Thomas de Maizière

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Thomas de Maizière (2012)
Unterschrift
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Karl Ernst Thomas de Maizière [də mɛˈzjɛʁ] (* 21. Januar 1954 in Bonn) ist ein deutscher Politiker (CDU) und seit Dezember 2013 Bundesminister des Innern.

Zuvor war er von 1990 bis 1994 Staatssekretär im Kultusministerium von Mecklenburg-Vorpommern sowie von 1994 bis 1998 Leiter der Staatskanzlei unter Berndt Seite. Im Anschluss war er von 1999 bis 2001 Chef der Sächsischen Staatskanzlei, von 2001 bis 2002 Sächsischer Staatsminister der Finanzen, von 2002 bis 2004 Sächsischer Staatsminister der Justiz und von 2004 bis 2005 Sächsischer Staatsminister des Innern. Von 2005 bis 2009 war er Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes. Vom 28. Oktober 2009 bis 3. März 2011 war de Maizière Bundesminister des Innern im Kabinett Merkel II. Anschließend war er vom 3. März 2011 bis zu seiner Rückkehr ins Innenministerium am 17. Dezember 2013 Bundesminister der Verteidigung.

Ausbildung und Beruf

Nach dem Abitur auf dem Aloisiuskolleg 1972 in Bonn leistete de Maizière bis 1974 zunächst seinen Wehrdienst als Reserveoffizieranwärter beim Panzergrenadierbataillon 342 in Koblenz ab und wurde als Fähnrich der Reserve entlassen. 1974 wurde er zum Leutnant und 1977 zum Oberleutnant der Reserve befördert.[1] Er leistete mehrere Wehrübungen u. a. an der Schule für Nachrichtenwesen der Bundeswehr.

Nach seinem Wehrdienst absolvierte er ein Studium der Rechtswissenschaft in Münster und Freiburg im Breisgau, welches er 1979 mit dem ersten und 1982 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen beendete. Während seiner Studienzeit engagierte er sich im Ring Christlich-Demokratischer Studenten Münster. Anschließend wurde er Mitarbeiter des Regierenden Bürgermeisters von Berlin Richard von Weizsäcker und ab 1984 von Eberhard Diepgen (CDU).

1986 wurde er bei Helmut Kollhosser und Otto Sandrock[2] an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit der Dissertation Die Praxis der informellen Verfahren beim Bundeskartellamt. Darstellung und rechtliche Würdigung eines verborgenen Vorgehens zum Dr. iur. promoviert.[3][4] Von 1985 bis 1989 war de Maizière Leiter des Grundsatzreferates der Senatskanzlei des Landes Berlin und Pressesprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin. 1989 absolvierte de Maizière das Young Leader Program des American Council on Germany, ein Partnerprojekt der deutschen Denkfabrik Atlantik-Brücke und des American Council on Germany.[5] 1990 arbeitete er am Aufbau des Amtes des Ministerpräsidenten der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit und gehörte auch der Verhandlungsdelegation für den deutsch-deutschen Einigungsvertrag an.

Er ist seit 2003 Mitglied im Präsidium des Deutschen Evangelischen Kirchentages. Seit Oktober 2010 ist de Maizière Honorarprofessor für Staatsrecht an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden.[6]

Familie

Die Hugenottenfamilie de Maizière, aus der Nähe von Metz stammend, floh im 17. Jahrhundert nach Brandenburg, wo ihr Kurfürst Friedrich Wilhelm Zuflucht bot. Der Nachname leitet sich vom Herkunftsort der Familie ab, der Gemeinde Maizières bei Metz in Lothringen.[7]

De Maizière ist der Sohn der Künstlerin Eva de Maizière und des ehemaligen Generalinspekteurs der Bundeswehr Ulrich de Maizière. Sein älterer Bruder Andreas de Maizière ist Bankmanager. Darüber hinaus ist er ein Cousin des CDU-Politikers Lothar de Maizière, des letzten Ministerpräsidenten der DDR.

De Maizière ist evangelisch.[8] Er lebt in Dresden, ist verheiratet und hat drei Kinder.

Partei

De Maizière wurde 1971 als Schüler Mitglied der CDU.

1990 empfahl De Maizière seinem Cousin Lothar de Maizière, dem ersten frei gewählten Ministerpräsidenten der DDR, nach der Volkskammerwahl Angela Merkel als Pressemitarbeiterin in sein Team aufzunehmen,[9] in das er dann ebenfalls als Berater aufgenommen wurde.

