Deutsche Kolonien

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Deutschland und sein Kolonialreich 1914:
  • Deutsches Kaiserreich
  • Deutsche Kolonien und Schutzgebiete
  • Die deutschen Kolonien wurden vom Deutschen Kaiserreich gegen Ende des 19. Jahrhunderts erworben und nach dem Ersten Weltkrieg gemäß dem Versailler Vertrag von 1919 abgetreten. Sie wurden von Bismarck Schutzgebiete genannt, weil er in ihnen den deutschen Handel schützen wollte. Die deutschen Kolonien waren 1914 das an Fläche viertgrößte Kolonialreich nach dem britischen, französischen und russischen Weltreich. Gemessen an der Bevölkerungszahl lag es etwa an fünfter Stelle nach den niederländischen Kolonien.[1] Sie waren gemäß Artikel 1 der Verfassung des Deutschen Reichs nicht Bestandteil des Reichsgebiets,[2] sondern überseeischer Besitz des Deutschen Reichs.

    Ausgewanderte Deutsche gründeten in Übersee Siedlungen, die bisweilen als „deutsche Kolonien“ bezeichnet werden, aber keine Souveränitätsrechte des Herkunftslandes ausübten.

    Geschichte des deutschen Kolonialismus

    Deutscher Bund und Deutscher Zollverein

    In den Staaten des 1815 gegründeten Deutschen Bundes und des 1833 gegründeten Deutschen Zollvereins wurde insbesondere ab den 1840er Jahren von privater und wirtschaftlicher Seite der Ruf nach deutschen Kolonien laut.[3] Doch von staatlicher Seite gab es keine solchen Bestrebungen. Von privater Seite wurde 1839 die Hamburger Kolonialgesellschaft gegründet, die die Chatham-Inseln östlich von Neuseeland käuflich erwerben wollte, um dort deutsche Auswanderer anzusiedeln, aber Großbritannien machte ältere Ansprüche auf die Inseln geltend. Hamburg brauchte den Schutz der Royal Navy für seine weltweite Schifffahrt und verzichtete deshalb auf politische Unterstützung der Kolonialgesellschaft.[4] Einigermaßen erfolgreich war der 1842 gegründete Verein zum Schutze deutscher Einwanderer in Texas, der die deutschen Siedlungen in Texas zu einer Kolonie „Neu Deutschland“ ausweiten wollte, aber die Annexion der Republik Texas durch die Vereinigten Staaten 1845 machte dieses Ansinnen zu nichte.

    Entscheidende Punkte für das Desinteresse staatlicherseits an Kolonien war die Begrenzung des deutschen politischen Denkens zu der Zeit auf die Belange in Deutschland und Europa und das Fehlen einer deutschen Seemacht, die für den Erwerb überseeischer Kolonien erst den machtpolitischen Rückhalt bieten konnte. Mit dem Aufbau der österreichischen Flotte und der preußischen Flotte ab 1848 wurden solche Machtmittel geschaffen.

    Erste Versuche kolonialer Erwerbungen auf staatlicher Ebene (1857–1862)

    1857 lief die österreichische Fregatte Novara von Triest zu einer Expedition aus, die auch die Erforschung und Inbesitznahme der Nikobaren im Indischen Ozean beinhaltete. 1858 lief die Novara die Nikobaren an, aber zu einer Übernahme in österreichischen Besitz kam es nicht.

    Die Thetis, eines der Schiffe des Ostasiengeschwaders.

    Zum nächsten Versuch der Erwerbung einer Kolonie von staatlicher Seite kam es ab 1859, als Preußen sich die chinesische Insel Formosa aneignen wollte. Preußen hatte sich bereits beim französischen Kaiser Napoleon III. seiner Zustimmung für das Unternehmen versichert, da gleichzeitig Frankreich in Ostasien Kolonien erwerben wollte. Da Frankreich an Vietnam interessiert war, nicht aber an Formosa, konnte Preußen an die Inbesitznahme der Insel gehen. Ein preußisches Geschwader, das Ende 1859 Deutschland verließ und für Preußen und alle weiteren Staaten des Deutschen Zollvereins Handelsverträge in Asien abschließen sollte, sollte auch Formosa besetzen, aber wegen zu schwacher Kräfte des Geschwaders, und um einen Handelsvertrag mit China nicht zu gefährden, wurde der Auftrag nicht ausgeführt. Mit Kabinettsorder vom 6. Januar 1862 wurde der das Geschwader begleitende Botschafter Graf Eulenburg „von der Ausführung der ihm erteilten Aufträge wegen Ermittlung eines zu einer preußischen Ansiedlung geeigneten überseeischen Territoriums entbunden“.

    Trotzdem sollte ein Schiff des preußischen Geschwaders, die Thetis, noch Patagonien in Südamerika anlaufen für eine Erkundung als Kolonie, wobei die preußische Marineführung hauptsächlich an die Schaffung eines Marinestützpunktes an der südamerikanischen Küste dachte. Die Thetis hatte bereits Buenos Aires erreicht, als der Kommandant des Schiffes wegen der Erschöpfung der Mannschaft nach dem jahrelangen Auslandsaufenthalt, und der Überholungsbedürftigkeit des Schiffes selbst, die Heimfahrt befahl.[5]

    Bismarcks Ablehnung kolonialen Erwerbs (1862–1882)

    Faktorei der Firma Woermann in Kamerun. Seit den 1830er Jahren betrieben deutsche Reeder Handel mit Afrika und legten dort Faktoreien an und seit den 1850er Jahren wurde Handel und Plantagenwirtschaft in der Südsee von deutschen Unternehmen betrieben. Einige dieser Wirtschaftsunternehmungen in Übersee wurden schließlich Ansatzpunkte für die Übernahme als deutsche Kolonie.[6]

    Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg 1864 strebten kolonialwillige Kreise in Preußen an, die zuvor dänischen Nikobaren in Besitz zu nehmen.[7] Dänemark seinerseits bot 1865 vergeblich Dänisch-Westindien an, um den vollständigen Verlust Schleswigs zu verhindern. 1866 und noch einmal 1876 machte der Sultan der Sulu-Inseln, die zwischen Borneo und den Philippinen liegen, ein Angebot seine Inseln unter den Schutz Preußens, beziehungsweise des Reiches zu stellen, was aber beide Male abgelehnt wurde.[8] Der Sultan von Witu bat den Reisenden Richard Brenner 1867, ein preußisches Protektorat über sein Land zu erwirken, das in Berlin aber nicht einmal erwogen wurde.[9] Auch der französische Kompensationsvorschlag, nach dem Deutsch-Französischen Krieg anstatt Elsass-Lothringen die französische Kolonie Cochinchina zu übernehmen, wurde von Otto von Bismarck und der Mehrheit der Abgeordneten des Reichstags des Norddeutschen Bundes 1870 abgelehnt. Bereits 1868 hatte Bismarck in einem Brief an den preußischen Kriegs- und Marineminister Albrecht von Roon seine Ablehnung jeglichen Kolonialerwerbs deutlich gemacht:

    „Einerseits beruhen die Vorteile, welche man sich von Kolonien für den Handel und die Industrie des Mutterlandes verspricht, zum größten Teil auf Illusionen. Denn die Kosten, welche die Gründung, Unterstützung und namentlich die Behauptung der Kolonien veranlaßt, übersteigen sehr oft den Nutzen, den das Mutterland daraus zieht, ganz abgesehen davon, daß es schwer zu rechtfertigen ist, die ganze Nation zum Vorteil einzelner Handels- und Gewerbezweige zu erheblichen Steuerlasten heranzuziehen. – Andererseits ist unsere Marine noch nicht weit genug entwickelt, um die Aufgabe nachdrücklichen Schutzes in fernen Staaten übernehmen zu können.“[10]

    Nach der Reichsgründung von 1871 behielt er diese Meinung bei. Im Laufe der 1870er Jahre gewann die Kolonialpropaganda in Deutschland allerdings zunehmend an Öffentlichkeitswirksamkeit. 1873 wurde die Afrikanische Gesellschaft in Deutschland gegründet, die ihre Hauptaufgabe in der geographischen Erkundung Afrikas sah. 1882 folgte die Gründung des Deutschen Kolonialvereins, der sich als Interessenverein für die Kolonialpropaganda sah. 1884 entstand die konkurrierende Gesellschaft für Deutsche Kolonisation, die sich die praktische Kolonisation zum Ziel setzte. Beide Vereine fusionierten 1887 zur Deutschen Kolonialgesellschaft. Für den Erwerb von Kolonien wurden in der Hauptsache vier Argumente angeführt:[11]

    • Kolonien würden nach ihrer Erschließung Absatzmärkte für deutsche Industriewaren bieten und so einen Ersatz für die nach dem Gründerkrach 1873 schwächelnde Nachfrage in Deutschland selbst bieten.
    • Kolonien würden ein Auffangbecken für die deutsche Auswanderung bieten, die dadurch der Nation nicht verloren gehen würde. Da die Auswanderung bis dahin vor allem englischsprachige Länder zum Ziel hatte, befürchete der Kolonialagitator Wilhelm Hübbe-Schleiden, wenn man sie laufen lasse, würde das Deutschtum gegenüber den Angelsachsen demographisch hoffnungslos in Rückstand geraten.
    • Deutschland habe, wie der Theologe Friedrich Fabri formulierte, eine „Cultur-Mission“: Es habe nachgerade den Auftrag, seine angeblich überlegene Kultur weltweit zu verbreiten.
    • der Erwerb von Kolonien biete eine Möglichkeit zur Lösung der sozialen Frage: Die Arbeiter würden sich auf eine faszinierende nationale Aufgabe verpflichten lassen und sich von der Sozialdemokratie abwenden; dadurch und durch die Auswanderung aufrührerischer Massen in die Kolonien würde der innere Zusammenhalt der Nation gestärkt.

    Bismarck blieb gegenüber diesen Argumenten verschlossen und präferierte ein informelles Handelsimperium, in dem deutsche Firmen mit außereuropäischen Gebieten erfolgreich Handel trieben und sie ökonomisch durchdrangen, ohne aber deren Territorien zu okkupieren oder eine eigene Staatlichkeit aufzubauen.[12]

    Karikatur zu Bismarcks Kolonialpolitik: Muß ich denn die Mode mitmachen? – Nur Muth, gnädige Frau. Wenn Sie das Neue auch im Anfang etwas geniert, so giebt es Ihnen doch ein brillantes Relief nach außen. Links im Hintergrund als Gouvernante karikiert der Zentrumspolitiker Ludwig Windthorst. Holzschnitt von Gustav Heil für die Satirezeitschrift „Berliner Wespen“ vom 13. März 1885

    Die ersten Fälle kolonialen Ausgreifens nach Übersee erfolgten daher auch ausgesprochen zögerlich: 1876 wurde ein Freundschaftsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Tonga abgeschlossen, der Deutschland die Errichtung einer Kohlestation in der zu Tonga zählenden Inselgruppe Vavaʻu zusicherte. Dem Deutschen Reich wurden alle Rechte der freien Benutzung des dafür nötigen Grund und Bodens garantiert. Die Hoheitsrechte des Königs von Tonga sollten allerdings unbeschadet bleiben.[13] Zur eigentlichen Kolonisation kam es nicht. Am 19. November 1878 schloss der Kapitän der Kreuzerkorvette SMS Ariadne, Bartholomäus von Werner, mit den Oberhäuptlingen von Jaluit und der Ralik-Inselgruppe, Lebon und Letahalin, einen Vertrag über Vorrechte, wie die exklusive Anlage einer deutschen Kohlestation. Offizielle deutsche Kolonie wurden die Marshallinseln erst 1885.[14] Kapitän von Werner erwarb auch Ansprüche an zwei Häfen auf den Inseln Makada(u) und Mioko in der Duke-of-York-Gruppe, die erst 1884 als Bestandteile des zukünftigen Schutzgebiets Deutsch-Neuguinea unter Reichsschutz gestellt wurden.[15]

    Bismarcks Kolonialpolitik (1883–1890)

    Deutsche Kolonien in Afrika und Papua-Neuguinea um 1885

    Im April 1880 griff Bismarck erstmals aktiv für eine koloniale Angelegenheit ein, als er die Samoa-Vorlage als Gesetzesvorlage in den Reichstag einbrachte, die vom Bundesrat befürwortet, aber vom Reichstag abgelehnt wurde. Dabei sollte ein in Schwierigkeiten geratenes privates deutsches Kolonialhandelsunternehmen von Reich finanziell aufgefangen werden.

