Benutzer Diskussion:Opihuck/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Opihuck in Abschnitt KRR-FAQ
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Mentorenprogramm

Hallo Opihuck, ein herzliches Willkommen im Mentorenprogramm! Ich bin nun dein Mentor und damit persönlicher Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Wikipedia. Ich habe daher deinen {{Mentor gesucht}}-Baustein durch den entsprechenden Mentee-Baustein ersetzt.

Zur eigentlichen Betreuung: Ich bin dafür da, Fragen im Dialog zu beantworten. Dies passiert in der Regel auf so genannten Diskussionsseiten (z.B. genau diese Seite). Damit du deine Fragen in Ruhe stellen kannst, habe ich zur „ungestörten“ Diskussion die Seite Benutzer Diskussion:Snevern/Mentees/Opihuck eingerichtet. Dort darfst du mich ab sofort „löchern“.

Auf gute Zusammenarbeit! Gruß, --Snevern (Mentorenprogramm) 21:59, 22. Jun. 2010 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 20:10, 16. Okt. 2012 (CEST)

Härtefallkommission

Hallo Opihuck, ist die Löschung Deiner Ankündigung auf der Diskussionsseite so zu verstehen, dass Du die Überarbeitung nicht vornehmen wirst? Das wäre bedauerlich, denn obwohl ich den Artikel durch gründliches Überarbeiten damals vor der Löschung gerettet habe, ist mir schon klar, dass diese Version nicht das Non-Plus-Ultra ist. Umfangreiche Bearbeitungen an Stil und Struktur bergen, wenn man sich mit dem Thema selbst nicht auskennt, nun mal auch die Gefahr einer Sinnveränderung, die wollte ich vermeiden. Leider kenne ich mich da zuwenig aus, um den Artikel zu einem Schmuckstück zu machen. Das Thema selbst hätte solide inhaltliche Substanz sicherlich verdient. Gruß --Qhx 19:35, 23. Jun. 2010 (CEST)

Oh, jetzt bin ich aber platt, dass das jemand gelesen hat. Nein - ich habe in der Tat vor, mich in eine Überarbeitung einzubringen, und meine Löschung ist nicht als "Rückzieher" zu verstehen. Mir kamen nur Zweifel, ob größere Änderungen von der Community überhaupt akzeptiert werden. Ich wollte mich da erst mit meinem Mentor beraten. Herzlichen Dank für dein Interesse und deine Nachricht - es ist ein echter Ansporn! --Opihuck 23:04, 23. Jun. 2010 (CEST)
Wikipedia:Sei mutig Besten Gruß. --Lonegunman BANG! 05:49, 24. Jun. 2010 (CEST)
Danke euch allen für die Aufforderung mutig zu sein. Ich glaube, ich war's! --Opihuck 23:46, 28. Jun. 2010 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 20:10, 16. Okt. 2012 (CEST)

Begrüßung

Hallo Opihuck, herzlich willkommen in der Wikipedia! Lies dir bitte unbedingt zuerst das Tutorial und Wie schreibe ich gute Artikel durch. Bevor du neue Artikel anlegst, schaue, wie die existierenden Artikel aus demselben Themenbereich aufgebaut sind. Wenn du dann mit dem Schreiben loslegst, gib bitte deine Quellen an. Bitte beachte, dass Wikipedia ausschließlich der Erstellung einer Enzyklopädie dient.

Einen Überblick über unsere Zusammenarbeit bietet Hilfe. Für individuelle Beratung beim Einstieg in die Wikipedia kannst du dich an unsere Mentoren wenden.

Fragen stellst du am besten hier, aber die meisten Wikipedianer und natürlich auch ich helfen dir gerne. Solltest du bestimmte Wörter oder Abkürzungen nicht verstehen, schaue mal ins Glossar.

Wenn du Bilder hochladen möchtest, findest du im Bildertutorial Hilfe.

Ein Tipp für deinen Einstieg in die Wikipedia: Sei mutig, aber respektiere die Leistungen anderer Benutzer! Wir freuen uns auf deine Beiträge!

Lonegunman BANG! 20:08, 22. Jun. 2010 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 17:48, 16. Okt. 2012 (CEST)

Austragung aus dem Mentorenprogramm

Hallo Opihuck!

Meiner Meinung nach hast du einige Fortschritte gemacht und bist nicht mehr länger auf die Hilfe eines Mentors angewiesen, um in der Wikipedia zurechtzukommen. Ich erkläre daher meine Betreuung für dich für beendet und hoffe, dass du so tatkräftig weitereditierst. Solltest du in Zukunft Fragen haben, kannst du mich selbstverständlich jederzeit auf meiner Diskussionsseite ansprechen. Viel Erfolg wünscht --Snevern (Mentorenprogramm) 14:51, 3. Aug. 2010 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 09:55, 17. Okt. 2012 (CEST)

Zitierweise

Hallo Opihuck,

ich weiß – oder nehme es mal an –, du hattest diese Änderung von „Art. 16 I 2 GG“ zu „Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG“ im Sinne der Vereinheitlichung gemacht. Daran ist – wie nun in diesem konkreten Fall – zwar grundsätzlich nichts auszusetzen. Aber manchmal wird die kurze Zitierweise absichtlich verwendet, auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Leser die Bedeutung dadurch kennenlernen.
Ich will damit nur sagen, dass du bitte jetzt nicht in anderen WP-Artikeln nun herangehst und die eine Formatierung durch die andere ersetzt. Das wäre dann nicht hilfreich. Ich hoffe du verstehst, wie ich es meine. Gruß --Benatrevqre …?! 19:08, 27. Dez. 2010 (CET)

Hallo Benatrevqre, die kurze Zitierweise ist mir eher zufällig aufgefallen; ich habe das für ein Versehen gehalten, weil so eigentlich nur in der juristischen Ausbildung zitiert wird. Nichtjuristen haben mit dieser Zitierweise Probleme, in der juristischen Praxis, aber auch im journalistischen Bereich ist sie absolut unüblich.
Was meine Ambitionen angeht, solche Dinge abzuändern: Keine Sorge! Ich mache das nur, wenn ich das zufällig sehe und sowieso dabei bin, den Beitrag in anderem Zusammenhang zu überarbeiten - andernfalls hätte ich viel zu tun. Wenn es aus meiner Sicht sonst nichts abzuändern gibt, toleriere ich es auch, wenn die Fundstelle des Bundesgesetzblatts mit einem Komma und mit einer Jahreszahl zitiert wird (z. B. "BGBl. 1988 I, S. 456" statt "BGBl. I S. 456" (letzteres, wenn das verabschiedete Gesetz noch im selben Jahr verkündet wird) oder wenn zwischen der Paragraphenzahl und dem folgenden kleinen Buchstaben, z. B. "§ 48 a", kein Leeranschlag folgt (zumal der Gesetzgeber die Regeln der Orthographie in diesem Punkte leider selbst nicht immer einhält). Was solche Formalien angeht, ist es oft sehr schwer, auf einen Nenner zu kommen, weil die Horizonte da sehr verschieden sind. Ich versuche mich an dem zu orientieren, was üblich ist. Aber wie gesagt: Das mache ich nur, wenn auch sonst eine Überarbeitung angezeigt ist.
Bei dieser Gelegenheit: Du hast kürzlich meinen Fettdruck reklamiert, was mich natürlich nachdenklich hat werden lassen. Ich bin zwar grundsätzlich auch ein Anhänger von schlichter Schreibweise, halte es für das Auge aber gerade bei längeren Texten manchmal für sinnvoll, Schlagwörter durch Fettdruck hervorzuheben. Die Kursivschreibweise ist zwar vornehm, fällt aber kaum auf (daher bin ich an einigen Stellen deiner Anregung gefolgt, eine Hervorhebung ganz zu unterlassen). Irgendwo habe ich mal gelesen, dass es keine einheitlichen Regeln für den Einsatz von Kursiv- und Fettdruck in der Wikipedia gibt; mir selbst ist da nur die DIN 5008 bekannt, die allgemein zur Zurückhaltung mahnt. Kannst du mir hier eventuell einen weiterführenden Hinweis geben? Danke und viele Grüße --Opihuck 20:42, 27. Dez. 2010 (CET)
Ja, dass der Gesetzgeber keine einheitliche Regelung (ich würde hier nicht unbedingt die allgemeine Orthographie heranführen, denn Zitierweisen haben durchaus ihre Eigenheiten) insbesondere hinblicklich der Verwendung eines Leerzeichens z. B. bei „§ 48 a“ trifft, da hast du recht. Ich finde aber durchaus in diesem Fall die Schreibweise ohne Leerzeichen besser; dies ist vor allem auch im Dienste der Leser zur (besseren) Unterscheidung eines (idR nachträglich eingefügten) Paragraphens „§ 48a“ (vgl. die Schreibweise in Art. 73 Abs. 2 GG) von einem Artikel mit Littera „Art 48 lit. a)“ (vgl. z. B. Art. 54 lit. a WVK) meines Erachtens zu empfehlen.
Bezüglich der Fettschrift: Nach Wikipedia:WSGAA#Typografie und Wikipedia:Typografie#Auszeichnung sollen grundsätzlich nur das Lemma und eventuelle Synonyme mit den drei Hochkommata (''') eingefasst sein. --Benatrevqre …?! 08:00, 28. Dez. 2010 (CET)
Naja, hier geht es wohl nicht nur um die Zitierweise; das hat schon was mit Rechtschreibung zu tun. Nach einer mir vorliegenden Auskunft der Duden-Sprachberatung in Mannheim gehört zwischen der Zahl und dem nachfolgenden Buchstaben ein Leerschritt, möglichst mit einem Festabstand. Diese Auskunft hat den Bundestag aber wohl noch nicht erreicht. Vielen Dank auch für die Hinweise zur Typographie. Die Typographieregeln würde ich gerne beim Schreiben stärker beachten; ich weiß nur nicht, wie ich im Bearbeitungsfenster typographische Anführungszeichen oder den Halbgeviertstrich oder anderes hinbekomme. Gibt es dafür ein Tool? --Opihuck 11:38, 28. Dez. 2010 (CET)
Bezüglich deines letzten Satzes: Diese Sonderzeichen kannst du ganz einfach mittels Mausklick anwählen. Sie befinden sich unterhalb des Bearbeitungsfenster und den drei Schaltflächen „Seite speichern“, „Vorschau zeigen“ und „Änderungen zeigen“. Der Halbgeviertstrich ist das 17. Zeichen in der Auswahl. Links in der Dropdown-Box kannst du sogar die Sonderzeichen anderer Sprachen auswählen, um z. B. das griechisch Alpha (α) oder das französische ç in den zu bearbeitenden Text einzufügen.
Tipp: Gerade bei den Anführungszeichen reicht es, dass zu formatierende Wort mittels Doppelklick zu markieren und dann in der Sonderzeichenleiste auf die entsprechenden Anführungszeichen zu klicken; das Wort wird dann automatisch eingefasst.
Kleine Frage: Ich dachte eigentlich, dass dir die Handhabung mit den typographischen Anführungszeichen bereits bekannt ist, denn mit dieser Bearbeitung hier hattest du sie doch korrekt eingesetzt… ich meine bei dem von dir hinzugefügten Satz „Die Reichsangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“ Ebenso hattest du das geschützte Leerzeichen (&nbsp) eingefügt. Wie hattest es du dann dort gemacht? --Benatrevqre …?! 13:15, 28. Dez. 2010 (CET)
Oh, du bist ein sehr aufmerksamer Leser – Kompliment! Der Hintergrund für deine Beobachtung ist folgender: Wenn ich einen Text neu editiere oder größere Änderungen vornehme, kopiere ich ihn zu WORD. In WORD lasse ich dann ein Makro über den fertigen Text laufen, das die wiki-spezifischen Besonderheiten (geschütztes Leerzeichen usw.) einarbeitet. Halbgeviertstriche laufen in WORD über die Autokorrektur und werden beim Kopieren zu Wikipedia übernommen, ebenso die typographischen Anführungszeichen. Das Problem ist – und das kommt leider viel häufiger vor –, dass ich oft nur einzelne Ergänzungen im Text anzubringen habe. Dafür den Text aus dem Bearbeitungsfenster erst zu WORD zu kopieren, dort zu schreiben (leider ohne die Möglichkeit einer Vorschau) und dann wieder zurück zu transportieren, wäre zwar technisch perfekt (dem Makro entgeht nichts), ist mir aber, ehrlich gesagt, zu aufwändig. Ich will es zunächst so versuchen, wie du es beschrieben hast – mal gucken, ob das mit einer akzeptablen Arbeitsgeschwindigkeit verbunden ist. Die Fußleiste hatte ich zwar im Unterbewusstsein bemerkt, ihren Sinn aber nicht durchschaut. Einstweilen herzlichen Dank für diese Hilfestellung!!! --Opihuck 13:50, 28. Dez. 2010 (CET)
Hi, ein Leerzeichen zwischen der Paragrafennummer und einem Buchstaben wird allerdings seit längerer Zeit zumindest im deutschen Bundesrecht nicht mehr gebraucht. --87.160.144.42 19:59, 28. Dez. 2010 (CET)

Stimmt (leider). Der Bundestag, der über eine eigene Redaktion verfügt, die auf die sprachliche und orthographische Richtigkeit von Gesetzen achtet, sollte das eigentlich wissen. Es verwundert mich um so mehr, als der ‚angeklatschte‘ Buchstabe schon optisch ein Fremdkörper ist und nicht besonders schön aussieht. Wenn man in ältere BGBls schaut, sieht man übrigens, dass es früher richtig gemacht wurde. Übrigens: Wäre schön, wenn du dich anmelden würdest. Gruß --Opihuck 20:09, 28. Dez. 2010 (CET)

Naja, auch optisch finde ich es ehrlich gesagt besser so wie es derzeit ist (Zusammenschreibung), Gewöhnung oder reiner Geschmack. Aber auch unter praktischen Gesichtspunkten finde ich diese Schreibung geeigneter. Es ist m.E. einfach deutlicher - es ist nicht eine Untergliederung a von § 1 sondern § 1a - es gehört (untrennbar) zusammen. Sonst sollte man korrekterweise auch Absatz 1 a, Nr. 1 a etc. zitieren und im Text dann tatsächlich (1 a) schreiben? Zumal Juristen sehr gern abkürzen, was bei § 1 a tatsächlich dazu führen könnte, dass jemand damit § 1 Buchstabe a meint. Und dann immer der Aufwand mit diesen geschützten Leerzeichen ... Anmelden, och nö ;-) Schönen Abend --87.160.144.42 20:24, 28. Dez. 2010 (CET)

zu 1: Also: Dass einem § 1 a sofort ein Buchstabe a) folgt, ist wohl extrem unwahrscheinlich. Vorher kommen da noch die Absätze und dann die Sätze und erst wenn eine Vorschrift wegen der vielen Sätze unübersichtlich wird, kommt die Gliederung mit a, b und c. Das scheint mir daher eher ein theroretisches Problem zu sein. Die von dir präferierte Zusammenschreibung für 1 und das a, gilt dann aber auch für das Paragraphenzeichen usw. – Konsequenz muss schon sein –, manche schreiben ja tatsächlich §1a – für mich grauenvoll. Die Gewöhnung („Haben wir immer schon so gemacht“) überzeugt mich wenig. Maßgeblich sollte die objektive Richtigkeit sein, und wenn man Fehler macht, sollte man sie abstellen, auch nach langer Zeit. Wenn es zudem immer richtig gemacht worden wäre, hätten wir jetzt auch keine Gewöhnungsprobleme. Und der Aufwand mit dem geschützten Leerzeichen ist auch kein so richtiges Argument. Erstens kommen die Fälle ja nun nicht übermäßig vor und zweitens muss man nur mit einem Makro arbeiten, und dann ist das im ganzen BGB in nur einer Sekunde erledigt. zu 2: Feigling ;-). --Opihuck 20:47, 28. Dez. 2010 (CET)

Dass das mit den Absätzen und dem folgenden Buchstaben (Littera) nicht so sein muss und es keineswegs eine theoretische Frage ist, siehst du ja bereits an dem Beispiel, dass ich weiter oben aus einem bekannten Werk der Fachliteratur bzw. Lehrbuch (Graf Vitzthum, Völkerrecht) verlinkt habe (und nein, ich bin nicht die IP ;-)) --Benatrevqre …?! 21:36, 28. Dez. 2010 (CET)
Also gut, wenn ein Exot aus dem Völkerrecht Beleg für Häufigkeiten in der nationalen Rechtsordnung sein soll, dann soll das von mir aus so sein. Graf Vitzthum und sein Verlag konnten damit ja erstklassig umgehen. Lassen wir's damit gut sein – mir ist schon klar, dass ich gegen Windmühlen kämpfe ;-) --Opihuck 22:20, 28. Dez. 2010 (CET)
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Werder-Vorlage

[Die ursprüngliche Anfrage auf der Disk von Julianwki war:] Hallo, ich habe gerade die wohl von dir geschaffene Werder-Babel-Vorlage auf einer Benutzerseite entdeckt. Die Vorlage find ich absolut super, und sie passt auch zu mir. Hast du etwas dagegen, wenn ich eine Kopie davon auf meine Seite nehme? Vielen Dank und Gruß nach Hamburg - äääh, Hamburg??? --Opihuck 01:05, 10. Jan. 2011 (CET)

Hi! Ja natürlich, kannst sie gerne verwenden/kopieren/verbessern. Und wg. Hamburg: Dort bin ich geboren und aufgewachsen. Studiert habe ich dann allerdings in Bremen, da bin ich dann auch mit dem Werder-Virus angesteckt worden. Seit ein paar Jahren bin ich wieder zurück in Hamburg. Der Werder-Virus wurde zwar abgeschwächt, aber das ist ähnlich wie mit einem Herpes-Virus, den wird man nicht los. (Tolle Metapher) ;-) -- Julianwki 10:35, 14. Jan. 2011 (CET)
Tausend Dank, ist schon eingebaut. --Opihuck 13:36, 14. Jan. 2011 (CET)
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Kats inaktiv

Wenn Du im BNR (idF Deiner Spielwiese) Kats einträgst, setzte bitte jeweils einen Doppelpunkt innerhalb der Klammer davor, sonst sind die schon kategorisiert, siehe hier, schau mal unter B: Kategorie:Menschenrechte. -- Wistula 22:15, 23. Jan. 2011 (CET)

Oh, danke für den Hinweis, die Auswirkungen habe ich nicht gesehen. Stammte noch von der letzten Überarbeitung eines später verschobenen Textes, ist jetzt komplett gelöscht. Gruß --Opihuck 22:21, 23. Jan. 2011 (CET)
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Alexander Peren‎

Hallo Opihuck, wollte nur eben Bescheid geben; habe die beiden Seiten von Alexander gelöscht. Danach hat Redlinux eine wieder hergestellt. Wenn es untergegangen sein sollte: Redlinux hatte ihn ja als Mentor übernommen. Ich teile das Dir hier extra nochmal mit, damit es nicht solche Überschneidungen wie eben bei mir gibt. viele Grüße --Graphikus 23:49, 30. Jan. 2011 (CET)

Hallo Opihuck, ich habe weiter an Benutzer: Alexander Peren/Michael Pfalzgraf und auch an Benutzer: Alexander Peren / Baustelle gearbeitet. Kannst Du mir bitte Deine Meinung zu den vorgenommenen Veränderungen mitteilen und mir etwas empfehlen, was ich noch anders machen /umschreiben sollte?
Vielen Dank im Voraus und eine Gute Nacht wünscht
Alexander --Alexander Peren 00:20, 9. Feb. 2011 (CET)
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Ausreisezentrum

[ursprüngliche Anfrage auf der Disk von Agruwie:] Hallo Agruwie, der Disk-Seite des o. g. Beitrags entnehme ich, dass du im Januar 2010 angedeutet hattest, den Artikel neu zu konzipieren, zunächst wohl nur in deinem BNR. Ist aus diesem Projekt etwas geworden? Ich habe inzwischen selbst eine Neufassung fast fertiggestellt und würde etwaige weitere Ideen und Aspekte von dir gerne berücksichtigen. Bitte melde dich mal. --Opihuck 20:27, 17. Dez. 2010 (CET)

Hallo Opihuck,
hatte leider aus beruflichen Gründen keine Zeit, ist Deine Anfrage zwecks Drüberschaun noch aktuell ?
liebe Grüße, -- Agruwie  Disk   21:33, 9. Feb. 2011 (CET)
Hallo Agruwie, ja und nein, die Neufassung ist inzwischen drin, aber Verbesserungen sind natürlich immer willkommen. Schöne Grüße zurück --Opihuck 22:08, 9. Feb. 2011 (CET)
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Guckst du...

... hier. --Shahrzad 10:57, 14. Feb. 2011 (CET)

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Hallo Opihuck

Schöner Entwurf. Bitte füge oben aber noch folgenden Baustein ein: {Vorlage:Temporärkopie}, damit du keine Schwierigkeiten bekommst. Siehe auch [1]. Liebe Grüße, Zeiserl 13:05, 15. Feb. 2011 (CET)

Hallo Zeiserl, danke für deinen Hinweis. Der Baustein wirft bei mir mehr Fragen auf, als er beantwortet. Ich habe zunächst meinen „normalen“ Baustelle-Baustein eingefügt (hatte ich vergessen). Dieser Baustein, den du mir jetzt anempfiehlst, passt mir gar nicht. Ich weiß nämlich nicht, wie lange ich brauchen werde und hab es nicht so gerne, mich unter Zeitdruck setzen zu lassen. Warum man nicht länger als vier Wochen eine Kopie des Artikels ablegen darf und was das mit Urheberrechtsschutz zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Der Satz Soweit das Original wegen seiner Qualität gelöscht worden ist, wäre eine Copy-Paste-Kopie der gelöschten Seite, unter anderem wegen der bei diesem Vorgang verloren gegangenen Versionsgeschichte, eine Urheberrechtsverletzung. mag ja zutreffen, aber weder steht der bestehende Artikel zum Löschen an, noch hätte ich vor, ihn nach einer etwaigen Löschung wieder herzustellen. Was heißt zudem ... wird spätestens nach Ablauf von vier Wochen – sofern bereits in den Originalartikel eingearbeitet – gelöscht ... Zählt die Vier-Wochenfrist ab Einarbeitung in den Originalartikel oder ab Herstellung der Arbeitskopie. Am besten wird sein, ich lass' die Seite wieder löschen. --Opihuck 19:14, 15. Feb. 2011 (CET)
Hallo Opihuck. Nein, löschen brauchst du die Seite nicht lassen. Das wäre ja schade. Es ist halt so, dass ich auch schon mal eine Arbeitskopie gemacht habe, um weitgreifende Änderungen anzubringen. Es wurde mir dann augenblicklich URV vorgeworfen. Aber ich habe ja auch jede Menge Feinde. Dir wäre wahrscheinlich gar nix passiert. Ich meinte immer, dass die Vier-Wochenfrist ab Kopie beginnt. So wie ich das heute unter Kategorie: Wikipedia:Temporärkopie gesehen habe, wird das mit der Frist aber nicht so eng gesehen. Am besten frägst du deinen Mentor oder irgendeinen Admin, denn ich check das auch nicht ganz. Minderbinder (er ist ein Mentor + Admin) könnt's wissen. Was du aber löschen solltest, ist mein Eintrag auf deiner Disk, denn deine Disk ist jetzt leider unter Kat:WP:Temporärkopie kategorisiert :-). Zeiserl 19:56, 15. Feb. 2011 (CET)
Ja, das habe ich auch gemerkt, da hab' ich schon mal einen Rüffel bekommen (siehe oben Kats inaktiv). Schon passiert. Im Übrigen werde ich mich über meinen Mentor oder einen Admin schlau machen.--Opihuck 20:22, 15. Feb. 2011 (CET)
Prima. Und sorry, war ja mein Fehler. Ich düs dann mal ab in Richtung meiner Dienststelle.. Zeiserl 20:51, 15. Feb. 2011 (CET)
Hallo Opihuck, arbeitest Du jetzt doch lieber nicht an dem Artikel Schulpflicht? Wär schade :-(. Worauf ich Dich aber eigentlich hinweisen wollte, ist das aktuelle CU-Verfahren gegen Benutzer:Diskriminierung. Ich könnt mir vorstellen, das ist für einen Juristen interessant. Muss aber nicht sein. So wichtig ist das hier ja alles nicht. VG --Zeiserl 22:44, 23. Feb. 2011 (CET)
Nein, das siehst du vollkommen falsch. Ich bin dabei, das Material zu sammeln und habe mir zunächst die Verfassungen der Bundesländer vorgeknöpft, die da sehr aussagekräftig sind (die Schulpflicht steht in 14 der 16 Verfassungen). Das einfachgesetzliche Schulrecht der Länder ist zudem außerordentlich umfangreich (pro Land etwa 100 DIN-A-4-Seiten und leider in jedem Land anders); die Auswertung verschlingt daher viel Zeit. Bei der ersten Recherche bin ich zudem auf interessante Randprobleme gestoßen, die mit der Schulpflicht in Zusammenhang stehen. So habe ich zunächst die (überschaubaren) rechtlichen Ausführungen im Artikel Volksschule neu gefasst. Schau mal drüber, vielleicht interessiert es dich – hat einen starken bayerischen Touch. Die Löschung der angelegten Testseite (siehe oben) habe ich wegen des von dir beschriebenen URV-Problems vornehmen lassen; die Überarbeitung des Artikels spielt sich daher ausschließlich auf meinem Computer ab. Die Inaktivität hier täuscht daher. Hmm, CU-Verfahren gegen Benutzer:Diskriminierung – um was geht es da? --Opihuck 23:18, 23. Feb. 2011 (CET)
Hervorragend! Aber ehrlich gesagt, ich habe schon sowas vermutet, als ich einzelne deiner Edits sah. Allerdings hab ich gerade wegen anhaltender Zahnbeschwerden (ich denke jedenfalls dass ein Zahn Schuld ist) keine Zeit genauer nachzulesen. Das Schlimme ist, dass ich meinen ZA-Termin am kommenden Montag absagen musste, weil ich da einen dringenden dienstlichen Termin habe. Aber sobald ich wieder fit bin, werde ich mir deine Änderungen ansehen, denn das kann nur von Vorteil für mich sein :-). Bzgl. des CU-Verfahrens: Ich glaube, man stritt sich um ein Wort im Artikel World Vision. Wer in der Sache Recht hat, könnte man nur durch genauen Recherche-Aufwand feststellen. Beim CU geht es aber nicht darum, weshalb Diskriminierung irgendetwas tat, sondern wie. Offenbar editierte er verbotenerweise während einer temporären Sperre mit versch. IP-Nummern. So die Sachlage. Die Sache interessiert mich nur deshalb, weil man sehr gut herauslesen kann, dass dies kein "gewöhnlicher Fall" zu sein scheint. Imho steckt ein VIP hinter dem Account Nutzer Diskriminierung. Und darum bin ich ein bissle gespannt, wer es ist, aber nicht sehr.. es gibt Wichtigeres und Spannenderes auf der Welt. --Zeiserl 22:29, 24. Feb. 2011 (CET)
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Löschdiskussion Ersatzbaustoffverordnung

Hallo Opihuck, um die Debatte dort nicht noch weiter ausufern zu lassen: Ich kann deinen Ärger gut verstehen. Du kämpfst jedoch gegen Windmühlen. Ich habe als Rechtsanwalt viel mit Leuten vom Bau und kleinen Unternehmern zu tun. Da sind juristisches Halbwissen und ein starkes Vertrauen darauf weit verbreitet. Mit Argumenten kommt man da meistens nicht weit, weil regelmäßig jedes Verständnis für Rechtsdogmatik fehlt. (Woher sollte es auch kommen?) Demzufolge sind (juristische) Argumente meistens untaugliche Werkzeuge. Wenn überhaupt, kann man nur vom Ergebnis her argumentieren, was für einen Juristen eher ungewohnt ist. Das würde aber in unserem Falle voraussetzen, dass Rechtsverordnung und (formelles) Gesetz für den Praktiker relevante Unterschiede nach sich ziehen. Das wage ich aber zu bezweifeln. Praktische Auswirkungen wie Verwerfungskompetenz, Bestimmtheit, Beachtung der Ermächtigungsgrundlage würde ich mit Bauleuten eher selten im Detail besprechen sondern dann wenn es darauf ankommt unter "formelle Geschichten" oder so ähnlich zusammenfassen. Grüße --PiCoSam 09:19, 16. Mär. 2011 (CET)

Hallo PiCoSam, danke für deine Worte. Ich habe nichts gegen Praktiker, die auf ihrem Gebiet stark sind und mir dort etwas vormachen können, das höre ich mir selbstverständlich an und lass mich gerne belehren. Umgekehrt erwarte ich aber dieselbe Toleranz. Ich erwarte keine rechtsdogmatischen Kenntnisse und ich bilde mir auch nicht ein, in einem Crash-Kurs das zu vermitteln, wofür wir viele Jahre studiert haben. Was mich allein ärgert, ist diese maßlose Überheblichkeit und Uneinsichtigkeit. Wie schon gesagt: Es tut mir leid, wenn durch die Diskussion Dritte genervt werden und das eigentliche Thema dadurch aus dem Focus rückt. --Opihuck 09:36, 16. Mär. 2011 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 09:55, 17. Okt. 2012 (CEST)

Hallo ...

... Opihuck, weil ich im Rahmen der BaWü-Nachsichtung Deinen Namen als Nachsichter des Artikels Sascha Zeus entdeckte und Dich nicht kannte, also Deine Benutzerseite aufschlug und dort alles als sehr sympathisch formuliert empfand, uns überdies die Verbundenheit mit der Schaaf-Truppe verbindet, wollte ich Dich einfach mal kurz grüßen (was ich aus nichtigem Anlasse ansonsten eigentlich nicht zu tun pflege). Somit beste Grüße Der Faltenwolf 00:15, 23. Mär. 2011 (CET)

Sehr nett, na, dann grüße ich mal zurück. Es freut mich, noch einen weiteren Werder-Fan entdeckt zu haben; so viele gibt's da ja nicht (zumindest keine, die sich outen); aber dein Name ist nun hier notiert! Grün-weiße Grüße --Opihuck 10:33, 23. Mär. 2011 (CET)
Gruß zurück, sie werden es schon schaffen. Auch wenn sie wirklich mal wieder etwas Qualität zukaufen sollten. Der Faltenwolf 23:25, 23. Mär. 2011 (CET) (Frings-Fan auf ewig; welche EM oder WM war das nochmal, als er in der Nationalelf weiland noch als rechter Verteidiger beständig und zuverlässig Schneider bediente? Rauhbeinig und ostinat, nie so elegant und spritzig wie immer noch Sergio Ramos, aber zuverlässig, das war seine beste Zeit.)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 09:55, 17. Okt. 2012 (CEST)

Deine Benutzerseite

"gerade eben (Ende Dezember 2010)" Jetzt ist März 2011, soll das da so stehenbleiben? -- 79.223.105.217 06:27, 30. Mär. 2011 (CEST)

Erst mal ja. --Opihuck 17:43, 30. Mär. 2011 (CEST)
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Ein fragwürdiger Edit

Hallo Opihuck, kannst du bitte über diesen Edit schauen zwecks weiterer Meinung. Ich sah in dieser unbegründeten Aktion jetzt nicht unbedingt eine Verbesserung und hatte es revertiert. Was meinst du? Gruß --Benatrevqre …?! 14:06, 30. Mär. 2011 (CEST)

Da ist wohl dem Autor nicht nur die Koordination missglückt (Textänderung unten entspricht der Textänderung oben); er hat auch viel Nützliches gelöscht und Passagen eingefügt, die ich inhaltlich für problematisch halte. Die Revertierung geht aus meiner Sicht i. O. − gibt es deswegen Probleme? --Opihuck 17:48, 30. Mär. 2011 (CEST)
Nein, Probleme gibt es deswegen keine. Ich sehe das genauso wie du, insbesondere was die großflächige Löschung der Absätze betrifft. --Benatrevqre …?! 12:34, 31. Mär. 2011 (CEST)
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Rechtsfrage

Vermummungsverbot bezieht sich auf Demos. Wenn 500 gesichtsvermummte junge Männer bei einer Fussballveranstaltung (ist ja keine Demo) als Zuschauer auftauchen, haben sie dazu "das Recht", oder worunter fällt das? GEEZERnil nisi bene 10:16, 19. Apr. 2011 (CEST)

Interessante Frage. Eine JURIS-Schnellrecherche brachte keine Ergebnisse. Ist vielleicht kein Fall des § 17 a VersG, sondern des allgemeinen Polizeirechts. Vielleicht auch nur eine zivilrechtliche Verpflichtung (Stadionordnung). Kann ich im Moment nicht weiter klären, da ich zurzeit im Urlaub bin. Ich werde dir nach meiner Rückkehr Anfang Mai antworten. Gruß --Opihuck 17:05, 19. Apr. 2011 (CEST)
Danke - kann wirklich warten. Steht im Zusammenhang mit dem neuen anti-Vermummungszusatz in Frankreich, der für jedermann - auch ausserhalb Demos - gilt. Habe Geduld zu warten ... GEEZERnil nisi bene 17:08, 19. Apr. 2011 (CEST)
Meine Recherche hat ergeben, dass Sportveranstaltungen in den Fußballstadien dann als öffentliche Versammlung gelten, wenn jedermann prinzipiell Zugang zu ihnen hat. Das ist bei Fußballspielen fast immer (vom Geisterspiel vielleicht abgesehen) der Fall. In den Gesetzesmaterialen sollen Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen in Zusammenhang mit dem Vermummungsverbot sogar ausdrücklich erwähnt worden sein (habe ich nicht überprüft). Dass dem Stadionbetreiber ein Hausrecht zusteht und er einzelnen Besuchern den Zutritt aufgrund seines Hausrechts verweigern kann, qualifiziert sie nicht zur „Privatveranstaltung“. Sie ist vielmehr eine „sonstige öffentliche Versammlung“ i. S. von § 17a VersG. Es besteht also in den Stadien ein allgemeines Vermummungsverbot. Verstöße hiergegen können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, die mit höchstens 1.000,00 DM (heute also: 511,29 EUR) Bußgeld geahndet werden kann (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 a VersG).
Mir ist diese Erkenntnis von einem befreundeten Polizeibeamten, der häufig bei Bundesligaspielen Dienst hat, bestätigt worden. Auch die Polizei hält § 17a VersG im Stadion für anwendbar, schreitet aber oft nicht gegen Vermummte ein, solange sie sich ruhig verhalten und es nicht aus anderen Gründen Anlass zu einem polizeilichen Tätigwerden gibt. Dagegen gibt es rechtlich nichts einzuwenden, weil Ordnungswidrigkeiten – anders als Straftaten – nicht verfolgt werden müssen (sog. Opportunitätsprinzip). Das Vermummungsverbot in Fußballstadien sieht ein großer Kommentar zum VersG sehr kritisch: „Weil die Regelung trotz zahlreich festzustellender Missachtungen, insbesondere durch Hooligans bei Fußballspielen, kaum angewendet wird, sollte sie ersatzlos gestrichen werden. Sie gehört nicht ins VersG.“
Allgemeines Polizeirecht dürfte neben dem Versammlungsgesetz nicht ergänzend anwendbar sein (Vorrang des Spezialgesetzes). Die Stadionordnungen, die ich eingesehen habe, enthalten kein Vermummungsverbot, sondern nur die üblichen Waffenbesitzverbote.
Bleibt zum Schluss noch zu erwähnen, dass das VersG (des Bundes) ohnehin ein Auslaufmodell ist. Durch die Förderalismusreform hat der Bund die Gesetzgebungszuständigkeit für das Versammlungsrecht verloren. Das VersG des Bundes gilt daher nur noch, bis es durch Landesrecht ersetzt worden ist (Art. 125a Abs. 1 GG). Die ersten Landesversammlungsgesetze sind ja bereits in Kraft getreten. Ob diese wieder ein Vermummungsverbot enthalten, habe ich nicht nachgeprüft. Nun weißt du hoffentlich mehr, liebe Grüße --Opihuck 22:13, 10. Mai 2011 (CEST)
PS: Wegen der Strafbarkeit muss ich das eben Gesagte gerade noch mal korrigieren: Nur das bloße Mitführen von Gegenständen, die der Vermummung dienen könnten, ist eine Ordnungswidrigkeit. Kommt es tatsächlich zu einer Vermummung, liegt sogar eine Straftat vor (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 VersG), die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet wird. Insofern gilt für die Polizei doch das Legalitätsprinzip, und sie müsste eigentlich ein Strafverfahren gegen die Vermummten einleiten. Die Praxis sieht aber, wie dargestellt, anders aus. --Opihuck 00:05, 11. Mai 2011 (CEST)
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Ich sehe jetzt klarer. Und Danke für die eMail (ich war um den 11. Mai mehrere Tage abwesend und habe dadurch keinen Hinweis durch die Beobachtungsliste bekommen). Mutter- und Vatersprache ist schlesisch, aber in Frankreich lebe ich jetzt seit 25 Jahren - und es wird wohl auch dabei bleiben. Nochmal ein Dankeschön! GEEZERnil nisi bene 08:36, 23. Mai 2011 (CEST)
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Ostergrüße

Datei:Yummy bunnies.jpg
Frohe Ostern lieber Opihuck. Genieß Deinen Urlaub, aber komm recht bald wieder. Lg --Zeiserl 12:05, 23. Apr. 2011 (CEST)
Oh, danke Zeiserl, sehr lieb von dir, ich hoffe, du hattest auch ein frohes Fest. Liebe Grüße --Opihuck 21:41, 1. Mai 2011 (CEST)

Ja hatte ich Opihuck (bis auf die Zahnschmerzen). Aber sind nun ja etwas besser. Ich bin übrigens im Juni zu einem 3-tägigen Seminar angemeldet, zum altbekannten Thema.. Hast Du die Landesgesetze schon alle durchgestöbert? Bin nicht up to date. Liebe Grüße --Zeiserl 22:23, 9. Mai 2011 (CEST)

Hallo Zeiserl, gut, dass es dir wieder besser geht. Das Durchstöbern der Landesgesetze vollzieht sich angesichts der hohen Außentemperaturen derzeit nur sehr langsam. Du wirst sicher verstehen, dass ich im Moment bei herrlichem Sonnenschein draußen nicht vorrangig am Computer in der "Bude" sitze. Der Umfang der Auswertung ist gewaltig; hinzu kommen Anwendungshinweise der Kultusministerien. Und ich habe ja auch noch einen Hauptjob. Gut Ding will eben Weile haben. Gibt's denn irgendwas, auf was es dir besonders ankommt? Vielleicht kann ich dir dazu vorab etwas per E-Mail schreiben. LG --Opihuck 20:55, 10. Mai 2011 (CEST)

Hallo Opihuck, na dafür hab ich doch vollstes Verständnis! Du kannst Dir gerne noch Zeit lassen, ich bin es gewohnt alles auf Wiedervorlage zu setzen, ganz besonders die Gerichte sind arg überlastet. Im Moment schwirrt mir so vieles im Kopf herum, dass ich nicht sagen kann, was besonders brisant wäre. Das Thema Einspruchsverfahren vielleicht. Warten wir mal noch so 3-4 Wochen, dann hab ich sicher konkretere Fragen. LG --Zeiserl 21:52, 10. Mai 2011 (CEST)

Lieber Opihuck, ich bin's ;). Nun denn: Wie läuft das denn bitte? Wenn die Verwaltungsbehörde dem Einspruch nicht abhelfen kann/will und der Betroffene den Einspruch nicht zurücknimmt, geht das Ganze an die Staatsanwaltschaft anstatt wie gewohnt ans Amtsgericht? Weißt Du da vielleicht Näheres dazu, maybe per Mail? Mich würden v. a. auch die entsprechenden Vorschriften (StGB, OWiG usw.) interessieren. Lg --Zeiserl 18:25, 5. Jun. 2011 (CEST)
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Danke ...

...dafür. Das war ein besonders schönes Pro! Nächstes Jahr wieder weiter oben. Gruß vom Faltenwolf 19:13, 17. Jun. 2011 (CEST)

Aber klaro, auch du spielst nächstes Jahr bestimmt Champions League. Grün-weiße Grüße von --Opihuck 19:09, 19. Jun. 2011 (CEST)
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Hallo,

und Willkommen auf der Unterstützerliste des Wikipedia:Meinungsbilder/Neue-Nachricht-Balken im BNR-Raum.:-)--wingtip.aliaspristina.bew.dis. 19:10, 20. Jun. 2011 (CEST)

Gern geschehen. Ich habe zwar noch keine Probleme mit dem Scherz-„K...balken“ gehabt (warum heißt der eigentlich so - wegen der Farbe?), ich meine aber, offizielle Funktionen sollten nicht missbraucht werden. Mich regt schon der Kollege auf, der sich hier ganz offiziell Eingangskontrolle nennen darf. Geht gar nicht, imho. --Opihuck 19:41, 20. Jun. 2011 (CEST)
Hast du es schon mal mit Eingangskontrolle als VM probiert?--wingtip.aliaspristina.bew.dis. 19:43, 20. Jun. 2011 (CEST)
Nein, aber ich habe auf der Adminseite angefragt, ob das o. k. ist und bin da von mehreren Kollegen unterstützt worden. Eingangskontrolle ist von anderen auf meine Anfrage aufmerksam gemacht worden, aber schaltete leider nur auf Durchzug. Schon bei seiner Admin-Kandidatur haben ihn viele wegen seines Namens abgewatscht – leider ohne, dass dies irgendwas bei ihm bewirkt hätte. --Opihuck 20:10, 20. Jun. 2011 (CEST)
Tja, da ist dann wohl nicht wirklich einfach was zu machen.--wingtip.aliaspristina.bew.dis. 20:28, 20. Jun. 2011 (CEST)
Was seinen Namen angeht, wohl nicht, was ihn selbst angeht, schon. So jemand hat nicht viele Freunde. --Opihuck 20:35, 20. Jun. 2011 (CEST)
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Howard Sterns Ehe

Hallo Opihuk,

der Altersunterschied des Paares war m. Meinung nach von Bedeutung und sehr ungewöhnlich. Gerne können wir über eine sachlichere Form der Erwähnung diskutieren. Auch bei Lothar Matthäus oder Franz Müntefering findet man hier sachliche Informationen.

Howard Stern? Warum schreibst du mir das? Ich kenne H.S. nicht und habe auch am Artikel von H.S. zu keiner Zeit gearbeitet. Bitte signiere deine Beiträge (siehe oben zweiter Kasten am Anfang dieser Seite) --Opihuck 09:50, 1. Okt. 2011 (CEST)
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Amtorg Trading Corporation

Das Ersetzen des Begriffes „diplomatischer Status“ durch „Diplomatenstatus“ im Artikel Amtorg Trading Corporation erscheint doch problematisch. Worum es ging, war doch vor allem dies, was im Artikel „Diplomatie“ beschriben wird: „Das völkerrechtliche Verbot des Abhörens diplomatischer Telekommunikation wird häufig nicht beachtet, weshalb zwischen den Auslandsvertretungen eines Staates und der Zentrale brisante Inhalte häufig in stark verschlüsselter Form übermittelt werden.“ Das Recht, zu verschlüsseln − was zum „diplomatischen Status“ mit dazugehört − wurde Amtorg nicht gewährt, was mit dem „Diplomatenstatus“ einzelner Angehöriger der Handelsvertretung nichts zu tun hatte. ----84.167.189.67 21:06, 4. Feb. 2012 (CET)

Danke für den Hinweis, aber wie du vielleicht gesehen hast, habe ich a) die Wörter "diplomatischen Status" im Artikel unverändert gelassen und ist b) der Verweis auf den Artikel Diplomatenstatus so falsch nicht. Das Verbot des Abhörens von Telekommunikationseinrichtungen ist nämlich nur ein Aspekt des Diplomatenstatus, der im dortigen Artikel an mehreren Stellen angesprochen wird. Wenn sich der Wunsch der Sowjetunion tatsächlich nur auf die Befreiung des Abhörens von Telefonleitungen bezogen haben sollte – was ich mir nicht vorstellen kann –, dann sollte das im Artikel auch so gesagt werden; nur dann wäre der generelle Verweis auf Diplomatenstatus möglicherweise zu weit führend. Im Übrigen: Die Wörter "diplomatischen Status" waren bisher nicht verlinkt, schon gar nicht auf den von dir angesprochenen Beitrag Diplomatie – kurzum: eine möglicherweise bessere Information ist durch meine Änderung nicht verlorengegangen. --Opihuck 21:24, 4. Feb. 2012 (CET)
Stimmt. Der Link besteht indirekt (immer noch) durch den Hinweis auf die Sowjetische Handelsvertretung − in diesem Artikel geht es auch um „Immunität“. ----84.167.178.252 13:13, 5. Feb. 2012 (CET)
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Hinweis

Ich möchte dich gern (und tu es deshalb) auf den geplanten Sommertreff Recht (hier) hinweisen, da ich nicht weiß, inwieweit der Vorschlag im Moment überhaupt wahrgenommen wird. Ich hoffe, dass du das nicht als aufdringlich empfindest. (Ich spreche eine Reihe von Autoren an, deren Beiträge ich auf der Diskussionsseite des Portals Recht gesehen habe. Dieses Ansprechen soll aber nicht so etwas, wie eine Vorauswahl von meiner Seite sein.) Gruß --Immofried 11:59, 8. Feb. 2012 (CET)

Ich habe dir gerade per E-Mail geantwortet. --Opihuck 18:47, 8. Feb. 2012 (CET)
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Staatenimmunität

Benutzer:Opihuck/Staatenimmunität. --32X 18:07, 13. Feb. 2012 (CET)

Hallo 32X, herzlichen Dank für die sehr schnelle Hilfe, aber so wie es im Moment aussieht (der neue Text ist fast fertig; es fehlen noch ein paar Belege), hat sich das Thema anderweitig erledigt: Von dem Alttext werde ich fast nichts übernehmen, sodass sich eine Urheberrechtsproblematik auch nicht stellt. Bist du so nett und löschst die Seite wieder? Nochmals danke für die vorausschauende Unterstützung. --Opihuck 21:21, 13. Feb. 2012 (CET)

Apropos Revert, ich habe deine Neunalage schon mit Interessse zur Kenntnis genommen und schon allein dem Umfang nach hat es sich wohl gelohnt. Ich bin aber kein Jurist, deswegen kann ich dir kein fundiertes Feedback bieten und hatte deswegen auch weiter nichts geschrieben.--Kmhkmh (Diskussion) 20:17, 5. Mär. 2012 (CET)

O. k., aber du hattest dich – auch als Nichtjurist – zuvor sehr engagiert geäußert. Eine kurze Rückmeldung hätte ich da schon als passend empfunden.
Du entnimmst meiner Reaktion – sie gilt eigentlich weniger dir, sondern eher vielen anderen Wikipedianern – ein gewisses Stirnrunzeln über so manchen Edit. Da schreiben sich einige die Finger wund, weil sie unzureichende Artikel beklagen, was sie ja nicht tun würden, wenn dahinter nicht ein gewisses Informationsinteresse stecken würde, das der von ihnen angesprochene Artikel nicht befriedigt. Geht man dann aber darauf ein und erweitert den Artikel in vielen mühevollen Stunden, dann ist man schon enttäuscht, wenn nicht wenigstens ein "Danke, dass du dir die Mühe gemacht hast" kommt. Vielleicht erwarte ich zu hier viel, aber das nervt mich schon gewaltig an so manchem Kollegen und wirft bei mir die Frage auf, ob ich auf Erweiterungswünsche überhaupt noch eingehen soll. Wem tue ich hier ein Gefallen? Mir selbst? Sorry, wenn du das jetzt abkriegst – du stehst hier gewiss nicht im Zentrum meiner Kritik –, aber es musste mal gesagt werden. Vielleicht lesen das hier ja auch die, die es betrifft. --Opihuck 20:49, 5. Mär. 2012 (CET)
Ja das eigentlich verdiente positive Feedback kriegt man nicht immer, aber damit muss man in WP wohl leben. Zum Teil liegt es auch daran, das viele WPianer auf vielen Baustellen bewschäftigt sind und oft nicht die Zeit für ein "Follow up" für jede Diskussion habe, an der sie zwischenzeitig beteiligt waren. Allerdings sollte man die Nützlichkeit des eigenen Tuns nicht unbedingt von der Bewertung durch WP-Kollegen machen festmachen, sondern eher an der Befriedigung etwas Brauchbares für die Allgemeinheit geschaffen zu haben. Deren indirektes Feedback kannst du hier sehen: Januar 2012, Anfang März. Das heißt seit deiner Überarbeitung hat sich die Leserschaft des Artikels ungefähr versechsfacht, deine Mühe hat sich also gelohnt.--Kmhkmh (Diskussion) 22:43, 5. Mär. 2012 (CET)
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Fokus

Hallo Opihuck, magst du deine Anmerkung [2] so formulieren oder formatieren, dass sie weniger zu einer Nebendebatte einlädt? --Erzbischof 09:31, 20. Feb. 2012 (CET)

Ich möchte meine Anmerkung nicht small formatieren, denn ich möchte, dass sie gelesen wird. Ich erwarte darauf im Übrigen weder eine Antwort, noch will ich zu einer Nebendebatte einladen. Ich hoffe allein, dass emma7stern drüber nachdenkt, ob sie sich mit dem Kleingeschreibsel nicht in eine Ecke rückt (und ihren Beitrag entwertet), in die sie nicht gehört. Viele Grüße --Opihuck 09:43, 20. Feb. 2012 (CET)
Wir sehen ja in Kürze, ob meine Sorge berechtigt war. Viele Grüße zurück, --Erzbischof 09:47, 20. Feb. 2012 (CET)
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KALP

Hallo Opihuck,

Dem Artikel Diplomatenstatus würde sicher eine formale Überarbeitung und Straffung gut tun. Man wird durch diese Form der Aufarbeitung etwas erschlagen. Leider bin ich thematisch nicht bewandert genug, um das selbst durchzuführen. Auch dass fast alle Bilder hochskaliert wurden engt den Text ein und lässt den Artikel gedrungen wirken. Dass Du dies gemacht hast, um die teilweise langen Erklärungen besser zu platzieren ist mir schon klar, nur eben keine optimale Lösung.

Dennoch: Wikiroe ist mir in einem von mir erstellten Artikel ebenfalls in der dazu gehörigen KALP-Abstimmung bereits als wortreicher Verfechter von kleinlichen und dafür wenig sachorientierten Bemerkungen aufgefallen. Übrigens blieb er damals auch der einzige der sich gegen eine Auszeichnung des Artikels aussprach, weil praktisch keiner seiner Punkte wirklich haltbar noch relevant waren. Besonders seine Schlussbemerkung, in der er die einerseits Fleiß attestiert auf der anderen Seite mehr oder minder erklärt, der Artikel sollte doch besser als Liste zerpflückt werden ist arrogantes und sinnfreies Geschwätz. Also: nicht entmutigen lassen. Viele Grüße --Alabasterstein (Diskussion) 13:32, 7. Mär. 2012 (CET)

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Hilfe !

