Entwürfe für die Kfz-Kennzeichen in Deutschland
Die Entwürfe für die Kfz-Kennzeichen in Deutschland waren begleitet von einem kontroversen Entscheidungsprozess. Das nach dem Zweiten Weltkrieg angestrebte Finden eines neuen Systems für die Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland gestaltete sich schwierig. Der Vergabeprozess wird in der folgenden Liste dargestellt.
Erster Entwurf 1950
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In einem ersten Entwurf bekamen im Jahr 1950 die größeren Zulassungsstellen einen oder zwei Buchstaben als Unterscheidungszeichen zugewiesen. Für die kleineren Verwaltungseinheiten waren Unterscheidungszeichen aus drei Buchstaben vorgesehen. Dem oder den Unterscheidungsbuchstaben sollte eine mehrstellige Zahl vorangestellt werden oder folgen. Auch für die damaligen kreisfreien Städte und Kreise in der DDR wurden Unterscheidungszeichen festgelegt. Da man davon ausging, dass auch die unter polnischer und sowjetischer Verwaltung stehenden ehemaligen preußischen kreisfreien Städte und Kreise wieder zu Deutschland gehören würden, teilte man auch diesen Verwaltungsbezirken Unterscheidungszeichen zu (siehe Ostzonenverzeichnis der deutschen Kfz-Kennzeichen).
Überarbeitungen des Systems ab 1951
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die den Verwaltungseinheiten zugedachten Buchstaben änderten sich mehrfach. Schließlich wurde entschieden, dass das Unterscheidungszeichen aus einem bis drei Buchstaben besteht, dem ein oder zwei Buchstaben und anschließend eine bis zu vierstellige Zahl folgen.
Einführung des neuen Systems 1956
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als nach dem Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 die Hoffnung auf eine baldige Wiedervereinigung begraben wurde, aber immerhin 1954 die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich den Termin der Saarabstimmung auf den 23. Oktober 1955 festlegten – als dessen Folge das Saarland zum 1. Januar 1957 ein vollwertiges Bundesland der Bundesrepublik wurde – entschloss man sich aus dieser Rechtssicherheit heraus (sog. „Kleine Wiedervereinigung“) für die Verwaltungsgebiete in der Bundesrepublik Deutschland die vorgesehenen Kennzeichen nun ab dem 1. Juli 1956 auszugeben. Da ohnehin damit gerechnet wurde, dass die reale Umsetzung mindestens ein halbes Jahr in Anspruch nehmen würde, konnten ab dem 1. Januar 1957 die neuen Kennzeichen auch im Saarland als allein gültige Kennzeichen vergeben werden.
In der Liste werden zwei Vorschläge von 1950 und Ende 1951 sowie die tatsächliche Kennzeichenvergabe 1956 dokumentiert.
Synopse der Kennzeichenvorschläge für Westdeutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die folgende Liste zeigt die vorgesehenen Kraftfahrzeugkennzeichen nach den Entwürfen von 1950 und 1951 sowie die 1956 tatsächlich zugewiesenen Abkürzungen. Gebiete, für die sich der Vorschlag veränderte, sind farbig hinterlegt.