    Im November 1882 nahm der Bremer Tabakhändler Adolf Lüderitz mit dem Auswärtigen Amt Verbindung auf und bat um Schutz für eine Handelsniederlassung südlich der Walfischbucht an der südwestafrikanischen Küste. Im Februar und November 1883 fragte Bismarck bei der Regierung in London an, ob England den Schutz der Handelsniederlassung von Lüderitz übernehmen wolle. Beide Male lehnte die englische Regierung ab.[16]

    Nachdem im März 1883 die Sierra Leone Convention zwischen England und Frankreich veröffentlicht wurde, in der Interessenssphären zwischen den beiden Staaten in Westafrika abgegrenzt wurden, ohne andere Handelsnationen dabei zu berücksichtigen, bat die deutsche Regierung im April 1883 die Senate der Städte Lübeck, Bremen und Hamburg um eine Stellungnahme dazu. Die Hamburger Überseehändler verlangten in ihrer Antwort die Nahme von Kolonien in Westafrika. Im Dezember 1883 ließ Bismarck den Hamburgern mitteilen, dass für die Sicherung des deutschen Handels ein Kaiserlicher Kommissar nach Westafrika entsandt werde, auch um Verträge mit "unabhängigen Negerstaaten" zu schließen, und ein Kriegsschiff, die SMS Sophie, solle den militärischen Schutz dafür übernehmen. Weiterhin erbat Bismarck für dieses Vorhaben um Vorschläge und bat den Hamburger Kaufmann Adolph Woermann persönlich um seinen Rat, welche Instruktionen man dem Kaiserlichen Kommissar mit auf den Weg geben solle. Im März 1884 wurde Gustav Nachtigal zum Reichskommissar für die westafrikanische Küste ernannt und schiffte sich auf dem Kriegsschiff SMS Möwe nach Westafrika ein, um die entsprechenden Verträge abzuschließen.[17][18]

    Das Jahr 1884 markiert den eigentlichen Beginn der deutschen Kolonialpolitik. Otto von Bismarck stellte nach englischem Vorbild mehrere Besitzungen deutscher Kaufleute unter den Schutz des Deutschen Reichs. Damit nutzte er eine Phase außenpolitischer Entspannung zum Beginn des „kolonialen Experiments“, dem er selbst allerdings weiterhin skeptisch gegenüberstand. Die Motive für diese Entscheidung sind in der historischen Forschung umstritten. Bei den Erklärungen dominieren zwei Strömungen, die entweder von einem „Primat der Innenpolitik“ oder einem „Primat der Außenpolitik“ ausgehen. Als ein innenpolitischer Grund wird der öffentliche Druck durch das entstandene „Kolonialfieber“ in der deutschen Bevölkerung angeführt. Zwar war die Kolonialbewegung organisatorisch nicht sehr stark, ihr gelang es aber, ihre Propaganda in die gesellschaftlichen Debatten einzubringen.[19] Einer an Bismarck gesandten Denkschrift der Handelskammer Hamburg vom 6. Juli 1883, vom Reeder Adolph Woermann in die Wege geleitet, wird in der Forschung dabei besondere Bedeutung zuerkannt.[20] Auch die bevorstehende Reichstagswahl 1884 und Bismarcks Intention, sowohl seine eigene Position zu stärken als auch die kolonialfreundliche Nationalliberale Partei an sich zu binden, werden als innenpolitische Motive gesehen.[21]Hans-Ulrich Wehler vertritt die These des Sozialimperialismus, wonach die koloniale Expansion dem Zweck diente, die durch die wirtschaftliche Krisensituation entstandenen sozialen Spannungen nach außen „abzuleiten“ und so der charismatischen Herrschaft Bismarcks eine innenpolitische Legitimation zu verschaffen.[22] Die sog. „Kronprinzenthese“ geht hingegen davon aus, Bismarck habe versucht, vor dem zu erwartenden Thronwechsel die Beziehungen zu England bewusst zu schwächen und so die Politik des als „anglophil“ geltenden Thronfolgers im Voraus zu beeinflussen.[23]

    Im außenpolitischen Bereich wird der Entschluss zur Expansion als eine Verlängerung des Konzepts des europäischen Gleichgewichts in globaler Perspektive gesehen: Durch das „Mitziehen“ im Wettlauf um Afrika habe demnach das Deutsche Reich auch weiterhin seine Stellung unter den Großmächten verteidigen wollen.[24] Ebenso wird eine Annäherung an Frankreich durch eine „koloniale Entente“ als ein Motiv gesehen. Sie habe Frankreich von Revanche-Gedanken in Bezug auf das 1871 annektierte Elsass-Lothringen ablenken sollen.[25]

    Zusammenfassend wird heute jedoch nicht mehr geglaubt, dass die Entscheidung zum Erwerb außereuropäischer Gebiete einen radikalen Richtungswechsel darstellte. An Bismarcks liberal-imperialistischen Idealvorstellung einer überseeischen Politik durch privatwirtschaftliche Initiativen, die er von Beginn an verfolgt habe, änderte sich auch durch die Schutzerklärungen nicht viel.[26]

    Lüderitzbucht um 1900. Erste koloniale Erwerbung des Deutschen Kaiserreiches.

    Zunächst wurden die vom Bremer Kaufmann Adolf Lüderitz erworbenen Besitzungen an der Bucht von Angara Pequena („Lüderitzbucht“) und das angrenzende Hinterland („Lüderitzland“) im April 1884 als Deutsch-Südwestafrika unter den Schutz des Deutschen Reichs gestellt. Im Juli folgten Togoland und die Besitzungen von Adolph Woermann in Kamerun, im Februar 1885 das von Carl Peters und dessen Gesellschaft für deutsche Kolonisation erworbene ostafrikanische Gebiet und im April erwarben die Brüder Denhardt schließlich noch Wituland im heutigen Kenia. Mit der Übernahme von pazifischen Gebieten – Nord-Neuguinea (Kaiser-Wilhelms-Land), der davor gelegenen Inselgruppe (Bismarck-Archipel) sowie der Marshall- und mehreren Salomon-Inseln – war die erste Phase deutscher Kolonialpolitik bis 1886 weitgehend abgeschlossen. Eine Ausweitung der pazifischen Besitzungen scheiterte zunächst am sogenannten Karolinenstreit. 1888 beendete das Reich auf dem mittelpazifischen Nauru den Stammeskrieg und annektierte auch diese Insel.

    Bismarck übertrug durch staatliche Schutzbriefe den privaten Organisationen den Handel und die Verwaltung der jeweiligen Deutschen Schutzgebiete. Die Verwaltung der erworbenen Gebiete übten im Auftrag des Deutschen Reiches zunächst die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft (1885–1890), die Deutsche Witu-Gesellschaft (1887–1890), die Neuguinea-Kompagnie (1885–1899) und die auf den auf den Marshallinseln tätige Jaluit-Gesellschaft (1888–1906) aus. Auch die deutschen Kolonien in Südwest- und Westafrika sollten auf Bestreben Bismarcks in dieser Weise verwaltet werden, doch weder die Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika noch das Syndikat für Westafrika[27] waren hierzu gewillt oder in der Lage.

    Baumwolltransport in Togo 1885. Kaffee, Kakao, Baumwolle und Erzeugnisse aus der Kokospalme waren in Togo, wie auch den anderen tropischen Kolonien Deutschlands, weitgehend die einzigen Handelsgüter für den deutschen und internationalen Markt.

    Diese Gebiete waren nach militärischen Machtdemonstrationen durch extrem ungleiche Verträge in den Besitz der Deutschen gelangt: Gegen ein vages Schutzversprechen und eine nach deutschen Verhältnissen lächerlich geringe Kaufsumme übergaben die indigenen Herrscher große Gebiete, auf die sie nach afrikanischem Rechtsverständnis oft keinen Anspruch hatten; häufig blieben ihnen auch die Details des Vertrags mangels Sprachkenntnissen dunkel. Sie spielten aber mit, weil die langen Verhandlungen mit den Kolonisatoren und der rituell vollzogene Vertragsabschluss ihre Autorität enorm erhöhten. Diese Verträge wurden nun vom Deutschen Reich bestätigt; den Organisationen wurden umfassende Hoheitsrechte ohne Gewaltenteilung zugesprochen. Das Reich behielt sich allein im Schutzgebietsgesetz von 1886 die Oberhoheit und gewisse Eingriffsrechte vor, ohne dass dies spezifiziert oder konkretisiert worden wäre. Damit war das staatliche Engagement auf finanziell und organisatorisch auf ein Mindestmaß reduziert.[28]

    Diese Strategie scheiterte allerdings innerhalb weniger Jahre: Aufgrund der schlechten finanziellen Situation in fast allen „Schutzgebieten“ sowie der teilweise prekären Sicherheitslage – in Südwestafrika und in Ostafrika drohten 1888 Aufstände der indigenen Bevölkerung, in Kamerun und Togo bestand die Gefahr von Grenzstreitigkeiten mit den benachbarten britischen Kolonien, überall hatten sich die Gesellschaften als mit dem Aufbau einer effizienten Verwaltung überfordert erwiesen – waren Bismarck und seine Nachfolger gezwungen, alle Kolonien direkt und formell der staatlichen Verwaltung des Deutschen Reiches zu unterstellen.[29]

    Nach 1885 wandte sich Bismarck wieder gegen weiteren Kolonialerwerb und setzte seine politischen Prioritäten bei der Beziehungspflege mit den Großmächten England und Frankreich fort. Als ihn 1888 der Journalist Eugen Wolf drängte, Deutschland müsse weitere Kolonien erwerben, um im sozialdarwinistisch verstandenen Wettbewerb mit den anderen Großmächten nicht ins Hintertreffen zu geraten, erwiderte Bismarck 1888, dass Priorität für ihn weiterhin die Sicherung der vor kurzem errungenen nationalen Einheit war, die er durch Deutschlands Mittellage gefährdet sah:

    „Ihre Karte von Afrika ist ja sehr schön, aber meine Karte von Afrika liegt in Europa. Hier liegt Rußland, und hier […] liegt Frankreich, und wir sind in der Mitte, das ist meine Karte von Afrika.“[30]

    1889 erwog Bismarck einen Rückzug Deutschlands aus der Kolonialpolitik. Die deutschen Aktivitäten in Ostafrika und auch die Bestrebungen bezüglich Samoas wollte er nach Aussage von Zeitzeugen ganz beenden. Weiter wurde berichtet, Bismarck mochte nichts mehr mit der Verwaltung der Kolonien zu tun haben und wollte sie der Admiralität übergeben. Dem italienischen Ministerpräsidenten, Francesco Crispi, bot Bismarck im Mai 1889 die deutschen Besitzungen in Afrika zum Kauf an – was dieser mit einem Gegenangebot bezüglich der italienischen Kolonien beantwortete.[31]

    Die Kolonien dienten Bismarck in diesem Zusammenhang aber auch als Verhandlungsmasse. So wurde bei der Kongokonferenz 1884/85 in Berlin Afrika unter den Großmächten aufgeteilt. 1885 gab Deutschland Ansprüche auf die westafrikanischen Territorien Kapitaï und Koba zugunsten Frankreichs auf. Gleiches galt für das Mahinland in Bezug auf Großbritannien. 1886 einigten sich Deutschland und Großbritannien auch auf die Abgrenzung ihrer Interessenssphären in Ostafrika. Nach Bismarcks Rücktritt verzichtete das Deutsche Reich im Helgoland-Sansibar-Vertrag vom 1. Juli 1890, den er noch maßgeblich vorbereitet hatte, auf alle etwaigen Ansprüche nördlich Deutsch-Ostafrikas. Dadurch sollte ein Ausgleich mit Großbritannien erzielt werden. Auch die deutschen Ansprüche auf die gesamte Somaliküste zwischen Buur Gaabo und Aluula wurden aufgegeben, wovon die Beziehungen zum Dreibund-Partner Italien profitierten. Deutsch-Südwestafrika wurde im Gegenzug mit dem Sambesi verbunden (Caprivizipfel). Unter diesen Umständen scheiterten wiederum die deutschen Kolonialbestrebungen in Südostafrika:[32] 1884 wurde im Namen Lüderitz’ mit dem Zulu-König Dinuzulu ein Vertrag geschlossen, der Deutschland einen lokalen Gebietsanspruch an der Santa-Lucia-Bucht im Zululand sichern sollte. Im Zuge eines Ausgleichs mit Großbritannien wurde das Ansinnen aber im Mai 1885 fallengelassen.[33] Auch zwei Kolonisierungsversuche im südafrikanischen Pondoland, 1885 und 1889, scheiterten.[34]

    Weltpolitik unter Kaiser Wilhelm II.

    Deutsches Pachtgebiet Kiautschou mit der Hafenstadt Tsingtau

    Unter Kaiser Wilhelm II. (1888–1918) versuchte Deutschland durch Erwerb weiterer Handelsvertretungen seinen Kolonialbesitz auszubauen. Die wilhelminische Ära steht für eine schwärmerisch-expansionistische Politik und eine forcierte Aufrüstung, insbesondere der Kaiserlichen Marine. Die Kolonialbewegung war zu einem ernstzunehmenden Faktor in der deutschen Innenpolitik angewachsen. Zu ihr rechneten neben der Deutschen Kolonialgesellschaft auch der 1891 gegründete, extrem nationalistische Alldeutsche Verband. Zusätzlich zu den bisher vertretenen Argumenten wurde von der deutschen Kolonialbewegung nun vorgebracht, man müsse den Sklavenhandel in den Kolonien bekämpfen und die indigene Bevölkerung von ihren muslimischen Sklaventreibern befreien. Diese abolitionistischen Forderungen mit deutlich antimuslimischer Stoßrichtung nahmen nach dem so genannten Araberaufstand an der ostafrikanischen Küste 1888 Züge einer Kreuzzugsbewegung an.[35] Im Vordergrund standen jetzt aber Fragen des nationalen Prestiges und der Selbstbehauptung in einer sozialdarwinistisch verstandenen Konkurrenz der Großmächte: Deutschland als „Nachzügler“ müsse jetzt den ihm zustehenden Anteil einfordern.[36]

    Diesem Trend folgte die Reichsregierung. Im Rahmen einer neuen Weltpolitik einen „Platz an der Sonne“ (so der spätere Reichskanzler Bernhard von Bülow am 6. Dezember 1897 vor dem Deutschen Reichstag) für die angeblich „zu spät gekommene Nation“ an, womit neben dem der Besitz von Kolonien ein Mitspracherecht in allen kolonialen Angelegenheiten gemeint war.[37] Diese Politik des nationalen Prestiges befand sich in scharfem Kontrast zu Bismarcks eher pragmatisch begründeten Kolonialpolitik von 1884/1885.

