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.de

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Top-Level-Domain .de
Einführung 5. November 1986
Kategorie länderspezifisch
Registry DENIC eG
Vergabe uneingeschränkt
Anzahl 17,6 Mio.

.de ist die länderspezifische Top-Level-Domain (ccTLD) der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurde am 5. November 1986 bei der IANA delegiert und zunächst von der Universität Dortmund verwaltet, seit 1996/1997 übernimmt die DENIC mit Hauptsitz in Frankfurt am Main diese Aufgabe.[1] Mit mehr als 17 Millionen registrierten Domains ist .de die drittgrößte Top-Level-Domain nach .com und .cn.[2]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jon Postel (1994) mit einer Karte der Internet-Top-Level-Domains. Am rechten Rand ist händisch ein Kreis für die Top-Level-Domain „DE“ eingezeichnet.

Am 5. November 1986 wurde .de gemäß ISO 3166 als Top-Level-Domain für Deutschland in der Root Zone des Domain Name Systems durch die IANA eingetragen. Seit diesem Tag können .de-Domains registriert werden.[3] Im März 1988 verzeichnete das zu diesem Zeitpunkt an der Universität Dortmund angesiedelte Network Information Center insgesamt sechs .de-Domains: dbp.de, rmi.de, telenet.de, uka.de, uni-dortmund.de und uni-paderborn.de.

Seit 1997 liegt die Verwaltung aller .de-Domains in Händen der DENIC, die ein Jahr zuvor ins Leben gerufen wurde. In der Genossenschaft haben sich zahlreiche Webhoster zusammengeschlossen, die ihrerseits als akkreditierter Registrar für .de-Domains auftreten. Zusätzlich bietet die DENIC unter der Bezeichnung DENICdirect selbst die Vergabe von .de-Domains an.[4] Allerdings beinhaltet dies weder Webspace noch E-Mail-Adressen oder andere Leistungen.[5]

Verbreitung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quelle: Website der DENIC
Regionale Verteilung der in Deutschland registrierten .de Domains im Jahr 2020.

Mit 17,7 Millionen registrierten Domains ist .de die am zweithäufigsten verwendeten länderspezifischen Top-Level-Domains, hinter .cn (Volksrepublik China) mit 20,3 Millionen registrierten Domains und vor .uk mit 10,7 Millionen registrierte Domains (Stand März 2024). Bei Betrachtung aller Adressen – also sowohl länderspezifischer als auch generischer Domains – liegt .de auf dem dritten Platz hinter .com (159,6 Millionen registrierte Domains) und .cn.[2]

Die Marke von 15 Millionen .de-Domains wurde im April 2012 überschritten, seit Juni 2006 gibt es mehr als 10 Millionen Adressen.[6] Die erste Million wurde am 5. Oktober 1999 erreicht.

Die DENIC eG veröffentlicht jährlich Statistiken zur regionalen Verteilung von .de-Domains. In Deutschland stechen besonders die Ballungsgebiete Berlin, München und Hamburg durch die meisten Domains pro Kopf heraus.[7] Allerdings wird diese Statistik durch den Sitz der großen Webhosting-Anbieter verfälscht: So liegt z. B. der Landkreis Starnberg auf dem zweiten Platz der Regionen mit den meisten Domains je Einwohner, da hier die Firma united-domains ansässig ist.[8] Wie bei den meisten länderspezifischen Top-Level-Domains können auch .de Domains von Personen aus dem Ausland registriert werden. Bei Registrierungen aus dem Ausland liegen die USA, die Niederlande sowie Russland auf den vorderen Plätzen.[9]

Eigenschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Insgesamt darf eine .de-Domain ein bis 63 Zeichen lang sein.[10] Lange Zeit mussten Domains mindestens drei Zeichen lang sein, was sich mit Liberalisierung der Kriterien im Jahr 2008 änderte. Neben alphanumerischen Zeichen können alle deutschen Umlaute, das Eszett und diverse Zeichen anderer Sprachen gemäß der offiziellen Liste der DENIC genutzt werden. Diese werden in ihrer Punycode-Schreibweise auf die maximal erlaubte Länge angerechnet. Bindestriche, genauer Bindestrich-Minusse, sind möglich, jedoch weder an erster noch letzter Stelle der Domain. Auch darf nicht gleichzeitig an dritter und vierter Stelle ein Bindestrich stehen.[11] Domains, die mit Bindestrichen gebildet werden, stellen die größte Gruppe dar und beträgt seit 2001 immer über die Hälfte aller Domain-Namen.[12]

