also spannend! ;-) --Paettchen 21:25, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn ich das richtig sehe, hat der noch eine Plakette. Vielleicht darf die Museumsstiftung oder die BAPT Deutsche Bundespost noch die alte Zulassung mit Sondergenehmigung benutzen.--HolgerB 10:36, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo zusammen, also das Bild ist wirklich etwas schlecht aufgelöst, man kann aber wohl davon ausgehen, dass der Zulassungstempel wohl noch der alte von der Zentralen Postzulassungsstelle ist. Was auf jeden Fall fehlt ist der ASU/TÜV-Stempel! Von daher gehe ich mal davon aus, dass sollte das Fahrzeug tatsächlich selbstständig fahren, wohl ein anderes Kennzeichen davor geheftet wird. Gruß --kandschwar 12:12, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Soweit ich weiß, waren Bundespost und Bundesbahn von den allgemeinen Prüfvorschriften befreit. Daher wäre das nicht ungewöhnlich, wenn die entsprechende Plakette fehlt.--HolgerB 16:10, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich war gestern Abend noch mal schnell in unserem Postmuseum gewesen und habe mir die Kfz-Kennzeichen angesehen, die wir dort rum liegen haben. Diese hatten die von mir oben angesprochenen Plaketten gehabt. Diese waren sogar bis 1999 gültig! Bei bedarf lade ich mal ein Bild von den Schildern hoch. Gruß --kandschwar 16:42, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Hallo, ich habe heute die Info bekommen, daß der besagte Bus mit BP-Kennzeichen gar nicht mehr fahren darf und daher vermutlich eine Regensburger Zulassung besitzt. Sobald ich genauere Infos habe, rücke ich damit rüber. Gruß, --Paettchen 23:47, 2. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Was man beim "guuuuuhgeln" des Kennzeichens so alles findet: „Mit dem Kennzeichen BP 10-1181 war der Postbus von 1968 bis 1976 im Linienverkehr rund um den Tegernsee im Einsatz. Anschließend wurde er zum Infomobil für das Fernmeldeamt München umgerüstet, die Zulassung lautete nunmehr BP 76-1608. Seit Ende 1989 befindet sich der Wagen im Besitz des Vereins, der im Übrigen auch das Regensburger Postkutschermuseum betreut.“ Quelle: konrad-auwaerter.de Zwar weiß ich das aktuell gültige Kennzeichen immer noch nicht, aber die Info hilft schon mal weiter. Daß ein privater Verein ein behördliches, dazu seit 2006 an die BPOL vergebenes Kennzeichen regulär und dauerhaft nutzen darf, glaube ich weniger. --Paettchen 12:42, 3. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Römische Ziffern auf den ersten deutschen Nummernschildern

Was bedeutet "und in Sachsen wurden auch weitere Ziffern mit römisch I und V ausgedrückt.[1]"? Soll das heissen, dass alle Ziffern römisch statt arabisch angegeben wurden oder dass weitere Ziffern für - welche? - weitere Unterscheidungen vorkamen?

Version vom 2007-10-01T09:03:15 (bearbeiten) (rückgängig) 130.92.9.58 (Diskussion)
Die [1] heisst, dass es eine Quelle gibt, die man in diesem Fall sogar nachlesen kann. GuidoD 20:52, 1. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

MKK

Hallo, Im [Artikel] heißt es: Hanau durfte als größte Stadt des Main-Kinzig-Kreises das Kennzeichen HU behalten, während alle anderen Gemeinden des Landkreises, der seinen Sitz nach Gelnhausen verlagerte, die Kennung MKK erhielten.. Weiß jmd., wann das war? Solange gibt es MKK doch noch garnicht. -- Bardnet 12:32, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Das war am 1. Juni 2005. --Harry8 16:36, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Reservierung ganzer Blöcke

Hier hat ein Unternehmen etwa 30 Fahrzeuge, die alle ein Kennzeichen nach dem Schema AB-CD xxxx haben. Ich bin diesen Bereich mal nach dem Zufallsprinzip in der Online-Reservierung durchgegangen: ein Reservierung in diesem Bereich geht generell nicht, dreistellig dagegen (AB-CD xxx) funktioniert. Es sieht also so aus, als würden 9000 mögliche Kennzeichen (AB-CD 1000 bis AB-CD 9999) werden für dieses Unternehmen freigehalten. Ist so eine Block-Reservierung in jedem Landkreis für jedermann möglich? Wenn ja, wie hoch sind die Kosten? -- 217.237.151.145 22:36, 28. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Eine solche Reservierung ist grundsätzlich in jedem Zulassungsbezirk möglich.
Für wielange diese Kennzeichen reserviert werden und ob die vollen Kosten aus der Gebührentabelle, die meines Wissens Länderabhängig (in Bayern wäre das Gebührennummer 230 = Wunschkennzeichen bzw. 230.1 = Vorabzuteilung) ist, verlangt werden, hängt von der jeweiligen Zulassungstelle ab. ++Wolfgang Götz 00:15, 29. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Acryl-Kennzeichen

Wo gibt es denn die Rechtsgrundlage, dass diese Kennzeichen in Deutschland eingesetzt werden können? --Emmridet 12:08, 17. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Die Kennzeichen erfüllen die aktuelle Normen (Kontrast, Größe, Rückstrahlung, etc) und daher wurde die Typzulassung erteilt. Kennzeichen müssen nicht unbedingt aus Metall sein. Der Hersteller schreibt auf cp-plex.de: "Unser Produkt ist geschützt und zugelassen von der Certco Berlin und dem Verkehrsministerium. Wenn gewünscht übersenden wir Ihnen die Kopien der Prüfungszeugnisse und Zulassungen." Es wurden auch schon Fahrzeuge mit diesem Kennzeichentyp regulär (ohne Ausnahmegenehmigung etc.) zugelassen. -Toshi. 16:25, 17. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Zulassungsbezirke mit den wenigsten Kraftfahrzeugen

Die Angaben für das Kennzeichen AN stimmen nicht, da nicht nur die in der kreisfreien Stadt Ansbach, sondern auch die im Landkreis Ansbach zugelassenen Fahrzeuge das Unterscheidungszeichen tragen. --Harry8 13:16, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Reservierungsliste

Ich habe eine Frage zu den Kennzeichen, die für die damalige DDR und die Ostgebiete vorgesehen waren (wie z.B. L für Leipzig oder HDG für Danzig)... hat jemand von Euch eine komplette Liste?

--wmeyenberg 17:00, 3. Feb 2007 (CEST)

In diesem Buch Die Geschichte der deutschen KFZ-Kennzeichen, 3. Auflage, Andreas Herzfeld, Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde e.V. 2006, ISBN 3-935131-03-8 findest Du alle gewünschten Angaben! --Harry8 12:48, 4. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Danke :) -- wmeyenberg

Hallo, verdienen nicht das Hickhack um die neuen Autokennzeichen 1990 und vor allem die olle Reservierungsliste eine Erwähnung? Hier Auszüge aus einem Artikel, der am 13.12.1990 in der ost-taz und am 15.12. in der west-taz erschien. Ich hatte damals eine Fotokopie der Liste erhalten, weiß aber nicht, wo sie geblieben ist. Ein Text erschien meiner Erinnerung nach auch in der WELT. --Aalfons 17:22, 9. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Berlin. Die Straßenverkehrszulassungsverordnung ist geändert, Verkehrsminister Zimmermann hat die künftigen Kfz-Kennzeichen für die ostdeutschen Städte und Kreise festgelegt. Sie werden ab 1. Januar 1991 zugeteilt. Die Umstellung soll am 31.12.1993 beendet sein. Durch die neuen Kennzeichen ändert sich mit einer Ausnahme im Altbundesgebiet nichts. Nur der Lahn-Dill-Kreis (künftig: »LDK«) mußte sein »L« an Leipzig abtreten. Halle (»HAL«) bekommt nicht, wie es für größere Städte üblich ist, zwei Buchstaben, da viele Kombinationen bereits vergeben waren und keiner der Betroffenen zum Verzicht bereit war.

Gegenüber den im Sommer bekanntgegebenen Kennzeichen bekommt unter anderem Chemnitz nun nicht »CH«, sondern das renommierträchtigere »C«, und Zwickau sein »Z« anstelle von »ZU«. Davon, daß jetzt doch der Buchstabe »Q« vergeben wurde, profitiert nicht nur Quedlinburg (»QLB« anstelle des unsinnigen »EDL«), sondern auch Querfurt (»QFT« statt »FUR«). Die Kreise um die Ostsee- Hansestädte erhalten ein schlichtes »ROS« für Rostock-Land, »WIS« für Wismar-Land und GW für Greifswald-Land. Dafür bekam die Stadt Greifswald ihr »H« vor das »GW«.

196 neue Kennzeichen gibt es nun; die Veränderungen sind auch gegenüber den rund 180 Positionen einer Liste evident, die 1956, mitten im Kalten Krieg, verfaßt worden war: die sogenannte »Reservierungsliste« mit vollständigem Namen »Erwägungen für die Kraftfahrzeugkennzeichen der Gebiete östlich der Bundesrepublik Deutschland«. Hier hatten noch die dreibuchstabigen Kürzel dominiert, die von den Verkehrsbeamten nun nach Kräften auf zwei zusammengestrichen wurden.

Dem Bundesverkehrsministerium ist die Liste heute hochpeinlich. Denn die Vergabe der Kennzeichen endete nicht etwa an der vormaligen Oder-Neiße-Linie, sie umfaßte auch die Gebiete, die in der BRD bis zu den Ostverträgen unangefochten als »zur Zeit unter polnischer« bzw. »sowjetischer Verwaltung« stehend bezeichnet wurden. Das jetzige Kaliningrad etwa hatte sein »KP« für Königsberg/ Preußen, Tilsit ein »TI« oder Insterburg ein »IB«. Danzig, bis 1939 unter der Aufsicht des Völkerbunds stehend und von den Nazis als Vorwand für den Überfall auf Polen genutzt, hat gleich auch noch ein »DZ« reserviert bekommen - wenigstens diese Kombination ist nun anderweitig, nämlich an Delitzsch, vergeben. (...)


Na, sowas, habe die Liste doch noch gefunden, unter der nichtamtlichen, merkwürdigen Bezeichnung "Ostzonenverzeichnis" als pdf-datei auf der seite http://www.dr-herzfeld.de/kennzeichengeschichte/zulassung.htm . Der Einleitungstext ist neuen Datums, ich bin mir auch nicht sicher, ob auf dem Original wirklich das Wort "Zulassungstelle" stand, aber hier scheint es sich ja um eine von 1953 zu handeln, meine war ein Typoskript von 1956. Jedenfalls: Wunderbar, dass die Liste doch greifbar ist. --Aalfons 17:39, 9. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Und noch ne Bemerkung: Dass der Kreis Steinfurt 1975 die ursprünglich für Stettin vorgesehene Kombination ST bekam, konnte nach den Ostverträgen und der Anerkennung der Oder-Neisse-Grenze nicht mehr auf behördlichen Widerspruch treffen, ebenso der Kreis Emsland mit EL statt Elbing. Aber ob der Landkreis Stade sein ST 1956 wieder abgeben musste, weil es gegen die Reservierungsliste verstieß? Gepatzt haben sie aber auch beim SZ, das 1956 an Salzgitter ging, aber für Sosnowitz im oberschlesischen Industrierevier vorgesehen war - dabei war diese Stadt erst im November 1939, als die Nazis Polen schon besetzt hatten, ins Deutsche Reich eingegliedert worden. Merkwürdige Vorstellungen von "unter vorübergehender polnischer Verwaltung" hatten die Verkehrspolitiker in den 50er Jahren, etwa auch mit dem reservierten P für Posen... --Aalfons 01:21, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ich hab schon eine Kurzzusammenfassung geschrieben. Bin dafür das auszubauen und die obigen Links als Belege anzuführen. Anorak 08:11, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Hi, hab ich Plaketten auf den Augen, oder warum finde ich das nicht bzw. wo finde ich den Eintrag? --Aalfons 10:31, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Gefunden. Hm... stimmt Verordnungsentwurf wirklich? fragt sich --Aalfons 12:49, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Gerade habe ich festgestellt, dass im Eintrag Sonderfall Autokennzeichen Wetzlar und Lahn-Dill-Kreis von der "Ostzonenliste" die Rede ist. Falls sich jemand die Mühe machen würde, aus der Quelle oben eine Liste zu erstellen, Redirects zu machen und das Ganze in das System der Nummernschild-Listen hier einzupflegen... dann könnte in einer Spalte "Bemerkungen" auseinandergebröselt werden, um welche Territorien es sich damals und heute handelt(e), welche Kennzeichen 1991 in den neuen Bundesländern tatsächlich vergeben wurden usw. Letzteres könnte ich übernehmen oder es mit jemandem zusammen machen, im Listenmachen kenne ich mich leider nicht aus. Historisch reizvoll wäre so ein kleines Vorhaben, findet --Aalfons 10:53, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Film

Anfang der 70er Jahre gab es eine Sonntagsnachtmittags-Serie im ZDF, in der das Kfz-Z KÖB (ich glaube für die vielcht fiktive Stadt Köbenbach) verwendet wurde. Ich habe keine Ahnung mehr wie die Serie hieß, Jedoch eines der Kinder (eine Junge) wurde "Matz" genannt. Willi --213.162.66.176 17:44, 6. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

B-xx-yyyy

Mir ist aufgefallen, daß es in Berlin neben den "normalen" Behördenkennzeichen auch Kennzeichen der Form B-xx-yyyy gibt, wobei x und y Ziffern sind, aber mit einer Trennung dazwischen. Z.B. B-12-3456. Weiß jemand, was das ist? --84.190.197.36 11:45, 11. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Bei denen fällt auch immer was neues ein - diese Kombination wäre meines Wissens einzigartig in Deutschland ++Wolfgang Götz 17:14, 11. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Könnte auch ein Diplomatenschild (neue Systematik?) gewesen sein, siehe Diplomatenkennzeichen#Variante_2. Gibts da wirklich 4 Stellen am Schluss gruppiert? -Toshi. 19:16, 11. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Ich weiß nicht, ob der Teil hinter dem Strich vierstellig sein kann. Ich glaube, es handelt sich tatsächlich um Diplomatenkennzeichen#Variante_2. Das beantwortet meine Frage. Danke, Toshi. Mir ist auch schon häufiger aufgefallen, daß am Steuer von Autos mit solchen Kennzeichen meistens Fahrer sitzen, die nicht wie typische Berliner Beamte aussehen, sondern eher wie MitbürgerInnen mit Migrationshintergrund. Es sind also wohl Berliner Diplomatenkennzeichen. --84.190.197.46 18:41, 12. Jan. 2008 (CET)Beantworten

diese kennzeichen sind keine diplomaten-kennzeichen. bei den von dir beobachteten kennzeichen handelt es sich um behördenfahrzeuge. ganz wichtig ist dabei der strich zwischen dem B und dem erten ziffernblock!!! da berlin als bundesland kein anderes kürzel, wie MVL für die landesregierung mecklenburg-vorpommerns, benutzt, sondern ausschließlich B für alle kennzeichen, ist man da sehr erfinderisch. dabei sind die ziffern des ersten blocks ein hinweis auf die entsprechende senatsverwaltung bzw. eines anderen berliner organs (gerichte,...). bei diplomatenkennzeichen gibt es auch keine vierstelligen zweiten blöcke.
B - xx - yyyy behördenkennzeichen
B   xx - yyy   diplomatenkennzeichen
Dirk <°°> ID 30601 18:30, 31. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Toter Link: Aufteilung der Kennzeichenräume

Aus dem Absatz Reservierungen:

Des Weiteren ist eine Aufteilung der Kennzeichenräume zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten zu finden, die dasselbe Kfz-Kennzeichen führen, wie z. B. zwischen der Stadt Kassel KS und dem Landkreis Kassel KS.

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/anlage_i_143.html (Not Found The requested URL /stvzo/anlage_i_143.html was not found on this server.)

Gruß --Sir James 13:54, 24. Jan. 2008 (CET)Beantworten

die Liste steht jetzt in der FZV: [15]. -Toshi. 08:29, 25. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Allerdings enthält die Liste keine Aufteilung der Kennzeichenräume (mehr)! --Harry8 08:39, 25. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Richtig. Die Aufteilung hatte ich gesucht. Entspricht dies [16] im Ergebnis dem alten Link? Gruß --Sir James 11:36, 25. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Nein, aber da sieht man, was von der WP alles abgekupfert wird, siehe Liste aller Kfz-Kennzeichen mit inoffizieller Gebietseinteilung. Die Liste ist eben nicht offiziell. Die Kreise haben diese Aufteilungen ohne eine landesrechtliche Regelung durchgeführt. Allerdings sind fast alle dieser Einteilungen, seitdem es die Wunschkennzeichen gibt, aufgehoben.
Andererseits frage ich mich, ob die Unterscheidungen bei den gleichbuchstabigen Kennzeichen für Landkreise und kreisfreie Städte noch überall aufrecht erhalten werden. Das scheint nicht mehr in allen Fällen so zu sein.
--Harry8 11:50, 25. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Jugoslawien?!?

Seit wann gibt es denn dieses Land noch? --LukeSZ 20:25, 18. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Erledigt! --Harry8 20:59, 18. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Kunststoffkennzeichen

Einmal steht im Text: seit März 2007 zugelassen; einmal: seit Ende 2007. --roboT 11:15, 23. Apr. 2008 (CEST)

Seit März 2007 ist richtig. --Willi P. 20:23, 31. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Wunschkennzeichen

Zitat "Die Zulassungsstellen behalten sich dabei das Recht vor, für bestimmte Kennzeichen (DO–OF in Dortmund, DON–AU im Landkreis Donau-Ries, EN–TE im Ennepe-Ruhr-Kreis, UN–NA im Kreis Unna, ES–EL im Landkreis Esslingen, PIR–NA im Landkreis Sächsische Schweiz, TÖL–Z oder TÖL–ZA – meist nur von Tölzern gewünscht – im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen etc.) höhere Gebühren zu verlangen."

Warum sollten für DO-OF und ES-EL höhere Gebühren verlangt werden? Der Sinn erschließt sich mir nicht ganz (ich sehe den nur eine Verwendung, wenn man jemand eins auswischen will) --roboT 13:46, 23. Apr. 2008 (CEST)

Sehe ich zum einen genauso, zum anderen gibts dafuer keinerlei Belege ! Im Artikel Wunschkennzeichen ist das entsprechend markiert - sollte hier unbedingt auch genacuh werden, oder Belege aufgebracht werden.
Wobei ich mir eine solche Regelung auch fast nicht vorstellen kann, da dies mit keinerlei Entsprechender Verordung/Paragraph vereinbar ist --Huff 19:52, 12. Jun. 2008 (CEST)

Wikilink f. Kongo

Bei der Tabelle, in welchen Ländern das rote Kennzeichen erlaubt ist, wird auf Kongo verlinkt, was aber eine BKL ist. Leider weiß ich nicht, welches Kongo denn nun gemeint ist, es wäre nett, wenn ein Eingeweihter den Link auf die BKL auflösen könnte. Besten Dank. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:58, 25. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Ausfuhrkennzeichen - 12 Monate?