    Deutsche Kolonien 1910 (zeitgenössische Karte)

    Nach 1890 gelang nur noch der Erwerb weniger Gebiete. 1897/98 wurde das chinesische Kiautschou mit dem Hafenort Tsingtau ein deutsches Pachtgebiet. In einem 50-km-Halbkreis um die Kiautschou-Bucht wurde eine Neutrale Zone eingerichtet, in der Chinas Souveränität durch Deutschland eingeschränkt war. Ferner bestanden deutsche Bergbau- und Eisenbahnkonzessionen in der Provinz Schantung. Durch den deutsch-spanischen Vertrag von 1899 kamen die mikronesischen Inseln der Karolinen, Marianen und Palau im Mittelpazifik hinzu. Deutsche Ansprüche auf die Philippinen konnten hingegen nicht umgesetzt werden, verschlechterten aber die diplomatischen Beziehungen zu den USA (Manila-Zwischenfall). Durch den Samoa-Vertrag wurde 1899 auch der Westteil der Samoa-Inseln im Südpazifik ein deutsches Schutzgebiet. Der Ostteil des vorher neutralen Salaga-Gebietes wurde dem deutschen Togo zugeschlagen. Gleichzeitig wurde die Herrschaft innerhalb der Kolonien ausgedehnt, z. B. in Deutsch-Ostafrika auf die Königreiche Burundi und Ruanda.[38] Im Bafut- und Hehe-Krieg stieß Deutschland 1891 jedoch auch auf hartnäckigen Widerstand unter Volksgruppen des Hinterlandes von Kamerun bzw. Ostafrika. Ein Versuch des Kaisers im Jahre 1902 Niederkalifornien von Mexiko – auch als weitere Basis für die deutsche Flotte im Pazifik – zu erwerben, scheiterte.[39]

    Ein während der französisch-britischen Faschoda-Krise Ende 1898 von französischer Seite erneut unterbreitetes Angebot, Elsass-Lothringen gegen eine der französischen Kolonien zu tauschen, wurde erneut abgelehnt. Eine von manchen Kolonialpropagandisten angestrebte koloniale Neuordnung Afrikas fand nicht statt. Die Ausnahme stellte hier der Erwerb eines Teils des französischen Kongogebiets für Kamerun im Zuge der Zweiten Marokkokrise von 1911 dar (Neukamerun). Vergeblich hatte Deutschland als Kompensation für Marokko die gesamte französische Kongo-Kolonie gefordert. Die zunehmende Isolierung im Kreis der Großmächte, die in Deutschland als „Einkreisung“ wahrgenommen wurde, war der Preis für dieses forsche deutsche kolonialpolitische Auftreten.[40]

    Für die wirtschaftliche Entwicklung der Kolonien wurde 1896 das Kolonialwirtschaftliche Komitee gegründet. 1898 wurde in Witzenhausen die Deutsche Kolonialschule (Tropenschule) gegründet, um Menschen für eine Übersiedlung in die Kolonien landwirtschaftlich auszubilden. Die Nachfolgeeinrichtungen bilden heute einen Nebenstandort der Universität Kassel. Im Jahre 1900 nahm in Hamburg das Institut für Schiffs- und Tropenkrankheiten für die Ausbildung von Schiffs- und Kolonialärzten seine Arbeit auf.

    Nach einer Viehseuche im Jahr 1897 in Deutsch-Südwestafrika hatten die Herero ihre überlebenden Viehbestände weit über das deutsche Kolonialgebiet verteilt. Diese Weideflächen waren zuvor jedoch an Großgrundbesitzer verkauft worden, welche nun das Vieh der Herero für sich beanspruchten. 1904 eskalierte die Situation schließlich zum Aufstand der Herero und Nama, dem die personalschwache Schutztruppe der Kolonie nicht gewachsen war. Die Reichsregierung entsandte daraufhin ein Marineexpeditionskorps und später Verstärkungen der Schutztruppe. Mit insgesamt etwa 15.000 Mann unter Generalleutnant Lothar von Trotha wurde der Aufstand der Herero im August 1904 in der Schlacht am Waterberg niedergeschlagen. Trotha ließ die in die Wüste geflohenen Hereros mitsamt ihren Familien dort verdursten. Er erließ den sogenannten Vernichtungsbefehl, nach dem Überlebende in die Wüste zurückgetrieben wurden. Damit begann eine Phase des Völkermords, die bis 1908 bis zu 80 Prozent des Hererovolkes, bis zu 80.000 Menschen, das Leben kostete. Mit 10.000 Opfern kam auch rund die Hälfte der Nama ums Leben. Diese hatten zuvor noch auf Seiten der Deutschen als Hilfstruppe bis Ende 1904 gegen die Herero gekämpft.[41]

    In Deutsch-Ostafrika kam es 1905/06 zum sogenannten Maji-Maji-Aufstand, bei dem geschätzte 100.000 Einheimische umkamen. Die Ablehnung eines Nachtragshaushaltes für eine weitere Unterstützung der Kolonialkriege führte Ende 1906 zur Auflösung des Reichstages und zu Neuwahlen.[42] Die Reichstagswahl vom Januar 1907 (die sogenannte „Hottentottenwahl“) sollte über die Zukunft der Kolonien entscheiden.

    Die neue Kolonialpolitik ab 1907

    Reise Bernhard Dernburgs durch Deutsch-Ostafrika 1907. Ankunft in Nairobi in Britisch-Ostafrika.
    Hafen von Daressalam um 1910
    Hafen von Tsingtau um 1912

    Als Ergebnis der Kolonialkriege in Deutsch-Südwestafrika und Deutsch-Ostafrika, deren Ursachen in einer falschen Behandlung der einheimischen Bevölkerungen lagen, wurde ein Umbau der Kolonialverwaltung in Deutschland, eine wissenschaftliche Herangehensweise an die Nutzung der Kolonien und eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Völker in den deutschen Kolonien als notwendig erachtet. Dafür wurde die oberste Verwaltungsbehörde für die Kolonien, die Kolonialabteilung, aus dem Außenministerium (die damalige Bezeichnung für ein Ministerium war „Amt“) ausgegliedert und zu einem eigenen Ministerium erhoben, das Reichskolonialamt. Als Gestalter der neuen Kolonialpolitik wurde nicht zufällig ein erfolgreicher Firmensanierer aus der Privatwirtschaft für das Amt als Staatssekretär – im heutigen Sprachgebrauch Minister – gewonnen, Bernhard Dernburg. Dernburg ging auf Reisen in die Kolonien, um vor Ort die Probleme zu erkunden und Lösungen zu finden. Gleichzeitig wurden wissenschaftliche und technische Einrichtungen für koloniale Zwecke gefördert oder gegründet, um auf dieser Grundlage die Kolonien zu entwickeln. Aus dem Hamburgischen Kolonialinstitut und der Deutschen Kolonialschule entstanden etwa Teile der heutigen Universitäten von Hamburg und Kassel. Für die Einheimischen wurde die medizinische Versorgung verbessert, Schulen gebaut und die Prügelstrafe wurde abgeschwächt. Straßen, Eisenbahnen und Häfen wurden im erweiterten Maße angelegt für die wirtschaftliche Erschließung der Kolonien. Dernburg im Januar 1909: „Das Ziel müssen mit dem Vaterland eng verbundene, administrativ unabhängige, wirtschaftlich selbstständige, gesunde Kolonien sein.“ Auch Kolonialstaatssekretär Wilhelm Solf unternahm 1912 und 1913 Reisen nach Afrika. Die dabei gesammelten Eindrücke gingen in sein Kolonialprogramm ein, das unter anderem eine Kompetenzerweiterung der Gouverneure und ein Verbot des Arbeitszwangs für Afrikaner vorsah. Des Weiteren befürwortete Solf die Idee eines Autostraßennetzes in den Kolonien, um weniger Lastenträger einzusetzen. Wilhelm Solf gewann für seine vergleichsweise friedfertige Kolonialpolitik, die sich an Diplomatie und geschickter Machtpolitik anstatt militärischer Stärke orientierte, alle Fraktionen des Reichstages mit der Ausnahme der rechten.

    Als Ergebnis dieser neuen Politik gab es nach 1907 keine großen Aufstände in den deutschen Kolonien mehr und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Überseebesitzungen Deutschlands steigerte sich schnell. So verdoppelte sich von 1906 bis 1914 die Herstellung von Palmöl und Kakao in den Kolonien, die Kautschuk-Ausfuhr aus den afrikanischen Kolonien vervierfachte sich, der Baumwollexport aus Deutsch-Ostafrika erhöhte sich um das Zehnfache. Der gesamte Handel zwischen Deutschland und seinen Kolonien steigerte sich von 72 Millionen Mark im Jahre 1906 auf 264 Millionen Mark im Jahre 1913. Durch den wirtschaftlichen Aufschwung in den Schutzgebieten versechsfachten sich die Zoll- und Steuereinnahmen in den Kolonien von 1906 bis 1914. Mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Kolonien waren sie von finanzieller Unterstützung durch das Reich unabhängig geworden oder waren auf dem Weg dahin. 1914 wurden nur noch Deutsch-Neuguinea und Kiautchou und die Schutztruppen in Afrika subventioniert.[43][44]

    Am 13. August 1913 wurde ein Vertrag über eine Aufteilung des portugiesischen Kolonialreichs zwischen dem Deutschen Reich und Großbritannien paraphiert. Ein ähnliches Abkommen hatte es bereits 1898 gegeben. Als Begründung wurde die „Mißwirtschaft“ angegeben, die die Portugiesen in ihren Kolonien treiben würden. Das Deutsche Reich sollte den Norden von Mosambik, Angola, Portugiesisch-Timor und die Inseln São Tomé und Príncipe erhalten. Am 9. Februar 1914 wurde von deutschen Großbanken das Übersee Studiensyndikat gegründet, um die wirtschaftliche Übernahme Angolas zu gewährleisten.[45] Am 28. Mai 1914 kaufte im Auftrag des Reiches ein deutsches Bankenkonsortium für 150.000 Pfund Sterling die englischen Gesellschaft Nyassa Consolidated Ltd mit ihrem Besitz, der halb Nordmosambik umfasste.[46] Die Übernahme der portugiesischen Kolonien war Teil des Planes der Alldeutschen und anderer deutschen Interessengruppen, ein deutsches Mittelafrika zu schaffen, das auch Belgisch-Kongo umfassen und damit eine Verbindung zwischen den deutschen Kolonien in Afrika herstellen sollte. Die Reichsleitung zeigte kein großes Engagement in dieser Frage, die Übernahme der portugiesischen Kolonien kam nicht zustande.[47]

    Die Kolonien im Ersten Weltkrieg (1914–1918)

    Deutsche Kolonien, Kampfrichtungen und Kapitulationen im Ersten Weltkrieg
    Askaris und Träger der deutschen Truppen in Ostafrika. Während des Krieges in Ostafrika wurden von den kriegführenden Mächten wesentlich mehr Träger für die Versorgung der Truppen als Soldaten selbst eingesetzt.
    Mandatsgebiete in den ehemaligen deutschen Kolonien und Provinzen des vormaligen Osmanischen Reiches
  • Britisches Mandatsgebiet
  • Französisches Mandatsgebiet
  • Belgisches Mandatsgebiet
  • Australisches Mandatsgebiet
  • Japanisches Mandatsgebiet
  • Neuseeländisches Mandatsgebiet
  • Südafrikanisches Mandatsgebiet
  • Gemeinschaftliches Mandatsgebiet
  • Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges, im August 1914, waren die Truppen in den deutschen Kolonien nicht auf einen Krieg mit europäischen Mächten vorbereitet. Die deutsche Seite hoffte auf die Einhaltung des Beschlusses der Kongo-Konferenz von 1885, die ihrer Auffassung nach alle Kolonialstaaten zur Handelsfreiheit und friedlichen Lösung kolonialer Probleme in Afrika verpflichte. Doch nur wenige Tage nach dem deutschen Kriegseintritt begann ein hoffnungsloser Widerstand der deutschen Truppen. Bis Ende 1914 waren Togo, Deutsch-Neuguinea, Samoa und Kiautschou in die Hände der Entente gefallen. In den größeren Schutzgebieten gelangen den Deutschen hingegen Anfangserfolge, etwa in den Schlachten bei Garua, Sandfontein und Tanga sowie im Kampf um Naulila. Mit der kurzzeitigen Besetzung der südafrikanischen Exklave Walvis Bay, der Provinz Cunene, des Grenzorts Taveta in Britisch-Ostafrika und der Insel Idjwi im Kivu-See kam es sogar zu geringfügigen deutschen Gebietsgewinnen. Anhaltender Widerstand scheiterte jedoch an der vergleichsweise geringen Truppenstärke sowie dem Mangel an Nachschub und schweren Waffen.

