.de

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.de ist die länderspezifische Top-Level-Domain (ccTLD) Deutschlands. Sie existiert seit 1986 und zählt zu den ältesten Länder-TLDs weltweit. Verwaltet wird sie von der DENIC eG, der zentralen Betriebs- und Registrierungsstelle (Registry) für alle Domains unterhalb der Top-Level-Domain .de.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte [Bearbeiten]

Am 5. November 1986 wurde .de gemäß ISO 3166 als länderbezogene Top-Level-Domain (ccTLD) für Deutschland in der IANA-Datenbank eingetragen.[1] Seit diesem Tag können .de-Domains registriert werden.[2] Im März 1988 verzeichnete das zu diesem Zeitpunkt an der Universität Dortmund angesiedelte Network Information Center für Deutschland sechs .de-Domains: dbp.de, rmi.de, telenet.de, uka.de, uni-dortmund.de und uni-paderborn.de.

Seit 1997 liegt die Verwaltung aller .de-Domains in Händen der ein Jahr zuvor gegründeten DENIC eG mit Sitz in Frankfurt am Main. Seit April 2012 sind mehr als 15 Millionen .de-Domains registriert.[3]

Vergabekriterien [Bearbeiten]

Anders als bei einigen ccTLDs sind unter .de Second-Level-Domains (SLD) möglich.

Aus technischen Gründen wurden lange Zeit keine ein- und zweistellige SLDs registriert. Jedoch entschied im Jahr 2008 das Oberlandesgericht Frankfurt, dass DENIC solche Registrierungen ermöglichen müsse – bis dahin galten db.de und ix.de als die einzigen Ausnahmen.[4] Im Zuge der Einführung zweistelliger Domains wurden auch reine Zifferndomains unter .de zugelassen. Beginn der Vergabe war der 23. Oktober 2009, wobei sämtliche möglichen Kombinationen aufgrund des großen Andrangs bereits nach wenigen Minuten belegt waren.[5] Die wertvollste zweistellige Domain tv.de sicherte sich Key-Systems.

Im November 2010 führte DENIC den Buchstaben Eszett für die .de-Zone ein. Damit ist in Domains unter .de das gesamte deutsche Alphabet zulässig.[6]

Für die Registration von .de-Domains gelten folgende Richtlinien:

  • Erlaubte Zeichen sind die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich, die Buchstaben a bis z und Buchstaben des Standards ISO 8859-14 (Latin-8) gemäß den aktuellen Domainrichtlinien der DENIC eG.[7]
  • Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle gleichzeitig sind nicht zulässig.
  • Die Mindestlänge einer Domain liegt bei einem Zeichen. Die Maximallänge einer Domain beträgt 63 Zeichen (bezogen auf den Domain-ACE) – jeweils exklusive .de.

Anzahl der registrierten Domains [Bearbeiten]

Mit über 15,3 Millionen registrierten Domains ist .de die meistregistrierte ccTLD vor .uk (mit mehr als 10 Millionen Domains im Mai 2012). Im Vergleich aller TLDs – d. h. sowohl der länderspezifischen als auch der generischen Top-Level-Domains wie .org oder .net – liegt .de auf dem zweiten Platz hinter .com (mehr als 103 Millionen im Mai 2012).[8] Die Zahl der registrierten .de-Domains stieg immer schneller an:

Datum Anzahl Domains Verwaltung durch
März 1988 6 Universität Dortmund
5. Oktober 1999 1.000.000 DENIC
27. Juni 2006 10.000.000 DENIC
18. April 2012 15.000.000 DENIC

Die DENIC eG veröffentlicht jährlich Statistiken zur regionalen Verteilung von .de-Domains.[9] In Deutschland stechen besonders die Ballungsgebiete Berlin, München und Hamburg durch die meisten Domains pro Kopf heraus. Allerdings wird diese Statistik durch den Sitz der großen Webhosting-Anbieter verfälscht: So liegt z. B. der Landkreis Starnberg auf dem zweiten Platz der Regionen mit den meisten Domains je Einwohner, da hier die Firma united-domains ansässig ist.[10] Wie bei den meisten länderspezifischen Top-Level-Domains können auch bei .de Domains von Personen aus dem Ausland registriert werden. Bei Registrierungen aus dem Ausland liegen Großbritannien, Schweiz und die USA auf den vordersten Plätzen.

Prüfungspflicht der Registrierungsstelle [Bearbeiten]

Im November 2011 bejahte der Bundesgerichtshof eine Prüfungspflicht der DENIC, wenn es sich um Domains mit offiziellem Charakter handelt.[11] Es dürfen keine natürlichen oder juristischen Personen eine .de-Domain registrieren, die den Anschein erweckt, die unter dieser angebotene Website werde im Auftrag einer Bundes- oder Landesbehörde betrieben, sofern sie nicht in direkter Beziehung zu diesen stehen. DENIC muss bei solchen Domains auf Hinweis tätig werden.

Literatur [Bearbeiten]

  •  Thomas Linke: Selbstregulierte Streitlösung für deutsche Domains. In: Schriften zum Wirtschafts- und Medienrecht, Steuerrecht und Zivilprozeßrecht. Lang, Göttingen 2005, ISBN 3-631-53694-1.
  •  Gordon Böhme: Domain-Namen. Ein Spiegel deutscher Sprache?. AV Akademikerverlag, Saarbrücken 2011, ISBN 978-3-639-38280-8.

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Delegation Record for .DE. IANA, abgerufen am 22. Februar 2013 (englisch).
  2. Pressemitteilung: Die DENIC macht das Dutzend voll. Abgerufen am 8. Juli 2012.
  3. 15 Millionen .de-Domains, heise.de, 18. April 2012, abgerufen am 23. April 2012
  4. DENIC eG führt neue Domainrichtlinien ab 23. Oktober 2009 ein. Abgerufen am 8. Juli 2012.
  5. nh.de, q9.de, j2.de. In: united-domains Blog. 23. Oktober 2009, abgerufen am 17. September 2012.
  6. Jetzt noch schärfer: .de-Domains mit ß! In: united-domains Blog. 28. Oktober 2010, abgerufen am 17. September 2012.
  7. Domainrichtlinien der Denic eG
  8. Internationale Domainstatistik
  9. Regionale Verteilung der .de-Domains Ende 2011. DENIC, abgerufen am 8. Juli 2012.
  10. Die Zahlenspiele der DENIC. In: united-domains Blog. 31. Mai 2012, abgerufen am 8. Juli 2012.
  11. Prüfungspflicht für DENIC: .de-Domains bestellen darf nicht jeder. In: united-domains Blog. Abgerufen am 8. Juli 2012.