Einzelheiten des 1956 eingeführten Systems
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ausgewählte Unterscheidungszeichen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Buchstaben | in beiden Listen | aus der zweiten Liste | aus der ersten Liste | in keiner Liste |
---|---|---|---|---|
A | 20 | - | - | - |
B | 28 | 9 | 1 | 3 |
C | 9 | 2 | - | - |
D | 13 | 6 | 1 | 1 |
E | 13 | 5 | 2 | - |
F | 15 | - | - | 3 |
G | 15 | 10 | - | 2 |
H | 23 | 11 | - | 1 |
I | 4 | - | - | - |
J | 2 | - | - | - |
K | 16 | 9 | - | - |
L | 15 | 8 | 1 | 1 |
M | 20 | 10 | 1 | 2 |
N | 14 | 9 | 1 | - |
O | 10 | 3 | 1 | 2 |
P | 9 | 3 | - | - |
R | 14 | 8 | - | 1 |
S | 18 | 11 | - | 11 |
T | 6 | 3 | - | 1 |
U | 5 | 1 | - | - |
V | 3 | 4 | 1 | 1 |
W | 16 | 18 | 5 | 1 |
Z | 1 | 2 | - | - |
zusammen | 289 | 132 | 14 | 30 |
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Von den 463 im Jahr 1950 ausgesuchten Unterscheidungszeichen wurden 1956 insgesamt 298 den betroffenen Gebietskörperschaften zugewiesen. In 163 Fällen wurde ein anderes Unterscheidungszeichen zugeteilt, bei zwei für jeweils eine Stadt plus einen Landkreis vorgesehenen Kennzeichen wurden diesen verschiedene Kennzeichen zugeteilt. Zwei Kennzeichen (LEV und WOB) wurden den nach 1950 neu entstandenen Gebietskörperschaften zugewiesen.
Die folgenden Unterscheidungszeichen stießen aus verschiedenen Gründen auf Widerstand und konnten deshalb nicht zugeteilt werden:
- KZ war für den Stadt- und den Landkreis Konstanz vorgesehen. Dieses Kürzel für „Konzentrationslager“ wird heute nicht in Erkennungsnummern verwendet, siehe auch Unerwünschte Erkennungsnummern.
- WC war für den Landkreis Wittlich vorgesehen. Als gebräuchliche Abkürzung für die Toilette stieß dies bei den Bewohnern nicht auf Verständnis. Nun gilt auch im Nachfolgelandkreis Bernkastel-Wittlich das unverfängliche WIL.
Der Fall Stade
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wegen der Abkürzung SD für den Sicherheitsdienst des Reichsführers SS war der Landkreis Stade nicht bereit, dieses Unterscheidungszeichen zu akzeptieren. So vergab man ab dem 1. Juli 1956 widerrechtlich das Unterscheidungszeichen ST, bis kurzfristig entschieden wurde, dass der Landkreis STD für die Kennzeichen der in seinem Bezirk zugelassenen Fahrzeuge verwendet. Diese Kombination war allerdings für den Landkreis Stendal vorgesehen, der deshalb 1991 auf die Kennung SDL ausweichen musste. Dies war schon früh der erste Fall, dass ein Unterscheidungszeichen, das für einen Landkreis in der damaligen DDR vorgesehen war, für einen Landkreis in der damaligen Bundesrepublik vergeben wurde. Das ST wird seit 1975 für den damals neu gebildeten Kreis Steinfurt ausgegeben. In Zusammenhang mit der Kennzeichenliberalisierung sind hier auch andere Buchstaben möglich geworden.
Eine kreisfreie Stadt und ein Landkreis, die es beide nicht mehr gab
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hieß früher Neustadt an der Haardt. Im Jahre 1936 erfolgte die erste Umbenennung. Allerdings wurde die Stadt 1945 wieder in Neustadt an der Haardt umbenannt. Schließlich fand 1950 die letzte Umbenennung statt. Seitdem hat die Stadt ihren heutigen Namen Neustadt an der Weinstraße. Der Landkreis führte diese Namensänderungen zeitgleich durch.
Als die ersten Vorschläge für die Unterscheidungszeichen im Rahmen der Einführung eines neuen Kennzeichensystems gemacht wurden, hießen die Stadt und der Landkreis Neustadt an der Haardt. Somit behielt man dieses ausgewählte Kürzel bei und wies es den seit sechs Jahren in Neustadt an der Weinstraße umbenannten Gebietskörperschaften zu, was natürlich im betroffenen Gebiet zu Unmut führte. Die Änderung konnte jedoch nicht so einfach vonstattengehen.