Im Abschnitt über Ausfuhrkennzeichen wird behauptet, daß das Datum nur den Ablauf der Versicherung, nicht aber "die Gültigkeitsdauer der Kennzeichen und des zugehörigen Fahrzeugbriefes, die immer 12 Monate betragen" berührt. Ich halte diese Behauptung für falsch. Das Kennzeichen selber kann doch wohl nur in Zusammenhang mit einer Zulassung "gültig" sein, und §19 Absatz 1 Ziffer 2 sagt: "Die Zulassung ist auf die Dauer der nach Nummer 1 nachgewiesenen Haftpflichtversicherung, längstens auf ein Jahr, zu befristen". -- 80.139.10.56 20:37, 25. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Deine Formulierung stimmt, wenn das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen nach dem Ablauf in Deutschland am Strassenverkehr teilnimmt. Die Formulierung im Satz spricht aber davon, daß im Ausland diese Fahrzeug teilweise noch länger mit diesen Kennzeichen daran teilnehmen kann. Also stimmt die Formulierung meiner Ansicht schon. -Wolfgang Götz 19:16, 2. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

KFZ-Kennzeichen der ehemaligen DDR

Hallo, Also meinereiner würde doch meinen das man hier in diesem Artikel darüber informiert welche KFZ-Kennzeichen in der ehemaligen DDR gültig waren, und warum sie so benannt waren (Berlin war z.B. I) [KFZ-Kennzeichen der ehemaligen DDR]. Zusammen mit den durch die Wiedervereinigung ausgelaufenen Kennzeichen hier. Da die Städte dort dann in unser System eingepasst wurden, dadurch hat Berlin heute B und Rostock R und sofort. [derzeit gültige und abgelaufene Kennzeichen] (leider ohne die der DDR) Damit man auch ein bisschen die Geschichte sieht, oder gibt es das schon in einem anderen Artikel? --Max Steel 13:09, 16. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Schau mal hier: Liste_der_deutschen_Kfz-Kennzeichen_(historisch)#Die_Kennzeichen_in_der_DDR_von_1956.E2.80.931990 -Toshi. 19:50, 17. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Schwarzes Kennzeichen mit weisser Schrift

Habe kürzlich in Heidelberg ein Kennzeichen mit weisser Schrift auf schwarzem Grund gesehen, das mit FE-Schrift beschriftet war und eine Buchstaben-Zahlen-Kombination wie ein in Deutschland übliches Kennzeichen hatte, allerdings ohne EU-Balken und soweit ich sehen konnte ohne Plaketten. Das Unterscheidungszeichen lautete "EM". Woher kann dieses Kennzeichen kommen? 84.171.169.95 23:11, 17. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Würde spontan auf einen afrikanischen Staat tippen, die verwende mittlerweile auch FE-Schrift. Unter [17] findest eine Auswahl schwarzer Schilder, eines mit FE-Schrift ist leider nicht dabei. Evtl. ist es auch ein ausl. Militärschild, die sind meistens schwarz. -Toshi. 09:12, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Es handelt sich um ein deutsches Kennzeichen, das für in Deutschland stationierte Angehörige der niederländischen Streitkräfte ausgegeben wird. Kombination: AB 123 C, weiße FE-Schrift auf schwarzem Grund, ohne Balken und Plaketten.TheFlyingDutchman 10:06, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Solche Kennzeichen gibts (bzw. gabs) auch in Polen. --RalfRDOG 2008 04:31, 7. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Wunschkennzeichen vor 1994

Es gab wohl schon seit 1956 (oder etwas später) die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu erhalten, aber nicht für jedermann und nicht immer auf korrekte Art und Weise. --Harry8 16:39, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Denke ich auch, vor allem weil ich auf jeden Fall vor 1990, bestimmt aber schon deutlich früher, auch die angeblich nur als Wunschkennzeichen vergebenen S-EX gesehen hatte --Steffen - Disk 11:51, 13. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

BP-34

...siehe eingefügtes Bild... Ein VW-Bus gehört wohl eher in die vorherige Gruppe (Kleinbusse) und nicht zu den Geländewagen? --RalfRDOG 2008 04:30, 7. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Das erkennt man leider nicht auf dem Bild (ich zumindest nicht) aber VW-Busse gibt es auch in geländegängiger Ausführung, somit würde 34 schon richtig sein.--HolgerB 19:12, 7. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Kfz-Kennzeichen "BP" (alt)

Im Haupttext steht, dass Fahrzeuge der damaligen Deutschen Bundespost bis 1993 mit dem Kennzeichen "BP" versehen wurden. Welches Kennzeichen erhielten Postfahrzeuge, die 1994 zugelassen wurde? wenn ich mich recht entsinne, hatten diese auch noch "BP". Erst zum Stichtag 1. Januar 1995, mit der Privatisierung der Post und der Spaltung des einstigen Staatsbetriebs in Deutsche Telekom AG und Deutsche Post AG wurde auf Zivilkennzeichen umgestellt.

Nach der Privatisierung waren viele Postfahrzeuge mit der Buchstabenkennung "DP" (Deutsche Post) oder "DT" (Deutsche Telekom) nach dem Bindestrich zu sehen, inzwischen werden jedoch "unauffällige" Kennzeichen verwendet. Wobei im Raum Stuttgart die Postautos sehr häufig mit der Kennung "UY" nach dem Bindestrich unterwegs sind. --Holger 19:49, 14. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Holger, ich könnte mir vorstellen, dass die Kennzeichen auch noch 1994 auf den Fahrzeugen waren, nur wurden in dem Jahr vielleicht keine Neuanschaffungen mehr gemacht, bzw. gleich mit "normalen Kennzeichen" versehen. Leider liegen mir hierzu keine weiteren Informationen vor. Die meisten Kennzeichen für die Post und die Telekom werden wohl auch noch in Bonn herausgegeben, da ich oft auch "normale Dienstfahrzeuge" sehe die dann ein BN-PY oder ein -DT haben. Und wenn ich dann mal ein Fahrzeug auf dem Parkplatz sehe, dann steht auch meist in der Nummernschildhalterung: DeTeFleetService, oder Deutsche Post AG. Und nein ich bin nicht im Raum Bonn zuhause, sondern eher im Kfz-Raum AZ/MZ/WI/F. Gruß kandschwar 20:01, 14. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Gelbe Export-Kennzeichen für Frankreich (?)

Hallo, auf http://plaque.free.fr/eur/d/?path=./_TEMP_EXPORT/_YELLOW_FRANCE/ sind deutsche gelbe Kennzeichen für den Export nach Frankreich aufgelistet. Diese Kennzeichen entsprechen bis auf Farbe und Plaketten den alten DIN-Kennzeichen. Die Seite scheint mir sonst sehr glaubwürdig, ist von französischen Kennzeichensammlern erstellt worden und beinhalten viele weitere Bilder. Weiß jemand über diese gelben Kennzeichen genaueres? --80.128.85.223 19:01, 29. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Sind keine dt. Exportschilder, die hätten Siegel. Erklärungsversuch: französische Kennzeichen weisen keine Zulassung, sondern eine gültige Kfz-Versicherung nach. Man hat durch Export die alten dt. Kombinationen erhalten (für hinten ein passendes gelbes Kz. geprägt, auf den Bilder zu sehen), um so der franz. Kennzeichnungspflicht nachzukommen. Erst nach einer Übergangszeit (1 Jahr, 2 Jahre?) ist es nach franz. Recht notwendig, französische Standardkennzeichen zu haben. Angeblich fahren auch viele Autos mit deutschen Exportkennzeichen (die roten, gesiegelten) herum, haben jedoch vorne in der Windschutzscheibe eine gültige franz. Versicherung mit dem dt. Export-Kennzeichen als Identifikationsmerkmal hinterlegt (=alles legal und korrekt versichert). Ich bin nicht 100% sicher, aber man möge mich gerne verbessern. -Toshi. 19:19, 29. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Hallo, bin öfters in Frankreich und kann Deine Ausführungen bzgl. der vermeintlich abgelaufenen deutschen Exportkennzeichen bestätigen (Datum im roten Feld der deutschen Exportkennzeichen = Frist, bis wann das Kfz aus D verschwinden muss, Versicherung kann aber durch französischen Zusatzvertrag verlängert werden). Aber was sind die gelben dann für Nummernschilder? Ich glaube nach wie vor, dass die aus D sind. Ganz offensichtlich sind die meisten ja auch aus Saarbrücken. Und irgendwass muss da dran sein, dass die da soviele Bilder haben. Gibt es für Saarbrücken vielleicht aufgrund der Grenznähe eine Besonderheit bzgl. der Exportkennzeichen? --80.128.85.223 12:04, 30. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Sollten diese Kennzeichen in Rheinland-Pfalz in Grenznähe nicht zu bekommen sein, so kann es sich möglicherweise noch eine übrig gebliebene Besonderheit des Saarlands handeln, die noch aus der Zeit vor dem Beitritt des Saarlands zur BR Deutschland nach dem 2. Wk. stammt. Meiner Meinung nach wären ein Fahrzeug mit so einem Kennzeichen ein "gefundenes Fressen" für jede Polizeistreife z.B. in Bayern. Wolfgang Götz 21:06, 30. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Mir fällt auf, dass es nur DIN-Schilder sind und diese sogar ohne die früher gesperrten Buchstaben "BIGFOQ". Das lässt darauf schließen, dass, sollte es wirklich Sonderrregeln geben, dies mittlweile abgeschafft (seit > 10 Jahren) sein sollten. Oder gibts auch gelbe Schilder mit FE-Schrift? Von deutschen Behörden können die Schilder nicht sein, die sind alle ausnahmslos gesiegelt. Auf den Bildern ist nichts dementsprechendes zu erkennen. Es ist übrigens auch ein Passauer (und Kölner) Schild(er) abgebildet, dass passt dann nicht in die Saarland-Erklärung. Weit hergeholt: es könnte sich noch um Spaß- oder Souvenirschilder handeln, dafür werden aber zuviele dargestellt. -Toshi. 21:36, 30. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Ich habe auch Schilder mit FR und OG in Straßburg/Strasbourg gesehen. Das ist jetzt schon ein paar Jahre her. Ich habe mir damals gedacht und auch anderen gesagt, dass ich glaube, dass Deutsche, die nach Frankreich umsiedeln, für eine gewisse Übergangszeit (oder auf Dauer, da man anhand der französischen Kennzeichen das Alter eines Fahrzeugs erkennen kann, nicht aber, wenn aus dem Ausland stammende ältere Fahrzeuge ein neues aktuelles Kennzeichen bekämen) die deutsche Kennung beibehalten, nicht aber die deutschen Kennzeichenschilder. --Harry8 17:55, 1. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Hallo, also eine Rückfrage bei den Zulassungsstellen in Saarbrücken brachte nichts zutage. Auch ein Bekannter aus Straßburg konnte mir nicht weiterhelfen. Habe da aber was gefunden: http://www.licenseplatemania.com/landenframes/duitsland_fr.htm Beim vorletzten Bild (der schwarze Audi) gibt es da eine für mich plausible Erklärung. Ist also vom Prinzip das gleiche wie mit den "roten" deutschen Exportkennzeichen. Deutsche Behörden vergeben ja ein abgemeldetes Nummernschild ja für eine Weile nicht und vielleicht kann man sich dann auch wie bei den roten eine Versicherung in Frankreich kaufen!? Und da das Nummernschild beim Abmelden ja noch für den Rest des Tages gültig ist, verbleibt auch genug Zeit, das Auto nach Frankreich zu schaffen. --80.128.112.122 22:00, 12. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Solange das Fahrzeug nicht die Grenze von Frankreich erneut überschreitet, wäre das eine Erklärung. Ich frage mich bloss - falls es in Frankreich so etwas gibt - wie diese Fahrzeug im KFZ-Zentralregister erfasst sind. ++Wolfgang Götz 15:34, 21. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Kurzzeitkennzeichen

Also, da stimmt wohl einiges nicht. Habe Euroaufkleber und dafür keinen gelben Rand. Werde bei Zeiten mal ein Foto hochladen und mich etwas um diesen Absatz kümmern.--DonRolfo 12:34, 17. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

03-, 04-, 06- und 07-Kennzeichen

Wie viele Ziffern müssen 03-, 04-, 06- und 07-Kennzeichen mindestens haben? --88.78.8.19 11:46, 1. Nov. 2008 (CET)Beantworten

07 und 06 mindestens drei, also minimal 070 / 060 TheFlyingDutchman 18:41, 23. Jan. 2009 (CET)Beantworten
also
  • 06 0001 gibt es.
  • 07 50 gibt es.
  • 04 1 gibt es - auch in der Kombination als 04-001.
++Wolfgang Götz 13:25, 5. Feb. 2009 (CET)Beantworten

SU-BW

Das Kennzeichen SU-BW wird nicht, wie in diesem Artikel beschrieben von der Bundeswehr an den BW-Fuhrpark Service Fahrzeugen genutzt. Diese haben nach wie vor eine Y Nummer.

SU-BW tragen Fahrzeuge des BW Fuhrparkservice, die von der Firma BWI IT Gesellschaft angemietet werden zum Zweck der Abgrenzung zur Bundeswehr. Micha.S.

"Echte" Bundeswehrfahrzeuge werden wohl nie ein ziviles Kennzeichen erhalten. --Harry8 16:21, 2. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Behördenkennzeichen

Von der 2007 erfolgten Abschaffung der Behördenkennzeichen werden die Blöcke für den Konsularischen Bereich (900-999 bzw. 9000-9999) in Bayern immer noch wiederausgegeben ! Wie ist dazu der Infostand in den anderen Bundesländern ?? Wolfgang Götz 13:16, 5. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Fake?

Ich hab letztens im Internet eine runde gestöbert und einen Rally-Golf gefunden der ein deutsches Nummernschild hat. Das Problem ist nur, ich kann das Kennzeichen keinem Kreis oder keiner Behörde zuordnen. Ist das Nummernschild vielleicht ein Fake oder gibt es das wirklich und es ist ein Seltenes Exemplar???[18] --Vwwatcher 19:08, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Das ist ein reines Fantasieschild. --Willi P. 16:10, 26. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Sieht aber nicht gerade wie ein Fake aus: http://farm3.static.flickr.com/2034/2302703398_c5d527d4a7_o.jpg Außerdem hat es ein Kreisaufkleber von Niedersachen und ein TÜV-Stempel--Vwwatcher 19:08, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Hat sich erledigt. Hab vorhin gelesen, dass der Besitzter des Fahrzeuges in England wohnt und das er sich "German-Style Numberplates" gekauft hat.--Vwwatcher 19:08, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten

ABC YZ 9999

Gibt es Kennzeichen dieser Art, also mit neun Zeichen? Welches ist denn der größte Zulassungsbezirk mit dreistelligem Unterscheidungszeichen? --androl ☖☗ 00:51, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Solche Kennzeichen gibt es nicht. Es soll aber während der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland eine Ausnahme gegeben haben: VER WM 2006, aber ich nehme an: Das war nur so ein Gag.
Der größte dreibuchstabige Kennzeichenbezirk ist der Kreis Wesel (WES) mit mehr als 470.000 Einwohnern. Die Tatsache, dass der Kreis bei Kurzzeitkennzeichen in Schwierigkeiten geraten könnte (eine Stelle weniger, also nur bis zu 7 Stellen!), könnte mit zu der Überlegung geführt haben, etwa 2013 ein neues System einzuführen.
--Harry8 08:14, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Bist Du sicher, dass die Kurzzeitkennzeichen der Grund dafür sein sollen? Soviel ich weiß, ist vielmehr die geplante Umstellung auf Onlinezulassung und damit einhergehender Wegfall von Rennereien und Kosten bei An- und Ummeldung für die Bürger die Ursache. Kurzzeitkennzeichen gelten ohnehin nur 5 Tage und weden danach sofort wieder freigemacht und neu vergeben. Hier wird nichts eng! --Willi P. 14:25, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Pardon, nicht Kurzzeitkennzeichen, sondern Saisonkennzeichen.
Die Länder können seit September 2008 entscheiden, dass bei der Ummeldung im gleichen Land kein neues Kennzeichen notwendig wird. Ich glaube, kein Land hat bisher so entschieden, weiß es aber nicht so genau.
Warten wir mal ab, was für ein neues System auf uns zukommt. Wir werden ja sehen, ob man bei der zu erwartenden Änderung an uns Bürger gedacht hat und welche Kosteneinsparungen uns das wirklich bringt.
--Harry8 15:02, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Die Kennzeichenmitnahme innerhalb eines Bundeslandes wurde mit der Einführung der FZV (1. März 2007) grundsätzlich schon ermöglicht. Ursprünglich sollte diese zuerst in Schleswig-Holstein erprobt werden.
Die (sog.) Online-Zulassung soll aktuell u.a. in Bayern im Zulassungsbezirk der Stadt Ingolstadt erprobt werden.
++Wolfgang Götz 18:44, 2. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Alte und neue Kennzeichen

Der Satz Mit der FE-Schrift ist es nun möglich, für die laufende Kennzeichnung nach dem Orts-/Kreiskürzel die Buchstaben B, F, G, I, O und Q zu verwenden, die zuvor gesperrt waren. ist ja so nicht ganz korrekt, da es B/F/G ja schon seit 1992 gibt.

Es fehlt irgendwie eine klare Übersicht, wann was geändert wurde und welche Zwischenstufen oder Fehlproduktionen wie das abgebildete LA-DY-Schild existieren. Wurden denn zwischen 1994 und 2000 alte und neue Kennzeichen parallel ausgegeben? Wie ist das mit dem Bindestrich genau? Es gibt ja nicht nur FE-Kennzeichen mit, sondern auch DIN-Kennzeichen ohne Bindestrich. --androl ☖☗ 22:57, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

hier steht auch, dass es seit 1.7.95 die farbigen Landeswappen auf den Plaketten gibt. Aber dann steht da, die Plaketten "alter Art mit silberweißem Untergrund" dürften auf den Euro-Kennzeichen nicht verwendet werden. Welche sind damit gemeint? Es gibt genug Autos mit schwarz-weißem Landeswappen auf Euro-Kennzeichen. Noch früher gab es mal Plaketten mit Stadtwappen. Wann wurden die abgeschafft? --androl ☖☗ 23:20, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

Infos zu den Buchstaben findest du hier. --Harry8 19:57, 2. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
das kenn ich, danke. Neulich hab ich auch ein DIN-Kennzeichen mit neuer farbiger Plakette gesehen. Heißt das, dass da nach 1995 noch DIN-Kennzeichen ausgegeben wurden oder wurde da eher die Plakette erneuert, weil die alte kaputt war? --androl ☖☗ 14:28, 4. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Das ging alles durcheinander. FE-Kennzeichen mit alten Kreissiegeln, DIN-Kennzeichen mit den neuen Plaketten. Da kommt alles vor.
Eingeführt wurden die FE-Kennzeichen übrigens am 1. Januar 1994 in Berlin und Brandenburg. Am 15. September 1994 folgte Sachsen. (Andere geben hier ein anderes Datum an.) Diese Kennzeichen hatten alle einen Strich hinter dem Unterscheidungszeichen. --Harry8 16:02, 4. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Also: September 1991 konnte ich selber noch bei der Zulassung wählen, ob ich das Kennzeichen auf einem - teureren - "EU-Schild" oder dem - billigern - Schild ohne EU-Zeichen haben wollte. Seit ca. 1994 bekommt man nur noch die "EU-Schilder", wenn man ein neues Kennzeichen beantragt - ich glaube, daß es war ein bundesweiter einheitlicher Stichtag. Die alten Kennzeichen blieben gültig - solange man kein neuen Kennzeichen benötigt, jedoch braucht man bei Überschreitung der Bundesgrenze das zusätzliche "D"-Schild. ++Wolfgang Götz 18:53, 4. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Nein, der bundesweite Stichtag war erst - ich glaube - der 15. Januar 2001! Es gab ja auch noch lange viel Hickhack um das Länder-/Kreissiegel. Außerdem gab es eine doch recht lange Übergangsfrist. 1991 ist ein großer Irrtum! S. meinen Beitrag darüber! --Harry8 19:54, 4. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Die Buchstaben I, O und Q, die es ab dem 26. Mai 2000 gab (zunächst nur im Landkreis München, ab Juli 2000 in der gesamten Bundesrepublik), konnte man nur auf einem FE-Schild erhalten. --Harry8 20:22, 4. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Sorry Harry8. Euro-Kennzeichen sind definitiv ab 01.11.2000 Pflicht. Davor konnte man noch wählen. Eingeführt wurden die Eurobleche am 01.01.94 in Berlin und Brandenburg, ab Juli 1994 in Sachsen, jeweils als Option. Überall mit Trennstrich und kleinem Siegel von 35mm. Ab 15.01.95 gabs die Schilder bundesweit freiwillig ohne Trennstrich und auch noch mit kleinem Siegel. Ab Juli 1995 gab es die Schilder mit großem 45mm Landessiegel in Farbe. Auch sehr verbreiet auf DIN-Schildern. Am 31.10.2000 war mit dem wählen dann Schluss. --Willi P. 15:44, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Ich habe ja geschrieben: "Ich glaube". Das heißt: "Ich weiß es nicht genau." Aber die Daten des Benutzers Wolfgang Götz konnten nicht stimmen. --Harry8 15:49, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

"Aber die Daten des Benutzers Wolfgang Götz konnten nicht stimmen." - Das ist natürlich richtig. Ich bin mir hingegen sehr sicher. --Willi P. 15:54, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Danke für die Korrektur. Der Termin für die Verpflichtenden Wechsel war tatsächlich erst 2000. Jedoch hatte ich 1991 sicher noch eine Möglichkeit zwischen zwei verschiedenen Schildern zu wählen. ++Wolfgang Götz 20:11, 11. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Aber 1991 gab's die FE-Schilder noch nicht. Erst ab 1994 und da nur in Berlin und Brandenburg und später in Sachsen, in allen Fällen zunächst mit dem Strich hinter dem Unterscheidungszeichen. --Harry8 23:09, 11. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

? zu Behördenkennzeichen

Darf ich mal eine dumme Frage stellen? =) Kann jemand sagen wie 1.) die Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen die Vergabe mit Polizeikennzeichen handhaben und 2.) Bundesbehörden, die mit Stadtzulassungen unterwegs sind. Mir fallen da z.B. Netzagentur (Mainz) und BAG (Köln) ein. Könnte man ggf. auch in den Absatz einarbeiten. Danke+Gruß, --Paettchen 20:47, 15. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Darfst Du. Bei den Stadtstaaten gibts es keine Veränderungen, da die Behördenkennzeichen hier gleichzeitig auch die Landeskennungen sind, also gleichzusetzen mit NRW, BWL, BBL usw. Und diese trägt die Polizei nun in einigen de Bundesländer. Das BAG hab ich schon mit zivilen Kennzeichen gesehen, ich glaube mich zu erinnern, das es K-K **** war. Auch der Zoll fährt bei Neuzulassungen zivil. Je nach Ort meist mit einem *-Z (plus Zahl) oder *-ZO (plus Ziffer). --Willi P. 23:00, 15. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Danke, jetzt wo Du es sagst, ist mir ein paar Zeilen tiefer die Tabelle mit den Kennzeichen der Landesverwaltungen ins Gesicht gesprungen, wo auch B, HH, und HB aufgeführt sind - tja, wer lesen kann, ist im Vorteil und wer scrollt hat mehr vom Leben :o) --Paettchen 21:59, 17. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer

Bitte nicht das Unterscheidungszeichen mit der Erkennungsnummer verwechseln. Das Unterscheidungszeichen kann bis zu drei Buchstaben enthalten, die Erkennungsnummer höchstens zwei. -- Harry8 17:57, 26. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Selten werden nur die Gruppen a und d genutzt

Dieser Satz stimmt so nicht! Allen Landkreisen der ehemaligen DDR (mit der Ausnahme Leipzig) wurden 1991 die Gruppen a und d zugewiesen, wenn es gleichzeitig Stadtkreise mit dem gleichen Unterscheidungszeichen gab: BRB, C, CB, DD, EF, EH, G, GR, HST, HY, J, NB, P, PL, SHL, SN, WE, Z. Allerdings zugegeben: Diese Aufteilungen sind nach Kreisgebietsreformen entfallen. -- Harry8 22:47, 17. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Behördenkennzeichen: Versicherungspflicht?