Abgeordneter

De Maizière war von 2004 bis zu seiner Berufung zum Chef des Bundeskanzleramtes Mitglied des Sächsischen Landtages. Im Wahlkreis 51 (Bautzen I) war er mit 47,9 % der Stimmen direkt gewählter Landtagsabgeordneter. De Maizière trat auf Platz 1 der Landesliste Sachsen für die Bundestagswahl 2009 an und bewarb sich um ein Direktmandat im Bundestagswahlkreis 156 (Meißen), wo er mit 45,2 % gewählt wurde. Bei der Bundestagswahl 2013 konnte er seinen Stimmenanteil noch auf 53,6 % ausbauen.

Öffentliche Ämter

Thomas de Maizière als Verteidigungsminister (2012) beim Besuch der ISAF-Truppen im OP North

Im November 1990 wurde de Maizière zum Staatssekretär im Kultusministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern ernannt. Anschließend war er ab Dezember 1994 Chef der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter Ministerpräsident Berndt Seite. Nachdem die CDU nach der Landtagswahl 1998 aus der Regierung ausschied, wurde de Maizière in den einstweiligen Ruhestand versetzt.

Am 26. Oktober 1999 übernahm er dann die Leitung der Sächsischen Staatskanzlei in der von Ministerpräsident Kurt Biedenkopf geführten Sächsischen Staatsregierung. Am 30. Januar 2001 wurde er nach der Entlassung von Georg Milbradt zum Sächsischen Staatsminister der Finanzen ernannt. Nachdem Milbradt zum Nachfolger von Kurt Biedenkopf im Amt des Ministerpräsidenten gewählt worden war, übernahm de Maizière am 2. Mai 2002 die Leitung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz. Nach der Landtagswahl 2004 wurde er am 11. November 2004 zum Sächsischen Staatsminister des Innern ernannt. In dieser Position wurden ihm Akten vorgelegt, die das Referat für Organisierte Kriminalität (OK) beim sächsischen Verfassungsschutz zu einem Komplex mutmaßlicher Verstrickungen von Justizvertretern und Lokalpolitikern in kriminelle Netzwerke (später als sogenannter „Sachsensumpf“ bekannt) gesammelt hatte. Nachdem er sie geprüft hatte, sah er eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung für gegeben an und wies das Referat an, die Beobachtung fortzusetzen. Die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtags oder die Staatsanwaltschaft informierte er aber nicht, weil er – wie er später angab – die Erkenntnisdichte für zu gering erachtete.[10][11]

Nach der Bundestagswahl 2005 wurde de Maizière am 22. November 2005 als Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes in die von Bundeskanzlerin Angela Merkel geführte Bundesregierung berufen (Kabinett Merkel I). In dieser Funktion war de Maizière auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Nachrichtendienste. Im Juni 2007 geriet das Verhalten de Maizières im Zusammenhang mit der „Sachsensumpf“-Affäre in die Kritik. Ein Rechtsanwalt aus Dresden erstattete Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt. Vertreter der Fraktionen der FDP und Linken forderten de Maizière auf, seine Funktion als Geheimdienstekoordinator ruhen zu lassen.[10][11][12]

Nach der Bundestagswahl 2009 wurde er Bundesminister des Innern im Kabinett Merkel II.

Am 9. Mai 2010 vertrat de Maizière in Brüssel den erkrankten Bundesfinanzminister Schäuble bei den Beratungen im Rat für Wirtschaft und Finanzen zur Euro-Krise und den Verhandlungen zum Europäischen Stabilisierungsmechanismus.[13]

Am 3. März 2011 wurde Thomas de Maizière als Amtsnachfolger des zurückgetretenen Karl-Theodor zu Guttenberg zum Bundesverteidigungsminister ernannt. Im Mai 2011 verkündete er Pläne zur Verkleinerung der Bundeswehr.[14] In seiner Amtszeit wurde die von seinem Vorgänger Karl-Theodor zu Guttenberg vorbereitete Aufhebung der Wehrpflicht vollzogen. Aufgrund der Äußerung im Februar 2013, die Bundeswehrsoldaten gierten nach Anerkennung, wurde ihm vorgeworfen, sich nicht genügend hinter die Soldaten zu stellen.[15]

Thomas de Maizière (2013)

Am 17. Dezember 2013 wurde er im Kabinett Merkel III erneut zum Bundesinnenminister ernannt.