Man kam auf die Idee, möglichst schnell statt des NH nun NW als Unterscheidungszeichen festzulegen. Mit dem Kennzeichen NW waren jedoch schon die ersten Fahrzeuge im Landkreis Neuwied zugelassen. Somit musste dieser ein neues Unterscheidungszeichen erhalten, nämlich NR (für Neuwied am Rhein, obwohl der Flussname kein Namensbestandteil der Stadt oder des Landkreises war und ist).
Cloppenburg, Wittlich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mehrfach ist zu hören, bei der Einführung der Unterscheidungszeichen hätte der Landkreis Cloppenburg die Kennung CLO erhalten sollen. Erst nach heftiger Gegenwehr sei es den Politikern damals gelungen, dieses Ungemach von den Fahrzeugbesitzern im Landkreis abzuwenden. Als Unterscheidungszeichen sei nun CLP festgelegt worden. Die obige Liste widerspricht dieser Geschichte. Wahr ist allerdings, dass der Landkreis Wittlich WC als Kennung erhalten sollte und sich erfolgreich dagegen gewehrt hat.
Erweiterung des Systems auf das Saarland 1957
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als am 1. Januar 1957 das Saarland der Bundesrepublik Deutschland beitrat, erhielten die Stadt und der Landkreis Saarbrücken das Unterscheidungszeichen SB. Weitere Unterscheidungszeichen waren HOM für den Landkreis Homburg, IGB für den Landkreis Sankt Ingbert, MZG für den Landkreis Merzig-Wadern, OTW für den Landkreis Ottweiler, SLS für den Landkreis Saarlouis und WND für den Landkreis Sankt Wendel.
Möglicherweise gab es in den Jahren 1950 und 1951 noch keine Überlegungen für eine Zuteilung von Unterscheidungszeichen an die Stadt Saarbrücken und die sechs Landkreise. Der damalige Siegkreis mit der Kreisstadt Siegburg musste das für ihn geplante SB an die kreisfreie Stadt und den Landkreis Saarbrücken abtreten.
Erweiterung des Systems auf die neuen Bundesländer 1991
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 war ein System der Kraftfahrzeugkennzeichen für das vereinte Deutschland zu finden. Im Gegensatz zum System der Postleitzahlen, wo die bisherigen vierstelligen west- und ostdeutschen Systeme 1993 von einem völlig neuen, gesamtdeutschen fünfstelligen System abgelöst wurden, entschied man sich bei den Kfz-Kennzeichen dazu, das 1956 in Westdeutschland eingeführte System beizubehalten und auf die neuen Bundesländer auszudehnen.
Neben der allgemeinen Tatsache, dass die Wiedervereinigung keine Fusion gleichberechtigter Partner, sondern ein Beitritt der DDR zur Bundesrepublik war, spielten für diese Entscheidung auch sachliche Gründe eine Rolle:
- Das westdeutsche System bezog sich auf kleinere geografische Einheiten als das ostdeutsche System. Im Westen waren die Landkreise und kreisfreien Städte die Zulassungsbehörden, das Kennzeichen erlaubte dadurch eine recht genaue geographische Zuordnung eines Fahrzeugs. In der DDR war auf den Kennzeichen nur der (räumlich wesentlich größere) Bezirk zu erkennen, was die lokale Zuordnung eines Fahrzeugs unmöglich machte. Eingeweihte konnten allerdings die Zulassungsstelle (Stadt- oder Landkreis) anhand der Buchstaben-Ziffern-Kombination erkennen.
- Die Kfz-Kennzeichen in Westdeutschland spielten eine – für amtliche Zulassungsgenehmigungen eher überraschend – bedeutende identitätsstiftende Rolle für die Bindung der Bürger an ihre Region. Diese von erheblichem Lokalpatriotismus geprägte Identifikation mit der Kennzeichenabkürzung spielte bereits bei den Gebietsreformen der 1970er Jahre eine große Rolle, wo bei der Zusammenlegung mehrerer Landkreise eifersüchtig darauf geachtet wurde, welcher Altkreis sein Kennzeichen für den neuen Großkreis durchsetzen konnte. In manchen Fällen diente die Weiterverwendung des Kennzeichens des einen Altkreises sogar als „Entschädigung“ für die Wahl der Kreisstadt des anderen Fusionspartners als Sitz der neuen Kreisverwaltung.[3] Die DDR-Kennzeichen waren auch in ihrer Buchstabenwahl weniger zur regionalen Identifikation geeignet, da sie sich nicht auf die Namen der Bezirke bezogen, sondern alphabetisch von Nord nach Süd vergeben waren.