Hallo Jurist ! Magst Du mal auf der Seite Wikipedia:Meinungsbilder/Belegpflicht bei Sperrbegründungen vorbeischauen oder mitdiskutieren? Ist das Meinungsbild schon schon abstimmungsreif, oder soll ich noch irgendwas ergänzen? Gruß vom --Ohrnwuzler (Diskussion) 00:41, 30. Jun. 2012 (CEST)

Danke für den Hinweis, ich schaue mir das mal an. --Opihuck 20:38, 30. Jun. 2012 (CEST)
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Danke, …

Opihuck, dass dir das ebenso auffällt. Siehe dazu im Übrigen auch hier. Gruß --Benatrevqre …?! 13:53, 20. Aug. 2012 (CEST)

Ja, deinen edit habe ich gelesen, ohne allerdings einen Rat zu haben. Der Nutzen seiner Beiträge ist fragwürdig. --Opihuck 16:10, 20. Aug. 2012 (CEST)
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Redaktionstreffen Recht

Hallo Opihuck, die Abstimmung hat Frankfurt am Main als Tagungsort ergeben. Passt dir das? Als nächstes müssten wir einen Termin festlegen. Ich würde mich daher freuen, wenn du deine Präferenzen auf der Diskussionsseite angeben könntest. Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:43, 30. Aug. 2012 (CEST)

Ich habe dir per E-Mail geantwortet. --Opihuck 23:06, 31. Aug. 2012 (CEST)
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URV von Alleskönner

Hallo Benutzer:Opihuck, Benutzer:StG1990,

ich schicke euch beiden den gleichen Text (aber bitte nur an einer von beiden Stellen antworten falls gewünscht)

Wir werden alle drei als gegenseitige Sockenpuppten vermutet weil wir uns gegen die Plagiate von Alleskönner einsetzen und angeblich aus der Rhein/Main Ecke kommen (zu meinem Standort äußere ich mich nicht). Hier ein Zitat ...

"Die zwei überprüften IPs sind lt. utrace aus Frankfurt, aus Wiesbaden, Benutzer:StG1990 aus Neu-Isenburg. Alle eint gegen die zwei vermeintlichen URVs und seinem Ersteller drastisch vorzugehen. In dieser VM und hier [3] [4] sieht man das deutlich. Es wird IMHO unnötig drastisch eskaliert um offenbar den Benutzer loszuwerden. Ja ja, mit URV ist nicht zu spaßen, ist eh klar. Die Distanzen sind nicht so groß dass man über Sockenpuppenmissbrauch nicht nachdenken müsste. Zu einem BSV geht es hierlang. --Ausgangskontrolle (Diskussion) 17:18, 6. Okt. 2012 (CEST)

... aus Wikipedia:Vandalismusmeldung#Benutzer:111Alleskönner (erl.). Mich reisst das aus zweierlei Gründen total vom Hocker: einerseits empört mich die dummdreiste Vermutung bezüglich Sockenpuppen. Zum anderen empört es mich, das Alleskönner mit der Masche durchkommt weil der VM-Antrag abgewiesen wurde und der URV-Baustein entfernt bleibt!!!! Das ein echter Editwar vorlag (das ist normalerweise Sperrgrund!) und der URV-Baustein nun aufgrund dieser Reverts draussen ist, ist empörend.

Wenn solches Verhalten, wie das von Alleskönner, nicht im mindesten geahndet wird, wird dem Projekt als ganzes ein Bärendienst erwiesen. Es gibt nun mal Menschen, die ihr geistiges Gut nicht unter freier Lizenz veröffentlichen wollen weil sie gedenken davon zu leben. Und diesen Menschen klauen wir die Butter vom Brot (jedenfalls einen kleinen Klecks Butter. Ich halte das ganze für skandalös!!! Ich erzähle euch nicht neues wenn ich sage das URV kein Kavaliersdelkt ist.

Ich bin dermaßen in Rage, das ich mir selbst etwas Ruhe verordne bevor ich weiter schreibe. Aber ich möchte ganz sicher eine angemessene Sperre von Alleskönner sehen anstatt ihn und andere in irgendwelchen Verfolgungswahn zu bestätigen.

Falls ihr mich unterstützt vielen Danke!!! -- 188.97.65.190 17:54, 6. Okt. 2012 (CEST)

@IP: Wenn du mich hier schon zitierst dann bitte vollständig und nicht einfach was weglassen. @Opihuck: Ich habe nicht behauptet (behaupten wollen) dass StG1990 und Opihuck dem selben "Menschen" zuzuordnen sind oder zuzuordnen sein könnten. Das die IP ein abgemeldeter Benutzer ist der seinen Account nicht schmutzig machen möchte - unverständlich wo er doch so sehr für die gute Sache kämpft, vielleicht ist er zu bescheiden - ist hingegen nicht auszuschliessen. Der Link zum BSV war übrigens für einen Antrag gegen 111Alleskönner gemeint, falls das auch noch jemand missverstehen könnte oder möchte. --Ausgangskontrolle (Diskussion) 18:09, 6. Okt. 2012 (CEST)
@Ausgangskontroll: mach bitte nicht die Diskussion um die Plagiate von Alleskönner kaputt. Wenn du sonstiges diskutieren möchtest dann melde dich bei mit. Hier bist du mir Sockenpuppendisks aus meiner Sicht unerwünscht! -- 188.97.65.190 18:14, 6. Okt. 2012 (CEST)
Neben vollständigem zitieren bitte auch das Schreiben von Benutzernamen noch mal üben. Oder war das gar Absicht? Wie man mit einer dynamischen IP komplexe Vorgänge ggf. diskutieren soll ist mir ein Rätsel. --Ausgangskontrolle (Diskussion) 18:25, 6. Okt. 2012 (CEST)
(BK, darf ich jetzt auch mal was sagen?): @Ausgangskontrolle Ich bin über deine Äußerung entsetzt. Dass wir keine Sockenpuppen angesichts der wechselseitigen Postings binnen Minuten und angesichts der großen Entfernungen zwischen Neu-Isenburg, Wiesbaden und Frankfurt sein können, dürfte sich aufdrängen. Sätze wie Es wird IMHO unnötig drastisch eskaliert um offenbar den Benutzer loszuwerden. Ja ja, mit URV ist nicht zu spaßen, ist eh klar. Die Distanzen sind nicht so groß dass man über Sockenpuppenmissbrauch nicht nachdenken müsste. sind angesichts des uneinsichtigen Verhaltens von Benutzer:111Alleskönner wenig hilfreich. Niemand will hier irgendjemanden sperren, nur um ihn los zu werden. Hier geht es um nachgewiesene Straftaten und fehlende Einsicht, aber vor allem um einen völlig inakzeptablen Diskussionsstil. Aber gut - mit der Protektion des admins wird er nun weitermachen können und wir werden uns weitere Beschimpfungen und Beleidigungen und sicher noch sehr viele unnütze edits von ihm anhören müssen. So ist das eben. Die Welt ist ungerecht. --Opihuck 18:32, 6. Okt. 2012 (CEST)

Hallo Opihuck, ich denke was uns (einschliesslich StG1990) vereint ist das Wissen, das wir keine Sockepuppen sind und die Tatsache, das wir uns über den URV aufregen. Aber erstmal vorweg: ich als IP kann meinen Ruf nicht ruinieren. Deahalb ganz klar - ich möchte niemanden zu unbedachten Handeln aufforden.

Nach ich (eher nicht wir - oder?) nun auch bei Benutzer Diskussion:Siechfred#Fehleentscheidung in Wikipedia:Vandalismusmeldung#Benutzer:111Alleskönner (erl.) abgeblitzt bin möchte ich schon die Frage stellen, ob noch etwas möglich ist. Ich denke der Fall ist wirklich sehr sehr eindeutig - niemand mag da eine Fehlentscheidung zugeben.

Zum Zugeben einer Fehlentscheidung ist übrigens noch nicht einmal "Ausgangskontrolle" in der lage - die obige Behauptung ich hätte falsch zitiert entbehrt jeder Grundlage (Hallo Eingangskontrolle - falls du mit liesst: bring Belege auf Benutzer Diskussion:Ausgangskontrolle#Dein Vorwurf, ich zitieren inkorrekt und ich werde mich auch an dieser Stelle in aller Form entschuldigen). Aber das ist nur eine Nebensache... -- 188.97.65.190 22:08, 6. Okt. 2012 (CEST)

Ich denke, du solltest dich weniger mit Ausgangskontrolle streiten. Er hat einen Fehler gemacht, wohl einen Denkfehler. Wenn du ihn weniger hart attackieren würdest, würde er das möglicherweise auch einräumen. Auch Siechfrieds Entscheidung ist sehr unglücklich. Aber der Sachverhalt ist sehr komplex geworden und für einen Außenstehenden, der die an mehreren Stellen geführten Dialoge nachzeichnen muss, nicht eben einfach zu erfassen. Da passiert so was schon mal; ich sehe das beiden nach. Ich habe ja, wie du, remonstriert und bin sicher, dass das Problembewusstsein damit wächst. Uns hilft das in der Auseinandersetzung mit Benutzer:111Alleskönner leider erst mal nichts. Ssss Lebbbe geht trotzdem weiter. Benutzer:111Alleskönner kann mit der jetzigen Situation und den vielen Aufdeckungen auch nicht zufrieden sein. Es ist nachgewiesen, dass er seine Texte bei anderen Autoren gestohlen hat und sich mit fremden Federn schmückt. Für jemanden, der sich selbst als die verkörperte Großartigkeit betrachtet, ist das eine Mega-Blamage. Warten wir ab, was weiter passiert. Größenwahn und Depression liegen nah beieinander, und Hochmut kommt vor dem Fall. Dir noch einen schönen Abend. --Opihuck 22:35, 6. Okt. 2012 (CEST)
Der angebliche Fehler ist natürlich keiner, die IP ist wohl überfordert. Selbst für den einfachen Vergleich zweier Difflinks reicht es nicht selbst als ich diese einzeln aufgeführt habe. Stattdessen verbreitet die IP das Gerücht da wäre nichts dran. Wer den Unterschied zwischen Original und Wiedergabe nicht sieht wird es hoffentlich dann schaffen wenn er auf meiner Disk. nachschaut, da ist die Stelle angegeben. Mein Benutzername wird nun auch schon wieder falsch wiedergegeben. Neben dem Spam auf meiner Disk. und den mehrfachen Unterstellungen und Fehlinterpretationen der IP ist diese momentan für mich nicht mehr glaubhaft. --Ausgangskontrolle (Diskussion) 00:17, 7. Okt. 2012 (CEST)
Hallo Ausgangskontrolle, es dürfte deutlich geworden sein, dass mich der Vorwurf des Fehlzitats auch nicht überzeugt hat. Mich hat die Behauptung geärgert, die an dem Fall Beteiligten seien ein- und dieselbe Person. Das ist zwar mit Blick auf alle in Südhessen liegenden Standorte theoretisch möglich, aber nicht praktisch, weil die edits binnen ganz kurzer Zeit kamen. Wie soll ich binnen Minuten von Wiesbaden nach Neu-Isenburg oder Frankfurt fahren? Auch deine etwas saloppe Wortwahl "Ja ja, mit URV ist nicht zu spaßen, ist eh klar." ist nicht hilfreich.
Die ganze Angelegenheit ist sehr bedauerlich und geht weit über den Vorwurf des Vandalismus hinaus. Es geht hier vor allem um das äußerst überhebliche Auftreten von Benutzer:111Alleskönner, der Hinweise, die man ihm gibt, immer nur dazu verwendet, die eigene Auffassung aufrechtzuerhalten, dagegen Reflexionsbereitschaft und damit geistige Beweglichkeit nicht zeigt. Teilweise dreht er einem das Wort im Munde um, liest nichts richtig, versteht nichts, aber wirft allen anderen stets persönliche Angriffe, Beleidigungen und dergl. vor. Dann kopiert er mehrfach Beiträge 1:1 von anderen Homepages in die Wikipedia. Nachdem sich die Beschwerden über ihn häufen, URV und Vandalismus zur Sprache kommen, wechselt er schnell von Arroganz zu Kniefall. Da wird mal das Wort "Entschuldigung" von ihm in den Ring geworfen, ohne zu hinterfragen, wie aufrichtig es angesichts seines Vorverhaltens und seiner edits an anderer Stelle ist. Dieser Mensch, der so von sich überzeugt ist, zugleich wenig Brauchbares liefert, dafür aber enorme Zeit anderer Wikipedianer bindet, ohne die reale Hoffnung, in naher Zukunft zu einer Besserung der Situation zu kommen, ist eine Belastung für die Wikipedia. Mir hat er schon die letzten Tage geraubt, weil man kaum noch zu etwas anderem kommt und auch mein Nachrichtenbalken ständig brannte. Ich krieg hier bereits Ärger mit der Familie und überlege mir, mich sperren zu lassen, einfach um Abstand zu bekommen. Für mich ist vollkommen klar, dass sich Benutzer:111Alleskönner nicht bessern wird und die Konflikte mit ihm anhalten werden. Das zeigen ja auch seine letzten edits, auf die ich nicht mehr eingehen werde, weil es mir zwecklos erscheint. Die Verantwortlichen sollten sich überlegen, welche Mittel geeignet sind, damit wir im Projekt weiterkommen und man endlich wieder nutzbringend arbeiten kann. --Opihuck 10:58, 7. Okt. 2012 (CEST)
Wenn dein Nachrichtenbalken ständig brannte dann nicht durch 111Alleskönner, der hat hier noch nie geschrieben. Meiner leuchtete alleine dank der IP gestern 12 mal. Bei dem Trara dass die IP alleine gestern auf mehreren Benutzerseiten veranstaltet hat frage ich mich weiterhin wer das Problem ist. Ich habe mich mit 111Alleskönner nicht befasst, ihn aber im Gegensatz zur IP bisher als besonnenen Mitarbeiter wahrgenommen der zur Enzyklopädie beitragen möchte. Von der IP kann ich genau das nicht behaupten, die hat so ziemlich alles falsch gemacht was man falsch machen kann (Benutzername zwei mal falsch wiedergegeben, unvollständige Zitierung, Editwar, ungerechtfertigte 14-Tage-Sperre-Forderung, falsche Schlussfolgerungen und Unterstellungen). Ich habe nicht behauptet dass alle drei Beteiligten die selbe Person sind, das habe ich ja schon geschrieben. An "ins Auto setzen" hatte ich nicht gedacht, eher an Ungenauigkeit bei utrace o.ä. Das es Zufall ist dass alle "drei" Beteiligten aus einem kleinen Umkreis kommen glaube ich nicht und eine feige IP muss immer kritisch betrachtet werden, bisher in allen Punkten völlig zurecht. --Ausgangskontrolle (Diskussion) 11:18, 7. Okt. 2012 (CEST)
Ich halte das Vorgehen der IP auch nicht für glücklich, vermute aber, dass die Ursache hierfür ein früherer Konflikt mit Benutzer:111Alleskönner ist, der noch immer schwelt. Ich bemühe mich um Sachlichkeit in der Diskussion, und denke, das sollte jeder so halten. Deine Einschätzung, Benutzer:111Alleskönner sei ein besonnener Mitarbeiter, der zur Enzyklopädie beitragen möchte, teile ich nach den jüngsten Vorfällen und seinem arroganten Auftreten nicht; da sprechen seine edits eine überaus deutliche Sprache. Inwiefern frühere Konflikte zu diesem Auftritt beigetragen haben mögen, lässt sich für mich nur schwer abschätzen. Aber gerade die Tatsache, dass er auch mir gegenüber, der mit ihm bisher ja überhaupt nichts zu tun hatte, ziemlich frech aufgetreten ist, lässt doch Zweifel an seinem Differerenzierungsvermögen und an seinen analytischen Fähigkeiten aufkommen. --Opihuck 11:33, 7. Okt. 2012 (CEST)
Hallo Opihuck und Ausgangskontrolle,
da hier ja so lange über mich geschrieben wird, möchte ich mich auch kurz nochmal selbst zu Wort melden. Tatsächlich ist die Ursache für das gewohnt polemische und übertriebene Auftreten der IP der schon seit einem Jahr schwelende Streit. Wie man an ihren Beitragslisten auch unschwer erkennen kann, liegt ihr auch in keinster Weise das Wohl, oder die Mitarbeit (in) der WP am Herzen, sondern lediglich die Beschäftigung mit mir. Den Verlauf des Streits könnt ihr ansatzweise unter Benutzer:BuschBohne/Streitschlichtung und Benutzer_Diskussion:111Alleskönner/Archiv/2012#Stalking nachlesen. Übrigens wurde die IP gestern auch (wiedermal) deswegen gesperrt. An Opihuck: Ich finde es schon ein wenig unreflektiert und vorschnell, mir vorzuwerfen, ich würde nicht zur Enzyklopädie beitragen. Ich habe bereits schon einmal auf Benutzer:111Alleskönner#Letzte größere Edits hingewiesen - les dir das doch einfach mal durch und entscheide dann, ob ich hier auch konstruktives beitrage (was man z.B. von der IP übrigens nicht behaupten darf). Wer auf meiner Disk zuerst "frech" aufgetreten ist, kann jeder selbst entscheiden. Fakt ist nur, dass "Du hast offenbar gar nichts verstanden" und "Das ist nicht nur eine grottenschlechte Leistung", sowie abfällige Anspielungen auf mein Alter deinerseits vor meinen "frechen" Äußerungen kamen. Ich habe bereits mehrfach eine faire und Beleidigungs-freie Disk angeboten; das wurde aber bisher noch nirgends angenommen. Grüße Alleskoenner (Diskussion) 16:54, 7. Okt. 2012 (CEST)
Ich habe dir hier geantwortet. --Opihuck 17:04, 7. Okt. 2012 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Opihuck 14:07, 23. Okt. 2012 (CEST)

Masernparty und entsprechende Disk im Portal/Recht

Hallo, Diskussionen mit HAW sind in der Regel nicht zielführend. Seinerzeit gab es da schon Diskussionen gerade zum Artikel Masernparty, schau doch mal da vorbei. Gruß --Das hat es schon gegeben (Diskussion) 22:08, 17. Okt. 2012 (CEST)

Hab' ich schon längst (nach deinem ersten edit) gelesen. Danke für den Hinweis. Das erklärt vieles. Ich überlege gerade, was zu tun ist. --Opihuck 22:11, 17. Okt. 2012 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Opihuck 14:07, 23. Okt. 2012 (CEST)

Fotografie Asylbewerber

Sehr geehrter Opihuck, der Textbezug zum Artikel Asylbewerber ist insofern gegeben, als dass es sich um eine Fotografie handelt, die Asylbewerber abbildet. Ich hoffe mit dieser ergänzenden Information Ihre Zweifel beseitigt zu haben. Mit freundlichen Grüßen Andreas Bohnenstengel

Hallo Andreas, ich finde es sehr gut, wenn du Bilder von dir zur Verfügung stellst und die Wikipedia bebilderst. Bitte beachte aber, dass die Bilder einen Textbezug haben und nicht sentimentale Gefühle schüren sollten (siehe WP:POV). Bilder, auf denen Kleinkinder zu sehen sind, halte ich bei diesen Beiträgen für problematisch. Das Bild mit dem Erwachsenen und dem Kind geht eher, auch wenn hier die durch das Bild vermittelte "Trostlosigkeit" des Asylbewerberdaseins nicht zu übersehen ist. Hast du noch andere Bilder, die weniger Emotionalität ausstrahlen? Danke und Gruß --Opihuck 11:50, 20. Okt. 2012 (CEST)
PS:
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In Diskussionen ist es üblich, seine Beiträge mit --~~~~ zu unterschreiben. Das geht einfach mit der auf dem Bild nebenan markierten Schaltfläche. Bitte nutze diese Möglichkeit.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 08:56, 6. Nov. 2012 (CET)

EUMETSAT

Hallo Opihuck, Metop schreibt sich wirklich Metop (mit kleinem O). Das kann man auf jedem Press Release sehen. Die Schreibweise MetOp ist veraltet. S. www.eumetsat.int Press releases. http://www.eumetsat.int/Home/Main/News/Press_Releases/824309?l=en --Sonia58 (Diskussion) 17:03, 1. Nov. 2012 (CET)

Einverstanden, aber dann sei doch bitte so gut und gehe mit diesem Hinweis auf die Disk der MetOp-Seite. Da müsste es zuerst durch Lemmaverschiebung geändert werden. Dann können auch bei EUMETSAT die entsprechenden Links angepasst werden. Eine Änderung nur bei EUMETSAT ist wenig sinnvoll. Soll ich dir helfen oder schaffst du es allein? --Opihuck 20:00, 1. Nov. 2012 (CET)

Ich habe es gemacht, ich kann aber der Titel MetOp nicht ändern. Vielleicht hast Du Zeit zu helfen?. Danke, Sonia58 (Diskussion) 15:23, 5. Nov. 2012 (CET)

Tut mir Leid, aber meine Änderungen werden sofort rückgängig gemacht..... Sonia58 (Diskussion) 15:59, 5. Nov. 2012 (CET)

Ich habe es rückgängig gemacht und Sonia58 angeschrieben. Mit der Bitte die Schreibweise auf der Artikel Disk.-Seite zur Diskussion zu stellen. Wenn es andere Benutzer auch so sehen kann es ja incl. Lemma dann geändert werden. Nur Text und Lemma stehen lassen bringt auch nichts. In verschiedenen Artikel wird es eben auch noch immer als Meteorological Operational = MetOp bezeichnet. Siehe auch ESA Seite MetOp vom 05-Nov-2012. Gruß, --Tomás (Diskussion) 16:26, 5. Nov. 2012 (CET)
Hallo Tomás, ich sehe das (was die Verfahrensweise angeht) wie du; mein Hinweis an Sonia58, die Sache auf der Disk zu thematisieren, war wahrscheinlich nicht verständlich genug. --Opihuck 17:44, 5. Nov. 2012 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 17:51, 17. Nov. 2012 (CET)

GASIM und Beschluss 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei

Hallo Opihuck, ich würde mich freuen, wenn Du mal kritisch-konstruktiv über den Artikel Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration schauen würdest. Nach meiner Überarbeitung weiss ich nicht mehr recht, was noch fehlt, falsch formuliert ist oder anders gewichtet werden sollte. Verbesserungsvorschläge und Korrekturen wären sehr willkommen und ich nehme an, dass Du vielleicht mehr Sachkenntnis dazu hast als der Normaluser. A propos "kritisch-konstruktiv", ich habe mal ein paar hoffentlich konstruktivere Anmerkungen auf Diskussion:Assoziationsrechtliche Aufenthaltsrechte für türkische Staatsangehörige (Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG – Türkei) hinterlassen. Mein damaliger Bearbeitungskommentar hat sich wohl sehr viel harscher angehört, als er von mir gemeint war. Sorry dafür. Beste Grüsse --Atlasowa 17:36, 25. Jun. 2011 (CEST)

Hallo Atlasowa, ich hatte mir im Juni eine längere Auszeit genommen. Ich brauche noch ein bisschen, um wieder in die Gänge zu kommen und schaue mir deinen Beitrag in Kürze gerne mal genauer an. Gruß --Opihuck 22:00, 22. Aug. 2011 (CEST) PS: Danke auch für deine Anmerkungen zum ARB 1/80 - werde ich mir in einer ruhigen Minute ebenfalls mal genauer ansehen.
Hallo Opihuck, Deine Auszeitankündigung hatte ich sofort n a c h meinem Kommentar gesehen, der ja auch nichts besonders dringendes betrifft. Ich würde mich jedenfalls freuen, wieder mal was von Dir zu lesen. Grüsse --Atlasowa 16:06, 24. Aug. 2011 (CEST)
Hallo Atlasowa, ich weiß nicht, ob du hier noch mitliest. Ich habe meine Disk aufgeräumt, deine Anfrage aber stehen lassen, weil ich dir noch antworten wollte. Offen gesagt: Ich habe von diesem Zentrum noch nie etwas gehört, da es wohl nach außen kaum in Erscheinung tritt. Wie es scheint, es es wohl auch eher ein loser Zusammenschluss nach Art einer Arbeitsgruppe, in die Mitarbeiter verschiedener Bundesbehörden zum Zwecke der besseren innerbehördlichen Abstimmung entsandt werden. Das Zentrum ist mir bis heute nicht begegnet. Tut mir leid :-). --Opihuck 17:50, 17. Nov. 2012 (CET)
Hallo Opihuck, dass GASIM nach außen kaum in Erscheinung tritt, stimmt wohl. Interessant finde ich den behördlichen Datenaustausch dort und in den anderen "Abwehrzentren" gleicher Machart, GTAZ (Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum), NCAZ (Nationales Cyber-Abwehrzentrum) usw. Das neueste "Abwehrzentrum" vom BMI ist wohl das GETZ (Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum), am Artikel wird noch gebastelt, am GETZ ja auch. Jedenfalls danke für Deine Antwort! Gruss --Atlasowa (Diskussion) 09:26, 19. Nov. 2012 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 10:33, 24. Nov. 2012 (CET)

Infobox für EUGH Entscheidungen

Hallo Opihuck, vielleicht interessiert Dich diese Diskussion, da es mit EUGH Entscheidungen zu tun hat. Welche Informationen sollten in eine Infobox/ Kurzübersicht in Artikeln zu EUGH Entscheidungen? Vorschläge sind willkommen! Gruss --Atlasowa (Diskussion) 09:51, 19. Nov. 2012 (CET)

Ja, im Moment geht es bei den juristischen Infoboxen rund. Mit einem der Diskutanten hatte ich auf Bayerische Forstverwaltung schon eine längere Diskussion. Da ging's aber weniger um die Form als mehr um die sachliche Berechtigung. Mein Herz hängt da nicht so dran. Ob es für Entscheidungen überhaupt sinnvoll ist, Infoboxen zu schaffen, weiß ich nicht so recht. Viele Informationen (z. B. Name der Parteien, Besetzung des Gerichts, Verfahrenssprache) dürften weniger interessant sein (also jedenfalls für mich). Es kommt doch mehr auf den Inhalt, und ansonsten nur aufs Aktenzeichen und auf das Datum an. --Opihuck 18:32, 19. Nov. 2012 (CET)
Jepp, mein Herz hängt auch mehr am Inhalt als an einer Infobox... Der Zusatznutzen von Infoboxen sind maschinenlesbar strukturierte Informationen, bspw. Aktenzeichen, Volltextlink,... Das ersetzt nicht im geringsten Text, sondern ergänzt nur. Dein Behördeninfoboxenbeispiel kann ich bestens nachfühlen, da schliesst sich nämlich sozusagen der Kreis, hehe. Gerade bei einem der obigen Abwehrzentren sollte auch unbedingt eine Behördeninfoboxen rein, dabei ist das gar nicht eine Behörde, sondern ...tja. Aber Gerichtsentscheidungen sind eine klare Sache, Schublade auf - rein in die Box ;-) Und wenn ich ganz ehrlich bin: Diese nackten Embleme und Adler, die da zur Zeit "dekorativ" in den Artikeln kleben, gehen mir auf den Senkel. Und auch der Wildwuchs von doppelten Vorlagen und Infoboxen. Lieber das Thema Infoboxen jetzt vernünftig und einheitlich klären, als dem sinnlosen klicki-bunti-Wildwuchs zuschauen, wie er sich immer mehr ausbreitet. Gruss --Atlasowa (Diskussion) 20:50, 19. Nov. 2012 (CET)
Dass Redundanzen beseitigt werden sollten, dafür hast du meine volle Zustimmung. Klicki-Bunti-Wildwuchs wird sich leider nie ganz vermeiden lassen, weil es immer Benutzer geben wird, die sich wenig mit Artikelinhalten befassen, aber bei der graphischen Gestaltung von Infoboxen zu Höchstleistungen auflaufen und sich dafür begeistern können. Soll keine Kritik sein; auch solche Leute braucht das Projekt, aber es ist eben nicht so mein Ding. Ich überlasse dieses Feld gerne anderen. Ich beschränke mich eher auf Ergebniskritik (wenn z. B. die schwarze Schriftfarbe auf dunkelblauem Untergrund präsentiert und man beim Lesen dann Augenkrebs bekommt oder wenn jemand auf die Idee käme, die Gesetzesbox in pink und die Behördenbox in rosa anzustreichen). Mich stören auch die Logos der Gerichte nicht so sehr. Ich freue mich, wenn ich neben dem Text auch ein paar Bilder präsentiert bekomme, auch wenn es nur der Bundesadler oder der Hessen-Leo sein sollte, solange es nichts Besseres gibt. --Opihuck 21:25, 19. Nov. 2012 (CET)
Für "schwarze Schriftfarbe auf dunkelblauem Untergrund" schaue man sich nur diese BVerfGE Infobox an, die es ja auch noch mal in rot(!) gibt. Die Schrift ist unlesbar klein, dafür wird aber auch noch der Sachverhalt(!), die Besetzung und der Tenor in die Infobox gequetscht... die dann (auf meinem Bildschirm) länger als der Artikel ist. Brrr. --Atlasowa (Diskussion) 22:00, 19. Nov. 2012 (CET)
Ja, das ist so ein Beispiel, bei dem ich mich frage, ob es einen Nährwert hat. Da guckt doch keiner mehr hin, weil's einfach weh tut. Infoboxen sind ja ganz schön, aber sie sollten kompakt sein und wichtige Informationen enthalten, die man im Text erst mühsam suchen müsste oder dort gar nicht findet. Sachverhalt und Leitsätze gehören da nicht hinein. Das ist schon deswegen in einer Enzyklöpädie wenig sinnvoll, weil die Originalleitsätze ja auch von Juristen oft erst nach dem dritten Lesen verstanden werden. --Opihuck 22:18, 19. Nov. 2012 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 20:52, 10. Dez. 2012 (CET)

Ich habe über dich geschrieben

Nur als Information! Dies ist keine Aufforderung dich dort zu äusseren. Siehe Benutzer Diskussion:Martin Bahmann#Achsenbeschriftung Datei:Optimalitätsmodelle.png -- 188.97.74.160 13:16, 5. Dez. 2012 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 20:52, 10. Dez. 2012 (CET)

Staatsbürgerschaftsrecht

Die Beweise für die Richtigkeit meiner Änderung findest Du in der Diskussion. Alle diesbezüglichen Gesetzestexte sind dort aufgeführt. Du begehst hier Vandalismus und beförderst Theoriefindung. Siehe dazu auch "Das dt. Staatsangehörigkeitsgesetz" / Hermann Weck 1913 und "Das Staatsangehörigkeitsrecht" / Dr. Walter Schützel 1913. So langsam glaube ich, daß in "Wiki" entweder nur drin stehen darf, was nicht unangenehm ist, oder hier haben Amateure das Ruder in der Hand. Das, was ihr hier treibt, grenzt an Volksverdummung. Meine Meinung. (nicht signierter Beitrag von 84.150.39.61 (Diskussion) 22:35, 9. Dez. 2012 (CET))

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Zunächst: In Diskussionen ist es üblich, seine Beiträge mit --~~~~ zu unterschreiben. Das geht einfach mit der auf dem Bild nebenan markierten Schaltfläche. Bitte nutze diese Möglichkeit. Dann: Bitte sei etwas vorsichtiger mit deinen Vorwürfen. Ich habe dir auf der Disk geantwortet. --Opihuck 23:21, 9. Dez. 2012 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 20:59, 10. Dez. 2012 (CET)

Berliner Schnauze

Dass die Berliner gerne härter formulieren als es gemeint ist, ist für Auswärtige gewöhnungsbedürftig. Deshalb wolltel ich die darauf aufmerksam machen, dass Ausdrücke wie "scheint keiner Logik zu folgen", "das reine Chaos", "ergeben kaum einen Sinn", "solch furchtbaren Seiten", "Das liest doch kein Mensch!", "in jeder Hinsicht ihren Zweck verfehlen", "ausgesprochen albern", "bodenloser Unfug" etc. ziemlich aggressiv wirken. Ich denke, dem angespannten Klima und den Nerven aller Beteiligten würde es nützen, wenn Du Deine Nachrichten in Zukunft vor dem Speichern kurz auf missverständliche Passagen kontrollierst ;-) Vielen Dank! --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:50, 16. Dez. 2012 (CET)

Von angespanntem Klima in der Redaktion ist mir nichts bekannt. Es wird doch munter über dies und das diskutiert, und vieles wird gelobt. Ich erlaube mir deshalb auch einmal ein paar kritische Worte über Dinge zu äußern, die mir in eine falsche Richtung zu laufen scheinen. Was ist besser? Dies totzuschweigen und weiter zu warten, bis das von mir zitierte Wortgestümmel doch noch ein lesbarer Satz wird, wo doch sonst in der Wikipedia jedes überflüssige Leerzeichen und jeder nicht perfekt formulierte Link (also ausgesprochene Nebensächlichkeiten) korrigiert werden, oder Missstände offen anzusprechen, um anderen - vielleicht noch abwartenden Interessenten bei der Redaktion Recht - zu zeigen, dass sie nicht die einzigen sind, die das, was bisher sichtbar ist, nicht gutheißen. --Opihuck 08:51, 17. Dez. 2012 (CET)
Ja, aber das geht auch freundlicher und vor allem: konstruktiver :-) Beste Grüße --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 09:29, 17. Dez. 2012 (CET)
Weißt du, deine Anfrage zum §-Lemma und mein zuvoriges Posting zum Zustand der Redaktionsseite hatte ich kurz nach deinen Korrekturen in Diplomatenstatus und einem weiteren Artikel (Illegale Einwanderung) gelesen bzw. geschrieben, in denen du mit dem AWB-Tool hinübergegangen bist. Ich hatte große Schwierigkeiten zu erkennen, was da eigentlich geändert wurde; überwiegend war es das Löschen von nicht störenden Leerzeichen und die Perfektionierung von Wiki-Links (die vorher aber auch funktioniert haben). Man kann dazu stehen, wie man will, grundsätzlich habe ich nichts dagegen, wenn jemand perfekt ist und sich diesen eher technischen Dingen zuwendet, auch wenn sie kaum oder gar keine Auswirkungen "im sichtbaren Produkt" haben. Jedem Tierchen sein Plaisirchen ... Wenn ich aber zum einen diese Übergenauigkeit sehe und zum anderen die Laxheit, mit der die Redaktionsseite erstellt wird, und dann noch deine Anfrage zum §-Lemma sehe, dann siehst du es mir bitte nach, wenn ich kurzzeitig nicht die Contenance bewahren konnte. Natürlich nehme ich den "bodenlosen Unfug" und das "ausgesprochen Alberne" zurück, zumal mir erst jetzt bewusst wird, dass er (der Text) von dir stammt. Bei allem AGF und Respekt für deine Arbeit halte ich deinen letzten Edit bei § 242 StGB für keine Verbesserung. Reduziere bitte meine Kritik, jenseits der vielleicht nicht ganz glücklichen Wortwahl, auf das, was ich damit ausdrücken wollte: Unverständnis. Ich denke, in der Sache stehe da nicht so ganz allein. --Opihuck 16:38, 17. Dez. 2012 (CET)
Die Änderungen in den von dir genannten Artikeln betrafen Linkanpassungen. Die Leerzeichen macht der Wikipedia:AutoWikiBrowser dabei von alleine, ist also nicht meiner Übergenauigkeit geschuldet, sondern nur ein Nebenprodukt, dessen ich mir bislang weniger bewusst war.
Die FAQ habe ich von wirklich vielen Leuten (auch Laien) lesen lassen und größtenteils ein recht positives "Feedback" erhalten. Diese FAQ-Seiten sind in ganz vielen Wiki-Projekten üblich, vgl Wikipedia:WikiProjekt_Begriffsklärungsseiten/FAQ. Wenn du konkrete Verbesserungsvorschläge hast, kannst Du diese gerne vorbringen. Mich stören vor allem die sehr allgemein gehaltenen Rundumschläge.
Der Artikel § 242 StGB war nicht von mir angelegt, sondern eine aktuelle Neuanlage eines anderen Nutzers, die ich zufällig entdeckt habe. Die Vereinnahmung des Rechtsbereich durch deutsches Recht stört mich bekannterweise schon lange, weshalb ich die BKS angelegt habe. Erst anschließend ist mir die Tragweite des Problems bewusst geworden, was zur Anfrage im Portal geführt hat. In der Sache teile ich Deine Position hier zu 100 %. Wie Du siehst, verhalten sich die Dinge manchmal anders als es auf den ersten Blick scheint.
Ich glaube, alle Beteiligten wissen, dass das Portal aktuell kein Aushängeschild ist. In der Vorweihnachtszeit dürften die Prioritäten der meisten Wikipedianer allerdings möglicherweise auf außerwikipedianische Gebiete verschoben sein. Insofern wäre imho etwas mehr Geduld angemessen. Ich persönlich halte mich beim Portalumbau zurück, da ich lieber Artikel schreibe als diskutiere. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 20:45, 19. Dez. 2012 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 21:27, 23. Dez. 2012 (CET)

Wikisucht

Hallo Opihuck, nachdem ich Deine Seite gelesen habe – wie findest Du den?

Die EU-Gesundheitsminister:
Wikipedia macht sehr schnell abhängig:
Fangen Sie gar nicht erst damit an!

Dieses kennst Du vielleicht: Wikipedia:Suchttest | Wikipedia:Sucht – wenn nicht, hast Du es wahrscheinlich selbst im Griff, war nur Spaß. Viel Erfolg in Allem, Lückenloswecken! 18:43, 6. Jan. 2013 (CET)

Ich habe deine Seite natürlich längst gelesen. Das tue ich immer, wenn mir jemand Neues in Diskussionen begegnet. Bei dem Warnhinweis habe ich ein wenig die Bilder mit den Krebsgeschwüren, Raucherlungen und dergl. vermisst. Den Suchttest hätte ich sicher auch gemacht, wenn mich die Menge an Fragen nicht abgeschreckt hätte. Andererseits: Wozu den Suchttest machen? Ich weiß doch eh, was rauskommt :-). Viele Grüße nach Rheinhessen. --Opihuck 19:16, 6. Jan. 2013 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 18:59, 9. Jan. 2013 (CET)

Doppelte Weiterleitung und Verschiebung

Hallo Opihuck, danke für den SLA zu der doppelten Weiterleitung. Kannst Du außerdem gelegentlich versuchen, den Artikel Freizügigkeitsgesetz nach „Freizügigkeitsgesetz/EU” – so lautet der korrekte amtliche Kurztitel – zu verschieben? Bei mir hat das nicht funktioniert. Danke & Gruß --Alros002 (Diskussion) 15:35, 9. Jan. 2013 (CET)

Erledigt. Warum es bei dir nicht funktioniert hat, weiß ich leider nicht. Ich habe auch gleich FreizügG/EU angepasst. Gruß --Opihuck 18:55, 9. Jan. 2013 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 17:53, 16. Feb. 2013 (CET)

Dein Importwunsch zu Aufenthaltskarte (Deutschland)

Hallo Opihuck,

dein Importwunsch ist erfüllt worden. Es wurde folgende Seite angelegt:

Viel Spaß wünscht --Brackenheim 16:25, 1. Feb. 2013 (CET)

Danke, Brackenheim! --Opihuck 16:27, 1. Feb. 2013 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 17:53, 16. Feb. 2013 (CET)

Dein Importwunsch zu Aufenthaltsstatus

Hallo Opihuck,

dein Importwunsch ist erfüllt worden. Es wurde folgende Seite angelegt:

Viel Spaß wünscht --Brackenheim 21:02, 5. Feb. 2013 (CET)

Danke, auch für den anderen Import!!! --Opihuck 22:01, 5. Feb. 2013 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 17:53, 16. Feb. 2013 (CET)

Vorschaufunktion

Schaltfläche „Vorschau zeigen“
Schaltfläche „Vorschau zeigen“

Hallo Opihuck, vielen Dank für Deine Beiträge zur Wikipedia. Du hast kurz hintereinander mehrere Bearbeitungen an einem Artikel vorgenommen. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, die Vorschauschaltfläche unterhalb des Artikels zu benutzen (siehe Bild). So kannst du deine Änderung selbst auf Richtigkeit überprüfen, bevor sie in der Versionen/Autoren-Liste des Artikels und den Beobachtungslisten anderer Benutzer erscheint.

Mehrere kleine Änderungen sollten gemeinsam bearbeitet und gespeichert werden. Solltest du eine größere Überarbeitung aus Sorge vor Bearbeitungskonflikten in viele Einzeländerungen aufgeteilt haben, kann dir künftig die Vorlage {{In Bearbeitung}} nützlich sein. Die Versionsgeschichte der Artikel bleibt dann übersichtlicher und die Server werden ein wenig entlastet.

Viele Grüße
----Detlef Emmridet (Diskussion) 17:39, 16. Feb. 2013 (CET)

Ach Detlef, wenn ich so perfekt wäre wie du ... Erst sehe ich einen Fehler. Und dann sehe ich noch einen zweiten. Und dann noch einen dritten. Und so gibt es zwei, drei oder vier, vielleicht auch fünf Abspeicherungen nacheinander. Neue Beiträge entwerfe ich in WORD und erspare der Wikipedia so, anders als viele andere Wikipedianer, die Entwürfe in ihrem BNR erstellen, Tausende von Entwurfsabspeicherungen. Wenn dann nach Freigabe einzelne nachträgliche Korrekturen die Server belasten, dann ist das eben so. Das interessiert mich - ehrlich gesagt - null komma null. Da die Wikipedia meine teure Arbeitszeit umsonst bekommt, kann sie im Gegenzug ruhig ein paar Mäuse für etwas Hardware ausgeben. --Opihuck 17:52, 16. Feb. 2013 (CET)
Aber, da wir schon im Gespräch sind: Benutzt du eigentlich ein Tool, um die vielen kleinen Unstimmigkeiten (z. B. fehlende geschützte Leerzeichen) auszumachen oder ist das einfach nur dein geschultes Auge? --Opihuck 17:59, 16. Feb. 2013 (CET)
Hallo Opihuck, danke für Deine ausführliche Antwort. Ich verstehe Deine Argumente und kann sie nachvollziehen. Mir ging es in erster Linie um die Übersichtlichkeit in der Versionshistorie. Aber ungeachtet dieser Anmerkungen danke ich Dir für Deine Arbeit, insbesondere an der „Aufenthaltstitelfront“! Liebe Grüße --Detlef Emmridet (Diskussion) 18:06, 16. Feb. 2013 (CET)
Und? Zusatzfrage von 17:59 Uhr? --Opihuck 20:25, 16. Feb. 2013 (CET)
Sorry, hatte Deine Frage nicht gesehen: Da ich aus der typografischen Ecke komme, habe ich ein gewisses Auge für derartige Auffälligkeiten, die anderen vielleicht nicht auffallen. Liebe Grüße --Detlef Emmridet (Diskussion) 21:19, 16. Feb. 2013 (CET)
Ah ja, das hätte ich mir eigentlich denken können. Dein Arbeitgeber war mir schon länger bekannt, nachdem ich das Bild von deiner Benutzerseite vor einiger Zeit im BGBl. entdeckte. Obwohl es mich beruflich zur Juristerei verschlagen hat, komme ich familiär auch aus der typografischen Branche. Dein Brötchengeber war sogar mal Kunde von uns ... Doppelte Leeranschläge fallen mir zuweilen auch auf; im Unterschied zu dir muss ich mich da aber schon ganz doll anstrengen, um sie nicht zu übersehen, vor allem bei Proportionalschriften. Liebe Grüße in meine alte Heimatstadt --Opihuck 21:44, 16. Feb. 2013 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 20:24, 8. Mär. 2013 (CET)

Liste deutscher Auslandsvertretungen

Bitte beachte einmal die Diskussionsseite zum Artikel Liste deutscher Auslandsvertretungen. Gruß --Jochen (Diskussion) 17:58, 28. Feb. 2013 (CET)

Danke für deinen Hinweis. Ich habe die Liste inzwischen von meiner Beo genommen, weil ich die Berge von Sichtungsanträgen satt habe. Falls es zum Löschantrag kommt, lass es mich wissen. Mein Unterstützung hast du. Gruß --Opihuck 20:46, 28. Feb. 2013 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 20:24, 8. Mär. 2013 (CET)

Josefine Mutzenbacher / Service

Hallo, Opihuck ... die „Indizierung“ von Josefine Mutzenbacher, die m.W. ohnehin anno 2007 abgelaufen ist, hindert dich nicht daran, den Text durchzulesen und dir selbst ein Urteil zu bilden. Dort findest du ein Verzeichnis diverser Volltextdateien des Buches, in deutscher Sprache, das auch im Artikel verlinkt ist. Das nur interessehalber – nicht einmal Kollege Ninxit vermochte irgendein strafrechtliches Urteil zum Thema, das seine Version bestätigt hätte, anzugeben. Ich habe den Roman übrigens schon gelesen, ohne daß mir die Finger abgefallen wären oder der Blitz mich getroffen hätte. ;-) Freundliche Grüße von Agathenon Bierchen? 20:56, 5. Mär. 2013 (CET)

Danke für die Info. --Opihuck 08:12, 6. Mär. 2013 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 20:24, 8. Mär. 2013 (CET)

Willkommen zurück

Das freut mich, deine Arbeit auf dem Gebiet Migration und Ausländerrecht habe ich geschätzt. --Erzbischof 22:25, 10. Mai 2012 (CEST)

Hallo Erzbischof, vielen Dank für deine Begrüßung. Sehr nett von dir. Spornt an ... --Opihuck 22:34, 10. Mai 2012 (CEST)
Da schliesse ich mich mal einfach an. Welcome back! --Atlasowa (Diskussion) 17:21, 11. Mai 2012 (CEST)
Hallo Atlasowa, vielen Dank auch dir, auch für das nette Bild! --Opihuck 19:00, 12. Mai 2012 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 14:13, 19. Apr. 2013 (CEST)

Vorschlag

Was hälst Du davon den Artikel von Peter Arbenz auch nach ihm zu benennen (siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Delegierter_f%C3%BCr_das_Fl%C3%BCchtlingswesen)? Gruss--MBurch (Diskussion) 20:35, 11. Mär. 2013 (CET)

Nicht viel. In dem Beitrag geht es zunächst um die Funktion, die zwischen 1985 und 1990 bestand. Dass sie nur von einer einzigen Person bekleidet wurde, ist schicksalhaft. Da der Beitrag jedoch überwiegend die Funktion beschreibt (und ja auch der Stellvertreter erwähnt wird) und nicht den Lebenslauf von Arbenz (was hat er denn vor 1985 gemacht?) sollte es aus meiner Sicht bei der Weiterleitung bleiben. Gruß --Opihuck 22:30, 11. Mär. 2013 (CET)
Und was ist mit der Person selber? Der war Milizbrigadier der Schweizer Armee und während Jahren Chef von Helvetas..? Gruss--MBurch (Diskussion) 22:41, 11. Mär. 2013 (CET)
Ich kenne ihn leider nicht und kann zu seiner Prominenz nicht viel sagen. Es spricht aber natürlich grundsätzlich nichts gegen einen eigenen Artikel über ihn (zumindest die letzten beiden Funktionen dürften ja doch wohl eine Artikelrelevanz rechtfertigen). Möchtest du einen Beitrag über ihn verfassen? --Opihuck 23:12, 11. Mär. 2013 (CET)
Kann ich machen, wie nehme ich die Weiterleitung raus..? Gruss--MBurch (Diskussion) 23:33, 11. Mär. 2013 (CET)
Geh auf „Peter Arbenz“, dann landest du auf der Seite „Delegierter für das Flüchtlingswesen“. Unter dem Lemma siehst du einen kleinen Vermerk „Weitergeleitet von Peter Arbenz“. Den Link klickst du mit einem linken Mausklick an. Schwupp – jetzt stehst du auf der Seite von Peter Arbenz. Nun auf „Bearbeiten“ gehen, die Weiterleitung löschen, und schon kann’s mit deinem neuen Text losgehen. Ich habe die Seite von Peter Arbenz gerade unter Beobachtung genommen. Ich sehe also, was du schreibst und kann es auch ggf. sichten. Viel Spaß! Gruß --Opihuck 23:44, 11. Mär. 2013 (CET)
Danke, gib mir mal bitte noch ein paar Taage Zeit! Gruss--MBurch (Diskussion) 23:58, 11. Mär. 2013 (CET)
Aber natürlich, lass dir Zeit. Hier drängt nichts. --Opihuck 00:01, 12. Mär. 2013 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 14:13, 19. Apr. 2013 (CEST)

Österreichischer Jurist

Es ist zwar fast ein Monat her, dass du auf die Diskussionsseite von Invisigoth67 geschrieben hast, dass du dringend nach einem österreichischen Juristen suchst. Benutzer:Plani ist Jus-Student und auch in der Wikipedia sehr mit diesem Thema vertraut. Ich glaube er kann dir da wirklich helfen. Falls du Fragen zu Boden-, Raumordnungs- oder auch Immobilienrecht in Österreich hast, kannst du dich auch gerne an mich wenden! Beste Grüße, --Austriantraveler (Diskussion) 21:59, 17. Mär. 2013 (CET)

Oh, vielen Dank für deine Nachricht. Ich suche vor allem jemanden, der sich im Verwaltungsrecht, vor allem im Aufenthaltsrecht (oder wie es bei euch heißt:) im Fremdenrecht (z. B. Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Fremdenpolizeigesetz, Fremdenrechtspaket 2005) auskennt. Es wäre schön, wenn jemand meine Beiträge gegenlesen könnte. Mir liegt vor allem daran, dass bestimmte Fachbegriffe, die in Deutschland teilweise eine andere Bedeutung haben, in Artikeln mit Österreich-Bezug korrekt wiedergegeben werden bzw., dass ich nicht Begriffe verwende, die in Österreich zu Irritationen führen könnten. Das bekomme ich trotz gleicher Sprache nicht hin, weil mir einfach Detailkenntnisse zur österreichischen Rechtsordnung fehlen. Es wäre auch schön, wenn ich zu Nationalratsdrucksachen/Gesetzgebungsverfahren einen Gesprächspartner hätte, mit dem ich mich austauschen könnte. Mir wurde empfohlen, mich ans Portal:Österreich zu wenden, was ich noch nicht gemacht habe, da ich die Artikelarbeit aus Zeitgründen erst mal zurückstellen musste. Meinst du, ich könnte das Benutzer:Plani zumuten? Viele Grüße --Opihuck 22:17, 17. Mär. 2013 (CET)
Ich denke, Plani kann dir da sicher weiterhelfen. Er hat selbst schon viel zur österreichischen Justiz und Vollzug geschrieben. Ich wüsste auch, außer Plani niemanden im Portal:Österreich, der dir da weiterhefeln kann! Beste Grüsse, --Austriantraveler (Diskussion) 10:24, 18. Mär. 2013 (CET)
Hallo zusammen. Ich sehe schon, dass mich Austriantraveler hier über den grünen Klee lobt, wie man so schön sagt. Obwohl ich im Fremdenrecht nicht zu 100% durch bin, besitze ich natürlich eine Grundkenntnis im Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsrecht und kann dir gerne auch bei prinzipiellen Fragen zur österreichischen Rechtsordnung zur Hand gehen. Positiv aufgefallen ist mir beispielsweise schon dein zahlreich verlinkter Artikel zum Aufenthaltsstatus (Österreich). Falls du Fragen haben solltest, kannst du jederzeit gerne mit mir per Mail oder auf meiner Disk. Kontakt aufnehmen. ;-) Beste Grüße, Plani (Diskussion) 11:27, 18. Mär. 2013 (CET)
Hallo Plani, vielen Dank für dein freundliches Angebot, darüber bin ich sehr erfreut und nehme es gerne an. Der Hintergrund meiner Anfrage ist das im Portal/Recht überwiegend befürwortete Abschichten von Rechtsartikeln, die - jedenfalls da, wo es sich anbietet - grundsätzlich länderbezogen geschrieben werden sollten. Damit soll einem Wunsch der österreichischen und Schweizer Leserschaft nachgekommen werden, denen die Wikipedia insgesamt zu deutschlandlastig ist. In anderen Fachbereichen merkt man das nicht so, bei Jura (hier haben wir schon den ersten Unterschied: bei euch heißt es "jus") ist das viel schwieriger. Es gibt Autoren, die uns gesagt haben, wenn sie nicht im Lemma den Klammerzusatz "(Österreich)" lesen, machen sie den Artikel gar nicht erst auf, weil sie davon ausgehen, dass eh nur die deutsche Rechtsordnung behandelt wird. Das Portal/Recht verspricht sich aus der Aufteilung auch größere Bereitschaft der österreichischen und Schweizer Juristen an Artikeln aus "ihrem" Land eher mitzuarbeiten.
Ich war da erst sehr skeptisch, weil ich befürchtete, dass die Österreich- und Schweiz-Auskopplungen nicht wahrgenommen werden, sehe aber, dass da doch recht viele Besucher drauf sind. Ich habe daher angefangen, in geeigneten Fällen die Allgemeinartikel aufzuteilen, wo es schon eine gewisse Substanz zu Österreich und der Schweiz gab. Einige Artikel - dazu gehört auch Aufenthaltsstatus (Österreich), der übrigens gar nicht von mir stammt, sondern nur eine Auskopplung von Aufenthaltsstatus ist, habe ich entsprechend vorbereitet und dabei den deutschlandbezogenen Teil schon vollständig überarbeitet. Die entstandenen beiden anderen Länderartikel will ich mir demnächst inhaltlich vorknöpfen. Bei anderen Artikeln mit internationalem oder europarechtlichem Hintergrund habe ich bisher schon entweder kleine Abschnitte zu Österreich und der Schweiz eingebaut (z. B. bei Aufenthaltstitel, Drittstaatsangehöriger, Diplomatenstatus oder Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) oder zumindest Beispiele aus der österreichischen Rechtsordnung eingefügt (z. B. bei Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte, Anmeldebescheinigung). Zu letzteren Artikeln existieren gleichnamige Artikel mit dem Länderzusatz "(Deutschland)"; von mir geplant sind irgendwann einmal auch entsprechende Artikel mit dem Zusatz "(Österreich)" und ggf. "(Schweiz)". In einigen Fällen, habe ich angefangen, schon mal einen Stub zu verfassen, so z. B. bei Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Aktuell lese ich eine Reihe von Artikeln zum Fremdenrechtspaket 2005 nach, um den Hintergrund der Teilung in Fremdenpolizeigesetz und NAG besser zu verstehen und in die Systematik hineinzufinden. Vieles ist für mich da noch fachchinesisch.
Mir macht es aber viel Spaß, österreichische Gesetze zu lesen, und im vom Europarecht vielfach überlagerten Fremdenrecht den direkten Vergleich zu Deutschland zu ziehen. Ich empfinde es als echte Bereicherung und oft auch als total spannend, wie sich der österreichische Gesetzgeber entschieden hat, Richtlinien umzusetzen. Oft habe ich mich schon gefragt, warum die österreichischen Gesetze, die das Fremdenrecht regeln, so viel kürzer sind als die deutschen, ohne dass ich da jetzt einen Qualitätsunterschied erkennen könnte. In Deutschland ist die Detailtiefe sehr hoch; das scheint in Österreich nicht vermisst zu werden. Vieles wird - bedingt durch EU-Richtlinien und Verordnungen - in den einzelnen nationalen Rechtsordnungen aber auch immer ähnlicher. Ich bin aber auch schon mehrmals heftig ins Straucheln gekommen, weil ich einen Begriff entdeckt habe, den ich aus Deutschland kenne, der in Österreich aber offenbar ganz anders verstanden wird. Das ist genau der Punkt, wo ich mir dann jemanden wünsche, dem ich mal ein paar Verständnisfragen stellen könnte. Ich würde mich daher sehr freuen, wenn ich mich damit an dich wenden könnte. Das würde mir sehr helfen; vielleicht kann es auch dir nützlich sein. Viele Grüße --Opihuck 21:40, 18. Mär. 2013 (CET)
Wie ich bereits gesagt habe, darfst du natürlich jederzeit gerne mit Verständnis- oder Auslegungsfragen auch zu einzelnen Begrifflichkeiten auf mich zukommen. Dass die Deutsche und die Österreichische Rechtsordnung teilweise idente Begrifflichkeiten mit unterschiedlicher Bedeutung kennen, ist mir selbst schon im Straf(prozess)recht zur Genüge untergekommen, siehe hiezu etwa den Artikel Strafantrag (Österreich), den ich vor einigen Wochen angelegt habe. Grundsätzlich finde ich die Tendenz, zu einzelnen Rechtsordnungen gesonderte Unter-Artikel anzulegen nicht falsch. Es sollte aber jedenfalls auch immer einen rechtsvergleichenden Überartikel geben. Als Beispiel: Der Artikel Mord sollte m.E.n. die grundsätzlichen Wesensmerkmale beschreiben, die in allen Rechtsordnungen gleich sind, während zu den einzelnen Auslegungen im nationalstaatlichen Recht Unterartikel wie Mord (Deutschland), Mord (Schweiz), Mord (Österreich) oder auch Mord (Türkei) angelegt werden sollten. Selbiges gilt natürlich für nahezu alle anderen Rechtsgebiete genauso – mit Ausnahme jener Gebiete, die keine nationalstaatliche Umsetzung benötigen, also beispielsweise im Völkerrecht. Solltest du konkrete Fragen haben, würde ich dich bitten, dich auf meiner Diskussionsseite zu melden, da ich diese immer im Blick habe und dort schneller reagieren kann. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 11:54, 25. Mär. 2013 (CET)
Ja, das mit der Überartikeln sehe ich auch so; dieser Punkt ist aber umstritten, und man muss von Fall zu Fall gucken, ob das geht. Bei Bundespräsident (Deutschland), Bundespräsident (Österreich) und Bundespräsident (Schweiz) wird es schon schwierig mit den Gemeinsamketen. Jedenfalls vielen Dank für dein Angebot, ich komme auf dich mit Sicherheit zurück :-) Im Moment habe ich das Thema aus Zeitgründen etwas zurückstellen müssen. --Opihuck 23:57, 2. Apr. 2013 (CEST)
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Einladung zum Wikipedia:Wiesbaden Treffen am 24. April

Hallo Opihuck, hast Du gewusst, dass es in Wiesbaden noch kein Wikipedia-Treffen gibt? Wenn du Interesse hast das zu ändern dann schau mal vorbei. Wir treffen uns am Mittwoch, den 24. April 2013 um 18 Uhr im 60/40. Später Kommende sind wie immer herzlich willkommen! Details und Anmeldung auf Wikipedia:Wiesbaden – bist Du dabei? --Wiesbaden-Bot 00:06, 21. Mär. 2013 (CET) Falls du keine Einladung mehr bekommen möchtest, trage dich aus dieser Liste aus.

