Erzbistum Köln

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Erzbistum Köln
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Basisdaten
Staat Deutschland
Kirchenprovinz Kirchenprovinz Köln
Diözesanbischof Rainer Maria Kardinal Woelki
Weihbischof Dominik Schwaderlapp
Ansgar Puff
Rolf Steinhäuser
Emeritierter Diözesanbischof Joachim Kardinal Meisner
Emeritierter Weihbischof Klaus Dick
Manfred Melzer
Generalvikar Dominik Meiering
Gründung 313
Fläche 6181 km²
Dekanate 56 (Februar 2008)
Pfarreien 527 (31. Dezember 2015[1])
Einwohner 5.152.000 (31. Dezember 2015[2])
Katholiken 2.018.634 (31. Dezember 2015[1])
Anteil 39,2 %
Diözesanpriester 765 (31. Dezember 2015[2])
Ordenspriester 192 (31. Dezember 2015[2])
Katholiken je Priester 2109
Ständige Diakone 302 (31. Dezember 2015[2])
Ordensbrüder 298 (31. Dezember 2015[2])
Ordensschwestern 1000 (31. Dezember 2015[2])
Ritus Römischer Ritus
Liturgiesprache Deutsch, Latein
Kathedrale Kölner Dom
Anschrift Marzellenstr. 32
50668 Köln
Website www.erzbistum-koeln.de
Suffraganbistümer Aachen
Essen
Limburg
Münster
Trier
Kirchenprovinz
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Logo des Erzbistums Köln
Wappen des Erzbistums

Das Erzbistum Köln (lateinisch Archidioecesis Coloniensis) ist eine römisch-katholische Diözese im Westen von Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Rheinland-Pfalz. Es ist eines der ältesten und mit rund 2,06 Millionen Katholiken im Diözesangebiet (Stand: 31. Dezember 2013) das größte Bistum im deutschsprachigen Raum.

Das Erzbistum Köln bildet zusammen mit den Suffraganbistümern Aachen, Essen, Limburg, Münster und Trier die Kirchenprovinz Köln, deren Metropolit der Kölner Erzbischof ist. Kathedrale ist der Kölner Dom.

Seit dem 20. September 2014 ist der bisherige Erzbischof von Berlin, Rainer Maria Kardinal Woelki, Erzbischof von Köln.

Geschichte

Anfänge

Frühchristliches Baptisterium östlich des Kölner Domchors

Das Erzbistum Köln geht auf die frühchristliche Gemeinde der Stadt zurück. Zu dieser Zeit war Köln römisch und die ersten Christen mussten sich wohl heimlich versammeln. Der Lyoner Bischof Irenäus erwähnt in seiner Schrift „Gegen die Häretiker“ (Adversus haereses) Christen, die in Germanien leben. Daraus wird oft auch auf Christengemeinden in den Provinzhauptorten Köln und Mainz geschlossen. Der erste in Quellen genannte Bischof von Köln ist Maternus, der in den Quellen wegen seiner Teilnahme an einer Synode in Rom 313 und 314 an der in Arles in der Funktion eines Bischofs von Köln erwähnt wird.[3] Der erste Bischof mit fränkischem Namen ist der Hl. Evergislus (Eberigisil) im 6. Jahrhundert. Als Belohnung für seinen Dienst am Hof erhielt Bischof Hildebold durch Karl den Großen 794/5 den Titel eines Erzbischofs, welcher ihm zunächst nur als persönlicher Ehrentitel verliehen wurde.[4] Das Pallium als Zeichen der Metropolitangewalt erlangte als erster Erzbischof Gunthar 858/60 von Papst Nikolaus I.[5]

Hoch- und Spätmittelalter

„Heiliges Köln“. Holzschnitt aus der Chronica van der hilligen stat van Cöllen. Cöllen 1499
Mittelalterliche Darstellung des Martyriums der Heiligen Ursula
St. Gereon in Köln - eine der ältesten röm.-kath. Kirchen Deutschlands (4. Jahrhundert) - Thebaische Legion

Unter Erzbischof Rainald von Dassel begann eine Territorialpolitik des Erzbistums, die unter seinem Nachfolger Philipp I. von Heinsberg intensiviert wurde.[6] Die Politik Rainalds richtete sich vorrangig gegen Konrad von Staufen, den Pfalzgrafen bei Rhein, und Graf Heinrich von Arnsberg, aber auch in Westfalen gelang es, die erzbischöflich-kölnische Position gegen den Widerstand Heinrichs des Löwen zu stärken.[7] Für die spirituelle Bedeutung des Bistums war bedeutsam, dass Rainald im Jahr 1164 die angeblichen „Gebeine der Hl. Drei Könige“ überführte.[8] Mit diesem Ereignis wurde Köln zu einem der bedeutsamsten Wallfahrtsorte der christlichen Welt.[9] Auch die Vielzahl der anderen „Kölner Heiligen“ wie z. B. die Hl. Ursula und der Heilige Gereon trugen dazu bei, dass Köln fortan den Titel „Sancta“ (heilig) im Stadtnamen trug. Der volle Titel Kölns war „Sancta Colonia Dei Gratia Romanae Ecclesiae Fidelis Filia“ – Heiliges Köln, von Gottes Gnaden der Römischen Kirche getreue Tochter.

