Maut

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Maut ist ein aus dem Gotischen mōta und Althochdeutschen mūta abgeleiteter Begriff für Zoll im Sinne eines Wegzolls.

Der Begriff beschreibt eine Gebühr für die Nutzung von Verkehrsbauwerken (z. B. Straßen, Brücken, Autobahnen und Tunneln). Dokumente aus dem 11. Jahrhundert deuten darauf hin, dass Wegzölle in Europa verbreitet waren. Er wurde wohl deshalb eingeführt, weil die Finanzierung von Straßen (Bau und Erhalt) teuer war. Mit der Zahlung der Maut sollten die Reisenden (Nutzer) an der Finanzierung, für die Anwohner in Vorlage gingen, beteiligt werden. Andere Formen der Finanzierung waren der Frondienst (jeder muss dem Staat eine bestimmte Zahl von Tagen körperlicher Arbeit zur Verfügung stellen) oder auch Steuern für Anrainer (z. B. im alten Rom).

Mautbrücken und Tore waren beliebt, weil sie leichter zu kontrollieren (und schlechter zu umgehen) waren und seltener instand gesetzt werden mussten als Straßen. Später wurden die Behinderungen nach und nach abgebaut, da sie den freien Handel behinderten.

In Graz gab es jedoch noch bis 1938 städtische Mautstellen oder Linienämter an den Stadteinfahrten, an denen Pflastermaut und Warenzoll zu bezahlen war.

Ein alternativer Begriff für Maut ist Straßenbenutzungsgebühr (im Gegensatz z. B. zu Parkgebühr). Es lassen sich urbane (städtische) (siehe Innenstadtmaut) und interurbane (zwischenstädtische) Straßenbenutzungsgebühren (Autobahngebühren, ggf. auch für Landstraßen) unterscheiden.

In Großbritannien gab es in frühindustrieller Zeit die turnpike roads, Fernstraßen, die als Privatunternehmen geführt wurden. Das ‚turnpike‘ war eine Barriere, die nach Entrichtung der Maut geöffnet wurde.[1]

Weltkarte der PKW-Autobahnmaut
Farbschlüssel:
  • keine PKW-Autobahnmaut
  • Sondermautstrecken
  • Vignettenpflicht
  • Streckenmaut
  • Vignettenpflicht und (vignetten­freie) Sonder­maut­strecken
  • keine Angaben
  • Brückengeldregelung von 1875 auf Holztafel, Stadt Neustadt/Holstein

    Ziele und Prinzipien

    Die Ziele von Straßenbenutzungsgebühren können sein:

    • die Finanzierung bestehender oder zukünftiger Straßeninfrastruktur und Begleichung der Bau- und Betriebskosten für die Wege (Wegekosten mit dem Ziel der Herstellung einer Kostenwahrheit im Verkehr);
    • die Steuerung der Nachfrage nach dem Gut „Straße“ mit dem Ziel der Staureduktion bzw. dessen effizientere Nutzung (Travel Demand Management);
    • die Entlastung der Umwelt durch einen Preis und somit Verringerung der motorisierten Verkehrsteilnahme;
    • die Generierung von zusätzlichen Einnahmen für die öffentlichen Haushalte;
    • die Internalisierung von externen Kosten. Das sind Umweltkosten, die vom Verursacher nicht vollständig getragen werden, wie die sozialen und ökologischen Kosten durch Lärm- und Luftverschmutzung des Verkehrs sowie Teile der Unfallfolgekosten (beispielsweise Ressourcenausfallkosten).

    Allgemein lassen sich zwei Prinzipien der Mautberechnung unterscheiden:

    • Bei der zugangsbezogenen Gebühr wird das Recht auf Zugang für die Nutzung bestimmter Straßen (Areale, Bauwerke etc.) erworben, ohne dass es auf die tatsächliche Nutzung ankommt. Der Zugang kann zeitlich beschränkt sein, z. B. Tag, Woche, Monat, Jahr. Diese Art der Maut wird meist per Vignette erhoben und ist vergleichsweise einfach zu erheben und zu kontrollieren. Sie benachteiligt Wenig-Fahrer oder kurzzeitige Besucher eines Landes, und begünstigt Viel-Fahren.
    • Bei der nutzungsabhängigen Gebühr zahlt der Mautpflichtige abhängig von der tatsächlich erfolgten Nutzung, ggf. an einer Mautstelle. Die Maut kann räumlich definiert sein: zurückgelegte Entfernung, durchfahrene Abschnitte, Anzahl (Tunnel-)Durchfahrten oder zeitlich (Gebühr in Abhängigkeit vom Aufenthalt in einer Zone). Darüber hinaus können beispielsweise entfernungsbezogene Gebühren zeitlich variieren (im Berufsverkehr höher etc.)

    Die Höhe einer Maut kann von verschiedenen Eigenschaften des Nutzers bzw. seines Fahrzeuges abhängig gemacht werden. Am häufigsten ist sie abhängig von der Größe, Länge bzw. dem Gewicht des Fahrzeugs (z. B. Mautpflicht für PKW und LKW-Maut), aber auch andere Abhängigkeiten (Achszahl, Schadstoffklasse, Nutzungszeit und Wochentag, Art der transportierten Güter) kommen vor.

    Innenstadtmaut

    Eine Innenstadtmaut bezeichnet die Erhebung von Gebühren für die Nutzung innerstädtischer Straßen in der Regel für LKW und PKW.

    Die Städte Singapur und Hongkong gelten unter Verkehrsplanern als „klassische“ Beispiele für Verkehrsminderung und -beruhigung durch Mauterhebung für die Einfahrt von KFZ in den Innenstadtmaut-Bereich. In Hongkong ist allerdings die Einführung letztlich am Widerstand der Öffentlichkeit gescheitert. Bereits Mitte der 1980er Jahre übernahmen norwegische Städte diese Maut (Bergen, Trondheim, Oslo). In Bergen wurde 1985 die Einfahrt in die Innenstadt an die Entrichtung einer Gebühr von 25 Kronen (etwa 3 Euro) an speziellen Mautstellen gekoppelt. Während die Modelle in Norwegen hauptsächlich der Straßenfinanzierung dienen, begründen Kommunen die Erhebung der Straßenbenutzungsgebühr zunehmend mit dem Umweltschutz. Die Verteuerung des Individualverkehrs soll Anreize für den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel geben.

    Im Februar 2003 wurde in London eine Straßenbenutzungsgebühr (London Congestion Charge) eingeführt, um die Stauprobleme in der Innenstadt zu lösen. Jeder Autofahrer, der werktags zwischen 7 Uhr und 18 Uhr in die Innenstadt einfährt, hat 10 Pfund (Stand: 4. Januar 2011) (etwa 12 Euro) zu zahlen. Es gibt auch Varianten, bei denen die Zufahrtswege in die Städte bemautet werden: z. B. San Diego, Tokio.

    Die Stockholmer Bevölkerung hat sich am 24. September 2006 für eine Auto-Maut in ihrer Innenstadt ausgesprochen. 53,1 % der etwa 600.000 Wahlberechtigten stimmten bei dem Referendum für die Maut.[2]

    Mautsysteme in Europa

    Mautsysteme gibt es in mehreren europäischen Staaten:

    In den Ländern der Europäischen Union müssen die Mautregelungen für Straßenbenutzungsgebühren – z. B. VignettenEU-Recht-konform sein. Ungleichbehandlungen aufgrund der Staatsangehörigkeit sind nach Art. 18 AEUV verboten (siehe auch Diskriminierungsverbot). Dies gilt auch für sogenannte „versteckte Diskriminierungen“, die zwar nicht ausdrücklich an das Merkmal der Staatsangehörigkeit anknüpfen, aber faktisch zu demselben Ergebnis führen.

    Die EU-Kommission hat am 14. Mai 2012 eine „Mitteilung über die Erhebung nationaler Straßennutzungsgebühren auf leichte Privatfahrzeuge“ herausgegeben. Sie will (Stand: Juli 2012) durch „Leitlinien“ klarstellen, wie die Mitgliedstaaten ihre Vignettensysteme für leichte Privatfahrzeuge EU-rechtskonform ausgestalten können.[3] Sie hält Mautsysteme grundsätzlich für besser als Vignettensysteme, da es sich um „entfernungsabhängige, unmittelbar mit der Nutzung der Infrastruktur verbundene Entgelte handelt“ und sie fordert die Einführung von Kurzzeitvignetten, damit Fahrer aus anderen Mitgliedstaaten nicht benachteiligt werden.[3]

    Das Centrum für Europäische Politik (CEP), ein europapolitischer Think-Tank, meint: Das Verhältnismäßigkeitsprinzip verlangt, dass Kurzzeitvignetten zu angemessenen Tarifen angeboten werden.[3]

    Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) schrieb 2005 in einem Gutachten:

    „Die Bundesregierung sollte sich im Rahmen der ‚Eurovignetten‘-RL dafür einsetzen … Straßennutzungsgebühren für PKW (PKW-Maut) sollten aus Akzeptanz- und Datenschutzgründen sowie zur Vermeidung einer Verkehrsverlagerung auf das untergeordnete Straßennetz … nur zur Entlastung von besonders verkehrsreichen Ballungsräumen eingesetzt werden.“[4]

    „Gemeinsame“ LKW-Straßenmaut in Europa

    Zum 1. Januar 1995 führten Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Niederlande und Schweden eine Autobahnbenutzungsgebühr für LKW auf der Basis des Übereinkommens über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen (sog. Eurovignettensystem) ein. Hierbei handelt es sich (mit Ausnahme von Deutschland) noch immer um ein zeitbasiertes Mautsystem im pre-paid-Verfahren. Jeder Mautpflichtige muss vor der Nutzung eine Gebührenbescheinigung für den gewünschten Nutzungszeitraum erwerben. Die Gebührenbescheinigungen werden in allen Teilnehmerstaaten des Übereinkommens wechselweise anerkannt.

    Die EU-Verkehrsminister sind seit längerem bestrebt, ein möglichst einheitliches Mautsystem zu etablieren. Am 18. Dezember 2003 überließen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Entscheidungen für die Technik des jeweiligen LKW-Mautsystems den einzelnen Mitgliedstaaten. Allerdings sollten die Systeme kompatibel sein. Die Verhandlungen scheiterten zuletzt am 9. März 2004 an Deutschland und Österreich. Es wird vermutet, dass beide Staaten relativ hohe Berechnungsgrundlagen für die Mautgebühren durchsetzen wollten. Am 9. April 2004 erließen das Europäische Parlament und der Rat eine Richtlinie zur Interoperabilität europäischer Mautdienste (EETS). Diese Richtlinie befindet sich derzeit in der Umsetzung. Ab 2013 sollte für die Mautsysteme der EU-Staaten nur noch ein gemeinsames Gebührenerfassungsgerät (On-Board-Unit) notwendig sein.