Um eine .de-Domain zu registrieren, benötigt der künftige Inhaber keinen Wohnsitz oder Niederlassung in Deutschland. Hat der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland, kann DENIC ihn auffordern, binnen zwei Wochen einen in Deutschland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Ferner müssen für eine Domain-Delegierung bereits während der Anmeldung mindestens zwei Nameserver genannt werden, die autoritativ für die jeweilige .de-Domain antworten. Alternativ bietet die DENIC unter dem Namen NSentry an, für eine Domain bis zu fünf A- oder MX-Einträge direkt in die .de-Zone aufzunehmen.[13][14]

Zeitraum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine .de-Domain wird grundsätzlich unbefristet registriert, die Gebühren sind üblicherweise mindestens ein Jahr im Voraus fällig. Dies gilt sowohl für die Vergabe durch DENICdirect als auch einen akkreditierten Registrar.[15] Gibt der Registrar die Verwaltung einer .de-Domain auf, ohne diese zu löschen, wird diese in den sogenannten Transit-Zustand gesetzt. Dieser ermöglicht es dem Inhaber, sie zu einem anderen Domain Name Registrar zu transferieren oder durch DENICdirect verwalten zu lassen. Alternativ kann auch dann noch die Löschung veranlasst werden.[16]

Seit dem 3. Dezember 2013 kann eine .de-Domain nach der Löschung nicht sofort wieder durch Dritte angemeldet werden: Es wurde eine sogenannte Redemption Grace Period (RGP) eingeführt, wie sie bei anderen Top-Level-Domains wie .com bereits seit 2002 üblich ist[17]. Sie räumt dem Inhaber eine 30-tägige Bedenkzeit ein, während der die Löschung zurückgezogen werden kann. Damit soll die versehentliche Löschung einer .de-Domain verhindert werden.[18]

Sicherheit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch AuthInfo sind .de-Domains vor unberechtigten Transfers geschützt. Eine solche Zeichenkette wird auf Anfrage durch den Inhaber oder dessen gesetzlichen Vertreter vom bisherigen Registrar (Domainhoster) erzeugt. Diese wird nun beim neuen Registrar angegeben, meist in einer Web-Anwendung, und ermöglicht damit erst den Umzug der Domain.[19] Gleiches gilt für den Wechsel des Inhabers selbst. Das Verfahren gilt als Standard in der Branche und wurde ab 2008 getestet und im Februar 2010 final durch die DENIC umgesetzt.[20]

Zusätzlich unterstützt die Top-Level-Domain .de seit Frühjahr 2010 das DNSSEC-Verfahren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Authentizität und Datenintegrität des Domain Name System gewährleistet bleibt und Abfragen eines Clients sowie die Antwort der DNS-Server nicht manipuliert werden können.[21] Nach einem Testversuch im Juli 2009 wurde DNSSEC im Januar 2010 für .de erstmals in Betrieb genommen.[22][23] Dafür wurde die DENIC vom Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterstützt.[24]