Bisher unterlagen die Fahrzeuge mit Behördenkennzeichen nicht der Versicherungspflicht (s. auch Dienstwagen von Ulla Schmidt). Unterliegen jetzt zumindest die Fahrzeuge mit der allgemein üblichen Zulassung (mit Buchstaben nach dem Unterscheidungszeichen) der Versicherungspflicht? Wer weiß etwas darüber? Harry8 12:18, 1. Sep. 2009 (CEST)Beantworten


Behördenfahrzeuge sind weiterhin versicherungsfrei. Von der Zulassung sind Behördenfahrzeuge identisch mit Fahrzeugen sonstiger juristischer Personen. Sie benötigen nur keine Versicherung im üblichen Sinne (eine haftpflichtversciherung besteht über die zuständige juriostische Person) und nehmen nicht am Kfz-Steuer-Einzugslastschriftverfahren teil. Mit einer jüngeren Regelung dürfen nur noch Fahrzeuge der Landes- und Bundesbehörden nach dem Unterscheidungskennzeichen ein Behördenkennzeichen mit 02xxx führen. Fahrzeuge Kommunaler Behörden (Gemeinden, Märkte, Städte, Landkreise und Bezirke) dürffen nur noch die „üblichen“ Kennzeichen führen, nach dem Unterscheidungszeichen ein bis zwei Buchstaben und ein bis vier Ziffern. Neto 17:25, 14. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

“KRW” mit Hamburger Zulassungsplakette

Ich habe neulich in Pennsylvania einen Pkw gesehen, der hinten das normale Kennzeichen Pennsylvanias trug, vorn aber ein augenscheinlich völlig normales deutsches Kennzeichen. An sich ist das nicht verwunderlich, da in Pennsylvania zugelassene Kfz nur hinten amtliche Kennzeichen des Landes tragen und viele Fahrzeughalter das vordere Kennzeichen eines aus einem anderen Bundesstaat oder dem Ausland eingeführten Fahrzeug einfach dran lassen. Besonders war in diesem Fall nur die Kombination aus Unterscheidungszeichen ("KRW") und Zulassungsplakette ("Freie und Hansestadt Hamburg"). Kennzeichen und Plakette sahen original aus: das Kennzeichen in normaler Größe trug das EU-Symbol mit dem darunter stehenden weißen "D", Buchstaben und Ziffern waren in FE-Schrift. Allerdings fehlte eine AU- oder HU-Plakette. Wer weiß, was diese Kombination ("KRW" und Hamburg) bedeutet? --ThorstenNY 21:42, 13. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Da bin ich vielleicht fündig geworden:
Es gibt eine Firma KRW Kirk Rumland Werbung & Werbliches in Hamburg-Lokstedt, Osterfeldstr. 56 A. Damit könnte das nicht offizielle Kennzeichen zu tun haben. Harry8 23:58, 13. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Kennzeichen an Kupplungsträger

Hallo allerseits. Ich vermisse im Artikel eine Aussage zu den Vorschriften zum Anbringen eines Kennzeichens an einem Anhängerkupplungsträger (Fahrradträger). Dass dort ein dem KFZ entsprechendes Kennzeichen nötig ist, ist klar. Es ist aber unklar:

  1. ob man das Heckkennzeichen des KFZ abmontieren und statt dessen am Träger befestigen darf
  2. ob das Kennzeichen am Träger bestimmten Gestaltungsvorschriften entsprechen muss oder ein selbst gebasteltes ausreichend ist.

Ich möchte anregen, dass ein Experte diese Information im Artikel nachträgt und/oder einen Nachweislink implementiert. Der rechte Ort scheint der Abschnitt Anbringung am Fahrzeug zu sein, wo auch schon erwähnt wird, dass solche Anbauten das Kennzeichen des KFZ nicht verdecken dürfen. Dort habe ich jetzt auch die grundsätzliche Vorschrift über die Kennzeichnung von solchen Anhängern ergänzt. Gruß und Dank --Arjeh 13:35, 15. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Wenn der Fahrradträger abnehmbar ist (übliche Lösung), dann ist das Kennzeichen hinten am Fahrradträger "zu wiederholen". Es trägt keine Plaketten. (§ 10 Abs. 9 FZV) Das originale Kennzeichen bleibt am Fahrzeug und ist weiterhin das amtliche Kennzeichen. --Kettenkrad 16:04, 19. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Kurzzeitkennzeichen

Dass Kurzzeitkennzeichen in Eu-Mitgliedstaaten anzuerkennen sind, ist sehr umstritten. --- Ich bin Sachbearbeiter in einer Zulassungsbehörde und habe das Thema schon öfters mit meinen Behördenleitern diskutiert. Zurzeit wird ein neuer Behördenleiter abgelernt, der dementsptrechend auch gerade alle möglichen Fortbildungen und Behördenbesprechungen mitmacht, und die einhellige Meinung der bayerischen Zulasssungsbehörden ist, dass Kurzzeitkennzeichen im Ausland nicht gelten. Neto 11:06, 24. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um ein (schwarzes) Kurzzeitkennzeichen oder ein rotes 06-er Händlerkennzeichen handelt. Hintergrund ist der, dass der "Fahrzeugschein" vom roten Händlerkennzeichen vom Halter selbst ausgefüllt wird (Scheineheft). Das akzeptieren manche Länder nicht. Das schwarze Kurzzeitkennzeichen hat üblicherweise einen roten Schein, in welchem die Daten vom Amt eingetragen werden. Das müßten auch andere Länder akzeptieren.
International anerkannt werden eben nur Zulassungspapiere, die von einem Amt erstellt wurden.
--Kettenkrad 15:50, 19. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Polizeikennzeichen für Motorräder

Die neu zugelassenen Motorräder der nordrhein-westfälischen Polizei tragen Kennzeichen nach dem Muster „NRW 5-XXX“. Ich weiß nicht, ob die Motorräder früher Kennzeichen nach dem Muster „NRW 4-XXX“ zugewiesen bekommen haben. Die anderen Polizeifahrzeuge haben bisher Kennzeichen nach dem Muster „NRW 4-XXXX“. Harry8 19:43, 9. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

"kleine" Kennzeichen

Hallo, in diesem wirklich umfassenden und gut strukturierten (vom Polizei-Kennzeichen-Bereich abgesehen) Artikel fehlt ein Kennzeichen-Typ komplett: Der mit kleinerer Schrift und kleinerem Schildmaß - es wird verwendet bei 80er Motorrädern und teilweise bei Autos (meist US-Importe). -- J.B. 22:49, 9. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Im Artikel steht: Für die verkleinerten Kennzeichen (ausschließlich zweizeilig) gilt das Maß 255 mm breit und 130 mm hoch. Das ist dir vielleicht zu wenig? Harry8 01:02, 10. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Ja, jetzt habe ich es auch gesehen - ist mir in der Tat zu wenig, hier fehlt z.B. ein Foto. Vor allem aber gehen hier zwei Dinge durcheinander: Kürzere einzeilige Kennzeichen (auf normalen Schildern, möglich durch eine geringe Gesamt-Zeichenzahl) und eben die kleinen zweizeiligen mit der auch kleineren Schrift. Ich jedenfalls verstehe den Abschnitt nicht. Und noch weniger verstehe ich das mit den Motorradfahrern (dabei fahre ich selbst Mopped). Wollen die nun angeblich die 80'er Kennzeichen, oder doch die großen zweizeiligen?? -- J.B. 19:47, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

FR

Neben der Tatsache, dass bei FR zwischen der kreisfreien Stadt und dem Landkreis (noch?) unterschieden wird, stimmt die dort aufgeführte Einteilung nicht, wenn man das Wort immer hinzufügt. Harry8 09:31, 2. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Missbrauch der Vorlage:Taste

Könnt ihr euch bitte eine eigene Vorlage basteln, anstatt für Kennzeichenbeispiele die Vorlage:Taste zu missbrauchen? zur Motivation: So eine Vorlage darf dann gerne etwas abgerundeten Ecken haben, verschiedene Text- und Hintergrundfarben, Euro-Banderole und allem Pipapo. Oder Farbschema automagisch angepasst an das Länderkürzel! Ich sehe schon, da kann sich ein Vorlagenprogrammierer mal so richtig austoben! :-) --RokerHRO 12:14, 27. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Nur mal so zum Verständnis: In wiefern wird hier eine Vorlage "missbraucht"? --Detlef ‹ Emmridet 21:57, 30. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Der Zweck der Vorlage steht doch auf der Vorlagenseite: "Dieser Textbaustein soll Tastatureingaben veranschaulichen." Er wird auf grafischen Browsern derzeit wie eine Tastenkappe dargestellt, sofern man kein Benutzer-CSS hat, das etwas anderes festlegt. Es ist denkbar und vorgesehen, dass nichtgrafische Browser (z.B. Screenreader) über CSS statt des Rahmens einen eigenen Text ausgeben, der dem blinden oder sehbehinderten Leser klarmacht, dass hier ein Tastatur-Kürzel gemeint ist.
Das Markup im Wiki-Quelltext sollte sich an der Bedeutung des markierten/ausgezeichneten Textteils orientieren (=logische Formatierung: "Was ist mit dieser Markierung gemeint?", "Was bedeutet der markierte/ausgezeichnete Text?") und nicht am Aussehen (=physische Formatierung: "Wie soll es dargestellt werden?"). Wiki-Vorlagen sind ein prima Mittel, einen Textteil logisch zu formatieren. Eine Vorlage, die (zumindest auf einem Teil der Browser) etwas erzeugt, das in etwa so aussieht, wie das, was man darstellen will, aber etwas ganz anderes bedeutet, ist darum äußerst unschön. --RokerHRO 22:59, 30. Nov. 2009 (CET)Beantworten

AU-Plaketten - Änderung zum 01.01.2010

Nach meinen Kenntnisstand brauchen Fahrzeug mit Erstzulassungsdatum ab 01.01.2010 keine besondere AU-Plakette mehr - aber Fahrzeug mit Erstzulassungsdatum vor dem 01.01.2010 bekommen auch weiterhin noch AU-Plaketten. Wie paßt das mit dem Artikel, daß die AU-Plakette entfernt wird - aber noch ausgegeben wird ?? ++Wolfgang Götz 16:06, 4. Dez. 2009 (CET)Beantworten

1. Zusammenlegung von Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU). Kernpunkt der Verordnung ist die stufenweise Zusammenlegung der HU und AU zu einer Untersuchung. Ab dem 1. Januar 2010 gibt es keine eigenständige Abgasuntersuchung (AU) mehr, der bisher maßgebliche § 47a StVZO entfällt zum 31. Dezember 2009. Die an ihre Stelle tretende Umweltverträglichkeitsprüfung ist Bestandteil der Hauptuntersuchung (gem. § 29 Abs. 14 StVZO). Sie beinhaltet jedoch bei alten Fahrzeugen ohne On-Board-Diagnose-Gerät (OBD) weiterhin die Abgasmessung und deren Bewertung.
Bis 31. Dezember 2009 werden für die Verkehrsüberwachung noch AU-Plaketten angebracht. Ab dem 1. Januar 2010 entfallen diese, es gibt dann nur noch die HU-Plaketten. Noch vorhandene AU-Plaketten werden dann durch die Prüfstellen bei der nächsten Befassung mit dem Fahrzeug entfernt bzw. mit sogenannten "Reparaturplaketten" überklebt. Im Falle einer Vorgangsbearbeitung durch die Zulassungsbehörde, wird die AU-Plakette nicht entfernt. Ab dem 1. Januar 2010 stellt eine abgelaufene AU-Plakette keine Ordnungswidrigkeit mehr dar und wird demzufolge auch nicht mehr durch Polizei- und Ordnungsbehörden geahndet. Die AU-Plaketten werden spätestens nach dem 31. Dezember 2012 (an PKW) aus dem Straßenbild verschwinden.
Obwohl seit 2006 entsprechend der StVZO Anlage VIII Pkt. 3.1.1.1 die Angleichung der AU-/HU-Prüffristen vorgeschrieben ist, gibt es in der Praxis noch Abweichungen bei ca. 5% des Fahrzeugbestandes. In Thüringen wurde diesbezüglich geregelt, dass die bisherige kürzere oder längere AU-Laufzeit an die nächste HU-Frist angeglichen wird. Generell ist dann die zur HU vorzunehmende Umweltverträglichkeitsprüfung ausreichend bzw. notwendig. Von hier.
N24 schreibt dazu in einen seiner Artikel auf der Webseite folgendes dazu. Die letzten ausgegebenen AU-Plaketten sind grün und datieren auf das Jahr 2012. 2010 und 2011 sind die Sechsecke übrigens braun beziehungsweise rosafarbig. Ab dem nächsten Jahr werden abgelaufene Plaketten bei der HU entfernt. Damit dies nicht mit optisch unschönen Beschädigungen auf dem vorderen Fahrzeugkennzeichen einhergeht, wird eine Blankoplakette in weißer Farbe aufgeklebt. Übrigens: Selbst für den Fall, dass ein Autofahrer über den Jahreswechsel seinen 2009er-TÜV-Termin versäumt, gibt es für ihn keinen neuen AU-Aufkleber.--Sonaz 16:14, 4. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Artikelumfang

"Diese Seite ist 93 kB groß." (bei 30 ist glaube ich die idealisierte Grenze). Vielleicht kann ich mal hier anregen, dass man ein paar Themen extrahiert, damit dieser Artikel nicht mehr so umfangreich ist. --Dijonsenf 13:44, 6. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Zwitterkennzeichen DIN/FE in Euroform

Hallo,

mir ist aufgefallen dass insbesondere Berliner Kennzeichen sehr oft eine Zwitterform also Eurokennzeichen mit DIN Schrift _UND_ dem Trennstrich, also z.B. Eurokennzeichen B-EM 1231 haben. Gibt es hierzu irgendein Schema ? Muenchner Kennzeichen sehe ich z.B. nie mit dieser speziellen Form.

Gruss. (nicht signierter Beitrag von 93.104.94.183 (Diskussion | Beiträge) 00:42, 5. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Das waren die ersten FE-Kennzeichen, die 1994 zunächst nur in Berlin und Brandenburg, später auch in Sachsen optativ eingeführt wurden. Als die FE-Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet (zunächst auch optativ) eingeführt wurden, ließ man den Strich weg, zumal man Platz für das neue Landessiegel brauchte. Außerhalb der drei Länder kann es diese Kennzeichen mit Strich also nicht geben. Harry8 06:44, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Steht doch schon im Artikel:
Bei den alten DIN-Kennzeichen findet man zwischen den beiden Plaketten einen Bindestrich, der das Unterscheidungskennzeichen und die Erkennungsnummer voneinander trennt. Aufgrund der neuen Zulassungsplaketten, die größer sind als die alten, reichte der Platz nicht mehr aus, um den Bindestrich darzustellen. Jedoch gab es während der Erprobungsphase der Euro-Kennzeichen in Berlin, Brandenburg und Sachsen Kennzeichen, die diesen Bindestrich trugen.
War wohl zu versteckt, oder? Interessant wär aber dennoch mal ein Foto eines solchen Kennzeichens. Insbesondere, da es verschiedene "Strichvarianten" gibt: Den relativ kurzen Strich der DIN-Schrift und den recht langen Strich, der auch bei BP-Kennzeichen u.a. verwendet wird. --RokerHRO 08:14, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Gerichtsentscheidung zu "STA-SI"?

Hallo! Es heißt im Text: "Die dadurch entstehende Kombination STA-SI (Abkürzung für das Ministerium für Staatssicherheit) wird nicht gern gesehen. Allerdings hatte die Klage einer aus der DDR stammenden Bürgerin im Einzelverfahren Erfolg." Eine Fundstelle für diese Gerichtsentscheidung würde mich sehr interessieren... weiß da jemand genaueres?

Danke!-- 88.69.185.177 14:13, 22. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Bei uns gab's bis vor kurzem tatsächlich auch noch ein aus Starnberg zugezogenes Ehepaar, welches STA-SI auf dem Auto hatte. Inzwischen wurde das Fahrzeug auf das hier verwendete Kennzeichen umgemeldet. --H.A. 09:42, 21. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Kfz-Kennzeichen aus Potsdam mit drei Buchstaben in der Erkennungsnummer?

Die Frage könnte auch bei WP:AU angesiedelt sein, ich fange mal hier an. Durch Zufall bin ich auf folgende Seite gestoßen: Die kreativsten Kennzeichen Deutschlands mit einem Foto des Potsdamer Autokennzeichens „P AAR 2“. Ist das ein Fake oder gibt es tatsächlich (in Potsdam) Erkennungsnummern mit drei Buchstaben? Gerald SchirmerPower 19:50, 29. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Ich habe diesen Diskussionsbeitrag hierhin kopiert. Zunächst habe ich die diesbezügliche Änderung im Artikel gestrichen, da ich glaube, dass es sich um einen Fake handelt. Harry8 06:19, 30. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Gültig wäre (aktuell) nur die Schreibweise PA-AR 2 in Deutschland. Wolfgang Götz 00:40, 23. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Fehlendes D: Strafe in den Niederlanden

Es kann sich wohl nur um den Irrtum eines Polizisten handeln, wenn jemand wegen des fehlenden ovalförmigen D-Aufklebers trotz des vorhandenen Eurokennzeichens mit D-Feld in den Niederlanden eine Strafe zahlen musste. Harry8 09:30, 7. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Ah, der Artikel wurde gerade geändert. Harry8 09:32, 7. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Ja weil das Blödsinn ist. Ich war schon mehrmals für meine Firma in den Niederlanden und wurde dort auch schon mehrfach durch die Polizei kontrolliert. Bis jetzt hab ich noch nie deswegen zahlen müssen bzw gab es eine Ermahnung. Genauso dürfen die Holländer bei uns auch ohne Nationalitätszeichen] fahren wenn sie das Euro-Kennzeichen haben.--Sonaz 09:55, 7. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Abmessungen

Hi, in Deutschland ist doch immer alles geregelt. Ich finde aber nirgends mehr einen Hinweis auf Abmessungen (Seitenränder, Positionen der Stempel, etc.) Ich weiß nur vom Motorradnummernschild, dass es 180mm < Breite < 280mm sein muss und immer 200mm hoch ist.

Müßte sowas nicht hier auch noch hin? Jedenfalls für ein Standardnummernschild? Kann das jemand ergänzen, oder einen Link eintragen, damit man es findet?