    Damit wurde der Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt, die ab 2012 generell ein satellitengestütztes (vorzugsweise mittels Galileo) System vorschreiben wollte. Nun steht jedem Mitgliedstaat die Auswahl frei. Die Systeme müssen nur kompatibel zueinander sein. Diese Entscheidung hängt nach Zeitungsberichten unmittelbar mit den Problemen zusammen, die es anfangs bei der Einführung eines satellitengestützten LKW-Mautsystems durch Toll Collect in Deutschland gegeben hatte.[5] Seit dem 1. Januar 2005 läuft die Mauterhebung in Deutschland weitestgehend ohne Probleme. Damals galt die satellitengestützte Feststellung der zu zahlenden Fahrtstrecken als die für den Benutzer bequemste und flexibelste Variante; sie wurde auch als Vorzeigetechnologie propagiert und galt manchen als eine Rechtfertigung für das Galileo-Projekt. Seit langem ist praktisch überall Mobiles Internet möglich (namentlich mit Notebooks und Smartphones); die Vorab-Buchung mittels Internetportal hat sich etabliert. Die aufgestellten Terminals haben an Bedeutung verloren.

    „Gemeinsame“ Pkw-Straßenmaut in Europa

    Unterschiedliche Systeme in Europa sind für Autofahrer „eine Belastung und ein Mobilitätshindernis“. Die EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc machte sich daher im Januar 2015 für eine europaweite kilometerabhängige Pkw-Maut stark. Mittelfristig soll ein europäisches System für Lkw und Pkw entwickelt werden, das die gefahrenen Kilometer mit einem einheitlichen Gerät abrechnet. Offen bleibt, ob alle Staaten Maut erheben sollen und auf welche Straßen sich die Gebühren beziehen sollen.[6]

    Dänemark

    In Dänemark sind mautpflichtig

    Deutschland

    Zeichen 390: Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz

    In Deutschland wird durch ein aufwendiges technisches System bisher nur für LKW eine Maut auf den Bundesautobahnen und auf an Autobahnen angebundenen autobahnähnlichen Bundesstraßen erhoben, zusätzlich gilt für LKW über 3,5 Tonnen zGG auf einigen Bundesstraßen ein Nachtfahrverbot – eine Maut für PKW ist nach Plänen des Verkehrsministers Dobrindt bereits in Planung.

    Vom Staat erhobene Gebühren müssen in der Bundesrepublik Deutschland wieder dem Sachgebiet, in dem sie erhoben worden sind, zugutekommen, in diesem Fall der Instandhaltung und dem Neubau von Verkehrsinfrastruktur. Sie fließen – abzüglich der Betreibervergütung für Toll Collect – an die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft. Die Maut-Gebühren werden im Rahmen von „Public Private Partnership“-Projekten im Gegenzug für Straßenbau und -erhaltung bei einigen Strecken (derzeit vier Autobahnabschnitte, geplant sind weitere sieben[7]) auch an private Unternehmen gezahlt.

    On-Board-Unit für Lkw-Maut

    LKW-Maut

    Eine neue entfernungsabhängige LKW-Maut auf Autobahnen für Fahrzeuge ab 12 Tonnen zGG (schwere LKW) sollte am 31. August 2003 eingeführt werden. In Erwartung der Inbetriebnahme dieses Systems beendete Deutschland die Teilnahme am Eurovignettensystem. Wegen verschiedener Probleme des mit der Realisierung beauftragten Unternehmens Toll Collect wurde der Termin jedoch mehrfach verschoben. Eine technisch eingeschränkte Version startete am 1. Januar 2005, mit vollem Funktionsumfang am 1. Januar 2006.

    PKW-Maut

    Durch das am 12. Juni 2015 in Kraft getretene Infrastrukturabgabengesetz (InfrAG)[8] wurde in Deutschland eine generelle Abgabenpflicht für PKW (§ 1 Abs. 1 InfrAG) eingeführt. § 1 Abs. 1 InfrAG sieht nach seinem Wortlaut zwar nur eine Abgabepflicht für Benutzung von Bundesfernstraßen nach § 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) vor, jedoch ist eine Zulassung ohne Nachweis der Entrichtung der Abgabe und Ausgleich eventueller Rückstände nicht möglich (§ 9 Abs. 3 und 5 InfrAG). Bereits zugelassene PKW werden nach Beginn der Erhebung nach § 9 Abs. 6 InfrAG von Amts wegen außer Betrieb gesetzt. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Anlage zum InfrAG und beträgt maximal 130 Euro. Gleichzeitig mit Beginn der Erhebung der Infrastrukturabgabe tritt eine Kfz-Steuer-Ermäßigung für inländische Halter in gleicher Höhe in Kraft (Art. 1 Nr. 7 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes). Der Beginn der Erhebung ist nach § 16 Abs. 2 InfrAG erst noch im Bundesanzeiger bekanntzugeben und derzeit offen.

    Das Kabinett Merkel III beabsichtigte, 2017 eine allgemeine Maut für Personenkraftwagen (PKW) einzuführen.[9][10][11]

    Pro
    • Die PKW-Maut wird von der CSU vorangetrieben; laut Umfragen wurde sie speziell von bayerischen Wählern gutgeheißen, die nahe der deutsch-österreichischen bzw. der deutsch-schweizerischen Grenze wohnen. Diese müssen seit vielen Jahren in Österreich bzw. in der Schweiz jeweils eine Autobahnvignette kaufen; Österreicher und Schweizer dürfen dagegen kostenlos auf deutschen Autobahnen fahren.
    • 2010: Einige CDU-Politiker äußerten im Mai 2010 Sympathie für eine PKW-Maut.[12]
    • 2013: Im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2013 forderte Horst Seehofer (CSU) eine Mautpflicht für ausländische Autobahnbenutzer; diese gilt aber wegen der dadurch implizierten Diskriminierung von EU-Bürgern gemäß Art. 18 des AEU-Vertrages als unvereinbar mit EU-Recht. Als Modell kursiert daher eine Vignette, deren Kosten für PKW-Besitzer, deren Autos in Deutschland zugelassen sind, im Gegenzug über eine niedrigere Kfz-Steuer kompensiert wird, sodass nur ausländische Autofahrer einen zusätzlichen Beitrag zahlen müssten.
    • 17. Mai 2013: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie: „Wenn wir ein leistungsfähiges Verkehrsnetz in Deutschland erhalten wollen, kommen wir mittelfristig an einer Pkw-Maut nicht vorbei. Für eine Vignetten-Lösung spricht, dass sie schnell und ohne hohe Kosten eingeführt werden könnte, ohne dass Ausweichverkehre oder eine übermäßige Belastung der Berufspendler befürchtet werden müsste. Dem Bürger wäre eine solche Maut aber nur dann vermittelbar, wenn er sich auf die Zweckbindung der Mauteinnahmen für den Bundesfernstraßenbau verlassen könnte.“[13]
    • Ende 2013: Dobrindt (CSU), gerade Verkehrsminister im Kabinett Merkel III geworden, thematisierte eine 100-Euro-Vignette ab „im Laufe des Jahres 2015“.[14]
    • Juli 2014: CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt äußerte sich genervt über Maut-Kritiker in den Reihen der Unionspolitiker.[15]
    Kontra
    • Die schwarz-rote Bundesregierung von 2005 bis 2009 (Kabinett Merkel I und deren Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD)) lehnten eine PKW-Maut ab und wiesen auf die ohnehin hohen finanziellen Belastungen der Autofahrer hin.
    • 2009 bis 2013 regierte das Kabinett Merkel II; Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) erwog laut Passauer Neue Presse die PKW-Maut für die Zukunft, relativierte aber kurz darauf wieder (von einer PKW-Maut sei „im Koalitionsvertrag nirgends die Rede“).[16]
    • Der Automobilclub ADAC plädiert seit vielen Jahren gegen eine PKW-Maut auf deutschen Autobahnen; dazu nennt er u. a. folgende Argumente:[17]
      • Der ausländische PKW-Verkehr (bzw. der, der in Deutschland tankt) zahle durch die Mineralölsteuer 195 % der auf ihn anfallenden Infrastrukturkosten.
      • Ausländische Fahrzeuge machten nur 5,2 % des PKW-Verkehrs auf deutschen Autobahnen aus.
      • Seit Jahren gebe der Staat nur etwa 30 bis 35 % der Einnahmen aus Kfz-Steuer, Mineralölsteuer und LKW-Maut für Infrastruktur (z. B. Straßenreparatur, neue Straßen) aus.
      • Das Vignette-Modell gibt keinen Anreiz zum Weniger-Fahren und keinen Anreiz zu energiesparender Fahrweise. Ein Kleinwagen mit geringer Kilometerleistung zahlt für die Vignette das Gleiche wie ein viel fahrender Oberklassewagen. Dies sei ungerecht und unsozial.
      • Streckenmaut erfordere einen zu hohen technischen Aufwand (=> Erhebungs- und Verwaltungskosten).[18]
      • Rund die Hälfte der EU-Länder erhebe keine Autobahngebühren für Pkw. Im Falle einer flächendeckenden Einführung in Deutschland würden möglicherweise weitere Länder diesem Schritt folgen und ebenfalls eine Maut einführen. Dies würde die deutschen Straßenbenutzer finanziell zusätzlich belasten.[19]
      • Bei einer Verlagerung von nur 20 Prozent des Pkw-Verkehrs von den Autobahnen auf die nachgeordneten Straßen (Maut-Ausweichverkehr) wäre laut ADAC pro Jahr mit rund 250 zusätzlichen Verkehrstoten und über 10.000 zusätzlichen Verletzten zu rechnen.[20]
    • Haupteinwände gegen eine flächendeckende PKW-Maut sind z. B. Schwierigkeiten bei der Umlage der Kosten mittels Kfz- und Mineralölsteuer.
    • Im kleinen Einkaufsgrenzverkehr, von dem Deutschland besonders im Grenzgebiet zu hochpreisigen Ländern wie der Schweiz profitiert (Hochrhein-Grenze von Basel bis etwa Konstanz), dürften Umsatzeinbußen zu erwarten sein; allerdings nur, sofern die Maut für Ausländer auch für andere Straßen als Autobahnen gilt.[21]
    • Eine Kontrolle mit klassischen Verkehrskontrollen durch Polizeistreifen dürfte beim Vignetten-Modell nicht machbar sein. Es wären also regelmäßige Planquadrat-Kontrollen im Grenzraum notwendig, wenn man nicht bei Stichproben-Durchsetzung verbleiben will, was zu großen Verkehrsverzögerungen führen würde. Um Ausländer konsequent zu kontrollieren, müsste Deutschland de facto die gesamten Grenzen mit Mautstationen ausrüsten, etwa indem die nach dem Schengen-Abkommen aufgelassenen Zollstationen wiedererrichtet würden. Es gibt die Befürchtung, dass die Kosten für die Kontrolle die Einnahmen völlig aufzehren oder sogar übersteigen würden.
    • Datenschutzexperten argumentieren, dass – bei einem anderen als dem Vignetten-System – ein „Fahren ohne Datenspuren“ unmöglich werde. Durch die Verbindung von GPS (Global Positioning System) und OBUs (On-Board-Unit) kann jedes so ausgestattete Fahrzeug jederzeit lokalisiert werden; sein Bewegungsprofil kann automatisiert erfasst und gespeichert werden.
    • Bezüglich das Aufwands wurde auch eingewandt, dass die zu erwartenden etwa 600 Millionen Euro[22] nur 1 % der Gesamtkosten für den Straßenerhalt (etwa 60 Milliarden Euro) ausmachen würden, also keinerlei spürbare Verbesserung brächten.[23]
    • Es wurde auch die These geäußert, dass die Maßnahme für die Straßensanierung überhaupt nichts brächte, weil dem Verkehrministerium die Zuteilungen aus dem Gesamt-Bundesbudget um das Ausmaß der zu erwartenden Direkteinnahmen gekürzt werden könnte: Die LKW-Maut hatte zum selben Effekt geführt.[23]
    • Kurz vor der Bundestagswahl 2013 kam es zu einem öffentlichen Dissens zwischen Merkel und Seehofer zur Frage „PKW-Maut“. Merkel bekräftigte im Kanzlerduell ihr „Nein“ zu einer PKW-Maut.[24]
    • Dezember 2013: ADAC und Grüne protestierten gegen die Maut-Pläne des neuen Verkehrsministers Dobrindt (CSU).[25]
    • Am 6. September 2014 prognostizierte Bundesfinanzminister Schäuble, Dobrindts Konzept werde nicht die erwarteten Mehreinnahmen erzielen. Laut einer Bewertung des Mautkonzepts aus dem Bundesfinanzministerium könnten „im Ergebnis erheblich weniger als 600 Millionen Euro pro Jahr für die Straßeninfrastrukturfinanzierung übrig bleiben“.[26][27] Seehofer warf Schäuble kurz darauf 'Sabotage' vor.[28][29] Laut Spiegel-Informationen (Stand 30. August 2014) plant Schäuble ein Konzept, mit dem er alle Nutzer deutscher Autobahnen belasten will.[30]
    • Die generelle Maut könnte Kurzaufenthalte von Ausländern, etwa berufliche und Urlaubs-Städtereisen mit dem Pkw, verteuern. Dies könnte Verkehr auf andere Verkehrsträger (Flugzeug, Bahn oder Bus) verlagern oder bewirken, dass sie diese Reise nicht tätigen.
    • Es handelt sich faktisch um eine Diskriminierung deutscher Autofahrer, denn - anders als etwa in Frankreich - müssen sie die Maut bezahlen, auch wenn sie die Autobahn nicht nutzen. Das sollte vor dem EuGH auch das Gesetz zu Fall bringen. Ohne diese Verpflichtung wäre das Gesetz EU-Rechtskonform, doch dann befürchtet die Bundesregierung offenbar zu hohe Einnahmeausfälle oder müsste vom Versprechen abrücken, dass die Maut den deutschen Autofahrer keine Mehrkosten verursachen soll. Fraglich ist, ob die Mautpläne dann EU-Rechtskonform wären, wenn auch ausländische PKW eine Abgabe für die Nutzung städtischer Straßen und Landstraßen bezahlen müssten.
    Sonstiges
    • 2005: In Deutschland wurde (Oktober 2005) über einen Verkauf des Autobahnnetzes an Privatunternehmen (z. B. Investmentbanken) diskutiert. Der Wert des Autobahnnetzes betrug laut Schätzungen des Instituts Prognos rund 127 Mrd. Euro, laut Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung mit den Bundesstraßen etwa 213 Mrd. Euro (in damaligen Preisen). Zentrales Element einer Privatisierung wäre die Einführung einer PKW-Maut.
    • 28. Oktober 2013: Siim Kallas (EU-Kommissar 2010–2014): Mautsysteme müssen mit der Richtlinie 1999/62/EG(1) („Eurovignetten-Richtlinie“) für schwere Lastkraftwagen und — sofern sie für Personenkraftwagen gelten — mit den allgemeinen Grundsätzen des EU-Vertrags im Einklang stehen. Nach beiden Rechtsakten ist eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten. Die Erhebung von Abgaben fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Gemäß Artikel 5 der Richtlinie 1999/62/EG werden Kraftfahrzeugsteuern nur von dem Mitgliedstaat erhoben, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. In Anhang I der Richtlinie 1999/62/EG sind die für schwere Lastkraftwagen anzuwendenden Kraftfahrzeugsteuer-Mindestsätze festgelegt. Die Höhe der Steuern für Personenkraftwagen gebietsansässiger Fahrer können die Mitgliedstaaten dagegen nach eigenem Ermessen festlegen. Aus diesem Grund sollten Straßenmautsysteme, die sowohl für gebietsansässige als auch für gebietsfremde Fahrer gelten, eher in Form von Nutzungsgebühren als von Abgaben umgesetzt werden, so dass die erhobenen Gebühren in einem angemessenen Verhältnis zur Nutzung der Infrastruktur stehen. Je stärker auf die Verhältnismäßigkeit der Mautsysteme geachtet wird, desto eher entsprechen sie dem Nutzerprinzip („Nutzer zahlt“) und desto weniger diskriminierend sind sie. Grundsätzlich stellt eine Senkung der Kraftfahrzeugsteuern für gebietsansässige Nutzer, unter Beachtung der in der Richtlinie 1999/62/EG festgelegten Mindestsätze für Lastkraftwagen, bei gleichzeitiger Erhebung angemessener Nutzungsgebühren für alle Nutzer also keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar.[31]