Der alte karolingische Dom war den Pilgermassen und der Bedeutung des Erzbistums bald nicht mehr gewachsen, und so wurde im Jahr 1248 von Erzbischof Konrad von Hochstaden der Grundstein für den neuen gotischen Dom gelegt.[10]

Seit dem 12. Jahrhundert strebte die städtische Bevölkerung Kölns immer stärker nach bürgerlicher Autonomie, wodurch sich das Verhältnis zu den Erzbischöfen von Köln als weltlichen Herrschern des Erzstifts Kurköln immer mehr verschlechterte.[11] Einen Höhepunkt erlebten die Differenzen im Zuge des limburgischen Erbfolgekrieges im Jahr 1288, als sich die Kölner Bürger in der Schlacht von Worringen auf die Seite der Gegner ihres Erzbischofs schlugen.[12] Die Erzbischöfe verloren als Ergebnis der Schlacht die weltliche Macht über die Stadt Köln und mussten die endgültige Zerschlagung ihrer rund 100 Jahre währenden Vormachtstellung im Niederrheinischen und im südlichen Westfalen hinnehmen; so verlor das Erzbistum die Lehnsherrschaft über seine wichtigsten Edelvasallen - auch jene, die im Konflikt neutral geblieben waren oder sogar auf der Seite der Erzbischöfe gekämpft hatten.[12]

Den fortgesetzten Anspruch auf die Stadt symbolisierten die Kölner Erzbischöfe allerdings auch in der Zukunft weiter gern, etwa indem man in Urkunden unverdrossen von „unserer Stadt Köln“ sprach. Auch behielten die Kölner Erzbischöfe Reservatrechte über die Stadt, vor allem die Hochgerichtsbarkeit, da die Stadt erst 1475 de iure durch die Anerkennung der Reichsfreiheit die erzbischöfliche Stadtherrschaft abschüttelte.[12] Mehr oder minder permanenten Streitigkeiten über Kompetenzen innerhalb Kölns waren damit zwar über einen langen Zeitraum Tür und Tor geöffnet. De facto aber blieben die Erzbischöfe, zumindest in ihrer Eigenschaft als weltliche Territorialfürsten, Fremde in der seit 1475 freien Reichsstadt,[13] die an deren Schlagbäumen auf ebenso sinnfällige Weise um Zugang zu bitten hatten.

Der Kölner Erzbischof war bis 1803 einer der Kurfürsten des Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation.

Die Reformationszeit

Während die kirchliche Struktur im Großraum des Erzbistums Köln schon um das Jahr 1000 ausgebildet war und über das Mittelalter hinweg weitgehend konstant blieb, brachte die neuzeitliche Geschichte eine Reihe recht komplizierter Veränderungen mit sich. Zu deren Verständnis muss man sich den Umstand vor Augen halten, dass „Köln“ mit der Reichsstadt, dem weltlich regierten kleineren Erzstift und dem kirchlich verwalteten Erzbistum begrifflich drei unterschiedliche Bezugsgrößen bezeichnet, die allerdings historisch vielfach miteinander verflochten waren.

Die reformatorische Entwicklung war am Kölner Erzbistum im 16. Jahrhundert noch vergleichsweise unmerklich vorbeigegangen: Wohl nicht viel mehr als rund ein Zehntel der Pfarreien wechselte vom katholischen zum evangelischen, das heißt lutherischen oder reformierten Bekenntnis. Dabei handelte es sich teils um solche Orte, die aus eigenem Antrieb und gegen den erklärten Willen des Landesherrn vom katholischen Glauben abrückten wie beispielsweise Wesel oder Soest. Teils aber gab erst das spätere konfessionspolitische Einwirken der Landesherren im Sinne des sog. Landesherrlichen Kirchenregiments den Ausschlag für eine religiöse Umorientierung. Dass die Herzöge von Kleve, die bis zu ihrem Aussterben 1609 und der nachfolgenden Landesteilung Jülich, Kleve, Berg, Mark und Ravensberg beherrschten, nicht (oder nicht offen) zur evangelischen Kirche übertraten, sollte sich allerdings als stabilisierend für das Erzbistum Köln erweisen, das diese Territorien fast ganz umspannte. Erst als Brandenburg-Preußen 1609 das Herzogtum Kleve und später Moers an sich nahm, regierte in einem zum Erzbistum Köln gehörigen Gebiet eine protestantische Dynastie, die die katholische Gegenreformation zu blockieren bestrebt war.

Die komplizierten, durch ein mächtepolitisches Patt verursachten Konfessionsverhältnisse in den 1609 zwischen Brandenburg-Preußen und Pfalz-Neuburg aufgeteilten Territorien sind in der Folge vor dem Hintergrund des Jülich-Klevischen Erbfolgestreits (1609–1666) zu sehen. An dessen Ende galten wechselseitige Duldungsbestimmungen für die katholische, lutherische und reformierte Konfession, die – ob aus seiner Sicht positiv oder negativ – jedenfalls außerhalb des Zugriffs des Kölner Erzbischofs lagen: Er sah sich in seinem Wirkungskreis ganz auf sein kleines weltliches Herrschaftsgebiet verwiesen, das mit Ausnahme von Linz am Rhein links des Rheins lag. Angesichts der überaus starken Stellung der Landstände war er allerdings in seiner Regierungsfähigkeit seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts stark beschränkt.

Es ließe sich somit in bewusster Überspitzung behaupten, dass der Kölner Erzbischof seit dem Spätmittelalter sowohl als weltlicher Fürst als auch als kirchlicher „Hirte“ zu einem wirksamen Handeln unfähig war, wobei nicht selten persönlich wenig geeignete Bischofspersönlichkeiten am wenigsten geeignet schienen, die strukturell widrigen Umständen in der Bistumsverwaltung in den Griff zu bekommen.

Die Rücktritte zweier Bischöfe (Friedrich von Wied und Salentin von Isenburg) und, wichtiger noch, die Reformationsversuche durch Hermann V. von Wied 1543 und insbesondere Gebhard Truchseß von Waldburg 1582, welche das Ziel hatten, das Erzbistum Köln in ein erbliches, protestantisches Herzogtum zu verwandeln, hinterließen aufgrund der Niederlage Gebhards im Truchsessischen Krieg keine langfristigen Folgen für das Erzbistum.[14] Die Neigungen Hermanns und, mehr noch, Gebhards wurden trotzdem von der Gegenseite als äußerst gefährlich empfunden. Der katholischen Fraktion im Reich stand mit der möglichen Protestantisierung des Erzbistums nämlich nicht zu Unrecht ein Kippen der Konfessionsverhältnisse auf breiter Ebene vor Augen: Da der Kölner Kurfürst eines von sieben Voten bei der Wahl des Kaisers besaß, schien sogar langfristig ein protestantisches Kaisertum mit ungeahnten Folgen für das gesamte Herrschaftsgefüge auf europäischer Ebene möglich.

