Bundespolizei (Deutschland)

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Bundespolizei
— BPOL —

Logo der Bundespolizei
Staatliche Ebene Bund
Stellung Polizei des Bundes (im Geschäftsbereich des BMI)
Aufsichtsbehörde Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Abteilung B)
Gründung 16. März 1951 als Bundesgrenzschutz, seit 1. Juli 2005 Bundespolizei
Hauptsitz Potsdam
Behördenleitung Präsident
Dieter Romann
Bedienstete 46.328 (Juni 2019)[1]
Haushaltsvolumen 3,58 Mrd. Euro (Stand: 2019)[2]
Netzauftritt www.bundespolizei.de
Polizeistern

Die Bundespolizei (BPOL) ist eine von drei deutschen Polizeibehörden auf Bundesebene (neben dem Bundeskriminalamt und der Polizei beim Deutschen Bundestag) und gehört zum Geschäftsbereich des die Fachaufsicht ausübenden Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Im Sicherheitssystem des Bundes nimmt die Bundespolizei umfangreiche und vielfältige sonderpolizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die Bundespolizei, aber auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie beispielsweise im Aufenthaltsgesetz, im Asylgesetz und im Luftsicherheitsgesetz, geregelt sind. Sie trug bis zum 30. Juni 2005 die Bezeichnung Bundesgrenzschutz. Der Name ergab sich aus der früher ausschließlichen und seit den 1970er Jahren Hauptaufgabe, dem Schutz der Bundesgrenzen (gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 GG).

Vorgeschichte

1952 trat Gustav Heinemann (später Bundespräsident) wegen der Pläne zur Wiederbewaffnung West-Deutschlands aus der CDU aus und gründete mit Helene Wessel, Margarete Schneider, Erhard Eppler, Robert Scholl, Diether Posser und anderen zunächst die Notgemeinschaft für den Frieden Europas, aus der dann die Gesamtdeutsche Volkspartei entstand.

Sie vertrat einige Positionen des ersten Parteiprogramms der CDU, des Ahlener Programms, weiter und strebte einen Verzicht der Bundesrepublik auf eine Verteidigungsarmee und strikte Neutralität zwischen der NATO und dem Ostblock an, um die Chance zur Wiedervereinigung offen zu halten und die Tradition des deutschen Militarismus zu beenden. Heinemann bejahte stattdessen den Aufbau einer Bundespolizei von gleicher Stärke wie die damals aufgebaute Volkspolizei der DDR. Damals stand der Begriff Bundespolizei also für paramilitärische Verbände (ähnlich wie die bis 2005 existierende Bundesgendarmerie in Österreich).

Geschichte

Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS), der Vorläuferorganisation der Bundespolizei, im Jahr 1987

Die Bundespolizei entstand am 1. Juli 2005 durch Umbenennung des am 16. März 1951 gegründeten Bundesgrenzschutzes.

Sie war der letzte Schritt einer langfristigen Entwicklung beginnend im Jahre 1972. Im Bundesgrenzschutzgesetz des entsprechenden Jahres wurde der BGS bereits als eine Polizei des Bundes bezeichnet. Im Rahmen des Schengener Abkommens und mit der deutschen Wiedervereinigung im Jahre 1990 änderte sich das Einsatzspektrum des BGS grundlegend, grenzpolizeiliche Aufgaben gingen stark zurück, bahnpolizeiliche und Flughafensicherungsaufgaben kamen hinzu.

1994 trat das neugefasste Bundesgrenzschutzgesetz in Kraft, mit dem Angehörige des BGS auch den Kombattantenstatus verloren.

1998 kam es zu einem Normenkontrollverfahren im Hinblick darauf, ob der BGS die Aufgaben der Bahnpolizei und Sicherung der Flughäfen 1990 übernehmen durfte, was letztendlich bestätigt wurde. In ihrer Entscheidung benutzten die Richter zur Beschreibung der Aufgaben des BGS die Begriffe Sonderpolizei, Polizei mit begrenzten Aufgaben und schließlich Polizei des Bundes. Wesentlich in dieser Entscheidung ist auch der sogenannte Polizeibrief der westalliierten Militärgouverneure vom 14. April 1949, in dem die Besatzungsmächte dem Bund die Errichtung bestimmter Bundespolizeibehörden gestatteten.[3] Mit dem Urteil wurde ebenfalls deutlich gemacht, dass die Übernahme spezieller polizeilicher Aufgaben nicht gegen Art. 30 GG („Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt“) verstoße.

2005 strebte die Rot-Grüne Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder und Innenminister Otto Schily die endgültige Umbenennung an. Dies führte zu einer intensiven politischen Diskussion besonders auch zwischen den Ländern[4] und dem Bund. Anlassgebend war zum einen die Sorge der Länder, dass der Bund versuche, länderpolizeiliche Kompetenzen zu übernehmen,[5] was dieser bestritt, zum anderen sicherlich auch eine unterschiedliche Interpretation des Polizeibegriffes. Auch innerpolizeilich wurde intensiv diskutiert.[6][7]

Letztendlich stimmte der Bundestag mehrheitlich für den Antrag der Bundesregierung, und der Bundesgrenzschutz wurde zum 1. Juli 2005 in Bundespolizei umbenannt. Eine Aufgabenerweiterung war damit nicht verbunden, es wurde lediglich in allen Gesetzen, in denen das Wort Bundesgrenzschutz vorkam, dieses durch Bundespolizei ersetzt. Der Bundesrat hat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet.

Die im Frühjahr 2010 von Bundesinnenminister Thomas de Maizière eingesetzte Kommission zur Evaluierung der Sicherheitsbehörden des Bundes (Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Bundeszollverwaltung), unter der Leitung des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Eckart Werthebach, gab Anfang Dezember 2010 in ihrem Bericht[8][9] die Empfehlung, Bundespolizei und Bundeskriminalamt zu einer Polizei des Bundes unter dem Namen Bundespolizei (neu) zusammenzufassen. Die Bundeszollverwaltung sollte außen vor bleiben. De Maizière bezeichnete den Vorschlag der Kommission als überzeugend, bedenkenswert und verfolgenswert.[10] BKA-Präsident Jörg Ziercke und die Innenminister der Länder waren mit diesem Vorhaben allerdings nicht einverstanden.[11] Eine Zusammenlegung bis 2013 war geplant.[12] Jedoch entschied Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, der am 3. März 2011 zum Bundesinnenminister ernannt wurde, dass es eine Fusion von Bundespolizei und Bundeskriminalamt nicht geben werde. Lediglich eine bessere Zusammenarbeit bei der Telekommunikationsüberwachung und Ausbildung sei angedacht.

Am 30. Juli 2012 wurde der bisherige Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Matthias Seeger, von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Ebenso wurden seine beiden Stellvertreter ihrer Posten enthoben.[13]

Aufgaben

Die Aufgaben der Bundespolizei sind im Bundespolizeigesetz (BPolG) geregelt. Grundlage ist das zum 1. Juli 2005 durch Art. 1 des Gesetzes zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei[14] umbenannte Bundesgrenzschutzgesetz.[15]

Die Aufgaben sind aufgrund des Föderalismus und der Polizeihoheit der Länder begrenzt und im Abschnitt 1 des BPolG aufgeführt:

  • Sicherung eigener Einrichtungen, Behörden und Verbände
  • Schutz privater Rechte, wenn gerichtlicher Schutz nicht gewährleistet ist
  • Grenzpolizeilicher Schutz des Bundesgebietes (Grenzschutz): polizeiliche Überwachung der Grenzen, polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt sowie der Grenzfahndung; die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen, im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km und von der seewärtigen Begrenzung an bis zu einer Tiefe von 50 km
  • Aufgaben der Bahnpolizei[16]
  • Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs
  • Sicherheitsmaßnahmen an Bord deutscher Luftfahrzeuge zur Abwehr von Gefahren für die Flugsicherheit (Flugsicherheitsbegleiter)
  • Schutz von Verfassungsorganen des Bundes und von Bundesministerien
  • Aufgaben auf See
  • polizeiliche Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall
  • Mitwirkung an polizeilichen Aufgaben im Ausland unter Verantwortung der Vereinten Nationen (UN), der Europäischen Union oder anderer internationaler Organisationen
  • Unterstützung des Polizeivollzugsdienstes der Polizei beim Deutschen Bundestag
  • Unterstützung des Auswärtigen Amtes zum Schutz deutscher diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland
  • Unterstützung des Bundeskriminalamtes im Schutz- und Begleitdienst (Personenschutz)
  • Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik (§ 10 BPolG)
  • Unterstützung der Polizeien der Bundesländer
  • Hilfeleistung bei Katastrophen und besonderen Unglücksfällen einschließlich Luftrettungsdienst
  • Verfolgen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Aufgabenbezug (§ 12 BGSG)