    Die 5.000 Mann starke südwestafrikanische Schutztruppe ergab sich im Juli 1915 gegen die zehnmal so starken südafrikanischen Unionstruppen. In die Kolonie Kamerun schickten die Briten und Franzosen insgesamt 19.000 Soldaten und 24 Kriegsschiffe. Trotzdem ergaben sich die deutschen Truppen nicht und traten schließlich im Februar 1916 vor der feindlichen Übermacht in die neutrale spanische Kolonie Rio Muni über, begleitet von 14.000 kamerunischen Eingeborenen, die nicht unter der Herrschaft der Entente-Mächte leben wollten.[48] Nur in Deutsch-Ostafrika blieben die deutschen Truppen – ihre Höchstzahl betrug im Krieg 16.670 Mann, davon etwa 90 % afrikanische Askaris – unter Führung von Oberstleutnant Paul von Lettow-Vorbeck bis zum Waffenstillstand im November 1918 unbesiegt. Auch eine mehrere Dutzend Mann starke Truppe unter dem Hauptmann Hermann Detzner in Neuguinea ergab sich nicht und führte Guerillakrieg. Als Detzner vom Waffenstillstand hörte löste er seine Truppe auf, ritt aus den Bergen nach Finschhafen und ergab sich dort Mitte Dezember 1918 den Australiern.[49]

    In Deutschland wurden auch im Krieg die Pläne für ein geschlossenes Deutsch-Mittelafrika weiterverfolgt. Es sollte sich vom Niger bis zur Kalahari-Wüste erstrecken und auch Angola, Mosambik, Belgisch-Kongo und weite Teile Französisch-Äquatorialafrikas miteinschließen.

    Mit dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages im Januar 1920 verlor Deutschland alle Kolonien. Die Entente teilten die Kolonien als Mandatsgebiete unter sich auf:

    • Großbritannien: Deutsch-Ostafrika, Teile Kameruns und Westtogo
    • Frankreich: Kamerun und Osttogo
    • Belgien: Ruanda und Burundi (ehemals Teil Deutsch-Ostafrikas)
    • Portugal: Kionga-Dreieck (ehemals Teil Deutsch-Ostafrikas)
    • Australien: Großteil Deutsch-Neuguineas
    • Japan: Kiautschou (fiel 1922 wieder an China), die Marianen, Karolinen, Marshallinseln und Palau
    • Neuseeland: Samoa
    • Südafrikanische Union: Deutsch-Südwestafrika (als Mandatsgebiet South West Africa fortgeführt)
    • Australien, Neuseeland und Großbritannien zusammen: Nauru

    Nach dem Zweiten Weltkrieg übernahm der UN-Treuhandrat die Verwaltung der verbliebenen Mandatsgebiete. Als letzte ehemalige Kolonie wurde 1994 Palau unabhängig.

    Strukturbedingungen in den deutschen Kolonien

    Verhältnis zwischen Einheimischen und Deutschen

    Deutscher Kolonialherr in Togo (ca. 1885)

    Rechtliche Ungleichheit

    Die Beziehung zwischen den Deutschen und der indigenen Bevölkerung war durch rechtliche und soziale Ungleichheit gekennzeichnet. Es bestanden zwei Rechtskreise, deren Zugehörigkeit nach rassischen Kriterien festgelegt wurde. Die „weiße“, das heißt deutsche Bevölkerung in den Kolonien stellte eine kleine, stark privilegierte Minderheit dar. Ihr Verhältnis zur indigenen Bevölkerung überstieg selten die 1-Prozent-Marke.[50] 1914 lebten nicht mehr als 25.000 Deutsche in den Kolonien, etwas weniger als die Hälfte davon in Deutsch-Südwestfrika, das noch am ehesten als Siedlungskolonie galt. Sie genossen alle Vorteile des deutschen Rechts, europäischstämmige Ausländer waren ihnen rechtlich gleichgestellt.[51]

    Die rund 13 Millionen „Eingeborenen“ des deutschen Kolonialreichs, wie sie nach einer kaiserlichen Verordnung aus dem Jahr 1900 offiziell hießen, waren keine deutschen Staatsbürger, sie galten noch nicht einmal als Reichsangehörige, sondern lediglich als Untertanen oder Schutzbefohlene des Deutschen Reiches. Die deutschen Gesetze des Reiches galten für sie nur, wenn es per Verordnung extra festgelegt war. Insbesondere war ihnen der Rechtsweg verschlossen: Gegen Verfügungen der Kolonialbehörden und erstinstanzliche Urteile der Kolonialgerichte standen ihnen keinerlei rechtsstaatliche Mittel zur Verfügung. Für die Gerichtsorganisation siehe Gerichtsorganisation der ehemaligen deutschen Kolonien. Für die etwa 10.000 Menschen arabischer und indischer Abstammung, die in Deutsch-Ostafrika lebten, konnten die Gouverneure Sonderbestimmungen verfügen.[52] Nachdem sich zunehmend Liebesbeziehungen zwischen den Bevölkerungsgruppen ergeben hatten, verboten die Kolonien ab 1905 schrittweise „standesamtliche Eheschließung zwischen Weißen und Eingeborenen“. Außereheliche Sexualbeziehungen wurden von der Gesellschaft geächtet, um eine „Verkafferung“ zu unterbinden. 1912 debattierte der Reichstag über die Möglichkeit von Mischehen, mit dem Ergebnis, dass die Mehrheitsparteien von der Reichsregierung verlangten, Mischehen gesetzlich zu ermöglichen. Das Gesetz kam aber nie zustande.[53] Die Verbote bestanden bis zum faktischen Ende des deutschen Kolonialreiches im Ersten Weltkrieg fort.

    Mission, Bildung, Gesundheitspflege

    In der Vorstellungswelt der Deutschen bestand die indigene Bevölkerung aus „Kindern“: Menschen zwar, doch auf einer niedrigen Reifungsstufe, die man zu behüten, zu belehren und zu erziehen hatte.[54] Für Belehrung und Missionierung sorgten die deutschen Missionsgesellschaften, die bereits ab den 1820er Jahren in Übersee tätig waren. Auf evangelischer Seite waren dies das Berliner Missionswerk, die Rheinische Mission, das Leipziger Missionswerk und die Norddeutsche Mission.[55] Ihnen durften nach dem Abflauen des Kulturkampfes ab 1890 auch katholische Missionsgesellschaften an die Seite treten.[56]

    Schule der Norddeutschen Mission Togo, 1899

    Diese Missionswerke errichteten in den Kolonien Stationen, in denen sie der indigenen Bevölkerung neben elementarer Bildung und Methoden moderner Landwirtschaft das Christentum näherbrachten. Dabei hatten sie großen Erfolg, da der Zusammenbruch der präkolonialen Gesellschaften, den die deutsche Landnahme und die nachfolgenden Kolonialkriege verursacht hatten, häufig auch eine spirituelle Krise mit sich gebracht hatten und die indigene Bevölkerung beim Gott der neuen Herren, der sich als der überlegene erwiesen zu haben schien, Trost und Halt suchten. Da die Missionare die Bekehrung der indigenen Bevölkerung zum Ziel hatten und den Anspruch hatten, ihr mit Nächstenliebe entgegenzutreten, sahen sie häufig Anlass, gegen deren grausame Behandlungen und Ausbeutung durch die Kolonialverwaltung und Plantagenbesitzer zu protestieren. Zur Selbstversorgung und als Mustergüter unterhielten sie aber oft selbst Plantagen und waren somit von der Arbeitskraft und -willigkeit der indigenen Bevölkerung abhängig; somit gerieten sie hier nicht selten in einen Zielkonflikt. Gegenüber den traditionellen Sitten und Gebräuchen der indigenen Bevölkerung zeigten sich die deutschen Missionare meist eher tolerant; selbst die in Afrika und der Südsee verbreitete Polygynie wurde oft geduldet. Einzig die an der Küste Ostafrikas dominierende islamische Kultur wurde von den Missionswerken bekämpft.[57]

    Studenten der Deutsch-Chinesischen Hochschule in Tsingtau, 1913

    Aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit der Missionswerke und um keine Konflikte in muslimischen Gebieten zu provozieren, wurden in den deutschen Kolonien ab 1887 auch staatliche Schulen eingerichtet. Eine Schulpflicht bestand, anders als im Reich, aber nicht, auch um das Selbstbewusstsein der indigenen Bevölkerung nicht durch höhere Bildung zu stärken. Einige Fachschulen für Handwerk und Ackerbau wurden eingerichtet sowie als einzige Universität im deutschen Kolonialreich die Deutsch-Chinesische Hochschule in Tsingtau (heute Qingdao-Universität). Die staatlichen Elementarschulen unterschieden sich im Lehrplan deutlich von den Missionsschulen: Diese unterrichteten in der Muttersprache ihrer Schüler, also etwa auf Ewe oder Otjiherero, und erteilten bis zu 15 Stunden Religionsunterricht pro Woche, während auf jenen die Unterrichtssprache Deutsch war und nutzbare Fächer wie Rechnen dominierten.[58]

    Gesundheitsdienst in Daressalam (Ostafrika) bei der Pestbekämpfung, Photographie von Walther Dobbertin, zwischen 1906 und 1916 aufgenommen

    Seit Mitte der 1890er Jahre errichteten die Deutschen in ihren Kolonien Lazarettstationen und Hospitäler, die allerdings zunächst nur Europäern offenstanden. „Eingeborenen-“ oder „Farbigenstationen“ wurden etwas später eingerichtet, doch wurde die Trennung zwischen den Rassen stets aufrechterhalten. Nicht zuletzt im eigenen Interesse legten die Deutschen besonderen Wert auf Bekämpfung und Prophylaxe von Tropenkrankheiten: Sümpfe wurden trockengelegt, Chinin gegen Malaria ausgegeben, gegen Pocken geimpft und Leprakranke wurden isoliert.[59] Zur Bekämpfung von Seuchen fassten die Deutschen Erkrankte unterschiedlicher Ethnien und beiderlei Geschlechts in eigens dafür eingerichteten sogenannten „Konzentrationslagern“ zusammen, aus denen die Betroffenen wegen des damit verbundenen Freiheitsentzuges und der zum Teil schmerzhaften Untersuchungen, die dort vorgenommen wurden, immer wieder zu fliehen suchten.[60] Um Mittel gegen die Schlafkrankheit zu erproben, unternahmen deutsche Mediziner auch Menschenversuche an erkrankten Afrikanern, die mitunter tödlich verliefen. Erfolge stellten sich vor allem bei der Bekämpfung von Pocken und Pest ein, während in der allgemeinen Hygiene und der Sozialmedizin noch große Rückstände herrschten: „Es gibt sehr wenig alte Neger“, klagte der Staatssekretär im Reichskolonialamt 1908.[61] Erst gegen Ende der deutschen Herrschaft zeigten sich Ansätze, hier Abhilfe zu schaffen, etwa durch erste Arbeitsschutzverordnungen oder eine Verbesserung der Sanitätsaufsicht.[62]

    Arbeitszwang und Gewalt

    Als schwieriges Problem erwies es sich für die deutschen Kolonialherren, die indigene Bevölkerung zum Arbeiten zu bewegen. Da sie bislang in Subsistenz- und Naturalwirtschaft gelebt hatten, sahen Afrikaner und Polynesier oft nicht ein, warum sie mehr tun sollten als zum täglichen Lebensunterhalt erforderlich. Außerdem galt Landwirtschaft in vielen Landstrichen Afrikas als typische Frauenarbeit, von der die Männer sich fernhielten. Um der indigenen Bevölkerung diese „notorische Indolenz und Faulheit“ auszutreiben, verhängten die Deutschen Kopf- oder Hüttensteuern.[63] Zur Beschaffung des zu deren Begleichung nötigen Geldes mussten Überschüsse erwirtschaftet werden, was nur durch Arbeit auf Plantagen möglich war. Wer nicht bezahlen konnte, wurde – oft weit von seinem Heimatdorf entfernt – zu Zwangsarbeit verurteilt.[64]

    Große Teile der indigenen Bevölkerung gerieten so in Unfreiheit. Die traditionelle Sklaverei wurde geduldet, weil vor allem in Ostafrika eine radikale Abschaffung den Zusammenbruch der lokalen Wirtschaftsstrukturen herbeigeführt hätte. Um 1900 waren etwa zehn Prozent der Bevölkerung Ostafrikas Sklaven im Besitz afrikanischer und arabischer Eliten, zu dem Sklavenhändler Tippu-Tip auf Sansibar unterhielt die deutsche Kolonialverwaltung freundschaftliche Beziehungen. Gleichzeitig galt die Sklaverei in den deutschen Kolonien offiziell als abgeschafft und die deutsche Propaganda hob dies als eine der Kulturleistungen des deutschen Kolonialismus hervor. Deshalb wurden andere Formen des Arbeitszwangs und der Unfreiheit gefunden, in denen die Mortalitätsraten hoch waren. Darunter fiel auch der Import von etwa 1.000 chinesischer Kulis nach Samoa, Neuguinea und Ostafrika, die gleichfalls häufig unter Zwang angeworben worden waren.[65]

    Bei der Zwangsarbeit und auch auf den Plantagen waren Körperstrafen an der Tagesordnung, die gemeinhin mit einer Nilpferdpeitsche verabreicht wurden. Dieses Instrument wurde in Deutschland als Symbol für die Behandlung der indigenen Bevölkerung durch mehrere Kolonialskandale bekannt: So hatte etwa der stellvertretende Gouverneur von Deutsch-Kamerun Heinrich Leist 1893 die Frauen von arbeitsunwilligen Afrikanern vor deren Augen auspeitschen lassen; die Männer waren zuvor aus der Sklaverei freigekauft worden, doch verweigerte Leist ihnen nun den Lohn, da ja durch den Freikauf bereits genug für sie bezahlt worden sei.[66] Bereits im Jahr zuvor war bekanntgeworden, dass der Reichskommissar am Kilimandscharo Carl Peters seine afrikanische Konkubine und deren Liebhaber erst hatte auspeitschen und dann aufknüpfen lassen.[67]