Nach der Entscheidung zur Ausdehnung des westdeutschen Systems mussten für die ostdeutschen Kreise und Städte neue Abkürzungen gefunden werden. Die letztlich für die Verwaltungsgebiete in den neuen Ländern festgelegten Kennzeichen wurden ab dem 1. Januar 1991 ausgegeben.
Synopse der Kennzeichenvorschläge für Ostdeutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die folgende Liste zeigt die im Ostzonenverzeichnis vorgesehene Abkürzung, die Vorschläge vom Mai und Juli 1990 sowie die 1991 tatsächlich ausgegebenen Abkürzungen. Veränderungen in den Vorschlägen für einzelne Gebiete sind orange hinterlegt.
Einzelheiten der Erweiterung von 1991
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ausgewählte Unterscheidungszeichen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Buchstaben | aus allen Listen | aus der zweiten und dritten Liste | aus der dritten Liste | aus der zweiten Liste | aus der ersten Liste | in keiner Liste |
---|---|---|---|---|---|---|
A | 3 | 6 | 2 | - | - | - |
B | 2 | 9 | 1 | - | - | - |
C | 1 | 1 | 1 | - | - | - |
D | 1 | 6 | - | - | - | - |
E | 1 | 5 | - | - | - | 1 |
F | 1 | 7 | - | - | - | - |
G | 1 | 16 | - | - | - | 1 |
H | 3 | 8 | 5 | - | - | 1 |
I | - | 1 | - | - | - | - |
J | - | 3 | - | - | - | - |
K | 1 | 4 | - | - | - | 1 |
L | 4 | 6 | - | - | - | - |
M | 3 | 2 | 1 | - | - | 1 |
N | 2 | 6 | 1 | - | 1 | - |
O | - | 3 | - | - | - | 2 |
P | 2 | 6 | 1 | - | 1 | - |
Q | - | - | - | - | - | 2 |
R | 2 | 5 | 1 | 1 | - | - |
S | 6 | 17 | 2 | 1 | 1 | - |
T | - | 2 | - | - | - | 1 |
U | - | - | 1 | - | - | - |
W | 5 | 8 | - | 1 | - | - |
Z | - | 6 | - | - | - | 1 |
zusammen | 38 | 127 | 15 | 3 | 2 | 11 |
Anmerkung: Bei den Anfangsbuchstaben N und P gibt es zusammen zwei Unterscheidungszeichen – nämlich NDH und PCH –, die in der ersten und der dritten Liste stehen. Bei der Gesamtzahl wurde jeweils nur eines der beiden Unterscheidungszeichen berücksichtigt, um Doppeltzählungen zu vermeiden.
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1991 wurde in 40 Fällen den betroffenen Gebietskörperschaften Unterscheidungszeichen zugewiesen, die auch im Ostzonenverzeichnis der deutschen Kfz-Kennzeichen genannt wurden. Ein tatsächlicher Rückgriff auf diese Liste ist allerdings nicht belegt. Immerhin wurde in 156 Fällen ein anderes Unterscheidungszeichen zugeteilt.
In den folgenden Fällen musste schon deswegen ein anderes Unterscheidungszeichen zugewiesen werden, weil das einst ausgesuchte Zeichen inzwischen im Westen vergeben war:
- AS, seinerzeit für den Landkreis Arnstadt vorgesehen, wurde am 12. Februar 1979 dem Landkreis Amberg-Sulzbach zugewiesen.
- EI, seinerzeit für den Landkreis Eisenach vorgesehen, wurde am 12. Februar 1979 dem Landkreis Eichstätt zugewiesen.