Danke Michael aus Siegen (nicht signierter Beitrag von 217.236.191.150 (Diskussion | Beiträge) 21:08, 1. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)#Abmessungen. --RokerHRO 21:34, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Rote 07- Nummer

Mich würde die rechtliche Grundlage für die hier aufgeführte "Kleinserien"-Regelung interesieren ... ich finde keine belastbare Quelle hierfür:



Zitat: „Rote Nummern“ mit der Folgenummer „07“ können auch an Privatleute ausgegeben werden, jedoch ausschließlich für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, oder, falls jünger, einer Kleinserie (ca. < 500 jemals gebaute Fahrzeuge) zugehören.


Die für mich zuständige KFZ-Zulassungsstelle sagt: gibt es nicht - das muss aber ja noch nicht's heisen!

--84.156.54.128 18:59, 13. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Also in der Begriffsbestimmung der FZV in § 2 Nr. 22 ist der Begriff nicht mehr aufgeführt siehe HTML-Version auf Juris.de - ich vermute mal, dass die Formulierung noch aus der vor 1. März 2007 stammenden Grundlage stammt. Wolfgang Götz 23:25, 13. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Mitnahme eines Kfz-Kennzeichens innerhalb eines Bundeslands

Ist die Regelung in Schleswig-Holstein in Kraft getreten? Dies geht aus dem Text nicht hervor, das sollte dringend überarbeitet werden. Bei uns in Baden-Württemberg ist auch seit kurzem beim Umzug innerhalb vom "Ländle" die Mitnahme des Kfz-Kennzeichens gestattet, zumindest hatte dies die Stuttgarter Zeitung so berichtet. --H.A. 09:44, 21. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Der Referenzartikel scheint eine Tatsache geworden zu sein. Wolfgang Götz 00:45, 23. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Sachsen wird voraussichtlich ab dem 1. Juli 2010 die Mitnahme des Kennzeichens bei einem Umzug in einen anderen sächsischen Landkreis gestatten. dnn-online Meldung dazu Harry8 11:31, 5. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Y für Bundeswehr

Ich habe die Jungs (und Mädels) in grün mal angeschrieben und folgende Antwort bekommen:

"Das Y-Kennzeichen ist das amtliche Kennzeichen für zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge der Bundeswehr. Während für den zivilen Bereich das Kennzeichen aus dem Unterscheidungszeichen mit bis zu drei Buchstaben für den Landkreis/Verwaltungsbezirk und aus der Erkennungsnummer mit Buchstaben und Zahlen besteht, werden Fahrzeuge der Bundeswehr mit dem Unterscheidungszeichen Y sowie mit einer bis zu sechs Stellen enthaltenden Zahl als Erkennungsnummer gekennzeichnet. Bei der damaligen Festlegung des Buchstabens für das Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundeswehr kamen nur solche in Betracht, die bisher weder für Landkreise/Verwaltungsbezirke oder andere Bundes- und Landesorgane, den Bundesgrenzschutz, die Bundes-, Wasser- und Schiffahrtsverwaltung, das Diplomatische Korps sowie bevorrechtigte internationale Organisationen vergeben waren und auch in Zukunft nicht als solche gebraucht werden würden. Allein der Buchstabe Y erfüllte alle diese Voraussetzungen und wurde somit als Unterscheidungszeichen auf amtlichen Kennzeichen für Dienstfahrzeuge der Bundeswehr eingeführt. Zusätzlich enthält dieses amtliche Kennzeichen neben einem Dienststempelabdruck "Zulassungsstelle Bundeswehr" ein nationales Unterscheidungssymbol. Links neben dem Buchstabe Y sind die Nationalfarben (Schwarz-Rot-Gold) in waagerechten Streifen untereinander angebracht.
Daneben findet man im NATO-Bereich auch das Kürzel X für Fahrzeuge der Bundeswehr."

-- 77.186.70.197 18:06, 14. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Wiederholungskennzeichen

Die Thematik fehlt noch. Bitte einarbeiten, danke --Matt1971 13:06, 16. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ich bin mir nicht sicher, ob man dieses Thema hier behandeln sollte, weil es sich bei dieser Art von Kennzeichen um kein offizielles (sprich: gesiegeltes) Kennzeichen handelt. --Detlef Emmridet 13:20, 16. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

07er Kennzeichen ("Rote Nummer") für Kleinserien?

Im Artikel heisst es: „Rote Nummern“ mit der Folgenummer „07“ können auch an Privatleute ausgegeben werden, jedoch ausschließlich für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, oder, falls jünger, einer Kleinserie (ca. < 500 jemals gebaute Fahrzeuge) zugehören. Woher stammt diese Information? Ich kann keinen entspr. Gesetzestext o. Verordnung finden.

-- 94.221.120.147 13:05, 1. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Siehe dazu auch Diskussion:Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)/Archiv/2010#Rote 07- Nummer Wolfgang Götz 00:43, 2. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Besondere Zulassungsbezirke

Der Artikel geht - korrekterweise - unter den besonderen Zulassungsbezirken auf die Fälle ein, in denen verschiedene Kennzeichen (z.B. HU und MKK) ausgegeben werden. Allerdings vermisse ich eine Aussage über die Fälle, in denen das umgekehrt passiert, dass also ein identischer Code für unterschiedliche Kreise bzw. kreisfreie Städte verwendet wird (beispielsweise MZ für Stadt Mainz und Landkreis Mainz-Bingen, DA für Stadt Darmstadt und Kreis Darmstadt-Dieburg). Ist das Absicht oder schlicht übersehen? --Hmwpriv 10:55, 27. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Die von dir erwähnten sind keine Besonderen Zulassungsbezirke siehe auch z.B. M = Stadt München und Landkreis München Wolfgang Götz 19:26, 8. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Kennzeichen der Polizei in Bayern

Nach der Reform der Polizeiorganisation in Bayern (vgl. http://www.polizei.bayern.de/wir/organisation/index.html/6093) werden z. B. die Fahrzeuge der Polizeidirektion Oberbayern Süd mit dem Kennzeichen RO für Rosenheim angemeldet. Eine Konkretisierung des Artikels (Kfz-Kennzeichen) wäre wünschenswert.

In diesem Sinne. (nicht signierter Beitrag von Rafael61715 (Diskussion | Beiträge) 12:24, 22. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Polizeikennzeichen in Bayern

Nach der Reform der Polizeiorganisation in Bayern (vgl. http://www.polizei.bayern.de/wir/organisation/index.html/6093) werden z. B. die Fahrzeuge der Polizeidirektion Oberbayern Süd mit dem Kennzeichen RO für Rosenheim angemeldet. Eine Konkretisierung des Artikels (Kfz-Kennzeichen) wäre wünschenswert. --95.90.202.124 14:59, 22. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

PD München lässt die Fahrzeuge bei Stadt München zu. Wo werden die anderen zugelassen ?? ++Wolfgang Götz 18:28, 29. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Leichtkrafträder

Zitat aus dem Artikel Kraftfahrzeugsteuer (Deutschland): "Leichtkrafträder mit nicht mehr als 11 kW und nicht mehr als 125 cm³ sind von der Besteuerung und vom Zulassungsverfahren befreit".

Diese Fahrzeuge laufen in der Regel etwa 80 Km/h und damit deutlich schneller als 45 Km/h.

Frage: Benötigt ein solches/er Steuerbefreites Moped/Mokick/Roller ein Amtliches Zulassungs-Kennzeichen, und muß regelmäßig beim TÜV vorgeführt werden? Oder reicht das jährlich zu wechselnde Versicherungskennzeichen, das meines wissens eigentlich nur Fahrzeuge bis 45 Km/h gilt?

Mit freundlichen Grüßen--Der Förster 19:38, 7. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

a) Ob ein Fahrzeug nach § 1 FZV ein Versicherungskennzeichen nach § 26 FZV oder ein Amtliches Kennzeichen benötigt ist in § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d mit f FZV i.V.m § 4 Abs. 3 FZV geregelt. Welches Leichtkraftrad mit den oben genannten Voraussetzungen unter dem dort genannten Begriff der
  • zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder bzw.
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
fällt, ist aufgrund der Einordnung der in den Papieren eingetragenen Fahrzeugklasse und -aufbauart bzw. des (bei Fahrzeugen mit Papieren vor 1. Oktober 2005) Fahrzeugartenschlüssel im Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern, das vom Kraftfahrtbundesamt kostenpflichtig erworben werden kann, feststellbar. Für die Zuordnung ist die amtlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit, die auch in den Papieren eingetragen ist, mit entscheidend.
b) Die Verpflichtung zur Vorführung eines Fahrzeugs für die Hauptuntersuchung (umgs. TÜV) ist in § 29 STVZO und in der Anlage VIII zu § 29 STVZO geregelt. Ob bei der Vorführung für die Hauptuntersuchung auch eine Abgasuntersuchung (umgs. AU) durchgeführt wird, hängt von der Regelung in § 47a STVZO ab.
Ich hoffe, dass das a bisserl weiterhilft. Wolfgang Götz 16:08, 4. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Buchstabenkombination SD

Die Buchstabenkombination SD (Sicherheitsdienst) ist vor allem bei den westlichen Nachbarn sehr verpönt und ruft bei der dortigen Bevölkerung zumindest großes Unbehagen hervor. In den Niederlanden wird sie nicht ausgegeben. In Deutschland gibt es immer mehr Zulassungsbezirke, die SD nicht emittieren. Allerdings kenne ich keine genauen Zahlen. Um das mögliche Unterscheidungszeichen SD für Stade hat es bereits 1956 viel Aufregung gegeben. Harry8 16:14, 11. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Rote Kennzeichen 07

zu Diskussion:Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)/Archiv/2010#07er Kennzeichen ("Rote Nummer") für Kleinserien?

Also in der Fassung des § 23 STVG, die am 1. April 2006 galt, und in der Fassung, die bis 28. Februar 2007 galt, ist eine Zuteilung von Roten Oldtimerdauerkennzeichen für Kleinserien nicht erwähnt. siehe buzer.de Möglicherweise stammt die im Artikel noch erwähnte Formulierung aus einer älteren Version des StVG. Hierzu müßte jemand mal die Veröffentlichungen unter www.bgbl.de zum Thema Fahrzeugregisterverordung (FRV), StVZO und StVG prüfen. Wolfgang Götz 02:04, 28. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

8 oder 9 Stellen

Aufbau [Bearbeiten]

Die heutigen Kfz-Kennzeichen in Deutschland sind als Euro-Kennzeichen ausgeführt. Sie bestehen aus zwei Teilen:

   dem Unterscheidungszeichen aus bis zu drei Buchstaben,
   der Erkennungsnummer aus einem oder zwei Buchstaben sowie bis zu vier Ziffern.

Zusammen sind es maximal acht Zeichen. Zwischen dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer befindet sich Platz für die Prüfplaketten und das Siegel der Zulassungsbehörde.

Sollten es nicht 9 Zeichen maximal sein? (nicht signierter Beitrag von 213.61.92.126 (Diskussion) 4. Oktober 2010, 14:18 Uhr)

Nein, wieso sollten? Bei Unterscheidungskennzeiczhen mit 3 Buchstaben werden maximal Erkennungsnummern mit 5 Zeichen vergeben, z.B. "1 Buchstabe und 4 Ziffern" oder "2 Buchstaben und 3 Ziffern". Bei Saisonkennzeichen sind es max. 7 Zeichen, da die Saisonkennzeichnung am rechten Rand etwa den Platz eines Zeichens beansprucht. --RokerHRO 15:14, 4. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Mit der 9. Stelle ist der "-" gemeint, der auf den Nicht-Euro-Kennzeichen noch droben ist. Wolfgang Götz 22:07, 4. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
BTW: Auch Zulassungstellen mit 3-Stelligen-Verwaltungsbezirke könnten Kennzeichen mit 2 Buchstaben und 4 Ziffern ausgeben. Dann wären es 9 Stellen. Wolfgang Götz 00:49, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Kfz-Kennzeichen mit neun Stellen gibt es bisher in Deutschland nicht. Die einzige Ausnahme bildete mal das Kennzeichen VER WM 2006, die anlässlich der Fußball-WM 2006 ausgegeben wurde (mehr als Gag). Harry8 06:20, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Prüfplaketten ASU

Hallo,

der Abschnitt Prüfplaketten bezüglich auf ASU ist etwas unglücklich geschrieben. Wäre es möglich dies umzuschreiben. (mir fällt dazu keine guter Text ein!) Danke!

Im ersten Abschnitt sind die ASU Plaketten noch vorhanden ... Nach dem Unterscheidungszeichen befindet sich oben auf dem vorderen Kennzeichen auslaufend die sechseckige Plakette der nächsten Abgasuntersuchung (AU) ...

Im Abschnitt 4 wurden diese abgelöst durch gemeinsame HU und ASU Untersuchung.

-- Woelle ffm 11:47, 13. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Dienstsiegel

Normalerweise steht doch auf dem Dienstsiegel immer der Name des Bezirks oder die Kreisstadt, also "Landkreis XY", "Stadt XY", "Der Landrat des Kreises...", etc. Ich habe ein Auto mit OS-Kennzeichen (Landkreis Osnabrück) gesehen mit Dienstsiegel "Stadt Melle". Wie kann das sein? Hat Melle Sonderrechte bezüglich Kfz-Kennzeichen? Kommt das sonst noch wo vor? --androl ☖☗ 15:07, 26. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Ich habe auf der Diskussionsseite von Melle einmal nachgefragt und diese Antwort von Tebdi erhalten:
Ja, das gibt es definitiv und auch in anderen Städten/Gemeinden (zumindest Bramsche, Georgsmarienhütte und Wallenhorst). Warum das so ist, frage ich mich auch schon lange. Die genannten Orte haben alle eigene Zulassungsstellen, aber davon gibt es in anderen Kreisen auch mehrere und woanders ist mir so etwas noch nicht aufgefallen. Die rechtliche Grundlage würde mich auch interessieren. --Tebdi (talk) 21:04, 3. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
eingefügt von Harry8 22:11, 3. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Die folgenden Zeilen habe ich dieser Website entnommen.
Verbesserter Service
Im Rahmen einer Änderung der Zuständigkeitsregelung wurde den selbstständigen Städten die Möglichkeit eröffnet, die Kfz-Zulassung in eigener Zuständigkeit mit Zustimmung des betroffenen Landkreises zu übernehmen. So ist die Stadt Melle ab 01.01.2002 zuständige Kfz-Zulassungsbehörde für alle Bürger in der Stadt Melle. Bis dahin war die Kfz-Zulassungsstelle als Außenstelle des Landkreises Osnabrück betrieben worden.
Es scheint also so zu sein, dass alle selbstständigen Städte in Niedersachsen eigene Kfz-Zulassungsstellen errichten und betreiben dürfen, wenn der zuständige Landkreis zustimmt. Harry8 01:07, 4. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Mein Feldexperiment hat gerade ergeben, dass zumindest Melle, Georgsmarienhütte und Wallenhorst eigene Siegel haben. Landkreis Osnabrück scheint aber am häufigsten zu sein. --Tebdi (talk) 16:18, 4. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Richtig erforscht Harry8 & Tebdi, ich denke das ändert sich allerdings dann, wenn ich mein Recht wahrnehme und mein Auto in einer anderen Stadt im Landkreis Osnabrück zulasse. Grüße vom Elkawe 20:22, 4. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Die letzten beiden Beiträge sind Übertragungen von der Diskussionsseite zum Artikel Melle. Harry8 21:33, 4. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Das Gegenteil war in Aachen der Fall. Der Kreis und die kreisfreie Stadt Aachen hatten bereits vor der Bildung der Städteregion eine gemeinsame Zulassungsstelle in Würselen errichtet (oder eingerichtet). Auf dem Dienstsiegel stand, wenn ich mich nicht irre, Straßenverkehrsamt Aachen, kein Hinweis auf die Stadt oder auf den Kreis. Harry8 21:36, 4. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Hingegen bitte ich die Rheinland-Pfälzer, uns hier zu informieren, ob in den Sonderfällen Andernach, Lahnstein usw. der Name der Stadt oder des jeweiligen Landkreises (Mayen-Koblenz, Rhein-Lahn-Kreis usw.) auf dem Dienstsiegel steht. Harry8 21:38, 4. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Bohmte hat eine eigene Zulassungsstelle, müsste also auch ein eigenes Dienstsiegel haben. Harry8 22:22, 19. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Ich habe gerade gelesen, dass Bohmte wohl keine eigene Zulassungsstelle hat. Es ist eine Außenstelle des Landkreises Osnabrück. Harry8 22:25, 19. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Bramsche hat allerdings eine eigene Zulassungsstelle. Harry8 22:27, 19. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Es kann sein, dass auch Ganderkesee im Landkreis Oldenburg eine eigene Zulassungsstelle hat und somit eigene Dienstsiegel verwendet. Harry8 21:57, 20. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Hier folgt eine Zusammenstellung der niedersächsischen Städte, die ein eigenes Dienstsiegel auf den Kennzeichenschildern anbringen[1]:
Stadt Landkreis Kennzeichen
Bramsche Osnabrück OS
Ganderkesee Oldenburg OL
Georgsmarienhütte Osnabrück OS
Melle Osnabrück OS
Wallenhorst Osnabrück OS
Harry8 11:17, 30. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Nun folgt eine Liste der Nebenstellen niedersächsischer Zulassungsstellen. Im Einzelfall könnten eigene Dienstsiegel verwendet werden, aber das ist anhand der Angaben nicht so einfach ersichtlich:
Ort mit einer Nebenstelle Landkreis Kennz. Anmerkungen
Aschendorf Emsland EL als Außenstelle gekennzeichnet
Bad Fallingbostel Emsland SFA mit dem Hinweis Straßenverkehrsamt; in der Liste noch als Fallingbostel bezeichnet
Bentheim Grafschaft Bentheim NOH als Straßenverkehrsabteilung bezeichnet
Bersenbrück Osnabrück OS als Außenstelle gekennzeichnet
Bohmte Osnabrück OS als Außenstelle gekennzeichnet
Bothel Rotenburg (Wümme) ROW als Nebenstelle gekennzeichnet
Bremervörde Rotenburg (Wümme) ROW als Nebenstelle gekennzeichnet
Buxtehude Stade STD als Nebenstelle gekennzeichnet
Duderstadt Göttingen als Außenstelle gekennzeichnet
Einbeck Northeim NOM mit dem Hinweis Ordnungsamt/Kfz-Zulassungen
Fürstenau Osnabrück OS als Außenstelle gekennzeichnet
Hann. Münden Göttingen als Außenstelle gekennzeichnet
Harsefeld, Samtgemeinde Stade STD als Nebenstelle gekennzeichnet
Lingen (Ems) Emsland EL als Außenstelle gekennzeichnet
Norden Aurich AUR als Außenstelle gekennzeichnet
Quakenbrück Osnabrück OS als Außenstelle gekennzeichnet
Syke Diepholz DH als Außenstelle gekennzeichnet
Uslar Northeim NOM mit dem Hinweis Ordnungsamt/Kfz-Zulassungen
Varel Friesland FRI als Außenstelle gekennzeichnet
Zeven Rotenburg (Wümme) ROW als Nebenstelle gekennzeichnet
Harry8 11:50, 30. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Einzelnachweise

  1. [1] Anschriften der Zulassungsbehörden

Militärkennzeichen

Vielleicht sollte unter Militärkennzeichen einfach nur zur info auch etwas über die Kennzeichen für (unterandem) deutsche in Belgien eingefügt werden, siehe hier Kfz-Kennzeichen_(Belgien)#NATO.2FSHAPE --91.87.217.64 21:27, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Die in deinem Beispiel haben aber normale belgische Kennzeichen. Harry8 21:43, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
ok da muss ich zugeben das der artikel etwas unklar geschrieben ist diese personen bekamen/bekommen jedoch die Kennzeichen wie unter Langzeitzulassungen aufgeführt sind Kfz-Kennzeichen_(Belgien)#Langzeitzulassungen --91.87.217.67 21:19, 29. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Soweit ich zu wissen glaube, fallen die Langzeitzulassungen seit dem 16. November 2010 weg. Zulassungen gelten nur noch höchstens bis zu einem Jahr. Ganz sicher bin ich mir da aber nicht. Harry8 22:48, 29. Nov. 2010 (CET)Beantworten
richtig sehen jetzt aus wie belgische also die neuen roten mit nummer-3buchstaben-3nummern allerdings beginnen diese für ausländer (u.a. soldaten) mit erste ziffer mit einer 8 und die "normalen" von 1-7--91.87.217.64 07:57, 30. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Aber ist die 8 nicht den europäischen Institutionen (bisher EUR auf dem Schild) und Eurocontrol (bisher EURO) vorbehalten? Harry8 10:39, 30. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Wie dem auch sei, es wären belgische Kennzeichen, die dort aufzuführen sind, nicht in diesem Artikel. Harry8 10:53, 30. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Kennzeichen des Zolls