    Die alltägliche Gewalt provozierte immer wieder Gegengewalt der indigenen Bevölkerung, die sich zum Teil in blutigen Aufständen und Kolonialkriegen niederschlug. Sowohl Peters' als auch Leists Übergriffe hatten eine solche Folge gehabt. Die blutigsten Aufstände waren 1899–1901 der chinesische Boxeraufstand, 1905–1907 der Maji-Maji-Aufstand in Ostafrika und 1904–1908 der Aufstand der Herero und Nama in Südwestafrika, bei dem es zum ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts kam. Staatssekretär Dernburg setzte 1907 eine großangelegte Kolonialreform ins Werk: Nunmehr solle mit „Erhaltungsmitteln“ anstelle von „Zerstörungsmitteln“ kolonisiert werden. Nicht mehr alkohol- und waffenhandelnde Kompanien sollten die Kolonialwirtschaft prägen, sondern der Missionar, der Arzt, die Eisenbahn und die Wissenschaft. Die Hüttensteuer wurde abgeschafft, die Enteignung von Land, das sich in indigenem Besitz befand, verboten und die Prügelstrafe wurde eingeschränkt. Dernburgs Konzept blieb gleichwohl auf die größtmögliche Ausschöpfung der einheimischen Arbeitskräfte durch die Kolonialisten ausgerichtet.[68] Der Erfolg war begrenzt: Zwar gingen die Prügel- und Rutenstrafen von 1905/06 auf 1907/08 deutlich zurück, stiegen danach aber wieder an und überstiegen 1912/13 mit über 8.000 gemeldeten Züchtigungen den Wert vor den dernburgschen Reformen deutlich.[69] Die Dunkelziffer nicht gemeldeter Auspeitschungen auf den Plantagen wird noch erheblich höher gewesen sein.[70]

    Verwaltung

    Gouvernementshaus in Buea (Kamerun), um 1910

    Seit 1899 befanden sich alle „Schutzgebiete“, mit Ausnahme der Marshallinseln (seit 1906 auch diese), als Kolonien unter direkter Verwaltung des Reiches. An ihrer Spitze standen Gouverneure, denen Kanzler (zur Vertretung und Rechtspflege), Sekretäre und sonstige Beamte beigegeben waren. Die Stationen wurden durch Bezirkshauptmänner verwaltet. Dazu kamen Schutztruppen (in Deutsch-Ostafrika, Kamerun und Deutsch-Südwestafrika), militärisch organisierte Polizeitruppen und nach dem Vorbild der Konsulargerichte geschaffene Schutzgebietsgerichte. Die oberste Instanz war das Reichsgericht in Leipzig.

    Kaiser-Wilhelms-Land, der Bismarck-Archipel, die deutschen Samoa-Inseln, die Karolinen, Palau-Inseln und die deutschen Ladronen (sowie seit 1906 die Marshallinseln einschließlich der Providence- und Brown-Inseln) wurden zu einem Gouvernement Deutsch-Neuguinea vereinigt.

    Die oberste Leitung der „Schutzgebiete“ lag zwischen 1890 und 1907 in den Händen der Kolonialabteilung, die dem Reichskanzler unterstand. 1907 wurde diese zum Reichskolonialamt umgewandelt und Bernhard Dernburg zum Staatssekretär ernannt. Schon der Kolonialabteilung wurde gemäß kaiserlichem Erlass vom 10. Oktober 1890 der Kolonialrat zur Seite gestellt, in dem Vertreter der Kolonialgesellschaften und vom Reichskanzler berufene Sachverständige vertreten waren.

    Die Rechtslage in den Kolonien wurde erstmals 1886 mit dem Gesetz betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete genauer geregelt, das nach mehreren Änderungen ab 1900 als Schutzgebietsgesetz bezeichnet wurde.[71] Es führte über den Umweg der Konsulargerichtsbarkeit deutsches Recht für Europäer in den deutschen Kolonien ein. Das Konsulargerichtsbarkeitsgesetz von 1879 erlaubte den deutschen Konsuln im Ausland unter bestimmten Bedingungen, die Gerichtsbarkeit über deutsche Staatsangehörige auszuüben. Das Schutzgebietsgesetz bestimmte nun, dass die Vorschriften zur Konsulargerichtsbarkeit entsprechend auch in den Kolonien angewendet werden sollten. Soweit sie für die Konsulargerichtsbarkeit relevant waren, wurden dadurch wichtige rechtliche Bestimmungen des bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, der gerichtlichen Verfahren und der Gerichtsverfassung des Reichs auch für die deutschen Kolonien in Kraft gesetzt.[72] Daneben wurden im Laufe der Zeit weitere spezielle kolonialrechtliche Bestimmungen erlassen. Für die indigenen Bevölkerungen der Kolonie hatte zunächst der Kaiser die Rechtssetzungsbefugnis. Im Laufe der folgenden Jahre konnten auch der Reichskanzler und von ihm ermächtigte Beamte Vorschriften erlassen, die zum Beispiel die Verwaltung, Gerichtsbarkeit oder Polizei regelten. In den deutschen Kolonien existierte somit von der Grundstruktur her eine duale Rechtsordnung die unterschiedliches Recht für die Europäer und die Indigenen vorsah.[73] Die Gerichtsbarkeit über die indigene Bevölkerung, insbesondere in Strafrechtssachen, wurde den Kolonialbeamten übertragen, ohne dass in der Zeit der deutschen Kolonialherrschaft allerdings ein koloniales Strafrechts kodifiziert wurde. In nicht-strafrechtlichen Angelegenheiten wurden zudem indigene Autoritäten zur Gerichtsbarkeit über ihre Gemeinschaften ermächtigt, die nach dem lokalen Recht urteilen sollten.[74]

    Wirtschaft und Infrastruktur

    Sisal-Verarbeitung in Deutsch-Ostafrika
    Pflügen eines Baumwollfeldes in der deutschen Kolonie Togo

    Landwirtschaft

    Die Wirtschaft im deutschen Kolonialreich war ganz überwiegend vom Primärsektor geprägt. Verarbeitende Gewerbe wurden nicht aufgebaut, produziert wurden vielmehr Rohstoffe für den Export nach Europa. Dabei handelte es sich vor allem um landwirtschaftliche Produkte, wie Kautschuk, der von der um 1900 boomenden Fahrrad-, Auto- und Elektroindustrie nachgefragt wurde, Ölfrüchte, namentlich Palmöl und Kopra, die von der chemischen Industrie in Deutschland weiterverarbeitet wurden, Sisal und Baumwolle für die Textilherstellung, die große Palette der so genannten Kolonialwaren (Kaffee, Kakao, Zuckerrohr, Pfeffer, Tabak usw.), sowie Tierhäute, Felle und Elfenbein. 1908 wurde in Kamerun mit der Anpflanzung von Bananen für den Export begonnen.[75] Manche dieser Produkte hatte Deutschland schon vor der Kolonialisierung aus diesen Gebieten importiert, wo sie ursprünglich in Sammelwirtschaft produziert und vor allem gegen Spirituosen eingetauscht worden waren. Hiermit hatten die Handelshäuser Woermann und Hansemann bereits vor 1884 gute Geschäfte gemacht. Neben der Landwirtschaft existierten auch Ansätze zur Gewinnung von Bodenschätzen durch Bergbau, von denen aber allein die Diamantengewinnung in Südwest-Afrika profitabel wurde.[76]

    Noch bevor diese Ressourcen von den Kolonialherren ausgebeutet werden konnten, hatte man mit dem Boden Profite zu machen gesucht. Ausgehend von der Rechtsfiktion der terra nullius, wonach die Gebiete, in die sie kamen, herrenlos wären, hatten die Kolonialgesellschaften große Teile der bewirtschaftbaren Fläche an sich gebracht und die indigene Bevölkerung auf weniger gutes Land oder in Reservationen verdrängt. Die so erworbenen riesigen Flächen namentlich Südwestafrikas wurden in Deutschland spekulativ gehandelt, ein Teil von ihnen wurde tatsächlich nie erschlossen.[77] Auch diese fortlaufenden Enteignungen trugen zur Frustration der indigenen Bevölkerung bei und waren ein Grund für Rebellionen.

    Herrenhaus der Pflanzung Sakkarani in Ostafrika. Photographie aus dem frühen 20. Jahrhundert.

    Nach der Erschließung des Landes boten sich drei Formen der landwirtschaftlichen Produktion an:

    • Plantagen: kapitalintensive großflächige Monokulturen, die von einer großen Zahl indigener Arbeiter bewirtschaftet wurden, die häufig in Unfreiheit gehalten wurden. Diese Wirtschaftsform fand sich vor allem in Kamerun, in Ostafrika und im Pazifik.
    • Farmen: kleinere, von Deutschen bewirtschaftete Betriebe, die mit wenigen indigenen Arbeitskräften auskamen. Diese weniger rentable Wirtschaftsform, die in Südwestafrika vorherrschte, wurde vor allem aus demographischen Gründen gefördert, um möglichst große Ströme der deutschen Auswanderung ins deutsche Kolonialreich zu kanalisieren.
    • Cash Crops: Produktion durch die indigene Bevölkerung, der man die erwünschten Produkte abkaufte. Dieses Modell wurde vor allem im Gebiet der Duala in Kamerun mit Erfolg umgesetzt.

    Zwischen Vertretern dieser drei Formen gab es in der gesamten Zeit des deutschen Kolonialreichs Konflikte: Einerseits wegen der Vertreibungen und Enteignungen, die die Anlage von Farmen und Plantagen auf gutem Boden mit sich brachte; andererseits wegen Profitmöglichkeiten, da die indigenen Bauern in direkter Konkurrenz zu Farmern und Plantagenbesitzern standen. Obwohl die Missionen zu Letzteren zählten, sprachen sie sich doch für ein indigenes Kleinbauerntum aus, um eine Proletarisierung zu verhüten, die mit einer Ausdehnung der Plantagen notwendig einherging.[78]

    Zur Verbesserung der Profitabilität der Kolonien setzte die Kolonialverwaltung auf die Förderung und Verbesserung der tropischen Landwirtschaft: Versuchs- und Lehrplantagen wurden errichtet, die auch der indigenen Bevölkerung offenstanden, außerdem wurde in den Usambara-Bergen das Biologisch-Landwirtschaftliche Institut Amani und im kamerunischen Victoria eine weitere landwirtschaftliche Forschungsstation errichtet.[79]

    Infrastruktur und Verkehrswesen

    Tsingtau zu Beginn und am Ende der deutschen Kolonialzeit
    Lastenträger in Ostafrika. Photographie zwischen 1906 und 1916 aufgenommen von Walther Dobbertin.

    Die deutschen Kolonien waren weitgehend ländlich geprägt. Die wenigen urbanen Gebiete lagen zumeist an den Hafenorten und Handelspunkten, vor allem an der ostafrikanischen Küste. Infrastrukturen im europäischen Sinne gab es aber kaum. In Togo bestand beispielsweise anfangs kein Hafen für Hochseeschiffe. Erst die Landungsbrücke in Lome schuf die Bedingungen für das sichere Be- und Entladen von europäischen Schiffen. Durch die kolonialen Eingriffe veränderten sich besonders an den Garnisonsorten und Verwaltungszentren die Siedlungsstrukturen. An der Küste von Südwestafrika entstanden mit Lüderitz und Swakopmund neue Städte. Ortschaften mit zuvor wenigen Tausend Einwohnern, etwa Daressalam, Tsingtau oder Windhoek, erlebten ein rasantes Bevölkerungswachstum. Auf die dadurch herbeigeführten sozialen und hygienischen Missstände reagierten die Verwaltungen mit Regeln zur Straßenführung und Bauordnung sowie einer Siedlungsverteilung nach rassischen Kriterien.[80]

    Etwa ab der Jahrhundertwende investierte das Deutsche Reich verstärkt in das Verkehrs- und Nachrichtenwesen der Kolonien. Bis dahin war der Schwerlastverkehr innerhalb Afrikas häufig durch menschliche Träger abgewickelt worden, da wegen der Tse-Tse-Fliege Ochsengespanne nicht einsetzbar waren. Ganze Dampfschiffe wurden, in Einzelteile zerlegt, bis zu ihrem Einsatzort auf den ostafrikanischen Seen von indigenen Trägern geschleppt.[81] Bis 1914 wurden mehrere Tausend Schienenkilometer der Kolonialbahnen verlegt, um eine bessere Kontrolle über die Kolonien zu erlangen, und um Rohstoffe besser erschließen zu können (siehe auch: Liste der deutschen Kolonialbahnen).

    Insgesamt blieb die Bilanz des Infrastrukturausbaus in den deutschen Kolonien aber bescheiden: Der Eisenbahnbau blieb auf wenige Strecken beschränkt, da es sowohl an Investoren als auch an Arbeitskräften fehlte und in Ermangelung einer standortnahen Stahlproduktion sämtliche Materialien aufwändig per Schiff herantransportiert werden mussten.[82] In den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg wurden Kolonialfunkstellen errichtet, um unabhängiger von internationalen Unterseekabeln zu werden.[83] Seit 1912 wurde vom Deutsch-Südwestafrikanischen Luftfahrerverein und aus Mitteln der Nationalflugspende das Flugwesen in den deutschen Kolonien aufgebaut sowie die ersten Flugplätze geschaffen.[84] Der Aufbau des Funk- und Flugnetzes konnte aber bis zum Ersten Weltkrieg nicht mehr abgeschlossen werden.