    Eine Kommissionssprecherin teilte ergänzend mit, dass ein „Mautsystem, bei dem Einheimische kostenlos eine Vignette erhielten“ nicht möglich sei, die Kommission ziehe entfernungsabhängige Gebührensysteme wie in Frankreich oder Italien vor, bei denen In- und Ausländer gleichermaßen unter Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten Strecke bezahlen müssen. Demnach ist das ursprüngliche CSU-Konzept, die Vignette kostenlos an deutsche PKW-Halter zu vergeben, rechtlich unmöglich. Inwieweit eine Maut für Ausländer den jährlichen Mehrbedarf für infrastrukturelle Maßnahmen, der nach verschiedentlichen Schätzungen bei bis zu mehr als sieben Milliarden Euro liegt, decken kann ist fraglich. Bei jährlich 100 Euro Maut und 3 Millionen an Ausländer verkauften Vignetten pro Jahr würden nur 300 Millionen Euro an Mehreinnahmen generiert.[32]

    Nach der Bundestagswahl: Koalitionsvertrag

    „… werden wir besondere Anstrengungen unternehmen, um zusätzliche Ausgaben für eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur auf den Weg zu bringen. Damit wollen wir Straßen, Bahnen und Wasserwege erhalten und, wo nötig, ausbauen. Diesem Ziel dient auch eine Ausweitung der LKW-Maut sowie eine europarechtskonforme PKW-Maut, mit der wir Halter von nicht in Deutschland zugelassenen PKW an der Finanzierung zusätzlicher Ausgaben für das Autobahnnetz beteiligen wollen, ohne im Inland zugelassene Fahrzeuge höher als heute zu belasten.“

    Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, 16. Dezember 2013, S. 8 (Unterstreichung Wikipedia)
    Gesetzgebung
    • 7. Juli 2014: Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt stellt sein Konzept für eine Pkw-Maut vor: Danach wird in Deutschland ab 2016 eine Infrastrukturabgabe erhoben. Diese gilt für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die das öffentliche Straßennetz in Deutschland nutzen. Die Infrastrukturabgabe gilt für Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen. Halter von in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen werden über einen Freibetrag in der Kfz-Steuer entlastet, der die Ausgaben für die Infrastrukturabgabe vollständig und unbürokratisch kompensiert. Kraftfahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind (z. B. Elektrofahrzeuge oder Kraftfahrzeuge behinderter Personen), werden wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit. Halter, deren Kraftfahrzeug in Deutschland zugelassen ist, entrichten die Infrastrukturabgabe für ein ganzes Jahr. Der Preis der Jahresvignette richtet sich nach der Umweltfreundlichkeit, dem Hubraum und dem Zulassungsjahr der Kraftfahrzeuge – entsprechend der Systematik im Kraftfahrzeugsteuergesetz. Halter von nicht in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen können zwischen einer Vignette für zehn Tage (10 Euro), zwei Monate (20 Euro) oder ein Jahr (Höhe abhängig von den Eigenschaften des Fahrzeugs) wählen und sie über das Internet erwerben. Zusätzlich ist der Erwerb an Tankstellen möglich.[33] Nach Aussage von Dobrindt können Fahrzeuge aus dem Inland nur die Jahresvignette erhalten.[34] Faktisch handelt es sich dabei um eine Diskriminierung von Deutschen, die ein Fahrzeug angemeldet haben, aber nur vereinzelt öffentliche Straßen benutzen, und um eine Diskriminierung von Haltern nicht in Deutschland zugelassener KFZ.
    • 27. März 2015: Der Bundestag beschließt die Einführung der Kfz-Maut zum 1. Januar 2016. In Abänderung zum ursprünglichen Gesetzentwurf soll die die Vignette für ausländische Kraftfahrzeuge mit 10 Tagen Gültigkeit je nach Umweltverträglichkeit und Hubraum 5, 10 oder 15 Euro kosten, die Vignette für 2 Monate 16, 22 oder 30 Euro.
    • 8. Juni 2015: Der Bundespräsident hat die Gesetze zur Einführung einer Pkw-Maut ausgefertigt. Sie wurden am 11. Juni 2015 veröffentlicht. Kurz darauf leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein, da man der Auffassung ist, dass die Mautgesetze europarechtswidrig sind.[35]
    • 28. Juni 2016: Mit dem Verstreichenlassen der zweimonatigen Frist der begründeten Stellungnahme der EU-Kommission ist die letzte Stufe des Vorverfahrens des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland erreicht. Nunmehr besteht für die Kommission die Möglichkeit Klage vor dem EuGH zu erheben, um die Europarechtskonformität des deutschen Infrastrukturabgabengesetzes zu klären.[36]

    Nach der Ankündigung, die generelle Maut bis 2016 umzusetzen,[37] kündigten mehrere Nachbarstaaten Einsprüche an. Die österreichische Verkehrsministerin Bures äußerte die Absicht, wegen Diskriminierung auch bis vor das Höchstgericht gehen zu wollen.[38] Die EU-Kommission äußerte im Vorfeld ebenfalls Bedenken.[39] Auch ist es nicht geklärt, ob bei Abmeldung des Fahrzeugs die Jahresvignette analog zur Steuer ersetzt wird. Wenn dem nicht so ist, würden Fahrzeuge in Deutschland höher als bisher belastet. Bundestagsjuristen sowie Teile der Literatur[40] halten die Ausländer-Maut für rechtswidrig.[41]

    Maut für Einzelbauwerke

    Quittung der Süddeutschen Eisenbahn-Gesellschaft für fünf Pfennig gezahltes Brückengeld

    Ein früherer Sonderfall einer bundeseigenen, mautpflichtigen Straße ist die Roßfeldhöhenringstraße. Rechtlich ist sie eine Privatstraße der Bundesrepublik Deutschland.