Deutsche Medien berichten am 23. Februar 2014, dass 230 deutsche Politiker, Entscheidungsträger und Wirtschaftsvertreter durch den US-amerikanischen Geheimdienst abgehört werden, darunter auch de Maizière. Dafür habe die NSA in Deutschland 297 Mitarbeiter stationiert.[16]

Politische Positionen, Kontroversen und Kritik

Überwachung des Internets

Im August 2009 forderte de Maizière strengere „Verhaltensregeln“ für das Internet. Er erklärte gegenüber der Rheinischen Post:

„Müssen wir nicht die Menschen vor Denunziation, Entwürdigung oder unseriösen Geschäften schützen wie im Zivilrecht? Ähnlich wie auf den Finanzmärkten brauchen wir mittelfristig Verkehrsregeln im Internet. Sonst werden wir dort Scheußlichkeiten erleben, die jede Vorstellungskraft sprengen. Vieles geht da übrigens nicht nur national.“[17]

Die Äußerungen stießen bei den anderen Parteien auf Kritik und wurden als „überflüssig“ abgelehnt oder als Vorstufe zu einer Zensurbehörde angesehen.[18] Im April 2010 erklärte de Maizière, in der digitalen Welt dürfe es keine Tabuzonen geben, in die sich kein Außenstehender mehr hineinwagen könne. In diesem Zusammenhang erläuterte er weiterhin, der Staat müsse, so wie er in der analogen Welt Personalausweise ausstelle, auch im Internet eine verlässliche Identifizierung des einzelnen Nutzers garantieren können.[19] Allgemein warnte er jedoch davor, das Internet zu dämonisieren, zumal dort die gleichen Gesetze wie in der reellen Welt gelten und es damit kein rechtsfreier Raum sei.[20]

Im April 2014 verkündete de Maizière, dass „die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste der USA, Großbritanniens und Deutschlands […] unverzichtbar“ sei. Sie dürfe „nicht beschädigt werden“, auch nicht durch den Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre, welcher die massenhafte Überwachung deutscher Bürger durch die Geheimdienste untersuchen soll.[21] Im Mai 2014 bestätigte er die USA als „unseren wichtigsten Sicherheitspartner“ und bezeichnete Edward Snowden als Straftäter, der an die USA auszuliefern sei.[22]

In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung stellte de Maizière im August 2014 das von der Bundesregierung geplante „Erste IT-Sicherheitsgesetz“ der Öffentlichkeit vor.[23] Er kündigte an, mit dem Gesetz branchenweite Sicherheitsstandards für Unternehmen aus den Bereichen Energiewirtschaft, Informationstechnik, Logistik und Verkehr, Gesundheitssystem, Wasserversorgung, Lebensmittelwirtschaft, Bank- und Versicherungswirtschaft sowie eine Meldepflicht für Cyberattacken einzuführen.[24] Die Meldungen haben an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu erfolgen, das personell und finanziell besser ausgestattet werden soll. Auch Bundeskriminalamt (BKA) und Verfassungsschutz erhalten mehr Geld und Personal. Bei dem von de Maizière vorgestellten Gesetz handelte es sich um den ersten Teil der Digitalen Agenda der Bundesregierung.[25] Kritik am Gesetz kam von Datenschützern und Netzaktivisten, die in den Regelungen zur Aufzeichnung der Surfprotokolle und der IP-Adressen von Nutzern zur Abwehr von Hacker-Angriffen durch Unternehmen eine neue Form der Vorratsdatenspeicherung erkannten. Das Innenministerium wies die Kritik unter Verweis auf die beschränkte Speicherdauer und nicht vorhandene staatliche Zugriffsmöglichkeiten zurück.[26]

Innere Sicherheit, Terrorismus und Vorratsdatenspeicherung

Im November 2010 gab de Maizière als Bundesinnenminister eine Terrorwarnung für Deutschland heraus. Er berief sich auf „konkrete Ermittlungsansätze und konkrete Spuren“ und betonte, dass es „keinen Grund zur Hysterie“ gebe.[27] Er sprach sich gleichzeitig mit dem Vorsitzenden des Innenausschusses im Bundestag Wolfgang Bosbach dagegen aus, diese Situation für Gesetzesverschärfungen zu instrumentalisieren.[28][29]

Nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo im Januar 2015 forderte de Maizière hingegen die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Die Grünen wiesen darauf hin, dass der Anschlag in Frankreich trotz einer dort bestehender Vorratsdatenspeicherung nicht habe verhindert werden können.[30] Wenig später forderte de Maizière, dass Sicherheitsbehörden in die Lage versetzt werden müssten, verschlüsselte Kommunikation einsehen zu können. Dies erfuhr breite Ablehnung und massive Kritik von Vertretern der Parteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Wirtschaftsverbänden (etwa dem Bundesverband IT-Mittelstand und dem Branchenverband Bitkom) sowie Computer- und Datenschutzverbänden wie dem Chaos Computer Club. Die Vereinigung FIfF beschrieb die Überlegungen als „digitales Harakiri“, das „die Basis einer modernen Informationsgesellschaft in ihren Grundfesten zerstören würde“.[31]

Maizière plant Dschihadisten mit doppelter Staatsbürgerschaft den deutschen Pass zu entziehen.[32] Gleich wohl die Zahl mit etwa 200 in Frage kommenden Kämpfern relativ gering sei, würde dies die Sicherheit erhöhen.

BND-Affäre 2015

Im April 2015 wurde bekannt, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) der NSA über mehrere Jahre geholfen haben soll, sowohl die EU-Kommission als auch die französische Regierung auszuspionieren. Auch der Verdacht der Wirtschaftsspionage – unter anderem gegen den Konzern EADS – wurde geäußert. Thomas de Maizière war von 2005 bis 2009 für die Geheimdienstaufsicht zuständig und soll nach Medienberichten seit 2008 von der Spionage gewusst haben. In mehreren Antworten auf parlamentarische Anfragen hatte die Bundesregierung erklärt, es gebe „keine Erkenntnisse zu angeblicher Wirtschaftsspionage durch die NSA“. Gegen de Maizière wurde der Vorwurf erhoben, bewusst den Deutschen Bundestag belogen zu haben. In diesem Zusammenhang forderten verschiedene Medien und Politiker seinen Rücktritt vom Amt des Bundesinnenministers.[33][34][35][36]

Auslandseinsätze der Bundeswehr

Auch nach dem Abzug aus Afghanistan bestehen für de Maizière „keine Tabus“ für neue Auslandseinsätze.[37] Stattdessen ist de Maizière der Meinung, „auch wenn unsere unmittelbaren nationalen Sicherheitsinteressen auf den ersten Blick nicht berührt sein mögen“, könne die Bundeswehr in Zukunft im Ausland eingesetzt werden.[38] Außerdem sprach sich de Maizière im August 2012 für den Ankauf und Einsatz bewaffneter Drohnen aus.[39]

Untersuchungsausschuss zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU)

Im September 2012 wurde bekannt, dass Verteidigungsminister de Maizière bereits vor Monaten von der Existenz einer MAD-Akte wusste. Dieses Wissen hatte er nicht an den Untersuchungsausschuss weitergegeben.[40]

Euro-Hawk-Affäre

Euro Hawk

Im Mai 2013 beendete de Maizière das Euro-Hawk-Programm der Bundeswehr. Beim Euro Hawk handelte es sich um eine Variante der Drohne Global Hawk, deren Sensorik vom europäischen Rüstungskonzern EADS stammte. Der Euro Hawk sollte die kompletten SIGINT-Aufgaben übernehmen. Das Euro-Hawk-Programm wurde von de Maizière eingestellt, da die Aufklärungsdrohne über kein für den zivilen Luftverkehr zertifiziertes automatisches Antikollisionssystem verfügte und deshalb die Flugsicherheitsbehörde der EU die Drohne nur für den Flug über unbewohntem Gebiet zertifizieren wollte.[41] Rechtlich möglich wäre nur eine militärische Zulassung gewesen. Der nachträgliche Einbau eines Antikollisionssystems hätte nach Schätzungen der Luftwaffe zusätzlich 600 Millionen Euro gekostet.[42] Die entwickelten Aufklärungssensoren sollen in einen anderen Flugzeugtyp oder eine Drohne eingebaut werden,[43] was bisher (Stand: September 2014) noch nicht umgesetzt wurde.[44]