    Ökonomische Bilanz

    Wirtschaftlich gesehen waren die deutschen Kolonien ein Verlustgeschäft. Lediglich die kleinsten und wirtschaftlich unbedeutendsten Kolonien Samoa und Togo erwirtschafteten in den letzten Jahren der deutschen Herrschaft einen geringen Überschuss.[85] Alle anderen Kolonien hatten gegenüber dem Reich eine passive Handelsbilanz, das heißt der Wert der Güter, die aus Deutschland in diese Kolonien geliefert wurden (Konsumgüter für die Deutschen in den Kolonien, Textilien, Metallwaren, Alkohol und Waffen zum Tauschhandel mit der indigenen Bevölkerung, Investitionsgüter zum Aufbau der Infrastruktur), überstieg den Wert der Lieferungen aus den Kolonien nach Deutschland zum Teil drastisch. Hinzu kam, dass sich die Kolonien finanziell nicht selber trugen. Im Allgemeinen bildete jede Kolonie ein abgeschlossenes Zollgebiet mit einem eigenen Zolltarif. Der weitaus größte Teil der Zolleinnahmen kam aus den Einfuhrzöllen. Nur in Deutsch-Südwestafrika gab es dank der Diamantenexporte mehr Einnahmen aus den Ausfuhrzöllen.[86] Weil die Steuer- und die Zolleinnahmen, die Deutschland mit den Kolonien erwirtschaftete, unter den Kosten für die Verwaltung und die Aufstandsbekämpfung blieben, waren die meisten deutschen Kolonien Zuschussprojekte der Reichskolonialverwaltung. Besonders teuer waren das aufstandsgeplagte Südwestafrika und das infrastrukturintensive Kiautschou. Ausnahmen waren wieder Togo und Samoa.[87]

    Bahnlinie von Tanga nach Moschi um 1915 in Deutsch-Ostafrika

    Mit dem Ende der Kolonialkriege und der neuen Kolonialpolitik seit 1907, dem allgemeinen Infrastrukturausbau und der Ausweitung der wirtschaftlichen Aktivitäten in den Schutzgebieten, verbesserte sich die finanzielle Lage der Kolonien erheblich und entwickelte sich hin zu einem Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben. In den afrikanischen Kolonien betrug der Außenhandel 1904 an Einfuhren 40.672.000 Reichsmark und an Ausfuhren 20.821.000 Reichsmark. 1908 erreichten die Einfuhren 84.264.000 Reichsmark und die Ausfuhren 37.726.000 Reichsmark. 1912 führten die afrikanischen Schutzgebiete für 128.478.000 Reichsmark ein und für 103.748.000 Reichsmark aus. Die Entwicklung ist also deutlich absehbar.[88][89]

    In der Gesamtbilanz des deutschen Außenhandels spielten die Kolonien eine vernachlässigbare Rolle: Der Handelsverkehr mit ihnen machte 1914 nicht einmal 2,5 % des gesamten deutschen Außenhandels aus. Eine Förderung des Kolonialhandels erfolgte nicht, die Kolonien wurden als zollpolitisches Ausland behandelt.[90] Der Import aus den Kolonien betrug nicht einmal ein halbes Prozent der gesamten deutschen Einfuhr.[91] Die Produkte, die man aus den Kolonien ins Deutsche Reich importierte, deckten meist nur einen sehr geringen Teil des Inlandsbedarfs. Sie konnten die Stellung des Deutschen Reiches auf dem Weltmarkt, abgesehen von Kupfer und Diamanten aus Deutsch-Südwestafrika, weder stärken noch nachhaltig verändern. Die Kolonien bildeten daher keine Konjunkturstütze. Privatwirtschaftlich konnten einzelne Investoren, etwa die Deutsche Handels- und Plantagengesellschaft, die die Kopraausfuhr aus Neuguinea kontrollierte, jedoch große Gewinne verzeichnen.[92]

    Nachgeschichte

    Deutscher Kolonialismus nach 1918

    Die Rückgabe der Kolonien war eine Forderung des deutschen Vertragsrevisionismus nach dem Ersten Weltkrieg, Briefmarke von 1921

    Im Ergebnis des Vertrags von Versailles mussten alle Deutschen in den Kolonien das Land verlassen mit Ausnahme von Deutsch-Südwestafrika, in dem heute noch deutsche Siedler zu Hause sind (siehe auch Deutschnamibier). Aber schon in der Frühphase der Weimarer Republik wurden Stimmen laut, die sich die Kolonien zurückwünschten, unter ihnen Konrad Adenauer, damals Bürgermeister von Köln. Adenauer war 1931–1933 Stellvertretender Präsident der Deutschen Kolonialgesellschaft.

    Die meisten Deutschen fühlten sich nicht schuldig im Sinne der Behauptungen im Versailler Vertrag und viele sahen die Übernahme der Kolonien durch die Alliierten als Diebstahl an, vor allem nachdem der südafrikanische Premierminister Louis Botha ausnahmslos alle Behauptungen, die von den Alliierten während des Krieges über die Deutschen als Kolonialherren aufgestellt wurden, als haltlos und erfunden bezeichnete. Deutsche Kolonialrevisionisten sprachen von einer „Kolonialen Schuldlüge“.[93][94][95]

    Das Reich unterstützte in den 1920er Jahren Kolonialunternehmen mit staatlichen Darlehen und 1924 gelang mit staatlicher finanzieller Hilfe der Rückerwerb der meisten Pflanzungen in Kamerun.[96] In Erwartung der Wiedererlangung der Kolonien wurde 1926 mit Unterstützung des Reiches die Koloniale Frauenschule Rendsburg gegründet. 1931 wurde an der Forstlichen Hochschule Tharandt das Institut für ausländische und koloniale Forstwirtschaft gegründet.

    Nach der Machtübernahme der NSDAP wurden verschiedene Anstrengungen unternommen, die kolonialpolitischen Bestimmung des Versailler Vertrags zu revidieren und die Kolonien zurückzubekommen. Die NSDAP richtete 1934 ein eigenes Kolonialpolitisches Amt ein, das zunächst von Heinrich Schnee, dann von Franz Ritter von Epp geleitet wurde und eine rege Tätigkeit aufnahm. Zu einer erneuten Kolonialisierung in Übersee kam es jedoch nicht. Welche Rolle der Kolonialismus in der Politik Hitlers tatsächlich spielte, ist in der Forschung umstritten.

    In der Politik der Nachkriegszeit spielten die ehemaligen deutschen Kolonien kaum noch eine Rolle. Jedoch forderten einzelne westdeutsche Politiker die Übernahme spät- bzw. postkolonialer Aufgaben, etwa in der Treuhandverwaltung von Tanganjika und Togo.[97] Auch innerhalb der afrikanischen Freiheitsbewegung kam es im Rahmen der Dekolonisation vereinzelt zu entsprechenden Anregungen. Ende 1952 schlugen Vertreter der Ewe dem UN-Treuhandrat in einem Memorandum vor, Deutschland möge die durch Großbritannien und Frankreich verwalteten Landeshälften wieder vereinen und in die Unabhängigkeit führen (siehe auch Deutscher Togobund).[98] Die Initiative wurde nicht aufgegriffen. Adolf Friedrich zu Mecklenburg, letzter deutscher Gouverneur Togos, nahm aber 1960 auf Einladung von Sylvanus Olympio als Ehrengast an der Unabhängigkeitsfeier teil.[99]

    Letzte Reste der schutzgebietsbezogenen Gesetzgebung überdauerten bis zum gesetzlichen Auslaufen der „Kolonialgesellschaften“ 1975 und steuerrechtlichen Anpassungen 1992 (siehe auch Kolonialrecht).

    Heutige Beziehungen zu den ehemaligen Kolonien

    Deutschland besitzt keine besonderen Beziehungen zu seinen ehemaligen Kolonien, mit Ausnahme von Namibia, in dem es die höchste Pro-Kopf-Entwicklungszusammenarbeit von Deutschland in Afrika gibt.[100] Die deutsche Sprache existiert im Gegensatz zum Englischen und Französischen nicht mehr als Amtssprache in den ehemaligen Kolonien. Als Umgangssprache existiert noch die deutsche Sprache in Namibia, wo es circa 20.000 deutschsprachige Bewohner gibt. Ferner ging die deutsche Sprache vereinzelt in anderen Sprachen auf, etwa dem Unserdeutsch, das im Südpazifik nur noch wenige Menschen beherrschen. Deutschland kooperiert wirtschaftlich und kulturell mit vielen Ländern in Afrika, Asien und im Pazifik, unabhängig von seiner Kolonialgeschichte.

    Liste der Kolonien des Deutschen Kaiserreiches

    In den Jahren 1884 und 1885 schlossen deutsche Reisende in Südwest- und Ostafrika rechtlich zweifelhafte „Schutzverträge“ ab, die gleichwohl durch die Anerkennung der deutschen Reichsregierung offiziellen Status erlangten. Zudem ließ das Deutsche Reich auf Betreiben von Unternehmern Gebiete in Westafrika und im Pazifik direkt „unter Schutz stellen“. Mehreren Gebieten wurde dieser Status jedoch verwehrt oder bald wieder entzogen. Auch nach 1885 kam es zu Grenzabkommen und Gebietsabtretungen bzw. -verpachtungen, die im Falle von Kiautschou und Samoa weitere Kolonien begründeten.

    Gebietserwerbungen mit Schutzbriefen und Verträgen

    Kolonien in Afrika (1914).
    Kolonien und Einflusszonen in Ostasien und Ozeanien um 1914.
    1. Deutsch-Südwestafrika (hervorgegangen aus dem Lüderitzland), 1884 bis 1919, erworben durch Franz Adolf Eduard Lüderitz (heute Namibia, Südrand des Caprivizipfels an Botswana)
    2. Deutsch-Westafrika, erworben oder bestätigt durch Gustav Nachtigal
      1. Togoland, 1884 bis 1919 (ab 1905 Togo genannt, heute Togo, Ghana-Ostteil)
      2. Kamerun, 1884 bis 1919, bestehend aus Alt- und Neukamerun (heute Kamerun, Nigeria-Ostteil, Tschad-Südwestteil, Zentralafrikanische Republik-Westteil, Republik Kongo-Nordostteil, Gabun-Nordteil)
      3. Kapitaï und Koba, von der Handelsgesellschaft Deutsch-Afrikanisches Geschäft des Kaufmanns Friedrich Colin 1884 erworbene Ansprüche auf Teile des späteren Französisch-Guinea, aber deutscher Verzicht zugunsten Frankreichs 1885
      4. Mahinland, durch G. L. Gaiser erworbenes, östlich von Lagos gelegenes Gebiet an der westafrikanischen Küste, das am 11. März 1885[101] unter deutschen Reichsschutz gestellt wurde, jedoch bereits am 24. Oktober 1885 an England abgetreten wurde[102][103]
    3. Deutsch-Ostafrika, 1885 bis 1919, erworben durch Carl Peters (heute Tansania, Ruanda, Burundi, Kionga-Dreieck in Mosambik)
    4. Deutsch-Witu, 1885 bis 1890, erworben durch die Gebrüder Gustav und Clemens Denhardt (heute südliches Kenia)
    5. Deutsch-Somaliküste, 1885 bis 1888, Ansprüche erworben durch Gustav Hörnecke, Claus von Anderten und Karl Ludwig Jühlke (heute Teil von Somalia)
    6. Deutsche Schutzgebiete in der Südsee
      1. Deutsch-Neuguinea (hervorgegangen aus dem Verwaltungsgebiet der Neuguinea-Kompagnie), erworben durch Otto Finsch
        1. Kaiser-Wilhelms-Land, 1885 bis 1919 (heute Teil von Papua-Neuguinea)
        2. Bismarck-Archipel, 1885 bis 1919 (heute Teil von Papua-Neuguinea)
        3. Marshallinseln, 1885 bis 1919 (unabhängig seit 1990)
        4. nördliche Salomon-Inseln (Bougainville, Buka), 1886 bis 1919 (heute Teil von Papua-Neuguinea)
        5. Teil der südlichen Salomon-Inseln (Choiseul, Ysabel), 1886 bis 1899 (heute Salomonen)
        6. Nauru, 1888 bis 1919 (unabhängig seit 1968)
        7. Guadalcanal, 1896 bis 1899 (durch den Samoa-Vertrag an Großbritannien abgetreten)
        8. nördliche Marianen, 1899 bis 1919 (heute als Nördliche Marianen Teil der Außengebiete der Vereinigten Staaten, Marianen)
        9. Palauinseln, 1899 bis 1919 (unabhängig seit 1994)
        10. Karolinen (als Ost- und Westkarolinen verwaltet, Teil Mikronesiens), 1899 bis 1919 (unabhängig seit 1990)
      2. Deutsche Samoa-Inseln, 1900 bis 1919 (heute unabhängiger Staat Samoa)
        1. Savaiʻi
        2. Upolu
    7. Kiautschou, 1898 bis 1919, erkundet durch Georg Franzius und besetzt durch Otto von Diederichs (heute Teil der Volksrepublik China). Kiautschou war genau genommen keine Kolonie sondern ein Pachtgebiet des Deutschen Reiches, das von China für 99 Jahre gepachtet wurde.