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Diplomatenstatus

Hallo Opihuck,

die Bilddiskussion auf der zugehörigen Artikeldiskussionsseite wurde nochmal aufgegriffen. Es soll nun über jede Bildentfernung einzeln diskutiert werden. Magst du als Artikelersteller bitte deine Meinung darin einbringen? Gruß --Benatrevqre …?! 15:10, 2. Apr. 2013 (CEST)

Hallo Benatrevqre, vielen Dank für deine Wortbeiträge und deine Unterstützung. Ich bin mal 32 Stunden offline gewesen, befinde mich eigentlich in der letzten Woche meines Osterurlaubs, in dem ich mich erholen wollte und weiß nicht, ob ich mich nach der überfallartigen Bilderlöschung am Karfreitag und der ausführlichen Darlegung meines Standpunktes in den Folgetagen jetzt weiter einbringen soll. Ich bin als derjenige, der die Bilder eingestellt hat, wohl auch nicht ganz unbefangen.
Ich kann hier nur das wiederholen, worauf ich bereits in der Disk versucht habe hinzuweisen: Ich denke, ob die Bilder aufgenommen werden sollen oder nicht, ist eine Wertungsfrage, die unterschiedlich beurteilt werden kann. Darüber zu streiten, ist müßig. Wer die Regeln strikt auslegt, wird gute Gründe für eine Löschung finden. Wer sich mit dem Artikelinhalt beschäftigt und es als angenehm empfindet, eine visuelle Unterstützung zu erhalten, wird gleich gute Gründe für eine Beibehaltung der Bilder finden. Die Uneinigkeit der Löschbefürworter über die Frage, was denn nun gelöscht werden soll, zeigt doch nur zu gut, dass es hier überwiegend um eine Frage des persönliches Gustos geht. Der lässt sich kaum mit Argumenten ausdiskutieren. Ist der eigene Standpunkt eher extrem, werden mehr Bilder gelöscht, ist er moderat, sind es weniger.
Ich persönlich halte es in vergleichbaren Fällen so, dass ich dem Erstautor den Vortritt belasse (schönes Beispiel: §§-Link von juris, von dejure und von buzer? – dafür gibt es 100 Pro- und 100 Contraargumente, und keines ist durchgreifend) oder versuche, im Einvernehmen mit dem Erstautor eine noch bessere Lösung zu finden. Ersatzlos löschen würde ich vertretbare Beiträge nie, auch wenn das formal regelkonform wäre.
Ich bleibe dabei - Markus S. hat darauf zu Recht hingewiesen -, dass ich die Bilder sorgfältig ausgewählt habe, dass sie einen sinnvollen Bezug zum sie umgebenden Text haben, dass sie helfen, den Text besser zu erfassen und zum Verständnis des Artikels beitragen. Wer das nicht sehen will, den wird man nicht überzeugen können. --Opihuck 23:09, 2. Apr. 2013 (CEST)
Hallo Opihuck, ich danke dir für deine Antwort. Und ich kann dich verstehen, dass es müßig ist, „gegen Windmühlen zu kämpfen“. Doch manchmal ist es notwendig, selbst darin Energie aufzubringen, denn oft artet das – bezugnehmend auf den hiesigen Fall – sonst in einen „Lösch-Orgasmus“ aus. Und ich benenne das absichtlich so, weil es viele Autoren gibt, gerade wenn es ums Löschen von Artikeln, Abschnitten und Bildern geht, die zuweilen nicht mehr Herr ihrer Sinne sind. Ebenso gibt es analog solche, die wild drauflosschreiben und Artikel mit mehr oder weniger irrelevanten Informationen überhäufen, ohne sich um Literaturbelege zu kümmern. Gruß --Benatrevqre …?! 12:38, 4. Apr. 2013 (CEST)
Nochmal ich. Hallo Opihuck, kurze Frage angesichts deiner Änderung: Siehst du es denn anders, dass die Plural-Kurzform von Artikel nicht üblicherweise mit „Artt.“ abgekürzt wird? Gruß --Benatrevqre …?! 13:30, 17. Apr. 2013 (CEST)
Upps. Das ist mir völlig neu. Das habe ich noch nie gesehen. Hast du einen Hinweis, wo das so abgekürzt worden ist? Im Duden finde ich nichts. Ich meine, für die Abkürzung "Art." gibt es keine besondere Pluralform. Ist ja auch nicht notwendig, denn Einzahl und Plural sind ja auch in der Langform überwiegend gleich. Gruß --Opihuck 18:22, 17. Apr. 2013 (CEST)
Also ich habe das schon oft in der Literatur gesehen, ansonsten siehe z. B. folgende Empfehlungen und Zitationsregeln zum wissenschaftlichen Arbeiten hier. Gruß --Benatrevqre …?! 19:01, 17. Apr. 2013 (CEST)
Nein, da muss ich passen, ist mir noch nicht begegnet. Vielleicht habe ich es auch wahrgenommen, aber für einen Druckfehler gehalten :-) In der JURIS-Volltextrecherche gibt es unter fast 4,5 Millionen Dokumenten nur 1.379 Dokumente, wo das in der Tat mit Doppel-t geschrieben worden ist. Dokumente mit einem T im "Art." gibt es demgegenüber über eine Million mal, darunter natürlich zugegeben viele in der Einzahl. Ich meine, so eine gewöhnungsbedürftige Abkürzung sollte auch irgendwo im Duden stehen, wenn sie denn Allgemeingut ist. In den Anweisungen, auf die du hingewiesen hast, steht ja auch, zwischen §§-Nummer und Kleinbuchstaben stehe kein Leeranschlag (also: § 613a). Das wird zwar vom Gesetzgeber seit einiger Zeit so praktiziert, ist aber orthographisch falsch. Gruß --Opihuck 20:11, 17. Apr. 2013 (CEST)
Die Begründung dort, weshalb an der Stelle kein Leerzeichen stehen sollte, finde ich aber plausibel und ich denke, insoweit überwiegt diese gegenüber der Rechtschreibung, zumal in der Fachliteratur m.E. überwiegend auch kein Leerzeichen gesetzt wird. Gruß --Benatrevqre …?! 20:30, 17. Apr. 2013 (CEST)
Ja, das ist wohl so. Mir liegt aber ein Schreiben der Duden-Redaktion vor, wonach es der Rechtscheibung widerspricht, das Leerzeichen an dieser Stelle zu unterdrücken, was ebenso - wenn man vergleichbare Fälle sieht - absolut plausibel ist. In einschlägigen Anleitungsheften zur DIN 5008 wird es ebenfalls gesetzt. Die Praxis des Gesetzgebers ist leider eine andere. Ich kann nicht ausschließen, dass die Duden-Redaktion vor der Macht des Faktischen irgendwann kapituliert. --Opihuck 20:45, 17. Apr. 2013 (CEST)
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Dein Importwunsch zu en:Juxtaposed controls

Hallo Opihuck,

dein Importwunsch ist erfüllt worden. Es wurde folgende Seite angelegt:

Viel Spaß wünscht Brackenheim 21:54, 12. Dez. 2014 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 20:53, 17. Jan. 2015 (CET)

Aufenthaltstitel

Hallo,

welche Art von Beleg schlägst du vor? Ich vermute mal, es ist rechtswidrig, den Aufenthaltstitel einzuscannen und als Beweisfoto in den Artikel einzubauen. Anklingen lassen die FAQ der Ausländerbehörde Berlin, dass der Titel zwischen 50/60 und 100/110 Euro kostet, was eben die beiden Preise für den nicht-elektronischen bzw. elektronischen sind. --2003:45:485C:3E00:B6B6:76FF:FE15:EEE2 17:55, 6. Jan. 2015 (CET)

Was Ausländerbehörden anklingen lassen, und was sie rechtswidrigerweise machen, verdient meiner Auffassung genauso wenig Erwähnung im Artikel wie jedes andere rechtswidrige Verhalten auch. Das Fehlverhalten einer Ausländerbehörde als Allgemeinerscheinung darzustellen, scheint mir sachwidrig; dazu müsste es - um hier Erwähnung zu finden - schon häufiger vorkommen. Ich höre bisher nur, dass dieses Phänomen offenbar ausschließlich in Berlin auftritt. Das ist recht wenig. Das Verhalten der Berliner ABH ist auch ziemlich kurzsichtig. Denn die Muster der nationalen Aufenthaltstitel sind europaweit bekannt. Wer mit so einem deutschen Aufkleber nach England reist, dürfte an der Grenze angehalten werden, weil der Aufkleber möglicherweise für eine Fälschung gehalten wird. Das nur nebenbei.
Zu deiner anderen Frage: Das Einstellen eines Fotos mit der Aufenthaltserlaubnis und einem aktuellem Ausstellungsdatum halte ich nicht für unzulässig, wenn die personenbezogenen Merkmale unkenntlich gemacht werden oder der Inhaber des Aufenthaltstitels sein Einverständnis zur Veröffentlichung erklärt. Der Vordruck selbst ist als amtliches Werk urheberrechtsfrei (§ 5 UrhG), sodass hier allein Datenschutzgesichtspunkte relevant sein dürften. Überleg' dir, ob das die Sache wert ist. Wenn die Ausländerbehörde als "Gutmensch" das macht, um einem Ausländer die höheren Kosten des eAT zu ersparen, könnte diese Praxis schnell beendet sein. Denn auch die Senatsverwaltung für Inneres in Berlin hat einen Internetanschluss und liest die Wikipedia. Kurzum: Ich rate davon ab. --Opihuck 18:22, 6. Jan. 2015 (CET)
Habe eine Quelle gefunden, die bereits in Aufenthaltserlaubnis verlinkt ist. In Fällen mit „außergewöhnlicher Härte“ kann auch weiterhin der Aufkleber ausgestellt werden. Ich vermute, im vorliegenden Fall besteht die „Härte“ darin, dass die visumsfreie Zeit im Schengenraum vor Ende der Bearbeitungszeit zur Ausstellung eines eAT vorüber wäre, sodass damit ein Zeitraum ohne legalen Aufenthalt geschaffen würde. --2003:45:485C:3E00:B6B6:76FF:FE15:EEE2 18:35, 6. Jan. 2015 (CET)
Oh, dass es dafür schon einen Abschnitt gab, hab ich übersehen. --2003:45:485C:3E00:B6B6:76FF:FE15:EEE2 18:38, 6. Jan. 2015 (CET)
(BK) Nein, deine Vermutung ist nicht richtig. Für langfristige Aufenthaltstitel ist die Aufklebervariante nicht vorgesehen. Sie ist nur für ganz kurze Zeiträume möglich, also in gar keinem Fall für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Was die Berliner ABH da macht, ist klarer Rechtsbruch. --Opihuck 18:40, 6. Jan. 2015 (CET)
BTW: Ich denke, wir sollten diese Diskussion auf die Disk vom eAT übertragen, damit auch andere mitdiskutieren können. Bist du damit einverstanden? --Opihuck 18:42, 6. Jan. 2015 (CET)
Ja, ich war gerade dabei, die Informationen dort nochmal zusammenzufassen. Kannst die Diskussion gerne rüberkopieren.
Ich sehe nicht, wo sich aus § 78a ergibt, dass die Ausstellung in Härtefällen nicht für langfristige Aufenthaltstitel möglich ist. --2003:45:485C:3E00:B6B6:76FF:FE15:EEE2 18:49, 6. Jan. 2015 (CET)

weiter siehe hier: Diskussion:Elektronischer_Aufenthaltstitel#Weiterhin als Aufkleber

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 20:53, 17. Jan. 2015 (CET)

Kennkarte vs. Geburtsurkunde

Hallo,

Shenasnameh ist mir mit Kennkarte bekannt und nicht mit Geburtsurkunde. Ist ja auch die direkte Übersetzung von Shenasnameh = Kenn-Brief/Schreiben. Kannst du bitte belegen, dass es vereinfachend mit Geburtsurkunde übersetzt wird?--DerHandelsreisende (Diskussion) 22:40, 25. Jan. 2015 (CET)

Geht die letzte Bearbeitung von mir in Ordnung?--DerHandelsreisende (Diskussion) 22:47, 25. Jan. 2015 (CET)
Ja. Wie ich sehe, übersetzt das von dir erwähnte Wörterbuch das Wort ja auch mit Geburtsurkunde. --Opihuck 22:59, 25. Jan. 2015 (CET)
(BK) Ja, ich arbeite seit 20 Jahren mit iranischen Dolmetschern zusammen. Alle haben mir "Shenasnameh" bisher immer mit "Geburtsurkunde" übersetzt, natürlich mit dem Hinweis, dass es das nicht genau trifft. Das Wort "Kennkarte" ist eine eher technische Bezeichnung, hinter der man sich im Deutschen kaum etwas vorstellen kann, wenn es aus dem Zusammenhang heraus erwähnt wird. Nicht ohne Grund schreiben BMI und Iranische Botschaft ja auch erläuternd Kennkarte (Schenasnameh). Da im iranischen Alltag das Papier neben der Karte Melli als Identitätspapier benutzt wird, vor allem zum Nachweis des Namens und des Alters und häufig auch des Verheiratetseins, wenn Mann und Frau auf offener Straße zusammen angetroffen werden, scheint es mir auch nicht verkehrt zu sein, das deutsche Wort Geburtsurkunde, in der die meisten dieser Angaben stehen, zur Übersetzung zu verwenden. Bist du selbst farsisprechend? --Opihuck 22:52, 25. Jan. 2015 (CET)

Ich weiß was du meinst :). Bevor man die Bedeutung der Shenasnameh langwierig erklärt, sagt man einfach Geburtsurkunde dazu und fertig. Ich hab erst nach deiner Änderung mich an das Rechtswörterbuch erinnert(dass ich auch meiner Mutter letztes Jahr als Buch gekauft habe) und darin nachgeschlagen. Bin zwar verblüfft, aber ein etymologisches Handbuch ist es ja auch nicht. Ich bin farsisprechend aber leider nicht farsilesend/-schreibend. Weißt du zufällig ob in der Shenasnameh die Namen der Eltern voll ausgeschrieben sind? --DerHandelsreisende (Diskussion) 23:48, 25. Jan. 2015 (CET)

Nein, leider nein. Ich habe auch noch nie ein echtes Shenasnameh vorgelegt bekommen. Da müsste ich mich mal bei meinem Dolmetscher erkundigen. --Opihuck 23:57, 25. Jan. 2015 (CET)
Ok, ich frage morgen einfach meine Mutter. Ich bin dabei die Geburt meiner Mutter nachzubeurkunden. Das örtliche Standesamt verlangt die Heiratsurkunde meiner Großeltern als Nachweis, dass meine Mutter ehelich gezeugt wurde. Ich denke offen gesagt daran, denen eine Verwaltungsklage an den Hals zu werfen. Denn erst wollten die unberechtigerweise die Einbürgerungsurkunde und jetzt verlangen die das. Du weißt nicht zufällig ob es eine abschließende Liste mit anfordbaren Dokumenten für die Geburt eines Deutschen im Ausland gibt? PStG § 36. --DerHandelsreisende (Diskussion) 00:15, 26. Jan. 2015 (CET)
Es geht um ein deutsches Standesamt? Deine Mutter ist wo geboren? In Iran? Sie ist hier eingebürgert worden? Dann ist sie doch (üblicherweise) immer noch Iranerin, da Iran eigene Staatsangehörige generell nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt. Hat sie denn kein Shenasnameh mehr? Da müsste doch alles drinstehen. Besteht im Übrigen nicht die Möglichkeit, sich deswegen an das GK in Hamburg, Frankfurt oder München oder die iranische Botschaft in Berlin zu wenden? --Opihuck 00:43, 26. Jan. 2015 (CET)
Ja ein deutsches Standesamt verlangt diese Unterlagen. Sie ist in Teheran geboren. Die Shenasnameh liegt vor. Ich denke die Standesbeamtin verlangt das, weil ich mich wegen ihrer unbegründeten Forderung der Einbürgerungsurkunde "beschwert" habe. Hab extra nicht bei der Aufsicht sondern beim in-House-Berater mich beschwert, damit die Frau ihr Gesicht wahren kann. Ich mein... auf meine explizite Frage, ob der deutsche Personalausweis nicht ausreicht um die deutsche Staatsangehörigkeit nachzuweisen, sagte sie dass sie es brauchen würde... Warum auch immer. Darum bin ich halt am überlegen, wozu sie so ein Dokument, wie die Heiratsurkunde, braucht, obwohl es soetwas in der Art im Iran eh nicht gibt. Glaube eh, dass es nen zurückkarren ist.
Bezüglich der Einbürgerungsurkunde muss ich sagen, dass die bei mir ist, da meine Frau eingebürgert wird und ich nicht die Einbürgerungsurkunde einfach quer durch die Republik verschicken möchte, da die Einbürgerungsakte von damals unauffindbar ist. Viel zu wertvoll, als dass ich es riskieren kann, diese zu verlieren. --DerHandelsreisende (Diskussion) 02:02, 26. Jan. 2015 (CET)
Ich würde es eher verstehen, wenn sie statt der Einbürgerungsurkunde (da steht doch nur dein Name, dein Geburtsdatum und der Tag der Aushändigung durch die Gemeinde drauf) Einblick in deine Einbürgerungsakte nehmen möchte, denn im Einbürgerungsantrag stehen die Personaldaten deiner Eltern und möglicherweise gibt es dort auch Urkunden von ihnen. So ganz kann ich mir auf das, was du schreibst, keinen Reim machen. Würde es denn nicht helfen, mit Hilfe des Shenasnameh deiner Mutter vom iranischen Generalkonsulat oder von der Konsularabteilung der Botschaft in Berlin eine Bestätigung über ihre Geburt zu bekommen? Die iranischen Auslandsvertretungen sind nach meinem Eindruck den eigenen Landsleuten gegenüber sehr behilflich und entgegenkommend. Das zeigen ja auch die Bescheinigungen, die die Botschaft dem Auswärtigen Amt hat zukommen lassen. --Opihuck 18:22, 26. Jan. 2015 (CET)
Ich hab das Rechtsamt angerufen und der Zuständige hat mitgeteilt, dass man auf diese Unterlagen verzichten kann. Zur Einbürgerungsakte: Die ist verschollen und in keinem offiziellen Archiv auffindbar... leider. Jetzt läuft noch eine Anfrage beim BStU.--DerHandelsreisende (Diskussion) 10:36, 27. Jan. 2015 (CET)
Bist du sicher? BStU = Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen. Wie soll denn deine Einbürgerungsakte da hingekommen sein? Bist du in der DDR eingebürgert worden? --Opihuck 18:31, 27. Jan. 2015 (CET)
Ja in der DDR. Irgendwo muss es doch Aufzeichnungen zu uns geben...--DerHandelsreisende (Diskussion) 10:41, 28. Jan. 2015 (CET)

Man man man die Standesbeamtin ist maximal inkompetent. Hat erst angegeben, dass sie eine Heiratsurkunde von meiner Großeltern will um die Ehelichkeit der Geburt meiner Mutter zu wissen... Und jetzt hat sie ihre Aussage geändert. Sie wollte das Dokument, da der Nachname meiner Großmutter nicht auf der Shenasnameh geschrieben ist. Als ich das überprüft habe, musste ich sehen, dass es stimmt. Auf der Shenasnameh stehen nicht die Familiennamen der Eltern. Man geht aber davon aus, dass der Familienname des Kindes, der gleiche ist wie der des Vaters. Hätte sie das mal von Anfang an gesagt. Hat mir sogar gesagt, dass sie in diesem Falle die Beurkundung der Geburt verweigern müsse... das sehe ich nicht so, denn unvollständige Beurkundungen sind möglich. Außerdem drängt die Gutste dass doch schnell zu machen, da sie den Fall abschließen möchte. Wer ist hier der Kunde? Man man man --DerHandelsreisende (Diskussion) 10:54, 10. Mär. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 17:28, 22. Mai 2015 (CEST)

Mit nur einem halben Satz pro Tag …

Sind Sie dabei! --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:41, 13. Feb. 2015 (CET)

Hallo UHT, vielen Dank der Nachfrage! Ehrgeiziges Projekt, nette Idee, auf jeden Fall eine den Gemeinschaftssinn stärkende Aktion. Ich werde mich daran trotzdem nicht beteiligen, zum einen, weil das Strafrecht alles andere als mein Spezialgebiet ist und ich wahrscheinlich mehr Fehler als Richtiges beisteuern würde, und zum anderen, weil ich mich dreieinhalb Monate nach meiner Rückkehr in die Wikipedia im Moment eher mit dem Gedanken trage, mich von der Wikipedia wieder zu verabschieden, weil mich hier alles ank.... - du weißt schon. Es grüßt dich --Opihuck 20:19, 13. Feb. 2015 (CET)
So schnell geb ich nicht auf! Von Strafrecht haben wir alle keine Ahnung mehr. Es muss ja keine Monographie über die letzten Quisquilien des error in persona sein, sondern nur ein laienverständlicher Überblick. Außerdem gibt's Bücher, verschick auch gerne PDF-Dateien per E-Mail; wir müssen hier ja eh alles sauber belegen. Die Aktion war eigentlich grade dazu gedacht, zwischen all dem Wikistress (ich war ja auch lange weg) mal ein gemeinsames Erfolgserlebnis zu produzieren. Ich kann mir bislang nichts bei dem Projekt vorstellen, wo man sich wirklich verkrachen könnte. Selbst Benutzer:Aschmidt, unser gespanntes Verhältnis dürfte bekannt sein, will überlegen und vielleicht mitmachen (siehe seine Disk). Das Projekt ist zeitlich absolut machbar, schafft Gemeinschaftsgefühl im Portal, für jeden individuell ein Erfolgserlebnis und vielleicht ziehen wir alle hinterher öfter mal an einem Strang, vor allem auch gegen Trolle und alles, was uns sonst so hier ärgert. Bitte mach mit! Nur ein halber Satz pro Tag … --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 20:58, 13. Feb. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 17:28, 22. Mai 2015 (CEST)

Bundesfinanzakademie

Bei der Erstellung des Artikels zu Herbert Dorn (Jurist) habe ich gesehen, dass Du und der dieser Tage verschwundene Benutzer:Wiguläus bei der Bundesfinanzakademie 2012 genannt werdet.
gruß --Goesseln (Diskussion) 09:27, 5. Feb. 2015 (CET)

Herbert Dorn, bei Steuermuseum.

„Heute ist Herbert Dorn weitgehend vergessen. Für Wikipedia war lange Zeit der Ökonom Hanns Dorn, nicht Herbert Dorn Präsident des Reichsfinanzhofs zwischen 1931 und 1934. Auf den Fehler aufmerksam gemacht, bat Wikipedia einen Quellennachweis beizubringen, da es bei Google „keinen einzigen Treffer hinsichtlich eines Juristen namens Herbert Dorn“ gebe.*


  • aus der internen Korrespondenz bei Wikipedia: Da ich mich auf diesem Gebiet nicht auskenne, habe ich

dies auf der Portal Seite Recht vorgelegt. / Das ist korrekt. War laut www.Bundesarchiv.de RFH-Präsident. – Wiguläus / Scheint zu stimmen. – Opihuck / Habe Artikel angepasst. – Wiguläus / Klasse, besten Dank, das ging ja fi x :-).“

Ich werde 2012 bei Bundesfinanzakademie genannt? Ach ja. Selbst wenn: Und? --Opihuck 10:24, 5. Feb. 2015 (CET)

Ich glaub, er wollte dich nur zum schmunzeln bringen ;) --DerHandelsreisende (Diskussion) 17:21, 5. Feb. 2015 (CET)

Ob von Goesseln wohl in naher Zukunft noch mit einer Frage zu rechnen sein wird? --Opihuck 20:09, 5. Feb. 2015 (CET)
Was wünscht Du Dir als Antwort? Ich mache Dir einen kollegialen Service, und Du bedankst Dich nicht. Ok. Vergiss es. --Goesseln (Diskussion) 20:42, 5. Feb. 2015 (CET)
Oh, danke dir vielmals für den Hinweis auf Artikel, in denen ich nicht erwähnt werde und an denen ich noch nie gearbeitet habe. Danke, danke, danke und nochmals danke. Nun zufrieden? Vielleicht könntest du im Gegenzug die Liebenswürdigkeit besitzen, mich mal bei Gelegenheit darüber aufzuklären, was du von mir willst. --Opihuck 20:53, 5. Feb. 2015 (CET)
Aaaah, jetzt habe ich verstanden, was du von mir willst. Ich habe hier alle Seiten von oben bis unten abgescannt und nichts gefunden. Manchmal hilft auch einfach schon ein eindeutiges Zitat: Hättest du geschrieben, dass sich in dieser PDF-Datei auf S. 59, deren Link sich am Ende dieser Seite befindet, eine frühere Korrespondenz über die Personenverwechselung befindet, wäre auch ich drauf gekommen. Nachträglich: Aufrichtigen Dank für den Hinweis. --Opihuck 21:15, 5. Feb. 2015 (CET)

@Goesseln:--DerHandelsreisende (Diskussion) 09:22, 7. Feb. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 17:28, 22. Mai 2015 (CEST)

Eröffnungstreffen des Jahres 2015 des Rheinhessen-Stammtischs

Hallo Opihuck/Archiv. Am 21. März 2015 (Samstag) treffen wir uns um 19:00 Uhr in Bodenheim zu unserem Eröffnungstreffen des Jahres 2015 des Rheinhessen-Stammtischs in der Gaststätte Zum goldenen Lamm. Wir würden uns freuen, wenn du teilnehmen würdest. Anmelden kannst du dich hier, wo es auch weitere Informationen zu diesem Treffen gibt. Gruß --Jivee Blau 16:31, 26. Feb. 2015 (CET)

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FYI

Wikipedia Diskussion:Artikel über lebende Personen#Resozialisierung.--Mautpreller (Diskussion) 12:31, 26. Mär. 2015 (CET)

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Nächstes Treffen des Stammtischs Mainz am 28. April 2015

Hallo Opihuck/Archiv. Am 28. April 2015 (Dienstag) halten wir um 18:00 Uhr in Mainz-Altstadt unser nächstes Treffen des Stammtischs Mainz in der Gaststätte „Zum Goldstein“ ab. Wir würden uns freuen, wenn du teilnehmen würdest. Anmelden kannst du dich hier, wo es auch weitere Informationen zu diesem Treffen gibt. Gruß --Jivee Blau 20:45, 7. Apr. 2015 (CEST)

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Planung unseres nächsten Treffens im Elsass-Express

Hallo Opihuck. Derzeit planen wir unser nächstes Treffen im Elsass-Express, dem längsten Stammtisch in der deutschsprachigen Wikipedia. Wir möchten nach diesem Fahrplan morgens in das Elsass reisen. Dort wollen wir das Elsass erkunden und abends wieder zurück nach Deutschland fahren. Zurzeit suchen wir nach einem geeigneten Termin. Wir würden uns freuen, wenn du an unserer Umfrage unter Wikipedia:Elsass-Express#Festlegung eines Termins für 2015 für den Elsass-Express teilnehmen würdest und dich vielleicht bald im Elsass-Express treffen zu können. Gruß --Jivee Blau 22:40, 4. Mai 2015 (CEST)

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Einladung zum Mainzer Stammtisch

Hallo Opihuck. Am 20. Juni 2015 (Samstag) findet um 19:00 Uhr unser nächstes Treffen des Mainzer Stammtischs von Wikipedia statt. Anmelden kann man sich auf der Stammtisch-Seite, wo es auch nähere Informationen zu diesem Treffen gibt. Wir würden uns freuen, wenn du teilnehmen würdest. Gruß --Jivee Blau 13:20, 2. Jun. 2015 (CEST)

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Nächster Rheinhessen-Stammtisch

Hallo Opihuck. Am 26. Juni 2015 (Freitag) findet um 19:00 Uhr im Brauwerk in Bad Kreuznach unser nächster Rheinhessen-Stammtisch statt. Anmelden kannst du dich hier. Wir würden uns freuen, wenn wir dich in Bad Kreuznach begrüßen dürfen! Gruß --Jivee Blau 14:15 2. Jun. 2015 (CEST)

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Sommerfahrt des Stammtischs „Elsass-Express

Hallo Opihuck. Wir laden dich herzlich ein zu unserer Sommerfahrt mit dem Elsass-Express. Wir treffen uns um 08:20 Uhr bei der DB Information im Mainzer Hauptbahnhof auf dem Hochsteg über den Gleisen. Der Zug wird voraussichtlich um 08:33 Uhr vom Bahnsteig 6b aus nach Wissembourg in das Elsass fahren. Unterwegszustiege sind an den im Fahrplan genannten Stationen möglich (in Edenkoben hält der Elsass-Express nur auf der Hinfahrt). Nach einem gemütlichen Aufenthalt in Frankreich werden wir um 16:33 Uhr mit dem Elsass-Express von Wissembourg aus zurück nach Deutschland fahren. Anmelden kannst du dich auf der Stammtisch-Seite. Wir würden uns freuen, wenn du teilnehmen würdest. Gruß --Jivee Blau 02:05, 16. Jun. 2015 (CEST)

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Treffen des Stammtischs Rheinhessen am 17. Juli 2015 in Bad Kreuznach

Hallo Opihuck. Wir laden dich herzlich ein zu unserem nächsten Treffen des Stammtischs Rheinhessen. Es findet am 17. Juli 2015 (Freitag) um 19:00 Uhr im Brauwerk in Bad Kreuznach statt. Anmelden kannst du dich hier, wo es auch nähere Informationen zu diesem Treffen gibt. Wir würden uns freuen, wenn du teilnehmen würdest. Gruß --Jivee Blau 21:52, 28. Jun. 2015 (CEST)

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Treffen des Stammtischs Mainz am 25. August 2015

Hallo Opihuck. Unser nächstes Treffen des Mainzer Wikipedia-Stammtischs findet am 25. August 2015 (Dienstag) um 19:00 Uhr in der alten Caponniere am Feldbergplatz in Mainz-Neustadt statt. Weitere Informationen zu diesem Treffen findest du auf der Stammtisch-Seite, wo man sich auch anmelden kann. Wir würden uns freuen, wenn du teilnehmen würdest! Gruß --Jivee Blau 00:18, 19. Jul. 2015 (CEST)

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Treffen des Pfalz-Stammtischs am 26. September 2015

Hallo Opihuck. Wir laden dich herzlich ein zu unserem nächsten Treffen des Pfalz-Stammtischs am 26. September 2015 um 19:00 Uhr in der Raddegaggl-Stubb in Landau in der Pfalz. Nähere Informationen zu diesem Treffen findest du auf der Stammtisch-Seite, wo du dich auch anmelden kannst. Gruß --Jivee Blau 20:10, 20. Aug. 2015 (CEST)

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Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2015-10-12T19:11:14+00:00)

Hallo Opihuck, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 21:11, 12. Okt. 2015 (CEST)

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Nächste Treffen der Stammtische Rheinhessen und Mainz

Hallo Opihuck. Ich lade dich herzlich ein zu unseren nächsten Treffen des Stammtischs Rheinhessen am 13. Oktober 2015 (Dienstag) um 19:00 Uhr in Bodenheim und des Stammtischs Mainz am 30. Oktober 2015 (Freitag) um 19:00 Uhr in Mainz ein. Nähere Informationen kannst du auf den Stammtisch-Seiten Wikipedia:Rheinhessen und Wikipedia:Mainz nachlesen, wo du dich auch anmelden kannst. Ich würde mich freuen, wenn du kommen würdest! Gruß --Jivee Blau 00:08, 1. Okt. 2015 (CEST)

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Treffen des Rheinhessen-Stammtischs am 12. Dezember 2015 (Samstag) in Guntersblum

Hallo Opihuck. Am 12. Dezember 2015 (Samstag) treffen wir uns in Guntersblum in der Pizzeria da Roberto zu unserem letzten Rheinhessen-Stammtisch im Jahr 2015. Das Treffen beginnt um 19:00 Uhr, es ist jeder Wikipedianer und Nicht-Wikipedianer herzlich eingeladen! Gruß --Jivee Blau 21:25, 5. Dez. 2015 (CET)

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Erster Rheinhessen-Stammtisch 2016 am 20. Februar 2016

Hallo Opihuck. Am 20. Februar 2016 (Samstag) findet ab 19:00 Uhr unser erster Rheinhessen-Stammtisch im Jahr 2016 statt. Der Ort ist das Restaurant „Zur Eiche“ in Osthofen. Die genaue Adresse und weitere Details findest du auf unserer Stammtisch-Seite Wikipedia:Rheinhessen. Ich würde mich freuen, wenn du kommen würdest! Gruß --Jivee Blau 21:50, 4. Feb. 2016 (CET)

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NVwZ-Rechtsprechungs-Report Verwaltungsrecht

Hallo Opihuck!

Die von dir angelegte Seite NVwZ-Rechtsprechungs-Report Verwaltungsrecht wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung nun bis zu sieben Tage diskutiert und danach entschieden.

Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.

Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.

Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil der Antragsteller die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht würdigt. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.

Grüße, Xqbot (Diskussion) 22:39, 30. Mär. 2016 (CEST)   (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)

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Benutzer:ErwinLindemann

Hallo Opihuck, bitte beachte sein Sperrlog. Eigentlich ist er schon infinit gesperrt worden. Sinnvolles ist von ihm im Bereich Recht nicht zu erwarten.-- schmitty 19:41, 7. Nov. 2015 (CET)

Hallo schmitty, ja eigentlich, aber die Sperre wurde wieder aufgehoben. --Opihuck 20:23, 7. Nov. 2015 (CET)
Das ist ja eben auch das verwunderliche an diesem Account. Der_Lottogewinner, Drohungen mit rechtlichen Schritten, Editwar zum Durchsetzen eigener Meinungen, Filibustering, usw... Das größte Wikipediaproblem zeigt sich an diesem Account, man darf hier anonym auftreten, andererseits gilt es schon als PA, wenn man diesem anonymen Account juristischen Verstand abspricht.-- schmitty 11:45, 9. Nov. 2015 (CET)
Ja, da hast du Recht. Die Aufhebung der Sperre dürfte auf mangelnder Kenntnis der bisherigen Vorgänge beruhen. Er ist ja im Dialog auch immer sehr nett, fast schon devot, so dass man ihm kein Haar krümmen kann. Man fällt darauf schnell rein, ich anfangs auch. Ich hoffe, dass der Dialog auf der VM/Disk und die Anregungen von Andropov von allen admins gelesen wurden und bei ihnen das Problembewusstsein deutlich geschärft worden ist. Momentan hat sich EL aus dem Wochenende noch nicht zurückgemeldet, aber ich denke, es ist nur eine Frage der Zeit, bis der nächste wirre edit kommt. Warten wir's also ab. --Opihuck 20:04, 9. Nov. 2015 (CET)
Hallo in die Runde, da du mich gerade erwähnt hast melde ich mich kurz auch hier. Ich würde empfehlen, in einer Vandalismusmeldung auf das immer gleiche, beratungsresistente Verhalten mit ein paar Links hinzuweisen, etwa am 14. Oktober (nach eingehenden Erklärungen vieler Benutzer, darunter in der Diskussionsseite zu Thomas Fischer (Jurist), in der Redaktion Recht, auf der Benutzerdiskussionsseite oder durch den sperrenden Admin Miraki, dass man die Grundregeln wahrnehmen sollte): „Von WP-Regelwerk verstehe ich zugegebenermaßen rein gar nichts.“ Das sollte doch von der Resistenz überzeugen :) Schönen Abend, --Andropov (Diskussion) 21:06, 9. Nov. 2015 (CET)
Danke, sehr nett. Ich werde das beherzigen, hoffentlich tuen es die anderen auch. --Opihuck 21:15, 9. Nov. 2015 (CET)
Die Disk zu Thomas Fischer (Jurist) zeigt sehr schön, der er sehr wohl technisch begabt ist und die Regeln kennt. Er provoziert gerne und übertritt jede Regel genau einmal, um dann mit Unwissenheit Straffreiheit zu bekommen.-- schmitty 09:06, 10. Nov. 2015 (CET)
Es ging mir weniger um den technischen Aspekt als um die Grundprizipien wie KTF, NPOV etc., und um die hat er, wenn mich nicht alles täuscht, bisher einen großen Bogen gemacht, man sehe sich auch mal die ewigen Gespräche auf seiner Benutzerdiskussion an. Ob das eine wissentliche Täuschung oder Unvermögen ist, kann mE dahinstehen, in beiden Szenarien sehe ich da keinen Willen zur enzyklopädischen Mitarbeit. --Andropov (Diskussion) 10:14, 10. Nov. 2015 (CET)
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Neues Jahr

Opihuck, ich wünsche dir ein geruhsames, entspanntes neues Jahr voll schöner Überraschungen!

Carolin? Vielen Dank, das wünsche ich dir auch. --Opihuck 22:25, 1. Jan. 2016 (CET)
Klar! Da habe ich in der Eile doch tatsächlich die Signatur vergessen. Dafür hast du es dann richtig geraten!
Gruß --Carolin 22:33, 1. Jan. 2016 (CET)
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Bleibeperspektive

Hi Opihuck, die Diskussion um "Bleibeperspektive" habe ich mit Interesse gelesen. Hut ab für deine klaren, freundlichen und erhellenden Beiträge darin. Ich erwog, einiges im Artikel zu ergänzen (Synonym Bleibewahrscheinlichkeit; Kontext statt "Ausländer" eher "Asylbewerber und Flüchtlinge"; Interpretation als "Anerkennungsquote aus dem Herkunftsland>50%" durch das Bundesinnenministerium im Herbst 2015; Erwähnung im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz; Bezug zu Sprach- und Integrationskursen usw.) und hatte es schon halb ausformuliert, dachte aber dann erst einmal: "Ach, lass es". Ein Begriff ("Bleibeperspektive"), der wie ein juristischer Begriff klingt, es aber nicht ist; ein weiterer, der mathematisch klingt ("Bleibewahrscheinlichkeit"), es aber auch nicht ist. Andererseits ist das Ganze politisch-gesellschaftlich ja durchaus bemerkenswert, diese Art Kategorisierung – es hat fast etwas von einer Vorentscheidung, die es natürlich nicht ist. Eventuell setze ich mich doch noch einmal dran. Was meinst du? Und ich habe jüngst zu einem ganz anderen Thema einiges ergänzt zu Kernarbeitsnormen (Difflink) und Streikrecht (Difflink). Falls du einen sachkundigen Blick darauf werfen magst, wäre es mir sehr willkommen. Gruß --Carolin 11:17, 21. Feb. 2016 (CET)

Hi Carolin, ich verstehe durchaus das Interesse an einem Artikel mit diesem Lemma und sehe auch den politisch-gesellschaftlichen Hintergrund. Ich habe aber erhebliche Zweifel, ob sich dazu etwas Substanzielles - außer Spekulationen - sagen lässt. Ich habe deswegen davon abgesehen, selbst in den Artikel einzugreifen, weil ich mit jedem neuen Satz wahrscheinlich drei andere gelöscht hätte. Bei kritischer Durchsicht bleibt wohl nicht viel mehr als ein Wörterbucheintrag stehen. Der Hauptautor Pacogo7 möchte den Artikel unbedingt halten, was ich verstehen kann, ist bisher aber schon sehr vom Thema abgeschweift und tut es mit seinem letzten Post erneut. Ich hoffe, dass ich bei ihm langsam ein Problembewusstsein und vielleicht neue Einsichten habe wecken können. Wenn du dich an dem Artikel beteiligen möchtest, lass dich von mir nicht abhalten.
Auf die beiden von dir genannten Artikel schau ich gerne. Dir noch ein schönes Restwochenende. Dein --Opihuck 11:39, 21. Feb. 2016 (CET)
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Regularisation

Hi Opihuck,

was hältst du von einem Artikel, der mit der Auswertung dieser Quelle beginnt und anschließend Schritt für Schritt ausgebaut wird? --CorradoX (Diskussion) 17:43, 8. Apr. 2016 (CEST)

Hallo CorradoX, bei mir geht heute der letzte Urlaubstag zu Ende, und ich bin gerade dabei, mein mobiles Büro an meinem Urlaubsort nebst Ferienrouter und Richtfunkantenne abzubauen. Morgen bin ich den ganzen Tag unterwegs, vielleicht komme ich am Sonntag, spätestens aber im Laufe der nächsten Woche dazu, mir das näher anzuschauen. Bis dahin, --Opihuck 19:46, 8. Apr. 2016 (CEST)
Danke! Um einem Missverständnis vorzubeugen: Ich habe verstanden, dass ich mich verheben würde, wenn ich mich selbst als Erstautor versuchen würde. Es hat schließlich einen guten Grund, dass es auch in der englischsprachigen WP keinen Artikel "Regularization (migrants)" gibt, obwohl der Begriff auf Englisch im Kontext der Politik der EU-Mitgliedsstaaten und der EU selbst recht oft benutzt wird. Die einen können solche Artikel nicht schreiben, und die, die es könnten, tun es nicht.
Zumindest ein kurzer Hinweis darauf, dass der Begriff „Regularisierung“ nicht nur eine mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Bedeutung hat, wäre auf der deutschsprachigen BKL-Seite sinnvoll. --CorradoX (Diskussion) 12:37, 9. Apr. 2016 (CEST)
PS: Einen raschen und auch leichter verständlichen Einstieg ins Thema ermöglicht diese Übersicht des „Bundesamts für Migration und Flüchtlinge“ (S. 4f.). Du merkst: Den Begriff „Regularisierung“ habe wirklich nicht ich erfunden, und er wurde schon 2009 von einer der maßgeblichsten Stellen überhaupt benutzt, dem BAMF.
Der Übersetzungsservice „Linguee“ empfiehlt übrigens in mehreren Beispielsätzen als Übersetzung des englischen Begriffs „regularization“ den deutschsprachigen Begriff „Legalisierung“ [5]. --CorradoX (Diskussion) 18:22, 9. Apr. 2016 (CEST)
Ich habe mir die Zusammenfassung des ICMPD durchgelesen. Ich fasse mal kurz zusammen:
Die Studie hat herausgefunden, dass zwischen 5,5 und 6 Millionen Menschen Anträge auf Regularisierung gestellt haben. Sie taten dies in Anbetracht von Regularisierungsprogrammen und Regularisierungsmechanismen. Die Studie zeigt, dass die überwältigende Mehrheit von Regularisierungsanträgen im Rahmen von Regularisierungsprogrammen gestellt wurde. Die Studie zeigt überdies, dass restriktive Zuwanderungsbestimmungen, insbesondere Bestimmungen zu Fristen und ähnlichem sowie überbürokratische Verfahren häufig dazu führen, dass legal aufhältige Migranten in die Irregularität abgleiten. Die Studie zeigt zuletzt, dass zunehmend häufiger Migranten aus familiären Gründen regularisiert werden.
Nach Artikel 63 Abs. 3 des Amsterdamer Vertrages fallen Maßnahmen in Bezug auf Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen sowie Normen für die Verfahren zur Erteilung von Visa für einen langfristigen Aufenthalt und Aufenthaltstiteln einschließlich solcher zur Familienzusammenführung durch die Mitgliedstaaten sowie illegale Einwanderung und illegaler Aufenthalt einschließlich der Rückführung irregulär aufhältiger Drittstaatsangehöriger grundsätzlich in die Kompetenz der EU und damit prinzipiell auch Regularisierungsmaßnahmen. Innerhalb der EU-27 gibt es aber keinen Konsens darüber, ob Regularisierungsmaßnahmen ein probates Mittel der Migrationspolitik darstellen.
Ich frage mich, welches Substrat du diesem Beitrag entnehmen willst, das Grundlage eines enzyklopädisch brauchbaren Artikels werden könnte. Ich sehe da eigentlich nur Luftblasen: Viel geredet und praktisch nichts gesagt. --Opihuck 22:33, 20. Apr. 2016 (CEST)
Ich glaube, ich habe es verstanden: Du magst keine Artikel, in denen das politische Geplapper, von dem wir ständig umgeben sind, reproduziert wird. Aber ist die Darstellung von Substanzlosem und dessen Entlarvung als substanzlos selbst notwendigerweise substanzlos? Wenn dem so wäre, müsste man mindestens 90 Prozent aller Artikel, die sich mit Politik befassen, löschen. --CorradoX (Diskussion) 10:31, 22. Apr. 2016 (CEST)
Nein, Politik muss nicht substanzlos sein; sie kann sogar sehr gehaltvoll sein. Politik beschränkt sich aber in der Regel auf die Verbreitung von Thesen und Ansichten, nicht auf die Reproduktion von Tatsachen, also Wissen. Politische Thesen mutieren allenfalls in der Nachschau zu Wissen, soweit sie der historischen Nachzeichnung von Sachverhalten dienen.
Um auf das Thema zurückzukommen: Ich habe den Eindruck, du würdest dich gerne mit den Möglichkeiten der Legalisierung von Migration aus irgendeinem Blickwinkel befassen, weist aber eigentlich nicht so richtig, worüber du schreiben willst und was die „Message“ deines Artikels sein soll. Du stocherst dabei ziemlich herum, und tappst von einem Schlammloch ins nächste. Im Laufe der Zeit versinkst du eher im Morast, als festen Boden unter die Füße zu bekommen.
Bei deinem Weg, aus dem Sumpf herauszukommen, kann ich dir nur bedingt behilflich sein: Ich schlage dir vor, du schaust dir mal den Zehnten Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration vom 29.10.2014 (BT-Drs. 18/3015, PDF; 3,63 MB) an.
In dem Bericht werden Entwicklungen aufgezeichnet, verbesserungswürdige Sachverhalte geschildert und Vorschläge unterbreitet. Geht also in Richtung Migrationspolitik. Hier findest du unter XII./7 (ab. S. 315) Ausführungen zur Situation der Ausländerinnen und Ausländer ohne Aufenthaltsstatus. Das Wort „Regularisierung“ kommt dort sogar einmal vor (S. 317). Dieser Bericht ist recht informativ und könnte dir Impulse und Anregungen geben. --Opihuck 16:39, 22. Apr. 2016 (CEST)
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Portal

Hi Opihuck,

Seit einiger Zeit arbeite ich an einem Entwurf für ein neues Portal (Benutzer:Carolin/Portal:Interkulturelle Integration). Es ist eher konkret-praktisch-alltagsbezogen ausgerichtet, rechtliche Aspekte sind als ein Aspekt von vielen mit dabei. Falls ich die als Befürworter des Portals, oder womöglich als Mitbetreuer, gewinnen könnte, würde ich mich freuen. Ich habe vor, es demnächst als "entstehendes Portal" einzutragen und würde, falls du Interesse bekundest, gern nochmal Bescheid geben.