Darüber hinaus ist die Bundespolizei am Zulassungsverfahren für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen beteiligt. Seit dem 1. Juli 2015 schützt die Bundespolizei zudem die Zentrale der Deutschen Bundesbank in Frankfurt (§ 5 BPolG).[17][18][19]

Ein wichtiges Betätigungsfeld der Bundespolizei ist die Bekämpfung der organisierten oder überörtlich tätigen Kriminalität insbesondere im Schleusungswesen (Verstöße gg. § 96, § 97 AufenthG) durch die Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung (BPOLI KB). Diese Dienststellen bestehen aus einer Führungsgruppe, Kriminaltechnischer Dienst, Ermittlungsdienst und einer Mobile Fahndungseinheit. Die Mobile Fahndungseinheit ist in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Von den neun verschiedenen MFEen, die es bundesweit gibt, operieren die meisten sehr individuell. Einige ähneln den Mobilen Einsatzkommandos (MEK) der Polizeien der Länder und verantworten auch Festnahmen grundsätzlich selber, andere arbeiten nur im absoluten Ausnahmefall offen und überlassen die eigentlichen Festnahmen uniformierten Polizeibeamten (zum Beispiel den Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten), um ihre Tarnung bei öffentlich sichtbaren Einsätzen nicht zu gefährden.

Ein weiteres Betätigungsfeld sind Maßnahmen bei der An- und Abreise bahnreisender Fußballfans im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen bei der Wahrnehmung der Aufgabe Bahnpolizei. Nach der Ligareform des DFB wurde mit Beginn der Spielzeit 2008/2009 die 3. Fußball-Liga als weitere bundesweite Spielklasse aufgenommen. Zur Eindämmung der Gewalt bei Sportveranstaltungen (insbesondere Fußballveranstaltungen) hat die Bundespolizei eine Strategie entwickelt, die seit der Spielsaison 2009/2010 Anwendung findet. Sie basiert auf der Rahmenanweisung zur polizeilichen Lagebewältigung anlässlich Fußballreiseverkehr, die seit September 2008 bei der Bundespolizei gültig ist.

Organisation

Personal

Standortkarte der Bundespolizei (Stand Juni 2018)

Im Haushaltsjahr 2019 sind für die Bundespolizei 41.091 Planstellen für Beamte und 5756,5 Stellen für Tarifbeschäftigte ausgewiesen. Von den Planstellen für Beamte sind 772 dem höheren Dienst (1,9 Prozent), 17.191 dem gehobenen Dienst (41,8 Prozent), 22.100 dem mittleren Dienst (53,8 Prozent) und eine dem einfachen Dienst zugeordnet. Hinzu kommen 27 Planstellen für Hochschullehrer. Am 1. Juli 2018 betrug die Besetzungsquote bei den Beamten-Planstellen 79,3 Prozent.[20]

Bundespolizeipräsidium

Das Bundespolizeipräsidium ist eine Bundesoberbehörde mit Hauptsitz in Potsdam, die dem Bundesministerium des Innern unmittelbar nachgeordnet ist. Es übt die Dienst- und Fachaufsicht über die restliche Bundespolizei aus und ist auch für die polizeilich-strategische Steuerung zuständig. Es wird vom Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums Dieter Romann, seinem Vizepräsidenten Jürgen Schubert und seiner Vizepräsidentin Ulrike Meuser geleitet.

Seine organigrafische Gliederung sieht derzeit folgendermaßen aus:[21]

  • Leitungsstab
    • Leitungsbüro
    • Vertrauensstelle der Bundespolizei
    • Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    • Stabsstelle Innenrevision
  • Abteilung 1 – Lage, Auswertung, Geheim- und Sabotageschutz
    • Referat 11 – Führungs- und Lagedienst
    • Referat 12 – Auswertung und Analyse
    • Referat 13 – Polizeiliche Erkenntnisbearbeitung und Auskunftsstelle VISA
    • Referat 14 – Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration – GASIM
  • Abteilung 2 – Gefahrenabwehr
    • Referat 21 – Grundsatzangelegenheit der Führung und des Einsatzes
    • Referat 22 – Grenzpolizeiliche Aufgaben
    • Referat 23 – Bahnpolizeiliche Aufgaben
    • Referat 24 – Luftsicherheitsaufgaben
    • Referat 25 – Rückführung
  • Abteilung 3 – Kriminalitätsbekämpfung
    • Referat 31 – Grundsatzangelegenheiten
    • Referat 32 – Fahndung, Politisch motivierte Kriminalität
    • Referat 33 – Kriminaltechnik, Erkennungsdienst und Urkunden
    • Referat 34 – Ermittlungskoordination und Zentrale Ermittlungen
    • Referat 35 – Besondere Einsatz- und Ermittlungsunterstützung
    • Referat 36 – Polizeifachliche Datenverarbeitung
  • Abteilung 4 – Internationale Angelegenheiten
    • Referat 41 – Grundsatz und EU-Zusammenarbeit
    • Referat 42 – Internationale Zusammenarbeit
    • Referat 43 – Führung des Auslandseinsatzes
    • Referat 44 – Zuständige Behörde/ ISF/ Finanzermittel Ausland, Drittmittel
    • IPM – Geschäftsstelle der AG Internationale Polizeimissionen
  • Abteilung 5 – Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnik (IKTZ)
    • Stabsstelle Zentralstelle IKT-Fachlichkeit
    • Referat 51 – IKT-Strategie, CERT
    • Referat 52 – Infrastruktur
    • Referat 53 – Service
    • Referat 54 – Produktmanagement
    • Referat 55 – Informationssicherheit
    • Referat 56 – Funkaufklärung
    • Referat 57 – Sprech- und Datenfunk
  • Abteilung 6 – Polizeitechnik und Materialmanagement
    • Referat 61 – Grundsatzangelegenheiten der Polizeitechnik
    • Referat 62 – Bedarfsdeckung
    • Referat 63 – Querschnittsaufgaben
    • Referat 64 – Werkstätten und zentrale Serviceeinrichtungen
    • Referat 65 – Forschung und Erprobung FEM
    • Referat 66 – Medien
  • Abteilung 7 – Recht, Personal, Aus- und Fortbildung, Spitzensportförderung
    • Referat 71 – Rechtsangelegenheiten
    • Referat 72 – Personal
    • Referat 73 – Personalnebenkosten, Auslandsbesoldung
    • Referat 74 – Zentrale Bußgeldstelle
    • Referat 75 – Aus- und Fortbildung, Spitzensportförderung
  • Abteilung 8 – Haushalt, Organisation, Ärztlicher- und Sicherheitstechnischer Dienst
    • Referat 81 – Haushalt, Liegenschafts- Gebäudemanagement
    • Referat 82 – Organisation, Controlling
    • Referat 83 – Ärztlicher und Sicherheitstechnischer Dienst
    • Referat 84 – Standortservice

Hinzu kommen unmittelbar zugeordnete Dienststellen der katholischen und evangelischen Seelsorge.

Die frühere Bundespolizei – Zentralstelle für Information und Kommunikation (BPOLZSIUK) ist organisatorisch in der Form von drei Referaten in die Abteilung 5 des Bundespolizeipräsidiums eingegliedert worden. Das Referat 54 ist verantwortlich für das Produktmanagement polizeilicher IKT-Verfahren. Das ehemalige Referat 55 Einsatz- und Ermittlungsunterstützung gehört seit dem 1. August 2017 zur neu geschaffenen Bundespolizeidirektion 11. Das Referat 56 betreibt funktechnische Aufklärung im Rahmen bundespolizeilicher Zuständigkeiten und unterstützt gem. § 10 BPolG auch das Bundesamt für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik.[22]

Bundespolizeiakademie

Haupttor der Bundespolizeiakademie in Lübeck

Die Bundespolizeiakademie (BPOLAK) in Lübeck ist die zentrale Aus- und Fortbildungsstätte des mittleren, gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei sowie für die weitere fachspezifische Fortbildung. Sie gilt als die Wiege der Bundespolizei, da nach Gründung des damaligen Bundesgrenzschutzes am 16. März 1951 die ersten Beamten als sogenanntes Rahmenpersonal die Unterkunft bezogen. Neben dem Hauptstandort Lübeck-St.-Hubertus (Liegenschaft Dr. Robert Lehr) befinden sich weitere Bereiche der Bundespolizeiakademie in der Liegenschaft Falkenfeld (Schwartauer Landstraße).