Die „bayerische Herrschaft“ (1583–1761)

Ferdinand von Bayern als Erzbischof von Köln, Gemälde im Kapitelsaal des Kölner Domes

Die relative konfessionelle Stabilität des Erzbistums Köln angesichts einer anderswo rapiden Protestantisierung ist angesichts dessen vor dem Hintergrund übergreifender politischer Interessen zu sehen. Dass „die Rheinländer“ im 16. und 17. Jahrhundert mehrheitlich katholisch blieben, lag wohl nicht daran, dass sie besonders glaubensstark bzw. gegenüber der Reformation grundsätzlich abgeneigt gewesen wären. Vielmehr erwiesen sich die um die Mitte des 16. Jahrhunderts verbliebenen katholischen Mächte (namentlich die Kurie, Spanien bzw. das Haus Habsburg, die bayerischen Wittelsbacher im Verband mit einer Reihe kleinerer, auf die Versorgungsstellen in den Domkapiteln angewiesener Dynastien) als durchsetzungsstark.

Vor allem wurde die Vorherrschaft des Katholizismus im Westen dauerhaft dadurch gestärkt, dass es die bayerischen Wittelsbacher seit dem späten 16. Jahrhundert verstanden, sich eine Art Daueranwartschaft auf die Fürstbistümer des westdeutschen Raums – und damit auch Kölns – zu sichern. Konkret heißt das, dass die Wittelsbacher Herzöge bzw. (ab 1623/1648) Kurfürsten Einfluss auf die 24 wahlberechtigten Domkapitulare ausübten – oder missliebige (protestantische) Domkapitulare kurzerhand aus dem Amt entfernten („entsetzten“). Sie sicherten sich damit Wahlergebnisse in ihrem kirchenpolitischen Sinne. Nicht übersehen darf man dabei die enorme Bedeutung des Bischofsamts für die standesgemäße Versorgung der jüngeren, für den geistlichen Stand vorgesehenen Söhne: Für das seit dem späteren 16. Jahrhundert kinderreiche Haus Bayern-München galt dies umso mehr, als die dynastischen Hausgesetze seit 1505 im Sinne des Primogeniturprinzips eine Teilung der eigenen Lande unter den nachgeborenen Söhne unterbanden.

Hier im Rheinland wie anderswo auch wurden die religiösen Verhältnisse also unter dem Strich nicht durch die freie Entscheidung der Untertanen, sondern durch die teils politisch, teils konfessionell motivierten Weichenstellungen der jeweiligen Territorialherren vorgegeben.

Die Bistumsreform 1559

Der Kölner Dom
Kölner Dom von der gegenüberliegenden Rheinseite aus gesehen

Die kölnische Kirchenorganisation in der Frühen Neuzeit wurde in erster Linie durch administrative Einschnitte verändert. Einen ersten zog die Auseinandersetzung zwischen Spanien und seinen niederländischen Provinzen in der unmittelbaren Nachbarschaft des Erzbistums mit sich. Der in den Niederlanden regierende König Philipp II. nämlich setzte 1559 bei Papst Paul IV. eine grundstürzende Neugestaltung der Bistumsstruktur in der Region durch. Vorgeblich ging es Philipp darum, den um sich greifenden Protestantismus mit geeigneten kirchenpolitischen Mitteln zu bekämpfen. Allerdings hatten die Habsburger unverkennbar starke hauspolitische Interessen im Nordwesten des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation, die sie mit einer verstärkten Kontrolle auch des kirchlichen Apparats zu befestigen hofften. In den Niederlanden hatten bis dahin nur sechs, relativ große Bistümer existiert, deren Zahl auf Veranlassung Philipps nun durch Teilungen und Neugründungen auf 19 erhöht wurde. Dabei wurde ein bis 1801 fortlebendes Bistum Roermond gegründet, in das Pfarreien des Erzbistums Köln im Bereich von Nijmegen und der Flüsse Maas und Niers im sog. Oberquartier Geldern abgezweigt wurden. Das Kölner Suffraganbistum Utrecht wurde verhältnismäßig noch stärker verkleinert und aus der Kölner Kirchenprovinz ganz herausgelöst, immerhin aber (wie Mecheln und Cambrai) zum Erzbistum erhöht. Auch andere Kölner Suffragane wie Münster erlitten 1559 Einbußen, die sich aus der Sicht der regierenden Fürstbischöfe in erster Linie durch den Ausfall von Gebühren wie z. B. bei Pfarrerbestallungen (Einsetzungen) bemerkbar machten.

Die Revolutionszeit (1794–1813)

Durch die Besetzung des gesamten linksrheinischen Raums durch französische Truppen bis zum Oktober 1794 und ihr weiteres Ausgreifen auf den rechtsrheinischen Raum erlebte das Erzbistum Köln innerlich wie äußerlich einen Niedergang: Nicht nur in der radikalen jakobinischen Phase der Französischen Revolution, sondern auch zur Zeit des Direktoriums von 1795 bis 1799 wurde der katholische Kultus in den besetzten Gebieten wie in Frankreich selbst massiv unterdrückt. Erst Napoleon Bonaparte setzte der Bekämpfung des Christentums ein Ende, wobei ihn nicht Toleranz, geschweige denn religiöse Überzeugung leitete, sondern das Kalkül, sich als Wiederhersteller eingewurzelter Traditionen profilieren zu können. Wichtig in diesem Zusammenhang ist u. a. die Rückkehr zum Gregorianischen Kalender und die Veröffentlichung eines sog. Reichskatechismus 1806.