Es muß Kennzeichen des Zolls oder der Zollbehörden heißen, weil es gab Zollkennzeichen bis 1988 und die erhielten Fahrzeuge, die ins Ausland verbracht wurden. (nicht signierter Beitrag von 89.196.69.137 (Diskussion) 16:52, 30. Nov. 2010 (CET))Beantworten

Du meinst die Ausfuhrkennzeichen. Die gibt es noch, nur nicht mehr im Oval. Das steht aber im Artikel. Harry8 00:30, 1. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Seit 1910 gibt es spezielle Kennzeichen, die damals schon Zollkennzeichen genannt wurden. Bis 1945 erhielten Zollkennzeichen 1. ausländische Fahrzeuge, die nach Deutschland einreisten und 2. Fahrzeuge die aus Deutschland verbracht wurden. Nach 1945 wurden internationale Vereinbarungen getroffen, die den Punkt 1 erübrigten. (Für Unterszeichnerstaaten der Vertrage von 1926 entfiel Punkt 1 schon 1926) (nicht signierter Beitrag von 89.196.69.137 (Diskussion) 09:20, 1. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

NRW 8-1045

Das Kennzeichen ist einem Fahrzeug zugewiesen, das die seitliche (kleine) Aufschrift trägt: Analytische Task Force Dortmund. Es ist, wie im Artikel zu lesen ist, dem Innenministerium (Katastrophenschutz) zuzuordnen. Weiß jemand Genaueres dazu? (PS: Es wurde von Feuerwehrfahrzeugen und einem Polizeifahrzeug begleitet.) Harry8 00:42, 28. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Ich habe gerade festgestellt, dass es auch dazu einen Artikel gibt: Analytische Task Force. Interessant ist, dass das Fahrzeug nicht ein Dortmunder Kennzeichen trägt, sondern ein dem Innenministerium zugewiesenes. Die Begleitfahrzeuge der Feuerwehr trugen Kennzeichen aus dem Kreis Unna (Behördenkennzeichen und Kennzeichen aus der normalen Zulassungsserie je nach dem Alter der Fahrzeuge bzw. Zulassung). Harry8 00:49, 28. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Wäre interessant, wie dieses Kennzeichen in die Systematik des Kraftfahrtbundesamt passt. Müßte dort "NRW8 1045" lauten ??93.244.191.107 16:52, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Militärkennzeichen - Kürzel DF

In dem Artikel steht, das Kürzel "DF" würde "Douanes Françaises" bedeuten. Merkwürdig, dass sich deutsche Behörden einen französischen Ausdruck ausgedacht haben. Kann die Quelle, oder der offizielle Text zu dieser Information gennant werden? (nicht signierter Beitrag von 195.101.137.28 (Diskussion) 18:13, 7. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Das kommt daher das es nicht deutsche Behörden sind sondern franzsösiche! --Sonaz 18:25, 7. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Tut mir leid, doch die sogenannten "DF Kennzeichen" werden von der Bundeswehrverwaltung ausgegeben (früher NATO, jetzt Eurocorps). Meine Frage gilt also immer noch. (nicht signierter Beitrag von 217.227.149.110 (Diskussion) 01:18, 10. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Verwendet werden diese Kennzeichen aber durch "in Frankreich stationierte Angehörige der Bundeswehr", also in Frankreich selbst, wo man Französisch spricht. De728631 00:57, 17. Jan. 2011 (CET)Beantworten

PL

Plauen bekommt wohl das PL wieder. Siehe hier. Harry8 20:51, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Wiederaufleben mancher Unterscheidungszeichen

In einem Beitrag des NDR wurde aufgezeigt, dass der Landkreis Northeim sich damit einverstanden erklärt hat, das Unterscheidungszeichen EIN für Einbeck wieder zu erlauben. Ob für den ehemaligen Landkreis oder für die Stadt, weiß ich nicht, glaube aber, nur für die Stadt. Das zuständige Ministerium in Hannover sei noch skeptisch. Dies soll nur einer von mehreren Fällen sein. Weiß jemand etwas darüber? Harry8 14:51, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten

lt. Druckausgabe Süddeutsche Zeitung vom 15. Februar 2011 gibt eine "Gmündner Erklärung zur Änderung der Fahrzeugzulassungordnung" mit dem Ziel der Wiedereinführung der ausgelaufenen Verwaltungsbezirke, der sich verschiedene betroffene Gemeinden schon angeschlossen haben.
lt. Druckausgabe Süddeutsche Zeitung vom 10. Februar 2011 haben sich auf einer Arbeitstagung in Rothenburg ob der Tauber 12 Bürgermeister darauf geeinigt, dass die Bedingungen für die Wiedereinführung der ehemaligen Kennzeichen ernsthaft geprüft werden sollten. (sog. Rothenburger Erklärung)
93.244.191.107 16:50, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Herzlichen Dank für die schnelle Info. Harry8 16:52, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Die Rothenburger Erklärung gilt für Bayern. (sorry - der obige Beitrag is aa vo mia) Wolfgang Götz 16:53, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Die Gmünder Erklärung habe ich im Netz gefunden. Sie wird hier in einem Zeitungsartikel der Rems-Zeitung erwähnt. Mit dem im Text vorkommenden seltsamen Wort Raumschaften könnten wohl Altlandkreise gemeint sein(?). Die Erklärung gilt wohl für Baden-Württemberg. Harry8 17:39, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Hier folgt ein weiterer Beitrag der Rems-Zeitung über Überlingen und die Zurückhaltung der BW-Verkehrsministerin Gönner. Es scheint so, als ob ganze Altkreise die alte Kennung übernehmen möchten. Allerdings sollen die Bürger im jeweiligen Gebiet die Auswahl haben und nicht gezwungen werden, GD statt AA usw. zu nehmen. Harry8 17:44, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Hier folgt die Gmünder Erklärung im Wortlaut:
Gmünder Erklärung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
1. In vielen Städten Baden-Württembergs wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger eine flexiblere Kennzeichenregelung. Die von Professor Dr. Ralf Bochert von der Hochschule Heilbronn durchgeführten Untersuchungen belegen den starken Wunsch der Menschen nach Verortung und Identifikation mit dem Heimatort. Demzufolge würden durchschnittlich 75 % der Bevölkerung die Möglichkeit nutzen, „ihr“ lokales Kfz-Kennzeichen wieder beantragen zu können. Besonders hoch ist dieser Wunsch dabei bei den jungen Menschen.
2. § 8 Abs. 1 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) schreibt vor, dass bei Kfz-Kennzeichen Unterscheidungszeichen für einen Verwaltungsbezirk zuzuteilen sind. Diese sind in Anlage 1 der FZV aufgeführt. Im ersten Teil der Anlage sind die zuzuteilenden Kennzeichen für die einzelnen Kreise aufgeführt. Im zweiten Teil sind die noch gültigen, aber auslaufenden Kennzeichen aufgeführt.
Die Verordnung kann durch die Bundesministerien
- für Verkehr
- für Umwelt und
- des Innern
im Einvernehmen mit dem
- Bundesministerium der Justiz und dem
- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
mit Zustimmung des Bundesrates geändert werden.
3. Die im zweiten Teil der Anlage 1 zur FZV aufgeführten, gültigen aber auslaufenden Kennzeichen sollen wieder neu zugeteilt werden dürfen, in dem sie in den ersten Teil aufgenommen werden, soweit die dortigen Landkreise dies wünschen.
4. Demnach würden in einem Landkreis mehr als ein Kennzeichen parallel gelten. Es wäre nach wie vor aber eine eindeutige Zuordnung zu einem Verwaltungsbezirk gewährleistet. Es würden keine neuen Zeichen eingeführt. Die Einheit des Landkreises wird nicht angerührt. Mit dieser Liberalisierung sollen die Menschen in einem Landkreis zwischen den verschiedenen gültigen Kennzeichen wählen können. Es geht deshalb um eine bürgerfreundliche und flexible Lösung. Damit wird einer wachsenden Mobilität der Bevölkerung ebenso Rechnung getragen wie der lokalen Verbundenheit.
Baden-Württemberg braucht starke und konkurrenzfähige Städte. Kfz-Kennzeichen sind hierbei auch als Markenzeichen der Städte ein wichtiges Marketinginstrument. Nachteile sind nicht ersichtlich.
5. Die Unterzeichner bitten die Landesregierung um ihre Initiative, bei den beteiligten Bundesministerien und dem Bundesrat eine Änderung der Verordnung in oben genanntem Sinne zu erwirken.
Schwäbisch Gmünd, den 30.11.2010
Eingefügt: Harry8 17:51, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Sie ist als Datei: initiative-pro-gd.de/.../101130Gmünder+Erklärung+zur+Änderung+der+FZV.doc zu finden. Harry8 17:55, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Hier folgt eine Info zur Rothenburger Erklärung. Harry8 18:14, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Und ein Beitrag aus Dinkelsbühl Harry8 18:18, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Die Verkehrsministerkonferenz hat heute (6. April 2011) zugestimmt, dass etwa 300 ehemalige Unterscheidungszeichen wieder neu vergeben werden können. Die Autofahrer sollen sich selbst für das derzeitige aktuelle Unterscheidungszeichen des derzeitigen Landkreises oder das Kennzeichen des ehemaligen Landkreises bzw. der ehemals kreisfreien Stadt entscheiden können. Neue Kosten entstehen nicht. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Hier folgt der Nachweis. Harry8 19:35, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Der Vorschlag wurde offensichtlich von den Verkehrsministern aus Sachsen und Thüringen (Morlok und Carius) eingebracht, siehe auch hier. Harry8 19:40, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Mein Vorschlag: Man sollte sich eine Liste eh. KFZ-Kennzeichen anlegen (z.B. Jül für Jülich?). Ferner in der Rubrik „Unerwünschte Kennzeichen“: Gibt es Koblenzer Kennzeichen mit oder ohne TZ? (nicht signierter Beitrag von 82.82.129.226 (Diskussion | Beiträge) 20:12, 6. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Zu den auslaufenden Kennzeichen gibt es diese Liste. Harry8 20:22, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Anbringung am Fahrzeug

Dieser Diff spiegelt nicht die im Artikel genannten Gesetze und Richtlinien dar. § 10 FZV Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen noch Richtlinie 70/222/EWG sprechen davon, dass Kennzeichen nur mit Werkzeug entfernbar sein dürfen. Gesprochen wird lediglich von einer festen Verbindung! --darkking3 Թ 15:54, 28. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Ebenso gehört dieser diff zum gleichen Resort! --darkking3 Թ 16:04, 28. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Zweideutige Bilder der TÜV Plakette

Ich finde es sehr unschön, dass die Beispiel plaketten alle die Eigenschaft haben, dass sie im Dezember "ablaufen". Somit könnte man fälschlicherweise meinen, dass die schwarze Markierung auf den Plaketten das "Verfallsdatum" angibt - und nicht etwa der Monat der oben steht.

Sollte/Könnte man die Beispielbilder ändern? Das ginge sogar komplett digitial - man müsste einfach nur die Bilder am Rechner drehen und dann den Text entsprechend in der Beschreibung anpassen. (nicht signierter Beitrag von 95.222.131.212 (Diskussion) 22:55, 1. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Bremerhaven

Im Artikel über Bremerhaven ist zu lesen, dass das Schema der Kfz-Kennzeichen lautet HB - 1 Buchstabe, danach 4 Nummern. Hin und wieder habe ich schon gelesen, für Bremerhaven sei auch schon die Buchstabenkombination BHV zugeteilt geworden. Oder ist das nur eine Legende? --H.A. 15:37, 22. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Vor einigen Jahren gab es Bestrebungen, in Bremerhaven das Kürzel BHV an Stelle des HB einzuführen. Das stand damals sogar in der FAZ. Es soll an der Tatsache gescheitert sein, dass es Bremerhavener gab, die für das HB vor Gericht ziehen wollten. Ich versuche mal, Infos darüber zu erhalten. Harry8 17:56, 22. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Also in der Liste der gütligen Verwaltungsbezirke steht BHV nicht. Wolfgang Götz 23:16, 22. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Nein, es war ja auch nie ein Unterscheidungszeichen. Es sollte mal zwischenzeitlich eingeführt werden, aber dann kam es nicht dazu (s. o.). Harry8 23:36, 22. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Unter der Überschrift "Binnenverhältnisse beider Teilentitäten Bremens" habe ich folgendes gefunden (Zitat; Auszug):
Das Verhältnis zwischen Bremerhaven und Bremen wird durch die Besonderheiten der Rolle beider Städte innerhalb der Freien Hansestadt Bremen (Land Bremen) erklärt und wird in der Regel als Nichtverhältnis beschrieben.
Bremerhaven hat aus staatsrechtlicher Sicht die freieste Gemeindeverfassung in Deutschland; sie musste nicht vom Landesparlament Bremens genehmigt werden. In ihr werden Rechte garantiert die sonst nur Bundesländern zukommen.
Kennzeichendebatte
Ein ... Beispiel für diesen Konflikt wird die Nomenklatur der KFZ-Kennzeichen angeführt:
Es beginnt 1956 mit Einführung der damals neuen KFZ-Kennzeichen: Es wurde WEM als Kürzel für "Wesermünde in Bremerhaven" eingeführt. Allerdings betraf dies nur den in Niedersachsen gelegenen Landkreis Wesermünde, der seinen Sitz im Bremischen, nämlich in Bremerhaven, hatte. Nachdem der Landkreis Wesermünde im vergrößerten Landkreis Cuxhaven (CUX) aufgegangen war, fiel auch das Kfz-Kennzeichen WEM fort. Bremerhaven verfügte somit als einzige Großstadt Deutschlands über kein eigenes Nummernschild und muss sich weiterhin mit dem ungeliebten HB begnügen.
Seitdem gab es immer wieder Bestrebungen, Bremerhaven ein eigenes KFZ-Kennzeichen zukommen zu lassen. Dies spitzte sich insoweit zu, als im August 1998 Bremerhavens Oberbürgermeister vorschlug, BHV als Kürzel für die Stadt Bremerhaven zu verwenden. Der Magistrat unterstütze diesen Vorschlag. Geplant war, die neuen Kennzeichen zum 1. Januar 1999 einzuführen. Dies wurde mit Vergünstigungen und Plakataktionen bekannt gemacht. Dies stieß auf den Widerstand der Stadt Bremen sowie eines Rechtsanwalts aus Bremerhaven. Letzterer drohte mit einer Klage. Am 6. September 1999 wurde von der Stadtverordnetenversammlung endgültig beschlossen, kein eigenes KFZ-Kennzeichen einzuführen. :::::Dennoch lassen sich Autokennzeichen der Stadt Bremen von denen in Bremerhaven unterscheiden. :::::Bremen nutzt KFZ-Kennzeichen in der Form:
HB AA 100 bis HB ZZ 999 Bremen (Mitte): zwei Buchstaben drei Ziffern
HB AA 1 bis HB ZZ 99 sowie HB A 100 bis HB Z 999 für Bremen-Nord (Vegesack)
HB A 1000 bis HB Z 9999 für Bremerhaven: ein Buchstabe vier Ziffern
HB 3xxx Landespolizei (in Bremen)
HB 3xx Landespolizei (in Bremerhaven)
HB 7xxx Kommunalpolizei (in Bremen)
HB 7xx Kommunalpolizei (in Bremerhaven)
Ende des Zitats.
Die Website wird vom WP-Spamschutzfilter allerdings gesperrt, sodass ich sie hier nicht angeben kann. Du findest sie, wenn du bei "Google" Kennzeichen BHV eingibst, derzeit auf der zweiten Seite ziemlich weit oben. Harry8 23:57, 22. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Für Bremerhaven ist mir bisher nur die Zulassung mit einem Buchstaben und vier Ziffern bekannt. Die vorhin in den Artikel eingestellte Kombination mit zwei Buchstaben und zwei Ziffern wurde Bremen-Nord (Vegesack) zugewiesen. Es ist ja möglich, dass bestimmte Kombinationen (vielleicht mit den Buchstaben I, O und/oder Q[?]) für Motorräder und Fahrzeuge mit Mini-Kennzeichenschildern ausgegeben werden. Davon ist bis jetzt nichts bekannt. Falls dies neuerdings möglich sein sollte, was ich also nicht ausschließe, wäre ein Beleg sehr schön. Harry8 10:28, 29. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Link auf Kennzeichen Generator

Ich betreibe seid Jahren eine kleine private Seite mit der man fast alle deutschen Kennzeichen (DIN, FE, Bundeswehr, Motorrad 2011) in ziemlich guter Qualität als Grafik mit exakten Zeichen und Maßen erzeugen kann. Jeden Monat werden zur Zeit ca. 10-20 Tausend Grafiken erzeugt - evtl. ist ist daher ein Link auf die Site (mittlerweile bei Amazon EC2 gehostet) eine sinnvolle Ergänzung für den Wikipedia Artikel.

Ich bitte daher um eine Abstimmung bzw. Rückmeldung, ob der Link sinnvoll ist - ich würde mich natürlich freuen, wenn der Verweis rein kommt. (nicht signierter Beitrag von 84.60.53.221 (Diskussion) 01:06, 15. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

OL

Die unterschiedlichen Kennzeichenbereiche bei gleichen Unterscheidungszeichen für kreisfreie Städte und Landkreise werden im Artikel Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland aufgeführt. Hier kann man alle diesbezüglichen Unterschiede nicht auflisten. Darum habe ich die Angaben zum Unterscheidungszeichen hier entfernt. Harry8 10:24, 29. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Wechsel der Nummernschilder

Es war bzw. ist die Rede davon, dass bei Umzügen innerhalb gewisser Bundesländer die Nummernschilder nicht mehr gewechselt werden müssen. Wie stehen die Aktien dahingehend inzwischen? --Ingo T. 15:26, 18. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Der Fachbegriff lautet "Kennzeichenmitnahme" und ist im Artikel berücksichtigt:
"Die alten Kennzeichen können bei Umzügen innerhalb des Bundeslandes seit 1. November 2009 in Hessen,[2] seit 1. Februar 2010 in Schleswig-Holstein,[3] seit 12. April 2010 in Brandenburg[4], seit 1. September 2010 in Sachsen[5] und seit 1. März 2011 in Thüringen[6] behalten werden. In Bayern wurde ab 2009 eine Ausnahmegenehmigung des Ministeriums zur Kennzeichenmitnahme für Verwaltungsbezirke, die zugleich von einer Zulassungsstelle in der kreisfreien Stadt und der Zulassungsstelle im Landskreis ausgegeben wurden, nach einem Versuch ab Dezember 2008 zwischen der Stadt und dem Landkreis Bayreuth erteilt. Ab Juli 2009[7] wurde diese Möglichkeit schrittweise von weiteren Zulassungsstellen ermöglicht."
Wolfgang Götz 15:30, 19. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Hatte nicht auch noch die alte Landesregierung von BaWü etwas ähnliches geplant? wurde das mit dem Regierungswechsel gestrichen, oder ist da noch was im Gange? --H.A. 15:34, 22. Mai 2011 (CEST)Beantworten
"Verordnung des Innenministeriums über die Durchführung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (DVO-FZV) Vom 3. April 2008
"§ 3[1] Zuteilung von Kennzeichen bei Wechsel des Zulassungsbezirks
"Sofern ein Halter nach § 13 Abs. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk verlegt, kann nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung auf Antrag auf die Neuzuteilung eines Kennzeichens verzichtet werden, wenn die Verlegung jeweils zwischen den folgenden Zulassungsbezirken mit dem gleichen Unterscheidungszeichen nach § 8 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Anlage 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung erfolgt:
"1. Stadtkreis Freiburg und Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald,
"2. Stadtkreis Heidelberg und Landkreis Rhein-Neckar-Kreis,
"3. Stadtkreis Heilbronn und Landkreis Heilbronn,
"4. Stadtkreis Karlsruhe und Landkreis Karlsruhe,
"5. Stadtkreis Pforzheim und Landkreis Enzkreis,"
"6. Stadtkreis Ulm und Landkreis Alb-Donau-Kreis.
Gefunden http://www.landesrecht-bw.de im Verkehrsrecht.
Die Frage ist jetzt, ob diese Zulassungsstellen diese Ermächtigung auch umgesetzt haben.
Wolfgang Götz 23:08, 22. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Nur ein kurzer Hinweis: Es handelt sich um Stadt- und Landkreise mit dem gleichen Unterscheidungszeichen. Harry8 23:38, 22. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Von Kennzeichenmitnahme sehe ich im Artikel kein Sterbenswörtchen. Wo steht das? Diesem Thema sollte ein eigenes Kapitel zugedacht werden. --Ingo T. 09:59, 24. Mai 2011 (CEST)Beantworten

im Kapitel Unterscheidungszeichen steht's 212.65.1.102 (11:34, 12. Jul 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Polizeikennzeichen - Redundanz