    Seit September 1994 besteht mit dem FStrPrivFinG (Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz) die Möglichkeit, den Bau, die Erhaltung, den Betrieb und die Finanzierung von Brücken und Tunneln im Zuge von Bundesautobahnen und Bundesstraßen an private Unternehmen im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP bzw. ÖPP) zu übertragen. Zur Refinanzierung erhalten diese dann das Recht zur Erhebung von Mautgebühren.

    Das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz wird wie folgt umgesetzt: Beim sogenannten „F-Modell“ baut und betreibt ein Privater die Straße mit einer öffentlichen Anschubfinanzierung von in der Regel 20 % und erhält 30 Jahre lang eine für diese Strecke gesondert berechnete Maut für PKW und LKW. Dieses Modell ist bisher bei nur zwei Projekten angewendet worden, dem 2003 eröffneten Warnowtunnel bei Rostock und dem 2005 in Betrieb gegangenen Herrentunnel bei Lübeck. Beim Herrentunnel allerdings wurden nicht 20 %, sondern 55 % von der Öffentlichen Hand als Anschubfinanzierung geleistet. Begründet wurde dies mit der Argumentation, dass ein Neubau der baufälligen Herrenbrücke, die durch den Herrentunnel ersetzt wurde, ebendiese Kosten verursacht hätte. Diese Finanzierung ist sowohl für die geplanten „Hafenquerspange“ (A 252 entlang dem Stadtteil Wilhelmsburg und durch Teile des Hamburger Hafens) vorgesehen als auch für die Elbquerung der A 20 bei Glückstadt und die Elbquerung der A 21 bei Lüneburg. Der Grundgedanke ist dabei, dass bei Projekten dieser Art der Nutzen für die PKW- und LKW-Fahrer so groß sei, dass sie bereit sind, dafür zusätzliche Entgelte zu zahlen, weil sie Zeit und/oder Geld sparen.

    Mautstelle vor dem östlichen Tunnelportal des Warnowtunnels
    • In Rostock wurde am 12. September 2003 der Warnowtunnel eröffnet. Der Straßentunnel verbindet als Bundesstraße 103 die Regionen westlich und östlich der Warnowmündung und bildet mit der A 19 im Osten und der A 20 im Süden den äußeren Tangentenring Rostocks. Erbaut und finanziert wurde der 220 Mio. Euro teure Tunnel vom französischen Konzern Bouygues, der auch die Betriebskonzession für 50 Jahre besitzt. Für die Fahrt durch den Tunnel wird für PKW eine Maut von etwa 3 Euro erhoben.
    • Am 26. August 2005 wurde in Lübeck der mautpflichtige Herrentunnel unter der Trave hindurch eröffnet. Er ersetzt die baufällige Herrenbrücke (Klappbrücke) im Verlauf der B 75 zwischen Lübeck und Travemünde.

    Bei beiden Projekten ist weit weniger Verkehr angefallen, als in den Prognosen vorausgesagt worden war. Daraufhin wurde der Zeitraum, in dem der private Betreiber Maut erheben kann, für den Warnowtunnel von 30 auf 50 Jahre verlängert. Beim Herrentunnel wurde das Tarifsystem geändert; die Maut für Einzelfahren wurde erhöht und ein Rabattsystem eingeführt. Der Fehlschlag der beiden Projekte ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Wirkung einer Maut auf das Verhalten der Nutzer falsch eingeschätzt wurde und daher unhaltbare Prognosen über den zu erwartenden Verkehr erstellt wurden.

    Weitere geplante Mautpflicht-Projekte:

    Mauttafel vor einer österreichischen Autobahnauffahrt

    Österreich

    In Österreich wird seit 1997 auf allen Autobahnen und Schnellstraßen des Landes von allen Fahrzeugen eine Maut erhoben. Diese wird für PKW, Motorräder sowie Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zul. Gesamtmasse in Form von Autobahnvignetten (auch Autobahnpickerl oder Mautpickerl genannt), die ordnungsgemäß auf der Windschutzscheibe kleben müssen, verrechnet.[42] Bei Motorrädern ist die Vignette an einem sauberen und nicht auswechselbaren Außenteil des Motorrades, wie z. B. am Gabelholm oder am Tank zu befestigen. Das gesamte Autobahn- und Schnellstraßennetz (Bundesstraßen, Straßen in Bundesbesitz) mit einer Länge von mehr als 2000 Kilometern wird von der staatlichen Autobahn- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG (ASFINAG) im Auftrag des Verkehrsministeriums betrieben. Die Einnahmen kommen ausschließlich der Asfinag zugute.

    Für das Vignettenjahr 2016 gelten für Fahrzeuge bis 3,5 t Gewicht folgende Tarife:

    • PKW/Wohnmobil: 10-Tages-Vignette: 8,80 Euro, 2-Monats-Vignette: 25,70 Euro, Jahresvignette: 85,70 Euro.
    • Motorrad: 10-Tages-Vignette: 5,10 Euro, 2-Monats-Vignette: 12,90 Euro, Jahresvignette: 34,10 Euro.
    • Für PKW-Anhänger besteht grundsätzlich keine zusätzliche Vignettenpflicht.

    Vignetten sind an vielen Tankstellen und Trafiken (Tabakgeschäften), an Autobahn- und Schnellstraßen Raststätten sowie bei den Verkehrsclubs ÖAMTC sowie ARBÖ erhältlich.

    Im Falle einer Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen ohne gültige Vignette drohen aktuell folgende Geldbußen:

    • Bei fehlender, abgelaufener, ungültiger oder nicht ordnungsgemäß befestigter Vignette: 120 Euro (PKW/Wohnmobil), 65 Euro (Motorrad).
    • Im Falle einer Manipulation der Vignette sind 240 Euro (PKW/Wohnmobil) bzw. 130 Euro (Motorrad) als Strafe vorgesehen.
    • Werden die vorgesehenen Beträge nicht beglichen, folgen Verwaltungsstrafen zwischen 300 Euro und 3000 Euro.

    Die Kontrolle der Vignetten erfolgt sowohl durch die Polizei als auch durch die Mautaufsicht. Letztere ist mit weitreichenden Befugnissen wie Recht zur Anhaltung, Identitätskontrolle (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis), Fahrzeugkontrolle, Blaulicht am Streifenwagen, etc. ausgestattet. Die Kontrollen können jederzeit durch Ausleiten aus dem Fließverkehr, an Rastplätzen, Autobahnauf- und abfahrten, auf speziellen Kontrollplätzen, durch die der Verkehr mittels Verkehrsleitanlagen ausgeleitet wird, erfolgen. Weiters wird die Vignette durch Kamerasysteme (die Automatische Vignettenkontrolle – AVK) kontrolliert.[43]

    Am 1. Januar 2004 wurde für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht die Vignette durch eine streckenbezogene LKW-Maut abgelöst. Betrieben wird das weltweit erste flächendeckende Multilane-Freeflow-Mautsystem durch die Europpass-LKW-Mautsystem GmbH, ursprünglich eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der italienischen Autostrade S.p.A., dem größten Mautbetreiber Europas; sie wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2005 von der ASFINAG übernommen. Zusätzlich gibt es bei den Sondermautstrecken eine höhere Maut. Die Mauttarife sind nach Anzahl der Achsen und EURO-Emissionsklassen gestaffelt und werden mittels GO-Box mit Mikrowellentechnologie, vollelektronisch und ohne Beeinträchtigung des Verkehrsflusses im Pre-Pay- oder Post-Pay-Verfahren eingehoben.

    Die Kontrolle der LKW-Maut erfolgt ausschließlich durch die Mautaufsicht.

    Für einige Streckenabschnitte, Tunnel und Brücken wird eine Sondermaut erhoben. Diese finanziert zweckgebunden in der Asfinag den weiteren Ausbau einiger der abnorm teuren Alpentransversalen, wo ein Streckenkilometer durchschnittlich weit über das Zehnfache eines normalen Autobahnkilometers kostet. Für diese Streckenabschnitte ist (aus EU-rechtlichen Gründen) formal keine Vignette erforderlich – da jedoch die übliche Zufahrt zu den Sondermautstrecken im Allgemeinen über vignettenpflichtige Straßen führt, muss in der Regel trotzdem eine Vignette gekauft werden, sie kann also in der Praxis als zusätzliche Mautkosten für eine bestimmte Strecke gesehen werden. Pendler, die auf ihrem Arbeitsweg eine der Sondermautstrecken befahren müssen, bekommen jedoch bei vorhandener Jahresvignette eine kostenlose Jahreskarte für „ihre“ Strecke. Diese Sondermaut wird an klassischen Mautstationen erhoben, in denen bar oder mit speziellen Wertkarten bezahlt werden kann, respektive bei LKWs über die GO-Box ohne Stopp.

    Abseits von den Autobahnen gibt es mautpflichtige Privatstraßen, wie z. B. die Großglockner-Hochalpenstraße, die Malta-Hochalmstraße oder die Silvretta-Hochalpenstraße. Zur Bemautung der Straße durch den Felbertauerntunnel mahnte die EU-Kommission 2014 wiederholt ein gerechteres Mautsystem ein, da lokal zugelassene Fahrzeuge kostenlos fahren.[44]

    Vignetten bzw. deren Specimen von 1985 - 2015

    Schweiz

    In der Schweiz wird für alle Motorfahrzeuge und Anhänger bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht die Nationalstrassenabgabe für die Benutzung von Autobahnen und Autostrassen (Nationalstrassen 1. und 2. Klasse) erhoben. Die Abgabe wird in Form der Autobahnvignette bezahlt.

    Eine Vignette ist jeweils gültig für die Zeit vom 1. Dezember vor dem aufgedruckten Jahr bis zum 31. Januar des Folgejahres. Sie kostet 40 Schweizer Franken.[45] Eine Erhöhung des Vignettenpreises auf 100 CHF/Jahr wurde am 24. November 2013 in einer Volksabstimmung abgelehnt.[46] Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten gibt es nicht.

    Das Benutzen von Autobahnen und Autostrassen des Nationalstrassennetzes ohne Vignette wird mit einer Buße von 200 Franken bestraft.[45] Lenker eines Fahrzeuges mit einer nicht korrekt angeklebten Vignette – z. B. mit einer selbstklebenden Folie versehenen – werden ebenfalls mit 200 Franken gebüßt. Die Buße kann bereits an der Grenze erhoben werden.