Grüße --Carolin 17:59, 8. Mai 2016 (CEST)

Hallo Carolin, erst einmal: Großes Kompliment für deine viele Arbeit und Mühe, die du bereits in das neue Projekt investiert hast. Beeindruckend. Du hast da sehr ehrgeizige Ziele. Natürlich hast du meine grundsätzliche Unterstützung (klaro). Angesichts des sehr sehr sehr großen Spektrums, das das neue Portal nach seiner Inhaltsübersicht abdecken soll, bin ich mir allerdings nicht ganz sicher, aus welchem Kreis die Redaktionsmitglieder kommen sollen und welche Ausrichtung das Portal dann nehmen wird. Juristische Aspekte dürften da einen eher geringen Teil einnehmen. Ich vermute mal, es kommen da vor allem Fragen zur Migrations- und Integrationspolitik zur Sprache. Das ist - wie du dir denken kannst - ein Pulverfass. Der Erfolg des Portals wird dann stark davon abhängen, wer da mitmacht und dem Portal "seinen Stempel" aufdrückt. Sind da vor allem die Soziologen am Zuge, werden sich die Juristen zurückziehen und umgekehrt wird es wahrscheinlich nicht anders sein. Ich sehe, wen du noch angepingt hast; dann schau mal hier eins drüber und dann guck mal hier, wo "eins drüber" seinen Ausgang genommen hat, und dann kannst du dir wahrscheinlich schon denken, wo da meine Skepsis liegt. Viele liebe Grüße --Opihuck 20:02, 8. Mai 2016 (CEST)
Hallo Opihuck, danke für deine sehr berechtigten Gedanken dazu. Was Migrations- und Integrationspolitik anbetrifft, sehe ich auch, dass es ein Puverfass sein kann, aber aus anderen Gründen als du - und daher habe ich schon auf der Disk ein paar Stichpunkte dazu festgehalten: "Um soweit möglich Neutralität zu wahren, sind politische Positionen / Proteste / Demonstrationen oder auch Gewaltktionen bewusst nicht aufgenommen. Solche Artikel und Themen sind natürlich indirekt, über Artikel zur Flüchtlingspolitik bzw. -krise, erreichbar; das dürfte hier reichen." Zudem sollte, schon aus Überlegungen der Menge her, normalerweise nicht Artikel über einzelne Nationalitäten aufgenommen werden; sonst brächte schon allein die Kategorie:Migrantenorganisation in Deutschland das Portal zum Überlaufen. Auch politische Schlagwörter vielfältiger Couleur gehören da nicht her, denn es geht nicht darum, dass sich der unbedarfte Leser beim Lesen des Portals entweder erst einmal aufregt oder aber in eigenen Vorannahmen bestätigt sieht, sondern es geht um sachliche Information. Das alles müsste man auf einer Unterseite "/Mitmachen" festhalten. Deshalb möchte ich gern jemand wie dich (aus der juristischen Ecke) und auch jemanden aus der soziologischen Ecke dabeihaben.
Ich habe das Juristische mit Bedacht relativ klein gehalten (zweitweilig hatte ich das Recht in einer Zwischenversion nach D/A/CH aufgeteilt und farblich hervorgehoben, aber das war es m.E. zu wuchtig). Es geht auch nicht um juristische Hinweise, das kann und soll das Portal nicht bieten. Es geht mehr um die Integration im Alltag. Umgekehrt habe ich auch manche sehr wissenschaftlich orientierte Artikel der Soziologie draußengelassen. Lesbarkeit geht hier vor.
Was Soziologen+Juristen anbetrifft geht es hier bemerkenswerterweise genau um eine inter(-fächer-)kulturelle (thematische) Integration. Die Herausforderung des Themas stellt sich also gleich schon beim Portal-Editieren. Ich halte uns für fähig genug, diesen Spagat hinzubekommen und dabei auch Spaß zu haben.
Jedenfalls würde ich mir gerade die geballte Kompetenz aus Sozialwissenschaft+Juristen+(Web-)designer+Linguisten usw. wünschen, um einem eventuell möglichen politisch links/rechts-geschuldeten Erdbeben gut standhalten zu können.
Den Konflikt selbst hätte ich jetzt nicht angesprochen, aber das tue ich jetzt insofern, als dass ich deinen Link als eine Aufforderung dazu auffasse: Mir jedenfalls erscheint es so, dass eine ganz bestimmte Dynamik der Eskalation durch den Diskussionsverlauf entsteht: erst eine zielgenaue Sachkritik, dann eine Antwort, welche weniger den Sachverhalt selbst anspricht als mehr einen Vorschlag für eine Weiterarbeit umfasst, dann eine zweite Kritik, welche zumindest indirekt auch die Art der Weiterarbeit umfasst und dadurch (und ebenso durch die Art der Wortwahl) "tiefer" geht als die Sachkritik, dann (nach kurzem anderem Intermezzo) ein heftiger Gegenschlag auf diese zweite Kritik. Und dann die weitere Eskalation. Durchaus nachvollziehbar, beide Seiten. Zwei absolut respektable WP-Editoren, die sich durch die verschiedene Art der Kommunikation in die Haare geraten sind. So erscheint es mir jedenfalls.
Viele liebe Grüße auch --Carolin 22:06, 8. Mai 2016 (CEST)
Bei allem Respekt für die Grenzen, die du dir da setzt: Ich glaube, ein Portal mit diesem Namen entwickelt ganz schnell seine Eigendynamik, weil es bestimmte Personengruppen nahezu magisch anzieht. Die wirst du nicht aufhalten können, trotz etwaiger "Warnschilder". Sozialwissenschaftler und Politologen sind häufig völlig immun gegen die Realität, negieren sie, wollen sie am liebsten nicht zur Kenntnis nehmen und verdrängen sie, nach dem Motto "Legal-illegal-scheissegal". Sie instrumentalisieren dann andere für ihre Zwecke und erwarten von ihnen ein Umdenken weg vom Gesetzespositivismus (schönes Beispiel siehe übrigens hier, letzter Absatz und meine Antwort hier, vorletzter Absatz). Oft ist wenig Bereitschaft zu erkennen, Dinge im Bereich des Machbaren zu bewegen; sie schwelgen oft im Surrealen. Du kannst diese Haltung nicht durch Neutralitäts-Aufforderungen bremsen und sie ermahnen, nur Sachinformationen zu posten. Wenn ich sehe, wie manche schon bestehende Artikel ihr Dasein nur dadurch fristen, dass man um sie einen großen Bogen macht, dann kann ich mir eine Koexistenz in einem solchen Portal, wo viele Begriffe schon unterschiedlich belegt werden, nur schwer vorstellen.
Zu deinem letzten Absatz: Sehr gut (wie immer) analysiert, es trifft's genau: Ich fange relativ vorsichtig an, die Antwort abschweifend, ich werde konkreter - wieder nichts. Uns so geht es immer weiter, ohne dass da irgendwas auf die Spur käme. Als rede ich gegen eine Betonwand. Die Fortsetzung des Dialogs auf meiner Disk ist auch im Sande verlaufen - war tatsächlich etwas anderes zu erwarten? Sorry, so kann ich nicht arbeiten. Ich habe nichts gegen Leute, die sich bemühen, aber sich irren, insbesondere bei der Methode "trial and error", bei der eine solche Wahrscheinlichkeit hoch ist. Ich verlange aber irgendwann mal Besinnung, Nachdenken, Einsicht, Befassung mit der Kritik - nach all dem Gebabbel. Da aber kam gar nichts - nur innere Resignation und äußere Wehleidigkeit, wie supertoll meisterhaft doch sonst die Artikel waren. Unerkannte Großartigkeit/Grandiosität? Zu Unrecht verweigerte Bewunderung? Ich würde sagen: Eher Realitätsverluste und narzisstische Selbstverliebtheit. Und mit so jemandem soll ich im Portal zusammenarbeiten? Da wird es keine 24 Stunden dauern, und wir haben uns gezofft. Nimm es mir nicht krumm, wenn ich dir sage, dass ich das nicht unbedingt brauche. Lass uns schauen, wen du noch so gewinnen kannst, und dann schaue ich mal, ob sich für mich da eine Wohlfühlperspektive ergeben könnte. --Opihuck 23:28, 8. Mai 2016 (CEST)
Kannst von mir aus gern zunächst in Wartestellung bleiben. Mir bist du jedenfalls willkommen.
Was die Art der Diskussion angeht, habe ich gute Erfahrungen damit gemacht, Sachkritik sehr präzise zu äußern (wie du es tust) und etwaige Kritik an der Art der Arbeit oder Kommunikation ziemlich diplomatisch zu halten. Überspitzt könnte man sagen: Hart in der Sache, weich in der Art der Kommunikation. (Und Worte wie "Gebabbel", "Einsicht", "Wehleidigkeit" lieber nicht verwenden bzw. versuchen sie zu ignorieren.... aber da spreche ich für mich, das muss jeder selbst einschätzen.) Das wäre so mein Wunsch für den Art des Umgangs miteinander, auch im Portal. Aber das nur nebenbei. Des Weiteren halt ich mich aber aus Eurem derzeitigen Konflikt heraus, mit meiner "Interpretation" ging ich schon weiter, als ich es gern täte. In der Hoffnung, etwas Verständnis zu schaffen.
Na mal sehen, wen ich finde. Hab schon noch ein paar im Kopf. --Carolin 23:50, 8. Mai 2016 (CEST)
Zur Kenntnis genommen, seufz. --Opihuck 00:00, 9. Mai 2016 (CEST)
Nix für ungut. Wie immer. Und das Portal ist jetzt als "entstehendes Portal" gelistet! Gute Nacht. --Carolin 00:30, 9. Mai 2016 (CEST)
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Nächster Rheinhessen-Stammtisch im Juni 2016

Hallo Opihuck. Am 18. Juni 2016 (Samstag) findet unser nächster Rheinhessen-Stammtisch statt. Er startet um 19:00 Uhr im Ende April eröffneten Restaurant „Oma Lotte & die Jungs“ in Klein-Winternheim. Betrieben wird dieses Restaurant von den ehemaligen Wirten des Restaurants  „Zum Beichtstuhl“ in Mainz-Altstadt. Nähere Informationen zum neuen Restaurant „Oma Lotte & die Jungs“ findest du auf unserer Stammtisch-Seite Wikipedia:Rheinhessen. Wir würden uns freuen, wenn du teilnehmen würdest! Gruß Jivee Blau 20:25, 15. Mai 2016 (CEST)

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Drei-Länder-Reise nach Aschaffenburg am 30. Juli 2016 (Samstag)

Hallo Opihuck. Am 30. Juli 2016 (Samstag) fahren wir mit der Regionalbahn 75 vom Mainzer Hauptbahnhof über den Darmstädter Hauptbahnhof zum Aschaffenburger Hauptbahnhof. Wir treffen uns um 13:40 Uhr an der DB Information im Hochsteg des Mainzer Hauptbahnhofs. In Aschaffenburg erwartet uns dann unter anderem eine Stadtführung. Abends besuchen wir dann zusammen mit dem Stammtisch Unterfranken das Restaurant „Sandbar“ in Aschaffenburg. Zum Abschluss des Tages fahren wir dann wieder gemeinsam mit einer Direktverbindung von Aschaffenburg über Darmstadt nach Mainz zurück. Weitere Informationen zum Tagesablauf kannst du hier nachlesen. Wir würden uns freuen wenn du teilnehmen würdest! Darüber hinaus ist jeder Wikipedianer und Nicht-Wikipedianer herzlich eingeladen! Gruß --Jivee Blau 23:06, 18. Mai 2016 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 18:03, 23. Jul. 2016 (CEST)

Stammtisch Mainz am 9. August 2016 (Dienstag)

Hallo Opihuck. Am 9. August 2016 (Dienstag) treffen wir uns um 19:00 Uhr in Mainz-Altstadt in der Weinstube „Zum Bacchus“ zu unserem nächsten Stammtisch in Mainz. Weitere Informationen dazu findest du auf unserer Stammtisch-Seite Wikipedia:Mainz. Ich würde mich freuen, wenn du teilnehmen würdest! Gruß --Jivee Blau 19:30, 26. Jun. 2016 (CEST)

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Einladung zum Pfalz-Stammtisch am 24. September 2016 (Sa)

Hallo Opihuck. Wir laden dich herzlich ein zu unserem Pfalz-Stammtisch am 24. September 2016 (Samstag) in Enkenbach-Alsenborn! Das Programm startet um 15:15 Uhr am Bahnhof Enkenbach mit einem Spaziergang zum Gemeindeteil Alsenborn. Dort werden wir dann das Zirkusmuseum Bajasseum besuchen (der Eintritt ist frei). Im Anschluss werden wir etwas auf dem Lebenspfad wandern, bevor wir am Abend um 18:00 Uhr unser Treffen im Bistro Alfred’o in Enkenbach ausklingen lassen. Nähere Informationen zu diesem Treffen findest du auf der entsprechenden Stammtisch-Seite Wikipedia:Pfalztreff. Wir würden uns freuen, wenn du teilnehmen würdest! Es ist jeder Wikipedia-Benutzer und jeder Nicht-Wikipedianer eingeladen. Gruß --Jivee Blau 01:00, 7. Sep. 2016 (CEST)

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Mainz-Stammtisch am 18. Oktober 2016 (Di)

Hallo Opihuck. Am 18. Oktober 2016 (Dienstag) um 19:00 Uhr findet der nächste Mainz-Stammtisch statt. Der Treffpunkt wird das Restaurant „Goldener Hirsch“ in Mainz-Neustadt sein. Mehr Informationen zu diesem Treffen findest du auf der Seite Wikipedia:Mainz. Jeder, der Interesse an diesem Stammtisch hat, ist herzlich willkommen. Ich würde mich freuen, wenn du kommen würdest! Gruß --Jivee Blau 19:15, 5. Okt. 2016 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 18:59, 24. Okt. 2016 (CEST)

Rheinhessischer Herbst-Stammtisch in Appenheim am 13.11.2016 (So)

Hallo Opihuck. Am 13. November 2016 (Sonntag) findet unser nächster rheinhessischer Wikipedia-Stammtisch statt. Er beginnt um 19:00 Uhr im Restaurant „Eppard in der 100 Guldenmühle“ in Appenheim. Nähere Informationen dazu findest du unter Wikipedia:Rheinhessen. Ich würde mich freuen, wenn du kommen würdest! Gruß --Jivee Blau 21:20, 27. Okt. 2016 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 15:28, 24. Dez. 2016 (CET)

Rheinhessisches Weihnachts- und Jahresabschlusstreffen 2016

Hallo Opihuck. Am 18. Dezember 2016 (Sonntag) findet um 19:00 Uhr in der Pizzeria da Roberto in Guntersblum unser Weihnachts- und Jahresabschlusstreffen des Jahres 2016 des Stammtischs Rheinhessen statt. Nähere Informationen zu diesem Treffen findest du auf der Stammtisch-Seite Wikipedia:Rheinhessen. Jeder, der kommen möchte, ist herzlich willkommen! Ich würde mich freuen, wenn du kommen würdest. Gruß --Jivee Blau 20:15, 28. Nov. 2016 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 15:28, 24. Dez. 2016 (CET)

Besuch des Mainzer Weihnachtsmarkts am 20.12.2016 (Di)

Weihnachtspyramide auf dem Mainzer Weihnachtsmarkt

Hallo Opihuck. Der Mainzer Stammtisch der deutschsprachigen Wikipedia trifft sich am 20. Dezember 2016 (Dienstag) um 18:00 Uhr auf dem Mainzer Weihnachtsmarkt. Der Treffpunkt wird die Weihnachtspyramide (siehe Foto rechts) zwischen dem Markt und dem Gutenbergplatz sein. Nähere Informationen zu diesem Treffen findest du auf der Stammtisch-Seite Wikipedia:Mainz. Jeder ist herzlich willkommen! Ich würde mich freuen, wenn du kommen würdest. Gruß --Jivee Blau 22:30, 10. Dez. 2016 (CET)

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Illegale Einreise

Hallo Opihuck, du verwechselst da etwas. In dem Artikel geht es nicht um D sondern EU - und da sind schon Länder die es als illegal bezeichnen, oder willst du sagen, dass Orban es ihnen erlaubt hat? --K@rl 09:04, 3. Jan. 2017 (CET)

PS: Außerdem hält die Krise ja an, die Einreise ist auch in D in der Zwischenzeit illegal, oder?. --K@rl 09:07, 3. Jan. 2017 (CET)
Hallo K@rl, ob Orban die Einreise "als illegal bezeichnet" ist rechtlich relativ egal, weil es auf die Rechtslage ankommt und nicht auf das, was Orban erzählt. Flüchtlinge können sich grundsätzlich auf die GFK berufen. Nach Art. 31 Abs. 1 GFK wird ein Mitgliedstaat wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 GFK bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, daß sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, lässt sich oft nicht auf Anhieb sagen; so spielt inzwischen ja auch die Dublin-III-Verordnung eine große Rolle. Strafbarkeit wegen der angeblich "illegalen Einreise" ist jedenfalls für den, der sich auf Art. 31 Abs. 1 GFK berufen kann, in Deutschland ausdrücklich ausgeschlossen (§ 95 Abs. 5 AufenthG); die Einreise ist dann auch nicht illegal. Die GFK gilt auch in anderen EU-Staaten, in Österreich seit 30.01.1955 und in Ungarn seit 12.06.1989. Wer sich in Ungarn auf Art. 31 Abs. 1 GFK berufen kann, reist weder illegal ein noch hält er sich illegal dort auf; Orbans gegenteilige Ansicht ist völkerrechtswidrig.
In einem Wikipedia-Artikel würde ich etwas zurückhaltender mit Bewertungen sein, insbesondere, wenn zweifelhaft ist, ob sie zutreffen. --Opihuck 11:10, 3. Jan. 2017 (CET)
Es geht nicht was Orban erzählt, sondern es sind die Gesetze in Ungarn so ebenso wie bei uns. Bei uns wurden sie durch Weisung (in AT) aufgehoben in H aber nicht - das macht den Unterschied ohne das ganze zu werten. Außerdem ist die Krise noch langhe nicht aus - und warum kontrolliert Deutschland die Einreise, damit illegale Einreise verhindert wird. Ebenso wie AT gegenüber H - beiden gelingt es nur zum Teil. Das hat also mit Wertung nichts zu tun sondern ist Tatsache. und nachmal es geht in dem Artikel nicht allein um D sondern um europa - D hat ja da seinen eigenen, dort kannst du machen, was dort erlaubt ist. --K@rl 11:18, 3. Jan. 2017 (CET)
Einreise und Aufenthalt, die unter Art. 31 Abs. 1 GFK fallen, sind nicht illegal. Daran kann auch das nationale Recht nichts ändern. --Opihuck 11:41, 3. Jan. 2017 (CET)
Auch das ist nicht korrekt, denn dazu muss es in Gemeinschaftsrecht oder nationales Recht übernommen werden, siehe Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) - und du weißt sicher, dass Mazedonien das hat? - Wenn nicht kann sich die UN auch brausen. --K@rl 16:10, 3. Jan. 2017 (CET)
Gibt es reputable Fachliteratur dazu? Wenn ja, dann daraus referieren. Benatrevqre …?! 16:24, 3. Jan. 2017 (CET)
Es gibt nicht einmal nicht-reputable Literatur zu der Behauptung von K@rl. Die GFK ist Völkervertragsrecht, gilt derzeit in 147 Staaten der Erde und hat mit europäischem Recht nichts zu tun. --Opihuck 16:33, 3. Jan. 2017 (CET)

Fortsetzung des Dialogs jetzt hier.

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Asylverfahren

Hallo,

woher nimmst Du denn die Gewissheit, dass jeder, der an der Grenze Asyl sagt, ins Asylverfahren kommt? Gibt es da einen juristischen Kommentar, der dies auch für Einreisen aus sicheren Drittstaaten bestätigt?

Beste Grüße!

Diese Verpflichtung ergibt sich international aus Art. 31 Abs. 1 GFK und national unmittelbar aus § 18 Abs. 1 AsylG. Wenn jeder Flüchtling, der aus Österreich nach Deutschland einreisen möchte, mit Verweis auf die Herkunft aus einem sicheren Drittstaat an der Grenze zurückgewiesen werden könnte, gäbe es keine Diskussion um Transitzonen. Bräuchte man dann nämlich nicht. Die Bundespolizei schickt jeden Asylsuchenden einfach nach Österreich zurück. So macht es Ungarn. Geht aber rechtlich nicht - wegen der beiden genannten Bestimmungen. --Opihuck 17:56, 7. Jan. 2017 (CET)
In 32 GFK heisst es aber:
"Flüchtlinge, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren"
eine solche Bedrohung hat es in Österreich oder der Schweiz nicht gegeben. Außerdem ergibt § 18 Abs 2 Nr. 1 AsylG doch gar keinen Sinn, wenn letztlich niemandem die Einreise verwehrt werden darf. Oder sehe ich das falsch?
Du meintest wahrscheinlich Art. 31, nicht 32. Wer an der Grenze um Schutz sucht, hat Anspruch, zu seinen Fluchtgründen angehört zu werden. Art. 31 GFK wäre wirkungslos, wenn es keinen Verfahrensanspruch auf Anhörung gäbe. Das kann in Deutschland nicht durch die Bundespolizei oder die Ausländerbehörde, sondern nur durch das BAMF erfolgen. Deswegen sind Asylsuchende zunächst ins Land zu lassen. Erst im Asylverfahren ergeht eine Sachentscheidung. Nur für die, die an der Grenze kein Schutzersuchen ("ich will kein Asylantrag stellen, sondern zu meinem Bruder nach Dänemark weiterreisen") stellen, gelten § 18 Abs. 2 ff. AsylG. Ihre Einreise ist grundsätzlich zu verweigern. --Opihuck 18:15, 7. Jan. 2017 (CET)
Sorry, ich will dir gegenüber nicht unhöflich sein. Die gegenwärtige Entwicklung auf den einschlägigen Diskussionsseiten ist ausgesprochen unerfreulich und demotivierend. Ich ziehe mich deshalb davon zurück und überlasse die weitere Diskussion den Fachleuten. --Opihuck 19:09, 7. Jan. 2017 (CET)
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Erster Mainz-Stammtisch im Jahr 2017

Hallo Opihuck. Am 21. April 2017 (Freitag) findet unser erster Mainz-Stammtisch im Jahr 2017 statt. Er startet um 19:00 Uhr im Restaurant „Berghof“ in Mainz-Marienborn. Nähere Informationen zu diesem Stammtisch findest du auf unserer Stammtisch-Seite Wikipedia:Mainz. Wir würden uns freuen, wenn du teilnehmen würdest! Gruß --Jivee Blau 13:58, 26. Mär. 2017 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 20:59, 6. Jun. 2017 (CEST)

Nächster Mainz-Stammtisch am 9. Juni 2017

Hallo Opihuck. Am 9. Juni 2017 (Freitag) findet unser nächster Mainz-Stammtisch statt. Er beginnt um 19:00 Uhr im Restaurant „Weyer’s ErnteHof“ in Mainz-Bretzenheim. Nähere Informationen zu diesem Treffen findest du unter Wikipedia:Mainz. Wir würden uns freuen, wenn du teilnehmen würdest! Gruß --Jivee Blau 21:55, 2. Jun. 2017 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 18:36, 17. Jun. 2017 (CEST)

Nächster Rheinhessen-Stammtisch am 18. August 2017

Hallo Opihuck. Am 18. August 2017 (Freitag) findet unser nächster Rheinhessen-Stammtisch statt. Er beginnt um 19:00 Uhr im Restaurant des Schönborner Hofs in Heidesheim am Rhein. Nähere Informationen zu diesem Treffen kann man unter Wikipedia:Rheinhessen nachlesen. Ich würde mich freuen, wenn du kommen würdest! Gruß --Jivee Blau 22:58, 7. Aug. 2017 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 19:14, 28. Aug. 2017 (CEST)

Elsass-Express-Stammtisch 2017 am 1. Oktober 2017

Hallo Opihuck. Am 1. Oktober 2017 (Sonntag) findet unsere diesjährige Fahrt im sogenannten „Elsass-Express“ von Rheinhessen nach Wissembourg in das französische Elsass statt. Die Zugfahrt beginnt am Mainzer Hauptbahnhof um 08:33 Uhr. Zustiege sind an zahlreichen Stationen in Rheinhessen und in der Pfalz möglich. In Wissembourg schlendern wir dann etwas durch die Stadt, bevor wir ein Restaurant besuchen. Am Nachmittag um 16:33 Uhr fahren wir dann wieder zurück nach Deutschland, sodass wir abends wieder zu Hause sind. Zustiegs- bzw. Ausstiegsmöglichkeiten findest du auf unserer Stammtisch-Seite Wikipedia:Elsass-Express, wo du auch nähere Informationen zu dieser Fahrt findest. Ich würde mich freuen, wenn du teilnehmen würdest! Gruß --Jivee Blau 15:10, 16. Sep. 2017 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 23:16, 3. Okt. 2017 (CEST)

WikiProjekt Frankfurter Buchmesse 2017

Invitation à la noborder

2015
2015
Bonjour Opihuck,

Nous avons organisé un Edit-A-Thon, qui aura lieu dans le cadre de la Foire du Livre de Francfort. La France est au centre de la Foire du Livre de Francfort cette année (Gastland). Nous organisons la rédaction et la traduction d'articles sur les auteurs entre Wikipédia germanophone et francophone.

Les frais de transport et d'hébergement sont pris en charge par WMDE. La Foire du Livre aura lieu du 11 au 15 octobre (deux jours de participation minimum)

Si vous êtes intéressé, vous pouvez me contacter via Wiki-Email. Plus d'informations et la possibilité de s'inscrire ici (français, anglais, allemand): Wiki-Projet Foire du livre de Francfort

Merci et je serais heureux de vous rencontrer à Francfort. :) --Jens Best (Diskussion) 13:45, 16. Sep. 2017 (CEST)

 Info: Ne répondez pas ici, mais écrivez-nous le site du projet.


Einladung zur noborder

2015
2015
Hallo Opihuck,

Wir haben ein Edit-A-Thon organisiert, das im Rahmen der Frankfurter Buchmesse stattfinden wird. Frankreich steht im Mittelpunkt der diesjährigen Frankfurter Buchmesse (Gastland). Wir organisieren das Verfassen und Übersetzen von Artikeln über Autoren Und Literaturthemen zwischen der deutsch- und französischsprachigen Wikipedia.

Die Kosten für An/Abreise und Unterkunft trägt WMDE. Die Buchmesse findet vom 11. bis 15. Oktober statt. Mindestdauer für Teilnahme (wenn Anreise und Hotel organisiert via WMDE) ist zwei Tage.

Bei Interesse kannst Du mich auch über WikiMail kontaktieren. Mehr Infos und die Möglichkeit sich bei Interesse einzutragen hier (Französisch, Englisch, Deutsch): WikiProjekt Frankfurter Buchmesse 2017

Vielen Dank und ich würde mich freuen, Dich in Frankfurt begrüßen zu dürfen. --Jens Best (Diskussion) 13:45, 16. Sep. 2017 (CEST)----

 Info: Bitte antwortet nicht hier, sondern schreibt uns auf der Projektseite.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 23:16, 3. Okt. 2017 (CEST)

Rheinhessischer Weihnachts-Stammtisch am 22. Dezember 2017

Hallo Opihuck. Am 22. Dezember 2017 (Freitag) findet ab 19:00 Uhr unser rheinhessischer Weihnachts-Stammtisch 2017 statt. Wir werden die „Pizzeria da Roberto“ in Guntersblum besuchen. Nähere Informationen zu diesem Treffen, unter anderem zur Erreichbarkeit mit dem ÖPNV und dem Automobil, findest du auf unserer Stammtisch-Seite Wikipedia:Rheinhessen. Ich würde mich freuen, wenn du kommen würdest! Gruß --Jivee Blau 14:50, 9. Nov. 2017 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 18:43, 11. Nov. 2017 (CET)

Traditionell letzter Mainzer Stammtisch 2017 auf dem Mainzer Weihnachtsmarkt

Weihnachtspyramide auf dem Mainzer Weihnachtsmarkt

Hallo Opihuck. Am 12. Dezember 2017 (Dienstag) findet um 18:00 Uhr der letzte Mainzer Stammtisch im Jahr 2017 statt. Treffpunkt wird die Weihnachtspyramide (siehe Foto rechts) zwischen dem Markt und dem Gutenbergplatz sein. Wir schlendern wieder über den abendlichen Mainzer Weihnachtsmarkt. Nähere Informationen zu diesem Treffen findet du auf der Stammtisch-Seite Wikipedia:Mainz. Ich würde mich freuen, wenn du kommen würdest! Gruß --Jivee Blau 22:22, 16. Nov. 2017 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 15:45, 17. Dez. 2017 (CET)

"...wo die geballte Juristenschar mitliest..."

Hallo Opihuck, Dein Statement (siehe Betreff) zu meinem kürzlichen Post im Portal:Recht (Stichwort: Stillstand der Justiz?) lässt mich vermuten, dass dieser WP-Space nur für Volljuristen reserviert ist, weil ein juristischer Laie Deiner Ansicht nach ja grundsätzlich nur Rechtsberatung möchte, was freilich nicht erlaubt ist. Oder habe ich Dich da falsch interpretiert. Gruß --Zollwurf (Diskussion) 12:23, 16. Dez. 2017 (CET)

Da hast du mich ganz falsch verstanden. Im Portal/Recht laufen mehr Nichtjuristen als Juristen auf, und natürlich hilft das Portal auch gerne bei der Lösung von juristischen Konflikten in der Artikelarbeit. Das Problem ist, dass außerhalb der Artikelarbeit rechtliche Beratung in der Regel Einzelfallberatung ist und nach dem RDG der Anwaltschaft vorbehalten ist (inzwischen gibt es einige Ausnahmen für nicht entgeltliche Tätigkeit unter Familienmitgliedern usw., aber der Grundsatz des Beratungsverbots durch Nichtanwälte gilt weiterhin). Ein Volljurist, der nicht zugleich als Anwalt zugelassen ist, darf juristische Auskünfte im Einzelfall nicht erteilen. Das mag für Laien unverständlich sein, ist nun aber mal so. Das RDG ist ein echtes Schutzgesetz der Rechtsanwaltschaft, das - seien wir ehrlich - dem anwaltlichen Berufsstand die Einnahmen sichern soll. Du verstehst sicher, dass hier, wo jeder mitliest und alles für die Ewigkeit dokumentiert bleibt, Bitten um Rechtsauskünfte strikt zurückgewiesen werden müssen. Das ist dann keine Unhöflichkeit, sondern einfach eine Folge des geltenden Rechts, dessen Nichtbeachtung unangenehme Folgen (Unterlassungsklage) zur Folge haben kann. Anwaltskammern und Anwaltsvereine gehen sowohl berufsständisch, als auch wettbewerbsrechtlich gegen etwaige Verstöße vor. Dir ein schönes Wochenende. Gruß --Opihuck 13:59, 16. Dez. 2017 (CET)
Danke für Deine Rückantwort. Hieraus schließe ich, dass man den Wirkungsbereich im Portal/Recht mit der Abgrenzung zwischen "(innerhalb) Artikelarbeit" und "außerhalb der Artikelarbeit" gleichsetzen soll. Schreibt jemand im Portal "X fährt an unbeschilderter Kreuzung von links kommend Y in sein Fahrzeug. Wie ist die Rechtslage?" ist es "ínnerhalb der Artikelarbeit" und juristische Kommentare sind zulässig, schreibt er hingegen "Mein Schwager Horst fuhr gestern an unbeschilderter Kreuzung von links kommend einem Nachbarn in sein Fahrzeug. Wie ist die Rechtslage?" ist es "außerhalb der Artikelarbeit" und damit jede Kommentierung im Portal ein Verstoß gegen das RDG. Das ist doch im Ergebnis - sorry - Jacke wie Hose, oder? Gruß --Zollwurf (Diskussion) 15:06, 18. Dez. 2017 (CET)
Die Frage, ob Artikelarbeit oder nicht, hängt nicht von der Namensnennung oder Anonymisierung durch Buchstaben ab. Es geht um die inhaltliche Ausrichtung der Frage. Deine Anfrage wäre auch ohne den Vorspann "Eine Bekannte von mir hatte heute ..." eindeutig als Bitte um eine Rechtsauskunft in einem konkreten Einzelfall zu verstehen gewesen. Auch auf die neutrale Frage: Wie wäre es, wenn ...? hätten wir nicht eingehen können. Es wird dir im Übrigen schwer fallen, eine Rechtsauskunft im Einzelfall innerhalb eines Artikelbeitrags so zu kaschieren, dass die dahinter stehende Absicht, eine juristische Bewertung eines bestimmten Sachverhalts zu erhalten, nicht offenkundig wäre. Da müsste man als Jurist schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein, um das nicht zu durchschauen. Auch dann liegt Rechtsberatung vor, die hier nicht geleistet werden darf. Ich weiß, dass du dafür kein Verständnis hast. Versuche, es trotzdem zu haben, und gehe andere Wege. --Opihuck 19:22, 18. Dez. 2017 (CET)
Ich gehe doch bereits "andere Wege", weil ich Dich persönlich anspreche, also nicht (mehr) im Portal/Recht. Dessen ungeachtet ist ein Rechtsportal, das keine Meinung haben darf, so zahnlos wie der ausgestorbene Säbelzahntiger. Schwebt das RDG, will sagen: die geballte Juristenschar, gar wie ein Damoklesschwert direkt über der Rechtspforte? --Zollwurf (Diskussion) 19:48, 18. Dez. 2017 (CET)
Sorry, du schweifst ab, und ich mag jetzt nicht mehr. Es ist, glaube ich, alles gesagt, was zu sagen war. Dir eine gute Nacht! --Opihuck 01:08, 19. Dez. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 01:09, 19. Dez. 2017 (CET)

Deine Änderungen im beA-Artikel

Hallo Opihuck, der beA-Artikel wird von mehreren Wikipedianern mit großer Sorgfalt gepflegt und gewartet. So ziemlich jede Ergänzung und Erweiterung wird wegen der - auch politischen - Dimension auf die Goldwaage gelegt. Jede einzelne Aussage und Zitation wird nachrecherchiert und belegt. Sicherlich schleichen sich trotzdem Tipp- und Grammatikfehler ein, die beseitigt werden sollten. Es ist jedoch nicht sinnvoll, einen solchen Artikel ohne jegliche Absprache mit anderen episch zu überarbeiten. Bitte diskutiere Deine Änderungswünsche zuvor auf der Diskussionsseite zum Artikel. Sofern Konsenz herrscht, werden Deine Vorschläge sicherlich dankend aufgenommen und auch umgesetzt. --Denalos(quatschen) 12:54, 7. Feb. 2018 (CET)

Hallo Denalos, meine Änderungen sind ganz überwiegend technischer Art. Inhaltliche Aussagen habe ich - wenn ich das richtig in Erinnerung habe - nicht verändert und auch nicht verändern wollen. Die Korrektur von Mengen von Tipp- und Typofehlern, die Ersetzung von Mengen falscher Indikative durch richtige Konjunktive (Zitate sind in indirekter Rede anzugeben) und die Reduzierung der unerträglichen Anführungszeichensucht sind offenkundige Verbesserungen, die keiner Absprache bedürfen, weil sie normalerweise für jeden selbstverständlich sind. Durch meine Berichtigungen liest sich der Artikel deutlich besser, sodass die notwendige inhaltliche Aufarbeitung jetzt beginnen könnte. Nun ist der Artikel nicht nur inhaltlich weiterhin mäßig, sondern auch wieder sprachlich/typografisch. Und mich, als bisher unbeteiligten Dritten, der von außen frische Luft in den Artikel hätte bringen können, habt ihr auch verloren. Da habt ihr sicher alles richtig gemacht. Good job. --Opihuck 20:07, 7. Feb. 2018 (CET)
Hallo Opihuk, leider lässt du einen gewissen Absolutheitsanspruch bezüglich Deiner Bearbeitungen erkennen. Auf der Diskussionsseite zum Artikel kannst Du sehen, dass es verschiedene Anmerkungen und Wünsche gibt, die teilweise noch nicht umgesetzt wurden. Sofern es keine definierten Regeln in der Wikipedia gibt, die en Detail aufzeigen, wie Dinge darzustellen oder zu erfassen sind, diskutieren wir die Sachen zuerst auf der Diskussionsseite. Niemand der stetig umfangreich mitarbeitenden Wikipedianer überarbeitet eine Seite sehr umfangreich, an der er zuvor nicht mitgewirkt hat. Jegliche Mitarbeit ist immer willkommen, aber wir versuchen eben nicht, andere dadurch vor den Kopf zu stoßen, dass wir alles umschreiben oder nach eigener Sicht der Dinge anpassen, um "frische Luft in einen Artikel zu bringen". Einige Deiner Änderungen waren auch dahingehend problematisch, als Du aus Zitaten die Auslassungszeichen herausgenommen hast, womit die Zitation dann falsch wird. Die von Dir erkannten Rechtschreibfehler wurden übrigens mittlerweile von Iva in den Artikel eingepflegt. Wenn Du Dich deshalb aus der Mitarbeit zurückziehen möchtest, dann ist das zwar bedauerlich, aber leider nicht zu ändern. --Denalos(quatschen) 23:15, 7. Feb. 2018 (CET)
Hallo Denalos, ich habe eher bei dir das Gefühl, Absolutheitsansprüche zu vertreten. Du räumst selbst ein, dass der Artikel viele Rechtschreib- und Typo-Fehler hatte, die von mir berichtigt worden sind. Warum werden diese dann revertiert? Zitiert wird in Enzyklopädien und wikipediaweit - außer, wenn es auf den genauen Wortlaut ankommt - in indirekter Rede. Bei keinem der in Anführungszeichen stehenden Zitate ist die wörtliche Wiedergabe erforderlich. Es handelt sich um einfache Sachaussagen bestimmter Autoren, die als Zitate ordnungsgemäß gekennzeichnet waren, sodass die indirekte Rede und der Konjunktiv sachgerecht und angemessen, aber vor allem viel besser lesbar ist. Warum wird das revertiert?
Ich will niemanden vor den Kopf stoßen und habe nicht im entferntesten daran gedacht, dass ich das mit meinem Beitrag könnte. Ich habe nur gesehen, dass da technisch bewanderte Mitstreiter mitgeschrieben haben und der Artikel einerseits ein hohes technisches Niveau, andererseits aber literarische Mängel aufwies (nämlich teilweise sehr schwer, nicht mehr flüssig zu lesen ist). Ich hatte angenommen, dass die "Techniker" sehen, dass ihre Ausführungen literarisch verbesserungswürdig sind und diesbezügliche Änderungen von ihnen begrüßt werden. Schade, dass dem nicht so ist. --Opihuck 19:05, 8. Feb. 2018 (CET)
Hallo Opihuck, ich hatte Deine Änderungen deshalb zurückgesetzt, weil sie so umfangreich waren, dass es mir einfacher erschien, erst den vorigen Stand wieder herzustellen und danach die zur Kenntnis genommenen Korrekturen der Rechtschreibfehler wieder einzufügen. Wenn Du in die Versionsgeschichte schaust, kannst Du sehen, dass ich das in diesem Artikel auch bisher schon immer wieder tat.
Bei der Umformulierung von wörtlichen Zitaten ist es an einigen Stellen zu veränderter Bedeutungswahrnehmung gekommen. Daher konnte das nicht einfach 1:1 so stehen bleiben. Bei diesen Deinen Artikelanpassungen - wie bereits von Denalos kommentiert - erfolgte eine umfangreiche Änderung einer bisher in diesem Artikel nicht in Erscheinung getretenen Person. Daher mag Dein Ansinnen zwar von Dir (und anderen eher selten mit dem Thema befassten Personen) als legitim wahrgenommen werden. Nichtsdestotrotz passiert in diesem Artikel seit Wochen so häufig etwas (siehe Baustein über dem Artikel), dass es niemandem nützt, wenn jemand in bester Absicht umfangreiche Änderungen vornimmt. Nichts für ungut - es gibt so viele Themenbereiche in der Wikipedia - vermutlich findest Du leicht ein anderes Thema, in dem Deine Kompetenz mehr bewirken kann. Viel Erfolg weiterhin und gutes Gelingen. Grüße von Iva 20:28, 8. Feb. 2018 (CET)
Hallo IvaBerlin, ich habe deine Äußerung jetzt fünf Mal gelesen und kann sie noch immer nicht nachvollziehen - nicht einmal im Ansatz. Du unterstellst zudem ein bisschen viel: Woher weißt du denn, wie viel oder wie selten ich mit dem Thema befasst bin? Die eher selten mit dem Thema befasste Person hat mit dem Thema und dem Zusammenbruch von beA jeden Tag zu tun, aber zunächst davon abgesehen, ihre juristische Kompetenz - die bisher im Artikel fehlt - dort einzubringen. Das war wohl auch gut so, denn wenn bisher in diesem Artikel nicht in Erscheinung getretene Personen von euch als verpflichtet angesehen werden, über die Anwendung einfachster Sprach- und Gestaltungsstandards Genehmigungen auf der Disk einzuholen, dann scheint das Arbeitsklima im Artikel hoffnungslos verdorben zu sein. So viel AGF kann ich gar nicht aufbringen, die herauszuhörende Arroganz in deiner Äußerung zu verdrängen. --Opihuck 21:20, 8. Feb. 2018 (CET)
Hallo Opihuck, Wenn - sowohl von Iva als auch von mir - von nicht involvierten Personen gesprochen wird, so sollte es eigentlich klar sein, dass damit nur die Involvierung in den Wikipedia-Artikel gemeint sein kann, denn niemand von uns kann sagen, in wie weit eine andere Person im Thema steckt, weder juristisch noch technisch. Da Du in der Vergangenheit im Artikel nicht in Erscheinung getreten bist, ist die Aussage also durchaus korrekt. Ich kenne persönlich mehrere Juristen, die den Artikel nachvollziehbar und verständlich finden. Tatsächlich ist der Artikel ja auch eher technischer Natur, denn es ist nicht Aufgabe der Wikipedia eine juristische Würdigung abzugeben. Übrigenz impliziert der Vorwurf der Arroganz, dass derjenige, dem dieser Vorwurf gemacht wird, seine eigene Arbeit überschätzt, und das sehe ich nun wirklich nicht. Vielmehr zeigt die Erfahrung, dass ein solcher Vorwurf zumeist aus anderen Gründen erfolgt. Für mich ist das Thema damit ersteinmal erledigt. Wenn etwas Ruhe in die ganze "beA"-Thematik gekommen ist, dann kann der Artikel - wie ja bereits jetzt auf der Diskussionsseite von mir vorgeschlagen - gestrafft werden. In diesem Sinne, mit besten Grüßen --Denalos(quatschen) 09:59, 9. Feb. 2018 (CET)
Hallo Denalos, der Vorwurf der Arroganz bezieht sich - was ich klar zum Ausdruck gebracht habe ("die herauszuhörende Arroganz in deiner Äußerung") - nicht auf die bisherige Artikelarbeit, sondern auf das Auftreten mir gegenüber drei Abschnitte zuvor. Ich bin erneut erstaunt, wie man mir meine Worte im Munde umdrehen kann. Inwieweit kommt es denn darauf an, wie weit eine andere Person im Thema steckt, um Rechtschreibfehler und stilistische Mängel im Artikel zu beseitigen? Ich würde sagen: Überhaupt nicht. Das kann jeder, der Stilistik und Orthografie beherrscht. Wenn einem solchen Außenstehenden Mängel am Text eher auffallen, als denen, die an dem Artikel schon sehr lange feilen, dann sollte diese freundliche Handreichung dankend angenommen werden, statt sie eiskalt zu revertieren. Bitte lies genau, was ich schreibe. Ich schrieb nichts von juristischer Würdigung, sondern von juristischer Kompetenz. Die nächste Verdrehung meiner Worte. Das bezog sich darauf, dass es euch als Technikern bereits schwer fällt, Gesetze und Paragrafen korrekt zu zitieren. Auch das wurde revertiert. Ich wäre einfach dankbar, wenn ihr als technisch bewanderte Kollegen mit ganz viel technischem Detailwissen, vor dem ich viel Respekt habe und das sicher auch im Artikel zu Sprache kommen soll, die Kollegen und ihre Arbeit in den Bereichen, in denen sie sich mehr auskennen als ihr, ebenso respektieren würdet. Das sehe ich nach wie vor nicht. Beste Grüße zurück, --Opihuck 18:58, 9. Feb. 2018 (CET)
Hallo Opihuck, die von Dir korrigierten Rechtsschreibfehler hatte Iva nach der Revertierung soweit ich gesehen hatte sämtlichst nachgepflegt, mithin Deine Korrekturen also übernommen. Es waren ja auch nur sehr wenige echte Fehler. Mir war schon klar, dass Du mit dem Arroganz-Vorwurf die Diskussion hier meinst, und nicht die Artikelarbeit; aber diesen Vorwurf kann ich nicht nachvollziehen. Was ein mit mir befreundeter Jurist, der diese Diskussion zufällig mitbekommen hat, von der Formulierung "frischen Wind in den Artikel bringen" gehalten hat, behalte ich wohl besser für mich.Ich habe in meinem Leben schon eine ungezählte Menge an juristischen Entwürfen, Schriftsätzen, Gutachten, Zeitschriftenartikeln, Gremienpapieren und was weiß ich noch alles gelesen. Das Erscheinungsbild ist überaus bund und nach meiner Erfahrung eben nicht geprägt von einer durchgängigen Form. Sofern Stringenz vorhanden ist, ist alles ok. Insbesondere in der Frage, ob für Zitationen Anführungszeichen oder Kursivschrift genutzt wird, kommen häufig persönliche Vorlieben zum Tragen. Nach meiner persönlichen Erfahrung hängt die Nutzung von Anführungszeichen oder Kursivschrift häufig vom genutzten Medium ab. Bücher und Zeitungsartikel nutzen Kursivschrift, Vorträge, Gutachten, Schriftsätze etc. nutzen i.d.R. Anführungszeichen. Dies dürfte schlicht der Lesbarkeit geschuldet sein, der jeweilige Autor entscheidet, wie das Erscheinungsbild sein soll. Wenn es mehrere Autoren sind, dann einigt man sich halt. So halte ich es auch mit meinen eigenen - übrigens überwiegend juristischen - Vorträgen; wenn ich sie alleine halte, entscheide ich (oder ich bekomme eine Vorgabe), halte ich einen Vortrag zusammen mit einem anderen Autor (i.d.R. ein Jurist, der spezielle Aspekte beleuchtet), dann einigt man sich gemeinsam. Ich habe allerdings in den letzten über 25 Jahren - in denen ich primär im juristischen Kontext "unterwegs" bin - noch niemals erlebt, dass eine bestimmte Form der Darstellung als falsch angesehen wurde. Und nur so nebenbei; so vollkommen juristisch inkompetent bin ich nicht. Das "Techniker" ganz gerne mal eine Norm falsch wiedergeben, dürfte in etwa genauso häufig vorkommen, wie Juristen versuchen, die Begrifflichkeit der "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" neu zu deuten. Und übrigens, das Herausnehmen von Auslassungszeichen aus Zitaten wird allgemein überall kritisch gesehen, man sollte es einfach nicht tun, dann erspart man sich nämlich viele Diskussionen. Ich denke, dass der Artikel in der aktuellen Form ok ist. Wenn sich der "Rauch" um's beA gelegt hat, dann kann der Artikel immernoch überarbeitet werden. Jetzt habe ich aber genug geschrieben und denke, dass die Intention klar geworden ist, wir sollten unsere Energie auch eher in Artikel statt in solche Diskussionen stecken. --Denalos(quatschen) 21:43, 9. Feb. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 23:21, 9. Feb. 2018 (CET)

Erstes Treffen des Mainzer Stammtischs im Jahr 2018

Hallo Opihuck. Am 31. Januar 2018 (nächsten Mittwoch) findet unser erster Mainzer Stammtisch im Jahr 2018 statt. Er beginnt um 19:00 Uhr im „Restaurant Kreta“ in Mainz-Weisenau. Nähere Informationen zu diesem Treffen findest du auf unserer Stammtisch-Seite Wikipedia:Mainz. Wir würden uns freuen, wenn du teilnehmen würdest! Gruß --Jivee Blau 22:49, 28. Jan. 2018 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 22:57, 16. Feb. 2018 (CET)

Erster rheinhessischer Stammtisch 2018

Hallo Opihuck. Am 16. Februar 2018 beginnt am ersten Freitag nach dem diesjährigen Aschermittwoch ab 19:00 Uhr unser erster rheinhessischer Stammtisch in diesem Jahr. Das Treffen wird im Restaurant „Zur Krone“ in Nieder-Olm stattfinden. Nähere Informationen zu diesem Treffen findest du auf der Seite Wikipedia:Rheinhessen. Ich würde mich freuen, wenn du teilnehmen würdest! Gruß --Jivee Blau 00:32, 2. Feb. 2018 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 22:58, 16. Feb. 2018 (CET)

Nun doch...