Politische Konzessionen gedachte Napoleon gegenüber der im Untergang befindlichen Reichskirche aber nicht zu machen: Nachdem durch den Frieden von Lunéville am 9. Februar 1801 der gesamte linksrheinische Raum staatsrechtlich an Frankreich gefallen war, löste Napoleon das Erzbistum Köln für seine linksrheinisch-französischen Teile im Zuge einer Neuordnung der Bistumsstruktur umstandslos auf, womit er einer über tausendjährigen kirchengeschichtlichen Tradition im Rheinland ein Ende setzte. Als Ersatz für Köln kreierte er ein Bistum Aachen unter der bischöflichen Leitung seines Gefolgsmanns Marc-Antoine Berdolet, das dem Erzbistum Mecheln als Suffragan unterstellt war.

Preußische Zeit (ab 1815)

Der unfertige Dom um 1824. Nach Max Hasak: Der Dom zu Köln, 1911.

Mit dem Ende der napoleonischen Herrschaft über den deutschen Westen 1814/1815 kam es zu einem abermaligen Umbau der kirchlichen Verhältnisse: Mit dem 1821 geschlossenen Staatskirchenvertrag zwischen der Kurie und Preußen, das auf dem Wiener Kongress 1815 die Herrschaft im beinahe gesamten Rheinland angetreten hatte, und der Zirkumskriptionsbulle De salute animarum (16. Juli 1821) wurde das Bistum Aachen wieder aufgelöst, Köln dagegen wieder belebt. Die vormals Aachener kirchlichen Gebiete wurden nun zwischen Köln und Münster auf eine Art und Weise verteilt, die mehr Preußens administrativen Bedürfnissen als den kirchengeschichtlichen Traditionen entsprach: Der Kölner Sprengel umfasste die Regierungsbezirke Köln, Aachen und Düsseldorf, wurde also staatlichen Distrikten angeglichen. Am nördlichen Niederrhein, in dem sich uralte kölnische Traditionsorte wie beispielsweise Xanten oder Kempen befanden, wurde der allerdings kurzlebige preußische Regierungsbezirk Kleve mit den dort versammelten Pfarreien dem Bistum Münster einverleibt. Dessen Dekanate Kleve, Wesel, Recklinghausen und Warendorf bilden noch heute die Grenze zum Erzbistum Köln, dem 1957 errichteten Bistum Essen und dem später zum Erzbistum erhobenen Paderborn im Osten.

Das große Entgegenkommen Preußens gegenüber der Kurie bei der Wiedereinrichtung des Kölner Erzbistums, wird als Ursache der in den folgenden Jahrzehnten aufgetretenen Konflikte zwischen Staat und Kirche am Rhein gesehen.

Deren zentrales Ereignis waren die Kölner Wirren. Als deren Höhepunkt gilt die 1837 durch den preußischen Staat erfolgte Verhaftung des ultramontan gesinnten Kölner Erzbischof Clemens August von Droste zu Vischering. Es ging um den rechtlichen Status interkonfessioneller Ehen, den Droste zu Vischering nicht akzeptierte. Die anschließende zweijährige Festungshaft des Bischofs sorgte dann für eine grundlegende Verhältnisbestimmung zwischen preußischem Staat und Katholischer Kirche. Viele Historiker sehen in diesem Ereignis bereits den Beginn des Kulturkampfs im späteren Deutschen Kaiserreich. In den sog. „res mixtae“, denjenigen Bereichen, deren Regelung von beiden Seiten beansprucht wurde (Schulwesen, Eheschließung und -gerichtsbarkeit u. a.m.), setzte Preußen damit die Trennung zwischen Staat und Kirche durch.

20. und 21. Jahrhundert

Der Papst wird auf dem Rhein von hunderttausenden Pilgern während des XX. Weltjugendtags (2005) in Köln empfangen.

Im 20. Jahrhundert erfuhr das Erzbistum Köln durch die Abtrennung des Bistums Eupen-Malmedy, des 1930 wieder gegründeten Bistums Aachen im Westen und die Einrichtung des flächenmäßig kleinen, aber an Einwohnern zahlreichen „Ruhrbistums“ Essen 1956 abermals Veränderungen.

Seit 1954 unterhält das Erzbistum Köln auf Initiative des damaligen Erzbischofs Joseph Kardinal Frings eine Bistumspatenschaft mit dem Erzbistum Tokio. Eine zweite Bistumspartnerschaft wurde unter Erzbischof Joachim Kardinal Meisner mit dem Bistum Dresden-Meißen begründet.

Die ökonomische Bedeutung des Erzbistums betreffend, bezeichnete sich Köln in seiner Selbstdarstellung als „an der Spitze der Diözesen in Deutschland“ stehend und „weltweit zu den Bistümern mit dem größten Haushaltsvolumen“ (680 Millionen Euro 2004; 785,6 Millionen Euro 2013[15]) gehörend.

Das Kirchensteueraufkommen betrug 2009 550,6 Mio Euro; 2010 war es wegen der damaligen Wirtschaftskrise 9 Prozent geringer.[16]

2010 investierte das Erzbistum vor allem in Kindertagesstätten („Kitas“) und die Sanierung von Schulgebäuden.[17]

Das Erzbistum Köln unterhält ein sogenanntes „Stiftungszentrum“. Es kümmert sich u. a. um Zuwendungen von Lebenden (Schenkungen) oder Verstorbenen (Nachlässe) an das Erzbistum oder an Institutionen, die zum Erzbistum gehören.[18]

Das Erzbistum leidet - wie alle anderen deutschen Diözesen auch - seit vielen Jahren unter Mitgliederschwund. Zu den Gründen zählen demografischer Wandel und Kirchenaustritte. 2010 traten 15.163 Katholiken aus, das entspricht einem Anstieg von 41 Prozent gegenüber 2009 (10.727 Austritte).[19]

Das Erzbistum Köln hatte neben dem Erzbischof vier Weihbischöfe, seit 2004 noch drei. Durch den Bevölkerungsrückgang und das Ansteigen des Durchschnittsalters der Bevölkerung ging auch die Zahl der bischöflichen Amtshandlungen zurück. So ist z. B. seit den 1980er Jahren die Anzahl der Firmungen von über 20.000 im Jahr auf unter 10.000 gefallen.