    Der Große-Sankt-Bernhard-Tunnel ist eine der beiden einzelmautpflichtigen Strassenstücke der Schweiz. Er wird von einer Privatfirma betrieben. Die Passstraße zum Hospiz und weiter nach Italien ist mautfrei.

    Auch die Durchfahrt durch den Munt-la-Schera-Tunnel zwischen Punt la Drossa (an der Straße zum Ofenpass) und Punt dal Gall, die Verbindungsstrasse vom Unterengadin ins benachbarte italienische Livigno, ist mautpflichtig. Die Mautstation befindet sich bei der Staumauer des Lago di Livigno unmittelbar vor der italienischen Grenze.

    Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LKW (LSVA) ist eine elektronisch erhobene, entfernungsabhängige Maut für LKW ab 3,5 Tonnen, die für alle Straßen in der Schweiz und Liechtenstein erhoben wird. Sie startete am 1. Januar 2001.

    Liechtenstein

    Liechtenstein unterhält keine Autobahnen. Die Schwerverkehrsabgabe wird gemeinsam mit der Schweiz eingehoben.

    Belgien

    Die Föderalregierung Belgiens hat zum 1. April 2016 eine Maut (7 bis 30 Cent pro km) eingeführt. Sie gilt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Sie wird in der Regel auf Autobahnen und größeren Straßen fällig, in Brüssel gilt sie auch im Innenstadtbereich.[47] Sie wird per OBU (On Board Unit) bezahlt.[48] Betreiber des Mautsystems ist das Unternehmen Satellic.[49]

    Frankreich

    In Frankreich wird die sogenannte péage für alle Fahrzeuge auf vielen Autobahnen erhoben. Im Elsass, in Lothringen und in der Bretagne ist die Autobahnbenutzung überwiegend kostenfrei. Die Autoroute A75 durch das Zentralmassiv zwischen Clermont-Ferrand und Montpellier ist bis auf den Viaduc de Millau mautfrei, ebenso Autobahnen, die durch Ballungszentren führen oder diese umgehen sollen. Die Erhebung erfolgt an festen Mautstellen durch Personal oder Automaten. Der Preis ist abhängig von der Entfernung und der Art des Fahrzeugs. Durchschnittlich kostet die Maut für einen PKW etwa neun Cent pro Kilometer (Stand 2015).

    In der Regel erhält der Autofahrer am Beginn der Mautstrecke bzw. an der Autobahnauffahrt ein Ticket. Abgerechnet wird dann die tatsächlich gefahrene Strecke am Ende der Mautstrecke bzw. an der Autobahnabfahrt mit Bargeld oder Karte. Über das Verfahren Télépéage ist eine berührungslose Erfassung während der Fahrt mit Schrittgeschwindigkeit (an einigen Mautstellen mit bis zu 30 km/h) auf dafür reservierten Fahrstreifen an den Bezahlstellen möglich. Hierbei erhält der Nutzer ein kleines Bordgerät, das er an der Windschutzscheibe seines Fahrzeuges befestigen muss. Dieses Gerät kommuniziert über Mikrowellen mit seinem Gegenstück an den Mautstationen. In der Vergangenheit galt ein Télépéage-Abonnement nur für die Autobahnen der jeweiligen Betreibergesellschaft; seit 2001 ist die gegenseitige Abrechnung möglich. Dieser zusätzliche Komfort wird unter dem Namen liber-t beworben.

    Zur Finanzierung der Autobahnen verabschiedete Frankreich 1955 ein Gesetz, das ein Mautsystem zur privaten Finanzierung des Autobahnbaus im Rahmen von Konzessionsverträgen vorsah. Heute gibt es elf Betreibergesellschaften für das gut 11.000 Kilometer lange Streckennetz. Einzelne Strecken sind allerdings bis heute noch im Staatsbesitz.

    1970 gründeten fünf Tiefbaukonzerne, darunter die SGE, GTM und Jean Lefebvre, gemeinsam mit den Banken Société Générale und Paribas die Autobahngesellschaft Cofiroute. Diese Unternehmen trugen die ganze Finanzierungslast und mussten mehr als fünfzehn Jahre warten, bis das Betreibermodell die ersten Gewinne abwarf. Seit 1970 hat Cofiroute über 800 km Autobahnen im Westen Frankreichs errichtet. Darüber hinaus hat sie 1988 den ersten Autobahnsender (107,7 – Musik und Verkehrsfunk) eingerichtet. Die Geschäftstätigkeit der 65-prozentigen Vinci-Tochter erstreckt sich heute auf Europa, Nord- und Südamerika und in geringem Umfang auf Asien.

    Die Straßenmaut in Frankreich wird in fünf unterschiedliche Klassen unterteilt, die sich aus der Beschaffenheit, Höhe und Gewicht des Fahrzeugs oder des Gespanns zusammensetzt:

    • Klasse 1 (leichte Fahrzeuge): Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von weniger als 2 m, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Alle Gespanne mit einer Gesamthöhe bis zu 2 m mit einem Zugfahrzeug bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
    • Klasse 2 (mittlere Fahrzeuge): Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von mehr als 2 m und weniger als 3 m, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Alle Gespanne mit einer Gesamthöhe über 2 m und unter 3 m mit einem Zugfahrzeug bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
    • Klasse 3 (LKW und Busse mit zwei Achsen, auf der Autobahn A14 werden alle Busse mit zwei Achsen in Klasse 4 eingestuft):Fahrzeuge mit zwei Achsen mit einer Gesamthöhe bis zu 3 m oder einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen.
    • Klasse 4 (LKW und Busse mit drei oder mehr Achsen): Fahrzeuge mit mehr als zwei Achsen und einer Höhe ab 3 m oder einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Alle Gespanne ab einer Gesamthöhe von 3 m. Alle Gespanne mit einem Zugfahrzeug mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
    • Klasse 5: Motorräder (mit oder ohne Beiwagen) und Trikes

    In Frankreich beschloss 2009 die Regierung Fillon unter Staatspräsident Nicolas Sarkozy die Einführung einer Lkw-Maut.[50] Der französische Premierminister Jean-Marc Ayrault hat Ende Oktober 2013 „eine landesweite Aussetzung“ der Pläne angekündigt. Der französische Staatshaushalt hatte für 2014 Einnahmen von rund 1,2 Milliarden Euro eingeplant. Bei einer Aussetzung drohen Frankreich erhebliche Regressforderungen des Betreiberkonsortiums.[50][51]

    Mautstation in Italien, Autobahn A57

    Italien

    In Italien wird der pedaggio für die meisten Autobahnen erhoben. Straßen mit Autobahnzeichen auf grünem Grund sind in der Regel mautpflichtig, mit blauem Hintergrund kostenfrei.

    Die meisten Strecken werden im geschlossenen System betrieben. Die Höhe der Maut bestimmt sich nach zurückgelegter Entfernung und benutzter Straße sowie der Fahrzeugklasse. Strecken mit hohem Bau- und Erhaltungsaufwand werden höher bemautet. Einige wenige Strecken werden im offenen System betrieben. Hierbei wird für einen Streckenabschnitt mit mehreren Anschlussstellen oder eine ganze Autobahn, unabhängig von der zurückgelegten Entfernung, nur ein Pauschalbetrag erhoben.

    Zur Entrichtung der Maut zieht man im geschlossenen System an der Einfahrtstation an einem Automaten eine Mautkarte. Diese führt man an der Ausfahrtstation in den dortigen Automaten ein und bezahlt die berechnete Maut. Im offenen System wird entweder ebenso oder lediglich bei der Ein- oder Ausfahrt oder in der Mitte eines Streckenabschnitts kassiert. In beiden Systemen kann die Maut bar, mit italienischer Kontokarte, mit Kreditkarte oder mit einer Guthabenkarte entrichtet werden, die auch außerhalb Italiens erhältlich ist. Nutzer, die nicht mit einer der genannten Zahlungsweisen bezahlen wollen, können eine On-Board-Unit namens Telepass im Auto oder am Kraftrad befestigen, die jede Ein- und Ausfahrt auf die Autobahn an die Mautstation meldet.

    Kroatien

    Für alle Autobahnen in Kroatien muss eine entfernungsabhängige Maut (Cestarina) gezahlt werden. Außerdem sind der Učka-Tunnel und die Krk-Brücke gebührenpflichtig. Dazugekommen ist 2011 noch die Schnellstraße von Koper (Slowenien) ab Anschlussstelle Umag nach Pula.[52]

    Norwegen

    In Norwegen gibt es keine generelle Mautpflicht auf öffentlichen Straßen. Es wird aber häufig für die Benutzung von neu erbauten Kunstbauten (Tunnel, Brücken) sowie neu errichteten oder generalsanierten Straßenabschnitten eine zeitlich befristete Maut erhoben, bis das jeweilige Bauwerk abbezahlt ist (meist etwa 10 bis 15 Jahre). Anschließend werden die Mautstationen abgebaut.

    Einige Privatstraßen sind jedoch unbefristet mautpflichtig. Beispiel hierfür sind die gerne von Touristen genutzten Straßen Peer Gynt Vegen und Jotunheimvegen.

    Darüber hinaus gibt es City-Mautringe um Oslo, Bærum, Tønsberg, Kristiansand, Stavanger, Haugaland, Bergen und Namsos (Stand: 2010).[53] Bei der Erhebung der City-Maut wird immer häufiger ausschließlich auf ein automatisches Zahlverfahren namens AutoPass gesetzt, das mit einer On-Board-Unit arbeitet. Eine Bar- oder Kartenzahlung an den Mautstellen ist dann nicht mehr möglich. Ausländische Autofahrer können die Maut entweder an Tankstellen kurz vor oder nach der Mautstation bezahlen, oder es wird die Maut später per Rechnung über eine Inkassofirma ohne Zuschläge erhoben. Einige Gemeinden verzichten bei ausländischen Fahrzeugen auch auf die Mauterhebung.

    Seit 2009 gibt es für ausländische Autofahrer überdies die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Teilnahme am AutoPass-Verfahren. Hierbei ist keine On-Board-Unit nötig, vielmehr wird bei der Anmeldung das Kennzeichen registriert und beim Durchfahren einer Mautstation auf der AutoPass-Spur automatisch erfasst. Die Abrechnung erfolgt über Kreditkarte.[54]

    Für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t besteht seit 1. Januar 2015 eine Mautchip-Pflicht. Die Regelung, die für den Verkehr auf dem gesamten öffentlichen Straßennetz in Norwegen gilt, betrifft nur gewerblich genutzte Fahrzeuge. Für den Erhalt muss mit einer Mautgesellschaft ein Vertrag geschlossen werden; der Chip selbst ist kostenlos. Er ist auch an Zollstellen und teilweise auf den Fähren erhältlich und muss an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht sein.[55] Bei jeder Mautstellen-Durchfahrt wird über den Chip der fällige Betrag abgebucht.