Am 5. Juni 2013 wurde de Maizière vom Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages zur Einstellung des Programms befragt, wobei er erklärte, 2012 erstmals „abstrakt“ über die Zulassungsprobleme und erst im Mai 2013 über den ganzen Umfang der Probleme informiert worden zu sein.[45] Hierbei stellte er dar, dass „Entscheidungsfindungen auf Staatssekretärsebene“ stattgefunden hätten, was „nicht in Ordnung“ gewesen sei.[46] Die Staatssekretäre Stéphane Beemelmans und Rüdiger Wolf, der Generalinspekteur der Bundeswehr Volker Wieker, der Luftwaffeninspekteur Aarne Kreuzinger-Janik und weitere Führungskräfte im Ministerium waren bereits am 8. Februar 2012 informiert worden, dass die Mehrkosten für Zulassung für den Luftverkehr mittlerweile auf 600 Millionen Euro geschätzt würden.[47]

Am Drohnenprojekt Global Hawk der Nato mit Alliance Ground Surveillance (AGS) zur Gefechtsfeldaufklärung und -überwachung, an dem sich Deutschland mit 480 Millionen Euro beteiligen soll, hielt de Maizière im Juni 2013 fest, obwohl dort die gleichen Zulassungsprobleme für den Luftverkehr bestehen wie beim Euro Hawk.[48]

Am 10. Juni 2013 kündigten SPD, Grüne und Linkspartei die Beantragung eines Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag zur Klärung der Vorwürfe gegen de Maizière an.[49] Am 26. Juni 2013[50] nahm der Euro-Hawk-Untersuchungsausschuss seine Arbeit auf und beendete diese am 26. August 2013.

Flüchtlingskrise

Im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise gab Frank-Jürgen Weise, der neu ernannte Leiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Ende September 2015 bekannt, dass schätzungsweise 290.000 Flüchtlinge in Deutschland nicht registriert seien und ihre Identität den deutschen Behörden somit nicht bekannt war.[51] Ende 2015 waren 300.000 unbearbeiteter Anträge beim BAMF, einer Unterbehörde seines Ministeriums, anhängig. EU-Parlamentspräsident Martin Schulz sowie Politiker der Parteien SPD und Die Grünen warfen ihm aus diesem Anlass vor, die Beschlüsse der Bundesregierung nicht umzusetzen.[52] Die Medien kritisierten in diesem Zusammenhang einen Personalmangel und unzureichende IT-Systeme beim BAMF.[53]

Ablehnung des Kirchenasyls

De Maizière kritisierte im Januar 2015 die Praxis des Kirchenasyls. Als für die Verfassung zuständiger Minister lehnte er bei einem Treffen mit katholischen Bischöfen das Kirchenasyl prinzipiell und fundamental ab. Man könne sich mit religiösen Vorschriften nicht über das Gesetz hinwegsetzen.[54] Als Christ habe er Verständnis dafür, dass Kirchen aus Gründen des Erbarmens „in Einzelfällen“ Flüchtlinge aufnehmen würden,[55] jedoch könne keine Institution ihr Recht über das deutsche Gesetz stellen. Der Minister zog einen Vergleich zur islamischen Scharia, die auch „in keinem Fall über deutschen Gesetzen stehen“ könne.[56] Der Bischof von Hildesheim Norbert Trelle hatte das Kirchenasyl zuvor bei einem Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und anderen CDU-Politikern als Ultima Ratio bezeichnet.[55] De Maizières Äußerung wurde von kirchlicher Seite und von anderen kritisiert. Der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Volker Jung, nannte de Maizières Äußerungen „völlig unangemessen“. Der sächsische Landesbischof Jochen Bohl sagte, Kirchenasyl sei keine rechtliche, sondern eine menschliche Kategorie. Der Ehrenvorsitzende der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (BAG), Wolf-Dieter Just, nannte de Maizières Vorwurf einer christlichen Scharia völlig daneben. Kirchenasyl konkurriere nicht mit weltlichem Recht, sondern verschaffe ihm Geltung. Der Kölner Weihbischof Ansgar Puff sagte, der Minister sei klug genug, um zu wissen, dass „sein Vergleich hinkt“.[57] Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoguz sagte den Ruhr Nachrichten „Pauschale Kritik am Kirchenasyl löst sicher keine Probleme.“[54] Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe äußerte in einem Bild-Interview unter anderem, das Scharia-Recht sei „das Gegenteil der Barmherzigkeit, die dem Kirchenasyl zugrunde liegt.“[57] Die Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz legte am 31. August 2015 eine Handreichung zu aktuellen Fragen des Kirchenasyls vor. Ihr Vorsitzender Norbert Trelle äußerte, das Kirchenasyl könne „immer nur ‚ultima ratio‘ zur Verhinderung drohender Menschenrechtsverletzungen sein“. Es beanspruche „kein Sonderrecht gegenüber dem Staat“.[58]