2005 war das Erzbistum Köln Ausrichter des 20. Weltjugendtags. 2013 wertete es tausende Antworten auf einen Fragebogen aus, um deren Beantwortung der Vatikan gebeten hatte; die Antworten bzw. ein im Dezember 2013 veröffentlichter Auszug geben Einblicke zum Verhältnis von Katholiken zu ihrem Erzbistum und zu Lehrmeinungen der katholischen Kirche.[20][21][22][23]

Bistumsgeographie

Erzbischöfliches Generalvikariat Köln

Bistumsumfang

Das Erzbistum umfasst in Nordrhein-Westfalen die kreisfreien Städte Köln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen, Remscheid, Solingen und Wuppertal, den östlichen Teil des Kreises Euskirchen (Städte Bad Münstereifel [einschließlich der Ortschaften Embken, Muldenau und Wollersheim der Stadt Nideggen], Euskirchen, Zülpich, die Gemeinde Weilerswist und die östlichen Ortschaften der Stadt Mechernich), den Kreis Mettmann einschließlich der ehemaligen Stadt Kettwig (Essen) sowie den Stadtteil Mülheim-Mintard, den Oberbergischen Kreis, den größten Teil des Rhein-Kreises Neuss (Städte Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Neuss, die Gemeinde Rommerskirchen sowie den Ortsteil Büderich der Stadt Meerbusch und die Ortsteile Glehn und Steinforth-Rubbelrath der Stadt Korschenbroich), den Rhein-Erft-Kreis, den Rhein-Sieg-Kreis und den Rheinisch-Bergischen Kreis.

Zudem gehören ihm in Rheinland-Pfalz Teile des Landkreises Altenkirchen (Westerwald) (Verbandsgemeinden Altenkirchen [ohne die Ortsgemeinde Berod bei Hachenburg], Hamm (Sieg), Wissen und Flammersfeld [nördlich der Wied] und die Ortsgemeinde Friesenhagen) sowie der Norden des Landkreises Neuwied (Verbandsgemeinde Unkel, die Ortsgemeinden Asbach, Buchholz (Westerwald) und Windhagen sowie Teile der Ortsgemeinde Kasbach-Ohlenberg) an.

Bistumsgliederung

Das Erzbistum Köln gliedert sich in acht Kreis- und acht Stadtdekanate. Der Rhein-Sieg-Kreis ist in ein rechts- und ein linksrheinisches Kreisdekanat gegliedert. Die Grenzen der Gliederungen weichen in einigen Fällen von denen der entsprechenden Gebietskörperschaften ab.

Stadtdekanate Dekanate
Bonn Bonn-Mitte/Süd, Bonn-Nord, Bonn-Bad Godesberg, Bonn-Beuel
Düsseldorf D-Mitte/Heerdt, D-Nord, D-Süd, D-Ost, D-Benrath
Köln Deutz, Dünnwald, Ehrenfeld, Lindenthal, Mitte, Mülheim, Nippes, Porz, Rodenkirchen, Worringen
Leverkusen
Remscheid
Solingen
Wuppertal
Kreisdekanate Dekanate
Altenkirchen
Euskirchen Euskirchen
Mettmann Hilden, Langenfeld/Monheim, Mettmann, Ratingen
Oberbergischer Kreis Gummersbach/Waldbröl, Wipperfürth
Rhein-Erft-Kreis Bedburg, Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim, Wesseling
Rhein-Kreis Neuss Grevenbroich/Dormagen, Neuss/Kaarst
Rheinisch-Bergischer Kreis Altenberg, Bergisch Gladbach, Overath
Rhein-Sieg-Kreis Bornheim, Eitorf/Hennef, Königswinter, Lohmar, Neunkirchen, Meckenheim/Rheinbach, Siegburg/Sankt Augustin, Troisdorf

Mehrere Pfarrgemeinden sind jeweils zu einem Seelsorgebereich mit gemeinsamem Pfarrer und gemeinsamem Seelsorgeteam zusammengeschlossen.

Erzbischof

Clemens August I. mit allen Zeichen seiner geistlichen und weltlichen Herrschaft: Kurmantel und Kurhut stehen für das Kurfürstentum Köln, das auf der Brust hängende Pektorale, der Kragen des Priesterornats und die auf dem Tisch hinter dem Kurhut liegende Mitra versinnbildlichen sein Amt als Erzbischof von Köln.
Kardinal-Frings-Denkmal in Neuss

Seit 1031 waren die Erzbischöfe von Köln mit einer Unterbrechung unter Heinrich V. immer Erzkanzler per Italiam des Reiches.[24] Unter den staufischen Königen kamen die Herzogwürden von Lothringen (1151) und Westfalen (1180) hinzu.[25] 1239 wurden die Erzbischöfe von Köln dann erstmals im Kurfürstenspruch Reinmars von Zweter als Kurfürsten genannt.[26] Während des Interregnums gelang es diesen theoretischen Anspruch bei der Doppelwahl von 1255/56 auch erstmals politisch durchzusetzen.[27] Mit der Goldenen Bulle 1356 wurde dieser Anspruch zementiert und blieb in der Frühen Neuzeit erhalten. Die weltlichen Herrschaftsgebiete des Kurerzbischofs waren als Kurköln bis zur Säkularisierung im Reichsdeputationshauptschluss 1803 Bestandteil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.[28]

In seiner kirchlichen Funktion ist der Erzbischof von Köln noch heute Metropolit der Rheinischen Kirchenprovinz und wird nach Kardinalstradition üblicherweise zum Kardinal erhoben. Seit dem 13. Jahrhundert trägt er den Titel eines geborenen apostolischen Legaten.

Zu den Erzbischöfen von Köln zählte eine Reihe intellektuell wie kirchenpolitisch herausragender Gestalten. So war z. B. Erzbischof Pilgrim seit 1024 päpstlicher Bibliothekar,[29] der Kardinal Johannes von Geissel war der Initiator des Vorläufers der Deutschen Bischofskonferenz 1848[30] und Kardinal Joseph Höffner der „Begründer“ der modernen Finanzverwaltung des Apostolischen Stuhles und des Vatikanstaates.