    Polen

    In Polen werden die Hauptstrecken der Autobahnen A1, A2 und A4 per Gesetzesbeschluss mautpflichtig sowohl für Personen- als auch für Lastkraftwagen sein. Die restlichen Autobahnen A6, A8 und A18 sowie die Schnellstraßen und ausgewählte Abschnitte der Nationalstraßen werden mautpflichtig für die Lastkraftwagen sein.

    Auf den Autobahnen muss zwischen denen vom Konzessionär und denen von der staatlichen GDDKiA betriebenen Abschnitten unterschieden werden. Die von privaten Gesellschaften betriebenen Autobahnabschnitte sind meistens teurer als die von der GDDKiA betriebenen. Außerdem müssen die Personen- und Lastkraftwagen die Maut an den sich auf privat betriebenen Abschnitten befindlichen Mautstellen manuell bezahlen. Auf den staatlich betriebenen Autobahn-, allen Schnellstraßen- sowie ausgewählten Landesstraßenabschnitten ist für alle Kraftfahrzeuge ein elektronisches Streckenmautsystem eingerichtet, das ab dem 1. Juli 2011 die Vignettenmaut für Lkw ersetzt hat und ab 1. Juni 2012 für Pkw parallel zu der manuellen Entrichtung der Maut an Mautstellen benutzt werden kann. Die Kosten werden elektronisch aus den gefahrenen Kilometern mit Hilfe von Mautbrücken und der im Fahrzeug benötigten viaBOX (Lkw) und viaAUTO (Pkw).

    Zur Vermeidung von unbeabsichtigter Zahlung können an den Verkaufsstellen kostenlose Aluminium-'Safes' abgeholt werden, in denen dann die viaBox aufbewahrt werden soll.

    Schweden

    Das Straßennetz in Schweden ist im Allgemeinen nicht mautpflichtig. Auch zahlreiche Autofähren (schwedisch vägfärja) der Reederei der Straßenverkehrsbehörde Trafikverket sind kostenfrei zu benutzen.

    Ausnahmen hiervon sind:

    • Sowohl in Stockholm (Test im Jahr 2006, regulär seit 2007) als auch in Göteborg (seit 2013) gibt es Stadtbereiche, die mit der Trängselskatt (wörtlich Gedrängesteuer) belegt sind, welche das Verkehrsaufkommen an Werktagen reduzieren soll. Diese wird von den Fahrzeugen beim Passieren von Mautstellen erhoben, d. h. beim Ein- und Ausfahren aus dem Bereich. Es bestehen jedoch zahlreiche Ausnahmen. So wird die Steuer nur an Werktagen von ca. 6-18 Uhr erhoben, wobei Tage vor Feiertagen nicht als Werktage gelten. Der übliche Urlaubsmonat Juli ist komplett frei. Weiterhin sind einige Fahrzeugklassen (z. B. Diplomatenfahrzeuge) ausgenommen. Seit dem 1. Januar 2015 werden auch im Ausland angemeldete Fahrzeuge erfasst.[56] In Stockholm sind zudem Fahrten durch den Bereich von und nach Lidingö ausgenommen, da diese Kommune nur über das Stockholmer Stadtgebiet zu erreichen ist. Die eingesetzte technische Lösung besteht darin, dass über der Fahrbahn Kameras angebracht sind, die passierende Fahrzeuge aufnehmen. Die Kennzeichen werden automatisch erkannt und der Betrag dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.
    • Die beiden Brücken über den Svinesund sind Grenzübergänge nach Norwegen und mautpflichtig. Die neue Svinesundbrücke wurde wenige Wochen nach ihrer Fertigstellung mit einer Maut belegt, um die für den Bau aufgenommenen Kredite abzutragen. Die Brücke wurde ohne die Nutzung von Steuergeldern gebaut. Die alte Brücke über den Svinesund von 1946 wurde gleichzeitig auch mit der Maut belegt.
    • Die Öresundbrücke ist Grenzübergang nach Dänemark. Sie wurde ebenso über Kredite finanziert und ist zu deren Finanzierung mautpflichtig.
    • Zum 1. Februar 2015 wurde für zwei neu erbaute Brücken bei Sundsvall und Motala nach norwegischem Vorbild eine Infrastrukturabgabe eingeführt. Diese wird wie die Citymaut durch vollautomatische Kennzeichenerkennung erhoben.[57]
    • Autofähren, die nicht in das allgemeine Straßennetz aufgenommen wurden, sind auch kostenpflichtig.

    Slowakei

    Seit 1995 besteht in der Slowakei eine Mautpflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen. Für alle Kraftwagen unter 3,5 Tonnen werden die Gebühren durch ein Vignettensystem erhoben. Neben der Jahresvignette (50 Euro (2013)), gibt es noch Ein-Monats-Vignetten, sowie 10-Tages-Vignette für 10 Euro (2013). Motorräder sind mautfrei. Nicht gebührenpflichtige Straßen sind durch das Verkehrszeichen BEZ ÚHRADY gekennzeichnet. Seit 2016 wird die Maut für PKW ausschließlich elektronisch erhoben.

    Für LKW wurde das System mit Beginn 2010 durch ein System auf der GPS-Basis ersetzt.

    Slowenien

    In Slowenien sind alle Autobahnen (slowenisch Avtocesta) sowie der Karawankentunnel durch die Maut Cestnina kostenpflichtig.

    Am 1. Juli 2008 führte Slowenien eine Vignette nach österreichischem Vorbild ein. Es gab die Vignette als Jahres- (55 Euro) und Halbjahresvariante (35 Euro), was zu heftiger Kritik von in- und ausländischen Automobilclubs führte. Hintergrund war der, dass Slowenien keine Vignette mit kürzerer Dauer herausgab. Somit verteuerte sich eine Fahrt hin- und zurück um rund 27 Euro im Vergleich zur streckenabhängigen Maut.

    Ab 1. Juli 2009 wurde für PKW zusätzlich zu der ebenfalls neuen Wochenvignette um 15 Euro auch eine Ein-Monats-Vignette, die 30 Euro kostet, eingeführt. Im Gegenzug wurde der Preis für die Jahresvignette von 55 auf 95 Euro erhöht und die Halbjahresvignette abgeschafft.[58][59] Für einspurige Fahrzeuge gibt es eine Jahresvignette für 47,50 Euro, eine Halbjahresvignette für 25 Euro und eine Wochenvignette für 7,50 Euro. (Stand: 2013)

    Ab 2014 ändern sich die Preise für die Jahresvignette bei PKW von 95 auf 110 Euro, bei einspurigen Kfz von 47,50 auf 55,50 Euro, sowie die Halbjahresvignette für einspurige Kfz von 25 auf 30 Euro.[60]

    Des Weiteren wurden weitere Änderungen in den Fahrzeugklassen sowie bei den Preisen vorgenommen, siehe Autobahnvignette Slowenien.

    Mautstation bei Barcelona

    Spanien

    In Spanien ist ein Teil der Autobahnen kostenpflichtig. Die Maut (span. Peaje) hängt von der Streckenlänge ab und wird an Mautstellen erhoben. Mautpflichtig sind im Wesentlichen die privat gebauten Autopistas. Die von der öffentlichen Hand betriebenen Autovías sind immer kostenlos. Nicht mautpflichtig sind auch die von den Regionen (Autonome Gemeinschaften Spaniens) unterhaltenen Autobahnen, wie z. B. die Ringautobahnen in den Ballungszentren. Kostenpflichtig sind hingegen die Radialautobahnen, die rund um Madrid die bestehenden Autovías entlasten sollen.

    Tschechien

    In Tschechien besteht auf Schnellstraßen und Autobahnen für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen außer Motorrädern und Trikes eine Vignettenpflicht. Die Höhe der Maut richtet sich nach dem Gesamtgewicht von Kraftfahrzeug und einem evtl. Anhänger. Es gibt Jahres-, Monats-, 10-Tages-Vignetten.[61]

    Der Preis für die 10-Tages-Vignette stieg 2012 auf 310 Kronen (rd. 11 EUR). Die Monats-Vignette kostet 440 Kronen (16 EUR), die Jahres-Vignette 1.500 Kronen (54 EUR).

    Die seit 2007 für Fahrzeuge über 12 t bestehende entfernungsabhängige Maut auf Autobahnen und Schnellstraßen, wurde 2010 auf Fahrzeuge über 3,5 t ausgeweitet. Sie wird über ein Mikrowellensystem abgerechnet. Im Fahrzeug braucht man dazu eine premid-Box, die es an Tankstellen gibt.[62] Die Maut betrug bis 2011 durchschnittlich 5 Kronen (ca. 18 Eurocent) pro Kilometer. 2012 wurde sie um 25 % erhöht.

    Türkei

    Sechs türkische Autobahnen (türkisch Otoyol) sind mautpflichtig. Auf diesen muss eine entfernungsabhängige Maut gezahlt werden. Tunnel und teure Bauwerke sind nicht gesondert mit Maut belegt, außer den beiden Bosporus-Brücken in Istanbul. Außer einer allgemeinen Autobahnmaut gibt es keine sonstigen Gebühren auf türkischen Straßen. Schnellstraßen sind mautfrei.

    Die Einnahmen durch Mautgebühren betrug im laufenden Jahr 2005 231 Millionen Türkische Lira und soll am Ende des Jahres nach staatlichen Schätzungen bei 350 Mio. YTL liegen. Die Bosporus-Brücken benutzten über 90 Mio. Fahrzeuge und die mautpflichtigen Straßen über 80 Mio. Fahrzeuge.

    Ungarn

    In Ungarn wird auf den Autobahnen M1, M3, M5, M6, M7, M30 und M35 Maut für alle Fahrzeuge erhoben. Für PKW gibt es Vignetten für zehn Tage, einen Monat oder ein Jahr. Die Zulassungsnummer der PKW wird gespeichert und man erhält lediglich eine Bestätigung. Es wird nichts hinter die Windschutzscheibe geklebt, die Überprüfung der bezahlten Maut wird elektronisch über das registrierte Kennzeichen durchgeführt. Das Kennzeichen wird dabei ohne Trennzeichen gespeichert, sodass beispielsweise zwischen „G-ULF1“ und „GU-LF1“ nicht unterschieden wird. Die Maut kann bei fast jeder Tankstelle bezahlt werden. Die Buchung der Mautgebühr ist mit Kreditkarte auch über das Internet möglich.[63]

    Seit dem 1. Juli 2013 wird eine streckenabhängige elektronische Maut in Ungarn auf definierten Streckenabschnitten des Straßennetzes (Autobahnen, Autostraßen und Nationalstraßen) in einer Gesamtlänge von 6513 km erhoben. Die Höhe der streckenabhängigen Maut hängt von dem benutzten Straßentyp, von der Fahrzeugkategorie (J2, J3, J4) und von der Umweltklasse ab.