Öffentliche Wahrnehmung nach den Anschlägen in Paris 2015

Nach den Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris gerät de Maizière zunehmend in die öffentliche Kritik. Nach seiner Äußerung, dass die deutschen Bürger nicht alles erfahren sollten, was hinter der Entscheidung steht, welche die lokalen Polizeibehörden dazu bewogen haben, das Fußballfreundschaftsspiel zwischen Deutschland und der Niederlande abzusagen, nannte er als Grund, dass die Bürger nicht verunsichert werden sollten. Gleichzeitig war unklar, ob tatsächlich eine derart konkrete Bedrohung vorlag.[59]

Gewaltsames Vorgehen von Polizeibeamten gegen Flüchtlinge in Clausnitz

In seiner Funktion als Bundesminister des Innern verteidigte er am 21. Februar 2016 die in seinem Nachbar-Wahlkreis stattgefunden und in der Bevölkerung scharf kritisieren gewaltsamen Handlungen eines Bundespolizeibeamten gegenüber einem Flüchtlingskind während der Ausschreitungen gegen Flüchtlinge in Clausnitz. Er kommentierte die Geschehnisse mit „die Polizei hat richtig gehandelt“ und er könne „Kritik an diesem Polizeieinsatz nicht erkennen“. Eine Beurteilung von möglichen rechtlichen Schritten der u. a. Bundespolizeibeamten gegen die Flüchtlinge vermochte er aus der „Ferne“ nicht.[60]

Auszeichnungen (Auszug)

Schriften (Auswahl)

Kabinette

Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen

Bund

Literatur

  • Thomas de Maizière im Gespräch mit Stefan Braun: Damit der Staat den Menschen dient. Über Macht und Regieren. Siedler Verlag, München 2013, ISBN 978-3-8275-0022-9.
  • Ralf Schönfeld: Bundeskanzleramtschefs im vereinten Deutschland. Friedrich Bohl, Frank-Walter Steinmeier und Thomas de Maizière im Vergleich (= Göttinger junge Forschung. Bd. 10). Ibidem-Verlag, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-8382-0116-0.
  • Andreas Schumann: Familie de Maizière. Eine deutsche Geschichte. Verlag Orell Füssli, Zürich 2014, ISBN 978-3-280-05531-1.