Im 16. Jahrhundert war die konfessionelle Haltung der Kölner Erzbischöfe teils zwiespältig. Vom 17. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts dominierte auf der Kölner Kathedra der Typus des Simonisten, d. h. des auf die Sammlung möglichst zahlreicher lukrativer und standesadäquater kirchlicher Pfründen erpichten Hochadeligen. Der pastorale Aspekt trat deutlich zurück, was schon daran erkennbar ist, dass mancher Bischof nicht sämtliche oder auch nur die niedrigsten Weihen einholte, um sich den Rückzug in den weltlichen Stand offen zu halten.

Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts tat sich mit Maximilian Franz von Österreich eine im Reformdiskurs des aufgeklärten Absolutismus herausragende Persönlichkeit hervor, deren Wirken aber durch innere Hemmnisse im Kurstaat und natürlich durch die Rheinlandbesatzung der französischen Revolutionstruppen blockiert wurde. Im 19. Jahrhundert exponierten sich die Kölner Erzbischöfe in den Auseinandersetzungen mit dem preußischen Staat (s. o.). Seit dem frühen 20. Jahrhundert taten sie sich vor allem auf dem Gebiet der Weltkirche hervor. Joseph Kardinal Frings durchbrach die kuriale Vormundschaft und verschaffte damit dem Zweiten Vatikanischen Konzil eine starke Wirkmöglichkeit. Joseph Höffner war ein enger Berater Papst Pauls VI. und Papst Johannes Pauls II.. Auch Kardinal Joachim Meisner war ein enger Freund von Papst Johannes Paul II. und fungierte als sein persönlicher Ratgeber. Doch erkennt man die weltkirchliche Bedeutung der Kölner Erzbischöfe an ihrer Haltung zu sozialen Fragen. So vermochten sie eine konfessionsübergreifende Haltung in Gewerkschaftsfragen durchzusetzen, wie auch nationale und internationale Hilfswerke zu begründen, welche die Grundlage heutiger päpstlicher Hilfswerke bilden.

Die Bedeutung des Erzbischofs von Köln spiegelt sich in der Mühsamkeit bei der Besetzung des Kölner Erzstuhles wider. Im 19. Jahrhundert hatten (preußischer) Staat und Kirche ein meist konkurrierendes Interesse daran, ihren Kandidaten durchzusetzen, da diesem in nationalen Kirchenfragen eine herausragende Stellung zukam. Dies war in der Geschichte oftmals ein Tauziehen, bei dem die Belange der Erzdiözese selbst in den Hintergrund gerückt wurden.

Der Erzbischof von Köln ist auch Präsident des Deutschen Vereins vom Heiligen Lande.

Vermögen

Neben dem regulären Etat, über den Rechenschaft abgelegt werden muss, hat das Erzbistum Köln über den „Bischöflichen Stuhl“ keine Rechenschaft abzulegen, solange keine „öffentlichen Gelder“ darin verwendet werden. Nach den Vorgängen um den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst gab das Erzbistum Köln – wie mehrere andere Bistümer in Deutschland auch – Einblick in sein Vermögen und veröffentlichte im Oktober 2013 erstmals seine Vermögensverhältnisse. Das Vermögen des Bischöflichen Stuhls betrug rund 160 Millionen Euro.[31][32] Das Immobilienvermögen des Erzbistums und des Bischöflichen Stuhls wurde mit 612 Millionen Euro bewertet. Der Darstellung des Immobilienvermögens sollten weitere Schritte zu mehr Transparenz der Bistumsfinanzen folgen.

Im Oktober 2016 legte das Erzbistum zum dritten Mal einen Finanzbericht nach Vorgaben des Handelsrechts vor:[33] die Bilanzzahlen umfassen den Erzbischöflichen Stuhl, den Dom und das Metropolitankapitel, sowie vom Erzbistum verwaltete Stiftungen. Demzufolge erwirtschaftete das Bistum 52 Millionen Euro Überschuss im Jahre 2015, demnach stieg das Vermögen der Diözese um drei Prozent auf 3,518 Milliarden Euro. Der größte Teil des ausgewiesenen Vermögens – gut 2,5 Milliarden Euro – war der Aufstellung zufolge in Finanzanlagen investiert. Sachanlagen wie Immobilien wurden mit knapp 671 Millionen Euro bewertet. Die wichtigste Ertragsquelle blieb weiterhin die Kirchensteuer, die um 38,7 Millionen Euro auf 627,6 Millionen Euro stieg – ein Plus von 6,6 Prozent. Generalvikar Dominik Meiering zeigte sich unzufrieden über die nach wie vor spärliche Zahl der Kirchengemeinden, die wie das Bistum eine Bilanz nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellten.[34]

Kirchliches Leben

Südportal des Domes während der Domwallfahrt 2006

Das kirchliche Leben des Erzbistums Köln ist städtisch geprägt, da auch die ländlichen Gebiete auf die Großstädte der Rheinschiene und des Wuppertales hin ausgerichtet sind. Es gibt im Erzbistum ein lebendiges Wallfahrtswesen und ein reges Vereinsleben. Fast in jeder Pfarrgemeinde existieren Jugendgruppen, die Katholische Frauengemeinschaft (kfd), eine Schützenbruderschaft oder eine Kolpingsfamilie. Die Zahl der Mitglieder von Kirchenchören und Messdienern wird für 2004 mit jeweils über 30.000 angegeben. Der sonntägliche Messbesuch liegt bei 10,0 % der Kirchenmitglieder.

Die Mitverantwortung der Christen erfolgt durchgängig durch flächendeckend gewählte Pfarrgemeinderäte auf der Ebene der einzelnen Seelsorgebereiche und Dekanate bis zum Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Kön.