Der höhere Polizeivollzugsdienst der BPOL studiert ab dem 2. Masterstudienjahr gemeinsam mit dem höheren Kriminaldienst des BKA an der DHPOL Deutschen Hochschule der Polizei

Der Bundespolizeiakademie sind zugeordnet:

Bundespolizeidirektionen

Dem Bundespolizeipräsidium sind die Bundespolizeidirektionen Berlin, Pirna, München, Stuttgart, Flughafen Frankfurt, Koblenz, Sankt Augustin, Bad Bramstedt und Hannover sowie die Direktion Bundesbereitschaftspolizei und Bundespolizeidirektion 11 nachgeordnet.

Den Bundespolizeidirektionen sind – mit Ausnahme der Bundesbereitschaftspolizei und der Direktion 11 – jeweils mehrere Bundespolizeiinspektionen (BPOLI) und diesen wiederum Bundespolizeireviere (BPOLR) nachgeordnet. Jeder Bundespolizeidirektion ist zudem jeweils eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit (MKÜ) und eine Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung (BPOLI KB) angegliedert.

Berlin

Streifenwagen der Bundespolizeidirektion Berlin am Bahnhof Berlin-Südkreuz.

Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Berlin mit Sitz in Berlin erstreckt sich auf die Länder Berlin und Brandenburg.

Ihr sind zwölf Bundespolizeiinspektionen nachgeordnet, unter anderem die 2002 eingerichtete Bundespolizeiinspektion Polizeiliche Sonderdienste, zu der auch die Reiterstaffel der Bundespolizei gehört.

Besondere Bedeutung kommt der Bundespolizeidirektion Berlin deshalb zu, da ihr der Schutz von Bundesorganen wie dem Bundespräsidialamt, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium des Innern obliegt.

Pirna

Hauptgebäude und Einfahrt der BPOLD Pirna

Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Pirna erstreckt sich auf die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Ihr nachgeordnet sind zehn Bundespolizeiinspektionen, davon jeweils eine in den Ländern Thüringen (Erfurt) und Sachsen-Anhalt (Magdeburg). Sieben Inspektionen befinden sich in Sachsen: Leipzig, Klingenthal, Chemnitz, Berggießhübel (ehemals Altenberg), Dresden, Ebersbach und Ludwigsdorf (bei Görlitz). Der Hauptsitz der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung befindet sich in Halle (Saale), die Außenstelle in Dresden. Der grenzpolizeiliche Aufgabenbereich erstreckt sich auf 139 Kilometer Grenzlänge zu Polen und 453 Kilometer Grenzlänge zur Tschechischen Republik sowie auf die stationäre Grenzkontrolle an den Flughäfen und Verkehrslandeplätzen. Auf den Flughäfen Erfurt-Weimar, Leipzig/Halle und Dresden werden auch Luftsicherheitsaufgaben wahrgenommen.

Ihr bahnpolizeilicher Aufgabenbereich (nur Bahnanlagen des Bundes bzw. der DB Station&Service AG und Schienenfahrzeuge der Deutschen Bahn AG) erstreckt sich auf 7.800 Bahnkilometer und 1.365 Bahnhöfe bzw. Haltepunkte der Deutschen Bahn AG.[23]

Des Weiteren verfügt die BPOLD Pirna über sechs MKÜ-Einsatzzüge, die im Direktionsbereich auf die Standorte Leipzig (2 Züge), Chemnitz (2 Züge), Dresden und Löbau verteilt sind. Diese werden hauptsächlich zur Bewältigung polizeilicher Großlagen (Fußball- und Demonstrationseinsätze) eingesetzt, aber auch zur Unterstützung der Einzeldienststellen.

München

Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion München mit Sitz in München erstreckt sich auf das Land Bayern.

Im Zuständigkeitsbereich befinden sich zehn Inspektionen mit insgesamt 21 nachgeordneten Revieren. Drei Inspektionen sind in der Landeshauptstadt angesiedelt: die Bundespolizeiinspektion München mit Sitz am Hauptbahnhof, die Bundespolizeiinspektion Flughafen und die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung. Die übrigen Inspektionsstandorte sind Nürnberg und Würzburg sowie entlang der deutsch-tschechischen bzw. deutsch-österreichischen Grenze Selb, Waidhaus, Waldmünchen, Passau und Rosenheim; sowie seit 1. November 2017 Freilassing und Kempten.

Die Direktion ist grenzpolizeilich für rund 360 Kilometer Grenzlänge zur Tschechischen Republik sowie 815 Grenzkilometer zu Österreich verantwortlich. Die bahnpolizeiliche Verantwortung der Bundespolizeidirektion München erstreckt sich auf mehr als 1.100 Bahnhöfe und Haltepunkte sowie über 6.200 Bahnkilometer im Freistaat Bayern. Mit mehr als 1.820 zu betreuenden Bahnkilometern, darunter auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg–Ingolstadt, ist die Bundespolizeiinspektion Nürnberg, zu der auch die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt gehören, die Bundespolizeiinspektion mit dem flächenmäßig größten bahnpolizeilichen Zuständigkeitsbereich in Bayern.[24]

Grenz- und bahnpolizeilich zuständig vom Berchtesgadener Land bis zur Bodenseeregion sind:

  • die Bundespolizeiinspektion Freilassing mit dem Bundespolizeirevier in Mühldorf am Inn
  • die Bundespolizeiinspektion Rosenheim mit dem Bundespolizeirevier in Mittenwald
  • die Bundespolizeiinspektion Kempten mit den Bundespolizeirevieren in Lindau und Weilheim.[25]

Stuttgart

Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Stuttgart mit Sitz in Böblingen (in der ehemaligen Wildermuth-Kaserne) erstreckt sich auf das Land Baden-Württemberg. Neben den Bundespolizeiinspektionen Stuttgart, Konstanz, Weil am Rhein, Offenburg und Karlsruhe gehören die Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart und eine Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung mit Sitz in Böblingen zur Bundespolizeidirektion Stuttgart. Diese Dienststellen werden unterstützt von einer Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit (MKÜ). Diese Einheit wird ebenfalls von Böblingen aus geführt und besteht aus vier MKÜ-Zügen mit Sitz in Stuttgart, Konstanz, Freiburg und Kehl. Während die Bundespolizeiinspektionen Konstanz, Weil am Rhein und Offenburg überwiegend grenzpolizeiliche Aufgaben im 30-km-Bereich hinter der deutsch-schweizerischen bzw. deutsch-französischen Grenze wahrnehmen, sind die Bundespolizeiinspektionen Stuttgart und Karlsruhe überwiegend bahnpolizeilich tätig. Die Bundespolizeiinspektion Karlsruhe gewährleistet darüber hinaus den Schutz des Bundesverfassungsgerichtes. Mit der Landespolizei Baden-Württemberg und der Bundeszollverwaltung ist die Bundespolizeidirektion Stuttgart in einer Sicherheitskooperation Baden-Württemberg (SiKo) verbunden. Weitere wichtige Kooperationspartner sind die Schweizer Grenzwache (GWK), die Kantonspolizei der an die Bundesrepublik grenzenden Schweizer Kantone, die Police aux Frontières (PAF), die Gendarmerie Nationale (GN) sowie die Deutsche Bahn AG, mit der die Bundespolizei in einer Ordnungspartnerschaft (OPA) verbunden ist.

Flughafen Frankfurt

Kontrollstelle der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen (bei der Eröffnung)

Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main erstreckt sich auf den Flughafen Frankfurt am Main. Der Direktion sind momentan sechs Inspektionen nachgeordnet; aufgrund des weiteren Ausbaus des Flughafens dürfte sich auch die Anzahl der Inspektionen aber weiter erhöhen. Bis zur Übernahme der Aufgabe durch die neu geschaffene Bundespolizeidirektion 11 am 1. August 2017 war die Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt im gesamten Bundesgebiet zuständig für die Wahrnehmung von Aufgaben nach § 4a BPolG (Flugsicherheitsbegleiter).