Weblinks

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Einzelnachweise

  1. Thomas de Maizière wird neuer Verteidigungsminister. In: www.reservistenverband.de. 2. März 2011, abgerufen am 5. März 2011.
  2. Martin Rath: Der gute Doktor (iur.). Legal Tribune Online, 19. März 2011.
  3. Permalink Deutsche Nationalbibliothek
  4. Permalink Österreichischer Bibliothekenverbund (Memento vom 8. Juli 2012 im Webarchiv archive.today)
  5. Alumni des American Council on Germany: Thomas de Maizière (1989)
  6. Kim-Astrid Magister: Presseeinladung: Bundesminister Thomas de Maizière wird Honorarprofessor der Juristischen Fakultät der TU Dresden. Pressemitteilung. Informationsdienst Wissenschaft, 15. Oktober 2010, abgerufen am 18. März 2011.
  7. Hans Peter Schütz: Korruptionsaffäre: De Maizière und die „Erkenntnisdichte“. In: stern.de. 12. Juni 2007, abgerufen am 2. März 2011 (Porträt).
  8. Mariam Lau: Religion : Evangelikale als eine Macht in der deutschen Politik. In: Die Welt. 11. August 2009, abgerufen am 27. April 2010.
  9. Das ist Deutschlands neuer Innenminister. Bild.de, 24. Oktober 2009, abgerufen am 19. Juni 2012.
  10. a b Korruption in Sachsen: Rechtsanwalt zeigt Kanzleramtschef de Maizière an. In: Spiegel Online, 10. Juni 2007.
  11. a b Anzeige gegen Kanzleramts-Chef. In: Freie Presse (Online), 11. Juni 2007.
  12. Kanzleramtsminister soll Amt ruhen lassen. In: Kölner Stadt-Anzeiger (Online), 12. Juni 2006.
  13. Schäuble im Krankenhaus. Financial Times Deutschland, 10. Mai 2010, archiviert vom Original am 10. Mai 2010; abgerufen am 25. Februar 2012.
  14. Verteidigungsminister treibt Bundeswehrreform voran – „Zu viel Stäbe, Generäle und Vorschriften“. tagesschau.de, 18. Mai 2011, archiviert vom Original am 20. Mai 2011; abgerufen am 20. Mai 2011.
  15. Kritik an de Maizières Äußerungen über Soldaten. Die Welt, 24. Februar 2013, abgerufen am 27. Februar 2013.
  16. Auch Innenminister de Maiziere wird abgehört. Handelsblatt, 23. Februar 2014, abgerufen am 27. Februar 2014.
  17. Schärfere Regeln fürs Internet. Rheinische Post, 10. August 2008, abgerufen am 24. August 2012.
  18. Sperrfeuer gegen de Maizières Internet-Regeln. Welt Online, 10. August 2009, abgerufen am 24. August 2012.
  19. Interview Innenminister de Maizière – „Keine No-go-Area im Internet“. In: taz. Abgerufen am 27. April 2010.
  20. De Maizière: „Internet ist kein rechtsfreier Raum“. In: REGIERUNGonline. Bundesregierung, 5. September 2010, archiviert vom Original am 5. Januar 2012; abgerufen am 6. März 2011 (Nachdruck eines Interviews für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung).
  21. de Maiziere findet NSA-Überwachung maßlos – Generalbundesanwalt findet nichts. netzpolitik.org, 7. April 2014, abgerufen am 16. September 2014.
  22. US-Besuch von Innenminister de Maizière: Auf der Suche nach Normalität. Spiegel Online, 20. Mai 2014, abgerufen am 16. September 2014.
  23. „Unser Datenschutzrecht hat ausgedient“. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18. August 2014, abgerufen am 16. September 2014.
  24. "Erstes IT-Sicherheitsgesetz": Bundesregierung plant Meldepflicht für Cyber-Angriffe. Spiegel Online, 18. August 2014, abgerufen am 16. September 2014.
  25. Der erste Teil der Digitalen Agenda. taz.de, 19. August 2014, abgerufen am 16. September 2014.
  26. IT-Sicherheitsgesetz: Datenschützer befürchten Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür. Spiegel Online, 22. August 2014, abgerufen am 16. September 2014.
  27. Terror in Deutschland: De Maizière sieht konkrete Anschlagsgefahr. In: FTD. Archiviert vom Original am 18. November 2010; abgerufen am 26. November 2010.
  28. Keine-Panik-Minister de Maizière rüffelt die Hardliner. In: SZ. Abgerufen am 26. November 2010.
  29. Streit um Vorratsdatenspeicherung kommt wieder hoch. In: Focus Online. dpa, 18. November 2010, abgerufen am 26. November 2010.
  30. Nach Pariser Terror-Anschlag: Rufe nach Vorratsdatenspeicherung aus SPD, CDU und CSU werden wieder lauter. heise online, 9. Januar 2015, abgerufen am 16. Februar 2015.