Im Artikel Streifenwagen werden die Polizeikennzeichen der Länder ebenso akribisch beschrieben wie hier. Vielleicht reicht für hier ein Verweis auf Streifenwagen#Kennzeichen? Dies täte dem hiesigen sehr langen Artikel m.E. gut.--Dk0704 21:00, 11. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Rote Kennzeichen" / Guyana liegt nicht in Afrika

Guyana liegt nicht in Afrika, sondern in Südamerika. Wurde da jetzt das Land versehentlich einem falschen Kontinent zugeordnet oder hatte der Autor eventuell ein ähnlich klingendes Land wie Ghana oder Guinea gemeint?--Steigi1900 16:15, 18. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Das hab' ich gerade geändert. Harry8 19:45, 18. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Wunschkenzeichen D

Sollte man nicht auch dort kurz erwähnen, dass der "Wunsch" nach 5 Buchstaben zu Ende sein muss? GEEZERnil nisi bene 19:17, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Einteilung in Gruppen

Die Einteilung in die unter Kfz-Kennzeichen (Deutschland)#Erkennungsnummer genannten Gruppen ist doch seit ein paar Jahren obsolet, oder? Kann dazu jemand Näheres sagen? --glglgl 04:23, 8. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Die Einteilung wird seit 2007 nicht mehr bekannt gegeben. Aber in vielen Fällen existiert sie noch. Harry8 15:40, 8. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Alles klar, danke! -- glglgl 21:32, 8. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Ungereimtheiten im Artikel

Unter "Entwicklung ab 1956" ist das Kennzeichen SLS-J 5 als Beispiel für "Erkennungsnummer aus aufgenieteten KS - Lettern" gezeigt, das ist nicht korrekt. Das Bild zeigt ein lackiertes Schild mit aufgenieteten Plakettenhaltern. Unter "Rote Kennzeichen" ist das Kurzzeitkennzeichen aufgeführt, dieses ist nicht mehr rot. Es fehlt eine "historische" Betrachtung zur roten "Überführungsnummer" (nicht signierter Beitrag von 194.138.39.56 (Diskussion) 11:05, 28. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Wenn man das Bild vergrößert, sieht man, dass an dem J und der 5 tatsächlich die Nieten, mit denen sie befestigt wurden. Das Bild ist also völlig korrekt beschrieben. Wenn das mit den Roten Kurzzeitkennzeichen irgendwo belegt ist, nur Mut zur Änderung!--Dk0704 19:16, 21. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Bei der bayerischen Polizei fehlt das Präsidium Oberpfalz mit Sitz in Regensburg. (nicht signierter Beitrag von 178.15.1.6 (Diskussion) 11:59, 3. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Kennzeichen „BD“ (ÜA)

Kfz-Kennzeichen (Deutschland)#Kennzeichen „BD“ hier fehlt eine wichtige Rechtsgrundlage. Die FZV sagt nämlich etwas anderes zu "BD":

„Unterscheidungszeichen Bund "BD" Dienstfahrzeuge des Bundestages, des Bundesrates, des Bundespräsidialamtes, der Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichts“

Anlage 3 FZV (zu § 8 Absatz 1 Satz 5) [19]

--Matt1971 13:00, 10. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Die Kennzeichen der Zollverwaltung werden dem Finanzministerium zugeordnet. Also ist das schon korrekt.
Ähnliches erleben wir ja auch mit den Kennzeichen der Polizeifahrzeuge in manchen Ländern, in denen sie dem Innenministerium zugeordnet sind und deshalb eine Landeskennung tragen. MfG Harry8 16:29, 10. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Anbringung am Fahrzeug

Leider ist die Anbringung wie auf dem Bild keinesfalls vorschriftsmäßig. Die Schrift auf dem Wiederholungskennzeichen ist DIN-Schrift, welche nicht in Verbindung mit einem Euro-Kennzeichen verwendet werden darf. Angesichts dessen, dass beim Wiederholungskennzeichen keine Plakette verklebt wird, interessiert das wahrscheinlich niemanden besonders. Dennoch ist es ein schlechtes Beispiel! --Lennyk87 18:20, 12. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Das Kennzeichen am Fahrzeug ist vorschriftsmäßig angebracht (wie im zugehörigen Text und in der Bildunterschrift beschrieben), auch wenn der Einwand wegen der Schrift auf dem Wiederholungsschild berechtigt ist. Alles in allem aber doch ein passendes Beispiel. --Dk0704 10:19, 31. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Nochmals Kennzeichen Bundespost / Deutsche Post.

Im Hauptartikel ist erwähnt, dass das Kfz-Kennzeichen "BP" für "Deutsche Bundespost" bis 1996 ausgegeben wurde. Gibt es hierfür eine Quellenangabe?? Fakt ist, dass die Post zum 1. Januar 1995 privatisiert und in die selbstständigen Unternehmen Telekom, Deutsche Post AG und Postbank aufgeteilt wurden. Ich habe in Erinnerung, dass die Postfahrzeuge sehr schnell umgerüstet wurden (nicht nur, was den Schriftzug "Deutsche Post AG" angeht, sondern auch die Kfz-Kennzeichen. Diese waren m.E. zum größten Teil schon wenige Tage nach dem Stichtag 1.1.1995 auf Zivilkennzeichen umgestellt, alle zuerst mit "BN" (für Bonn, dem Sitz der Deutschen Post). Heute ist es nicht mehr der Fall, sondern die Fahrzeuge werden meistens nach Bezirken zugelassen, in welchen sich ein Paket- bzw. Briefverteilzentrum befindet. Bei der Telekom dauerte die Umstellung etwas länger, hier bekamen alle Fahrzeuge sukzessive BN-DT XXX oder XXXX (DT für Deutsche Telekom). Heute ist ein Teil der Telekomfahrzeuge (oder Fahrzeuge von Tochterfirmen) - was den Bereich Technik angeht - auf Münster (MS) zugelassen. --H.A. 11:50, 6. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Es gab da wohl eine Frist für die Post und die Telekom. Die steht dann wohl im Artikel. Harry8 12:40, 6. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Im Abschnitt über die Kennzeichen der Ex-Bundespost, steht, dass diese bis 1997 gültig waren. Soweit, so gut, und bei Kennzeichen, die bis zum 31.12.1994 vergeben wurden, ok.. Dass aber noch neue Behördenkzennzeichen nach BP-Muster nach dem 1.1.1995 ausgegeben sein sollen, erscheint mir unlogisch, das hätte juristisch wohl Probleme gegeben. --H.A. 17:50, 6. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Hallo @ H.H. Deine obere Ausage ist zum Teil falsch, BP-Kennzeichen wurden nicht umgestellt(getauscht) sondern durch Neuzulassungen ersetzt. Durch die Ausmusterung der BP-Fahrreuge veschwand das Kennzeichen. Neuzulassungen wurden auf das Frachtzentrum (Deutsche Post DHL)/Briefzentrum (Deutsche Post AG) getätigt. Meiniger heutigen Kenntnis nach werden seit 2010 alle neuen Fahrzeuge der Deutsche Post AG (nicht DHL) auf BN-PD XXXX zugelassen. Bei DHL kann ich nichts sagen. Ein Behördenkennzeichen hab ich nie gesehen oder jemals was davon gehört,nach dem 01.01.1998. ich hoffe ich konnte helfen. --Thomas021071 20:38, 6. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Klebekennzeichen

... entsprechen regelmäßig nicht den Anforderungen von § 10 FZVO - ich habe den unbequellten Satz deshalb mal rausgenommen. --Dk0704 14:59, 21. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Irrtum zu LDK bzw. L

Nach meiner Erinnerung ist folgender Satz falsch: "Ein bekanntes Beispiel für die Verletzung dieser Vorgaben ist der Lahn-Dill-Kreis, dem nach dessen Gründung 1977 das ursprünglich für Leipzig reservierte Kennzeichen „L“ zugewiesen wurde. Nach der Deutschen Einheit wurde Leipzig das „L“ 1991 zugeteilt und im Lahn-Dill-Kreis ab dem 1. Januar 1991 das Kennzeichen „LDK“ eingeführt." Richtig ist: Neben dem (ebenfalls neu gebildeten)Lahn-Dill-Kreis gab es einige Jahre lang die künstliche kreisfreie Stadt Namens "Lahn", bestehend aus den später wieder entflochtenen ehemaligen Städten Gießen, Wetzlar und den Orten dazwischen, mit Autokennzeichen "L", das mit der Rückabwicklung dieses Stadtgebildes wieder frei wurde. -- 91.58.10.73 13:10, 18. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Einen Fehler habe ich soeben berichtigt. Das Unterscheidungszeichen LDK wurde bereits am 1. November 1990 dem Lahn-Dill-Kreis zugewiesen.
Spitzfindig gesehen ist der von dir kritisierte Satz nicht falsch. Das L wurde allerdings außer dem Lahn-Dill-Kreis auch der Stadt Lahn zugewiesen, die aber bald danach ihre Existenz verlor. Hier ist aber keine Seite mit Kreisgebietsreformen. Die Darstellung im Artikel mag ich daher nicht beanstanden. MfG Harry8 13:50, 18. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Zweites Bild (Karte) vergrößern?

Wie fändet ihr es wenn man das zweites Bild (Karte) vergrößern würde? Ich fände es gut, denn neben dem Inhaltsverzeichnis ist viel Platz, der nicht gebraucht wird, und man kann auf der Karte die Zulassungseinheit der Landkreise und Städte nicht erkennen. -- DominikSL 16:50, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Aber du kannst doch auf die Karte klicken. Sie wird dann größer. MfG Harry8 17:20, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Und wenn Du ein zweites Mal draufkickst, wird die Karte abermals vergrößert. --Detlef Emmridet 21:44, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Das meinte ich ja, vorher erscheint noch das Zeichen für die Vergrößerungslupe. MfG Harry8 21:46, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Anmerkung: Die Lupe erscheint leider nicht in jedem Exporer… --Detlef Emmridet 14:20, 21. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Versicherungskennzeichen

Hallo, im Text steht, dass bei Versicherungskennzeichen des ADAC in der letzten Zeile "ARISA" steht. Das ist so nicht richtig. Spätestens seit diesem Jahr steht dort ebenfalls "GDV 2012". 87.152.94.201 13:02, 22. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Einführung alter Kennzeichen

Hallo, zur Effektivität des Vorstoßes bezüglich "Wiedereinführung der Stadtkennzeichen anstatt Landkreiskürzel" (so der Eindruck in den Medien) habe ich mal eine Statistik gemacht:

von den 187 deutschen Städten über 50.000 Einwohner haben 138 bzw. 141 derzeit ein nach der Stadt benanntes Kennzeichen. Von den übrigen 46 Städten ohne HGW/HST/NB haben 16 ein ehemaliges Kennzeichen:

  • Lingen, Wetzlar, Schwäbisch Gmünd, Grevenbroich, Plauen, Lippstadt, Dinslaken, Detmold, Bocholt, Arnsberg, Gladbeck, Castrop-Rauxel, Lüdenscheid, Lünen, Iserlohn, Witten

und 30 müssten zuschauen:

  • Erftstadt, Bergkamen, Ibbenbüren, Willich, Langenhagen, Ahlen, Pulheim, Bad Salzuflen, Meerbusch, Eschweiler, Sankt Augustin, Hilden, Hattingen, Menden, Hürth, Stolberg, Langenfeld, Rüsselsheim, Sindelfingen, Garbsen, Herten, Dormagen, Kerpen, Norderstedt, Troisdorf, Rheine, Dorsten, Velbert, Marl, Ratingen

Es wird ja so getan, wie wenn alle mit großer Mehrheit dafür sind, wobei ja nur in den betroffenen Städten gefragt wurde. Das gibt noch viel Neid --androl ☖☗ 23:02, 8. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Na ja, als Bergkamener bin ich nicht auf die Lüner neidisch, falls am 1. Juli dieses Jahres das LÜN wieder vergeben wird. (Das Datum steht im Raum. Es ist aber ein Sonntag, weshalb dann der 2. Juli in Frage käme.) Im Gegenteil - ich würde mich für die Lüner freuen. Bergkamen hatte nie ein eigenes Unterscheidungszeichen, Lünen bis 1974 schon. MfG Harry8 13:56, 18. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ach so, noch ein Hinweis: Bremerhaven hatte nie eins und hat bis heute kein eigenes Unterscheidungszeichen, und das bei mehr als 100.000 Einwohnern. MfG Harry8 15:11, 18. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Der Kreistag in Borken hat die Wiedereinführung der Unterscheidungszeichen AH und BOH (Ahaus und Bocholt) gestern abgelehnt. Auch für WIT sieht es schlecht aus. Es werden also - zumindest in Nordrhein-Westfalen - längst nicht alle auslaufenden Unterscheidungszeichen wieder neu vergeben. MfG Harry8 (Diskussion) 08:41, 2. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises hat am 26. März den Weg für das WIT-Kennzeichen frei gemacht. MfG Harry8 08:53, 1. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

H-Kennzeichen

Der folgende Abschnitt des Artikels ist fehlerhaft:

"Zum 1. November 2011 wurden die Kriterien verschärft: Nunmehr müssen die Fahrzeuge die Note 2 oder besser haben, um das H-Kennzeichen zu bekommen. Das bedeutet, dass ein Oldtimer leichte Gebrauchsspuren haben darf, aber technisch mängelfrei sein muss. Die Note 3 erhalten Fahrzeuge mit leichten Mängeln und Alltagsspuren, solange sie gebrauchsfertig und rostfrei sind.[26]"

Richtig ist, dass ab 1.11.2011 Fahrzeuge einen "Guten Pflege- und Erhaltungszustand" aufweisen müssen. Damit ist jedoch keine Verschärfung der Kriterien verbunden, weil die frühere Bezugnahme auf das Zustandsnoten-System entfallen ist. "Gut" im Sinne der Richtlinie ist nicht mit der Note im Zustand "2" gleichzusetzen. Dies tut die genannte Quelle, bei der es sich um einen schlecht recherchierten journalistischen Beitrag handelt. Richtig dargestellt ist dies z.B. in diesem Artikel: http://www.auto-motor-und-sport.de/news/h-kennzeichen-fuer-oldtimer-neue-richtlinie-konkretere-anforderungen-4317044.html

Ich habe versucht, den Artikel zu verbessern, aber meine Änderung ist rückgängig gemacht worden.

-- 84.161.52.9 14:28, 29. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Wenn ich mir die Versionsgeschichte anschaue, ist eine entsprechende Verbesserung des Artikels vor Deiner Änderung vom 25. Februar vorhanden gewesen. ++Wolfgang Götz (Diskussion) 16:16, 3. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Redundanzbaustein

Muss dieser als "Lesenswert" zertifizierte Artikel wirklich mit einem Redundanzbaustein verunziert werden, nur weil irgendjemand das Rad neu erfinden wollte und eine schlechte Kopie zum Thema Farbschema der HU-Plaketten hingerotzt hat? --Dk0704 (Diskussion) 07:18, 15. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Securasta etc.

Hallo, wer hat denn dieses Klebesiegel produziert? Im Artikel steht, es gäbe genau vier verschiedene Typen, das wäre ja ein fünfter. Der Typ wird ungefähr für alle aktuell vergebene Klebesiegel im Bodenseekreis (etwa 10-20 % der Autos, normal ist Feststoff) verwendet - ob und bis wann es noch andere Typen gab, kann ich gerade nicht sagen. --androl ☖☗ 17:43, 23. Feb. 2012 (CET)Beantworten

"Securasta Perfect" kann ich auch noch vermelden, kommt aber seltener vor. Klebeplaketten werden hier jedenfalls seit 1, 2 Jahren mit zunehmender Häufigkeit verwendet, gelbe 15er gibt es fast nur noch als solche. Auch andernorts scheint man Klebeplaketten einzuführen, wo bisher nur Feststoffplaketten verwendet wurden (HD/Kreis, MA, TBB, FR) --androl ☖☗ 10:49, 17. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Bindestrich

Allerdings gab es während der Erprobungsphase der Euro-Kennzeichen in Berlin, Brandenburg und Sachsen Kennzeichen, die diesen Bindestrich trugen.

Während der Erprobungsphase - wie es hier heißt - trugen jedoch alle Euro-Kennzeichen diesen Bindestrich. MfG Harry8 22:31, 21. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Ich habe den Satz umformuliert: Die ersten Euro-Kennzeichen in Berlin, Brandenburg und Sachsen trugen noch diesen Bindestrich. MfG Harry8 09:43, 22. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Erprobungsphase

So viel ich weiß, gab es keine Erprobungsphase für die damals neuen EU-Kennzeichen. Berlin und Brandenburg haben sie einfach Anfang 1994 eingeführt. Später - noch im Verlauf des Jahres 1994 - kam Sachsen hinzu. So wurden wohl die anderen Länder unter Druck gesetzt, da in den vorgenannten Ländern deutlich mehr als die Hälfte der Autofahrer die neuen Schilder wünschten. MfG Harry8 22:35, 21. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Den Begriff Erprobungsphase habe ich weggelassen und den entsprechenden Satz umformuliert (s. o.). MfG Harry8 09:44, 22. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Zweck der Saisonkennzeichen?

Der Zweck der Saisonkennzeichen bleibt mir (aus A) verborgen. --Helium4 (Diskussion) 08:00, 3. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Wenn das Fahrzeug nicht das ganze Jahr angemeldet ist, muss es auch nicht das ganze Jahr versichert sein, man spart also Geld. Früher musste man dazu das Fahrzeug jeweils an- und abmelden, was beide Male Gebühren kostete. Mit dem Saisonkennzeichen ist das Fahrzeug automatisch nur für die betreffenden Monate angemeldet. Auch die Steuer zahlt man nur für die Monate, die das Fahrzeug angemeldet ist.
Motorräder gibt es inzwischen fast nur noch mit Saisonkennzeichen, da die meisten Leute im Winter kein Motorrad fahren, viele Cabrios werden auch nur im Sommer benutzt. Umgekehrt sieht man gelegentlich (insbesondere ältere) Autos, die ein Saisonkennzeichen für die Wintermonate haben. -- Perrak (Disk) 10:00, 3. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Das Foto im Abschnitt Wunschkennzeichen

... wird mit dem Untertitel Wunschkennzeichen in Landshut abgebildet. Nirgends ist belegt, dass das abgebildete, damit auch real so vergebene Kennzeichen tatsächlich als Wunschkennzeichen augegeben wurde, sprich der Halter des Fahrzeuges ausdrücklich LA-DY 1 haben wollte und hierfür wirklich 10,20 € hingeblättert hat. Abgesehen von der fraglichen Relevanz der Abbildung halte ich dies für WP:TF. Allerding beweist ein Revert, das es auch andere Meinungen gibt (allerdings ohne einen Beleg, die Revertbegründung "Für den Artikel ist es unerheblich, ob das Kennzeichen vergeben wurde oder nicht" ist nicht annähernd schlüssig). Deshalb stelle ich das hier mal zur Diskussion. --Dk0704 (Diskussion) 22:26, 23. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Was ist daran nicht schlüssig? Für die Abbildung ist es völlig ohne Belang, ob das abgebildete Kennzeichen tatsächlich als Wunschkennzeichen vergeben wurde, es ist sogar unwichtig, ob es überhaupt vergeben wurde (woraus schließt Du das?). Unerlaubte TF ist etwas anderes. Man kann natürlich darüber streiten, ob überhaupt eine Abbildung notwendig ist, da praktisch jede Buchstaben-Zahlen-Kombination gewünscht werden könnte. -- Perrak (Disk) 10:35, 24. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Dass es vergeben und im deutschen Straßenverkehr zugelassen wurde, belegt die auf der Kennzeichentafel vorhandene Zulassungsplakette. Nirgends erkennbar ist aber, ob die Zulassungsstelle das Kennzeichen zugewiesen hat oder der Halter sich diese Buchstaben-Zahlenkombination gewünscht (und dafür bezahlt) hat. Wenn ich dann als Bildunterschrift "Wunschkennzeichen aus..." stehen habe, ist die eine Behauptung, die es zu belegen gilt. Korrekt wäre sonst nur "KfZ-Kennzeichen aus...". Dann fehlte aber der Zusammenhang zum Abschnitt Wunschkennzeichen; Abbildungen herkömmlicher Kennzeichen gibt es im Artikel genug andere. Deshalb lieber kein Bild als eine solch fragwürdige Aussage, da grundsätzlich ein Wunschkennzeichen nicht von einem frei zugeteilten Kennzeichen unterscheidbar ist. --Dk0704 (Diskussion) 11:54, 24. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Wie wäre es denn, die Bildunterschrift einfach abzuändern in "Beispiel für ein typisches Wunschkennzeichen"? Damit wäre nicht gesagt, dass es tatsächlich als Wunschkennzeichen vergeben wurde und es wird somit auch keine unbelegte Behauptung aufgestellt.--Steigi1900 (Diskussion) 12:09, 24. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Klingt vernünftig. --Dk0704 (Diskussion) 12:33, 24. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Ah, sehr gut. Ändert zwar meiner Meinung nach nichts an der Aussage des Textes, aber wenn Deine Einwände damit ausgeräumt sind, ist das natürlich prächtig! -- Perrak (Disk) 12:58, 24. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Es ist in der Tat Haarspalterei, ob ein Kennzeichen wirklich beim Amt extra bezahlt wurde. Das hier rechts ist ein "echtes" Wunschkennzeichen, na und? Das Bild sagt es nicht aus, La-dy jedoch sehr wohl, egal ob extra bezahlt oder nicht. Ob es wirklich zugelassen wurde, ist auch durch nichts bewiesen. Soll ich mal ein schönes Wunschkennzeichen mit Photoshop basteln? --Marcela 13:08, 24. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Außerdem ist das Kennzeichen in Engschrift geprägt, also eigentlich kein 'ordnungsgemäßes' Kennzeichen. Einige Straßenverkehrsämter würden so ein Schild grundsätzlich nicht (auch nicht als Wunschkennzeichen) zulassen. Bin dafür das Bild rauszunehmen --Demiurge (Diskussion) 10:09, 23. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
N. m. W. ist aber bei acht Zeichen die Engschrift geboten. MfG Harry8 14:42, 23. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Trennstrich