- GT, seinerzeit für den Landkreis Gotha vorgesehen, wurde am 1. Januar 1973 dem Kreis Gütersloh zugewiesen.
- HS, seinerzeit für den Stadtkreis Halle (Saale) und den Saalkreis vorgesehen, wurde am 1. Januar 1972 dem Kreis Heinsberg zugewiesen.
- L, seinerzeit für den Stadt- und Landkreis Leipzig vorgesehen, wurde am 1. Januar 1977 der kreisfreien Stadt Lahn und dem Lahn-Dill-Kreis zugewiesen. Dennoch konnten der Stadt- und der Landkreis Leipzig 1990 das Unterscheidungszeichen nutzen, da der Lahn-Dill-Kreis das L freigab und die Kennung LDK erhielt. (Die das Unterscheidungszeichen L ursprünglich ebenfalls nutzende Stadt Lahn existierte bereits seit dem 15. Januar 1980 nicht mehr.)
- STD, seinerzeit für den Landkreis Stendal vorgesehen, wurde aber bereits am 1. August 1956 dem Landkreis Stade zugewiesen.
Die folgenden Unterscheidungszeichen wurden nicht zugeteilt:
- APO war für den Landkreis Apolda vorgesehen. Es verwies auf die außerparlamentarische Opposition.
- NS war für den Landkreis Neustrelitz vorgesehen. Es erinnert an den Nationalsozialismus.
- ZK war für den Stadt- und den Landkreis Zwickau vorgesehen. Es bedeutet auch Zentralkomitee.
Von der Liste aus dem Juli 1990 wurden nur noch wenige Unterscheidungszeichen geändert:
- Statt des EDL und des FUR erhielten die Landkreise Quedlinburg und Querfurt die Unterscheidungszeichen mit einem führenden Q, nämlich QLB und QFT.
- Statt des ESN erhielt der Landkreis Eisenach das Unterscheidungszeichen ESA wegen der damals gültigen Silbentrennung Ei-sen-ach.
- Statt des GRN erhielt der Landkreis Gransee das Unterscheidungszeichen GRS.
- Statt des GW erhielt die Hansestadt Greifswald wie andere Hansestädte das Unterscheidungszeichen mit dem führenden H, also HGW.
- Statt des HAL für den Stadtkreis Halle (Saale) erhielt der Saalkreis das eigene Unterscheidungszeichen SK, das auch schon vorher einmal für den Saalkreis vorgesehen war.
- Statt des HRO und des HWI erhielten die Landkreise Rostock und Wismar die Unterscheidungszeichen ROS und WIS.
- Statt des KLT und des OLS erhielten die Landkreise Klingenthal und Oelsnitz das gemeinsame Unterscheidungszeichen OVL für Obervogtland.
- Statt des OST erhielt der Landkreis Osterburg nach Protesten von Seiten seiner Bürger das Unterscheidungszeichen OBG.
- Statt des SHS erhielt der Landkreis Sangerhausen das schon 1953 vorgesehene Unterscheidungszeichen SGH.
- Statt des TW erhielt der Landkreis Teterow das Unterscheidungszeichen TET.
- Statt des ZU erhielten der Stadt- und der Landkreis Zwickau das einbuchstabige Unterscheidungszeichen Z.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Andreas Herzfeld: Die Geschichte der deutschen Kfz-Kennzeichen. 4. Auflage. Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde, 2010, ISBN 978-3-935131-11-7.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Dann jedoch geändert in NW für Neustadt (Weinstraße)
- ↑ Dann jedoch wegen der Vergabe an Neustadt (Weinstraße) geändert in NR
- ↑ So vergibt etwa der hessische Rheingau-Taunus-Kreis bis heute das Kennzeichen „RÜD“ (für Rüdesheim) des ehemaligen Rheingaukreises, obwohl die Kreisstadt Bad Schwalbach des ehemaligen Untertaunuskreises als Verwaltungssitz für den neugebildeten Kreis gewählt wurde.