Hallo Opihuck, Ich möchte dir sagen, dass ich nun doch auf einen Vorschlag zurückgegriffen habe, den du vor einiger Zeit zum Portal gemacht hast. Es heißt nun doch "Migration und Integration", allerdings mit einem längeren Untertitel. (Noch steht es unter der bisherigen URL, denn ich habe die Verschiebung noch nicht angefragt.) LG --Carolin 00:22, 16. Feb. 2018 (CET)

Oh, muss schon etwas länger her sein, aber schön. Freut mich. Du hast meine mail gelesen? --Opihuck 08:28, 16. Feb. 2018 (CET)
Uiuiui, bin ich froh, dass du mich das fragst, denn meine Antwort auf diese Frage war erst einmal im Kopf "Nein, gar nicht, wieso?" und dann habe ich meine e-mail Accounts einzeln überprüft und gemerkt, das der Server einfach dir-nichts-mir-nichts meine automatische Weiterleitung der ankommenden WP-emails auf meinen Hauptaccount deaktiviert hat. Sowas aber auch. Da verlässt man sich auf die Technik.
Übrigens: die Antwort ist auch dort ganz schlicht "Nein, gar nicht, wieso?"
Lieben Gruß --Carolin 17:56, 16. Feb. 2018 (CET)
Na dann guck mal, ob's jetzt funktioniert hat. --Opihuck 22:55, 16. Feb. 2018 (CET)
Carolin? --Opihuck 20:51, 1. Mär. 2018 (CET)
Hast Mail (und ich mache daher jetzt diesen Thread zu) --Carolin 00:41, 2. Mär. 2018 (CET)
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Wikipedia:Night of Science 2018

Einladung zur noborder

NoS 2011
NoS 2011
Hallo Opihuck,

anlässlich der Night of Science 2018, einer seit 2006 studentisch organisierten Veranstaltung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, möchten wir neben einem naturwissenschaftlichen Vortrag mit Bezug zu Wikidata auch die Möglichkeit zum Dialog mit interessierten Besuchern und Gewinnung potentieller Neuautoren an einem Community-Stand nutzen. Die zu erwartenden ca. 7.000–10.000 Besuchenden sind sowohl interessierte Schüler, vor allem Abiturienten, Studierende und Wissenschaftler aller Fachbereiche sowie interessierte Anwohner und Bürger. Es gibt ebenfalls die Möglichkeit, Artikel zu anwesenden Wissenschaftlern und Instituten am Campus zu vervollständigen und zu bebildern, dazu gibt es Arbeitslisten.

Es wird ca. 70 Vorträge aus den Fachrichtungen Biochemie, Biophysik, Biowissenschaften, Chemie, Geowissenschaften/Meteorologie, Neurowissenschaften, Immunologie, Informatik, Mathematik, Medizin, Pharmazie, Physik und Psychologie geben.

Die Night of Science findet über die Nacht vom 08. Juni 17 Uhr – 09. Juni 5 Uhr statt.

Mehr Infos und die Möglichkeit sich bei Interesse einzutragen findet sich unter: Wikipedia:Night of Science 2018

Vielen Dank und ich würde mich freuen, Dich in Frankfurt am Campus Riedberg begrüßen zu dürfen. --Πτολυσϙυε .-- .. -.- .. 15:56, 11. Mai 2018 (CEST)

 Info: Bitte antwortet nicht hier, sondern schreibt uns auf der Projektseite. Es handelt sich hierbei um eine einmalige Einladung dieses Projektes und du wirst keine weiteren Benachrichtigungen durch dieses Projekt von uns erhalten.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 22:16, 18. Jul. 2018 (CEST)

Rheinhessisches Frühlingstreffen am 26. Mai 2018 (Sa)

Hallo Opihuck. Am 26. Mai 2018 (Samstag) findet ab 19:00 Uhr unser Frühlingstreffen des rheinhessischen Wikipedia-Stammtischs statt. Wir werden das Restaurant „Eppard in der 100 Guldenmühle“ in Appenheim besuchen. Die Gaststätte gehört der aus den Medien bekannten Eva Eppard. Nähere Informationen zu dem Treffen, unter anderem zur Erreichbarkeit, findest du auf der Stammtisch-Seite Wikipedia:Rheinhessen. Ich würde mich freuen, wenn du teilnehmen würdest! Gruß --Jivee Blau 22:45, 13. Mai 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 22:17, 18. Jul. 2018 (CEST)

Mainz-Stammtisch am 25. Juni 2018 (Mo)

Hallo Opihuck. Am 25. Juni 2018 (Montag) treffen wir uns in Mainz-Oberstadt im Restaurant Dionysos zu unserem nächsten Mainzer Stammtisch. Der Stammtisch beginnt um 19:00 Uhr, weitergehende Informationen zu diesem Treffen findest du auf der Stammtisch-Seite Wikipedia:Mainz. Es ist jeder Wikipedianer und Nicht-Wikipedianer herzlich eingeladen! Gruß --Jivee Blau 16:10, 4. Jun. 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 22:17, 18. Jul. 2018 (CEST)

BSV ErwinLindemann

Hallo Opihuck,

ich habe die jüngsten Eskalationen um Benutzer:ErwinLindemann aus der Warte eines reinen Beobachters verfolgt. Meines Erachtens ist in dieser Sache inzwischen ein Stadium erreicht, das einen dauerhaften Ausschluss dieses Benutzers rechtfertigt. Deshalb habe ich diesen Hinweis aufgegriffen und mit der Vorbereitung eines Benutzersperrverfahrens begonnen. Ich informiere Dich als mit der Sache Befassten, der möglicherweise den entsprechenden Antrag unterstützen und bei der Vorbereitung helfen möchte: Wikipedia:Benutzersperrung/ErwinLindemann --Domitius Ulpianus (Diskussion) 09:26, 15. Jun. 2018 (CEST)

Ich habe dir per wikimail geantwortet. --Opihuck 18:53, 15. Jun. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 21:52, 28. Okt. 2018 (CET)

Sommertreffen 2018 des rheinhessischen Wikipedia-Stammtischs

Hallo Opihuck. Der rheinhessische Wikipedia-Stammtisch trifft sich am 25. August 2018 (Samstag) ab 19:00 Uhr in der „Eulenschänke“ in Ingelheim am Rhein zum diesjährigen Sommertreffen. Nähere Informationen zu diesem Stammtisch, unter anderem zur Erreichbarkeit mit dem ÖPNV und mit dem Automobil, findest du auf unserer Seite Wikipedia:Rheinhessen. Wie immer ist jeder Wikipedianer und Nicht-Wikipedianer herzlich eingeladen! Gruß --Jivee Blau 20:40, 11. Aug. 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 21:53, 28. Okt. 2018 (CET)

Pfalztreff 2018 in Enkenbach-Alsenborn

Hallo Opihuck. Am 18. August 2018 (nächsten Samstag) findet der diesjährige Pfalztreff statt. Er startet um 15:00 Uhr in Enkenbach-Alsenborn. Nähere Informationen zu diesem Treffen findest du unter Wikipedia:Pfalztreff. Der genaue Treffpunkt in Enkenbach-Alsenborn wird rechtzeitig bekanntgegeben. Es wäre schön, wenn du teilnehmen würdest! Gruß --Jivee Blau 00:25, 13. Aug. 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 21:53, 28. Okt. 2018 (CET)

Gründungstreffen des Stammtischs Wikipedia:Rhein-Main-Gebiet am 15. September 2018 (Sa)

Hallo Opihuck! Nachdem es bereits lange lokale und regionale Stammtische in Darmstadt, im Elsass-Express auf der Fahrt von Mainz nach Wissembourg, in Frankfurt am Main, in Mainz und in dem übrigen Rheinhessen, in Mittelhessen, bei der Tour-de-Vin und in Unterfranken sowie in Wiesbaden gibt, hatten verschiedene Personen die Idee einen zentralen Wikipedia-Stammtisch im Rhein-Main-Gebiet zu initiieren. Deshalb findet am 15. September 2018 (Samstag) ab 15:00 Uhr unser erstes Treffen in Rüsselsheim am Main im Rahmen eines rhein-mainischen Stammtischs statt. Wir treffen uns zunächst ab 15:00 Uhr zum Besuch des Stadt- und Industriemuseums Rüsselsheim. Ab 18:00 Uhr lassen wir unseren Stammtisch im Weinhaus Schaab Louis in der Nähe des Bahnhofs Rüsselsheim ausklingen. Weitere Informationen zu diesem Treffen, etwa zur Anreise, findest du auf der Stammtisch-Seite Wikipedia:Rhein-Main-Gebiet. Ich würde mich freuen, wenn du kommen würdest! Gruß --Jivee Blau 01:48, 26. Aug. 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 21:53, 28. Okt. 2018 (CET)

Wikipedia-Halloween-Stammtisch am 31. Oktober 2018 in Mainz

Hallo Opihuck! Am 31. Oktober 2018 (Mittwoch) beginnen wir unseren Wikipedia-Stammtisch um 19:00 Uhr mit unserem Vorglühen bei „Laurenz – Weinbar Restaurant Vinothek“ in Mainz-Neustadt. Um 20:00 Uhr beginnt dann der Höhepunkt des Abends: Der Besuch bei „MA:DORO“ in Mainz-Neustadt, das etwa 400 Meter Fußweg entfernt ist. Nähere Informationen zu diesem Treffen findest du auf der Stammtisch-Seite Wikipedia:Mainz. Ich würde mich freuen, wenn du kommen würdest! Viele Grüße --Jivee Blau 20:22, 28. Okt. 2018 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 21:53, 28. Okt. 2018 (CET)

Jahresabschlusstreffen des rheinhessischen Wikipedia-Stammtischs 2018 in Guntersblum

Hallo Opihuck. Am 22. Dezember 2018 (Samstag) findet um 19:00 Uhr der rheinhessische Wikipedia-Jahresabschluss-Stammtisch im Jahr 2018 statt. Wir werden uns in Guntersblum in der Pizzeria da Roberto treffen. Weitere Informationen zu diesem Treffen findest du auf der Stammtisch-Seite Wikipedia:Rheinhessen. Ich würde mich freuen, wenn du kommen würdest! Gruß --Jivee Blau 18:48, 28. Nov. 2018 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 17:05, 5. Jan. 2019 (CET)

Dein Importwunsch von Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (EU-Visum-Verordnung) nach Benutzer:Opihuck/Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (EU-Visum-Verordnung)

Hallo Opihuck,

Dein Importwunsch ist erfüllt worden. Es wurde folgende Seite angelegt:

Viel Spaß beim Editieren weiterhin, -- TaxonBot19:20, 3. Jan. 2019 (CET)
ps: Wenn Du künftig nicht mehr über erledigte Importe informiert werden möchtest, trage Dich bitte in die Robinson-Liste ein.

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 17:05, 5. Jan. 2019 (CET)

Untertauchen (Aufenthalt)

Hallo Opihuck!

Die von dir angelegte Seite Untertauchen (Aufenthalt) wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung mindestens sieben Tage diskutiert und danach entschieden.

Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.

Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.

Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil der Antragsteller die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht würdigt. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.

Grüße, Xqbot (Diskussion) 12:55, 14. Jan. 2019 (CET)   (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)

Oh danke, Bot, für diese Neuigkeit. Ich versuche, tapfer zu sein. --Opihuck 12:57, 14. Jan. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 00:47, 22. Jan. 2019 (CET)

Erledigungserklärung

Hi Opihuck, es geht um diesen Edit. (Eigentlich wollte ich Deinen Revert verlinken, aber die Software läßt mich nicht …) Du hast dazu geschrieben: ein Blick in Zöller, ZPO, § 91 a Rdnr. 34 zeigt, dass es etliche Gegenstimmen gibt. Das kann ich mir gut vorstellen, bloß geht das aus dem Textabschnitt so nicht hervor. Vor allem die Abkürzung "h.M." ist zum einen unverständlich, weil nicht allgemein bekannt, und erklärt auch nicht, worum es dabei geht. Wenn Du da ein bißchen mehr weißt als ich, wäre es schön, wennn Du das etwas verständlicher darstellen könntest, als es aktuell der Fall ist. Insofern es da Gegenargumentationen gibt oder vielleicht das Richterrecht mit hineinspielt oder was auch immer, wäre das sicherlich eine wesentliche Information zu dem Lemma. So wie jetzt erzeugt das mehr Verwirrung als Klarheit. LG --178.10.141.35 15:23, 21. Feb. 2019 (CET)

Hallo IP und vielen Dank für deine Rückfrage. Ich muss dich leider enttäuschen. Der Vorautor hat mit "h. M." (= herrschende Meinung) deutlich machen wollen, dass die dargestellte Ansicht in der Wissenschaft überwiegt, was einschließt, dass es auch Gegenstimmen gibt. Das ist im juristischen Bereich nicht selten so. Hier in der WP müssen wir nicht im Einzelnen auswälzen, welches Amtsgericht in Klein-siehste-mich-nicht von einer herrschenden Meinung abweicht. Entscheidend für mich, deinen Beitrag nicht zu sichten, war, dass der Vorautor unter Berücksichtigung eines ZPO-Kommentars offenkundig Zutreffendes angegeben hat. Ich meine, das darf bei dieser Aussage, die für den Durchschnittsleser gedacht ist, genügen. --Opihuck 01:25, 22. Feb. 2019 (CET)
Und deswgen muß siese weitgehend unbekannte Abkürzung auch dort stehen bleiben? Seltsam auch, daß Du es für richtig hältst, gar nichts dazu zu schreiben, daß es "etliche Gegenstimmen" gibt und was in etwa die bemängeln. Entweder sind die Gegenstimmen relevant, dann ist dazu etwas auszuführen, oder sie sind irrelevant, dann bedarf es gar keiner Erwähnung, auch keines "h.M.". --178.10.141.198 19:40, 22. Feb. 2019 (CET)
Die Abkürzung "h. M." kann in juristischen Artikeln als bekannt vorausgesetzt werden. Wer damit nichts anfangen kann: Google liefert über 3 Millionen Treffer. Die Formulierung gibt an, dass die überwiegende Meinung der Aussage folgt, diese aber nicht unumstritten ist. Die Gegenstimmen fallen allerdings nicht dermaßen ins Gewicht, dass von einem offenen Streit ausgegangen werden müsste, der hier darzustellen wäre. Die Information "Fast alle sehen es so, außer ein paar Abweichlern" ist für den interessierten Allgemeininteressierten m. E. eine ausreichende Information. Beste Grüße --Opihuck 19:55, 22. Feb. 2019 (CET)
Nein, die Abkürzung "h. M." kann in juristischen Artikeln nicht als bekannt vorausgesetzt werden. Bei Lesern von juristischen Fachzeitschriften kann man das so machen, aber das hier ist eine Enzyklopädie und wir haben massig Platz auf den Servern. Bei Laien unbekannte Abkürzungen zu verwenden widerspricht dem Anspruch jeder Enzykopädie, Wissen für alle bereit zu stellen. Oder meintest Du, wer die Abkürzug nicht kennt, hat es nicht verdient, die "juristischen Artikel" zu verstehen? Wie ich lese, kannst Du offenbar durchaus allgemeinverständich formulieren. Dann mach das doch auch im Artikel. --178.10.141.198 21:57, 22. Feb. 2019 (CET)
Wer häufiger wissenschaftliche Artikel liest, dürfte wissen, was mit der Abkürzung gemeint ist. Sie ist weit verbreitet und auch in der WP in einem eigenen Artikel erklärt → h.M. Um in der Angelegenheit aber nun weiterzukommen, habe ich diesen einen Satz in deinem Sinne geändert. Beste Grüße --Opihuck 08:40, 23. Feb. 2019 (CET)
Jein. In naturwissenschaftlichen Artikeln bspw. ist diese Abkürzung ungebräuchlich. Vermutlich liest Du vorwiegend rechts- bzw. geisteswissenschaftliche Texte, da mag das so sein. Abgesehen davon ist es im ANR im Zweifelsfall immer besser, Abkürzungen auszuschreiben, um es den Lesern möglichst einfach zu machen, die Inhalte zu verstehen. Man kann auch wahrlich nicht davon ausgehen, daß der Wikipedialeser als solcher im Regelfal "häufiger wissenschaftliche Artikel liest". Nach Deiner Änderung ist jetzt auch für Menschen mit geringer Bildung verständlich, was gemeint ist. Wenn Du das nicht näher ausführen magst, kann man das so stehen lassen, bloß fehlt es an einem Nachweis für die Aussage. Wenn Du Dir schon die Mühe gemacht hast, nachzusehen, wie der Edit bequellt wurde, dann wäre es nur konsequent, die Quelle im Artikel anzuführen. Oder hast Du Zweifel an der Richtigkeit der Zuordnung der o.g. Quelle zu der Aussage? Mich wundert es ohnehin, daß der Artikel bislang gar keine Nachweise enthält. --84.59.21.116 16:39, 23. Feb. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 22:27, 23. Feb. 2019 (CET)

Mainzer Stammtisch am 26. April 2019 (Fr)

Hallo Opihuck. Der nächste Mainzer Wikipedia-Stammtisch findet am 26. April 2019 (Freitag) ab 19:00 Uhr in der Gaststätte „Am Holztor“ in Mainz-Altstadt statt. Weitergehende Informationen zu diesem Stammtisch findest du auf unserer Seite Wikipedia:Mainz. Wie immer ist jeder Wikipedianer und Nicht-Wikipedianer herzlich eingeladen! Gruß --Jivee Blau 19:16, 3. Apr. 2019 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 14:22, 23. Jul. 2019 (CEST)

Rheinhessen-Stammtisch am 12. Juli 2019 (Fr)

Hallo Opihuck! Am 12. Juli 2019 (Freitag) um 19:00 Uhr trifft sich der rheinhessische Wikipedia-Stammtisch im Brauhaus Zwölf Apostel in Worms. Weitere Informationen zu diesem Treffen, unter anderem zur Erreichbarkeit der Lokalität, findest du auf unserer Stammtisch-Seite Wikipedia:Rheinhessen. Ich würde mich freuen, wenn du kommen würdest! Gäste und solche Menschen, die uns noch nicht kennen, sind natürlich wie immer genauso herzlich willkommen! Gruß --Jivee Blau 03:04, 28. Jun. 2019 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 14:22, 23. Jul. 2019 (CEST)

Nächster wikipedianischer Mainz-Stammtisch am 17. August 2019 (Sa)

Hallo Opihuck! Der nächste wikipedianische Mainz-Stammtisch findet am 17. August 2019 (Samstag) um 19:00 Uhr in Mainz-Laubenheim in der Nähe des Bahn-Haltepunkts „Mainz-Laubenheim“ statt. Nähere Informationen zu diesem Stammtisch findest du auf der Stammtisch-Seite Wikipedia:Mainz. Ich würde mich freuen, wenn du kommen würdest! Gruß --Jivee Blau 18:35, 22. Jul. 2019 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 14:22, 23. Jul. 2019 (CEST)

Einladung zum Pfalztreff am Freitag, 11. Oktober 2019, 19:00 Uhr

Hallo Opihuck! Hiermit möchten wir dich herzlich zum nächsten Pfalztreff am 11. Oktober 2019 (Freitag) um 19:00 Uhr im „Ristorante Milano“ in der Schönstraße 15 in Kaiserslautern einladen. Vorher wäre ein Besuch der Gartenschau Kaiserslautern möglich, die sich direkt daneben befindet. Wir würden uns freuen, wenn du kommen würdest! Gruß --Jivee Blau 13:28, 22. Aug. 2019 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 21:19, 23. Okt. 2019 (CEST)

Jahresabschluss 2019 des rheinhessischen Wikipedia-Stammtischs am 21. Dezember 2019 (Sa)

Hallo Opihuck. Der rheinhessische Wikipedia-Stammtisch trifft sich am 21. Dezember 2019 (Samstag) um 19:00 Uhr in Osthofen zu seinem diesjährigen Jahresabschluss. Wir werden uns in der Ristorante Pizzeria Da Caruso in Osthofen treffen. Dieses Restaurant befindet sich im Empfangsgebäude des Bahnhofs Osthofen, an dem unter anderem Züge der S-Bahn RheinNeckar halten. Durch die zusätzlichen kostenlosen Parkplätze am Bahnhof Osthofen ist diese Lokalität also sehr gut zu erreichen. Nähere Informationen zu diesem Stammtisch findest du auf unserer Stammtisch-Seite Wikipedia:Rheinhessen. Ich würde mich sehr freuen, wenn du kommen würdest! Gruß --Jivee Blau 00:44, 2. Dez. 2019 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 13:01, 22. Dez. 2019 (CET)

Vom Persönlichen zurück zum Sachlichen

Hallo Opihuck, mit ein bisschen zeitlichem Abstand möchte ich mich noch einmal bei dir melden. Wie du selbst weißt, ist das Klima im Portal Recht eigentlich ziemlich gut und die Stimmung ist entspannt. Da ist es natürlich schade, wenn eine Auseinandersetzung zwischen zwei Portalmitarbeitern vom Sachlichen ins Persönliche abdriftet. Das bringt niemanden weiter, am allerwenigsten das Projekt. Deshalb möchte ich hiermit den Schritt auf dich zu gehen und für meinen doch etwas harschen Ton um Entschuldigung bitten. Ich kann mich - so glaube ich zumindest - in dich als Artikelurheber hineinversetzen und deshalb nachvollziehen, dass du not amused über die Lemma-Änderung und meine anschließende Reaktion warst. Zumindest letztere hätte sicherlich auch anders, besser, freundlicher ausfallen können. Bei künftigen Diskussionen werde ich an mich halten. Denn das Gemeinsame sollte im Vordergrund stehen, nicht das Trennende. --Forevermore (Diskussion) 16:48, 12. Nov. 2015 (CET)

Hallo Forevermore, deine jetzige Reaktion finde ich richtig gut. Meinen Respekt, dass du diesen Schritt gemacht hast. Deine Entschuldigung nehme ich natürlich an! Mir ging es einfach darum, an dich zu appellieren, Lemmaverschiebungen nicht einfach durchzuführen, sondern kurz vorher anzukündigen; vielleicht gibt es ja gewichtige Einwände. Wie du dir denken kannst, kann ich mit deiner Verschiebung leben. So groß ist der Unterschied nicht. Danke noch mal und - verneig. --Opihuck 18:27, 12. Nov. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 12:24, 12. Jan. 2020 (CET)

Jagdrecht

Lieber Benutzer:Opihuck, da wir im Lemma Subsidiär Schutzberechtigter eine gute Zusammenarbeit hatten und ich im Bereich Jagd und Jagdrecht aktiv bin, würde ich ich bitten, dort auch mal reinzuschauen. Da bin ich zwar einigermaßen sicher, aber man weiß ja nie!! Gruß --Gabrikla (Diskussion) 11:14, 14. Nov. 2015 (CET)

Ich helfe gerne, aber dazu müsstest du etwas präziser werden. Das Jagdrecht ist nicht mein Spezialgebiet; da müsste ich mich erst einmal selbst schlau machen. Gruß --Opihuck 13:46, 14. Nov. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 12:24, 12. Jan. 2020 (CET)

Arbeitserlaubnis

Hi Opihuck, anlässlich der Arbeit am Portal fiel mir auf, dass die Informationen zum nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt in der Wikipedia nur in einem offenbar veralteten Artikel (Arbeitserlaubnis) stehen. Ich wollte im Portal eigentlich aktuelle Information dazu verlinken. Wenn dir den Artikel anschauen würdest und Abhilfe oder Rat schaffen könntest, wäre mir das wirklich sehr recht. Falls du Zeit und Lust dazu hast. Es eilt nicht, schon gar nicht am langen Wochenende. Liebe Grüße --Carolin 09:32, 15. Mai 2016 (CEST)
Hallo Carolin, der Artikel müsste komplett überarbeitet werden, nicht nur in Bezug auf die Beschäftigungsverfahrensordnung. Es müsste klarer herausgestellt werden, dass es eine Arbeitserlaubnis als eigenständige Urkunde schon seit 11 Jahren nicht mehr gibt. Das mach ich vielleicht dann mal, wenn ich wieder aktiv bin; im Moment bin ich ja ganz inaktiv, wie du weißt. --Opihuck 09:19, 16. Mai 2016 (CEST)
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Verfrühte Weihnachten

Aus dem Stundenbuch der Herzogin Anne de Bretagne

Auch wenn wir alle wissen, dass Weihnachten erst am 25. Dezember ist – gute Wünsche sind nie verfrüht. Darum wünsche ich dir ein frohes Fest, im Kreise der Menschen, die dir lieb und wichtig sind. --Altkatholik62 (Diskussion) 03:05, 24. Dez. 2016 (CET)

Vielen Dank für deine lieben Wünsche. Auch ich wünsche dir ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein paar ruhige und besinnliche Tage zum Ausspannen und Kräftesammeln. --Opihuck 15:28, 24. Dez. 2016 (CET)
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Frohe Weihnacht

Hi Opihuck, ich wünsche Dir ein frohes Fest und eine glückliche Zeit. --Carolin 10:31, 25. Dez. 2016 (CET)

Hallo Carolin, vielen Dank für deine lieben Wünsche, merry christmas to you. Du bist mir um ein paar Stunden zuvor gekommen. Mir fehlte noch das passende Bild, dann hätte ich dich auf deiner Disk damit besucht. Ich wünsche dir frohe Festtage und eine schöne Zeit. --Opihuck 12:33, 25. Dez. 2016 (CET)
Ei, dann schau ich darauf, dass ich Dir nächstes Mal nicht zuvorkomme ;-) und ich freu mich über Deine Rückmeldung. --Carolin 21:02, 25. Dez. 2016 (CET)
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dtStA

Hallo Opihuck,

kannst du bitte bei Gelegenheit über die letzten Änderungen in Deutsche Staatsangehörigkeit drüber schauen, ob die Ergänzungen so belassen werden können. Danke und Grüße --Benatrevqre …?! 10:03, 11. Jan. 2017 (CET)

Ich habe es ein bisschen gestrafft und eine kleine Änderung am Datum vorgenommen; die genaue Inkrafttretensbestimmung muss aus meiner Sicht nicht angegeben werden, weil man es im Original, das nun auch verlinkt ist, nachlesen kann. Das BGBl. sollte immer als Link eingegeben werden, sonst kriegen wir Ärger mit Benutzer:Aktenstapel :-) --Opihuck 19:09, 11. Jan. 2017 (CET)
Ja, der Monat war in der Tat falsch. Ich hatte die Formulierung von hier übernommen (dort ist der Fehler zu finden) und nicht auf das Datum geachtet.
Ich meinte eigentlich diese Veränderungen durch Roentgenium111. Schaust du da mal bitte drüber, danke. Gruß Benatrevqre …?! 21:19, 11. Jan. 2017 (CET)
Gerne. Ich habe mir den diff-Link jetzt ein paar Mal intensiv angesehen. Ich stehe da wohl irgendwie auf der Leitung. Liegt das Problem im Inhaltlichen oder im Sprachlichen? --Opihuck 21:53, 11. Jan. 2017 (CET)
Sowohl als auch. Ich gehe mal davon aus, ohne jetzt im Einzelnen die Quellen überprüft zu haben, dass es zwar inhaltlich stimmt. Allerdings bekomme ich immer Bauchschmerzen, wenn Aussagen in fundierten Artikeln (wie dieser) mit journalistischen Quellen belegt werden (da ich von Zeitungsartikeln nicht so viel halte wie von einschlägiger Fachliteratur). Findest du die sprachlichen Formulierungen angemessen? Benatrevqre …?! 22:05, 11. Jan. 2017 (CET)
Die letzte Version ist aus meiner Sicht in Ordnung. Gegen das zusätzliche Zitat aus der Süddeutschen hätte ich keine Einwände; die Zeitung ist seriös und zitierfähig. Ob es jetzt 40.000 oder 50.000 sind - beides sind Schätzungen, die nicht so weit auseinander liegen. Aus meiner Sicht also alles im grünen Bereich. --Opihuck 20:15, 12. Jan. 2017 (CET)
Danke, ich schätze sehr deine Kompetenz auf diesem Gebiet. Benatrevqre …?! 16:48, 13. Jan. 2017 (CET)
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Illegaler Grenzübertritt und GFK, und Wirkung im nationalen Recht

Hallo Opihuck, mit Interesse habe ich Deinen Diskussionsbeitrag gelesen. Deine Erläuterungen beleuchten einen Sachverhalt, den ich nicht in dieser Form im Artikelraum dargestellt sehe. Ich denke, die Erläuterungen wären für den Artikel „Illegaler Grenzübertritt“, Abschnitt „Deutschland: Unerlaubte Einreise“ von Interesse, oder auch für Illegale Einwanderung und illegaler Aufenthalt. Schließlich geht es in (Online-)Diskussionen öfter die Frage, wer denn nun "illegal" eingereist ist und wer nicht. Eine eindeutige Aussage, dass Flüchtlinge (sozusagen) nachträglich legal eingereist sind (umgangssprachlich ausgedrückt, roughly speaking), würde einiges klarstellen. Das müsste aber juristisch 100 % wasserdicht formuliert sein, einschließlich Gesetzeshinweisen usw., sonst würde es gar nichts nützen. Sprich: Dein Sachverstand ist wieder gefragt. Wie denkst Du darüber? Liebe Grüße --Carolin 21:05, 2. Feb. 2017 (CET)

Hi Carolin, ich helfe gerne mit juristischem Sachverstand weiter, wenn das Sinn macht und meine Arbeit anerkannt wird. In Artikeln zum Flüchtlingsrecht (im weiteren Sinne) ist das aber oft nicht der Fall (wie bei den beiden Flüchtlingskrise 2015-Artikeln), weshalb ich solche Artikel eher meide ("Perlen vor die Säue?"). Viele Artikel dieses Bereichs hätten objektiv nicht nur ein update, sondern eher ein upgrade nötig. Das ist hier aber angesichts der Mitstreiterrunde kaum durchsetzbar. Bei der Lektüre der Bearbeiterliste beider Artikel wird mir schlecht. Da erscheinen die Namen derer, die einen mit selbstgefälligem Geseiere zutexten und zu 200 % beratungsresistent sind. Meine Meinung zum zweiten von dir genannten Artikel habe ich schon vor vier Jahren geäußert; du kannst sie hier nachlesen. Dieser Artikel ist unrettbar und gehörte längst gelöscht. Und was soll ich da jetzt tun? Sorry about that. --Opihuck 22:09, 2. Feb. 2017 (CET)
Hi Opihuck,
Schade eigentlich. Auch hier steht auch nichts dazu.
Mein Gedanke war im Grunde umgekehrt: Es ist Perlen ins Meer werfen, wenn Deine Erläuterung bloß auf einer Disk steht. Sprich: schade um die Info.
Umgekehrt wäre es allerdings erst recht schade, unnötig Nerven auf eine Sache zu verwenden, die man nicht gutheißt.
Ich grüße Dich recht herzlich. --Carolin 00:19, 3. Feb. 2017 (CET)
Du, das ist nicht selten so, dass die Disks interessanter sind als die Artikel selbst, gerade wenn dort die wechselseitigen Ansichten ausgetauscht werden. Dort bleiben sie stehen und werden nicht gelöscht. Im Übrigen ein altes Dilemma der WP: Wenn sich eine Mehrheit zusammenfindet, der die Sachkunde fehlt, die aber überall mitredet, dann ist es aus mit der Artikelqualität. Ich werde trotzdem mal schauen, ob ich andere Artikelnischen finde, wo das Thema angesprochen werden könnte, und in denen man in Ruhe arbeiten kann. --Opihuck 07:03, 3. Feb. 2017 (CET)
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Zwei bzw. drei Patronen bei halbautomatischen Langwaffen

Hey,

ich habe eine Änderung von dir korrigiert. LG --Wiki Gh!  15:29, 10. Feb. 2017 (CET)

Danke, aber das war nicht gut, sondern eine Verschlimmbesserung. Bitte lies den Text weiter. Der Gesetzgeber ist aktiv geworden und hat nun drei Patronen zugelassen. Siehe auch den Link zu der Vorschrift im aktuellen Bundesjagdgesetz (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c BJagdG) → 3 Patronen! Ich habe es revertiert und denke, du bist damit einverstanden. Gruß --Opihuck 19:36, 10. Feb. 2017 (CET)
Da war ich wirklich noch auf dem alten Stand und habe es nicht zu Ende gelesen, danke für die Aufklärung!--Wiki Gh!  20:29, 10. Feb. 2017 (CET)
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Neuer Artikel

Hi Opihuck, heute habe ich den Artikel Diskriminierung aufgrund des Namens angelegt. Da du schon viele Rechtsartikel bzgl. Einwanderung usw. überprüft hast, wäre es mir sehr recht, wenn du dir auch diesen Artikel ansiehst, wenn du dafür Zeit findest – vor allem auch den Textabschnitt zur Rechtsprechung. Viele Grüße --Carolin 20:28, 20. Mai 2017 (CEST)

Hallo Carolin, ich habe ihn kurz überflogen; sieht gut aus. Ich habe in der Tat beruflich ganz viel mit § 3 NÄG und § 94 BVFG zu tun. Ich habe jetzt noch nichts gesehen, wo ich laut "autsch" rufen müsste. Gute Arbeit! --Opihuck 21:01, 6. Jun. 2017 (CEST)
Dann passt es ja. Danke für den kompetenten Service-Check, vor allem bzgl. des Textes zur Rechtsprechung – und das gar als Spezialist. Viele Grüße --Carolin 22:02, 6. Jun. 2017 (CEST)
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DAZN

Hi Opihuck,

ich habe gerade bemerkt, dass du meinen DAZN Eintrag von gestern gelöscht hast. Könntest du mir bitte einen Rat geben, worauf ich achten sollte, um den Beitrag passender zu machen. Ich würde gerne die verfügbaren Sportwettkaempfe auflisten und ein paar Hintergrundinformationen und Geschichtsdaten bereitstellen (wie es derzeit bei anderen Einträgen wie Sky Sport Deutschland oder DAZN in englisch der Fall ist). Wäre sehr froh über deine Hilfe.

Danke, Sergi

Hallo Sergi, zunächst:
In Diskussionen ist es üblich, seine Beiträge mit --~~~~ zu unterschreiben. Das geht einfach mit der auf dem nachfolgenden Bild grün markierten Schaltfläche. Du findest die Schaltfläche am Anfang des Bearbeitungsfensters, in dem du deinen Text schreibst. Im abgespeicherten Text erscheinen dann dein Benutzername und der Abspeicherungszeitpunkt. Jeder weiß dann, von wem der Beitrag stammt und wie alt er ist. Bitte nutze diese Möglichkeit.
Schaltfläche „Signatur“ in der Bearbeiten-Werkzeugleiste
Dann: Ich bin gerade dabei, mit den admins einen Übertrag des Textes aus Perform Group auf DAZN zu klären. Warte also noch einen Moment. Allgemein gilt: Die Wikipedia ist eine wissenschaftliche Enzyklopädie. Die Beiträge sollten deswegen enzyklopädisches Niveau haben. Das Auflisten aller auf DAZN "verfügbarer Sportwettkämpfe" hat eher Werbecharakter. In den Artikeln sind alle Anpreisungen und werblichen Einlagen zu unterlassen. Auch was ein Abo kostet, hat dort nichts zu suchen. Bitte schaue dir auch die Beachtung des neutralen Standpunkts WP:POV an. Natürlich helfe ich gerne beim Aufbau eines eigenen Artikels. Sollte von dir die Datei mit dem Logo von DAZN stammen, dürfte die angegebene Lizenz nicht ausreichen, und du wirst mit der Löschung zu rechnen haben. Viele Grüße --Opihuck 20:58, 6. Jun. 2017 (CEST)
Ich habe den Artikel inzwischen, wie angekündigt, separiert und erheblich ausgebaut. --Opihuck 17:11, 11. Jun. 2017 (CEST)
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Verbot von Überraschungsentscheidungen

Lieber Kollege,

zunächst meinen verspäteten Glückwunsch zum "Verdienstorden", und auch meinen Dank für Deine wirklich sehr fruchtbare Beteiligung hier.

Da ich Dich als sehr angenehmen Diskutanten und Mitstreiter kennenlernen durfte, möchte ich gerne Deine Aufmerksamkeit auf die Diskussion im Rechtsportal zum o.g. Artikel lenken. Ich gestehe eine anfängliche Oberflächlichkeit meiner Handlungsweise ein, dennoch halte ich es für notwendig, insgesamt über die Relevanz des Artikels zu diskutieren. Eine Einschätzung Deinerseits würde ich sehr begrüßen; ich selbst tendiere aktuell, vor allem nach der Löschdiskussion, ein wenig zur Resignation. Beste Grüße --Chz (Diskussion) 20:33, 16. Jun. 2017 (CEST)

Ich teile deine Bedenken und habe mich im Portal dazu geäußert. Grüße zurück --Opihuck 22:53, 16. Jun. 2017 (CEST)
Vielen herzlichen Dank für deinen kompetenten Beitrag. LG --Chz (Diskussion) 23:52, 16. Jun. 2017 (CEST)
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Rubrik "Schon gewusst"

Hi Opihuck,

Soeben habe ich eine Anfrage im Portal:Recht gestellt, für einen Beitrag zur Rubrik "Schon gewusst" bzgl. des österreichischen Integrationsgesetzes. Die Mindeststandards für "Schon gewusst" sind nicht allzu hoch, aber es sollte natürlich alles stimmen, was im Artikel steht. Falls du Lust und Zeit haben solltest, dir das anzuschauen, würde es mich freuen. Viele Grüße --Carolin 14:12, 8. Jul. 2017 (CEST)

Hi Carolin, ich habe dir im Portal/Recht geantwortet. --Opihuck 19:41, 9. Jul. 2017 (CEST)
Uff. Danke. War da eindeutig zu unkritisch. Immerhin funktioniert mein Instinkt, wann ich wo was nachfrage ;-) --Carolin 20:17, 9. Jul. 2017 (CEST)
Gern geschehen. --Opihuck 22:25, 9. Jul. 2017 (CEST)
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Integrationsjahrgesetz

Servus Opihuck,

Ich komme auf dein Angebot zurück und möchte dich bitten, mal da drüber zu schauen sobald du mal Zeit und Lust hast. Integrationsjahrgesetz. Vielleicht möchte sich Benutzerin:Carolin das auch mal ansehen. LG --Benqo (Diskussion) 11:10, 16. Jul. 2017 (CEST)

Habe ich mir angesehen. Sieht sehr gut aus. Gehe mit Anführungszeichen sparsam um. Anführungszeichen würde ich nur bei ungewöhnlichen Begriffen setzen ("Integrationspaket"); ansonsten erkennt man ja an den Belegen, dass es sich um Zitate handelt. --Opihuck 17:52, 16. Jul. 2017 (CEST)
Ich danke dir. Beste Grüße --Benqo (Diskussion) 18:58, 16. Jul. 2017 (CEST)
Von Seiten des Portals sage ich: Danke und beste Grüße auch an euch beide [6]! --Carolin 23:20, 16. Jul. 2017 (CEST)
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Verkehrsrecht

Hallo Opihuck, vielleicht kannst Du hier helfen? Motorrad#Stau. Siehe auch die Diskussion Diskussion:Motorrad#Deine Änderungen und die Aufforderung zur 3M Wikipedia:Dritte Meinung#Motorrad. Danke und Grüße--Partynia RM 16:08, 29. Jul. 2017 (CEST)

Hallo Partynia, sorry für mein Schweigen. War bis eben offline, bin im Urlaub. Gucke mir das gerne mal an, kann aber etwas dauern. Gruß --Opihuck 16:11, 31. Jul. 2017 (CEST)
Ich habe euch auf der Disk als 3M geantwortet. --Opihuck 22:40, 4. Aug. 2017 (CEST)
Vielen Dank für Deine Mühe! --Partynia RM 00:02, 5. Aug. 2017 (CEST)
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Frohes Neues Jahr

Lieber Opihuck,

Ich wünsche Dir ein wunderschönes neues Jahr 2018!!

Alles Gute und bis bald wieder,

Lieben Gruß --Carolin 23:09, 31. Dez. 2017 (CET)

Liebe Carolin, vielen herzlichen Dank für deine liebe Mail. Auch ich wünsche dir ein großartiges neues Jahr, in dem sich alle deine Pläne verwirklichen lassen und es dir gut geht. Liebe Neujahrsgrüße und bis bald. --Opihuck 22:54, 1. Jan. 2018 (CET)
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Ausbrügerung 21:58, 10. Aug. 2018‎

Hallo Opihuck

Ich kann nicht ganz nachvollziehen, weshalb Sie meine Änderungen rückgängig gemacht haben.

In der Schweiz wird der Begriff Ausbürgerung in Politik und Medien etabliert. In der Gesetzgebung gibt es diesen Begriff nicht und wird es auch nie geben. Der Gesetzgeber nennt es den 'Verlust des schweizerischen Bürgerrechts'. Von Bedeutung ist auch, dass die Ausbürgerung zur Vermeidung der Staatenlosigkeit nur bei Doppelbürgern angewendet wird. Doppelbürger sind Personen, welche zwei Staatsbürgerschaften besitzt, in Deutschland auch Doppelstaater genannt.

Im Weiteren habe ich die Rechtsquellen für die Ausbürgerung dokumentiert, was nach meinem Rechtsempfinden doch recht relevant ist. Ich habe die Ausbürgerungen von 48 Personen rund um den zweiten Weltkrieg (Vollmachtenregime) dokumentiert und die Aktualität erläutert, die v.a. Dschihadisten betrifft.

Freundliche Grüsse

--Plaubsch (Diskussion) 23:07, 10. Aug. 2018 (CEST)

Hallo Plaubsch, vielen Dank für deine Nachfrage. Ich möchte dir gerne erläutern, warum ich deinen – sicher sehr mühevollen – Beitrag nicht sichten konnte.
Das Wort „Ausbürgerung“ ist negativ konnotiert und von keiner mir bekannten Rechtsordnung anerkannt, weder von der deutschen noch von der schweizerischen. Nicht mal zur Zeit des deutschen Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 kannte das deutsche Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz Ausbürgerungen. Ausbürgerung beschreibt umgangssprachlich das Empfinden, dass jemandem zu Unrecht die Staatsangehörigkeit „weggenommen“ wurde und hinter diesem Akt verwerfliche, in einem Rechtsstaat nicht zu billigende Motive stehen.
Die Nazis und die DDR haben eigenen Staatsangehörigen gegen ihren Willen die Staatsangehörigkeit entzogen, weil dies ihrer Rassenideologie entsprach oder weil man Regimegegner los werden wollte. Diese Vorgänge kann man selbstverständlich mit der gebotenen historischen Erläuterung in einem Wikipediaartikel darstellen. Dafür gibt sogar Art. 116 Abs. 2 Satz 2 des deutschen Grundgesetzes etwas her, in dem der Begriff mit Blick auf die Vorgänge in der NS-Zeit Erwähnung findet.
Dein Beitrag, die Ausbürgerung mit aktuellen Rechtsvorschriften des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz, BüG) in Verbindung zu bringen, geht allerdings zu weit. Das Schweizer Gesetz verwendet den Begriff nicht, sondern sieht – wie viele Gesetze anderer demokratischer Länder – den Verlust der Staatsangehörigkeit unter eng umrissenen Voraussetzungen vor, die der Betroffene in der Regel durch eigenes Zutun erfüllt. Das ist der entscheidende Unterschied zur Ausbürgerung, die als gegen den Willen des Betroffenen erfolgt angesehen wird. Dass in der Schweiz umgangssprachlich die Verlusttatbestände des Schweizer Bürgerrechts zuweilen als "Ausbürgerung" bezeichnet werden, hat der bisherige Beitrag in der gebotenen Zurückhaltung dargestellt. Deine Erweiterung, die darüber hinaus geht, ist aus meiner Sicht keine Verbesserung.
Bitte verstehe daher, dass ich auch deine Änderungen im Artikel Schweizer Bürgerrecht aus denselben Gründen zunächst nicht gesichtet habe; auch dort erschien mir dein Beitrag keine Verbesserung. Ich habe kurz darauf nach nochmaligem Durchgehen deiner Änderungen aber gesehen, dass sich das meiste mit Änderungen des Schweizer Rechts befasst und daher nur den Bezug auf den Artikel Ausbürgerung herausgenommen. Ich denke, damit wirst du einverstanden sein. Beste Grüße --Opihuck 18:11, 11. Aug. 2018 (CEST)
Hallo Opihuck
Da hast korrekt erkannt, dass umgangssprachlich auch der Vorgang mit dem Willen des Betroffenen als Ausbürgerung oder den Pass abgeben bezeichnet wird.
In Medien, Literatur und im Parlament (Initiative, Vernehmlassung) hingegen, bezeichnet er ausschliesslich Entzüge gegen den Willen des Staatsbürgers.
Das (Bürgerrechtsgesetz, BüG) konkretisiert schon die Fälle die zur Ausbürgerung gegen den Willen des (Doppel-)Bürgers führen können. Ich habe deshalb den Absatz neu geschrieben. Der Abschnitt 1940 - 1954 betrifft sodann Ausbürgerungen in diesem Sinne. Der Abschnitt 2018 beschreibt die Entwicklung und Stand vom (Bürgerrechtsgesetz, BüG) sowie den Stand hängiger Ausbürgerungsverfahren.
Im Weiteren habe ich noch den Abschnitt Türkei hinzugefügt, da sich dort im 2017 in Bezug auf Ausbürgerung auch einiges getan hat. Da ich nicht Türkisch spreche, ist mir der aktuelle Stand nicht bekannt.
Ich hoffe, dass die Anpassungen entsprechen nun Deinem strengen Auge. HG Plaubsch 13. Aug. 2018 (CEST)
Du hast meine Eingangsbemerkung (Überarbeitenbaustein) im Artikel Ausbürgerung gelesen ? Ich hätte keine Bedenken, die neue Schweizer Gesetzgebung in den Artikel Schweizer Bürgerrecht einzuarbeiten und meine, die aktuelle Entwicklung gehört dort besser hin. Ob in diesem Zusammenhang das Wort "Ausbürgerung" passt, werde ich mir genauer ansehen. Hättest du denn renommierte Zeitungsartikel, z. B. von der NZZ, oder andere seriöse Quellen anzubieten, in denen die Verordnungstatbestände als 'Ausbürgerungen' bezeichnet werden? --Opihuck 08:37, 13. Aug. 2018 (CEST)
→ Bei Gelegenheit werde ich die neue Schweizer Gesetzgebung in den Artikel Schweizer Bürgerrecht einfliessen lassen. Interessant sind da jeweils auch die Wegleitungen. Diese werden von den Departmenten (=Ministerien) verfasst und bilden eine Konkretisierung von Gesetz und Verordnung für die Mitarbeiter des Bundes, hier das Staatssekretariat für Migration (SEM)
--Plaubsch (Diskussion) 22:25, 13. Aug. 2018 (CEST)
Vielen Dank für deine Mühe, sehr interessant; einige Quellen (NZZ, SFR, parlament.ch) erscheinen mir durchaus reputabel. Offenbar ist das Wort "Ausbürgerung" in der Schweiz heute viel gebräuchlicher als z. B. in Deutschland. Die Probleme in der Schweiz mit Djihadisten, die das Schweizer Bürgerrecht erworben haben, decken sich mit eingebürgerten Deutschen, die dem islamistischen Spektrum bzw. der Gefährderszene zugeordnet werden. Mir hat deine Recherche Anlass gegeben, zu recherchieren, ob auch in Deutschland in den Medien der Begriff "Ausbürgerung" für diesen Personenkreis verwendet wird. Ich war darüber einigermaßen überrascht. Ich habe allerdings außer Beiträgen in Zeitungen keine einzige amtliche Quelle entdeckt - im offiziellen Deutsch ist das nach wie vor ein No-Go. Das stärkt mich in meiner Auffassung, im Artikel Ausbürgerung nur auf das umgangssprachliche Verständnis des Wortes in der gebotenen Kürze hinzuweisen und die positivgesetzlichen Regelungen über den Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit mit den korrekten Bezeichnungen in den jeweiligen Artikeln, also z. B. bei Deutsche Staatsangehörigkeit und Schweizer Bürgerrecht unterzubringen. Das ist enzyklopädisch sauber. In meinem Rechtswörterbuch für Deutschland (Creifelds, Rechtswörterbuch, 21. Auflage 2014) ist das übrigens genauso. Da heißt es bei Ausbürgerung nur: → Entlassung aus der → Staatsangehörigkeit (5). Hier gibt es einen Verweis auf den Abschnitt Staatsangehörigkeit, und dabei auf den fünften Abschnitt, der sich mit der Entlassung befasst.
BTW: Die Diskussion hat mittlerweile eine Größe erreicht, dass sie besser auf die Disk von Ausbürgerung kopiert werden sollte, damit auch andere Interessierte mitdiskutieren können. Wärst du damit einverstanden? --Opihuck 22:52, 13. Aug. 2018 (CEST)
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Frohe Weihnachten

Hallo Opihuck, Frohe Festtage und eine gute Zeit "zwischen den Jahren" wünsche ich dir, ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/xmas  --Carolin 14:32, 24. Dez. 2018 (CET)

Vielen Dank, liebe Carolin, für deine lieben Wünsche. Ich hoffe, du hattest ein schönes Weihnachtsfest. Ich wünsche dir ein gutes neues Jahr 2019. --Opihuck 17:22, 26. Dez. 2018 (CET)
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Waffenbesitzkarte

Ich gebe dir vollkommen Recht, dass die sichere Verwahrung keine Voraussetzung nach 4 ist, allerdings ist sie Bedingung für die Erteilung der WBK und sollte somit dringend Bestandteil des Lemmas werden, welches ansonsten unvollständig ist. --Thomas (schreib mal wieder) 20:15, 31. Jan. 2019 (CET)

Hallo Thomas, vielen Dank für deine Antwort. Ich muss dir leider widersprechen, auch wenn ich mit dir in gewisser Weise sympathisiere; deswegen habe ich deinen Beitrag ja zunächst auch verbessert. Die Waffenbehörde fragt mit einem Antrag auf eine WBK, ob der Antragsteller das erforderliche sichere Behältnis hat, weil Antragsteller oft keine Vorstellung haben, dass sie hier Geld investieren müssen. Der eine oder andere Antrag wurde deswegen auch schon zurückgenommen. Das Behältnis noch nicht zu haben, ist allerdings kein Ablehnungsgrund. Das Vorhandensein eines sicheren Aufbewahrungsortes prüft im Streitfall um eine WBK kein Verwaltungsgericht. Im Zeitpunkt der Erteilung der WBK ist ja auch noch gar nicht klar, welche Waffe der WBK-Inhaber erwirbt und welche Verwahrungsanforderungen dann bestehen. Deswegen scheint mir die frühere Fassung korrekt gewesen zu sein.
Du siehst ja, dass ich es bedaure, deinen Beitrag gelöscht zu haben. Mir fiel es aber bei Durchsicht der Artikelgliederung schwer, für deinen Beitrag einen akzeptablen Platz zu finden, bei dem wir nicht in Konflikt mit der klaren Rechtslage kommen. Vielleicht hast du ja noch eine gute Idee. Gruß --Opihuck 21:47, 31. Jan. 2019 (CET)
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Hinweis

Lieber Opihuck, ich möchte dich gerne auf diese Administratorenanfrage hinweisen. Vielleicht fallen Dir dazu auch noch ein paar Worte ein, mir langsam nicht mehr. ;-) Viele Grüße --Chz (Diskussion) 21:18, 12. Nov. 2019 (CET)

Danke, lieber Chz, ich habe das meinige dazu beigetragen. Einen entspannten Abend wünscht --Opihuck 21:55, 12. Nov. 2019 (CET)
Besten Dank, und auch Dir einen ebenso entspannten Abend wünsche ich. --Chz (Diskussion) 21:57, 12. Nov. 2019 (CET)
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@Toni Müller: – Sperrprüfung gewünscht. --Opihuck 06:55, 13. Nov. 2019 (CET)

@Toni Müller: – Sperrprüfung gewünscht. --Opihuck 06:55, 13. Nov. 2019 (CET)

Hallo Opihuck, Deinem Wunsch per Wiki-Mail folgend habe ich dich soeben ausschließlich zur Durchführung einer SPP entsperrt. Gruß --WvB 08:16, 13. Nov. 2019 (CET)
Moin, gerade gesehen, Werner war schneller. Viele Grüße --Itti 08:25, 13. Nov. 2019 (CET)
Danke euch beiden. --Opihuck 08:26, 13. Nov. 2019 (CET)
entfernt --Gripweed (Diskussion) 20:00, 13. Nov. 2019 (CET) --Prüm  19:19, 13. Nov. 2019 (CET)
Ich weiß nicht, was du meinst, aber danke für dein freundliches Statement. Den entfernt --Gripweed (Diskussion) 20:00, 13. Nov. 2019 (CET) und den entfernt --Gripweed (Diskussion) 20:00, 13. Nov. 2019 (CET)halte ich aus. Bei Toni wärst du dafür allerdings jetzt drei Tage gesperrt. --Opihuck 19:24, 13. Nov. 2019 (CET)
Bei mir auch. --Gripweed (Diskussion) 20:00, 13. Nov. 2019 (CET)
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Hinweis: Relevanzdiskussion zum Thema lebende Personen

Die abgelaufene Löschdiskussion zum Thema Benigna Munsi habe ich unter anderem zum Anlass genommen, hier eine allgemeine Diskussion über Relevanzkriterien bei lebenden Personen WP:BIO zu führen, die ggf. in einem Meinungsbild enden kann. Ich würde mich über eine Beteiligung freuen. Beste Grüße --Chz (Diskussion) 19:33, 17. Nov. 2019 (CET)

Danke für den Hinweis, werde ich mir mal anschauen. --Opihuck 20:07, 17. Nov. 2019 (CET)

P.S.: Zum Thema Kommunalverfassungsstreit kommt noch was von mir, Danke für Deine Rückmeldung im Übrigen! --Chz (Diskussion) 19:33, 17. Nov. 2019 (CET)

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Büsingen am Hochrhein

Zu deinem Überarbeiten-Baustein ein paar Anmerkungen:

"Warum sollen Büsinger ein Wahlrecht als Erwerbstätige haben? Es gilt doch - wie sonst auch - das Recht der Beschäftigungsstelle. Wer als Büsinger in Konstanz arbeitet, ist in einer deutschen KV und wer in Schaffhausen arbeitet, in einer schweizerischen. Die Frage stellt sich doch allenfalls bei Nichterwerbstätigen." Genau das stand so im Artikel (nur Nichterwerbstätige haben Wahlfreiheit, erwerbstätige nicht mehr), aber genau den Teil des Satzes hattest du mit demselben Edit gelöscht.