Selbstverständnis

Zentrales Identifikationsmerkmal der Katholiken im Erzbistum Köln ist der 1880 vollendete Kölner Dom. Der Kölner Dompropst Norbert Feldhoff sagte beim Besuch von Papst Benedikt XVI. im Kölner Dom am 18. August 2005: „Wir danken Ihnen für diesen Besuch und es erfüllt uns mit Stolz, dass der Kölner Dom die erste Kathedrale außerhalb des Bistums Rom ist, die Sie als Papst besuchen. In Kölner ‚Bescheidenheit‘ halten wir dies für angemessen, weil der Dom des heiligen Petrus in Köln die Bischofskirche der ‚Ecclesia Coloniensis semper sedis Apostolicae fidelis filia‘ ist.“[35]

Der Kreis „kirchlich sozialisierter und in der katholischen Kirche beheimateter Christen, die sich bewusst der Kirche, dem Erzbistum und ihrer Gemeinde zugehörig fühlen und diese aktiv mittragen“, umfasst im Erzbistum Köln je nach Region bis zu 20 Prozent der Katholiken. Daneben gibt es den Typus der „kölschen Katholiken“, „die sich dadurch auszeichnen, dass ihr rheinländisches und kölnisches Heimatgefühl immer auch eine gewisse Verbundenheit mit katholischer Kirche impliziert, ohne sich dabei als fromm oder streng katholisch zu definieren. Diese treuen Fernstehenden, die an Lebensübergängen die Begegnung mit der Kirche suchen, haben das Gefühl, dass von der Kirche durchaus noch etwas existentiell Bedeutendes geleistet wird, auch wenn sie mit dem Alltagsleben der Gemeinden nur noch wenig anfangen können.“[36]

Patrone

Dreikönigenschrein im Kölner Dom

Wallfahrtsstätten

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Persönlichkeiten

Domkapitel

Das Kölner Domkapitel, Hohes Metropolitan-, Kathedral- und Domkapitel zu Köln, zählt momentan 16 Mitglieder, wovon vier nicht am Dom leben und als „Nichtresidierende Domkapitulare“ bezeichnet werden. An der Spitze des Kapitels stehen ein Dompropst, den das Domkapitel wählt, und ein Domdechant, den der Erzbischof ernennt. Die Domkapitulare werden durch den Erzbischof von Köln ernannt, wobei er im Wechsel einmal auf Vorschlag des Kapitels ernennt und dann wieder nach Anhörung desselben. Hausherr der Kathedrale ist in Köln das Domkapitel und nicht der Erzbischof. Es wählt nach dem Tod oder dem Rücktritt einen neuen Erzbischof und unterstützt den Erzbischof bei der Verwaltung des Bistums.

Residierende Domkapitulare sind derzeit: Dompropst Gerd Bachner (2005/2015), Domdechant Robert Kleine (2012/2012), Weihbischof Manfred Melzer (1998), Offizial und Domprediger Günter Assenmacher (2004), Weihbischof Dominik Schwaderlapp (2004), Josef Sauerborn (2004), Hans-Josef Radermacher (2006), Markus Hofmann (2012), Weihbischof Ansgar Puff (2013), Generalvikar Dominik Meiering (2015), Thomas Weitz (2015) und Weihbischof Rolf Steinhäuser (2015).[37]

Nichtresidierende Domkapitulare: Anno Burghof (2008) und Heinz-Peter Teller (2013)[38]

Emeritierte Domkapitulare: Weihbischof Klaus Dick (Domdechant em. 2003), Ludwig Schöller (em. 2004), Norbert Trippen (em. 2011), Norbert Feldhoff (Dompropst em. 2015), Robert Kümpel (em. 2015)

Siehe hierzu auch

Siehe auch

Literatur

  • Wilhelm Neuss, Friedrich Wilhelm Oediger: Das Bistum Köln von den Anfängen bis zum Ende des 12. Jahrhunderts. Köln 1964 (31991) (Geschichte des Erzbistums Köln 1).
  • Wilhelm Janssen: Das Erzbistum Köln im späten Mittelalter. 1191–1515. 2 Halbbände, Köln 1995/2003 (Geschichte des Erzbistums Köln 2).
  • Hansgeorg Molitor: Das Erzbistum Köln im Zeitalter der Glaubenskämpfe. 1515–1688. Köln 2008 (Geschichte des Erzbistums Köln 3). ISBN 3-7616-1346-6.
  • Ulrich Helbach/Joachim Oepen: Kleine illustrierte Geschichte des Erzbistums Köln. J. P. Bachem Verlag, Köln 2013, ISBN 978-3-7616-2702-0.
  • Eduard Hegel: Das Erzbistum Köln zwischen Barock und Aufklärung. Vom Pfälzischen Krieg bis zum Ende der französischen Zeit 1688–1814. Köln 1979 (Geschichte des Erzbistums Köln 4). ISBN 3-7616-0389-4.
  • Eduard Hegel: Das Erzbistum Köln. Zwischen der Restauration des 19. Jahrhunderts und der Restauration des 20. Jahrhunderts. 1815–1962. Köln 1987 (Geschichte des Erzbistums Köln 5). ISBN 3-7616-0873-X.
  • Martinus Henriquez de Strevesdorff: Archidioeceseos Coloniensis descriptio historica. Köln 1662 (Digitalisat)

Quellen

  • Forma iuxta quam in visitatione cleri & [et] populi civitatis & [et] dioecesis Colonien. inquisitio : secundum ecclesiarum, monasteriorum, ordinum, personarum & locorum diversas conditiones ac rationes institui vel fieri debeat. - Gennepaeus, Coloniae Agrippae 1550 (Digitalisat)
Commons: Erzbistum Köln – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikisource: Topographia Colonia et al. – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