    Gebietserwerbungen ohne Reichsschutz oder Rechtsgültigkeit

    1. Santa Lucia Bay, im heutigen Südafrika gelegenes Gebiet (ehemals Königreich Zululand), das im Namen von Adolf Lüderitz am 13. November 1884 vertraglich erworben, aber am 5. Mai 1885 endgültig als britische Interessensphäre anerkannt wurde[104][105]
    2. Pondoland, im heutigen Südafrika gelegenes Gebiet, das 1885 der badische Leutnant Emil Nagel erwarb, ohne Reichsschutz zu erhalten[34][106][107]
    3. Makada und Mioko, Inseln im Bismarck-Archipel, auf denen der deutsche Korvettenkapitän Bartholomäus von Werner 1878 für das Deutsche Reich Häfen erwarb, die erst 1884 unter Reichsschutz gestellt wurden[108][109][110]
    4. Nokki, Ort am südlichen Ufer des Kongo-Unterlaufs.[111] Das kleine Gebiet „erwarb“ Eduard Schulze im Zuge der deutschen Kongoexpedition von 1884/85, an der auch Richard Kund und Hans Tappenbeck teilnahmen.[112] Eine Flaggenhissung am 12. Dezember 1884 sollte es der Afrikanischen Gesellschaft in Deutschland sichern.[113][114] Die Association internationale du Congo trat das Gebiet Anfang 1885 ab.[115] Bismarck, gerade Gastgeber der Kongokonferenz, missbilligte die Expedition und entzog der Gesellschaft die finanzielle Unterstützung durch den Afrikafond.[116]
    5. Westafrikanische Gebiete, für die 1895 im Zuge der Togo-Hinterlandexpedition unter Leitung von Hans Gruner nicht-ratifizierte Schutzverträge abgeschlossen wurden, die international keine Anerkennung fanden:[117]
      1. Gurma, ein Reich der Gourmantché im heutigen Burkina Faso. Die Provinzherrscher von Pama und Matschakuale schlossen im Januar 1895 Verträge mit Ernst von Carnap-Quernheimb und nahmen die deutsche Flagge an. Gaston Thierry begann mit dem Aufbau einer Verwaltung in Pama und eines Postens in Matschakuale. Im Juli 1897 wurde das Gebiet jedoch Frankreich zugeschlagen, das parallel einen Vertrag in Fada N’Gourma geschlossen hatte. Das Gebiet wurde Teil der Kolonie Obersenegal und Niger.[118]
      2. Gando, ein Reich der Fulbe im heutigen Niger und Nigeria. Emir `Umaru Bakatara dan Khalilu gewährte Hans Gruner Anfang April 1895 in seiner Residenz Gando eine Audienz, die in Vertragsverhandlungen mündete. Der Darstellung Gruners zufolge unterzeichnet der Emir dabei einen Schutzvertrag mit dem Deutschen Reich.[119] Spätere Forschungen ergaben jedoch, dass der Vertragstext nachträglich verändert wurde.[120]
    6. Gebiete in der späteren Provinz Katanga, die Paul Reichard für Deutschland zu erwerben versuchte, aber von der deutschen Regierung dem Kongo-Freistaat zuerkannt wurden, so dass sie den im Februar 1886 erbetenen Reichsschutz ablehnte.[121][122]
    7. Im Juni 1886 wurden die Komoren-Inseln durch Dr. Carl Schmidt für die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft (DOAG) durch Kauf erworben und eine DOAG-Station auf den Inseln eröffnet und Dr. Aurel Schulz erwarb Rechtstitel für die Gesellschaft im südwestlichen Madagaskar. Das Reich lehnte die Ausdehnung seiner Schutzherrschaft über diese Gebiete ab, solange die DOAG keine Verwaltung in diesen Gebieten geschaffen habe. Aus Kapitalmangel konnte die Gesellschaft auf den Komoren und im südwestlichen Madagaskar keine Verwaltung aufbauen und so wurde diesen Gebieten auch kein Reichsschutz gewährt.[123]
    8. Bäreninsel, Eismeer: 1898/99 private deutsche Inbesitznahme der Insel durch Theodor Lerner mit Vorbereitung vom Deutschen Reich, im Jahre 1899 die Insel als Kolonie zu übernehmen, worauf auch Russland Anspruch auf die Insel erhob und man sich einigte, dass keine Seite die Insel beanspruchen dürfe.
    9. Nyassaland wurde im Mai 1914 von einem deutschen Bankenkonsortium erworben und sollte dem deutschen Kolonialreich zugeschlagen werden. Durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges kam es nicht dazu.

    Sonstige Gebiete

    Im Roten Meer:

    In der Südsee:

    Deutsche Spuren auf Antarktika:

    Siehe auch

    Film und Fernsehen

    Literatur

    • Sebastian Conrad: Deutsche Kolonialgeschichte. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-56248-8.
    • Karlheinz Graudenz; Hanns-Michael Schindler: Die deutschen Kolonien. Weltbildverlag, Augsburg 1994, ISBN 3-89350-701-9.
    • Horst Gründer: Geschichte der deutschen Kolonien. 6. überarb. und erw. Aufl. Schöningh, Paderborn 2012.
    • Ulrich van der Heyden; Joachim Zeller (Hrsg.): „… Macht und Anteil an der Weltherrschaft.“ Berlin und der deutsche Kolonialismus. Unrast-Verlag, Münster 2005, ISBN 3-89771-024-2.
    • Hermann Joseph Hiery (Hrsg.):
      • Die deutsche Südsee 1884–1914. Ein Handbuch. 2., durchges. u. verbess. Aufl. Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2002, ISBN 3-506-73912-3.
      • Bilder aus der deutschen Südsee: Fotografien 1884–1921. 1. Aufl. Schöningh, Paderborn 2005, ISBN 978-3-506-70112-1.
    • Thomas Höpker, Jürgen Petschull: Der Wahn vom Weltreich. Die Geschichte der deutschen Kolonien. Manfred Pawlak Verlag, Herrsching 1986, Lizenzausgabe, ISBN 3-88199-315-0 (mit zeitgenössischen Fotos und Abbildungen).
    • Birthe Kundrus (Hrsg.): Phantasiereiche. Zur Kulturgeschichte des deutschen Kolonialismus. Campus, Frankfurt a. M. 2003, ISBN 978-3-593-37232-7.
    • Birthe Kundrus: Moderne Imperialisten. Das Kaiserreich im Spiegel seiner Kolonien. Böhlau 2003, ISBN 978-3-412-18702-6. Habilitationsschrift.[125]
    • Susanne Kuß: Deutsches Militär auf kolonialen Kriegsschauplätzen. Eskalation von Gewalt zu Beginn des 20. Jahrhunderts, Ch. Links Verlag, Berlin 2010, ISBN 978-3-86153-603-1.
    • Heiko Möhle (Hrsg.): Branntwein, Bibeln und Bananen. Der deutsche Kolonialismus in Afrika. Assoziation Assoziation, Hamburg 1999, ISBN 3-922611-72-9.
    • Dominik Nagl: Grenzfälle. Staatsangehörigkeit, Rassismus und nationale Identität unter deutscher Kolonialherrschaft.Peter Lang, Frankfurt a. M. 2007, ISBN 978-3-631-56458-5.
    • Walter Nuhn: Kolonialpolitik und Marine. Die Rolle der Kaiserlichen Marine bei der Gründung und Sicherung des deutschen Kolonialreiches 1884–1914. Bernard & Graefe, Bonn, ISBN 3-7637-6241-8.
    • Francesca Schinzinger: Die Kolonien und das Deutsche Reich. Die wirtschaftliche Bedeutung der deutschen Besitzungen in Übersee. Steiner-Verlag-Wiesbaden-GmbH, Stuttgart 1984, ISBN 978-3-515-04201-7 (Wissenschaftliche Paperbacks Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. 20).
    • Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, ISBN 3-15-017047-8.
    • Hartmut Pogge von Strandmann: Imperialismus vom Grünen Tisch. Deutsche Kolonialpolitik zwischen wirtschaftlicher Ausbeutung und „zivilisatorischen“ Bemühungen, Ch. Links Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-86153-501-0.
    • Hans Georg Steltzer: Die Deutschen und ihr Kolonialreich. Societäts-Verlag, Frankfurt am Main 1984, ISBN 3 7973 0416 1.
    • Norbert Berthold Wagner: Die deutschen Schutzgebiete. Erwerb, Organisation und Verlust aus juristischer Sicht. Nomos, Baden-Baden 2002, ISBN 3-7890-8033-0.

    Weblinks

    Commons: Deutscher Kolonialismus – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
    Wikisource: Themenseite Kolonialismus – Quellen und Volltexte
    Wikisource: Die Kolonien (1914) – Quellen und Volltexte
    Wiktionary: Kolonie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