"Warum sollen Büsinger zudem die freie Wahl haben, ob sie deutsche oder schweizerische Ärzte aufsuchen?" In dem verlinkten Vertrag ist geregelt, dass Büsinger bei jedem in Deutschland zugelassenen Kassenarzt und Kassenzahnarzt die selben Sachleistungen erhalten wie ein in der GKV versicherter Deutscher. Das ist deshalb relevant, weil Schweizer Krankenversicherungen recht häufig z. B. Zahnarztbehandlungen ausschließen, die man dann aus eigener Tasche bezahlen muss - außer man ist eben Büsinger, dann kann man zum deutschen Zahnarzt gehen und die Schweizer Krankenversicherung muss die Kosten für den deutschen Zahnarzt übernehmen, obwohl die Zahnarztbehandlung eigentlich keine Leistung der Schweizer Krankenversicherung ist. Hoffe, das ist einigermaßen verständlich. Umgekehrt gilt prinzipiell das Gleiche, der Fall dass ein Büsinger in der deutschen GKV versichert ist und Schweizer Ärzte aufsucht dürfte aber ungleich seltener sein. -- 95.223.72.190 23:56, 11. Jan. 2020 (CET)

Zu 1): Hatte ich versehentlich mitgelöscht. Ist wieder eingefügt.
Zu 2): Wenn dieser Sachverhalt - Büsinger ist in einer schweizerischen KV - gemeint ist, war das bisher Formulierte missverständlich. Es mag den Staatsvertrag geben, aber es gibt inzwischen auch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999, das möglicherweise auch sozialversicherungsrechtliche Fragen regelt und gegenüber dem Staatsvertrag günstigere Regeln vorsehen könnte. Kannst du Quellen benennen, die deine Behauptungen belegen? --Opihuck 00:10, 12. Jan. 2020 (CET)
Hallo, ja das kann ich, aber wie so oft im Recht ist das nur "über vier Ecken" geregelt:

Prinzipiell gilt im Verhältnis EU-Schweiz seit 2012 die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Hier gibt es jedoch als Ausnahme Anlage 2, die dort aufgeführten älteren zwischenstaatlichen Abkommen bleiben auch nach Ratifizierung der EU-Verordnung weiter in Kraft. Hierzu gehört im Verhältnis Schweiz-Deutschland u. a. Nummer 9b Punkte 1 bis 4 des Schlussprotokolls des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Soziale Sicherheit vom 25. Februar 1964 (und Nummer 9e, das betrifft aber nur die Rentenversicherung).

Besagte Nummer 9b befasst sich ausschließlich mit Ausnahmen für Büsinger Bürger. Punkte 1 bis 4 verweisen auf bestimmte Vorschriften des Abkommens, die kraft dieser Verweisung ebenfalls weiter in Kraft sind:

  • Punkt 1: Für Nichterwerbstätige gilt Artikel 9 des Abkommens entsprechend. - Artikel 9 befasst sich mit der Wahlfreiheit zwischen Schweizer und deutscher Krankenversicherung - Nichterwerbstätige Büsinger haben Wahlfreiheit.
  • Punkt 2: Unterliegen diese Personen nach Artikel 9 des Abkommens den schweizerischen Rechtsvorschriften, so steht für die Durchführung der Versicherung und die Erbringung der Leistungen der Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einem Wohnsitz im Gebiet des Kantons Schaffhausen gleich. Artikel 4a Absatz 2 des Abkommens und die Nummern 7a und 9h Absatz 1 Buchstabe d bleiben unberührt. - Ein in der Schweizer Krankenversicherung versicherter Büsinger gilt leistungsrechtlich als Bürger des Kantons Schaffhausen.
  • Punkt 3: Für diese Personen gelten die Einschränkungen des Artikels 10b Absatz 1 Nummern 1 bis 3 des Abkommens nicht. - Nach Artikel 10b besteht ein Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung bei Inanspruchnahme von Leistungen im anderen Vertragsstaat (also im Ausland) nur im Notfall, das gilt für Büsinger ausdrücklich nicht - freie Arztwahl zwischen Schweizer und deutschen Ärzten.
  • Punkt 4: Für diese Personen gilt Artikel 10d Absatz 1 des Abkommens ohne die Einschränkungen des Absatzes 2 dieses Artikels auch in bezug auf die ambulante Behandlung. - Nach Artikel 10d müssen zugelassene Leistungserbringer in einem Vertragsstaat auch Bürger des anderen Vertragsstaats zu den gleichen Konditionen behandeln. Da Absatz 2 ausdrücklich wegfällt und Artikel 10b aufgrund des vorherigen Punktes ebenfalls, gilt dies für alle Büsinger unabhängig von ihrem Beschäftigungsort. Artikel 10d verweist seinerseits auf Artikel 10c, wonach die Kosten von der örtlich zuständigen Krankenkasse (in Deutschland die örtlich zuständige AOK, in der Schweiz der Schweizerische Verband für die erweiterte Krankenversicherung) erstattet werden. Ob auch Artikel 10f noch gilt (Kostenerstattung durch die zuständige Krankenversicherung des Büsingers) oder ob das durch EU-Recht obsolet ist oder ob die Krankenkassen gar auf den Kosten sitzenbleiben, kann ich jetzt aus dem Stehgreif nicht sagen und müsste ich recherchieren. dürfte durch Artikel 35 der EU-Verordnung tatsächlich obsolet sein, somit zahlt wie ich eingangs im Beispiel geschildert habe die Schweizer Krankenversicherung auch deutsche Zahnarztkosten.
    Im Ergebnis heißt das: alle Leistungen, die in Deutschland Kassenleistungen sind, kann ein in der Schweiz krankenversicherter Büsinger bei jedem deutschen Arzt in Anspruch nehmen, unabhängig von den Vertragsbedingungen in der Schweiz. Umgekehrt können alle Leistungen, die in der Schweiz zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung gehören, von einem in Deutschland krankenversicherten Büsinger bei jedem Schweizer Arzt in Anspruch genommen werden, allerdings muss dieser dann auch die in der Schweiz übliche Franchise und Selbstbeteiligung zahlen (und deshalb macht das kein Büsinger mit Verstand).

Wenn noch Fragen sind, ruhig fragen. -- 95.223.72.190 00:39, 12. Jan. 2020 (CET)

Vorstehenden Dialog habe ich auf die Büsingen-Disk übertragen. Bitte dort weiterdiskutieren. Hier ist EOD. --Opihuck 11:46, 12. Jan. 2020 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 11:46, 12. Jan. 2020 (CET)

Deutsche Staatsangehörigkeit in der Besatzungszeit

Hallo Opihuk, meine Änderung im Artikel der den Bezug der Kontrollratsentscheidung mehr auf das Artikelthema (Staatsangehörigkeit) beziehen sollte wurde von Dir mit der Bemerkung "ohne Worte" wieder auf die Rassengesetze zurückgeändert. Ich fände ein paar Worte zu dem Thema schon interessant, da sich mir nicht erschließt warum das Kontrollratsgesetz nicht auf die Entscheidung von Frick angewendet wird. Die Entscheidung von Frick fußt doch auf dem Gesetz das inclusive aller Verordnungen gekippt wurde? Mit freundlichem Gruß Matthias (nicht signierter Beitrag von 91.106.153.48 (Diskussion) 14:59, 8. Jan. 2020 (CET))

Hallo Matthias, das kann ich dir gerne sagen. Deine Annahme trifft nicht zu. Die Alliierten haben sich in der Nachkriegszeit nur mit dem gesetzten materiellen Recht befasst und es außer Kraft gesetzt, soweit es typisches nationalsozialistisches Unrecht betraf. Die Verordnung von 1934 gehörte nicht dazu. Sie wurde (formal) erst vom Bundesgesetzgeber mit Wirkung vom 01.01.2000 durch Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes vom 15.07.1999 (BGBl. I S. 1618) aufgehoben. Durch das Inkraftreten des GG am 12.05.1949 war die Verordnung aber auch ohne ihre Aufhebung de facto obsolet geworden, weil das GG eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Staatsangehörigkeit in den Ländern wieder vorsah (Art. 74 Abs. 1 Nr. 8 GG a. F.). Damit war schon 1949 klar, dass an dem Prinzip einer Staatsangehörigkeit des Reiches (jetzt: des Bundes) und einer Staatsangehörigkeit in den Ländern - entgegen der Verordnung von 1934 - festgehalten wird. Näheres dazu kannst du hier nachlesen. So ist es auch heute noch, auch wenn kein Bundesland einen Bedarf verspürt, die Staatsangehörigkeit seines Bundeslandes gesetzlich zu regeln. --Opihuck 17:02, 8. Jan. 2020 (CET)
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Schengener

Dies sind (Präsens) im Kern die Mitglieder der Europäischen Union, jedoch ohne Großbritannien und Irland. Noch mal zum Nachlesen! Da steht: Es sind die Mitglieder und nicht die ehemaligen Mitglieder. Allenfalls historisch beschreiben: Dies waren im Kern die Mitglieder ... Aber wer interessiert sich schon für alte Klamotten? Erst denken, dann ... und nichts zwischen den Zeilen lesen, was dort nie stand!--Klaus-Peter 17:27, 15. Feb. 2020 (CET)

Danke für deine freundliche Rückmeldung. Großbritannien muss im Artikel stehen bleiben, weil ein Teil der Schengenregeln in diesem Land ungeachtet seines Austritts aus der EU weitergelten. Siehe auch Artikel im Kasten. Die komplette Streichung, wie von dir vorgenommen, ist daher nicht sachgerecht. --Opihuck 20:56, 15. Feb. 2020 (CET)

Das stimmt schon, aber wird der Satz nach Umstellung nun klarer? Nur noch verwirrender und nicht mal richtiger. GB hat nur eine Landgrenze zu IRL, beide keine Schengener. Ansonsten erkenne ich nur Außengrenzen (Seegrenzen). GB ist (und war nie) Schengen-Mitglied. Z.B. galt NIE ein Schengen-Visum in GB! Der zwischenstaatliche Grenzverkehr setzt Vereinbarungen um, die außerhalb des Schengen-Abkommens existieren. Soll das eine verdeckte Vandalismus-Aktion werden? Zuvor mal genau https://www.schengenvisainfo.com/de/staaten-des-schengen-raums/ lesen --Klaus-Peter 04:59, 16. Feb. 2020 (CET)

Ich merke an deinen Äußerungen, dass es wenig Sinn macht, diesen Dialog fortzusetzen. Die Sache ist zugegeben nicht einfach zu erklären. Ich fürchte nur, dass ich hier noch viel schreiben schreiben müsste, um bei dir ein Aha-Erlebnis auszulösen. Was hätte ich dann gewonnen? Kurz darauf kommt der nächste und streicht Großbritannien wieder aus dem Artikel. So ist es ja leider auch bei vielen anderen Artikeln. Jeder meint, etwas zu wissen, aber viele sind nur Laien mit Grundkenntnissen. Ich bin beruflich mit dem Schengenrecht seit über 20 Jahren befasst, von mir stammen die meisten Artikel dazu. Großbritannien nimmt weiterhin an den (wenigen) Schengenregeln teil, die ihm zusagen. Das macht der Kasteneintrag (leider nur sehr vereinfacht) deutlich. Du solltest aus Klarstellungsgründen auch ihn löschen. --Opihuck 09:40, 16. Feb. 2020 (CET)
Welcher Kasten? Ich sehe nur Eintrag (bei der Karte) "Kooperierende Staaten", stimmt weiterhin und in der Tabelle eine eindeutige und unmissverständliche Erklärung. Die berufliche Befassung mit Schengenrecht qualifiziert scheinbar nicht zur sprachlichen und sachlichen Erfassung eines Artikels. Wenn ich weiterhin Regeln akzeptiere, muss ich nicht zwangsläufig Mitglied sein und das Schengener Abkommen (genau das und nichts Anderes) unterzeichnen. Am Schengen-System nehmen Großbritannien (NICHT EU) und Irland (EU) in eingeschränktem Umfang teil. Sie beteiligen sich an der polizeilichen und strafrechtlichen Zusammenarbeit ohne jedoch Mitglied zu sein. Wer sich beruflich damit befasst, sollte präziser differenzieren können.--Klaus-Peter 10:25, 16. Feb. 2020 (CET)
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Mainzer Stammtisch zusammen mit Wikipedia:Wiki Loves TV & Radio

Hallo Opihuck! Am 29. Februar 2020 (Samstag) findet um 19:00 Uhr in Mainz-Mombach ein gemeinsames Treffen des Mainzer Stammtischs und des Projekts „Wiki Loves TV & Radio“ (zu ihrem Treffen siehe auch die Seite Wikipedia:Wiki Loves TV & Radio/Treffen 2020/1) statt. Als Lokalität haben wir die Pizzeria Venezia ausgesucht. Nähere Informationen zu diesem Treffen findest du auf unserer Stammtisch-Seite Wikipedia:Mainz. Ich würde mich freuen, wenn du kommen würdest! ein lächelnder SmileyVorlage:Smiley/Wartung/:-)  Gruß --Jivee Blau 21:04, 14. Feb. 2020 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 11:39, 1. Mär. 2020 (CET)

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2020-03-21T17:22:31+00:00)

Hallo Opihuck, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 18:22, 21. Mär. 2020 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 21:35, 21. Mär. 2020 (CET)

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2020-03-26T13:33:33+00:00)

Hallo Opihuck, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 14:33, 26. Mär. 2020 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 23:54, 26. Mär. 2020 (CET)

Dein Importwunsch zu Aufenthaltstitel

Hallo Opihuck,

dein Importwunsch ist erfüllt worden. Es wurde folgende Seite angelegt:

Viel Spaß wünscht Frank, the Tank (sprich mit mir) 20:17, 12. Apr. 2020 (CEST)

Das war aber superschnell. Danke nochmals und Gruß --Opihuck 23:10, 12. Apr. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 23:10, 12. Apr. 2020 (CEST)

Nächster Mainzer Stammtisch am 28. August 2020 (Fr)

Hallo Opihuck! Der nächste Mainzer Stammtisch findet am 28. August 2020 (Freitag) um 19:00 Uhr in Mainz-Oberstadt statt. Bitte beachte, dass aufgrund der Beschränkungen wegen der aktuellen COVID-19-Pandemie höchstens zehn Teilnehmende erlaubt sind. Nähere Informationen zu diesem Stammtisch findest du auf der Stammtisch-Seite Wikipedia:Mainz. Ich würde mich freuen, wenn du kommen würdest! Gruß --Jivee Blau 03:40, 22. Aug. 2020 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 10:14, 17. Sep. 2020 (CEST)

Einfach mal ein Danke!!!

Hi Opihuck,

einfach mal ein ganz dickes Danke für deine Beiträge bei Portal Diskussion:Recht#Offener Brief an das EU Paralament. Ich werde dir vermutl. dort nicht mehr Antworten.

Außer dir gab es aus meiner Sicht nur noch Benutzer:Dimi z in der Diskussion Benutzer Diskussion:Claudia.Garad#Deine Unterschrift auf „Offener Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlaments, der sachlich diskutiert hat (das ich das ausgerechnet von einem knallharten professionellen Lobbyisten mal sagen würde hätte ich mir vor einer Woche nicht träumen lassen).

Ich bin sehr frustriert. Die Macher der Unterschriftenaktion Wikipedia:Offener Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlaments zur Erhaltung der Panoramafreiheit scheinen noch nicht einmal willens zu sein, trotz riesiger Unterstützung die faulen Eier rauszuwerfen (man sieht auf den ersten Blick, das am Anfang der Liste kaum Accounts stehen die keine Benutzerseite haben - also rot sind. Am Ende sind es hunderte. Und wenn man Stichprobenhalber guckt, dann wurden die Accounts oftmals zu diesen Zweck angelegt). Aus meiner Sicht gehen da sehr viele Dinge über Bord - auch sowas wie „Anstand“. Aber da kommt man sich ja schon albern vor.

Im Laufe der Disk habe ich z.B. gelesen: Wäre Wikipedia wirklich unkommerziell, dann könnte sie am gesellschaftlichen Leben in vielen Bereichen nicht mehr teilnehmen. Bisher habe ich es als Konsens angesehen, das wir eine Enzyklopädie schreiben und uns mächtig freuen wenn sie benutzt wird. Ich dachte, das sie zu diesem Zweck möglichst neutral sein soll damit sie von allen Seiten der Gesellschaft benutzt wird. Nun erfahre ich, das wir offenbar in vielen Bereichen teilnehmen möchten und dafür Geld brauchen. Für mich ist es fast ein Naturgesetz (das sind die Gesetze an die sich auch Rechtsverdreher halten): wo Geld ist, klopft der Missbrauch an der Tür - wo viel Geld ist klopft er heftiger.

Mach gut und nochmal danke, -- SummerStreichelnNote 20:13, 29. Jun. 2015 (CEST)

Vielen Dank für deine Rückmeldung. Ob die Unterschriftenaktion etwas bewirken wird - auch mit vermeintlichen Single-purpose-accounts - müssen wir abwarten. Ich für mich hätte übrigens nichts dagegen einzuwenden, wenn es künftig auch Lizenzen gäbe, die die kommerzielle Weiternutzung ausschlössen. Ich musste nämlich schon häufig das Hochladen guter Bilder abbrechen, weil die Urheber eine kommerzielle Nutzung untersagt haben (z. B. im weiten Bereich der Europäischen Union; da könnte man viele hochwertige Bilder hochladen, wenn es eine Lizenz gäbe, die die kommerzielle Weiternutzung untersagen würde). Was den Status der Wikipedia als "kommerzielles Unternehmen" angeht, halte ich die dahingehenden Bedenken für unbegründet. Der Zweck ist eindeutig eine ideeller, auch wenn es hier und da kommerziell gefärbte Werbeeinstreuungen geben sollte. --Opihuck 23:30, 1. Jul. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 15:07, 18. Jan. 2021 (CET)

Hilfe mit Artikel über Asylbewerber

Hallo Opihuck! Vielen Dank für deine Unterstützung und Verbesserung des Artikels über Asylbewerber. Ich bin gerade die ersten Tage auf Wikipedia, und muss mich noch ein bisschen zurechtfinden. Da du dich auch generell zu interessieren scheinst, hast du vielleicht noch Vorschläge für die Gliederung der Texte? Ich werde die Sektion Geschichte noch weiterführen. Aber habe gedacht, Geschichte und Statistik hängt sehr stark zusammen. Warum wurde das wieder gelöscht? Viele Grüße aus Wien, Jana

Hallo Jana, vielen Dank für deine Rückmeldung. Ich finde es toll, dass du dich hier betätigst. Wir freuen uns über Mitarbeiter aus Österreich, die es leider noch nicht sehr viele gibt. Es ist uns aber sehr wichtig, die Situation auch in anderen deutschsprachigen Ländern außerhalb Deutschlands darzustellen, deswegen: Herzlich willkommen, und bitte unbedingt weitermachen!
Bitte lies dir meine Begrüßungsmail auf deiner Benutzer-Disk durch; dort findest du auch weitere Hinweise, um dich in der Wikipedia zurecht zu finden.
Zu deiner Frage: Ich habe die Passage zum Abbau der Grenzkontrollen aus dem Artikel Asylbewerber wieder herausgenommen. Der Abbau der Grenzkontrollen hat nichts mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEA) zu tun, was du z. B. daran erkennen kannst, dass Großbritannien daran teilnimmt, aber an seinen Grenzen weiter kontrolliert und nicht zum Schengen-Raum gehört. Die Vermischung von Schengen und dem GEA ist leider häufig anzutreffen; beide Systeme korrelieren miteinander, aber decken sich nicht und haben auch unterschiedliche historische Wurzeln. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem beruht auf der Dublin-III-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III), die nichts mit Schengen zu tun hat. Schengen ist viel älter (1985/1990). Die Dublin-III-Verordnung gilt auch in Ländern, die (noch) nicht dem Schengen-Raum angehören. Deswegen war dieser Teil deiner Ausführungen irreführend. Wenn du noch weitere Fragen haben solltest, helfe ich gern. --Opihuck 16:49, 17. Aug. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 15:06, 18. Jan. 2021 (CET)

Frohe Weihnachten

das Nordlicht über dem Schnee, mit Tannenbäumen

Lieber Opihuck, ich wünsche dir frohe Festtage und eine glückliche Zeit.
Pace e bene, --Carolin 17:14, 20. Dez. 2019 (CET)

Liebe Carolin, vielen Dank für hier. Ich war aber dieses Mal schneller ;). Interessantes Datum übrigens. --Opihuck 17:05, 20. Dez. 2019 (CET)
Na so'n Quark, das Datum. Habs korrigiert. Das passiert halt, wenn man zu früh gratuliert (bzw. antwortet)!! Nun ja, du siehst, sogar das Format für die Bildinklusion muss ich von wo herkopieren ("mini", "links" usw. klappt sonst nicht immer) und dann rutscht ein Datum mit herein. Okay, hast mich auf dem falschen Fuß erwischt. Oder mit anderen Worten: Bin urlaubsreif! Scherze beiseite, dafür hast du hier ein besonderes schönes Bild, finde ich jedenfalls, alles Gute, --Carolin 17:14, 20. Dez. 2019 (CET)
Das Bild ist toll. --Opihuck 17:22, 20. Dez. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 15:02, 18. Jan. 2021 (CET)

Sky Sport News HD

Hallo, wieso keine Verbesserung? Die Angaben auf der bestehenden Seite stimmen zum großen Teil überhaupt nicht! Unter aktuelle Moderatoren stehen welche, die schon seit Jahren nicht mehr dort arbeiten und Moderatoren, die heute dort tätig sind, sind zum großen Teil überhaupt nicht aufgeführt! Und die "Links" hab ich nur eingeführt, weil man mir bei meinem ersten Beitrag gesagt hat, dass ich Quellen angeben muss. Ich bin erst seit einer Woche bei Wikipedia angemeldet und kenne mich noch nicht so aus. Okay dann mache ich die weg, aber dann stimmt die Liste wenigstens! Wenn die Angaben korrekt sind, denke ich schon das es eine Verbesserung ist. Ich habe heute über 6 Stunden dafür recherchiert. Viele Grüße --ViceAngel78 (Diskussion) 18:37, 1. Feb. 2020 (CET)

Hallo ViceAngel78, vielen Dank für deine Rückmeldung. Ich habe gesehen, dass du erst seit kurzem angemeldet bist, deswegen habe ich mir schon gedacht, dass du sehr enttäuscht bist, keine Sichtung zu bekommen. Die riesige Mühe, die du dir gemacht hast, habe ich gesehen; deswegen bat ich dich, bei Gesprächsbedarf auf meiner Disk vorbeizuschauen. Schön, dass du hierhergefunden hast.
Zur Sache (ich versuch's mal in der Kurzfassung): Die Liste der Moderatoren wurde seit Jahren aufgebläht. Es gab andauernd Änderungen, weil Leute ausschieden, andere hinzukamen, die Arbeitsgebiete sich änderten usw. Die Liste unterlag deswegen permanenten Änderungen, oft von WP-Neulingen, die enormen Sichtungsbedarf nach sich zogen. Die Kollegen mit Sichterbefugnissen haben da nicht mehr mitgespielt und die Lust verloren, jede Änderung (oft ohne Quelle) zu überprüfen.
Die Liste war zudem nie auf dem aktuellen Stand, weil kein Mensch die riesige Menge an aktuellen und ausgeschiedenen Moderatoren unter Beobachtung hat und pflegt. Die Moderatoren dürften im Allgemeinen zeitlich begrenzte Honorarverträge haben; echte Angestellte von Sky dürften die wenigsten sein. Das erklärt die hohe Fluktuation.
Die Liste war im Vergleich zu dem sonstigen Inhalt der Seite im Laufe der Zeit so kopflastig geworden, dass Konsens bestand, sie auf diejenigen Moderatoren abzuschmelzen, die über einen eigenen WP-Artikel verfügen (mit sog. "Blau-Link"). Bei diesen Personen kann man von Relevanz ausgehen, die eine Erwähnung in dieser Liste rechtfertigt. Für die Erwähnung eines jeden Moderators, ungeachtet seiner Verweildauer bei Sky, gab und gibt es keine Relevanz. Das ist Konsens. Bitte berücksichtige, das wir auch bei anderen TV-Sendern nicht jeden Moderator und Nachrichtensprecher in den Artikel schreiben. Bei Sky Sport News HD hat sich das aber zu einer Perfektionssucht entwickelt, die bar jeder Vernunft war. Der jetzt gefundene Weg ist ein Mittelweg und ein Kompromiss und hat sich in der letzten Zeit bewährt und zu einer Beruhigung beigetragen.
Die Referenzen, die du bei den einzelnen Moderatoren angebracht hast, gehen über das Informationsinteresse in dieser Liste hinaus. Die Verlinkung erlaubt ja doch einen schnellen Zugriff auf weiterführende Infos über den jeweiligen Moderator auf dessen Seite. Ob der Moderator bei Sky Sport News HD ist oder war, kann man im Rahmen seiner Vita am besten dort nachlesen. Hier brauchen wir das nicht so sehr. Wer sich über einen bestimmten Moderator informieren möchte, sucht überdies diese Detailinformation eher im Personenartikel, findet sie dort aber nicht, weil sie nur hier, auf Sky Sport News HD, steht. Mein Vorschlag: Trage sie doch einfach in dem jeweiligen Personenartikel ein. Prüfe aber bitte in jedem Einzelfall, ob der Link wirklich weiterführende Infos bietet. Ich sichte das dann gern. Klicke mich kurz an oder sende mir eine Wikimail, da ich diese Seiten überwiegend nicht unter Beobachtung habe.
Ein kleiner Teil deiner Änderungen außerhalb der Liste war o.k. und hätte ich gesichtet. Verstehe aber bitte, dass ich nur sichten oder nicht sichten kann. Teilsichtungen sind nicht möglich. Der Aufwand der Nacharbeit war einfach zu groß.
Ich hoffe, ich habe die Dinge für dich verständlich erklärt. Melde dich gerne wieder und - Kopf hoch - die Infos zu den Moderatoren sind nicht verloren und lassen sich über c + p leicht in die passenden Artikel einfügen. Es grüßt dich --Opihuck 20:39, 1. Feb. 2020 (CET)
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Du schreibst, das Änderungen außerhalb der Moderatoren-Liste okay gewesen sind. Kann ich diese Infos im Text (also auch die 14 Moderatoren der erste Stunde) so drin lassen? (auch wenn vier davon keinen eigenen WP-Artikel haben) Und zweite Frage: Es sollen in der Liste also nur Moderatoren aufgeführt werden die einen eigenen Wikipedia-Artikel haben. Ist es denn okay wenn ich 2-3 von denen die einen eigenen haben (also relevant sind) und die bisher nicht in der Liste stehen dazuschreibe? Ich denke da z.B. an Jana Azizi, die jetzt zu RTL wechselt (RTL Aktuell und Punkt 12) und demzufolge durchaus bekannt ist bzw. noch bekannter werden wird. Viele Grüße vom Neuling ;-) --ViceAngel78 (Diskussion) 21:26, 1. Feb. 2020 (CET)
Zur ersten Frage: Welchen Informationswert hat es, zu wissen, wer die ersten 14 Moderatoren waren? Dann hätten die "nächsten 14" und die "aktuellen 14" auch eine Berechtigung. Und dann hätten wir wieder die Namenshäufung von Blaulinks und Rotlinks, die uns erdrückt und nur wenig bringt. Die Moderatoren sind (insgesamt) eher schmückendes Beiwerk. Der Akzent sollte vor allem auf sachbezogenen Gesichtspunkten (Was bietet der Sender an? Wie ist das Programmschema? Wie ist die Verfügbarkeit? usw.) sitzen. Die Seite ist auch, aber nicht hauptsächlich personenbezogen. Daher meine Antwort zu Frage 1: Eher nein.
Zur zweiten Frage: Wenn du weitere aktive und ehemalige Moderatoren anführen kannst, die als Blaulink erscheinen würden, bestehen meinerseits keine Bedenken, sie aufzuführen. Also: ja. Beste Grüße --Opihuck 22:11, 1. Feb. 2020 (CET)
So ich hoffe meine jetzt getätigten Änderungen haben einen Mehrwert. Die Liste der Moderatoren war nämlich auch definitiv falsch. Jörg Wontorra z.B. hat nie für SSNHD moderiert, sonder nur andere Sendungen auf Sky. Aber hier geht es ja nicht um Sky-Moderatoren sondern um SSNHD-Moderatoren. Allgemein nochmal vielen Dank für deine ausführlichen Erklärungen. Wie gesagt, ich bin neu hier und dankbar für jede Info. Nichts desto trotz ist es ja trotzdem auch legitim eine andere Meinung zu haben. Und ich denke die Moderatoren gehören schon auf diese Seite (sonst hätte ich es ja auch nicht gemacht). Aber ich akzeptiere natürlich, dass es die Community anders sieht. Auch wenn ich im Internet des öfteren gelesen hab das genau so eine Übersicht, wer bei SSNHD moderiert fehlen würde. Ich sehe das ähnlich wie bei einem Fußballverein. Auf der Seite von Borussia Dortmund z.B. geht es ja auch nicht nur um den Verein an sich. Dort ist ja auch der aktuelle Kader aufgeführt und Spieler aus der Vergangenheit des Clubs aufgeführt. Das sagt man ja auch nicht, da kann man auf der Seite des Spielers nachsehen, bei welchen Verein er spielt. Aber wie gesagt nochmal. Ich verstehe natürlich auch deine Sicht und wie du es mir erklärt hast kann ich es auch nachvollziehen. Aber ich hab halt eine andere Meinung. Trotzdem nochmal vielen Dank für deine Zeit und Mühe. Liebe Grüße und schönen Sonntag --ViceAngel78 (Diskussion) 13:57, 2. Feb. 2020 (CET)
Gut gemacht, ich habe es gesichtet. Was deinen Vergleich zwischen den Spielern eines Fußballvereins und den Moderatoren von Sky Sport News HD angeht, sehe ich durchaus einen Unterschied, der nicht nur an der Bezahlung deutlich wird ;-) Liebe Grüße und noch einen schönen Restsonntag --Opihuck 22:51, 2. Feb. 2020 (CET)
Ja da hast du wohl recht. Wie gesagt ich verstehe auch deine Sichtweise. Und ich lerne ja noch hier bei Wikipedia. Vielen Dank für die Sichtung. LG --ViceAngel78 (Diskussion) 23:12, 2. Feb. 2020 (CET)
Prima. Kleiner Hinweis technischer Art: Damit man immer weiß, worauf sich eine Antwort bezieht (ist hier im Zweierdialog unproblematisch, kann aber bei mehreren Disk-Teilnehmern sehr problematisch werden), ist es üblich, die eigene Antwort einzurücken. Du kannst das hier unter Nr. 5 nachlesen. Also: Der erste beginnt ganz links. Die Antwort darauf beginnt mit einem Doppelpunkt, der eine Einrückung bewirkt. Die nächste Antwort beginnt mit zwei Doppelpunkten, die eine weitere Einrückung auslöst, usw. An dem Einrückungsgrad kannst du immer erkennen, worauf sich eine Antwort bezieht (nämlich nur auf eine frühere Bemerkung, die exakt einen Doppelpunkt weniger hat). So können sich mehrere Teilnehmer zu einer (einzigen) früheren Bemerkung äußern, indem ihre Bemerkung denselben Einrückungsgrad aufweist. Ich habe unseren bisherigen Dialog nachträglich nach diesen Regeln gestaltet; vielleicht wird dir damit das Prinzip klar. --Opihuck 23:37, 2. Feb. 2020 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 15:02, 18. Jan. 2021 (CET)

Sowjetunion oder UdSSR

Das Diplomatische Korps wird mit Sondernummern der Kfz-Kennzeichen ausgestattet. Wenn WIKIPEDIA eine Enzyklopädie sein soll, dann sollte sie darüber Auskunft geben können warum Russland mit der Nr.140 unter dem Buchstaben "U" zu finden ist. Da hilft der Hinweis Sowjetunion nicht. Der Name Sowjetunion ist Umgangssprache. Der Staat hieß abgekürzt auf Russisch: S.S.S.R Sojus Sowjetskich Sozialistitscheskich Republik und auf Deutsch übersetzt: UdSSR.

Laussetom (nicht signierter Beitrag von Laussetom (Diskussion | Beiträge) 18:23, 21. Sep. 2020 (CEST))

Hallo Laussetom, danke für deine Rückmeldung. Ich sehe nicht so recht, wo die Verbesserung liegt, statt Sowjetunion „UdSSR“ anzugeben. In der WP wird „UdSSR“ auf „Sowjetunion“ weitergeleitet. Für Staatennamen gibt es Namenskonventionen, an denen wir uns orientieren. „UdSSR“ wäre danach kein korrekter Staatenname.
Auch das Argument der ursprünglich alphabetischen Sortierung ist nicht so recht überzeugend, weil die alphabetische Sortierung aus unterschiedlichen Gründen (neue Staaten, geänderte Staatennamen) vor ca. 30 Jahren aufgegeben wurde. Wichtig ist, deutlich zu machen, dass Russland die Nummer der Sowjetunion übernommen hat. Das hat die Version vor deiner Änderung korrekt dargestellt.
Ich habe deine Änderung aber vor allem revertiert, weil deine Änderung mit einer nicht funktionierenden Vorlage ausgeführt wurde. Guck dir das Ergebnis am besten hier noch einmal selbst an. Die nachfolgende Änderung eines anderen Nutzers war leider auch keine Verbesserung, da einerseits die Flagge verlorengegangen ist und andererseits wieder der unzulässige Staatenname verwendet wurde. LG --Opihuck 20:44, 21. Sep. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 15:01, 18. Jan. 2021 (CET)

Zur Info

Hi Opihuck,

Zur Info, ich habe hier beim Portal:Recht eine Anfrage gestellt, und zwar zum Thema "Ausreisepflicht", über das wir vor einiger Zeit kurz diskutiert hatten. Damit das Ganze nicht unbedingt alles auf deinen Schultern hängenbleibt, habe ich die Anfrage über die Portaldisk gestellt. Deine Meinung wäre natürlich sehr willkommen. Wir können dort darüber diskutieren, falls du Interesse hast und auch zeitlich dazu kommen solltest. Viele Grüße --Carolin 21:59, 10. Apr. 2018 (CEST)

Hallo Carolin, das ist ein wichtiges Thema, eher aber die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht. Die spielt im RL eine wichtige Rolle, und von der hängt einiges ab. Darum steht es noch immer hier als nicht erledigt gekennzeichnet. Ich schau mal, ob ich da auf die Schnelle was zusammenkriege. --Opihuck 15:05, 18. Jan. 2021 (CET)
@Carolin: Ich wünsche dir einen schönen Sonntag und, ... ach ja: Done. --Opihuck 15:30, 24. Jan. 2021 (CET)
Danke, wow. Das ist nun wirklich ein Artikel, den niemand ohne tiefen Einblick in die Rechtsmaterie so hätte schreiben können. Danke sehr für das Geschenk an die Wikipedia. Einen schönen, noch sonnigen Sonntag wünsche ich dir auch. --Carolin 15:43, 24. Jan. 2021 (CET)
Sehr gerne, das Geschenk ist vor allem eins an dich. Als ich am Schreiben war, dachte ich mal wieder: Warum tust du dir das an? Ich wusste schon, warum ich das fast drei Jahre vor mir hergeschoben habe. Der Antrieb war vor allem deine Anfrage. Und jetzt, wo ich den steiligen Pfad hinaufgeschnauft und am Berggipfel angekommen bin, genieße ich doch die Aussicht und den Fernblick bei klarem blauen Himmel. Wunderbar - und du wirst es nicht glauben: Beim Artikelschreiben habe ich wieder was dazu gelernt, was ich vorher nicht wusste. WP bildet... --Opihuck 16:04, 24. Jan. 2021 (CET)
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Gerichtspräsidentinnen

Hallo Opihuck, ich habe unlängst 2 Artikel zu Gerichtspräsidentinnen geschrieben, hatte aber große Schwierigkeiten belegbare Personendaten zu finden. Ein valides Geburtsdatum wäre z.B. schön. Reisen8 hat mich an dich verwiesen wegen Zugang zum Handbuch der Justiz. Es geht um Marliese Dicke (vermutlich * 1955) und Margot Burmeister (vermutlich * 1956 oder 1957). Dann habe ich gerade noch eine Artikel über Adelheid Harthun-Kindl (vermutlich * 1939) in Bearbeitung. Ich habe versucht an das Handbuch online heranzukommen - bin aber gescheitert. Hast Du eine Idee? Herzlichen Dank im Voraus --Weltenspringerin (Diskussion) 11:07, 25. Jan. 2021 (CET)

Hi Weltenspringerin, die Geburtsdaten der beiden erstgenannten Präsidentinnen habe ich bereits hier mit Beleg durchgegeben. Adelheid Harthun-Kindl ist am 24.08.1939 geboren laut Handbuch der Justiz 2004, S. 471. Im Handbuch 2006/2007 ist sie nicht mehr verzeichnet, vermutlich Ruhestand. LG --Opihuck 12:09, 25. Jan. 2021 (CET) PS: Das Handbuch gibt es nicht online. :-(
Herzlichen Dank! --Weltenspringerin (Diskussion) 12:43, 25. Jan. 2021 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 16:54, 26. Jan. 2021 (CET)

Marlies Heimann

Hallo Opihuck! Der Artikel über Marlies Heimann ist fertig. Das Geburtsdatum hatte Reisen8 schon ermittelt. Könntest Du mir wieder Band und Seitenzahl aus dem Handbuch rausschreiben? Herzlichen Dank im Voraus.--Weltenspringerin (Diskussion) 11:24, 27. Jan. 2021 (CET)

Na klar. Handbuch der Justiz 2020/2021, S. 506: Geburtsdatum im Artikel stimmt (08.04.1957), ernannt wurde sie am 01.03.2017. LG --Opihuck 17:54, 27. Jan. 2021 (CET)
Vielen Dank! Ist erledigt.--Weltenspringerin (Diskussion) 20:14, 27. Jan. 2021 (CET)
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Bitte um Anschauen zweier Edits

Hallo Opihuck, Ich habe heute zwei Änderungen durchgeführt, zu denen ich deine Expertise einholen möchte: [7], [8]. Editiere gern direkt im Text, auch ohne große Begründung auf der Disk, denn hier reichen mir bestimmt deine Editkommentare/Belege. (Natürlich nur, wenn es dir zeitlich usw. passt; andernfalls würde ich im Portal Recht nachfragen.) Schönen Gruß --Carolin 18:17, 5. Nov. 2017 (CET)

Guck ich mir an, habe aber im Moment wenig Zeit. Wird nicht vergessen (und was anderes auch nicht). Lieben Gruß --Opihuck 21:49, 5. Nov. 2017 (CET)
OK, freut mich :-) --Carolin 22:07, 5. Nov. 2017 (CET)
Ach ja, da wollte ich ja auch noch antworten... --Opihuck 15:07, 18. Jan. 2021 (CET)
Ist jetzt (aus meiner Sicht zutreffend) unter einem eigenen Abschnitt behandelt und sieht gut aus. Vorher war das insofern etwas irritierend, als es auch Inländer gibt, die als Gefährder eingestuft werden und gegen die ausländerrechtliche Maßnahmen nicht greifen (z. B. eingebürgerte Islamisten oder Deutsche von Geburt an, die zum radikalen Islam konvertiert sind; im Übrigen gibt es auch Gefährder aus dem linken oder rechten Spektrum; ich habe das Wort früher auch schon mal von einem Polizeibeamten gehört, der damit einen "Fußballfan" meinte, von dem bekannt war, das er nur ins Stadion kam, um sich zu prügeln). Sorry für die späte Antwort, erinner mich ruhig an die Beantwortung, darfst du :-) --Opihuck 12:52, 31. Jan. 2021 (CET)
Die Verschiebung in einen Unterabschnitt (bzw. die Einfügung des Zwischentitels) ist sicher hilfreich. War durchaus so gemeint (angedeutet durch "geht es auch um") und der Zwischentitel macht das noch deutlicher. Danke, alles gut --Carolin 21:56, 1. Feb. 2021 (CET)
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Angelika Mack und Präsident Fischer Hessisches Landesarbeitsgericht

Hallo Opihuck, ich bin noch am Thema;-) Diesmal benötige ich Geburtsdatum und Beleg für Angelika Mack. Außerdem habe ich die Präsidiumsliste des Hessischen Landesarbeitsgerichts überprüft: ich konnte online keinerlei Information finden zu einem vermutlich männlichen Präsidenten Fischer finden. Könntest du hier einen Vornamen und das Geburtsdatum beisteuern? Es tut mir leid wegen des Fieselkrams, ist aber eine wertvolle Hilfe, um die Artikel auf eine gute Basis zu stellen. Herzliche Grüße --Weltenspringerin (Diskussion) 13:03, 29. Jan. 2021 (CET)

Gerne. Angelika Mack war nicht Präsidentin des Hess. LAG, sondern des LAG München. Das hat mich etwas in die Irre geleitet, aber ich habe sie gefunden :-) Geboren am 22.01.1947, ernannt am 01.06.2006 (HdJ 2012/2013, S. 452). Was meintest du mit "Präsidiumsliste"? Einen Präsidenten Fischer habe ich am Hess. LAG in meinen Büchern nicht finden können; war wirklich das Hess. LAG gemeint? LG --Opihuck 13:54, 29. Jan. 2021 (CET)
Ja, bei Angelika Mack war ich in Gedanken schon bei diesem Fischer. Der Artikel über Angelika Mack ist aktualisiert - danke. Wegen der Präsidenten des Hessischen Landesarbeitsgerichts: Wenn es da keinen Fischer gab, dann ist unklar, wer von 1979 bis 1987 Präsident war. Leider ist in dem Artikel nichts belegt. Herzliche Grüße --Weltenspringerin (Diskussion) 16:40, 29. Jan. 2021 (CET)
Aaaah, jetzt verstehe ich, was du mit "Präsidiumsliste" meinst, wohl das hier. Ein Präsidium ist was ganz anderes, nämlich ein von Richtern gewähltes und mit Richtern des Gerichts besetztes Organ, das vor allem über die Geschäftsverteilung zu beschließen hat. Der Präsident gehört ihm an, leitet es, hat aber nur eine Stimme von ganz vielen, muss sich also stets Mehrheiten suchen und kann nichts allein machen. Sprich daher lieber von "Präsidentenliste", das trifft es besser. Das älteste HdJ, das ich habe, ist von 1996. Es könnte sein, dass Fischer in früheren Handbüchern steht. Da kann ich leider nicht weiterhelfen. LG --Opihuck 17:54, 29. Jan. 2021 (CET)
Vielen Dank für Info und Unterstützung. Damit sind die Punkte vorerst abgearbeitet.--Weltenspringerin (Diskussion) 02:13, 31. Jan. 2021 (CET)
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Finanzgericht des Saarlandes

Hallo Opihuck, ich habe mal wieder ein paar Datenlücken. Im Artikel des Finanzgerichtes des Saarlandes fehlen die Präsidenten bis 1996 bzw. sind nicht belegt. Ich habe sehr viel recherchiert, aber nichts gefunden. Kannst Du hier helfen? --Weltenspringerin (Diskussion) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Weltenspringerin (Diskussion | Beiträge) 01:50, 14. Feb. 2021 (CET))

Hallo Weltenspringerin, leider nein. Meine Handbücher der Justiz gehen nur bis 1996 zurück. Für die Zeit davor kann ich mit meinen Bordmitteln nicht helfen. LG --Opihuck 11:30, 14. Feb. 2021 (CET)
Hallo Opihuck, oh ja, das sagtest Du schon. Vielen Dank auf jeden Fall und Gruß --Weltenspringerin (Diskussion) 11:32, 14. Feb. 2021 (CET)
Gerne, und weiterhin viel Erfolg. --Opihuck 11:34, 14. Feb. 2021 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 21:18, 22. Feb. 2021 (CET)

Völkerrecht (Einleitung)

Hi, habe gerade deinen revert gesehen. Zugegeben, meine Löschung war das nicht wirklich konstruktiv. War es denn dein Edit? Dann kannst du vielleicht erklären, was mit "positiv rechtliche Rechtsquelle" gemeint ist? Denn das gesamte geltende Völkerrecht gilt positiv rechtlich, schließlich spricht doch heute keiner mehr vom Naturrecht, oder? Und dann nur das Gewaltverbot zu erwähnen in der Einleitung des Artikels für das Gesamte Völkerrecht erscheint mir etwas willkürlich. Dann sollte man zumindest alle Prinzipien der Charta bzw. aus A/RES/2625 erwähnen. Wie sieht du das? LG--Pastelfa (Diskussion) 19:06, 16. Jul. 2021 (CEST)

Ich habe mal einen alternativ Vorschlag verfasst: "Die wichtigste förmliche Rechtsquelle ist die Charta der Vereinten Nationen. Zusammen mit der UN-Prinzipien Deklaration benennt Sie die Grundsätze des Völkerrechts: Friedliche Streitbeilegung und Gewaltverbot; Souveränitätsprinzip und Interventionsverbot; Selbstbestimmungsrecht der Völker; Gebot der Kooperation. Diesen Grundsätzen wird heute gemeinhin gewohnheitsrechtlicher Status zuerkannt, sodass ihre Geltung nicht von Anerkennung der Charta abhängt." Ggf, kann man da noch ein paar bluelinks und Verweise einbauen. Was hälst du davon? LG--Pastelfa (Diskussion) 19:42, 16. Jul. 2021 (CEST)
Hallo Pastelfa, das war nicht mein edit. Unter "positivem Recht" ist im allgemeinen das geschriebene Recht zu verstehen. Der bisherige edit war daher o. k., denn zum allgemeinen Völkerrecht fällt mir adhoc auch nicht viel mehr ein, was eine ähnliche Bedeutung hätte. Viele allgemeine Regeln des Völkerrechts sind ungeschrieben und nicht kodifiziert.
Ich möchte diese inhaltliche Frage zum Artikel aber ungern hier diskutieren und schlage vor, diesen Dialog auf die dortige Disk zu übertragen. Dann können auch die anderen Mitautoren des Artikels und der Verfasser des von dir gelöschten edits sich daran beteiligen. Einverstanden? LG --Opihuck 22:35, 16. Jul. 2021 (CEST)
Klar, gerne. Wie überträgt man denn eine Diskussion? Nebenbei: Bist du dir da sicher mit der Definition von positivem Recht? Ich meine nämlich, dass dies einfach jegliches von Menschen gesetzte Recht meint, also im Völkerrecht neben dem Vertragsrecht auch das Gewohnheitsrecht (das ja durch einen subjektiven+objektiven Akt der Staaten entsteht) und im Grunde auch die Rechtsprinzipien. Aber lasse mich gerne belehren. --Pastelfa (Diskussion) 22:39, 16. Jul. 2021 (CEST)

Weiter jetzt → hier.