    Kategorie Erklärung
    J2 Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen mit 2 Achsen
    J3 Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen mit 3 Achsen
    J4 Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen mit 4 oder mehr Achsen

    Um am ungarischen Lkw-Mautsystem teilnehmen zu können, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: die automatische und die manuelle Streckenbuchung. Bei der manuellen Streckenbuchung muss dabei noch zwischen der Einbuchung an einem Mautstellen-Terminal und der Einbuchung über ein Internet-Portal von HU-GO unterschieden werden.

    Automatische Einbuchung über eine freiwillig eingebaute On-Board-Unit. Man spricht dabei von einer GPS/GPRS gestützten Maut. Das bedeutet, die Mauthöhe wird per Satellitennavigation ermittelt und zwecks Abrechnung per Mobilfunk an den Zentralrechner des Betreibers des On-Board-Geräts z. B. GPS-ART Kft[64] dieser übermittelt die ausgewerteten Daten an die AAK damit dieser die Streckenmaut einziehen kann. Dazu lässt das Speditionsunternehmen zunächst seine mautpflichtigen Fahrzeuge bei HU-GO online registrieren. Der Einbau kann vor oder nach der Registrierung durch einen autorisierten On-Board Vertragspartner erfolgen.

    Weitere europäische Staaten

    Belgien, Dänemark, Luxemburg, die Niederlande und Schweden erheben eine LKW-Maut gemäß Eurovignettensystem. In Belgien sind zusätzlich der Liefkenshoektunnel, in Dänemark/Schweden die Öresundbrücke, in den Niederlanden der Westerscheldetunnel sowie in Dänemark die Storebælt-Brücke gebührenpflichtig.

    • In Bosnien und Herzegowina wird auf der A1 die entfernungsabhängige Cestarina/Putarina für alle Fahrzeuge erhoben. Allerdings ist es noch kein geschlossenes Mautsystem, da noch nicht an allen Auf- und Ausfahrten Mauthäuschen errichtet wurden.
    • In Bulgarien ist für alle Kraftfahrzeuge für die Benutzung des gesamten Straßennetzes (ausgenommen innerstädtische Straßen) der Erwerb einer Vignette (bulgarisch: Винетка, in Lateinschrift Vinetka) vorgeschrieben. Auf die Vignettenpflicht wird meist durch entsprechende blau-weiße Schilder am Anfang einer vignettenpflichtigen Straße hingewiesen. Zusätzlich müssen für alle Kraftfahrzeuge für die Benutzung der Donaubrücke zwischen Rousse (Bulgarien) und Giurgiu (Rumänien) (E70/E85) Gebühren bezahlt werden.
    • In Griechenland werden für die A1, A6, A7, A8, A9 Diodia erhoben. Für die A2 wurde die erste und bisher einzige Mautstelle am 14. September 2010 eröffnet.
    • In Großbritannien wird für 13 Brücken eine Maut erhoben, beispielsweise auf dem Dartford Crossing. Weiterhin ist nördlich von Birmingham die M6 Toll mit einer Maut belegt.
    • In Mazedonien wird auf den meisten Autobahnabschnitten eine entfernungsabhängige Patarina erhoben.
    • In den Niederlanden sollte ab 2011 eine kilometerabhängige Maut für alle Straßen eingeführt werden.[65] Dies ist zwischenzeitlich wieder auf Eis gelegt.[66]
    • In Portugal wird auf einem Großteil der Autobahnen und Großbrücken eine entfernungsabhängige portagem erhoben. Neben der üblichen Barzahlung ist seit 1991 auch das elektronische Abbuchungssystem Via Verde in Betrieb.
    • In Rumänien benötigen alle Autofahrer für das gesamte rumänische Straßennetz eine Rovinieta. Autofahrer können Vignetten für einen Tag (nur für LKWs), 7 Tage, 30 Tage, 90 Tage und 12 Monate erwerben. Die Preise der Jahresvignette schwanken je nach Fahrzeugtyp.[67]
    • In Serbien wird auf allen Autobahnen eine entfernungsabhängige Maut (serbisch: Putarina) erhoben. Bis 2008 waren die Gebühren für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen höher als für einheimische Fahrzeuge. Seit 2009 gelten für ausländische und serbische Fahrzeuge dieselben Gebühren.[68]

    Mautsysteme außerhalb Europas

    Mautstation in der Nähe von Mexiko-Stadt
    Mautstation bei Bangkok in Thailand (Linksverkehr)
    Mautstation in den USA
    Mautstation bei Ho-Chi-Minh City in Vietnam
    Mautstation am Hafentunnel in Hongkong (Linksverkehr)
    • In Argentinien wird auf einigen Fernstraßen eine Maut erhoben.
    • In Australien gibt es einzelne mautpflichtige Straßen, wie z. B. den CityLink in Melbourne. Es handelt sich dabei wie in den USA um privat finanzierte Straßenbauten.
    • In Brasilien sind vor allem in den Bundesstaaten Rio de Janeiro, São Paulo, Paraná, Santa Catarina und Rio Grande do Sul viele Bundesstraßen (die in Ballungszentren als Autobahnen ausgebaut sein können) mautpflichtig. Mautpflichtige Straßen sind in sehr guten Zuständen im Gegensatz zu den mautfreien. Die Maut wird an Mautstellen in bar erhoben. Internationale Kreditkarten funktionieren nur selten.
    • In Chile wird auf allen Autobahnen und Schnellstraßen über eingeschaltete Zahlstationen eine pauschale Maut erhoben. Eine Besonderheit stellt die Metropolregion von Santiago de Chile dar. Im Stadtgebiet sind über der Fahrbahn Maut-Brücken aufgestellt, die nachts blau beleuchtet sind. Jedes Fahrzeug muss einen Transponder haben, über den dann monatlich die Gebühren eingezogen werden. Fehlt dieser Transponder, wird geblitzt und zusätzlich eine Strafe erhoben, sofern das Kennzeichen nicht beim Konzessionär gemeldet ist.
    • In Indien werden auf den meisten Autobahnen (Expressways) und mehrspurig ausgebauten Abschnitten des Fernstraßennetzes (National Highways) Mautgebühren erhoben. Die Nutzungsgebühren der Expressways sind im Allgemeinen höher als die der National Highways. Die Abrechnung erfolgt zumeist in bar, an einigen Mautstellen über RFID-Transponder.
    • In Israel ist für die privat errichtete Autobahn Nr. 6 Maut zu bezahlen. Es gibt dabei keine Mautstellen, die Gebühren werden über Transponder (am billigsten), Kennzeichenerfassung mit voriger Registrierung (teurer) oder Kennzeichenerfassung mit Besitzerausforschung (am teuersten) verrechnet. Ausländische Kennzeichen sind in diesem System nicht vorgesehen, da solche in Israel kaum unterwegs sind.
    • In Japan wird auf vielen Autobahnen, Brücken, Tunnels und Panoramastraßen eine relativ hohe Gebühr verlangt.
    • In Kanada ist der 108 km lange Highway 407ETR, der den Ballungsraum Toronto in west-östlicher Richtung durchzieht, Kanadas erste mautpflichtige Autobahn. Auf dem ETR (Express Toll Route) gibt es keine Zahlstellen; die Gebühren werden beim Auf- und Abfahren entweder über Transponder oder automatische Kennzeichenerfassung ermittelt. Die Höhe der Mautgebühr ist unter anderem von der Tageszeit abhängig.
    • In Mexiko wählt man bei den Überlandstraßen zwischen zwei Straßentypen: cuota (mautpflichtig) oder libre (mautfrei), Die mautpflichtigen Straßen sind allgemein in einem deutlich besseren Zustand, frei von engen Kurven und starken Steigungen und mit Notrufsäulen sowie Abschleppdiensten an den Mautstellen ausgestattet. In neuerer Zeit wurden mautpflichtige Autobahnen auch ohne direkte Ortsdurchfahrten durch kleine Dörfer gebaut und sind dadurch auch gänzlich frei von Bremsschwellen (topes). Abgerechnet wird auf kostenpflichtigen Straßen bei der Durchfahrt durch Mautstellen in bar oder mit der IAVE-Karte. Letztere ist bargeldlos und rechnet die Mautgebühr direkt über die Kreditkarte ab. Die mautpflichtigen Straßen in Mexiko sind verhältnismäßig teuer, sodass die kostenfreien Abschnitte mit Lastwagen überfüllt sind. Die Mautstrecken lohnen sich vor allem wegen der Zeitersparnis.
    • In Namibia wird bei der Einreise eines nicht in Namibia registrierten Fahrzeuges eine fahrzeugabhängige Gebühr erhoben. Für in Namibia registrierte Fahrzeuge ist die Straßenbenutzungsgebühr durch die Kraftfahrzeugsteuer und Kraftstoffabgaben abgegolten.[69] Eine landesweite Maut ist (Stand Dezember 2015) nicht geplant.[70]
    • In Peru ist die Panamericana für alle Fahrzeuge gebührenpflichtig.
    • In Singapur ist die Einfahrt ins Stadtzentrum für alle Fahrzeuge gebührenpflichtig. Die Abrechnung erfolgt über einen Transponder.
    • In Südafrika wird auf einigen Strecken wie z. B. Tunnels, Teilstrecken auf Autobahnen und dem Chapman’s Peak Drive eine fahrzeugabhängige Maut erhoben.[71]
    • In Südkorea gibt es ein dichtes Netz sehr gut ausgebauter Autobahnen (Expressways), diese sind gebührenpflichtig. Man zahlt pro Benutzung abhängig von der Strecke, abgerechnet wird beim Verlassen der Autobahn – in bar oder elektronisch. Darüber hinaus wird für die Durchfahrt der drei Namsan-Tunnel in der Hauptstadt Seoul, die verschiedene Stadtviertel nördlich und südlich des Namsan-Berges verbinden, eine gesonderte Maut erhoben.
    • In Thailand sind die Expressways bzw. Motorways mautpflichtig. Ähnlich wie in Frankreich gibt es eine Streckenmaut mit Mautstellen.
    • In den Vereinigten Arabischen Emiraten sind bisher lediglich in Dubai seit Juli 2007 bestimmte Strecken mautpflichtig, insbesondere Teile der Sheik Zayed Road. Hierbei werden die Fahrzeuge mittels RFID-Technik an bestimmten Punkten – sogenannten Tollbridges – seitens des Betreibers Salik erfasst.[72]
    • In den Vereinigten Staaten sind viele Straßen mautpflichtig (siehe auch E-Z Pass). Vor allem im Osten und in Kalifornien sind Straßen, sogenannte tollways und turnpikes, Brücken und Tunnel privat finanziert. Der Preis der Überquerung der Golden Gate Bridge in San Francisco beträgt fünf Dollar in Richtung Innenstadt. Die Gegenrichtung ist kostenlos. Der Boston Harbor Tunnel kostet zwei Dollar. In einigen Städten ist eine Citymaut nach dem Vorbild Londons geplant. Der Chicago Sticker für 75 Dollar ist schon eingeführt. Eine in den USA praktizierte Methode ist es, zwei parallele Straßen anzubieten, von denen eine gebührenpflichtig ist. Dieses wird auch als Value Pricing bezeichnet. Es gibt verschiedene Modelle: In der Regel müssen Autos, die nur mit einer Person besetzt sind, für die Nutzung der toll roads zahlen, während die Nutzung für Fahrzeuge mit zwei oder mehr Personen kostenlos ist (High-occupancy vehicle lane).
    • In Vietnam werden Mautgebühren an autobahnähnlichen Straßen (Expressways) an Mautstellen in bar oder mit Smart Card gezahlt.