In den Medien wird zur Zeit berichtet (August 2012), dass einige ausländische Staaten monieren, dass im Fahrzeugschein das Kennzeichen mit Bindestrich zwischen Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer angegeben wird, dieser Trennstrich aber auf dem Nummernschild selbst nicht mehr vorhanden ist. Also dass, wenn man es sehr eng sieht, der Fahrzeugschein nicht zum Fahrzeug gehört.
Nach meiner Meinung nach geht es ohne Trennstrich nicht, man betrachte folgende zwei Kennzeichen aus Mainz bzw. Merzig:

  • MZ-GX123
  • MZG-X123

Ohne Trennstrich wird daraus MZGX123.
Auf dem Nummernschild übernimmt die TÜV-Plakette die Funktion des Trennzeichens. Ob ein Leerzeichen den Mangel beheben kann bin ich mir nicht sicher, da ein Leerzeichen schriftlich oft nicht sauber erkannt werden kann und sowie so nicht gesprochen wird.
Weiß jemand hier, wie dieser Sachverhalt genau geregelt ist?
Gruß Ingo
-- Istiller (Diskussion) 07:02, 17. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Da es offensichtlich Kennzeichen ohne Trennstrich gibt, ist das wohl amtlich auch zugelassen. Ich habe die Tage gelesen, dass das AA sicherheitshalber die europäischen Nachbarn informiert hat, dass auch bei Fehlen des Trennstrichs auf dem Kennzeichen die Fahrzeugpapiere gültig sind. Warum sollte ein Leerzeichen in den Papieren nicht deutlich zu sehen sein? Das Problem gibt es doch wohl eher bei handschriftlichen Aufzeichnungen, und da kann man den Trennstrich ja verwenden. Beim Sprechen würde ich bei Deinen Beispielen ohnehin "Mainz" bzw. "Merzig" aussprechen, damit ist es wieder eindeutig. -- Perrak (Disk) 16:13, 23. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
"Sprechen": Wenn man dann bei der Idee von Ramsauer noch alle möglichen Unterscheidungskennzeichen bei Namen kennt :)
Okay, auf den Trenn-"Strich" könnte man vielleicht verzichten, aber auf ein Trennsymbol eben nicht. Und dann ist eben ein "sichbares" Symbol mir lieber als eine Lücke im Text. Diese kann schnell untergehen. Deshalb die Fragen, wie die offizielle Regelung dazu ist? Trennstrich oder nicht?
Gruß Ingo
-- Istiller (Diskussion) 07:02, 17. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Wenn der Trennstrich offiziell wäre, dann dürfte er doch nicht weggelassen werden. Insofern vermute ich mal stark, dass er das nicht ist. Ansonsten: Kurzer Anruf in einer beliebigen Kfz-Zulassungsstelle sollte das doch klären können. -- Perrak (Disk) 00:20, 24. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Seit dem Jahr 2000 gibt es keine Kennzeichen mit einem Trennstrich mehr. Die Schreibweise müsste allerdings nicht MZGX 123 sein, sondern MZ GX 123 und MZG X 123, da gibt es doch n. m. M. keine Probleme. So MZ GX 123 und so MZG X 123 könnte man die Schilder auch darstellen. MfG Harry8 00:41, 24. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Das Land Sachsen hat die Zulassungsstellen angewiesen, bei der Angabe des Kennzeichens keinen Bindestrich in die Zulassungspapiere einzufügen, siehe hier, S. 3 unten und S. 4 oben. MfG Harry8 12:51, 6. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Änderung bei den Dienstfahrzeugen: Behördenkennzeichen werden wieder zugelassen!

Es sieht so aus, als dürften die Behörden wieder die bis 2007 üblichen Behördenkennungen vergeben, z. B. UN 2150. Allerdings dürfen sie auch weiterhin Kennzeichen mit Buchstaben wählen. Siehe hier, S. 32, letzter Abschnitt. Die Regelung wird mit der Kennzeichenliberalisierung voraussichtlich am 1. November 2012 in Kraft treten. MfG Harry8 21:22, 5. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Irrtum, es geht nur um die Beibehaltung der Behördenzeichen von Behörden, die ein eigenes Unterscheidungszeichen führen, z.B. THW und BW. --Dk0704 (Diskussion) 16:39, 20. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

I

Auf der zweiten Seite dieses Downloads habe ich einen "Schatz" entdeckt: ein Kennzeichen mit einem I aus dem Jahr 1956 während der damaligen kurzzeitigen Gültigkeitsphase dieses Buchstabens (auf einem Kennzeichen aus dem Landkreis Bruchsal, BR: BR – I 219). MfG Harry8 12:02, 6. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Anstößige Kombinationen

Der Abschnitt ist völlig belegfrei. Der Quellenbaustein animiert bisher lediglich IPs dazu, weitere lustig klingende Beispiele unbelegt einzufügen. Ich schlage vor, den ganzen Abschnitt zeitnah zu löschen, möchte das hier aber erstmal mit den Hauptautoren abstimmen. --Dk0704 (Diskussion) 16:39, 20. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Damit gehe ich konform: Raus damit! --Detlef Emmridet (Diskussion) 19:02, 20. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Tja, anders wäre es, wenn man bei der Wunschkennzeicheneingabe feststellt, dass es die gewünschten Kombinationen nicht gibt. Aber die Äußerung, dass es die Kombinationen nur als Wunschkennzeichen gibt, ist nicht verifizierbar, zumal die Zulassungsbehörde von einem Tag auf den anderen ihre Praxis beliebig ändern kann. Daher kann n. m. M. der Absatz gelöscht werden. MfG Harry8 19:45, 20. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Mit Euer beider ok hab ichs rausgenommen. LG --Dk0704 (Diskussion) 19:56, 20. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Hessische Polizei

Die Bezeichnungen im Abschnitt der Polizei/Hessen dürften nicht stimmen. Polizeidirektionen gibt es in Hessen als eigenständige Behörden schon seit langem nicht mehr. Hessen ist in sieben bereichszuständige Polizeipräsidien eingeteilt, siehe auch hier. Nach § 5 Abs. 3 HSOG-DVO werden die Dienstbereiche der Polizeipräsidien in regionale Dienstbezirke eingeteilt, für die jeweils eine Polizeidirektion zuständig ist. Jede kreisfreie Stadt und jeder Landkreis bilden regelmäßig je einen regionalen Dienstbezirk. Die Polizeidirektion ist also eine Art Abteilung des jeweiligen Polizeipräsidiums auf Stadt- und Kreisebene. Das ist im Artikel aber sicher nicht gemeint, denn die dort genannten Bezeichnungen entsprechen exakt den heutigen Bezeichnungen der Polizeipräsidien. Da ich die im Artikel dargestellte Aufteilung nach Kennzeichengruppen nicht kenne, will ich das nicht selbst ändern, sondern bitte den Autor um Überprüfung. Ich nehme an, Polizeidirektion muss nur durch Polizeipräsidium ausgetauscht werden; dann dürfte es wieder stimmen. --Opihuck 17:54, 20. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Tastendarstellung von Kfz-Kennzeichen

Benutzer:TMg änderte den Artikel mit dem Kommentar „Unerwünschtes und uneinheitliches HTML entfernt, Kennzeichen sind keine Tasten…“ Das wird inhaltlich richtig sein, reduziert aber die Lesbarkeit der Kfz.Kennzeichen im Artikel. Was spricht denn tatsächlich dagegen, die Kennzeichen in der bisherigen Form weiter beizubehalten, außer dass es natürlich keine Tasten sind? Wie sehen andere das Thema? --Detlef Emmridet (Diskussion) 11:43, 27. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Dass die Darstellung ursprünglich nichts mit Kennzeichen zu tun hat, ist n. m. M. nachrangig zu sehen. Da die Tastendarstellung die Kennzeichen gut wiedergab, bin ich für deren Beibehalt. Ich stimme dir zu, also + 1. MfG Harry8 11:56, 27. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Der Missbrauch einer Vorlage, die eine völlig andere semantische Bedeutung trägt (nämlich „Tastatureingabe“), die eine völlig falsche Schriftart und für Kfz-Kennzeichen völlig falsche grafische Gestaltung verwendet, halte nicht nur ich für indiskutabel. Ich kann die Diskussionen dazu gern verlinken. Macht eventuell eine dedizierte Vorlage für Kfz-Kennzeichen, wenn das erwünscht ist. Ich meine mich allerdings daran zu erinnern, dass derartige Vorlagen schon mehrfach gelöscht wurden. Für Hervorhebungen gibt es Anführungszeichen und ggf. Fettschrift. Für eine darüber hinaus gehende Hervorhebung kann ich in den meisten Fällen hier im Artikel keinen Grund erkennen. Das macht den Text im Gegenteil extrem unruhig und schwer lesbar. Das meiste ist ganz normaler Lauftext, in dem erwähnt wird, dass dieses und jene Kennzeichen nach dem Muster „XY AB-123“ beschriftet ist. Was ist unleserlich daran, dass einfach so in Anführungszeichen zu schreiben, wie ich es gerade getan habe? Warum sollte man diese Beschreibung durch willkürliche grafische Kästen unterbrechen? Sie stellen das Kennzeichen ja nicht einmal annähernd korrekt dar. Die Schriftart ist falsch, die Farbe, die Rahmen, alle Abstände. Mit den selben Argumenten verbieten wir seit langem auch die Formatierung per <tt> in den Landkreis- und Gemeinde-Infoboxen. Das auf dem Kennzeichen ist einfach nur Text und sollte auch als solcher behandelt und nicht mit grafischen Spielereien verziert werden. Eine korrekte Darstellung ist nur per Foto zu erreichen, was im Artikel ja auch gemacht wird. Es geht also nichts verloren. Um einen Text übersichtlich zu machen, gibt es viele andere Möglichkeiten. --TMg 12:36, 27. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Die Darstellung war wesentlich übersichtlicher, seit Jahren bewährt und besser lesbar als die jetzige. Jeder wußte auf den ersten Blick, dass es sich um eine Darstellung eines KfZ-Kennzeichens geht und nicht um eine Taste. Sofern sich hier in der Diskussion ergibt, dass unerwünscht nur von TMG unerwünscht heißt, sollte das ganze revertiert werden. --Dk0704 (Diskussion) 13:16, 27. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Ich halte das Vorgehen von TMg für vertretbar. Die Beispielsfälle sind Teile des Fließtextes. Ob man sie durch Anführungszeichen, Fettdruck, Kursivdruck oder beides/alles hervorhebt, ist Geschmacksfrage. Mir würde auch dezenter Kursivdruck vollkommen genügen. Die Tasten halte ich dagegen für verzichtbar. Ggf. mögen noch weitere Bilder mit Beispielen aus der Wirklichkeit eingefügt werden. --Opihuck 21:34, 27. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Referenzen:

--TMg 15:23, 28. Okt. 2012 (CET)Beantworten

Also legen wir eine Vorlage {{KFZ}} an als Weiterleitung auf {{Taste}}? Eine nicht wirklich sinnvolle Argumentation (in Bezug auf die Bezeichnung der Vorlage und deren eigene Beschreibung). Ebenso sehe ich den Versionskommentar als nicht hilfreich, da es vermutlich um das hier geht und nicht nonkonformes HTML? Sehr interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Verwendung von Tags [20], die nach dieser Argumentation nicht genutzt werden sollten. --darkking3 Թ 17:25, 28. Okt. 2012 (CET)Beantworten
Was würde das ändern? Dann wäre es im Quelltext immer noch falsch als <kbd> ausgezeichnet und würde immer noch falsch wie eine Taste aussehen. Falls es als notwendig erachtet wird, die Beispiele hier im Artikel stärker hervorzuheben, als das mit „Anführungszeichen“ oder Fettung möglich ist, sollte eine dafür passende Vorlage entwickelt werden. Möglicherweise Vorlage:Kfz-Kennzeichen oder allgemeiner Vorlage:Hervorhebung. Vergleichbare Vorlagen existieren in der Kategorie:Vorlage:Zeitleiste Autokennzeichen schon, aber wie der Name schon sagt sind diese für den Einsatz in Zeitleisten gedacht und in Artikeln nicht verwendbar. Mit HTML5 hat das alles nichts zu tun, der unsachgemäße Einsatz von semantischen, das heißt bedeutungstragenden Elementen war schon in HTML1 falsch, seit es diese gibt. Was du mit „Tags, die nicht genutzt werden sollten“ meinst, verstehe ich nicht. Das <b>? Das ist Teil von HTML5. --TMg 22:54, 28. Okt. 2012 (CET)Beantworten

Nur mal so zur Erklärung und Darstellung, was mit der Vorlage für Kfz-Kennzeichen gemeint ist:

HH XY 1234

--Detlef Emmridet (Diskussion) 12:20, 29. Okt. 2012 (CET)Beantworten

Hallo Detlef, sieht ja (isoliert betrachtet) nett aus, ist in meinen Augen aber letzlich nur Spielerei. Der mit diesen Vorlagen angehäufte Text ist schon optisch keine Augenweide. Wenn man dann noch sieht, dass es mir jedenfalls nicht gelungen ist, die Vorlage in den Fließtext einzubinden
HH XY 1234
und selbst, wenn dies gelänge, die Vorlage den Zeilenabstand links und rechts von ihr deutlich erhöhen würde, sodass der Textblock äußerst uneinheitlich und unruhig wirkt, ist das insgesamt keine Verbesserung. Das Schriftbild sollte ansprechend sein und gefallen. Text ist Text und Schnaps ist Schnaps, und dabei sollte es auch bleiben :-) Gruß --Opihuck 13:28, 29. Okt. 2012 (CET)Beantworten
Nee, nee, so war es auch nicht gemeint: Ich wollte nurmal den geneigten Mitlesern zeigen, was TMg meinte, als er die Vorlage ins Gespräch brachte. Mit ist schon klar, dass man das nicht so einfach in Textblöcke einbauen kann (<schmunzel>: da waren die Tasten vielleicht doch besser <grins>). LG --Detlef Emmridet (Diskussion) 13:51, 29. Okt. 2012 (CET)Beantworten
Die Vorlage {{Euro-Nummernschild}} ist wie betont für die Verwendung in den Zeitleisten reserviert und kann hier keine Anwendung finden. Ich erwähnte sie nur zum Vergleich. Ein Detail halte ich aber für sehr erwähnenswert: Die Vorlage ist grafisch ziemlich dominant, aber das ist Absicht, da es in den Zeitleisten gerade um die Darstellung der optischen Veränderungen im Laufe der Zeit geht. Trotzdem wird sogar dort die ganz normale Schriftart in der ganz normalen Schriftgröße verwendet (also niemals HH XY 1234 oder gar HH XY 1234 sondern immer ganz normal HH XY 1234). Ich finde, dass die Beispiele hier im Artikel demgegenüber keiner Sonderlösung bedürfen sondern ganz genauso behandelt werden sollten. Wenn euch meine Ersetzungen durch „HH XY 1234“ zu unauffällig sind, spricht absolut nichts dagegen, das per HH XY 1234 oder evtl. auch „HH XY 1234“ oder gar „HH XY 1234“ stärker hervorzuheben. Aber bitte keine Veränderung an der Schriftart. Das auf den Nummernschildern ist nicht Consolas (je nachdem, welche nichtproportionale Schriftart der Webbrowser für die Quelltextdarstellung standardmäßig verwendet). --TMg 16:47, 29. Okt. 2012 (CET)Beantworten

Angabe der Kfz-Kennzeichen in der Gemeindeinfobox: wohl Löschung vorgesehen

Hier findet eine Diskussion darüber statt, ob die Parameter-Einstellung Kfz-Kennzeichen gelöscht werden soll. Es würde dann in sämtlichen Gemeindeartikeln (vielleicht mit Ausnahme der kreisfreien Städte) keine Angabe zum Kfz-Kennzeichen mehr stehen. Grund für die Diskussion ist die Zuteilung weiterer Unterscheidungszeichen im Rahmen der Kennzeichenliberalisierung. Manche Benutzer meinen, dann würde die Infobox überfrachtet. Wer möchte, kann sich an der dortigen Diskussion beteiligen. MfG Harry8 10:43, 10. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Preisausschreiben

Im Frühjahr 1928 fällte der Reichsverband der Automobilindustrie seine Entscheidung im großen Preisausschreiben des genannten Verbandes zur Schaffung eines Kennzeichens für deutsche Kraftfahrzeuge. Preisrichter waren u.a. Edwin Redslob, Emil Orlik, Kurt Doerry, der Verbandsvorsitzende, Geheimrat Dr. Allmers, und Wilhelm von Opel; Sieger wurde der Berliner Graphiker Johannes Safis. Im Kapitel Geschichte ist nichts davon erwähnt; führte dieses Preisausschreiben - erwähnt in den Mitteilungen des Bundes deutscher Gebrauchsgraphiker e.V. - nicht zum gewünschten Ergebnis? --Kolya (Diskussion) 15:59, 30. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Mit Sicherheit nicht; denn die damals existierenden Kennzeichen und Unterscheidungszeichen blieben weiterhin bestehen. MfG Harry8 16:41, 30. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Abschnitt "Besondere Zulassungsbezirke"

Der Abschnitt ist mMn. mit Inkrafttreten der Kennzeichenliberalisierung obsolet und sollte entfernt werden. --Dk0704 (Diskussion) 09:55, 7. Nov. 2012 (CET)Beantworten

auf keinen Fall. Wenn, dann umformulieren. Aber selbst das nur teilweise. --Steffen2 (Diskussion) 13:09, 7. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Bei den im Rahmen der Kennzeichenliberalisierung handelt es sich nicht um die Neuerrichtung besonderer Zulassungsbezirke, im Fall der Zeichen HGW, HST, HWI und NB sowie WZ schon.
Bei RÜG dachte ich, es handele sich um die Neuerrrichtung eines besonderen Zulassungsbezirks. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Es ist das erste Unterscheidungszeichen, das im Rahmen der Kennzeichenliberalisierung zugewiesen wurde. MfG Harry8 00:30, 9. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Also, RÜG ist ein Sonderfall. Auf der Insel Rügen ist es das Alternativkennzeichen (statt VR), im ehemaligen Landkreis Nordvorpommern aber nicht. MfG Harry8 10:12, 1. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Kurzzeitkennzeichen Quelle

zB.https://igv.landkreis-mittelsachsen.de/verkehr-igv/servlet/Internetgeschaeftsvorfaelle hier --Thomas021071 (Diskussion) 06:20, 10. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Zu: "Zudem sind Fahrzeugbrief und Schein vorzulegen, da vorausgefüllte Versicherungsbestätigungen nicht mehr akzeptiert werden." habe ich keine für den Hauptartikel würdige Referenz - leider nur mündliche Mitteilung des Strassenverkehrsamt Köln vom 12.02.2013. Daher nur hier angefügt.--Cryonix (Diskussion) 23:28, 12. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Das ist großer Schwachsinn, wenn ZB2(Brief) und ZB1(Zulassung) vorgelegt werden müssen, kann ich mir das Geld für ein Kurzzeitkennzeichen sparen.--Thomas021071 (Diskussion) 23:39, 12. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Die Auffassung vom "Schwachsinn" teile ich. Somit ist faktisch der Weg restlos versperrt, in einer fremden Stadt ein Fahrzeug kaufen zu können und von dort ad hoc per Kurzzeitkennz. zu überführen. Ist aber leider Tatsache und rechtfertigt nicht die Löschung meiner Artikelergänzung. Ruf mal morgen beim Strassenverkehrsamt an. Ausfüllung der Versicherungsbescheinigung nur noch auf dem Tisch des Sachbearbeiters. Dazu bitte Brief u. Schein mitbringen!--Cryonix (Diskussion) 23:52, 12. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Auszug Lankreis Mittelsachen Kurzzeitkennzeichen

(Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis / Pass i. V. m. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen / Referenznummer (PIN) ggf. Vollmacht und Kopie Personalausweis / Pass i.V.m. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) Hinweis: Kurzzeitkennzeichen können nur noch bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde beantragt werden. Dies bedeutet für Privatpersonen nur noch bei der Kfz-Zulassungsbehörde des Wohnortes (Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes) und bei juristischen Personen/Gewerbetreibenden/Selbständigen am Ort des Betriebssitzes)

und nun ?--Thomas021071 (Diskussion) 00:00, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Es hat eben vorher zu oft eine missbräuchliche Benutzung gegeben. MfG Harry8 00:04, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten

und das schreibt die Stadt Köln Zitat(http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/auto/kurzzeitkennzeichen/)

(Kurzzeitkennzeichen

Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten an Karneval! 