Kontroversen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Kurt Biedenkopf forderte während seiner Amtszeit als Ministerpräsident des Freistaats Sachsen, die DENIC solle die Domain kurt-biedenkopf.de unbefristet sperren, sodass diese nicht von dritten Personen registriert werden könne. Biedenkopf wollte die Domain auch selbst nicht nutzen.[25] Das Oberlandesgericht Dresden lehnte eine entsprechende Klage im November 2000 ab, woraufhin Biedenkopf vor den Bundesgerichtshof zog. Auch dieser folgte allerdings der Argumentation der DENIC, eine Sperre der genannten Domain sei nur dann zuzumuten, sofern eine Registrierung auch in Zukunft durch einen beliebigen Inhaber absehbar immer einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen würde.[26]
  • Im August 2004 wurde die .de-Domain von eBay auf einen neuen Inhaber übertragen, ohne dass eine Zustimmung des Auktionshauses vorlag. Ein Kunde der Webhosters Intergenia stellte einen KK-Antrag zum Wechsel des Inhabers, der aufgrund einer ausbleibenden Zurückweisung des Registrars Tucows ausgeführt wurde.[27] Im Zuge dessen geriet die DENIC in die Kritik, keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen ergriffen zu haben, obwohl ebay.de wenige Stunden nach dem Transfer auf den korrekten Inhaber wiederhergestellt wurde.[28] eBay selbst sah entgegen ersten Ankündigungen von juristischen Schritten gegen den Initiator des KK-Antrags ab.[29]
  • Die DENIC vergab Domains zunächst nur ab einer Länge von mindestens drei Zeichen. Ausgenommen von dieser Regel waren ix.de, db.de und hq.de sowie die Adresse bb.de. Im Jahr 2008 wehrte sich die Volkswagen AG erfolgreich gegen die Entscheidung der DENIC, vw.de nicht registrieren zu dürfen.[30] Daraufhin wurden die Vergabekriterien dahingehend geändert, dass sowohl einstellige als auch reine Zifferndomains gestattet wurden. Die neuen Domains waren am 23. Oktober 2009 innerhalb weniger Minuten vergeben.[31]
  • 2010 hatte das Landgericht Frankfurt am Main eine weitere Klage gegen die DENIC zu entscheiden. Auslöser war der Verlust von gewinn.de, gegen den sich der bisherige Inhaber aufgrund des hohen Werts der Domain juristisch wehren wollte. Letztendlich urteilte das Gericht, der Inhaber habe Fehler seines Domain Name Registrars selbst zu vertreten.[32] Eine (Mit-)Verantwortung der DENIC wurde ausgeschlossen. Ferner wurde ausdrücklich klargestellt, dass Informationen in der Whois-Datenbank über den Inhaber einer .de-Domain nicht zwingend verbindlich sein müssen, sondern die eigentlichen Besitzverhältnisse abweichen können.
  • Der Freistaat Bayern prozessierte ab 2008 ebenfalls gegen die DENIC, nachdem panamaische Unternehmen zahlreiche .de-Domains mit Bezug zu den Regierungsbezirken Unterfranken, Mittelfranken und Oberfranken sowie Oberpfalz angemeldet hatten. Von der Vergabestelle verlangte der Freistaat nach den Grundsätzen der Störerhaftung die Löschung der betroffenen Adressen, was zunächst abgewiesen wurde.[33] Im Juni 2010 bejahte der Bundesgerichtshof aber die Ansprüche des Freistaates und erlegte der DENIC eine erweiterte Prüfungspflicht auf, nach der .de-Domains bei eindeutigen Rechtsverstößen umgehend zu löschen seien.[34]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Thomas Linke: Selbstregulierte Streitlösung für deutsche Domains. In: Schriften zum Wirtschafts- und Medienrecht, Steuerrecht und Zivilprozeßrecht. Lang, Göttingen 2005, ISBN 3-631-53694-1.
  • Gordon Böhme: Domain-Namen. Ein Spiegel deutscher Sprache? AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2011, ISBN 978-3-639-38280-8.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Delegation Record for .DE. IANA, abgerufen am 13. Juni 2013 (englisch).
  2. a b Quarterly Reports. In: Domain Name Industry Brief (DNIB). Verisign, abgerufen am 27. August 2023 (englisch).
  3. Pressemitteilung: Die DENIC macht das Dutzend voll. 14. April 2008, abgerufen am 23. September 2016.
  4. FAQs für DENICdirect-Kunden. In: DENICdirect Service Center. DENIC, abgerufen am 23. September 2016.
  5. Daniel Dingeldey: Eine Domain, viele Verträge. In: domain-recht. 30. Januar 2003, abgerufen am 13. Juni 2013: „Will der Domain-Inhaber keinen Provider zwischen schalten, kann er die Domain auch direkt bei der DENIC registrieren. (...) Zudem enthält die Domain-Registrierung bei DENICdirect keinen Internetzugang und keinen Web-Space; die muss man sich dann noch gesondert dazu besorgen, was weitere Kosten verursacht.“
  6. Florian Hitzelberger: .de kurz vor der 10-Millionen-Mauer! In: domain-recht. 22. Juni 2006, abgerufen am 16. Juni 2013.
  7. .de-Domains in Städten und Landkreisen. DENIC, abgerufen am 27. August 2023.
  8. Die Zahlenspiele der DENIC. In: united-domains Blog. 31. Mai 2012, abgerufen am 8. Juli 2012.