Koblenz

Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Koblenz erstreckt sich auf die Länder Rheinland-Pfalz, Hessen (mit Ausnahme des Flughafens Frankfurt) und Saarland.

Ihr sind die Bundespolizeiinspektionen Kassel (Reviere Fulda und Gießen), Frankfurt am Main (Reviere Wiesbaden, Darmstadt, Limburg und Hanau), Trier (Reviere Koblenz, Flughafen Hahn und Prüm), Kaiserslautern (Reviere Mainz, Bad Kreuznach, Bienwald und Neustadt an der Weinstraße), Bexbach (Reviere Saarbrücken Goldene-Bremm, Flughafen Saarbrücken, Saarbrücken Hauptbahnhof und Perl), Bundespolizeiinspektion Deutsche Bundesbank in Frankfurt, Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung in Frankfurt mit einer Außenstelle in Bexbach und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit (MKÜ) an den Dienstorten Koblenz und Bexbach nachgeordnet.

Sankt Augustin

Tower und Hangars mit Helikoptern der Bundespolizei-Fliegergruppe auf dem Flugplatz Bonn/Hangelar in Sankt Augustin-Hangelar (2009)

Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erstreckt sich auf das Land Nordrhein-Westfalen.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sind ihr folgende Dienststellen nachgeordnet:[26]

Darüber hinaus ist der Standort Sankt Augustin auch Sitz der Antiterroreinheit GSG 9 der Bundespolizei (GSG 9 BPOL), früher Grenzschutzgruppe 9, der Bundespolizei-Fliegergruppe Sankt Augustin sowie der Bundespolizeiabteilung Sankt Augustin. Diese sind jedoch nicht der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin selbst unterstellt, sondern anderen Dienststellen zugeordnet: die GSG 9 und die Fliegergruppe der Bundespolizeidirektion 11, die Bundespolizeiabteilung der Direktion Bundesbereitschaftspolizei.

Das Referat 66 - Medien und andere Referate sind ebenso in Sankt Augustin-Hangelar untergebracht.[27]

Ein der Bundespolizeiinspektion Köln nachgeordnetes Revier in Bonn ist allein für den Schutz der Villa Hammerschmidt, des zweiten Amtssitzes des Bundespräsidenten, zuständig.[28]

Im Zuge der Erneuerung von bestehenden Einrichtungen und einer umfassenden Erweiterung der Liegenschaften auf dem Gelände in Hangelar werden vom Bund bis 2045 mehrere Hundert Millionen Euro investiert.[29] Zu den bereits vorhandenen 3500 Mitarbeitern der Bundespolizeidirektion in Sankt Augustin (Stand: Januar 2019) sollen 2019 weitere 350 hinzukommen.[30]

Bad Bramstedt

Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt mit Sitz in Bad Bramstedt erstreckt sich auf die Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie auf die Nord- und Ostsee. Ihr zugeordnet sind die Bundespolizeiinspektionen Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund, Pasewalk, und Kriminalitätsbekämpfung (in Rostock). Ausgegliedert ist der Direktionsbereich Bundespolizei See mit Sitz in Neustadt (Holstein) und den drei Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt, Warnemünde und Cuxhaven. Am Standort Neustadt befindet sich außerdem das Maritime Schulungs- und Trainingszentrum (MaST).

Seit dem 1. Januar 2007 ist die Bundespolizei durch die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt im Gemeinsamen Lagezentrum See (GLZ-See) des Maritimen Sicherheitszentrums (MSZ) in Cuxhaven vertreten.

Als organisatorische Maßnahme zur wirksamen Beteiligung der Bundespolizei an Einsätzen zur Friedenssicherung im Rahmen von Missionen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union wurde eine Einsatzhundertschaft aufgebaut.

Bundespolizeihubschrauber, Typ AS 332 L1 „Super Puma“

An den Standorten des Direktionsbereichs Bundespolizei See sind jeweils zwei Seefahrzeuge und acht Besatzungen stationiert, die rund um die Uhr das Seegebiet überwachen. Zusätzlich werden Polizeihubschrauber eingesetzt, die am Standort Fuhlendorf stationiert sind und dem Bundespolizei-Flugdienst der Bundespolizeidirektion 11 zugeordnet sind.

Hannover

Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Hannover erstreckt sich auf die Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg mit einer Gesamtfläche von rund 48.800 km² und einer Einwohnerzahl von über 10,4 Millionen Menschen. Die Bundespolizeidirektion Hannover verfügt insgesamt über 2.400 Beschäftigte.

Ihr sind zur Aufgabenerfüllung die Bundespolizeiinspektionen Hamburg, Flughafen Hamburg, Bremen, Hannover, Flughafen Hannover-Langenhagen, Bad Bentheim, sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung in Hamburg und die Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit mit Sitz in Hamburg und Hannover nachgeordnet.

Die bahnpolizeiliche Verantwortung der Bundespolizeidirektion Hannover erstreckt sich auf mehr als 560 Bahnhöfe und Haltepunkte sowie über 4.900 Bahnkilometer.

Zu den gesetzlichen Aufgaben gehört auch die Kontrolle an den Seehäfen in Niedersachsen und Bremen sowie der Grenzschutz an der Schengenbinnengrenze zu den Niederlanden.

Direktion Bundesbereitschaftspolizei

Die Direktion Bundesbereitschaftspolizei (BPOLD BP) mit Sitz in Fuldatal/Vellmar (Hessen) auf dem so genannten Bundespolizeistandort „Dr.-Konrad-Adenauer“[31] ist verantwortlich für die Bereitschaftspolizei-Verbände des Bundes (Bundesbereitschaftspolizei) und ist dem Bundespolizeipräsidium unmittelbar nachgeordnet.

Die Direktion hat die Aufgabe, die zehn Bundespolizeiabteilungen (BPOLABT) der Bundesbereitschaftspolizei zu führen, zu koordinieren und zu unterstützen und für eine gleichmäßige Auslastung der Einheiten zu sorgen. Einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs verfügt die Behörde über rund 6.200 Mitarbeiter, davon 5.100 Polizeivollzugsbeamte. Sie ist damit die personalstärkste Direktion der Bundespolizei.

Bundespolizeiabteilungen

Die zehn Bundespolizeiabteilungen sind:

  • Bundespolizeiabteilung Ratzeburg (BPOLABT RZ)
  • Bundespolizeiabteilung Uelzen (BPOLABT UE)
  • Bundespolizeiabteilung Duderstadt (BPOLABT DUD)
  • Bundespolizeiabteilung Sankt Augustin (BPOLABT STA)
  • Bundespolizeiabteilung Hünfeld (BPOLABT HÜN)
  • Bundespolizeiabteilung Bad Bergzabern (BPOLABT BBZ), 1987 als Grenzschutzabteilung Mitte 5 in Speyer gegründet, seit 1993 hier[32]
  • Bundespolizeiabteilung Deggendorf (BPOLABT DEG)
  • Bundespolizeiabteilung Bayreuth (BPOLABT BT)
  • Bundespolizeiabteilung Bad Düben (BPOLABT BDÜ)
  • Bundespolizeiabteilung Blumberg (BPOLABT BLU)

Jede Bundespolizeiabteilung untersteht einem Abteilungsführer. Dieser wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben von einem Abteilungsstab mit den Stabsbereichen Einsatz, Polizeitechnik und Versorgung, Zentrale Dienste und Einsatzunterstützung/Standortservice sowie dem Polizeiärztlichen Dienst unterstützt.[33] Die mobilen Einheiten, die die operative Ebene der Bundespolizeiabteilungen bilden, sind im Wesentlichen die Einsatzhundertschaften (EHu), die Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften (BFHu), die Technischen Einsatzhundertschaften, die Beweissicherungs- und Dokumentationseinheiten, die Aufklärungseinheiten sowie weitere Unterstützungseinheiten.[34]

Aufgaben der Bundesbereitschaftspolizei
Vorführung einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) der Bundespolizei

Die Aufgaben der Bundesbereitschaftspolizei umfassen insbesondere:[34]

  • Verstärkung aus besonderen Anlässen mit Schwerpunkteinsätzen geschlossener Einsatzeinheiten in den Aufgabenbereichen der Bundespolizei,
  • Unterstützung der Polizeien der Länder bei deren Aufgabenbewältigung in Fällen von besonderer Bedeutung, soweit Sicherheitsinteressen auch des Bundes betroffen sind und die Einsatzkräfte nicht vorrangig für Bundespolizeiaufgaben benötigt werden,
  • Unterstützung des Bundeskriminalamtes und anderer benachbarter Behörden aus besonderem Anlass (zum Beispiel Personen- und Raumschutz, Absperrmaßnahmen, Durchsuchungen),
  • Bewältigung besonderer Gefahrenlagen,
  • Mitwirkung an polizeilichen oder anderen nichtmilitärischen Aufgaben im Rahmen von internationalen Maßnahmen auf Ersuchen und unter Verantwortung der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union,
  • Verwendung für humanitäre Zwecke oder zur Wahrnehmung dringender Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland im Einvernehmen mit dem betreffenden Staat.