Sie wollen mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug eine Prüfungsfahrt, eine Probefahrt oder eine Überführungsfahrt durchführen? Kontakt und Erreichbarkeit KFZ-Zulassungsstelle


Max-Glomsda-Straße 4 51105 Köln

Telefon:0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692 Telefax:0221 / 221-26435 E-Mail:KFZ-Zulassungsstelle

Öffnungszeiten, Ansprechpartner und Infos

Für diese Dienstleistung können Sie in der Kfz-Zulassungsstelle einen Termin vereinbaren 


Benötigt werden Versicherungsbestätigung durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung!Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung der Antragstellerin beziehungsweise des AntragstellersBei Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug mit AdressnachweisVollmacht bei Vertretung zusätzlich zur Vollmacht: Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des VertretersNachweis darüber, dass ein konkreter Bedarf besteht (Fahrzeugpapiere, Kaufverträge oder Ähnliches)Angabe der FahrzeugidentifizierungsnummerInformationen rund um das Kurzzeitkennzeichen Ein Kurzzeitkennzeichen können Sie nur dann in Köln beantragen, wenn Sie in Köln mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Auch Gewerbetreibende mit Sitz in Köln können hier ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Sind Sie als Antragstellerin beziehungsweise als Antragsteller in einer anderen Stadt/Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet oder ist der Sitz des von Ihnen ausgeübten Gewerbes nicht in Köln, muss das Kurzzeitkennzeichen bei der dort zuständigen Behörde beantragt werden.

Die Zulassungsstelle ist verpflichtet, bei Antragstellung zu prüfen, ob Sie einen konkreten Bedarf für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens haben. Der Bedarf ist daher durch die entsprechenden Kraftfahrzeug-Papiere und/oder beispielsweise Kaufverträge nachzuweisen. Auch ist unbedingt die Angabe der jeweiligen Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) erforderlich.

Das Kennzeichen darf im übrigen nur für ein Fahrzeug genutzt werden. Die Verwendung an mehreren Fahrzeugen oder die Weitergabe an eine andere Person zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug ist nicht zulässig. Das Kennzeichen ist ab dem Tag der Ausgabe maximal bis zu fünf Tage gültig. Eine Vorabzuteilung ist nicht möglich.

Mit dem Kurzzeitkennzeichen ist grundsätzlich auch die Überführung eines Fahrzeuges in ein Mitgliedsland der Europäischen Union möglich, ein Rechtsanspruch darauf, dass der ausländische Staat das Kennzeichen anerkennt, besteht allerdings nicht. Bitte erkundigen Sie sich vor der Beantragung des Kennzeichens bei der zuständigen ausländischen Behörde, wie Botschaft oder Konsulat oder auch bei einem Automobilclub, ob das Kurzzeitkennzeichen im betreffenden Land anerkannt wird.

Vorsprache Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der vertretenden Person vorzulegen. Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens an einen Antragsteller oder eine Antragstellerin ohne Wohnsitz in Deutschland ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin zwingend erforderlich.

Gebühren 12,80 Euro Die Gebühren können auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte entrichtet werden.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei Firmen, die Schilder herstellen.)

--Thomas021071 (Diskussion) 00:09, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Der Revert ist gerechtfertigt. Da der Bezug nur auf ZB2 und ZB1 war aber die FIN nicht angegeben wurde. Bis jetzt ist das nur in Köln also kann man auch dahin verweisen. --Thomas021071 (Diskussion) 00:27, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Erkennungsnummer

Ich habe dieses Video gefunden. Dort sind auch Kennzeichen zu sehen, mit 3 Buchstaben in der Mitte. Wie geht das denn? Ist das ein Fake? Persönlich habe ich das noch nie gesehen. --master-davinci 00:38, 17. Jan. 2013 (CET)

Sorry, aber dieses "Video" ist in vielen Teilen ein Fake. Kennzeichen in Deutschland haben nach der Trennung ein oder zwei Buchstaben. Niemals drei. Insofern mühsame Bildbearbeitung für einen flachen Joke.--Dieter-MZ (Diskussion) 07:55, 17. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Dabei hätte Mann EI ER und PA AR mit Hilfe von Schildern aus Eichstätt und Passau darstellen können;-) MfG Harry8 13:24, 17. Jan. 2013 (CET)Beantworten
LOL... stimmt :-) Ich RI-ND 999.--Dieter-MZ (Diskussion) 14:03, 17. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Unerwünschte Kombinationen

Ist es nicht so, dass Schilder mit bestimmten Kombinationen wie z.B. DO - OF 123 oder "HU - RE 456 gar nicht erst vergeben werden? --master-davinci 19:38, 18. Jan. 2013 (CET)

Ja, das steht auch im Artikel. Allerdings stehen die von dir aufgeführten Kombinationen nicht dort. Ich nehme aber an, dass sie nicht zugeteilt wurden. Als jemand, der in der Nähe von Dortmund wohnt, kann ich sagen, dass ich die Kombination DO OF nie gesehen habe. Es mag sie aber dennoch geben, z. B. für einzelne Autofahrer, die sich bewusst diese Kombination wünschen. MfG Harry8 21:29, 18. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Entsprechende Eintragungen im Artikel wurden vor einiger Zeit mangels Belegen aus dem Artikel entfernt. Abgesehen von der fraglichen Relevanz der individuellen Zulassungspraxis einzelner Zulassungsstellen für einzelne Buchstabenkombinationen kommt eine Aufnahme in den Artikel nur mit einem entsprechenden Einzelnachweis in Betracht. Jedoch halte ich es für wahrscheinlich dass auch DO-OF oder HU-RE usw. unter das in der FZVO formulierte Verbot von Buchstabenkombinationen, die gegen die guten Sitten verstoßen fallen und bestenfalls als Wunschkennzeichen vergeben werden. Aber wie gesagt, muss so was belegt werden um hier Erwähnung zu finden. --Dk0704 (Diskussion) 10:51, 22. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Wenn es gegen die guten Sitten verstößt, dürfte es auch nicht als Wunschkennzeichen vergeben werden? Andere Beispiele aus dem Rotlichtmilieu sind LU-DE und S-EX die auf den Straßen zu sehen sind. Wird der Sitten-Passus von den Behörden noch ernst genommen? Graf Foto (Diskussion) 10:45, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Es ist auch noch nicht sooo lange her, dass die generell unerwünschten Kombinationen als Wunschkennzeichen in einzelnen Zulassungsbezirken möglich waren. So hatte zum Beispiel Hamburg alle Linienbusse mit den Kennzeichen HH-KZ bestücken lassen, vielleicht, weil die Reihe komplett frei war? Erst nach Protesten wurden die Fahrzeuge umgekennzeichnet. MfG Harry8 10:52, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Abschnitt "Rote Kennzeichen"

Da die 03- und 04-Nummern (längst) nicht (mehr) rot sind, ist der Abschnitt so nicht mehr korrekt. MfG Harry8 20:54, 27. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Hab' mich mal des Problems an- und die FZV in die Hand genommen. --Dk0704 (Diskussion) 09:05, 12. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Sehr schön, Danke --Thomas021071 (Diskussion) 23:10, 12. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ich schließe mich dem Dank an! MfG Harry8 10:53, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Kurzumfrage zu den Kfz-Kennzeichen in den örtlichen Infoboxen

Es gibt eine Kurzumfrage zu den Kfz-Kennzeichen, Postleitzahlen und Telefonvorwahlnummern. Wer möchte, kann sich an der Umfrage beteiligen. MfG Harry8 22:15, 24. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Zulassung der H-Kennzeichen

Hier ist ein interessanter Link zur Zulassung der H-Kennzeichen. MfG Harry8 10:44, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Falsches Statement Kurzzeitkennzeichen

Die Aussage "Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt, und somit ist die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug, das sich im Ausland befindet, um dieses z. B. nach Deutschland zu überführen, nicht zulässig (verbotene Fernzulassung)." ist falsch. Es gibt inzwischen Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgericht dass die Zulassung eines in Deutschland befindlichen KFZ zum Export, sowie der Transit, mit einem EU-ausländischen Kurzzeitkennzeichen zulässig ist! (nicht signierter Beitrag von 132.230.182.55 (Diskussion) 13:55, 29. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Und du hast nur vergessen, den Nachweis hier aufzuführen? MfG Harry8 17:05, 29. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Export Deutschland-Österreich mit österreichischem Kennzeichen: OLG Bamberg, Beschluss vom 24. Mai 2012, Az. 2 Ss OWi 219/12

Transit Belgien nach Tschechische Republik mit österreichischem Kennzeichen: OLG Bamberg, Urteil vom 25.09.2007, Az. 2 Ss 1/07

In erstgenanntem Urteil steht noch: "Mittlerweile haben sich die Oberlandesgerichte München (Beschluss vom 21.02.2008 - 4 StRR 28/08), Karlsruhe (Beschluss vom 28.12.2010 - 2 (9) Ss 268/10 - AK 107/10) und Nürnberg (Beschluss vom 21.03.2012 - 2 St OLG Ss 272/11 = DAR 2012, 273 f. = zfs 2012, 348 f.) jeweils unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 25.09.2007 der Auffassung des Senats angeschlossen, dass nach § 20 FZV eine Fernzulassung grundsätzlich möglich ist."

Dass die Fernzulassung illegal sei ist weit verbreitet, aber stimmt in Deutschland nach neuerer Rechtsprechung nach der Änderung der Zulassungsverordnung nicht mehr. Andere Länder mögen das anders handhaben, allerdings sieht das auch die europäische Kommission so, dass die Fernzulassung zum Import erlaubt sein sollte (Amtsblatt der europäischen Kommission 2007/C 68/04)

--132.230.182.55 13:44, 30. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Kennzeichen der Polizei - Bayern

Also das mit den Kennzeichen der Polizeifahrzeuge aus Regensburg kann so nicht ganz stimmen laut Text verwenden sie "R-PP XXX" und "R-PR XXX". Komme aus der Gegend und sehe viele unterschiedliche Kombinationen.

http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/106333/R-IX_162_-_BMW_3er_Touring_-_FuStW
http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/18870/R-SZ_108_-_BMW_3er_Touring_-_FuStW_-_Regensburg

Das selbe bei Nürnberg (laut Text "N-PP XXX").

http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/77451/N-HU_268_-_BMW_3er_Touring_-_FuStW_-_Nuernberg

Und München (laut Text "M-PM XXXX").

http://www.blaulichtfahrzeuge.net/v2/displayimage.php?album=search&cat=0&pid=5869#top_display_media

Das sind nur ein paar Beispiele. Denke das mit den Fahrzeugen aus Bayern sollte man ganz rausnehmen, und schreiben das sie normale Kennzeichen mit unterschiedlichen Kombinationen verwenden. Was meint Ihr? LG--Zebra15 (Diskussion) 16:03, 9. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Auf der von Dir erwähnten Seite gibt es nur ein einziges Bild eines Polizeifahrzeugs mit einem Zivilkennzeichen, das ab dem 1. März 2007 im Bereich der KFZ-Zulassungsstelle München-Stadt zugelassen wurde. Für mich ist das ein Ausreisser und widerspricht nicht den Artikelinhalt. ++Wolfgang Götz (Diskussion) 00:34, 13. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Unerwünschte Erkennungsnummern

Bis vor einiger Zeit wurden (zumindest von den meisten Zulassungsstellen) auch die Folgebuchstaben WH (Wehrmacht, Heer) nict ausgegeben. Da aber inzwischen die meisten Leute nicht mehr wissen was WH einmal bedeutet hat, ist man von dieser Praxies abgekommen. -- Stoabeissa ...parbleu! 12:50, 12. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Bei den Unterscheidungszeichen wurde WH nicht vergeben. Bei WL (Wehrmacht Luftwaffe) und WM (Wehrmacht Marine) sah man keinerlei Probleme. (Winsen an der Luhe, Weilheim in Oberbayern). MfG Harry8 15:33, 12. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
"WH" war nicht deutschlandweit unerwünscht. Für "WL" oder "WM" gibt dasselbe. Die Entscheidung über die Kombinationen hat immer schon die jeweiligen Zulassungsstelle selbstständig getroffen. ++Wolfgang Götz (Diskussion) 17:45, 13. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
WM kann auch mit der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Verbindung gebracht werden. Soweit mir bekannt war, hatte der Mannschaftsbus der Nationalelf seinerzeit das Kennzeichen F-WM 2006. --H.A. (Diskussion) 21:30, 14. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Ausfuhrkennzeichen

Der Satz "Im Ausland fahren teilweise Fahrzeuge mit „abgelaufener“ Nummer, da dort dann eine neue Versicherung für ein Jahr beantragt wird." wirft bei mir mehr Fragen auf als er Antworten gibt. Sind diese Kennzeichen dann dort noch gültig mit einer neuen Versicherung? Bieten heimische oder ausländische Versicherungsgesellschaften entsprechende Versicherungen an? --Hansbaer (Diskussion) 21:55, 19. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Unterscheidungszeichen mit den wenigsten Fahrzeugen: BÜS? Nein!

Fast 50 Jahre lang hat dieser Satz gegolten: BÜS ist das Unterscheidungszeichen, das die wenigsten Fahrzeuge (und Anhänger) in Deutschland auf dem Nummernschild tragen. Doch jetzt gilt dieser Satz nicht mehr. Es gibt seit dem September 2013 Unterscheidungszeichen mit weniger Zulassungen. Es sind dies die wieder neu zugelassenen Unterscheidungszeichen in Bayern, die zwar nicht im Rechtsnachfolgerkreis, wohl aber in einem anderen Landkreis wieder zugelassen werden, z. B. ROL im Landkreis Kelheim. MfG Harry8 08:24, 31. Okt. 2013 (CET)Beantworten

Das müsste allerdings auch noch eruiert werden. MfG Harry8 08:26, 31. Okt. 2013 (CET)Beantworten
Es gibt derzeit etwas mehr als 120 Fahrzeuge und Anhänger mit einem ROL-Unterscheidungszeichen. Siehe hier! MfG Harry8 23:55, 1. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Das ist in erster Linie eine Formulierungsfrage, denke ich. BÜS verliert zumindest vorübergehend seinen Status als seltenstes Unterscheidungszeichen in Deutschland. Jedes der wieder eingeführten Unterscheidungszeichen wird in der ersten Phase natürlich weniger häufig als BÜS sein. Das wird aber nicht von Dauer sein, nehme ich an, da jeder andere Zulassungsbezirk weit mehr Einwohner hat als Büsingen mit seinen 1300. Auch in dieser Zwischenphase wird es dennoch eine Besonderheit bleiben. BÜS-Kennzeichen dürfen ja nur in Büsingen (und dort auch nur diese) ausgegeben werden, was den Ort zum kleinsten Zulassungsbezirk macht. Jedes andere Kennzeichen hat einen vielfach größeren potenziellen Fahrzeugpool. --Hansbaer (Diskussion) 09:08, 2. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Deine Aussage zum kleinsten Zulassungsbezik ist korrekt. Das andere hängt davon ab, wie oft das jeweilige Unterscheidungszeichen gewünscht wird. Sicher sein, dass das BÜS wieder auf den letzten Platz zurückfallen wird, kann man da nicht. Zumal - um bei meinem Beispiel ROL zu bleiben - in der ehemaligen Kreisstadt Rottenburg an der Laaber dieses Unterscheidungszeichen nicht gewählt werden kann. Und von diesem ehemaligen Landkreis befinden sich wohl nur Langquaid und Rohr in Niederbayern im Landkreis Kelheim, der als einziger ROL ausgibt.
Wir werden’s - so hoffe ich - in ein paar Jahren erfahren. MfG Harry8 13:48, 2. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Nur der Vollständigkeit wegen: Herrngiersdorf gesellt sich auch dazu. MfG Harry8 13:55, 2. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Neue Kunststoff-Kennzeichen am Markt

Es gibt seit neuestem wieder normgerechte/zulassungsfähige Kennzeichen aus Kunststoff auf dem Markt: www.3d-kennzeichen.de

Ich möchte dazu folgende Passage unter 4.4 (techn. beschaffenheit/materialien) vorschlagen:

"Seit November 2013 sind unter dem Markennamen „3D-Kennzeichen“ zulassungsfähige Kennzeichen aus Kunststoff auf dem deutschen Markt, bei denen Kunststofflettern mit einem Steck-Prägeverfahren auf einer Polypropylen-Grundplatte befestigt werden. Als Vorteile seiner Entwicklung gegenüber Aluminiumschildern gibt der Hersteller die Flexibilität und Schlagzähigkeit der Materialien, ein geringeres Gewicht und weniger Verletzungsgefahr an. Da die Lettern im Material durchgefärbt sind, seien diese Schilder ausserdem unempfindlich gegen Abrieb bei der Reinigung."

Bitte um Antworten, falls diese Passage nicht wiki-gerecht erscheint. Sonst würde ich es in den nächsten Tagen einmal in den Artikel einfügen.

Grüße, Martin

--2003:51:6C0A:1501:81BA:87B7:8BAD:308D 12:01, 12. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Sollte rein – allerdings:
  • eine gute Quelle fehlt, müßte ja in der Automobilpresse oder branchenintern abgehandelt worden sein
  • die Darstellung ist mir etwas zu einseitig, da die Nachteile fehlen (das wäre z.B. der Öl- und Wasserverbrauch für die Herstellung und die evtl. fragliche Wiederverwertbarkeit). Das Verletzungsrisiko würde ich mal weglassen, da es für mich fraglich ist (auch an Kunststoffkanten kann man sich verletzen).
Gibt es wirklich nur einen Hersteller? Ich denke mal, dass der erste Satz des Entwurfs vorläufig reicht. Vielleicht wird es ja auch ein Flop (teuer?)--Matt1971 (Diskussion) 13:05, 12. Nov. 2013 (CET)Beantworten

danke für die konstruktiven hinweise, matt! eine quelle hier: http://www.kennzeichen-blog.de/3d-kennzeichen-aus-kunststoff-in-deutschland/2013/10/31 und hier: http://de.autoblog.com/2013/10/25/neu-3d-kfz-kennzeichen-aus-kunststoff/

Umwelt/Resourcen: Lt Hersteller sei der CO2-Footprint nur ein Siebtel (!) im Vergleich mit einem Aluschild. Ich kann das nicht nachprüfen, aber angesichts der schlechten Ökobilanz von Aluminium klingt das durchaus plausibel. http://www.3d-kennzeichen.de/de/faq.html#umwelt

Ausgewogenheit: muß man denn Nachteile konstruieren, wenn es keine offensichtlichen gibt? es ist wohl teurer als ein aluschild... ob es sich durchsetzt, kann man jetzt natürlich noch nicht wissen.

Schauen wir mal, was noch an Anregungen kommt! Vielen Dank & Grüße, Martin

--2003:51:6C0A:1501:81BA:87B7:8BAD:308D 13:16, 12. Nov. 2013 (CET)Beantworten

PS, ich bin die IP oben und habe mich jetzt mal angemeldet, damit alles etwas transparenter ist... Gruß Martin --Rennfahrer Bieberle (Diskussion) 14:40, 13. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Abmessungen von Versicherungskennzeichen?

Sollte der Vollständigkeit halber nicht auch die Größe von Versicherungskennzeichen angegeben werden? Diese weicht ja erheblich von KFZ-Kennzeichen ab (gleiches gild im Grunde auch für das alte ovale Ausfuhrkennzeichen). -- --91.52.157.73 22:59, 6. Dez. 2013 (CET)Beantworten