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Gruß

Grins. Hoffe, es geht dir und allen um dich herum gut in dieser Zeit. Äh, ja, und auch hier sind es genau 1,51 Meter… --Carolin 13:20, 22. Mär. 2020 (CET)

Danke der Nachfrage, liebe Carolin. Es geht mir und den meinen gut. War gerade an der frischen Luft bei klarem Himmel und knalliger Sonne. Überall blühen die Forsythien. Nur ein bisschen kalt, Frühling eben. Ansonsten sind alle im Homeoffice... Hoffe, bei dir ist auch alles im Lot. --Opihuck 13:58, 22. Mär. 2020 (CET)
Ja, genauso, mir und den meinen geht es gut. Hier ist es warm, sonnig, dann kommt ab und zu ein eisiger Wind, dass man sich eine Mütze wünscht, und sobald er aufhört ist es wieder warm. Guten Frühlingsanfang, --Carolin 16:20, 22. Mär. 2020 (CET)
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Frohe Festtage

Ein bisschen Saft und Sonne…

Hallo Opihuck, ich wünsche dir ein frohes Fest, bleib gesund – hier ein paar Vitamine dazu, mit lieben Grüßen --Carolin 13:17, 25. Dez. 2020 (CET)

Liebe Carolin, danke für den Vitaminstoß, hat gut geschmeckt. Ich wünsche dir und deinen Lieben ebenso frohe Weihnachten und vor allem: Bleibt alle gesund! --Opihuck 13:23, 25. Dez. 2020 (CET)
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Pull-Back

Hallo Opihuck, im Bereich M&I ist nun dieser neue Artikel aufgetaucht. Eine Bewertung gemäß internationalem Recht fehlt dort noch völlig. Ich habe mich mal daran gesetzt und folgenden Entwurf erarbeitet, aber noch nicht eingestellt:

Im internationalen Recht kollidiert der Pull-Back mit dem Recht auf Ausreise, das einen Aspekt der Reisefreiheit und in Art. 13 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), in Art. 12 Abs. 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), in Art. 2 Abs. 2 Prot. 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und in Art. 12 Abs. 2 der Afrikanischen Menschenrechtskonvention kodifiziert ist.<ref>An den Grenzen des Flüchtlingsrechts: Ein völkerrechtliches und menschenrechtliches Positionspapier des Forums Menschenrechte zur Auslagerung der Grenzkontrollen, Militäreinsätzen und Seenotrettung. In: forum-menschenrecht.de. Forum Menschenrechte, abgerufen am 30. Januar 2021. S. 9.</ref> Menschenrechtsorganisationen werten die Unterstützung von Pull-Backs in afrikanischen Staaten durch die Europäische Union als einen Versuch, das Hirsi-Urteil aus dem Jahr 2012 zu umgehen. Menschenrechtsorganisationen kritisieren Pull-Backs auf Basis des Refoulement-Verbots. Da das Völkerrecht eine wissentliche Unterstützung bei der Begehung eines völkerrechtswidrigen Handelns verbiete, sei es nicht zulässig, Pull-Backs in anderen Staaten zu unterstützen.<ref>An den Grenzen des Flüchtlingsrechts: Ein völkerrechtliches und menschenrechtliches Positionspapier des Forums Menschenrechte zur Auslagerung der Grenzkontrollen, Militäreinsätzen und Seenotrettung. In: forum-menschenrecht.de. Forum Menschenrechte, abgerufen am 30. Januar 2021. S. 7–9.</ref>

Wie ich dich kenne, hättest du womöglich einige Verbesserungsvorschläge. Da das ein heikles Thema ist, möchte ich dich als Experten gern vorher dazu fragen. Vor allem der letzte Satz ist ja gewissermaßen eine Verkürzung des Sachverhalts. Das von mir angegebene Dokument zitiert Artikel 16 ILC, siehe hier. Allerdings bin ich mir nicht über den Status und das Gewicht dieses Dokuments im Klaren. Manche Quellen sprechen von "ILC-Entwurf". Nun habe ich mich zwar auch über die Völkerrechtskommission informiert (dieses Dokument finde ich interessant), aber letztlich bin ich nicht in der Lage, sicher zu sagen, dass die letzten beiden Sätze den Sachverhalt wirklich angemessen darstellen. (Der erste Satz ist einfach fast 1:1 übernommen, denn ich denke, eine solche Liste von Rechtsartikeln wörtlich zu übernehmen stellt keine URV dar.) Möglicherweise habe ich die letzten zwei Sätze zu stark oder auch zu schwach formuliert. Außerdem habe hier die Aussage des "Forum Menschenrecht" auf "Menschenrechtsorganisationen" verallgemeinert, wofür allerdings erst noch ein Nachweis fehlt. Wenn du ein Auge darauf werfen möchtest, wäre es mir sehr recht. Viele Grüße --Carolin 00:28, 31. Jan. 2021 (CET)

Guten Morgen, Carolin, da brauch ich einen Moment. Ich melde mich. Jetzt erst mal: Gute Nacht! --Opihuck 00:34, 31. Jan. 2021 (CET)
So, aufgestanden, gefrühstückt, nun an die Arbeit. Also, was mir beim ersten Durchlesen aufgefallen ist: Der neue Artikel ist zunächst nicht mehr als eine Begriffsklärung für Verfahrensweisen, Personen an einem Grenzübertritt zu hindern. Ob diese Begriffe in der Rechtssprache bereits als eingeführt gelten können (in der deutschen eher nicht), müsste man mal an englischsprachigen Dokumenten der Europäischen Union recherchieren. Das mach ich vielleicht mal.
Ansonsten klingt der Artikel plausibel – aber er ist eben nicht mehr als die Beschreibung für eine behördliche Verhaltensweise. Wie du ja vielleicht weißt, hat die Europäische Union "Pull-back-Vereinbarungen" mit der Türkei geschlossen. Ihr Ziel ist es, vor allem syrische Flüchtlinge in der Türkei zu halten, wofür die Türkei im Gegenzug finanzielle Unterstützung bekommt. Sie soll ihre eigene Grenze nach Griechenland gegenüber syrischen Flüchtlingen "dicht" machen, und das hat sie ja bisher auch getan, auch wenn Staatspräsident Erdoğan immer wieder mal damit droht, die Grenze wieder zu öffnen. Dann kriegt er aber kein Geld mehr, und das braucht die Türkei, die wirtschaftlich vor dem Abgrund steht, dringend.
Deine geplanten Ergänzungen bringen staatliche Verhaltensweisen an Grenzen (deren Hintergründe unterschiedliche sein können) in einen spezifischen Zusammenhang mit der Ausreisefreiheit. Wo du da eine Verbindung siehst, sehe ich nicht so ganz. Wenn z. B. syrische Flüchtlinge an der türkischen Grenze zurückgehalten werden, heißt das ja nicht, dass sie die Türkei nicht verlassen dürfen. Sie können ja (theoretisch) in andere Nachbarländer der Türkei gehen oder zurück in ihr eigenes Land.
Jedes Land hat überdies aus dem allgemeinen Völkerrecht, das Recht zu bestimmen, wer als Ausländer einreisen darf. Einen völkerrechtlichen Anspruch auf Einreise gibt es nicht (Ausnahme: die eigenen Staatsangehörigen, jedes Land muss nach allgemeinem Völkerrecht eigene Staatsangehörige aufnehmen). Gibt es kein Recht eines Ausländers auf Einreise, kann sich unter Berufung auf die Ausreisefreiheit (aus seinem eigenen Staat) nichts anderes ergeben.
Das Recht auf Ausreisefreiheit wendet sich nach meinen Erinnerungen an meine Völkerrechtsvorlesungen immer an den eigenen Staat. Von Syrern also an Syrien, von Türken an die Türkei, usw. aber nicht gegenüber einem Drittstaat. Ob das als allgemeine Regel des Völkerrechts (vgl. (Art. 25 Satz 1 GG) inzwischen anerkannt ist, müsste ich mal nachsehen, möchte ich aber bezweifeln. Im deutschen Grundgesetz wirst du da nichts finden. Es gibt nur ein Grundrecht auf Freizügigkeit innerhalb des Bundesgebiets (Art. 11 GG); die Ausreisefreiheit wird aus Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) entnommen und sie unterliegt dem Gesetzesvorbehalt. Deutschland kann und hat deutschen Staatsangehörigen den Pass versagt (§ 7 PassG), ausgestellte entzogen (§ 8 PassG) und Ausreiseverbote ausgesprochen (§ 10 PassG), die vorhatten, als IS-Kämpfer in den Syrienkrieg zu ziehen. Das ist auch gerichtlich bestätigt worden. Also Ausreisefreiheit als allgemeiner Rechtsanspruch? In allen 193 Staaten der Erde? Würde ich gemessen an der Praxis so uneingeschränkt erst mal nicht sehen, müsste ggf. vertieft untersucht werden. Bei internationalen Abkommen muss man sehr genau schauen, ob sie Individualansprüche gewähren oder sich nur an Staaten wenden. Dann muss man gucken, ob sie als politische Absichtsbekundungen anzusehen sind oder sogar rechtliche Handlungspflichten des Vertragsstaates begründen (das Thema hatte ich mal ansatzweise unter Gentlemen's Agreement, dritter Absatz angesprochen.) Alles ziemlich kompliziert!
Mithin: Wir kommen mit deiner geplanten Ergänzung doch auf eine ganz andere Schiene, die den Artikel stark von seiner Aussage einer Begriffsklärung entfernt und in eine nicht notwendig mit dem Artikel in Verbindung stehende Rechtsproblematik bringt. Dieser Aspekt hätte wohl eine eigene Hausnummer verdient und wäre besser selbstständig unter Ausreisefreiheit behandelt.
Ich wünsche dir einen schönen Sonntag und hoffe, dich mit meiner Antwort von der letzten Anfrage ausreichend abgelenkt und auf andere Gedanken gebracht zu haben. --Opihuck 11:50, 31. Jan. 2021 (CET)
Jetzt habe ich mir mal den Artikel über das Hirsi-Urteil durchgelesen und verstehe, worauf du möglicherweise anspielst. In dem Urteil geht es nicht um Ausreisefreiheit, sondern um das Verhalten eines EMRK-Mitgliedstaats im Umgang mit eintreffenden Schutzsuchenden ("non-refoulement"). Das ist wieder ein ganz anderes Thema. Da muss wirklich aufgepasst werden, nicht alles durcheinander zu bringen. --Opihuck 13:47, 31. Jan. 2021 (CET)
Und nun habe ich mir die Seiten 8/9 der Publikation von FORUM MENSCHENRECHTE durchgelesen. Dass EGMR-Richter Pinto de Albuquerque seine Auffassung nur als Sondervotum publizieren konnte, wundert mich jetzt nicht. Ein aus der EMRK resultierendes VerGebot, Maßnahmen zu unterlassen, die darauf hinwirken, dass Flüchtlinge erst gar nicht nach Europa kommen, sehe ich nicht. Auch die Ausführungen, es sei gleich, ob die Grenzbeamten eines Mitgliedstaats Grenzkontrollen durchführen oder die Grenzbeamten eines Nicht-Mitgliedstaats, sind aus meiner Sicht juristisch haltlos. Erfahrungsgemäß sind Publikationen von Flüchtlingsorganisationen, die rechtliche Einschätzungen betreffen, mit Vorsicht zu genießen. Das zeigen auch die Ausführungen auf S. 9, dritter Absatz, die von einer "Ausreisefreiheit als Stütze des internationalen Flüchtlingsrechts" ausgehen, die es nicht geben dürfte. --Opihuck 15:51, 31. Jan. 2021 (CET)
Nachtrag zur Häufigkeit von Pull back in JURIS: 2 Erwähnungen in Entscheidungen zum Patentrecht in anderem Zusammenhang, 7 Bundestags- und 1 Bundesratsdrucksache, die sich von denen sich etwa die Hälfte mit dem Thema befassen befasst, keine Erwähnung in den Vorschriften, auch nicht in europäischen, und auch nicht in ausländerrechtlicher Rechtsprechung.
Nachtrag zum Recht auf Ausreise: BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. September 2000 – 1 BvR 661/96 –, juris, Rdnr. 34, 35:
Entgegen den Annahmen im Bescheid ... hat sich die Ausreisefreiheit nicht zu einem unverbrüchlichen individuellen Menschenrecht verfestigt.
Im Völkerrecht wird die Ausreisefreiheit nicht als allgemeines Recht angesehen (vgl. Hofmann, Die Ausreisefreiheit nach Völkerrecht und staatlichem Recht, 1988, S. 64 [80 f.]). Der Parlamentarische Rat hat nach Erörterung dieser Frage entschieden, kein Recht auf Auswanderung als Grundrecht in das Grundgesetz aufzunehmen (vgl. Polakiewicz, EuGRZ 1992, S. 177 [186] m. w. N. in Fn 128; Pikart/Werner, Der Parlamentarische Rat 1948 – 1949, Akten und Protokolle, Bd. 5/I, Ausschuss für Grundsatzfragen, 1993, S. 101 ff.). Ausreiseverbote sind auch in der Bundesrepublik Deutschland verhängt worden, wenn eine Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik durch abträgliche Äußerungen im Ausland befürchtet wurde (vgl. BVerwGE 3, 71; BVerfGE 6, 32 [34 f., 41 ff.] – Elfes). Bis in die jüngste Zeit sind sie damit gerechtfertigt worden, dass von zu erwartenden Meinungsäußerungen der Antragsteller eine Belastung der Beziehung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten zu erwarten war (vgl. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1995, S. 151, sowie VG Frankfurt, NVwZ 1990, S. 401 ff.).
Ich habe in keinem Stichwortverzeichnis meiner Völkerrechtslehrbücher unter Ausreisefreiheit, Bürgerrechte, Recht auf Ausreise oder Reisefreiheit einen Eintrag gefunden. Das bestätigt die Ausführungen des BVerfGs. --Opihuck 16:52, 31. Jan. 2021 (CET)
Ich würde den Artikel von FORUM MENSCHENRECHTE nicht in den Artikel einbauen; er enthält zu viel Tendenziöses und juristisch Zweifelhaftes. Empfehlen würde ich, den Inhalt der beiden Entschließungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Nrn. 2299 (2019) und 2161 (2019) über „Die Politik und Praxis der Push-Backs in den Mitgliedstaaten des Europarates (Dok. 14909)“ aufzunehmen. Sie sind in deutscher Sprache in der BT-Drs. 19/24611, S. 35 und 39 abgedruckt. Auf Seite 37, Nr. 8, heißt es: „In Fällen, in denen ein klarer Zusammenhang zwischen einer solchen bilateralen Zusammenarbeit, dem fehlenden Zugang zu Asyl und anderen Menschenrechtsverletzungen besteht, ist auch der Mitgliedstaat, der eine Pull-Back-Aktion anfordert, für diese Verstöße verantwortlich.“ Auf Seite 39, Nr. 16, heißt es: „Die Versammlung fordert alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union nachdrücklich auf, von Push-Back-Aktionen oder Absprachen über Pull-Back-Aktionen an ihren Außen- oder Binnengrenzen abzusehen.“ Aber Achtung: Ist letztlich nur eine Meinung bzw. eine Einschätzung und sollte daher auch als solche gekennzeichnet sein. --Opihuck 19:23, 31. Jan. 2021 (CET)
Uiii – ich bin vor kurzem zurückgekommen und sehe deine viele Arbeit hier. Ich werde mir deine Antworten in aller Ruhe in den nächsten Stunden oder Tagen durchlesen und durchdenken. Soweit erst schon einmal herzlichen Dank für deine Auseinandersetzung mit dem Thema. Ich melde mich, wenn ich soweit bin. Schönen Abend wünsche ich dir --Carolin 21:26, 31. Jan. 2021 (CET)
Guten Morgen Opihuck, das mit der Ausreisefreiheit ist spannend. Da verkürzt es die bpp unzulässig, wenn sie schreibt "Jeder Deutsche hat auch das Recht, sein Land zu verlassen oder aus dem Ausland nach Deutschland zurückzukehren." (https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-junge-politik-lexikon/321039/reisefreiheit-freizuegigkeit) Dass das nicht zutrifft, wird auch im Elfes-Urteil deutlich ([9]). Die AEMR schreibt vor, jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. Andererseits: Dass das zum Schutz der Verfassung selbst u. U. auch Grenzen hat, ist auch deutlich; die FAZ schlägt in diesem Zusammenhang vor "Der Königsweg wäre die Aufnahme eines ausdrücklichen und mit Beschränkungsvorbehalten versehenen Grundrechts der Ausreisefreiheit in das Grundgesetz." ([10]). Allerdings: Die Ausreisen, um die es beim sog. Pull-Back geht, gefährden wohl kaum die libysche Verfassung, warum sollte dann nicht die AEMR greifen. Bin mit den Gedanken noch nicht zuende und muss nun erst anderes tun. Viele Grüße schon einmal --Carolin 09:45, 1. Feb. 2021 (CET)
Dann warte ich mit meiner Antwort erstmal, bis du dich wieder meldest. Du hast meine späte Antwort oben gesehen? Würde ich gerne erlen (Ist mir peinlich). --Opihuck 13:15, 1. Feb. 2021 (CET)
Das oben hab ich auch gesehen, danke dir, und nun ist es auch gleich ge-erl't. Braucht dir nicht peinlich sein, alles gut.
Was hier den Pull-Back angeht, denke ich, dass ich die Diskussion gedanklich in zwei kleinere Teile unterteilen möchte, die dann einzeln leichter abzuarbeiten sind.
Das eine sind Änderungen im Artikel "Pull-Back": Da sind die von dir vorgeschlagenen Dokumente des Europarats (Entschließungen Nrn. 2299 (2019) und 2161 (2019)) bestimmt eine sinnvolle Basis für eine sehr solide Ergänzung. (P.S. zu diesem ersten Teil: Ist nun eingefügt, --Carolin 23:31, 1. Feb. 2021 (CET))
Das andere ist die Frage, wie die Ausreise in Hinblick auf die Reisefreiheit zu sehen ist; da wäre ein siehe auch-Verweis von Reisefreiheit auf das Elfes-Urteil zwar sicher nicht verkehrt, hat aber wenig "Nährwert", denn eigentlich müsste man da mehr investieren. Was ein Recht auf Ausreise anbetrifft, heißt es in eumigrationlawblog.eu zum Beispiel "Article 13(2) of the Universal Declaration of Human Rights 1948 contains the first post WWII expression of the right to leave a country. It states: “everyone has the right to leave any country, including his own, and to return to his country”. This call for a right to leave was transformed into a human rights obligation for states in the International Covenant on Civil and Political Rights 1966 (ICCPR). Article 12(2) states that “everyone shall be free to leave any country, including his own”. The right is not absolute in so far as Article 12(3) permits restrictions provided by law which are necessary to protect national security, public order, public health or morals or the rights and freedoms of others and are consistent with the other rights recognised in the Covenant." [11] Das klingt nun sehr eindeutig: Im UN-Zivilpakt (also im IPbpR) ist demzufolge das Recht auf Ausreise festgelegt, allerdings nicht als absolutes Menschenrecht; die Autorin ist Jean Monnet Professor ad personam an der Queen Mary University of London (andererseits ist es veröffentlicht im eumigrationlawblog.eu, vermutlich ohne Peer-Review). In der AEMR ist ein Recht auf Ausreise zwar festgelegt (Artikel 13 Satz 2), allerdings ist die AEMR völkerrechtlich nicht bindend. Und in D ist ein Recht auf Ausreise im Grundgesetz nur gewissermaßen indirekt durch die Allgemeine Handlungsfreiheit gegeben und steht auf jeden Fall unter dem Vorbehalt, dass die Ausreise dieser individuellen Person nicht die Verfassung gefährdet o.ä., siehe auch das Elfes-Urteil. Das ist nun allerdings nicht nur un-juristisch formuliert, sondern bewusst salopp ausgedrückt, damit es deutlicher werden kann, inwieweit das ein Holzweg oder eine richtige Richtung ist. Außerdem frage ich mich, welche Rechte der AEMR eingentlich absolute Rechte darstellen sollen und welche nicht; dazu findet sich nichts in der WP und auch darauf ist die Antwort vermutlich nicht trivial. Und nun lasse ich den "Ball" zur Frage der Ausreise erst wieder bei dir. Viele Grüße und guten Abend noch, oder dann später einfach guten Morgen, --Carolin 22:50, 1. Feb. 2021 (CET)
Deine gedankliche Aufteilung in zwei Bereiche ist absolut korrekt, auch der Text in pull-back ist dir gut gelungen. Meiner Meinung nach kann ja das Thema Ausreisefreiheit durchaus noch thematisiert werden, sowohl völkerrechtlich, als auch innerstaatlich. Ich sehe da keine Überschneidung zu dem bestehenden Artikel Reisefreiheit, der etwas anderes betrifft: Der Begriff kam populärwissenschaftlich in der 80er Jahren auf, als es um die Unzufriedenheit der Bürger der DDR und den wachsenden Wunsch nach Reisen in den Westen ging. In westlichen Medien sprach man da fast nur von Reisefreiheit. Aber genau genommen, hatten die DDR-Bürger ja Reisefreiheit: von der Ostsee bis nach Sachsen und natürlich auch (mit Einschränkungen) ins sozialistische Ausland. Ausreisefreiheit betrifft mehr. Was die internationalen Verbürgungen angeht, bin ich da immer etwas skeptisch (ich hatte es ja oben schon angedeutet), was sie tatsächlich an Individualrechten geben. Die KSZE-Schlussakte war völkerrechtlich ein Gentlemen's Agreement, jeder DDR-Bürger berief sich darauf, aber einen Anspruch auf Ausreise in den Westen hatte keiner. Deswegen muss man da extrem vorsichtig sein. Aber nun schließe ich für heute, du kannst ja noch weitermachen, mir fallen jetzt die Augen zu, morgen vielleicht mehr, gute Nacht. --Opihuck 00:38, 2. Feb. 2021 (CET)
Nun bin ich gedanklich nicht sehr viel weitergekommen dabei. Die ersten Sätze des Artikels Reisefreiheit sind etwas zu weit gefasst, falls dieser Begriff nur in Bezug auf Staaten des Ostblocks üblich war; da steht in der Tat auch ein Redundanzbaustein zwischen "Reisefreiheit" und "Freizügigkeit". Dafür, dass auch in D kein absolutes Recht auf eine Ausreise besteht, findet man beim Nachdenken viele weitere Beispiele. Es ist wohl eher so, dass man es allzu leicht für selbstverständlich hält. Von daher kann das Thema "Recht auf Ausreise" von mir aus auch erst einmal zur Ruhe kommen. (Welche Rechte bei der AEMR als "absolut" angesehen werden, würde mich weiterhin interessieren. Eine Website behauptet, es seien Artikel 1 bis 21 AEMR, aber da keine weiteren Belege dafür finden lassen, ist das vermutlich Humbug oder nahe dran. Interessanterweise steht hier, dass die absoluten Menschenrechte diejenigen sind, die im UN-Zivilpakt festgelegt sind; dort sind nun bürgerliche und politische Rechte festgelegt und der Artikel zum UN-Zivilpakt verwendet die Ausdrucksweise "absolute Rechte" nicht, sondern spricht von "grundlegenden" Menschenrechten.) So weit, so gut, und gute Nacht auch wieder, --Carolin 01:16, 3. Feb. 2021 (CET)

┌───────────────────┘
Guten Morgen, du hast meine Überlegungen hier gelesen? --Opihuck 08:49, 3. Feb. 2021 (CET)

Guter Hinweis, das hatte ich nicht gesehen. Es sieht nach Arbeit aus: die Abgrenzung und erst recht der neu geplante Artikel "Ausreisefreiheit". Von Interesse neben aktuellen rechtlichen Aspekten sicher auch Historisches (nur als Beispiele gedacht: Tübinger Vertrag#Vertragsinhalt, Refusenik, Auswandererabgabe, konfiszierte Pässe ausländiuscher Hausangestellter in Katar, usw. usf.). Ein Artikel darüber, von sachkundigen Leuten geschrieben, wäre sicher von Interesse, denn das Thema kann kaum durch eine schnelle Internetrecherche erkunden werden. Wenn du dich da heran traust: Das wäre bestimmt einen Artikel wert. Viele Grüße --Carolin 18:52, 4. Feb. 2021 (CET)
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Richterinnen, Staffel 2

Hallo Opihuck,

mit der ersten Staffel, den Präsidentinnen der obersten Gerichte der Bundesländer, sind wir durch; 27 Artikel über Gerichtspräsidentinnen neu erstellt und 39 derartige Artikel überarbeitet und aktualisiert! Danke, dass Du Dich da so eingebracht hast, die Namensliste war die Grundlage für die weitere Arbeit.

Für die Namensliste für die zweite Staffel hab ich bisher nur die Webseiten der Landesverfassungsgerichte und die Infos benutzen können, die ich in der Wikipedia gefunden habe; vollständig sind die Aufstellungen aber bestimmt noch nicht. Wenn Du uns im Lauf der kommenden Wochen nochmal unterstützen würdest, indem Du die Liste anhand der Bände des Handbuches der Justiz erweiterst, wäre das super. Die Geburtsdaten waren übrigens beim letzten Mal sehr nützlich, die haben auch bei vorhandenen Artikeln oft gefehlt.

Diesmal hab ich Deine Anregung vom letzten Mal gleich von Anfang eingebaut: Die Listen sind innerhalb der Gerichte alphabetisch sortiert, Rot- und Blaulinks gemischt.--LG -- Benutzerin:Reisen8Benutzerin Diskussion:Reisen8Wikiliebe?! 17:40, 1. Mär. 2021 (CET)

Guten Abend, liebe Benutzerin:Reisen8, uff, ähem. Ursprünglich, es muss in grauen Vorzeiten gewesen sein, hatte ich mal angeboten, einen Band (in Worten: einen) des Handbuchs der Justiz durchzusehen und dachte mir: Da haben sie was zu tun, das wird dauern... Jaja. Ich kannte euch und euren, vor allem: deinen Enthusiasmus und dein Durchhaltevermögen nicht. Ich habe dich, aber auch die anderen Mitstreiterinnen des Projekts, Grizma, Iva, Leserättin und Weltenspringerin (ich hoffe, ich habe niemanden vergessen) völlig unterschätzt. Aber so was von. Respekt, großartige Leistung von euch und verneig. Warum seid ihr keine Juristinnen geworden? Das Portal:Recht könnte euren Elan gut gebrauchen. Seufz.
Ich kann euch heute keine Zusagen machen. Ich stehe schon im Portal mit einem größeren Projekt im Wort, siehe auch hier und möchte das erst zu Ende bringen. Ich schaue mal. Mehr kann ich im Moment nicht versprechen. LG --Opihuck 18:40, 1. Mär. 2021 (CET)
Die Bibliotheken (zumindest in Berlin) sind wieder geöffnet, u. a. die AGB (Amerika-Gedenkbibliothek), die die Jahrbücher mit Sicherheit in der Präsenz vorrätig hat – vielleicht kann noch jemand anders / eine andere unterstützen? Wir könnten in der Liste rumfragen. --Grizma (Diskussion) 19:48, 1. Mär. 2021 (CET)
Ich habe, um die Zeit abzuschätzen, die das kostet, nur mal Baden-Württemberg ausgewertet. Siehe jetzt hier. Macht knapp 2 Stunden. Da schafft man auch nicht mehrere Länder an einem Tag, das ist Konzentrations- und Fummelarbeit. Außer einem Namen, manchmal einem Beruf, erfährt man übrigens nichts, kein Geburtsdatum, kein Amtszeitbeginn. Deswegen habe ich noch die wenigen zusätzlichen personenbezogenen Angaben eingefügt (wie Prof. Dr.) Die Zeit (X 15 Länder) habe ich im Moment leider nicht. Aber ich habe eine andere Idee, wie ich euch helfen könnte. --Opihuck 21:32, 1. Mär. 2021 (CET)
Done. --Opihuck 19:36, 2. Mär. 2021 (CET)
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Nächstes Treffen des Mainzer Stammtischs am 8. August 2021 (Sonntag)

Hallo Opihuck! Das nächste Treffen des Mainzer Stammtischs findet am nächsten Sonntag (8. August 2021) um 19:00 Uhr in Mainz statt. Nähere Informationen zu diesem Stammtisch findest du auf der diesbezüglichen Stammtisch-Seite Wikipedia:Mainz. Ich würde mich freuen, wenn du kommen würdest! Gruß --Jivee Blau 19:06, 3. Aug. 2021 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 22:39, 26. Aug. 2021 (CEST)

Außerordentlicher Mainzer Gedenk-Stammtisch an Nixnubix am 1. September 2021 (Mi)

Hallo Opihuck! Unser Kollege und Freund Nixnubix ist leider am 19. August 2021 verstorben. Er war knapp sieben Jahre in der deutschsprachigen Wikipedia und in Wikimedia Commons aktiv; seine Hauptarbeitsgebiete waren das Fotografieren von Kulturdenkmälern in Mainz und Rheinhessen, das Bebildern der entsprechenden Artikel mit diesen Bildern in der Wikipedia und die Denkmallisten sowie vor allem den Stolpersteinen in Mainz und Rheinhessen. Darüber hinaus nahm er auch oft an unseren Stammtischen in Mainz, Rheinhessen, Wiesbaden und der Umgebung teil.

Zu seinem Gedenken findet am 1. September 2021 (Mittwoch) ein Gedenk-Stammtisch statt. Er beginnt um 19:00 Uhr im Restaurant Zum Gutenberg in Mainz-Gonsenheim. Nähere Informationen zu diesem Treffen findest du auf unserer Stammtisch-Seite Wikipedia:Mainz. Ich würde mich freuen, wenn du kommen würdest!

Ruhe in Frieden Nixnubix.

Gruß --Jivee Blau 21:59, 29. Aug. 2021 (CEST)

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Wikiläum

Hiermit gratuliere ich Benutzer
Opihuck
zu 5 Jahren ehrenamtlicher Arbeit
im Dienst der Verbesserung unserer Enzyklopädie
und verleihe ihm den

Wikiläums-Verdienstorden in Bronze
gez. Wolfgang Rieger (Diskussion) 17:19, 9. Jun. 2015 (CEST)

Hallo Opihuck! Am 10. Juni 2010, also vor genau 5 Jahren hast Du hier zum erstenmal editiert und daher gratuliere ich Dir heute zum fünfjährigen Wikiläum. Seitdem hast Du über 6200 Edits gemacht und 28 Artikel erstellt, wofür Dir bei dieser Gelegenheit gedankt sei. Es scheint zwar einigen Ärger und eine gewisse Vergrämung gegeben zu haben, ich hoffe aber, dass das überwunden ist. Und ich hoffe natürlich, dass Du weiter dabei bist und dabei bleibst und dass die Arbeit hier Dir auch in Zukunft Spaß macht. Beste Grüße + frohes Schaffen -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 17:19, 9. Jun. 2015 (CEST)

Danke Wolfgang Rieger für deine netten und persönlichen Worte und natürlich für den Orden. Hat mich sehr gefreut. Cheers! --Opihuck 23:08, 9. Jun. 2015 (CEST)
Ups. Ich sehe gerade, dass es ganz leicht verfrüht war … Aber jetzt heute: Gratuliere! Beste Grüße -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 11:34, 10. Jun. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 18:16, 17. Sep. 2021 (CEST)

Wikiläum

Hiermit gratuliere ich Benutzer
Opihuck
zu 10 Jahren ehrenamtlicher Arbeit
im Dienst der Verbesserung unserer Enzyklopädie
und verleihe ihm den

Wikiläums-Verdienstorden in Silber
gez. Wolfgang Rieger (Diskussion) 11:09, 10. Jun. 2020 (CEST)

Hallo Opihuck! Am 10. Juni 2010, also vor genau 10 Jahren, hast Du hier zum ersten Mal editiert und daher gratuliere ich Dir heute zum zehnjährigen Wikiläum. Seitdem hast Du über 10.700 Edits gemacht und 39 Artikel erstellt, wofür Dir heute einmal gedankt sei. Besonders hervorzuheben ist dabei Dein Engagement im Bereich Recht. Ich hoffe, dass Du weiter dabei bist und dabei bleibst und dass die Arbeit hier Dir weiterhin Spaß macht. Beste Grüße, frohes Schaffen + bleib gesund -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 11:09, 10. Jun. 2020 (CEST) PS: Wenn Du es wünschst, kann Dir auch eine Wikiläums-Medaille zugeschickt werden. Details siehe hier.

Hallo Wolfgang Rieger, ich möchte mich bei dir für die netten Worte und die Auszeichnung bedanken. Ich weiß nicht, ob ich sie verdient habe, freue mich aber, dass du das so siehst. Bleib auch du bitte gesund. Cheers! --Opihuck 17:49, 15. Jun. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 18:16, 17. Sep. 2021 (CEST)

Artikel Ordnungspolizei vom 06.09.2021

Hallo mein Lieber, du hast meine Änderungen widerrufen mit dem Grund auf fehlende Quelle. Im Hess. Staatsanz. wirst du nichts finden - weil es keine offizielle Regelung gibt. Die Version, die du jetzt wiederhergestellt hast, ist sachlich so falsch wie sie nur sein kann. Es existiert im HSOG § 99 lediglich die Bezeichnung Hilfspolizeibeamter oder Ordnungspolizeibeamter. Weitere Bezeichnungen wie -obermeister o.ä. sind so nicht existent. Ebenso ist die Anzahl der Sterne falsch. Es existiert ein Schreiben des Hess. Ministerium des Innern und für Sport, datiert auf den 03.12.2008 und unterzeichnet von Polizeidirektor Herr Lohse (Landespolizeipräsidium Referat Einsatz) in welchem geraten wird, sich an den bei der hess. Polizei üblichen Regeln zu orientieren. Ich bin selbst bei der Stadtpolizei Frankfurt tätig. Hier existiert die Sonderlaufbahn Feldschutz. Anhand dieser durch meine Dienstpraxis erworbenen Kenntnisse, habe ich die Anzahl der Sterne und die Bezeichnungen gewählt. Als Quelle kannst du gern die Bezeichnungen im Artikel Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei (https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsbezeichnungen_der_deutschen_Polizei) nehmen, die dort genannten Sterne/ Gehaltsgruppen stimmen zwar in ihrer Anzahl nicht den den von mir eingetragenen überein, jedoch sind die Bilder dort zu finden. Die Praxis im Lande Hessen sieht nun einmal anders aus - es fehlt an einer einheitlichen Regelung. Auf meinen Account (HollowFFM) hier kann ich nicht zugreifen, weil ich mein Passwort vergessen hab und anscheinend die falsche Mail zum zurücksetzen genommen habe. Ich hoffe, die genannten Quellen reichen dir. Ich würde dich bitten, dass du den Artikel in der von mir verfassten Form wieder veröffentlichst oder zumindest die völlig falschen Bezeichnungen entfernst. Liebe Grüße Sebastian

Hallo Sebastian, danke für deine Rückmeldung hier. Es würde mir leichter fallen, darauf zu antworten, wenn sie nicht mit einem abschätzigen "Hallo mein Lieber" begänne. Ich bin nicht dein Kumpel, und wenn ich dich richtig verstehe, bist du bei der Stadtpolizei Frankfurt am Main - also in einem öffentlichen Amt - tätig. Dann kann ich von dir einen anderen Ton erwarten. Vielleicht fängt du noch mal von vorne an. LG --Opihuck 21:35, 6. Sep. 2021 (CEST)
Ein freundschaftliches "Hallo mein Lieber" als abschätzig zu beurteilen finde ich nun aber etwas weit her geholt. War auch nicht meine Intention. Aber gut: Hallo Opihuck, du hast meine Änderungen widerrufen [...] [...] oder zumindest die völlig falschen Bezeichnungen entfernst. Liebe Grüße, Sebastian 2A02:3037:40D:7895:549D:F016:68B2:97E9 00:50, 7. Sep. 2021 (CEST)
Bitte rücke deine Antworten mit jeweils einem Doppelpunkt mehr ein und vermeide nicht notwendige Zeilenschaltungen. Um in der Sache weiterzukommen: Kannst du mir den Erlass des HMdIuS vom 03.12.2008 mal scannen und zumailen? Was heißt denn der Satz Anhand dieser durch meine Dienstpraxis erworbenen Kenntnisse, habe ich die Anzahl der Sterne und die Bezeichnungen gewählt. Welche Bezeichnungen üblich sind, dürften nicht vom Stand deiner Kenntnisse und Betrachtungen abhängig sein, sondern irgendwo normativ bestimmt worden sein. Wenn du Insider bist, müsste es für dich doch ein leichtes sein, bei deiner Dienstleitung Informationen darüber zu erhalten, worauf die Dienstbezeichnungen und Uniformabzeichen beruhen. An diesem Artikel werden so viel teilweise gegenläufige Einträge zu den Tarifgruppen, Dienstbezeichnungen und Abzeichen gemacht, dass unbelegte Behauptungen, die nicht ganz offensichtlich zutreffend sind, nicht mehr gesichtet werden. --Opihuck 16:08, 7. Sep. 2021 (CEST)
Es ist nun einmal kein Erlass sondern nur eine Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage durch eine Kommune. Diese kann ich dir sehr gern zukommen lassen, wenn du mir deine E-Mail Adresse zur Verfügung stellst. Das Land Hessen hat sich keine Vorgaben diesbezüglich ausgedacht, die Dienstpraxis der Mehrzahl der Kommunen hat jedoch eine ungefähre Richtung eingeschlagen. Die Stadt Frankfurt bspw. vergibt die blauen Sterne bei den Angestellten nach Zugehörigkeit angefangen bei einem Stern. Bei den Beamten in der Sonderlaufbahn des Feldschutzes sind es zwei blaue in der A6, drei in der A7, vier in der A8. Dann geht es mit silbern los, A9 einer, A10 zwei. Dies ist in der Stadteigenen DienstkleidungsVO geregelt (intern). Die Stadt Bad Vilbel hat vier Sterne bei der EG8 und fünf bei der EG9, Karben und Offenbach machen dies ebenso. Du siehst, es gibt keine einheitliche Regelung, man kann nur das als Grundlage nehmen, was sich bei den meisten der Kommunen durchgesetzt hat - eben das, was ich als Tabelle eingefügt habe. Wie gesagt ich schicke dir gern die Antwort des HdMi, den Rest wirst du nirgends als Quelle finden. 2A02:3037:412:1FF5:6DC9:56A6:6DBE:1F25 23:49, 7. Sep. 2021 (CEST)
Schicke mir eine Wiki-Mail (über "E-Mail an diesen Benutzer senden"), dann erfährst du mit meiner Antwort meine E-Mail-Adresse. --Opihuck 08:54, 8. Sep. 2021 (CEST)
Gerade sehe ich, dass das als IP-Adresse nicht funktioniert. Meine E-Mail-Adresse kann ich dir hier nicht offen mitteilen. Melde dich doch bitte an; das erleichtert auch die weitere Kommunikation. --Opihuck 09:19, 8. Sep. 2021 (CEST)
Ich denke, wir lösen das Problem intern. Der Mailaustausch funktioniert ja inzwischen ganz gut. --Opihuck 18:10, 17. Sep. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 18:10, 17. Sep. 2021 (CEST)

Nächster rheinhessischer Wikipedia-Stammtisch am 11. September 2021 (Sa)

Hallo Opihuck! Das nächste Treffen des rheinhessischen Wikipedia-Stammtischs findet am nächsten Samstag (11. September 2021) um 19:00 Uhr in Guntersblum in der Pizzeria da Roberto statt. Diese Pizzeria bietet derzeit nur Speisen zum Mitnehmen an; wir werden uns daher, nachdem wir die Speisen erhalten haben, einen Platz in der Natur suchen, wo wir uns zusammen hinsetzen können. Bitte beachte daher, dass eventuell benötigtes Besteck und Getränke selbst mitgebracht werden müssen. Weitere Informationen zu diesem Treffen findest du auf der Stammtisch-Seite Wikipedia:Rheinhessen. Ich würde mich freuen, wenn du kommen würdest! Gruß --Jivee Blau 18:15, 8. Sep. 2021 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 18:10, 17. Sep. 2021 (CEST)

Portal:Recht

Hallo Opihuck und vielen Dank für deine Beiträge im Portal, insbesondere auch den letzten. Ich habe mich tatsächlich gefragt, warum er da jetzt so viel Herzblut rein steckt, wenn er doch all die Jahre zuvor eher sporadisch aktiv war mit weniger als 50 Beiträgen pro Jahr und weil eben die Diskussion doch sehr eindeutig ausgefallen ist, auch, nachdem eben dritte Meinungen eingegangen sind. Warten wir mal ab, wie lange die Diskussion sich jetzt noch im Kreis dreht… Grüße --Godihrdt (Diskussion) 16:45, 6. Aug. 2021 (CEST)

Danke auch dir. Ja, die Frage, was ihn antreibt, liegt im Nebulösen, das geht in Richtung WP:BNS, wie ASchmidt ja schon kommentierte. Dir - trotzdem - ein schönes Wochenende! --Opihuck 18:10, 7. Aug. 2021 (CEST)
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Ihre Antwort

Danke, ich habe es mitbekommen und wurde auch informiert.--Joachim2807 (Diskussion) 22:40, 10. Okt. 2021 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Opihuck 23:31, 12. Nov. 2021 (CET)

Mainzer Stammtisch zusammen mit Wikipedia:Wiki Loves Broadcast

Hallo! Am 6. November 2021 (Samstag) findet um 19:00 Uhr in Mainz ein gemeinsames Treffen des Mainzer Stammtischs und des Projekts „Wiki Loves Broadcast“ statt (zu ihrem Treffen siehe auch die Seite Wikipedia:Wiki Loves Broadcast/Treffen 2021/1). Als Lokalität haben wir die „Trattoria am Kaisertor“ ausgesucht (Achtung: es gilt dort 2G). Nähere Informationen zu diesem Treffen findest du auf unserer Stammtisch-Seite Wikipedia:Mainz. Ich würde mich freuen, wenn du kommen würdest! Gruß – Doc TaxonDisk. 22:16, 27. Okt. 2021 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Opihuck 23:31, 12. Nov. 2021 (CET)

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2022-02-14T22:49:05+00:00)

Hallo Opihuck, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 23:49, 14. Feb. 2022 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Opihuck 11:26, 18. Mai 2023 (CEST)

Nichteintritt des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit in besonderen Fällen

Hallo Opihuck,

wieso lehnen Sie immer wieder den wichtigen Text ab, ohne hinreichende Gründe zu erwähnen ? Es handelt sich hier um einen sehr wichtigen Text für den Nichteintritt des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit in besonderen Fällen für minderjährige Deutsche. Ich möchte es verstehen, wieso man einen so wichtigen Text, die für Nutzer relevant sein kann, einfach mit unzureichende Begründungen ablehnt. Wo liegt ein Verstoß gegen die allgemeinen Textgestaltungsregeln ?

Mit freundlichen Grüßen --Seasser (Diskussion) 10:40, 30. Jun. 2023 (CEST)

@Seasser Dies ist eine artikelbezogene, inhaltlich Frage, die nicht hier hin gehört. Bitte lies Wikipedia:Edit-War (du hast dagegen verstoßen); lies die ausführliche Begründung Opihucks auf der Artikeldiskussionsseite und stelle dort deine Fragen, wenn du nach der Lektüre noch welche haben solltest. Grüße, --TenWhile6 (Disk | CVU) 10:52, 30. Jun. 2023 (CEST)
Bitte lies meine ausführliche Begründung auf der Diskseite des Artikels. Darauf hatte ich auch in der Zusammenfassungszeile der Revertierungserklärung hingewiesen. --Opihuck 11:45, 30. Jun. 2023 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Opihuck 18:35, 30. Jun. 2023 (CEST)

Kompetenzverlagerung nach Brüssel

Hallo Opihuck, ich las im ersten Textabschnitt von Europäische_Migrationspolitik#Politische Entwicklung einen Satz, der mich stutzig machte: "Der seit 1999 gültige Vertrag von Amsterdam verlagert die Kompetenzen der einzelnen Mitgliedsstaaten zu Migration und Asyl nach Brüssel." So ohne Einschränkung kann die Aussage wohl nicht stehen bleiben, meine ich. Statt "die Kompetenzen" wäre ein Wortlaut wie "bestimmte Kompetenzen" wohl besser, aber auch unbefriedigend. Hättest du da irgendwelche Vorschläge, um das etwas differenzierter darzustellen? Besten Gruß --Carolin 12:23, 19. Jul. 2021 (CEST)