  9. DENIC: Denic_TB_2021_DE.pdf. In: DENIC. Denic eG, 2021, abgerufen am 27. August 2022.
  10. Domainrichtlinien. DENIC, abgerufen am 11. April 2016: „Die Mindestlänge einer Domain beträgt ein, die Höchstlänge 63 Zeichen; sofern die Domain Buchstaben aus der Anlage enthält, ist für die Höchstlänge die gemäß dem Request for Comments 5890 in der sogenannten ACE-Form kodierte Fassung der Domain („A-Label“) maßgebend.“
  11. Warum werden keine Domains registriert, die an der 3. und der 4. Stelle einen Bindestrich enthalten? In: Häufig gestellte Fragen. DENIC, abgerufen am 27. Mai 2020.
  12. Gordon Böhme: Entwicklung der verwendeten Bindestriche in SLD. Abgerufen am 27. Mai 2020.
  13. Können auch nicht in Deutschland ansässige Personen oder Institutionen eine .de-Domain registrieren? DENIC, abgerufen am 20. Juli 2018.
  14. Nameserver- und NSentry-Einträge. In: Hintergrund. DENIC, abgerufen am 15. Juni 2013.
  15. Domainbedingungen. DENIC, abgerufen am 15. Juni 2013 (vgl. § 4 Vergütung).
  16. Häufig gestellte Fragen zu Transit. DENIC, abgerufen am 15. Juni 2013: „Mit TRANSIT bezeichnet die DENIC ein Verfahren, das dafür sorgt, dass ein Domaininhaber seine Domain nicht verliert, wenn diese nicht länger von einem DENIC-Mitglied verwaltet wird.“
  17. ICANN: General Counsel's Analysis of VeriSign Global Registry Services' Request for Amendment to Registry Agreement. Abgerufen am 27. Mai 2020 (englisch).
  18. Redemption Grace Period für .de-Domains. DENIC, abgerufen am 29. Januar 2014.
  19. Reiko Kaps: DeNIC beschleunigt Providerwechsel. In: heise Netze. 17. November 2008, abgerufen am 15. Juni 2013.
  20. Florian Hitzelberger: DENIC stellt Verfahren um. In: domain-recht. 21. Januar 2010, abgerufen am 15. Juni 2013.
  21. Ulrich Wisser: Domain Name System absichern mit DNSSEC. In: heise.de. 15. Januar 2010, abgerufen am 27. Mai 2020: „Mit DNSsec signiert der Administrator einer Domain die Namenseinträge in seinem Nameserver kryptografisch. Dafür werden zusätzliche Ressource Records angelegt, sodass DNSsec-Antworten länger sind als herkömmliche DNS-Antworten. Die zusätzlichen DNS-Records werden bei Anfragen als Bestandteile des DNS-Response versendet, sodass Empfänger zunächst prüfen können, ob der Response integer, also unverfälscht ist.“
  22. Florian Hitzelberger: DENIC startet Testversuch. In: domain-recht. 9. Juli 2009, abgerufen am 15. Juni 2013.
  23. Florian Hitzelberger: DENIC startet Domain-Signierung. In: domain-recht. 14. Januar 2010, abgerufen am 15. Juni 2013.
  24. DENIC, eco und BSI: Initiative für mehr Sicherheit im Domain Name System. DENIC, 13. Mai 2009, abgerufen am 15. Juni 2013 (Pressemitteilung).
  25. Jürgen Kuri: BGH weist Klage von Kurt Biedenkopf gegen Internet-Domain ab. In: heise online. 19. Februar 2004, abgerufen am 14. Juni 2013.
  26. Daniel Dingeldey: Schlappe für König Kurt. In: domain-recht. 27. Februar 2004, abgerufen am 14. Juni 2013.
  27. Holger Bleich: eBay.de: Domain-Kapern leicht gemacht. In: heise online. 30. August 2004, abgerufen am 14. Juni 2013.
  28. Florian Hitzelberger: DENIC vereitelt Domain-Raub. In: domain-recht. 2. September 2004, abgerufen am 14. Juni 2013: „Dem wohl bisher spektakulärsten Versuch der feindlichen Übernahme einer .de-Domain ist das beliebte Internet-Auktionshaus eBay zum Opfer gefallen: wie die für die Verwaltung aller .de-Domains zuständige DENIC e.G. bestätigte, befand sich die Domain ebay.de am vergangenen Wochenende für wenige Stunden in den Händen einer Privatperson.“
  29. Andreas Wilkens: Vorerst keine Klage gegen eBay-Hijacker. In: heise online. 7. September 2004, abgerufen am 14. Juni 2013: „eBay plant derzeit keine rechtlichen Schritte gegen den 19-Jährigen aus dem Kreis Helmstedt, der Ende August die Internetseite des Auktionshauses umgeleitet hatte.“
  30. Daniel Dingeldey: DENIC muss vw.de an Volkswagen vergeben. In: domain-recht. 26. Juni 2008, abgerufen am 14. Juni 2013.
  31. Thomas Reintjes: Im Rausch der zwei Buchstaben. In: Deutschlandfunk. 24. Oktober 2009, abgerufen am 27. August 2023.
  32. Daniel Dingeldey: Gericht bestätigt Umzug wider Willen. In: domain-recht. 3. September 2010, abgerufen am 14. Juni 2013.
  33. Florian Hitzelberger: BGH urteilt erneut zur Störerhaftung. In: domain-recht. 23. Juli 2010, abgerufen am 15. Juni 2013: „Geklagt hatte der Freistaat Bayern, der im Januar 2008 bemerkt hatte, dass mehrere Domains mit Bezug zu den Regierungsbezirken Bayerns, darunter die Adressen regierung-mittelfranken.de, regierung-oberfranken.de, regierungunterfranken.de und regierung-oberpfalz.de zu Gunsten mehrerer Firmen mit Sitz in Panama registriert worden waren.“
  34. Prüfungspflicht für DENIC: .de-Domains bestellen darf nicht jeder. In: united-domains Blog. Abgerufen am 8. Juli 2012.