    Mautprellerei

    Die Mautprellerei ist der juristische Ausdruck für das Befahren von Mautstraßen ohne Entrichtung der Maut. In Österreich ist es nach § 20 Bundesstraßen-Mautgesetz eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von 400 bis zu 4000 Euro bestraft wird.[73]

    Sonstiges

    Das Mautsystem hat theoretische Informatiker zur Formulierung des Mautproblems angeregt. Dieses beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit man aus der Kenntnis aller zwischen den Mautstellen einer Straße bestehenden Entfernungen Rückschlüsse ziehen kann auf alle Abstände der Mautstellen.

    Literatur

    • Alexander Dambach: Verkehrspolitik auf deutscher und europäischer Ebene. Akteure, Verflechtungen, Handlungsspielräume – dargestellt am Beispiel Straßenbenutzungsgebühren. Dissertation, Universität Heidelberg 2007. (Volltext online)
    • Patrick Gasch: Grenzen der Verwertbarkeit von Daten der elektronischen Mauterfassung zu präventiven und repressiven Zwecken. Duncker & Humblot Erscheinungsjahr 2012, ISBN 978-3-428-13642-1.
    • Michael Ramstetter: Die Straße gehört dem Volk. Internationale Investoren und Baukonzerne träumen nach wie vor von einer Privatisierung der deutschen Autobahnen. Der ADAC hält dagegen. In: ADAC motorwelt. ISSN 0007-2842, Heft 12/2005, S. 40.
    • Michael Rodi (Hrsg.): Fairer Preis für Mobilität. Straßenbenutzungsgebühren als Instrument zur Steuerung von Verkehrsströmen. 2. Greifswalder Forum Umwelt und Verkehr 2006. Lexxion, Berlin 2007, ISBN 978-3-939804-15-4. (= Schriftenreihe Umwelt – Recht – Gesellschaft; 4)
    • Sebastian Hartmann: Die Vereinbarkeit der sogenannten Pkw-Maut mit dem Recht der Europäischen Union, Ergon-Verlag Würzburg 2016, ISBN 978-3-95650-153-1.

    Weblinks

    Wiktionary: Maut – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
    Commons: Maut – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. http://www.etymonline.com/index.php?term=turnpike
    2. Tagesschau, 24. September 2006
    3. a b c Pressemitteilung (Juli 2012), CEP-Analyse Nr. 28/2012 vom 9. Juli 2012 (PDF, 4 Seiten, 282 kB)
    4. Umwelt und Straßenverkehr (Hohe Mobilität -Umweltverträglicher Verkehr), 2005 (PDF, 3,1 MB), Seite 9 von 626
    5. faz.net EU-Parlament gegen harmonisierte europäische Mauttechnik. auf: FAZ.net 23. Oktober 2003.
    6. http://orf.at/#/stories/2262545/ Kommissarin Bulc will europaweite Pkw-Maut, ORF.at 25. Januar 2015
    7. Roland Kirbach: Deutschlands gefährlichste Straße. In: Die Zeit. Nr. 29 vom 15. Juli 2010, S. 13–15.
    8. Text und Begründung zum Infrastrukturabgabengesetz (InfrAG)
    9. FAZ.net 17. Dezember 2014: Die Bundesregierung bringt die Maut auf die Straße
    10. FAZ.net 15. Dezember 2014: EU-Kommissarin: Pkw-Maut nicht vereinbar mit EU-Recht
    11. tagesschau 27. März 2016: Ein Jahr nach dem Ja im Bundestag: Still ruht die Maut
    12. CDU-Haushälter in Spardiskussion für PKW-Maut. auf: verkehrsrundschau.de 18. Mai 2010.
    13. BMVI - Pressemitteilungen-Strategiedialog Bauwirtschaft in Berlin. In: www.bmvi.de. 17. Mai 2013, abgerufen am 20. März 2016.
    14. spiegel.de 22. Dezember 2013: Neuer Internetminister: Dobrindt verspricht Deutschen schnellstes Netz der Welt
    15. FAZ 28. Juli 2014, Passauer Neue Presse
    16. spiegel.de 5. November 2009: Vorstoß zur Pkw-Maut: Ramsauer macht Blitz-Rückzieher
    17. ADAC motorwelt 09/2011, S. 14
    18. spiegel.de 30. Oktober 2014: Dobrindts Infrastrukturabgabe: Es ist ein Mäutchen!
    19. adac.de (Januar 2013)
    20. Seite 3 links unten
    21. vergl. BZ-Umfrage: "Maut für eine Dorfstraße? Die spinnen doch!" Badische Zeitung online, 8. Juli 2014 (Interwiew-Meinungen).
    22. Deutsche Ausländermaut auf der Kriechspur, der Standard online, 4. Juli 2014.
    23. a b Tagesschau vom 7. Juli 2013.
    24. Der Spiegel: Kanzlerin schließt Einführung von Pkw-Maut aus
    25. spiegel.de: Grüne und ADAC vereint gegen die Pkw-Maut
    26. spiegel.de: Dobrindts Pläne: Schäuble warnt vor Minusgeschäft bei der Maut
    27. zeit.de: PKW-Maut: Wer liegt daneben?
    28. spiegel.de: Maut-Streit in der Union: Seehofer wirft Schäuble Sabotage vor
    29. sueddeutsche.de: Weg mit der Seehofer-Dobrindt-Murks-Maut!
    30. spiegel.de: Schäuble gegen Dobrindt: Alternatives Konzept sieht Maut für alle Autofahrer vor
    31. Antwort auf eine schriftliche Anfrage - Diskriminierung von Nicht-Ansässigen bei der PKW-Maut - P-011520/2013. In: www.europarl.europa.eu. 28. Oktober 2013, abgerufen am 20. März 2016.
    32. „Es gibt keine Kehrtwende“, FAZ vom 31. Januar 2013.
    33. Infopapier zur Pkw-Maut/Infrastrukturabgabe
    34. http://www.bild.de/politik/inland/pkw-maut/verkehrsminister-dobrindt-stellt-maut-plaene-vor-36709666.bild.html
    35. www.die-maut.de
    36. Pkw-Maut | Die Juristerei. In: die-juristerei.de. Abgerufen am 12. Juli 2016.
    37. Ausländer abkassieren, ohne zu diskriminieren, welt.de, 29. Juni 2014.
    38. Deutsche Mautpläne: Bures kündigt Widerstand an, orf.at, 7. Juli 2014.
    39. EU-Kommission zu Pkw-Maut in Deutschland: Stoppschild aus Brüssel, 29. Juni 2014.
    40. Sebastian Hartmann, Die Vereinbarkeit der sogenannten Pkw-Maut mit dem Recht der Europäischen Union, Würzburg 2016
    41. spiegel.de 3. August 2014: Bundestagsjuristen halten Ausländer-Maut für rechtswidrig
    42. Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (i.d.g.F. online, ris.bka).
    43. Mautaufsicht: Der Service- und Kontrolldienst der ASFINAG. asfinag.at.
    44. Felbertauern: EU-Kommission mahnt erneut, ORFon am 25, September 2014
    45. a b Vignette (Autobahngebühren), Informationsseite der Eidgenössischen Zollverwaltung, abgerufen am 13. Mai 2013
    46. Zurück auf Feld eins beim Transfer von Strassen zum Bund, Artikel der Neuen Zürcher Zeitung vom 24. November 2013
    47. spiegel.de
    48. https://www.satellic.be/de-DE
    49. www.satellic.be/about
    50. a b Thomas Hanke: Frankreich setzt Lkw-Maut aus. handelsblatt.de, 29. Oktober 2013, abgerufen am 29. Oktober 2013
    51. FAZ.net: Die Bretonen proben den Aufstand
    52. Webseite des Streckenbetreibers
    53. Liste der norwegischen Mautstraßen ab 2010, PDF, abgefragt am 20. Januar 2010.
    54. AutoPass Norwegen – Zahlung für Besucher, abgefragt am 20. Januar 2010.
    55. Über Obligatorischer chip Information der autopass.no, abgerufen am 6. September 2015.
    56. Staugebühren in Stockholm und Göteborg. Transportstyrelsen, abgerufen am 16. Februar 2015.
    57. Infrastrukturabgaben in Motala und Sundsvall. Transportstyrelsen, abgerufen am 16. Februar 2015.
    58. Kurzzeitvignetten in Slowenien eingeführt: Autofahrerclubs gegen slowenische Maut.
    59. Vignette. Slowenien
    60. http://www.oeamtc.at/?id=2500,1579482,,&mailtype=Auto&utm_source=oeamtc&utm_medium=email&utm_campaign=Auto+%26+Verkehr+vom+03.10.2013-2013100312&utm_content=-Preis+f%FCr+Jahresvignette+steigt+auf+110+Euro-Preis+f%FCr+Jahresvignette+steigt+auf+110+Euro
    61. Vignetten für Tschechien (CZ). abgerufen am 24. April 2011
    62. Myto Cz 2010 abgerufen am 15. Januar 2011
    63. Autobahnvignette Ungarn
    64. Mautmanager Ungarn
    65. Niederlande führen flächendeckende Maut ein, laut dvz.de
    66. Niederlande legen Pkw-Maut auf Eis. auf: heise.de 18. März 2010.
    67. Webseite für den Kauf rumänischen Vignetten
    68. Offizielle Seite für die serbische Maut (en) (Memento vom 13. November 2011 im Internet Archive)
    69. Road Fund Administration Namibia (Memento vom 22. März 2010 im Internet Archive)
    70. 7. Dezember 2015 - Nachrichten am Morgen. Hitradio Namibia, 7. Dezember 2015
    71. Toll Roads in South Africa
    72. salik.ae: Auflistung der Tollbridges abgerufen am 9. Juni 2010
    73. Verwaltungsstrafverfahren von A bis Z: Bundesstraßen-Mautgesetz 2002. (Memento vom 18. August 2007 im Internet Archive) auf: stadt-salzburg.at