Hi Carolin, das ist zwar sehr knapp formuliert, dürfte es aber tatsächlich treffen. Durch das Gemeinsame Europäische Asylsystem, das der Vertrag von Amsterdam begründet hat, ist eine Entwicklung eingeleitet worden, materielles Flüchtlingsrecht nebst Verfahrensrecht zu vergemeinschaften. Ist hier ganz gut dargestellt: Man wollte überall dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um für Flüchtlinge keine Anreize zu schaffen, sich ein bestimmtes Aufnahmeland auszusuchen. Die Gesetzgebung seitdem beruht nahezu ausschließlich auf EU-Verordnungen und EU-Richtlinien, die den Mitgliedstaaten nahezu keine eigenen Kompetenzen mehr belassen. Deswegen ist der immer wieder geführte Streit um die Beibehaltung des Art. 16 a GG Augenwischerei. Europäisches Recht regelt viel mehr und viel besser die Rechte der Flüchtlinge. Würde man Art. 16 a GG heute abschaffen, würde sich am rechtlichen Rahmen des Flüchtlingsrechts nichts zum Nachteil der Flüchtlinge ändern, weil die Qualifikationsrichtlinie und die §§ 3 und 4 AsylG, § 60 Abs. 5 und Absatz 7 Satz 1 AufenthG weit über den Schutzbereich von Art. 16  a GG hinausgehen. Art. 16  a GG ist heute völlig bedeutungslos.
Dass rechtliche Rahmenbedingungen Flüchtlinge aber nicht so sehr interessieren, wenn sie sehen, dass manche Mitgliedstaaten sie systematisch nicht anwenden und ihnen faktisch Schutz versagen, ist ja nun gerade das heutige Problem. Wer will in Griechenland, Italien, Rumänien oder Bulgarien bleiben, die ihren Dublin-III-Pflichten nicht nachkommen und keine Aufnahmesysteme schaffen? Sie bieten so etwas teilweise ja nicht mal ihren eigenen Staatsangehörigen (Sozialhilfe) an. In Italien und Griechenland ist die Familie die Sozialhilfeversicherung. In Bulgarien leben 85 % der Menschen in Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die sie nach dem Zerfall des Kommunistischen Staates billig erworben haben. In Bulgarien gibt es nur einen kleinen Mietwohnungsmarkt. Wo sollen die Flüchtlinge, auch anerkannte mit einem Schutzstatus, denn hin, wenn nicht der Staat selbst ihnen Einrichtungen auf einem praktisch nicht vorhandenen Mietwohnungsmarkt zur Verfügung stellt? Würde der Staat ihnen Unterkünfte stellen, würden die Bulgaren aber ihre Regierung fragen, warum Flüchtlinge eine Unterkunft bekommen, während sie selbst sich mit dem behelfen müssen, was ihnen das kommunistische Regime hinterlassen hat. Diese Situation - gravierende Unterschiede in den Lebensstandards der Mitgliedstaaten - sind der Nährboden für rechtsextreme Erscheinungen, wie wir sie gerade in Ungarn und Polen verstärkt erleben. Einheitliche Standards, wie sie der Vertrag vom Amsterdam vor über 20 Jahren auf der rechtlichen Ebene eingeleitet hat, hinken im Tatsächlichen hinterher. Und ich denke, daran wird sich so schnell nichts ändern.
Zurück zum Thema: Heute finden sich die Kompetenzen der EU zum Asylrecht vor allem in Art. 78 AEUV. Was steht da nicht drin, von dem angenommen werden könnte, die Mitgliedstaaten könnten noch etwas jeder für sich regeln? Vielleicht die Höhe der Grundsicherung (AsylbLG)? Mehr fällt mir im Moment nicht ein. Also, um deine Frage abschließend zu beantworten: Der Satz ist aus meiner Sicht o.k. - Viele Grüße --Opihuck 23:22, 19. Jul. 2021 (CEST)
Uff, uff, das ist unerwartet. Dass diese Kompetenz vollständig auf die EU übergegangen sein soll… ich war davon ausgegangen, dass die Regelungen in D etwas großzügiger ggü. Asylbewerbern – oder manchen Asylbewerbergruppen zumindest – sein können, als es das EU-Recht es (im Sinne von Mindeststandards) zwingend vorschreibt, hatte das aber bisher nie im Einzelnen überprüft. Wenn ich dich richtig verstehe, ist das EU-Recht 1:1 in unseren Gesetzen abgebildet, ohne einen Deut Abweichung? Und das EU-Recht schreibt nicht einfach Mindeststandards vor, sondern schlicht die Standards, bis auf Einzelheiten des AsylbLG? Darüber muss ich nachdenken. In dem von dir angegebenen Link heißt es, das GEAS "zielt auf die Angleichung der Asylsysteme der EU-Mitgliedstaaten". Dass das dt. Asylsystem bis auf die Höhe der Grundsicherung 1:1 an das EU-Recht festgezurrt sein soll und dass allgemeiner einem Staat, der das EU-Recht umsetzt, schon jetzt theoretisch Null Spielraum bleibt außer bei der Höhe der Grundsicherung, war mir noch so klar. ("Theoretisch", weil z. B. Dänemark ja nun in eine ganz andere Richtung geht – oder hat sich Dänemark vertraglich nicht gebunden? Muss ich mir alles mal durch den Kopf gehen lassen.) Eine Ausnahme, die mir auf Anhieb einfiele, ist das Selbsteintrittsrecht im Dublin-Abkommen, wie D es im Spätsommer 2015 beanspruchte. Hierzu allerdings: [12].
Was Art. 16  a GG angeht, würde ich es zumindest insofern nicht als bedeutungslos einstufen, als dass für eine Änderung von AsylG und AufenthG eine einfache Mehrheit reicht, für eine Änderung des GG aber nicht.
Und der WP fehlt wirklich ein Artikel Artikel 16a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Danke dir jedenfalls schon einmal für deine ausführlichen Erläuterungen. Viele Grüße auch --Carolin 01:17, 20. Jul. 2021 (CEST)
Mit "Angleichung der Asylsysteme" ist wohl nicht nur die rechtliche Basis, sondern vor allem die tatsächliche Praxis gemeint. Letztere funktioniert gerade im Süden der EU nicht gut. Überstellungen nach Italien, Griechenland, Bulgarien oder Rumänien scheitern oft, weil schon die deutschen Gerichte in Anwendung der Regeln, die der EuGH aufgestellt hat, bremsen und selbst die niedrigen Anforderungen von Art. 4 EU-Grundrechte-Charta dort oft nicht für gegeben erachten. Die bulgarische Dublin-Einheit antwortet stets brav und erläutert, welchen Status ein in Deutschland sich meldender Asylbewerber, der schon mal in Bulgarien erfasst wurde, dort hat und welche Stelle ihn in Sofia bei einer Überstellung empfangen wird. In der Theorie funktioniert das alles bestens, in der Praxis überhaupt nicht. Welcher Syrer, der in Bulgarien bereits einen Flüchtlingsstatus hat, wurde dorthin zurücküberstellt? Geh mal suchen, findest du nicht. Und falls doch, ist er gleich wieder in Deutschland - mit guten Gründen. Wenn du der italienischen Dublin-Einheit eine Anfrage mit der Bitte um Übernahme von in Deutschland vorstellig gewordenen Asylbewerbern zusendest, die bereits in Italien einen Asylantrag gestellt haben, kriegst du nie eine Antwort. Ist nicht verboten, denn wer zwei Monate schweigt, und Italien schweigt immer, muss zurückübernehmen. Wissen die alles, ist ihnen aber egal. Was würde sich ändern, wenn sie der deutschen Dublin-Einheit die Rückübernahme zusicherten und mitteilten, welche "Policia" in Italia für den Empfang der überstellten Personen zuständig ist? Selbst wenn der Asylbewerber tatsächlich dorthin überstellt wird, ist er doch ganz schnell wieder hier. Man sagt, wer in Italien drei Tage nicht in der ihm zugewiesenen Aufnahmeeinrichtung war, verliert alle Ansprüche auf Unterstützung und Verpflegung. Tja, dann bleibt nur, nach Deutschland zurückzukehren und einen Folgeantrag zu stellen.
Wir müssen einfach akzeptieren, dass die südeuropäischen Länder alles daran setzen, es Flüchtlingen so unangenehm wie möglich zu machen, damit sie gar nicht erst kommen. Wenn du den südeuropäischen Ländern mit Schengen-Außengrenzen vorhältst, sie müssten Aufnahmeeinrichtungen schaffen, wie es das brave Deutschland getan hat, zeigen sie dir einen Vogel. Werden die nie tun. Sie erwarten vor allem, dass sich der Rest der EU an der Flüchtlingsproblematik beteiligt und nicht alles auf ihnen lastet. Das ist mit fehlender "Angleichung der Asylsysteme" gemeint.
Auch das Selbsteintrittsrecht ist de jure vergemeinschaftet, siehe Selbsteintritt im Asylrecht. Es kommt in der Regel ohnehin nur bei Staaten in Betracht, die keine Schengen-Außengrenze haben, also vor allem für Deutschland.
Von der Frage der Mehrheit für eine Abschaffung des Art. 16 a GG sollte die Frage der praktischen Relevanz getrennt werden. Natürlich bekommst du keine politische Mehrheit bei einem so sensiblen Thema. Aber warum denn auch abschaffen? Interessiert einen Fachanwalt für Migrationsrecht, das Bundesamt oder ein Verwaltungsgericht doch sowieso nicht mehr. Die Anwälte beantragen schon lange keine Asylberechtigung mehr und gerichtliche Entscheidungen befassen sich - falls ein Anwalt noch einen alten Textbaustein verwendet hat - damit allenfalls mit dem Satz "Scheidet die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aus, fehlt es auch an einer Grundlage für die Asylanerkennung nach Art. 16 a GG, da der Schutzbereich gegenüber dem Flüchtlingsstatus enger ist." (siehe auch hier). Das war's.
Trotz des doppelten Uffs dir eine gute Nacht! --Opihuck 00:26, 21. Jul. 2021 (CEST)
Auch, das "Uff, uff" war doch nicht böse gemeint. In Karl Mays Büchern ist es ein Aufruf eines amerikanischen Indianers (natürlich mit Kopfschmuck und Bogen), das höchstes Erstaunen, vielleicht Erschrecken und zugleich Bewunderung ausdrückt. Habe als Kind dadurch querlesen gelernt: Wenn die Landschaftsbeschreibungen zu lang wurden, musste man nur gucken, wann das nächste "Uff, uff!" kam und dann zurückgehen bis man das große O und S von "Old Shatterhand" sah, dann konnte man dort mit ziemlich großer Sicherheit eine spannende Szene lesen, in der Old Shatterhad mit seinem Gewehr („Bärentöter“) gewaltig Eindruck geschunden hat, wahrscheinlich sogar ein paar Apatschen oder Sioux gerettet hat. … Zum Inhaltlichen morgen mehr. Dir auch eine gute Nacht! --Carolin 00:49, 21. Jul. 2021 (CEST)
Habe ich auch nicht als böse gemeint verstanden, sondern eher als Ausdruck großen Erstaunens, das eigene "Weltbild" möglicherweise leicht verschieben zu müssen. Bis morgen. --Opihuck 00:55, 21. Jul. 2021 (CEST)
Heute ein wenig früher, damit es nicht so spät am Tage wird. Und für mich ist eine Verschiebung des eigenen Weltbilds eine absolut positive, spannende Sache, wenn es sinnvoll und erhellend ist, und gehört zu den angenehmsten Dingen in der WP. Eine große Verschiebung kommt nicht sehr oft vor, aber wenn das im Kleinen oder auch mal im Großen geschieht, dann ist so ein Aha-Moment durchaus spannend und sehr positiv. In Bezug auf die realen Schwierigkeiten der Harmonisierung des EU-Asylrechts in der EU bin ich allerdings durchaus im Bilde, da wackelt gar nichts am Weltbild, im Gegenteil bestätigen deine Berichte das, was ich auch sonst höre und lese. Das Bild bzgl. dt. Asylrecht 1:1 wie EU-Asylrecht ist somit auch erklärt: Theoretisch gibt es war im dt. Asylrecht durchaus großzügigere Regelungen (nach § 16 a GG), in der Praxis aber hat das fast Null Relevanz, denn diese werden fast nie mehr angewandt, weil D keine EU-Außengrenzen hat (außer die Nordsee um Vereinigten Königreich, wenn man so will, aber das ist fürs Asyl in D vernachlässigbar) und auch die damalige kleine Lücke der damals von Ost- nach Westberlin durchgelassenen Menschen aus verschiedenen Erdteilen ([13], [14]) längst geschlossen ist und es im Übrigen das Flughafenverfahren gibt. Von daher bleiben, bis auf minimale Ausnahmen, nur noch die durch das EU-Sekundärrecht definierten Vorgaben relevant.
Wo mein Weltbild allerdings sehr wohl am Fundament knirscht und knackst, ist bei die Frage des Vorrangs von EU-Sekundärrecht vor nationalem Verfassungsrecht. Der Artikel des Völkerrechtlers Daniel Thym, den ich oben verlinkte,(Daniel Thym: Der Rechtsbruch-Mythos und wie man ihn widerlegt. In: Verfassungsblog On Matters Constitutional, verfassungsblog.de. 2. Mai 2018, abgerufen am 20. Juli 2021.) enthält eine aufschlussreiche Aussage des Bundesverfassungsrechts. Die kennst du sicher, aber sie zum Vorrang des EU-Sekundärrechts zentral ist, halte ich das Zitat, nur in ausführlicherer Form direkt aus dem BVerfG-Urteil zitiert, hier fest: Das Recht der Europäischen Union kann sich nur wirksam entfalten, wenn es entgegenstehendes mitgliedstaatliches Recht verdrängt. Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts führt zwar nicht dazu, dass entgegenstehendes nationales Recht nichtig wäre. Mitgliedstaatliches Recht kann vielmehr weiter seine Geltung entfalten, wenn und soweit es jenseits des Anwendungsbereichs einschlägigen Unionsrechts einen sachlichen Regelungsbereich behält. Im Anwendungsbereich des Unionsrechts dagegen ist entgegenstehendes mitgliedstaatliches Recht grundsätzlich unanwendbar. Der Anwendungsvorrang folgt aus dem Unionsrecht, weil die Union als Rechtsgemeinschaft nicht bestehen könnte, wenn die einheitliche Wirksamkeit des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten nicht gewährleistet wäre (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 06. Juli 2010 – 2 BvR 2661/06, Rn. 53). Thym folgert daraus: Als EU-Sekundärrecht gelten diese Bestimmungen innerstaatlich mit Vorrang und verdrängen im Konfliktfall das entgegenstehende deutsche Recht unter Einschluss der Verfassung. Soweit ganz grundsätzlich zur Möglichkeit der Kompetenzverlagerung. Dass das europäische Recht "so einfach" einen override der nationalen Verfassung ermöglicht, finde ich äußerst bemerkenswert. Ich war (und bin?) bisher der Auffassung, dass die nationale Regierung an die Verfassung gebunden ist und schlicht nicht die Befugnis hat, internationale Vereinbarungen zu treffen, die dem Grundgesetz nicht genügen, und dass folglich zwischenstaatliche Vereinbarungen oder auch Regelungen des EU-Sekundärrechts, so sie dem GG widersprächen, keinesfalls rechtskonform wären, sondern dass im Gegenteil im Fall eines Rechtskonflikts ein nationales Gericht auf Basis der Verfassung urteilen sollte. Dem steht aber die Aussage des BVerfG entgegen. Da ruckt es tatsächlich am Fundament des Bildes, das ich von unserem Rechtsstaat habe. (Hypothetisches Beispiel eines Extremfalls: Wenn es rein hypothetisch EU-Recht würde, dass der Arbeitgeber einem Angestellten jegliche Nebentätigkeit ohne Angabe von Gründen verwehren dürfte, was m.W. unter anderem Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG widerspräche, hätte solches verfassungswidriges EU-Sekundärrecht denn Vorrang vor dem Grundgesetz?) Wenn dieser Vorrang uneingeschränkt gälte, dann wäre es umso wichtiger, durch welche politischen Prozesse das EU-Sekundärrecht und andere völkerrechtliche Übereinkünfte zustandekommen. Soweit erst einmal. Sei gegrüßt. Howgh --Carolin 20:43, 21. Jul. 2021 (CEST)
Uff, uff. "Theoretisch gibt es [z]war im dt. Asylrecht durchaus großzügigere Regelungen (nach § 16 a GG), ..." - Nein, liebe Carolin. Zunächst bietet Art. 16 a GG keine "großzügigeren" Regelungen als Europarecht, sondern viel schlechtere. Unter der Geltung von Art. 16 a GG wären nahezu alle Syrer aus der Anerkennung rausgeflogen, denn die wenigsten machen eine zielgerichtete staatliche Verfolgung geltend. Sie hätten kein 16 a GG, auch kein 51 AuslG ("Kleines Asyl"), sondern allenfalls Abschiebungsschutz und damit eine Duldung bekommen. Heute bekommen sie mindestens subsidiären Schutz (Bürgerkrieg) und damit eine echte Aufenthaltserlaubnis. Manche schaffen es bis zur Flüchtlingseigenschaft (die sie schon bekommen, wenn sie in Deutschland erstmals oppositionell tätig werden; für Asyl würde das nicht reichen) und damit einer mindestens dreijährigen Aufenthaltserlaubnis und einer guten Perspektive für eine beschleunigte Einbürgerung. Sie kriegen wie die Asylberechtigten einen blauen GFK-Pass. Das ist doch viel besser als das alte deutsche Asylgrundrecht, das noch sowas wie "Sichere Drittstaaten" kennt, die bei der Flüchtlingseigenschaft keine Rolle spielen. Diese grundsätzlich positive Entwicklung beruht auf Europa.
"...in der Praxis aber hat das fast Null Relevanz, denn diese werden fast nie mehr angewandt, weil D keine EU-Außengrenzen hat." Nein. Art. 16 a GG wird angewandt und scheitert nicht an Außengrenzen, sondern läuft schlicht in der Sache leer. Wer die Flüchtlingseigenschaft hat, ist dem Asylberechtigten aufenthaltsrechtlich vollkommen gleichgestellt. Asyl bringt da nichts Zusätzliches oder Besseres. Weil der Anwendungsbereich für die Flüchtlingseigenschaft aber viel größer ist als der Anwendungsbereich des deutschen Asylgrundrechts und Fälle erfasst, die aus dem Asylgrundrecht rausfallen (die Anwendungsfälle des Asylgrundrechts sind so etwas wie eine Teilmenge der Menge der Anwendungsfälle der Flüchtlingseigenschaft), und die aufenthaltsrechtlichen Folgen der Flüchtlingseigenschaft vollständig denen der Asylberechtigung entsprechen, ist das zusätzliche Streben nach der Asylberechtigung heute vollkommen sinnfrei. Es bringt keinerlei zusätzliche Vorteile. Wenn die Asylberechtigung - vor allem wegen der Drittstaatenregelung - abgelehnt wird, klagt kein Anwalt mehr dagegen. Er klagt aber gegen die Ablehnung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Die Voraussetzungen sind eher zu erfüllen und die aufenthaltsrechtlichen Folgen entsprechen - wie gesagt - denen der Asylberechtigung.
"Ich war (und bin?) bisher der Auffassung, dass die nationale Regierung an die Verfassung gebunden ist und schlicht nicht die Befugnis hat, internationale Vereinbarungen zu treffen, die dem Grundgesetz nicht genügen, und dass folglich zwischenstaatliche Vereinbarungen oder auch Regelungen des EU-Sekundärrechts, so sie dem GG widersprächen, keinesfalls rechtskonform wären, sondern dass im Gegenteil im Fall eines Rechtskonflikts ein nationales Gericht auf Basis der Verfassung urteilen sollte." Das versucht das BVerfG im Streit mit dem EuGH gerade und die Polen tun das in Bezug auf ihr Justizsystem auch. Und die Ungarn sind erst vor kurzem vom EuGH wegen einer Vertragsverletzung verurteilt worden. Dasselbe droht Deutschland wegen der Rechtsprechung des BVerfG. Ich empfehle dir einen Blick in Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG. Das ist die nationale Grundlage für die Abgabe von Hoheitsrechten an die EU. Die EU muss ihrerseits im AEUV ermächtigt sein, eine europaeinheitliche Regelung zu treffen. Das kann sie in manchen Bereichen mit einem hohen Dichtegrad, in anderen mit einem eingeschränkten und in manchen noch gar nicht. Ist alles gewollt und führt natürlich zu Konflikten:
"Wenn es rein hypothetisch EU-Recht würde, dass der Arbeitgeber einem Angestellten jegliche Nebentätigkeit ohne Angabe von Gründen verwehren dürfte, was m.W. unter anderem Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG widerspräche, hätte solches verfassungswidriges EU-Sekundärrecht denn Vorrang vor dem Grundgesetz? Aber ja, wo lebst du? Du musst dein Weltbild, glaube ich, mehr verrücken, als dir lieb ist: Man kann einem Bären doch nicht den Pelz waschen, ohne ihn nicht nass zu machen. Wollen wir nun einen einheitlichen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, wo langfristig überall dieselben Regeln gelten, oder wollen wir weiter nationalstaatlich weitermachen? Einheitlichkeit heißt auch irgendwo Bereitschaft zur Abgabe von Hoheitsrechten. Siehe Art. 23 Abs. 1 GG. In weiten Bereichen werden die Weichen schon seit langem in Brüssel gestellt. Berlin ist da nur noch der "nationale Sekretär der EU", die EU-Richtlinie umzusetzen. Wer damit nicht so viel zu tun hat, merkt das nur nicht so. Ganz so schutzlos ist der Bürger, dem Nebentätigkeiten von der EU untersagt werden sollten, aber auch nicht, denn inzwischen haben wir ja die EU-Grundrechtecharta, die viele Verbürgungen enthält, die den Grundrechten des GG entsprechen. --Opihuck 23:20, 21. Jul. 2021 (CEST)
"'großzügigere Regelungen..." Damit meine ich nicht großzügiger in der Frage, auf wen es angewendet wird, sondern großzügiger in den Rahmnenbedingungen für den betreffenden Flüchtling. Zum Beispiel wurde der Familennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz für zunächst einige Jahre ausgesetzt. Wer nach $ 16 a Asyl erhält, ist im Vergleich fein heraus.
"...läuft ... in der Sache leer" Siehe oben. Ich eine, ein Flüchtling, der 2015 zu Fuß nach D kam, hätte sicher lieber das volle Asyl statt den subsidiären Flüchtlingsstatus erhalten, da ihm das einen früheren Familiennachzug ermöglicht hätte. Er hatte aber wegen § 16a Absatz 2 keinen Anspruch darauf.
"...inzwischen haben wir ja die EU-Grundrechtecharta...Hierzu mehrere Punkte. 1.) In der GRCh ist m.W. die Berufsfreiheit nicht in der starken Form verbürgt, wie dies unserer Grundgesetz tut. 2.) Was, wenn der Arbeitgeber eine europäische Organisation ist, die nicht der GRCh oder den Regelungen der EU oder des Europarats unterliegt, weil es eine zwischenstaatliche Übereinkunft unter Staaten ist, die auch andere Staaten umfasst, die dort nicht Unterzeichner oder Mitglieder sind? 3.) Du musst dein Weltbild, glaube ich, mehr verrücken, als dir lieb ist... Das mag sein. In diesem Zusammenhang finde ich es umso entscheidender, wie EU-Sekundärrecht, aber auch zwischenstaatliche Übereinkünfte und bspw. die Kodexe von zwischenstaatlichen Organisationen zustandekommen.
Die Diskussion finde ich erhellend. Was die Flüchtlingsfragen angeht, stehe ich auf etwas wackeligem Boden, weil die nationalen und europäischen Regelungen (Asyl/Flüchtlingsstatus/subsidiärer Schutz, Dublin und natürlich die bekannten europäischen Richtlinien) ein weites Feld sind und mir manchmal selbst dasjenige entfallen kann, was ich selbst einmal aufwändig recherchiert und teils selbst in WP-Artikel eingebracht habe. Aber im Schach gibt man nicht auf, so lange eine Chance besteht, und noch habe ich nicht 100%ig eingesehen, wie es mit § 16 a stehen soll. Was den Vorrang zwischenstaatlichen Rechts angeht, geht es tatsächlich mehr ans Eingemachte. Mein Eindruck bisher ist: Vielleicht soll dieser Vorrang sehr wohl im Zusammenhang mit der EU, nicht aber für andere zwischenstaatliche Übereinkommen gelten? Aber auch bzgl. der EU ist das anscheinend strittig ("Brussels argues that [the Karlsruhe court] should never have intervened because the actions are governed by EU law not German."[15]). Viele Grüße --Carolin 09:02, 22. Jul. 2021 (CEST)
Ich entnehme deinen Antworten die Befürchtung, nicht verstanden worden zu sein. Ich weiß nicht mehr weiter. Was tun? Mailen? --Opihuck 18:26, 22. Jul. 2021 (CEST)
Hm. Zu drei Punkten, letzterer mit drei Unterpunkten, mailen ergibt eher "Murks". Vielleicht greifst du dir einen Punkt heraus, der dir am sinnvollsten scheint, und wir klären den und sehen dann, ob wir nachher auch über die anderen weiterreden? Es ist auch alles ja kein Muss. Und die Initialzündungsfrage, um die es ging, ist ja geklärt: Der Satz im WP-Artikel, so wie er dasteht, ist zumindest richtig genug, um so stehen zu bleiben, wie er ist. Wir können die Gesprächsfäden auch erst einmal lassen und dann mit etwas Ruhe ein, zwei Punkte angehen. Wenn man Sachen im Hinterkopf stehen lässt, ändern sich die Sicht manchmal. Such es dir aus. Gute Nacht und viele Grüße --Carolin 23:28, 22. Jul. 2021 (CEST)

┌─────────────────────┘
Ich versuche es einfach mal mit einem anderen Ansatz: Alle Schutzfomen, die es gibt, stehen in einem Rangverhältnis zueinander: Heute wird geprüft,

  1. ob ein Anspruch auf die Flüchtlingseigenschaft besteht,
  2. ob die Asylberechtigung vorliegt,
  3. ob der subsidiäre Schutzstatus gegeben ist,
  4. ob nationale Abschiebungsverbote (§ 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1) vorliegen.

Ist 1. erfüllt, ist die Prüfung regelmäßig beendet. Die weiteren Schutzformen sind rangnieder, sie werden nicht mehr geprüft. Ist 2. erfüllt, ist immer auch 1. erfüllt (wegen des größeren Anwendungsbereichs). Ob das Bundesamt ggf. beides zuerkennt (theoretisch möglich wegen § 31 Abs. 2 AsylG), weiß ich nicht; es würde jedenfalls keine Rolle spielen, weil die aufenthaltsrechtlichen Folgen von 1. und 2. identisch sind (siehe oben). Ist 3. erfüllt, wird 4. nicht mehr geprüft, aber 1. und 2. abgelehnt. Wer den subsidiären Schutzstatus hat, braucht keine Abschiebungsverbote zusätzlich; er kann ja nicht abgeschoben werden. Ist 4. erfüllt, wird der Antrag im Übrigen abgelehnt. Der Ausspruch zu 4. erfolgt in der Praxis nur, wenn es nicht 1. bis 3. gibt. Die Möglichkeit des § 31 Abs. 3 Satz 2 AsylG, die das fakultativ vorsieht, ist heute der Regelfall.

Das Rangverhältnis hat das BVerwG begründet; es greift auch dann, wenn die Anträge zu 2. bis 4. nicht als Hilfsanträge (zum Hauptantrag zu 1.) formuliert worden sein sollten. Es sind sozusagen "gesetzliche Hilfsanträge" und auch jedes Verwaltungsgericht prüft alles durch.

Es ist immer das volle Programm durchzugehen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 AsylG), auch wenn der Asylbewerber nur die Asylberechtigung haben will. Er kann allein die Asylberechtigung aus der Prüfung ausschließen (§ 13 Abs. 2 Satz 2 AsylG), was heute sehr oft gemacht wird, weil sie - ich hatte es oben erwähnt - keinerlei Nutzen für den hat, der bereits die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekommen hat.

Vielleicht wird jetzt klarer, dass man sich als Flüchtling "nichts aussuchen" kann. Das Prüfprogramm ist gesetzlich vorgegeben und wird durch den Asylantrag ausgelöst. Der Schutzsuchende kann auf Art. 16 a GG verzichten - was sehr sinnvoll ist -, weil Art. 16 a GG bereits vollumfänglich in der Flüchtlingseigenschaft enthalten ist.

Der Konflikt, dass Syrer anfangs leichter Familienangehörige nachholen konnten, später nicht mehr, hatte mit Art. 16 a GG nichts zu tun und schon gar nicht mit der Drittstaatenregelung des Art. 16 a Abs. 2 GG. In Bezug auf die Flüchtlingseigenschaft gilt die Drittstaatenregelung nicht. Lies mal § 26a AsylG: Gilt nur für die Asylberechtigung. Dass Syrer heute in der Regel nur den subsidiären Schutzstatus, früher aber die Flüchtlingseigenschaft bekommen haben, hat damit zu tun, dass man sich heute ihr Vorbringen genauer anhört und in über 90 % der Falle von einer zielgerichteten Verfolgung i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG (sie wäre in noch schärferer Form auch für die Asylberechtigung notwendig) nichts berichtet wird und nach heutigen Erkenntnissen auch nicht zu befürchten ist. Wie gesagt: Art. 16 a GG ist in Bezug auf diese Problematik völlig raus. Die Syrer wurden früher regelmäßig als Flüchtlinge anerkannt, nicht als Asylberechtigte. Und nochmals: Die Nachzugsmöglichkeiten sind bei der Asylberechtigung und der Flüchtlingseigenschaft identisch. Es gibt keine Unterschiede. LG --Opihuck 18:14, 23. Jul. 2021 (CEST)

So ein Flussdiagramm macht vieles deutlich, ja.
...Die Nachzugsmöglichkeiten sind bei der Asylberechtigung und der Flüchtlingseigenschaft identisch. Es gibt keine Unterschiede....: Das ist ein wichtiger Punkt. Asylrecht (Deutschland)#Asyl und Flüchtlingseigenschaft könnte dann allgemeinverständlicher zum Beispiel so geändert werden: "Die Flüchtlingseigenschaft steht dem Status Asylberechtigter nach Art. 16a GG in den aufenthaltsrechtlichen Folgewirkungen inzwischen gleich. Auch im Übrigen in jeder weiteren Hinsicht (z. B. auch bezüglich Sozialleistungen, Teilhabe am Arbeitsmarkt, Ausstellung von Reisedokumenten, Familiennachzug) haben anerkannte Flüchtlinge gegenüber Asylberechtigten keine Nachteile mehr.". Mit Einzelnachweis (da kenne ich aber keinen) würde ich das gerne dort ergänzen, oder noch besser: wenn du magst, könntest du eine Formulierung mit Einzelnachweis vorbereiten und den Text dort ergänzen…. --Carolin 00:14, 24. Jul. 2021 (CEST)
Ich wäre mit absoluten Formulierungen außerhalb des Aufenthaltsrechts vorsichtig, weil ich das nicht im Einzelnen überschaue; es ist jedenfalls das politische Ziel, keine Unterschiede mehr zu machen, so, wie das früher noch bei der Asylberechtigung einerseits und dem "kleinen Asyl" (§ 51 AuslG) andererseits der Fall war. Letztere bekamen nur eine Aufenthaltsbefugnis und keine Aufenthaltserlaubnis. Der Beleg dürfte sich im AufenthG finden; ich muss mal gucken. --Opihuck 19:02, 24. Jul. 2021 (CEST)
Wär schon interessant, ob die Wirkungen "absolut" identisch sind oder ob da noch irgendwo ein Unterschied bleibt. --Carolin 22:13, 24. Jul. 2021 (CEST)
Beleg inzwischen in den Artikel eingearbeitet. --Opihuck 22:27, 24. Jul. 2021 (CEST)
Danke übrgens. Hab mich bereits per Klick bedankt, aber doppelt hält besser. --Carolin 20:41, 28. Jul. 2021 (CEST)
Ist 1. erfüllt, ist die Prüfung regelmäßig beendet. Das leuchtet ein, außer in dem Falle, dass jemand einen Hauptantrag auf Asyl stellt und einen Hilfsantrag auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft (warum auch immer, wenn sie gleichgestellt sind: das Recht, das zu beantragen, hat der Einzelne ja weiterhin): In diese Falle würde doch 2. überprüft? Aber du hast es ja vorsichtig formuliert: Der Ausdruck "regelmäßig" lässt ja Ausnahmen zu. In der Asylstatistik werden auch immer noch im circa 1 %-Bereich positive Entscheidungen auf Asyl nach § 16 a GG oder Familienasyl angegeben (siehe 2011–2020, letzte SeiteTabelle I–10 auf S. 37, 1. Hlbj. 2021, letzte Seite). Im UNHCR-FAQ heißt es, dass wegen der Drittstaatregelung so selten positives Asyl nach § 16 a GG beschieden wird ("Dennoch gibt es zahlenmäßig nur deutlich weniger Fälle, in denen auch das verfassungsrechtliche Asyl zugesprochen wird. Dies liegt daran, dass diese Schutzform nur Personen gewährt wird, die nicht über einen sicheren Staat nach Deutschland eingereist sind. Da Deutschland geographisch von sicheren Staaten umgeben ist, wird das verfassungsrechtliche Asyl nicht gewährt, wenn jemand auf dem Landweg nach Deutschland eingereist sind. Diese Einschränkung gilt nicht für den Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention." [16]). Einleuchtend ist jedenfalls dein Argument, dass die Drittstaatregelung speziell bzgl. der syrischen Flüchtlinge nicht der Punkt ist, weil sie nämlich nur subsidiären Schutz erhalten und keine Flüchtlingseigenschaft und sich daher in diesem Fall die Frages des Asyls nach § 16 a GG nicht stellt. --Carolin 00:14, 24. Jul. 2021 (CEST)
Du meintest nicht "Familienasyl", sondern "Flüchtlingseigenschaft"? Die 1 % belegen, dass das deutsche Asylgrundrecht des Art. 16 a GG "out" ist. Bei den Syrern in der Welle des Jahres 2015 dürfte Asyl oft an der Drittstaatenregelung gescheitert sein, weil fast alle über die Balkanroute auf dem Landweg - natürlich mit Berührung mit einem sicheren Drittstaat - eingereist sind. Einen Fall, wo beides anerkannt wurde, habe ich noch nicht gesehen, aber bei 1 % ist die Wahrscheinlichkeit ja auch nicht besonders groß. --Opihuck 19:02, 24. Jul. 2021 (CEST)
Ich meinte tatsächlich Familienasyl nach § 26 AsylG. Das ist in der Asylstatistik leider mit Asyl nach § 16 a zusammengerechnet, so dass man sie nicht auseinanderdividieren kann. Sprich: Ob jemand nun Familienasyl bekommt, weil jemand vor Jahren Asyl bekam, oder ob jemand für sich Asyl bekommt, wird in der Statistik nicht unterschieden – wir wissen also nicht, wie viele der circa 1 % daher auf früher gewährtes Asyl zurückgehen. Oder zumindest fand ich keine Statistik, die das getrennt nennt. (Die Frage können wir ja beiseite legen und zum Zweck der Diskussion von der Annahme teils-teils ausgehen, dann sind es weniger als 1 % aber deutlich mehr als Null.) Was Art. 16 a GG angeht, hätten wir das hier wohl weitgehend geklärt: es ist insofern "out", als dass es in der Praxis kaum eine Rolle spielt, aber es gibt wohl Einzelfälle, in denen es gewährt wird – und ob nun in der Kombi mit der Flüchtlingseigenschaft oder nicht, wissen wir nicht. --Carolin 22:13, 24. Jul. 2021 (CEST)
Deinen Gedankengang verstehe ich nicht. Familienschutz ist eine eigene Kiste und auch hier gibt es keine Unterschiede mehr zwischen Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft. Für die Asylberechtigten gilt § 26 Abs. 1 bis 4, für die Flüchtlinge verweist § 26 Abs. 5 AsylG auf die Absätze 1-4. Für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge gelten dieselben Familiennachzugsvorschriften. --Opihuck 22:27, 24. Jul. 2021 (CEST)
Ja, genau. Deshalb ist es ja seltsam, dass die Statistik das so zusammenfasst – ist also kein Gedankengang von mir, sondern vom BAMF oder sonst wem (wie vorhin zitiert, habe nur die Seiten-Angaben nachkorrigiert: 2011–2020, Tabelle I–10 auf S. 37, 1. Hlbj. 2021, letzte Seite): Asylstatistik 2020 nennt 145.071 Entscheidungen insgesamt, davon:
Sachentscheidungen
  1. Rechtsstellung als Flüchtling (§ 3 Abs. 1 AsylG, Art. 16 a GG) 37.818 = 26,1 %, darunter Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16 a GG und Familienasyl) 1.693 = 1,2 %
  2. Gewährung von subsidiärem Schutz nach § 4 Abs. 1 Asyl G 18.950 = 13, 1 %
  3. Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG 5.702 = 3,9 %
  4. Ablehnungen (unbegründet / offensichtlich unbegründet) 46.586 = 32,1 %
und Formelle Entscheidungen: 36.015 = 24,8 %
Das meine ich mit "dass man sie nicht auseinanderdividieren kann".
P.S.: Inzwischen habe ich aber noch eine weitere Statistik gefunden, die das für 2020 sehr wohl unterscheidet (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/26738 – Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2020. BT-Drs. 19/28109, 30. März 2021. Siehe Tabelle auf S. 7):
Asylberechtigung Art 16 a GG 1.099 ohne Familienschutz, 1.693 mit Familienschutz
Flüchtlingsschutz § 3 I AsylG ohne Familienschutz 6.497, mit Familienschutz 36.125
Schutz § 4 I: ohne Familienschutz 13.660, mit Familienschutz 18.950
Sprich: Das ist nun doch auseinanderdividiert, denn unter den 1.693 = 1,2 % waren es: 1.099 positive Asylentscheidungen nach Art.16 a GG (im Endeffekt also 0,78 % der 145.071 Entscheidungen aus dem Jahr 2020). --Carolin 01:15, 25. Jul. 2021 (CEST)
Ich komme immer noch nicht ganz mit, worauf du hinaus willst: Dass Familienasyl extra erwähnt wird, soll doch nur heißen, dass die Betroffenen ohne die Bezugsperson nicht anerkannt worden wären. Also: In der Zahl der anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlinge stecken so und so viele, die den Status nur wegen der Abstammung erhalten. Sie haben keine eigenen Fluchtgründe und erfüllen die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht. Sie bekommen sie nur wegen der familiären Einheit (Hier gibt es übrigens aus tatsächlichen Gründen wegen einer Lücke im System viele Nachteile zu Lasten von Frauen!). Mehr sollte damit nicht gesagt sein. --Opihuck 22:07, 26. Jul. 2021 (CEST)
Äh, das ist jetzt ein Missverständnis. Ich meinte bloß: die circa 1 % (genauer: 1,2 %) schlossen auch eine mir zunächst unbekannte Zahl von Personen mit Familienasyl ein, das waren also nicht alles positive § 16a GG-Asylentscheidungen. Aber jetzt wissen wir auch die genauere Zahl von diesen (1.099=0,78%). In der verlinkten Bundestagsdrucksache steht es halt genauer aufgeschlüsselt als in der Asylstatistik. Deinen Punkt mit den "zu Lasten von Frauen" sehe ich noch nicht: Dass die Flucht selbst mit ihren Gefahren sehr zu Lasten von Frauen geht und dies sie stärker als Männer von einer Flucht abhält, ist mir klar, aber Nachteile speziell beim Nachzug kenne ich noch nicht. --Carolin 23:44, 26. Jul. 2021 (CEST)
o. k. Die Nachteile, die Frauen beim Familiennachzug haben, sind heftig und spalten die Familien, statt sie zu einen. Ist aber ein eigenes Thema, sollten wir jetzt hier nicht auch noch aufmachen. Ich wünsche dir jetzt eine gute Nacht! --Opihuck 23:55, 26. Jul. 2021 (CEST)

Und noch ein Nachklatsch: 2.) Was, wenn der Arbeitgeber eine europäische Organisation ist, die nicht der GRCh oder den Regelungen der EU oder des Europarats unterliegt, weil es eine zwischenstaatliche Übereinkunft unter Staaten ist, die auch andere Staaten umfasst, die dort nicht Unterzeichner oder Mitglieder sind? Die Konstruktion fällt mir schwer, auf die Praxis zu beziehen. Es mag EU-Institutionen geben und es mag zwischenstaatliche Organisationen auf der Grundlage einer völkerrechtlichen Vereinbarung geben, aber beides gemischt? Fiele mir jetzt kein Beispiel ein. Wenn der Arbeitgeber eine zwischenstaatliche Organisation ist, fehlt es schon an der deutschen Gerichtsbarkeit, oft ja überhaupt an einem Rechtsweg, der vielfach erst im Entstehen begriffen ist (z. B. bei Einrichtungen der UN). Hier kannst du dich ohnehin nicht auf die Grundrechte des GGs berufen. Ein solches Beschäftigungsverhältnis dürfte allein internationalem Recht unterliegen. --Opihuck 18:43, 23. Jul. 2021 (CEST)

Ein Beispiel könnte sein: EUMETSAT mit Sitz in Darmstadt beruht auf einer zwischenstaatlichen Übereinkunft, ist nicht Teil der EU, nicht Teil der NATO, die Mitgliedstaaten sind teils nicht in der EU (wenn auch, zugegeben, wohl alle im Europarat). Deutschland ist m.E. (und hoffentlich) bei der Unterzeichnung einer solchen zwischenstaatlichen Übereinkunft an das GG gebunden. --Carolin 00:14, 24. Jul. 2021 (CEST)
Die genaue rechtliche Basis weiß ich im Moment nicht (ich war da schon mal auf einer Führung drin, da wurde das auch erwähnt, aber ich habe keine Erinnerung mehr dran). Dass Deutschland beim Beitritt die Geltung des deutschen Grundgesetzes vereinbart hätte, kann ich mir nicht vorstellen. --Opihuck 19:02, 24. Jul. 2021 (CEST)
EUMETSAT meinte ich als ein hypothetisches (illustratives) Beispiel. --Carolin 22:13, 24. Jul. 2021 (CEST)
Ach ja: mit dem Bären hattest du es im ersten Anlauf richtig, sonst bleibt der Bär ja trocken [17]. Na egal: Wer bemerkenswerterweise in der Lage ist, einen Bären zu waschen, kann ihn hinterher sicher auch freundlicherweise abtrocknen. LG --Carolin 00:14, 24. Jul. 2021 (CEST)
Grins. Jaja, die doppelte Negation. Ich lasse es jetzt so. Danke dir! --Opihuck 19:02, 24. Jul. 2021 (CEST)

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Zur Rangfolge von nationaler Verfassung und Unionsrecht (und Recht von supranationale Organisationen) habe ich nun eine Literaturangabe gefunden, die das Ganze sehr differenziert und zugleich verständlich darlegt: Hans-Georg Dederer, Michael Schweitzer, Staatsrecht III: Staatsrecht, Völkerrecht, Europarecht, CF Müller, 2020, ISBN 978-3-8114-9281-3. Siehe vor allem 160.–193. Ich habe es mir einmal durchgelesen und werde mir das Ganze noch weiter durch den Kopf gehen lassen. LG --Carolin 22:13, 24. Jul. 2021 (CEST)

Update: Das im Dederer&Schweitzer-Buch Geschriebene scheint mir bzgl. Kompetenzverlagerung nach Brüssel, ebenso wie an supranationale Organisationen, ganz zentral zu sein. Wesentlich differenzierter als der Verfassungsblog-Artikel von Thym, den ich oben verlinkt habe. Mir scheint auch, dass wir die anderen Punkte fürs Erste "durch" haben, außer einem kurz neu angeschnittenen und beiseite gelegten Punkt bzgl. Nachzug. Nun habe ich mich heute Mittag heftig in den linken kleinen Finger geschnitten und tippe nun mit dem Fingern der rechten Hand und schmerzender linker Hand. Lesen kann ich natürlich, aber noch besser einfach Filme sehen und ablenken. Und konzentrieren geht eigentlich auch nicht. Von daher: Ich lass mal eine weile ein bisschen Funkstille sein. LG --Carolin 20:41, 28. Jul. 2021 (CEST)
Oh. Dann lass es lieber und mach mal eine Pause. Octenisept draufsprühen und Bepanthen Wund- und Heilsalbe mit Plaster drauf wirkt manchmal Wunder. Ich wünsche dir eine gute Besserung. --Opihuck 20:58, 28. Jul. 2021 (CEST)
Bepanthen unterm Pflaster/Verband kenne ich noch nicht, danke für die Idee. Hab desinfiziert, abgedeckt, eine Weile gut gedrückt und in 1-2 Tagen sehe ich weiter. Danke --Carolin 23:45, 28. Jul. 2021 (CEST) –– Als Gruß zwischendurch: Ich kann schon wieder fast normal tippen, wenn auch mit 1/3 der Geschwindigkeit da noch ohne linken kleinen Finger, was mich besonders bei Großschreibung verlangsamt. Das Thema Kompetenzverlagerung ist bei mir weiter im Hinterkopf. Eventuell taste ich mich an dieses größere Thema heran, indem ich erst zu verwandten aber leichter zugänglichen Themen lese/schreibe, evtl. Europarat oder andere Organisationen. Kurzum: Nicht wundern, wenn ich zwischendurch erst einmal woanders editiere, ich melde mich hier später wieder. Gruß --Carolin 14:43, 31. Jul. 2021 (CEST)
Alles gut. Ich lasse es hier noch offen. --Opihuck 17:49, 31. Jul. 2021 (CEST)
Inzwischen ist der kleine Finger fast so gut wie neu :-) --Carolin 10:11, 8. Okt. 2021 (CEST)
Nach so langer Zeit bestimmt fabrikneu :-) --Opihuck 00:20, 10. Okt. 2021 (CEST)
Hi Opihuck, danke für deinen sehr langen Geduldsfaden und dafür, dass du diesen Thread beim Aufräumen deiner Disk weiter offen gelassen hast. Ich möchte dir zwischendurch kurz sagen, dass das Thema bei mir durchaus weiterhin im Hinterkopf "arbeitet", ich sammle sozusagen gedanklich Puzzlestücke. Als besonders wichtige sind mir bisher folgende "Puzzlestücke" untergekommen, hier eins nach dem anderen aufgeführt (ohne Rangfolge):
(a) die Sevince-Entscheidung (WP-Difflink, s. den dort verlinkten Abschnitt);
(b) "die Nennung der Politikbereiche, in denen das ordentliche Gesetzgebungsverfahren gilt (WP-Difflink);
(c) den Aspekt: "Es darf allerdings keine demokratisch nicht legitimierte Zustimmung Deutschlands zu EU-Gesetzen geben, die die nationale Souveränität betreffen, die Kompetenzen der EU erweitern oder die Abstimmungsmodalitäten ändern. Diese Zustimmung muss dabei durch die Legislative erfolgen, also durch Bundestag und Bundesrat. Die Bundesregierung darf also nicht ohne formelle Zustimmung des Parlaments durch ihren Abgesandten im Brüsseler Ministerrat EU-Gesetzen zustimmen, die zuvor nicht demokratisch verabschiedet wurden. Für die EU darf es - nach dem Willen der obersten Richter - auch keine "Kompetenz-Kompetenz" geben. [...] Wenn allerdings auf Basis dieses Vertrags Gesetze beschlossen werden, die dem deutschen Grundgesetz widersprechen, so hat Karlsruhe hier das letze Wort und Grundlage ist dabei nicht der Vertrag von Lissabon, sondern das deutsche Grundgesetz." (heise.de);
(d) das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2. März 2021: darin "hatten die obersten EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedsstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer acht zu lassen, selbst wenn es sich um Verfassungsrecht handelt." (tagesschau) und das nun per Mehrheitsmeinung erfolgte Urteil des polnischen Verfassungsgerichts;
(e) der Aspekt der öffentlichen Meinungs- und Bewusstseinsbildung: "die Bedeutung der Entscheidungen, die auf europäischer Ebene gefällt werden, von den Bürgern Europas häufig unterschätzt." (K. Mülheims, Deutsches Institut für Erwachsenenbildung).
Ob und wie die Puzzlestücke weiter- bzw. zusammenzuführen sind, wird sich zeigen. Soweit einfach nur ein Schnappschuss zwischendurch, aus aktuellem Anlass. Ich grüße dich herzlich --Carolin 10:11, 8. Okt. 2021 (CEST)
Grüße zurück, hmm, das sieht mir nicht danach aus, als würde sich am Ende alles zu einem geschlossenen Puzzle zusammenfügen. Sieht mir eher nach einer Minestrone oder einer Bouillabaisse aus. Sehr gemischt, sehr durcheinander, sehr bunt, aber bestimmt schmackhaft - sozusagen mit "Pfiff". SCNR :-) Bin sehr gespannt, was bei deinen Überlegungen am Ende herauskommt. Ich wünsche dir jetzt jedenfalls eine gute Nacht. --Opihuck 00:20, 10. Okt. 2021 (CEST)
Danke, dir auch (fast 24h später), LG --Carolin 23:06, 10. Okt. 2021 (CEST)
Und nun zur Ansicht: [18] und [19]. Gruß --Carolin 00:56, 22. Okt. 2021 (CEST)
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Frohe Weihnachten

Gesundheit, Glück und alles Gute

Lieber Opihuck,

Ein frohes Weihnachtsfest, eine schöne Zeit "zwischen den Jahren" und ein Gutes Neues Jahr wünsche ich dir,

liebe Grüße

--Carolin 15:05, 24. Dez. 2021 (CET)

Liebe Carolin,
hab' vielen Dank für deine lieben Wünsche. Ich wünsche auch dir und den deinen ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches neues Jahr und uns beiden vielleicht mal wieder die eine oder andere Begegnung. Das Abstandhalten nervt langsam. --Opihuck 11:35, 25. Dez. 2021 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Opihuck 16:20, 29. Sep. 2023 (CEST)

Freizügigkeit

Hallo Opihuck, es ist sehr wichtig beim Thema Freizügigkeit auch zu erwähnen, dass Familienangehörige aus Drittstaaten (von Unionsbürgern) ebenfalls Freizügigkeitsrechte haben. Leider hattest du meine kurze Ergänzung gelöscht. Die meist von nationalen Einreisehindernissen betroffene Personengruppe ist aufgrund mangelnder Informationsangebote stets schlecht über diese Rechte informiert.

Das Thema "Freizügigkeit der Familienangehörigen" kann dabei sehr komplex werden. Hier wird auch sehr oft vergessen, dass Familienangehörige von Drittstaaten in Begleitung des EU-Bürgers das Recht aus Art. 6 der Freizügigkeitsrichtlinie (Aufenthalt von bis zu 3 Monaten) nacheinander in verschiedenen Mitgliedsstaaten ausüben können. Die Beschränkung von 90 Tagen pro 180 Tagen gilt nur für touristische Schengenvisa. Gerne kannst du dir hierzu auch https://www.ehegattennachzug.de/wp-content/uploads/2023/05/handbuch_grenzschutz_leitfaden_grenzbeamte_schengen_handbuch.pdf ansehen oder die Seiten von Your Europe der Kommission. (nicht signierter Beitrag von Lautenbacher (Diskussion | Beiträge) 09:54, 27. Aug. 2023 (CEST))

Hallo Lautenbacher, danke für deine Rückmeldung. Ich habe deinen Text revertieren müssen, weil er unzutreffend war. Art. 21 AEUV befasst sich nicht mit der Freizügigkeit der drittstaatsangehörigen Familienangehörigen von Unionsbürgern; eine solche ergibt sich wohl eher aus dem Sekundärrecht. Auch dein Text zur Inländerdiskriminierung hat größtenteils das Thema nicht getroffen. Über Freizügigkeit der drittstaatsangehörigen Familienangehörigen gibt es einiges in der Wikipedia, z.B. bei Aufenthaltsstatus (Deutschland) oder Freizügigkeitsgesetz/EU oder Aufenthaltskarte. Bedenke bitte, dass die Themen hier enzyklopädisch aufgearbeitet werden. Wir sind kein Ratgeberforum (siehe auch WP:WWNI, Nr. 9) und können schon gar nicht Rechtsberatung betreiben. --Opihuck 13:26, 27. Aug. 2023 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Opihuck 16:20, 29. Sep. 2023 (CEST)

Änderung zu Prof. Volker Müller- Söhne und Töchter des Ortes

Lieber Opihuck, Ihre Verschiebung ist etwas spitzfindig. Ab den 1950er Jahren wurden Entbindungen in den nahe gelegenen Krankenhäusern in Bremerhaven vorgenommen. Damit hätten die Wurster Ortschaften ab dieser Zeit keine "Söhne und Töchter" mehr (wenn man von 2% Hausgeburten absieht), da alle in Bremerhaven/Cuxhaven zur Welt kommen. Ist es nicht viel wichtiger, daß "Söhne und Töchter des Ortes" dort nach der Geburt ihre Kindheit und Jugend verbracht haben, in diesem Ort aufgewachsen sind und mit der Familie dort gelebt haben? Prof. Müller ist ein stolzer Sohn Dorums, der schon während der Schulzeit kooptiertes Mitglied in einem Ausschuss des Gemeinderates war, Schülersprecher der Realschule Dorum, Mitvater der Jugeninitiative von Dorum und Mitverantwortlicher für das erste freie Jugendzentrum des Landkreises in Dorum war.

Viele Grüße --LenKir712 (Diskussion) 13:27, 22. Sep. 2023 (CEST)

Hallo LenKir712, zunächst vielen Dank für deinen Beitrag über Müller in der NZ, der mir Anlass gab, deine Ergänzung zu sichten. Der NZ-Artikel sollte aus meiner Sicht im Artikel über Müller eingebaut werden, falls er frei zugänglich ist. Ich prüfe das gerade. Ich selbst kann ihn in voller Länge sehen – du brauchst ihn mir daher nicht zuzusenden (danke auch dafür) –, da ich ein NZ-Abo habe.
Was deine vorstehende Bemerkung angeht: Schau dir bitte mal das Intro (zu sehen in der Bearbeitungsmaske) des Abschnitts an. Dort heißt es unter „Söhne und Töchter des Ortes“: d. h. Personen, die hier geboren sind. Alle Personen sind nach dem Geburtsjahr geordnet. Unter dem folgenden Unterabschnitt („Personen, die mit dem Ort in Verbindung stehen“) heißt es: d. h. Personen, die hier gelebt und vor Ort oder von diesem Ort aus bedeutendes geleistet haben, ohne dort geboren zu sein. Alle Personen sind nach dem Geburtsjahr geordnet. Diese Differenzierung ist in der gesamten Wikipedia üblich und stammt nicht von mir. Als „Töchter und Söhne“ gelten hiernach nur die in dem Ort geborenen Personen.
Dass Dorum kein Krankenhaus mehr hat, in dem Geburten möglich wären, sodass seitdem nur noch Hausgeburten unter diesen Abschnitt fallen, mag so sein, ist dann leider aber eben so. Unter Töchter und Söhne die nur im Ort Geborenen anzusehen, ist ein wikipediaweites Prinzip. Aber, was wichtiger ist: Müller ist nun im Dorum-Artikel drin und ich arbeite daran, dass der NZ-Artikel in den Artikel über Müller auch noch reinkommt. Ich danke dir für dein Verständnis und hoffe, du bist nicht verärgert, auch nicht darüber, dass ich dich duze, denn auch das ist in der Wikipedia ein Prinzip.
Viele Grüße zurück aus Dorum (ich bin gerade dort) --Opihuck 18:27, 22. Sep. 2023 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Opihuck 16:20, 29. Sep. 2023 (CEST)

Beamtenrecht

Ich spreche Dich einmal an, weil Du der Fachredaktion Recht angehörst. Zur Zeit befinde ich mich in entnervenden Auseinandersetzungen auf den Seiten Diskussion:Reinhard_Heydrich und Diskussion:Lina_Heydrich, die bis hin zu unterschwelligen Verdächtigungen gehen. Die Artikelgegenstände sind gewiss keine Sympathieträger, aber ich finde, dass Eifer keine Darstellung rechtfertigt, die sich auf veröffentlichten Unfug stützt, nur um Schufte noch schlimmer erscheinen zu lassen als sie schon sind. Vielleicht willst Du Dir einmal "Abschnitt 4.2 Witwenrente" und „als Soldat im Kampfe gefallen“ bzw. "Witwenrente" ansehen. Es ist aber nicht vergnügungssteuerpflichtig, weshalb ich verstünde, wenn Du Dir das nicht zumuten möchtest. Womöglich magst Du mir auch einen Kollegen empfehlen. --Lexberlin (Diskussion) 22:26, 25. Sep. 2023 (CEST)

Wie mir scheint, geht es weniger um Beamten-, als mehr um Kriegsfolgenrecht (u. a. G 131, BVG) und die diskutierte Frage scheint sehr speziell zu sein. Eine Begutachtung wäre nicht ganz leicht, weil die anzuwendenden Normen einen sehr tiefen Blick in die Vergangenheit erfordern würden und z. B. JURIS da wohl bereits passen würde. Ich habe grundsätzlich keine Probleme damit zu helfen, aber wie ich das so einschätze, wäre das richtig viel Arbeit, weil Sachverhalte der 50er Jahre dankenbankmäßig in der Regel nicht aufbereitet sind und man sich vor allem Papierliteratur aus der UB anschauen müsste. Zum einen fehlt mir dazu im Moment die Zeit und zum anderen weiß ich auch nicht so recht, ob es sich lohnt, sich da "einzugraben". Leider kenne ich niemanden im Portal, der sich im Kriegsfolgenrecht auskennt und hier schneller helfen könnte. Tut mir leid. --Opihuck 14:36, 26. Sep. 2023 (CEST)
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Waren zu viele Punkte...

... Dank für Deine Korrektur ;-). Einen schönen Sonntag, wünscht --Stephan Klage (Diskussion) 14:11, 19. Nov. 2023 (CET)

... wünscht dir auch --Opihuck 14:19, 19. Nov. 2023 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Opihuck 19:02, 12. Mär. 2024 (CET)

Mailanfrage?

Einen schönen guten Abend Opihuck. Ich hätte mal eine verwaltungsrechtliche Spezialanfrage (Rechtsprechung) an Dich; bist Du einverstanden, wenn ich Dir dazu eine Mail schreibe? VG & einen schönen Abend wünsche ich Dir. --Stephan Klage (Diskussion) 22:21, 28. Nov. 2023 (CET)

Na klar. --Opihuck 22:36, 28. Nov. 2023 (CET)
Kommt. Ich schaue einfach immer mal wieder in die Mails. --Stephan Klage (Diskussion) 23:20, 28. Nov. 2023 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Opihuck 19:02, 12. Mär. 2024 (CET)

KRR-FAQ

Hallo Opihuck, grundsätzlich gebe ich dir recht, wenn es denn die Vermutung zuträfe. Allerdings ist die in seriöser Literatur zitierte Quelle KRR-FAQ niemals ein Blog gewesen. Grüße --Benatrevqre …?! 10:35, 29. Nov. 2023 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Opihuck 19:02, 12. Mär. 2024 (CET)