Landeshymne ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zur Schweizer Verwendung des Wortes siehe Nationalhymne.
Heimatlied ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Für die Kärntner Landeshymne, siehe Kärntner Heimatlied.
Eine Regionalhymne oder Heimatlied ist eine Hymne, vergleichbar einer Nationalhymne, mit der die Menschen innerhalb einer lokal begrenzten Region oder einer Kommune ihre Identität und Heimatgefühl ausdrücken. Meist thematisieren sie verklärend Landschaft und lokale Geschichte. Hymnen von Gliedstaaten werden in Deutschland und Österreich als Landeshymnen, in der Schweiz als Kantonshymnen bezeichnet. Besonders viele Heimatlieder wurden – oft von Pfarrern oder Lehrern – vom Ende des 19. Jahrhunderts bis in die 1960er Jahre verfasst. Im Laufe von Jahrzehnten oder Jahrhunderten hat sich meistens genau ein landestypisches Lied innerhalb eines Gebietes als Hymne etabliert. Im Bewusstsein der Bevölkerung sind Heimatlieder verschieden stark präsent. Einige werden bei Volksfesten und anderen Anlässen oft gesungen, andere wiederum konnten sich nie in größerem Maße durchsetzen.
Im Gegensatz zu Nationalhymnen sind Heimatlieder meist nicht offiziell anerkannt und daher nicht in Gesetzen verankert. Einige der deutschen und österreichischen Landeshymnen (etwa das Bayernlied) haben jedoch offiziellen Charakter.
In der Bundesrepublik werden gewöhnlich keine offiziellen Landeshymnen verwendet, weswegen es sich meist um Landeslieder handelt. Ausnahmen bilden die Länder Bayern, Hessen und Saarland. Dort sind sie als Staatssymbole durch § 90a StGB geschützt.[1]
In Österreich handelt es sich bei den hier angeführten Landeshymnen − mit der Ausnahme Wiens − nicht um „heimliche Hymnen“, sondern diese wurden durch den jeweiligen Landtag offiziell zur Landeshymne erklärt.
In einigen Kantonen gibt es eine Kantonshymne, die aber meist nicht gesetzlich festgelegt, sondern einfach durch Tradition etabliert ist. La Nouvelle Rauracienne, die Hymne des Kantons Jura, wurde durch einen Beschluss des jurassischen Parlaments vom 21. Juni 1990 zur offiziellen Kantonshymne erhoben,[5] die Walliser Hymne 2016 für offiziell erklärt.[6][7]
↑Text von Alfons Aeby, Vertonung durch Abbé Joseph Bovet. (Hinweise in: Sensebezirk 1848–1998 – zum 150jährigen Bestehen des Sensebezirks im Kanton Freiburg (= Deutschfreiburger Beiträge zur Heimatkunde, Band 64). Hrsg. vom Deutschfreiburger Heimatkundeverein und von den Sensler Gemeinden. Freiburg 1998, S. 47, S. 167.)