Bundespolizeidirektion 11

Mit Wirkung zum 1. August 2017 hat das Bundesministerium des Innern die Bundespolizeidirektion 11 (Abkürzung: BPOLD 11) mit Verwaltungssitz im Gebäude der ehemaligen Eisenbahndirektion Berlin eingerichtet. Die Einsatzkräfte selbst werden in Spandau stationiert.[35] Durch die Bundespolizeidirektion 11 werden die Spezialeinheiten der Bundespolizei unter zentraler Führungs- und Einsatzstruktur gebündelt. Der Bundespolizeidirektion 11 sind die folgende Spezialkräfte unterstellt:[36]

Darüber hinaus wurde die Fachverantwortung für die Entschärfungsdienste der Bundespolizei der Bundespolizeidirektion 11 übertragen.

Erster Präsident der neuen Behörde ist der ehemalige Leiter der GSG 9, Olaf Lindner.

GSG 9 der Bundespolizei

Die GSG 9 der Bundespolizei (GSG 9 BPOL) mit Hauptsitz in Sankt Augustin bei Bonn wurde 1972 als Reaktion auf die Geiselnahme während der Olympischen Sommerspiele in München unter der Bezeichnung Grenzschutzgruppe 9 gegründet und ist seitdem die Spezialeinheit der Bundespolizei (bzw. bis 2005: des Bundesgrenzschutzes) zur Bekämpfung von Schwerst- und Gewaltkriminalität sowie von Terrorismus. Die Personalstärke der GSG 9 wird auf rund 400 Beamte geschätzt.

Bundespolizei-Flugdienst
EC 155 des Bundespolizei-Flugdienstes
Rettungshubschrauber Christoph 17 der BMI Luftrettung

Der Bundespolizei-Flugdienst geht auf die am 7. Mai 1955 am Flugplatz Bonn/Hangelar gegründete Hubschrauberflugbereitschaft (HFlB) des Bundesgrenzschutzes zurück und umfasst heute die Bundespolizei-Fliegergruppe in Sankt Augustin, die Bundespolizei-Fliegerstaffeln in Fuhlendorf, Blumberg, Fuldatal und Oberschleißheim und die Luftfahrerschule der Bundespolizei mit einer Flotte von insgesamt 87 Polizeihubschraubern vom Typ EC 120, EC 135 T2i, EC 155 B und AS 332 L1 Super Puma.[37]

Die Hubschrauber der Bundespolizei kommen unter anderem zum Einsatz:[38]

  • zur Überwachung der Grenzen aus der Luft,
  • für den Transport von Polizeikräften bei Großeinsätzen und bei Einsätzen von Spezialeinheiten der Bundespolizei,
  • zur Unterstützung des Bundeskriminalamtes,
  • für die Beförderung von sicherheitsgefährdeten Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs des Bundes,
  • für die Beförderung von Staatsgästen der Bundesregierung,
  • für die Hilfe bei schweren Unglücks- und Katastrophenfällen im In- und Ausland sowie
  • für den Luftrettungsdienst (durch den Einsatz von insgesamt 12 Zivilschutzhubschraubern der Luftrettung des Bundesministeriums des Innern im zivilen Rettungsdienst).

Gewissermaßen eine Sonderstellung innerhalb des Bundespolizei-Flugdienstes nimmt die Staffel in Fuhlendorf ein. Ihre primäre Aufgabe ist die Überwachung der Seegebiete in Nord- und Ostsee. Dazu gehören grenzpolizeiliche Aufgaben auf See (die See stellt auch eine Außengrenze dar) sowie allgemein-polizeiliche Aufgaben wie Umweltschutz, Schifffahrtspolizei und Fischereischutz. Dabei werden jedes Jahr mehr als zweitausend Stunden Flugzeit über See geflogen.[39]

Die Staffel ist darüber hinaus beteiligt am Havariekommando des Bundes und der fünf deutschen Küstenländer und unterstützt darüber hinaus den SAR-Dienst auf See. Weitere Aufgaben entstehen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex). Unter dem Namen Seepferdchen-Flieger werden die Hubschrauber auch außerhalb des deutschen Luftraums im Rahmen gemeinsamer Operationen verschiedener EU-Staaten eingesetzt. Die Koordination übernimmt dann Frontex, und die Einsätze dienen der Bekämpfung illegaler Migration in das Gebiet der Europäischen Union auf dem Seeweg.[39] In weiteren Fällen werden Streifen über das Festland geflogen, um Dieben von Buntmetall bei der Bahn auf die Spur zu kommen,[40] sowie Streifenflüge über See, um Umweltverschmutzung feststellen zu können und deren Verursacher zu ermitteln.[41]

Die Staffel in Fuhlendorf umfasst 21 Hubschrauber unterschiedlichen Typs,[42] darunter auch Hubschrauber des Typs EC 155.[41] Die Kennung des Flugplatzes ist EDHX.[43]

Polizeiliche Schutzaufgaben Ausland der Bundespolizei

Die Einheit Polizeiliche Schutzaufgaben Ausland der Bundespolizei (PSA BPOL; vormals Personenschutz Ausland) umfasst Spezialkräfte, die die Aufgabe haben, für den Schutz der deutschen Auslandsvertretungen, des deutschen Botschafters und weiterer Schutzpersonen in Krisengebieten zu sorgen. Der Fähigkeitsbereich wurde im April 2008 aus der GSG 9 ausgegliedert, die bis zu diesem Zeitpunkt diese Aufgabe wahrgenommen hatte.

Besondere Schutzaufgaben Luftverkehr der Bundespolizei

Der Bereich Besondere Schutzaufgaben Luftverkehr der Bundespolizei übernahm mit der Einrichtung der Bundespolizeidirektion 11 zum 1. August 2017 bundesweit die Aufgaben nach § 4a des Bundespolizeigesetzes (BPolG) von der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main. Demnach hat die Bundespolizei die Aufgabe, durch Stellen von Flugsicherheitsbegleitern für die Sicherheit und Ordnung an Bord von Luftfahrzeugen zu sorgen. Diese Flugsicherheitsbegleiter sind waffentragende, nicht-uniformierte Beamte, die Passagierflüge begleiten und hauptsächlich Flugzeugentführungen und Terrorismus an Bord von Flugzeugen verhindern sollen.

Behördenleitung Bundespolizeipräsidium

Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums wird nach der Besoldungsgruppe B 9, die Vizepräsidenten nach B 6 und die Abteilungsleiter nach B 3 besoldet.

Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums

  1. Matthias Seeger (2008–2012)
  2. Dieter Romann (seit 1. August 2012)

Ausbildung

Die Bundespolizei bildet vor allem für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst aus, die direkte Ausbildung für den höheren Dienst findet unregelmäßig statt und steht ausschließlich Hochschulabsolventen bestimmter Studiengänge zu, vornehmlich der Fachrichtung Rechtswissenschaften.

Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst

Die Ausbildung für den mPVD ist in zwei Abschnitte à zwölf Monate und einmal sechs Monate gegliedert, die gesamte Dauer beträgt also zweieinhalb Jahre. Der erste Abschnitt ist die Grundausbildung, in dem die Basis für den Polizeiberuf geschaffen wird. Der zweite Ausbildungsabschnitt baut auf den Grundkenntnissen auf, hinzu kommen 16 Wochen Praktikum an verschiedenen Polizeidienststellen. Diese Praktika werden in den vier Hauptaufgabenfeldern der Bundespolizei abgehalten. Sie gliedern sich in je einem vierwöchigem Praktikum im Luftsicherheitsbereich, grenzpolizeilichen Bereich sowie Verbands- und einer Bahnpolizeidienststelle. Der Dritte Teil der Ausbildung ist der Laufbahnlehrgang, der mit der Laufbahnprüfung und der Ernennung zum Polizeimeister beendet wird.

Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst

Das modular gegliederte Studium in dualer Form für den gPVD dauert drei Jahre. Hierbei wird abgewechselt zwischen der Vermittlung von theoretischen Kenntnisse im Rahmen eines Fachhochschulstudiums und mehrwöchige Praktika. In dem Grundpraktikum wird die allgemeine polizeiliche Ausbildung absolviert. Im Grundstudium, das an der Hochschule des Bundes in Brühl bei Köln absolviert wird, werden Grundkenntnisse auf den Gebieten der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, der öffentlichen Finanzwirtschaft (Budgetierung, Haushaltsplanung etc.), der Psychologie (Organisationspsychologie), dem Zivilrecht und dem Staats- und Verfassungsrecht vermittelt. Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung ab. Während des Hauptstudiums muss eine Diplomarbeit zum Erreichen des akademischen Grades einer Diplom-Verwaltungswirtin (FH) bzw. eines Diplom-Verwaltungswirtes (FH) geschrieben werden. Die Diplomarbeit hat Sperrwirkung, muss also mindestens mit der Note „Ausreichend“ benotet werden. Zudem ist sie obligatorischer Gegenstand der Laufbahnprüfung. Ein freiwilliger Verzicht auf die Diplomierung ist gegenüber der Laufbahnausbildung im gehobenen Dienst einiger Landespolizeien (z. B. in Sachsen) nicht möglich. Das Studium endet mit der schriftlichen und mündlichen Laufbahnprüfung und der Ernennung zum Polizeikommissar. Grundsätzlich ist es möglich vom mittleren in den gehobenen Dienst aufzusteigen. Lebensältere Beamte können über verschiedene Sonderformen in den gehobenen Dienst aufsteigen.

Bundespolizeiakademie und Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Auf dem Gelände der Liegenschaft Dr. Robert Lehr (benannt nach dem zweiten Bundesminister des Innern, in dessen Amtszeit der Bundesgrenzschutz gegründet wurde) in Lübeck befindet sich neben der Bundespolizeiakademie (BPOLAK) auch der Fachbereich Bundespolizei der Hochschule des Bundes (HS BUND FB BPOL).[44] Organisatorisch wurde der Fachbereich Bundespolizei durch das Bundesministerium des Innern der Bundespolizeiakademie angegliedert, aber nicht eingegliedert. Damit betonte das BMI die hochschulrechtlich notwendige wissenschaftliche und in Teilen auch organisationsrechtliche Selbständigkeit des Fachbereiches. Die dort tätigen Dozenten sind damit auch keine Angehörigen der Bundespolizeiakademie, sondern der Hochschule des Bundes. Eine Personalunion zwischen Fachbereich und Bundespolizeiakademie gibt es lediglich an der Spitze, denn der Präsident der Bundespolizeiakademie ist kraft Amtes zugleich Leiter des Fachbereichs Bundespolizei der HS Bund. Hier werden zum einen die Studienabschnitte für das Studium im gehobenen Polizeidienst absolviert (dessen Grundstudium am Zentralbereich der HS Bund in Brühl stattfindet). Zum anderen übernimmt der Fachbereich Bundespolizei der HS Bund die Studienabschnitte des ersten Studienjahres für die Anwärter des höheren Dienstes; die weitere Ausbildung und die Hauptstudienabschnitte werden dann an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster-Hiltrup absolviert. Derzeit laufen die letzten Studiengänge mit dem Abschluss (akademischer Grad) als Diplom-Verwaltungswirt (FH). Zukünftig werden Bachelor- und Masterstudiengänge angeboten.

Aus- und Fortbildungszentrum der Bundespolizei

Für die Ausbildung des mittleren Dienstes und Fortbildungen sind die Aus- und Fortbildungszentren (BPOLAFZ) verantwortlich. Die sieben BPOLAFZ sind der Bundespolizeiakademie Lübeck angegliedert und befinden sich in Neustrelitz, Walsrode, Swisttal, Oerlenbach, Eschwege, Bamberg und Diez.

Amtsbezeichnungen

Die Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei sind heute weitgehend angeglichen.

Ausrüstung

Hoheitsabzeichen, seit 2005
Einsatzfahrzeuge für die deutsche Bundespolizei

Uniform

Ende 2005 wurde bei der Bundespolizei eine blaue Polizeiuniform eingeführt. Sie löste die zuvor moosgrüne-beige Uniform nach und nach ab. Die Umstellung lief sukzessive. Bis Ende 2012 sollten alle Beamten mit der neuen Uniform eingekleidet sein. Bis dahin waren beide Uniformen zu sehen. Beamte, die im Ausland eingesetzt worden sind, erkennt man an der deutschen Flagge auf der Uniform.

Bewaffnung

2010 wurde die neue Standardhandfeuerwaffe der Bundespolizei P30 eingeführt. Es wurden 29.500 Stück beschafft (Stand 2011).[45] Sie löste die in die Jahre gekommene P6 ab. Neben der P30 kommt auch die MP5 in diversen Ausführungen zum Einsatz.

Fahrzeuge

Die Bundespolizei verfügt über 6.500 Kraftfahrzeuge, davon 5.500 Einsatzfahrzeuge und 1.000 Spezial- und Sonderfahrzeuge sowie Motorräder.[1] Verwendet werden als Dienstfahrzeuge überwiegend Fahrzeuge der Marken BMW, Opel, Mercedes-Benz und Volkswagen. Vereinzelt kommen auch Fahrzeuge anderer Hersteller wie zum Beispiel Ford, Mitsubishi, Nissan, Land Rover und Volvo zum Einsatz. Streifenfahrzeuge sind BMW 5er touring, VW Transporter, VW Golf/Passat Variant, Mercedes-Benz Vito, Mercedes-Benz B-Klasse, Opel Zafira Tourer, VW Touareg, Land Rover Discovery, Nissan Navara und Mitsubishi Outlander. In den Einsatzhundertschaften werden Ford Transit und Mercedes-Benz Sprinter als Halbgruppenkraftwagen verwendet. An den Flughäfen und im Objektschutz kommen zudem mehrere Fahrzeuge mit alternativem Antrieb wie Opel Ampera, VW e-Golf, Volvo V60 und Nissan Leaf zum Einsatz.

Als geschützte Sonderwagen kommen derzeit zehn Mowag Eagle IV, sieben gelieferte (und weitere 21 bestellte) „Geschützte Einsatzfahrzeuge 2 (GEF2)“ und auch noch der Sonderwagen 4 zum Einsatz.[46][47] Der Sonderwagen 4 wird derzeit nach und nach durch andere geschützte Fahrzeuge ersetzt, die Neuzugänge werden bei der Bundespolizei außerdem nicht mehr als Sonderwagen bezeichnet.

Die Fahrzeuge der Bundespolizei führen das Kfz-Kennzeichen BP, welches davor an die Deutsche Bundespost vergeben wurde. Vor der Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei im Jahr 2005 wurde das Unterscheidungskennzeichen BG, für „Bundesgrenzschutz“, geführt.

Die Kennzeichen sind alle nach dem System BP XX-YYY bzw. BG XX-YYY aufgebaut. Dabei ist YYY eine beliebige, ein- bis dreistellige Zahl. Die zweistellige Zahl XX steht für die konkrete Fahrzeuggattung:

Hubschrauber

Die Bundespolizei verwendet verschiedene Hubschraubermuster des Herstellers Eurocopter. Sechs EC 120 werden bei der Luftfahrerschule der Bundespolizei als Schulungshubschrauber genutzt. Der zweimotorige EC 135 T2i ist ein leichter Transporthubschrauber (LTH), der als Verbindungs- und Beobachtungshubschrauber, sowie im Flugbetrieb der 16 Zivilschutz-Hubschrauber des Bundesministeriums des Innern eingesetzt wird. Die größeren Muster EC 155 B und AS 332 L1 Super Puma sind mittlere Transporthubschrauber (MTH), die überwiegend zum Transport von Polizeibeamten an Einsatzorte genutzt werden. Darüber hinaus werden mit Ihnen auch Personen des parlamentarischen und protokollarischen Bereichs befördert.