  1. a b Eckdaten des Kirchlichen Lebens in den Bistümern Deutschlands 2015, Pressemeldung der Deutschen Bischofskonferenz vom 15. Juli 2016
  2. Erzbistum Köln: Das Erzbistum Köln in Zahlen. 31. Dezember 2015, abgerufen am 22. Juli 2016.
  3. H. Seibert: Köln, B. Erzbistum. In: LexMA V, Sp. 1261-1268, hier Sp. 1261.
  4. H. Seibert: Köln, B. Erzbistum. In: LexMA V, Sp. 1261-1268, hier Sp. 1261f.
  5. H. Seibert: Köln, B. Erzbistum. In: LexMA V, Sp. 1261-1268, hier Sp. 1262.
  6. W. Georgi: Rainald v. Dasseln, in: LexMA VII, Sp. 418-419, hier Sp. 419.
  7. Vgl. W. Georgi: Rainald v. Dasseln, in: LexMA VII, Sp. 418-419, hier Sp. 419.
  8. M. Groten: Köln. A. Stadt, II. Mittelalter, in: LexMA V, Sp. 1256-1261, hier Sp. 1256. Vgl. auch W. Georgi: Rainald v. Dasseln, in: LexMA VII, Sp. 418-419, hier Sp. 419.
  9. Vgl. M. Groten: Köln. A. Stadt, II. Mittelalter, in: LexMA V, Sp. 1256-1261, hier Sp. 1256.
  10. M. Groten: Köln. A. Stadt, II. Mittelalter, in: LexMA V, Sp. 1256-1261, hier Sp. 1256.
  11. M. Groten: Köln. A. Stadt, II. Mittelalter, in: LexMA V, Sp. 1256-1261, hier Sp. 1258f.
  12. a b c Z. Kiaupa: Worringen, Schlacht v., in: LexMA IX, Sp. 337.
  13. M. Groten: Köln. A. Stadt, II. Mittelalter, in: LexMA V, Sp. 1256-1261, hier Sp. 1259.
  14. Unter dem Abschnitten Anlass und Folgen: Truchsessischer Krieg (Memento vom 21. Februar 2014 im Internet Archive) In: floerken.de
  15. Claudia Keller: Unter Verschluss. In: tagesspiegel.de. 15. Oktober 2013, abgerufen Format invalid.
  16. Quelle: Statistisches Jahrbuch; zitiert nach kirchensteuern.de. 2002: 527,662 Mio., 2003 440,810 Mio; 2004 460,838 Mio, 2005 413,723 Mio; 2006 492,073 Mio; 2007 500,477 Mio; 2008 568,213 Mio; 2009 550,643 Mio; 2010 501,527 Mio Euro
  17. Kölner Stadt-Anzeiger: Einnahmendefizit: Krise macht vor Klerus nicht halt. In: ksta.de. 22. Januar 2010, abgerufen am 18. Februar 2015.
  18. Erzbistum Köln: Stiftungszentrum.
  19. Gernot Facius: Zehntausende Katholiken kehren Kirche den Rücken. In: welt.de. 6. April 2011, abgerufen am 18. Februar 2015.
  20. Antworten der Gläubigen im Blick – Erzbistum Köln. In: erzbistum-koeln.de. 13. Dezember 2013, abgerufen am 18. Februar 2015.
  21. Zusammenschau der Stellungnahmen aus den Kreis- und Stadtdekanaten und den kirchlichen Verbänden im Erzbistum Köln auf den Fragebogen zur Vorbereitung der Außerordentlichen Bischofssynode in Rom 2014 zu den pastoralen Herausforderungen der Familie (PDF-Datei, 23 Seiten)
  22. Katholische Verbände stellen Familien-Fragebogen online – Erzbistum Köln. In: erzbistum-koeln.de. 21. November 2013, abgerufen am 18. Februar 2015.
  23. Daniel Deckers: Rom hat gefragt, der Fall ist eröffnet. In: FAZ.net. 13. Dezember 2013, abgerufen am 18. Februar 2015.
  24. P. Csendes: Erzkanzler, in: LexMA IV, Sp. 1-2, hier Sp. 1.
  25. H. Seibert: Köln. B. Erzbistum, in. LexMA V, Sp. 1261-1267, hier Sp. 1262. Ob diesbezüglich die Titulatur Herzog von Westfalen oder Herzog in Westfalen zutreffend ist, ist in der Forschung umstritten.
  26. E. Schubert: Kurfürsten, in: LexMA V, Sp. 1581-1583, hier Sp. 1581f.
  27. E. Schubert: Kurfürsten, in: LexMA V, Sp. 1581-1583, hier Sp. 1581
  28. Vgl. 1803 - Reichsdeputationshauptschluss - regionalgeschichte.net. In: regionalgeschichte.net. Abgerufen am 18. Februar 2015.
  29. P. Csendes: Erzkanzler, in: LexMA IV, Sp. 1-2, hier Sp. 2.
  30. Vgl. Deutsche Bischofskonferenz: Geschichte. In: dbk.de. Abgerufen am 18. Februar 2015./
  31. Bistümer legen ihr Vermögen offen. In: Deutsche Welle. Archiviert vom Original am 19. Oktober 2013; abgerufen am 18. Februar 2015.
  32. Stefan Dege: Die Mauer des Schweigens bröckelt. In: Deutsche Welle. 16. Oktober 2013, abgerufen am 18. Februar 2015.
  33. Erzdiözese Köln stellt Finanzbericht vor, www.katholisch.de, 6. Oktober 2016
  34. Nach roten Zahlen 2014 Erzbistum Köln macht 51,8 Millionen Euro Gewinn, Kölner Stadtanzeiger, 6. Oktober 2016
  35. Zitat: „Die Kölner Kirche [ist] die immer treue Tochter des Apostolischen StuhlesBegrüßung von Papst Benedikt XVI. am 18.08.2005 im Kölner Dom durch Dompropst Norbert Feldhoff Presseamt des Erzbistums Köln, wjt aktuell, 2. August 2005
  36. So beschreibt das Domradio, der Radiosender des Erzbistums Köln, im Redakteurstatut seine Zielgruppe, siehe domradio. de, Impressum
  37. Kölner Personalentscheidungen. Domradio, 14. April 2015, abgerufen am 14. April 2015.
  38. koelner-dom.de, Aktuelles: Heinz-Peter Teller Nichtresidierender Domkapitular, („nimmt den Platz von Pfarrer Monsignore Winfried Auel ein, der mit Vollendung des 75. Lebensjahres aus dem Amt geschieden ist.“) 25. November 2013, abgerufen 23. Dezember 2013.