  31. Crypto-Wars 3.0: Scharfe Kritik an Forderungen zur Schwächung von Verschlüsselung. heise online, 22. Januar 2015, abgerufen am 16. Februar 2015.
  32. „Burka-Verbot light – Der Schleier soll teilweise gelüftet werden“ auf www.br.de, abgerufen am 1. Oktober 2015.
  33. BND-Affäre bringt Regierung in Erklärungsnot. In: Heise Online. 2. Mai 2015, abgerufen am 28. Mai 2015.
  34. BND-Affäre: De Maizière wehrt sich Lügen-Vorwurf. In: Stern Online. 29. April 2015, archiviert vom Original am 1. Mai 2015; abgerufen am 28. Mai 2015.
  35. BND-Affäre: Spionage zielte auf französische Regierung ab. In: Handelsblatt. 29. April 2015, abgerufen am 28. Mai 2015.
  36. Martina Fietz: Affären ohne Ende: Teflonminister Thomas de Maizière – Warum ist er eigentlich noch im Amt? In: Focus Online. 30. April 2015, abgerufen am 28. Mai 2015.
  37. De Maizière sieht keine Tabus für Auslandseinsätze. MDR, 1. Juli 2012, archiviert vom Original am 14. August 2012; abgerufen am 20. August 2012.
  38. Thomas de Maizière: Weniger Vergangenheit, mehr Verantwortung. Atlantische Initiative e.V., 20. Mai 2012, abgerufen am 20. August 2012.
  39. Torsten Jungholt: De Maizière wirbt für Einsatz bewaffneter Drohnen. Welt Online, 3. August 2012, abgerufen am 20. August 2012.
  40. Justizministerin fordert MAD-Auflösung – De Maizière wusste von der Akte. n-tv Online, 13. September 2012, abgerufen am 13. September 2012.
  41. Germany Cancels 'Euro Hawk' Drone Program. Abgerufen am 26. Mai 2013.
  42. Zulassungsproblem bei „Euro Hawk“ seit 2009 klar. Abgerufen am 26. Mai 2013.
  43. tagesschau: Ministerium stoppt Riesendrohne. 14. Mai 2013, abgerufen am 14. Mai 2013.
  44. Airbus-Allianz legt Drohnen-Offerte vor. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 8. Mai 2014, abgerufen am 12. September 2014: „Zu diesem Zeitpunkt waren bereits mehr als eine halbe Milliarde Euro in das Projekt geflossen. Der Versuch, zumindest die Aufklärungstechnik zu retten und in ein anderes Flugzeug zu integrieren, ist bislang gescheitert.“
  45. De Maizière und der „Euro Hawk“: Die gefährliche Strategie des Minister Ahnungslos. Spiegel Online, 5. Juni 2013, abgerufen am 8. Juni 2013.
  46. Drohnendebakel: De Maizière beschuldigt eigene Mitarbeiter. Spiegel Online, 5. Juni 2013, abgerufen am 8. Juni 2013.
  47. Ralf Beste, Matthias Gebauer, Konstantin von Hammerstein, Rene Pfister, Gordon Repinski, Christoph Schult, Gerald Traufstein. Das Millionengrab. Der Spiegel 23/2013, S. 18-26.
  48. Zeit: De Maizière will Drohnenprojekt der Nato fortführen. 4. Juni 2013, abgerufen am 9. Juni 2013.
  49. Untersuchungsausschuss zu "Euro Hawk". Tagesschau (Onlineausgabe), 10. Juni 2013, archiviert vom Original am 8. Januar 2014; abgerufen am 15. Juli 2013.
  50. Christoph Hickmann: De Maizières zweifelhafter Hubschrauber-Deal. Süddeutsche Zeitung (Onlineausgabe), 26. Juni 2013, abgerufen am 15. Juli 2013.
  51. Asyl in Deutschland: 163.000 Flüchtlinge im September, 290.000 nicht registriert. Der Tagesspiegel, 1. Oktober 2016, abgerufen am 6. März 2016.
  52. EU-Parlamentspräsident wirft de Maizière Versagen vor. Zeit online, 7. Dezember 2015, abgerufen am 6. März 2016.
  53. Max Haerder: Flüchtlinge: Der ohnmächtige Thomas De Maizière. WirtschaftsWoche, 6. Februar 2016, abgerufen am 6. März 2016.
  54. a b Kirchenasyl: De Maizière ist gegen Kirchenasyl. Frankfurter Rundschau, 10. Februar 2015, abgerufen am 18. Februar 2015.
  55. a b Flüchtlinge in Deutschland: De Maizière rügt Kirchenasyl. Spiegel Online, 30. Januar 2015, abgerufen am 18. Februar 2015.
  56. Mißbrauch des Kirchenasyls. Deutschlandfunk, 8. Februar 2015, abgerufen am 18. Februar 2015.
  57. a b Union kritisiert de Maizière für Scharia-Vergleich. Die Welt, 12. Februar 2015, abgerufen am 18. Februar 2015.
  58. Pressemeldung 141/2015: Handreichung zu aktuellen Fragen des Kirchenasyls
  59. Verwirrung über Hintergründe für Spielabsage. MDR, 22. November 2015, abgerufen am 3. Januar 2016.
  60. De Maizière-Interview im Bericht aus Berlin - Innenminister verteidigt die Polizei. ARD, 21. Februar 2016, abgerufen am 21. Februar 2016.