Wasserfahrzeuge

Einsatzschiffe

Für die Aufgabenwahrnehmung im Bereich Küstenmeer und Hohe See besteht die Flotte aus derzeit vier Einsatzschiffen Sie sind formell in Neustadt in Holstein registriert, dem Sitz des Direktionsbereichs Bundespolizei See. Der Registerhafen entspricht nicht notwendigerweise dem gewöhnlichen Liegehafen der Schiffe.[48] Die Besatzungsstärke besteht aus jeweils 14 Beamten.

Kennung Name Rufzeichen Typ Indienststellung Außerdienststellung Liegehafen
BP 21 Bredstedt DLGZ Küstenwachschiff P 60 1989 2018[49] Rostock
BP 22 Neustrelitz DBIF Sassnitz-Klasse 1993[50] 2017[50] Neustadt in Holstein
BP 23 Bad Düben DBIG Sassnitz-Klasse 1996 2017[50] Neustadt in Holstein
BP 24 Bad Bramstedt DBGX Bad-Bramstedt-Klasse 2002 Neustadt in Holstein
BP 25 Bayreuth DBGY Bad-Bramstedt-Klasse 2003 Neustadt in Holstein
BP 26 Eschwege DBGZ Bad-Bramstedt-Klasse 2003 Rostock
BP 81 Potsdam DBBM Potsdam-Klasse 2019 Cuxhaven
BP 82 Bamberg Potsdam-Klasse vsl. 2020[veraltet] Rostock
BP 83 Bad Düben Potsdam-Klasse vsl. 2020[veraltet]

Ende 2016 erhielt die Fassmer-Werft in Berne den Bauauftrag für die drei neuen hochseetauglichen Einsatzschiffe der Potsdam-Klasse. Als Name für die Schiffe wurde 2017 Potsdam, Bamberg und erneut Bad Düben bekanntgegeben.[51] Diese sollen die Vorgängereinheiten der Sassnitz-Klasse, die Bad Düben und die Neustrelitz, sowie das Einzelschiff Bredstedt ersetzen. Die Schiffe der neuen Potsdam-Klasse sind mit 86 Metern 20 Meter länger als die der Bad-Bramdstedt-Klasse und mit einem Hubschrauberlandedeck für den größten Bundespolizeihubschrauber, den Super-Puma ausgestattet. Das Typschiff der Serie wurde im Juli 2019 in Dienst gestellt.[52][53]

Patrouillenboote

Die Patrouillenboote Altmark, Börde, Prignitz, Rhön 2 und Uckermark kommen vor allem in küstennahen Gewässern der Ostsee zum Einsatz.

Seit dem 1. März 2016 überwacht die Bundespolizei See mit den Booten Uckermark und Börde im Rahmen eines Frontex-Einsatzes die griechisch-türkische Seegrenze in der Ägäis bei Samos. Sie retteten in den ersten zwei Jahren ihres Einsatzes über 3400 Menschen aus Seenot und nahmen dabei 27 Schleuser fest.[54]

Kennung Name Rufzeichen Typ Indienststellung Liegehafen
BP 61 Prignitz DBGQ Kontroll- und Streifenboot 2006 Rostock
BP 62 Uckermark DBGR Kontroll- und Streifenboot 2007 Rostock
BP 63 Altmark DBGS Kontroll- und Streifenboot 2007 Cuxhaven
BP 64 Börde DBGT Kontroll- und Streifenboot 2007 Lubmin
BP 65 Rhön 2 DBGU Kontroll- und Streifenboot 2008 Cuxhaven

Schlepper

Kennung Name Rufzeichen Typ Indienststellung Liegehafen
BP 5 Rettin Schlepper 1979 Neustadt in Holstein

Diensthunde und -pferde

Die Bundespolizei verfügt über 491 Schutz- und Sprengstoff­spürhunde, die unter anderem an Flughäfen und Bahnhöfen im Einsatz sind. Darüber hinaus kommen 24 Pferde in der Reiterstaffel zum Einsatz.[1]

Nachwuchsgewinnung

Im Rahmen ihrer Nachwuchskampagne „Mit Sicherheit vielfältig“ setzt die Bundespolizei ein Werbekonzept ein, das potentielle Bewerber mit einer Darstellung der bundespolizeilichen Einsatzbereiche für einen Einstieg bei der Bundespolizei begeistern soll. Als Informationsplattform unterhält die Bundespolizei die Karrierewebsite „www.komm-zur-bundespolizei.de[55], die Informationen zu den Einsatzbereichen und Laufbahnen bei der Bundespolizei und Bewerbern Informationsmaterial über das Auswahlverfahren bietet. Im Mai 2018 wurde das Online-Bewerbungsverfahren auf der Website implementiert. Im Blog der Karrierewebseite werden Erfahrungsberichte über Auswahlverfahren, Ausbildung und Dienst veröffentlicht sowie Termine zur Einstellungsberatung und zum Bewerbungsprozess.

Die Bundespolizei nutzt die sozialen Netzwerke Instagram[56] und Facebook[57]. In der Youtube-Serie „Im Einsatz mit…“[58] auf dem Youtube-Kanal „Bundespolizei Karriere[59] und im PodcastFunkdisziplin[60] werden die Aufgaben der Bundespolizei sowie Themen wie Bewerbungsverfahren, Ausbildung und Dienstalltag behandelt. Auch Veranstaltungen wie „Fit wie ein Bundespolizist“[61] oder „Coffee with a Cop“[62] dienen der Nachwuchsgewinnung.

Mitarbeiterzeitschrift

Das Bundespolizeipräsidium gibt die Mitarbeiterzeitschrift BUNDESPOLIZEI kompakt heraus, die zweimonatlich erscheint und auch online als PDF zugänglich ist. Die Zeitschrift erschien 2019 im 46. Jahrgang. Die Redaktion befindet sich in Potsdam.

Kritik

Die Abschiebepraxis der Bundespolizei wird von einigen Menschenrechts- und Flüchtlingsgruppen wie etwa Pro Asyl seit Jahren kritisiert.[63] In die Schlagzeilen gelangte 1999 der Tod von Aamir Ageeb, der bei einer Abschiebung an Bord eines Lufthansa-Flugzeuges starb.

Im Jahr 2013 erhielt die Bundespolizei den Big Brother Award für „diskriminierende und rassistische Identitätsfeststellungen und körperliche Durchsuchungen im Zuge verdachtsunabhängiger Personenkontrollen“.[64] Kritiker werfen der Bundespolizei vor, dass sich Beamte strukturell rassistisch verhielten. Von 2009 bis 2013 listeten die Bundespolizeidirektionen 57 Fälle auf, in denen sich Betroffene oder Zeugen beklagten, dass Menschen aufgrund ihrer ausländischen Herkunft oder ihrer Hautfarbe von Bundespolizisten diskriminiert worden seien. Dies passiere häufig bei Kontrollen in Zügen oder an Bahnhöfen.[65] Die Bundesregierung erläuterte ihren Standpunkt zur „Problematik des Racial Profiling und anlasslosen Kontrollen der Bundespolizei im Jahr 2015“ im April 2016 im Deutschen Bundestag.[66]

2015 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen einen Bundespolizeibeamten der Dienststelle Hannover wegen zweier Fälle von Übergriffen auf inhaftierte Ausländer in der Gewahrsamszelle.[67] Der Polizist wurde vom Dienst suspendiert. Im April 2016 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Die umfangreichen Ermittlungen hätten keine strukturellen Probleme auf der Wache aufgedeckt. Wegen anderer Delikte erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Beamten.[68] Aktivisten der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl sahen in den beiden Fällen einen Beleg für institutionellen Rassismus bei der Bundespolizei. Ursache seien militärische Struktur und Korpsgeist der Bundespolizei, die eine systematische interne Aufklärung der Vorwürfe verhinderten.[69] Seit 2015 gibt es eine teilselbständige Institution in der Bundespolizei, die Dienstvergehen außerhalb der Befehlshierarchie verfolgt.[70]

Laut einem Zeitungsbericht von 2011 sollen Bundespolizisten im Auftrag der EADS Beamte der saudischen Polizei vor Ort in der Bedienung von Geräten zum Grenzschutz ausgebildet haben.[71] Kritiker sehen darin eine unzulässige Vermischung privatwirtschaftlicher Interessen und hoheitlicher Aufgaben.