    Einzelnachweise

    1. James Mitchell (Hrsg.): Große illustrierte Weltgeschichte – Von der französischen Revolution bis zur Gegenwart. Parkland, Stuttgart 1990, ISBN 3-88059-379-5, S. 66.
    2. Heinrich Schnee: in Deutsches Koloniallexikon, Bd. 3, Leipzig 1920, S. 312 f.
    3. Michael Fröhlich: Imperialismus – Deutsche Kolonial- und Weltpolitik 1880–1914, Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1994, ISBN 3-423-04509-4, S. 18 und 22.
    4. Walter Nuhn: Kolonialpolitik und Marine, Verlag Bernard & Graefe, Bonn 2002, S. 27.
    5. Lawrence Sondhaus: Preparing for Weltpolitik, Naval Institute Press, Annapolis 1997, S. 68.
    6. Percy Ernst Schramm: Deutschland und Übersee, Georg Westermann Verlag, Braunschweig 1950
    7. Franz Theodor Maurer, Die Nikobaren: Colonial-Geschichte und Beschreibung nebst motivirtem Vorschlage zur Colonisation dieser Inseln durch Preussen, Berlin: Heymann, 1867, 320 pp. Keine ISBN.
    8. Percy Ernst Schramm: Deutschland und Übersee, Georg Westermann Verlag, Braunschweig 1950, S. 92.
    9. Hans-Ulrich Wehler: Bismarck und der Imperialismus. 4. Aufl., Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1976, ISBN 3-423-04187-0, S. 367 f.
    10. Michael Fröhlich: Imperialismus. Deutsche Kolonial- und Weltpolitik 1880–1914. München 1994, S. 32.
    11. Zum Folgenden Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 18 f.
    12. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3: Von der „Deutschen Doppelrevolution“ bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1845/49–1914. C.H. Beck, München 1995, S. 980 f.
    13. Freundschaftsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Tonga, Wikisource
    14. Nobert Berthold Wagner: Die deutschen Schutzgebiete. Erwerb, Organisation und Verlust aus juristischer Sicht. Nomos, Baden-Baden 2002, S. 94–96.
    15. Hermann Joseph Hiery: Die deutsche Verwaltung Neuguineas 1884–1914
    16. Michael Fröhlich: Imperialismus - Deutsche Kolonial- und Weltpolitik 1880 bis 1914. dtv, München 1994, S. 37
    17. Harry R. Rudin: Germans in the Cameroons 1884-1914 – A Case Study in Modern Imperialism. Yale University Press, New Haven 1938, S. 34-39
    18. Kurt Grobecker (Hrsg. Handelskammer Hamburg): 325 Jahre Handelskammer Hamburg 1665-1990. Hamburg 1990, S. 79-81
    19. Horst Gründer: Geschichte der deutschen Kolonien, 5. Aufl., Schöningh, Paderborn 2004, S. 52.
    20. Horst Gründer: „… da und dort ein junges Deutschland gründen“. Rassismus, Kolonien und kolonialer Gedanke vom 16. bis zum 20. Jahrhundert. dtv, München 1999, S. 68 u.ö.; Karsten Linne: Deutschland jenseits des Äquators? Die NS-Kolonialplanungen für Afrika. Ch. Links Verlag, Berlin 2008, S. 12.
    21. Beate Althammer: Das Bismarckreich 1871–1890. Schöningh, Paderborn 2009, S. 228 f.
    22. Hans-Ulrich Wehler: Bismarck und der Imperialismus. Kiepenheuer und Witsch, Köln 1969; ders.: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3: Von der „Deutschen Doppelrevolution“ bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1845/49–1914. C.H. Beck, München 1995, S. 985–990.
    23. Althammer 2009, S. 229 f.
    24. Althammer 2009, S. 231.
    25. Gründer 2004, S. 55.
    26. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3: Von der „Deutschen Doppelrevolution“ bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1845/49–1914. C.H. Beck, München 1995, S. 985 u. ö.; Gründer 2004, S. 58 f.; Sebastian Conrad: Deutsche Kolonialgeschichte, Beck, München 2008, S. 23.
    27. Wolfgang J. Mommsen: Das Ringen um den nationalen Staat. Die Gründung und der innere Ausbau des Deutschen Reiches unter Otto von Bismarck 1850 bis 1890. Band 7, Teil 1, Propyläen Verlag, Berlin 1993, ISBN 3-549-05817-9, S. 523.
    28. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 26–30.
    29. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 30–35.
    30. Hans-Ulrich Wehler: Bismarck und der Imperialismus. 4. Aufl., München 1976, S. 423 f.
    31. Hans-Ulrich Wehler: Bismarck und der Imperialismus. 4. Aufl., Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1976, ISBN 3-423-04187-0, S. 408., Fußnote 2.
    32. Horst Gründer: Geschichte der deutschen Kolonien. 5. Aufl., Ferdinand Schöningh, Paderborn/München/Wien/Zürich 2004, ISBN 3-8252-1332-3, S. 80 f.
    33. Santa Lucīa, in: Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 17, Leipzig 1909, S. 587.
    34. a b Pondoland, in: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16, Leipzig 1908, S. 145–146.
    35. Horst Gründer: „Gott will es“. Eine Kreuzzugsbewegung am Ende des 19. Jahrhunderts. In: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 28 (1977), S. 210–224.
    36. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 35 f.
    37. Michael Fröhlich: Imperialismus. Deutsche Kolonial- und Weltpolitik 1880–1914. München 1994, S. 73–88.
    38. Helmut Strizek: Geschenkte Kolonien – Ruanda und Burundi unter deutscher Herrschaft. Ch. Links Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-86153-390-1.
    39. Barbara W. Tuchman: The Zimmermann Telegramm, Ballantine Books, New York 1985, ISBN 0-345-32425-0, S. 27–28.
    40. Klaus Hildebrandt: Deutsche Außenpolitik 1871–1918 (= Enzyklopädie deutscher Geschichte, Bd. 2). Oldenbourg, München 1989, S. 35–38.
    41. Sebastian Conrad: Deutsche Kolonialgeschichte. 2. Aufl., Beck, München 2012, S. 53.
    42. Gründer 2004, S. 241.
    43. Hans Georg Steltzer: Die Deutschen und ihr Kolonialreich. Societäts-Verlag, Frankfurt am Main 1984, S. 281–282.
    44. Wilfried Westphal: Geschichte der deutschen Kolonien. C. Bertelsmann, München 1984, S. 262–265, 287–288.
    45. Rolf Peter Tschapek: Bausteine eines zukünftigen deutschen Mittelafrika: Deutscher Imperialismus und die portugiesischen Kolonien, Deutsches Interesse an den südafrikanischen Kolonien Portugals vom ausgehenden 19. Jahrhundert bis zum Ersten Weltkrieg. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2000, S. 15, 316–319 und 400–405.
    46. Jacques Attali: Siegmund G. Warburg. Das Leben eine großen Bankiers, Econ-Verlag, Düsseldorf/Wien 1986, S. 95; Rolf Peter Tschapek: Bausteine eines zukünftigen deutschen Mittelafrika: Deutscher Imperialismus und die portugiesischen Kolonien, Deutsches Interesse an den südafrikanischen Kolonien Portugals vom ausgehenden 19. Jahrhundert bis zum Ersten Weltkrieg. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2000, S. 15 und 209.
    47. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 39.
    48. Wilfried Westphal: Geschichte dr deutschen Kolonien. c. Bertelsmann, München 1984, S. 306.
    49. Guido Knopp: Das Weltreich der Deutschen, Verlag Piper, München/Zürich 2011, S. 213–214.
    50. Deutsches Kolonial-Lexikon (1920), Band I, S. 312 (Bevölkerungsstand 1913) online einsehbar
    51. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 44 und 61.
    52. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 44 f. und 61.
    53. Birthe Kundrus: Moderne Imperialisten: Das Kaiserreich im Spiegel seiner Kolonien Böhlau Verlag, Köln 20030, ISBN 3-412-18702-X, S. 219 ff.
    54. Frank Oliver Sobich: „Schwarze Bestien, rote Gefahr“. Rassismus und Antisozialismus im deutschen Kaiserreich. Campus, Frankfurt am Main 2006, S. 125 f.
    55. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 91 f.
    56. Horst Gründer: „Gott will es“. Eine Kreuzzugsbewegung am Ende des 19. Jahrhunderts. In: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 28 (1977), S. 218 f.
    57. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 91–97.
    58. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 98 f.
    59. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 104 f.
    60. Wolfgang U. Eckart: Medizin und Kolonialimperialismus. Deutschland 1884–1945. Schöningh, Paderborn 1997, S. 205 u. ö.
    61. Wolfgang U. Eckart: Medizin und Kolonialimperialismus. Deutschland 1884–1945. Schöningh, Paderborn 1997, S. 57.
    62. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 105.
    63. Sebastian Conrad: Deutsche Kolonialgeschichte. Beck, München 2012, S. 57 ff.
    64. Horst Gründer: Geschichte der deutschen Kolonien. 6. überarb. und erw. Aufl. Schöningh, Paderborn 2012, S. 175–180.
    65. Sebastian Conrad: Deutsche Kolonialgeschichte. Beck, München 2012, S. 55–60; Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 58.
    66. Horst Gründer: Christliche Mission und deutscher Imperialismus. Eine politische Geschichte ihrer Beziehungen während der deutschen Kolonialzeit (1884–1914) unter besonderer Berücksichtigung Afrikas und Chinas. Schöningh, Paderborn 1982, S. 154 ff.
    67. Frank Bösch: Grenzen des „Obrigkeitsstaates“. Medien, Politik und Skandale im Kaiserreich. In: Sven-Oliver Müller und Cornelius Torp (Hrsg.): Das Deutsche Kaiserreich in der Kontroverse. Vandenhoeck und Rupprecht, Göttingen 2009, S. 144.
    68. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 140 f.; Sören Utermark: „Schwarzer Untertan versus schwarzer Bruder“. Bernhard Dernburgs Reformen in den Kolonien Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Südwestafrika, Togo und Kamerun. Diss. Kassel, 2012 (online, Zugriff am 27. Januar 2015).
    69. Horst Gründer: Geschichte der deutschen Kolonien. 6. überarb. und erw. Aufl. Schöningh, Paderborn 2012, S. 188 f.
    70. Sebastian Conrad: Deutsche Kolonialgeschichte. Beck, München 2012, S. 50.
    71. Straehler: Schutzgebietsgesetz, in: Schnee, Heinrich (Hg.): Deutsches Kolonial-Lexikon, Bd. 3, Leipzig 1920, S. 317–319.
    72. Dominik Nagl: Grenzfälle. Staatsangehörigkeit, Rassismus und nationale Identität unter deutscher Kolonialherrschaft, 1884–1914, Frankfurt/Main 2007, S. 41–46.
    73. Ulrike Schaper: Koloniale Verhandlungen. Gerichtsbarkeit, Verwaltung und Herrschaft in Kamerun 1884-1916, Frankfurt/Main 2012, S. 44–45.
    74. Schaper 2012, S. 49–50.
    75. Die Deutsche Banane Wirtschafts- und Kulturgeschichte der Banane im Deutschen Reich 1900–1939 (PDF-Datei; 3,99 MB) S. 178
    76. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 73 und 78 ff.
    77. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 73–76.
    78. Sebastian Conrad: Deutsche Kolonialgeschichte, Beck, München 2008, S. 54 ff.
    79. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 84 f.
    80. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 108.
    81. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 85 f.
    82. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 85 f.
    83. Reinhard Klein-Arendt: "Kamina ruft Nauen!" Die Funkstellen in den deutschen Kolonien 1904–1918. Köln: Wilhelm Herbst Verlag, 1995. ISBN 3-923925-58-1.
    84. Karl-Dieter Seifert: Deutsche Flieger über den Kolonien. Zweibrücken: VDM Heinz Nickel, 2007. ISBN 978-3-86619-019-1.
    85. Sebastian Conrad: Deutsche Kolonialgeschichte, Beck, München 2008, S. 61.
    86. [1] Über die Zölle in deutschen Kolonien. Aufgerufen am 28 Mai 2011.
    87. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 87 ff.
    88. Hans Georg Steltzer: Die Deutschen und ihr Kolonialreich. Societäts-Verlag, Frankfurt am Main 1984, S. 279–283.
    89. Wilfried Westphal: Geschichte der deutschen Kolonien. C. Bertelsmann, München 1984, S. 262–265, 287–288.
    90. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 88 f.
    91. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 88.
    92. Gründe, S. 238 ff.; Sebastian Conrad: Deutsche Kolonialgeschichte, Beck, München 2008, S. 60.
    93. Ralph Erbar: Schnee, Albert Hermann Heinrich. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 23, Duncker & Humblot, Berlin 2007, ISBN 978-3-428-11204-3, S. 280 f. (Digitalisat).
    94. Standardwerk des dt. Kolonialrevisionismus von Heinrich Albert Schnee: Die koloniale Schuldlüge. Sachers und Kuschel, Berlin 1924.
    95. Die koloniale Schuldlüge, Alfred Zintgraff in: Hans H. Kempe, "Die Bilanz: 10 Jahre Vertrag von Versailles", Berlin 1929, S. 103 ff.
    96. Karsten Linne: Deutschland jenseits des Äquators? – Die NS-Kolonialplanungen für Afrika Ch. Links Verlag, Berlin 2008, S. 38.
    97. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, S. 173.
    98. Das deutsche Schicksal, in: Der Spiegel, 27. Juni 1956.
    99. Gestorben: Adolf Friedrich Herzog zu Mecklenburg-Schwerin, in: Der Spiegel, 11. August 1969.
    100. [2] Seite des Auswärtigen Amts über die Deutsch-Namibischen Beziehungen. Aufgerufen am 27 Mai.
    101. Olanyemi Akinwumi: The Colonial Contest for the Nigerian Region 1884–1900, A History of the German Participation, Seite 62, Hamburg 2002, LIT.
    102. W. Schüßler: Kolonialgeschichte, in: Jahresberichte für deutsche Geschichte. Hrsg. v. Albert Brackmann u. Fritz Hartung. Leipzig: Koehler. 13. Jg. 1937–1939. Bd. XXI, S. 700f.; verfügbar gemacht durch die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
    103. Meyers Konversationslexikon, Korrespondenzblatt zum 1. Band, Seite 1023. Leipzig und Wien 1885.
    104. Santa Lucīa, Meyers Großes Konversations-Lexikon, Bd. 17. Leipzig 1909, S. 587.
    105. Santa Lucia-Bai, "Meyers Konversations-Lexikon, 1888; Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, 4. Aufl., 1885–1892; 14. Band: Rüböl – Sodawasser, S. 308.
    106. Hansard: South Africa – German Occupation of Pondoland, 15. März 1887 (engl.)
    107. Landesarchiv Baden-Württemberg: Emil Nagel, ehemaliger badischer Leutnant: Projekt über Landerwerb im „Pondoland“, Südafrika
    108. Karl Sapper: Kaiser-Wilhelms-Land, in: Deutsches Kolonial-Lexikon. Bd. II, Leipzig 1920, S. 144 ff.
    109. Duke-of-York-Inseln, in: Meyers Konversationslexikon, Bd. 5, 4. Aufl., Leipzig und Wien 1885–1892, S. 201.
    110. Hermann Joseph Hiery: Zur Einführung – Die Deutschen und die Südsee
    111. Politische Übersichtskarte Afrikas vom März 1885: Nokki am Kongo ist als „deutscher Besitz“ orange markiert.
    112. O.N.: The West African Problems, in: The New York Times, 21. Januar 1885. (engl., PDF)
    113. Dr. H. Klee (Hrsg.): Neueste Mittheilungen. IV. Jahrgang. No. 20. Berlin 17. Februar 1885.
    114. Friedrich RatzelSchulze, Eduard. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 32, Duncker & Humblot, Leipzig 1891, S. 762 f. (Online bei Deutsche-Biographie.de.)
    115. Meyers Konversationslexikon, Korrespondenzblatt zum 1. Band, 4. Auflage, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, 1885–1892, S. 1023.
    116. Alexander Danckelman: Afrikanische Gesellschaft und Afrikafonds, in: Deutsches Kolonial-Lexikon. Band I, Leipzig 1920, S. 21 f.
    117. Hans Gruner, Peter Sebald (Hrsg.): Vormarsch zum Niger. Die Memoiren des Leiters der Togo-Hinterlandexpedition 1894/95. Edition Ost, Berlin 1997, ISBN 3-929161-07-9, S. 15f. und passim.
    118. Von Zech: Gurma, in: Heinrich Schnee (Hrsg.): Deutsches Kolonial-Lexikon, Band I, Quelle & Meyer, Leipzig 1920, S. 774. (Onlinefassung).
    119. H. Gruner, P. Sebald (Hg.): Vormarsch zum Niger, Berlin 1997, S. 310.
    120. Nach Peter Sebald wurde eine längere Textpassage aus dem Vertrag entfernt, in der dan Khalilu unter anderem die Unabhängigkeit seines Landes erklärte (H. Gruner, P. Sebald (Hg.): Vormarsch zum Niger, Berlin 1997, S. 410 f.)
    121. Conrad Weidmann: Deutsche Männer in Afrika – Lexicon der hervorragendsten deutschen Afrika-Forscher, Missionare etc. Bernhard Nöhring, Lübeck 1894, S. 146.
    122. Reichard, Paul, in: Deutsches Kolonial-Lexikon. Band III, S. 146.
    123. Walter Nuhn: Kolonialpolitik und Marine, Verlag Bernard & Graefe, Bonn 2002, S. 124.
    124. Willi A. Boelcke: So kam das Meer zu uns – Die preußisch-deutsche Kriegsmarine in Übersee 1822 bis 1914. Ullstein, Frankfurt/Main, Berlin, Wien 1981, ISBN 3-550-07951-6, S. 207.
    125. Hsozukult: Rezension