Siehe auch

Weblinks

Commons: Bundespolizei (Deutschland) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Soziale Medien und Nachwuchsgewinnung

Literatur

  • Reinhard Scholzen: Der BGS – Geschichte der Bundespolizei. Motorbuch Verlag, Stuttgart 2006, ISBN 3-613-02677-5.
  • Reinhard Scholzen: Die Bundespolizei – Mehr als junger Wein in alten Schläuchen? In: Polizei heute 2, 2010, S. 58–63.
  • Martin H. W. Möllers / Robert Chr. van Ooyen: Bundespolizei. Politische Entwicklung – Verfassungsrecht – Forschung, Verlag für Polizeiwissenschaft, 2. Aufl., Frankfurt a. M. 2015, ISBN 978-3-86676-418-7
  • Kapitänleutnant i. BGS Siegfried Lappoehn: Bundesgrenzschutz See, in: Truppenpraxis. Zeitschrift für Taktik, Technik und Ausbildung, Jg. 1971, H. 6, S. 472–474.

Einzelnachweise

  1. a b c Bundespolizei in Zahlen – Daten – Fakten. Website der Bundespolizei. Abgerufen am 20. Juni 2019.
  2. Bundeshaushalt 2019. (pdf) In: https://www.bundeshaushalt.de/. Bundesministerium der Finanzen, 17. Dezember 2018, abgerufen am 20. August 2019.
  3. BVerfG, Urteil vom 28. Januar 1998, Az. 2 BvF 3/92 Absatz-Nr. 1–112.
  4. Erklärungen von Minister Rudolf Köberle (Baden-Württemberg) und von Staatsminister Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) (PDF; 671 kB)
  5. TOP 28 der 809. Sitzung des Bundesrates; Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss
  6. Leserbrief Herr Burfeind, Deutsche Polizei, Ausgabe 07/2005 (PDF; 1,2 MB)
  7. Leserbrief Herr Zimmermann, Deutsche Polizei. Ausgabe 11/2005 (PDF; 2,9 MB)
  8. Kooperative Sicherheit – Die Sonderpolizeien des Bundes im föderalen Staat. (PDF, 677 kB) Bundesministerium des Innern, 9. Dezember 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 12. Januar 2012; abgerufen am 9. September 2013.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmi.bund.de
  9. Signale für eine neue Sicherheitsarchitektur. (PDF, 46 kB) Zusammenfassung des Berichts der Kommission „Evaluierung Sicherheitsbehörden“. Bundesministerium des Innern, 9. Dezember 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 12. Januar 2012; abgerufen am 9. September 2013.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmi.bund.de
  10. De Maizière nimmt Bericht entgegen. Bundesministerium des Innern, 9. Dezember 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. März 2016; abgerufen am 9. September 2013.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmi.bund.de
  11. Steffen Hebestreit: Blühende Reformfantasien. Frankfurter Rundschau, 14. Januar 2011, abgerufen am 9. September 2013.
  12. Bericht der Tagesschau. tagesschau.de, 9. Dezember 2010, archiviert vom Original am 8. Februar 2013; abgerufen am 9. Dezember 2010.
  13. Florian Gathmann: Personalzoff im Innenministerium: Dein Feind und Helfer. In: Spiegel Online. Abgerufen am 30. Juli 2012.
  14. Gesetz vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818).
  15. BGSG vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979).
  16. Bahnpolizei (Memento des Originals vom 20. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundespolizei.de
  17. Bundespolizei übernimmt Schutz der Bundesbank. Bundesanzeiger, 2. April 2015, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 11. August 2017.@1@2Vorlage:Toter Link/www.bundesanzeiger.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  18. Polizeischutz für deutsches Gold (Memento des Originals vom 12. August 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.fnp.de auf fnp.de
  19. Titelthema (Memento des Originals vom 21. Juli 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundespolizei.de auf bundespolizei.de
  20. Bundeshaushalt 2019. (pdf) In: https://www.bundeshaushalt.de/. Bundesministerium der Finanzen, 17. Dezember 2018, abgerufen am 20. August 2019.
  21. Organisationsplan Bundespolizeipräsidium. Bundespolizei, 1. März 2019, abgerufen am 6. März 2019.
  22. Organisationsplan. In: https://www.bundespolizei.de/. 1. März 2019, abgerufen am 7. Juni 2019.
  23. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74159/4300902
  24. Bundespolizeidirektion München: Reisender schlägt Zugbegleiterin - Bundespolizei sucht Zeugen (Memento des Originals vom 17. Februar 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.presseportal.de. Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Nürnberg vom 5. Februar 2013.
  25. Bundespolizeidirektion München: Zwei neue Bundespolizei-Dienststellen an der deutsch-österreichischen Grenze - Freilassing und Kempten als neue Inspektionsstandorte. Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Rosenheim vom 30. Oktober 2017.
  26. Bundespolizeidirektion Sankt Augustin. Bundespolizeipräsidium, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 23. September 2013; abgerufen am 9. September 2013.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundespolizei.de
  27. Aus FIMST wurde Referat 66 und auch die Leitung hat gewechselt – Bundesvorsitzender Ernst G. Walter im Gespräch mit Referatsleiterin Dorothea Schoop. In: https://dpolg-bpolg.de/. Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB – Bundespolizeigewerkschaft, 22. März 2019, abgerufen am 12. Juli 2019.
  28. Helmut Brückmann: Von der Polizeitruppe zur Bundespolizei, Veko-online
  29. Bundespolizei in Sankt Augustin - Standort Hangelar wird modernisiert, General-Anzeiger Bonn vom 11. Februar 2017, abgerufen am 28. Oktober 2018
  30. Standort in Sankt Augustin - 350 neue Mitarbeiter für die Bundespolizei, General-Anzeiger Bonn vom 12. Januar 2019, abgerufen am 13. Januar 2019
  31. http://www.bundespolizei.de/Web/DE/05Die-Bundespolizei/03Organisation/02Direktionen/BP/chronik.html
  32. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 22. Oktober 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundespolizei.de
  33. Bundespolizei - Direktion Bundesbereitschaftspolizei - Bundespolizeiabteilung Duderstadt. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 26. August 2017; abgerufen am 26. August 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundespolizei.de
  34. a b Bundespolizei - Bundesbereitschaftspolizei. Abgerufen am 26. August 2017.
  35. GSG 9 bekämpft Terror jetzt aus Kreuzberg. Abgerufen am 13. Januar 2019.
  36. Bundesinnenminister de Maizière besucht neue Direktion 11 der Bundespolizei. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. August 2017; abgerufen am 26. August 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmi.bund.de
  37. Thomas Helbig: BUNDESPOLIZEI kompakt 60 Jahre Bundespolizei-Flugdienst. April 2015, abgerufen am 26. August 2017.
  38. Bundespolizei - Bundespolizei-Flugdienst. Abgerufen am 26. August 2017.
  39. a b Bundespolizei-Fliegerstaffel Fuhlendorf. Bundespolizeipräsidium, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 23. September 2013; abgerufen am 9. September 2013.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundespolizei.de
  40. Metalldieben auf der Spur. (Flash-Video) In: Sendung „DAS!“ NDR, 13. August 2013, abgerufen am 9. September 2013.
  41. a b Schleswig-Holstein Magazin vom 31.08.2013. (Flash Video) NDR, 31. August 2013, archiviert vom Original am 4. September 2013; abgerufen am 9. September 2013 (Abschnitt 0h22m40s-0h23m35s).
  42. Norddeutsche Fliegerstaffel feiert 50-jähriges Bestehen. Bundesministerium des Innern, 30. August 2013, abgerufen am 9. September 2013.
  43. Bad Bramstedt Bundespolizei Heliport. helis.com, abgerufen am 9. September 2013.
  44. HS Bund - FB Bundespolizei (Lübeck). Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Juni 2017; abgerufen am 24. Juni 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.fhbund.de
  45. Antwort der Bundesregierung. Deutscher Bundestag, Drucksache 17/6432, 5. Juli 2011, abgerufen am 1. Januar 2018 (PDF).
  46. https://strategie-technik.blogspot.com/2018/08/bundespolizei-erhalt-enok-61-als.html
  47. https://strategie-technik.blogspot.com/2018/08/bundespolizei-modernisiert-geschutzte.html
  48. Einsatzschiffe sowie Kontroll- und Streifenboote. www.kuestenwache.net, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Januar 2017; abgerufen am 21. Januar 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kuestenwache.net
  49. Die letzte Fahrt der „Bredstedt“. Ostsee-Zeitung, 15. November 2018, abgerufen am 29. Januar 2019.
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